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Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen und Fachrecht Sachgebiet AFR 3 - Produktbeihilfen Jahresbericht 2016 Förderung der Bienenhaltung

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Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Abteilung Förderwesen und Fachrecht

Sachgebiet AFR 3 - Produktbeihilfen

Jahresbericht 2016 Förderung der Bienenhaltung

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Impressum

Herausgeber: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Vöttinger Straße 38, 85354 Freising-Weihenstephan

Internet: www.LfL.bayern.de

Redaktion: Abteilung Förderwesen und Fachrecht, AFR3

Menzinger Str. 54, 80638 München

E-Mail: [email protected]

Telefon: 089/17800-0

Auflage: Februar 2017

Druck: Abteilung Information und Wissensmanagement

© LfL

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Jahresbericht 2016

Förderung der Bienenhaltung

Das Bienen-Team:

Monika Reimann (Sachgebietsleitung)

Eva-Maria Eidelsburger

Nadine Meier-Partes

Nicole Stadler

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Inhalt

Seite

1 Die Ziele der staatlichen Imkerei-Förderung ....................................................5

2 Die besondere Rolle der bayerischen Imker ......................................................6

3 Warum wird die Bienenhaltung gefördert? .......................................................7

4 Wie wird die Bienenhaltung in Bayern gefördert? ...........................................9

5 Die einzelnen Fördermaßnahmen .....................................................................10

5.1 EU-kofinanzierte Maßnahmen .............................................................................10

5.1.1 Investive Maßnahmen der Imker ..........................................................................10

5.1.2 Förderung von Varroosebehandlungsmitteln .......................................................12

5.1.3 Analyse physikalisch-chemischer Merkmale von Honig .....................................13

5.1.4 Fortbildungen für Imker durch Vereine ...............................................................14

5.2 Nur von Bayern finanzierte Maßnahmen: ............................................................15

5.2.1 Förderung der Belegstellen ..................................................................................15

5.2.2 Standbesuche durch Bienensachverständige (BSV).............................................16

5.2.3 Imkern auf Probe – Schnupperkurs Imkern .........................................................16

5.2.4 Imkern an Schulen - Imkern macht Schule ..........................................................18

5.2.5 Öko-Imkern ..........................................................................................................20

5.2.6 Professionalisierung von Bienenfach- und Gesundheitswarten als

Multiplikatoren .....................................................................................................21

5.3 Nutzung der einzelnen Maßnahmen .....................................................................21

6 Ausblick auf 2017 ...............................................................................................22

6.1 Umstellung auf Applikatoren bei der Bekämpfung der Varroose ........................22

6.2 Honiganalyse ........................................................................................................22

6.3 Standbesuche von Bienensachverständigen (BSV) ..............................................22

6.4 Imkern an Schulen ................................................................................................22

6.5 Professionalisierung von Bienenfach- und Gesundheitswarten als

Multiplikatoren .....................................................................................................22

6.6 Behördenverlagerung ...........................................................................................23

7 Weitere Informationsmöglichkeiten .................................................................24

7.1 Förderwegweiser ..................................................................................................24

7.2 Fachberatung ........................................................................................................24

7.3 Tabellenanhang ....................................................................................................25

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Die Ziele der staatlichen Imkerei-Förderung 5

1 Die Ziele der staatlichen Imkerei-Förderung

Abb. 1: Arbeitsbienen bei der Brutpflege

Es sollen möglichst viele Imker Bienen halten, damit die flächendeckende Bestäubung

in Bayern gewährleistet bleibt.

Bienenvölker sollen gesund, friedlich und leistungsstark sein.

Wer Bienen hält, soll die Bedürfnisse der Bienen kennen.

Das Prinzip der Regionalität soll gestärkt werden.

(„Aus der Region, für die Region“).

Der Nachfrage nach heimischem Bio-Honig soll entsprochen werden.

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6 Die besondere Rolle der bayerischen Imker

2 Die besondere Rolle der bayerischen Imker

Die Bienenhaltung liegt im Trend. In Deutschland betreuen 110.000 Imker etwa 750.000

Bienenvölker (2015) 1.

2015 wurden in Deutschland 18.452 Tonnen Honig produziert, wobei Bayern 3.963 Ton-

nen beitrug.

Erfreulicherweise stieg die Zahl der Imker in Bayern in den vergangenen fünf Jahren um

zehn Prozent. 2 Immer mehr Frauen interessieren sich für die Bienenhaltung. Ein Drittel

der Personen, die am „Imkern auf Probe“ (siehe auch 5.2.3) teilnahm, war weiblich. 3

In Bayern leben rund 34.000 4 Imkerinnen und Imker, die etwa 250.000 Bienenvölker hal-

ten. Dies stellt knapp ein Drittel der deutschen Imker und Bienenvölker dar.

Besonders bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass bundesweit gesehen über ein Viertel

der jugendlichen Imker in Bayern beheimatet ist. 5

Dies ist ein deutlicher Erfolg der gemeinsamen Anstrengungen zur imkerlichen Nach-

wuchsgewinnung!

Abb. 2: Biene beim Nektarsammeln an einer Storchschnabelblüte

1 http://www.deutscherimkerbund.de/161-Imkerei_in_Deutschland_Zahlen_Daten_Fakten

2 Fachzentrums Bienen an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

3 LfL, AFR 3

4 Quelle FZ 10/2016

5 http://www.deutscherimkerbund.de/161-Imkerei_in_Deutschland_Zahlen_Daten_Fakten

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Warum wird die Bienenhaltung gefördert? 7

3 Warum wird die Bienenhaltung gefördert?

Die Bedeutung der Imkerei für unsere Natur- und Kulturlandschaft ist immens.

Allgemein profitieren 75% aller Nutzpflanzenarten von tierischer Bestäubung. Dies be-

trifft die meisten Gemüse, Früchte und Gewürze.6

Auch im Ackerbau steigert Bienenflug den Ertrag: zwei Beispiele sind Raps (Mehrertrag

von ca. 10 dt pro ha) und Sonnenblumen (Mehrertrag ca. 8 dt pro ha). 7

Abb. 3: Blühendes Rapsfeld

Die Bestäubungsleistung ist um ein Mehrfaches höher zu bewerten als der Erlös aus dem

Verkauf von Honig, Wachs, Pollen und sonstigen Nebenprodukten.

Der volkswirtschaftliche Nutzwert der Honigbiene wird in Deutschland auf vier Milliar-

den Euro pro Jahr geschätzt, wobei rund drei Viertel auf die Bestäubungsleistung von

Obst und Beeren und ein Viertel auf die Honigbienenprodukte entfallen. Wegen ihrer Be-

stäubungsleistung gehört die Honigbiene zu den wichtigsten landwirtschaftlichen Nutztie-

ren Mitteleuropas. Sie ist nach Rind und Schwein das drittwichtigste Nutztier in der

Landwirtschaft. 8

6 www.pflanzenforschung.de/de/journal/journalbeitrage/lebensmittelpreise-und-die-insekten-1751

7 Bestäubungsleistung der Honigbiene, Doktorarbeit, Dipl-Ing. Dr. Stefan Mandl, Universität für Bodenkultur, Wien,

2006

8 Der praktische Imker: Lehrbuch der rationellen Bienenzucht von C. J. H. Gravenhorst

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8 Warum wird die Bienenhaltung gefördert?

Weltweit erzielten 2005 Bienen und andere Insekten durch die Bestäubung von Agrar-

pflanzen einen wirtschaftlichen Wert von 153 Milliarden Euro.9

„Die Bestäubung ist eine wichtige Ökosystemfunktion und hat auch wirtschaftlich gese-

hen Vorteile, da nicht nur bei bestäuberabhängigen Pflanzen höhere Erträge erwirtschaftet

werden. Auch bei Pflanzen, die nicht auf eine Insektenbestäubung angewiesen sind, wirkt

sich diese fakultative Unterstützung positiv auf die Fruchtgröße und –qualität aus.

Zu kurz greift eine wirtschaftliche Sichtweise, die nur auf die Quantität, nicht aber auf die

Qualität der Ernährung fokussiert. … Es stimmt zwar, dass viele unserer weltweit wirt-

schaftlich bedeutenden Kulturen, wie Mais oder Weizen, nicht von einer Insektenbestäu-

bung abhängig sind,…. Dies reduziert in einer globalen Betrachtung zwar den monetären

Wert, den die Bestäubung für die Landwirtschaft hat, nicht aber für eine ausgeglichene,

vielseitige und gesunde Ernährung.

Die tierischen Bestäuber sind maßgeblich für die Qualität unserer Lebensmittel verant-

wortlich. Ein Ausfall der Bestäuber beeinträchtigt die Nährstoffversorgung und die Ge-

sundheit der Bevölkerung.

Die Masse der zur gesunden Ernährung benötigten Mikronährstoffe, stammt von Kulturen,

die auf eine Insektenbestäubung angewiesen sind.“10

„Aber nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch viele Wildpflanzen sind auf die Bestäu-

bung durch Bienen angewiesen. Ohne Bestäubung gibt es keine Samenbildung. Sie wiede-

rum ist Grundlage für den Fortbestand der Pflanzen. Und viele Kleinstlebewesen und Vö-

gel sind auf diese Nahrungsquellen angewiesen. Fehlen Bienen und andere Bestäuber,

werden unsere Ökosystem erheblich gestört.“ 11

9 Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – PM 15.09.2008

10 www.pflanzenforschung.de/de/journal/journalbeitrage/bienen-co-beeinflussen-unsere-mikronaehrstoffversorgung-

10317

11 http://www.bauernverband.de/bienen

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Wie wird die Bienenhaltung in Bayern gefördert? 9

4 Wie wird die Bienenhaltung in Bayern gefördert?

„Die Bienen sind für den Erhalt der Artenvielfalt und unserer natürlichen Lebensgrundla-

gen unverzichtbar“, betont auch Helmut Brunner, Bayerischer Staatsminister für Ernäh-

rung, Landwirtschaft und Forsten. 12

Deshalb bietet Bayern verschiedene Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs-

und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen an.

Für die Abwicklung dieser Maßnahmen ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirt-

schaft, Abteilung Förderwesen und Fachrecht, zuständig.

Die Förderung basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.

Die Europäische Union beteiligt sich mit bis zu 50 % an den beihilfefähigen Ausgaben

(kofinanzierte Maßnahmen).

Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten nach bestimmten Vorgaben allein mit Lan-

desmitteln weitere Programme anbieten (Landesmaßnahmen).

2016 bietet Bayern insgesamt zehn Förderprogramme zur Unterstützung der Bienenhal-

tung an.

Das Fördervolumen hat sich seit 2006 mehr als verdoppelt und lag 2016 bei knapp 1,1

Millionen €. Dabei sind z.B. die Mittel für die staatliche Fachberatung nicht eingerechnet.

Abb. 4:Gesamtes Fördervolumen für die Bienenhaltung

12

www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2016/133723/

- €

200.000 €

400.000 €

600.000 €

800.000 €

1.000.000 €

1.200.000 €

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

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10 Die einzelnen Fördermaßnahmen

5 Die einzelnen Fördermaßnahmen

5.1 EU-kofinanzierte Maßnahmen

Im Berichtszeitraum wurden vier Maßnahmen zu 50% aus europäischen Mitteln kofinan-

ziert.

5.1.1 Investive Maßnahmen der Imker

Abb. 5: Honigschleuder

Honig ist ein naturbelassenes und sehr reines Lebensmittel. Um wirtschaftlich und hygie-

nisch einwandfrei produzieren zu können und um einen hohen Qualitätsstandard zu errei-

chen, sind hochwertige Geräte zur Honig- und Wachsgewinnung nötig. Dies stellt eine

nicht unerhebliche finanzielle Belastung dar, insbesondere für Jungimker.

Daher unterstützt der Freistaat Bayern die Bienenhalter mit Zuschüssen zur Anschaffung

der Geräte zur Honig- und Wachsgewinnung. Das Mindest-Investitionsvolumen beträgt

bei erfahrenen Imkern 800 € netto, bei Anfängern 400 € netto.

Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Netto-Anschaffungskosten.

2016 konnten nur 19,05 Prozent ausgereicht werden, was der hohen Nachfrage geschuldet

war.

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Die einzelnen Fördermaßnahmen 11

Zwei Drittel aller Antragsteller bei den Investiven Maßnahmen sind Anfänger in der Im-

kerei.

Abb. 6: Anteile der Erwerbsimker, Vereine, Imker und Anfänger bei den investiven Maß-

nahmen 2016

Anfänger 67%

Erwerbsimker 2%

Imker 29%

Vereine 2%

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12 Die einzelnen Fördermaßnahmen

5.1.2 Förderung von Varroosebehandlungsmitteln

2016 wurde das letzte Mal der Kauf von Behandlungsmitteln zur Bekämpfung der

Varroose bezuschusst. Der Europäische Rechnungshof kritisierte die Medikamentenförde-

rung, da die Imker die Varroazide auch ohne Förderung beschaffen würden. Das Tier-

schutzgesetz verpflichtet alle Tierhalter, erkrankte Tieren angemessen zu behandeln (§ 15

TSchG).

Zudem sind bei der Medikamentenförderung bei der Biene hohe arzneimittelrechtliche

Auflagen (lebensmittellieferndes Tier) zu beachten.

Als Alternative zur Medikamentenförderung werden 2017 Ameisensäure-Verdunster sog.

Applikatoren bezuschusst (siehe auch Ausblick 6.1).

Die Entscheidung zur Umstellung auf Applikatoren wurde im Einvernehmen mit allen

Imker-Landesverbänden getroffen.

Folgende arzneimittelrechtlich zugelassene Varroosebehandlungsmittel wurden 2016 mit

bis zu 50% des Nettopreises gefördert:

Ameisensäure 60 % ad us. Vet

Formivar

Milchsäure 15 % ad us. Vet

Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 %

Oxuvar

Thymovar

Apiguard

API LIFE VAR

2016 wurden von Seiten der EU, des Freistaates Bayern und der Landkreise 246.000 € zur

Bekämpfung der Varroose ausgegeben.

Abb. 7: Entwicklung der Fördermittel zur Varroose-Bekämpfung von 2009 bis 2016

0 €

50.000 €

100.000 €

150.000 €

200.000 €

250.000 €

300.000 €

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

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Die einzelnen Fördermaßnahmen 13

5.1.3 Analyse physikalisch-chemischer Merkmale von Honig

Imker, die die Qualität eines Honigs aus der eigenen Imkerei labortechnisch analysieren

lassen, können einen Zuschuss von 75% der Nettokosten erhalten.

Qualitäts- und Sortenbestimmung (Wassergehalt, Invertasegehalt, HMF-Wert, Pollen-

analyse)

Untersuchung auf Rückstände

Abb. 8: Honiganalyse im Labor in Veitshöchheim

Seit 2015 können auch Imkerverbände direkt gefördert werden, wenn sie Analysen im

Rahmen von Honig-Prämierungen beauftragen.

Abb.12a: Entwicklung der Fördermittel Honiganalyse von 2012 bis 2016

0 €

2.000 €

4.000 €

6.000 €

8.000 €

10.000 €

12.000 €

14.000 €

16.000 €

2012 2013 2014 2015 2016

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14 Die einzelnen Fördermaßnahmen

5.1.4 Fortbildungen für Imker durch Vereine

Abb. 9: Imker-Fortbildung mit Praxisbezug

Eine wichtige Aufgabe der Imkervereine ist es, den Mitgliedern Fortbildungen anzubieten,

die den aktuellen Wissensstand widerspiegeln.

Für entsprechende Schulungen mit qualifizierten Referenten erhalten die Imkervereine ei-

nen gestaffelten, teilnehmerorientierten Zuschuss.

Die Nachfrage ist sehr groß und nimmt beständig weiter zu.

Im Jahr 2016 wurden 1.410 Veranstaltungen mit einer Summe von 205.000 € gefördert.

Im Schnitt erhielten Imkervereine für jede durchgeführte Fortbildung 145 €.

Abb. 10: Entwicklung des Fördervolumens bei den Fortbildungen für Imker

0 €

50.000 €

100.000 €

150.000 €

200.000 €

250.000 €

2013 2014 2015 2016

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Die einzelnen Fördermaßnahmen 15

5.2 Nur von Bayern finanzierte Maßnahmen:

5.2.1 Förderung der Belegstellen

Bienenvölker sollen gesund, friedlich und leistungsstark sein.

Deswegen unterstützt der Freistaat Bayern staatlich anerkannte Belegstellen bei der Züch-

tung von Bienenvölkern, die in besonderem Maße diesen Anforderungen entsprechen.

Abb. 11: Bienen auf einer Pollenwabe

Die Belegstellen erhalten für jede angelieferte Bienenkönigin einen Zuschuss von einem

Euro.

Abb. 12: Entwicklung der Belegstellenförderung von 2005 bis 2016

- €

5.000 €

10.000 €

15.000 €

20.000 €

25.000 €

30.000 €

35.000 €

40.000 €

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

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16 Die einzelnen Fördermaßnahmen

5.2.2 Standbesuche durch Bienensachverständige (BSV)

BSV besuchen die einzelnen Imker vor Ort und unterstützen diese ehrenamtlich bei der

Bekämpfung von Bienenkrankheiten.

2016 erhielten sie dafür vom Freistaat Bayern einen Zuschuss von 1,50 € je Bienenvolk.

Für jeden Standbesuch wurden mindestens 20 € bezahlt.

Abb. 13: Entwicklung der Förderung der Bienensachverständigen von 2010 bis 2016

5.2.3 Imkern auf Probe – Schnupperkurs Imkern

Die Maßnahme „Imkern auf Probe“ trägt dazu bei, Menschen für die Bienenhaltung zu

begeistern. Mit dem „Imkern auf Probe“ können Interessenten unverbindlich in die Imke-

rei „hineinschnuppern“.

Seit 2008 werden Imkervereine, die das „Imkern auf Probe“ anbieten und damit den Im-

kernachwuchs fördern, mit 100 € je Probeimker gefördert.

Voraussetzung ist der Besuch eines Theoriekurses und die eigenständige Betreuung eines

Bienenvolkes.

Personen, die sich für die Bienenhaltung interessieren, wenden sich an einen Imkerverein

und werden „Imker auf Probe“. Im Laufe der Monate erhalten sie unter fachlicher Anlei-

tung eines erfahrenen Imkers („Pate“) Einblick in die theoretischen und praktischen

Grundlagen der Imkerei.

Nach Ablauf des ersten Jahres kann ein weiteres, förderfähiges Probeimkerjahr absolviert

werden. Nach zwei Jahren endet die Probezeit.

- €

2.000 €

4.000 €

6.000 €

8.000 €

10.000 €

12.000 €

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

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Die einzelnen Fördermaßnahmen 17

Die Zahl der Probeimker steigt seit 2008 kontinuierlich stark an, dabei sind ein Drittel der

Teilnehmer Frauen.

Die Imkervereine haben in 2016 über 3.400 Probeimkern die Bienenhaltung näher ge-

bracht und wurden dabei mit bayerischen Zuschüssen in Höhe von 340.000 € unterstützt.

Abb. 14: Entwicklung der Förderung beim Probeimkern von 2008 bis 2016

Abb. 15: Erläuterungen an der offenen Beute

- €

50.000 €

100.000 €

150.000 €

200.000 €

250.000 €

300.000 €

350.000 €

400.000 €

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

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18 Die einzelnen Fördermaßnahmen

5.2.4 Imkern an Schulen - Imkern macht Schule

Auch Imker brauchen Nachwuchs! Deshalb liegt es nahe, bereits Schulkinder an die Bie-

nenhaltung heranzuführen und sie für die Imkerei zu begeistern. Immer mehr Schulen bie-

ten lobenswerterweise entsprechende Wahlkurse an.

Kinder und Jugendliche werden durch die Betreuung eines Bienenvolkes für den Schutz

der natürlichen Lebensgrundlagen sensibilisiert.

Die Schüler und Schülerinnen lernen in der Arbeitsgruppe „Imkerei“ alle Arbeiten rund

um das Bienenjahr kennen.

Dieses Engagement wird vom Freistaat Bayern mit einem Zuschuss von bis zu 300 € pro

Schuljahr unterstützt.

Im Jahr 2016 wurden 145 Schulen gefördert. Die Zahl der Fördermittelempfänger hat sich

damit innerhalb von sieben Jahren vervierfacht.

Antragsberechtigt sind alle bayerischen Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasi-

en („Primar- und Sekundarbereich“).

Anrechenbare Ausgaben für die imkerliche Wissensvermittlung sind alle Kosten rund um

den Kurs, wie beispielsweise Kosten für Referenten, Fachmedien, imkerliche Geräte zur

Bearbeitung von Honig und Wachs, Beuten und Verbrauchsmaterial (Rähmchen, Honig-

gläser, Wachs, Dochte u. ä.).

Abb. 16 Arbeiten am „eigenen“ Bienenvolk und Stolz auf den geernteten Honig

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Die einzelnen Fördermaßnahmen 19

Abb. 17: Entwicklung der teilnehmenden Schulen von 2008 bis 2016

Abb. 18: Fachübergreifendes Lernen: Beim Zargenbau werden die handwerklichen Fä-

higkeiten geschult

Abb. 19: Auch die sensorische Prüfung des Produkts darf nicht zu kurz kommen!

0

20

40

60

80

100

120

140

160

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

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20 Die einzelnen Fördermaßnahmen

5.2.5 Öko-Imkern

Damit ein Lebensmittel dieses Bio-Siegel tragen darf, muss es besondere Qualitäts-

Standards erfüllen.

Abb. 20: Bio-Siegel der Europäischen Union

Bienenhalter, die ihre Imkerei-Produkte mit diesem Label kennzeichnen dürfen, unterzie-

hen sich regelmäßiger Kontrollen gemäß der EG-Öko-Verordnung VO (EG) Nr.834/2007.

Seit 2014 erhalten sie für diesen Mehraufwand einen pauschalen Zuschuss in Höhe von

200 € pro Jahr.

240 Imker wurden im Jahr 2016 so unterstützt.

Abb. 21: Entwicklung der Fördersumme beim Öko-Imkern von 2014 bis 2016

0

50

100

150

200

250

300

2014 2015 2016

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Die einzelnen Fördermaßnahmen 21

5.2.6 Professionalisierung von Bienenfach- und Gesundheitswarten als Multipli-

katoren

Bienenfachwarte und Bienensachverständige (frühere Bezeichnung „Bienen-

Gesundheitswarte“) können eine Förderung für bis zu zwei Schulungen zur Verbesserung

der Didaktik, Rhetorik und Präsentationstechnik erhalten.

Maßgeblich ist die Teilnahmegebühr. Sie kann mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden,

wobei der Zuschuss höchstens 50 EUR beträgt.

5.3 Nutzung der einzelnen Maßnahmen

Die Bienenhaltung wurde im Jahr 2016 mit 1.095.655,62 € gefördert.

Imkern auf Probe 340.400,00 €

Varroosebekämpfung 246.039,14 €

Fortbildungen 204.760,00 €

Investive Maßnahmen 154.164,76 €

Öko-Imkern 49.200,00 €

Imkern an Schulen 42.423,93 €

Bienenbelegstellen 37.190,00 €

Honiganalysen 13.339,29 €

Standbesuche 8.138,50 €

Professionalisierung 0,00 €

1.095.655,62 €

Abb. 22: Biene auf einer Arnika-Blüte

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22 Ausblick auf 2017

6 Ausblick auf 2017

6.1 Umstellung auf Applikatoren bei der Bekämpfung der Varroose

Die Bekämpfung der Varroose mittels Ameisensäure-Verdunstung über Applikatoren

stellt eine moderne, effektive und vergleichsweise bienenschonende Behandlungsform

dar, die sich in der Imkerschaft noch stärker verbreiten sollte (Stichwort „best practise“).

Auch Imker, die bereits Applikatoren gekauft haben, profitieren von der Förderung. Wenn

der Nachbar nun auch moderne Verdunster verwendet, sind sie besser vor einer Reinva-

sion geschützt.

Nicht nur Kreisverbände, sondern auch Imkervereine sind nun antragsberechtigt, wenn sie

den Kauf und die Verteilung von mindestens 100 Applikatoren organisieren.

6.2 Honiganalyse

Die Bezuschussung der Maßnahmen erfolgt zukünftig aus rein bayerischen Mitteln. Dies

hat für die Imker den Vorteil, dass die Meldungen erst Anfang November beim Verband-

eingereicht werden müssen.

6.3 Standbesuche von Bienensachverständigen (BSV)

Die Zuwendungen für die BSV werden 2017 um 25 % erhöht. Für die Bekämpfung von

Bienenkrankheiten am Bienenstand wird ein Zuschuss in Höhe von 2,00 € je betreutes

Bienenvolk (statt bisher 1,50 €) gewährt. Die Mindestpauschale je Standbesuch steigt auf

25,00 €.

6.4 Imkern an Schulen

Die Vorlage des „einfachen Verwendungsnachweises“ entfällt künftig. Es genügt, dass die

Schulleitung die Durchführung des Imkerkurses bestätigt, was die Antragstellung für die

Schulen erleichtert.

6.5 Professionalisierung von Bienenfach- und Gesundheitswarten als

Multiplikatoren

Die Nachfrage war leider sehr gering. Es gab im Herbst 2016 nur einen Antrag mit zwei

Einzel-Meldungen. Dieser musste abgelehnt werden, weil die Bagatellgrenze von 100 €

nicht erreicht wurde.

Deswegen wird diese Maßnahme 2017 nicht mehr angeboten.

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Ausblick auf 2017 23

6.6 Behördenverlagerung

Im Rahmen der Heimatstrategie ist von der Staatsregierung die Verlagerung der Abteilung

Förderwesen und Fachrecht der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft an das

Kompetenzzentrum Förderprogramme nach Marktredwitz beschlossen worden. Voraus-

sichtlich im Herbst 2017 wird der Arbeitsbereich „Bienenförderung“ verlagert.

Keine Kollegin des derzeitigen Bienen-Team wird nach Oberfranken wechseln und so

wird in Marktredwitz ein neuer Personenkreis für die Abwicklung der Förderung zustän-

dig sein.

Wir bedanken uns sehr für die gute und langjährige Zusammenarbeit

bei allen Imkerinnen und Imkern, die mit vollständigen Anträgen, mit Anerken-

nung und auch konstruktiver Kritik unsere Arbeit unterstützt haben,

bei den Repräsentanten der Imkerverbände, die mit Engagement und Fachwissen

dazu beigetragen haben, die einzelnen Maßnahmen noch stärker auf die Bedürf-

nisse der Imkerschaft auszurichten und

beim Fachzentrum Bienen mit den regional zuständigen Fachberatern für Bienen-

zucht, die für uns viele fundierte Wirtschaftlichkeitsgutachten geschrieben und

unsere Fragen zur Bienenhaltung immer geduldig beantwortet haben.

Herzlichen Dank und alles Gute!

Das „alte“ Bienen-Team:

o Monika Reimann

o Eva-Maria Eidelsburger

o Nadine Meier-Partes

o Nicole Stadler

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24 Weitere Informationsmöglichkeiten

7 Weitere Informationsmöglichkeiten

7.1 Förderwegweiser

Alle Unterlagen zur Förderung (Merkblätter, Antragsvordrucke etc.) finden Sie im För-

derwegweiser unter

http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/003555/index.php Bienen

oder

http://www.stmelf.bayern.de/bienen

7.2 Fachberatung

Das Fachzentrum Bienen an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

(LWG) in Veitshöchheim bietet unter folgendem Link eine breite Palette fachlicher In-

formationen zur Bienenhaltung an:

www.lwg.bayern.de/bienen/

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Weitere Informationsmöglichkeiten 25

7.3 Tabellenanhang

Gesamtes Fördervolumen für die Bienenhaltung 2005 bis 2016

- €

200.000 €

400.000 €

600.000 €

800.000 €

1.000.000 €

1.200.000 €

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016