KAISERBÄDER-BOTE - Heringsdorf · 2018. 12. 10. · Kaiserbäder-Bote – 10 – Nr. 04/2008 4....

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KAISERBÄDER-BOTE Ahlbeck Heringsdorf Bansin Die drei Seeheilbäder auf Usedom Jahrgang 4 Mittwoch, den 16. April 2008 Nummer 04 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf mit den Ortsteilen Seeheilbad Ahlbeck, Seeheilbad Heringsdorf, Gothen, Seeheilbad Bansin, Bansin Dorf, Neu Sallenthin, Alt Sallenthin und Sellin. So sieht ein Champion, ein Europameister der Rasse “Blauer Wiener” aus. Er ist der unverkäufliche Stammhalter des Zuchtfreundes und Vorsitzenden Mathias Schulze vom 75 Jahre zählenden Jubiläumsverein M11 “Gut Zucht” im Seebad Ahlbeck.

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KAISERBÄDER-BOTE

A h l b e c k H e r i n g s d o r f B a n s i n

D i e d r e i S e e h e i l b ä d e r au f U s e d o m

Jahrgang 4 Mittwoch, den 16. April 2008 Nummer 04

Amtliches Bekanntmachungsblatt derGemeinde Ostseebad Heringsdorf mit den OrtsteilenSeeheilbad Ahlbeck, Seeheilbad Heringsdorf, Gothen,Seeheilbad Bansin, Bansin Dorf, Neu Sallenthin, Alt Sallenthin und Sellin.

So sieht ein Champion, ein Europameisterder Rasse “Blauer Wiener” aus.

Er ist der unverkäufliche Stammhalter des Zuchtfreundes und Vorsitzenden Mathias

Schulze vom 75 Jahre zählenden Jubiläumsverein M11 “Gut Zucht”

im Seebad Ahlbeck.

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Kaiserbäder-Bote – 2 – Nr. 04/2008

Wo kann Gartenabfall entsorgt werden?

Die Zeit für den Frühjahrsputz im Garten hat begonnen und die großen und kleinen Anlagen werden wieder auf Vor-dermann gebracht.Gartenabfall im Wald verkippen oder am Straßenrand, das ist nicht das Aushängeschild unseres Kaiserbades und soll-te von jedem Gartenfreund unterbunden werden.Die Gemeinde gibt jedem Bürger der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf die Möglichkeit, seinen Gartenabfall an derKompostieranlage abzugeben.Die Kompostieranlage befindet sich unmittelbar hinter dem Bansiner Friedhof.Geöffnet ist die Kompostieranlage wie folgt:Donnerstag von 13.00 Uhr bis 17.00 UhrundSonnabend ovon 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr.Die Anlieferungsmenge sollte ca. 1 cbm nicht überschreiten.Gewerblicher Gartenabfall kann nicht auf der Kompostieranlage in Bansin angenommen werden. Diese Abfälle sindin Neppermin zu entsorgen.Allen Gartenfreunden viel Spaß im Garten und viel Sonnenschein, damit alles grünt und blüht.

KottwittenborgBürgermeister

Diamantene HochzeitBansin (jobe). Das seltene Fest der diamantenden Hochzeit feierten Hedwig und Fritz Labahn an-fang April in ihrem trauten Heim, welches sie bereits seit Kriegsende bewohnen. Heute sei es be-reits ein Wunder, den 10. Jahrestag zu feiern, zollten anwesende Gäste ihre Anerkennung demnoch rüstigen Paar. Hedwig und Fritz können sich noch gut an den Trauungstag in der Stadt Tützbei Schneidemühl erinnern. Am 2. April 1943 wurde eine sogenannte Kriegstrauung vollzogen, beider Fritz sich einige Tage vom Kriegsgeschehen frei machen konnte. Dann ging es wieder auf dasSchlachtfeld, erzählte er Bürgermeister Klaus Kottwittenborg, der dem Paar gratulierte, und denJubilaren auch die Wünsche von Ministerpräsident Harald Ringstorff überbrachte. Für Fritz be-gann seine siebenjähriege Odyssee durch Europa im Oktober 1939. In diesem Jahr wurde der gebürti-ge Sallenthiner zur Infanterie ein-gezogen und gleich in ein Ernte-kommando gesteckt. BeimKartoffelbuddeln verliebte sichder junge Rekrut in Hedwig, diedort beheimatet war. Über eineZwangsverpflichtung in der Muni-tionsfabrik Torgelow kam sie 1945nach Bansin und wartete auf dieRückkehr ihres Fritz, der schonein Jahr später aus englischer Ge-fangenschaft nach Bansin entlas-sen wurde. In der Waldstraße 7wurden sie dann sesshaft und le-ben hier bis zum heutigen Tag.„Wir haben viele schöne Jahre ge-habt und in guten wie auchschlechten Zeiten immer zusam-mengehalten“, erinnern sie sich.

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Veranstaltungender Kaiserbäder

Nr. 04/2008 – 3 – Kaiserbäder-Bote

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Kaiserbäder-Bote – 4 – Nr. 04/2008

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Nr. 04/2008 – 5 – Kaiserbäder-Bote

Vortsetzung auf Seite 8!

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Kaiserbäder-Bote – 6 – Nr. 04/2008

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Nr. 04/2008 – 7 – Kaiserbäder-Bote

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Kaiserbäder-Bote – 8 – Nr. 04/2008

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Nr. 04/2008 – 9 – Kaiserbäder-Bote

Wahlbekanntmachung Wahl des Landrates

1. Am 18. Mai 2008 findet im Landkreis Ostvorpommern dieWahl des Landrates statt. Die Wahl findet von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

2. Die Gemeinde ist in folgende 9 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1: Ahlbeck, Bürgertreff Lindenstraße 112,

17419 Seebad Ahlbeck Wahlbezirk 2: Ahlbeck, Rathaus, Kurparkstraße 04,

17419 Seebad Ahlbeck Wahlbezirk 3: Ahlbeck, INOVA, Wiesenstraße 08,

17419 Seebad AhlbeckWahlbezirk 4: Heringsdorf, Seniorentreffpunkt,

Delbrückstraße 69, 17424 Seebad Heringsdorf

Wahlbezirk 5: Heringsdorf, Hort, August-Bebel-Straße22, 17424 Seebad Heringsdorf

Wahlbezirk 6: Heringsdorf, Kindergarten, Schulstraße 30, 17424 Seebad Heringsdorf

Wahlbezirk 7: Bansin, Rathaus, Waldstraße 01, 17429 Seebad Bansin

Wahlbezirk 8: Bansin, Grundschule, Schulstraße 03, 17429 Seebad Bansin

Wahlbezirk 9: Bansin, Pension Sengbusch, Dorf Bansin 21 B, 17429 Bansin Dorf

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtig-ten in der Zeit vom 21.04.2008 bis 27.04.2008 zugestelltwerden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angege-ben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahl-ergebnisses um 18.00 Uhr im Rathaus, Kurparkstraße 04,17419 Seebad Ahlbeck, Zimmer 02 zusammen.

4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraumwählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle desWahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderenNebenraum gekennzeichnet werden. Der Stimmzettel istvom Wähler danach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist.Der gefaltete Stimmzettel wird in die Wahlurne gelegt.

5. Wahl des Landrates Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler hat eine Stimme.Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer dieim Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge unter An-gabe der Bezeichnung der Parteien und Wählergruppenbzw. die Bezeichnung “Einzelbewerber” sowie die Na-men der Bewerber. Rechts neben dem Namen eines je-den Bewerbers befindet sich ein Kreis für die Kennzeich-nung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,dass er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis ge-setztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlichmacht, welchem Bewerber sie gelten soll.

6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahl-handlung erfolgende Ermittlung und Feststellung derWahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich.Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchti-gung des Wahlgeschäfts möglich ist.

7. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahlim Wahlgebiet, in dem der Wahlschein ausgestellt ista) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk

des Wahlgebietes oder b) durch Briefwahl teilnehmen.Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemein-dewahlbehörde für die Wahl den amtlichen Stimmzettel,den amtlichen grauen Wahlumschlag sowie den amtlichengelben Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbriefmit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) unddem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der aufdem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle ab-gegeben werden.

8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmalund nur persönlich ausüben.Wer unbefugt wählt, oder sonst ein unrichtiges Ergebniseiner Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfäIscht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geld-strafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1und 3 des Strafgesetzbuches).

9. Erhält bei der Hauptwahl kein Bewerber mehr als die Hälfteder gültigen Stimmen, so findet zwischen den beiden Be-werbern mit den höchsten Stimmenzahlen am 01. Juni 2008 eine Stichwahl statt. Für die etwa notwendigwerdende Stichwahl erfolgt spätestens am sechsten Tag vorder Wahl eine gesonderte Wahlbekanntmachung.

Seebad Ahlbeck, den 16.04.2008

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnisund die Erteilung von Wahlscheinen in derGemeinde Ostseebad Heringsdorffür die Wahl des Landrates am 18. Mai 2008

1. Das Wählerverzeichnis zu der oben aufgeführten Wahlfür die Wahlbezirke der Gemeinde Ostseebad Herings-dorf wird in der Zeit vom 28.04.2008 bis 02.05.2008 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststun-den in der Gemeindeverwaltung Ostseebad HeringsdorfKurparkstraße 04, in 17419 Seebad Ahlbeck, Zimmer 02für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Voll-ständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichniseingetragenen Daten überprüfen.Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll-ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichniseingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsa-chen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrich-tigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnissesergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nichthinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die imMelderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Abs. 5 desLandesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerver-zeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge-tragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtigoder unvollständig halten, können innerhalb der Ausle-gungsfrist, spätestens am 02. Mai 2008 (16. Tag vor derWahl) bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde,Kurparkstraße 04, 17419 Seebad Ahlbeck unter Angabeder Gründe Einspruch einlegen. Der Einspruch kannschriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift einge-legt werden.

3. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragensind, erhalten bis spätestens zum 27. April 2008 (21. Tagvor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aberglaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegendas Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahrlaufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerver-zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl-schein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhal-ten keine Wahlbenachrichtigung.

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Kaiserbäder-Bote – 10 – Nr. 04/2008

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahlin dem Wahlbereich, für den der Wahlschein ausgestelltist durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirkdieses Wahlbereichesoder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Jeweils einen Wahlschein erhält auf Antrag5.1 ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis ein-

getragen ist,a) wenn er sich am Wahltag während der Wahlzeit aus

wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirkesaufhält,

b) wenn er seine Wohnung in einen anderen Wahlbe-zirk verlegt hat und nicht in das Wählerverzeichnisdes neuen Wahlbezirkes eingetragen ist,

c) wenn er aus beruflichen Gründen, wegen Freiheit-sentzugs oder infolge Krankheit, hohen Alters, einerBehinderung oder wegen einer körperlichen Mobi-litätsbeeinträchtigung den Wahlraum nicht oder nurunter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchenkann.

5.2 ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichniseingetragen ist,a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die

Einspruchsfrist versäumt hat,b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach

Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oderc) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs- und Beschwerde-

verfahren festgestellt worden und die Feststellungerst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zurKenntnis der Gemeindewahlbehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in dasWählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 16. Mai2008 (2. Tag vor der Wahl) 18.00 Uhr, bei der Gemeinde-wahlbehörde schriftlich oder mündlich (nicht fernmünd-lich) beantragt werden. Die Schriftform wird auch durchTelegramm, Fernschreiben oder Fernkopie gewährt.Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe-rechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchstabena bis c angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zumWahltag, 15.00 Uhr, beantragen. Dies gilt auch, wennein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis ein-getragen ist, wegen plötzlicher Erkrankung den Wahl-raum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig-keiten aufsuchen kann.Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm derbeantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihmbis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahl-schein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderenstellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtnachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ist der Voll-machtgeber des Lesens unkundig oder wegen einer kör-perlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage, die Voll-macht selbst schriftlich zu erteilen, hat diebevollmächtigte Person durch Vorlage einer eigenenschriftlichen ErkIärung ihre Antragsberechtigung zu be-gründen und nachzuweisen.Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung einesWahlscheines glaubhaft machen.

6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass derWahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will,so erhält er mit dem Wahlschein zugleich- einen amtlichen orangen Stimmzettel- einen amtlichen grauen Wahlumschlag und- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der

Anschrift der Gemeindewahlbehörde- und ein Merkblatt für die Briefwahl.Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Gemeinde-wahlbehörde auf Verlangen auch noch nachträglich aus-gehändigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahl-unterlagen für einen Anderen ist nur im Falle einerplötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsbe-rechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachgewie-sen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigtennicht mehr rechtzeitig durch die Deutsche Post AG über-sandt oder amtlich überbracht werden können.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mitdem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlscheinso rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden,dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00Uhr eingeht.Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefum-schlag angegebenen Stelle abgegeben werden.Bei einer etwaigen Stichwahl werden dem Wahlberech-tigten, der für die Hauptwahl Briefwahlunterlagen erhal-ten hat, von der Gemeindewahlbehörde von Amts we-gen erneut ein für die Stichwahl gültiger amtlicherStimmzettel, der amtliche graue Wahlumschlag sowieder amtliche gelbe Wahlbriefumschlag zugesandt.

Seebad Ahlbeck, den 16.04.2008

Gemeinde Ostseebad HeringsdorfDer BürgermeisterKurparkstraße 417419 Seebad Ahlbeck

Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

Bebauungsplan Nr. 21 “Wohngebiet am Dorfanger Neuhof” der Gemeinde Seebad Heringsdorf

Die Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf hat in ihrerSitzung am 06.03.2008 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 21 “Wohngebiet am Dorfanger Neuhof” im Verfahrenfür Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a desBaugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. In diesem Verfahren nach § 13 a BauGB wird von einer Um-weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltberichtnach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB,welche Arten umweltbezogener Informationen vorhandensind, abgesehen.

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Nr. 04/2008 – 11 – Kaiserbäder-Bote

Der § 4c BauGB wird nicht angewendet.Der von der Gemeindevertretung Ostseebad Heringsdorf inder Sitzung am 06.03.2008 zur öffentlichen Auslegung be-stimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 “Wohngebietam Dorfanger Neuhof” der Gemeinde Seebad Heringsdorf,bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil(Teil B) liegt in der Zeitvom 24.04. bis einschließlich 26.05.2008im Rathaus der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Bauamt,Kurparkstr. 4, 17419 Seebad Ahlbeck zu folgenden Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhrvon 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhrvon 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.Während dieser Auslegungszeiten kann jedermann Aus-kunft über die Inhalte des Bebauungsplanes erhalten sowieAnregungen und Hinweise zum Entwurf schriftlich oderwährend der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.Gemäß § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (Vw-GO) ist ein Antrag unzulässig, wenn die den Antrag stellen-de Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rah-men der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nichtoder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend ma-chen können.

Seebad Ahlbeck, den 10.03.2008

Klaus KottwittenborgBürgermeister

Ausschreibung mobile Strandversorgung imStrandbereich zwischen Strandaufgang 3/Nund der Grenze nach Ückeritz

Der Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom sucht ab dem01.05.2008 einen Gewerbetreibenden für die mobile Strand-versorgung im Strandbereich zwischen dem Strandaufgang3/N (Ende der Promenade) bis zur Ortsgrenze nach Ückeritz.Im Abschnitt 3/N in Richtung polnische Grenze ist eine mobi-le Strandversorgung grundsätzlich untersagt.Das Mindestgebot pro Jahr beträgt 200,00 €, der Meistbie-tende erhält den Zuschlag.Es wird ein Gestattungsvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jah-ren mit Verlängerungsmöglichkeit angeboten: Das Vertrags-verhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wennmit einer Frist von einem Jahr zum Schluss eines Kalender-jahres keine Kündigung erfolgt ist.Schriftliche Bewerbungen bitte bis zum 24. April 2008 an

Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel UsedomKennwort: Mobile StrandversorgungWaldstraße 117429 Seebad Bansin

Die Benachrichtigung des Höchstbietenden erfolgt bis zum30. April 2008.^

Hab’n ‘se nicht noch Altpapier ...

unter diesem Motto werden im Schulhort “Alte Feuer-wache” in der Heringsdorfer August Bebel-Straße seitvielen Jahren Zeitungen, Kataloge, Illustrierte und alteBücher gesammelt. Viele Einwohner des Ortes bringenihr Papier zu uns in den weinroten Container. Nunscheint diese Quelle zu versiegen, denn viele Haushaltehaben sich eine “blaue Tonne” anliefern lassen, um dasPapier entsorgen zu lassen.Wir rufen alle Bürger auf das Altpapier weiterhin zu unszu bringen, denn wir erhalten vom Entsorger Smiton ei-ne Vergütung für das gesammelte Papier. Von dem Erlöskönnen wir zusätzliches Beschäftigungsmaterial an-schaffen oder unsere Ferienaktionen finanzieren.

Bitte keine Pappe und kein Knüllpapier entsorgen, dafürkönnen sie ja die “blaue Tonne” nutzen.

VolkssolidaritätKreisverband Ostvorpommern e. V. Schulhort “Alte Feuerwache” August-Bebel-Straße 2217424 HeringsdorfTel. 038378/22666Fax 038378/[email protected]

Vortsetzung auf Seite 14!

Die nächste Ausgabe erscheint

am Mittwoch, dem 14.Mai 2008

Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge

ist Freitag, der 02. Mai 2008

ImpressumDer „Kaiserbäderbote“

Amtliches Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen derGemeinde Seebad Heringsdorf. Die Heimat- und Bürgerzeitung erscheintmonatlich und wird kos tenlos an alle erreichbaren Haushalte der Gemeinde ver-teilt. Zusätzliche Exemplare sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich bzw.abonnierbar. Auflagenhöhe: 5.288Herausgeber: Verlag + Druck Linus Wittich KG,

Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/57 930http://www.wittich.de, E-mail: [email protected]

Satz und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/57 930

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Seebad Heringsdorf -Der Bürgermeister. Verantwortlich für den außeramtlichen Teil und denAnzeigenteil: Hans-Joachim Groß, Verlagsleiter. Für Anzeigenveröffentli-chungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedin-gungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreislis te Nr. 11. Für nicht geliefer-te Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nurErsatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehen-de Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-schlossen. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben wer-den von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungenauftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantieübernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu kei-ner Ersatzleistung.

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Kaiserbäder-Bote – 12 – Nr. 04/2008

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Kaiserbäder-Bote – 14 – Nr. 04/2008

Tragflächenboot zwischen Swinemünde und Stettin

Gut zwei Jahre nach seinem Versprechen gegenüber demSwinemünder Stadtpräsidenten Janusz Zmurkiewicz, setzteder Chef der Adlerreederei Sven Paulsen Anfang April seineAnkündigung für eine schnelle Schiffslinie zwischen Swi-nemünde und Stettin in die Tat um. Bereits ab Mittwoch, dem zweiten April pendelt ein moderneingerichtetes Tragflächenboot von zirka 30 Metern Längedreimal täglich zwischen den beiden polnischen Städten. Abfahrt ist um 9 Uhr im Stadtzentrum Stettins, von den Ha-kenterrassen in Richtung Swinemünde Stadtzentrum. Rund 90 Minuten später legt das Schiff im Swinemünder Ha-fen bereits wieder zur Rückfahrt ab. In der Saison vom 15. Juni bis 31. August ist sogar eine vierteAbfahrt um 18.00 bzw. 19.30 vorgesehen. Bei einer Probe-fahrt konnten sich Journalisten, Hoteliers und Tourismus-fachleute mit der Leistungsfähigkeit des fast dahinfliegen-den Tragflächenschiffes bekannt machen. Die 1.500 PS starken Motoren gestatten eine Fahrtgeschwin-digkeit von 30 Knoten; das sind etwa 60 Kilometer in derStunde bei fast unbemerkbarem Wellengang. Wegen dieserBesonderheit, so Sven Paulsen, bekam dieses Schiff auch ei-ne Sondergenehmigung für das hohe Tempo bei der Passa-ge durch die Kaiserfahrt. Alle anderen Schiffe dürfen maximal acht Knoten fahren da-mit die Ufer nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Tragflächen, die das Schiff fast komplett aus dem Was-ser heben, haben aber auch noch einen anderen Vorteil. Sievermeiden die bei einigen Reisenden gefürchtete Seekrank-heit. Ein Nachteil ist jedoch, dass man wegen der hohen Ge-schwindigkeit nicht auf Deck sitzen kann. Für Gerd Gühler,Chef des Kaiser Spa Hotels “Zur Post” in Bansin, ist das keinBeinbruch. Er freut sich über dieses neue Angebot und überdas Zustandekommen der derzeit schnellsten Verbindungzwischen Stettin und Swinemünde. “Unsere Gäste wollen inihrem Urlaub nicht nur baden und am Strand liegen sondernauch die Region erkunden und genießen. Dieses Schiff ist ei-ne wunderbare Ergänzung des Angebotes auf der Insel Use-dom”, betonte er. “Wir wollen mal sehen, wie sich das Schiffetablieren wird”, meinte Eigner Sven Paulsen. Durch die ho-hen Betriebskosten ist der Fahrpreis in Höhe von 13,50 Eurofür eine Strecke in der Ekonomic Klasse und 19,- Euro imVIP-Bereich nicht unerheblich. Bleibt also abzuwarten, so Paulsen, ob “1, 2, 3 ... schön Flie-gen” mit unvergesslichen Eindrücken - wie es der Werbepro-spekt verspricht, ein erfolgreicher Beitrag für den Tourismusauf der Insel wird.

Züchter feiern 75. Geburtstag

Ahlbeck (jobe).

Geschichte und Chronik des KaninchenzuchtvereinsM11 Seebad Ahlbeck e. V. „Gut Zucht”Fast auf den Tag genau vor 75 Jahren am 09. April 1933wurde der Kaninchen Verein „Gut Zucht“ in der AhlbeckerGaststätte “Lindenhof” gegründet. Der Gründungsversamm-lung weilten damals 9 Züchter bei. Als ersten Vorsitzendenwählten die Zuchtfreunde einstimmig aus ihrer Mitte KarlSteenborn, als Schriftführer Walter Packmohr und als Kassie-rer Walter Meißner. Die Veranstaltung dauerte genau 1,5Stunden, wie es in dem alten Protokollbuch vermerkt ist. Beidieser Veranstaltung wurden neben der Vereinsleitung aberauch der Sinn, die Aufgaben und der Namen des Vereinsfestgelegt. Erstaunlich für diese Zeit, dass bereits in der er-sten Mitgliederversammlung im Mai 1933 13 weitere Mit-glieder aufgenommen wurden. Als Mitgliedsbeitrag mus-sten 0,50 Markund für Arbeitslose 0,25 Mark monatlichentrichtet werden. Der Verein wuchs in dieser Periode vor1945 auf über 50 Mitglieder an. In den Versammlungen wur-de über die Gründung von Stallkommissionen, Beiträgen,Ausstellungsterminen, Krankheiten usw. gesprochen. Zu-sammengearbeitet wurde damals mit den Nachbarvereinenaus Koserow, Swinemünde und Stettin. In Stettin fandenauch die ersten Ausstellungen statt. Erster Aussteller dortwar der Zuchtfreund Hornemann. Wie Mathias Schulze, derderzeitige Vereinsvorsitzende und seit fast 10 Jahren auchKreisvorsitzender der Kaninchenzüchter informierte, sei dieZusammenarbeit mit anderen Vereinen nur auf den deut-schen Teil der Insel Usedom beschränkt. Versuche mit polni-schen Zuchtfreunden Kontakte aufzunehmen haben bishernicht gefruchtet. Das Vereinsleben ist in Swinemünde undStettin nach seinem Wissen nicht so organisiert wie bei uns,sagte er. Mit Ausbruch des Krieges gab es viele Veränderun-gen im Verein. Alle Kaninchenfelle mussten abgegeben wer-den, es gab keine Ausstellungen mehr und keine Futtermit-tel vom Staat. Versammlungen durften ab 1942 nur noch bis21 Uhr stattfinden. Nach dem Krieg wurde im Mai 1945 dieerste Versammlung abgehalten. Dem VereinsvorsitzendenKarl Steenborn ging es erst einmal darum, das Vereinslebenwieder zu normalisieren und die Zuchten neu aufzubauen.1967 übernahm Hans Herbert Tietz das Amt des Vorsitzen-den und es war ein sichtlicher Aufschwung im Vereinslebenfestzustellen. Es wurden wieder Ausstellungen organisiert.Es gab Stallkommissionen, die Stallkontrollen durchführtenund gleich vor Ort wichtige Tipps und Hinweise für denZüchter parat hatten. 1976 wurde dann Kurt Zimmermannin einer groß angelegten Neuwahl zum Vorsitzenden ge-wählt. In dieser Zeit wurde der Bau eines Spartenheimes inder Schulzenstraße beschlossen und umgesetzt. Leider, soSchulze, musste der Verein dieses Gebäude nach der Wenderäumen. 1981 wurde der Verein mit der Planung und Durch-führung einer Bezirksschau im Ahlbecker „Haus der Erho-lung” betraut. Zehn Jahre später musste Kurt Zimmermanndann krankheitsbedingt das Amt des Vorsitzenden niederle-gen. Hartwig Offhaus wurde zum neuen Vorsitzenden ge-wählt. Durch die Wendewirren setzte ein immenser Mitglie-derschwund ein. Nur noch 15 Züchter waren bereit sich derKaninchenzucht zu widmen, aber das mit Erfolg. Immerhinwurde unser Verein 2002 anlässlich der Landesverbands-schau in Gnoien bester Verein des Landesverbandes Meck-lenburg-Vorpommern, betonte Schulze mit Stolz auf das Er-reichte. Die erfolgreichsten Züchter sind hier ohne Zweifeldie Zuchtfreunde Rainer Spors mit Weißen Neuseeländernund Mathias Schulze mit Blauen Wienern. Seit 2004 ist nun Mathias Schulze Vorsitzender des Vereins.Schulze konnte mit seiner Blauen-Wiener-Zucht zweimal ei-nen Pokal als Europasieger und viele Bundes- und Landes-preise nach Ahlbeck holen. Wie der Vereinsvorsitzende aberunterstrich, tragen aber auch andere Zuchtfreunde erheb-lich für den Erfolg des Vereins bei. Zu seinen engsten Mit-streitern gehören Hartwig Offhaus, Nils Weidemann undHorst Schmidt, um einige namentlich zu nennen. Am dem 11. April werden sich die Zuchtfreunde zu ihrergroßen Feier in der Gaststätte „Fischers Fritze“, dem heuti-gen Stammsitz des Vereins, zusammenfinden.

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Nr. 04/2008 – 15 – Kaiserbäder-Bote

Jagdgenossenschaft “Gothen-Neuhof”

Bekanntmachung - InformationWir laden ein zu unserer gemeinsamen traditionellen

Maifeierzur Walpurgisnacht für Jagdgenossen, Waidgenossen undeingeladene Gäste

am 30. April 2008 ab 15.00 Uhr in Gothen am Café Storch

laut Beschluss der letzten Genossenschaftsversammlung vom5. Okt. 2007 Gemeinsam heißt: Jagdpächter und Jagdgenossen unsererJagdgenossenschaft vereint. Wir begehen gleichzeitig das 16-jährige Bestehen unserer Jagdgenossenschaft und das 666-jährige Bestehen von Gothen, ehem. Rittergut der gemeinsa-men Güter von Rieth, Mellenthin, Vorwerk Karlsruh undGothen, natürlich ist die “666” ein besonderer Anlass. Wir be-grüßen auch den zweiten Begeher, somit stellt sich der neuedritte Jäger in unserem Revier vor (Udo Friedrich aus Kors-wandt). Mit Kaffee und Kuchen, Bratwurst und Steak sowieBier und Wein ist die gastronomische Versorgung gesichert undbei Schwedenfeuer findet der Abend einen guten Ausklang.

Im Namen des Jagdpächters Karsten Idenund des Jagdvorstands

Heinz-M. Eggebrecht Jagdvorsteher

Erlesenes: „Die letzte Versuchung“

Am Freitag, dem 4. April, wird um 19.30 in der Benzer Pfarr-scheune der Roman “Die letzte Versuchung” des griechischenAutors Nikos Kazantzakis vorgestellt. Der Roman ist eigentlicheine kunstvolle Nacherzählung des Lebens Jesu. Am Schluss abernimmt er eine überraschende Wendung. Als Jesus am Kreuzhängt, lässt Kazantzakis ihn träumen, er würde in letzter Minu-te ins Leben zurückkehren, eine Frau nehmen und in Friedenseinen Lebensabend verbringen. Allerdings wenden sich seineJünger von ihm ab, weil er sie verraten habe. Bald steht auchein Mann namens Paulus vor der Tür und predigt ihm von derangeblichen Auferstehung des Christus. Jesus will ihm sagen,dass dies ein Missverständnis sein muss - aber Paulus hört nichtauf ihn. Jesus erlebt in all dem seine letzte Versuchung. Es liestTilman Beyrich. Dazu erklingt Klaviermusik, gespielt von YumikoNakajima-Backhaus und Jörn Backhaus.

Herzliche Grüße vom Kirchberg

Tilman Beyrich

Tel: 038378/22035 oder 0162/9790252Klenzestr. 9, 17424 Seebad Heringsdorf

Gottesdienstzeiten der Katholischen Gemeinde „Stella Maris“

Katholische Kirche „Stella Maris“, Waldbühnenweg 6, 17454 Heringsdorf Sonntag: 09.00 Uhr Dienstag: 09.30 Uhr Donnerstag: 19.00 Uhr (Mai bis September) Samstag: 18.00 Uhr Katholische Kirche „St. Otto“, Dr.-Wachsmann-Str. 29, 17454 Zinnowitz Sonntag: 11.00 Uhr und 18.00 Uhr Montag: 07.30 Uhr Mittwoch: 19.00 Uhr Freitag: 07.30 Uhr

Andreas SommerPfarrer

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Nr. 04/2008 – 17 – Kaiserbäder-Bote

Bauen & Wohnen

Fotos: Bilderbox

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Kaiserbäder-Bote – 18 – Nr. 04/2008

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Nr. 04/2008 – 19 – Kaiserbäder-Bote

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Kaiserbäder-Bote – 20 – Nr. 04/2008

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Kaiserbäder-Bote – 22 – Nr. 04/2008