Jahresbericht 2002 - Landesamt für Verbraucherschutz · 2 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht...

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Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002 1

Jahresbericht2002

der GewerbeaufsichtSachsen-Anhalt

Ministerium für Gesundheit und Soziales

– Landesamt für Verbraucherschutz–

– Fachbereich Arbeitsschutz –

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 20022

Schriftleitung

Dipl.-Ing. Günter Laux, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dessau

Fachredaktion/Autoren

Dipl.-Ing. Udo Baartz, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 57, Halle

Dipl.-Psych. Karin Engelhardt, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 55, Magdeburg

Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Dr. rer. nat. Gerhard Greune, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Dipl.-Ing. Peter Hofmann, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 57, Halle

Dipl.-Phys. Jochen Krause, Ministerium für Gesundheit und Soziales, Referat 42, Magdeburg

Dipl.-Ing. Günter Laux, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dessau

Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Dipl.-Phys. Klaus Machlitt, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 57, Halle

Dr.-Ing. Jost Melchior, Landesamt für Verbraucherschutz, Halle

Dr. med. Jürgen Otto, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 52, Dessau

Dipl.-Ing. Holger Scheil, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Dr. Reinhard Scheunpflug, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 57, Halle

Dr. rer. nat. Bernhard Schicht, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Schmalfuß, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 56, Stendal

Dipl.-Ing. (FH) Peter Schulze, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Dipl.-Chem. Gerhard Soffner, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Dipl.-Ing. Andrea-Leonore Wendenburg, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Dipl.-Pharm. Petra Willmann, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 56, Stendal

Dipl.-Phys. Otfried Zerfass, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Arbeitsschutz, Dezernat 51, Dessau

Zusammenfassung und Redaktion

Dipl.-Chem. Klaus-Detlev Günther, Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Dezernat 14,

Dessau

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002 3

VORWORT

Gerry Kley

Minister für Gesundheit und Sozialesdes Landes Sachsen-Anhalt

Die Wirtschaft des Landes Sach-sen-Anhalt ist geprägt durch kleineund mittlere Unternehmen (KMU).Mehr als 59% aller Beschäftigtenarbeiten in Unternehmen mit weni-ger als 100 Mitarbeitern. Mit dieserVerteilung verbindet sich ein sehrhoher Anteil an kleinen und Kleinst-unternehmen. Diese Struktur derWirtschaft wird begleitet durch denglobalen Wandel in der Arbeitswelt,der die Organisation der Arbeit er-heblich verändert. Arbeitszeit,Arbeitsort und Beschäftigungsver-hältnisse wechseln in immer kürze-ren Abständen, Arbeitsanforde-rungen werden komplexer.

Das bedeutet auch für die Ebeneder Arbeitsschutzverwaltung desFachbereiches 5 des Landesamtesfür Verbraucherschutz sich diesenEntwicklungen zu stellen. Mit aus-schließlich klassischen Revisions-konzepten lassen sich Formen vonflexibler Arbeitszeit, flexibler Arbeits-orte und flexiblen Arbeitsanforder-ungen mit wechselnden Gefähr-dungspotentialen nicht mehr fassen.

Der sich abzeichnende Trendvom Festangestellten hin zu Sub-unternehmen, Vertragsarbeitern,Consultants, Freelancer, Zeitarbei-tern oder selbständigen Projekt-

Durch eine intensive Befassung mitberufsgruppenspezifischen Fragen,die zum Teil deutlich über das beiRegelrevisionen zur Anwendung ge-langende Niveau hinaus gehen,kann die Arbeits- und Gesundheits-schutzsituation in den untersuchtenBerufsgruppen zutreffend erfasstund verbessert werden.

Mit dieser neuen Überwachungs-und Beratungsstrategie könnenzielgruppenorientierte Maßnahmenfür die Gestaltung von menschen-gerechterer Arbeit abgeleitet wer-den. Auch die Initiierung von Pro-zessen des Gesundheitsmanage-ments in diesen kleinen Unterneh-men lässt sich durch die Arbeits-schutzverwaltung des LSA realisie-ren. Diese modernen Formen desArbeits- und Gesundheitsmana-gements sowohl in der Arbeit derVerwaltung wie in den Betrieben die-nen nicht nur der Erhaltung der Ar-beitsfähigkeit der Mitarbeiter undMitarbeiterinnen, sondern tragendarüber hinaus zur Wettbewerbs-fähigkeit der KMU im LSA bei.

Gleichzeitig bilden diese Vorge-hensweisen auch die Gesundheits-ziele des LSA ab, die durch das MSentwickelt und gesetzt werden. Be-standteil der Gesundheitsziele sindu.a. Strategien, die auf die Gesunder-haltung der Beschäftigten in unse-ren Betrieben ausgerichtet sind.

Im Jahresbericht sind die vielfäl-tigen Aktivitäten der Arbeitsschutz-verwaltung dargestellt. Alle zeigen,wie der Wandel in der Arbeitsweltdurch die Arbeitsschutzverwaltungerfasst, begleitet und mitgestaltetwird. Dafür sage ich allen Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern meinenherzlichen Dank.

arbeitern wird begleitet vom ständi-gen Wechsel der Arbeitsorte und somit der Konfrontation mit neuenArbeitsanforderungen und Gefähr-dungen an wechselnden Arbeitsplät-zen. Um diese Situation angemes-sen zu bewerten, wurde ein neuesErhebungsinstrument für die Arbeitan nichtstationären Arbeitsplätzenentworfen und in der Praxis erprobt.

Dieses Instrument für nicht-stationäre Arbeitsplätze enthält so-wohl Rechtsvorschriften, orientie-rende Elemente der Bewertung alsauch Befragungsmodule zur psy-chischen Belastung der Beschäftig-ten und zielt darauf, den Arbeitge-ber bei seinen Pflichten umfassendzu beraten, zu unterstützen und dieBeschäftigten für ein gesundheits-gerechtes Verhalten bei ihrer Tätig-keit zu sensibilisieren. Einsatzfelderdieser Methode waren zunächst dieBereiche der ambulanten Pflege,Hausmeisterdienste und die Schäd-lingsbekämpfung.

Die Ergebnisse zeigen, dass dieuntersuchten Berufsgruppen ein-schätzen, dass nichtstationäre Ar-beitsplätze eher die Chance desselbständigen Arbeitens, der hohenFlexibilität und eines entsprechen-den Handlungs- und Entschei-dungsspielraumes bieten. Die Be-anspruchungen durch ständig wech-selnde Arbeitsumgebung und Ar-beitsbedingungen traten somit in denHintergrund. Für die Unternehmenin diesen Bereichen ist eine Bera-tung zu Fragen der Arbeitssicher-heitsorganisation besonders wich-tig, damit auch alle betrieblichenRegelungen die Beschäftigten amnichtstationären Arbeitsplatz errei-chen.

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 20024

Inhaltsverzeichnis

Vorwort ........................................................................................................................................................................................ 3

Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................... 6

Zur Situation im Arbeitsschutz – Anforderungen, Ergebnisse, Tendenzen –

Neuorganisation der Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt ........................................................................................ 8

Arbeitsschutz in Sachsen-Anhalt ............................................................................................................................................. 9

Arbeitsschutz als integraler Bestandteil des Verbraucherschutzes

Wo können zukünftig weitere Aufgaben der Arbeitsschützer im Rahmen des Verbraucherschutzes liegen?

Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt rückläufig ......................................................................................................................... 10

Erstmalig Arbeitsschutzpreises in Sachsen-Anhalt vergeben .............................................................................................. 11

Absturzsicherung – ein Dauerbrenner im Arbeitsschutz ..................................................................................................... 12

Arbeitsstand für Diesellokomotiven

Arbeitsstand für Ausrüstungsarbeiten an Aufliegerbehältern

Absturzsicherung bei der Kommissionierung von Waren

Abbruch bzw. Rückbau von leerstehendem Wohnraum ....................................................................................................... 14

Medizinproduktesicherheit ...................................................................................................................................................... 15

Pflegebetten

Anlagensicherheit .................................................................................................................................................................... 16

Erweiterte Anforderungen an Druckbehälter in Kälteanlagen

Dieselkraftstofftankstellen in landwirtschaftlichen Unternehmen

Schaden an einem Dreizuggroßwasserraumkessel der Gruppe IV (Spitzenkessel)

Strahlenschutz ......................................................................................................................................................................... 17

Gefahrstoffe ............................................................................................................................................................................. 18

Biologische Arbeitsstoffe ........................................................................................................................................................ 19

Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten in Kfz-Werkstätten und Kfz-Verwertungsbetrieben .................................. 20

Sozialer Arbeitsschutz ............................................................................................................................................................. 21Schwerpunktkontrolle Ausnahmegenehmigungen nach dem ArbZGJugendarbeitsschutzgesetzKinderarbeitGesundheitliche Betreuung von jugendlichen BeschäftigtenLadenschlussgesetzMutterschutzMitarbeit bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

Gewerblicher Personen- und Güterverkehr ........................................................................................................................... 23

Gefahrguttransport

Medizinischer Arbeitsschutz ................................................................................................................................................... 24

Arbeitsschutzschwerpunkte im Land

Aus den Augen – aus dem Sinn? Sicherheit und Gesundheitsschutz an nichtstationären Arbeitsplätzen ....................... 26

Ausgangspunkt und Aufgabenstellung ...................................................................................................................................... 26

Auswahl der Berufsgruppen ...................................................................................................................................................... 26

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002 5

Methodisches Vorgehen ........................................................................................................................................................... 27

Durchführung der Sonderaktion ................................................................................................................................................ 28Information beteiligter DritterRevisionen am BetriebssitzRevisionen am nichtstationären ArbeitsplatzBefragung der Beschäftigten

Auswertung ............................................................................................................................................................................... 29

Schlussfolgerungen und Maßnahmen ...................................................................................................................................... 29Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes .......................................................................................................... 29

Ambulante PflegeDienstleistungen in Haus, Hof und GartenSchädlingsbekämpfung/ Begasung/ HolzschutzZusammenfassung für nichtstationäre Arbeitsplätze

Weiterentwicklung der Überwachungs- und Beratungsstrategie ........................................................................................... 33

Marktüberwachung bei Herstellern von Aufzügen und elektrischen Betriebsmitteln ......................................................... 35

Aufzüge ..................................................................................................................................................................................... 35Ausgangspunkt ...................................................................................................................................................................... 35Durchführung ......................................................................................................................................................................... 35Ergebnisse der Kontrolle ....................................................................................................................................................... 35

KonformitätserklärungBetriebsanleitungEinsichtnahme in Prüfunterlagen der benannten Stelle

Schlussfolgerungen und Maßnahmen ................................................................................................................................... 37

Elektrische Betriebsmittel .......................................................................................................................................................... 37Ziele und Durchführung ......................................................................................................................................................... 37Schlussfolgerungen und Maßnahmen ................................................................................................................................... 38

Arbeitssicherheit bei der Großinstandsetzung der Raffinerie der MIDER GmbH ................................................................ 39

Die Raffinerie ............................................................................................................................................................................ 39

Die Vorbereitung ....................................................................................................................................................................... 39

Der Stillstand ............................................................................................................................................................................. 40

Resümee ................................................................................................................................................................................... 42

Anhang

Tabellen/Verzeichnisse

Tabelle 1 Personal der Arbeitsschutzbehörden ................................................................................................................. 44

Tabelle 2 Betriebe und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich ......................................................................................... 44

Tabelle 3.1 Dienstgeschäfte in Betrieben ............................................................................................................................. 46

Tabelle 3.2 Dienstgeschäfte bei sonstigen Arbeitsstellen und Anlagen außerhalb des Betriebes ........................................ 45

Tabelle 3.3 Sonstige Dienstgeschäfte im Außendienst ......................................................................................................... 45

Tabelle 4 Tätigkeiten und Beanstandungen im Außendienst ............................................................................................. 50

Tabelle 5 Tätigkeiten und Vorgänge im Innendienst .......................................................................................................... 51

Tabelle 6 Überprüfungen nach dem Gerätesicherheitsgesetz ........................................................................................... 52

Tabelle 7 Dienstgeschäfte und Tätigkeiten des gewerbeärztlichen Dienstes .................................................................... 53

Tabelle 8 Begutachtete Berufskrankheiten ........................................................................................................................ 54

Verzeichnis 1 Bezeichnungen und Anschriften der Dienststellen ............................................................................................. 56

Verzeichnis 2 Veröffentlichungen .............................................................................................................................................. 57

Informationsmaterialien der Gewerbeaufsicht .......................................................................................................................... 58

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 20026

Abkürzungsverzeichnis

Verzeichnis der im Jahresbericht verwendeten Abkürzungen – alphabetisch geordnet

ArbSchG ...... Arbeitsschutzgesetz

ArbZG .......... Arbeitszeitgesetz

BAM ............. Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung

BAuA ............ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-medizin

BErzGG........ Bundeserziehungsgeldgesetz

BioStoffV ...... Verordnung über Sicherheit und Gesund-heitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischenArbeitstoffen

BK ................ Berufskrankheit

BMA ............. Bundesministerium für Arbeit und Sozialord-nung

CE ................ Europäische Kennzeichnung, Konformi-tätszeichen

DDT .............. (1,1,1-Trichlor-2,2-bis (4-chlor-phenyl)ethan)

EG ................ Europäische Gemeinschaft

EU ................ Europäische Union

EWR ............. Europäischer Wirtschaftsraum

FB ................ Fachbereich

FTB .............. Ein Standard für die Übertragung von Nach-richten zwischen PCs

GAA ............. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt/ Staat-liche Gewerbeaufsichtsämter

GDL .............. Gefahrstoffdatenbank der Länder

GenTG ......... Gentechnikgesetz

GK ................ Größenklasse bei Betriebsgrößen

..................... GK 1: 1.000 und mehr BeschäftigteGK 2: 200 bis 999 BeschäftigteGK 3: 20 bis 199 BeschäftigteGK 4: 1 bis 19 BeschäftigteGK 5: ohne Beschäftigte

GSG ............. Gerätesicherheitsgesetz

GSGV ........... Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz

IFAS ............. Informationssystem Arbeitsschutz

JArbSchG .... Jugendarbeitsschutzgesetz

LAS .............. Landesamt für Arbeitsschutz Sachsen-Anhalt

LASI ............. Länderausschuss für Arbeitsschutz undSicherheitstechnik

LAV .............. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

LHO .............. Landeshaushaltordnung

Lindan .......... (γ-1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan)

LSA .............. Land Sachsen-Anhalt

LUA .............. Landesuntersuchungsamt für Gesundheits,-Umwelt- und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

MPG ............. Medizinproduktegesetz

MLU ............. Ministeriumfür Landwirtschaft und UmweltSachsen-Anhalt

MS ................ Ministerium für Gesundheit und SozialesSachsen-Anhalt

MuSchG ....... Mutterschutzgesetz

PCB .............. Polychlorierte Biphenyle

RB ................ Regionalbereich

RKI ............... Robert-Koch-Institut

SANA ........... Sonderaktion „Sicherheit und Gesundheits-schutz an nichtstationären Arbeitsplätzen

SprengG....... Sprengstoffgesetz

StrlSchV ....... Strahlenschutzverordnung

TKW ............. Technischer Kontrollwert

TRB .............. Technische Regeln für Druckbehälter

TRBA ........... Technische Regeln für Biologische Arbeits-stoffe

TRGS ........... Technische Regeln für Gefahrstoffe

Zur Situation im Arbeitsschutz 7

– Anforderungen, Ergebnisse, Tendenzen –

Dipl.-Ing. Günther Laux

Zur Situationim Arbeitsschutz

8 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Dezernat 21Grundsatzfragen, Gesundheits-statistik, Weiter- und Fortbildungim ÖGD

Dezernat 22Epidemiologie; Impfschutz,Umwelthygiene, Umweltmedizin

Dezernat 23Wasserhygiene

Dezernat 24Krankenhaushygiene

Dezernat 25Bakteriologie, Parasitologie,Mykologie

Dezernat 26Virologie, Infektionsimmunologie

Dezernat 27Molekularbiologie, Infektketten-diagnostik, Tuberkulose

Dezernat 28Medizinische Mikrobiologie

Dezernat 29Arzneimittelprüfstelle

Dr.-Ing. Jost Melchior

Neuorganisation der Arbeitsschutzverwaltungin Sachsen-Anhalt

Nach dem Regierungswechsel in Sach-sen-Anhalt im April 2002 hat die CDU-

FDP-Koalition in ihrer Koalitionsver-einbarung eine Veränderung von Res-sortzuständigkeiten beschlossen. So wur-

de die Verantwortlichkeit für den gesund-heitlichen Verbraucherschutz vom Mi-nisterium für Landwirtschaft und Umwelt

(MLU) auf das Ministerium für Gesund-heit und Soziales (MS) und die Zu-ständigkeit für die Arbeitsmarktpolitik vom

Sozialministerium auf das Ministeriumfür Wirtschaft und Arbeit übertragen.

Am 4. Oktober 2002 hat die Landesre-

gierung beschlossen, ein Landesamt fürVerbraucherschutz (LAV LSA) mit Sitzin Halle als obere Landesbehörde zu

errichten (Organigramm s. Abb. 1.1). Essoll im Verlaufe des Jahres 2003 ineinen Landesbetrieb nach § 26 LHO

überführt werden.Das Landesamt geht aus den Fach-

bereichen Gesundheit/Hygiene/Epide-

miologie, Lebensmittelsicherheit undVeterinäruntersuchungen/Veterinärepi-

demiologie des bisherigen Landes-untersuchungsamtes für Gesundheits-,

Umwelt- und Verbraucherschutz (LUA)sowie dem Landesamt für Arbeitsschutz(LAS) und den 6 Staatlichen Gewerbe-

aufsichtsämtern (GAA) hervor.Der Bereich Arbeitsmarktförderung –

bisher Bestandteil des LAS – wird auf

das Regierungspräsidium Dessau undspäter auf das ab 01. 01. 2004 zu bilden-de Landesverwaltungsamt übertragen.

Der bisher zum LUA gehörende Be-reich Umweltuntersuchungen geht aufdas Landesamt für Umweltschutz und

der Bereich Landwirtschaftliche Unter-suchungen – einschließlich der Futter-mitteluntersuchungen – auf die Landes-

anstalt für Landwirtschaft und Garten-bau über.

Das LAV unterliegt der Dienstaufsicht

des MS und – entsprechend der jeweili-gen Ressortzuständigkeit – der Fachauf-sicht des MS (für die Fachbereiche (FB) 1,

2, 3, 5 und Teile des FB 4) sowie des MLU(für den überwiegenden Teil des FB 4).

Im LAV sind die FB 2, 3 und 4 für ganzSachsen-Anhalt zuständig und arbeiten

eng mit den Vollzugsbehörden der Land-kreise und kreisfreien Städte (Gesund-heitsämter, Veterinärämter) zusammen.

Im FB 5 sind die Regionalbereiche (RB,bisher GAA) für den Vollzug zuständig.Dabei betreut

• der RB West (Halberstadt) die Land-kreise Aschersleben-Staßfurt, Halber-stadt, Quedlinburg und Wernigerode,

• der RB Ost (Dessau) die Stadt Des-sau sowie die Landkreise Anhalt-Zerbst, Bernburg, Bitterfeld, Köthen

und Wittenberg,• der RB Mitte (Magdeburg) die Stadt

Magdeburg sowie die Landkreise Bör-

dekreis, Ohrekreis und Schönebeck,• der RB Nord (Stendal) die Landkreise

Altmarkkreis Salzwedel, Stendal und

Jerichower Land sowie• der RB Süd (Halle) die Stadt Halle

sowie die Landkreise Mansfelder Land,

Merseburg-Querfurt, Saalkreis, San-gerhausen, Weißenfels und den Bur-genlandkreis.

Abb. 1.1 Struktur des neugegründeten Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt(Stand 31. März 2003, *) vorbehaltlich der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes)

Präsident/in*)Qualitätsmanagement, Controlling, Projektmanagement, Zertifizierung

Fachbereich 2Gesundheit, Hygiene,Epidemiologie(Magdeburg)

Fachbereich 3Lebensmittelsicherheit

(Halle/Saale)

Dezernat 30Fleisch, Fisch und -erzeugnisse,Abklärung lebensmittelbedingterErkrankungen

Dezernat 31Milch, Milcherzeugnisse, Speise-eis, Lebensmittelmikrobiologie

Dezernat 32Gentechnisch veränderte Lebens-mittel, spezifische Mikrobiologie

Dezernat 33Lebenmittel für besondereErnährungsformen,Nahrungsergänzungsmittel

Dezernat 34Obst- und Gemüseerzeugnisse,Brot- und Backwaren, Süßwaren

Dezernat 35Wein, alkoholische Getränke

Dezernat 36Fette, Öle, Getreide und Feinkost-erzeugnisse, Fertiggerichte

Dezernat 37Frischobst, Frischgemüse,Rückstände und Kontaminanten

Dezernat 38Bedarfsgegenstände, kosmetischeMittel

Dezernat 39Fleisch- und Milchhygiene

Fachbereich 1Allgemeine Verwaltung

(Halle/Saale)

Dezernat 11Organisation, Liegenschaftswesen,Innere Dienste

Dezernat 12Rechts- und Personalan-gelegenheiten

Dezernat 13Haushalt, Rechnungswesen

Dezernat 14Informationstechnik

Fachbereich 4Veterinäruntersuchungen,Veterinärepidemiologie(Stendal)

Dezernat 41Morphologische und elektronenmik-roskopischeTierseuchendiagnostik

Dezernat 42Mikrobiologische undparasitologischeTierseuchendiagnostik, Futtermittel-untersuchung

Dezernat 43Serologische Tierseuchen-diagnostik, Wiederkäuervirologie

Dezernat 44Virologische Tierseuchendiagnostikund Schweine-, Pferde-, Geflügel-und Kleintiervirologie

Dezernat 45Molekularbiologische Tierseuchen-diagnostik, Fischvirologie

Dezernat 46Epidemiologie, Tierseuchen-bekämpfung, Tierschutz

Dezernat 47Rückstandskontrollen, Pharmakolo-gisch wirksame Stoffe

Dezernat 48Umweltkontaminanten,Radioaktivitätsuntersuchungen,Veterinärtoxikologie

Fachbereich 5Arbeitsschutz

(Dessau)

Dezernat 51Grundsatzfragen

Dezernat 52Fachdienste

Dezernat 53Gewerbeaufsicht - RegionalbereichWest (Halberstadt)

Dezernat 54Gewerbeaufsicht - RegionalbereichOst (Dessau)

Dezernat 55Gewerbeaufsicht - RegionalbereichMitte (Magdeburg)

Dezernat 56Gewerbeaufsicht - RegionalbereichNord (Stendal)

Dezernat 57Gewerbeaufsicht - RegionalbereichSüd (Halle/Saale)

Zur Situation im Arbeitsschutz 9

Arbeitsschutz in Sachsen-Anhalt

Dipl.-Ing. Günther Laux

Arbeitsschutz als integraler Be-standteil des VerbraucherschutzesArbeitsschutz ist ein Kernelementstaatlicher Sozialpolitik und leistet ei-nen zentralen Beitrag zur Gewährleis-

tung menschengerechter, gesund-heitsförderlicher und sozialer Arbeits-und Lebensbedingungen. Im Mittel-

punkt des Arbeitsschutzes steht dieGesundheit der Beschäftigten am Ar-beitsplatz bzw. bei der Arbeit.

Doch die Arbeitsschutzbehörden desLandes Sachsen-Anhalt decken auchweitergehende Schutzaspekte ab. Sie

haben auf Grund der technischen undverwaltungsrechtlichen Kenntnisse ih-rer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

auch Kompetenzen, die für eine effek-tive und effiziente Wahrnehmung ak-tueller Aufgaben im Verbraucherschutz

erforderlich sind.Typische Arbeitsfelder dabei betref-

fen z. B. die Bereiche Arbeitsmittel,

Anlagen, Stoffe und Zubereitungen,Sprengstoffe, Strahlenschutz und Ar-beitszeit. Die Mitarbeiterinnen und Mit-

arbeiter der Arbeitsschutzverwaltunghaben dafür Kompetenzen aufgebautund benötigen diese, da in den ange-

führten Bereichen die Sicherheit undder Schutz der Beschäftigten an ihremArbeitsplatz eine zentrale Bedeutung

hat.Mit den Maßnahmen zum Schutz

der Beschäftigten wird aber vielfach

auch die Sicherheit und der Schutz derGesundheit von Verwendern sicher-gestellt, und zwar auch dann, wenn sie

nicht unmittelbar in einem Beschäfti-gungsverhältnis stehen. Beispiels-weise dient die sichere technische Ge-

staltung von Geräten auch dem Ver-braucherschutz. Hier übernimmt diestaatliche Arbeitsschutzverwaltung die

Aufgabe eines Marktüberwachers.Im Bereich der Anlagensicherheit

kommt die sichere technische Gestal-

tung und der sichere Betrieb der Anla-gen nicht nur den dort Beschäftigten,

sondern auch Dritten zugute. Markt-kontrollen haben gezeigt, dass eine

Reihe von Produkten bemängelt wer-den mussten, von denen Gefahrenausgehen. So konnte man beispiels-

weise von einigen elektrischen Gerä-ten, wie Leuchten, Lichterketten,Zeitschaltuhren, aber auch von elek-

trischen Kabeln einen Stromschlag be-kommen. Bei einer Reihe von Spielsa-chen bestand die Gefahr, dass Klein-

kinder durch das Verschlucken vonkleineren Teilen ersticken. Auch be-stimmte Lampenöle können für Kinder

gefährlich sein. Sie sind giftig, sehenaber aus wie Limonade.

Deshalb sind die Arbeitsschutz-

behörden des LSA in verstärktem Ma-ße aufgefordert, eine qualifizierte, an-gemessene und wettbewerbsneutrale

Marktüberwachung zu realisieren, umLeben und Gesundheit der Verbrau-cher bzw. Verwender zu schützen.

Wo können zukünftig weitereAufgaben der Arbeitsschützer imRahmen des Verbraucherschutzesliegen?In einem Entwurf hat der Länderaus-

schuss für Arbeitssicherheit und Si-cherheitstechnik (LASI) ein erstes Stra-tegiepapier erarbeitet. Danach wird das

Spannungsfeld von betrieblichem Ge-sundheitsschutz, Sicherheitstechnik,sozialen Arbeitsbedingungen und Ver-

braucherschutz die künftige Aufgaben-wahrnehmung prägen. Über die vor-handenen Schnittstellen hinaus wer-

den auf der Grundlage der vorhande-nen Kompetenzen der Arbeitsschutz-behörden weitere Aufgaben an Be-

deutung gewinnen.Im o. g. Entwurf eines Strategie-

papiers des LASI werden solche Stich-

worte wie Telearbeit oder Selbständi-ge genannt. Durch eine veränderteArbeitswelt werden diese Bereiche

weiter an Bedeutung gewinnen. Soverwischen sich die Grenzen zwischen

dem dienstlichen und privaten Arbeits-platz, zwischen selbständigen und

abhängigen Arbeitsverhältnissen. Zu-künftig muss sichergestellt werden,dass für all diejenigen, die arbeiten,

egal ob Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer, Selbständige oder Private,eine menschen- und gesundheits-

gerechte Gestaltung der Arbeit undUmgebung an den Arbeitsplätzen auchin allen Lebensbereichen gewährleis-

tet ist.Dabei müssen sich die technischen,

ergonomischen und gestalterischen

Anforderungen aus Sicht des Arbeit-nehmerschutzes und des Verbraucher-schutzes angleichen. Das verbinden-

de Element zwischen dem klassischenArbeitsschutz und dem klassischenVerbraucherschutz ist die Gesundheit.

In Anlehnung an die WHO-Definitionist Gesundheit die Voraussetzung fürpersönliche Zufriedenheit sowie die

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,also mehr als nur die Abwesenheit vonKrankheit.

Deshalb geht das Strategiepapierdes LASI davon aus, dass es Ziel jederverantwortungsvollen Politik ist, die

Menschen vor Gesundheitsrisiken zuschützen und die Gesundheit in allenLebensbereichen zu fördern.

Eine in diesem Sinne umfassendeGesundheits-, Sozial- und Verbrau-cherschutzpolitik muss auf den gan-

zen Menschen in allen Lebensbe-reichen ausgerichtet sein. Deshalb hatdie Landesregierung Sachsen-Anhalts

am 4. Oktober 2002 den Beschlussgefasst, ein Landesamt für Verbrau-cherschutz zu bilden. Neben den Fach-

bereichen “Gesundheit, Hygiene, Epi-demiologie”, “Lebensmittelsicherheit”und “Veterinäruntersuchungen, Vete-

rinärepidemiologie” ist der Fachbereich“Arbeitsschutz” ein wichtiger integra-ler Bestandteil dieses neuen Landes-

amtes.

10 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Einen Schwerpunkt in der Arbeit derGewerbeaufsicht stellte, trotz rückläufi-

ger Tendenz, die Verfolgung des Unfall-geschehens dar. Die Anzahl der tödli-chen Arbeitsunfälle im Zuständigkeits-

bereich der Gewerbeaufsicht sank imVerhältnis zu den vergangenen Jahrenauf den niedrigsten Stand (Abb. 1.2).

Im LAS wurde zentral für das LandSachsen-Anhalt die Statistik aller in denZuständigkeitsbereich der Gewerbeauf-

sicht fallenden tödlichen Arbeitsunfällegeführt. Parallel dazu erfasst die Bundes-anstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-

medizin (BAuA) zeitnah bundesweit sta-tistische Angaben aus den Unfalldatender staatlichen Arbeitsschutzbehörden

der Bundesländer und der Träger dergesetzlichen Unfallversicherungen, sodass ein Datenabgleich der Statistiken

immer erfolgen kann.Die Statistik der BAuA erfasst tödli-

che Arbeitsunfälle auf eigenem oder

fremdem Betriebsgelände sowie aufBaustellen als auch tödliche Wege-unfälle und Arbeitsunfälle im öffentli-

chen Straßenverkehr.Unterschieden werden die für den

Unfallort unterschiedlichen Zuständig-

keiten, wie z. B. staatliche Arbeitsschutz-behörde/Gewerbeaufsichtsamt, Berg-amt oder Eisenbahn-Bundesamt.

Weiteres Erfassungskriterium ist derStatus der Verunfallten, also Beschäf-tigter im Sinne des Arbeitsschutzge-

setzes, Unternehmerin oder Unterneh-mer bzw. Selbständiger oder – speziellim Bereich der Landwirtschaftlichen Be-

rufsgenossenschaften – das mithelfen-de Familienmitglied.

Die Statistik der BAuA wies für das

Jahr 2002 für Sachsen-Anhalt insge-samt 27 tödliche Unfälle auf. Bei An-satz der genannten Filterkriterien ent-

fielen auf den Zuständigkeitsbereichder Gewerbeaufsichtsverwaltung 10tödliche Arbeitsunfälle, wobei 5 Be-

schäftigte davon auf Baustellen ver-starben.

Die übrigen in der BAuA-Statistik er-

fassten 17 Ereignisse teilen sich wiefolgt auf:

• 10 tödliche Wege- bzw. Arbeitsunfäl-le im öffentlichen Straßenverkehr im

Zuständigkeitsbereich der Polizei,• zwei im Zuständigkeitsbereich des

Eisenbahnbundesamtes,

• eines im Zuständigkeitsbereich desBergamtes,

• eines im Zuständigkeitsbereich des

Schifffahrtsamtes und• drei tödlich verunfallte Personen aus

der Gruppe der Unternehmer, Selb-

ständigen bzw. mithelfenden Famili-enangehörigen.

Eine häufige Ursache für tödliche Ar-

beitsunfälle im Jahr 2002 waren umkip-pende, also unzureichend gesicherteBauteile, die zu demontieren bzw. zu

transportieren waren. Drei Beschäftig-te verunfallten auf diese Weise tödlich.

Speziell bei den tödlichen Baustellen-

unfällen lag der Schwerpunkt bei denAbsturzunfällen.

Ein Beschäftigter stürzte bei Abbruch-

arbeiten ab, als er den angefallenenBauschutt beräumen wollte. In diesemFall fehlte die Absturzsicherung.

Ein weiterer Absturzunfall auf einerBaustelle ereignete sich auf Grund ei-nes zu großen Abstandes der Holme

bei einem Geländer.Auf einer Demontagebaustelle, auf der

Brennschneidarbeiten ausgeführt wur-

den, fiel das abgetrennte und nicht gesi-cherte Bauteil auf den Beschäftigten. An

den Folgen verstarb der Verunfallte.Ebenso kam es auf Grund der Verlet-

zung grundlegender Vorschriften zumBetreiben von elektrischen Betriebs-mitteln auf Baustellen zu einem tödli-

chen Arbeitsunfall. Eine fehlerhaft undunvorschriftsmäßig installierte Bau-stromversorgung führte zum tödlichen

Stromschlag, in dessen Folge der Be-schäftigte von dem mangelhaften Ge-rüst stürzte.

Auf einer Straßenbaustelle wurde einBeschäftigter durch einen LKW über-fahren, weil eine durch Betonschneid-

arbeiten entstandene Staubwolke demFahrer die Sicht einschränkte.

Die übrigen fünf tödlichen Arbeitsun-

fälle ereigneten sich in Betrieben.• In einem Fall stürzte ein Beschäftig-

ter von der Leiter.

• Drei Beschäftigte verstarben bei Ver-lade- bzw. Transportarbeiten. Zweidavon erlitten Verletzungen infolge

einer umstürzenden großen Stein-platte bzw. eines umkippenden gro-ßen Stahlbauteils. Ein dritter erstickte

in einem Kühlcontainer eines LKWsdurch Stickstoff, welcher als Kühlmittel-schleier zur Kühlung von Lebensmit-

teln verwendet wurde. Der Verunfalltebeachtete die nötige Nachlüftzeit nicht.

• Ein weiterer Beschäftigter verstarb an

den Folgen von Verbrennungen, dieer sich bei einer Verpuffung an einerHeizungsanlage zugezogen hatte.

Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt rückläufig

Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz

Abb. 1.2 Tödliche Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt (Quellen: BAuA und Gewerbeaufsicht)

46

41

2729

23

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19

11

28 27

14

23

16

9

24

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5

27

10

5

0

5

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50

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

Tödliche Arbeitsunfälle bei betrieblicher TätigkeitDavon im Verantwortungsbereich der GewerbeaufsichtDavon auf Baustellen

Tödliche Arbeitsunfälle in Sachsen-Anhalt

Zur Situation im Arbeitsschutz 11

Erstmalig Arbeitsschutzpreis in Sachsen-Anhalt vergeben

Anlässlich des 4. ArbeitsschutztagesSachsen-Anhalt wurde am 18. Septem-

ber der erstmals ausgeschriebene undmit 5000 € dotierte Landespreis fürinnovative Konzepte zur Verbesserung

des Arbeitsschutzes vergeben.Gesundheitsminister Gerry Kley (FDP)

wertete den Beitrag des ausgezeichne-

ten Unternehmens WILO GmbH Be-triebsstätte Oschersleben als Beispieldafür, wie das unternehmerische Ziel

der Verbesserung der Wirtschaftlichkeitauch zu einer erheblichen Verbesse-rung der Arbeitsbedingungen für die

Beschäftigten führen kann (Abb. 1.3).Nach eigenen Angaben des Betrie-

bes führten wirtschaftliche Probleme

im Jahr 1999 zu einer Umgestaltungdes gesamten Produktionsprozesses:Logistische Abläufe, Fertigungsmetho-

den, Maschinenstandorte und Arbeits-platzgestaltungen wurden analysiertund neu gestaltet. Diese andauernde

ganzheitliche Betrachtung und Verbes-serung des Produktionsprozesses un-ter Einbeziehung der gesamten Beleg-

schaft ist in Wirtschaftskreisen als kon-tinuierlicher VerbesserungsprozessKVP bekannt.

Im Ergebnis dieser von rein wirtschaft-lichen Überlegungen bewirkten Ände-rungen des gesamten Produktionsab-

laufes wurden Produktivitätssteigeru-

gen von bis zu 100% erreicht bei gleich-zeitiger Verbesserung der Arbeitsbe-

dingungen. Das betrifft insbesonderedie ergonomische Arbeitsplatzgestal-tung, vermindertes Heben und Tragen

von Lasten, vermindertes Arbeiten inungünstigen Körperhaltungen, die Ver-kürzung von Transportwegen, die Ver-

ringerung von Unfallrisiken und nichtzuletzt die Beschreibung von Produk-tionsabläufen durch Standardmetho-

denblätter an jedem Arbeitsplatz.Dieses aus eigener Kraft in einem

70-köpfigen Unternehmen realisierte

Projekt kann beispielgebend sein füreine Vielzahl kleinerer und mittlerer Be-triebe. Die ausschließlich selbstfinan-

zierten Maßnahmen hatten nach Aus-sagen des Betriebes einen Umfang vonca. 38.000 €.

Weiterhin fanden die Leistungen derSchweißtechnischen Lehr- und Ver-suchsanstalt Halle und des Pechiney

Aluminium-Presswerkes Burg GmbHbesondere Beachtung.

Bei der “Integrierten Absaugung am

Hybrid-Schweißkopf” der Schweiß-technischen Lehr- und VersuchsanstaltHalle GmbH handelt es sich um die

technisch innovative Kombination zwei-er Schweißverfahren (Lichtbogen-Laser-strahl-Hybridschweißverfahren) in Ver-

bindung mit einer integrierten Schadstoff-

erfassung (Abb. 1.4): Der Einsatz desHybrid-Schweißkopfes bei der Bearbei-

tung von hochlegierten Stählen führt zursicheren Vermeidung von Gefahrendurch krebserregende Arbeitsstoffe bei

gleichzeitig verringerten Vorbereitungs-und Fertigungszeiten.

Als organisatorische Maßnahme ist

das integrierte Arbeitsschutzmanage-mentsystem im PECHINEY-Aluminium-presswerk Burg GmbH bemerkenswert.

Als Teil eines international agierendenKonzerns ist es dem Unternehmen inmehrjähriger Arbeit gelungen, den Ge-

sundheits- und Arbeitsschutz gleichbe-rechtigt in das Firmenselbstverständniseinzubeziehen. Gefährdungsbeurteilun-

gen, Unfallauswertung und Berücksich-tigung aller Hinweise der Beschäftigtenhaben zu einem beispielhaften Niveau

des Arbeits- und Gesundheitsschutzesgeführt.

Unter den weiteren eingereichten Ar-

beiten waren neben speziellen techni-schen und organisatorischen Lösun-gen auch zeitgemäße Verfahren zur

Vermittlung von Arbeitsschutz-Wissen.Die gute Resonanz auf die Ausschrei-

bung eines Arbeitsschutzpreises, es

wurden insgesamt 11 Projekte einge-reicht, hat den Gesundheitsministerveranlasst, den Preis für das Jahr 2004

erneut auszuloben.

Dipl.-Phys. Jochen Krause

Abb. 1.3 Medienresonanz auf die Übergabe des Arbeitsschutzpreises Abb. 1.4 Hybridschweißkopf mit Prozessdüse am Schweißroboter

12 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Absturzsicherung – ein Dauerbrenner im Arbeitsschutz

Dipl.-Phys. Klaus Machlitt

Trotz des Wandels der Arbeitsweltund der damit verbundenen tiefgrei-

fenden Änderungen in den Belastun-gen und Beanspruchungen am Ar-beitsplatz gibt es schon länger be-

kannte Schwerpunkte, die nach wievor die volle Aufmerksamkeit der Ge-werbeaufsicht verdienen. Das Unfall-

geschehen auf dem Bau, aber auchim verarbeitenden Gewerbe, imDienstleistungsbereich, im Handel

usw. verweist auf die Bedeutung derSicherung vor Absturzgefahren. Hier-zu wurden im ArbSchG und der

Arbeitsstättenverordnung eindeutigeRegelungen getroffen.

In der neuen Betriebssicherheits-

verordnung werden Mindestanforde-rungen für die Benutzung von Arbeits-mitteln definiert, die für Arbeiten an

hoch gelegenen Arbeitsplätzen be-reitgestellt werden.

In diesem Beitrag soll über Beispie-

le berichtet werden, wie gemeinsammit Unternehmen gute und sogar bei-spielhafte Lösungen gefunden wer-

den konnten.

Arbeitsstand für DiesellokomotivenIn einer Servicestelle für Diesellok-

instandsetzung im Aufsichtsbereichdes GAA Halle werden Loks der Bau-reihe BR 232 inspiziert, gewartet und

instandgesetzt. Hierzu müssen Arbei-ten in mehreren Ebenen, unter ande-ren auch auf Dachhöhe vorgenom-

men werden.Als Vorbereitung z. B. für einen Kom-

ponentenwechsel von Dieselmotoren,

Abgasturboladern, Zylindersätzenoder Generatoren müssen zunächstTeile des Lokdaches entfernt werden.

Beim Lösen von Befestigungen undbei Anschlagarbeiten muss das Dachbetreten werden.

Zur Verhinderung des Absturzeswurde ein Höhensicherungsgerät, dasin einer Laufschiene in Längsrichtung

über dem Lokdach angebracht ist, inVerbindung mit einem Auffanggurt alspersönliche Schutzausrüstung durch-

gesetzt (Abb. 1.4). Der Zugang erfolgtüber eine verfahrbare Leiter. Trotz-dem konnte diese Lösung weder das

Unternehmen noch die Gewerbeauf-sicht voll befriedigen, weil einerseits

kein kollektiv wirkender Schutz ge-währleistet war und andererseits ge-

wisse Behinderungen und Verzöge-rungen bei der Arbeit auftraten.

Im Ergebnis wurde ein Arbeitsstand

für die gleichzeitige Arbeit in 3 Ebe-nen konzipiert und gebaut, bei des-sen Detailplanung eine enge Abstim-

mung mit der Gewerbeaufsicht statt-fand.

Der genau an den Loktyp angepass-

te Arbeitsstand war so erfolgreich, dasser als für Muster für alle künftigen Neu-bauten von Werkstätten im Bereich

DB Cargo dient (Abb. 1.5).Folgendes wurde erreicht:

• Sicherheit gegen Absturz bei Arbei-

ten auf dem Dach nach außen undbei abgenommenen Dachteilenauch nach innen,

• Vermeidung von Zwangshaltungdurch aufgeständertes Gleis und Ar-beit in Sichthöhe der Radsätze,

• sicherer Zugang über Treppen zuallen Ebenen,

• Produktivitätsvorteil durch gleichzei-

tige, unbehinderte und sichere Ar-beit in 3 Ebenen.

Abb. 1.5 Höhensicherungsgerät und Zugangüber verfahrbare Leiter

Abb. 1.6 Neuer Arbeitsstand zur Wartung und Instandsetzung von Dieselloks

Zur Situation im Arbeitsschutz 13

Arbeitsstand für Ausrüstungs-arbeiten an AufliegerbehälternIm Aufsichtsbereich des GAA Dessau

waren in den vergangenen Jahren häu-figer Unfallereignisse im Zusammen-hang mit Ausrüstungsarbeiten an Auf-

liegerbehältern für Eisenbahnkessel-wagen und Straßentankkraftwagen zuverzeichnen.

Die Ausrüstarbeiten (z. B. Schwei-ßen, Schleifen, Isolieren) erfordern dieEinnahme erhöhter Arbeitspositionen

durch den Beschäftigten. Hierfür wur-den nicht selten Anlegeleitern oderteilweise ergonomisch ungünstige Rüs-

tungen verwendet. Unfallereignissewaren vorprogrammiert.

Infolge auch der stetig ansteigen-

den Produktion erweiterte und moder-nisierte die Firma ihre Produktionsge-bäude und optimierte ihre Fertigungs-

linien. Mit fachlicher Beratung durchdie Arbeitsschutzbehörde wurde dieArbeitssicherheit bei der Fertigung und

die ergonomische Gestaltung der Ar-beitsbedingungen entscheidend ver-bessert.

Um die Ausrüstungsarbeitsplätzewurden feststehende Arbeitsbühnenerrichtet (Abb. 1.7). Der Beschäftigte

kann seine Arbeitsposition jetzt auchsicherer erreichen (Treppen, fest in-stallierte Leitern).

Die Podeste wurden so gestaltet,dass sie lückenfrei am Behälter anlie-

gen. In die Bühnenkonstruktion wur-den Vorhänge zum Schutz der Be-schäftigten vor intensiver UV-Strah-

lung durch Schweißlichtbögen instal-liert.

Für Isolierarbeiten werden die Fahr-

zeugbehälter jetzt auf Drehvorrichtun-gen gespannt. Dadurch kann auf Lei-tern und Arbeitsbühnen hier ganz ver-

zichtet werden. Außerdem kann derBeschäftigte den Arbeitspunkt so po-sitionieren, dass eine ergonomisch

bessere Arbeitshaltung eingenommenwerden kann.

Absturzsicherung bei der Kommis-sionierung von WarenIm August 2002 wurde ein neues

Logistikzentrum einer großen Drogerie-kette in Betrieb genommen. Es ist eineder modernsten Lager- und Umschlag-

hallen, die es in der Art in Deutschlandund Europa bisher noch nicht gab.

Allein durch diese Betriebs-Erweite-

rung wurden 130 Arbeitsplätze ge-schaffen.

In das Hochregallager ist u. a. eine

sog. „Pick-to-belt“-Kommissionierungintegriert. In dieser Palettenregalan-lage sind in Höhen von 6 m bis 12 m

drei Arbeitsbühnen eingebracht. DerNachschub der Waren erfolgt auf derRegalseite durch Schmalgang-Hoch-

maststapler. Auf der anderen Seiteentnehmen die Kommissionierin oder

der Kommissionierer manuell die Warevon den Paletten und legt sie auf demFörderband ab.

Die konkreten Maßnahmen zur Ab-sturzsicherung wurden nach Prüfungder Bauantragsunterlagen und nach

Simulation des Kommissioniervor-ganges mit den Herstellungs- und Aus-rüstungsfirmen sowie dem Betreiber

abgestimmt.• Die Palettenebene wurde gegenü-

ber der Flurebene der Kommis-

sioniererin oder des Kommissio-nierers erhöht angebracht. Zum Ab-sortieren der hinteren unteren Ver-

packungseinheiten wird die Paletteauf Schienen vorgezogen. Die Warewird ohne Betreten der Palette ab-

sortiert.• In den Regalzeilen sind farblich ab-

gesetzte Haltestangen quer ange-

bracht, die das Absortieren ergono-misch erleichtern und das Betretender Palette als Querriegel verhin-

dern.• Ständiges Tragen eines Rückhalte-

gurtes ist Pflicht, der mitlaufend über

ein Verbindungsmittel von 0,7 m Län-ge am Kommissionierwagen ange-schlagen ist.

Diese Absturzsicherung als Kombina-tion von kollektiven und persönlichenSchutzmaßnahmen hat sich bewährt.

(Abb. 1.8)

Abb. 1.8 Arbeitsstände zur Fertigung von Aufliegerbehältern Abb. 1.8 Befestigung des Haltegurtes am mitlaufenden Kommissionierungstisch

14 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Abbruch bzw. Rückbau von leerstehendem Wohnraum

Dipl.-Ing. Joachim Lüderitz

Die Städte und Gemeinden Sachsen-Anhalts haben u. a. als Folge sinkender

Einwohnerzahlen einen beachtlichenWohnungsleerstand. Besonders in denGroßstädten ist der Verfall der leerste-

henden Gebäude, hier vor allem derPlattenbauten, für die Wohnungseigen-tümer problematisch.

Wohnungsgesellschaften müssenEntscheidungen treffen für einen Um-bau, die Sanierung oder den Abbruch

dieser Gebäude. Fachleute gehen invorsichtigen Schätzungen von einemAbrissbedarf von ca. 300.000 – 400.000

Wohnungen im Bereich der Altbausub-stanz und der Plattenbausiedlungen inden nächsten 10 Jahren aus (Abb. 1.7).

Die Gewerbeaufsicht hat bereits inder Vergangenheit im Rahmen der Be-teiligung durch die Bauordnungsbehör-

den in ihren Stellungnahmen zu Abbruch-genehmigungen auf die Einhaltung derBestimmungen des Arbeits- und Ge-

sundheitsschutzes verwiesen und dieBauherren beraten.

Gemäß der Baustellenverordnung

trägt der Bauherr die Verantwortung fürdas Abbruch- bzw. Rückbauvorhaben.Hieraus ergeben sich für das Unterneh-

men der Wohnungswirtschaft als Bau-herr folgende Pflichten:• Bei der Planung der Ausführung des

Abbruchvorhabens sind die allgemei-nen Grundsätze zur sicheren Gestal-tung der Arbeit zu berücksichtigen

(§ 4 ArbSchG).• Bei längerer Dauer und größerem

Umfang des Bauvorhabens ist der

zuständigen Arbeitsschutzbehördespätestens 2 Wochen vor Einrich-tung der Abbruchbaustelle eine Vor-

ankündigung zu übermitteln.• Werden Beschäftigte mehrerer Ar-

beitgeber auf der Abbruchbaustelle

tätig, so ist in der Planungs- undAusführungsphase eine geeigneteKoordinatorin bzw. ein geeigneter Ko-

ordinator zu bestellen.• Es ist ein Sicherheits- und Gesund-

heitsschutzplan durch die Koordi-

natorin bzw. den Koordinator in der

Planungsphase zusammenzustellenund ggf. anzupassen.

Diese Aufgaben kann das Wohnungs-unternehmen als Bauherr selbst wahr-nehmen oder einen Dritten (z. B. Inge-

nieur- oder Architektenbüro) beauftra-gen. Dennoch bleibt eine Restverant-wortung beim Bauherren!

Beim Abbruch bzw. Rückbau ist u. a.mit dem Gefahrstoff Asbest zu rech-nen. Dieser wurde früher in Asbest-

zementbauteilen, Isoliermaterial undFugenkitt (Morinol-Kitt) verwendet.

Schlackenwolle kam in den Außen-

wänden der Plattenbauten, zum Teilauch im Fußbodenaufbau sowie alsRohrleitungsisolierung zum Einsatz.

Diese künstlichen Mineralfasern älte-rer Herstellung sind als krebserzeugendeingestuft.

Beim Abbruch von Altbauten – undhier wiederum im Bereich der Dächerund Dachböden – fällt Holz an, das mit

gefahrstoffhaltigen Holzschutzmit-teln (z. B. PCB, Lindan, DDT) behan-delt sein kann.

Aus den Erkenntnissen der Gefähr-dungsermittlung und den räumlichen Ge-gebenheiten muss eine Abbruchtech-

nologie abgeleitet werden. Nach Erar-beitung einer präzisen Aufgabenstellungals Grundlage für die Ausschreibung

der Abbruch- und Rückbauarbeiten er-folgt die Auswahl und Beauftragung vongeeigneten Bauunternehmen.

Das mit dem Abbruch beauftragteUnternehmen hat eine Abbruchanwei-sung zu erstellen, die auf der Baustelle

vorliegen muss. Sie hat z. B. eine Be-schreibung der Abbruchtechnologie und

die erforderlichen sicherheitstechni-schen Maßnahmen zu enthalten.

Die Analyse von Arbeitsunfällen aufAbbruchbaustellen zeigt immer wieder,dass deren Ursachen in einer fehlerhaf-

ten bzw. unzureichenden Vorbereitungdes Abbruchvorhabens liegen. Dazu ge-hören beispielsweise die mangelnde

Qualifikation der mit den Abbruch-arbeiten beauftragten Beschäftigten, dieeinhergehen mit der Selbstüberschät-

zung der Beschäftigten selbst, aber auchAbweichungen von vorgegebenen Ab-bruchverfahren und Fehlern in der

Baustellenorganisation.Als Beispiel hierfür sind schwere und

tödliche Arbeitsunfälle zu nennen, die

auf unzulässiges Unterhöhlen und waa-gerechtes Schlitzen von abzubrechen-den Bauwerksteilen zurückzuführen

sind.Anhand des Unfallgeschehens auf

den Baustellen in Sachsen-Anhalt las-

sen sich zwei weitere, häufig bereits inder Planungsphase begangene Fehlerableiten.

Das ist erstens die Planung notwen-diger Sicherungsmaßnahmen gegenAbsturz. Der kollektive Schutz (z. B.

Gerüst) ist in jedem Fall dem individu-ellen Schutz (z. B. Fallschutzmittel)vorzuziehen. Zweitens muss bei der

Planung der Stromversorgung auf derBaustelle auf die Zuordnung vonSpeisepunkten geachtet werden.

Fazit: Wenn der Bauherr seine ihmmit der Baustellenverordnung auferleg-ten Pflichten richtig wahrnimmt, werden

die Sicherheit und der Gesundheits-schutz der Beschäftigten auf der Ab-bruchbaustelle gewährleistet und gleich-

zeitig die Kosten gesenkt.Für die Gewerbeaufsicht Sachsen-An-

halt wird in den kommenden Jahren die

Begleitung des Abrisses von leerste-hendem Wohnraum ein Arbeitsschwer-punkt sein. Dies wird durch fachkom-

petente Beratung der Bauherren, der Pla-nungsbüros und der ausführenden Un-ternehmen erfolgen.

Abb. 1.9 Abbruch von Plattenbauten

Zur Situation im Arbeitsschutz 15

Medizinproduktesicherheit

Dipl.-Phys. Otfried Zerfass

Neues MedizinprodukterechtDas Jahr 2002 war durch wesentliche

Änderungen des Medizinprodukte-rechts gekennzeichnet.

Am 1. Januar 2002 ist u. a. das 2.

MPG-Änderungsgesetz in Kraft getre-ten. Mit dem Begriff “Medizinprodukt”wird und wurde schon bisher ein sehr

weit gefächertes Spektrum von Pro-dukten erfasst. Jetzt sind auch noch dieIn-vitro-Diagnostika und die Medizin-

produkte, die stabile Derivate ausmenschlichem Blut oder Blutplasmaenthalten, hinzugekommen.

Durch das 2. MPG-Änderungsgesetzwurde weiterhin auch die Medi-zinprodukte-Betreiberverordnung geän-

dert. Die Aufbereitung von Medizin-produkten, die bestimmungsgemäßkeimarm oder steril zur Anwendung

kommen, wurde durch den Verweis aufdie gemeinsame Empfehlung der Kom-mission für Krankenhaushygiene und

Infektionsprävention zu den Anforde-rungen an die Hygiene bei der Aufbe-reitung von Medizinprodukten (RKI-

Richtlinie) auf eine neue rechtliche Ba-sis gestellt.

Neu in der Medizinprodukte-Betreiber-

verordnung ist außerdem der § 4a; durchinterne und externe Maßnahmen ist dieQualität quantitativer laborato-

riumsmedizinischer Untersuchungen inder Heilkunde zu sichern. Die Anforde-rungen der “Richtlinie der Bundesärzte-

kammer zur Qualitätssicherung quantita-tiver laboratoriumsmedizinischer Unter-suchungen (RiliBÄK)” sind zu erfüllen.

Die zum 01. Januar 2002 geänderteMedizinprodukte-Verordnung regelt jetztdie Bewertung und Feststellung der

Übereinstimmung von Medizinproduktenmit den Grundlegenden Anforderungengemäß § 7 MPG (Konformitätsbewer-

tung) und die Sonderverfahren für Sys-teme und Behandlungseinheiten.

Am 1. Juli 2002 ist die Medizinproduk-

te-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) inKraft getreten. Diese regelt die Meldungvon Vorkommnissen mit Medizin-

produkten, die Risikobewertung und diekorrektiven Maßnahmen.

Den neuen gesetzlichen Anforderun-gen entsprechend führte der Arbeits-

kreis Medizinprodukte der sachsen-an-haltinischen Gewerbeaufsicht über dieregelmäßigen Arbeitssitzungen hinaus

im Jahr 2002 zwei Fortbildungsveran-staltungen zu den Themen „Herstellungvon In-vitro-Diagnostika“ und „Qualitäts-

sicherung quantitativer laboratoriums-medizinischer Untersuchungen“ durch.

PflegebettenDen Verantwortlichen eines Senioren-wohnheims war nach der erfolgten Um-

rüstung der Pflegebetten der Einrich-tung (Abb. 1.10, siehe auch Jahresbe-richt 2001) mit Umrüstsätzen des Her-

stellers eine Erwärmung im Bereich derAntriebe und an den Bedienteilen auf-gefallen, die vor der Umrüstung nicht

vorhanden war. Ihre Bedenken habensie dem Hersteller, dem Bundesinstitutfür Arzneimittel und Medizinprodukte und

der Gewerbeaufsicht gemeldet. Darauf-hin nahmen Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter der Gewerbeaufsicht orientieren-

de Messungen an den betreffenden Bet-ten vor (Abb. 1.11).

Die Messergebnisse wurden wie folgt

bewertet. Die im Ruhezustand vorhan-dene Leistungsaufnahme und die daraufzurückzuführende Erwärmung ist offen-

bar die Folge der im Rahmen der Um-rüstung entfallenen Netzfreischaltung. AmNetztransformator liegt jetzt ständig die

Netzspannung an, während dies vor derUmrüstung nur während der Betätigungdes Antriebs der Fall war. Die gemesse-

Abb. 1.10 Pflegebett

Abb. 1.11 Bauteile Antriebseinheit und Bedienteil (Pfeile zeigen die Punkte starker Erwärmung)

nen Temperaturen sind als nicht kritischzu bewerten. Die Temperatur des Netz-

transformators im Ruhezustand, sowohlam Transformatorkern als auch am Ge-häuse, liegen weit unterhalb der gemäß

DIN EN 61558-1 zulässigen Werte. DieLeistungsaufnahme im Ruhezustand wirdebenfalls als nicht kritisch bewertet.

Die Verunsicherung beim Betreiberwar wohl darauf zurückzuführen, dasszunächst vom Betreiber durchgeführte

Leistungsmessungen Messungen derScheinleistung waren. Die Wirkleistung,die für die Wärmeentwicklung verant-

wortlich ist, liegt jedoch wesentlich nied-riger (im Mittel ca. 6 Watt). Die Wärme-entwicklung am Bedienteil wurde aus

sicherheitstechnischer Sicht ebenfallsnicht als kritisch eingeschätzt. Ob dieWärmeentwicklung allerdings der Le-

bensdauer der im Bedienteil verwende-ten Bauelemente zuträglich ist, kann nurder Hersteller selbst entscheiden.

Zusammenfassend wurde eingeschätzt,dass die durch die zusätzliche Leistungs-aufnahme bedingte Temperaturerhöhung

sicherheitstechnisch unbedenklich ist.

16 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

AnlagensicherheitDipl.-Ing. Peter Hofmann

Erweiterte Anforderungen an Druck-behälter in KälteanlagenDie Einhaltung der sich aus der TRB801 Nr. 14 (Fassung 6/98) ergebendenerweiterten Anforderungen auch an

bereits bestehende Anlagen wurdestichprobenartig an 10 Kälteanlagenmit Druckbehältern, die mehr als 300

kg flüssiges Ammoniak betriebsmäßigenthalten können, überprüft.

In Auswertung der Besichtigungs-

ergebnisse ergaben sich folgendeSchwerpunkte:

Den Anlagenbetreibern waren die

umfassenden Änderungen zum o. g.Regelwerk nicht bekannt. 24% der zu-treffenden Forderungen der TRB 801

Nr. 14 waren nicht realisiert. DieseDefizite verteilten sich annäherndgleichmäßig auf die besichtigten Kälte-

anlagen. Ein schwerwiegendes Sicher-heitsrisiko war in keiner Kälteanlageersichtlich. Problematisch gestaltete

sich jedoch die Umsetzung der Anfor-derung zur Nachrüstung der Anlagenmit fernbetätigten Ventilen an Zentral-

abscheidern, da dies mit einer Außer-betriebnahme der Kälteanlage verbun-den ist. Ein kompletter Anlagenstill-

stand ist schwer mit dem technologi-schen Ablauf bei den Betreibern gro-ßer Kühlhäuser vereinbar, da die Aus-

lagerung erheblicher Kühllagerbestän-de zumeist erforderlich wäre. DerUmsetzungszeitraum dieser Anforde-

rung ist deshalb langfristig zu planen.

Dieselkraftstofftankstellen in land-wirtschaftlichen UnternehmenDie Defizite im Ergebnis von überprüf-ten Dieseltankanlagen im Verkehrs-

gewerbe in den zurückliegenden Jah-ren veranlassten die Behörde, einevergleichbare Prüfung in landwirtschaft-

lichen Unternehmen durchzuführen. Eswurden dabei insgesamt 23 Tankan-lagen überprüft. Wider Erwarten wie-

sen die Mehrzahl dieser Anlagen hin-sichtlich des Brand- und Explosions-schutzes keine bis wenig gravierende

Mängel auf. Die Sicherheit aller Anla-gen war gewährleistet.

Allerdings hatten 43% der überprüftenUnternehmen die Kennzeichnung der

Tankeinrichtungen gemäß Gefahrstoff-verordnung mit dem entsprechendenGefahrstoffsymbol und den dazugehö-

rigen R- und S-Sätzen bisher nicht rea-lisiert.

Schaden an einem Dreizuggroß-wasserraumkessel der Gruppe IV(Spitzenkessel)Der Spitzenkessel wurde planmäßigzur inneren Prüfung und Wasserdruck-probe außer Betrieb genommen. In

Vorbereitung der Druckprobe wurdeder Kessel mit Speisewasser gefüllt.Während der Befüllung mittels Speise-

pumpe bemerkte das Bedienpersonalkeinen Druckanstieg am Manometer,welches in der Speiseleitung vor dem

Speisewasservorwärmer (Eco) instal-liert ist. Da kein Druckanstieg zu ver-zeichnen war, führte das Bedien-

personal den Füllvorgang weiter durchbis wasserschlagartige Geräusche imKessel vernommen wurden. Bei der

Ursachenforschung der Geräuschbil-dung stellte das Bedienpersonal amrechten Flammrohr Wassereintritt und

die Verformung der beiden Flammroh-re fest.

Die Besichtigung des Spitzenkessels

durch den Sachverständigen ergab,dass die Anlage mit 33,2 bar (höchstzu-lässiger Betriebsdruck 15 bar) beauf-

schlagt wurde. Der Druckanstieg konn-te am Manometer nicht angezeigt wer-den, da der dem Manometer vor-

geschaltete Dreiwegehahn geschlos-sen war.

Der Sachverständige protokollierte

im Ergebnis der Schadensuntersu-chung folgende Mängel: Verformungdes vorderen und hinteren Mantel-

schusses am T-Stoß zu den Boden-rundnähten, deformierter Flammrohr-hals des linken und rechten Flamm-

rohres (Abb. 1.12), deformierte Wen-dekammer rechts und links, eingebeult-er Rohrboden unterhalb der einge-

schweißten Rauchrohre im hinterenBereich der Wendekammer, abgeris-

senes Ankerrohr im Bereich derWendekammer.

Die vom Sachverständigen bei derSchadenuntersuchung festgestelltenVerformungen am T-Stoß des vorde-

ren und hinteren Mantelschusses zuden Bodenrundnähten der Kessel-trommel wurden vom hinzugezogenen

Hersteller als Fertigungsfehler dekla-riert, die angeblich bereits bei Inbe-triebnahme vorhanden waren. Der Be-

treiber war aufgrund dieser Aussagedes Herstellers zunächst nicht bereit,die Kesseltrommel auszutauschen. Die

Gewerbeaufsicht forderte den Betrei-ber auf, den Dampfkessel vom Sach-verständigen auf der Basis der Über-

lastungsparameter nachrechnen zulassen. Im Ergebnis wurde festgestellt,dass eine plastische Verformung des

Grundmaterials stattgefunden hat. Die-se Verformung zieht eine Verfestigungdes Grundmaterials, verbunden mit

einer erhöhten Rissanfälligkeit, nachsich.

Von der Gewerbeaufsicht wurde

daraufhin in einer Ordnungsverfügungder Weiterbetrieb des Kessels mit die-sem plastisch verformten Druckkörper

untersagt.

Abb. 1.12 Eingebeulter Flammrohrhals

Zur Situation im Arbeitsschutz 17

Strahlenschutz

Dr. rer. nat. Gerhard Greune

Seit dem 1. Juli 2002 gilt die Röntgen-verordnung aus dem Jahre 1987 in

dem durch Artikel 1 der Verordnungzur Änderung der Röntgenverordnungund anderer atomrechtlicher Verord-

nungen vom 18. Juni 2002 bestimm-ten Wortlaut. Mit dieser Novelle ist dieumfangreiche Änderung des Strah-

lenschutzrechtes, ausgelöst durch dieEURATOM-Grundnormen zum Strah-lenschutz1.1) und die sogenannte Pati-

enten-Richtlinie1.2), abgeschlossen.Neben den Vorgaben aus dem euro-päischen Recht wird mit der Novelle

den Anforderungen, die sich aus neu-en technischen Entwicklungen erge-ben haben, Rechnung getragen.

Die Novelle beinhaltet folgende we-sentliche Änderungen:• Übereinstimmend mit der Strahlen-

schutzverordnung werden die Grenz-werte für die Jahresdosis beruflichstrahlenexponierter Personen von

bisher 50 mSv auf 20 mSv und fürEinzelpersonen der Bevölkerung vonbisher 1,5 mSv auf 1 mSv abgesenkt.

• Mit dem Ziel, die mit der Anwendungder Röntgenstrahlung in der Heil-kunde und Zahnheilkunde verbun-

dene Exposition weiter zu senken,werden die Vorschriften über denErwerb der Fachkunde, die bisher

weitgehend durch nachgeordneteRichtlinien festgelegt waren, nun-mehr in einem eigenen Paragrafen

geregelt. Die Fachkunde ist künftigin regelmäßigen Abständen (mindes-tens alle fünf Jahre) zu aktualisie-

ren. Entsprechendes gilt für dieKenntnisse der Personen, die beider technischen Durchführung der

Röntgenstrahlanwendung mitwir-ken.

• Es wird betont, dass jede Anwen-

dung von Röntgenstrahlung mit mög-licher Exposition von Mensch undUmwelt gerechtfertigt sein muss. Der

Nutzen der Anwendung muss dasdamit verbundene Strahlenrisiko

überwiegen.• Es werden neue Messgrößen für die

Bewertung der Exposition eingeführt.

• Wer eine Röntgeneinrichtung zurTeleradiologie, zur Behandlung vonMenschen oder zur Grobstruktur-

analyse in der Werkstoffprüfung (mitAusnahmen von Hoch- und Voll-schutzgeräten sowie Schulröntgen-

einrichtungen) betreibt, bedarf einerGenehmigung.

Hingewiesen sei an dieser Stelle auchauf die bereits zeitgleich mit derStrahlenschutzverordnung eingeführ-

te Änderung des Anwendungsbe-reiches. Einrichtungen, in denen dieEnergie der beschleunigten Elektro-

nen ein Megaelektronvolt übersteigt,fallen nicht mehr in den Anwendungs-bereich der Röntgenverordnung.

Die aus den Änderungen der strah-lenschutzrechtlichen Vorschriften re-sultierenden Konsequenzen für die

Aufsichtstätigkeit wurden im Arbeits-kreis Strahlenschutz der Gewerbeauf-sicht Sachsen-Anhalt diskutiert. Mit-

arbeiterinnen und Mitarbeiter der Ge-werbeaufsicht haben durch Vorträgeund Veröffentlichungen dazu beige-

tragen, auch bei den Anwendendendie Kenntnis über neue oder geänder-te Pflichten zu verbreiten.

In Anpassung an die geändertenrechtlichen Vorschriften wurde eineneue atomrechtliche Zuständigkeits-

verordnung für Sachsen-Anhalt erar-beitet, die am 28. August des Be-richtsjahres in Kraft getreten ist.

Im Bericht des Vorjahres war daraufhingewiesen worden, dass die neueStrahlenschutzverordnung Regelun-

gen zum Schutz der Arbeitnehmer voreiner erheblich erhöhten Expositiondurch natürliche Strahlenquellen ent-

hält. Die Anlage XI der Strahlen-schutzverordnung weist u.a. Anlagen

der Wassergewinnung, -aufbereitungund -verteilung als Arbeitsfelder, beidenen eine erheblich erhöhte Radon-

222-Exposition auftreten kann, aus.Messungen durch von Betreibern

wasserwirtschaftlicher Anlagen in

Sachsen-Anhalt beauftragte Instituti-onen und durch das ehem. Landesamtfür Arbeitsschutz geben einen ersten

Überblick über die hier vorliegendeSituation. Wie aus anderen Bundes-ländern bekannt, wurden in den Anla-

gen Radonkonzentrationen (gemes-sen in Becquerel pro Kubikmeter Luft– Bq/m3) gefunden, die einen weiten

Bereich überspannen.Insbesondere in einigen Anlagen im

Süden Sachsen-Anhalts fanden sich

hohe Werte. Dies war zu vermuten, dadie vom Bundesministerium für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicher-

heit geförderten Untersuchungen zumgeogenen Radon-Potential für den Sü-den des Landes deutlich höhere Wer-

te der Radon-Aktivitätskonzentrationin der Bodenluft als für die Altmarkausweisen. Die Messorte, an denen

besonders hohe Radonkonzentratio-nen in wasserwirtschaftlichen Anlagenermittelt wurden, sind zugleich Berei-

che, die nur kurzzeitig in großen Ab-ständen kontrolliert werden müssen.Eine im Sinne des § 95 Abs. 2 StrlSchV

anzeigebedürftige Arbeit der Beschäf-tigten liegt daher nicht vor.

1.1) Richtlinie 96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen fürden Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und derBevölkerung gegen die Gefahren ionisierender Strahlun-gen (ABl. EG Nr. L 159 S.1)

1.2 ) Richtlinie 97/47/EURATOM des Rates vom 23. Juni 1997über den Gesundheitsschutz von Personen gegen dieGefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Ex-position und zur Aufhebung der Richtlinie 84/466/EURA-TOM (ABl. EG Nr. L 180, S. 22)

18 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Gefahrstoffe

Dipl.-Pharm. Petra Willmann

Beim Abriss von leerstehenden Platten-bauten aus dem Wohnungsbaupro-

gramm der ehemaligen DDR entstehenaufgrund der verwendeten Dämm-schichten erhebliche Probleme mit frei-

werdenen Künstlichen Mineralfasern. Inden Plattenbauwerken der Serien P2(Baujahre 1967-1975) und WBS70 (Bau-

jahre 1973-1990), aber auch schon inden Plattenbauten der Serie QP (abQP71, Baujahre 1971-1983) kamen in

den angegeben Zeiträumen Dreischich-tenplatten mit einer funktionellen Tren-nung in Trage-, Wärmedämm- und Wet-

terschutzschicht zum Einsatz. Die Statikdes Gebäudes ist durch die Trageschichtgewährleistet. Diese Dreischichten-

platten wurden bei den Bauserien QPund P2 als Giebelelemente und bei derSerie WBS70 als Längs- und Giebel-

außenwände verwendet. Anfänglich sindStyroporplatten als Wärmedämmschichteingesetzt worden. Später erfolgte die

Ablösung durch Mineralwolle (überwie-gend Stein-Schlacke-Wolle).

Gemäß GefStoffV ist diese Art von

Mineralwollen auf der Basis ihres nied-rigen Kanzerogenitätsindexes (KI < 30)als krebserzeugend (K2) eingestuft.

Aufgrund dieser Einstufung ergebensich für den Rückbau solcher Bautenerhebliche Einschränkungen. Bestimm-

te Technologien wie “Sprengen” und“Abrissbirne” sind sowohl aus der Sichtdes Arbeitnehmerschutzes als auch des

Drittschutzes höchst bedenklich.Als alternative Abrisstechnologie

kommt der zerstörungsfreie Rückbau

der betreffenden Bauwerke oder dasstückweise Abbrechen mittels Abriss-zange in Frage, wobei ein intensives

Befeuchten der Abrissstelle notwendigist. Anschließend ist die Mineralwollemit Hand herauszusortieren, bevor das

Material zwecks Recycling zerkleinertwerden darf. Nur so kann eintolerierbarer Rest der krebserzeugenden

Mineralwollfasern im Recyclingmaterialgewährleistet und eine Verwertung er-laubt werden.

In Büros in neuen und sanierten Ge-bäuden tätige Beschäftigte klagten über

Geruchsbelästigungen, Reizung der Au-gen und oberen Atemwege sowie gene-

relles Unwohlsein. Sowohl die ermittel-ten Formaldehydkonzentrationen alsauch die Summe der erfassten flüchti-

gen organischen Substanzen lagen un-terhalb der jeweiligen Grenz- bzw. Richt-werte für Innenräume. Ausgelöst wur-

den die Symptome oftmals durch 2-Phenoxy-ethanol, das schon bei gerings-ten Konzentrationen Schleimhautrei-

zungen hervorrufen kann. Als Bestand-teil von einigen Fußbodenklebstoffenkann 2-Phenoxy-ethanol bei vollflächiger

Verklebung über lange Zeit (mehrereJahre) in die Raumluft abgegeben wer-den. Wenn Phenoxy-ethanol in der

Raumluft aufgrund der geringen Kon-zentrationen nicht nachgewiesen wer-den kann, ist es ratsam, eine Material-

probe vom Fußbodenbelag (incl. Kleber-reste) zu untersuchen.

Zur Verbesserung der Raumluftsitu-

ation wird als Sofortmaßnahme intensi-ves Lüften mehrmals am Tag (Stoßlüf-tung!) dringend empfohlen. Ein Ankippen

der Fenster ist nicht ausreichend. Kommtes zu keiner spürbaren Verbesserung,ist der Fußbodenbelag auszuwechseln.

In den meisten Fällen ist der Fußboden-aufbau zu erneuern, um tatsächlich alleKleberreste sicher zu entfernen. Bei Fuß-

boden-Verlegearbeiten sollte generellbeachtet werden, emissionsarme Kle-ber zu verwenden, die an der Bezeich-

nung “EMICODE” EC 1 der Gemein-schaft emissionskontrollierter Verlege-werkstoffe e.V. (GEV) zu erkennen sind.

Diese EC 1-GEV-Produkte enthaltenkeine hochsiedenden schwerflüchtigenStoffe wie z. B. 2-Phenoxy-ethanol, so

dass langanhaltende Emissionen aus-geschlossen sind.

Bei der Auswahl von textilem Belag

ist bei auf die 5-stellige GUT-Nr. (Ge-meinschaft umweltfreundlicher Teppi-che) zu achten. Das GUT-Signet be-

scheinigt die Unbedenklichkeit für Ge-sundheit und Umwelt. Bei Berücksich-tigung dieser Hinweise können künftig

derartige Innenraumprobleme minimiertbzw. vermieden werden.

Die Abteilung “Gefahrstoffe” des LASbearbeitet seit der Bildung der eigenen

Arbeitsschutzverwaltung den Bereich“Toxikologie-Arbeitsmedizin/Wirkungauf den Menschen”. Nachdem anfangs

vorwiegend ein fachliches Datenmodellund entsprechende Erfassungsricht-linien für diese Bereiche erstellt wurden,

verschob sich in den letzten Jahren derSchwerpunkt generell mehr zur Daten-arbeit.

Die Datenerhebung zu toxikologi-schen und arbeitsmedizinischen Merk-malen erfolgte größtenteils über eine

Auftragsvergabe. Hierzu war ein quali-fizierter Betreuungsaufwand, sowohlinhaltlich als auch formal, notwendig,

um eine fachlich fundierte Auswahl nachneuestem wissenschaftlichen Kenntnis-stand zu treffen.

Im Jahr 2002 wurden für 60 Stoffetoxikologische und arbeitsmedizinischeDaten für die Merkmalsbereiche “Toxi-

kologie im Tierversuch” und “Arbeits-medizin/Wirkung auf den Menschen”erhoben. Die Stoffauswahl erfolgte aus

den in den 4 Prioritätslisten der EU-Altstoffverordnung (Verordnung (EWG)Nr. 793/93 des Rates vom 23.03.1993

zur Bewertung und Kontrolle der Um-weltrisiken chemischer Altstoffe) vorge-gebenen Altstoffen. Für die 14 Stoffe,

die derzeitig noch in Bearbeitung sind,werden die so neu erfassten Daten lau-fend in den vorhandenen Datenbestand

der GDL integriert und den Arbeitsschutz-behörden zur Nutzung übergeben.

Die Landesmessstelle im LAS unter-

stützte 2002 die Vollzugstätigkeit der GAAmit der Untersuchung von 446 Material-und Luftproben. Dabei dienten allein 64%

der Klärung von Beschwerden durchArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mitweiteren 19% wurde z. B. die Revisions-

tätigkeit begleitet, 11,9% sind im Rahmenvon Sonder- und Schwerpunktaktionenund 2,5% bei Unfalluntersuchungen durch-

geführt worden.Die Messung von physikalischen

Schadfaktoren (Lärm, Klima, Schwin-

gungen, Beleuchtung) war in 135 Fällenerforderlich.

Zur Situation im Arbeitsschutz 19

25 24 26

38 36

5058

77

117113

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1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002Zeitraum

Anz

ahl

S1 S2 Anlagen gesamt Betreiber

Biologische Arbeitsstoffe

Dr. rer. nat. Bernhard Schicht

Alle für die Biotechnologie spezifischenSicherheitsfragen beziehen sich auf

die verwendeten biologischen Syste-me. Als biologische Systeme kommenu. a. Mikroorganismen (Viren, Bakteri-

en, Pilze) und pflanzliche/tierische Zell-kulturen zum Einsatz. Unter Berück-sichtigung des Schutzzieles Arbeitssi-

cherheit werden diese biologischenSysteme als biologische Arbeitsstoffebezeichnet. Hierunter sind nicht nur

natürliche, sondern auch gentechnischveränderte Mikroorganismen und Zell-kulturen zu verstehen.

Der Schutz der Beschäftigten vormöglichen Gefahren bei Tätigkeitenmit biologischen Arbeitsstoffen am Ar-

beitsplatz ist in der Biostoffverordnung(BioStoffV) geregelt. Auf Tätigkeitenmit gentechnisch veränderten biologi-

schen Arbeitsstoffen sind die Regelun-gen des Gentechnikgesetzes (GenTG)und seiner Verordnungen anzuwen-

den, soweit darin gleichwertige oderstrengere Anforderungen gestellt wer-den. Die Gewerbeaufsicht führt eine

präventive Begehung vor der Inbe-triebnahme der gentechnischen Anla-gen und eine Überwachung des Be-

triebes dieser Anlagen (Abb. 1.13) undder darin durchgeführten Arbeitendurch.

Im Sommer 2002 trat das novellierteGenTG in Kraft. Die Neufassung bein-haltet nicht nur eine Vereinfachung

der Anmelde-/Genehmigungsverfah-ren, in dem nicht mehr zwischen For-schung und Gewerbe unterschieden

wird und das Anmeldeverfahren auchbei gentechnischen Arbeiten derSicherheitsstufe 2 möglich ist, son-

dern auch eine Stärkung des Arbeits-schutzes. Nun wird der Arbeitsschutzbei den Anforderungen an die Antrags-

unterlagen, bei den Genehmigungs-voraussetzungen explizit genannt undden Beschäftigten sind Schüler, Stu-

denten und sonstige Personen, diegentechnische Arbeiten durchführen,gleichgestellt. Darüber hinaus wurden

die Sicherheitsmaßnahmen in den An-

hängen zur Gentechniksicherheitsver-ordnung (GenTSV) an die Bestimmun-

gen der BioStoffV und ihre technischenRegeln angepasst.

Mit dieser Anpassung wird unterstri-

chen, dass die Einstufung von Mikroor-ganismen in Risikogruppen und damitverbunden die Sicherheits-/Schutz-

stufenzuordnung der Arbeiten nicht vonder Herkunft oder der Art und Weiseihrer Entstehung, sondern einzig und

allein von den Eigenschaften der biolo-gischen Arbeitsstoffe abhängig ist.

Während gentechnische Arbeiten, die

Erzeugung und Vermehrung von gen-technisch veränderten Mikroorganismenden gezielten Tätigkeiten nach BioStoffV

zugeordnet werden, gibt es viele Tätig-keiten und Arbeitsbereiche, wo Beschäf-tigte nicht gezielte Tätigkeiten mit biolo-

gischen Arbeitsstoffen ausführen. Diesist immer dann der Fall, wenn mit biolo-gischen Produkten, Stoffen, Materialien

und Gegenständen umgegangen wird,denen natürlicherweise oder durch Ver-unreinigungen Mikroorganismen anhaf-

ten und die Mikroorganismen durch dieTätigkeit freigesetzt werden können.Damit erstreckt sich der Geltungsbereich

der BioStoffV auf eine Vielzahl von Bran-chen und die unterschiedlichsten Berufs-gruppen, angefangen vom Archivar bis

zum Zerspaner. Die Gefährdungsbe-

urteilung und die sachgerechte Ausle-gung technischer Schutzeinrichtungen

werden dadurch erschwert, dass ent-sprechende Kriterien bzw. Grenzwertezur Konzentration biologischer Arbeits-

stoffe am Arbeitsplatz fehlen.Bisher existiert ein technischer Kon-

trollwert (TKW) zur Überprüfung von

technischen Schutzmaßnahmen inSortier- und Fahrzeugkabinen sowieSteuerständen von biologischen Ab-

fallbehandlungsanlagen (TRBA 211).Dieser Wert wird nach Vorliegen einesausreichenden Datenmaterials einer

Überprüfung durch den Ausschuss fürbiologische Arbeitsstoffe (ABAS) un-terzogen. Für die Höhe eines TKW’s

sind der Stand der Technik sowie vor-liegende arbeitsmedizinische Erfah-rungen maßgebend. Aussagen zur

Korrelation zwischen Exposition undder damit verbundenen gesundheitli-chen Beeinträchtigung der Beschäf-

tigten können damit nicht getroffenwerden. TKW werden nur an Arbeits-plätzen als sinnvoll erachtet, an denen

eine mit der biologischen Abfall-behandlung vergleichbar hohe Luft-belastung mit biologischen Arbeits-

stoffen vorliegt und Lüftungsmaßnah-men als einzige technische Schutz-maßnahme eine Minimierung der

Expositionshöhe ermöglichen.

Abb. 1.13 Entwicklung der Zahl gentechnischer Anlagen im Land Sachsen-Anhalt (S 3/S 4-Anlagensind nicht vorhanden)

20 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten in Kfz-Werkstätten und Kfz–Verwertungsbetrieben

Dipl.-Chem. Gerhard Soffner

Mit der Durchführung einer Schwerpunkt-kontrolle durch das GAA Halberstadt soll-

te die Situation beim Umgang mit Airbag-und Gurtstraffereinheiten in Kfz-Werkstät-ten und -Verwertungsbetrieben erfasst

werden.Ziel der Schwerpunktkontrolle war es,

das Sicherheitsbewusstsein beim Umgang

mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten zustärken, insbesondere die Gefahren beimVernichten im eingebauten Zustand auf-

zuzeigen, und zu erreichen, dass alleArbeiten mit diesen Sicherheitssystemennur von geschultem Personal durchge-

führt werden. Ferner sollten die Betriebeauf die gesetzlichen Verpflichtungen hin-gewiesen werden.

Bei den in der Automobilindustrie ver-wendeten o. g. Sicherheitssystemen han-delt es sich um pyrotechnische Gegen-

stände. Diese werden als Einbau-Modulebei ihrer Zulassung nach dem Sprengstoff-recht von der Bundesanstalt für Material-

forschung und -prüfung Berlin (BAM) inder Regel in die Klasse T1 eingestuft. Umdie Risiken beim Umgang mit Airbag- und

Gurtstraffereinheiten möglichst gering zuhalten, legt die BAM in den Zulassungs-bescheiden Auflagen fest. Hiernach darf

u. a. der Umgang nur im gewerblichenBereich und nur durch geschultes Perso-nal erfolgen. Ein Vernichten von nicht in

Kraftfahrzeugen eingebauten Airbag- undGurtstraffereinheiten darf nur im Rahmeneiner nach § 7 SprengG erlaubten Tätig-

keit durch den Erlaubnis- oder Befähi-gungsscheininhaber (§ 20 SprengG) er-folgen.

Im Zeitraum vom März bis November2002 fanden in 83 Betriebsstätten desAufsichtsgebietes des GAA Halberstadt

Überprüfungen statt. Betroffen im Um-gang mit Airbag- und Gurtstraffereinhei-ten waren 77 Kfz-Werkstätten und 2 Kfz-

Verwertungsbetriebe, die die Entsorgungvon Altautos vornehmen.

In Vorbereitung der Kontrollen erfolgten

weitere Abstimmungsgespräche mit derKfz-Innung Wernigerode und in Einzelfäl-len mit der jeweils zuständigen Berufsge-

nossenschaft.Im Rahmen der regulären Revisions-

tätigkeit fanden die Überprüfungen mit Hil-fe einer Checkliste statt. Die durchgeführ-

ten Überprüfungen in den Kfz-Werkstättenund Kfz-Verwertungsbetrieben führten hin-sichtlich des Umgangs mit Airbag- und

Gurtstraffereinheiten zu folgenden Ergeb-nissen:• 12 der 77 Kfz-Werkstätten gaben an,

dass sie keinen Umgang mit Airbag- undGurtstraffereinheiten haben. 65 Kfz-Werkstätten und 2 Kfz- Verwer-

tungsbetriebe haben Umgang mit Air-bag- und Gurtstraffereinheiten und wa-ren somit verpflichtet, eine Anzeige nach§ 14 SprengG beim GAA Halberstadteinzureichen. Dem GAA lagen zu Be-ginn der Revisionen 43 Anzeigen vor, d.

h. nur 2/3 der Unternehmen waren ihrerPflicht nachgekommen. Die Unterneh-men, von denen die Anzeige nach § 14

SprengG fehlte, wurden u. a. auf diePflicht zur Anzeige hingewiesen. Ihnenwurden Anzeigenvordrucke und entspre-

chende Informationsblätter übergebenmit der Aufforderung, die Anzeige nach-zureichen. Die fehlenden Anzeigen sind

dem GAA kurzfristig zugesandt worden.• In 53 Unternehmen konnte der Nach-

weis erbracht werden, dass das Perso-

nal für den Umgang mit Airbag- undGurtstraffereinheiten entsprechend ei-ner Nebenbestimmung der Zulassun-

gen geschult wurde. Die anderen Un-ternehmen veranlassten kurzfristig Schu-lungen. In mehreren Fällen war erkenn-

bar, dass bei den Beschäftigten zwardas fachspezifische Wissen sehr aus-geprägt war, jedoch notwendige Kennt-

nisse des Sprengstoffrechtes oftmalsfehlten (z. B. abzuleitende Informationenaus dem BAM-Zulassungszeichen). Hier

besteht Nachholebedarf hinsichtlich derQualität der durchzuführenden Schu-lungen.

• Alle Unternehmen gaben an, Airbag-und Gurtstraffereinheiten nicht im aus-gebauten Zustand zu vernichten. Inso-

fern waren hierfür Erlaubnisse nach § 7SprengG nicht notwendig.

• Die Überprüfungen ergaben, dass kein

Unternehmen Airbag- und Gurtstraffer-einheiten gelagert hatte. Soweit Bedarf

besteht, erfolgt die Lieferung bzw. Rück-führung ungezündeter Airbag- und/oder

Gurtstraffereinheiten an die Zentrallagerdes Kfz-Herstellers.

• Es wurde festgestellt, dass die Liefe-rung bzw. Rückführung von Airbag-und Gurtstraffereinheiten durch Dritteerfolgt. Diese, z. B. Paketdienste, haben

auch Umgang mit pyrotechnischen Ge-genständen nach Sprengstoffrecht undmüssen eine Anzeige nach § 14

SprengG erstatten. Deshalb werden beikünftigen Kontrollen diese Unterneh-men in die Revisionstätigkeit mit einbe-

zogen.• Nur 19 Unternehmen, d.h. weniger als

1/3, konnten eine Betriebsanweisungnach Gefahrstoffrecht vorlegen, so dassden anderen Unternehmen durch dieMitarbeiterinnen und Mitarbeiter des

GAA Halberstadt im Rahmen derRevisionstätigkeit Musterbetriebsan-weisungen zur Verfügung gestellt wur-

den, damit eine praxisorientierte Unter-weisung möglich ist.

Die Unternehmen reagierten auf festge-

stellte Mängel umgehend, so dass keineAnordnungen getroffen oder Verfahren zuOrdnungswidrigkeiten eröffnet wurden. Die

Schwerpunktkontrolle hat sich als sehrerfolgreich erwiesen. Die Beratungstätig-keit der Gewerbeaufsicht wurde von den

Unternehmen dankbar als Hilfe empfun-den und Defizite beim Umgang mit Airbag-und Gurtstraffereinheiten konnten besei-

tigt werden.Ferner ist bei den anderen GAA vorge-

sehen, dass bei künftigen Kontrollen die

Erfahrungen und Ergebnisse der Schwer-punktkontrolle berücksichtigt werden.

Abschließend wird ergänzt, dass ent-

sprechende Hinweise zum „Umgang mitpyrotechnischen Gegenständen (Airbagsund Gurtstraffer)“ auch der Veröffentlichung

des Länderausschusses für Arbeitsschutzund Sicherheitstechnik (LASI) LV-Nr. 26„Umgang mit Gefahrstoffen beim Recyc-

ling von Kraftfahrzeugen“ zu entnehmensind. Dieser Leitfaden wurde im April 2002herausgegeben und ist auch im Internet

unter http://lasi.osha.de/publications ab-rufbar.

Zur Situation im Arbeitsschutz 21

Sozialer Arbeitsschutz

Dipl.-Ing. Dietmar Glöckner

Schwerpunktkontrolle Ausnahme-genehmigungen nach dem ArbZGDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desGAA Halberstadt überprüften im Berichts-jahr 21 gewerbliche Unternehmen mit

1.526 Arbeitnehmern, welche eine Ge-nehmigung zur Sonn- und Feiertagsarbeitoder für verlängerte tägliche Arbeitszei-

ten besaßen. Die Kontrolle umfasste:• die Überprüfung der Einhaltung von

Nebenbestimmungen im Rahmen ei-

ner Ausnahmegenehmigung,• die Überprüfung der Gültigkeit der

Bedingungen, die zu der Ausnahme

geführt hatten,• die Kontrolle der Führung und des

Inhalts der Arbeitszeitnachweise und

• die Prüfung der Einhaltung weitererBestimmungen des ArbZG.

Die Betriebe wurden wie folgt eingeteilt:

• Betriebe mit längerfristigen Ausnah-megenehmigungen nach dem ArbZG(§ 13 Abs. 4 und Abs. 5, ArbZG, § 15

Abs. 1 und Abs. 2 ArbZG)• Betriebe, die per Gesetz an Sonn-

und Feiertagen Arbeitnehmer beschäf-

tigen dürfen (§ 10 ArbZG).So wurde bei den Nebenbestimmungen• das Führen der Arbeitszeitnachweise,

• die Genehmigung der Ersatzruhetage,• die Einhaltung der Pausen und Ruhe-

zeiten,

• die Freihaltung von mindestens 15Sonntagen im Jahr pro Arbeitnehmer-innen bzw. Arbeitnehmer und

• der Aushang/die Bekanntgabe derAusnahmegenehmigung

überprüft.

Diese Nebenbestimmungen wurdenin allen Fällen eingehalten. In allen Un-ternehmen lagen die Tatbestände, wel-

che zu der Ausnahme geführt hatten,weiterhin vor.

Gründe für Sonn- und Feiertagsarbeit

liegen auch in den komplexen Produk-tionsverfahren, die nur stufenweise so-wie energie- und materialintensiv mit

erheblichen Produktions- bzw. Quali-tätsverlusten an- und abgefahren wer-den können. Nach Einzelfallprüfung

kann hier § 10 Abs. 1 Nr.15 ArbZGangewandt werden.

Weiterhin sind die ständig wachsendenAnforderungen an die Konkurrenzfä-

higkeit mit Flexibilität der Unternehmenim europäischen, aber auch im welt-weiten Umfeld oft Grund für Sonn- und

Feiertagsarbeit und für den flexiblenUmgang mit Arbeitszeitregelungen.

Nicht zuletzt konnten durch befristet

bewilligte Sonn- und Feiertagsarbeit inRegionen mit hoher ArbeitslosigkeitArbeitsplätze gesichert und neue Ar-

beitsplätze geschaffen werden. DieseKriterien waren und sind auch bei derNeuansiedlung von Unternehmen in

Sachsen-Anhalt von entscheidenderBedeutung.

JugendarbeitsschutzgesetzDie Überwachung der Einhaltung der

Bestimmungen des JArbSchG wurde

im Vorjahr vorwiegend bei den Betriebs-revisionen im Außendienst durchge-führt.

Es wurden insgesamt 1.036 Besich-tigungen und Überprüfungen vorge-nommen. Dabei wurden 333 Beanstan-

dungen festgestellt.Auch nach der landesweiten Schwer-

punktkontrolle “Jugendarbeitsschutz im

Hotel- und Gastgewerbe” im Jahr 2001wurden in dieser Branche im vergan-genen Jahr wieder Verstöße gegen die

Einhaltung der Fünf-Tage-Woche undder Feiertagsruhe festgestellt und ent-sprechend geahndet. Probleme gab es

ebenfals bei der Einhaltung der tägli-chen Arbeitszeit der jugendlichen Be-schäftigten.

Wie jedes Jahr wurden die Ämter fürLandwirtschaft und Flurneuordnung beider Anerkennung von Landwirtschafts-

betrieben, Gartenbaubetrieben und Be-trieben der Nahrungsgüterwirtschaft alsLehrausbildungsbetriebe unterstützt.

KinderarbeitEin weiterer Schwerpunkt, welcher auch

immer wieder unter der Kontrolle desLandtages des LSA steht, war die Über-wachung der Kinderarbeit.

Durch die Mitarbeiter der sechs GAAwurden im Jahr 2002 insgesamt 9 Fälle

unzulässiger Kinderarbeit festgestellt.Kontrollschwerpunkte waren dabei die

Schulferien. Die festgestellten Fälle sindim Einzelnen in folgenden Branchenaufgetreten:

• Metallverarbeitung: 4 Fälle• Gastronomie: 2 Fälle• Baugewerbe

EinzelhandelWerbemittelvertrieb jeweils 1 Fall.

In 4 Fällen wurden gegen die Arbeitge-

ber Ordnungswidrigkeitenverfahren er-öffnet. 2 Verfahren endeten mit demErlass von Bußgeldbescheiden und in 2

Fällen wurden die Arbeitgeber verwarnt.Bei den festgestellten Fällen handel-

te es sich fast immer um eine unzuläs-

sige Beschäftigung von Schülerinnenund Schülern im Alter unter 15 Jahrenwährend der Schulferien.

Für das vergangene Jahr ist zusam-menfassend zu bemerken, dass derAnteil an verbotener Ferienarbeit im

LSA rückläufig war. Mittlerweile ist inden Betrieben und bei den Eltern be-kannt, dass Ferienarbeit erst mit dem

vollendeten 15. Lebensjahr gesetzlichmöglich ist.

Gesundheitliche Betreuung von ju-gendlichen BeschäftigtenIm Jahr 2002 ging die Anzahl der ärzt-

lichen Untersuchungen nach dem JArb-SchG – dem Trend der Bevölkerungs-und Beschäftigungsentwicklung in

Sachsen-Anhalt folgend – von 25.393im Vorjahr um 5,5 % auf 23.997 zurück.

Für diese gesundheitliche Betreuung

der jugendlichen Beschäftigten wurdenaus dem Landeshaushalt 559.895,49EUR ausgezahlt (Tabelle 1.1).

Es ist festzustellen, dass die Anzahlder Untersuchungen in den Gesund-heitsämtern rückläufig ist.

LadenschlussgesetzDer Vollzug des Ladenschlussgesetzes

verlief im 1. Halbjahr 2002 in Sachsen-Anhalt ohne nennenswerte Vorkomm-nisse. Die Situation änderte sich erst mit

der Flutkatastrophe, von welcher auchunser Bundesland nicht verschont blieb.

22 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Friseurhandwerk und die Warenauto-maten aus dem Anwendungsbereichdes Ladenschlusses entlassen. Die

Geschäfte dürfen nunmehr auch vorverkaufsoffenen Sonntagen am Sams-tag bis 20.00 Uhr öffnen.

MutterschutzIm vergangenen Jahr gab es im Zusam-

menhang mit der Beschäftigung wer-dender Mütter insgesamt 1.952 Besich-tigungen und Überprüfungen, wobei 260

Beanstandungen festgestellt wurden.Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt

war die umfassende Beratungstätigkeit

der Gewerbeaufsicht zur Einhaltung derBeschäftigungsverbote für werdendeMütter. Chemische Gefahrstoffe, biolo-

gische Arbeitsstoffe, physikalischeSchadfaktoren oder die Arbeitsbedin-gungen stellten im Arbeitsprozess mit-

unter Gefährdungspotenziale dar, diefür werdende Mütter nicht akzeptabelwaren. Bei derartigen Vorkommnissen

wurden die Verantwortlichen ausführ-lich über die gesetzlichen Pflichten unddie notwendigen Maßnahmen informiert.

Eine entsprechende Umsetzung derSchwangeren bzw. die Aussprache ei-nes Beschäftigungsverbotes durch den

Arbeitgeber wurden herbeigeführt.Arbeitgeber sahen ein Beschäfti-

gungsverbot häufig als eine Gefährdung

ihrer Existenz an. Ihnen war vor demGespräch mit der Gewerbeaufsicht nichtbekannt, dass in Sachsen-Anhalt Be-

triebe mit bis zu 30 Beschäftigten dieArbeitgeberleistungen bei Schwanger-schaft bzw. Mutterschaft aus dem Um-

lageverfahren (“U 2”) der Krankenkas-sen in vollem Umfang von den Kranken-kassen erstattet bekommen. Aufgrund

der umfangreichen Beratungen hierzu

war es in vielen Fällen möglich, einenAntrag auf Zulassung zur Kündigungdes Arbeitsverhältnisses von Arbeit-

nehmerinnen während der Schwanger-schaft bzw. Elternzeit abzuwenden.

2002 wurden insgesamt 147 Anträge

auf Kündigungszulassung gestellt. An-tragsteller waren hauptsächlich Kleinbe-triebe und mittelständische Unternehmen.

Die Mehrzahl der Anträge wurde aufGrund der wirtschaftlichen Situation mitBetriebsstilllegung oder Eröffnung des

Insolvenzverfahrens begründet. In 89Fällen wurde dem Antrag auf Kündigungs-zulassung gemäß § 9 Abs. 3 MuSchG

bzw. § 18 Abs. 1 BErzGG zugestimmt.

Mitarbeit bei der Bekämpfung illega-ler Beschäftigung und SchwarzarbeitSchwerpunkte illegaler Beschäftigung undSchwarzarbeit sowie von Leistungsmiss-

brauch in Sachsen-Anhalt sind das Bau-haupt- und das Baunebengewerbe. Sowurde bei Baustellenkontrollen, z.T. mit

den Arbeitsämtern, im vergangenen Jahrimmer wieder die Beschäftigung vonSchwarzarbeitern festgestellt. Weiterhin

waren die Arbeitspapiere ausländischerArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmernicht immer in Ordnung.

Der Leistungsmissbrauch findet auchauf Baustellen öffentlicher Auftraggeberstatt. Bei einer Kontrolle einer Großbau-

stelle “Verkehrsprojekt Deutsche Einheit”gemeinsam mit einem Arbeitsamt wurdefestgestellt, dass auf allen Brückenbau-

stellen dieses Autobahnabschnittes nurSchwarzarbeiterinnen und Schwarzar-beiter durch ein Bauunternehmen aus

Thüringen beschäftigt waren. DiesemSubunternehmen wurde sofort der Ver-trag durch den Auftraggeber gekündigt

und das Arbeitsamt leitete Ordnungs-widrigkeitenverfahren gegen die Verant-wortlichen ein.

In der Gewerbeaufsicht gingen außer-dem anonyme Anzeigen, Anrufe, Telefa-xe von Wettbewerbern, Kammern, Ge-

werkschaften und Verbänden und nichtzuletzt von Bürgerinnen und Bürgernein, die auf einen Anfangsverdacht von

Leistungsmissbrauch hinwiesen. Oftwaren diese Tatbestände mit Defizitenim Arbeitsschutz, insbesondere unzurei-

chenden oder fehlenden Sicherungs-maßnahmen, verbunden.

Auf der Grundlage einer Allgemein-verfügung des Wirtschaftsministeriumskonnten alle Ladengeschäfte bis zum

30. September 2002 uneingeschränktöffnen. Das Ladenschlussgesetz wurdein den Notstandsgebieten ausgesetzt,

um die Versorgung der Bevölkerung zusichern und die Hochwasserschäden zubeseitigen. Es gab weder regionale

Begrenzungen noch Einschränkungenbeim Warensortiment. Während eineVerlängerung der täglichen Ladenöff-

nungszeiten kaum in Anspruch genom-men wurde, wurde von der Sonntags-öffnung häufiger Gebrauch gemacht.

Das betraf insbesondere Bau- undMöbelmärkte. Aber auch die Einkaufs-zentren in den größeren Städten hatten

vorübergehend sonntags geöffnet.Im nördlichen und südlichen Sach-

sen-Anhalt fand diese Hochwasser-

regelung wenig Beachtung. Zu Be-schwerden von Händlern kam es erst,als im angrenzenden Freistaat Sach-

sen die Geschäfte nach dem 30. Sep-tember 2002 weiter an Sonntagen ge-öffnet hatten und Kundenpotenzial ab-

zuwandern drohte.Im Berichtsjahr hielten die Diskussio-

nen zur Änderung bzw. Abschaffung

des Ladenschlussgesetzes an und eswurden verschiedene Gesetzesinitia-tiven gestartet.

Das Bundeskabinett beschloss im De-zember 2002 einen Gesetzesentwurf, derEinzelhandelsgeschäften erlaubt, künf-

tig an Samstagen bis 20.00Uhr zu öffnen.Somit können die Geschäfte an allenWerktagen von Montag bis Samstag von

6.00 bis 20.00 Uhr offengehalten wer-den.Der Sonntag bleibt weiterhin als Ruhe-

tag geschützt. Außerdem werden das

Tabelle 1.1 Übersicht zu den ärztlichen Untersuchungen nach dem JArbSchG im LSA im Jahr 2002

Art der Untersuchung Gesamtzahl derUntersuchung

Kosten der Untersu-chung in Euro

Untersuchungen durch dieGesundheitsämter

Anzahl Anteil

Erstuntersuchunggemäß § 32 JArbSchG 18.419 386.628,36 EUR 11.117 60,4%Erste Nachuntersuchunggemäß § 33 JArbSchG 3.125 65.592,94 EUR 706 22,6%Weitere Untersuchungengemäß § 34, 35 JArbSchG 11 231,36 EUR 2 18,2%Ergänzungsuntersuchungengemäß § 38 ArbSchG 2.441 107.422,84 EUR - -%Untersuchungen auf Veranl.gemäß § 42 ArbSchG 1 20,99 EUR - -%Summen 23.997 559.895,49 EUR 11.825 49,3%

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Kontrollierte Straßenfahrzeuge mit Gefahrgutdavonbeanstandet

Gewerblicher Personen- und Güterverkehr

Dipl.-Ing. Holger Scheil

Vor dem Hintergrund der prognosti-zierten Zunahme des Güterverkehrs

auf der Straße bis zum Jahr 2015 ummehr als 60 Prozent ist festzustellen,dass die Beanstandungsquoten im

Bereich der Sozialvorschriften im Stra-ßenverkehr nach wie vor zwischen 30%und 50% liegen. Durch die Gewerbe-

aufsicht Sachsen-Anhalts musste auchim Jahr 2002 festgestellt werden, dassfast die Hälfte aller kontrollierten

Fahrerinnen und Fahrer sowie ein Drit-tel der kontrollierten Fahrtage (Arbeits-tage) zu beanstanden waren. In den

kontrollierten Unternehmen gab es beifast 75% dieser UnternehmenBeanstandungen. Deshalb mussten

1.438 Bußgeldbescheide erlassen und702 Verwarnungen verhängt werden.

In den Bundesländern sind die Vor-

aussetzungen für das sogenannte di-gitale Kontrollgerät, speziell für dieAusgabe der dazugehörigen Speicher-

karten, zu schaffen. Für Sachsen-An-halt wird von folgenden Angaben aus-gegangen :

48.000 Fahrerkarten16.000 Unternehmenskarten

650 Werkstattkarten

120 Kontrollkarten

GefahrguttransportIm Jahr 2002 wurden im FachgebietBeförderung gefährlicher Güter 406Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut und

285 Eisenbahnwagen mit Gefahrgutkontrolliert (Abb. 1.14 und 1.15). Be-anstandungen gab es bei 94 Stra-

ßenfahrzeugen und 29 Eisenbahnwa-gen, das entspricht einer Beanstan-dungsquote von 23% bei den Straßen-

fahrzeugen und von 10% bei den Ei-senbahnwagen.

9. Gefahrgut-Treff in Sachsen-AnhaltEin Beitrag zur Sicherheitspartner-schaft mit der Wirtschaft war, neben

den Gefahrguttagen Sachsen-Anhaltin Magdeburg und dem Gefahrgut-Stammtisch im (sogenannten) Chemie-

dreieck, der Gefahrgut-Treff mit der

Thematik “Gefahrgutbeförderung inTanks und ortsbeweglichen Druck-

geräten”.Dieser fand am 5. Juni 2002 in

Schlaitz bei Bitterfeld statt, organisiert

und geleitet von der Gewerbeaufsichtdes Landes Sachsen-Anhalt. Namhafte Referenten aus dem Be-

reich der Privatwirtschaft sowie vonBehörden und Organisationen refe-rierten über aktuelle Probleme beim

Umgang mit Gefahrgut.Themen waren u. a.

• ein Überblick zum aktuellen Stand

der Gefahrgutvorschriften und zu de-ren Weiterentwicklung,

• die Möglichkeiten zum Organisierenvon gefahrgutrechtlicher Verantwort-

lichkeit bzw. vorschriftenkonformemHandeln im Unternehmen,

• die Problematik der ortsbeweglichen

Druckgeräte mit vielen detailliertenHinweisen,

• die aktuelle Vorschriftenlage und die

damit verbundenen Probleme im Hin-blick auf Tankfahrzeuge und Tank-container,

• die Ladungssicherungund• Arbeitsplätze auf Tankcontainern.

0

50

100

150

200

250

300

350

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

Kontrollierte Eisenbahnwagen mit Gefahrgutdavonbeanstandet

Abb. 1.14 Von der Gewerbeaufsicht kontrollierte Straßenfahrzeuge mit Gefahrgut (Beanstandungs-quote 1994 – 2002 im Durchschnitt ca. 30%)

Abb. 1.15 Von der Gewerbeaufsicht kontrollierte Eisenbahnwagen mit Gefahrgut (Beanstandungs-quote 1994 – 2002 im Durchschnitt ca. 10%)

24 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Medizinischer Arbeitsschutz

Dr. med. Jürgen Otto

Die sachkundige Mitwirkung bei Be-triebsrevisionen stand 2002 wiederum

im Mittelpunkt der gewerbeärztlichenTätigkeit. In 297 Fällen nahmen dieGewerbeärztinnen und -ärzte an Revisi-

onen durch die GAA teil, und zwarvorzugsweise (60%) im Rahmen vonRegelrevisionen. In 40% erfolgten die

Revisionen aus besonderem Anlass,wobei die Kontrolle der betriebsärztlichenBetreuung und der arbeitsmedizinischen

Vorsorge mit mehr als der Hälfte derFälle die Schwerpunkte bildeten. DerAnteil der Betriebsbesichtigungen, der

mit der Feststellung von Mängeln ver-bunden war, ist gegenüber den Vorjah-ren deutlich von 65% auf 77% angestie-

gen. Die registrierten Defizite sind dabeiseit Jahren die gleichen: An der Spitzestanden Mängel in der Arbeitssicher-

heitsorganisation (29%), gefolgt von feh-lenden oder unvollständigen Gefähr-dungsbeurteilungen (22%), unzurei-

chendem Hautschutz (11%) und man-gelhafter arbeitsmedizinischer Vorsor-ge (10%). Auf Grund der vorgefundenen

Mängel wurden in 217 Fällen (95%)Revisionsschreiben veranlasst.Einen Schwerpunkt des medizinischen

Arbeitsschutzes stellten Kontrollen zur

Durchführung arbeitsmedizinischer Vor-sorgeuntersuchungen in den Branchen

Landwirtschaft, Nahrungsgüterwirtschaftund spezielle Dienstleistungen dar. Die-se drei Branchen hatten bei einer frühe-

ren Sonderaktion Defizite von bis zu80% der erforderlichen Vorsorgeunter-suchungen aufgewiesen. Anhand be-

sonderer Prüflisten wurde die Kontrollejetzt von Gewerbeaufsichtsbeamtinnenund Gewerbeaufsichtsbeamten unter

fachlicher Anleitung durch Gewerbe-ärztinnen und -ärzte wiederholt. Zugleichwurde der Frage nachgegangen, wel-

che Versäumnisse im Einzelnen vorlie-gen. Bei summarischer Betrachtung be-stätigte sich das negative Ergebnis der

früheren Sonderaktion nicht. In den Bran-chen spezielle Dienstleistungen undNahrungsgüterwirtschaft wiesen nur

11% bzw. 18% der kontrollierten Unter-nehmen überhaupt Mängel auf. In derLandwirtschaft fanden sich jedoch auch

jetzt bei 57% der Unternehmen Defizite.Insbesondere die arbeitsmedizinischenVorsorgeuntersuchungen nach der

Biostoffverordnung sind in der Landwirt-schaft völlig unzureichend durchgesetzt:in 91% der Unternehmen, in denen sol-

che Untersuchungen erforderlich wa-

ren, wurden Mängel festgestellt. Die Kon-trollen unterstreichen die Notwendigkeit

einer differenzierten Betrachtung undwerden im Interesse einer höheren Aus-sagefähigkeit im Jahre 2003 fortgesetzt.

Im Berufskrankheitengeschehen sindbeim Vergleich mit den vorangegange-nen Jahren keine bedeutsamen Verän-

derungen eingetreten. Der Anteil be-rufsbedingter Erkrankungen an den ab-geschlossenen Fällen entspricht mit

28,5% dem 10-Jahres-Durchschnitt von27,9%. Das Gleiche gilt für dieHäufigkeitsverteilung der wichtigsten

Berufskrankheiten (vgl. Tab. 1.2). DieLärmschwerhörigkeit steht mit 41,2%deutlich an der Spitze, gefolgt von schwe-

ren oder wiederholt rückfälligen Haut-erkrankungen mit einem Anteil von21,7%. Unverändert hoch ist die Anzahl

von 47 Krebserkrankungen, die auf frü-here Asbeststaubeinwirkungen zurück-gehen. Dabei handelt es sich um die

Spätfolgen einer Asbestexposition, diebis in die 60er Jahre des vergangenenJahrhunderts zurückreicht. Die durch-

schnittliche Expositionszeit für diese Er-krankungen beträgt bei unseren Fällen27 Jahre. Die Verwendung von Asbest

ist seit 1991 praktisch ausgeschlossen.

Tabelle 1.2 Ausgewählte Berufskrankheiten 1992 - 2002BK 2301 LärmschwerhörigkeitBK 4104 Lungenkrebs

- in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose),- in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder- bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren (25 x 106 [(Fasern/m³) x Jahre])

BK 4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des PericardBK 5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder

sein können

Jahr AbgeschlosseneFälle

Berufsbedingte Erkrankungen

Insgesamt Anteil an denabgeschlossenen

Fällen

davon davon davonAnteil BK 4104

BK 4105Anteil BK 5101 AnteilBK 2301

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

Arithm.Mittel

1.142

2.285

3.316

3.036

2.409

1.812

2.116

2.193

1.926

1.809

2.204

485

492

655

975

747

596

589

538

558

515

615

42,5%

21,5%

19,8%

32,1%

31,0%

32,9%

27,8%

24,5%

29,0%

28,5%

27,9%

155

164

287

468

333

261

239

229

248

212

260

31,9%

33,3%

43,8%

48,0%

44,6%

43,8%

40,6%

42,6%

44,4%

41,2%

42,2%

33

40

45

44

56

48

38

48

53

47

45

6,8%

8,1%

6,9%

4,5%

7,5%

8,1%

6,5%

8,9%

9,5%

9,2%

7,4%

95

75

71

170

133

89

117

110

90

112

106

19,6%

15,2%

10,8%

17,4%

17,8%

14,9%

19,9%

20,8%

16,1%

21,7%

17,2%

Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 25

Arbeitsschutz-schwerpunkte

im Land

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200226

Aus den Augen – aus dem Sinn?Sicherheit und Gesundheitsschutz an nichtstationären Arbeitsplätzen

Dipl.-Psych. Karin Engelhardt, Dipl.-Ing (FH) Wolfgang Schmalfuß, Dr. Reinhard Scheunpflug, Dipl.-Ing. Andrea Wendenburg

Ausgangspunkt und Aufgabenstellung

Branchen- und tätigkeitsübergreifend ist

in der Arbeitswelt eine zunehmende Flexi-

bilisierung zu beobachten. Arbeitszeit,

Arbeitsort, Arbeitsanforderungen und Be-

schäftigungsverhältnisse wechseln in

immer kürzeren Abständen. Durch den

Wandel in der Arbeitswelt entstehen für

die Akteure im Arbeits- und Gesund-

heitsschutz (Unternehmerinnen und Unter-

nehmer, Beschäftigte, Arbeitsschutzver-

waltung u. a. m.) neue Anforderungen

bezüglich der Aufgaben und Zielstellun-

gen, Handlungsfelder, Strategien, Struk-

turen und Organisationsformen sowie der

erforderlichen Kompetenzen/Qualifikatio-

nen.

Die Sonderaktion „Sicherheit und Ge-

sundheitsschutz an nichtstationären Ar-

beitsplätzen – SANA“ beinhaltete die Un-

tersuchung nichtstationärer Arbeitsplätze

und beschränkte sich auf Tätigkeiten mit

flexiblen Arbeitszeiten, flexiblen Arbeits-

orten und flexiblen Arbeitsanforderungen

als Teilaspekte flexibler Erwerbstätigkeit.

Ziele der Sonderaktion waren

• die Diskussion und die Entwicklung

einer Überwachungs- und Beratungs-

strategie bei nichtstationären Arbeits-

plätzen mit vielfältigen Tätigkeiten auch

unter Beachtung spezifischer tätigkeits-

unabhängiger Gefährdungsmomente,

• die Erprobung dieser Strategie in den

Berufsgruppen ambulante Pflege,

Dienstleistung in Haus, Hof und Garten

und Schädlingsbekämpfung/Begasung/

Holzschutz,

• die Verbesserung des Arbeits- und

Gesundheitsschutzes in den genann-

ten drei Berufsgruppen und

• die Weiterentwicklung der erprobten

Überwachungs- und Beratungsstra-

tegie nach den ersten Erfahrungen.

Auswahl der Berufsgruppen

Viele Menschen arbeiten heutzutage an

nichtstationären Arbeitsplätzen. Für die

Entwicklung und Erprobung der Über-

wachungs- und Beratungsstrategie be-

schränkte sich die Arbeitsschutz-

verwaltung auf drei sehr unterschiedli-

che Berufsgruppen. Zur Auswahl der

Berufsgruppen für die SANA 2002 wur-

den folgende Kriterien herangezogen:

• vielseitige Tätigkeiten mit zeitlichen

und örtlichen Wechseln,

• vorhandene amtsinterne Informatio-

nen zu einem erhöhten Gefährdungs-

potenzial (Unfallhäufigkeit, Revisions-

ergebnisse, Anfragen und Beschwer-

den),

• öffentliche Informationen zu bestehen-

den Gefährdungspotenzialen (Print-

medien einschließlich der Jahresbe-

richte der Arbeitsschutzverwaltungen

anderer Bundesländer, Internet),

• fragmentiertes Wissen zur Berufs-

gruppe,

• steigende Beschäftigtenzahlen und

• schwer zu planender Arbeitsablauf.

Anhand dieser Auswahlkriterien wurden

für die Sonderaktion 2002 die Berufs-

gruppen ambulante Pflege, Dienstleis-

tungen in Haus, Hof und Garten (im folgen-

den Hausmeister genannt) und Schäd-

lingsbekämpfung/Begasung/Holzschutz

(im folgenden Schädlingsbekämpfung

genannt) bestimmt.

Die Gefährdungen in der ambulan-

ten Pflege sind bekannt. Eine hohe

Arbeitsintensität macht sich vor allem in

Gestalt überlanger Arbeitszeiten, hoher

Arbeitsbelastungen und großen Zeit-

drucks bemerkbar. Dauerhaft überhöh-

te Arbeitsintensität bringt gesundheitli-

che Risiken mit sich. Daher ist es drin-

gend geboten, vorbeugend durch Prä-

vention, Information, Beratung und Kon-

trolle auf die Probleme aufmerksam zu

machen und den gesetzlichen Zustand,

wenn notwendig durch Verwaltungs-

handeln, herzustellen. Bestimmend für

die Auswahl dieser Berufsgruppe waren

auch die zukünftigen demografischen

Verhältnisse und eine Vielzahl arbeits-

wissenschaftlicher Untersuchungen.

Die Ergebnisse einer Schwerpunkt-

kontrolle des Staatlichen Gewerbeauf-

sichtsamtes (GAA) Naumburg im Jahre

2001 in der Berufsgruppe Hausmeister

führten zu der Entscheidung, die Prüfung

der Berufsgruppe in der Sonderaktion

fortzuführen. Zum einen ist das Tätigkeits-

profil so extrem unterschiedlich, dass die

Gefährdungen sowohl qualitativ als auch

quantitativ sehr variieren. Zum anderen

wurde während der Recherche zum The-

ma in der einschlägigen Literatur deut-

lich, dass dieser Berufsgruppe bisher nur

wenig Aufmerksamkeit zuteil wurde. Die

Ergebnisse der Schwerpunktkontrolle

zeigten, dass der Arbeitsschutz verbes-

sert werden muss.

Als ein Ergebnis der in Sachsen-Anhalt

durchgeführten Sonderaktion EÜPAM

(Ermittlungs- und Überwachungspflicht

sowie Arbeitsmedizinische Vorsorge)

wurde festgestellt, dass insbesondere in

der Berufsgruppe Schädlingsbekämp-

fung erhöhte Gefährdungspotenziale

auftreten. Hier werden zum einen Arbeits-

verfahren verwendet, die eine Exposition

nicht ausschließen, und zum anderen

kommen chemische Schädlingsbekämp-

fungsmittel zum Einsatz, die ein Gesund-

heitsrisiko in sich bergen können. Unter-

suchungen des GAA Dessau, Umfrage-

ergebnisse der Hessischen Arbeits-

schutzverwaltung und zahlreiche Revisi-

onen in Sachsen, Mecklenburg-Vor-

pommern und Bayern belegen die Gefähr-

dungssituation. Der nicht ausreichende

Schutz der Arbeitnehmer war Anlass,

diese Berufsgruppe in die Sonderaktion

aufzunehmen.

Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 27

Methodisches Vorgehen

Für die landesweit einheitliche Durchfüh-

rung und die zentrale Auswertung der

Sonderaktion in drei unterschiedlichen

Berufsgruppen war die Vorgabe einer

einheitlichen Erhebungsmethode notwen-

dig. Die Projektgruppe SANA entwarf ei-

nen modularen rechtsvorschriftenorien-

tierten Checklistenkomplex, der die Be-

lange des Arbeitsschutzes am Betriebs-

sitz, am nichtstationären Arbeitsplatz und

die Befragung zur psychischen Belastung

berücksichtigt und darauf orientiert,

• die Gesundheit der Beschäftigten zu

schützen und zu erhalten,

• den Arbeitgeber bei seinen Pflichten

beratend zu unterstützen, aber auch

ggf. als Ergebnis von Kontrollen Sank-

tionen festzulegen und

• den Beschäftigten durch ein persön-

lich geführtes Gespräch bzw. durch

Fragen über Arbeitsaufgaben und

-umfang zu sensibilisieren, seiner Tä-

tigkeit gesundheitsbewusst nachzu-

gehen.

Der Checklistenkomplex, siehe Tabelle

2.1, ist unterteilt in

a)Checklisten für die Kontrolle am

Betriebssitz,

b)Checklisten für die Revision am nicht-

stationären Arbeitsplatz und

c)Checklisten für die Befragung zur psy-

chischen Belastung.

Die Checklisten sind rechtsvorschriften-

orientiert gegliedert in die lfd. Nr. 1-13.

Die Erhebungsbögen zur Betriebsstätte,

Arbeitssicherheitsorganisation, Arbeits-

stätte, Arbeitszeit, Jugendarbeitsschutz,

Mutterschutz, spezifische Gefährdungen

durch nichtstationäre Arbeit und psychi-

sche Belastung sind für alle drei Berufs-

gruppen einheitlich. Für die Fachgebie-

te Medizinprodukte, technische Arbeits-

mittel, Gefahrstoffe, biologische Arbeits-

stoffe und physische Belastungen wur-

den die Checklisten berufsgruppen-

bezogen modifiziert (Tabelle 2. 1).

Die Checklisten wurden zentral bereit-

gestellt in Form von Word-Formularen.

Neben der Erfassung dienten die Formu-

lare gleichzeitig als Handlungshilfe zur

Unterstützung bei der Außendienst-

tätigkeit. Die ausgefüllten Checklisten

wurden je nach Umfang per E-Mail oder

mittels FTP-Programm von den dezen-

tralen Standorten an das LAS übertra-

gen. Makrogestützt wurde hier der Inhalt

der Word-Formularfelder in Excel-Tabel-

len übertragen. In Excel wurden zu allen

Fragen die Häufigkeiten der unterschied-

lichen Antworten ermittelt. Die Inhalte

der freien Textfelder wurden mittels Pi-

vot-Tabellen ausgewertet. Je nach Kom-

plexität der Fragen war teilweise die Mög-

lichkeit gegeben, die Pivot-Tabellen über

Parameter einzuschränken, um somit

auch Auswertungen unter bestimmten

Randbedingungen durchführen zu kön-

nen. Neben den Angaben aus den For-

mularen standen noch einige weitere In-

formationen aus dem IFAS-Betriebs-

stättenkataster zur Verfügung.

Tabelle 2.1 Komplexer Checklistenaufbau zur Sonderaktion “Sicherheit und Gesundheitsschutz an nichtstationären Arbeitsplätzen”

Lfd.Nr. Thema Ambulante

Pflege

Dienstleistungen

in Haus, Hof und

Garten

Schädlingsbe-

kämpfung/

Begasung/

Holzschutz

Ambulante

Pflege

Dienstleistungen

in Haus, Hof und

Garten

Schädlingsbe-

kämpfung/

Begasung/

Holzschutz

Betriebssitz (Unternehmer) Nichtstationärer Arbeitsplatz (Beschäftigter)

1 Betriebsstätte, allgemeine Angaben Einheitliche Checkliste

2 Arbeitssicherheitsorganisation,Arbeitsschutz

3 Arbeitsstätte Einheitliche Checkliste Einheitliche Checkliste

4 Medizinprodukte Berufsgruppen-bezogeneCheckliste

Berufsgruppen-bezogeneCheckliste

5 Technische Arbeitsmittel Gemeinsame Checkliste Gemeinsame Checkliste

6 Gefahrstoffe, Hautschutz Berufsgruppen-bezogeneCheckliste

Berufsgruppen-bezogeneCheckliste

Berufsgruppen-bezogeneCheckliste

Berufsgruppen-bezogeneCheckliste

Berufsgruppen-bezogeneCheckliste

Berufsgruppen-bezogeneCheckliste

7 Biologische Arbeitsstoffe Berufsgruppen-bezogeneCheckliste

ggf. BerufsgruppenbezogeneCheckliste der ambulanten Pflege

nutzen

Berufsgruppen-bezogeneCheckliste

ggf. BerufsgruppenbezogeneCheckliste der ambulanten Pflege

nutzen

8 Physische Belastung Einheitliche Checkliste Berufsgruppen-bezogeneCheckliste

Gemeinsame Checkliste

9 Arbeitszeit Einheitliche Checkliste Einheitliche Checkliste

10 Jugendarbeitsschutz Einheitliche Checkliste

11 Mutterschutz Einheitliche Checkliste

12 Spezifische Gefährdungen annichtstationären Arbeitsplätzen

Einheitliche Checkliste Einheitliche Checkliste

13 Psychische Belastung Einheitliche Freie Befragung

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200228

Durchführung der Sonderaktion

Information beteiligter Dritter

Die von der Projektgruppe SANA entwi-

ckelte Überwachungs- und Beratungs-

strategie war besonders durch eine um-

fassende Kooperation mit allen, die für die

Gestaltung menschengerechter Arbeit

Verantwortung tragen, geprägt. Durch In-

formations- und Abstimmungsgespräche,

durch Zusammenarbeit und Erfahrungs-

austausch mit Dritten (Gewerkschaften,

gesetzlichen Unfallversicherungsträgern,

Berufsverbänden, Innungen u. a. m.) wur-

de die Intention verfolgt, dass alle Betrof-

fenen über das Motiv, die inhaltliche Durch-

führung und das Ziel der Sonderaktion

informiert waren.

Der Medizinische Dienst der Kranken-

kassen Sachsen-Anhalts wurde über die

Sonderaktion informiert, und mit der Be-

rufsgenossenschaft Gesundheitsdienst

und Wohlfahrtspflege wurden mehrere Ab-

stimmungsgespräche geführt. Im März

2002 fand im LAS eine zentrale Auftakt-

veranstaltung mit Berufsverbänden,

Unfallversicherungsträgern, Gewerkschaf-

ten und überbetrieblichen für den Arbeits-

und Gesundheitsschutz engagierten Stel-

len statt. In dieser Veranstaltung wurde

über den Inhalt und den zeitlichen Ablauf

der Sonderaktion informiert.

Revisionen am Betriebssitz

Die Revisionen am Betriebssitz wurden

nach vorheriger Information der Arbeitge-

ber durchgeführt. In einem Serienbrief

bekamen die der Arbeitsschutzverwaltung

bekannten Betriebe der Berufsgruppen

ambulante Pflege, Dienstleistungen in

Haus, Hof und Garten und Schädlingsbe-

kämpfung/Begasung/Holzschutz Informa-

tionen über die Sonderaktion. Für jede

Berufsgruppe wurden berufsgruppen-

bezogene Serienbriefe erstellt.

In einem 2. Schreiben an die für eine

Revision ausgewählten Unternehmen wur-

de die Kontrolle durch Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwal-

tung angekündigt (Datum, Uhrzeit), ver-

bunden mit der Bitte, notwendige Unterla-

gen (u. a. Arbeitszeitnachweise, Doku-

mentation) bereitzuhalten. Am Betriebs-

sitz wurde zum vereinbarten Termin die

Arbeitsschutzorganisation überprüft, und

es wurden Informationen über die Tätig-

keitsorte eingeholt. Die Prüfung der Arbeits-

schutzorganisation beinhaltete u. a. die

Kontrolle, ob Informationen über nicht-

stationäre Arbeitsplätze in der Dokumen-

tation enthalten waren und ob die mit der

Tätigkeit verbundenen Gefährdungen be-

wertet wurden. Die Bewertung wurde auf

Plausibilität überprüft. Es wurden akten-

kundige Unterweisungen, Anweisungen,

Sachkundenachweise, Nachweise über

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersu-

chungen – soweit vorhanden – überprüft.

Insgesamt wurden in der Berufsgruppe

• ambulante Pflege 30 Betriebe und 47

nichtstationäre Einsatzorte,

• Hausmeister 30 Betriebe und 54 nicht-

stationäre Einsatzorte und

• Schädlingsbekämpfung 18 Betriebe

und 23 nichtstationäre Einsatzorte kon-

trolliert.

Revisionen am nichtstationären

Arbeitsplatz

Beschäftigte an nichtstationären Arbeits-

plätzen handeln und entscheiden bei ih-

rer Tätigkeit eigenverantwortlich. Häufig

kommen sie in Situationen, in denen sie

Gefährdungen und Belastungen selbst

beurteilen und Maßnahmen für ihre Si-

cherheit und ihren Gesundheitsschutz

ergreifen müssen. Für die Beschäftigen

sind daher Unterweisungen und Informa-

tionen von primärer Bedeutung. In den

Überwachungs- und Beratungsunter-

lagen wurde deshalb auf die Ermittlung

des Sachverhaltes, ob betriebliche Rege-

lungen den Beschäftigten am nichtsta-

tionären Arbeitsplatz bekannt sind, gro-

ßer Wert gelegt. In Absprache mit dem

Arbeitgeber wurden Vereinbarungen ge-

troffen, welche Tätigkeiten an nichtstatio-

nären Arbeitsplätzen durch die Arbeits-

schutzverwaltung kontrolliert werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Arbeitsschutzverwaltung überprüften

in Stichproben vor Ort die Bedingungen

an den nichtstationären Arbeitsplätzen.

Um eine nahezu realistische Bewertung

vornehmen zu können, war es notwen-

dig, dass die Beschäftigen über einen

längeren Zeitraum bzw. über mehrere

Einsatzorte durch die Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter der Arbeitsschutzver-

waltung begleitet wurden.

Befragung der Beschäftigten

Ein Baustein (Checkliste Nr. 13 Psychi-

sche Belastung) im Checklistenkomplex

betraf die Erfassung der psychischen

Belastung. Ziel war es, Hinweise zum

Grad der psychischen Belastung bei den

Berufsgruppen Hausmeister, Schädlings-

bekämpfer und ambulante Pflege zu er-

halten und des Weiteren eine tendenziel-

le Aussage treffen zu können, ob durch

die Tätigkeit an nichtstationären Arbeits-

plätzen zusätzliche psychische Belas-

tungen entstehen. Im Ergebnis der Un-

tersuchung sollte einerseits die Heran-

gehensweise zur Erfassung der psychi-

schen Belastung beurteilt werden,

anderseits sollte geprüft werden, ob die

Ergebnisse das Ableiten von Arbeits-

gestaltungsmaßnahmen gestatten.

Auf Grund von Literaturrecherchen wur-

de vermutet, dass die Beschäftigten in

der ambulanten Pflege bedingt durch die

Arbeitsaufgabe selbst (Pflegen unter

Sozialkontrolle, Umgang mit Leiden usw.)

und die speziellen Ausführungsbe-

dingungen (Tätigkeit in Privathaushalten)

eine hohe Ausprägung hinsichtlich der

psychischen Belastung aufweisen und

ein negatives Beanspruchungserleben

nicht auszuschließen ist. Bei den Berufs-

gruppen Schädlingsbekämpfer und Haus-

meister waren aus der Literatur keine

Untersuchungen zur psychischen Belas-

tung bekannt.

Divergente Erwartungen bestanden be-

züglich der Wirkung der örtlich ständig

wechselnden Arbeitsplätze und der da-

mit verbundenen häufig variierenden

Arbeitssituationen auf das Beanspru-

chungserleben. Es sollte sich aus der

Untersuchung eine Aussage darüber tref-

fen lassen, unter welchen Aspekten der

nichtstationäre Arbeitsplatz einen positi-

ven Effekt der Arbeit darstellt im Sinne

einer Aufgabenanreicherung (wechseln-

de Situationen stellen neue Anforderun-

gen, bieten Chancen für Vielfalt und Ab-

wechslung in der Tätigkeitsausübung)

und unter welchen Aspekten er eher als

ein negativer Faktor im Sinne einer Über-

forderung durch ständigen Anforderungs-

und Aufmerksamkeitswechsel gesehen

werden muss.

Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 29

Auswertung

Die detaillierte berufsgruppenbezogene

und die methodische Auswertung sind

Inhalt des Abschlussberichtes zur Son-

deraktion der Gewerbeaufsichtsverwal-

tung des Landes Sachsen-Anhalt „Si-

cherheit und Gesundheitsschutz an

nichtstationären Arbeitsplätzen – SANA“.

Der Abschlussbericht kann auf der

Internetseite des LAV eingesehen wer-

den. An dieser Stelle wird auf die Dar-

Schlussfolgerungen und Maßnahmen

stellung der statistischen Ergebnisse

verzichtet und nur der ausführlichen

Darstellung der Schlussfolgerungen und

Maßnahmen Platz eingeräumt.

Verbesserung des Arbeits- und

Gesundheitsschutzes

Ambulante Pflege

Für eine Verbesserung des Arbeits- und

Gesundheitsschutzes für die Beschäf-

tigten in den untersuchten ambulanten

Pflegediensten werden die nachfolgen-

den Maßnahmen als dringlich erachtet:

Der präventive Arbeitsschutz muss in

den Unternehmen mehr als bisher in

den Vordergrund gerückt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass recht-

liche Regelungen teilweise nicht bekannt

waren. Das widerspiegelt sich z. B. auch

in der geringen Nutzung von Fortbil-

dungsangeboten der BG Gesundheits-

dienst und Wohlfahrtspflege, die von nur

einem Fünftel der befragten Unterneh-

men bisher angenommen wurden.

Regelgerechtes Grundlagenwissen

könnte erreicht werden durch die Verbes-

serung der Wirksamkeit der Fachkräfte für

Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte in

ihrer Beratungsfunktion für den Unterneh-

mer. Tätigkeitsnachweise für Betriebs-

ärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für

Arbeitssicherheit liegen nur in ca. zwei

Drittel der Unternehmen vor. Nur in der

reichlichen Hälfte der Unternehmen er-

folgte eine Gefährdungsbeurteilung.

Es bestand in den Unternehmen ein

enormer Beratungsbedarf zu Unterneh-

merpflichten gemäß Arbeitsschutzge-

setz und anderer Arbeitsschutzvor-

schriften, insbesondere auch zu arbeits-

medizinischen Vorsorgemaßnahmen.

Die Frage nach der Übernahme der

Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen,

zu denen u. a. die Impfungen und Weiter-

bildungskurse (u. a. Rückenschulung,

Kinästhetik) gehören, wird oftmals ent-

gegen den Forderungen des Arbeits-

schutzgesetzes zu ungunsten des Be-

schäftigten entschieden (u. a. durch

Maßnahme außerhalb der Arbeitszeit).

Die Mitwirkung der Beschäftigten, ins-

besondere bei der Durchsetzung von

Maßnahmen, die sich aus der Gefähr-

dungsbeurteilung ergeben, muss erhöht

werden. Die Beschäftigten wurden bei

der Erarbeitung der Gefährdungsbe-

urteilung nicht beteiligt. Dadurch traten

auch Probleme beim arbeitsschutzge-

rechten Verhalten auf. Das Problembe-

wusstsein zum Arbeits- und Gesundheits-

schutz muss weiterentwickelt werden.

Das Wissen um die Forderungen aus

dem Medizinproduktegesetz, der Medi-

zinprodukte-Verordnung und der Medi-

zinprodukte-Betreiberverordnung war

unzureichend. Hier bestanden erhebli-

che Wissensdefizite bei den Unterneh-

mern. Ein Drittel der Unternehmen führ-

te kein Bestandsverzeichnis. Nachwei-

se der sicherheitstechnischen und mess-

technischen Kontrollen waren in der

Hälfte der Unternehmen nicht vorhan-

den. Die wiederkehrenden Prüfungen

der elektrischen Sicherheit an elektrisch

betriebenen Medizinprodukten waren

ebenfalls nicht nachweisbar. Die Melde-

pflicht bei Vorkommnissen mit Medizin-

produkten war nicht bekannt.

In den meisten Unternehmen war der

Umgang mit Gefahrstoffen und das Vor-

kommen von hautbelastender Feucht-

arbeit bekannt, jedoch lag nur in der

Hälfte der Unternehmen ein Gefahrstoff-

verzeichnis vor. Die entsprechenden

Sicherheitsdatenblätter und Betriebsan-

weisungen konnten nur in einem Drittel

der Unternehmen eingesehen werden.

Ein Drittel der Beschäftigten war im

sicherheitsgerechten Umgang mit den

Gefahrstoffen unterwiesen worden. In

64% der Unternehmen ermittelten Un-

ternehmer die erforderlichen Schutz-

maßnahmen und setzten diese im Un-

ternehmen um. Als Hauptmangel war

der Gebrauch ungeeigneter Schutz-

handschuhe bei Reinigungs- und Pflege-

arbeiten festzustellen. Es wurden vor

Ort in 11 Fällen Naturlatexhandschuhe

benutzt. Die eingesehenen Hautschutz-

pläne waren sehr formal und ca. die

Hälfte der Beschäftigten kannte den

Hautschutzplan nicht.

Die Beschäftigten wurden zum Teil

nicht in die Gefährdungsbeurteilung nach

Biostoffverordnung einbezogen (71%).

Eine Unterweisung anhand einer be-

triebs- und stoffbezogenen Betriebsan-

weisung bejahte weniger als die Hälfte

der Beschäftigten. Nur in ca. einem Drit-

tel der Unternehmen lag eine Betriebs-

anweisung auch vor. Ein Hygieneplan

war mehr als der Hälfte der Beschäftig-

ten (28 Nennungen) bekannt. In 30%

der Vorortkontrollen waren die erforder-

lichen Schutzausrüstungen nicht vor Ort

vorzeigbar. Nur in der Hälfte der Unter-

nehmen lag ein Ablaufplan für das Ver-

halten nach Stichverletzungen vor.

Künftig muss mehr darauf geachtet

werden, dass geforderte Maßnahmen

nach dem Gefahrstoff- und Biostoffrecht

festgelegt, den Beschäftigten bekannt

gegeben und ihre Einhaltung regelmä-

ßig von den Unternehmern kontrolliert

werden.

Nur in 13 Unternehmen wurde die

Beurteilung der physischen Belastung

im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

eindeutig bejaht, während für weitere 13

Unternehmen eine Gefährdung durch

körperlich schwere Arbeit als nicht zu-

treffend für die Beschäftigten bewertet

wurde.

Bei der Prüfung der Unternehmer-

pflichten nach der Lastenhandhabungs-

verordnung hinsichtlich der Eignung der

Beschäftigten, der Unterweisung und

der Realisierung von Präventionsmaß-

nahmen zeigte sich jedoch, dass eine

Unterweisung in rückengerechte Hebe-

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200230

und Tragetechniken in allen Unterneh-

men durchgeführt wurde. In 22 Unter-

nehmen findet die körperliche Eignung

des Beschäftigten Berücksichtigung bei

der Aufgabenübertragung, wobei der

Betriebsarzt nur in jedem zweiten Unter-

nehmen einbezogen wird.

Im Ergebnis der Untersuchung wird

noch ein erhebliches Präventionspoten-

zial durch verstärkte Vermittlung von

speziellen rückenschonenden Arbeits-

techniken und die Möglichkeit für ein

Bewegungstraining für den Patienten

(Zeitreserve) und den Einsatz einfacher

Hilfsmittel als betriebliche Arbeitsschutz-

maßnahme gesehen. Eine verstärkte

Einbeziehung der Fachkraft für Arbeits-

sicherheit und des Betriebsarztes in die

Beurteilung der Gefährdung durch kör-

perlich schwere Arbeit und bei der Fest-

legung von entsprechenden Präven-

tionsmaßnahmen würde zur Minimie-

rung des Gesundheitsrisikos für die Be-

schäftigten beitragen.

Pflegehilfsmittel müssen ausreichend

vorhanden sein und eingesetzt werden

können. Bei der Bereitstellung von Hebe-

technik und weiteren Hilfsmitteln zur

Erleichterung des Transportes und der

Arbeit am schwerkranken Pflegebedürf-

tigen wurde der relativ große Zeitraum

bis zur Bereitstellung der Hilfsmittel von

den Unternehmern und Beschäftigten

gleichermaßen bemängelt. Ursache

dafür seien Verzögerungen bei der Be-

arbeitung durch die Kranken- bzw.

Pflegekassen. Hier könnte gegebenen-

falls durch eine engere Zusammenar-

beit von Pflege- und Krankenkasse,

Pflegedienst und Sanitätshäusern ein

Reservepool von Hilfsmitteln Abhilfe

schaffen.

Eine Reduktion der arbeitszeitlichen

Belastung zur Vermeidung arbeitszeit-

assoziierter körperlicher und psychischer

Probleme ist notwendig. Die festgestell-

ten Mängel bezogen sich auf die Dauer

der täglichen Arbeitszeit von mehr als

10 Stunden, die fehlende Nachweis-

führung für Arbeitszeiten mit mehr als

acht Stunden Dauer sowie die fehlen-

den Festlegungen zur Inanspruchnah-

me von Pausen. Die personelle Beset-

zung wird von 21 Unternehmen als aus-

reichend bewertet, nur drei Unterneh-

mer verneinten eindeutig diese Frage.

Dagegen wurde in der Befragung der

Beschäftigten die mangelnde personel-

le Besetzung als zusätzlicher Belas-

tungsfaktor fünf mal benannt. Arbeits-

zeiten über 10 Stunden Dauer wurden

seitens der Unternehmerinnen und Un-

ternehmer durch Notfälle, wie z. B. Er-

krankung von Beschäftigten, unplanbare

Verschlechterungen im Befinden von

Pflegebedürftigen begründet. Springer

als Reserve für Notfälle wurden nur in 17

Unternehmen vorgehalten. Das Fehlen

dieser Reserve könnte eine Ursache für

ein Überschreiten der zulässigen Ar-

beitszeit sein.

Zu den gravierenden Verletzungen der

Unternehmerpflichten nach dem Mutter-

schutzgesetz zählte in vier Unterneh-

men die unterlassene Meldung an die

zuständige Behörde. Die Beschäfti-

gungseinschränkungen wurden in den

Unternehmen erkannt und führten in fünf

Unternehmen zu einer Umsetzung auf

einen anderen Arbeitsplatz bzw. es wur-

den in vier Unternehmen Beschäf-

tigungsverbote für die Schwangere aus-

gesprochen. Zu empfehlen ist hier die

Einbeziehung des Betriebsarztes in die

Beurteilung der Tätigkeit der Schwan-

geren, um bei einer Weiterbeschäftigung

gesundheitliche Risiken weitestgehend

ausschließen zu können.

Die Besonderheiten am nichtstatio-

nären Arbeitsplatz führten nach Befra-

gen bei ca. der Hälfte der Beschäftigten

zu der Einschätzung, unter Zeitdruck zu

arbeiten, und in drei Fällen wurden Ange-

bote von sozialer und kommunikativer

Kooperation vermisst. Die fehlende Vor-

bereitung auf die Bewältigung schwie-

riger Situationen wurde lediglich von ei-

ner Beschäftigten verneint. Wegezeiten

gehörten nach Aussagen der Unterneh-

mer zur Arbeitszeit. Durch ein verstärk-

tes Anbieten von Verkehrsteilnehmer-

schulungen (bisher sechs Unternehmen)

kann auf eine Senkung von Straßen-

verkehrsunfällen hingewirkt werden. Die

Nutzung des Angebotes eines berufs-

genossenschaftlichen Seminars zur

Tourenplanung durch die Pflegedienst-

leitungen (bisher 13 Unternehmen) und

eines Fahrsicherheitstrainings (nur ein

Unternehmen) könnte wesentlich zur

Belastungsminimierung durch die Fahr-

tätigkeit beitragen.

Dienstleistungen in Haus, Hof und

Garten

Bei Tätigkeiten der Hausmeister muss-

ten zwei Sachverhalte bedacht werden.

Zum ersten geht von der Tätigkeit des

Beschäftigten eine Gefährdung aus, und

zum zweiten gibt es Gefährdungen aus

der Umgebung, die auf den Beschäftig-

ten einwirken können. Der Arbeitgeber

hat die Beschäftigten über die bei der

Tätigkeit auftretenden Gefahren und die

erforderlichen Maßnahmen zu unterwei-

sen.

Neben dem Erfassen der arbeits-

schutzrelevanten Situation an den nicht-

stationären Arbeitsplätzen kommt es in

erster Linie darauf an, konkrete Defizite

wie

• fehlende Fachkraft für Arbeitssicher-

heit,

• Mängel bei der betriebsärztlichen Be-

treuung,

• fehlende bzw. mangelhafte Bereitstel-

lung von Hautschutzmitteln und

• geringe Präventionsmaßnahmen trotz

hoher physischer Belastung

zum Anlass zu nehmen, die betriebliche

Arbeitssicherheitsorganisation durch das

Verwaltungshandeln der Arbeitsschutz-

behörde nachhaltig zum Positiven zu

beeinflussen. Dazu reicht es nicht aus,

dem Unternehmer ein Revisionsschrei-

ben in Form einer Mängelauflistung zu

übergeben. Während der Revisionen

wurde immer wieder beobachtet, dass

gerade bei diesen recht kleinen Betrie-

ben der Berufsgruppe Dienstleistung in

Haus, Hof und Garten die beratende

Funktion zur Behebung von Defiziten

wesentlich effektiver ist. Der Unterneh-

mer muss erkennen, dass eine humane

Gestaltung der Vor-Ort-Arbeitsbedin-

gungen ein leistungssteigender Faktor

ist und somit einen wirtschaftlichen Vor-

teil für sein Unternehmen darstellt.

Unternehmergespräche sind auch in die-

ser Zielrichtung zu führen.

Jeder vorgefundene Mangel im Ar-

beitsschutz, der nicht unmittelbar abge-

stellt werden konnte (Feuerlöscher durch

vorgeschobenen Schrank verdeckt) und

der bei seinem weiteren Bestehen nach-

trägliche Auswirkungen mit sich gebracht

hätte, wurde (das ist bei einer nicht aktu-

alisierten Fassung einer aushangpflich-

Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 31

tigen Rechtsvorschrift nicht unbedingt

zu befürchten) nicht nur mitgeteilt, son-

dern es wurde dafür Sorge getragen,

dass er beseitigt wurde.

Wie bzw. mit welchen Mitteln behörd-

lichen Handelns das geschah, war vom

Einzelfall abhängig. Bei einigen Unter-

nehmern konnte gesetzeskonformes

Handeln durch Überzeugung ausgelöst

werden. Ordnungsverfügungen muss-

ten nicht ausgesprochen und Ordnungs-

widrigkeitsverfahren nicht eingeleitet

werden. Im Rahmen der Sonderaktion

hat sich erneut gezeigt, wie wichtig die

Auswertung von Mängeln und Defiziten

mit dem Unternehmer (ggf. mit der Fach-

kraft für Arbeitssicherheit und dem Be-

triebsarzt) ist. Aktenvermerke und

Revisionsschreiben mit der Bitte, die

Realisierung der Forderungen bzw. das

Veranlasste bis zu einem vereinbarten

Termin mitzuteilen, waren die wesentli-

chen Formen des Handelns.

Schädlingsbekämpfung/ Begasung/

Holzschutz

Die Situation der Schädlingsbekämpfer

ist in Sachsen-Anhalt wie folgt charakte-

risiert:

• Die Zahl der Unternehmen und auch

die der Arbeitnehmerinnen und Ar-

beitnehmer ist gering.

• Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-

mer werden bei schlechter Auftrags-

lage zunehmend zu anderen Arbeiten

herangezogen (z. B. Einsatz im Holz-

und Bautenschutz, Entrümpelungs-

arbeiten, Hausmeisterdienste u. a.).

• Die Geschäftsinhaber führen oft selbst

die Schädlingsbekämpfungsmaßnah-

men durch.

• Eine Reihe von Unternehmen arbei-

ten als Familienbetriebe.

• Die Einsatzorte der Schädlingsbe-

kämpfer befinden sich nicht nur in

Sachsen-Anhalt, sondern auch in an-

grenzenden Bundesländern.

• In der Regel verfügen die Schädlings-

bekämpfer aufgrund ihrer Tätigkeit

(Sachkundenachweise, Befähigungs-

nachweise) über die erforderlichen

Kenntnisse der zu beachtenden ge-

setzlichen Regelungen (Gefahrstoff-

verordnung, TRGS 512, TRGS 523).

• Auch das Wissen über einzusetzende

Schädlingsbekämpfungs- bzw. Be-

gasungsmittel ist vorhanden.

• In der Branche selbst wird auf eine

“seriöse” Auftragserledigung geach-

tet.

Somit war der Handlungsbedarf der

Gewerbeaufsichtsverwaltung zu Gefahr-

stoff- und Arbeitsschutzproblemen nicht

allzu groß. Anhand der Revisions-

ergebnisse können zusammenfassend

folgende Aussagen getroffen werden:

• Anforderungen an die Arbeitsstätte,

an die technischen Arbeitsmittel, an

Gefahrstoffe und an die physische

Belastung entsprachen im Wesentli-

chen den gesetzlichen Vorgaben.

• Persönliche Schutzkleidung wurde von

den Unternehmen zur Verfügung ge-

stellt.

• Bei fehlenden Reinigungsmöglich-

keiten von stark verschmutzter Arbeits-

kleidung wurden Einweganzüge ver-

wendet.

• Waschmöglichkeiten am Einsatzort

wurden organisiert.

• Allerdings fehlten bei allen Unterneh-

men Hautschutzpläne.

• Die Überprüfung der technischen Ar-

beitsmittel erfolgte innerhalb der fest-

gelegten Fristen.

• Im Unternehmen wurde versucht, die

Belastung der Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer bei Tätigkeiten wie He-

ben und Tragen durch entsprechende

Maßnahmen zu minimieren.

• Eine Belastung der Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer aufgrund ihrer Ar-

beitszeit war nicht vorhanden.

• Die Arbeitsorganisation in der Bran-

che war durch eine weitestgehend

eigenständige Gestaltung der Arbeits-

zeit und durch fachliche Eigenkom-

petenz gekennzeichnet.

• Das Unfallgeschehen zeigte keine

Auffälligkeiten.

• Eine Reihe von Unternehmen wurde

zu Fragen der Arbeitssicherheit von

externen Mitarbeiterinnen und Mitar-

beitern beraten.

Die aufgeführten Verstöße wurden in

Revisionsschreiben zusammengefasst

und den Unternehmen zugeleitet. Die

darin beanstandeten Verstöße bezogen

sich hauptsächlich

• auf die betriebsärztliche Betreuung,

die arbeitsmedizinische Vorsorge, das

Impfangebot,

• auf Forderungen zum Gefahrstoffrecht

(Vorgaben nach Gefahrstoffverord-

nung, TRGS 512, TRGS 523 wurden

nicht immer exakt eingehalten) und

• auf mangelnde Kenntnisse bei der

Anwendung der Biostoffverordnung

und daraus resultierend, auf eine un-

zureichende Bewertung der Belastung

der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-

mer durch biologische Arbeitsstoffe.

Es erfolgte mit den verantwortlichen Per-

sonen im Unternehmen eine ausführli-

che Auswertung ihrer Probleme und eine

Beratung über erforderliche Maßnahmen.

Eine Nachkontrolle zwecks Realisierung

der Maßnahmen fand in einem Zeitraum

zwischen vier und acht Wochen statt. In

einem Begasungsunternehmen wurden

die am Begasungsort festgestellten Män-

gel zwar umgehend beseitigt, aber zu-

sätzlich in einem Revisionsschreiben fest-

gehalten. Bei einer unangemeldeten

Nachkontrolle wurden auch hier alle ge-

setzlichen Bestimmungen eingehalten.

Abschließend ist festzustellen, dass

durch die Sonderaktion die Arbeits-

schutzsituation der Berufsgruppe Schäd-

lingsbekämpfer ausreichend beschrie-

ben wurde.

Für die meisten Unternehmen bestand

Aufklärungs- und Beratungsbedarf, zu-

mal es für die “Kleinbetriebe” immer

schwieriger wird, das umfangreiche Vor-

schriftenwerk zu übersehen. Hier wäre

seitens der Berufsverbände und der

gesetzlichen Unfallversicherung, aber

auch seitens der Behörden ein höheres

Maß an Aufklärung bzw. Beratung erfor-

derlich.

Psychische Belastung/Beurteilung

der Ergebnisse und

Maßnahmen zur Optimierung der

Beanspruchung

In der Untersuchung war zu klären, ob sich

aus den gestellten Fragen Hinweise zum

Grad der psychischen Belastung und den

Beanspruchungsfolgen ableiten lassen.

Die aus der Arbeit resultierende Bean-

spruchung eines Beschäftigten ergibt sich

aus der Summe aller Arbeitsanforderungen

im Verhältnis zu den individuellen

Leistungsmöglichkeiten der jeweiligen

Person. Da die Leistungsvoraussetzungen

interindividuell stark variieren, kann trotz

ähnlicher Arbeitsanforderungen bei glei-

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200232

chen Tätigkeiten das Beanspruchungsem-

pfinden durchaus variieren. Betrachtet man

die Ergebnisse unter dieser Vorausset-

zung ist festzustellen, dass einige Trends

erkennbar sind. Art und Umfang der Erhe-

bungen lassen jedoch nicht mehr als Trend-

aussagen zu.

Alter und Geschlecht wurden erhoben,

auf Grund der kleinen Stichprobengröße

ist eine getrennte Bewertung nach Ge-

schlecht oder Alter jedoch nicht möglich.

Bei allen Auswertungen muss berück-

sichtigt werden, dass es sich bei den

befragten Beschäftigten nicht um eine

Zufallsauswahl handelt, sondern die Be-

schäftigten von den Arbeitgebern ausge-

wählt wurden, so dass eine Positivaus-

lese nicht auszuschließen ist.

Ambulante Pflege

Erwartungsgemäß fühlte sich fast die Hälfte

aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im

ambulanten Pflegedienst erhöht bean-

sprucht. Die Art der Beanspruchung wich

dabei nicht grundsätzlich, mit Ausnahme

der häufigen Teilnahme am Straßenver-

kehr, von den Nennungen im stationären

Pflegedienst ab2.1). Bestimmte Belastun-

gen jedoch, die im stationären Bereich

durchaus negativ erlebt werden können,

traten tätigkeitsbedingt weniger bzw. nicht

auf, dazu gehören Probleme bei der Auf-

gabenverteilung und der Aufgaben-

koordination zwischen den Pflegekräften

bzw. zwischen Pflegekräften und anderen

Personen (z. B. Pflegeleitung, Ärzteschaft).

Trotz Belastungserleben und trotz

Wunsch nach Veränderung bevorzug-

ten über 90% der Befragten den vorhan-

denen nichtstationären Arbeitsplatz. Die

dabei genannten Gründe zeigen, dass

sie die in der Arbeit vorhandene Selb-

ständigkeit und Flexibilität sowie den

verfügbaren Entscheidungsspielraum

schätzten und nicht aufgeben wollten.

Die im negativen Sinne als belastend

genannten Faktoren ließen sich zwei

Gruppen zuordnen:

• tätigkeitsbedingte Faktoren (Umgang

mit schwer kranken Menschen, Ster-

ben und Tod, Arbeiten unter ständiger

Kontrolle durch andere, Teilnahme am

Straßenverkehr) und zum anderen

• organisatorische und/oder finanziell-

materielle Faktoren (Fehlen von Hilfs-

mitteln, Arbeit unter Zeitdruck).

Tätigkeitsbedingte Belastungen, die zu

negativen Beanspruchungsfolgen führen,

können nicht grundsätzlich vermieden

werden, es können nur die Beanspru-

chungsfolgen beeinflusst werden. Dazu

ist der Aufbau von Ressourcen notwen-

dig, die den Beschäftigten befähigen, Be-

lastungen besser zu tolerieren und zu

bewältigen.

Zu den tätigkeitsbedingten Belastun-

gen gehört der Umgang mit chronisch

Kranken, mit Sterben und Tod. Für diese

in der Gesellschaft tabuisierten Themen

sind auch bei länger Beschäftigten häufig

nicht die notwendigen Bewältigungsstra-

tegien vorhanden. Zum Aufbau von Res-

sourcen auf diesem Gebiet sollten Weiter-

bildungen, die Teilnahme an Gruppen-

arbeit oder zumindest innerbetriebliche

Gesprächsrunden angeboten werden.

Weiterhin ist den Führungskräften zu

empfehlen, regelmäßig und zusätzlich

bei Bedarf Einzelgespräche dazu mit den

Beschäftigten zu führen.

Konflikte mit den Angehörigen der zu

Pflegenden lassen sich nicht vollständig

vermeiden, da sich bei verschiedenen

Menschen auch unterschiedliche Erwar-

tungen und Ansprüche herausbilden. In

diesen Fällen kann ein Kommunikations-

training hilfreich sein, um einerseits durch

eine gute sachliche Information der An-

gehörigen von vornherein Konfliktpoten-

zial zu vermeiden bzw. um schon vorhan-

dene Konflikte zu lösen, ohne dass eine

Seite verliert bzw. gewinnt. In begründ-

baren Einzelfällen sollten die Beschäftig-

ten die Möglichkeit haben, die Pflege

einer bestimmten Person abzulehnen.

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist

ebenfalls erforderlich, um die Tätigkeit

ausüben zu können. Auf spezifische Ge-

fahren im Straßenverkehr sollte in Arbeits-

schutzunterweisungen eingegangen wer-

den, Unfälle oder Beinahe-Unfälle sollten

ausgewertet werden, ebenfalls können

Fahrtrainings die Sicherheit erhöhen. Dem

Vermeiden von Verkehrsunfällen mit Per-

sonenschaden sollte die gleiche Aufmerk-

samkeit geschenkt werden wie dem Ver-

meiden von Arbeitsunfällen, da die Wir-

kungen für das Unternehmen (Ausfall der

Arbeitskraft) die gleichen sind.

Zu den prinzipiell vermeidbaren, da nicht

tätigkeitsbedingten Belastungsfaktoren

gehören Arbeit unter Zeitdruck und schwe-

re körperliche Arbeit/Fehlen von Hilfs-

mitteln. Das Anschaffen von Hilfsmitteln

zur Erleichterung der Arbeit für den Pfle-

genden, die Notwendigkeit und die Ak-

zeptanz der Nutzung dieser Mittel müssen

mit dem zu Pflegenden und dessen Ange-

hörigen ausführlich besprochen werden

(auch hier ist ein Kommunikationstraining

hilfreich) und müssen darüber zur Voraus-

setzung für einen Pflegevertrag werden.

Die Ursachen für das Gefühl der Be-

schäftigten, häufig unter Zeitdruck zu ar-

beiten, können im Rahmen dieser Erfas-

sung nicht ermittelt werden, dazu bedürf-

te es weiterer Erfassungen. Jedoch sollte

dieser Fakt den Verantwortlichen bekannt

gemacht werden.

Dienstleistung in Haus, Hof und

Garten

Ein Drittel der in dieser Berufsgruppe

Befragten gab an, sich stark beansprucht

zu fühlen. Als Ursache dafür wurden

hauptsächlich ein zu großer Arbeitsum-

fang und Zeitdruck angegeben, so dass

eine teilweise Fehlbeanspruchung im

Sinne einer zeitlichen und inhaltlichen

Überforderung zu vermuten ist.

Knapp ein Drittel der Befragten würde

lieber auf einem stationären Arbeitsplatz

tätig sein. Die Gründe dafür waren indivi-

duell sehr verschieden, es spielten je-

doch häufiger finanzielle Gründe, das

Pkw-Fahren und fehlende Hilfsmittel eine

Rolle. Diese Gründe lassen nicht unbe-

dingt den Schluss zu, dass die wechseln-

den Arbeitsumgebungen Grund für die

Bevorzugung eines stationären Arbeits-

platzes wären, sondern deuten mehr auf

eine allgemeine Unzufriedenheit mit der

beruflichen Situation hin. Die Ursachen

dafür waren nicht ableitbar aus den

Befragungsergebnissen.

Zur Optimierung der Beanspruchung

muss man den Faktoren Arbeitsumfang,

Zeitdruck und fehlende Hilfs- und Körper-

schutzmittel besondere Beachtung zu-

kommen lassen. Zum Faktor “hoher

Arbeitsumfang” ließen sich direkte Maß-

nahmen aus den Untersuchungsergeb-

nissen nicht ableiten. Auffällig war nur,

dass das Aufgabenspektrum bei den

Hausmeistern breit gefächert war, das

2.1) Psychische Belastung in der stationären Krankenpflege,Regina Breymann und Klaus Schahn, Eigenverlag/Ver-trieb: Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft, Univer-sität Hannover, 1992

Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 33

Spektrum reichte von Wartungs- und

Pflegearbeiten über Grünflächenpflege,

Fenster- und Unterhaltsreinigung bis zu

Schachtarbeiten. Es sollte mit den Arbeit-

gebern besprochen werden, ob das Auf-

gabenprofil eindeutig festgelegt ist und

die Beschäftigten für das Erledigen die-

ser Aufgaben ausreichend qualifiziert sind

und die notwendigen Hilfsmittel zur Ver-

fügung stehen.

Aus Sicht der Beschäftigten könnte

durch den Einsatz von mehr Personal

und durch eine geregelte Arbeitszeit die

Beanspruchungssituation verbessert

werden. Das legt nahe, die vorhandenen

Arbeitszeitregelungen bei Hausmeistern

zu betrachten, jedoch kann dies nur hin-

sichtlich der Einhaltung gesetzlicher bzw.

tariflicher Regelungen geschehen (Ver-

bindung zum Modul Arbeitszeit) oder im

Sinne einer Beratung über menschen-

gerechte Arbeitszeitgestaltung.

Schädlingsbekämpfung/ Begasung/

Holzschutz

Von den Beschäftigten wurde keine Be-

anspruchung mit negativen Wirkungen

erlebt. Veränderungen zur Optimierung

der psychischen Belastung sind nicht

erforderlich.

Stationärer versus nichtstationärer

Arbeitsplatz

Die Frage, welche Auswirkungen nicht-

stationäre Arbeitsplätze auf das Bean-

spruchungserleben haben, lässt sich auf

Grund der Befragungsergebnisse hin-

sichtlich der untersuchten Berufsgruppen

wie folgt zusammenfassen. Von den Be-

schäftigten wurde eingeschätzt, dass

nichtstationäre Arbeitsplätze eher die

Chance des selbständigen Arbeitens, der

hohen Flexibilität und eines entsprechen-

den Handlungs- und Entscheidungs-

spielraumes bieten. Diese Vorteile domi-

nierten offensichtlich und ließen die Be-

anspruchungen durch ständig wechseln-

de Arbeitsumgebungen und Arbeits-

bedingungen in den Hintergrund treten.

Eventuell werden die sich ändernden

Umgebungsbedingungen auch als Vari-

abilität in sonst eher gleichförmig sich

wiederholenden Tätigkeiten gesehen,

ebenso die Tätigkeit des Ortswechsels.

Erfassen psychischer Belastung/

Beanspruchung durch Befragung

Das Erfassen psychischer Belastungen

ist im Rahmen von Untersuchungen durch

die Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-

Anhalts Neuland. Es war deshalb zu klä-

ren, welches möglichst einfache Vorge-

hen gestattet, Aussagen zum Grad der

psychischen Beanspruchung zu treffen.

Gewählt wurde ein kurzes Interview mit

vorgegebenen Fragen und freier Antwort-

möglichkeit.

Bei diesem Vorgehen erhält man eine

subjektive Einschätzung der vorhande-

nen psychischen Belastung, also das

Beanspruchungserleben. Weiterhin sind

bei hohen Beanspruchungen Aussagen

zu den Ursachen dieser hohen Bean-

spruchung aus Sicht der Beschäftigten

ableitbar.

Insgesamt gestatten die Befragungs-

ergebnisse tendenzielle Aussagen zum

Vorliegen von Fehlbeanspruchungen bei

der jeweils untersuchten Tätigkeit. Dies

erscheint ausreichend, um den Arbeitge-

ber zu beraten, ob weiterer Handlungs-

bedarf zur Minimierung der psychischen

Belastungen bei bestimmten Tätigkeiten

notwendig ist oder nicht. Darüber hinaus

können auch erste Anhaltspunkte für be-

lastende Faktoren benannt werden, und

im Gespräch mit dem Arbeitgeber sind

dabei im Einvernehmen auch Maßnah-

men zur Verbesserung der Beanspru-

chungssituation ableitbar. Das gewählte

Vorgehen ist legitim, wenn das Ziel der

Untersuchung eine erste Aussage zum

Erleben psychischer Belastungsfaktoren

ist.

Zusammenfassung für nicht-

stationäre Arbeitsplätze

Zusammenfassend und unabhängig von

den Berufsgruppen wurden folgende

Maßnahmen veranlasst, werden laufend

durchgeführt oder sind in Vorbereitung:

• Durch die Beratung der Unternehmer,

der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und

der Betriebsärzte wird darauf hin-

gewirkt, dass sich die betriebliche

Arbeitssicherheitsorganisation verbes-

sert.

• Besonderes Augenmerk ist darauf zu

legen, dass betriebliche Regelungen

den Beschäftigen auch am nichtsta-

tionären Arbeitsplatz erreichen.

• Während der Revisionen werden be-

stimmte Aktivitäten zur Vermeidung von

Gefährdungen sofort eingeleitet.

• Durch ausführliche Revisionsschreiben

werden die Unternehmerinnen und

Unternehmer in die Lage versetzt, den

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Un-

ternehmen zu verbessern.

• Mit den Berufsverbänden, Gewerk-

schaften, gesetzlichen Unfallversiche-

rungsträgern muss die Sonderaktion

ausgewertet werden. Die enge Zusam-

menarbeit muss fortgesetzt werden.

• Die Arbeitsschutzverwaltung sollte durch

partielle Nachkontrollen in den unter-

suchten Berufsgruppen des Jahres 2002

und durch die Fortsetzung der Sonder-

aktion 2003 in weiteren Berufsgruppen

Kontinuität bei den Kontrollen an nicht-

stationären Arbeitsplätzen zeigen.

• Die Einbeziehung der Beschäftigten in

die Tätigkeit der Gewerbeaufsicht hat

sich bewährt. Die Beschäftigten fühl-

ten sich an- und ernstgenommen. Die-

ses Potenzial zur weiteren Verbesse-

rung von Arbeits- und Gesundheits-

schutz muss ausgebaut werden.

• Öffentlichkeitswirksam sind die Son-

deraktion und die Ergebnisse der Un-

tersuchungen einer breiten Bevölke-

rungsschicht zugänglich zu machen,

sei es durch Faltblätter, Artikel in der

Tagespresse (evtl. mehrteilig) und aus-

führliche Berichterstattung in den Print-

medien des Arbeitsschutzes.

Weiterentwicklung der

Überwachungs- und

Beratungsstrategie

Die rechtzeitige und umfassende Infor-

mation aller Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter der Gewerbeaufsicht über das

Ziel und den Inhalt der Sonderaktion ist

von entscheidender Bedeutung zum Er-

reichen einer breiten Akzeptanz in den

eigenen Reihen. Das im Vergleich zu

bisher durchgeführten Sonderaktionen

erweiterte Vorgehen in Bezug auf Infor-

mation, Konzeptentwicklung, Durchfüh-

rung und Auswertung hat sich bewährt.

Die aktive Einbeziehung mehrerer Spe-

zialisten aus unterschiedlichen örtlichen

Zuständigkeiten und Verwaltungsebe-

nen gewährleistet das Prinzip der Ganz-

heitlichkeit und garantiert einen optima-

len Informationsfluss.

Der intensive Kontakt mit berufsstän-

dischen Organisationen, Tarifpartnern

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200234

und allen in der überbetrieblichen und

intersektoralen Arbeit für den Arbeits- und

Gesundheitsschutz Engagierten (gesetz-

liche Unfallversicherungsträger, Kranken-

kassen und andere Arbeitsschutzverwal-

tungen) sollte von nun an ein unverzicht-

bares Element der Programmarbeit in

Sachsen-Anhalt sein.

Dazu gehört auch die qualitativ hoch-

wertige, umfassende Beratung der Ar-

beitgeber, um bei denen, die für den

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Un-

ternehmen verantwortlich sind, das

Problembewusstsein zu schärfen. „Nur

ein gesunder, motivierter und qualifizier-

ter Mitarbeiter ist fähig und bereit, kunden-

orientierte und kreative Leistungen zu

erbringen.“2.2) Gesunde, qualifizierte und

motivierte Beschäftigte sind ein wichti-

ger Vermögenswert des Betriebes. Zwi-

schen Leistungsvermögen bzw. -bereit-

schaft und den Bedingungen von Ge-

sundheit und Wohlbefinden besteht ein

unmittelbarer kausaler Zusammenhang,

den es zu vermitteln gilt. Bei den Bera-

tungen ist dem Unternehmer auch die

Funktion des Betriebsarztes und der

Fachkraft für Arbeitssicherheit als kom-

petente Berater an seiner Seite zu ver-

deutlichen, damit die Verträge nutzbrin-

gend für die Unternehmen und ihre Be-

schäftigten umgesetzt werden können.

Die Öffentlichkeitsarbeit ist zu verstär-

ken. Die Presse muss mehr als bisher in

die Arbeit der Arbeitsschutzverwaltung

eingebunden werden.

Das Methodeninventar eignet sich

dazu, die Arbeitsschutzsituation einer

Berufsgruppe zu beschreiben. Mit der

Überwachungs- und Beratungsstrategie

scheint es möglich zu sein, nachhaltig

den Arbeits- und Gesundheitsschutz in

den Betrieben zu verbessern.

Durch eine intensive Befassung mit

berufsgruppenspezifischen Fragen, die

zum Teil deutlich über das bei Regel-

revisionen zur Anwendung gelangende

Niveau hinaus gehen, kann die Arbeits-

und Gesundheitsschutzsituation in den

untersuchten Berufsgruppen zutreffend

erfasst und verbessert werden. Künftig

sollte deshalb eine größere Anzahl von

Betrieben (unterschiedlicher Betriebs-

größen und -strukturen) und nichtsta-

tionären Arbeitsplätzen in die Programm-

arbeit einbezogen werden.

Mit dieser Überwachungs- und Bera-

tungsstrategie können zielgruppenorien-

tiert Maßnahmen für die Gestaltung men-

schengerechter Arbeit für die jeweilige

Berufsgruppe und die damit vorhande-

nen betrieblichen Bedingungen abgelei-

tet werden. Besonders die Bedingungen

der kleinen und mittleren Unternehmen

können dabei Berücksichtigung finden.

Der rechtsvorschriftenorientierte Check-

listenkomplex hat sich bewährt. Mit der

Erarbeitung der modularen Checklisten

sind umfassend die arbeitsschutzrechtli-

chen Forderungen berufsgruppenspezi-

fisch zusammengestellt. Die Checklisten

stellen somit eine berufsgruppenbezogene

Handlungshilfe für die Aufsichtstätigkeit

dar.

Es ist auch vorstellbar, das umfassen-

de Material der Unternehmerin bzw. dem

Unternehmer zur Verfügung zu stellen,

damit er in „Selbstüberprüfung“ regel-

mäßig Gefährdungen und Belastungen

erfasst, um daraus Maßnahmen abzu-

leiten.

Aus den Erfahrungen der Durchfüh-

rung im Jahre 2002 wird es für die Fort-

führung der Sonderaktion im Jahre 2003

Veränderungen (Ergänzung, Kürzung,

Modifizierung) geben.

Die rechentechnische Umsetzung der

Durchführung und Auswertung der Son-

deraktion war ein erster Schritt für ein

integriertes Vorgehen verschiedener

Spezialisten. Allerdings müssen folgen-

de Aspekte bei der Fortführung der Son-

deraktion bedacht werden:

• Konkretisierung der Antwortmöglich-

keiten,

• rechtzeitige Berücksichtigung notwen-

diger Verknüpfungen,

• Vereinfachung der Dateneingabe

(Stichwort Notebook) und

• organisatorische Änderungen im Ab-

lauf der Auswertung.

Die Kontrollen am nichtstationären Ar-

beitsplatz sollten weiter durchgeführt

werden. Insbesondere, wenn die Palet-

te der Tätigkeiten weit gefächert ist, kann

die Arbeitsschutzsituation durch eine

klassische Revision am Betriebssitz nicht

ausreichend sein. Mit dem erfolgreich

erprobten Methodeninventar und der

Erfassung mittels modular aufgebauter

und aufeinander abgestimmter Check-

listen ist es möglich, neben der klassi-

schen Revision am Betriebssitz, die Be-

dingungen der Tätigkeiten am nicht-

stationären Arbeitsplatz zu erfassen.

Das Methodeninventar lässt sich dabei

flexibel einsetzen. Man kann sowohl mit

der Kontrolle am Betriebssitz beginnen

und dann am nichtstationären Arbeits-

platz die Untersuchungen fortsetzen.

Denkbar ist es allerdings auch, dass

eine nicht angekündigte Revision an ei-

nem nichtstationären Arbeitsplatz der

Ausgangspunkt einer Komplexinspek-

tion ist und anhand vorgefundener Defi-

zite die betriebliche Arbeitsschutz-

organisation kontrolliert wird.

Ob die Kontrolle des nichtstationären

Arbeitsplatzes an- oder unangemeldet

erfolgen sollte, wird für die Fortführung

der Sonderaktion 2003 diskutiert wer-

den müssen. Angesichts des Kosten-

Nutzen-Verhältnisses ist zu überlegen,

ob auf Serienbriefe verzichtet werden

kann und die Unternehmerinnen bzw.

Unternehmer über Informationsver-

anstaltung und Pressemitteilungen aus-

reichend informiert werden.

Maßnahmen für die Gestaltung men-

schengerechter Arbeit werden von der

Wirkung auf die Gesundheit der Be-

schäftigten bestimmt. Die Effekte müs-

sen vor dem Hintergrund der sinkenden

Ressourcen (personell, sächlich, finan-

ziell) bewertet werden. Daher ist es

Grundvoraussetzung einer Sonderak-

tion, dass dauerhaft Veränderungen von

Arbeitsbedingungen in den Unterneh-

men erreicht werden. Das, was eine

Verwaltung durch eine Sonderaktion

dafür tun kann, wird durch SANA be-

rücksichtigt – Information, Beteiligung,

Beratung, Nachkontrollen u. a. m.

Die Arbeitsschutzverwaltung in Sach-

sen-Anhalt setzt auch weiterhin auf Kon-

tinuität in der fachlichen Arbeit. Der Wan-

del in der Arbeitswelt muss auch durch

die Arbeitsschutzverwaltung erfasst, be-

gleitet und mitgestaltet werden. Die Wei-

terentwicklung und Fortführung der Son-

deraktion „SANA“ könnte eine neue Qua-

lität der Arbeit der eigenen Verwaltung

darstellen.

2.2) Die Arbeitswelt der Zukunft, Peter Kern und Martin Braun,Steine + Erden, 6/2002

Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 35

Marktüberwachung bei Herstellern von Aufzügen undelektrischen Betriebsmitteln

Dipl.-Ing. (FH) Peter Schulze

Aufzüge

In Vorbereitung der Aktion wurden zwei

Benannte Stellen, die die nach Aufzugs-

richtlinie erforderlichen Prüfungen in die-

sem Unternehmen vornehmen, konsul-

tiert.

Alle in die Aktion einbezogenen Firmen

wurden vor der Kontrolle vor Ort um Zu-

sendung nachfolgender Dokumente ge-

beten:

• Betriebsanleitung und Wartungsheft

gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2. der 12. GSGV

in Verbindung mit Nr. 6.2 des Anhangs

I der Richtlinie 95/16/EG vom 29. Juni

1995 (ABL. EG Nr. L 213 vom

07.09.1995 S. 1),

• Konformitätserklärung gemäß § 4 Abs.

1 Nr. 1 der 12.GSGV in Verbindung mit

Anhang II der Richtlinie 95/16/EG und

• Gefahrenanalyse gemäß § 3 Abs. 1 Nr.

1 der 12. GSGV in Verbindung mit Nr. 3

der Vorbemerkungen des Anhangs I

der Richtlinie 95/16/EG.

Gleichzeitig wurde den Firmen mitgeteilt,

dass nach Sichtung der Dokumente ein

Beratungsgespräch stattfinden soll.

Die zugesandten Unterlagen wurden

einem Soll-Ist-Vergleich mit den Vorga-

ben der Aufzugsrichtlinie unterzogen.

Ergebnisse der Kontrolle

Konformitätserklärung

Ein Schwerpunkt der Kontrolle war die

Qualität der Konformitätserklärungen. Alle

fünf Hersteller legten keine mängelfreie

Konformitätserklärung vor. Die Mängel

stellten sich wie folgt dar:

• In vier Konformitätserklärungen fehlte

die Beschreibung des Aufzuges

• Bemängelt werden musste in allen

Konformitätserklärungen

das Fehlen des Einbaujahres sowie

die nicht vollständige Aufzählung der

einschlägigen Vorschriften (es wa-

ren die Maschinenrichtlinie und die

EMV-Richtlinie teilweise nicht aufge-

führt)

• Weiterhin musste bemängelt werden:

falsche bzw. fehlende Angabe der

Kennnummer der benannten Stel-

le (2 mal),

Fehlen der genauen Anschrift der

benannten Stelle (3 mal),

fehlende Angaben zum Unter-

zeichner, dem der Montagebetrieb

Handlungsvollmacht erteilt hat (3

mal),

bei der Nennung der Normen wa-

ren in zwei Fällen nur harmonisier-

te Normen aufgeführt und

an Stelle des Einbauortes des Auf-

zugs wurde der Standort genannt

(2 mal)

Einigen Herstellern wurde der Hinweis

gegeben, dass nicht erforderliche Anga-

ben wie Inbetriebnahmeprüfung nach §

9 AufzV, Name und Anschrift des Ent-

wurfsplaners und Beschreibung der be-

stimmungsgemäßen Verwendung nicht

in die Konformitätserklärung gehören.

Betriebsanleitung

(Anhang I der Richtlinie 95/16/EG Nr.

6.2 in Verbindung mit EN 81-1 bzw. EN

81-2 Ziffer 16.3)

Bei den drei europaweit agierenden

Unternehmen entsprachen die Bedie-

nungsanleitungen im Wesentlichen den

Anforderungen. Hinweise wurden hin-

sichtlich fehlerhafter Begriffsdefini-

tionen, fehlender Angaben aus der Bau-

musterprüfung und zu Prüfungen ge-

geben.

Bei den Betriebsanleitungen der an-

deren Hersteller wurden größere Defi-

zite festgestellt. Ein logischer Aufbau

dieser Dokumente war nicht durchgän-

gig gegeben. So bestand eine Betriebs-

anleitung des einen Herstellers aus 5

Seiten und die des anderen aus 90

Seiten. Allerdings fehlten bei beiden

Angaben zum Umfang, zur Häufigkeit

und zur sicheren Durchführung der War-

tungsarbeiten und zur bestimmungs-

gemäßen Verwendung.

Ausgangspunkt

Auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Satz

1 des Gerätesicherheitsgesetzes

(GSG)2.3) und der Aufzugsverordnung (12.

GSGV)2.4) führten die Staatlichen Ge-

werbeaufsichtsämter landesweit eine

Kontrolle mit dem Ziel durch, die Montage-

betriebe (Inverkehrbringer) von Aufzugs-

anlagen insbesondere bei der Erfüllung

ihrer Pflichten aus dem 3. Abschnitt des

GSG zu beraten. Dadurch sollte ein Bei-

trag zum zuverlässigen Beschäftigten-

und Drittschutz geleistet werden.

Die Kontrolle und Beratung sollte die

Inverkehrbringer von Aufzügen in die

Lage versetzen, u. a. mechanische und

elektrische Gefährdungen auf der Grund-

lage der zu erstellenden Gefahren-

analyse in der Entwurfsphase zu erken-

nen und auszuschließen.

Durchführung

Die Kontrolle wurde in der Zeit von Mai

bis November 2002 von drei Mitarbeiter-

innen und Mitarbeitern der Gewerbeauf-

sicht durchgeführt. Hinzugezogen wur-

den die jeweils zuständigen Mitarbeiter

(Grundlastbearbeiter) aus den territorial

zuständigen GAA. In diesem Zeitraum

wurden 5 Unternehmen aufgesucht, die

in Sachsen-Anhalt Aufzüge in Verkehr

bringen. Dabei handelte es sich um drei

Unternehmen, die europaweit agieren

und deren Hauptsitz sich nicht in Sach-

sen-Anhalt befinden, die aber hier Nie-

derlassungen unterhalten. Darüber hin-

aus wurden zwei kleinere Firmen mit

Sitz in Sachsen-Anhalt in die Aktion ein-

bezogen.

2.3) Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheits-gesetz-GSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom23. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1793) in der zur Zeit gültigenFassung.

2.4) Zwölfte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Auf-zugsverordnung – 12. GSGV) vom 17. Juni 1998 (BGBl..I S. 1393) in der zur Zeit gültigen Fassung und Richtlinie desRates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten über Aufzüge (Aufzugsrichtlinie) – Richtli-nie 95/16/EG der Europäischen Gemeinschaft vom 29.Juni 1995 (ABL. EG Nr. L 213 vom 07.09.1995).

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200236

Gefahrenanalyse

(Anhang I Richtlinie 95/16/EG Vorbe-

merkung Nr. 3)

Gefahrenanalysen, wie sie gefordert

werden, konnten von keinem der über-

prüften Hersteller vorgelegt werden. Die-

ses Problem bzw. die teilweise unter-

schiedliche Sichtweise zwischen Her-

steller, benannter Stelle und der Überwa-

chungsbehörde stellte sich als Schwer-

punkt der Kontrollaktion dar. Aus den

Beratungen mit den benannten Stellen

und den Herstellern war zu entnehmen,

dass Gefahrenanalysen für Aufzüge nur

dann durchgeführt werden, wenn die

Aufzüge Abweichungen zu den Normen

EN 81-1 bzw. EN 81-2 aufweisen.

Damit halten sowohl die Hersteller als

auch die benannten Stellen diesbezüg-

lich die uneingeschränkten Anforderun-

gen der Richtlinie 95/16/EG nicht ein.

Gemäß der Vorbemerkung Nr. 3 des

Anhangs I der Aufzugsrichtlinie ist der

Hersteller verpflichtet, für jeden neu zu

konzipierenden Aufzug eine Gefahren-

analyse durchzuführen. Die Gefahren-

analyse muss dabei alle “Lebens-

phasen” des Aufzugs berücksichtigen.

Ausschließlich mit der Einhaltung der

EN 81-1 bzw. EN 81-2 wird dieser

Grundsatz nicht umfassend erfüllt. So

ist der Anwendungsbereich dieser Nor-

men begrenzt und erstreckt sich z. B.

nicht auf Transport, Errichtung, Repa-

ratur und den Ausbau von Aufzügen.

Die wesentlichen Anforderungen des

Anhangs I der Aufzugsrichtlinie bezie-

hen sich ebenfalls nicht auf alle Lebens-

phasen. Entsprechend Abschnitt 1.1 des

Anhangs I der Aufzugsrichtlinie sind

dann die grundlegenden Anforderun-

gen des Anhangs I der Maschinen-

richtlinie für diese Lebensphasen maß-

gebend. Der Montagebetrieb ist danach

verpflichtet, die betreffenden grundle-

genden Anforderungen aller einzube-

ziehenden Richtlinien in Abhängigkeit

der vom Aufzug ausgehenden Gefah-

ren für alle Lebensphasen zu analysie-

ren und anzuwenden.

Die Gefahrenanalyse ist zu dokumen-

tieren und in die technischen Unterlagen

aufzunehmen. Die aus der Gefahrenana-

lyse abgeleiteten Ergebnisse, Schlussfol-

gerungen und notwendigen Informationen

müssen, soweit erforderlich, auch in die

Betriebsanleitung aufgenommen werden.

Gemäß des jeweils zutreffenden An-

hangs der Aufzugsrichtlinie müssen die

technischen Unterlagen im Rahmen der

Prüfung durch die benannte Stelle die

Bewertung der Übereinstimmung des

Aufzugs mit den Anforderungen der Richt-

linie ermöglichen.

Für die Bewertung der Konformität,

insbesondere aller für die Sicherheit rele-

vanten Belange, müssen die technischen

Unterlagen demzufolge auch die vor-

genannte Analyse, in Form der betreffen-

den grundlegenden Anforderungen aller

anzuwenden Richtlinien sowie die zu de-

ren Lösung gewählten Maßnahmen ent-

halten. Es werden trotz der Einhaltung der

Normen EN 81-1 und EN 81-2 nicht auto-

matisch alle sicherheitstechnischen An-

forderungen aus anderen tangierenden

Richtlinien abgedeckt. So wird z. B. die

elektromagnetische Verträglichkeit von

o.g. Normen nicht berücksichtigt. Daraus

ist demnach abzuleiten, dass in der Ge-

fahrenanalyse zu prüfen wäre, inwieweit

der Aufzug umliegende elektrische Anla-

gen möglicherweise beeinflussen kann

oder ob er selbst in seiner sicheren

Betriebsweise durch fremde elektrische

Anlagen gefährdet werden kann.

Voraussetzung für eine umfassende

Identifizierung der Gefahren und die da-

zugehörige Einschätzung und Bewer-

tung des Risikos auf der Grundlage der

EN 1050 “Leitsätze zur Risikobearbei-

tung” in Form einer Risikoanalyse und

Risikobewertung ist eine vorher durch-

geführte Gefahrenanalyse.

Es ist folglich festzustellen, dass die

Gefahrenanalyse eines der wichtigsten

Dokumente für den richtlinienkonformen

Entwurf und Bau des Aufzugs ist, nicht

nur für den Montagebetrieb, sondern auch

für die benannte Stelle, die z. B. eine

Einzelprüfung eines Aufzugs durchführt,

um nachvollziehen zu können, dass der

Aufzug den Bestimmungen der Richtli-

nie entspricht. Die Gefahrenanalyse wird

damit auch zu einem präventiven Doku-

ment, um eventuellen Produkthaftungs-

ansprüchen vorzubeugen.

Einsichtnahme in Prüfunterlagen

der benannten Stelle

Dabei wurde festgestellt, dass die tech-

nischen Unterlagen folgendes nicht ent-

hielten:

• Eine schriftliche Erklärung des Monta-

gebetriebes, dass der selbe Antrag

nicht gleichzeitig bei einer anderen

benannten Stelle eingereicht wurde.

• Die Dokumentation einer Gefahren-

analyse. Es lag lediglich eine Bestäti-

gung über eine vorgenommene Gefah-

renanalyse vor. Darin erklärt der Mon-

tagebetrieb, dass eine Gefahren-

analyse durchgeführt wurde und die

Anforderungen der Aufzugsrichtlinie

erfüllt werden, da der Entwurf des

Aufzuges auf der Grundlage der EN

81-1 bzw. EN 81-2 erfolgte.

• Die betreffenden grundlegenden An-

forderungen sowie die für deren Ein-

haltung gewählte Lösung.

In der von der benannten Stelle ausge-

stellten Endabnahmeprüfbescheinigung

gemäß Anhang VI Aufzugsrichtlinie sind

die durchgeführten Kontrollen und Prü-

fungen nicht aufgeführt.

Weitere Ergebnisse

Aufzüge werden in der Regel leider immer

noch mit nur einer Lichtschranke an Stel-

le eines Lichtgitters ausgerüstet. Unfälle

insbesondere im Bereich von Altenhei-

men haben gezeigt, dass bei einer Licht-

schranke das Verletzungsrisiko beim

Schließen der Aufzugstüren sehr hoch

ist, während ein Sicherheitslichtgitter eine

erhebliche Reduzierung dieses Risikos

darstellt. Immer dann, wenn z. B. ältere,

gebrechliche Menschen mit dem Aufzug

fahren, würde bei einer vorher durchge-

führten Gefahrenanalyse dieses Problem

berücksichtigt werden müssen.

Alle aufgesuchten Montagebetriebe

erklärten, dass ihre Aufzüge ohne tech-

nische Schwierigkeiten problemlos mit

Sicherheitslichtgitter ausgerüstet wer-

den können. Ob Lichtschranke oder

Lichtgitter entscheidet allerdings immer

der Kunde und der entscheidet sich

meistens für die preisgünstigste Varian-

te, die einfache Lichtschranke.

Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 37

Schlussfolgerungen undMaßnahmenDie Sonderaktion hat gezeigt, dass bei

der Umsetzung der 12. GSGV und damitder Aufzugsrichtlinie eine Vielzahl vonDefiziten vorhanden sind. Wesentliche

Gründe für die Defizite sind:• Alle Hersteller vertreten die Meinung,

dass mit der Einhaltung der Anforde-

rungen aus der EN 81-1 bzw. EN 81-2 der Aufzug richtlinienkonform seiund somit die Gefahrenanalyse ent-

sprechend Nr. 3 der Vorbemerkungendes Anhangs I der Aufzugsrichtlinieentfallen könne.

Sowohl dem Hersteller als auch derbenannten Stelle wurde im Gesprächmitgeteilt, dass wir, die Gewerbe-

aufsichtsverwaltung in Sachsen-An-halt, diese Sichtweise nicht teilen. Diebenannte Stelle hat sich in einem ab-

schließenden Gespräch mit uns da-hingehend geäußert, dass auch sie inZukunft eine Gefahrenanalyse fordern

wird.

Im Übrigen würde man beim Durchfüh-ren einer Gefahrenanalyse zu demSchluss kommen, dass für Fahr-

schacht- und Fahrkorbtüren an Perso-nenaufzügen unter Einbeziehung derPersonengruppe gebrechlicher Men-

schen z. B. ein Lichtschrankengitter anStelle einer einzelnen Lichtschrankezum Einsatz kommen müsste, um ein

vertretbares Risiko zu erreichen, denngebrechliche Menschen können mitjedem Aufzug mitfahren.

• Die “kleinen” Firmen verfügen in derRegel nicht über das erforderlicheFachpersonal, um allen Anforderun-

gen der Aufzugsrichtlinie gerecht zuwerden. Sie stellen die Aufzüge auseinzelnen Komponenten und Bau-

gruppen anderer Hersteller her undübernehmen auch deren Dokumenta-tion. Die Bündelung der einzelnen

Dokumentationen und die teilweiseUnkenntnis der Vorschriften führen zuden genannten Defiziten.

Aus Sicht der Arbeitsschutzverwaltung

sind noch folgende Maßnahmen vorge-sehen:• Information an die Zentralstelle der

Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)über das Ergebnis der Sonderaktionin Bezug auf die fehlenden Gefahren-

analysen in den eingereichten Unter-lagen mit der Bitte um Einflussnahmeauf die benannten Stellen zur voll-

ständigen Einhaltung der Aufzugs-richtlinie.

• Durchführung von Kontrollen durch die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desLAV, Fachbereich Arbeitsschutz, imRahmen der Regelrevisionen an in

Verkehr gebrachten Aufzügen beimBetreiber, insbesondere mit der Maß-gabe der Überprüfung der vom

Montagenbetrieb mitgelieferten Doku-mentation (Konformitätserklärung, Be-triebsanleitung und Wartungsheft). Bei

Feststellung größerer Defizite solltenMängelberichte im Sinne des GSG andie für den Inverkehrbringer zuständi-

ge Behörde erstellt werden.

Elektrische Betriebsmittel

Ziele und DurchführungDie Sonderaktion wurde aufgrund § 15Abs. 1 des Gerätesicherheitsgesetzes2.5)

durchgeführt und hatte außerdem dasZiel, die Hersteller elektrischer Betriebs-mittel in die Lage zu versetzen, ihre

Produkte (Beispiel siehe Abb. 2.1) si-cher und unter Einhaltung der rechtli-chen Grundlage für das Inverkehrbrin-

gen wettbewerbsfähig zu machen.Die Kontrollen wurden von Mai bis

November 2002 von allen 6 Gewerbe-

aufsichtsämtern durchgeführt. An derÜberprüfung nahmen die Grundlastbear-beiter, die Fachlastinhaber GSG sowie

in Einzelfällen eine Mitarbeiterin oderein Mitarbeiter des LAS teil.

Es wurden in den Aufsichtsbereichen

Halberstadt 7 Hersteller

Magdeburg 7 HerstellerStendal 2 HerstellerDessau 4 Hersteller

Naumburg 5 HerstellerHalle 11 Herstelleraufgesucht.

ErgebnisseWie schon in der Aufgabenstellung zu

dieser Sonderaktion begründet, hattedie Überprüfung schwerpunktmäßig denCharakter einer fachlichen Beratung,

was auch in vollem Umfang den Erwar-tungen der Unternehmen entsprach.Dies wurde u. a. dadurch sichtbar, dass

fast ausnahmslos die Geschäftsführungsowie die Inhaberinnen und Inhaber, diefür die Konstruktion und Fertigung ver-

antwortlichen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter und die zumeist extern bestell-ten Fachkräfte für Arbeitssicherheit teil-

nahmen.

Bei der Kontrolle vor Ort stellt sich heraus,dass einige Unternehmen nicht Herstel-ler im Sinne des GSG sind und deshalb

nicht die Normadressaten für die Markt-kontrolle waren. Insbesondere warendas folgende Gründe:

2.5) andere Rechtsvorschriften waren:

Richtlinie 73/23/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts-vorschriften der Mitgliedsstaaten betreffend elektrischerBetriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmterSpannungsgrenzen Niederspannungsrichtlinie vom 19.Februar 1973)

Erste Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (1. GSGV)vom 11. Juni 1979 zuletzt geändert 28. September 1995durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung vonVerordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz (BGBl.. I S.1213)

Abb. 2.1 Fertig montierter Schaltschrank

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200238

• Betriebe fertigen ohne eigene Verant-wortung nach Kundenwunsch, der

Kunde realisiert die Endprüfung desverwendungsfertigen Produktes.

• Betriebe sind nur Niederlassungen.

Die Geschäftsführung hat ihren Sitzaußerhalb von Sachsen-Anhalt.

• Betriebe stellen z. B. elektronische

Baugruppen außerhalb der festgeleg-ten Spannungsgrenzen her ( 50 bis1000 V Wechselspannung und 75 bis

1500 V Gleichspannung).• Betriebe beschäftigen sich nur mit der

Entwicklung von Betriebsmitteln und

die Fertigung erfolgt woanders.• Betriebe hatten zwischenzeitlich ihre

gewerbliche Tätigkeit eingestellt oder

andere Produkte hergestellt.Die angesetzten Prüfungen wurden un-abhängig davon durchgeführt und die

Unternehmen soweit beraten, dass sieprüfen sollten, ob sie ihre Produkte ausWettbewerbsgründen nicht ebenfalls mit

einem CE-Zeichen versehen und eineKonformitätserklärung ausstellen soll-ten.

An den hergestellten Betriebsmittelnwurden im Rahmen einer Betriebs-begehung Sichtprüfungen vorgenom-

men, bei denen keine augenscheinli-che Mängel gefunden wurden. Techni-schen Prüfungen wurden bei dieser

Kontrollaktion nicht durchgeführt, da die

Aufsichtsbehörde nicht die Aufgabeneiner Prüfstelle wahrnimmt und demzu-folge eine Garantenstellung nicht ge-

währleisten kann.Der Zusammenhang zwischen den

Hauptzielen der Kontrollaktion unter

Berücksichtigung der zunehmendenBedeutung der Produkthaftung und de-ren Umsetzung durch ein geeignetes

Management kann als ein wichtiges Er-gebnis eingeschätzt werden.

Bei den Kontrollen wurde bei der Um-

setzung der 1. GSGV ein unterschied-liches Niveau bei den Herstellern fest-gestellt. Während einige Unternehmen

zusätzlich zum Konformitätsbewer-tungsverfahren ihre Produkte von un-abhängigen Prüfstellen prüfen lassen

und deren Prüfzeichen anbringen (GS;VDE), haben andere Unternehmen kei-ne oder nur wenige Kenntnisse über die

gesetzlichen Grundlagen. Diese Unter-nehmen wurden entsprechend belehrtund aufgefordert, ihren Verpflichtungen

als Inverkehrbringer nachzukommen.Im Einzelnen wurden dazu Revisions-schreiben angefertigt.

Folgende Mängel wurden bei einemTeil der Produkte festgestellt:• fehlende CE-Kennzeichnung,

• fehlerhafte bzw. fehlende Konformi-tätserklärungen sowie

• unvollständige mitgelieferte Unterla-

gen (z. B. Bedienungsanleitungen).Die Hersteller stellen ihre Produkte inder Regel nach harmonisierten Nor-

men her und erfüllen damit in der Regelalle technischen Anforderungen (Abb.2.2 und 2.3). Bei der Einsichtnahme der

bei den Herstellern vorliegenden Nor-men wurde festgestellt, dass nichtimmer die aktuellen Fassungen vorla-

gen. Trotzdem kann festgestellt wer-den, dass bei der Kontrolle durch Inau-genscheinnahme der Produkte keine

technischen Mängel erkannt wurden.

Schlussfolgerungen undMaßnahmenDie Sonderaktion hatte zum Ergebnis,

dass die in Sachsen-Anhalt ansässigenHersteller im Wesentlichen die Forde-rungen, die in der Niederspannungs-

richtlinie bzw. in der 1. GSGV an dieHersteller elektrischer Betriebsmittel ge-stellt werden, erfüllen. Defizite traten nur

vereinzelt auf und bezogen sich aus-schließlich auf sogenannte formale Män-gel in der allgemeinen Dokumentation

wie Konformitätserklärungen und die mit-gelieferte Dokumentation. UnsichereProdukte wurden durch die Kontrolle

augenscheinlich nicht festgestellt, sodass behördliche Maßnahmen nur inForm von Revisionsschreiben veranlasst

wurden.Die Hersteller waren sehr aufgeschlos-

sen und übereinstimmend der Auffas-

sung, dass die Kontrollaktion insgesamthilfreich gewesen ist.

Abb. 2.3 Wasserpumpe für Aquarien

Abb. 2.2 Batterieladegerät, nach Niederspan-nungsrichtlinie in Verkehr gebracht

Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 39

Dipl. - Ing. Udo Baartz

Nach einer 5-jährigen Laufzeit ging am

22. August 2002 die Mitteldeutsche

Erdoel-Raffinerie GmbH (MIDER) ein-

schließlich des dazugehörigen Metha-

nol-Komplexes in die Generalüberholung.

Die MIDER ist eine 100%-ige Tochter der

französischen TotalFinaElf-Gruppe, die

im Bereich Verarbeitung und Vertrieb von

Mineralölprodukten den führenden Platz

in Europa einnimmt. Ziel des mehrwö-

chigen Stillstandes der Gesamtanlage

war die Durchführung

• der vorgeschriebenen Sachverständi-

gen-Prüfungen für die überwachungs-

bedürftigen Anlagen (insbesondere

Druckbehälter) gemäß Gerätesicher-

heitsgesetz,

• der erforderlichen Wartungs-, Reini-

gungs- und Reparaturarbeiten,

• mehrerer Investitionsmaßnahmen zur

weiteren Steigerung der Qualität der

Endprodukte.

Hierin integriert das Ziel seitens der Ar-

beitssicherheit : “Keine Unfälle !”

Die Raffinerie

Errichtet wurde die Raffinerie auf einem

ca. 250 Hektar großen Gelände zwi-

schen Halle (Saale) und Leipzig am Ran-

de des Industriestandortes Leuna. Nach-

dem am 25. Mai 1995 der offizielle erste

Spatenstich durch den damaligen Bun-

deskanzler Herrn Dr. Helmut Kohl erfolg-

te, konnte im Oktober 1997 das erste

Rohöl verarbeitet werden. Die Errichtung

der Mitteldeutschen Erdoel-Raffinerie war

der erste Raffinerieneubau seit mehr als

10 Jahren in Europa. Gleichzeitig bildete

die Investition von TotalFinaElf für den

Raffinerieneubau die Keimzelle für die

Reaktivierung des Chemiestandortes

Leuna durch Ansiedlung weiterer deut-

scher und ausländischer Investoren. Zur

Verdeutlichung des Umfanges der Raffi-

nerie einige Daten und Fakten in der

nachfolgenden Abbildung (Abb. 2.4).

Verarbeitet wird überwiegend russisches

Rohöl. Hauptprodukte sind Benzin, Die-

sel, Heizöl, Flüssiggas, Methanol, Bitu-

men und Schwefel. Zahlreiche Verflech-

tungen gibt es zwischen der Raffinerie,

Arbeitssicherheit bei der Großinstandsetzung der Raffinerieder MIDER GmbH

den benachbarten Chemiebetrieben und

anderen Chemiestandorten.

Die Vorbereitung

Fast 2 Jahre vor der geplanten Stillle-

gung wurde mit den Vorbereitungen

begonnen. Hierzu wurde ein spezielles

internationales Team von Fachleuten

der MIDER sowie des Konzerns Total-

FinaElf zusammengestellt, an dessen

Spitze als Projektleiter für den Stillstand

der Franzose Jean-Noel Grange, ein

erfahrener Spezialist für derartige Vor-

haben, stand.

Seit Beginn der Vorbereitungsarbeiten

hielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-

ter des GAA Halle einen engen Kontakt

mit der Vorbereitungsmannschaft und den

Verantwortlichen der MIDER-Raffinerie.

Das Unternehmen hatte sich selbst

sehr hohe Ziele in Bezug auf Sicherheit

und Arbeitsschutz gestellt, so dass sehr

schnell eine gemeinsame Sprache ge-

funden wurde, Wege und Maßnahmen

festzulegen, die im völligen Einklang mit

unseren behördlichen Anforderungen

standen. In den Ausschreibungsunterla-

gen waren die arbeitsschutz- und sicher-

heitstechnischen Anforderungen voll in-

tegriert. So musste jeder Bewerber eine

Sicherheitszertifikation für Kontraktoren

(SCC) oder eine gleichwertige Zertifi-

zierung vorlegen. Das gleiche galt für

die gebundenen Subkontraktoren, die

nur bis zu einer Ebene zugelassen wur-

den. Am Ende erhielten 7 Hauptkon-

traktoren den Zuschlag, von denen 4

Anbieter aus der umliegenden Region

stammten.

Die Sicherheitsorganisation wurde den

besonderen Bedingungen der General-

überholung angepasst.

Der Anlagenkomplex wurde zur bes-

seren Beherrschbarkeit der ablaufen-

den Operationen in 7 Bereiche unter-

teilt. Zu jedem Bereich gehörte je ein

Sicherheitskoordinator und ein Sicher-

heitsinspektor der MIDER-Raffinerie.

Seitens der Kontraktoren war für den

jeweiligen Anlagenbereich gleichfalls ein

Sicherheitskoordinator zu bestellen.

Zur Umsetzung der Forderungen des

Arbeitsschutzgesetzes nach Erstellung

einer Gefährdungsbeurteilung und Fest-

legung von Maßnahmen bei besonderen

Gefahren wurde durch den Auftraggeber

ein Plan der Präventionsmaßnahmen

erarbeitet. Dieser Plan bildete ein

Rahmenkonzept zum Gesundheits- und

Arbeitsschutz und enthielt einerseits kon-

krete umzusetzende Anforderungen und

andererseits Unterlagen zu den Arten

von gefährlichen Arbeitsstoffen, ihrer

Wirkung, möglichem territorialen Auftre-

MIDER-Raffinerie

Rohölverarbeitungskapazität ca. 10 Mio. t/Jahr

Tanklager Gesamtvolumen ca. 2 Mio. m3

Zahl der Verfahrensanlagen ca. 20

Apparatezahl ca. 1800

Automatische Schieber ca. 2400

Masse der Rohrleitungen ca. 26.000 t

Elektrokabel ca. 12.000 km

Stahlbau ca. 15.000 t

Beton ca. 80.000 m3

Hauptaggregate ca. 2000

automatische Regelventile ca. 1200

Absperrarmaturen ca. 100.000

Abb. 2.4 Die Raffinerie in Zahlen und Fakten

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200240

ten sowie zu den Arten von Arbeiten mit

besonderem Gefährdungspotential.

Der Plan sollte die Kontraktoren in die

Lage versetzen, bereits bei der Planung

ihrer übernommenen Arbeiten Gefähr-

dungen zu erkennen und in Verbindung

mit ihren gewerkespezifischen Gefähr-

dungen entsprechende Schutzmaß-

nahmen abzuleiten und umzusetzen. Die

Umsetzung des Planes der Präventions-

maßnahmen war für alle Kontraktoren

bindend.

Als Hilfsmittel für die Unterweisungen

der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stan-

den den Kontraktoren ein spezielles Vi-

deo sowie ein übergebenes Handbuch

zum Gesundheitsschutz, zur Sicherheit

und zum Umweltschutz zur Verfügung.

Dieses Handbuch enthielt u. a. Arbeits-

schutzvorschriften, Verhaltensanforde-

rungen, Logistikpläne, einzusetzende

Schutzausrüstungen, Erläuterungen zu

Erlaubnissen, Betriebsanweisungen,

Verweise auf Gefahrstoffe sowie Hinwei-

se zum Sicherheitswettbewerb.

In speziellen bausteinartigen Semina-

ren wurden alle Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter von MIDER auf den Stillstand

2002 vorbereitet. Unter anderem wurden

Regeln und Vorgaben vorgestellt, die spe-

ziell für den Shut Down entwickelt wur-

den sowie die betriebliche Sicherheits-

organisation erläuterten. Des weiteren

wurde praxisnah die Sicherheitsge-

sprächsführung trainiert.

Jedem Beschäftigten der MIDER so-

wie den verantwortlichen Personen der

Kontraktoren wurde eine westentaschen-

geeignete Broschüre, die die wichtigsten

Sicherheitsregeln und Informationen in

einer kurzen, übersichtlichen und an-

schaulichen Form enthielt, übergeben.

Der Stillstand

Eine komplexe verfahrenstechnische An-

lage, wie die Raffinerie, lässt sich selbst-

verständlich nicht auf Knopfdruck stillle-

gen. Die Stilllegung gestaltete sich als ein

exakt geplantes mehrstufiges Abfahren

von Anlagenteilen, deren Entleerung,

Ausbinden aus dem Gesamtprozess, Rei-

nigung, Wartung, Instandsetzung.

Während der Generalinstandsetzung

mussten u. a. mehr als 300 Wärmetau-

scher, 400 Behälter, 240 Luftkühler, 80

Kolonnen, 30 Reaktoren, 20 Öfen und

15 Verdichter gewartet und sicherheits-

technisch überprüft werden (Abb. 2.5).

Es wurden Kolonnenböden gewechselt,

Katalysatoren ausgetauscht oder ganze

Bauteile erneuert (Abb. 2.6).

Von außen deutlich zu sehen waren

die in ständiger Bewegung befindlichen

über 30 Baukräne auf dem Raffinerie-

gelände (Abb. 2.7).

Äußerst umfangreich waren die vor-

zunehmenden Einrüstarbeiten. Den

Schwerpunkt bildete hierbei die kom-

plette Einrüstung von zwei 55 Meter

hohen Kolonnen (Abb. 2.8).

In Spitzenzeiten waren ca. 2.500 Fach-

kräfte aus über 80 Firmen gleichzeitig

auf der Baustelle tätig. Die für die Koor-

dinierung dieser Arbeiten vorgesehe-

nen Prozeduren, insbesondere zur Ver-

meidung einer gegenseitigen Gefähr-

dung, wurden erfolgreich umgesetzt. We-

sentliches Element für ein gefährdungs-

freies Arbeiten bildete das Arbeiten mit

Erlaubnisscheinen. Speziell für den Shut

Down waren die hierzu für den Normal-

betrieb existierenden Organisations-

prozeduren modifiziert wurden. Die

Arbeitserlaubnisscheine waren durch

den Kontraktor bereits in der Vorberei-

tungsphase der Reparatur beim Auf-

traggeber einzureichen. Die zuvor in der

Gefährdungsanalyse ermittelten Schutz-

Abb. 2.5 An speziellen Waschplätzen wurden über 400 Rohrbündel gereinigt

Abb. 2.6 Zuführung von Material für einen Katalysatorenwechsel

Arbeitsschutzschwerpunkte im Land 41

maßnahmen fanden ihre verbindliche

Festlegung im jeweiligen Erlaubnis-

schein. Eine Freigabe für die durchzu-

führenden Arbeiten erfolgte jeweils vor

Beginn der Arbeiten. Für spezielle Ar-

beiten, wie Schweißarbeiten, Schacht-

arbeiten, Befahrungen, Steckscheiben-

handling u. a., waren spezielle, zusätzli-

che Erlaubnisscheine notwendig.

Zur Überprüfung der Umsetzung der

Sicherheitsmaßnahmen und zur Ein-

schätzung der Sicherheitsarbeit der ein-

zelnen Kontraktoren erfolgten durch

MIDER-Mitarbeiterinen und -Mitarbeiter

tägliche Audits nach einem zuvor festge-

legten Konzept. In Abstimmung mit dem

Leiter für Sicherheit des Shut Down führ-

ten zwei Mitarbeiter des GAA Halle 1 bis

2 x pro Woche zusätzliche Sicherheits-

begehungen durch (Abb. 2.9).

So ließen sich vor Ort die getroffenen

Sicherheitsmaßnahmen sowohl verbes-

sern als auch Mängel bzw. Defizite auf-

decken. Im Vordergrund dieser Bege-

hungen standen die Sicherheitsgesprä-

che mit den Mitarbeiterinen und Mitar-

beitern der Kontraktoren. Vorgefundene

Mängel wurden in der Regel umgehend

abgestellt und/oder waren Gegenstand

der täglichen auswertenden Besprechun-

gen zur Festlegung geeigneter nachhal-

tiger Maßnahmen.

Positiv auffällig war bei den Anlagen-

begehungen die in allen Bereichen vor-

zufindende Ordnung und Sauberkeit. Als

weiterempfehlenswert wurde unserer-

Das Arbeitszeitgesetz sieht jedoch für

bestimmte Arbeiten, die nicht an Werkta-

gen durchgeführt werden können, Aus-

nahmen vor. Für die Raffinerie bedeutete

das, dass für die Arbeiten, die im engen

technisch/technologischen Zusammen-

hang mit den Prozessen (z. B. Abfahren,

Anfahren, Einbinden/Ausbinden von An-

lagenteilen u. ä.) stehen, die Ausnahme

vom Sonntagsarbeitsverbot (§ 10 Abs. 1

Nr. 14 Arbeitszeitgesetz) in Anspruch

genommen werden konnte.

Um einer ungerechtfertigten Inan-

spruchnahme der Ausnahmeregelung,

wie negative Erfahrungen aus anderen

Großbaustellen gezeigt hatten, vorzubeu-

gen, wurde eine spezielle Prozedur fest-

gelegt. Anzuzeigen waren die o. g. Sonn-

tagsarbeiten in jedem Fall unter Beifü-

gung der Bestätigung des betriebstech-

nischen Sachverhaltes durch den verant-

wortlich Einsatzleiter des Auftraggebers.

Die Feststellung über die Zulässigkeit ei-

ner Beschäftigung nach § 10 des Arbeits-

zeitgesetzes behielt sich das GAA vor.

Die Richtigkeit dieser Festlegung zeig-

te sich insbesondere darin, dass die Zahl

der im Vorfeld angegebenen Beschäftig-

ten mit Sonntagsarbeit vor Einführung

dieser Verfahrensweise deutlich höher

waren.

Stichprobenartig durchgeführte Kon-

trollen an Sonntagen vor Ort ergaben

keine Verstöße gegen das Sonntags-

arbeitsverbot.

Abb. 2.7 Über 30 Baukräne bewegten sich während des Shut Down auf dem Raffineriegelände

Abb. 2.8 Zwei Kolonnen des Methanol-komplexes mussten bis zu einer Höhevon 55 Meter komplett eingerüstetwerden

seits die durchgängige Nutzung der

Ampelfarben rot, gelb, grün für die Kenn-

zeichnung des jeweiligen Gefahrenzu-

standes angesehen.

Für die Bereitstellung der persönlichen

Schutzausrüstungen der Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter waren die Kontraktoren

selbst verantwortlich. Bewährt hat sich

hierbei, dass ein diesbezüglicher Anbieter

während des Stillstandes vor Ort war und

eine Beschaffung fehlender oder un-

brauchbar gewordener Schutzausrüstung

kurzfristig ermöglicht werden konnte.

Arbeiten mit einem möglichen erhöh-

ten Gefährdungspotential für andere Ar-

beitnehmer, wie Gasdruckprüfungen

oder Röntgen- und Durchstrahlungsprü-

fungen, unterlagen einer besonderen

Koordinierungskontrolle. Zeitlich wurden

derartige Arbeiten vorwiegend auf die

Nachtstunden oder auch das Wochen-

ende gelegt.

In der grundsätzlichen Planung der

Arbeitsabläufe während des Stillstandes

der Raffinerie war eine werktägliche Ar-

beitszeit von 8 Stunden von Montag bis

Freitag vorgesehen. Um unvorher-

sehbare Arbeiten abdecken zu können,

musste jeder Kontraktor einen konkreten

Zeitanteil einplanen. Dabei konnte inner-

halb des gesetzlichen Rahmens, wel-

chen das Arbeitszeitgesetz vorgibt, die

tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden er-

höht oder auch auf den Samstag ausge-

dehnt werden. Sonntagsarbeit war

zunächst grundsätzlich nicht vorgesehen.

Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 200242

Bei den speziellen Tätigkeiten galt unser

Augenmerk insbesondere der Gewähr-

leistung der höchstmöglichen Sicherheit

bei der Durchführung von Arbeiten unter

inerter Atmosphäre. Für derartige Arbei-

ten stand ein uns bereits bekanntes

Spezialunternehmen zur Verfügung.

Die unsererseits durchgeführte Prü-

fung der Arbeits- und Sicherheitsanwei-

sungen, der speziellen Sicherheitsvor-

schriften und -regeln sowie der vorhan-

denen Ausrüstung, welche sicherheits-

technisch redundant vorhanden war,

konnte aus der Sicht der Gewährleis-

tung des Arbeits- und Gesundheits-

schutzes überzeugen. Die unter schwe-

rem Atemschutz auszuführenden Tätig-

keiten waren zeitlich auf maximal zwei

Stunden ohne Erholungspause begrenzt.

Die Ergebnisse der Betriebsbege-

hungen flossen in die wöchentliche Aus-

wertung des Sicherheitswettbewerbes

ein, der zusätzlich zu sicherem Arbeiten

motivieren sollte. Neben der Einhaltung

der Sicherheitsvorschriften wurde das

Sicherheitskontrollsystem und das Un-

fall- und Störgeschehen bewertet. Der

unter dem Gesichtspunkt des sicheren

Arbeitens beste Kontraktor erhielt materi-

elle Anreize und wurde öffentlich bekannt

gegeben. Für die Bekanntgabe wurde

ein wöchentlich herausgegebenes Sicher-

heitsinformationsblatt genutzt.

Die überwachungsbedürftigen Anla-

gen der Raffinerie, speziell die Druck-

behälter und Rohrleitungen, wurden

während des Stillstandes durch die

Sachverständigen der Niederlassung

Halle des TÜV Nord auf der Basis der

Druckbehälterverordnung (DruckbehV)

einer Inspektion unterzogen.

Wie die bereits erwähnten Zahlen zei-

gen, war die Anzahl der durchzuführen-

den Einzelprüfungen erheblich. Durch

die langfristige Vorbereitung und frühzei-

tige Einbindung des TÜV in diesen Pro-

zess verliefen die Prüfungen ohne nen-

nenswerte Komplikationen. Die Prüfer-

gebnisse wurden für jedes Ausrüs-

tungsteil dokumentiert und für die Einzel-

anlage als Summenbescheinigung zu-

sammengefasst. Diese Dokumente sind

ein Bestandteil der Lebenslaufdokumente

der Anlagenteile.

Resümee

Während der Begleitung des Stillstan-

des der Raffinerie von der Vorbereitung

bis zum erfolgreichen Wiederanfahren

der Anlagen durch Beratungen, Informa-

tionsaustausch und Betriebsbegehungen

konnten sich die beteiligten Mitarbeiter-

innen und Mitarbeiter des GAA Halle von

der gelebten und in die Praxis umgesetz-

ten Sicherheitspolitik entsprechend den

zehn Grundsätzen der MIDER zu Si-

cherheit, Umweltschutz und Qualität über-

zeugen. Dem Unternehmen kann eine

vorbildliche Arbeit auf dem Gebiet

Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und

Sicherheit bescheinigt werden, obwohl

das gesetzte Ziel “Shut Down ohne Ver-

letzung mit Arbeitszeitausfall” nicht er-

reicht wurde.

Im Ergebnis war kein schwerer Unfall

zu verzeichnen. Es ereigneten sich je-

doch einige kleinere Unfälle mit Arbeits-

zeitausfall.

Jeder Unfall, auch solcher ohne

Arbeitszeitausfall, wurde zentral erfasst

und unverzüglich untersucht sowie mit

den Betroffenen ausgewertet. Die hierauf

eingeleiteten Maßnahmen waren auf die

Verhinderung gleicher oder analoger

Ereignisse ausgerichtet.

Die Forderung des regelmäßigen Trai-

nings zum umsichtigen Handeln ist eine

der Haupterkenntnisse aus den statt-

gefundenen Ereignissen.

Zur Verhinderung auch von kleinen

Verletzungen, wie Schnitt- und Riss-

wunden, sollte die Auswahl von Schutz-

handschuhen aus der Breite der Ange-

bote verbessert werden.

Die Art der zur Absperrung von Anla-

genteilen eingesetzten Absperrelemente

sollte differenzierter erfolgen.

Die Betriebsanweisungen lassen sich

in vielen Fällen komprimieren mit Aus-

richtung auf die wesentlichen Aussagen

durch Streichung sich oft wiederholen-

der Gesetzeszitate.

Die einzelnen Bausteine zur Gewähr-

leistung des Gesundheits- und Arbeits-

schutzes sowie der Sicherheit wurden

durch das Unternehmen auf Grund der

gesammelten Erfahrungen während des

Stillstandes der Raffinerie kritisch be-

wertet und Verbesserungsmöglichkeiten

aufgezeigt, die für zukünftige Arbeiten

eine weitere Erhöhung des Sicherheits-

standards ermöglichen.

Die Ergebnisse der TÜV-Prüfungen

ergaben keine sicherheitsrelevanten

Mängel. Die sonstigen Mängel wurden

im Rahmen des Stillstandes durch In-

standsetzung, Reparatur oder Austausch

abgestellt. Damit konnte die Raffinerie

der MIDER am 29. Oktober 2002 die

Produktion für die nächsten fünf Jahre

planmäßig wieder aufnehmen.

Abb. 2.9 Herr Koch (rechts), GAA Halle, im Sicherheitsgespräch mit einem Kontraktoren-Mitarbeiter

Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 43

Anhang

44 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

TabellenAlle Tabellen Stand 31. Dezember 2002

Zentralinstanz Mittelinstanz Ortsinstanz Sonstige

Dienststellen

Summe

1 2 3 4 5

1 Ausgebildete Gewerbeaufsichtsbeamte

Höherer Dienst 7 14 58 – 79

Gehobener Dienst 4 6 130 – 140

Mittlerer Dienst 1 – 36 37

Summe 1 12 20 224 – 256

2 Gewerbeaufsichtsbeamte in Ausbildung

Höherer Dienst – – – – –

Gehobener Dienst – – 3 – 3

Mittlerer Dienst – – – – –

Summe 2 – – 3 – 3

3 Gewerbeärzte – 4 6 – 10

4 Entgeltprüfer – – – – –

5 Sonstiges Fachpersonal

Höherer Dienst 5 12 – – 17

Gehobener Dienst 3 27 2 – 32

Mittlerer Dienst 4 31 1 – 36

Summe 5 12 70 3 – 85

6 Verwaltungspersonal – 16 51 – 67

insgesamt*) 24 110 287 – 421

Tabelle 1 Personal der Arbeitsschutzbehördenlaut Stellenplan

Tabelle 3.1Dienstgeschäfte in Betrieben

befindet sich auf Seite 46ff.

Tabelle 2 Betriebe und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich

Betriebe Beschäftigte

Jugendliche Erwachsene Summe

männlich weiblich Summe männlich weiblich Summe

Größenklasse 1 2 3 4 5 6 7 8

1 : 1.000 und mehr Beschäftigte 19 4.125 2.983 7.108 12.481 13.776 26.257 33.365

2 : 200 bis 999 Beschäftigte 411 1.543 976 2.519 72.094 74.430 146.524 149.043

3 : 20 bis 199 Beschäftigte 7.856 4.733 2.310 7.043 217.899 157.573 375.472 382.515

4 : 1 bis 19 Beschäftigte 71.641 3.290 2.510 5.800 154.204 160.638 314.842 320.642

Summe 1 - 4 79.927 13.691 8.779 22.470 456.678 406.417 863.095 885.565

5 : ohne Beschäftigte 22.229

insgesamt 102.156 13.691 8.779 22.470 456.678 406.417 863.095 885.565

*) Von den insgesamt 421 Beschäftigten der Gewerbeaufsichtsverwaltung (einschließlich der Gewerbeaufsichtsbeamten in Ausbildung) waren 47 Personen im Bereich der Arbeitsförderung tätig.

Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 45

Tabelle 3.2Dienstgeschäfte bei sonstigen Arbeitsstellen und Anlagen außerhalb des Betriebes

Tabelle 3.3Sonstige Dienstgeschäfte im Außendienst*)

*) sofern sie nicht in Betrieben nach Tabelle 3.1 oder bei sonstigen Arbeitsstellen und Anlagen nach Tabelle 3.2 durchgeführt wurden

1 Baustellen .......................................................................................................................................................................................... 6.299

2 überwachungsbedürftige Anlagen ......................................................................................................................................................... 63

3 Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ......................................................................................................................... 11

4 Lager explosionsgefährlicher Stoffe ....................................................................................................................................................... 9

5 Märkte und Volksfeste (fliegende Bauten, ambulanter Handel) ....................................................................................................... 73

6 Ausstellungsstände .................................................................................................................................................................................. 9

7 Straßenfahrzeuge ............................................................................................................................................................................. 3.567

8 Wasserfahrzeuge ..................................................................................................................................................................................... 2

9 Heimarbeitsstätten ................................................................................................................................................................................... 2

10 private Haushalte (ohne Beschäftigte) ................................................................................................................................................ 28

11 übrige ..................................................................................................................................................................................................... 574

insgesamt ....................................................................................................................................................................................... 10.637

Position Art der Arbeitsstelle bzw. Anlage Dienstgeschäfte

1 Besprechungen bei

1.1 Verwaltungsbehörden ............................................................................................................................................................... 112

1.2 Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei ................................................................................................................................ 38

1.3 sachverständigen Stellen ........................................................................................................................................................... 19

1.4 Sozialpartnern ................................................................................................................................................................................ 6

1.5 Antragstellern ............................................................................................................................................................................... 64

1.6 Beschwerdeführern ....................................................................................................................................................................... 4

1.7 Privatpersonen (ohne 1.5 und 1.6) ............................................................................................................................................ 11

1.8 übrigen .......................................................................................................................................................................................... 50

2 Vorträge, Vorlesungen vor

2.1 Sozialpartnern ................................................................................................................................................................................ 1

2.2 Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit .................................................................................................................... 8

2.3 Sicherheitsbeauftragten ................................................................................................................................................................ 4

2.4 Behörden ...................................................................................................................................................................................... 29

2.5 Schülern, Studenten, Auszubildenden ........................................................................................................................................ 6

2.6 übrigen .......................................................................................................................................................................................... 26

3 Sonstiges

3.1 Anhörung nach OWiG, VwVfG .................................................................................................................................................. 89

3.2 Erörterungen nach BImSchG ....................................................................................................................................................... 1

3.3 Ausschusssitzungen ................................................................................................................................................................... 34

3.4 Prüfungen ..................................................................................................................................................................................... 55

3.5 übrige ............................................................................................................................................................................................ 97

insgesamt ......................................................................................................................................................................................... 654

Position Art der Dienstgeschäfte Anzahl

46 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Tabelle 3.1 Dienstgeschäfte in Betrieben

GK 1: 1.000 und mehr Beschäftigte

GK 2: 200 bis 999 Beschäftigte

GK 3: 20 bis 199 Beschäftigte

GK 4: 1 bis 19 Beschäftigte

GK 5: ohne Beschäftigte

Betriebe Beschäftigte in den Betrieben

GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe GK1 GK 2 GK 3 GK 4 Summe

Schl. Wirtschaftsgruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

01 Landwirtschaft, Gewerbliche Jagd

02 Forstwirtschaft

05 Fischerei und Fischzucht

10 Kohlebergbau, Torfgewinnung

11 Gewinnung von Erdöl und Erdgas,Erbringung damit verbundenerDienstleistungen

12 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze

13 Erzbergbau

14 Gewinnung von Steinen undErden, sonstiger Bergbau

15 Ernährungsgewerbe

16 Tabakverarbeitung

17 Textilgewerbe

18 Bekleidungsgewerbe

19 Ledergewerbe

20 Holzgewerbe (ohne Herstellungvon Möbeln)

21 Papiergewerbe

22 Verlagsgewerbe, Druckgewerbe,Vervielfältigung von bespieltenTon-, Bild- und Datenträgern

23 Kokerei, Mineralölverarbeitung,Herstellung und Verarbeitung vonSpalt- und Brutstoffen

24 Chemische Industrie

25 Herstellung von Gummi- undKunststoffwaren

26 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitungvon Steinen und Erden

27 Metallerzeugung und -bearbeitung

28 Herstellung von Metallerzeugnissen

29 Maschinenbau

30 Herstellung von Büromaschinen,Datenverarbeitungsgeräten und-einrichtungen

31 Herstellung von Geräten der Elek-trizitätserzeugung, -verteilung u.ä.

32 Rundfunk-, Fernseh- undNachrichtentechnik

33 Medizin-, Mess-, Steuer- undRegelungstechnik, Optik

34 Herstellung von Kraftwagen undKraftwagenteilen

35 Sonstiger Fahrzeugbau

36 Herstellung von Möbeln,Schmuck, Musikinstrumenten,Sportgeräten, Spielwaren undsonstigen Erzeugnissen

37 Recycling

40 Energieversorgung

41 Wasserversorgung

45 Baugewerbe

– 1 273 2.874 594 3.742 – 206 10.072 12.652 22.930

– – 38 127 26 191 – – 1.480 614 2.094

– – – 21 8 29 – – – 76 76

– – – – – – – – – – –

– – 3 8 – 11 – – 280 72 352

– – – – – – – – – – –

– – – – – – – – – – –

– – 7 180 40 227 – – 275 779 1.054

– 24 172 1.547 215921 1.902 – 6.506 10.585 7.434 24.525

– – – – – – – – – – –

– – 7 73 26 106 – – 400 316 716

– – 8 134 86 228 – – 355 326 681

– – 5 64 26 95 – – 267 141 408

– 2 61 886 65 1.014 – 455 2.244 4.206 6.905

– 1 12 15 5 33 – 296 547 119 962

2 – 43 350 92 487 4.197 – 2.221 1.782 8.200

– 1 7 13 1 22 – 614 301 78 993

1 21 115 222 34 393 1.020 8.828 7.262 1.534 18.644

– 5 101 196 25 327 – 1.799 4.787 1.398 7.984

– 7 113 461 61 642 – 1.867 6.147 2.482 10.496

1 10 33 50 12 106 1.570 4.286 1.984 350 8.190

– 12 372 1.483 423 2.290 – 3.704 17.649 8.809 30.162

– 9 153 340 51 553 – 3.147 8.910 2.339 14.396

– – 1 18 4 23 – – 23 105 133

– 1 74 219 41 335 – 503 3.668 1.380 5.551

– – 12 32 11 55 – – 739 218 957

– – 42 505 60 607 – – 1.536 2.766 4.302

– 2 20 33 6 61 – 930 1.069 202 2.201

1 4 22 50 3 80 1.014 1.669 1.465 301 4.449

– 2 26 146 49 223 – 432 1.535 572 2.539

– 1 32 207 49 289 – 305 1.333 1.154 2.792

– 8 72 95 138 313 – 3.234 4.368 529 8.131

– 1 38 82 93 214 – 310 1.988 374 2.672

– 24 1.186 8.066 1.484 10.760 – 8.579 52.002 49.193 109.774

Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 47

aufgesuchte Betriebe Dienstgeschäfte in den Betrieben

darunter

GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe in der Nacht an Sonn- u.Feiertagen

12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

– 1 121 667 65 854 – 3 166 775 68 1.012 – 3

– – 4 9 3 16 – – 5 9 3 17 – –

– – – 3 1 4 – – – 3 1 4 – –

– – – – – – – – – – – – – –

– – 2 1 – 3 – – 2 1 – 3 –

– – – – – – – – – – – – – –

– – – – – – – – – – – – – –

– – 3 27 5 35 – – 7 32 5 44 – –

– 21 82 283 9 395 – 56 130 339 9 534 1 5

– – – – – – – – – – – – – –

– – 4 34 38 – – 5 37 – 42 – –

– – 3 50 8 61 – – 3 51 8 62 – –

– – 2 31 1 34 – – 4 32 1 37 – –

– 1 36 286 11 334 – 7 61 319 11 398 – –

– 1 6 6 – 13 – 1 9 7 – 17 – –

1 – 15 87 13 116 2 – 28 102 14 146 – –

– 1 6 7 1 15 – 15 11 11 1 38 – –

1 20 74 73 8 176 5 83 139 104 9 340 – 1

– 3 57 67 3 130 – 10 71 84 4 169 – –

– 4 44 81 14 143 – 12 68 95 15 190 – –

1 8 26 17 3 55 18 40 49 25 3 135 – –

– 9 230 557 60 856 – 19 421 680 60 1.180 – 3

– 8 86 134 5 233 – 29 156 163 5 353 – 3

– – 1 3 1 5 – – 1 3 1 5 – –

– 1 44 58 7 110 – 11 80 71 7 169 – –

– – 6 6 3 15 – – 11 8 3 22 – –

– – 21 143 12 176 – – 29 164 12 205 – 1

– 2 10 9 1 22 – 4 18 10 2 34 – –

1 3 12 15 1 32 7 11 22 19 1 60 – –

– 2 10 55 7 74 – 4 19 64 7 94 – –

– 1 19 57 9 86 – 2 31 90 13 136 – –

– 7 26 9 15 57 – 14 30 14 17 75 – –

– 1 12 12 2 27 – 2 18 16 3 39 – –

– 14 297 1.506 177 1.994 – 29 399 1.746 189 2.363 1 2

48 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Tabelle 3.1 Dienstgeschäfte in Betrieben (Fortsetzung)

– 1 244 2.720 605 3.570 – 318 8.747 14.049 23.114

– 11 214 1.777 741 2.743 – 3.434 9.417 9.228 22.079

1 10 461 15.014 5.014 20.547 1.723 3.014 20.890 48.112 73.739

– – 170 7.400 3.538 11.108 – – 6.398 21.850 28.248

3 13 216 2.332 922 3.486 4.481 6.154 10.902 10.351 31.888

– – 1 30 3 34 – – 149 121 270

– – 2 6 8 16 – – 69 47 116

– 1 99 911 229 1.240 – 200 4.485 4.232 8.917

1 18 112 355 130 616 1.819 6.758 6.749 1.841 17.167

– 2 107 806 353 1.268 – 528 6.722 4.022 11.272

– – 17 136 253 406 – – 997 638 1.635

– – – 304 535 839 – – – 579 579

– 2 74 906 601 1.583 – 775 3.300 3.639 7.714

– – 7 284 181 472 – – 215 847 1.062

– 3 28 203 108 342 – 1.003 1.344 1.025 3.372

– 1 29 43 12 85 – 461 2.068 267 2.796

– 20 523 3.566 1.520 5.629 – 6.310 28.768 16.829 51.907

1 88 703 1.291 541 2.624 1.037 31.582 44.311 7.695 84.625

3 18 934 3.332 353 4.640 8.614 5.222 36.773 26.496 77.105

3 66 571 6.606 760 8.006 5.443 26.140 29.903 26.532 88.018

– 3 123 507 137 770 – 1.115 5.995 2.566 9.676

– 1 34 413 132 580 – 241 1.503 1.994 3.738

– 3 65 1.259 475 1.802 – 1.206 3.510 5.018 9.734

– 2 50 2.912 1.304 4.268 – 477 2.055 10.211 12.743

– – – 14 53 67 – – – 19 19

2 12 24 17 2 57 2.447 6.435 1.748 133 10.763

19 411 7.856 71.641 22.229 102.156 33.365 149.043 382.515 320.642 885.565

Betriebe Beschäftigte in den Betrieben

GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 Summe

Schl. Wirtschaftsgruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

50 Kraftfahrzeughandel;Instandhaltung und Reparaturvon Kraftfahrzeugen; Tankstellen

51 Handelvermittlung undGroßhandel (ohne Handel mitKraftfahrzeugen)

52 Einzelhandel (ohne Handel mitKraftfahrzeugen und ohneTankstellen); Reparatur vonGebrauchsgütern

55 Gastgewerbe

60 Landverkehr; Transport inRohrfernleitungen

61 Schifffahrt

62 Luftfahrt

63 Hilfs- und Nebentätigkeiten für denVerkehr; Verkehrsvermittlung

64 Nachrichtenübermittlung

65 Kreditgewerbe

66 Versicherungsgewerbe

67 Mit dem Kredit- und Versiche-rungsgewerbe verbundeneTätigkeiten

70 Grundstücks- und Wohnungs-wesen

71 Vermietung beweglicher Sachenohne Bedienungspersonal

72 Datenverarbeitung undDatenbanken

73 Forschung und Entwicklung

74 Erbringung von Dienstleistungenüberwiegend für Unternehmen

75 Öffentliche Verwaltung,Verteidigung, Sozialversicherung

80 Erziehung und Unterricht

85 Gesundheits-, Veterinär- undSozialwesen

90 Abwasser- und Abfallbeseiti-gung und sonstige Entsorgung

91 Interessenvertretungen undkirchliche und sonstige religiöseVereinigungen (ohneSozialwesen und Sport)

92 Kultur, Sport und Unterhaltung

93 Erbringung von sonstigenDienstleistungen

95 Private Haushalte

– ABM Bauwesen

insgesamt

GK 1: 1.000 und mehr Beschäftigte

GK 2: 200 bis 999 Beschäftigte

GK 3: 20 bis 199 Beschäftigte

GK 4: 1 bis 19 Beschäftigte

GK 5: ohne Beschäftigte

Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 49

aufgesuchte Betriebe Dienstgeschäfte in den Betrieben

darunter

GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Summe in der Nacht an Sonn- u.Feiertagen

12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

– 1 122 881 100 1.104 – 2 156 1.046 106 1.310 – –

– 10 60 226 32 328 – 21 86 278 32 417 – 3

1 6 154 1.852 185 2.198 1 10 222 2.047 202 2.482 – 8

– – 43 1.003 247 1.293 – – 65 1.173 277 1.515 – 3

2 7 84 345 54 492 4 15 138 436 59 652 – –

– – 1 6 1 8 – – 3 6 1 10 – –

– – 1 1 2 4 – – 1 5 2 8 – –

– 1 43 144 11 199 – 3 83 183 11 280 – 1

– 4 28 54 17 103 – 8 29 56 17 110 – –

– – 21 57 4 82 – – 32 65 4 101 – –

– – 3 9 2 14 – – 3 10 2 15 – –

– – – 14 4 18 – – – 15 4 19 – –

– 2 22 108 27 159 – 2 27 126 28 183 – –

– – – 47 11 58 – – – 49 11 60 – –

– 2 11 36 12 61 – 4 19 40 12 75 1 –

– 1 11 13 1 26 – 2 28 17 1 48 – –

– 13 121 444 96 674 – 23 172 516 102 813 – –

1 34 156 140 31 362 1 94 229 155 47 526 – –

2 10 209 553 40 814 23 23 264 602 44 956 – 2

3 48 254 1.355 111 1.771 50 171 373 1.550 120 2.264 – –

– 3 73 157 20 253 – 16 201 277 42 536 – 1

– – 9 48 9 70 – – 13 48 9 70 1 –

– 3 21 211 24 259 – 10 34 241 30 315 – –

– 2 15 416 145 578 – 3 24 482 153 662 – –

– – – – 3 3 – – – – 3 3 – –

1 7 2 3 1 14 1 11 3 5 2 22 – –

14 262 2.723 12.408 1.634 17.041 112 770 4.198 14.502 1.793 21.375 4 36

50 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Tabelle 4 Tätigkeiten und Beanstandungen im Außendienst

Tätigkeiten

1 Allgemeines 7 1.150 14 127 1 – 5

2 Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz

2.1 Arbeitsstätten, Ergonomie 19.434 1.821 27 75 210 96 14.020

2.2 überwachungsbedürftige Anlagen 3.718 240 16 26 16 1 1.982

2.3 Medizinprodukte 1.203 115 8 5 1 – 524

2.4 Technische Arbeitsmittel und Einrichtungen 12.376 538 29 26 224 2 7.305

2.5 Gefahrstoffe 6.032 483 29 26 29 91 3.608

2.6 Explosionsgefährliche Stoffe 336 42 12 42 1 – 120

2.7 Strahlenschutz 561 89 18 1 – 14 105

2.8 Arbeitssicherheitsorganisation 14.413 1.375 43 96 201 1 10.009

2.8 Gentechnik 891 93 4 3 – 2 695

2.10 Beförderung gefährlicher Güter 770 56 14 1 2 – 234

Summe Position 2 59.734 4.852 200 301 684 207 38.602

3 Sozialer Arbeitsschutz

3.1 Arbeitszeitschutz

3.1.1 Sonn- und Feiertagsarbeit 1.042 89 4 – 1 – 22

3.1.2 Sozialvorschriften im Straßenverkehr 4.305 165 19 69 2 – 2.065

3.1.3 Sonstiger Arbeitszeitschutz 5.087 238 7 14 9 – 657

3.2 Jugendarbeitsschutz 1.036 64 9 5 9 – 333

3.3 Mutterschutz 1.952 162 4 38 – – 260

3.4 Heimarbeitsschutz 6 – – – – – 6

Summe Position 3 13.428 725 43 126 21 – 3.343

4 Arbeitsschutz in der Seeschiffahrt – – – – – – –

Insgesamt 73.169 6.727 257 554 706 207 41.950

Bean

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Position Sachgebiet 1 2 3 4 5 6 7

Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 51

Tabelle 5 Tätigkeiten und Vorgänge im InnendienstO

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keite

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Besprechungen

Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden

Bearbeitung gesetzlich vorgeschriebenerAnzeigen

Stellungnahmen, Gutachten

erteilte Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungenund Ausnahmen

abgelehnte Genehmigungen, Erlaubnisse,Zulassungen und Ausnahmen

Anordnungen

stattgebende Widerspruchsbescheide

ablehnende Widerspruchsbescheide

Anwendung von Zwangsmitteln

Anhörungen und Vernehmungen

Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld

Verwarnungen mit Verwarnungsgeld

Bußgeldbescheide

Rücknahme des Bußgeldbescheides,Ermäßigung des Bußgeldes

Abgabe an die Staatsanwaltschaft

Strafanzeigen

Abgabe an Dritte

Sonstiges

Besichtigungsschreiben

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515

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52 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Tabelle 6 Überprüfungen nach dem Gerätesicherheitsgesetz*)

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2122

2324

insgesamt

darunter auf Messen undAusstellungen

Gewerbe, Landwirtschaft,Verwaltung

Haushalt, Freizeit, Schule,Kindergarten

insgesamt (Summe von 3 und 4 bzw. 6 bis 8)

inländische Erzeugnisse

Erzeugnisse aus EU/EWR-Staaten

Erzeugnisse aus Drittländern

insgesamt (Summe von 10 bis 12)

davon inländische Erzeugnisse

davon Erzeugnisse aus EU/EWR-Staaten

davon Erzeugnisse ausDrittländern

Mängel bei Gebrauchsanweisungen,Hinweisen, usw.

insgesamt (Summe von 13 bis 16)

Revisionsschreiben

Anordnungen und Ersatzmaßnahmen

gerichtliche Verfahren

an Behörden in Deutschland

von Behörden in Deutschland

an andere EU/EWR-Staaten

von anderen EU/EWR-Staaten

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durch konstruktive Maßnahmenabstellbare Mängel

unbrauchbare Geräte (Neukonstruk-tion erforderlich)

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6–

Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 53

Tabelle 7 Dienstgeschäfte und Tätigkeiten des gewerbeärztlichen Dienstes

Zuständigkeitsbereich Summe

Gewerbeaufsicht Bergaufsicht Sonstiger,unbest.

Position 1 2 3 4

1 Außendienst

1.1 Dienstgeschäfte 341 – – 341

1.2 Tätigkeiten1.2.1 Betriebsbesichtigungen, Überprüfungen 287 – – 2871.2.2 Besprechungen 19 – – 191.2.3 Vorträge, Vorlesungen 18 – – 181.2.4 Sonstige Tätigkeiten 17 – – 171.2.5 Ärztliche Untersuchungen – – – –1.2.6 Messungen – – – –1.2.7 Beanstandungen – – – –

2 Innendienst

2.1 Gutachten, Stellungnahmen, Beratungen 2.234 2.2342.1.1 Gutachten über Berufskrankheiten und andere berufsbedingte

Erkrankungen 1.913 – – 1.9132.1.2 Stellungnahmen zum betrieblichen Arbeitssicherheitsgesetz – – – –2.1.3 Sonstige Gutachten und Stellungnahmen 46 – – 462.1.4 Beratungen in arbeitsmedizinischen Fragen 275 – – 275

2.2 Ermächtigungen von Ärzten 48 – – 48

2.3 Ärztliche Untersuchungen2.3.1 Untersuchungsanlass2.3.1.1 Vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen – – – –2.3.1.2 Berufskrankheiten- Untersuchungen – – – –2.3.1.3 Sonstige Untersuchungen – – – –

2.3.2 Untersuchungsinhalt2.3.2.1 Körperliche Untersuchungen – – – –2.3.2.2 Röntgenuntersuchungen – – – –2.3.2.3 Elektrokardiogramme – – – –2.3.2.4 Lungenfunktionsuntersuchungen – – – –2.3.2.5 Blutuntersuchungen – – – –2.3.2.6 Urinuntersuchungen – – – –2.3.2.7 Hautteste – – – –2.3.2.8 Sonstige medizinisch-technische Untersuchungen – – – –

2.4 Analysen2.4.1 Biologisches Material – – – –2.4.2 Arbeitsstoffe – – – –2.4.3 Raumluftproben – – – –2.4.4 Sonstige Analysen – – – –

2.5 Sonstige Tätigkeiten 690 – – 690

54 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

2 Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten

Tabelle 8 Begutachtete Berufskrankheitenbegutachtet: im Berichtsjahr abschließend begutachtete Berufskrankheiten

berufsbedingt: Zusammenhang zwischen Erkrankung und beruflichen Einflüssen festgestellt

Zuständigkeitsbereich Summe

Arbeitsschutz-behörden

Bergaufsicht sonstiger,unbestimmt

begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed.

Nr. Berufskrankheiten 1 2 3 4 5 6 7 8

1 Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten

111101110211031104110511061107110811091110

Metalle oder MetalloideErkrankungen durch Blei oder seine VerbindungenErkrankungen durch Quecksilber oder seine VerbindungenErkrankungen durch Chrom oder seine VerbindungenErkrankungen durch Cadmium oder seine VerbindungenErkrankungen durch Mangan oder seine VerbindungenErkrankungen durch Thallium oder seine VerbindungenErkrankungen durch Vanadium oder seine VerbindungenErkrankungen durch Arsen oder seine VerbindungenErkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen VerbindungenErkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen

11 – 11 –7 – 7 –8 1 8 12 – 2 –1 – – –– – – –– – – –2 1 2 1– – – –– – – –

131301

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13051306130713081309131013111312131313141315

13 16

1317

1212011202

ErstickungsgaseErkrankungen durch KohlenmonoxidErkrankungen durch Schwefelwasserstoff

– – – –– – – –

Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige chemische StoffeSchleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwegedurch aromatische AmineErkrankungen durch HalogenkohlenwasserstoffeErkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch StyrolErkrankungen durch Nitro- oder Aminoverbindungen des Benzolsoder seiner Homologe oder ihrer AbkömmlingeErkrankungen durch SchwefelkohlenstoffErkrankungen durch Methylalkohol (Methanol)Erkrankungen durch organische PhosphorverbindungenErkrankungen durch Fluor oder seine VerbindungenErkrankungen durch SalpetersäureesterErkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder AlkylaryloxideErkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder AlkylarylsulfideErkrankungen der Zähne durch SäurenHornhautschädigungen des Auges durch BenzochinonErkrankungen durch para-tertiär-ButylphenolErkrankungen durch Isocyanate, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungenhaben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben derKrankheit ursächlich waren oder sein könnenErkrankung der Leber durch DimethylformamidPolyneuropathie oder Enzyphalopathie durch organische Lösemittel oder derenGemische

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1 – 1 –2 – 2 –1 – 1 –– – – –– – – –3 – 3 –– – – –5 – 5 –– – – –– – – –5 – 5 –

1 – 1 –5 – 5 –

Mechanische EinwirkungenErkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen-oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für dieEntstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlichwaren oder sein könnenMeniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, dieKniegelenke überdurchschnittlich belastenden TätigkeitenErkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartigwirkenden Werkzeugen oder MaschinenVibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen, die zur Unterlassung allerTätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder dasWiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein könnenChronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen DruckDrucklähmungen der NervenAbrissbrüche der WirbelfortsätzeBandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Hebenoder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremerRumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für dieEntstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlichwaren oder sein könnenBandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragenschwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungenhaben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben derKrankheit ursächlich waren oder sein könnenBandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige,vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen, die zurUnterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, dieVerschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder seinkönnenErhöhte Zahnabrasionen durch mehrjährige quarzstaubbelastende Tätigkeit

212101

2102

2103

2104

2105210621072108

2109

2110

2111

18 1 18 1

34 1 34 1

21 3 21 3

3 – 3 –

6 1 6 110 1 10 1

– – – –240 5 240 5

59 – 59 –

75 2 75 2

4 1 4 1222201

DruckluftErkrankungen durch Arbeit in Druckluft – – – –

Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 55

Zuständigkeitsbereich Summe

Arbeitsschutz-behörden

Bergaufsicht sonstiger,unbestimmt

begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed. begutacht. berufsbed.

Nr. Berufskrankheiten 1 2 3 4 5 6 7 8

3 Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten

3101

31023103

3104

Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrts-pflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit derInfektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt warVon Tieren auf Menschen übertragbare KrankheitenWurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oderStrongyloides stercoralisTropenkrankheiten, Fleckfieber

37 17 37 17

30 15 30 15– – – –

3 2 3 2

Erkrankungen durch anorganische StäubeQuarzstaublungenerkrankung (Silikose)Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachteErkrankung der PleuraLungenkrebs• in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose),• in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder• bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am

Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren (25 x 106 [(Fasern/m3) x Jahre])Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder desPericardsErkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Aluminium oder seineVerbindungenErkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei der Herstellung oderVerarbeitung von HartmetallenErkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Thomasmehl (Thomas-phosphat)Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seineVerbindungenBösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch KokereirohgaseChronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage imSteinkohlebergbau bei Einwirkung einer Dosis von in Regel 100 Faserjahre

4 Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und des Bauchfells

4141014102

4103

4104

4105

4106

4107

4108

4109

41104111

39 18 39 182 1 2 1

85 35 85 35

167 34 167 34

22 13 22 13

1 – 1 –

3 – 3 –

– – – –

4 – 4 –

2 – 2 –1 – 1 –

4242014202

4203

Erkrankungen durch organische StäubeExogen-allergische AlveolitisErkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll-, Rohflachs-oder Rohhanfstaub (Byssinose)Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube von Eichen-oder Buchenholz

17 2 17 2– – – –

1 1 1 1

434301

4302

Obstruktive AtemswegerkrankungenDurch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen(einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben,die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheitursächlich waren oder sein könnenDurch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktiveAtemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, diefür die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheitursächlich waren oder sein können

82 17 82 17

80 3 80 3

5 Hauterkrankungen

5101

5102

Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung allerTätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder dasWiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein könnenHautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß,Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe

240 112 240 112

– – – –

6 Krankheiten sonstiger Ursache

SE BKVO § 9 Abs. 2 SGB VII 61 3 61 3

insgesamt 1.804 513 1.804 513

2424012402

StrahlenGrauer Star durch WärmestrahlungErkrankungen durch ionisierende Strahlen

1 – 1 –13 2 13 2

232301

LärmLärmschwerhörigkeit 347 212 347 212

Feststellungen zum Tod durch BK: NEIN 19

JA 27

56 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Verzeichnisse

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-AnhaltTurmschanzenstr. 25 , 39114 MagdeburgPostanschrift: Postfach 39 11 55, 39135 MagdeburgTelefon: (03 91) 5 67 - ... Durchwahl, (03 91) 5 67 - 01 ZentraleTelefax: (03 91) 5 67 46 21

Abt. 4: Arbeits- und VerbraucherschutzLeiter: von Reuter, Eberhard, Dr.

Referat 41: Grundsatzangelegenheiten des Arbeits- und VerbraucherschutzesLeiter: Steinberg, Kerstin, Dr.-Ing.Stellvertr.: Roettgen, Karl

Referat 42: Geräte- und anlagenbezogener Arbeitsschutz, Koordinierung vonLänderangelegenheiten

Leiter: Karsten, Hartmut, Dipl.-Phys.Stellvertr.: Mewes, Ronald, Dipl.-Ing.

Referat 43: Stoffbezogener Arbeitsschutz, Medizinprodukte und ArbeitsstättenLeiter: Groh, Gerd, Dr.Stellvertr.: Renning, Joachim, Dr.

Referat 44: Betriebliche Gesundheitsförderung, Medizinischer und sozialer ArbeitsschutzLeiterin: Brüning, KarenStellvertr.: Grote, Wolfgang

Die Referate sind zuständig für das Land Sachsen-Anhalt.

Landesamt für VerbraucherschutzFachbereich 5 ArbeitsschutzKühnauer Str. 70, 06846 DessauPostanschrift: Postfach 1802, 06815 DessauTelefon: (03 40) 65 01 - ... Durchwahl, (03 40) 65 01 - 0 ZentraleTelefax: (03 40) 65 01 - 2 94

Leiter: Laux, Günther, Dipl.-Ing.Stellvertr.: Hamm, Georg, Dr.

Das Landesamt für Verbraucherschutz ist zuständig für das Land Sachsen-Anhalt

Dezernat 51 GrundsatzfragenDezernat 52 Fachdienste

Dezernat 53 Gewerbeaufsicht WestKlusstraße 18, 38820 HalberstadtPostanschrift: Postfach 1141, 38801 HalberstadtTelefon: (0 39 41) 5 86 - ... Durchwahl, (0 39 41) 5 86 - 3 ZentraleTelefax: (0 39 41) 5 86 - 4 54

Leiter: Heuck, Uwe, Dr.Stellvertr.: Schimrosczyk, Christine, Dipl.-Phys.

Das Dezernat 53 ist zuständig für die LandkreiseAschersleben-Staßfurt, Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode.

Dezernat 54 Gewerbeaufsicht OstJohann-Meier-Str. 12, 06844 DessauPostanschrift: Postfach 1423, 06813 DessauTelefon: (03 40) 79 10 - ... Durchwahl, (03 40) 79 10 - 4 03 ZentraleTelefax: (03 40) 79 10 - 4 04

Leiter: Gilke, Klaus, Dipl.-Ing.Stellvertr.: Herrmann, Bernd, Dipl.-Phys.

Das Dezernat 54 ist zuständig für die kreisfreie Stadt Dessau sowie für die Landkreise Anhalt-Zerbst,Bernburg, Bitterfeld, Köthen und Wittenberg.

Dezernat 55 Gewerbeaufsicht MitteSaalestr. 32, 39126 MagdeburgPostanschrift: Postfach 39 50, 39014 MagdeburgTelefon: (03 91) 25 64 - ... Durchwahl, (03 91) 25 64 - 2 00Telefax: (03 91) 25 64 - 2 02

Leiter: Orschmann, Hans-Jürgen, Dipl.-Phys.Stellvertr.: Probst, Dietrich, Dipl.-Ing. (FH)

Das Dezernat 55 ist zuständig für die kreisfreie StadtMagdeburg sowie für die Landkreise Bördekreis, Ohrekreis und Schönebeck.

Dezernat 556 Gewerbeaufsicht NordStadtseeallee1, 39576 StendalPostanschrift: Postfach 552, 39563 StendalTelefon: (0 39 31) 49 4 - ... Durchwahl; (0 39 31) 49 4 - 0 ZentraleTelefax: (0 39 31) 21 20 18

Leiter: Wilcke, Gerhard, Dipl.-Phys.Stellvertr.: Döhler, Jens, Dipl.-Phys.

Das Dezernat 56 ist zuständig für die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Stendal und JerichowerLand.

Dezernat 57 Gewerbeaufsicht SüdDessauer Str. 104, 06118 Halle/SaalePostanschrift: Postfach 110434, 06018 Halle/SaaleTelefon: (03 45) 52 43 - ... Durchwahl, (03 45) 52 43 - 0 ZentraleTelefax: (03 45) 52 43 - 2 14

Leiter: Räbel, Bernhard, Dr.-Ing.Stellvertr.: Machlitt, Klaus, Dipl.-Phys.

Das Dezernat 57 ist zuständig für die kreisfreie Stadt Halle sowie für die Landkreise Burgenlandkreis,Mansfelder Land, Merseburg-Querfurt, Saalkreis, Sangerhausen undWeißenfels.

Verzeichnis 1 Bezeichnungen und Anschriften der Dienststellen

Anhang – Tabellen und Verzeichnisse 57

Verzeichnis 2 Veröffentlichungen

Titel, Autoren, Fundstelle

• Arbeitsmittel und Anlagensicherheit: Vom Nichtraucherschutz biszum RaffineriebetriebBERNHARD RÄBEL, Gewerbeaufsicht Süd HalleMitteldeutsche Wirtschaft 12(2002) Heft 11, Seite 10

• Arbeitsplätze auf Tankcontainern (TC)SIEGFRIED WENDT, Gewerbeaufsicht Süd HalleDer Gefahrgut-Beauftragte (2002) Heft 10

• Arbeitsschutzaufsicht und -beratung in kleinen und mittleren Be-triebenKLAUS JÜRGEN FISCHER, HVBG Sankt AugustinHARTMUT KARSTEN, MS LSA MagdeburgPoster XVI. Weltkongress für Arbeitsschutz 27. – 31. 05. 2002 Wien

• Arbeitsschutzrecht – Übersicht, Stand, EntwicklungenHARTMUT KARSTEN, MS LSA Magdeburg5. Tag des Arbeitsschutzes 30. 01. 2002 München

• Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Schweißen hoch-legierter Werkstoffe – gesetzliche Anforderungen und Praxis imUnternehmen des TerritoriumsMANFRED IFLAND, Gewerbeaufsicht Süd Halle; WOLF-ALBRECHT FRITSCH, Ge-werbeaufsicht Mitte MagdeburgVortrag 12. Schweißtechnische Fachtagung, Magdeburg 16. 05. 2002

• Arbeits- und Patientenschutz in speziellen ArztpraxenBERND HERRMANN, HANNES KRANEPUHL, EGBERT ROSENTHAL, GewerbeaufsichtOst DessauVDGAB-Nachrichten (2001) Heft 2, S. 22-23

• Arbeits- und Patientenschutz in speziellen ArztpraxenBERND HERRMANN, HANNES KRANEPUHL, EGBERT ROSENTHAL, GewerbeaufsichtOst DessauÄrzteblatt Sachsen-Anhalt 12(2001)1

• Arbeitsschutz in Europa – Die europäische Sicherheitskampagneder Aufsichtsbehörden in der LandwirtschaftLEONORE BRACHMANN, Gewerbeaufsicht Ost DessauVDGAB-Nachrichten (2001) Heft 1

• BetriebsicherheitsverordnungHARTMUT KARSTEN, MS LSA Magdeburg4. Altlastenfachtagung Tiefbau-BG 11. 11. 2002 Dresden

• Brand- und Explosionsschutz: Mehr Verantwortung für Unterneh-merBERNHARD RÄBEL, Gewerbeaufsicht Süd HalleMitteldeutsche Wirtschaft 12(2002) Heft 11, Seite 12

• Die Aufgaben der Behörden und der zugelassenen Überwachungs-stellenHARTMUT KARSTEN, RONALD MEWES, MS LSA MagdeburgForum 1 – Betriebssicherheitsverordnung – Arbeitsschutz aktuell 2002,16. 10. 2002 Berlin

• Die Betriebssicherheitsverordnung – Neue Betreiberpflichten undderen Umsetzung in der IndustrieHEINZ SCHUSTER, BERND KÖHLER, JÖRG PRZYGODDA, Gewerbeaufsicht DessauB.Behr’s Verlag GmbH, Hamburg 2002

• Die neue BetriebssicherheitsverordnungHANNES-CHRISTIAN BLUME, SIDI Blume MagdeburgHARTMUT KARSTEN, MS LSA MagdeburgWEKA MEDIA GmbH Augsburg 2002

• Die neue BetriebssicherheitsverordnungHARTMUT KARSTEN, RONALD MEWES, MS LSA Magdeburgsicher ist sicher 53(2002) Heft 7/8, S. 305

• Die neue BetriebssicherheitsverordnungHARTMUT KARSTEN, MS LSA MagdeburgVortrag 10. Thüringer Arbeitsschutztag 18. 04. 2002 Sömmerda

• Digitales Kontrollgerät – Chancen und Probleme aus Sicht derArbeitsschutzverwaltungDIETMAR GLÖCKNER, Gewerbeaufsicht Dessau3. Verkehrssicherheitskonferenz, Magdeburg 25.10. 2001

• Druckgeräteverordnung: Dampfkessel und Druckbehälter einheit-lich geregeltBERNHARD RÄBEL, Gewerbeaufsicht Süd HalleMitteldeutsche Wirtschaft 12(2002) Heft 11, Seite 14

• Entwicklungen im ArbeitsschutzHARTMUT KARSTEN, MS LSA, MagdeburgVortrag 10. Thüringer Arbeitsschutztag 18.04.2002 Sömmerda

• Erste Ergebnisse aus Inspektionen nach § 16 Störfall-VerordnungMARTIN HARTMANN, Gewerbeaufsicht Ost DessauTechnische Überwachung 44(2003) Heft 1/2, S. 54-56

• Gefahrgut in Industrieparks – eine DebatteWOLFGANG MÜLLER, Gewerbeaufsicht Ost DessauDer Gefahrgut-Beauftragte (2001) Heft 4, C 20539 E

• Gefahrstoffe ermitteln und ersetzen – Eine Handlungsanleitung zurTRGS 440REINHOLD RÜHE, Bau-BG Frankfurt am Main; THOMAS SMOLA, BIA;EVA LECHTENBERG-AUFFARTH, BAuA Dortmund; GEORG HAMM, GewerbeaufsichtDessau; URSULA VATER, Arbeitsschutzverwaltung HessenBIA-Report 2/2002

• Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert künftig PrüfprotokolleOLAF PISCHKE, Gewerbeaufsicht Ost DessauElektropraktiker 55(2001)3, S. 235

• Möglichkeiten des technischen Arbeitsschutzes und der arbeits-medizinischen Prävention bei StaubbelastungHARTMUT KARSTEN, MS LSA MagdeburgWOLFRAM DIETER SCHNEIDER, BAuA, Berlinsicher ist sicher 53(2002) Heft 3, S. 100

• Richtige Beleuchtung ist VoraussetzungDIETER ZELLE, Gewerbeaufsicht Ost DessauSicher ist sicher 53(2002) Heft 10, S. 446-447

• Schweißen von hochlegierten Stählen – Erkenntnisse und Schluss-folgerungen für den GesundheitsschutzMANFRED IFLAND, Gewerbeaufsicht, RB Süd Halle; OWEN GRÄFE, DR. GEORG

HAMM, CLAUS-PETER MASCHMEIER, Gewerbeaufsicht DessauGroße Schweißtechnische Tagung, Kassel 25. - 27. 09. 2002, Tagungs-band (DVS-Berichte Band 220)

• Sicher arbeiten auf TankcontainernSIEGFRIED WENDT, Gewerbeaufsicht Süd HalleDer Gefahrgut-Beauftragte (2002) Heft 12

• Sprengung ausgeführt – Sprengergebnis nicht erreicht – Was tun?JOACHIM WERNER, Gewerbeaufsicht Ost DessauSpreng-Info 24(2001) Heft 1, S. 14-15

• The Development of Process-specific Risk Assessment an Controlin GermanyREINHOLD RÜHE, Bau-BG Frankfurt am Main; EVA LECHTENBERG-AUFFARTH,BAuA Dortmund; GEORG HAMM, Gewerbeaufsicht DessauAnn. Occup. Hyg. 46(2002) Heft 1, S. 119-125 (Oxfort University Press)

• Tod durch Schwefelwasserstoff-IntoxikationGewerbeaufsicht Ost DessauSicherheitsforum (UK Sachsen-Anhalt) (2001) Heft 1

• Unfall eines Arbeitnehmers bei Montagearbeiten an einemRobotersystemDIETER ZELLE, Gewerbeaufsicht Ost DessauVDGAB-Nachrichten (2001) Heft 1

58 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt 2002

Informationsmaterialien der Gewerbeaufsicht

HandbuchAnwendung derDruckgeräterichtlinieBestell.-Nr. 5/2000-73

HandbuchSicherheitstechni-sche MSR- undProzessleittechnikfür verfahrens-technische AnlagenBestell.-Nr. 2/2000-44 (SchutzgebührEUR 6,00)

HandbuchSicherheitstechni-sche Maßnahmenbei gasexplosions-gefährdetenAnlagenBestell-Nr. 2/1999-60 (SchutzgebührEUR 6,00)

HandbuchSicherheitstech-nische Maßnahmenbei staubexplo-sionsgefährdetenAnlagenBestell-Nr. 2/1999-61 (SchutzgebührEUR 6,00)

Die Broschüren werden in der Regel kostenlos abgegeben.Bei einer Lieferung von mehr als 10 Exemplaren pro Bro-schüre wird ein Betrag von EUR 0,20 pro Exemplar zuzü-glich Versandkosten erhoben. Stand Mai 2003*) Nur noch begrenzt vorrätig, im Bedarfsfall bitte nachfra-gen:Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Dezernat14, Herr Günther,Kühnauer Str. 70, 06846 Dessau,Postfach 1802, 06815 Dessau

0340-6501-168, Fax 0340-6501-294,

Email: [email protected]

SozialvorschriftenimStraßenverkehrBestell-Nr.11/2001-84

ArbeitsmedizinischeEignungs- undVorsorgeunter-suchungBestell-Nr.4/1998-52

Anwenderschulungin KrankenhäusernBestell-Nr.7/1998-53

Strahlenbelastungin der interven-tionellen Radiolo-gie*)Bestell-Nr.5/1997-41

Medizinprodukte-Betreiber-verordnungBestell-Nr.7/1999-65

WiederkehrendeKontrollenBestell-Nr.7/1999-66

Arbeiten in derNähevon Freileitungenund KabelnBestell-Nr.11/1998-58

Arbeitssicherheit aufBaustellen – Infor-mationen zur Bau-stellenverordnungfür BaubetriebeBestell-Nr.4/1999-63

ErdbauarbeitenBestell-Nr.11/1998-51

Sicherheit in Heimund FreizeitBestell-Nr.9/1997-49

Sicheres Verlegenvon Bitumen-schweißbahnenBestell-Nr.10/2000-76

Ärztliche Untersu-chungen nach demJugendarbeits-schutzgesetzBestell-Nr.3/2002-87

Jugendarbeits-schutzgesetzBestell-Nr.3/2001-78

Beschäftigungwerdender Mütterim Krankenhäusernund vergleichbarenEinrichtungenBestell-Nr.4/2000-68

BerichtKontrolle der Arbeitgeber-pflichten zur Minderung desLärms*)Bestell-Nr. 04/2001-81

BerichtÜberprüfung der Erfüllungder Betreiberpflichten beimBetrieb von Geräten bzw.Anlagen in explosions-fähiger Atmosphäre*)Bestell-Nr. 04/2001-80

BerichtBewertung der Arbeits- undAnlagensicherheit vonAltanlagen in Sachsen-Anhalt 1995 – 1998*)Bestell-Nr. 3/1999-62

Arbeitssicherheit aufBaustellen –Wichtige Informationen fürden BauherrnBestell.Nr. 10/1998-54

Flyer Arbeits-schutzgesetzBestell-Nr.1/1998-50

Persönliche Schutz-ausrüstungenStaatl.Vorschriften*)Bestell.-Nr.3/1998-43

Mutterschutz in derambulanten Alten-und KrankenpflegeBestell.-Nr. 4/2001-75

InformationMaschinensicher-heitt: VermeidenmechanischerGefährdungenmittels KonstruktionBestell-Nr. 12/2001-86 (SchutzgebührEUR 6,00)

Werkstätten in derLandwirtschaft *)Bestell.-Nr.9/1997-47

Flyer SelbständigBestell-Nr.03/2003-89

Flyer AbbruchWohngebäudeBestell-Nr.03/2003-90

Flyer InformationenMutterschutzBestell-Nr.03/2003-92

Flyer Landesamt fürVerbraucherschutzBestell-Nr.03/2003-91