Jahresbericht 2007 des LVLF Abteilung Verbraucherschutz · Ministerium für Ländliche Entwicklung,...

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Verbraucherschutz Lebensmittel-, Futtermittelüberwachung Tierseuchenüberwachung, Task Force Grenzeinlassstelle Flughafen Schönefeld Tierschutz-, Tierarzneimittelüberwachung Gentechnik, Chemikaliensicherheit Strahlenschutz Tierseuchenkasse Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Jahresbericht 2007

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Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Heinrich-Mann-Allee 10314473 Potsdam Telefon: 0331/866-7017Fax: 0331/[email protected]

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Am Halbleiterwerk 115236 Frankfurt (Oder)E-Mail: [email protected]: www.mluv.brandenburg.de/info/lvlf

Verbraucherschutz

Lebensmittel-,Futtermittelüberwachung

Tierseuchenüberwachung, Task Force

GrenzeinlassstelleFlughafen Schönefeld

Tierschutz-,Tierarzneimittelüberwachung

Gentechnik,Chemikaliensicherheit

Strahlenschutz

Tierseuchenkasse

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Jahresbericht 2007

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Jahresbericht im Land Brandenburg

zur Lebensmittel-/Futtermittelüberwachung, Tierseuchen-/Tiergesundheits- und

Tierschutz-/Tierarzneimittelüberwachung sowie zur Gentechnik und

Strahlenschutzüberwachung

2007

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Impressum Herausgeber: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Telefon: 0331/866-7017 Fax: 0331/866-7018 Internet: www.mluv-brandenburg.de E-Mail: [email protected] Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Abteilung Verbraucherschutz Am Halbleiterwerk 1 15236 Frankfurt (Oder) E-Mail: [email protected] Internet: www.mluv.brandenburg.de/info/lvlf Druck: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Technische Zentrale Am Halbleiterwerk 1 15236 Frankfurt (O) TZAT 138/2008 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. © Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Juli 2008

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Vorwort Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Umsichtigkeit bestimmten auch im Jahr 2007 die Ergebnis-se der Abteilung Verbraucherschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) bei der Bewältigung einer Vielzahl von Arbeitsaufgaben. Eine wesentliche Aufgabe unserer Abteilung ist die Zusammenfassung, Be- und Auswertung der Untersuchungsdaten des Landeslabors (LLB), der Überwachungs-, Vollzugsdaten der Vete-rinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ), der Futtermittelüberwachungsbehörden der Landkreise und des Landesamtes selbst. Es sind Schwachstellen zu analysieren, Schlussfolgerungen und Empfehlungen für den Vollzug zu erarbeiten, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) zu unterstützen und in dessen Auf-trag fachaufsichtliche Überprüfungen (Controlling) der Landkreise durchzuführen. Von sogenannten „Lebensmittel- bzw. Futtermittelskandalen“ blieb das Land Brandenburg im Jahr 2007 verschont. Das Jahr 2007 war jedoch geprägt durch die Etablierung des Quali-tätsmanagementsystems (QM-System) in den Vollzugsbehörden der Landkreise und des Landesamtes für die Fachbereiche Lebensmittel-, Futtermittelüberwachung und Fleischhy-giene. Die Weiterentwicklung des zentralen Veterinärinformationssystems BALVI iP für alle Fachbereiche, incl. der Programmierung der Risikoanalysen, band enorme Arbeitszeit in den VLÜÄ, so dass es in diesem Jahr zu einem Rückgang der Lebensmittelkontrollen um 4 % in den Landkreisen kam. Die Erfassung der Betriebe der Urproduktion ist in 2008 fertig zu stel-len sowie das System der Risikoeinstufung der Betriebe, der risikoorientierten Probenahme und -untersuchung zu evaluieren und weiter zu verbessern. Es gelingt zunehmend immer besser für die Fachbereiche Lebensmittel-, Tierseuchen-, Tier-schutz- und Tierarzneimittelüberwachung die geforderten Auswertungen für das Land, den Bund und die EU aus BALVI iP zu erstellen. Für die Futtermittelüberwachung und Fleischhy-giene ist dies für das Jahr 2008/2009 vorgesehen. Die im Jahr 2006 begonnene Registrie-rung der Futtermittelbetriebe wurde in 2007 abgeschlossen. Nach der gelungenen Anbin-dung des Labor-Informations-Management-Systems (LIMS) des LLB an BALVI iP per Labor-schnittstelle wurde weiter an der Erweiterung der Schnittstelle zum Landeskontrollverband (LKV) gearbeitet und Vorarbeiten für die Installierung der Schnittstelle für die Tierseuchen-kasse (TSK) getätigt. So wird es zukünftig gelingen, die Betriebsstammdaten über BALVI iP, beim LKV, LLB, TSK und Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) stän-dig abzugleichen und nur an einer Stelle zu aktualisieren. Dies gelang nur durch die enga-gierte Arbeit der VLÜÄ, des LLB und LVLF in den Landesarbeits- und Expertenfachgruppen (EFG). Hier befindet sich Brandenburg bundesweit gemeinsam mit Hessen und Baden-Württemberg in vorderster Reihe. In bundesweiten Arbeitsgruppen beteiligte sich Branden-burg aktiv mit an der Entwicklung des Krisenfallverwaltungsprogrammes (KVP) des Fried-rich-Löffler-Institutes (FLI) Wusterhausen. Die Tierseuchenbekämpfung stand auch im Jahr 2007 im Vordergrund. Dazu wurden sowohl kreisliche als auch eine Landestierseuchenübung durchgeführt, wo das tierschutzgerechte Töten von Hausgeflügel (Puten, Hühner) erfolgte. Schlussfolgerungen und Empfehlungen wurden den Entscheidungsträgern dargelegt. Im Dezember hatten 3 Landkreise und die Mitarbeiter der Task Force Tierseuchenbekämp-fung des LVLF mit dem Ausbruch der Klassischen Geflügelpest (HPAIV H5N1) in 3 Kleinst-beständen (Hühner) eine große Bewährungsprobe zu bestehen. Die Mitarbeiter der Task Force unterstützten die Landkreise bei klinischen Kontrollen der Geflügelbestände in Restrik-tionsgebieten, epidemiologischen Erhebungen sowie bei der Erstellung der Lageberichte und Berichterstattung an Land, Bund und EU. Allen Beteiligten ist es zu verdanken, dass weder das Land Brandenburg noch die Bundesrepublik Deutschland mit erheblichen Sanktionen seitens der EU belegt wurden. Dies wurde nur möglich, weil alle Seuchenbekämpfungsmaß-nahmen zeitgleich mit der Epidemiologie und Berichterstattung durchgeführt wurden.

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Die neuen gesetzlichen Anforderungen an den Transport von Tieren wurden durch zahlrei-che Ergänzungslehrgänge in den Landkreisen durch das Landesamt an Landwirte und Mit-arbeiter von Transportunternehmen vermittelt. So konnten in kürzester Zeit über 450 Perso-nen den geforderten neuen Befähigungsnachweis erlangen. Der Rückbau des KKW Rheinsberg soll voraussichtlich bis 2012 abgeschlossen sein. Im vorliegenden Bericht findet sich außerdem eine erste Auswertung zur bundesweiten Übung bei einem nuklearen Ereignisfall. Der Beitrag zum Aufgabengebiet Gentechnik entfällt in dieser Ausgabe und wird stattdessen in der im Jahr 2008 vom MLUV herausgegebenen Broschüre erscheinen. Die Daten zur Chemikaliensicherheit werden im Immissionsschutzbericht 2008 veröffentlicht. Die im Rahmen der Fachaufsicht des MLUV durchgeführten Controllingaufgaben wurden erfüllt, mit den Kreisen ausgewertet und Schlussfolgerungen gezogen. Die Zusammenarbeit mit dem lettischen Veterinärdienst (PVD) und den polnischen Woje-wodschaftstierärzten (Lubuski und Zachodniopomorski) wurde weitergeführt. Der litauische Veterinärdienst wurde im Rahmen eines Twinningprojektes bei der Organisation von Tier-seuchenübungen unterstützt sowie Erfahrungen bei der Geflügelpestbekämpfung vermittelt. Russische Tierärzte, Chemiker und Lebensmittelchemiker aus dem Russischen Staatlichen Wissenschaftlichen Kontrollinstitut für Arzneimittel (WGNKI) und dem Zentralen Methodisch-Wissenschaftlichen Veterinärlaboratorium (ZNMVL) wurden mit dem aktuellen EU-Recht und der Umsetzung im Land Brandenburg auf dem Gebiet der Lebensmittel- und Futtermittel-überwachung einschließlich der Untersuchungsgänge im LLB bekannt gemacht. An dieser Stelle sei es mir gestattet, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ), der Landwirtschaftsämter, des Landeslabors Brandenburg (LLB) und nicht zuletzt den Mitarbeitern meiner Abteilung für ihre engagierte Arbeit zu danken, die mit dazu beigetragen haben, dass dieser Jahresbericht in dieser Form entstehen konnte.

Dr. Claudia Possardt Abteilungsleiterin Frankfurt (Oder), Juli 2008

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Inhaltsverzeichnis Seite

I. Lebensmittel-, Futtermittelüberwachung (Dr. Naumann) 13

II. Tierseuchenüberwachung, Task Force (Dr. Possardt) 69

III. Grenzeinlassstelle Flughafen Schönefeld (Dr. Backmann) 105

IV. Tierschutz-, Tierarzneimittelüberwachung (Dr. Hätte, Dr. Müller) 115

V. Gentechnik, Chemikaliensicherheit (Dr. Uhse-Nolte) 131

VI. Strahlenschutz (Herr Feldheim) 135

TSK Der Jahresbericht der Tierseuchenkasse liegt der Abteilung 2 des LVLF zur Einsicht vor. (Herr Bertram)

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Organigramm Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und FlurneuordnungPräsident: Herr Ilgenstein (0335) 5217 - 310

Vorzimmer: Frau Meinel (0335) 5217 - 310Öffentlichkeitsarbeit: Frau Oesterreich (0335) 5217 - 458

Abteilung 1Service und Fördermanagement

Herr Hartig(0335) 5217 - 410

Abteilung 2Verbraucherschutz

Frau Dr. Possardt (0335) 5217 - 710

Abteilung 3Vollzug und Kontrolle im

PflanzenschutzFrau Roeder

(0335) 5217 - 632

Abteilung 4Landwirtschaft und

Gartenbaum.d.W.d.A.v.b. Herr Dr. Trilk

(03328) 436 - 100

Abteilung 5Landentwicklung und

FlurneuordnungHerr Sünderhauf

(033232) 30 - 101

Service____________________________

S 1Controlling und Organisation

Standortteam Neuruppin____________________________

S 2Personalmanagement

und - verwaltungStandortteam Luckau

____________________________S 3

Recht und Sachverständigenwesen

____________________________S 4

Haushalt Standortteam Fürstenwalde

____________________________S 5

BeschaffungStandortteam Prenzlau

____________________________S 6

Innerer DienstStandortteam Brieselang

____________________________S 7

IT-Systemverwaltung/PC-Betreuung

____________________________S 8

IT- Anwendungen

Referat 15Agrarförderung

EAGFL - Garantie

Referat 16 Agrarförderung

Referat 21Lebensmittel-, Futtermittel- und Handelsklassenüberwachung,

Fleischhygiene

Referat 22Tierseuchenüberwachung und

- bekämpfung, Task force, Tiergesundheit

Referat 23Tierarzneimittelüberwachung,

Tierschutz,-----------------------------------------

Grenzveterinärdienst

Referat 24Gentechnik,

Biotechnologie,Chemikaliensicherheit

Referat 25Strahlenschutz

Referat 31Allgemeiner Pflanzenschutz

Referat 32Pflanzenschutz im Ackerbau und

Grünland

Referat 33Pflanzenschutz im Gartenbau und

Öffentlichen Grün

Referat 34Phytopathologische

Spezialuntersuchungen

Referat 35Pflanzengesundheitskontrolle

Referat 41Agrarökonomie

Referat 42Gartenbau

Referat 43Ackerbau und Grünland

Referat 44Saatenanerkennung

Referat 45Tierzucht, Tierhaltung, Fischerei

Referat 46Berufliche Bildung

Tierseuchenkasse Herr Bertram

(0355) 58 41 50

Referat 51Förderung,

Ländlicher Raum

Referat 52Technische Leitung,

Recht

Referat 53Bodenordnung

Zentraler technischer Prüfdienst

(ZtP)

Vorsitzender des örtlichen Personalrates

Dr. Frank Mende(0335) 5217 - 535

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Tobias Heese(0335) 5217 - 455

Schwerbehinderten-vertrauenspersonGudrun Selepko(0335) 5217 - 529

GleichstellungsbeauftragteCarola Paulstich(0335) 5217 - 463

DatenschutzbeauftragteChristina Hardegen-Saeger

(03361) 55 43 20

Stand: 01.07.2007

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Landesamt für Verbraucherschutz,Landwirtschaft und FlurneuordnungAbt. VerbraucherschutzAm Halbleiterwerk 115236 Frankfurt (O)

Abteilung 2 - VerbraucherschutzAbteilungsleiterin: Dr. C. Possardt℡ 0335 - 52 17 700 , Fax: 0335 - 5217350

E-Mail: [email protected]: Frau Zeising

℡ 0335 - 5217710 Fax: 0335 - 5217350

Tierseuchenkasse Leiter: DVM Bertram℡ 0355 - 584150, Fax: 0355 - 544621

Referat 23Tierarzneimittelüber-wachung;Tierschutz; Grenzveterinärdienst Schönefeld

Dr. HätteReferatsleiter℡ 0335 - 5217742

Dr. MüllerTierarzneimittelinspektor℡ 0335 - 5217638℡ 0355 - 4990970

TÄ SchroheTierschutzinspektor℡ 0335 - 5217637

Frau RöskeSB Tierarzneimittelüberw.,Tierschutz℡ 0335 - 5217714

Herr LangeSB maschinen-technischer Sachverständiger℡ 0335 - 5217439

--------------------------------Dr. BackmannLtr. GVD Schönefeld℡ 030 - 60913610

Referat 24Gentechnik / Biotechnologie; Chemikaliensicherheit

Dr. Uhse-NolteReferatsleiter℡ 03328 - 436240

Dr. HoffmannFR Gentechnik℡ 03328 - 436241

Herr WernerFR Chemikaliensicherheit℡ 03328 - 436243

Referat 21Lebensmittel-,Fleischhygiene-,Futtermittel-,Handelsklassen-überwachung

Dr. NaumannReferatsleiter℡ 0335 - 5217743

Frau Ewald FR Schnellwarnsystem, Handelsklassenüber-wachung℡ 0335 - 5217744

Frau PulsSB Lebensmittel-überwachung℡ 0335 - 5217713

Herr Fürst SB Futtermittel-überwachung℡ 0335 - 5217412

Referat 22Tierseuchen-überwachung und -bekämpfung; Task Force / Tiergesundheit

Dr. Possardt m.d.W.d.A.v.b.RL ℡ 0335 - 5217700

N.N.FR Tierseuchenüberw.℡ 0335 - 5217716

DVM KremserFR Tierseuchenüberw.℡ 0335 - 5217717

Task Force:Dr. Klaaß Fachgebietsleiter℡ 03328 - 436220Fax:03328 - 436222

Dr. SchnellerTÄ f. Rindergesundheitsd.und Gatterwild℡ 03328 - 436223

Dr. RohnTÄ f. Rindergesundheitsd.und Gatterwild℡ 03328 - 436227

Dr. KernTÄ f. Schweinegesundheitsd.℡ 03328 - 436228

Dr. SoikeTA f. Schweinegesundheitsd.℡ 03328 - 436229

Dr. KrämerTÄ f. Schafgesundheitsd.℡ 03328 - 436224

DVM AlbrechtTÄ f. Geflügelgesundheitsd.℡ 03328 - 436225

Dipl.-Ing. BartschatFischgesundheitsdienst℡ 03328 - 436230

Dr. SiebertTÄ f. Eutergesundheitsdienst℡ 03328 - 436226

Referat 25StrahlenschutzStrahlenschutzvorsorge/Umweltradioaktivität / Strahlenschutzaufsicht

Herr FeldheimReferatsleiter℡ 0335 - 5603121

Herr HahnFGL Strahlenschutz-vorsorge/Umweltradioaktivität℡ 0335 - 5603127

Dr. BlumFR Org. u. Sicherg. Projekte Emission, Immission℡ 0335 - 5603123

Frau SchulzFR Freigabe, Entsorgung, Projekte℡ 0335 - 5603126

Frau HarnischFR Strahlenschutzvorsorge℡ 0335 - 5603122

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung

VLF L

Stand: Okt. 2007

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G l o s s a r AI Aviäre Geflügelpest AK Aujeszkysche Krankheit AM Arzneimittel Anz. Anzahl Aufz. Aufzucht AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift AtG Atomgesetz B Beschwerdeproben B. Bacillus BA-Code Betriebsarten-Code BALVI iP integriertes Softwaresystem zur behördlichen Überwachung im

Lebensmittel- und Veterinärbereich BAR Barnim BB Land Brandenburg BE Berlin Beanst. Beanstandungen Betr. Betriebe BfR Bundesamt für Risikobewertung BG Bedarfsgegenstände BGA Bundesgesundheitsamt BHV1 Bovine Herpes Virusinfektion 1 BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BMELV Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-

schutz BmTierSSchV Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung BNetzA Bundesnetzagentur BRB Brandenburg BSE Bovine Spongiforme Encephalopathie BT Bluetongue, Blauzungenkrankheit BU Bakteriologische Fleischuntersuchung BÜp Bundesweiter Überwachungsplan BVD/MD Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BY Freistaat Bayern CAE Caprine Arthritis-Encephalitis CB Cottbus Cd Cadmium CWD Chronic Wasting Disease DDT Dichlordiphenyltrichlorethan DEHP Diethylhexylphthalat DGF Deutsche Forschungsgemeinschaft DIN Deutsches Institut für Normierung E. coli Escherichia coli EE Elbe-Elster EFG Einfuhrgenehmigung EG Europäische Gemeinschaft ET Embryotransfer EU Europäische Union

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FFO Frankfurt (O) Finanz. Finanzierung FM Futtermittel FMV Futtermittelverordnung fr. Best. freie Bestände G Gesamtproben ges. / G gesamt GGD Geflügelgesundheitsdienst GKU Grenzkontrolluntersuchung GSM Global System for Mobile Communications GVD Grenzveterinärdienst GVO Gentechnisch veränderte Organismen HACCP Hazard Analysis Critical Control Point HE Hessen Hg Quecksilber HIT Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere HMÜ Höchstmengenüberschreitungen HPAIV Hochpathogenes Aviäres Influenza Virus HVL Havelland IHN Infektöse hämatopoetische Nekrose insg. insgesamt IPN Infektiöse Pankreasnekrose ISA Infektiöse Anämie der Lachse IT Datenverarbeitung KGR Kernkraftwerk Greifswald KHV Koiherpesvirus KKR Kernkraftwerk Rheinsberg KKW Kernkraftwerk KSP Klassische Schweinepest Kü Kühe KÜP Koordiniertes Überwachungsprogramm LDS Landkreis Dahme-Spreewald Lege Legehennen Leitl. Leitlinien LFGB Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGBZV Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebensmittel- und Fut-

termittelgesetzbuch dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften

LGA Landesgesundheitsamt LIMS Laborinformationsmanagementsystem LK Landkreis LKV Landeskontrollverband LLB Landeslabor Brandenburg LM Lebensmittel LMBG Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz LMHV Lebensmittelhygieneverordnung LOS Landkreis Oder-Spree LSS Landessammelstelle LUA Landesumweltamt LVLF Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung

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M/V Maedi/Visna Mastgefl. Mastgeflügel MLUV Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MOL Märkisch-Oderland MV Mecklenburg Vorpommern NI Niedersachsen NOKO Norddeutsche Kooperation NORM-Stoffe Naturally Occurring Radioactive Materials NRKP Nationaler Rückstandskontrollplan NW Nordrhein-Westfalen OHV Oberhavel Öko ökologisch OPR Ostprignitz-Ruppin OSL Oberspreewald-Lausitz OTA Ochratoxin A OWIG Ordnungswidrigkeitengesetz P Potsdam PAK Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe Pb Blei PCB Polychlorierte Biphenyle PCP Pentachlorphenol PCR Polymerase Kettenreaktion PM Potsdam-Mittelmark PR Prignitz PSM Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel QM Qualitätsmanagementsystem QS Qualitätssicherungssystem RAPEX Schnellwarnsystem zur Produktsicherheit RASFF Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RDB Reaktordruckbehälter REI Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer

Anlagen RL Richtlinie RPK Rahmenplan der Kontrollaktivität Rückst. Rückstände S sonstige Proben S. Salmonella SchHaltHyg.V Schweinehaltungshygiene Verordnung SH Schleswig-Holstein SN Freistaat Sachsen SPN Spree-Neiße spp. Spezies ST Sachsen-Anhalt StrlSchV Strahlenschutzverordnung StrlVG Strahlenschutzvorsorgegesetz TÄHA Tierärztliche Hausapotheke TAM Tierarzneimittel TF Teltow-Fläming THP Tierheilpraktiker

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TierNebG Tiernebenproduktegesetz TierSchG Tierschutzgesetz TierSchlV Tierschutzschlachtverordnung TierSG Tierseuchengesetz TSD. Tausend TSE Transmissible Spongiforme Encephalopathie TSK Tierseuchenkasse TSV Tierschutzverein TW-Impfg, Tollwutimpfung UM Uckermark UMTS Universal Mobile Telecommunications System unters. untersuchte UV Ultra Violett VAS Virale hämorrhagische Septikämie Vd Verdachtsproben Vf Verfolgsproben VLÜÄ Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter VO Verordnung VVVO ViehverkehrsVerordnung Wiederk. Wiederkäuer ZLN Zwischenlager Nord 3-MCPD -3-Monochlorpropandiol

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I. Lebensmittel- und Futtermittel-

überwachung

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Inhaltsverzeichnis Seite

I Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, 13 1 Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung 17 1.1 Auswertung der statistischen Angaben im Vollzug 17 1.2 Statistische Angaben zur amtlichen Lebensmittelüberwachung 19

2 Schlachttier- und Fleischuntersuchung 32 2.1 Auswertung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung 32 2.2 Statistische Angaben zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung 32

3 Ergebnisse und Auswertung der amtlichen Untersuchung von

Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie Weinerzeugnissen

33

3.1 Lebensmittel 33 3.2 Kosmetische Mittel 39 3.3 Bedarfsgegenstände 39 3.4 Weinerzeugnisse 39 3.5 Ausgewählte Untersuchungsschwerpunkte 39 3.5.1 Pathogene Mikroorganismen / Toxine 39 3.5.2 Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungs-

mitteln (PSM) in oder auf Lebensmitteln 40

3.5.3 Nitratgehalte in Lebensmitteln 44 3.5.4 Schwermetalle in Lebensmitteln 44 3.5.5 Ergebnisse zum Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln 46 3.5.6 Untersuchungen von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen 46 4

Zentrale Programme und Controlling

46

4.1 Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) (Prof. Dr. habil. Körber) 46 4.1.1 Aufgaben, rechtliche Grundlagen, Organisation 46 4.1.2 Kontrollgruppen, Untersuchungsprüfung, Untersuchungsspektrum 47 4.1.3 Untersuchungsergebnisse und -bewertung 48 4.1.3.1 Zielorientierte Stichproben bei Tieren und tierischen Erzeugnissen 48 4.1.3.2 Hemmstoffuntersuchungen bei Schlachttieren und Notschlachtungen 50 4.1.3.3 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Erzeugnissen (Eier, Honig,

Milch, Wildfleisch) 51

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Inhaltsverzeichnis Seite 4.2 Lebensmittelmonitoring (DLC Paschke) 51 4.2.1 Ergebnisse im Warenkorb-Monitoring 52 4.2.2 Ergebnisse im Projekt-Monitoring 53 4.3 Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp) 55 4.4 Koordinierte Überwachungsprogramme - KÜP Brandenburg -

Fleischhygiene 57

5 Lebensmittelbedingte Erkrankungen 58 6 Amtliche Futtermittelüberwachung (Dr. Höhn) 60 6.1 Betriebskontrollen 60 6.2 Probenahmen zur Analyse 62 6.3 Sonderprogramm Elbevorland 65 7 Schnellwarnsysteme der EU 66

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1 Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung 1.1 Auswertung der statistischen Angaben im Vollzug Die wichtigsten Kennzahlen für 2007 sind in der Tabelle 1 aufgeführt und werden denen aus dem Jahr 2006 gegenübergestellt. Neu ist dabei die Berücksichtigung der kreisfremden Be-triebe. Hintergrund war der berechtigte Wunsch der Ämter auch diese Aktivitäten abzubilden, da sie eine nicht unerhebliche Leistung (3,7 % der Kontrollen) darstellen, die sonst nicht er-fasst werden. Die Zahl der erfassten Betriebe ist mit 37.755 Betrieben weiter angestiegen, nachdem sie sich bereits in den Vorjahren durch die Neuaufnahme der Erzeugerbetriebe erheblich erhöht hatte. So waren z.B. 2004 nur 30.906 Betriebe erfasst. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl weiter steigen wird, da noch nicht alle Erzeugerbetrie-be erfasst sind, besonders was den pflanzlichen Bereich betrifft. Die Zahl der kontrollierten Betriebe und insbesondere die Zahl der Kontrollen ist um 4 % zu-rückgegangen. Dazu ist zu bemerken, dass bei etwa gleichem Personalbestand weitere zeit-aufwendige Aufgaben durch die Ämter realisiert werden mussten. Dabei hat die Einstufung der Betriebe in verschiedene Risikoklassen und die damit verbundene Dokumentation ca. 10-20 % der Arbeitszeit gebunden. Die im Rahmen dieser Risikoeinstufung ermittelte Anzahl der Kontrollen weicht bei etlichen VLÜÄ erheblich von den tatsächlich durchgeführten Kon-trollen im Jahre 2007 ab. Wie Tabelle 2 zeigt, müssten die Mehrzahl der Ämter deutlich mehr Kontrollen durchführen als bisher. In dieser Hinsicht müssen betroffene Ämter erhebliche Anstrengungen unternehmen um diese „Pflichtkontrollen“ zu erfüllen, da diese einen verbind-lichen Charakter haben und auch im Rahmen der Fachaufsicht des MLUV eingefordert wer-den. Die personellen Voraussetzungen dazu sind sehr unterschiedlich. Im Landesdurch-schnitt muss danach ein Beschäftigter 465 Kontrollen durchführen, um die entsprechend Risikoeinstufung verbindliche Kontrollzahl zu erreichen. In manchen Kreisen entfallen auf einen Beschäftigten allerdings deutlich über 600 Kontrollen. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Kontrollen sich noch erhöhen wird, womit sich auch das Problem der nicht erbrachten Kontrollen verschärft, da viele Betriebe der Urproduktion (Er-zeuger) noch nicht eingestuft sind und zunächst mit dem geringsten Risiko berechnet wur-den. Bei den anderen noch nicht eingestuften Betrieben wurde ein mittleres Risiko ange-nommen. Hier wird bei einer endgültigen Einstufung nicht damit gerechnet, dass sich die Kontrollzahl wesentlich verändert, da es zu einem Ausgleich kommen wird. Wie sich die Situation der Einstufung darstellt wird in Tabelle 3 abgebildet. Tabelle 1: Lebensmittelüberwachungskennzahlen 2006/2007 einschließlich kreisfremder Betriebe 2006 2007 Veränderung

zum Vorjahr in %

erfasste Betriebe 36428 37755 +3

kontrollierte Betriebe 25187 25177 0

Kontrollen 54487 52168 -4

beanstandete Betriebe 12412 13604 +10

Proben 12604 11197 -11

Maßnahmen 25202 28090 +11

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Tabelle 2: Vergleich Anzahl der durchgeführten Kontrollen 2007 (100 %) mit den sich verbindlich ergebenden Kontrollen nach Risikoeinstufung (QM) (ohne kreisfremde Betriebe)

Kreis Anzahl Kontrollen 2007

Anzahl der erforderlichen Kontrollen

nach Risikoeinstufung

Brandenburg 4269 2069 Cottbus 1348 2523 Frankfurt (Oder) 1868 1683 Potsdam 2255 2683 Barnim 2992 3504 Dahme-Spreewald 2064 3265 Elbe-Elster 2452 3473 Havelland 2768 2695 Märkisch-Oderland 3452 4147 Oberhavel 2797 3835 Oberspreew.-Lausitz 3326 3871 Oder-Spree 4637 3542 Ostprignitz-Ruppin 1618 3647 Potsdam-Mittelmark 3778 3937 Prignitz 1329 2214 Spree-Neiße 2939 2959 Teltow-Fläming 2686 3508 Uckermark 3699 3474 Land gesamt 50277 57029

Tabelle 3: Gegenwärtige Einstufung der Betriebe

eingestuft nicht eingestuft Betriebe Anzahl in % Anzahl in % Urproduktion 4489 71 1814 29

Hersteller u. Abpacker 509 94 31 6

Vertriebsunternehmer und Transpor-teure 421 95 21 5

Einzelhändler 9566 91 977 9

Dienstleistungsbetriebe 15399 94 948 6

Hersteller die im wesentlichen auf d. Stufe des Einzelhandels ver-kaufen

1118 98 28 2

Direktvermarkter mit eigener Herstel-lung von LM tier. Herkunft 430 82 97 18

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19

1.2 Statistische Angaben zur amtlichen Lebensmittelüberwachung Die Zahl der beanstandeten Betriebe und der durchgeführten Maßnahmen hat sich nahezu im Gleichgang erhöht. Der Rückgang der entnommen Proben um 11 % ist im Zuge der risikoorientierten Probe-nahme erwartet worden und ist nicht als eine Verschlechterung des Verbraucherschutzes zu werten. Die risikoorientierte Probenahme beinhaltet eine zielgerichtete Probenahme, bei der Proben ohne oder nur mit geringem Risiko bei der Planung weniger berücksichtigt werden als bisher. Dies erklärt die Reduzierung der untersuchten Proben, gestattet aber gleichzeitig einen effizienteren Einsatz der nicht unbegrenzten Laborkapazitäten. Besonders wird bei der Planung u. a. das gesundheitliche Risiko, die Häufigkeit früherer Beanstandungen und das System der Eigenkontrollen des Betriebsinhabers bewertet. Festgestellt wird in diesem Zusammenhang, dass mehr als 90 % der Beanstandungen in den Betrieben auf die Ergebnisse der Inspektion zurückzuführen ist und nicht auf beanstandete Proben. Damit wird auf die zunehmend praktizierte Notwendigkeit einer risikoorientierten Probenahme hingewiesen. Bei dieser ist eine mögliche Beanstandung eher zu erwarten ist, als bei einer nach anderen Gesichtspunkten entnommenen Probe. Entsprechend der Risikobewertung wurden besonders oft Schlachtbetriebe (einschließlich Geflügelschlachtbetriebe), Fleischzerlegungsbetriebe, Importeure/Exporteure sowie Kühl-häuser kontrolliert. Häufig vorkommende Betriebsarten mit den meisten Beanstandungen waren Großkantinen, Speisegaststätten sowie Fleischereien und Bäckereien. Die meisten Bußgelder wurden in Speisegaststätten erhoben, gleichfalls wurden hier am häufigsten Strafverfahren eingeleitet. Bei den durchgeführten Maßnahmen dominieren mit Abstand die mit dem Betriebsinhaber abgesprochenen und im Kontrollbericht verankerten Festlegungen. Die verwaltungsrechtlich verbindlicheren Verfügungen werden relativ wenig zur Anwendung gebracht. Dies betrifft gleichfalls die Anzahl der erlassenen Bußgeldbescheide und die eingeleiteten Strafverfahren, auf die an anderer Stelle des Berichtes eingegangen wird. Einzelheiten hinsichtlich der vorhandenen und kontrollierten Betriebe, der genommenen Pro-ben und der durchgeführten Maßnahmen sind aus Tabelle 4 zu entnehmen.

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Gesamt Inspek-tion

Probe

10 Erzeuger (Urproduktion)*10 Erzeuger (Urproduktion) 34 5 7 4 2 2 6 51010 Erzeuger von Lebensmitteln tierischer

Herkunft (ohne 1020000) 27 1 1 1

1010100 Rinderhalter 374 34 37 1 1 11010100ö Rinderhalter (Öko) 1 1 11010110 Milcherzeuger 648 421 582 91 90 2 47 1 2 7 147 3 18 2 41010110r Milcherzeuger (registriert) 6 5 20 1 1 21010110z Milcherzeuger (zugelassen) 3 2 21010120 Kälbermäster 51010130 Bullenmäster 72 5 5 11010140 Mutterkuhhalter 748 93 101 7 6 1 4 11 11010140ö Mutterkuhhalter (Öko) 3 2 21010140r Mutterkuhhalter (registriert) 6 3 31010200 Schweinehalter 186 19 21 5 5 2 51010200ö Schweinehalter (Öko) 11010200r Schweinehalter (registriert) 11010210 Schweinemäster 109 17 26 3 3 31010220 Ferkelerzeuger 5 3 41010230 Sauenhalter 151010300 Schafhalter 345 47 51 3 3 2 6 21010300r Schafhalter (registriert) 3 1 4 1 1 3 11010310 Erzeuger von Schafmilch 2 2 41010400 Ziegenhalter 24 4 5 11010410 Erzeuger von Ziegenmilch 3 3 4 1 1 3 11010500 Pferdehalter 87 11 11 4 4 41010510 Erzeuger von Pferdemilch 1 1 1 11010510z Erzeuger von Pferdemilch (zugelassen) 1 11010600 Geflügelhalter 448 5 10 2 2 4 31010600r Geflügelhalter (registriert) 11010600z Geflügelhalter (zugelassen) 11010610 Legehennenhalter 482 18 23 2 2 7 1 21010610r Legehennenhalter (registriert) 10 8 21 131010620 Broilermäster 15 5 131010620r Broilermäster (registriert) 4 4 51010630 Entenmäster 63 12 30 2 2 21010630r Entenmäster (registriert) 3 3 4

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

Tabelle 4: Kontrollen, Probenahme und Maßnahmen der einzelnen Betriebsarten

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

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Gesamt Inspek-tion

Probe

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

1010640 Putenmäster 37 12 211010640r Putenmäster (registriert) 2 2 31010650 Gänsemäster 9 1 11010700 Kaninchenhalter 121010800 Halter von Gehegewild 67 23 39 1 1 11010900 Wildsammelstelle 131 52 64 6 6 1 91010900r Wildsammelstelle (registriert) 1 1 11010r Erzeuger von Lebensmitteln tierischer

Herkunft (ohne 1020000) (registriert) 1

1020 Fischerei- Krusten- Schalen- und Weichtierbetriebe 1 1 4 1 1 1 2 3 1

1020200 Binnenfischereibetriebe 19 14 17 2 1 1 5 4 11020210 Fischfangbetrieb (- Binnen) 28 23 29 13 13 2 11 1 1 19 21020220 Fischzuchtbetrieb 13 9 17 5 5 6 9 11030 Imkerei 1524 137 152 34 23 16 86 5 57 31030r Imkerei (registriert) 41040 Erzeuger von Lebensmitteln pflanzlicher

Herkunft 197 12 14 3 3 1 11 4

1040100 Erzeuger von Getreide 319 12 14 1 11040100ö Erzeuger von Getreide (Öko) 2 1 11040100r Erzeuger von Getreide (registriert) 4 3 751040200 Erzeuger von Kartoffeln 36 12 16 3 3 13 5 11040400 Gartenbaubetrieb 57 29 34 7 4 3 28 2 1 18 1 21040500 Pilzzuchtbetrieb 12 10 14 3 3 14 41040610 Keltertraubenerzeuger 1 1 1 11040620 Weinerzeuger (Winzer/ Weingüter) 2 2 4 1 1 1 21040630 Erzeugergemeinschaft 21040700 Erzeuger von Obst 36 16 22 5 4 1 19 1 2 1 7 11040700ö Erzeuger von Obst (Öko) 1 1 1 1 1 1 11040800 Erzeuger von Gemüse 71 40 65 18 16 4 31 1 1 27 2 11040900 Erzeuger von Tabak 4 2 2 21040r Erzeuger von Lebensmitteln pflanzlicher

Herkunft (registriert) 1

1040z Erzeuger von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft (zugelassen) 1

Summe 10 6332 1151 1609 230 208 34 325 10 7 10 367 12 21 6 820 Hersteller und Abpacker*20 Hersteller und Abpacker 2 2 8 1 1 1 3 22010200z Molkerei (zugelassen) 5 5 57 4 4 1 29 1 1 1 8 1

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Gesamt Inspek-tion

Probe

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

2010300 Hersteller von Milcherzeugnissen 4 3 12 2 2 3 52010300z Hersteller von Milcherzeugnissen

(zugelassen) 4 4 38 4 4 3 36 17 1

2010400 Käserei 5 5 30 2 2 1 22 1 12 1 12010400r Käserei (registriert) 1 1 6 1 1 1 3 32010400z Käserei (zugelassen) 1 1 5 1 1 1 32010600z Hersteller von Speiseeis industriell

(zugelassen) 1 1 13 1 1 1 2

2020100 Eierpackstellen 34 27 58 13 13 1 35 26 22020100ö Eierpackstellen (Öko) 1 1 1 12020100r Eierpackstellen (registriert) 1 1 1 1 1 1 12020100z Eierpackstellen (zugelassen) 3 1 5 1 1 3 12020200 Hersteller von Eiprodukten 22020200z Hersteller von Eiprodukten (zugelassen) 1 1 4 6 32030 Hersteller von Fleisch und

Fleischerzeugnissen 4 3 13 3 3 1 12 12

2030100 Schlachthöfe/Schlachtbetrieb 5 4 24 1 1 1 9 2 17 32030100r Schlachthöfe/Schlachtbetrieb (registriert) 9 9 357 4 4 9 2 7 12030100z Schlachthöfe/Schlachtbetrieb

(zugelassen) 2 2 232 2 2 1 5 1 8

2030120 Schlachtbetrieb privat 12 5 12 2 2 5 72030120r Schlachtbetrieb privat (registriert) 13 9 37 2 2 8 2 2 4 12030120z Schlachtbetrieb privat (zugelassen) 3 3 85 2 2 1 43 2 2 22030200 Fleischzerlegungsbetrieb 3 2 19 1 1 7 52030200z Fleischzerlegungsbetrieb (zugelassen) 6 6 363 6 6 3 49 1 1 125 6 3 12030220 Herstellungsbetrieb für

Fleischzubereitungen 7 6 59 5 5 1 43 2 34 1 1

2030220z Herstellungsbetrieb für Fleischzubereitungen (zugelassen) 2 2 14 2 2 1 4 1 9 1 1

2030300 Fleischverarbeitungsbetrieb (>10% Fleischanteil) 6 5 71 6 5 4 43 1 6 1 45 4 1 1

2030300r Fleischverarbeitungsbetrieb (>10% Fleischanteil) (registriert) 8 8 81 5 5 3 35 1 10 53 1 1 2

2030300z Fleischverarbeitungsbetrieb (>10% Fleischanteil) (zugelassen) 14 14 364 11 9 8 122 14 11 159 12 13 5 1

2030310 Fleischverarbeitungsbetrieb (<10% Fleischanteil) 1 1 7 1 1 6

2030400 Wildbearbeitungsbetrieb 11 10 40 4 4 11 1 72030400r Wildbearbeitungsbetrieb (registriert) 7 7 31 3 3 6 6 12030400z Wildbearbeitungsbetrieb (zugelassen) 3 3 14 3 3 1 9 1 1 1

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Gesamt Inspek-tion

Probe

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

2030410 Haarwild-Bearbeitungsbetrieb 1 1 5 1 12030410r Haarwild-Bearbeitungsbetrieb (registriert) 2 2 5 2 2 32030410z Haarwild-Bearbeitungsbetrieb

(zugelassen) 1 1 3 1 1 1 1

2030800 Geflügelschlachtbetrieb 3 2 3 2 2 1 32030800z Geflügelschlachtbetrieb (zugelassen) 4 4 542 1 1 1 33 1 6 12030810 Geflügelfleischzerlegungs-, -zuberei-

tungs- und -verarbeitungsbetrieb 2 2 6 1 1 1 1

2030810r Geflügelfleischzerlegungs-, -zuberei-tungs- und -verarbeitungsbetrieb 4 4 24 4 4 2 21

2030810z Geflügelfleischzerlegungs-, -zuberei-tungs- und -verarbeitungsbetrieb 1 1 2

2030811z Geflügelfleischzerlegungsbetrieb (zugelassen) 1 1 10

2030900 Schlachtbetrieb für Hauskaninchen 1 1 2 1 1 22030r Hersteller von Fleisch und

Fleischerzeugnissen (registriert) 4 4 17 4 4 1 16 2 15

2030z Hersteller von Fleisch und Fleischerzeugnissen (zugelassen) 2 2 44 2 2 2 12 1 20 3

2040100 Fisch- Krusten- Schalen- und Weichtierbe- und -verarbeitungsbetrieb 23 21 84 15 15 3 31 35

2040100z Fisch- Krusten- Schalen- und Weichtierbe- und -verarbeitungsbetrieb (zugelassen)

2 1 4 1 1 1 10 2 4 1

2050 Hersteller von pflanzlichen Lebensmitteln inkl. Abpacker 7 5 5 3 3 4 1 3

2050100 Ölsamenverarbeitender Betrieb 4 3 12 3 3 3 32050110 Hersteller von Margarine und

Speisefetten 1

2050110z Hersteller von Margarine und Speisefetten (zugelassen) 1 1 3 1 1 1 1

2050120 Mühlenbetrieb 23 21 46 9 8 2 35 1 182050130 Hersteller von Getreideprodukten

einschl. Backvormischungen 2 1 2 2

2050140 Brotfabriken/Großbäckerei 12 11 30 9 9 1 24 23 12050160 Hersteller von Teigwaren 5 4 7 2 2 2 5 12050170 Kartoffelverarbeitender Betrieb 8 6 15 5 4 1 13 2 13 1 12050180 Hersteller von Gemüseerzeugnissen

und/oder Sauerkonserven 13 11 28 9 9 1 28 1 23 1 1

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Gesamt Inspek-tion

Probe

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

2050180ö Hersteller von Gemüseerzeugnissen und/oder Sauerkonserven (Öko) 1

2050200 Hersteller von sojahaltigen Erzeugnissen 1 1 1

2050210 Abpacker und Verarbeiter von Schalenobst 3 2 4 2 2 2 4 1

2050211 Abpacker von Obst und/oder Gemüse 2 1 3 1 1 4 32050220 Hersteller von nichtflüssigen

Obsterzeugnissen 19 13 30 8 5 4 12 1 17

2050230 Hersteller von Senf und Essig 5 4 7 3 3 62050250 Zuckerfabrik 12050270 Hersteller von Süßwaren Schokolade

und Schokoladenerzeugnissen 6 6 20 3 3 1 7 1 6

2050280 Kaffeerösterei 1 1 2 12050290 Abpacker von Tee und teeähnlichen

Erzeugnissen 1 1 2 1

2051 Hersteller von Getränken und deren Grundstoffe inkl. Abpacker 8 7 24 5 5 1 58 13

2051100 Hersteller von Fruchtsaft und Nektar 29 26 50 21 20 4 47 2 39 3 12051110 Hersteller von alkoholfreien

Erfrischungsgetränken 2 2 3 1 1 7 3

2051130 Flaschenweinabfüller 1 1 12051150 Hersteller weinähnlicher Getränke 1 1 3 1 12051160 Brauerei 13 12 27 7 7 2 16 1 18 1 22051180 Hersteller von alkoholischen Getränken

(außer Wein) 1 1 4 1 1 1 1 3 1

2051190 Hersteller von Spirituosen Brennerei 15 11 13 3 3 8 4 12051200 Hersteller von Mineralwasser

Tafelwasser 3 3 6 2 2 1 16 1 4

2052 Hersteller von Halbfertig -und Fertiggerichten inkl. Abpacker 1 1 1

2052100 Hersteller von Halbfertig- und Fertiggerichten 9 9 27 8 8 1 8 17 2

2052100z Hersteller von Halbfertig- und Fertiggerichten (zugelassen) 1 1 3 1 1 2 3

2052200 Hersteller von Suppen und Soßen 1 1 4 1 1 2 12052300 Hersteller von Feinkostsalaten und

Mayonnaisen 13 12 33 8 6 4 15 1 2 18 1 1

2052300z Hersteller von Feinkostsalaten und Mayonnaisen (zugelassen) 1 1 2 1 2 1

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Gesamt Inspek-tion

Probe

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

2052400ö Hersteller von diätetischen Lebensmitteln (Öko) 1 1 2 1

2052600 Hersteller von Tiefkühlkost 2 2 9 2 2 9 72060 Hersteller von anderen Lebensmitteln

und Zusatzstoffen inkl. Abpacker 3 1 1 1 1 1 1

2060100 Hersteller von Lebensmittelzusatzstoffen Aromen 3 1 2 1 1 4 2

2060200 Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln 2 1 1

2060400 Gewürzmühle Hersteller von Gewürzzubereitungen und würzenden Lebensmitteln

2 2 4 7 2 1 1

2070 Hersteller von Tabak und Tabakerzeugnissen 1 1 2 1

2080 Hersteller von kosmetischen Mitteln 13 9 11 4 4 5 42090 Hersteller von Bedarfsgegenständen 12090100 Hersteller von Bedarfsgegenständen mit

Lebensmittelkontakt 50 25 35 5 5 1 20 7 2

2090200 Hersteller von Lebensmittelver-packungen mit Lebensmittelkontakt 5 3 4 2

2090400 Hersteller von Spielwaren und Scherzartikeln 2 2 2 1

2090500 Hersteller von Mitteln zur Reinigung Pflege Geruchsverbesserung Desinfektion

2

2090700 Hersteller von Bedarfsgegenständen mit nicht nur vorübergehendem Hautkontakt 1

Summe 20 535 427 3300 257 245 65 985 31 49 11 1024 52 34 23 330 Vertriebsunternehmer und Transporteure*30 Vertriebsunternehmer und Transporteure

(Importeure Exporteure Großhändler Transporteure)

15 8 9 2 2 2 4 6 1

3005 Großhändler 19 12 18 3 3 6 53006 Importeure 6 5 772 3 3 1 3 53007 Exporteure 4 3 2783010 Großhändler Importeure und Exporteure

von Lebensmitteln 23 19 46 10 8 3 51 1 2 7 18 5

3010100 Agenturen und Makler für Lebensmittel (Büros) 14 9 10 3 3 13 4 1 1

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Gesamt Inspek-tion

Probe

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

3010110 Weinkommissionär 2 1 1 1 1 13010200 Großhändler von Milch und

Erzeugnissen auf Milchbasis 5 3 5 1 1 1 2

3010300 Großhändler von Eiern und Eiprodukten 3 1 1 1 1 1 13010400 Großhändler von Fleisch und

Fleischerzeugnissen 8 7 17 3 3 12 11

3010400r Großhändler von Fleisch und Fleischerzeugnissen (registriert) 4 4 6 2 2 3 3

3010410 Großhändler von Wild und -erzeugnissen 2 2 2 1 1 1

3010420 Großhändler von Geflügelfleisch und -erzeugnissen 2 2 3 1

3010500 Großhändler von Fisch Krusten- Schalen-Weichtieren und -erzeugnissen 2 2 2 1

3010600 Großhändler von Obst und Gemüse und -erzeugnissen 19 17 31 7 6 1 47 10

3010700 Großhändler von Getränken (ohne Weinkommissionäre) 79 58 73 16 15 1 19 24 1

3010800 Großhändler für Süßwaren 3 2 4 1 1 2 13020 Lebensmittellager 11 7 10 4 4 7 13020100 Lebensmittellager, Zentrallager 67 45 123 23 18 6 179 8 5 9 48 13020200 Gefrier-/ Kühlhaus/ -lager 37 22 45 9 9 8 19 2 13020200r Gefrier-/ Kühlhaus/ -lager (registriert) 1 1 13020200z Gefrier-/ Kühlhaus/ -lager (zugelassen) 5 3 193 2 2 1 1 16 1 17 23020300 Getreidelager 43 16 18 3 2 1 5 2 43030 Umpackbetriebe 1 1 2 23030100 Umpackbetrieb für Fleisch- und

Fleischerzeugnisse 2 2 8 2 1 1 9 8

3030100r Umpackbetrieb für Fleisch- und Fleischerzeugnisse (registriert) 1 1 5 1 1 2 1

3030100z Umpackbetrieb für Fleisch- und Fleischerzeugnisse (zugelassen) 5 5 197 3 2 2 4 8 27 5

3030300 Umpackbetrieb für Fisch und Fischerzeugnisse 2 2 4 2 2 1 3

3030400 Umpackbetrieb für Eier und Eiprodukte 1 1 13040 Transporteure von Lebensmitteln 8 4 5 1 1 13040200 Transportbetrieb

(Lebensmittelkühlfahrzeuge) 17 12 15 4 4 7 1

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Gesamt Inspek-tion

Probe

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

3040200z Transportbetrieb (Lebensmittelkühlfahrzeuge) (zugelassen)

1

3040300 Transportbetrieb Milchsammelfahrzeuge 3 2 2 1 1 13060 Großhändler von Kosmetischen Mitteln 3 3 3 33060100 Agentur und Makler für kosmetische

Mittel (Büros) 1

3070 Großhändler von Bedarfsgegenständen 13070100 Großhändler von Bedarfsgegenständen

mit Lebensmittelkontakt (außer Verpackungen)

7 7 15 2 2 1

3070200 Großhändler von Verpackungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen 3 2 2 1 1 2 1 1

3070300 Großhändler von Bedarfsgegenständen mit Haut- und Schleimhautkontakt 4 3 3

3070400 Großhändler von Spielwaren u. Scherzartikeln 6 4 4 1 1 4 1 1

3070500 Großhändler von Reinigungs- Pflege- Imprägniermitteln Mitteln zur Desinfektion Geruchsverbesserung und Insektenvertilgung

3 1 2

3070600 Agentur und Makler für Bedarfsgegenstände (Büros) 2 2 3 1 1 2

Summe 30 445 301 1939 112 100 19 385 33 1 8 18 242 4 16 440 Einzelhändler (Einzelhandel)*40 Einzelhändler 6 3 11 2 2 1 2 5 1 14010 Lebensmitteleinzelhandel 40 35 61 17 17 27 334010100 Lebensmittelgeschäft und

(eigenständige) -verkaufsabteilung (incl. Supermarkt)

2339 2072 4313 1123 1050 193 3014 64 69 49 10 2153 94 35 7 7

4010100r Lebensmittelgeschäft und (eigenständige) -verkaufsabteilung (incl. Supermarkt) (registriert)

1 1 4 1 1 1 2 3

4010110 Metzgereifiliale Fleischereifiliale und (eigenständige) -verkaufsabteilung 789 710 1722 494 465 120 712 20 11 66 1 1167 73 13 25 11

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Gesamt Inspek-tion

Probe

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

4010110r Metzgereifiliale Fleischereifiliale und (eigenständige) -verkaufsabteilung (registriert)

5 5 13 2 2 9 1 6

4010120 Wild- und Geflügeleinzelhandel und (eigenständige) -verkaufabteilung 10 7 24 6 5 2 13 15 2 1

4010120r Wild- und Geflügeleinzelhandel und (eigenständige) -verkaufabteilung (registriert)

1 1 3 4

4010130 Fischgeschäft und(eigenständige) -verkaufsabteilung 72 66 145 40 39 7 59 2 21 81 4 10 3 2

4010140 Fachgeschäft und (eigenständige) Verkaufsabteilung für Molkereiprodukte 8 5 13 5 4 2 7 10

4010150 Bäckereifiliale und (eigenständige) -verkaufsabteilung 1437 1311 2471 844 826 58 416 2 13 1 1474 70 15 12

4010150r Bäckereifiliale und (eigenständige) -verkaufsabteilung (registriert) 1 1

4010160 Obst- und Gemüseeinzelhandel und (eigenständige) -verkaufsabteilung 242 163 260 69 69 2 40 123 6 3 1

4010170 Süßwareneinzelhandel 80 42 62 10 10 1 16 1 154010171 Honigeinzelhandel 8 6 11 54010180 Getränkeabholmarkt 758 455 544 110 102 10 125 4 1 174 1 3 1 14010181 Wein- und Spirituoseneinzelhandel 74 37 47 6 4 2 7 84010190 Eierverkauf Einzelhandel 4 3 34010200 Aufsteller von Lebensmittelautomaten 26 13 17 5 4 2 5 94010210 Ambulanter Lebensmittelhandel einschl.

Verkaufsfahrzeuge 1381 928 2045 439 426 37 158 28 5 4 1 836 44 11 14 3

4010210ö Ambulanter Lebensmittelhandel einschl. Verkaufsfahrzeuge (Öko) 1 1 1

4010210r Ambulanter Lebensmittelhandel einschl. Verkaufsfahrzeuge (registriert) 1

4010220 Grillfahrzeug und -stand 95 60 149 23 23 1 2 2 1 1 47 14010230 Marktstand 354 219 544 76 75 5 20 1 3 4 155 10 2 1 14020 Anderer Einzelhandel 10 6 6 14020100 Tankstellen mit Lebensmittelverkauf 291 193 243 87 87 2 26 1 131 3 24020200 Fitness-Center / Sonnenstudio 143 78 97 25 24 1 9 1 384020300 Reformhaus / Naturkostladen 44 33 51 15 15 3 14 27 1 14020400 Apotheke 279 112 125 8 8 1 24 1 304020500 Drogerie / Parfümerie 478 335 492 32 22 10 225 5 1 1154020600 Kiosk Mini-Märkte 354 223 280 67 63 4 18 93 24020700 Versandhandel 13 8 11 2 2 1 3

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Gesamt Inspek-tion

Probe

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

4020800 Sanitätshaus 14 7 7 1 1 3 3 14020900 Sonderpostenverkauf 38 33 70 7 6 2 23 104030 Einzelhandel von Tabak und

Tabakerzeugnissen 7 1 1

4030100 Tabakwarengeschäft 54 33 55 7 7 114040 Einzelhandel von kosmetischen Mitteln 9 4 4 1 1 1 1 14040100 Gewerblicher Anwender kosmetischer

Mittel z.B. Kosmetikstudio/ Friseurbetriebe

661 76 84 8 6 2 16 8

4040200 Kosmetikgeschäft und -abteilung 24 6 7 1 1 1 2 2 14040300 Ambulanter Verkauf von kosmetischen

Mitteln 3 2 2 1 1 1

4050 Einzelhandel von Bedarfsgegenständen 70 35 61 2 2 16 13 14050010 Einzelhandel von Bedarfsgegenständen

mit Lebensmittelkontakt 82 39 86 10 8 2 40 1 15 1

4050020 Einzelhandel von Bedarfsgegenständen mit Haut-/ Schleimhautkontakt 100 64 102 2 2 34 1 7 1

4050100 Spielwarengeschäft und Hobbymarkt 90 34 43 3 1 2 17 2 64050200 Haushaltswarengeschäft und sonstiger

Handel mit Bedarfsgegenständen 218 127 231 17 8 9 111 21 1 1

Summe 40 10715 7592 14521 3568 3388 484 5225 132 93 160 14 6849 313 102 66 2550 Dienstleistungsbetriebe*50 Dienstleistungsbetriebe 5 4 9 1 1 1 25010 Küchen und Kantinen 31 18 20 9 9 105010100 Großküche Großkantine (>100 Essen

täglich) 668 645 1623 496 494 27 233 56 2 9 1104 30 13 7 2

5010200 Küche Kantine (<100 Essen täglich) 1173 1074 1882 669 669 4 86 8 1 4 1062 12 5 8 15010210 Küche in Schule und Kindereinrichtung 174 163 295 86 85 1 6 1 117 1 15010300 Industrielle Speisenproduktion (Catering) 3 3 7 1 1 1 35010400 Verpflegungsdienst Bringdienst 344 294 421 105 104 1 8 1 2 135 1 15010500 Essenausgabestelle 2345 2016 2961 997 996 4 11 5 7 1 1369 2 35010600 Partyservice 135 105 187 55 55 2 7 2 1 1 85 6 15010600r Partyservice (registriert) 1 1 15020 Gaststätten und Imbißeinrichtungen 31 24 42 13 13 4 1 275020100 Speisegaststätte 5749 4912 9078 3431 3421 79 439 78 7 39 6 6282 334 95 38 125020100r Speisegaststätte (registriert) 2 2 9 2 2 1 2 9 15020200 Schankwirtschaft 1264 766 971 310 309 1 12 2 1 410 14 6 15020210 Pension Hotel (garni) 301 213 277 92 91 1 4 137 5

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Gesamt Inspek-tion

Probe

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

5020300 Imbissbetriebe einschl. mobile Einrichtung 2958 2461 5120 1614 1604 60 345 48 10 25 20 3056 138 45 28

5020400 Cafes/ Milchbars/ Eisdiele ohne eigene Herstellung 602 516 923 305 302 26 139 8 18 511 21 9 2 3

5020500 Gasthausbrauerei 7 6 10 1 1 1 4 35020700 Konzessionierter Betrieb auf Volksfesten

und anderen öffentlichen Veranstaltungen

338 128 904 50 50 4 20 2 4 1 335 5 7

5030 Veranstalter von Volksfesten Märkten Messen und anderen öffentlichen Veranstaltungen

235 120 276 23 21 2 4 2 2 5 39 6 1

Summe 50 16366 13471 25016 8260 8228 214 1326 213 36 105 26 14696 576 177 93 1960 Hersteller auf Einzelhandelsstufe*60 Hersteller die im wesentlichen auf der

Stufe des Einzelhandels verkaufen 2 2 5 1 1 3 4

6010 Gewerbebetriebe 1 1 1 1 1 16010100 Fleischerei/ Metzgerei mit Schlachthaus 30 26 88 19 17 5 31 1 47 3 16010100r Fleischerei/ Metzgerei mit Schlachthaus

(registriert) 70 67 273 51 50 15 123 1 1 6 174 13 4 13 3

6010100z Fleischerei/ Metzgerei mit Schlachthaus (zugelassen) 5 5 33 4 4 1 13 17 1 1

6010200 Fleischerei/ Metzgerei ohne Schlachthaus 56 53 202 38 37 13 87 3 143 16 2 4

6010200r Fleischerei/ Metzgerei ohne Schlachthaus (registriert) 173 169 654 125 118 35 324 10 25 404 37 3 16 1

6010200z Fleischerei/ Metzgerei ohne Schlachthaus (zugelassen) 4 4 15 4 3 3 13 14 1

6010300 Bäckerei 487 472 1355 360 356 41 562 13 2 34 2 995 53 12 196010300ö Bäckerei (Öko) 2 2 12 2 2 1 4 1 86010300z Bäckerei (zugelassen) 1 1 4 1 1 1 1 6 16010400 Konditorei 50 47 129 32 32 3 55 4 88 12 2 26010500 Hersteller von Speiseeis Eisdiele 226 209 461 129 117 37 220 3 23 1 278 27 11 10 16010600 Hersteller von alkoholischen Getränken 1 1 1 1 1 2 1 16010610 Klein- und Abfindungsbrennerei 1 1 16010700 Hersteller von Fisch- und

Fischereierzeugnissen 42 41 115 26 25 2 57 5 48 2 1

6020 Direktvermarkter mit eigener Herstellung von Lebensmitteln tierischer Herkunft 13 8 16 5 5 4 1 1 10

6020100 Direktvermarkter Milch 1 1 1 3

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Gesamt Inspek-tion

Probe

Maßnah-men im

Sinne der Leitl. Insg.

Ver-war-nung

Ver-fügung

Ver-dachts-proben

Be-schwer-

de-proben

Ver-folgs-

proben

sonst.Proben

kontrollierte Betriebe

Betriebe Erfassung

gesamt Kon-trollen

kontr. Betriebe

beanstandete Betriebe

Plan-proben

Anzahl der genommenen Proben Anzahl der Maßnahmen

Straf-ver-

fahren

Buß-geld

BA-Code Betriebe

6020210 Direktvermarkter Vorzugsmilch 1 1 26020220 Direktvermarkter Erzeugnisse auf

Milchbasis wärmebehandelte Milch 19 19 48 10 9 5 39 2 27

6020300 Direktvermarkter Fleisch Fleischerzeugnisse Wurstwaren 63 52 123 30 30 6 47 1 3 64 2 1 1 1

6020300r Direktvermarkter Fleisch Fleischerzeugnisse Wurstwaren (registriert)

17 14 19 6 6 1 10 7

6020310 Direktvermarkter Wildfleisch 170 28 42 12 12 4 21 16020310r Direktvermarkter Wildfleisch (registriert) 8 7 9 1 1 3 16020320 Direktvermarkter Geflügelfleisch

Geflügelfleischerzeugnisse 50 40 86 13 13 1 6 30 1 2

6020320ö Direktvermarkter Geflügelfleisch Geflügelfleischerzeugnisse (Öko) 1 1 1

6020320r Direktvermarkter Geflügelfleisch Geflügelfleischerzeugnisse (registriert) 4 4 9 2 2 3

6020400 Direktvermarkter Fisch Fischereierzeugnisse 43 37 67 23 23 4 29 6 1 44 2 1

6020600 Direktvermarkter Honig 148 16 16 2 2 8 26020700 Direktvermarkter Eier 23 10 14 4 4 1 9 3 5 26020700z Direktvermarkter Eier (zugelassen) 1 1 1 26030 Direktvermarkter mit eigener Herstellung

von Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft 24 22 30 13 13 3 12 27 1

6030100 Direktvermarkter Getreideerzeugnisse Backwaren Teigwaren etc. 5 3 6 2 2 4

6030220 Direktvermarkter Erzeugergemeinschaft 6 4 6 3 3 1 1 56030400 Direktvermarkter alkoholfreie Getränke 5 4 9 1 1 1 16030500 Direktvermarkter/Verkaufstelle Obst und

Gemüse 40 23 29 12 10 3 17 13

6040 Direktvermarkter mit eigener Herstellung von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft

12 11 26 7 7 2 14 3 23 1

Summe 60 1805 1407 3909 940 905 187 1704 37 4 111 4 2515 172 43 66 8 Gesamtsumme 36198 24349 50294 13367 13074 1003 9950 456 134 440 83 25693 1129 393 258 63

* Betriebe, die nicht genauer differenziert werden konnten.

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2 Schlachttier- und Fleischuntersuchung 2.1 Auswertung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Die Anzahl der vorhandenen Bediensteten für die Überwachung der Fleisch- und Geflügel-fleischhygiene ist vergleichbar mit der in der Lebensmittelüberwachung. Allerdings führen noch 216 zusätzlich beauftragte Tierärzte ergänzende Schlachttier- und Fleischuntersuchun-gen durch. Der Umfang und die Ergebnisse der bakteriologischen Fleischuntersuchungen, entsprachen denen der Vorjahre. Die Anzahl der TSE-Untersuchungen bei Rind und Schaf hat sich mehr als halbiert, insbe-sondere durch den Wegfall der Rinderschlachtung in einem großen Schlachthof. Positive Ergebnisse wurden nicht festgestellt.

2.2 Statistische Angaben zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung Tabelle 5: Durchgeführte Laboruntersuchungen im Rahmen der Fleisch- und Geflügel-

fleischuntersuchung

Bakteriologische Untersuchungen Tierart Anzahl davon positiv* in % Kälber 6 Rinder (ohne Kälber) 229 65 28 Schweine 716 267 37 Schafe Ziegen Einhufer Hauskaninchen Schlachtgeflügel Rotwild Dam-/Sikawild Rehwild Schwarzwild 2 1 50 Hase/Kaninchen Gams- / Muffelwild Federwild insgesamt 953 333

* positiv im Sinne einer reglementierten Beurteilung Tabelle 6: Anzahl und Ergebnis der BSE-/TSE-Untersuchungen bei Schlachttieren

Rind Schaf Ziege Anzahl davon + Anzahl davon + Anzahl davon +

10.592 0 472 0 43 0

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3 Ergebnisse und Auswertung der amtlichen Untersuchung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie Weinerzeugnissen 3.1 Lebensmittel Die Anzahl der untersuchten Lebensmittelproben hat sich um 11 % gegenüber dem Vorjahr reduziert. Der Rückgang erfolgt nicht ungewollt und ist mit der größeren Differenzierung der Ämter bei der Auswahl der Planproben im Zusammenhang mit der eingeführten Risikobe-wertung zu verstehen. Hinsichtlich Anzahl und Erzeugnis der zu untersuchenden Lebensmit-telproben erfolgt in Brandenburg die Auswahl der Planproben zu 80 % durch die Überwa-chungsämter vor Ort und zu 20 % durch das LLB. Die Beanstandungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 15,8 % auf 17,4 % erhöht, was sich mit der risikoorientierten Probenahme erklärt. Welche Warenobergruppen wie oft untersucht und beanstandet wurden zeigt Tabelle 8. Die Lebensmittel mit den höchsten Beanstandungsquoten zeigt Tabelle 7. Tabelle 7: Warengruppen mit den höchsten Beanstandungsquoten

Kode Lebensmittel Proben-anzahl

Anzahl beanstandeter

Proben Beanstandungen

in %

51 Nährstoffkonzentrate, Nah-rungsergänzungsmittel 87 45 51,7

41 Konfitüren u. ä. 101 48 47,5

42 Speiseeis, -halberzeugnisse 558 204 36,6

20 Feinkostsalate, Mayonnaisen u. ä. 486 152 31,3

37 Spirituosen, -haltige Getränke 50 15 30,0

Kommt es bei der Untersuchung zu Beanstandungen, werden diese entsprechend Tabelle 9 codiert. Von den insgesamt 27 verschiedenen Beurteilungsgründen sind die folgenden am häufigsten herangezogen, wobei für ein beanstandetes Lebensmittel mehrere unter-schiedliche Beurteilungsgründe möglich sind.

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Tabelle 8: Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenstände, kosmetischen Mitteln insgesamt (G = Gesamtproben, P = Planproben, Vd = Verdachtsproben, Vf = Verfolgsprobe, B = Beschwerdeproben, S = sonst. Proben)

Probenzahl davon beanstandet ZEBS-

Kode Warenobergruppe G P Vd Vf B S G % P Vd Vf B S

01 Milch 217 212 2 2 1 8 3,7 7 102 Milchprodukte 241 208 7 22 4 33 13,7 21 4 5 303 Käse 299 279 8 9 3 56 18,7 50 4 1 104 Butter 66 64 2 9 13,6 9 05 Eier, Eiprodukte 264 245 14 4 1 25 9,5 23 1 106 Fleisch 661 551 59 40 11 133 20,1 80 32 13 807 Fleischerzeugnisse 889 756 60 47 26 209 23,5 158 25 15 1108 Wurstwaren 944 859 19 55 11 272 28,8 224 12 29 710 Fische, Fischzuschnitte 179 144 9 23 3 27 15,1 17 2 811 Fischerzeugnisse 251 223 17 8 3 28 11,2 18 7 1 212 Krusten-, Schalen-, Weichtiere u. ä. 50 45 5 4 8,0 2 2 13 Fette u.Öle 243 214 3 25 1 5 2,1 4 1 14 Suppen, Saucen 166 163 2 1 23 13,9 23 15 Getreide 53 51 2 3 5,7 1 2 16 Getreideprod., Backvormischg. 122 117 3 1 1 19 15,6 18 1 17 Brote, Kleingebäcke 334 332 1 1 26 7,8 25 118 Feine Backwaren 719 694 8 15 2 136 18,9 126 1 7 220 Feinkostsalate, Mayonnaisen, u. ä. 486 436 18 30 2 152 31,3 138 4 1021 Puddinge, Kremspeisen, Desserts 138 128 8 1 1 15 10,9 15 22 Teigwaren 56 51 4 1 7 12,5 7

23 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalen-obst 147 125 1 3 3 15 1 0,7 1

24 Kartoffeln, stärkerei. Pflanzenteile 117 113 3 1 3 2,6 3 25 Frischgemüse 339 322 10 6 1 11 3,2 9 1 126 Gemüseerzeugnisse u. ä. 173 153 15 1 3 1 12 6,9 7 4 127 Pilze 53 52 1 28 Pilzerzeugnisse 22 19 3 1 4,5 1 29 Frischobst 344 332 2 4 6 14 4,1 11 1 230 Obstprodukte 73 71 1 1 31 Fruchtsäfte 131 125 3 1 2 22 16,8 20 1 132 Alkoholfreie Getränke 127 112 3 7 5 13 10,2 9 1 1 233 Wein 80 59 4 5 12 9 11,3 6 2 134 Erzeugnisse aus Wein 54 51 3 5 9,3 5 35 weinähnliche Getränke u. a. 37 36 1 11 29,7 11 36 Bier, bierähnliche Getränke 140 129 2 5 4 15 10,7 13 237 Spirituosen, -haltige Getränke 50 48 2 15 30,0 14 1 39 Zucker 15 14 1 40 Honig, Brotaufstriche 187 182 4 1 52 27,8 50 2 41 Konfitüren u. ä. 101 97 2 1 1 48 47,5 45 2 142 Speiseeis, -halberz. 558 486 13 58 1 204 36,6 171 4 28 143 Süßwaren 73 67 2 2 2 10 13,7 8 1 144 Schokoladenwaren 60 57 1 2 6 10,0 5 145 Kakao 10 10 46 Kaffee u. ä. 50 50 2 4,0 2 47 Tee u. ä. 57 57 14 24,6 14 48 Säuglings- u. Kleinkindernahrg. 87 70 16 1 2 2,3 2 49 Diätetische LM 110 105 2 2 1 13 11,8 12 1 50 Fertiggerichte, zuber. Speisen 499 409 69 9 12 54 10,8 42 6 2 451 Nährstoffkonzentr. u. Nahrungserg. 87 78 5 2 2 45 51,7 36 5 2 252 Würzmittel 80 66 7 5 2 13 16,3 11 253 Gewürze 39 34 2 3 2 5,1 1 1 54 Aromastoffe 56 Hilfsm. aus Zusatzst. u./o. LM 4 3 1 1 25,0 1

57 Zusatzstoffe, wie Zusatzstoffe verwend. Lebensmittel u. Vitamine 14 11 1 1 1

59 Trink-,Mineral-,Tafel-,Quellwasser 187 164 4 13 6 40 21,4 29 2 4 5 Lebensmittel gesamt 10483 9479 424 418 134 28 1828 17,4 1504 133 128 63

60 Tabak- u. Tabakerzeugnisse 81 Verpackung für Kosmetik u. Tabak 82 BG mit Körperkontakt u. Körpflege 190 186 3 1 9 4,7 9 83 Reinigungs- u. Pflegemittel 61 60 1 84 Kosmetische Mittel 301 300 1 25 8,3 25 85 Spielwaren u. Scherzartikel 95 90 5 6 6,3 6 86 BG mit Lebensmittelkontakt 126 112 11 1 2 10 7,9 7 1 2

insgesamt 11256 10227 445 419 137 28 1878 16,7 1551 133 129 65

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Tabelle 9: Kodierung der Beurteilungsgründe für die Beanstandung von Lebensmitteln

Kode Beanstandungsgrund Lebensmittel Rechtsgrundlagen (beispielhaft) Gruppie-

rung 1 gesundheitsschädlich

(mikrobiologische Verunreinigung) Art. 14 (1) i. V. m. (2) lit. a VO (EG) 178/2002; § 5 (1) LFGB

(A)

2 gesundheitsschädlich (andere Ursachen)

Art. 14 (1) i. V. m. (2) lit. a VO (EG) 178/2002; § 5 (1) LFGB

(B)

3 gesundheitsgefährdend (mikrobiologische Verunreinigung)

VO n. § 13 (1) LFGB; VO n. § 34 LFGB (A)

4 gesundheitsgefährdend (andere Ursachen)

VO n. § 13 (1) LFGB; VO n. § 34 LFGB (B)

5 nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Verunreinigung)

Art. 14 (1) i. V. m. (2) lit. b VO (EG) 178/2002 (A)

6 nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen)

Art. 14 (1) i. V. m. (2) lit. b VO (EG) 178/2002; § 11 (2) Nr. 1 LFGB

(B)

7 nachgemacht/ wertgemindert/ ge-schönt

§ 11 (2) Nr. 2 LFGB; VO n. § 13 (4) LFGB (C)

8 irreführend Art. 16 VO (EG) 178/2002; § 11 (1) LFGB (D)

9 unzulässiger Hinweis auf "naturrein" o. ä. Rechtsgrundlage nicht mehr gege-ben, Kode nicht mehr anwenden ab Version 1.11

(D)

10 unzulässige gesundheitsbezogene Angaben

§ 12 (1) LFGB (D)

11 Verstöße gegen Kennzeichnungsvor-schriften

VO n. § 35 LFGB (D)

12 Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichma-chung

VO n. § 13 (3) Nr. 1 LFGB (D)

13 Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung § 6 (1) LFGB (C)

14 Pflanzenschutzmittel, Überschreitun-gen von Höchstgehalten

§ 9 (1) Nr. 1 LFGB (B)

15 Pflanzenschutzmittel, unzulässige Anwendung

§ 9 (1) Nr. 2 LFGB (B)

16 Pharmakologisch wirksame Stoffe, Überschreitungen von Höchstgehalten oder Beurteilungswerten

VO (EWG) 2377/90; § 10 LFGB (B)

17 Schadstoffe, Überschreitungen von Höchstgehalten

VO (EG) 466/2001; VO n. § 13 (5) LFGB (B)

18 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützte VO (andere Ursachen)

(E)

19 Verstöße gegen sonstige, Lebensmittel betreffende nationale Rechtsvorschrif-ten

z.B. MilchG, MargarineG, Branntwein-MonopolG

(E)

20 Verstöße gegen unmittelbar geltendes EG-Recht (ausgenommen Kennzeich-nung)

(E)

21 keine Übereinstimmung mit Hilfsnor-men, stoffliche Beschaffenheit

BGA, BfR, BVL, DGF, DIN u.a. freiwillige Ver-einbarungen

(C)

22 Verstoß gegen Bestrahlungsverbot § 8 (1) LFGB

23 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützte VO (mikrobiologische Verunreinigungen)

z.B. Diät V, Mineral- und Tafelwasser V (A)

24 keine Übereinstimmung mit Hilfsnor-men, mikrobiologische Verunreinigung (mikrobiologische Verunreinigung)

BGA, BfR, BVL, DGF, DIN u. a. freiwillige Vereinbarungen

(A)

25 Pharmakologisch wirksame Stoffe, unzulässige Anwendung

VO (EWG) 2377/90; § 10 LFGB (B)

26 Genetisch veränderte Mikroorganis-men, unzulässige Verwendung

VO (EG) 1829/2003, Art.4 (C)

27 Genetisch veränderte Mikroorganis-men, fehlende Kennzeichnung

VO (EG) 1829/2003, Art.13 (D)

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Tabelle 10: Häufige Beurteilungsgründe unter Berücksichtigung der hauptsächlich betroffenen Lebensmittel

Beurteilungsgründe (Kode) An-zahl

Beanstandun-gen in %

hauptsächlich betroffene Lebensmittel

Kennzeichnungsvorschriften (11) 420 19,0 Honig, Konfitüren

Nachgemacht / wertgemindert (7) 411 18,6 Wurstwaren, Fleischer-zeugnisse

Zusatzstoffe, fehlende Kennzeich-nung (12) 288 13,1 Fleischsalate,

Wurstwaren Irreführung (8) 269 12,2 Wurstwaren, Speiseeis Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiolog. Verunreinigung) (5) 247 11,2 Fleisch, -erzeugnisse,

Wurstwaren Die besonders schwerwiegenden Beanstandungen gesundheitsschädlich/-gefährdend wurden überwiegend auf Grund des Nachweises von Salmonellen 84x (3,8 %) ausgespro-chen. Einzelheiten sind aus Tabelle 11 ersichtlich. Tabelle 11: Warengruppen mit den häufigsten Beurteilungsgründen

gesundheitsschädlich/-gefährdend (Kode 1 - 4)

Kode Lebensmittel Proben-zahl

Anzahl Beurteilungsgründe

Kodierung 1 - 4 Beanstandungen

in %

10 Fische, Fischzuschnitte 179 6 3,4

06 Fleisch 661 21 3,2

07 Fleischerzeugnisse 889 25 2,8

11 Fischerzeugnisse 251 7 2,8

08 Wurstwaren 944 10 1,1

Tabelle 12 zeigt einen Gesamtüberblick hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsgründe bei beanstandeten Lebensmitteln.

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Tabelle 12: Beanstandungen von Lebensmitteln insgesamt (ohne Wein und Erzeugnisse aus Wein)

Beurteilungsgründe Warenobergruppe G 1 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Beanst. ges.

Milch 217 1 3 4 8 Milchprodukte 241 22 2 1 2 1 5 33 Käse 299 12 2 18 11 24 1 68 Butter 66 1 6 6 13 Eier, Eierprodukte 264 3 1 4 11 8 1 28 Fleisch 661 21 54 14 49 8 3 2 151 Fleischerzeugnisse 889 22 2 1 45 13 89 30 21 18 12 5 258 Wurstwaren 944 8 2 45 14 146 50 37 54 2 7 6 371 Fische, Fischzuschnitte 179 1 4 1 5 6 6 3 4 30 Fischerzeugnisse 251 3 1 3 4 1 5 4 2 2 2 1 28 Krustentiere u. ä. 50 1 1 3 1 6 Fette u. Öle 243 1 1 2 1 5 Suppen, Saucen 166 1 2 17 1 2 1 24 Getreide 53 1 3 Getreideprodukte, Backvormischungen 122 1 2 11 4 3 21 Brot, Kleingebäck 334 2 3 4 1 17 27 Feine Backwaren 719 1 22 6 19 23 28 20 8 14 141 Feinkostsalate, Majonäsen 486 3 10 10 3 38 86 2 18 170 Puddinge, Kremspeisen 138 2 1 1 6 3 1 2 1 17 Teigwaren 56 7 7 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 147 1 2 3 Kartoffeln, stärkereiche Pflanzenteile 117 1 2 3 Frischgemüse 339 1 2 1 7 11 Gemüseerzeugnisse 173 1 1 3 1 1 4 1 1 1 14 Pilze 53 - Pilzerzeugnisse 22 1 1 Frischobst 344 2 2 3 8 15 Obsterzeugnisse 73 - Fruchtsäfte 131 3 1 2 1 15 2 1 25 alkoholfreie Getränke 127 2 3 4 3 1 13 weinähnliche Getränke 37 4 2 4 2 2 1 15 Bier, bierähnliche Getränke 140 1 7 1 7 1 2 19 Spirituosen, -haltige Getränke 50 1 3 12 5 1 22

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Beurteilungsgründe Warenobergruppe G 1 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Beanst. ges.

Zucker 15 - Honig, Brotaufstrich 187 3 1 47 6 57 Konfitüren u. ä. 101 1 5 45 21 10 6 88 Speiseeis, -halberzeugnisse 558 4 21 41 18 22 106 22 234 Süßwaren 73 1 8 2 1 12 Schokoladen-, -waren 60 1 1 5 7 Kakao 10 - Kaffee u. ä. 50 2 2 Tee u. ä. 57 1 1 1 6 2 1 4 16 Säuglings- u. Kleinkindernahrung 87 1 1 2 Diätetische Lebensmittel 110 4 4 2 2 8 3 1 1 25 Fertiggerichte, zubereitete Speisen 499 3 1 10 5 1 1 3 28 3 1 3 59 Nährstoffkonzentrate 87 1 28 5 22 2 10 20 2 1 2 93 Würzmittel 80 1 1 10 2 14 Gewürze 39 2 1 3 Essenzen, Aromastoffe - Hilfsmittel aus Zusatzstoffen u./o. Lebensmitteln 4 1 1 Zusatzstoffe 14 - Trink-, Mineral-, Tafel-, Quellwasser 187 1 8 1 21 11 42 Summe 10.349 67 10 7 247 89 411 269 10 420 288 54 18 1 4 87 134 10 2 14 61 2205

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3.2 Kosmetische Mittel Von 301 untersuchten Proben wurden 33 (11 %) beanstandet. Davon 18x wegen Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften, 11x wegen Irreführung und 3x mit der Beurteilung „ge-sundheitsschädlich“. In diesen Fällen handelte es sich 2x um Zahncreme aus China mit ei-nem nicht zugelassenen Zusatzstoff sowie 1x um mikrobiell belastete Tätowierfarbe.

3.3 Bedarfsgegenstände Zur Untersuchung gelangten 472 Proben von denen 25 (5 %) beanstandet wurden, überwie-gend wegen Verstößen zur stofflichen Beschaffenheit.

3.4 Weinerzeugnisse Gezogen und untersucht wurden 171 Proben, wobei 41 (24 %) beanstandet wurden, haupt-sächlich wegen nicht vorschriftsgemäßer oder irreführender Bezeichnung und Aufmachung.

3.5 Ausgewählte Untersuchungsschwerpunkte 3.5.1 Pathogene Mikroorganismen / Toxine

Tabelle 13 zeigt die Salmonellensituation der vergangenen fünf Jahre. Danach findet man durchschnittlich unverändert jedes Jahr in 1 % der darauf untersuchten Proben Salmonellen. Geflügelfleisch und -produkte sind nach wie vor die Lebensmittelgruppe, von der das höchs-te Risiko einer Gesundheitsschädigung ausgeht, gefolgt von Fleisch und -produkten. (Tabelle 14) Tabelle 13: Positive Salmonellenbefunde 2003 - 2007

Jahr Untersuchungszahl positiver Nachweis in %

2003 6294 1,54 2004 5385 1,10 2005 4962 0,73 2006 5682 1,23 2007 5160 1,01

Tabelle 14: Nachweis pathogener Erreger /Toxine in ausgewählten Warengruppen

Erzeugnis Salmonellen in %

übrige pathogene Erreger/Toxine

in % Geflügelfleisch und -produkte 7,8 0 Fleisch und -produkte 2,2 0 Eier und Eiprodukte, eihaltige Speisen

1,2 0

Feinkostsalate, Mayonnaisen, Soßen

0,6 0

Feine Backwaren 0,2 0 Milch und -produkte 0 3,4

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Auf andere pathogene Erreger und deren Toxine wurde in 13.755 Fällen gesucht, je nach Erreger in unterschiedlicher Intensität. Bei Milch und -produkten waren 3,4 % der untersuchten Proben mikrobiell mit E. Coli be-lastet. Es handelte sich dabei um aufgeschlagene Sahne aus Sahneautomaten, wie sie be-sonders in Cafes und Eisdielen zu finden ist. Einzelheiten hinsichtlich der Untersuchungen auf pathogene Erreger sind aus den Tabellen 15 und 16 zu entnehmen.

3.5.2 Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PSM) in oder auf Lebensmitteln

Im Jahre 2007 wurden insgesamt 926 Lebensmittelproben auf PSM untersucht, davon 648 Proben von Obst und Gemüse. Höchstmengenüberschreitungen (HMÜ) wurden 22 festge-stellt, am meisten bei Obst und Gemüse, wobei besonders Tomaten (5x) auffällig waren. Die überwiegende Anzahl der HMÜ betraf Erzeugnisse, die von Betrieben in den Verkehr gebracht werden, welche nicht in Brandenburg ansässig sind. Derartige Fälle wurden zwecks Prüfung von einzuleitenden Maßnahmen an die zuständigen Behörden außerhalb Branden-burgs abgegeben. Bei den tierischen Lebensmitteln gab es vier Überschreitungen. Hierbei handelte es sich um DDT, nachgewiesen in Aalen aus Brandenburg. Tabelle 17 zeigt eine Übersicht der untersuchten Lebensmittel und der erzielten Analyseer-gebnisse. Im Rahmen der Berichterstattung des BVL zu Pflanzenschutzmittel-Rückständen wird auch dann von Höchstmengenüberschreitungen gesprochen, wenn das Messergebnis über der Höchstmenge liegt, aber der analytische Fehler unberücksichtigt bleibt, was zu kei-nen Beanstandungen führt und keine Maßnahmen nach sich zieht. In diesem Bericht werden nur die vollzugsrelevanten HMÜ unter Berücksichtigung des analytischen Fehlers in der Ta-belle 17 aufgeführt. Weiterhin wurden weitere 27 Messergebnisse an das BVL als HMÜ ohne Beanstandungen übermittelt.

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Tabelle 15: Auf Salmonellen untersuchte Lebensmittel und positive Nachweise

Flei

sch

und

Flei

schp

rodu

kte

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sch

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dukt

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te S

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en

Gew

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, W

ürzm

ittel

übrig

e Le

bens

mitt

el

insg

es.

Lebe

nsm

ittel

Warengruppen

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Untersuchungszahl 1332 166 245 484 437 273 504 541 493 35 650 5160

Salmonellenfunde

Gesamtzahl 30 13 3 3 1 1 1 52

% zur Untersuchungszahl 2,2 7,8 1,2 0,6 0,2 0,4 0,15 1,0

davon S. typhimurium

Gesamtzahl 16 1 17

% zu Salmonellenfunden 53,3 33,3 32,7

davon S. enteritidis

Gesamtzahl 1 2 1 4

% zu Salmonellenfunden 33,3 66,7 100 7,69

sonstige Salmonellen

Gesamtzahl 14 13 1 1 1 1 31

% zu Salmonellenfunden 46,7 100 33,3 33,3 100 100,00 59,6

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Tabelle 16: Auf pathogene Mikroorganismen und Toxine untersuchte Lebensmittel

Erreger / Toxine

Flei

sch

und

Flei

schp

rodu

kte

Gef

lüge

lflei

sch

und

-pro

dukt

e

Eier

, Eip

rodu

kte,

ei

halti

ge S

peis

en

Fein

kost

sala

te,

May

onna

isen

, So

ßen

Bac

k- u

nd

Kon

dito

reiw

aren

Fisc

he, M

eere

stie

re

und

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Pro

dukt

e

Milc

h un

d

Milc

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dukt

e

Spei

seei

s

Fert

igge

richt

e,

zube

reite

te S

peis

en

Gew

ürze

übrig

e Le

bens

mitt

el

insg

es.

Lebe

nsm

ittel

Anzahl der Untersuchungen 780 113 5 454 203 709 550 20 2 20 2856 Staphylococcus aureus

Anzahl der Überschreitungen

Anzahl der Untersuchungen 916 87 4 25 58 19 2 7 15 1133 Listeria monocytogenes

Anzahl der Überschreitungen 1 1

Anzahl der Untersuchungen 1082 108 4 468 436 262 424 552 472 34 754 4596 Escherichia coli

Anzahl der Überschreitungen 14 1 15

Anzahl der Untersuchungen 462 29 2 472 432 11 690 5 344 27 215 2689 Bacillus cereus

Anzahl der Überschreitungen

Anzahl der Untersuchungen 1266 129 3 15 1 333 498 2 32 19 45 2343 Clostridium perfringens

Anzahl der Überschreitungen 2 2

Anzahl der Untersuchungen Yersinia enterocolitica

Anzahl der Überschreitungen

Anzahl der Untersuchungen 6 9 1 3 1 69 6 9 34 138 Campylobacter

Anzahl der Überschreitungen

gesamt Anzahl Untersuchungen 4512 475 19 1437 869 868 2409 1117 884 82 1083 13755

gesamt Überschreitungen 17 1 18

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Tabelle 17: Rückstände an Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln insgesamt

Probenzahl mit Rückständen unter der Höchstmenge Lebensmittel

Anzahl der

unter- suchten Proben

Probenzahl ohne

Rückst. bzw. nicht

bestimmbar1

Rückst.2

Rückst.3

Rückst.> 3

Rückst.

Probenzahl mit Höchstmengen-

überschreitungen

Milch 67 42 24 1 Milchprodukte, sonstiger Käse 5 4 1 Käse 9 6 1 2 Butter 11 9 2 Eier, Eierprodukte 1 1 Niere (Rind, Schwein, Lamm) Geflügel 1 1 sonst. Fleisch 1 1 Seefische 2 1 1 Süßwasserfische 21 7 3 2 5 4 Fischerzeugnisse 3 2 1 Krusten-, Schalen-, Weichtiere 7 7 Weizen 14 10 1 3 Roggen 9 8 1 sonst. Getreide Getreideprodukte 13 12 1 Hülsenfr., Ölsamen, Schalen-obst 4 4 Kartoffeln 57 35 15 6 1 Kopfsalat 20 3 5 3 9 Feldsalat 2 2 sonst. Blattgemüse 56 21 12 8 8 7 Spargel 23 22 1 Tomaten 76 21 12 12 12 14 5 Gemüsepaprika 45 11 8 4 3 18 1 Mohrrübe 16 3 2 7 3 1 sonst. Frischgemüse 67 37 9 8 6 6 1 Gemüseerzeugnisse 4 2 1 1 Erdbeeren 71 9 8 9 11 33 1 Johannisbeeren 16 4 1 10 1 Weintrauben 41 8 8 6 3 14 2 sonst. Beerenobst 13 6 4 2 1 Äpfel 49 20 2 5 3 18 1 sonst. Kernobst 21 5 3 2 3 8 Pfirsiche 9 2 2 2 3 sonst. Steinobst 55 16 11 7 5 14 2 Orangen 11 3 3 3 2 sonst. Zitrusfrüchte 21 2 3 4 3 8 1 Exotische Früchte 30 7 15 7 1 sonst. Frischobst Obstprodukte 2 1 1 Fruchtsäfte, -nektare 15 13 2 Honig, Brotaufstrich 18 17 1 Konfitüren, Fruchtzubereitungen 6 5 1 Tee, teeähnliche Erzeugnisse 14 8 2 1 1 2

Summe 926 393 133 136 70 172 22

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3.5.3 Nitratgehalte in Lebensmitteln Bei allen 82 auf Nitrat untersuchten Lebensmitteln wurden keine Höchstmengenüberschrei-tungen festgestellt. Wie bereits im letzten Jahr eingeschätzt wurde, kann derzeit von keiner besonderen Nitrat-Problematik gesprochen werden. Tabelle 18: Nitrat in Gemüse / -erzeugnissen insgesamt

Erzeugnis Anzahl unter-

suchter Proben

niedrigster Nitratwert

mg/kg

höchster Nitratwert

mg/kg

Probenzahl mit Höchstmengen-überschreitung

Kartoffeln - - - - Kopfsalat 20 535 3725,0 - Feldsalat 2 1994,0 3007,0 - Eisbergsalat 12 344,0 1322,0 - sonst. Blattgemüse 24 176,0 4415,0 - Spinat (Tiefkühlkost ) 5 281,0 955,0 - Säuglingsnahrung 19 7,3 120,4 - Gesamt 82 0

3.5.4 Schwermetalle in Lebensmitteln Innerhalb der Gruppe der Schwermetalle wurden insgesamt 662 Analysen auf diverse Schwermetalle durchgeführt, wobei vier Höchstmengenüberschreitungen (2x Quecksilber, 1x Blei, 1x Cadmium) ermittelt wurden. Tabelle 19: Untersuchungen auf Schwermetalle

Anzahl der Element Untersuchungen Höchstmengen-

überschreitungen Cadmium 201 1 Blei 198 1 Quecksilber 55 2 Zink 37 0 Arsen 26 0 Selen 22 0 Nickel 9 0 Kupfer 114 0 Gesamt 662 4

Einzelheiten zu den am häufigsten bestimmten Elementen sind in Tabelle 20 dargestellt.

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Tabelle 20: Untersuchung auf Blei, Cadmium, Quecksilber und Kupfer in Lebensmitteln

Blei (mg/kg/l)

Cadmium (mg/kg/l)

Quecksilber (mg/kg/l)

Kupfer (mg/kg/l)

Lebensmittel

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

Anz

ahl P

robe

n

Max

imum

HM

Ü

Milch 12 0,026 12 0,002 12 0,000 Käse Eier, Eierprodukte Geflügel sonst. Fleisch 1 0,000 1 0,000 1 0,003 Fleischerzeugnisse Seefische 3 0,000 3 0,026 3 0,764 1 Hg Süßwasserfische 8 0,072 8 0.002 8 0,138 1 0,000

Fischerzeugnisse 9 1,972 10 0,040 10 1,267 1 Hg1 Pb

Krusten- /Schalen-/Weichtiere 2 0,010 2 0,016 2 0,031 1 0,000 Weizen 3 0,000 3 0,221 1 Cd Roggen 12 0,000 12 0,064 10 0,002 10 4,320 sonst. Getreide 1 0,000 1 0,010 Getreideprodukte 8 0,000 8 0,043 Brote, Kleingebäck 9 0,048 9 0,034 Hülsenfrüchte 3 0,000 4 0,016 Ölsamen 2 0,000 4 0,323 Schalenobst Blattgemüse 14 0,045 14 0,019 14 0,630 Sproßgemüse 1 0,000 1 0,000 1 0,000 Fruchtgemüse 27 0,013 27 0,009 27 1,050 Wurzelgemüse Gemüseerzeugnisse 2 0,026 2 0,013 Pilze 6 0,018 6 0,113 Pilzerzeugnisse 4 0,083 4 0,013 Weintrauben 18 0,010 18 0,000 18 1,270 sonstiges Beerenobst 17 0,019 17 0,012 17 1,000 Kernobst 2 0,000 2 0,000 2 0,000 Steinobst Zitrusfrüchte 9 0,023 9 0,000 9 0,740 exotische Früchte Obstprodukte 3 0,059 3 0,000 Wein 3 0,000 2 0,000 2 0,000 Honige, Brotaufstriche Tee, teeähnliche Erzeugnisse 5 0,611 5 0,040 Säuglings- und Kleinkindernah-rung 2 0,000 1 2,700

Summe 184 187 46 103 4

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3.5.5 Ergebnisse zum Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln Bis auf wenige Ausnahmen (getrocknete Kräuter und Gewürze, Froschschenkel) ist das In-verkehrbringen bestrahlter Lebensmittel in Deutschland verboten. Zur Überwachung dieses Verbotes wurden 21 Lebensmittelproben, davon 10 von Würzmitteln, auf eine unzulässige Bestrahlung oder auf eine nicht ordnungsgemäße Kennzeichnung untersucht. In der Warengruppe Suppen, Saucen, einschließlich Instandnudelsuppen und -gerichte, wurden in vier Fällen bestrahlte Kräuter (zulässig) nachgewiesen, aber die Erzeugnisse wa-ren nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Bei einem Nahrungsergänzungsmittel konnte die Zulässigkeit der Bestrahlung nicht geklärt werden. Die restlichen Proben waren nicht zu be-anstanden

3.5.6 Untersuchungen von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Für gentechnisch veränderten Soja und Mais existieren in der Europäischen Union Vermark-tungszulassungen. Oberhalb eines Schwellenwertes von 0,9 % müssen genetisch veränder-te Lebensmittel besonders gekennzeichnet sein. Untersucht wurden 19 Lebensmittel auf gentechnische Veränderungen. In keinem Fall wurde eine Beanstandung wegen einer fehlenden oder falschen Kennzeichnung ausgesprochen. 4 Zentrale Programme und Controlling 4.1 Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) (Prof. Dr. habil. Körber) 4.1.1 Aufgaben, rechtliche Grundlagen, Organisation Der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) dient zur Überwachung von lebenden und geschlachteten Tieren sowie von Roherzeugnissen tierischer Herkunft bezüglich des Vor-handenseins an Rückständen und Kontaminanten gesundheitlich unerwünschter Stoffe in verschiedenen Produktionsstufen entlang der Lebensmittelkette:

• Kontrolle des Anwendungsverbotes von pharmakologisch wirksamen Stoffen (insb. von Hormonen und Stoffe mit hormoneller Wirkung)

• Überwachung des rechtskonformen Einsatzes von Tierarzneimitteln • Monitoring zur Belastung mit Umweltkontaminanten.

Der NRKP als Ausführung des unmittelbar geltenden EU-Rechts ergibt sich aus der Umset-zung des EU-Hygienepaketes, insbesondere der VO (EG) Nr. 882/2004 (Kontrollverord-nung). Die speziellen EU-Rechtsvorschriften umfassen insbesondere die RL 96/23/EG vom 23.05.1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen, die RL 96/22 vom 29.04.1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormoneller bzw. thyreostatischer Wirkung und von ß-Agonisten in der tierischen Erzeugung, die Entscheidung der Kommission vom 27.10.1997 über Umfang und Häufigkeit der in der RL 96/23/EG vorgesehenen Probenahmen zum Zweck der Untersuchung in Bezug auf bestimmte Stoffe und ihre Rückstände in bestimmten tierischen Erzeugnissen und die VO(EWG) Nr. 2377/90 vom 26.06.1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festlegung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrück-stände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs. National ist der NRKP im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie in der tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung und in der tierischen Lebensmittel-Überwachungsver-ordnung verankert. Der NRKP dient gleichzeitig der Kontrolle zur Einhaltung der nationalen tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften. Der NRKP wird jährlich auf der Grundlage dieser EU-rechtlicher Vorgaben und nationaler Vorschriften durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitet.

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Die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen im Land Brandenburg sind nach MLUV-Erlass vom 15.10.2004 (Organisation und Durchführung) und MLUV-Erlass vom 19.12.2007 (Maß-nahmen bei positiven Rückstandsbefunden) geregelt. Gemäß BVL-Vorgaben und risikoana-lytischen Bewertungen werden die konkreten Festlegungen durch MLUV und LLB erarbeitet, die Probenahme und der Vollzug (einschl. Rückverfolgung der Proben und Maßnahmen bei positiven Rückstandsbefunden) durch die VLÜÄ realisiert sowie Auswertungen und Bericht-erstattung durch das LLB vorgenommen.

4.1.2 Kontrollgruppen, Untersuchungsumfang, Untersuchungsspektrum Der NRKP umfasst alle der Lebensgewinnung dienenden lebenden und geschlachteten Tierarten, einschl. Wild und Aquakulturen, sowie die Primärerzeugnisse vom Tier wie Milch, Eier und Honig. Die EU- und nationalen Rechtsvorschriften bestimmen den jährlichen Untersuchungsumfang in Bezug auf die Schlachtzahlen bzw. die Tierzahlen/Jahresproduktion des Vorjahrs: - jedes 250ste geschlachtete Rind, jedes 2.500ste geschlachtete Schwein und Schaf,

Pferde nach Erfordernis - von Geflügel 1 Probe je 200 t Jahresproduktion, von Aquakulturen 1 Probe je 100 t Jah-

resproduktion, von Kaninchen 1 Probe je 30 t Jahresproduktion, von Wild und Zuchtwild 5 -10 Proben je Bundesland

- von Milch 1 Probe je 15.000 t Jahresproduktion, von Eiern 1 Probe je 1.000 t Jahrespro-duktion, von Honig 1 Probe je 3.000 t Jahresproduktion.

Im Jahr 2007 gelangten insgesamt 9.735 Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zur amtlichen Rückstandskontrolle; davon 8.261 Hemmstoffproben von Schlachttieren. Einzel-heiten sind aus Tabelle 21 zu entnehmen. Tabelle 21: Nationaler Rückstandskontrollplan für lebende und geschlachtete Tiere sowie

tierische Erzeugnisse (NRKP)

Planproben Verdachtsproben Tierart / Lebensmittel

Erzeuger-betriebe

Schlacht-betriebe

Hemm-stoffe

Erzeuger- betriebe

ins-gesamt

NOKO-Proben

Rind 131 107 158 2 240 146 Schwein 20 634 7739 0 31 654 Schaf 1 23 355 0 2 24 Pferd 0 0 2 - - - Geflügel 129 157 - 0 286 14 Kaninchen 3 0 3 0 3 - Wild 17 0 - 0 17 - Fisch 44 0 4 6 50 - Milch 150 0 - 0 150 25 Eier 46 0 - 0 46 - Honig 4 0 - 0 4 - Insgesamt 545 921 8261 8 1474 218

Das Untersuchungsspektrum wird durch den NRKP jährlich festgelegt. Neben diesen Pflicht-stoffen werden weitere Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe entsprechend der aktuellen Erfordernisse und der Überwachungsergebnisse vor Ort eingeleitet. Einen Überblick zu den Stoffgruppen und die Untersuchungsgruppen vermittelt Tabelle 22 . Die angewendeten Bestätigungs- und Screeningmethoden müssen den analytischen Vorga-ben der EU-Entscheidung 2002/657/EG entsprechen. Im Jahr 2007 umfasste das Untersuchungsspektrum im LLB neben dem Hemmstofftest als Screening insgesamt 187 pharmakologisch wirksame Einzelstoffe aller vorgeschriebenen

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Stoffgruppen. Darüber hinaus wurden Proben auf 98 organische und anorganische Umwelt-kontaminanten untersucht. Im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NOKO)von staatlichen Untersuchungsämtern aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Ber-lin und Brandenburg wurden im LLB als Schwerpunktlaboratorium für Stilbene, synthetische Steroide, natürliche Hormone, Cephalosporine und Glucocorticoide insgesamt 218 Proben analysiert. Tabelle 22: Stoffgruppen, bei Schlachttieren und Primärerzeugnissen gemäß RL 96/23/EG

(sowie weitere Stoffe #)

Tierart, Tierische Erzeugnisse

Stoffgruppe

Rin

der,

Scha

fe,

Zieg

en, P

ferd

e,

Schw

eine

Gef

lüge

l

Tier

e de

r A

quak

ultu

r

Milc

h

Eier

Kan

inch

en- u

nd

Zuch

twild

fleis

ch,

Wild

Hon

ig

Stilbene, Stilbenderivate, ihre Salze und Ester

X X X X

Thyreostatika X X X Steroide X X X X Resorcylsäure-Lactone X X X ß-Agonisten X X X Stoffe des Anh. IV der VO EG Nr. 2377/90

X X X X X X #

Antibiotika einschl. Sulfonamide und Chinolone

X X X X X X X

Anthelmintika X X X X X Kokzidiostatika einschl. Nitroimidazole

X X X X

Carbamate und Pyrethroide X X X X Beruhigungsmittel X Nicht steroidale entzündungs-hemmende Mittel

X X X X

Sonstige Stoffe mit pharmako-logischer Wirkung

# #

Organische Chlorverbindungen einschl. PCB

X X X X X X (#) X

Organische Phosphorverbin-dungen

X X X

Chemische Elemente X X X X # X X Mykotoxine X X X X Farbstoffe X Sonstige X (#)

4.1.3 Untersuchungsergebnisse und -bewertung 4.1.3.1 Zielorientierte Stichproben bei Tieren und tierischen Erzeugnissen Durch die zielorientierte Probenauswahl werden nach risikoanalytischen Gesichtspunkten die Überwachungsuntersuchungen auf verbotene Stoffe, auf unzulässige Tierarzneimittelan-wendungen und auf unerwünschte Umweltkontaminanten fokussiert. Aus den Daten können somit keine allgemein gültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung tierischer Erzeugnisse mit Rückständen und Kontaminanten gezogen werden.

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Die Gesamtübersicht zu den Untersuchungen von geschlachteten Tieren und von tierischen Erzeugnissen vermitteln Tabelle 23 und 24. Danach wurden bei 1.955 Rückstandsuntersu-chungen insgesamt 3 positive Rückstandsbefunde ermittelt. Dies entspricht einem Prozent-satz von 0,2 % positiver Rückstandsbefunde bei den eingesandten amtlichen NRKP-Proben. Dieser Anteil liegt innerhalb des Durchschnittswertes für Gesamtdeutschland. Tabelle 23: NRKP-Probenuntersuchungen von geschlachteten Tieren Untersuchte Stoffgruppe Mastkalb Mastrind Kuh Schwein Schaf Summe

verbotene Stoffe - Grup-pe A

2 57 6 369 5 439

Tierarzneimittel - Gruppe B 2 55 8 327 19 411

Kontaminanten - Gruppe B 0 7 3 114 5 129

Insgesamt 4 119 17 810 29 979 Untersuchte Stoffgruppe Masthähnchen sonst. Geflügel Kaninchen Summe

verbotene Stof-fe - Gruppe A 62 30 2 94

Tierarzneimittel - Gruppe B 69 32 1 102

Kontaminanten - Gruppe B 14 4 1 19

Insgesamt 145 66 4 215 Tabelle 24: NRKP-Probenuntersuchungen im Erzeugerbetrieb Untersuchte Stoffgruppe

Mast-kalb

Mast-rind Kuh Schwein Geflü-

gel Tränk-wasser Summe

verbotene Stoffe - Gruppe A und Phenylbutazon (B2e)

11 140 5 17 67 83 323

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Untersuchte Stoffgruppe Aquakultur Eier Honig Wild Milch Summe

verbotene Stoffe - Gruppe A 10 18 0 0 84 112

Tierarzneimittel - Gruppe B 6 38 4 9 163 220

Kontaminanten - Gruppe B 58 19 5 8 16 106

Insgesamt 74 79 9 17 263 438 Die ermittelten 3 positiven Rückstandsbefunde beinhalten die nachfolgenden Schwerpunkte:

1. Nachweis von synthetischen Androgenen (ß-Boldenon) bei einer Mastkuh in einem Landkreis. Im Rahmen von Planprobenuntersuchungen wurde bei einem Tier ß-Boldenon (2,4 µg/l Urin) festgestellt. Dieses Ergebnis wurde vom Nationalen Referenzlabor im BVL bestä-tigt. In Verfolgsuntersuchungen und Vor-Ort-Überprüfungen im Herkunftsbetrieb war der illegale Einsatz von ß-Boldenon nicht nachweisbar. Die mögliche Eintragsquelle konnte nicht ermittelt werden. Eine endogene Ursache im Zusammenhang mit Trächtigkeit des Tieres wurde vermutet.

2. Nachweis von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Eiern eines Hühnerbestandes in einem Landkreis. Planprobenuntersuchungen in einem Kleinstbestand erbrachten einen Wert in Höhe von 8,9 ng/kg Fett und zeigte damit eine Überschreitung der Höchstmenge an. Verfolgsuntersuchungen wiesen keine weiteren Befunde auf.

3. Nachweis von Lasolacid in Eiern eines Hühnerbestandes in einem Landkreis. Planprobenuntersuchungen in einem Kleinstbestand erbrachten den Nachweis des Rest-gehaltes an Lasolacid in Höhe von 3,67 µg/kg. Nach nationalem Recht ist bei Legehen-nen der Einsatz von Lasolacid als Futtermittelzusatzstoff verboten. Als Ursache wurde eine Wirkstoffverschleppung von Mastfuttermitteln in den Legebereich ermittelt.

4.1.3.2 Hemmstoffuntersuchungen bei Schlachttieren und Notschlachtungen Die Hemmstoffuntersuchungen gem. AVV-Fleischhygiene mittels Dreiplattentest erbrachte bei den insgesamt 8.261 NRKP-Proben in drei Fällen ein positives Ergebnis (0,05 % der Kontrollen). Die Untersuchungen zur Identifikation eines pharmakologisch wirksamen Stoffes verliefen negativ. Hemmstoffuntersuchungen mittels Dreiplattentest bei insgesamt 993 bakteriologischen Un-tersuchungen von Notschlachttieren wiesen 4 positive Befunde auf (0,4 % der Kontrollen). Einzelheiten sind in Tabelle 25 ausgeführt. Bei 2 positiven BU-Hemmstoffproben gelang der Wirkstoffnachweis von zugelassenen Tierarzneimitteln. Die Höchstmenge an antibiotisch wirksamen Stoffen war bei diesen Proben überschritten. Im Zusammenhang mit angeordneten BU-Proben einer Kuh und eines Mastrindes nach vor-berichtlichen Hinweisen auf Behandlungsmaßnahmen wurden als Arzneimittelrückstände Tylosin (1700 µg/kg Niere) bzw. Oxytetracyclin (3006 µg/kg Niere, 262 µg/kg Muskulatur) ermittelt. Die Nichteinhaltung der Wartefristen bei Schlachttieren im Zusammenhang mit tier-ärztlichen Behandlungsmaßnahmen konnte durch die Vor-Ort-Überprüfungen belegt werden.

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4.1.3.3 Rückstandsuntersuchungen bei tierischen Erzeugnissen (Eier, Honig, Milch, Wildfleisch)

Alle 438 Untersuchungen auf verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe auf Höchstmengen-überschreitungen von Tierarzneimitten und von Umweltkontaminanten, verliefen ohne Bean-standungen.

Tabelle 25: Hemmstoff- und bakteriologische Untersuchungen 2007

Probenart Tierart Anzahl davon positiv nachgewiesene Wirkstoffe

Anzahl Wirkstoff HMÜ*

NRKP Mastkalb 15 0

NRKP Kühe 62 0

BU-Proben Kühe 47 2 1 Oxytetracyclin ja

NRKP and. Rinder 81 1 0

BU-Proben and. Rinder 202 2 1 Tylosin ja

NRKP Schweine 7739 2 0

BU-Proben Schweine 744 0

NRKP Schaf/Ziegen 355 0

NRKP Pferde 2 0

NRKP Kaninchen 3 0

NRKP Fisch 4 0

Gesamtproben

NRKP: 8.261 3 0

Gesamtproben

BU: 993 4 2

* Höchstmengenüberschreitung 4.2 Lebensmittelmonitoring (DLC Paschke) Das Lebensmittel-Monitoring wird seit 1965 auf der Grundlage des Lebensmittel- und Be-darfsgegenständegesetzes (§ 46 c - e) und seit dem 02.09.2005 gem. §§ 50 - 52 Lebensmit-tel- und Futtermittelgesetzbuch als eine eigenständige Aufgabe der amtlichen Lebensmittel-überwachung durchgeführt. Von 1995 - 2002 wurden die Lebensmittel auf der Basis des Wa-renkorbes ausgewählt, seit 2003 wird das Monitoring zweigeteilt durchgeführt. Neben dem klassischen Warenkorb-Monitoring werden spezielle aktuelle Themenbereiche zielorientiert in Form von Projekten bearbeitet. Ziel des Monitorings ist es, repräsentative Daten über das Vorkommen von unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln zu erhalten, um so eventuell vor-handene Gefährdungspotentiale für die Verbraucher in Deutschland zu ermitteln. Darüber hinaus dient das Monitoring der Ermittlung zeitlicher Trends in der Kontamination der Le-bensmittel. Die Ergebnisse fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden zur Überprüfung der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte/-mengen verwendet. Überschreitungen von Höchstgehalten wurden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüber-wachung verfolgt und ggf. geahndet.

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Die Durchführung des Monitorings erfolgt auf der Grundlage des in der Allgemeinen Verwal-tungsvorschrift zur Durchführung des Lebensmittel-Monitorings für den Zeitraum 2005 – 2009 festgeschriebenen Rahmenplanes. Die ausgewählten Lebensmittel werden durch die Untersuchungseinrichtungen der Länder, in Brandenburg durch das Landeslabor, analysiert. Probenahme und ggf. Ahndung von Beanstandungen erfolgen durch die zuständigen Behör-den in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg. Die Organisation, die Erfassung und Auswertung der Daten insgesamt obliegt dem BVL. Für das Jahr 2007 wurden aus dem Warenkorb 6 Lebensmittel tierischer Herkunft und 17 Lebensmittel/Lebensmittelgruppen pflanzlicher Herkunft ausgewählt, im Projekt-Monitoring wurden 10 Projekte bearbeitet. Brandenburg hatte auf Grund des Anteils an der Gesamtbe-völkerung 80 Proben aus dem Warenkorb und 70 Proben aus Projekten zu bearbeiten. In den Tabellen 26 und 27 werden die in den Lebensmitteln zu untersuchenden Stoffe aufge-führt. Die Proben wurden auf allen Stufen der Lebensmittelkette vom Erzeuger bis zum Ein-zelhändler entnommen. Um vergleichbare Analysenergebnisse zu erhalten, erfolgt die Pro-benahme nach normierten Vorschriften. Die eingesetzten Analysenmethoden entsprachen den Validierungskriterien der Verordnung (EG) Nr. 882/2004).

4.2.1 Ergebnisse im Warenkorb-Monitoring Im durch das BVL erstellten Plan wurden Brandenburg keine Lebensmittelproben tierischer Herkunft zugeteilt

• Lebensmittel tierischer Herkunft wurden auf Grund der Probenaufteilung durch das BVL im Jahre 2007 im Land Brandenburg nicht untersucht.

• Pflanzliche Lebensmittel - Roggenkörner Der Roggen als Deutschlands wichtigstes Brotgetreide wird regelmäßig im Monitoring auf unerwünschte Stoffe untersucht (1997, 1998, 2004). Geprüft wurde auf 8 Elemente und 5 Mykotoxine. Da genügend Ergebnisse zur Belastung mit Pflanzenschutzmittel vorliegen, wurde im Jahr 2007 auf weitere Untersuchungen verzichtet. Die Roggenkörner waren nur gering mit Mykotoxinen und Schwermetallen kontaminiert. Es wurden deutlich weniger messbare Mykotoxingehalte als im Jahr 2004 festgestellt. - Römischer Salat Römischer Salat wurde auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Nitrat, PCB und 7 Schwermetalle untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass die Belastung mit Schwermetallen und Pflanzenschutzmitteln gering, die Belastung mit Nitrat mittelgradig war. - Tomaten Die Kontamination der Tomaten war insgesamt gering. - Erdbeeren Die Erdbeeren wurden im Rahmen des Koordinierten Überwachungsprogramms der EU (KÜP) auf Wirkstoffe von Pflanzenschutzmittel und persistenten Organochlorverbindungen untersucht. In der Mehrzahl der Proben wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen, die Gehalte lagen aber bis auf wenige Ausnahmen unterhalb der zulässigen Höchstmengen. Im Vergleich zu deutschen Erdbeeren weisen spanische Früchte mehr posi-tive Befunde auf. Mehrfachrückstände wurden wie im Jahr 2004 festgestellt. - Äpfel Die Monitoringuntersuchungen liegen im Rahmen des KÜP. Die Proben stammten vorrangig aus deutschen Anbaugebieten. Die Äpfel waren gering mit Schwermetallen und mittelgradig mit Pflanzenschutzmittelrückständen kontaminiert. Deutsches Obst wies insgesamt weniger

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Höchstmengenüberschreitungen auf als Importerzeugnisse. Mehrfachrückstände wurden nachgewiesen. - Zuchtchampignon/Austernseitling Beide Pilzarten waren gering mit Schwermetallen kontaminiert. Die Kontamination mit Pflan-zenschutzmittelrückständen war im Austernseitling gering, im Zuchtchampignon mittelgradig.

4.2.2 Ergebnisse im Projekt-Monitoring

Das Land Brandenburg hat sich an 3 von 10 Projekten beteiligt.

Projekt 03 – Ochratoxin (OTA) in Röstkaffee

Ochratoxin A (OTA ) ist ein Mykotoxin, das in den letzten Jahren auf Grund seiner immunto-xischen Wirkung und der sehr hohen Stabilität gegenüber Temperatur- und Umwelteinflüs-sen immer stärker in den Blickpunkt der Lebensmittelüberwachung gerückt ist. Auf Grund der sehr unterschiedlichen Ernte- und Lagerbedingungen der Kaffeebohnen in den einzelnen Ursprungsländern sind Überschreitungen der zulässigen Höchstmenge immer wieder festge-stellt worden. Die untersuchten Proben wiesen nur geringe Mengen an OTA auf.

Projekt 05 – Hintergrundbelastung verschiedener Lebensmittel mit Dioxinen und PCB

Ziel des Projektes war es in Umsetzung der Empfehlung der Kommission2006/794/EG Fisch, Fleisch, Milch und Eier zu untersuchen, die aus einheimischen Regionen stammen. Zusätz-lich wurden Nahrungsergänzungsmittel in das Projekt aufgenommen. Ein besonderes Au-genmerk lag auf Untersuchungen von Wildschweinproben. Die Ergebnisse zeigten überwiegend eine geringe Belastung der Proben sowohl mit Dioxinen als auch mit PCB. Auffällig waren 2 Proben Flussaal aus Brandenburger Gewässern, bei denen die zulässigen Höchstgehalte an Dioxinen und PCB deutlich überschritten waren. Die Untersuchungsergebnisse wurden im Rahmen der amtlichen Überwachung ausgewertet und waren Anlass zu weiteren Probenahmen. Es ist vorgesehen, im Rahmen des bundes-weiten Überwachungsprogramms 2009 weitergehende Untersuchungen auch in anderen Bundesländern zu veranlassen.

Projekt 06 – Kupfer im ökologisch erzeugten Lebensmitteln

Als Wirkstoff in Fungiziden werden Kupferverbindungen traditionell in ökologischem Landbau verwendet. Untersucht wurden Äpfel und Kartoffeln. Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass Äpfel und Kartoffeln aus ökologischem Anbau gering mit Kupfer belastet waren. Tabelle 26: Lebensmittel des Warenkorb-Monitorings und darin untersuchte Stoffgruppen/

Stoffe im Jahr 2007.

Lebensmittel im Monitoring 1995-2006 Stoffgruppen/Stoffe

Rind, Fleischteilstück 2002 Elemente Wildschwein, Fleischteil-stück

1997, 1998 Elemente

Wildschwein, Fettgewe-be

1997, 1998 Nitromoschus-Verbindungen, persistente Organochlorverbindungen, Pflanzen-schutzmittel

Schinken, gepökelt, luft-getrocknet, ungeräuchert

2000 Elemente, persistente Organochlorverbin-dungen, Pflanzenschutz- und Schädlings-bekämpfungsmittel

Speck, roh, geräuchert persistente Organochlorverbindungen, Pflanzenschutzmittel, polycyclische

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Lebensmittel im Monitoring 1995-2006 Stoffgruppen/Stoffe

aromatische Kohlenwasserstoffe Honig 2001 Elemente, Hydroxymethylfurfural, Pflan-

zenschutzmittel, pharmakologisch wirk-same Stoffe

Roggenkörner 1997, 1998, 2004

Elemente, Mykotoxine

Cashewnuss Aflatoxine, Elemente, Ochratoxin A Pistazie 1995, 1996,

1998, 1999, Aflatoxine, Elemente, Pflanzenschutz- mittel (Bromid)

Macadamianuss, gerös-tet, gesalzen

Aflatoxine, Elemente, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

Marone Aflatoxine, Elemente, Ochratoxin A, Pflanzenschutzmittel (Bromid)

Kopfsalat 1997, 2001, 2004

Nitrat, Pflanzenschutzmittel

Römischer Salat Elemente, Nitrat, persistente Organo-chlorverbindungen, Pflanzenschutzmittel

Spitzkohl Weißkohl 2003 Elemente, Nitrat, Pflanzenschutzmittel Wirsingkohl 2000 Elemente, Nitrat, Pflanzenschutzmittel Porree 2001, 2004 Pflanzenschutzmittel Tomate 2001, 2004,

2005 persistente Organochlorverbindungen, Pflanzenschutzmittel

Radieschen 1995, 1996 Elemente, Nitrat, Pflanzenschutzmittel Rettich 1995, 1996 Elemente, Nitrat, Pflanzenschutzmittel Austernseitling 2003 Elemente, persistente Organochlorverbin-

dungen, Pflanzenschutzmittel Zuchtchampignon 1999 Elemente, persistente Organochlorverbin-

dungen, Pflanzenschutzmittel Erdbeere 1996, 1998,

2004 persistente Organochlorverbindungen, Pflanzenschutzmittel

Apfel 1998, 2001, 2004

Elemente, persistente Organochlorverbin-dungen, Pflanzenschutzmittel

Pfirsich/Nektarine 1998, 2002, 2005

persistente Organochlorverbindungen, Pflanzenschutzmittel

Kakifrucht/Sharon Elemente, Pflanzenschutzmittel Mango Elemente, Pflanzenschutzmittel Aprikose, getrocknet 1998 (frisch) Aflatoxine, Elemente, Ochratoxin A, poly-

cyclische aromatische Kohlenwasserstof-fe, Pflanzenschutzmittel

Korinthe, Rosine, Sultanine

2003 Elemente, Ochratoxin A, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Pflan-zenschutzmittel

Hefeweizenbier, hell Deoxynivalenol, Elemente, Ochratoxin A Vollbier, Pils 2002 Deoxynivalenol, Elemente, Ochratoxin A Vollbier, Schwarzbier Deoxynivalenol, Elemente, Ochratoxin A Currypulver Aflatoxine, Elemente, Ochratoxin A,

Pflanzenschutzmittel Muskatnuss Aflatoxine, Elemente, Ochratoxin A,

Pflanzenschutzmittel Paprikapulver 1997 Aflatoxine, Elemente, Ochratoxin A,

Pflanzenschutzmittel

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Tabelle 27: Überblick über die Projekte

Lebensmittel Spezielle Fragestellung Projektbezeichnung

Sternfrucht (Karambole), Kapstachelbeere (Physalis)

Pflanzenschutzmittelrückstände in exotischen Früchten

Projekt 1

Tafelweintrauben Einzelfruchtanalysen bei Trau-ben auf Pflanzenschutzmittel-rückstände

Projekt 2

Röstkaffee Ochratoxin A in gemahlenem und ungemahlenem Röstkaffee

Projekt 3

Mineralwasser Bor in Mineralwasser Projekt 4 Aal, Eier, Hering, Karpfenfi-sche, lachsähnliche Süßwas-serfische, Miesmuschel, Milch, Nahrungsergänzungsmittel auf Fischölbasis, Regenbogenfo-relle, Rindfleisch, Schweine-fleisch, Schweineleber, See-lachs, Sprotte, Wildschwein-fleisch und -fettgewebe

Monitoring der Hintergrundbe-lastung verschiedener Le-bensmittel mit Dioxinen und PCB

Projekt 5

Apfel, Kartoffel Kupfer in ökologisch erzeugten Lebensmitteln

Projekt 6

Säuglings- und Kleinkinder-nahrung

Furan in Säuglings- und Klein-kindernahrung

Projekt 7

Geflügelerzeugnisse (Fleisch-teilstücke von Hähnchen/ Huhn, Pute, Gans, Cordon bleu vom Hähnchen

3-MCPD in Geflügelprodukten Projekt 8

Grünkohl Pflanzenschutzmittelrückstände in Grünkohl

Projekt 9

Brennnesseltee, Hagebutten-tee, Pfefferminzblättertee, Rooibostee, Kräutertee

Nitrat in Kräutertee Projekt 10

4.3 Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp) Der bundesweite Überwachungsplan (BÜp) beinhaltete sowohl Erzeugniskontrollen als auch Betriebsüberprüfungen. Insgesamt umfasste der Plan 38 verschiedene Punkte zur Untersu-chung von bestimmten Stoffen und Mikroorganismen in Lebensmitteln und Bedarfsgegens-tänden sowie die Prüfung bestimmter Sachverhalte in Lebensmittelbetrieben. Brandenburg hat sich innerhalb des Überwachungsplans an 26 Punkten beteiligt, wobei 779 Untersuchungen und 1.491 Betriebskontrollen durchgeführt wurden. Besonders bei den Be-triebskontrollen wurden wesentlich mehr realisiert als vorgegeben waren. Bezüglich der Untersuchungen gab es die meisten Beanstandungen im Rahmen der mikro-biologischen Untersuchungen, was auch zu entsprechenden Maßnahmen geführt hat. Am meisten Beanstandungen (41 %) wurden bei der Bewertung des mikrobiologischen Sta-tus und der Sensorik von Brühwurstaufschnitt ausgesprochen. Einzelheiten sind aus Tabelle 29 ersichtlich. Bei den Betriebskontrollen ging es um die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Le-bensmittelbedarfsgegenständen, um die Hygienepraxis und Kenntlichmachung von Zusatz-stoffen in der Gastronomie sowie um Verwendung von Käseimitaten im Sinne einer irrefüh-renden Kennzeichnung / Kenntlichmachung. Am meisten wurden Beanstandungen hinsicht-lich der Eigenkontrolle in der Gastronomie festgestellt. Dies betraf jede zweite Speisegast-

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stätte und nahezu alle Imbissbetriebe. Eine auszugsweise Zusammenfassung der Betriebs-prüfungen zeigt Tabelle 28. Tabelle 28: Zusammenfassung der Betriebsprüfungen BÜp 2007

Gegenstand der Kontrolle Anzahl der kontrollierten Betriebe

Beanstandungen

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln 193 38

Rückverfolgbarkeit von Bedarfsgegenständen 355 21 Hygienepraxis in der Gastronomie - u. a. HACCP - u. a. Dokumentation - Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in Gaststätten

869

244 206 104

Käseimitate Kennzeichnungsmängel in Betrieben 74 2

Tabelle 29: Erzeugniskontrollen BÜp 2007

Anzahl der

Warengruppe genommenen Proben

beanstandeten Proben

beanstandetin %

Lebensmittel nach Stoffen PAK in Speiseöl 20

-

-

Deoxynivalenol in Getreideerzeug-nissen 33

2

6

Morphin in Speisemohn 32 1 3 Morphin in mohnhaltigen feinen Backwaren 27

-

-

Oberflächenbehandlung von Käse u. Rohwürsten 15

1

7

Nitrit u. Nitrat in Rohschinken 22 6 27

Zusatzstoffe in Getränken 25 5 20

Cumarin in Zimt u. zimthaltigen LM 24 6 25 Lebensm.nach Mikrorganismen Mikrobiolog. Status von zerklein. Obst u. Gemüse 31

-

- Pathogene Mikroorganismen in Salaten, Keimlingen u. Sprossen 29

-

-

Mikrobiologische Qualität von fleischhaltigen Salaten aus eigener Produktion 18

5

28 Mikrobiolog.Status u. Sensorik von Brühwurstaufschnitt 17

7

41

Listeria monocytogenes in Fleischerzeugnissen 22

2

9

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Anzahl der

Warengruppe genommenen Proben

beanstandeten Proben

beanstandetin %

Bacillus cereus in pasteurisierter Milch 38

-

-

Pathogene Mikroorganismen in Rohmilchkäse aus eigener Prod. 26

7

27

Salmonellen in Sesam 23 - - Bedarfsgegenstände Azofarben in Bekleidungstextilien aus Leder 46

6

13

Azofarben in Spielwaren 19 - -

Phtalsäureester in Puppen 20 3 15 Organische UV-Filter in kosmetischen Mitteln 41

-

-

Mikrobiolog. Status von Mitteln zum Tätowieren 16

1

6

Schwermetalle u. Konservierungs-stoffe in Mitteln zum Tätowieren 14

-

-

Käseimitate 21 5 24

BÜp - gesamt 579 57 10 4.4 Koordinierte Überwachungsprogramme - KÜP Brandenburg - Fleischhygiene Im Berichtsjahr 2007 wurden durch das MLUV besondere Schwerpunkte von landespolitischer Bedeutung formuliert und in der Zeit vom 1.4. bis 30.9.07 gesondert überwacht. Kühlhausüberprüfung In 10 Kreisen und kreisfreien Städten wurden derartige Betriebe, darunter auch Gefrierlager, außerplanmäßig überwacht. Insbesondere wurden dabei die Einhaltung der Temperaturanfor-derungen, die Dokumentation einschließlich Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung hygienischer Anforderungen überprüft. Schwerwiegende Beanstandungen wurden nicht festgestellt, lediglich in zwei Betrieben konn-te die Reinigung und Desinfektion nicht nachgewiesen werden, entsprechende Pläne waren aber vorhanden.

Untersuchung verkaufsfertiger Döner In allen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden i.d.R. vier Proben genommen. Insgesamt wurden 68 Proben mikrobiologisch im Landelabor Brandenburg auf alle relevante Keimgruppen untersucht. Zwei Proben (3 %) wurden aufgrund erhöhtem Keimgehalt bean-standet. In einem Fall war der Döner nicht durcherhitzt. Die zweite Probe fiel durch erhöhte Werte von Enterobacteriaceae, Enterokokken und Hefen auf, was auf eine nachträgliche Kon-tamination schließen ließ. Gleichzeitig wurden sieben Proben aus anderen Gründen wegen zu hohem Hackfleischanteil und Kennzeichnungsmängeln beanstandet.

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Modalitäten und amtliche Überwachung der Abgabe von Futterfleisch als K-3-Material anhand ausgewählter Betriebe Von den durch das MLUV ausgewählten fünf Schlachtbetrieben handelten vier das anfallende K-3 Material u. a. als Bestimmungszweck als Rohstoff zur Heimtierfütterung bzw. gaben es indirekt zur Verfütterung als rohes Heimtierfutter an den Verbraucher ab. Weiterhin werden gestattete Ausnahmen bezüglich der Verwendung tierischer Nebenprodukte zur Verfütterung an bestimmte Tiere (z.B. Zoo- und Zirkustiere) in Anspruch genommen.

Beanstandungen und Unregelmäßigkeiten wurden durch die zuständigen Behörden nicht festgestellt. Zwei kleine Betriebe in Sachsen Anhalt haben zur Zeit wegen komplizierter Zu-ständigkeitsregelungen keine Zulassungsnummer. Von denen mit der Überwachung befass-ten Behörden wird nach gegenseitiger Absprache dieser Zustand toleriert. Anhaltspunkte ei-ner möglichen Umwidmung von K-3-Material zu Lebensmitteln ergaben sich nicht.

Gesamteinschätzung Für die drei festgelegten Kontrollschwerpunkte wurden im Rahmen der vorgegebenen Inhalte keine besonderen Beanstandungen festgestellt.

5 Lebensmittelbedingte Erkrankungen Die bei lebensmittelbedingten Erkrankungen anfallenden Daten werden zwischen den Ge-sundheitsämtern und den VLÜÄ auf der Grundlage eines gemeinsamen Erlasses inner-kreislich ausgetauscht. Dies betrifft gleichartige Erkrankungen ab drei Fällen, die örtlich und zeitlich gehäuft auftreten sowie besonders schwerwiegende Einzelerkrankungen. Es ist allgemein bekannt, dass bei lebensmittelbedingten Erkrankungen von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen ist, nach Literaturangaben wird nur jeder 10. Fall gemeldet oder noch weniger. Aus diesem Grund können die hier zur Verfügung stehenden Daten den Um-fang der tatsächlich aufgetretenen lebensmittelbedingten Erkrankungen nur ansatzweise ab-bilden. Hinsichtlich der Erfassung und Auswertung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoserregern entlang der Lebensmittelkette wird es demnächst auf der Grundlage einer neuen Verwaltungsvorschrift Änderungen geben. Ziel ist es dabei, epidemiologische Zusam-menhänge besser zu erkennen. Tabelle 30: Erkrankungsgeschehen 2003 – 2007 2003 2004 2005 2005 2007 Erkrankungsgeschehen 49 52 35 33 34 Anzahl der Erkrankten 618 566 277 464 586 Fälle mit abgeklärter Ätiologie

14 7 7 1 5

in % 29 13 20 3 15 Die Anzahl der gemeldeten lebensmittelbedingten Erkrankungsgeschehen hat sich innerhalb der letzten drei Jahre auf ein relativ geringes Niveau eingependelt. Spektakuläre Fälle mit einer Vielzahl von Erkrankten und entsprechende Schlagzeilen in den Medien sind nicht auf-getreten. Nach wie vor gelingt es leider nur einen geringen Teil der Fälle ätiologisch abzuklären, wobei Salmonellen im Berichtsjahr die größte Rolle spielten. Im Rahmen differentialdiagnostischer Stuhluntersuchungen der Gesundheitsämter wurden mehrfach Noroviren festgestellt, wobei diese Infektionen eher durch eine Übertragung von Menschen zu Mensch als durch das Lebensmittel begründet sind und deshalb auch nicht vor-rangig den Lebensmitteln als übertragendes Agens zugerechnet werden können.

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Erschwerend für die Ermittlungen ist die Tatsache, dass es sich bei den angeschuldigten Le-bensmitteln sehr oft um zusammengesetzte Speisen handelt, d.h. ursächlich kommen eine Vielzahl von unterschiedlichen Lebensmitteln in Betracht, von denen in der Regel meist keine Rückstellproben zur Verfügung stehen. Zur Verbesserung der Kommunikation zwischen VLÜÄ und Gesundheitsämtern im Sinne einer zielsicheren Ermittlung wurden die Schulungsangebote des BfR angenommen. Als häufigste Maßnahmen im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen wur-den durch die Überwachungsbehörden Proben gezogen, Hygienetests durchgeführt und eine Intensivierung der Reinigung und Desinfektion angeordnet. Tabelle 31: Anzahl der Erkrankungen je Krankheitsgeschehen Anzahl der Erkrankten insgesamt: 586

bis 5 6 bis 10 11 bis 20 21 bis 50 51 bis 100 über 100 6 9 13 2 3 1

Tabelle 32: Ort des Inverkehrbringens und Art des angeschuldigten Lebensmittels

Inverkehrbringer Anzahl privater Haushalt Gaststätte Kindereinrichtung Altenpfl./Seniorenheim

8 6 5 4

Klinik/Krankenhaus Schule/Hort Schulungsheim

3 3 2

Imbiss Essenausgabestelle Blutspendeaktion

1 1 1

Angeschuldigtes Lebensmittel zusammengesetzte Speisen 21 Kuchen mit Roheizusatz 2 Hackepeter 2 Backwaren 1 Cremfüllungen 1 Hackepeter u. gefüllte Eier 1 Döner incl. Salat 1 Dressing mit Rohei 1 Kinderfertignahrung 1 gegrillter Fisch 1 Lunchpaket vom Fleischer 1 Salat mit selbst hergest. Mayonnaise/Dress. 1 davon Lebensmittel mit Roheizusatz 5 Mayonnaise bzw. Dressingherstellung mit Roheieinsatz selbst hergestellter Kartoffelsalat Tortenfüllung, nicht durchgebacken selbst hergestellter „Kalter Hund“

2 1 1 1

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Tabelle 33: Übersicht der Erkrankungsfälle nach Lebensmittelverzehr mit abgeklärter Ätiologie

Lebensmittel Erreger sonst. Ursache Herkunftsort Zahl der

Erkrankten Hackepeter u. gefüllte Eier S. Thyphimurium Abendessen 5 feine Backwaren mit nicht durchgebackenen Füllungen S. Enteritidis Bäckerei 63

Kuchen mit Schokoglasur S. Enteritidis Privathaushalt 18 Döner incl. Salat B. cereus Imbiss 3 Salate mit selbst hergestellter Mayonnaise u. Dressing S. Enteritidis Privathaushalt 11

Tabelle 34: Festgestellte Rechtsverstöße, denen eine ursächliche Bedeutung für das Erkrankungsgeschehen beigemessen wird

gesamt 9 festgestellte Rechtsverstöße davon 4x VO(EG) 178/2002 3x LFGB 1x VO(EG) 852/2004 1x LMHV u. § 43 IfSG

6 Amtliche Futtermittelüberwachung (Dr. Höhn) Im Land Brandenburg obliegt die Futtermittelüberwachung den Landkreisen, den kreisfreien Städten und dem LVLF. Die zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften bei den Landwirten, das LVLF die gewerbliche Futtermittelherstellung, die Futtermittellagerstätten, die Futtermittel-transporteure und den Futtermittelhandel. Inhalt und Umfang der Kontrollen ergeben sich aus den geltenden Rechtsvorschriften und dem Rahmenplan der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor. Die Kontrollen werden risiko-orientiert durchgeführt und jährlich entsprechend den Überwachungsergebnissen angepasst. In Brandenburg waren 2007 insgesamt 45 Hersteller von Mischfuttermitteln sowie Vormi-schungen, 536 Hersteller von Einzelfuttermitteln, 471 Futtermittelhändler, 95 Lagerbetriebe, 87 Spediteure sowie 5019 Futtermittelunternehmer der landwirtschaftlichen Primärproduktion registriert. Zusätzlich sind 238 Handelsbetriebe und 331 Landwirte, die nicht registrierungs-pflichtig waren, zu kontrollieren. 6.1 Betriebskontrollen Die Anzahl der kontrollierten Unternehmen hat sich in den letzten drei Jahren stetig erhöht (Tabelle 35). Durch die Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen (einheitliche Check-listen für die Kontrolle) sowie kontinuierliche Weiterbildung der Kontrolleure konnten insbe-sondere die Kontrollen der Landwirte inhaltlich erweitert und qualifiziert werden. Risikoorien-tiert erfolgten 2007 verstärkt Prüfungen am Anfang der Lebensmittelkette – bei den Einzelfut-termittelherstellern.

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Tabelle 35: Anzahl der Betriebsprüfungen in den Jahren 2005 bis 2007 Betriebsart 2005 2006 2007 Einzelfutterhersteller 47 68 199 Vormischungshersteller 7 7 11 Mischfutterhersteller 127 134 138 Handelsbetriebe 770 720 587 Lagerbetriebe 30 25 44 sonstige Betriebe 92 24 9 Landwirte 2.704 3.110 3.204 Insgesamt 3.777 4.088 4.192

Jeder Betrieb wird, in der Regel ohne Voranmeldung, durch Betriebs- und Buchprüfungen geprüft. Dabei werden je nach Risikoeinschätzung und der Prüfsituation vor Ort auch Fut-termittelproben entnommen. Die Betriebs- und Buchkontrollen beinhalten Überprüfungen:

• der Qualität der Einzelfuttermittel, der Zusatzstoffe, der Vormischungen und der Mischfuttermittel

• der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei der Verwendung von Zusatzstoffen • der Futtermitteldeklarationen • der für die Futtermittelherstellung angewandten Verfahren • des Zustands und der Sauberkeit des Betriebsgeländes sowie der Produktionsräume

und der Anlagen • der Qualitätssicherungs- und der Eigenkontrollsysteme • der Einhaltung der Fütterungsvorschriften

Von den 6.825 Futtermittelunternehmen wurden 2.813 Betriebe kontrolliert. Betriebe mit Be-anstandungen bei vorausgegangenen Prüfungen oder hohem Risikopotential wurden mehr-mals aufgesucht. Die Beanstandungsrate bei den Betriebsprüfungen ist Tabelle 36 zu ent-nehmen. Tabelle 36: Ergebnisse der Betriebskontrollen

Betriebsart Anzahl Betriebe

Kontrollierte Betriebe

Anzahl Kontrollen

beanstandete Betriebe1)

Einzelfutterhersteller 536 107 199 1 Vormischungshersteller 2 2 11 1 Mischfutterhersteller 45 28 149 8 Handelsbetriebe 709 417 587 16 Lagerbetriebe 95 28 44 0 andere Betriebe 88 8 9 0 Tierhalter 5.350 2.223 3.204 46 Insgesamt 6.825 2.813 4.192 72

1) Betriebskontrollen, ohne Ergebnisse der Probenahmen; Zur Durchsetzung der futtermittelrechtlichen Vorschriften wurden von den Futtermittelüber-wachungsbehörden im Jahr 2007 insgesamt 537 mündliche Belehrungen und 69 Verwar-nungen ausgesprochen. In 53 Fällen wurden Maßnahmen nach § 39 LFGB angeordnet. Es wurden 4 Bußgeldverfahren eingeleitet und vier Verfahren abgeschlossen. Die Höhe der

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vereinnahmten Bußgelder belief sich auf 1275 Euro. 55 Verfahren wurden zuständigkeits-halber an Behörden außerhalb von Brandenburg abgegeben. Tabelle 37: Ordnungsrechtliche Maßnahmen

Betriebsart Maßnahmen

nach § 39 LFGB

Verwarnungen Bußgeldver-fahren

Einzelfutterhersteller 1 0 0 Vormischungshersteller 2 9 1 Mischfutterhersteller 1 31 3 Handelsbetriebe 6 10 0 Lagerbetriebe 0 3 0 sonstige Betriebe 0 0 0 Tierhalter 43 16 0

Insgesamt 53 69 4 6.2 Probenahmen zur Analyse

Probenahmen zur Analyse stellen neben den Buch- und Betriebskontrollen einen wesentli-chen Bestandteil der Arbeit der Futtermittelüberwachung dar. Die Anzahl der zu entnehmenden Proben wird durch die Vorgaben des Rahmenplanes der Kontrollaktivitäten (RPK) im Futtermittelsektor, die Statuserhebungen für bestimmte Mykoto-xine für die EU und die bei der Prüfung vorgefundene Situation im Betrieb bestimmt.. Die Anzahl der Probeentnahmen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 85 auf 1.331 Pro-ben.(Tabelle 38), die Beanstandungsquote stieg ebenfalls um 1,5 Prozent. Fast jede zweite Vormischung und jedes dritte Mineralfuttermittel mussten beanstandet werden. Die Bean-standungen betrafen in der Regel Abweichungen von deklarierten Gehaltswerten (Deklarati-onsmängel) und nicht die Gesundheit gefährdende Stoffe. Tabelle 38: Ergebnisse der Untersuchung von Futtermitteln

2005 2006 2007 Anzahl % Anzahl % Anzahl %

Futtermittelart Pro-ben

Bean-stan-dung

Pro-ben

Bean-stan-dung

Pro-ben

Bean-stan-dung

Einzelfuttermittel 417 35 8 375 25 7 376 38 10 Mischfuttermittel 986 185 19 827 171 21 898 193 21 dar. Mineralfut-termittel

59 16 27 57 20 35 53 16 30

Vormischungen 35 15 43 35 21 60 33 15 45 Zusatzstoffe 7 0 - 9 0 - 24 5 21

Insgesamt 1.445 235 16 1.246 217 17 1.331 251 19

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Die Ergebnisse der Parameter im Einzelnen: Inhaltsstoffe: Die Anzahl der Bestimmungen auf Inhaltsstoffe betrug im Berichtsjahr 2009 Analysen, die Beanstandungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen und be-trägt nunmehr 4,6 Prozent. Die Kontrollen ergaben, dass bei Einzelfuttermitteln insbesondere die Deklarationen der Rohproteingehalte (Unterschreitungen) und der Rohfaser (Überschrei-tungen) zu beanstanden waren. In Mischfuttermitteln wichen dagegen die Mineralstoffgehalte und die Rohascheangaben häufig von den Deklarationen ab. Energie: Im Vorjahr wurden 125 Energiebestimmungen durchgeführt, 11 Prozent mehr als 2006. Die Beanstandungsquote für den Energiegehalt ist im Vergleich zum Vorjahr um 1 Prozent ge-stiegen. Zusatzstoffe: Futtermittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Futtermitteln in geringen Mengen zugesetzt werden um bestimmte Wirkungen zu erzielen. Der Dosierungsbereich ist durch Mindest- und Höchstgehalte eingegrenzt. Die deklarierten Zusatzstoffgehalte in den kontrollierten Misch-futtermitteln wurden 2007 bei ca. jeder zehnten Probe nicht eingehalten. In der Mehrzahl wurden jedoch Unterschreitungen der zugesicherten Qualität festgestellt (Tabelle 39). Tabelle 39: Untersuchungen von Zusatzstoffen in Mischfuttermitteln

Zusatzstoff Unter-suchungen

Beanstan- dungen %

Kozidiostatika dar. Höchstgehaltüberschreitungen

104 11 4

11 4

Vitamine dar. Höchstgehaltüberschreitungen

320 34 8

11 2

Spurenelemente dar. Höchstgehaltüberschreitungen

244 32 0

13 0

sonstige Zusatzstoffe dar. Höchstgehaltüberschreitungen

72 19 2

26 3

Insgesamt dar. Höchstgehaltüberschreitungen

740

96 14

13 2

Unerwünschte Stoffe und Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln: Obwohl in den Vorjahren nur in Ausnahmefällen Überschreitungen bei unerwünschten Stof-fen und Rückständen an Pflanzenschutzmitteln in Futtermitteln gemessen wurden, haben die Futtermittelüberwachungsbehörden auch im Berichtsjahr 2007 aus Vorsorgegründen die Analysen entsprechend den Vorgaben im nationalen Plan nicht reduziert (Tabelle 40). Im Jahr 2007 waren vor allem Beanstandungen bei Einzelfuttermitteln in der Primärproduktion festzustellen. Beanstandet wurden Überschreitungen der gesetzlichen Höchstgehalte für Dioxin in Grünfutter an einem Standort (Sonderprogramm Land Brandenburg) sowie die Überschreitung des Höchstgehaltes für Mutterkorn in Futtergetreide. Die Probenahme und Beauftragung der Untersuchung von Getreide auf Mutterkorn erfolgt in der Regel nur im Ver-dachtsfall- d. h., wenn der Prüfer feststellt, dass das Getreide in Form und Farbe optisch verändert ist. Das war 2007 bei 17 Getreidepartien der Fall. In neun Fällen wurden Über-schreitungen des gesetzlichen Höchstgehaltes festgestellt. Für den Grünlandstandort mit den erhöhten Dioxingehalten wurden strenge Nutzungsauflagen erteilt. Belastete Futtermittel wurden von der Verfütterung ausgeschlossen.

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Tabelle 40: Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe und Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmittel in Futtermitteln

Parameter Untersu-chungen Beanstandungen %

Aflatoxin B1 119 0 0

Schwermetalle 617 0 0

Chlorierte Kohlenwasserstoffe 723 0 0

Dioxine 131 5 4 Sonstige unerwünschte Stoffe (u. a. Mutterkorn) 43 10 23

unerwünschte Stoffe ohne Höchstgehalt 525 0 0

Schädlingsbekämpfungsmittel 102 3 3

Unzulässige und verbotene Stoffe: Nach wie vor ist die Kontrolle der Einhaltung des Verfütterungsverbots für tierische Proteine und tierische Fette ein wesentlicher Kontrollschwerpunkt für die Futtermittelüberwachungs-behörden. Aber auch die nicht erlaubte Verschleppung von Tierarzneimitteln und Zusatzstof-fen in Futtermitteln für Tiere, für die sie nicht bestimmt waren, werden kontrolliert. Die Unter-suchungsanzahl und die Beanstandungen sind Tabelle 41 zu entnehmen. Bei den 295 Un-tersuchungen auf verbotene Stoffe handelt es sich um Kontrollen, ob in Futtermitteln gebeiz-tes Saatgut, Verpackungsreste, Kot oder Ähnliches enthalten sind. In zwei Fällen wurden mikroskopisch Reste von Verpackungsmaterial festgestellt. Tabelle 41: Untersuchungen auf unzulässige Stoffe in Futtermitteln

Parameter Untersu-chungen Beanstandungen %

Verbotenes tierisches Protein nach VO (EG) 999/2001 271 0 0

Verbotene Stoffe 295 2 1

Verschleppungen von pharmazeutisch wirksamen Substanzen

3.542 21 0,6

Untersuchungen auf mikrobiellen Verderb: Die Zahl der mikrobiologischen Untersuchungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um mehr als die Hälfte erhöht und betrug 121. Davon waren 8 Prozent zu beanstanden. Die Bean-standungsrate ist gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Im Vorjahr wurden 141 Futtermittel auf das Vorhandensein von Salmonellen untersucht, da-von mussten sieben Einzelfuttermittel beanstandet werden. Das ist ein deutlicher Anstieg der Beanstandungsquote gegenüber dem Vorjahr. Kontrolle der Zusammensetzung von Mischfuttermitteln: Die mikroskopische Untersuchung von Mischfuttermitteln dient der Überprüfung der Einhal-tung der Deklaration. In Mischfuttermitteln für Nutztiere muss die Zusammensetzung in v. H. der Einzelfuttermittel angegeben werden. Diese Angabe kann mittels Mikroskopie überprüft werden. Die Zahl der Analysen wurde gegenüber dem Vorjahr um 39 auf 106 erhöht. Die

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Beanstandungsquote lag 2007 bei 18 Prozent. Das ist eine Erhöhung gegenüber 2006 um 7 Prozent. Kontrolle der Angaben zu GVO: Sofern Futtermittel Anteile von genetisch veränderten Futtermitteln enthalten, ist das auf der Deklaration zu kennzeichnen. Diese Angaben werden ebenfalls stichprobenartig und risiko-orientiert von den Überwachungsbehörden kontrolliert. Die Analysenzahl wurde gegenüber 2006 mit 42 Analysen mehr als verdoppelt. In einem Geflügelmischfutter, das als GVO-frei deklariert war, wurden gentechnisch veränderte Bestandteile festgestellt. weitere Deklarationskontrollen: Die Deklarationsangaben zu Futtermitteln sind streng normiert. Bei insgesamt 6.297 Kontrol-len wurden 2007 594 Mängel festgestellt. Das können u.a. sein: fehlende oder falsche An-gaben zur Futtermittelart oder zu Zusatzstoffen bzw. Vormischungen, fehlendes Mindesthalt-barkeitsdatum oder fehlende Partienummer. Vergleich der Ergebnisse zu den Vorgaben im Rahmenplan der Kontrollaktivitäten (RPK): Die Angaben in Tabelle 42 verdeutlichen, dass die vorgegebenen Analysenzahlen für Zu-satzstoffe, verbotene tierische Proteine und die Zusammensetzung von Mischfuttermitteln nicht erreicht werden konnten. Die hohe Zahl an Ergebnissen bei Schädlingsbekämpfungs-mitteln und unzulässigen Stoffen resultiert aus der Tatsache, dass eine Vielzahl von Wirk-stoffen durch sogenannte Multimethoden bestimmt und damit gleichzeitig mehrere Wirkstoffe erfasst werden. Die GVO-Untersuchungen wurden als Untersuchungsschwerpunkt durch das Land vorgege-ben. Tabelle 42: Vorgaben und Ergebnisse der Probenahme zur Analyse

Parameter Anzahl

Analysen RPK 2007

Anzahl Analysen Ist 2007

Erfüllung in %

Inhaltsstoffe 1.006 1024 102

Energie 116 125 108

Gehalt an Zusatzstoffen 927 740 80

unzulässige Stoffe 607 3.542 583

unerwünschte Stoffe 1.452 2.276 157

Schädlingsbekämpfungsmittel 46 102 222

verbotene Stoffe (Anl. 6 FMV) 70 295 421

verbotene tierische Proteine 301 271 90

mikrobiologische Untersuchungen 173 213 123

Mischfutterzusammensetzung 107 102 95

gentechnische Veränderungen 50 42 84

Insgesamt 4.855 8.732 6.3 Sonderprogramm Elbevorland Auf den Vordeichflächen der Elbe können, verursacht durch über Jahrzehnte erfolgte Abla-gerungen belasteter Sedimente, erhöhte Gehalte an unerwünschten Stoffen (insbesondere Dioxin und in Einzelfällen Schwermetalle) auftreten. Die Gefährdungsflächen gilt es zu loka-

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lisieren und Überschreitungen der Höchstgehalte in Futtermitteln durch geeignete Bewirt-schaftungsmaßnahmen auszuschließen. Futtermittel, die den entsprechenden Höchstgehalt überschreiten, dürfen nicht verfüttert werden. Im Jahr 2007 wurde gemeinsam mit den zu-ständigen Behörden in einem Landkreis ein spezielles Untersuchungsprogramm durchge-führt. Die betroffene landwirtschaftliche Nutzfläche wurde mittels 11 Referenzstellen charak-terisiert. Auf diesen Stellen wurden neben Bodenproben auch 11 Futtermittelproben ent-nommen und auf ihren Gehalt an Dioxin, Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Quecksilber und Zink untersucht. In fünf Futtermittelproben wurde der zulässige Höchstgehalt für Dioxin, in zwei Proben der Höchstgehalt für Quecksilber überschritten. Das Grünfutter der betroffenen Flächen wurde für die Verfütterung gesperrt. Die Fachbehörden des Landkreises haben dar-aufhin gemeinsam mit den betroffenen Landwirten spezielle Bewirtschaftungskonzepte aus-gearbeitet, um eine Verschmutzung des Futters durch Bodenpartikel als Quelle der Dioxinbe-lastung künftig so weit als möglich zu unterbinden. Alle Referenzstellen wurden im Frühjahr 2008 erneut beprobt. Zusammenfassung Die Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg erfolgte im Jahr 2007 gemäß dem Über-wachungsauftrag und mit guter fachlicher Kompetenz. Die Anzahl der Betriebskontrollen konnte insbesondere bei den Landwirten und den gewerblichen Einzelfuttermittelherstellern weiter erhöht werden. Die Futtermittel in Brandenburg waren sicher. Erhöhte Gehalte an unerwünschten, verbotenen oder unzulässigen Stoffen wurden nur in Einzelfällen festge-stellt. Diese Verstöße wurden geahndet, die Futtermittel behandelt oder aus dem Verkehr gezogen. Deutlich mehr Verstöße traten bei der Kontrolle der Deklarationen, beispielsweise beim zugesagten Gehalt an bestimmten Inhalts- und Zusatzstoffen auf. Besondere Krisensi-tuationen waren im Jahr 2007 nicht zu verzeichnen. 7 Schnellwarnsysteme der EU Das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel dient dem schnellen Informationsaus-tausch innerhalb der Europäischen Union über Maßnahmen gegen potentielle Gesundheits-risiken bei Lebens- und Futtermitteln. Rechtsgrundlage für das Rapid Alert System for Food and Feed – RASFF ist die EU-Basisverordnung Nr. 178/2002. Für nicht sichere, für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Produkte wie z.B. Spielzeug, andere Produkte für Kinder, Bekleidung sowie kosmetische Mittel findet ein ähnliches Sys-tem zum Austausch von Informationen auf der Basis der EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit Anwendung. Über RAPEX werden innerhalb der Mitgliedstaaten der EU alle Informationen über potentielle Gesundheitsgefahren für Verbraucher bei Produkten, die sich im Handel befinden, ausgetauscht. RASFF

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 5392 Meldungen über gesundheitsschädliche Produkte zwi-schen den Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten ausge-tauscht. Dazu zählen sowohl Produkte aus den Mitgliedsstaaten als auch aus Drittländern. Downstream-Verfahren Die von der Kontaktstelle (LVLF) im Land Brandenburg an die zuständigen Lebensmittel-überwachungsämter weitergeleiteten Meldungen zur Kontrolle der Rückrufaktionen sind im folgenden tabellarisch aufgeführt (Tabelle 43).

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Tabelle 43: Schnellwarnungen an die zuständigen Behörden in Brandenburg weitergeleitet

Klassifizierung der Gefahrenquelle Anzahl Kontaminanten 41 Bakterien 23 Verletzungsgefahr 9 Migration 7 GVO 3 Zusatzstoffe überhöht/nicht zugelassen 2 Betrug/Verderb 2 Tierarzneimittel 1 unzulässige Bestrahlung 1 Pflanzenschutzmittel 1 RAPEX 38 Summe 128

Umfangreiche Maßnahmen erforderten insbesondere die Vorkommnisse zu Pentaclor-phenol und Dioxine in Guarkernmehl aus Indien via Schweiz. Im Berichtsjahr waren auch zunehmend Schnellwarnungen aufgrund von Verunreinigungen mit Enterobacter-sakazakii Bakterien in Säuglingsnahrung auffällig. Aufgrund von Rückrufaktionen der großen Herstel-lerfirmen für Säuglings-Anfangsnahrung wurden in 8 Fällen Schnellwarnungen an die Land-kreise/kreisfreien Städte weitergeleitet. Upstream-Verfahren Weiterhin wurden 29 Meldungen aus den Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbe-hörden entgegengenommen, geprüft, ggf. ergänzt und an das Bundesamt für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zur Einstellung in das Schnellwarnsystem oder an andere Bundesländer zur Vervollständigung der Ermittlungsergebnisse weitergeleitet. Tabelle 44: Auflistung aller eingestellten weitergeleiteten Schnellwarnungen

Monat VLÜA Grund Art des Erzeugnisses

LOS Rattengift Höhlenkäse (DK) BAR Benzo(a)pyren Sonnenblumenöl (UA) Januar BAR Cumarin Früchtetee Zimt u. Apfel

Februar LOS Cumarin Diät-Zimtkapseln BE/PM Isofenphos-methyl Paprika-Mix (ES) BE/BAR Isofenphos-methyl Paprika-Mix (ES) LDS Cumarin Früchtetee Winterdreams

März

OHV Cumarin Früchtetee Winterzauber OPR Ochratoxin A Instant-Kaffee (CZ) April OPR Ochratoxin A Instant-Kaffee (CZ) MV/MOL PSM Äpfel (BR) Mai BE/MOL Morphin Mohn TF Aflatoxine Haselnüsse (TR)

CB/OSL Enterobacter sakazakii

Säuglingsmilchnahrung Bebivita Juni

PM Aflatoxine Haselnüsse (TR) Juli OHV Salmonella Miami Tigerwelsfilet August BAR Dioxin, PCP Guarkernmehl

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Monat VLÜA Grund Art des Erzeugnisses

PM Dioxin, PCP Guarkernmehl PM Dioxin, PCP Guarkernmehl BAR,PM, HVL Dioxin, PCP Guarkernmehl (IN)-

Anfrage Einfuhr Indien

BY/OSL Glassplitter Original Spreewälder Sauerkraut

LVLF Dioxin, PCB Mischfuttermittel

Oktober FF Radioaktivität Höchstwert- überschreitung

Pfifferlinge (UA)

Tabelle 45: Auflistung aller eingestellten RAPEX-Meldungen

Monat VLÜA Grund Art des Erzeugnisses

OSL Verbotene Azofarbstoffe Arbeitshandschuhe Mai

OSL flüchtige org. Stoffe Silikon-Pfannenwender

Oktober TF N-Nitroso- diethanolamin Waschlotion Lifosan soft

HE/LDS Benzol Fasermaler November OSL Diethylenglykol Zahncreme

Dezember LDS DEHP (verbotener Weichmacher) Spielzeug (Puppenset)

Eine deutliche Zunahme der Meldungen ist bei RAPEX-Meldungen von 134 im Vorjahr auf 395 im Jahr 2007 zu verzeichnen. Futtermittel-Schnellwarnungen Beanstandete Futtermittel werden nur in das Schnellwarnsystem eingestellt, sofern von ih-nen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgehen kann. Schnellwarnungen von auswärtigen Behörden die, Brandenburg betroffen hätten, gab es nicht. Eingestellt wurde durch Brandenburg nur eine Schnellwarnung. Das Landeslabor Branden-burg hatte in einer Probe Mischfuttermittel einen erhöhten Gehalt an Dioxinen und PCB fest-gestellt. Die betroffene Partie war bereits an Tierhalter ausgeliefert worden und musste zu-rückgerufen werden.

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II. Tierseuchenüberwachung /

Task Force

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Inhaltsverzeichnis Seite II Tierseuchenüberwachung, Task Force 69 1 Überwachung der Leukoseunverdächtigkeit 73 2 Stand der BHV1-Sanierung 74 3 Stand der BVD/MD-Statuserhebung und Sanierung 76 4 Stand der Sanierung Maedi/Visna (M/V) 77

5 Stand der Sanierung der Caprinen Arthritis Encephalitis (CAE) 78

6 Überwachung der Freiheit von Aujeszkyscher-Krankheit (AK) der

Schweine 80

7 Untersuchung der Haus- und Wildschweine auf Klassische Schwei-

nepest (KSP) 81

8 Überwachung der Brucellosefreiheit in den Tierbeständen 82 8.1 Rinder 82 8.2 Kleine Wiederkäuer 84 8.3 Hausschweine 85

9 Überwachung der Salmonellenfreiheit 86 9.1 Salmonellenfreiheit des Geflügels 86 9.2 Salmonellennachweise bei Schweinen, Rindern, Geflügel (ohne Zucht-

hühner) und sonstigen Tierarten 87

10 Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest 88 10.1 Überwachung der Freiheit von Aviärer Influenza (AI) Geflügelpest 88 10.2 Bekämpfung von Geflügelpestausbrüchen 89 11 Überwachung der Tollwutfreiheit 90 12 Prophylaxe und Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut 92 13 BSE-/TSE-/CWD-Überwachung 93 13.1 BSE-Untersuchungen bei Rindern 93 13.2 TSE-Untersuchungen bei Schafen 94 13.3 TSE-Untersuchungen bei Ziegen 94

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Inhaltsverzeichnis Seite 13.4 CWD-Untersuchungen bei Rotwild 95 14 Überwachung der anzeige- und meldepflichtigen Fischseuchen 95 15 Blauzungenkrankheit / Bluetongue (BT) 96 15.1 Überwachung der Blauzungenkrankheit 96 15.2 Amtliche Feststellung der Blauzungenkrankheit 96 16 Tierseuchenrechtliche Überprüfungen 96 17 Task Force, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienst 98

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II. Tierseuchenüberwachung, Task Force

1 Überwachung der Leukoseunverdächtigkeit Die Leukose-Verordnung vom 13.03.1997 sowie die Verwaltungsvorschrift zur Verfahrens-weise bei Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen (Erlass des MLUV vom 02.01.2007) schreiben für Betriebe, deren Bestände an Rindern über 24 Monate mindestens zu 30 % aus Milchkühen bestehen, eine Überwachung der Leukoseunverdächtigkeit durch eine zweimalige milchserologische Untersuchung im 2-jährigen Rhythmus vor. Im Berichtszeitraum wurden daher 143.056 Einzelmilchproben aus 649 Milchkuhbeständen (= 2x aus 324 Beständen und 1x aus 1 Bestand) untersucht (Tabelle 1).

Tabelle 1: Ergebnisse der milchserologischen Untersuchungen auf Rinderleukose

Anzahl Ergebnis Kreisfreie Stadt / Landkreis

Betriebe Proben negativ fraglich nicht auswertbar

positiv

BRB 2 241 241 - - - CB - - - - - - FF - - - - - - P - - - - - - BAR 2 587 587 - - - LDS 31 9087 9082 - - - EE 93 21378 21370 - - - HVL 50 8369 8368 - - - MOL 78 16339 16332 - - - OHV 44 5864 5858 - - - OSL 11 1725 1725 - - - LOS 50 14512 14511 - - 1 OPR 47 11639 11638 - - - PM 45 8980 8977 - - - PR 84 13946 13930 - - - SPN 28 7601 7599 - - 2 TF 35 12957 12957 - - - UM 49 9831 9822 - - - Land BB 649 143056 142997 0 0 3

2006 630 123757 123727 3 0 0 Drei milchserologisch positive Einzelproben wurden bei der blutserologischen Nachuntersu-chung negativ abgeklärt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 19 Betriebe und ca. 20.000 Milch-kühe in 2007 mehr untersucht. Alle Rinderbestände, die nicht milchserologisch überwacht werden, sind im 3-jährigen Rhythmus blutserologisch auf Leukosefreiheit zu untersuchen. Im Jahr 2007 sind infolgedessen 52.313 Blutproben aus 1.019 Betrieben untersucht worden (Tabelle 2). Das sind etwas mehr als 100 Betriebe weniger, aber 10.000 Tiere mehr als im Jahr 2006.

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Tabelle 2: Ergebnisse blutserologischer Untersuchungen auf Rinderleukose

Blutproben Kostentragung davon

Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Proben

Anzahl Betriebe positiv % positiv Tierhalter öffentlich % öffentlich

BRB 65 3 - - - 65 100 CB 379 7 - - 27 352 93 FF 1 1 - - 1 - - P 138 4 - - 42 96 70 BAR 3239 51 - - 2 3237 100 LDS 2490 39 - - 33 2457 99 EE 2023 35 - - 593 1430 71 HVL 4969 75 - - 336 4633 93 MOL 1088 50 - - 5 1083 100 OHV 1865 56 - - 7 1858 100 OSL 2776 72 - - - 2776 100 LOS 1079 56 - - 40 1039 96 OPR 5209 113 9 0,17 1071 4138 79 PM 7232 93 - - 2319 4913 68 PR 8357 168 - - 88 8269 99 SPN 1760 85 - - 10 1750 99 TF 6839 46 - - 4474 2365 35 UM 2804 65 - - 8 2796 100 Land BB 52313 1019 9 0 9056 43257 83

2006 41354 1134 4 0 3127 38227 92 Quelle: LLB Frankfurt (Oder)

Bei den Untersuchungen wurden in einem Bestand 9 positive Befunde erhoben, die sich in der Nachuntersuchung mittels PCR als negativ erwiesen. Bei knapp 300.000 Rindern im Land Brandenburg im Alter über 24 Monate, davon über 160.000 Milchkühe, kann in anbetracht der vorliegenden Untersuchungszahlen und -ergeb-nisse für den zurückliegenden Berichtszeitraum der Status „Leukose-unverdächtig“ der Rinderbestände des Landes erneut bestätigt werden. 2 Stand der BHV1-Sanierung Im Jahr 2007 war bei der BHV1-Sanierung ein erheblicher Fortschritt zu verzeichnen. Zum Jahresende waren 91 % aller Rinderbestände amtlich anerkannt BHV1-frei. Die Anzahl freier Bestände stieg gegenüber dem Vorjahr um 5 % an. Noch deutlicher war der Zuwachs beim prozentualen Anteil BHV1-freier Kühe. Zum Jahres-ende standen 78 % aller Kühe (+ 10 % zu 2006) in BHV1-freien Beständen. Der Sanierungsverlauf in den letzten Jahren wird durch Abbildung 1 dargestellt:

Abbildung 1: BHV1-Sanierung 2004-2007

Entwicklung BHV1-Sanierung

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

2004 2005 2006 2007

Ang

aben

in %

fr. Best.Kü. i. fr. Best.

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Die Sanierungserfolge der Landkreise werden in Tabelle 3 verdeutlicht. Tabelle 3: Übersicht BHV1-freie Bestände 2007

Kreisfreie Stadt/ Landkreis

Anzahl Best.

% freie Bestände

Anzahl Kühe

% Kühe in fr. Beständen

Anzahl Reagenten

lt. HIT

Anzahl Bestände

mit Reagenten BRB 14 100 457 100 - - CB 18 94 791 99 - - FF 20 75 1533 68 42 2 P 19 95 1030 94 - - BAR 158 99 12011 95 355 1 LDS 262 89 17178 80 393 20 EE 364 97 22632 95 42 1 HVL 210 89 17733 82 286 19 MOL 177 76 13011 57 465 22 OHV 250 90 15323 68 277 14 OSL 213 95 8725 80 247 7 LOS 164 75 15250 52 1114 19 OPR 559 97 30333 93 123 7 PM 274 92 23277 80 270 13 PR 615 90 34839 82 784 30 SPN 234 97 10951 81 67 5 TF 165 86 16730 57 188 10 UM 257 82 25526 66 712 23 Summe 3973 91 267330 78 5365 193

Nach den Angaben im HI-Tier standen zum Jahresende 2007 in 223 Rinderbeständen noch 6.246 BHV1-Reagenten (ca. 1 % der Brandenburger Rinder). Gemäß der BHV1-Verordnung sind in den Beständen mit Reagenten die Rinder gegen BHV1 zu impfen. Zu diesem Zweck stellte die Tierseuchenkasse ca. 340 TSD Impfdosen Markerimpfstoff zur Verfügung. Die Entwicklung der verwendeten Impfstoffmengen in den vergangenen Jahren verdeutlicht das folgende Diagramm (Abbildung 2).

Abbildung 2: Jährlich verwendete Impfstoffmengen in den Jahren 1996-2007 Mit zunehmendem Sanierungserfolg sinkt der Überwachungsaufwand. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 421.000 blutserologische Untersuchungen im Landeslabor Brandenburg durchge-führt, von denen lediglich 2.943 (0,7 %) mit positivem Ergebnis verliefen.

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

1.400.000

n Impfdosen

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

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Den Laboraufwand für Blutprobenuntersuchungen zeigt die Abbildung 3.

Abbildung 3: Jährlich durchgeführte Blutuntersuchungen in den Jahren 1996-2007 In Auswertung aller vorgenannten Zahlen muss das Engagement aller Beteiligten am BHV1 - Sanierungsprogramm ausdrücklich gelobt werden. Besonderen Anteil am Sanierungserfolg haben die Amtstierärzte der Landkreise, die das Verfahren in den Betrieben durch ihr per-manentes Engagement voranbrachten. Weiterhin darf nicht unerwähnt bleiben, dass die fi-nanzielle Förderung durch die Tierseuchenkasse wesentlichen Anteil am Sanierungserfolg hat. Zum Beispiel beträgt die Beihilfe für einen vorfristig gemerzten BHV1-Reagenten 250 €. 3 Stand der BVD/MD-Statuserhebung und Sanierung Die BVD/MD als anzeigepflichtige Tierseuche wird in Brandenburg weiterhin mit Hilfe des freiwilligen Bekämpfungsprogramms von 2000 begleitet. In Ermangelung einer bundesweiten Verordnung gestalten sich Handelsaktivitäten über die Grenzen des eigenen Bundeslandes hinaus im Sinne einer einheitlichen Seuchenprophylaxe als nicht regelbar. Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen auf BVD-Virus und BVD-Antikörper im Land Bran-denburg über den Zeitraum der letzten 6 Jahre werden in Tabelle 4 dargestellt. Tabelle 4: Auswertung BVD-Diagnostik 2002-2007

2002 2003 2004 2005 2006 2007

n Ag - Untersuchungen 72.094 59.465 46.842 148.702 120.645 93.577

davon positiv (%) 0,40 0,40 0,63 0,34 0,37 0,39

n Ak - Untersuchungen 18.070 12.397 9.950 11.345 11.307 10.558

davon positiv (%) 23 24 23 22 20 12

n Bestände mit positivem JTF 156 105 79 83 66 46

n Bestände mit negativem JTF 486 321 287 354 392 417

n Bestände mit positivem AG 87 59 50 103 87 63

0

100

200

300

400

500

600 n-Untersuchungen in Tsd.

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Quelle: LLB Frankfurt (Oder)

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Die Vergabe eines amtlichen Bestandsstatus führte bei 4 % der Bestände zum Status BVD-Virus frei, 22 % der Rinderbestände Brandenburgs werden als BVD unverdächtig deklariert. Diese oben angeführten Zahlen zeigen, dass das freiwillige Bekämpfungsprogramm trotz umfangreicher diagnostischer Tätigkeit nicht den erwünschten durchschlagenden Erfolg er-bracht hat. Erst mit der Einführung eines bundesweit einheitlichen Programms, so wie es mit einer Ver-ordnung möglich wäre, besteht die Chance diese Infektionskrankheit zu beherrschen. Es ist angedacht, in Zukunft alle Rinder die ab einem bestimmten Stichtag geboren werden, beim Einziehen der Ohrmarke nach VVVO zeitgleich mittels der entnommenen Gewebeprobe auf BVDV zu untersuchen. Diese Untersuchungsmöglichkeiten werden derzeit in Brandenburg geprüft und ihre Etablierung wird vorbereitet. 4 Stand der Sanierung Maedi/Visna (M/V) Die größte Sensibilität für die Erkrankungen Maedi und Visna ist traditionell bei Züchtern der Rasse Ostfriesisches Milchschaf zu finden. Nur vereinzelt nehmen andere Schafrassen (Te-xel, Kamerun) am Sanierungsverfahren teil. Am Sanierungsverfahren des Landes beteiligten sich 22 Schafzuchtbestände mit insgesamt 624 Tieren. Davon sind 19 Bestände mit 598 Tieren anerkannt Maedi/Visna (M/V)- unver-dächtig und 3 kleinere Zuchtbestände mit insgesamt 26 Tieren befinden sich noch im Sanie-rungsverfahren (Tabelle 5).

Tabelle 5: Stand der Maedi/Visna-Sanierung in Zuchtschafbeständen

anerkannter M/V unverdächtiger Bestand

M/V Sanierungs-bestand

M/V positiver Bestand Kreisfreie

Stadt / Landkreis

Anzahl Bestände

Anzahl Tiere Anzahl

BeständeAnzahlTiere

Anzahl unters.

Bestände Anzahl

BeständeAnzahl Tiere

Anzahl Bestände

AnzahlTiere

BAR 11 276 10 263 9 1 13 - - HVL 2 22 2 22 2 - - - - MOL 1 19 1 19 1 - - - - OSL 2 128 2 128 1 - - - - PR 2 48 1 42 1 1 6 - - SPN 3 129 2 122 2 1 7 - - UM 1 2 1 2 1 - - - -

Summe 22 624 19 598 17 3 26 0 0 2006 21 621 14 458 13 7 163 0 0

Im Berichtszeitraum konnten 4 Sanierungsbetriebe mit 140 Tieren in den Status „anerkannt M/V-unverdächtiger Bestand“ übernommen werden (3x LK Barnim, 1x LK Märkisch-Oder-land). 2 Betriebe schlossen sich dem Sanierungsverfahren neu an (1x LK Uckermark, 1x LK Spree-Neiße) und ein Betrieb schied aus dem Verfahren aus (LK Märkisch-Oderland). Es wurden insgesamt 322 Blutproben in 24 Zuchtschafbeständen untersucht. Alle Befunde wa-ren negativ (Tabelle 6).

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Tabelle 6: Anzahl blutserologischer Untersuchungen auf Maedi/Visna (M/V)

davon Kostentragung Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Proben

Anzahl Betriebe positiv % positiv Tierhalter öffentlich % öffentlich

BRB - - - - - - - CB 1 1 - - 1 - - FF - - - - - - - P - - - - - - - BAR 146 11 - - - 146 100 LDS - - - - - - - EE - - - - - - - HVL 14 2 - - - 14 100 MOL 9 1 - - - 9 100 OHV 13 1 - - 13 - - OSL 7 1 - - - 7 100 LOS - - - - - - - OPR - - - - - - - PM - - - - - - - PR 63 2 - - - 63 100 SPN 66 3 - - - 66 100 TF - - - - - - - UM 3 2 - - 3 - - Land BB 322 24 0 0 17 305 95

2006 575 34 11 2 76 499 87 Quelle: LLB Frankfurt (Oder)

Die Untersuchungszahlen zeigen, dass in 2007 im Vergleich zum Vorjahr wesentlich weniger Betriebe und Blutproben auf M/V untersucht wurden. Offensichtlich hat sich eine Reihe Zuchtschafhalter nach ersten Einstufungsuntersuchungen dem Sanierungsverfahren nicht weiter angeschlossen. 5 Stand der Sanierung der Caprinen Arthritis Encephalitis (CAE) An der CAE-Sanierung sind vor allem die Halter von milchproduzierenden Ziegen interes-siert. Dafür kommen mehrere Rassen infrage, so dass die beteiligten Herden eine breite Rassen- und Kreuzungsvielfalt aufweisen. 25 Zuchtziegenbestände mit 1.760 Tieren befinden sich im Sanierungsverfahren der CAE. Davon waren per 31.12.2007 20 Bestände mit insgesamt 1.536 Zuchttieren „anerkannt CAE-unverdächtig“. 5 Bestände mit insgesamt 224 Tieren befanden sich in Sanierung (Tabelle 7).

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Tabelle 7: Stand der CAE-Sanierung in Zuchtziegenbeständen

anerkannter CAE unverdächtiger Bestand

CAE Sanierungs-bestand

CAE positiver Bestand

Kreis-freie Stadt / Land-kreis

Anzahl Bestände

Anzahl Tiere

Anzahl Bestände

AnzahlTiere

Anzahl untersuchter

Bestände

AnzahlBestände

AnzahlTiere

Anzahl Bestände

AnzahlTiere

BAR 8 544 7 528 7 1 16 - - LDS 4 115 3 66 3 1 49 - - MOL 2 545 2 545 2 - - - - OHV 2 266 2 266 2 - - - - OSL 1 60 - - - 1 60 - - PR 1 55 - - - 1 55 - - SPN 5 81 4 37 4 1 44 - - UM 2 94 2 94 2 - - - -

Summe 25 1760 20 1536 20 5 224 0 0

2006 23 1579 15 1024 14 7 404 1 151

Im Verlauf des Berichtsjahres schieden 5 Betriebe aus dem Verfahren aus, 3 kamen neu hinzu. 2 Sanierungsbestände konnten im Laufe des Jahres als CAE-unverdächtiger Bestand anerkannt werden. Insgesamt wurden 1.426 Blutproben aus 36 Beständen auf CAE untersucht. 7 Proben waren positiv (Tabelle 8). Tabelle 8: Anzahl blutserologischer Untersuchungen auf CAE

davon Kostentragung Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Proben

Anzahl Betriebe positiv % positiv Tierhalter öffentlich % öffentlich

BRB - - - - - - - CB - - - - - - - FF 3 3 - - 1 2 67 P - - - - - - - BAR 268 8 - - 11 257 96 LDS 180 5 3 2 - 180 100 EE - - - - - - - HVL 35 2 - - 15 20 57 MOL 342 4 - - 7 335 98 OHV 266 2 - - - 266 100 OSL 56 1 - - - 56 100 LOS - - - - - - - OPR - - - - - - - PM 3 1 - - - 3 100 PR 27 1 - - - 27 100 SPN 88 5 3 3 3 85 97 TF 27 2 1 4 1 26 96 UM 131 2 - - - 131 100 Land BB 1426 36 7 0,5 38 1388 97

2006 1191 34 21 2 63 1128 95

Quelle: LLB Frankfurt (Oder)

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6 Überwachung der Freiheit von Aujeszkyscher Krankheit (AK) der Schweine Im Jahr 2007 wurden am LLB Frankfurt (Oder) insgesamt 2.291 Blutproben aus 135 Haus-schweinebeständen untersucht. Davon waren 1.408 amtliche Proben und 883 Untersuchun-gen wurden durch die Tierhalter (Handelsuntersuchungen und dergl.) veranlasst (Tabelle 9). Tabelle 9: Anzahl blutserologischer Untersuchungen auf Aujeszkysche Krankheit

Kostentragung Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Proben

Anzahl Betriebe

davon positiv Tierhalter öffentlich % öffentlich

BRB 3 2 - - 3 100 CB - - - - - - FF 14 1 - - 14 100 P 13 1 - - 13 100 BAR 79 9 - 24 55 70 LDS 82 6 - 54 28 34 EE 96 9 - 8 88 92 HVL 34 3 - - 34 100 MOL 200 13 - 84 116 58 OHV 158 6 - 148 10 6 OSL 60 4 - 4 56 93 LOS 168 9 - 115 53 32 OPR 399 11 - 70 329 82 PM 412 11 - 176 236 57 PR 236 11 - 130 106 45 SPN 122 10 - 51 71 58 TF 116 14 - 16 100 86 UM 99 15 - 3 96 97 Land BB 2291 135 0 883 1408 61

2006 2876 204 0 970 1906 66 Quelle: LLB Frankfurt (Oder)

Es wurden keine positiven Befunde festgestellt. Damit konnte die AK-Freiheit der Haus-schweinebestände des Landes Brandenburg erneut nachgewiesen werden. Zur Überwachung der AK-Freiheit sind die Schweinebestände gemäß Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit vom 20. Dezember 2005 jährlich nach einem vor-gegebenen Stichprobenschlüssel risikoorientiert zu untersuchen. Aus diesem Anlass wurden im Berichtsjahr im Land Brandenburg 61 Schweinhaltungsbetrie-be verschiedener Betriebsgrößenklassen und Produktionsrichtungen mit insgesamt 789 Pro-ben untersucht. Die Vorgaben des Stichprobenschlüssels von 542-658 zu untersuchenden Proben aus 35 Betrieben wurden somit im Landesergebnis übererfüllt (Tabelle 10). Tabelle 10: Überwachung der Freiheit von Aujeszkyscher Krankheit bei Haus- schweinen

Anzahl der beprobten Bestände

beprobten Schweine Bestandscharakteristik Bestände

gesamt Schweine

gesamt Soll Ist Soll Ist

davonpositiv

Zucht-/gemischte Bestän-de 805 528.417 21 45 405-500 650 0 Mastbestände 2.710 291.225 14 17 137-158 169 0 Summe 3.515 819.642 35 62 542-658 819 0

2006 3.011 745.883 35 160 542-658 2.117 0 Die hohe Differenz bei beprobten Beständen und beprobten Schweinen zum Jahr 2006 re-sultiert aus der Tatsache, dass das Jahr 2006 ein „Übergangsjahr“ von der vorher geforder-

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ten Beprobung aller Schweinebestände zur neuen Verfahrensweise nach Stichproben-schlüssel darstellte. Bei Wildschweinen werden nach Einstellung des AK-Monitoring im Jahr 2005 nur noch Fall-wild und erlegte Wildschweine mit verdächtigen klinischen Symptomen auf Aujeszkysche Krankheit untersucht. Bei den im Jahr 2007 untersuchten 26 Wildschweinen wurden keine positiven serologischen oder virologischen Befunde ermittelt. 7 Untersuchung der Haus- und Wildschweine auf Klassische Schweinepest (KSP) Im Jahr 2007 wurden am LLB insgesamt 1878 Proben einschließlich Handelsuntersuchun-gen auf KSP in Hausschweinebeständen untersucht, wovon 928 amtlich angewiesen waren (Tabelle 11). Tabelle 11: Überwachung der KSP-Freiheit bei Hausschweinen

KSP- Untersuchungen bei Hausschweinen (HS) zur Abklärung KSP-ähnlicher

Symptome KSP-Untersuchungen bei HS insgesamt

Kostentragung

Kreisfreie Stadt / Landkreis Anzahl

Bestände Anzahl Proben

davon positiv

Anzahl Bestände

AnzahlProben

davonpositiv Tierhalter öffentlich

BRB - - - 1 1 - - 1 CB - - - - - - - - FF 1 2 - 1 2 - - 2 P - - - 1 10 - - 10 BAR 4 6 - 6 44 - 38 6 LDS 1 3 - 5 77 - 77 - EE 7 52 - 14 80 - 14 66 HVL 2 3 - 1 2 - - 2 MOL 3 16 - 10 148 - 118 30 OHV 3 6 - 4 164 - 148 16 OSL 1 3 - 1 3 - - 3 LOS 4 29 - 6 143 - 115 28 OPR 2 10 - 11 395 - 67 328 PM 4 42 - 11 388 - 167 221 PR 7 13 - 11 183 - 126 57 SPN 1 9 - 13 109 - 57 52 TF 11 101 - 14 90 - 20 70 UM 4 17 - 7 39 - 3 36 Land BB 55 312 0 117 1878 0 950 928

2006 n.e. 434 0 111 2127 0 1241 886

Quelle: LLB und BALVI iP Die seuchenprophylaktische Überwachung der Hausschweinebestände im Rahmen der EU-Anerkennung Brandenburgs als schweinepestfreies Gebiet erfolgt durch die labordiagnosti-sche Abklärung KSP-ähnlicher Symptome. In diesem Zusammenhang wurden in 55 Betrie-ben 312 entsprechende Proben untersucht. Sämtliche Untersuchungen auf KSP verliefen mit negativem Ergebnis. Nach Wegfall der für Deutschland geltenden Ausnahmeregelung, gem. Entscheidung 2003/328/EG, die die Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen der Kategorie 3 in für Schweine bestimmten Futtermitteln bis 31.10.2006 erlaubte, entfällt die Untersuchung von Schweine in speiseabfallverfütternden Betrieben auf KSP. Seit diesem Zeitpunkt kontrollie-ren die VLÜÄ die Einhaltung des Verfütterungsverbotes gem. Art. 22 Abs. 1b der VO (EG) Nr. 1774/2002 in Schweinehaltungsbetrieben. Im Jahr 2007 waren im Land Brandenburg 6.265 entsprechende Betriebe vorhanden, wovon 320 kontrolliert wurden. Bei den Kontrollen wurden keine Verstöße festgestellt. (Tabelle 32, Pkt. 15 „Tierseuchenrechtliche Überprüfungen“)

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Für die Überwachung der KSP-Freiheit beim Schwarzwildbestand sind 60 erlegte oder ver-endete Wildschweine pro Kreis und Jahr zu untersuchen. Mit 1.745 untersuchten Wildschweinen wurden die im Landesdurchschnitt zu erbringenden 1.080 Proben weit übererfüllt (Tabelle 12). Tabelle 12: Überwachung der KSP-Freiheit bei Wildschweinen

Anzahl untersuchter Proben davon im Endergebnis positivKreisfreie Stadt/ Landkreis

Anzahl untersuchter

Proben serologisch virologisch Organe serologisch virologisch BRB 85 64 - - - - CB 30 28 - - - - FF 65 61 - - - - P 30 27 - - - - BAR 149 121 - 2 - - LDS 47 44 - - - - EE 97 89 - - - - HVL 54 54 - - - - MOL 45 45 - - - - OHV 164 168 - 1 3 - OSL 86 73 14 - - - LOS 69 69 - 1 - - OPR 77 77 - - - - PM 149 154 - 1 - - PR 122 112 - 1 2 - SPN 137 142 1 1 - - TF 63 63 - - - - UM 276 273 - 3 1 - Land BB 1745 1664 15 10 6 0

2006 1350 1236 111 91 6 0

Quelle: LLB und BALVI iP Sechs der untersuchten Proben waren serologisch positiv (3x Oberhavel, 2x Prignitz, 1x U-ckermark). Die virologischen Untersuchungen dieser Proben mittels PCR verlief negativ. Klinische Anzeichen oder pathologisch-anatomische Symptome der KSP konnten im Schwarzwildbestand nicht festgestellt werden. Zur weiteren Abklärung durchgeführte Umgebungsuntersuchungen in den jeweiligen Wild-einstandsgebieten erbrachten keine weiteren positiven Befunde. 8 Überwachung der Brucellosefreiheit in den Tierbeständen 8.1. Rinder Zum Nachweis des amtlich anerkannten brucellosefreien Status der Rinderbestände sind im Abstand von 2 Jahren Bestandsmilchuntersuchungen bzw. im Abstand von 3 Jahren blutse-rologische Untersuchungen aller über 24 Monate alten Rinder durchzuführen. Im Jahr 2007 wurden in 649 Betrieben insgesamt 143.056 Milchproben auf Brucellose unter-sucht. Davon waren 4 Befunde fraglich und 27 positiv. In der blutserologischen Abklärung erwiesen sich diese Befunde ebenfalls als negativ (Tabelle 13).

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Tabelle 13: Ergebnisse der milchserologischen Untersuchungen auf Rinder- brucellose

Anzahl Ergebnis Kreisfreie Stadt / Landkreis Betriebe Proben negativ fraglich nicht

auswertbar positiv

BRB 2 241 241 - - - CB - - - - - - FF - - - - - - P - - - - - - BAR 2 587 562 3 - 22 LDS 31 9087 9082 - - - EE 93 21378 21370 - - - HVL 50 8369 8367 1 - - MOL 78 16339 16332 - - - OHV 44 5864 5858 - - - OSL 11 1725 1725 - - - LOS 50 14512 14512 - - - OPR 47 11639 11638 - - - PM 45 8980 8977 - - - PR 84 13946 13930 - - - SPN 28 7601 7596 - - 5 TF 35 12957 12957 - - - UM 49 9831 9822 - - - Land BB 649 143056 142969 4 0 27

2006 630 123756 123730 0 0 0 In weiteren 1.106 Rinderbeständen erfolgte die Überwachung der Brucellosefreiheit über blutserologische Untersuchungen mit insgesamt 51.977 Proben (Tabelle 14). Die Untersu-chungen verliefen alle mit negativem Ergebnis. Somit konnte auch im Jahr 2007 die Brucel-losefreiheit der Rinderbestände im Land Brandenburg nachgewiesen werden. Tabelle 14: Ergebnisse der blutserologischen Untersuchungen auf Rinderbrucellose

Blutproben Kostentragung davon

Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Proben

Anzahl Betriebe positiv % positiv

Tierhalter öffentlich % öffentlich

BRB 66 3 - - - 66 100 CB 379 7 - - 27 352 93 FF 1 1 - - 1 - - P 138 4 - - 42 96 70 BAR 3637 53 - - - 3637 100 LDS 2507 41 - - 33 2474 99 EE 2124 60 - - 594 1530 72 HVL 4979 77 - - 336 4643 93 MOL 1095 51 - - 5 1090 100 OHV 1876 59 - - 7 1869 100 OSL 2807 77 - - - 2807 100 LOS 1084 56 - - 40 1044 96 OPR 5210 123 - - 1050 4160 80 PM 7124 94 - - 2319 4805 67 PR 7408 182 - - 88 7320 99 SPN 1788 89 - - 10 1778 99 TF 6920 58 - - 4474 2446 35 UM 2834 71 - - 8 2826 100 Land BB 51977 1106 0 0 9034 42943 83

2006 41321 1232 0 0 2981 38340 93 Quelle: LLB Frankfurt (Oder)

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8.2 Kleine Wiederkäuer Da Deutschland amtlich anerkannt frei von Brucella melitensis ist, sind jährliche Überwa-chungsuntersuchungen nach einem vorgegebenen Stichprobenschlüssel in den Schaf- und Ziegenbeständen durchzuführen. Dazu sind im Land Brandenburg 47 Schaf- und Ziegenbestände unterschiedlicher Größen-klassen und 2.796 - 3.711 Schafe und Ziegen zu beproben. Im Berichtsjahr wurde der Probenplan mit 71 untersuchten Beständen und insgesamt 4.064 beprobten Tieren übererfüllt (Tabelle 15). Tabelle 15: Untersuchung auf Brucellose bei Schafen und Ziegen

Ist 2007 Plan ab 2007 Kreisfreie Stadt/ Landkreis Bestände Tiere Bestände Tiere BRB 1 4 - - CB 2 17 2 11-28 FF - - - - P 1 4 1 1-9 BAR 10 159 4 131-232 LDS 4 285 3 221-302 EE 4 380 4 379-463 HVL 6 315 3 269-286 MOL 1 11 2 21-58 OHV 8 267 3 31-77 OSL 4 87 3 61-124 LOS 5 339 3 251-330 OPR 5 445 4 370-453 PM 3 263 3 320-429 PR 5 584 3 279-316 SPN 5 139 3 61-124 TF 2 459 2 101-164 UM 5 306 4 289-335 Land BB 71 4064 47 2796-3711

2006 59 3031 47 2796-3711 Defizite traten zum Teil bei der Beprobung der Bestände bezüglich der je Betriebsgrößen-klasse zu untersuchenden Anzahl von Tieren auf. So sind in den Größenklassen 100-199 Tiere und 200-499 Tiere erhebliche Differenzen zwischen Plan und Ist der untersuchten Tie-re zu verzeichnen (Tabelle 16), wodurch die statistische Sicherheit der Ergebnisse einer Be-standsuntersuchung nicht immer gewährleistet ist. Tabelle 16: Erfüllung des Stichprobenplanes für blutserologische Untersuchungen auf Brucellose bei Schafen und Ziegen nach Bestandsgrößenklasse

unters. Bestände unters. Tiere Bestands- größenklassen Plan Ist Plan Ist

Vorgabe Anz. Proben/ Bestand

1-9 14 22 14-126 133 alle Tiere 10-19 8 12 80-152 135 alle Tiere 20-49 9 13 180-441 319 alle Tiere 50-99 5 8 250-480 299 alle Tiere bis 96

100-199 3 3 300-465 172 alle Tiere bis 155 200-499 3 3 600-675 291 alle Tiere bis 225 500-999 3 5 774 1183 alle Tiere bis 258

> 1000 2 5 598 1532 alle Tiere bis 299

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Insgesamt wurden im Jahr 2007 im LLB 4.198 Blutproben von Schafen und Ziegen auf Bru-cellose untersucht und keine positiven Befunde festgestellt, sodass die Brucellosefreiheit bei kleinen Wiederkäuern erneut nachgewiesen werden konnte (Tabelle 17). Tabelle 17: Überwachung der Brucellosefreiheit bei Schafen und Ziegen

Blutproben Kostentragung davon

Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Proben

Anzahl Betriebe positiv % positiv

Tierhalter öffentlich % öffentlich

BRB 4 1 - - - 4 100 CB 18 3 - - - 18 100 FF 109 3 - - - 109 100 P 8 2 - - 4 4 50 BAR 166 11 - - 3 163 98 LDS 286 4 - - - 286 100 EE 380 4 - - - 380 100 HVL 334 8 - - 19 315 94 MOL 61 10 - - 41 20 33 OHV 270 10 - - 15 255 94 OSL 87 4 - - 7 80 92 LOS 353 7 - - 14 339 96 OPR 475 7 - - 8 467 98 PM 285 9 - - 19 266 93 PR 648 14 - - 64 584 90 SPN 147 8 - - 8 139 95 TF 258 5 - - 12 246 95 UM 309 6 - - 3 306 99 Land BB 4198 116 0 0 217 3981 95

2006 3830 108 0 0 199 3631 95

Quelle: LLB Frankfurt (Oder) 8.3 Hausschweine Nach den Verwaltungsvorschriften zur Verfahrensweise bei Untersuchungen auf anzeige-pflichtige Erkrankungen/Tierseuchen, Erlass des MLUV vom 02.01.2007, sind zum Schutz gegen die Gefährdung durch brucelloseinfizierte Wildschweine einmal jährlich blutserologi-sche Untersuchungen der in Freiland gehaltenen Hausschweine auf Brucellose durchzufüh-ren. Von den 99 vorhandenen Schweinefreilandhaltungen wurden im Berichtsjahr nur 67 (=68 %) untersucht (Tabelle 18). Tabelle 18: Überwachung der Brucellosefreiheit in Schweine-Freilandhaltungen

Kreisfreie Stadt/ Landkreis

Anzahl Bestände

Anzahl Tiere

Anzahl unters.

Bestände

% unters.

Bestände

Anzahl negativer Befunde

Anzahl positiver Befunde

BRB - - - - - - CB - - - - - - FF 2 22 - - - - P 2 28 1 50 10 - BAR 13 216 12 92 52 - LDS 1 431 1 100 25 - EE 4 46 4 100 21 - HVL 3 81 2 67 18 - MOL 1 18 1 100 9 - OHV 20 203 15 75 42 - OSL 3 65 3 100 29 - LOS 1 5 1 100 5 - OPR 15 570 7 47 40 - PM 4 375 3 75 38 - PR 5 334 3 60 15 - SPN 11 131 8 73 31 - TF 8 163 2 25 8 - UM 6 206 4 67 16 - Summe 99 2894 67 68 359 0

2006 84 2750 52 62 309 12

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Obwohl die Untersuchungsrate zum Vorjahr (62 %) geringfügig gesteigert wurde, ist das Ziel, einmal jährlich alle Freilandhaltungen zu beproben, nicht erreicht worden. Eine lückenlose Überwachung ist jedoch unerlässlich, da die Gefahr der Einschleppung von Brucellose in Hausschweine-Freilandhaltungen durch infiziertes Schwarzwild immer besteht. Im Jahr 2007 wurden am LLB Frankfurt (Oder) insgesamt 1.780 Schweine aus 139 Betrieben auf Brucellose untersucht und keine positiven Befunde nachgewiesen (Tabelle 19). Tabelle 19: Überwachung der Freiheit von Schweinebrucellose

davon Kostentragung Kreisfreie Stadt / Landkreis

Anzahl Proben

Anzahl Betriebe positiv % positiv Tierhalter öffentlich % öffentlich

BRB - - - - - - - CB - - - - - - - FF - - - - - - - P 10 2 - - 10 100 BAR 88 16 - - 24 64 73 LDS 87 3 - - 62 25 29 EE 106 14 - - 10 96 91 HVL 20 3 - - - 20 100 MOL 119 11 - - 100 19 16 OHV 50 17 - - 6 44 88 OSL 32 4 - - - 32 100 LOS 155 7 - - 110 45 29 OPR 463 12 - - 132 331 71 PM 326 8 - - 166 160 49 PR 135 9 - - 80 55 41 SPN 85 12 - - 51 34 40 TF 71 12 - - 11 60 85 UM 33 9 - - 3 30 91 Land BB 1780 139 - 0 755 1025 58

2006 1460 126 12 1 528 932 64 Quelle: LLB Frankfurt (Oder)

9 Überwachung der Salmonellenfreiheit 9.1 Salmonellenfreiheit des Geflügels Obwohl die Hühner-Salmonellen-VO in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.04.2001 noch nicht außer Kraft gesetzt wurde, gelten zurzeit das im Ergebnis von EU-weiten Salmo-nellen-Prävalenzstudien in Geflügelherden entstandene EU-Recht und die dazugehörigen Nationalen Bekämpfungsprogramme. Seit 01.01.2007 erfolgt daher der Nachweis der Salmonellenfreiheit in Zuchthühnerherden nach neuen Regelungen, die die Beprobung im Haltungsbetrieb vorschreiben und das bisher zu erfassende Salmonellen-Serotypenspektrum von S. typhimurium und S. enteritidis um die Serovare S. infantis, S. virchow und S. hadar erweitern. In den 23 im Land Brandenburg vorhandenen Hühnerzuchtherden wurden im Berichtsjahr 57 amtliche Kontrollen mit 121 Beprobungen durchgeführt. Dabei wurden keine Salmonellen nachgewiesen (Tabelle 20).

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Tabelle 20: Amtliche Untersuchungen auf Salmonellen in Hühnerzuchtherden

Anzahl Zuchtherden

je Haltungsebene

Anzahl amtl. zu unters.

Zuchtherd. je Haltungsebene

Anzahl amtl. untersuchter Zuchtherd. je

Haltungsebene

Anzahl amtl. Untersuchungen

in den Zuchtherden

Anzahl positiver Zuchtherden

je Haltungsebene

Elterntiere Elterntiere Elterntiere Elterntiere Elterntiere Kreis Anz.

Betr. Groß- eltern Aufz. Lege.

Groß- eltern Aufz. Lege.

Groß-eltern Aufz. Lege.

Groß-eltern Aufz. Lege.

Groß- eltern Aufz. Lege.

BAR 1 - - 1 - - 1 - - 1 - - 2 - - - LDS 1 - 1 4 - - 4 - - 6 - - 20 - - - HVL 1 - - 4 - - 4 - - 17 - - 33 - - - LOS 1 14 - - 14 - - 33 - - 66 - - - - - PR 1 - 2 - - - - - - - - - - - - - BB 5 14 3 9 14 0 9 33 0 24 66 0 55 0 0 0 Summe 26 23 57 121 0 2006 23 23 34 1.123 0

Die Differenz zum Jahr 2006 bei der Anzahl amtlich untersuchter Zuchtherden und Anzahl amtlicher Untersuchungen in Zuchtherden liegt in den per 01.01.2007 veränderten Untersu-chungsvorschriften begründet. Es wurden der Rhythmus der amtlichen Untersuchungen ge-ändert und die Anzahl der zu entnehmenden Proben je Herde von 50 Küken, Eiern u.a. in der Brüterei auf 5 Kotproben („Sockentupfer“), die zu 2 Pools zusammengelegt werden kön-nen, reduziert.

9.2 Salmonellennachweise bei Schweinen, Rindern, Geflügel (ohne Zuchthühner) und sonstigen Tierarten

Von den insgesamt 141 Salmonellenbefunden bei verschiedenen Tierarten (Tabelle 21) ent-fielen 107 allein auf Geflügel. Dabei traten am häufigsten S. indiana (33x), meist bei Enten-küken, S. typhimurium var. copenhagen (22x), ausschließlich bei Tauben und S. enteritidis (24x) auf. S. typhimurium var. copenhagen wird durch Tauben häufig auch in Rinder- und Schweinebestände eingetragen. S. enteritidis spielt durch seine geringe Wirtsspezifität eine bedeutende Rolle bei salmonellenbedingten Erkrankungen des Menschen. In Schweinebeständen wurden im Berichtsjahr 16x positive Salmonellenbefunde erhoben, wobei S. typhimurium am häufigsten nachgewiesen wurde. Tabelle 21: Salmonellenbefunde bei Schweinen, Rindern, Geflügel (ohne Zuchthühner)

und sonstigen Tierarten

davon Salmonellen-Serovar Befunde

insges. Schwein Rind Geflügel

(außer Zucht-hühner)

andere Tierarten

S. enteritidis 25 - 1 24 - S. typhimurium 14 6 1 1 6 S. typhimurium var. cop. 26 2 2 22 (Tauben) - S. derby 2 2 - - - S. london 3 3 - - - S. livingston 18 - - 18 - S. indiana 33 - - 33 (Enten) - sonstige Salmonellen 20 3 1 9 7 Summe 141 16 5 107 13 Anz. betroffene Kreise 7 4 14 6

Quelle: LLB Frankfurt (Oder)

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10 Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest 10.1 Überwachung der Freiheit von Aviärer Influenza / Geflügelpest Der auf dem EU-Monitoringprogramm, gemäß Entscheidung 2007/268/EG, basierende Be-probungsplan der Bundesrepublik Deutschland sieht planmäßige Untersuchungen auf hoch-pathogene aviäre Influenzaviren bei Hausgeflügel und Wildvögeln nach einem vorgegebenen Stichprobenschlüssel vor. Danach waren im Jahr 2007 im Land Brandenburg 47 Wirtschaftsgeflügelbestände (7 Puten-, 4 Hühner-, 6 Gänse- und 30 Entenbestände) risikoorientiert mit insgesamt 1.550 Blutproben serologisch auf AI-Antikörper (H5 und H7) zu untersuchen. Diese Mindestvorgaben wurden durch die Untersuchung von 1.784 Proben aus 56 Bestän-den überboten (Tabelle 22). Alle Proben im Rahmen des Hausgeflügelmonitorings wurden mit negativem Befund bewertet. Tabelle 22: EU-Monitoring bei Hausgeflügel (Serologie)

Kreisfreie Stadt/ Landkreis Hühner Puten Enten Gänse Gesamt

CB 2 - 1 - 3 BAR - 1 2 - 3 LDS 1 - 1 - 2 EE - 1 1 2 4 HVL 1 1 - - 2 MOL - - 15 - 15 LOS - 1 5 - 6 OSL 1 1 - - 2 OPR - - - 1 1 PM 1 1 - 2 4 PR - - 2 1 3 SPN 1 - - 1 2 UM 1 1 7 - 9 Bestände/ Anz. Proben

8 91

7 76

34 1316

7 301

56 1784

Quelle: LLB Frankfurt (Oder) Als Frühwarnsystem zur Bewertung der Einschleppungsgefahr von AI-Virus aus der Wildvo-gelpopulation in die Hausgeflügelbestände waren nach o.g. Programm im Rahmen eines Flächenmonitorings (in Gebieten ohne vorherigen Nachweis von H5N1) 992 Wildvögel (En-ten, Gänse, Schwäne, Greifvögel und Eulenarten) sowie durch ein Punktmonitoring (in Ge-bieten mit vorherigem Nachweis von H5N1) 1.000 Wildvögel beliebiger Arten zu untersu-chen. Im Berichtsjahr wurden 1.407 Proben von Wildvögeln (Organe bzw. Tupfer) virologisch auf AI-Virus untersucht und keine Viren des Typs H5 oder H7 festgestellt. Auf der Basis weiterer gesetzlicher Regelungen (Geflügelpest-VO, Geflügelpestaufstallungs-VO) wurde eine umfangreiche Überwachung der Geflügelbestände im Rahmen eines Lan-desmonitorings durchgeführt. Bei Wirtschaftsgeflügel wurden im Jahr 2007 in zahlreichen Beständen insgesamt 1.639 serologische und 2.648 virologische Untersuchungen am LLB auf AI der Serotypen H5 und H7 mit negativen Ergebnissen durchgeführt (Tabellen 23 u. 24).

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Tabelle 23: Landesmonitoring bei Hausgeflügel (Serologie)

Kreisfreie Stadt/ Landkreis Huhn Ente Gans Pute Fasan/

Wachtel Geflügel Gesamt

BRB 40 - - - - - 40 BAR 128 10 4 - - - 142 LDS 190 48 32 - - 54 324 HVL 48 15 - - - - 63 MOL 79 - - 10 - 28 117 OHV 111 43 44 - 10 34 242 OSL 55 25 25 - - 30 135 LOS 40 - - - - - 40 PM 107 - - - - 20 127 PR 75 90 15 12 - - 192 SPN 39 50 50 - - - 139 TF 29 15 11 - - - 55 UM 9 - 14 - - - 23 Gesamt 950 296 195 22 10 166 1639

Quelle: LLB Frankfurt (Oder) Tabelle 24: Landesmonitoring bei Hausgeflügel (Virologie)

Kreisfreie Stadt/ Landkreis

Huhn Ente Gans Pute Strauß Exoten Sonst. Geflügel Gesamt

BRB - 20 - - - - 10 30 CB - 32 - - - 13 64 109 BAR - 35 - - - 10 41 86 LDS 10 60 62 - - - 4 136 EE - 4 - - 105 1 - 110 HVL - 4 2 - - - - 6 MOL 10 40 - - - 1 - 51 OHV 5 50 32 - - - 30 117 OSL - - 60 - - - - 60 LOS - 384 116 - - - 134 634 OPR 128 40 71 60 - - 53 352 PM 5 37 6 - - - 20 68 PR - 215 252 - - - - 467 SPN 14 5 240 - - - - 259 TF - - 76 - - - 16 92 UM - 10 61 - - - - 71 Gesamt 172 936 978 60 105 25 372 2648

Quelle: LLB Frankfurt (Oder) 10.2 Bekämpfung von Geflügelpestausbrüchen Im Dezember 2007 wurden im Land Brandenburg 3 Fälle von Aviärer Influenza (Nachweis HPAIV H5 N1) in Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt, am 15.12. in der Gemeinde Großwoltersdorf (Landkreis Oberhavel), am 21.12. in Bensdorf (Landkreis Potsdam-Mittelmark) und am 25.12. in Heiligengrabe (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Bei allen drei Beständen handelte es sich um Hühner-Kleinstbestände, deren noch lebende Hühner sofort getötet und unschädlich beseitigt wurden. Es wurden die entsprechenden Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete (Zone A) eingerich-tet (Abbildung 4) sowie eine Kontrollzone (Zone B) gebildet (Abbildung 5).

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Quelle: Lagebericht des LK PM Abbildung 4: Zone A im LK Potsdam-Mittelmark

Quelle: Lagebericht des LK PM Abbildung 5: Zone A und Zone B im LK Potsdam-Mittelmark

In den Restriktionsgebieten wurden umgehend klinische Kontrollen aller Hausgeflügelbe-stände durchgeführt, Tupferproben und Tierkörper von Hausgeflügel zur Untersuchung auf AI zum LLB gesandt und das Territorium auf Totfunde von Wildvögeln kontrolliert. Sowohl die klinischen Kontrollen als auch die Untersuchung von Probenmaterial am LLB verliefen mit negativem Ergebnis. Die umfangreichen epidemiologischen Ermittlungen zu den mögli-chen Einschleppungswegen des AI- Virus in die 3 Bestände ergaben, dass die 3 Ausbrüche nicht miteinander in direkter Verbindung standen. Eindeutig belegbare Ursachen für den Ge-flügelpestausbruch wurden nicht gefunden. Als Eintragsquellen wurde der Kontakt zu infizier-ten Wildvögeln oder der Zugang der Hühner zu unerhitzten Geflügelabfällen vermutet. Durch das FLI Wusterhausen konnten im Rahmen molekularbiologischer Untersuchungen und epi-demiologischer Ermittlungen Zusammenhänge zu Seuchenausbrüchen in Bayern hergestellt werden, die durch Verfütterung von unerhitzten Geflügelabfällen zu dem Geflügelpestaus-bruch in Hühner-Kleinstbeständen in Brandenburg führten. Bis Ende Januar 2008 konnten die Sperrmaßnahmen in allen drei Kreisen wieder aufgeho-ben werden. Dem schnellen und konsequenten Handeln der Einsatzkräfte der betroffenen Landkreise und der Unterstützung durch die Tierärzte der Task Force des LVLF, sowie durch Epidemiologen des FLI Wusterhausen ist es zu verdanken, dass die Seuchenherde schnell getilgt wurden und sich das Geflügelpestgeschehen nicht ausbreiten konnte und Restriktio-nen der EU abgewendet wurden. 11 Überwachung der Tollwutfreiheit Gemäß Tollwut-Verordnung sind zur Überwachung der Tollwutfreiheit jährlich je Kreis 8 Füchse/100km2 zu untersuchen. Die sich daraus für das Land Brandenburg ergebende Ge-samtzahl zu untersuchender Füchse von 2.395 wurde mit 2.861 (=119,45 %) übererfüllt (Ta-belle 25). Nur 2 Kreise konnten die Vorgaben mit geringen Differenzen nicht erfüllen.

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Tabelle 25: Überwachung der Tollwutfreiheit bei Füchsen und Marderhunden

Verausgabte Mittel Kontrolltiere Tierart

Bewilligte finanzielle

Mittel EURO

bis 31.12.07 EURO

in %

Plan Stück

Ist Stück

durch Forst-bed.

zusätzlich ohne

Finanz.

ins-ges.

in %

Füchse 43.110,00 42.858,00 99,42 2.395 2.524 19 318 2.861 119,45

Marderhunde 4.320,00 4.085,00 94,56 240 261 - - 261 108,75

Gesamt 47.430,00 46.943,00 98,97 2.635 2.785 19 318 3.122 118,48

2006 35.945,00 33.085,00 92,04 2.765 2.559 13 245 2.817 102,00

In den Kreisen HVL, OHV, OPR, PM, PR und UM werden zusätzlich 30 bzw. 45 Marderhun-de planmäßig auf Tollwut untersucht. Die 240 insgesamt im Land geplanten Untersuchungen bei Marderhunden wurden mit 261 untersuchten Tieren (= 108,75 %) lt. Meldung der VLÜÄ überboten. Nach den Angaben des LLB wurden im Jahr 2007 im Land 423 Marderhunde auf Tollwut untersucht (Tabelle 26). Bei der Differenz zu den 261 o.g. Tieren handelt es sich um Tiere, die primär zur Untersuchung auf Echinococcus multilocularis an das FLI Wusterhau-sen eingesandt wurden und Probenmaterial zusätzlich am LLB Frankfurt (O.) auf Tollwut untersucht wurde. Die für die Überwachung bereitgestellten finanziellen Mittel wurden zu 98,97% ausgeschöpft. Tabelle 26: Tollwutuntersuchungen nach Tierarten

Tierart Anzahl Einsend. ungeeignet positiv negativ Einsend. 2006 Dachs 12 - - 12 4 Eichhörnchen 7 - - 7 - Fledermaus 12 - - 12 17 Frischling 1 - - 1 - Fuchs 2956 1 - 2955 2769 Haustier - - - - 5 Hund 18 - - 18 20 Igel 1 - - 1 - Iltis 1 - - 1 1 Kalb 1 - 6 Monate 1 - - 1 - Katze 35 - - 35 50 Maus 2 - - 2 3 Marder 17 - - 17 28 Marderhund 423 - - 423 260 Mauswiesel 1 - - 1 - Mufflon - - - - 1 Nutria 1 - - 1 - Pferd 1 - - 1 - Ratte 5 - - 5 9 Rehwild 6 - - 6 28 Rind 1 - - 1 1 Schaf 1 - - 1 1 Schwarzwild 2 - - 2 8 Waschbär 32 - - 32 20 Wildtier - - - - 13 Zuchtbulle 1 - - 1 - Gesamt 3537 1 0 3536 3238

2006 3238 0 2 (Flederm.) 3236

Quelle: LLB Frankfurt (Oder)

Bei den im vergangenen Jahr am LLB insgesamt auf Tollwut untersuchten 3.536 Tieren ver-schiedener Tierarten wurde kein Tollwutvirus festgestellt, so dass die Tollwutfreiheit des Lan-des Brandenburg auch 2007 erneut nachgewiesen werden konnte.

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12 Prophylaxe und Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut Im Berichtsjahr wurden in allen 18 Kreisen des Landes Monitoring-Untersuchungen auf Pae-nibacillus larvae spp. larvae bei insgesamt 330 Bienenbeständen durchgeführt. Dabei wurde der Erreger bzw. dessen Sporen in 3 Landkreisen bei 8 Beständen isoliert (Tabelle 27). Bei Verdachts-, Verfolgs-oder Sperrbezirksuntersuchungen wurde der Erreger in 4 Kreisen bei 14 Beständen nachgewiesen. Tabelle 27: Untersuchungen auf Paenibacillus larvae spp. larvae im LLB

Untersuchungsgrund Kreis Proben Gemeinden Bestände Bestände positiv

in %

Monitoring Barnim 27 5 18 - Dahme-Spreewald 3 1 1 - Elbe-Elster 12 1 1 - Havelland 1 1 1 - Märkisch-Oderland 23 5 12 - Oberhavel 47 9 37 1 Oberspreewald-Lausitz 146 11 40 5 Oder-Spree 24 9 12 - Ostprignitz-Ruppin 4 3 3 - Potsdam-Mittelmark 45 3 43 - Prignitz 8 5 7 - Spree-Neiße 35 14 31 - Teltow-Fläming 116 13 83 2 Uckermark 19 8 19 - Brandenburg/Havel 22 1 7 - Cottbus 8 1 6 - Frankfurt (Oder) 144 1 6 - Potsdam 3 1 3 - gesamt 18 687 92 330 8 2,4

2006 15 1443 16 393 6 1,5 klinischer Verdacht/ Dahme-Spreewald 39 1 1 - Verfolgsuntersuchung/ Elbe-Elster 2 1 1 - Sperrbezirksuntersuchung Havelland 856 4 15 3 Oberhavel 1 1 1 - Oberspreewald-Lausitz 173 4 14 7 Ostprignitz-Ruppin 174 4 12 3 Potsdam-Mittelmark 15 2 2 - Prignitz 86 1 9 1 Spree-Neiße 30 1 1 - Teltow-Fläming 140 2 2 - Uckermark 21 3 5 - gesamt 11 1537 24 63 14 22,2

2006 13 1966 38 123 14 11,4 andere Untersuchungsgründe Barnim 32 4 5 - (Wanderung, Zukauf, etc.) Dahme-Spreewald 35 9 10 1 Elbe-Elster 103 7 10 - Havelland 25 5 7 - Märkisch-Oderland 129 12 18 - Oberhavel 26 7 17 - Oberspreewald-Lausitz 35 8 13 - Oder-Spree 12 5 6 - Ostprignitz-Ruppin 12 2 3 - Potsdam-Mittelmark 50 13 16 1 Prignitz 14 6 8 1 Spree-Neiße 77 8 13 1 Teltow-Fläming 667 11 26 - Uckermark 33 3 4 - Cottbus 3 1 2 - Frankfurt (Oder) 151 1 8 - Potsdam 27 1 9 - gesamt 17 1431 103 175 4 2,3

2006 17 741 77 127 1 0,8

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Untersuchungsgrund Kreis Proben Gemeinden Bestände Bestände positiv

in %

Honige im Rahmen der Elbe-Elster 1 1 1 - Lebensmittelüberwachung Ostprignitz-Ruppin 24 8 18 1 Potsdam-Mittelmark 24 13 22 - Spree-Neiße 4 3 4 - Cottbus 2 1 2 - gesamt 5 55 26 47 1 2,1

2006 3 22 13 15 0 -

Quelle: LLB Frankfurt (Oder) Im Jahr 2007 wurden in 5 Kreisen insgesamt 13 Neuausbrüche von Amerikanischer Faulbrut festgestellt. Bei 7 Beständen konnten die Sperrmaßnahmen im laufenden Jahr wieder auf-gehoben werden. Bei allen in der Tabelle 27 aufgeführten 4 Untersuchungsgründen ist gegenüber 2006 ein Anstieg der festgestellten positiven Befunde zu verzeichnen. Diese steigende Tendenz wur-de bereits über mehrere zurückliegende Jahre beobachtet. Da die Monitoring-Untersuchun-gen die Früherkennung der Amerikanischen Faulbrut in den Bienenbeständen ermöglichen, wurde die Weiterführung des Monitorings in den Bienenbeständen des Landes für das Jahr 2008 empfohlen. 13 BSE- /TSE- /CWD-Überwachung 13.1 BSE-Untersuchungen bei Rindern Im Jahr 2007 wurden bei Rindern 23.508 BSE-Untersuchungen am LLB durchgeführt (Tabel-le 28), das sind 28.461 Untersuchungen weniger als im Vorjahr. Diese Differenz ist haupt-sächlich darin begründet, dass ab April des Jahres 2007 im Schlachthof Kasel-Golzig (Land-kreis LDS) keine Rinder mehr geschlachtet wurden und die entsprechende Anzahl an Unter-suchungen bei gesund geschlachteten Rindern entfiel. Aber auch bei verendeten und notge-schlachteten Tieren fielen im Berichtsjahr weniger Untersuchungen an. Da in 2007 keine positiven BSE-Befunde bei brandenburger Rindern ermittelt wurden, muss-ten auch keine Untersuchungen im Rahmen von Bestands- oder Kohortentötungen erfolgen. Tabelle 28: Anzahl BSE-Untersuchungen bei Rindern

Anzahl Untersuchungen

positive Befunde in % Zielgruppe

2007 2006 2007 2006 2007 2006 verendete Tiere 12.555 13.812 - - - - notgeschlachtete Tiere 361 530 - - - - krankgeschlachtete Tiere - - - - - - Tiere mit klinischen BSE- Erscheinungen - - - - - -

gesundgeschlachtete Tiere 10.592 37.604 - 1 - 0,0027 getötete Tiere im Rahmen der BSE-Ausmerzung - Bestandstötung -

- - - - - -

getötete Tiere im Rahmen der BSE-Ausmerzung - Kohortentötung -

- 23 - - - -

Verdachtsfälle zur Bestätigung durch Laboruntersuchungen

- - - - - -

Gesamt 23.508 51.969 0 1 0 0,0013

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13.2 TSE-Untersuchungen bei Schafen Von brandenburger Schafen wurden im Berichtsjahr 1.110 Proben auf TSE (Scrapie) unter-sucht (Tabelle 29). Bei einem verendeten Schaf aus dem Landkreis OHV ist dabei ein positi-ver Befund ermittelt worden. Nach Genotypisierung der gesamten Herde wurden 249 Tiere der Herde (davon 34 Altschafe über 18 Monate) getötet. Die anschließende Untersuchung der getöteten Schafe auf TSE ergab keine weiteren Prionennachweise. Tabelle 29: Anzahl TSE-Untersuchungen bei Schafen (Scrapie) über 18 Monate

Anzahl Untersuchungen

positive Befunde in % Zielgruppe

2007 2006 2007 2006 2007 2006 verendete Tiere 604 598 1 1 0,17 0,17 notgeschlachtete Tiere - 1 - - - - krankgeschlachtete Tiere - - - - - - Tiere mit klinischen TSE- Erscheinungen - - - - - -

gesundgeschlachtete Tiere 472 598 - - 472 - getötete Tiere im Rahmen der TSE-Ausmerzung - Bestandstötung -

34 - - - 34 -

getötete Tiere im Rahmen der TSE-Ausmerzung - Kohortentötung -

- - - - - -

Verdachtsfälle zur Bestätigung durch Laboruntersuchungen

- - - - - -

Gesamt 1.110 1.197 1 1 0,09 0,08 13.3 TSE-Untersuchungen bei Ziegen Bei den 137 auf TSE untersuchten Ziegen wurden keine positiven Befunde nachgewiesen (Tabelle 30). Tabelle 30: Anzahl TSE-Untersuchungen bei Ziegen über 18 Monate

Anzahl Untersuchungen

positive Befunde in % Zielgruppe

2007 2006 2007 2006 2007 2006 verendete Tiere 94 101 - - - - notgeschlachtete Tiere - - - - - - krankgeschlachtete Tiere - - - - - - Tiere mit klinischen TSE- Erscheinungen - - - - - -

gesundgeschlachtete Tiere 43 29 - - - - getötete Tiere im Rahmen der TSE-Ausmerzung - Bestandstötung -

- - - - - -

getötete Tiere im Rahmen der TSE-Ausmerzung - Kohortentötung -

- - - - - -

Verdachtsfälle zur Bestätigung durch Laboruntersuchungen

- - - - - -

Gesamt 137 130 0 0 0 0

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13.4 CWD-Untersuchungen bei Rotwild Die Chronic Wasting Disease (CWD) ist eine Form der TSE, die insbesondere Hirschartige befällt. Gemäß Entscheidung 2007/182/EG vom 19.03.2007 sind in den Mitgliedsstaaten der EU Erhebungen über das Vorkommen der CWD bei wild lebenden und gezüchteten Rothir-schen nach einem vorgegebenen Stichprobenplan durchzuführen. Entsprechend der jährlichen Jagdstrecke bei wild lebendem Rotwild und der Anzahl in Gat-terhaltungen vorhandenen Rotwildes waren im Jahr 2007 im Land Brandenburg 80 Stück erlegte oder verendete wild lebende und 15 Stück aus Gatterhaltungen geschlachtete, über 18 Monate alte Rothirsche auf CWD zu untersuchen. Tabelle 31: Anzahl CWD-Untersuchungen bei Rotwild über 18 Monate

wild lebende Rothirsche Gatterrothirsche Rotwild

Jagdstrecke 2005/2006

-Stück-

Mindestanzahl zu unters. verende-ten oder getöteten

Rotwildes

Anzahl untersuchtes

Rotwild

Anzahl vorhandenesGatterrotwild

Mindestanzahl zu unters.

geschlachteten Gatterrotwildes

Anzahl untersuchtes Gatterrotwild

8.423 80 65 413 15 0

Wie die Tabelle 31 zeigt, wurden die vorgegebenen Stichprobenumfänge nicht erfüllt. Bei wild lebenden Rothirschen wurde als Ursache von einigen VLÜÄ angegeben, dass die Köpfe der Hirsche meist wegen der Trophäen von den Jägern nicht zur Untersuchung abge-geben wurden. Die Gründe der nicht erfolgten CWD-Untersuchungen bei Gatterwild waren vor allem, dass einerseits viele Gehege nur zu Zucht- oder Schauzwecken betrieben werden und kaum Schlachtungen erfolgen und andererseits die geschlachteten Tiere jünger als 18 Monate waren. Bei den auf CWD untersuchten Rothirschen wurden keine positiven Befunde erhoben. 14 Überwachung der anzeige- und meldepflichtigen Fischseuchen Im Rahmen der Überwachung der anzeige- und meldepflichtigen Fischseuchen werden vor-rangig die Aquakulturbetriebe beprobt. Dabei wurde im Berichtsjahr in einem Nutzkarpfenbe-stand in Brandenburg der Ausbruch der Koi-Herpesvirus (KHV)-Erkrankung festgestellt. Es handelte sich jedoch um eine abgeschlossene Anlage. Eine Verbreitung der Seuche konnte verhindert werden, indem die Anlage geräumt und nach Anweisung des ATA gereinigt und des-infiziert wurde. Die Untersuchungen der Forellen haltenden Aquakulturbetriebe auf Virale hämorrhagische Foto: FGD Sachsen Sepikämie (VHS), Infektöse hämatopoetische Abbildung 6: Kiemenausfälle, ein typi- Nekrose (IHN) und Infektiöse Anämie der sches Symptom der KHV Lachse (ISA) waren alle negativ. Nach gründlicher Reinigung und Desinfektion konnte der in 2006 noch nicht amtlich als VHS seuchenfrei anerkannte Bestand wieder bewirtschaftet werden. Auch hier ergab die Überwa-chungsuntersuchung ein negatives Ergebnis. In drei Forellenbeständen wurde aufgrund positiver Untersuchungsergebnisse im Rahmen der Überwachung die Infektiöse Pankreasnekrose (IPN) festgestellt.

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15 Blauzungenkrankheit /Bluetongue (BT) 15.1 Überwachung der Blauzungenkrankheit Nachdem die Blauzungenkrankheit im August 2006 erstmals in Deutschland auftrat breitete sie sich schnell aus. Durch einen BT-Ausbruch im Januar 2007 in Hannover lagen 3 Ge-meinden des Landkreise Prignitz im 150 km-Restriktionsgebiet. Auf der Grundlage des Blauzungen-Monitoring-Programmes 2006/2007 der Bundesrepublik Deutschland, das Maßnahmen zur Überwachung der BT in Sperrzonen und frühzeitiger Er-kennung in freien Gebieten festlegt, wurde der Landkreis Prignitz in die BT-Überwachung einbezogen. Zur Abschätzung einer weiteren Virusverbreitung wurden im Zeitraum 16.04.-31.05.2007 im Landkreis Prignitz 915 Rinderblutproben aus 39 Betrieben verteilt über den ganzen Kreis serologisch auf BT untersucht. Dabei wurde kein BT-Virus festgestellt. Zur Erfassung von Informationen über die für die Übertragung verantwortlichen Gnitzen (Cu-licoidis obsoletus, Culicoides pulicaris...), wie Verbreitung, Quantität und Virusbehaftung, wurde in einem Betrieb innerhalb der 150 km-Zone eine Gnitzenfalle installiert. Zwischen Mai und Dezember 2007 wurden dort 5.636 Gnitzen gefangen, differenziert und auf BT-Virus untersucht. Es wurden keine BTV-positiven Gnitzen nachgewiesen.

15.2 Amtliche Feststellung der Blauzungenkrankheit Am 20.12.2007 kam es im Landkreis Havelland bei einem kleinen Rinderzuchtbestand im Rahmen von Handelsuntersuchungen zur Feststellung des ersten Falles von BT im Land Brandenburg. Bei einem weiblichen Jungrind wurde am LLB Frankfurt (Oder) das BT-Virus festgestellt und der Befund am Nationalen Referenzlabor bestätigt. Klinische Symptome wurden im betroffe-nen Tierbestand nicht festgestellt. Außer der Einrichtung der vorgeschriebenen Restriktionsgebiete wurden keine weiteren Maßnahmen eingeleitet. 16 Tierseuchenrechtliche Überprüfungen Für zahlreiche Tierhaltungen und Einrichtungen sind regelmäßige tierseuchenrechtliche Ü-berprüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Aufgabe sind die VLÜÄ auch im Jahr 2007 umfangreich nachgekommen (Tabelle 32). Mit 13.066 Betrieben waren im Land Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr doppelt so viele Betriebe zu kontrollieren. Allein 6.265 Betriebe waren im Zusammenhang mit der Kontrolle des Verfütterungsverbotes von Speiseabfällen gem. VO (EG) Nr. 1774/2002 i. V. m. Tier-NebG hinzugekommen. In 2007 wurden 1.642 der über 13.000 registrierten Betriebe über-prüft und insgesamt 2.449 Kontrollen durchgeführt. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 342 kontrollierte Betriebe und 408 durchgeführte Kontrollen mehr. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag, wie auch im Jahr 2006 bei Schlachthöfen, gewerblichen Schlachtstätten und Geflügelhaltungsbetrieben. Bei den Kontrollen kam es in 150 Fällen zu Beanstandungen, wovon 116 mit entsprechen-den behördlichen Maßnahmen geahndet wurden. An erster Stelle standen Mängel bei der allgemeinen Seuchenprophylaxe und betrieblichen Hygiene, bauliche Mängel sowie Fehler und Versäumnisse in der betrieblichen Dokumentati-on. Als häufigste amtliche Maßnahme wurden schriftliche Auflagen mit Kontrollterminen und tierseuchenrechtlichen Verfügungen erlassen.

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Tabelle 32: Tierseuchenrechtliche Überprüfungen

Anzahl Beanstan-

dungen, die zur Amtshandlung geführt haben

Anzahl eingeleitete behördliche Maßnahmen

Betriebsart Anz. d. Betr./ Ein-

richtg.

über- prüfte

Betriebe

AnzahlKontrol-

len

2007 2006 2007 2006 Viehmärkte TierSG § 16 6 5 5 3 - 3 - Viehhöfe TierSG § 16 - - - - - - - Schlachthöfe TierSG § 16 13 13 52 2 2 2 2 gew. Schlachtstätten TierSG § 16 179 143 357 7 2 2 2 Viehhandelsbetriebe TierSG § 16 50 29 57 5 2 4 2 Tierschauen/-verkaufsver. TierSG § 16 568 241 255 13 8 8 7 Rinder (>500 Tiere) TierSG § 16(3) 306 161 205 19 11 14 11 Geflügel TierSG § 16 (3) (>20.000 Legeh.) 16 16 57 1 1 1 1 (>30.000 Mastgefl.) 37 35 232 9 6 9 6 Schwein SchHaltHygV § 10 AUSFÜHRUNGSHINWEISE -SchHaltHygV

Anhang 6 215 96 138 16 13 22 11 Anhang 7 u.8 97 76 89 13 13 6 12

Anhang 5 243 60 68 7 10 7 8 Anhang 4 2877 123 144 27 15 20 11

SchHaltHygV § 11 2 2 2 3 3 Psittaciden - Züchter mit Genehmigung und-Händler (Psittakose VO) 2067 225 227 14 23 6 20 Kontrolle des Verfütterungsverbot von Speiseabfällen gem. Art. 22 Abs. 1b der VO Nr. 1774/2002 i.V. m. § 12 des TierNebG 6265 320 363 - - - zugelassene Betriebe und Anlagen nach VO (EG) Nr. 1774/2002 40 19 13 2 7 1 7 Honig- und Seuchenwachsbetriebe Bienenseuchen- VO § 2 9 8 8 - - - - zugelassene Betriebe: BmTierSSchV §§ 13, 13a, 15 - nicht-öffentl. Schlachthäuser 8 8 31 2 2 2 2 - Nutz- und Zuchtgeflügel 7 7 17 - - - - - Brütereien 2 2 8 - - - - - Rinderbesamungsstationen 2 2 4 - - - - - Schweinebesamungsstation/ 2 2 4 - 1 - 1 Quarantänestation 1 1 13 1 1 1 1 - Pferdebesamungsstation 4 3 3 1 1 1 1 - Schafe- / Ziegenbesamungsstation - ET-Einrichtungen 2 2 2 - - - - - Viehhandelsunternehmen 18 16 39 4 1 3 1 - Händlerstall - - - - 1 - 1 - Sammelstelle 19 19 45 4 1 4 1 - Fischereibetriebe 9 6 8 - - - - - Affen und Halbaffen 2 2 3 - - - - Gesamt 2007 13066 1642 2449 150 - 116 - Gesamt 2006 6240 1300 2041 - 126 - 113

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17 Task Force, Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsdienst Das Jahr 2007 wurde wiederum konsequent genutzt, die Ausrichtung der Task Force auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung im Land Brandenburg weiter zu entwickeln. Dies erfolgte u.a. durch gezielte Schulungen der im vergangenen Jahr hinzu gekommenen Mitarbeiter, durch Weiterbildung des gesamten Mitarbeiterstapels und insbesondere durch Übungen auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung. Ein besonderer Schwerpunkt war - wie auch im vergangenen Jahr - die Vorbereitung auf den Ausbruch von Geflügelpest in Nutztierbeständen. Durch umfangreiche theoretische Überle-gungen zur Tötung von großen Geflügelbeständen, die dann in konkrete Übungen münde-ten, wurden weitere Grundlagen für eine erfolgreiche Bekämpfung der Aviären Influenza im Ernstfall geschaffen. Eine große Bewährungsprobe ergab sich für die Mitarbeiter der Task ForceTierseuchenbe-kämpfung im Dezember des Jahres 2007. Hier brach die Klassische Geflügelpest (HPAIV H5N1) um die Weihnachtszeit in 3 Kleinstbeständen in 3 verschiedenen Landkreisen aus (s. PKT. 10.2). Da es sich hierbei um eine wirtschaftlich bedeutende hochkontagiöse Erkran-kung handelt, war eine möglichst schnelle Durchführung aller erforderlichen Tierseuchenbe-kämpfungsmaßnahmen notwendig. Hier konnten sich die Mitarbeiter der Task Force auf den verschiedensten Gebieten einbringen:

• Klinische Kontrollen der Tierbestände in den Restriktionsgebieten • Epidemiologische Erhebungen zum Erregereintrag bzw. einer möglichen Erregerwei-

terverbreitung • Berichterstattung an MLUV, BMELV, EU, Erstellung der Lageberichte

Es ist auch der Mitwirkung der Task Force zu verdanken, dass weder das Land Brandenburg noch die Bundesrepublik Deutschland mit erheblichen Sanktionen seitens der EU belegt wur-den. Dies wurde nur möglich, weil alle Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Einklang mit den geltenden Rechtsnormen kurzfristig und konsequent abgearbeitet und zeitgleich Be-kämpfungsmaßnahmen, Berichterstattung und Epidemiologie durchgeführt wurden. Die Fachtierärzte der Task Force werden zusätzlich auf Grund von amtstierärztlichen Anfor-derungen in den verschiedensten Bereichen der Tierseuchenbekämpfung tätig. Hier liegt oftmals der Schwerpunkt im Bereich der Abklärung eines seuchenhaften Geschehens bzw. in der Beratung zu prophylaktischen Maßnahmen der Verhinderung des Eintrags von Seu-chenerregern. Für das Jahr 2007 ergaben sich für die einzelnen Tierartbereiche folgende Schwerpunkte:

Rindergesundheitsdienst Das Programm des Landes Brandenburg zur Bekämpfung der Paratuberkulose wird von Landwirten sehr zögerlich angenommen. Die Befürchtung, sich von einer großen Zahl M. paratuberkulosis ausscheidender Kühe in-nerhalb kürzester Zeit trennen zu müssen, verhindert eine bessere Akzeptanz des Pro-gramms. Zusätzlich scheint die Umsetzung der Grundregeln der Aufzuchthygiene (Einzelabkalbung, umgehende Entfernung des Kalbes von der Kuh, räumlich getrennte Haltung im ersten Le-bensjahr) in etlichen Landwirtschaftsbetrieben schwer durchführbar zu sein. Doch es gibt erste Erfolge. Ein Ökobetrieb (Pilotbetrieb) im LK Barnim erntet nach 4 Jahren beharrlicher Hygienemaßnahmen erste Früchte. Der erste Nachweis des Erregers der Blauzungenkrankheit, BTV 8 (mittels PCR) bei einem Brandenburger Rind wurde im Dezember 2007 im Landkreis Havelland anlässlich einer Han-delsuntersuchung bei einem klinisch gesunden Jungrind geführt. Die große Entfernung von der ursprünglichen Ausbruchsregion Aachen hat die Brandenbur-ger Landwirte in den Stand versetzt, dass die im Jahr 2008 geplante Impfung aller empfäng-

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lichen Tiere gegen das Virus der BT einen nahezu negativen Tierstapel vor Erkrankungen schützen wird. Ein anderer bedeutender Aufgabenbereich, der durch die Task Force abgesichert werden musste, ist die Sachkundevermittlung in Bezug auf die Bovine Spongiforme Enzephalo-pathie (BSE). Hier ist das LVLF als zuständige Behörde benannt, um gemäß Artikel 10 der EU – Verordnung 999/2001, im Land Brandenburg Schulungen im Sinne der passiven prä-ventiven BSE-Bekämpfung durchzuführen. Diese Aufgabe wurde ebenfalls der Task Force übertragen. In dieser Zuständigkeit wurden in den landwirtschaftlichen Schulen, den Volkshochschulen und im Rahmen weiterer Sachkundeschulungen für Tierhalter sowie im Rahmen tierärztlicher Fortbildungen in den VLÜÄ Kenntnisse über epidemiologische Kennzahlen und die klini-schen Symptome der BSE vermittelt. Dies erfolgte mittels Darstellung von:

• Vorkommen bestätigter BSE-Fällen in Brandenburg, Deutschland, Europa und welt-weit

• Entwicklungen der Fallzahlen seit Auftreten des ersten BSE-Falles in Deutschland • klinischen Symptomen BSE erkrankter Rinder mit Unterstützung von Videoclips und

Kurzvideos

Das Ziel der Außendiensttätigkeit auf dem Gebiet der Eutergesundheit war auch in diesem Jahr wiederum die Sicherung und Stabilisierung der Rohmilchqualität in den Milcherzeuger-betrieben. Die noch immer nicht zufriedenstellende durchschnittliche Tankmilchzellzahl im Land Bran-denburg beruht zu ca. 80 Prozent auf den Eintrag von Erregern ins Euter, die dann zu mas-siven Mastitisgeschehen führen können. Hier ist die Kenntnis der dominierenden Mastitiser-reger in den Herden Voraussetzung für einen gezielten, erfolgreichen und somit letztendlich auch verbraucherschutzrelevanten Einsatz von Antibiotika. Parallel dazu muss auch heute noch immer wieder auf die konsequente Durchsetzung und Einhaltung umfangreicher Hygie-nemaßnahmen in den Haltungs-, Fütterungs- und Melkbereichen hingewiesen werden. Aus den genannten Gründen wird eine gezielte bakteriologische Bestandsüberwachung im-mer wieder empfohlen. Sie ist wenig kostenintensiv, schützt vor Leistungsdepressionen so-wie unkontrolliertem Anstieg des Zellgehaltes in der Ablieferungsmilch.

Schweinegesundheitsdienst Die Mehrzahl der Schweinemastbetriebe im Land Brandenburg ist seit mehr als vier Jahren im Rahmen des Qualitätssicherungssystems (QS) am freiwilligen Salmonellenmonitoring beteiligt. Die Mastbestände ab 100 Mastplätze, die sich darüber hinaus durch die 2007 in Kraft getre-tene Schweine-Salmonellen-Verordnung neu in der Überwachung befinden, werden erst nach Ablauf eines Untersuchungsjahres bewertet. Im Monitoring sind drei Bestände in die Kategorie III (stark salmonellenbelastet) und insge-samt 16 in die Kategorie II (mittelgradig salmonellenbelastet) eingestuft worden. Die drei salmonellenbelasteten Bestände waren Ferkelerzeugerbetriebe mit eigener Mast. Zwei konnten durch hygienische Maßnahmen die Salmonellen zurückdrängen, während der dritte Bestand auf Grund der Haltungsform (Stroheinstreu) eine langjährige Impfstrategie favorisiert. Im Ergebnis des Salmonellenmonitorings wurden insgesamt in 16 Betrieben gemeinsam mit den betreuenden Tierärzten Untersuchungen zu den Eintragsquellen und zur Verbreitung der Salmonellen im Bestand durchgeführt sowie allgemeine und spezielle Prophylaxe- und Be-kämpfungsprogramme erarbeitet. Bei den Untersuchungen zur Infektionsverbreitung im Be-stand werden die in der Geflügelproduktion eingesetzten „Sockentupfer“ mit guter Auswert-barkeit eingesetzt. 2007 erfolgten 8 Beratungen in Betrieben der oberen Zuchtebene des Schweinezuchtver-bandes Berlin - Brandenburg, des Mitteldeutschen Zuchtverbandes, einem Betrieb der PIC

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und einem Betrieb der Zuchtvereinigung Hermitage unter besonderer Berücksichtigung der Kontrolle und Bewertung des Rhinitis-atrophicans-Status. Die gesundheitlichen Schwerpunkte in Ferkel erzeugenden Betrieben sind wie in den Vorjah-ren zu hohe Ferkelverluste infolge mangelnder Vitalität der neugeborenen Saugferkel und Durchfallerkrankungen (Clostridien Typ A-Infektionen). Im Aufzuchtsbereich überwiegen Circovirus-2 assoziierte Infektionen, insbesondere mit Streptokokken, Pasteurellen und Hämophilus parasuis. In der Mast stehen darüber hinaus Atemwegsprobleme infolge vielschichtiger bakterieller und viraler Infektionen (APP, Streptokokken, Glässer´sche Krankheit, Influenza) im Vorder-grund. Gemeinsam mit den betreuenden Tierärzten und den landwirtschaftlichen Spezialbe-ratern wurden die Probleme in Komplexberatungen analysiert und betriebsspezifische Im-mun- und Prophylaxemaßnahmen empfohlen.

Schafherdengesundheitsdienst Scrapie-Resistenzzucht In Brandenburg fallen ca. 5.000 weibliche Schafe und ca. 300 Zuchtböcke aus 73 Herdbuch-herden und 18 Rassen unter die TSE-Resistenzzuchtverordnung. Bei einem großen Teil der Zuchttiere wurde bereits in den vergangenen Jahren die geneti-sche Veranlagung, nicht an Scrapie zu erkranken, bestimmt. Dank dieser soliden Daten-grundlage erübrigen sich nun viele Untersuchungen. Bei etlichen Lämmern lässt sich die Veranlagung (Genotyp) aus den bereits vorliegenden Daten ihrer Eltern eindeutig berech-nen. Deshalb wurden 2007 nur etwa 450 Lämmer aus zehn verschiedenen Rassen unter-sucht. Etwa die Hälfte dieser Tiere sind angehende Zuchtböcke. Für die Zuchtpapiere wer-den auch diese theoretisch bestimmten Genotypen anerkannt und entsprechend kenntlich gemacht (Details zur Scrapie-Resistenzzucht wurden im Tierzuchtreport veröffentlicht). Scrapie-Genotypen im Lämmerjahrgang 2007 werden in Abbildung 7 dargestellt.

Abbildung 7: Scrapie-Genotypen Lämmerjahrgang 2007 Stoffwechselkrankheiten Die Spurenelementversorgung ihrer Tiere ist für die ansässigen Tierhalter kein unbekanntes Problem. Entsprechende Mineralfuttergaben sind in vielen Herden bewährte Routine. Den-noch mussten im Sommer 2007 zahlreiche Halter Leistungseinbußen sowohl bei Lämmern als auch bei erwachsenen Tieren feststellen und wandten sich hilfesuchend an den Schaf-herdengesundheitsdienst. Klinische und labordiagnostische Untersuchungen entlarvten in

hohe Resistenz

G2ARR / ***

G1ARR / ARR

niedrige Resistenz

G4 und G5 empfänglich

G3

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einigen Fällen einen drastischen Selenmangel als Krankheitsursache. Außerdem hatten viele Tiere vor allem im Juni und Juli mit teils sehr starkem Wurmbefall zu kämpfen. Ein Selenmangel kann - und muss - medikamentell kurzfristig und effektiv behandelt werden. Langfristig bleibt das grundsätzliche Problem der schwierigen Spurenelementversorgung auf den mageren Brandenburger Böden jedoch bestehen und ist jedes Jahr aufs Neue eine Her-ausforderung für die Schaf- und Ziegenhalter und den betreuenden Gesundheitsdienst.

Infektionskrankheiten Glücklicherweise spielen Infektionskrankheiten zurzeit eine untergeordnete Rolle in den Brandenburger Herden. Nicht zuletzt dank der Handelsbeschränkungen blieb Brandenburg auch 2007 von der Blau-zungenkrankheit (BT, Bluetongue) bei Schafen und Ziegen verschont. Dennoch hing diese Krankheit monatelang wie ein Damoklesschwert über dem Land und war immer wieder brennendes Thema bei Bestandsbesuchen und Veranstaltungen rund um Schaf und Ziege. Mit Sorgen sehen die Schaf- und Ziegenhalter dem dritten „BT-Jahr“ entgegen und setzen große Hoffnungen auf die neuen Impfstoffe.

Fischgesundheitsdienst Im Mittelpunkt der Aufgaben des Fachbereiches stehen die Bekämpfung von Fischseuchen, die Überwachung der Fischbestände bezüglich anzeigepflichtiger Fischseuchen sowie die Betreuung und Beratung der Fischhaltungsbetriebe. Diese Aufgaben konnte 2007 nicht ganzjährig erfüllt werden. Erst mit der Neubesetzung der Stelle des Fachreferenten für Fischkrankheiten und Fischgesundheitsdienst zum 01.09.2007 konnte die entstandene Überwachungs- und Betreuungslücke teilweise geschlossen werden. Nach der Übernahme dieser Funktion war zunächst das primäre Ziel die schnelle Einarbei-tung in das komplexe Aufgabenspektrum des Task Force Team sowie fachspezifische Fort-bildung. Zu diesem Zweck erfolgte unter anderem ein Besuch des Fischgesundheitsdienstes in Sach-sen, da dort ähnliche Strukturen der Fischhaltungsbetriebe vorhanden sind wie in Branden-burg. Hier wurde ein Einblick in die Arbeit des Sächsischen Fischgesundheitsdienstes ge-währt. Dabei wurden auch die aktuellen Probleme in den Fischhaltungsbetrieben bespro-chen. Wichtigstes Thema waren die Ausbrüche der Koi Herpeserkrankung der Nutzkarpfen, welches die derzeit bedeutendste anzeigepflichtige Seuche der Karpfen ist. Da enge Verbin-dungen zwischen den Karpfen haltenden Betrieben beider Bundesländer bestehen wurde dieses Thema auch als Schwerpunkt der Arbeit in Brandenburg aufgenommen. Im Rahmen des Besuches in Sachsen wurden gemeinsam Bestandskontrollen durchgeführt, wodurch sich dieser Besuch als Erfahrungsaustausch gestaltete. Um die aktuelle Seuchesituation in den Brandenburger Fischhaltungsbetrieben ermitteln zu können, wurden umfangreiche Bestandsuntersuchungen durchgeführt. Aufgrund der kurzen Zeit bis Jahresende wurden gemeinsam mit den Amtstierärzten Schwerpunktbetriebe aus-gewählt. In diesen Betrieben erfolgten gemeinsame Kontrollen, einschließlich der erforderli-chen Probenahme zur virologischen Untersuchung gemäß Fischseuchen- Verordnung. In keinem der untersuchten Bestände wurde eine anzeigepflichtige Fischseuche festgestellt. In drei Beständen wurde der Erreger der meldepflichtigen Fischkrankheit IPN festgestellt. Geflügelgesundheitsdienst Salmonellen Auf Landesebene hat der Geflügelgesundheitsdienst (GGD) lt. Verordnung EG/2160/2003 die EU-weiten Prävalenzuntersuchungen auf Salmonellen spp. in Zucht- und Mastputenher-den im Jahr 2007 fortgesetzt und abgeschlossen. Es wurden 77 Zucht- und 18 Mastherden besucht und beprobt. In keinem der untersuchten Zuchtbetriebe wurden Salmonellen nach-gewiesen. In einem Maststall lag ein positiver Befund (S. Kottbus) vor.

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Unterstützung der Geflügelbetriebe und Veterinärämter wurde bei der Realisierung der Be-kämpfungsprogramme zur Senkung der Salmonellenprävalenz in Hühner-Zuchtherden und Legehennenherden (Gallus-gallus) gegeben. Die Beprobung wurde vorbereitet und es fan-den in diesem Zusammenhang Bestandsbesuche mit dem Ziel der Umsetzung der rechtlich geforderten Maßnahmen statt. Aviäre Influenza a) Überwachung und Monitoring In der Risikobewertung des FLI wurde die Einschleppungsgefahr von hochpathogenem AI-Virus durch Wildvögel in Haus- und Wildgeflügelbestände für das Jahr 2007 als hoch einge-schätzt, wobei der illegale Handel mit Tieren und Waren aus internationalen Seuchengebie-ten nach Deutschland als besonders relevant eingestuft wurde. Auf Grund von subklinischen Verläufen der HPAIV- Infektion bei verschiedenen Geflügelarten und Wildvögeln besteht die Gefahr des Viruseintrages in die Hausgeflügelpopulation. Auf der Grundlage der Entschei-dung 2007/268/EG wurde auch in 2007 wieder ein EU-weites Monitoringprogramm zum Vor-kommen von AI-Virus in Haus- und Wildgeflügelbeständen durchgeführt. Nach dem vom FLI Insel Riems in diesem Zusammenhang erarbeiteten Untersuchungsprogramm der Bundes-republik Deutschland waren im Land Brandenburg 47 Wirtschaftsgeflügelbeständen zu be-proben (Tabelle 33) . Tabelle 33: Im Rahmen des EU-Monitoring im Land Brandenburg auf AI zu untersuchende

Hausgeflügelbestände 2004-2007

Untersuchte Bestände Jahr Puten Hühner Gänse Enten Zoo, Heimattiergarten gesamt 2004 9 9 7 21 10 56 2005 8 4 5 28 - 45 2006 8 4 5 28 - 45 2007 7 4 6 30 - 47

Die Organisation u. Koordinierung der Probenahme und -untersuchung erfolgte durch den GGD des Landes. Im Rahmen dieses EU-Monitorings wurden 2007 insgesamt 1.784 Blut-proben aus 56 Beständen am Landeslabor Brandenburg auf AI- Antikörper (H5 und H7) un-tersucht. Die Beprobung erfolgte in den Beständen oder auf dem Schlachthof. Alle Proben wurden AI (H5, H7) negativ bewertet. Die Beprobung von Wildvögeln wurde durch Mitarbei-ter des Landesumweltamtes (LUA) nach einem vorgegebenen Stichprobenplan realisiert. Bei der Vorbereitung der Probenahme wurde das LUA durch Bereitstellung von Merkblättern zur Probenahme und Arbeitsschutz sowie speziellen Probenbegleitscheinen vom GGD unter-stützt. Von Wildvögeln wurden 1.407 Proben (Organe, Tupfer) am Landeslabor virologisch auf AI getestet. Es wurden keine AI-Viren der Subtypen H5 oder H7 gefunden.

b) Geflügelpestausbrüche in Brandenburg 2007 Im Rahmen von drei Geflügelpestausbrüchen durch HPAIV H5N1 in Kleinstbeständen von Legehennen in den Landkreisen Oberhavel, Potsdam-Mittelmark und Ostprignitz-Ruppin waren die Mitarbeiter der Task Force zur Unterstützung der betroffenen Kreise vor Ort tätig. Mit 8 Mitarbeitern wurden in 315 Arbeitsstunden an insgesamt 9 Tagen klinische Kontrollen der Bestände in den Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten, Probenahmen bei Hühnern, Enten und Gänsen sowie epidemiologische Ermittlungen durchgeführt. Die Erarbeitung der zur Weiterleitung an die EU-Kommission erforderlichen Lageberichte wurde maßgeblich un-terstützt. Eine Ausbreitung der Geflügelpest konnte so rechtzeitig verhindert werden. Durch eine konsequente und zügige Abarbeitung aller Bekämpfungsmaßnahmen (incl. Epidemiolo-gie und Berichterstattung) konnten Sanktionen durch die EU-Kommission für Deutschland abgewendet werden.

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c) Durchführung von Übungen zum tierschutzgerechten Töten von Geflügel im Seu-chenfall

Im Sommer 2007 mussten nach einem Ausbruch der Schwarzkopfkrankheit in einer Puten-mastanlage mit zwei Standorten wegen eines Therapienotstandes aus Tierschutzgründen insgesamt ca. 13.000 Tiere im Alter von ca. 7 Wochen getötet werden. Die Task Force nutz-te in Absprache mit dem MLUV, dem LVLF und dem Tierhalter diese Gelegenheit, um eine Übung des Landes Brandenburg zum tierschutzgerechten Töten von Geflügel zu organisie-ren. Die Mitarbeiter aller Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte hatten Gelegen-heit, an der Übung teilzunehmen. Die Tötung der Tiere fand mit zwei verschiedenen Metho-den statt. An einem Standort wurde die mobile Elektrotötungsanlage (Abbildung 8) einge-setzt und die Tötung des zweiten Teilbestandes erfolgte mittels einer dem Landkreis LOS gehörenden CO2-Kleincontainer-Anlage der Firma NAM aus Holland (Abbildung 9), die vom Amtstierarzt des Landkreises zur Verfügung gestellt wurde.

Foto: LVLF Foto: LVLF Abbildung 8: mobile Elektrotötungsanlage Abbildung 9: CO2-Kleincontainer Im Herbst 2007 fand eine vom MLUV Brandenburg veranlasste, gemeinsam mit der Firma Linde organisierte zweitägige Landesübung statt. Am ersten Tag wurden die Teilnehmer im Rahmen einer Vortragsveranstaltung geschult (Abbildung 10). Dazu erhielten wir dankens-werterweise Unterstützung von Kollegen aus Sachsen-Anhalt.

Mitarbeiter der Firma Linde referierten zu den Themen: 1. Kohlendioxid - Gewinnung - Eigenschaften - Verfahren - Sicherheit 2. CO2 zur Tötung von Geflügel im Tierseuchenfall.

Mitarbeiter der Task Force und des LVLF der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt hiel-ten Vorträge zu:

3. Erfahrungen aus Tötungsübungen im Land Brandenburg 4. Tierschutzrelevanten Aspekten bei der Tötung von Geflügel 5. Ausrüstungsgegenständen zur Tötung von Geflügel und deren Verleihmodalitäten in

Sachsen-Anhalt 6. Wildvogel- Geflügelpest am Stausee Kelbra- ein Erfahrungsbericht aus Sachsen- An-

halt

Am zweiten Tag wurde eine Stallbegasung in einer Käfighaltung mit ca. 300 moribunden, zu merzenden Legehühnern durchgeführt (Abbildung 11). Eine Auswertung erfolgte mit allen Landkreisen. Alle Teilnehmer erhielten umfangreiches Schulungsmaterial und ein Zertifikat über die Teilnahme. Schlussfolgerungen und Empfeh-lungen wurden den Entscheidungsträgern dargelegt.

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Foto: LVLF Foto: LVLF Abbildung 10: Schulung der Fa. Linde Abbildung 11: Stallbegasung - Feuerwehr-

einsatz Die vorhandene Elektrotötungsanlage wurde auf Grund unzureichender Fahreigenschaften und mangelnder arbeitsschutztechnischer Ausstattung umgebaut und mit einem eigenen Fahrgestell versehen. Über komplette Stallbegasungssysteme und die im Land vorhandene mobile Tötungstechnik für Geflügel ist es z. Z. möglich, im Seuchenfall ca. 550.000 verseuchte und ansteckungs-verdächtige Tiere/Tag zu töten und so einer Erregerausbreitung vorzubeugen.

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III. Grenzeinlassstelle Flughafen Schönefeld

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Inhaltsverzeichnis Seite III Grenzeinlassstelle Flughafen Schönefeld 105

1 Einfuhr von lebenden Tieren und Waren tierischer Herkunft 109

1.1 Einfuhr von lebenden Tieren 109

1.1.1 Einfuhr von Hunden und Hauskatzen 110

1.1.2 Einfuhr von lebenden Fischen und Zierfischen 111

1.2 Einfuhr von Waren tierischer Herkunft 112

2 Kontrolle des Reiseverkehrs 112

3 Kontrolle der Erfassung und Beseitigung von Bordabfällen 113

4 Öffentlichkeitsarbeit 114

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III. Grenzeinlassstelle Flughafen Schönefeld 1 Einfuhr von lebenden Tieren und Waren tierischer Herkunft 145 Sendungen von Tieren und Waren wurden einer Grenzkontrolluntersuchung unterzogen. 13.640,00 € Gebühren wurden eingenommen. Vorführpflichtige Lebensmittel nicht tierischer Herkunft wurden im Berichtszeitraum bei der Einfuhr auf dem Flughafen nicht vorgestellt.

1.1 Einfuhr von lebenden Tieren Ein Risiko für die Tierseucheneinschleppung sind die von Reisenden aus Drittländern mitge-brachten Heimtiere. Sendungen mit Tieren und Beanstandungen bei der Einfuhr sind in der nachfolgenden Ta-belle 1 zusammengestellt.

Tabelle 1: Einfuhr von lebenden Tieren

2007 Tierarten Anzahl

Sendungen Anzahl Tiere

davon beanstandet

eingeleitete Maßnahmen

Hunde/Katzen 30 43 23 Sendungen mit 25 Tieren

7x Quarantäne 12x EFG mit Auflagen 2x Heilung

Zierfische 81 970.282 11 Sendungen mit 88.189 Tieren

Lebende Fische 12 190.809 8 Sendungen mit 84.180 Tieren

Geflügel 4 100.080 Vögel (Papageien/Sittiche)

0 0 -

Sonstige Tiere 4 1.049 -

Foto: LVLF Foto: LVLF Abbildung 1 und 2: Transport von Küken

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1.1.1 Einfuhr von Hunden und Hauskatzen Die häufigsten Beanstandungen bei der Kontrolle von Tieren wurden bei der Einfuhr von Hunden und Hauskatzen festgestellt. Von 30 Sendungen mit 43 Tieren wurden 23 Sendungen mit 25 Tieren beanstandet, insbe-sondere aus Drittländern wie Türkei 8 GKU 10 Tiere: 6x Wiedereinfuhr ohne Kennzeichen/Titer = Verfügung 2 Tiere: ohne TW- Impfung, ohne Titer = Quarantäne Russland 4 GKU 4 Tiere: Wiedereinfuhr ohne Kennzeichen = Verfügung 3Tiere: ohne TW- Impfung= Quarantäne Cuba 2 GKU 2 Tiere: 2x Wiedereinfuhr ohne Titer = Verfügung TiterbestimmungTunesien 2 GKU 2 Tiere: 2x Wiedereinfuhr ohne Titer = Verfügung TiterbestimmungIsland 2 GKU 2 Tiere: Bedingungen der EFG nicht erfüllt = nachgereicht Kirgisien 1 GKU 1 Tier: ohne Kennzeichen, ohne TW-Impfung = Rücksendung Mazedonien 1 GKU 1 Tier: ohne Kennzeichen, ohne TW-Impfung = Quarantäne Weißrussland 1 GKU 1 Tier: ohne TW-Impfung = Quarantäne Aserbaidschan 1 GKU 1 Tier: ohne Kennzeichen, ohne TW-Impfung= Rücksendung Mazedonien 1 GKU 1 Tier: ohne Kennzeichen, ohne TW-Impfung= Rücksendung Nach wie vor reisen auch EU-Bürger mit ihren Heimtieren, die nicht durch Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sind. Oft fehlte der Tollwut-Titernachweis vor der Ausreise in ein nicht gelistetes Drittland.

0102030405060708090

2005 2006 2007

Anzahl Tiere

AnzahlBeanstandungen

Abbildung 3: Einfuhr Hunde/Katzen 2005-2007 Das Diagramm (Abbildung 3) zeigt deutlich, dass nach in Kraft treten der VO (EG) 998/2004/EG im Jahr 2005 die häufigsten Beanstandungen festgestellt wurden. Durch die konsequenten Maßnahmen bei der Einfuhrkontrolle kann im Jahr 2007 eine signifikante Re-duzierung der Beanstandungen festgestellt werden.

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1.1.2 Einfuhr von lebenden Fischen und Zierfischen Lebende Fische und Zierfische haben im Lufttransport eine große Bedeutung. Bei insgesamt 81 Zierfischsendungen wurden 11 Sendungen beanstandet. Bei insgesamt 12 Sendungen mit lebenden Fischen wurden 8 Sendungen beanstandet. Beanstandungen konnten durch konsequente Verfahrenseinleitung bei Verstößen weitge-hend reduziert werden. Wegen Mängeln an den Transportbehältern mussten 4x durch Er-neuerung der Transportbehälter die Transportfähigkeit wieder hergestellt werden. Hauptbeanstandungsgrund bei lebenden Fischen (nicht Zierfische) ist eine mangelhafte Ge-sundheitsbescheinigung gemäß Entscheidung 858/2003 aus Israel. Bei Zierfischsendungen, auch aus Israel, wurden auch die Gesundheitsbescheinigungen beanstandet (unleserliche Angaben auf den Gesundheitsbescheinigungen) und fehlerhafte Zertifizierung (falsche Tier-zahl) u.a.m.

0102030405060708090

2005 2006 2007

Anzahl Sendungen

AnzahlBeanstandungen

Abbildung 4: Einfuhr Zierfische 2005 – 2007 Die Anzahl der kontrollierten Zierfischsendungen (Abbildung 4) hat sich signifikant erhöht ohne dass die Beanstandungen zugenommen haben.

05

10152025303540

2005 2006 2007

Anzahl Sendungen

AnzahlBeanstandungen

Abbildung 5: Einfuhr lebende Fische

Die Einfuhr von lebenden Fischen (Abbildung 5) hat sich durch Änderung des Gemein-schaftsrechts reduziert.

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1.2 Einfuhr von Waren tierischer Herkunft Tabelle 2: Einfuhr von Waren tierischer Herkunft

2007 Waren Anzahl

Sendungen Menge in t

davon beanstandete Sendungen

davon zurückgewiesene Sendungen

Lebensmittel 10 0,82 8 1 Nichtlebensmittel 4 0,04 1 0 Erzeugnisse gesamt 14 0,86 9 1

2 Sendungen wurden vernichtet, weil sie nicht den Einfuhrvorschriften entsprachen. Diverse andere Sendungen wurden vom Zoll zur Kontrolle vorgestellt, die in den Grenzbe-reich der Kontrollpflicht fallen, s. g. Borderline-Produkte wie Gesundheitspflege- und Nah-rungsergänzungsmittel, Rohstoffe für die kosmetische Industrie u. a. m.

2 Kontrolle des Reiseverkehrs Gemäß Verordnung (EU) Nr. 745/2004 mit Einfuhrvorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs wurden gemeinsam mit dem Zoll risikoorientiert Reisende aus Drittländern kon-trolliert. Auch 2007 war noch immer die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ein Schwerpunkt der Kon-trollmaßnahmen. Insgesamt wurden 40.052 gezielte Durchsuchungen des Reisegepäcks durchgeführt. Bei 509 Feststellungen wurden 894,2 kg Fleisch und Fleischerzeugnisse und 999,2 kg Milcherzeugnisse erfasst und der Vernichtung zugeführt Nach wie vor sind die von den Reisenden mitgeführten Lebensmittel und andere Erzeugnis-se tierischer Herkunft ein großes Risiko für die Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen.

0,00

500,00

1.000,00

1.500,00

2.000,00

2.500,00

3.000,00

3.500,00

4.000,00

2005 2006 2007

Fleisch- u.FleischerzeugnisseMilch- u.MilcherzeugnisseGesamtmenge

Abbildung 6: Einziehung und Vernichtung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zum persönlichen Gebrauch in kg Die konsequente risikoorientierte Kontrolle des Reiseverkehrs bei Beibehaltung der Kontroll-frequenz mit den daraus resultierenden Maßnahmen hat zu einer deutlichen Verringerung der Feststellungen geführt (Abbildung 6).

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Tabelle: 3: Schwerpunktdrittländer aus denen Lebensmittel tierischer Herkunft eingezogen wurden

Anzahl der Kontrollen Land 2006 2007

Ägypten 1.606 2.249 Russland 10.567 9.432 Türkei 9.414 7.574 Schweiz 7.853 6.646 Israel 2.571 2.242 Kroatien 2.808 1.876 Mazedonien 634 369 Serbien 419 1.054 Summe 35.872 31.442

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

2006 2007

ÄgyptenRusslandTürkeiSchweizIsraelKroatienMazedonienSerbien

Abbildung 7: Schwerpunktdrittländer, aus denen Lebensmittel tierischer Herkunft

eingezogen wurden 3 Kontrolle der Erfassung und Beseitigung von Bordabfällen Zu den Aufgaben des GVD gehört auch die tägliche Kontrolle der ordnungsgemäßen Erfas-sung und Beseitigung von Bordabfällen der in Schönefeld gelandeten Flugzeuge. Dabei wurde die Dokumentation zur Nachweisführung über die unschädlich beseitigten Ab-fälle nach den Forderungen der VO(EG) 1774/2002 kontrolliert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle der hygienische Sammlung, Lagerung und un-schädlichen Beseitigung durch die zugelassenen Catering-Betriebe. Da die Küchen- und Speiseabfälle von Beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Ver-kehr Material der Kategorie 1 sind, werden diese vom Flughafen zur Sammelstelle mit einem vorgeschriebenen Handelspapier transportiert. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und entweder sofort durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Einrichtungen beseitigt oder bei technischen Mängeln an die zuständigen Leiter zur Behebung weitergeleitet.

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4 Öffentlichkeitsarbeit • Vortrag: Vorschriften für die Einfuhr von Tieren unter Berücksichtigung des Tollwut-

Risikos beim Mitführen von Tieren im Reiseverkehr - Verordnung (EG) 998/2004 - • Aktualisierung der Merkblätter für Reisende zur Beachtung beim Mitbringen von Le-

bensmitteln tierischer Herkunft - Verordnung (EG) 745/2004 - • Merkblätter für Reisende: Geflügelpest (Aviäre Influenza) • Aushang von Postern im Einreisebereich in Abstimmung mit der Verkehrsleitung, • Information zu Geflügelpest im Arbeitsschutzausschuss • Schulung der Abfertigungsbeamten des Zolls

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IV. Tierschutz-,

Tierarzneimittelüberwachung

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Inhaltsverzeichnis Seite IV. Tierschutz-, Tierarzneimittelüberwachung 115

1 Tierschutz 119 1.1 Überwachung und Kontrolle von Tiertransporten 119 1.2 Sachkundevermittlung für Tiertransporteure 119 1.3 Überwachung und Kontrolle von Nutztierhaltungen 121 1.4 Controlling-Aufgabe und Ergebnisse 123

1.5 Überwachung und Vollzug der Tierschutz-Schlachtverordnung 124

1.5.1 Technische Überprüfung von Betäubungsanlagen und -geräten 124

1.5.1.1 Elektrobetäubungsanlagen und -geräte 124

1.5.1.2 Kohlendioxid-Betäubungsanlagen 124 1.5.2 Tierschutzgerechte Tötung im Tierseuchenfall 125 1.6 Zuwendungen an Tierschutzvereine und Tierheime 125 2 Tierarzneimittelüberwachung 127 2.1 Arzneimittelinspektionen 127 2.2 Bearbeitung von Anzeigen 127 2.3 Auswertung der statistischen Angaben der Veterinär. und Lebensmittelü-

berwachungsämter (VLÜÄ) zur arzneimittelrechtlichen Überwachung 127

2.4 Untersuchung von Tierarzneimitteln (TAM) 128 2.5 BALVI iP TAM-Modul 130 3 Weitere Prüfungen durch den technischen Sachverständigen 130

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IV Tierschutz-, Tierarzneimittelüberwachung 1 Tierschutz 1.1 Überwachung und Kontrolle von Tiertransporten Tiertransporte werden in erster Linie durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-ämter (VLÜÄ) auf die Einhaltung von Tierschutzvorschriften kontrolliert. Tabelle 1 zeigt Er-hebungen über die 2007 durchgeführten Kontrollen, die sich nach Kontrollorten aufteilen. Die überwiegenden Tiertransporte werden am Bestimmungsort Schlachthof kontrolliert, es folgen Überprüfungen am Versandort bei langen Beförderungen zwischen EU-Mitglied-staaten von und nach Drittländern. Am Versandort werden in erster Linie Langzeittransporte von Zuchtrindern in osteuropäische Staaten amtlich untersucht. Auf der Straße sind Zufallskontrollen oder gezielte Kontrollen von Tiertransportfahrzeugen nur im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Bundespolizei, dem Amt für Güterverkehr und den Zollbehörden im Grenzbereich möglich. Seit dem 5. Januar 2007 gilt die Verordnung (EG) 1/ 2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgän-gen. Diese Verordnung stellt neue Forderungen an den Transport lebender Wirbeltiere in-nerhalb der EU, wenn der Transport in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Es gelten neue Vorgaben für die EU-einheitliche Zulassung von Transportunternehmen und -fahrzeugen, für die Dokumentation der Transporte und für bestimmte technische Vorschrif-ten. Die Verordnung enthält zwar keine Verschärfungen hinsichtlich der Beförderungszeiten und des Platzangebotes, bezieht aber alle am Transport beteiligten Personen in die Verant-wortung für die Einhaltung der Vorschriften ein und hat neue Vorgaben für die Qualifikation des Personals festgelegt.

1.2 Sachkundevermittlung für Tiertransporteure Nach Artikel 6 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tie-ren beim Transport dürfen Straßenfahrzeuge, auf denen Hausequiden, Hausrinder, Haus-schafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel befördert werden, nur von Personen ge-fahren oder als Betreuer begleitet werden, die über einen Befähigungsnachweis gemäß Arti-kel 17 Abs. 2 dieser Verordnung verfügen. Für den betroffenen Personenkreis gilt diese Vor-schrift ab 5. Januar 2008. Zwingend vorgeschrieben ist der Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer von Tier-transporten über 65 km, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden, davon sind auch Landwirte betroffen. Erworben wird dieser nach den Maßgaben des Anhangs IV der Verordnung. Danach hat der betroffene Personenkreis einen Lehrgang erfolgreich abzuschließen und eine anerkannte Prüfung abzulegen. Personen, die bereits im Besitz einer Sachkundebescheinigung gemäß § 13 Tierschutz-transport-Verordnung sind und Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in den Berufen Fleischer, Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger oder Tierwirt sowie mit einem erfolg-reichen Abschluss eines Hoch- oder Fachschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin müssen lediglich einen Ergänzungslehrgang entsprechend Anhang IV Nr. 2a der Verordnung (EG) 1/2005 absolvieren und eine Prüfung hierzu ablegen. Andere Personen als die genannten, müssen einen vollständigen Lehrgang mit Prüfung gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) 1/2005 absolvieren. Das LVLF wurde vom MLUV beauftragt, entsprechende Ergänzungslehrgänge und Prüfun-gen durchzuführen. 2007 wurden dazu 10 Veranstaltungen vorbereitet und entsprechend der Vorgaben durchgeführt. 454 Teilnehmer aus dem Land BB und 34 Teilnehmer aus anderen Bundesländern (BE, MV, NI, NW, SH, SN, ST) haben eine Bescheinigung als Nachweis für den erfolgreich absolvierten Ergänzungslehrgang erhalten. Dieser Nachweis ist Vorausset-zung für die Ausstellung des Befähigungsnachweises durch die jeweils zuständige Behörde.

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Tabelle 1: Erhebungen über durchgeführte Tiertransportkontrollen 2007

Anzahl und Einzelheiten der festgestellten Verstöße

Tiere Transportmittel Begleitdokumente eingeleitete Maßnahmen Art

der Kon-trol-len

Tierart

Anzahl der

Doku-men-ten-kon-

trollen

Anzahl der

kontr. Trans-

portmit-tel

Anzahl der dabei

transpor-tierten Tiere

An-zahl der

kontr. Trans-porte mit

Verstö-ßen

Anzahl der bei

Verstößen trans-

portierten Tiere

Tran

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t- fä

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Rinder 2 3 42 1 30 1 1 Schweine 4 6 2.426 Kleine Wiederk.

Equiden Hausvögel 3 3 2.076 Kaninchen Sonstige

Tran

spor

t auf

der

Str

aße

gesamt 9 12 4.544 1 30 1 1 Rinder 804 2.049 21.745 58 976 25 2 11 7 9 4 57 1 1 Schweine 4.206 8.983 1.461.693 116 16.255 37 10 31 3 1 23 1 1 3 6 114 1 1 Kleine Wiederk. 6 6 590 3 297 3

Equiden 4 12 Hausvögel 2.604 2.603 19.287.019 612 4.727.256 612 612 Kaninchen Sonstige am

Bes

timm

ungs

ort

gesamt 7.624 13.641 20.771.059 789 4.744.784 62 12 42 618 1 30 10 5 3 6 783 2 2 Rinder 1.045 1.054 73.501 8 218 1 2 3 2 1 1 7 Schweine 123 164 56.548 1 1 1 Kleine Wiederk. 12 12 1.609 1 1 1

Equiden 56 54 88

Hausvögel 587 97 5.142.027 Kaninchen Sonstige 9 9 156

am V

ersa

ndor

t

gesamt 1.832 1.390 5.273.929 10 218 3 2 3 2 1 1 9

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1.3 Überwachung und Kontrolle von Nutztierhaltungen Die jahresstatistische Zusammenstellung zur tierschutzrechtlichen Überwachung in Nutztier-haltungen erfolgt letztmalig nach den Berichtsvorlagen der Entscheidung (EG) 2000/50 (sie-he Tabelle 2). Die in Tabelle 2 zusammengestellte Jahresstatistik zur tierschutzrechtlichen Überwachung von Betrieben mit landwirtschaftlichen Nutztieren resultiert aus den Meldungen der VLÜÄ, die zum Teil mit Hilfe des IT-Systems BALVI iP erstellt und übermittelt wur-den. Da die Erfassung in den Kreisen und die Dateneingabe in BALVI iP noch nicht immer einheitlich erfolgt, ist ein tendenzieller Jahresvergleich zur Zeit nicht möglich. An der Erstellung einer Nutzeranleitung wird gearbeitet, so dass uns das für 2008 und 2009 gelingen soll-te. Foto: LVLF

Abbildung 1: tierschutzrechtliche Über- wachung

Zukünftig erfolgt die Berichterstattung über die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, nach der Entscheidung (EG) 2006/778. Ab 2008 erfolgt damit eine Erweiterung der Berichterstattung über die Ergebnisse durchgeführter Kontrollen auch in Betrieben, die Rinder, Schafe, Ziegen, Hausgeflügel, Laufvögel, Enten, Gänse, Truthühner und Pelztiere halten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die veränderte Berichterstattung in das IT-System BALVI iP zu integrieren

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Tabelle 2: Tierschutzkontrollen in Betrieben mit landwirtschaftlichen Nutztieren - Kälber-, Schweine- und Legehennenhaltungen -

Kälber Schweine Legehennen

2006 2007 2006 2007 2006 2007

Anzahl der Betriebe 3.439 3.499 3.982 2.843 69 60 Anzahl der Kontrollen 441 342 338 310 41 65

Verstöße gesamt 78 47 68 57 5 0

Art der Verstöße und Maßnahmen Personal

Gesamtzahl 4 2 1 Zahl der rechtlichen Maßnahmen

Empfehlung 2 1 1 sonstige Sanktionen

Kontrollen Gesamtzahl 10 3 6 11 1

Zahl der rechtlichen Maßnahmen Empfehlung 2 1 9 1

sonstige Sanktionen 2 3 2 Aufzeichnungen

Gesamtzahl 4 6 7 7 2 Zahl der rechtlichen Maßnahmen

Empfehlung 4 7 4 4 2 sonstige Sanktionen 1 2

Bewegungsfreiheit Gesamtzahl 16 5 1 1

Zahl der rechtlichen Maßnahmen Empfehlung 8 3 3

sonstige Sanktionen 1 1 1 Gebäude

Gesamtzahl 18 13 38 28 1 Zahl der rechtlichen Maßnahmen

Empfehlung 4 7 7 27 1 sonstige Sanktionen 2 1 5

Anlagen und Geräte Gesamtzahl 1 1 1 1

Zahl der rechtlichen Maßnahmen Empfehlung 1 1

sonstige Sanktionen 1 Füttern, Tränk. u. beigefügte Stoffe

Gesamtzahl 24 17 12 8 Zahl der rechtlichen Maßnahmen

Empfehlung 6 8 10 sonstige Sanktionen 2

Eingriffe Gesamtzahl 1 4

Zahl der rechtlichen Maßnahmen Empfehlung 1

sonstige Sanktionen 1 Zuchtmethoden

Gesamtzahl Zahl der rechtlichen Maßnahmen

Empfehlung sonstige Sanktionen

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1.4 Controlling-Aufgabe und Ergebnisse Als Controlling-Aufgabe stellte das MLUV 2007 Überprüfungen der VLÜÄ im Vollzug von Kontrollen in Schlachtbetrieben. In Augenschein genommen werden sollten Kontrollen von Betrieben, die im Rahmen der Teichwirtschaft und Aquakultur Speisefische schlachten und registrierten Kaninchenschlachtbetrieben auf die Einhaltung von Vorschriften der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchIV). Das Handbuch „Tierschutzüberwachung im Schlachtbe-trieb“ sollte dabei hinsichtlich Häufigkeit, Durchführung und Dokumentation der Betriebskon-trollen berücksichtigt werden.

Mitarbeiter des Landesamtes suchten 7 VLÜÄ auf, um die praktische Umsetzung von Vorga-ben zur Häufigkeit, Durchführung und Dokumentation der Betriebskontrollen zu hinterfragen. An Betriebskontrollen der VLÜÄ von 4 Fischereibetrieben zur Hälterung und Betäubung von Speisefischen und von 2 Kaninchenschlachtbetrieben zur Überprüfung der Durchführung der Betäubung und Tötung von Kaninchen nahmen Mitarbeiter des LVLF teil. In Betrieben, die mit elektrischen Betäubungsanlagen Speisefische betäuben, führte der technische Sachver-ständige des Landesamtes Messungen der technischen Parameter (Spannung und Stromstärke) durch.

Tierschutzrechtliche Kontrollen in den Fischereibetrieben werden in allen überprüften VLÜÄ kombiniert im Rahmen der Hygienekontrollen von Primärerzeugern nach der VO (EG) Nr. 852/2004 bzw. in Kaninchenschlachtbetrieben nach der VO (EG) Nr. 854/2004 im Rahmen der Schlachttieruntersuchung mit durchgeführt. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich demzufolge nach den Anforderungen des Lebensmittelrechtes.

Die Einhaltung der Vorgaben der TierSchIV zur Hälterung und Betäubung der Speisefische vor der Tötung und Schlachtung steht im Mittelpunkt der tierschutzrechtlichen Kontrollen. Die Hälterung der Fische wird augenscheinlich und anhand der betrieblichen Eigenkontrollen und Aufzeichnungen überprüft. Zur Betäubung der Fische wird der Kopfschlag in der über-wiegenden Anzahl der Betriebe der überprüften Kreise angewendet. In fünf Kreisen sind den Angaben zufolge auch elektrische Fischbetäubungsgeräte im Einsatz. Eine gleichzeitig durchgeführte technische Überprüfung hinsichtlich der Funktionalität von Elektrobetäu-bungsanlagen für Fische durch den technischen Sachverständigen des LVLF ergab keine Abweichungen der gemessenen Werte von den in der TierSchlV geforderten Parametern.

In den kontrollierten Kreisen befinden sich die beiden größten Kaninchenschlachtbetriebe Brandenburgs. Als Betäubungsverfahren gemäß der TierSchlV wird in einem Betrieb die Elektrobetäubung und im anderen die Betäubung durch Kopfschlag angewendet. Bei den durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen konnte festgestellt werden, dass in beiden Schlachtein-richtungen die allgemeinen Vorgaben und die spezifischen Vorgaben zur Durchführung der Betäubung und Tötung nach der TierSchlV eingehalten werden.

Die Erfassung und die Dokumentation durchgeführter Kontrollen beider Betriebsarten erfolgt in allen VLÜÄ im System BALVI iP. Eine Dokumentation von Ergebnissen geprüfter tier-schutzrelevanter Kontrollpunkte und Parameter in Fischschlachtbetrieben erfolgt teilweise als Ergänzung bzw. Anhang in den Protokollen zu durchgeführten Hygienekontrollen nach dem Lebensmittelrecht. Dabei ist der Umfang der Erfassung tierschutzrelevanter Parameter sehr unterschiedlich, bedingt auch dadurch, dass im Handbuch „Tierschutzüberwachung in Schlachtbetrieben“ keine Hinweise und Angaben zur Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung von Fischen vorhanden sind. Dies gilt es zukünftig zu vereinheitlichen.

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1.5 Überwachung und Vollzug der Tierschutzschlacht-Verordnung 1.5.1 Technische Überprüfung von Betäubungsanlagen und -geräten Die behördliche Überprüfung der Betäubungsanlagen und -geräte erfolgt im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den zuständigen VLÜÄ durch den technischen Sachverständigen des LVLF zur Kontrolle der in der TierSchlV geforderten technischen Parameter (Betäubungs-stromstärke, Betäubungszeit, CO2-Konzentration) und Ausrüstungen. Die bei der Überprü-fung festgestellten Mängel wurden vor Ort mit dem Betreiber oder einem Vertreter durch den technischen Sachverständigen ausgewertet und anschließend in Form eines Protokolls an die VLÜÄ geleitet, um gegebenenfalls Maßnahmen gegen Verstöße einzuleiten. In Tabelle 3 sind die Schlachtbetriebe des Landes Brandenburg nach der Anzahl der ge-schlachteten Tiere und Betäubungsverfahren nach den Meldungen der VLÜÄ zusammenge-stellt. Ersichtlich ist darin auch die Anzahl der Betriebe nach der geschlachteten Tierart.

1.5.1.1 Elektrobetäubungsanlagen und -geräte 2007 wurden 77 Betäubungs- und Tötungstransformatoren überprüft. Davon sind 19 Geräte für den Fall einer angeordneten Nottötung von Rindern, Schweinen oder Schafen ohne Blut-entzug vorgesehen und 58 Geräte werden zur Elektrobetäubung in Schlachtstätten einge-setzt. Die für den Fall einer angeordneten Nottötung bereitgehaltenen Anlagen sind auf Grund der geringen Nutzung und vorschriftsmäßigen Lagerung in einem vorbildlichen Zustand. Die überprüften Anlagen und Geräte wiesen hinsichtlich der in der TierSchlV vorgeschriebe-nen elektrischen Messwerte keine Mängel auf, die vorgeschriebene Betäubungsstromstärke wurde in jedem Fall erreicht.

1.5.1.2 Kohlendioxid-Betäubungsanlagen Kohlendioxid-Betäubungsanlagen werden nur von den beiden größten Schlachtbetrieben für Schweine verwendet. Mit der 2004 geänderten TierSchlV wurde festgesetzt, dass die Schweine mindestens 100 Sekunden in einer 80 %igen CO2-Konzentration verbleiben müs-sen. Die Dauer der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit wird von der Verweildauer der Schweine im Gasvolumen und der verwendeten CO2-Konzentration bestimmt. Mit den alten Betäubungsanlagen war die Realisierung der Mindestverweilzeit nur durch eine Reduk-tion der Schlachtgeschwindigkeit möglich. Um die längere Verweilzeit von > 100 Sekunden zu erreichen, ohne die Schlachtgeschwindigkeit zu verringern, wurden in beiden Schlachtbe-trieben neue Betäubungsanlagen(sog. „Backloader“) installiert. Bei den Überprüfungen der neuen Anlagen wurden bezüglich der Verweilzeit und CO2-Konzentration die in der TierSchlV geforderten Parameter eingehalten. In den neuen Anlagen wird durch eine höhere Tierzahl je Gondel bei Beibehaltung der Schlachtgeschwindigkeit eine geringere Umlaufgeschwindigkeit möglich und somit die Ver-weilzeit verlängert. Dadurch entsteht aber auch ein negativer Effekt, denn es werden im Ver-gleich zu den alten Anlagen mehr Tiere gleichzeitig ausgeworfen, was eine Verlängerung der Zeit zwischen Auswurf und Entblutestich zur Folge hat. Auf Grund der langen Verweilzeiten und der hohen Kohlendioxidkonzentration konnten dennoch keine unzureichenden Betäu-bungen bis zum vollständigen Ausbluten festgestellt werden. Mit dem Einbau der neuen Be-täubungsanlagen haben sich die Bedingungen für eine tierschutzgerechte Schlachtung deut-lich verbessert. Zusätzlich konnte der Zutrieb der Schlachttiere in die neuen Anlagen durch die Verwendung eines mechanischen Gruppeneintriebssystems wesentlich beruhigt werden. (Auch die Arbeitsbedingungen für das Personal sind dadurch verbessert worden.)

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1.5.2 Tierschutzgerechte Tötung im Tierseuchenfall Im Land Brandenburg stehen zwei Anlagen zur tierschutzgerechten Tötung von Nutzgeflügel bereit, deren Wirkungsweise auf unterschiedlichen Prinzipien beruht. Im Fall des Ausbruchs einer Tierseuche bei Wirtschaftsgeflügel sollen diese eine behördlich angeordnete Tötung tierschutzgerecht umsetzen. Eine als Anhänger fahrbare Elektrotötungsanlage arbeitet mit dem Betäubungsprinzip der elektrischen Durchströmung. Die kopfüber eingehängten Tiere tauchen in ein elektrisch durchströmtes Wasserbad, was über einen epileptiformen Anfall eine Bewusstlosigkeit erzeugt und gleichzeitig Tötung durch Herzkammerflimmern bewirkt. Bei der Tötung von Geflügel mit Kohlendioxid werden die Tiere in Container mit Spezialde-ckel eingebracht. Der im Container vorherrschende hohe Kohlendioxidgehalt verursacht über eine respiratorische und metabolische Azidose schnell Bewusstlosigkeit und schließlich den Tod der Tiere. Aus Tierschutzgründen wurde in einem von Schwarzkopfkrankheit befallenen Putenbestand wegen Therapienotstand die Tötung von 13.000 Jungtieren angeordnet. Die beiden Tötungs-anlagen konnten hier unter Praxisbedingungen eingesetzt werden. Dabei wurden die in der TierSchlV geforderten Parameter für die tierschutzgerechte Tötung von Geflügel ohne Blut-entzug erreicht. Die Einhaltung tierschutzrelevanter Parameter (Kohlendioxid-Konzentration und Stromstärke je Einzeltier) kann der technische Sachverständige mit im LVLF vorhandener Messtechnik bei behördlich angeordneter Tötung von Geflügel überprüfen. Die dafür notwendigen Geräte werden in vorgeschriebenen Intervallen kalibriert und einsatzbereit gehalten.

1.6 Zuwendungen an Tierschutzvereine und Tierheime 2007 wurden 51.100 € für die finanzielle Unterstützung der gemeinnützigen Tierschutzverei-ne (TSV) bei der Sterilisation/Kastration frei lebender Katzen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Bewilligung von Zuwendungen ist die Vorlage eines vollständigen An-trages sowie eine ordnungsgemäße Abrechnung der erhaltenen Mittel aus dem Vorjahr durch einen Verwendungsnachweis. Dabei sind vorgegebene Fristen einzuhalten. 36 TSV stellten einen Antrag auf Zuwendung. 35 TSV konnten Zuwendungsbescheide für eine Festbetragsfinanzierung zur Bezahlung der Operationskosten in Höhe von 36 € je weib-licher Katze und 20 € je männlicher Katze in Form eines Zuschusses gewährt werden. Laut Sachstand der eingereichten Verwendungsnachweise haben die Tierschutzvereine 2007 ca. 2.050 Katzen und 1.140 Kater sterilisiert bzw. kastriert. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 20 % mehr Kastrationen /Sterilisationen durch die TSV veranlasst. Dabei ist zu er-wähnen, dass der Eigenanteil durch die Vereine gestiegen ist, da vom Land seit Jahren die Summe von 51.100 € jährlich für diese spezielle Maßnahme bereitgestellt wird. Weiterhin werden vom Land zur Verbesserung des Tierschutzes (z.B. Haltungsbedingungen, Anschaffung von Ausrüstungen) aus der Konzessionsabgabe „Lotto“ für Tierheime und Ver-eine Fördermittel zur Verfügung gestellt. Im Auftrag des MLUV wurden Vor-Ort-Kontrollen in 5 Tierheimen durchgeführt, die Zuwen-dungen aus Lottomitteln beantragt hatten. Vor Ort erfolgte eine Überprüfung der Notwendigkeit und Realisierbarkeit der beantragten finanziellen Unterstützung. Fachliche Stellungnahmen für die Bewilligung der beantragten Mittel wurden dem MLUV zugearbeitet. Insgesamt kamen dadurch ca. 130.000 € zur Auszahlung.

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Tabelle 3: Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 TierSchG)

Anzahl der Betriebe nach geschlachteten Tierarten Anzahl insg.

Schweine Rinder Schafe Ziegen Geflügel Pferde Strauße Kaninchen Gatterwild

Schlachtbetriebe 195 138 111 76 23 18 8 10 4 14

Betriebe nach Anzahl geschlachte-ter Tiere und Betäubungsverfahren

bis 50 Tiere 56 79 55 20 6 5 12 davon Bolzenschuss 51 77 45 15 6 4

Elektrobetäubung 5 2 10 5 2 Kugelschuss 12

Kopfschlag > 50 bis 100 Tiere 17 11 8 1 2 1 1 1

davon Bolzenschuss 11 11 6 1 1 1 Elektrobetäubung 6 2

Kugelschuss Kopfschlag 2 1

> 100 bis 500 Tiere 35 16 7 2 6 1 4 2 davon Bolzenschuss 14 15 2 1 1 3

Elektrobetäubung 21 1 5 1 1 1 Kugelschuss 2

Kopfschlag 5 > 500 bis 1.000 Tiere 10 1 2 3

davon Bolzenschuss 1 1 1 Elektrobetäubung 8 1

Kopfschlag 3 > 1.000 bis 5.000 Tiere 16 2 2 2 2

davon Bolzenschuss 2 2 1 Elektrobetäubung 14 1

Kopfschlag 2 2 > 5.000 Tiere 4 2 2 5 1

davon Bolzenschuss 2 Elektrobetäubung 3 2 3 1

Kopfschlag 1 CO2 2 1

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2 Tierarzneimittelüberwachung

2.1 Arzneimittelinspektionen Dieses Jahr wurden alle Firmen in Brandenburg turnusgemäß überwacht. Insgesamt fanden fünf Inspektionen statt. Gemeinsam mit den Inspektoren des Landesgesundheitsamtes (LGA) wurde das mikrobiologische Labor eines pharmazeutischen Unternehmers abgenom-men und zwei Lohnauftragslabore inspiziert. Der Diagnostikahersteller wird vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überprüft. Um das Vier–Augen–Prinzip zu wahren, wurde Amtshilfe geleistet. Die Beseitigung der festgestellten Mängel überwacht das zuständige VLÜA. Gemeinsam mit dem zuständigen Bearbeiter vom LGA erfolgte die Kontrolle eines Arzneimit-telgroßhändlers nach der neu erarbeiteten Checkliste. Die Mängelbeseitigung wurde durch die Firma unverzüglich eingeleitet. Zwei Inspektionen mussten verschoben werden, da ein Großhändler sich umfirmiert hat und eine Firma umgezogen ist, so dass diese erst 2008 in-spiziert werden.

2.2 Bearbeitung von Anzeigen Im Rahmen unserer Zuständigkeit wurden 10 Anzeigen von klinischen Prüfungen mit den entsprechenden notwendigen Angaben zur Zieltierart, zu Prüfverfahren über die Wirksamkeit oder im Vergleich mit anderen Substanzen, Dosierung , Wartezeit, verantwortliche Personen, Verwendung bzw. Verbleib der Tiere , beteiligte Betriebe und Tierärzte bearbeitet.

2.3 Auswertung der statistischen Angaben der Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsämter (VLÜÄ) zur arzneimittelrechtlichen Überwachung

Die Auswertungen der Statistiken dienen einerseits der fachaufsichtlichen Bewertung durch das MLUV, sollen andererseits Schwächen und Trends in der Überwachung aufzeigen und als wertvolle Hinweise zur Verbesserung der Arbeit verstanden werden. Aus Tabelle 1 sind die einzelnen Ergebnisse ersichtlich. Tabelle 1: Überwachungsaufgaben der VLÜÄ

2007 2006 2005

Überprüfungen Überprüfungen Anzahl Betriebe gesamt Anzahl % % %

Tierärztliche Hausapotheken 547 254 46,4 30,1 43,5

Tierhalter 72.969 1.337 1,8 1.4* 4,2*

Tierheilpraktiker 41 12 29,3 10,0 19,0 Handel mit freiverkäuflichen TAM 514 89 17,3 25,3 33,1

* prozentualer Anteil sinkt, obwohl die absoluten Zahlen der Kontrollen annähernd gleich geblieben sind, aber die Zahl der im Computersystem erfassten Tierhalter stark gestiegen ist.

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Tierärztliche Hausapotheken (TÄHA): Das Controlling des vergangenen Jahres hat dazu geführt, dass die Kontrollen verstärkt wurden und insgesamt mit 46,4 % wieder dem gesetzlich vorgeschriebenen Rhythmus ent-sprechen. Tierhalter: Die einheitliche computergestützte Erfassung der Tierhalter ist abgeschlossen, so dass die Zahl der Tierhalter nur noch unerheblich schwankt. 2007 ist der prozentuale Anteil der Über-wachung der Tierhalter gegenüber 2006 gestiegen. Insgesamt kann man mit der Überwa-chung von 1,8 % der Bestände aber noch nicht zufrieden sein. Die Planung ist am Anfang des Jahres zu erstellen und es sollte eine Steigerung der Tierhal-terkontrollen auf mindestens 3 % erfolgen. Per Gesetz muss die Überwachungsaufgabe risi-koorientiert wahrgenommen werden. Die Risikoanalyse ist in BALVI iP installiert und die Er-mittlung der Betriebe über die Risikoanalyse gegeben. Tierheilpraktiker u. ä. Berufsgruppen: Der Überwachung dieser Gruppe wurde mehr Beachtung geschenkt. Die Überwachungsfre-quenz sollte analog der Überwachung der TÄHA erfolgen, konnte aber trotz Steigerung noch nicht erreicht werden. Andere Berufsgruppen, wie zum Beispiel Klauenpfleger, werden im-mer noch zu wenig beachtet, wie das Controlling gezeigt hat. Handel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln: Der Anteil der Überprüfungen ist in diesem Sektor zurückgegangen. Die Regelüberwachung ist durch die Gesetzesänderung umgestellt auf risikobasierte Überwachung, wobei hier noch Risikokriterien aufgestellt werden müssen. Das anzustrebende Ziel sollte hier eine Regel-überwachung von mind. 20 % der Betriebe ausmachen. Hersteller von Fütterungsarzneimitteln: In Brandenburg gibt es derzeit keine Hersteller von Fütterungsarzneimitteln mehr. Deshalb stellen viele landwirtschaftliche Betriebe die notwendige Arzneimittelverabreichung über das Futter mittels Einsatz von pulverförmigen Medikamenten über Dosierer sicher. Aus diesem Grund wurden Proben in solchen Betrieben im Rahmen der Überwachung der Tierhalter durch die Veterinärämter gezogen.

2.4 Untersuchung von Tierarzneimitteln (TAM) Um die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten, werden Proben sowohl bei Herstellern als auch aus verschiedenen Bereichen der Vertriebskette gezogen. Herstellerproben (siehe Tabelle 2) werden durch die Tierarzneimittelinspektorin des Lan-desamtes direkt während bzw. nach der Produktion im Betrieb entnommen. In diesem Jahr wurden wieder Kennzeichnungsmängel festgestellt. Tabelle 2: Untersuchungsergebnisse bei Herstellerproben Bezeichnung Grund / Klärung Inhaltsstoffe Ergebnis

Pen-Strep Planprobe Penicillin Kennzeichnung be-anstandet

Multivit + Mineralien Planprobe Vitamine, Mineralstoffe ohne Beanstandung

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Die Probenahme bei Kontrollen der VLÜÄ im Handel, in der tierärztlichen Hausapotheke oder bei Tierhaltern erfolgt nur im Verdachtsfall z.B. nicht ordnungsgemäße Lagerung, fal-sche Angaben, sichtbare Veränderungen des AM (siehe Tabelle 3). Tabelle 3: Untersuchungsergebnisse bei Verdachtsproben

Bezeichnung Grund / Klärung Inhaltsstoffe Ergebnis

Calgodip T-Hexx Dry Kennzeichnung keine Angabe Wirkstoff Triclosan, Ethanol, Ethylacetat, Kennzeichnungsmängel

Futtermittel Verunreinigung mit Colistinsulfat keine

Nachweis von hemmenden Wirkstoffen und Tetracy-clinhydrochlorid

Koipro Wound Protect Untersuchung und Einstufung AM/ Pflegemittel

keine Angabe

Jod als Wirkstoff, Einstu-fung als AM, aber nicht zu-lassungspflichtig, Kenn-zeichnung mangelhaft

Dermazyme Acti-Fungal

Untersuchung und Einstufung AM/ Pflegemittel

Climbazol, Ethylacetat

Einstufung als AM, nicht zugelassenes AM, starker Mindergehalt von Climbazol und Ethylacatat, dafür nicht gekennzeichnetes 2-Pro-panol enthalten

Der Einsatz von Fütterungsarzneimitteln ist aus oben genannten Gründen stark zurückge-gangen. Es wurden daher verstärkt Proben im Landwirtschaftsbetrieb direkt am Trog gezo-gen (siehe Tabelle 4). Bei diesen Proben soll die homogene Verteilung des oral zu verabrei-chenden Pulvers und der ausreichende Wirkstoffgehalt im Futtermittel überprüft werden. Viele Anlagen verwenden eine Flüssigfütterung, so dass erst im Labor die entsprechenden Methodenvalidierungen vorgenommen werden mussten. Die Ergebnisse weisen keine ord-nungsgemäße Versorgung der Tierbestände mit Arzneimitteln auf. Allerdings müssen noch weitere Flüssigfütterungssysteme geprüft werden, da der überwiegende Teil der Proben kei-ne echte Flüssigfütterung darstellte. Die Ergebnisse der verschiedenen Mischsysteme wur-den in Tabelle 4 zusammengestellt. Tabelle 4: Untersuchungsergebnisse bei der Arzneimittelzugabe über das Futtermittel

(Planproben)

Fütterungssystem Wirkstoff Wirkstoffgehalt Homogenität

01/07 mehlförmiges Futter mit zudosiertem oralen Pulver Flubendazol 109,4 % o.k.

02/07 Flüssigfütterung mit Vor-mischbehälter “Weda” CTC-HCl 78,6 % nicht homogen

CTC-HCl 343,5 % nicht homogen 03/07

Pelletfutter mit zudosiertem oralen Pulver (Mediput Dosierer) Tiamulinfumarat 363,0 % nicht homogen

04/07 Flüssigfütterung mit Vor-mischbehälter “Weda” CTC-HCl 0.39 mg/g nicht homogen

05/07 mehlförmiges Futter mit zudosiertem oralen Pulver CTC-HCl 177,4 % nicht homogen

06/07 mehlförmiges Futter mit zudosiertem oralen Pulver CTC-HCl 102,3 % nicht homogen

Wirkstoffgehalt zwischen 90 - 110 % entspricht der Vorschrift; Homogenität - Werte zwi-schen 75 - 125 % vom Durchschnittsgehalt werden als homogene Mischung beurteilt

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2.5 BALVI iP – TAM-Modul In vier Sitzungen wurden in der BALVI-Arbeitsgruppe Tierarzneimittel des Landes Branden-burg Probleme des Qualitätssicherungssystems in der Tierarzneimittelüberwachung beraten, Checklisten an die neue Gesetzeslage angepasst, Probleme mit der kombinierten Risikobe-wertung diskutiert und ein Workshop dazu vorbereitet, Tierzahlen in der Risikobewertung abgestimmt und Schwerpunkte für 2008 besprochen. Die BALVI-Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Bundesländer tagte im brandenburgischen Ministerium zu folgenden Themen: Abstimmung der Verstoßkataloge zu den überarbeiteten Checklisten, Diskussion zum Maßnahmekatalog, Koordinierung der Aufträge gegenüber der Computerfirma. 3 Weitere Prüfungen durch den Technischen Sachverständigen Im Rahmen der Überwachung von Milcherhitzungsanlagen wurden 20 technische Einrich-tungen zur Pasteurisierung und Ultrahocherhitzung von Milch, Rahm und Kondensmilch im Auftrag der VLÜÄ überprüft. Kontrolliert wurden hauptsächlich Erhitzungstemperaturen, Heißhaltezeiten und deren Registrierung sowie die vom Betreiber durchgeführten Eigenkon-trollen. Die Sicherheitssysteme wurden auf Funktion überprüft. In der Regel verfügen größe-re Betriebe über kontinuierliche Anlagen mit der entsprechenden Sicherheitstechnik. Die Eigenkontrollen werden gut organisiert und dokumentiert. Diese Betriebe verfügen zur War-tung und Instandhaltung der Anlagen über qualifiziertes Fachpersonal. In Kleinbetrieben do-minieren diskontinuierliche Anlagen mit relativ unterschiedlicher Sicherheitsausstattung. Die-se Betriebe verfügen in der Regel nicht über das entsprechend qualifizierte Fachpersonal, um Wartung und Instandhaltung selber durchzuführen, was oft zu einem schlechteren War-tungszustand der Anlagen führt. In 5 Kleinbetrieben konnten Mängel festgestellt werden. Ein guter Wartungszustand kann in diesen Betrieben in der Regel nur durch eine kostenin-tensive, fachmännische Wartung oder Reparatur durch Fremdfirmen realisiert werden.

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V. Gentechnik, Chemikaliensicherheit

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Kapitel „Gentechnik“ Der Beitrag zum Aufgabengebiet Gentechnik entfällt in dieser Ausgabe. Eine ausführliche Darstellung wird stattdessen in der im Jahr 2008 vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zum Themenkomplex Gentechnik herausgegebenen Broschüre geleistet. Kapitel „Chemikaliensicherheit“ Der Beitrag zur Chemikaliensicherheit entfällt in dieser Ausgabe. Daten zu diesem Aufgabengebiet werden stattdessen im Immissionsschutzbericht 2008 des Landes Brandenburg veröffentlicht.

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VI. Strahlenschutz

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Inhaltsverzeichnis

Seite

VI. Strahlenschutz

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1 Überwachung von Umweltmedien, Lebens- und Futtermitteln auf Radioaktivität

139

1.1 Messprogramm nach § 3 Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) 139

1.2 Übung zum nuklearen Ereignisfall 139

1.3 Messprogramme der amtlichen Lebensmittelüberwachung 143

1.4 Messprogramm Wildpilze 143

1.5 Zusammenfassung 144

2 Überwachung des Rückbaues des Kernkraftwerkes Rheinsberg 144

2.1 Messprogramm zur Emissions- und Immissionsüberwachung des KKW Rheinsberg

146

2.2 Strahlenschutzaufsicht der Rückbaumaßnahmen/-projekte und des Rest-betriebes

146

3 Überwachung der Verwertung radioaktiver Reststoffe und der Entsorgung radioaktiver Abfälle

147

3.1 Entsorgung der im Rahmen des Rückbaues des Kernkraftwerkes Rheinsberg anfallenden Reststoffe

147

3.2 Freimessung und Freigabe 148

3.3 Entsorgung zum Zwischenlager Nord 150

3.4 Entsorgung radioaktiver Abfälle aus Wirtschaft, Bildung, Forschung und Medizin über Entsorger und Landessammelstelle (LSS)

150

4 Schutz vor radioaktiven Stoffen bei Arbeiten, aus Hinterlassenschaf-ten und bei der nuklearen Gefahrenabwehr und Nachsorge

151

4.1 Arbeiten bei Anwesenheit natürlich radioaktiver Stoffe und deren Entsor-gung

151

4.2 Hinterlassenschaften in Brandenburg (radiologische Altlasten) 151

4.3 Strahlenschutzbereitschaftsdienst, nukleare Gefahrenabwehr und Nachsorge

152

5 Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung 152

5.1 Entwicklung, aktuelle Situation und Perspektiven in Brandenburg 152

5.2 Messungen, Bewertungen und Beratungen bei konkreten Fällen für Behörden und Bürger

155

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VI. Strahlenschutz 1 Überwachung von Umweltmedien, Lebens- und Futtermitteln auf Radioaktivität 1.1 Messprogramm nach § 3 Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) Nach § 3 StrVG sind die Bundesländer verpflichtet, in einem Messprogramm jährlich eine vorgegebene Anzahl Proben (§3-Proben) mit vorgegebenen Analyseverfahren auf Radioak-tivität zu untersuchen. Die Bundesländer werden in Bundesauftragsverwaltung tätig. Die Messergebnisse werden im Rahmen des bundesweiten Mess- und Informationssystems IMIS über die Landesdatenzentrale an den Bund übermittelt. Das primäre Ziel liegt in der radiologischen Langzeitüberwachung der Umwelt, einschließlich der Radioaktivitätsermitt-lung in Futter- und Lebensmitteln (möglichst erzeugernah). Diese Messungen sind jedoch nicht mit der amtlichen Überwachung von Lebens- und Futtermitteln gleichzusetzen. Der Beitrag dieser Messungen zum Verbraucherschutz besteht vor allem darin, dass auf Basis dieser Ergebnisse die amtliche Lebens- und Futtermittelüberwachung gezielt in Schwer-punktbereichen einer Belastung beproben kann. Dies gilt insbesondere für den Fall eines nuklearen Ereignisses, in dem die Zahl der Messungen deutlich über das in der Tabelle 2 genannte Maß hinaus erhöht werden würde. Diese und weitere Anforderungen für den Er-eignisfall sind im sog. Intensivmessprogramm festgelegt. Auf dessen Grundlage finden re-gelmäßig bundesweite Übungen statt. (siehe 1.2) Die in Tabelle 1 zusammengestellten Messergebnisse der §3-Proben (Stand 24.04.2008) zeigen ein seit Jahren unverändert niedriges Niveau der Umweltradioaktivität in Branden-burg. Die Messwerte für radioaktives Cäsium spiegeln den Eintrag aus dem Tschernobylun-fall wider. Z.T. sind auch noch signifikante Beiträge aus dem Kernwaffenfallout der frühen 60-er Jahre zu finden. Anders beim Radionuklid Strontium-90: Hier fand in Brandenburg praktisch keine Immission aus der Tschernobylwolke statt. Messwerte über der Nachweis-grenze sind vollständig dem Kernwaffenfallout zuzuordnen. Plutonium wurde in keiner Probe nachgewiesen. Urangehalte in bestimmten Matrices sind auf den natürlichen Urangehalt der Erdkruste zurückzuführen. Ebenso natürlichen Ursprungs ist das Nuklid Tritium, wobei je-doch große Beiträge durch Freisetzungen bei Kernwaffenexplosionen hinzu kommen. Dies betrifft jedoch vor allem den oberirdischen Bereich. In Grundwässern findet man Tritium nur dann, wenn zu deren Bildung Niederschläge der „nuklearen Ära“ beigetragen haben. Jeweils aktuelle Datenzusammenstellungen analog zur o.g. Tabelle sind im Internet unter http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/168828 einsehbar. 1.2 Übung zum nuklearen Ereignisfall Im Verlauf des Jahres 2007 wurde beschlossen, die bundesweite jährliche Übung erstmals außerhalb der Hauptvegetationsperiode durchzuführen. Die Voralarmierung durch das Bun-desumweltministerium anhand eines fiktiven Ereignisses in einem französischen Kernkraft-werk erfolgte am 20.1.2008. Durch die reale Wetterlage zum Übungszeitpunkt dauerte der Durchzug der radioaktiven Wolke bis zum 22.1. an. Deshalb wurde der Beginn der Probe-nahmen und Messungen durch die Bundesländer auf den 23.1. angesetzt. Vorrangige Auf-gabe ist die tägliche landkreisweise erzeugernahe Beprobung von Rohmilch und von pflanz-lichen Produkten (Grüngemüse und Futter). Weitere Medien sind vom Messprogramm mit einer geringen zeitlichen und räumlichen Beprobungsdichte vorgesehen. Die Probenahmen wurden von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern (Lebensmittel tierischer Herkunft) bzw. vom Referat Pflanzenschutzdienst des LVLF (übrige Proben) vorgenommen. Die Analytik erfolgte im Landeslabor Brandenburg. Bei den bundesweiten Übungen werden Probenahmen üblicherweise nur eintägig durchgeführt. Um Schwachstellen in der Logistik

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aufzudecken, wurde die Übung landesintern über zwei weitere Tage bis zum 25.1. fortge-setzt. Dabei wurden auch weitere Medien wie Fleisch, Fisch, Binnengewässer und Klär-schlamm beprobt, die laut Messprogramm nicht zu den in den ersten Tagen vorrangigen Proben gehören. Insgesamt wurden nachfolgende Proben in den drei Übungstagen gezogen. Tabelle1: während der Winterübung 2008 gezogene Proben Medium Proben beprobte Landkreise/

kreisfreie Städte Milch 54 17 Futtermittel (Raps) 14 14 Futtermittel (Gras) 3 1 Fleisch 8 7 Fisch 3 3 Trinkwasser 8 4 Binnengewässer 3 2 Klärschlamm 1 1 Freilandgemüse 3 1

Amtliche Lebensmittel-Probenahmen auf Handelsstufe zur Überwachung der Einhaltung von EU-Höchstwerten ergänzten die Übung. Hier lag der Schwerpunkt auf Wintergemüse, dass teilweise noch aus einheimischem Anbau verfügbar war. Alarmierung, Probenahmen, Analytik sowie Datenübermittlung wiesen auch bei der erstmals dreitägigen Übung keine wesentlichen Schwachstellen auf. Probleme traten im Bereich der Probentransporte zum Labor auf. Es kam zu teils mehrtägigen Verzögerungen zwischen Probenahme und Eintreffen im Labor. Im Ergebnis der Übung soll ein spezieller Kurierfahr-plan für radiologische Ereignisse aufgestellt werden, der den täglichen Transport von festge-legten Probensammelorten sicherstellt.

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Tabelle 2: Messergebnisse der Umweltradioaktivitätsüberwachung 2007

Cäsium-137 Strontium-90 Uran-238 Plutonium-239/240 Tritium Medium

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi-mum

An-zahl

Mini- mum

Median Maxi-mum

An-zahl

Mini- mum

Median Maxi-mum

An-zahl

Mini- mum

Median Maxi-mum

An-zahl

Mini-mum

Median Maxi-mum

Milch

Milch ab Hof* 42 < 0,052 0,2 2,4

Sammelmilch* 59 < 0,079 0,2 0,5 21 0,02 0,03 0,043

Magermilchpulver**** 7 1,8 2,8 3,3

Käse (Import)** 2 0,1 < 0,14

pflanzliche Nahrungsmittel

Freilandgemüse** 91 < 0,056 < 0,13 0,3 7 0,02 0,041 0,57

Obst** 28 < 0,072 < 0,12 < 0,18 5 0,005 0,02 0,04

Getreide** 41 < 0,049 < 0,12 0,2 2 0,1 0,53

Kartoffeln** 13 < 0,08 < 0,12 0,7 1 0,03

Freilandgemüse (Import)** 5 < 0,12 < 0,13 < 0,16

Kartoffeln (Import)** 1 0,1

Nahrungsmittel tierischer Herkunft

Rindfleisch** 21 0,09 0,9 15

Schweinefleisch** 18 0,07 < 0,12 0,6

Geflügel** 5 < 0,076 < 0,095 < 0,1

Kalbfleisch** 3 0,5 0,6 12

Schaffleisch** 3 0,1 0,2 0,5

Rindfleisch (Import)** 1 < 0,096

Schweinefleisch (Import)** 2 < 0,1 < 0,12

Geflügel (Import)** 2 < 0,084 < 0,11

Schaffleisch (Import)** 2 < 0,13 < 0,15

Schwarzwild** 8 0,1 11 330

Rehwild** 4 0,4 2,5 28

Hirsch** 6 6,6 12 32

Wild (Import)** 1 < 0,079 Süßwasserfisch** 28 < 0,057 1,9 36 3 0,01 0,016 0,29

Fisch (Import)** 3 0,08 0,097 0,2

Gesamtnahrung*** 26 < 0,18 < 0,27 < 0,36 4 0,057 0,068 0,074

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Cäsium-137 Strontium-90 Uran-238 Plutonium-239/240 Tritium Medium

An- zahl

Mini- mum

Median Maxi-mum

An-zahl

Mini- mum

Median Maxi-mum

An-zahl

Mini- mum

Median Maxi-mum

An-zahl

Mini- mum

Median Maxi-mum

An-zahl

Mini-mum

Median Maxi-mum

Säuglings- u. Kleinkindernah-rung** 12 < 0,043 < 0,082 < 0,098 2 0,03 0,05

Trinkwasser* 39 < 0,00049 0,0024 0,0061 6 0,0008 0,0032 0,006 5 < 0,00014 0,001 0,008 5 < 0,0002 < 0,00045 < 0,001 6 < 5,5 < 6,5 < 7,7

Futtermittel

Weide- u. Wiesenbewuchs** 36 < 0,063 < 0,39 45 10 0,1 0,3 0,89

Futtermais**** 16 < 0,13 < 0,27 0,81

Futtergetreide**** 5 < 0,084 < 0,13 < 0,18

Sonstige**** 12 < 0,15 0,3 76 2 0,76 2,4 4,1

Futterkartoffeln/-rüben*** 5 < 0,16 < 0,24 0,5

Einzelfuttermitel zur Mischfutterher-stellung (Import)**** 1 < 0,21

Weide- u. Ackerböden**** 56 2,3 14 52 15 0,3 1 4

Indikatorpflanzen

Blätter**** 8 0,3 1,2 61

Gras**** 8 0,08 0,5 8,3

Nadeln**** 4 3,2 31 220

Oberflächengewässer

Oberflächenwasser* 61 0,003 0,009 0,041 13 0,0033 0,005 0,02 13 0,002 0,004 0,006 13 < 0,00012 < 0,00047 < 0,001 59 < 5,5 < 7,4 200

Sediment**** 42 0,1 5,4 70

Schwebstoffe**** 20 5,7 12 32

Grundwasser* 8 < 0,0036 < 0,0072 < 0,013 4 0,0003 0,001 0,002 4 < 0,0004 0,0008 0,002 4 < 0,00034 < 0,00068 < 0,001 4 < 5,7 < 7,1 < 8,2

Kläranlagen

Abwasser* 42 < 0,0043 < 0,018 < 0,094 8 0,002 0,003 0,033 7 < 0,00015 < 0,0003 < 0,0007 7 < 0,00039 < 0,001 < 0,003

Klärschlamm**** 38 0,8 2 10 8 2 2,6 4 7 12 17 37 7 < 0,017 < 0,15 < 0,3

Deponiesickerwasser* 12 < 0,0052 < 0,014 < 0,037 12 < 5,7 < 8,1 100

Kompost**** 4 2,3 3,4 3,9

* Becquerel pro Liter

** Becquerel pro Kilogramm bezogen auf Frischmasse *** Becquerel pro Tag und Person

**** Becquerel pro Kilogramm bezogen auf Trockenmasse

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1.3 Messprogramme der amtlichen Lebensmittelüberwachung Neben dem Messprogramm nach § 3 StrVG hinaus werden Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Überprüfung der Einhaltung von Höchstwerten an Radioaktivi-tät in Lebensmitteln durchgeführt. Rechtsgrundlage ist § 10 StrVG in Verbindung mit der EU-Einfuhrverordnung 737/90. Hiervon betroffen sind in erster Linie frische und verarbeitete Wildpilze. Das relevante Radionuklid ist Cäsium-137. Die Kontrollen sind gemäß EU-Verordnung 1635/2006 von dem Mitgliedsstaat vorzunehmen, in dem die Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden. Im Jahr 2007 wurden am Grenzübergang Frankfurt (Oder) durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) insgesamt 759 Unter-suchungen vorgenommen, wobei in einem Fall eine Höchstwert-Überschreitung festgestellt wurde. Die betreffende Sendung wurde zurückgewiesen. Zunächst gilt die EU-Verordnung 737/90 nur für Produkte aus Drittländern. Jedoch ist aus § 17 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) der allgemeine Rechtsan-spruch des Verbrauchers abzuleiten, dass generell keine Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, in denen die genannten Höchstwerte überschritten werden. Somit können bei Be-darf auch einheimische Lebensmittel in der Zuständigkeit der VLÜÄ entsprechend überwacht werden. Bei Bedarf steht das LVLF zu radiologischen Fachfragen beratend zur Verfügung. Diesbezügliche Anfragen und Untersuchungen erfolgten im Jahr 2007 nicht. 1.4 Messprogramm Wildpilze Wegen der geringen Verzehrsmengen sind Wildpilze im Messprogramm nach § 3 StrVG nicht obligatorisch vorgeschrieben. Im Rahmen eines gesonderten Programms werden je-doch bereits seit 1992 durch das Landesumweltamt (LUA) bzw. LVLF (seit 2002) jährlich eine Reihe einheimischer Speisepilze untersucht, die überwiegend von ehrenamtlichen Pilz-sachverständigen aufgesammelt wurden. Rein formal (es handelt sich um Umweltproben, nicht um Lebensmittel im Sinne des Gesetzes) wurde im Jahr 2007 bei 8 von 146 Proben der o. g. Höchstwert zum Inverkehrbringen (600 Becquerel radioaktives Cäsium pro Kilogramm Frischmasse) überschritten. Sechs dieser Proben stammen aus Regionen mit für Branden-burg überdurchschnittlich starkem Tschernobylfallout: südlich von Perleberg bzw. bei Rathe-now. Es handelt sich bei allen diesen Pilzen um als Cäsium anreichernd bekannte Arten, wie Maronenröhrling, Habichtspilz und Frostschneckling. Die maximale Belastung wurde mit 2500 Bq/kg bei einem Erdritterling ermittelt. Im Mittel lag der Radioaktivitätsgehalt bei ca. 10 % des o. g. EU-Höchtwertes. Tabelle 3: Cäsium-137 in einheimischen Pilzen 2007 Cäsium-137 Bq pro kg Frischmasse Minimum < 0,09 Median 68 Maximum 2500

Am Beispiel des viel gesammelten Maronenröhrling zeigt sich über die letzten Jahre ein deutlicher Rückgang der Radioaktivität auf etwa ein Drittel der Belastung, die noch Anfang der 90-er Jahre festzustellen war. Allein durch den radioaktiven Zerfall ist der Rückgang nicht zu erklären. Cäsium-137 hat eine Halbwertzeit von 30 Jahren, somit beträgt die Aktivität nach 15 Jahren noch mehr als zwei Drittel des Ausgangswertes. Das Cäsium wandert je-doch langsam in tiefere Bodenschichten und ist somit generell weniger für die Pilze verfüg-bar.

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Cs-137 in Maronenröhrlingen aus Brandenburg

1

10

100

1000

10000B

q/kg

(FM

)

Maximum 1770 2800 2280 2360 1030 390 1800 1480 1100 1500 620 500 720 976 560 1200

Minimum 205 64 12 130 110 4 56 88 62 56,7 48 20 28 77 16 21

Median 360 330 314 360 350 130 229 345 200 190 228 120 160 165 120 120

1992 (11)

1993 (17)

1994 (22)

1995 (17)

1996 (13)

1997 (7)

1998 (19)

1999 (15)

2000 (22)

2001 (25)

2002 (14)

2003 (11)

2004 (18)

2005 (14)

2006 (15)

2007 (25)

Die Strahlenexposition durch Verzehr auch der höher belasteten Arten in üblichen Mengen bleibt dennoch gering, wenn man sie im Vergleich mit der natürlichen Strahlenexposition u.a. durch kosmische Strahlung und radioaktive Stoffe im Erdreich, betrachtet. Drei Portionen á 200 g des höchstbelasteten Erdritterlings haben eine Strahlendosis in Höhe von 1% der mittleren jährlichen natürlichen Dosis zur Folge. Diese natürliche Strahlenbelas-tung schwankt in Deutschland schon in Abhängigkeit vom Wohnort um ca. ± 50 %. Der Ge-nuss von Pilzen aus Brandenburg in üblichen Mengen kann aus der Sicht des Strahlen-schutzes als unbedenklich eingestuft werden. 1.5 Zusammenfassung Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Strahlenexposition der Bevölkerung in Bran-denburg durch vom Menschen erzeugte radioaktive Stoffe in Lebensmitteln und anderen Umweltmedien auch im Jahr 2007 vernachlässigbar gering war. 2 Überwachung des Rückbaues des Kernkraftwerkes Rheinsberg Das KKW Rheinsberg wurde im Jahr 1966 als erstes Kernkraftwerk der ehemaligen DDR in Betrieb genommen. Es gehörte zur ersten Generation von Versuchskraftwerken für die Ener-gieerzeugung, die weltweit errichtet wurden. Der Druckwasserreaktor vom Typ WWER (aus sowjetischer Produktion) erzeugte Energie für einen 70-MW-Generator, die in das Energie-verbundnetz eingespeist wurde. Die Anlage wurde am 1. Juni 1990 für Umladungs-, Instandhaltungs- und Reparaturmaß-nahmen außer Betrieb genommen. Seitens der damaligen Aufsichtsbehörde wurden um-fangreiche Nachrüstmaßnahmen als Voraussetzung eines erneuten Anfahrens der Anlage benannt. Auf Grund des Umfanges des erforderlichen Genehmigungsverfahrens und der zu erwartenden Kosten für Ertüchtigungsmaßnahmen im Vergleich zur vorgesehenen Restlauf-zeit von 2 Jahren wurde seitens der Betreiberin die endgültige Außerbetriebnahme der Anla-ge für 1990 beschlossen. Ursprünglich war die Einstellung des Leistungsbetriebes für 1992 geplant. Abbildung 1 zeigt die aktuellen Abbauetappen.

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Gebäude ( Entscheidung über Genehmigungsverfahren)

Heiße Zelle

Reaktor

Spezielle Wasseraufbereitung einschl. Restbetriebssysteme

Restbetriebssysteme d. Primärkreislaufes

Lager f . feste u. f lüssige radioakt ive Abfälle

19981999

20002001

20022003

20042005

20062007

20082009

20102011

20122013

Abbildung 1: Aktuelle Etappen der Stilllegung und des Abbaus des KKW Rheinsberg Die Etappen der Stilllegung und des Rückbaus wurden bzw. werden durch Genehmigungen, die das MLUV als oberste atomrechtliche Landesbehörde erteilt, reglementiert. Grundsätzli-ches Ziel ist immer die Vermeidung jeder unnötigen Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt. Darüber hinaus ist jede Strahlenexposition und Kontamination auch unterhalb der gesetzlichen Strahlenschutzgrenzwerte so gering wie möglich zu halten. Ein wesentlicher Schritt im Verlaufe des Rückbaus war die Konditionierung der Brennele-mente, deren Verpackung in Castor-Behälter und der Transport dieser Behälter in das Zwi-schenlager Nord am Standort Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2001. Von diesem Zeitpunkt an war das Kernkraftwerk Rheinsberg frei von Brennelementen. Der Umfang an Restbetriebssystemen zur Sicherung für die technisch sichere Lagerung des Kernbrennstoffes konnte reduziert werden. Damit konnte der Rückbau der einzelnen Anla-gen im Reaktorgebäude ohne wesentliche Einschränkungen fortgesetzt werden. Eine weitere wichtige Etappe des Rückbaus war die Demontage des unzerlegten kontami-nierten und stark aktivierten Reaktordruckbehälters (RDB) und dessen Transport in das Zwi-schenlager Nord im Laufe des Jahres 2007. Aufgabe des Referates Strahlenschutz ist es, den Rückbauprozess im Auftrag der obersten Landesbehörde in allen Phasen als Strahlenschutzaufsichtsbehörde zu begleiten. Neben der Strahlenschutzüberwachung der einzelnen Rückbauetappen kontrolliert die Strah-lenschutzaufsichtsbehörde fortlaufend die radioaktiven Emissionen und Immissionen durch die Anlage nach bundeseinheitlicher Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Außerdem wird der Material- und Stofffluss der radioaktiven Reststoffe in den Richtungen uneingeschränkter Freigabe, Freigabe zur Verwertung oder zur Deponierung und Zwischenlagerung/Endlagerung aufsichtlich kontrolliert. Weiterhin wird auch die Strahlenexposition des eingesetzten Betriebs- und Fremdpersonals aufsichtlich überwacht.

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2.1 Messprogramm zur Emissions- und Immissionsüberwachung des KKW Rheinsberg Im Rahmen der Überwachung des im Rückbau befindlichen KKR werden Emissionen und Immissionen überwacht und in Jahresberichten des LVLF dokumentiert. Bei den Emissionen werden die genehmigten Grenzwerte für radioaktive Ableitungen über die Abluft und das Abwasser regelmäßig weit unterschritten. So wurden in der Abluft im ver-gangenen Jahr insgesamt 0,72 E+06 Bq an Beta-Gamma-Aerosolen ermittelt, die haupt-sächlich über den 120 m-Kamin abgegeben wurden. Das sind nur ca. 0,08 % des Genehmi-gungswertes. Bei Alpha-Aerosolen wurden mit 5,6 E+04 Bq ebenfalls nur 0,75 % des Ge-nehmigungswertes festgestellt. Über den Abwasserpfad leitete das KKR insgesamt 3,8 E+06 Bq Beta-Gamma-Strahler und 2,0 E+05 Alpha-Strahler ab. Diese Abgaben liegen jeweils unter der 1%-Grenze der Geneh-migungswerte. Zur Überwachung der Immissionen wird an zwei festgelegten Messpunkten die Gammado-sisleistung kontinuierlich erfasst und an weiteren 19 Standorten die Jahresdosis der Gam-mastrahlung ermittelt. Außerhalb der Kraftwerksanlage wurden keine erhöhten Gammado-siswerte nachgewiesen. An je zwei Messpunkten werden über Aerosolfilter sowie Niederschlagssammler Proben ge-sammelt und gammaspektrometrisch ausgewertet. Auch hier gab es keine Nachweise auf künstliche Radioaktivität. Darüber hinaus werden nach einem festgelegten Programm zur Überwachung der Ernäh-rungskette weitere Proben aus der Umgebung des Kraftwerksstandortes genommen. Das Probenspektrum und die Analyseverfahren ähneln weitgehend dem unter Punkt 1. beschrie-benen Messprogramm. Abweichungen vom landesweiten Zustand wurden nicht nachgewie-sen. Einzelheiten der KKW-Überwachung sind einem separaten Bericht „Überwachung des KKW Rheinsberg nach der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)“ zu entnehmen, der beim LVLF, Referat 25 abgefordert werden kann (Erstel-lungstermin Ende Mai des Folgejahres).

2.2 Strahlenschutzaufsicht der Rückbaumaßnahmen/-projekte und des Restbetrie-bes

Die Gesamtanlage befindet sich weiterhin im Restbetrieb. Im Verlaufe des Jahres 2007 lagen die Schwerpunkte des Rückbaus im Abbau des Lagers für flüssige radioaktive Abfälle, in den weitergeführten Demontagen von Anlagen der Speziel-len Wasseraufbereitung, in der Zerlegung aktivierter Reaktorbaugruppen sowie in den Arbeiten zur Demontage und zum Transport des unzerlegten Reaktordruckbehälters in das Zwischenlager Nord am Standort Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern. Im Maschinenhaus erfolgte die Demontage von Restbetriebssystemen. Der Transport des Reaktordruckbehälters erfolgte am 30.10.2007. Die Zerlegung von aktivierten Reaktorbaugruppen wurde fortgesetzt. Parallel zur Demontage des Reaktordruckbehälters liefen vorbereitende Arbeiten zum Abbau der Heißen Zelle. Der Rückbau der Anlagen der Speziellen Wasseraufbereitung, der ebenfalls in verschiedene Genehmigungsschritte gegliedert ist, wurde über das laufende Jahr 2007 fortgesetzt.

Abbildung 2:- Transportbereitstellung des Reaktor-druckbehälters im Kernkraftwerk Rheinsberg

Foto: KKW Rheinsberg

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Der Abbau des Lagers für feste Abfälle wurde abgeschlossen. Der überwiegende Anteil des dabei angefallenen Bauschutts konnte auf Grund der vorangegangenen Dekontaminationen freigegeben und damit in den allgemeinen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Außerdem wurden die überirdischen Teile des Lagers für flüssige Abfälle an der stehenden Struktur freigemessen und zum konventionellen Abriss freigegeben. Im Bereich der Reaktorperipherie wurde die Demontage und Konditionierung von Ausrüstun-gen und Zubehör der Reaktoranlage zur Schaffung der Demontagevoraussetzungen des Reaktordruckbehälters abgeschlossen. Zur laufenden Prüfung von Projekt- und Betriebsunterlagen und deren Umsetzung sowie insbesondere zur aufsichtlichen Überwachung der Strahlenexposition des Personals und der Umwelt erfolgten regelmäßig Inspektionen vor Ort. Diese umfassten Kontrollen von Dokumentationen und in der Kraftwerksanlage, insbesonde-re zur - Dosisüberwachung - Strahlenschutzuntersuchung - Führung der Strahlenpässe - Unterweisung und Fachkunde des Personals - Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte und der betrieblichen Richtwerte von Dosisleis-

tungen und Kontaminationen in einzelnen Teilen des Kontroll- und Überwachungsberei-ches (Arbeitsplätze, Verkehrsflächen, Lagerbereiche, Schleusen)

- Lagerung und zum Umgang mit Strahlenquellen und sonstigem radioaktiven Material und Abfällen

- Einhaltung der Strahlenschutzmaßnahmen genehmigter Projekte - Emissions- und Immissionsüberwachung einschließlich von Überprüfungen in der unab-

hängigen Messstelle (siehe auch 2.1) Im Prozess des Rückbaus und der Entsorgung wurden 120 Freigaben für Material (Erdaus-hub, Bauschutt, Schrott, Abfälle) nach messtechnischer Überprüfung auf Radioaktivität erteilt (siehe auch 3.2). 3 Überwachung der Verwertung radioaktiver Reststoffe und der Entsorgung radioaktiver Abfälle 3.1 Entsorgung der im Rahmen des Rückbaues des Kernkraftwerkes Rheinsberg

anfallenden Reststoffe Beim Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg (KKR) werden neben dem Kernbrennstoff etwa 341.000 Mg Reststoffe anfallen, die im Einklang mit den bestehenden atomrechtlichen und abfallrechtlichen Gesetzen und Bestimmungen entsorgt werden müssen. Der größte Teil der Reststoffe stellt verwertbare Stoffe dar, die in den allgemeinen Stoffkreislauf zurückge-führt werden können. Voraussetzung hierfür ist eine Freigabe nach § 29 Strahlenschutzver-ordnung (StrlSchV) und der Nachweis der Einhaltung von Freigabewerten. Die auf Grund ihrer Geometrie und der erforderlichen Behandlungen im KKR nicht freimess-baren Reststoffe werden in das Zwischenlager Nord (ZLN) verbracht. Das ZLN befindet sich am Standort des Kernkraftwerkes Greifswald (KGR) der Energiewerke Nord GmbH. Es dient beiden Kernkraftwerken als Puffer- und Zwischenlager sowie als Kon-ditionierungsstation. Darüber hinaus wird für die Konditionierung radioaktiver Reststoffe aus dem KKR (insbesondere Großkomponenten) auch die Zentrale aktive Werkstatt des KGR genutzt. Mit fortschreitendem Rückbau werden für radioaktiv kontaminierte Wässer des KKR auch die am Standort des KGR befindlichen Aufbereitungsanlagen genutzt. Metallische kontaminierte und aktivierte Reststoffe werden mit dem Ziel einer Abklinglage-rung in das ZLN eingelagert.

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Ein geringer Anteil der Reststoffe ist so kontaminiert oder aktiviert, dass er als radioaktiver Abfall in ein Endlager entsorgt werden muss. Da in Deutschland derzeit kein Endlager zur Verfügung steht, werden diese Stoffe ebenfalls in das ZLN verbracht und dort bis Inbetrieb-nahme eines Endlagers zwischengelagert.

3.2 Freimessung und Freigabe Mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 wurden die Regelungen zur Freigabe neu in die Verordnung aufgenommen. Die Freigabe entlässt radioaktive Stoffe, sowie bewegliche Gegenstände, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen und Anlagenteile, die aktiviert oder kontaminiert sind und aus genehmigungspflichtigen Tätigkeiten stammen, als nicht radioaktive Stoffe aus der atom- oder strahlenschutzrechtlichen Überwachung zur Verwendung, Verwertung, Beseitigung, Innehabung oder zur Weitergabe an Dritte. Die Frei-gabe darf nur dann erteilt werden, wenn für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effekti-ve Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr oder darunter auftreten kann. Die Strahlenschutzverordnung legt für verschiedene Freigabearten nuklidspezifische Freigabe-werte fest, die dies gewährleisten. Dabei wird zwischen uneingeschränkter und eingeschränkter Freigabe unterschieden. Bei einer uneingeschränkten Freigabe sind keine Festlegungen hinsichtlich der künftigen Nut-zung, Verwendung, Verwertung, Wiederverwertung, Beseitigung oder dem endgültigen Verbleib zu treffen. Demgegenüber ist die eingeschränkte zweckgerichtete Freigabe auf eine bestimmte Verwertungs- oder Verwendungsart ausgerichtet, so dass die Materialien nur zu dieser Verwertung oder Verwendung freigegeben werden dürfen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung erteilte am 4.8.2004 dem Kernkraftwerk Rheinsberg die aufsichtliche Zustimmung zur „Freigabe radioaktiver Stof-fe, beweglicher Gegenstände, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile, die akti-viert oder kontaminiert sind“. Damit konnten die Regelungen des § 29 StrlSchV für Freigaben im Rahmen der Stilllegung und des Abbaus angewendet werden. Gleichzeitig wurde das in der Freimessordnung beschriebene Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen nach § 29 Abs. 2,3 und 5 StrlSchV bestätigt. Mit diesem Freimessverfahren muss die Genehmigungsinhaberin den Nachweis führen, dass die freizugebenden Materia-lien, Gebäude und Bodenflächen die vorgeschriebenen Freigabewerte einhalten. In der be-trieblichen Freimessordnung sind diese Verfahren im Einzelnen geregelt. Vor Beginn der Freimessung meldet die Genehmigungsinhaberin beim LVLF Referat 25 als Strahlenschutz-aufsichtsbehörde die Freimesskampagne unter Angabe der Art des freizumessenden Mate-rials, seiner Herkunft, seiner Masse, des vorgesehenen Messverfahrens und Messumfangs sowie der geplanten Freigabeart an. Nach behördlicher Prüfung und Bestätigung führt die Betreiberin die Freimessung durch. Sie schließt ab mit der Feststellung ihres Strahlen-schutzbeauftragten, dass die festgelegten Anforderungen durch die Freimessung vollständig erfüllt worden sind. Im Rahmen des Aufsichtsverfahrens meldet die Betreiberin die Kampag-ne bei der Strahlenschutzaufsichtsbehörde ab. Diese prüft die Daten und entscheidet, ob behördliche Kontrollmessungen durchgeführt werden. Erst dann gelten die jeweiligen Mas-sen als freigegeben und nicht radioaktiv. Im Jahr 2007 wurden 879 Mg Reststoffe sowie 23.684 Mg Erdaushub aus der atomrechtli-chen Bindung entlassen. Der Erdaushub fiel beim Freilegen der Baustrukturen der einwan-digen unterirdischen Behälter des ehemaligen Aktiven Lagers für flüssige und feste Abfälle (ALfR) an. Mit dem freigegebenen Erdaushub werden nach dem Rückbau der Gebäude die entstandenen Baugruben verfüllt. Für die Reststoffe wird in Abbildung 3 der jeweilige Anteil der verschiedenen Materialarten dargestellt. Die Bauschuttmassen stammen überwiegend von Streifenfundamenten der Montagehalle des Lagers für flüssige Abfälle. Abbildung 4 zeigt die kumulativ seit 1996 freigegebenen Reststoffmassen. Sie liefert einen guten Überblick über die Massenverhältnisse der freimessbaren Materialarten beim Rückbau kerntechnischer Anlagen. Die Massen aus dem Rückbau der Anlagen-, Elektro- und Leit-

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technik sind verglichen mit Massen von Beton und Baustellenabfall aus dem Abriss von Ge-bäuden gering. Der im KKR freigegebene Beton und Baustellenabfall stammt zum überwie-genden Teil aus dem Rückbau von fünf Lagergebäuden und den unterirdischen Kanälen auf dem Gelände des Aktiven Lagers für feste und flüssige Abfälle sowie vom Turbinentisch des Maschinenhauses. Die Freimessung großer Massen von Erdaushub machte sich aufgrund der zu unterstellenden Undichtheit der unterirdischen Behälter und Lagerkammern sowie bekannter Grundwasserkontaminationen auf dem Gelände des ALfR notwendig. Sie stellt eine Besonderheit des Rückbaus der Kernkraftwerkes Rheinsberg dar.

In 2007 freigebene Stoffe

110

1001.000

10.000100.000

Erds

toffe

Baus

chut

t, Be

ton

Stah

lNich

teise

nmet

alle

Baus

telle

nabf

allso

nstig

e St

offe

*

Materialart

Mas

seMasse in Mg

Abbildung 3: In 2007 freigegebene Stoffe

Seit 1996 freigegebene Stoffe

01

10100

1.00010.000

100.000

Erds

toffe

Baus

chut

t, Be

ton

Baus

telle

nabf

allSt

ahl

Kabe

l

sons

tige

Stof

fe*

Nichte

isenm

etall

eHolzGlas

Materialart

Mas

se Masse in Mg

* z.B. Ionenaustauscherharze, Plaste, Öle, Dämmstoffe, Dichtstoffe Abbildung 4: Seit 1996 freigegebene Stoffe

Materialarten Masse in Mg

Erdstoffe 23.684,0 Bauschutt, Beton 573,0 Stahl 15,0 Nichteisenmetalle 1,5 Baustellenabfall 30,3 sonstige Stoffe* 30,0

Materialarten Masse in Mg

Erdstoffe 51.537,5 Bauschutt, Beton 11.106,0 Baustellenabfall 2.513,5 Stahl 1.197,0 Kabel 209,0 sonstige Stoffe* 237,0 Nichteisenmetalle 100,0 Holz 39,2 Glas 0,7

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3.3 Entsorgung zum Zwischenlager Nord Alle im KKR nicht freimessbaren Reststoffe werden in das Zwischenlager Nord (ZLN) trans-portiert. Nach bestätigten Prüffolge- oder Ablaufplänen wird für die Reststoffe die Einhaltung der Annahmebedingungen des Zwischenlagers geprüft und durch Sachverständige sowie die zuständigen Behörden bestätigt. Im ZLN werden die Reststoffe direkt oder nach einer länge-ren Abklingzeit zerlegt, freimessbare Reststoffe werden dem Stoffkreislauf zugeführt, radio-aktive Abfälle konditioniert und bis zur Öffnung eines Endlagers zwischengelagert. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 131,3 Mg Metalle zum ZLN abgegeben. Abbildung 5 gibt einen Überblick über die kumulativ seit 1996 abgegebenen Reststoffmassen.

In das ZLN entsorgte Reststoffmassen (Mg) kumuliert seit 1996

110

1001000

10000

Met

alle

Mis

chab

fall

Beto

n

Dek

ante

rrüc

kst

ände

Materialart

Mas

se (M

g)

Abbildung 5: Ins ZLN entsorgte Reststoffe (Mg) kumuliert seit 1996 bezogen auf Materialart 3.4 Entsorgung radioaktiver Abfälle aus Wirtschaft, Bildung, Forschung und Medi-

zin über Entsorger und Landessammelstelle (LSS) Radioaktive Abfälle, die aus Arbeiten in Wissenschaft, Medizin und Gewerbe entstehen, sind von den Erzeugern gemäß Atomgesetz (AtG) und StrlSchV an die zuständige LSS abzulie-fern. Der Gesetzgeber verpflichtet die Länder, für diese Abfälle LSS zur sicheren Zwischen-lagerung einzurichten. Auf der Grundlage eines am 17.09.1999 zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg geschlossenen Vertrages können die radioaktiven Abfälle des Landes Brandenburg an die LSS in Mecklenburg-Vorpommern, die sich innerhalb der Halle 1 des ZLN befindet, abgeliefert werden. Eine Benutzungsordnung regelt die Einlagerungsbedin-gungen von radioaktiven Abfällen. Im Berichtszeitraum wurden keine radioaktiven Abfälle an die LSS abgegeben. Über das Referat Strahlenschutz des LVLF wurden im Jahr 2007 insgesamt 111 Stück um-schlossene Strahlenquellen (insbesondere Schulquellen, Ionisationsrauchmelder, Quellen aus EC-Detektoren, Staubmessgeräten u. a.) mit einer Gesamtaktivität von 91,8 E+09 Bq aus Brandenburg als Reststoffe zur weiteren Aufbereitung an behördlich zugelassene Fir-men bzw. Institutionen abgegeben.

Materialart Masse (Mg) Metalle 3618,1 Mischabfall 275,2 Beton 40,2 Dekanterrückstände 9,9

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4 Schutz vor radioaktiven Stoffen bei Arbeiten, aus Hinterlassenschaften und bei der nuklearen Gefahrenabwehr und Nachsorge

4.1 Arbeiten bei Anwesenheit natürlich radioaktiver Stoffe und deren Entsorgung In bestimmten industriellen Prozessen fallen Rückstände an, die einen erhöhten Gehalt an natürlicher Radioaktivität aufweisen (Thorium, Uran und deren jeweilige Zerfallsprodukte). Sie werden auch als NORM-Stoffe (Naturally Occurring Radioactive Materials) bezeichnet. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) trifft Regelungen für den Umgang mit diesen Stof-fen, sofern deren Radioaktivität ein festgelegtes Maß übersteigt. Im Zusammenhang mit der Beseitigung derartiger Rückstände ist das LVLF für den Vollzug der hier einschlägigen §§ 97 ff StrlSchV zuständig. In Brandenburg fallen nennenswerte Mengen dieser Rückstände in der Eisenerzverhüttung an. Tabelle 4: Radiologisch relevante Rückstände aus industriellen Prozessen Spezifische Aktivität

(Mittelwerte 2007) Entsorgung

Schlämme aus der Gichtgas-reinigung der Hochöfen

210Pb: 10 Bq/g übertägige Deponie

Stäube aus der Rauchgas-reinigung der Sinteranlage

210Pb: 10 Bq/g 210Po: < 50 Bq/g untertägige Verwertung

Für die Hochofen-Gichtgasschlämme beträgt das in der StrlSchV festgelegte Maß für die spezifische Aktivität 1 Bq/g. Da dieser Wert überschritten wird, ist eine Deponierung nur zu-lässig, wenn für den konkreten Entsorgungsweg ein Nachweis der radiologischen Unbedenk-lichkeit vorliegt. Nach der Prüfung dieses Nachweises erfolgt die behördliche Entlassung der Schlämme aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung in den Geltungsbereich des Ab-fallgesetzes. Für die Stäube aus der Sinteranlage bedarf es in der Regel keiner behördlichen Entlassung, da die für die untertägige Verwertung zutreffende Überwachungsgrenze erst bei 50 Bq/g erreicht ist. Da jedoch die Aktivität des Polonium-210 diesen Wert in den frischen Stäuben überschreitet, hat der Anlagenbetreiber eine Abklinglagerung auf dem Betriebsgelände durchgeführt. Dabei klingt die Radioaktivität dieses Radionuklids durch radioaktiven Zerfall innerhalb einiger Monate auf Werte unter 50 Bq/g ab.

4.2 Hinterlassenschaften in Brandenburg (radiologische Altlasten) Eine besondere Form überwachungsbedürftiger Rückstände im Sinne der StrlSchV sind alt-lastenartige Bodenverunreinigungen an Orten, an denen ehemals mit thorium- oder uranhal-tigen Verbindungen industriell umgegangen wurde. Brandenburg ist davon auf diversen Kleinflächen im Stadtgebiet von Oranienburg betroffen. Bodenaushub, der bei gewöhnlichen Arbeiten oder Sanierungsarbeiten auf derartigen Flächen anfällt, unterliegt den Regelungen nach § 97 ff StrlSchV. Im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen sowie im Zuge von baurechtlichen Verfah-ren auf Altlast- und Altlastverdachtsflächen wurden insgesamt 10 projektbezogene Fachstel-lungnahmen sowie 55 Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange abgegeben. Infolge von Sanierungsmaßnahmen wurden insgesamt 520 t thorium- und/oder urankontaminierter Bodenaushub entsorgt. Hierfür wurden 2 Entlassungsbescheide erteilt.

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4.3 Strahlenschutzbereitschaftsdienst, nukleare Gefahrenabwehr und Nachsorge Das Referat Strahlenschutz betreibt gemeinsam mit dem Landeslabor Brandenburg (Strah-lenmessstellen in Oranienburg und Frankfurt (Oder)) einen Bereitschaftsdienst „Strahlen-schutz“. Somit ist sichergestellt, dass bei Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen oder ent-sprechenden Verdachtsfällen umgehend Messungen, Bewertungen vorgenommen und eventuelle Bergungs- und Entsorgungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Die im Rah-men des Erstzugriffs tätigen Behörden wie Zoll, Feuerwehr, Ordnungsämter und Polizei kön-nen kurzfristig mit Messungen und Bewertungen unterstützt werden. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird auch in entsprechend gelagerten Fällen einstweilig Amtshilfe für das zu-ständige Landesamt für Arbeitschutz und Sicherheitstechnik geleistet. Im Jahr 2007 wurde der Bereitschaftsdienst bei drei Vorkommnissen in Anspruch genom-men: - Überprüfung eines Transportes hochradioaktiver Quellen aus Osteuropa in Abschirmbe-

hältern aus abgereichertem Uran - Untersuchung von Altschlämmen aus der Kläranlage einer ehemals militärischen Liegen-

schaft - Illegaler Umgang mit Jagdvisieren, die radioaktive Leuchtfarbe enthalten. 5 Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung 5.1 Entwicklung, aktuelle Situation und Perspektiven in Brandenburg Mit dem Begriff der nichtionisierenden Strahlung werden niederfrequente elektrische und magnetische Felder vor allem der Stromversorgung sowie hochfrequente elektromagneti-sche Felder (Funkwellen) zusammengefasst. Sofern diese Felder von gewerblich betriebe-nen Anlagen ausgehen, gelten die Grenzwertregelungen nach dem Immissionsschutzrecht (26. BImSchV - „Verordnung über elektromagnetische Felder“). Solche Anlagen sind der jeweils zuständigen Regionalabteilung des Landesumweltamtes vor Inbetriebnahme anzu-zeigen. Die Erfassung der angezeigten Anlagen im Anlagen-Informationssystem AIS-I des LUA ist auch die Basis für die nachfolgenden Statistiken. Das LVLF ist mit seinem Referat Strahlenschutz beratende Fachbehörde für das Landes-umweltamt beim immissions-schutzrechtlichen Vollzug und ist für diese Zwecke mit Mess-technik ausgerüstet. Während früher im Zentrum des öffentlichen Interesses vor allem Hoch-spannungsleitungen und Trafostationen standen, sind es derzeit mehr die Anlagen des Mo-bilfunks. Zur Erläuterung der folgenden Auswertungen:

- Eine Anlage ist eine Installation eines Betreibers zur Mobilfunkversorgung des Umfelds mit einem Netz. Gebräuchlich ist auch der Begriff Mobilfunkbasisstation.

- Eine Anlage besteht häufig aus mehreren – i.d.R. drei- so genannten Sektor-Antennen, welche die einzelnen Himmelsrichtungen versorgen.

- Ein Standort ist der Ort, an dem diese Anlage installiert ist. Mehrere Anlagen in unmit-telbarer Nachbarschaft, wie z.B. an einem Mast oder auf einem Hausdach, können sich einen gemeinsamen Standort teilen.

Mit Stand 31.12.2007 wurden in Brandenburg 4624 Mobilfunkanlagen an 2273 Standorten betrieben. Die Zahl der Anlagen erhöhte sich 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 10 % (2006: 13 %).

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Mobilfunk in Brandenburg- Anlagen -

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

4000

4500

5000

Anlagenbestand gesamt 31.12. 3248 3700 4193 4624

UMTS Neuanlagen im lfd. Jahr 274 322 213 64

2004 2005 2006 2007

Abbildung 6: Anzahl Mobilfunkanlagen in Brandenburg Es ist erkennbar, dass beim Ausbau der UMTS-Netze ein gewisser „Sättigungsgrad“ erreicht ist: Das Maximum pro Jahr neu eingerichteter Anlagen war 2005 zu verzeichnen. Vergleichsweise gering war der Zuwachs bei den Standorten. 80 Standorte wurden neu im Verlauf des Jahres 2007 eingerichtet, was einen Anstieg der Standortanzahl um 4 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dies ist deutlich weniger als im Jahr 2006, als der Zuwachs an Standorten noch 8 % betrug. Gegenwärtig sind an 50 % der Standorte (auch) UMTS-Anlagen installiert (Abbildung 7).

Mobilfunk-Standorte in Brandenburg- UMTS -

0

500

1000

1500

2000

2500

ohne UMTS 1289 1157 1154 1217

mit UMTS 633 856 1032 1056

2004 2005 2006 2007

Abbildung 7: Standorte UMTS-Anlagen in Brandenburg

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Zu beobachten ist ein anhaltender Trend zur Mehrfachnutzung von Standorten durch ver-schiedene Betreiber (Abbildung 8).

Mobilfunk-Standorte in Brandenburg- Mehrfachnutzung ("site sharing") -

0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%

100%

> 5 Anlagen 28 41 54 72

5 Anlagen 21 33 39 52

4 Anlagen 68 99 122 146

3 Anlagen 136 165 206 240

2 Anlagen 620 695 775 811

1 Anlage 1049 980 990 952

2004 2005 2006 2007

Abbildung 8: Mehrfachnutzung von Standorten in Brandenburg

In Deutschland sind vier Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze tätig. Jeder dieser Betreiber unterhält jeweils zwei Netze, nämlich zum einen UMTS und zum anderen ein „klassisches“, so genanntes GSM-Netz („D-“ und „E-Netze“). Der im Regelfall maximal mögliche Ausbau eines Standortes sind somit 8 Anlagen (4 Betreiber mit je zwei Netzen) mit entsprechend noch mehr Antennen. Dies kommt jedoch in der Praxis nur sehr selten vor. Anderseits ist der Anteil von Standorten mit nur einer Anlage innerhalb von 4 Jahren kontinuierlich von 55 % auf nur noch 42 % zurückgegangen, und der Anteil von Standorten mit mehr als 3 Anlagen hat sich in dieser Zeit verdoppelt. Die Neuerrichtung von Standorten führt, vor allem wenn diese optisch exponiert gelegen sind, bisweilen zu Protesten von Anwohnern. Wegen dieser Nachbarschaftskonflikte und unter dem Aspekt der Schonung des Landschaftsbildes ist die Mehrfachnutzung von (vor-handenen) Standorten anzustreben. Hinsichtlich der Minimierung der Gesamtimmission wäre aber häufig gerade das Gegenteil die korrekte Lösung: Viele möglichst „kleine“, aber hoch gelegene Standorte, die relativ gleichmäßig und „kundennah“ verteilt sind. Festzuhalten ist aber, dass auch intensive Forschungen in den vergangenen Jahren keinen Zusammenhang zwischen den tatsächlichen Immissionen von Mobilfunkanlagen und ge-sundheitlichen Auswirkungen aufzeigen konnten. Zudem haben - wie Messungen immer wieder zeigen - die weit verbreiteten häuslichen Funkanwendungen wie Schnurlostelefone und WLAN oftmals einen größeren Beitrag zu den Dauer-Immissionen in Wohnräumen als die im Wohngebiet befindlichen Mobilfunksendean-lagen. Vielfach nicht bekannt ist, dass bezogen auf den Grenzwert nicht die Mobilfunksender die entscheidenden Feldquellen in Brandenburg darstellen, sondern vielmehr die Aussendungen eines einzigen Senders, dafür aber mit großer Leistung: Der Langwellen-Rundfunk-Sender Zehlendorf nördlich von Berlin, der sein Programm seit Jahrzehnten mit mehreren Hundert-tausend Watt ausstrahlt.

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In aller Regel liegen die Immissionen auch dieses Senders unter einem Prozent vom Grenz-wert. Andererseits machen Mobilfunkimmissionen aber oftmals weniger als 0,01 % vom Grenzwert aus, d.h. sogar nur ein Zehntel bis ein Hundertstel von dem zuerst genannten Wert. Die praktisch einzige Quelle von zumindest ansatzweise „grenzwertigen“ Belastungen durch elektromagnetische Felder im Alltag sind die Handys. Dies insbesondere in Gebieten mit schlechter Funkversorgung: Weil das vom Handy gesendete Signal bei der Basisstation im-mer ausreichend stark ankommen muss, erhöht das Handy seine Sendeleistung bei schlech-ter Funkverbindung. Wie stark die Strahlenbelastung durch das Handy (sog. SAR-Wert) im ungünstigsten Fall ist, hängt auch von seiner Bauweise ab. Der maximal zulässige SAR-Wert beträgt 2 W/kg; viele Handys unterschreiten diesen Wert deutlich. Er ist jeweils in den Gerä-teunterlagen angegeben und kann beim Händler erfragt werden. Unter dem Aspekt der Strahlenbelastung ist es sinnvoll, sich beim Kauf für ein Handy mit geringem SAR-Wert zu entscheiden.

5.2 Messungen, Bewertungen und Beratungen bei konkreten Fällen für Behörden und Bürger

Vor allem aufgrund der allgegenwärtigen Mobilfunk-Basisstationen wenden sich immer wie-der Bürger an die Behörden, die durch elektromagnetische Felder in ihren Wohnungen Be-einträchtigungen ihrer Gesundheit befürchten. Nach Entscheidung des Landesumweltamtes werden in Einzelfällen Messungen vorgenommen. Diese dienen nicht primär der Überprü-fung auf Einhaltung der Grenzwerte; dieses wird bereits anhand des Standortbescheini-gungsverfahrens der Bundesnetzagentur (BNetzA) sichergestellt. Vielmehr handelt es sich um einen Beitrag zur Risikokommunikation, indem anlagennah wohnenden Bürgern Informa-tionen über den tatsächlichen Grad der Immissionen zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2007 wurden derartige Messungen in zwei Fällen durchgeführt. Die Messungen ergaben jeweils sehr deutliche Unterschreitungen der Grenzwerte sowie bei näherer Auswertung die o.g. Dominanz der Aussendungen des Langwellen-Rundfunks bei der Gesamtimission. Schwerpunkt war die Beantwortung schriftlicher und telefonischer Anfragen zu konkreten Einzelfragen, ohne dass hierzu Messungen stattfanden. In verstärktem Maße wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei Bürgeranfragen zu Mobilfunkanlagen die Aufnahme eines entsprechenden Messortes in die bundesweite Mess-aktion der BNetzA zu vermitteln. Die Ergebnisse dieser Messungen sind auch im Internet abrufbar unter http://emf.bundesnetzagentur.de