Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen · 2021. 2. 9. · Dr. Stephan Teklote...

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Justizministerialblatt NRW 2019 Nr. 3 31 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Einrichtung einer Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung Nordrhein- Westfalen - ZOV NRW -………………………………………………………………………… 31 Bekanntmachungen Präsidialräte und Hauptrichterräte im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………………… Hauptstaatsanwaltsrat bei dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen…………………………………………………………………………………………. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW……………………………. 36 43 44 Personalnachrichten…………………………………...……………………………….…….. 44 Ausschreibungen………………………………………………………………………………. 49 Allgemeine Verfügungen Einrichtung einer Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung Nordrhein-Westfalen - ZOV NRW - AV des Justizministeriums vom 24. Januar 2017 (4000 - III. 155) in der Fassung vom 22. Januar 2019 - JMBl. NRW S. 31 - 1. Grundsätzliches Ein erheblicher Teil der Straftaten dient der Erzielung rechtswidriger Vermögensvorteile. Die kon- sequente Ermittlung und Abschöpfung dieser Vorteile ist für eine nachhaltige Kriminalitätsbekämp- fung unerlässlich. Insbesondere in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität, Wirt- schaftskriminalität und bei Korruptionsdelikten dienen die effektive Vermögensabschöpfung und das Unterbinden von Geldwäsche nicht nur der Wiederherstellung einer rechtmäßigen Vermögens- lage im Einzelfall, sondern auch der Vermeidung künftiger Straftaten durch Schwächung der wirt- schaftlichen Basis krimineller und terroristischer Strukturen. Grundlage für vermögensabschöpfende Maßnahmen sind die „Richtlinien über polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Finanzermittlungen zur Abschöpfung rechtswidrig erlangten Vermögens“ Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Februar 2019, Nr. 3

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    Inhaltsübersicht

    Allgemeine Verfügungen Einrichtung einer Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung Nordrhein-Westfalen - ZOV NRW -…………………………………………………………………………

    31

    Bekanntmachungen Präsidialräte und Hauptrichterräte im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………………… Hauptstaatsanwaltsrat bei dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………………………………………. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW…………………………….

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    Personalnachrichten…………………………………...……………………………….…….. 44 Ausschreibungen………………………………………………………………………………. 49

    Allgemeine Verfügungen

    Einrichtung einer Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung

    Nordrhein-Westfalen - ZOV NRW -

    AV des Justizministeriums vom 24. Januar 2017 (4000 - III. 155) in der Fassung vom 22. Januar 2019

    - JMBl. NRW S. 31 - 1. Grundsätzliches Ein erheblicher Teil der Straftaten dient der Erzielung rechtswidriger Vermögensvorteile. Die kon-sequente Ermittlung und Abschöpfung dieser Vorteile ist für eine nachhaltige Kriminalitätsbekämp-fung unerlässlich. Insbesondere in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität, Wirt-schaftskriminalität und bei Korruptionsdelikten dienen die effektive Vermögensabschöpfung und das Unterbinden von Geldwäsche nicht nur der Wiederherstellung einer rechtmäßigen Vermögens-lage im Einzelfall, sondern auch der Vermeidung künftiger Straftaten durch Schwächung der wirt-schaftlichen Basis krimineller und terroristischer Strukturen. Grundlage für vermögensabschöpfende Maßnahmen sind die „Richtlinien über polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Finanzermittlungen zur Abschöpfung rechtswidrig erlangten Vermögens“

    Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Februar 2019, Nr. 3

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    (Gem. RdErl. d. Innenministeriums, Finanzministeriums und des Justizministeriums vom 21. Juli 2000 - 4000 - II A. 155 - SMBl. NRW. 20531). Veränderte Kriminalitätsformen (z.B. in den Bereichen Cybercrime, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung), Sachverhalte mit Auslandsbezug und grenzüberschreitende Vermö-gensverschiebungen stellen die Justiz vor neue Herausforderungen. Dabei kommt der Zusam-menarbeit mit den Behörden anderer Bundesländer, mit Bundesbehörden und mit Behörden ande-rer Staaten wachsende Bedeutung zu. Ebenso bedeutsam ist die Kooperation mit den verschiede-nen europäischen und internationalen „Kontaktstellen“ und „Netzwerken“ zur Vermögensabschöp-fung. 2. Einrichtung einer Zentralen Organisationsstelle für Vermögensabschöpfung (ZOV NRW) Bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wird eine Zentrale Organisationsstelle für Vermö-gensabschöpfung Nordrhein-Westfalen - ZOV NRW - eingerichtet. Die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt bestimmt die Leiterin oder den Leiter der Zentralen Stelle. 3. Aufgaben der ZOV NRW Die ZOV NRW unterstützt die Staatsanwaltschaften des Landes insbesondere bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität in Fragen der Vermögensabschöp-fung. In herausgehobenen Geldwäscheverdachtsmeldungen koordiniert sie die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und erarbeitet gemeinsame Strategien zur Bekämpfung der Geldwäsche. Sie nimmt die Aufgaben einer Ansprechstelle für verfahrensübergreifende Fragestellungen wahr. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit wirkt sie an der Entwicklung von Fortbildungsangeboten und deren Umsetzung für die Justiz in Nordrhein-Westfalen mit und berät Gerichte und Staatsanwaltschaften in Einzelfragen. Im Übrigen führt sie Verfahren, die ihr nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zugewiesen werden. 3.1. Verfahren der selbständigen Einziehung 3.1.1. Die ZOV NRW führt Verfahren der selbständigen Einziehung nach § 76a StGB aus den Bezirken der Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Hamm und Köln nach folgenden Maßgaben: - Das Verfahren ist von herausgehobener Bedeutung. Indikatoren hierfür sind insbesondere Um-

    fang und Größenordnung der in Betracht kommenden Einziehung, der zu erwartende erhebli-che Aufwand noch durchzuführender (Finanz-)Ermittlungen im Ausland oder besondere rechtli-che Schwierigkeiten im Rahmen der Prüfung des § 76a StGB.

    - Das Verfahren ist hinsichtlich der Tat- und Schuldfrage ausermittelt, soweit dies für die An-

    wendbarkeit des § 76a StGB erforderlich ist. Im Einzelfall kann nach vorheriger fernmündlicher oder per elektronischer Post erfolgter Kontaktaufnahme mit der ZOV NRW sowie unter Unter-richtung über den Gegenstand und den Stand des Verfahrens die Vorlage zur Übernahme be-reits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.

    - Die ZOV NRW ist nicht bereits auf Grund einer Unterstützung der Schwerpunktstaatsanwalt-

    schaften (Nummer 3.4.) in die Vermögensabschöpfung eingebunden. 3.1.2. Der ZOV NRW werden nach § 143 Absatz 4 GVG die Amtsverrichtungen in den zu Nummern 3.1.1. näher bezeichneten Verfahren der selbständigen Einziehung übertragen. Die Zuständigkeit der nach § 143 Absatz 1 GVG örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft bleibt unberührt.

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    3.1.3. Die ZOV NRW kann ihr nach Nummer 3.1.2. zugewiesene Verfahren jederzeit mit bindender Wir-kung an die örtlich und sachlich zuständige Staatsanwaltschaft abgeben. Dies erfolgt bei Staats-anwaltschaften in den Bezirken der Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf und Köln über die jeweilige Generalstaatsanwältin oder den jeweiligen Generalstaatsanwalt. Im Interesse einer zügi-gen und wirksamen Vermögensabschöpfung soll die ZOV NRW von dieser Befugnis nur zurück-haltend Gebrauch machen. Im Falle einer Verfahrensabgabe stellt die ZOV NRW durch frühzeitige Kontaktaufnahme und Vermittlung des Sach- und Verfahrensstandes eine effektive Fortführung des Verfahrens sicher. 3.1.4. Liegt einer Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen ein Verfahren vor, in dem eine selbständige Einziehung nach § 76a StGB nach Maßgabe der Nummer 3.1.1. in Betracht kommt, kann sie das Verfahren nach vorheriger Kontaktaufnahme mit der ZOV NRW auf dem Dienstweg an diese mit der Bitte um Übernahme vorlegen. In dringenden Fällen erfolgt die Aktenvorlage durch Staatsan-waltschaften aus den Bezirken der Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf und Köln unmittelbar bei gleichzeitiger Unterrichtung der vorgesetzten Generalstaatsanwältin oder des vorgesetzten Generalstaatsanwalts. Unverzüglich nach der Entscheidung über die Aktenvorlage ist die ZOV NRW über diese und den Gegenstand des Verfahrens telefonisch oder per elektronischer Post vorab zu unterrichten. Liegen die Voraussetzungen für eine Übernahme nicht oder nicht mehr vor, gibt die ZOV NRW das Verfahren über die Generalstaatsanwältin oder den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf oder Köln an die zuständige Staatsanwaltschaft zurück. 3.1.5. Die Zuständigkeit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) für die Verwertung von virtuellen Währungen nach § 77a Absatz 2 StVollstrO bleibt unberührt. 3.1.6. In Eilfällen kann die ZOV NRW die nach § 143 Abs. 1 GVG örtlich zuständige Staatsanwaltschaft um die Vornahme von Ermittlungshandlungen im Wege der Amtshilfe ersuchen. Sie kann die nach der vorbezeichneten Vorschrift örtlich zuständige Staatsanwaltschaft auch um Wahrnehmung einzelner Amtshandlungen (einschließlich der Wahrnehmung des Sitzungsdiens-tes, soweit das Gericht gemäß § 435 Abs. 2 StPO i.V.m. § 424 Absatz 4 Satz 1 StPO anordnet, dass die Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung zu ergehen habe) im Wege der Amts-hilfe ersuchen, wenn der voraussichtlich erforderliche Aufwand dadurch insgesamt wesentlich ge-ringer wird oder die größere Ortsnähe es angebracht erscheinen lässt. Dies gilt insbesondere bei Verfahren, in denen die Antragsschrift im selbständigen Verfahren zum Amtsgericht/Strafrichter, Jugendrichter oder Jugendschöffengericht erhoben wird. 3.2. Grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung Der ZOV NRW obliegt die Unterstützung der Staatsanwaltschaften des Landes bei der Bearbei-tung von Rechtshilfeverfahren mit grenzüberschreitender Vermögensabschöpfung. Befugnisse im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen nach Maßgabe des Gemein-samen Runderlasses des Justizministeriums (9350 - III. 19), des Ministeriums für Inneres und Kommunales (424-57.01.48) und des Finanzministeriums (S 1320 - 5 - V B 5/ S 770 - 4 - V A 1) in der jeweils geltenden Fassung (GRdE-RHSt) bleiben hiervon unberührt.

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    3.3. Verfahren der organisierten Kriminalität Die ZOV NRW unterstützt die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen bei der Bekämpfung von besonderen Kriminalitätsphänomenen der organisierten Kriminalität. Sie trägt dazu bei, dass Geldströme zur Finanzierung der organisierten Kriminalität frühzeitig erkannt werden. Hierzu wirkt sie beratend an der Bearbeitung von Verfahrenskomplexen, denen auf Grund der Vielzahl der Be-schuldigten, besonderer Verschleierungstaktiken oder ihres Umfangs herausgehobene Bedeutung zukommt, mit. Ferner beteiligt sie sich in ressortübergreifenden Gremien der zuständigen Behör-den und Institutionen. 3.4. Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionskriminalität Die ZOV NRW unterstützt die Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Korruptionskriminalität sowie in besonders umfangreichen und aufwendigen Wirtschaftsstraf-verfahren die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften in Fragen der Vermögensabschöpfung. 3.5. Geldwäscheverdachtsmeldungen Die ZOV NRW unterstützt die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen bei der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen durch Koordinierung der Zusammenarbeit mit der Zentral-stelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und der Erarbeitung von gemeinsamen Strategien. 3.6. Verfahrensübergreifende Analyse und Kooperation 3.6.1. Die ZOV NRW ist Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung für Gerichte, Staatsanwaltschaf-ten, Polizei und sonstige Behörden in Nordrhein-Westfalen. Sie analysiert bestehende und neue Erscheinungsformen von gewinnorientierter Kriminalität sowie Methoden zur Verschleierung und Verschiebung inkriminierter Vermögenswerte. Sie trägt dazu bei, dass diese Kriminalitätsphäno-mene frühzeitig erkannt und bekämpft werden und erarbeitet verfahrensübergreifend Empfehlun-gen („Best Practice“). Sie erhebt hierzu statistische Daten über die Entwicklung der strafrechtlichen Vermögensabschöp-fung in Nordrhein-Westfalen. 3.6.2. Die ZOV NRW arbeitet zur verfahrensübergreifenden Analyse auch mit der Zentral- und Ansprech-stelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) und der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW), dem bzw. der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, fachlichen Gremien im In- und Ausland sowie mit den europäischen und in-ternationalen „Kontaktstellen“ und „Netzwerken“ (u. a. Eurojust, EJN, Europol, OLAF, Camden Asset Recovery Interagency-Network „CARIN“, Büro für Euregionale strafrechtliche Zusammenar-beit in Maastricht, Asset Recovery Offices „ARO“) zusammen. Soweit Fragen von grundsätzlicher rechtspolitischer Bedeutung berührt sind, handelt sie in Abstimmung mit dem Ministerium der Jus-tiz des Landes Nordrhein-Westfalen. 3.7. Fortbildung 3.7.1. Die ZOV NRW sammelt und erstellt Informations- und Fortbildungsmaterial zu Finanzermittlungen und Maßnahmen der Vermögensabschöpfung und sorgt für dessen Verbreitung im Justizintranet.

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    Über einen elektronischen Newsletter versorgt sie die Justiz in Nordrhein-Westfalen mit aktuellen Informationen. 3.7.2. Die ZOV NRW entwickelt zielgruppenspezifische Fortbildungsangebote für Gerichte und Staats-anwaltschaften, die sich insbesondere an Justizangehörige wenden, die bislang keine oder nur geringe praktische Erfahrungen mit Finanzermittlungen und Maßnahmen der Vermögensabschöp-fung gesammelt haben. Sie wirkt bei der Organisation von entsprechenden bezirklichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Justiz im Einvernehmen mit den Ansprechpartnerinnen und An-sprechpartnern für Finanzermittlungen vor Ort mit. Sie bringt ihre Erkenntnisse und Erfahrungen auch in die zentrale Aus- und Fortbildung der Justiz ein und unterstützt diese durch geeignete Bei-träge. Sie wirkt dabei darauf hin, dass die gesetzlichen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung in Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren (einschließlich der Rechtshilfe) und in der Hauptver-handlung genutzt werden. 3.7.3. Die ZOV NRW ermöglicht interessierten Dezernentinnen und Dezernenten sowie Rechtspflegerin-nen und Rechtspflegern nordrhein-westfälischer Staatsanwaltschaften und Gerichte Hospitationen und fördert so die Qualifizierung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für Finanzer-mittlungen sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger vor Ort. 3.8. Beratung und Koordination in Einzelfragen 3.8.1. Die ZOV NRW berät auf Anfrage die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen in Einzelfragen anlässlich von Ermittlungsverfahren, gerichtlichen Verfahren und Vollstreckungsver-fahren. Sie kann Empfehlungen zu Finanzermittlungen und zu Maßnahmen der Vermögensab-schöpfung (einschließlich der Rechtshilfe) abgeben, ohne Maßnahmen in eigener Zuständigkeit zu treffen. Sie stellt zu diesem Zweck ihre telefonische und elektronische Erreichbarkeit zu den allge-meinen Dienstzeiten sicher. Ihre Empfehlungen sind nicht verbindlich und lassen die jeweilige Zu-ständigkeit zur Verfahrensführung bzw. Entscheidung unberührt. 3.8.2. Die ZOV NRW moderiert und koordiniert auf Ersuchen der örtlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Finanzermittlungen Absprachen zwischen den Staatsanwaltschaften, insbe-sondere zur Bearbeitung von Struktur- und Sammelverfahren, und unterstützt diese sowie die Ge-richte bei der Einschaltung europäischer und internationaler „Kontaktstellen“ und „Netzwerke“. 4. Berichtspflicht Die ZOV NRW berichtet dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen jährlich auf dem Dienstweg über ihre Erfahrungen. Eine Abschrift des Berichts ist der Generalstaatsanwältin oder dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf und der Generalstaatsanwältin oder dem General-staatsanwalt in Köln zuzuleiten. 5. Schlussbestimmung Diese AV tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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    Bekanntmachungen

    Präsidialräte und Hauptrichterräte

    im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    Bekanntmachung d. JM vom 25. Januar 2019

    (2701 – Z. 1) - JMBl. NRW S. 36 - Die neugewählten Präsidial- und Hauptrichterräte setzen sich wie folgt zusammen:

    I.

    Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Vorsitzender: Präsident des Landgerichts Peter Clemen Landgericht Arnsberg Mitglieder: a) im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf 1. Richterin am Amtsgericht Nadine Rheker Amtsgericht Wesel 2. Vorsitzender Richter am Landgericht Ulrich Krege Landgericht Wuppertal b) im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm 1. Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Ute Gerlach-Worch Oberlandesgericht Hamm 2. Direktor des Amtsgerichts Dr. Stephan Teklote Amtsgericht Steinfurt 3. Richter am Amtsgericht Jörg Dahlmann Amtsgericht Iserlohn 4. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Dirk Mühlhoff Landgericht Siegen

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    c) im Oberlandesgerichtsbezirk Köln 1. Vorsitzender Richter am Landgericht Dietmar Reiprich Landgericht Köln 2. Richter am Amtsgericht Karl-Heinz Seidel Amtsgericht Köln

    II. Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Vorsitzende: Präsidentin des Verwaltungsgerichts Claudia Beusch Verwaltungsgericht Aachen Stellvertreter: Präsident des Verwaltungsgerichts Jürgen Jaenecke Verwaltungsgericht Arnsberg Mitglieder: Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Anke Schulte-Trux Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Maria Appelhoff-Klante Verwaltungsgericht Düsseldorf Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Claudia Ostermeyer Verwaltungsgericht Köln Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Harry Addicks Verwaltungsgericht Aachen

    III. Präsidialrat der Finanzgerichtsbarkeit: Vorsitzender: Präsident des Finanzgerichts Benno Scharpenberg Finanzgericht Köln Mitglieder: Vorsitzender Richter am Finanzgericht Richard Adamek Finanzgericht Düsseldorf

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    Vorsitzender Richter am Finanzgericht Dr. Joachim Valentin Finanzgericht Köln Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Dr. Petra Bahlau Finanzgericht Münster

    IV. Präsidialrat der Arbeitsgerichtsbarkeit: Vorsitzende: Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Brigitte Göttling Landesarbeitsgericht Düsseldorf Stellvertreter: Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Christoph Ulrich Landesarbeitsgericht Düsseldorf Mitglieder: Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Johannes Jasper Landesarbeitsgericht Hamm Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Jochen Kreitner Landesarbeitsgericht Köln

    V.

    Präsidialrat der Sozialgerichtsbarkeit: Vorsitzender: Präsidentin des Sozialgerichts Dr. Claudia Poncelet Sozialgericht Aachen Stellvertreter: Präsident des Sozialgerichts Ulrich Scheer Sozialgericht Duisburg Mitglieder: Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Dr. Ulrich Freudenberg Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Richter am Sozialgericht Frank Behrend Sozialgericht Düsseldorf Richterin am Landessozialgericht Elisabeth Schimm Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

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    Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Elisabeth Straßfeld Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

    VI.

    Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Direktor des Amtsgerichts Christian Friehoff Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Ralf Neugebauer Oberlandesgericht Düsseldorf 1. Stellvertreter Richter am Amtsgericht Johannes Kirchhoff Amtsgericht Lüdenscheid 2. Stellvertreter Richterin am Amtsgericht Stefanie Roggatz Amtsgericht Duisburg 3. Stellvertreterin Richterin am Amtsgericht Dr. Beate Menold-Weber Amtsgericht Köln Richterin am Oberlandesgericht Marion Jöhren Oberlandesgericht Hamm Richterin am Amtsgericht Christine Wecker Amtsgericht Oberhausen Richter am Amtsgericht Thomas Wiepen Amtsgericht Iserlohn Direktor des Amtsgerichts Robert Plastrotmann Amtsgericht Schleiden Anschrift: Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Ostenstraße 3 33378 Rheda-Wiedenbrück

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    VII.

    Hauptrichterrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Susette Schuster Verwaltungsgericht Köln Vorsitzende Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Eva-Maria Dölp Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 1. Stellvertreterin Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Silke Camen Verwaltungsgericht Arnsberg 2. Stellvertreterin Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Jost Frank Verwaltungsgericht Düsseldorf Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Albert Lohmann Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Richter am Oberverwaltungsgericht Ralf Redeker Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Peter Roitzheim Verwaltungsgericht Aachen Anschrift: Hauptrichterrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Appellhofplatz 50667 Köln

    VIII.

    Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit: Vorsitzender Richter am Finanzgericht Dr. Klaus Wagner Finanzgericht Düsseldorf Vorsitzender Richter am Finanzgericht Harald Priester Finanzgericht Köln 1. Stellvertreter

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    Vorsitzender Richter am Finanzgericht Ingo Lutter Finanzgericht Münster 2. Stellvertreter Vorsitzender Richter am Finanzgericht Richard Adamek Finanzgericht Düsseldorf Richter am Finanzgericht Thomas Kolvenbach Finanzgericht Köln Richter am Finanzgericht Dr. Jan-Hendrik Kister Finanzgericht Münster Richterin am Finanzgericht Sylvia Ludes Finanzgericht Düsseldorf Anschrift: Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Ludwig-Erhard-Allee 21 40227 Düsseldorf

    IX. Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit: Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Jürgen Barth Landesarbeitsgericht Düsseldorf Vorsitzender Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bernd Pakirnus Landesarbeitsgericht Hamm 1. Stellvertreter Richterin am Arbeitsgericht Dr. Dorothea Roebers Arbeitsgericht Siegburg 2. Stellvertreterin Direktorin des Arbeitsgerichts Ines Koch Arbeitsgericht Münster Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Peter Nübold Landesarbeitsgericht Düsseldorf Direktorin des Arbeitsgerichts Sabine Dauch Arbeitsgericht Düsseldorf

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    Richter am Arbeitsgericht Thomas Kühl Arbeitsgericht Herne Anschrift: Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Ludwig-Erhard-Allee 21 40227 Düsseldorf

    X. Hauptrichterrat der Sozialgerichtsbarkeit: Richter am Landessozialgericht Thomas Ottersbach Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Hendrik Erkelenz Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen 1. Stellvertreter Richter am Sozialgericht Andreas Drifthaus Sozialgericht Dortmund 2. Stellvertreter Richterin am Sozialgericht Simone Faßbender-Boehm Sozialgericht Düsseldorf Richterin am Sozialgericht Claudia Schönenbroicher Sozialgericht Köln Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Dr. Ulrich Freudenberg Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Richterin am Sozialgericht Dr. Katharina Haupt Sozialgericht Aachen Anschrift: Hauptrichterrat der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Zweigertstr. 54 45130 Essen

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    Hauptstaatsanwaltsrat

    bei dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

    Bekanntmachung d. JM vom 24. Januar 2019

    (2706 - Z. 3) - JMBl. NRW S. 43 - Der am 4. Dezember 2018 gewählte Hauptstaatsanwaltsrat setzt sich wie folgt zusammen: Staatsanwalt Peter Koschnick Staatsanwaltschaft Essen Staatsanwalt Jochen Hartmann Staatsanwaltschaft Duisburg Staatsanwältin Elke Marie Hinterberg Staatsanwaltschaft Essen Oberstaatsanwalt Bernhard Schubert Staatsanwaltschaft Aachen Staatsanwalt Uwe Klaus Schroeder Staatsanwaltschaft Duisburg Oberstaatsanwalt Jens Hartung Staatsanwaltschaft Duisburg Staatsanwalt Christoph Burbulla Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Oberstaatsanwältin Daniela Friese Staatsanwaltschaft Bochum Oberstaatsanwalt Dietmar Sauerland Staatsanwaltschaft Paderborn Staatsanwalt Dr. Thomas Funcke Staatsanwaltschaft Bielefeld Staatsanwalt Björn Heckhoff Staatsanwaltschaft Münster Oberstaatsanwältin Sonja Iwand Staatsanwaltschaft Köln Oberstaatsanwalt Markus Hartmann Staatsanwaltschaft Köln Vorsitzender: Staatsanwalt Jochen Hartmann Staatsanwaltschaft Duisburg 1. Stellvertreter: Oberstaatsanwalt Jens Hartung Staatsanwaltschaft Duisburg

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    2. Stellvertreter: Staatsanwalt Peter Koschnick Staatsanwaltschaft Essen 3. Stellvertreterin: Oberstaatsanwältin Sonja Iwand Staatsanwaltschaft Köln Vorsitzende Person bei Beförderungsangelegenheiten nach § 46 Absatz 3 LRiStaG: Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Hammerschlag Staatsanwaltschaft Aachen Anschrift: Hauptstaatsanwaltsrat bei dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Koloniestr. 72 47057 Duisburg

    Anerkennung von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 28. Januar 2019

    (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 44 - Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat die Adressänderung der folgenden Gütestelle gemäß § 50 Abs. 2. Nr. 4 JustG NRW anerkannt: Name der Gütestelle: Rechtsanwalt Thomas B. Belitz Adresse: Reichshofstr. 57 58239 Schwerte Telefon-Nr.: 02304 990036 Telefax: 02304 990038 E-Mail: [email protected] http:// www.advopartner.de

    Personalnachrichten

    Ministerium der Justiz

    Ernannt: z. Regierungsrätin: Anna Katharina Sondenheimer. Ruhestand: Justizhauptwachtmeister Peter Ricken.

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    OLG-Bezirk Düsseldorf

    Gerichte Ernannt: z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Petra Jung in Düsseldorf; z. Justizamtfrau/-mann: Justizoberinspektor/in Sonja Köhler-Wilczek in Düsseldorf, Claudia Böttcher in Duisburg-Hamborn, Marcel Weyers in Kleve u. Sylvia Bornemann in Krefeld; z. Justizoberinspektor/-in: Justizinspektor/in Stephan Florenz in Düsseldorf, Melina Florenz in Duisburg, Runa Stemes in Düsseldorf, Kathrin Lauterjung in Langenfeld, Leonie Albers in Neuss, Siwan Moshe, Laura Nierhaus, Nicole Wilkens u. Madeleine Winter in Mülheim an der Ruhr, Mandy Jöster in Wesel, Christina van Linn in Kleve, Ulrike Martens in Geldern, Anja Janßen in Mönchengladbach, Berit Dejosez in Grevenbroich, André Hoster in Viersen, Jessica Thiel in Wuppertal, Nathalie Hollmann in Remscheid u. Christine Tscharn in Solingen; z. Justizamtsinspektor/-in (A 9 m. AZ.): Justizamtsinspektor/in Petra Heitzer, Margret Puschmann u. Birgit Redemann in Duisburg, Heike Edelmeier, Petra Kolander, Renate Motte u. Hans-Jürgen Rahmann in Wuppertal, Rita Bruckschen u. Michael Engel in Duisburg, Beate Marquardt u. Evelin Reinicke in Dinslaken, Marita Bastin u. Werner Bromkamp in Mülheim an der Ruhr, Beate Hartung in Oberhausen, Norbert Becker u. Ute Howe in Wesel, Klaus Bauer u. Elke Weuthen in Mönchengladbach, Ursula Jäkel in Viersen, Marion Emmerich u. Petra Werth in Wuppertal, Vera Sanchez Pena in Mettmann; z. Obergerichtsvollzieher/-in (A 9 m. AZ.): Obergerichtsvollzieher/in Marion Breidbach, Thorsten König, Thomas Oppermann u. Stefan Saßen in Düsseldorf, Hans-Joachim Gewohn u. Ralf Sterzenbach in Mettmann, Ulrike Mathey in Solingen; z. Justizamtsinspektor/-in: Justizhauptsekretär/in Virgina Genzler, Ralf Gerstner, Birgit Hermes, Daniela Palinski, Hildegard Koning, Christa Schlimm, Claudia Schmidt, Monika Voß, Sabine Weyers u. Helma Wittbusch in Düsseldorf. Versetzt: Sozialoberinspektorin Birgit Böhmer vom LG Mönchengladbach zur JVA Willich I. Ruhestand: Vors. Richter am LG Robert Bertling in Wuppertal, Richterin am AG – als weitere Aufsicht führende Richterin – Mechthild van Eymeren in Mülheim a.d. Ruhr, Justizrat Wolfgang Hartwig in Wesel und Justizrat Hans Günter Rosa in Wuppertal, Justizamtsinspektor Dieter Kraberg in Moers und Justizamtsinspektorin Martina Mizdalski in Mettmann, Obergerichtsvollzieher Hermann-Josef Nelles in Düsseldorf und Obergerichtsvollzieher Bernhard Keuchel in Remscheid, Justizhauptsekretärin Ulrike Adler-Denkewitz in Mülheim an der Ruhr und Justizhauptwachtmeister Helmut Simon in Solingen. Richterinnen/Richter auf Probe Ausgeschieden: Richterin Teresa Rüther durch Zuweisung in den Geschäftsbereich des Präsidenten des OLG Hamm. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter/in auf Probe) Dr. Jan Steils in Mönchengladbach; z. Justizoberinspektor/-in: Justizinspektor/in Hanna Daube, Lamia Hulich, David Große u. Charlotte Maximiliane Linden in Düsseldorf, Yasemin Isik in Duisburg, Maike Hilgers, Susanne Schmitz u.

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    Julia de la Torre Oesterwind in Mönchengladbach, Laura Piel in Krefeld, Michaela Martin u. Jana Verhülsdonk in Wuppertal. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Pempe Mamaci, Patrick Penders und Hendrik Schleicher.

    OLG-Bezirk Hamm

    Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Michael Janßen in Bochum; z. Richterin am LG: Richterin Regine Büdenbender in Siegen u. Pia Roepke in Bochum; z. Richterin am AG: Richterin Carina Meschede u. Hanna Neitzel in Dortmund; z. Regierungsdirektor/in: Oberregierungsrat/-rätin Markus Dierkes u. Andrea Heinrich in Hamm, z. Justizrätin: Justizamtsrätin Petra Dürich in Schmallenberg, z. Justizamtsrat: Justizamtmann Dietrich Schmidt u. Andreas Traeger in Hamm, z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Daniel Rohde in Essen-Borbeck, Andreas Wobbe in Gelsenkirchen, Esther Neu in Hamm u. Katja Streich in Meschede; z. Obergerichtsvoll-zieher/in: Gerichtsvollzieher/in Nina Hußmann in Gronau; z. Justizhauptwachtmeister: Justiz-oberwachtmeister Bernhard Plenge in Bochum. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Johannes Harker in Münster und Richterin am AG Ulrike Sen in Es-sen-Steele; Justizrat Rolf Kissenbeck in Rheda-Wiedenbrück; Obergerichtsvollzieher (A9 m. AZ) Achim Weber in Bielefeld, Elmar Josef Potschka u. Klaus-Hermann Barta in Dortmund; Justizamts-inspektor/in Gudrun Priesmeyer in Bad Oeynhausen, Klaus Neubacher in Detmold, Klaus Schwennecker in Hamm, Ilona Bertram in Lemgo und Elisabeth Pohlschmidt in Warendorf. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Regierungsrat: Marcus Knappstein; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Kai Hatton b. d. GStA, Sarah Bigos u. Svenja Büchel in Bielefeld, Anna Beckmann, Christa Skalecki, Gina-Lisa Wittke u. Thomas Zangari in Bochum, Sarah Könnecke u. Regina Sadlowski in Dortmund, Sabrina Bock in Essen, Sabrina Nowak in Paderborn, Tasja Dornhöfer in Siegen; z. Justizamtsinspek-tor/in: Justizhauptsekretär/in Karl-Heinz Daniel u. Brigitte Hoffmann in Arnsberg; z. Justizhaupt-sekretärin: Justizobersekretärin Soad Labrahimi, Janine Pawelzik u. Renate Schecht in Essen, Gabriele Opute in Paderborn. Ruhestand: Oberregierungsrätin Hildegard Kaiser in Essen. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (Neuzulassungen u. Aufnahmen): Jan Bögemann in Essen, Bernd Brandau in Essen, Dr. André Bohn in Hagen, Nicola Deneke-Szabó in Münster, Yüksel Feith in Essen, Michael Gaus in Münster, Prof. Dr. Jürgen W. Hidien in Münster, Carl Raffael Hillejan in Dortmund, Natalie Jaiße in Bielefeld, Stefan Krohn (bisher RAK Köln) in Essen, Dr. Christian Lahrmann in Altena, Alexander Masson in

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    Essen, Tristan Niemann in Marl, Hasan Önder in Bielefeld, Sigrun Röder (bisher RAK Koblenz) in Paderborn, Hilger Sommer in Hagen, Finn-Christian Schiffmann in Bünde, Dirk W. Schmidt (bisher RAK Düsseldorf) in Möhnesee, Efil Schneider in Schwelm, Nora Schneider in Münster, Jan Stock in Essen, Fatih Topac, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Frederik Topp in Herford, Muhammet Üce in Hamm, Eduard Unruh in Bielefeld, Dr. Sebastian von Thunen, LL.M. (bisher RAK Stuttgart) in Bielefeld, Dorothee Wackerbeck in Münster, Patrick Zollingkoffer in Dortmund, Katharina Behle (bisher RAK Frankfurt) in Witten, Rolf Bietmann (bisher RAK Oldenburg) in Ochtrup, Micaela Dresen LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Recklinghausen. Syndikusrechtsanwältin / Syndikusrechtsanwalt (Neuzulassungen u. Aufnahmen): Anna Döpke in Rahden, Sarah Klamma in Bochum, Stefanie Mette in Herne, Dr. Karel Sessingha-us LL.M. Gew.RS (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, René Hanickel in Essen, Johannes Thesing in Essen, Dr. Michaela Thiele (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Ann-Kathrin Vogl (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dennis Bargon in Hagen, Miguel Bitter in Münster, dr. jur. Dénes Lázár in Detmold, Sigrun Röder (bisher RAK Koblenz) in Paderborn, Susann Schaefer, Bochum, Matthias Schmidt LL.M. in Bielefeld. Löschungen als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt: Joachim Schaumann in Altena, Paul Brand in Detmold, Rolf Brinckmann in Gelsenkirchen, Bastian Kaumanns in Rheine, Hans Berkemeier in Lippstadt, Reinhard Gold in Kamen, Wolfgang Kirchhoff in Gütersloh, Wolfgang Wiedermann in Rheda-Wiedenbrück, Gabriele Mehlau in Recklinghausen, Dr. Gerhard Rohs in Hattingen, Brigitte Fiebig in Witten, Sema Atay in Essen, Olga Vistunova in Dortmund, Adrian Hancer in Essen, Karsten Clever in Werdohl, Tobias Schulte in den Bäumen in Bielefeld, Philip Przybilla in Rheine, Karl-Heinz Verspohl in Ascheberg, Friedrich Kellermann in Münster, Reinhold Kwijas in Gelsenkirchen, Hans-Joachim Unverfahrt in Dortmund, Patrick Korfmacher in Münster, Erhard Heinrichs in Unna, Thomas Wolfinger-von Häfen in Altena, Siegfried Bruß in Witten, Reinhard Zimmermann in Bochum, Henning Hess in Dortmund, Siegfried Auffenberg in Münster, Regina Dirks in Gelsenkirchen, Hans-Friedrich Kreyer LL.M. in Bochum, Norbert Busch in Recklinghausen, Olaf Kreuzer in Essen, Uwe-Stephan Soujon in Finnentrop, Ingo Bondzio in Detmold, Annabel von Klenck in Essen, Hans-Christian Schäfer in Sprockhövel, Lothar Trost in Netphen, Maria Quink in Marl, Karl Friedrich Globig in Steinfurt, Klemens A. Pohl in Biele-feld, Dr. Georg Sybrecht in Dortmund, Peter Bretz in Herne, Eberhard Kratsch in Münster, Walter Matrisch in Gelsenkirchen, Carl August Freiherr von Gablenz in Essen, Dr. Michael Kamm in Hamm, Dagmar Rüdiger in Lüdenscheid, Petra Jägers in Gladbeck, Jutta Eick in Kirchhundem, Madeleine Freisfeld in Münster, Stefan Wethmar in Münster, Anneliese Wackerbeck-Kauter in Bo-chum, Rolf Dettmann in Bochum, Elisabeth Schlüter in Gescher, Dr. Herbert H. Giese in Münster, Christina Feldhaus in Kreuztal, Reinhard Schüttelhöfer in Sendenhorst, Achim Hübner in Bochum, Theodor Gärtner-Böcker in Paderborn, Bernhard Austrup in Lüdinghausen, Jochen Klein in Beck-um, Bernd Meisterernst in Münster, Werner M. Philipps in Gelsenkirchen, Tilmann Oltersdorf in Lage, Kerstin Both in Bielefeld, Christoph Glaubitt in Dortmund, Klaus Engels in Hamm, Verena Louven in Detmold, Dr. Dino Sikora in Münster, Irakli Kuratashvili (Adwokati, RA gem. § 206 BRA-O) in Münster, Jens Hanschmidt in Bielefeld, Hans A. Manthey in Dortmund, Dr. René Zenker in Verl, Ulrich Schulze Henne in Lünen, Rolf Thiele in Herten, Wolfgang-Peter Exner in Dortmund, Kerstin Seidl in Herne, Christoph Krings in Recklinghausen, Sarah Hübner in Iserlohn, Verena Schlösser in Olpe, Aron Nötzel in Bielefeld, Burkhard Gruenhoff in Bielefeld, Harald Ludt in Gel-senkirchen, Kay-Uwe Präfke, MM in Dortmund, Klaus Kalbhenn in Bünde, Beate Heidlindemann-Kalbhenn in Bünde, Lars Wunder in Hamm, Dr. Reinhilde Gärtner in Rheda-Wiedenbrück, Detlef Pflock in Paderborn, Dr. Eva Feldmann in Dortmund, Dr. Fritz-Peter Steinschulte in Menden, Joachim Terjung in Recklinghausen, Sebastian Feldmann in Dortmund, Stefanie Mette in Herne, Frank Bette in Iserlohn, Martin Ahrens in Münster, Dr. Carsten Bergjohann in Gelsenkirchen, Chris-tian Berges in Balve, Dr. Silke Egbert in Lengerich, Jürgen Kattmann in Ibbenbüren, Dietmar Knoblauch in Essen, Pia Tinkloh in Gelsenkirchen, Sylvia Bajgiert in Essen, Jürgen Bohn in Dort-mund, Jennifer Boudeing in Gevelsberg.

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    Löschungen als Syndikusrechtsanwältin / Syndikusrechtsanwalt: Bernd Freier in Bielefeld, Erika Suttmann in Dortmund, Julia Rehbaum-Kampf, LL.M. in Telgte, Hans-Joachim von Wartenberg, MBA in Bad Driburg, Iliana Duderstadt in Gronau, Dorothea Engel in Paderborn, Sebastian Feldmann in Dortmund, Birte Fabian in Bielefeld, Holger Glaß LL.M. in Beckum. Abgabe in andere Kammerbezirke: Jean Saliba in Münster, Sonja Stadler in Recklinghausen, Jörn Bode in Lienen, Frauke Lange in Bielefeld, Kerem Karaefe in Herne, Jutta Wittich in Bochum, Dr. Bettina Schwegmann in Iserlohn, Ingo Kegler in Hattingen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte Vanessa Swienty-Brokemper in Rheda-Wiedenbrück, Alexand-ra Kolodziej in Bottrop, Harald Bönninghoff in Marl, Niels Böggemeyer in Havixbeck u. Dr. Fabian Eichholz in Borken, Silke Barteck in Essen-Steele (Berichtigung der Veröffentlichung im Justizmi-nisterialblatt NRW Nr. 2 vom 15. Januar 2019). Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Heinz Krick in Warstein, Dr. Volker Behrens in Bielefeld, Günter Bern-hörster in Bochum, Alfred Risken in Essen, Klaus Körner in Lengerich undHeinrich Schäferhoff in Lippstadt. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Gerd Laeube in Hiddenhausen.

    OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Richterin Alexandra von Albedyll in Brühl. Versetzt: Richter am Landgericht Dr. Sebastian Fuhrmann von Köln nach Bonn. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Lisa Bauer, Carolin Dorenkamp u. Dr. Marielen Wesselmann in Köln. Versetzt: Staatsanwältin Stefanie Herweg von Aachen nach Bonn u. Staatsanwältin Katrin Wix von Köln nach Bonn. Ruhestand: Justizrätin Ursula Seedorf in Aachen.

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    Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessorin Julia Alina Schäfer. Notarinnen/Notare Entlassen aus dem Notaramt: Notar Dr. Werner Becker in Aachen.

    LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Richterin am ArbG: Richterin Johanna Ennemann in Hamm.

    Justizvollzug

    Ernannt: z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Melanie Gusowski in Willich I; z. Sozialamtsrat: Sozial-amtmann Christian Schreier in Gelsenkirchen; z. Regierungsamtfrau/-mann: Regierungsoberin-spektor/in Hans-Dieter Meeser in Siegburg, Simone Brinkmann in Wuppertal-Ronsdorf; z. Sozial-amtfrau: Sozialoberinspektorin Elena Krasitski in Herford; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.): Justizvollzugsamtsinspektor/in Karsten List in Bielefeld-Senne, Carmen Pucher in Bo-chum-Langendreer; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Ulf Klose in Detmold, Michael Hoier u. Björn Wittersheim in Rheinbach; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Lorena Sommer, Dimitri Konstanz, André Rave u. Joachim Schwarz in Rheinbach; z. Regierungshauptsekretär/in: Regierungsobersekretär/in Denise Kodura, Dé-sirée Brauckhoff u. Bianca Mang in Wuppertal-Ronsdorf. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Roger Merten in Rheinbach.

    Stellenausschreibungen

    Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind da-her ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, wer-den sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landes-gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Be-schäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Men-schen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshinter-grund.

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    Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf

    dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident des LG (R 3) in Wuppertal 1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident des VG (R 3) in Köln 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am OVG in Münster 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Dortmund 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Wuppertal 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri. (R 2) in Gelsenkirchen 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) - in Ratingen 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) - in Wuppertal 1 o. mehrere Richterin o. Richter am OVG in Münster 1 o. mehrere Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Köln 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Köln 1 Richterin o. Richter am VG in Arnsberg 1 Richterin o. Richter am VG in Düsseldorf 2 Richterin o. Richter am VG in Köln 1 Richterin o. Richter am SG in Gelsenkirchen

    - für die planmäßige Anstellung einer Richterin oder eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des LSG NRW -

    1 Richterin o. Richter am SG in Münster

    Die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Versetzung erfol- gen. Die Ausschreibung ist auf Richterinnen und Richter beschränkt, die von einem Gericht außerhalb der Sozialgerichtsbarkeit des Landes NRW an das SG Münster abgeordnet sind.

    1 Richterin o. Richter am ArbG in Minden mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Düsseldorf mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Duisburg mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Kleve 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Krefeld

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    1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Mönchengladbach 1 Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor - Koordinator/in der Wirtschaftsrefe- renten - b. d. StA Köln 1 Regierungsrätin o. Regierungsrat im psychologischen Dienst b. d. JVA Detmold - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Detmold angefordert werden - 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - RPfl, die überwiegend Aufgaben innerhalb So.- Schlüssel wahrn. im LG-Bezirk Mönchengladbach 1 o. mehrere Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann - fliegend - bei den Sozialgerichten im Bezirk des LSG NRW 1 Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann für eine Leiterin / einen Leiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes bei gleichzeitiger Eignung für die Übertra- gung der Geschäfte einer Abteilungsleiterin / eines Abteilungsleiters b. d. JVA Düsseldorf. Das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf ange- fordert werden. 1 Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann als Personalsachbearbeiterin/- sachbearbeiter bei gleichzeitiger Vertretung der Verwaltungsleitung b. d. JVA Düsseldorf. Die Funktion ist frühestens ab dem 01.03.2019 zu besetzen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden. 1 Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor - Leiterin/Leiter der Haushaltsabteilung bei der JVA Hagen - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Hagen angefordert werden - 2 Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor - bezirksweit im Bezirk des LSG NRW - 1 Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Herford

    - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Herford angefordert werden

    1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - für die/den stellvertretenden Leiter/in des allgemeinen Vollzugs- dienstes - b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil und die Stellenbeschreibung kann b. d. Leiter der JVA Geldern angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Leiterin/Leiter des Krankenpflegedienstes - b. d. JVA Werl - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Werl angefordert werden - 1 Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor b. d. SG Detmold 1 Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor b. d. SG Gelsenkirchen 1 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Münster

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    Sachgebietsleitung des Dezernats 3 b. d. OLG Hamm Bei dem Oberlandesgericht Hamm ist zum 01.08.2019 der Dienstposten der Sachgebietsleiterin / des Sachgebietsleiters des Dezernat 3 (Bau-, Miet-, Haushalts- und Wohnungsfürsor-geangelegenheiten) zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgrup-pen A 12 bis A 15 LBesO A zugeordnet. Bewerben können sich alle Justizbeamtinnen und -beamten der Laufbahngruppe 2 aus dem Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Hamm, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO A übertragen ist. Leitung des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Münster Bei dem Landgericht Münster ist demnächst der Dienstposten des Leiters / der Leiterin des ambu-lanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamte des Sozialdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Sachbearbeiter/-in in Justizverwaltungssachen - zugleich ständ. Vertreter/-in d. Geschäfts-leiters - b. d. LG Köln Bei dem LG Köln ist der Dienstposten e. Sachbearbeiters/-in in Justizverwaltungssachen – zu-gleich ständ. Vertreter/-in d. Geschäftsleiters – zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besol-dungsgruppe A 12 LBesO A (Laufbahngruppe 2.1) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beam-tinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 aus dem Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Köln, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A (Laufbahngruppe 2.1) übertragen ist. Leitung der Justizwachtmeisterei b. d. AG Bielefeld Bei dem Amtsgericht Bielefeld ist zum 01.05.2019 der Dienstposten der/des Leiterin/Leiters der Justizwachtmeisterei neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungs-gruppen A 6 bis A 7 LBesO A NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Be-amten des Justizwachtmeisterdienstes des OLG-Bezirks Hamm, denen ein Amt bis zur Besol-dungsgruppe A 7 LBesO A NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten. Leitung der Justizwachtmeisterei b. d. AG Arnsberg Bei dem Amtsgericht Arnsberg ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeiste-rei neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 LBesO A zugeordnet. Be-werben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes des OLG-Bezirks Hamm, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 6 LBesO A übertragen ist. Bewerbun-gen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten. Impressum für das Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Herausgeber Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf [email protected] Schriftleitung und presserechtliche Verantwortung gemäß § 5 Telemediengesetz Leitende Ministerialrätin Stefanie Rüntz Redaktion Amtsrätin Martina Bamberger [email protected]

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