Jahresbericht 2015 · 2018-05-07 · jahresbericht 2015 Zahlen Daten Fakten in gewohnt...
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2015J a h r e s b e r i c h t
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in bayern
jahresbericht 2015
Zahlen Daten Fakten
in gewohnt übersichtlicher Form finden sie die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten auf einen blick.
Für Die ZukunFt gerüstet
erfahren sie, welche Änderungen im jahr 2015 anstanden und wie sich der MDk bayern auf zukünftige entwicklungen
vorbereitet.
Der neue PFlegebeDürFtigkeitsbegriFF
Zum 1. januar 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz i (Psg i) in kraft, im januar 2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeits-
begriff eingeführt. lesen sie, welchen herausforderungen der MDk bayern entgegentritt.
für Gesundheit und Pflege aktiv mit informationsveran-
staltungen auf die Pflegeeinrichtungen und die Versicher-
ten zugegangen. Die positive resonanz auf unsere initiati-
ve hat mich sehr gefreut. Das Großprojekt „Nba“, wie das
neue begutachtungsassessment zur erhebung der Pflege-
bedürftigkeit abgekürzt wird, zeigt einmal mehr, wie wich-
tig es ist, den blick im sich ständig wandelnden Gesund-
heitswesen konsequent nach vorne zu richten. ich bin des-
halb auch besonders stolz auf das außerordentliche
engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei
all unseren größeren und kleineren aktionen.
sichtbar höhere QualitÄt
auch in der sozialmedizin hat sich 2015 einiges getan: im
rahmen des neuen Krankenhausstrukturgesetzes entwi-
ckelte der Gemeinsame bundesausschuss eine reihe
unterschiedlicher Qualitätskriterien für Krankenhäuser.
Zusätzlich können künftig die bundesländer strukturvor-
gaben vom MDK prüfen lassen. so tragen unsere Gutachte-
es kommt nicht oft vor, dass bei einer Gesetzesänderung
im Gesundheitssektor von einer „revolution“ die rede ist.
Genauso betitelten die Medien jedoch die bevorstehende
einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. an der
öffentlichen Diskussion und den vielen anfragen, die der
MDK bayern zu den geplanten Änderungen tagtäglich be-
kommt, erkennt man deutlich, wie sehr dieses thema die
Menschen bewegt, denn: Pflege betrifft früher oder später
jeden von uns. Umso wichtiger war es uns, alle beteiligten
frühzeitig zu informieren und in den umfangreichen Vorbe-
reitungsprozess wie beispielsweise zur einführung der
fünf neuen Pflegegrade miteinzubeziehen.
in Den startlöchern
Getreu unserem Motto „Die Zukunft gestalten“ hat sich der
MDK bayern bereits 2015 intensiv mit der aufgabe der ein-
führung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beschäf-
tigt. Dabei sind wir gemeinsam mit unseren Partnern wie
den Pflegekassen und dem bayerischen staatsministerium
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reiner KasperbauerGeschäftsführer des MDK bayern
Für Die ZukunFt gerüstet
INHALT
0810
121416
Schritt für Schritt zum Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
PSG I und II: Neue Maßstäbe in der Begutachtung
„In guten Händen ...“
Der Blick aus der Politik
Quer durch Bayern im Dienst der Pflege
Der Neue PfLeGe- BeDürfTIGkeITSBeGrIff02
04 Der MDk Bayern auf einen Blick
editorial
20
22
2324
26
für DIe ZukuNfT GerüSTeT
Qualitätssicherung im krankenhaus
Digitalisierung nutzen
krankenhausstrukturprüfungen
Prüfverfahren im krankenhaus
Der MDk als Arbeitgeber
31343638
40
42
4344
Das Personal und die Ausgaben
Dienstleistungen für die Pflegeversicherungen
erfolgs- und Vermögensrechnung
Organigramm
Organisation
Zufriedenheitsbefragungen
fortbildungen durch den MDk Bayern
Dienstleistungen für die krankenversicherungen
ZAHLeN, DATeN, fAkTeN
rinnen und Gutachter in diesem bereich ebenfalls zu einer
besseren Patientenversorgung bei. Ob optimiertes Prüf-
verfahren im Krankenhaus oder die elektronische sozial-
medizinische Fallberatung – der MDK bayern geht in sei-
ner täglichen arbeit mit der Zeit und bietet seinen an-
sprechpartnern langfristig moderne Lösungen an.
in unserem Jahresbericht 2015 blicken wir wieder auf unzäh-
lige erfolgreiche Projekte zurück, und ich freue mich beson-
ders, dass wir beim MDK bayern dank unserer frühzeitigen
Weichenstellungen zuversichtlich in die Zukunft schauen.
Viel Freude bei unserer gemeinsamen Zeitreise wünscht
ihnen ihr
reiner kasperbauer
Geschäftsführer des MDK bayern
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Der MDK bayerN aUF eiNeN
bLicK3.661attraktiv: 3.661 bewerbungen gingen auF 83 stellenanZeigen ein.
3.593hingeschaut: 3.593-Mal nahMen Die MDk gutachter QualitÄtsPrüFungen in PFlegeeinrichtungen nach Den §§ 112/114 vor.
1.098.474eFFektiv: insgesaMt bearbeiteten Die ÄrZtlichen gutachter 1.098.474 gutachten unD soZialMeDiZinische Fallberatungen.
3.109verDÄchtig: Der MDk bayern erstellte 3.109 gutachten Zu verMuteten behanD-lungsFehlern.2.000
grüss gott: bis Zu 2.000 anruFe nehMen Die kollegen unD kolleginnen Des teleFonservice bayern tÄglich entgegen.
153geFunDen: 153 neue Mitar-beiter unD Mitarbeiter- innen verstÄrkten 2015 Das MDk teaM.
81.222gePrüFt: PFlegeFachkrÄFte Des MDk bayern eMPFahlen 81.222-Mal Die PFlegestuFe i.
95,5ZuFrieDen: 95,5 ProZent Der gePrüFten PFlegeeinrichtungen waren Mit Der Durch-geFührten QualitÄtsPrüFung ZuFrieDen.
3.000inForMativ: auF bayernweit elF inForMationsveranstal-tungen inForMierte Der MDk Mehr als 3.000 besucher über Den neuen PFlegebeDürFtigkeitsbegriFF.
1,56sehr gut: Mit Der gesaMtnote 1,56 bewerten Die externen teilnehMer Des FortbilDungsservices Die ange-botenen kurse.
202.080FreunDlich: 202.080 PFlegebeDürFtige wurDen iM jahr 2015 Durch einen Persönlichen hanDschlag unserer PFlegeFachkrÄFte begrüsst.
7.058bissig: iM jahr 2015 wurDen 7.058 soZialMeDi-Zinische Fallberatungen sowie gutachten in Der ZahnMeDiZin DurchgeFührt.
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08 PsG i und ii: Neue Maßstäbe in der begutachtung
10 schritt für schritt zum Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
12 „in guten händen ...“
14 Der blick aus der Politik
16 Quer durch bayern im Dienst der Pflege
Der Neue Pflege-bedürftig-keitsbegriff
Alle
InformAtIonen zum
neuen PflegebedürftIg-
keItsbegrIff fInden sIe Auch
unter www.mdk-bAyern.de/nbA
und Auf www.fAcebook.de/
PflegebeduerftIgkeIt
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PsG i UND ii: NeUe MassstÄbe iN Der beGUtachtUNGPflege bewegt sich, und das mit großen schritten: Zum 1. Januar 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz i (PsG i) in Kraft.
Mithilfe von rund 2,4 Milliarden euro konnte bereits mit dem PsG i eine deutliche
Verbesserung der situation von Pflegebedürftigen und ihren angehörigen herbeige-
führt werden. Neben dem einsatz von zusätzlichen betreuungskräften und dem aus-
bau von Unterstützungsangeboten für die ambulante Pflege wurde das system zu-
dem entbürokratisiert und vereinfacht. so können Pflegebedürftige seither zum bei-
spiel mehr Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen in anspruch nehmen.
Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung folgte bereits ein Jahr später mit
dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PsG ii) – ein schritt, den der MDK bayern sehr
begrüßt. Denn der damit verbundene Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der seine
auswirkungen ab 1. Januar 2017 entfaltet, stellt erstmalig körperliche, psychische
und geistige einschränkungen gleich. ein großes Plus vor allem für die rund 1,5
Millionen Demenzkranken in Deutschland.
Die selbststÄnDigkeit ZÄhlt
Künftig ist für die Feststellung des Pflegegrades entscheidend, wie selbstständig
eine Person noch ist. somit verabschiedet man sich von der „Minutenzählerei“ in
der Pflegebegutachtung. Das eigens überarbeitete Formulargutachten, das soge-
nannte Neue begutachtungsassessment (Nba), trägt zudem entscheidend dazu bei,
dass die begutachtung transparenter wird. außerdem stehen nun jährlich mehr als
fünf Milliarden euro zusätzlich zur Verfügung, um Pflegebedürftige bundesweit
bestmöglich zu versorgen und angehörige, die ihre Familienmitglieder, bekannten
und Verwandten mehrheitlich zu hause pflegen, zu entlasten.
auf diesen Fortschritt in der Pflege bereitet der MDK bayern seine Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und nicht zuletzt alle Versicherten
mit umfassenden informations- und schulungsmaßnahmen bestmöglich vor.
stAtt nAch
„hIlfebedArfen In mI-
nuten“ wIrd künftIg ge-
frAgt: wAs kAnn der Pflege-
bedürftIge mensch selbst be-
werkstellIgen und wobeI
brAucht er Personelle hIl-
fe und unterstützung
Im AlltAg?der gutAch-
ter Prüft mIthIlfe
des neuen begutAch-
tungsAssessments (nbA) In
InsgesAmt sechs verschIe-
denen modulen den
grAd der selbst-
ständIgkeIt.
dAs neue be-
gutAchtungsverfAhren
führt zu eIner gAnzheIt-
lIchen betrAchtung des Pflege-
bedürftIgen. Insbesondere
menschen mIt demenz und Anderen
gerontoPsychIAtrIschen erkrAn-
kungen erhAlten dAdurch eInen
besseren zugAng zu den leIs-
tungen der Pflege-
versIcherung.
Aus dreI
mAch fünf: Aus
dreI Pflegestufen
werden Ab dem
1. JAnuAr 2017 fünf
PflegegrAde.
mIt In-
krAfttreten des
Psg I I hAben Auch
AngehörIge eInen An-
sPruch Auf Pflegebe-
rAtung durch dIe
krAnkenkAssen.
1.1.2016
Das Psg ii tritt in
kraFt
1.1.2015
Das Psg i tritt in
kraFt
PFlege bewegt sich
• ZusätzlicheBetreuungskräftewerden eingesetzt, und der ausbau von Unterstützungs-angeboten für die ambulante Pflege wird gefördert.
• DasSystemwirdentbürokra-tisiert und vereinfacht.
• FünfneuePflegegrade lösen die drei bisherigen Pflegestufen ab.
• Anhandvon77verschie-denen Kriterien bewerten Gutachter in Zukunft die Pflegebedürftigkeit.
• DerNeuePflegebedürftig-keitsbegriff wird in § 14 des Xi. sozialgesetz-buches definiert.
1.1.2017
Der neue PFlegebe-
DürFtigkeits-begriFF tritt
in kraFt
Wie unterstützt der MDK bayern Ver-
sicherte und deren angehörigen so-
wie Pflegeeinrichtungen weiterhin
bei der Vorbereitung auf die Geset-
zesänderung?
g. klaholz: aufgrund der sich ständig
wandelnden anforderungen im Pfle-
gebereich stehen wir ohnehin im en-
gen austausch mit allen akteuren.
auf unserer internetseite haben wir
eine Vielzahl detaillierter informatio-
nen zusammengestellt. so können in-
teressierte auf nützliche Kurzzusam-
menfassungen zugreifen oder sogar
einen kompletten Vortragsmitschnitt
anschauen. auch die Mitarbeiter un-
seres servicetelefons beant-
worten jetzt schon kompe-
tent alle Fragen rund um
das PsG ii und das je-
weilige Pflegegutach-
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Dr. Ottilie randzio, Leitende Ärztin im bereich Pflege und stellvertretende Geschäfts- führerin des MDK bayern
ten. transparenz wird auch hier groß-
geschrieben!
Der MDK bayern ist also gut ge-
wappnet?
Dr. randzio: absolut! Natürlich blei-
ben im Pflegebereich auch mit ein-
führung des Nba viele herausforde-
rungen bestehen: Die bereitstellung
von genügend qualifiziertem Perso-
nal begleitet uns weiterhin, nicht zu-
letzt wegen des wachsenden Pflege-
bedarfs in der Gesellschaft. aufgrund
unserer sorgfältigen Vorbereitung se-
hen wir der einführung der fünf neuen
Pflegegrade aber zuversichtlich ent-
gegen. Wie überall in der Gesund-
heitsvorsorge gilt auch beim Nba:
Prävention ist das a und O.
schritt Für schritt ZuM
neuen PFlege-beDürFtig-
keitsbegriFF
seit Mitte 2015 kommt die arbeits-
gruppe Neues begutachtungsassess-
ment (Nba) des MDK bayern regel-
mäßig zusammen, um Vorbereitun-
gen für eine optimale Umsetzung
der Neuregelungen zu treffen. Dabei
betrifft das Nba nicht nur die tägli-
che arbeit der rund 350 pflegeri-
schen Gutachter, sondern auch die
bereiche Logistik, eDV und Perso-
nalplanung. Gemeinsam mit Gabrie-
le Klaholz, Fachberaterin Pflegebe-
gutachtung MDK bayern, berichtet
Dr. Ottilie randzio, Leitende Ärztin
im bereich Pflege und stellvertre-
tende Geschäftsführerin des MDK
bayern, welchen Fragen sie in der
Praxis begegnen, wie der MDK die
Öffentlichkeit informiert und warum
die neuen Pflegegrade schon jetzt
zu ihrem arbeitsalltag gehören.
Was bedeutet die Umstellung auf den
Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für
die jeweiligen arbeitsabläufe im MDK
bayern?
Dr. randzio: Der MDK bayern wird
durch den Neuen Pflegebedürftig-
keitsbegriff vor eine immense logis-
tische herausforderung gestellt. Die-
se beginnt bei der Umstellung der
begutachtungssoftware und endet
bei der schulung der Gutachter. auf
gen. Daher wissen wir: Positiv wird
beispielsweise die einführung des
Pflegegrades 1 gesehen. Dieser er-
möglicht es einer größeren Perso-
nengruppe bereits mit geringen ein-
schränkungen der selbstständigkeit,
sachleistungen für präventive und
rehabilitative Maßnahmen in an-
spruch zu nehmen.
bundesebene wurde beispielsweise
ein sollkonzept für die elektronische
Datenverarbeitung konzipiert. Dahin-
ter verbergen sich klare Programmier-
vorgaben für die begutachtungssoft-
ware. sie sollen sicherstellen, dass
die Umrechnung des Punktesystems
in einen Pflegegrad bei jedem MDK
identisch abläuft. Gleichzeitig erwar-
ten wir durch das angedachte Plus an
Pflegeleistungen schätzungsweise
75.000 zusätzliche anträge. 2017
werden die anträge, die bis zum
31.12.2016 gestellt werden, noch
nach dem aktuellen system begut-
Mit spannung erwartet der MDK bayern die einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Planungen zur konkreten Umsetzung laufen bereits: so sorgen zahlreiche Maßnahmen dafür, dass die Umsetzung der reform der Pflegeversicherung von anfang an reibungslos verläuft.
Gabriele Klaholz, Fachberaterin Pflege-
begutachtung des MDK bayern
„Viele pflegende Angehörige freuen sich, dass jemand Licht ins Dunkle bringt.“
„Transparenz wird groß-geschrieben!“
achtet und die ab 1. Januar 2017 neu
gestellten anträge nach neuer Pfle-
gegradeinteilung. Dies bedeutet eine
besondere herausforderung für un-
sere Logistik. Natürlich werden auch
die einzelnen Gutachter schon jetzt
intensiv geschult und auf die kom-
menden arbeitsabläufe vorbereitet.
g. klaholz: Zudem tauschen wir uns
neben den umfangreichen Vorberei-
tungen in unseren eigenen reihen
seit Mitte 2015 regelmäßig mit der
arbeitsgruppe der Pflegekassen zum
thema Nba aus. so stimmen wir uns
zum konkreten Vorgehen ab und or-
ganisieren die schulungen der Mitar-
beiter der Pflegekassen.
Der MDK bayern hat auf elf öffentli-
chen Veranstaltungen zu den Neue-
rungen des Pflegestärkungsgesetz ii
informiert. Wie war die resonanz der
besucher?
Dr. randzio: Viele pflegende angehö-
rige freuen sich, dass jemand Licht
ins Dunkle bringt. egal, ob auf unse-
ren infoveranstaltungen oder beim
persönlichen Gespräch vor Ort, wir
versuchen, die Änderungen anhand
praktischer Fallbeispiele fassbar zu
machen. auf diese Weise binden wir
alle beteiligten möglichst frühzeitig
ein. Durch eine offene Kommunikati-
on nehmen wir zudem unbegründete
Ängste vor Leistungseinbußen oder
räumen Unsicherheiten zur stich-
tagsregelung aus.
Können sie etwas zur allgemeinen
stimmung im hinblick auf die Ände-
rungen sagen?
g. klaholz: auf den Veranstaltungen
standen wir im direkten Kontakt zu
vielen Versicherten, aber auch zu
Mitarbeitern aus Pflegeeinrichtun-
„iN GUteN hÄNDeN ...“... Dieses Gefühl vermitteln die Pflegefachkräfte des MDK bayern Versicherten. 2017 entfal-ten der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das damit verbundene Neue begutachtungsas-sessment (Nba) ihre Wirkung, schon heute werden dafür die Weichen gestellt. Was die Um-stellung konkret bedeutet? Vier erfahrene Fachkräfte berichten:
„Natürlich bringt es Heraus-forderungen mit sich.“ruth Pirschel, Leiterin Pflegeheim Lengries
„Wir können Hilfsmaßnahmen jetzt viel besser begründen.“
Alexandra Hofbauer, Wohnbereichsleiterin Seniorenheim Landau an der Isar
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neues systeM, neue ablÄuFe, neue QualitÄtsstuFe
Wichtige ansprechpartnerin für Kollegen und Versicherte ist auch alexandra hof-
bauer, Wohnbereichsleiterin im seniorenheim Landau an der isar. Durch die infor-
mationstour des MDK bayern fühlt sie sich gut mit dem Nba vertraut und kann an-
gehörigen und Patienten zuverlässig auskunft geben. „allein durch die aussage,
dass niemand schlechter gestellt wird, sind schon mal viele Ängste ausgeräumt.“
Die examinierte Krankenschwester freut sich besonders über die transparenz des
verbesserten systems: „Wir können hilfsmaßnahmen jetzt viel besser begründen.“
Mit dem Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff steigen gleichzeitig die anforderungen
an das Pflegepersonal – eine entwicklung, die ruth Pirschel, Leiterin des Pflege-
heims Lenggries, begrüßt. „Dadurch verbessert sich die Qualität der Pflege. Natür-
lich bringt es herausforderungen mit sich: Wo früher in der Dokumentation ein ha-
ken genügte, muss nun eine Fachkraft sämtliche schritte der Pflege detailliert fest-
halten.“ Wie sich die geänderten abläufe verwaltungstechnisch ab 2017 verhalten,
wird auch in Landau mit spannung erwartet. Für den Neuen Pflegebedürftigkeitsbe-
griff gut gewappnet sieht sich der MDK, wie der positive ausblick von Lisa Kopp
zeigt: „Das liebe ich so an unserem beruf – er bringt immer wieder Veränderungen
mit sich. in diesem Fall bin ich mir sicher, dass es eine gute ist“.
„Das System wird dem Versicherten wesentlich gerechter als die bisherige ‚Minutenzählerei‘.“Thomas Blecher, Pflegefachkraft des MDk Bayern
„so, herr schmidt. Jetzt schauen wir gemeinsam, wie hoch ihr hilfebedarf ist. Kön-
nen sie denn noch eigenständig in die Dusche ein- und aussteigen?“ so oder so ähn-
lich könnte der einstieg in die Pflegebegutachtung künftig lauten. Der Fokus ver-
schiebt sich, die selbstständigkeit des Menschen rückt in den Mittelpunkt. „es ist
schön, endlich danach zu fragen, was an ressourcen noch da ist und nicht nur, was
nicht mehr geht“, so Lisa Kopp, Pflegefachkraft des MDK bayern. ebenso wie die ge-
lernte altenpflegerin freut sich auch ihr Kollege thomas blecher über die Verände-
rungen in der Pflege. „Das ist eine ganz große chance. Das system wird dem
Versicherten wesentlich gerechter als die bisherige ‚Minutenzählerei‘. Man-
che können es kaum erwarten“, erzählt der MDK-Mentor schmunzelnd.
häufig wird er bereits heute nach den fünf Pflegegraden gefragt. so-
bald thomas blecher versichert, dass sich die bedürftigen und ihre
angehörigen um nichts kümmern müssen, sondern automatisch ins
neue system überführt werden, macht sich erleichterung breit. ein
Gefühl, das auch Lisa Kopp kennt. „Die Menschen vertrauen auf uns.
Und das Nba ermöglicht, dass wir schon früher unterstützen kön-
nen.“ Damit meint die studierte Pflege- und Gesundheitsmanage-
rin u.a. bedürftige, die ab 2017 bessere chancen auf den Pflege-
grad 1 und damit sachleistungen wie die anpassung des bade-
zimmers erhalten. Gerne überreicht sie den Versicherten ihre
Visitenkarte mit dem hinweis auf das Nba – ein idealer
Gesprächseinstieg für Fragen rund um das neue system.
„Die Menschen vertrauen auf uns.“
Lisa kopp, Pflegefachkraft des MDk Bayern
Der bLicK aUs Der POLitiKein Gastbeitrag von Melanie huml, MdL, bayerische staatsministerin für Gesundheit und Pflege
Die einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch das zweite Pflegestär-
kungsgesetz ist ein Meilenstein! es handelt sich um die grundlegendste reform der
sozialen Pflegeversicherung seit ihrem 20-jährigen bestehen. Mit der abkehr von
den bisherigen drei Pflegestufen hin zur schaffung von fünf Pflegegraden und dem
neuen begutachtungsinstrument werden die Fähigkeiten und beeinträchtigungen
Pflegebedürftiger individueller erfasst. Die selbstständigkeit des einzelnen rückt
nun in den Vordergrund. endlich werden auch demenzielle oder psychische mit kör-
perlichen beeinträchtigungen gleichgestellt. Ferner hat die oft kritisierte „Minuten-
zählerei“ bei der ermittlung des hilfebedarfs ein ende. Überdies werden Prävention
und rehabilitation gestärkt. Von anfang an habe ich mich als bayerische Pflegemi-
nisterin daher für diese reform eingesetzt.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist das zentrale pflegepolitische reformvorhaben
der aktuellen Legislaturperiode. es setzt konsequent den Weg der Verbesserung
und Flexibilisierung der Leistungen fort. Ziel ist es, weitere Verbesserungen für die
Pflegebedürftigen und deren angehörigen zu erreichen. bereits mit dem ersten
Pflegestärkungsgesetz, aber auch mit dem Krankenhausstrukturgesetz sowie dem
hospiz- und Palliativgesetz wurden erste schritte in diese richtung unternommen.
Fortgesetzt wird dieser Weg für eine bessere Pflege mit dem dritten Pflegestär-
kungsgesetz, das die Pflegeberatung regelt, und dem Pflegeberufe-reformgesetz,
das auch die generalistische Pflegeausbildung vorsieht.
Denn: Der Pflegeberuf muss attraktiver werden. Wir brauchen mehr Menschen, die mit
herzblut in der Pflege arbeiten. Die generalistische ausbildung bietet den Pflegekräf-
ten mehr entwicklungsmöglichkeiten. Vorgesehen ist auch eine reform der Finanzie-
rung. Mit der künftig gemeinsamen Finanzierung der ausbildung durch alle einrichtun-
gen – ausbildende und nicht ausbildende – gelingt es endlich, die Wettbewerbsnach-
teile ausbildender betriebe zu beenden. ich gehe davon aus, dass aus diesem Grund
viele Unternehmen erstmals für eine ausbildung gewonnen werden können.
„Die einführung des Neuen Pflege-bedürftigkeitsbegriffs durch das zweite Pflegestärkungsgesetzist ein Meilenstein!“Melanie Huml, MdL, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege
dIe eInführung des neu-
en PflegebedürftIg-
keItsbegrIffs erfordert
eIn neues denken: melA-
nIe huml, mdl, und bAye-
rIsche stAAtsmInIsterIn
für gesundheIt und
Pflege, gIbt eInen über-
blIck über dIe Aktu-
ellen gesetzesentwIck-
lungen und deren wIch-
tIgkeIt für dIe ArbeIt
des medIzInIschen
dIenstes.
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 514 | | 15
Die einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfordert ein neues Denken.
im Vordergrund steht nicht mehr die bemessung des Zeitaufwands für besondere Ver-
richtungen der Grundpflege und der hauswirtschaft, sondern der Unterstützungsbe-
darf. hierzu werden die neuen begutachtungsrichtlinien auf bundesebene erarbeitet,
Gutachter und Pflegeberater geschult sowie in der selbstverwaltung neue rahmen-
vereinbarungen verhandelt. ein wichtiges anliegen ist mir in diesem Umstellungspro-
zess, die im bundesvergleich guten Personalschlüssel in bayern zu erhalten. Der Lan-
despflegeausschuss hat daher einen entsprechenden beschluss gefasst.
angesichts der Vielzahl der in kurzer Zeit erfolgenden Neuerungen ist es wichtig,
den Überblick zu behalten und über die inhalte der reform aufzuklären. Die einfüh-
rung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird daher sowohl seitens der bundes-
politik als auch auf Landesebene durch informationen flankiert. ich danke dem Me-
dizinischen Dienst der Krankenversicherung in bayern sowie den Pflegekassen,
dass sie bereits früh in einer Veranstaltungsreihe den neuen Pflegebedürftigkeits-
begriff und das neue begutachtungsinstrument erklärt haben.
Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfordert eine Neuordnung der Leistungen der
Pflegeversicherung. Wichtig war mir, dass sich jeder, der heute Leistungen der Pfle-
geversicherung erhält, sicher sein kann, diese Leistungen auch künftig zu erhalten.
Das ist durch eine großzügige bestandsschutzregelung gelungen. es gilt: alle, die
bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, bekommen diese auch weiter-
hin mindestens in gleichem Umfang – die allermeisten sogar deutlich mehr. Nie-
mand muss aufgrund der reform neu begutachtet werden oder einen antrag stellen.
es gelten einfache Übergangsregeln. Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung
bezieht, wird per Gesetz automatisch in das neue system überführt.
Mit dem Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den Pflegestärkungsgesetzen ma-
chen wir einen wichtigen schritt für die Zukunftsfähigkeit der Pflegeversicherung
und für eine gute Pflege.
Foto
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rium
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fleg
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QUer DUrch bayerN iM DieNst Der PFLeGeVolles haus in sieben bayerischen städten bei insgesamt elf terminen – das ist die bilanz der deutschlandweit einmaligen infotour zum Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Über 3.000 Gäste strömten im Frühjahr dieses Jahres zu den öffentlichen Veranstal-
tungen, die der MDK bayern gemeinsam mit dem bayerischen staatsministerium für
Gesundheit und Pflege sowie den Pflegekassen auf die beine gestellt hatte.
Für dieses serviceangebot des MDK bayern reiste das expertenteam rund um Dr.
Ottilie randzio, Leitende Ärztin Pflege und stellvertretende Geschäftsführerin des
MDK bayern, von Würzburg über Nürnberg bis runter nach München, von augsburg
bis nach Deggendorf, über regensburg und wieder hoch nach Kulmbach. stets treu-
er Partner an der seite: Dr. bernhard Opolony, Leitender Ministerialrat des bayeri-
schen staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, der in die bayerische Landes-
hauptstadt die bayerische Gesundheitsministerin, Melanie huml, persönlich mit-
brachte und dem MDK bayern auf allen Veranstaltungen den rücken stärkte.
„... die Nachfrage unserer Informationsveranstaltungen macht deutlich: Pflege ist DAS Zukunftsthema für uns alle.“
in anschaulichen Vorträgen wurden die auswirkungen des Neuen Pflegebedürftig-
keitsbegriff detailliert dargestellt, damit Pflegebedürftige und angehörige genau
wissen, wo sie sich im raster der neuen fünf Pflegegrade finden, welche Leistungen
ihnen zustehen und was genau sie bei der begutachtung durch den MDK bayern er-
wartet. so viel engagement wurde auch von den Medien gelobt. „Die positive reso-
nanz zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Menschen rechtzeitig mit ins boot zu
holen“, betont Geschäftsführer reiner Kasperbauer die bedeutung der gemeinsa-
men initiative. „als wichtige akteure im Gesundheitssystem können wir berührungs-
ängste aktiv abbauen und tragen somit entscheidend zur erfolgreichen einführung
des neuen systems und zur Verbesserung der Pflegequalität in bayern bei. Dank des
großartigen einsatzes unserer Pflege-experten begleiten wir die Versicherten durch
das ganze Jahr 2016 mit zahlreichen beratungs- und serviceangeboten.“
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Manfred Knöpfle, Verwaltungsratsvorsitzender MDK bayern, heinrich stahl, teamkoordinator externe Qualitätssicherung MDK bayern, Dr. Ottilie randzio, Leitende Ärztin Pflege und stv. Geschäftsführerin MDK bayern, Klaus Klügl, teamkoordinator MDK bayern, Melanie huml, staatsministerin des bayr. Ministeri-ums für Gesundheit und Pflege, reiner Kasperbauer, Geschäfts-führer MDK bayern und Dr. bernhard Opolony, Leitender Ministe-rialrat des bayr. Ministeriums für Gesundheit und Pflege.
Dr. Ottilie randzio und Dr. bernhard Opolony, rechts: hermann imhof, Patienten- und Pflegebeauftragter der bayr. staatsregierung.
Die referenten des MDK bayern: Klaus Klügl, Winfried Fischer und rolf scheu.
verAnstAltungs-orte
7
termIne
11
3.000besucher
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für die Zukunft gerüstet
20 Prüfverfahren im Krankenhaus
22 Digitalisierung nutzen
23 Qualitätssicherung im Krankenhaus
24 Krankenhausstrukturprüfungen
26 Der MDK als arbeitgeber
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 520 | | 21
PrÜFVerFahreN iM KraNKeNhaUsFristen sind keine auslegungssache mehr
„Zeitnah“ nach beanstandung der Krankenkassen sollte der MDK bayern Prüfverfah-
ren im Krankenhaus durchführen – so lautete die Vereinbarung nach sGb V bis
2014. „Für Krankenhäuser hieß dies mehr oder weniger, dass keine Klarheit über
den Prüfungszeitraum bestand“, so Dr. christine adolph, Leiterin region West des
MDK bayern. Die wichtigste Neuerung 2015 war deshalb die regelung von Fristen:
Nach eingang der Krankenhausrechnung bei der Krankenkasse hat diese bei beauf-
tragung des MDK für den Leistungsbescheid neun Monate Zeit. innerhalb dieser
Frist muss der MDK auch die Prüfung durchführen und abschließen. Fordert der
MDK hierzu Unterlagen vom Krankenhaus an, bleiben diesem vier Wochen zur Da-
tenübermittlung.
es wirD konkret
Diese Frist sorgte in der Praxis aber für Missstimmung und so kündigte die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG) die Vereinbarung frühzeitig, weshalb zum 1. Januar
2017 bereits die nächste Neuregulierung in Kraft tritt. Zukünftig erhalten Kranken-
häuser ein Zeitfenster von acht beziehungsweise 14 Wochen zur Datenübermittlung,
die Krankenkasse im gleichen Zug elf Monate für das Durchführen des Prüfverfah-
rens sowie das erstellen des Leistungsentscheids bei einbeziehung des MDK.
Neu seit 2015 und ab 2017 weiterhin berücksichtigt, ist die Möglichkeit von rech-
nungskorrekturen durch das Krankenhaus. Wie in den früheren Vereinbarungen blei-
ben dem Krankenhaus fünf Monate nach eingang des Prüfungsbescheids, die rech-
nung zu korrigieren, jedoch nicht mehr über das abgeschlossene Gutachten hinaus.
„Dadurch werden Mehrfachbearbeitungen vermieden“, so Dr. adolph. Wertvolle
Zeit, die den rund 100 Gutachterinnen und Gutachtern, sowie über 70 Kodier- und
Dokumentationsassistenten, die bayernweit für den MDK in der Krankenhausrech-
nungsprüfung im einsatz sind, für andere aufträge zur Verfügung steht. insgesamt
prüft der MDK über 400.000 Krankenhaus-aufträge pro Jahr.
MDk-PrüFungen werDen iMMer koMPlexer
erstmalig können Krankenkassen und Krankenhäuser im Vorfeld einvernehmlich
einen Falldialog führen, ohne beteiligung des MDK. Der MDK begrüßt den direkten
austausch, auch wenn das für die Gutachterinnen und Gutachter bedeutet, nun
überwiegend bei komplexen Fällen zum einsatz zu kommen. „Gerade wenn vor Ort
geprüft wird, kann das im Falldialog sehr anstrengend sein. Deshalb haben wir die
Fallzahlen bei den einzelfallprüfungen entsprechend angepasst“, so die Ärztliche
Gutachterin. ab 2017 neu ist auch das Nachverfahren: Krankenhäuser haben die
Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen nach erhalt des Leistungsbescheids der
Krankenkassen stellung zum bereits abgeschlossenen Verfahren zu beziehen. Die
Krankenkasse kann dann über die annahme oder ablehnung des Nachverfahrens
entscheiden. als basis für das Nachverfahren dürfen nur die Unterlagen verwen-
det werden, die bereits bei der erstbegutachtung vom Krankenhaus vorgelegt
wurden.
Damit alle Daten reibungslos und vor allem sicher zwischen Krankenhäusern, Kran-
kenkassen und MDK übertragen werden können, arbeiten derzeit bundesweit ver-
schiedene arbeitsgruppen an entsprechenden eDV-Lösungen. Dr. adolph und ihre
Kollegen fiebern dem neuen system, das noch im Laufe des Jahres 2016 einsatzbe-
reit sein soll, entgegen. „Krankenhäuser können ihre Daten dann direkt an uns wei-
terleiten, und wir haben einen genauen Nachweis, wann, wo, welche Daten einge-
gangen sind.“ ein weiterer positiver schritt für den MDK, der das neue Verfahren
und vor allem auch den persönlichen austausch zwischen allen am Prüfverfahren im
Krankenhaus beteiligten Parteien begrüßt.
dIe rIchtlInIe vom 1. JA-
nuAr 2015 zur vereInbA-
rung über dAs Prüfver-
fAhren nAch § 275 AbsAtz
1c sgb v schAfft klAre
regelungen. weItere ver-
besserungen erwArten
mdk bAyern, krAnkenkAs-
sen und krAnkenhäuser
durch dIese vereInbA-
rung, dIe den AblAuf von
PrüfverfAhren Im krAn-
kenhAus durch längere
frIsten entzerrt und be-
reIts zum 01. JAnuAr 2017
In krAft trItt.
„Mehr klarheit und konkrete regeln helfen uns und unseren Partner dabei, den Ver-fahrensablauf transparenter zu gestalten.“Dr. Christine Adolph, Leiterin region West, MDk Bayern
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 522 | | 23
DiGitaLisierUNG NUtZeN QUaLitÄtssicherUNG iM KraNKeNhaUsDie elektronische sozialmedizinische Fallberatung Wer Qualität prüft, muss Qualität bieten
„Die elektronische sFb ist eine vorgeschaltete beratung zur eigentlichen DrG-Prü-
fung im Krankenhaus“, erklärt Dr. angelika reitenspieß, Leiterin region süd Kran-
kenhaus des MDK bayern. Der MDK bayern bietet den Krankenkassen im bereich
stationäre Versorgung somit eine zusätzliche beratungsmöglichkeit an: Über eine
spezielle und gesicherte digitale schnittstelle senden die Krankenkassen-Mitarbei-
ter die notwendigen Daten (§ 301 Daten nach sGb V aus den abrechnungen der
Krankenhäuser) zur Vorprüfung an den MDK bayern. Die Daten bieten einen wesent-
lichen Überblick über alle notwendigen Daten, wie zum beispiel das alter des Pati-
enten, Dauer des aufenthalts, Diagnosen und Prozeduren, und können somit schnell
zur einschätzung führen, ob die gestellte Krankenhausrechnung plausibel oder eine
DrG-Prüfung durch den MDK zu empfehlen ist. Zusätzlich berät der MDK bayern die
Mitarbeiter bei der Findung gegebenenfalls zusätzlicher Fragestellung zur DrG-Prü-
fung. Die kurze stellungnahme mit entsprechender empfehlung des MDK wird der
Krankenkassen sofort elektronisch zurückgesendet. im Jahr 2015 bearbeiteten die
Ärztlichen Gutachter des MDK bayern bereits 15.798 anfragen per elektronischer
sFb, etwa 85 Prozent aller Kassen nutzen das angebot regelmäßig.
Für Krankenkassen, deren sitz nicht in bayern liegt, bietet der MDK als ersatz zur
persönlichen sFb vor Ort Videokonferenzen an: Dank moderner technik ist es dem
Ärztlichen Gutachter so möglich, im direkten austausch mit der Krankenkasse eine
sozialmedizinische Fallberatung durchzuführen.
im bereich Krankenhaus leitet Dr. Wolfgang Neber, Leiter region Nord Krankenhaus
des MDK bayern, den einsatz und die auswertung der Maßnahmen. Neben regelmä-
ßigen Fortbildungen, um den Wissenstand der Ärztlichen Gutachter einheitlich und
aktuell zu halten, sowie internen arbeitsgruppen zur Qualitätssicherung hat sich
die arbeit der sogenannten Konsensgruppe unter Leitung von Dr. bernd Wetz, Leiter
region Ost Krankenhaus des MDK bayern, als wichtiges instrument etabliert. „be-
gutachtungsprobleme aus der region diskutieren und bewerten wir hier ausführ-
lich“, so Dr. Neber.
seit Mai 2011 führt die Konsensgruppe bayernweit die fachlichen Diskussionen zu
aktuellen und relevanten themen. „Das Ziel der Konsensgruppe ist es, eine überre-
gionale Übereinstimmung in der fachlichen begutachtung voranzutreiben. entschei-
dungen, die in der Konsensgruppe getroffen wurden, tragen ihren teil zu einer bay-
ernweiten einheitlichkeit in der begutachtung bei“, erklärt Dr. Neber.
Die Konsensgruppe ist zudem das entscheidungsgremium an der schnittstelle zur
bundesweiten sozialmedizinischen expertengruppe „Vergütung und abrechnung“
(seG 4) sowie zurück zu den regionalen Qualitätszirkeln. Durch die gezielte integra-
tion einzelner Diskussions-beiträge in die Konsensgruppe wird zudem der Zugang
zu den Forums-beiträge des MDK bayern gewährleistet. besondere themenstellun-
gen werden direkt an die seG 4 kommuniziert.
Die ergebnisse der Konsensgruppe werden für alle Gutachter zugänglich in einer
internen Wissensdatenbank festgehalten sowie über das Forum kommuniziert. Für
Dr. Wolfgang Neber und seine Kollegen im MDK bayern ist dies eine qualitätssi-
chernde Maßnahme Maßnahmen, auf die sie nicht mehr verzichten wollen.
„für krankenkassen, deren Sitz nicht in Bayern liegt, bietet der MDk als ersatz zur persönlichen SfB Videokonferenzen an.“Dr. Angelika reitenspieß, Leiterin region Süd krankenhaus, MDk Bayern
„entscheidungen, die in der konsens-gruppe getroffen wurden, tragen ihren Teil zu einer bayernweiten einheitlich-keit in der Begutachtung bei.“Dr. Wolfgang Neber, Leiter region Nord krankehaus, MDk Bayern
bevor dIe krAnkenkAsse
Als leIstungsträger
rechnungen An dIe krAn-
kenhäuser bezAhlt, müs-
sen Ihre mItArbeIter dIe
krAnkenhAusAbrech-
nungen nAch dem PAu-
schAlIerten drg-Abrech-
nungsverfAhren über-
Prüfen. dAbeI sInd für
dIe mItArbeIter dIe An-
gegebenen gründe für
dIe kosten nIcht Immer
eIndeutIg eInzuschät-
zen. der mdk bAyern bIe-
tet deshAlb neben der
sozIAlmedIzInIschen
fAllberAtung (sfb) beI
der krAnkenkAsse vor
ort Auch dIe sogenAnnte
elektronIsche sfb sowIe
vIdeokonferenzen für
krAnkenkAssen Ausser-
hAlb bAyerns An.
Im mdk bAyern greIfen
dIe fAchbereIche Auf Aus-
gewählte Instrumente
der QuAlItätssIcherung
zurück, dIe sIcherstel-
len, dAss dIe gutAchter-
lIche ArbeIt kontInuIer-
lIch Auf den PrüfstAnd
gestellt wIrd.
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 524 | | 25
KraNKeNhaUsstrUKtUrPrÜFUNGeN: NeUes GesetZ, NeUe aUFGabeNZu den bereits bestehenden Prüfungen im rahmen der einzelfallbegutachtung und den Prüfungen nach Gba-richtlinien erwarten die Medizinischen Dienste weitere aufgaben im bereich der strukturprüfungen.
richtlinie des Gba über Maßnahmen zur Qualitäts-sicherung bei der Durch-führung von minimalinva-siven herzklappeninter-ventionen
sowohl die abrechnungssystematik des DrG-systems wie auch verschiedene
Vorgaben des Gemeinsamen bundesausschusses (Gba) stellen in vielen
bereichen anforderungen an bestimmte strukturmerkmale in den
Krankenhäusern: Dies betrifft beispielsweise anzahl und Qualifikati-
on der ärztlichen oder pflegerischen Mitarbeiter, technische und
apparative ausstattung für Diagnostik und therapie, bauliche Vor-
aussetzungen, organisatorische strukturen und vieles mehr. sol-
che Kriterien sind bereits jetzt relevant für die Vergütung be-
stimmter Leistungen. Künftig sollen sie aber auch gezielt für die
beurteilung der Qualität in den Krankenhäusern genutzt werden.
strukturPrüFungen iM rahMen Der einZelFallbegutachtung
bereits seit vielen Jahren führt der MDK bayern strukturprüfungen im
rahmen der einzelfallbegutachtung durch und kann auf umfangreiche erfah-
rungen blicken. Für alle DrG-Leistungen, bei denen strukturkriterien vorgegeben
sind, überprüft der Medizinische Dienst in regelmäßigen abständen, ob im jeweili-
gen Krankenhaus diese Kriterien erfüllt sind. rechtsgrundlage sind die regelungen
des § 275 sGb V. Je nach Vorgaben in den Komplexcode des DrG-systems überzeu-
gen sich die Gutachter im Krankenhaus somit vor Ort beispielsweise von der gefor-
derten Qualifikation der Klinikmitarbeiter, bewerten die technische ausstattung
und bauliche Gegebenheiten, beurteilen Dienstpläne und organisatorische Vorga-
ben. Die ergebnisse werden im Gutachten dokumentiert. Die Krankenkassen erhal-
ten dann im anschluss die information, ob im betreffenden Krankenhaus die struk-
turanforderungen erfüllt sind oder nicht.
neu seit 2016: strukturPrüFungen nach gba-richtlinien
ein neues aufgabenfeld im bereich der strukturprüfungen für den MDK bayern ist seit
diesem Jahr zudem die Überprüfung von strukturvoraussetzungen nach den richtlini-
en des Gemeinsamen bundesausschusses, beispielsweise der Gba-richtlinie zu mini-
malinvasiven herzklappeninterventionen (siehe Grafik oben rechts). hier wurde der
Dr. Max-Peter Waser, stellvertretender Geschäftsführer
des MDK bayern und Leiter bereich sozialmedizin.
Medizinische Dienst erstmals beauftragt, die in dieser richtlinie vorgegebenen über-
aus komplexen und detaillierten Qualitätsvorgaben zu überprüfen.
khsg: QualitÄt transParent geMacht
Zu den bereits bestehenden Feldern – der strukturprüfungen im rahmen der einzel-
fallbegutachtung und der strukturprüfungen nach Gba-richtlinien – erwarten die
Medizinischen Dienste weitere aufgaben: Der Gemeinsame bundesausschuss wurde
im Zuge des anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz
(KhsG) dazu beauftragt, Qualitätskriterien zu entwickeln, die über ein instrumenta-
rium von Zu- und abschlägen bei der Vergütung bis hin zu Leistungsausschlüssen
qualitätsfördernd wirken sollen. Daneben wird es auch Kriterien geben, die für die
Krankenhausplanung relevant sind. Denn: Das Krankenhausstrukturgesetz hat als
wesentliches Ziel die Verbesserung der Qualität in den Krankenhäusern. Die aufga-
be, die einhaltung der Kriterien auftrags- und anlassbezogen zu überprüfen, wurde
dem MDK übertragen.
Dabei ist zu beachten, dass der MDK diese Qualitätsvorgaben nicht selbst festlegt,
sondern lediglich ihre einhaltung durch das Krankenhaus überprüft. Ganz neu in
diesem Zusammenhang ist, dass auch die Länder die Möglichkeit haben, Qualitäts-
kriterien für die Krankenhäuser vorzugeben und die einhaltung durch den MDK
überprüfen zu lassen; diese Prüfungen sind nutzerfinanziert. „Krankenhausstruk-
turprüfungen durch den MDK tragen bei zu einer leistungsgerechten Vergütung von
Krankenhausleistungen bei und helfen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern“,
erklärt Dr. Max-Peter Waser, stellvertretender Geschäftsführer des MDK bayern.
„sie können strukturelle Defizite aufdecken und dazu beitragen, dass diese im sin-
ne der Patientenversorgung beseitigt werden. Künftig werden sie Qualität im Kran-
kenhaus greifbarer und transparenter machen.“ Für eine nachhaltige Verbesserung
der Qualität in den Krankenhäusern wird es nun von entscheidender bedeutung
sein, wie der Katalog von Qualitätskriterien insbesondere durch die Festlegungen
des Gemeinsamen bundesausschusses künftig ausgestaltet wird.
MassnahMen Zur sicherung Der
ProZessQualitÄt
nachweis-verFahren
strukturelleanForDerungen
Persönliche unD Fachliche
anForDerungen
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 526 | | 27
Der MDK aLs arbeit-
Geber
Willkommen: Jeder neuer Mitar-beiter durchläuft eine struktu-
rierte einarbeitung für den best-möglichen start.
Fair: Für Mitarbeiter im außen-dienst gibt es eine eigene
Dienstvereinbarung zur Mobilität.
Gerecht: Für ältere Mitarbeiter im außendienst gibt es eigene entlastungsmodelle, um sie vor dauerhaften gesundheitlichen
belastungen zu schützen.
Von zu hause: tele- sowie Wohnraumarbeit ist möglich. so müssen Mitarbeiter im außen-dienst nicht extra in eines unserer 24 begut-
achtungs- und beratungszentren fahren.
9 %
Vorbildlich: schwerbehinderte Mitarbeiter werden integriert und inkludiert.
sparsam: Die eingesetzten Dienst- wagen sind Kleinwagen mit einem
spritverbrauch von durchschnittlich 4 Litern pro hundert Kilometern.
Gut ausgerüstet: Mitarbeiter im außendienst erhalten re-gelmäßig kleine Pakete mit
benötigtem Material wie ein-weghandschuhen.
think green: Ökostrom, um die Umwelt zu schützen – der MDK bayern ist dabei.
ausgezeichnet: cO²-kompensierter Druck, isO 9000,
audit berufundfamilie – für unsere gute arbeit bekommen wir auch
auszeichnungen.
Gut vorgesorgt: MDK-Mitarbeiter steht eine betriebsrente zu.
engagiert: beauftragte kümmern sich mit viel herzblut um themen wie Gleichstellung,
schwerbehinderung oder Datenschutz.
Flexibel: spitzenreiter in sachen arbeitszeit-flexibilität – der MDK bietet über 300 ver-
schiedene arbeitszeit-modelle an.
Die richtige balance: Flexible Gleit-zeiten helfen, beruf und Freizeit ins
Gleichgewicht zu bringen.
Up to date: Mitarbeiter-zeitung, intranet, MDK-
radio, die eigene Media-thek oder wöchentliche Gesprächsrunden – bei
uns geht keine infor-mation verloren.
Gesund im MDK: Das team des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist seit 2012 aktiv.
Neben arbeitssituationsanalysen werden Gesund-heitstage durchgeführt. Jede region hat zudem
zwei Gesundheitsbotschafter.
Gemeinsam voran: Jährlich gehen Mitarbeiter beim
Firmenlauf an den start und leben teamgeist auch außer-
halb des büros. beruf & Familie: 2015 richtete der MDK während der streiks im öffentlichen Dienst eine „Notfall-Kita“ ein.
anonym und kostenfrei: sozialberatung durch den baD
für berufliche und private Problemstellungen.
Man lernt nie aus: Mitarbeitern steht eine feste anzahl an seminar-
tagen zu. Zusätzlich werden schulungsfilme zu vielen themen
angeboten.
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 528 | | 29
ZahlenDatenfakten
30 Glossar
31 Dienstleistungen für die Krankenversicherungen
33 behandlungsfehlergutachten
34 Dienstleistungen für die Pflegeversicherungen
36 Das Personal und die ausgaben
38 erfolgs- und Vermögensrechnung
40 Zufriedenheitsbefragung im Jahr 2015
42 Fortbildungen durch den MDK bayern
43 Organigramm
44 Organisation
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 530 | | 31
DieNstLeistUNGeN FÜr Die KraNKeNVersicherUNGeN
VerteiLUNG Der LeistUNGeN FÜr Die GKV* iM VerGLeich ZUr bUNDesebeNe
* Leistungen für die Gesetzliche Krankenversicherung sind sozialmedizinische Fallberatungen und Gutachten
Stationäre Leistungen 2.533.239
Arbeitsunfähigkeit 1.393.499
Leistungen zur Vorsorge/rehabilitation 884.442
Ambulante Leistungen 434.946
Hilfsmittel 373.728
Sonstige Anlässe 149.767
Neue untersuchungs- und Behandlungsmethoden 138.921
Medizinrecht 41.945
Zahnmedizin 28.645
gesamt 5.979.132
Stationäre Leistungen 413.738
Arbeitsunfähigkeit 265.339
Leistungen zur Vorsorge/rehabilitation 162.124
Ambulante Leistungen 106.336
Hilfsmittel 75.355
Sonstige Anlässe 26.999
Neue untersuchungs- und Behandlungsmethoden 22.623
Medizinrecht 18.902
Zahnmedizin 7.058
gesamt 1.098.474
37,7 %
14,8 %
6,9 %
1,7 %
9,7 %
0,6 %2,1 %
24,2 %
2,5 %
42,4 %
14,8 %
6,3 %
0,7 %
7,3 %
0,5 %2,3 %
23,3 %
2,5 %
2014 bUNDesebeNe*
2015 MDK bayerN
beim MDK können nicht alle anfragen von den Krankenkassen mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet werden. Das oben dargestellte Diagramm gibt eine Übersicht über die anteile positiv beschiedener und die anteile negativ beschiedener anfragen.
erGebNisse Der beratUNGeN UND beGUtachtUNGeN
Zahnmedizin HilfsmittelLeistungen zur
Vorsorge/rehabilitation Stationäre Leistungen Ambulante LeistungenNeue untersuchungs- und Behandlungsmethoden
60 ➔
40 ➔
20 ➔
0 ➔
Prozent
Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung erfüllt Medizinische Voraussetzungen für Leistungsgewährung nicht erfüllt
27,4
59,4
23,1
45,8
68,8
18,0
48,142,7 44,7
53,0
14,3
56,2
GLOssar
Arbeitsunfähigkeit
unter dem Begriff „Arbeitsunfähig-
keit“ fasst der MDk alle Aufträge zu-
sammen, welche sich im Anlass auf
fragestellungen zur Arbeitsunfähig-
keit eines Versicherten beziehen.
sozialmedizinische fallberatung
Die Sozialmedizinische fallberatung
(SfB) stellt eine einzelfallbezogene,
ergebniszentrierte form der sozial-
medizinischen Bearbeitung dar, die
nicht alle Anforderungen an ein so-
zial-medizinisches Gutachten er-
füllt. Anfragen, die die krankenkas-
sen vor Ort oder elektronisch an den
MDk richten, werden gemeinsam
mit den Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern der krankenkassen direkt
bearbeitet. Diese unbürokratische
Bearbeitung ermöglicht der kran-
kenkasse eine zügige Leistungs-
entscheidung
sozialmedizinisches gutachten
Das Sozialmedizinische Gutachten
ist eine auf medizinischen erkennt-
nissen und erfahrungen basierende,
schriftliche, inhaltlich und formal
ausgestaltete, einzelfallbezogene
Stellungnahme durch einen sozial-
medizinischen Gutachter. ein Sozial-
medizinisches Gutachten ist auf me-
dizinisch-wissenschaftlicher Grund-
lage verständlich, vollständig,
plausibel, schlüssig, nachvollzieh-
bar, transparent und neutral. es
ermöglicht der krankenkasse eine
Leistungsentscheidung.
stationäre leistungen
unter dem Begriff Stationäre Leis-
tungen fasst der MDk alle Aufträge
zusammen, welche sich im Anlass
auf fragestellungen zu Themen wie
„krankenhaus, Stationäre Versor-
gung, DrG und rechnungsprüfung
etc. beziehen.
Pflegebegutachtung
Der Medizinische Dienst prüft im
Auftrag der Pflegekassen nach
§ 18 SGB XI das Vorliegen von Pfle-
gebedürftigkeit und empfiehlt der
Pflegekasse die Zuordnung zu einer
Pflegestufe. eine Begutachtung
durch den MDk ist damit eine grund-
legende Voraussetzung für den An-
spruch eines Versicherten auf Leis-
tungen der sozialen Pflegeversiche-
rung. Diese Begutachtung erfolgt
meist in form einer körperlichen
untersuchung der Antragsteller in
ihrem Wohnumfeld durch eine Pfle-
gefachkraft oder einen ärztlichen
Gutachter.
einzelfallprüfung
Da jeder Versicherte bei einer Pfle-
gebegutachtung individuell begut-
achtet wird, wird die Pflegebegut-
achtung beim MDk auch einzelfall-
prüfung genannt.
fristfall
Seit Oktober 2012 gilt in der sozialen
Pflegeversicherung die gesetzliche
frist, dass der Bescheid der Pflege-
kasse bei einer erstbegutachtung in-
nerhalb von fünf Wochen nach ein-
gang des Antrages dem Versicherten
zugestellt werden muss. Der MDk
Bayern hat mit seinen Trägern eine
frist von 26 Tagen vereinbart.
Qualitätsprüfung in der Pflege
Die pflegerische Versorgung in
Deutschland steht im internationa-
len Vergleich auf hohem Niveau.
Dieser hohe Qualitätsanspruch wird
jährlich im rahmen einer unange-
meldeten Qualitätsprüfung in allen
Pflegeeinrichtungen in Deutschland
durch den MDk geprüft. Bei der Prü-
fung wird unterschieden zwischen
der Strukturqualität (Sind die räum-
lichen und fachlichen Vorausset-
zungen gegeben?), der Prozessquali-
tät (Wie sind die Abläufe organi-
siert?) und der ergebnisqualität (Ist
das ergebnis der Behandlung opti-
mal?). Die ergebnisse dieser Prü-
fungen werden über die Pflegekas-
senportale veröffentlicht.
dIenstleIstungen für dIe krAnkenversIcherungen
dIenstleIstungen für dIe PflegeversIcherungen
*Für die bundesebene lagen im Juni 2016 noch keine Zahlen für 2015 vor.
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behaNDLUNGsFehLerGUtachteN
3.000 ➔
2.000 ➔
1.000 ➔
0 ➔
Anzahl fälle gesamt
2012 2013 2014 2015
Versicherte, die vermuten, falsch behandelt worden zu sein, sind auf unabhängigen medizinischen sachverstand angewiesen. Nur so haben sie eine chance, ihre schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diesen sachverstand – im auftrag der Krankenkasse – bietet der MDK. er schafft mit seinen Gutachten Klarheit und sicherheit für geschädigte Versicherte. im Jahr 2015 führte der MDK bayern 3.109 behandlungsfehlergutachten durch, in 1.048 Fällen lag der Versicherte mit seinem Verdacht richtig.
aNZahL Der abGeschLOsseNeN behaNDLUNGsFehLerGUtachteN
erstgutachten Bestätigte Behandlungsfehler kausal für Schaden
2.590
941659
2.762
553359
2.863
900
567
3.109
1.048
741
3.109 Gutachten zu vermuteten behandlungsfehlern hat
der MDK bayern im Jahr 2015 erstellt. bundesweit waren
es 14.828 Gutachten, von denen in rund jedem vierten Fall
der behandlungsfehlerverdacht bestätigt wurde.
Jeder Fehler zählt, wenn wir die Patientensicherheit ver-
bessern wollen. Der allgemeine trend ist seit inkrafttreten
des Patientenrechtegesetzes vor drei Jahren immer der
gleiche: vorgeworfene und festgestellte behandlungsfeh-
ler nehmen leicht zu. Die Frage: „Liegt ein behandlungs-
fehler vor und hat der Patient einen schaden erlitten?“
bejahten die MDK-bayern-experten in jedem dritten Gut-
achten (34 Prozent) - das heißt in 1.048 Fällen. in 71 Pro-
zent der Fälle stellten die MDK-Gutachter fest, dass der
behandlungsfehler auch Ursache für den schaden war –
dies trifft auf 741 Fälle zu.
Viele Fehler könnten nach einschätzung der MDK-experten
mithilfe von sicherheitsmaßnahmen vermieden werden.
Das gilt ganz besonders für ereignisse, die einfach zu ver-
meiden und dennoch folgenschwer sein können. ein bei-
spiel dafür sind seitenverwechslungen. Wenn so etwas
passiert, wurden systematische sicherheitsvorkehrungen
wie Markierungen oder checklisten nicht genutzt. solche
Fehler sind zwar sehr selten. aber wenn sie vorkommen,
zeigen sie ganz deutlich, dass es erhebliche organisatori-
sche Mängel gibt. Die Medizinischen Dienste setzen sich
für eine neue sicherheitskultur ein, bei der alle Fehler of-
fengelegt und analysiert werden. Denn nur so können
künftige Fehler systematisch vermieden werden.
LaUFZeiteN Der sOZiaLMeDiZiNischeN GUtachteN iN Der GKV
Neue untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NuB)
Zahnmedizin Leistungen zur Vorsorge/rehabilitation Hilfsmittel Ambulante Leistungen
Arbeitsunfähigkeit
30 ➔
20 ➔
10 ➔
0 ➔
Anzahl Tage gesamt
2012 2013 2014 2015
22,7
14,4
11,09,2
7,59,O
22,9
22,7
13,9
9,3
10,810,0
35,4
11,4
7,5
10,9
7,3
10,9
Anzahl Widersprüche 10.559
Anzahl stattgegebene Widersprüche 2.713
Anzahl aller begutachtungen 1.098.474
Die Qualität der Dienstleistungen steht beim MDK bayern im Mittelpunkt. ein wichtiger Qualitätsindikator ist daher der an-teil stattgegebener Widersprüche. im Jahr 2015 wurden 10.559 Widersprüche eingereicht. Von diesen Widersprüchen wurden 2.713 stattgegeben.
beschWerDeN ZUr sOZiaLMeDiZiNischeN beGUtachtUNG
Beschwerde begründet 7
Beschwerde nicht begründet 44
gesamt 51
im Jahr 2015 gingen 51 beschwerden zu sozialmedizinischen be-gutachtungen ein. hiervon waren 7 begründet. eine beschwerde ist begründet, wenn sie sachlich oder fachlich zu beanstanden ist oder der organisatorische ablauf der begutachtung nicht den festgelegten Qualitätsvorgaben entspricht.
stattGeGebeNe WiDersPrÜche iM bereich KraNKeNVersicherUNG
20152015
20,8
13,0
9,8
5,35,3
6,4
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 534 | | 35
anzahl der Qualitätsprüfungen nach §§ 112/114 sGb Xi
Zur Verbesserung der Qualität in der Pflege und Versorgung von Pflegeeinrichtungen werden jährlich unangemeldete Prü-fungen bei den Pflegeeinrichtungen durchgeführt. im Jahr 2015 wurden insgesamt 3.593 Pflegeeinrichtungen geprüft.
3.593
2015
beschWerDeN ZUr PFLeGebeGUtachtUNG
Beschwerde begründet 16
Beschwerde nicht begründet 158
gesamt 174
im Jahr 2015 gingen 174 beschwerden zu Pflegebegutach-tungen ein. hiervon waren 16 begründet. eine beschwerde ist begründet, wenn sie sachlich oder fachlich zu beanstanden ist oder der organisatorische ablauf der begutachtung nicht den festgelegten Qualitätsvorgaben entspricht.
2015
stattGeGebeNe WiDersPrÜche iM bereich Der PFLeGeVersicherUNG
Die Qualität unserer Dienstleistungen steht beim MDK bayern im Mittelpunkt. ein wichtiger Qualitätsindikator ist daher der anteil stattgegebener Widersprüche. im Jahr 2015 wurden 13.157 Widersprüche eingereicht. Von diesen Widersprüchen wurden 2.290 stattgegeben.
Anzahl Widersprüche 13.157
Anzahl stattgegebene Widersprüche 2.290
Anzahl aller begutachtungen 267.638
2015
LaUFZeiteN Der PFLeGebeGUtachtUNGeN
Gutachten nach Änderungsantrag
folgegutachten
erstgutachten
30 ➔
20 ➔
10 ➔
Anzahl Tage gesamt
2012 2013 2014 2015
21,7
28,8 28,1
22,6
16,7
21,4
16,4
26,3
19,4
16,2
19,6
17,4
DieNstLeistUNGeN FÜr Die PFLeGeVersicherUNGeN
Pflegebegutachtung
erGebNisse Der PFLeGebeGUtachtUNGeN
60.000 ➔
80.000 ➔
40.000 ➔
20.000 ➔
0 ➔
fallzahl
70.513
81.222
55.430
30.261
keine Pflegestufe Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Härtefall
402
aNZahL Der PFLeGebeGUtachtUNGeN UND DaVON aNZahL Der FristFÄLLe
Die Pflegebegutachtung im rahmen der sozialen Pflegeversicherung stellt fest, ob ein Versicherter pflegebedürftig im sinne des sozialgesetzbuches Xi ist. Die ge-setzliche Grundlage für die Pflegebegutachtung ist § 18 sGb Xi. im Jahr 2015 wurden 202.080 begutachtungen im häuslichen Umfeld und 65.558 als aktenlage durchgeführt. seit Oktober 2012 gilt in der sozialen Pflegeversicherung eine gesetzliche Frist. Der bescheid der Pflegekasse ist bei einer erstbegutachtung inner-halb von fünf Wochen nach eingang des antrages dem Versicherten zuzustellen. im Jahr 2015 wurden 177.632 Fristfälle (erstbegutachtungen) durchgeführt.
Anzahl Pflegegutachten Anzahl fristfälle
250.000 ➔
200.000 ➔
150.000 ➔
100.000 ➔
50.000 ➔
0 ➔
Anzahl fälle gesamt
2012 2013 2014 2015
260.083 264.181
182.902
261.034
162.711
267.638
177.632
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 536 | | 37
auf basis der geleisteten Produktstun-den lässt sich für den MDK bayern ein fiktiver stundensatz ermitteln. Für das Jahr 2015 ergibt sich für Dienstleistungen im bereich der Krankenversicherung ein kostendeckender stundensatz“ für die Gutachter in höhe von 167 € und für Dienstleistungen im bereich der Pflege-versicherung von 123 € (einschließlich aller sogenannter „Overhead-Kosten“).
KOsteN eiNer GUtachterstUNDe
150 ➔
100 ➔
50 ➔
0 ➔
Gutachter-stunde in €
2012 2013 2014 2015
154
118
167
123
163
114
krankenversicherung Pflegeversicherung
166
106
Das PersONaL UND Die aUsGabeN
PersONaLbestaND
Ärzte Pflegekräftekodierassistenz Teamassistenz GesamtVerwaltung
400 ➔
1.000 ➔
1.200 ➔
200 ➔
0 ➔
Anzahl der Mitarbeiter- kapazitäten
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
968
333
265
71 79
320 314
263
308 308 321 336
331
262 262 275
81 85 88 89
66 69
96
61 66
266
34
1.002 1.0081.060
1.126 1.1311.172
33 42
361 361
340
275
374
350
284
VerteiLUNG WeibLiche UND MÄNNLiche Mitarbeiter
rund 75 Prozent der Mit-arbeiter des MDK bayern sind Frauen, dies ent-spricht 897 Kapazitäten. Davon sind knapp 132 Ka-pazitäten den Ärztlichen Gutachterinnen und 298 Kapazitäten den pflege-fachlichen Gutachte-rinnen zuzuordnen.insgesamt 7,1 Prozent der Mitarbeiter des MDK bayern sind in Führungs-positionen tätig, dies ent-spricht 85 Kapazitäten. Davon entfallen knapp 35 Kapazitäten auf Männer und rund 50 Kapazitäten auf Frauen.
600 ➔
800 ➔
400 ➔
200 ➔
0 ➔
weiblich männlich
896,7
303,1
150,9131,5
298
86,4 17,6941,4 16,9
MDk gesamt Ärzte Pflegekräfte Oberer führungskreis führungskräfteAnzahl der Mitarbeiter- kapazitäten
ZUsaMMeNsetZUNG Der PersONaLaUsGabeN 2015
Übersicht Über Die VerschieDeNeN ÄrZtLicheN FachGebiete
in t €
Ärzte 30.328,1
Teamassistenz ohne kodierassistenz 16.848,1
Pflegefachkraft 23.342,3
kodierassistenz 4.215,3
Verwaltung 7.608,3
Versorgungsempfänger 9.251,7
übrige Personalkosten* 806,1
summe Personalkosten 92.400,0
* einschl. rückstellung altersteilzeit (269 t €)
2015
insgesamt werden beim MDK bayern durch die Ärztlichen Gutachter 17 Fachgebiete repräsentiert. Die mit abstand am meisten vertretenen Fachgebiete sind allgemeinmedizin, chirurgie und innere Medizin.
fachgebiet Allgemeinmedizin 74
fachgebiet Chirurgie 62
fachgebiet Innere Medizin 55
fachgebiet Psychiatrie/Psychotherapie/Neurologie 37
fachgebiet Anästhesiologie 23
fachgebiet Orthopädie und unfallchirurgie 17
Sonstige 16
fachgebiet frauenheilkunde und Geburtshilfe 12
fachgebiet urologie 9
Zahnmedizin 8
fachgebiet kinder- und Jugendmedizin 7
fachgebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten 6
fachgebiet Arbeitsmedizin 4
Der Jahresvergleich des Personalbestands beim MDK bayern in den letzten Jahren (jeweils stand Juli) zeigt, dass die Kapazitäten der unterschiedlichen be-rufsgruppen stetig gestiegen sind. Dieser anstieg ist begründet durch einstellungen in fast allen bereichen, überwiegend im bereich Pflege (Pflegefachkräf-te und auditoren). Die einstellungen von Pflegefachkräften und auditoren waren aufgrund des Pflegestärkungsgesetz i, der Pflege-transparenzvereinbarung sowie der bevorstehenden gesetzlichen Änderungen notwendig und werden durch die einführung des Pflegestärkungsgesetzes ii am 01.01.2016 voraus-sichtlich weiter ansteigen.ebenso verzeichnen wir in diesem Zusammenhang im Jahresdurchschnitt gesehen einen Zuwachs von Mitarbeitern im gutachter-lich tätigen bereich. so konnte die erforderliche anzahl von gutachterlich tätigen als auch von nicht gutachterlich tätigen Mitarbeitern durch entsprechende recruitingmaßnahmen gehalten bzw. erhöht werden. somit konnte der MDK bayern den gesetzlichen anforderungen gerecht werden und die bearbeitung von steigenden auftragszahlen gewährleisten. Dies wird im rahmen zukünftiger gesetzlicher Veränderungen auch weiterhin Ziel sein.
insgesamt ist festzuhalten, dass der MDK bayern im vergangenen Jahr 83 stellenanzeigen geschaltet hat, aufgrund derer 3.661 bewerbungen eingegangen sind. es wurden bayernweit 524 Vorstellungsgespräche geführt, aus denen 153 einstellungen resultierten. Diese hohe anzahl an bewerbungen zeigt, dass der MDK bayern eine breite anzahl an interessenten erreicht und nach wie vor als attraktiver arbeitgeber wahrgenommen wird.
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 538 | | 39
erFOLGs- UND VerMÖGeNsrechNUNG
VerMÖGeNsrechNUNG
aktiva jahres- jahres- veränderung rechnung rechnung 2015 zu 2014 2015 2014 in % in t € in t €
barmittel und Giroguthaben 12.317 3.516 250,30
Kurzfristige Geldanlagen/ andere Geldanlagen 6.000 12.406 -51,64
Forderungen 462 397 16,60
Zeitliche rechnungsabgrenzung 1.125 974 15,47
sonstige aktiva 3.404 2.936 15,95
bestände des Verwaltungsvermögens 6.622 6.708 -1,28
aktiva insgesamt 29.930 26.936 11,11
VerMÖGeNsrechNUNG
Passiva jahres- jahres- veränderung rechnung rechnung 2015 zu 2014 2015 2014 in % in t € in t €
Kurzfristige Verpflichtungen 3.475 4.711 -26,24
Zeitliche rechnungsabgrenzung 913 658 38,70
sonstige Passiva 4.128 3.393 21,64
Passiva insgesamt 8.515 8.762 -2,82
Überschuss der aktiva 21.415 18.174 17,83
erFOLGsrechNUNG
einnahmen jahres- jahres- veränderung rechnung rechnung 2015 zu 2014 2015 2014 in % in t € in t €
Umlagen der Mitglieder 116.973 112.097 4,35
Vermögenserträge und sonstige einnahmen 1.401 1.493 -6,13
einnahmen insgesamt 118.375 113.590 4,21
Die einnahmen aus Umlagen der Mitglieder ergeben sich aus der vom Verwaltungsrat festgesetzten Pro-Kopf-Umlage von 14,48 € je Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen zum stichtag 1. Juli 2015. entsprechend den gesetzlichen regelungen finanzieren die Kranken- und Pflegekassen je zur hälfte die MDK-Umlage.Die aufgestellte Jahresrechnung 2015 wurde im auftrag des Verwaltungsrats von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft und die Ordnungsmäßigkeit testiert.Dem Verwaltungsrat wird die Jahresrechnung 2015 in der sitzung am 01.06.2016 zur abnahme und zur entlastung der Geschäfts-führung vorgelegt.
erFOLGsrechNUNG
ausgaben jahres- jahres- veränderung rechnung rechnung 2015 zu 2014 2015 2014 in % in t € in t €
Personalaufwand 92.400 88.277 4,67
sachaufwand 16.534 16.550 -0,09
beiträge und Vergütungen 5.776 5.896 -2,02
sonstige Kosten und aufwendungen 531 367 44,52
erstattungen -107 -135 -21,17
ausgaben insgesamt 115.134 110.954 3,77
Überschuss der einnahmen/ausgaben 3.241 2.636
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 540 | | 41
ZUFrieDeNheitsbeFraGUNGeN iM Jahr 2015
auch im Jahr 2015 führte der MDK bayern wieder Zufrie-
denheitsbefragungen durch. Neben der bundesweiten Ver-
sichertenbefragung von Pflegebedürftigen nach einer Pfle-
gebegutachtung interessiert sich der MDK bayern auch für
die Zufriedenheit der Versicherten nach einem besuch zur
körperlichen Untersuchung im beratungszentrum. Zudem
wurden die Pflegeeinrichtungen zu ihrer Zufriedenheit mit
den kontinuierlichen Qualitätsprüfungen befragt.
beFragung Der versicherten iM anschluss
an eine PFlegebegutachtung
Mit Kompetenz, Diskretion und einfühlungsvermögen über-
zeugt der MDK bayern Pflegebedürftige und ihre angehöri-
gen auch 2015. 86 Prozent der befragten sind in allen be-
reichen mit den Leistungen des MDK bayern zufrieden, in
bezug auf die Freundlichkeit und hilfsbereitschaft der Mit-
arbeiter des MDK bayern sind es sogar 91 Prozent. beim
persönlichen Kontakt zum Gutachter liegen die höchsten
Zufriedenheitswerte bei der angemessenen Vorstellung der
Gutachter und bei der termintreue (jeweils 95 Prozent). Zu-
frieden sind die befragten auch mit der verständlichen er-
klärung des Vorgehens bei der Pflegebegutachtung (83 Pro-
zent), mit dem eingehen auf die bereitgestellten Unterlagen
des Versicherten und mit der zur Verfügung stehenden Zeit,
um alle wichtigen Punkte besprechen zu können (83 Pro-
zent bzw. 85 Prozent). Mit dem eingehen auf die individuel-
le Pflegesituation des Versicherten sind 80 Prozent der be-
fragten zufrieden, 13 Prozent teilweise zufrieden und sie-
ben Prozent unzufrieden. Dies stellt mit 95 Prozent ein für
die Versicherten sehr wichtiges Qualitätsmerkmal dar. Die
positiven rückmeldungen der Versicherten bestätigen dem
MDK bayern, dass die Gutachter vor Ort bei den pflegebe-
dürftigen Menschen sehr gute arbeit leisten. Die Versicher-
tenbefragung zur Pflegebegutachtung wird auch zukünftig
fortlaufend durchgeführt.
beFragung Der versicherten nach einer
körPerlichen untersuchung
rund sieben von zehn Patienten sind mit der sozialmedizi-
nischen begutachtung in den räumen der 24 beratungs-
und begutachtungszentren durch den MDK bayern insge-
samt sehr zufrieden bzw. zufrieden. im Vergleich mit dem
Niveau des Jahres 2013 ist dies eine signifikante erhöhung,
vor allem bewirkt durch den gestiegenen anteil der sehr zu-
friedenen Patienten. Verglichen mit dem Vorjahr, haben
sich keine großen Veränderungen vollzogen, allerdings ist
im Jahresverlauf der anteil an unentschlossenen bewertun-
gen („weder noch“) stetig rückläufig. Während der begut-
achtungstermine fühlt sich die klare Mehrheit der Patienten
wohl, denn wie 2014 empfinden sieben von zehn Versicher-
ten den termin mit den MDK-Gutachtern als sehr angenehm
oder eher angenehm. Dabei ist innerhalb der letzten Jahre
der anteil derjenigen, welche die sozialmedizinischen be-
gutachtung als sehr angenehm wahrnehmen, kontinuierlich
angestiegen. Des Weiteren herrscht hohe akzeptanz hin-
sichtlich des begutachtungsergebnisses: Jeder zweite Pati-
ent ist mit der entscheidung vollkommen einverstanden,
und knapp ein Drittel ist tendenziell damit einverstanden.
Nur einer von zehn Versicherten ist mit dem ergebnis der
begutachtung eher nicht beziehungsweise überhaupt nicht
einverstanden. hinsichtlich der bewertung der Ärztinnen
und Ärzte des MDK bayern zeigt sich ein positiver trendver-
lauf für den Zeitraum von 2013 bis 2015. Dies betrifft vor
allem die Verständlichkeit der Kommunikation, das erschei-
nungsbild und die Freundlichkeit der Gutachter. trotzdem
gibt es Potenziale: so können die Gutachter versuchen noch
einfühlsamer auf die Patienten einzugehen und die ent-
scheidungskriterien klarer zu verdeutlichen. Mit dem emp-
fang der beratungs- und begutachtungszentren sind 82 Pro-
zent der Patienten zufrieden oder sehr zufrieden. Die posi-
tiven rückmeldungen bestätigen dem MDK bayern, dass
sich die Gutachter ihrer Verantwortung bewusst sind und
verstärkt die bedürfnisse der Versicherten wahrnehmen.
beFragung Der PFlegeeinrichtungen Zur
QualitÄtsPrüFung unD ZuM QualitÄts-
PrüFungsbericht
auch die Zufriedenheit der Pflegeeinrichtungen mit der
Durchführung der Qualitätsprüfung und des anschließen-
den Prüfberichts durch Gutachter des MDK bayern nach
§§114 ff. sGb Xi wurde im Jahr 2015 wieder abgefragt. Der
MDK bayern kann bei der Durchführung der Qualitätsprü-
GesaMtZUFrieDeNheit Mit Der PFLeGebeGUtachtUNG (iN PrOZeNt)
2015
zufrieden 86
teilweise zufrieden 9
unzufrieden 5
94 Prozent der befragten waren mit der Pflegebegutachtung insgesamt überwie-gend zufrieden bis zufrieden
2015
Wie ZUFrieDeN WareN Die beFraGteN iNsGesaMt Mit Der QUaLitÄtsPrÜFUNG? (iN PrOZeNt)
Über zwei Drittel der Patienten sind mit ihrem besuch zur sozialmedizinischen begutachtung des MDK bayern sehr zu-frieden bzw. zufrieden.
zufrieden 77
überwiegend zufrieden 18,5
überwiegend unzufrieden 2
unzufrieden 0,5
keine Angabe 2
GesaMtZUFrieDeNheit Mit besUch ZUr sOZiaLMeDiZiNi-scheN beGUtachtUNG iM MDK bayerN (iN PrOZeNt)
sehr zufrieden 39
zufrieden 33
weder zufrieden/ 7 noch unzufrieden
unzufrieden 4
sehr unzufrieden 14
keine Angabe 3
Über zwei Drittel der Patienten sind mit ihrem besuch zur sozialmedizinischen begutachtung des MDK bayern sehr zu-frieden bzw. zufrieden.
2015
fung durch seine auditoren auf eine Zufriedenheitsquote
von über 95 Prozent blicken, was im Vergleich zum Vorjahr
(93 Prozent) einen trend zur weiteren positiven entwick-
lung darstellt. ebenfalls mehr als 90 Prozent Zufriedenheit
(fast 94 Prozent) kann der MDK bei der abfrage nach dem
Prüfbericht einfahren. Die positiven rückmeldungen be-
stätigen somit, dass sich die auditoren vor Ort ihrer Ver-
antwortung bewusst sind und ein sachlicher und kompe-
tenter eindruck des MDK bayern hinterlassen wird.
Wie ZUFrieDeN WareN sie Mit Der DaUer Des LetZteN teLeFONats? (iN PrOZeNt)
2015
Genau richtig 96
zu lang 3
keine Angabe 1
96 Prozent der befragten werten die Ge-sprächszeit als genau richtig.
beFragung ZuM teleFonservice bayern
erfreuliche 92 Prozent der anrufer, die im vergangenen
Jahr Kontakt zum telefonservice bayern hatten, zeigten
sich in der befragung zufrieden mit dem serviceangebot
des MDK bayern. Unter den anrufern waren 95 Prozent der
Krankenkassen- sowie Pflegekassen-Mitarbeitern zufrie-
den, die Zufriedenheit der Versicherten lag bei 90 Pro-
zent. Die anrufer stuften die MDK-Mitarbeiter als freund-
lich, hilfsbereit und kompetent ein und empfanden die
Dauer des telefonats als überwiegend „genau richtig“. im
Vergleich zur vorherigen befragung aus dem Jahr 2012
konnte hiermit nochmals eine signifikante Verbesserung
erreicht werden.
Unternehmensstruktur, stand: april 2016
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 542 | | 43
FinanZen, reisestelle
Dr. MaX-Peter Waser
stv. geschÄFtsFührer
seg 2 PFlege
revision, recht,sicherheit
analyse, konZePt,consulting
Personal-service
inForMations-technologie
PFlege- begutachtungen
PrOF. Dr. astriD ZObeLltD. ÄrZtin
regionen
externe QualitÄts-sicherung
Fachbereiche allgeMeinesoZialMeDiZin
krankenhaus
aDMinistrationunD FuhrPark
unternehMens-koMMunikation
verwaltungsrat
alternierenDe vorsitZenDe
MaNFreD KNÖPFLe WOLFGaNG GUraL
geschÄFtsFührer
reiNer KasPerbaUer
soZialMeDiZin unternehMens- steuerung/ -Planung
MD consultPFlege
Dr. OttiLie raNDZiO
stv. geschÄFts-Führerin, ltD. ÄrZtin
logistik
Fachliche QualitÄts-sicherung
beruF unD FaMilie
DatenschutZ
gleichstellung
it-sicherheit
korruPtions- PrÄvention
suchtPrÄvention
ein breites spektrum an sozialmedizinischen, begutach-
tungsrechtlichen und pflegefachlichen themen – das ist
das Fortbildungsangebot des MDK bayern für Kranken-
und Pflegekassen. Ziel des Fortbildungsangebots ist es,
die bildungsanforderungen der Krankenkassen-Mitarbei-
ter möglichst exakt zu erfüllen. Diese sollen das notwendi-
ge Fachwissen an die hand bekommen, um komplexe Fra-
gestellungen noch effizienter zu bearbeiten. auch im Jahr
2015 bot der MDK bayern daher allen Krankenkassen ein
umfassendes Fortbildungs-Programm zu sozialmedizini-
schen und pflegefachlichen inhalten an. Die vorliegenden
Zahlen geben einen Überblick über die Kurse, die der MDK
bayern im vergangenen Jahr für seine träger durchführte.
im Jahr 2015 wurden 158 Kurse aus 23 themenbereichen
angeboten, aus denen an insgesamt 171 Kurstagen eine
teilnehmerzahl von 2.689 Personen verbucht werden
konnte – davon 99 Personen im rahmen ihrer ausbildung
zu Kodier- und Dokumentationsassistenzen (KDa). im Ver-
gleich zu den Vorjahresteilnehmerzahlen von 2.560 Perso-
FOrtbiLDUNGeN DUrch DeN MDK bayerN
nen kann der MDK bayern somit auf ein Plus von drei Pro-
zent blicken.
Die beliebtesten themen waren
• dasDRG-SystemindenKrankenhäusern,
• diePsychiatrieundNeurologiesowie–diesmalneu–
• diePflege.
Die einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes
schlägt sich somit auch im Fortbildungsservice nieder: Die
Nachfrage nach schulungen aus dem bereich Pflege stieg
im Vergleich zum Vorjahr auf ein Vierfaches an und hob
damit Pflegethemen in die top 3 der gefragtesten themen.
hauptkunden waren erwartungsgemäß die aOK bayern,
gefolgt von ersatz- und betriebskrankenkassen. in der re-
gelmäßig durchgeführten teilnehmerbefragung ergab sich
wieder ein erfreulich gutes bild mit einer Gesamtnote von
1,56 (bei einer skala von 1 bis 5, wobei die 1 der besten
und die 5 der schlechtesten Note entspricht) und der Note
1,31 für die referenten.
Die aOK bayern nimmt die meisten Kurse (n = 76; 55 %) in anspruch, gefolgt vom vdek (n = 34; 24 %), der sVLFG (n = 17; 12 %) und den betriebskrankenkassen (n = 10; 7 %).
aNZahL Der GebUchteN KUrse Nach KasseNart FÜr 2015
AOk 84
vdek 27
Bkk 25
SVLfG 3
FeeDbacK PrO KUrsasPeKt FÜr Das Jahr 2015
Gesamt
Inhalt3,0
2,5
2,0
1,0
unterlagen
1,31
referent
Zufriedenheit
Praxis-umsetzung
Die gute bis sehr gute Gesamtnote (1,56) hebt hervor, dass wir die erwartungen der Kunden insgesamt in hohem Maße getroffen haben. Verbesserungspotenziale lässt sich im be-reich Praxisumsetzung (Note 1,99) erkennen.
1,5
1,66
1,56 1,47
1,991,39
2015
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 544 | | 45
UNterNehMeNsstrUKtUr
Der MDK bayern ist als Körperschaft des öffentlichen
rechts organisiert. seine Organe sind der Verwaltungsrat
und der Geschäftsführer.
träger ist die arbeitsgemeinschaft der Verbände der Kran-
ken- und Pflegekassen. Organisatorisch gliedert sich der
MDK bayern in fünf regionen mit insgesamt 24 beratungs-
und begutachtungszentren sowie in zwei übergreifende be-
reiche „sozialmedizin“ und „Pflege“.
geschÄFtsFührer unD stellvertreter
• HerrReinerKasperbauer
Geschäftsführer des MDK bayern
• FrauDr.OttilieRandzio
stv. Geschäftsführerin, Leitende Ärztin,
Leiterin bereich Pflege
• HerrDr.Max-PeterWaser
stv. Geschäftsführer, Leiter bereich sozialmedizin
FinanZierung
Der MDK bayern ist umlagefinanziert. Die Umlage pro Mit-
glied wird zur hälfte von der Kranken- und zur hälfte von
der Pflegeversicherung getragen und von den trägerver-
bänden des MDK im jeweiligen bundesland aufgebracht.
Der Umlagebetrag wird auf basis der anzahl der Mitglie-
der der Krankenkassen, für die der MDK zuständig ist, er-
mittelt.
verwaltungsrat
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist nach
§ 278 absatz 1 und 2 des sozialgesetzbuches (sGb) Fünf-
tes buch (V) in den Ländern eine arbeitsgemeinschaft der
Landesverbände der Krankenkassen sowie der ersatzkas-
sen. Der MDK bayern ist als Körperschaft des öffentlichen
rechts organisiert. seine Organe sind der Verwaltungsrat
und der Geschäftsführer.
ZusaMMensetZung Des verwaltungsrats
wolfgang gural, arbeitgebervertreter, aOK
(alternierender Vorsitzender)
Fritz schösser, Versichertenvertreter, aOK
lorenz ganterer, Versichertenvertreter, aOK
herbert lorenz, arbeitgebervertreter, aOK
christian bredl, tK
gerhard gutsmiedl, Versichertenvertreter, barMer GeK
helmut aichberger, Versichertenvertreter, DaK-Gesundheit
Dr. ralf langejürgen, vdek
Manfred knöpfle, Versichertenvertreter, bKK
(alternierender Vorsitzender)
josef westermaier, arbeitgebervertreter, bKK
Peter Prison, Versichertenvertreter, iKK classic
klaus Dank, arbeitgebervertreter, iKK classic
hanskarl Freiherr von thüngen, arbeitgebervertreter,
sVLFG
gerhard ringler, arbeitgebervertreter, sVLFG
Dr. helmut Platzer, aOK (hauptamtlich), beratend
sigrid könig, bKK Landesverband bayern (hauptamtlich),
beratend
sophie schwab, DaK-Gesundheit (hauptamtlich), beratend
angelika Feldmann, iKK classic (hauptamtlich), beratend
werner köhler, sVLFG (hauptamtlich), beratend
stand 01.01.2016
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in bay-
ern ist der sozialmedizinische und pflegefachliche bera-
tungs- und begutachtungsdienst der gesetzlichen Kran-
ken- und Pflegeversicherung mit über zehn Millionen
Versicherten in bayern. sein aufgabenspektrum ist breit
Der MDK bayerN – seiNe FUNKtiON UND aUFGabeN
gefächert und im sozialgesetzbuch (sGb V und sGb Xi)
definiert. Dabei ist das erklärte Ziel eine kompetente,
medizinfachlich und sozialrechtlich fundierte, von allen
anbieterinteressen unabhängige begutachtungs- und be-
ratungspraxis.
Der MDk bayern agiert in Den FolgenDen tÄtigkeitsbereichen:
krankenversicherung
PFlegeversicherung
➔ begutachtungen
• Arbeitsunfähigkeit
• PräventionundRehabilitation
• HäuslicheKrankenpflege
• NotwendigkeitundDauerstationärerKrankenhaus- behandlungen
• Kodierqualität
• EinsatzunkonventionellerUntersuchungs-und behandlungsmethoden
• Heil-undHilfsmittel
• ÄrztlicheBehandlungsfehler
• ZahnmedizinischeundkieferorthopädischeVersorgung
➔ berater in MeDiZinischen versorgungsFragen
• GesundheitlicheVersorgungderVersicherten
• Qualitätssicherung
• NeueBehandlungsmethoden
• Krankenhäuser(Verweildauer,Fallpauschale, sonderentgelte)
• KonzeptbeurteilungvonVersorgungsstrukturen
• Arzneimittelversorgung
• GemeinsameBundesausschüsseÄrzte/Krankenkassen
➔ einstuFung Der PFlegebeDürFtigkeit
• BegutachtungzurFeststellungderPflegebedürftigkeit
• ErmittlungdesHilfebedarfs
• EmpfehlungvonMaßnahmenzurRehabilitationund aktivierung
• begutachtung:
• derSicherstellunghäuslicherPflege
• derNotwendigkeitderVersorgungmitPflegehilfsmitteln
• vonwohnumfeldverbesserndenMaßnahmen
• BeratungvonpflegebedürftigenVersichertenund deren angehörigen
➔ sicherung Der PFlegeQualitÄt
• Qualitätsprüfunginstationärenundambulanten Pflegeeinrichtungen
• BeratungimRahmenvonVertragsverhandlungen
• KonzeptprüfungbeiAntragaufVersorgungsvertrag
• MitwirkunginAusschüssenundGremienaufLandes- und bundesebene
• strukturprüfung in Pflegeeinrichtungen
• Pflegeberichterstattung
reGiON NOrD
91522 aNsbach, Würzburger Landstraße 7
63743 aschaFFeNbUrG, Liebigstraße 2
96052 baMberG, Kirschäckerstraße 23
95444 bayreUth, bismarckstraße 13
95030 hOF, ernst-reuter-straße 115
90429 NÜrNberG, Waltherstraße 2
97424 schWeiNFUrt, amsterdamstraße 6
97080 WÜrZbUrG, schweinfurter straße 2
reGiON Ost
92224 aMberG, Marienstraße 8
94469 DeGGeNDOrF, Maria-Ward-Platz 5
84030 LaNDshUt-erGOLDiNG, alte regensburger straße 12
94036 PassaU, Dr.-emil-brichta-straße 5
93047 reGeNsbUrG, Margaretenstraße 16
94315 straUbiNG, Landshuter straße 23
92637 WeiDeN, Leimberger straße 63
reGiON West
86153 aUGsbUrG, Max-hempel-straße 3
89312 GÜNZbUrG, augsburger straße 49
85051 iNGOLstaDt, Münchener straße 97a
87600 KaUFbeUreN, bavariaring 10
87700 MeMMiNGeN, Donaustraße 14
reGiON sÜD
83646 baD tÖLZ, albert-schäffenacker-straße 7
84453 MÜhLDOrF, bahnhofplatz 9
81667 MÜNcheN, haidenauplatz 1
83022 rOseNheiM, Gießereistraße 8a
M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 5 M D K b a y e r N J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 546 | | 47
schweinfurt
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0911 65068-555
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Daniel Merten, Leiter region Nord allgemeine sozialmedizin
Dr. Michael röder, Leiter region Ost allgemeine sozialmedizin
Dr. Wolfgang Neber, Leiter region Nord Krankenhaus
Dr. Dieter eppich, Leiter region süd allgemeine
sozialmedizin
Dr. angelika reitenspieß, Leiterin region süd
Krankenhaus
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Dr. bernd Wetz, Leiter region Ost Krankenhaus
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