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Das Berufspraktische Studium (BPS) im Dualen Studiengang Public Administration der Hochschule Bremen Band 2 Praxis Verwaltungsmanagement – Herausgeber: zep - Zentrum für Public Management Handreichung für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Studierende Mit einem Geleitwort von Staatsrat Henning Lühr Jürgen Hartwig

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Das Berufspraktische Studium (BPS)im Dualen Studiengang Public Administration der Hochschule Bremen

Band 2 Praxis Verwaltungsmanagement – Herausgeber: zep - Zentrum für Public Management

Handreichung für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Studierende

Mit einem Geleitwort von Staatsrat Henning Lühr

Jürgen Hartwig

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Das Berufspraktische Studium (BPS)

im Dualen Studiengang

Public Administration der

Hochschule Bremen

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Das Zentrum für Public Management arbeitet in verschiedenen Fachgebieten des Public Managements mit den Schwerpunkten Verwaltungssteuerung, Sozial- und Wissenschaftsmanagement.

Wir übernehmen: › Gutachten zu spezifischen Themen des Public Management › Forschungsaufträge › Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen inhouse/outhouse › Die Entwicklung von Qualifizierungskonzepten

Forschung, Qualifizierung und Beratung für den öffentlichen Sektor

Zentrum für Public Management, Hochschule Bremen, Werderstraße 73, 28199 Bremen

Kontakt: Malte Moewes | Tel. 0421/5905-4224 | e-mail [email protected]

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Das Berufspraktische Studium (BPS)im Dualen Studiengang Public Administration der Hochschule Bremen

Band 2 Praxis Verwaltungsmanagement – Herausgeber: zep - Zentrum für Public Management

Handreichung für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Studierende

Mit einem Geleitwort von Staatsrat Henning Lühr

Jürgen Hartwig

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Dr. Jürgen HartwigFakultät Wirtschaftswissenschaften, Hochschule Bremen

Das Berufspraktische Studium (BPS) im Dualen Studiengang Public Administration der Hochschule BremenHandreichung für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Studierende

Praxis Verwaltungsmanagement – Herausgeber: zep - Zentrum für Public ManagementBand 2ISBN 978-3-922892-98-4

Herausgeber Band 2zep - Zentrum für Public Management,Vorstand: Leitender Regierungsdirektor Dr. Jürgen Hartwig, Diplom-Ökonom Malte MoewesundDer Dekan der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Bremen,Prof. Dr. Peter Laudi

Gestaltung: Sascha Peschke, Hochschule Bremen

© zep - Zentrum für Public Management 2017Das zep - Zentrum für Public Management ist ein Institut der Fakultät 1, Wirtschaftswissen-schaften der Hochschule Bremen, Werderstraße 73 in 28199 Bremen.

www.zep.hs-bremen.de

Schutzgebühr: 5,00 Euro

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Mit einer Qualifikation wie dem Bachelor of Arts in Public Administration wird die Grundlage geschaffen für eine berufliche Tätigkeit in der Allgemeinen Verwaltung, die deutlich über 40 Jahre betragen kann.

Das Wissen für die Kompetenzen der Stu-dierenden wird in zwei Jahren in der Theorie an der Hochschule Bremen und unter ihrer Begleitung in einem Jahr in Ausbildungs-stationen in der öffentlichen allgemeinen Verwaltung unseres Zwei-Städte-Staates vermittelt.

Die Widerspiegelung der Theorie durch Pra-xis im Alltag der Verwaltung -sei es in der Dienstleistungs-, Ordnungs- oder Organisa-tionsverwaltung- ist ein wichtiges Element für die Studierenden im Dualen Studiengang Public Administration zur Entwicklung per-sönlicher und beruflicher Kompetenz.

In zwei Berufspraktischen Semestern ent-wickeln die Studierenden ein zunehmendes Verständnis für die praktische Bedeutung des vormals Gelernten und zunehmende Sicherheit in der Anwendung.

Hier setzt der pädagogische Begleitprozess durch unsere Ausbilderinnen und Ausbil-der in jeder berufspraktischen Station in unseren Behörden, Ämtern, Betrieben und Anstalten an. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dieser Prozess auch die Einsicht in die Notwen-digkeit beständiger persönlicher -theoreti-scher wie praktischer- Weiterentwicklung vermittelt. Hier wird die Grundlage gelegt auch für eine individuelle Bereitschaft zum

Das Berufspraktische Studium – Brücke zwischen Theorie und Beruf

lebenslangen Lernen. Es ist in einer Zeit sich auch ständig wandelnder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen mehr denn je wichtig, da nur so die öffentliche Verwaltung flexi-bel, bedarfsbezogen und schnell die jeweili-gen Herausforderungen annehmen kann.

Ich danke deshalb den Ausbilderinnen und Ausbildern in unseren Verwaltungen – sie leisten eine sehr wichtige pädagogische und fachliche Arbeit für die Studierenden und sichern uns damit einen qualifizierten Nachwuchs für unsere Allgemeinen Verwal-tungen in Bremen und Bremerhaven.

Henning LührStaatsrat im Finanzressort der Freien Han-sestadt Bremen

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Das Berufspraktische Studium im Rahmen des Dualen Studiengangs Public Administ-ration hat den Zweck, dass Studierende das im Hörsaal Erlernte und Verstandene in rea-len Situationen der Berufspraxis anwenden.

Es zeigt ihnen, wie unter den Rahmenbe-dingungen beruflicher Wirklichkeit, des „Echtbetriebs“, die Anwendung des Gelern-ten sich auch persönlich erleben lässt. Die hierbei gemachten Erfahrungen lassen die Studierenden schnell in eine Berufsreife hineinwachsen, die es ihnen nach Abschluss des Studiums erlaubt, als Generalistin und als Generalist in der Praxis eingesetzt zu werden. Auf diese Art und Weise ersparen wir den Studierenden nach Abschluss des Studiums auch gehörige Teile eines unange-nehmen Praxisschocks.

Natürlich muss dieser Lern- und Reifepro-zess pädagogisch und fachlich begleitet werden.Diese sehr anspruchsvolle Aufgabe wird durch die Ausbilderinnen und Ausbilder in den allgemeinen Verwaltungen in Bremen, Bremerhaven, auch mit den Vertretungen in Berlin und Brüssel, geleistet. Wir dan-ken Ihnen sehr herzlich, die Sie diese sehr wichtige Leistung mit hoher Kompetenz, Engagement und Ernsthaftigkeit erbringen.

Ich freue mich über die Initiative meines Kollegen Dr. Jürgen Hartwig, Leiter des Dualen Studiengangs Public Administration und Verantwortlicher auch für diesen Aus-bildungsabschnitt, dass er die wesentlichen Aspekte der Grundkonzeption des Studiums und des Berufspraktischen Semesters in der

Das Berufspraktische Studium – ein Reifeprozess

vorliegenden Handreichung niedergeschrie-ben hat.

Diese Handreichung soll auch Bestätigung und Vergewisserung geben über Kompe-tenz- und Wissensziele in den einzelnen Lehrgebieten und Studienphasen. Weiterhin gibt sie alle erforderlichen Hinweise für die notwendigen Leistungsnachweise in dieser Studienphase.

Ich wünsche deshalb Ausbildenden und Auszubildenden einen ertragreichen Nutzen mit dieser Handreichung „Das Berufsprak-tische Studium (BPS) im Dualen Studien-gang Public Administration der Hochschule Bremen“.

Professor Dr. Peter LaudiDekan der Fakultät Wirtschaftswissen-schaften an der Hochschule Bremen

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Das Berufspraktische Studium – Brücke zwischen Theorie und Beruf

Das Berufspraktische Studium – ein Reifeprozess

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

Kompetenz und Wissen im Dualen Studiengang Public Administration Das Modulhandbuch DSPA – Das Curriculum Kompetenzen – vier Bereiche Wissen – vier Dimensionen Wissen aneignen – sechs Lernstufen der Taxonomie Wissen und Lernen Wissen und Lernen im BPS Kompetenzziele und Lerninhalte im BPS Kompetenzziele und Lerninhalte im BPS, 4. Semester Kompetenzziele und Lerninhalte im BPS, 6. Semester

Der Ausbildungsplan im BPS

Prüfungsform im BPS Der Praxisbericht Anforderungen an das wissenschaftliche Arbeiten im Praxisbericht Reflexion über das Praktikum: Lessons learned im Praxisbericht Vortrag und Prüfungsgespräch

Evaluation dieser Handreichung

Literaturverzeichnis

Anlagen Anlage 1 – Muster Ausbildungsplan (blanko) für BPS Anlage 2 – Befähigungsbericht (blanko), 4. Semester Anlage 3 – Befähigungsbericht (blanko), 6. Semester

Publikationen des Zentrums für Public Management

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Abbildung 1 Ebenenmodell der kognitiven Taxonomie nach Bloom (1976) und der Modifikation nach Anderson (2001).

Abbildung 2 Matrix von Anderson et al. (2014), S. 32; Beispiel in der Matrix ist aus dem Modulhandbuch DSPA (2013)

Abbildungsverzeichnis

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Die Handreichung „Das Berufspraktische Studium (BPS) im Dualen Studiengang Pub-lic Administration“ dient den Ausbilderinnen und Ausbildern unserer Kooperationspart-ner zur Orientierung über die Grundkonzep-tion des Studiums und des BPS. Hier lassen sich Bestätigungen für die bisherige Ausge-staltung der fachlich-pädagogischen Be-gleitung in der jeweiligen berufspraktischen Station in der Allgemeinen Verwaltung oder auch neue Impulse finden. Die Studierenden des Dualen Studiengangs Public Adminis-tration (DSPA) an der Hochschule Bremen finden hier verbindliche Arbeitsgrundlagen für ihr BPS und die erforderlichen Leis-tungsnachweise.

Ich danke sehr herzlich den zahlreichen Ausbilderinnen und Ausbildern in den Verwaltungen in Bremen und Bremerhaven sowie in den Vertretungen in Berlin und Brüssel für Ihr Engagement und pädago-gisches Geschick in der Qualifizierung der Studierenden, und ich danke sehr herz-lich meinen Partnerinnen und Partnern im Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst, Frau Julia Tonn-Rau und Herrn Jochen Kriesten sowie beim Magistrat Bremerhaven, Personalamt, Frau Sylvia Schröder, die als Ausbildungs-leiter/-innen stets darauf achten, dass diese Ausbildungsabschnitte gelingen.

Der Autor wünscht der Handreichung einen intensiven Gebrauch. Doch nun will er die Leserin, den Leser geleiten durch die Hand-reichung. Sie beginnt mit der Zielstellung und Struk-tur des Dualen Studiengangs Public Admi-

Einleitung

nistration, erläutert das Modulhandbuch, das Curriculum des Studiengangs. Vertieft die Begriffe Kompetenz und Wissen und erklärt den beabsichtigten Lernprozess. Dem folgt die Beschreibung der Kompe-tenzziele und Lerninhalte der Berufsprak-tischen Semester sowie eine Darlegung über die Relevanz des Ausbildungsplanes. Abgeschlossen wird die Handreichung mit der Beschreibung der Anforderungen an den Praxisbericht und die Ausgestaltung der Prüfung.Last but not least wird um eine Rückmel-dung zu der Handreichung gebeten; Evalua-tion ist erbeten.

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Kompetenz und Wissen im Dualen Studiengang Public Administration

Der Duale Studiengang Public Administ-ration (DSPA) qualifiziert seit dem Einstel-lungsjahrgang 2011 Nachwuchskräfte für die Allgemeine Verwaltung in der Freien Hansestadt Bremen und beim Magistrat der Stadt Bremerhaven. Das Studium umfasst sechs Semester, ist national ausgerichtet und qualifiziert zur Generalistin/zum Gene-ralisten in der Sachbearbeitung mit hoher Verwendungsbreite in den unterschiedlichs-ten Aufgabenfeldern der öffentlichen Ver-waltung auf staatlicher wie auf kommunaler Ebene. Die erfolgreiche Teilnahme am DSPA ist die Voraussetzung für die Übernahme in die Laufbahngruppe zwei, erstes Einstieg-samt.

Das Modulhandbuch DSPA – Das CurriculumDer Lehrplan, das Curriculum, des DSPA nennt alle erworbenen Kompetenzen und das hinzugewonnene Wissen der Studieren-den nach Absolvieren der jeweiligen Leh-reinheiten. Dieses Curriculum ist in einem sogenannten „Modulhandbuch“ niederge-schrieben und über das Internet einseh- und herunterladbar. (Modulhandbuch des Du-alen Studiengangs Public Administration, 2013)Nachfolgend einige Erläuterungen zu den Begriffen „Kompetenz“ und „Wissen“.

Kompetenzen – vier BereicheDas Studium befähigt, Aufgaben selb-ständig zu bewältigen. Deshalb bereitet der DSPA mit einem Strauß an didaktisch begründeten Qualifizierungsinhalten sowie methodisch begründeten Lehr- und Lernfor-men auf die vielfältigen Anforderungen in

der öffentlichen Verwaltung vor. Sie dienen dem Kompetenzerwerb der Studierenden durch Inhaltswissen, Methodenwissen und auch Wissen von Konventionen (z.B. sozi-ales Verhalten) sowie Herausbildung der Fähigkeit und Fertigkeit zur Anwendung in der Berufspraxis.

Generell kann man feststellen: Kompetenz ist das, was Studierende nach Abschluss ei-nes Moduls oder eines Studiengangs in der Lage sind zu tun. (Baumann, 2013, S. 3)

Zunächst einige Gedanken zu Kompetenzen.

Der nationale Qualifikationsrahmen (Bun-desministerium für Bildung und Forschung, Deutscher Qualifikationsrahmen für lebens-langes Lernen, 2017) kategorisiert Kompe-tenzen in vier Bereiche. Zentrale Kategorie ist die Fachkompetenz. Sie „umfasst Wissen und Fertigkeiten. Sie ist die Fähigkeit und Bereitschaft, Aufga-ben- und Problemstellungen eigenständig, fachlich angemessen, methodengeleitet zu bearbeiten und das Ergebnis zu beurteilen.“ (Bundesministerium für Bildung und For-schung, 2017) Daneben soll die Aneignung und Entwick-lung allgemeiner Methoden-, Sozial- und Personale Kompetenz Teil der Hochschul-ausbildung sein. „Methodenkompetenz be-zeichnet die Fähigkeit, an Regeln orientiert zu handeln. Dazu gehört auch die reflektier-te Auswahl und Entwicklung von Methoden. Sozialkompetenz bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, zielorientiert mit anderen zusammenzuarbeiten, ihre Interessen und sozialen Situationen zu erfassen, sich mit

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ihnen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen sowie die Arbeits- und Lebenswelt mitzu-gestalten. Personale Kompetenz – auch … Humankompetenz [genannt] – umfasst Sozialkompetenz und Selbständigkeit. Sie bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln und das eigene Leben eigenständig und verantwortlich im jeweiligen sozialen, kulturellen bzw. berufli-chen Kontext zu gestalten. Selbständigkeit bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, eigenständig und verantwortlich zu han-deln, eigenes und das Handeln anderer zu reflektieren und die eigene Handlungsfähig-keit weiterzuentwickeln.“ (Bundesministeri-um für Bildung und Forschung, 2017)

Wissen – vier DimensionenDen Kompetenzen liegt Wissen zugrunde, das erworben wird. Wissen wiederum setzt sich aus vier Dimensionen zusammen: › dem Faktenwissen (Fachsprache, Detail-

wissen), › dem konzeptionellen Wissen (Klassifizie-

rungen, Prinzipien, Modelle = Struktur-kenntnisse),

› dem prozeduralen Wissen (fachspezifi-sche Abläufe, Techniken und Methoden) und

› dem metakognitiven Wissen (Wissen über Erkenntnisprozesse, Lernstrategien, Lesetechniken = Wissen über Wissen). (Anderson & Krathwohl, 2001, S. 27)

Bedeutsam ist nun, dass sich jede der vier Wissensdimensionen in einem kognitiven Prozess, einem Lernprozess, entwickelt. Dieser erstreckt sich über mehrere Stufen und beinhaltet eine bestimmte Lernleistung. Bloom (1976) hat sie in Analogie zur Biologie Taxonomie (Klassifizierung/Kategorisierung)

genannt, und sie wird nachfolgend erläu-tert.

Wissen aneignen – sechs Lernstu-fen der TaxonomieKompetenzerwerb und Wissenserwerb ge-schieht durch Lernen. Allerdings ist Lernen damit nicht hinreichend beschrieben. Nach Bloom (1976) lernt der Mensch im kogniti-ven, affirmativen und psychomotorischen Bereich. Im kognitiven Bereich geht es um „Erinnern oder Erkenntnis von Wissen und die Entwicklung intellektueller Fertigkeiten und Fähigkeiten, … der affektive Bereich umfasst die Veränderung von Interessen, Einstellungen und Werten und die Entwick-lung von Wertschätzungen und geeignetem Anpassungsvermögen“ (Bloom, 1976, S. 20 f). Der dritte Bereich umfasst die „ma-nipulativen oder motorischen Fähigkeiten“ (Bloom, 1976, S. 21), den sogenannten psy-cho-motorischen Bereich.

Das Curriculum des DSPA bewegt sich mit seinen Zieldefinitionen dessen, was Stu-dierende nach Absolvieren der jeweiligen Module können, im kognitiven Bereich.1 Diese gliedern sich nach Bloom (1976) in sechs Kategorien, die Taxonomie von Lern-zielen im kognitiven Bereich. Sie reichen von einfachen kognitiven Kompetenzen auf der untersten Ebene eins bis in eine Ebene der hohen Kompetenz hin, Ebene sechs. Anderson & Krathwohl (2001) haben die Bloom‘schen Ebenen im Hinblick auf die höheren Kompetenzen überarbeitet und sie sind wie folgt aufgebaut:

1 Interessierten am affirmativen Bereich und der möglichen Taxonomiebildung sei das Buch empfoh-len: Krathwohl, David R., Bloom, Benjamin S., Masia, Bertram B. (1975). Taxonomie von Lernzielen im affektiven Bereich. Weinheim und Basel.

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Abbildung 1 Ebenenmodell der kognitiven Taxonomie nach Bloom (1976) und der Modifikation nach Anderson & Krathwohl (2001).

Erinnern, als die unterste Ebene der Taxono-mie „umfaßt das Erinnern von Besonderhei-ten und Allgemeinheiten, das Erinnern von Methoden und Prozessen oder das Erinnern von Mustern, Strukturen oder Festlegun-gen.“ (Bloom, 1976, S. 217). Klassische Fra-ge: „Was, wer, warum …? (Edupress, o.J.)

Verstehen bedeutet, etwas zu begreifen, Bescheid zu wissen und etwas benutzen können. Hierzu zählen Eigenschaften wie Sorgfalt und Genauigkeit. (Bloom, 1976, S. 220) Ermittelbar durch Fragen wie: „Was ist die Hauptidee von …? Wie würden Sie zu-sammenfassen? (Edupress, o.J.)

Anwenden ist der Gebrauch von Abstrakti-onen in Form von Ideen, Regeln, Verfahren. (Bloom, 1976, S. 221) Ermittelbar durch Fragen wie: „Können Sie Beispiele nennen? Welchen Ansatz zur Lösung des Problems würden Sie wählen?“ (Edupress, o.J.)

Analyse ist „das Zerlegen einer Nachricht in ihre grundlegenden Elemente oder Teile, so daß eine Hierarchie von Ideen klar und/oder die Beziehungen zwischen den ausge-führten Ideen deutlich gemacht werden.“ (Bloom, 1976, S. 221) Beispiele Fragemög-lichkeit: „Welches Motiv steht hinter …? Welche Schlüsse ziehen Sie aus …?“ (Edup-ress, o.J.)

Erinnern

Verstehen

Anwenden

Analysieren

Evaluieren

Kreieren

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Evaluation sind „Urteile über den Wert, der für einen bestimmten Zweck gegebenen Materialien und Methoden.“ (Bloom, 1976, S. 223) Es sind also Bewertungen. Beispie-le für Fragemöglichkeit: „Was meinen Sie? „Wie würden Sie es begründen?“

Kreieren ist das Zusammenführen von Elementen, um ein folgerichtiges oder funktionierendes/zweckmäßiges Konst-rukt zu erschaffen („Create involves putting elements together to form a coherent or functional whole.“) (Anderson L. e., 2014, S. 84) Beispiele für mögliche Fragen: „Können Sie das Ergebnis voraussagen, falls …? Was würden Sie verbessern?“ (Edupress, o.J.)

Das Bewerten im Rahmen der Evaluation ist m. E. durchaus als eine freibewegliche Ka-tegorie zu sehen, die zwar in dieser Taxono-mie auf der Stufe fünf eingeordnet ist, aber durchaus auch nach der Stufe zwei und drei von Studierenden angewendet werden kann und auch muss.

Wissen und LernenFührt man die Taxonomiestufen und die Wissensdimensionen in einer Matrix zu-sammen, wird deutlich, welche Funktion damit entsteht: Jetzt ist es möglich, die Qualität des Lernstoffs zu beschreiben und auf dieser Grundlage auch abzuprüfen. Das nachfolgende Beispiel für das Matrizenfeld Prozessdimension: anwenden / Wissensdi-mension: prozedural verdeutlicht dies.

„Techniken der Rechtsmethodik anwenden. Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrens-gesetzes auf die Rechtsfälle am Praxisplatz anwenden.“

Abbildung 2 Matrix von Anderson et al. (2014), S. 32; Beispiel in der Matrix ist aus dem Modul-handbuch DSPA (2013)

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So zeichnet sich m. E. unter dem Kompe-tenzbegriff die Persönlichkeitsentwicklung in einem Studium ab, und zwar mit den Elementen der Fach- und Methodenkom-petenz mit Wissensdimensionen und diese wiederum auf der Wissensskala. Sozial- und Personalkompetenz runden dieses Bild der durch ein Studium gebildeten Persönlichkeit ab.

Wissen und Lernen im BPSIm BPS ist es das Ziel, dass sich Studierende im 4. Semester in zwei berufspraktischen Stationen in der Allgemeinen Verwaltung in der Regel auf den unteren drei Ebenen Wis-sen, Verstehen, Anwenden bewegen. Dies spiegelt sich in den Modulbeschreibungen (siehe Kompetenzziele und Inhalt) wider. Sie erinnern sich in der Arbeitspraxis des Ge-lernten und wenden es an. Dabei verstehen sie auch die Besonderheiten des Arbeits-platzes und des Umfeldes sowie der dort Arbeitenden und Kundinnen und Kunden. Es sind erste Schritte hinein in die Berufswelt. Hier im Echtbetrieb außerhalb des Hörsaals können sie in verschiedenen Anspruchse-benen und ausgestattet mit Verantwortung sich erproben und das theoretisch gelernte Wissen begreifen und anwenden sowie diesen Lernprozess auch bewerten.

Ganz im Sinne des Kompetenzerwerbs werden in diesem Semester deshalb auch zwei Stationen absolviert, weil die Studie-renden unterschiedliche Arbeitsbereiche mit unterschiedlichen Tätigkeiten und Anfor-derungen, Rahmenbedingungen und Orga-nisationskulturen sowie Bürgerkontakten kennenlernen sollen.Im 6. Semester kommen die drei oberen

Ebenen Analysieren und Kreieren sowie auch hier wieder Evaluieren hinzu. So er-klärt sich auch die Formulierung in der Ko-operationsvereinbarung, dass insbesondere auch durch das Berufspraktische Semester „…, Kreativität und konzeptionelles Handeln trainiert [werden]“. (Kooperationsvereinba-rung, 2011) Für diese Anforderungen benötigen die Studierenden Zeit. Deshalb bleiben sie in einer Ausbildungsstation, in der sie dann –ausgestattet mit einem breiten Wissen über öffentliches Recht und öffentliche BWL, So-zial- und Verwaltungswissenschaften sowie nach ersten Erfahrungen in der praktischen Anwendung im Echtbetrieb- eigenständig Aufgaben bis hin zu Verfahrens- und Struk-turvorschlägen entwickeln können.

Kompetenzziele und Lerninhalte im BPSLetztlich sind die Studierenden nach erfolg-reichem Absolvieren des Studiums befähigt zur Übernahme anspruchsvoller Aufgaben in Ämtern und Behörden. Sie haben ge-lernt, sich zügig in neue Handlungsfelder und Rechtsmaterien einzuarbeiten. Deshalb können die Absolventen/Absolventinnen alle Aufgabenbereiche des öffentlichen Rechts auf der Sachbearbeiter/innenebene über-nehmen. Das Studium befähigt ebenso zur Aufgabenübernahme zur Unterstützung des Managements in Ämtern und Behörden in der Projektierung, Planung und Steuerung sowie im Personal-, Organisations- und Rechnungswesen. Und: Die Grundlagen für die Hineinent-wicklung in Leitungsfunktionen sind gelegt worden.

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Das Curriculum enthält deshalb in seinen Modulbeschreibungen Kompetenz- und Wissensziele, gespiegelt an den Dimensio-nen der Taxonomie.1

Die inhaltliche Begründung für diesen Stu-diengang ist abgeleitet aus den Erfordernis-sen zum erfolgreichen Verhalten und Ent-wickeln in der Berufswelt der öffentlichen Allgemeinen Verwaltung – die in der Regel ca. 40 Berufsjahre umfassen wird – und aus den einschlägigen Beschlüssen der Konfe-renz der Innenminister und -senatoren (178. Sitzung der Innenministerkonferenz, 2017). Die daraus abgeleiteten Inhalte spiegeln sich durch eine breite Differenzierung der Lehrinhalte in öffentlichem Recht, öffentli-cher Betriebswirtschaftslehre sowie Ver-waltungs- und Sozialwissenschaften wider. Diese Struktur ist in Module und Einheiten (Halbmodul) eingeteilt und Letztere sind je einem dieser Module zugeordnet.Eine methodisch begründete Lehrform ist unter anderem das Berufspraktische Se-mester (BPS), das im 4. Semester mit drei Modulen und im 6. Semester mit vier Mo-dulen absolviert wird. Hier geht es um die Übertragung des theoretisch Erworbenen auf praktische Situationen des zukünftigen Berufsfeldes und den Kompetenzerwerb in den zuvor vier genannten Bereichen. Um zu verstehen, welche Kompetenz, wel-cher Wissenserwerb auf welchem Fachge-biet gespiegelt wird, muss das entsprechen-de Modul des Theoriesemesters zu Rate gezogen werden. Um dann weiterhin zu verstehen, welcher Kompetenz- und Wis-senserwerb im BPS stattfinden soll, muss

1 Zugriff über: (Modulhandbuch des Dualen Studi-engangs Public Administration, 2013)

das entsprechende Modul des vierten oder sechsten Semesters hinzugezogen werden. Der Aspekt z.B. der Anwendung von Fach-wissen zum Aufbau der Fachkompetenz findet seine fachspezifische Ergänzung durch die Modulbeschreibungen der facht-heoretischen Semester. Dies wiederum wird widergespiegelt durch den Ausbildungsplan in der berufspraktischen Station.Studierende im BPS sind keine fertig aus-gebildeten Sachbearbeiter/-innen, sondern Lernende in berufspraktischen Handlungs-feldern der Allgemeinen Verwaltung. Des-halb bedarf es einer kompetenten pädagogi-schen und fachlichen Begleitung, die durch die eigens hierfür qualifizierten Ausbil-der/-innen der unterschiedlichen Hand-lungsfelder und Bereiche der Allgemeinen Verwaltung sowie in den Sonderformen der Verwaltung sichergestellt wird.Der Kompetenzerwerb im BPS wird nach-gewiesen durch den sogenannten Praxis-bericht und eine schriftliche Reflexion des jeweiligen BPS und einen Vortrag – beides wird durch den modulverantwortlichen Hochschullehrer bewertet, denn das BPS ist Bestandteil des Studiums. Die nachfolgenden Kompetenzziele und Ler-ninhalte des 4. und 6. Semesters sind aus dem Modulhandbuch des DSPA und dienen zur präzisen Orientierung für die Durchfüh-rung des und die Teilnahme am BPS. (Hoch-schule Bremen, 2013)

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Kompetenzziele und Lerninhalte im BPS, 4. Semester

Kompetenzfeld VerwaltungswissenschaftenKompetenzziele LerninhalteNach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Teilnehmer/innen

Die Studierenden

› die Grundsätze der Aufbauorganisation am Beispiel der bremischen und Bremerhavener Verwaltung unter Berücksichtigung der Organisationsstruktur und Geschäftsverteilung der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen und des Magistrats Bremerha-ven (Organisationsgrundsätze) beschreiben;

› Organisationsgrundsätze und organisatorische Plä-ne ihrer Ausbildungsdienststelle erläutern;

› die grundlegenden Aufgaben und Organisationsziele ihrer Ausbildungsdienststelle sowie einzelner hier angebundener Organisationseinheiten beschreiben;

› lernen die Aufbau- und Ablauforganisation ihrer Ausbildungsdienststellen kennen;

› das Zusammenwirken der Ausbildungsdienststelle mit anderen Dienststellen und der Öffentlichkeit darstellen;

› können ihre Dienststellen in das Gesamtgefüge der jeweiligen Verwaltung einordnen;

› die Ablauforganisation einschließlich der Darstel-lungstechniken, die Steuerung und Kontrolle der Verwaltungsabläufe und der ihrer Ausbildungs-dienststelle beschreiben;

› entwickeln sie eine rationelle und zweckmäßige Arbeitsorganisation und entwickeln ihre Kompe-tenzen zur Beschaffung, Aufbereitung und Aus-wertung von Daten weiter;

› Zielsetzungs-, Planungs- und Entscheidungstechni-ken aufgabenorientiert einsetzen;

› entwickeln ein Verständnis für die Zielsetzungs-, Planungs- und Entscheidungsfindung ihrer Ausbil-dungsdienststellen;

› Informationen ziel- und ergebnisorientiert beschaf-fen, bearbeiten und den verschiedenen Zielgruppen gegenüber kommunizieren;

› werden am Arbeitsplatz in Teams eingebunden, mit der schriftlichen und mündlichen Kommunika-tion gegenüber den Bürgern vertraut gemacht und an Kommunikationsprozessen mit den Bürgern beteiligt;

› Grundsätze der Schriftgutverwaltung und Abla-gesysteme einschließlich der elektronischen Archi-vierung erklären;

› wenden in den Ausbildungsdienststellen die Regeln der ordnungsgemäßen Aktenführung und Schriftgutverwaltung einschließlich der elektro-nischen Archivierung an und setzen sich mit dem Workflowmanagement sowie den Dokumenten-managementsystemen auseinander;

› ihr Handeln an der Gemeinsamen Verwaltungsge-schäftsordnung (BrGGO) ausrichten.

› Teilnehmer/innen beherrschen Grundlagen der schriftlichen und mündlichen Kommunikation, um Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchfüh-ren zu können.

› werden mit der schriftlichen und mündlichen Kommunikation gegenüber den Bürgern vertraut gemacht und an Kommunikationsprozessen mit den Bürgern beteiligt.

› Teilnehmer/innen besitzen bürotechnische Grund-fertigkeiten der schriftlichen Kommunikation und haben IT-Kenntnisse und -Fertigkeiten ausgebaut.

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Kompetenzfeld RechtswissenschaftenKompetenzziele LerninhalteNach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Teilnehmer/innen

Die Studierenden

› die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgeset-zes auf die Rechtsfälle am Praxisplatz anwenden;

› wenden die unterschiedlichen rechtlichen Hand-lungsformen der Verwaltung fallbezogen an;

› die an dem jeweiligen Praxisplatz relevanten be-sonderen Rechtsvorschriften in ihrer Gesamtheit überblicken und fallbezogen anwenden;

› setzen sie sich mit Gebieten des besonderen Ver-waltungsrechts auseinander, ermitteln entschei-dungsrelevante Sachverhalte und ordnen sie den entsprechenden Normen unter;

› Techniken der Rechtsmethodik anwenden. die Vor-schriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf die Rechtsfälle am Praxisplatz anwenden.

› erlernen die erforderlichen Abwägungsprozesse bei Ermessensentscheidungen und können die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Entschei-dungen nachvollziehbar begründen.

› Je nach Einsatzbereich werden sie bspw. an das Verfassen von Bescheiden oder auch das Prüfen von Rechtsbehelfen herangeführt.

Kompetenzfeld Persönliche und soziale KompetenzKompetenzziel LerninhalteDie Teilnehmer sind in der Lage: Die Studierenden erlernen

› die Bedarfe von Bürgerinnen und Bürgern zu erken-nen;

› im externen sowie im internen Kontakt (Bürgerin-nen und Bürger bzw. Beschäftigte der Verwaltung) in der praktischen Anwendung sowohl das adres-saten- und situationsgerechte Formulieren von Schriftstücken, als auch eine bürgerfreundliche, serviceorientierte und Störungen vermeidende mündliche Kommunikation;

› im Sinne einer bürgerorientierten Verwaltung Bürgerinnen und Bürgern – insbesondere in Bezug auf Diversität – sachkundig zu beraten und sich situationsgerecht zu verhalten;

› im externen sowie im internen Kontakt (Bürgerin-nen und Bürger bzw. Beschäftigte der Verwaltung) in der praktischen Anwendung sowohl das adres-saten- und situationsgerechte Formulieren von Schriftstücken, als auch eine bürgerfreundliche, serviceorientierte und Störungen vermeidende mündliche Kommunikation;

› andere Menschen und Meinungen zu akzeptieren und zu respektieren, Kooperationen einzugehen;

› im externen sowie im internen Kontakt (Bürgerin-nen und Bürger bzw. Beschäftigte der Verwaltung) in der praktischen Anwendung sowohl das adres-saten- und situationsgerechte Formulieren von Schriftstücken, als auch eine bürgerfreundliche, serviceorientierte und Störungen vermeidende mündliche Kommunikation.

› sich in ein Team einzufügen; › Im externen sowie im internen Kontakt (Bürge-rinnen und Bürger bzw. Beschäftigte der Verwal-tung) erlernen die Studierenden in der praktischen Anwendung sowohl das adressaten- und situati-onsgerechte Formulieren von Schriftstücken, als auch eine bürgerfreundliche, serviceorientierte und Störungen vermeidende mündliche Kommu-nikation.

› sich auf unterschiedliche Praxisplätze einzustellen;

› Eigeninitiative und Kritikfähigkeit in der Aufgaben-wahrnehmung zu üben.

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Kompetenzziele und Lerninhalte im BPS, 6. Semester

Kompetenzfeld VerwaltungswissenschaftenKompetenzziel LerninhalteNach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Teilnehmer/innen

Die Studierenden

› die Grundsätze der Aufbauorganisation am Beispiel der bremischen und Bremerhavener Verwaltung unter Berücksichtigung der Organisationsstruktur und Geschäftsverteilung der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen und des Magistrats Bremer-haven (Organisationsgrundsätze) darstellen und interpretieren;

› lernen die Aufbau- und Ablauforganisation ihrer Ausbildungsdienststellen kennen und

› Organisationsgrundsätze und organisatorische Pläne ihrer Ausbildungsdienststelle erklären und daraus abzuleitende Prozesse im Team weiterent-wickeln;

› können ihre Dienststellen in das Gesamtgefüge der jeweiligen Verwaltung einordnen.

› die grundlegenden Aufgaben ihrer Ausbildungs-dienststelle sowie einzelner Organisationseinheiten erläutern und im Planungsprozess mitwirken;

› werden am Arbeitsplatz in Teams eingebunden.

› das Zusammenwirken der Ausbildungsdienststelle mit anderen Dienststellen und der Öffentlichkeit darstellen und Ansätze zur Optimierung herausar-beiten;

› die Ablauforganisation einschließlich der Darstel-lungstechniken, die Steuerung und Kontrolle der Verwaltungsabläufe und der Verwaltungsorganisa-tion ihrer Ausbildungsdienststelle erklären und im Team weiterentwickeln;

› entwickeln eine rationelle und zweckmäßige Arbeitsorganisation und entwickeln ihre Kompe-tenzen zur Beschaffung, Aufbereitung und Aus-wertung von Daten weiter;

› Zielsetzungs-, Planungs- und Entscheidungstechni-ken aufgabenorientiert einsetzen;

› entwickeln ein Verständnis für die Zielsetzungs-, Planungs- und Entscheidungsfindung ihrer Ausbil-dungsdienststellen;

› Informationen ziel- und ergebnisorientiert beschaf-fen, bearbeiten und kommunizieren;

› werden mit der schriftlichen und mündlichen Kommunikation gegenüber den Bürgern vertraut gemacht und an Kommunikationsprozessen mit den Bürgern beteiligt;

› Grundsätze der Schriftgutverwaltung und Abla-gesysteme einschließlich der elektronischen Archi-vierung bewerten;

› wenden in den Ausbildungsdienststellen die Regeln der ordnungsgemäßen Aktenführung und Schriftgutverwaltung einschließlich der elektro-nischen Archivierung an und setzen sich mit dem Workflowmanagement sowie den Dokumenten-managementsystemen auseinander.

› ihr Handeln an der Gemeinsamen Verwaltungsge-schäftsordnung (BrGGO) ausrichten.

› Teilnehmer/innen besitzen bürotechnische Grund-fertigkeiten der schriftlichen Kommunikation und haben IT-Kenntnisse und -Fertigkeiten weiter ausgebaut.

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Kompetenzfeld RechtswissenschaftenKompetenzziel LerninhalteNach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Teilnehmer/innen

Die Studierenden

› die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgeset-zes auf die Rechtsfälle am Praxisplatz anwenden;

› wenden die unterschiedlichen rechtlichen Hand-lungsformen der Verwaltung fallbezogen an;

› die an dem jeweiligen Praxisplatz relevanten be-sonderen Rechtsvorschriften in ihrer Gesamtheit überblicken und fallbezogen anwenden sowie

› setzen sie sich mit Gebieten des besonderen Ver-waltungsrechts auseinander, ermitteln entschei-dungsrelevante Sachverhalte und ordnen sie den entsprechenden Normen unter;

› Techniken der Rechtsmethodik anwenden. › erlernen die erforderlichen Abwägungsprozesse bei Ermessensentscheidungen und können die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Ent-scheidungen nachvollziehbar begründen. Je nach Einsatzbereich werden sie bspw. an das Verfassen von Bescheiden oder auch das Prüfen von Rechts-behelfen herangeführt.

Kompetenzfeld Persönliche und soziale KompetenzKompetenzziel LerninhalteDie Teilnehmer/innen sind in der Lage

› die Bedarfe von Bürgerinnen und Bürgern zu erken-nen;

Im externen sowie im internen Kontakt (Bürgerin-nen und Bürger bzw. Beschäftigte der Verwaltung) erlernen die Studierenden in der praktischen An-wendung sowohl das adressaten- und situationsge-rechte Formulieren von Schriftstücken, als auch eine bürgerfreundliche, serviceorientierte und Störungen vermeidende mündliche Kommunikation.

› konstruktiv in einem Team mitzuwirken;

› sich auf unterschiedliche Tätigkeiten an verschiede-nen Arbeitsorten einzustellen;

› Kritik anzunehmen, zu überdenken und Konsequen-zen daraus zu ziehen;

› Sachlagen zu überdenken und alternative Vorge-hensweisen zu entwickeln;

› Probleme kreativ anzugehen und Lösungsansätze zu entwickeln;

› andere Menschen und Meinungen zu akzeptieren und zu respektieren, Kooperationen einzugehen und Konflikte zu lösen.

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Seite 27

Der Ausbildungsplan im BPS

Anhand der Aufgaben der Ausbildungs-dienststelle und der Ziele sowie Inhalte und der Kenntnis über die Anforderungen in den Fachmodulen können nun von den Ausbil-derinnen und Ausbildern in den jeweiligen Ausbildungsstationen Inhalte, Methoden und Dauer in einen Plan gegossen werden. Die Ausbildungsbeauftragten des Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst (AFZ) und des Perso-nalamts Bremerhaven haben die Aufgabe, diese Ausbildungspläne der berufsprakti-schen Stationen zu koordinieren.

Nicht immer findet sich für eine berufsprak-tische Station ein eindeutig zuzuordnendes Fachmodul.So ist es im Curriculum des DSPA ange-legt, dass eine berufspraktische Station absolviert werden muss, die noch nicht mit dem unmittelbar notwendigen Fachwissen hinterlegt worden ist. Hierbei ist dann zu beachten, dass hinter diesem Qualifizie-rungsansatz eine klare Kompetenz- und Wissenserwerbstrategie steht: Das Lernen lernen. Hierbei handelt es sich um den Er-werb metakognitiven Wissens, Wissen über Erkenntnisprozesse.Zum Beispiel absolvieren Studierende im DSPA im vierten Semester ihren ersten oder zweiten berufspraktischen Studienabschnitt im JobCenter oder im Sozialamt. Sozialrecht wird aber parallel im BPS und speziell für die Anwendung in den berufspraktischen Stationen sodann im 5. Semester gelehrt. Allerdings haben die Studierenden im Vor-semester Allgemeines Verwaltungsrecht gelernt. Sie sind nun (unter Anleitung ihrer Ausbilder/-innen) gehalten, materielles

Recht und Verfahrensrecht der genannten Handlungsbereiche im Crash-Verfahren und durch Transfer des gelernten Allgemeinen Verwaltungsrechts zu erwerben, um zügig in die Anwendungsphase zu gelangen.Sie transferieren also Gelerntes auf neue und unbekannte Situationen. So erwerben sie neben dem Wissen über Fakten, Kon-zeption und Prozesse das metakognitive Wissen, das Wissen über Lernstrategien. Sie lernen zu lernen. Eine Situation, die im späteren Berufsleben in der öffentlichen Allgemeinen Verwaltung nichts Außerge-wöhnliches ist, aber eben gelernt sein muss. Der Ausbildungsplan für diese Stationen hat dies zu berücksichtigen.Diese Lernerfahrung zu dokumentieren ist dann Aufgabe der Studierenden in dem Pra-xisbericht unter Lessons learned.Lernen im Tun ist kein Selbstläufer. Ein besonderes Merkmal des BPS ist deshalb neben dem Plan die Qualität der Beziehung zwischen Ausbilder/in und Student/in. Be-deutsam ist eine regelmäßige Rückkopplung über die Lernfortschritte. So kann man ab-hängig vom Fortschritt Trainingseinheiten, die vom bzw. von der Studierenden benötigt werden, verabreden und ggf. weitere Unter-stützungsbedarfe definieren. Bei schnellen Fortschritten lassen sich die Übungsein-heiten im Echtbetrieb erweitern, also auch anspruchsvollere Aufgaben übertragen.Jedem Praxisbericht ist der Ausbildungs-plan der jeweiligen Ausbildungsstation als Anlage beizufügen. Ein Grundmuster in Form eines Blankobogens ist als Anlage 1 ausgewiesen.

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Prüfungsform im BPS

Der PraxisberichtDas BPS sieht eine unbenotete Leistungs-kontrolle in Form eines Praxisberichtes (PB) vor.So kann nachvollzogen werden, wie der Transfer des theoretisch erworbenen Wis-sens in die Praxisphasen hinein gelungen und der Kompetenzerwerb vorangeschrit-ten ist. Zudem lässt sich erkennen, ob sich Theorie und Praxis aufeinander beziehen. Der Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die münd-lich zu präsentieren ist. Er weist unter ande-rem folgende Inhalte auf, die hier gegenüber der Prüfungsordnung (Bachelorprüfungs-ordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Public Administration (Fachspezifischer Teil), 2013) aufgrund praktischer Erfahrungen erweitert worden sind: › Eine Darstellung der staatsrechtlichen

Einbindung, des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungs-stelle (Zugehörigkeit Staat/Kommune, Einordnung in der Behördengliederung, überörtlicher/örtlicher Träger, Son-derform der Verwaltung, landes- und jeweiliger stadtgeografischer Bezug/sozialräumliche Einordnung, Struktur des Sozialraumes/Wirtschaftsraumes etc.)

› eine Beschreibung der Ausbildungsstelle wie Behördenaufbau, Funktionen, Grund-lagen der Prozessorganisation, sonstige betriebswirtschaftliche (Personal, Di-versität, Finanzen/Budget, IT-Infrastruk-tur und -verfahren, bauliche/räumliche Infrastruktur, rechtliche Grundlagen und sonstige Merkmale),

› die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse, eine Auseinandersetzung mit einer behörden-, organisations-, betriebs- oder bran-

chenspezifischen Problemstellung, › Reflexionen über das Praktikum hin-

sichtlich Inhalt, Organisation, Betreuung, Lernsituation, Lernerfolg etc. – Lessons learned

D.h. es wird ein Bericht der Praxisstationen verfasst und ein Vortrag über die Praxis-station(en) im BPS gehalten. Im sechsten Semester hat dies eher den Charakter eines freien Prüfungsgespräches. Beide zusammenhängenden Leistungen werden begutachtet und dann mit dem Er-gebnis bestanden / nicht bestanden abge-schlossen.

Anforderungen an das wissenschaftliche Arbeiten im PraxisberichtBei der Bearbeitung des Berichtes sind die Grundsätze und Methoden des wissen-schaftlichen Arbeitens zu beachten. Damit gewöhnen sich die Studierenden für ihr Berufsleben auch an einen abgesicherten Standard der Bearbeitung von Sachverhal-ten.

Bei der Bearbeitung des Praxisberichtes sind formale wissenschaftliche Anforderungen zu erfüllen, die da wären: › ein Deckblatt mit Titelei, Namen des Ver-

fassers/der Verfasserin, Matrikelnummer, Ort und Datum

› eine Inhaltsangabe › ein Abbildungsverzeichnis › ein Tabellenverzeichnis › die inhaltlichen Punkte, gegliedert nach

Kapiteln und Unterkapiteln › ein Literaturverzeichnis › Anlagen (hier ist u.a. der Ausbildungsplan

der jeweiligen berufspraktischen Station beizufügen)

› ggf. ein Index.

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Seite 30

Im Übrigen: Zeilenabstand 1,2, Buchstaben-größe 11 p, Zitierweise APA 6th edition.

Der Praxisbericht wird in gebundener Form abgegeben incl. eines im/am Praxisbericht befestigten Datenträgers.

Alle Aussagen, die im Rahmen der unter Prüfungsformen genannten Anforderun-gen inhaltlich an den Praxisbericht gestellt werden, sind - soweit dazu Materialen und Literatur, auch graue Literatur (z.B. Mitarbeiterzeitung, Presseerklärungen), verwendet werden - grundsätzlich mit Quellenangabe (siehe oben APA 6th edition) zu nennen. Dies gilt auch für die unmittel-bar und mittelbar dienstbezogenen Quel-len (ohne Anspruch auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit): Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, (fachliche) Weisungen, Organi-gramme, Vermerke, Deputationsvorlagen, -beschlüsse und -protokolle, Senatsvorla-gen, -beschlüsse und -protokolle, Magist-ratsvorlagen, -beschlüsse und -protokolle, Beschlussvorlagen der Bürgerschaft sowie Sitzungsprotokolle, Vorlagen, Beschlüsse und Protokolle regionaler wie überregiona-ler Konferenzen und Gremien.

Darüber hinaus sind bei der Bearbeitung der Berichte durchaus Methoden der Ver-waltungs- und Sozialwissenschaften sowie der BWL anzuwenden wie zum Beispiel das Bilden statistischer Häufigkeiten, Kennzah-lenbildung (z.B. Vorgänge pro Bürger/-in, pro Mitarbeiter/-in etc.), Visualisierung von Prozessen, Gegenüberstellungen in Synop-sen mit Herausarbeiten von Unterschieden/Gemeinsamkeiten etc.

Diese Form der Arbeit ermöglicht es den Studierenden Stoffsammlungen und Hand-akten anzulegen, Literaturverzeichnisse elektronisch zu erstellen oder Hinweise für weitere Fragestellungen und Problem-betrachtungen zu erhalten, um sich damit auch Interessenspfade auf die –soweit es sich um das 4. Semester handelt- mögliche Themen der Bachelorthesis zu erschließen. Im 6. Semester ist der Bericht eine sehr gute Möglichkeit auch der abschließenden Selbstkontrolle des wissenschaftlichen Standards der angehenden Absolventinnen und Absolventen im Hinblick auf die Quali-tät des Transfers theoretisch-wissenschaft-lichen Lernens in Praxissituationen.

Reflexion über das Praktikum: Lessons learned im PraxisberichtDer Praxisbericht schließt jeweils mit ei-ner Praxisreflexion ab. In diesem Bericht werden die vier Kompetenzbereiche unter Bezugnahme auf die im Modulhandbuch genannten Kompetenzziele und Lerninhalte und unter Anwendung der Taxonomie von Bloom (1976) und Anderson und Krathwohl (2001) und Anderson (2014) durchgearbei-tet.

In dem Bericht, der mindestens entspre-chend den genannten Punkte gegliedert ist und die jeweilige berufspraktische Station und die Aufgaben beschreibt sowie die Auseinandersetzung mit mindestens einer behörden-, organisations-, betriebs- oder branchenspezifischen Situation enthält, wird Bezug genommen auch auf die bishe-rigen theoretischen Fachsemester, um den Transfer auf die neue Situation zu kenn-zeichnen.

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Die Studierenden müssen insbesondere bei der Darstellung des behördenspezifischen Aufgabenspektrums unter Heranziehung des in den bisherigen Semestern erworbe-nen Wissens die jeweiligen Beschreibungen der Fachmodule nutzen, um beschreiben und beurteilen zu können, ob und wie das BPS den Lerneffekt der vorangegangenen Semester verstärkt hat, ob und wie es das Lernen zu lernen beschleunigt hat, und wie das Lernen bisher unbekannter Materie und Methoden und das Verhalten in ungewohn-ten Situationen sich entwickelt hat. Dies alles wird in den vier genannten Kom-petenzbereichen dargestellt. Abgeschlossen wird das Kapitel Lessons learned mit dem Versuch einer begründeten Einschätzung, ob das Aufgabenprofil der berufsprakti-schen Station den Standard des Lernens in den Vorsemestern unterstützt hat.

Vortrag und PrüfungsgesprächDer Vortrag (Power Point, ggf. Prezi) um-fasst 15 Minuten und wird in 2-fach ausge-druckter Ausfertigung vorgelegt.Die Ausbilder/-innen der jeweiligen berufs-praktischen Station sind zu den Vorträgen und Prüfungsgesprächen sehr herzlich eingeladen. Die jeweiligen Termine werden über das Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst bzw. über das Personalamt Bremerhaven für die dortige Verwaltung bekannt gegeben.

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Evaluation dieser Handreichung

Da auch eine Handreichung - wie die vor-liegende - einer dynamischen Entwicklung unterliegt, sind Anregungen, Hinweise und Fragen herzlich erbeten. Sehr gerne können wir auch hierzu ins Gespräch kommen.

Bitte nehmen Sie Kontakt auf: 0421/5905-4406 oder [email protected] oder Dr. Jürgen Hartwig, Leiter DSPA, Fakultät 1, Werderstrasse 73 in 28195 Bremen.

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Literaturverzeichnis

178. Sitzung der Innenministerkonferenz. (2017). Abgerufen am 26. März 2017 von http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20050624.html?nn=4812328

Anderson, L. e. (2014). A Taxonomy for Learning, Teaching, and Assessing: A Revision of Bloom‘s. Harlow/Essex: Pearson Education Limited.

Anderson, L., & Krathwohl, D. (Hrsg.). (2001). A Taxonomy for Learning, Teaching and Asses-sing. A Revision of Bloom‘s Taxonomy of educational objectives. Longman.

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Public Admi-nistration (Fachspezifischer Teil). (17. Mai 2013). Hochschule Bremen, Prüfungsordnungen. (A. d. Bremen, Hrsg.) Abgerufen am 20. März 2017 von http://www.hs-bremen.de/mam/hipdoc/r02/pruefungsordnungen/ft/fk1/bpo_dspa-amtsbl-2013.pdf

Baumann, C. B. (Oktober 2013). (Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Hrsg.) Abgerufen am 22. März 2017 von http://www.zils.uni-wuerzburg.de/fileadmin/39030000/ZiLS/Materi-al/Kompetenzorientierung/Kompetenzformulierung_15.10.2013.pdf

Bloom, B. S. (1976). Taxonomie von Lernzielen im kognitiven Bereich (5. Ausg.). Weinheim und Basel.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.). (2017). Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Abgerufen am 22. März 2017 von https://www.dqr.de/index.php

Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.). (2017). Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges lernen - Glossar. Abgerufen am 21. März 2017 von Glossar: https://www.dqr.de/content/2325.php

Edupress. (o.J.). Quick Flip Questions for the Revised Bloom‘s Taxonomy. Improve thinking skills at any age with the flip of a page! Garden Grove, CA 92841.

Hochschule Bremen. (2013). Modulhandbuch DSPA.

Kooperationsvereinbarung. (2011). Dualer Studiengang Public Administration.

Modulhandbuch des Dualen Studiengangs Public Administration. (2013). Abgerufen am 26. März 2017 von http://www.hs-bremen.de/mam/hsb/fakultaeten/wiwi/dokumente/modulbe-schreibungen/dspa_modulhandbuch_2013_06_12.pdf

Universität Zürich. (ohne Jahr). Taxonomie-Matrix zur Analyse und Selbstevaluation von Hoch-schullehre (TAMAS). Bereich Lehre - Arbeitsstelle für Hochschuldidaktik, Zürich.

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Anlagen

In den Städten Bremerhaven und Bremen haben beide Verwaltungen, welche für die Durchführung des Berufspraktischen Se-mesters verantwortlich sind (Ausbildungs-leitung), identische inhaltliche Blanko-Un-terlagen für die Ausbildungsorganisation (Muster Ausbildungsplan) und den Befähi-gungsbericht für Verwaltungsinspektoran-wärter/-innen. Deshalb wird nachfolgend nur je ein Blankomuster verwendet.

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Seite 2

Berufspraktischer Ausbildungsplan für die Nachwuchskraft im Dualen Studium Public Administration

VerwInspAnw Berufspraktisches Studium I im vierten Semester

Berufspraktisches Studium II im vierten Semester

Berufspraktisches Studium im sechsten Semester

Name: Vorname:

Geburtsdatum: Telefon/ Mobil:

Einstellungsjahr:

Ausbildungsbehörde:

Ausbildungsstelle:

Ausbilderin/Ausbilder: Telefon:

Zeitraum der Zuweisung:von: bis:

Beschreibung des Ausbildungsplatzes:(später auf Seite 1 des Befähigungsberichts zu übertragen)

Anlage 1 – Muster Ausbildungsplan (blanko) für BPS

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Seite 39

Seite 2

Zeitraumvon/bis

Ausbildungsinhalte, die während dieses Zeitraumes vermittelt werden

Namen der Verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbilder

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- 1 -

Befähigungsbericht für Verwaltungsinspektoranwärter/innen

4. Semester (Phase I bzw. II)

Angaben zur Ausbildungsdienststelle

Ausbildungsdienststelle:

Ausbildender Bereich:

Dauer der berufspraktischen Studienphase: bis

Name des Ausbilders/der Ausbilderin:

Tel.:

Angaben zum/zur Verwaltungsinspektoranwärter/in (VIA)Name, Vorname Geburtsdatum

Einstellungsjahr:

Angaben zum Ausbildungsplatz

Allgemeine Angaben:

Die VIA haben bislang drei Semester an der Hochschule Bremen studiert und beginnen mit den beiden dreimonatigen Praxiseinsätzen ihre berufspraktischen Studien. Als zukünftige Generalist(inn)en der bremischen Verwaltung werden in den ersten beiden Praxisphasen u. a. die Grundlagen für ein vertieftes Verständnis der Aufbauorganisation der bremi-schen Verwaltung, der Organisationsgrundsätze und Aufgaben der jeweiligen Praxisdienststelle - auch in ihrem Zusam-menwirken mit anderen Dienststellen und der Öffentlichkeit - vermittelt. Mindestens auf einem der beiden Praxisplätzeerwerben die Studierenden besondere rechtswissenschaftliche Kompetenz durch die Anwendung von in dem Arbeitsbe-reich geltenden Normen und Vorschriften. In beiden Praxisphasen sind die Studierenden gefordert, sich in bestehende Teams einzufügen, ggf. mit Bürger(inne)n in Kontakt zu treten sowie Eigeninitiative und Kritikfähigkeit in der Aufgaben-wahrnehmung einzuüben.

Tätigkeitsschwerpunkte auf dem jeweiligen Ausbildungsplatz (bitte vom Ausbilder bzw. von der Ausbilderin zu beschrei-ben):

Anlage 2 – Befähigungsbericht (blanko), 4. Semester

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- 2 -

II. Leistungsbeurteilung Beurteilungsskala1 sehr gut2 gut3 befriedigend4 ausreichend5 nicht ausreichend

Zutreffende Bewertung bitte ankreuzen

Beurteilungsmerkmale 1

sehr gut

2

gut

3

befriedi-gend

4

ausreichend

5

nicht ausreichend

1. Arbeitsmenge

(= Quantität von Arbeitsergebnissen in angemessener Zeit; ggf. vereinbarte Ziele werden in der dafür vorgegebenen Zeit erreicht)

Ggf. Bemerkungen:

2. Arbeitsgüte

(= angemessene, termingerechte Umsetzung von Aufgaben; Korrektheit und Verwendbarkeit der erzielten Arbeitsergebnisse; Sorgfalt; angemessener und effizienter Einsatz von Hilfs- und Arbeitsmitteln)

Ggf. Bemerkungen:

3. Leistungsmotivation / Initiative / Engagement

(= Identifikation mit allen übertragenen Aufgaben; Interesse und Einsatz bei Problemlösungen; setzt sich anspruchsvolle Maßstäbe für die eigene Leistung; überprüft und optimiert kontinuierlich seine/ ihre Arbeitsprozesse und Handlungsweisen)

Ggf. Bemerkungen:

4. Serviceorientierung

(Kompetente, fachliche Beratung von internen und externen Kunden; positive Einstellung zur Dienstleistung; klärt über Ablauf, Struktur und Dauer von Verwaltungsverfahren auf und erläutert Bedeutung und Zweck von Verwaltungsentscheidungen; trägt den individuellen Besonderheiten der Kundinnen und Kunden Rechnung)

Ggf. Bemerkungen:

5. Mündliche Kommunikation

(Verständliche, inhaltlich schlüssige, korrekte und strukturierte mündliche Ausdrucksfähigkeit; zielorientierte Sachverhaltsdarstellung; angemessener Wortschatz; breites Argumentationsspektrum; situations- und adressatengerechte Ausdrucksweise)

Ggf. Bemerkungen:

6. Schriftliche Kommunikation

(Verständliche, inhaltlich schlüssige, korrekte und strukturierte schriftliche Ausdrucksfähigkeit; anschauliche Gestaltung von Arbeitsergeb-nissen; angemessener Wortschatz; adressatengerechter Stil)

Ggf. Bemerkungen:

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Seite 42

- 3 -

1

sehr gut

2

gut

3

befriedi-gend

4

ausreichend

5

nicht ausreichend

7. Teamfähigkeit

(gute Zusammenarbeit mit anderen im Team; leistet aktiven Beitrag zur Zusammenarbeit im Team; Fähigkeit der Zurücknahme und der Annahme sachlicher Standpunkte anderer; konstruktiver Umgang mit Kritik an der eigenen Person; ist selbst in der Lage Kritik so zu äußern, dass diese für andere nicht verletzend ist; kollegiales, partnerschaftliches Verhalten)

Ggf. Bemerkungen:

8. Auffassungsgabe

(Erfassen von schriftlichen und mündlichen Sachverhalten; Fähigkeit, folgerichtige und begründete Schlüsse zu ziehen; korrekte Darstel-lung komplexer Sachverhalte und Begrenzung auf das Wesentliche; Entwicklung von Lösungsansätzen, ggf. auch jenseits der eingeübten Pfade)

Ggf. Bemerkungen:

9. Wissensaufbau und -anwendung

(Erweiterung und Anwendung der für den Ausbildungsplatz wichtigen Fach- und Methodenkenntnisse und Anwendung auf neue Frage-stellungen, Interesse an anderen Fachdisziplinen und interdisziplinäres Denken)

Ggf. Bemerkungen:

10. Entscheidungsbereitschaft / Verantwortungsübernahme / Behauptungsvermögen(Fähigkeit und Bereitschaft, klare und eindeutige Entscheidungen zu treffen, Folgen für das eigene Handeln zu überblicken (z. B. Folge-kosten, Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden) und für die Konsequenzen einzustehen. Befähigung, den eigenen Standpunkt zu vertreten, überzeugend zu argumentieren, aber auch auf sachliche Einwände und Gegenargumente einzugehen und sich ggf. überzeu-gen zu lassen)

Ggf. Bemerkungen:

11. Belastbarkeit

(Korrekte Aufgabenerledigung auch unter Zeit- und Termindruck, geht dabei mit den eigenen physischen und psychischen Kräften ver-antwortungsbewusst um, lässt sich durch Widerstände und Enttäuschungen nicht entmutigen)

Ggf. Bemerkungen:

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III. BewertungsvorschlagBerufspraktische Ausbildung (ohne Leistungsnachweis)

Gesamtbewertung (arithmetisches Mittel der Einzelbewertungen) ________________________________________

Ggf. Bemerkungen bzw. Begründung der Bewertung:

Ein leistungsbezogenes Halbzeitgespräch wurde mit dem/der Verwaltungsinspektor/in am geführt.

_________________________

(Ausbilder/in)

IV. Unterschrift der Ausbilderin / des Ausbilders

Bremen, den(Ausbilder/in)

V. Unterschrift der Ausbildungsmentorin / des Ausbildungsmentors

Bremen, den(Ausbildungsmentor/in)

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- 5 -

VI. Festsetzung der Bewertung

Berufspraktische Ausbildung x):x) Bei abweichender Festsetzung zum Bewertungsvorschlag ist eine Begründung erforderlich.

________________________________________

Leistungsnachweis (Praxisbericht): ________________________________________

Bremen, den(Ausbildungsleiter/in „Berufspraktisches Semester“)

VI. Erklärungen der/des VIA

Die Beurteilung wurde mir in einem Gespräch eröffnet. Einen Abdruck habe ich erhalten.

Auf die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Beurteilung zu erheben, bin ich hingewiesen worden.

Ich habe keine Einwendungen gegen die Beurteilung.

Meine Einwendungen werde ich schriftlich nachreichen.

Bremen, den(Verwaltungsinspektoranwärter/in)

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Befähigungsbericht für Verwaltungsinspektoranwärter/innen

6. Semester

Angaben zur Ausbildungsdienststelle

Ausbildungsdienststelle:

Ausbildender Bereich:

Dauer der berufspraktischen Studienphase: bis

Name des Ausbilders/der Ausbilderin:

Tel.:

Angaben zum/zur Verwaltungsinspektoranwärter/in (VIA)Name, Vorname Geburtsdatum

Einstellungsjahr:

Angaben zum Ausbildungsplatz

Allgemeine Angaben:

Dieses berufspraktische Modul soll auf den Inhalten des berufspraktischen Studiums, das im 4. Semester absolviert wurde, aufbauen. Das Praxissemester soll einen rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt haben. Die Studierenden sollen die Möglichkeit erhalten, sich eigenständig in typische Aufgaben der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt einzuarbei-ten und die in der bisherigen theoretischen und praktischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten selb-ständig anzuwenden. Die Aufgabenstellungen der Studierenden sind – im Vergleich zum berufspraktischen Studium, das im 4.Semester durchgeführt wird – gekennzeichnet durch eine höhere Komplexität und einen erhöhten Grad an Selb-ständigkeit.

Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden die Grundsätze der Aufbauorganisation der städtischen Verwal-tung beschreiben, Organisationsgrundsätze und Aufgaben der jeweiligen Praxisdienststelle - auch in ihrem Zusammen-wirken mit anderen Dienststellen und der Öffentlichkeit - erläutern. Die Studierenden kennen die Grundsätze der Schrift-gutverwaltung und Ablagesysteme, können Informationen ziel- und ergebnisorientiert beschaffen und bearbeiten und sind in der Lage Planungs- und Entscheidungstechniken aufgabenorientiert einzusetzen.

Die VIA setzen sich in ihren Dienststellen mit Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts auseinander, ermitteln ent-scheidungsrelevante Sachverhalte und treffen – sofern im jeweiligen Einsatzbereich möglich - auf der Basis einer aus-führlichen Interessensabwägung Ermessensentscheidungen. Die Studierenden sind in der Lage, die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der von ihnen erlassenen Bescheide nachvollziehbar zu begründen und diese Entscheidungen Bürge-rinnen und Bürgern (bzw. auch Beschäftigten der Verwaltung) adressatengerecht sowohl schriftlich als auch mündlich mitzuteilen.

Tätigkeitsschwerpunkte auf dem jeweiligen Ausbildungsplatz (bitte vom Ausbilder bzw. von der Ausbilderin zu beschrei-ben):

Anlage 3 – Befähigungsbericht (blanko), 6. Semester

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II. Leistungsbeurteilung Beurteilungsskala1 sehr gut2 gut3 befriedigend4 ausreichend5 nicht ausreichend

Zutreffende Bewertung bitte ankreuzen

Beurteilungsmerkmale 1

sehr gut

2

gut

3

befriedi-gend

4

ausreichend

5

nicht ausreichend

1. Arbeitsmenge

(= Quantität von Arbeitsergebnissen in angemessener Zeit; ggf. vereinbarte Ziele werden in der dafür vorgegebenen Zeit erreicht)

Ggf. Bemerkungen:

2. Arbeitsgüte

(= angemessene, termingerechte Umsetzung von Aufgaben; Korrektheit und Verwendbarkeit der erzielten Arbeitsergebnisse; Sorgfalt; angemessener und effizienter Einsatz von Hilfs- und Arbeitsmitteln)

Ggf. Bemerkungen:

3. Leistungsmotivation / Initiative / Engagement

(= Identifikation mit allen übertragenen Aufgaben; Interesse und Einsatz bei Problemlösungen; setzt sich anspruchsvolle Maßstäbe für die eigene Leistung; überprüft und optimiert kontinuierlich seine/ ihre Arbeitsprozesse und Handlungsweisen)

Ggf. Bemerkungen:

4. Serviceorientierung

(Kompetente, fachliche Beratung von internen und externen Kunden; positive Einstellung zur Dienstleistung; klärt über Ablauf, Struktur und Dauer von Verwaltungsverfahren auf und erläutert Bedeutung und Zweck von Verwaltungsentscheidungen; trägt den individuellen Besonderheiten der Kundinnen und Kunden Rechnung)

Ggf. Bemerkungen:

5. Mündliche Kommunikation

(Verständliche, inhaltlich schlüssige, korrekte und strukturierte mündliche Ausdrucksfähigkeit; zielorientierte Sachverhaltsdarstellung; angemessener Wortschatz; breites Argumentationsspektrum; situations- und adressatengerechte Ausdrucksweise)

Ggf. Bemerkungen:

6. Schriftliche Kommunikation

(Verständliche, inhaltlich schlüssige, korrekte und strukturierte schriftliche Ausdrucksfähigkeit; anschauliche Gestaltung von Arbeitsergeb-nissen; angemessener Wortschatz; adressatengerechter Stil)

Ggf. Bemerkungen:

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- 3 -

1

sehr gut

2

gut

3

befriedi-gend

4

ausreichend

5

nicht ausreichend

7. Teamfähigkeit

(gute Zusammenarbeit mit anderen im Team; leistet aktiven Beitrag zur Zusammenarbeit im Team; Fähigkeit der Zurücknahme und der Annahme sachlicher Standpunkte anderer; konstruktiver Umgang mit Kritik an der eigenen Person; ist selbst in der Lage Kritik so zu äußern, dass diese für andere nicht verletzend ist; kollegiales, partnerschaftliches Verhalten)

Ggf. Bemerkungen:

8. Auffassungsgabe

(Erfassen von schriftlichen und mündlichen Sachverhalten; Fähigkeit, folgerichtige und begründete Schlüsse zu ziehen; korrekte Darstel-lung komplexer Sachverhalte und Begrenzung auf das Wesentliche; Entwicklung von Lösungsansätzen, ggf. auch jenseits der eingeübten Pfade)

Ggf. Bemerkungen:

9. Wissensaufbau und -anwendung

(Erweiterung und Anwendung der für den Ausbildungsplatz wichtigen Fach- und Methodenkenntnisse und Anwendung auf neue Frage-stellungen, Interesse an anderen Fachdisziplinen und interdisziplinäres Denken)

Ggf. Bemerkungen:

10. Entscheidungsbereitschaft / Verantwortungsübernahme / Behauptungsvermögen(Fähigkeit und Bereitschaft, klare und eindeutige Entscheidungen zu treffen, Folgen für das eigene Handeln zu überblicken (z. B. Folge-kosten, Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden) und für die Konsequenzen einzustehen. Befähigung, den eigenen Standpunkt zu vertreten, überzeugend zu argumentieren, aber auch auf sachliche Einwände und Gegenargumente einzugehen und sich ggf. überzeu-gen zu lassen)

Ggf. Bemerkungen:

11. Belastbarkeit

(Korrekte Aufgabenerledigung auch unter Zeit- und Termindruck, geht dabei mit den eigenen physischen und psychischen Kräften ver-antwortungsbewusst um, lässt sich durch Widerstände und Enttäuschungen nicht entmutigen)

Ggf. Bemerkungen:

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- 4 -

III. Bewertungsvorschlag

Berufspraktische Ausbildung (ohne Leistungsnachweis)

Gesamtbewertung (arithmetisches Mittel der Einzelbewertungen) _____________ (eine Stelle nach dem Komma)

Ggf. Bemerkungen bzw. Begründung der Bewertung:

Bremerhaven,den

(Ausbilder/in)Bremerhaven,den

(Ausbildungsmentor/in)

Ein leistungsbezogenes Halbzeitgespräch wurde mit dem/der Verwaltungsinspektor/in am geführt.

_________________________ ___________________________________________________

(Ausbilder/in) (Ausbildungsmentor/in)

IV. Festsetzung der Bewertung

Bewertung Berufspraktische Ausbildung: ______________

Bremerhaven,den

(Ausbildungsleiter/in)

V. Erklärungen der/des VIA

Die Beurteilung wurde mir in einem Gespräch eröffnet. Einen Abdruck habe ich erhalten.

Auf die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Beurteilung zu erheben, bin ich hingewiesen worden.

Ich habe keine Einwendungen gegen die Beurteilung.

Meine Einwendungen werde ich schriftlich nachreichen.

Bremerhaven,den

(Verwaltungsinspektoranwärter/in)

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Gahrmann, A. (Ed.). (2012). Studien zur Öffentlichen Verwaltung: Vol. 2. Dokumentation der Fallbeispiele. Münster, Westf.: LIT.Gahrmann, A. (Ed.). (2012). Studien zur Öffentlichen Verwaltung: Vol. 1. Evaluierung von Fallbei-spielen für die Praxis. Münster: LIT.Hartwig, J., & Kroneberg, D. W. (Eds.). (2014). Studien zur Öffentlichen Verwaltung: Vol. 3. Mo-derne Formen der Bürgerbeteiligung in Kommunen: Konzepte und Praxis. Berlin: Lit-Verl.Hartwig, J., & Kroneberg, D. W. (Eds.). (2015). Studien zur Öffentlichen Verwaltung: Band 4. Praxis Bürgerkommune: Bürgerbeteiligung - Bürgernähe - Bürgerengagement. Münster: Lit Ver-lag Dr. W. Hopf.Kuhn, R., Mönnich, E., & Moewes, M. (Eds.). (2016). Studien zur Öffentlichen Verwaltung: Band 5. Zurück zur Kommune?!: Ein politisch-wissenschaftlicher Diskurs zur Rekommunalisierung der Entsorgungswirtschaft. Berlin: Lit Verlag Dr. W. Hopf.In Vorbereitung:Hartwig, J. & Kroneberg, D. W. (Eds.) (2017). Studien zur öffentlichen Verwaltung: Band 6. Die Bürger-kommune in der digitalen Transformation. Berlin: Lit Verlag Dr. W. Hopf

Publikationen Zentrum für Public Management

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Notizen

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