Kabinettsentwurf 3-Jahres-Frist Gesundheitsreform 2006.
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Kabinettsentwurf
3-Jahres-Frist
Gesundheitsreform 2006
211. Apr 2023 © DBV-Winterthur Versicherungen
3-Jahres-Frist - § 6 SGB VStichtag Tag der ersten Lesung = 27.10.2006
Inhalt AN werden erst versicherungsfrei, wenn die JAEG in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wird. Die V-pflicht endet mit Ablauf des 3. KJ in dem die JAEG überschritten wird.
Betroffene Arbeitnehmer incl. Berufseinsteiger und AG-Wechsler
Bewertung Auch wenn es sich bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (vermutlich Februar 2007) wieder um eine Rückwirkung handelt, ist der Stichtag (27.10.2006) mit höchster Wahrscheinlichkeit bindend. Mit dem jetzt vorliegenden konkreten Gesetzesentwurf, der Verabschiedung im Kabinett und 1. Lesung sind Einzelheiten des Gesetzes als politisch verabschiedet bekannt. Die Verletzung eines begründeten Vertrauens und damit ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip können damit wohl nicht mehr angenommen werden.
311. Apr 2023 © DBV-Winterthur Versicherungen
3-Jahres-Frist - § 6 SGB V
Bestandsschutz-klausel
Die Regelung stellt sicher, dass Arbeitnehmer, die bereits vor dem Tag der ersten Lesung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen substitutiv versichert waren oder vor diesem Stichtag ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hatten und beim Wechsel aus der GKV noch nicht in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die JAEG überschritten hat, aus Gründen des Bestandsschutzes weiterhin versicherungsfrei bleiben.
Bewertung Das bisherige Geschäft ist gesichert!
Ab dem Stichtag 27.10.2006 ist ein Wechsel in diePKV für Personen, die unter die neue Regelung fallen, nach dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr möglich.
411. Apr 2023 © DBV-Winterthur Versicherungen
3-Jahres-Frist - wer ist betroffen
Status Regelung lt. KabinettsvorlageAN, die bereits 3 Jahre versicherungsfrei sind
Nicht von 3-Jahres-Regelung betroffen. AN bleibt versicherungsfrei.
Beispiel:
Kunde ist seit 01.01.2004 versicherungsfrei in der GKV und liegt
mit seinem Verdienst weiterhin über der JAEG.
=> Wechsel in die PKV nach wie vor möglich!
511. Apr 2023 © DBV-Winterthur Versicherungen
3-Jahres-Frist - wer ist betroffen
Status Regelung lt. Kabinettsvorlage
AN, die noch keine 3 Jahre versicherungsfrei sind.
Wechselmöglichkeit bis Stichtag, ansonsten wird AN wieder pflichtversichert und erst nach insgesamt 3 Jahren versicherungsfrei.
Beispiel:
Kunde ist nach bisheriger Regelung seit 01.01.2005 versicherungsfrei in der GKV.
=> ab dem 27.10.06 gilt die 3 Jahres-Regel.
Der Kunde wird zum 01.01.2008 versicherungsfrei, sofern er weiterhin jährlich mit seinem Gehalt
über der JAEG liegt. Sein Status in der GKV ändert sich mit der neuen Regelung auf
„versicherungspflichtig“.
611. Apr 2023 © DBV-Winterthur Versicherungen
3-Jahres-Frist - wer ist betroffen
Status Regelung lt. Kabinettsvorlage
AN, deren Gehalt im Laufe des Jahres 2006 JAEG überschreitet.
Früheste Wechselmöglichkeit nach 3 Jahren, also zum01.01.2009.
Beispiel:
Kunde liegt seit September 2006 mit seinem Gehalt über der JAEG. Nach altem Recht wäre er zum
01.01.2007 versicherungsfrei geworden.
=> ab dem 27.10.06 gilt die 3 Jahres-Regel.
Der Kunde wird erst nach 3 Jahren versicherungsfrei. 2006 zählt bereits als 1. Jahr. Er wird zum
01.01.2009 versicherungsfrei sofern er in jedem der 3 Jahre und auch weiterhin mit seinem Gehalt
über der JAEG liegt.
711. Apr 2023 © DBV-Winterthur Versicherungen
3-Jahres-Frist - Zusammenfassung
Verdienst über der JAEG** seit Frühestmöglicher Wechsel in die PKV
01.01.2004 oder im Laufe des Jahres 2004
01.01.2007
01.01.2005 oder im Laufe des Jahres 2005
01.01.2008
01.01.2006 oder im Laufe des Jahres 2006
01.01.2009
01.01.2007 oder im Laufe des Jahres 2007
01.01.2010
Arbeitnehmer*, Berufseinsteiger und Arbeitgeberwechsler sindab 27.Oktober 2006 von folgender Regelung betroffen:
* Selbständige und Beihilfeberechtigte sind nicht von der Regelung betroffen**geringfügige Änderung der JAEG in 2007 von 47.250 Euro auf 47.700 Euro
811. Apr 2023 © DBV-Winterthur Versicherungen
3-Jahres-Frist
04.07.
Eckpunkte der
Gesundheits-
reform
Anhörungen
Bundesrat
Kabinettsbeschluss
Stichtag lt. Eckpunkte-Papier bzw.Vorlagen
Stichtag!3 Jahres-Frist gilt im Angestelltengeschäft
01.04.07Gesetz tritt
in Kraft
Jan./ Febr.20.09. 11.10.25.10.
25.10. 27.10. Dez.
Anhörungen
Bundestag
1. Lesung Bundestag