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Jahresbericht 2011 | 12

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Jahresbericht 2011 | 12

Inhalt

Vorwort

Stabsstelle Ökonomie

Nachwuchsförderung

Markenrecherche

Tätigkeitsbericht 2011/2012

Organigramm

Jahresrechnung 2011/2012

Der Ökonom als Exot im Reich der Juristen? – Ein Porträt

Von Direktor Roland Grossenbacher

Auf die Zukunft bauen: Nachwuchsförderung im Institut

Mit dem Markendetektiv auf der Suche nach den feinen Unterschieden

Das 16. Geschäftsjahr im Überblick

Institut, Institutsrat und Revisionsstelle

Anhaltendes strukturelles Defizit

3

5

9

11

15

32

35

3

Vorwort

Roland Grossenbacher Direktor

gesuche vollständig geprüft, bevor sie als

Europäische Patente in der Schweiz Gel-

tung erlangen können. Man kann aber nach

wie vor den Weg über das Eidgenössische

Institut für Geistiges Eigentum wählen.

Hier allerdings ist Patentschutz jedenfalls

formal (d. h. bis zu einer allfälligen ge-

richtlichen Beurteilung) ohne Prüfung der

Neu heit und der erfinderischen Tätigkeit

erhältlich, also «zu billig». Man kann sich

nämlich fragen, ob es gerechtfertigt sei,

ohne vertiefte Prüfung ein so weitreichen-

des Monopolrecht zu verleihen. Vielleicht

müsste man darüber nachdenken, auch für

das nationale Verfahren eine Vollprüfung

einzuführen. Ohne Vollprüfung könnte nach

ausländischem Vorbild allenfalls ein soge-

nanntes Gebrauchsmuster erteilt werden,

umgangssprachlich auch «kleines Patent»

genannt, dessen Schutzumfang und Schutz-

frist wesentlich kürzer sind und das zum

Beispiel für biotechnologische Erfindungen

nicht erteilt wird.

Die Schweiz bringt am meisten Patent-

anmeldungen pro Kopf der Bevölkerung her-

vor. Das ist seit Langem so und auch

bekannt. Seit 2007 publiziert INSEAD jähr-

lich den Global Innovation Index, der weit

über die Patentstatistiken hinausgeht,

indem er anhand einer Vielzahl von Krite-

rien die Innovationsfähigkeit der Länder

misst. In der Ausgabe 2012 hält die Schweiz

auch hier den ersten Rang. 2011 war

das auch schon so. Das Geheimnis dieses

Erfolgs verraten wir natürlich ebenso

wenig wie der bärtige Senn im Werbespot

für den Appenzeller Käse dessen Rezept.

Wobei der Käser sein Geheimnis sehr wohl

kennt und immer in gleicher Weise anwen-

det. Über die genauen Gründe der Schwei-

zer Innovationskraft dagegen könnten wir

kaum genaue Auskunft geben, selbst wenn

wir wollten. Innovativ sein unterscheidet

sich ja gerade von der blossen Anwendung

von Rezepten. Es gibt aber doch eine

Reihe von Faktoren, die sich identifizieren

und anhand von Studien wie dem Global

Innovation Index sogar ein Stück weit mes-

sen lassen. Es lohnt sich, die wichtigsten

von ihnen immer wieder in Erinnerung zu

rufen, denn es ist äusserst anspruchsvoll,

einen ersten Rang zu verteidigen.

Die Schweiz ist ein kleines Land mit weni-

ger als acht Millionen Einwohnern. Bei

einem so beschränkten Heimmarkt sind

unsere Unternehmen gezwungen, sich

in einem hochgradig kompetitiven interna-

tionalen Umfeld zu bewegen. Das setzt

eine Offenheit voraus, welche durch unsere

sprachliche, kulturelle und geografische

Vielfalt begünstigt wird und die ein wesent-

liches Element der Innovationsfähigkeit

darstellt. Die Schweiz verfügt zudem weder

über Rohstoffe noch über Zugang zum

Meer. Das karge Umfeld erweist sich aber

gerade als Nährboden für innovative Leis-

tungen wie diejenigen visionärer Unterneh-

mer, die bereits im 19. Jahrhundert Schie-

nenwege durch und auf die höchsten Berge

legten. Schon damals waren Privatinitia-

tive und Wettbewerb treibende Kräfte der

Innovation. Aber auch unser Gemeinwesen

ist vom Prinzip des Wettbewerbs und der

Subsidiarität geprägt. Sechsundzwanzig

Kantone und zahllose Gemeinden streben

nach hoher Standortqualität für innovative

Unternehmen. Solch kompetitive Struktu-

ren begünstigen eine schlanke Verwaltung,

die ihr Angebot auf die Bedürfnisse der

Gesellschaft und der Wirtschaftsakteure

ausrichtet. Sie fördern auch die Entwick-

lung und den Erhalt unseres ausgezeichne-

ten Bildungssystems, das wiederum für

die Innovationsfähigkeit entscheidend ist.

Schliesslich stellt nicht zuletzt unsere

direkte Demokratie ein verlässliches, vor-

aussehbares Rechtssystem sicher, welches

gerade für innovative Unternehmen mit

ihrem hohen Investitionsbedarf von grosser

Bedeutung ist.

Die Innovationskraft der Schweiz trägt

enorm zur Wettbewerbsfähigkeit unseres

Landes bei. Das Geistige Eigentum und

insbesondere das Patentrecht schützt diese

vor Verzerrungen durch Nachahmer und

Trittbrettfahrer. Als Instrument dient ein um-

fangmässig und zeitlich beschränktes

Verwertungsmonopol, das die Amortisie-

rung der getätigten und die Finanzierung

neuer Investitionen ermöglicht. Für die

Schweiz wird Patentschutz in den meisten

Fällen über das Europäische Patentamt

in München erlangt. Dort werden Patent-

ImpressumHerausgeber: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum im Eidgenössischen Justiz- und Polizei- departement

Konzept, Redaktion, Übersetzung und Projektleitung: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Gestaltungskonzept: Beat Brönnimann, grafonaut, Wabern

Bildkonzept und Fotos: Andreas Greber, Bern(Aufnahme Seite 3, © Europäisches Patentamt)

Satz und Lektorat: Typopress Bern AG, Bern

Druck: Paulusdruckerei, Freiburg

© CopyrightEidgenössisches Institut für Geistiges EigentumStauffacherstrasse 65/59 g, CH-3003 BernTel. +41 (0)31 377 77 77Fax +41 (0)31 377 77 78www.ige.ch

Dieser Jahresbericht erscheint in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache.Er ist gratis erhältlich und kann auch unter www.ige.ch (Rubrik «Über uns > Institut >Jahres-bericht») im PDF-Format bezogen werden.

Um die Lesbarkeit dieser Publikation nicht zu beein-trächtigen, haben wir in der Regel auf die weibliche Form verzichtet.

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet;Belegexemplar erwünscht.

November 2012

Zu den FotoaufnahmenDie Fotoaufnahmen zum Thema «Patente» zeigen Mit-arbeitende des IGE mit Projektionen aus Patentschriften (Auszüge) und mit aus den technischen Erfindungen resultierenden Gegenständen.

• Natalie Gasser ist angehende Kauffrau, US 3857731 Klebezettel (Umschlag Seite 2)

• Verena Bichsel ist Patentexpertin, US 3385886 Ibuprofen (Seite 4)

• Felix Bollenbeck ist Patentexperte, US 3962153 Atmungsaktive wasserdichte Textilien (Seite 14)

• Iris Weber ist Assistentin Leiter Markenabteilung, US 3733309 PET-Flasche (Seite 21)

• Katrin Senn ist Personalfachfrau, US 3142599 Luftpolsterfolie (Seite 25)

• Urs Plattner ist stellvertretender Leiter Software-entwicklung, CH 295638 Klettverschluss (Seite 31)

• Lukas Lüthi ist Jurist im Rechtsdienst Allgemeines Recht, US 4153349 Weiche Kontaktlinsen (Seite 34)

• Julian Kleyn hat im Berichtsjahr ein kaufmännisches Praktikum in der Markenabteilung des IGE absolviert, US 468226 Kronkorken (Seite 42)

Szenografie: Wenger Zurflüh Gestaltungen GmbH, Gümligen

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Ansichten unter einem ökonomischen Blick-

winkel zu beurteilen und so in die Arbeit

des IGE einfliessen zu lassen, dass sich das

angesprochene Marktversagen optimal

überwinden lässt.

Von der Wissenschaft in die Praxis

Hansueli Stamm, 46, hat in Basel Öko-

nomie studiert und in Freiburg i. Br. in Wirt-

schaftspolitik promoviert. Zum IGE ist er

gekommen, weil er nach diversen Erfahrun-

gen im Bildungswesen wieder vermehrt

sein ökonomisches und wirtschaftspoliti-

sches Know-how, das er nicht zuletzt als

Mitarbeiter im volkswirtschaftlichen Stab

bei Novartis erworben hat, in die Praxis

umsetzen wollte. Seit Juni 2008 verkörpert

er die Stabsstelle Ökonomie des IGE als

«one man show». Das IGE hat als eines der

ersten Marken- und Patentämter weltweit

eine solche Stelle geschaffen, da früh er-

kannt wurde, dass die ökonomische Sicht-

weise das Verständnis von immaterial-

Warum gibt es in Bern ein Institut mit

250 Mitarbeitenden, das «Schutzrechte»

verleiht? Der Politiker würde sagen: Weil

es im Gesetz so steht. Die Juristin würde

auf das Immaterialgüterrecht hinweisen.

Hansueli Stamm, Ökonom der Abteilung

Recht & Internationales am IGE, beant-

wortet die Frage wie folgt: Weil es offenbar

ein Marktversagen gibt, zu dessen Behe-

bung der Staat aktiv wird. Er illustriert dies

anschaulich am Beispiel eines Hühner-

eis (s. Kasten auf Seite 6). Um Ideen oder

kreative Werke usw. einem Markt zugäng-

lich zu machen, definiert der Staat Schutz-

rechte, die es dem Inhaber ermöglichen,

andere von der Nutzung auszuschliessen

und so zumindest gewisse immaterielle

Güter handelbar zu machen. Die Meinun-

gen, ob es einen solchen Schutz überhaupt

braucht und, falls ja, wie ein solcher aus-

gestaltet sein soll, gehen aber zum Teil weit

auseinander. Hansueli Stamms Aufgabe

ist es nicht zuletzt, diese unterschiedlichen

Seit vier Jahren verkörpert Hansueli Stamm die Stabsstelle Ökonomie im Institut (IGE). Ein einsamer Rufer in einem Heer von vor-wiegend Juristen und Naturwissenschaftlern ist er jedoch nicht. Im Gegenteil: Sein wirt-schaftswissenschaftlicher Input ist in allen Bereichen sehr gefragt und sorgt für einen zusätzlichen und wertvollen Blickwinkel bei der Analyse von Rechten des Geistigen Eigentums.

Der Ökonom als Exot im Reich der Juristen?

- Ein Porträt

Stabsstelle Ökonomie

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güterrechtlichen und politischen Zusam-

menhängen fördert und aus einem

zusätzlichen Blickwinkel beleuchtet. Sein

Vor gänger, Nikolaus Thumm, ist heute

Chefökonom am Europäischen Patent-

amt in München. Eine wichtige Aufgabe

von Hansueli Stamm ist das Aufberei-

ten öko nomischer Quellen in eine für

Nichtöko nomen verständliche Sprache.

Er sieht sich als Berater und interner

Dienstleister, der dank seinem interna-

tionalen Netzwerk seine ökonomische

Expertise in die Arbeit des Instituts ein-

fliessen lässt.

An der Schnittstelle zwischen Recht

und Ökonomie

Sein ökonomischer Input ist beispielsweise

beim Markenschutz gefragt. Mit den Daten,

die Hansueli Stamm hauptsächlich aus

Studien zusammenträgt, sowie deren öko-

nomischer Einschätzung unterstützt er die

im IGE zuständigen Juristen bei der Aus-

arbeitung der Gesetzesvorlage «Swissness».

Beim alle Bereiche des IGE umfassenden

KMU-Projekt, das von seinem Vorgänger ini-

tiiert wurde, war er für den Kontakt mit den

Autoren von drei grundlegenden, ökonomi-

schen Untersuchungen verantwortlich.

Diese Studien bildeten dann die Grund-

lage für das Entwickeln und Optimieren von

spezifisch auf KMU-Bedürfnisse ausge-

richteten Unterstützungsangeboten (vgl.

dazu den Themenartikel im Jahresbericht

09/10 des IGE). Auch das Urheberrecht

stellt für Ökonomen insbesondere im digi-

talen Zeitalter eine Herausforderung

dar. Hier zeichnete Hansueli Stamm zum

Beispiel für den ökonomischen Teil des

sogenannten Savary-Berichts des Bundes-

rats verantwortlich. Das Thema wird ihn

aber vermutlich noch länger beschäftigen.

Im Patentrecht gibt es verschiedene «Bau-

6

stellen», bei denen eine ökonomische

Betrachtung rein juristische Erwägungen

ergänzen kann. So zum Beispiel das

Thema Parallelimporte, bei dem es um die

Frage geht, ob der Patentschutz ledig-

lich einen Kopierschutz darstellt oder ob

er auch noch einen Vertriebsschutz um-

fassen soll.

Gut vernetzt im In- und Ausland

Wer nun vermutet, dass der Wirtschafts-

wissenschaftler des IGE seine Daten und

Erkenntnisse hauptsächlich am Schreib-

tisch generiert, der irrt. Nebst seinen aktu-

ellen Einsatzgebieten für die verschiedenen

Rechtsdienste des Instituts pflegt Hans-

ueli Stamm viele Kontakte zur Verwaltung

wie dem Staatssekretariat für Wirtschaft

(SECO) oder dem Bundesamt für Statistik

(BFS). Zudem hat er Einsitz in diversen

internationalen Gremien, wie beispielsweise

dem Team of Specialists of Intellectual

Property der United Nations Economic Com-

mission for Europe (UNECE), welche u.a.

das Immaterialgüterrecht in den osteuro-

päischen Staaten besser ver ankern will.

Und er ist Teil des globalen Netzwerks der

«IP Office Economists», einem Zusam-

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Stabsstelle Ökonomie

menschluss von Ökonomen an Patent-

und Markenämtern. Von seiner Reisetätig-

keit zeugt ein eindrückliches, aus massi-

vem Holz geschnitztes Namensschild, wel-

ches Hansueli Stamm als Geschenk bei

einem Einsatz in Jakarta erhalten hat. Dort

ist er im Rahmen eines vom SECO finan-

zierten technischen Kooperationsprojekts

des IGE mit Indonesien kurzfristig als

Vortragsredner eingesprungen. Daneben

hat Hansueli Stamm mehrere Lehraufträge.

So unter richtet er u.a. an der Universität

St. Gallen Law and Economics of Intellec-

tual Property in einem Masterstudiengang.

Zusammenhang zwischen Schutzniveau (S) und Innovationsniveau (I)

Die unten stehende Grafik illustriert den

Zusammenhang zwischen der Höhe des

Schutzniveaus bei Patenten (S-Achse)

und dem daraus resultierenden Level an

Innovation (I-Achse). Während die graue

Linie die unter Nichtökonomen oft vertre-

tene Haltung «Mehr Schutz = Mehr Inno-

vation» darstellt, ist aus der orangen Linie

gut ersichtlich, dass es ein Schutzniveau

gibt, das zu einem maximalen Innova-

tionsniveau führt. Nicht von ungefähr sind

allerdings weder auf der S- noch auf

der I-Achse Einheiten angegeben. Es ist

Gegenstand der aktu ellen ökonomischen

Forschung im Bereich der Analyse des

Geistigen Eigentums, solchen Fragen auf

den Grund zu gehen. Die entsprechen-

den Resultate liefern dann – neben

Informationen von Lobbygruppen sowie

juris tischen und politischen Erwägungen –

eine weitere Grundlage für die Arbeit

der Ab teilung Recht & Internationales

des IGE.

In einem einfachen Tauschmarkt stellt der

Eierhandel einen Tausch von Verfügungs-

rechten dar, der beide Seiten besserstellt.

Jeder Besitzer kann über sein Ei verfügen,

wie es ihm beliebt: Er kann es verspeisen

oder damit weiteren Handel betreiben.

Etwas komplizierter ist der Ideenmarkt:

Der Ideenmarkt aus Sicht des Ökonomen

Kommt jemand auf die Idee, sein Ei

so auf dem Tisch zu platzieren, dass es

nicht umfällt oder vom Tisch rollt, wird

ein anderer diese Idee rasch kopieren,

sofern sie ihm ebenfalls einen Vorteil ver-

schafft. Ist die Idee einmal bekannt, so

ist sie allen bekannt und nutzt sich durch

den Gebrauch nicht ab. Der ursprüngliche

Ideenfinder geht leer aus, denn Ideen

(Erfindungen, Bezeichnungen, Werke unter-

schiedlichster Art usw.) haben die Cha-

rakteristika eines öffentlichen Guts: Nicht-

ausschliessbarkeit und Nichtrivalität. Dies

führt in der Regel zu einem Marktversagen.

Deshalb stellt sich die Grundfrage: Wie

kann also ein Markt für Immaterialgüter ge-

schaffen werden? Seit mittlerweile knapp

150 Jahren wird das Problem in der Schweiz

mit der Vergabe exklusiver Nutzungsrechte

in Form von Marken und Patenten usw.

gelöst. Der Eigentümer eines solchen Nut-

zungsrechtes kann über dieses verfügen,

ähnlich wie über materielle Güter. Die für

Ökonomen interessante Frage besteht

darin zu bestimmen, wie weitreichend ein

solcher Schutz ausgestaltet sein soll, um

die durch den staatlichen Eingriff erfolg-

ten volkswirtschaftlichen Schäden zu kom-

pensieren. Dies geschieht u. a. mit dem

durch den Schutz generierten Ansporn zur

Erschaffung neuer Werke oder zur Inves-

tition neuer Mittel in Forschung und Ent-

wicklung.

Maximales Inno- vations- niveau

Minimales

Schutzniveau

Optimales

SchutzniveauS

I

Das IGE hat sich seit seiner Umwandlung

vom Amt zum Institut zu einem markt-

orientierten, modernen Dienstleistungs-

unternehmen entwickelt, das international

an vorderster Front tätig ist. Verantwort-

lich für diese positive Entwicklung sind

die rund 250 Mitarbeitenden, die ihr Know-

how kreativ und zielgerichtet in den Dienst

des Instituts stellen. Nebst der Verpflich-

tung von ausgebildeten Fachkräften verdient

jedoch auch die Nachwuchsförderung ein

spezielles Augenmerk. Das Institut bietet

deshalb diverse Praktika und Lehrstellen

an und engagiert sich in der Jugendförde-

rung. Es nimmt damit nicht nur eine gesell-

schaftliche Verantwortung wahr, sondern

investiert zudem in den Aufbau der Exper-

ten von morgen – auch der eigenen. So

hat schon der eine oder andere Karriere-

start eines IGE-Mitarbeitenden mit einem

Einstieg als Lernender und Praktikant

begonnen.

Patente Lehrstellen für eine fachlich

breit abgestützte Zukunft

Einen zentralen Pfeiler für die Ausbildung

von kompetentem fachlichem Nachwuchs

bildet das Lernendenwesen. Das IGE bildet

jährlich zwei interessierte Schulabgänger

zu Kaufleuten aus. Im Verlauf der dreijähri-

gen Lehre lernen diese die unterschied-

lichsten Abteilungen/Bereiche des Instituts

kennen: die Marken- und die Patentabtei-

lung, das Personalwesen und die Finanzen,

das erweiterte Direktionssekretariat und

den Bereich Kommunikation. Nebst den

vielfältigen und anspruchsvollen Tätigkeiten

des kaufmännischen Berufes erlernen

sie so auch das Einmaleins des Geistigen

Eigentums.

Auch zukünftige Informatikprofis starten

ihre Ausbildung im IGE. Das Institut bil-

det jährlich ein bis zwei Lernende Informa-

tik aus, teilweise im Ausbildungsverbund.

Im ersten Lehrjahr besuchen die Lernen-

den das Basislehrjahr bei der COME-2-IT.

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Spannender Einstieg ins Berufsleben für Hochschulabsolventen und Schulabgänger: Nebst vielseitigen Praktika und Lehr- stellen engagiert sich das Institut (IGE) als Partner einer Stiftung für junge Erfinder und war Mitbegründer eines Basis- lehrjahrs für Informatiker.

Nachwuchsförderung

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Auf die Zukunft bauen: Nachwuchsförderung im

Institut

Stabsstelle Ökonomie

Ökonomie jenseits des Mainstreams

Die Agenda des IGE-Ökonomen ist voll und

anspruchsvoll. Den Ausgleich zum hohen

Tempo im Beruf, den er mit sichtbarer Moti-

vation und ansteckender Passion ausübt,

findet er u.a. beim Joggen über Mittag mit

seinen Kolleginnen und Kollegen. Seinen

Exoten-Status als Ökonom unter Juristen

und Einmannbetrieb im Organigramm

des IGE findet Hansueli Stamm spannend,

gerade weil die Analyse von Rechten des

Geistigen Eigentums nicht zum ökonomi-

schen Mainstream gehört. Deshalb macht

es ihm als wirtschaftspolitisch ausgebil-

detem Ordnungsökonomen grossen Spass,

das eigene Wissen zusammen mit Juris-

ten und mit einem Einblick in die Funktions-

weise des politischen Apparates in der

Praxis anwenden zu können. Die Resultate

jedenfalls sprechen für sich.

Hansueli Stamm, Leiter der Stabsstelle

Ökonomie im IGE. Das exotische Namens-

schild aus Massivholz erhielt er anläss-

lich eines Vortrags in Jakarta, Indonesien.

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Castello oder Castelberg, MY MUI oder

MIU MIU, Chicco oder Kikoo, Red Bull

oder Dancing Bull: Was ähnlich klingt, wird

rasch verwechselt. Und dies hat Konse-

quenzen, auch für den Markenschutz.

Recherchen sind deshalb ständige Beglei-

ter einer erfolgreichen Marke. Sie bilden

die ideale Grundlage zur Beantwortung der

zentralen Frage: «Verletze ich mit meiner

Marke das Recht einer älteren geschützten

Marke?». Dieses Kriterium wird nämlich

anlässlich der Hinterlegung vom Institut

nicht geprüft. Im Konfliktfall kann der Inha-

ber einer älteren Marke unter Umständen

die Löschung des Zeichens und finanzielle

Entschädigung fordern – sogar noch meh-

rere Jahre nach Eintragung der Marke. Um

vorausschauend festzustellen, ob die neue

Marke keine bereits bestehenden Rechte

verletzt, bietet das Institut auf kommerziel-

ler Basis und unter dem Label ip-search

Markenrecherchen in nahezu allen Ländern

der Welt an. Eine solch kommerzielle

Recherche ist unerlässlich, um festzustel-

len, dass kein ähnliches Zeichen geschützt

ist. Auf kostenlosen Websites kann näm-

lich kaum umfassend nach ähnlichen Mar-

ken gesucht werden.

Marken prüfen, Marken vergleichen –

auf die Betrachtung kommt es an

Einer, der sich täglich mit den feinen Unter-

schieden zwischen den Marken beschäftigt,

ist Olivier Hayoz. Der 43-Jährige arbeitet

als stellvertretender Leiter in einem kleinen

Rechercheteam von sieben Spezialistinnen

und Spezialisten. Seit fünf Jahren ist er

zudem als Markenprüfer im Institut tätig.

Worin liegt denn nun der Unterschied zwi-

schen dem Markenprüfer und dem Spezia-

listen für Markenrecherchen? Olivier Hayoz

erklärt dies mit der unterschiedlichen

rechtlichen Ausgangslage. Der Markenprü-

fer betrachtet das Zeichen für sich alleine

und entscheidet, ob es beschreibend

und/oder täuschend ist, ob es religiöse

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Marken verhelfen Produkten zu Individua- lität. Doch wie dem Kind einen Namen geben, den nicht andere schon tragen? Die Verwechslungsgefahr bei Marken ist komplex. Recherchen liefern zuverlässige und aus- sagekräftige Resultate und inspirieren bei der Markenkreation.

Mit dem Markendetektiv auf der Suche nach den feinen Unterschieden

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Nachwuchsförderung

Die COME-2-IT ist eine Aktiengesellschaft,

welche an derselben Adresse wie das Insti-

tut angesiedelt ist. Das IGE war massgeb-

lich an der Gründung dieses Unternehmens

beteiligt und stellt ihm noch heute Schu-

lungsräumlichkeiten zur Verfügung.

Von der Theorie in die Praxis

Praktika sind in der modernen Arbeitswelt

nach wie vor von unschätzbarem Wert.

Dabei stehen der Ausbildungsgedanke und

die Wissensvermittlung im Mittelpunkt;

die Praktikanten werden deshalb von den

Mitarbeitenden des Instituts eng betreut.

Gleichzeitig können sie mit eigenem Fach-

wissen und erworbenen Praxiserfahrun-

gen die Arbeit des Instituts bereichern. Die

Praktika im IGE dauern vier bis zwölf Mo-

nate. Denn um komplizierte Sachverhalte zu

begreifen und vielschichtige Fähigkeiten zu

erlernen, braucht es eine gewisse Zeit. Auch

die Komplexität eines Betriebes wird nicht

von heute auf morgen erfasst – das sehen

auch zukünftige Arbeitgeber so.

Das Institut bietet folgende Praktika an:

Juristisches Praktikum: Hochschulabsol-

venten aus dem Bereich der Rechtswis-

senschaft haben die Möglichkeit, im IGE

ein massgeschneidertes Prak tikum zu

absolvieren. Während der Dauer von sechs

Monaten durchlaufen die Juristen schritt-

weise die Abteilungen Marken sowie Recht

& Internationales und erhalten so einen

optimalen Einblick in sämtliche Rechtsge-

biete des Geistigen Eigentums.

Ökonomisches Praktikum: Die Stabs-

stelle Ökonomie (siehe Themenartikel S. 5)

erbringt Dienstleistungen innerhalb des

Instituts, die sich mit allen öko nomischen

Aspekten des Immaterialgüterrechts aus

volkswirtschaftlicher und zum Teil betriebs-

wirtschaftlicher Sicht befassen. Dabei

spielen politisch-ökonomische Fragestellun-

gen zu den meist juristischen Gesetz-

gebungsgeschäften eine wichtige Rolle.

Während eines viermonatigen Praktikums

können Interessierte mit abgeschlosse-

nem Studium ihre Theoriekenntnisse in

dieser spannenden Schnittstelle zwischen

Recht und Ökonomie in die Praxis um-

setzen.

Kaufmännisches Praktikum: Absolven-

ten einer Handelsmittelschule erhalten

Einblick in unterschiedliche Bereiche des

Instituts während eines einjährigen, ab-

wechslungsreichen kaufmännischen Prakti-

kums. Sie erlernen dabei die vielfältigen

kaufmännischen Tätigkeiten und Arbeits-

techniken. Zudem erfahren sie, was

es alles braucht, um eine Marke oder ein

Design schützen zu können.

Informatikpraktikum: Die Abteilung Infor-

matik sorgt für einen reibungslosen IT-

Betrieb und ein einwandfreies Funktionieren

der zahlreichen Informatikprogramme, die

das Institut teils selbst entwickelt. Perso-

nen mit einer abgeschlossenen Lehre, evtl.

ergänzt mit Berufsmatur oder gymnasia-

ler Matur mit dem Ziel einer Weiterbildung

Richtung Informatik, sammeln in der IT-

Abteilung des IGE während einer Dauer von

sechs Monaten wertvolle Erfahrung auf

diesem Gebiet.

Engagement für findige Köpfe

Die gemeinnützige Stiftung «Schweizer

Jugend forscht», deren Geschäftsstelle sich

im Gebäude des IGE befindet, unterstützt

Jugendliche darin, ihr innovatives Potenzial

auszuschöpfen. Im Sinne einer nachhalti-

gen Förderung ist sie bestrebt, bei Jugend-

lichen das Interesse an den Wissenschaf-

ten zu wecken und sie zu selbstständigem

Forschen anzuregen. Davon haben nicht

nur Jugendliche mit Freude an der Wissen-

schaft einen Nutzen. Auch der Forschungs-

und Wirtschaftsstandort Schweiz profitiert

von einer frühzeitigen Vernetzung und dem

Aufbau zukünftiger Fachkräfte. Als Partner

der Stiftung möchte das Institut angehende

Erfinder so früh wie möglich mit Patenten,

Marken und Designs bekannt machen.

Markenrecherche

des Vereins STOP PIRACY, welchen das

IGE im 2005 gemeinsam mit ICC Switzer-

land (Internationale Handelskammer

Schweiz) ins Leben gerufen hat. Während

des Praktikums konnte er nicht nur ent-

decken, in welchem Teilbereich er seinen

Berufseinstieg machen will, sondern

jenes diente auch dazu, den Arbeitgeber

und die Vorgesetzten kennenzulernen.

Eine Erfahrung, die für beide Seiten – das

Institut und den neuen Arbeitnehmer –

von unschätzbarem Vorteil ist. Sie erleich-

terte Lukas Lüthi den Einstieg in seine

neue Funktion dank der bereits geknüpf-

ten Kontakte und ermöglichte ihm eine

konkretere Vorstellung seines neuen Wir-

kungsfeldes.

Vom Praktikant zum Leiter der

Geschäftsstelle von STOP PIRACY

Das juristische

Praktikum des

IGE als Sprung-

brett in die Welt

des Immate-

rialgüterrechts?

Ja, sagt Lukas

Lüthi, denn die

sechsmonatige Ausbildung ermöglicht

nicht nur einen optimalen Einblick in

sämtliche Bereiche des Geistigen Eigen-

tums, sondern hat in seinem Fall sogar

zu einer Festanstellung im Institut geführt.

Seit dem 1. August 2012 ist der ehema-

lige Praktikant Leiter der Geschäftsstelle

Codage: eine Spezialität der Markenrecherchen von ip-search

sichtliche Präsentation der Resultate,

damit rasch ein Überblick über die Ergeb-

nisse gewonnen werden kann und ein

gezielter Zugriff auf die Detailinformatio-

nen der problematischen Marken garantiert

wird. So wurde im aktuellen Geschäftsjahr

für Markenanwälte und andere Profis neu

eine spezielle Form des Rechercheberichtes

entwickelt, welche es ihnen erlaubt, die

Ergebnisse ganz nach ihren Bedürfnissen

zu markieren, zu sortieren und zu kom-

mentieren (siehe Seite 13).

Achtung Verwechslung!

Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr

von Marken ist komplex. Wie nun also

bejaht bzw. verneint der Mitarbeiter Mar-

kenrecherche die potenzielle Verwechs-

lungsgefahr bei ähnlich klingenden Marken

wie den eingangs erwähnten? Diesen Pro-

zess erklärt Olivier Hayoz anhand eines

Beispiels: Zuallererst analysiert der Nach-

forscher das zu recherchierende Zeichen.

Hat das Zeichen einen Sinngehalt? Ist es

sogar für einen Teil der Waren und/oder

Dienstleistungen beschreibend oder ist es

ein Fantasiewort? Im letzteren Fall wird

der Schwerpunkt auf die Phonetik gelegt.

Dabei spielen die Zeichenlänge (Silben-

zahl), die Vokal- und Konsonantenfolge wie

auch das Schriftbild eine Rolle. Anhand

dieser und anderer Kriterien entscheidet

der Rechercheur, wie die Suche im Such-

programm eingegeben werden soll, damit

Gefühle verletzt oder gegen andere Gesetze

verstösst. Der Markennachforscher ver-

gleicht hingegen die zu recherchierende

Marke mit Hunderten oder gar Tausen-

den anderen Zeichen, welche das Suchpro-

gramm aufgrund der eingegebenen Krite-

rien fand. Er entscheidet aufgrund verschie-

dener Kriterien (phonetische Identität oder

Ähnlichkeit, ähnliches Schriftbild, ähnli-

cher Sinngehalt u.a.m.), ob eine Marke mit

einem geschützten Zeichen verwechselt

werden könnte.

Fakten mit Aussagekraft

Zuverlässige Rechercheergebnisse hängen

von diversen Faktoren ab: Das Institut ver-

fügt über eine optimal gepflegte und für

diese Zwecke manuell angereicherte Daten-

bank, eine phonetische Suchmaschine,

fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung

in der Auswertung der Resultate. Dabei

werden sämtliche Zeichen, ob Wort oder

Bild, mit wichtigen Zusatzinformationen

versehen, die es anlässlich der Recherche

erlauben, gezielt und lückenlos in den

Datenbanken zu finden, was gesucht wird.

Sämtliche Dienstleistungen werden mass-

geschneidert auf die jeweiligen Kunden-

bedürfnisse angeboten. Das Recherche-

team hilft bei der Wahl und dem Umfang

der Recherche und liefert den Recherche-

bericht in der gewünschten Sprache und

Lieferfrist. Wichtig für den Kunden, so

Olivier Hayoz, ist vor allem auch die über-

die Trefferliste zwar alle relevanten Marken

enthält, aber auch nicht endlos wird.

Diese Trefferliste enthält durchschnittlich

800 bis 1000 Marken. Der Rechercheur

entscheidet, stets die eingangs erwähn-

ten Kriterien im Hinterkopf, ob eine Marke

als potenziell verwechselbar gilt und so-

mit im Nachforschungsbericht für den Kun-

den aufgeführt werden soll oder nicht.

Dieser enthält am Schluss im Durchschnitt

30 bis 40 Marken.

Kikoo oder Chicco?

Im Falle einer Ähnlichkeitsrecherche «Kikoo»

für Spielzeug würde die Analyse wie folgt

ausfallen: Fantasiewort ohne unmittelbar er-

sichtlichen Sinngehalt; kurzes, zweisilbiges

Wort; Vokalfolge i-o(-o), Konsonanten in der

Aussprache k-k. Die vom Suchprogramm

generierte Trefferliste enthielte Marken wie

KICOS, CLICO, BICO, KEIKI, KIK, CHICCO,

KOHO, INGO und viele mehr. Es liegt nun

am Rechercheur, alle relevanten Marken

wie beispielsweise CHICCO (identische Sil-

benzahl, sehr ähnliche Vokal- und Konso-

nantenfolge und damit sehr ähnliche Aus-

sprache) im Recherchebericht aufzuführen.

Wie gross die konkrete Kollisionsgefahr

dieser Marken ist, kann der Markenrecher-

cheur jedoch nicht beurteilen, da zahl-

reiche Aspekte wie zum Beispiel die Gleich-

artigkeit der Produkte, die Benutzung des

eingetragenen Zeichens usw. mitberücksich-

tigt werden müssen. Deshalb empfiehlt

das Institut eine umfassende juristische

Einschätzung.

Wer recherchiert, agiert

Zielgerichtete Markenrecherchen ersparen

Unternehmen mit ihrer Marke kostspielige

Leerläufe. Sie zeigen auf, wie gegenüber der

Konkurrenz wichtige – vielleicht entschei-

dende – rechtliche und marktwirtschaftliche

Vorteile geschaffen werden können. Sie

dienen als Inspirationsquelle in der Krea-

tionsphase. Grundsätzlich gilt: Wer recher-

chiert, agiert!

12 13

Markenrecherche

forderung ist. Zudem sind seine Fremd-

sprachenkenntnisse und sein Allge-

meinwissen gefordert. Schliesslich ist

aber auch der Fakt, dass sich der

Recherchebereich – im Gegensatz zur

Markenprüfung – auf dem freien Markt

bewegt und somit der Konkurrenz aus-

gesetzt ist, seiner Ansicht nach sehr

spannend.

Olivier Hayoz, stellvertretender Leiter

Markenrecherche ip-search

Besonders gefällt

Olivier Hayoz an

seiner Funktion,

dass jede Marken-

recherche anders

und immer wieder

eine neue Heraus-

Grundlage der Wiener Klassifikation er-

möglicht die Erfassung aller Bildelemente

einer Marke und ihr zuverlässiges und

zutreffendes Auffinden bei einer Recherche.

Diese Codes werden von den Recherche-

mitarbeitern allen neuen nationalen oder

internationalen Marken hinzugefügt, die

in die Datenbank von ip-search importiert

werden. Die Codage entspricht fast

700 Arbeitsstunden pro Jahr. Dank dieser

Anstrengungen können alle ähnlichen Ele-

Von den Recherchespezialisten manuell

erfasste Codes mit drei Zahlen.

mente wie beispielsweise ein Wasserlauf,

eine Wellenlinie oder eine Spur im Schnee

gesucht und gefunden werden.

Mit der Codage oder manuellen Indexie-

rung der Bestandteile einer Marke soll die

Qua lität und Vollständigkeit der Recher-

cheergebnisse gewährleistet werden. Sie

betrifft sowohl die Wort- als auch die Bild-

elemente von Marken und ist daher ein

Garant für eine hohe Zuverlässigkeit der

Marken recherchen von ip-search. Ohne

Codage wären Recherchen zu den Bild-

elementen schlicht nicht möglich. Ein Sys-

tem mit Codes aus drei Zahlen auf der

Seit einigen Monaten stellt das IGE

den Fachleuten ein kostenloses Arbeits-

instrument zur Verfügung, das ihnen

bei der Gestaltung des Analyseberichts

über die Ergebnisse der Markenrecher-

chen für die Schweiz einen erheblichen

Zeit- und Komfortgewinn bietet.

Es handelt sich um ein Word-Dokument,

das sämtliche Angaben des Recherche-

berichts enthält und über eine zusätzliche

Registerkarte «ip-search» verfügt. Diese

bietet speziell vom IGE für seine Kunden

entwickelte Layout-Funktionen. Die Hin -zufügung eines Risikos oder eines Kom-

mentarfeldes oder das Löschen oder

Verschieben einer Marke in der Tabelle

sind nun mit einem einfachen Maus-

klick möglich.

Beispiel einer mögli-

chen Präsentation

des Analyse berichts

durch einen Marken-

berater mithilfe des

Menüs «ip-search».

Beispiele von ähnlichen, dank einem

oder zwei gemeinsamen Codes gefunde-

nen Bildelementen.

Die Wortcodage ist insbesondere bei

Spezialfällen wie Dialektmarken, Zahl-

wörtern u.a.m. von Wichtigkeit.

Neues, editierbares Arbeitsdokument für die Kunden der Markenrecherchen von ip-search

Es ist keine Anmel-

dung und kein spe-

zielles Programm

erforderlich. Diese

Registerkarte er-

scheint automatisch

beim Öffnen des

Word-Dokuments.

ip-search

639 praktisch auf gleichem Niveau ver-

glichen mit dem Vorjahr (635). Es wurden

781 hängige Fälle erledigt. Dies sind 7 %

mehr als im Vorjahr (727).

Verkürzte Fristen bei der Marken-

prüfung

Die Frist zur Erledigung der offensichtlich

unproblematischen Schweizer Marken-

eintragungsgesuche wurde im Vergleich zum

Vorjahr wesentlich verkürzt. Mehr als

95 % dieser Gesuche wurden innerhalb von

sechs Arbeitstagen geprüft (Vorjahr: acht

Arbeitstage). Die Priorität bei den Schweizer

Markeneintragungsgesuchen, bei denen

eine internationale Registrierung beantragt

wurde, konnte bei den rechtzeitig gestell-

ten Anträgen in 100 % der Fälle eingehalten

werden.

Im Widerspruchsverfahren konnte die Frist

für materielle Entscheide massiv gesenkt

werden: Knapp drei Monate nach Abschluss

des Instruktionsverfahrens kann mit einem

Markenabteilung

Leichter Rückgang bei den Marken-

eintragungsgesuchen

Nach einem Wachstum im Bereich der

Schweizer Markeneintragungsgesuche im

Vorjahr um 2 % (15 972 Gesuche) wurde

im Berichtsjahr ein Rückgang von 4 %

(15 284 Gesuche) festgestellt. Der Anteil

Hinterlegungen, die auf elektronischem

Weg angemeldet wurden, hat sich in den

vergangenen zwei Jahren bei 93 % einge-

pendelt. Auch die Verlängerungen nationa-

ler Marken waren nach einem Anstieg im

Vorjahr von 6 % im Berichtsjahr um knapp

6 % rückläufig. Die Gesuche um interna-

tionale Registrierung gingen von 3089 im

Vorjahr um knapp 5 % auf 2947 Gesuche

zurück. Die Anzahl neu eingereichter Wider-

sprüche gegen Neueintragungen blieb mit

Im Berichtsjahr standen wiederum zahl- reiche Themen zum Geistigen Eigentum auf der nationalen und internationalen Agenda. Im politischen beziehungsweise öffentlichen Fokus lagen die Fortschritte beim einheit- lichen Patentschutz in der EU, die Swissness- Vorlage sowie die nationale und insbeson- dere internationale Bekämpfung von Fälschung und Piraterie. Vertiefte Informationen: www.ige.ch.

Das 16. Geschäftsjahr im Überblick

Tätigkeitsbericht 11/12

15

Entscheid gerechnet werden. Im Vorjahr

betrug die Frist noch ca. sechs Monate.

Somit sind nun sämtliche Fristen im Wider-

spruchsverfahren sehr kurz: Formelle

Abschreibungsverfügungen werden innert

maximal einem Monat (in der Regel sogar

in ein paar Tagen) und die Instruktions-

schritte jeweils innert Wochenfrist erledigt.

IGE-Praxis bei der Prüfung dreidimen-

sionaler Marken bestätigt

Das Bundesgericht äusserte sich in seinem

Entscheid vom 23. Mai 2011 (BGE 137

III 403 – Wellenverpackung, s. Seite 17)

zur mangelnden Unterscheidungskraft

einer dreidimensionalen Form und verwei-

gerte ihre Eintragung für verschiedene

Fisch waren. Es bestätigte somit die vom

gericht war jedoch der Auffassung, die

Transparenz des Materials und die Form,

wie sie auf der Reproduktion erschie-

nen, unterschieden sich nicht genügend

vom Aussehen der üblicherweise für

die Verpackung von Fischwaren verwen-

deten Formen.

Die Beschwerdeführerin machte ferner

geltend, die Verpackung – einschliesslich

bestimmter Bestandteile wie Form, Far-

ben, verbaler Elemente oder verwendeter

Ma te rialien – spiele eine wichtige Rolle

als Marketingmittel, und betonte die Tat-

sache, dass die fragliche Verpackung

mit Design-Preisen ausgezeichnet worden

sei. Das Bundesgericht wandte dagegen

ein, dass aufgrund dieser Tatsache nicht

erwiesen sei, dass der Konsument in

IGE und vom Bundesverwaltungsgericht

(BVGer) als Vorinstanzen getroffenen Ent-

scheide.

Das Bundesgericht erinnerte als Erstes

daran, dass dreidimensionale Formen grund-

sätzlich Marken darstellen können und

dass bei ihrer Prüfung die gleichen Kriterien

wie bei Wort- und Bildmarken anzuwen-

den sind. Die Adressaten der beanspruch-

ten Waren müssten in der dreidimensio-

nalen Form einen Hinweis auf ein Unterneh-

men erkennen können. Ferner wies das

Gericht darauf hin, dass ein dreidimensio-

nales Zeichen ohne konkrete Unterschei-

dungskraft dennoch als Marke eingetragen

werden kann, wenn es den Konsumenten

vertraut geworden ist und sich im Verkehr

als Marke durchgesetzt hat.

einer einfachen – wenn auch noch so

attraktiven – Verpackung ohne Logo und

verbale Elemente eine Marke erkennt.

In einem Urteil vom 1. September 2011

(BVGer B-1360/2011 – Flaschenhals,

dreidimensionale Marke, s. unten) stellte

das BVGer einen Mangel an Unterschei-

dungskraft einer Verpackung fest und ver-

weigerte die Eintragung der Darstellung

eines Teils einer Flasche für alkoholische

Getränke gemäss dem Entscheid des IGE.

In dieser Sache erklärte die Beschwerde-

führerin, die dargestellte Form sei keine

dreidimensionale Marke im engeren, son-

dern im weiteren Sinn. Anders ausgedrückt

erkenne der Endverbraucher in der Dar stel-

lung nicht die beanspruchte Ware, d. h. eine

Spirituosenflasche oder einen Teil davon

Laut Bundesgericht ist die Form einer Ware

in erster Linie ein Hinweis auf die Ware

selbst und nicht auf ein bestimmtes Unter-

nehmen. Um als Marke wahrgenommen

zu werden, müsse sich eine Produktform

deutlich von den in der betreffenden Waren-

kategorie üblichen Formen unterscheiden.

Das Bundesgericht stellte klar, dass Ver-

packungen vom Publikum in der Regel

als funktionale oder ästhetische Elemente

und nicht als Marken wahrgenommen

werden (die Verpackung dient beispiels-

weise zur Aufnahme einer Flüssigkeit

oder als Schutz vor Licht oder Schmutz).

Die Beschwerdeführerin machte geltend,

die Transparenz und Wellenform der frag -

lichen Verpackung seien geeignet, die

Konsumenten zu überraschen. Das Bundes-

an sich, sondern einen von einer Flasche

unabhängigen Gegenstand. Ferner erklärte

sie sich bereit, die Liste der beanspruchten

Waren auf Wodka zu beschränken. Da bei

Wodka-Flaschen die Formenvielfalt nicht so

gross sei wie bei Spirituosenflaschen all-

gemein, unterscheide sich die Darstellung

folglich automatisch von den übrigen auf

dem Markt verfügbaren Flaschenformen für

Wodka.

Das IGE argumentierte hingegen, dass

die angesprochenen Abnehmerkreise im

Zusammenhang mit den beanspruchten

alkoholischen Getränken unmittelbar den

oberen Teil einer Flasche und insbeson-

dere den Flaschenhals erkennen würden

und deshalb die fragliche Form sehr wohl

eine dreidimensionale Marke im engeren

16

Tätigkeitsbericht 11/12

Entwicklung im Markenbereich Verpackungsformen: Marken- oder Designschutz möglich

Eintragungsgesuche und Eintragungen Widersprüche

0

2000

4000

6000

8000

10 000

12 000

14 000

16 000

18 000

20 000

10–11 11–1209–1008–0907–0806–0705–0604–0503–042002–03

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

1800

2000

Die Markeneintragungsgesuche

verzeichnen im Berichtsjahr einen

leichten Rückgang.

Nationale Eintragungsgesuche

Nationale Eintragungen

Eingereichte Widersprüche

17

Eintrag verweigert

Entscheid des Bundesgerichts vom

23. Mai 2011 (BGE 137 III 403)

Urteil vom 1. September 2011

(BVGer B-1360/2011)

Beispiele von Verpackungsformen, die

vom IGE als Marken eingetragen wurden

CH 620552CH 618941CH 622492

Geschäftsjahre

Marken 2011/12 2010/11Veränderung in % zum Vorjahr 2009/10 2008/09 2007/08

National

Markenanmeldungen (Gesuche) 15 284 15 972 –4,3 15 602 15 360 17 181

– davon in beschleunigtem Verfahren 988 1 396 –29,2 1 194 1 371 1 820

– davon per E-Filing 14 296 14 724 –2,9 14 673 14 521 15 941

Eintragungen 14 348 14 154 1,4 14 295 14 567 13 855

Hängige Gesuche2 6 139 6 701 –8,4 6 689 7 283 8 503

Verlängerungen 9 359 9 928 –5,7 9 336 9 438 7 718

Widerspruch

Neue Verfahren 639 635 0,6 630 792 738

Abgeschlossene Verfahren 781 727 7,4 720 625 569

Hängige Verfahren2 765 895 –14,5 977 1 060 893

International

Internationale Registrierungen mit Schutz-ausdehnung auf CH inkl. Erneuerungen1 24 331 25 707 –5,4 25 032 24 880 25 383

– davon nach MMP 1 5 408 5 164 4,7 4 447 4 482 4 456

PatenteNationale Patentanmeldungen und Patente

Eingereichte Patentanmeldungen 1 880 2 229 –15,7 2 071 2 038 1 986

– davon nach Herkunft Schweiz 1 512 1 694 –10,7 1 675 1 605 1 633

– davon nach Herkunft Ausland 368 535 –31,2 396 433 353

Erteilte Patente 433 628 –31,1 950 873 738

Erledigte Patentanmeldungen 1 619 1 896 –14,6 2 645 2 579 2 460

Hängige Patentanmeldungen3 7 568 7 252 4,4 6 844 7 231 7 754

In Kraft stehende Patente3 7 138 7 230 –1,3 7 310 7 602 7 709

Europäische Patentanmeldungen und Patente

Beim Institut eingereicht – an das EPA übermittelt 163 203 –19,7 264 256 350

Gesamtzahl der erteilten europäischen Patente 1 – – – – – –

Erteilte europäische Patente mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein1 50 167 43 053 16,5 38 894 36 327 34 379

In Kraft stehende Patente mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein3 90 521 88 317 2,5 86 047 89 419 87 177

Internationale Patentanmeldungen (PCT)

Beim Institut als Anmeldeamt eingereicht und an die WIPO weitergeleitet 304 319 –4,7 341 481 615

Von den Anmeldeämtern insgesamt an das internationale Büro übermittelte Anmeldungen1 0 0 – – – –

DesignsAnzahl Hinterlegungen 905 1 008 –10,2 919 984 1 184

– Anzahl Gegenstände 3 127 3 309 –5,5 3 093 3 759 4 296

Anzahl 2. Verlängerung 657 599 9,7 641 564 444

Anzahl 3. Verlängerung 213 185 15,1 200 217 220

Anzahl 4. Verlängerung 124 136 –8,8 115 89 76

Anzahl 5. Verlängerung 47 35 34,3 58 45 41

Löschungen 704 774 –9,0 822 753 759

In Kraft stehende Designs4 9 533 9 332 2,2 9 094 8 996 8 763

Kalenderjahre

2011 2010Veränderung in % zum Vorjahr 2009 2008 2007

15 432 15 447 –0,1 15 753 16 587 16 424

1 294 1 317 –1,7 1 204 1 704 1 759

14 202 14 334 –0,9 14 984 15 568 14 725

14 525 14 540 –0,1 14 141 15 049 12 403

5 819 6 627 –12,2 7 447 7 916 8 247

9 202 10 155 –9,4 9 132 8 563 8 458

626 668 –6,3 705 776 721

748 655 14,2 744 597 673

851 976 –12,8 946 994 793

25 637 24 865 3,1 24 307 26 193 24 294

5 587 4 652 20,1 4 375 4 610 4 003

2 063 2 192 –5,9 2 017 2 030 2 034

1 616 1 645 –1,8 1 665 1 615 1 664

447 547 –18,3 352 415 370

464 768 –39,6 973 787 737

1 561 2 202 –29,1 2 833 2 399 2 436

7 602 7 035 8,1 6 949 7 668 7 949

7 179 7 232 –0,7 7 324 7 750 7 878

180 251 –28,3 244 316 370

62 120 58 108 6,9 51 969 59 819 54 699

46 433 40 669 14,2 35 096 38 484 33 393

89 206 86 915 2,6 86 849 89 018 88 229

312 328 –4,9 400 542 651

163 628 151 520 8,0 155 607 161 024 150 069

968 956 1,3 911 1 106 1 162

3 296 3 009 9,5 3 572 3 878 4 455

607 626 –3,0 615 509 391

196 209 –6,2 191 235 209

130 135 –3,7 100 80 66

48 38 26,3 49 55 18

741 814 –9,0 785 759 744

9 407 9 177 2,5 9 034 8 907 8 558

Statistischer Überblick

18 19

Sinn sei. Des Weiteren erklärte das IGE,

das nach unten spitz zulaufende Dreieck sei

ein einfaches geometrisches Grundele-

ment, das häufig als Etikettenform verwen-

det werde, und dass dem Ganzen die Unter-

scheidungskraft fehle.

Das BVGer erinnerte daran, dass Formen,

die nicht genügend von dem bei einer

Warenkategorie Erwarteten und Gewohnten

abweichen, nicht als Marken im Gedächt-

nis haften bleiben und erkannt werden. Es

urteilte, dass der Zusammenhang zwischen

der dargestellten Form und Spirituosen-

flaschen klar sei, und stützte die Einschät-

zung des IGE, dass sich diese Darstel-

lung nicht ausreichend von den in der Kate-

gorie der beanspruchten Waren üblichen

Formen unterscheide.

Schliesslich erklärte das BVGer, dass die

von der Beschwerdeführerin vorgeschlagene

Einschränkung der beanspruchten Waren

auf Wodka den zu berücksich tigenden Pro-

duktsektor nicht eingrenze. Da Wodka-

Flaschen in den Regalen von Schweizer Ge-

schäften neben Spirituosen aller Art prä-

sentiert würden, blieben die Wodka-Käufer

durch die Form der Verpackungen alkoholi-

scher Getränke im Allgemeinen beeinflusst.

Verpackungsformen: Marken- oder

Designschutz möglich

Da die Form von Waren oder Verpackungen

meistens nicht als Hinweis auf ein Unter-

nehmen gesehen wird, ist es schwierig,

sie als Marke schützen zu lassen: So trug

das IGE im Berichtsjahr 2011/12 nur

27 dreidimensionale (Schweizer) Marken

ein. Darunter befanden sich hauptsächlich

Verpackungsformen (s. Seite 17).

Der Konsument sieht häufig dank unter-

scheidungskräftiger grafischer oder ver-

baler Elemente auf der dargestellten Form

im gesamten Zeichen einen Hinweis auf

ein bestimmtes Unternehmen und nicht nur

auf irgendeine Ware. Die meisten im Be-

richtsjahr eingetragenen dreidimensionalen

Schweizer Marken enthalten zweidimen-

Eine Änderung in der Methodik der Datenerhebung bei den nationalen Patentanmeldungen und Patenten wurde zwecks besserer Vergleichbarkeit auch auf die Vorjahre angewandt.1 Quellen: EPA, WIPO 3 Per 10.01.2012 bzw. 11.07.20122 Per 04.01.2012 bzw. 04.07.2012 4 Per 31.12.2011 bzw. 30.06.2012

sionale Elemente, die der Marke insgesamt

Unterscheidungskraft verleihen. In diesen

Fällen erstreckt sich der Mar kenschutz

allerdings lediglich auf die zweidimensiona-

len Elemente und nicht auf die Form der

Verpackung selbst.

Die Form einer Verpackung kann auch durch

ein Design in Bezug auf die äussere Form

einer Gestaltung in zwei oder drei Dimen sio-

nen geschützt werden. Ein Design ist

schutzfähig, wenn es neu ist und Eigenart

aufweist. Ein Design ist nicht neu, wenn

den beteiligten Verkehrskreisen ein identi-

sches Design bekannt ist. Eigenart setzt

voraus, dass sich die Verpackung aufgrund

ihres Gesamteindrucks durch wesentliche

Merkmale von bestehenden Gestaltungen

unterscheidet. Der Designschutz ist im

Übrigen ausgeschlossen, wenn das Design

gegen geltendes Recht, die öffentliche

Ordnung oder die guten Sitten verstösst.

Gesuche für die Eintragung von Designs

können beim IGE eingereicht werden. Die-

ses prüft jedoch nicht, ob ein Design neu

ist und Eigenart aufweist. Bei einem Kon-

flikt zwischen zwei hinterlegten Designs

beurteilen die Zivilgerichte die tatsächliche

Neuheit und Eigenart der Gestaltungen.

Ausbau der Datenbank für Waren-

und Dienstleistungslisten

Das Klassifizieren von Waren und Dienst-

leistungen bei der Eintragung von Marken

ist in den letzten Jahren auf internatio-

naler Ebene ziemlich stark in Bewegung

geraten. Auf der einen Seite hat der Sach-

verständigenausschuss der Union von

Nizza durch eine Änderung der Geschäfts-

ordnung beschlossen, Ergänzungen der

Klassifikation von Nizza («Nizzaklassifika-

tion») künftig im Jahresrhythmus als neue

Versionen der geltenden Ausgabe der

Klassifikation in Kraft zu setzen. Neue Aus-

gaben der Nizzaklassifikation (die auch

neue Klassen oder Klassenwechsel enthal-

ten) werden nach wie vor im Regelfall im

Fünfjahresrhythmus in Kraft gesetzt.

Die Publikation der neuen Versionen und

Ausgaben der Nizzaklassifikation durch

die OMPI er folgt in Zukunft nur noch elek-

tronisch. Andererseits sind verschiedene

Ämter bestrebt, den Inhalt ihrer jeweils auto-

nom aufgebauten Klassifikationsdaten-

banken international zu harmonisieren und

so über gemeinsame Datenbestände die

zum Teil stark abweichenden Amtspraxen

einander anzunähern. Die beiden umfang-

reichsten dieser harmonisierten Daten-

banken werden von der OMPI (Goods & Ser-

vices Manager [GSM]) und vom HABM

(Common DataBase, in EuroClass ersicht-

lich [CDB]) geführt. Der Datenbestand des

GSM kann in verschiedene Gruppen auf-

geteilt werden. Zunächst sind darin die Be-

griffe aus der alphabetischen Liste der

Nizzaklassifikation enthalten. Die übrigen

Tätigkeitsbericht 11/12

20

Nizzaklassifikation OMPI

Goods & Services Manager (GSM) Klassifikationshilfe

IGE

HABMCommon DataBase (CDB)

Nizzaklassifikation

OMPI-Praxis

in CDB enthalteneOMPI-Praxis

OMPI-Praxis

in CDB enthalteneOMPI-Praxis

IGE-Praxis

NizzaklassifikationAlphabetische Liste

Begriffe entstammen der OMPI-Praxis im

Rahmen der Prüfung der Gesuche um inter-

nationale Registrierung, wobei ein nicht

unerheblicher Teil dieser Begriffe ebenfalls

in der CDB enthalten ist (Grafik S. 20).

Für das IGE drängte sich aufgrund der

Berührungspunkte über das Madrider Sys-

tem für die internationale Registrierung

von Marken und wegen der ähnlichen Klas-

sifikationspraxis eine Intensivierung

der Zusammenarbeit mit der OMPI auf. Im

abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Mar-

kenabteilung deshalb damit begonnen, die

aktuell rund 40 000 im GSM in Englisch

und Französisch vorhandenen Begriffe auf

ihre IGE-Praxis-Kompatibilität hin zu über-

prüfen. Die praxiskonformen Begriffe wurden

in der Folge in Zusammenarbeit mit dem

Deutschen Patent- und Markenamt und dem

Österreichischen Patentamt auf Deutsch

übersetzt und daraufhin der OMPI zur Auf-

nahme in den GSM übermittelt. Parallel

dazu hat das Italienische Patent- und Mar-

kenamt die GSM-Begriffe auf Italienisch

übersetzt und die OMPI diese Italienisch-

übersetzungen in den GSM übernommen.

Das IGE hat schliesslich eine erste Tranche

dieser praxiskonformen Begriffe in Eng-

lisch, Französisch, Deutsch und Italienisch

in die Klassifikationshilfe übernommen

und bietet diese Begriffe den potenziellen

Anmeldern von Schweizer Marken an.

Per Ende Geschäftsjahr konnte dadurch der

Daten bestand in den Sprachen Deutsch

und Französisch von durchschnittlich knapp

9000 Begriffen auf fast 29 000 Begriffe

erhöht werden. Zusätzlich sind in vergleich-

barer Zahl auch englische Begriffe in

der Klassi fikationshilfe enthalten. Im kom-

menden Geschäftsjahr steht die letzte

Tranche von rund 10 000 GSM-Begriffen zur

inhalt lichen Kontrolle und zur Deutsch-

übersetzung an. Daneben sind die Italie-

nischübersetzungen auf deren Plausibi-

lität hin zu überprüfen.

Den Benützern der Klassifikationshilfe

des IGE bringt diese Zusammenarbeit ver-

Die elektronische Eingabe per E-Mail:

weiterhin ein grosser Erfolg

Seit zwei Jahren ist es beim IGE möglich,

Eingaben auf elektronischem Weg mit einer

einfachen E-Mail fristwahrend und rechts-

verbindlich einzureichen. Am 1. Juli 2011

hat das IGE den Weg der elektronischen

Kommunikation auch im Bereich des Wider-

spruchsverfahrens eingeführt. Pro Tag er-

reichen dort ca. fünf bis zehn Eingaben das

IGE, wenn auch oftmals nur als Garantie

für die Fristwahrung.

Nach dieser Änderung können nun sämtli-

che Anträge und Stellungnahmen in allen

Verfahren des Markenbereichs per E-Mail

übermittelt werden.

Dieses sehr einfache System und die sofor-

tige Rückbestätigung des Eingangs ent-

sprechen ganz offensichtlich den Wünschen

und Anforderungen des heutigen Geschäfts-

verkehrs. Die Nutzung der elektronischen

Einreichung hat sich im letzten Geschäfts-

jahr nochmals gesteigert. Inzwischen erhält

die Markenabteilung bereits über 80 % aller

Anträge und Stellungnahmen per E-Mail auf

die Mail-Adresse [email protected],

in absoluten Zahlen entspricht dies mehr

als 20 000 Eingängen.

Das IGE ist sehr erfreut über diesen Erfolg

und nimmt dies zugleich als Ansporn,

weitere und auf die effektiven Nutzerbedürf-

nisse ausgerichtete Verfahrenserleichte-

rungen anzugehen.

Aktualisierte Markenrichtlinien

Das Institut hat per 1. Juli 2012 seine

Richtlinien in Markensachen aktualisiert

und ergänzt. Dabei wurde in erster Linie

die seit Januar 2011 ergangene Rechtspre-

chung integriert. Seit dem 1. Juli 2011

müssen Hinterleger mit Wohnsitz oder Sitz

im Ausland nicht mehr zwingend einen

Vertreter benennen; es genügt die Bezeich-

nung eines Zustellungsdomizils. Die

Richt linien wurden an diese neue gesetzli-

che Regelung angepasst. Das Kapitel 4

des Teils 1 («Waren und Dienstleistungsver-

schiedene Vorteile. Zunächst einmal

stehen ihnen wesentlich mehr Begriffe zur

Auswahl. Dies erhöht die Wahrschein-

lichkeit, dass ein Schweizer Gesuch eine

vollständig aus Begriffen der Klassifika-

tionshilfe zusammengesetzte Waren- und

Dienstleistungsliste (WDL) enthält. Da-

durch kommt es in den Genuss der «vorge-

zogenen Markenprüfung», ein Verfahren,

das im Falle materiell unproblematischer

Zeichen zu einer Eintragung innerhalb von

sechs Arbeitstagen führt. Hinzu kommt,

dass die Benützer aufgrund der Darstel-

lung in der Klassifikationshilfe bereits

bei der Auswahl der Begriffe erkennen kön-

nen, ob die angezeigten Begriffe der OMPI-

Praxis entsprechen. So können gezielt

Begriffe ausgewählt werden, bei denen im

Falle eines Gesuchs auf internationale

Registrierung die OMPI keine WDL-Bean-

standung erlassen sollte. Schliesslich

ist es aufgrund der im abgelaufenen Ge-

schäftsjahr ebenfalls in die Klassifika-

tionshilfe eingebauten Übersetzungsfunk-

tion möglich, ganze WDL von einer Spra-

che in eine andere zu übersetzen. Dabei

zeichnis») wurde sprachlich überarbeitet

und mit weiteren Beispielen ergänzt,

und das Kapitel 2 in Teil 3 («Internationale

Regis trierung mit Schutzwirkung für die

Schweiz») wurde strukturell überarbeitet.

Weiterbildungsanlass in Genf

Im Berichtsjahr fand in Genf am 27. Juni

2012 die 10. Ausgabe des Seminars

«Neueste Entwicklungen im Markenrecht»

statt, das gemeinsam vom Institut und

dem LES-CH (Licensing Executives Society)

organisiert wird. Der Jubiläumsanlass

war mit über 60 Teilnehmern ein grosser

Erfolg. Themen der Veranstaltung waren

Neuheiten aus dem Markenbereich des Ins-

tituts, der Schutz von berühmten Marken

und die Rechtsprechung bezüglich Google

Adwords. Im Weiteren wurde Bilanz über

die Rechtsprechung sowie die wichtigsten

Entscheide der vergangenen 20 Jahre

seit Inkrafttreten des Schweizerischen Mar-

kenschutzgesetzes gezogen.

Markenrecherche ip-search

im Geschäftsjahr 2011/12 wirkten sich

die Wirtschaftskrise und der Markteintritt

eines neuen Konkurrenten negativ auf

die Entwicklung des Nettoerlöses aus. Die-

ser ging gegenüber dem letzten Berichts-

jahr um rund 9 % zurück.

Um in diesem schwierigen Umfeld wett-

bewerbsfähig zu bleiben, wurden die Qualität

und die Flexibilität der Dienstleistungen des

Instituts gesteigert. Dabei wurde besonders

in die Aktualisierung und Verbesserung

der Datenbank mit den internationalen Ein-

tragungen der WIPO investiert. Dank eines

neu auf dem Format STD66 basierenden

Datenaustauschs verfügt das IGE seit die-

sem Frühling über aktuellste Daten, die

weitestgehend den über ROMARIN veröffent-

lichten Informationen entsprechen.

Mit diesem neuen Importprogramm werden

die Daten ausserdem täglich aktualisiert

und die Markenindexierung für die Recher-

che optimiert.

erfolgt die Übersetzung jedoch nicht wört-

lich, sondern innerhalb von Synonymgrup-

pen («Konzepten») und ausschliesslich

über den Leitbegriff («bevorzugter Begriff»,

siehe Grafik unten).

Zahlreiche der in der Klassifikationshilfe

enthaltenen Begriffe sind aber nach wie

vor nicht übersetzbar. Dies betrifft neben

denjenigen Begriffen, die nicht in allen

Sprachen aus dem GSM übernommen wor-

den sind, vor allem Begriffe aus der inter-

nen IGE-Praxis. Um den Kundennutzen für

Schweizer Anmelder, die parallel ein Gesuch

auf internationale Registrierung stellen

wollen, weiter zu erhöhen, wird die Marken-

abteilung im kommenden Geschäftsjahr

dafür sorgen, dass die am häufigsten in

Gesuchen auf internationale Registrierung

verwendeten Begriffe in deutscher und

französischer Übersetzung verfügbar sind.

Damit sollte es für die Anmelder einer

deutschsprachigen WDL künftig noch leich-

ter werden, diese für ein Gesuch auf inter-

nationale Registrierung auf Französisch zu

übersetzen.

In enger Zusammenarbeit mit mehreren

Kunden wurde ein Arbeitsdokument für

Fachleute erstellt, mit dem diese bei

der Auswertung der Ergebnisse von Mar-

ken recherchen für die Schweiz wertvolle

Zeit gewinnen können. Eine detaillierte

Erklärung dieses neuen Instruments befin-

det sich auf Seite 13 des Berichts. Die

seit Februar verfügbare kostenlose Dienst-

leistung stösst bei den Kunden auf gros-

ses Interesse.

Ein ebenso wichtiges Element ist schliess-

lich auch die Ausbildung der Mitarbeiten-

den, um eine massgeschneiderte Dienst-

leistung und qualitativ einwandfreie Ergeb-

nisse zu gewährleisten.

22

Tätigkeitsbericht 11/12

23

Übersetzungsfunktion in der Klassifika tionshilfe des IGE

Konzept Nr. 123456

Bevorzugte Begriffe (BB)

künstliche Nägel

künstliche Fingernägel

artificial fingernails

artificial nails

false nails unghie posticce ongles postiches

Übersetzung immer in den bevorzugten Begriff

Patentabteilung

Markante Auftragszunahme als grosse

Herausforderung

Das Berichtsjahr war geprägt durch den

anhaltend hohen Auftragseingang bei

den Recherchedienstleistungen und die

nach wie vor kritische Ressourcensitua-

tion. Im Jahr 2008 zwangen die ange-

spannte finanzielle Situation des Instituts

einerseits und der rezessionsbedingte

Auftragsrückgang andererseits die Patent-

abteilung zu klaren Massnahmen. Unter

anderem wurde ein Personalstopp be-

schlossen. In der Folge reduzierte sich

der Personalbestand der Patentabteilung

durch natürliche Abgänge stetig. Der

markante Anstieg der kommerziellen

Recherchen im Geschäftsjahr 2010/11

wurde deshalb zur grossen Herausfor-

derung. Zwar wurde Ende 2010 die Rekru-

tierung von neuen Mitarbeitenden be-

schlossen, worauf im Juni 2011 vier und

im Januar 2012 ein weiterer neuer Kol-

lege begrüsst werden konnten. Die lange

und intensive Ausbildung und Einarbei-

tungszeit führten jedoch dazu, dass die

Kapazitäten erst seit Mitte des Berichts-

jahres langsam wieder auf den aktuell

benötigten Wert anstiegen.

Als Folge dieser Entwicklung mussten

alle Arbeiten konsequent priorisiert und

not wendige Investitionen, zum Beispiel

in die Weiter bildung der Mitarbeitenden,

ver schoben werden. Selbst die Sach-

prüfung der CH-Patentanmeldungen wurde

tem porär auf ein Minimum reduziert.

Seit Anfang 2012 wird diesem Bereich

nun wieder die notwendige Priorität zuge-

ordnet. Die Prüftätigkeit wurde wieder

hochgefahren, was sich allerdings noch

nicht in den Outputzahlen zeigt, weil

die entsprechenden Verfahren am Laufen

sind.

Entwicklung des Patentverfahrens

Mit dem nationalen und dem Europäischen

Patentverfahren stehen dem Anmelder

grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen, in

der Schweiz ein Patent zu erlangen. In

ihrer Wirkung unterscheiden sich diese Mög-

lichkeiten nicht, beide führen – die Erfül-

lung der geprüften Erfordernisse voraus-

gesetzt – zu einem Monopolrecht in der

Schweiz. Europäische Patente werden

in einem strengen Verfahren auf Neuheit

und erfinderische Tätigkeit geprüft.

Die Wahrscheinlichkeit ist also hoch, dass

diese sich auch vor Gericht als rechtsbe-

ständig erweisen. Nationale Patente unter-

liegen dieser Prüfung hingegen nicht,

vermutlich werden also viele Schweizer

Patente erteilt, die nicht neu oder nicht

erfinderisch sind. Die Rechtsbeständigkeit

dieser Patente infrage zu stellen, obliegt

allfällig betroffenen Dritten. Andererseits

besteht das Bedürfnis vor allem vonseiten

der KMU nach einem einfachen und kos-

tengünstigen Schutzrecht, um technische

Entwicklungen wirkungsvoll schützen zu

können.

Die Direktion hat deshalb an ihrer Klausur

im Januar beschlossen, die nationale

Patentstrategie mit Stossrichtung auf die

Einführung eines Gebrauchsmusters

und eines vollgeprüften Patents weiterzu-

entwickeln. Vorerst werden nun die Be-

dürfnisse der Stakeholder abgeklärt und

die Positionen der politischen Kräfte

ermittelt. Zudem werden die bestehenden

ausländischen Systeme analysiert und

die Vor- und Nachteile abgewogen. Insbe-

sondere die Ausgestaltung von Gebrauchs-

mustern, sogenannten «kleinen Patenten»

mit reduzierten Anforderungen an die Prü-

fung, aber auch reduziertem Schutzum -

fang, sind in den einzelnen Ländern recht

unterschiedlich geregelt.

Um den politischen Entscheidungsträgern

auch im Hinblick auf das einheitliche

Patent der EU alle Möglichkeiten offenzu-

halten, hat die Patentabteilung seit eini-

ger Zeit begonnen, das für die Einführung

einer Vollprüfung benötigte Know-how

auf zubauen. Dies wird unter anderem mit

entsprechenden Ausbildungen durch

erfahrene Patentprüfer des Europäischen

Patentamtes erreicht. Die notwendige

Praxis wird dank der Zusammenarbeit mit

der WIPO aufgebaut. Seit Anfang 2011

verfasst das Institut im Rahmen der inter-

na tionalen Zusammenarbeit Recherchen

und erste Prüfentscheide für Entwicklungs-

länder.

Patentprüfung

Im Berichtsjahr ist die Anzahl nationa-

ler Patentanmeldungen auf 1880 gesun-

ken und liegt damit, nach einem über-

durchschnittlich hohen Aufkommen von

2229 Anmeldungen im Geschäftsjahr

2010/11, wieder deutlich unter dem Durch-

schnitt der letzten Jahre. Der relativ

starke Rückgang hat sich insbesondere

ab Ende Kalenderjahr 2011 manifes-

tiert und ist wahrscheinlich eine Folge

der internationalen Finanzkrise.

Wegen der vor allem in der ersten Hälfte

des Berichtsjahres fehlenden Ressourcen

lag die Anzahl der technischen Erledigun-

gen auch in diesem Jahr mit 510 deutlich

unter Plan. Die Fristen bis zum ersten

technischen Bescheid und die Pendenzen

sind entsprechend weiter angestiegen.

Erfreulicherweise konnten trotz dieser Res-

sourcenengpässe alle beschleunigten

Prüfungen fristgerecht bearbeitet werden.

Seit Anfang 2012 hat sich die Situation

durch die neuen Mitarbeitenden merklich

entspannt und das normale Prüfvolumen

wird allmählich wieder erreicht.

Patent- und Technologierecherchen

Im Bereich der kommerziellen Dienstleis-

tungen wurde der Umsatz auf einen erneu-

ten Rekordwert von 4,5 Millionen Franken

gesteigert. Der Gewinn lag in diesem Jahr

sogar knapp über 1 Million Franken. Ermög-

licht haben dieses gute Ergebnis der an-

24

Tätigkeitsbericht 11/12

Tätigkeitsbericht 11/12

26 27

haltend grosse Bedarf an qualitativ hoch-

wer tigen Recherchedienstleistungen und

die gute Reputation sowie der hohe Bekannt-

heitsgrad des IGE in diesem Markt.

Wegen der Frankenstärke sind die Dienst-

leistungen des Instituts im Euroraum

deutlich teurer geworden. Umso positiver

ist der Umstand zu werten, dass der

Umsatz insbesondere in Deutschland über-

durchschnittlich gewachsen ist und die

Durchschnittspreise pro Auftrag im gewohn-

ten Umfang erzielt werden konnten.

Dank der Zusammenarbeit mit der Kom-

mission für Technologie und Innovation

(KTI) im Rahmen der Massnahmen gegen

den starken Schweizer Franken konnte

die Anzahl der durchgeführten begleiteten

Recherchen um 25 % auf über 540 gestei-

gert werden. Aufgrund der zunehmenden

personellen Kapazitäten wurden die Rück-

stände bei der Bearbeitung von Recher-

chen zur schweizerischen Patentanmeldung

seit Mitte des Geschäftsjahres allmählich

abgebaut. Die normale Liefer frist von drei

Monaten – auf Wunsch auch bereits nach

einem Monat – kann inzwischen wieder

garantiert werden. Im Geschäftsjahr 2011/

12 wurden knapp 300 Recherchen zur

schweizerischen Patentanmeldung erle-

digt. Im Rahmen eines Programms der

WIPO wurden weitere Recherche- und Prüf-

bescheide für nationale Patentanmel-

dungen aus Entwicklungsländern erstellt.

Neben der Stärkung des Patentsystems

und der Rechtssicherheit weltweit wird

dadurch die Kompetenz der Patentexper-

ten zur Vollprüfung von Patenten auf

Neuheit und erfinderische Tätigkeit aus-

gebaut.

Die verbesserte Ressourcensituation er-

laubt es ausserdem, weitere Massnah-

men zur Stärkung und Steigerung der Quali-

tät der Dienstleistungen des IGE zu pla-

nen. So wurde mit dem Österreichischen

Patentamt ein regelmässiger Austausch

in Qua litätsfragen vereinbart und die Weiter-

bildung der Patentexperten wird im neuen

Geschäftsjahr intensiviert. Das Vieraugen-

prinzip bei jeder Recherche wird mit

der Durchführung von Zweitrecherchen bei

besonders anspruchsvollen Fragestellun-

gen ergänzt und ausgebaut. Der Wissens-

austausch unter den Mitarbeitenden soll

weiter verbessert werden. Diese konse-

quente Fokussierung auf die Qualität so-

wie die Umsetzung eines ganzheitlichen

Qualitätsansatzes dient auch zukünftig als

Grundlage, um unverändert hochwertige

Dienstleistungen für Anmelder und Kunden

von Informationsdienstleistungen zu er-

bringen.

Design

Das Designgesetz (DesG) feierte Ende des

Berichtsjahres sein 10-jähriges Bestehen.

Rückblickend darf festgestellt werden, dass

die an dieses Gesetz verknüpften Vorgaben

des Bundesrates vollumfänglich erfüllt

wurden. Zahlreiche positive Rückmeldun-

gen bestätigen, dass im Designbereich

ein rasches, einfaches und günstiges Hin-

ter legungsverfahren realisiert wurde.

Nach einer Zunahme um 10 % im letzten

Geschäftsjahr verzeichneten die Anmeldun-

gen im Berichtsjahr einen Rückgang um

10 % auf 905 Neueintragungen. Erfreulich

ist die stets hohe Anzahl von Schutzrechts-

verlängerungen, die den Schluss zulassen,

dass zahlreiche Designs kurzfristigen

Modetrends trotzen und länger aufrecht-

erhalten werden.

Die Beliebtheit der kostenlosen Dienst-

leistungen, wie zum Beispiel das Aus-

stellen von Prioritätsbelegen, Informations-

auskünfte und Mutationen, ist auf einem

hohen Niveau konstant geblieben. Täglich

werden eine stattliche Anzahl von tele -

fonischen und elektronischen Anfragen er-

ledigt, sodass die vorwiegend privaten

Designerinnen und Designer die gewünsch-

ten und notwendigen Informationen rasch

und kompetent erhalten.

Recht & Internationales

Die Abteilung Recht & Internationales ist

primär für die Politikvorbereitung zugunsten

des Bundes zuständig. Die vorliegende

Berichterstattung vermittelt einen Überblick

über die wichtigsten Entwicklungen in die-

sem Bereich. Über den aktuellen Stand aller

Geschäfte informiert das Institut auf sei-

ner Website (www.ige.ch/Juristische Infos),

mit dem dort abonnierbaren elektroni-

schen Newsletter und auf der «Seite des

Instituts» in der sic! – Zeitschrift für Im-

materialgüter-, Informations- und Wettbe-

werbsrecht.

Swissness

Die sogenannte «Swissness»-Vorlage soll

im Interesse der Hersteller bzw. Erbringer

von schweizerischen Waren und Dienst-

leistungen sowie der Abnehmer den Schutz

der Herkunftsbezeichnung «Schweiz»

und des Schweizer Kreuzes stärken und

deren Wert auch langfristig erhalten.

Das Herzstück bilden präzisere Regeln

im Markenschutzgesetz, unter welchen

Voraussetzungen ein Produkt oder eine

Dienstleistung als «schweizerisch» bezeich-

net werden darf. Werden diese Regeln

eingehalten, so dürfen neu auch Waren –

und nicht mehr nur Dienstleistungen –

mit dem Schweizer Kreuz versehen werden;

das Schweizer Wappen bleibt dagegen

grundsätzlich weiterhin dem Gemeinwesen

vorbehalten. Die Möglichkeit, auch nicht-

landwirtschaftliche geogra fische Angaben

(z. B. «Genève» für Uhren) in ein neues

Register und gestützt darauf als geografi-

sche Marke einzutragen, erlaubt es den

interessierten Branchen, einen offiziellen

Schutztitel in der Schweiz zu erhalten. Das

vereinfacht die künftige Erlangung und

Durchsetzung des Schutzes insbesondere

auch im Ausland deutlich.

Im März 2012 hat der Nationalrat die Vor-

lage zuhanden des Ständerats verabschie-

det. Dabei folgt er bei der Totalrevision

des Wappenschutzgesetzes ganz und bei

der Revision des Markenschutzgesetzes

in weiten Teilen dem Bundesrat. Für Lebens-

mittel hingegen sieht er für stark und für

schwach verarbeitete Lebensmittel unter-

schiedliche Anforderungen vor, damit diese

als Schweizer Produkte ausgelobt werden

können. Bei stark verarbeiteten Lebensmit-

teln und bei Industrieprodukten sollen für

die Herstellungskosten zusätzlich nicht nur

die Forschungs- und Entwicklungskosten,

sondern auch offiziell geregelte Qualitäts-

und Zertifizierungskosten einbezogen

werden können. Für Dienstleistungen

schlägt der Nationalrat – mit Unterstützung

des Bundesrats – eine Regelung vor, die

dem Konzernprivileg Rechnung trägt und

gleichzeitig das Missbrauchsrisiko ein-

dämmt. Die Rechtskommission des Stän-

derats hat ihre Beratungen zur Swissness-

Vorlage im Juni 2012 abgeschlossen.

Sie spricht sich in allen zentralen Punkten

für die Lösung des Bundesrats aus und

damit insbesondere auch gegen die vom

Nationalrat vorgenommene Unterteilung in

stark und schwach verarbeitete Lebens-

mittel. Der Ständerat will sich in der Herbst-

session mit der Vorlage befassen. Die Her-

ausforderung für das Parlament in dem

sich abzeichnenden Differenzbereinigungs-

verfahren wird darin liegen, einen politi-

schen Kompromiss zu finden, der praxisnah

und umsetzbar bleibt und gleichzeitig dem

parlamentarischen Mandat nach angemes-

sener Schutzverstärkung Rechnung trägt.

Verbesserter Schutz für Schauspieler

Zwölf Jahre nach dem Scheitern einer ers-

ten Diplomatischen Konferenz und nach

zähen Verhandlungen war ein zweiter Anlauf

nun von Erfolg gekrönt. Am 24. Juni 2012

wurde das Beijing-Abkommen über audio-

Verwertungs-

gesellschaft

SUISA SUISSIMAGE PROLITTERIS SSA SWISSPERFORM

Gründungsjahr 1923 1981 1974 1986 1993

Repertoire Werke nicht

theatralischer

Musik

Audiovisuelle

Werke

Literarische und

dramatische Werke

sowie Werke der

bildenden Kunst

Wortdramatische,

musikdramatische

und audiovisuelle

Werke

Vergütungsansprüche

im Bereich der

verwandten Schutz-

rechte

Mitglieder Komponisten,

Textautoren und

Musikverleger

Drehbuchautoren,

Regisseure,

Produzenten und

andere Rechte -

inhaber der Film-

branche

Schriftsteller, Jour-

nalisten, bildende

Künstler, Fotografen,

Grafiker, Architekten,

Buch-, Zeitungs- und

Zeitschriften verlage

sowie Kunstverlage

Dramatiker,

Komponisten,

Drehbuchautoren

und Regisseure

Ausübende Künstler,

Produzenten von

Tonträgern und Ton-

bildträgern sowie

Sendeunternehmen

Anzahl Mitglieder 30 294 2710 10 577 2341 9817

Einnahmen aus

der Verwertung von

Rechten in CHF

2010 133 247 000 48 846 000 34 850 000 19 355 000 42 399 000

2011 136 238 000 51 565 000 32 300 000 19 472 000 43 527 000

Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften im Überblick

28 29

visuelle Darbietungen angenommen. Damit

werden die Schauspieler im internationa-

len Verhältnis den bereits durch das WPPT

geschützten Tonkünstlern gleichgestellt

und eine stossende Ungleichbehandlung

behoben. Der Schweizer Gesetzgeber hat

bereits bei der Umsetzung der WPPT in

der Teilrevision des Urheberrechts gesetzes

von 2008 den Schauspielern und den Ton-

künstlern dasselbe Schutz niveau gewährt,

sodass der auf interna tio naler Ebene ver-

besserte Interpretenschutz zu keiner Ände-

rung des nationalen Rechts führt.

Bekämpfung von Fälschung und

Piraterie

Der Verein STOP PIRACY, der Schweizer

Behörden, Wirtschaft und Konsumenten

unter einem Dach vereint, führte sein

Engagement gegen Fälschung und Pirate-

rie weiter. Höhepunkt der letztjährigen

Aktivitäten war die Kampagne «Illegale Medi-

kamente haben eine schmutzige Vergan-

genheit und sind tödlich», welche mit Plaka-

ten in vielen Schweizer Bahnhöfen und

Apotheken eine starke Präsenz markierte.

Der TV-Spot zur Kampagne rüttelte die

Internetnutzer auf, die durch Onlinebestel-

lungen von Medikamenten im Internet

russisches Roulette spielen. Daneben enga-

gierte sich STOP PIRACY insbesondere

für die Information der Schweizer Reisen-

den, einerseits durch eine Aktionswoche

zu Beginn der Sommerferien am Flughafen

Genf, andererseits durch einen Aufklä-

rungsstand an der Ferienmesse St. Gallen.

Das Abkommen gegen Fälschung und

Piraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agree-

ment – ACTA) soll auf internationaler

Ebene die Bekämpfung der gross angeleg-

ten und kommerziell orientierten Fäl-

schung und Piraterie verbessern und die

internationale Zusammenarbeit unter

den Mitgliedstaaten vertiefen. Das Abkom-

men wurde im Berichtsjahr von acht Staa-

ten (Australien, Japan, Kanada, Marokko,

Neuseeland, Singapur, Südkorea und den

Vereinigten Staaten) sowie von der EU

und 22 ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet.

Seit dem Abschluss der Verhandlungen

hat die Kritik an ACTA insbesondere in euro-

päischen Staaten stark zugenommen.

Es bestehen Bedenken über mögliche Aus-

wirkungen des Abkommens auf die Mei-

nungsäusserungs- und Informationsfreiheit

sowie den Datenschutz. Obwohl das ACTA-

Abkommen diese Grundrechte explizit

an erkennt, hat das EU-Parlament die Ratifi-

kation von ACTA im Sommer 2012 abge-

lehnt. Der Bundesrat hat auf eine Anfrage

der aussenpolitischen Kommission erklärt,

dass er diese neuen Entwicklungen bei

seinem Entscheid über die mögliche Unter-

zeichnung von ACTA angemessen berück-

sichtigen wird.

Aufsicht über die urheberrechtlichen

Verwertungsgesellschaften

Im Berichtsjahr ist das IGE drei Anzeigen

gegen Verwertungsgesellschaften wegen

Pflichtverletzungen nachgegangen. In einem

Verfahren konnte keine Pflichtverletzung

festgestellt werden. Die beiden anderen Ver-

fahren sind noch hängig. Wie im Vorjahr

an dieser Stelle berichtet, hat das IGE eine

Anzeige gegen die SUISA als Vertreterin

aller Verwertungsgesellschaften, die sich

auf den Einzug von Vergütungen für die

Radio- und Fernsehnutzung in Hotel- und

Spitalzimmern sowie in Ferienhäusern

und Ferienwohnungen bezog (GT 3a), gut-

geheissen. Das Verfahren ist nun beim

Bundesgericht hängig.

Europäische Patentorganisation

Die Verhandlungen in der EU über ein «ein-

heitliches Patent» («Unitary Patent») und

die damit verbundene einheitliche Patent-

gerichtsbarkeit («Unified Patent Court»;

UPC) wurden weitergeführt. Am EU-Gipfel-

treffen Ende Juni konnte zur umstrittenen

Frage des Sitzes des UPC ein Kompromiss

gefunden werden: Der Sitz der zentralen

Kammer des erstinstanzlichen Gerichts-

hofes soll nun, einschliesslich des Büros des

Präsidenten, in Paris angesiedelt werden.

Eine erste spezialisierte Abteilung der Zen-

tralkammer für Patente im chemischen

und pharmazeutischen Bereich hat London

erhalten, während eine zweite speziali-

sierte Abteilung der zentralen Kammer für

Mechanik in München sein soll. Die zwei

Verordnungen zum einheitlichen Patent wur-

den dann aber vom EU-Parlament nicht ver-

abschiedet, da die Staats- und Regierungs-

chefs zugunsten des Kompromisses eine

der beiden Verordnungen abgeändert hatten.

Die Verabschiedung ist nun bis auf Weite-

res verschoben. Auch wenn die Teilnahme

der Schweiz an diesem neuen Regime

klar ausgeschlossen ist, werden die Entwick-

lungen weiterverfolgt. Es liegt nämlich in

ihrem Interesse, dass die entsprechenden

Aufgaben des Europäischen Patentamts

(EPA) von der Gruppe der 25 teilnehmenden

EU-Staaten kostendeckend abgegolten

werden, sodass keine direkte Belastung

für die nicht beteiligten Staaten wie die

Schweiz erfolgt. Diese Position wird auch

vom Präsidenten des EPA vertreten.

Nach der Revision des Patentgesetzes

in den Vereinigten Staaten («America Invents

Act») setzt sich das EPA für die Harmoni-

sierung des Patentrechts im Rahmen der

sogenannten Tegernsee-Gruppe ein, zu der

die Vereinigten Staaten, Japan und einige

europäische Staaten gehören, nicht aber

die Schweiz. Die Tegernsee-Gruppe wurde

als Expertengremium mit der begrenzten

Aufgabe geschaffen, die tech nischen Vorbe-

reitungen für die geplanten Gespräche zu

treffen. Das Mandat der Gruppe erstreckt

sich aber nicht auf Verhandlungen über

materiell-rechtliche Fragen zur Harmonisie-

rung des Patentrechts. Die Schweiz unter-

stützt dieses Vorgehen.

Weltorganisation für geistiges Eigentum

Die WIPO beendete das Berichtsjahr mit

einem grossen Erfolg: An einer diplomati-

schen Konferenz in Beijing im Juni 2012

Tätigkeitsbericht 11/12

wurde das Beijing-Abkommen über audio-

visuelle Darbietungen geschlossen. Die

Unterzeichnung dieses Vertrags und seine

bereits hohe Akzeptanz in den verschie-

denen Regionen der Welt belegen, dass die

WIPO in der Lage ist, multilaterale Stan-

dards zu entwickeln, wenn rein dogmatische

Haltungen überwunden werden können.

Es bleibt daher zu hoffen, dass die in Beijing

vorherrschende Atmosphäre des gegensei-

tigen Zuhörens, des Dialogs und der Zusam-

menarbeit anhält und in naher Zukunft

zum Abschluss weiterer erwarteter Abkom-

men führt, beispielsweise in den Bereichen

Urheberrechte (Rundfunkveranstalter oder

Ausnahmen für Sehbehinderte) und Designs

sowie im Zwischenstaatlichen Komitee für

Geistiges Eigentum und genetische Ressour-

cen, traditionelles Wissen und Folklore.

Organisationsintern setzte der Generaldirek-

tor im Rahmen seines Programms für eine

strategische Neuausrichtung die Reformen

im Sekretariat fort. Auf operativer Ebene

sind die Modernisierungen bei den von der

WIPO verwalteten internationalen Regis-

trierungssystemen (PCT, Madrid, Den Haag

und Lissabon) positiv und bleiben von

grösster Bedeutung.

Die Schweiz beteiligt sich weiterhin aktiv an

den Arbeiten der WIPO und unterstützt die

Initiativen zur Stärkung der Registrierungs-

Unionen und die ausgewogene Entwick-

lung des internationalen Rechtsrahmens

sowie die Entwicklungsaktivitäten, die

einen zunehmend wichtigen Teil der WIPO-

Tätigkeiten bilden.

Welthandelsorganisation/

TRIPS-Abkommen

Nun ist klar, dass die 10-jährigen Doha-

Verhandlungen der WTO gescheitert sind.

Noch ist ungewiss, was mit den bisheri-

gen Verhandlungsvorschlägen und -texten

passieren wird, ob sie ad acta gelegt

werden oder doch die Basis für später wie-

der aufzunehmende Gespräche bleiben.

Das trifft auch für den Vorschlag der

Schweiz zu, einen besseren Schutz für geo-

grafische Herkunftsangaben im TRIPS-

Abkommen zu erreichen. Die Schweiz wird

nun mit der Allianz gleichgesinnter WTO-

Mitgliedstaaten prüfen, wie dieses Anliegen

in der WTO und darüber hinaus vorange-

bracht werden kann.

Andere internationale Organisationen

Die Weltgesundheitsorganisation WHO

nahm an ihrer 65. Generalversammlung

Kenntnis von den Arbeiten der Experten-

gruppe im Bereich der Koordination und

Finanzierung von Forschung und Entwick-

lung in Sachen Arzneimittel für Krank-

heiten, welche vornehmlich arme Länder

belasten. Der Patentschutz wirkt als An-

reiz für die Erforschung und Entwicklung

innovativer Medikamente, wenn ein wirt-

schaftlicher Markt für das Produkt vorhan-

den ist, in dem während der Patentschutz-

frist die Kosten für die Innovationstätig-

keit wieder eingespielt und ein Gewinn er-

zielt werden kann. Im Bereich der soge-

nannten «neglected diseases», Krankheiten

also, welche primär in Entwicklungsländern

auftreten und arme Bevölkerungsschichten

betreffen, besteht kein solcher Markt. Die

WHO-Mitgliedstaaten wollen deshalb prü-

fen, ob an der nächsten Weltgesundheits-

versammlung diplomatische Verhandlun-

gen lanciert werden sollen zur Ausarbei-

tung einer internationalen Konven tion, wel-

che die Finanzierung der Forschung und

Entwicklung von Medikamenten für solche

«neglected diseases» zum Ziel hätte.

Plurilaterale und bilaterale Handels-

abkommen

Die Schweiz führt derzeit Freihandelsab-

kommensverhandlungen bilateral mit China

und im Rahmen der Europäischen Frei -

handelsassoziation (EFTA) mit Indien, Indo-

nesien, der Zollunion Russland, Belarus

und Kasachstan, mit Vietnam sowie einer

Gruppe zentralamerikanischer Staaten

(Costa Rica, Guatemala, Honduras,

Panama). In diesen Verhandlungen stellt

das Institut in der Schweizer und EFTA-

Delegation jeweils die Verhandlungsführung

für das Kapitel zum Geistigen Eigentum

sicher. So wie das TRIPS-Abkommen der

WTO für die Rolle eines angemessenen

Schutzes des Geistigen Eigentums im mul-

tilateralen Welthandel steht, kommt auch

im durch ein Freihandelsabkommen ver-

tieften bilateralen Handel solchen Schutz-

bestimmungen wichtige Bedeutung zu.

Bilaterale Dialoge

Auf der Basis eines Memorandum of Under-

standing mit China aus dem Jahr 2007

wurde der Dialog zum Schutz des Geistigen

Eigentums mit diesem für die Schweizer

Wirtschaft zentralen Schwellenland fortge-

führt. Im November 2011 fand das 5. bila-

terale Arbeitstreffen mit China in Beijing

statt, wobei auch ein Roundtable organisiert

wurde, an dem Vertreter der Industrie und

Wirtschaftsunternehmen ihre Probleme und

Anliegen direkt mit den staatlichen Ver-

tretern Chinas und der Schweiz erörtern

konnten.

Im Herbst 2011 ist zudem das bilaterale

Abkommen Schweiz–Russland über den

gegenseitigen Schutz geografischer Anga-

ben in Kraft getreten. Die beiden Länder

gewähren sich einen Schutz ihrer geogra fi-

schen Angaben, der weit über das inter-

nationale Niveau hinausgeht und damit

mehr Rechtssicherheit für den bilateralen

Handel mit solchen Produkten bietet.

Das Abkommen enthält zudem Listen mit

Bezeichnungen, welche die beiden Län-

der gegenseitig verbindlich als geografische

Angaben anerkennen.

Internationale Kooperation

Die vom Staatssekretariat für Wirtschaft

(SECO) finanzierten Projekte mit Ghana

(Modernisierung des rechtlichen Rahmens

und der Institutionen im Bereich des

Geistigen Eigentums), Laos (Vorbereitung

WTO/TRIPS-Beitritt, Süd-Süd-Koopera-

30

Tätigkeitsbericht 11/12

tion mit Vietnam) und Serbien (TRIPS-Kom-

patibilität der nationalen Gesetzgebung,

geografische Angaben) wurden weiterge-

führt. Neu angegangen wurden ebenfalls

durch das SECO finanzierte Projekte mit

Indonesien (Capacity Building, geografische

Angaben) und Bangladesch (Entwicklung

des IP-Systems im TRIPS-Rahmen, geogra-

fische Angaben, traditionelles Wissen).

Zudem wurde die Planung von neuen Pro-

jekten mit Tadschikistan und Kolumbien

aufgenommen.

Schulung

Im Berichtsjahr wurden 122 Kurse – um-

gerechnet etwa 234 Kurstage – für kleine

und mittlere Unternehmen, Technoparks,

Fachhochschulen, Hochschulen und Schu-

len sowie für Verbände durchgeführt.

Insgesamt nahmen rund 3400 Personen

teil. Daneben wurden drei Workshops

in deutscher, französischer und englischer

Sprache in Bern, Genf und Zürich zu den

im Jahre 2013 erfolgenden Änderungen im

US-Patentgesetz durchgeführt. Das Insti-

tut gewährleistet eine Präsenz in den meis-

ten Universitäten der Schweiz, um das

Bewusstsein für die Vorzüge eines ausge-

wogenen Immaterialgüterrechtssystems

zu schärfen. Insbesondere wurden mit den

Technischen Transferstellen der ETH

und der Uni Lausanne zwei Tageskurse zum

Thema «Innovation und IP» für Doktoran-

den organisiert. Erstmals führte die Schu-

lung einen Kundenbindungsanlass durch,

bei welchem die Teilnehmer über die neuen

Kurse im Geschäftsjahr 2012/13 infor-

miert wurden.

32 33

Organigramm

Roland Grossenbacher

DirektorFelix Addor Alban Fischer Eric Meier Ueli Buri Daniel Ingold

a.i.

Recht & Inter-

nationales Patente MarkenStabs-

abteilung Informatik

Stab

Theodor Nyfeler

Prozessleitung

Theodor Nyfeler

Pascal Weibel

Patentadministration

Rolf Hofstetter

Patentexperten Team 1

Beda Bischof

Patentexperten Team 2

Yvonne Schumacher

Patentexperten Team 3

Peter Bruns

Designs ⁄ Topografien

Beat Schiesser

Stab

Melchior Caduff

Markenrecherche

Sylviane Darbellay

Markenadministration

Brigitte Bolli Jost

Markenprüfung 1

Stefan Fraefel

Markenprüfung 2

Alexander Pfister

Markenprüfung 3

Marc Burki

Markenprüfung 4

Jane Bessmann

Widerspruchsverfahren

Regina Scartazzini Ditsch

Personal

Daniela Pfander

Contact-Center

Marco Andreose

Direktionssekretariat

und Infrastruktur

Rolf Plattner

Finanz- und Rechnungs-

wesen ⁄ Controlling

Kerstin Tischler

Kommunikation

Lorenzetta Zaugg

Sprachdienst

Natascha Muther Devaud

IS-Operations

Rolf Leuenberger

Software-

Entwicklung

Christian Zandee

Customer

Management

Daniel Ingold

Direktion

Institutsrat und Revisionsstelle

Der Institutsrat

Felix Hunziker-Blum

Präsident, Dr. iur., Rechtsanwalt,

Schaffhausen

Claudia Bolla-Vincenz

Dr. iur., Rechtsanwältin, Bern

Roman Boutellier

Prof. Dr. sc. math., Professor für Inno-

vations- und Technologie management

ETH Zürich, Zürich

Matthias Ramsauer

Fürsprecher, Generalsekretär EJPD, Bern

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumen-

tenschutz, Sumiswald

Beat Weibel

Leiter Intellectual Property ABB Asea

Brown Boveri Ltd. und ABB Ltd., Zürich

Der Institutsrat

Der Institutsrat wird vom Bundesrat gewählt und ist im Bereich der Betriebs führung das oberste Steuerungsorgan des IGE.

Er genehmigt den Voranschlag, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Er erlässt die Gebührenordnung des IGE und bestimmt

die Zusammensetzung der Direktion (ohne Direktor). Der Institutsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Die Zugehörigkeit der Mitglieder des Institutsrats zu obersten Leitungsorganen anderer Unternehmen und Anstalten des öffentlichen

oder privaten Rechts ist auf der Website des IGE (www.ige.ch, Rubrik «Über uns > Institut > Organigramm») veröffentlicht.

Die Revisionsstelle

Die Revisionsstelle überprüft die Rechnungsführung und erstattet dem Institutsrat Bericht. Als Revisionsstelle wurde vom Bundesrat

die Eidgenössische Finanzkontrolle gewählt.

Stand 1. November 2012

Alexandra Frei

Patentanwältin VSP, Zollikon

Jean-Pierre Maeder

Fürsprecher, Vizedirektor Nestec AG,

Group Head of Trademarks Nestlé,

Vevey

Vincenzo M. Pedrazzini

lic. iur., Wollerau

Stabsstelle Ökonomie

Hansueli Stamm

Internationale Handels-

beziehungen

Mathias Schäli

Nachhaltige

Entwicklung und Inter-

nationale Kooperation

Martin Girsberger

Schulung

Matthias Käch

Rechtsdienst

Allgemeines Recht

Jürg Herren

Rechtsdienst

Patente und Designs

Pascal Fehlbaum

Rechtsdienst

Marken

Anja Herren

Rechtsdienst

Urheberrecht

Emanuel Meyer

zeitigen Zinsniveaus praktisch wegge fallen

sind; mit einer Erholung ist in absehbarer

Zeit nicht zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund müssen die An-

nahmen, welche das Ausmass der früher

erfolgten massiven Gebührensenkungen

bestimmten, im Nachhinein als zu optimis-

tisch beurteilt werden. Die nunmehr erfor-

derliche Anpassung an die zwischenzeitli-

che Entwicklung soll auch genutzt werden,

um die Struktur der Patentjahresgebüh-

ren progressiv auszugestalten, wie das in

ganz Europa und auch weltweit üblich ist.

Dadurch wird die Gebührenbelastung in

der durch Unsicherheit geprägten Anfangs-

phase tief gehalten, während für reifere

Patente, deren Erfolg sich schon realisiert

hat oder zumindest abzeichnet, höhere

Gebühren verlangt werden. In der Schweiz

verläuft die Kurve derzeit sehr flach bzw.

in wenigen Stufen mit geringer Steigerung;

zudem ist auch die Gesamtbelastung

über die volle mögliche Lebensdauer eines

Die Einnahmen lagen erneut unter den

Erwartungen, weil die Jahresgebühren für

Europäische Patente wiederum spärlicher

flossen als vorgesehen. Die Ursache da-

für liegt primär darin, dass immer weniger

Europäische Patente in der Schweiz vali-

diert und aufrechterhalten werden. Dieser

Trend dürfte anhalten und sich verstär-

ken. Die steigenden Einnahmen aus freien

Dienstleistungen vermögen dies nicht

annähernd zu kompensieren.

Bei der letzten Gebührensenkung war

diese Entwicklung noch nicht vorhersehbar.

Damals ging man entsprechend den Pro-

gnosen des Europäischen Patentamts von

einem dauerhaft starken Zuwachs der für

die Schweiz gültigen Europäischen Patente

aus. Ebenso wenig war damals bekannt,

dass das Institut jährlich bis zu 2 Mio. CHF

für das neu geschaffene Bundespatent-

gericht würde aufwenden müssen. Zudem

ging man von bedeutenden Finanzerträ-

gen aus, während diese aufgrund des der-

Jahresrechnung 11/12

35

Das Geschäftsjahr 2O11/12 schliesst mit einem Verlust von knapp 6,4 Mio. CHF ab. Gut die Hälfte davon entfällt auf eine ausserordentliche Abschreibung. Die verbleibenden rund 3 Mio. CHF stellen ein strukturelles Defizit dar, das sich ohne Gebührenerhöhung nicht beseitigen lässt, sondern im Gegenteil weiter anwachsen würde.

Anhaltendes strukturelles Defizit

37

(in TCHF) 2011/2012

30.06.12

2010/2011

30.06.11

Flüssige Mittel 66 603 68 973

Forderungen aus Leistungen 882 896

Übrige Forderungen 634 740

Aktive Rechnungsabgrenzungen 2 390 2 777

Umlaufvermögen 70 508 73 386

Sachanlagen 27 248 28 442

Immaterielle Anlagen 6 179 8 051

Anlagevermögen 33 427 36 493

Total Aktiven 103 935 109 879

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 118 2 680

Kundenvorauszahlungen (Kontokorrente) 5 411 5 193

Übrige Verbindlichkeiten 4 161 4 017

Passive Rechnungsabgrenzungen 9 283 7 472

Kurzfristige Rückstellungen 1 361 1 336

Kurzfristiges Fremdkapital 21 334 20 698

Rückstellung für Pensionskassenverbindlichkeiten 21 179 21 794

Übrige Rückstellungen 2 903 2 472

Langfristiges Fremdkapital 24 082 24 266

Verlust –6 396 –304

Reserven 64 915 65 219

Eigenkapital 58 519 64 915

Total Passiven 103 935 109 879

Bilanz

Jahresrechnung 11/12

37

Patentes vergleichsweise sehr tief. Ins-

besondere wegen des Zerfalls der Finanz-

erträge, aber auch wegen der erforderli-

chen Mitfinanzierung des Bereichs Urheber-

recht, der als solcher kaum Einnahmen

generiert, wird auch im Markenbereich eine

moderate Anhebung der Gebühren notwen-

dig. Noch offen ist der Zeitpunkt, zu dem

diese Gebührenerhöhungen erfolgen sollen.

Sie sind zudem abhängig von der Geneh-

migung durch den Bundesrat.

Die ausserordentliche Abschreibung von

rund 3,4 Mio. CHF betrifft Wertberichti gun-

gen von selbsterarbeiteter Software,

die in den vergangenen Jahren als Anlagen

im Bau aktiviert wurde. Der weit überwie-

gende Teil davon entfällt auf das Projekt

ESV (Erneuerung der Schutzrechtsverwal-

tung). Dieses Projekt wurde im Berichtsjahr

neu ausgerichtet. Insbesondere kommt

jetzt ein inzwischen auf dem Markt erhält-

liches BPM-System zur Anwendung (Busi-

ness Process Management), das neben

einer Reihe von Vorteilen in der Anwendung

bereits die Fortführung des Projektes

optimieren, dessen Dauer einschränken

und die Kosten kontrollieren hilft. Aller-

dings werden dafür viele schon erarbeitete

und aktivierte Bestandteile angepasst

oder sogar neu geschrieben werden müs-

sen; diese mussten deshalb teilweise

abgeschrieben werden.

Insgesamt hat sich bestätigt, dass das

praktisch ausgeglichene Ergebnis des Vor-

jahres, wie damals berichtet, auf Sonder-

effekten und verzögerten Aufwendungen

beruhte und keine Trendwende signali-

sierte. Dabei ist klar festzustellen, dass

der ordentliche Betriebsaufwand gemessen

an der Produktion über die letzten Jahre

eingegrenzt werden konnte. Insbesondere

blieben die gesamten Informatikkosten

trotz dem Grossprojekt ESV stabil; sie sol-

len künftig nicht zuletzt dank der Neuaus-

richtung jenes Projektes gesenkt werden.

Die beabsichtigte moderate Gebührenerhö-

hung ist im Kontext der zuvor wegen regel-

36

mässiger Überschüsse und eines steten

Anstiegs der Reserven erfolgten Senkungen

zu sehen. Es geht darum, die Gebühren

so auszutarieren, dass die Einnahmen dar-

aus die Kosten einer wirtschaftlichen

Verwaltungstätigkeit und zudem all jener

Leistungen zu decken vermögen, die das

Institut ohne Abgeltungen oder zugunsten

Dritter zu erbringen hat.

Die Revisionsstelle konnte die Ordnungs-

mässigkeit der Rechnungsführung vorbe-

haltlos bestätigen.

Die detaillierte, IFRS-konforme Jahres-

rechnung können Sie im Internet unter

www.ige.ch (Rubrik «Über uns > Institut >

Jahresbericht») herunterladen oder mit

der beiliegenden Antwortkarte kostenlos

bestellen.

Jahresrechnung 11/12

39

Geldflussrechnung

38

(in TCHF) 2011/2012

01.07.11 bis30.06.12

2010/2011

01.07.10 bis30.06.11

Gebühren 47 965 47 412

Dienstleistungen 5 416 5 173

Diverse Erlöse 1 244 2 087

Eigenleistungen SW-Projekte 1 157 1 274

Bruttoerlös 55 782 55 946

50 %-Anteil der EPO an Jahresgebühren für europäische Patente mit Benennung CH/LI –11 982 –11 786

Übrige Erlösminderungen –290 –312

Nettoerlös 43 510 43 848

Aufwand für Drittleistungen Gebühren –1 019 –945

Aufwand für Drittleistungen Dienstleistungen –1 053 –1 143

Übriger Aufwand für Drittleistungen –526 –265

Aufwand für Drittleistungen –2 598 –2 353

Personalaufwand –34 248 –33 399

Informatikaufwand –2 118 –2 413

Übriger Betriebsaufwand –3 514 –4 208

Abschreibungen und Wertminderungsaufwand –5 853 –2 482

Bundespatentgericht –2 024 –243

Betriebsaufwand –47 757 –42 745

Betriebsergebnis –6 845 –1 250

Finanzertrag 478 986

Finanzaufwand –29 –40

Finanzergebnis 449 946

Verlust nach Finanzergebnis –6 396 –304

Erfolgsrechnung

(in TCHF) 2011/2012

01.07.11 bis30.06.12

2010/2011

01.07.10 bis30.06.11

Mittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit

Jahresgewinn(+) bzw. Jahresfehlbetrag(–) –6 396 –304

Abschreibungen(+) / Zuschreibungen(–) Anlagevermögen 2 489 2 482

Wertminderungsaufwand auf Anlagevermögen 3 364 0

Abschreibungen(+) / Zuschreibungen(–) Forderungen 2 4

Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge(–) und Aufwendungen(+) 431 182

Zu-/Abnahme langfristiger Rückstellungen –615 –552

Cashflow –725 1 812

Zu-/Abnahme kurzfristiger Rückstellungen 25 29

Zu-/Abnahme Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen

– aus Leistungen –1 562 339

– aus Abgrenzungen 1 811 –84

Ab- und Zunahme übrige Passiven 144 255

Ab- und Zunahme Forderungen

– aus Leistungen 11 –257

– aus Abgrenzungen 540 180

Ab- und Zunahme übrige Forderungen 106 205

Zinserträge –449 –946

Zinseinnahmen 298 1 129

Mittelzu(ab)fluss aus laufender Geschäftstätigkeit 199 2 662

Mittelveränderung aus Investitionstätigkeit

Ausgabewirksame Investitionen Sachanlagen –534 –800

Ausgabewirksame Investitionen Immaterielle Anlagen –2 253 –2 180

Mittelveränderung aus Investitionstätigkeit –2 787 –2 980

Mittelveränderung aus Finanzierungstätigkeit

Veränderung Kontokorrent 218 –510

Mittelzu(ab)fluss aus Finanzierungstätigkeit 218 –510

Zahlungswirksame Veränderung der flüssigen Mittel –2 370 –828

Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 68 973 69 801

Flüssige Mittel am Ende des Jahres 66 603 68 973

(in TCHF) 2011/2012

01.07.11 bis30.06.12

2010/2011

01.07.10 bis30.06.11

Anfangsbestand 64 915 65 219

Verlust –6 396 –304

Endbestand 58 519 64 915

Eigenkapitalnachweis

Jahresrechnung 11/12

41

Designs 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11 2009 ⁄ 10 2008 ⁄ 09

Gebühren (inkl. WIPO) 1 051 1 130 1 073 1 034

Dienstleistungen 0 0 0 0

Diverse Erlöse 0 0 0 0

Nettoerlös 1 051 1 130 1 073 1 034

Aufwand für Drittleistungen Gebühren –1 –1 0 0

Aufwand für Drittleistungen –1 –1 0 0

Deckungsbeitrag 1 1 050 1 129 1 073 1 034

Fixkosten –476 –455 –459 –469

Deckungsbeitrag 2 574 676 614 565

Umlagen –499 –407 –370 –472

Ergebnis SRB 75 268 244 93

Urheberrecht 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11 2009 ⁄ 10 2008 ⁄ 09

Gebühren 8 33 30 23

Nettoerlös 8 33 30 23

Aufwand für Drittleistungen Gebühren 0 0 0 0

Aufwand für Drittleistungen 0 0 0 0

Deckungsbeitrag 1 8 33 30 23

Fixkosten –574 –532 –576 –561

Deckungsbeitrag 2 –566 –499 –546 –538

Umlagen –473 –482 –449 –491

Ergebnis SRB –1 039 –981 –995 –1 029

40

SchutzrechtsbereicheArt. 13 Abs. 2 IGEG, der pro Schutzrechtsbereich die Kostendeckung im Vierjahresdurchschnitt vorschreibt, ist auf den 1. Januar 2006 aufgehoben worden. Das IGE hat sich jedoch entschlossen, das Ergebnis der Schutzrechtsbereiche weiterhin darzustellen. Dabei handelt es sich nicht um eine Segmentberichterstattung nach IFRS 8, und die Spartenzahlen sind ungeprüft.

Alle Zahlen in Tausend CHF.

Patente 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11 2009 ⁄ 10 2008 ⁄ 09

Gebühren 27 223 26 583 26 259 27 161

Dienstleistungen (inkl. Publikationen) 4 497 4 163 3 403 3 309

Diverse Erlöse 30 43 92 4

./. EPA-Jahresgebühren Anteil EPA –11 982 –11 785 –11 498 –11 927

Nettoerlös 19 768 19 004 18 256 18 547

Aufwand für Drittleistungen Dienstleistungen –40 –158 –221 –255

Aufwand für Drittleistungen Gebühren –1 001 –913 –822 –525

Aufwand für Drittleistungen –1 041 –1 071 –1 043 –780

Deckungsbeitrag 1 18 727 17 933 17 213 17 767

Fixkosten –11 931 –9 563 –9 577 –9 916

Deckungsbeitrag 2 6 796 8 370 7 636 7 851

Umlagen –12 574 –10 447 –10 549 –13 234

Ergebnis SRB –5 778 –2 077 –2 913 –5 383

Marken 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11 2009 ⁄ 10 2008 ⁄ 09

Gebühren (inkl. WIPO) 19 475 19 465 16 892 16 672

Dienstleistungen (inkl. Publikationen) 847 929 918 821

Diverse Erlöse 0 0 0 1

Nettoerlös 20 322 20 394 17 810 17 494

Aufwand für Drittleistungen Dienstleistungen –150 –167 –151 –120

Aufwand für Drittleistungen Gebühren –17 –33 –21 –51

Aufwand für Drittleistungen –167 –200 –172 –171

Deckungsbeitrag 1 20 155 20 194 17 638 17 323

Fixkosten –8 935 –8 570 –9 000 –9 279

Deckungsbeitrag 2 11 220 11 624 8 638 8 044

Umlagen –11 324 –10 084 –10 261 –12 091

Ergebnis SRB –104 1 540 – 1 623 – 4 047

Eidgenössisches Institut für Geistiges EigentumContact-CenterStauffacherstrasse 65/59 gCH-3003 Bern

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NameNomCognomeLast Name

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Strasse, Nr.Rue, no

Via, n.Street, No.

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inviarmi un esemplare suppl. del rapporto annuale

non inviarmi più il rapporto annuale

inviarmi il conto annuale completo in tedesco

Vi prego inoltre di inviarmi gli opuscoli informativigratuiti sui seguenti argomenti:

protezione dei marchi

protezione dei brevetti

protezione del design

diritto d’autore

ricerche tecnologiche e brevettuali

ricerche sui marchi

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