Jahresbericht - LWLin den Jahresbericht für 2012 Vorwort 8 bedarf eine Alternative zur...

152
www.lwl.org LWL-Integrationsamt Westfalen Jahresbericht Daten, Fakten und Beispiele zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

Transcript of Jahresbericht - LWLin den Jahresbericht für 2012 Vorwort 8 bedarf eine Alternative zur...

  • www.lwl.org

    LWL-Integrationsamt Westfalen

    J ah re sbe r i ch t

    Daten, Fakten und Beispiele zur Teilhabe

    schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

  • Jahresbericht 2012

  • 2

    ImpressumBericht über die Durchführung des Schwerbehindertenrechts im Jahr 2012Schriftenreihe des LWL-Integrationsamts Westfalen „Für schwerbehinderte Menschen“Stand: Juli 2013

    Redaktion:Susanne Wesselbaum-Ukas, LWL-Integrationsamt Westfalen

    Herausgeber:LWL-Integrationsamt WestfalenVon-Vincke-Straße 23 – 2548143 MünsterTelefon: 0251 591-3740Telefax: 0251 591-6566E-Mail: [email protected]

    Herstellung:Landwirtschaftsverlag GmbH, Hülsebrockstraße 2–8, 48165 Münster© 2013 – LWL-Integrationsamt Westfalen

    Unser Beitrag zum Schutz der Wälder:Diese Broschüre des LWL-Integrationsamts Westfalen ist auf FSC-zertifiziertem Papier gedruckt. Das für die Zellstoff- und Papierherstellung verwendete Holz stammt aus kontrollierten und besonders gut bewirtschafteten Wäldern.

  • 3

    Vorwort und Einführung in den Jahresbericht für 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

    Die wichtigsten Daten im Stenogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

    Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe

    Erträge und Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe in 2012 und Ausblick auf das Jahr 2013 . . . . . . . 12

    1. Leistungen an Arbeitgeber (ohne Integrationsprojekte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

    2. Leistungen an schwerbehinderte Menschen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

    3. Prozentualer Anteil der Altersgruppen bei den Mittelvergaben durch das LWL-Integrationsamt Westfalen (ohne Integrationsprojekte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

    4. Förderungen von Integrationsprojekten durch das LWL-Integrationsamt Westfalen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

    5. Übrige Leistungen des LWL-Integrationsamts Westfalen in Euro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

    Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen

    1. Der Personenkreis der schwerbehinderten Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

    2. Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

    3. Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Jahr 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

    Aus der Praxis des LWL-Integrationsamts WestfalenFachdienst für Integrationsbegleitung

    1. Berufl iche Unterstützung von Menschen, die besonders betroffen sind, zum Beispiel durch eine psychische oder neurologische Behinderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

    2. Bereich Übergang Psychiatrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

    3. Job-Coaching – Praktische Anregungen mit großer Wirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32■ Praxisfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

    4. Berufsbegleitung in der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a III SGB IXsowie durch die Integrationsfachdienste. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

    ■ Praxisfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

    Integrationsfachdienste

    Integrationsfachdienste (IFD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

    Ingenieurfachdienst

    1. Ingenieurfachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

    2. Im Jahr 2012 erbrachte Dienstleistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45■ Praxisfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

    3. Zusammenarbeit mit den Kammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48■ Praxisfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

    Inhalt

  • 4

    Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderungen

    1. Gewandelte Beratungsstruktur für Menschen mit Sehbehinderungen im Arbeitsleben . . . . . . . . . . . . . . . . 52■ Interview. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

    2. Beratungszentrum Menschen mit Sehbehinderung im Erwerbsleben beim LWL-Berufsbildungswerk in Soest im Auftrag des LWL-Integrationsamts Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

    ■ Praxisfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

    Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderungen

    1. Technik, Kommunikation und personelle Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

    2. Integrationsfachdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

    3. Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

    4. Gebärdensprachdolmetscher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

    5. Schriftdolmetscher und Mitschreibkräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65■ Interview . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66■ Praxisfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

    Fachdienst für psychosoziale und Suchtprävention

    Fachdienst für psychosoziale und Suchtprävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

    1. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73■ Praxisfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74

    2. Arbeitsassistenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75■ Praxisfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

    Besonderer Kündigungsschutz

    1. Besonderer Kündigungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

    2. Prävention statt Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83■ Praxisfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

    Widerspruchs- und Klageverfahren

    Widerspruchs- und Klageverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

    Die Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein

    Die Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

  • 5

    Inhalt

    Information, Seminare und Öffentlichkeitsarbeit

    Mehr Wissen und Kompetenzen mit den Bildungs- und Informationsangeboten des LWL-Integrationsamts Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

    Programme zur berufl ichen Integration schwerbehinderter Menschen

    1. LWL-Budget für Arbeit – Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

    2. Sonderprogramm „aktion5" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97■ Praxisfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

    3. Schule trifft Arbeitswelt (STAR). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102■ Praxisfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103

    4. Mit „Übergang plus 2“ aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105

    Förderung der Integrationsprojekte

    Förderung von Integrationsunternehmen, -betrieben und -abteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107■ Unternehmensporträt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110

    Anhang

    Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113–145

  • 6

  • 7

    Bereits im Vorwort des Jahresberichts des LWL-Inte-grationsamts Westfalen für 2011 hatten wir auf die Bedeutung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) für die in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Leitgedanke der UN-BRK ist die Inklusion von Menschen mit Behinde-rungen in allen Lebensbereichen. Deshalb ist Inklusion auch ein Thema für den LWL in allen seinen Aufga-benbereichen. Dem stellt sich der LWL, indem er ei-nen Aktionsplan Inklusion erarbeitet.

    Inklusion prägt selbstverständlich insbesondere die Aufgaben und die Aufgabenwahrnehmung im LWL-Sozialdezernat. Die Arbeit des LWL-Integrationsamts Westfalen muss sich deshalb an den Zielen und Vor-gaben der UN-BRK messen lassen. Maßstab ist hier die Umsetzung des Artikels 27 der UN-BRK, der das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit anerkennt und fordert, dass auch die behinder-ten Menschen die Möglichkeit erhalten, ihren Lebens-unterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinde-rungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsum-feld frei gewählt oder angenommen wird. Gemeint ist damit der allgemeine Arbeitsmarkt und die sozialver-sicherungspflichtige Beschäftigung, mit der man sei-nen Lebensunterhalt bestreiten kann. Das deutsche Pendant zu Artikel 27 UN-BRK ist – schon lange vor Inkrafttreten dieser UN-Konvention – das Schwerbe-hindertenrecht. Ein wesentlicher Akteur bei der Um-setzung des Schwerbehindertenrechts sind die Integ-rationsämter. Inklusion von Menschen mit Behinde-rungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – wie das LWL-Integrationsamt Westfalen diese Maxime in sei-nem täglichen Tun umsetzt, dies soll Ihnen der Jahres-bericht für 2012 zeigen. Aufgrund der positiven Reso-nanz, die die Darstellung von konkreten, realen Bei-spielsfällen in den einzelnen Teilen des Jahresberichts für 2011 gefunden hat, wird auch der Bericht für 2012 den Versuch unternehmen, die vielfältige, facet-

    tenreiche und vor allem personenzentrierte Beglei-tung von schwerbehinderten Menschen und ihren Ar-beitgeberinnen und Arbeitgebern durch das LWL-In-tegrationsamt und seine Kooperationspartner mit Beispielsfällen zu veranschaulichen.

    Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu mehr Inklu-sion für Menschen mit Behinderungen auf dem allge-meinen Arbeitsmarkt war 2012 der Beschluss des So-zialausschusses des LWL, die bisher schon bestehen-den verschiedenen Programme und Maßnahmen des LWL, insbesondere des LWL-Integrationsamts, zur Ein-gliederung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zum „Budget für Ar-beit“ zusammenzufassen. Dabei handelt es sich um eine Geldleistung, mit der Menschen mit Behinderun-gen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behin-derte Menschen (WfbM) beschäftigt sind oder im An-schluss an das Eingangsverfahren und den Berufsbil-dungsbereich Anspruch auf Aufnahme in den Arbeitsbereich einer Werkstatt hätten, der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Statt aus Mitteln der Eingliederungshilfe die Beschäf-tigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu finanzieren, nutzt der LWL seine finanziellen Ressour-cen, derzeit ganz überwiegend die Mittel der Aus-gleichsabgabe des Integrationsamts, um Beschäfti-gung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu generie-ren. Dies gilt nicht nur für Menschen, die aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen, sondern auch für diejenigen Menschen, de-nen schon vor Eintritt in eine WfbM eine Alternative auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten wer-den kann. Bestandteil des Budgets für Arbeit des LWL sind unter anderen die Förderprogramme aktion5 und Übergang plus 2 des LWL-Integrationsamts sowie im Bereich Übergang Schule – Beruf das inzwischen lan-desweit angebotene Projekt STAR, mit dem durch eine vertiefte Berufsorientierung in den Abgangsklas-sen bereits in der Schule damit begonnen werden soll, jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förder-

    Vorwort und Einführung in den Jahresbericht für 2012

    Vorwort

  • 8

    bedarf eine Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM aufzuzeigen.

    Inklusion und das Budget für Arbeit des LWL brau-chen aber nicht nur eine finanzielle Ausstattung. Ge-nauso wichtig sind die strukturellen Rahmenbedin-gungen für die Beschäftigung von Menschen mit Be-hinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die darin eingebundenen Akteure. Deshalb kommt der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL-Integrationsamts in der Sachbearbeitung, aber ebenso in den Fachdiensten eine maßgebliche Be-deutung zu. Dasselbe gilt für die Integrationsfach-dienste (IFD), die als Netzwerker vor Ort eine unver-zichtbare Funktion sowohl in der Unterstützung der Arbeitgeber wie derjenigen der behinderten Men-schen haben (Näheres zu den IFD können Sie auf den Seiten 39 bis 42 lesen). Zu den wesentlichen Strukturen für eine gelungene Inklusion auf dem all-gemeinen Arbeitsmarkt gehören auch die Integrati-onsprojekte. Dort arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen Hand in Hand: Dies ist die Grundidee der Integrationsunternehmen, die mindestens 25 und höchstens 50 Prozent schwerbehinderte Be-schäftigte haben sollen. Sie sind ein Musterbeispiel für erfolgreiche und gelebte soziale Marktwirtschaft. Westfalen-Lippe ist bundesweit eine der führenden Regionen, was die Zahl und die Förderung der Integ-rationsprojekte anbelangt. Interessante Ausführun-gen und Beispiele dazu finden Sie auf den Seiten 107 bis 112. Die enge und vertrauensvolle Zusam-menarbeit zwischen den Integrationsprojekten ei-nerseits und dem LWL-Integrationsamt andererseits wird auch versinnbildlicht durch die bundesweit ein-malige LWL-Messe der Integrationsunternehmen. Sie fand 2012 mit großem Erfolg zum zweiten Mal statt – lesen Sie dazu Näheres auf den Seiten 92 bis 93. Wichtige Kooperationspartner des LWL-Integra-tionsamts Westfalen sind daneben auch die Fach-kräfte für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den Handwerkskammern sowie in den Industrie- und Handelskammern in Westfalen-Lippe, deren Arbeit vom LWL-Integrationsamt finanziert wird. Auch zu ihrer Tätigkeit finden Sie Informatio-nen in diesem Jahresbericht, und zwar auf den Sei-ten 48 bis 51. Besonders wichtige Kooperationspart-ner für die Inklusion von Menschen mit Behinderun-

    gen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind schließlich die westfälisch-lippischen Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf bei den Kreisen, gro-ßen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städ-ten, die den Arbeitgebern und ihren schwerbehin-derten Beschäftigten vor Ort mit Rat und Tat zur Sei-te stehen.

    Dass Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Westfalen-Lippe nicht nur hehre Absicht bleibt, sondern in die Realität umgesetzt wird, dies zeigt das Datenmaterial im Jah-resbericht des LWL-Integrationsamts Westfalen für 2012 in den verschiedenen Leistungsbereichen, ins-besondere der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Beschäftigte auf. Aus dem um-fangreichen Datenmaterial sind drei Zahlen aus unse-rer Sicht besonders hervorzuheben: ■ Durch die Unterstützung des LWL-Integrationsamts

    Westfalen und insbesondere auch der IFD ist es 2012 insgesamt 102 wesentlich behinderten Men-schen gelungen, aus der WfbM auf den allgemei-nen Arbeitsmarkt zu wechseln, um dort in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

    ■ Mithilfe der maßgeschneiderten Beratung und Un-terstützung des LWL-Integrationsamts Westfalen konnten insgesamt 189 neue Arbeitsplätze in Inte-grationsprojekten geschaffen werden.

    ■ Maßstab dafür, ob ein Integrationsamt dem Auf-trag der Inklusion aus der UN-BRK nachkommt, ist sicherlich auch, wohin die ihm zur Verfügung ste-henden Mittel der Ausgleichsabgabe, die von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern des allgemei-nen Arbeitsmarkts gezahlt werden, fließen. Hier gehört das LWL-Integrationsamt Westfalen bun-desweit zu den „Spitzenreitern“, verwendet es doch 90 Prozent der 2012 verwendeten Mittel der Ausgleichsabgabe für Förderungen auf dem allge-meinen Arbeitsmarkt und nur noch 3,9 Prozent für die investive Förderung von Arbeitsplätzen in WfbM.

    Inklusion im Sinne des Artikels 27 der UN-BRK heißt aber nicht nur, Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. Genauso wichtig für die Inklusion ist die dauerhafte Sicherung

  • 9

    Erträge und Verwendung der AusgleichsabgabeVorwort

    ihrer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeits-markt. Dieser Aufgabe stellen sich das LWL-Integrati-onsamt Westfalen und die örtlichen Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf in Kooperation mit den IFD zum Beispiel durch Maßnahmen zur behinde-rungsgerechten Arbeitsorganisation und -gestaltung sowie die Unterstützung der Arbeitgeber im Rahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungs-managements für schwerbehinderte Beschäftigte.

    Neben der einzelfallbezogenen Begleitung der Betrie-be und Dienststellen geben die Seminare des LWL-In-tegrationsamts den Arbeitgeberinnen und Arbeitge-bern, den betrieblichen Interessenvertretungen, ins-besondere den Schwerbehindertenvertretungen und weiteren Akteuren wie Betriebsärzten und Fachkräf-ten für Arbeitssicherheit wesentliche Impulse zur in-nerbetrieblichen Hilfe zur Selbsthilfe. Insgesamt 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Betrie-ben und Dienststellen in Westfalen-Lippe nahmen zum Beispiel das Seminarangebot des LWL-Integrati-onsamts zu Prävention und Betrieblichem Eingliede-rungsmanagement 2012 in Anspruch. Bundesweit nachgefragt sind die gemeinsam von den Integrati-onsämtern des Landschaftsverbands Rheinland und des LWL erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

    Zur Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse schwer-behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeits-markt gehört auch der Sonderkündigungsschutz. 2012 hat das LWL-Integrationsamt Westfalen dabei

    über insgesamt 2.889 Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Beschäftigten entschieden. In 43,6 Prozent der stritti-gen Fälle konnte im Rahmen der Kündigungsschutz-verfahren der Arbeitsplatz erhalten werden. Gegen-über 2011 hat sich diese Quote damit um rund 10 Pro-zent verschlechtert. Ursache hierfür ist aber nicht eine andere Entscheidungspraxis des LWL-Integrationsamts Westfalen, sondern insbesondere die Insolvenz der Fir-ma Schlecker, die in rund 180 in Westfalen-Lippe bear-beiteten Kündigungsschutzverfahren zum Verlust des Arbeitsplatzes führte, weil durch die letztlich erfolgte komplette Schließung aller Filialen der Firma Schlecker keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten mehr vor-handen waren. Wir sind sicher, dass die Quote der er-haltenen Arbeitsplätze bei streitigen Verfahren im Sonderkündigungsschutz im Jahr 2013 wieder die üb-liche Marge (= um die 50 Prozent) erreichen wird.

    Es heißt zu Recht, dass Inklusion in den Köpfen begin-ne. Man darf aber nicht nur Gutes wollen, man muss es auch tun. Dafür stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim LWL-Integrationsamt Westfalen und bei unseren Kooperationspartnern. Ihre im Sinne der Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgreiche Arbeit doku-mentiert dieser Jahresbericht für 2012. Dieser Bericht belegt damit auch ihr besonderes Engagement. Dafür möchten wir den Sachbearbeiterinnen und Sachbear-beitern und den Fachkräften in den verschiedenen Fachdiensten des LWL-Integrationsamts herzlich dan-ken.

    Dr. Wolfgang Kirsch LWL-Direktor

    Matthias Münning LWL-Sozialdezernent

  • 10

    Die wichtigsten Daten im Stenogramm

    In Westfalen-Lippe

    ■ leben rund 819.900 anerkannt schwer behinderte Menschen (davon mehr als die Hälfte älter als 64 Jahre),

    ■ stehen rund 90.000 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben auf dem all gemeinen Arbeitsmarkt,

    ■ waren am Jahresende 2012 rund 21.300 schwerbehinderte Menschen arbeitslos.

    Gemeinsam mit den örtlichen Trägern des Schwerbehindertenrechts hat das LWL-Integrationsamt Westfalen 2012 aus Mitteln der Ausgleichsabgabe unter anderem

    ■ 325 neue Arbeits- und Ausbildungsplätze gefördert beziehungsweise behinderungsgerecht gestaltet.

    ■ 2.670 vorhandene Arbeits- und Ausbildungsplätze mit notwendigen technischen Arbeitshilfen ausgestattet.

    ■ in 2.414 Fällen Arbeitgebern außergewöhnliche Belastungen durch die Beschäftigung von schwer -behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgegolten.

    ■ 1.383 schwerbehinderten Menschen persönliche Hilfen (zum Beispiel für eine am Arbeitsplatz erforder-liche Arbeitsassistenz, für die berufl iche Fortbildung oder für unterstützte Beschäftigung) geleistet.

    Das LWL-Integrationsamt Westfalen hat im Jahr 2012 insgesamt rund

    ■ 59,9 Millionen Euro Ausgleichsabgabe und Drittmittel eingenommen (davon 39,2 Millionen Euro Zahlun-gen der hiesigen Arbeitgeber, 10,4 Millionen Euro im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen den Inte grationsämtern und 10,3 Millionen Euro durch Zinsen, Darlehensrückfl üsse, Kostenbeiträge, Drittmittel und andere). 7,9 Millionen Euro mussten davon an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeführt werden, sodass 52 Millionen Euro zur Verfügung standen.

    ■ 49,8 Millionen Euro (100 Prozent) ausgegeben, davon wurden insgesamt rund 25,7 Millionen Euro (51,6 Prozent) Ausgleichsabgabe für die individuelle berufl iche Integration schwer behinderter Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (davon Sonder programm aktion5 3,6 Millionen Euro) verwendet.

    ■ 10,7 Millionen Euro (21,5 Prozent) an Integrationsfachdienste, die im Auftrag des LWL-Integrationsamts Westfalen und von Rehaträgern Dienstleis tungen zur berufl ichen Integration erbringen, ausgezahlt.

    ■ 9,8 Millionen Euro (19,7 Prozent) Ausgleichsabgabe für die individuelle berufl iche Integration schwer behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Integrationsprojekten verausgabt.

    ■ 1,7 Millionen Euro (3,4 Prozent) aus den Sonderprogrammen Übergang plus, STAR, STARTKLAR PLUS, Integration Unternehmen und Initiative Inklusion verausgabt.

    ■ 1,9 Millionen Euro (3,8 Prozent) Ausgleichsabgabe zur institutionellen Förderung (insbesondere von Werkstätten für behinderte Menschen) verwendet.

    ■ 2,2 Millionen Euro nicht verausgabt. Diese Mittel erhöhen den Bestand an liquiden Mitteln.

  • 11

    Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe

    Bei der Mittelvergabe

    ■ für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, für Arbeitsassis tenz und für die Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen hat die Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen mit Anteilen von 31,7 Pro-zent, 36,2 Prozent und 37,0 Prozent jeweils den Spitzenplatz.

    ■ für die Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und für die berufl iche Fortbildung hat die Alters-gruppe der 50- bis 59-Jährigen mit Anteilen von 37,7 Prozent und 34,5 Prozent den ersten Rang.

    Als Fachdienste des LWL-Integrationsamts Westfalen stehen zur Verfügung:

    ■ der Fachdienst für Integrationsbegleitung

    ■ der Ingenieurfachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung

    ■ der Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderungen

    ■ der Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderungen

    ■ der Fachdienst für betriebliche, psychosoziale und Suchtprävention (in Kooperation mit dem LWL-Rehabilitationszentrum Ostwestfalen, Bernhard-Salzmann- Klinik)

    Das LWL-Integrationsamt Westfalen hat 2012

    ■ über 2.889 Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Arbeit-nehmern entschieden.

    ■ in 43,6 Prozent der streitigen Kündigungsverfahren überwiegend durch Beratung, Einsatz der Fachdienste und fi nanzielle Förderung den Arbeitsplatz der behinderten Menschen erhalten können.

    ■ 5.804 Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte, Personalverantwortliche, Beauftragte des Arbeitgebers und sonstige Personen in 324 ein- und mehrtägigen Seminaren und Informationsveran-staltungen sowohl allein als auch gemeinsam mit anderen Trägern geschult.

    ■ die zweite LWL-Messe der Integrationsunternehmen im Messe und Congress Centrum der Halle Münster-land erfolgreich veranstaltet.

    ■ mit breitem Publikumsinteresse seine Aufgaben auf der internationalen Fachmesse REHACARE in Düssel-dorf dargestellt und zu Fragen rund um das Thema „Erhalt der Beschäf tigungsfähigkeit (schwer)behinder-ter Menschen“ und dabei insbesondere über die „Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen“ beraten“.

    ■ für 7.932 schwerbehinderte Menschen persönliche Unterstützung durch Integrationsfachdienste gefördert.

    ■ 1.188 schwerbehinderte Beschäftigte in Integrationsprojekten gefördert.

  • 12

    Die ErträgeDie Erträge 2012 entsprechen mehr oder weniger den Daten des Jahres 2011. Der leichte Anstieg der zur Verfügung stehenden Mittel um 2 Millionen Euro re-sultiert nicht aus der Ausgleichsabgabe, sondern aus höheren Drittmitteln. Aufgrund der Beteiligung des LWL-Integrationsamts Westfalen an der Initiative In-klusion des Bundes – 2012 insbesondere im Hand-lungsfeld 1 = Berufsorientierung der Initiative Inklusi-on – flossen rund 4,3 Millionen Euro, finanziert aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe des Bundesaus-gleichsfonds beim BMAS, nach Westfalen-Lippe. Das macht ein Plus bei den Drittmitteln gegenüber 2011 von rund 2,7 Millionen Euro.

    Die Verwendung der Mittel der Ausgleichs-abgabeAuch 2012 macht die Verwendung der Mittel der von den Arbeitgebern aufgebrachten Ausgleichsabgabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen die behin-dertenpolitische Schwerpunktsetzung beim LWL deutlich: Die aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt stammenden Gelder sowie die Drittmittel werden vom Integrationsamt – zusammen mit den örtlichen Trägern des Schwerbehindertenrechts bei den Krei-sen, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten – weitestgehend wieder in die Generierung und Sicherung von sozialversicherungspflichtigen, ta-riflich beziehungsweise ortsüblich entlohnten Be-schäftigungsverhältnissen auf eben diesem Arbeits-markt investiert.

    90 Prozent der vom LWL-Integrationsamt 2012 verausgabten Ausgleichsabgabe ist für die berufl iche Inklusion schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeits-markt in Westfalen-Lippe verwendet worden – ein beachtlicher Wert, auch im bundeswei-ten Vergleich.

    Im Einzelnen heißt das*: ■ Die Leistungen an Arbeitgeber des allgemeinen Ar-

    beitsmarkts (ohne Integrationsprojekte) betrugen rund 15,34 Millionen Euro (30,7 Prozent).

    ■ Integrationsprojekte als besondere Beschäftigungs-form des allgemeinen Arbeitsmarkts erhielten vom LWL rund 9,82 Millionen Euro (19,7 Prozent).

    ■ Für Arbeitsmarktprogramme zugunsten schwerbe-hinderter Menschen wurden rund 5,2 Millionen Euro aufgewendet (10,4 Prozent).

    ■ Die Leistungen an schwerbehinderte Beschäftigte persönlich beliefen sich auf rund 4 Millionen Euro (8 Prozent).

    ■ Mit rund 10,72 Millionen Euro (21,5 Prozent) wur-den die Integrationsfachdienste (IFD) finanziert.

    Mit nur noch 1,9 Millionen Euro (3,8 Prozent) förderte das LWL-Integrationsamt investiv Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) –

    * Die Prozent-Angaben beziehen sich auf die Gesamtausgaben des LWL-Integrationsamts in 2012 in Höhe von circa 49,84 Millionen Euro.

    Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe

    Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt die Richtung vor – auch schwer-

    behinderte Menschen sollen die Chance erhalten, durch sozialversicherungspflichtige

    Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

    Das LWL-Integrationsamt Westfalen unterstützt sie und ihre Arbeitgeber dabei nicht nur

    durch behinderungsspezifische Beratung und Begleitung, sondern auch finanziell mit seinen

    Mitteln der Ausgleichsabgabe.

  • 13

    Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe

    auch dies ist Ausdruck der eindeutigen Schwerpunkt-setzung des LWL bei der Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe.

    Ausgabenzuwächse sind bei den die Arbeitgeber wie die schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Ar-

    beitnehmer bei der Begründung und Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen unterstützenden IFD so-wie bei den Integrationsprojekten zu verzeichnen – mithin bei zwei wesentlichen Säulen der Beschäfti-gung schwerbehinderter Menschen auf dem allge-meinen Arbeitsmarkt.

    Dem LWL-Integrationsamt Westfalen zur Verfügung stehende Mittel in Millionen Euro*

    Erträge 2011 2012

    Zahlungen der Arbeitgeber in Westfalen-Lippe 41,4 39,2

    abzüglich Abführung an den Ausgleichsfonds 7,5 7,9

    Netto-Aufkommen 33,9 31,3

    Zuweisung aus dem Finanzausgleich 9,3 10,4

    Zinsen, Darlehenstilgung, Erstattung von Arbeitgebern 5,3 4,4

    Sonstige Erträge (u.a. Rückforderungen, Kostenbeiträge) 1,5 1,6*

    Drittmittel Initiative Inklusion 0,0 4,3

    Insgesamt 50,0 52,0

    * Nach der gesetzlichen Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) werden die Beträge aus der Ergebnis- und Finanz-rechnung des LWL übernommen.

    Mittelvergaben des LWL-Integrationsamts Westfalen und der örtlichen Träger in Euro (einschließlich Drittmittel)

    Leistungsart 2011 2012

    Leistungen an Arbeitgeber 15.713.162 15.339.096

    Leistungen an Integrationsprojekte 8.298.281 9.823.512

    Leistungen an schwerbehinderte Menschen 4.071.955 4.009.147

    Übrige Leistungen 20.110.556* 20.666.585*

    Insgesamt 48.193.954 49.838.340

    davon

    LWL-Integrationsamt 42.137.884 43.528.244

    örtliche Träger 6.056.070 6.310.096

    * weitere Aufschlüsselung siehe Seite 19

    Erträge und Aufwendungen 2012 im Saldo in Millionen Euro

    Erträge 52,0*

    Aufwendungen 49,8

    Saldo + 2,2

    Bestand an liquiden Mitteln am 31.12.2012 83,5**

    * davon rund 2,9 Millionen Euro Erträge aus Darlehenstilgung ** davon rund 38,3 Millionen Euro gebundene Mittel und 4,3 Millionen Euro „Drittmittel Initiative Inklusion“

  • 14

    Bei der Finanzierung der IFD und der Förderung der Integrationsprojekte handelt es sich um Investitionen in Strukturen zur Arbeitsmarktinklusion schwerbehin-derter Menschen. Rechnet man die Zahlungen laufen-der Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Abgel-tung außergewöhnlicher Belastungen bei der Be-schäftigung beruflich besonders betroffener schwerbehinderter Menschen (2012 rund 5,8 Millio-nen Euro = 1,6 Prozent) und die Kostenübernahme für die Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen (rund 1,6 Millionen Euro = 3,2 Prozent in 2012) als in aller Regel langfristig zu erbringende Leistungen hin-zu, kommt man auf eine Quote von nahezu 56 Pro-zent der Gesamtausgaben, die haushaltsrelevante strukturelle „Vorbindungen“ für kommende Haus-haltsjahre des LWL-Integrationsamts darstellen. Und diese Quote wird steigen – siehe nur die Ausgaben für Integrationsprojekte: Das LWL-Integrationsamt hat sich vorgenommen, auch unter Nutzung der Investiti-onsfördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen („Landesprogramm Integration unternehmen!“), in den nächsten Jahren wie schon zuletzt pro Jahr circa 150 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Men-schen aus den Zielgruppen des § 132 SGB IX, insbe-sondere auch für erheblich behinderte Menschen, die aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, zu fördern. Das bedeutet zugleich: 150 neue Arbeitsplätze in Integrationsprojekten brin-gen danach Nachteilsausgleiche zur Beschäftigungssi-cherung von rund 1 Million Euro Jahr für Jahr mit sich.

    AusblickBei den Erträgen aus der Ausgleichsabgabe rechnet das LWL-Integrationsamt Westfalen in 2013 mit ei-nem nicht unwesentlichen Anstieg der Zahlungen westfälisch-lippischer Arbeitgeber für das in 2013 fällig werdende Erhebungsjahr 2012. Aufgrund der Dynamisierungsklausel in § 77 Abs. 3 SGB IX haben sich die gestaffelten Zahlbeträge für unbesetzte Pflichtplätze ab dem 01.01.2012 auf 115 Euro (vorher 105 Euro), 200 Euro (zuvor 180 Euro) und 290 Euro (bisher 260 Euro) erhöht. Zum Zeitpunkt des Redakti-onsschlusses dieses Jahresberichts hatten sich die Zahlungen der Arbeitgeber aus Westfalen-Lippe gegenüber dem Vorjahr um gut 8 Prozent erhöht. Angesichts ansonsten relativ stabiler Daten bei den Beschäftigungspflichtplätzen, der Ist-Beschäftigungs-

    quote in den hiesigen Betrieben und Dienststellen so-wie bei der Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Westfalen-Lippe wird dieser Anstieg ganz wesentlich auf die oben genannten höheren Zahlbeträge pro unbesetztem Pflichtplatz zurückzu-führen sein. Was davon letztlich in der „Kasse des LWL-Integrationsamts“ ankommt, entscheidet aller-dings maßgeblich der jährlich erfolgende bundeswei-te Finanzausgleich zwischen den Integrationsämtern (vgl. § 77 Abs. 6 Sätze 2 und 3 SGB IX).

    Wie oben dargelegt, werden die „strukturel-len Haushalts-Vorbindungen“, das heißt die laufenden Leistungen an Arbeitgeber, die Finanzierung der IFD und die Förderung der Integrationsprojekte in den nächsten Jahren anwachsen.

    Insgesamt geht die mittelfristige Haushaltsplanung des LWL-Integrationsamts von zunehmenden Defizi-ten aus. Schon 2012 konnte nur deshalb ein – gerin-ger – Betrag der Rücklage zugeführt werden, weil Drittmittel des Bundes (Initiative Inklusion) zwar be-reits vereinnahmt, aber bis zum 31.12.2012 noch nicht verausgabt worden waren. Bei der Ausgleichs-abgabe selbst gab es 2012 bereits „leicht rote Zah-len“.

    Dies lenkt den Blick auf die Rücklage. Bezogen auf die Ausgleichsabgabe beträgt diese 79,2 Millionen Euro. Durch Bewilligungsbescheide und unbefristete zah-lungsrelevante Verträge (vor allem mit den IFD) sind dadurch aber schon 38,3 Millionen Euro fest gebun-den. Außerdem sind neue Strukturförderungsaufga-ben des LWL aus Mitteln der Ausgleichsabgabe denk-bar – so insbesondere bei der vertieften Berufsorien-tierung (schwer)behinderter Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der Unterstützung ihres Übergangs von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies wird derzeit und noch bis Ende 2013 zu ganz erheblichen Teilen in NRW aus den Bundesmitteln der Initiative Inklusion finanziert, danach aber eine Kofinanzierung in Ergän-zung der Mittel der Bundesagentur für Ar-beit (§ 48 SGB III: bis zu 50 Prozent) erfordern.

  • 15

    Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe

    Angesichts dieses Finanzausblicks und der oben dar-gelegten, schon jetzt deutlich über 50 Prozent liegen-den und langsam, aber stetig wachsenden strukturel-len Vorbindungen der verfügbaren Haushaltsmittel aus der Ausgleichsabgabe in den nächsten Jahren re-lativiert sich die auf den ersten Blick „üppige“ Rückla-ge des LWL-Integrationsamts ganz erheblich.

    Wenn das LWL-Integrationsamt Westfalen weiterhin ein verlässlicher Partner der Arbeitgeber, der schwerbehinderten Menschen, der Integrationsprojekte und der IFD in Westfalen-Lippe bleiben will, brauchen wir die Mittel aus der Rücklage in den nächsten Jahren.

    Aus der Sicht des LWL-Integrationsamts sind daher Überlegungen interessant, im Zusammenhang mit der Schaffung eines neuen Bundesleistungsgesetzes für behinderte Menschen und dem darin angedach-ten Bundesteilhabegeld auch einen vom Bund finan-zierten dauerhaften Lohnkostenzuschuss für behin-derte Menschen einzuführen, die ohne diese Leistung an Arbeitgeber in eine WfbM aufgenommen werden müssten, statt sozialversicherungspflichtig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt zu werden. 2014 werden wir dazu vermutlich Näheres wissen.

    Ansprechperson im LWL-Integrationsamt Westfalen

    Ulrich AdlhochTelefon: 0251 591-229E-Mail: [email protected]

  • 16

    1. Leistungen an Arbeitgeber (ohne Integrationsprojekte)

    Verwendungszweck 2011 2012

    Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen

    Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    3.031.642357

    52

    2.588.078325

    73

    Behinderungsgerechte Einrichtung und Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    2.781.470407132

    2.173.952389147

    Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    5.348.6011.396

    490

    5.799.7811.226

    414

    Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    34.37514

    2

    20.29916

    3

    Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungs-managements· Ausgaben in Euro· Anzahl der prämierten Arbeitgeber

    40.0004

    45.0003

    Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen insgesamt

    · Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    11.236.0882.174

    676

    10.627.1101.956

    637

    Mittelvergabe durch die örtlichen Träger

    Technische Arbeitshilfen· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    4.477.0742.406

    956

    4.711.9862.281

    938

    Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen und die örtlichen Träger insgesamt

    · Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    15.713.1624.5801.632

    15.339.0964.2371.575

  • 17

    Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe

    2. Leistungen an schwerbehinderte Menschen

    Verwendungszweck 2011 2012

    Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen

    Leistungen zur Arbeitsassistenz· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    1.746.696237112

    1.582.716248120

    Leistungen zur Erhaltung und Erweiterung berufl icher Kenntnisse und Fertigkeiten· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    729.314330

    79

    794.397433

    98

    Hilfen in besonderen Lebenslagen· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    8.8201–

    –––

    Unterstützte Beschäftigung· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    8.1295–

    33.9242010

    Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen insgesamt

    · Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    2.492.959573191

    2.411.037701228

    Mittelvergabe durch die örtlichen Träger

    Technische Arbeitshilfen· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    775.596459215

    858.859504201

    Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    423.6958644

    545.2119241

    Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    247.4284513

    113.35628

    9

    Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    108.11418

    7

    37.61023

    9

  • 18

    Verwendungszweck 2011 2012

    Mittelvergabe durch die örtlichen Träger

    Hilfen in besonderen Lebenslagen· Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    24.1633415

    43.0743512

    Mittelvergabe durch die örtlichen Träger insgesamt

    · Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    1.578.996642294

    1.598.110682272

    Mittelvergabe durch das LWL-Integrationsamt Westfalen und die örtlichen Träger insgesamt

    · Ausgaben in Euro· Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    4.071.9551.215

    485

    4.009.1471.383

    500

    3. Prozentualer Anteil der Altersgruppen bei den Mittelvergaben durch das LWL-Integrationsamt Westfalen* (ohne Integrationsprojekte)

    Schaffung von Arbeits- und Ausbildungs-

    plätzenAnteil in Prozent

    Einrichtung von Arbeits-

    plätzenAnteil in Prozent

    Außer-gewöhnliche Belas tungen

    Anteil in Prozent

    Berufl iche Fortbildung

    Anteil in Prozent

    Arbeits -assis tenzAnteil in Prozent

    ALTERSGRUPPE

    unter 18 Jahre 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

    18 – 29 Jahre 25,2 8,3 6,6 16,0 18,4

    30 – 39 Jahre 17,2 14,7 17,1 17,6 17,8

    40 – 49 Jahre 31,7 32,9 37,0 29,4 36,2

    50 – 59 Jahre 23,0 37,7 33,2 34,5 22,1

    60 Jahre und älter 2,9 6,4 6,1 2,5 5,5

    * Datengrundlage: 2.915 ausgewertete Leistungsfälle (OASIS)

    Fortsetzung Tabelle Leistungen an schwerbehinderte Menschen

  • 19

    Erträge und Verwendung der Ausgleichsabgabe

    5. Übrige Leistungen des LWL-Integrationsamts Westfalen in Euro

    Verwendungszweck 2011 2012

    Psychosoziale Betreuung/Leistungen an Integrationsfachdienste 9.047.375 10.724.529

    Institutionelle Förderung (insbesondere Werkstätten für behinderte Menschen)

    3.450.655 1.915.940

    Sonderprogramme „aktion5“, „Übergang plus“/„Übergang plus 2“, „STAR“ und „STARTKLAR PLUS“

    5.328.488 5.190.472

    Sonderprogramm „Integration Unternehmen“ 597.984 559.909

    Sonderprogramm „Initiative Inklusion“ – 250.697

    Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen 792.577 1.035.934

    Sonstiges· Forschungs- und Modellvorhaben· Leistungen an Träger anderer Maßnahmen

    849.397 989.104

    insgesamt 20.066.476 20.666.585

    4. Förderungen von Integrationsprojekten durch das LWL-Integrationsamt Westfalen

    Verwendungszweck 2011 2012

    Ausgaben in Euro

    Aufbau, Ausstattung, Erweiterung, Modernisierung, Beratung 3.015.025 3.142.765

    Besonderer Aufwand 2.032.523 2.556.202

    Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen 3.250.733 4.124.545

    Anzahl der geförderten schwerbehinderten Menschen· davon weiblich

    1.135453

    1.188476

    Anzahl der Integrationsprojekte 113 125

    Insgesamt 8.298.281 9.823.512

  • 20

    Schwerbehindert im Sinne des SGB IX Teil 2 sind Men-schen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähig-keit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrschein-lichkeit länger als sechs Monate von dem für das Le-bensalter typischen Zustand abweichen und bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt (§ 2 Abs.1 und 2 SGB IX).

    Auf Antrag stellen die zuständigen Stellen bei den Kreisen oder kreisfreien Städten in NRW für diese Per-sonen Ausweise über die Schwerbehinderteneigen-schaft aus.

    Gemäß § 131 Abs. 1 SGB IX wird alle zwei Jahre eine Bundesstatistik über schwerbehinderte Men-

    schen erstellt. Die letzte Erhebung erfolgte zum 31.12.2011.

    Zum Stichtag 31.12.2011 leben in der Bundesrepub-lik Deutschland 7.289.173 schwerbehinderte Men-schen, was einem Anteil von rund 8,9 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht. Die Zahl der schwer-behinderten Menschen ist damit im Vergleich zur Er-hebung 2009 um rund 187.000 (2,6 Prozent) Perso-nen gestiegen. Über die Hälfte (51,2 Prozent) waren Männer.

    Zum 31.12.2011 sind in Nordrhein-Westfalen 1.689.289 Frauen und Männer von den zuständigen Ämtern bei den Kreisen und kreisfreien Städten als

    Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen

    1. Der Personenkreis der schwerbehinderten Menschen (Stand 31.12.2011)

    Anteil der anerkannt schwerbehinderten Menschen an der Wohnbevölkerung (Stand: 31.12.2011)

    Regio-naleinheit

    Bevölkerung Anzahl schwerbehinderter Menschen

    Anteil schwerbehinderter Menschen an der Bevölkerung

    in Prozent

    insgesamt davon insgesamt davon insgesamt davon

    männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich

    Bundes-gebiet

    81.843.743 40.206.663 41.637.080 7.289.173 3.733.913 3.555.260 8,9 9,3 8,5

    NRW 17.841.956 8.718.019 9.123.937 1.689.289 860.884 828.405 9,5 9,9 9,1

    Westfalen-Lippe

    8.277.214 4.055.923 4.221.291 819.881 421.903 397.978 9,9 10,4 9,4

    Quelle: Statistisches Bundesamt, LDS NRW, LWL-Statistik

  • 21

    Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen

    schwerbehindert anerkannt. Damit leben in Nord-rhein-Westfalen 23,2 Prozent aller schwerbehinder-ten Menschen in Deutschland. Der Anteil der schwer-behinderten Menschen an der Wohnbevölkerung in Nordrhein-Westfalen liegt bei 9,5 Prozent. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen ist um 2 Prozent gegenüber der letzten Erhebung Ende 2009 gestie-gen. Dennoch sind es 1,2 Prozent weniger als noch vor zehn Jahren (2001: 1,71 Millionen, siehe nachste-hende Grafik). Etwas mehr als die Hälfte (860.884) waren Männer.

    Zum 31.12.2011 lebten in Westfalen-Lippe 8.277.214 Menschen. 819.881 beziehungsweise 9,9 Prozent von ihnen waren schwerbehindert. Dies waren 9.265 Personen mehr als bei der letzten Erhe-bung in 2009. In Westfalen-Lippe leben 49 Prozent

    der schwerbehinderten Menschen in Nordrhein-West-falen. 51 Prozent der Bevölkerung in Westfalen-Lippe sind Frauen. Bei der Gruppe der schwerbehinderten Menschen sind sie mit einem Anteil von 48,5 Prozent (397.978) vertreten.

    Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung in den 27 Kreisen und kreisfreien Städten in Westfalen-Lippe ist unterschiedlich. Beson-ders hoch ist die Zahl der schwerbehinderten Einwoh-nerinnen und Einwohner bei der Stadt Herne mit 13,7 Prozent, bei der Stadt Hagen mit 13,6 Prozent und dem Ennepe-Ruhr-Kreis mit 13,5 Prozent. Deut-lich weniger Einwohner sind mit 6,8 Prozent im Kreis Gütersloh und mit 7 Prozent im Kreis Paderborn schwerbehindert. (Siehe Tabelle Seite 22)

    0,0

    500.000

    1.000.000

    1.500.00

    2.000.000

    3.000.000

    2.500.000

    1993 1995 1997 1999 2001 2003

    Anzahl Prozent

    2005 2007 2009 20110

    2

    4

    6

    8

    10

    12

    Schwerbehinderte Menschen NRW Anteil der schwerbehinderten Menschenan der Bevölkerung in Prozent

    1.92

    3.78

    9

    1.83

    5.30

    5

    1.81

    0.96

    2

    1.73

    6.51

    3

    1.70

    9.18

    6

    1.61

    7.93

    9

    1.63

    7.65

    0

    1.64

    0.21

    2

    1.65

    6.45

    5

    1.68

    9.28

    9

    10,810,3 10,1

    9,7 9,59,0 9,1 9,1

    9,3 9,5

    Entwicklung der Anzahl der schwerbehinderten Menschen in NRW und ihr Anteil an der Bevölkerung

    Quelle: Statistisches Bundesamt, LDS NRW, LWL-Statistik

  • 22

    Bottrop, StadtRegierungsbezirk Münster

    Gelsenkirchen, Stadt

    Münster, Stadt

    Borken, Kreis

    Coesfeld, Kreis

    Recklinghausen, Kreis

    Steinfurt, Kreis

    Warendorf, Kreis

    Regierungsbezirk DetmoldBielefeld, Stadt

    Gütersloh, Kreis

    Herford, Kreis

    Höxter, Kreis

    Lippe, Kreis

    Minden-Lübbecke, Kreis

    Paderborn, Kreis

    Regierungsbezirk ArnsbergBochum, Stadt

    Dortmund, Stadt

    Hagen, Stadt

    Hamm, Stadt

    Herne, Stadt

    Ennepe-Ruhr-Kreis

    Hochsauerlandkreis

    Olpe, Kreis

    Siegen-Wittgenstein, Kreis

    Soest, Kreis

    Unna, Kreis

    Märkischer Kreis

    Zahl der sbM und Anteil der sbM an der Bevölkerung (in Prozent)

    0,0 % 2,0 % 4,0 % 6,0 % 8,0 % 10,0 % 12,0 % 14,0 %

    10.759 9,2

    28.156 10,9

    26.864 9,3

    31.221 8,5

    20.868 9,5

    55.160 8,8

    42.471 9,6

    24.887 9,0

    27.319 8,5

    24.229 6,8

    18.199 7,3

    12.463 8,5

    26.698 7,6

    24.079 7,7

    7,020.952

    48.494 13,0

    75.693 13,0

    25.507 13,6

    19.873 10,9

    22.556 13,7

    44.762 13,5

    24.747 9,3

    44.081 10,3

    12.379 8,9

    26.634 9,4

    30.034 9,9

    50.796 12,4

    Zahl der SbM

    Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Bevölkerung bei den Kreisen und Städten in Westfalen-Lippe (Stand 2011)

    Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen, LWL-Auswertung

  • 23

    Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen

    Die Meldung der Arbeitgeber zur Ermittlung der Be-schäftigungsquote schwerbehinderter Menschen (§ 80 SGB IX) erfolgt immer zum 31. März des Folge-jahres. Die hier dargestellten Beschäftigungsquoten sind von der Bundesagentur für Arbeit in der „Be-schäftigungsstatistik, Länderreport – Deutschland“ im April 2013 veröffentlicht worden und beziehen sich auf das Erhebungsjahr 2011.

    Beschäftigungssituation schwerbehinderter MenschenAlle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit min-destens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent dieser Ar-beitsplätze schwerbehinderte oder gleichgestellte be-hinderte Menschen zu beschäftigen. Alle nachfolgen-den Angaben beziehen sich auf diese beschäftigungs-pflichtigen Arbeitgeber.

    Im Jahr 2011 unterlagen 142.847 Arbeitgeber in Deutschland der Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX. Dies sind 3.292 mehr als im Vorjahr. Damit stieg im fünften Jahr in Folge die Zahl der beschäftigungs-pflichtigen Arbeitgeber ebenso wie die Zahl der Ar-beitsplätze, die bei der Ermittlung der Beschäftigungs-pflicht berücksichtigt wurden, an.

    Die Zahl der bei der Ermittlung der Beschäftigungs-pflicht zu berücksichtigenden Arbeitsplätze ist von 20,5 Millionen in 2010 auf 21,1 Millionen in 2011 deutlich gestiegen; ein Plus von 631.576 Arbeitsplät-zen. Damit einher geht auch eine Erhöhung der mit schwerbehinderten Menschen zu besetzenden Pflicht-arbeitsplätze: 1.021.042 Arbeitsplätze müssten – rein rechnerisch – besetzt werden, um die gesetzliche Be-schäftigungsquote von fünf Prozent zu erfüllen. Dies sind fast 30.565 Arbeitsplätze mehr als im Vorjahr.

    2. Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen

    Beschäftigungsquoten in den Bundesländern 2011

    Bundesland Quote in Prozent

    Gesamt Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst

    Baden-Württemberg 4,4 4,1 5,8

    Bayern 4,4 3,8 6,5

    Berlin 5,3 3,9 7,7

    Brandenburg 4,3 3,5 6,1

    Bremen 4,3 3,7 6,6

    Hamburg 3,9 3,3 6,5

    Hessen 5,2 4,5 8,2

    Mecklenburg-Vorpommern 4,8 4,0 7,1

    Niedersachsen 4,1 3,8 5,3

    Nordrhein-Westfalen 5,0 4,4 6,9

    Rheinland-Pfalz 4,1 3,8 5,1

    Saarland 4,1 3,6 5,8

    Sachsen 4,1 3,3 6,2

    Sachsen-Anhalt 3,8 3,1 5,5

    Schleswig-Holstein 4,3 3,7 6,1

    Thüringen 4,5 3,9 6,6

  • 24

    In 2011 gaben 30.229 beschäftigungspflichtige Ar-beitgeber mit Firmensitz in Nordrhein-Westfalen eine Anzeige gemäß § 80 SGB IX ab.

    Von diesen Arbeitgebern beschäftigten 7.270 bezie-hungsweise 24 Prozent gar keine schwerbehinderten Menschen. Weitere 51,1 Prozent erfüllten ihre Beschäf-tigungsquote nur zum Teil. Die gesetzliche Beschäfti-gungsquote von 5 Prozent und mehr erreichten nur 7.523 Arbeitgeber. Zwei Drittel dieser Arbeitgeber hat-ten dabei eine Quote zwischen fünf und acht Prozent.

    Die Beschäftigungsquote der privaten und öffent-lichen Arbeitgeber stieg um ein zehntel Prozent auf fünf Prozent. In den anzeigepflichtigen Betrieben und Dienststellen waren 246.929 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten behinderte Personen besetzt, 7.100 mehr als im Vorjahr.

    Die Quote der Privatwirtschaft stagnierte auf 4,4 Pro-zent; 171.954 von 186.823 Pflichtarbeitsplätzen wa-ren besetzt. Rund weitere 52.900 Arbeitsplätze hät-ten zur Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungs-quote in der Privatwirtschaft in Nordrhein-Westfalen besetzt sein müssen. Im öffentlichen Dienst stieg in 2011 die Quote gegenüber dem Vorjahr um zwei zehntel Prozent auf 6,9 Prozent; es wurden 74.975  schwerbehinderte und gleichgestellte Men-schen beschäftigt. Zur Erfüllung der gesetzlichen Be-schäftigungsquote wären 2.167 weitere Pflichtar-beitsplätze zu besetzen gewesen.

    Die Beschäftigungsquote der Arbeitgeber des öffentli-chen Dienstes in Nordrhein-Westfalen von 6,9 Prozent lag im Bundesvergleich auf Rang vier hinter Mecklen-burg-Vorpommern mit 7,1 Prozent. Spitzenreiter war Hessen mit 8,2 Prozent, gefolgt von Berlin mit 7,7 Pro-

    Die Entwicklung der Beschäftigungspflicht in Nordrhein-Westfalen

    Die Zahl der tatsächlich mit schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen besetzten Ar-beitsplätze bei den beschäftigungspflichtigen Arbeit-gebern ist in 2011 weiter gestiegen. 2011 waren 964.457 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Men-schen besetzt, eine Steigerung gegenüber dem Vor-jahr von 33.398. Damit waren 94,5 Prozent der vom Gesetzgeber geforderten Arbeitsplätze mit schwerbe-hinderten Menschen besetzt. Um aber die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen, müssten bundes-weit 257.380 weitere Arbeitsplätze mit schwerbehin-derten oder gleichgestellten behinderten Menschen besetzt sein.

    Die Beschäftigungsquote in Deutschland stieg insge-samt auf 4,6 Prozent. Der öffentliche Dienst hatte im Berichtszeitraum seine Beschäftigungsquote um ein zehntel Prozent erhöht auf 6,5 Prozent. Die Arbeitge-ber der privaten Wirtschaft hatten, wie im Vorjahr, eine Beschäftigungsquote von vier Prozent.

    Erhebung bei nicht-beschäftigungspfl ichtigen ArbeitgebernDie zuvor genannten Zahlen dokumentieren aus-schließlich den Kreis der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber. Die bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbehinderten Men-schen werden in den offiziellen Statistiken nicht be-rücksichtigt.

    Alle fünf Jahre führt die Bundesagentur für Arbeit deshalb eine Stichproben-Erhebung bei nicht be-schäftigungspflichtigen Arbeitgebern durch. Die aktuelle Erhebung für 2010 weist aus, dass mit 138.294 besetzten Arbeitsplätzen über 4.400 weni-ger schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen bei kleinen Arbeitgebern beschäftigt sind als bei der vorherigen Erhebung in 2005.

  • 25

    Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen

    Beschäftigungsquoten in Westfalen-Lippe und im Rheinland in 2011

    Arbeits- agentur-bezirk

    Anzahl Arbeitgeber

    Arbeitsplätze Pfl ichtarbeitsplätze Ist-QuoteGesamt zu zählende

    ArbeitsplätzeSoll besetzt unbesetzt

    Bielefeld 1.413 236.287 194.642 9.358 7.503 2.769 3,9

    Bochum 750 149.838 129.899 6.312 11.946 1.025 9,2

    Coesfeld 1.174 125.873 102.174 4.760 4.066 1.421 4,0

    Detmold 564 70.038 59.875 2.835 2.252 987 3,8

    Dortmund 834 188.680 149.523 7.247 8.063 1.325 5,4

    Gelsenkirchen 466 80.286 65.496 3.149 3.055 846 4,7

    Hagen 860 134.249 112.823 5.409 6.413 930 5,7

    Hamm 855 135.838 107.554 5.151 5.075 1.545 4,7

    Herford 1.220 174.333 144.040 6.879 4.842 2.517 3,4

    Iserlohn 904 112.846 98.195 4.675 4.708 972 4,8

    Ahlen-Münster 1.115 205.752 170.665 8.240 7.809 2.027 4,6

    Paderborn 818 111.205 92.915 4.425 3.732 1.284 4,0

    Recklinghausen 717 89.971 72.163 3.392 3.642 703 5,0

    Rheine 814 101.210 80.676 3.788 3.384 1.118 4,2

    Siegen 921 117.039 96.926 4.600 4.066 1.207 4,2

    Meschede-Soest 1.056 137.497 114.120 5.428 5.174 1.193 4,5

    Westfalen-Lippe 14.481 2.170.942 1.791.686 85.648 85.730 21.869 4,8

    Rheinland 15.748 3.814.264 3.190.470 156.586 161.199 33.209 5,1

    Statistik der Bundesagentur, Sonderauswertung Statistik der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit

    zent; der öffentliche Dienst in diesen Bundesländern konnte seine Beschäftigungsquote im Berichtszeitraum um ein bis drei zehntel Prozentpunkte steigern. Die Be-schäftigungsquote in der Privatwirtschaft lag in 2011 bei 4,4 Prozent. Nordrhein-Westfalen lag damit hinter Hessen bei der Quote der privaten Arbeitgeber auf Rang zwei (siehe Tabelle Seite 23).

    Die Erhebung bei nicht beschäftigungspflichtigen Ar-beitgebern weist für Nordrhein-Westfalen in 2010 aus, dass 28.170 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen besetzt waren. Dies waren über 4.500 oder 14 Prozent weniger als in 2005.

  • 26

    In 2011 gaben 14.481 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit Firmensitz in Westfalen-Lippe eine Anzeige gemäß § 80 SGB IX ab, 329 mehr als im Vor-jahr. Mit 85.730 besetzten Arbeitsplätzen in den an-zeigepflichtigen Betrieben und Verwaltungen werden knapp 1.600 schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen mehr beschäftigt als im Vor-jahr. Um aber die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen, müssten westfalenweit rund 21.870 weitere Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichge-stellten behinderten Frauen und Männern besetzt werden (siehe Tabelle Seite 25).

    Die Arbeitgeber in den 16 Agenturbezirken in West-falen-Lippe erreichten eine durchschnittliche Beschäf-tigungsquote von 4,8 Prozent. Aber nur vier von 16 Arbeitsagenturbezirken erfüllten im Erhebungsjahr 2011 die Beschäftigungsquote von fünf Prozent; der Bezirk Bochum erreichte die höchste Beschäftigungs-quote von 9,2 Prozent.

    In neun westfälischen Arbeitsagenturbezirken lagen die Quoten zwischen 4,0 und 4,8 Prozent. Drei Ar-beitsagenturbezirke wiesen eine Beschäftigungsquo-

    Die Entwicklung der Beschäftigungspflicht in Westfalen Lippe

    Beschäftigungsquoten bei den Arbeitgebern in Westfalen-Lippe im Jahr 2011

    Arbeits agenturbezirk alle Arbeitgeber davon privat davon öffentlich

    Bielefeld 3,9 3,5 5,4

    Bochum 9,2 9,4 8,7

    Coesfeld 4,0 3,8 5,7

    Detmold 3,8 3,5 4,9

    Dortmund 5,4 4,9 7,6

    Gelsenkirchen 4,7 4,0 7,5

    Hagen 5,7 5,3 8,2

    Hamm 4,7 4,3 9,0

    Herford 3,4 3,1 5,4

    Iserlohn 4,8 4,6 6,3

    Ahlen-Münster 4,6 4,0 6,2

    Paderborn 4,0 3,8 5,1

    Recklinghausen 5,0 4,6 7,1

    Rheine 4,2 4,0 5,3

    Siegen 4,2 3,9 6,0

    Meschede-Soest 4,5 4,3 5,9

    Statistik der Bundesagentur, Sonderauswertung Statistik der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit

  • 27

    Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen

    te von unter vier Prozent aus. Am unteren Ende steht der Arbeitsagenturbezirk Herford mit 3,4 Prozent.

    Die privaten beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber stellten in Westfalen-Lippe rund 94 Prozent aller Ar-beitgeber und drei viertel aller Beschäftigten arbeite-ten dort.

    Die Quote in der Privatwirtschaft lag im Erhebungs-jahr 2011 bei 4,4 Prozent – rund 66.600 Arbeitsplätze sind mit Personen mit einer Schwerbehinderung be-setzt. Trotzdem müssten zur Erreichung der gesetzli-chen Beschäftigungsquote weitere 20.758 schwerbe-hinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen

    einen Arbeitsplatz bei einem beschäftigungspflichti-gen Arbeitgeber finden.

    Im öffentlichen Dienst lag die Beschäftigungsquote in Westfalen-Lippe bei 6,6 Prozent; es wurden 19.136  Menschen mit einer Schwerbehinderung beziehungsweise Gleichstellung beschäftigt. Damit ist jeder 15. Arbeitsplatz in den Behörden mit einer be-troffenen Person besetzt.

    Nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Anzahl ihrer Arbeitsplätze und die Anzahl schwerbehinderter Be-schäftigter regelmäßig an die für ihren Sitz zuständige Agentur für Arbeit zur Berechnung der Ausgleichs-abgabe zu melden. Mit Ausnahme eines Kreises ka-men die Verwaltungen der Mitgliedskörperschaften

    des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ihrer Beschäftigungspflicht (Quote: 5  Prozent) nach. Im Vergleich zum Vorjahr sind bis auf vier Kreise nur ge-ringfügige Abweichungen nach oben wie nach unten von unter einem Prozent zu verzeichnen (siehe Tabelle Seite 28).

    Die Beschäftigung schwer behinderter Menschen in den Verwaltungen der Mitgliedskörperschaften des LWL

  • 28

    Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den Verwaltungen der Mitgliedskörperschaften des LWL

    Mitglieds körperschaft Anrechnungsfähige Arbeitsplätze im Jahr 2012

    jahresdurch-schnittlichinsgesamt

    darunter mit schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen besetzt

    Anzahl Anzahl in Prozent Veränderung der  Prozent-Quote

    im Vergleich zum Vorjahr

    kreisfreie Städte

    Bielefeld 5.535 406 7,33 + 0,11

    Bochum 6.612 738 11,15 + 0,17

    Bottrop 1.608 116 7,19 + 0,62

    Dortmund 9.715 803 8,26 – 0,90

    Gelsenkirchen 5.226 510 9,76 – 0,13

    Hagen 2.892 263 9,10 + 0,28

    Hamm 2.178 242 11,12 + 0,19

    Herne 2.768 287 10,35 – 0,29

    Münster 4.549 252 5,53 + 0,37

    Kreise

    Borken 939 70 7,45 + 0,43

    Coesfeld 621 45 7,25 + 1,03

    Ennepe-Ruhr-Kreis 760 76 9,94 – 0,83

    Gütersloh 1.123 52 4,62 + 0,36

    Herford 747 46 6,14 + 0,11

    Hochsauerlandkreis 914 64 7,00 – 0,35

    Höxter 607 38 6,21 + 0,96

    Lippe 1.052 89 8,44 + 1,40

    Märkischer Kreis 1.072 118 10,98 + 1,13

    Minden-Lübbecke 1.138 66 5,80 + 0,90

    Olpe 449 53 11,72 + 0,10

    Paderborn 957 68 7,09 – 0,01

    Recklinghausen 1.339 120 8,95 – 1,04

    Siegen-Wittgenstein 800 75 9,38 + 0,61

    Soest 946 93 9,85 + 0,88

    Steinfurt 1.019 79 7,21 + 0,57

    Unna 1.083 98 9,09 – 0,88

    Warendorf 724 52 7,19 + 0,20

    Nachrichtlich: Verwaltung LWL

    13.571 960 7,07 – 1,11

    Quelle: Unterlagen des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Veranlagung zur Ausgleichsabgabe für das Jahr 2012

  • 29

    Daten zum Personenkreis schwerbehinderter Menschen

    Im Bundesgebiet schwankten im Kalenderjahr 2012 die Zahlen der arbeitslosen Menschen im Vergleich zum jeweiligen Vormonat zwischen 2,4 Prozent Rück-gang und 1,2 Prozent Steigerung. In sechs Monaten konnte ein Sinken der Arbeitslosenzahlen um Werte zwischen 0,7 Prozent und 2,4 Prozent verzeichnet werden.

    Im Kalenderjahr 2012 sind in Nordrhein-Westfalen bei den Arbeitslosenzahlen schwerbehinderter Men-schen im Vergleich zum Vormonat Rückgänge bis zu

    3. Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Jahr 2012

    1,8 Prozent und Steigerungen bis zu 1,2 Prozent zu verzeichnen. In Nordrhein-Westfalen sanken in fünf Monaten die Arbeitslosenzahlen um Werte zwischen 0,2 Prozent und 1,8 Prozent.

    In Westfalen-Lippe lagen die Zahlen arbeitsloser schwerbehinderter Menschen im Vergleich zum Vor-monat zwischen 2,1 Prozent Rückgang und 1,2 Pro-zent Steigerung. Westfalen-Lippe konnte ebenfalls in fünf Monaten Senkungen der Arbeitslosenzahlen zwischen 0,2 Prozent und 2,1 Prozent verzeichnen.

    Ansprechperson im LWL-Integrationsamt Westfalen

    Susanne Wesselbaum-UkasTelefon: 0251 591-3773E-Mail: [email protected]

    Entwicklung der Arbeitslosigkeit

    Monat/2012 Bundes-gebiet

    Abweichungen zum Vormonat

    in Prozent

    NRW Abweichungen zum Vormonat

    in Prozent

    Westfalen-Lippe

    Abweichungen zum Vormonat

    in Prozent

    Januar 182.679 46.763 21.681

    Februar 180.280 – 1,3 46.019 – 1,6 21.747 + 0,3

    März 178.028 – 1,2 46.033 + 0,01 21.684 – 0,3

    April 178.520 + 0,3 46.569 + 1,2 21.940 + 1,2

    Mai 175.527 – 1,7 46.141 – 0,9 21.617 – 1,5

    Juni 174.231 – 0,7 46.052 – 0,2 21.569 – 0,2

    Juli 175.789 + 0,9 46.503 + 1,0 21.719 + 0,7

    August 177.072 + 0,7 46.563 + 0,1 21.812 + 0,4

    September 172.786 – 2,4 45.711 – 1,8 21.361 – 2,1

    Oktober 173.005 + 0,1 45.788 + 0,2 21.385 + 0,1

    November 171.265 – 1,0 45.534 – 0,6 21.267 – 0,6

    Dezember 173.303 + 1,2 45.550 + 0,04 21.338 + 0,3

    fett: gesunkene Arbeitslosenzahlen im Vergleich zum VormonatQuelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur, LWL-Statistik

  • 30

    Ein Schwerpunkt der Arbeit im Fachdienst bildet die Steuerung der Integrationsfachdienste (IFD) in West-falen-Lippe. Die IFD beraten, begleiten und vermitteln im Auftrag des LWL-Integrationsamts Westfalen Men-schen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Die Fach-kräfte in den Bereichen Berufsbegleitung, Übergang Psychiatrie und Übergang Werkstatt werden von den Fachberatern des Fachdienstes Integrationsbeglei-tung unterstützt.

    In 2012 entfielen 80 Prozent der IFD-Begleitungen auf die Hauptzielgruppen des Sachgebiets. In der Falldo-kumentation wird zu Beginn einer Begleitung in je-dem Fall die „Art der unterstützungsrelevanten Be-hinderung“ registriert. Dabei wird die Behinderung genannt, die maßgeblich für die Einschaltung des IFD war.

    In 19 Prozent der Fälle stand eine Körperbehinde-rung im Vordergrund und in 20 Prozent der Fälle eine Sinnesbehinderung. In über 35 Prozent der Fälle wird eine seelische Behinderung als relevante Behinderung aufgeführt, in 8 Prozent eine hirnorga-nische oder neurologische Behinderung und in 18 Prozent eine Lern- beziehungsweise geistige Be-hinderung.

    Eine erfolgreiche Inklusion und die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben gerade für Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen gelin-gen dann, wenn die Begleitung des IFD dauerhaft angelegt ist, auch über Krisen hinweg weiter besteht oder bei Bedarf ohne komplizierte Verfahren wieder aufgenommen werden kann.

    Fachdienst für Integrationsbegleitung

    1. Berufliche Unterstützung von Menschen, die besonders betroffen sind, zum Beispiel durch eine psychische oder neurologische Behinderung

    seelische Behinderung

    hirnorganische bzw. neurologische Behinderung

    Sehbehinderung

    Hörbehinderung

    Körperbehinderung(Organische Erkrankung)

    Körperbehinderung(Stütz- und Bewegungsapparat)

    Lernbehinderung bzw.geistige Behinderung

    35 %

    8 %18 %

    12 %

    7 %

    16 %

    4%

    Art der unterstützungsrelevanten Behinderung

  • 31

    Fachdienst für Integrationsbegleitung

    In den regelmäßig stattfindenden Fallbesprechungen erörtern die Fachkräfte des LWL-Integrationsamts Westfalen mit den IFD Fälle und Maßnahmen. Die Fachberater sind erfahren im Casemanagement und verfolgen dabei systemische und lösungsorientierte

    Ansätze. Neue IFD-Fachberaterinnen und -Fachbera-ter werden gründlich eingearbeitet und profitieren vom fachlichen Austausch über Einzelfälle. Die Fallbe-sprechungen sichern eine westfalenweit einheitliche Umsetzung der Aufgabe auf hohem Niveau.

    Im Jahr 2012 wurde der in den Vorjahren sukzessiv neu installierte Bereich Übergang Psychiatrie weiter-entwickelt. Menschen mit einer seelischen Behinde-rung, die aufgrund ihrer Erkrankung aus dem Er-werbsleben herausgefallen sind, erhalten Unterstüt-zung bei einem niederschwelligen Zugang in den Ar-beitsmarkt. Der Bedarf erwies sich weit höher als erwartet. Der Ansturm, der leider auch in Wartelisten mündet, beweist eindrücklich, dass diese Zielgruppe einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Gab es in den 80er und 90er Jahren lebhafte Fachdiskussionen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit einer psy-chischen Behinderung am Arbeitsleben, war diese Gruppe von Menschen zwischenzeitlich auch aus dem Blickfeld der IFD geraten.

    Es ist entscheidend, dass Menschen mit seelischen Be-hinderungen auf verlässliche Ansprechpartner treffen, die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von ei-ner Stelle koordiniert werden und weitgehend im all-gemeinen Arbeitsmarkt stattfinden. Die Stärke der IFD liegt in der individuellen, langfristig angelegten Begleitung dieser Personengruppe, in der Kenntnis passender Maßnahmen und in der Vernetzung mit den relevanten Akteuren vor Ort.

    Im Jahr 2012 wurden 996 laufende Begleitungen im Bereich Übergang Psychiatrie dokumentiert; abge-schlossen wurden davon 563 Fälle. 141 Personen konnten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits-verhältnis vermittelt werden. Die Vermittlung in einen

    2. Bereich Übergang Psychiatrie

    Bereich Übergang Psychiatrie: Eingeleitete Maßnahmen/Begleitungen 2012

    1 Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt Sozialversicherungspfl ichtiges Arbeitsverhältnis >15 Wochenstunden

    153

    2 Maßnahmen am allgemeinen Arbeitsmarkt Ausbildung, Rehamaßnahmen und sonstige Arbeitsverhältnisse zum Beispiel Zuverdienst

    56

    3 Maßnahmen am allgemeinen ArbeitsmarktAnnäherungs- und Erprobungsmaßnahmen

    174

    4 Neigung, Leistung und Anforderungsprofi le 109

    5 Maßnahmen in Einrichtungen der berufl ichen Rehabilitation 102

    6 Ambulante Maßnahmen – Einleitung Psychotherapie, Ergotherapie 47

    7 Durchsetzung von Sozialleistungen und Existenzsicherung zum Beispiel Leistungen zur berufl ichen Bildung/Erwerbsminderungsrente/Gleichstellungsverfahren

    173

    9 Gruppenangebote des IFD 8

  • 32

    richtigen Job ist das langfristige Ziel der Begleitung; oftmals sind jedoch Zwischenschritte notwendig. Ein Blick auf die eingeleiteten Maßnahmen im letzten Jahr zeigt, dass in einer Vielzahl der Fälle zunächst die Erprobung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie das Erschließen geeigneter Vorbereitungsmaßnah-men im Vordergrund standen.

    Die konzeptionellen Arbeiten, die Netzwerkarbeit, Diskussionen über adäquate Angebote im allgemei-nen Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel die Förderung von Zuverdienst wurden fortgeführt, die Kooperation mit den verschiedenen Leistungsträgern der beruflichen Rehabilitation sowie Maßnahmeträgern wurde weiter ausgebaut.

    Ansprechpersonen beim LWL-Integrationsamt Westfalen

    Petra Dreyer-Summers Sachgebietsleitung IntegrationsbegleitungTelefon: 0251 591-4724E-Mail: [email protected]

    Gisela Lamberty-OverbeckFachkoordinatorin IntegrationsbegleitungTelefon: 0251 591-4727E-Mail: [email protected]

    Horst KappellerFachkoordinator IntegrationsbegleitungTelefon: 02304 2133E-Mail: [email protected]

    Im besten Fall gelingt die Sicherung eines Arbeits-platzes durch die Verbesserung innerbetrieblicher Abläufe und der innerbetrieblichen Kommunikation oder durch die Anpassung der beruflichen Anforde-rungen. Doch wie funktioniert dies in der Praxis? Häufig unterstützt hierbei das Job-Coaching.

    Job-Coaching ist ein Angebot, welches mehr und mehr nachgefragt wird. Der arbeitspädagogische Begleiter (Job-Coach) integriert sich auf Zeit in den Betrieb. Dabei entwickelt der Job-Coach gemein-sam mit dem Klienten und dessen Vorgesetzten so-

    wie Kollegen praktische Hilfen. Es werden zum Beispiel Ablaufpläne entwickelt, auf welche Betrof-fene in stressigen Situationen zurückgreifen kön-nen; oder ein Ablagesystem wird reorganisiert; Ar-beitsabläufe werden zerlegt und im Detail trainiert. In Gesprächen mit Kollegen und Vorgesetzten wer-den Vereinbarungen getroffen, um Missverständnis-se in der Kommunikation zu vermeiden. Häufig sind es ganz praktische Anregungen, die dazu führen, dass eine Person mit Behinderung ihre Aufgaben wieder erfüllen kann und der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Im Jahr 2012 wurden 185 der 215 Job-Coa-

    3. Job-Coaching – praktische Anregungen mit großer Wirkung

    Fallzahlen 2012 2011

    Insgesamt 215 169

    davon Sicherung der Arbeitsverhältnisse 185 150

    Übergang Schule-Beruf 16 9

    Übergang WfbM 11 7

    Übergang Psychiatrie 3 3

  • 33

    Fachdienst für Integrationsbegleitung

    chings in Rahmen der Arbeitsplatzsicherung durch-geführt.

    Eine seelische Behinderung ist einer der häufigsten Hintergründe für ein Job-Coaching, gefolgt von ei-ner Lern- und geistigen Behinderung sowie einer hirnorganischen oder neurologischen Erkrankung. Nach einer psychischen Krise oder einer hirnorgani-schen Erkrankung können Konzentrationsfähigkeit und Merkfähigkeit sowie Erinnerungsvermögen ein-geschränkt sein. Arbeitsabläufe müssen trainiert und zum Teil neu erlernt werden. Für Kollegen und Vor-gesetzte ist nicht immer deutlich, welche Fähigkei-ten schon wieder voll vorhanden sind und welche erst wieder langsam aufgebaut werden müssen. Das Job-Coaching hilft allen Beteiligten bei einer (Wie-der)Eingliederung im Unternehmen und bei der Si-cherung von Arbeitsplätzen.

    Ansprechpersonen für Job-Coachingim LWL-Integrationsamt Westfalen

    Claudia Daldrup KoordinationTelefon: 0251 591-6545E-Mail: [email protected]

    Katja PlettenbergFachberaterinTelefon: 0251 591-3200E-Mail: [email protected]

    Behinderungsarten 2012anteilig in Prozent

    2011anteilig in Prozent

    Seelische Behinderung 30 25

    Lernbehinderung bzw. geistige Behinderung 29 33

    Hirnorganische bzw. neurologische Erkrankung 20 15

    Körperbehinderung (einschl. organische Erkrankungen) 16 23

    Sehbehinderung 3 2

    Hörbehinderung 2 2

  • 34

    ■ Der Praxisfall „Trotz Psychose arbeiten und bei Neuerungen mithalten“

    Herr K. profitiert vom Job-Coaching am Arbeitsplatz

    Herr K. arbeitet seit über 14 Jahren bei einem großen gemeinnützigen Münsteraner Träger. Als

    gelernter Einzelhandelskaufmann ist er dort für verschiedene Büroarbeiten zuständig, verwaltet

    das dafür notwendige Material und erledigt Post und Ablage.

    Seine Chefin erläutert: „Herr K. und ich gehören zum Urgestein der Firma.“ Herr K. erkrankte 1988 an einer Psychose und befand sich deshalb zunächst in statio-närer, später in ambulanter psychiatrischer Behand-lung. In den folgenden Jahren kam es immer wieder zu Krisen, die jedoch ohne stationäre Aufenthalte auf-gefangen werden konnten. Herr K. war lange arbeits-los und froh über einen vom IFD vermittelten Arbeits-platz.In den ersten Jahren verlief die berufliche Entwicklung zur Zufriedenheit aller, auch wenn es immer wieder zu Phasen kam, in denen Herr K. Konzentrationsschwä-chen zeigte. An seinem Arbeitsplatz sind die Umgangs-formen wohlwollend und akzeptierend. Im Laufe der Jahre kamen jedoch viele neue Kollegen hinzu, die An-forderungen veränderten sich und damit mehrten sich auch krankheitsbedingte Krisen. Aufgrund seiner Behin-derung fällt es Herrn K. nicht immer leicht, die Arbeit zu strukturieren, Arbeitsabläufe systematisch zu organi-sieren und sich – wenn nötig – abzugrenzen. Manche Menschen mit einer Psychose haben gelegentlich Kon-zentrationsschwierigkeiten, Stimmungsschwankungen und erleben ihre Umwelt verändert, haben eventuell Halluzinationen oder hören – wie Herr K. – Stimmen. Auch Müdigkeit, Erschöpfung und depressive Stimmun-gen können zum Krankheitsbild gehören.Im Jahr 2011 bahnte sich eine neue Krise an, die Fehler nahmen zu. Es erfolgte eine neue Medikation. Gemein-sam mit dem IFD und dem Arbeitgeber entschied sich Herr K. zu einer beruflichen Unterstützung durch ein Job-Coaching. Als Coach wurde Ulrike Becker enga-giert, die bereits seit über zehn Jahren für das LWL-Inte-grationsamt Westfalen im Einsatz ist. Zunächst wurde aufgeräumt, entrümpelt, sortiert und umgeräumt. Herr

    K. hatte im Laufe der Jahre viele Unterlagen gesammelt. Er konnte nicht sicher entscheiden, was noch gebraucht wird und hatte vorsichtshalber fast alles behalten. Der neu geschaffene Platz wurde mit neuen Schränken ver-schönert, mit denen alles übersichtlich und logisch or-ganisiert werden konnte. Ablagefächer für verschiedene Aufgaben erleichterten Herrn K. die Verteilung des täg-lichen Papierberges.Nicht nur Herr K. war von diesen Neuerungen begeis-tert, auch die Kollegen und Vorgesetzten. Nach weite-ren Schulungen am PC konnte das Job-Coaching nach einem Dreivierteljahr Jahr erfolgreich abgeschlossen werden. Zur Sicherung dieser Fortschritte steht als Pa-tin eine Kollegin für regelmäßige Reflexionen und bei Fragen zur Verfügung. Und den Kontakt zum IFD gibt es ja auch noch.

    Die Hemmung psychisch Erkrankter, sich zur Erkrankung zu bekennen, ist groß, aus ver-ständlichen Gründen. Obwohl die Zahl der Neuerkrankungen stetig steigt, die gesell-schaftliche Ächtung ist immer noch allgegen-wärtig. Auf die Frage, ob dieses Job-Coaching im Jahresbericht des LWL beschrieben werden darf, sagte Herr K.: „Gerne, aber bitte nur an-onym.“ Er äußerte sich noch mal positiv über den Verlauf, über das Job-Coaching und über die auch heute noch anhaltenden Verände-rungen. Herr K. wollte zwar nicht namentlich genannt werden, durch diesen Bericht erhält er jedoch eine Stimme, vielleicht auch stell-vertretend für andere Betroffene.

  • 35

    Fachdienst für Integrationsbegleitung

    ■ Der Praxisfall „Barbara Kastner wechselt aus der Werkstatt“

    „Meine Chefin und ich sind ein gutes Team“

    Job-Coaching im Integrationsprojekt

    Villa Claudius

    Barbara Kastner, genannt Micki, wurde 1991 nach der Förderschule in den Altenbochumer Werkstätten in der Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen. Bis 2008 war sie dort tätig. Sie absolvierte ein Praktikum in der Mensa der Matthias-Claudius-Gesamtschule in Bochum – ein Integrationsprojekt der Villa Claudius gGmbH, die zum Matthias-Claudius-Sozialwerk gehört. Aus dem Praktikum entstand zunächst ein ausgelager-ter Werkstatt-Arbeitsplatz in der Mensa des Finanzam-tes Bochum-Süd, ebenfalls ein Betriebsteil der Villa Claudius. 2009 folgte eine Festanstellung, zunächst befristet, gefördert durch Übergang plus 2 (siehe auch Seite 105).Mittlerweile arbeitet Micki dort seit 4 Jahren: „Für mich ist es immer noch etwas Besonderes, hier zu arbeiten. Hier trage ich Verantwortung.“ Sie belegt Brötchen, arbeitet in der Spülküche, unterstützt beim Vorbereiten der Mittagessen und bedient die Kasse. Zur Unterstüt-zung wurde im Jahr 2009 ein Job-Coaching initiiert. Gemeinsam mit einer Arbeitstrainerin wurden Hand-lungsabfolgen trainiert und die Bedienung der Kasse geübt, mit großem Erfolg. Barbara Kastner war mit vol-lem Einsatz dabei. Für sie ist der Job sehr wichtig. Sie will gute Arbeit leisten, sie ist sehr motiviert und mit Herzblut dabei.

    Dieser gute und für alle sehr erfreuliche Verlauf wurde nach einem Unfall durch eine längere Krankheitsphase unterbrochen. Da in dieser Zeit auch noch ein Personal-wechsel eintrat, fiel ihr der Neuanfang schwer. Deswe-gen wurde 2012 ein weiteres Job-Coaching durch-geführt, und zwar kurz und knapp, zur Auffrischung, bis Barbara Kastner ihre frühere Souveränität wiederer-langt hatte. Jetzt ist sie wieder eine „Säule“ bei der Be-wirtschaftung der Mensa und hat noch viele Ideen, was sie alles noch lernen will.

    Barbara Kastner in der Mensa

  • 36

    Die Unterstützte Beschäftigung (UB) wurde im Jahre 2009 als eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX eingeführt. Sie ist ein wichtiges Ins-trument zur Umsetzung der gleichberechtigten Parti-zipation von Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Die UB verfolgt hierbei die Strategie „erst platzieren, dann qualifizie-ren“ und ist speziell für Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf geeignet. Dieses integrative Konzept zur Teilhabe am Arbeitsleben beinhaltet die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die Ar-beitsplatzvermittlung und die langfristige Stabilisie-rung des Arbeitsverhältnisses.

    Unterstützte Beschäftigung umfasst zwei Phasen, zum einen die individuelle betriebliche Qualifizierung und zum anderen die Berufsbegleitung.

    Die Leistungen zur individuellen betrieblichen Qualifi-zierung werden vom zuständigen Rehabilitationsträ-ger, in der Regel von der Agentur für Arbeit, erbracht. Hier findet über einen Zeitraum von mindestens 24  Monaten eine individuelle Qualifizierung des schwerbehinderten Menschen entsprechend seinen Fähigkeiten in unterschiedlichsten Berufsfeldern und Betrieben statt. Ziel der Individuellen betrieblichen Qualifizierung ist es, ein sozialversicherungspflichti-ges Arbeitsverhältnis in einem Betrieb des allgemei-nen Arbeitsmarktes herbeizuführen.

    Im Anschluss an diese Phase und mit Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrages können bei Be-darf Leistungen der Berufsbegleitung beim LWL-Inte-grationsamt Westfalen beantragt werden.

    Ein wichtiges Ziel der Berufsbegleitung besteht da-rin, ein zustande gekommenes Arbeits- oder Aus-bildungsverhältnis zu stabilisieren und langfristig zu sichern. Hierbei können alle Themen, die auf den Arbeitsprozess und die Arbeitsfähigkeit des Beschäf-tigten Einfluss nehmen, betrachtet werden. Verän-derungsbedarfe und Hilfen können mit den beteilig-ten Akteuren thematisiert und bei Bedarf eingeleitet

    werden. Hierbei können auch andere Unterstüt-zungsmaßnahmen, wie beispielsweise ein Job- Coaching, flankierend in Anspruch genommen wer-den.

    Die Begleitung am Arbeitsplatz wird grundsätzlich vom örtlichen Integrationsfachdienst (IFD) durchge-führt. Im begründeten Einzelfall kann sie auch direkt durch einen Träger der Unterstützten Beschäftigung organisiert werden. Die Leistungen der Unterstützten Beschäftigung können auch in Form eines persönli-chen Budgets gewährt werden. Die Durchführung der Berufsbegleitung wird individuell in Form von Pla-nungsgesprächen konzipiert. Der Arbeitgeber und der schwerbehinderte Mensch sind in die Planungen eingebunden.

    Zur Weiterentwicklung der Unterstützten Beschäfti-gung und zum gegenseitigen Austausch arbeiten die beteiligten Akteure in unterschiedlichen Netzwerken und Arbeitskreisen zusammen. Das LWL-Integrati-onsamt Westfalen beteiligt sich regelmäßig aktiv an dem Arbeitskreistreffen „Netzwerk UB“ in Nord-rhein-Westfalen, welches von einem Teil der regio-nalen Leistungserbringer der UB organisiert wird. In diesen Netzwerktreffen werden aktuelle Themen und Fragestellungen zur Unterstützten Beschäfti-gung thematisiert und praktische Erfahrungen aus-getauscht.

    Darüber hinaus finden im Rahmen des Projektes „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Be-schäftigung regionale Fachforen zur UB statt, bei de-nen das LWL-Integrationsamt Westfalen als ein Leis-tungsträger der Unterstützten Beschäftigung vertre-ten ist.

    Im Jahre 2012 wurde durch das LWL-Integrationsamt Westfalen in insgesamt 40 Fällen eine Berufsbeglei-tung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung be-willigt. Insgesamt wurden davon zwölf Bewilligungen nach § 38a Absatz 3 SGB IX ausgesprochen, bei de-

    4. Berufsbegleitung in der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a III SGB IX sowie durch die Integrationsfachdienste

  • 37

    Fachdienst für Integrationsbegleitung

    nen die Berufsbegleitung direkt vom UB-Träger durch-geführt wurde. Bei den übrigen Anträgen wurde al-ternativ der örtliche Integrationsfachdienst mit der Begleitung beauftragt.

    Ansprechperson für Unterstützte Beschäftigung im LWL-Integrationsamt Westfalen

    Thomas KerstingTelefon: 0251 591-5911E-Mail: [email protected]

    ■ Der Praxisfall Maik Mittelbach

    Die Unterstützte Beschäftigung ist ein erfolgreicher Weg, zu dem Versuch und Irrtum gehören

    Das Erfolgsrezept von Maik Mittelbach: Nur nicht aufgeben!

    Das „inab-Unternehmen für Bildung“ ist Träger der Un-terstützten Beschäftigung im Auftrag der Agentur für Arbeit Iserlohn. Ein Teilnehmer dieser Maßnahme war der 24-jährige Maik Mittelbach, der eine Förderschule in Lüdenscheid besucht hatte. Bereits in der Schulzeit hatte er Praktika im Bereich Montage absolviert, seine Erprobung startete ebenfalls damit. Bereits nach kurzer Zeit wurde jedoch der erste Arbeitsversuch beendet. Kurzfristig erfolgte ein Betriebs- und Berufsfeldwechsel in einen Getränkemarkt. Dort war er für die Annahme von Leergut und dessen Sortierung sowie den Abtrans-port zuständig. Parallel zum Praktikum verbesserte er im Rahmen von Projekttagen und Einzelgesprächen sei-ne Sozialkompetenz sowie sein Kommunikations- und Konfliktverhalten. Nach und nach gelang es ihm, den sozialen Radius zu erweitern, zum Beispiel durch Anmeldung in einem Fußballverein. Auf diese Weise gestärkt, erfolgte eine dritte Erprobung in einem weite-ren Getränkemarkt. Dort erhielt Maik Mittelbach positi-ve Rückmeldungen, er erwies sich als zuverlässig und einsatzbereit. Er erwarb einen Gabelstaplerführerschein und erlernte den Umgang mit einem Elektrohubwagen. Wirtschaftliche Gründe erlaubten dem Betrieb jedoch keine Festanstellung.

    Maik Mittelbach sortiert Wäsche und Arztkittel aus Krankenhäusern

  • 38

    Als neuer Arbeits- und Lernort fanden sich schließlich die Wirtschaftsdienste Hellersen (WIDI), ein Unterneh-men der Märkischen Kliniken, das auch eine Integrati-onsabteilung unterhält. Maik Mittelbach wurde jedoch nicht in diesem Bereich, sondern im regulären Betrieb, und zwar am Sortierstand eingesetzt. Er sortiert Wäsche und Arztkittel aus Krankenhäusern. Um das notwendi-ge Tempo halten zu können, muss er den jeweiligen Artikelstamm sicher kennen und die zugehörigen Arti-kelnummern auswendig lernen. Die Qualifizierungstrai-nerin und der engagierte Produktionsleiter Max Buga-jow unterstützten ihn beim Erlernen der Informationen.

    ■ Fortsetzung Praxisfall Maik MittelbachNach wenigen Wochen beherrschte er die benötigten Artikelstämme und gewann bei seiner Tätigkeit am Sor-tierstand Sicherheit und Routine. Er wurde selbstsiche-rer und war bald gut ins Team integriert.Der Betrieb signalisierte Einstellungsbereitschaft bei Vorliegen e