Justizvollzugsdienst Neues Gesundheitsangebot in der ... · Justiz das externe Personal-...

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2 Gesundheits- management 8 36 Jahre im Dienst der Justiz Ausgabe 1 / 2017 ISSN 2366-8032 5 „Wir gegen Salafisten“ 4 Ausbildung im Justizvollzugsdienst Burnout Trennung Krankheit Sucht Depression Krisen 0800 801007070 Neues Gesundheitsangebot in der hessischen Justiz Wenn man mal Hilfe braucht!

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2 Gesundheits-

management

8 36 Jahre im

Dienst der Justiz

Ausgabe 1 / 2017 ISSN 2366-8032

5 „Wir gegen Salafisten“ 4 Ausbildung im

Justizvollzugsdienst

Burnout

Trennung

Krankheit

Sucht

Depression

Krisen

0800 801007070

Neues Gesundheitsangebot

in der hessischen Justiz

Wenn man mal

Hilfe

braucht!

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

nach einer längeren Pause halten Sie nun die neueste Ausgabe des Ju§tus in den Händen. Vieles in dieser

Ausgabe dreht sich um das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz. Mit der neuen Beratungshotline, die seit

dem 1. Juni 2017 aktiv ist, wurde das Angebot des Gesundheitsmanagements weiter ausgebaut. Jede Be-

dienstete und jeder Bedienstete kann sich bei Problemen an diese Hotline wenden und dort individuelle

Unterstützung erhalten. Die Hotline ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar, sie ist anonym,

vertraulich und kostenfrei.

Sie werden in dieser Ausgabe aber auch viele kleinere Beiträge von Kolleginnen und Kollegen über Aktivitäten im Geschäftsbereich

oder einzelne Initiativen vor Ort finden. Darüber freue ich mich besonders, denn Stück für Stück wird der Ju§tus das, was er von

Anfang an sein sollte: Eine Zeitschrift, die dem Austausch innerhalb des Geschäftsbereichs dient. Ein Medium, in dem über gute

Ideen, Neuigkeiten oder auch personelle Entwicklungen berichtet wird und das insgesamt als Informationsbörse für alle Mitarbeiter-

innen und Mitarbeiter der Justiz dient. Die vielen Zuschriften an die Redaktion des Justus zeigen, wie vernetzt und aktiv die Justiz

mit ihren über 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gesellschaft ist und wie wichtig es ist, auch darüber zu sprechen und

dies darzustellen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und freue mich auf viele weitere interessante Porträts, Berichte und Initiativen aus der

hessischen Justiz.

JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ

Editor ia l

Seit dem 1. Juni 2017 können alle Bediensteten der hessischen Justiz das externe Personal- beratungsangebot der pme Familienservice GmbH nutzen.

Dies ist ein weiterer

Baustein des Gesund-

heitsmanagements und

der Vereinbarkeit von

Beruf und Familie.

Die individuelle Beratung und Hilfe

bei Fragen und Problemen in allen

Lebenslagen steht sämtlichen Justiz-

bediensteten und ihren nahen Ange-

hörigen rund um die Uhr an 365 Tagen

im Jahr zur Verfügung. Die Beratungs-

leistungen sind anonym, vertraulich

und kostenfrei.

Das Beraterteam der pme Familien-

SEITE 2

© HMdJ

service GmbH ist zur absoluten Ver-

schwiegenheit verpflichtet.

Gerade nach den Sommerferien

begleiten beispielsweise Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeiter den Eintritt

ihrer Kinder in die Schule oder

den Wechsel auf weiterführende

Schulen. Etwaige Sorgen oder

Ängste der Kinder - aber auch der

Eltern - sowie Fragen im Rahmen

der Kindererziehung können jeder-

zeit mit den Beratern der pme

Familienservice GmbH besprochen

werden.

Häufig bringen aber auch auftretende

Pflegefälle in der Familie Bedienstete

an ihre Grenzen. Die neue Situation,

die aufkommenden Fragen und der

zeitliche Druck, alles unter einen

Hut zu bekommen,

lassen die Belastung im

Alltag steigen.

Um hier Unterstützung

und Entlastung zu erfahren, können

Betroffene nunmehr den Service der

externen Personalberatung nutzen.

Auch andere Themen, wie gesund-

heitliche Beeinträchtigungen, Pro-

bleme am Arbeitsplatz oder in der

Partnerschaft und Familie, Suchtbe-

ratung, Lebensphasenorientierung,

Unterstützung bei finanziellen

Externe Personalberatung als neues Gesundheitsangebot in der hessischen Justiz

… wenn man mal Hilfe braucht!

© HMdJ

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AUSGABE 1 - 2017

Behördl iches Gesundheitsmanagement

SEITE 3

Problemen, psychische Störungen und Belastungsre-

aktionen, können Gegenstand der Beratung sein.

Das Team der pme Familienservice GmbH ist über die

gebührenfreie 24 Stunden – Telefonberatungshotline

unter 0800 801007070 jederzeit zu erreichen.

Neben dem Kontakt am Telefon gibt es auch die Möglich-

keit, persönliche Beratungsgespräche zu vereinbaren oder

die Onlineberatung zu nutzen. Für das Online-Portal

„Mein Familienservice“ ist im Mitarbeiterportal des

Landes Hessen unter der Rubrik Personal/Fürsorge/

Externe Personalberatung ein Auto-Link hinterlegt.

Unter dieser Rubrik bzw. auf der Startseite des Mitar-

beiterportals werden auch Informationen oder Neuig-

keiten zum Angebot eingestellt.

Fragen zur externen Personalberatung können an das

Referat Z/A 6 im Hessischen Ministerium der Justiz

unter [email protected] gerichtet

werden.

Einblick

Editorial 2

Gesundheitsmanagement 2/3

Einblick 3

Im Gespräch mit … 4

Wir stellen vor … 5

„Unsere“ Seite ... 6

Richteraustausch 7

Ein Rückblick 8

Personalien 9

Termine 10

Fragebogen 11

„Bunte Seite“/Impressum 12

Gesundheitsmanagement

Bereits Ende letzten Jahres fand erstmals ein Erfahrungs-

austausch der innerhalb der hessischen Justiz zertifizier-

ten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Pro-

gressiven Muskelentspannung (PME) in Wiesbaden statt.

Diese wurden 2012 und 2014 im Rahmen des Fort-

bildungsangebots der Justizakademie ausgebildet.

Die Ausbildung richtete sich an Bedienstete, die sich

aktiv im Gesundheitsmanagement engagieren wollten,

um die im Kurs erlernten Methoden in ihrer Dienst-

stelle weiterzugeben.

Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bieten

regelmäßig PME-Kurse in ihren Dienststellen an und

bereichern damit aktiv die Gesundheitsförderung am

Arbeitsplatz im Sinne des Rahmenkonzepts

"Gesundheitsmanagement für Gerichte und

Staatsanwaltschaften in Hessen".

Für den Notfall gut gerüstet

Insgesamt 25 neue automatische externe Defibrillatoren konnten bei Gerichten

in den Dienst gestellt werden. Die lebensrettenden AED-Geräte erweitern bei

den betreffenden Behörden die vorhandene Erste Hilfe-Ausstattung.

© HMdJ

Kostenerstattung

von Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Mit der Firma

Apollo-Optik Holding GmbH & Co. KG

wurde eine Rahmenvereinbarung über die

Beschaffung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen

abgeschlossen. Dieser Rahmenvertragsoptiker

verfügt über ein hessenweit dichtes Filialnetz.

Alle hessischen Bediensteten der Justiz

und des Justizvollzugs erhalten

damit bei medizinscher Notwendig-

keit eine gute, kostengünstige

und gerechte Versorgung mit

Bildschirmarbeitsplatzbrillen.

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JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ

Im Gespräch mit Thomas Puffer t , Ab tei lungs lei tung Aus - und For tb ildung für den hess ischen Jus tizvollzug

Die Ausbildung mittlerer Justizdienst, Laufbahnzweig des allgemeinen Vollzugsdienstes

Der Justizvollzug in Hessen setzt hohe Erwartungen in die Qualität und Wirksamkeit der vollzuglichen Maßnahmen. Damit verbunden sind differenzierte Ansprüche an die im Vollzug tätigen Bediensteten aller Laufbahnen.

Die für geeignet befundenen Anwärterinnen und Anwärter absolvieren meist nach einer vorgeschalteten befristeten Angestelltentätigkeit, eine zweijährige duale Ausbildung. Sie werden in zwei fachtheoretischen und fünf fach- praktischen Abschnitten als Anwärterinnen und Anwärter auf ihre anspruchsvolle Aufgabe vorbereitet.

das heißt, sich immer wieder neuen

Situationen und Schwierigkeiten zu

stellen

Stabilität der Persönlichkeit, Werte-

orientierung und Loyalität

Achtung der Würde jedes Menschen

Reflektierte und tragfähige Motivation

Anerkenntnis der Grenzen der eigenen

Wirksamkeit

Vertrauen in die eigenen Bewältigungs-

strategien

Bewusstsein über das Risiko eigener

Verführbarkeit und Unaufmerksamkeit

Reflektierter Einsatz der individuellen

körpersprachlichen und verbalen

Signale im Kontakt mit den Ge-

fangenen, insbesondere im Konflikt

Reflektierter Umgang mit Macht und

Abhängigkeit

Aufmerksamkeit für die eigenen

Bedürfnisse

Stabile Einbindung in private und

kollegiale Beziehungen

Bereitschaft, sich in der Praxis weiter-

zuentwickeln, Gelerntes zu vertiefen

oder wieder etwas ganz Neues zu

lernen

Bereits im Rahmen des psychosozialen Eig-

nungstestes wird geprüft, ob die Bewerbe-

rinnen und Bewerber realistisch erwarten

lässt, dass sie mit fortschreitender Ausbil-

dung die erforderlichen Merkmale, Eigen-

schaften und Überzeugungen werden aus-

prägen können.

Welche Voraussetzungen sollten für

eine Ausbildung im Justizvollzugsdienst

mitgebracht werden?

Junge Menschen, die sich ent-

scheiden, eine berufliche Lauf-

bahn im Justizvollzug ein-

zuschlagen, müssen einige

formale, vor allem aber persön-

liche Voraussetzungen erfüllen:

Die formalen Anforderungen

ergeben sich aus dem Beamten-

statusgesetz, dem hessischen

Beamtengesetz und der hessischen Lauf-

bahnverordnung. Diese Anforderungen

stellen für die meisten Bewerberinnen und

Bewerber keine hohe Hürde dar.

Entscheidendes Kriterium ist aber der Grad

der persönlichen und charakterlichen Reife

und Stabilität. Bereits in der Ausbildungs-

zeit werden die Anwärterinnen und An-

wärter in den fachpraktischen Abschnitten

auf der Station eingesetzt. Sie tragen zu-

nehmend Verantwortung für Sicherheit und

Ordnung, für die Betreuung der Gefangenen

und für den Umgang mit deren Bedürfnissen

und Anliegen. Dabei werden sie im Voll-

zugsalltag vor durchaus fordernde Situa-

tionen gestellt und gelegentlich von

schwierigen Gefangenen herausgefordert.

Der Umgang ist dabei nicht immer

wohlwollend und rücksichtsvoll.

Die Anwärterinnen und Anwärter

stehen also während der Ausbil-

dung vor der Aufgabe, Bewälti-

gungsstrategien im Kontakt mit

problematischen Menschen zu

erlernen bzw. deutlich zu er-

weitern, ihr Handlungsrepertoire

auszubauen und ihre Durchset-

zungsfähigkeit bzw. Überzeu-

gungskraft zu stärken. Dazu

tragen Maßnahmen sowohl zur fach-

lichen Befähigung, aber ebenso zur

Persönlichkeitsbildung bei.

Welche Merkmale und Eigenschaf-

ten sprechen für die persönliche Eig-

nung zum Dienst im Justizvollzug?

Bereitschaft zu vollem Einsatz und

die Fähigkeit zur Selbstdisziplin,

Selbstbeherrschung und Flexibilität,

© HMdJ

© HMdJ

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AUSGABE 1 - 2017

Wir s te l len vor … „Wir gegen Salaf is ten“! E in Projekt g egen rel ig iösen Ex tremismus von Schüler innen und Schüler n der Gerha r t - Hauptmann -Schule Wiesbaden

SEITE 5

Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen der

Gerhart-Hauptmann-Schule in Wiesbaden haben sich

im Politikunterricht intensiv mit der Problematik des

Salafismus, der Radikalisierung junger Menschen und

mit dem Thema Islamischer Staat auseinandergesetzt.

Aufgrund des großen Interesses der Schülerinnen und Schüler

und der aktuellen Entwicklungen im In- und Ausland zeigte sich,

wie hochaktuell diese Thematik war und auch noch ist. Zunächst

wurden ergänzend zum Unterricht Experten des Landesamtes

für Verfassungsschutz Hessen eingeladen. Daraus erwuchs eine

Zusammenarbeit, aus der Ergebnisse von Schülerarbeiten zum

Thema Salafismus auf dem Wiesbadener Präventionstag im Juli

2015 präsentiert wurden.

Durch Gespräche und Ideen verschiedener Akteure entwickelte

sich dies zu einem Projekt, in dem die Schülerinnen und Schüler

zu Multiplikatoren ausgebildet werden sollen.

Hierzu ergab sich ein Netzwerk, das den Schülern bei ihrer

„Ausbildung“ zur Seite stand: Das Landesamt für Verfassungs-

schutz Hessen, Frau Prof. Dr. Susanne Schröter, Forschungs-

zentrum Globaler Islam der Goethe-Universität Frankfurt am

Main, die Jugendinitiative Spiegelbild des aktiven Museum

Spiegelgasse Wiesbaden sowie Imam Husamuddin Meyer,

Beratungsstelle Salafismusprävention.

Das Projekt

Die als Experten ausgebildeten Schülerinnen und Schüler wer-

den nun als Multiplikatoren dienen, die andere Jugendliche in

Schulen, Vereinen oder auf Veranstaltungen in Wiesbaden über

die Gefahren des Salafismus informieren und aufklären.

Ebenso ist eine Ausstellung entstanden, die von anderen Schulen

„gebucht“ werden kann. Dabei werden die als Multiplikatoren

ausgebildeten Schülerinnen und Schüler einen Vormittag mit

vor Ort sein, um mit anderen Jugendlichen ins Gespräch zu

kommen und diese über die Problematik Salafismus aufzu-

klären. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, Frau Prof. Dr.

Susanne Schröter sowie Jens Porwol, zuständige Lehrkraft

und Initiator des Projekts, begleiten die Experten zu diesen

Terminen.

Unterstützung Die Schule und der zuständige Lehrer bereiten das Projektthema inhaltlich vor, sorgen für eine Auseinander-setzung der Schüler mit dem Thema.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen steht als Sicherheitsbehörde der Schule zur Seite und stellt spezielle Materialien zur Verfügung und bildet die Schülerinnen und Schüler zusätzlich mit speziellem Fachwissen einer Sicherheits-behörde aus.

Frau Prof. Dr. Susanne Schröter begleitet das Projekt mit ihrer wissenschaftlichen Expertise und steht beratend zur Seite.

Die Jugendinitiative Spiegelbild schult die Schülerinnen und Schüler in ihrer künftigen Rolle als Multiplikatoren und sensibilisiert sie beim Projektthema.

Herr Imam Husamuddin Meyer von der Beratungsstelle Salafismusprävention begleitet als muslimischer Geistlicher und Islam-Experte das Projekt.

Fragen an den Initiator des Projekts:

Welche Zielgruppe wollen Sie ansprechen?

Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren.

Weshalb haben Sie diese Zielgruppe ausgewählt?

Das Problem der religiösen Radikalisierung ist derzeit

zumeist ein Jugendproblem. Das Projekt legt den Ansatz

des peer-group-education* zugrunde. Jugendliche sollen

demnach andere Jugendliche informieren und aufklären.

Wurde die Zielgruppe bei der Entwicklung und Umset-

zung des Projekts beteiligt?

Ja, die Schülerinnen und Schüler sind die Multiplikatoren

und kommen selbst aus der Zielgruppe. Dabei bringen sie

ihre Ansichten, ihre eigene Sprache und Methoden ein.

*Peer-Group-Education - Peer-Education-Strategien bedeuten den Einsatz speziell

geschulter Jugendlicher (Multiplikatoren oder Peers), um eine bestimmte Gruppe (z. B. Schul-

klasse, Jugendfreizeiteinrichtung etc.) hinsichtlich einer bestimmten Thematik zu informieren.

Dabei wird der Multiplikatoreneffekt angestrebt, wonach nicht nur die geschulten Peers die

Gruppe informieren, sondern auch die dadurch informierten Mitglieder der Gruppe wiederum in

ihren jeweiligen Peergruppen dieses Wissen weitervermitteln, das sich auf diese Weise innerhalb

der jeweiligen Gesamtzielgruppe multipliziert.

© Gerhart-Hauptmann-Schule

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„Unsere“ Sei te 6

SEITE 6

JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ

3 Fragen an

Justizministerin

Eva Kühne-Hörmann Am 17. Juni 2017 fand der Vätertag des Amtsgerichts Wiesbaden im Foyer des

Justizzentrums statt. Das Amtsgericht Wiesbaden nahm bereits zum dritten

Mal am Hessischen Vätertag - initiiert und unterstützt von der Hessenstiftung -

teil. Väter des Justizzentrums durften gemeinsam mit ihren Kindern, unter

Anleitung von zwei Künstlern, diesen Tag künstlerisch und kreativ gestalten.

Das Amtsgericht stellte den Teilnehmern zu diesem Zweck Leinwände,

Pinsel, Farbe und weitere Utensilien zur Verfügung.

Es entstanden 28 kreative Einzelwerke und ein mit viel Engagement herge-

stelltes großes Gesamtwerk der kleinen und großen Künstler, welche in der

Galerie des Justizzentrums zwei Wochen ausgestellt wurden und hier von

der Öffentlichkeit bewundert werden konnten. Hauptmotive der kleineren

Leinwände waren Bären und Herzen, im Hinblick darauf, dass der zu erwar-

tende Erlös aus der geplanten Versteigerung der Bilder der Stiftung Bärenherz

zukommen sollte. Motiv des großen Leinwandwerkes war eine Blumenwiese,

bei welcher sich die Künstlerschar nach Lust und Laune verwirklichen konnte.

Die „Werke“ wurden

im Rahmen einer Ver-

steigerungsauktion

durch Herrn Gerichts-

vollzieher Eid am 6.

Juli 2017 professionell

und mit viel Engage-

ment sowie einem

unerwartet hohen

Erlös versteigert.

Das Blumenwiesenbild haben Mitarbeiter der Gerichtskasse für einen Erlös

von 220 Euro erworben. Es fnad seinen Platz in einem Aufenthaltsraum,

wo es den Mitarbeitern den Arbeitsalltag bunter gestalten mag.

Durch die Auktion und zahlreiche kleine Geldspenden konnte der an der Ver-

steigerung anwesenden Vertreterin der Stiftung Bärenherz eine Gesamtspende

von 900 Euro übergeben werden.

Der Vätertag des Amtsgerichts fand unter den Mitarbeitern großen Anklang

und konnte in der verwirklichten Form nur stattfinden, da viele Justizbe-

dienstete ihre Freizeit am Wochenende bereitwillig und engagiert opferten.

Das Thema HateSpeech, Hasskriminalität in sozialen Medien ist in Aller Ohren. Worum geht es?

Rund 30 Millionen Deutsche nutzen soziale Medien. Und zwar in allen Altersgruppen. Die sozialen Medien haben längst eine politische und gesellschaftliche Dimension erreicht. Das ist grundsätzlich eine positive Entwicklung, die kein Mensch zurückdrehen will. Es gibt aber auch Menschen, die im Schutze einer vermeintlichen Anonymität Hass, Aufrufe zur Gewalt, Beleidigungen und sonstige menschenverachtende Äußerungen in sozialen Medien verbreiten. Hier müssen zwei Dinge passieren. Zum einen muss der Rechtsstaat seine Mittel konsequent ausschöpfen, um Straftaten auch in sozialen Medien zu verfolgen. Die eigentliche Aufgabe ist aber, dass sich die Demokraten diesen Kommunikationsraum nicht von Extremisten aller Couleur wegnehmen lassen. Es ist die Aufgabe eines jeden Einzelnen Hasskommentaren aktiv zu begegnen, denn oft genug ist die Weg vom Hasskommentar zur realen Gewalt nicht weit.

Was kann der Staat gegen Hasskommentare unter-nehmen? Es sind ja in der Regel ausländische Unternehmen.

Zunächst einmal meine ich, dass es nicht reicht, die Kommentare einfach zu löschen, wie viele fordern. Denn Löschen allein genügt nicht; die Täter müssen mit gerichtsverwertbaren digitalen Beweismitteln zur Verantwortung gezogen werden können. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die mit an Nutzer in Deutschland gerichteten Internetangeboten Einnahmen generieren oder wesentlichen Einfluss auf die Meinungsbildung nehmen, sollten sich deshalb ihrer rechtlichen Verant-wortung in Deutschland nicht entziehen können. Die für Handlungen im „realen Leben" geltenden Grund-sätze müssen auch im „virtuellen Bereich" Anwendung finden. Das heißt, die Unternehmen müssen vollum-fänglich mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren.

Wie will man das umsetzen?

Ich habe das Netzwerkdurchsetzungsgesetz unterstützt. Damit ist ein Schritt in die richtige Richtung getan. Es hat sich gezeigt, dass es eben nicht reicht, an die Betreiber solcher Plattformen zu appellieren. Denn Facebook & Co. haben in den letzten Jahren nicht wesentlich dazu beigetragen, diesem Phänomen Herr zu werden. Die Kritik an dem neuen Gesetz ist vielfach berechtigt. Wir werden jetzt sehen, ob die gefundenen Regelungen ausreichen, oder ob man in der nächsten Legislaturperiode das Gesetz noch einmal überarbeiten muss.

„Papa malt mit uns“ - Vätertag im Amtsgericht Wiesbaden

© AG Wiesbaden

© AG Wiesbaden

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Rechtspol i t ik

SEITE 7

AUSGABE 1 - 2017

Richteraustausch China - Hessen

Bericht vom Besuch einer hessischen Richterdelegation in den chinesischen Provinzen Zheijang und Anhui von

Dr. Wilhelm Wolf, Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main

Seit 2017 beteiligt sich

Hessen an einem Richter-

austausch mit China.

Das Austauschprogramm

wird durchgeführt in

einer Kooperation der

Deutschen Gesellschaft

für Internationale Zu-

sammenarbeit (GIZ)

GmbH, der Robert Bosch

Stiftung GmbH, des

Bundesministeriums der

Justiz und für Verbrau-

cherschutz (BMJV) und

des Obersten Volksge-

richts der Volksrepublik China.

Das Programm hat die längerfristige

Implementierung des Richteraustauschs

zur Förderung des Rechtsstaatsdialogs

zwischen beiden Staaten zum Ziel. Das

soll unter anderem durch gegenseitige

Besuche in Form von Fachreisen jeweils

ca. zehnköpfiger Delegationen von Rich-

terinnen und Richtern erreicht werden.

Der hessisch-chinesische Richteraustausch

begann dieses Jahr im Frühjahr mit einer

Delegationsreise von neun Kolleginnen

und Kollegen in die Provinzen Zheijang

und Anhui. Beide Provinzen liegen im

Osten Chinas und gehören nicht zuletzt

wegen ihrer bevorzugten geographischen

Lage und günstiger klimatischer Verhält-

nisse zu den Landesteilen, die sich in der

jüngeren Vergangenheit besonders dyna-

misch entwickelt haben.

Bereits im Vorfeld der Reise erfolgte auf

Vorschlag der hessischen Delegationsmit-

glieder und in Abstimmung mit den chi-

nesischen Gastgebern die thematische

Ausrichtung von insgesamt fünf Work-

shops, die neben einer Teilnahme an

einer Gerichtsverhandlung in einer Straf-

sache den inhaltlichen Schwerpunkt der

Fachreise bildeten. Die vorbereitenden

Ausarbeitungen zu den Workshops

wurden beiderseits so zeitnah vorgelegt,

dass sie rechtzeitig vor Antritt der Reise

übersetzt und den Teilnehmern zur Ver-

fügung gestellt werden konnten. Das

Themenspektrum der Workshops reichte

von einer vergleichenden Betrachtung des

deutschen und des chinesischen Gerichts-

systems unter Berücksichtigung der Beson-

derheiten der beiden chinesischen

Provinzen und Hessens über die prakti-

zierten Formen alternativer Schlichtungs-

verfahren, den Schutz des Kindeswohls

in familiengerichtlichen Verfahren, der

Situation und den Perspektiven von

Frauen im Richterberuf bis zum online-

Schlichtungsverfahren in China.

Während der zehntägigen Reise, die in

Peking mit einem Besuch des obersten

Volksgerichts begann und uns im weiteren

Verlauf an weitere sieben Gerichte der

beiden Provinzen Zheijang und Anhui

führte sowie die Besichtigung einer

Hochschule und einer juristischen Fakul-

tät vorsah und schließlich in Shanghai

endete, standen die Gespräche mit den

chinesischen Kollegen im Rahmen der

Workshops, der Mittagessen und der

abendlichen Empfänge im Zentrum, und

erlaubten interessante Einblicke in ein

vergleichsweise junges Rechtssystem,

die richterliche Arbeitsweise in diesem

System und das chinesische Verständnis

von Rechtsstaatlichkeit. Unterschiede

zum deutschen Rechtsstaatskonzept

wurden hierbei durchaus offen adres-

siert, vor allem aber in den einzelnen

Themenfeldern der Workshops und bei

den vielfältigen Gesprächsanlässen zum

richterlichen Berufsbild in ihren kon-

kreten Auswirkungen erörtert.

Dank herausragender Organisation und

Vorbereitung der gesamten Reise durch

die bereits genannten Institutionen,

einer ebenso umsichtigen wie kompe-

tenten Begleitung und einer nahezu

überwältigenden chinesischen Gast-

freundschaft lieferte der Austausch trotz

des sehr dicht getakteten und konditio-

nell herausfordernden Programms blei-

bende Eindrücke und Erkenntnisse vom

Rechtssystem eines Staates, der nicht

nur wirtschaftlich immer weiter zur

Weltmacht aufsteigt.

Wir freuen uns auf den Gegenbesuch

der chinesischen Delegation in Hessen

im November 2017.

© LG Frankfurt

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Gastbeitrag von Klaus -Dieter Drescher Vorsi tzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main a .D.

JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ

SEITE 8

36 Jahre im Dienste der Justiz – ein Rückblick

„Mit dem 31. Januar 2017 hatte ich nach

mehr als 36 Jahren als Richter meine Pensions-

grenze erreicht, und vor allem wegen meiner

zuletzt 12-jährigen Tätigkeit als Vorsitzender

einer der beiden Schwurgerichtskammern des

Landgerichts Frankfurt am Main war ich

sozusagen ‚bekannt aus Presse, Funk und

Fernsehen‘. Gerne komme ich der Bitte der

Redaktion von JU§TUS nach, doch einen

kurzen Rückblick zu halten.

Wenn mir zu Beginn meines Richterlebens

jemand prophezeit hätte, dass ich einmal ein

Schwurgericht leiten würde, hätte ich sicher

mit ‚Niemals!‘ geantwortet. Aber es kommt

oft anders als gedacht. Obwohl mein Studien-

schwerpunkt auf dem Zivilrecht lag, hat es

mich schon in den ersten Richterjahren häufig

ins Strafrecht verschlagen. Beginnend am

Amtsgericht Offenbach und nach meinem

Wechsel an das Landgericht Frankfurt am

Main, war ich auch dort überwiegend in

verschiedenen Strafkammern tätig und habe

dabei das Strafrecht schnell kennen und lieben

gelernt. Folgerichtig wurde ich dann auch zu

einem Strafsenat beim Oberlandesgericht

Frankfurt am Main abgeordnet. Nach Rück-

kehr an das Landgericht Frankfurt am Main

war ich kurz Vorsitzender einer kleinen Straf-

kammer, dann 8 Jahre lang Vorsitzender einer

Wirtschaftsstrafkammer und zuletzt wie schon

erwähnt Vorsitzender eines Schwurgerichts.

Die Mär, das Strafrecht sei weniger juristisch

als das Zivilrecht, mag zwar in der Anwen-

dungsbreite stimmen, sicher aber nicht in der

Tiefe und schon gar nicht im Prozessrecht.

Es bedarf ferner in Stil und Ausdruck bei den

Urteilen deutlich größerer Genauigkeit und

die nervlichen Anforderungen vor allem in

streitigen Hauptverhandlungen sind ganz

andere als im Zivilrecht. Man muss nicht nur

versuchen, die Verfahrensbeteiligten im Griff

und möglichst bei Laune zu halten, sondern

auch schnell bzw. sofort entscheiden.

‚Verkündungstermin in 4 Wochen‘ oder ‚Neuer

Termin von Amts wegen‘ gehören - es sei denn,

es kann nicht verhandelt werden - nicht zum

Vokabular von Strafrichtern. Dazu kommt

die Zusammenarbeit mit den Laienrichtern,

den Schöffen, die ich aber als durchaus nutz-

bringend erfahren habe. Zum einen sind diese

Multiplikatoren in die Bevölkerung hinein, die

erklären können, wie wir arbeiten und warum

das eine oder andere Verfahren so lange dauert.

Zum anderen war es für mich auch immer eine

Richtigkeitskontrolle für Entscheidungen, denn

wenn ich sie Laienrichtern so erklären kann,

dass diese sie verstehen, kontrolliere ich auto-

matisch auch, ob denn richtig ist, was wir

entscheiden wollen.

Bei einem Rückblick fallen mir natürlich viele

teilweise spektakuläre Verfahren ein, die ich in

dieser Zeit zu erledigen hatte. Da gab es das

Verfahren gegen den Geschäftsführer des ersten

Online-Reiseveranstalters ‚MP-Travel-Line‘,

der von dem Erfolg seiner Idee letztlich über-

rannt worden war. Es gab das Verfahren gegen

den Erpresser eines Lebensmittelkonzerns, der

Rohdiamanten als Lösegeld mit Brieftauben,

die jeweils kleine Rucksäcke aufhatten, trans-

portieren lassen wollte. Zwei weitere Ange-

klagte hatten es auf vermögende ältere Damen

abgesehen. Sie boten angebliche Diamanten

zum halben Preis an und nahmen ihre Opfer

auf eine Einkaufsreise nach Tschechien mit,

wo auf der Rückfahrt die angeblichen Steine

von angeblichen Polizisten, die aber tatsächlich

Mittäter waren, ‚sichergestellt‘ wurden. Es gab

- nach Aufhebung eines Kasseler Urteils durch

den Bundesgerichtshof - in 2. Auflage das

Verfahren gegen den Kannibalen von Roten-

burg, der einen Internet-Bekannten getötet

und geschlachtet hat.

Dieses Verfahren war wegen der Begleitum-

stände und der Notwendigkeit, zumindest

Teile eines vom Angeklagten gedrehten Video-

films anzuschauen, für alle Beteiligten, vor

allem die Schöffen, hoch belastend. Es gab

den ‚Mord ohne Leiche‘, die als Totschlag

abgeurteilte Tat eines Angeklagten. Dieser

hatte einen Bekannten, der dabei war, ihm

die Freundin auszuspannen, getötet und war

bis zuletzt (einschließlich der Strafverbüßung)

nicht bereit, den Leichenfundort zu nennen.

Es gab das Verfahren zu einem Sexualmord

in den 1980er Jahren, dass durch die späteren

Fortschritte der DNA-Forschung ebenso auf-

geklärt werden konnte wie der Mord an der

Witwe des ehemaligen Frankfurter Schau-

spielintendanten Buckwitz. Es gab die soge-

nannte ‚Main-Leiche‘, einen Geschäftsmann,

der zerteilt und später in Einzelteilen aus dem

Main gefischt wurde. Das Verfahren gegen

seine Ehefrau und einen Geschäftspartner

endete mit Freispruch, weil nicht feststellbar

war, ob beide, einer von beiden allein oder

ein Dritter die Tat begangen hatten. Und

es gab zuletzt das Verfahren gegen einen

Angeklagten, der zwei Geschäftspartner vor

dem Frankfurter Gerichtsgebäude erstochen

und erschossen hat. Beide waren bei einer

Auseinandersetzung um einen Parkplatz

viele Jahre vorher für den Tod seines Bruders

verantwortlich, waren aber - ebenfalls von

meiner Kammer - wegen nicht auszuschlie-

ßender Notwehr in der damaligen Situation

freigesprochen worden. Daneben gab es natür-

lich noch viele andere Verfahren, Beziehungs-

taten, Auseinandersetzungen vor, während

und nach Disco-Besuchen und so weiter und

so weiter.

Da wir immer nach bestem Wissen und Ge-

wissen geurteilt haben, bereue ich bis heute

keine meiner Entscheidungen und verlasse

die Justiz mit einem guten Gefühl.

Auch wenn ich immer gerne gearbeitet habe,

freue ich mich jetzt auf meinen Ruhestand.“

Klaus-Dieter Drescher, Vorsitzender Richter am

Landgericht Frankfurt am Main a.D.

Quelle: Bildzeitung, Fotograf: Jürgen Mahnke

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Per sonal ien

SEITE 9

AUSGABE 1 - 2017

SEITE 9

Stellvertreter

AG Hanau

Gesine Wilke

AG Frankfurt a.M.

Frank Richter

LG Wiesbaden

Wolfram Simon

AG Kirchhain

Andrea Hülshorst

LG Limburg a.d.L.

Dr. Andreas Janisch

AG Limburg a.d.L.

Bettina Kilian

AG Rüsselsheim

Harald Walther

AG Dieburg

Ernst Porschitz

AG Büdingen

Inge Staples

Pensionäre Elke Broll, Richterin am Amtsgericht Seligenstadt

Thomas Dittmann Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Dieter Haike, Richter am Amtsgericht Frankfurt a. M.

Reinhold Rützel, Vorsitzender Richter am Landgericht Fulda

Birgitta Schier-Ammann Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.

Werner Schwamb Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.

Birgit Dietermann, Richterin am Amtsgericht Dillenburg

Gottfried Wissen, Richter am Amtsgericht Frankfurt a. M.

Klaus-Dieter Drescher Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt a. M.

Sabine Lubberger, Richterin am Amtsgericht Bad Homburg

Bernhard Proft, Richter am Amtsgericht Wiesbaden

Dieter Wagner, Richter am Amtsgericht Kassel

Dr. Dieter Haberstroh Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.

Ulrich Erlbruch Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt a. M.

Dr. Annemarie Winckler, Richterin am Amtsgericht Offenbach a.M.

Dr. Bernd Peter, Richter am Hessischen Landessozialgericht

Ursula Kraemer, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Wiesbaden

Karin Diedrich, Richterin am Verwaltungsgericht Wiesbaden

Winfried Schneider Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden

Karin Brettschneider-Mroß Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.

Dr. Dietmar Zeitz Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.

Ingrid Rosenfeldt, Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt a. M.

Alfred Maria Klemens Sebbel Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht

Reinhard Ruthsatz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen

Stefan Patella, Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt

Waltraud Pütger, Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt a. M.

Edgar Krug, Direktor des Amtsgerichts Kirchhain

Johanna Müller-Frank, Richterin am Amtsgericht Darmstadt

Axel Kern Richter, Amtsgericht Hanau

Peter Kramer, Direktor des Amtsgerichts Rüsselsheim

Birgit Wetscherka-Hildner, Richterin am Amtsgericht Frankfurt a. M.

Hans Peter Barz, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a. M.

Sabine Tietje, Richterin am Landgericht Frankfurt a. M.

Dr. Cornelia-Ulrike Haschtmann Richterin am Amtsgericht Frankfurt a.M.

Ottmar Barke, Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Bruno Wagester, Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht

Michael Plagge, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hanau

Dr. Kurt Sippel, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Marburg

Unter neuer Leitung

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Ter mine

JU§TUS - ZEITUNG DER HESSISCHEN JUSTIZ

September 2017

SEITE 10

Oktober 2017

20.09.

12. Sitzung des E-Justice-Rats

in Gotha

Wir freuen uns über Bilder, Beiträge von Interessantem und Wissenswertem aus allen Bereichen.

Bitte senden an: [email protected].

November 2017

Neues Rechtsstaats-Comic Die Reaktionen auf das Rechtsstaats-Comic sind und waren überwältigend.

Viele ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch Institutionen

aus dem Ausland fragen das Rechtsstaats-Comic regelmäßig ab. Die Strategie, Werte auf nichttechnische und größten-teils nonverbale Art zu

vermitteln, hat sich sehr gut bewährt.

Eine 2. Auflage des Comics, welches auch viele kritische Themen wie Kinderehe, Religion, häusliche

Gewalt, Abschiebung und Strafbarkeiten beinhaltet, wird in Kürze

erscheinen.

09.11.

88. Herbstkonferenz

der Justizministerinnen und

Justizminister in Berlin

24.09.

Bundestagswahl

28.09.

Großer Fachtag der Landeskoordinierungsstelle

gegen häusliche Gewalt in Frankfurt am Main

05.10.

Festakt

150 Jahre Regierungspräsidium Kassel

im Staatstheater Kassel

20.10.

Diplomierungsfeier

Fachbereich Rechtspflege

in Rotenburg a.d. Fulda

17.11.

Bundesweiter Vorlesetag

20. + 21.09.

Herbstkonferenz der Justizstaatssekretärinnen

und Justizstaatssekretäre 2017 in Gotha

25.11.

Landesvertreterversammlung 2017 des Bundes deutscher

Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. in Bebra

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„Unser“ Fragebogen… ausgefül l t von Generalstaatsa nwalt Professor Dr. Hel mut Fünfs inn

SEITE 11

AUSGABE 1 - 2017

Wir fragen . . .

Wie beschreiben Sie Ihren

Hauptcharakterzug?

Zugewandt

Was ist für Sie das größte Unglück?

Unsinnige Gewalt

Wer oder was hätten Sie sein

mögen?

Ich komme mit mir ganz gut

zurecht

Welchen Fehler entschuldigen Sie

am ehesten?

Die meinem menschlichen Wesen

entspringen, etwa eine einmalige

Unaufmerksamkeit

Wer sind Ihre Lieblingsgestalten

in der Geschichte?

Die Philosophen der Aufklärung,

insbesondere Immanuel Kant

Wer sind Ihre Heldinnen und

Helden in der Wirklichkeit?

Diejenigen, die aus eigenem Antrieb

das Gemeinwesen zusammenhalten,

vor allem die ehrenamtlichen Tätig-

keiten

Was ist Ihre Lieblingsbeschäftigung?

Sport (Fußball), Reisen, Lesen

Welche ist Ihre Lieblingsfarbe?

Blau

Welches ist Ihr Lieblingstier?

Adler Attila

Haben Sie eine Lieblingsschrift-

stellerin/einen Lieblingsschrift-

steller?

E.T.A. Hoffmann

Welche natürliche Gabe

möchten Sie gerne besitzen?

Musikalität (die mir definitiv

fehlt)

Welche Reform bewundern

Sie am meisten?

Die Reformen, die durch die Idee

der Aufklärung entstanden sind;

insbesondere die Gewaltenteilung

und letztlich unsere Konstruktion

des Rechtsstaats

Was ist Ihr persönliches Motto?

Am Ende ist alles gut.

Wenn es nicht gut ist, ist es noch

nicht das Ende (Oscar Wilde)

Sein zweites juristisches Staatsexamen

absolvierte er im Februar 1983.

Von April 1983 bis August 1986 war

Prof. Dr. Fünfsinn als wissenschaftlicher

Mitarbeiter an der Johann Wolfgang

Goethe-Universität in Frankfurt am Main

beschäftigt.

Im Jahre 1986 wurde er zum Richter auf

Probe zunächst beim Landgericht Frank-

furt am Main, 1987 beim Amtsgericht

Königstein im Taunus und 1988 wiede-

rum beim Landgericht Frankfurt am Main

ernannt.

Am 1. April 1989 erfolgte die Abordnung

und im Jahre 2000 die Versetzung an das

Hessische Ministerium der Justiz.

Dort war er unter anderem als Referats-

gruppenleiter tätig. Im Juni 2000 wurde

er zum stellvertretenden Leiter und im

Juni 2001 zum Abteilungsleiter der Ab-

teilung Strafrecht bestellt. Im April 2002

übernahm er die Leitung dieser Abtei-

lung.

Zum 1. Oktober 2015 wurde Professor

Dr. Helmut Fünfsinn zum Generalstaats-

anwalt als Leiter der Generalstaatsanwalt-

schaft Frankfurt am Main im Beamtenver-

hältnis auf Probe ernannt.

***

Im Nebenamt ist Professor Dr. Helmut

Fünfsinn seit 1992 Geschäftsführer der

Sachverständigenkommission für Krimi-

nalprävention der Hessischen Landesre-

gierung (Landespräventionsrat).

Veröffentlichungen von ihm gibt es vor

allem aus den Bereichen Straf- und Straf-

prozessrecht, Rechtspolitik und Kriminal-

prävention.

Am 23. Juni 2014 wurde Dr. Helmut

Fünfsinn die akademische Bezeichnung

„Honorarprofessor“ durch die Johann

Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt

am Main verliehen.

Professor Dr. Helmut Fünfsinn

wurde am 4. Juli 1954 in Frankfurt am

Main geboren.

Nach dem Abitur und abgeleistetem

Zivildienst begann er 1974 das Studium

der Rechtswissenschaften an der Johann

Wolfgang Goethe-Universität in Frank-

furt am Main. 1980 legte er sein erstes

juristisches Staatsexamen ab.

Seinen Vorbereitungsdienst im Landge-

richtsbezirk Frankfurt am Main begann er

im September 1980. Von Oktober 1982

bis März 1983 war er als wissenschaftliche

Hilfskraft an der Johann Wolfgang Goethe

-Universität in Frankfurt am Main tätig.

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Bunte Sei te

H E R A U S G E B E R : H E S S I S C H E S M I N I S T E R I U M D E R J U S T I Z R E D A K T I O N : R E N É B R O S I U S ( C H E F R E D A K T E U R )

M A G D A L E N A G R I M M ( R E D A K T I O N , L A Y O U T U N D G E S T A L T U N G )

D R U C K : A S T E R I O N R Ü S S E L S H E I M R E D A K T I O N S A N S C H R I F T : H E S S I S C H E S M I N I S T E R I U M D E R J U S T I Z

R E D A K T I O N J U § T U S

L U I S E N S T R A ß E 1 3 6 5 1 8 5 W I E S B A D E N

T E L E F O N : + 4 9 6 1 1 3 2 2 7 8 9 T E L E F A X : + 4 9 6 1 1 3 2 2 6 9 1 E - M A I L : J U S T U S @ H M D J . H E S S E N . D E

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Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Ausbildungslehrgangs des Justizvollzugsdienstes

erhielten am 28.02.2017 ihre Ernennungsurkunde als Justizvollzugsbeamtin bzw. Justizvoll-

zugsbeamter

Gewinnen Sie eins von drei Lauf-Shirts !

So einfach geht’s: Coupon ausfüllen, ausschneiden, abschicken

oder Antwort per Email an: [email protected]

Wofür steht die Abkürzung NeDiS?

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E-Mail: .………………………………………………………………

Die Ziehung erfolgt im Hessischen Ministerium der Justiz. Die Gewinner werden von uns benachrichtigt und in der nächsten Ausgabe veröffentlicht. Einsendeschluss: 28. Oktober 2017

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Ehrung der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

für 40– und 25-jähriges Dienstjubiläum

HERZLICHEN

GLÜCKWUNSCH!

Der Hessenlöwe geht

an: Jürgen Denker

aus Gießen

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Vorstellung des Projekts „Wir gegen Salafisten!“

an der Gerhart-Hauptmann-Schule in Wiesbaden

Lebenswerk im Dienst der Öffentlichkeit

Udo Waldschmidt für 75-jähriges Engagement geehrt

Sein beruflicher Werdegang begann am 20. Oktober 1941 als Lehrling beim Kulturamt Wetzlar. Danach war er

im Bauamt der Stadt Wetzlar tätig und bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1989 als Technischer Leiter im Kreis-

krankenhaus Wetzlar. Aber damit nicht genug. Als Ortsgerichtsschöffe beim Ortsgericht Wetzlar I ist er bis heute

ehrenamtlich tätig.

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Seyran Ateş, Frauenrechtlerin und Imamin der Ibn Rushd-Goethe

Moschee in Berlin bei der Konferenz SICHERHEIT & MIGRATION

am 18.08.2017 im Hessischen Ministerium der Justiz in Wiesbaden