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Inhalt
Vorwort
Stabsstelle Ökonomie
Nachwuchsförderung
Markenrecherche
Tätigkeitsbericht 2011/2012
Organigramm
Jahresrechnung 2011/2012
Der Ökonom als Exot im Reich der Juristen? – Ein Porträt
Von Direktor Roland Grossenbacher
Auf die Zukunft bauen: Nachwuchsförderung im Institut
Mit dem Markendetektiv auf der Suche nach den feinen Unterschieden
Das 16. Geschäftsjahr im Überblick
Institut, Institutsrat und Revisionsstelle
Anhaltendes strukturelles Defizit
3
5
9
11
15
32
35
3
Vorwort
Roland Grossenbacher Direktor
gesuche vollständig geprüft, bevor sie als
Europäische Patente in der Schweiz Gel-
tung erlangen können. Man kann aber nach
wie vor den Weg über das Eidgenössische
Institut für Geistiges Eigentum wählen.
Hier allerdings ist Patentschutz jedenfalls
formal (d. h. bis zu einer allfälligen ge-
richtlichen Beurteilung) ohne Prüfung der
Neu heit und der erfinderischen Tätigkeit
erhältlich, also «zu billig». Man kann sich
nämlich fragen, ob es gerechtfertigt sei,
ohne vertiefte Prüfung ein so weitreichen-
des Monopolrecht zu verleihen. Vielleicht
müsste man darüber nachdenken, auch für
das nationale Verfahren eine Vollprüfung
einzuführen. Ohne Vollprüfung könnte nach
ausländischem Vorbild allenfalls ein soge-
nanntes Gebrauchsmuster erteilt werden,
umgangssprachlich auch «kleines Patent»
genannt, dessen Schutzumfang und Schutz-
frist wesentlich kürzer sind und das zum
Beispiel für biotechnologische Erfindungen
nicht erteilt wird.
Die Schweiz bringt am meisten Patent-
anmeldungen pro Kopf der Bevölkerung her-
vor. Das ist seit Langem so und auch
bekannt. Seit 2007 publiziert INSEAD jähr-
lich den Global Innovation Index, der weit
über die Patentstatistiken hinausgeht,
indem er anhand einer Vielzahl von Krite-
rien die Innovationsfähigkeit der Länder
misst. In der Ausgabe 2012 hält die Schweiz
auch hier den ersten Rang. 2011 war
das auch schon so. Das Geheimnis dieses
Erfolgs verraten wir natürlich ebenso
wenig wie der bärtige Senn im Werbespot
für den Appenzeller Käse dessen Rezept.
Wobei der Käser sein Geheimnis sehr wohl
kennt und immer in gleicher Weise anwen-
det. Über die genauen Gründe der Schwei-
zer Innovationskraft dagegen könnten wir
kaum genaue Auskunft geben, selbst wenn
wir wollten. Innovativ sein unterscheidet
sich ja gerade von der blossen Anwendung
von Rezepten. Es gibt aber doch eine
Reihe von Faktoren, die sich identifizieren
und anhand von Studien wie dem Global
Innovation Index sogar ein Stück weit mes-
sen lassen. Es lohnt sich, die wichtigsten
von ihnen immer wieder in Erinnerung zu
rufen, denn es ist äusserst anspruchsvoll,
einen ersten Rang zu verteidigen.
Die Schweiz ist ein kleines Land mit weni-
ger als acht Millionen Einwohnern. Bei
einem so beschränkten Heimmarkt sind
unsere Unternehmen gezwungen, sich
in einem hochgradig kompetitiven interna-
tionalen Umfeld zu bewegen. Das setzt
eine Offenheit voraus, welche durch unsere
sprachliche, kulturelle und geografische
Vielfalt begünstigt wird und die ein wesent-
liches Element der Innovationsfähigkeit
darstellt. Die Schweiz verfügt zudem weder
über Rohstoffe noch über Zugang zum
Meer. Das karge Umfeld erweist sich aber
gerade als Nährboden für innovative Leis-
tungen wie diejenigen visionärer Unterneh-
mer, die bereits im 19. Jahrhundert Schie-
nenwege durch und auf die höchsten Berge
legten. Schon damals waren Privatinitia-
tive und Wettbewerb treibende Kräfte der
Innovation. Aber auch unser Gemeinwesen
ist vom Prinzip des Wettbewerbs und der
Subsidiarität geprägt. Sechsundzwanzig
Kantone und zahllose Gemeinden streben
nach hoher Standortqualität für innovative
Unternehmen. Solch kompetitive Struktu-
ren begünstigen eine schlanke Verwaltung,
die ihr Angebot auf die Bedürfnisse der
Gesellschaft und der Wirtschaftsakteure
ausrichtet. Sie fördern auch die Entwick-
lung und den Erhalt unseres ausgezeichne-
ten Bildungssystems, das wiederum für
die Innovationsfähigkeit entscheidend ist.
Schliesslich stellt nicht zuletzt unsere
direkte Demokratie ein verlässliches, vor-
aussehbares Rechtssystem sicher, welches
gerade für innovative Unternehmen mit
ihrem hohen Investitionsbedarf von grosser
Bedeutung ist.
Die Innovationskraft der Schweiz trägt
enorm zur Wettbewerbsfähigkeit unseres
Landes bei. Das Geistige Eigentum und
insbesondere das Patentrecht schützt diese
vor Verzerrungen durch Nachahmer und
Trittbrettfahrer. Als Instrument dient ein um-
fangmässig und zeitlich beschränktes
Verwertungsmonopol, das die Amortisie-
rung der getätigten und die Finanzierung
neuer Investitionen ermöglicht. Für die
Schweiz wird Patentschutz in den meisten
Fällen über das Europäische Patentamt
in München erlangt. Dort werden Patent-
ImpressumHerausgeber: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum im Eidgenössischen Justiz- und Polizei- departement
Konzept, Redaktion, Übersetzung und Projektleitung: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Gestaltungskonzept: Beat Brönnimann, grafonaut, Wabern
Bildkonzept und Fotos: Andreas Greber, Bern(Aufnahme Seite 3, © Europäisches Patentamt)
Satz und Lektorat: Typopress Bern AG, Bern
Druck: Paulusdruckerei, Freiburg
© CopyrightEidgenössisches Institut für Geistiges EigentumStauffacherstrasse 65/59 g, CH-3003 BernTel. +41 (0)31 377 77 77Fax +41 (0)31 377 77 78www.ige.ch
Dieser Jahresbericht erscheint in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache.Er ist gratis erhältlich und kann auch unter www.ige.ch (Rubrik «Über uns > Institut >Jahres-bericht») im PDF-Format bezogen werden.
Um die Lesbarkeit dieser Publikation nicht zu beein-trächtigen, haben wir in der Regel auf die weibliche Form verzichtet.
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet;Belegexemplar erwünscht.
November 2012
Zu den FotoaufnahmenDie Fotoaufnahmen zum Thema «Patente» zeigen Mit-arbeitende des IGE mit Projektionen aus Patentschriften (Auszüge) und mit aus den technischen Erfindungen resultierenden Gegenständen.
• Natalie Gasser ist angehende Kauffrau, US 3857731 Klebezettel (Umschlag Seite 2)
• Verena Bichsel ist Patentexpertin, US 3385886 Ibuprofen (Seite 4)
• Felix Bollenbeck ist Patentexperte, US 3962153 Atmungsaktive wasserdichte Textilien (Seite 14)
• Iris Weber ist Assistentin Leiter Markenabteilung, US 3733309 PET-Flasche (Seite 21)
• Katrin Senn ist Personalfachfrau, US 3142599 Luftpolsterfolie (Seite 25)
• Urs Plattner ist stellvertretender Leiter Software-entwicklung, CH 295638 Klettverschluss (Seite 31)
• Lukas Lüthi ist Jurist im Rechtsdienst Allgemeines Recht, US 4153349 Weiche Kontaktlinsen (Seite 34)
• Julian Kleyn hat im Berichtsjahr ein kaufmännisches Praktikum in der Markenabteilung des IGE absolviert, US 468226 Kronkorken (Seite 42)
Szenografie: Wenger Zurflüh Gestaltungen GmbH, Gümligen
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Ansichten unter einem ökonomischen Blick-
winkel zu beurteilen und so in die Arbeit
des IGE einfliessen zu lassen, dass sich das
angesprochene Marktversagen optimal
überwinden lässt.
Von der Wissenschaft in die Praxis
Hansueli Stamm, 46, hat in Basel Öko-
nomie studiert und in Freiburg i. Br. in Wirt-
schaftspolitik promoviert. Zum IGE ist er
gekommen, weil er nach diversen Erfahrun-
gen im Bildungswesen wieder vermehrt
sein ökonomisches und wirtschaftspoliti-
sches Know-how, das er nicht zuletzt als
Mitarbeiter im volkswirtschaftlichen Stab
bei Novartis erworben hat, in die Praxis
umsetzen wollte. Seit Juni 2008 verkörpert
er die Stabsstelle Ökonomie des IGE als
«one man show». Das IGE hat als eines der
ersten Marken- und Patentämter weltweit
eine solche Stelle geschaffen, da früh er-
kannt wurde, dass die ökonomische Sicht-
weise das Verständnis von immaterial-
Warum gibt es in Bern ein Institut mit
250 Mitarbeitenden, das «Schutzrechte»
verleiht? Der Politiker würde sagen: Weil
es im Gesetz so steht. Die Juristin würde
auf das Immaterialgüterrecht hinweisen.
Hansueli Stamm, Ökonom der Abteilung
Recht & Internationales am IGE, beant-
wortet die Frage wie folgt: Weil es offenbar
ein Marktversagen gibt, zu dessen Behe-
bung der Staat aktiv wird. Er illustriert dies
anschaulich am Beispiel eines Hühner-
eis (s. Kasten auf Seite 6). Um Ideen oder
kreative Werke usw. einem Markt zugäng-
lich zu machen, definiert der Staat Schutz-
rechte, die es dem Inhaber ermöglichen,
andere von der Nutzung auszuschliessen
und so zumindest gewisse immaterielle
Güter handelbar zu machen. Die Meinun-
gen, ob es einen solchen Schutz überhaupt
braucht und, falls ja, wie ein solcher aus-
gestaltet sein soll, gehen aber zum Teil weit
auseinander. Hansueli Stamms Aufgabe
ist es nicht zuletzt, diese unterschiedlichen
Seit vier Jahren verkörpert Hansueli Stamm die Stabsstelle Ökonomie im Institut (IGE). Ein einsamer Rufer in einem Heer von vor-wiegend Juristen und Naturwissenschaftlern ist er jedoch nicht. Im Gegenteil: Sein wirt-schaftswissenschaftlicher Input ist in allen Bereichen sehr gefragt und sorgt für einen zusätzlichen und wertvollen Blickwinkel bei der Analyse von Rechten des Geistigen Eigentums.
Der Ökonom als Exot im Reich der Juristen?
- Ein Porträt
Stabsstelle Ökonomie
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güterrechtlichen und politischen Zusam-
menhängen fördert und aus einem
zusätzlichen Blickwinkel beleuchtet. Sein
Vor gänger, Nikolaus Thumm, ist heute
Chefökonom am Europäischen Patent-
amt in München. Eine wichtige Aufgabe
von Hansueli Stamm ist das Aufberei-
ten öko nomischer Quellen in eine für
Nichtöko nomen verständliche Sprache.
Er sieht sich als Berater und interner
Dienstleister, der dank seinem interna-
tionalen Netzwerk seine ökonomische
Expertise in die Arbeit des Instituts ein-
fliessen lässt.
An der Schnittstelle zwischen Recht
und Ökonomie
Sein ökonomischer Input ist beispielsweise
beim Markenschutz gefragt. Mit den Daten,
die Hansueli Stamm hauptsächlich aus
Studien zusammenträgt, sowie deren öko-
nomischer Einschätzung unterstützt er die
im IGE zuständigen Juristen bei der Aus-
arbeitung der Gesetzesvorlage «Swissness».
Beim alle Bereiche des IGE umfassenden
KMU-Projekt, das von seinem Vorgänger ini-
tiiert wurde, war er für den Kontakt mit den
Autoren von drei grundlegenden, ökonomi-
schen Untersuchungen verantwortlich.
Diese Studien bildeten dann die Grund-
lage für das Entwickeln und Optimieren von
spezifisch auf KMU-Bedürfnisse ausge-
richteten Unterstützungsangeboten (vgl.
dazu den Themenartikel im Jahresbericht
09/10 des IGE). Auch das Urheberrecht
stellt für Ökonomen insbesondere im digi-
talen Zeitalter eine Herausforderung
dar. Hier zeichnete Hansueli Stamm zum
Beispiel für den ökonomischen Teil des
sogenannten Savary-Berichts des Bundes-
rats verantwortlich. Das Thema wird ihn
aber vermutlich noch länger beschäftigen.
Im Patentrecht gibt es verschiedene «Bau-
6
stellen», bei denen eine ökonomische
Betrachtung rein juristische Erwägungen
ergänzen kann. So zum Beispiel das
Thema Parallelimporte, bei dem es um die
Frage geht, ob der Patentschutz ledig-
lich einen Kopierschutz darstellt oder ob
er auch noch einen Vertriebsschutz um-
fassen soll.
Gut vernetzt im In- und Ausland
Wer nun vermutet, dass der Wirtschafts-
wissenschaftler des IGE seine Daten und
Erkenntnisse hauptsächlich am Schreib-
tisch generiert, der irrt. Nebst seinen aktu-
ellen Einsatzgebieten für die verschiedenen
Rechtsdienste des Instituts pflegt Hans-
ueli Stamm viele Kontakte zur Verwaltung
wie dem Staatssekretariat für Wirtschaft
(SECO) oder dem Bundesamt für Statistik
(BFS). Zudem hat er Einsitz in diversen
internationalen Gremien, wie beispielsweise
dem Team of Specialists of Intellectual
Property der United Nations Economic Com-
mission for Europe (UNECE), welche u.a.
das Immaterialgüterrecht in den osteuro-
päischen Staaten besser ver ankern will.
Und er ist Teil des globalen Netzwerks der
«IP Office Economists», einem Zusam-
7
Stabsstelle Ökonomie
menschluss von Ökonomen an Patent-
und Markenämtern. Von seiner Reisetätig-
keit zeugt ein eindrückliches, aus massi-
vem Holz geschnitztes Namensschild, wel-
ches Hansueli Stamm als Geschenk bei
einem Einsatz in Jakarta erhalten hat. Dort
ist er im Rahmen eines vom SECO finan-
zierten technischen Kooperationsprojekts
des IGE mit Indonesien kurzfristig als
Vortragsredner eingesprungen. Daneben
hat Hansueli Stamm mehrere Lehraufträge.
So unter richtet er u.a. an der Universität
St. Gallen Law and Economics of Intellec-
tual Property in einem Masterstudiengang.
Zusammenhang zwischen Schutzniveau (S) und Innovationsniveau (I)
Die unten stehende Grafik illustriert den
Zusammenhang zwischen der Höhe des
Schutzniveaus bei Patenten (S-Achse)
und dem daraus resultierenden Level an
Innovation (I-Achse). Während die graue
Linie die unter Nichtökonomen oft vertre-
tene Haltung «Mehr Schutz = Mehr Inno-
vation» darstellt, ist aus der orangen Linie
gut ersichtlich, dass es ein Schutzniveau
gibt, das zu einem maximalen Innova-
tionsniveau führt. Nicht von ungefähr sind
allerdings weder auf der S- noch auf
der I-Achse Einheiten angegeben. Es ist
Gegenstand der aktu ellen ökonomischen
Forschung im Bereich der Analyse des
Geistigen Eigentums, solchen Fragen auf
den Grund zu gehen. Die entsprechen-
den Resultate liefern dann – neben
Informationen von Lobbygruppen sowie
juris tischen und politischen Erwägungen –
eine weitere Grundlage für die Arbeit
der Ab teilung Recht & Internationales
des IGE.
In einem einfachen Tauschmarkt stellt der
Eierhandel einen Tausch von Verfügungs-
rechten dar, der beide Seiten besserstellt.
Jeder Besitzer kann über sein Ei verfügen,
wie es ihm beliebt: Er kann es verspeisen
oder damit weiteren Handel betreiben.
Etwas komplizierter ist der Ideenmarkt:
Der Ideenmarkt aus Sicht des Ökonomen
Kommt jemand auf die Idee, sein Ei
so auf dem Tisch zu platzieren, dass es
nicht umfällt oder vom Tisch rollt, wird
ein anderer diese Idee rasch kopieren,
sofern sie ihm ebenfalls einen Vorteil ver-
schafft. Ist die Idee einmal bekannt, so
ist sie allen bekannt und nutzt sich durch
den Gebrauch nicht ab. Der ursprüngliche
Ideenfinder geht leer aus, denn Ideen
(Erfindungen, Bezeichnungen, Werke unter-
schiedlichster Art usw.) haben die Cha-
rakteristika eines öffentlichen Guts: Nicht-
ausschliessbarkeit und Nichtrivalität. Dies
führt in der Regel zu einem Marktversagen.
Deshalb stellt sich die Grundfrage: Wie
kann also ein Markt für Immaterialgüter ge-
schaffen werden? Seit mittlerweile knapp
150 Jahren wird das Problem in der Schweiz
mit der Vergabe exklusiver Nutzungsrechte
in Form von Marken und Patenten usw.
gelöst. Der Eigentümer eines solchen Nut-
zungsrechtes kann über dieses verfügen,
ähnlich wie über materielle Güter. Die für
Ökonomen interessante Frage besteht
darin zu bestimmen, wie weitreichend ein
solcher Schutz ausgestaltet sein soll, um
die durch den staatlichen Eingriff erfolg-
ten volkswirtschaftlichen Schäden zu kom-
pensieren. Dies geschieht u. a. mit dem
durch den Schutz generierten Ansporn zur
Erschaffung neuer Werke oder zur Inves-
tition neuer Mittel in Forschung und Ent-
wicklung.
Maximales Inno- vations- niveau
Minimales
Schutzniveau
Optimales
SchutzniveauS
I
Das IGE hat sich seit seiner Umwandlung
vom Amt zum Institut zu einem markt-
orientierten, modernen Dienstleistungs-
unternehmen entwickelt, das international
an vorderster Front tätig ist. Verantwort-
lich für diese positive Entwicklung sind
die rund 250 Mitarbeitenden, die ihr Know-
how kreativ und zielgerichtet in den Dienst
des Instituts stellen. Nebst der Verpflich-
tung von ausgebildeten Fachkräften verdient
jedoch auch die Nachwuchsförderung ein
spezielles Augenmerk. Das Institut bietet
deshalb diverse Praktika und Lehrstellen
an und engagiert sich in der Jugendförde-
rung. Es nimmt damit nicht nur eine gesell-
schaftliche Verantwortung wahr, sondern
investiert zudem in den Aufbau der Exper-
ten von morgen – auch der eigenen. So
hat schon der eine oder andere Karriere-
start eines IGE-Mitarbeitenden mit einem
Einstieg als Lernender und Praktikant
begonnen.
Patente Lehrstellen für eine fachlich
breit abgestützte Zukunft
Einen zentralen Pfeiler für die Ausbildung
von kompetentem fachlichem Nachwuchs
bildet das Lernendenwesen. Das IGE bildet
jährlich zwei interessierte Schulabgänger
zu Kaufleuten aus. Im Verlauf der dreijähri-
gen Lehre lernen diese die unterschied-
lichsten Abteilungen/Bereiche des Instituts
kennen: die Marken- und die Patentabtei-
lung, das Personalwesen und die Finanzen,
das erweiterte Direktionssekretariat und
den Bereich Kommunikation. Nebst den
vielfältigen und anspruchsvollen Tätigkeiten
des kaufmännischen Berufes erlernen
sie so auch das Einmaleins des Geistigen
Eigentums.
Auch zukünftige Informatikprofis starten
ihre Ausbildung im IGE. Das Institut bil-
det jährlich ein bis zwei Lernende Informa-
tik aus, teilweise im Ausbildungsverbund.
Im ersten Lehrjahr besuchen die Lernen-
den das Basislehrjahr bei der COME-2-IT.
8
Spannender Einstieg ins Berufsleben für Hochschulabsolventen und Schulabgänger: Nebst vielseitigen Praktika und Lehr- stellen engagiert sich das Institut (IGE) als Partner einer Stiftung für junge Erfinder und war Mitbegründer eines Basis- lehrjahrs für Informatiker.
Nachwuchsförderung
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Auf die Zukunft bauen: Nachwuchsförderung im
Institut
Stabsstelle Ökonomie
Ökonomie jenseits des Mainstreams
Die Agenda des IGE-Ökonomen ist voll und
anspruchsvoll. Den Ausgleich zum hohen
Tempo im Beruf, den er mit sichtbarer Moti-
vation und ansteckender Passion ausübt,
findet er u.a. beim Joggen über Mittag mit
seinen Kolleginnen und Kollegen. Seinen
Exoten-Status als Ökonom unter Juristen
und Einmannbetrieb im Organigramm
des IGE findet Hansueli Stamm spannend,
gerade weil die Analyse von Rechten des
Geistigen Eigentums nicht zum ökonomi-
schen Mainstream gehört. Deshalb macht
es ihm als wirtschaftspolitisch ausgebil-
detem Ordnungsökonomen grossen Spass,
das eigene Wissen zusammen mit Juris-
ten und mit einem Einblick in die Funktions-
weise des politischen Apparates in der
Praxis anwenden zu können. Die Resultate
jedenfalls sprechen für sich.
Hansueli Stamm, Leiter der Stabsstelle
Ökonomie im IGE. Das exotische Namens-
schild aus Massivholz erhielt er anläss-
lich eines Vortrags in Jakarta, Indonesien.
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Castello oder Castelberg, MY MUI oder
MIU MIU, Chicco oder Kikoo, Red Bull
oder Dancing Bull: Was ähnlich klingt, wird
rasch verwechselt. Und dies hat Konse-
quenzen, auch für den Markenschutz.
Recherchen sind deshalb ständige Beglei-
ter einer erfolgreichen Marke. Sie bilden
die ideale Grundlage zur Beantwortung der
zentralen Frage: «Verletze ich mit meiner
Marke das Recht einer älteren geschützten
Marke?». Dieses Kriterium wird nämlich
anlässlich der Hinterlegung vom Institut
nicht geprüft. Im Konfliktfall kann der Inha-
ber einer älteren Marke unter Umständen
die Löschung des Zeichens und finanzielle
Entschädigung fordern – sogar noch meh-
rere Jahre nach Eintragung der Marke. Um
vorausschauend festzustellen, ob die neue
Marke keine bereits bestehenden Rechte
verletzt, bietet das Institut auf kommerziel-
ler Basis und unter dem Label ip-search
Markenrecherchen in nahezu allen Ländern
der Welt an. Eine solch kommerzielle
Recherche ist unerlässlich, um festzustel-
len, dass kein ähnliches Zeichen geschützt
ist. Auf kostenlosen Websites kann näm-
lich kaum umfassend nach ähnlichen Mar-
ken gesucht werden.
Marken prüfen, Marken vergleichen –
auf die Betrachtung kommt es an
Einer, der sich täglich mit den feinen Unter-
schieden zwischen den Marken beschäftigt,
ist Olivier Hayoz. Der 43-Jährige arbeitet
als stellvertretender Leiter in einem kleinen
Rechercheteam von sieben Spezialistinnen
und Spezialisten. Seit fünf Jahren ist er
zudem als Markenprüfer im Institut tätig.
Worin liegt denn nun der Unterschied zwi-
schen dem Markenprüfer und dem Spezia-
listen für Markenrecherchen? Olivier Hayoz
erklärt dies mit der unterschiedlichen
rechtlichen Ausgangslage. Der Markenprü-
fer betrachtet das Zeichen für sich alleine
und entscheidet, ob es beschreibend
und/oder täuschend ist, ob es religiöse
11
Marken verhelfen Produkten zu Individua- lität. Doch wie dem Kind einen Namen geben, den nicht andere schon tragen? Die Verwechslungsgefahr bei Marken ist komplex. Recherchen liefern zuverlässige und aus- sagekräftige Resultate und inspirieren bei der Markenkreation.
Mit dem Markendetektiv auf der Suche nach den feinen Unterschieden
11
Nachwuchsförderung
Die COME-2-IT ist eine Aktiengesellschaft,
welche an derselben Adresse wie das Insti-
tut angesiedelt ist. Das IGE war massgeb-
lich an der Gründung dieses Unternehmens
beteiligt und stellt ihm noch heute Schu-
lungsräumlichkeiten zur Verfügung.
Von der Theorie in die Praxis
Praktika sind in der modernen Arbeitswelt
nach wie vor von unschätzbarem Wert.
Dabei stehen der Ausbildungsgedanke und
die Wissensvermittlung im Mittelpunkt;
die Praktikanten werden deshalb von den
Mitarbeitenden des Instituts eng betreut.
Gleichzeitig können sie mit eigenem Fach-
wissen und erworbenen Praxiserfahrun-
gen die Arbeit des Instituts bereichern. Die
Praktika im IGE dauern vier bis zwölf Mo-
nate. Denn um komplizierte Sachverhalte zu
begreifen und vielschichtige Fähigkeiten zu
erlernen, braucht es eine gewisse Zeit. Auch
die Komplexität eines Betriebes wird nicht
von heute auf morgen erfasst – das sehen
auch zukünftige Arbeitgeber so.
Das Institut bietet folgende Praktika an:
Juristisches Praktikum: Hochschulabsol-
venten aus dem Bereich der Rechtswis-
senschaft haben die Möglichkeit, im IGE
ein massgeschneidertes Prak tikum zu
absolvieren. Während der Dauer von sechs
Monaten durchlaufen die Juristen schritt-
weise die Abteilungen Marken sowie Recht
& Internationales und erhalten so einen
optimalen Einblick in sämtliche Rechtsge-
biete des Geistigen Eigentums.
Ökonomisches Praktikum: Die Stabs-
stelle Ökonomie (siehe Themenartikel S. 5)
erbringt Dienstleistungen innerhalb des
Instituts, die sich mit allen öko nomischen
Aspekten des Immaterialgüterrechts aus
volkswirtschaftlicher und zum Teil betriebs-
wirtschaftlicher Sicht befassen. Dabei
spielen politisch-ökonomische Fragestellun-
gen zu den meist juristischen Gesetz-
gebungsgeschäften eine wichtige Rolle.
Während eines viermonatigen Praktikums
können Interessierte mit abgeschlosse-
nem Studium ihre Theoriekenntnisse in
dieser spannenden Schnittstelle zwischen
Recht und Ökonomie in die Praxis um-
setzen.
Kaufmännisches Praktikum: Absolven-
ten einer Handelsmittelschule erhalten
Einblick in unterschiedliche Bereiche des
Instituts während eines einjährigen, ab-
wechslungsreichen kaufmännischen Prakti-
kums. Sie erlernen dabei die vielfältigen
kaufmännischen Tätigkeiten und Arbeits-
techniken. Zudem erfahren sie, was
es alles braucht, um eine Marke oder ein
Design schützen zu können.
Informatikpraktikum: Die Abteilung Infor-
matik sorgt für einen reibungslosen IT-
Betrieb und ein einwandfreies Funktionieren
der zahlreichen Informatikprogramme, die
das Institut teils selbst entwickelt. Perso-
nen mit einer abgeschlossenen Lehre, evtl.
ergänzt mit Berufsmatur oder gymnasia-
ler Matur mit dem Ziel einer Weiterbildung
Richtung Informatik, sammeln in der IT-
Abteilung des IGE während einer Dauer von
sechs Monaten wertvolle Erfahrung auf
diesem Gebiet.
Engagement für findige Köpfe
Die gemeinnützige Stiftung «Schweizer
Jugend forscht», deren Geschäftsstelle sich
im Gebäude des IGE befindet, unterstützt
Jugendliche darin, ihr innovatives Potenzial
auszuschöpfen. Im Sinne einer nachhalti-
gen Förderung ist sie bestrebt, bei Jugend-
lichen das Interesse an den Wissenschaf-
ten zu wecken und sie zu selbstständigem
Forschen anzuregen. Davon haben nicht
nur Jugendliche mit Freude an der Wissen-
schaft einen Nutzen. Auch der Forschungs-
und Wirtschaftsstandort Schweiz profitiert
von einer frühzeitigen Vernetzung und dem
Aufbau zukünftiger Fachkräfte. Als Partner
der Stiftung möchte das Institut angehende
Erfinder so früh wie möglich mit Patenten,
Marken und Designs bekannt machen.
Markenrecherche
des Vereins STOP PIRACY, welchen das
IGE im 2005 gemeinsam mit ICC Switzer-
land (Internationale Handelskammer
Schweiz) ins Leben gerufen hat. Während
des Praktikums konnte er nicht nur ent-
decken, in welchem Teilbereich er seinen
Berufseinstieg machen will, sondern
jenes diente auch dazu, den Arbeitgeber
und die Vorgesetzten kennenzulernen.
Eine Erfahrung, die für beide Seiten – das
Institut und den neuen Arbeitnehmer –
von unschätzbarem Vorteil ist. Sie erleich-
terte Lukas Lüthi den Einstieg in seine
neue Funktion dank der bereits geknüpf-
ten Kontakte und ermöglichte ihm eine
konkretere Vorstellung seines neuen Wir-
kungsfeldes.
Vom Praktikant zum Leiter der
Geschäftsstelle von STOP PIRACY
Das juristische
Praktikum des
IGE als Sprung-
brett in die Welt
des Immate-
rialgüterrechts?
Ja, sagt Lukas
Lüthi, denn die
sechsmonatige Ausbildung ermöglicht
nicht nur einen optimalen Einblick in
sämtliche Bereiche des Geistigen Eigen-
tums, sondern hat in seinem Fall sogar
zu einer Festanstellung im Institut geführt.
Seit dem 1. August 2012 ist der ehema-
lige Praktikant Leiter der Geschäftsstelle
Codage: eine Spezialität der Markenrecherchen von ip-search
sichtliche Präsentation der Resultate,
damit rasch ein Überblick über die Ergeb-
nisse gewonnen werden kann und ein
gezielter Zugriff auf die Detailinformatio-
nen der problematischen Marken garantiert
wird. So wurde im aktuellen Geschäftsjahr
für Markenanwälte und andere Profis neu
eine spezielle Form des Rechercheberichtes
entwickelt, welche es ihnen erlaubt, die
Ergebnisse ganz nach ihren Bedürfnissen
zu markieren, zu sortieren und zu kom-
mentieren (siehe Seite 13).
Achtung Verwechslung!
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr
von Marken ist komplex. Wie nun also
bejaht bzw. verneint der Mitarbeiter Mar-
kenrecherche die potenzielle Verwechs-
lungsgefahr bei ähnlich klingenden Marken
wie den eingangs erwähnten? Diesen Pro-
zess erklärt Olivier Hayoz anhand eines
Beispiels: Zuallererst analysiert der Nach-
forscher das zu recherchierende Zeichen.
Hat das Zeichen einen Sinngehalt? Ist es
sogar für einen Teil der Waren und/oder
Dienstleistungen beschreibend oder ist es
ein Fantasiewort? Im letzteren Fall wird
der Schwerpunkt auf die Phonetik gelegt.
Dabei spielen die Zeichenlänge (Silben-
zahl), die Vokal- und Konsonantenfolge wie
auch das Schriftbild eine Rolle. Anhand
dieser und anderer Kriterien entscheidet
der Rechercheur, wie die Suche im Such-
programm eingegeben werden soll, damit
Gefühle verletzt oder gegen andere Gesetze
verstösst. Der Markennachforscher ver-
gleicht hingegen die zu recherchierende
Marke mit Hunderten oder gar Tausen-
den anderen Zeichen, welche das Suchpro-
gramm aufgrund der eingegebenen Krite-
rien fand. Er entscheidet aufgrund verschie-
dener Kriterien (phonetische Identität oder
Ähnlichkeit, ähnliches Schriftbild, ähnli-
cher Sinngehalt u.a.m.), ob eine Marke mit
einem geschützten Zeichen verwechselt
werden könnte.
Fakten mit Aussagekraft
Zuverlässige Rechercheergebnisse hängen
von diversen Faktoren ab: Das Institut ver-
fügt über eine optimal gepflegte und für
diese Zwecke manuell angereicherte Daten-
bank, eine phonetische Suchmaschine,
fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung
in der Auswertung der Resultate. Dabei
werden sämtliche Zeichen, ob Wort oder
Bild, mit wichtigen Zusatzinformationen
versehen, die es anlässlich der Recherche
erlauben, gezielt und lückenlos in den
Datenbanken zu finden, was gesucht wird.
Sämtliche Dienstleistungen werden mass-
geschneidert auf die jeweiligen Kunden-
bedürfnisse angeboten. Das Recherche-
team hilft bei der Wahl und dem Umfang
der Recherche und liefert den Recherche-
bericht in der gewünschten Sprache und
Lieferfrist. Wichtig für den Kunden, so
Olivier Hayoz, ist vor allem auch die über-
die Trefferliste zwar alle relevanten Marken
enthält, aber auch nicht endlos wird.
Diese Trefferliste enthält durchschnittlich
800 bis 1000 Marken. Der Rechercheur
entscheidet, stets die eingangs erwähn-
ten Kriterien im Hinterkopf, ob eine Marke
als potenziell verwechselbar gilt und so-
mit im Nachforschungsbericht für den Kun-
den aufgeführt werden soll oder nicht.
Dieser enthält am Schluss im Durchschnitt
30 bis 40 Marken.
Kikoo oder Chicco?
Im Falle einer Ähnlichkeitsrecherche «Kikoo»
für Spielzeug würde die Analyse wie folgt
ausfallen: Fantasiewort ohne unmittelbar er-
sichtlichen Sinngehalt; kurzes, zweisilbiges
Wort; Vokalfolge i-o(-o), Konsonanten in der
Aussprache k-k. Die vom Suchprogramm
generierte Trefferliste enthielte Marken wie
KICOS, CLICO, BICO, KEIKI, KIK, CHICCO,
KOHO, INGO und viele mehr. Es liegt nun
am Rechercheur, alle relevanten Marken
wie beispielsweise CHICCO (identische Sil-
benzahl, sehr ähnliche Vokal- und Konso-
nantenfolge und damit sehr ähnliche Aus-
sprache) im Recherchebericht aufzuführen.
Wie gross die konkrete Kollisionsgefahr
dieser Marken ist, kann der Markenrecher-
cheur jedoch nicht beurteilen, da zahl-
reiche Aspekte wie zum Beispiel die Gleich-
artigkeit der Produkte, die Benutzung des
eingetragenen Zeichens usw. mitberücksich-
tigt werden müssen. Deshalb empfiehlt
das Institut eine umfassende juristische
Einschätzung.
Wer recherchiert, agiert
Zielgerichtete Markenrecherchen ersparen
Unternehmen mit ihrer Marke kostspielige
Leerläufe. Sie zeigen auf, wie gegenüber der
Konkurrenz wichtige – vielleicht entschei-
dende – rechtliche und marktwirtschaftliche
Vorteile geschaffen werden können. Sie
dienen als Inspirationsquelle in der Krea-
tionsphase. Grundsätzlich gilt: Wer recher-
chiert, agiert!
12 13
Markenrecherche
forderung ist. Zudem sind seine Fremd-
sprachenkenntnisse und sein Allge-
meinwissen gefordert. Schliesslich ist
aber auch der Fakt, dass sich der
Recherchebereich – im Gegensatz zur
Markenprüfung – auf dem freien Markt
bewegt und somit der Konkurrenz aus-
gesetzt ist, seiner Ansicht nach sehr
spannend.
Olivier Hayoz, stellvertretender Leiter
Markenrecherche ip-search
Besonders gefällt
Olivier Hayoz an
seiner Funktion,
dass jede Marken-
recherche anders
und immer wieder
eine neue Heraus-
Grundlage der Wiener Klassifikation er-
möglicht die Erfassung aller Bildelemente
einer Marke und ihr zuverlässiges und
zutreffendes Auffinden bei einer Recherche.
Diese Codes werden von den Recherche-
mitarbeitern allen neuen nationalen oder
internationalen Marken hinzugefügt, die
in die Datenbank von ip-search importiert
werden. Die Codage entspricht fast
700 Arbeitsstunden pro Jahr. Dank dieser
Anstrengungen können alle ähnlichen Ele-
Von den Recherchespezialisten manuell
erfasste Codes mit drei Zahlen.
mente wie beispielsweise ein Wasserlauf,
eine Wellenlinie oder eine Spur im Schnee
gesucht und gefunden werden.
Mit der Codage oder manuellen Indexie-
rung der Bestandteile einer Marke soll die
Qua lität und Vollständigkeit der Recher-
cheergebnisse gewährleistet werden. Sie
betrifft sowohl die Wort- als auch die Bild-
elemente von Marken und ist daher ein
Garant für eine hohe Zuverlässigkeit der
Marken recherchen von ip-search. Ohne
Codage wären Recherchen zu den Bild-
elementen schlicht nicht möglich. Ein Sys-
tem mit Codes aus drei Zahlen auf der
Seit einigen Monaten stellt das IGE
den Fachleuten ein kostenloses Arbeits-
instrument zur Verfügung, das ihnen
bei der Gestaltung des Analyseberichts
über die Ergebnisse der Markenrecher-
chen für die Schweiz einen erheblichen
Zeit- und Komfortgewinn bietet.
Es handelt sich um ein Word-Dokument,
das sämtliche Angaben des Recherche-
berichts enthält und über eine zusätzliche
Registerkarte «ip-search» verfügt. Diese
bietet speziell vom IGE für seine Kunden
entwickelte Layout-Funktionen. Die Hin -zufügung eines Risikos oder eines Kom-
mentarfeldes oder das Löschen oder
Verschieben einer Marke in der Tabelle
sind nun mit einem einfachen Maus-
klick möglich.
Beispiel einer mögli-
chen Präsentation
des Analyse berichts
durch einen Marken-
berater mithilfe des
Menüs «ip-search».
Beispiele von ähnlichen, dank einem
oder zwei gemeinsamen Codes gefunde-
nen Bildelementen.
Die Wortcodage ist insbesondere bei
Spezialfällen wie Dialektmarken, Zahl-
wörtern u.a.m. von Wichtigkeit.
Neues, editierbares Arbeitsdokument für die Kunden der Markenrecherchen von ip-search
Es ist keine Anmel-
dung und kein spe-
zielles Programm
erforderlich. Diese
Registerkarte er-
scheint automatisch
beim Öffnen des
Word-Dokuments.
ip-search
639 praktisch auf gleichem Niveau ver-
glichen mit dem Vorjahr (635). Es wurden
781 hängige Fälle erledigt. Dies sind 7 %
mehr als im Vorjahr (727).
Verkürzte Fristen bei der Marken-
prüfung
Die Frist zur Erledigung der offensichtlich
unproblematischen Schweizer Marken-
eintragungsgesuche wurde im Vergleich zum
Vorjahr wesentlich verkürzt. Mehr als
95 % dieser Gesuche wurden innerhalb von
sechs Arbeitstagen geprüft (Vorjahr: acht
Arbeitstage). Die Priorität bei den Schweizer
Markeneintragungsgesuchen, bei denen
eine internationale Registrierung beantragt
wurde, konnte bei den rechtzeitig gestell-
ten Anträgen in 100 % der Fälle eingehalten
werden.
Im Widerspruchsverfahren konnte die Frist
für materielle Entscheide massiv gesenkt
werden: Knapp drei Monate nach Abschluss
des Instruktionsverfahrens kann mit einem
Markenabteilung
Leichter Rückgang bei den Marken-
eintragungsgesuchen
Nach einem Wachstum im Bereich der
Schweizer Markeneintragungsgesuche im
Vorjahr um 2 % (15 972 Gesuche) wurde
im Berichtsjahr ein Rückgang von 4 %
(15 284 Gesuche) festgestellt. Der Anteil
Hinterlegungen, die auf elektronischem
Weg angemeldet wurden, hat sich in den
vergangenen zwei Jahren bei 93 % einge-
pendelt. Auch die Verlängerungen nationa-
ler Marken waren nach einem Anstieg im
Vorjahr von 6 % im Berichtsjahr um knapp
6 % rückläufig. Die Gesuche um interna-
tionale Registrierung gingen von 3089 im
Vorjahr um knapp 5 % auf 2947 Gesuche
zurück. Die Anzahl neu eingereichter Wider-
sprüche gegen Neueintragungen blieb mit
Im Berichtsjahr standen wiederum zahl- reiche Themen zum Geistigen Eigentum auf der nationalen und internationalen Agenda. Im politischen beziehungsweise öffentlichen Fokus lagen die Fortschritte beim einheit- lichen Patentschutz in der EU, die Swissness- Vorlage sowie die nationale und insbeson- dere internationale Bekämpfung von Fälschung und Piraterie. Vertiefte Informationen: www.ige.ch.
Das 16. Geschäftsjahr im Überblick
Tätigkeitsbericht 11/12
15
Entscheid gerechnet werden. Im Vorjahr
betrug die Frist noch ca. sechs Monate.
Somit sind nun sämtliche Fristen im Wider-
spruchsverfahren sehr kurz: Formelle
Abschreibungsverfügungen werden innert
maximal einem Monat (in der Regel sogar
in ein paar Tagen) und die Instruktions-
schritte jeweils innert Wochenfrist erledigt.
IGE-Praxis bei der Prüfung dreidimen-
sionaler Marken bestätigt
Das Bundesgericht äusserte sich in seinem
Entscheid vom 23. Mai 2011 (BGE 137
III 403 – Wellenverpackung, s. Seite 17)
zur mangelnden Unterscheidungskraft
einer dreidimensionalen Form und verwei-
gerte ihre Eintragung für verschiedene
Fisch waren. Es bestätigte somit die vom
gericht war jedoch der Auffassung, die
Transparenz des Materials und die Form,
wie sie auf der Reproduktion erschie-
nen, unterschieden sich nicht genügend
vom Aussehen der üblicherweise für
die Verpackung von Fischwaren verwen-
deten Formen.
Die Beschwerdeführerin machte ferner
geltend, die Verpackung – einschliesslich
bestimmter Bestandteile wie Form, Far-
ben, verbaler Elemente oder verwendeter
Ma te rialien – spiele eine wichtige Rolle
als Marketingmittel, und betonte die Tat-
sache, dass die fragliche Verpackung
mit Design-Preisen ausgezeichnet worden
sei. Das Bundesgericht wandte dagegen
ein, dass aufgrund dieser Tatsache nicht
erwiesen sei, dass der Konsument in
IGE und vom Bundesverwaltungsgericht
(BVGer) als Vorinstanzen getroffenen Ent-
scheide.
Das Bundesgericht erinnerte als Erstes
daran, dass dreidimensionale Formen grund-
sätzlich Marken darstellen können und
dass bei ihrer Prüfung die gleichen Kriterien
wie bei Wort- und Bildmarken anzuwen-
den sind. Die Adressaten der beanspruch-
ten Waren müssten in der dreidimensio-
nalen Form einen Hinweis auf ein Unterneh-
men erkennen können. Ferner wies das
Gericht darauf hin, dass ein dreidimensio-
nales Zeichen ohne konkrete Unterschei-
dungskraft dennoch als Marke eingetragen
werden kann, wenn es den Konsumenten
vertraut geworden ist und sich im Verkehr
als Marke durchgesetzt hat.
einer einfachen – wenn auch noch so
attraktiven – Verpackung ohne Logo und
verbale Elemente eine Marke erkennt.
In einem Urteil vom 1. September 2011
(BVGer B-1360/2011 – Flaschenhals,
dreidimensionale Marke, s. unten) stellte
das BVGer einen Mangel an Unterschei-
dungskraft einer Verpackung fest und ver-
weigerte die Eintragung der Darstellung
eines Teils einer Flasche für alkoholische
Getränke gemäss dem Entscheid des IGE.
In dieser Sache erklärte die Beschwerde-
führerin, die dargestellte Form sei keine
dreidimensionale Marke im engeren, son-
dern im weiteren Sinn. Anders ausgedrückt
erkenne der Endverbraucher in der Dar stel-
lung nicht die beanspruchte Ware, d. h. eine
Spirituosenflasche oder einen Teil davon
Laut Bundesgericht ist die Form einer Ware
in erster Linie ein Hinweis auf die Ware
selbst und nicht auf ein bestimmtes Unter-
nehmen. Um als Marke wahrgenommen
zu werden, müsse sich eine Produktform
deutlich von den in der betreffenden Waren-
kategorie üblichen Formen unterscheiden.
Das Bundesgericht stellte klar, dass Ver-
packungen vom Publikum in der Regel
als funktionale oder ästhetische Elemente
und nicht als Marken wahrgenommen
werden (die Verpackung dient beispiels-
weise zur Aufnahme einer Flüssigkeit
oder als Schutz vor Licht oder Schmutz).
Die Beschwerdeführerin machte geltend,
die Transparenz und Wellenform der frag -
lichen Verpackung seien geeignet, die
Konsumenten zu überraschen. Das Bundes-
an sich, sondern einen von einer Flasche
unabhängigen Gegenstand. Ferner erklärte
sie sich bereit, die Liste der beanspruchten
Waren auf Wodka zu beschränken. Da bei
Wodka-Flaschen die Formenvielfalt nicht so
gross sei wie bei Spirituosenflaschen all-
gemein, unterscheide sich die Darstellung
folglich automatisch von den übrigen auf
dem Markt verfügbaren Flaschenformen für
Wodka.
Das IGE argumentierte hingegen, dass
die angesprochenen Abnehmerkreise im
Zusammenhang mit den beanspruchten
alkoholischen Getränken unmittelbar den
oberen Teil einer Flasche und insbeson-
dere den Flaschenhals erkennen würden
und deshalb die fragliche Form sehr wohl
eine dreidimensionale Marke im engeren
16
Tätigkeitsbericht 11/12
Entwicklung im Markenbereich Verpackungsformen: Marken- oder Designschutz möglich
Eintragungsgesuche und Eintragungen Widersprüche
0
2000
4000
6000
8000
10 000
12 000
14 000
16 000
18 000
20 000
10–11 11–1209–1008–0907–0806–0705–0604–0503–042002–03
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
2000
Die Markeneintragungsgesuche
verzeichnen im Berichtsjahr einen
leichten Rückgang.
Nationale Eintragungsgesuche
Nationale Eintragungen
Eingereichte Widersprüche
17
Eintrag verweigert
Entscheid des Bundesgerichts vom
23. Mai 2011 (BGE 137 III 403)
Urteil vom 1. September 2011
(BVGer B-1360/2011)
Beispiele von Verpackungsformen, die
vom IGE als Marken eingetragen wurden
CH 620552CH 618941CH 622492
Geschäftsjahre
Marken 2011/12 2010/11Veränderung in % zum Vorjahr 2009/10 2008/09 2007/08
National
Markenanmeldungen (Gesuche) 15 284 15 972 –4,3 15 602 15 360 17 181
– davon in beschleunigtem Verfahren 988 1 396 –29,2 1 194 1 371 1 820
– davon per E-Filing 14 296 14 724 –2,9 14 673 14 521 15 941
Eintragungen 14 348 14 154 1,4 14 295 14 567 13 855
Hängige Gesuche2 6 139 6 701 –8,4 6 689 7 283 8 503
Verlängerungen 9 359 9 928 –5,7 9 336 9 438 7 718
Widerspruch
Neue Verfahren 639 635 0,6 630 792 738
Abgeschlossene Verfahren 781 727 7,4 720 625 569
Hängige Verfahren2 765 895 –14,5 977 1 060 893
International
Internationale Registrierungen mit Schutz-ausdehnung auf CH inkl. Erneuerungen1 24 331 25 707 –5,4 25 032 24 880 25 383
– davon nach MMP 1 5 408 5 164 4,7 4 447 4 482 4 456
PatenteNationale Patentanmeldungen und Patente
Eingereichte Patentanmeldungen 1 880 2 229 –15,7 2 071 2 038 1 986
– davon nach Herkunft Schweiz 1 512 1 694 –10,7 1 675 1 605 1 633
– davon nach Herkunft Ausland 368 535 –31,2 396 433 353
Erteilte Patente 433 628 –31,1 950 873 738
Erledigte Patentanmeldungen 1 619 1 896 –14,6 2 645 2 579 2 460
Hängige Patentanmeldungen3 7 568 7 252 4,4 6 844 7 231 7 754
In Kraft stehende Patente3 7 138 7 230 –1,3 7 310 7 602 7 709
Europäische Patentanmeldungen und Patente
Beim Institut eingereicht – an das EPA übermittelt 163 203 –19,7 264 256 350
Gesamtzahl der erteilten europäischen Patente 1 – – – – – –
Erteilte europäische Patente mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein1 50 167 43 053 16,5 38 894 36 327 34 379
In Kraft stehende Patente mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein3 90 521 88 317 2,5 86 047 89 419 87 177
Internationale Patentanmeldungen (PCT)
Beim Institut als Anmeldeamt eingereicht und an die WIPO weitergeleitet 304 319 –4,7 341 481 615
Von den Anmeldeämtern insgesamt an das internationale Büro übermittelte Anmeldungen1 0 0 – – – –
DesignsAnzahl Hinterlegungen 905 1 008 –10,2 919 984 1 184
– Anzahl Gegenstände 3 127 3 309 –5,5 3 093 3 759 4 296
Anzahl 2. Verlängerung 657 599 9,7 641 564 444
Anzahl 3. Verlängerung 213 185 15,1 200 217 220
Anzahl 4. Verlängerung 124 136 –8,8 115 89 76
Anzahl 5. Verlängerung 47 35 34,3 58 45 41
Löschungen 704 774 –9,0 822 753 759
In Kraft stehende Designs4 9 533 9 332 2,2 9 094 8 996 8 763
Kalenderjahre
2011 2010Veränderung in % zum Vorjahr 2009 2008 2007
15 432 15 447 –0,1 15 753 16 587 16 424
1 294 1 317 –1,7 1 204 1 704 1 759
14 202 14 334 –0,9 14 984 15 568 14 725
14 525 14 540 –0,1 14 141 15 049 12 403
5 819 6 627 –12,2 7 447 7 916 8 247
9 202 10 155 –9,4 9 132 8 563 8 458
626 668 –6,3 705 776 721
748 655 14,2 744 597 673
851 976 –12,8 946 994 793
25 637 24 865 3,1 24 307 26 193 24 294
5 587 4 652 20,1 4 375 4 610 4 003
2 063 2 192 –5,9 2 017 2 030 2 034
1 616 1 645 –1,8 1 665 1 615 1 664
447 547 –18,3 352 415 370
464 768 –39,6 973 787 737
1 561 2 202 –29,1 2 833 2 399 2 436
7 602 7 035 8,1 6 949 7 668 7 949
7 179 7 232 –0,7 7 324 7 750 7 878
180 251 –28,3 244 316 370
62 120 58 108 6,9 51 969 59 819 54 699
46 433 40 669 14,2 35 096 38 484 33 393
89 206 86 915 2,6 86 849 89 018 88 229
312 328 –4,9 400 542 651
163 628 151 520 8,0 155 607 161 024 150 069
968 956 1,3 911 1 106 1 162
3 296 3 009 9,5 3 572 3 878 4 455
607 626 –3,0 615 509 391
196 209 –6,2 191 235 209
130 135 –3,7 100 80 66
48 38 26,3 49 55 18
741 814 –9,0 785 759 744
9 407 9 177 2,5 9 034 8 907 8 558
Statistischer Überblick
18 19
Sinn sei. Des Weiteren erklärte das IGE,
das nach unten spitz zulaufende Dreieck sei
ein einfaches geometrisches Grundele-
ment, das häufig als Etikettenform verwen-
det werde, und dass dem Ganzen die Unter-
scheidungskraft fehle.
Das BVGer erinnerte daran, dass Formen,
die nicht genügend von dem bei einer
Warenkategorie Erwarteten und Gewohnten
abweichen, nicht als Marken im Gedächt-
nis haften bleiben und erkannt werden. Es
urteilte, dass der Zusammenhang zwischen
der dargestellten Form und Spirituosen-
flaschen klar sei, und stützte die Einschät-
zung des IGE, dass sich diese Darstel-
lung nicht ausreichend von den in der Kate-
gorie der beanspruchten Waren üblichen
Formen unterscheide.
Schliesslich erklärte das BVGer, dass die
von der Beschwerdeführerin vorgeschlagene
Einschränkung der beanspruchten Waren
auf Wodka den zu berücksich tigenden Pro-
duktsektor nicht eingrenze. Da Wodka-
Flaschen in den Regalen von Schweizer Ge-
schäften neben Spirituosen aller Art prä-
sentiert würden, blieben die Wodka-Käufer
durch die Form der Verpackungen alkoholi-
scher Getränke im Allgemeinen beeinflusst.
Verpackungsformen: Marken- oder
Designschutz möglich
Da die Form von Waren oder Verpackungen
meistens nicht als Hinweis auf ein Unter-
nehmen gesehen wird, ist es schwierig,
sie als Marke schützen zu lassen: So trug
das IGE im Berichtsjahr 2011/12 nur
27 dreidimensionale (Schweizer) Marken
ein. Darunter befanden sich hauptsächlich
Verpackungsformen (s. Seite 17).
Der Konsument sieht häufig dank unter-
scheidungskräftiger grafischer oder ver-
baler Elemente auf der dargestellten Form
im gesamten Zeichen einen Hinweis auf
ein bestimmtes Unternehmen und nicht nur
auf irgendeine Ware. Die meisten im Be-
richtsjahr eingetragenen dreidimensionalen
Schweizer Marken enthalten zweidimen-
Eine Änderung in der Methodik der Datenerhebung bei den nationalen Patentanmeldungen und Patenten wurde zwecks besserer Vergleichbarkeit auch auf die Vorjahre angewandt.1 Quellen: EPA, WIPO 3 Per 10.01.2012 bzw. 11.07.20122 Per 04.01.2012 bzw. 04.07.2012 4 Per 31.12.2011 bzw. 30.06.2012
sionale Elemente, die der Marke insgesamt
Unterscheidungskraft verleihen. In diesen
Fällen erstreckt sich der Mar kenschutz
allerdings lediglich auf die zweidimensiona-
len Elemente und nicht auf die Form der
Verpackung selbst.
Die Form einer Verpackung kann auch durch
ein Design in Bezug auf die äussere Form
einer Gestaltung in zwei oder drei Dimen sio-
nen geschützt werden. Ein Design ist
schutzfähig, wenn es neu ist und Eigenart
aufweist. Ein Design ist nicht neu, wenn
den beteiligten Verkehrskreisen ein identi-
sches Design bekannt ist. Eigenart setzt
voraus, dass sich die Verpackung aufgrund
ihres Gesamteindrucks durch wesentliche
Merkmale von bestehenden Gestaltungen
unterscheidet. Der Designschutz ist im
Übrigen ausgeschlossen, wenn das Design
gegen geltendes Recht, die öffentliche
Ordnung oder die guten Sitten verstösst.
Gesuche für die Eintragung von Designs
können beim IGE eingereicht werden. Die-
ses prüft jedoch nicht, ob ein Design neu
ist und Eigenart aufweist. Bei einem Kon-
flikt zwischen zwei hinterlegten Designs
beurteilen die Zivilgerichte die tatsächliche
Neuheit und Eigenart der Gestaltungen.
Ausbau der Datenbank für Waren-
und Dienstleistungslisten
Das Klassifizieren von Waren und Dienst-
leistungen bei der Eintragung von Marken
ist in den letzten Jahren auf internatio-
naler Ebene ziemlich stark in Bewegung
geraten. Auf der einen Seite hat der Sach-
verständigenausschuss der Union von
Nizza durch eine Änderung der Geschäfts-
ordnung beschlossen, Ergänzungen der
Klassifikation von Nizza («Nizzaklassifika-
tion») künftig im Jahresrhythmus als neue
Versionen der geltenden Ausgabe der
Klassifikation in Kraft zu setzen. Neue Aus-
gaben der Nizzaklassifikation (die auch
neue Klassen oder Klassenwechsel enthal-
ten) werden nach wie vor im Regelfall im
Fünfjahresrhythmus in Kraft gesetzt.
Die Publikation der neuen Versionen und
Ausgaben der Nizzaklassifikation durch
die OMPI er folgt in Zukunft nur noch elek-
tronisch. Andererseits sind verschiedene
Ämter bestrebt, den Inhalt ihrer jeweils auto-
nom aufgebauten Klassifikationsdaten-
banken international zu harmonisieren und
so über gemeinsame Datenbestände die
zum Teil stark abweichenden Amtspraxen
einander anzunähern. Die beiden umfang-
reichsten dieser harmonisierten Daten-
banken werden von der OMPI (Goods & Ser-
vices Manager [GSM]) und vom HABM
(Common DataBase, in EuroClass ersicht-
lich [CDB]) geführt. Der Datenbestand des
GSM kann in verschiedene Gruppen auf-
geteilt werden. Zunächst sind darin die Be-
griffe aus der alphabetischen Liste der
Nizzaklassifikation enthalten. Die übrigen
Tätigkeitsbericht 11/12
20
Nizzaklassifikation OMPI
Goods & Services Manager (GSM) Klassifikationshilfe
IGE
HABMCommon DataBase (CDB)
Nizzaklassifikation
OMPI-Praxis
in CDB enthalteneOMPI-Praxis
OMPI-Praxis
in CDB enthalteneOMPI-Praxis
IGE-Praxis
NizzaklassifikationAlphabetische Liste
Begriffe entstammen der OMPI-Praxis im
Rahmen der Prüfung der Gesuche um inter-
nationale Registrierung, wobei ein nicht
unerheblicher Teil dieser Begriffe ebenfalls
in der CDB enthalten ist (Grafik S. 20).
Für das IGE drängte sich aufgrund der
Berührungspunkte über das Madrider Sys-
tem für die internationale Registrierung
von Marken und wegen der ähnlichen Klas-
sifikationspraxis eine Intensivierung
der Zusammenarbeit mit der OMPI auf. Im
abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Mar-
kenabteilung deshalb damit begonnen, die
aktuell rund 40 000 im GSM in Englisch
und Französisch vorhandenen Begriffe auf
ihre IGE-Praxis-Kompatibilität hin zu über-
prüfen. Die praxiskonformen Begriffe wurden
in der Folge in Zusammenarbeit mit dem
Deutschen Patent- und Markenamt und dem
Österreichischen Patentamt auf Deutsch
übersetzt und daraufhin der OMPI zur Auf-
nahme in den GSM übermittelt. Parallel
dazu hat das Italienische Patent- und Mar-
kenamt die GSM-Begriffe auf Italienisch
übersetzt und die OMPI diese Italienisch-
übersetzungen in den GSM übernommen.
Das IGE hat schliesslich eine erste Tranche
dieser praxiskonformen Begriffe in Eng-
lisch, Französisch, Deutsch und Italienisch
in die Klassifikationshilfe übernommen
und bietet diese Begriffe den potenziellen
Anmeldern von Schweizer Marken an.
Per Ende Geschäftsjahr konnte dadurch der
Daten bestand in den Sprachen Deutsch
und Französisch von durchschnittlich knapp
9000 Begriffen auf fast 29 000 Begriffe
erhöht werden. Zusätzlich sind in vergleich-
barer Zahl auch englische Begriffe in
der Klassi fikationshilfe enthalten. Im kom-
menden Geschäftsjahr steht die letzte
Tranche von rund 10 000 GSM-Begriffen zur
inhalt lichen Kontrolle und zur Deutsch-
übersetzung an. Daneben sind die Italie-
nischübersetzungen auf deren Plausibi-
lität hin zu überprüfen.
Den Benützern der Klassifikationshilfe
des IGE bringt diese Zusammenarbeit ver-
Die elektronische Eingabe per E-Mail:
weiterhin ein grosser Erfolg
Seit zwei Jahren ist es beim IGE möglich,
Eingaben auf elektronischem Weg mit einer
einfachen E-Mail fristwahrend und rechts-
verbindlich einzureichen. Am 1. Juli 2011
hat das IGE den Weg der elektronischen
Kommunikation auch im Bereich des Wider-
spruchsverfahrens eingeführt. Pro Tag er-
reichen dort ca. fünf bis zehn Eingaben das
IGE, wenn auch oftmals nur als Garantie
für die Fristwahrung.
Nach dieser Änderung können nun sämtli-
che Anträge und Stellungnahmen in allen
Verfahren des Markenbereichs per E-Mail
übermittelt werden.
Dieses sehr einfache System und die sofor-
tige Rückbestätigung des Eingangs ent-
sprechen ganz offensichtlich den Wünschen
und Anforderungen des heutigen Geschäfts-
verkehrs. Die Nutzung der elektronischen
Einreichung hat sich im letzten Geschäfts-
jahr nochmals gesteigert. Inzwischen erhält
die Markenabteilung bereits über 80 % aller
Anträge und Stellungnahmen per E-Mail auf
die Mail-Adresse [email protected],
in absoluten Zahlen entspricht dies mehr
als 20 000 Eingängen.
Das IGE ist sehr erfreut über diesen Erfolg
und nimmt dies zugleich als Ansporn,
weitere und auf die effektiven Nutzerbedürf-
nisse ausgerichtete Verfahrenserleichte-
rungen anzugehen.
Aktualisierte Markenrichtlinien
Das Institut hat per 1. Juli 2012 seine
Richtlinien in Markensachen aktualisiert
und ergänzt. Dabei wurde in erster Linie
die seit Januar 2011 ergangene Rechtspre-
chung integriert. Seit dem 1. Juli 2011
müssen Hinterleger mit Wohnsitz oder Sitz
im Ausland nicht mehr zwingend einen
Vertreter benennen; es genügt die Bezeich-
nung eines Zustellungsdomizils. Die
Richt linien wurden an diese neue gesetzli-
che Regelung angepasst. Das Kapitel 4
des Teils 1 («Waren und Dienstleistungsver-
schiedene Vorteile. Zunächst einmal
stehen ihnen wesentlich mehr Begriffe zur
Auswahl. Dies erhöht die Wahrschein-
lichkeit, dass ein Schweizer Gesuch eine
vollständig aus Begriffen der Klassifika-
tionshilfe zusammengesetzte Waren- und
Dienstleistungsliste (WDL) enthält. Da-
durch kommt es in den Genuss der «vorge-
zogenen Markenprüfung», ein Verfahren,
das im Falle materiell unproblematischer
Zeichen zu einer Eintragung innerhalb von
sechs Arbeitstagen führt. Hinzu kommt,
dass die Benützer aufgrund der Darstel-
lung in der Klassifikationshilfe bereits
bei der Auswahl der Begriffe erkennen kön-
nen, ob die angezeigten Begriffe der OMPI-
Praxis entsprechen. So können gezielt
Begriffe ausgewählt werden, bei denen im
Falle eines Gesuchs auf internationale
Registrierung die OMPI keine WDL-Bean-
standung erlassen sollte. Schliesslich
ist es aufgrund der im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr ebenfalls in die Klassifika-
tionshilfe eingebauten Übersetzungsfunk-
tion möglich, ganze WDL von einer Spra-
che in eine andere zu übersetzen. Dabei
zeichnis») wurde sprachlich überarbeitet
und mit weiteren Beispielen ergänzt,
und das Kapitel 2 in Teil 3 («Internationale
Regis trierung mit Schutzwirkung für die
Schweiz») wurde strukturell überarbeitet.
Weiterbildungsanlass in Genf
Im Berichtsjahr fand in Genf am 27. Juni
2012 die 10. Ausgabe des Seminars
«Neueste Entwicklungen im Markenrecht»
statt, das gemeinsam vom Institut und
dem LES-CH (Licensing Executives Society)
organisiert wird. Der Jubiläumsanlass
war mit über 60 Teilnehmern ein grosser
Erfolg. Themen der Veranstaltung waren
Neuheiten aus dem Markenbereich des Ins-
tituts, der Schutz von berühmten Marken
und die Rechtsprechung bezüglich Google
Adwords. Im Weiteren wurde Bilanz über
die Rechtsprechung sowie die wichtigsten
Entscheide der vergangenen 20 Jahre
seit Inkrafttreten des Schweizerischen Mar-
kenschutzgesetzes gezogen.
Markenrecherche ip-search
im Geschäftsjahr 2011/12 wirkten sich
die Wirtschaftskrise und der Markteintritt
eines neuen Konkurrenten negativ auf
die Entwicklung des Nettoerlöses aus. Die-
ser ging gegenüber dem letzten Berichts-
jahr um rund 9 % zurück.
Um in diesem schwierigen Umfeld wett-
bewerbsfähig zu bleiben, wurden die Qualität
und die Flexibilität der Dienstleistungen des
Instituts gesteigert. Dabei wurde besonders
in die Aktualisierung und Verbesserung
der Datenbank mit den internationalen Ein-
tragungen der WIPO investiert. Dank eines
neu auf dem Format STD66 basierenden
Datenaustauschs verfügt das IGE seit die-
sem Frühling über aktuellste Daten, die
weitestgehend den über ROMARIN veröffent-
lichten Informationen entsprechen.
Mit diesem neuen Importprogramm werden
die Daten ausserdem täglich aktualisiert
und die Markenindexierung für die Recher-
che optimiert.
erfolgt die Übersetzung jedoch nicht wört-
lich, sondern innerhalb von Synonymgrup-
pen («Konzepten») und ausschliesslich
über den Leitbegriff («bevorzugter Begriff»,
siehe Grafik unten).
Zahlreiche der in der Klassifikationshilfe
enthaltenen Begriffe sind aber nach wie
vor nicht übersetzbar. Dies betrifft neben
denjenigen Begriffen, die nicht in allen
Sprachen aus dem GSM übernommen wor-
den sind, vor allem Begriffe aus der inter-
nen IGE-Praxis. Um den Kundennutzen für
Schweizer Anmelder, die parallel ein Gesuch
auf internationale Registrierung stellen
wollen, weiter zu erhöhen, wird die Marken-
abteilung im kommenden Geschäftsjahr
dafür sorgen, dass die am häufigsten in
Gesuchen auf internationale Registrierung
verwendeten Begriffe in deutscher und
französischer Übersetzung verfügbar sind.
Damit sollte es für die Anmelder einer
deutschsprachigen WDL künftig noch leich-
ter werden, diese für ein Gesuch auf inter-
nationale Registrierung auf Französisch zu
übersetzen.
In enger Zusammenarbeit mit mehreren
Kunden wurde ein Arbeitsdokument für
Fachleute erstellt, mit dem diese bei
der Auswertung der Ergebnisse von Mar-
ken recherchen für die Schweiz wertvolle
Zeit gewinnen können. Eine detaillierte
Erklärung dieses neuen Instruments befin-
det sich auf Seite 13 des Berichts. Die
seit Februar verfügbare kostenlose Dienst-
leistung stösst bei den Kunden auf gros-
ses Interesse.
Ein ebenso wichtiges Element ist schliess-
lich auch die Ausbildung der Mitarbeiten-
den, um eine massgeschneiderte Dienst-
leistung und qualitativ einwandfreie Ergeb-
nisse zu gewährleisten.
22
Tätigkeitsbericht 11/12
23
Übersetzungsfunktion in der Klassifika tionshilfe des IGE
Konzept Nr. 123456
Bevorzugte Begriffe (BB)
künstliche Nägel
künstliche Fingernägel
artificial fingernails
artificial nails
false nails unghie posticce ongles postiches
Übersetzung immer in den bevorzugten Begriff
Patentabteilung
Markante Auftragszunahme als grosse
Herausforderung
Das Berichtsjahr war geprägt durch den
anhaltend hohen Auftragseingang bei
den Recherchedienstleistungen und die
nach wie vor kritische Ressourcensitua-
tion. Im Jahr 2008 zwangen die ange-
spannte finanzielle Situation des Instituts
einerseits und der rezessionsbedingte
Auftragsrückgang andererseits die Patent-
abteilung zu klaren Massnahmen. Unter
anderem wurde ein Personalstopp be-
schlossen. In der Folge reduzierte sich
der Personalbestand der Patentabteilung
durch natürliche Abgänge stetig. Der
markante Anstieg der kommerziellen
Recherchen im Geschäftsjahr 2010/11
wurde deshalb zur grossen Herausfor-
derung. Zwar wurde Ende 2010 die Rekru-
tierung von neuen Mitarbeitenden be-
schlossen, worauf im Juni 2011 vier und
im Januar 2012 ein weiterer neuer Kol-
lege begrüsst werden konnten. Die lange
und intensive Ausbildung und Einarbei-
tungszeit führten jedoch dazu, dass die
Kapazitäten erst seit Mitte des Berichts-
jahres langsam wieder auf den aktuell
benötigten Wert anstiegen.
Als Folge dieser Entwicklung mussten
alle Arbeiten konsequent priorisiert und
not wendige Investitionen, zum Beispiel
in die Weiter bildung der Mitarbeitenden,
ver schoben werden. Selbst die Sach-
prüfung der CH-Patentanmeldungen wurde
tem porär auf ein Minimum reduziert.
Seit Anfang 2012 wird diesem Bereich
nun wieder die notwendige Priorität zuge-
ordnet. Die Prüftätigkeit wurde wieder
hochgefahren, was sich allerdings noch
nicht in den Outputzahlen zeigt, weil
die entsprechenden Verfahren am Laufen
sind.
Entwicklung des Patentverfahrens
Mit dem nationalen und dem Europäischen
Patentverfahren stehen dem Anmelder
grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen, in
der Schweiz ein Patent zu erlangen. In
ihrer Wirkung unterscheiden sich diese Mög-
lichkeiten nicht, beide führen – die Erfül-
lung der geprüften Erfordernisse voraus-
gesetzt – zu einem Monopolrecht in der
Schweiz. Europäische Patente werden
in einem strengen Verfahren auf Neuheit
und erfinderische Tätigkeit geprüft.
Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass
diese sich auch vor Gericht als rechtsbe-
ständig erweisen. Nationale Patente unter-
liegen dieser Prüfung hingegen nicht,
vermutlich werden also viele Schweizer
Patente erteilt, die nicht neu oder nicht
erfinderisch sind. Die Rechtsbeständigkeit
dieser Patente infrage zu stellen, obliegt
allfällig betroffenen Dritten. Andererseits
besteht das Bedürfnis vor allem vonseiten
der KMU nach einem einfachen und kos-
tengünstigen Schutzrecht, um technische
Entwicklungen wirkungsvoll schützen zu
können.
Die Direktion hat deshalb an ihrer Klausur
im Januar beschlossen, die nationale
Patentstrategie mit Stossrichtung auf die
Einführung eines Gebrauchsmusters
und eines vollgeprüften Patents weiterzu-
entwickeln. Vorerst werden nun die Be-
dürfnisse der Stakeholder abgeklärt und
die Positionen der politischen Kräfte
ermittelt. Zudem werden die bestehenden
ausländischen Systeme analysiert und
die Vor- und Nachteile abgewogen. Insbe-
sondere die Ausgestaltung von Gebrauchs-
mustern, sogenannten «kleinen Patenten»
mit reduzierten Anforderungen an die Prü-
fung, aber auch reduziertem Schutzum -
fang, sind in den einzelnen Ländern recht
unterschiedlich geregelt.
Um den politischen Entscheidungsträgern
auch im Hinblick auf das einheitliche
Patent der EU alle Möglichkeiten offenzu-
halten, hat die Patentabteilung seit eini-
ger Zeit begonnen, das für die Einführung
einer Vollprüfung benötigte Know-how
auf zubauen. Dies wird unter anderem mit
entsprechenden Ausbildungen durch
erfahrene Patentprüfer des Europäischen
Patentamtes erreicht. Die notwendige
Praxis wird dank der Zusammenarbeit mit
der WIPO aufgebaut. Seit Anfang 2011
verfasst das Institut im Rahmen der inter-
na tionalen Zusammenarbeit Recherchen
und erste Prüfentscheide für Entwicklungs-
länder.
Patentprüfung
Im Berichtsjahr ist die Anzahl nationa-
ler Patentanmeldungen auf 1880 gesun-
ken und liegt damit, nach einem über-
durchschnittlich hohen Aufkommen von
2229 Anmeldungen im Geschäftsjahr
2010/11, wieder deutlich unter dem Durch-
schnitt der letzten Jahre. Der relativ
starke Rückgang hat sich insbesondere
ab Ende Kalenderjahr 2011 manifes-
tiert und ist wahrscheinlich eine Folge
der internationalen Finanzkrise.
Wegen der vor allem in der ersten Hälfte
des Berichtsjahres fehlenden Ressourcen
lag die Anzahl der technischen Erledigun-
gen auch in diesem Jahr mit 510 deutlich
unter Plan. Die Fristen bis zum ersten
technischen Bescheid und die Pendenzen
sind entsprechend weiter angestiegen.
Erfreulicherweise konnten trotz dieser Res-
sourcenengpässe alle beschleunigten
Prüfungen fristgerecht bearbeitet werden.
Seit Anfang 2012 hat sich die Situation
durch die neuen Mitarbeitenden merklich
entspannt und das normale Prüfvolumen
wird allmählich wieder erreicht.
Patent- und Technologierecherchen
Im Bereich der kommerziellen Dienstleis-
tungen wurde der Umsatz auf einen erneu-
ten Rekordwert von 4,5 Millionen Franken
gesteigert. Der Gewinn lag in diesem Jahr
sogar knapp über 1 Million Franken. Ermög-
licht haben dieses gute Ergebnis der an-
24
Tätigkeitsbericht 11/12
Tätigkeitsbericht 11/12
26 27
haltend grosse Bedarf an qualitativ hoch-
wer tigen Recherchedienstleistungen und
die gute Reputation sowie der hohe Bekannt-
heitsgrad des IGE in diesem Markt.
Wegen der Frankenstärke sind die Dienst-
leistungen des Instituts im Euroraum
deutlich teurer geworden. Umso positiver
ist der Umstand zu werten, dass der
Umsatz insbesondere in Deutschland über-
durchschnittlich gewachsen ist und die
Durchschnittspreise pro Auftrag im gewohn-
ten Umfang erzielt werden konnten.
Dank der Zusammenarbeit mit der Kom-
mission für Technologie und Innovation
(KTI) im Rahmen der Massnahmen gegen
den starken Schweizer Franken konnte
die Anzahl der durchgeführten begleiteten
Recherchen um 25 % auf über 540 gestei-
gert werden. Aufgrund der zunehmenden
personellen Kapazitäten wurden die Rück-
stände bei der Bearbeitung von Recher-
chen zur schweizerischen Patentanmeldung
seit Mitte des Geschäftsjahres allmählich
abgebaut. Die normale Liefer frist von drei
Monaten – auf Wunsch auch bereits nach
einem Monat – kann inzwischen wieder
garantiert werden. Im Geschäftsjahr 2011/
12 wurden knapp 300 Recherchen zur
schweizerischen Patentanmeldung erle-
digt. Im Rahmen eines Programms der
WIPO wurden weitere Recherche- und Prüf-
bescheide für nationale Patentanmel-
dungen aus Entwicklungsländern erstellt.
Neben der Stärkung des Patentsystems
und der Rechtssicherheit weltweit wird
dadurch die Kompetenz der Patentexper-
ten zur Vollprüfung von Patenten auf
Neuheit und erfinderische Tätigkeit aus-
gebaut.
Die verbesserte Ressourcensituation er-
laubt es ausserdem, weitere Massnah-
men zur Stärkung und Steigerung der Quali-
tät der Dienstleistungen des IGE zu pla-
nen. So wurde mit dem Österreichischen
Patentamt ein regelmässiger Austausch
in Qua litätsfragen vereinbart und die Weiter-
bildung der Patentexperten wird im neuen
Geschäftsjahr intensiviert. Das Vieraugen-
prinzip bei jeder Recherche wird mit
der Durchführung von Zweitrecherchen bei
besonders anspruchsvollen Fragestellun-
gen ergänzt und ausgebaut. Der Wissens-
austausch unter den Mitarbeitenden soll
weiter verbessert werden. Diese konse-
quente Fokussierung auf die Qualität so-
wie die Umsetzung eines ganzheitlichen
Qualitätsansatzes dient auch zukünftig als
Grundlage, um unverändert hochwertige
Dienstleistungen für Anmelder und Kunden
von Informationsdienstleistungen zu er-
bringen.
Design
Das Designgesetz (DesG) feierte Ende des
Berichtsjahres sein 10-jähriges Bestehen.
Rückblickend darf festgestellt werden, dass
die an dieses Gesetz verknüpften Vorgaben
des Bundesrates vollumfänglich erfüllt
wurden. Zahlreiche positive Rückmeldun-
gen bestätigen, dass im Designbereich
ein rasches, einfaches und günstiges Hin-
ter legungsverfahren realisiert wurde.
Nach einer Zunahme um 10 % im letzten
Geschäftsjahr verzeichneten die Anmeldun-
gen im Berichtsjahr einen Rückgang um
10 % auf 905 Neueintragungen. Erfreulich
ist die stets hohe Anzahl von Schutzrechts-
verlängerungen, die den Schluss zulassen,
dass zahlreiche Designs kurzfristigen
Modetrends trotzen und länger aufrecht-
erhalten werden.
Die Beliebtheit der kostenlosen Dienst-
leistungen, wie zum Beispiel das Aus-
stellen von Prioritätsbelegen, Informations-
auskünfte und Mutationen, ist auf einem
hohen Niveau konstant geblieben. Täglich
werden eine stattliche Anzahl von tele -
fonischen und elektronischen Anfragen er-
ledigt, sodass die vorwiegend privaten
Designerinnen und Designer die gewünsch-
ten und notwendigen Informationen rasch
und kompetent erhalten.
Recht & Internationales
Die Abteilung Recht & Internationales ist
primär für die Politikvorbereitung zugunsten
des Bundes zuständig. Die vorliegende
Berichterstattung vermittelt einen Überblick
über die wichtigsten Entwicklungen in die-
sem Bereich. Über den aktuellen Stand aller
Geschäfte informiert das Institut auf sei-
ner Website (www.ige.ch/Juristische Infos),
mit dem dort abonnierbaren elektroni-
schen Newsletter und auf der «Seite des
Instituts» in der sic! – Zeitschrift für Im-
materialgüter-, Informations- und Wettbe-
werbsrecht.
Swissness
Die sogenannte «Swissness»-Vorlage soll
im Interesse der Hersteller bzw. Erbringer
von schweizerischen Waren und Dienst-
leistungen sowie der Abnehmer den Schutz
der Herkunftsbezeichnung «Schweiz»
und des Schweizer Kreuzes stärken und
deren Wert auch langfristig erhalten.
Das Herzstück bilden präzisere Regeln
im Markenschutzgesetz, unter welchen
Voraussetzungen ein Produkt oder eine
Dienstleistung als «schweizerisch» bezeich-
net werden darf. Werden diese Regeln
eingehalten, so dürfen neu auch Waren –
und nicht mehr nur Dienstleistungen –
mit dem Schweizer Kreuz versehen werden;
das Schweizer Wappen bleibt dagegen
grundsätzlich weiterhin dem Gemeinwesen
vorbehalten. Die Möglichkeit, auch nicht-
landwirtschaftliche geogra fische Angaben
(z. B. «Genève» für Uhren) in ein neues
Register und gestützt darauf als geografi-
sche Marke einzutragen, erlaubt es den
interessierten Branchen, einen offiziellen
Schutztitel in der Schweiz zu erhalten. Das
vereinfacht die künftige Erlangung und
Durchsetzung des Schutzes insbesondere
auch im Ausland deutlich.
Im März 2012 hat der Nationalrat die Vor-
lage zuhanden des Ständerats verabschie-
det. Dabei folgt er bei der Totalrevision
des Wappenschutzgesetzes ganz und bei
der Revision des Markenschutzgesetzes
in weiten Teilen dem Bundesrat. Für Lebens-
mittel hingegen sieht er für stark und für
schwach verarbeitete Lebensmittel unter-
schiedliche Anforderungen vor, damit diese
als Schweizer Produkte ausgelobt werden
können. Bei stark verarbeiteten Lebensmit-
teln und bei Industrieprodukten sollen für
die Herstellungskosten zusätzlich nicht nur
die Forschungs- und Entwicklungskosten,
sondern auch offiziell geregelte Qualitäts-
und Zertifizierungskosten einbezogen
werden können. Für Dienstleistungen
schlägt der Nationalrat – mit Unterstützung
des Bundesrats – eine Regelung vor, die
dem Konzernprivileg Rechnung trägt und
gleichzeitig das Missbrauchsrisiko ein-
dämmt. Die Rechtskommission des Stän-
derats hat ihre Beratungen zur Swissness-
Vorlage im Juni 2012 abgeschlossen.
Sie spricht sich in allen zentralen Punkten
für die Lösung des Bundesrats aus und
damit insbesondere auch gegen die vom
Nationalrat vorgenommene Unterteilung in
stark und schwach verarbeitete Lebens-
mittel. Der Ständerat will sich in der Herbst-
session mit der Vorlage befassen. Die Her-
ausforderung für das Parlament in dem
sich abzeichnenden Differenzbereinigungs-
verfahren wird darin liegen, einen politi-
schen Kompromiss zu finden, der praxisnah
und umsetzbar bleibt und gleichzeitig dem
parlamentarischen Mandat nach angemes-
sener Schutzverstärkung Rechnung trägt.
Verbesserter Schutz für Schauspieler
Zwölf Jahre nach dem Scheitern einer ers-
ten Diplomatischen Konferenz und nach
zähen Verhandlungen war ein zweiter Anlauf
nun von Erfolg gekrönt. Am 24. Juni 2012
wurde das Beijing-Abkommen über audio-
Verwertungs-
gesellschaft
SUISA SUISSIMAGE PROLITTERIS SSA SWISSPERFORM
Gründungsjahr 1923 1981 1974 1986 1993
Repertoire Werke nicht
theatralischer
Musik
Audiovisuelle
Werke
Literarische und
dramatische Werke
sowie Werke der
bildenden Kunst
Wortdramatische,
musikdramatische
und audiovisuelle
Werke
Vergütungsansprüche
im Bereich der
verwandten Schutz-
rechte
Mitglieder Komponisten,
Textautoren und
Musikverleger
Drehbuchautoren,
Regisseure,
Produzenten und
andere Rechte -
inhaber der Film-
branche
Schriftsteller, Jour-
nalisten, bildende
Künstler, Fotografen,
Grafiker, Architekten,
Buch-, Zeitungs- und
Zeitschriften verlage
sowie Kunstverlage
Dramatiker,
Komponisten,
Drehbuchautoren
und Regisseure
Ausübende Künstler,
Produzenten von
Tonträgern und Ton-
bildträgern sowie
Sendeunternehmen
Anzahl Mitglieder 30 294 2710 10 577 2341 9817
Einnahmen aus
der Verwertung von
Rechten in CHF
2010 133 247 000 48 846 000 34 850 000 19 355 000 42 399 000
2011 136 238 000 51 565 000 32 300 000 19 472 000 43 527 000
Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften im Überblick
28 29
visuelle Darbietungen angenommen. Damit
werden die Schauspieler im internationa-
len Verhältnis den bereits durch das WPPT
geschützten Tonkünstlern gleichgestellt
und eine stossende Ungleichbehandlung
behoben. Der Schweizer Gesetzgeber hat
bereits bei der Umsetzung der WPPT in
der Teilrevision des Urheberrechts gesetzes
von 2008 den Schauspielern und den Ton-
künstlern dasselbe Schutz niveau gewährt,
sodass der auf interna tio naler Ebene ver-
besserte Interpretenschutz zu keiner Ände-
rung des nationalen Rechts führt.
Bekämpfung von Fälschung und
Piraterie
Der Verein STOP PIRACY, der Schweizer
Behörden, Wirtschaft und Konsumenten
unter einem Dach vereint, führte sein
Engagement gegen Fälschung und Pirate-
rie weiter. Höhepunkt der letztjährigen
Aktivitäten war die Kampagne «Illegale Medi-
kamente haben eine schmutzige Vergan-
genheit und sind tödlich», welche mit Plaka-
ten in vielen Schweizer Bahnhöfen und
Apotheken eine starke Präsenz markierte.
Der TV-Spot zur Kampagne rüttelte die
Internetnutzer auf, die durch Onlinebestel-
lungen von Medikamenten im Internet
russisches Roulette spielen. Daneben enga-
gierte sich STOP PIRACY insbesondere
für die Information der Schweizer Reisen-
den, einerseits durch eine Aktionswoche
zu Beginn der Sommerferien am Flughafen
Genf, andererseits durch einen Aufklä-
rungsstand an der Ferienmesse St. Gallen.
Das Abkommen gegen Fälschung und
Piraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agree-
ment – ACTA) soll auf internationaler
Ebene die Bekämpfung der gross angeleg-
ten und kommerziell orientierten Fäl-
schung und Piraterie verbessern und die
internationale Zusammenarbeit unter
den Mitgliedstaaten vertiefen. Das Abkom-
men wurde im Berichtsjahr von acht Staa-
ten (Australien, Japan, Kanada, Marokko,
Neuseeland, Singapur, Südkorea und den
Vereinigten Staaten) sowie von der EU
und 22 ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet.
Seit dem Abschluss der Verhandlungen
hat die Kritik an ACTA insbesondere in euro-
päischen Staaten stark zugenommen.
Es bestehen Bedenken über mögliche Aus-
wirkungen des Abkommens auf die Mei-
nungsäusserungs- und Informationsfreiheit
sowie den Datenschutz. Obwohl das ACTA-
Abkommen diese Grundrechte explizit
an erkennt, hat das EU-Parlament die Ratifi-
kation von ACTA im Sommer 2012 abge-
lehnt. Der Bundesrat hat auf eine Anfrage
der aussenpolitischen Kommission erklärt,
dass er diese neuen Entwicklungen bei
seinem Entscheid über die mögliche Unter-
zeichnung von ACTA angemessen berück-
sichtigen wird.
Aufsicht über die urheberrechtlichen
Verwertungsgesellschaften
Im Berichtsjahr ist das IGE drei Anzeigen
gegen Verwertungsgesellschaften wegen
Pflichtverletzungen nachgegangen. In einem
Verfahren konnte keine Pflichtverletzung
festgestellt werden. Die beiden anderen Ver-
fahren sind noch hängig. Wie im Vorjahr
an dieser Stelle berichtet, hat das IGE eine
Anzeige gegen die SUISA als Vertreterin
aller Verwertungsgesellschaften, die sich
auf den Einzug von Vergütungen für die
Radio- und Fernsehnutzung in Hotel- und
Spitalzimmern sowie in Ferienhäusern
und Ferienwohnungen bezog (GT 3a), gut-
geheissen. Das Verfahren ist nun beim
Bundesgericht hängig.
Europäische Patentorganisation
Die Verhandlungen in der EU über ein «ein-
heitliches Patent» («Unitary Patent») und
die damit verbundene einheitliche Patent-
gerichtsbarkeit («Unified Patent Court»;
UPC) wurden weitergeführt. Am EU-Gipfel-
treffen Ende Juni konnte zur umstrittenen
Frage des Sitzes des UPC ein Kompromiss
gefunden werden: Der Sitz der zentralen
Kammer des erstinstanzlichen Gerichts-
hofes soll nun, einschliesslich des Büros des
Präsidenten, in Paris angesiedelt werden.
Eine erste spezialisierte Abteilung der Zen-
tralkammer für Patente im chemischen
und pharmazeutischen Bereich hat London
erhalten, während eine zweite speziali-
sierte Abteilung der zentralen Kammer für
Mechanik in München sein soll. Die zwei
Verordnungen zum einheitlichen Patent wur-
den dann aber vom EU-Parlament nicht ver-
abschiedet, da die Staats- und Regierungs-
chefs zugunsten des Kompromisses eine
der beiden Verordnungen abgeändert hatten.
Die Verabschiedung ist nun bis auf Weite-
res verschoben. Auch wenn die Teilnahme
der Schweiz an diesem neuen Regime
klar ausgeschlossen ist, werden die Entwick-
lungen weiterverfolgt. Es liegt nämlich in
ihrem Interesse, dass die entsprechenden
Aufgaben des Europäischen Patentamts
(EPA) von der Gruppe der 25 teilnehmenden
EU-Staaten kostendeckend abgegolten
werden, sodass keine direkte Belastung
für die nicht beteiligten Staaten wie die
Schweiz erfolgt. Diese Position wird auch
vom Präsidenten des EPA vertreten.
Nach der Revision des Patentgesetzes
in den Vereinigten Staaten («America Invents
Act») setzt sich das EPA für die Harmoni-
sierung des Patentrechts im Rahmen der
sogenannten Tegernsee-Gruppe ein, zu der
die Vereinigten Staaten, Japan und einige
europäische Staaten gehören, nicht aber
die Schweiz. Die Tegernsee-Gruppe wurde
als Expertengremium mit der begrenzten
Aufgabe geschaffen, die tech nischen Vorbe-
reitungen für die geplanten Gespräche zu
treffen. Das Mandat der Gruppe erstreckt
sich aber nicht auf Verhandlungen über
materiell-rechtliche Fragen zur Harmonisie-
rung des Patentrechts. Die Schweiz unter-
stützt dieses Vorgehen.
Weltorganisation für geistiges Eigentum
Die WIPO beendete das Berichtsjahr mit
einem grossen Erfolg: An einer diplomati-
schen Konferenz in Beijing im Juni 2012
Tätigkeitsbericht 11/12
wurde das Beijing-Abkommen über audio-
visuelle Darbietungen geschlossen. Die
Unterzeichnung dieses Vertrags und seine
bereits hohe Akzeptanz in den verschie-
denen Regionen der Welt belegen, dass die
WIPO in der Lage ist, multilaterale Stan-
dards zu entwickeln, wenn rein dogmatische
Haltungen überwunden werden können.
Es bleibt daher zu hoffen, dass die in Beijing
vorherrschende Atmosphäre des gegensei-
tigen Zuhörens, des Dialogs und der Zusam-
menarbeit anhält und in naher Zukunft
zum Abschluss weiterer erwarteter Abkom-
men führt, beispielsweise in den Bereichen
Urheberrechte (Rundfunkveranstalter oder
Ausnahmen für Sehbehinderte) und Designs
sowie im Zwischenstaatlichen Komitee für
Geistiges Eigentum und genetische Ressour-
cen, traditionelles Wissen und Folklore.
Organisationsintern setzte der Generaldirek-
tor im Rahmen seines Programms für eine
strategische Neuausrichtung die Reformen
im Sekretariat fort. Auf operativer Ebene
sind die Modernisierungen bei den von der
WIPO verwalteten internationalen Regis-
trierungssystemen (PCT, Madrid, Den Haag
und Lissabon) positiv und bleiben von
grösster Bedeutung.
Die Schweiz beteiligt sich weiterhin aktiv an
den Arbeiten der WIPO und unterstützt die
Initiativen zur Stärkung der Registrierungs-
Unionen und die ausgewogene Entwick-
lung des internationalen Rechtsrahmens
sowie die Entwicklungsaktivitäten, die
einen zunehmend wichtigen Teil der WIPO-
Tätigkeiten bilden.
Welthandelsorganisation/
TRIPS-Abkommen
Nun ist klar, dass die 10-jährigen Doha-
Verhandlungen der WTO gescheitert sind.
Noch ist ungewiss, was mit den bisheri-
gen Verhandlungsvorschlägen und -texten
passieren wird, ob sie ad acta gelegt
werden oder doch die Basis für später wie-
der aufzunehmende Gespräche bleiben.
Das trifft auch für den Vorschlag der
Schweiz zu, einen besseren Schutz für geo-
grafische Herkunftsangaben im TRIPS-
Abkommen zu erreichen. Die Schweiz wird
nun mit der Allianz gleichgesinnter WTO-
Mitgliedstaaten prüfen, wie dieses Anliegen
in der WTO und darüber hinaus vorange-
bracht werden kann.
Andere internationale Organisationen
Die Weltgesundheitsorganisation WHO
nahm an ihrer 65. Generalversammlung
Kenntnis von den Arbeiten der Experten-
gruppe im Bereich der Koordination und
Finanzierung von Forschung und Entwick-
lung in Sachen Arzneimittel für Krank-
heiten, welche vornehmlich arme Länder
belasten. Der Patentschutz wirkt als An-
reiz für die Erforschung und Entwicklung
innovativer Medikamente, wenn ein wirt-
schaftlicher Markt für das Produkt vorhan-
den ist, in dem während der Patentschutz-
frist die Kosten für die Innovationstätig-
keit wieder eingespielt und ein Gewinn er-
zielt werden kann. Im Bereich der soge-
nannten «neglected diseases», Krankheiten
also, welche primär in Entwicklungsländern
auftreten und arme Bevölkerungsschichten
betreffen, besteht kein solcher Markt. Die
WHO-Mitgliedstaaten wollen deshalb prü-
fen, ob an der nächsten Weltgesundheits-
versammlung diplomatische Verhandlun-
gen lanciert werden sollen zur Ausarbei-
tung einer internationalen Konven tion, wel-
che die Finanzierung der Forschung und
Entwicklung von Medikamenten für solche
«neglected diseases» zum Ziel hätte.
Plurilaterale und bilaterale Handels-
abkommen
Die Schweiz führt derzeit Freihandelsab-
kommensverhandlungen bilateral mit China
und im Rahmen der Europäischen Frei -
handelsassoziation (EFTA) mit Indien, Indo-
nesien, der Zollunion Russland, Belarus
und Kasachstan, mit Vietnam sowie einer
Gruppe zentralamerikanischer Staaten
(Costa Rica, Guatemala, Honduras,
Panama). In diesen Verhandlungen stellt
das Institut in der Schweizer und EFTA-
Delegation jeweils die Verhandlungsführung
für das Kapitel zum Geistigen Eigentum
sicher. So wie das TRIPS-Abkommen der
WTO für die Rolle eines angemessenen
Schutzes des Geistigen Eigentums im mul-
tilateralen Welthandel steht, kommt auch
im durch ein Freihandelsabkommen ver-
tieften bilateralen Handel solchen Schutz-
bestimmungen wichtige Bedeutung zu.
Bilaterale Dialoge
Auf der Basis eines Memorandum of Under-
standing mit China aus dem Jahr 2007
wurde der Dialog zum Schutz des Geistigen
Eigentums mit diesem für die Schweizer
Wirtschaft zentralen Schwellenland fortge-
führt. Im November 2011 fand das 5. bila-
terale Arbeitstreffen mit China in Beijing
statt, wobei auch ein Roundtable organisiert
wurde, an dem Vertreter der Industrie und
Wirtschaftsunternehmen ihre Probleme und
Anliegen direkt mit den staatlichen Ver-
tretern Chinas und der Schweiz erörtern
konnten.
Im Herbst 2011 ist zudem das bilaterale
Abkommen Schweiz–Russland über den
gegenseitigen Schutz geografischer Anga-
ben in Kraft getreten. Die beiden Länder
gewähren sich einen Schutz ihrer geogra fi-
schen Angaben, der weit über das inter-
nationale Niveau hinausgeht und damit
mehr Rechtssicherheit für den bilateralen
Handel mit solchen Produkten bietet.
Das Abkommen enthält zudem Listen mit
Bezeichnungen, welche die beiden Län-
der gegenseitig verbindlich als geografische
Angaben anerkennen.
Internationale Kooperation
Die vom Staatssekretariat für Wirtschaft
(SECO) finanzierten Projekte mit Ghana
(Modernisierung des rechtlichen Rahmens
und der Institutionen im Bereich des
Geistigen Eigentums), Laos (Vorbereitung
WTO/TRIPS-Beitritt, Süd-Süd-Koopera-
30
Tätigkeitsbericht 11/12
tion mit Vietnam) und Serbien (TRIPS-Kom-
patibilität der nationalen Gesetzgebung,
geografische Angaben) wurden weiterge-
führt. Neu angegangen wurden ebenfalls
durch das SECO finanzierte Projekte mit
Indonesien (Capacity Building, geografische
Angaben) und Bangladesch (Entwicklung
des IP-Systems im TRIPS-Rahmen, geogra-
fische Angaben, traditionelles Wissen).
Zudem wurde die Planung von neuen Pro-
jekten mit Tadschikistan und Kolumbien
aufgenommen.
Schulung
Im Berichtsjahr wurden 122 Kurse – um-
gerechnet etwa 234 Kurstage – für kleine
und mittlere Unternehmen, Technoparks,
Fachhochschulen, Hochschulen und Schu-
len sowie für Verbände durchgeführt.
Insgesamt nahmen rund 3400 Personen
teil. Daneben wurden drei Workshops
in deutscher, französischer und englischer
Sprache in Bern, Genf und Zürich zu den
im Jahre 2013 erfolgenden Änderungen im
US-Patentgesetz durchgeführt. Das Insti-
tut gewährleistet eine Präsenz in den meis-
ten Universitäten der Schweiz, um das
Bewusstsein für die Vorzüge eines ausge-
wogenen Immaterialgüterrechtssystems
zu schärfen. Insbesondere wurden mit den
Technischen Transferstellen der ETH
und der Uni Lausanne zwei Tageskurse zum
Thema «Innovation und IP» für Doktoran-
den organisiert. Erstmals führte die Schu-
lung einen Kundenbindungsanlass durch,
bei welchem die Teilnehmer über die neuen
Kurse im Geschäftsjahr 2012/13 infor-
miert wurden.
32 33
Organigramm
Roland Grossenbacher
DirektorFelix Addor Alban Fischer Eric Meier Ueli Buri Daniel Ingold
a.i.
Recht & Inter-
nationales Patente MarkenStabs-
abteilung Informatik
Stab
Theodor Nyfeler
Prozessleitung
Theodor Nyfeler
Pascal Weibel
Patentadministration
Rolf Hofstetter
Patentexperten Team 1
Beda Bischof
Patentexperten Team 2
Yvonne Schumacher
Patentexperten Team 3
Peter Bruns
Designs ⁄ Topografien
Beat Schiesser
Stab
Melchior Caduff
Markenrecherche
Sylviane Darbellay
Markenadministration
Brigitte Bolli Jost
Markenprüfung 1
Stefan Fraefel
Markenprüfung 2
Alexander Pfister
Markenprüfung 3
Marc Burki
Markenprüfung 4
Jane Bessmann
Widerspruchsverfahren
Regina Scartazzini Ditsch
Personal
Daniela Pfander
Contact-Center
Marco Andreose
Direktionssekretariat
und Infrastruktur
Rolf Plattner
Finanz- und Rechnungs-
wesen ⁄ Controlling
Kerstin Tischler
Kommunikation
Lorenzetta Zaugg
Sprachdienst
Natascha Muther Devaud
IS-Operations
Rolf Leuenberger
Software-
Entwicklung
Christian Zandee
Customer
Management
Daniel Ingold
Direktion
Institutsrat und Revisionsstelle
Der Institutsrat
Felix Hunziker-Blum
Präsident, Dr. iur., Rechtsanwalt,
Schaffhausen
Claudia Bolla-Vincenz
Dr. iur., Rechtsanwältin, Bern
Roman Boutellier
Prof. Dr. sc. math., Professor für Inno-
vations- und Technologie management
ETH Zürich, Zürich
Matthias Ramsauer
Fürsprecher, Generalsekretär EJPD, Bern
Sara Stalder
Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumen-
tenschutz, Sumiswald
Beat Weibel
Leiter Intellectual Property ABB Asea
Brown Boveri Ltd. und ABB Ltd., Zürich
Der Institutsrat
Der Institutsrat wird vom Bundesrat gewählt und ist im Bereich der Betriebs führung das oberste Steuerungsorgan des IGE.
Er genehmigt den Voranschlag, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Er erlässt die Gebührenordnung des IGE und bestimmt
die Zusammensetzung der Direktion (ohne Direktor). Der Institutsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Die Zugehörigkeit der Mitglieder des Institutsrats zu obersten Leitungsorganen anderer Unternehmen und Anstalten des öffentlichen
oder privaten Rechts ist auf der Website des IGE (www.ige.ch, Rubrik «Über uns > Institut > Organigramm») veröffentlicht.
Die Revisionsstelle
Die Revisionsstelle überprüft die Rechnungsführung und erstattet dem Institutsrat Bericht. Als Revisionsstelle wurde vom Bundesrat
die Eidgenössische Finanzkontrolle gewählt.
Stand 1. November 2012
Alexandra Frei
Patentanwältin VSP, Zollikon
Jean-Pierre Maeder
Fürsprecher, Vizedirektor Nestec AG,
Group Head of Trademarks Nestlé,
Vevey
Vincenzo M. Pedrazzini
lic. iur., Wollerau
Stabsstelle Ökonomie
Hansueli Stamm
Internationale Handels-
beziehungen
Mathias Schäli
Nachhaltige
Entwicklung und Inter-
nationale Kooperation
Martin Girsberger
Schulung
Matthias Käch
Rechtsdienst
Allgemeines Recht
Jürg Herren
Rechtsdienst
Patente und Designs
Pascal Fehlbaum
Rechtsdienst
Marken
Anja Herren
Rechtsdienst
Urheberrecht
Emanuel Meyer
zeitigen Zinsniveaus praktisch wegge fallen
sind; mit einer Erholung ist in absehbarer
Zeit nicht zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund müssen die An-
nahmen, welche das Ausmass der früher
erfolgten massiven Gebührensenkungen
bestimmten, im Nachhinein als zu optimis-
tisch beurteilt werden. Die nunmehr erfor-
derliche Anpassung an die zwischenzeitli-
che Entwicklung soll auch genutzt werden,
um die Struktur der Patentjahresgebüh-
ren progressiv auszugestalten, wie das in
ganz Europa und auch weltweit üblich ist.
Dadurch wird die Gebührenbelastung in
der durch Unsicherheit geprägten Anfangs-
phase tief gehalten, während für reifere
Patente, deren Erfolg sich schon realisiert
hat oder zumindest abzeichnet, höhere
Gebühren verlangt werden. In der Schweiz
verläuft die Kurve derzeit sehr flach bzw.
in wenigen Stufen mit geringer Steigerung;
zudem ist auch die Gesamtbelastung
über die volle mögliche Lebensdauer eines
Die Einnahmen lagen erneut unter den
Erwartungen, weil die Jahresgebühren für
Europäische Patente wiederum spärlicher
flossen als vorgesehen. Die Ursache da-
für liegt primär darin, dass immer weniger
Europäische Patente in der Schweiz vali-
diert und aufrechterhalten werden. Dieser
Trend dürfte anhalten und sich verstär-
ken. Die steigenden Einnahmen aus freien
Dienstleistungen vermögen dies nicht
annähernd zu kompensieren.
Bei der letzten Gebührensenkung war
diese Entwicklung noch nicht vorhersehbar.
Damals ging man entsprechend den Pro-
gnosen des Europäischen Patentamts von
einem dauerhaft starken Zuwachs der für
die Schweiz gültigen Europäischen Patente
aus. Ebenso wenig war damals bekannt,
dass das Institut jährlich bis zu 2 Mio. CHF
für das neu geschaffene Bundespatent-
gericht würde aufwenden müssen. Zudem
ging man von bedeutenden Finanzerträ-
gen aus, während diese aufgrund des der-
Jahresrechnung 11/12
35
Das Geschäftsjahr 2O11/12 schliesst mit einem Verlust von knapp 6,4 Mio. CHF ab. Gut die Hälfte davon entfällt auf eine ausserordentliche Abschreibung. Die verbleibenden rund 3 Mio. CHF stellen ein strukturelles Defizit dar, das sich ohne Gebührenerhöhung nicht beseitigen lässt, sondern im Gegenteil weiter anwachsen würde.
Anhaltendes strukturelles Defizit
37
(in TCHF) 2011/2012
30.06.12
2010/2011
30.06.11
Flüssige Mittel 66 603 68 973
Forderungen aus Leistungen 882 896
Übrige Forderungen 634 740
Aktive Rechnungsabgrenzungen 2 390 2 777
Umlaufvermögen 70 508 73 386
Sachanlagen 27 248 28 442
Immaterielle Anlagen 6 179 8 051
Anlagevermögen 33 427 36 493
Total Aktiven 103 935 109 879
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 118 2 680
Kundenvorauszahlungen (Kontokorrente) 5 411 5 193
Übrige Verbindlichkeiten 4 161 4 017
Passive Rechnungsabgrenzungen 9 283 7 472
Kurzfristige Rückstellungen 1 361 1 336
Kurzfristiges Fremdkapital 21 334 20 698
Rückstellung für Pensionskassenverbindlichkeiten 21 179 21 794
Übrige Rückstellungen 2 903 2 472
Langfristiges Fremdkapital 24 082 24 266
Verlust –6 396 –304
Reserven 64 915 65 219
Eigenkapital 58 519 64 915
Total Passiven 103 935 109 879
Bilanz
Jahresrechnung 11/12
37
Patentes vergleichsweise sehr tief. Ins-
besondere wegen des Zerfalls der Finanz-
erträge, aber auch wegen der erforderli-
chen Mitfinanzierung des Bereichs Urheber-
recht, der als solcher kaum Einnahmen
generiert, wird auch im Markenbereich eine
moderate Anhebung der Gebühren notwen-
dig. Noch offen ist der Zeitpunkt, zu dem
diese Gebührenerhöhungen erfolgen sollen.
Sie sind zudem abhängig von der Geneh-
migung durch den Bundesrat.
Die ausserordentliche Abschreibung von
rund 3,4 Mio. CHF betrifft Wertberichti gun-
gen von selbsterarbeiteter Software,
die in den vergangenen Jahren als Anlagen
im Bau aktiviert wurde. Der weit überwie-
gende Teil davon entfällt auf das Projekt
ESV (Erneuerung der Schutzrechtsverwal-
tung). Dieses Projekt wurde im Berichtsjahr
neu ausgerichtet. Insbesondere kommt
jetzt ein inzwischen auf dem Markt erhält-
liches BPM-System zur Anwendung (Busi-
ness Process Management), das neben
einer Reihe von Vorteilen in der Anwendung
bereits die Fortführung des Projektes
optimieren, dessen Dauer einschränken
und die Kosten kontrollieren hilft. Aller-
dings werden dafür viele schon erarbeitete
und aktivierte Bestandteile angepasst
oder sogar neu geschrieben werden müs-
sen; diese mussten deshalb teilweise
abgeschrieben werden.
Insgesamt hat sich bestätigt, dass das
praktisch ausgeglichene Ergebnis des Vor-
jahres, wie damals berichtet, auf Sonder-
effekten und verzögerten Aufwendungen
beruhte und keine Trendwende signali-
sierte. Dabei ist klar festzustellen, dass
der ordentliche Betriebsaufwand gemessen
an der Produktion über die letzten Jahre
eingegrenzt werden konnte. Insbesondere
blieben die gesamten Informatikkosten
trotz dem Grossprojekt ESV stabil; sie sol-
len künftig nicht zuletzt dank der Neuaus-
richtung jenes Projektes gesenkt werden.
Die beabsichtigte moderate Gebührenerhö-
hung ist im Kontext der zuvor wegen regel-
36
mässiger Überschüsse und eines steten
Anstiegs der Reserven erfolgten Senkungen
zu sehen. Es geht darum, die Gebühren
so auszutarieren, dass die Einnahmen dar-
aus die Kosten einer wirtschaftlichen
Verwaltungstätigkeit und zudem all jener
Leistungen zu decken vermögen, die das
Institut ohne Abgeltungen oder zugunsten
Dritter zu erbringen hat.
Die Revisionsstelle konnte die Ordnungs-
mässigkeit der Rechnungsführung vorbe-
haltlos bestätigen.
Die detaillierte, IFRS-konforme Jahres-
rechnung können Sie im Internet unter
www.ige.ch (Rubrik «Über uns > Institut >
Jahresbericht») herunterladen oder mit
der beiliegenden Antwortkarte kostenlos
bestellen.
Jahresrechnung 11/12
39
Geldflussrechnung
38
(in TCHF) 2011/2012
01.07.11 bis30.06.12
2010/2011
01.07.10 bis30.06.11
Gebühren 47 965 47 412
Dienstleistungen 5 416 5 173
Diverse Erlöse 1 244 2 087
Eigenleistungen SW-Projekte 1 157 1 274
Bruttoerlös 55 782 55 946
50 %-Anteil der EPO an Jahresgebühren für europäische Patente mit Benennung CH/LI –11 982 –11 786
Übrige Erlösminderungen –290 –312
Nettoerlös 43 510 43 848
Aufwand für Drittleistungen Gebühren –1 019 –945
Aufwand für Drittleistungen Dienstleistungen –1 053 –1 143
Übriger Aufwand für Drittleistungen –526 –265
Aufwand für Drittleistungen –2 598 –2 353
Personalaufwand –34 248 –33 399
Informatikaufwand –2 118 –2 413
Übriger Betriebsaufwand –3 514 –4 208
Abschreibungen und Wertminderungsaufwand –5 853 –2 482
Bundespatentgericht –2 024 –243
Betriebsaufwand –47 757 –42 745
Betriebsergebnis –6 845 –1 250
Finanzertrag 478 986
Finanzaufwand –29 –40
Finanzergebnis 449 946
Verlust nach Finanzergebnis –6 396 –304
Erfolgsrechnung
(in TCHF) 2011/2012
01.07.11 bis30.06.12
2010/2011
01.07.10 bis30.06.11
Mittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresgewinn(+) bzw. Jahresfehlbetrag(–) –6 396 –304
Abschreibungen(+) / Zuschreibungen(–) Anlagevermögen 2 489 2 482
Wertminderungsaufwand auf Anlagevermögen 3 364 0
Abschreibungen(+) / Zuschreibungen(–) Forderungen 2 4
Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge(–) und Aufwendungen(+) 431 182
Zu-/Abnahme langfristiger Rückstellungen –615 –552
Cashflow –725 1 812
Zu-/Abnahme kurzfristiger Rückstellungen 25 29
Zu-/Abnahme Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen
– aus Leistungen –1 562 339
– aus Abgrenzungen 1 811 –84
Ab- und Zunahme übrige Passiven 144 255
Ab- und Zunahme Forderungen
– aus Leistungen 11 –257
– aus Abgrenzungen 540 180
Ab- und Zunahme übrige Forderungen 106 205
Zinserträge –449 –946
Zinseinnahmen 298 1 129
Mittelzu(ab)fluss aus laufender Geschäftstätigkeit 199 2 662
Mittelveränderung aus Investitionstätigkeit
Ausgabewirksame Investitionen Sachanlagen –534 –800
Ausgabewirksame Investitionen Immaterielle Anlagen –2 253 –2 180
Mittelveränderung aus Investitionstätigkeit –2 787 –2 980
Mittelveränderung aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung Kontokorrent 218 –510
Mittelzu(ab)fluss aus Finanzierungstätigkeit 218 –510
Zahlungswirksame Veränderung der flüssigen Mittel –2 370 –828
Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 68 973 69 801
Flüssige Mittel am Ende des Jahres 66 603 68 973
(in TCHF) 2011/2012
01.07.11 bis30.06.12
2010/2011
01.07.10 bis30.06.11
Anfangsbestand 64 915 65 219
Verlust –6 396 –304
Endbestand 58 519 64 915
Eigenkapitalnachweis
Jahresrechnung 11/12
41
Designs 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11 2009 ⁄ 10 2008 ⁄ 09
Gebühren (inkl. WIPO) 1 051 1 130 1 073 1 034
Dienstleistungen 0 0 0 0
Diverse Erlöse 0 0 0 0
Nettoerlös 1 051 1 130 1 073 1 034
Aufwand für Drittleistungen Gebühren –1 –1 0 0
Aufwand für Drittleistungen –1 –1 0 0
Deckungsbeitrag 1 1 050 1 129 1 073 1 034
Fixkosten –476 –455 –459 –469
Deckungsbeitrag 2 574 676 614 565
Umlagen –499 –407 –370 –472
Ergebnis SRB 75 268 244 93
Urheberrecht 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11 2009 ⁄ 10 2008 ⁄ 09
Gebühren 8 33 30 23
Nettoerlös 8 33 30 23
Aufwand für Drittleistungen Gebühren 0 0 0 0
Aufwand für Drittleistungen 0 0 0 0
Deckungsbeitrag 1 8 33 30 23
Fixkosten –574 –532 –576 –561
Deckungsbeitrag 2 –566 –499 –546 –538
Umlagen –473 –482 –449 –491
Ergebnis SRB –1 039 –981 –995 –1 029
40
SchutzrechtsbereicheArt. 13 Abs. 2 IGEG, der pro Schutzrechtsbereich die Kostendeckung im Vierjahresdurchschnitt vorschreibt, ist auf den 1. Januar 2006 aufgehoben worden. Das IGE hat sich jedoch entschlossen, das Ergebnis der Schutzrechtsbereiche weiterhin darzustellen. Dabei handelt es sich nicht um eine Segmentberichterstattung nach IFRS 8, und die Spartenzahlen sind ungeprüft.
Alle Zahlen in Tausend CHF.
Patente 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11 2009 ⁄ 10 2008 ⁄ 09
Gebühren 27 223 26 583 26 259 27 161
Dienstleistungen (inkl. Publikationen) 4 497 4 163 3 403 3 309
Diverse Erlöse 30 43 92 4
./. EPA-Jahresgebühren Anteil EPA –11 982 –11 785 –11 498 –11 927
Nettoerlös 19 768 19 004 18 256 18 547
Aufwand für Drittleistungen Dienstleistungen –40 –158 –221 –255
Aufwand für Drittleistungen Gebühren –1 001 –913 –822 –525
Aufwand für Drittleistungen –1 041 –1 071 –1 043 –780
Deckungsbeitrag 1 18 727 17 933 17 213 17 767
Fixkosten –11 931 –9 563 –9 577 –9 916
Deckungsbeitrag 2 6 796 8 370 7 636 7 851
Umlagen –12 574 –10 447 –10 549 –13 234
Ergebnis SRB –5 778 –2 077 –2 913 –5 383
Marken 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11 2009 ⁄ 10 2008 ⁄ 09
Gebühren (inkl. WIPO) 19 475 19 465 16 892 16 672
Dienstleistungen (inkl. Publikationen) 847 929 918 821
Diverse Erlöse 0 0 0 1
Nettoerlös 20 322 20 394 17 810 17 494
Aufwand für Drittleistungen Dienstleistungen –150 –167 –151 –120
Aufwand für Drittleistungen Gebühren –17 –33 –21 –51
Aufwand für Drittleistungen –167 –200 –172 –171
Deckungsbeitrag 1 20 155 20 194 17 638 17 323
Fixkosten –8 935 –8 570 –9 000 –9 279
Deckungsbeitrag 2 11 220 11 624 8 638 8 044
Umlagen –11 324 –10 084 –10 261 –12 091
Ergebnis SRB –104 1 540 – 1 623 – 4 047
Eidgenössisches Institut für Geistiges EigentumContact-CenterStauffacherstrasse 65/59 gCH-3003 Bern
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non inviarmi più il rapporto annuale
inviarmi il conto annuale completo in tedesco
Vi prego inoltre di inviarmi gli opuscoli informativigratuiti sui seguenti argomenti:
protezione dei marchi
protezione dei brevetti
protezione del design
diritto d’autore
ricerche tecnologiche e brevettuali
ricerche sui marchi
Cartolina-risposta
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