JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG: zum RaustrennenMit Satzung … · 5 Einladung zur Jahreshauptversammlung...

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DAS MITTEILUNGSBLATT DES DEUTSCHEN BRACKEN-CLUBS E.V. WWW. DEUTSCHER-BRACKEN-CLUB.DE Brackenzeitun 3/2013 DBC 1896 War das anstrengend! Rückblick „DBC-Fährtenschuhprüfung“ JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG: Präsidiumswahlen im September TRACKER Eine neue Dimension für die Hundeortung? PFERDE, REITER, BUNTE HUNDE Ein Blick über den Zaun Drever Håkan und sein Führer Hans-Jörg Schmidt nach der Fährtenschuhprüfung / Foto: Elke Lawrenz Mit Satzung zum Raustrennen und Nachlesen.

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DAS MITTEILUNGSBLATT DES DEUTSCHEN BRACKEN-CLUBS E.V. WWW. DEUTSCHER-BRACKEN-CLUB.DE

Brackenzeitun3/2013

DBC 1896

War das anstrengend!Rückblick „DBC-Fährtenschuhprüfung“

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG: Präsidiumswahlen im September

TRACKEREine neue Dimension für die Hundeortung?

PFERDE, REITER, BUNTE HUNDEEin Blick über den Zaun

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und Nachlesen.

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DAS MITTEILUNGSBLATT DES DEUTSCHEN BRACKEN-CLUBS E.V. WWW. DEUTSCHER-BRACKEN-CLUB.DE

BrackenzeitunLiebe Brackenfreunde,

im August dieses Jahres will ich 70 Jahre alt werden. Für mich ist daher der Zeitpunkt gekommen, die Verantwortung für meinen geliebten DBC in jüngere Hände zu legen. Schon als Kind und später als Jungjäger, sowie all die Jahre meiner jagdlichen Aktivitäten hatte ich immer neben anderen Jagdhunden auch eine oder mehrere Bracken an meiner Seite. Verantwortung in Vorstand oder Präsidium des DBC habe ich wegen meiner vielfältigen anderweitigen Vereinsaktivitäten nie übernehmen können.Als mein so überaus erfolgreicher Vorgänger Heimo van Elsber-gen vor 12 Jahren sein Amt aufgeben musste, entdeckte man nach erfolgloser Suche nach einem Nachfolger, an der auch ich beteiligt war, dass bei mir, was Vereinsführung anbelangte, Kapazitäten frei geworden waren.Kurzerhand setzte sich eine als Vereinsvorstand getarnte „Drückerbande“ nach Buchhagen in Bewegung und trug mir Argumente für die Übernahme des Präsidentenamtes vor, die ich auch nach heftiger Gegenwehr nicht- zumindest nach Auf-fassung der „Gegenseite“ entkräften konnte.Es folgten 12 wunderschöne Jahre als Primus Inter Pares beim Deutschen Brackenclub.Ich durfte miterleben, wie der Verein seine Mitgliederzahl in dieser Zeit mehr als verdoppelte.Zusammen mit meinem leider viel zu früh verstorbenen Freund Georg Henning, Vorsitzender des DBV, habe ich eine gemeinsa-me Prüfungsordnung Bracken entwickelt, die im JGHV immer wieder als Beispiel vorbildlicher Zusammenarbeit unter Jagd-hundezuchtvereinen gerühmt wird.Eine flachere Hierarchie im Präsidium des DBC führte dazu, dass nicht mehr so viel Verantwortung allein beim Präsidenten lag. Die Arbeit für unseren DBC wurde zusehens von tüchtigen Funktionsträgern im Präsidium geleistet. Auch wurden die Mit-glieder des Beirats zu den Präsidiumssitzungen eingeladen. Die Landesgruppenobleute übernahmen zusätzlich zu ihrer Arbeit vor Ort die Aufgaben von Zuchtwarten.Ich konnte mich als Präsident des DBC vermehrt überörtlichen Aufgaben im JGHV widmen. So wurde die neue Verbandsrich-terordnung des JGHV und der Fragenkatalog für den Sach-kundenachweis der Richteranwärter von einem Arbeitskreis formuliert, dem ich als Sprecher vorstand.Auf viele Jahre kann ich nun zurückblicken, die im DBC einiges verändert haben. Auch weiterhin werde ich diesem Verein eng verbunden bleiben.In der diesjährigen Jahreshauptversammlung wird nun eine neue Vereinsführung gewählt. Kommen Sie daher zahlreichzum Brackenwochenende vom 6. bis 8. September 2013 nachDrolshagen-Frenkhausen und helfen mit zu entscheiden, inwelche Hände die Verantwortung für unseren DBC gelegt wird.

Ich freue mich auf Sie!

Ihr Bernd Theile-Ochel

ZUR AUSGABE 3/2013 INHALT

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3 Editorial

4 Kontakt / Organe des DBC

Mitteilungen

5 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2013

des DBC

6 Protokoll der DBC-Jahreshauptversammlung 2012

8 Zucht – Rassen – DBC – Grundsätzliches

9 Änderungsentwurf Prüfungsordnung (PO)

10 Einladung zum Brackenwochenende

in Drolshagen-Frenkhausen

10 Richterfortbildung am 14.6.2013 in Witzenhausen

11 Termine 2013

11 Jahrestreffen der Landesgruppe West

11 Neue Mitglieder im Deutschen Bracken-Club

Journal

12 Vorsicht bei waffenrechtlichen Kontrollen

13 Endlich Frühling! Anlagenprüfung in der Oberpfalz

14 DBC-Satzung September 2013

19 Hundefreu(n)de beim 7. Brackentreffen

auf dem Erzgebirgskamm

20 Pferde, Reiter, bunte Hunde –

Ein Blick über den Zaun

24 Geburtstagstreffen im Kilverbachtal

24 „Olper Bracke“ und Jäger in Holz verewigt

25 Bringt Tracker eine neue Dimension

für die (Hunde-)Ortung?

30 DBC-Fährtenschuhprüfung (FSP) der LG-Mitte

3/2013 Brackenzeitung | 3

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4 | Brackenzeitung 3/2013

Mitteilungen

PRÄSIDIUM DES DBC }Präsident

Bernd Theile-Ochel

Buchhagen 1

57489 Drolshagen

Telefon: 02761 - 71 331

Telefax: 02761 - 79 01 69

Mobil: 0173 - 39 14 465

[email protected]

Vizepräsident

Franz-Josef Bade

Am Lehmenrain 7

35260 Stadtallendorf

Telefon: 06425 - 82 14 49

Mobil: 0171 - 68 49 518

[email protected]

Geschäfts- und Kassenführerin

Sylvia Dreeskornfeld

Forsthaus Ehu

59846 Sundern

Telefon: 02933 / 79 556

Telefax: 02933 / 79 558

Mobil: 0170 / 90 20 220

[email protected]

Hauptzuchtwart

Uli Wagener

Ringenkuhler Straße 24

34298 Helsa-Wickenrode

Telefon: 05604 - 63 01

Telefax: 05604 - 91 65 27

Mobil: 0160 - 53 41 250

[email protected]

I. Zuchtbuchführer

Philipp Bernholz

Hellweg 26 g

59423 Unna

Telefax: 02303 - 96 20 901

Mobil: 0173 - 70 09 816

[email protected]

II. Zuchtbuchführer

Helmut Mückel

Kirchenallee 15 a

53879 Euskirchen

Telefon: 02251 - 89 301

Mobil: 0175 - 85 88 936

[email protected]

MITGLIEDERBETREUUNG }Vera Kauer

Buchhagen 2

57489 Drolshagen

Mobil: 0170 - 59 00 620

Fax: 02761 - 79 01 69

[email protected]

OBMANN FÜR DAS PRÜFUNGSWESEN }Burkhard Kerl

Teichstraße 14

37085 Göttingen

Telefon: 0551/7905024

Mobil: 0170/6622922

[email protected]

WELPENVERMITTLUNG }Ost: Daniel Thomann

Mobil: 0170 - 58 49 244

Nord:Michael Sonntag

Mobil: 0175 - 75 63 451

West: Klaus Scheffer

Mobil: 0160 - 70 13 038

Süd: Jürgen Rupp

Mobil: 0176 - 53 00 70 91

VETERINÄR U. TIERSCHUTZBEAUFTRAGTER }Dr. med. vet. Dieter Greiten

Grimmestraße 8 · 57462 Olpe

Telefon: 02761 - 25 03

EHRENMITGLIEDER DES PRÄSIDIUMS }Ehrenpräsident

Heimo van Elsbergen

Erwin-von-Witzleben-Straße 31

40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 - 45 66-365

[email protected]

LANDESGRUPPEN UND BEIRAT DES DBC }Landesgruppe Nord

Ulrich Dohle (auch Ansprechpartner LGr Ost)

Forsthaus 1

19412 Kaarz

Telefon: 038483 - 200 34

Telefax: 038483 - 200 84

[email protected]

Landesgruppe Nordrhein

Helmut Mückel

Kirschenallee 15a

53879 Euskirchen

Telefon: 0175 - 85 88 936

[email protected]

Landesgruppe Westfalen

Christiane Tappe

Töllweg 46 a

32825 Blomberg

Telefax: 05236 - 88 86 27

mobil: 0171 - 716 67 39

Telefon: 05236 - 476

[email protected]

Landesgruppe Mitte

Axel Steinfeld

Zimmerplatzstraße 26

37247 Großalmerode

Telefon: 05604 - 86 44

Mobil: 0176 - 61 99 33 22

[email protected]

Landesgruppe Südwest/Rheinland-Pfalz

Hartmut Roth

Odinstraße 1

56348 Bornich

Telefon: 06771 - 28 82

Telefax: 06771 - 94 924

[email protected]

Landesgruppe Südwest/Baden-Württemberg

Jürgen Rupp

Eichenstraße 5

73571 Göggingen

Telefon: 07175 - 53 21

Telefax: 07175 - 88 56

Mobil: 0176 - 53 00 70 91

[email protected]

Landesgruppe Südost/Bayern

Andreas Jakob

Böslhäusl 1

84556 Kastl

Telefon: 08671 - 13 588

Telefax: 08671 - 88 87 53

[email protected]

HALBMONDBLÄSERKORPS DES DBC }Vorsitzender:

Dr. Martin Junker

Heberweg 13

57642 Olpe-Rhode

Telefon: 02761 - 30 73

Geschäftsführer:

Thomas Kramarz

An der Vogelrute 16

57462 Olpe

Telefon: 02761 - 82 71 56

KONTEN DES DEUTSCHEN BRACKEN-CLUBS }Volksbank Olpe e.G., (BLZ 462 600 23)

Kto.-Nr. 226 845 700

Herausgeber:Die Bracken-Zeitung erscheint im Selbstverlag des Deutschen-Bracken-Clubs e.V. Olpe

Redaktionsteam:Sylvia Dreeskornfeld | Mobil: 0170 - 902 02 [email protected]

Johannes Peters | Mobil: 0177 - 660 86 [email protected]

Vera Kauer | Mobil: 0170 / 59 00 620,[email protected]

Gestaltung:Annika Huhn | [email protected]

Druck:Koges GmbH | Adenauerallee 27 | 53111 BonnTelefon: 0228 - 21 28 [email protected] | www.koges.de

IMPRESSUM

www.deutscher-bracken-club.de

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3/2013 Brackenzeitung | 5

Mitteilungen

Du, ich glaube wir haben uns irgendwie vertan.

Wir wollen doch den Präsidenten des DBC wählen und nicht den Bundespräsidenten.

Ach, du Schreck!Dann schnell nach

Drolshagen-Frenkhausen.

Einladung zur Jahreshauptversammlung

des DBC am 7. September 2013

Hiermit laden wir satzungsgemäß zur Jahreshauptversammlung am 7.9.2013 um 18.00 Uhr in das Dorfgemeinschaſtshaus, Drolshagen-Frenkhausen ein.

Änderungswünsche zur Tagesordnung oder sonstige Anträge richten Sie bitte bis zum 1.9.2013 an das Präsidium. Neben

dieser Einladung erfolgt keine weitere mehr.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch das Halbmond-Bläserkorps

2. Grußwort des Präsidenten

3. Totengedenken

4. Genehmigung der Niederschrift der JHV 2012

5. Bericht der Geschäftsführerin

6. Bericht des Kassenführers mit anschließender Aussprache

7. Bericht des Zuchtbuchführers und des

Hauptzuchtwartes mit anschließender Aussprache

8. Bericht ARGE-Dachsbracke

9. Bericht der Landesgruppenobleute

10. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Präsidi-

ums sowie Wahl neuer Kassenprüfer

11. Satzungsänderung (der Wortlaut der neuen Satzung ergibt

sich aus dem in dieser Ausgabe innenliegenden Entwurf der

Satzung; die Neuerungen sind orange gekennzeichnet)

12. Anträge an die Mitgliederversammlung

13. Prüfungsordnung

14. Ehrungen

15. Wahl zum Präsidium

16. Verschiedenes

Im Anschluss an die Versammlung gemütliches Beisammensein. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung unserer Mitglieder,

Freunde und Förderer und verbleiben mit Weidmannsheil und Brackenheil.

Olpe, im Juli 2013

Bernd Theile-Ochel (Präsident) Sylvia Dreeskornfeld (Geschäftsführerin)

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6 | Brackenzeitung 3/2013

Mitteilungen

8. SEPTEMBER 2012 UM 18.00 UHR IN DROLSHAGEN-FRENKHAUSEN IM DORFGEMEINSCHAFTSHAUS

TOP 1: Begrüßung durch das Halbmond-Bläserkorps

Um 18.15 Uhr eröffnet das Halbmond-Bläserkorps des DBC‘s

mit dem Signal „Begrüßung“ die Versammlung.

TOP 2: Grußwort des Präsidenten

Bernd Theile-Ochel gegrüßt die anwesenden Mitglieder. Es

sind 61 Mitglieder und 12 Nichtmitglieder anwesend.

TOP 3: Totengedenken

Mit einer Schweigeminute gedenkt die Versammlung der ver-

storbenen Mitglieder. Vom Halbmond-Bläserkorps erklingt

dazu das Signal „Jagd vorbei und Halali“.

TOP 4: Genehmigung der Niederschrift der JHV 2011

Die Niederschrift des Protokolls der JHV 2011 wurde in der

BZ 3/12 abgedruckt. Hierzu gibt es keine Wortmeldungen.

Sie wird so wie geschrieben genehmigt.

TOP 5: Bericht der Geschäftsführerin

Die Geschäftsführerin Sylvia Dreeskornfeld verliest den Jah-

resbericht und stellt den Bericht als Powerpoint-Präsentation

vor. Bericht ist kurz gefasst. Die wesentlichen Inhalte wurden

bereits im Laufe des Jahres in der Brackenzeitung veröffent-

licht.

Wortmeldungen ergeben sich aus der Versammlung dazu

keine.

TOP 6: Bericht des Kassenführers mit anschließender

Aussprache

Da das Präsidium des DBC‘s ab dem Jahr 2011 das Steuer-

büro R & S mit der Kassenführung des DBC’s beauftragt hat,

gibt Herr Joachim Rödder den Kassenbericht für das Jahr

2011 ab und legt einen vorläufigen Bericht für das Jahr 2012

vor.

Zahlen für das Jahr 2011:

Gesamteinnahmen: 54.166,00 € }

Gesamtausgaben: 47.632,00 € }

Überschuss: 6.534,00 € }

Vorläufige Zahlen für das Jahr 2012 (vom 1.1–15.8.2012):

Gesamteinnahmen: 42.000,00 € }

Gesamtausgaben: 35.321,00 € }

Überschuss: 6.661,00 € }

TOP 7: Bericht des Zuchtbuchführers und des Haupt-

zuchtwarts mit anschließender Aussprache:

Da der 1. Zuchtbuchführer Philipp Bernholz kurzfristig ver-

hindert ist, berichtet der Hauptzuchtwart Uli Wagner für das

Zuchtteam:

In dem laufenden Zuchtzeitraum fielen aus:

9 Würfen Deutsche Bracken 42 Welpen (15 Rüden / 27 Hün-

dinnen) und aus

3 Würfen Westf.-Dachsbracken 17 Welpen (7 Rüden / 10

Hündinnen).

Dabei sind 9 Würfe aus neu angemeldeten Zwingern (A-

Würfe) gefallen.

3 Würfe Deutsche Bracken und 1 Wurf Westf.-Dachsbracken

sind noch belegt und die Würfe werden noch erwartet.

Anschließend berichtet Uli Wagener über die letzte Sitzung

der ARGE Dachsbracke, die am Nachmittag stattgefunden

hat. Insbesondere geht er auf die geplante Einkreuzung von

Drevern bei den Dachsbracken ein, die bereits vom VDH ge-

nehmigt wurde. Die ersten Verpaarungen sind für das nächs-

te Frühjahr geplant. Zurzeit wird nach geeigneten Rüden

in Schweden gesucht, an die besondere Anforderungen ge-

stellt werden.

Uli Wagener berichtet, dass es im DBC einen Zwinger gibt

und zwar den Zwinger „vom Loreleyfelsen“ von Christa und

Hartmut Roth in dem in diesem Jahr der Z-Wurf fiel, d.h.

in dem Zeitraum von 1996 bis 2012 fielen dort 26 Würfe

(14 Würfe Deutsche Bracken mit 89 Welpen und 12 Würfe

Westf.-Dachsbracken mit 63 Welpen) mit 152 Welpen. Uli

Wagener würdigt die besonderen Verdienste von Christa und

Hartmut Roth für die Zucht im DBC.

TOP 8: Bericht der LG-Obleute und des Tierschutz-

beauftragten

Für die Landesgruppe Nord berichtet Sylvia Dreeskornfeld }in Abwesenheit von Uli Dohle mittels einer Powerpoint-

Präsentation über die Aktivitäten der Landesgruppe.

Für die Landesgruppe West berichtet Sylvia Dreeskornfeld }in Absprache mit Christine Tappe mittels einer Power-

point-Präsentation über die Aktivitäten der Landesgruppe.

Für die Landesgruppe Süd-West/Rheinland-Pfalz berichtet }Sylvia Dreeskornfeld in Abwesenheit von Hartmut Roth

mittels einer Powerpoint-Präsentation über die Aktivitäten

der Landesgruppe.

Für die Landesgruppe Süd-West/Baden-Württemberg }berichtet Jürgen Rupp über die Aktivitäten der Landes-

gruppe.

Für die Landesgruppe Mitte berichtet Sylvia Dreeskornfeld }in Abwesenheit von Axel Steinfeld mittels einer Power-

point-Präsentation über die Aktivitäten der Landesgruppe.

Für die Landesgruppe Süd berichtet Sylvia Dreeskornfeld }in Abwesenheit von Andreas Jakob mittels einer Power-

point-Präsentation über die Aktivitäten der Landesgruppe.

Protokoll der DBC-Jahreshauptversammlung

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3/2013 Brackenzeitung | 7

Mitteilungen

Für die Landesgruppe Nordrhein berichtet Helmut Mückel }über die Aktivitäten der Landesgruppe. Außerdem gibt

Helmut Mückel kurzen Überblick über die Situation bei

den Formwertrichtern. Zurzeit verfügt der DBC über 30

Formwertrichter, 9 Formwertrichteranwärter und ab dem

Jahr 2013 gibt es 6 ruhende Formrichter-schaften (wegen

fehlender Fortbildung). Als neue Formwertrichter wurden

die Herren

Dr. Martin Vennemann-Bundschuh und Thomas Post }ernannt.

Der Tierschutzbeauftragte, Dr. Greiten, referiert über Er- }krankungen bei Hunden und über neue EU-Richtlinien, die

in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

TOP 9: Bericht des Halbmond Bläserkorps

Dr. Martin Junker berichtet über die Jahresaktivitäten im

Halbmondbläsercorps. Er bedankt sich bei seinen Bläser-

kollegen und dem Übungsleiter Dominik Feldmann für den

geleisteten Einsatz im vergangenen Jahr.

TOP 10: Bericht der Kassenprüfer

Die Kassenprüfer Frau Silvia Ploss und Frau Irmgard Faber-

Franek haben die Kasse geprüft, es ergeben sich keinerlei

Beanstandungen. Frau Irmgard Faber-Franek beantragt in

Abwesenheit von Frau Silvia Ploss die Entlastung des Präsi-

diums. Die Versammlung stimmt der Entlastung einstimmig

zu.

Von der Versammlung wird beschlossen, dass diese beiden

Kassenprüfer die Kassenprüfung für ein weiteres Jahr über-

nehmen sollen.

TOP 11: Ehrungen

Der Präsident Bernd Theile-Ochel nimmt die Ehrungen für }15- und 25-jährige Mitgliedschaft vor.

Insgesamt werden geehrt:

22 Mitglieder für 15-jährige Mitgliedschaft }

8 Mitglieder für 25-jährige Mitgliedschaft }

Der Präsident -Bernd Theile-Ochel - wird für 40-jährige }Mitgliedschaft geehrt. Diese Ehrung nehmen der Haupt-

zuchtwart Uli Wagener und der Vizepräsident Franz-Josef

Bade gemeinsam vor.

Für 40-jährige Mitgliederschaft werden 2 weitere Mitglie- }der geehrt.

Außerdem werden folgende Ehrungen ausgesprochen:

Geschäftsführerin Sylvia Dreeskornfeld – Verdienstnadel }in Silber für ihre besonderen Verdienste im Amt als Ge-

schäftsführerin.

Herrn Egon Halupka – Verdienstnadel in Bronze }

für seine besonderen Verdienste im Zusammenhang mit }der zur Verfügungsstellung von Prüfungsrevieren und

Ausrichtung von DBC-Prüfungen.

TOP 12: Verschiedenes

Der Präsident Bernd Theile-Ochel stellt der Versammlung

einen gemeinsamen Entwurf der Brackenzuchtvereine einer

neuen Prüfungsordnung vor, die ab dem Prüfungsjahr 2013

ihre Gültigkeit haben soll. Dieser Entwurf wird der Jahres-

hauptversammlung als Powerpoint-Präsentation vorgestellt

und zur Abstimmung gestellt. Wortmeldungen oder Anregun-

gen gibt es zu dem Entwurf nicht. Der vorgestellte Entwurf

wird von der Versammlung ohne Änderungen einstimmig

genehmigt.

Der Prüfungsleiter der heutigen GP, Heimo van Elsbergen,

stellt die Prüfungsergebnisse vor: 6 Hunde wurden vorge-

stellt, davon konnten 5 Hunde die GP bestehen. Es sind:

Flick vom Leinegrund mit 163 Punkten, geführt von Andre }Sprenger

Don vom Pferchberg mit 149 Punkten, geführt von Bernd }Eichstätt

Ciara von der Saarschleife mit 150 Punkten, geführt von }Volker Spich

Cay-Fido vom Werratal mit 151 Punkten, geführt von Elke }Lohmüller und

Niklas vom Kaufunger Wald mit 146 Punkten, geführt von }Dr. Gregor Rinke.

Der Prüfungsleiter überreicht die Prüfungszeugnisse und

Ahnentafeln an die Hundeführer.

Vera Kauer weist daraufhin, dass der neuen Brackenkalender

für das Jahr 2013 ab sofort zum Verkauf angeboten wird.

Da sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, schließt der

Präsident Bernd Theile-Ochel die Versammlung um 19.50

Uhr.

57489 Drolshagen-Frenkhausen,

den 10. September 2012

Protokollführer Henning Petri

Präsident Bernd Theile-Ochel

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8 | Brackenzeitung 3/2013

Mitteilungen

Zucht – Rassen – DBC – Grundsätzliches

Alle Hunderassen sind kulturelle Errun-

genschaften, die mit Idealismus, durch

Fleiß und Entbehrungen unserer Vor-

fahren entstanden sind. Auf dieses Erbe

dürfen wir stolz sein. Im Falle unserer

Bracken müssen wir aber auch alles

daran setzen, diese Rassen zu erhalten.

Eine einmal untergegangene Rasse ist

verloren und bestenfalls über einen

sehr langen Zeitraum aus verschiede-

nen Ausgangshunden ähnlich wieder

zu erschaffen. So fallen unter ande-

ren auch sehr viele Nachkommen an,

welche dem Zuchtziel nicht entspre-

chen und die somit bei der Lösung des

Problems eher im Wege stehen.

VORAUSSETZUNGEN ZUR ZUCHT – ERHALT EINER HUNDERASSE, UM DIE KULTURELLE LEISTUNG ZU ERHALTEN.

1. Ein Zusammenschluss von gemein-

schaftlich handelnden Rasseanhängern,

die bereit sind, ihr Handeln auf das

gemeinsame Ziel auszurichten, also ein-

fach ausgedrückt ein Zuchtverein mit

Zuchtordnung, Prüfungen und Form-

bewertungen. Einzelkämpfer, die unter

diesem oder jenem Einzelaspekt andere

Vorstellungen haben und verfolgen,

erreichen das Gegenteil. Durch solche

Aufspaltung und Verfolgen eigener

Zuchtziele driftet das vorhandene

Potential auseinander und steht der

dringend nötigen Verbreiterung der

Zuchtbasis nicht mehr zur Verfügung.

2. Die benötigte genetische Mindest-

größe ergibt ein Problem bei unseren

zahlenmäßig kleinen Rassen. Durch

Zuchtauswahl mit den nur wenigen

möglichen Elterntiere kommt es zur

Einengung der genetischen Vielfalt.

Wenn dann noch ein erblicher Gen-

Defekt auftritt, kommt es zu ernsten

und bedrohenden Problemen. Zusätz-

lich treten nach einigen Generationen

Inzuchtdepressionen auf.

Für unsere Rassen muss das Ziel

heißen, 100 Welpen pro Jahr und

Rasse, um dauerhaft aus dieser Falle zu

kommen. Das heißt, dass rund sechs-

hundert Hunde im zuchtfähigen Alter

eine absolute Mindestgröße für eine

überlebensfähige Rasse vorhanden

sein müssen.

Diese Hunde zu züchten ist kein großes

Problem, aber unsere Jagdhunde müs-

sen bei geeigneten Führern vernünftig

untergebracht werden. Hier sehe ich

die größte Aufgabe für den künftigen

Vorstand. Aus der großen Anzahl von

Hunden ergäbe sich eine genügende

Auswahl von Zuchthunden und mit

den Mutanten würde der genetischen

Einengung entgegen gewirkt.

Wie wir aus Untersuchungen des VDH

wissen, geht der Modetrend leider zu

exotisch kleinen Rassen, die aber alle

züchterisch immer problematisch sind.

3. Eingrenzung der Schwarzzucht.

Hier werden aus egoistischen Gründen

Zuchtpartner, die nach den Zuchtzie-

len des DBC gezüchtet wurden, zur

Vermehrung eingesetzt. Dann werden

Interessenten, welche wir zum Über-

leben der Rasse brauchten, mit diesen

Produkten bedient.

Die Motive für solches Handeln sind

sehr unterschiedlich: Mal bekommt der

eigene Hund keine Zuchtzulassung,

welches nicht akzeptiert wird. Ein ande-

res Mal liegen menschliche Probleme

vor.

Oft sind die damals handelnden

Personen gar nicht mehr im Vorstand,

aber der Zwist wird weiter geführt.

Oder alles ist aber nur vorgeschoben

„Der Hund gehört mir und ich mache

damit, was ich will“. Rassehundezucht

kann niemals von einzelnen betrieben

werden. Sie ist stets eine Gemein-

schaftsarbeit und funktioniert nur mit

Idealismus. Ich bin sicher, dass dieses

auch die meisten Schwarzzüchter so

sehen und wissen.

Hier muß das Ziel heißen: Nicht

ausgrenzen – sondern, wo, immer es

möglich ist, einbeziehen.

Gleichzeitig heißt es mit unseren

Welpenpreisen auf dem Teppich zu

bleiben, denn Schwarzzuchten ver-

kaufen sich über den Preis, da die für

die Zuchtzulassung und Registrierung

erforderlichen zeitlichen und finanzi-

ellen Aufwendungen ja nicht erbracht

wurden, billiger sind!

DEUTSCHE BRACKENHier ist ein hoher Zuchtstandard

sowohl in der Leistung als auch im

äußeren Erscheinungsbild erreicht wor-

den. Der derzeitige Stand entspricht

vergleichbaren Rassen und übertrifft

ihn sogar.

Das Zuchtziel 100 Welpen wurde in den

letzten Jahren nicht erreicht, u. a. weil

zu viele Paarungen aus verschiedenen

Gründen nicht zustande kamen. Mal

lag es am Rüden- mal an der Hündin,

oft auch am Züchter. Es spricht einiges

dafür, daß die Vitalität der Rasse nach-

lässt. Um es nicht so weit wie bei den

Westfälischen Dachsbracken kommen

zu lassen, müssen bald Gedanken zur

Verbreiterung der genetischen Basis an-

gestellt werden. Wir kommen auch hier

nicht um eine Einkreuzung mit nicht

verwandten ähnlichen Rassen herum.

Rassehundezucht ist eine eher junge Angelegenheit: Älter als gut hundert Jahre ist kaum eine Hunderasse. Das heißt aber nicht, daß es davor keine Zuchtauslese nach bestimmten Eigenschaſten oder dem Aussehen gab. Alle heutigen Rassen gehen auf Vorarbeiten unse-rer Vorfahren zurück. Die meist nach Notwendigkeiten für den späteren Gebrauch, aber auch dem Aussehen nach die Zuchtpartner ausgewählt haben.

Die Zucht nach heutigen Maßstäben, bei der sich eine Gemeinschaſt aus gleichgesinnten Züchtern auf einheitliche Zuchtziele festgelegt und diese gemeinschaſtlich verfolgt hat, ist jüngeren Datums.

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3/2013 Brackenzeitung | 9

Mitteilungen

ANLAGE 2, SONDERREGELUNGEN DES DBC

Abweichend von der PO gelten für den DBC folgende

Regelungen:

IV. ANLAGEPRÜFUNGZu § 18 (2) gelten folgende Zeitwerte:

NOTE ZEITRAHMEN0 bis 1 Minute1 1 bis 3 Minuten2 3 bis 5 Minuten3 5 bis 8 Minuten4 über 8 Minuten

V. GEBRAUCHSPRÜFUNGZu § 20 Allgemeines

Der § 20 Absatz 8 gilt nicht für den DBC.

Zu § 23 Schweißarbeit

Die Länge der Fährte beträgt mindestens 600 m (mit zwei

Haken sowie einem Wundbett, bzw. zwei Haken und einem

Tropfbett). Darüber hinaus ist eine erschwerte Schweißprü-

fung mit 1000 m Fährtenlänge möglich (mit 2 Tropf- oder

2 Wundbetten). Im Übrigen gelten die Grundlagen des § 26

für die Durchführung entsprechend.

VI. SCHWEISSPRÜFUNGZu § 26 Schweißprüfung (SP) Grundlagen

Die Länge der Fährte beträgt mindestens 600 m (mit zwei

Haken sowie einem Wundbett, bzw. zwei Haken und einem

Tropfbett). Darüber hinaus ist eine erschwerte Schweißprü-

fung mit 1000 m Fährtenlänge möglich (mit 2 Tropf- oder 2

Wundbetten).

ANLAGE 1 (MINDESTLEISTUNGSTABELLE GEBRAUCHSPRÜFUNG (GP)In der Mindestleistungstabelle GP werden bei den Prü-

fungsfächern „Folgen frei bei Fuß“ und „Ablegen“

keine Mindestnoten zum Bestehen der Prüfung verlangt.

Änderungsentwurf Prüfungsordnung (PO)

WESTFÄLISCHE DACHSBRACKENDiese unsere zahlenmäßig noch kleine-

re Rasse zeigt deutliche Anzeichen von

Inzuchtdepression.

Hier liegt die Genehmigung des VDH

zur Einkreuzung mit zwei Drever Rü-

den vor, was in diesem Jahr nur einmal

Erfolg brachte. Beim Schreiben dieser

Zeilen ist der Wurf noch nicht gefallen.

Zwei andere Versuche führten nicht

zum Erfolg. Als weiteres werden noch

eine kleine Anzahl von Drever- Hün-

dinnen als Welpen eingeführt, um hier

eine breitere Zuchtbasis zu erzielen.

Zusätzlich wurden die vorhandenen

Zuchthunde in zwei Zuchtlinien einge-

teilt.

Diese Notwendigkeit hierzu ergab sich

durch die Einkreuzung von Deutschen

Bracken vor gut 10 Jahren. Beide

eingekreuzten Rüden trugen leider

verdeckt Epilepsie in die Rasse. Zucht-

linie 1 beinhaltet alle Zuchthunde,

welche EP in sich tragen könnten, und

Zuchtlinie 2welche keine Verbindungen

zu den Einkreuzungen hatte. Mit dieser

finden auch die Einkreuzungen mit dem

Drever statt. Aus der Zuchtlinie 1 wer-

den nur noch Hündinnen mit Rüden

der Zuchtlinie 2 verpaart. Damit wird

sichergestellt, daß keine EP auftreten

kann, aber natürlich leider rezessiv

weitergegeben wird.

EPILEPSIEBei Deutschen Bracken und jetzt leider

auch in einem Fall Westfälische Dachs-

bracken treten Epileptische Anfälle

auf. Durch Überprüfung der verwandt-

schaftlichen Zusammenhänge gibt es

Genetische Zusammenhänge. Der

Ursprung sind zwei Hunde von 1987,

welche seinerzeit als Seiteneinstei-

ger zur Verbreiterung der Zuchtbasis

eingesetzt wurden. Mit den rund 1,5%

der betroffenen Hunde bei den Deut-

schen Bracken ist das Problem noch

überschaubar. Andere Rassen haben

hier deutlichere Probleme. Aber EP ist

unser derzeitiges Hauptproblem bei der

Erbgesundheit. Bei den Westfälischen

Dachsbracken hoffen wir mit den oben

genannten Maßnahmen auf der siche-

ren Seite zu liegen.

Anders ist die Lage bei den Deutschen

Bracken. Hier wurde das Problem in

seiner Komplexität nicht erkannt bzw.

bekannt gemacht und zu lange zöger-

lich behandelt. Die Zuchtleitung kann

natürlich nur reagieren, wenn sie davon

weiß!

Angegangen haben wir das Problem von

zwei Seiten. Einmal können wir jetzt

mit DOGBASE eine Zuchtwertschät-

zung durchführen und damit die mögli-

che Gefahr auf EP vor der Verpaarung

besser abzuschätzen. Anderseits ver-

suchen wir, mit Hilfe der genetischen

Forschung einen DNA-Test für EP zu

bekommen.

Text: Helmut Mückel

Anz

eige

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10 | Brackenzeitung 3/2013

Mitteilungen

FREITAG, 6.9.13

15.00 Uhr: Präsidiumssitzung

im SV-Vereinsheim in Frenkhausen.

18.00 Uhr: Hubertusmesse in der St.-Martinuskirche

in Olpe (ohne Hunde).

Ab 19.00 Uhr: Dämmerschoppen

im Gasthof „Zum Hobel“ in Frenkhausen.

SAMSTAG, 7.9.13

DBC-Schweiß- und Gebrauchsprüfung sowie

Stöberhundprüfung im Forstamt Olpe.

11.00 Uhr: Welpenspieltag

auf dem Gelände des SV Olpe in Drolshagen-

Frenkhausen (auch ältere, verträgliche

Hunde sind herzlich willkommen).

14.30 Uhr: Treffen der ARGE-Dachsbracke

im Gasthof Zum Hobel.

18.00 Uhr: Jahreshauptversammlung

in 57489 Drolshagen-Frenkhausen,

Auf der Heide 9 (Dorfgemeinschaftshalle),

anschließend gemütliches Beisammensein.

SONNTAG 8.9.13

9.30 Uhr: DBC-Pfostenschau unter Mitwirkung des

Halbmondbläserkorps auf dem Vereinsgelände

des SV Olpe in Frenkhausen.

Hundeführer, die ihre Hunde am Sonntag zur Formbewer-

tung vorstellen möchten, werden gebeten, die Ahnentafel

sowie 15 € Gebühren für die Formbewertung bereitzuhalten.

BRACKENWOCHENENDEvom 6. bis 8.9.2013 in Drolshagen-Frenkhausen

Herzliche Einladung!

Richterfortbildung am 14.6.2013 in Witzenhausen

Am 14.6.2013 hatte Vize-Präsident

Franz Josef Bade zu einer Richterschu-

lung in der Gaststätte „Zur Warte“ in

Witzen-hausen-Dohrenbach einge-

laden. Leider haben nur sehr wenige

Richter des DBC an dieser Sitzung

teilgenommen.

Es wurde die neue Prüfungsordnung

und insbesondere die enthaltenen Feh-

ler und die kommenden Änderungen

diskutiert.

Text und Foto: Sylvia Dreeskornfeld

Aufmerksame Zuhörer bei der Richterfortbildung, Im Hintergrund (stehend rechts) Franz Josef Bade.

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3/2013 Brackenzeitung | 11

Mitteilungen

Anzeige

VORNAME NACHNAME PLZ ORT

Ralf Attula 07426 Allendorf/Aschau

Peter Becker 34260 Kaufungen

Fetz Dominik 86807 Buchloe

Franz Etschmann 87642 Trauchgau

Andreas Fügner 36199 Rotenburg (Fulda)

Hans-Jürgen Hermann 66679 Losheim

Simon Kaiser 31035 Despetal

Wilhelm Kollmeyer 49328 Melle

Stephanie Kremerskothen 18574 Garz Rügen

Markus Lambrechts 50739 Köln

Manuel Mascher 99706 Sondershausen

Marie-Luise Möhler 07426 Allendorf/Aschau

Jan Montanus 21388 Sonderstorf

Carlo Muggianu 69509 Mörlenbach

Jean-Claude Pax 54636 Baustert

Marc Renzler 56281 Emmelshausen

Simon Russell 23866 Nahe

Alexander Schmidt 57489 Drolshagen

Veronique Thill 54636 Baustert

Klaus Votbach 35423 Lich

Christian Walczok 57334 Bad Laasphe

Neue Mitglieder im

Deutschen Bracken-Club

Wegen der hohen Nachfrage werden folgende weitere

Prüfungstermine angeboten:

05.10.2013 Schweißprüfung (FSP) in Kaarz (Meck-

lenburg)

27.10.2013 Anlageprüfung in Büsum (Schleswig-

Holstein)

Für alle Prüfungen ist eine verbindliche Anmeldung mit-

tels des vollständig ausgefüllten gültigen Nennungsfor-

mulars unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen

(Kopien) bis spätestens vier Wochen vor dem Termin an

den Landesgruppenobmann erforderlich. Die Teilnah-

meplätze sind begrenzt. Berücksichtigungen erfolgen

in der Reihenfolge der eingegangenen Nennungen. Die

Prüfungen finden nur statt, wenn mindestens jeweils

vier Hunde gemeldet sind.

Die Hundeführer werden gebeten, sich mit der Prüfungs-

ordnung vertraut zu machen! Bei Fragen helfen Züchter,

erfahrene Brackenführer und natürlich die Landesgrup-

penobleute gerne weiter!

Text: Ulrich Dohle

Termine 2013

LANDESGRUPPE NORD

Tabelle: Vera Kauer

Die Landesgruppe West traf sich am 25. Mai zu ihrem Jahrestreffen im Flamersheimer Wald an der Steinbachtalsperre. Hier, wie man sieht nach einem guten Imbiss, Landesgruppenobmann Helmut Mückel (rechts) im Gespräch mit Andreas Leibing.

Text: Johannes Peters; Foto: Heike Krüger

Jahrestreffen der

Landesgruppe West

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12 | Brackenzeitung 3/2013

Journal

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat

kürzlich entschieden, dass bereits die

einmalige Verweigerung, die Beamten

zur Kontrolle in die Wohnung oder

das Haus zu lassen, ausreichend sein

kann, um von einer Unzuverlässigkeit

ausgehen zu können. Die Annahme der

Unzuverlässigkeit führt dazu, dass die

Waffenbesitzkarte widerrufen und der

Jagdschein eingezogen werden kann.

Der betroffene Jäger hatte in dem vor-

liegenden Fall gegenüber den Kontroll-

beamten die Aussage getätigt, dass er

grundsätzliche Vorbehalte gegen eine

solche Art der Kontrolle habe und da-

rum gebeten, dass ein Termin mit ihm

vereinbart werden solle. Dies geschah

nicht, sondern sein Jagdschein wurde

eingezogen und die Waffenbesitzkar-

te widerrufen. Die dagegen erhobene

Klage des Jägers vor dem Verwaltungs-

gericht Hamburg hatte keinen Erfolg.

Weitere, von dem Jäger nachträglich

angeführte Argumente dafür, dass

den Beamten kein Zutritt gewährt

wurde, sah das Gericht im Verfahren

als nicht glaubhaft an. Das Gericht ist

im Übrigen davon ausgegangen, dass

eine Verletzung der Mitwirkungspflicht

bei der Kontrolle einem tatsächlich

begangenen Verstoß gegen Aufbewah-

rungsvorschriften von Waffen gleich-

stehe. Ein einmaliger Verstoß gegen

Aufbewahrungsvorschriften sei ausrei-

chend, um von einer waffenrechtlichen

Unzuverlässigkeit ausgehen zu können.

Gründe, die gegen die gesetzliche Regel-

vermutung der Unzuverlässigkeit des

Jägers sprachen, sah das Gericht in dem

zu entscheidenden Fall nicht.

Auch wenn gegen das Urteil Berufung

eingelegt wurde und der Ausgang dieses

Verfahrens noch nicht abschließend

feststeht, sind die praktischen Auswir-

kungen sehr weitgehend. In der aktuel-

len Rechtsprechung kann eine Tendenz

erkannt werden, einmalige Verstöße in

Form der Zutrittsverweigerung zu Kon-

trollzwecken zum Anlass zu nehmen,

um den Jagdschein zu entziehen und

die Waffenbesitzkarte zu widerrufen.

Auch wenn es mehr als fraglich ist, ob

eine Zutrittsverweigerung bei einer

unangemeldeten Kontrolle tatsächlich

einen Verstoß gegen die waffenrecht-

lichen Mitwirkungspflichten bei der

Kontrolle darstellen soll, müssen wir als

Jäger uns darauf einstellen, dass ent-

weder Kontrollbeamten die Möglichkeit

des Zutritts verschafft wird oder aber

gewichtige Gründe bestehen, um einen

Zutritt zur Wohnung zu verweigern.

Was konkret solche gewichtigen Grün-

de sind, ist in der Rechtsprechung noch

nicht abschließend entschieden, sodass

man sich als Jäger insoweit keinen

unnötigen Risiken aussetzen sollte.

Sinnvoll ist es meines Erachtens, dass

den zuständigen Behördenvertretern

(am besten dem oftmals bekannten

Sachbearbeiter) von Seiten des Jägers

aus vor Durchführung einer Kontrolle

signalisiert wird, dass mit einer Kont-

rolle der Aufbewahrung Einverständnis

besteht und man hier versucht, konkre-

te Termine zu vereinbaren. Durch ein

solches Vorgehen wird schon einmal die

Bereitschaft zur Mitwirkungspflicht bei

Kontrollen dokumentiert und es ist un-

wahrscheinlich, dass es zu unliebsamen

Überraschungen kommt.

Text: Dominic Steinborn

(Fachanwalt für Transport- und

Speditionsrecht / Fachanwalt für

Versicherungsrecht)

Vorsicht bei waffenrechtlichen Kontrollen

Immer mehr Behörden gehen dazu über, verdachtsunabhängige Kontrollen zur ordnungs-gemäßen Aufbewahrung von Jagdwaffen durchzuführen. Für uns Jäger stellt sich in einem solchen Fall natürlich die Frage, wie man bei dem überraschenden Besuch von Beamten vorgehen soll.

Liebe Brackenfreunde,

nun ist es 6 Jahre her, dass ich nach langem Warten meine Bracke bekam.

Danke Denny Thiele (und Familie ) für „Asco vom Triebelgrund“!

Als „Nordlicht“ wurde ich in meinen heimischen Jägerskreisen recht belächelt als

mein Entschluss auf eine Deutsche Bracke fiel.

Auch der Zuchtwart vom Deutschen Bracken-Club e.V. gab mir damals auf den

Weg (ich kann mich noch sehr genau an seine Worte erinnern):

„Viel Spaß und Erfolg mit dem Hund, nur tun Sie mir bitte einen Gefallen und

machen aus der Deutschen Bracke keinen Norddeutschen Vorstehhund“.

Auf dem beigefügten Bild sehen Sie „Asco vom Triebelgrund“ nach seinem 36-ten

Nachsucheneinsatz. Auch dieser wurde wie fast alle vorher erfolgreich beendet.

Mittlerweile hat sich das einstige „Lächeln“ in Lob, Anerkennung und Achtung

geändert!

Lieber Zuchtwart: ich habe mich an Ihre Worte gehalten und einen tollen und

erfolgreichen Fährtenhund aus Asco gemacht. Die Nordlichter ziehen mittlerweile

den Hut!

Brackenheil, Stephan HoffmannAsco vom Triebelgrund

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3/2013 Brackenzeitung | 13

Journal

So könnte man die Stimmung der Anlagenprüfung am 13.4.2013 in der Oberpfalz vermutlich zusammenfassen. Seit Wochen fieberten die Teilnehmer diesem Termin und vor allem gutem Wetter entgegen.

Bereits während der ausklingenden

Jagdsaison 2012/13 wurde ein ge-

meinsamer Übungstermin im Revier

des DBC-Mitglieds Georg Götz nahe

Augsburg vereinbart. Doch erst in der

Osterwoche und damit nur 2 Wochen

vor der Prüfung war der Winter bereit

zu weichen und wir hatten mit 4 Westf.

Dachsbracken die Möglichkeit, den

Prüfungsablauf in der Praxis durchzu-

spielen und unsere Hunde am Hasen zu

erleben.

Herzlichen Dank an Familie Götz für

die Möglichkeit, die wertvollen Tipps

für die nahende Prüfung und nicht zu

vergessen den köstlichen Osterzopf

nach erfolgreicher Rückkehr aus dem

Revier.

Endlich Frühling!

Übungstag für die AP bei DBC-Mitglied Georg Götz (links im Bild). Foto: F. Krause

Zwei Wochen später wurde es dann

ernst und die Führer von 6 Westfäli-

schen Dachsbracken trafen zur Anla-

genprüfung an der Schlossschenke in

Kemnath in der Oberpfalz ein. Nach

einem vorangegangenen Regentag

schien nun der Frühling endlich Ober-

hand zu gewinnen. Während die Hunde

sich entspannt begrüßten war im

Suchenlokal eine gewisse Anspannung

unter ihren Führern zu spüren. Wie

würde es wohl laufen… hatte man die

Anlagen der jungen Hunde ausreichend

geweckt… welche Revierverhältnisse

erwarteten uns.

Die anwesenden Richter Christoph

Bernholz, Ernst Meindl und der Richter

und Revierinhaber Alfred Tretter sorg-

ten gemeinsam mit den Organisatoren

Andreas und Marlene Jakob schnell für

eine angenehme Stimmung und infor-

mierten umfassend über den Ablauf der

Anlagenprüfung.

Neben einem Erstführer traten an die-

sem Tag die Züchter der Zwinger vom

Wolfschlag und vom Hirschwald sowie

ich mit meiner zweiten Westfälischen

Dachsbracke an. Besonders schön war

das fast vollständige Zusammentreffen

des letztjährigen A-Wurfs vom Wolf-

schlag.

Von insgesamt 6 gemeldeten Hunden

absolvierten die 5 Westfälische Dachs-

brackenhündinnen Amber, Asta, Alba

und Arifa vom Wolfschlag sowie Isis

vom Hirschwald die diesjährige Anla-

genprüfung.

Die Hasen lagen an diesem Tag – dem

nächtlichen Regen geschuldet – vorwie-

gend in den zahlreichen Feldgehölzen

und Hecken. Alle Hunde hatten bei

Bedarf mehrfach Gelegenheit, ihre

Tagesform am Hasen unter Beweis zu

stellen. Das Revier bot ideale Prüfungs-

bedingungen. Ein guter Hasenbesatz,

hängiges Gelände mit idealer Übersicht

für die Richter, keine gefährlichen

Strassen, und ein hochpassionierter Re-

vierinhaber Alfred Tretter trugen zum

Gelingen der Prüfung bei.

Noch im Revier wurden von den

Richtern die Arbeit der Hunde und das

Prüfungsergebnis in der Gruppe be-

sprochen. Die Richter schöpften die zur

Verfügung stehende Bewertungsskala

voll aus und erläuterten uns Hundefüh-

rern nachvollziehbar ihr Urteil.

Nach einem zünftigen Mittagessen im

Suchenlokal und der Überreichung der

Prüfungszeugnisse hatten wir Gelegen-

heit unsere Hunde bei einer altersbe-

dingt zumeist noch vorläufigen Form-

bewertung vorzustellen und erfuhren

viel über das „Ideal“ der Westfälischen

Dachsbracke.

Im Namen aller Prüfungsteilnehmer

bedanke ich mich beim Revierinhaber

Herrn Tretter für die Möglichkeit, in

seinem Revier unsere Hunde arbeiten

lassen zu dürfen.

Herzlichen Dank auch den fairen Rich-

tern und der Familie Jakob für eine gut

organisierte frühlingshafte Anlagen-

prüfung in der Oberpfalz.

Text: Christoph Riegert

(mit den Westfälischen Dachs-

bracken Arifa vom Wolfschlag und

Bahia vom Fürstenbogen)

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| Deutscher Bracken-Club e. V.

Satzung / September 2013

Deutscher Bracken-Club e.V.

A. Allgemeines

§ 1 Name, Zweck und Ziel des Vereins(1) Der Verein führt den Namen Deutscher Bracken-Club e.V.

(DBC).

(2) Der DBC bezweckt die Reinzucht, Veredelung und

Verbreitung der Brackenrassen:

a) Deutsche Bracke

b) Westfälische Dachsbracke

Er will alle Züchter und Halter dieser Rassen sowie alle Bra-

ckenjäger und Freunde der "Lauten Jagd" vereinigen. Er setzt

sich ein für

1. die Anerkennung und Förderung der "Lauten Jagd"

und ihrer uralten, von den Vorfahren übernomme-

nen Bräuche im alt überlieferten, echt waidmänni-

schen Sinne.

2. den Einsatz der Brackenrassen bei der Arbeit nach

dem Schuss.

(3) Zur Erreichung dieser Ziele stellt der DBC die Rassekenn-

zeichen auf und erlässt Zuchtordnungen, Zuchtbuchordnun-

gen und Prüfungsordnungen.

(4) Der DBC führt ein eigenes Zuchtbuch.

(5) Unselbständige Untergruppe des DBC ist das Halbmond-

bläserkorps. Der DBC ist bestrebt, zur Förderung der lauten

Jagd und der jagdlichen Brauchtumpflege sein, in ihm beste-

hendes Halbmondbläserkorps zu erhalten und zu fördern.

Mitglieder des Bläserkorps sind zugleich Mitglieder des DBC.

(6) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar ge-

meinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegüns-

tigte Zwecke der Abgabeordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie

eigene wirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke

verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwen-

dung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch

Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch

unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.

Hat ein Vorstands- oder Vereinsmitglied für die Erfüllung

seiner Aufgaben Aufwendungen, die es den Umständen nach

für erforderlich halten darf, so ist der Verein zum Ersatz

verpflichtet. Geleisteter Zeitaufwand wird nicht vergütet.

Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine

Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereins-

vermögen.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, also bei Wegfall

steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins

an den Jagdgebrauchshundeverein des Kreises Olpe e.V., der

es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke

zu verwenden hat.

Der Verein ist Mitglied im JGHV und über diesen dem Ver-

band für das Deutsche Hundewesen (VDH) und damit der

Federation Cynologique Internationale (FCI) angeschlossen.

Der Verein ist Mitglied im Jagdgebrauchshundverband

(JGHV) und anerkennt für sich und seine Mitglieder Satzung

und Ordnungen des JGHV in der jeweils gültigen Fassung

(veröffentlicht unter www.jghv.de).

Ebenfalls anerkennt der Verein für sich und seine Mitglieder

die Satzung des JGHV soweit sie die Interessen des Vereins

berührt. Die Zuchtordnung des JGHV, die auf der Grundlage

der VDH-Rahmenzuchtordnung erstellt wurde, ist uneinge-

schränkt für die Mitglieder des Vereins gültig.

In Fragen der Zucht hat das „VDH-Recht“ Vorrang vor dem

des JGHV.

Satzungin der Fassung vom 7. September 2013

1

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Deutscher Bracken-Club e. V. |

Satzung / September 2013

§ 2 Sitz, Geschäſtsjahr und Beitrag(1) Der DBC hat seinen Sitz in 57462 Olpe/Biggesee.

(2) Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(3) Die Mitglieder haben Jahresbeiträge zu entrichten, deren

Höhe in einer Hauptversammlung beschlossen wird; Eh-

renmitglieder, Ehrenmitglieder des Präsidiums und aktive

Mitglieder des Bläserkorps des DBC sind beitragsfrei. Die

Beitragsfreiheit eines Mitgliedes des Bläserkorps entfällt,

sobald es nur mehr passives Mitglied des Bläserkorps ist.

Jugendliche Mitglieder (bis zur Vollendung des 18.

Lebensjahres), Ehepartner von Mitgliedern, in der Aus-

bildung stehende Berufsjäger und Forstanwärter sowie

amtlich bestätigte Jagdaufseher zahlen auf Antrag die

Hälfte des festgesetzten Jahresbeitrages. In Einzelfällen

kann das Präsidium weitere Ausnahmen gestatten.

B. Mitgliedschaft und

Gliederung

§ 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaſt(1) Mitglied im Deutschen Bracken-Club e. V. kann jede

Person über 7 Jahre werden. Für den Eintritt von Jugend-

lichen unter 18 Jahren ist die Einwilligung des gesetz-

lichen Vertreters erforderlich. Auch juristische Perso-

nen, Behörden, Stiftungen, nicht rechtsfähige Vereine,

Personengesellschaften usw. können die Mitgliedschaft

erwerben. Gewerbsmäßige Hundehändler können nicht

Mitglied werden.

Zwecks Aufnahme hat jedes Mitglied eine Beitrittser-

klärung zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des

Aufnahmeantrags werden die Satzung des Vereins sowie

die Satzungen und Ordnungen des JGHV anerkannt.

(2) Mitglieder, auch Nichtmitglieder, können wegen beson-

derer Verdienste um den Deutschen Bracken-Club e. V.

zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung

zum Ehrenmitglied erfolgt nach Vorschlag des Präsidiums

durch die Mitgliederversammlung. Ausgeschiedene Präsi-

diumsmitglieder können durch Beschluss der Hauptver-

sammlung zu Ehrenmitgliedern des Präsidiums ernannt

werden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und

Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder, sind jedoch von

der Beitragszahlung befreit.

(3) Die Anmeldung als ordentliches Mitglied ist an den Ge-

schäftsführer des Vereins zu richten. Eine evtl. Ablehnung

des Aufnahmegesuches bedarf keiner Begründung, erfor-

dert jedoch eine 2/3 Stimmenmehrheit des Präsidiums.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem bestätigten Eingang

der Beitrittserklärung.

(4) Die Mitgliedschaft endet:

a) durch freiwilligen Austritt, der nur dann zum

Schluss des Geschäftsjahres als wirksam anerkannt

wird, wenn er bis spätestens zum 1. Dezember des

laufenden Geschäftsjahres dem Geschäftsführer

schriftlich oder der für die Mitgliederbetreuung

zuständigen Person gegenüber ausgesprochen

wird.

b) durch Löschung von der Mitgliederliste aufgrund

eines Beschlusses des Präsidiums, wenn das

Mitglied fällige Jahresbeiträge trotz zweimaliger

Mahnung unter Androhung der Löschung in der

Mitgliederliste nicht zahlt. Die Streichung darf

erst beschlossen werden, nachdem seit der Ab-

sendung des zweiten Mahnschreibens ein Monat

verstrichen ist. Die Streichung ist dem Mitglied

mitzuteilen.

c) durch Ausschluss, wenn das Mitglied unehrenhaft

handelt oder seine Verpflichtungen gegenüber

dem Deutschen Bracken-Club e. V. bzw. dem

Halbmondbläserkorps erheblich und schuldhaft

verletzt hat, darunter fallen insbesondere:

-

bung des Vereins, sowie gegen die von ihm erlasse-

ne Zucht- und Prüfungsordnung, ferner

und Ausstellungsangelegenheiten und endlich

Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit.

Über den Ausschluss entscheidet das Präsidium mit 2/3

Mehrheit.

Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung

einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persön-

lich vor dem Präsidium oder schriftlich zu rechtfertigen. Der

Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen

und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekannt

zu machen. Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem

Mitglied das Recht der Berufung an das Schiedsgericht zu.

Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab

Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand ein-

gelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat

der Vorstand innerhalb von zwei Monaten das Schiedsgericht

zur Entscheidung über die Berufung einzuberufen. Geschieht

das nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen.

Macht dagegen das Mitglied von diesem Recht der Berufung

gegen den Ausschließungsbeschluss keinen Gebrauch oder

versäumt es die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit

dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, dass die Mit-

gliedschaft als beendet gilt.

Ausgeschiedene Mitglieder verlieren die Befugnis, als Richter

des Deutschen Brackenclubs e. V. tätig zu sein.

§ 4 Stellung des Halbmondbläserkorps im DBCDas Halbmondbläserkorps wählt aus seiner Mitte:

a) einen Vorsitzenden,

b) einen musikalischen Leiter,

c) einen Geschäftsführer.

Die Mitglieder des Halbmondbläserkorps sind ermächtigt,

über Beginn und Ende der Mitgliedschaft im Bläserkorps

2

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| Deutscher Bracken-Club e. V.

Satzung / September 2013

in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. § 3 gilt insoweit

entsprechend.

§ 5 Gliederung des VereinsDer Deutsche Bracken-Club e. V. kann sich in Landesgruppen,

Bezirksgruppen, Kreisgruppen und Ortsgruppen unterglie-

dern.

C. Organe

§ 6 Organe des Deutschen Bracken-Clubs e. V.Organe sind:

a) das Präsidium,

b) die Mitgliederversammlung.

§ 7 Das Präsidium(1) Das Präsidium besteht aus:

a) dem Präsidenten,

b) dem Vizepräsidenten,

c) dem Geschäftsführer,

d) dem Kassenführer,

e) dem Zuchtbuchführer,

f) dem Hauptzuchtwart

(2) Zu den Ämtern zu c) und d) sowie e) können Stellvertreter

berufen werden.

(3) Das Präsidium ist ermächtigt, einen Beirat zu berufen,

der sich zusammensetzt aus: Landesgruppenobleuten, die

auch grundsätzlich die Aufgaben der Zuchtwarte wahr-

nehmen, Veterinär, Obmann für Öffentlichkeitsarbeit

und Archivverwaltung, Obmann für Brauchtumspflege

und sonstigen fachkundigen Mitgliedern des DBC. Die

Mitglieder des Beirates sind Angehörige des erweiterten

Präsidiums, sie haben auf Wunsch Sitz bei den Präsidi-

umssitzungen.

(4) Alle im Deutschen Bracken-Club e. V. bekleideten Ämter

sind Ehrenämter.

(5) Das Präsidium ist für die Angelegenheiten des Vereins

zuständig, soweit sie nicht durch Satzung einem anderen

Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende

Aufgaben:

a) Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und

Aufstellung der Tagesordnungen,

b) Einberufung der Mitgliederversammlung,

c) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederver-

sammlung,

d) Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und

Ausschluss von Mitgliedern.

(6) Das Präsidium fasst seine Beschlüsse im allgemeinen in

Präsidiumssitzungen, die vom Präsidenten, bei dessen

Verhinderung vom Vizepräsidenten, unter Bekanntgabe

der Tagesordnung, einberufen werden. Das Präsidium

ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder des

geschäftsführenden Präsidiums, darunter der Präsident

oder der Vizepräsident, anwesend sind. Stimmberechtigt

sind die anwesenden Mitglieder des geschäftsführenden

Präsidiums, in besonderen Fällen auch die anwesenden

Mitglieder des erweiterten Präsidiums nach (3). Bei der

Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebe-

nen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet

die Stimme des Leiters der Präsidiumssitzung. Die Präsidi-

umssitzung leitet der Präsident, bei dessen Verhinderung

der Vizepräsident. Die Beschlüsse des Präsidiums sind zu

Beweiszwecken in ein Beschlussbuch einzutragen, das von

zwei anwesenden Sitzungsteilnehmern zu unterschreiben

ist. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Präsidiumssit-

zung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse

und das Abstimmungsergebnis enthalten.

(7) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch

den Präsidenten oder Vizepräsidenten und ein weiteres

Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums vertreten.

(8) Die Haftung des Vereins für ein Verschulden des Präsidi-

ums wird auf die Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässi-

gen Handelns beschränkt.

§ 8 Die Mitgliederversammlung Die Versammlungen sind:

a) ordentliche,

b) außerordentliche.

Die ordentliche Versammlung (Hauptversammlung) soll nach

Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden.

Die Einberufung der Hauptversammlung hat - unter Mittei-

lung der Tagesordnung - mindestens zwei Wochen vorher

durch Rundschreiben bzw. durch Veröffentlichung in der

Vereinszeitschrift an alle Mitglieder des DBC zu erfolgen. Die

Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungs-

schreibens/der Vereinszeitschrift folgenden Tag.

Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem

Tage der Mitgliederversammlung beim Präsidium schriftlich

beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf

die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter

hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung

entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf Ergänzung der

Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt

werden, beschließt die Mitgliederversammlung.

Zu den Versammlungen können Nichtmitglieder auf Be-

schluss des Präsidiums zugelassen werden.

Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmit-

glieder des DBC.

Der Präsident oder der von ihm bestellte Vertreter leitet die

Versammlung. Bei Wahlen kann die Leitung für die Dauer

des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem

Wahlausschuss übertragen werden.

Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des ge-

schäftsführenden Präsidiums auf die Dauer von vier Jahren.

Wiederwahl ist möglich.

3

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Deutscher Bracken-Club e. V. |

Satzung / September 2013

Regelmäßige Gegenstände der Beratung in der jährlichen

Hauptversammlung sind:

a) Genehmigung der Niederschrift über die letzte

Hauptversammlung,

b) Entgegennahme des Jahresberichts,

c) Rechnungsbericht des Kassenführers,

d) Bericht der Kassenprüfer,

e) Bericht des Zuchtbuchamtes,

f) Entlastung des Kassenführers,

g) Wahl der Kassenprüfer für das Folgejahr,

h) Entlastung des geschäftsführenden Präsidiums,

i) etwaige Satzungsänderungen bzw. Erweiterungen,

j) etwaige Beschlussfassungen zu Ordnungen des

Vereins (z. B. Prüfungs-/Zuchtordnungen).

Über den Verlauf der Versammlungen ist eine Niederschrift

zu fertigen und vom Versammlungsleiter und Protokollführer

zu unterschreiben.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweis-

zwecken in ein Beschlussbuch einzutragen und vom jeweili-

gen Versammlungsleiter und einem Präsidiumsmitglied zu

unterschreiben. Dabei soll das jeweilige Abstimmungsergeb-

nis festgehalten werden.

§ 9 Außerordentliche MitgliederversammlungAußerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom

Präsidenten oder dessen Stellvertreter (Vizepräsident) einbe-

rufen, wenn es das Interesse des Vereins verlangt.

Außerdem sind außerordentliche Mitgliederversammlungen

anzuberaumen, wenn dies mindestens der fünfte Teil aller

Mitglieder schriftlich fordert.

Die Einladungen erfolgen in der gleichen Art und Weise wie

zu den ordentlichen Mitgliederversammlungen.

§ 10 Beschlussfähigkeit und AbstimmungDie Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindes-

tens 15 Mitglieder erschienen sind. Bei Beschlussunfähigkeit

ist das Präsidium verpflichtet, innerhalb von vier Wochen

eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tages-

ordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl

der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der

Einladung hinzuweisen. Soweit die Satzung nichts anderes

bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitglie-

derversammlung die Mehrheit der abgegebenen gültigen

Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters

der Versammlung.

Wahlen zu § 7 Ziffer 1 und § 8 g.) sowie sonstige Beschlüsse

der Versammlung können - soweit kein Widerspruch erfolgt -

durch Zuruf stattfinden.

Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, zur

Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins

eine Mehrheit von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen

erforderlich.

D. Sonstige Bestimmungen

§ 11 SchiedsgerichtÜber Streitigkeiten unter Mitgliedern oder Präsidiumsmit-

gliedern sowie zwischen Mitgliedern und dem DBC, hat,

soweit es sich um Angelegenheiten des Vereins und dessen

Ziele handelt, unter Ausschluss des Rechtsweges, ein Schieds-

gericht zu entscheiden.

Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus drei Mitgliedern

und zwar einem Vorsitzenden und je einem von jeder Partei

zu benennenden Beisitzer. Ein Mitglied des geschäftsführen-

den Präsidiums darf kein Schiedsrichter sein. Schiedsrichter

darf ferner niemand sein, der an der zur Verhandlung ste-

henden Streitsache mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist.

Wirkt ein solcher Schiedsrichter an einem Schiedsspruch mit,

ohne dass eine der Parteien dies gerügt hat, so wird dadurch

die Rechtsgültigkeit des ergangenen Schiedsspruchs nicht

berührt.

Die Wahl des Vorsitzenden des Schiedsgerichts erfolgt durch

die Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren.

Wiederwahl ist möglich.

Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Der Vorsit-

zende bestimmt Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung

des Schiedsgerichts.

Zu der mündlichen Verhandlung des Schiedsgerichts sind

die Parteien zu laden. Die Ladung soll durch Einschreibebrief

erfolgen; es ist eine Ladungsfrist von mindestens drei Tagen

einzuhalten.

§ 12 Disziplinar- und VerbandsgerichtsordnungDer Verein erkennt für sich und seine Mitglieder die Satzung

sowie die Disziplinar- und Verbandsgerichtsordnung des

Jagdgebrauchshundverbandes e. V. verbindlich an.

§ 13 Auflösung des VereinsDie Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederver-

sammlung mit der in § 10 festgelegten Stimmenmehrheit

beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung

nichts anderes beschließt, sind der Präsident und der stell-

vertretende Präsident gemeinsam vertretungsberechtigte

Liquidatoren.

Olpe, den 7. September 2013

Präsident Vize-Präsident Geschäftsführer

4

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18 | Brackenzeitung 3/2013

Journal

Teilnehmer der AP in der Oberpfalz, von links:M. Güntner mit Amber und Asta v. Wolfschlag, M. Jakob mit Goa und Cuba v. Fürstenbogen, Richter E. Meindl, C. Riegert mit Arifa v. Wolfschlag, Revierinhaber und Richter A. Tretter, M. Ehebauer mit Isis v. Hirschwald, Prüfungsleiter C. Bernholz, G. Güntner mit Cadela v. Fürstenbogen, Amsel v. Iloo-Forst und Iwan v. Hirschwald und A. Zelend mit Alba v. Wolfschlag.

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3/2013 Brackenzeitung | 19

Journal

Hundefreu(n)de beim 7. Brackentreffen auf dem

Erzgebirgskamm

Damit ist der Nagel wohl auf den Kopf

getroffen. Es ist uns immer wieder ein

Vergnügen fast alle bekannten Bracken-

rassen, sowie zahlreiche Gebrauchshun-

de und deren Rasseverbandsvertreter

zu Gast zu haben. So wird ein vereins-

übergreifender Informationsaustausch

möglich und es werden natürlich auch

Freundschaften gepflegt.

Danke an die Vertreter folgender

Rassen: Hannoverscher Schweißhund,

Bayrischer Gebirgsschweißhund,

Schwarzwälder Schweißhund, Deutsch

Langhaar, Deutsch Drahthaar, Deut-

scher Wachtelhund, Deutscher Jagd-

terrier, Jagdteckel, Schweizer Jura Nie-

derlaufhund, Jagdbeagel, Tirolerbracke,

Slovensky Kopov, Deutsche Bracke,

Dachsbracke, Brandlbracke.

Die morgendliche Verbandsschweißprü-

fung konnten sechs von sieben Hunden

erfolgreich absolvieren. Tobias Hamm,

mit seinem Deutschen Wachtelhund

Iago vom Wolfsberg, entschied mit

einem Ersten Preis (Sw I) nicht nur die

Verbandsschweißprüfung, sondern

auch den von den Brackenfreunden

Erzgebirge ausgelobten Hundevergleich

für sich. Waidmannsheil!

Die durch den Revierleiter Holger Zi-

mack geführte Waldwanderung sorgte

bei den ca. 25 Teilnehmern für viel

Interesse und gute Laune. Bei „unge-

wöhnlich“ schönem Wetter vergnügten

sich unsere Jüngsten beim Zapfenwer-

fen am Waldmobil des Staatsbetriebes

Sachsenforst und erfuhren spielerisch

viel Wissenswertes über die heimische

Flora und Fauna. An dieser Stelle noch-

mals vielen Dank an den Forstbezirk

Marienberg für die wiederholt sehr gute

und unkomplizierte Unterstützung.

Bis auf den letzten Platz war die „Berg-

schänke Rübenau“ beim Fachvortrag

des bekannten Wildbiologen Mark Nit-

ze besetzt. Er stellte sehr aufschlussrei-

che Ergebnisse seiner „Schalenwildfor-

schung im Wolfsgebiet“ vor. Als kleine

Zugabe überraschte er selbst erfahrene

Rüdemänner mit den Aktionsradien

von besendertem Rotwild und Stöber-

hunden bei Ansitzstöberjagden. Hier

konnte man sehr schön erkennen, dass

Wild sehr lernfähig ist und in kürzester

Zeit ein sehr einfaches Feindvermei-

dungsverhalten entwickeln kann, um

sich mit kurzen Laufstrecken dem Trei-

ben zu entziehen. Vielen Dank, Mark.

Mit der Siegerehrung und der obligato-

rischen Pfostenschau endete der offizi-

elle Teil des 7. Brackentreffens auf dem

Erzgebirgskamm. Bei super Stimmung

und einem Gläschen Bier genossen

noch zahlreiche Hundefreunde den

herrlichen Sonnenuntergang.

Vielen Dank an alle die uns besucht

haben. Die weiteste Anreise hatte Herr

Kirsch aus Schaffhausen in der Schweiz.

Herzlichen Dank für die Vorbereitung

und Durchführung der Verbandsschweiß-

prüfung an Hubertus Heine (Verein Slo-

vensky Kopov). Danke an die Richter, die

im schwierigen Gelände und bei schwüler

Witterung ins Schwitzen gekommen

sind. Danke an die Eheleute Neuber für

die Betreuung des Schießkinos. Und

danke an alle Brackenfreunde, die immer

wieder zum Gelingen dieser Veranstal-

tung beitragen, sei es durch Sponsoring

oder durch tatkräftige Unterstützung.

Bis zum nächsten Jahr!

Mit Waidmanns- und Brackenheil!

Euer Org.-Team der Brackenfreunde

Erzgebirge – BFE

Text und Bilder: Maik Schröter

Kühlung nach der Arbeit: Tobias Hamm mit Iago vom Wolfsberg.

Mit viel Freude konnten wir am 6. Juli rund 100 Gäste zu unserem traditionellen Bracken-treffen auf dem Erzgebirgskamm in Rübenau begrüßen. „…Es gibt viele Brackentreffen, aber nur ein mir bekanntes, wo man die Gelegenheit bekommt so viele (Bracken-)Rasse-vertreter an einem Tisch sitzen zu sehen…“, so Knut Mehner (Verein Dachsbracke).

Richter Rainer Tomberg gratuliert dem Tagessieger Tobias Hamm.

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20 | Brackenzeitung 3/2013

Journal

Pferde, Reiter, bunte Hunde – Ein Blick über den Zaun

Abb. 1: Hubertusjagd im Grunewald1895: Exz. v. Plessen hebt den Keiler aus. Der Kaiser gibt den Fang. (Zeichnung von W. Arnold für WILD UND HUND, 1895)

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3/2013 Brackenzeitung | 21

Journal

Grundsätzlich gibt es drei Arten, mit Bracken zu jagen, die alle bereits in der Antike und im Mittelalter ausgeübt wurden: Die Parforcejagd, die Treibjagd und die Riemenarbeit. Treibjagd und Riemenarbeit sind uns als Stöberjagd und Schweißarbeit bestens bekannt. Weniger bekannt ist, dass es in Frankreich, England und Irland noch viele Meuten sehr unterschiedlicher Brackenrassen gibt, die in Frankreich und Irland noch zur Parforcejagd verwendet werden. In Deutschland findet die Schleppjagd immer mehr Freunde.

PARFORCEJAGD

Bei der Parforcejagd, auch Französische

Jagd oder Chasse a courre genannt,

wird eine Brackenmeute auf der Fährte

eines bestimmten Wildes angelegt. Die

Meute jagt das Stück, durch beritte-

ne Jäger unterstützt, so lange, bis es

eingeholt ist oder sich ermüdet vor

den Hunden stellt. Stärkeres Wild wie

Rothirsch und Sau wird abgefangen;

bei kleinerem Wild (Reh, Fuchs, Hase)

machen die Hunde selbst das Halali.

Diese Jagdart wurde bereits von den

Kelten entwickelt. Die Bezeichnung

Parforcejagd (von franz. par force = mit

Gewalt) kam erst in der Neuzeit auf.

Die Parforcejagd ist streng genommen

keine Hetze, da die Hunde nur mit der

Nase jagen. Sie sind langsamer als das

Wild, ermüden es aber durch ihre über-

legene Ausdauer. Erst in der Schluss-

phase hetzen die Hunde auf Sicht.

Die Parforcejagd gewann im 17. und

18. Jahrhundert an den Fürstenhöfen

Europas große Bedeutung. Vorbild

war die „Chasse royale“ des absolu-

tistischen Frankreich. Sie erforderte

einen enormen Aufwand an Hunden,

Pferden und Jagdpersonal. Meuten von

mehreren hundert Hunden waren nicht

ungewöhnlich. So besaß der Herzog

von Zweibrücken in der 2. Hälfte des

18. Jahrhunderts 1.500 Hunde, die

in „Compagnien“ eingeteilt waren. Die

Jagd galt in erster Linie dem jagdbaren

Hirsch; es wurden aber auch Sauen

und Wölfe „forciert“. Die ungeheu-

ren Kosten führten in Deutschland

schon bald wieder zur Abschaffung der

höfischen Parforcejagd. Seit der Mitte

des 18. Jahrhunderts wendete man

sich hier wieder den sog. Deutschen

oder Eingestellten Jagen zu. Allerdings

wurden in Deutschland noch bis 1934

Parforcejagden im Stil der engl. Fuchs-

jagden geritten. Meutehalter waren in

erster Linie die Kavallerieregimenter.

Gejagt wurden Fuchs und Sau, die meist

unmittelbar vor der Jagd ausgesetzt

wurden („Kastenwild“). Gesellschaftli-

che Ereignisse waren die Kaiserlichen

Parforcejagden im Grunewald. Gejagt

wurde ein „Kastenkeiler“, der sich in

der Regel schon nach 15 bis 20 Minuten

den Foxhounds stellte (Abb. 1).

Mit der Einführung des Reichsjagdge-

setzes 1934 wurde diese Jagdart (Hetz-

jagd) aus ethischen Gründen verboten.

Das Verbot der Hetzjagd wurde in das

Bundesjagdgesetz (§ 19) übernommen.

Heute spielt die Parforcejagd nur

noch in Frankreich, Irland, einigen

US-Staaten und Australien eine Rolle.

Belgien und Großbritannien haben die

Parforcejagd bzw. das Foxhunting vor

einigen Jahren verboten (Belgien 1995,

Schottland 2002, England und Wales

2005).

In Frankreich ist die Parforcejagd aber

noch weit verbreitet. Hier gibt es etwa

420 Equipagen (Jagdgesellschaften), die

die „Große Jagd“ auf Hirsch, Schwarz-

wild und Rehwild und die „Kleine Jagd“

auf Fuchs und Hase ausüben.

Bei der Parforcejagd auf den Hasen

folgen die „Jäger“ allerdings zu Fuß;

so auch beim „Beagling“ in England.

Bei diesen eher sportlichen Veranstal-

tungen bleibt der Hase in der Regel

„erster Sieger“. Trotzdem fällt auch das

Beagling unter das in Großbritannien

verhängte Hetzjagdverbot.

In der Saison wird etwa zweimal in der

Woche gejagt. Die Meuten sind ca. 10

bis 40 „Koppeln“ (20 bis 80 Hunde)

stark. Es gibt etwa 10.000 Anhänger

der Parforcejagd, Schlachtenbummler,

die den Jagden regelmäßig mit dem

Auto, mit Motor- und Fahrrädern oder

zu Fuß folgen.

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22 | Brackenzeitung 3/2013

Journal

SCHLEPPJAGD

Die Schleppjagd hat sich aus dem

Übungsjagen (Train-Jagen) für Par-

force-Hunde entwickelt. Hierzu legte

ein Reiter eine künstliche Duftspur

an, indem er die Läufe eines Hirsches

zusammenband und an einem Strick

hinter sich herschleppte. Die Meute

musste dann die Duftspur (Schleppe)

arbeiten.

Die Schleppjagd heute ist eine reit-

sportliche Veranstaltung. Auf einer

vorgegebenen, ca. 15 bis 20 Kilome-

ter langen Jagdstrecke, zum Teil mit

Hindernissen, wird von einem voraus

reitenden Schleppenleger eine Duftspur

mit Fuchswittrung, Heringslake, Anis o.

ä. gelegt. Dann wird die Meute auf die

Schleppe gebracht und arbeitet diese,

wobei sie von „Pikören“ begleitet und

nötigenfalls korrigiert wird. Die Reite-

rinnen und Reiter folgen der Meute in

einem springenden und nichtspringen-

den „Feld“. Am Ende der Schleppe wird

das Halali geblasen. Die Hunde werden

mit Pansen genossen gemacht („curee“),

und die Teilnehmer erhalten einen

Bruch. Seit 1934 werden in Deutsch-

land nur noch solche Schleppjagden

geritten.

DIE MEUTEHUNDE

Die Franzosen bezeichnen ihre Bracken

als Laufhunde (Chien courant). Diese

dürfen nicht mit den „braques“, den

franz. Vorstehhunden, verwechselt

werden. Frankreich besitzt die meisten

Brackenrassen und -schläge in Europa.

Meist handelt es sich um ausgesproche-

ne Meutehunde für die Parforcejagd;

andere werden in kleinen Meuten für

die Schießjagd eingesetzt. Offiziell sind

28 Laufhundrassen bzw. -schläge aner-

kannt, die nach Größe und Verwendung

in drei Gruppen eingeteilt werden: Gro-

ße Laufhunde (über 60 cm) für die Jagd

auf Hochwild, mittelgroße und kleine

Laufhunde für die Jagd auf Niederwild.

Typisch sind die tief angesetzten lan-

gen, etwas gedrehten Behänge, die den

Hunden viel Adel verleihen. Besonders

eindrucksvoll ist das tiefe, orgelnde

Geläut der französischen Laufhunde.

Der berühmteste große Laufhund ist

der blau-weiß-rote bis 72 cm hohe

Grand Bleu de Gascogne. Er zählt zu

den ältesten Laufhundrassen Frank-

reichs. Heute ist er fast ausgestorben.

Bei den großen Laufhunden sind weiter

zu nennen der Grand Gascon Sainton-

geois, der Levesque, der Poitvin, der

Billy und der rauhaarige Grand Grif-

fon Vendeen. Moderne Mischrassen

sind der erst 1957 anerkannte Chien

francais und der Grand anglo-francais,

jeweils in den Schlägen tricolore (drei-

farbig), blanc et noir (schwarz-weiß)

und blanc et orange (weißgelb). Beide

Rassen führen mehr oder weniger

Foxhound-Blut und stellen heute die

meisten Parforce-Meuten Frankreichs.

Die bekanntesten Parforcehunde sind

bei uns die englischen Foxhounds

(Fuchshunde). Seit ca. 200 Jahren wer-

den sie stammbuchmäßig auf Schnel-

ligkeit und Ausdauer gezüchtet. Im

Körperbau sind sie viel trockener als die

französischen Hunde, und ihr Geläut ist

bei weitem nicht so wohltönend wie das

der Franzosen. Der allseits bekannte

Beagle soll ein Foxhound im Kleinfor-

mat sein. Er wurde für die Hasenjagd

(„Beagling“) geschaffen. Der sehr

seltene Harrier (von engl. hare = Hase)

steht größenmäßig zwischen Foxhound

und Beagle.

Deutsche Parforcehunde – also Bracken,

die speziell zum Forcieren des Wildes

gebraucht wurden – hat es nur im

Abb. 2: Meute der Kavallerieschule Hannover1930er Jahre. Bei den Hunden könnte es sich um Kreuzungen von Foxhounds und Deutschen Bracken handeln (Archiv H. van Elsbergen).

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3/2013 Brackenzeitung | 23

Journal

Mittelalter gegeben. Bei den Parforce-

jagden des 17. und 18. Jahrhunderts

wurden auch in Deutschland französi-

sche, seltener englische Parforcehunde

eingesetzt.

Die bis 1934 verwendeten Parforce-

hunde waren Foxhounds. Dass deut-

sche Reiter damals hinter englischen

Hunden jagten bzw. ritten, war man-

chen Zeitgenossen ein Dorn im Auge.

National gesinnte Kreise forderten

schon vor dem Ersten Weltkrieg: „Deut-

sche Reiter hinter deutschen Hunden!“.

So wurde 1934 ein erster Versuch mit

Deutschen Bracken unternommen. Auf

Initiative von Dr. Friedrich Jungklaus

wurde beim Reiterverein „Von Lützow“

in Buer, Landkreis Osnabrück, die Hu-

bertusjagd hinter heimischen Bracken

geritten. Es handelte sich um hannover-

sche Bracken aus dem Wiehengebirge,

die ihren Verbreitungsschwerpunkt

in Melle-Buer und Melle-Markendorf

hatten. Die Brackenjagdgesellschaften

Markendorf und Buer waren seit 1921

Mitglied im Deutschen Bracken-Club

(DBC). Nach Jungklaus hat die Bra-

ckenmeute die Schleppe „mit befrie-

digendem Erfolg“ gearbeitet. In den

Folgejahren wurden auf Druck der

Nazi-Machthaber großrahmige Deut-

sche Bracken mit ca. 55 cm Risthöhe,

sog. Doppelbracken, in die Meuten des

Berliner Schleppjagdvereins und der

Kavallerieschule Hannover eingestellt

(Abb. 2). Dort kreuzte man sie mit den

vorhandenen Foxhonds und nannte die

Mischlinge einfach „Bracken“. Den na-

tionalistischen Forderungen hatte man

damit Genüge getan. Über den Ver-

bleib dieser Hunde in den Kriegs- und

Nachkriegsjahren ist nichts Näheres

bekannt.

In Deutschland werden bei den

Schleppjagden überwiegend englische

Bracken (Foxhounds und Beagles)

eingesetzt. Z. Zt. sind 24 Jagdmeuten

in der Deutschen Schleppjagdverei-

nigung (DSJV) im Deutschen Reiter-

und Fahrer-Verband organisiert: 15

Foxhound-Meuten, 5 Beagle-Meuten,

eine Harrier-Meute und 3 Meuten mit

(Anglo-) Francaise-Tricolore. Die Meu-

ten sind zwischen 5 und 30 Koppeln

(10 bis 60 Hunde) stark. Die DSJV ist

Mitglied im Jagdgebrauchshundver-

band (JGHV). Neben Schaubewertun-

gen werden Meuteprüfungen auf der

Schleppe abgehalten. Bewertet werden

u.a. Nasengebrauch, Arbeitswille,

Schnelligkeit, Geläut, Kondition und

Gehorsam.

Zwischen 1995 und 2003 gab es eine

Meute Deutscher Bracken des Nord-

deutschen Jagd- und Rennvereins zu

Kiel (Abb. 3). Die Hunde stammten aus

zwei kompletten, nicht eingetragenen

Würfen des Zwingers „vom Ihnetal“ in

Attendorn-Weschede. Mit den Hunden

wurde für den Meutebedarf weiter

gezüchtet. Der Verein wurde 1996

korporatives Mitglied im DBC. Die

Meutehunde wurden in einer geson-

derten Abteilung des DBC-Zuchtbuches

geführt. Probleme beim geschlossenen

Jagen führten zum Ausscheiden aus der

Deutschen Schleppjagdvereinigung und

schließlich zur Auflösung der Meute.

Text: Heimo van Elsbergen

Abb. 3: Meute Deutscher Bracken des Norddeutschen Jagd- und Rennvereins zu Kiel1999 (Archiv H. van Elsbergen)

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24 | Brackenzeitung 3/2013

Journal

Es war eine spannende Angelegenheit

für die Hunde- Eltern, Jutta und Dr.

Meinhard Rudel, und Mutter-Hündin

Donna: Wie haben sie sich entwickelt?

Sind sie in ihren Familien angekom-

men? Erkennen sie sich wohl wieder?

Am 21. April 2013 war es endlich

soweit. Unsere Deutschen Bracken

Anni, Alexa, Anton, Atze und Ambos

(Rufname: Kalle) vom Kilverbachtal

konnten sich anlässlich ihres einjähri-

gen Geburtstages in ihrer Welpenstube

(-garten) in Rödinghausen-Westkilver

erstmals wiedersehen und so richtig

austoben. Es war ein Erlebnis, den halb-

starken Wurfgeschwistern beim Spielen

zuzusehen. Alle waren sich einig: Sie

werden uns noch viel Freude bereiten

und prächtige Jagdhunde werden.

Text und Foto: Sylvia Dreeskornfeld

Geburtstagstreffen im Kilverbachtal

Von links: Dr. Meinhard Rudel mit Anni und Donna, Karl-Heinz Wichert mit Atze, Hans-Georg Fricke mit Alexa, Wilhelm Kollmeier mit Anton, (nicht auf dem Foto: Lars Harig mit Ambos).

Nicht nur in der St. Martinuskirche in

Olpe ist im St. Hubertus-Kirchenfens-

ter eine Olper Bracke mit Halbmond

abgebildet, sondern auch in Rhode,

gegenüber dem Probenlokal des

Halbmondbläserkorps (HBK) ist eine

"Olper Bracke" neben einem Jäger in

Holz verewigt worden.

Preisfrage: Wer erkennt den aktiven

Halbmondbläser?

Am Freitag, 6. September um 18.00

Uhr, wird das HBK in der St. Marti-

nuskirche Olpe wieder die Hubertus-

Messe aufführen.

Eine rege Beteiligung, nicht nur der

Brackenjäger sondern auch aller In-

teressierten aus der Umgebung, wäre

schön!

Text und Foto: Dr. Martin Junker

„Olper Bracke“ und Jäger

in Holz verewigt

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3/2013 Brackenzeitung | 25

Journal

Die Firma Tracker beschäſtigt sich mit Hundeortung schon mehr als 35 Jahre. Tracker entwickelte das erste Tele-metrie-Peilsystem für Hunde der Welt Ende der 80er Jahre und im Jahr 2000 auch das erste Hundeortungssystem mit GPS und Telemetrie.

Wie kam Tracker aber eigentlich auf die Idee, ein GPS – GSM Hundeortungs-system zu entwickeln?

Hannu Lohi, jetziger Leiter der Entwick-

lung ist ein leidenschaftlicher Jäger.

Schon in den 90er Jahren benutze er

die Telemetrie-Geräte von Tracker bei

seinen Elchjagden. Im Gegensatz zu

einer Drückjagd in Deutschland, sind bei

der Elchjagd die Jagdreviere viel größer.

Gewöhnlich jagen ein bis drei Hunde, die

am Tag einem Elch zwischen 20 und 40

km hinterher laufen.

Das Revier von Hannu, wo er Ende der

1990er Jahre gejagt hat, hatte ungefähr

2.000 ha umgeben von zehn Tausenden

Hektar von freien Wäldern. Die Hunde-

ortung spielte schon damals eine große

Rolle. Sobald der Hund freigelassen

wurde, verschwand er in dem Wald. Die

erste Peilung erfolgte meistens nach 1–2

km, dann ein paar Kilometer Laufen im

Wald, um die Position von einem ande-

ren Winkel zu bestimmen. Da der Hund

schon sehr häufig über 5–7 km gelaufen

war, war die Peilung nicht erfolgreich.

So musste Hannu wieder einige km über

den Sumpf laufen. Ein anderer Freund

musste wieder ins Auto einsteigen, locker

50km fahren, um häufig festzustellen,

dass der Hund möglicherweise doch jetzt

auf der anderen Seite des Sumpfes sein

mag.

Während Hannu drei bis fünf Mal pro

Jagd den Sumpf überquerte, sagte er mir:

„Ich hatte genug Zeit zum Nachdenken,

dass es doch auch eine andere Lösung

geben muss“, die die Nachteile der Reich-

weiteneinschränkung ersetzen kann.

Im Jahr 2002 entwickelte Hannu als

erster der Welt ein GPS / GSM

Hundeortungssystem – Benefon ESC.

Seit dem wurde jedes Halsband anhand

der Bedürfnisse weiter entwickelt und

in der Praxis getestet.

Der Slogan – ENTWICKELT VON JÄ-

GERN FÜR JÄGER – ist berechtigt und

auch eine Garantie für die Entwicklung

des neuen, praxisrelevanten Hunde-

Ortungssystems.

VERGLEICH DER TRACKER G400I, G500 UND G500 (2013)

Viele Fragen stellen sich den Inter-

essenten vor der Saison. Soll ich das

G400i nehmen oder doch lieber das

G500? Lohnt es sich 200 Euro mehr für

das neueste Modell auszugeben? Was

kann es eigentlich mehr?

Das G400i kam zum Anfang des Jahres

als Verbesserung des alten, aus 2008

stammenden Modells Tracker G400

raus. Das G400i bekam ein neues GPS

Modul und hat dadurch einen sehr ähn-

lichen GPS Empfang wie das G500.

Der Tracker G500 ist eine Weiterent-

wicklung des kleinen Bruders G400.

Neben dem neuesten GPS Empfänger

wurde die GSM Antenne auf 900 MHz

optimiert und das G500 hat noch bes-

sere Akkulaufzeiten. Die GPS Sensitivi-

tät des G500 ist stark genug, um häufig

eine GPS Position auch in Gebäuden

zu erhalten. Die optimierte externe

Antenne des Halsbandes gewährleistet

zuverlässige Übermittlung der Positio-

nen in tiefen Tälern und Gebieten mit

sehr schwachen GSM Empfang. Die

Akkulaufzeit in dem Hintergrund-Mo-

dus (Übermittlung der Position 1 Mal

pro Minute) beträgt bei G400i ca. 40–

48 Stunden und bei G500 sind es bis zu

60 Stunden. Die Entwicklung des G500

geht aber weiter: im Mai diesen Jahres

bekam das G500 eine neue Firmware.

Der Lautsprecher wurde aktiviert und

das G500 kann dem Hund Tonbefehle

wie „Hier“ und „Pfui“ geben. Zusätzlich

kann der Nutzer neue Updates (neue

kommende Funktionen) selber über-

prüfen und das Halsband auch selbst

updaten. Das für die Saison kommende

Update sollte die SMS-Warnungen wie

Geo-Zaun und Belllauten-Warnungen

über GPRS senden. Dies kann eine

deutliche Reduzierung der Kosten dar-

stellen bzw. weniger Ärger, wenn man

vergessen hat es auszuschalten. Weitere

Neuigkeiten hat Tracker noch nicht

verraten. Alle bisher verkauften G500

können auf das G500 (2013) aktuali-

siert werden.

Merle vom Kaufunger Wald / Foto: Christian Heck

Bringt Tracker eine neue Dimension für die

(Hunde-)Ortung?

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26 | Brackenzeitung 3/2013

Journal

Die Frage, ob sich die Investition in das

G500 mehr lohnt, bleibt jedem überlas-

sen. Beide Geräte arbeiten sehr zuver-

lässig, auch in Gebieten mit schlechten

GSM Empfang. Das G500 natürlich

noch besser. Wer das bessere und das

neueste Gerät haben möchte, dem

ist das G500 mehr zu empfehlen. Die

Kompatibilität mit der Tracker Soft-

ware ist nachhaltig für beide Modelle

gewährleistet.

TRACKER FOR ANDROID – MEHR ALS HUNDEORTUNG

Die Tracker entwickelte eine Appli-

kation schon seit 2005, erstmals für

Nokia Handys. Nach der Entwicklung

der Applikation Tracker Hunter 3, die

von Herrn Elison in der Pirsch (3/2012)

mit dem Titel „Reichweiten-Champion“

vorgestellt wurde, kam letztes Jahr die

Version für Android Handys.

Wo kann man die Applikation run-

terladen?

Die App kann jeder mit einem Android

Handy oder Tablet aus dem Google Play

Store mit dem Suchbegriff u.a. „Tracker

Hunter“ finden. Nutzer ohne Google

Konto können die App von der Seite:

www.tracker.fi/download runterladen.

Bitte beachten Sie, dass der Download

aus „Unbekannten Quellen“ in Einstel-

lungen zugelassen sein muss.

Die ersten zwei Wochen nach der

Installation ist die Vollversion mit allen

Funktionen kostenlos zum Testen.

Danach kann der Nutzer selbst ent-

scheiden, ob er eine kostenlose Version

für eigene Navigation benutzen möchte

oder eine Tages- bzw. eine Jahreslizenz

für die Vollversion erwirbt.

ALLES AUF EINEM BLICK – EIGENE POSITION UND HUNDEORTUNG

Nach der einfachen Installation und

der einmaligen Konfiguration des

Halsbandes ist die Bedienung sehr

einfach. Meistens wird die Installation

und Konfiguration von dem Tracker-

Vertriebspartner übernommen.

Danach einfach die Halsung einschalten

und die Applikation im Handy starten.

Was kann man eigentlich alles

sehen?

1. Hauptinformationen – die Geschwin-

digkeit des Hundes, die Entfernung

zu meiner Position, die Standlaute

und Status der Satelliten, GSM und

des Akkus.

2. Auf der Karte:

} Eigene Tracks (falls App mit ein-

geschalteten GPS im Hintergrund

läuft) und eigene aktuelle Position.

Tracks beliebig vieler Hunde, die }unterschiedliche Farbe haben.

Dickere Linie zeigt die Plätze an, }wo der Hund Laut gegeben hat.

3. Aktiver Kompass mit vier beliebigen

Zielen.

4. Schnelltasten zum Anrufen des Hun-

des, Einstellung der Echtzeitortung,

Tonbefehle bei G500 (2013) Modell.

FUNKTIONEN UND EIGENSCHAFTEN

TRACKERG500™ (2013)

TRACKERG500™

TRACKERG400I™

GARMINDC™ 40

Ortung ab 3 Sekunden ¸ ¸ ¸ ¸Einstellbares Ortungsintervall ¸ ¸ ¸ ¸Einstellbares Ortungsintervall ohne Kontakt zum Gerät ¸ ¸ ¸ ˚Belllautindikator ¸ ¸ ¸ ˚Möglichkeit anzurufen ¸ ¸ ¸ ˚900 MHz optimierte Antenne für bestmöglichen GSMEmp-fang

¸ ¸ ˚ ---

Möglichkeit einen Tonbefehl zu geben ¸ ˚ ˚ ˚Fernupdate für neue Funkti-onen ¸ ˚ ˚ ˚Warnungen wie Geo-Zaun und Belllaut via Tracker Live(kein SMS)*

¸ ˚ ˚ ---

Schlagfest und Wasserdicht ¸ ¸ ¸ ¸Nutzung in der Weste ¸ ¸ ¸ ¸Akkuleistung (min) ~ 24 Std. ~ 24 Std. 20 Std. ~ 20 Std.

Akkuleistung bei Hintergrund-ortung (1min) bis 60 Std. bis 60 Std. ~ 40 Std. ?

Gewicht 225g 225g 225g 228g

* Update kommt September / Oktober

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3/2013 Brackenzeitung | 27

Journal

Diese Funktionen gehören zum

Standard, die jeder Tracker – Benutzer

schon kennt. Dies ist jedoch nur ein

Bruchteil der Funktionen, die die Jagd

spannender machen können.

Jagdfreunde, die das Tracker System

nutzen, können sich miteinander

vernetzen – eigene Freigabenamen und

Passworte tauschen. Sie können sich

Reichweiten uneingeschränkt gegen-

seitig orten und natürlich auch die Hal-

sungen von dem Jagdfreund nutzen.

Ein weiterer Schritt ist Markieren von

Hochsitzen, Wildkameras oder anderen

Wegepunkten, die man für die Orientie-

rung braucht. Das Zeichnen von eige-

nen Reviergrenzen anhand Koordinaten

ist auch eine sehr nützliche Funktion.

Weiter kann man die Entfernungen mit

der „Zeichnen und Messen“ Funktion

sehr einfach zu unterschiedlichen

Wegpunkten messen oder ganz einfach

auch eine Route planen. Wenn Sie die

Reviergrenzen speichern möchten, spei-

chern Sie es als eine Linie.

DIE GRUPPENFUNKTIONAbgesehen von der uneingeschränkten

Reichweite, Möglichkeit die Belllaute zu

sehen oder den Hund anzurufen,

macht die „Online“-Technologie eine

Vernetzung zwischen Benutzern

möglich. Ein klarer Vorteil gegenüber

der Radiofrequenztechnologie. Wenn

von einem Revier die Reviergrenzen

gezeichnet, Wildkameras und Hochsitze

von einem Benutzer markiert wurden,

so kann der-/diejenige die gesamten

Markierungen und Punkte mit ande-

ren Freunden teilen. Es reicht einfach

eine Gruppe in der App zu erstellen,

die Wegpunkte teilen und die Freunde

einladen. Somit kann jeder, der der

Gruppe beitritt, die geteilten Wegpunk-

te sehen.

In Finnland wird die Gruppenfunktion

mit Teilen der Reviergrenzen standard-

mäßig genutzt. Als ich als Gast an einer

Elchjagd teilgenommen habe, musste

ich am Anfang der Jagd die bereits

erstellte Gruppe schon wegen der Si-

cherheit beitreten. In der Gruppe waren

alle anderen Jäger drin, deren Hunde

und natürlich die Reviergrenzen. Dies

macht die Organisation viel einfacher.

Wiedergabe

Den ganzen Spaß nochmal erleben!

Nach der erfolgreichen Jagd kann die

Jagd nochmal analysiert werden. Dies

geht im Handy, Tablet oder auch PC.

Bei der Wiedergabe in der App können

Schritt für Schritt die gesamten Lauf-

strecken, die Stellen mit Belllauten von

Hunden genauso wie der Durchgang der

Hundeführer analysiert werden.

Die Statistik liefert beim Klicken auf

das Symbol der GSM, GPS und Akkus-

tatus detailliertere Informationen über

die gelaufenen Kilometer des Hundes,

der durchschnittlichen und maximalen

Geschwindigkeit und den Start- und

Endzeitpunkt.

Ein Blick auf dieHasenspurprüfung

Kompass mit 4 Zielen

Alles auf einem Blick

Messen und Zeichnen

Gruppenmitglieder

VERGLEICH DER FUNKTIONEN MIT ANDEREN ORTUNGSGERÄTEN

FUNKTIONEN UND EIGENSCHAFTEN

TRACKER FORANDROID™

GARMINASTRO® 320

Ortung ohne Reichweiten-Einschränkung ¸ ˚Ortung der Hunde auch ohne GSM ˚ ¸Kostenloses offline Topo-Kartenmaterialweltweit ¸ ˚Kompass mit einem Klick ¸ ¸Belllautanzeiger und Möglichkeit anzurufen ¸ ˚Möglichkeit einen „piip“ Befehle zu geben ¸ ˚Ortung von mehr als 10 Hunden ¸ ˚Ortung von anderen Benutzern ¸ ˚Möglichkeit einen Hund hinzufügen ohnevorherigen Kontakt (Synchronisieren) ¸ ˚Speichern von beliebig vielen Wegpunkten ¸ ¸Einfaches Messen und Zeichen Tool (z.B.Reviergrenzen) ¸ ˚Bildung einer Gruppe, teilen der Ziele (Hunde, Wegpunkte, Reviergrenzen) ¸ ˚Wiedergabe der Tracks ¸ ˚Chatfuntkion ¸ ˚

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28 | Brackenzeitung 3/2013

Journal

NEUE WEBORTUNG MACHT DIE KOMPATIBILITÄT MIT IPHONE UND WINDOWS HANDYS MÖGLICH

Im September soll das neue Webtra-

cking kommen, das die Kompatibilität

mit iPhone und Windows Mobiltelefo-

nen möglich macht. Es ist zwar keine

App-Lösung wie bei dem Android,

jedoch ist die Ortung von Hunden,

Freunden, Messen und Zeichnen, Wie-

dergabe und Erstellung der Gruppen

möglich. Das Kartenmaterial wird im

Gegensatz zu der Android App nicht als

offline verfügbar gestellt. Mehr Infor-

mationen gibt es auf der Homepage von

Tracker.

MÖGLICHE ZUKUNFT DER JAGD MIT TRACKER

Hundeführer und auch Schützen haben

die App auf dem Handy und am Anfang

der gemeinsamen Jagd wird der Freiga-

bename und Password zu der Revier-

gruppe von dem Organisator verteilt.

Der Organisator (z.B. Jagdaufseher) hat

schon vorher die Reviergrenzen und

Ansitze markiert und in die Gruppe

hinzugefügt. Hundeführer fügen ihre

Hunde auch in die Gruppe ein. Nach

dem alle der Gruppe beigetreten sind,

sieht jeder die laufenden Hunde und

jeder jeden. Klare Vorteile für alle

Beteiligten sind Sicherheit, Übersicht

während der Jagd und einfachere Orga-

nisation. Nach der Jagd treten die Gäste

einfach aus der Gruppe heraus.

TRACKER SIM – 4-NETZE-KARTE

Die Problematik der Netzabdeckung ist

sehr bekannt, nicht nur in Deutschland

sondern auch in anderen europäischen

Ländern. Tracker hat intensiv nach

einer Lösung gesucht, um eine SIM

zu entwickeln, die möglichst mit allen

Providern in Europa funktioniert. In

Deutschland nutzt die Tracker SIM alle

vier Operatoren. Die Tracker SIM ist

eine Prepaid-Karte, die ohne versteck-

te (monatlich oder jährlich) Kosten

auskommt, das Guthaben ist auch

ohne Fälligkeit. Die Vertriebspartner

empfehlen und verkaufen standard-

mäßig die SIM ausschließlich zu den

Halsbändern Tracker G400i und G500.

Der Kostenpunkt für die Nutzung im

Jahr ist meistens zwischen 5 – 10 Euro,

je nach Nutzung. Die Kosten betragen

39 Cent / MB mit Abrechnung pro 1 Kb

(im Vorjahr 50 Cent und Taktung 10

Kb) und sind damit in diesem Jahr noch

günstiger. Ein Halsband, abhängig von

der Ortungsfrequenz, übermittelt ca.

100–400 Kb pro 12–15 Stunden.

Sehr häufig wird die SIM auch für

andere GSM basierte Ortungsgeräte,

die sich auch „Tracker“ TK XY nennen,

nachgefragt. Die Tracker SIM ist defini-

tiv keine Garantie für Netzempfang bei

den anderen Halsungen. Hunde halten

Halsbänder sehr niedrig am Boden,

wo der GPS und GSM Empfang noch

schwieriger zu empfangen ist, als beim

Handy. Die Tracker G400 und G500

wurden speziell für solche Konditionen

entwickelt und haben dementsprechen-

de Komponenten. Ob die Ortungsge-

räte anderer Hersteller auch für solche

Bedingungen entwickelt wurden, kann

jeder für sich selbst beantworten. Um

(negative) Erfahrungen wie: „Ich habe

die Tracker SIM in meinen billigen

Tracker TK XY eingebaut und es hat

nicht funktioniert, also GSM Technolo-

gie ist sch….lecht“ zu vermieden, ist die

Tracker SIM nur zum Verkauf in Ver-

bindung mit Tracker G400, G500 oder

einem Handy mit Tracker for Android

App vorgesehen.

Die Tracker SIM wird aber immer be-

liebter und wird auch für Mobiltelefone

genutzt. Das ermöglicht die Netzunab-

hängigkeit für das gesamte System und

steigert die Nutzung auf so gut wie 99%

des Gebietes Deutschland. Die Kosten

für die Nutzung sind stark von dem

Download des Kartenmaterials abhän-

gig. Lädt man die Karten des Reviers zu

Hause über WLan herunter, so entste-

hen keine Kosten für den Kartendown-

load, nur für die Ortung. In diesem Fall

sollten die 20 Euro pro Jahr ausreichen.

Zusätzlich gibt es unterschiedliche

Möglichkeiten, eine Tagesflat zu akti-

vieren. Weitere Infos finden Sie auf der

Tracker Homepage.

Text: Tomas Slesar

Hinnerk vom Brachtpetal und Otti vom Kaufunger WaldFoto: Sylvia Dreeskornfeld

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Journal

Otti vom Kaufunger WaldFoto: Christian Heck

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30 | Brackenzeitung 3/2013

Journal

DBC-Fährtenschuhprüfung (FSP) der LG-Mitteam 6.7.2013 im Forstamt Gehren Revier Schwarzburg

Um 8.00 Uhr trafen sich sechs Hunde-

führer und Hundeführerinnen mit ihren

Hunden und den Verbandsrichtern bei

bestem Sommerwetter am Forstbo-

tanischen Garten in Schwarzburg im

wunderschönen Thüringer Wald. Franko

Buttig, Revierleiter des Forstamts Gehren

hatte das Revier für die Prüfung zur

Verfügung gestellt. Mitzubringen waren

Ahnentafel und Impfausweis der Hunde

(Tollwutschutzipfung mindestens 30

Tage und höchstens 1 Jahr alt!), ein min-

destens 6m langer Schweißriemen mit

entsprechender Halsung oder Geschirr,

ein gültiger Jagdschein, das Nenngeld

in Höhe von 80,00 Euro und Flinte mit

Patronen für die Prüfung der jagdlichen

Brauchbarkeit.

Nach Erledigung der Formalitäten folgte

eine Gruppe der anwesenden Prüflinge

den Verbandsrichtern Gertrud Henning,

Franz-Joseph Bade und Thomas Post und

die andere Volker Reiff, Axel Steinfeld mit

Notrichter Hans-Peter Schwabel in un-

terschiedliche Bereiche des Reviers. Dort

waren am Vortage die Fährten mit Hilfe

von Sauenschalen an den Fährtenschu-

hen vorbereitet worden. Die Länge der

Fährten betrug ungefähr 600m. Jeweils

zwei Haken mit einem Wundbett dazwi-

schen sollten von den Hunden angezeigt

werden.

Im Revier angekommen wurde zunächst

ausgelost, in welcher Reihenfolge die

Prüflinge anzutreten hatten. Nachdem

nun das zu findende Stück am Ende der

ersten Fährte abgelegt war, konnte das

erste Gespann beginnen.

1. Preis

Axel Böhmer aus Plettenberg mit dem }DB-Rüden Aico vom Schwarzburger

Land

Annemarie Schwabel aus Neusiß mit }der Berner Niederlaufhündin Dunja

von der Ilkahöhe

Sebastian Paudler aus Burkendorf mit }dem WDB-Rüden Addi vom Landmann

2. Preis

Steve Ringmayer aus Oehrenstock mit }der DB-Hündin Aika vom Schwarzbur-

ger Land

Hans-Jürgen Krause aus Gera mit der }WDB-Hündin Lotte vom Landmann.

3. Preis

Elke Lawrenz aus Bad Fallingbostel mit }Drever Kolkon Håkan

Elke Lawrenz hatte als Erstführerin sehr

mit der eigenen Unsicherheit zu tun.

Dennoch erkämpfte sich ihr finnischer

Drever Kolkon Håkan noch den dritten

Platz.Die Richter formulierten: „Trotz

erheblicher Gegenwehr der Führerin….“.

Zur Erlangung der jagdlichen Brauchbar-

keit wurde das Verhalten der Hunde am

Stück beurteilt und im Anschluss an die

Suche durften sie noch Leinenführigkeit,

Standruhe und Schussfestigkeit bewei-

sen. Alle Hunde bestanden auch dies. Das

gemeinsame Mittagessen bot Gelegenheit

zum Austausch über die erlebte Prüfungs-

situation, aber auch über die Erfahrungen

bei der Vorbereitung der Hunde auf die

Fährtenschuhprüfung. Einhellig kam die

Gruppe zur der Auffassung, dass professi-

onelle Unterstützung bei der praktischen

Übung für das Mensch-Hund-Gespann

wünschenswert sei.

Text und Foto: Elke Lawrenz

von links: Steve Ringmayer mit der DB-Hündin Aika vom Schwarzburger Land, Axel Böhmer mit dem DB-Rüden Aico vom Schwarzburger Land, Axel Steinfeld,Hans-Peter Schwabel, Franz-Joseph Bade, Hans-Jürgen Krause mit der WDB-Hündin Lotte vom Landmann, Thomas Post, Franko Buttig, Elke Lawrenz mit Drever Kolkon Håkan, Volker Reiff, Annemarie Schwabel mit der Berner Niederlaufhündin Dunja von der Ilkahöhe, Gertrud Henning.

Elke Lawrenz mit dem Drever Kolkon Håkan.

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3/2013 Brackenzeitung | 31

Journal

Zum wiederholten Male wurde in dem gut gepflegten Niederwildrevier von Volker Reiff am 27. April eine Anlagenprüfung durchgeführt. Das Revier zeichnet sich aus durch viele kleine Wäldchen, viele Hecken, Dickungen und große landwirtschaſtlich genutzte Flächen.Für etliche Brackenführer fast schon der Nabel der Welt, denn Volker Reiff versteht es vorzüglich den Einsatz von unseren bunten Hunden bei häufig kleinen Gesellschaſtsjagden im Freundeskreis zur Reduktion des Fuchsbestandes einzusetzen. Wohl dem, der sich zu diesem erlauchten Kreis dazu zählen darf.

Der Hasenbestand wird dabei meistens

geschont, um unseren Bracken eine gute

Gelegenheit bei Prüfungen zu geben,

ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.

Weiterhin gab es in der Vergangenheit

immer wieder Vorbereitungslehrgänge

für die Prüfung unter der Regie von

V. Reiff. Also hatte jedes Gespann die

besten Voraussetzungen. Auch an diesem

Tag bot sich den Gespannen die Möglich-

keit bis zu vier Hasen zu arbeiten.

Es gab ein faires und offenes Richten. Es

ist natürlich wichtig nicht nur zu wissen,

dass es eine Prüfungsordnung gibt, son-

dern sie zu besitzen und ferner nicht nur

bei Nacht unter das Kopfkissen zu legen,

sondern unbedingt auch im Kopf zu ha-

ben um an diesem Tag nach Möglichkeit

das Wissen auch umzusetzen.

Ferner ist es so leichter möglich, das

Urteil der Richter zu verstehen und

wenn man damit nicht einverstanden ist,

saubere Gegenargumente vor zu tragen.

So ist man bestens auf den Prüfungstag

vorbereitet und vermittelt ebenfalls dem

Vierläufer eine innere Ruhe.

Eine Anlagenprüfung ist eine zuchtre-

levante Prüfung und es gilt die Qualität

unserer Bracken zu erhalten und zu

fördern! Kein Hund wird aus Gefälligkeit

durch gewunken. Kein Richter inter-

pretiert die Prüfungsordnung auf seine

Weise sondern hält sich stringent an die

schriftlichen Vorgaben.

Im Fach „Art der Suche“ konnte einem

Hund nur ein Punkt zugestanden werden

obwohl er auf der Hasenspur die höchste

Punktzahl erreichte. Schade! Bei einem

Hund war die Feststellung der Schuss-

festigkeit nicht möglich, da er sich nicht

vom Führer löste.

Text und Fotos: Hans-Dieter Franek

Faires, offenes Richten durch Volker Reiff.

Anlagenprüfung der Landesgruppe Mitte in Pohlheim

Von links: P. Lackhoff mit Primus vom Kaufunger Wald, C. Hesse mit Burgl vom Saurussel, A. Schmidt mit Baccus vom Saurussel.

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Junge Aufpasser für junge Hunde bei einem Waldausflug des I-Wurfes vom Einbachtal. Von links: Sarah, Lisa, Marie, Marina, Lex, Jessie, Anne Foto: Christian Heck