Justizvollzugsdienst Neues Gesundheitsangebot in der ... · Justiz das externe Personal-...
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2 Gesundheits-
management
8 36 Jahre im
Dienst der Justiz
Ausgabe 1 / 2017 ISSN 2366-8032
5 „Wir gegen Salafisten“ 4 Ausbildung im
Justizvollzugsdienst
Burnout
Trennung
Krankheit
Sucht
Depression
Krisen
0800 801007070
Neues Gesundheitsangebot
in der hessischen Justiz
Wenn man mal
Hilfe
braucht!
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
nach einer längeren Pause halten Sie nun die neueste Ausgabe des Ju§tus in den Händen. Vieles in dieser
Ausgabe dreht sich um das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz. Mit der neuen Beratungshotline, die seit
dem 1. Juni 2017 aktiv ist, wurde das Angebot des Gesundheitsmanagements weiter ausgebaut. Jede Be-
dienstete und jeder Bedienstete kann sich bei Problemen an diese Hotline wenden und dort individuelle
Unterstützung erhalten. Die Hotline ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar, sie ist anonym,
vertraulich und kostenfrei.
Sie werden in dieser Ausgabe aber auch viele kleinere Beiträge von Kolleginnen und Kollegen über Aktivitäten im Geschäftsbereich
oder einzelne Initiativen vor Ort finden. Darüber freue ich mich besonders, denn Stück für Stück wird der Ju§tus das, was er von
Anfang an sein sollte: Eine Zeitschrift, die dem Austausch innerhalb des Geschäftsbereichs dient. Ein Medium, in dem über gute
Ideen, Neuigkeiten oder auch personelle Entwicklungen berichtet wird und das insgesamt als Informationsbörse für alle Mitarbeiter-
innen und Mitarbeiter der Justiz dient. Die vielen Zuschriften an die Redaktion des Justus zeigen, wie vernetzt und aktiv die Justiz
mit ihren über 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gesellschaft ist und wie wichtig es ist, auch darüber zu sprechen und
dies darzustellen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und freue mich auf viele weitere interessante Porträts, Berichte und Initiativen aus der
hessischen Justiz.
JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ
Editor ia l
Seit dem 1. Juni 2017 können alle Bediensteten der hessischen Justiz das externe Personal- beratungsangebot der pme Familienservice GmbH nutzen.
Dies ist ein weiterer
Baustein des Gesund-
heitsmanagements und
der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie.
Die individuelle Beratung und Hilfe
bei Fragen und Problemen in allen
Lebenslagen steht sämtlichen Justiz-
bediensteten und ihren nahen Ange-
hörigen rund um die Uhr an 365 Tagen
im Jahr zur Verfügung. Die Beratungs-
leistungen sind anonym, vertraulich
und kostenfrei.
Das Beraterteam der pme Familien-
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© HMdJ
service GmbH ist zur absoluten Ver-
schwiegenheit verpflichtet.
Gerade nach den Sommerferien
begleiten beispielsweise Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter den Eintritt
ihrer Kinder in die Schule oder
den Wechsel auf weiterführende
Schulen. Etwaige Sorgen oder
Ängste der Kinder - aber auch der
Eltern - sowie Fragen im Rahmen
der Kindererziehung können jeder-
zeit mit den Beratern der pme
Familienservice GmbH besprochen
werden.
Häufig bringen aber auch auftretende
Pflegefälle in der Familie Bedienstete
an ihre Grenzen. Die neue Situation,
die aufkommenden Fragen und der
zeitliche Druck, alles unter einen
Hut zu bekommen,
lassen die Belastung im
Alltag steigen.
Um hier Unterstützung
und Entlastung zu erfahren, können
Betroffene nunmehr den Service der
externen Personalberatung nutzen.
Auch andere Themen, wie gesund-
heitliche Beeinträchtigungen, Pro-
bleme am Arbeitsplatz oder in der
Partnerschaft und Familie, Suchtbe-
ratung, Lebensphasenorientierung,
Unterstützung bei finanziellen
Externe Personalberatung als neues Gesundheitsangebot in der hessischen Justiz
… wenn man mal Hilfe braucht!
© HMdJ
AUSGABE 1 - 2017
Behördl iches Gesundheitsmanagement
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Problemen, psychische Störungen und Belastungsre-
aktionen, können Gegenstand der Beratung sein.
Das Team der pme Familienservice GmbH ist über die
gebührenfreie 24 Stunden – Telefonberatungshotline
unter 0800 801007070 jederzeit zu erreichen.
Neben dem Kontakt am Telefon gibt es auch die Möglich-
keit, persönliche Beratungsgespräche zu vereinbaren oder
die Onlineberatung zu nutzen. Für das Online-Portal
„Mein Familienservice“ ist im Mitarbeiterportal des
Landes Hessen unter der Rubrik Personal/Fürsorge/
Externe Personalberatung ein Auto-Link hinterlegt.
Unter dieser Rubrik bzw. auf der Startseite des Mitar-
beiterportals werden auch Informationen oder Neuig-
keiten zum Angebot eingestellt.
Fragen zur externen Personalberatung können an das
Referat Z/A 6 im Hessischen Ministerium der Justiz
unter [email protected] gerichtet
werden.
Einblick
Editorial 2
Gesundheitsmanagement 2/3
Einblick 3
Im Gespräch mit … 4
Wir stellen vor … 5
„Unsere“ Seite ... 6
Richteraustausch 7
Ein Rückblick 8
Personalien 9
Termine 10
Fragebogen 11
„Bunte Seite“/Impressum 12
Gesundheitsmanagement
Bereits Ende letzten Jahres fand erstmals ein Erfahrungs-
austausch der innerhalb der hessischen Justiz zertifizier-
ten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Pro-
gressiven Muskelentspannung (PME) in Wiesbaden statt.
Diese wurden 2012 und 2014 im Rahmen des Fort-
bildungsangebots der Justizakademie ausgebildet.
Die Ausbildung richtete sich an Bedienstete, die sich
aktiv im Gesundheitsmanagement engagieren wollten,
um die im Kurs erlernten Methoden in ihrer Dienst-
stelle weiterzugeben.
Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bieten
regelmäßig PME-Kurse in ihren Dienststellen an und
bereichern damit aktiv die Gesundheitsförderung am
Arbeitsplatz im Sinne des Rahmenkonzepts
"Gesundheitsmanagement für Gerichte und
Staatsanwaltschaften in Hessen".
Für den Notfall gut gerüstet
Insgesamt 25 neue automatische externe Defibrillatoren konnten bei Gerichten
in den Dienst gestellt werden. Die lebensrettenden AED-Geräte erweitern bei
den betreffenden Behörden die vorhandene Erste Hilfe-Ausstattung.
© HMdJ
Kostenerstattung
von Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Mit der Firma
Apollo-Optik Holding GmbH & Co. KG
wurde eine Rahmenvereinbarung über die
Beschaffung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen
abgeschlossen. Dieser Rahmenvertragsoptiker
verfügt über ein hessenweit dichtes Filialnetz.
Alle hessischen Bediensteten der Justiz
und des Justizvollzugs erhalten
damit bei medizinscher Notwendig-
keit eine gute, kostengünstige
und gerechte Versorgung mit
Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
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JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ
Im Gespräch mit Thomas Puffer t , Ab tei lungs lei tung Aus - und For tb ildung für den hess ischen Jus tizvollzug
Die Ausbildung mittlerer Justizdienst, Laufbahnzweig des allgemeinen Vollzugsdienstes
Der Justizvollzug in Hessen setzt hohe Erwartungen in die Qualität und Wirksamkeit der vollzuglichen Maßnahmen. Damit verbunden sind differenzierte Ansprüche an die im Vollzug tätigen Bediensteten aller Laufbahnen.
Die für geeignet befundenen Anwärterinnen und Anwärter absolvieren meist nach einer vorgeschalteten befristeten Angestelltentätigkeit, eine zweijährige duale Ausbildung. Sie werden in zwei fachtheoretischen und fünf fach- praktischen Abschnitten als Anwärterinnen und Anwärter auf ihre anspruchsvolle Aufgabe vorbereitet.
das heißt, sich immer wieder neuen
Situationen und Schwierigkeiten zu
stellen
Stabilität der Persönlichkeit, Werte-
orientierung und Loyalität
Achtung der Würde jedes Menschen
Reflektierte und tragfähige Motivation
Anerkenntnis der Grenzen der eigenen
Wirksamkeit
Vertrauen in die eigenen Bewältigungs-
strategien
Bewusstsein über das Risiko eigener
Verführbarkeit und Unaufmerksamkeit
Reflektierter Einsatz der individuellen
körpersprachlichen und verbalen
Signale im Kontakt mit den Ge-
fangenen, insbesondere im Konflikt
Reflektierter Umgang mit Macht und
Abhängigkeit
Aufmerksamkeit für die eigenen
Bedürfnisse
Stabile Einbindung in private und
kollegiale Beziehungen
Bereitschaft, sich in der Praxis weiter-
zuentwickeln, Gelerntes zu vertiefen
oder wieder etwas ganz Neues zu
lernen
Bereits im Rahmen des psychosozialen Eig-
nungstestes wird geprüft, ob die Bewerbe-
rinnen und Bewerber realistisch erwarten
lässt, dass sie mit fortschreitender Ausbil-
dung die erforderlichen Merkmale, Eigen-
schaften und Überzeugungen werden aus-
prägen können.
Welche Voraussetzungen sollten für
eine Ausbildung im Justizvollzugsdienst
mitgebracht werden?
Junge Menschen, die sich ent-
scheiden, eine berufliche Lauf-
bahn im Justizvollzug ein-
zuschlagen, müssen einige
formale, vor allem aber persön-
liche Voraussetzungen erfüllen:
Die formalen Anforderungen
ergeben sich aus dem Beamten-
statusgesetz, dem hessischen
Beamtengesetz und der hessischen Lauf-
bahnverordnung. Diese Anforderungen
stellen für die meisten Bewerberinnen und
Bewerber keine hohe Hürde dar.
Entscheidendes Kriterium ist aber der Grad
der persönlichen und charakterlichen Reife
und Stabilität. Bereits in der Ausbildungs-
zeit werden die Anwärterinnen und An-
wärter in den fachpraktischen Abschnitten
auf der Station eingesetzt. Sie tragen zu-
nehmend Verantwortung für Sicherheit und
Ordnung, für die Betreuung der Gefangenen
und für den Umgang mit deren Bedürfnissen
und Anliegen. Dabei werden sie im Voll-
zugsalltag vor durchaus fordernde Situa-
tionen gestellt und gelegentlich von
schwierigen Gefangenen herausgefordert.
Der Umgang ist dabei nicht immer
wohlwollend und rücksichtsvoll.
Die Anwärterinnen und Anwärter
stehen also während der Ausbil-
dung vor der Aufgabe, Bewälti-
gungsstrategien im Kontakt mit
problematischen Menschen zu
erlernen bzw. deutlich zu er-
weitern, ihr Handlungsrepertoire
auszubauen und ihre Durchset-
zungsfähigkeit bzw. Überzeu-
gungskraft zu stärken. Dazu
tragen Maßnahmen sowohl zur fach-
lichen Befähigung, aber ebenso zur
Persönlichkeitsbildung bei.
Welche Merkmale und Eigenschaf-
ten sprechen für die persönliche Eig-
nung zum Dienst im Justizvollzug?
Bereitschaft zu vollem Einsatz und
die Fähigkeit zur Selbstdisziplin,
Selbstbeherrschung und Flexibilität,
© HMdJ
© HMdJ
AUSGABE 1 - 2017
Wir s te l len vor … „Wir gegen Salaf is ten“! E in Projekt g egen rel ig iösen Ex tremismus von Schüler innen und Schüler n der Gerha r t - Hauptmann -Schule Wiesbaden
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Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen der
Gerhart-Hauptmann-Schule in Wiesbaden haben sich
im Politikunterricht intensiv mit der Problematik des
Salafismus, der Radikalisierung junger Menschen und
mit dem Thema Islamischer Staat auseinandergesetzt.
Aufgrund des großen Interesses der Schülerinnen und Schüler
und der aktuellen Entwicklungen im In- und Ausland zeigte sich,
wie hochaktuell diese Thematik war und auch noch ist. Zunächst
wurden ergänzend zum Unterricht Experten des Landesamtes
für Verfassungsschutz Hessen eingeladen. Daraus erwuchs eine
Zusammenarbeit, aus der Ergebnisse von Schülerarbeiten zum
Thema Salafismus auf dem Wiesbadener Präventionstag im Juli
2015 präsentiert wurden.
Durch Gespräche und Ideen verschiedener Akteure entwickelte
sich dies zu einem Projekt, in dem die Schülerinnen und Schüler
zu Multiplikatoren ausgebildet werden sollen.
Hierzu ergab sich ein Netzwerk, das den Schülern bei ihrer
„Ausbildung“ zur Seite stand: Das Landesamt für Verfassungs-
schutz Hessen, Frau Prof. Dr. Susanne Schröter, Forschungs-
zentrum Globaler Islam der Goethe-Universität Frankfurt am
Main, die Jugendinitiative Spiegelbild des aktiven Museum
Spiegelgasse Wiesbaden sowie Imam Husamuddin Meyer,
Beratungsstelle Salafismusprävention.
Das Projekt
Die als Experten ausgebildeten Schülerinnen und Schüler wer-
den nun als Multiplikatoren dienen, die andere Jugendliche in
Schulen, Vereinen oder auf Veranstaltungen in Wiesbaden über
die Gefahren des Salafismus informieren und aufklären.
Ebenso ist eine Ausstellung entstanden, die von anderen Schulen
„gebucht“ werden kann. Dabei werden die als Multiplikatoren
ausgebildeten Schülerinnen und Schüler einen Vormittag mit
vor Ort sein, um mit anderen Jugendlichen ins Gespräch zu
kommen und diese über die Problematik Salafismus aufzu-
klären. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, Frau Prof. Dr.
Susanne Schröter sowie Jens Porwol, zuständige Lehrkraft
und Initiator des Projekts, begleiten die Experten zu diesen
Terminen.
Unterstützung Die Schule und der zuständige Lehrer bereiten das Projektthema inhaltlich vor, sorgen für eine Auseinander-setzung der Schüler mit dem Thema.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen steht als Sicherheitsbehörde der Schule zur Seite und stellt spezielle Materialien zur Verfügung und bildet die Schülerinnen und Schüler zusätzlich mit speziellem Fachwissen einer Sicherheits-behörde aus.
Frau Prof. Dr. Susanne Schröter begleitet das Projekt mit ihrer wissenschaftlichen Expertise und steht beratend zur Seite.
Die Jugendinitiative Spiegelbild schult die Schülerinnen und Schüler in ihrer künftigen Rolle als Multiplikatoren und sensibilisiert sie beim Projektthema.
Herr Imam Husamuddin Meyer von der Beratungsstelle Salafismusprävention begleitet als muslimischer Geistlicher und Islam-Experte das Projekt.
Fragen an den Initiator des Projekts:
Welche Zielgruppe wollen Sie ansprechen?
Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren.
Weshalb haben Sie diese Zielgruppe ausgewählt?
Das Problem der religiösen Radikalisierung ist derzeit
zumeist ein Jugendproblem. Das Projekt legt den Ansatz
des peer-group-education* zugrunde. Jugendliche sollen
demnach andere Jugendliche informieren und aufklären.
Wurde die Zielgruppe bei der Entwicklung und Umset-
zung des Projekts beteiligt?
Ja, die Schülerinnen und Schüler sind die Multiplikatoren
und kommen selbst aus der Zielgruppe. Dabei bringen sie
ihre Ansichten, ihre eigene Sprache und Methoden ein.
*Peer-Group-Education - Peer-Education-Strategien bedeuten den Einsatz speziell
geschulter Jugendlicher (Multiplikatoren oder Peers), um eine bestimmte Gruppe (z. B. Schul-
klasse, Jugendfreizeiteinrichtung etc.) hinsichtlich einer bestimmten Thematik zu informieren.
Dabei wird der Multiplikatoreneffekt angestrebt, wonach nicht nur die geschulten Peers die
Gruppe informieren, sondern auch die dadurch informierten Mitglieder der Gruppe wiederum in
ihren jeweiligen Peergruppen dieses Wissen weitervermitteln, das sich auf diese Weise innerhalb
der jeweiligen Gesamtzielgruppe multipliziert.
© Gerhart-Hauptmann-Schule
„Unsere“ Sei te 6
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JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ
3 Fragen an
Justizministerin
Eva Kühne-Hörmann Am 17. Juni 2017 fand der Vätertag des Amtsgerichts Wiesbaden im Foyer des
Justizzentrums statt. Das Amtsgericht Wiesbaden nahm bereits zum dritten
Mal am Hessischen Vätertag - initiiert und unterstützt von der Hessenstiftung -
teil. Väter des Justizzentrums durften gemeinsam mit ihren Kindern, unter
Anleitung von zwei Künstlern, diesen Tag künstlerisch und kreativ gestalten.
Das Amtsgericht stellte den Teilnehmern zu diesem Zweck Leinwände,
Pinsel, Farbe und weitere Utensilien zur Verfügung.
Es entstanden 28 kreative Einzelwerke und ein mit viel Engagement herge-
stelltes großes Gesamtwerk der kleinen und großen Künstler, welche in der
Galerie des Justizzentrums zwei Wochen ausgestellt wurden und hier von
der Öffentlichkeit bewundert werden konnten. Hauptmotive der kleineren
Leinwände waren Bären und Herzen, im Hinblick darauf, dass der zu erwar-
tende Erlös aus der geplanten Versteigerung der Bilder der Stiftung Bärenherz
zukommen sollte. Motiv des großen Leinwandwerkes war eine Blumenwiese,
bei welcher sich die Künstlerschar nach Lust und Laune verwirklichen konnte.
Die „Werke“ wurden
im Rahmen einer Ver-
steigerungsauktion
durch Herrn Gerichts-
vollzieher Eid am 6.
Juli 2017 professionell
und mit viel Engage-
ment sowie einem
unerwartet hohen
Erlös versteigert.
Das Blumenwiesenbild haben Mitarbeiter der Gerichtskasse für einen Erlös
von 220 Euro erworben. Es fnad seinen Platz in einem Aufenthaltsraum,
wo es den Mitarbeitern den Arbeitsalltag bunter gestalten mag.
Durch die Auktion und zahlreiche kleine Geldspenden konnte der an der Ver-
steigerung anwesenden Vertreterin der Stiftung Bärenherz eine Gesamtspende
von 900 Euro übergeben werden.
Der Vätertag des Amtsgerichts fand unter den Mitarbeitern großen Anklang
und konnte in der verwirklichten Form nur stattfinden, da viele Justizbe-
dienstete ihre Freizeit am Wochenende bereitwillig und engagiert opferten.
Das Thema HateSpeech, Hasskriminalität in sozialen Medien ist in Aller Ohren. Worum geht es?
Rund 30 Millionen Deutsche nutzen soziale Medien. Und zwar in allen Altersgruppen. Die sozialen Medien haben längst eine politische und gesellschaftliche Dimension erreicht. Das ist grundsätzlich eine positive Entwicklung, die kein Mensch zurückdrehen will. Es gibt aber auch Menschen, die im Schutze einer vermeintlichen Anonymität Hass, Aufrufe zur Gewalt, Beleidigungen und sonstige menschenverachtende Äußerungen in sozialen Medien verbreiten. Hier müssen zwei Dinge passieren. Zum einen muss der Rechtsstaat seine Mittel konsequent ausschöpfen, um Straftaten auch in sozialen Medien zu verfolgen. Die eigentliche Aufgabe ist aber, dass sich die Demokraten diesen Kommunikationsraum nicht von Extremisten aller Couleur wegnehmen lassen. Es ist die Aufgabe eines jeden Einzelnen Hasskommentaren aktiv zu begegnen, denn oft genug ist die Weg vom Hasskommentar zur realen Gewalt nicht weit.
Was kann der Staat gegen Hasskommentare unter-nehmen? Es sind ja in der Regel ausländische Unternehmen.
Zunächst einmal meine ich, dass es nicht reicht, die Kommentare einfach zu löschen, wie viele fordern. Denn Löschen allein genügt nicht; die Täter müssen mit gerichtsverwertbaren digitalen Beweismitteln zur Verantwortung gezogen werden können. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die mit an Nutzer in Deutschland gerichteten Internetangeboten Einnahmen generieren oder wesentlichen Einfluss auf die Meinungsbildung nehmen, sollten sich deshalb ihrer rechtlichen Verant-wortung in Deutschland nicht entziehen können. Die für Handlungen im „realen Leben" geltenden Grund-sätze müssen auch im „virtuellen Bereich" Anwendung finden. Das heißt, die Unternehmen müssen vollum-fänglich mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren.
Wie will man das umsetzen?
Ich habe das Netzwerkdurchsetzungsgesetz unterstützt. Damit ist ein Schritt in die richtige Richtung getan. Es hat sich gezeigt, dass es eben nicht reicht, an die Betreiber solcher Plattformen zu appellieren. Denn Facebook & Co. haben in den letzten Jahren nicht wesentlich dazu beigetragen, diesem Phänomen Herr zu werden. Die Kritik an dem neuen Gesetz ist vielfach berechtigt. Wir werden jetzt sehen, ob die gefundenen Regelungen ausreichen, oder ob man in der nächsten Legislaturperiode das Gesetz noch einmal überarbeiten muss.
„Papa malt mit uns“ - Vätertag im Amtsgericht Wiesbaden
© AG Wiesbaden
© AG Wiesbaden
Rechtspol i t ik
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AUSGABE 1 - 2017
Richteraustausch China - Hessen
Bericht vom Besuch einer hessischen Richterdelegation in den chinesischen Provinzen Zheijang und Anhui von
Dr. Wilhelm Wolf, Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main
Seit 2017 beteiligt sich
Hessen an einem Richter-
austausch mit China.
Das Austauschprogramm
wird durchgeführt in
einer Kooperation der
Deutschen Gesellschaft
für Internationale Zu-
sammenarbeit (GIZ)
GmbH, der Robert Bosch
Stiftung GmbH, des
Bundesministeriums der
Justiz und für Verbrau-
cherschutz (BMJV) und
des Obersten Volksge-
richts der Volksrepublik China.
Das Programm hat die längerfristige
Implementierung des Richteraustauschs
zur Förderung des Rechtsstaatsdialogs
zwischen beiden Staaten zum Ziel. Das
soll unter anderem durch gegenseitige
Besuche in Form von Fachreisen jeweils
ca. zehnköpfiger Delegationen von Rich-
terinnen und Richtern erreicht werden.
Der hessisch-chinesische Richteraustausch
begann dieses Jahr im Frühjahr mit einer
Delegationsreise von neun Kolleginnen
und Kollegen in die Provinzen Zheijang
und Anhui. Beide Provinzen liegen im
Osten Chinas und gehören nicht zuletzt
wegen ihrer bevorzugten geographischen
Lage und günstiger klimatischer Verhält-
nisse zu den Landesteilen, die sich in der
jüngeren Vergangenheit besonders dyna-
misch entwickelt haben.
Bereits im Vorfeld der Reise erfolgte auf
Vorschlag der hessischen Delegationsmit-
glieder und in Abstimmung mit den chi-
nesischen Gastgebern die thematische
Ausrichtung von insgesamt fünf Work-
shops, die neben einer Teilnahme an
einer Gerichtsverhandlung in einer Straf-
sache den inhaltlichen Schwerpunkt der
Fachreise bildeten. Die vorbereitenden
Ausarbeitungen zu den Workshops
wurden beiderseits so zeitnah vorgelegt,
dass sie rechtzeitig vor Antritt der Reise
übersetzt und den Teilnehmern zur Ver-
fügung gestellt werden konnten. Das
Themenspektrum der Workshops reichte
von einer vergleichenden Betrachtung des
deutschen und des chinesischen Gerichts-
systems unter Berücksichtigung der Beson-
derheiten der beiden chinesischen
Provinzen und Hessens über die prakti-
zierten Formen alternativer Schlichtungs-
verfahren, den Schutz des Kindeswohls
in familiengerichtlichen Verfahren, der
Situation und den Perspektiven von
Frauen im Richterberuf bis zum online-
Schlichtungsverfahren in China.
Während der zehntägigen Reise, die in
Peking mit einem Besuch des obersten
Volksgerichts begann und uns im weiteren
Verlauf an weitere sieben Gerichte der
beiden Provinzen Zheijang und Anhui
führte sowie die Besichtigung einer
Hochschule und einer juristischen Fakul-
tät vorsah und schließlich in Shanghai
endete, standen die Gespräche mit den
chinesischen Kollegen im Rahmen der
Workshops, der Mittagessen und der
abendlichen Empfänge im Zentrum, und
erlaubten interessante Einblicke in ein
vergleichsweise junges Rechtssystem,
die richterliche Arbeitsweise in diesem
System und das chinesische Verständnis
von Rechtsstaatlichkeit. Unterschiede
zum deutschen Rechtsstaatskonzept
wurden hierbei durchaus offen adres-
siert, vor allem aber in den einzelnen
Themenfeldern der Workshops und bei
den vielfältigen Gesprächsanlässen zum
richterlichen Berufsbild in ihren kon-
kreten Auswirkungen erörtert.
Dank herausragender Organisation und
Vorbereitung der gesamten Reise durch
die bereits genannten Institutionen,
einer ebenso umsichtigen wie kompe-
tenten Begleitung und einer nahezu
überwältigenden chinesischen Gast-
freundschaft lieferte der Austausch trotz
des sehr dicht getakteten und konditio-
nell herausfordernden Programms blei-
bende Eindrücke und Erkenntnisse vom
Rechtssystem eines Staates, der nicht
nur wirtschaftlich immer weiter zur
Weltmacht aufsteigt.
Wir freuen uns auf den Gegenbesuch
der chinesischen Delegation in Hessen
im November 2017.
© LG Frankfurt
Gastbeitrag von Klaus -Dieter Drescher Vorsi tzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main a .D.
JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ
SEITE 8
36 Jahre im Dienste der Justiz – ein Rückblick
„Mit dem 31. Januar 2017 hatte ich nach
mehr als 36 Jahren als Richter meine Pensions-
grenze erreicht, und vor allem wegen meiner
zuletzt 12-jährigen Tätigkeit als Vorsitzender
einer der beiden Schwurgerichtskammern des
Landgerichts Frankfurt am Main war ich
sozusagen ‚bekannt aus Presse, Funk und
Fernsehen‘. Gerne komme ich der Bitte der
Redaktion von JU§TUS nach, doch einen
kurzen Rückblick zu halten.
Wenn mir zu Beginn meines Richterlebens
jemand prophezeit hätte, dass ich einmal ein
Schwurgericht leiten würde, hätte ich sicher
mit ‚Niemals!‘ geantwortet. Aber es kommt
oft anders als gedacht. Obwohl mein Studien-
schwerpunkt auf dem Zivilrecht lag, hat es
mich schon in den ersten Richterjahren häufig
ins Strafrecht verschlagen. Beginnend am
Amtsgericht Offenbach und nach meinem
Wechsel an das Landgericht Frankfurt am
Main, war ich auch dort überwiegend in
verschiedenen Strafkammern tätig und habe
dabei das Strafrecht schnell kennen und lieben
gelernt. Folgerichtig wurde ich dann auch zu
einem Strafsenat beim Oberlandesgericht
Frankfurt am Main abgeordnet. Nach Rück-
kehr an das Landgericht Frankfurt am Main
war ich kurz Vorsitzender einer kleinen Straf-
kammer, dann 8 Jahre lang Vorsitzender einer
Wirtschaftsstrafkammer und zuletzt wie schon
erwähnt Vorsitzender eines Schwurgerichts.
Die Mär, das Strafrecht sei weniger juristisch
als das Zivilrecht, mag zwar in der Anwen-
dungsbreite stimmen, sicher aber nicht in der
Tiefe und schon gar nicht im Prozessrecht.
Es bedarf ferner in Stil und Ausdruck bei den
Urteilen deutlich größerer Genauigkeit und
die nervlichen Anforderungen vor allem in
streitigen Hauptverhandlungen sind ganz
andere als im Zivilrecht. Man muss nicht nur
versuchen, die Verfahrensbeteiligten im Griff
und möglichst bei Laune zu halten, sondern
auch schnell bzw. sofort entscheiden.
‚Verkündungstermin in 4 Wochen‘ oder ‚Neuer
Termin von Amts wegen‘ gehören - es sei denn,
es kann nicht verhandelt werden - nicht zum
Vokabular von Strafrichtern. Dazu kommt
die Zusammenarbeit mit den Laienrichtern,
den Schöffen, die ich aber als durchaus nutz-
bringend erfahren habe. Zum einen sind diese
Multiplikatoren in die Bevölkerung hinein, die
erklären können, wie wir arbeiten und warum
das eine oder andere Verfahren so lange dauert.
Zum anderen war es für mich auch immer eine
Richtigkeitskontrolle für Entscheidungen, denn
wenn ich sie Laienrichtern so erklären kann,
dass diese sie verstehen, kontrolliere ich auto-
matisch auch, ob denn richtig ist, was wir
entscheiden wollen.
Bei einem Rückblick fallen mir natürlich viele
teilweise spektakuläre Verfahren ein, die ich in
dieser Zeit zu erledigen hatte. Da gab es das
Verfahren gegen den Geschäftsführer des ersten
Online-Reiseveranstalters ‚MP-Travel-Line‘,
der von dem Erfolg seiner Idee letztlich über-
rannt worden war. Es gab das Verfahren gegen
den Erpresser eines Lebensmittelkonzerns, der
Rohdiamanten als Lösegeld mit Brieftauben,
die jeweils kleine Rucksäcke aufhatten, trans-
portieren lassen wollte. Zwei weitere Ange-
klagte hatten es auf vermögende ältere Damen
abgesehen. Sie boten angebliche Diamanten
zum halben Preis an und nahmen ihre Opfer
auf eine Einkaufsreise nach Tschechien mit,
wo auf der Rückfahrt die angeblichen Steine
von angeblichen Polizisten, die aber tatsächlich
Mittäter waren, ‚sichergestellt‘ wurden. Es gab
- nach Aufhebung eines Kasseler Urteils durch
den Bundesgerichtshof - in 2. Auflage das
Verfahren gegen den Kannibalen von Roten-
burg, der einen Internet-Bekannten getötet
und geschlachtet hat.
Dieses Verfahren war wegen der Begleitum-
stände und der Notwendigkeit, zumindest
Teile eines vom Angeklagten gedrehten Video-
films anzuschauen, für alle Beteiligten, vor
allem die Schöffen, hoch belastend. Es gab
den ‚Mord ohne Leiche‘, die als Totschlag
abgeurteilte Tat eines Angeklagten. Dieser
hatte einen Bekannten, der dabei war, ihm
die Freundin auszuspannen, getötet und war
bis zuletzt (einschließlich der Strafverbüßung)
nicht bereit, den Leichenfundort zu nennen.
Es gab das Verfahren zu einem Sexualmord
in den 1980er Jahren, dass durch die späteren
Fortschritte der DNA-Forschung ebenso auf-
geklärt werden konnte wie der Mord an der
Witwe des ehemaligen Frankfurter Schau-
spielintendanten Buckwitz. Es gab die soge-
nannte ‚Main-Leiche‘, einen Geschäftsmann,
der zerteilt und später in Einzelteilen aus dem
Main gefischt wurde. Das Verfahren gegen
seine Ehefrau und einen Geschäftspartner
endete mit Freispruch, weil nicht feststellbar
war, ob beide, einer von beiden allein oder
ein Dritter die Tat begangen hatten. Und
es gab zuletzt das Verfahren gegen einen
Angeklagten, der zwei Geschäftspartner vor
dem Frankfurter Gerichtsgebäude erstochen
und erschossen hat. Beide waren bei einer
Auseinandersetzung um einen Parkplatz
viele Jahre vorher für den Tod seines Bruders
verantwortlich, waren aber - ebenfalls von
meiner Kammer - wegen nicht auszuschlie-
ßender Notwehr in der damaligen Situation
freigesprochen worden. Daneben gab es natür-
lich noch viele andere Verfahren, Beziehungs-
taten, Auseinandersetzungen vor, während
und nach Disco-Besuchen und so weiter und
so weiter.
Da wir immer nach bestem Wissen und Ge-
wissen geurteilt haben, bereue ich bis heute
keine meiner Entscheidungen und verlasse
die Justiz mit einem guten Gefühl.
Auch wenn ich immer gerne gearbeitet habe,
freue ich mich jetzt auf meinen Ruhestand.“
Klaus-Dieter Drescher, Vorsitzender Richter am
Landgericht Frankfurt am Main a.D.
Quelle: Bildzeitung, Fotograf: Jürgen Mahnke
Per sonal ien
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AUSGABE 1 - 2017
SEITE 9
Stellvertreter
AG Hanau
Gesine Wilke
AG Frankfurt a.M.
Frank Richter
LG Wiesbaden
Wolfram Simon
AG Kirchhain
Andrea Hülshorst
LG Limburg a.d.L.
Dr. Andreas Janisch
AG Limburg a.d.L.
Bettina Kilian
AG Rüsselsheim
Harald Walther
AG Dieburg
Ernst Porschitz
AG Büdingen
Inge Staples
Pensionäre Elke Broll, Richterin am Amtsgericht Seligenstadt
Thomas Dittmann Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof
Dieter Haike, Richter am Amtsgericht Frankfurt a. M.
Reinhold Rützel, Vorsitzender Richter am Landgericht Fulda
Birgitta Schier-Ammann Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.
Werner Schwamb Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.
Birgit Dietermann, Richterin am Amtsgericht Dillenburg
Gottfried Wissen, Richter am Amtsgericht Frankfurt a. M.
Klaus-Dieter Drescher Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt a. M.
Sabine Lubberger, Richterin am Amtsgericht Bad Homburg
Bernhard Proft, Richter am Amtsgericht Wiesbaden
Dieter Wagner, Richter am Amtsgericht Kassel
Dr. Dieter Haberstroh Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.
Ulrich Erlbruch Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt a. M.
Dr. Annemarie Winckler, Richterin am Amtsgericht Offenbach a.M.
Dr. Bernd Peter, Richter am Hessischen Landessozialgericht
Ursula Kraemer, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Wiesbaden
Karin Diedrich, Richterin am Verwaltungsgericht Wiesbaden
Winfried Schneider Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden
Karin Brettschneider-Mroß Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.
Dr. Dietmar Zeitz Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.
Ingrid Rosenfeldt, Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt a. M.
Alfred Maria Klemens Sebbel Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht
Reinhard Ruthsatz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen
Stefan Patella, Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt
Waltraud Pütger, Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt a. M.
Edgar Krug, Direktor des Amtsgerichts Kirchhain
Johanna Müller-Frank, Richterin am Amtsgericht Darmstadt
Axel Kern Richter, Amtsgericht Hanau
Peter Kramer, Direktor des Amtsgerichts Rüsselsheim
Birgit Wetscherka-Hildner, Richterin am Amtsgericht Frankfurt a. M.
Hans Peter Barz, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.
Sabine Tietje, Richterin am Landgericht Frankfurt a. M.
Dr. Cornelia-Ulrike Haschtmann Richterin am Amtsgericht Frankfurt a.M.
Ottmar Barke, Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof
Bruno Wagester, Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht
Michael Plagge, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hanau
Dr. Kurt Sippel, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Marburg
Unter neuer Leitung
Ter mine
JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ
September 2017
SEITE 10
Oktober 2017
20.09.
12. Sitzung des E-Justice-Rats
in Gotha
Wir freuen uns über Bilder, Beiträge von Interessantem und Wissenswertem aus allen Bereichen.
Bitte senden an: [email protected].
November 2017
Neues Rechtsstaats-Comic Die Reaktionen auf das Rechtsstaats-Comic sind und waren überwältigend.
Viele ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch Institutionen
aus dem Ausland fragen das Rechtsstaats-Comic regelmäßig ab. Die Strategie, Werte auf nichttechnische und größten-teils nonverbale Art zu
vermitteln, hat sich sehr gut bewährt.
Eine 2. Auflage des Comics, welches auch viele kritische Themen wie Kinderehe, Religion, häusliche
Gewalt, Abschiebung und Strafbarkeiten beinhaltet, wird in Kürze
erscheinen.
09.11.
88. Herbstkonferenz
der Justizministerinnen und
Justizminister in Berlin
24.09.
Bundestagswahl
28.09.
Großer Fachtag der Landeskoordinierungsstelle
gegen häusliche Gewalt in Frankfurt am Main
05.10.
Festakt
150 Jahre Regierungspräsidium Kassel
im Staatstheater Kassel
20.10.
Diplomierungsfeier
Fachbereich Rechtspflege
in Rotenburg a.d. Fulda
17.11.
Bundesweiter Vorlesetag
20. + 21.09.
Herbstkonferenz der Justizstaatssekretärinnen
und Justizstaatssekretäre 2017 in Gotha
25.11.
Landesvertreterversammlung 2017 des Bundes deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. in Bebra
„Unser“ Fragebogen… ausgefül l t von Generalstaatsa nwalt Professor Dr. Hel mut Fünfs inn
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AUSGABE 1 - 2017
Wir fragen . . .
Wie beschreiben Sie Ihren
Hauptcharakterzug?
Zugewandt
Was ist für Sie das größte Unglück?
Unsinnige Gewalt
Wer oder was hätten Sie sein
mögen?
Ich komme mit mir ganz gut
zurecht
Welchen Fehler entschuldigen Sie
am ehesten?
Die meinem menschlichen Wesen
entspringen, etwa eine einmalige
Unaufmerksamkeit
Wer sind Ihre Lieblingsgestalten
in der Geschichte?
Die Philosophen der Aufklärung,
insbesondere Immanuel Kant
Wer sind Ihre Heldinnen und
Helden in der Wirklichkeit?
Diejenigen, die aus eigenem Antrieb
das Gemeinwesen zusammenhalten,
vor allem die ehrenamtlichen Tätig-
keiten
Was ist Ihre Lieblingsbeschäftigung?
Sport (Fußball), Reisen, Lesen
Welche ist Ihre Lieblingsfarbe?
Blau
Welches ist Ihr Lieblingstier?
Adler Attila
Haben Sie eine Lieblingsschrift-
stellerin/einen Lieblingsschrift-
steller?
E.T.A. Hoffmann
Welche natürliche Gabe
möchten Sie gerne besitzen?
Musikalität (die mir definitiv
fehlt)
Welche Reform bewundern
Sie am meisten?
Die Reformen, die durch die Idee
der Aufklärung entstanden sind;
insbesondere die Gewaltenteilung
und letztlich unsere Konstruktion
des Rechtsstaats
Was ist Ihr persönliches Motto?
Am Ende ist alles gut.
Wenn es nicht gut ist, ist es noch
nicht das Ende (Oscar Wilde)
Sein zweites juristisches Staatsexamen
absolvierte er im Februar 1983.
Von April 1983 bis August 1986 war
Prof. Dr. Fünfsinn als wissenschaftlicher
Mitarbeiter an der Johann Wolfgang
Goethe-Universität in Frankfurt am Main
beschäftigt.
Im Jahre 1986 wurde er zum Richter auf
Probe zunächst beim Landgericht Frank-
furt am Main, 1987 beim Amtsgericht
Königstein im Taunus und 1988 wiede-
rum beim Landgericht Frankfurt am Main
ernannt.
Am 1. April 1989 erfolgte die Abordnung
und im Jahre 2000 die Versetzung an das
Hessische Ministerium der Justiz.
Dort war er unter anderem als Referats-
gruppenleiter tätig. Im Juni 2000 wurde
er zum stellvertretenden Leiter und im
Juni 2001 zum Abteilungsleiter der Ab-
teilung Strafrecht bestellt. Im April 2002
übernahm er die Leitung dieser Abtei-
lung.
Zum 1. Oktober 2015 wurde Professor
Dr. Helmut Fünfsinn zum Generalstaats-
anwalt als Leiter der Generalstaatsanwalt-
schaft Frankfurt am Main im Beamtenver-
hältnis auf Probe ernannt.
***
Im Nebenamt ist Professor Dr. Helmut
Fünfsinn seit 1992 Geschäftsführer der
Sachverständigenkommission für Krimi-
nalprävention der Hessischen Landesre-
gierung (Landespräventionsrat).
Veröffentlichungen von ihm gibt es vor
allem aus den Bereichen Straf- und Straf-
prozessrecht, Rechtspolitik und Kriminal-
prävention.
Am 23. Juni 2014 wurde Dr. Helmut
Fünfsinn die akademische Bezeichnung
„Honorarprofessor“ durch die Johann
Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
am Main verliehen.
Professor Dr. Helmut Fünfsinn
wurde am 4. Juli 1954 in Frankfurt am
Main geboren.
Nach dem Abitur und abgeleistetem
Zivildienst begann er 1974 das Studium
der Rechtswissenschaften an der Johann
Wolfgang Goethe-Universität in Frank-
furt am Main. 1980 legte er sein erstes
juristisches Staatsexamen ab.
Seinen Vorbereitungsdienst im Landge-
richtsbezirk Frankfurt am Main begann er
im September 1980. Von Oktober 1982
bis März 1983 war er als wissenschaftliche
Hilfskraft an der Johann Wolfgang Goethe
-Universität in Frankfurt am Main tätig.
Bunte Sei te
H E R A U S G E B E R : H E S S I S C H E S M I N I S T E R I U M D E R J U S T I Z R E D A K T I O N : R E N É B R O S I U S ( C H E F R E D A K T E U R )
M A G D A L E N A G R I M M ( R E D A K T I O N , L A Y O U T U N D G E S T A L T U N G )
D R U C K : A S T E R I O N R Ü S S E L S H E I M R E D A K T I O N S A N S C H R I F T : H E S S I S C H E S M I N I S T E R I U M D E R J U S T I Z
R E D A K T I O N J U § T U S
L U I S E N S T R A ß E 1 3 6 5 1 8 5 W I E S B A D E N
T E L E F O N : + 4 9 6 1 1 3 2 2 7 8 9 T E L E F A X : + 4 9 6 1 1 3 2 2 6 9 1 E - M A I L : J U S T U S @ H M D J . H E S S E N . D E
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Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs des Justizvollzugsdienstes
erhielten am 28.02.2017 ihre Ernennungsurkunde als Justizvollzugsbeamtin bzw. Justizvoll-
zugsbeamter
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Die Ziehung erfolgt im Hessischen Ministerium der Justiz. Die Gewinner werden von uns benachrichtigt und in der nächsten Ausgabe veröffentlicht. Einsendeschluss: 28. Oktober 2017
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Ehrung der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
für 40– und 25-jähriges Dienstjubiläum
HERZLICHEN
GLÜCKWUNSCH!
Der Hessenlöwe geht
an: Jürgen Denker
aus Gießen
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Vorstellung des Projekts „Wir gegen Salafisten!“
an der Gerhart-Hauptmann-Schule in Wiesbaden
Lebenswerk im Dienst der Öffentlichkeit
Udo Waldschmidt für 75-jähriges Engagement geehrt
Sein beruflicher Werdegang begann am 20. Oktober 1941 als Lehrling beim Kulturamt Wetzlar. Danach war er
im Bauamt der Stadt Wetzlar tätig und bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1989 als Technischer Leiter im Kreis-
krankenhaus Wetzlar. Aber damit nicht genug. Als Ortsgerichtsschöffe beim Ortsgericht Wetzlar I ist er bis heute
ehrenamtlich tätig.
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Seyran Ateş, Frauenrechtlerin und Imamin der Ibn Rushd-Goethe
Moschee in Berlin bei der Konferenz SICHERHEIT & MIGRATION
am 18.08.2017 im Hessischen Ministerium der Justiz in Wiesbaden