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JAHRESBERICHT 2015

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GESCHÄFTSSTELLEKleine Kiesau 8, 23552 LübeckTelefon: 0451 / 799 19 - 0Fax: 0451 / 799 19 - [email protected]

RECHTSFÜRSORGE E.V. LÜBECK – RESOHILFE –

GESCHÄFTSFÜHRENDER VORSTAND1. VorsitzenderHans-Jürgen Wolter, Rechtsanwalt, Dipl. Volkswirt2. VorsitzendeBirgit Reichel, Dipl. Soz.arb. / Soz.päd.SchatzmeisterinHiltrud Meyer, Verwaltungskauffrau

GESCHÄFTSFÜHRUNGJuleka Schulte-Ostermann, Erziehungswis-senschaftlerin M.A., Diplom-Kriminologin

VORSTANDBeisitzerNatali HennigRainer MaderJochen Dressler

RevisorenKerstin RaberAlexander Kästner

MITGLIEDERDer Verein zählt zur Zeit 91 Mitglieder

Tochterverein der Gesellschaft zur Beförde-rung gemeinnütziger Tätigkeit (gegr. 1789)

Mitglied des Paritätischen Schleswig-Holstein

Stand: März 2016

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I. TÄTIGKEITSBEREICHE ................................................................................... 2

II. VORWORT ..................................................................................................... 3

III. BERICHTE Übergangswohneinrichtung und Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum ................................................................................... 6 Anlaufstelle für Straffällige – Beratung, Begleitung, Vermittlung in Beschäftigung ............................................................................................. 14 Täter-Opfer-Ausgleich ..................................................................................... 18 Gewinnung, Schulung, Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der freien Straffälligenhilfe .......................................................................... 23 Knappe Kasse – Clever Haushalten ................................................................. 30 Schuldner- und Insolvenzberatung .................................................................. 34 Integrierte Sozialberatung ............................................................................... 42 Russisch- und polnischsprachige Beratung in der JVA Lübeck .......................... 46 Anti-Gewalt-Training in der JVA Lübeck .......................................................... 48 Leseweisung für straffällige Jugendliche .......................................................... 50 Arbeit mit Sicherungsverwahrten .................................................................... 52

IV. MITGLIEDSANTRAG ..................................................................................... 53 SEPA-Lastschriftmandat .................................................................................. 54

INHALTSVERZEICHNIS

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2 TÄTIGKEITSBEREICHE

ÜBERGANGSWOHNEINRICHTUNG UND AMBULANTE BETREUUNG IM EIGENEN WOHNRAUMKleine Kiesau 8 / Alsheide 21 · 23552 LübeckTelefon: 0451 / 799 19 - 0Fax: 0451 / 799 19 - [email protected]

SCHULDNER- / INSOLVENZBERATUNG(gem. § 305 Ins0) Kapitelstraße 5 · 23552 LübeckTelefon: 0451 / 70 98 96 - 0Fax: 0451 / 70 98 96 - [email protected]

TÄTER-OPFER-AUSGLEICHKapitelstraße 5 · 23552 LübeckTelefon: 0451 / 70 98 96 - 20Fax: 0451 / 70 98 96 - [email protected]

PROJEKT „KNAPPE KASSE – CLEVER HAUSHALTEN!“Jakobikirchhof 4 · 23552 LübeckTelefon: 0451 / 70 72 63 10Fax: 0451 / 70 72 63 [email protected]

ANLAUFSTELLE FÜR STRAFFÄLLIGE – BERATUNG, BEGLEITUNG, VERMITTLUNG IN BESCHÄFTIGUNG (bis 30.09.2015)Kleine Kiesau 8 · 23552 LübeckTelefon: 0451 / 799 19 - 0Fax: 0451 / 799 19 - [email protected]

SCHULUNG UND FACHLICHE BEGLEITUNG EHRENAMTLICHERKleine Kiesau 8 · 23552 LübeckTelefon: 0451 / 799 19 - 0Fax: 0451 / 799 19 - [email protected]

INTEGRIERTE SOZIALBERATUNGKleine Kiesau 8 · 23552 LübeckTelefon: 0451 / 799 19 - 0Fax: 0451 / 799 19 - [email protected]

ARBEIT MIT (EHEM.) SICHERUNGSVERWAHRTENKleine Kiesau 8 · 23552 LübeckTelefon: 0451 / 799 19 - 0Fax: 0451 / 799 19 - [email protected]

IN DER JVA LÜBECK

SCHULDNER- / INSOLVENZ BE RA TUNG (gem. § 305 Ins0)

RUSSISCH- / POLNISCH SPRA CHI GE BERATUNG

ANTI - GEWALT - TRAINING

INTEGRIERTE SOZIALBERATUNG

Justizvollzugsanstalt Lübeck Marliring 41 · 23566 Lübeck

LESEWEISUNGKleine Kiesau 8 · 23552 LübeckTelefon: 0451 / 799 19 - 0Fax: 0451 / 799 19 - [email protected]

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3VORWORT

HERZLICH WILLKOMMEN BEI DEM RECHTSFÜRSORGE E.V. RESOHILFE LÜBECK!

Unser eingetragener gemeinnütziger Ver-ein setzt sich seit über 170 Jahren da-für ein, straffällig gewordene Menschen durch verschiedene Maßnahmen beim Wiedereinstieg in das gesellschaftliche Leben zu unterstützen. Ergänzend bieten wir außerdem Hilfen für Opfer von Straf-taten sowie eine Schuldnerberatung, die allen Bürgern offensteht.

Auf diesen Seiten finden Sie vielfältige In-formationen zu unserem umfangreichen Hilfsangebot. Gerne beraten wir Sie per-sönlich zu unseren einzelnen Projekten – entweder telefonisch oder vor Ort in unserer Geschäftsstelle.

Das Beste für Straffällige ist es, im An-schluss an eine Haftstrafe nahtlos wieder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dieses Ziel wird häufig durch hohe Ver-schuldung, Langzeitarbeitslosigkeit, soziale Isolation, ungesicherte Wohnverhältnisse und Suchtprobleme erschwert. Eine soli-darische Unterstützung von außen vor

und nach der Haftentlassung kann Straf-fälligen die Resozialisierung deutlich er-leichtern: Hier sind präventive Maßnah-men gefragt, die den Betroffenen helfen und damit langfristig den sozialen Frieden sichern und Kosten sparen. Dafür gibt es unseren Verein, den Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe.

Wir nehmen Aufgaben im Rahmen der Sozialen Strafrechtspflege wahr und ko-ordinieren vielfältige Beratungsangebote in der Straffälligen- und Opferhilfe. Be reits 1841 als Tochterverein der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätig-keit Lübeck gegründet, besteht die Reso-hilfe seit 1954 in ihrer heutigen Form und bietet als eingetragener gemeinnütziger Verein nicht nur Hilfen für Straffällige, sondern auch für Opfer von Straftaten und für überschuldete Menschen an. Wir ar-beiten eng mit den Strafvollzugsorganen, Gerichten und anderen Behörden, der Bewährungshilfe und den freien Wohl-fahrtsverbänden zusammen.

Die Geschäfte des Vereins führen der eh-ren amtliche geschäftsführende Vorstand und eine hauptamtliche Geschäftsführerin.

2015 konnten wir stolz das Testat des „Social Return of Invest (SROI) für die teilstationäre Übergangswohneinrichtung (ÜWE) des Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe Lübeck für die Jahre 2013 und 2014“, durch geführt vom Forschungs- und Ent-wicklungszentrum der Fachhochschule Kiel, entgegen nehmen. Im Rahmen die-ses SROI-Projektes wurde die finanzielle Wirkung der Leistungserbringung (=SROI) in der ÜWE ermittelt. Gemäß dieser Be-rechnung wird für jeden investierten Euro in die ÜWE eine Rendite von 8 % für die Gesellschaft erzielt. D. h. 8 % Rendite fließen für jeden investierten Euro wie-der zurück, indem es durch die Arbeit in der ÜWE und ihre Finanzierung zu Ein-sparungen und Entlastungen öffentlich finanzierter Leistungen und Angebote kommt! Über dieses Ergebnis haben wir uns sehr gefreut, insbesondere da es sich aufgrund zeitlicher und finanzieller Gren-zen um einen kleinen Forschungsauftrag handelte und die beauftragten Wissen-schaftler uns ein noch weitaus besseres Ergebnis prog nostiziert haben, wenn der Forschungsauftrag in einem größeren Umfang möglich gewesen wäre.

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4 VORWORT

Im Jahr 2015 kam es zu folgenden perso-nellen Veränderungen: Kerstin Olschowsky schied nach elf Jahren zum 01.05.2015 als Geschäftsführerin aus. Als neue Ge-schäftsführerin konnte Juleka Schulte-Ostermann, Erziehungs wissenschaftlerin M.A. und Dipl.-Kriminologin, gewonnen werden.

Ralf Schnoor, Haustechniker der Reso seit 17 Jahren, beendete zum 01.09.2015 seine Arbeit für die Resohilfe und Frank Bornhöfft übernahm seine Stelle als Haus-techniker.

Mit dem planmäßigen Ende des von der Aktion Mensch geförderten Projektes: „An -laufstelle für Straffällige – Beratung, Be-gleitung, Vermittlung in Beschäftigung“ im September 2015 lief das Arbeits ver-hältnis von Ronny Ganzenberg bei der Resohilfe aus.

Als neues Aufgabenfeld hat die Resohilfe 2015 den Bereich der Arbeit mit Siche-rungsverwahrten übernommen. Weitere Informationen zu den damit verbundenen Tätigkeiten erhalten Sie auf den nachfol-genden Seiten.

Für die neue Heizung in dem Haus Kleine Kiesau 8 haben wir einen Zuschuss der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lü-beck erhalten, für den wir uns herzlich bedanken. Ebenfalls bedanken wir uns bei der Possehl-Stiftung, die uns eine Spen-de für den interkulturellen Ansatz in der Schuldnerberatung zukommen lassen hat. Das Projekt Leseweisung erhielt ebenfalls eine großzügige Spende, für die wir dem Kriminalpräventiven Rat der Hansestadt Lübeck danken. Ebenso danken wir an dieser Stelle der Jugendgerichtshilfe, die uns einen Zuschuss für die Leseweisung zugesagt hat, über den u. a. neue Literatur

in 2016 erworben werden wird. Und last but not least danken wir für den Zuschuss zur Insolvenzberatung des Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein.

Im Jahr 2015 konnten wir einen Diens-tags-Vortrag in der Gemeinnützigen durch-führen: Am 10.02.2015 referierte Frau Dr. Sabine Hohmann-Fricke zum Thema: „Legalbewährung gefährlicher Straftäter. Ergebnisse einer bundesweiten Rückfall-untersuchung“.

Für das Engagement vieler Ehrenamtlicher in- und außerhalb der Justizvollzugsanstalt bedanken wir uns an dieser Stelle beson-ders herzlich. In konstruktiver Zusammen-arbeit mit den Hauptamtlichen des Vereins tragen alle zu einem regen Austausch und einem guten Miteinander bei. Das ist in unserem Verein sehr wertvoll und soll be-wahrt werden!

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Am 19.05.2015 kamen der Vorstand und die Mitglieder zur Jahreshauptversamm-lung zusammen. Das alljährliche Resohilfe-Sommerfest wurde am 09.09.2015 bei schönem Wetter im Innenhof und den Räumen des CVJMs gefeiert. Ein Danke-schön geht auch in diesem Jahr an un-sere CVJM-Nachbarn für die Nutzung der Räume und an alle, die das Büffet be-stückt haben.

Wir bedanken uns bei allen Kooperations-partnern mit dem Wunsch nach einer Fortsetzung der guten Zusammenarbeit.

Wenn Sie Interesse an einer ehrenamt-lichen Tätigkeit haben oder den Ver ein unterstützen möchten, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail:

Telefon: 0451 - 799 19 - 0 oder E-Mail: [email protected]

Hans-Jürgen WolterVorsitzender

Hiltrud MeyerSchatzmeisterin

VORWORT

Juleka Schulte-OstermannGeschäftsführung(seit 01.04.2015)

Birgit Reichelstellv. Vorsitzende

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JETZT SCHON MÖCHTEN WIR SIE ZU UNSEREM SOMMERFEST AM 14.09.2016 AB 16 UHR EIN LADEN & FREUEN UNS AUF EINEN SOMMERLICHEN NACHMITTAG!

Kerstin OlschowskyGeschäftsführung(bis 30.04.2015)©

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6ÜBERGANGSWOHNEINRICHTUNG UND AMBULANTE BETREUUNG IM EIGENEN WOHNRAUM

Kirsten BuckDipl. Soz.päd. / Soz.arb.

Frank BornhöfftHausverwaltung(ab 23.07.2015)

Ronny GanzenbergDipl. Soz.päd. / Soz.arb.(bis 30.09.2015)

Marianne SchnoorReinigung

Selma KästnerSoziale Arbeit (Bachelor of Arts)

Torger BünemannTheaterpädagoge

Ralf SchnoorHausverwaltung(bis 31.08.2015)

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7ÜBERGANGSWOHNEINRICHTUNG UND AMBULANTE BETREUUNG IM EIGENEN WOHNRAUM

Bützow, Neumünster oder Waldeck. Das Wohnverhältnis wird auf Basis eines Nut-zungsvertrages vereinbart, in dem neben der sechsmonatigen Befristung des Nut-zungsverhältnisses auch die Nutz ungs be-dingungen geregelt sind. Während dieser Zeit wird die Umsetzung der im Hilfe-plan benannten Ziele angestrebt, welche gemein sam mit den KlientInnen er arbeitet werden.

Seit dem 01. Januar 2014 bietet der Ver-ein die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum an. Das Angebot richtet sich zum einen an Menschen, die nach dem Auszug aus der Übergangswohneinrich-tung in eine eigene Wohnung ziehen, aber weiterhin Unterstützung wünschen. Zum anderen wenden sich auch Personen an die Resohilfe, die nach einer Haftent-lassung direkt eine eigene Wohnung be-ziehen konnten und / oder über andere Beratungsstellen oder die Bewährungs-hil fe zum Verein gefunden haben und das Hilfsangebot in Anspruch nehmen möchten. Das Betreuungsverhältnis wird auf Basis eines Betreuungsvertrages ver-einbart, der auf ein Jahr befristet ist und bei Bedarf verlängert werden kann. Auch

hier wird gemeinsam ein Hilfeplan er-stellt und an der Umsetzung der von den Klient Innen genannten Ziele gearbeitet.

RÄUMLICHKEITEN DER ÜBERGANGSWOHNEINRICHTUNGBei der Übergangswohneinrichtung han-delt es sich um zwei Häuser in der Lü-be cker Altstadt. In jedem Haus befinden sich fünf möblierte Einzelzimmer. Die Be-wohnerInnen versorgen sich selbst, hier-für stehen Küchen zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Die Badezimmer werden ebenfalls von zwei bis drei Be-wohnerInnen gemeinsam genutzt.

In einem Haus befinden sich darüber hin-aus ein Gemeinschaftsraum, ein kleiner Hinterhof sowie die Waschküche. Im glei-chen Haus sind die Beratungsbüros unter-gebracht. Die MitarbeiterInnen halten sich regelmäßig in beiden Häusern auf, so dass eine Betreuung vor Ort in beiden Wohn-einrichtungen sichergestellt ist. Weiterhin bietet die Einrichtung seit vie-len Jahren eine Übernachtungsmöglichkeit für HafturlauberInnen oder BesucherInnen von Inhaftierten an. Für dieses Angebot

ALLGEMEINDie Übergangswohneinrichtung und die ambulante Betreuung im eigenen Wohn-raum mit jeweils 10 Plätzen werden nach §§ 75 ff SGB XII über den Fachbereich Wirtschaft und Soziales der Hansestadt Lübeck gefördert. Die Hilfen erfolgen ge-mäß § 67 SGB XII.

Das teilstationäre betreute Wohnangebot und die Betreuung im eigenen Wohn-raum richten sich an straffällig gewordene Menschen als Hilfsangebot zur Überwin-dung besonderer sozialer Schwierigkei ten. Mit den BewerberInnen wird zunächst ein Vorstellungsgespräch zur Abklärung des individuellen Hilfebedarfs geführt. Vor aus -setzung für eine Aufnahme ist ein ge-wisses Maß an Selbständigkeit, die Moti-vation, straffrei leben zu wollen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

Durch das Angebot der aufsuchenden Arbeit in der JVA Lübeck besteht zumeist schon vor Aufnahme in die Übergangs-wohneinrichtung Kontakt zwischen Inte-ressierten und der Einrichtung. Bewer-bungen erreichten die Resohilfe aber bei-spielsweise auch aus Hamburg, Dresden,

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8ÜBERGANGSWOHNEINRICHTUNG UND AMBULANTE BETREUUNG IM EIGENEN WOHNRAUM

jahr 2015, als äußerst schwierig. Dies spie-gelt sich unter anderem auch in den län-geren Wohnzeiten der BewohnerInnen wieder. Viele VermieterInnen, ob Woh-nungsbaugesellschaft oder privat, fordern eine saubere Schufa-Auskunft oder den Nachweis einer Beschäftigung. Ein Groß-teil der KlientInnen weist allerdings eine Schuldenproblematik auf und hat kein geregeltes Einkommen. Dies führt häufig schon beim ersten telefonischen Kontakt zu Schwierigkeiten, da für viele Vermie-terInnen diese Punkte eine wes entliche Rolle spielen. Die MitarbeiterInnen der Übergangswohneinrichtung und im Be-darfsfall auch der ambulanten Betreuung sind bei der Suche nach einer Unterkunft behilflich, indem u. a. gemeinsam mit den KlientInnen nach Wohnungsange-botenrecherchiert wird, VermieterInnen kon taktiert werden und ggf. auch bei Be-sichtigungsterminen begleitet wird. Die Suche gestaltet sich wegen unzureich-en der Angebote oft schwierig und lang-wierig. So sind die Wohnungssuchenden häufig gezwungen, in Wohnraum zu zie-hen, der nicht renoviert ist oder in einer prekären Gegend liegt, welche für die KlientInnen und deren Resozialisierung nicht immer vorteilhaft ist.

einem Drittel der KlientInnen eine Rolle. Fast eben so viele hatten den Wunsch nach guten und stabilen Sozialkontakten oder benötigten Unterstützung beim Er-ler nen einer sinnvollen Freizeitgestaltung. 26 BewohnerInnen der Einrichtung und 11 KlientInnen der ambulanten Betreuung gaben an, eine Suchtproblematik zu ha-ben. Dabei spielen Drogen- und Alko hol-abhängigkeit eine wesentliche Rolle.

Im Rahmen der Beratung konnten 14 Be-wohnerInnen in eine eigene Wohnung und zwei BewohnerInnen in eine betreute Einrichtung vermittelt werden. Neun Be-wohnerInnen nahmen während ihrer Zeit in der Einrichtung eine Arbeit auf, 12 Kli-entInnen wurden an die Suchtberatung weiter vermittelt. Fünf KlientInnen haben eine Therapie angetreten. Drei Bewoh-nerInnen wurden 2015 in die ambulante Betreuung aufgenommen. Über den Jah-reswechsel 2014 / 2015 hinaus wohnten 11 BewohnerInnen in der Einrichtung, sodass über diese noch keine konkreten Daten vorliegen.

WOHNENDie Suche nach geeignetem Wohnraum erwies sich, besonders im zweiten Halb-

erhält der Verein keine finanzielle Unter-stützung. Das Hafturlauberzimmer wurde im Jahr 2015 von drei HafturlauberInnen teilweise mehrmals genutzt.

Die sozialpädagogische Arbeit in der Ein-richtung beinhaltet unter anderem re-gelmäßige, mindestens einmal wöchent-lich stattfindende, verpflichtende Einzel-gesprä che, die aktuelle Lebensprobleme und entsprechende Hilfestellungen bein-halten. Gruppenangebote werden in eher positiv besetzten Bereichen, beispielsweise im Rahmen von Freizeitangeboten, durch-geführt. Eine Hausversammlung, in der ein Wochenrückblick der BewohnerInnen stattfindet und Organisatorisches bespro-chen wird, ist einmal die Woche für alle BewohnerInnen verpflichtend.

KLIENT / INNENIm Jahr 2015 bewohnten 27 Männer und vier Frauen die Übergangswohnein-richtung, in der ambulanten Betreuung wurden insgesamt 13 Männer betreut. Die häufigsten Problembereiche, welche fast alle KlientInnen betrafen, waren Woh nungslosigkeit, Arbeitslosigkeit und Ex is tenzsicherung. Auch psychische und physische Probleme spielten bei ca.

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9ÜBERGANGSWOHNEINRICHTUNG UND AMBULANTE BETREUUNG IM EIGENEN WOHNRAUM

Berichtsjahr wurden 33 Hausbesuche rea-lisiert. Desweiteren werden KlientInnen bei Bedarf zu Ämtern, Beratungsstellen oder ähnlichem begleitet. 2015 kam es zu 19 solcher Begleitungen.

Das „Probewohnen“ in Zusammenar beit mit der Grundstückgesellschaft Trave konn te auch 2015 fortgesetzt werden. So bekamen zwei weitere KlientInnen die Möglichkeit, eine eigene Wohnung über die Resohilfe anzumieten. Die Resohilfe vermietet von der Trave Grundstücks ge-sell schaft angemietete Wohnungen in Ver -bindung mit einem Nutzungs- und Be -treuungsvertrag an geeignete Klient In nen weiter. So haben auch Personen, die an sonsten auf dem Wohnungsmarkt bei-spielsweise durch Verschuldung, nega -tive Schufa-Ein träge oder Arbeitslosigkeit schlechtere Chancen hätten, die Möglich-keit, eine eigene Wohnung zu beziehen. Dieses „Probewohnen“ erstreckt sich eben -falls über ein Jahr. Hier wird be son ders darauf geachtet, dass die KlientInnen in dieser Zeit verantwortungsvoll mit dem überlas se nen Wohnraum umgehen. Dann haben sie die Chance, die Wohnung nach Ablauf des Jahres selbständig zu über-nehmen und direkt Mieter der Trave zu

werden. In Berichtsjahr wurde deutlich, dass mehrere der ambulant betreuten Kli-entInnen sich wünschten, über das ver-traglich vereinbarte Jahr hinaus von uns betreut zu werden, sodass wir die Betreu-ungsverträge entsprechend verlängerten.

LEBENSUNTERHALT UND ARBEITSAUFNAHMEIm Berichtsjahr sind zehn Bewohner In nen einer Arbeit nachgegangen. Vier von ihn en wurden direkt vom Arbeit geber eingestellt, vier wurden über eine Zeit arbeits firma be-schäftigt und zwei BewohnerInnen traten einen 1-Euro-Job als Maßnahme vom Job-center an.

Zwei BewohnerInnen absolvierten eine unbezahlte Maßnahme des Jobcenters, ein weiterer begann mit einer schulischen Maßnahme.

In der ambulanten Betreuung gingen zwei KlientInnen einem 1-Euro-Job und einer einem Minijob nach.

Die Arbeitssuche stellt die Klientel vor besondere Schwierigkeiten, da sie auf Grund ihrer Lebensgeschichte häufig meh -r ere Hemmnisse mitbringen, die eine In-

Durch Netzwerkarbeit, Hilfestellungen bei der Wohnungssuche, bei Bedarf Beglei-tungen zu Besichtigungen und Kontak-ten zu Wohnungsbaugesellschaften ver-su chen die MitarbeiterInnen, konkrete Unter stüt zung anzubieten und die Arbeit zu erleichtern. Besonders der gute Kon-takt zur Grundstücksgesellschaft-Trave ist hier hervorzuheben.

Im Jahr 2015 konnten 14 BewohnerInnen eine eigene Wohnung beziehen. In eine su chttherapeutische Einrichtung zog ein Be -wohner. Die verbliebenen fünf Klient Innen hinterließen bei uns keine Adresse oder brachen das betreute Wohnen vorzeitig ab.

AMBULANTE BETREUUNGIm Berichtszeitraum wurden sechs Kli-entInnen neu aufgenommen, insgesamt wurden 13 KlientInnen betreut. Fünf Kli-entInnen nahmen im Anschluss zur Über-gangswohneinrichtung das Betreu ungs-angebot in Anspruch, ein Klient wurde im Anschluss an seine Haftzeit in das Projekt aufgenommen.

Neben den Beratungen in den Räumlich-keiten der Resohilfe finden regelmäßig Hausbesuche bei den KlientInnen statt. Im

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10ÜBERGANGSWOHNEINRICHTUNG UND AMBULANTE BETREUUNG IM EIGENEN WOHNRAUM

tegration auf dem ersten Arbeitsmarkt erschweren. Hierzu zählen beispielsweise keine oder niedrige Bildungsabschlüsse, Langzeitarbeitslosigkeit (teilweise ver ur-sacht durch lange Inhaftierungszeiten), Suchterkrankungen oder auffällige Ver-haltensweisen. Der überwiegende Teil der KlientInnen hat einen Haupt- oder För- derschulabschluss, neun KlientInnen ha-ben keinen Schulabschluss. Eine abge-schlossene Berufsausbildung konnten 19 Kli entInnen vorweisen, 13 KlientInnen haben ihre Berufsausbildung abgebro-chen, ebenso viele sind ungelernt. Eben-falls eine wichtige Rolle spielt die zu Be-ginn nicht immer ausreichend vorhan-dene Fähigkeit des Durchhaltens und der Eigenmotiva tion. Viele KlientInnen sind nicht sofort in der Lage, einem achtstün-digen Arbeitstag standzuhalten. Dies muss erst (wieder-) erlernt werden. Hierbei er-halten sie Unterstützung. Jedoch stoßen die MitarbeiterInnen und KlientInnen an Grenzen, wenn es von Seiten der Arbeits-agentur oder des Jobcenters keine ent-sprechenden Angebote gibt, die Arbeits-fähigkeit des Einzelnen zu fördern. Dabei sind Beschä f tigungsmöglichkeiten sehr wichtig, da sie maßgeblich dabei helfen, eine Tagesstruktur aufzubauen. Individu-

elle Maß nahmen, die den Einzelnen för-dern, werden durch das Jobcenter vor allem für die unter 25-jährigen angebo-ten. Für KlientInnen, die nicht mehr in die-sen Bereich fallen, stehen dagegen kaum passende Arbeitsmöglichkeiten zur Verfü-gung. Bei einigen KlientInnen ist es ge-lungen, sie über das Fallmanagement des Jobcenters in entsprechende Maß nahmen zu vermitteln.

Im Berichtsjahr wurde weiterhin eng mit unserem Projekt „Vermittlung in Beschäf-tigung“ zusammengearbeitet. So hatten die KlientInnen die Möglichkeit, Bewer-bungsunterlagen zu erstellen und inten-sive Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu erhalten.

BERATUNGSANGEBOTDie Beratungsinhalte in insgesamt 785 Einzelgesprächen in der Übergangswohn-einrichtung und 434 Beratungsgesprä-chen in der ambulanten Betreuung dreh-ten sich nach der Haftentlassung vor allem um die Sicherung der Existenz der Kli-entInnen, um die (Wieder-) Beschaffung persönlicher Unterlagen, Bekleidung so-wie die Regelung von Angelegenheiten, die während und nach einer Inhaftierung

nicht geklärt werden konnten, z. B. Fol gen einer Wohnungsräumung, Abmeldung bei Ver sicherungen oder Kon taktaufnahme zu Gläubigern. Weitere wichtige Themen waren die Wiederaufnahme von per sön-lichen Beziehungen oder Freizeitaktivi-täten, der Umgang mit Geld bzw. Geld-verwaltung.

Auch das Thema Sucht ist ein relevanter Teil der Beratung, da viele KlientInnen ge-rade durch ihre Suchtmittelabhängigkeit in schwierige Lebenslagen geraten sind.

In der Übergangswohneinrichtung wird mit Rückfällen gearbeitet und erwartet, dass sich die jeweiligen BewohnerInnen aktiv mit ihrer Suchtproblematik aus-einandersetzen und sich bei Rückfällen um entsprechende Hilfsangebote küm-mern. Hierzu zählen Substitution, Ent gif-tung, Kon takt zu einer Sucht be ratungs-stel le, Ther a pie und Inanspruchnahme ei-ner Selbsthilfegruppe. In der Regel ist bei Rückfällen schnelles Handeln erfor derlich, da diese auch die Gefahr einer neuen Straftat mit sich bringen können.

Die persönliche Stabilisierung der Kli ent-Innen ist ein bedeutender Bestandteil der

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11ÜBERGANGSWOHNEINRICHTUNG UND AMBULANTE BETREUUNG IM EIGENEN WOHNRAUM

Angebot wird von den KlientInnen sehr gut angenommen, es nehmen durch-schnittlich fünf Personen daran teil. Dies liegt vermutlich unter anderem daran, dass die KlientInnen die Möglichkeit ha-ben, hier andere Menschen zu treffen und sich mit diesen ungezwungen und außerhalb der Büroräume austauschen zu können.

Ein weiteres Angebot, welches von Eh-ren amtlichen durchgeführt wird, ist das Reso-Café, welches zwei Mal monatlich für Inhaftierte, die sich in einer Ausgangs-regelung befinden, sowie für ehemals Inhaftierte angeboten wird. Auch dieses Angebot wird sehr gut angenommen.

Von Mai 2014 bis Juni 2015 wurde als regelmäßiges Freizeitangebot für alle Kli-entInnen Tischtennis in einer Sporthalle angeboten. Hier nahmen für gewöhnlich zwischen einem und vier Interessierte teil. Eine Schachgruppe wurde Anfang 2015 ins Leben gerufen und fand zu mehreren Terminen statt.

Eine von zwei Ehrenamtlichen betreute Malgruppe fand dieses Jahr ebenfalls zu

mehreren Terminen statt. Hier hatten alle Interessierten die Möglichkeit, sich kreativ zu betätigen und sich über ihre Werke auszutauschen.

KOOPERATION MIT ANDEREN INSTITUTIONENUm die bestehende Vernetzung der Hilfs-angebote zu optimieren, wurde auch in diesem Jahr mit anderen Einrichtungen und Beratungsstellen gut zusammen-gearbeitet. Hierzu gehören z. B. Sucht-beratungsstellen, Jobcenter, die Soziale Sicherung, die Zentrale Beratungsstelle und der Agentur für Arbeit. Darüber hin-aus besteht regelmäßig Kontakt zu den MitarbeiterInnen der justiznahen Dienste.

Die Sprechstunde in der Bewährungs hilfe, welche vom Projekt Vermittlung in Be-schäftigung initiiert wurde, wird von den MitarbeiterInnen der Übergangswohnein-richtung und der ambulanten Betreuung fortgeführt.

Beratungsarbeit. Viele BewohnerInnen ha-ben ihr Leben in Institutionen wie Hei-men und Gefängnissen verbracht, sodass sie Unterstützung benötigen, um mit der wiedergewonnenen „Freiheit“ und Eigen-verantwortlichkeit umgehen und ihren Alltag sinnvoll gestalten und strukturie-ren zu können. Die MitarbeiterInnen der Reso hilfe begleiten und fördern Bewoh-nerInnen auf dem Weg zu einem eigen-verantwortlichen Leben.

AKTIVITÄTEN / FREIZEITANGEBOTE DER ÜBERGANGSWOHNEINRICHTUNGFreizeitangebote werden regelmäßig in der Hausversammlung mit den Bewoh-nerInnen besprochen. Jeder kann Vor-schläge einbringen. Im Berichtsjahr zähl-ten zu den Aktivitäten unter anderem Grillen, die Teilnahme an den „Sozialen Wochen“ des Hansaparks und ein ge-meinsames Weihnachtsessen an Heilig-abend für ak tuelle und ehemalige Be-wohnerInnen.

Jeden Freitag findet in einem informellen Rahmen ein Frühstück für Bewohner In-nen und ehemalige BewohnerInnen statt, welches von einer ehrenamtlichen Mitar-beiterin des Vereins organisiert wird. Das

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12ÜBERGANGSWOHNEINRICHTUNG UND AMBULANTE BETREUUNG IM EIGENEN WOHNRAUM

Problembereiche ÜWE + ABW*

Problembereiche Anzahl

Existenzsicherung 26

Wohnungslosigkeit 35

gesundheitliche Probleme 10

Arbeitslosigkeit 33

psychische Probleme 7

drohende Wohnungslosigkeit 1

Sozialkontakte 3

Freizeitgestaltung 4

aggressives Verhalten 2

Suchtproblematik ÜWE + ABW*

Sucht Anzahl

Alkohol 13

Drogen 20

Medikamente 3

Glücksspiel 2

keine Suchtproblematik 11

Art der Hilfestellung ÜWE + ABW*

Art der Hilfestellung Anzahl

Unterkunft 39

Arbeit 33

Klärung sozialrechtlicher Ansprüche 23

psycho-soziale Hilfen 17

Schuldenregulierung 18

Krisenintervention 4

Vermittlung ÜWE + ABW*

Vermittlung Anzahl

Wohnung 18

Arbeit 11

Suchtberatung 15

Therapie 7

sonstige Beratungs-einrichtungen 2

betreute Einrichtung 4

ambulante Betreuung 5

Ausbildung 1

(*Mehrfachnennungen sind möglich)

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13ÜBERGANGSWOHNEINRICHTUNG UND AMBULANTE BETREUUNG IM EIGENEN WOHNRAUM

Verbleib ÜWE

zukünftige Unterkunft Anzahl

in eigene Wohnung 14

in stationäre Einrichtung 1

in suchttherapeutische Einrichtung 1

JVA -

Notunterkunft -

Unbekannt / Abbruch 5

Über Jahreswechsel hinaus in Übergangseinrichtung 11

Schulabschluss ÜWE + ABW

Schulabschluss Anzahl

abgebrochen Förderschule 2

abgebrochen Hauptschule 2

Förderschule 4

Hauptschule 24

Realschule 5

Abitur -

abgebrochen Realschule 3

Ausbildung ÜWE + ABW

Berufsausbildung Anzahl

abgeschlossene Aus bild ung 19

abgebrochene Ausbildung 13

ungelernt 12

Lebensunterhalt ÜWE + ABW*

Art des Einkommens Anzahl

Erwerbseinkommen 5

SGB XII -

ALG I 11

ALG II 26

Rente 2

Erwerbsminderungsrente -

Kindergeld 1

Bei der Tabelle „Lebens unterhalt“ kann es zu Mehr-fachnennungen kommen, da einige Klienten vor der Arbeitsaufnahme oder nach der Beendigung einer Arbeit Leistungen des SGB II oder III in Anspruch ge-nommen haben.ABKÜRZUNGEN

ÜWE = ÜbergangswohneinrichtungABW = Ambulante Betreuung

im eigenen Wohnraum

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14ANLAUFSTELLE FÜR STRAFFÄLLIGE – BERATUNG, BEGLEITUNG, VERMITTLUNG IN BESCHÄFTIGUNG

ALLGEMEINDie Anlaufstelle für Straffällige – Beratung, Begleitung, Vermittlung in Beschäftigung war ein dreijähriges Projekt, welches durch die Aktion Mensch gefördert wurde. Die Kofinanzierung erfolgte über das Einbrin-gen von Geldauflagen. Das Projekt startete am 01.10.2012 und wurde am 30.09.15 beendet.

Vor Beginn des Projektes wurde die Ver-mittlung in Beschäftigung für die Bewoh-nerInnen der Übergangswohneinrichtung durch das Team dieses Arbeitsbereiches bzw. für die Klientel der Sozialberatung durch jene MitarbeiterInnen geleistet. Auf-grund großer Hürden in diesem Bereich stellte sich das Beratungsangebot, mit sei-ner erheblichen Gewichtung in der Arbeit mit den KlientInnen, als sehr zeitaufwän-dig heraus. Von dieser Situation ausge-hend, wurde das Projekt zur Vermittlung von Straffälligen in Beschäftigung ent-wickelt und bei der Aktion Mensch be-antragt. Im Projektzeitraum konnte die Vernetzung mit Kooperationspartnern ge-festigt, es konnten neue Netwerkpartner gewonnen und die bestehenden Struk-turen optimiert werden. Die erarbeiteten Inhalte wurden mit Beendigung des Pro-

jektes in die Gesamtaktivitäten des Ver-eins integriert und bilden nun ein gutes Fundament.

ZUGANGDie Anlaufstelle war offen für Beschäf ti-gung suchende Personen, welche straffäl-lig geworden sind und aufgrund beson-derer sozialer Schwierigkeiten (gem. §67 SGB XII) Widerstände beim Finden einer nachhaltigen Beschäftigung erlebten. Frei-willigkeit und die Bereitschaft zur Mitar-beit wurden vorausgesetzt.

Der Zugang erfolgte 2015 vor allem durch die verschiedenen Angebote des Trägers, wie der Übergangswohneinrichtung, der ambulanten Betreuung und der Sozial-beratung. Eine wöchentliche Sprechstun-de der ProjektmitarbeiterInnen in den Räumen der Bewährungshilfe hat zudem zu einer weiteren Verbreitung und In-anspruchnahme geführt.

Selma KästnerSoziale Arbeit (Bachelor of Arts)

Ronny GanzenbergDipl. Soz.päd. / Soz.arb.(bis 30.09.2015)

Torger BünemannTheaterpädagoge

DAS PROJEKT WURDE GEFÖRDERT DURCH:

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15ANLAUFSTELLE FÜR STRAFFÄLLIGE – BERATUNG, BEGLEITUNG, VERMITTLUNG IN BESCHÄFTIGUNG

Zur Herstellung der Kontakte zu den (po-tenziellen) KlientInnen kam, neben allen anderen Netzwerkpartnern, der Bewäh-rungshilfe Lübeck eine entscheidende Rolle zu, da bereits bei der Bedarfsana lyse vor der Antragstellung dieses Projektes der Bedarf bei den Probanden an Hilfe-stellungen zur Beschäftigungsbeschaffung von dieser Seite als sehr hoch bemerkt wurde. Diesbezüglich fand eine wöchent-liche, dreistündige offene Sprechzeit un-serer Anlaufstelle in den Räumlichkeiten der Bewährungshilfe statt. Diese Sprech-zeit wird nach Projektende zweimal im Monat von MitarbeiterInnen der Über-gangswohneinrichtung und der ambu lan-ten Betreuung fortgeführt.

Weiterhin stellte sich als positiver Effekt dieser Einrichtung heraus, dass einige KlientInnen, welche nicht mehr zu den Terminen erschienen und die Beratung ihrerseits abgebrochen hatten, durch in-formelle Gespräche während der Sprech-stunde erneut motiviert werden konnten, unsere angebotene Hilfe in Anspruch zu nehmen.

KLIENT / INNENIm Berichtszeitraum nahmen 36 Perso nen, 31 männliche und fünf weibliche, die Anlaufstelle in Anspruch. Insgesamt wur-den 192 Beratungsgespräche durchge-führt und dokumentiert. Es fanden sie-ben Begleitungen durch hauptamtlich Beschäftigte und mehrere Begleitungen durch ehrenamtliche HelferInnen statt.

Zugang der KlientInnen

Anzahl

Übergangswohneinrichtung 9

Sozialberatung 3

Frühstück für (ehemalige) BewohnerInnen 1

Offene Sprechstunde in der Bewährungshilfe 11

Bewährungshilfe 3

Jobcenter 1

LEBENSUNTERHALTDer größte Teil der KlientInnen, der 2015 von uns beraten wurde, bezog Leistungen nach dem SGB II. Drei Personen bekamen Leistungen von der Bundesagentur für Ar-beit, ebenso viele bezogen ein Erwerbs-einkommen.

Lebensunterhalt

Art des Einkommens Anzahl

Erwerbseinkommen 3

ALG I-Bezug 3

ALG II-Bezug 19

Hilfe zum Lebensunterhalt (HzLU) 1

Sonstige Einkommen 2

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16ANLAUFSTELLE FÜR STRAFFÄLLIGE – BERATUNG, BEGLEITUNG, VERMITTLUNG IN BESCHÄFTIGUNG

SCHULBILDUNG / BERUFSAUSBILDUNG / STUDIUM19 Personen konnten einen Hauptschul-abschluss vorweisen, drei hatten keinen Schulabschluss. Eine Berufsausbildung schlossen neun Personen ab, zehn waren ungelernt.

VERMITTLUNGIm Berichtsjahr wurden 15 Personen (40 %) in eine Beschäftigung vermittelt, davon mehrheitlich in Qualifizierungs-maß nahmen sowie in Teilzeit- und Mini-jobs. Festzustellen ist, dass unter ande-rem aufgrund der gegenwärtigen Ar beits-

markt situ ation nur wenige KlientInnen in (un) befristete Arbeitsverhältnisse vermit-telt werden konnten.

Weiterhin fand, hinsichtlich der Hinzu-ziehung anderer Beratungseinrichtungen, bei sechs KlientInnen eine Vermittlung zur Schuldner- / Insolvenzberatung statt. Fünf vermittelte man zu Suchtberatungsstellen, einen in psychosoziale Beratung.

ZIELSETZUNGAufgrund der zumeist multiplen Vermitt-lungshemmnisse, wie der mangelnden Schul- und Berufsausbildung, der Lang-zeitarbeitslosigkeit und dem „Makel“ der Straffälligkeit, ist ein Großteil der Arbeit auf die Verbesserung der persönlichen Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme ausgelegt. Das Ziel dabei ist das Finden einer nachhaltigen Beschäftigungs-, Qua-lifizierungs- und / oder Arbeitsmöglichkeit, um die Teilhabe am Erwerbsleben (wie-der-) herzustellen. Dabei können die indi-viduellen Ziele stark variieren.

Im Laufe des Projektes zeigte sich das, was wir aus anderen Arbeitsfeldern mit der Zielgruppe § 67 SGB XII bereits ken-nen. Eine Basis für die Zusammenarbeit muss aufgrund der multiplen Problemsitu-ationen zunächst aufgebaut werden. Das bedeutet: Motivationsarbeit, Aufrecht-erhalten der Beziehung, Umgang mit Ab-brüchen / Unzuverlässigkeit etc. Das war jedoch genau der Ansatzpunkt, den wir verfolgt haben: Die Menschen anzu-sprechen, die aus den regulären Qualifi-zierungs- und Bildungsmaßnahmen her-ausfallen bzw. gar nicht aufgenommen werden.

Vermittlung in Beschäftigung

Anzahl

Fort- / Weiterbildung 1

Qualifizierungsmaßnahme 5

Ausbildung 1

Arbeitsverhältnis – befristet 2

Nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis 1

Zeitarbeit 2

Sonstiges Beschäftigungs-verhältnis 3

Schulbildung der KlientInnen

Anzahl

Realschule 2

Hauptschule 21

Förderschule 2

ohne Schulabschluss 3

Berufsausbildung

abgeschlossen 9

abgebrochen 9

ungelernt 10

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17ANLAUFSTELLE FÜR STRAFFÄLLIGE – BERATUNG, BEGLEITUNG, VERMITTLUNG IN BESCHÄFTIGUNG

Auffällig ist, dass ca. die Hälfte aller betreuten KlientInnen über eine abge -schlossene Berufsausbildung verfügen. Hier müs sen Hemmnisse wie Schulden, Straf fäl ligkeit, Suchtproblematiken, Woh-n ungs losigkeit u. ä. so stark wirken, dass eine reguläre Arbeitsaufnahme nur mit Unterstützung erfolgen kann. Die Klient-Innen benötigen zumeist eine Stabili si e-rung ihres Lebens umfeldes und ihres All-tags. Viele sind durch ihre multiplen Pro-blemlagen stark gehemmt und benötigen zu Anfang vor allem jemanden, der sie darin unterstützt, ihr Leben zu ordnen, sich gemeinsam mit ihnen einen Überblick über Probleme verschafft und Lösungs-ansätze bietet.

Zusätzlich zum hauptamtlichen Beratungs-angebot der Resohilfe wurden mit zu-nehmender Projektdauer die Hilfe von Eh-renamtlichen genutzt, die zur Stabilisation Angebote im Freizeitbereich machen. Bei diesen Aktivitäten wurde die Zielgruppe niedrigschwellig erreicht und an das Be-ratungsangebot herangeführt.

BERATUNGSANGEBOTIm Erstgespräch wurde ein ausführlicher Hilfeplan mit einer individuellen Bedarfs-

analyse erstellt, auf dessen Grundlage die intensive, einzelfallorientierte Beratung und Begleitung der Person aufbaut. The-men dabei waren bspw. praktische Dinge wie die Wiederbeschaffung von Unter-lagen / Zeugnissen, die Erstellung von Be-werbungsunterlagen und / oder die Beglei-tung zu potenziellen Arbeitgebern, aber auch eine gesprächsbasierende Hilfe bei der Entwicklung von realistischen Perspek-tiven, der Verbesserung der persönlichen sozialen Kompetenzen oder der Erarbei-tung von Verhaltensmustern zur Stabili-sierung in Krisensituationen.

NETZWERKARBEITDa alle Angebote des Trägers eine aktive Netzwerkarbeit erfordern, bestehen gute Kontakte zu wichtigen, für die soziale Ar-beit in der Eingliederungshilfe relevanten Kooperationspartnern. An diese Kontakte wurde vom Projekt-Team angeknüpft.

Im Berichtsjahr fand vor allem eine Zusam-menarbeit statt mit

der Bewährungshilfe (Jugend-) Gerichtshilfe der Bundesagentur für Arbeit dem Jobcenter

Zeitarbeitsfirmen Beratungsstellen Wohnungsbaugesellschaften Arbeitgebern

AUSBLICKDie bisher erfolgreiche Beratungsarbeit wur de in die Arbeit der Resohilfe inte-griert, das heißt im Rahmen der allgemei-nen Sozialberatung und der Übergangs-wohneinrichtung, in den Projekten am bu-lante Betreuung im eigenen Wohnraum und Leseweisung wird das in die sem Projekt erworbene Know-How ein fließen. Das Netzwerk, das in den drei Jahren ge-schaffen wurde, wird weiterhin gepflegt und genutzt. Insbesondere das Bera tungs-angebot in der Bewährungs hilfe Lübeck wird im 14-tägigen Rhythmus aufrecht-er halten. Eine Kooperationsvereinbarung mit der Bewährungshilfe wurde hierfür ab geschlossen. Zudem ist mit allen Mit-arbeiterInnen der Reso eine Zukunftswerk-statt zum Thema „soziale Unternehmens-gründung“ für 2016 geplant.

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18 TÄTER-OPFER-AUSGLEICH

halten erlangt, das Leid des Opfers an-erkennt und die Verantwortung hierfür übernimmt.

Die Verantwortungsübernahme bildet dann die Grundlage, immaterielle und mate-rielle Wiedergutmachung zu leisten. Im Dialog zwischen Opfer und Täter wird die Wiedergutmachung besprochen und festgelegt. Einigen sich die Parteien auf eine Schmerzensgeldzahlung, wird diese schriftlich vereinbart und die Zahlungen kontrolliert. Um eine zügige Entschädi-gung des Opfers zu ermöglichen, kann der Opferfond der Stiftung Straffälli-genhilfe Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden.

Insgesamt führt dieser konstruktive Um-gang mit der Straftat und seinen Folgen in der Regel zu einer hohen Zufriedenheit bei den Betroffenen.

ZIELSETZUNG DES TÄTER-OPFER-AUSGLEICHSDer Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Media-tionsverfahren im Rahmen des Strafver-fahrens, in dem Opfer und Täter sich kons truktiv mit der Tat und den Tatfolgen aus einandersetzen und eine angemes-sene Wiedergutmachung vereinbaren.

Über die Verständigung und Aussöhnung zwischen den Parteien hinaus, lassen sich mit diesem Instrument auch präventive Effekte erzielen. Denn neben der Norm-verdeutlichung können bei dem Täter durch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten und dem Erörtern von Handlungsalternativen Verhaltens-änderungen initiiert werden.

Anders als im Strafprozess, in dem Opfer vor allem in ihrer Funktion als Zeuge auf-treten, kann im TOA individuell auf die Opfer und ihre Interessen eingegangen werden. Entgegen einem Gerichtsverfah-ren, in dem die Bestrafung des Täters festgelegt wird, zielt das TOA-Verfahren darauf ab, dass der Täter im Rahmen von Gesprächen Einsicht in sein Fehlver-

VORWORT Die Ausgleichs- und Konfliktschlichtungs-stelle des Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe führt seit 1991 den Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenbereich in Kooperation mit der Gerichtshilfe Lübeck im Landge-richtsbezirk Lübeck durch.

Die Durchführung der Mediationsarbeit und die Sicherung der Qualität basiert auf bundesweit anerkannten TOA-Quali-tätsstandards (www.toa-servicebuero.de). Ferner ist der TOA-Arbeitsbereich in den Qualitätsmanagementprozess des Vereins eingebunden.

Die TOA-Stelle wird vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein gefördert.

Gabriela StibbeDipl. Sozialpädagogin, Mediatorin in Strafsachen

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19TÄTER-OPFER-AUSGLEICH

Information an

StA/Gericht

Akten-zuweisung

Justiz

Arbeits-auftrag

TOA-Projekt

Akten-sichtung

VorgesprächeEinzel-

gespräche

Mediations-gesprächVerein-

barungen

Ergebnis-bericht

Aktenrückgabe an StA/Gericht

Wieder-gutmachungs-

kontrolle

Information und EinladungOpfer

InformationBeteiligung Dritter

InformationBeteiligung Dritter

Information und EinladungTäter/Beschuldigte

Kontakt-aufnahme

TOA-VERFAHRENSABLAUF

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20 TÄTER-OPFER-AUSGLEICH

In 9 % der Fälle waren die Geschädigten nicht an einem TOA interessiert oder ha ben sich nicht gemeldet, aber die Be-schuldigten zeigten ernsthafte Ausgleichs-bemühungen, d. h. sie waren bereit, die Verantwortung für die Tat zu überneh-men, sich zu entschuldigen, Wiedergut-machung zu leisten und ggf. Auflagen wie das Ableisten von gemeinnütziger Arbeit oder Zahlung an eine gemeinnüt-zige Einrichtung zu akzeptieren. In den restlichen 33 % der Fälle waren die Ge-schädigten und / oder die Beschuldigten nicht zu einem TOA bereit, haben sich nicht gemeldet bzw. konnten nicht er-reicht werden oder die Beschuldigten be-stritten die Tatvorwürfe bzw. zeigten kei-ne ernsthaften Ausgleichsbemühungen.

In den Fällen, in denen beide Parteien einem TOA zugestimmt haben, konnte folgendes Ergebnis erzielt werden:

FALLZUWEISUNGEN / AUFTRAGGEBERIn der TOA-Stelle sind im Berichtszeitraum 140 Fälle zur Bearbeitung eingegangen.

Bei den Selbstmeldern /-innen handelt es sich um Personen, die sich direkt an die TOA-Stelle gewandt haben oder durch Anwälte oder Bewährungshilfe an uns vermittelt wurden. DELIKTEDie größte Gruppe der Delikte stellen Kör perverletzungen dar. Die Hälfte hier -von sind gefährliche Körperverletzungen. Weitere Hauptdeliktgruppen sind Belei -digung, Bedrohung, Widerstand gegen Voll streckungsbeamte, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und fahrlässige Kör-perverletzung. In Einzelfällen liegen dem TOA Delikte zu Grunde wie: versuchter Totschlag, Verletzung des höchstpersön-

Fallzuweisungen

Anzahl

Staatsanwaltschaft 44

Amtsanwaltschaft 77

Gericht 9

Selbstanmelder 10

lichen Lebensbereiches, Unterschlagung, üble Nachrede, räuberischer Diebstahl und illegaler Besitz von Schusswaffen.

ERGEBNISSE DER TOA-VERFAHRENVon den 140 eingegangenen Fällen konn-ten bis Anfang Januar 2016 128 Fälle abgeschlossen werden. In 52 % der Fälle konnten sich die Parteien einvernehmlich einigen und in 6 % der Fälle ist es teil-weise zu einer Einigung gekommen. Eine teilweise Einigung liegt dann vor, wenn ein TOA mit positivem Ergebnis durch-geführt werden konnte, aber z. B. keine voll umfängliche Regelung der zivilrecht-lichen Ansprüche erzielt werden konnte.

Ergebnisse

in Prozent

teilweise Einigung 10 %

keine Einigung 6 %

einvernehmliche Einigung 84 %

Ergebnisse

in Prozent

einvernehmliche Regelung 52 %

teilweise Einigung 6 %

ernsthafte Ausgleichs-bemühungen 9 %

TOA Durchführung nicht möglich / keine Einigung 33 %

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21TÄTER-OPFER-AUSGLEICH

WIEDERGUTMACHUNGSLEISTUNGEN UND OPFERFONDSIn den erfolgreich abgeschlossenen Ver-fah ren wurden materielle Wiedergut ma ch - ungen wie Schmerzensgeld- und Scha-densersatzzahlungen vereinbart.

Die vereinbarten Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen wurden, auch mit Hilfe von Darlehen durch den Opfer-fond der Stiftung Straffälligenhilfe Schles-wig-Holstein, vorfinanziert.

Hierdurch konnte den Opfern die verein-barte Wiedergutmachung zügig und un-büro kratisch ausgezahlt werden. Die Täter tilgen die gewährten Darlehen in mo nat-lichen Ratenzahlungen.

Darüber hinaus wurden immaterielle Wie -dergutmachungen, wie schriftliche oder mündliche Entschuldigung, ausgesproch-en sowie Zahlungen an gemein nützige Einrichtungen oder Ableisten von gemein-nütziger Arbeit vereinbart und Unter las-sungsvereinbarungen abgeschlossen, in denen Absprachen über zu künftige Ver-haltensregeln schriftlich festgehalten wur-den.

VERFAHRENSAUSGANGIn 95 der endgültig abgeschlossenen Fälle liegt eine Rückmeldung über den Verfah-rensabschluss der Justiz vor. Hierauf be-zogen wurden 93 % der Verfahren end-gültig eingestellt und in 7 % das Verfahren fortgesetzt. Die anderen Verfahren waren zum Zeitpunkt der Berichtserstellung vor-läufig eingestellt, weil noch Zahlungen und Unterlassungsvereinbarungen kon-trolliert werden müssen oder es lag keine abschließende Entscheidung vor.

FORTBILDUNGEN, TAGUNGEN UND SUPERVISION Weiterbildung: „Grundlagen und

Leit ideen systemischen Denkens“ Weiterbildung:

„Systemisch-lösungs orientierte Gesprächsführung“

Fortbildung: „Abgrenzung in der Sozialen Arbeit”

DBH-Bundestagung: „Im Norden zu neuen Horizonten – Kooperationen gestalten, Inhaftie-rungen vermeiden, Straffälligenhilfe ausbauen“

Supervision, Kollegiale Fallbesprechung, Anwaltliche Beratung

Teambesprechungen des Trägers

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND VERNETZUNG MIT ANDEREN INSTITUTIONEN Mitglied der Landesarbeits gemeinschaft

TOA Mitglied der Steuerungsgruppe

„Restorative-Justice“ Mitglied der Bundesarbeitsgemein-

schaft TOA Informationsveranstaltung zum TOA

in der JVA Vorstellung des TOA in der Instituts-

ambulanz der Vorwerker Diakonie Präsentation von dem Film „Beyond

Punishment“ gemeinsam mit dem Kommunalen Kino in Lübeck mit anschließender Gesprächsrunde

RÜCK- UND AUSBLICKWie in den vorangegangenen Jahren kann auch für 2015 eine positive Bilanz ge-zogen werden. In den Fällen, in denen sich beide Seiten zu einem TOA bereit er-klärten, konnte eine Einigungsquote von 84 % erzielt werden. Bezogen auf alle eingegangenen Fälle konnte in 67 % ein positives Ergebnis erzielt werden. In 52 % der Fälle ist es zu einer einvernehmlichen und in 6 % zu einer teilweisen Regelung gekommen und in weiteren 9 % zeigten

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22 TÄTER-OPFER-AUSGLEICH

die Beschuldigten ernsthafte Ausgleichs-bemühungen.

Um eine zügige und unbürokratische Ent-schädigungszahlung zu ermöglichen, wur-de auch 2015 in den Fällen, in denen die Beschuldigten wirtschaftlich nicht dazu in der Lage waren, der Opferfond der Stif-tung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein in Anspruch genommen.

In diesem Jahr wurde gemeinsam mit dem Kommunalen Kino Lübeck der Film „Beyond Punishment“ präsentiert und an - schließend eine Gesprächsrunde durch -ge führt. Diese Veranstaltung war gut be-sucht und die anschließende Gesprächs-runde ermöglichte eine angeregte Dis kus-sion mit positiven Rückmeldungen auch durch VertreterInnen von Opferhilfeor-ganisationen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in Deutsch-land die zwar am stärksten angewandte Restorative-Justice-Maßnahme. Bezogen auf alle Strafverfahren bleibt der Anteil von TOA-Verfahren aber weiterhin margi-nal. Um zu erreichen, dass allen Opfern und Tätern von geeigneten Strafverfahren das Angebot eines TOA unterbreitet wird,

empfehlen wir die Prüfung, ob gesetz-geberische Initiativen hierfür erforderlich sind.

Wir hoffen, dass auch die langfristigen Ziele hin zu einer Restorativ-Justice ge-prägten Justiz engagiert in guter Zusam-menarbeit mit allen Kooperationspartnern in der Justiz, den Ministerien, den Ver-bänden und der Politik verfolgt werden, damit mehr Opfer und Täter von Straf-taten das Angebot eines Täter-Opfer-Aus-gleich erhalten.

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23GEWINNUNG, SCHULUNG, AUSBILDUNG UND BEGLEITUNG VON EHRENAMTLICHEN IN DER FREIEN STRAFFÄLLIGENHILFE

VORBEMERKUNGDie Ausbildung und Begleitung von Eh-renamtlichen in der Straffälligenhilfe wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Bezuschusst wurde die Arbeit darüber hinaus vom Ministe rium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. Darüber hin aus hat der Träger Eigenmittel einge-bracht.

Gerade in Zeiten, in denen die Bekämp-fung der Kriminalität in der Öffentlichkeit häufig auf die Bekämpfung straffälliger Menschen reduziert wird, ist die Tätig-keit der ehrenamtlichen Begleitung von Straffälligen notwendig, um auf die Aus-

grenzung vieler Mitglieder unserer Gesell-schaft aufmerksam zu machen. Gegen die auf härtere Strafen setzende öffentliche Meinung darf die menschenwürdige Be-handlung von Menschen hinter Gittern nicht vergessen werden.

Ehrenamtliche sind hierbei oft Vermittler

Sie kümmern sich um einzelne Personen, die Probleme machen, weil sie Probleme haben

Sie gehen in ihrer Praxis nicht von der Straftat aus, sondern von den Folgen der Strafhaft

Sie wollen verhindern, dass noch weitere Schäden hinzukommen, die erst durch die Haftsituation entstehen

Sie versuchen, vorurteilslos den Kontakt zu den Gefangenen aufzunehmen

Ehrenamtliche schaffen so ein Ver-trauensverhältnis, das für Menschen in einer Totalen Institution von zentraler Bedeutung ist

Ehrenamtliche versuchen gemeinsam mit dem Inhaftierten und den Institu-tionen, den Ermessenspielraum zu erweitern und darauf aufmerksam zu machen, wie sehr dieser von den je-weiligen Bedeutungszusammenhängen und dem gesellschaftlichen Klima bestimmt wird

Sie haben eine Brückenfunktion zwi-schen der Inhaftierung und der Haftent-lassung und erleichtern und managen so den Übergang zurück in die Freiheit

Kerstin LindenbergDipl. Sozialpädagogin

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24GEWINNUNG, SCHULUNG, AUSBILDUNG UND BEGLEITUNG VON EHRENAMTLICHEN IN DER FREIEN STRAFFÄLLIGENHILFE

ZUR GESAMTSITUATIONDER EHRENAMTLICHEN

Unter Anleitung und mit Unterstützung des Vereins standen 2015 insgesamt 45 Personen für die Begleitung von Strafgefangenen in Einzelgesprächen und in Gruppengesprächen in der JVA Lübeck und für die Nachbetreuung zur Verfügung

In ca. 130 regelmäßigen Kontakten sind 31 Ehrenamtliche in der JVA tätig und 26 Ehrenamtliche in der Nach-betreuung. Viele Ehrenamtliche stehen für beide Bereiche zur Verfügung. Durch einen gefestigten Kontakt wäh-rend der Haft ergibt sich häufig auch eine stabile Nachbetreuung

Der Betreuungsanteil von Ehrenamt-lichen (26), die in der Nachbetreuung außerhalb des Gefängnisses Straffällige begleiten, ist stark gestiegen

Zusätzlich gibt es noch ca. 10 Personen, die zwar momentan, entweder aus beruflichen oder persönlichen Gründen, nicht aktiv Gefangene begleiten, die sich aber dem Verein und der Arbeit sehr verbunden fühlen und regelmäßig im Kontakt stehen und die Fortbil-dungen besuchen

ZUR GRUPPENARBEIT MIT GEFANGENEN 14 Ehrenamtliche boten insgesamt acht Gruppen an. Diese meist wöchentlich statt findenden Gruppen werden jeweils von mehreren Betreuern angeboten, die in einem Team zusammenarbeiten. Zu-sätzlich zu den regelmäßigen Treffen bie-ten die Ehrenamtlichen auch Weihnachts-fei ern und Sommerfeste für ihre Teil-nehmer an.

Die Themen der Gruppen sind: Gesprächsgruppe:

Wechselnde Themen (Männervollzug) Gesprächsgruppe:

Kommunikation (Männervollzug) Café Aktiv

(ein offenes Angebot von ehrenamt-lichen Helferinnen in den Räumen des Vereins, das sich an ehemalige Ge-fangene, Bewohner der Einrichtung, an Gefangene mit Urlaubs- oder Aus-gangsgenehmigung richtet.)

Nähgruppe im Frauenvollzug Keramikgruppe in der Sozialtherapie Englischkurs (Männervollzug) Malgruppe (Männervollzug) Malgruppe (Angebot für Entlassene in

der Resohilfe)

DIE STRUKTUR DER GRUPPE DER EHRENAMTLICHEN

Altersverteilung und Geschlecht aller Ehrenamtlichen

Alter Geschlecht Anzahl

von 20 bis 30

männlich -

weiblich -

Gesamt -

von 31 bis 40

männlich 1

weiblich 1

Gesamt 2

von 41 bis 50

männlich 3

weiblich 2

Gesamt 5

von 51 bis 60

männlich 6

weiblich 9

Gesamt 15

älter

männlich 12

weiblich 11

Gesamt 23

Gesamtzahl aller Ehrenamtlichen

aktive HelferInnen 45

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25GEWINNUNG, SCHULUNG, AUSBILDUNG UND BEGLEITUNG VON EHRENAMTLICHEN IN DER FREIEN STRAFFÄLLIGENHILFE

ZUR STRUKTUR DER GRUPPE DER STRAFFÄLLIGEN, DIE IM BERICHTS-ZEITRAUM BETREUT WURDEN

HAFTFORM Den Ehrenamtlichen ist keine Aktenein-sicht erlaubt und sie ist von unserer Seite auch nicht erwünscht. Daher können zu dieser Frage keine näheren Angaben ge-macht werden. Da die Betreuungen in der Justizvollzugsanstalt Lübeck stattfinden, ist jedoch mit Sicherheit davon auszu ge-hen, dass sich ein großer Teil der Gefan-genen in langjähriger Strafhaft befindet.

Es besteht mit der Anstalt Lübeck eine sehr gut funktionierende Kooperation: Bei erheblichen Gewalttaten oder Sexual-delikten werden die Ehrenamtlichen infor-miert. Ein von Seiten der Anstalt als ge-fährlich definierter Gefangener darf nicht ehrenamtlich betreut werden.

MOTIVATIONEN DER EHRENAMTLICHENDie Motivation der Ehrenamtlichen ist viel-fältig und variiert von Person zu Person.

Zu nennen sind unter anderem: Verwirklichung eines besonderen

sozialen Engagements Interesse an der oft unbekannten

Wirklichkeit des Strafvollzugs christliche Einstellung Sinnfindung über die soziale Bedeutung

und Verantwortung für einen Nächsten Versuch Ausgrenzungsprozesse und

zusätzliche Schäden, die erst in der Haft entstehen, zu vermeiden

Rückführung der Inhaftierten in ein normales und von eigenen Einkünften getragenes Leben

Tiefer Einblick in individuelle Schicksale Verstehen von Lebensbedingungen,

die in die Straffälligkeit geführt haben Möglichkeit, sich selbst in den Gruppen

und in den Einzelgesprächen zu erleben und ihre Erfahrungen zu erweitern

FACHLICHE BEGLEITUNG UND SUPERVISION

EINZEL- UND GRUPPENBERATUNGFür die Ehrenamtlichen ist die Beratung bei ihren Einzelbetreuungen und ihrer Gruppenarbeit wichtig. Neben der Klärung

Zeitraum der ehrenamtlichen Tätigkeit

Anzahl

bis 6 Monate -

länger als 12 Monate -

länger als 24 Monate 45

Anzahl der betreuten Strafgefangenen

Anzahl

Einzelbetreuung innerhalb des Vollzuges und in der Nachbetreuung

130

Gruppenangebote innerhalb des Vollzuges und außerhalb

40

Berufssituation aller Ehrenamtlichen

Anzahl

berufstätig 22

arbeitslos -

Rentner / in 22

Hausfrau / -mann 1

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26GEWINNUNG, SCHULUNG, AUSBILDUNG UND BEGLEITUNG VON EHRENAMTLICHEN IN DER FREIEN STRAFFÄLLIGENHILFE

fach licher Fragen ist die Reflexion der hel-fenden Tätigkeit im Gefängnis von Bedeu-tung. Besonders der Ausbau der Gruppen-arbeit innerhalb der JVA erfordert eine intensive, zusätzliche Begleitung und Ko-ordinierung der Angebote.

Die fachliche Begleitung umfasst damit: Einzelberatung und Koordination der

Einzelbetreuung von Gefangenen Gruppenberatung und Koordination

der Gruppenarbeit regelmäßige Fortbildungen für alle

Ehrenamtlichen Anleitung und Durchführung von sog.

„Reflexionsgruppen“ zur konkreten Betreuungsarbeit / Intervision

Supervision informellen Austausch über die ehren-

amtliche Arbeit in der Straffälligenhilfe

ZU DEN FORTBILDUNGS- ANGEBOTEN UND VERANSTALTUN GEN DER RESOHILFERegelmäßige Fortbildungen und Veran-staltungen mit unterschiedlichen The men-schwerpunkten sind ein fester Bestandteil der ehrenamtlichen Tätigkeit.

2015 wurden folgende Themen angeboten:

Jahresrückblick und Jahresplanung Intervision Rechtsextremismus,

Saskia Conradi, Jan Rathje Gespräch mit dem kommissarischen

Anstaltsleiter Tobias Berger Anstaltsbeirat, Thomas Rother Veranstaltung zum neuen Straf-

vollzugsgesetz Gespräch mit dem derzeitigen

Anstaltsleiter der JVA Lübeck, Tobias Berger und Herrn Hüttenrauch, Abteilungsleiter der JVA

Kinder von Inhaftierten, Vortrag und Film

Bildungsangebote in der JVA Lübeck, Frau Bruhn

Kinoveranstaltung im Kommunalen Kino: „Beyond Punishment“

Austausch- und Reflexionsabend Richterin der Strafvollstreckungs-

kammer, Martina Fock Erfahrung von Fremdheit,

Vortrag über den Soziologen Alfred Schütz, Sabine Petschke

Ausländerrecht, Hans-Jürgen Wolter Wochenendseminar in Brodten:

„Grundlagen des Enneagramms“

Sommerfest des Vereins, bei dem es viele Kontakte mit den Mitarbeiter / Innen aus anderen Institutionen gibt und so die Möglichkeit zu einem informellen Austausch besteht

Sommerfest der JVA mit dem Kuchenverkauf der Ehrenamtlichen

Dankeschön-Frühstück für die Ehrenamtlichen des Vereins im Café Marlistro.

KOOPERATION MIT DER JUSTIZVOLLZUGSANSTALT LÜBECK

„BARACKENGESPRÄCH“ IM MÄRZ 2015Die Mitarbeiter / Innen der Justizvollzugs-anstalt Lübeck, hauptamtliche und neben-amtliche Mitarbeiter / Innen und Ehren-amtliche, die in die Anstalt gehen, treffen sich einmal im Jahr zu den so genannten „Barackengesprächen“. In diesen Gesprä-chen teilt der Anstaltsleiter mit, welche Veränderungen und Entwicklungen sich ereignen und zu erwarten sind. Thema in diesen Aussprachen sind hauptsäch- lich Fragen der Zusammenarbeit und Rei-bungs punkte, die durch die unterschied-

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27GEWINNUNG, SCHULUNG, AUSBILDUNG UND BEGLEITUNG VON EHRENAMTLICHEN IN DER FREIEN STRAFFÄLLIGENHILFE

lichen Aufträge der Institution und der beteiligten Mitarbeiter / Innen und Frei wil-ligen außerhalb der Anstalt entstehen.

KONTAKT ZUR SOZIALTHERAPIEDie Zusammenarbeit mit der Sozialthera-pie ist zu einem festen Bestandteil der eh ren amtlichen Arbeit geworden:

es werden Einzelbetreuungen von Ehrenamtlichen begleitet

eine Keramikgruppe wird seit 14 Jahren angeboten

regelmäßig finden Kooperations-gespräche mit den Mitarbeiter / Innen der Sozialtherapie statt

auch die Teilnahme von Ehrenamtlichen an den Weihnachts- und Sommerfesten hat sich etabliert

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND KOOPE-RATION MIT ANDEREN INSTITUTIONEN Mit einer intensiven Werbung über die Presse und durch Faltblätter wurde re gel-mäßig auf die Möglichkeit des bürger-schaftlichen Engagements in der freien Straffälligenhilfe hingewiesen.

Es er sc hie nen Zeitungsartikel oder es wur-de über die Arbeit der ehrenamtlichen

Straffälligenhilfe informiert in:

den Lübecker Nachrichten dem Wochenspiegel dem Lauerhofkurier Interview im offenen Kanal mit einer

Ehrenamtlichen der Resohilfe Radiobeitrag im NDR Welle Nord zum

Thema „Freiwillig in den Knast“ zur ehrenamtlichen Gruppenarbeit

Vortrag und Artikel bei der Regional-konferenz des DPWV zum Thema Werte dialog am 23.06.2015 in Hamburg

Stand beim Präventionstag in Frankfurt (08.-10.06.2015)

Stand beim Tag der offenen Tür in der Gemeinnützigen (04.07.15)

Stand bei der DBH-Tagung in Damp (23.-24.09.2015)

BESONDERE VERANSTALTUNGEN 2015Neben dem ehrenamtlichen Alltagsge-schäft der vielen Einzelbegleitungen und Gruppenangebote, innerhalb und außer-halb der Justizvollzugsanstalt, sind diese Veranstaltungen in der Ideengebung, der Ausführung und der Gestaltung durch die Ehrenamtlichen, mit den Ehrenamtli chen und auch für die Ehrenamtlichen ent-standen:

Büchervorstellung für Gefangene in der JVA Lübeck präsentiert von zwei Mitar-beiter / Innen der Buchhandlung Hugen-dubel und einer Ehrenamtlichen

Vorstellung der Straffälligenhilfe im Rah-men des Bundesfreiwilligendienstes

Im Rahmen des Sommerfestes der Reso-hilfe fand eine Ehrung von sieben Ehren-amtlichen statt, die seit mindestens zehn Jahren in der Straffälligenhilfe tätig sind

Literaturlesung einer Ehrenamtlichen vor und mit Gefangenen in der JVA Lübeck

Fertigstellung des Fotobuchprojektes: im Rahmen einer verbesserten Familienori-entierung erstellten Gefangene gemein-sam mit Ehrenamtlichen der Resohilfe und Beamt / Innen der JVA Fotobücher für Kinder von Inhaftierten. Die Fotobücher zeigen den Alltag in einem Gefängnis

Im Rahmen eines angehörigenorientier-ten Projektes der Resohilfe in Koopera-tion mit der evangelischen Gefängnis-seelsorge und dem Gefängnispastor: Gefangene bastelten gemeinsam mit Ehrenamtlichen der Resohilfe Präsente für Kinder

Zwei Ehrenamtliche organisierten eine Weihnachtsfeier am Heiligen Abend in der Resohilfe, die großen Zuspruch bei den Haftentlassenen fand

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28GEWINNUNG, SCHULUNG, AUSBILDUNG UND BEGLEITUNG VON EHRENAMTLICHEN IN DER FREIEN STRAFFÄLLIGENHILFE

ARBEITSGEMEINSCHAFT DER MULTIPLIKATOREN DER EHRENAMT-LICHEN STRAFFÄLLIGENHILFEDie Leiterin der ehrenamtlichen Straffälli-genhilfe in Lübeck nimmt an der Landes-arbeitsgemeinschaft der Multiplikatoren teil. Die Gruppe hat sich auf den Norden Deutschlands erweitert, es sind darin Ver-eine der ehrenamtlichen Straffälligenhil fe vertreten aus

Kiel Lübeck Hamburg Elmshorn

ARBEITSGEMEINSCHAFT DER WOHLFAHRTSVERBÄNDEIn Lübeck gibt es einen Arbeitskreis der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsver-bände, der ehrenamtliches Engagement in der Stadt koordiniert.

Im Zuge des landesweiten Ehrenamt fo-rums und der Ehrenamtmessen Schles -wig-Hol stein wurde am 18.03.2015 eine Veranstaltung zum Thema: „Keywork – ein mögliches Modell für bürgerschaftliches Engagement“ organisiert.

FACHTAGUNGENAuf Fachveranstaltungen und Tagungen wurden zum einen die ehrenamtlichen Positionen vertreten und bekannt gemacht; zum anderen wurden Ehrenamtliche bei diesen Veranstaltungen begleitet und be-raten.

Zu erwähnen sind hier besonders:

die „Dienstagsvorträge“, die der Verein in der „Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeiten“ organisiert

„AUSBILDUNG UND BEGLEITUNG VON EHRENAMTLICHEN MITARBEITENDEN IN DER BEWÄHRUNGSHILFE DER LANDGERICHTSBEZIRKE KIEL UND LÜBECK“ IM JAHR 2015In Lübeck wurde in Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe ein Kooperations-vertrag zwischen der Bewährungshilfe bei dem Landgericht Lübeck und dem Verein Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe entwickelt und dient damit zur Grundlage der weite-ren Ausgestaltung vor Ort.

Ein Teil der Kontakte der Ehrenamtlichen zu den Probanden entstand durch die Weiterführung der Begleitungen, die schon

im Vollzug entstanden sind und im Rah-men des begleiteten Übergangs nach der Entlassung beibehalten wurden.

2015 begleiteten 26 Ehrenamtliche:

Probanden der Bewährungshilfe Entlassene Bewohner ehemalige Bewohner der

Übergangseinrichtung

Ihre Aufgaben waren dabei vielfältig und interessant:

Ehrenamtliche boten langfristige Nachbetreuung für Entlassene an

Ehrenamtliche begleiteten Entlassene zu Ämtern und Behörden

Ehrenamtliche boten ein Frühstücks-angebot im Betreuten Wohnen an

Ehrenamtliche boten ein offenes Café in der Resohilfe an

In dem allgemeinen Fortbildungsplan der Resohilfe werden spezielle Programme für diesen Teilnehmerkreis offeriert, die aber auch von allen Ehrenamtlichen des Ver eins wahrgenommen werden können. Die sonstigen Angebote des Vereins wie

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29GEWINNUNG, SCHULUNG, AUSBILDUNG UND BEGLEITUNG VON EHRENAMTLICHEN IN DER FREIEN STRAFFÄLLIGENHILFE

Supervision, Beratung und Reflexionsge-spräche können von den Ehrenamtlichen mit diesem Schwerpunkt ebenfalls in An-spruch genommen werden.

AUSBLICKTrotz der großen Anzahl der Ehrenamt-lichen können die Betreuungswünsche der Gefangenen nicht ausreichend berück-sichtigt werden. Es besteht weiterhin eine Warteliste, so dass für 2016 eine Neuaus-bildung von Ehrenamtlichen geplant ist. Denn es bleibt zu erwarten, dass:

es zu vermehrten Einzelberatungen der Freiwilligen bei ihren Aktivitäten und Gesprächskontakten kommen wird

der Betreuungsanteil von Ehrenamt-lichen, die in der Nachbetreuung außerhalb des Gefängnisses Straffällige begleiten, weiter steigen wird. Viele Haftbegleitungen werden nach der Ent-lassung weitergeführt und können so einen weiteren stabilisierenden Faktor für viele Straffällige bieten

die große Zahl der Ehrenamtlichen, die sich schon seit mehreren Jahren in der Straffälligenhilfe engagieren, bestehen bleibt und die Bedeutung der Begleitung und Fortbildung der Betreuer auch nach der Helferschulung weiterhin steigt

ein möglichst vielfältiges Angebot an Austausch, Fortbildungs- und Reflexions-möglichkeiten für den Erhalt der ehren-amtlichen Arbeit notwendig bleibt

Ehrenamtliche sind und bleiben ein wich-tiger Teil der Strafrechtspflege:

viele der Ehrenamtlichen beschränken sich in ihrer Vereinsarbeit nicht nur auf ihre Rolle als Gefangenenbegleiter, son dern tragen zu dem Vereinsziel auf ganz vielfältige und belebende Weise bei und regen die fachliche Diskussion an

sie beeinflussen die Vorstellungen über Straffällige in der Gesellschaft positiv

Ehrenamtliche tragen Öffentlichkeit in ein geschlossene System hinein und bekunden so ihre Solidarität mit Rand-ständigen

Ehrenamtliches Engagement in der Straffälligenhilfe kann präventiv wirken durch die unterstützte oder erleichterte Rückführung von Straffälligen in die Gesellschaft und fördert somit auch den Opferschutz

durch die Vermittlung von Konflikt-lösungsmöglichkeiten und durch das Aufzeigen von neuen Wegen können Täter und Opfer erreicht werden

Ehrenamtliche können als Vorbild dienen und durch ihre Solidarität ein Umdenken ermöglichen

Damit ehrenamtliches Begleiten im Ge-fän gnis weiterhin eine kreative, befriedi-gende, an Anregungen und Wachstums-möglichkeiten reiche Tätigkeit bleiben kann, sowohl für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, brauchen Ehrenamtliche, im Verhältnis zu ihrer größer werdenden Anzahl, finanzielle, materielle und ideelle Unterstützung.

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30 KNAPPE KASSE – CLEVER HAUSHALTEN

Christine Schulz Gemeindediakonie,Soz.arb. / Soz.päd. BA

Paula BelijSoz.arb. / Soz.päd. BA

VORSTELLUNG DES PROJEKTESFür Lübecker BürgerInnen bieten die Schul d ner beratungsstellen (SB) der Hanse-stadt Lübeck, der Gemeindediakonie Lü-beck e.V., pro Arbeit e.V. GATE so wie der Rechts für sorge e.V. Resohilfe Lü-beck, Beratung und Begleitung zur Exis-tenzsicherung und Entschuldung an. Die Beratungsintensität nimmt durch stei-gende Komplexität und Vielschichtig-keit pro Fall stetig zu. Aufgrund dieser Zu nahme der Arbeitsbe lastung in den Schuldnerberatungsstellen kann eine prä-ventive und aufsuchende Arbeit nicht im notwendigen und wünschenswerten Umfang geleistet werden. Das Projekt „Knappe Kasse – Clever Haushalten“ soll genau dort ansetzten und diese Tä-tigkeiten ergänzen. Ziel ist die Vermitt-lung eines kompetenten Umgangs mit Geld sowie mit Konsumwünschen und Kredit angeboten zur Vermeidung von Ver schuldung.

Bei einer bestehenden oder überwun de-nen Schuldenproblema tik steht die Stabili-sierung der Le bensverhältnisse im Vorder-grund. An knüpf ungs punkt ist die jeweils individuelle Lebenswelt der Teilnehmer In-nen. Das Projekt star tete am 01.05.2013 mit einer Laufzeit von 24 Monaten und wurde 2015 bis zum 28.02.2017 verlän-gert. Es wird von zwei Sozialpäda gog-Innen mit einer Wochenarbeitszeit von je 35 Stunden durchgeführt. Im Jahr 2015 fand einen Personalwechsel statt. Wir dan-ken der Projektmitarbeiterin der Ge mein-dediako nie Christine Schultz für die gute Zu sammenarbeit und möchten an dieser Stelle den neuen Projektmit arbeiter der Gemeindediakonie, Raphael Drees, herz-lich begrüßen.

ZIELGRUPPE UND ZUGANG Personengruppen, die von anhaltender und wachsender Verarmung betroffen sind, bedürfen besonders intensiver Un-

– SOZIALE SICHERUNG –

Raphael DreesGemeindediakonie,Soz.arb. / Soz.päd. BA

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31

terstützung. Dies betrifft auch Menschen, die kritische Lebensereignisse zu bewäl-tigen haben und mit radikalen Einkom-menseinbußen zurechtkommen müssen, bspw. durch Arbeitslosigkeit, Erkrankung und Trennung. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen, ist ge-rade für diese Haushalte eine besondere Herausforderung.

Zielgruppe sind demnach Lübecker Bür-gerInnen, die das Präventionsangebot ei-gen motiviert in Anspruch nehmen möch-ten. Besonders angesprochen sind Men-schen mit geringem Einkommen, bspw. bei Bezug von Grundsicherung, ALG II, einer geringen Rente und Menschen in besonderen finanziellen Lebensumständen.

Der Zugang zu diesem öffentlichen Ange-bot findet über die Schuldner- und andere Beratungsstellen, Leistungsträger wie z. B. Jobcenter, die Possehl-Stiftung, auf per-sönliche Empfehlung unserer KundInnen und die Internetseiten der Träger statt. Dar über hinaus erfahren die KlientInnen über die an öffentliche Stellen und im ge-samten Stadtbereich verteilten Flyer von dem Projekt.

METHODEN UND ANGEBOTEDie ProjektmitarbeiterInnen bieten inten-sive Einzel- und Familienberatung an. Die Termine finden ausschließlich nach Verein-barung statt, die Wartezeit beträgt maxi-mal zwei Wochen. Bei Bedarf führen sie Hausbesuche und Begleitungen durch. Eine wesentliche Tätigkeit besteht in der Erläuterung der erhaltenen Schriftstücke und dem gemeinsamen Verfassen von An-schreiben für die KundInnen. Eine weitere Unterstützung besteht bspw. in gemein-samen Telefonaten mit Behörden, Energie-versorgern und Vermietern. Telefonische Beratung bietet sich für KundInnen an, die eine engmaschige Begleitung wünschen, gebrechlich sind oder eine kostenaufwen-dige Anfahrt haben.

Beide ProjektmitarbeiteInnen boten auf-suchende Präventionsangebote in bereits bestehenden Gruppen an, bspw. in Klini-ken, Konfirmanden- und Müttergruppen, mit Schul- und Berufsorientierungsklassen. Dabei wurden auch die Außenbezirke in Lübeck bedacht. Für junge Menschen war Clever Haushalten auf der Comicausstel-lung zusammen mit den vier Schuldner-beratungsstellen vertreten. Weitere Grup-pen aus Qualifizierungsprogrammen ver-

schiedenster Anbieter kamen zu Präven-tions veranstaltungen in unsere Räum lich-keiten. Auf diese Weise wurde der Zugang für unterschiedliche Personengruppen er-leichtert.

NETZWERKDas Projekt wurde in verschiedenen Ein-richtungen und Arbeitskreisen bereits in der ersten Projektlaufzeit vorgestellt. Die Zusammenarbeit mit den Jobcentern der einzelnen Stadtteile, der Bundesagentur für Arbeit, der Grundsicherung, der Wohn-geldstelle und anderen Abteilungen der sozialen Sicherung der Hansestadt Lübeck entwickelte sich weiterhin sehr positiv, weil das Projekt in der Stadt mittlerweile bekannt ist. Auch eine konstante Ko ope-ration mit dem Caritasverband Lübeck e.V. / Stromspar-Check bestand weiterhin.

Für eine gute Zusammenarbeit aller Trä ger mit dem Projekt sorgen regelmäßige Tref-fen aller Koordinatoren in einer großen Runde. Weitere, regelmäßige Fachtreffen finden auf der Ebene der Schuldnerbe ra-ter gemeinsam mit den Projektmit ar bei-teInnen statt. Die Fallbe sprechungen mit den BeraterInnen der Schuldnerbe ra tungs-stellen klären und ver voll ständigen häufig

KNAPPE KASSE – CLEVER HAUSHALTEN

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32 KNAPPE KASSE – CLEVER HAUSHALTEN

Ratsuchende

Geschlecht Anzahl

männlich 56

weiblich 170

Gesamt 226

davon in Familienberatung 67

davon in Einzelberatung 159

davon inaktiv, d.h. abgeschlossen 92

betroffene Kinder (auch über 25 Jahre) 139

Kontakte

Anzahl

Büro 448

Hausbesuch 29

Begleitung 59

Telefonische Beratung 540

Gesamt 1.076

Einkommenssituation der KundInnen

Anzahl

RentnerInnen 20

ArbeitnehmerInnen & ALG II 38

RentnerInnen & SGB XII 38

ALG I 7

ALG II 76

Berufstätige 40

Sonstige 14

Alter

Anzahl

unter 25 19

25 bis 35 65

36 bis 50 95

51 bis 65 39

über 65 8

Gesamt: 226

die aktuelle Situation des Ratsuchenden. Der zeitnahe Austausch zwischen Schuld-nerberatungsstellen und Projekt unter-stützt die Anliegen der Rat suchenden sehr effizient.

DOLMETSCHEREs stehen Beratungsangebote in 18 Spra-chen zur Verfügung. Die Möglichkeit, mit Hilfe eines Dolmetschers / einer Dol met-sch erin in der Muttersprache der Klient-Innen zu beraten, hat sich als sehr hilf-reich und zielführend erwiesen.

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33KNAPPE KASSE – CLEVER HAUSHALTEN

Zugang und Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen

Anzahl

Zugang über SB 98

Zugang über andere 128

intensive Zusammenarbeit mit SB

54

Weiterleitung an SB 46

Präventionsart

Anzahl

Primärprävention 39

Sekundärprävention 172

Tertiärprävention 15

QUALITÄTSMANAGEMENTDie Qualitätsstandards wurden festge legt und in vierteljährlichen Teamsitzun gen aus gearbeitet. Weitere Aktualisierung der Qualitätsstandards fanden in halb jähr-lichen Treffen statt. Die Struktur quali tät ist thematisch abgeschlossen und erfüllte die Ansprüche der Beratungs arbeit. Das Büro befindet sich in zentraler Lage und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, jedoch nicht bar rierefrei.

FORTBILDUNG Von einer Projektmitarbeiterin wurde eine dreitägige Fortbildung zum Thema „Das SGB II und SGB XII im (Schuldner-) bera-tungsalltag“ besucht.

BEDARF / AUSBLICKViele Ratsuchende sind erleichtert, durch das Projekt Clever Haushalten eine kom-petente Unterstützung für ihre komplexe Problemlage zu finden. Die gemeinsame Reflexion, das Entwickeln neuer Lösungs-ansätze und das Einleiten konkreter Schrit-te werden als sehr stärkend empfun den. Großer Bedarf besteht für das Erläutern und Ordnen von Briefen und Dokumen-ten, für den Schriftverkehr, die Beglei tung zu wichtigen Terminen und bei gemein-

Synergieeffekte Posehl-Stiftung – Knappe Kasse

Anzahl

Gestellte Possehl-Stiftung-Anträge 23

Von der Stiftung vermittelte KundInnen 3

sam geführten Telefonaten. Die beiden Mit arbeiterInnen machen immer wieder die Erfahrung, dass nur ein ganzheit licher Beratungsansatz eine individuell stim-mige, tragfähige Unterstützung bieten kann, weil das Thema Geld – direkt oder indi rekt – alle Lebensbereiche berührt.

Es zeigt sich im Arbeitsalltag und an hand der Statistik, dass das Projekt Clever Haus-halten eine hohe Akzeptanz innerhalb der breit gefächerten Zielgruppe findet. Spon-tane Rückmeldungen bestätigen die Sinn-haftigkeit dieses Ansatzes.

Stand 31.12.2015

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34 SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG

Yildiz YüceMigrationssozialberaterin

Nicole KästnerDipl. Bibliothekarin, Verwaltungsangestellte

Schuldnerberatung befasst sich mit mo ne-tären Schwierigkeiten in Privathaus hal ten, dort speziell mit Schulden, die von den SchuldnerInnen nicht mehr vertragsgemäß zurückgeführt werden können. Die Ein-leitung und Durchführung von Entschul-dungsprozessen, die Vermittlung von Bil-dungsinhalten mit dem Ziel der Erhöhung der wirtschaftlichen Eigenkompetenz der SchuldnerInnen und das Eingehen auf schuldenbegleitende, nicht-monetäre Pro-blemlagen der SchuldnerInnen bilden da-bei den Gegenstandsbereich der Schuld-

Bernd MatheaSchuldnerberater

Dirk RewohlDipl. SozialpädagogeSchuldnerberater

Marita BunkeRechtsanwalt- u. NotargehilfinVerwaltungsangestellte

nerberatung. Es handelt sich folglich bei der Schuldnerberatung um eine soziale Be ratung (vgl. Praxishandbuch Schuldner-beratung). Den Anspruch, eine soziale Schuldnerberatung zu gewährleisten, gilt es insbesondere vor dem Hintergrund eines Beratungsbereiches, der stark von rechtlichen Normen geprägt ist, aufrecht zu erhalten.

Für die Schuldnerberatung im Allgemei-nen und deshalb auch für die Schuldner-beratung der Resohilfe heißt das, bei wei-

terhin hohen Zahlen von Ratsuchenden eine professionelle soziale Schuldnerbe-ratung zu ge währleisten, die gemeinsam mit den KlientInnen Wege aus der Ver-schuldung findet. In der Beratungsstelle der Reso waren 2015 zwei Schuldner be-ra ter, zwei Ver wal tungsmitarbeiterinnen und eine tür kisch spra chige Mitarbeiterin tätig. Beide Schuld nerberater sowie eine der Verwaltungs mit arbeiterinnen ver fügen über die Zu satz qual ifikation „Schuldner- / InsolvenzberaterIn“.

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35SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG

Die Schuldner- / Insolvenzberatung der Reso-hilfe war im Jahr 2015 in folgenden Be-reichen tätig:

allgemeine Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln der Stadt Lübeck finanziert wird

Präventionsarbeit und Verbraucher insol-venzberatung, finanziert durch Mittel des Sozialministeriums

Schuldnerberatung in der JVA Lübeck, finanziert durch Mittel des Justizminis-teriums.

Ein statistischer Überblick über die Ent-wicklung von Verschuldung und Einkom-mensverhältnissen zeigt die Herausforde-rungen für Schuldnerberatung.

BERATUNGSLEISTUNGEN IN DER OFFENEN SCHULDNERBERATUNG9,92 % der BundesbürgerInnen waren in 2015 trotz konjunkturell weiter günstiger Entwicklung überschuldet. In Lübeck ver-änderte sich die Quote geringfügig von 15,25 % in 2013 über 15,59 % in 2014 auf 15,26 % in 2015. Im Überschuldungs-ranking der Kreise und kreisfreien Städte befindet sich Lübeck auf Platz 384 von 402. Ca. 33.400 BürgerInnen Lübecks wa-

ren in 2015 überschuldet. Von Überschul-dung sprechen wir, wenn eine Schuld-nerIn die fälligen Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und eigenes Vermögen zur Begleichung der Schulden nicht zur Verfügung steht.

Die Beratung stellt sich in Zahlen wie folgt dar:

587 Ratsuchende betreuten wir in 2015, davon 267 Frauen und 320 Männer, 415 Kinder waren betroffen

40 Jahre betrug das durchschnittliche Lebensalter unserer KlientInnen

22 % waren verheiratet, 18 % waren ge schieden, 50 % waren ledig

50 % unserer KlientInnen hatten keine Berufsausbildung

663,69 € Altersrente durchschnittlich be-zogen die RentnerInnen unter unseren KlientInnen monatlich, die durchschnitt-liche Erwerbsunfähigkeitsrente betrug 529,33 € monatlich

39 % der Ratsuchenden bezogen staat-liche Transferleistungen (ohne Kindergeld)

38 % Anteil hatte die Verschuldungsur-sache Arbeitslosigkeit, in 22 % der Fälle war dauerhaftes Niedrigeinkommen die Ursache

in 19 % der Fälle wurde Überschuldung durch Trennung und Scheidung ver-ursacht

39 % der Schulden entstammten aus Raten- oder Dispositionskrediten

63 % der Ratsuchenden führten ein Pfändungsschutzkonto

in 389 Fällen gab es Energieschulden mit einer durchschnittlichen Forderungs-summe von 785,00 €

463 Gespräche führten wir während unserer Offenen Sprechstunden mittwochs von 09:00 bis 12:00 Uhr, also durchschnittlich 9 Gespräche pro Vormittag

244 Fälle konnten wir abschließen 100 Anträge auf Eröffnung eines

Verbraucherinsolvenzverfahrens wurden erstellt

157 Gespräche führten wir mit 46 türkischsprachigen Ratsuchenden

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36 SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG

2015 betrug die statistisch erfasste durch-schnittliche Wartezeit neun Wochen vom Erstkontakt bis zum Beratungsbeginn. In der Beratungspraxis aber werden die Fälle individuell bewertet und KlientInnen, bei denen akuter Handlungsbedarf besteht, sofort beraten. Alle anderen KlientInnen wurden über eine Warteliste eingeladen. Während dieser Zeit wurden die Ratsu-chenden jedoch adäquat begleitet. Jede KlientIn kann die wöchentlichen offenen Sprechzeiten mittwochs von 09:00 bis 12:00 Uhr ohne Termin nutzen, wenn es Probleme oder Informationsbedarf gibt. Zur Entspannung für die Lage der Schuld-nerInnen trug weiterhin das Instrument des Pfändungsschutzkontos bei. Mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Geset-zes am 01.07.2010 wurde Betroffenen viel psychischer Druck und Angst genommen. Auch in 2015 haben wir eine Vielzahl an Bescheinigungen ausgestellt.

Unterstützend für die Lösung der Pro-bleme unserer KlientInnen hat sich auch die konstruktive Zusammenarbeit mit der Possehl-Stiftung dargestellt, die ein großer Segen für die Betroffenen und Aushän-geschild der Lübecker Bürgergesellschaft ist. In 2015 wurde die Laufzeit des von

der Stiftung geförderten Projektes „Knap-pe Kasse – Clever haushalten“ verlängert, mit dem alle nach § 305 InsO anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Lübeck zu-sammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist beiderseitig intensiv und hilfreich im Umgang mit und als Hilfe für die Klient-Innen.

INTERKULTURELLER ANSATZ IN DER SCHULDNERBERATUNGIn 2015 hatten 47.400 Menschen und damit ca. 21,7% der Gesamtbevölkerung Lübecks einen Migrationshintergrund. 9,3% der BürgerInnen Lübecks waren nichtdeut-sche Staatsangehörige, davon ca. 4.700 Menschen türkischer Herkunft. Die türkischen MitbürgerInnen bilden auch in Lübeck die größte Gruppe. Viele der türkischen MitbürgerInnen sind der deutschen Sprache nur in rudimentärem Umfang mächtig. Überproportional viele Menschen mit Migrationshintergrund sind arbeitslos oder im Niedriglohnsektor be-schäftigt. Zudem stellten wir fest, dass eine kleine, jedoch von Jahr zu Jahr grö-ßer werdende, Gruppe der türkischen Mit- bürgerInnen sich wegen standes ge mäßer Hochzeiten in türkischer Tradition und

den damit verbundenen hohen Ausga-ben mit Beträgen im fünfstelligen Be reich verschulden. Die Drohung mit Schufa-Einträgen ist für die türkischen Mitbür-gerInnen von schwerwiegender Bedeu-tung. Sie sind auch überproportional häufig von Vertragsfallen, Versandhausbe-stellungen und Darlehensvergaben mit betrügerischem Hintergrund betroffen. Die Unkenntnis der deutschen Rechts-vorschriften, der Vertragsbindungen und der (eingeschränkten) Vollstreckungsmög-lichkeiten ist bei türkischsprachigen Kli entInnen ausgeprägter als bei einhei-mischen KlientInnen. Integrationsdefizite, die zu einem erhöhten Armutsrisiko füh-ren, verhindern zudem nach wie vor die gleichberechtigte gesellschaftliche Teil-habe der Menschen mit Migrations hinter-grund.

Wir zeigen Wege aus der Verschuldung und geben übersetzte Informations bro-schüren in der Beratung aus. Diese In-formationen sind für MigrantInnen von großer Bedeutung, da viele aus Län-dern kommen, in denen der Begriff der „Schuldnerberatung“ überhaupt nicht ex istiert. Aufgrund ihrer Herkunft und ihres kulturellen Hintergrundes haben

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37SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG

viele ausländische MitbürgerInnen Pro-bleme, sich in ihrer Situation an eine Be-ratungsstelle zu wenden und das Ange-bot der Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Von Fall zu Fall arbeiten wir mit Sprachmitt lerInnen für arabisch-, pol-nisch- und russischsprachige Ratsuchende zusammen. Unser Schwerpunkt liegt im türkischen Sprachbereich. Jeden Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr bieten wir eine Sprechstunde in türkischer Sprache ohne vorherige Terminvereinbarung an. 157 Ge-spräche führten wir 2015 mit insgesamt 46 türkischsprachigen Ratsuchenden.

BERATUNGSLEISTUNGEN IN DER JUSTIZVOLLZUGSANSTALT LÜBECK Die Schuldnerberatung in den Justizvoll-zugsanstalten des Landes Schleswig-Hol-stein wurde für die Jahre 2016 / 2017 durch die Ge bäude management Schles-wig-Holstein AöR für das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein ausgeschrie-ben. Die Bieterge meinschaft, be steh end aus dem Diakonischen Werk Althol stein GmbH (Konsortials führer), der Resohilfe, dem Diakonischen Werk Schleswig-Flens-burg und dem Lichtblick Kiel e.V., hat den

Zuschlag erhalten. Die Resohilfe führt die Schuldnerberatung in der JVA Lübeck durch.

In der JVA Lübeck waren im Berichtszeit-raum 840 Arbeitsstunden abzuleisten. Dazu wird an durchschnittlich drei Tagen in der Woche eine Beratung in der JVA angeboten. Die Beratung findet auf An-trag oder Absprache statt. Den Anträgen kann in der Regel innerhalb eines durch-schnittlichen Zeitraumes von drei Wochen entsprochen werden.

Wie in den Jahren zuvor, wurde auch 2015 das Stundenkontingent wieder voll-ständig ausgenutzt. Die Anzahl der Be -ratungs ge spräche und die Anzahl der bera tenden Personen sind etwa gleich geblieben.

Zur Wartezeit lassen sich für 2015 auch keine einheitlichen Angaben machen, da diese aufgrund der räumlichen Ge ge-ben heiten in den einzelnen Hafthäusern unterschiedlich sind. So beträgt die Warte-zeit im G-Haus bis zu vier Wochen, wäh-rend es in den anderen Häusern durch-aus schneller geht und eine Wartezeit zwischen zwei und drei Wochen üblich ist.

Die Schuldnerberatung in der JVA Lübeck stellt sich in Zahlen folgendermaßen dar: Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 fanden insgesamt 489 Be-ratungsgespräche mit 152 männlichen und 31 weiblichen KlientenInnen statt:

Die Zahl der abgeschlossenen Beratungs-fälle betrug 121 und schlüsselt sich wie folgt auf:

Beratungsgespräche

G Haus 110

D Haus 104

E Haus 75

Sozialtherapie 80

Frauenvollzug 100

Offener Vollzug 17

Sicherheitsabteilung 3

Abgeschlossene Beratungsfälle

Weitervermittlungen 21

Insolvenzen 17

Kurzberatungen 61

Vergleiche 8

Sonstiges (z. B. Abbruch) 14

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38 SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG

Die Zusammenarbeit mit den jeweiligen AbteilungsleiterInnen, den MitarbeiterIn-nen des Allgemeinen Vollzugsdienstes und den anderen in der JVA tätigen Personen klappte auch 2015 wieder problemlos und es ist anzumerken, dass die Arbeit durch dieses gute Verhältnis erheblich erleichtert wird. Besonders hervorzuheben sind hier die Bereiche Küche und Wäscherei, denn es ist dort oft möglich, mit Inhaftierten während deren Arbeitszeit zu sprechen und dadurch den Inhaftierten, die in ihren Betrieben unabkömmlich sind, außerhalb der Arbeitszeiten mehr Freiraum für Bera-tungen zu schaffen.

Grundsätzlich unterscheidet sich die Schul d -nerberatung in der JVA in einigen Punkten erheblich von einer Schuldnerberatung au-ßer halb der JVA. Durch die eingeschränk-ten Kommunikationsmöglichkeiten in der JVA übernimmt der Schuldnerberater auch Aufgaben, die außerhalb in der Regel von den KlientInnen selbst erledigt werden. Des Weiteren ist die Art der Verschuldung bei Inhaftierten häufig eine andere als außer-halb, denn Forderungen aus deliktischen Handlungen und Gerichtskosten sind we-sentlich häufiger anzutreffen. Die Heran-gehensweise, über Erfassung der Gesamt-verschuldung und der anschließenden Re-

gulierung ist zwar grundsätzlich gleich, aber schon die Art der Verschuldung und die Geltung anderer, nicht durch die Zivil-prozessordnung geregelter Aspekte (z. B. Pfändungsfreigrenzen) erfordert, gerade wenn es nicht um ein Insolvenzverfahren geht, auch eine andere Arbeitsweise.

Aufgrund fehlender Unterlagen und oft-mals unklarer Verhältnisse, was zu zah-lenden Unterhalt oder Unterhaltsschulden betrifft, hat sich für die Schuldnerbera-tung in der JVA Lübeck gezeigt, dass es durchschnittlich länger dauert, bis ein Fall abgeschlossen ist.

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39SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG

Die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Hol s tein gewährt unter anderem Ent -schul d ungsdarlehen. Dies stellt eine Mög- lich keit der Entschuldung dar, die in be -stimmten Fällen anderen Arten der Ent-schuldung vor zuziehen ist. Im ver gan ge-nen Jahr konnten wiederum zwei der-artige Darlehen vermittelt werden. Über das Jahresende hinaus befinden sich noch weitere Dar lehensanträge in Bearbeitung.

Der Schuldnerberater ist eingebunden in das Team des Rechtsfürsorge e.V. Lübeck – Resohilfe. Teamsitzungen finden vierzehn-tägig in der Schuldnerberatungsstelle und in monatlichen Abständen mit allen Mit-arbeiterInnen der Reso hilfe statt. Als As-pekt der landesweiten Vernetzungs arbeit kann die Teilnahme und Mitarbeit am Arbeitskreis der in den Justizvollzugsan-stalten täti gen SchuldnerberaterInnen an-gesehen werden. Dieser wird koordiniert vom Schles wig-Holsteinischen Verband für Soziale Strafrechtspflege und findet vier Mal jährlich statt. Darüber hinaus findet eine Vernetzung im Rahmen des Arbeits-kreises der Lübecker Schuldnerberatungs-stellen statt.

Weiterbildungen, Seminare und Arbeits-kreise angeboten. Die MitarbeiterInnen un-s erer Beratungsstelle nehmen regelmäßig teil am

Arbeitskreis Schuldnerberatung Arbeitskreis Verwaltung in der Schuldner-

beratung Qualitätszirkel der Schuldnerberatungs-

stellen in Lübeck und Ostholstein Praxisforum und an den Fortbildungen zum Thema Recht

und haben in diesen KollegInnenkreisen zusätzlich die Möglichkeit, sich fachlich auszutauschen.

UNSERE OFFENE SCHULDNERBERATUNGSSTELLE ARBEITET IM NETZWERK mit allen Arbeitsbereichen des Rechts-

fürsorge e.V. mit dem Possehl-Projekt

„Knappe Kasse – Clever Haushalten“ mit den vier gemäß § 305 InsO aner-

kannten Schuldnerberatungsstellen in Lübeck (hier treffen sich die Schuldner-berater und auch die Verwaltungskräfte unter sich)

sowie mit verschiedenen sozialen Bera-tungsstellen in Lübeck, z. B. Die Brücke,

Alle Schuldnerberatungsstellen in den Jus tizvollzugsanstalten des Landes Schles-wig-Holstein arbeiten im Sinne der Be ra-te nen mit besonderen dafür zuständi gen Fachberatungsdiensten sowie mit ande-ren Behörden und Institutionen, den Ab-teilungsleiterInnen der Justizvollzugs an-stalten, den Gerichten, dem all ge mei nen Sozial dienst, mit den innerhalb der Jus-tizvollzugs anstalten vorhanden Hilfs or ga-nisationen und dem Schleswig-Holstei-nischen Verband für soziale Strafrechts-pflege zusammen und sind über die Ko-ordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein mit allen an er kannten Schuldnerberatungsstellen im Land ver-netzt.

KOOPERATION UND GREMIENARBEITDie Koordinierungsstelle Schuldnerbe-ra tung in Schleswig-Holstein arbeitet im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Ge-sundheit, Wissenschaft und Gleich stellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) trägerübergreifend für alle nach § 305 Insolvenzordnung (InsO) anerkannten und vom MSGWG geförderten Schuldner- und Verbraucherinsolvenz be ratungsstellen in Schleswig-Holstein. Hier werden Fort- und

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40 SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG

Sprungtuch e.V., Autonomes Frauenhaus, Caritas e.V., Vorwerker Diakonie, Arbeits-kreis Phoenix, AWO und Bewährungshilfe.

Unser Schuldnerberater in der JVA Lübeck nimmt regelmäßig am Arbeitskreis Schuld-nerberatung in den JVAen in Schleswig-Holstein teil (s.o.).

Zu unserer Netzwerkarbeit gehört auch unser jährliches Sommerfest in den Räu-men des CVJMs, bei dem sich Mitarbei-terInnen der RESO und NetzwerkerInnen im geselligen Rahmen zum Austausch treffen und unsere Teilnahme am Tag der offenen Tür in der Gemeinnützigen, wo wir als Tochterverein teilnehmen und den BesucherInnen unsere verschiedenen Arbeitsbereiche vorstellen.

PRÄVENTIONPräventionsarbeit ist ein Teil der vom Sozialministerium finanzierten Tätigkeiten und wurde auch 2015 in 14 Veranstal-tungen mit insgesamt 255 Teilnehmer-Innen durchgeführt. Dabei wurden ver-schiedene Zielgruppen, wie SchülerInnen, BerufsschülerInnen und Erwachsene an-gesprochen. Der Schwerpunkt lag aller-dings auf der Präventionsarbeit mit jun-

gen Menschen in der Be rufsvorbereitung oder der Berufsschule. Zum Einsatz kam hier, wie auch im letzten Jahr, das von der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein entwickelte Spiel:„Ein X Eins – Augen auf im Geldverkehr“. Hierbei erstellen die Spielenden mit Hilfe von Karten einen Haushaltsplan mit Ein-nahmen und Ausgaben. Während der ein-zelnen Spielphasen gibt es dann vielfäl t i ge Anknüpfungspunkte, um auf Schulden-fallen hinzu weisen oder Informationen zum Umgang mit Schulden weiterzu ge-ben. Es hat sich gezeigt, dass der oben erwähnten Zielgruppe mit diesem Spiel das Thema Schulden am besten zu ver-mitteln ist.

Ein weiterer Schwerpunkt 2015 waren Präventionsveranstaltungen in einer Sucht-hilfeklinik, denn gerade Menschen mit Suchtmittelerkrankungen haben als Folge dieser Erkrankung oftmals auch mit den finanziellen Nachwirkungen ihrer Sucht zu kämpfen.

AUSBLICKIm Jahr 2015 wurde von der Koordi ni e-rungsstelle Schuldnerberatung Schles wig-Holstein der erste Schuldenreport „Über-

schuldung in Schleswig-Holstein 2015“ erstellt. Damit liegt erstmals ein reprä-sen tativer Bericht zur Lebenssituation der überschuldeten Menschen in Schleswig-Holstein vor.

Dieser Ausblick nimmt Bezug auf den Schuldenreport und beleuchtet einige der zukünftigen Herausforderungen:„Schuldnerberatung (ist) ein wichtiges und anerkanntes Arbeitsfeld Sozialer Arbeit. Zunächst als integrierte Hilfe organisiert, entwickelte sie sich über die Jahre als eigenständiges Beratungsangebot inner-halb der Sozialen Arbeit. Hier liegen die Wurzeln und der Kern des Selbstverständ-nisses von Schuldnerberatung als Soziale Arbeit. Schuldnerberatung verfolgt das Ziel, Menschen, die in soziale, wirtschaft-liche und existentielle Not geraten sind oder zu geraten drohen, angemessene Hilfestellungen zu geben“ (Schuldenreport 2015, Koordinierungsstelle Schuldnerbe-ratung Schleswig-Holstein).

Anhand der statistischen Auswertung trifft der Schuldenreport folgende Kern-aussagen: Ein-Personen-Haushalte sind überdurch-

schnittlich von Überschuldung betroffen

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41SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG

Alleinlebende Männer und alleinerzie-hende Frauen sind überproportional häufig überschuldet

Fast die Hälfte der Ratsuchenden ist arbeitslos

Personen ohne Berufsausbildung sind überrepräsentiert

Das Nettoeinkommen bewegt sich häufig auf Armutsniveau

Folglich ist damit zu rechnen, dass auch zu künftig viele Menschen in Überschul-dungssituationen geraten, denn die oben genannten Lebenssituationen werden auch weiterhin häufig anzutreffen und somit ursächlich für Überschuldung sein.

Aus diesem Grund gewinnt der Bereich der Präventionsarbeit in der Schuldner-beratung eine immer größere Bedeu-tung, denn Schuldenprävention und die Stärkung von Finanzkompetenz sind ein unverzichtbarer Teil der Beratungstätig-keit. Alle Schuldnerberatungsstellen in Schleswig-Holstein leisten neben der Be-ratung von SchuldnerInnen auch Über -schuldungsprävention. Sie bieten entspre-ch en de Veranstaltungen zu den Themen Geld, Konsum und Schulden in Schulen, Jugendgruppen, Konfirmandengruppen,

bei Bildungsträgern, in Ausbildungsbe-trieben und im Rahmen von Multiplikato-renschulungen an. Dazu steht ein breites methodisches Instrumentarium zur Verfü-gung. Der Einstieg in die Verschuldung erfolgt immer häufiger bereits in jungen Jahren. Umso wichtiger ist die frühzeitige Arbeit im Bereich der Schuldenpräven tion (vgl. Schuldenreport 2015, Koordinie-rungsstelle Schuldnerberatung Schleswig-Holstein).

Neben den Hinweisen aus dem o.g. Schuldenreport auf die zukünftigen Auf-gabenschwerpunkte der Schuldnerbe ra-tung stellen wir – wie auch bereits 2014 – einen weiteren Schwerpunkt unserer Ar beit für die Zukunft fest:

Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Konjunktur erholt, die Löhne und Gehälter sind gestiegen, die Unternehmergewinne gewachsen. Wir erwarteten daher einen Rückgang der Anzahl der Ratsuchenden. Doch der Bedarf an Schuldnerberatung hat sich nicht verringert. Die Diskrepanz zwischen den Teilen der Bevölkerung mit gesicherten Einkommensverhältnissen und auskömmlichen Gehältern auf der einen Seite und denen, die eben dies nicht ha-

ben auf der anderen Seite, ist weiterhin vorhanden. Nach wie vor gelingt es ca. 40 Millionen Menschen in der Bundes-re publik nicht, auch nur einen kleinen Betrag für die eigene Altersvorsorge an-zu sparen. Diese Menschen werden vor-aussichtlich Altersrenten auf oder unter dem Sozialhilfeniveau beziehen müssen. Diese betroffen SeniorInnen werden dann über staatliche Transferleistungen unter-stützt werden müssen. In unserer Schuld-nerberatung bereiten wir uns daher auf eine steigende Altersarmut vor und ge-hen davon aus, dass wir einen nicht un-er heblichen Zuwachs an älteren KlientIn-nen im SeniorInnenalter haben werden.

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42 INTEGRIERTE SOZIALBERATUNG

Die Integrierte Sozialberatung (IBS) wird vom Ministerium für Soziales, Gesund-heit, Familie und Gleichstellung des Lan-des Schleswig-Holstein (MJKE) gefördert. Die Träger sind angehalten, Eigenmittel einzubringen.

Die Sozialberatung erfolgt durch aufsu-chende Arbeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lübeck sowie Einzelberatung in der Beratungsstelle. Das frühzeitige Einset-zen von Entlassungsvorbereitungen bietet die beste Rückfallvorbeugung. Gerade die Übergangsphase von Haft in die Freiheit ist für Inhaftierte kritisch. Im Anschluss an die Haft sind die Erwartungen von In-haftierten an ihr Leben in Freiheit hoch. In der totalen Institution JVA wurde den Inhaftierten der Alltagsablauf vorgegeben. Nach Haftentlassung muss diese Verant-wortung allein bewältigt und müssen die

in der Haft gefassten Entschlüsse umge-setzt werden. Die in der Regel geringen Arbeitsperspektiven, Niedrigeinkommen sowie häufig bestehende Suchtprobleme erschweren diese Vorsätze. Bei den Betrof-fenen stellen sich in der Folge oft Frus-tra tion, Ungeduld und Hoffnungslosigkeit ein. Die Beratungsarbeit muss sich daher auf ein breites Spektrum von Themen rich-ten und das Thema Motivation als we-sentliches Element berücksichtigen.

SOZIALBERATUNG IN DER JVADie Möglichkeit der Inhaftierten, nach ei-ner gewissen Haftzeit in die Lockerungs-regelung zu kommen, ist weiterhin ge-ring. Dadurch wird vielen Gefangenen die Chance genommen, sich „draußen“ zu erproben und die nötigen Entlassungs-vorbereitungen, wie z. B. Wohnungssuche, zu treffen. Ausführungen und / oder be-gleitete Ausgänge finden in wenigen Aus-nahmefällen statt, z. B. bei dringen den Vorsprachen im Zusammenhang mit der Wohnungs- oder Arbeitssuche. Gründe für den Mangel an Lockerungen sind un-ter anderem Sicherheitsaspekte wie z. B. Missbrauchsbefürchtungen in Form von Alkohol- und / oder Drogenkonsum und Fluchtgefahr. Dabei spielt der Druck der

Öffentlichkeit eine große Rolle, da eher der Sicherheits- als der Resozialisierungs-aspekt im Vordergrund steht. Ein weiterer Grund für die mangelnde Umsetzung von Ausführungen und Lockerungen ist der Personalmangel auf Seiten der Justiz-vollzugsanstalt. Ein Teil der notwendigen Aus gangsbegleitungen wird von ehren-amtlichen HelferInnen durchgeführt. Aller-dings werden hierbei nur die Gefangenen erreicht, die sich bereits in ehrenamtlicher Begleitung befinden. Der Bedarf liegt bei weitem höher und gehört wesentlich zur Resozialisierung dazu. Im Berichtsjahr ha-ben drei begleitete Ausgänge mit der Mit arbeiterin der Resohilfe stattgefunden, zwei davon mit weiblichen Inhaftierten.

Die Belegung des offenen Vollzuges ist merklich gestiegen. Allerdings findet die Verlegung dorthin teilweise sehr kurzfris-tig vor dem Strafende statt, so dass nicht alle Vorteile des Offenen Vollzuges ge-nutzt werden können.

Diese beschriebene Gesamtsituation vor der Entlassung ist sehr erschwerend für die Arbeit im Rahmen der Entlassungsvorbe-reitung. Der größte Wunsch der Gefange-nen ist der nach einer eigenen Wohnung.

Kirsten BuckDipl. Soz.päd. / Soz.arb.

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43

Ihm kann nur selten entsprochen werden. Dies hat zur Folge, dass Gefan gene als Notlösung eine Unterkunft in einer be-treuten Einrichtung in Anspruch nehmen, ohne diese Unterstützung tatsächlich zu benötigen oder wirklich zu wollen. In an-deren Fällen bleibt die übergangsweise Unter kunft bei Verwandten / Bekannten oder in Notunterkünften.

Es liegen nicht über alle KlientInnen Infor-mationen darüber vor, wohin sie entlas-sen wurden. Gründe sind u. a. Abbruch der Beratung von Seiten des / der Klient-Innen vor dem konkreten Entlassungster-min oder die KlientInnen haben es offen gelassen, wohin sie sich nach der Entlas-sung bezüglich einer Unterkunft wenden. In der unten aufgeführten Tabelle wurden die Entlassungsdaten zusammengestellt, die im Rahmen der Beratung bekannt wa-ren. Der Zugang zur Beratung erfolgt über unterschiedliche Kanäle. Es kamen ca. 13 KlientInnen über die Abteilungsleitungen zur Resohilfe. Der größte Teil hat durch Mitgefangene oder den Aushang auf den Stationen von der Sozialberatung erfah-ren. In der Regel erfolgt die Kontaktauf-nahme über schriftlich formulierte An-träge an die Mitarbeiterin der Resohilfe.

SOZIALBERATUNG IN DER BERATUNGSSTELLENeben der aufsuchenden Sozialarbeit in der JVA Lübeck werden Beratungsge-spräche in der Geschäftsstelle des Vereins angeboten. Die Termine werden indivi-duell vereinbart. Bei den Ratsuchenden handelt es sich zum Teil um Haftentlas-sene, die schon während ihrer Haftzeit die Sozialberatung des Trägers innerhalb der JVA in Anspruch genommen haben, Be sucherInnen des von Ehrenamtlichen or gani sierten „Reso-Cafés“, Proband In-nen der Bewährungshilfe, KlientInnen, die über andere Betreute auf das Beratungs-an ge bot aufmerksam wurden oder aber auch Angehö rige von Inhaftierten. Die in der Beratung angesprochenen Themen sind vielfältig, z. B. sozialrechtliche Fragen, Hilfen im Umgang mit Behörden, Ver-mietern, lebenspraktischen Problemen, Hil-fe bei Schriftverkehr, Schuldenangelegen-heiten.

KOOPERATION MIT ANDEREN INSTITUTIONEN / NETZWERKARBEITUm den Ratsuchenden ein möglichst lü-cken loses Netzwerk zu schaffen, haben wir auch dieses Jahr mit unterschied-lichen Einrichtungen und Beratungsstel-

len wie Sucht beratung, Träger zur Inte-gra tion in Ar beit, Jobcenter, Wohnungs-losenhilfe, Bewährungshilfe, Schuldnerbe-ratung u.v.m. eng zusammengearbeitet. Eine wei tere Form von Netzwerkarbeit fin det in einzelnen Arbeitskreisen auf kommunaler und Landesebene statt, die ca. alle drei Monate tagen. Das im letz-ten Berichtsjahr eingeführte Treffen ei-niger externer MitarbeiterInnen der JVA (bestehend aus MitarbeiterInnen vom Job-center, der Suchtberatung, Integrations-be gleitung, Integrationsberatung (IB) und Sozialberatung) fand auch 2015 in regel-mäßigen Abständen statt.

ÜBERGANGSMANAGEMENTSeit vielen Jahren wird auf politischer Ebe-ne das Thema „Übergangsmanagement“ diskutiert, welches den Vorgang der Ent-lassungsvorbereitung – also den Über-gang von der Haft in die Freiheit – in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten opti-mieren soll. Bereits 2009 wurde dem MJKE ein von den Trägern der IBS erarbeitetes Konzept hierfür vorgelegt. Dieses wurde 2012 im erweiterten Arbeitskreis der IBS und IB gemeinsam aktualisiert. Gegen-wärtig geht es weiterhin um die verbind-lichere Gestaltung der Kooperation mit

INTEGRIERTE SOZIALBERATUNG

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44 INTEGRIERTE SOZIALBERATUNG

(*Mehrfachnennung möglich)

KlientInnen nach Geschlecht und Alter in der JVA

Alter Geschlecht Anzahl

bis 24

männlich 1

weiblich -

Gesamt 1

von 25 bis 30

männlich 11

weiblich 6

Gesamt 17

von 31 bis 40

männlich 27

weiblich 5

Gesamt 32

von 41 bis 50

männlich 26

weiblich 3

Gesamt 29

ab 51

männlich 17

weiblich 1

Gesamt 18

dem Vollzug, so dass aus einer Hand die Entlassungsvorbereitung unterstützt und die Nachsorge außerhalb des Vollzuges koordiniert werden kann. An den regel-mäßig tagenden Arbeitskreisen der IBS und IB nehmen seit 2013 auch regel-mäßig MitarbeiterInnen des MJKE teil, um sich auszu tauschen, Rückmeldun gen bezüglich der neuesten Entwicklungen zu geben und einen detaillierteren Einblick in die Arbeitsfelder zu bekommen.

Seit einigen Jahren finden in der JVA Lübeck regelmäßig Dreier-Gespräche mit dem Ziel statt, die Entlassungsvorberei-tung zu optimieren. An den Gesprächen nehmen der / die jeweilige Inhaftierte, die Abteilungsleitung und die IBS-Mitarbei-terin teil. In diesen Gesprächen sollen ge-mein sam Hilfepläne formuliert werden, die einen festen Bestandteil einer ver bind lich-eren Entlassungsvorbereitung darstellen und im Optimalfall ein halbes Jahr vor der Entlassung stattfinden. Die Gespräche finden nur mit Einverständnis des /der In-haftierten statt. Im Berichtsjahr kam es in der JVA Lübeck zu insgesamt acht ge-meinsamen Gesprächen mit Abteilungs-leitung, KlientIn und der IBS-Mitarbeite-rin der Resohilfe. Bei Bedarf wurde der

Gesprächskreis erweitert, indem z. B. die Bewährungshilfe oder die Suchtberatung teil nahm. Mit einigen KlientInnen haben mehrere Gespräche stattgefunden, wenn der zeitliche Rahmen bis zur Entlassung dies zuließ. Es ist in der Regel sinnvoll, nach dem ersten Dreier-Gespräch noch min des tens ein weiteres Gespräch folgen zu lassen, da der Hilfeplan oft mals meh-rere Handlungsmöglichkeiten um fasst und sich erst im Laufe der Entlas sungs vor berei-tung ergibt, welche Möglichkeiten tat-sächlich umsetzbar sind.

FORTBILDUNGENIm Jahr 2015 nahm die Mitarbeiterin an folgenden Veranstaltungen teil:

Der Paritätische Schleswig-Holstein: „Aufbau von Hilfe-, Förder- und Betreuungsplänen“

AWO Bundesakademie: „Biografie in der Suchtberatung – Motivationen von BeraterInnen und Ratsuchenden“

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45

Art der Hilfestellung in der JVA*

Art der Hilfestellung Anzahl

Klärung sozialrechtlicher Ansprüche 57

psycho-soziale Hilfen 29

Schuldenregulierung 8

Unterkunft 74

Arbeit 35

Krisenintervention 1

Gesamt KlientInnen in der JVA

Geschlecht Anzahl

männlich 82

weiblich 15

Gesamt 97

Beratungsgespräche in der JVA

Geschlecht Anzahl

männlich 172

weiblich 29

Gesamt 201

Suchtproblematik in der JVA*

Sucht Geschlecht Anzahl

Alkohol

männlich 25

weiblich 7

Gesamt 32

Medikamente

männlich 6

weiblich 3

Gesamt 9

Drogen

männlich 39

weiblich 7

Gesamt 46

Glücksspiel

männlich 3

weiblich 1

Gesamt 4

INTEGRIERTE SOZIALBERATUNG

Verbleib nach Entlassung aus der JVA

Art der Unterkunft Anzahl

Eigene Wohnung 2

Rückkehr in besteh. Wohnung -

Therapeutische Einrichtung -

Übergangswohneinrichtung 18

Eltern / Familie 2

Beratungsgespräche in der Sozialberatungsstelle

Geschlecht Anzahl

männlich 70

weiblich 11

Gesamt 81

KlientInnen in der Sozialberatungsstelle

Geschlecht Anzahl

männlich 35

weiblich 2

Gesamt 37

Art der Hilfestellung in der Sozialberatungsstelle*

Art der Hilfestellung Anzahl

Klärung sozialrechtlicher Ansprüche 29

Krisenintervention 5

psycho-soziale Hilfen 9

Schuldenregulierung 7

Unterkunft 29

Arbeit 24

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46RUSSISCH- UND POLNISCHSPRACHIGE BERATUNG IN DER JVA LÜBECK

Olga HeinSoziale Arbeit / Sozialpäda-gogik (Bachelor of Arts)

Barbara GloweDolmetscherin

Das von der Justizvollzugsanstalt Lübeck fi - n anzierte Angebot einer Beratung für rus-sischsprachige Untersuchungs- und Straf -gefangene gibt es bereits seit 2004, für polnischsprachige Inhaftierte seit 2006. Olga Hein hat im Jahre 2015 die Bera-tung der russischsprachigen Gefan genen durchgeführt. Nach ihrem Studium an der Pädagogischen Universität in Minsk im Fach bereich Erziehungswissen schaften hat sie nach ihrer Übersiedlung nach Deutschland ein Studium an der Fach-hochschule Kiel im Fachbereich Soziale Arbeit absolviert und ein Masterstudium

Migration und Diver sität an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel angeschlos-sen. Für den Bereich der polnischspra-chigen Beratung war Barbara Glowe zu-ständig. Sie stammt aus Warschau, hat ein Studium der Betriebswirtschaft ab-geschlossen und ist seit 1988 in Lübeck wohnhaft. Hier ist sie als selbständige Dolmetscherin und Übersetzerin tätig.

Die Unterstützung der beiden Beraterin-nen wird sowohl von den Inhaftierten selbst, als auch von deren Angehörigen sowie den MitarbeiterInnen der JVA in Anspruch genommen. Mindestens einmal in der Woche haben die Beraterinnen fes-te „Sprechzeiten“ in der JVA, stehen je-doch auch darüber hin aus zur Verfügung. Beide Beraterinnen haben ein Fach in der JVA, in das die Gefangenen einen An-trag auf ein Gespräch hinterlegen lassen können.

Die Beraterinnen sind für die Untersuch-ungs- und Strafgefangenen oft die einzig erreichbaren Ansprechpartner, mit denen sie sich in ihrer Heimatsprache unterhalten können. Verwandte und Bekannte leben in der Regel weit entfernt im Ausland und können gar nicht oder nur sehr selten zu

einem Besuch nach Lübeck kommen. Da kann es schon wichtig sein, nur einmal mit jemandem sprechen zu können, der einen auch versteht. Häufig können die Inhaf-tierten aufgrund ihrer sprachlichen Pro-bleme nach ihrer Verhaftung nicht einmal Kontakt zu ihren Angehörigen herstellen. Hier können die Beraterinnen im engen Zusammenwirken mit der JVA vermittelnd tätig werden, können die Angehörigen über die Tatsache der Verhaftung informie-ren und ihnen erforderlichenfalls bei den Formalitäten für einen Besuch oder für die Überweisung von Geld für Einkäufe in der JVA behilflich sein. Auch kann nach Ab-sprache mit der JVA die Möglichkeit eines telefonischen Kontakts abgeklärt werden. Mehrfach konnte bei Inhaftier ten, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, durch Kon-taktaufnahme mit An gehörigen oder Ar-beitgebern erreicht werden, dass diese die ausstehenden Geldstrafen einzahlen und damit eine sofortige Entlassung der Inhaf-tierten ermöglichen.

Vordergründig sind es Probleme im Voll-zug, bei denen die Beraterinnen sprachlich vermittelnd tätig werden, denn oft entste-hen derartige Probleme dadurch, dass man sich nicht versteht und sich dem anderen

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47RUSSISCH- UND POLNISCHSPRACHIGE BERATUNG IN DER JVA LÜBECK

auch nicht mitteilen kann. Häufig sind es aber auch durch die Inhaftierung entstan-dene ganz persönliche Probleme, über die Inhaftierte reden möchten. Da ist es dann wichtig, dass jemand da ist, der einfach nur zuhört.

Oft erstreckt sich die Beratung auch auf das Herstellen von Kontakten zu ande-ren Institutionen, wenn die Möglichkei-ten in der JVA für eine Problemlösung nicht ausreichen und das Gespräch mit Mit arbeiterInnen der Schuldner- und So-zial bera tung, der Suchtberatung, einem Geist lichen oder mit MitarbeiterInnen ei-ner zuständi gen Behörde erforderlich ist. Auch ist es immer wieder erforderlich, den Gefangenen Behördenschreiben, die sie in deutscher Sprache erreichen, zu über-setzen und zu erklären bzw. ihnen bei der Abfassung von Schreiben an deutsche Be-hörden behilflich zu sein. Auch die Über-setzung von Anordnungen der JVA bzw. von Haus ordnungen, Merk blättern u. ä. gehört zu den Aufgaben der Beraterinnen.

Aufgabe der Beratung ist es also, Men-schen in einer schwierigen Lebensphase zumindest das Gefühl zusätzlicher Un-sicherheit durch Sprach- und Verstän di-

gungs schwierigkeiten zu nehmen, sie in die Lage zu versetzen, sich im Voll zugs-alltag besser zurechtzufinden, sie über ihre Pflichten und Rechte zu in formie ren und sie bei der Wahrnehmung der ih-nen zustehenden Kontaktmöglichkeiten zu unterstützen.

Im Folgenden soll die Arbeit der polnisch- und russischsprachigen Beratung im Jahr 2015 aufgeschlüsselt nach Ar beitsinhalten und Zahlen dargestellt werden.

Insgesamt wurden Beratungsgespräche mit 20 männlichen russischsprachigen und 16 männlichen sowie einer weiblichen polnischsprachigen Gefangenen durchge-führt.

Anzahl der Beratungsgespräche in der JVA

Art der Tätigkeit / Gesprächsinhalt

russ

isch

poln

isch

Beratungsgespräche mit Gefangenen 136 82

Anwesenheit bei Besuchen von Unter such-ungs gefangenen

2 -

Anwesenheit bei Telefon gesprächen gemäß richter licher Anordnung

123 -

bei Zugangsgesprächen 3 4

bei Gesprächen mit AbteilungsleiterInnen 35 24

bei Gesprächen mitArztInnen / SanitäterInnen 12 16

bei Gesprächen mitPsychologInnen 25 2

bei Gesprächen mit der Schuldnerberatung 3 4

bei anderen Gesprächen 11 14

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48 ANTI -GEWALT-TRAINING IN DER JVA LÜBECK

Im Jahr 2015 wurden drei AGT (Anti-Ge-walt-Training) Kurse in der JVA begonnen, der dritte endet im Februar 2016. Durch-geführt wurden die Kurse von Torger Bünemann von der Resohilfe und Volker Herold als Honorarkraft.

Die Kurse finden zweistündig in wöchent-lichem Rhythmus an 12 Terminen in der JVA statt. Die Auswahl der ausschließlich männlichen Teilnehmer erfolgt durch die Vollzugs- bzw. Abteilungsleitungen der JVA. Dabei werden verschiedene per sön-liche und vollzugliche Aspekte be rück-sichtigt. Der AGT-Kurs kann eine entlas-sungsvorbereitende Maßnahme sein, die Teilnehmer können eine gerichtliche Auf-lage für eine solche Maßnahme erhalten haben oder sie werden von den Abtei-lungs- / Vollzugsleitungen vorgeschlagen.

Die Kurse werden mit acht Teilnehmern durchgeführt, wobei wir einen Platz für ei-nen sog. „Assistenten“ aus dem vorherge-henden Kurs reservieren. Der „Assis tent“ absolviert den Kurs also zweimal und hat verschiedene Funktionen. Einerseits hilft er den neuen Teilnehmern, die Be-rührungs ängste mit dem Kursthema ab-zubauen, so dass die Gruppe schneller in eine pro duktive Phase einsteigt. An de rer-seits ist es für den Assistenten auch ein persönlicher Gewinn, sich zweimal in ten-siv mit dem Thema auseinander setzen zu können. Und nicht zuletzt ergänzt und er weitert er die Perspektive der Kurslei-tung.

Volker HeroldDipl. Soz.päd. / Soz.arb.

Torger BünemannTheaterpädagoge

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THEMEN IM ANTI-GEWALT-TRAINING

EMPATHIEDie Teilnehmer setzen sich in einem fik-tiven Opferbrief mit ihrer Tat und den Fol gen für das Opfer auseinander. Dieser Brief wird von jedem Teilnehmer hand-schriftlich geschrieben und dann in der Grup pe vorgelesen. Die Gruppe diskutiert den Brief und die Tat mit dem Täter. Dabei wird besonders auf die Perspektive des Opfers geachtet. Ziel dieser Einheit ist ein empathischer Perspektivenwechsel.

MANN SEINViele Männer haben eine verkümmerte und eingeschränkte Vorstellung von männ-lichen Identitäten – nicht zuletzt, weil sie oft vaterlos aufgewachsen sind. Prägend sind dann oft eindimensionale, stereo-type Rollenbilder, die Männlichkeit aggres-siv und dominant definieren. Im Kurs wird versucht, ein vielfältiges Männerbild zu ver-mitteln.

PSYCHOEDUKATIONIn diesem Teil der Arbeit geht es darum, die Funktion, Ursachen und Folgen von Ge-walt besser zu verstehen. Dabei wird nicht

nur auf physische Gewalt Bezug ge nom-men, sondern auch psychische, strukturel-le und institutionelle Gewalt betrachtet. Das Konzept von gewaltfreiem Wider-stand wird besprochen.

METHODIKInnerhalb des AGT-Kurses werden ver-schiedene Methoden eingesetzt. Neben Gruppendiskussionen und Vorträgen gibt es Rollenspiele und Körperübungen. In der letzten Einheit wird ein Film gezeigt und besprochen. Nach erfolgreichem Ab-schluss des Kurses erhält jeder Teil neh -mer ein Zertifikat. Erfolgskriterien sind ak -tive und regelmäßige Teilnahme am Kurs. Voraussetzung für die Erteilung des Zer ti-fikats ist ebenfalls das Verfassen des Op-ferbriefes.

AKTUELLE THEMENEs hat sich bewährt, zusätzlich aktuelle Themen zu besprechen und im Sinne des Kurses zu nutzen. Dazu zählten in den letz ten Monaten natürlich die Flücht lings-debatte oder die terroristischen Anschläge von Paris im Herbst 2015. Insbesondere die Debatte um Flüchtlinge war frucht-bar, da immer Teilnehmer mit Migrations-hintergrund in den Kursen sind.

Weitere Themen waren das deutsche Grund gesetz mit den Grundrechten, Gleich heitsgrundsatz und Religionsfrei-heit.

FAZITAuch ohne wissenschaftliche Evaluation ist erkennbar, dass der Kurs bei den Teil-nehmern Denkanstöße, Reflexion und Ver änderung anregt. Teilnehmer berichten immer wieder, dass ihnen bewusst wird, dass sie in Auseinandersetzungen – auch in der JVA – eine Wahl haben. Entweder den alten Weg der Aggression zu geh en, oder sich für neue Formen der Konflikt-lösung zu entscheiden.

AUSBLICKEs ist geplant, den Kurs auf 18 Termine zu erweitern. Damit gleichen wir uns an die Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit männlichen Tätern im Rah-men von interinstitutionellen Koope ra-tionsbündnissen gegen häusliche Gewalt der „Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-arbeit Häusliche Gewalt“ an.

ANTI -GEWALT-TRAINING IN DER JVA LÜBECK

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50 LESEWEISUNG FÜR STRAFFÄLLIGE JUGENDLICHE

HINTERGRUND Der zentrale Gedanke des Jugendgerichts-gesetzes ist die Erziehung. Dafür gibt es eine Vielzahl von Sanktionen – moderne, wie z. B. Betreuungsweisung, Täter-Opfer-Ausgleich, Anti-Gewalt-Training und klas-sische wie z. B. Sozialstunden, Geldauf-lage, Jugendarrest, Jugendstrafe. Dabei ist der Bedarf an unterstützenden Sanktio -nen hoch, das Angebot niedrig. In diese Lücke zielt die Leseweisung. Die Lesewei-sung ist eine erzieherische Maßnahme im Rahmen des Jugendstrafverfahrens. Durch eine Leseweisung sollen sich die Jugend-lichen über ein geeignetes Buch, das eine Beziehung zur Tat und / oder zur familiä-ren Situation hat, mit sich selbst, ihrer Straf tat und Aspekten wie z. B. Schuld, Ver-antwortung oder Konfliktsituationen aus-einandersetzen. Gute Jugendbücher ha ben vielfach Themen als Gegenstand, die der

Lebenswelt der Jugendlichen entsprechen und somit Anknüpfungspunkte an eige-ne Lebenssituationen und zum eigenen Verhalten liefern. Zudem sind sie idealer-weise in der Sprache der Jugendlichen geschrieben. Das Lesen und Bearbeiten der Literatur soll somit einen Anreiz bie-ten, sich anhand der Literatur mit der ei-genen Tat, den eigenen Problemen sowie den eigenen Erfahrungen und Einstellun-gen intensiver auseinanderzusetzen.

Bücher, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben, sind:

Blackmann, Himmel und Hölle (Ausgrenzung, Diskriminierung)

Teller, Nichts, was im Leben wichtig ist (Sinnsuche)

Giullou, Evil das Böse (Gewalt) Meyer, Als wir träumten

(Drogen, Gewalt) Steinhöfel, Mitte der Welt

(Sinnsuche) Günter, Die Ameisensiedlung

(Diskriminierung, Drogen) Doctorow, Little Brother

(Demokratie, Faschismus) Poznanski, Erebos

(Gruppendruck, Computerspiele)

Das Projekt „Leseweisung“ wird von ei-nem Mitarbeiter des Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe koordiniert und durchgeführt. Zusätzlich waren auch StudentInnen als MentorInnen beteiligt.

ABLAUF EINER LESEWEISUNG

1. Die Jugendgerichtshilfe (JGH) schlägt in einem Verfahren gegen einen jungen Menschen die Leseweisung als erziehe-rische Maßnahme vor, das Gericht folgt dieser Empfehlung und spricht im Ur-teil die Leseweisung aus. Die Resohilfe wird von der JGH per Fax informiert.

2. Es kommt zu einem Erstgespräch zwi-schen dem / der Jugendlichen und dem Mitarbeiter der Resohilfe. Das erste Ge-spräch dient dem Kennenlernen und dem Finden eines passenden Buches.

3. Bei mehreren Treffen wird nicht nur über das Buch gesprochen, sondern auch die Lebenswelt der Jugendlichen the-matisiert. Es werden Fragen zum Buch besprochen und durch die Gesprä che der Transfer des Gelesenen in die Welt der Jugendlichen gefördert.

Torger BünemannTheaterpädagoge

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51LESEWEISUNG FÜR STRAFFÄLLIGE JUGENDLICHE

4. Zum Ende wird gemeinsam das The-ma einer Abschlussarbeit gefunden, die mit dem Buch und dem / der Jugend-lichen zu tun hat. Mit der Vorstellung der Abschlussarbeit und einem Ab-schlussgespräch ist die Leseweisung beendet. Die Abschlussarbeit ist eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema des Buches in schriftlicher Form, z. B. durch einen fiktiven Brief an eine Person aus dem Buch oder auch eine andere Form der kreativen Ausein-andersetzung.

5. Die JGH wird über das Ende der Lese-weisung informiert, die JGH informiert das Gericht über den erfolgreichen Ab-schluss. Bei Schwierigkeiten während der Durchführung der Leseweisung, z. B. versäumten Terminen, wird die JGH in-formiert.

2015 wurden 31 Jugendliche zugewiesen und begleitet, davon waren 15 Jungen und 16 Mädchen.

Das Projekt hat im Oktober 2014 begon-nen und sollte zunächst für zwei Jahre aus zugewiesenen Bußgeldauflagen fi n an-ziert werden.

Dank der finanziellen Unterstützung durch den Kriminalpräventiven Rat der Hanse-stadt Lübeck 2015 ist ein weiteres Jahr der Projektumsetzung möglich geworden.

Bedanken möchten wir uns auch bei der Jugendgerichtshilfe der Hansestadt Lü-beck für die Zusage eines finanziellen Zuschusses u. a. für neue Bücher 2016.

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52 ARBEIT MIT SICHERUNGSVERWAHRTEN

Recht gegen das Schutzinteresse der All-gemeinheit ab.

Schleswig-Holsteins Sicherungsverwahrte sind in einem besonderen Teil der JVA Fuhlsbüttel in Hamburg untergebracht. Grund lage dafür ist ein Staatsvertrag zwi-schen Hamburg und Schleswig-Holstein vom 07.02.2013. Es handelt sich um ca. 10 Männer.

GRUPPENANGEBOT FÜR SICHERUNGS-VERWAHRTE IN DER JVA FUHLSBÜTTELSicherungsverwahrte aus Schleswig-Hol-stein werden in der JVA Fuhlsbüttel im Rahmen eines Gruppenangebotes durch die Resohilfe betreut. Es finden in 4-wöch-igem Abstand Gruppensitzungen statt, die der Entlassungsvorbereitung dienen und die den Kontakt der SVer nach Schles wig-Holstein erhalten sollen.

ERSTELLUNG EINES KONZEPTES FÜR DAS MINISTERIUM FÜR JUSTIZ, KULTUR UND EUROPA„FORENSISCHE AMBULAN ZEN IN SCHLESWIG-HOLSTEIN“Gemeinsam mit der Forensischen Ambu-lanz profamilia Lübeck und der Foren-sischen Ambulanz am ZIP gGmbH mit Sitz

in Kiel wurden „Mindeststandards für die Nachsorge, insbesondere die therapeu-tische und sozialpädagogische Versor-gung nach Entlassung aus der Sicherungs -ver wahrung“ erstellt. Diese Arbeit wurde abgeschlossen und die Mindeststandards vom Ministerium für Justiz, Kultur und Europa übernommen. Damit hat Schles-wig-Holstein ein vorbildliches Konzept zur Nachsorge von entlassenen Sicherungs-ver wahrten.

Torger BünemannTheaterpädagoge

Die Resohilfe hat 2015 ihre Arbeit in der Freien Straffälligenhilfe um den Bereich: „Sicherungsverwahrte“ (SV) erweitert.

Sicherungsverwahrte haben ihre Haftzeit beendet, werden aber aufgrund einer Pro-gnose weiter als gefährlich für die All ge-meinheit eingestuft. Ihnen wird deshalb die Maßregel der Sicherungsverwahrung auf erlegt.

Sicherungsverwahrung ist eine Freiheits-entziehende Maßnahme, aber keine Haft-strafe mehr. Sie muss sich deshalb auch von einer Haftstrafe deutlich unterschei-den. Außerdem muss die Sicherungs ver- wah rung regelmäßig auf ihre Recht mä-ßigkeit gerichtlich überprüft werden, denn sie greift drastisch in die Rechte eines Menschen ein und wägt individuelles

Kirsten Buck und Torger Bünemann beim Sommerfest in der Justizvollzugsanstalt Lübeck 2015

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53MITGLIEDSANTRAG

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zumVerein Rechtsfürsorge e.V. Lübeck – Resohilfe –

Mir ist bekannt, dass der Mindestvereinsbeitrag € 12,–, für Ehepaare € 18,– jährlich be-trägt.

Bitte ankreuzen:

Mit meinem Antrag ermächtige ich Sie, den jährlichen Mindestbeitrag von meinem Konto abzubuchen. (gesondertes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich)

Ich überweise den jährlichen Mindestbeitrag auf das Konto des Rechtsfürsorge e.V. Sparkasse Lübeck IBAN: DE06 2305 0101 0001 0131 76 | BIC: NOLADE21SPL

Ich erkläre und bestätige hiermit durch meine Unterschrift, dass ich – sofern ich Betreu-ungsarbeit leiste – als Mitglied des Vereins Rechtsfürsorge e.V. Lübeck – Resohilfe – die Betreuung von Strafgefangenen und Entlassenen im Sinne der vom Verein darüber festgelegten Grundsätze ausüben werde. Ich versichere, dass ich über Informationen im Zusammenhang mit dieser Betreuungsarbeit Stillschweigen bewahren werde.

Insbesondere verpflichte ich mich, die innerhalb der Strafrechtspflege bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichte ich mich, keine Propaganda für Gruppen zu machen, die als Gegner dieser Grundordnung bekannt sind.

An Rechtsfürsorge e.V. Lübeck – Resohilfe –Kleine Kiesau 823552 Lübeck

Vorname

Nachname

Geburtsdatum

Beruf

Straße, Nr.

PLZ, Wohnort

Telefon

Unterschrift

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Vorname und Name (Kontoinhaber)

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

IBAN: DE — — | — — — — | — — — — | — — — — | — — — — | — —

BIC: — — — — — — — — | — — — Kreditinstitut (Name)

Datum, Ort und Unterschrift

SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT EINER WIEDERKEHRENDEN LASTSCHRIFT FÜR DEN MITGLIEDSBEITRAG

Zahlungsempfänger: Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe Kleine Kiesau 823552 Lübeck

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE81ZZZ00000339272

MANDATSREFERENZ:

SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige den Rechtsfürsorge e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kredit institut an, die vom Rechts-fürsorge e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, be-ginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages ver-langen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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