K KM W 10kVEnergie AGftp.steyr.at/magsteyr/bebauungsplan/FWP-Aend-Nr3-18... · 2019-06-05 · HA HW...
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HA
HW 30
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2
GVF 1400 m²
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GM
GVF 11000 m²
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2
GVF 1100 m²
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B 115
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ÖB
B-H
B
WG
WG
WG
WR
WR
TM
K M
Ausschnitt A
W
M 1 : 5000M 1 : 2000
18
AUSSCHNITT ENTSPRECHEND , WIE FOLGT GEÄNDERT:
BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG
EV. NR. EV. NR. ÄNDERUUNG
Steyr
29.04.2019
FW 3
2017
FW 3.18
FLÄCHENWIDMUNGSPLAN
STADT STEYR
TEIL A: FLÄCHENWIDMUNGSTEIL NR. 3
ÄNDERUNG NR. 3.18
ÖFFENTLICHE AUFLAGE
BESCHLUSS
DES GEMEINDERATES
AUFLAGE VON BIS ZAHL
DATUM
RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER
GENEHMIGUNG
DER OÖ. LANDESREGIERUNG
KUNDMACHUNG
KUNDMACHUNG
ANSCHLAG
ABNAHME
VOM
AM
AM
RUNDSIEGEL
BÜRGERMEISTER
VERORDNUNGSPRÜFUNG
DER OÖ. LANDESREGIERUNG
PLANVERFASSER
MAGISTRAT STEYR
GESCHÄFTSBEREICH FÜR BAUANGELGENHEITEN
Fachabteilung für Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Verkehrsplanung
Pyrachstraße 7, 4400 Steyr
Rundsiegel Ort Datum Unterschrift
M 1 : 5000
BauGru-7/2019
Bearbeiter
Arthofer eh.
gezeichnet Arthofer am 29.04.2019
geändert am
Fachabteilungsleiter Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Verkehrsplanung
DI Froschauer eh.
M 1 : -----
Ausschnitt STEK Nr. 2 und Legende
1ha
10ha
50m
GEMEINDEGRENZE
LAGE IM ORTSGEBIET
Digitale Katastralmappe: Bundesamt für Eich- und vermessungswesenC
150m 250m 350m 450m
M 1 : -----
M 1 : 5000
M 1:2000Ausschnitt A
Gerald Hackl
Gerald Hackl
Gerald Hackl
BESCHLUSS DES GEMEINDERATES VOMGRUNDLAGE TEIL B: ÖEK NR. 2
LW - von besonderer Bedeutung für dieLandwirtschaft
Sonstige Entwicklungsziele:
Siedlungsgrenze maßstabsgetreu
ENTWICKLUNGSZIELE
Siedlungserweiterungsfläche
(Schraffur in der Farbe der jeweiligen
zukünftigen Funktion / Hintergrund: Farbe
der derzeitigen Grünlandfunktion)
XF* ... Im Zuge bzw. vor Flächenwidmungs-
planänderung ist ein Verkehrskonzept im Einvernehmen und mit
Zustimmung der Landesstraßenverwaltung zu erstellen.
XF ... Im Zuge der Flächenwidmungsplanänderung ist ein
Oberflächenentwässerungskonzept zu erstellen.
Stadtteilzentrum
Gemeindestraße von besonderer
Verkehrsbedeutung
VERKEHRSKONZEPT
FUNKTIONEN - GENERALISIERTE FLÄCHENWIDMUNG /
BESTEHENDE INFRASTRUKTUR
Parkplätze von besonderer
Verkehrsbedeutung
ENTWICKLUNGSZIELE
GRÜNLANDKONZEPT
Landwirtschaftliche Funktion
FUNKTIONEN - GENERALISIERTE
FLÄCHENWIDMUNG
Erholungsfunktion
Sonderfunktion mit Angabe der
Zweckbestimmung
Landschaftliche Vorrangzonen:
ENTWICKLUNGSZIELE
Entwicklungsgrenze maßstabsgetreu
Entwicklungsfläche für Grünlandnutzungen
(in der Farbe der jeweiligen Funktion)
Umnutzungsfläche
(Schraffur in der Farbe der jeweiligen
zukünftigen Funktion / Hintergrund: Farbe
der derzeitigen Baulandfunktion)
XF* ... Im Zuge bzw. vor Flächenwidmungs-
planänderung ist ein Verkehrskonzeptim Einvernehmen und mit
Zustimmung der Landesstraßenverwaltung zu erstellen
Neuaufforstungsgebiet
ERSICHTLICHMACHUNGEN
Landesstraßen B
Eisenbahnen
Wald entsprechend der
forstrechtlichen Planung
Gewässer
E ... Erholungswald / B ... Bannwald
Gemeindegrenze
Landesstraßen L
E - von besonderer Bedeutung für die Naherholung
Ö - von besonderer ökologischer BedeutungÖ
LW
Stadtzentrum
E
Diese Siedlungsgrenzen sind maßstabsgetreu zu
interpretieren. Kleinräumige Erweiterungen ohne zusätzliche
Bauplatzschaffung zur Erweiterung bestehender Objekte bzw.
zur Errichtung von Garagen und Nebengebäuden sind
zulässig.
Parkanlage
Spiel- und Liegewiese, Spielplatz
Sport- und Spielfläche
Freibad
Campingplatz
Dauerkleingärten
Gärtnerei
Friedhof
GrünzugGz
Landesgrenze
Wohnfunktion
Dörfliche Siedlungsfunktion
BAULANDKONZEPT
FUNKTIONEN - GENERALISIERTE
FLÄCHENWIDMUNG
Zentrumsfunktion
Mischfunktion
Betriebliche Funktion
Industrielle Funktion
Handelsfunktion
Sonderfunktion mit Angabe der
Zweckbestimmung
MF
ZF
DF
WF
BF
IF
HF
SF
Parkplatz Parkhaus unterirdische Parkfläche
Tennishalle
Reitsportanlage
TH
RSP
NA
Signatur für Haltestelle öffentlicher
Verkehr
2050
AblagerungsplätzeMüll mit Angabe des ungefähren Erschöpfungszeitraumes
VORBEHALTSFLÄCHEN
Altersheim
Hallenbad
Kindergarten
Krankenanstalt
Schule
Seelsorgeeinrichtung
Sporthalle
Hundeabrichteplatz
Verwaltungs- und Bürogebäude
H
ASZ
Altstoffsammelzentrum
B 115
L 564
Lebensmittelmarkt/Nahversorgung
Aufstiegshilfe
Brückenbauwerk
Stadtteilzentrum zu entwickeln/auszubauen
LB - von besonderer Bedeutung für dasLandschaftsbild
WS - von besonderer Bedeutung für denWasserschutz
LB
WS
Grünzug, Grüngürtel, Grünkeil
SF LKH ....... LANDESKRANKENHAUS - inkl. aller erforderlichen Anlagen zurbetrieblichen Nutzung und einschlägiger Ausbildungsstätten.
SF ZS......... ZEUGSTÄTTE - Neubau bzw. Zu- u. Umbau von Bauten und Anlagennur unter der Voraussetzung der städtebaulich u. architektonisch angepasstenEingliederung in die umgebende kleinstrukturierte Wohn- und Gewerbebebauungzulässig. Das Erscheinungsbild der bestehenden Bebauung darf in seinemGesamtgefüge nicht verändert werden.Im Sondergebiet Zeugstätte sind nur solche Anlagen und Bauten zulässig, die in derWidmungskategorie "Gemischtes Baugebiet" lt. § 22 Abs. 5 O.ö. ROG 1994 zulässigsind.
SF KLOSTER - Nutzung von Gebäuden und Flächen für kirchliche, kulturelle, sozialeund Wohnzwecke.
SF R .......... RESTAURANT - Nutzung als Tourismusbetrieb Gaststätte undzusätzlicher Nebennutzungen, die im Wohngebiet zulässig sind.
SF HTL ........ HÖHERE TECHN. LEHRANSTALT - inkl. aller erforderlichenEinrichtungen zur betriebl. Nutzung unter Einbeziehung einschlägiger Lehrwerkstättensowie eines Internats.
SF BSZ ........ BERUFSSCHULZENTRUM - inkl. aller erforderlichenBildungseinrichtungen und Lehrwerkstätten sowie eines Internats.
SF BKP ....... BUNDESBILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK -inkl. aller erforderlichen Bildungseinrichtungen.
SF KOZ ........ KOMMUNALZENTRUM - Ausschließliche Nutzung für sämtlicheServiceeinrichtungen der Stadt Steyr im öffentl. Interesse.
SF CHRIST ..... KIRCHE CHRISTKINDL - Auflage der ortsbildgetreuen Erhaltungdes Ensembles Christkindl.
SF TH ......... TIERHEIM - ausschließliche Nutzung als Tierheim und der zum Betrieberforderlichen Anlagen.
SF SEND ....... SENDEANLAGE - ausschließliche Nutzung zum Betrieb einerGroßsendeanlage inkl. der zum Betrieb erforderlichen Einrichtungen. ( Abschirmungder Gebäudeteile durch dichte Heckenpflanzungen )
SF CHW ....... CHRISTKINDLWIRT - ausschließliche Nutzung als Tourismusbetrieb
ÜBERSICHT DER SONDERFUNKTIONEN
(BAULANDKONZEPT)
Katastralgemeindegrenze
WF
1
... Vorhandenes geotechnisches Gutachten ist bei
baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen.
Erweiterung Ausbildungseinrichtung
Geogenes Baugrundrisiko
Risikotyp B
Nachweis der Baulandeignung im
Widmungsverfahren Flächenwidmungsteil
BF
1
... Vorhandenes geotechnisches Gutachten ist bei
baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen.
ZF
1
... Auf den als ZF
1
gewidmeten Flächen sind insgesamt Verkaufsflächen von
Warenhandelsbetrieben bis höchstens 1.500m² zulässig. Die Errichtung von
Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben ist von der Beschränkung nicht erfasst.
VerkehrsgartenVG
PhotovoltaikanlagePV
SEVESO III-BetriebSEVESO III
A
Siedlungsgrenze variabel
+
Z
SZ
Z
H
Legende für den Planungsbereich
UMWIDMUNG VON:PARZELLE
KATASTRAL-
UMWIDMUNG IN:GEMEINDE
VOM 06.07.2017) FLÄCHENWIDMUNGSPLAN WIRD , DEM NEBENSTEHENDEN PLAN-
DER VOM AMT DER O.Ö. LANDESREGIERUNG GENEHMIGTE (RO-2017-195732/6
Grenze des Planungsraumes
Bauland
Kerngebiet
.314
690/1 - teilweise
BAULAND - Wohngebiet (W)BAULAND - Kernbgebiet (K)
Sonstige Ersichtlichmachung
Geogenes Baugrundrisiko - Typ A
SARNING
690/1 - teilweise BAULAND - Wohngebiet (W)BAULAND - Gemischtes Baugebiet
(M)
17.09.2015 / 23.03.2017 / 22.03.2018 / 24.05.2018
Gemischtes Baugebiet
888/1 - teilweise BAULAND - Wohngebiet (W)BAULAND - Gemischtes Baugebiet
(M); Geogenes Baugrundrisiko - Typ
A
K
M