Jahresbericht17 Aktuell DNewsletter SPO Aktuell / OSP-Actualités besprochen. Stiftungsrat Der...

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JAHRESBERICHT 2017 Wir danken… zuallererst Margrit Kessler, die nach 18 Jah- ren als SPO-Präsidentin in den wohlver- dienten Ruhestand getreten ist. Dass sie mit sage und schreibe 740 ehrenamtlichen Über- stunden Abschied genommen hat, verdeut- licht einmal mehr, wie sehr unsere Präsiden- tin für die Anliegen der Patientinnen und Patienten gebrannt hat. den Mitgliedern des Stiungsrates, insbe- sondere der abtretenden langjährigen West- schweizer Delegierten Anne-Marie Bollier, und dem Vorstand des Gönnervereins für die ideelle Unterstützung und fachliche Be- gleitung während des Jahres. Auch Vizeprä- sidentin Brida von Castelberg, Stiungsrätin Franziska Sprecher und GöV-Präsidentin Annina Hess-Cabalzar leisteten 2017 jeweils über 100 Stunden ehrenamtliche Arbeit für den Patientenschutz! unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern für ihr vorbildliches Engagement und ihre kompetente Arbeit. unseren Vertrauensanwälten und Partner- organisationen, den Behörden, Fachstellen, Ombudspersonen und Experten, mit denen wir konstruktiv zum Wohle der Patientinnen und Versicherten zusammenarbeiten duren. unseren Mitgliedern, allen Spenderinnen und Spendern, Sponsoren und der öentli- chen Hand, die mit ihrer Unterstützung einen starken Patientenschutz erst ermöglichen. TÄTIKEITSBERICHT DER SPO 2017 Unser Engagement für die Patientenrechte Beratung ( Zahlen Vorjahr in Klammern ) wurden von qualizierten Beraterinnen, einem ärztlichen Berater und einer Psy- - medizinische Beratungen zusammen mit spezialisierten Anwältinnen und Anwälten. Viele Ratsuchende wenden sich an die SPO, weil sie Behandlungsfehler vermuten. Bei zeigten, dass bei ca. zwei Dritteln aller Anfragen ein schicksalhaer Verlauf oder Kom- munikationsprobleme vorlagen. Bei rund einem Drittel lagen Anhaltspunkte für Sorg- faltspichtverletzungen vor.

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JAHRESBERICHT 2017

Wir danken…

… zuallererst Margrit Kessler, die nach 18 Jah- ren als SPO-Präsidentin in den wohlver-dienten Ruhestand getreten ist. Dass sie mit sage und schreibe 740 ehrenamtlichen Über-stunden Abschied genommen hat, verdeut- licht einmal mehr, wie sehr unsere Präsiden-tin für die Anliegen der Patientinnen und Patienten gebrannt hat.

… den Mitgliedern des Stiftungsrates, insbe-sondere der abtretenden langjährigen West-schweizer Delegierten Anne-Marie Bollier, und dem Vorstand des Gönnervereins für die ideelle Unterstützung und fachliche Be-gleitung während des Jahres. Auch Vizeprä-sidentin Brida von Castelberg, Stiftungsrätin Franziska Sprecher und GöV-Präsidentin Annina Hess-Cabalzar leisteten 2017 jeweils über 100 Stunden ehrenamtliche Arbeit für den Patientenschutz!

… unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern für ihr vorbildliches Engagement und ihre kompetente Arbeit.

… unseren Vertrauensanwälten und Partner-organisationen, den Behörden, Fachstellen, Ombudspersonen und Experten, mit denen wir konstruktiv zum Wohle der Patientinnen und Versicherten zusammenarbeiten durften.

… unseren Mitgliedern, allen Spenderinnen und Spendern, Sponsoren und der öffentli-chen Hand, die mit ihrer Unterstützung einen starken Patientenschutz erst ermöglichen.

TÄTIKEITSBERICHT DER SPO 2017

Unser Engagement für die PatientenrechteBeratung ( Zahlen Vorjahr in Klammern )

wurden von qualifizierten Beraterinnen, einem ärztlichen Berater und einer Psy--

medizinische Beratungen zusammen mit spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

Viele Ratsuchende wenden sich an die SPO, weil sie Behandlungsfehler vermuten. Bei

zeigten, dass bei ca. zwei Dritteln aller Anfragen ein schicksalhafter Verlauf oder Kom-munikationsprobleme vorlagen. Bei rund einem Drittel lagen Anhaltspunkte für Sorg-faltspflichtverletzungen vor.

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Stiftungsrat der SPO

Ausschuss Margrit Kessler, Alt-Nationalrätin,

Altstätten SG, Präsidentin

VizepräsidentinStephan Bachmann, Basel/LuzernAnne-Marie Bollier, Satigny GE,

Delegierte für die Westschweiz

Simone Schmucki, lic. iur., St. Gallen

Mitglieder Pierre-François Cuénoud, Dr. med.,

Diolly VS Karl Ehrenbaum, MHM® Medical Hospital

Ueli Müller, lic. rer. pol., Lohn-Ammannsegg SO Marcel Mesnil, PD Dr. pharm.,

Corminboeuf FR Gerhard Rogler, Prof. Dr. med., Dr. phil,

Franziska Sprecher, Prof. Dr. iur., Köniz

Utzenstorf BE

Unsere Dienste für die medizinische Vorabklärung möglicher Behandlungsfehler wurden insbesondere von Rechtsschutzversicherungen und Anwälten beansprucht. Schlüssel zum

-beit mit den Anwälten. Wurde ein Fall rechtlich weiter verfolgt, war die Erfolgsquote für die Patient/innen entsprechend hoch.

Information und Öffentlichkeitsarbeit Das Expertenwissen und die klaren Stellungnahmen der SPO zu aktuellen Themen des Gesundheitswesens wurden von den Medienschaffenden geschätzt. Neben Statements in Tageszeitungen, Fachpresse, TV und Radio referierten SPO-Vertreterinnen schweizweit vor Laien- und Fachpublikum. Ein neuer Informationsflyer wurde lanciert, das Patienten-informationsangebot um drei neue kostenlose Kurzratgeber sowie den «Patientenkom-pass» in italienischer Sprache ergänzt.

An der nationalen «Aktionswoche Patientensicherheit» der Stiftung Patientensicher-heit Schweiz war die SPO mit Informationsständen im Inselspital Bern sowie in den Spi-

Charlotte-Häni-Fonds Der Charlotte-Häni-Fonds finanziert die Durchsetzung möglicher Haftpflichtansprüche von Patientinnen und Patienten, die das mit dem Rechtsweg verbundene Kostenrisiko nicht selbst tragen können. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Beiträge gesprochen. Ein Fall, der sich über Jahre hingezogen hatte, konnte erfolgreich abgeschlossen werden.

Geschäftsstelle

Suche nach einer Nachfolgerin mit der Wahl von Susanne Hochuli

im Rahmen von Vernehmlassungen, u.a. zu den Themen Forschung mit Gesund-

Stationär», E-Health, Stärkung der Pflege und zum revidierten Transplantationsgesetz

Implantat Kongress im November 2017

Im Rahmen von mehr als 200 Treffen und Sitzungen hat die Geschäftsleitung der SPO die Patientenanliegen in Kommissionen, Arbeitsgruppen, Stiftungen und Organisationen des Gesundheitswesens vertreten. An vier Redaktionssitzungen wurden die Inhalte der vier Newsletter SPO Aktuell / OSP-Actualités besprochen.

Stiftungsrat Der Ausschuss des Stiftungsrats traf sich an zwei ordentlichen Sitzungen und besprach die Geschäfte der SPO. Der Stiftungsrat beriet sich ebenfalls an zwei Sitzungen. Neben Präsi-dentin Margrit Kessler und Ueli Müller trat auch die langjährige Westschweizer Delegier-te Annemarie Bollier aus dem Stiftungsrat zurück – die Suche nach einer Nachfolge läuft.

Gönnerverein Der Vorstand des SPO-Gönnervereins tagte zweimal und eruierte Möglichkeiten der lang-fristigen Mitgliederwerbung und -bindung, die ab 2018 im Rahmen einer überarbeiteten

--

der und Interessierte folgten der Einladung, sich von Nationalrät/innen das Bundeshaus zeigen zu lassen. Der Gönnerverein organisierte zudem die Abschiedsfeier für Margrit Kessler mit zahlreichen Gästen aus Politik und Gesundheitswesen.

Barbara Züst, Geschäftsführerin

Vorstand des Gönnervereins SPO

Annina Hess-Cabalzar, M. A., PräsidentinAnne-Marie Bollier, ApothekerinMatteo Cheda, dipl. sc. nat. ETH Maren Gerlach, dipl. Betriebswirtin, MPH Thomas Grieder, Dr. iur.Lorenz Schmid, Dr. pharm.

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2017 2016 Bern 428 Olten 73 Genf 437 Lausanne 148 Zürich 1 788 1 778 St. Gallen 363 305 Tessin 112 169 TOTAL 3416 3 338

SPO Statistik : Anzahl Fälle* pro Wohnkanton, Total 3416

ag 158ar 21 ai 1bl 68bs 61be 738fr 54ge 190gl 8gr 52ju 4lu 70ne 11nw 4

ow 5sh 24sz 30so 69sg 370ti 126tg 80ur 2vd 141vs 37zg 32zh / land 555zh / stadt 447ausland 58

STATISTIK

Beratungsthemen bei der SPO, 2017

Beratungsstellenstatistik, 2016–2017

Ärztinnen /Ärzte = Spital und Arztpraxen Institutionen = Spitalhotellerie, Pfl egeleistungen, Spitex, PsychiatrieTh erapien = Medikamente, Physio- Ergotherapie bzw. alle nichtärztlichen Th erapien Zahlen exkl. Kurzberatungen

*exkl. Kurzberatungen

Mitgliederbestand

2014 2748 5470 34 82522015 2746 5385 34 81652016 2739 5378 34 81512017 2787 5398 30 8215

der

* die Familienmitgliedschaft wird mit einer durch-

berechnet.

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ZAHNMEDIZIN

Kostenerstattung für Frau mit Behinderung nach SPO-Intervention

Die Schwester von Frau W. kann wegen spastischen Beeinträchtigungen kaum kauen.

kasse deshalb, wie bei solch schweren Gebrechen gesetzlich vorgesehen, eine spezielle

Im Frühling 2017 weigert sich die Kasse auf einmal, diese Behandlung zu bezahlen. Für Frau W., die sich um die Belange ihrer Schwester kümmert, unverständlich und auch fi nanziell ein Schock. Allein die Narkose kostet über 1000, die Spezialbehandlung weitere

Wir setzen uns mit der Krankenkasse in Verbindung und bewegen diese dazu, den

Auff orderung bereitstellt, dauert es ein halbes Jahr – dann aber erhält Frau W. ihr Geld

ke ich Ihnen herzlich!»Akzeptieren Sie abschlägige Bescheide nicht einfach, wenn Sie überzeugt sind, dass

ein Fehler vorliegt. Wehren Sie sich – wenn nötig mit Hilfe der SPO!Maggie Reuter, zahnärztliche Beraterin SPO Patientenschutz

Beiträge der öffentlichen Hand(in CHF) 2017 2016Aargau 10 000 10 000Basel-Stadt 7000 7000 Bern 38 248 32 424Freiburg 2500 2500Jura 500 0Graubünden 6000 6000 Obwalden 0 1000 Schaffh ausen 2500 1500 Schwyz 5100 5600 St. Gallen 22 000 22 000 Uri 1000 1000Waadt 10 000 10 000

Eidg. Büro für Konsumentenfragen 14 907 44 639TOTAL 186 931 224 487

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Vertretung

Die SPO war im Jahr 2017 in folgenden

Eidgenössische Kommissionen (Wahlen)– Eidg. Kommission für allgemeine Leis-

– Eidg. Kommission für Analysen,

Im Stiftungsrat – Stiftung Equam – Externe Qualitäts-

sicherung in der Medizin – Stiftung für Patientensicherheit in

– Stiftung Patientensicherheit Schweiz

Andere Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen– Beirat Acredis, Gruppe führender

Spezialzentren für Ästhetische Chirurgie – Beirat Schweizerisches Konsumenten-

forum kf – Beirat der Umsetzer und Nutzer

eHealth Schweiz – Beirat CAS Health Communication,

– Commission cantonale pour la securité des patients et la qualité des soins

– Commission consultative de l’aide sanitaire urgente, Kanton Genf

– Fachausschuss Docupass, Pro Senectute– Fachbegleitgruppe Medikationssicherheit

Stiftung Patientensicherheit – Forum d’échange et de discussion avec les

associations de patients et de proches, Hôpital du Valais

– KPSPQ Kantonale Kommission für die Patientensicherheit und die Versorgungsqualität VS

– Qualitätssicherungskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe SGGG, Dr. Brida von Castelberg

– Roundtable mit Bundesrat Alain Berset– SAMW – Schweizerische Akademie der

Arbeitsgruppen– SAPI – Schweizerische Arbeits gemein-

schaft für Patientinnen- und Patienten- interessen

– Swissmedic-Arbeitsgruppe der Patienten- und Konsumentenorganisationen

– Verein Gesundheitsbildung Schweiz – Vorstand Akademie Menschenmedizin – Vorstand Verein Smarter Medicine –

Choosing Wisely Switzerland

2017 im Rahmen von über 40 befristeten

Ambulante Eingriffe sind meist günstiger als stationäre. Doch Fehlanreize bei der Finan---

bulante Eingriffe von den Kassen allein bezahlt. Das führt zur absurden Situation, dass teurere stationäre Leistungen für die Spitäler wie für die Kassen oft attraktiver sind. Den Rest berappt der Kanton, die Gesundheitskosten steigen weiter.

Im Jahr 2017 installierten mehrere Kantone Listen mit Eingriffen, die ihre Spitäler ambulant vornehmen müssen, oder kündigten solche Listen an. Doch was es wirklich braucht, ist eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Der gleiche Eingriff muss gleich vergütet und zwischen den Kostenträgern gleich aufgeteilt werden, egal wie er durchgeführt wird. Über die Frage «Ambulant oder stationär?» sollten allein medizinische Gründe entscheiden.

Die unterschiedliche Finanzierung kann im heutigen System unmittelbar negative Konsequenzen für das Patientenwohl haben – noch während der Behandlung. Eine Pati-entin fühlt sich nicht gut, aus einem ambulant geplanten Eingriff wird doch ein stationärer Aufenthalt – und schon können erhebliche Kosten entstehen, die von der oft nur für am-bulante Behandlungen geltenden Kostengutsprache nicht abgedeckt werden. Auch des-halb braucht es die einheitliche Finanzierung. Denn aus Patientensicht sind mehr ambu-

auch dann, wenn sie sich von einer Operation erholen. Stephan Bader, Redaktion SPO Aktuell

Expertenbericht des Bundesrates zu Kostendämpfung: Die SPO sass mit am Tisch

Wenn die Politik nicht mehr weiter weiss, setzt sie Expertinnen und Experten ein, die möglichst unabhängig versuchen, Lösungsvarianten zu erarbeiten. So hat es der Bundesrat auch angesichts der Kostensteigerung im Gesundheitswesen gemacht und Fachpersonen mit medizinischem oder gesundheitsökonomischem Hintergrund beauftragt, «Kosten-

-

-nahmen bereits im Voraus profiliert haben, gehörte auch die Vizepräsidentin der SPO, Brida von Castelberg. Als langjährige Chefärztin brachte sie ihr Fachwissen in die Exper-tengruppe ein – dabei standen in ihrem Fokus immer die Patientinnen und Patienten.

Wie der Bundesrat sieht von Castelberg in der Grundversicherung ein Sparpotenzial von rund 20 Prozent – notabene ohne Reduktion der Qualität. «Wird am richtigen Ort gespart, spüren das die Patientinnen und Patienten nicht», sagt von Castelberg und dop-

Auftraggebers im Gesundheitswesen haben. Ich auf jeden Fall würde gerne mitbestimmen, ob mein Geld in unnötigen MRI, Computertomographien, Knieoperationen oder Spital-infrastrukturen versickert oder damit effiziente, qualitativ hochstehende und nötige Be-handlungen finanziert werden!»

hat, werden nun priorisiert weiterentwickelt. Sobald konkrete Umsetzungsvorschläge vor-liegen, wird sich die SPO in die politische Debatte einschalten.

Susanne Hochuli, Präsidentin SPO Patientenschutz

GESUNDHEITSPOLITISCHE THEMEN 2017

«Ambulant vor stationär» – zuerst müssen die Fehlanreize weg

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RECHNUNG 2017

Bilanz 31. Dezember 2017 ( in CHF )

Aktiven total 540 907 Flüssige Mittel 418 816

Freie Mittel 224 489 Fondsvermögen 194 327

Wertschriften 30 833Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 46 032Übrige kurzfristige Forderungen 1 115Aktive Abgrenzungsposten 32 014Übrige Finanzanlagen 8 670Sachanlagen 3 428

Passiven total 540 907Kurzfristiges Fremdkapital 22 280Langfristiges Fremdkapital 164 385

Stiftungskapital 20 000Gewinnvortrag 178 637Jahresverlust/-gewinn –16 442

Erfolgsrechnung ( in CHF )

Ertrag total 1 272 369Beratungseinnahmen 555 895Beiträge Gönnerverein 335 000Spenden 184 766Beiträge öffentliche Hand 186 931Übrige Einnahmen 46 122Erlösminderungen –36 345

Aufwand total –1 289 014Personal –1 055 706Raumaufwand –55 868Büro/Verwaltung –69 573SPO Aktuell/Werbung –98 132Versicherungen/Spesen/Gebühren –1 797Unterhalt und Reparaturen –5 674Abschreibungen –2 265

Betriebliches Ergebnis –16 645

Finanzertrag 1 083Finanzaufwand –880 Jahresverlust/-gewinn –16 442

Mitarbeiter / innen

Geschäftsstelle Zürich

Geschäftsführung– Ayse Poffet, lic. phil. I,

Leitung Finanzen und Administration– Maja De Boni, Buchhaltung

Übersetzungen

Redaktion SPO Aktuell

Kommunikation

Beratungsstelle Zürich– Sabine Hablützel– Margrit Kessler– Rita-Lena Klein – Andrea Kunz

– Maggie Reuter – Barbara Rocks– Daniel Tapernoux,

Facharzt Innere Medizin

Beratungsstelle Bern– Regula Balmer– Barbara Gassmann– Stephanie Schabert

Beratungsstelle St. Gallen– Christina Strässle– Daniel Tapernoux,

Facharzt Innere Medizin

Beratungsstelle Lausanne– Véronique Domenjoz

Beratungsstelle Olten

Beratungsstelle Genf

Beratungsstelle Tessin– Chantal Agthe-Soldini, Betreuung Tessin

Revisionsstelle– PriceWaterhouseCoopers AG,

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AKTUELLAusgabe 2/2018

ACP: Der neue Weg zur PatientenverfügungPatientenverfügungen werden nicht so konsequent befolgt, wie es wünschenswert wäre. Mit «Advance Care Planning» (ACP) bietet die SPO eine erweiterte, begleitete Patientenverfügung an, die dem Patientenwillen besser gerecht wird.

einer PV steht, ist nicht immer in medizinische Handlungsanweisungen übersetzbar, ja manchmal widersprüchlich. Notfallpfleger und Ärztinnen entscheiden dann doch unab-hängig von der Verfügung. Das führt zu schwierigen Situationen, vor allem wenn Ange-hörige überzeugt sind, der oder die Betroffene hätte ein anderes Vorgehen gewünscht.

Berücksichtigung des Patientenwillens geleistet. Der Praxistest hat aber auch seine Gren- zen aufgezeigt. Nun ist ein revidiertes «Produkt» auf dem Markt, das die Schwächen der traditionellen PV nachweislich wettmachen kann. Diese verbesserte Patientenverfügung

Was ist anders bei Patientenverfügungen mit ACP-Beratung?

fachliche Begleitung: Eine ausführliche Wertediskussion ist fester Bestandteil der Be--

verhalte erläutern und auf Widersprüche hinweisen. So wird sichergestellt, dass Pati-ent/innen ihre PV bestmöglich informiert erstellen und diese so formuliert ist, dass sie in ärztliche Handlungsanweisungen umsetzbar ist.

EDITORIAL

Liebe Leserinnen nnd Leser

Unser Leben ist verplant! Nach der Geburtsvorbereitungs-planung machen wir für den Nachwuchs

eine Frühförder- und Schulkarriere-planung, die ihm ermöglicht, sich baldmöglichst mit seiner Ausbildungs- und Berufsplanung auseinanderzuset-zen, die hoffentlich in einer (steilen) Karriereplanung endet,die wiederum Grundlage für eine lukrative Finanz-planung und eine sichere Familien- planung ist. Ferien-, Freizeit- und Altersvorsorgeplanung inbegriffen.Nur unser Lebensende planen wir nicht, weil wir nicht an unsere End-lichkeit denken wollen. Dabei gibt uns die vorausschauende Behandlungs- planung, englisch Advance Care Plan- ning, die Möglichkeit, eine «Patienten-verfügung plus» zu formulieren, damit wir dann, wenn wir nicht mehr in der Lage sind zu planen, wissen: Mein Wille geschieht, auch wenn ich ihn nicht mehr äussern kann.

Suanne Hochuli, Präsidentin SPO Patientenschutz

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Präzision und Ausdifferenziertheit: Die ACP-Patientenverfügung unterscheidet zwi-

Für jede dieser Situationen werden separate Anordnungen festgelegt. Die Erstellung einer – möglichst vom Hausarzt unterschriebenen –

gewährleistet, dass auch im Falle eines akuten Notfalls die Patienten-wünsche eher respektiert und umge-setzt werden.

Einbindung des Umfelds: Es wird eine rechtliche Vertretungsperson für den Fall der Urteilsunfähigkeit benannt. Idealerweise ist diese auch bei den Gesprächen anwesend. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Angehörige die Wünsche der betroffenen Person besser verstehen und umsetzen können und weniger traumatisiert zurückblei-

Auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen!Dass Patientenverfügungen künftig besser befolgt werden, kann nicht allein mit guter Be-ratung und präzisen Formulierungen erreicht werden. Das Konzept «Patientenverfügung» muss koordiniert in das Ensemble der Institutionen und Fachpersonen im Gesundheits-wesen eingebettet werden. Vorsorgeplanung muss auch auf der gesellschaftlichen Ebene

Rita-Lena Klein, zertifizierte ACP-Beraterin, SPO Patientenschutz

Sie haben Interesse an einer ACP-Beratung? Melden Sie sich bei Ihrer SPO-Beratungsstelle!

INTERVIEW

«Mit ACP kommt es zu weniger teuren Mass-nahmen, die gar nicht gewünscht sind»

Wie muss man sich eine ACP-Beratung vorstellen?

Gespräch über die Werte der betreffenden Person, um diese dann in konkrete medi- zinische Handlungsanweisungen für drei mögliche Situationen der Urteilsunfähigkeit

die Ausführungen der Klienten, erkläre Medizinisches und weise, wo nötig, auf Widersprüche hin. So entsteht eine Patien- tenverfügung, bei der davon ausgegangen werden kann, dass der Patient seine Wünsche gut informiert formuliert hat.

Was kostet eine ACP-Beratung ?Eine Beratung dauert insgesamt ca. drei

auch etwas länger sein. Insgesamt ist bei der

Klar, das ist nicht nichts, andererseits ist es auch eine wichtige Sache. Und wenn man bedenkt, dass man für das Testament oftmals den Anwalt mit einem ganz anderen Stundenansatz involviert, relativiert sich der Betrag schnell wieder.

Sollte das nicht die Krankenkasse übernehmen? Absolut – und nicht nur aus Patientensicht!

Ende auch für die Versicherer. Wenn nämlich eine differenzierte, medizinisch «klare» und vom Hausarzt abgesegnete Patientenverfügung vorliegt, kommt es zu weniger lebenserhaltenden Massnahmen, die teuer, aber von den Betroffenen oft gar nicht gewünscht sind.

Warum eigentlich der englische Name Advance Care Planning (ACP)?Der Name gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen und ist, so nehme ich an, noch nicht in Stein gemeisselt. Gerade für die meist älteren Menschen, die sich Gedanken zum Sterben und zu Situationen machen, in denen sie nicht mehr entscheiden kön- nen, ist ein fremdsprachiger Begriff wenig zugänglich und auch wenig aussagekräftig. Interview: Stephan Bader

Wir sind überzeugt: Die Verbesserungen durch den ACP-Ansatz führen dazu, dass der Patientenwille tatsächlich (und nicht nur auf dem Papier) zählt.

INTERN

Advance Care Planning (ACP): Hintergrund

Die zwei Top-Wünsche der Menschen in der Schweiz, falls sie einmal unheilbar krank

leben zu können. Dennoch sterben 40 Prozent von uns im Spital, und etlichen wer-den noch in den letzten Tagen komplizierte Operationen zugemutet. Da geht etwas nicht ganz auf – zumal 80 Prozent der Notfälle voraussehbar und damit planbar sind, gerade bei älteren und kranken Menschen. Statt 144 zu wählen, könnten Notfälle oft vor Ort gelöst und so dem Willen vieler Betroffener besser entsprochen werden.

Um die Patientenautonomie auch bei Urteilsunfähigkeit besser zu gewährleis--

land bereits mehrere Jahre eingesetzt. Es gilt als Erfolgsmodell. In der Schweiz lan-

länger andauernden oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit die Behandlungsentschei-dungen leitet». Anfang 2018 wurde ein nationales Rahmenkonzept mit Schwerpunkt

Indem ACP dazu beiträgt, dass das soziale Umfeld und das ganze Betreuungs-team das Behandlungsziel eines Menschen kennen, entsteht ein «informed consent», so dass der Patient im Falle einer Urteilsunfähigkeit nach seinem mutmasslichen Willen behandelt wird. Das führt nicht zuletzt auch zu weniger Hospitalisationen am Lebensende. Rita-Lena Klein

Rita-Lena Klein zertifizierte Beraterin ACP, SPO Patientenschutz

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INTERN

Neu bei der SPO: Nicole Rapin

Seit August 2017 verstärkt Nicole Rapin

-thurnerin ist ausgebildete Pflegefachfrau und Fachexpertin Intensivpflege und ar-beitet seit 20 Jahren auf der Intensiv-

4-fache Mutter stiess zu SPO Patienten-schutz, als sie eine «familienkompati- blere» Abwechslung zur Schichtarbeit suchte. Sie schätzt aber, in reduziertem Umfang weiterhin auch im Akutdienst tätig sein zu können.

Bei der SPO ist Nicole Rapin in erster Li-nie mit medizinischen Vorabklärungen bei vermuteten Sorgfaltspflichtverletzun- gen betraut. Aus oft sehr umfangreichen

-logramm Papier! – gilt es, die wesent-lichen Fakten herauszudestillieren und zusammen mit Fachärzt/innen zu beur-teilen. Herausfordernd, so Rapin, sei es auch, bei schicksalshaften Fällen den Be-troffenen verständlich zu vermitteln, dass medizinische Entscheidungen stets mit einem gewissen Risiko behaftet sind und

bei einem ungünstigen Verlauf nicht un-bedingt ein «Fehler» vorliegt.

Nicole Rapin ist begeisterte Sport-lerin und hofft, einst wieder als Tauch- lehrerin arbeiten zu können, wenn ihre Kinder grösser sind. Bei der SPO will sie künftig auch Advanced Care Planning-Beratungen übernehmen. Stephan Bader

SPO RATGEBER

Rehabilitation nach Spital- aufenthalt: Verschiedene Varianten sind möglich!

Die betagte, aber selbständig lebende Mutter von Frau Lanz liegt nach einem Sturz mit mehrfachen Knochenbrüchen

Ärzt/innen den Aufenthalt im Ferien-bett eines Alters- und Pflegeheims vor – was der Mutter aber nicht zusagt. Toch-ter Lanz wiederum wohnt zwar im selben Haus wie ihre Mutter, hat aber noch Ferien gebucht.

«Was tun?», fragt sich Frau Lanz. Kann ihre Mutter gezwungen werden,

das Spital zu verlassen, bevor eine gute Lösung für ihre Nachsorge gefunden ist? Bevor in einem Gespräch über das Wie und Wo der Pflege und Rehabili-tation nach dem Spitalaufenthalt ent-schieden wird, meldet sie sich am SPO-Hotline-Telefon.

-nische und pflegerische Indikation für die Betreuung im Akutspital besteht, gibt es keinen Anspruch auf Spitalbe-handlung. Gemeinsam mit dem Sozial-

eine Lösung gefunden werden.-

enthalt im Akutspital kann ein Spital-arzt bis zu 14 Tage sogenannte Akut-

Fähigkeiten und Möglichkeiten der Pa-tientin so weit wiederherzustellen, dass eine dauerhafte Rückkehr nach Hause möglich und eine Rehospitalisierung vermieden wird. Auch die AüP wird vor allem von Alters- und Pflegeheimen an-geboten – aber die Krankenversiche-rung vergütet sie – im Gegensatz zum Ferienbett – gleich wie Spitalpflege.

Sollte doch eine Rehabilitations- klinik bevorzugt werden, empfehlen wir, zuvor bei der Krankenversicherung eine Kostengutsprache zu verlangen.

Barbara Gassmann, Beraterin SPO Bern

JEDE UNTERSTÜTZUNG ZÄHLT!

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie uns dabei, ratsuchenden Menschen auf ihrem schwierigen Weg beizustehen, wenn eine Krankheit oder ein Unfall unerwartete Probleme verursachen, z. B. wegen mangelnder Aufklärung über Diagnose und Behandlung, unsachgemässer Pflege, bei vermutlichen Haftpflichtfällen oder Prob-lemen mit Versicherungen.

Vielen Dank, dass Sie die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz in Ihrem Testament berücksichtigen.Eine Erbschaft ermöglicht es uns, ratsuchenden Menschen auf ihrem schwierigen Weg beizustehen. Auch dank Ihrer

Unterstützung können wir uns weiterhin für die Rechte der Patientinnen und Patienten einsetzen und uns für ihre Interes-sen stark machen.

spenden oder statt Blumen unsere Organisation berücksichtigen wollen.