Kabinettsentwurf 3-Jahres-Frist Gesundheitsreform 2006.

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Kabinettsentwurf 3-Jahres-Frist Gesundheitsref orm 2006

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Kabinettsentwurf

3-Jahres-Frist

Gesundheitsreform 2006

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211. Apr 2023 © DBV-Winterthur Versicherungen

3-Jahres-Frist - § 6 SGB VStichtag Tag der ersten Lesung = 27.10.2006

Inhalt AN werden erst versicherungsfrei, wenn die JAEG in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wird. Die V-pflicht endet mit Ablauf des 3. KJ in dem die JAEG überschritten wird.

Betroffene Arbeitnehmer incl. Berufseinsteiger und AG-Wechsler

Bewertung Auch wenn es sich bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (vermutlich Februar 2007) wieder um eine Rückwirkung handelt, ist der Stichtag (27.10.2006) mit höchster Wahrscheinlichkeit bindend. Mit dem jetzt vorliegenden konkreten Gesetzesentwurf, der Verabschiedung im Kabinett und 1. Lesung sind Einzelheiten des Gesetzes als politisch verabschiedet bekannt. Die Verletzung eines begründeten Vertrauens und damit ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip können damit wohl nicht mehr angenommen werden.

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3-Jahres-Frist - § 6 SGB V

Bestandsschutz-klausel

Die Regelung stellt sicher, dass Arbeitnehmer, die bereits vor dem Tag der ersten Lesung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen substitutiv versichert waren oder vor diesem Stichtag ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hatten und beim Wechsel aus der GKV noch nicht in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die JAEG überschritten hat, aus Gründen des Bestandsschutzes weiterhin versicherungsfrei bleiben.

Bewertung Das bisherige Geschäft ist gesichert!

Ab dem Stichtag 27.10.2006 ist ein Wechsel in diePKV für Personen, die unter die neue Regelung fallen, nach dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr möglich.

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3-Jahres-Frist - wer ist betroffen

Status Regelung lt. KabinettsvorlageAN, die bereits 3 Jahre versicherungsfrei sind

Nicht von 3-Jahres-Regelung betroffen. AN bleibt versicherungsfrei.

Beispiel:

Kunde ist seit 01.01.2004 versicherungsfrei in der GKV und liegt

mit seinem Verdienst weiterhin über der JAEG.

=> Wechsel in die PKV nach wie vor möglich!

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3-Jahres-Frist - wer ist betroffen

Status Regelung lt. Kabinettsvorlage

AN, die noch keine 3 Jahre versicherungsfrei sind.

Wechselmöglichkeit bis Stichtag, ansonsten wird AN wieder pflichtversichert und erst nach insgesamt 3 Jahren versicherungsfrei.

Beispiel:

Kunde ist nach bisheriger Regelung seit 01.01.2005 versicherungsfrei in der GKV.

=> ab dem 27.10.06 gilt die 3 Jahres-Regel.

Der Kunde wird zum 01.01.2008 versicherungsfrei, sofern er weiterhin jährlich mit seinem Gehalt

über der JAEG liegt. Sein Status in der GKV ändert sich mit der neuen Regelung auf

„versicherungspflichtig“.

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3-Jahres-Frist - wer ist betroffen

Status Regelung lt. Kabinettsvorlage

AN, deren Gehalt im Laufe des Jahres 2006 JAEG überschreitet.

Früheste Wechselmöglichkeit nach 3 Jahren, also zum01.01.2009.

Beispiel:

Kunde liegt seit September 2006 mit seinem Gehalt über der JAEG. Nach altem Recht wäre er zum

01.01.2007 versicherungsfrei geworden.

=> ab dem 27.10.06 gilt die 3 Jahres-Regel.

Der Kunde wird erst nach 3 Jahren versicherungsfrei. 2006 zählt bereits als 1. Jahr. Er wird zum

01.01.2009 versicherungsfrei sofern er in jedem der 3 Jahre und auch weiterhin mit seinem Gehalt

über der JAEG liegt.

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3-Jahres-Frist - Zusammenfassung

Verdienst über der JAEG** seit Frühestmöglicher Wechsel in die PKV

01.01.2004 oder im Laufe des Jahres 2004

01.01.2007

01.01.2005 oder im Laufe des Jahres 2005

01.01.2008

01.01.2006 oder im Laufe des Jahres 2006

01.01.2009

01.01.2007 oder im Laufe des Jahres 2007

01.01.2010

Arbeitnehmer*, Berufseinsteiger und Arbeitgeberwechsler sindab 27.Oktober 2006 von folgender Regelung betroffen:

* Selbständige und Beihilfeberechtigte sind nicht von der Regelung betroffen**geringfügige Änderung der JAEG in 2007 von 47.250 Euro auf 47.700 Euro

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3-Jahres-Frist

04.07.

Eckpunkte der

Gesundheits-

reform

Anhörungen

Bundesrat

Kabinettsbeschluss

Stichtag lt. Eckpunkte-Papier bzw.Vorlagen

Stichtag!3 Jahres-Frist gilt im Angestelltengeschäft

01.04.07Gesetz tritt

in Kraft

Jan./ Febr.20.09. 11.10.25.10.

25.10. 27.10. Dez.

Anhörungen

Bundestag

1. Lesung Bundestag