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Jahresbericht 2018 Kommunale Unfallversicherung Bayern Bayerische Landesunfallkasse

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Jahresbericht

2018

Kommunale Unfallversicherung BayernBayerische Landesunfallkasse

Körperschaften des öffentlichen RechtsUngererstraße 7180805 München • www.kuvb.de• www.bayerluk.de

Kommunale Unfallversicherung BayernBayerische Landesunfallkasse

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Abschnitt IT-Planung Ltr.: N.N.Abschnitt IT-EntwicklungLtr.: Korbinian SaxAbschnitt IT-BetriebLtr.: Andreas Magerl

Abschnitt HausverwaltungLtr.: Monika KohlAbschnitt Beschaffung/EmpfangLtr.: Christine Glas

Abschnitt Regress und Vergabe-wesen; Ltr.: Christoph WagnerAbschnitt Rechtsmittel Ltr.: Siegfried Reiter

KUVB Bayer. LUK InsgesamtMitgliedsunternehmen 1 104.467 11.692 116.159Zahl der Versicherten 2 3.941.428 1.501.020 5.442.448

Gemeldete Versicherungsfälle 3 181.803 64.082 245.885

davon in der Allgemeinen Unfallversicherung (AUV) 44.801 14.504 59.305

davon in der Schülerunfallversicherung (SUV) 137.002 49.578 186.580

Neue Unfall-/BK-Renten 261 65 326

Tödliche Unfälle/Todesfälle Berufserkrankter 9 6 15

Ausgaben

Entschädigungs leistungen 144.188.045,86 49.237.698,23 193.425.744,09Präventionskosten 9.894.065,72 3.332.566,03 13.226.631,75

Vermögens- und sonstige Aufwendungen 24.250.932,52 1.507.813,61 25.758.746,13Verwaltungskosten 17.146.329,57 5.804.254,45 22.950.584,02

Verfahrenskosten 381.620,48 50.532,22 432.152,70

Gesamtausgaben 195.860.994,15 59.932.864,54 255.793.858,69

Einnahmen

Umlagen und Beiträge 166.410.462,22 55.514.086,41 221.924.548,63

Einnahmen aus Ersatzansprüchen 8.069.816,83 3.542.881,67 11.612.698,50

Vermögenserträge und sonstige Einnahmen 21.380.715,10 875.896,46 22.256.611,56Gesamteinnahmen 195.860.994,15 59.932.864,54 255.793.858,69

1) Unternehmen/Beitragspflichtige, Haushalte & Unternehmen, die Hilfe leisten sowie Bildungseinrichtungen

2) sog. Versicherungsverhältnisse (Mehrfachversicherung wird nicht berücksichtigt, bspw. als abhängig Beschäftigter, daneben als ehrenamtlich Tätiger und zeitweilig zusätzlich als Blutspender)

3) inkl. Sonstige (Fehlmeldungen, Abgaben), inkl. Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit

Die wichtigsten Zahlen 2018 in Kurzfassung

Personalstand

Beschäftigungsverhältnis Vollzeitkräfte Teilzeitkräfte Insgesamt

Beamte und DO-Angestellte 140 38 178Tarifbeschäftigte 112 68 180Beschäftigte insgesamt 252 106 358hiervon beurlaubt 12 5 17Beschäftigte ohne Beurlaubte 240 101 341Studierende/Auszubildende 41 0 41

Stand: 31.12.2018

Vertreterversammlung KUVBVorsitzende:Kirsten Drenckberg Stv. Vorsitzender: Bernd Kränzle, MdL

Geschäftsbereich I PräventionLtr.: Jochen FinkStv.: Dr. Martin Kantlehner

Abtl. 1 Kommunale und Staat liche Unternehmen Ltr.: Christian Grunwaldt

Abtl. 2 Gesundheitsdienst und Hilfeleis tungs unternehmen Ltr.: Dr. Martin Kantlehner

Abtl. 3 BildungswesenLtr.: Dr. Birgit Wimmer

Abtl. 4 Grundsatzfragen und Zentrale AufgabenLtr.: Thomas Jerosch

Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer DienstLtr.: Boris Reich

Stabsstelle Geschäftsfüh­rung u. SelbstverwaltungMarion Angerer

Interner Datenschutz­beauftragter Ulli Schaffer

Abteilung Interne Revision/ControllingLtr.: Ulli Schaffer

Abteilung Finanzen und VermögenLtr.: André Sternberg

Vorstand KUVBVorsitzender:Wolfgang Köhler Stv. Vorsitzender:Jürgen Feuchtmann

Geschäftsführer Direktor Elmar Lederer

Stv. Geschäftsführer Michael v. Farkas

Geschäftsbereich II Rehabilitation u. EntschädigungLtr.: Marco WetzelStv.: Klaus Hendrik Potthoff

Abtl. 1 Unfall-SachbearbeitungLtr.: Wolfgang Grund

Abtl. 2 Unfall-SachbearbeitungLtr.: Franz Oberleitner

Abtl. 3 Unfall-SachbearbeitungLtr.: Heike Linne

Abtl. 4 Unfall-SachbearbeitungLtr.: Dietmar Schmidt

Abtl. 5 Unfall-SachbearbeitungLtr.: Stefan Jünke

Abtl. 6 Reha-ManagementLtr.: Alexander Wecker

Abtl. 7 BK-Sachbearbeitung Ltr.: Ursula Keim

Abtl. 8 EingangsbearbeitungLtr.: Bernhard Goldhofer

Abtl. 9 Zentrale DiensteSchreibdienst, RegistraturLtr.: Horst Mitgutsch

Referat Kommunikation Eugen Maier, Karin Menges

PersonalabteilungLtr.: Marcus Potthoff

Vertreterversammlung LUKVorsitzender:MDirig Dr. Michael HübschStv. Vorsitzender:Christian Huß

Geschäftsbereich III Recht und ServicesLtr.: Michael v. Farkas

RechtsabteilungLtr.: Rainer Richter

Abteilung Informations­ TechnologieLtr.: Jürgen Renfer

Abteilung Mitglieder und BeiträgeLtr.: Jens Medack

Abteilung Allgemeine VerwaltungLtr.: Michael Kroneck

Vorstand LUKVorsitzender:Norbert FlachStv. Vorsitzender:MD Dr. Alexander Voitl

Organisation – Stand Ma i 2019    

PersonalvertretungVorsitzender: Herbert Bauer-Brauneis

Vertrauensperson der schwerbe­hinderten und gleichgestellen Menschen Helmut Mandlmaier

Jugend­ und Auszubildenden­vertretungVorsitzende: Carolin Böhnisch

Fachkraft für ArbeitssicherheitStefan Janisch

Gleichstellungs­beauftragteNadine Stoltz

I M P R E S S U M

HerausgeberKommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK)Ungererstraße 7180805 MünchenTelefon: 089 36093-0Telefax: 089 36093-1 35

Internetwww.kuvb.dewww.bayerluk.de

[email protected]@bayerluk.de

Verantwortlich für den InhaltDirektor Elmar Lederer

RedaktionStv. Direktor Michael von FarkasEugen Maier

FotosKUVB, Fotolia

Gestaltung und DruckUniversal Medien GmbH81379 München

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Jahresbericht 2015 3

Jahresbericht 2018 „ Verlässlichkeit und Wandel“

Jahresbericht 2018 3

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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

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Kurzübersicht 2

Impressum 2

Inhalt 4

Vorwort 5

Wir über uns 6

Die gesetzliche Unfallversicherung in Bayern 2018 6

Selbstverwaltungen 7

Wichtige Themen in Vorständen und Vertreterversammlungen 8

Ausschüsse der Vertreterversammlungen und Vorstände 9

Selbstverwaltung KUVB 10

Selbstverwaltung Bayer. LUK 14

Bericht der Geschäftsführung 16

Prävention 18

Rehabilitation und Entschädigung 32

Kommunikation 38

Recht und Regress 40

Zahlen und Fakten 2018 44

KUVB in Zahlen 44

Bayer. LUK in Zahlen 50

Organisation – Stand Mai 2019 55

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Jahresbericht 2018 5

Die gesetzliche Unfallversicherung hat im Laufe ihres Bestehens die Faktoren Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit um ein Vielfaches erhöht und ein Niveau erreicht, von dem frühere Generationen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur träumen konnten. Dennoch gibt es keinen Anlass, den aktuellen Stand einfach nur verwalten zu wollen. Denn die Gesellschaft und die Arbeitswelt entwickeln sich weiter, in Anbetracht dessen wäre Stagnation kein Stillstand, sondern im Grunde genommen ein Rückschritt.

Daher sind wir auf dem Weg der sukzessiven Fortentwicklung weiter vorangeschritten und haben auch 2018 in verschiedenen Bereichen Neuerungen geschaffen, um die Leistungen für unsere Versicherten und die Services für unsere Mitgliedsbetriebe zu verbessern. Die Vertreterversamm-lungen von KUVB und Bayer. LUK haben die Satzungen beider Träger novelliert. Dadurch haben wir nicht nur unsere Arbeitsgrundlage an moderne Erfordernisse angepasst, sondern im Rahmen unserer Satzungsautonomie vielen Versicherten auch eine bessere Versorgung ermöglicht. Mit der Eröffnung der Außenstelle in Nürnberg ist seit dem vergangenen Jahr eine deutlich gesteigerte Präsenz im Norden Bayerns möglich – zunächst von der Interimslösung im Zentrum der Stadt aus, bald vom festen Sitz im Stadtteil Langwasser.

Auch komplizierte Themen wie EU-Datenschutzgrundverordnung und Vergaberecht haben wir aufgegriffen und effektiv implementiert – mit dem Ziel vor Augen, Mitgliedern und Versicherten durch die neuen Vorgaben möglichst keine Komplikationen zu bereiten.

Die Umsetzung all dessen konnte gelingen, weil viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Haus tagtäglich herausragende Arbeit leisten. Das Engagement und die Motivation der Beschäf-tigten über alle Fachbereiche und Hierarchiestufen hinweg ist einer der Grundpfeiler für den Erfolg der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand in Bayern. Ihnen einen Arbeitsplatz zu bieten und diesen so zu gestalten, dass die Beschäftigten gern zur Arbeit kommen und sich für unsere Ziele einsetzen, ist uns daher besonders wichtig. Durch verschiedene Maßnahmen in Bereichen wie Sicherheit und Gesundheit, Betriebsklima und Vereinbarkeit von Arbeit und Familie versuchen wir, diesem Anliegen gerecht zu werden. Denn nur mit gemeinsamem Einsatz können wir die gesetzliche Unfallversicherung weiterentwickeln – den Wandel vorantreiben, die Verläss-lichkeit wahren.

Verlässlichkeit und Wandel

V O R W O R T

Wolfgang Köhler Vorsitzender des Vorstands der Kommunalen Unfallversicherung Bayern

Norbert Flach Vorsitzender des Vorstands der Bayerischen Landesunfallkasse

Elmar LedererDirektor der Kommunalen Unfallversicherung Bayern und der Bayerischen Landesunfallkasse

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W I R Ü B E R U N S

Die gesetzliche Unfallversicherung nimmt im deutschen Sozialversicherungssystem seit über 130 Jahren einen wichtigen Platz ein. Ihre Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch (SGB) VII festgelegt und umfassen drei große Bereiche:

• Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

• Leistungen zur medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation

• Gewährung von Entschädigung, wenn schwerwiegende Unfallfolgen oder Erkrankungen verbleiben.

Der Vorrang der Prävention gegenüber Rehabilitation und Entschädigungsleistungen ist gesetzlich festgeschrieben und gehört zum Selbstverständnis der gesetzlichen Unfall-versicherung. Nicht zuletzt daraus leiten sich der hohe Standard der Arbeitssicherheit in Deutschland und der kon tinuierliche Rückgang der Arbeitsunfälle in den ver-gangenen Jahrzehnten ab. Wir bauen Brücken in eine sichere und gesunde Arbeitswelt.

Die Unfallversicherungs-träger der öffentlichen Hand in Bayern sind die Kommunale Unfallversicherung für den Bereich der Kommunen sowie die Bayerische Landesunfallkasse für den staatlichen Bereich. Alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ohne Beamte) sind bei einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit kostenfrei versichert. Hinzu kommen im Rahmen der sogenannten sozialen Versicherung Schülerin-nen und Schüler aller Schularten, Kinder in Tageseinrichtun-gen, Studierende, ehrenamtlich Tätige in Hilfeleistungsorga-nisationen (Freiwillige Feuerwehren, Rotes Kreuz, DLRG, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und andere), private Pflegepersonen und weitere Personengruppen. Auch selbständige Unternehmen der öffentlichen Hand sind bei der KUVB und der Bayer. LUK ver-sichert, ferner rund 90.000 Beschäftigte in Privathaushalten als Haushaltshilfen, Gartenhelfer und Babysitter. Insgesamt stehen somit rund fünf Millionen Menschen in Bayern unter dem Versicherungsschutz der KUVB und Bayer. LUK.

Die gesetzliche Unfallversicherung in Bayern

Wir über uns

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Jahresbericht 2018 7

Die KUVB und die Bayer. LUK sind als Träger der Sozialver­sicherung rechtmäßige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Diese wird durch die Ver­sicherten und die Arbeitgeber ausgeübt. So hat es der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch – SGB­IV – festgelegt.

Durch die paritätisch besetzte Selbstverwaltung sind Ver-sicherte, Arbeitgeber und die Verwaltung eng miteinander verbunden, wodurch eine lebensnahe Ausführung der not-wendigen Verwaltungsverfahren sowie eine wirksame Leis-tungserbringung gewährleistet werden sollen.

Die Mitglieder der Selbstverwaltung werden im Rahmen der Sozialversicherungswahlen gewählt. Diese Wahlen finden alle sechs Jahre statt.

Die gewählten und ehrenamtlich tätigen Versicherten- und Arbeitgebervertreter treffen in den Selbstverwaltungsorganen (Vorstand und Vertreterversammlung) und den Ausschüssen richtungsweisende Entscheidungen und gestalten die Zukunft der KUVB und der Bayer. LUK aktiv mit.

Selbstverwaltungen

Vertreterversammlung KUVB – Amtierende Vorsitzende:

Kirsten Drenckberg Gruppe der Versicherten

Vertreterversammlung KUVB – Alternierender Vorsitzender:

Bernd Kränzle Gruppe der Arbeitgeber

Vertreterversammlung Bayer. LUK – Amtierender Vorsitzender:

Dr. Michael Hübsch Gruppe der Arbeitgeber

Vertreterversammlung Bayer. LUK – Alternierender Vorsitzender:

Christian Huß Gruppe der Versicherten

Die Mitglieder der Vorstände und der Vertreterversammlung wählen aus ihren Reihen zwei Vorsitzende, je einen Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten. Der Vorsitz zwischen Arbeitgeber- und Versichertenseite wechselt im jährlichen Rhythmus am 1. Oktober.

Selbstverwaltungsorgane

Selbstverwaltungsorgane der KUVB und der Bayer. LUK sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.

Vertreterversammlungen

Die Vertreterversammlung wird als das „Parlament“ des Sozialversicherungsträgers bezeichnet, da ihre Mitglieder das autonome Recht wie zum Beispiel die Satzung und Unfallverhütungsvorschriften beschließen. Außerdem stellt die Vertreterversammlung jedes Jahr den Haushaltsplan fest und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung hinsichtlich der Jahresrechnung.

Die Vertreterversammlung der KUVB besteht aus 30 Mit-gliedern, die Vertreterversammlung der Bayer. LUK setzt sich aus zwölf Ehrenamtlichen zusammen.

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W I R Ü B E R U N S

Wichtige Themen in Vorständen und Vertreterversammlungen

Vorstände

Die KUVB und die Bayer. LUK werden von ihren Vorständen verwaltet sowie gerichtlich und außergerichtlich vertreten, soweit hierfür nicht der Geschäftsführer oder die Vertreter-versammlung zuständig ist. Die Mitglieder der Vorstände

Vorstand KUVB – Amtierender Vorsitzender:

Wolfgang Köhler Gruppe der Arbeitgeber

Vorstand KUVB – Alternierender Vorsitzender:

Jürgen Feuchtmann Gruppe der Versicherten

Vorstand Bayer. LUK – Amtierender Vorsitzender:

Norbert Flach Gruppe der Versicherten

Vorstand Bayer. LUK – Alternierender Vorsitzender:

Dr. Alexander Voitl Gruppe der Arbeitgeber

bereiten Entscheidungen für die jeweilige Vertreterversamm-lung vor, sprechen Empfehlungen aus und stellen die Haus-haltspläne auf. Der Vorstand der KUVB entscheidet darüber hinaus über wichtige Personalangelegenheiten.

Der Vorstand der KUVB umfasst zehn Mitglieder, im Vorstand der Bayer. LUK sind vier Personen vertreten.

Um für Mitgliedsbetriebe und Versicherte dauerhaft best­mögliche Leistungen bringen zu können, muss sich die gesetzliche Unfallversicherung selbst weiterentwickeln. Stillstand wäre für Versicherte wie Arbeitgeber kontrapro­duktiv. Daher steht eine kontinuierliche Verbesserung der Leistungen von KUVB und Bayer. LUK im Fokus der Mitglie­der der Selbstverwaltungsgremien. Ein Überblick über die wichtigsten Themen im Jahr 2018:

Beschluss neuer Satzungen

Die Satzungen der beiden Körperschaften stammten aus den Jahren 2011 bzw. 2012. Damals waren sie im Zuge der Fusion des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbands und der Unfallkasse München entstanden und lediglich 2013 geringfügig geändert worden. Um modernen Anforderungen weiterhin entsprechen und Versicherte noch besser unter-

stützen zu können, beschlossen beide Vertreterversammlun-gen 2018 Anpassungen in vielen Bereichen der Satzungen.

So stieg etwa der Höchst-Jahresarbeitsverdients (Höchst-JAV) für beide Träger von 81.000 auf 92.000 Euro. Für die Berech-nung der Geldleistungen an Versicherte wird deren Einkom-men als Grundlage herangezogen. Der Höchst-JAV bildet hier-bei die Höchstgrenze des Einkommens, das berücksichtigt werden kann. Es handelt sich also um eine Satzungsände-rung, die sich auf viele verletzte Versicherte unmittelbar und positiv auswirken wird.

Eine weitere Verbesserung für unsere Versicherten sind neue Regelungen bei den Mehrleistungen. Schon in den alten Sat-zungen war geregelt, dass ehrenamtlich Tätige unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Zusatzleistung erhalten können, wenn sie sich bei einer versicherten Tätig-keit verletzen. Mit dem Beschluss der neuen Satzungen stieg

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Jahresbericht 2018 9

Zur Unterstützung bei ihren jeweiligen Aufgaben haben die Vertreterversammlungen und die Vorstände verschiedene Ausschüsse gebildet:

Haushaltsausschuss der KUVB

Der Haushaltsausschuss der KUVB ist ein beratender Aus-schuss der Vertreterversammlung der KUVB. Die acht Ehren-amtlichen treffen sich zweimal jährlich. Bei diesen Sitzungen wird unter anderem der Haushaltsplan erörtert und das Rech-nungsergebnis mit dem dazugehörigen Prüfbericht disku-tiert. Im Anschluss daran gibt der Haushaltsausschuss an die Vertreterversammlung – als letztendlich entscheidendes Organ – eine Empfehlung.

Ausschüsse für Prävention

Die Ausschüsse für Prävention beraten die Vertreterver-sammlung und bereiten für das entscheidungsbefugte Organ Beschlüsse zu Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-Regeln, -Grundsätzen, -Informationen, -Merkblättern und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln vor. Ferner er örtern die Ausschüsse Fragen von grundsätzlicher Bedeu-tung für die Prävention.

Ausschüsse der Vertreterversammlungen und der Vorstände

In den Ausschüssen von KUVB und Bayer. LUK sind jeweils acht stimmberechtigte Mitglieder vertreten, sowie der Leiter und stellvertretende Leiter des Geschäftsbereichs Prävention als beratende Mitglieder. Die KUVB hat ihren Präventionsaus-schuss zusätzlich um einen Betriebsarzt als sachverständi-ges Mitglied ergänzt. Im Jahr 2018 traten die Ausschüsse zweimal zu gemeinsamen Sitzungen zusammen.

Renten­ und Widerspruchsausschüsse

Die erstmalige Entscheidung über Renten sowie Renten-erhöhungen, -herabsetzungen und -entziehungen wegen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse und Entschei-dungen über Abfindungen mit Gesamtvergütungen, Renten als vorläufige Entschädigungen, laufende Beihilfen und Leis-tungen bei Pflegebedürftigkeit trifft der Renten ausschuss.

Der Widerspruchsausschuss erlässt Widerspruchsbescheide und ist zugleich Einspruchstelle im Sinne von § 69 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

Die Ausschüsse bestehen aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Gruppe der Versicherten und einem Vertreter oder einer Vertreterin der Gruppe der Arbeitgeber. Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin gehört den Ausschüssen stimmberechtigt an. Die nicht öffentlichen Sitzungen dieser Ausschüsse finden turnusmäßig statt.

der Betrag dieser Mehrleistungen von 35.000 auf 50.000 Euro. Auch der Betrag der Einmalzahlung an Hinterbliebene stieg von 17.500 auf 25.000 Euro.

Mit neuen Passagen zum digitalen Lohnnachweis und digita-ler Beitragsüberwachung haben wir eine Regelung geschaf-fen, die neue gesetzliche Vorgaben erfüllt, Bürokratie abbaut und den Verwaltungsprozess in eine moderne, unkomplizier-te und zukunftssichere Form überführt.

Bessere Regelungen bei Feuerwehren

Mit der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ und der dazuge-hörigen DGUV Regel 105-049 hat die gesetzliche Unfallver-sicherung ein Regelwerk für Freiwillige Feuerwehren geschaf-fen, das sowohl dem modernen Arbeitsschutz entspricht als auch den spezifischen Belangen des Feuerwehrwesens gerecht wird. Die Vertreterversammlung der KUVB hat das neue Regelwerk 2018 für ihren Versichertenkreis erlassen; bei der Bayer. LUK ist der inhaltliche Prozess weit fortge-schritten, eine Abstimmung ist für 2019 geplant.

Stärkere Präsenz in Nordbayern

Die Außenstelle der KUVB und Bayer. LUK in Nürnberg wurde im Juni 2018 in Form einer Interimslösung im Zentrum der Stadt eröffnet. Seitdem sind dort Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter aus den Bereichen Prävention sowie Reha und Ent-schädigung von Franken aus tätig. Durch kürzere Anfahrts-wege und engeren Kontakt sind sowohl eine bessere Betreu-ung der Versicherten als auch eine intensivere Beratung der Mitgliedsunternehmen möglich. Ein sukzessiver Ausbau der Außenstelle wird seitdem vorangetrieben. Er wird voraus-sichtlich im Herbst 2019 in den Bezug des eigentlichen Dienstgebäudes in Nürnberg-Langwasser münden. Parallel zum Ausbau der Außenstelle läuft die verstärkte Einstellung und Ausbildung von Kolleginnen und Kollegen, die als „Regionalisten“ von ihrem Wohnort aus vorwiegend in länd-lichen Gebieten aktiv sein werden.

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W I R Ü B E R U N S

Selbstverwaltung KUVB

VERTRETERVERSAMMLUNG*

Amtierende Vorsitzende: Kirsten Drenckberg, Gruppe der Versicherten Alternierender Vorsitzender: Bernd Kränzle, Gruppe der Arbeitgeber

Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter

Johann Eitzenberger Josef Steigenberger

Stephan Schramm Birgit Erb

Barbara Feuerstein-Weber Stefan Frühbeißer

Richard Barnickel Leonhard Stärk

Carolin Hofer Erika Schnappinger

Elfriede Hahn-Kuyateh Günter Zitzmann

Günther Griesche Bernd Buckenhofer

Hans-Joachim Bonatz Bernd Kränzle

Ingrid Grill Gerhard Press

Gabriele Harrer Erwin Schönwetter

Friedrich Gattinger Leo Beck

Helmut Maier Alfons Weinzierl

Kirsten Drenckberg Dr. Olaf Heinrich

Roland Sommer Heinrich Trapp

Walter Winterstötter Tanja Schweiger

Stellvertretungen Stellvertretungen

Rosalinde Sewald Thomas Schwarzenberger

Stefan Ulbrich Johann Wiesmaier

Klaus Friedrich Erich Odörfer

Marianne Hofmann Wolfgang Obermair

Peter Wenzler Dr. Mark Reinisch

Helmut Heinrich Erwin Baumgartner

Maria Reiss Andrea Gehler

Christine Rother Markus Loth

Norbert Jahn Peter Raab

Norbert Langen Andreas Kellerer

Richard Pfaller Johannes Buchhauser

Fabian Körber Anton Dutz

Carola Widmann Emil Schneider

Barbara Waldi Klaus Löffler

Robert Schmölzl

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Jahresbericht 2018 11

VORSTAND*

Amtierender Vorsitzender: Wolfgang Köhler, Gruppe der Arbeitgeber Alternierender Vorsitzender: Jürgen Feuchtmann, Gruppe der Versicherten

Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter

1. Ursula Hofmann Franz Winter

2. Uwe Peetz Brigitte Morhöfer-Reissl

3. Karl Pfeifer Wolfgang Köhler

4. Alexander Siegel Erwin Dotzel

5. Jürgen Feuchtmann Willibald Gailler

Stellvertretungen Stellvertretungen

1.1 Stefan Sass Hugo Bauer

1.2 Andrea Krebold Dr. Wolfgang Fendt

2.1 Cem Suruh Irmgard Franken

2.2 Gottfried Dirmeier Karl Eckert

3.1 Sabine Heegner Thomas Ternes

3.2 Nives Homec Ernst Schuster

4.1 Dr. Brigitte Zach Dr. Johann Keller

4.2 Stefanie Hartl

5.1 Martin Marcinek

5.2 Sigrid Pickhardt

* Stand: 31. Dezember 2018; Wechsel am 1. Oktober 2019

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W I R Ü B E R U N S

AUSSCHUSS FÜR PRÄVENTION*

Amtierender Vorsitzender: Gerhard Press, Gruppe der ArbeitgeberAlternierender Vorsitzender: Hans-Joachim Bonatz, Gruppe der Versicherten

Stimmberechtigte Mitglieder

Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter

Hans-Joachim Bonatz Erwin Schönwetter

Carolin Hofer Tanja Schweiger

Richard Barnickel Gerhard Press

Kirsten Drenckberg Leo Beck

Sachverständiges Mitglied

Dr. med. Carsten Obbelode (Betriebsarzt)

Beratende Mitglieder

Jochen Fink (Leiter des Geschäftsbereichs I Prävention) sowie Dr. Martin Kantlehner (stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs I Prävention)

HAUSHALTSAUSSCHUSS*

Amtierende Vorsitzende: Ingrid Grill, Gruppe der VersichertenAlternierender Vorsitzender: Gerhard Press, Gruppe der Arbeitgeber

Umlagegruppe 1

Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter

Ingrid Grill Gerhard Press

Helmut Maier Bernd Buckenhofer

Gabriele Harrer Günter Zitzmann

Stellvertretungen Stellvertretungen

Friedrich Gattinger Heinrich Trapp

Roland Sommer Leonhard Stärk

Umlagegruppe 2

Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter

Elfriede Hahn-Kuyateh Peter Raab

* Wechsel am 1. Oktober 2019

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Jahresbericht 2018 13

RENTENAUSSCHÜSSE

Ausschuss Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter1 Günther Griesche Stefan Kern

2 Jürgen Feuchtmann Erwin Schönwetter

3 Uwe Peetz Ernst Schuster

4 Ursula Hofmann Andreas Kellerer

WIDERSPRUCHS- UND EINSPRUCHSAUSSCHÜSSE

Ausschuss Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter1 Barbara Feuerstein-Weber Peter Günther

2 Alexander Siegel Gerhard Press

3 Ingrid Grill Irmgard Franken

4 Stephan Schramm Erwin Dotzel

5 Friedrich Gattinger Brigitte Möhrhöfer-Reissl

DELEGIERTE zu den Mitgliederversammlungen der DGUV und des VFA

Versichertenvertreter ArbeitgebervertreterUrsula Hofmann Bernd Kränzle

Stellvertreter Stellvertreter1. Alexander Siegel 1. Franz Winter

2. Uwe Peetz 2. Willibald Gailler

DELEGIERTE zur Gesellschafterversammlung der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH

Versichertenvertreter ArbeitgebervertreterJürgen Feuchtmann Wolfgang Köhler

DELEGIERTE zur Gesellschafterversammlung der BG Klinikum Murnau gGmbH

Versichertenvertreter ArbeitgebervertreterJürgen Feuchtmann Wolfgang Köhler

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W I R Ü B E R U N S

Selbstverwaltung Bayer. LUK

VERTRETERVERSAMMLUNG*

Amtierender Vorsitzender: Dr. Michael Hübsch, Gruppe der Arbeitgeber Alternierender Vorsitzender: Christian Huß, Gruppe der Versicherten

Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter (Beauftragte des Freistaates Bayern)

Robert Hechtl Ministerialrat Peter Rötzer

Günter Hoschek Ltd. Ministerialrat Dr. Michael Hübsch

Bettina Gammel-Hartmann Ltd. Ministerialrat Thomas Wellenhofer

Christian Huß Oberregierungsrat Michael Badent

Paula Gottschalg Ministerialrätin Doris Dobmeier

Dr. Joseph Kuhn Ministerialrat Robert Morigl

Stellvertretungen Stellvertretungen

Werner Röthenbacher Ministerialrätin Kerstin Barth

Renate Meindl Ministerialrätin Edeltraud Hahn

Hans-Joachim Fink Ministerialrat Dr. Alexander Steinmann

Christian Clauß Regierungsrätin Rosa Maria Ruhland

Manfred Neumann Ltd. Ministerialrat Dipl.-Ing. Eugen Kießling

Nancy Petzold Regierungsamtfrau Angela Maier

VORSTAND*

Amtierender Vorsitzender: Norbert Flach, Gruppe der VersichertenAlternierender Vorsitzender: Dr. Alexander Voitl, Gruppe der Arbeitgeber

Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter (Beauftragte des Freistaates Bayern)

1. Norbert Flach 1. Ministerialdirigent Dr. Alexander Voitl

2. Hubert Fleischmann 2. Ltd. Ministerialrätin Doris Nückel

Stellvertretungen Stellvertretungen

1.1 Heidemarie Schlammerl 1. Ministerialrätin Hildegard Ewinger

1.2 Barbara Gassner

2.1 Hubert Sterzer 2. Ministerialdirigentin Ingrid Kaindl

2.2 Gerda Stechhammer

* Stand: 31. Dezember 2018; Wechsel am 1. Oktober 2019

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AUSSCHUSS FÜR PRÄVENTION

Amtierender Vorsitzender: Dr. Joseph Kuhn, Gruppe der Versicherten Alternierender Vorsitzender: Jürgen Schulan, Gruppe der Arbeitgeber

Stimmberechtigte Mitglieder

Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter

Dr. Joseph Kuhn Dr. Brigitte Sperl

Günter Hoschek Johannes Drees

Robert Hechtl Ministerialrat a. D. Jürgen Schulan

Erwin Brühl Ltd. Ministerialrat Thomas Wellenhofer

Beratende Mitglieder

Jochen Fink (Leiter des Geschäftsbereichs I Prävention) sowie Dr. Martin Kantlehner (stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs I Prävention)

RENTENAUSSCHÜSSE

Ausschuss Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter

1 Robert Hechtl Abteilungsdirektor Helmut Krauß

2 Günter Hoschek Dr. Brigitte Sperl

3 Bettina Gammel-Hartmann Regierungsrat Wolfgang Schöppl

WIDERSPRUCHS- UND EINSPRUCHSAUSSCHÜSSE

Ausschuss Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter

1 Werner Röthenbacher Ministerialrat Robert Morigl

2 Christian Huß Ministerialrätin Hildegard Ewinger

3 Paula Gottschalg Regierungsrätin Rosa Maria Ruhland

4 Hubert Fleischmann Regierungsdirektor Manfred Bechler

DELEGIERTE zu den Mitgliederversammlungen der DGUV und des VFA

Versichertenvertreter Arbeitgebervertreter

Norbert Flach Ministerialdirigent Dr. Alexander Voitl

Stellvertreter Stellvertreterin

Hubert Fleischmann Ltd. Ministerialrätin Doris Nückel

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W I R Ü B E R U N S

Geschäftsführer

Hauptamtlicher Geschäftsführer der KUVB und der Bayer. LUK ist Herr Direktor Elmar Lederer. Er führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte der KUVB und der Bayer. LUK und nimmt – wie alle Beschäftigten der KUVB – die Aufgaben für beide Unfallversicherungsträger in Personalunion wahr. Darüber hinaus ist Herr Lederer der Dienstvorgesetzte der Beschäftigten der KUVB. Sein Stellvertreter ist Herr Michael von Farkas. Die Wahl des Geschäftsführers und des stellver-tretenden Geschäftsführers erfolgt auf Vorschlag des Vor-standes der KUVB durch die Vertretervertreterversammlung der KUVB im Einvernehmen mit den Selbstverwaltungsorga-nen der Bayer. LUK.

Schwerpunktthemen

Die Mitglieder der Selbstverwaltung haben, wie auf den Sei-ten zuvor dargestellt, im Jahr 2018 viele Maßnahmen zur Wei-terentwicklung von KUVB und Bayer. LUK auf den Weg gebracht. Als Spitze der Verwaltung beider Institutionen hat die Geschäftsführung sie hierbei beraten und mit den ent-sprechenden Informationen aus der Praxis versorgt. Gerade die Neuerungen in der Satzung zogen viele Änderungen in der Praxis nach sich, die die Verwaltung sofort implementiert hat.

Für die Außenstelle in Nürnberg hat unser Haus mit Herrn Wolfgang Grund einen sehr versierten und erfahrenen Exper-ten im Bereich Reha und Entschädigung als Leiter gewonnen. Herr Grund bringt umfangreiche Fähigkeiten sowohl im fach-lichen Bereich als auch als Führungskraft mit, die er als Teamleiter bei der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) erworben hat. Auch zahlreiche weitere Fachkräfte konnten für die Tätigkeit in Nürnberg eingestellt werden.

Ein großes Projekt stellte 2018 die Umsetzung der EU-Daten-schutzgrundverordnung (DSGVO) dar, deren Vorgaben in nahezu allen Tätigkeitsbereichen bei der KUVB und Bayer. LUK umgesetzt werden mussten. In Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung, dem internen Datenschutzbeauftragten, der Abteilung Interne Revision / Controlling sowie allen Füh-rungskräften ist es gelungen, die umfangreichen Details der DSGVO auf die mannigfaltigen Arbeitsprozesse anzuwenden und beide Träger in Sachen Datenschutz auch für die Zukunft optimal aufzustellen.

Ähnliches gilt für das Vergabewesen. Hier wurden die Hand-lungsschritte einzelner Beschaffungsstellen im Haus stan-dardisiert und mit Hilfe einer Vergabestelle und unter Nut-zung einer Software-Lösung transparent gemacht.

Eine weitere „Baustelle“ stellt die Sanierung unseres Dienst-gebäudes in München dar, das vor mittlerweile mehr als 30 Jahren errichtet worden ist. Nachdem uns in den vergan-genen Jahren vor allem die Glasfaserverkabelung beschäftigt hat, wurden 2018 Maßnahmen des Brandschutzes durch-geführt, unter anderem durch eine Verbesserung der Flucht-wege. Unabhängig davon steht dem Gebäude jedoch eine größere Sanierung bevor, für die wir im vergangenen Jahr die ersten Planungsschritte unternommen haben.

Im Bereich der Sicherheit und Gesundheit der eigenen Beschäftigten haben KUVB und Bayer. LUK mit dem erfolgrei-chen Abschluss des Projekts Betriebliches Gesundheitsma-nagement einen Meilenstein gesetzt. Das Projekt mündete in eine Dienstvereinbarung, auf deren Basis BGM-Maßnahmen weiterhin vorangetrieben und weiterentwickelt werden. Zudem ist eine engere Verzahnung mit den Bereichen Betriebliches Eingliederungsmanagement sowie Personal- und Organisationsentwicklung geplant. Wir sind davon über-zeugt, dass ein ganzheitlicher Ansatz bei Sicherheit und Gesundheit nicht nur die Unfallzahlen senkt und die Arbeits-

V. lks.: Direktor Elmar Lederer und stellvertretender Direktor Michael von Farkas

Bericht der Geschäftsführung

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Jahresbericht 2018 17

bedingungen verbessert, sondern auch dem Unternehmen hilft, qualifiziertes und motiviertes Personal zu gewinnen und zu halten. Diesem Ansatz folgten 2018 auch Maßnah-men zur Förderung des Miteinanders im Kollegium. Dazu zäh-len der Gesundheitstag, der Tag der offenen Abteilung, bei dem jeder die Möglichkeit bekam, in andere Bereiche hinein zu schnuppern, und das Format Geschäftsführung im Dialog, bei dem jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter mit der Geschäftsführung Themen besprechen kann, die sie oder ihn beschäftigen.

Ausbildung und Studium

Tätigkeiten im Sozialversicherungswesen bedürfen einer hohen Spezialisierung und besonderer Fachkenntnisse, die auf dem Arbeitsmarkt nicht immer zu finden sind. Daher sor-gen KUVB und Bayer. LUK seit langem für hausinternen Nach-wuchs.

Im Jahr 2018 wurden neun Studierende für das duale Studi-um zum Bachelor of Arts neu eingestellt. Hinzu kommen drei Auszubildende für die Position von Sozialversicherungsfa-

changestellten und ein Studierender für das duale Studium zum Bachelor of Science sowie zwei Auszubildende zum Fachinformatiker. Insgesamt werden momentan 41 Studie-rende und Auszubildende in verschiedenen Jahrgängen betreut.

2018 haben sechs Studierende (Bachelor of Arts) ihr Studium sowie vier Auszubildende zu Sozialversicherungsfachange-stellten ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Die Absolventen verstärken nun den Geschäftsbereich Rehabili-tation und Entschädigung. Ein Studierender der Wirtschafts-informatik hat sein Studium mit dem Bachelor abgeschlos-sen sowie ein Auszubildender zum Fachinformatiker seine Ausbildung erfolgreich beendet.

Schwerbehindertenquote weiterhin gut erfüllt

Ihrer Verpflichtung, Schwerbehinderte zu beschäftigen, kommt die KUVB in besonderer Weise nach. Im Jahresdurch-schnitt standen bei der KUVB 34 Schwerbehinderte und Gleichgestellte in einem Arbeitsverhältnis. Die Schwerbe-hindertenquote wurde damit zu 205 Prozent erfüllt.

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Prävention

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Die wichtigste Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, die Unternehmen dabei zu unterstützen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei ist uns die Integration von Sicherheit und Gesundheit in die betriebliche Organisation ein besonderes Anliegen. Auf den folgenden Seiten zeigen wir beispielhaft eine Auswahl der Präventionsleistungen, Themenschwerpunkte und Unfallermittlungen von KUVB und Bayer. LUK im Jahr 2018.

Durch meine Tätigkeit in verschiedenen kom-munalen Einrichtungen konnte ich meinen Bei-

trag als Fachkraft für Arbeitssicherheit leisten und war durch die Unterstützung der KUVB immer auf der sicheren Seite; denn alles wissen kann man nicht, aber man muss wissen, wo man Hilfe bekommt. Und die gab es von der KUVB immer.

Dabei verstand ich die kritische Betrachtung der Situationen vor Ort durch die Aufsichtspersonen der KUVB immer als Form der Hilfe und Unterstützung. Denn schließlich dient alles, was wir tun, der Erhö-hung der Sicherheit derer, für die wir eigentlich da sind – die Beschäftigten in unseren Einrichtungen.

Mein besonderer Dank gilt aber der Erreichbarkeit von Ansprechpartnern der KUVB in besonderen Ein-satz- und Gefahrenlagen, wo schnelle Informationen und Hilfe von Nöten waren.

Jürgen Müller, Fachkraft für Arbeitssicherheit am Klinikum St. Marien in Amberg

Die Schulung für die Sicherheitsbeauftragten der Münchner Stadtentwässerung war sehr

praxisorientiert und der Erfahrungsaustausch anre-gend. Die Organisation war perfekt. Wir haben uns sehr wohl gefühlt.

Anke Heusser, Sicherheitsbeauftrage bei der Münchner Stadtentwässerung

Wie in allen Lebensbereichen machen neue technische Entwicklungen und Arbeitsverfah-

ren auch vor der Arbeit im Wald nicht halt. Daher ist es wichtig, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter der Bayerischen Staatsforsten ab ihrem ersten Arbeitstag im Unternehmen für die Themen Arbeitssi-cherheit und Gesundheitsschutz sensibilisiert wer-den und bei neuen Entwicklungen zeitnah auf den aktuellen Wissensstand gebracht werden. Wir schät-zen unseren Partner, die Bayerische Landesunfall-kasse, die uns immer kollegial und sehr persönlich über die neuesten Entwicklungen informiert und uns im vergangenen Jahr wie gewohnt sehr professionell bei der Fortbildung für unsere Ausbildungsmeister zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Forstwirts-ausbildung unterstützt hat.

Reinhardt Neft, Vorstand der Bayerischen Staatsforsten AöR

Ich habe den Kontakt mit der Bayerischen Lan-desunfallkasse als sehr positiv empfunden.

Ein Mitarbeiter der Landesunfallkasse hat uns bei unserem neu errichteten Kindergarten in vielerlei Hinsicht beraten. Der Kontakt zwischen ihm und dem Kindergartenpersonal war immer angenehm im Ton, sachlich und nie von oben herab. Auch im Nachhin-ein wies er uns auf Sicherheitsaspekte hin, die wir selbst nicht auf dem Schirm gehabt hätten.

Rita Ganslmeier, Leiterin des Johanniter- Kindergartens „Abenteuerland“ in Wenzenbach

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Neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“

Ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehr stellen eine besondere Gruppe von Versicherten dar, deren Tätigkeit Gefährdungen aufweist, die in anderen Betriebsarten selten vorkommen.

Zudem handelt es sich bei Feuerwehreinsätzen meist um ungeplante, unvorhersehbare Ereignisse, die eine Personal-planung und systematische Herangehensweise, wie üblicher-weise im Arbeitsschutz vorgesehen, nicht immer ermöglicht. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, spezielle Regelungen im Bereich der freiwilligen Feuerwehren zu erlassen.

Die bisherige Fassung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ wurde 1989 als GUV-V C53 in Kraft gesetzt und seitdem nur geringfügig angepasst. Um den aktuellen Belan-gen der freiwilligen Feuerwehren zu entsprechen und die Aspekte des modernen Arbeitsschutzes einfließen zu lassen, wurde die UVV „Feuerwehren“ im DGUV Sachgebiet „Feuer-wehren und Hilfeleistungsorganisationen“ grundlegend über-arbeitet und erscheint künftig als DGUV Vorschrift 49 „Feuer-wehren“. Parallel hierzu wurde die DGUV Regel 105-049 „Feu-erwehren“ erstellt, die die Inhalte der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ konkretisiert.

Durch Herrn Peetz (Vorstandsmitglied der KUVB) und Herrn Roselt vom Geschäftsbereich Prävention konnten über die Sachgebietstätigkeit wesentliche Belange der bayerischen Freiwilligen Feuerwehren in die neue UVV „Feuerwehren“ eingebracht wer-den. So finden sich darin Regelungen, die in Bayern bereits vor Jahren als Standard von der KUVB erarbeitet wur-den und sich bei den Feuerwehren in der Praxis bewährt haben. Hierzu zäh-len beispielsweise praxistaugliche Vor-gaben zur Erstellung der Gefährdungs-beurteilung im Feuerwehrdienst, die sich bereits in dem KUVB-Leitfaden „Erstellung einer Gefährdungsbeurtei-lung“ (GUV-X 99955) finden.

Da bisher die sicherheitstechnische und medizinische Beratung in freiwilligen Feuerwehren eine kaum gelebte Praxis war, hat sich die KUVB dafür eingesetzt, dass die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ die Unternehmerin bzw. den Unternehmer explizit in die Verantwortung nimmt und ver-

pflichtet, sich zur Wahrnehmung der Pflichten im Arbeits-schutz auch für ehrenamtliche Tätige erforderlichenfalls sicherheitstechnisch und medizinisch beraten zu lassen.

Ebenso hat sich die KUVB für die Ziele der Inklusion einge-setzt. Während bisher generell eine körperliche und fachliche Eignung für den Feuerwehrdienst gefordert wurde, betrachtet die neue Vorschrift die persönlichen Anforderungen differen-zierter. Denn unterschiedlichste Aufgaben, Tätigkeiten und Funktionen in der Feuerwehr stellen unterschiedliche Anforde-rungen an die körperliche und geistige Eignung sowie an fach-liche Befähigung. Auch Personen mit Einschränkungen der Eignung sind künftig in der Lage, Feuerwehrdienst im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten zu leisten und sich im Ehren-amt einzubringen.

Eine große Entlastung für ehrenamtliche Feuerwehren stellt die Regelung der Eignungsuntersuchung für das Tragen von schwerem Atemschutz und das Tauchen dar. Wie in Bayern

schon seit 2012 durch die KUVB geregelt, ermöglicht nun auch die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, dass diese

Eignungsuntersuchungen nicht ausschließlich von Arbeits- und Betriebsmedizinern, sondern gene-rell von hierfür geeigneten Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden kön-nen. Dabei können auch die Aspekte der arbeitsmedizinischen Vorsorge für diese Tätigkeiten abgedeckt werden.

Zahlreiche erforderliche Stellungnah-me- und Genehmigungsverfahren haben sich über mehrere Jahre hinge-zogen. Da die DGUV Vorschrift 49 „Feu-erwehren“ auch Vorgaben zu baulichen und sicherheitstechnischen Beschaf-

fenheit von Anlagen und Ausrüstungen bzw. Geräten der Feu-erwehr macht, war zudem ein sogenanntes Notifizierungsver-

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fahren bei der Europäischen Kommission erforderlich, um rechtzeitig Bedenken gegen Handelshemmnisse auszuräu-men. Mit Schreiben vom 8. November 2018 hat der Länderaus-schuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) die Vorgenehmigung zur DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ erteilt. Die Vertreterversammlung der KUVB hat nach Empfeh-lung des Präventionsausschusses und des Vorstandes die

Vorschrift am 22. November 2018 beschlossen. Die Genehmi-gung durch die Aufsichtsbehörde, das Bayerische Staatsmi-nisterium für Familie, Arbeit und Soziales, erfolgte zum 18. Januar 2019. Die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ ist mit der Bekanntmachung vom 23. Januar 2019 im Bereich der KUVB in Kraft getreten und kann nun auch von der Bayer. LUK beschlossen werden.

Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen

DeeskalationstrainingÜbergriffe gegen Beschäftigte öffentlicher Einrichtungen sind ein Thema, das leider immer mehr in die Schlagzeilen gerät.

Auch wenn es sich hierbei nicht um klassische Arbeitsunfälle handelt, entwickelt der Geschäftsbereich Prävention der KUVB und Bayer. LUK Strategien, um den Mitgliedsbetrieben bei diesem belastenden Thema nachhaltig helfen zu können. Im Jahr 2018 startete ein dreijähriges Projekt zum Deeskalati-onsmanagement, das sich in der Pilotphase an Mitgliedsbe-triebe aus den Bereichen Gesundheitsdienst (hier Allgemein-krankenhäuser), Rettungsdienst und öffentliche Verwaltun-gen wendet. Das Konzept: Mit finanzieller Unterstützung durch die KUVB / Bayer. LUK können Betriebe ein-zelne Beschäftigte zu Multiplikatoren ausbil-den lassen. Diese bauen nach der Ausbil-dung zusammen mit Verantwortlichen ein Deeskalationsmanagement in der Einrichtung auf und schulen andere Beschäftigte im Umgang mit Aggressio-nen und Übergriffen.

Die Vorarbeit für das Projekt leistete eine Arbeitsgruppe mit Vertretern mehre-rer Abteilungen des Geschäftsbereichs Prävention schon im Jahr 2017. Ziel war es nicht nur, ein Angebot für die Mitgliedsbetriebe aufzubauen – die nachhaltige Wirkung der Maß-nahme stand von Anfang an im Mittelpunkt. Dies setzt zugleich anspruchsvolle Anforderungen an den teilnehmen-den Mitgliedsbetrieb: Er muss neben dem Umsetzungskon-zept für das Projekt ein Gesamtkonzept vorlegen, in dem er beschreibt, wie er Übergriffen gegen Beschäftigte langfristig Fo

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entgegentreten möchte. Dadurch möchten wir sicherstellen, dass die Unterstützung auf fruchtbaren Boden fällt und ihre Wirkung nicht nur kurzfristiger Natur ist. Außerdem muss sich der Betrieb in einer Kooperationsvereinbarung hierzu verpflich-ten. In dieser sind alle Bedingungen der Zusammenarbeit geregelt. Zu Zwecken der Evaluierung schickt der Betrieb Daten an uns. Zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit werden die Multi-plikatoren sowie die geschulten Beschäftigten mittels Frage-bogen in die Evaluation einbezogen. Bei der Projektleitung im Betrieb erfolgt dies mittels Telefoninterviews.

Pro Betrieb unterstützen wir die Ausbildung von bis zu drei Multiplikatoren. Erste Kliniken haben 2018 den Koopera-

tionsvertrag bereits unterschrieben. Das Projekt läuft noch bis 2020, im Jahr 2021 erfolgt die

Evaluation.

Das Deeskalationstraining ist eingebet-tet in ein wachsendes Portfolio an Maßnahmen, mit denen die KUVB und Bayer. LUK die Beschäftigten der Mitgliedsbetriebe im richtigen Umgang mit eskalierenden Ereignis-

sen schulen möchten. Zu den weiteren Angeboten gehören das Seminar

„Gewaltprävention – Deeskalation bei Bedrohungen und Übergriffen an Arbeitsplät-

zen mit Publikumsverkehr“ samt dem dazugehöri-gen Informationsblatt sowie die Broschüre „Arbeitssicherheit in kommunalen Kassen“. Bei allen Angeboten erfolgt im Vor-feld eine intensive Recherche durch unsere Beschäftigten, um praxisnahe und umsetzbare Wege zu mehr Sicherheit aufzeigen zu können.

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Straßeninstandhaltung

Die rund 3.000 Straßenwärterinnen und Straßenwärter in Bayern sind für den sicheren Zustand der insgesamt rund 22.500 Kilometer Autobahnen, Bundesstraßen und Staats­straßen verantwortlich. Sie führen u.a. kleinere Reparaturen durch, pflegen das Begleitgrün entlang der Strecken, ber­gen verlorengegangene Ladung und Gegenstände, sichern Unfallstellen ab, richten Umleitungen ein und sorgen im Winter für möglichst schnee­ und eisfreie Straßen.

Diese Arbeiten werden in der Regel im fließenden Verkehr erledigt und sind daher entsprechend gefährlich. Deshalb gilt es, Arbeitsabläufe sicher zu gestalten und die durch die tägliche Routine verminderte Aufmerksamkeit wieder zu stei-gern. Die Bayer. LUK hat daher das Projekt „Sicherer Arbeits-raum Straße“ im Jahr 2013 gestartet, mit dem sie die Unfälle von Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst vermeiden bzw. zumindest die Unfallschwere und die Unfallfolgen vermin-dern will.

Der Risiko-Parcours ist ein wesentlicher Baustein des Projek-tes. Bei den einzelnen Experimenten des Parcours können die Straßenwärterinnen und Straßenwärter die häufigsten Unfallgefahren an ihrem Arbeitsplatz durchspielen. Ziel ist es, die Teilnehmer für die Gefahrensituationen zu sensibili-sieren: „Dein Risikobewusstsein bestimmt dein Vorsorgever-

halten“. Die Beschäftigten lernen gefährliche Situationen besser einzuschätzen und größere Handlungssicherheit zu gewinnen.

Dass der Parcours gut ankommt, belegen die durchweg posi-tiven Rückmeldungen der Teilnehmenden. Im vergangenen Jahr haben an 21 Veranstaltungen des Risiko-Parcours 303 Straßenwärterinnen und Straßenwärter teilgenommen. Seit dem Projektstart 2013 waren es insgesamt 1335 Straßen-wärterinnen und Straßenwärter. Damit die zahlreichen Veran-staltungen gewährleistet werden konnten, wurde die Mode-ration des Risiko-Parcours erstmalig komplett an das Kompe-tenzzentrum Technik & Verkehr vergeben. Dieses arbeitet wechselweise mit drei Moderatoren zusammen. Aus Grün-den der Qualitätssicherung werden regelmäßig einzelne Ver-anstaltungen von einer Aufsichtsperson, die für den Straßen-betriebsdienst zuständig ist, begleitet.

Für das Jahr 2019 sind insgesamt wieder 21 Veranstaltungs-termine in Straßenmeistereien geplant. Die Termine finden Sie online auf: • www.kuvb.de • Webcode 338.

Risiko­Parcours – Status und Ausblick

Visuelle Darstellung der Bandscheibenbelastung beim Heben von Lasten mit dem CUELA-Rückenmonitor

Ablauf einer Arbeitsstelle – Die Teilnehmer werden dabei einer Stresssituation ausgesetzt.

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Der bei der KUVB nach § 40 Abs. 1 der Satzung (vormals § 38) eingerichtete überbetriebliche Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst (ASD) betreute im Berichtsjahr 3.383 Mitglieder (2017: 3374).

Im Jahr 2018 wurde rückwirkend der ASD-Beitrag 2017 abge-wickelt. Dort sind die arbeitsmedizinische Betreuung in 83 Betreuungspools mit 14.042 Stunden und die sicherheits-technische Betreuung in 73 Betreuungspools mit 37.235 Stunden abgerechnet worden. Der Gesamtbeitrag belief sich auf 2.862.038,14 €.

Einige Mitglieder beauftragten den ASD zusätzlich mit der Betreuung jener Betriebe, die zu anderen Unfallversiche-rungsträgern gehören. Der ASD entsprach damit ihrem Wunsch nach „Betreuung aus einer Hand“ für alle Betriebe.

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Hochschulen

Forum „Hochschulen und Forschungseinrichtungen“

Das Sachgebiet „Hochschulen, Forschungseinrichtungen“ erstellt die Fachmeinung der DGUV zu Fragen bezüglich Sicherheit und Gesundheit an Hochschulen und Forschungs­einrichtungen. Durch die Beteiligung der Bayerischen Lan­desunfallkasse im Sachgebiet werden die Interessen der bay­erischen Hochschulen und Universitäten insbesondere bei der Erstellung und Aktualisierung des Regelwerks vertreten.

Aufgabe des Sachgebiets ist es, einen regelmäßigen Infor-mationsaustausch zwischen den Aufsichtspersonen im Bun-desgebiet, die die Hochschulen betreuen, zu gewährleisten. Daneben sorgt es für die Vermittlung aktueller Informationen zu Sicherheit und Gesundheit an Führungskräfte und Fach-kräfte der bundesdeutschen Hochschulen.

Alle zwei Jahre plant und gestaltet das Sachgebiet neben anderen Veranstaltungen das Forum „Hochschulen und For-schungseinrichtungen“ am IAG in Dresden mit Informationen

für die Personen, die mit Aufgaben im Bereich Sicherheit und Gesundheit an Hochschulen betraut sind.

Im September 2018 nahmen mehr als 120 Teilnehmer dieses Angebot wahr, darunter auch Angehörige der bayerischen Hochschulen und Universitäten.

Die vielfältigen, aktuellen und interessanten Themen sprachen Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauf-tragte der Hochschulen an. Vorgetragen und diskutiert wurde unter anderem über die Herausforderung im Umgang mit Asbest, Gefährdungen durch optische Strahlung, die Umset-zung des Mutterschutzgesetzes, Lagerung und Transport von Lithium-Ionen-Akkus bis hin zu Biogefährdungen und Schutz-maßnahmen für den Umgang mit Formaldehyd in Anatomien.

Der Beitrag von Karl-Heinz Spiegel, dem Leitenden Sicher-heitsingenieur der Universität Würzburg, zu seinen Erfahrun-gen bei der Begleitung von Baumaßnahmen stieß bei den

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Teilnehmenden auf großes Interesse. Er berichtete über die Faktoren für einen erfolgreichen Einbau und Betrieb von Lüf-tungsanlagen in Laborgebäuden. Wichtigste Voraussetzun-gen sind eine umfangreiche Planung, die Ausführung durch einen renommierten Fachbetrieb sowie Abnahmeprüfungen, die vom verantwortlichen Fachpersonal begleitet werden.

Eine Vertreterin der Bayerischen Landesunfallkasse stellte Schutzmaßnahmen bei der Gefährdung durch Biostoffe bei Forschungstätigkeiten im Außenbereich vor. Der Schwer-punkt bezog sich auf die Arbeitsmedizinische Vorsorge, die gemäß Biostoffverordnung auch bei Studierenden anzuwen-den ist. Im Vortrag wurden beispielhaft drei Standardfälle für Pflichtvorsorge, wie sie bei Hochschulen oftmals vorkom-men, vorgestellt und die Vorgehensweise für die verantwort-lichen Führungskräfte erläutert.

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Seminare

160Seminare haben KUVB und Bayer. LUK 2018 angeboten.

3.140Teilnehmende besuchten diese

Seminare – dabei sind Gäste von In-House-Seminare in den Betrieben

vor Ort nicht eingerechnet.

1.330.740 €haben KUVB und Bayer. LUK für Erste-Hilfe-Kurse ausgegeben.

ca. 42.000 Teilnehmende ließen sich in Erster Hilfe von uns schulen.

2.800Kurse wurden dazu angeboten.

Eine der Hauptaufgaben der KUVB/Bayer. LUK ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Personen, die in Betrieben mit Aufgaben im Bereich Sicherheit und Gesundheit sowie mit sicherheitsrelevanten Arbeiten befasst sind. Das Ziel dabei ist vor allem eine nachhaltige Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Ein Überblick über die Zahlen unserer Seminare und Erste-Hilfe-Kurse:

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Organseminar

Jedes Jahr lassen sich Mitglieder der Selbstverwaltung der KUVB und Bayer. LUK von den Experten aus den jeweiligen Fachgebieten über spezifische Themen der gesetzlichen Unfallversicherung informieren. Dieses Seminar fand am 25. und 26. September 2018 in Straubing statt und wurde inhalt-lich vom Geschäftsbereich Prävention organisiert. Schwer-punktthemen waren die Gefährdungsbeurteilung psychischer

Belastungen und die Prävention von Übergriffen. Die Referen-tinnen und Referenten der Impulsvorträge stammten u. a. aus dem Geschäftsbereich Prävention selbst, aber auch aus Mit-gliedsbetrieben der KUVB wie z. B. der Stadt Nürnberg und dem städtischen Klinikum München. Die kurzweiligen Vorträ-ge regten zur lebhaften Diskussion und zum Erfahrungsaus-tausch zwischen den Teilnehmenden der Veranstaltung an.

Praxisinformationen zu Themen der gesetzlichen Unfallversicherung

Schulwegsicherheit

Am 12. September 2018 fanden in Ansbach und München zwei Pressekonferenzen unter dem Motto „Gemeinsam für die Sicherheit unserer Kinder auf dem Schulweg!“ statt.

Rund 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler sind täglich unterwegs zur Schule. Bernd Sibler, damals amtierender Staatsminister für Unterricht und Kultus, betonte in seiner Eröffnungsrede an der Friedrich-Güll-Schule in Ansbach, wie wichtig die unterschiedlichen Aktionen zur Verkehrserziehung der Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – sicher nach Hause“ sind und wie notwendig die Rücksichtnahme der Erwachsenen besonders auf Erstklässler im Straßenverkehr ist. Zahlreiche Darbietungen wie die Tote-Winkel-Vorführung durch die Polizei, der Gurtschlitten, das richtige Überqueren einer Straße und die Notwendigkeit des Tragens von Fahrrad-helmen (KUVB-Beitrag) wurden den Eltern und den Medien-vertretern vorgeführt. Ein Höhepunkt neben den musikali-schen Beiträgen der älteren Kinder war wie immer die Vertei-lung der Leuchtwesten durch den ADAC an die ABC-Schützen.

Gleichzeitig fand eine Pressekonferenz mit Informationsstän-den in München an der Grundschule an der Manzostraße 79 statt. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Staatsminister Dr. Florian Herrmann verteilten reflektierende Sicherheits-westen der ADAC-Stiftung an die Kinder.

Daniela Götz (KUVB) demonstriert Ministerpräsident Dr. Markus Söder und

BR-Moderator Andi Ebert das Helm-Ei-Modell

Jahreshauptveranstaltungen zum Schulbeginn 2018

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Unfälle

Bei Revisionsarbeiten an einer Biomasse­Heizung kam es zu einem schweren Betriebsunfall. Ein Schulhausmeister stürz­te rund 2,50 m tief in einen Hackschnitzelbunker. Er verletz­te sich dabei schwer.

Der Schulhausmeister hatte zusammen mit einer Kollegin den Auftrag bei einer Biomasse-Heizung den Hackschnitzel-Bunker für die anstehenden Revisionsarbeiten vorzuberei-ten. Dazu war es u. a. notwendig, die restlichen Holz-Hack-schnitzel aus dem Bunker zu entfernen. Der gesamte Bunker musste zudem gründlich gereinigt werden. Die bodennahe Fördereinrichtung musste für die externe Revision freigelegt werden. Diese Tätigkeit war jedes Jahr nach der Heizperiode durchzuführen. Dieser Vorgang dauert rund eineinhalb Arbeitstage. Der Verunfallte und seine Kollegin mussten dazu öfter über eine Leiter in den Bunker ein- und aussteigen. Bei-de benutzten eine für die Arbeitsaufgabe falsch eingesetzte Leiter. Eine Stehleiter als Anlegeleiter zu nutzen ist absolut unzulässig. Die Leiter fiel beim Aus- bzw. Hochsteigen plötz-lich und unkontrolliert um. Beim Absturz in den nahezu lee-ren Bunker fiel der Hausmeister so unglücklich, dass er sich schwere Verletzungen mit einem Trümmerbruch am Fuß zuzog. Zum Glück war er nicht alleine – die Kollegin forderte schnell Hilfe an. Der Unfall hätte jedoch durchaus auch töd-lich ausgehen können.

Revisions- und Instandhaltungsarbeiten gelten als beson-ders gefährliche Tätigkeiten. Rund 20 Prozent aller schweren und tödlichen Unfälle ereignen sich hierbei. Die Unfallquote liegt um ein vielfaches höher als bei anderen Beschäftigen. Durch eine gut organisierte Instandhaltung lässt sich diese negative Quote erheblich senken.

Welche Fehler wurden gemacht?Zunächst ist festzustellen, dass das verwendete Arbeitsmit-tel (hier Stehleiter) als Anlegeleiter genutzt wurde. Diese nicht bestimmungsgemäße Nutzung ist absolut unzulässig. Die Leiter war zudem viel zu kurz und nicht standsicher auf-gestellt.

Neben den personenbezogenen Unfallursachen gab es zudem gravierende Mängel in der innerbetrieblichen Sicher-heitsorganisation:

• Es lag keine Gefährdungsbeurteilung vor. Die Gefährdun-gen wurden nicht systematisch erfasst.

• Eine arbeitsplatzspezifische Unterweisung wurde nicht durchgeführt.

Unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicher-heitsmaßnahmen wäre der Unfall leicht zu vermeiden ge wesen. Im Rahmen der Unternehmerverantwortung hätten die Verantwortlichen/Vorgesetzten in der Kommune dafür sorgen müssen.

Verantwortung der Kommune am Beispiel eines Sturzunfalls

Unfallsituation: Absturz von der falsch eingesetzten und nicht bestimmungsgemäß genutzten Leiter.

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Jahresbericht 2018 27

Im Untergeschoss des Bettenhauses einer Klinik kam es an einem frühen Morgen zum Brand einer Akkuladestation, bei dem hoher Sachschaden entstand. Glücklicherweise kamen Menschen dabei nicht zu Schaden. Trotzdem wurde das Ereignis vom Präventionsdienst der Bayer. LUK untersucht.

Am Vortag wurden Akkupacks zum Laden an die Ladestation angeschlossen und über Nacht geladen. Vermutlich durch eine Funktionsstörung des Geräts entstand ein Brand in der Ladestation.

In der Bedienungsanleitung des Geräts legt der Hersteller fest: „Betreiben Sie das Produkt niemals unbeaufsichtigt. Trotz der umfangreichen und vielfältigen Schutzschaltungen können Fehlfunktionen oder Probleme beim Aufladen eines Akkus nicht ausgeschlossen werden“.

Es wurde keine spezielle Gefährdungsbeurteilung für die Ladestation durchgeführt. Es war nur eine allgemeine Gefähr-dungsbeurteilung für elektrische Betriebsmittel vorhanden. Eine spezielle Unterweisung war nicht erfolgt. Die Warnhin-weise in der Bedienungsanleitung waren unbekannt, das Personal beachtete sie nicht. Um zukünftige derartige Unfälle zu verhindern, haben wir folgende Maßnahmen vereinbart:

• Die Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz (z.B. Gefähr-dungsbeurteilung, Unterweisung) im Bereich der Technik wird eindeutig geregelt.

• Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung für ortsveränder-liche elektrische Betriebsmittel wird um die Inhalte der Sicherheitshinweise der Betriebsanweisungen der ver-schiedenen Geräte erweitert.

• Die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung/Sicherheitshin-weise der Bedienungsanleitung werden in den Unterwei-sungen vermittelt.

Nach Ansicht des Präventionsdienstes verstößt der Hersteller gegen das Produktsicherheitsgesetz.

Gemäß §3 ProdSG darf ein Produkt nur auf dem Markt bereit-gestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vor-hersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Der nicht beaufsichtigte Betrieb ist eine vorhersehbare, wenn auch nicht bestimmungsgemäße Anwendung der Ladestation. Da die Ladevorgänge bis zu ca. 20 Stunden dauern, ist in der Praxis mit einem unbeaufsich-tigten Betrieb zu rechnen. Daher haben wir die Marktaufsicht informiert und gebeten, ggf. Maßnahmen gegen den Vertrei-ber des Geräts zu ergreifen.

Brand einer Akkuladestation in einem Klinikum

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In der Kita, in der der Unfall passiert ist, findet seit vielen Jahren im Rahmen eines Adventsgottesdienstes ein Krippen spiel statt. Vier Kinder haben dieses Spiel eingeübt. Bei der Zeremonie hielt jedes Kind eine Kerze und sagte einen Text auf. Die Kinder standen sich im Abstand von etwa zwei Metern kreuzförmig gegenüber, zwei Erzieherinnen beaufsichtigten die Probe.

Bei der Zeremonie wurden offene, sicher in Glasbehältern befindliche Kerzen eingesetzt. Am Ende stellten die Kinder die Kerzen auf dem Boden ab, wobei sich das betroffene Kind wahrscheinlich zu weit über die brennende Kerze beug-te. Die Hauptbrandursache war offensichtlich ein leicht brennbarer, nach vorne ausgebeulter Pullover mit einer Kletttasche im Bauchbereich aus Synthetik-Stoff, welcher sich unbemerkt entzündete.

Der Brand konnte zunächst nur durch abklopfen mit den Händen der Erzieherinnen und unmittelbar darauf mit einer herbeigeholten Wasserflasche gelöscht werden. Zum Glück waren die Notfallorganisation und Erste Hilfe gut organisiert und erfolgten sofort. Das Kind erlitt trotzdem sehr schwere Brandverletzungen und wurde zunächst vor Ort ärztlich not-versorgt. Die Verbrennungen waren jedoch so schwer, dass es zur weiteren Behandlung mit dem Hubschrauber in ein Spezial-Klinikum gebracht werden musste.

Bei Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen ist aus pädagogischer und präventiver Sicht der Einsatz von Kerzen nicht grundsätzlich verboten. Die Kinder sollen den sicheren Umgang mit Kerzen lernen und sensibilisiert werden – gleichzeitig aber auch die Gefahren kennen und ausrei-chend informiert sein.

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei ähnlichen Aktivi-täten mit Kerzen zu berücksichtigen?

• In der Kita werden geeignete Löschmittel bereitgestellt.

• Eine direkte, unmittelbare Beaufsichtigung mit Einwei-sung erfolgt.

• Es wird auf geeignete Kleidung geachtet (z. B. keine weiten flatternden und leicht entflammbare Kleidungs-stücke oder Kostüme).

• Lange Haare werden zurückgebunden.

• Sicheres Anzünden und löschen von Kerzen wird geübt.

• In der pädagogischen Gefährdungsbeurteilung wird das Thema aufgenommen und in der Praxis werden ausrei-chende Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

Kita­Kind erlitt erhebliche Brandverletzungen durch Kerze

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Jahresbericht 2018 29

Die gesetzliche Unfallversicherung der öffentlichen Hand blickt in Bayern auf beinahe 125 Jahre Geschichte zurück. In dieser Zeit ist es uns zusammen mit unseren Mitgliedsbe­trieben und Versicherten gelungen, die Unfallzahlen dras­tisch zu reduzieren.

Technische und organisatorische Maßnahmen bilden eine unverzichtbare Grundlage für eine sichere und gesunde Arbeit. Es lässt sich aber nicht jeder Unfall mit diesen Mitteln verhindern. Um dem Ziel der Vision Zero – einer Welt ohne arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen – näher zu kommen, bedurfte es einer ergänzenden Herangehensweise an das Thema Sicherheit und Gesundheit. Deshalb haben Unfallkassen und Berufsgenossenschaften deutsch-landweit die Kampagne kommmitmensch ins Leben gerufen. Mit dieser Kampagne möchten wir Sicherheit und Gesund-heit als zentrale Werte in Betrieben und Arbeitsprozessen etablieren und eine Kultur der Prävention schaffen. Wenn Menschen aus inneren Beweggründen heraus und aus Über-zeugung präventiv handeln und Gefahren vorbeugen, werden auch jene Unfälle und Erkrankungen vermieden, die sich mit den klassischen Maßnahmen alleine nicht verhindern lassen. Die Dauer der Kampagne ist auf bis zu zehn Jahre ausgelegt; 2018 war das erste vollständige Jahr, in dem KUVB und Bayer. LUK Kampagneninhalte in ihrer Präventions- und Kommunikationsarbeit umgesetzt haben.

Der Name ist Programm

kommmitmensch – dieses Wort war Ihnen sicherlich neu. Und wir hoffen, dass Sie den Begriff und den Appell, der in ihm mitschwingt, nie wieder vergessen. Denn das Engage-ment eines jedes Einzelnen und seine die Selbstbindung an sichere und gesunde Lebensweisen sind die Grundlage für den Erfolg der Kampagne. Diese Faktoren vereint das engli-sche Wort commitment, das für den Namen kommmitmensch Pate stand. Verbunden wird es mit den drei deutschen Wör-tern komm – mit – Mensch. Es ist eine Aufforderung, voran-zugehen, aber auch jeden mitzunehmen. Wohin? In eine sichere und gesunde Arbeitswelt, in der der Mensch im Mit-telpunkt steht.

Sechs Handlungsfelder

Die Kampagne setzt sich aus Maßnahmen in sechs Hand-lungsfeldern zusammen: Führung, Kommunikation, Fehler-kultur, Beteiligung, Betriebsklima sowie Sicherheit und Gesundheit. Diese sechs Bereiche sind die Komponenten jeder Arbeitsumgebung, ihre Ausgestaltung entscheidet, ob Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen eine Chance haben oder nicht. Denn sind beispielsweise Betriebsklima, Führung und zwischenmenschliche Kommunikation in einem Betrieb so negativ ausgeprägt, dass der Arbeitstag voller Stress und Schikanen ist, steigt das Risiko von Unfällen und Krankheiten, auch wenn Elemente des klassischen Arbeits-schutzes erfüllt sind. Hier kommt unsere Kampagne ins Spiel und zeigt, welche Risiken, aber auch Chancen in den Hand-lungsfeldern liegen.

FührungDie Komplexität der Berufswelt nimmt immer mehr zu und damit auch die Anforderungen an die Beschäftigten. Die Füh-rung ist in dieser Hinsicht entscheidender Impulsgeber für die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit als zentrale Themen im Betrieb.

Sicherheit und Gesundheit zur Selbstverständlichkeit machen

Kampagne

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KommunikationDer regelmäßige Austausch von Informationen ist eine Vor-aussetzung, um erfolgreich, sicher und gesund miteinander arbeiten zu können. Funktionierende Kommunikation hilft, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Sie gewähr-leistet, dass sicherheits- und gesundheitsrelevante Informa-tionen allen, die sie benötigen, zur Verfügung stehen.

FehlerkulturEinen Fehler zuzugeben fällt meist nicht leicht, insbesondere wenn negative Reaktionen drohen. Ob jemand offenlegt, wenn etwas schiefgegangen ist, hängt vom Stellenwert ab, der Fehlern in Arbeits- und Lernprozessen zugeschrieben wird. Diesen Stellenwert zu erhöhen ist ein zentrales Anlie-gen der Kampagne.

BetriebsklimaBei einem guten Betriebsklima kommt man gern zur Arbeit. Alle übernehmen Verantwortung und stehen füreinander ein. Das ist nicht nur positiv für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, sondern letztlich auch für die Sicherheit und Gesundheit aller.

BeteiligungDie Ideen und Vorschläge der Beschäftigten sind zu wertvoll, um darauf zu verzichten. Anstatt der Belegschaft Maßnah-men in Sachen Sicherheit und Gesundheit vorzuschreiben, sollten diese miteinander erarbeitet werden. Dies schafft Verbindlichkeit und damit bessere und überzeugendere Resultate.

Sicherheit und GesundheitDie Werte Sicherheit und Gesundheit sollen systematisch in alle betrieblichen Strukturen und Prozesse integriert werden.

Workshops

Im Jahr Eins der Kampagne haben KUVB und Bayer. LUK auf vielfache Weise für eine Grundsensibilität bezüglich der Bedeutung der sechs Handlungsfelder geworben. Die wich-tigste Maßnahme war eine Workshop-Serie, die das haus-interne Kampagnen-Team konzipiert und 2018 erstmals Beschäftigten der Mitgliedsbetriebe angeboten hat. Die Workshops richten sich an Führungskräfte und Multiplikato-ren bei den Themen Sicherheit und Gesundheit im Betrieb

(z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzte, Personalratsmitglieder, Verantwortliche in den Berei-chen Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betrieb-liches Eingliederungsmanagement). Das Format bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich und ihre Erfahrungen einzubringen und aktiv an den Themen arbeiten zu können. Mit unseren Workshops möchten wir die Teilnehmenden begeistern und befähigen, in ihren Betrieben und Einrichtun-gen in den einzelnen Handlungsfeldern aktiv zu werden. Neben einem fachlichen Input zum jeweiligen Handlungs-feld, ist uns der branchenübergreifende Austausch wichtig. Der Blick über den Tellerrand ermöglicht neue Sichtweisen auf Probleme und zeigt manch neuen Lösungsweg auf. Besonders gefreut haben wir uns über das positive Feed-back, das die Teilnehmenden uns mitgeteilt haben. Hier sind einige Statements aus dem Workshop Fehlerkultur, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine Veröffentlichung in unserer Zeitschrift „Unfallversicherung aktuell“ abgegeben haben.

Gelegenheiten nutzen: Warum nicht im Freien arbeiten, wenn das Wetter mitspielt?

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Vom 18. bis 22. Juli 2018 präsentierte die Bayerische Lan­desunfallkasse anlässlich der 13. Internationale Leitmesse für Forstwirtschaft und Forsttechnik (INTERFORST) auf dem Gelände der Messe München einen besonderen Präventi­onsbeitrag.

Auf der Sonderschau hieß es unter anderem „Sei kommmit­mensch“. Dieser Beitrag zur aktuellen Präventionskampagne (siehe vorangehender Beitrag) stieß auf nachhaltiges Interes-se. Mit großen Infowänden und einer Fotobox gelang es, die Aufmerksamkeit vieler Fachbesucher zu gewinnen.

Dass die Präventionskampagne auch in den Wald passt und wie wichtig diese Handlungsfelder insbesondere bei der kör-perlich schweren und gefahrengeneigten Waldarbeit sind, zeigte sich an den ausgiebigen Diskussionen unter anderem mit Führungskräften, Ausbildern und Versicherten der Bayeri-schen Staatsforsten sowie der Bayerischen Forstverwaltung.

Spannende Gespräche und ein reger Austausch der Erfahrun-gen und Erlebnisse im Forst prägten die fünf Tage am Stand der Bayer. LUK. Wir konnten viele neue „Kommmitmenschen“ im forstlichen Bereich gewinnen, die sich klar positioniert haben. Die Fotobox ermöglichte in diesem Zusammenhang eine bleibende und nachhaltige Erinnerung. Es wurde deut-lich, dass sich Prävention überall lohnt – Sicher. Gesund. Miteinander.

Kampagne kommmitmensch auf der INTERFORST 2018

Matthias Fick, Personalrat:

Meine Motivation für die Seminarteilnahme war die

Neugier, was hinter der Kampagne kommmitmensch steckt. Außerdem hat sich das Thema Fehlerkultur sehr span-nend angehört. Ich war schon öfter auf Seminaren der KUVB und nahm immer etwas mit, das ich meinen Kollegen weiter-geben konnte. Jetzt bin ich begeistert. Es war sehr informativ zu sehen, wie man mit Fehlern umgehen kann. Ich kann das Seminar anderen Führungskräften empfehlen. Besonders gut gefallen haben mir die Gruppe, der Trainer der KUVB sowie die Location. Sehr gut waren auch der Wechsel von Theorie und Praxis und die Möglichkeit, das Erlernte gleich auszupro-bieren.

Patrick Weyh, Führungskraft:

Um externen Input zu erhalten, habe ich mich für diese

Fortbildung angemeldet. Jetzt nehme ich jede Menge Ideen mit, die ich umsetzen möchte. Besonders gut war die Offenheit, ein Seminar im Freien zu halten – das Ausbrechen aus den Gewohnheiten.

Nicole Rosenthal, BGM­Beauftragte:

Das Seminar hat mir Sicherheit beim Umgang mit

Fehlern gegeben. Es hat mich weitergebracht, denn nun kann ich mich selbstbewusster positionieren. Sehr gut waren der hohe Praxisbezug und die vielen Handlungsemp-fehlungen.

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Reha und Entschädigung

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Sollte es trotz aller Bemühungen um Sicherheit und Gesundheit dennoch zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit kommen, sorgen KUVB und Bayer. LUK mit allen geeigneten Mitteln für die bestmögliche Behandlung und Rehabilitation.

Im November wird es 20 Jahre her sein, dass meine Schwester Michaela einen schweren

Unfall mit einem Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades erlitt. Nach diesem Ereignis stand unsere Welt von einem auf den anderen Tag Kopf. Eine wichtige Stütze für uns war von Anfang an die Kommunale Unfallversicherung Bayern. Wir wurden nicht nur bei

den nötigen Formalien unter-stützt, sondern fanden in unserem Reha-Manager einen stets verlässlichen Partner, der uns bei den erforderlichen Maßnahmen bestens beriet.

Tanja Kopold

Durch die persön liche, engagierte und bedarfs-

orientierte Betreuung der Bayerischen Landesunfallkasse kann ich trotz meiner komplet-ten Querschnittlähmung, durch meinen schweren Unfall vor 17 Jahren, ein selbstbestimmtes Leben führen. Ich lebe eigen-ständig, erhalte Hilfsmittel nach meinen persönlichen Bedürfnissen und habe die Möglichkeit, die neuesten medizinischen und tech-nischen Errungenschaften zu erproben und von diesen für meine weitere Zukunft und Gesundheit zu profitieren.

Daniel Koller

Von der Idee bis zur

Realisierung der Baumaßnahmen an unserem Haus nach dem Unfall sind wir mit dem betreuenden Reha-Manager einen langen Weg gegangen. Wir waren zwar nicht immer der gleichen Meinung (ist mit mir vielleicht auch nicht ganz möglich), haben aber das Ziel nie aus den Augen verloren. Es ist toll, dass er sich die Zeit dafür genommen hat. Meine Frau und ich hatten immer das Gefühl, im Gespräch mit ihm auf Augen-höhe zu sein.

Bernhard Endres

Unser Ziel ist es – gemeinsam mit den Versicherten, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie allen weiteren Beteiligten – die Rehabilitation zu dem bestmöglichen Ergebnis zu führen. Dabei unterstützen unsere Reha-Mana-ger die Versicherten gerne vor Ort. Im Fokus steht nicht nur die medizinische Rehabilitation, sondern auch die berufliche und soziale Wiedereingliederung.

Damit Verletzte während Maßnahmen der Rehabilitation finanziell abgesichert sind, erhalten sie verschiedene Geld-leistungen. Leider ist eine vollkommene Gesundung nicht immer möglich. Dann erhalten unsere Versicherten von uns eine Rente. Daneben zahlen wir im Todesfall auch Geldleis-tungen an Hinterbliebene.

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Seit Mai 2018 bearbeiten KUVB und Bayer. LUK die Berufs­krankheiten ihrer Versicherten in einer darauf spezialisier­ten Abteilung. Sie besteht aus neun Kolleginnen und Kolle­gen, von denen einige in Teilzeit arbeiten.

Die Ziele bei der Einrichtung einer speziellen BK-Abteilung waren

• die Beschleunigung der Verfahren,

• die Schaffung eines spezialisierten Teams mit hohem Fachwissen,

• mehr Routine für die Sachbearbeiterinnen und Sach-bearbeiter durch die Bearbeitung einer entsprechenden Vielzahl von Fällen.

Bei der Bearbeitung von Arbeitsunfällen sind überwiegend chirurgische und orthopädische Kenntnisse erforderlich. Bei der Bearbeitung von Berufskrankheiten kommen zusätzlich komplexe Fragestellungen auf hautfachärztlichem, HNO-ärzt-lichem, neurologischem, onkologischem und infektionsbio-logischem Fachgebiet hinzu.

Es sind umfangreiche Recherchen und Ermittlungen zur Arbeits- und Krankheitsvorgeschichte notwendig. Da die Ursachen für eine beruflich erworbene Erkrankung oft weit zurückliegen (z.B. bei einer Krebserkrankung) und Zeitzeu-gen oder frühere Arbeitgeber oft nicht mehr befragt werden können, sind die Verfahren sehr schwierig. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit der Prävention in unserem Hause erforderlich, da dieser Geschäftsbereich die entsprechenden Arbeitsplatzanalysen bei den verschiedenen Berufskrank-heiten erstellt und dabei die Einwirkungen am Arbeitsplatz ermittelt. Ausschlaggebend ist, ob die festgestellte Einwir-kung in einem gesundheitsgefährdenden Ausmaß vorliegt. Für jede Berufskrankheit gelten hier andere Grenzwerte.

Die Entwicklung des Berufskrankheitenrechts ist durch die regelmäßige Überarbeitung der sog. Berufskrankheitenliste durch die Bundesregierung mit Hilfe des ärztlichen Sachver-ständigenbeirats einem stetigen Wandel unterworfen. Der-zeit gibt es 80 Berufskrankheiten, die als solche in der BK-Liste bezeichnet sind. Wenn durch den ärztlichen Sachver-ständigenbeirat neue Forschungs- oder Studienergebnisse vorliegen, dass in einer bestimmten Berufsgruppe infolge beruflicher Einwirkungen bestimmte Erkrankungen häufiger auftreten als in der übrigen Bevölkerung, wird der Bundesre-gierung vorgeschlagen, diese Erkrankungen als Berufskrank-

heit in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen. Bei der letz-ten Änderung der BK-Liste im Jahre 2017 kamen drei neue Berufserkrankungen hinzu, zwei weitere wurden um medizi-nische Diagnosen ergänzt (z.B. bestimmte Formen des Harn-blasen-, Eierstock- und Kehlkopfkrebses).

Die bei der KUVB / Bayer. LUK am häufigsten vorkommenden Berufskrankheiten sind die Lärmschwerhörigkeiten, Hauter-krankungen, Hautkrebserkrankungen durch UV-Lichtschädi-gung, Infektionskrankheiten und Wirbelsäulenerkrankungen. Die erhobenen BK-Fallzahlen von 2018 verzeichnen im Ver-gleich zu 2017 einen Anstieg von fast 7 Prozent. Seit Erhe-bung der Daten 1996 wurden noch nie mehr BK-Fälle gemel-det (siehe Tabelle).

Hinzu kommen asbestbedingte oder durch andere Stoffe ver-ursachte Krebserkrankungen. Bei letzteren sind wegen der meist schlechten Prognose für die Erkrankten besonders schnelle, aber auch sensible Ermittlungen geboten.

Hierzu haben sich sog. Roundtable-Gespräche etabliert, in denen sich BK-Sachbearbeiter, die für das Unternehmen zuständige Aufsichtsperson sowie der regional zuständige Reha-Manager oder Reha-Managerin zusammensetzen und das weitere Vorgehen bei den Ermittlungen festlegen.

In der Regel wird dann der Erkrankte durch die Aufsichtsper-son der Prävention und dem Reha-Manager aufgesucht, in einem persönlichen Gespräch beraten und zur Krankheits- und Arbeitsvorgeschichte befragt. Damit soll das Verfahren optimiert werden und der Erkrankte schneller eine rechtssi-chere Entscheidung zu seiner Erkrankung erhalten.

Zusätzlich kennt das Berufskrankheitenrecht die Möglich-keit, präventiv Leistungen zu gewähren, bevor der Versiche-rungsfall eingetreten ist. Im Hautarztverfahren werden den Versicherten Hautschutzseminare oder auch stationäre Heil-verfahren angeboten, um eine Stabilisierung des Hautbe-funds und letztendlich auch die Erhaltung des Arbeitsplatzes zu erreichen.

Zur Verbesserung der Qualität der BK-Sachbearbeitung fin-den regelmäßig hausinterne Schulungen und Seminare bei unserem Dachverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfall-versicherung (DGUV), statt. Zusätzlich gibt es neben den Roundtable-Gesprächen vierteljährlich einen Erfahrungsaus-tausch mit dem Geschäftsbereich Prävention.

Neue Abteilung für Berufskrankheiten

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Die sechs häufigsten Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 2018 (KUVB, AUV & SUV)Rang-Platz BK-Nr. Bezeichnung Anzahl Anteil in %

1 5101 Hauterkrankungen 282 41,052 3101 Infektionskrankheiten 93 13,542 2301 Lärmschwerhörigkeit 93 13,544 5103 Plattenepithelkarzinome durch natürl. UV-Strahlung 1 78 11,355 2108 Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen 69 10,046 3102 Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten 11 1,607–74 Übrige Erkrankungen 61 8,88Insgesamt 687 100,00

Die sechs häufigsten Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 2018 (Bayer. LUK, AUV & SUV)Rang-Platz BK-Nr. Bezeichnung Anzahl Anteil in %

1 5101 Hauterkrankungen 70 29,542 2301 Lärmschwerhörigkeit 43 18,143 5103 Plattenepithelkarzinome durch natürl. UV-Strahlung 1 42 17,724 3101 Infektionskrankheiten 18 7,595 3102 Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten 11 4,646 1302 Halogenkohlenwasserstoffe 7 2,957–74 Übrige Erkrankungen 46 19,41Insgesamt 237 100,00

Die Bearbeitung von Zahnschäden erfolgt seit September 2018 in einem eigenen Team innerhalb der Abteilung 8 des Geschäftsbereichs Rehabilitation und Entschädigung.

Ziel dieser organisatorischen Neuerung sind die schnellere Bearbeitung von Fällen und eine Bündelung der fachlichen Kompetenz durch Spezialisierung. Dies kommt insbesondere unseren Versicherten zugute, die mit einer schnelleren Regu-lierung und einer äußerst kompetenten Beratung hinsichtlich aufgetretener Zahnschäden rechnen können.

Wie auch in anderen medizinischen Bereichen entwickeln sich die Behandlungsmethoden rasant weiter. War noch vor Jahren eine Versorgung mit Zahnimplantaten eine Ausnah-me, wird diese immer häufiger zur medizinischen Standard-behandlung. Um hier mit der Entwicklung fachlich mithalten zu können, war es unabdingbar die Bearbeitung von Zahn-schäden zu zentralisieren.

Spezialisierung bei Zahnschäden

Ein weiteres Argument für die Neuordnung stellte die mit den neuen Behandlungsmethoden einhergehende Kostensteige-rung dar. Implantatbehandlungen schlagen je nach Versor-gungssituation mit bis zu 3.000 EUR je ersetztem Zahn zu Buche. Dagegen erscheint eine herkömmliche Kronenversor-gung mit bis zu 1.000 EUR eher kostengünstig. Allerdings ist die Lebensdauer von Kronen weit geringer als die eines Implantats, wodurch oft schon nach wenigen Jahren eine erneute Kronenversorgung nötig wird. Durch diese werden jedoch immer häufiger die direkten Nachbarzähne in Mitlei-denschaft gezogen, welche dann ebenfalls unfallbedingt mit Kronen zu versorgen sind. Am Ende stehen dann oft weiterge-hende Brückenversorgungen über mehrere Zähne, bei denen umfangreiche, ursprünglich nicht beschädigte und vor allem gesunde Zahnsubstanz geopfert werden muss. Bei Implantat-versorgung kann in der Regel ein weitergehender Schaden an den Nachbarzähnen ausgeschlossen werden, was den ent-scheidenden Vorteil dieser Versorgungsmethode darstellt.

1) Neue Berufskrankheit nach der 3. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

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Nach einem Unfall ist es gemäß §§ 26 ff SGB VII Aufgabe der KUVB und der Bayer. LUK, die Heilbehandlung der verletzten Personen zu steuern und mit allen geeigneten Mitteln mög­lichst frühzeitig Gesundheitsschäden zu beseitigen oder zu bessern. Eine besondere Herausforderung stellen dabei Großschadensereignisse dar.

In den vergangenen Jahren ereigneten sich im Zuständig-keitsbereich der beiden Träger leider mehrfach Vorfälle mit einer großen Anzahl betroffener Personen:

• 2006: Einsturz der Eislauf- und Schwimmhalle Bad Reichenhall

• 2009: Amoklauf am Gymnasium Carolinum in Ansbach

• 2016: Zusammenstoß zweier Züge in Bad Aibling

• 2016: Amoklauf am und im Olympia Einkaufzentrum in München

Dabei sind nicht nur schwere körperliche Verletzungen und Todesfälle zu beklagen. Bei einer Reihe von Opfern kommt es zu bleibenden psychischen Traumatisierungen, die teilweise erst Monate oder Jahre nach dem Ereignis zu Tage treten. Besonders ist hier auch an die ehrenamtlichen Helfer der Rettungsdienste (Freiwillige Feuerwehr, BRK, JUH, MHD, …) zu denken.

Sobald die Information über ein Großschadensereignis die die KUVB / Bayer. LUK erreicht, tritt unser Krisenstab zusam-men. Er besteht aus der Geschäftsführung und Vertretern der Bereiche Prävention, Rehabilitation und Entschädigung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Seine Aufgabe ist es, alle organi-satorischen Maßnahmen zu treffen, um die bestmögliche Betreuung unserer Versicherten zu gewährleisten. Um im Krisenfall schnell reagieren zu können, tagt und „probt“ der Krisenstab mehrfach jährlich.

Zum Konzept bei Großschadensereignissen gehört, dass frühzeitig, spätestens am Tag nach dem Vorfall, ein Krisen-team vor Ort unsere Versicherten und die Angehörigen berät. Bei den bisherigen Ereignissen haben sich zum Beispiel Informationen für Schwerverletzte und ihre Familie direkt in der Klinik und Elternabende für betroffene Klassen bewährt.

Da von Großschadensereignissen oft Versicherte mehrerer Unfallversicherungsträger betroffen sind, haben die KUVB und Bayer. LUK zusammen mit den in München ansässigen Berufsgenossenschaften einen Gesprächskreis gegründet („Münchener Runde“), in dem das gemeinsame Vorgehen und Auftreten vorbereitet wird. Denn zu Recht hätten die Betroffenen eines solchen Vorfalls kein Verständnis, wenn die Rehabilitation unter möglichen Zuständigkeitsdiskussio-nen leiden würde. Daneben bestehen wichtige Kontakte zu Netzwerkpartnern der Psychosozialen Notfallversorgung und zu staatlichen Stellen wie dem Innenministerium.

Bestmögliche Versorgung bei Großschadensereignissen

Wobei auch der kosmetische Effekt im Frontzahnbereich nicht außer Acht zu lassen ist. Im Gegensatz zur Kronenver-sorgung ist ein Implantat von den gesunden Nachbarzähnen optisch nicht zu unterscheiden, was heutzutage in berufli-cher und sozialer Hinsicht immer häufiger ein tragendes Argument ist. Speziell hier zeigt sich die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung, welche mit allen geeig-neten Mitteln den entstandenen Schaden ausgleicht und somit auch für Chancengleichheit im Berufs- und Privatleben sorgt.

Neben der Steuerung der Heilbehandlung prüft das Team auch die eingereichten Behandlungsrechnungen. Hier wird eine einheitliche Erstattung der gewählten und genehmigten Behandlungsarten nach den aktuell geltenden Abrechnungs-

richtlinien sichergestellt. Nachdem die zahnärztliche Behandlung und insbesondere die Zahnprothetik in der gesetzlichen Krankenversicherung über Festzuschüsse gere-gelt sind, wird im Bereich der gesetzlichen Unfallversiche-rung häufig eine Erstattung nach Privatsätzen eingefordert. Hier ist es die Aufgabe des Teams, entsprechende Berichti-gungen vorzunehmen.

Das Team „Zahn“ bearbeitet pro Jahr rund 6.000 Versiche-rungsfälle mit isolierten Zahnschäden.

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Jahresbericht 2018 37

Am 15. November 2018 erreichte uns die Eilmeldung, dass im Landkreis Fürth zwei Busse frontal zusammengestoßen sind.

Zunächst war von Schulbussen die Rede, kurze Zeit später stellten sich die Fahrzeuge als Linienbusse heraus. Zudem hatte ein Auto nicht mehr ausweichen können und war in die Unfallstelle gefahren. Ein Polizeisprecher sagte an der Unfall-stelle bei Ammerndorf, es seien 30 Menschen verletzt. In den beiden Linienbussen befanden sich 40 Personen, sowohl Erwachsene als auch Schulkinder. Zahlreiche Rettungskräfte waren im Einsatz, die Verletzten wurden mit Hubschraubern und Rettungswagen in Krankenhäuser gebracht. Alle Freiwilli-gen Feuerwehren der Umgebung und die Berufsfeuerwehr Nürnberg wurden an den Unfallort gerufen. Die Bergungsar-beiten sollten bis in die Nacht dauern. Die Lage war einem Polizeisprecher zufolge wegen der vielen Verletzten sehr unübersichtlich.

Die KUVB und die Bayer. LUK sind auf solche Fälle vorbereitet und verfügen über einen Ablaufplan, der sofort in Gang gesetzt wurde:

• 14:50 – Information des Geschäftsbereichsleiters Rehabilitation und Entschädigung, Herrn Wetzel, über den Vorfall.

• 14:55 – Einberufung des Krisenstabs.

• 15:00 – Sondierung der bisherigen Informationen und Beratung über weiteres Vorgehen.

• 15:20 – Erste telefonische Kontaktaufnahme mit der Polizei Mittelfranken. Eine Bereitschaft vor Ort der KUVB wird als sinnvoll angesehen.

• 15:30 – Erste telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kriseninterventionsteam für Schulen in Bayern. Ein Treffen vor Ort am Abend wird verabredet.

• 16:00 – Abfahrt Herr Wecker (Abteilungsleiter Reha- Management) und Herr Wetzel Richtung Unfallstelle.

• 18:00 – Ankunft an der Sammelstelle in Ammerndorf und Verschaffung eines ersten Überblicks.

• 18:30 – Inaugenscheinnahme der Unfallstelle. Sammeln erster Informationen über betroffene Schülerinnen und Schüler.

• 19:30 – Besprechung mit der Schulleitung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Oberasbach wegen betroffener Schülerinnen und Schüler. Information darüber, wer schwerer verletzt und in welchem Krankenhaus unterge-bracht ist.

• 20:30 – Koordination der Informationsweitergabe an der Schule am nächsten Tag mit der Schulleitung und dem Kriseninterventionsteam.

• 21:00 – Kontakt mit Herrn Maier (Referat Kommunikation der KUVB) zwecks Erstellung eines Elternbriefes zur Ver-teilung am nächsten Morgen.

• 21:30 – Rückfahrt zur Dienststelle

Am nächsten Tag wurde die ebenfalls betroffene staatliche Realschule in Zirndorf aufgesucht. Es wurde an beiden Schulen gleich am 16. November Elternbriefe verteilt. Diese klärten über die Leistungen der KUVB auf. Eine lange tele-fonische Erreichbarkeit der KUVB für Betroffene und Ange-hörige war gesichert. Die Abteilung Reha-Management über-nahm umgehend die Steuerung des Heilverfahrens bei den zwei schwerer betroffenen Schülerinnen. Dies beinhaltet u.a. ausgiebige Präsenz im Krankenhaus und intensive Beratung der Eltern.

Praxisbeispiel: Vorgehen nach Frontalzusammenstoß zweier Busse

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K O M M U N I K A T I O N

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Es ist gesetzlich geregelt, wer zu den Mitgliedsbetrieben und Versicherten der KUVB und Bayer. LUK gehört und wer nicht. Zusätzliche Kunden können wir durch Werbung nicht dazugewinnen. „Kein Grund also für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“, möge man meinen. Falsch! Denn je besser wir kommunikativ aufgestellt sind, desto mehr profitieren Mitglieder und Versicherte.

Die Prävention ist unser gesetzlicher Auftrag, zu den zehn Präventionsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit. Es ist unser Ziel, dass weniger Arbeits- und Wegeunfälle passieren und die Men-schen nicht berufsbedingt erkranken. Deshalb wirken wir auf ein umsichtiges Verhalten in unseren Mitgliedsbetrieben hin, bei dem die Menschen an die Sicherheit und Gesundheit von sich und ihren Kolleginnen und Kollegen denken. Unsere eigenen Medienprodukte transportieren diesen Präventions-gedanken und veranschaulichen an Beispielen aus der Praxis, wie sich eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung gestalten lässt.

Kenntnisse über die gesetzliche Unfallversicherung als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems zu fördern ist ein weiteres wichtiges Ziel. Denn viele Menschen sind bei uns versichert, wissen es aber nicht. Vor allem jenseits klassi-scher Beschäftigungsverhältnisse gibt es viele Fragen, etwa im Bereich der Schülerunfallversicherung, des Ehrenamts oder bei privaten Pflegepersonen. Hier vermitteln wir mit unseren Publikationen ebenfalls entsprechende Kenntnisse. Denn die gesetzliche Unfallversicherung ist eine wichtige soziale Errungenschaft, die Menschen in schwierigen Lagen

Kommuni- kation

mit allen geeigneten Mitteln hilft und für Sicherheit und Gesundheit sorgt. Gut zu wissen, wenn man solch einen Partner an seiner Seite hat.

Darüber hinaus ist uns guter Service ein wichtiges Anliegen. Wir sind keine Behörde alter Schule, die abgekapselt von ihrer Klientel ihrer Arbeit nachgeht. Wir möchten sowohl den Zugang zu unseren Informationen als auch die Interaktionen mit uns für die Mitgliedsbetriebe und Versicherten so einfach wie möglich gestalten. Ob es die Einrichtung einer Außen-stelle in Franken ist oder die Möglichkeiten, einen Unfall, den Lohnnachweis oder ASD-Leistungen formularlos und digital zu melden – wenn niemand diese Möglichkeiten kennt, werden sie auch nicht genutzt. Also berichten wir darüber. Zudem suchen wir den direkten Kontakt zu Mitgliedern und Versicherten auf Messen und Veranstaltungen und richten uns an die Öffentlichkeit über den Kontakt mit Medien-häusern.

Im Folgenden sehen Sie einen Überblick über die Publika-tionen der KUVB / Bayer. LUK, die unter Federführung des Referats Kommunikation mit Hilfe unterschiedlicher Abtei-lungen regelmäßig veröffentlicht werden.

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Jahresbericht 2018 39

Publikationen im Überblick

Alle Druckschriften können Sie kostenfrei herunterladen: • www.kuvb.de/medien

„UV aktuell“Unser Hauptmedium für Mitglieder und Versicherte. Erscheinungsweise: Vier Mal im Jahr mit einer Auflage von 17.400 Stück. Inhaltliche Schwerpunkte 2018: Präventionskampagne kommmit-mensch, Reha-Management bei Kindern und Jugendlichen, Sicherheit auf dem Schulweg, Siche-res und gesundes Arbeiten auf Bauhöfen.

„SiBe­Report“Sicherheitsbeauftragte sind essenziell für die Gestaltung sicherer und gesun-der Arbeitsverhältnisse. Nur mit ihrer Hilfe können wir unsere Ziele erreichen. Daher be findet sich in der Heftmitte jeder „UV aktuell“ die-se Publikation, die den Sicherheitsbeauftragten praktische Informationen vermittelt.

„Weiß­blauer Pluspunkt“Schülerinnen und Schüler sind eine unserer größten Versichertengruppen. Ihre Sicherheit steht im Fokus dieses Heftes, das sich an Lehrerinnen und Lehrer richtet und in Bayern der deutschlandweit erscheinenden Zeit-schrift „Pluspunkt“ beigeheftet wird.

NewsletterUnser monatlicher Newsletter richtet sich an alle Interessierten sowie spe-ziell an alle Personen, die sich für Sicherheit und Gesundheit in unseren Mit-gliedsbetrieben engagieren. Anmelden kann man sich unter • www.kuvb.de, Web-code 141.

„Zu Hause pflegen – gesund bleiben!“ und „Sicher zu Hause und unterwegs“

Diese Publikationen bringt unsere Partnerorganisation „Aktion Das sichere Haus“ heraus. Wir verteilen die Medien innerhalb Bayerns, um spezifische Versichertengruppen zu erreichen, die nicht in den klassi-schen Arbeitsschutz eines Unterneh-mens eingebunden sind: Pflegende Angehörige und Haushaltshilfen bzw. deren Auftraggeber.

InternetAuf • www.kuvb.de bzw. • www.bayerluk.de stel-len wir alle relevanten Informationen zu Sicherheit und Gesundheit sowie zu KUVB und Bayer. LUK online. Die Seite dient als Service-portal, als Plattform für Neu-igkeiten und beherbergt eine umfangreiche Samm-lung an Informationen zu den einschlägigen Themen.

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R E C H T U N D R E G R E S S

Für die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen gegen Verwaltungsentscheidungen sowie für die Verfolgung von Regress ansprüchen ist bei der KUVB und der Bayer. LUK die Rechts-abteilung zuständig.

Rechtsmittel

Sind die Versicherten mit einer Entscheidung der Verwal-tung (Bescheid bzw. sonstiger nicht-förmlicher Verwal-tungsakt) nicht einverstanden, können sie dagegen Wider-spruch einlegen. Das nachfolgende Widerspruchsverfah-ren bewirkt neben der Entlastung der Sozialgerichte vor allem eine Selbstkontrolle der Verwaltung. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wird die angefochtene Verwal-tungsentscheidung auf Recht- und Zweckmäßigkeit über-prüft. Soweit der Widerspruchsausschuss die Ausgangs-entscheidung bestätigt und damit dem Widerspruch nicht abhilft, kann gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim Sozialgericht erhoben werden.

Recht und

Regress

Im Rahmen der insgesamt 707 während des Jahres 2018 abgeschlossenen Widerspruchsverfahren konnte in 90 Fällen den Anträgen der Versicherten entsprochen werden, in 13 Fällen war dies zum Teil möglich; dagegen wurde der Wider-spruch in 87 Fällen zurückgenommen und in 75 Fällen erfolg-te eine sonstige Erledigung. In 442 Fällen wurde die Aus-gangsentscheidung vom Widerspruchsausschuss bestätigt. Ein entsprechendes Bild ergibt sich bei den sozialgericht-lichen Verfahren: Lediglich in 18 Fällen (16 mit vollem Erfolg und zwei mit teilweisem Erfolg) von insgesamt 367 abge-schlossenen Klage- und Berufungsverfahren wurden die Entscheidungen der KUVB und der Bayer. LUK von den Sozial-gerichten korrigiert. Diese Ergebnisse belegen den hohen Qualitätsstandard der Arbeit beider Körperschaften.

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Jahresbericht 2018 41

Widerspruchs­ und Klageverfahren bei der KUVB

Widerspruchsverfahren 2018Im Berichtszeitraum eingegangene Widersprüche 730

Unerledigte Widersprüche zu Beginn des Berichtszeitraumes

238

Im Berichtszeitraum erledigte Widersprüche 520

Unerledigte Widersprüche am Ende des Berichts-zeitraumes

448

Von den erledigten Widersprüchen (520 Fälle) waren aus Sicht der Widerspruchsführerin vollem Umfang erfolgreich 71

teilweise erfolgreich 9

nicht erfolgreich 315

Zurücknahme des Widerspruchs 67

Sonstige Erledigung (z. B. Verfahren nach § 44 SGB X)

58

Verfahren vor den Sozialgerichten 2018       Von Seiten der Versicherten oder Dritter erhobene Klagen wurden erledigt durchUrteil mit vollem Erfolg 10

Urteil mit teilweisem Erfolg 2

Urteil ohne Erfolg 49

Teilweises Zugeständnis 31

Anerkenntnis in vollem Umfang 3

Zurücknahme der Klage 121

Sonstige Erledigung 9

Von Seiten der KUVB eingereichte Klagen (Erstattungsstreitigkeiten) wurden erledigt durchUrteil mit vollem Erfolg 1

Urteil mit teilweisem Erfolg 0

Urteil ohne Erfolg 0

Teilweises Zugeständnis 0

Anerkenntnis in vollem Umfang 1

Zurücknahme der Klage 0

Sonstige Erledigung 0

Verfahren vor den Landessozialgerichten 2018Von Seiten der Versicherten oder Dritter eingelegte Berufungen wurden erledigt durchUrteil mit vollem Erfolg 2

Urteil mit teilweisem Erfolg 0

Urteil ohne Erfolg 10

Teilweises Zugeständnis 1

Anerkenntnis in vollem Umfang 0

Zurücknahme der Berufung 20

Sonstige Erledigung 1

Von Seiten der KUVB eingelegte Berufungen wurden erledigt durchUrteil mit vollem Erfolg 0

Urteil mit teilweisem Erfolg 0

Urteil ohne Erfolg 1

Teilweises Zugeständnis 3

Anerkenntnis in vollem Umfang 0

Zurücknahme der Berufung 2

Sonstige Erledigung 1

Im Berichtszeitraum wurden fünf Nichtzulassungsbeschwer-den von Seiten der Versicherten zum Bundessozialgericht eingereicht. Zwei wurden im gleichen Berichtszeitraum als unzulässig verworfen und drei waren am Ende des Bericht-zeitraumes noch anhängig.

Im Jahr 2018 war kein Revisionsverfahren anhängig.

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R E C H T U N D R E G R E S S

Widerspruchsverfahren 2018Im Berichtszeitraum eingegangene Widersprüche 218

Unerledigte Widersprüche zu Beginn des Berichtszeitraumes

70

Im Berichtszeitraum erledigte Widersprüche 187

Unerledigte Widersprüche am Ende des Berichtszeitraumes

Von den erledigten Widersprüchen (187 Fälle) waren aus Sicht der Widerspruchsführer in vollem Umfang erfolgreich 19

teilweise erfolgreich 4

nicht erfolgreich 127

Zurücknahme des Widerspruchs 20

Sonstige Erledigung (z. B. Verfahren nach § 44 SGB X)

17

Verfahren vor den Sozialgerichten 2018Von Seiten der Versicherten oder Dritter erhobene Klagen wurden erledigt durchUrteil mit vollem Erfolg 3

Urteil mit teilweisem Erfolg 0

Urteil ohne Erfolg 21

Teilweises Zugeständnis 6

Anerkenntnis in vollem Umfang 2

Zurücknahme der Klage 48

Sonstige Erledigung 4

Von Seiten der Bayer. LUK eingereichte Klagen (Erstattungsstreitigkeiten) wurden erledigt durchUrteil mit vollem Erfolg 0

Urteil mit teilweisem Erfolg 0

Urteil ohne Erfolg 0

Teilweises Zugeständnis 0

Anerkenntnis in vollem Umfang 0

Zurücknahme der Klage 0

Sonstige Erledigung 0

Verfahren vor den Landessozialgerichten 2018Von Seiten der Versicherten oder Dritter eingelegte Berufungen wurden erledigt durchUrteil mit vollem Erfolg 1

Urteil mit teilweisem Erfolg 0

Urteil ohne Erfolg 3

Teilweises Zugeständnis 2

Anerkenntnis in vollem Umfang 0

Zurücknahme der Berufung 5

Sonstige Erledigung 0

Von Seiten der Bayer. LUK eingelegte Berufungen wurden erledigt durchUrteil mit vollem Erfolg 1

Urteil mit teilweisem Erfolg 0

Urteil ohne Erfolg 1

Teilweises Zugeständnis 1

Anerkenntnis in vollem Umfang 0

Zurücknahme der Berufung 1

Sonstige Erledigung 0

Widerspruchs­ und Klageverfahren bei der Bayer. LUK

Im Berichtszeitraum wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht eingereicht, welche am Ende des Berichtzeitraumes noch nicht entscheiden war.

Im Jahr 2018 war kein Revisionsverfahren anhängig.

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Jahresbericht 2018 43

Entwicklung der Regresseinnahmen – KUVBJahr AUV in € SUV in € Einnahmen gesamt in €2014 3.515.747 3.035.424 6.551.1712015 4.001.919 2.139.490 6.141.4092016 3.728.893 3.491.239 7.220.1322017 4.130.122 2.687.836 6.817.9582018 4.767.330 3.299.521 8.066.851

Entwicklung der Regresseinnahmen – Bayer. LUKJahr AUV in € SUV in € Einnahmen gesamt in €2014 3.020.822 1.005.057 4.025.8792015 2.102.055 1.343.920 3.445.9752016 2.225.087 1.046.552 3.271.6392017 1.425.042 2.482.289 3.907.3312018 1.804.461 1.738.420 3.542.881

Regress

Der Unfallversicherungsträger muss auch dann Leistungen erbringen, wenn ein Versicherter bei einer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden Tätigkeit von einem Dritten verletzt wird. Allerdings soll der Schädiger durch die Einstandspflicht der Unfallversicherung nicht ent-lastet werden. Daher hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die privatrechtlichen Ansprüche des Verletzten gegen den Schädiger zum Unfallzeitpunkt auf den Unfallversicherungs-träger übergehen, soweit dieser Sozialleistungen zu erbrin-gen hat. Regressansprüche entstehen ganz überwiegend bei Wegeunfällen, z. B. wenn ein Versicherter durch einen ande-ren Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommt. In der Summe konnten aus Regressansprüchen für beide Körperschaften über 11,5 Mio. € eingenommen werden.

Im Bereich der KUVB wurden die guten Vorjahresergebnisse noch deutlich übertroffen; der Einnahmeerfolg bei der KUVB

erreichte mit erstmals mehr als 8 Mio. € einen neuen Spitzenwert. Das Einnahmegeschehen bei der Bayer. LUK erreichte die Größenordnung der guten Vorjahresbeträge und erzielte das vierte Jahr in Folge einen Wert von über 3 Mio. €.

Zurückzuführen sind diese günstigen Ergebnisse sowohl für die KUVB als auch bei der Bayer. LUK auf eine Steigerung der Regresseinnahmen aus laufenden Fällen. Der Anteil der Ein-nahmen aus Abfindungen von Regressfällen blieb gegenüber den Vorjahren nahezu konstant. Solche Kapitalisierungen ermöglichen einerseits größere Zahlungseingänge im jeweili-gen Haushaltsjahr, andererseits verringern sich die Einnah-memöglichkeiten aus laufenden Regressfällen in der Folge-zeit.

Die Dynamik des Einnahmegeschehens der letzten fünf Jahre veranschaulichen die folgenden Übersichten:

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Z A H L E N U N D F A K T E N

Zahlen und Fakten | KUVB

2017 2018Kreisfreie Städte und Gemeinden 2.056 2.056Landkreise 71 71Bezirke 7 7Unternehmen der öffentl. Hand in selbständiger Rechtsform im kommunalen Bereich 1 2.333 2.328Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen 8.421 8.440Privathaushalte 84.311 84.091Kindertageseinrichtungen 2.679 2.698Allgemeinbildende Schulen 3.947 3.926Berufsbildende Schulen 854 850Insgesamt 104.679 104.467

2017 2018Beschäftigte der kreisfreien Städte und der Gemeinden 187.773 195.876Beschäftigte der Landkreise 36.310 38.039Beschäftigte der Bezirke 9.128 9.964Beschäftigte in den Unter-nehmen der öffentlichen Hand in selbständiger Rechtsform 289.424 286.607Personen, die in Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen tätig sind 550.809 551.259Beschäftigte in Privathaus-haltungen 92.426 92.354Ehrenamtlich Tätige 2 194.602 194.231Pflegepersonen 3 482.580 566.780Sonstige Versicherte 4 550.113 556.808Kinder in Tageseinrichtungen 170.694 174.988Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Schulen 1.042.458 1.033.251Schülerinnen und Schüler in berufsbildenden Schulen 229.997 228.364Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsfördermaßnahmen und Lernende 14.482 12.907Insgesamt 3.850.796 3.941.428

Versicherte Personen Mitglieder

1) einschließlich der Schul- und Schulzweckverbände

2) ehrenamtliche Mandatsträger, Elternvertreter in Schulen, Wahlhelfer u. Ä.; diese Zahlen sind z.T. geschätzt und von der Anzahl an Wahlen/Volksent-scheiden abhängig

3) Pflege durch Angehörige, Daten aus der Pflegestatistik des Stat. Bundes-amtes, DGUV-Abfrage Stand 2017

4) z. B. Blutspender, Rehabilitanden der Betriebskrankenkassen, kurze nicht gewerbsmässige Bauarbeiten/Selbsthelfer im Wohnungsbau

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Zahlen und

Fakten

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Jahresbericht 2018 45

2017 2018Beiträge und Gebühren 159.155.000,08 166.410.462,22Umlagewirksame Vermögenserträge 908.488,89 528.228,71Einnahmen aus Ersatzansprüchen 6.821.740,67 8.069.816,83Entnahmen aus den Vermögen 7.733.271,31 20.371.287,89Einnahmen aus öffentlichen Mitteln und sonstige Einnahmen 644.650,93 481.198,50Insgesamt 175.263.151,88 195.860.994,15

2017 2018Entschädigungsleistungen 144.109.602,50 144.188.045,86Prävention 9.460.079,20 9.894.065,72Zuführungen zu den Vermögen 3.305.968,94 22.918.453,33Sonstige Vermögensaufwendungen 1.454.739,28 1.332.479,19Persönliche Verwaltungskosten 12.230.679,92 12.787.603,84Sächliche Verwaltungskosten 2.867.376,72 2.931.617,81Aufwand für Selbstverwaltung 107.297,98 73.788,54Externe Verwaltungskosten 1.323.442,20 1.353.319,38Verfahrenskosten 403.965,14 381.620,48Insgesamt 175.263.151,88 195.860.994,15

2017 2018Ambulante Heilbehandlung 37.883.106,90 38.581.823,39Zahnersatz 600.645,34 501.143,79Stationäre Behandlung und häusliche Krankenpflege 23.177.530,52 23.000.415,74Verletztengeld und besondere Unterstützung 8.843.599,23 8.696.051,60Sonstige Heilbehandlungskosten, ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung, zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Pflege 17.593.127,97 17.175.610,48Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 1.820.523,29 1.525.690,29Renten an Versicherte und Hinterbliebene 49.033.813,60 49.871.915,40Beihilfen an Hinterbliebene (§ 71 SGB VII) 63.922,95 80.390,42Abfindungen an Versicherte und Hinterbliebene 541.446,05 278.038,22Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen 23.594,42 21.308,43Mehrleistungen und Aufwendungsersatz 3.506.112,37 3.304.132,26Sterbegeld und Überführungskosten 106.081,79 95.730,57Leistungen bei Unfalluntersuchungen 916.098,07 1.055.795,27Insgesamt 144.109.602,50 144.188.045,86

Finanz­ und Vermögenslage | KUVB

Umlagewirksame Einnahmen in €

Umlagewirksame Ausgaben in €

Entschädigungsleistungen in €

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Z A H L E N U N D F A K T E N

KUVB – Umlagegruppe 1Beitragsgruppe Beitragssatz 2018Beschäftigte € je 100 € EntgeltsummeBezirke 0,41Landkreise 0,55Gemeindenbis 5.000 Einwohner 0,95von 5.001 bis 20.000 Einwohner 0,72von 20.001 bis 100.000 Einwohner 0,62von 100.001 bis 1.000.000 Einwohner 0,50Rechtlich selbständige UnternehmenVerwaltende Unternehmen 0,19Sonstige Unternehmen 0,51Haushaltungen € je BeschäftigtenVoller Jahresbeitrag 70,00Ermäßigter Jahresbeitrag 35,00Sonstige Versicherte (soziale Unfallversicherung) € je EinwohnerBezirke 0,58

Beitragssätze 2018

Landkreise 0,53Gemeindenbis 5.000 Einwohner 1,98von 5.001 bis 20.000 Einwohner 1,50von 20.001 bis 100.000 Einwohner 1,06von 100.001 bis 1.000.000 Einwohner 0,64Schüler­Unfallversicherung € je EinwohnerGemeinden 5,15

KUVB – Umlagegruppe 2Beitragsgruppe Beitragssatz 2018LH München – Allgemeine Unfall-versicherung

4,13 Mio. €

LH München – Schüler- Unfallversicherung 6,76 Mio. €LH München – Pflegeversicherung 0,07 Mio. €Rechtlich selbständige Unternehmen 2,44 Mio. €Haushaltungen € je BeschäftigtenVoller Jahresbeitrag 70,00Ermäßigter Jahresbeitrag 35,00

Vermögensrechnung für das Jahr 2018 in €

Aktiva PassivaKonto Bezeichnung Betrag Konto Bezeichnung Betrag00 Sofort verfügbare Zahlungsmittel 1.555.725,99 10 Betriebsmittel 72.674.948,0301 Forderungen 2.933.193,66 11 Kurzfristige Verbindlichkeiten,

Kredite und Darlehen4.805.063,69

02 Geldanlagen und Wertpapiere 67.701.644,08 15 Rücklage 31.525.275,5304 Sonstige Aktiva 5.289.447,99 16 Verwaltungsvermögen 28.575.892,7505 Rücklage 31.525.275,53 17 Verpflichtungen des

Verwaltungsvermögens457.951,73

06 Liquide Mittel und Forderungen des Verwaltungsvermögens (ohne Mittel aus Alters- und Versorgungsrücklagen – 08 – )

7.935.589,96 18 Rückstellungen für Alters-versorgung

69.081.623,65

07 Bestände des Verwaltungs-vermögens

20.586.953,71

08 Mittel für Altersrückstellungen 69.081.623,6509 Rechnungsabgrenzung

des Verwaltungsvermögens511.300,81

Aktiva insgesamt 207.120.755,38 Passiva insgesamt 207.120.755,38

Umlagewirksame Ausgaben von 2015 bis 2018 (in Millionen €)

2015 2016 2017 2018AUV 99,43 100,33 109,10 116,50SUV 64,09 66,42 66,20 79,40Insgesamt 163,52 166,75 175,30 195,90

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Jahresbericht 2018 47

Übersicht über den Gesamtrentenbestand am Ende des Jahres 2016 bis 2018

Jahr KUVB Renten an Versicherte

Renten an Hinterbliebene 1

Insgesamt

2016AUV 5.178 577 5.755SUV 1.822 15 1.837

2017AUV 5.113 558 5.671SUV 1.820 15 1.835

2018AUV 5.064 531 5.595SUV 1.837 13 1.850

1) inkl. sonstige Berechtigte

Neue Unfall­/BK­Renten 2016 bis 2018

Berichtsjahr KUVB Neue Arbeitsunfallrenten

Neue Wegeunfallrenten

Neue BK­Renten Insgesamt

2016AUV 111 61 23 206SUV 40 28 0 61

2017AUV 117 48 20 185SUV 26 17 0 43

2018AUV 128 79 15 222SUV 19 20 0 39

2016 2017 2018Allgemeine UV

gemeldete Arbeitsunfälle 37.196 38.267 37.733gemeldete Wegeunfälle 5.952 6.530 6.381Anzeigen auf Verdacht einer BK 639 625 687

Insgesamt 43.787 45.422 44.801

Schüler­UV 1

gemeldete Schulunfälle 127.499 127.694 121.857gemeldete Schulwegunfälle 14.309 15.388 15.145Anzeigen auf Verdacht einer BK 4 4 0

Insgesamt 141.812 143.086 137.002

darunter Sonstige 2 (AUV & SUV) 13.064 13.615 13.435gemeldete Fälle abzgl. Sonstige 2 insgesamt (AUV & SUV) 172.535 174.893 168.368

Gemeldete Fälle 2016 bis 2018

1) hier wie im Folgenden: Der verwendete „Schul“-Begriff umfasst Tageseinrichtungen (inkl. Tagespflege), allgemein bildende und berufliche Schulen sowie Hochschulen. Analog dazu werden dabei auch die Bezeichnungen für Versicherte („Schüler“) und Unfälle („Schüler-, Schul- und Schulwegunfall“) umfassend verwendet.

2) Sonstige (Fehlmeldungen/Abgaben)

Zahlen und Fakten | KUVB

Page 48: Jahresbericht 2018 - KUVB€¦ · Zahl der Versicherten 2 3.941.428 1.501.020 5.442.448 Gemeldete Versicherungsfälle 3 181.803 64.082 245.885 davon in der Allgemeinen Unfallversicherung

48

Z A H L E N U N D F A K T E N

1) Ohne Sonstige (Fehlmeldungen/Abgaben) In Klammern stehen jeweils die Versicherungsfälle mit tödlichem Ausgang.

1) Ohne Sonstige (Fehlmeldungen/Abgaben) In Klammern stehen jeweils die Versicherungsfälle mit tödlichem Ausgang.

Aufteilung der Versicherungsfälle 1 nach Unternehmen AUV 2018

Unternehmen Gemeldete Arbeitsunfälle

Gemeldete Wegeunfälle

Anzeigen auf Verdacht einer BK

Insgesamt

Kreisfreie Städte und Gemeinden 7.136 (1) 1.354 (2) 225 (2) 8.715 (5)Landkreise 1.139 377 42 1.558Bezirke 413 114 7 534Unternehmen der öffentlichen Hand in selbständiger Rechtsform

14.038 3.261 340 17.639

Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen 5.070 572 65 5.707Privathaushalte 362 77 6 445 (0)Andere Versicherungsbereiche 154 18 2 174 (0)Insgesamt 28.312 (1) 5.773 (2) 687 (2) 34.772 (5)

Aufteilung der Versicherungsfälle 1 nach Einrichtung SUV 2018

Unternehmen Gemeldete Schulunfälle

Gemeldete Schul­wegunfälle

Anzeigen auf Verdacht einer BK

Insgesamt

Kindertagesbetreuung 11.990 394 0 12.384Allgemeinbildende Schulen 100.879 11.624 (3) 0 112.503 (3)Berufsbildende Schulen 5.814 2.895 (1) 0 8.709 (1)Insgesamt 118.683 14.913 (4) 0 133.596 (4)

2016 2017 2018Allgemeine UV

Tödliche Arbeitsunfälle 1 5 1Tödliche Wegeunfälle 2 3 2Todesfälle Berufserkrankter 3 5 2

Insgesamt 6 13 5

Schüler­UVTödliche Schulunfälle 0 0 0Tödliche Schulwegunfälle 2 4 4Todesfälle Berufserkrankter 0 0 0

Insgesamt 2 4 4

Insgesamt (AUV & SUV) 8 17 9

Tödliche Unfälle 1 und Todesfälle Berufserkrankter 2 2016 bis 2018

1) Fälle mit Tod im Berichtsjahr, bei denen der Tod innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist.

2) Todesfälle infolge einer Berufskrankheit: Wenn die Berufskrankheit alleinige Ursache oder mindestens rechtlich wesentliche Teilursache des Todes war.

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Jahresbericht 2018 49

Meldepflichtige 1 Unfälle

2017 2018Allgemeine UV meldepflichtige Arbeitsunfälle 9.920 9.033 je 1.000 Vollarbeiter 2 14,44 12,64 meldepflichtige Wegeunfälle 2.826 2.638 je 1.000 gewichtete Versicherungsverhältnisse 3 3,25 2,87Insgesamt 12.746 11.671

Schüler­UV meldepflichtige Schulunfälle 122.768 117.043 je 1.000 „Schüler“ 85,07 81,47 meldepflichtige Schulwegunfälle 14.755 14.626 je 1.000 „Schüler“ 10,22 10,18Insgesamt 137.523 131.669

1) AUV: Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen SUV: Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung

2) Gewichtung der Versicherungsverhältnisse; entspricht einer vollbeschäftigten Person

3) Berücksichtigung versicherter Wege entsprechend dem tatsächlichen Risiko

1) Ohne Sonstige (Fehlmeldungen/Abgaben) In Klammern stehen jeweils die Versicherungsfälle mit tödlichem Ausgang.

Aufteilung der Versicherungsfälle 1 nach Betriebsart – Obergruppen AUV 2018

Unternehmen Gemeldete Arbeitsunfälle

Gemeldete Wegeunfälle

Anzeigen auf Verdacht einer BK

Insgesamt

Bürobetriebe (Verwaltungen) 3.485 1.961 105 5.551Gesundheitsdienst 13.436 2.436 (1) 345 16.217 (1)Entsorgungs-, Reinigungs-, Dienst-leistungseinrichtungen

953 113 39 (1) 1.105 (1)

Bildungswesen 2.101 545 (1) 23 2.669 (1)Bauwesen 3.104 (1) 150 129 (1) 3.383 (2)Land-, Garten-, Forstbetriebe 60 5 0 65Versammlungsstätten, Kulturelle Einrichtungen

600 104 16 720

Hilfeleistung, Polizei, Justizvollzug 3.983 324 19 4.326Verkehr 10 2 0 12sonstige Einrichtungen 580 133 11 724Insgesamt 28.312 (1) 5.773 (2) 687 (2) 34.772 (5)

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50

Z A H L E N U N D F A K T E N

Finanz­ und Vermögenslage | Bayer. LUK

2017 2018Beiträge und Gebühren 51.745.220,75 55.514.086,41Umlagewirksame Vermögenserträge 123.375,50 61.985,20Einnahmen aus Ersatzansprüchen 3.907.332,42 3.542.881,67Entnahmen aus den Vermögen 2.867.582,65 5.078,00Einnahmen aus öffentlichen Mitteln und sonstige Einnahmen 752.477,84 808.833,26Insgesamt 59.395.989,16 59.932.864,54

Umlagewirksame Einnahmen in €

Zahlen und Fakten | Bayer. LUK

2017 2018Freistaat Bayern 1 1Unternehmen der öffentlichen Hand in selbständigerRechtsform im Landesbereich 101 108Tagespflege 3.298 3.385Kindertageseinrichtungen 6.680 6.732Allgemeinbildende Schulen 663 665Berufsbildende Schulen 756 754Hochschulen 47 47Insgesamt 11.546 11.692

2017 2018Beschäftigte des Landes 1 81.658 138.144Beschäftigte in Unternehmen der öffentlichen Hand in selbständiger Rechtsform 2 60.117 72.366Strafgefangene 3 15.918 16.232Ehrenamtlich Tätige 4 74.856 75.290Sonstige Versicherte 5 2.108 2.128Kinder in Tagespflege 11.595 12.140Kinder in Tageseinrichtungen 378.128 386.751Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Schulen 213.389 209.763Schülerinnen und Schüler in berufsbildenden Schulen 203.604 202.573Studierende in Hochschulen 375.295 385.633Insgesamt 1.416.668 1.501.020

Versicherte Personen Mitglieder

1) Abweichung durch Umstellung und Aktualisierung der Erhebung, bislang Rückgriff auf statistischen Wert aus 2011

2) Höherer Anstieg durch Übernahme von neuen Unternehmen

3) Bei der Zahl der Gefangenen ist zu beachten, dass die Beschäftigungsquote nur bei rund 55 % liegt. Ferner ist zu berücksichtigen, dass nicht alle beschäftigten Gefangenen bei der Bayer. LUK unfallversichert sind. Hierbei handelt es sich um Gefangene in einem freien Beschäftigungsverhältnis.

4) z.B. Richter und Schöffen, Naturschutzwacht, Elternvertreter aller Schul-formen

5) Für den versicherten Personenkreis der Pannenhelfer und Personen, die wie Beschäftigte für nicht gewerbsmäßige Halter von Fahrzeugen oder Reittieren tätig werden, liegen keine statistischen Zahlenangaben vor. Diese Zahlen sind geschätzt.

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Jahresbericht 2018 51

2017 2018Entschädigungsleistungen 50.292.271,81 49.237.698,23Prävention 3.197.280,32 3.332.566,03Zuführungen zu den Vermögen 0,00 1.470.001,48Sonstige Vermögensaufwendungen 105.972,56 37.812,13Persönliche Verwaltungskosten 4.196.556,85 4.272.675,01Sächliche Verwaltungskosten 1.017.259,67 1.025.167,66Aufwand für Selbstverwaltung 45.975,84 38.948,30Externe Verwaltungskosten 456.352,12 467.463,48Verfahrenskosten 84.319,99 50.532,22Insgesamt 59.395.989,16 59.932.864,54

2017 2018Ambulante Heilbehandlung 11.795.430,26 11.782.969,24Zahnersatz 79.364,92 91.694,90Stationäre Behandlung und häusliche Krankenpflege 8.227.777,01 8.136.726,31Verletztengeld und besondere Unterstützung 3.034.266,61 2.606.513,69Sonstige Heilbehandlungskosten, ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Pflege 6.659.410,17 6.444.661,89Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 472.292,29 306.975,69Renten an Versicherte und Hinterbliebene 18.577.886,04 18.560.085,14Beihilfen an Hinterbliebene (§ 71 SGB VII) 58.974,36 35.087,32Abfindungen an Versicherte und Hinterbliebene 212.967,13 133.325,16Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen 0 0 Mehrleistungen und Aufwendungsersatz 843.042,60 761.263,62Sterbegeld und Überführungskosten 30.335,00 31.746,00Leistungen bei Unfalluntersuchungen 300.525,42 346.649,27Insgesamt 50.292.271,81 49.237.698,23

Umlagewirksame Ausgaben in €

Entschädigungsleistungen in €

AktivaKonto Bezeichnung Betrag00 Sofort verfügbare Zahlungmittel 1.675.225,5601 Forderungen 539.561,3402 Geldanlagen und Wertpapiere 10.600.000,0004 Sonstige Aktiva 1.614.600,0006 Liquide Mittel und Forderungen

des Verwaltungsvermögens 16.585,2807 Bestände des Verwaltungs-

vermögens 170.287,0909 Rechnungsabgrenzung des

Verwaltungsvermögens 186.625,90Aktiva insgesamt 14.802.885,17

PassivaKonto Bezeichnung Betrag10 Betriebsmittel 13.057.438,5711 Kurzfristige Verbindlichkeiten,

Kredite und Darlehen 1.371.948,3316 Verwaltungsvermögen 373.498,2517 Verpflichtungen des Verwaltungs-

vermögens—

Passiva insgesamt 14.802.885,15

Vermögensrechnung für das Jahr 2018 in €

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Z A H L E N U N D F A K T E N

5252

Zahlen und Fakten | Bayer. LUK

Übersicht über den Gesamtrentenbestand am Ende des Jahres 2016 bis 2018

Berichtsjahr Bayer. LUK Renten an Versicherte

Renten an Hinterbliebene 1

Insgesamt

2016AUV 1.711 260 1.971SUV 443 5 448

2017AUV 1.705 256 1.961SUV 445 5 450

2018AUV 1.680 243 1.923SUV 447 5 452

1) inkl. sonstige Berechtigte

Neue Unfall­/BK­Renten 2016 bis 2018

Berichtsjahr Bayer. LUK Neue Arbeitsunfallrenten

Neue Wegeunfallrenten

Neue BK­Renten

Insgesamt

2016AUV 50 20 5 75SUV 13 4 0 17

2017AUV 35 21 7 63SUV 12 5 0 17

2018AUV 35 12 6 53SUV 8 4 0 12

Ausgaben von 2015 bis 2018 (in Millionen €)

2015 2016 2017 2018AUV 33,73 34,06 36,90 36,20SUV 21,17 21,78 22,5 23,70Insgesamt 54,90 55,84 59,40 59,90

Beitragssätze 2018

Beitragsgruppe BeitragFreistaat Bayern – Allgemeine Unfallversicherung 23,87 Mio. €Freistaat Bayern – Schüler-Unfallversicherung 21,52 Mio. €Insgesamt 45,39 Mio. €Rechtlich selbständige UnternehmenUnternehmen im Landesbereich je 100 € Entgeltsumme 0,39 €Bayerische Staatsforsten 2,32 Mio. €

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Jahresbericht 2018 5353

Gemeldete Fälle 2016 bis 2018

2016 2017 2018Allgemeine UV

gemeldete Arbeitsunfälle 12.055 12.046 11.984gemeldete Wegeunfälle 2.213 2.381 2.287Anzeigen auf Verdacht einer BK 168 231 233

Insgesamt 14.436 14.658 14.504

Schüler­UV 1

gemeldete Schulunfälle 44.627 46.414 45.619gemeldete Schulwegunfälle 3.795 4.187 3.955Anzeigen auf Verdacht einer BK 1 4 4

Insgesamt 48.423 50.605 49.578

darunter Sonstige 2 (AUV & SUV) 5.178 5.235 5.076gemeldete Fälle abzgl. Sonstige 2 insgesamt (AUV & SUV) 57.681 60.028 59.006

1) hier wie im Folgenden: Der verwendete „Schul“-Begriff umfasst Tageseinrichtungen (inkl. Tagespflege), allgemein bildende und berufliche Schulen sowie Hochschulen. Analog dazu werden dabei auch die Bezeichnungen für Versicherte („Schüler“) und Unfälle („Schüler-, Schul- und Schulwegunfall“) umfassend verwendet.

2) Sonstige (Fehlmeldungen/Abgaben)

Tödliche Unfälle 1 und Todesfälle Berufserkrankter 2 2016 bis 2018

2016 2017 2018Allgemeine UV

Tödliche Arbeitsunfälle 1 0 1Tödliche Wegeunfälle 2 1 0Todesfälle Berufserkrankter 3 3 3

Insgesamt 6 4 4

Schüler­UVTödliche Schulunfälle 1 0 0Tödliche Schulwegunfälle 0 1 2Todesfälle Berufserkrankter 0 0 0

Insgesamt 1 1 2

Insgesamt (AUV & SUV) 7 5 6

1) Fälle mit Tod im Berichtsjahr, bei denen der Tod innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist.

2) Todesfälle infolge einer Berufskrankheit: wenn die Berufskrankheit alleinige Ursache oder mindestens rechtlich wesentliche Teilursache des Todes war.

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54

Z A H L E N U N D F A K T E N

Art der Einrichtung Gemeldete Schulunfälle

Gemeldete Schulwegunfälle

Anzeigen auf Verdacht einer BK

Insgesamt

Kindertagesbetreuung 27.558 802 0 28.360Allgemeinbildende Schulen 14.120 1.437 (2) 0 15.557 (2)Berufsbildende Schulen 1.479 673 2 2.154Hochschulen 1.424 954 2 2.380Insgesamt 44.581 3.866 (2) 4 48.451 (2)

1) Ohne Sonstige (Fehlmeldungen/Abgaben) In Klammern stehen jeweils die Versicherungsfälle mit tödlichem Ausgang.

Aufteilung der Versicherungsfälle 1 nach Einrichtung SUV 2018

Meldepflichtige 1 Unfälle

2017 2018Allgemeine UV meldepflichtige Arbeitsunfälle 2.763 2.557 je 1.000 Vollarbeiter 2; 4 18,85 12,33 meldepflichtige Wegeunfälle 937 892 je 1.000 gewichtete Versicherungsverhältnisse 3; 4 6,28 4,09Insgesamt 3.700 3.449

Schüler­UV meldepflichtige Schulunfälle 44.664 43.976 je 1.000 „Schüler“ 37,79 36,74 meldepflichtige Schulwegunfälle 3.962 3.785 je 1.000 „Schüler“ 3,35 3,16Insgesamt 48.626 47.761

1) Ohne Sonstige (Fehlmeldungen/Abgaben) In Klammern stehen jeweils die Versicherungsfälle mit tödlichem Ausgang.

Aufteilung der Versicherungsfälle 1 nach Betriebsart – Obergruppen AUV 2018

Unternehmen Gemeldete Arbeitsunfälle

Gemeldete Wegeunfälle

Anzeigen auf Verdacht einer BK

Insgesamt

Bürobetriebe (Verwaltungen) 573 361 36 970Gesundheitsdienst 3.021 727 82 (1) 3.830 (1)Entsorgungs-, Reinigungs-, Dienstleistungs-einrichtungen

12 0 3 15

Bildungswesen 1.055 566 14 1.635Bauwesen 546 32 25 (1) 603 (1)Land-, Garten-, Forstbetriebe 478 38 31 547Versammlungsstätten, Kulturelle Einrichtungen

368 93 7 468

Hilfeleistung, Polizei, Justizvollzug 1.457 (1) 99 6 1.562 (1)Verkehr 658 148 28 (1) 834 (1)sonstige Einrichtungen 61 29 1 91Insgesamt 8.229 (1) 2.093 233 (3) 10.555 (4)

1) AUV: Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen SUV: Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung

2) Gewichtung der Versicherungsverhältnisse; entspricht einer voll-beschäftigten Person

3) Berücksichtigung versicherter Wege entsprechend dem tatsächlichen Risiko

4) Rückgang verursacht durch Umstellung und Aktualisierung der Erhebung Versicherte Personen

Page 55: Jahresbericht 2018 - KUVB€¦ · Zahl der Versicherten 2 3.941.428 1.501.020 5.442.448 Gemeldete Versicherungsfälle 3 181.803 64.082 245.885 davon in der Allgemeinen Unfallversicherung

Abschnitt IT-Planung Ltr.: N.N.Abschnitt IT-EntwicklungLtr.: Korbinian SaxAbschnitt IT-BetriebLtr.: Andreas Magerl

Abschnitt HausverwaltungLtr.: Monika KohlAbschnitt Beschaffung/EmpfangLtr.: Christine Glas

Abschnitt Regress und Vergabe-wesen; Ltr.: Christoph WagnerAbschnitt Rechtsmittel Ltr.: Siegfried Reiter

KUVB Bayer. LUK InsgesamtMitgliedsunternehmen 1 104.467 11.692 116.159Zahl der Versicherten 2 3.941.428 1.501.020 5.442.448

Gemeldete Versicherungsfälle 3 181.803 64.082 245.885

davon in der Allgemeinen Unfallversicherung (AUV) 44.801 14.504 59.305

davon in der Schülerunfallversicherung (SUV) 137.002 49.578 186.580

Neue Unfall-/BK-Renten 261 65 326

Tödliche Unfälle/Todesfälle Berufserkrankter 9 6 15

Ausgaben

Entschädigungs leistungen 144.188.045,86 49.237.698,23 193.425.744,09Präventionskosten 9.894.065,72 3.332.566,03 13.226.631,75

Vermögens- und sonstige Aufwendungen 24.250.932,52 1.507.813,61 25.758.746,13Verwaltungskosten 17.146.329,57 5.804.254,45 22.950.584,02

Verfahrenskosten 381.620,48 50.532,22 432.152,70

Gesamtausgaben 195.860.994,15 59.932.864,54 255.793.858,69

Einnahmen

Umlagen und Beiträge 166.410.462,22 55.514.086,41 221.924.548,63

Einnahmen aus Ersatzansprüchen 8.069.816,83 3.542.881,67 11.612.698,50

Vermögenserträge und sonstige Einnahmen 21.380.715,10 875.896,46 22.256.611,56Gesamteinnahmen 195.860.994,15 59.932.864,54 255.793.858,69

1) Unternehmen/Beitragspflichtige, Haushalte & Unternehmen, die Hilfe leisten sowie Bildungseinrichtungen

2) sog. Versicherungsverhältnisse (Mehrfachversicherung wird nicht berücksichtigt, bspw. als abhängig Beschäftigter, daneben als ehrenamtlich Tätiger und zeitweilig zusätzlich als Blutspender)

3) inkl. Sonstige (Fehlmeldungen, Abgaben), inkl. Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit

Die wichtigsten Zahlen 2018 in Kurzfassung

Personalstand

Beschäftigungsverhältnis Vollzeitkräfte Teilzeitkräfte Insgesamt

Beamte und DO-Angestellte 140 38 178Tarifbeschäftigte 112 68 180Beschäftigte insgesamt 252 106 358hiervon beurlaubt 12 5 17Beschäftigte ohne Beurlaubte 240 101 341Studierende/Auszubildende 41 0 41

Stand: 31.12.2018

Vertreterversammlung KUVBVorsitzende:Kirsten Drenckberg Stv. Vorsitzender: Bernd Kränzle, MdL

Geschäftsbereich I PräventionLtr.: Jochen FinkStv.: Dr. Martin Kantlehner

Abtl. 1 Kommunale und Staat liche Unternehmen Ltr.: Christian Grunwaldt

Abtl. 2 Gesundheitsdienst und Hilfeleis tungs unternehmen Ltr.: Dr. Martin Kantlehner

Abtl. 3 BildungswesenLtr.: Dr. Birgit Wimmer

Abtl. 4 Grundsatzfragen und Zentrale AufgabenLtr.: Thomas Jerosch

Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer DienstLtr.: Boris Reich

Stabsstelle Geschäftsfüh­rung u. SelbstverwaltungMarion Angerer

Interner Datenschutz­beauftragter Ulli Schaffer

Abteilung Interne Revision/ControllingLtr.: Ulli Schaffer

Abteilung Finanzen und VermögenLtr.: André Sternberg

Vorstand KUVBVorsitzender:Wolfgang Köhler Stv. Vorsitzender:Jürgen Feuchtmann

Geschäftsführer Direktor Elmar Lederer

Stv. Geschäftsführer Michael v. Farkas

Geschäftsbereich II Rehabilitation u. EntschädigungLtr.: Marco WetzelStv.: Klaus Hendrik Potthoff

Abtl. 1 Unfall-SachbearbeitungLtr.: Wolfgang Grund

Abtl. 2 Unfall-SachbearbeitungLtr.: Franz Oberleitner

Abtl. 3 Unfall-SachbearbeitungLtr.: Heike Linne

Abtl. 4 Unfall-SachbearbeitungLtr.: Dietmar Schmidt

Abtl. 5 Unfall-SachbearbeitungLtr.: Stefan Jünke

Abtl. 6 Reha-ManagementLtr.: Alexander Wecker

Abtl. 7 BK-Sachbearbeitung Ltr.: Ursula Keim

Abtl. 8 EingangsbearbeitungLtr.: Bernhard Goldhofer

Abtl. 9 Zentrale DiensteSchreibdienst, RegistraturLtr.: Horst Mitgutsch

Referat Kommunikation Eugen Maier, Karin Menges

PersonalabteilungLtr.: Marcus Potthoff

Vertreterversammlung LUKVorsitzender:MDirig Dr. Michael HübschStv. Vorsitzender:Christian Huß

Geschäftsbereich III Recht und ServicesLtr.: Michael v. Farkas

RechtsabteilungLtr.: Rainer Richter

Abteilung Informations­ TechnologieLtr.: Jürgen Renfer

Abteilung Mitglieder und BeiträgeLtr.: Jens Medack

Abteilung Allgemeine VerwaltungLtr.: Michael Kroneck

Vorstand LUKVorsitzender:Norbert FlachStv. Vorsitzender:MD Dr. Alexander Voitl

Organisation – Stand Ma i 2019    

PersonalvertretungVorsitzender: Herbert Bauer-Brauneis

Vertrauensperson der schwerbe­hinderten und gleichgestellen Menschen Helmut Mandlmaier

Jugend­ und Auszubildenden­vertretungVorsitzende: Carolin Böhnisch

Fachkraft für ArbeitssicherheitStefan Janisch

Gleichstellungs­beauftragteNadine Stoltz

I M P R E S S U M

HerausgeberKommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK)Ungererstraße 7180805 MünchenTelefon: 089 36093-0Telefax: 089 36093-1 35

Internetwww.kuvb.dewww.bayerluk.de

[email protected]@bayerluk.de

Verantwortlich für den InhaltDirektor Elmar Lederer

RedaktionStv. Direktor Michael von FarkasEugen Maier

FotosKUVB, Fotolia

Gestaltung und DruckUniversal Medien GmbH81379 München

Page 56: Jahresbericht 2018 - KUVB€¦ · Zahl der Versicherten 2 3.941.428 1.501.020 5.442.448 Gemeldete Versicherungsfälle 3 181.803 64.082 245.885 davon in der Allgemeinen Unfallversicherung

Jahresbericht

2018

Kommunale Unfallversicherung BayernBayerische Landesunfallkasse

Körperschaften des öffentlichen RechtsUngererstraße 7180805 München • www.kuvb.de• www.bayerluk.de

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