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KANTON ST.GALLEN Kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle KAL St.Gallen Aufgabenbereiche 1. Lebensmitteluntersuchungsanstalt und -inspektorat zum Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung im Kanton St.Gallen 2. Badewasserkontrollen im Kanton St.Gallen 3. Vollzug des Chemikalienrechts im Kanton St.Gallen Jahresbericht 2007

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KANTON ST.GALLEN Kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle KAL St.Gallen

Aufgabenbereiche 1. Lebensmitteluntersuchungsanstalt und -inspektorat zum Vollzug

der Lebensmittelgesetzgebung im Kanton St.Gallen 2. Badewasserkontrollen im Kanton St.Gallen 3. Vollzug des Chemikalienrechts im Kanton St.Gallen

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KAL Organigramm per 1. Februar 2008

Lebensmittelinspektorat P. Sommerauer

Adjunkt / QS D. Huber

Kantonschemiker (KC) H.R. Hunziker

Trink- und Badewasser-Inspektorat

S. Högger*

Chemikalien D. Huber

Administration D. Huber*

Chemie P. Kölbener*

Biologie/Mikrobiologie J. Schmid*

H.P. Widmer S. Backes J. Diem S. Eberle R. Sägesser Ch. Kreis W. Allenspach M. Essl M. Schmid K. Sturzenegger* I. Hoegger Ch. Martinelli P. Zäch K. Schlumpf D. Gerber R. Epper J. Schlachter I. Eschenmoser J. Steiger E. Simmen I. Baldesberger C. Soppelsa P. Jenni H. Zwahlen Reinigungspersonal Ch. Droz Th. Duss K. Romanin * K. Luczynski * E. Weishaupt C. Wälchli A. Wernli Lehrlinge T. Tannheimer I. Bollhalder * M. Ochsner J. Wirz

Legende:

Aussendienst

Innendienst

*Auditoren-Team

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Seite 1 Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen 1 Inhaltsverzeichnis

1 Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................ 1 2 Zusammenfassung .......................................................................................................................... 3 3 Veranstaltungen .............................................................................................................................. 5

3.1 Kommissionssitzungen................................................................................................................5 3.2 Tagungen, Kurse, Seminare......................................................................................................5 3.3 Lehrtätigkeit ................................................................................................................................6 3.4 Prüfungskommissionen und –expertwesen ............................................................................6 3.5 Vorträge ......................................................................................................................................6 3.6 Teilnahme an Ringversuchen...................................................................................................7

4 Untersuchungstätigkeit des Laboratoriums .................................................................................. 8 4.1 Gesamt-Total der im Jahr 2007 bearbeiteten Proben .........................................................8 4.2 Im Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die Firmen bzw. Warenbesitzer im

Kanton St.Gallen betreffen.......................................................................................................8 4.3 Einsprachen, Rekurse, Strafanzeigen ......................................................................................8

5 Tätigkeit der Abteilungen ............................................................................................................... 9 5.1 Chemische und physikalische Untersuchungen...................................................................9

5.1.1 Speiseeis .........................................................................................................................9 5.1.2 Blei in Wildpfeffer...........................................................................................................9 5.1.3 Senf und Meerrettich....................................................................................................9 5.1.4 Obstessig ......................................................................................................................10 5.1.5 Heisse Marroni..............................................................................................................10 5.1.6 Hackfleisch...................................................................................................................10 5.1.7 Antimonmigration aus PET-Verpackungen.............................................................11 5.1.8 Uran in Trink- und Mineralwasser...............................................................................11 5.1.9 Chlorit und Chlorat in Trinkwasser.............................................................................12 5.1.10 Schimmelpilzgifte (Fumonisine) in Mais und Maisprodukten................................12 5.1.11 Milch und Milcherzeugnisse: Nationales Monitoringprogramm ..........................13 5.1.12 Zuchtpilze .....................................................................................................................13 5.1.13 Nickel in Modeschmuck: Nationale Kampagne ...................................................14 5.1.14 Lysozym in Emmentaler ..............................................................................................14 5.1.15 Käse: Nachweis von Natamycin und Lysozym.......................................................15 5.1.16 Quecksilbergehalt in fettreichen Fischen ...............................................................15 5.1.17 Nitrat in Randen ..........................................................................................................15 5.1.18 Chloroform in Bier........................................................................................................15 5.1.19 Vorratsschutzmittel in Getreide.................................................................................16 5.1.20 Weichmacher in Spielzeugen...................................................................................16 5.1.21 Photoinitiatoren / ITX...................................................................................................16 5.1.22 Bedarfsgegenstände: Lebensmittel mit direktem Kartonkontakt .......................17 5.1.23 Komplexbildner in Grund- und Trinkwasser .............................................................17 5.1.24 Pestizide im Salat.........................................................................................................18 5.1.25 Mykotoxine in roten Gewürzen.................................................................................18 5.1.26 Fremdmilch in Nicht-Kuhmilchprodukten................................................................18 5.1.27 Synthetische, wasserlösliche Farbstoffe...................................................................19 5.1.28 Fettsäurenzusammensetzung in Lebensmitteln .....................................................19 5.1.29 Jod- und Schwermetallgehalt in Gemüsealgen....................................................19 5.1.30 Nicht deklarierte vorgängige Gefrierung von Fleisch...........................................19 5.1.31 THC-Gehalt in hanfhaltigen Lebensmitteln.............................................................20 5.1.32 Kosmetika: Konservierungsmittel ..............................................................................20 5.1.33 Kontrolle von Nahrungsergänzungen in Drogerien...............................................20

5.2 Mikrobiologische Untersuchungen........................................................................................20 5.2.1 Allgemeiner Überblick................................................................................................20 5.2.2 Milch- und Milchprodukte: gesamtschweizerische Aktion...................................21 5.2.3 Rahm geschlagen ......................................................................................................22 5.2.4 Patisserie .......................................................................................................................22 5.2.5 Belegte Brote ...............................................................................................................23 5.2.6 Puddings und Cremen...............................................................................................23 5.2.7 Birchermüesli ................................................................................................................23

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KAL St.Gallen Jahresbericht 2007 Seite 2

5.2.8 Speiseeis ....................................................................................................................... 23 5.2.9 Vorgekochte Speisen................................................................................................. 24 5.2.10 Grüne Salate ............................................................................................................... 25 5.2.11 Fleisch aus Metzgereien ............................................................................................ 25 5.2.12 Legionella pneumophila ........................................................................................... 25

5.3 Bereich Molekularbiologie...................................................................................................... 26 5.3.1 Genveränderte Organismen (GVO) ....................................................................... 26 5.3.2 Glutennachweis.......................................................................................................... 27 5.3.3 Tierartenanalytik.......................................................................................................... 27

5.4 Mikrobiologische Anwendungen.......................................................................................... 27 5.4.1 VTEC in Wasserproben (Trinkwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser) .. 27

5.5 Epidemiologie .......................................................................................................................... 27 5.6 Trink- und Badewasserinspektorat......................................................................................... 28

5.6.1 Trinkwasser ................................................................................................................... 28 5.6.2 Grundwasserüberwachungsprojekt ........................................................................ 28 5.6.3 Inspektionen ................................................................................................................ 28 5.6.4 Badewasser ................................................................................................................. 29 5.6.5 Umfrage ....................................................................................................................... 30

5.7 Lebensmittelinspektorat.......................................................................................................... 30 5.7.1 Inspektionstätigkeit im Kt. St. Gallen ........................................................................ 30 5.7.2 Täuschungen und andere Vorkommnisse.............................................................. 31

5.8 Abteilung Chemikalien ........................................................................................................... 32 5.8.1 Inspektionen ................................................................................................................ 32 5.8.2 Kampagnen ................................................................................................................ 33 5.8.3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) ........................................................ 33 5.8.4 Selbstkontrollkonzept.................................................................................................. 33 5.8.5 Importe......................................................................................................................... 33 5.8.6 Bewilligungen für Kältemittel..................................................................................... 33 5.8.7 Verfügungen ............................................................................................................... 34

6 Anhang ............................................................................................................................................. 1 6.1 Auflistung der untersuchten Proben ....................................................................................... 1

7 Gebräuchliche Abkürzungen ........................................................................................................ 7 8 Bildernachweis................................................................................................................................. 7 9 Liste der Beilagen ............................................................................................................................ 7

9.1 Info-Bulletins KALeidoskop ........................................................................................................ 7

Die nachfolgend verwendete männ-liche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechts-formen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes ver-zichtet.

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Seite 3 Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen 2 Zusammenfassung

Die Arbeiten zur Fusion zwischen KAL und Veterinäramt per 1. April 2008 zum Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz (AfGVS) verursachten über alle Abteilungen hinweg zusätzlichen Aufwand, verliefen aber plangemäss. Bereits im November zog im Rahmen dieser Fusion das Veterinäramt an die Blarerstrasse. Nachdem der Milchwirtschaftliche Inspektions- und Beratungsdienst (MIBD) per En-de 2006 aufgelöst wurde, kontrollierte das Lebensmittelinspektorat wieder die Milch verarbeitenden Betriebe. Mehrarbeit brachten die Kontrollen der bewilligungs-pflichtigen Industriebetriebe. Diese werden im Sinne eines umfassenden Audits überprüft. Deshalb wurde der Ablauf der Industrieinspektionen überarbeitet; sämt-liche Checklisten und das Berichtswesen mussten komplett neu erstellt und den neuen Vorgaben angepasst werden. Erstmals wurden die Kontrollen der be-willigungspflichtigen Industriebetriebe zusammen mit einem Vertreter des kantonalen Veterinäramtes durchgeführt. Neben der Kontrolle der Hygiene ist die Überprüfung des Täuschungsschutzes ein wichtiger Teil der Lebensmittelinspektion. Wie notwendig diese Kontrollen sind, zeigen etliche ausserordentliche Begebenheiten (Schweine- statt Kalbfleisch, Grillieren mit Spanplatten mit Farbanstrich, Beschimpfungen oder Drohungen). Mehrere Drogerien wurden gemeinsam mit der Heilmittelkontrolle inspiziert, um vor Ort die Zuteilung der verkauften Produkte als Lebensmittel oder Heilmittel vorzu-nehmen. Bei den Nahrungsergänzungsmitteln mussten viele Kennzeichnungen und die Werbung auf Internetseiten beanstandet werden.

Im Bereich Chemikalien wurden Hersteller- und Abgabebetriebe inspiziert. Neben Information und Beratung wurden auch Marktkontrollkampagnen über verbotene Inhaltsstoffe durchgeführt. Gemäss dem neuen Chemikalienrecht sind seit dem 1. August die gefährlichen Produkte mit einem orangen Gefahrensymbol und den entsprechenden R- und S-Sätzen zu kennzeichnen.

Von den 523 amtlichen Netzwasserproben mussten 12.4 Prozent (Vorjahr 4.1 Pro-zent) beanstandet werden. Die Nachbeprobungen zeigten, dass es sich um teil-weise hartnäckige Verunreinigungen handelte, die erst nach mehreren Wochen aus dem Verteilnetz wegzubringen waren. Im Rahmen der regelmässigen Inspektionen wurden bei 110 Wasserversorgungen und 19 Schwimmbädern An-lagen und Qualitätssicherungskonzept inspiziert. Turnusgemäss war wieder eine intensive Beprobung der Badeplätze an Flüssen und Seen angesagt. Bei rund einem Fünftel der Proben, überwiegend aus Flüssen, musste vom Baden abgeraten werden. An vier Weiterbildungsveranstaltungen erhielten 260 Personen von 127 Wasserversorgungen ausführliche Informationen über die Änderungen der Lebens-mittelgesetzgebung, HACCP, Membrantechnologie und die Interpretation von Analysenergebnissen. Das Grundwasserprojekt, welches das KAL seit 2001 zu-sammen mit dem AFU und 49 Wasserversorgungen durchführt, soll auch im kommenden Jahr weitergeführt werden.

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KAL St.Gallen Jahresbericht 2007 Seite 4

Die Proben aus Restaurants bilden jeweils ein Schwergewicht in der Abteilung Mikrobiologie. Die gewonnenen Resultate sind ein wichtiger Aspekt für die Be-urteilung der Hygiene eines Betriebes. Die Beanstandungsrate liegt im Rahmen des Vorjahres. Immer häufiger werden bereits genussfertig gerüstete Salate und Dipp-gemüse angeboten. Grund genug in einer ganzjährigen Aktion solche Salate und Dippgemüse zu untersuchen. Die Ergebnisse zeigen, dass diese fertigen Produkte einen sehr guten hygienischen Zustand aufweisen. Die über das ganze Jahr durch-geführten Analysen von rohem Pouletfleisch wiesen auf einen hohen Prozentsatz an mit thermophilen Campylobacter kontaminierten Proben hin. Obwohl es keine genussfertigen Produkte waren, handelt es sich hier um ein beträchtliches Risiko, können doch durch mangelnde Küchenhygiene die schädlichen Keime leicht auf Speisen übertragen werden, die keinen Erhitzungsschritt mehr durchlaufen. Auch die Untersuchung von Legionellen war ein wichtiges Thema. Bisher wurde diese Analytik vierteljährlich angeboten. Die gesteigerte Nachfrage vor allem bei Schulen und Altersheimen führte dazu, dass die Untersuchungshäufigkeit im Berichtsjahr auf einmal pro Monat erhöht und das Angebot rege genutzt wurde. Es scheint, dass das Problembewusstsein in der Legionellenthematik im Steigen begriffen ist. Das Genlabor analysierte über 80 Soja-, Mais- und Senfproben auf genveränderte Inhaltsstoffe. Obwohl in einzelnen Proben Spuren von GVO-Pflanzen nachgewiesen wurden, entsprachen alle den gesetzlichen Anforderungen. Erstmals wurden Trink-wasserproben auf Helicobacter pylori untersucht. In keiner der 62 Proben liess sich das humanpathogene Bakterium, das beim Menschen ernsthafte Erkrankungen hervorrufen kann, nachweisen. In der Abteilung Chemie wurden viele Proben von Wasserfassungen und Trinkwässer auf Spezialparameter wie polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), Schwer-metalle, Herbizid- und Arzneimittelrückstände, Komplexbildner (EDTA/NTA) und auf Chlorit und Chlorat untersucht. Dabei konnten in einigen Grundwässern Spuren von Röntgenkontrastmitteln nachgewiesen werden. Spielzeuge aus Kunststoff wurden Anfang Jahr, also schon vor den grossen Spielzeugrückrufaktionen einiger Grossver-teiler, im KAL auf Weichmacher (Phthalate) und die Abgabe von Schwermetallen untersucht. Einige Produkte mussten wegen des zu hohen Phthalatgehalts be-anstandet werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Analysen von tierischen Lebensmitteln, wie Tierarzneimittelrückstände in Fleisch und Eier, Fettgehalt von Milch und der Nachweis von Lysozym in Käse. Lysozym ist ein Zusatzstoff mit der E-Nummer 1105, der Hartkäsen zur Verhinderung von Spätblähungen zugesetzt werden darf. Die Anwendung ist aber auf der Verpackung zu deklarieren. Für Emmentalerkäse gel-ten hingegen strengere Vorschriften; dieser muss ohne Lysozym produziert werden. Das KALeidoskop wurde im üblichen Erscheinungsrhythmus publiziert. Zusammen mit dem Internetauftritt bildet es den Hauptbestandteil des Informationsflusses gegen Aussen. Wiederum konnten damit wichtige Analyseresultate sowie Tipps und Trends in die Bevölkerung getragen werden. Da das Interesse an dieser Publikation un-gebrochen ist, wird auch das fusionierte Amt die Infobroschüre weiter heraus-geben.

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Seite 5 Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen 3 Veranstaltungen

3.1 Kommissionssitzungen • Kantonschemiker-Sitzungen (H.R. Hunziker) • Vertreter in div. Arbeitsgruppen des Bundes (H.R. Hunziker) • Dreiländer-Konferenz der Grenzkantone (H.R. Hunziker) • Fachkommission Infektion und Hygiene Kanton SG (H.R. Hunziker) • AG Koordination der Ostschweizer KL (D. Huber) • Erfa-Gruppen KL Ostschweiz

o Vitamine (P. Kölbener) o Mykotoxine (K. Luczynski) o Schwermetalle (K. Luczynski) o Pestizide (C. Droz) o Mikrobiologie (J. Schmid) o Molekularbiologie (J. Schmid, I. Bollhalder)

• Expertengruppe SLMB des BAG: Tierarzneimittelrückstände (P. Kölbener) • Expertengruppe SLMB des BAG: Milch u. Milchprodukte (K. Luczynski) • Beratungsausschuss SLMB des BAG (P. Kölbener) • Kommissionssitzung „Einführungskurse der Chemie- und Textillaboranten in der Ost-

schweiz“ (A. Wernli) • Tagung der Experten für Lehrabschlussprüfungen (A. Wernli) • AOC Degustationskommission, Salez, Fachstelle Weinbau (K. Sturzenegger) • Quellkommission, Bad Ragaz (S.Högger) • Arbeitsgruppe „Information und Öffentlichkeitsarbeit", der Kantonalen Fachstellen

für Chemikalien, chemsuisse (D. Gerber) • Arbeitsgruppe „Sicherheitsdatenblätter", chemsuisse (R. Epper) • Arbeitsgruppe „molekulare Diagnostik von Mikroorganismen“ (J. Schmid)

3.2 Tagungen, Kurse, Seminare • Medientraining Mikrofon und Kamera, Kt. SG (D. Huber) • Weiterbildung in Lebensmitteltechnologie der KL der Ostschweiz: Sauerkraut und

Grossbäckerei (D. Huber) • Stelleninserate gestalten und texten, Kt. SG (D. Huber) • LISA 9i Einführung ins neue System, intern (alle LIMS-Nutzer) • Backoffice- Management, Kt. SG (I. Baldesberger) • Workshop für MA über 50 (E. Simmen) • Wasserwart – Weiterbildungskurs (C. Soppelsa) • Kurzeinführung SAP HR (I. Eschenmoser) • PDF Formulare Praxisseminar Acrobat 7 (P. Jenni) • Einführung ins CMS (P. Jenni) • UPLC-Seminar Waters, St. Gallen (A. Wernli) • LC-MSMS Anwendertreffen, KL Zürich (A. Wernli, P. Kölbener) • Recyclingpapier, Kartonfabrik Deisswil (Ch. Droz, P. Kölbener) • Druckfarben für Bedarfsgegenstände, Huber Group, München (Ch. Droz) • GC-MS Seminar Brechbühler, Lenzburg (Ch. Droz) • GC Anwendertreff, KL Zürich (Ch. Droz, T. Duss) • Verpackungsseminar, Stehelin Zürich (Ch. Droz) • Wädenswiler Forum 2007: Lebensmittelrecht EU-CH, Hochschule Wädenswil

(P. Kölbener, D. Huber) • Ionenchromatographie-Seminar 2007, DIONEX, Olten (K. Luczynski) • Fehlersuche und –behebung in der HPLC, SACH Olten (C. Wälchli) • Handhabung und Einsatz von Klein-Löschgeräten, Feuerwehr St. Gallen

(C. Wälchli) • Migrationssimulation aus Verpackungen, BAG Bern (Ch. Droz) • Lebensmittelrecht, ein Vergleich mit der EU, Weiterbildung Lebensmittel-

inspektoren, Gesellschaft Schweizerischer Lebensmittelinspektoren GSLI, Lenzerheide, (W. Allenspach, S. Eberle, H. P. Widmer)

• Weiterbildung der KC zum Thema HACCP in Spiez. (H.R. Hunziker, K. Sturzenegger, P. Sommerauer, W. Allenspach)

• OLMI Tagung, Zürich (W. Allenspach, K. Sturzenegger, H.P. Widmer) • Hygienekonzept Schweizer Armee Thun (H.P. Widmer P. Sommerauer)

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KAL St.Gallen Jahresbericht 2007 Seite 6

• Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen FL: Grundlagen der Produktion qualitativ hochwertiger Milchprodukte aus Sennalpen, (W. Allenspach, H.P. Widmer, P. Sommerauer, K. Schlumpf)

• Einführung Traces, Arenenberg (P. Sommerauer, I. Eschenmoser) • Lehrgang für amtliche Tierärzte (P. Sommerauer) • Tierärzte Tagung Zug (P. Sommerauer) • Vorstandsitzungen Gesellschaft Schweizerischer Lebensmittelinspektoren GSLI

(H.P. Widmer) • Im Rahmen der internen Weiterbildung der Lebensmittelinspektoren und der Le-

bensmittelkontrolleure fanden vier Veranstaltungen zu den folgenden Themen statt:

o Instruktion Revision Lebensmittelrecht o Lebensmittelsicherheit, Weiterbildung durch den Amtsleiter o Herstellung von TK-Produkten und Weinherstellung o Fahrsicherheitskurs, Veltheim

• Brunnenmeisterprüfung, Loostorf (K. Schlumpf) • Neue Erkenntnisse zur Trinkwasseraufbereitung, EAWAG Dübendorf (K. Schlumpf,

P. Zäch, S. Högger) • Trinkwasserinspektorentagung, Gimmiz (K. Schlumpf, S. Högger) • Hygiene in der Hausinstallation, Rapperswil (K. Schlumpf) • SVG-Bädertagung 2007, Zürich (R. Epper) • Frühjahrstagung chemsuisse, Appenzell (D. Gerber, R. Epper) • Arbeitssitzungen chemsuisse Regionalgruppe Ostschweiz, Herisau, Glarus, Wein-

felden (D. Gerber, R. Epper) • Arbeitssitzungen „ost-CHem“, Zürich, Weinfelden (D. Gerber) • Arbeitstagung Gefahrengutbeauftragte, Luzern (D. Gerber) • Arbeitssitzungen ArGr Information der chemsuisse, Bern (D. Gerber) • Plattform Marktkontrolle des BAFU und BAG, Bern (D. Gerber) • Kurs Chemiewehr der Berufsfeuerwehr St.Gallen (D. Gerber) • SGM-Jahrestagung, Interlaken (J. Schmid) • SGLH-Arbeitstagung, Zürich: „Prädiktive Mikrobiologie und Microbiological Model-

ling – Einsatz in der Lebensmittelhygiene“ (J. Schmid). • EHEC Workshop, Wildbad Kreuth, D (J. Schmid) • Weiterbildung als Biosicherheitsbeauftragter im Rahmen der ERFA Mikrobiologie

der Ostschweiz (J. Schmid) • Einführung in die Molekularbiologie, Bern (J. Wirz)

3.3 Lehrtätigkeit • Hygiene und Lebensmittelgesetz, Gastro suisse, St. Gallen (W. Allenspach, S. Eber-

le, K. Sturzenegger, H.P. Widmer) • Weiterbildungsnachmittage für Brunnenmeister, Schmerikon, St. Gallen, Tu-

fertschwil, Salez (K. Schlumpf, P. Zäch, H.R. Hunziker, S. Högger) • Schw. Textil-, Bekleidungs- und Modefachschule, Wattwil (D. Gerber) • Sekundarlehrerausbildung, St. Gallen, Gossau (D. Gerber, R. Epper) • Lehrgang Sachkenntnis des SIU, St. Gallen (D. Gerber, R. Epper)

3.4 Prüfungskommissionen und –expertwesen • Expertentätigkeit "Praktische Lehrabschlussprüfung Chemielaboranten" (A. Wernli,

C. Wälchli) • Prüfungskommission Lebensmittelhygiene und Suchtprävention (P. Sommerauer)

3.5 Vorträge • D. Huber: Podiumsdiskussion „Functional Food and Health Claims“, OLMA (D.

Huber) • P. Kölbener: SPE-Aufsatz für Syncore: Bestimmung von Arbutin in Apfelsaft. Büchi-

Seminar, Basel • P. Kölbener: Ausgewählte Beispiele der Analyse von Lebensmitteln, Pädagogische

Hochschule St. Gallen • P. Kölbener: Studium der Chemie und mögliche Berufsbilder. Studienberatung Kt.

St. Gallen • P. Kölbener: Identifizierung von unbekannten Verbindungen: Ergebnissse eines

Quervergleichs von QTrap-, TOF- und einem Tandem Massenspektrometer

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Seite 7 Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen

• A. Wernli: Linearität und Driftprobleme bei der LC-MSMS Bestimmung von Arznei-mittelrückständen in Muskel und Trinkwasser

• Ch. Droz: Lebensmittelkontaminationen aus Kartonverpackungen, Verpackungs-seminar der Fa. Stehelin Zürich

• K. Sturzenegger: Wirteverein Wil und Umgebung; Hygiene in Gastrobetrieben und gesetzliche Erneuerungen

• S. Eberle: Direktvermarktung – Was muss ich wissen, Landwirtschaftliches Zentrum SG Salez

• S. Eberle: Erfolgreich im Agrotourismus, Landwirtschaftliches Zentrum SG Salez • W. Allenspach: Marktverkauf/Direktvermarktung von Lebensmitteln, Grabs, Wer-

denberger Buramarkt

3.6 Teilnahme an Ringversuchen • Schweflige Säure, FAPAS York (UK) • Nickel in Schweisslösung, KL GE • Schwermetalle in Tomatenpürée, LIVSMEDELS Uppsala (S) • Elemente in Wasser, IFA Tulln (A) • Trans-Fettsäuren in Speiseöl, BAG Bern • Antioxidantien in Speiseöl, FAPAS York (UK) • Herbizide (Triazine u.a.) in Wasser, IFA Tulln (A) • FAME in Speiseöl, FAPAS York (UK) • Asche, Wasser, N, Fett, Na, Ca, Fe, K, P in Säuglingsnahrung, LIVSMEDELS

Uppsala (S) • BTX inkl. MTBE in Wasser, IFA Tulln (A) • Alkohol in Brandy, FAPAS York (UK) • CKW in Wasser, IFA Tulln (A) • Pyrethroide in Weizenmehl, FAPAS York (UK) • Kokzidiostatika in Geflügelfleisch, FAPAS York (UK) • HPA Food Microbiology External Quality Assessment Scheme (London, GB) • HPA Water Microbiology External Quality Assessment Scheme (Newcastle, GB). • Gemma Runde M24 (Maispulver mit Bt11 verunreinigt)

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KAL St.Gallen Jahresbericht 2007 Seite 8 4 Untersuchungstätigkeit des Laboratoriums

4.1 Gesamt-Total der im Jahr 2007 bearbeiteten Proben Bearbeitete Proben: 8682 Beanstandete: 1216 (14.0 %) Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der bearbeiteten Proben leicht um 425 auf 8682 Proben. Diese Zunahme ergibt sich durch leicht erhöhte Probenzahlen bei verschiedenen Warengruppen. Tabelle 1: Gesamt-Total der Proben

Anzahl Proben Beanstandet 2007 2006 2007 2006

Im Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die Firmen bzw. Warenbesitzer im Kanton St.Gallen be-treffen

6500 6167 1019 944

Im Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die für Kunden aus anderen Kantonen untersucht und von die-sen oder vom Zoll erhoben wurden

822 913 42 38

Im Lebensmittelgesetz nicht umschriebene Waren (z. B. Badewasser, Proben nach Gift- und Umwelt-gesetz)

1279 1114 150 164

Interne Aufträge 81 63 5 0 Gesamt-Total der bearbeiteten Proben 8682 8257 1216 1146

4.2 Im Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die Firmen bzw. Warenbesitzer im Kanton St.Gallen betreffen Bearbeitete Proben: 6500 Beanstandete: 1019 (15.7 %) Tabelle 2: Proben nach Einsendern geordnet

Anzahl Proben Beanstandet Waren, die Firmen bzw. Warenbesitzer im Kanton St.Gallen betreffen, nach Einsendern geordnet 2007 2006 2007 2006 Organe der Grenzkontrolle 30 56 2 4 Organe der Inlandkontrolle 3794 3357 583 564 Private Aufträge 2676 2754 434 376 Total 6500 6167 1019 944

Die Details zu den Zahlen finden sich im Anhang 6.1 Auflistung der untersuchten Proben.

4.3 Einsprachen, Rekurse, Strafanzeigen Einsprachen: 12 Im Berichtsjahr erfolgten 12 Einsprachen, was den Jahren mit wenig Einsprachen entspricht. Aus den 12 Einsprachen ergab sich kein Rekurs. Die Anzahl Strafanzeigen entspricht einer mittleren Anzahl der letzten Jahre. Tabelle 3: Einsprachen, Rekurse, Strafanzeigen zwischen 2001 bis 2007

2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 Einsprachen 12 18 13 22 21 8 13 Rekurse 0 1 4 3 4 1 2 Anzeigen 11 10 8 14 25 4 7

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Seite 9 Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen 5 Tätigkeit der Abteilungen

Vorbemerkung: Da die Lebensmittelkontrolle meist gezielt Schwachstellen im Verkehr mit Lebens-mitteln und Gebrauchsgegenständen zu erfassen versucht, sind die zum Teil zahlreichen Beanstan-dungen nicht repräsentativ für die effektive Qualitätssituation auf dem Markt. Eine Tabelle mit den gebräuchlichen Abkürzungen ist im Anhang Tabelle 22: Verzeichnis der Ab-kürzungen zu finden.

5.1 Chemische und physikalische Untersuchungen 5.1.1 Speiseeis

Untersuchte Proben: 14 Beanstandet: 3 (21 %) Milch und Milchprodukte zählen zu den analytischen Schwerpunkten des KAL. Bei den meisten Speiseeisarten handelt es sich um den Milchprodukten nahestehende Erzeugnisse. Daher war es wieder mal an der Zeit, Speiseeis in grösserem Umfang zu prüfen. Untersucht wurden 14 Proben, davon neun Glace, vier Rahmeis und ein Mil-cheis. Alle vorverpackten Proben wurden auf die Richtigkeit der Kennzeichnung kontrolliert. Zwei Proben mussten wegen kleinerer Kennzeichnungsmängel (Schrift-grösse, unvollständige Angaben im Zutatenverzeichnis) beanstandet werden. Ebenfalls untersucht wurden die Speiseeisproben auf ihre mikrobiologische Be-schaffenheit. (siehe 5.2.8). Bei der chemischen Überprüfung der Speiseeisproben konzentrierte man sich auf die Untersuchung von Vanilleeis. Die Zutat Vanille enthält keine nennenswerten Mengen Pflanzenfett, was die Überprüfung des Milchfettgehaltes (mittels Butter-säureanteil) stark vereinfacht. Allfällig vorhandenes Nichtmilchfett wäre dann nicht pflanzlichen Zutaten wie z. B. Nüssen oder Schokolade zuzuschreiben. Sämtliche Vanille-Speiseeisproben erfüllten die Anforderungen hinsichtlich der Gesamttrockenmasse. Litergewichte der Proben lagen allesamt oberhalb der ge-forderten 450 g/l. Augenscheinlich wird bei diesem Parameter jedoch der Unter-schied zwischen industriellen und handwerklich erzeugten Produkten (Mittelwert: industrielle Erzeugung 473 g/l; handwerkliches Produkt 750 g/l). Der tatsächliche Fettgehalt einer Probe wich gegenüber den Nährwertangaben stärker ab, als dies gemäss FIAL/VKCS-Empfehlungen akzeptabel ist. Die Probe wurde beanstandet, da sie den Anforderungen der LKV, nach denen Nährwert-angaben die im Lebensmittel enthaltenen Nährstoffe so gut wie möglich zu repräsentieren haben, nicht entsprach.

5.1.2 Blei in Wildpfeffer Untersuchte Proben: 14 Beanstandet: 3 (21 %) Fleisch von geschossenem Wild kann aufgrund von Geschossresten hinsichtlich des Bleigehaltes problematisch sein. Dies insbesondere dann, wenn das um den Schuss-kanal befindliche Fleisch nicht grosszügig vom übrigen Wildbret entfernt wird und so feine Bleisplitter in die Mahlzeiten gelangen. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden leitete für die Ostschweizer Laboratorien eine ko-ordinierte Aktion zur Bestimmung von Blei in Wildpfeffer. Das KAL St. Gallen schickte hierfür vier Wildpfefferproben eines grösseren Fleisch verarbeitenden Betriebes zur Analytik nach Chur ein. Die Abteilung Mikrobiologie liess weitere zehn Wildpfeffer-proben zur Tierartenüberprüfung erheben (siehe 5.3.3). Auch diese Proben wurden auf den Bleigehalt überprüft. Je ein Hirsch, Reh- und Hasenpfeffer wiesen im Mittel Bleigehalte von mehr als 2 mg/kg auf und wurden als verunreinigt im Sinne der LGV beanstandet. Als problematisch erwies sich einmal mehr die hohe Streubreite der Einzelmesswerte bei den belasteten Proben, so dass mehrere Analysen zum Absichern der Resultate er-forderlich waren.

5.1.3 Senf und Meerrettich Untersuchte Proben: 27 Beanstandet: 2 (7 %) Am KAL wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Produktgruppen auf die Zusatzstoffe Schwefeldioxid bzw. Sulfite überprüft. Man „schwefelt“ Meerrettich, um

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seine weisse Farbe zu bewahren, da er nach dem Reiben an der Luft braun wird. Auch Tafelsenf enthält teilweise Schwefeldioxid zum Schutz der Aromen. Beide Produktgruppen wurden am KAL bislang nicht überprüft. Senfsaat enthält mitunter als Verunreinigung Rapssaat. Ob sich darunter auch gentechnisch verändertes Saatgut befindet, war Ziel der begleitenden Abklärungen der Abteilung Bio-logie/Mikrobiologie (siehe 5.3.1 Genveränderte Organismen (GVO)). Von den 27 Proben (23 Senfproben und 4 Meerrettichprodukte) mussten lediglich zwei Proben wegen kleinerer Kennzeichnungsmängel beanstandet werden: eine Probe wies eine unvollständige Nährwertkennzeichnung auf; bei der anderen fehlte die Angabe des Produktionslandes. In allen Senfproben der Geschmacksrichtungen süss, mild und mittelscharf wurde kein Schwefeldioxid nachgewiesen. Auch die in den übrigen Senfproben gemessenen Gehalte lagen alle unterhalb 100 mg SO2/kg und somit deutlich unter den gemäss ZuV zulässigen Höchstmengen. Die Meer-rettichprodukte enthielten alle Schwefeldioxid, jedoch lagen auch hier – bezogen auf den Meerrettichanteil – alle Werte weit unter dem in der ZuV definierten Höchstgehalt von 800 mg SO2/kg.

5.1.4 Obstessig Untersuchte Proben: 10 Beanstandet: 2 (20 %) Nachdem in der Vorkampagne bereits zwei von fünf Obstessigen wegen eines zu niedrigen zuckerfreien Extraktes aufgefallen waren, war das Hauptanliegen der Nachkampagne zu überprüfen, wie es um die anderen auf dem Ostschweizer Markt befindlichen Obstessige bestellt ist. Bis auf einen Apfelessig entsprachen alle untersuchten Obstessige diesen offensichtlich spezifisch schweizerischen An-forderungen hinsichtlich des Extraktgehaltes. Bei den in beiden Analysen-kampagnen wegen zu geringem zuckerfreiem Extrakt beanstandeten Obstessigen handelte es sich um Apfelessige. Im Hinblick auf die übrigen Bestimmungen ent-sprach das Obstessigsortiment den gesetzlichen Bestimmungen weitestgehend.

5.1.5 Heisse Marroni Untersuchte Proben: 10 Beanstandet: 1 (10 %) In periodischen Abständen werden Marroni auf den Anteil nicht zum Verzehr ge-eigneter Früchte untersucht. Im Gegensatz zu früheren Probenerhebungen wurden jedoch nicht die rohen Früchte sondern die fixfertig gegarten (gebratenen) Marroni zur Untersuchung angefordert. Im SLMB wird empfohlen, dass bei Edelkastanien der Anteil madenbefallener Früchte nicht über 20 % liegen soll. Verschimmelte, faulige und vertrocknete Früchte sind ebenfalls nicht mehr für den Verzehr geeignet und werden zusammen mit den verwurmten Marroni als fehlerhaft bewertet. Obwohl aus Händlerkreisen zu vernehmen war, dass 2007 keine gute Marroniernte eingefahren wurde, ergaben die Stichproben, dass die im Kanton tätigen Marroni-stände im Wesentlichen Ware anboten, die den rechtlichen Anforderungen ent-spricht. Mit einem Anteil von 21 % fehlerhaften Früchten musste lediglich eine Probe beanstandet werden. Eine weitere Probe wies mit 2,5 % fehlerhaften Früchten zwar den niedrigsten Anteil an verwurmten, fauligen oder verschimmelten Marroni aller untersuchten Proben auf, jedoch waren gut ein Fünftel der Früchte einseitig schwarz verbrannt und somit nur mit Einschränkung geniessbar. Die Probe wurde zwar nicht förmlich beanstandet, jedoch wurde dieser Umstand im Untersuchungs-bericht in Form eines Hinweises vermerkt. Die übrigen Proben wiesen Anteile an fehlerhaften Früchten zwischen 7 % und knapp unter 20 % auf.

5.1.6 Hackfleisch Untersuchte Proben: 19 Beanstandet: 5 (26 %) Als Separatorenfleisch bezeichnet man auf mechanischem Wege maschinell von entbeinten Knochen oder Schlachtkörperkarkassen entferntes Gewebe. Je nach Gewinnungsverfahren kann dieses Separatorenfleisch Splitter der bearbeiteten Knochen in unterschiedlichem Ausmass enthalten, was sich wiederum in einem er-höhten Calciumgehalt des Materials widerspiegelt. Gemäss VO (EG) 2073/2005 soll der Calciumgehalt von frischem Separatorenfleisch höchstens 1000 mg/kg be-tragen. Ein solch calciumhaltiges Material würde als Beimischung zu Hackfleisch dessen Calciumgehalt erhöhen. Unter diesem Aspekt wurden 19 Proben (11 Rindshackfleisch, 5 gemischtes Hackfleisch und je 1 Probe Schweinehack-

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fleisch, Lammhackfleisch und Poulethackfleisch) erhoben, um - neben allgemeinen Nährwertüberprüfungen - den Calciumgehalt der auf dem St.Galler Markt an-gebotenen Ware näher in Augenschein zu nehmen. Laut der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH) dürfen zur Herstellung von Hackfleisch nur Fleisch der Skelettmuskulatur oder Fleischabschnitte, die beim Zerlegen von ganzen Muskeln anfallen, verwendet werden. Die Ver-wendung von Separatorenfleisch oder Fleisch, das Knochenreste enthält, ist un-zulässig. Gemäss der LKV müssen im Rahmen der Nährwertkennzeichnung ge-machte Angaben die im Lebensmittel enthaltenen Nährstoffe so gut wie möglich repräsentieren. Hinsichtlich akzeptabler Toleranzen zur Nährwertkennzeichnung orientieren die gemeinsamen Empfehlungen der FIAL und des VKCS. Die Fettgehalte zweier Proben Rindshackfleisch wichen von den in der Nährwert-kennzeichnung gemachten Angaben um mehr als die nach FIAL/VKCS zu akzeptierende Toleranz ab. Die Proben wurden beanstandet. Bei einer vorver-packten Hackfleischprobe fehlte der verbindliche Hinweis, nach dem bei Hack-fleisch auf der Verpackung oder Umhüllung darauf hingewiesen werden muss, dass das Erzeugnis vor dem Verzehr vollständig erhitzt werden muss. Bei zwei weiteren Proben fehlte die vorgeschrieben Angabe der Adresse. Die Calciumgehalte lagen bei allen Proben zwischen 20 und 55 mg/kg, also in einem üblichen, unauffälligen Bereich.

5.1.7 Antimonmigration aus PET-Verpackungen Untersuchte Proben: 10 Beanstandet: 0 Backformen aus kristallisiertem Polyethylenterephtalat (CPET) sind über einen grossen Temperaturbereich formstabil (-40° bis 220°C) und verdrängen zusehends die bislang verwendeten Schalen aus Aluminium oder beschichtetem Karton. Zur Herstellung des Polyesters PET wird Antimon (Sb) als Katalysator eingesetzt. Dabei verbleiben typischerweise umgerechnet 150 bis 300 mg Antimon in einem Kilo-gramm Kunststoff. Während eine Migration dieses Antimons aus PET-Gebinden in Getränke als vernachlässigbar angesehen wird, kann bedingt durch die Wärme-zufuhr bei der Zubereitung von Fertiggerichten die Antimonmigration in das Lebensmittel empfindlich steigen. In Anhang 1/Liste II der Verordnung des EDI über Bedarfsgegenstände ist für die Migration von Antimon aus Polyestern (ausdrücklich genannt ist PET) ein Grenzwert von 0.04 mg Sb/kg festgelegt. Von allen Proben wurden mehrere chargengleiche Exemplare erhoben. Für die Er-mittlung der Grundbelastung des Lebensmittels wurde je eine unbehandelte Teil-probe homogenisiert, chemisch aufgeschlossen und mittels ICP-MS auf ihren Antimongehalt überprüft. Je eine weitere Teilprobe wurde gemäss der auf der Packung angebrachten Zubereitungsempfehlung erwärmt, ebenfalls homo-genisiert, aufgeschlossen und vermessen. Bei keiner der untersuchten Proben wurde der Migrationsgrenzwert überschritten. Mit einer Ausnahme bewegten sich die ge-messenen Antimonmigrationen in einem Bereich zwischen 0.001 und 0.006 mg/kg Lebensmittel. Bei einem belegten Baguette zum Fertiggaren betrug die Migration in den Brotanteil mit 0.018 mg/kg knapp die Hälfte des Grenzwertes.

5.1.8 Uran in Trink- und Mineralwasser Untersuchte Proben: 65 Beanstandet: 0 Uran kommt als natürlicher Bestandteil in Gesteinen, Böden und Gewässern vor. Abhängig von der geologischen Herkunft können auch Oberflächen- und Grund-wasser Uran in Mengen im höheren Mikrogrammbereich enthalten, vor allem in Gebieten mit erhöhter geologisch bedingter Radioaktivität. Gesetzliche Grundlagen zur chemisch-toxikologischen Beurteilung von Urangehalten in Trink- und Mineralwasser finden sich in der FIV keine. Die WHO be-ziffert in ihrer Richtlinie zur Trinkwasserqualität für Uran einen chemisch-toxikologischen Richtwert von 0.015 mg/kg. Auch das BAG kommt in einem Gut-achten zum Schluss, dass der Verzehr von zwei Litern Trinkwasser pro Tag für eine Person mit 60 kg Körpergewicht eine Urankonzentration im Trinkwasser von 0.015 mg/l tolerierbar sei. Bei Mineralwasser, welches für die Zubereitung von Säug-lingsnahrung angepriesen wird, hat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) den Höchstwert für Uran auf 0.002 mg/l festgelegt.

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Untersucht wurden 65 Proben (10 Proben KL Thurgau, 55 Proben KAL St.Gallen; davon 62 Trinkwasser-, 2 Mineralwasser- und 1 Thermalwasserprobe). Die Nachweis-grenze des eingesetzten Messverfahrens kann mit 0.0002 mg/l, die Bestimmungs-grenze mit 0.001 mg/l beziffert werden. Die Messwerte lagen bei allen Proben unter-halb des WHO-Richtwertes von 0.015 mg/l. Auch genügen mit einer Ausnahme alle Proben den Anforderungen des BfR bezüglich des Urangehaltes von Mineralwasser zur Zubereitung von Säuglingsnahrung. Auch besagte Ausnahme überschreitet mit einem Gehalt von 0.0021 mg/l diesen Höchstwert nur denkbar knapp.

5.1.9 Chlorit und Chlorat in Trinkwasser Untersuchte Proben: 15 Beanstandet: 0 Chlorit und Chlorat sind so genannte Desinfektionsnebenprodukte, die bei der Be-handlung von Trinkwasser mit Chlor, Chlordioxid und Ozon entstehen können. Ihr Auftreten in Trinkwasser ist unerwünscht, ihre Höchstmengen entsprechend gesetz-lich geregelt. Sowohl für Chlorit als auch für Chlorat in Trinkwasser ist in der FIV ein Toleranzwert von jeweils 0.2 mg/kg festgelegt. Ionenchromatografisch analysiert wurden die 15 Proben (8 KL Thurgau, 7 KAL St.Gallen). Bei keiner wurde eine Toleranzwertüberschreitung festgestellt. Der höchste gemessene Chloritgehalt betrug 0.11 mg/l, der höchste Chloratgehalt lag bei 0.05 mg/l.

5.1.10 Schimmelpilzgifte (Fumonisine) in Mais und Maisprodukten Untersuchte Proben: 7 Beanstandet: 2 (29 %) Fumonisine sind Schimmelpilzgifte (Mykotoxine), die von verschiedenen Pilzen der Gattung Fusarium gebildet werden. Sie sind für den Menschen vermutlich kanzero-gen und stehen im Verdacht, das Auftreten von Speiseröhrenkrebs zu begünstigen. Deoxynivalenol wird ebenfalls von verschiedenen Arten der Gattung Fusarium ge-bildet. Es hemmt die Proteinsynthese und beeinflusst das Wachstum negativ, ins-besondere auch bei Nutztieren. Bevorzugt siedeln Fusarien auf Mais aber auch auf anderen Getreidearten. Bei entsprechenden (warmen und feuchten) Witterungs-bedingungen kann es zu einer starken Vermehrung der Fusarien auf Getreide und somit zu einer teils erheblichen Kontamination mit Fumonisinen und Deoxynivalenol kommen. Im Hinblick auf diese Mycotoxine beteiligte sich das KAL an der vom KL Thurgau angebotenen Schwerpunktaktion zur Marktkontrolle von Mais und Mais-produkten mit Proben aus dem St.Galler Rheintal. Gemäss Liste der Höchstkonzentrationen der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) gilt bezüglich Fumonisinen (Summe B1 und B1) für Mais ein Toleranzwert von 1 mg/kg. Für Deoxynivalenol in Getreide beträgt der Toleranzwert ebenfalls 1 mg/kg. Mit Ausnahme der mit eigenen Grenzwerten bedachten Produkte Ge-würze und Säuglingskost sind für Aflatoxine in Lebensmitteln Grenzwerte von 0.001 mg/kg (B1) und 0.004 mg/kg (Summe B1+B2+G1+G2) festgelegt. Aflatoxine konnten in keiner der vom KAL erhobenen Proben nachgewiesen werden. Auch die Belastung mit Fumonisinen hält sich mit Analysenwerten, die maximal einem Viertel des Höchstwertes entsprechen, im überschaubaren Rahmen. Allerdings wiesen zwei Proben Mais aus dem Kanton St.Gallen mit 1.26 mg/kg und 1.18 mg/kg Deoxynivalenolgehalte oberhalb des in der FIV bezifferten Toleranzwertes auf. Beide Proben wurden beanstandet, es wurden aber keine Massnahmen verfügt, da die Höchstwert-überschreitung noch im Bereich der Mess-unsicherheit des analytischen Verfahrens lag. Bereits 2005 war in einer Probe Mais aus dem Kanton St.Gallen eine erhöhte, aber noch unter dem Toleranzwert liegende Menge Deoxynivalenol gemessen worden. Zusammen mit diesem älteren Resultat legen die Höchstwert-überschreitungen der beiden aktuellen Proben nahe, Mais aus dem Kanton St.Gallen in näherer Zukunft in erweitertem Umfang auf Fusarientoxine zu überprüfen.

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5.1.11 Milch und Milcherzeugnisse: Nationales Monitoringprogramm Untersuchte Proben Milch: 4 Beanstandungen: 2 (50 %) Untersuchte Proben Rahm: 9 Beanstandungen: 4 (44 %) Untersuchte Proben Butter: 11 Beanstandungen: 0 Untersuchte Proben Frischkäse: 13 Beanstandungen: 2 (15 %) Auch in diesem Jahr wurde das nationale Monitoringprogramm „Milcherzeugnisse 2007“ (EU-Milch-Projekt) fortgesetzt; auf ihre mikrobiologische Beschaffenheit unter-sucht wurden Erzeugnisse aus Milch verarbeitenden Betrieben aus dem Kanton St.Gallen. Begleitend überprüfte die Abteilung Chemie wie in den Vorjahren auch die erhobenen Proben auf ihre Zusammensetzung. Insgesamt gelangten 4 Milch-, 9 Rahm-, 11 Butter- und 13 Frischkäseproben zur Untersuchung. Von den vier Milchproben wurden zwei beanstandet. Bei einer pasteurisierten Milch fiel der Peroxidasenachweis negativ aus. Sie erfüllte die für pasteurisierte Milch hin-sichtlich der Enzymaktivitäten festgelegten Anforderungen der HyV nicht und hätte „hochpasteurisiert“ deklariert sein müssen. Bei der anderen Milchprobe konnte mit –0.498 °C ein erhöhter Gefrierpunkt und eine fettfreie Trockenmasse von 83.8 g/kg festgestellt werden, was auf einen vermutlich technischen Wassereintrag hinwies. Beide Proben wurden beanstandet. Sie stammten aus dem gleichen Betrieb. Dieser fiel bereits in den vergangenen Jahren mit teilweise beträchtlichen Qualitäts-problemen auf. Beanstandet wurden auch drei Vollrahmproben wegen zu tiefen Fettgehaltes. Eine weitere Probe wies eine zu niedrige Trockenmasse im milchfettfreien Anteil auf. Bei den Butterproben waren bis auf eine Ausnahme alle aus pasteurisiertem Rahm hergestellt. Hinsichtlich des Fettgehaltes entsprachen alle elf untersuchten Waren-muster den Anforderungen. Im Vorjahr mussten noch zwei Butter wegen eines zu hohen Säuregrades im Butterfett beanstandet werden. Erfreulicherweise waren alle untersuchten Proben – darunter auch drei Alpbutter – hinsichtlich dieses Prüfpunktes in Ordnung. Zwei der untersuchten Butterproben waren aus Süssrahm, die übrigen aus angesäuertem Rahm hergestellt worden. Betreffend der pH-Werte der Butter-seren genügten alle Proben den rechtlichen Anforderungen. Die Frischkäse waren hinsichtlich der überprüften Parameter nicht zu beanstanden. Zwei Frischkäsezubereitungen bestanden neben Frischkäse und weiteren Zutaten auch aus Weichkäse bzw. Schmelzkäse. Diese wurden von den anderen Bestand-teilen gesondert untersucht. Während die Frischkäseanteile in Ordnung waren, musste der als „vollfett“ deklarierte Schmelzkäseanteil wegen zu geringer Trocken-masse und der Weichkäseanteil der anderen Probe wegen zu niedrigem Wasser-anteil in der fettfreien Käsemasse beanstandet werden. Angesichts der geringen Probenzahl lässt sich für die Milch keine Aussage bezüglich eines Trends treffen. Obwohl beim Rahm mehr Proben bei gleichzeitig ab-nehmender Probenzahl beanstandet wurden, sollte dies nicht überbewertet werden: es sind zumeist kleine Betriebe, bei deren Rahm der Fettgehalt meist geringfügig unter den Anforderungen der Fettgehaltsstufe liegt. Erfreulich hingegen ist die aktuelle Situation bei den Butterproduzenten: waren in beiden Vorjahren mehrere Butterproben wegen zu hohen Säuregrades im Butterfett zu bemängeln, waren 2007 alle untersuchten Proben diesbezüglich einwandfrei. Frischkäse wurden in geringerem Umfang überprüft als noch vor einem Jahr, die reinen Frischkäse-proben waren aber unauffällig. Die beiden beanstandeten Frischkäse-zubereitungen legen jedoch nahe, Käsezubereitungen und Schmelzkäse zukünftig näher in Augenschein zu nehmen.

5.1.12 Zuchtpilze Untersuchte Proben: 15 Beanstandungen: 0 In der EU fielen einzelne Warenlieferungen aus China stammender Shiitakepilze auf-grund erhöhter Cadmiumgehalte auf. Die im Handel angebotenen Shiitake stammen in der Regel aus Zuchtkulturen. Zuchtpilze werden am KAL periodisch auf ihre Schwermetallgehalte überprüft. Erhoben wurden 5 Proben Champignons (davon 4 Frischwaren), 5 Proben Shiitake (davon 4 getrocknete Ware) sowie 5 Proben Mu Err oder Judasohren (alle getrock-net). Keine der untersuchten Proben musste beanstandet werden. Die Quecksilber-gehalte waren allesamt unauffällig. Nur in einer Probe Champignons wurde über-

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haupt ein Quecksilbergehalt knapp oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0.1 mg/kg gemessen. Die hinsichtlich des Bleigehaltes problematischen und in der FIV für diesen Parameter mit einem eigenen Grenzwert bedachten Mu Err bzw. Judasohren entsprachen ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen. Auch die Cadmiumgehalte lagen zumeist deutlich unter der Hälfte des Grenzwertes.

5.1.13 Nickel in Modeschmuck: Nationale Kampagne Untersuchte Proben: 14 Beanstandungen: 4 (29 %) Die Probenerhebung wurde während der OLMA bei Marktständen von Mode-schmuckhändlern durchgeführt. Vorgegangen wurde wie bereits bei der Kampagne im 2005. Die Lebensmittelkontrolleure überprüften eine Auswahl des an-gebotenen Sortiments mit dem DMG-Abwischtest. Proben, die eine Rosafärbung ergaben, wurden erhoben und im Labor nach Behandlung mit Schweisslösung abermals mit Dimethylglyoxim und Rubeansäure überprüft. Fielen beide Tests positiv aus, wurde die Probe beanstandet. Dies war bei vier Proben der Fall (zwei Armreife, ein Fingerring und eine Halskette). Die beanstandeten Produkte wurden mit einem Verkaufsverbot belegt. Die Beanstandungsquote ist identisch mit jener von vor zwei Jahren. Dies lässt den Schluss zu, dass auch in Zukunft vor allem Modeschmuck und ähnliche Produkte auf Nickelabgabe überprüft werden sollten.

5.1.14 Lysozym in Emmentaler Untersuchte Proben: 39 (17 aus dem Kanton St.Gallen) Beanstandungen: 0 Anaerobe Sporenbildner in der Käsereimilch können bei der Herstellung von Hart- und Halbhartkäse schwerwiegende Fehlgärungen - so genannte Spätblähungen - hervorrufen. Sie überstehen (wie z.B. die Sporen des in dieser Hinsicht problematischsten Keims Clostridium tyrobutyricum) in der Kesselmilch auch die thermischen Bedingungen einer Pasteurisation und keimen später während der Käsereifung aus. Im Zuge seiner Stoffwechseltätigkeit bildet Clostridium tyrobutyricum neben Buttersäure beträchtliche Mengen Gas und kann dadurch ein Zerreissen des reifenden Käseteiges bewirken. Bereits ab einer Sporenzahl von etwa 200 Keimen pro Liter Kesselmilch besteht das Risiko einer möglichen Spätblähung. Vor allem die Fütterung unzureichend silierten Futters ist die Ursache für erhöhte Clostridien-Titer in der Milch: nach überstandener Verdauungstraktpassage werden die Clostridien-Sporen mit dem Kot ausgeschieden und gelangen über die Stallluft, kotverschmierte Euter, etc. in die Milch. Für die Herstellung vieler Rohmilchkäse ist die Fütterung der Kühe mit Silage daher strikt untersagt (z.B. Gruyère, Sbrinz). Lysozym zerstört bei zahlreichen grampositiven und gramnegativen Bakterien Teile der Zellwand und wirkt auf diese Weise u.a. auch gut gegen Clostridium tyrobutyricum. Gemäss Literaturangaben lassen sich bei Hartkäsen Spätblähungen durch die Zugabe von 2,5 g kristallisiertem Lysozym zu 100 Liter Milch unterbinden. Auch ist die erforderliche Lysozymzugabe von der Keimbelastung der verwendeten Milch abhängig. Ein mit zwei Produktionsstandorten im Kanton St. Gallen ansässiger Käsehersteller fiel in der Vergangenheit immer wieder durch Unregelmässigkeiten bei der Be-zeichnung seiner Erzeugnisse auf: In einem dieser Betriebe wird Rohmilchkäse mit der Ursprungsbezeichnung Emmentaler hergestellt. An der anderen Produktions-stätte wiederum findet unter Verwendung von Lysozym und Milch aus Betrieben, die auch Silage verfüttern, die Herstellung eines rein äusserlich an Emmentaler ge-mahnenden Hartkäses statt, welcher seinen Absatz vorwiegend im Export findet. Wiederholt stellten die Zollbehörden Versuche des Herstellers fest, mit Lysozym her-gestellten Hartkäse als Emmentaler ins Ausland zu exportieren. Aus diesem Grund wurde ein von den Berner Kollegen übernommenes HPLC-Verfahren zum Nachweis von Lysozym in Hartkäse am KAL St. Gallen etabliert. Es war naheliegend, auch die übrigen Hersteller im Rahmen einer Schwerpunktaktion (zusammen mit den kantonalen Laboratorien der Urkantone, Thurgau und Zürich) näher in Augenschein zu nehmen. Bei den insgesamt 39 untersuchten Proben (27 Emmentaler; 2 Sbrinz AOC; 1 Gruyère AOC; 6 sonstige Hart- und Halbhartkäse aus Schweizer Produktion und 3 aus-ländische Käse) mussten keine Beanstandungen ausgesprochen werden. In einer vorverpackten und als Schweizer Hartkäse bezeichneten Probe wurde ein Lysozym-gehalt von 135 mg/kg gemessen. Die Verwendung des Zusatzstoffes war aber auf der Packungsetikette kenntlich gemacht.

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5.1.15 Käse: Nachweis von Natamycin und Lysozym Untersuchte Proben: 3 Beanstandungen: 0 Das KAL beteiligte sich an der vom KL Zürich angebotenen Schwerpunktaktion zur Bestimmung von Konservierungsmitteln in und auf Käsen mit drei Proben. In den vergangenen Jahren wurden bei gereiften Käsen aus Südeuropa wiederholt Ober-flächenbehandlungen mit Natamycin nachgewiesen, ohne dass dies ent-sprechend gekennzeichnet war. Gemäss Nr. 2.2 der ZuV-Anwendungsliste ist eine Oberflächenbehandlung von ge-reiftem Käse mit Sorbinsäure im Rahmen der Guten Herstellpraxis zulässig. Ebenfalls zur Oberflächenbehandlung von extrahartem, hartem oder halbharten Käse zu-gelassen ist Natamycin. Allerdings ist die Verwendung auf einen Gehalt von 1 mg/dm2 Oberfläche begrenzt, fünf Millimeter unterhalb der Oberfläche eines so behandelten Käses darf Natamycin nicht mehr nachweisbar sein. Lysozym darf bei der Herstellung von gereiftem Käse gemäss Guter Herstellpraxis verwendet werden. Ausgenommen hiervon sind gereifte Käse, bei denen die Verwendung von Zusatz-stoffen explizit untersagt ist, wie z.B. Emmentaler Käse (gemäss Anhang 4 der Ver-ordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft dürfen diesem keine Zusatzstoffe bei-gegeben werden). Zwei der drei Proben enthielten Lysozym im erlaubten Konzentrationsbereich. Im Fall eines „Grana Padano“ war die Verwendung des Zusatzstoffes auf der Packungs-etikette deklariert. Ein bei einem Grosshändler erhobener Tilsiter-Käse aus Österreich enthielt ebenfalls Lysozym, wies aber keine Packungsetiketten auf, die eine ab-schliessende Beurteilung erlaubt hätte. Der Händler wurde auf den Lysozymgehalt der Probe aufmerksam gemacht verbunden mit dem Hinweis, diesen bei Abgabe an den Konsumenten entsprechend zu kennzeichnen. Die dritte erhobene Probe – ebenfalls ein aus Österreich stammender Käse – enthielt keinen der untersuchten Zusatzstoffe.

5.1.16 Quecksilbergehalt in fettreichen Fischen Untersuchte Proben: 6 Beanstandungen: 0 Im Auftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) wurden im Rahmen der grenztierärztlichen Kontrollen 6 Fischproben auf ihren Quecksilbergehalt untersucht. Neben vier Proben verschiedener Thunfischarten wurde auch eine Schwertfisch-probe sowie Muskelgewebe von einem Atlantischen Fächerfisch (Istiophorus albicans) zur Analytik erhalten. Alle sechs Proben wurden von den Grenztierärzten am Genfer Flughafen entnommen. Die Quecksilbergehalte wurden ausschliesslich am Muskel ermittelt, das heisst, allfällig vorhandene Haut, Knorpel, Flossen etc. wurden vor dem Homogenisieren entfernt. Eine Probe Schwertfischfilet wies mit 1.48 mg/kg einen Quecksilbergehalt auf, der auch unter Berücksichtigung der analytischen Messunsicherheit über dem FIV-Grenzwert lag. Die Probe wurde beanstandet. Die Quecksilbergehalte der übrigen Proben lagen alle unterhalb des spezifischen FIV-Grenzwertes von 1 mg/kg.

5.1.17 Nitrat in Randen Untersuchte Proben: 6 Beanstandungen: 1 (17 %) Bei einer früheren Analysenkampagne, bei der die Nitratgehalte von verschiedenen Wurzelgemüsen überprüft wurden, fiel als einzige zu beanstandende Probe eine Randenprobe (Rote Beete, Beta vulgaris) mit hohem Nitratgehalt auf. Deshalb wurden in diesem Jahr insgesamt sechs Proben erhoben. Davon stammten jeweils drei Proben aus konventionellem und drei aus biologischem Anbau bzw. Umstellungsbetrieben. Für den Nitratgehalt von Randen (roh oder gekocht) ist in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) ein Toleranzwert von 3000 mg/kg festgelegt. Eine aus biologischem Anbau stammende Probe musste aufgrund ihres Nitrat-gehaltes von 3340 mg/kg beanstandet werden. Alle anderen Proben wiesen einen Nitratgehalt von weniger als 2000 mg/kg auf, der niedrigste Wert lag bei 740 mg/kg.

5.1.18 Chloroform in Bier Untersuchte Proben: 18 Beanstandungen: 0 In St.Galler Gaststätten wird beim Ausschank von Offenbier sauber gearbeitet. Dies zeigt eine Untersuchung von 18 Proben Bier aus dem Offenausschank: In 17 konnte

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kein Chloroform nachgewiesen werden (NWG 3 μg/l). In einer Probe wurde mit 10 μg/l nur eine geringe Menge Chloroform unterhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen. Beim Bier-Offenausschank müssen Leitungen und Zapfvorrichtungen regelmässig gereinigt werden. Eingesetzt werden neben anderen auch Chlor freisetzende Waschlösungen wie beispielsweise Javel. Wird nach dem Waschvorgang nicht ge-nügend lange nachgespült, kann Chloroform als Marker im Bier nachgewiesen werden. Die FIV nennt für Bier keinen Grenzwert; der Grenzwert für Chloroform im Wasser liegt bei 40 μg/l.

5.1.19 Vorratsschutzmittel in Getreide Untersuchte Proben: 7 Beanstandungen: 1 (14 %) Mit dem sogenannten Vorratsschutz wird Qualität und Sicherheit unverarbeiteter wie verarbeiteter Ernteerzeugnisse über alle Produktionsstufen bis hin zum Verzehr durch den Menschen gewährleistet. Nach wie vor bieten chemische Substanzen wie Begasungsmittel einen wirksamen Vorratsschutz. Gemäss bisherigen Er-fahrungen stellen Vorratsschutzmittel in Getreide jedoch immer wieder ein Rück-standsproblem dar. Im Rahmen einer koordinierten Aktion der Ostschweizer Labors zusammen mit dem Labor der Urkantone wurden die Proben im KL Brunnen unter-sucht. Sieben St.Galler Proben (1 Maismehl; 1 Maisgriess, 2 Weissmehl; 1 Zopfmehl (Weizen/Dinkel) und 2 Weissmehl Bio gelangten in die Untersuchungsreihe wobei eine Probe wegen 0.022 mg Phosphorwasserstoff/kg (TW 0.010 mg/kg) beanstandet werden musste. 4 Proben waren rückstandsfrei. 1 Probe Weissmehl enthielt 0.04 mg Chlorpyrifosethyl/kg (TW 3 mg/kg), in 1 Probe Zopfmehl konnte 0.004 mg/kg Phosphorwasserstoff nachgewiesen werden.

5.1.20 Weichmacher in Spielzeugen Untersuchte Proben: 17 Beanstandungen: 1 (6 %) (--> Siehe Beilage KALeidoskop Nr. 21, Ausgabe August 2007 )

5.1.21 Photoinitiatoren / ITX Untersuchte Proben: 97 Beanstandungen: 0 Bei einer Zollaktion (22 Proben) wurden importierte Getreide- und verarbeitete Ge-treideprodukte (Mehl, Teigwaren) sowie Mais und Maisprodukte (Polenta), die in direktem Kontakt mit bedruckten Verpackungen stehen, auf Photoinitiatoren unter-sucht. Zur Analyse gelangten 19 Proben Teigwaren (Barilla, Agnesi, Spinosi, Jamie Oliver), 2 Proben Couscous und 1 Probe Mehl. Im gleichen Zeitraum wurden in einer Schwerpunktaktion weitere 75 Proben in den Kantonen Schaffhausen (5), Zürich (15), Thurgau (9), und St. Gallen (46) erhoben (Joghurt, Rahm, Milch, Molkegetränke, Saft, Käse, Suppen, Guetzli, Reis, Gries, Mais, Mehl, Teigwaren, Bonbons, Zwieback, Flakes). Von den 97 untersuchten Proben konnten bei 57 Proben (60 %) keine Photo-initiatoren nachgewiesen werden (< Nachweisgrenze), bei 14 Proben (14 %) lag der Wert für Benzophenon unterhalb der Bestimmungsgrenze (<0.04 mg/kg), 7 Proben

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(7 %) enthielten Benzophenon in Mengen von knapp über der Bestimmungsgrenze und nur gerade 2 Proben (2 %) waren mit 0.45 bzw. 0.7 mg/kg schwach kontaminiert. Bei diesen Proben handelt es sich um Blätterteigfett und Lasagneblätter (Eierteigwaren). Diese Resultate widerspiegeln den Trend, Ersatz-produkte zu UV-härtenden Druckfarben für Lebensmittelverpackungen anzu-wenden und so Kontaminationen in Lebensmitteln zu vermeiden.

5.1.22 Bedarfsgegenstände: Lebensmittel mit direktem Kartonkontakt Untersuchte Proben: 45 Beanstandungen: 1 (2 %) In einer gemeinsamen Aktion mit dem KL ZH wurden total 45 Proben Trocken-produkte wie Guetzli, Teebeutel, Reis, Griess, Mais, Mehl, Teigwaren, Bonbons, Zwieback und Flakes), davon 33 Proben aus dem Kanton St.Gallen, am KAL unter-sucht. Bezüglich Recyclingpapier gilt in der Schweiz Art. 21, Abs. 2 der Bedarfsgegen-ständeverordnung. Darin heisst es: Altpapier (oder auch Recyclingpapier genannt) darf nicht als Umhüllungs- oder Packmaterial für Lebensmittel verwendet werden, wenn es mit diesem in direkten Kontakt kommt. Aufgrund Literaturrecherchen wurde das Augenmerk auf die Markersubstanzen für Recyclingpapier Trimethyldiphenylmethan (TMDPM), Cyclohexylbiphenyl (CHBP) und Diisopropyl-naphthalin (DIPN) gerichtet. In 6 Proben wurden TMDPM-Rückstände (15 bis 60 μg/kg) und in 42 Proben DIPN-Rückstände (10 bis 600 μg/kg) nachgewiesen. Es ist durchaus möglich, dass diese Komponenten aus recycliertem Papier/Karton stammen. Da Karton aus ver-schiedenen Schichten aufgebaut wird, kann aber keine Aussage darüber gemacht werden, ob die gegen das Lebensmittel gerichtete Schicht aus Frischfaserkarton besteht oder nicht. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Lösungsmittel durch Migration aus der aus recycliertem Karton bestehenden Mittelschicht aufs Lebens-mittel gelangen können. Weitere Abklärungen sind derzeit in Arbeit. Die Proben wurden zusätzlich noch auf die Weichmacher Diisobutylphthalat (DIBP), Dibutylphthalat (DBP), Diethylhexylphthalat (DEHP) und Diethylhexyladipat sowie auf Mineralölrückstände untersucht. Während es bei den Weichmachern zu keinen Beanstandungen kam, musste eine Probe Biscuits assortiert mit 260 mg Parafin/kg beanstandet werden. Der ermittelte Gehalt überstieg den zulässigen Global-migrationswert von 60 mg/kg Lebensmittel deutlich. Bei vergleichbaren Proben (Kekse, Waffeln, etc.) liegen die Werte für flüchtige Kohlenwasserstoffe unter 10 mg/kg, was belegt, dass es sich bei der gefundenen Kontamination um eine technisch vermeidbare Verunreinigung handelte.

5.1.23 Komplexbildner in Grund- und Trinkwasser Untersuchte Proben: 46 (10 St.Gallen) Beanstandungen: 0 Das Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserreserve in der Schweiz. Es besteht deshalb ein grosses Interesse, die Grundwasservorkommen möglichst frei von anthropogenen Schadstoffen zu halten. Solche Schadstoffe gelangen über ver-schiedene Pfade in die Umwelt und ins Grundwasser. Durch den Fortschritt in der organischen Spurenanalytik kann auch im Grundwasser eine ständig steigende Zahl an Chemikalien nachgewiesen werden. In Industrie und privaten Haushalten (Wasch- und Reinigungsmittel, Fotoindustrie, Chemische Industrie, Papierverarbeitung, Kosmetik) gehören die organischen Komplexbildner NTA (Nitrilotriacetat) und EDTA (Ethylendiamintetraacetat) zu weit verbreiteten Chemikalien. Werden in einem Grundwasser erhöhte Mengen an NTA oder EDTA festgestellt, so kann dies auf das Einsickern von Abwasser hindeuten. Insgesamt wurden 46 Grund- und Trinkwasserproben in den Kantonen Schaffhausen (4), Thurgau (14), Graubünden (7), St. Gallen (10) und Zürich (11) erhoben. Keine der Proben enthielt NTA. In 50 Prozent der Proben waren geringe Spuren EDTA nachweisbar. Die Werte lagen zwischen <0.2 und 1.6 μg EDTA/l. Damit ist klar: gewisse Grundwasserstellen in der Ostschweiz enthalten, wenn auch nur in sehr tiefen Konzentrationen, den Komplexbildner EDTA, was auch schon in früheren Untersuchungen festgestellt wurde.

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KAL St.Gallen Jahresbericht 2007 Seite 18

5.1.24 Pestizide im Salat Untersuchte Proben: 10 Beanstandungen: 2 (20 %) Pestizide stellen im Salat immer wieder ein Rückstandsproblem dar. Im Rahmen einer koordinierten Aktion der Ostschweizer Labors wurden Salatproben im KL Zürich untersucht. Aus dem Kanton St.Gallen kamen 3 Kopfsalate (Schweiz, davon 2 suisse garantie), 3 Lollosalate (Italien), 3 Nüsslisalate (Schweiz, davon 1 suisse garantie) und 1 Friséesalat (Italien) in die Untersuchungsreihe. In sieben der zehn Salatproben wurden diverse Rückstände nachgewiesen: Imidac-loprid, Boscalid, Thiamethoxam, Fenamidon, Imazalil, Procymidon, Propamocarb, Thiabendazol, Cyprodinyl, Fludioxonyl und Azoxystrobin. Beanstandet wurden 1 Probe Lollosalat wegen TW-Überschreitung von Imidacloprid (0.09 mg/kg, TW 0.05 mg/kg) und 1 Probe Lollo wegen TW-Überschreitung von Thia-methoxam) (0.62 mg/kg, TW 0.2 mg/kg). Bei weiteren drei beanstandeten Proben (1 Probe Kopfsalat wegen Fehl-anwendung Imidacloprid (0.075 mg/kg) und Boscalid (0.009 mg/kg), 1 Probe Kopf-salat wegen Fehlanwendung Thiabendazol (0.033 mg/kg) und Imazalil (0.012 mg/kg) und 1 Probe Nüsslisalat wegen Fehlanwendung Boscalid (0.053 mg/kg) und Propamocarb (0.081 mg/kg)) musste die Verfügung nach Ein- bzw. Rücksprache des Produzenten und der zuständigen Behörde zurückgezogen werden. Nach Stellungnahmen bzgl. Fehlanwendung in einem Fall (Thiabendazol und Imazalil auf Kopfsalat) konnte glaubhaft gemacht werden, dass es sich dabei um mögliche Kontaminationen durch Abdrift oder Gebinde handelt und keine An-wendung dieser Pestizide erfolgt war und bei den beiden anderen Proben wurden Setzlinge aus Deutschland importiert, wo die Anwendung der Pestizide Boscalid, Propamocarb und Imidacloprid zulässig ist. Drei Proben waren rückstandsfrei.

5.1.25 Mykotoxine in roten Gewürzen Untersuchte Proben: 10 Beanstandet: 1 (10 %) Das KL Zürich bot im Rahmen einer Schwerpunktaktion die Überprüfung von roten Gewürzen auf Mykotoxine und für Lebensmittel nicht zugelassene synthetische Farbstoffe an. Das Amt für Lebensmittelkontrolle beteiligte sich an dieser Aktion mit zehn aus dem Fachhandel stammenden Proben. Die Ergebnisse belegen wieder einmal, dass es sich bei den Gewürzen, die aus Paprikafrüchten gewonnen werden (Paprika, Chili, Cayennepfeffer), hinsichtlich Aflatoxinen und Ochratoxin A um nicht unproblematische Produkte handelt. Dies bekräftigten auch die Ergebnisse früherer am KAL durchgeführter Kampagnen durch die zahlreichen Beanstandungen. Es muss aber auch festgehalten werden, dass der überwiegende Anteil der untersuchten Proben einwandfrei war. Ein aus Spanien importiertes Paprikagewürz wies einen auf die Trockenmasse be-zogenen Ochratoxin-A-Gehalt von 0.035 mg/kg auf und musste wegen dieser Grenzwertüberschreitung (GW 0.020 mg/kg) beanstandet werden. Ansonsten waren die übrigen Proben nur gering oder nicht mit den geprüften Mykotoxinen be-lastet. Ebenso konnten die überprüften Azofarbstoffe in keiner Probe nachgewiesen werden. Eine Kontrolle der Gewürze auf eine allfällige Behandlung mit ionisierenden Strahlen mittels photostimulierter Lumineszenz ergab einen Bestrahlungsverdacht bei einem aus Spanien stammenden Paprikapulver. Die Absicherung der Analyse mit dem Thermolumineszenzverfahren durch das KL AG konnte den Bestrahlungs-nachweis jedoch nicht bestätigen. Die Probe wurde nicht beanstandet.

5.1.26 Fremdmilch in Nicht-Kuhmilchprodukten Untersuchte Proben: 9 Beanstandet: 3 (33 %) Das KL Thurgau forderte im Rahmen einer Schwerpunktaktion auf, Milchprodukte, die aus anderer Milch als Kuhmilch hergestellt werden, zur Tierartenbestimmung ein-zureichen. Ziel der Untersuchungen war es sowohl, allfälligen, nicht deklarierten Zu-satz der preislich günstigeren Kuhmilch nachzuweisen (Täuschungsschutz) als auch im Hinblick auf die Allergieproblematik die Produkte auf Verunreinigungen durch Milch anderer als der deklarierten Tierart zu überprüfen. Das KAL beteiligte sich an dieser Aktion mit insgesamt neun Schafs- und Ziegenkäsen. Der Aussendienst erhob insgesamt fünf Ziegenkäse- und vier Schafskäseproben. Bei sechs dieser Proben handelte es sich um Schweizer Erzeugnisse, zwei Käse waren

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italienische Produkte und ein Käse stammte aus Spanien. In einem von einem im Kanton ansässigen Betrieb erzeugten Ziegenkäse konnten die Thurgauer Kollegen einen Kuhmilchanteil zwischen 1 % bis 5 % nachweisen. Ein Hinweis auf den Kuh-milchanteil fehlte jedoch auf den beigefügten Etiketten. Die Probe wurde als nicht den Anforderungen der LKV genügend beanstandet. Zwei Ziegenkäseproben eines ebenfalls im Kantonsgebiet angesiedelten Betriebes mussten wegen diverser Kenn-zeichnungsmängel (mangelhafte Leserlichkeit, weder Datierung noch Warenlos vorhanden, fehlende Angabe der Festigkeitsstufe) beanstandet werden. Die übrigen, alle aus Offenverkauf stammenden Käseproben waren hinsichtlich des Fremdmilchanteils in Ordnung.

5.1.27 Synthetische, wasserlösliche Farbstoffe Untersuchte Proben: 16 Beanstandet: 1 (6 %) Das KL Thurgau bot im Rahmen einer Schwerpunktaktion die Überprüfung von ver-schiedenen Lebensmitteln auf wasserlösliche, synthetische Farbstoffe an (quantitative Analysen). Das KAL beteiligte sich an dieser Aktion mit 16 Proben. In sieben der 16 Proben konnten die überprüften Farbstoffe nachgewiesen und quantifiziert werden. Keine der Proben mit positivem Befund wies eine Höchst-mengenüberschreitung der ZuV-Vorgaben auf. Ein aus Offenverkauf stammender Likör enthielt 15 mg/kg E124 (Ponceau 4R). Im Erhebungsrapport war jedoch kein Farbstoff vermerkt. Da eine mündliche Auskunft beim Verkauf nicht gänzlich aus-geschlossen werden konnte, wurde im Untersuchungsbericht darauf hingewiesen, dass ein Zusatzstoff laut der LKV im Rahmen eines Zutatenverzeichnisses kenntlich zu machen ist bzw. bei offen angebotenen Lebensmitteln auf diese Angaben in schriftlicher Form verzichtet werden kann, wenn die Information der Konsumenten gewährleistet wird. Die relativ höchsten Farbstoffgehalte wiesen zwei Topping-Proben auf, die beide den Farbstoff E124 (Ponceau 4R) enthielten, sowie ein E129 (Allurarot) enthaltendes Tafelgetränk. Die Farbstoffgehalte dieser drei Proben bewegten sich im Bereich von 50 % der zulässigen Höchstmenge. In zwei weiteren Tafelgetränken wurde einmal der Farbstoff E129 und einmal der Farbstoff E133 (Brillantblau) nachgewiesen. Auch ein blau gefärbtes Elektrolytgetränk enthielt E133 in geringen, aber technologisch wirksamen Mengen. In all diesen Fällen war mit Ausnahme des eingangs erwähnten Likörs die Verwendung der Farbstoffe im Verzeichnis der Zutaten vermerkt. Die übrigen Proben enthielten keine der überprüften synthetischen, wasserlöslichen Farbstoffe.

5.1.28 Fettsäurenzusammensetzung in Lebensmitteln Untersuchte Proben: 7 Beanstandete: 0 (0 %) Im Rahmen einer Schwerpunktaktion der Kantonalen Laboratorien der Ostschweiz untersuchte das Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz der Kantone AI, AR, GL und SH sieben Proben aus dem Kanton St.Gallen bzgl. Zusammensetzung des Fettanteiles. Obwohl noch kein gesetzlicher Höchstwert festgelegt war, wollte man im Sinne eines Monitorings den Gehalt an trans-Fettsäuren der Produkte über-prüfen. Einzelne Fertigsuppen/Bouillons und ein Blätterteig enthielten im Fettanteil leicht erhöhte Mengen an trans-Fettsäuren.

5.1.29 Jod- und Schwermetallgehalt in Gemüsealgen Untersuchte Proben: 5 Beanstandete: 2 (40 %) Das Kantonale Laboratorium Zürich untersuchte im Rahmen einer Schwerpunkt-aktion der Kantonalen Laboratorien der Ostschweiz Gemüsealgen auf ihren Jod- und Schwermetallgehalt, da diese Stoffe in erhöhter Menge vorkommen können und gesundheitsschädlich sind. Von fünf Proben aus dem Kanton St. Gallen musste eine wegen zu hohem Jodgehalt, eine andere wegen zu hohem Cadmiumgehalt beanstandet werden.

5.1.30 Nicht deklarierte vorgängige Gefrierung von Fleisch Untersuchte Proben: 10 Beanstandete: 0 (0 %) Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz der Kantone AI, AR, GL und SH untersuchte im Rahmen einer Schwerpunktaktion für die anderen Kantonalen

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Laboratorien der Ostschweiz vorverpacktes Fleisch auf nicht deklarierte vorgängige Tiefgefrierung. Keine der zehn Proben aus dem Kanton St.Gallen musste be-anstandet werden.

5.1.31 THC-Gehalt in hanfhaltigen Lebensmitteln Untersuchte Proben: 4 Beanstandete: 0 (0 %) Das Kantonale Laboratorium Thurgau untersuchte im Rahmen einer Schwerpunkt-aktion für die anderen Kantonalen Laboratorien der Ostschweiz hanfhaltige Produk-te auf die Einhaltung der Höchstmenge an THC. Keine der vier aus dem Kanton St.Gallen stammenden Produkte musste beanstandet werden.

5.1.32 Kosmetika: Konservierungsmittel Untersuchte Proben: 4 Beanstandete: 0 (0 %) Im Rahmen einer Schwerpunktaktion der Kantonalen Laboratorien der Ostschweiz untersuchte das Kantonale Laboratorium Zürich Konservierungsmittel in Kosmetika. Die deklarierten Kosmetika in den vier im Kanton St. Gallen erhobenen Produkten waren in den erlaubten Mengen vorhanden; keine der Proben war zu be-anstanden.

5.1.33 Kontrolle von Nahrungsergänzungen in Drogerien Im Rahmen eines thematischen Schwerpunktes wurden in mehreren Drogerien ge-meinsam mit der Kantonsapotheke Nahrungsergänzungen überprüft. Einerseits ging es darum, ob es sich überhaupt um Lebensmittel oder aber um Heilmittel handelte. Bei vielen Produkten musste die Kennzeichnung beanstandet werden, da sie ent-weder auf die Art und Weise, wie es für Heilmittel vorgeschrieben ist, dargestellt war (obwohl es sich um Lebensmittel handelte) oder weil sonst die betreffenden Vor-schriften nicht eingehalten waren.

5.2 Mikrobiologische Untersuchungen 5.2.1 Allgemeiner Überblick

Bearbeitete Aufträge: 719 Beanstandete 232 (32.3 %) Die Abteilung Biologie/Mikrobiologie untersuchte 2601 Lebensmittelproben. Davon wurden 49 ausgelagert, das heisst bei unter 5°C gelagert und am Ablaufdatum analysiert. Am häufigsten wurden die klassischen Hygieneindikatoren untersucht. In Zahlen sind dies: 2457 aerobe mesophile Keimzahlen (AMK), 2586 Escherichia coli (E. coli), 2430 Enterobacteriaceen, 2566 koagulasepositive Staphylokokken und 1001 Untersuchungen auf Bacillus cereus. Die Analysen erfolgten in der Bearbeitung von 719 amtlichen Aufträgen (ohne Wasseranalysen). 232 der bearbeiteten Aufträge oder 32.3 % wurden in irgend einer Form mikrobiologisch beanstandet, dabei konnte eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (37.1 %) verzeichnet werden. Wie in den Vorjahren wurden die amtlichen Aufträge nach einem Benotungssystem von 1 bis 6 klassifiziert (wobei 1 die beste Klasse ist). Die Resultate über die Jahre lassen sich auf diesem Weg gut miteinander vergleichen. Tabelle 4: Benotungssystem 1 keine Toleranzwerte verletzt

2 bei einer Probe ein oder mehrere Toleranzwerte bis etwa 10-fach überschritten

3 mehrere Toleranzwerte bei verschiedenen Proben maximal 10-fach überschritten

4 Toleranzwert(e) maximal 100-fach) überschritten

5 Toleranzwert(e) mehr als 100-fach) überschritten

6 ein oder mehrere Grenzwerte überschritten

Betrachtet man die einzelnen Gruppen über die Jahre, so zeigt sich, dass die Ver-teilung jeweils sehr ähnlich liegt. Die Aufträge, die ohne Beanstandung ab-gehandelt werden konnten (Gruppe 1), hat im Berichtsjahr erfreulicherweise um 10 % zugenommen. Es ist zu hoffen, dass dieser Trend anhält.

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Abbildung 1: Falleinteilung Mikrobiologie 2000 bis 2007

5.2.2 Milch- und Milchprodukte: gesamtschweizerische Aktion Untersuchte Proben: 100 Beanstandet 2 (2 %) Eine gesamtschweizerische Aktion über Milch- und Milchprodukte wurde auch in diesem Jahr durchgeführt, die Produktgruppe wurde während des ganzen Jahres systematisch überprüft. Die Art der Proben war aber sehr stark reduziert, ins-besondere wurde von Produktgruppen, die in den Vorjahren sehr viele Probleme verursachten, keine Untersuchung mehr verlangt. So kam hauptsächlich Käse zur Analyse. Betriebe mit einer grösseren Bedeutung, das sind grössere Gewerbe-betriebe und Industriebetriebe, wurden im Rahmen ihrer Bedeutung mehrmals be-probt. Von den 100 Proben mussten nur 2 (2 %; 2006: 11.8 %) beanstandet werden. Diese Proben wurden in 49 Betrieben erhoben. Tabelle 5: Probegruppen EU Milchprojekt

Beanstandet

Produkt

BA

G C

ode

Anz

ahl

Anz

ahl

%

Beanstandungsgründe

Vollrahm 02512 11 0 -

Halbrahm, Kaffeerahm 02513 3 0 -

Emmentaler 03121 5 0 -

Hartkäse, übrige 0312Z 3 0 -

Appenzeller 03131 19 0 -

Tilsiter 03134 3 1 33.3 verotoxinbildende E. coli

Halbhartkäse, übrige 0313Z 21 1 4.8 verotoxinbildende E. coli

Weichkäse, übrige 0314Z 7 0 -

Frischkäse, Quark 03151 24 0 -

Schmelzkäse 03251 1 0 -

Mascarpone 03251 1 0 -

Ziegenkäse 0342 1 0 -

Total 100 2 2.0

Es mussten nur Halbhartkäse beanstandet werden. Die Ursache der Beanstandung darf aber nicht auf die leichte Schulter genommen werden, wurde doch in beiden Fällen das Vorhandensein von verotoxinbildenden E. coli in verkaufsfertigem Käse gerügt. Dies ist ein Sachverhalt, der ziemlich ernst ist, denn diese E. coli können schwere Erkrankungen auslösen. In beiden Fällen schien es sich aber nicht um grundlegende Produktionsprobleme zu handeln, denn in weitern Proben aus den gleichen Betrieben wurden diese Keime nicht mehr gefunden.

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5.2.3 Rahm geschlagen Untersuchte Proben: 36 Beanstandete: 5 (13.9 %) Ein Lebensmittel, das früher immer ein Problem darstellte, ist Schlagrahm aus Restaurants und Confiserien. Nicht die Verbesserung von Maschinen und Bläser haben zu einer massiven Reduktion der Beanstandungsquote geführt, sondern die Benutzung von Einwegdosen scheint dieses Problem zu lösen. Auch im Jahre 2007 war dieser Trend feststellbar. In vielen Restaurants sind keine Maschinen oder Bläser sondern nur noch Dosen anzutreffen. Diese müssen nicht gereinigt werden, sondern werden am Schluss weggeworfen. 36 Proben wurden erhoben (Wegwerfdosen wurden nicht getestet). 5 (13.9 %; 2006: 13.5 %) dieser Proben hatten einen AMK-Wert, der höher als der Toleranzwert von 10'000'000 KBE/g war. In zwei Proben wurde der Fäkalindikator E. coli nachgewiesen (höchster Wert: 2’400 KBE/g). Tabelle 6: Verteilung der AMK in Rahm geschlagen (N=36) AMK (KBE/g) Proben % < 10'000 17 47.2

< 100'000 7 19.4

< 1'000'000 3 8.3

< 10'000'000 4 11.1

< 100'000'000 2 5.6

> 100'000'000 1 2.8

5.2.4 Patisserie Untersuchte Proben: 167 Beanstandete: 16 (9.6 %) Patisseriewaren wurden mit 167 Proben intensiv untersucht. 16 (9.6 %, 2006: 4.4 %) mussten beanstandet wurden. Die Beanstandung erfolgte immer aufgrund einer Verletzung des Toleranzwertes der AMK von 1'000'000 KBE/g. Trauriger Rekord bezüglich AMK war ein Produkt mit 270'000'000 Keimen/g. Zusätzlich war in 4 Fällen (2.4 %; 2006: 1.5 %) auch der Fäkalindikator E. coli zu finden, der Rekord lag im Be-reich von 1’700 E. coli/g. Es handelte sich dabei um eine Joghurtschnitte, die in einem Restaurant erhoben wurde. Tabelle 7: Verteilung der AMK in Patisserie (N=167) AMK (KBE/g) Proben %

< 10'000 94 56.3

< 100'000 37 22.2

< 1'000'000 20 12.0

< 10'000'000 10 6.0

< 100'000'000 4 2.4

> 100'000'000 2 1.2

Total > 1'000'000 16 9.6

Tabelle 8: Verteilung der E. coli in Patisserie (N=167) E. coli (KBE/g) Proben % < 10 163 81.4

< 100 0 -

< 1'000 3 1.8

> 1'000 1 0.6

Total > 10 4 2.4

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5.2.5 Belegte Brote Untersuchte Proben: 65 Beanstandete 2 (3.1 %) Wieder hat es sich gezeigt, dass „belegte Brote“ mikrobiologisch in einem sehr guten Zustand sind. In 65 Proben wurde nur bei 2 (3.1 %, 2006: 6.4 %) der AMK-Toleranzwert von 10'000'000 KBE/g überschritten. Eine Überschreitung war mit 220’000’000 KBE/g jedoch ziemlich massiv. Erfreulich: In keiner der untersuchten Proben wurde der Fäkalindikator E. coli gefunden. Eine Probe wurde wegen einer leichten Erhöhung der koagulasepositiven Staphylokokken beanstandet (400 KBE/g; TW = 100). Tabelle 9: Verteilung der AMK in belegten Broten AMK (KBE/g) Proben %

< 10'000 22 33.9

< 100'000 22 33.9

< 1'000'000 15 23.1

< 10'000'000 4 6.2

< 100'000'000 1 1.5

> 100'000'000 1 1.5

Total > 10'000'000 2 3.1

5.2.6 Puddings und Cremen Untersuchte Proben: 118 Beanstandete: 19 (16.1 %) 118 Proben aus Restaurants wurden untersucht, 19 Proben (16.1%; 2006: 4.9%) be-anstandet. Der Wert für das Jahr 2006 scheint besonders niedrig zu sein, denn der Wert 2005 liegt ebenfalls im Bereich des Berichtsjahres. Diese Lebensmittelgruppe ist interessant, weil zur Herstellung von Puddings und Cremen viel Handarbeit not-wendig ist; schonungslos werden Probleme im hygienischen Bereich aufgedeckt. Bei den beanstandeten Proben war meist die AMK zu hoch, zweimal lag der Wert gar über 100'000'000 KBE/g. In 8 Fällen waren die Produkte auch mit dem Fäkal-indikator E. coli verunreinigt. Der höchste Wert von 3'800 E. coli/g wurde in einer „Mousse au chocolat“ gefunden. Tabelle 10: Verteilung der AMK in Puddings und Cremen AMK (KBE/g) Proben %

< 10'000 76 64.4

< 100'000 21 17.8

< 1'000'000 7 5.9

< 10'000'000 7 5.9

< 100'000'000 5 4.2

> 100'000'000 2 1.7

Total > 10'000'000 7 5.9

5.2.7 Birchermüesli Untersuchte Proben: 21 Beanstandete: 0 Die 21 aus Restaurants, Confiserien oder vergleichbaren Orten untersuchten Bircher-müesli waren in tadellosem Zustand, keine einzige Probe musste beanstandet werden. Dies ist erfreulich, denn die Gruppe ist bei der Produktion sehr anfällig auf Probleme mit der Händehygiene.

5.2.8 Speiseeis Untersuchte Proben: 43 Beanstandete: 3 (6.9 %) Aus Restaurants und anderen Orten, die Glace direkt und offen an Endkonsumenten abgeben, wurden 43 Proben untersucht. 3 Proben (6.9 %; 2006: 9.0 %) mussten beanstandet werden. Die Beanstandung erfolgte nur aufgrund der hohen AMK-Werte, die Enterobacteriaceen mussten in keinem Falle beanstandet werden. Interessant ist, dass alle 34 als ungeöffnete Packungen in Läden erhobenen Glaces in Ordnung waren. Daraus kann geschlossen werden, dass eine Kontamination erst

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durch (unsaubere) Werkzeuge vor Ort und bei der Abgabe an den Endkonsumenten stattfindet. So waren bei 31 Proben (91.1 %) die Werte unter 1000 KBE/g. Bei den in Restaurants erhobenen Proben lag dieser Wert aufgrund des Kontakts mit vor Ort vorhandenen Oberflächen (vermutlich den Portionierwerk-zeugen) nur bei 51.2 %. Tabelle 11: Verteilung der AMK in Speiseeis (N=43) AMK (KBE/g) Proben %

< 10'000 36 83.8

< 100'000 4 9.3

< 1'000'000 2 4.7

< 10'000'000 1 2.3

< 100'000'000 0 -

> 100'000'000 0 -

Total > 100'000 3 6.9

5.2.9 Vorgekochte Speisen Untersuchte Proben: 1053 Beanstandete: 261 (24.8 %) Wiederum wurden sehr viele vorgekochte Speisen (Warengruppe mit den meisten Proben) aus Restaurants untersucht. Sie sind ein idealer Indikator, um die Hygiene in einem Restaurant zu überprüfen. Als pasteurisierte Produkte sind sie sehr empfindlich auf Fehler bei der Herstellung, beim Handling und der Lagerung. 1053 Proben wurden untersucht, 261 (24.8 %; 2006: 21.9 %) mussten in irgend einer Form mikrobiologisch beanstandet werden. Dieser Werte liegt leicht über dem des Vorjahres. Die höchsten AMK-Werte hatten zwei Teigwarengerichte (Maccaroni und Nudeln) aus zwei verschiedenen Restaurants; beide mit einem Wert von 300’000‘000‘000 Keimen/g (Toleranzwert: 1'000’000 KBE/g).

Abbildung 2: Verteilung der AMK in vorgekochten Speisen (N=1053)

In 23 Proben (2.2 %; 2006: 1.8 %) wurde der Fäkalindikator E. coli nachgewiesen. Dies ist leicht höher als in den zwei vorangegangenen Jahren. Höchster Wert war ein Nudelgericht mit 1'020 E. coli/g.

Tabelle 12: Verteilung der E. coli in vorgekochten Speisen (N=1053) E. coli (KBE/g) Proben %

< 10 1030 97.8 %

< 100 15 1.4 %

< 1‘000 7 0.7 %

< 10‘000 1 1.1 %

über 10‘000 0 -

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Seite 25 Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen

Neben den AMK sind die Enterobacteriaceen ein anderer wichtiger Hygiene-indikator der Warengruppe „vorgekochte Speisen“ (Toleranzwert: 100 KBE/g). 16.8 % (2006: 16.1 %) der erhobenen Proben wurden wegen zu hoher Werte bei den Enterobacteriaceen beanstandet. Höchster Wert im letzten Jahr waren Spaghettis mit 27'000'000 Enterobacteriaceen/g. Tabelle 13: Verteilung der Enterobacteriaceen in vorgekochten Speise (N = 1053) Enterobacteriaceen (KBE/g) Proben %

< 10 695 66.0

< 100 181 17.2

< 1‘000 87 8.3

< 10‘000 44 4.2

< 100‘000 29 2.8

< 1‘000‘000 15 1.4

über 1‘000‘000 2 0.2

Beanstandet (über 100) 177 16.8

In 14 Proben (1.3 %) wurden koagulasepositive Staphylokokken festgestellt (Toleranz-wert: 100 KBE/g), bei 7 Proben lag der Wert bei über 1'000 KBE/g. 600'000 KBE/g koa-gulasepositiven Staphylokokken wies das Gericht mit dem höchsten Wert, eine La-sagne, auf. Die Ursache waren massive Probleme des Personals mit der Hände-hygiene.

5.2.10 Grüne Salate Untersuchte Proben: 31 Beanstandete: 1 (3.2 %) Aus Restaurants wurden 31 genussfertige Salate (ohne Sauce) erhoben. Meist sind dies Produkte wie Kopfsalat, Nüsslisalat, Endiviensalat oder Gurkensalat. Sie sind ebenfalls sehr interessante Produkte, denn auch bei den genussfertigen Salaten ist für die Herstellung des fertigen Produktes relativ viel Handarbeit nötig. Untersucht wurden 31 Proben, nur in einer einzigen wurde der Fäkalindikator E. coli gefunden (3.2 %). In keiner wurden koagulasepositiven Staphylokokken nachgewiesen.

5.2.11 Fleisch aus Metzgereien Untersuchte Proben: 148 Beanstandete: 10 (6.8 %) Im Oktober wurde der Schwerpunkt der Probenahmen vorwiegend auf Metzgereien im Kanton St.Gallen gelegt. Im Rahmen dieser Aktion kamen aus 38 Metzgereien insgesamt 148 Proben zur Analyse. 10 Proben (6.8 %) wurden mikro-biologisch beanstandet. Ein Blick auf die Beanstandungsart zeigt, bei 6 Proben (4.1 %) wurde nur die AMK beanstandet und bei 4 Proben (2.7 %) die AMK und die Enterobacteriaceen. Dies deutet vor allem auf hygienische Probleme nach der Her-stellung des Produktes hin. Bei der Hälfte der beanstandeten Proben handelte es sich denn auch um geschnittene Produkte.

5.2.12 Legionella pneumophila Untersuchte Proben: 205 Über BAG-Grenzwert: 83 (40.5 %) Legionellen sind Bakterien, die ihren Lebensraum in Wasser haben. Sie leben in natürlichen Gewässern, besiedeln aber auch jegliche Form von künstlichen Systemen bis hin zu haustechnischen Anlagen. Untersuchungsgegenstand und problematisch sind sie, weil sie beim Menschen im schlimmsten Fall die Legionärs-krankheit auslösen können, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Derzeit gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert für Legionellen in Duschwasser, nach Empfehlung des BAG sollte der Legionellenwert in Duschwasser jedoch nicht über 1000 KBE/l liegen (für Risikobereiche in Spitälern wird ein tieferer Wert empfohlen). Ein Teil der Untersuchungen erfolgt jeweils hauptsächlich im Auftrag von Schulen oder Altersheimen. Diese Dienstleistung wird einmal pro Monat angeboten. Das KAL führte im Berichtsjahr 205 Untersuchungen auf Legionella pneumophila durch. Bei immerhin 83 Proben (40.5 %; 2006: 37.7 %) lagen die Werte über dem vom Bundesamt für Gesundheit vorgeschlagenen Grenzwert von 1‘000 KBE/l), der höchste bei über 400‘000 KBE/l.

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KAL St.Gallen Jahresbericht 2007 Seite 26

Abbildung 3: Legionellen im Duschwasser (N = 205)

Bei der Probennahme wird jeweils auch, falls sinnvoll, die Wassertemperatur ge-messen. Legionellen sterben bei einer Wassertemperatur von über 60°C sehr schnell ab. Bei 76 dieser Probenahmen erfolgte eine Messung der Wassertemperatur. Auch in diesem Jahr sind diese Temperaturergebnisse erstaunlich, lagen doch 67.1 % der gemessenen Temperaturen unter 50°C. Dies ist ein erstaunliches und er-schreckendes Resultat, denn die Kontrolle der Temperatur ist die einfachste Möglichkeit ist, keine Legionellenprobleme zu haben.

Abbildung 4: Temperaturen des Duschwassers (N= 76)

5.3 Bereich Molekularbiologie 5.3.1 Genveränderte Organismen (GVO)

Untersuchte Proben: 30 Soja, 32 Mais, 22 Senf Beanstandete: 0 Die Überwachung der Lebensmittel bezüglich genveränderter Organismen (GVO) ist eine wichtige Aufgabe des Molekularbiologielabors. Auch dieses Jahr wurden wieder Soja- und Maisproben auf genveränderte Inhaltsstoffe überprüft. Zugelassen in der Schweiz sind 4 GVO-Pflanzen und deren Lebensmittelerzeugnisse. Es sind dies 1 Sojapflanze (RRS) und 3 modifizierte Maispflanzen (Bt176, Bt11 und MON810). Ziel der GVO-Analytik ist einerseits die Kennzeichnung der Lebensmittel bezüglich der GVO-Deklaration zu überprüfen, andererseits nicht zugelassene GVO nachzuweisen. Die 30 getesteten Sojaproben entsprachen bezüglich dem GVO-Gehalt alle den gesetzlichen Anforderungen. Wie in vergangenen Jahren waren in einzelnen Proben Spuren von <0.1 Prozent GVO nachweisbar.

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Seite 27 Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen

Keine der 32 Maisproben wies einen GVO-Gehalt über dem gesetzlichen Grenzwert von 0.9 Prozent auf. In zwei Proben wurde ein Gehalt zwischen 0.1 Prozent bis 0.2 Prozent GVO gemessen. Die Proben wurden nicht beanstandet, da es sich um GVO-Maissorten handelte, die in der Schweiz bewilligt wurden und bis zu einem Schwellenwert von 0.9 Prozent nicht deklariert werden müssen. Gentechnisch veränderte Senfpflanzen an sich werden nicht kommerziell an-gebaut. Durch Pollenflug von Rapsfeldern kann es aber zur Kontamination mit GVO-Raps kommen. Alle 22 untersuchten Senfproben entsprachen den gesetzlichen Vor-schriften. In einigen Senfproben wurden nur geringe Spuren von GVO-Raps (<0.1 %) nachgewiesen.

5.3.2 Glutennachweis Untersuchte Proben: 50 Beanstandete: 1 (2 %) Für Menschen, die von Zöliakie betroffenen sind, ist der Lebensmitteleinkauf nicht einfach, denn sie sind darauf angewiesen, dass auch nicht mal kleinste Spuren von Gluten in einem von ihnen gekauften, glutenfreien Lebensmittel vorhanden sind. Lebensmittelproduzenten haben nach Gesetz die Möglichkeit, einen Hinweis anzu-bringen, der auf einen allfälligen Glutengehalt durch unvermeidbaren Eintrag während der Produktion hinweist. Bei Lebensmitteln ohne Allergiehinweis und ohne deklarierte glutenhaltige Zutat im Zutatenverzeichnis gilt ein Grenzwert von 10 mg Prolamin/100g Lebensmitteltrockenmasse. Im Rahmen einer Aktion testete das KAL, ob die Lebensmittel, die keinen solchen Hinweis auf der Packung haben, auch wirk-lich frei von Gluten sind. (--> siehe KALeidoskop Nr. 21)

5.3.3 Tierartenanalytik Untersuchte Proben: 13 Dass Tierartenanalytik eine ernste Geschichte ist, zeigte ein Fall, bei dem Schweine-fleisch statt Kalbfleisch auf den Teller kam (siehe --> Kaleidoskop Nr. 21). Ausserdem wurden 10 Wildpfefferproben auf die Richtigkeit der Tierartenkennzeichnung hin untersucht. Alle Proben waren korrekt deklariert.

5.4 Mikrobiologische Anwendungen 5.4.1 VTEC in Wasserproben (Trinkwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser)

Untersuchte Proben: 54 Trinkwasser VTEC nachgewiesen: 8 (4.3 %) Untersuchte Proben: 20 Grundwasserproben VTEC nachgewiesen: 10 (50 %) Untersuchte Proben: 119 Oberflächenwasser VTEC nachgewiesen: 66 (78.5 %) Verotoxinbildende E. coli können Toxine produzieren, welche beim Menschen ernsthafte Erkrankungen auslösen können. Wie schon in früheren Jahren wurden im August Trink- und Grundwasserproben mit einem positiven E. coli Befund analysiert. Von den 54 untersuchten E.coli-positiven Trinkwasserproben waren in 8 Proben (4.3 %) Verotoxingene nachweisbar. Bei den 20 Grundwasserproben wurden in 10 Proben (50 %) Verotoxingene nachgewiesen. Auch die Flüsse und Seen, die vermehrt zum Bade genutzt werden, wurden in grossem Rahmen untersucht. In 119 Oberflächenwasserproben, die während des Sommers erhoben wurden, konnten in 66 E.coli-postiven Proben (78.5 %) Verotoxingene nachgewiesen werden. Dies zeigt, dass die Aussage, dass Wasser, in dem man badet, nicht getrunken werden sollte, nach wie vor ihre Gültigkeit hat.

5.5 Epidemiologie Im Berichtsjahr wurden uns vier Fälle gemeldet, bei denen Besucher eines Restaurants das Gefühl hatten, durch das Essen im Restaurant krank geworden zu sein. Diesen Hinweisen wird grundsätzlich nachgegangen. In allen Fällen waren es aber Einzelvorkommnisse, die sich meist nicht auf eine Ursache zurückführen lassen. Das KAL ist Schwerpunktlabor innerhalb der Ostschweizer Kantonalen Laboratorien für die Untersuchung von Noroviren. Im Zusammenhang mit einer Gruppen-erkrankung in einem Restaurant im Kanton Zürich wurden deswegen 8 Stuhlproben auf Noroviren untersucht. 7 der 8 Proben wurden positiv auf Noroviren der Genogruppe 2 getestet. Damit konnte dieses Virus als ursächliche Quelle dieser Gruppenerkrankung bestätigt werden.

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KAL St.Gallen Jahresbericht 2007 Seite 28 5.6 Trink- und Badewasserinspektorat 5.6.1 Trinkwasser

Untersuchte Proben: 4258 Tabelle 14: Untersuchte Wasserproben

2007 2006

Proben % Proben %

Total Trinkwasserproben 4258 4068

Total amtliche Netzwasserproben (2812) 522 536

- davon wegen E.coli beanstandet 52 10.1 91 8.0

- davon Proben mit > 19 E.coli 15 2.9 14 2.6

Private Netzwasserproben (2812) KTSG 1587 1595

- davon beanstandet wegen E. coli 65 4.1 48 3.0

- davon Proben mit >19 E.coli 5 0.3 8 0.5 Wegen mangelhafter Trinkwasserqualität wurden 27 (Vorjahr 16) Verfügungen und 24 (Vorjahr 27) Beanstandungen erlassen. Interessant ist die Feststellung, dass wir auch dieses Jahr mit unseren amtlichen Trinkwasserkontrollen prozentual eine schlechtere Trinkwasserqualität feststellen, als es die Proben der Selbstkontrolle zeigen. Das liegt zum einen sicher daran, dass wir risikobasiert beproben und so eher die kritischen Versorgungen kontrollieren. Zum anderen findet man vor allem in kleineren Versorgungen immer noch die Meinung, dass E.Coli-positive Proben ein Makel im Reinheft darstellten und deshalb durch gezielte Probenahme unbedingt vermieden werden müssten. Aufgrund von Inspektionsergebnissen mussten 16 Verfügungen ausgesprochen wer-den.

5.6.2 Grundwasserüberwachungsprojekt Im Jahr 2007 wurden für das zusammen mit dem AFU betriebene Umweltmonitoring 244 Grundwasserproben von 61 Fassungen untersucht. 38 dieser Probestellen sind auch dem nationalen Grundwasserüberwachungsprogramm NAQUA zugeteilt. Neben den jährlichen Standardparametern wurde eine breite Palette an Pflanzen-schutzmitteln, flüchtige organische Stoffe und 31Arzneimittel näher angeschaut. Bei fünf Grundwasserfassungen wurden Amidotrizoesäure (Röntgenkontrastmittel) im Spurenbereich gefunden und bei einer davon zusätzlich Carbamazepin (Anti-epileptikum).

5.6.3 Inspektionen Durchgeführte Inspektionen: 122 Bei den St.Galler Wasserversorgungen wurden 122 Inspektionen und Nachkontrollen durchgeführt. Die Betriebe werden jeweils in vier Bereichen beurteilt. 2007 mussten bei der Trinkwasserqualität und der Qualitätssicherung eine Verschlechterung fest-gestellt werden. Erfreulich ist allerdings, dass die räumlich-betrieblichen Verhältnisse und die Prozesse sich deutlich verbessert haben. Tabelle 15: Prozentuale Aufteilung nach Bereichen

gut (Bewertung 1oder 2) schlecht (Bewertung 3 oder 4)

2007 2006 2005 2007 2006 2005

QS / SK 82.9 85.9 86.0 17.1 14.1 14.0 Wasserqualität 82.9 89.1 84.2 17.1 10.9 15.8 Prozesse / Tätigkeiten 95.1 85.9 87.7 4.9 15.6 12.3 räuml. / betrieb. Verhältnisse 82.9 71.9 75.4 17.1 23.4 24.6

Die Bilanz der Risikoklassierung verbesserte sich bis 2006 kontinuierlich. Intuitiv be-urteilt, sollte der Trend anhalten. Die Auswertung von 2007 zeigt dies leider nicht, wobei die Ergebnisse von 2008 abzuwarten sind. Die Trendwende könnte auf den geänderten Risikoermittlungsmodus zurück zu führen sein. Seit einem Jahr wird für die Bedeutung des Betriebes nicht mehr die Anzahl Wasserbezüger, sondern die

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Seite 29 Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen

verteilte Trinkwassermenge herangezogen. Ausserdem wurden vorher noch weitere Risikofaktoren mit einberechnet. Tabelle 16:Risikobeurteilung bei 81 beurteilten Versorgungen (Vorjahr 61)

Jahr/Risikoklasse 2 3 4 5 6 7 8

2007 13.6 38.3 27.2 17.3 3.7 0 0

2006 19.0 55.2 24.1 1.7 0 0 0

2005 8.8 49.1 35.1 7.0 0 0 0

2004 7.7 44.0 37.4 9.9 1.1 0 0 Immer wieder zu Diskussionen Anlass geben die im SLMB aufgeführten Höchstwerte für Chlorid und Nitrat. Auch wenn bei 20 resp. 25 mg/l keine gesundheitlichen Ge-fahren durch den Genuss des Trinkwassers bestehen, sollte das Überschreiten dieser Werte Massnahmen auslösen. Im Kanton St.Gallen kann bei einer einzigen Fassung davon ausgegangen werden, dass die konstant 36 mg Chlorid pro Liter natürlichen Ursprungs sind. Bei allen anderen müssen anthropogene Einflüsse die Ursache sein. Chlorid im Grund- und Quellwasser deutet auf eine Infiltration von Abwasser hin, was unbedingt zu ver-hindern ist, da in jedem Abwasser gesundheitsschädliche Verbindungen zu er-warten sind. Beim Nitrat handelt es sich um einen im Grundwasser unerwünschten Stoff, der meist durch landwirtschaftlich überbeanspruchte Bodennutzung eingeschwemmt wird. Sind die Werte einmal im Steigen, ist es sehr schwierig, dîesen Prozess zu stoppen. Etwa 10 Prozent der im 2007 analysierten Proben lagen über dem Höchst-wert von 25 mg/l, aber 50 Prozent im einstelligen Bereich. Empfehlenswert ist es, die periodischen Analysenergebnisse in Tabellen zu über-tragen und die Werte anschliessend grafisch darzustellen. Nur so lässt sich eine Ent-wicklung feststellen, sowohl eine schleichende Verschlechterung, wie auch eine Verbesserung. Beim Sulfat finden wir im Kanton St.Gallen natürlicherweise hohe Werte, so dass bei der Interpretation einer Analyse die Geografie berücksichtigt werden muss. Südlich des Walensees sind geologische Schichten für extrem hohe Sulfat-Werte bei einzel-nen Fassungen verantwortlich. Ebenso lassen sich Grundwasserfassungen mit deut-lichem Anteil Rheininfiltrat am hohen Sulfatgehalt erkennen. Tabelle 17: Anion 2007 Parameter Sulfat Chlorid Nitrat

Anzahl Proben (2007) 600 717 923

tiefster Wert in mg/l 1 0 0.9

höchster Wert in mg/l 348 47 46

Median in mg/l 10 7 9.3

Mittelwert in mg/l 19.0 10.4 11.3

Anteil Proben unter 10 mg 49.2 % 51.7 % 50.2 %

Anteil Proben über Höchstwert 6.8 % 12.6 % 10.0 %

Höchstwert (SLMB) 50 20 25

5.6.4 Badewasser Kontrollierte Bäder: 21 2007 konnte der Aufwand für die Kontrolle der Schwimmbäder dank langsam greifender Selbstkontrolle gesenkt werden. 24 Freibäder und 46 Hallen- und Therapiebäder haben mindestens einmal Proben ins Labor geschickt. Davon waren 15 (6.7%) Proben bakteriologisch ungenügend. Mittlerweile haben 58% der Schwimmbäder ihr QS-Konzept fertig erstellt und 34% sind auf gutem Weg. Turnusgemäss wurden 2007 die Badestellen an Flüssen und Seen wieder intensiv be-probt, weil diese Ergebnisse in der Öffentlichkeit immer von grossem Interesse sind. Die Resultate wurden als Liste laufend auf dem Internet aktualisiert und waren somit für alle Interessierten zugänglich (http://www.kal.ch/sites/downloads.php „Bade-wasserqualität in Flüssen und Seen: 2007“).

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KAL St.Gallen Jahresbericht 2007 Seite 30

Im Sommer 2007 tauchte erstmals das Problem der Entenflöhe in einem beliebten Badeweiher auf. Unsere Analysen waren zwar immer an allen Badestellen Zerkarien-negativ, aber trotzdem häuften sich die Klagen der Badegäste dieses Weihers. Tabelle 18: amtliche Bäderkontrolle

Hallen-, Therapie-, Sole-und Thermal-Bäder

Freibäder mit künstlichen Becken

Naturbäder (Flüsse, Seen, Weiher)

Whirlpools und Sauna- tauch-becken

2007 2006 2007 2006 2007 2006 2007 2006

Anzahl kontrollierter Bäder 21 35 9 26 42 18 - -

Untersuchte Wasserproben 46 52 28 70 134 45 5 4

Beanstandete Wasserproben

- chem./physikal. ungenügend 7 4 2 5 - - 1 0

- bakteriologisch ungenügend 5 3 1 4 22 4 2 3

5.6.5 Umfrage Über 300 Betriebe aus dem Segment Trink- und Badewasser konnten sich anlässlich einer Kundenbefragung zu den Dienstleistungen des KAL äussern. Bei einer Aus-schöpfungsrate von über 60 Prozent durften wir die erfreuliche Erkenntnis gewinnen, dass die Kunden zufrieden sind und die Erwartungen in hohem Masse erfüllt werden. Dennoch, auch Verbesserungspotenzial ist vorhanden und soll umgesetzt werden.

5.7 Lebensmittelinspektorat 5.7.1 Inspektionstätigkeit im Kt. St. Gallen

Durchgeführte Inspektionen: 3045 Die Abteilung Lebensmittelinspektorat hat ihren Auftrag erfüllt und die Inspektionen gemäss den internen Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt. 2007 wurden die Milch verarbeitenden Betriebe und die Milchsammelstellen wieder durch die kantonale Lebensmittelkontrolle überprüft, nachdem der Milchwirtschaftliche Inspektions- und Beratungsdienst (MIBD) per Ende 2006 aufgelöst wurde. Die Kontrollen der bewilligungspflichtigen Industriebetriebe verursachten für die Lebensmittelinspektoren einen zusätzlichen Aufwand. Diese bewilligungspflichtigen Betriebe werden im Sinne eines umfassenden Audits überprüft. Deshalb wurde 2007 der Ablauf der Industrieinspektionen überarbeitet. Dazu mussten sämtliche Check-listen und das Berichtswesen neu erstellt und auf die neuen Vorgaben angepasst werden. Erstmals wurden die Kontrollen in bewilligungspflichtigen Betrieben zu-sammen mit einem Vertreter des kantonalen Veterinäramtes durchgeführt.

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Seite 31 Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen

Tabelle 19: Inspektionstätigkeit im Kanton St.Gallen 2007 2006 Kontrollpflichtige Betriebe 6357 6412

Inspektionen 3045 3244

Nachschauen 221 176

Probenerhebungen (ohne Trinkwasserproben) 818 777

Trinkwasserproben 240 384

Anzahl kostenpflichtige Nachkontrollen (Inspektionen) 52 60

Beschlagnahmungen 5 2

Strafanzeigen wegen hygienischen Mängeln, Täuschungen und Amts-Behinderungen 8 7

Betriebsschliessungen 3 4

Begutachtung Baugesuche 159 191

Bauliche Begutachtung vor Ort 183 185

Im Dezember 2006 bestand ein neuer Lebensmittelkontrolleur die Prüfung als Lebensmittelkontrolleur erfolgreich. Ein Lebensmittelinspektor trat nach 24-jähriger Tätigkeit im März 2007 in den vorzeitigen Ruhestand.

5.7.2 Täuschungen und andere Vorkommnisse Neben der Kontrolle der Hygiene ist die Überprüfung des Täuschungsschutzes eine wichtige Aufgabe des Lebensmittelinspektorats. Anlässlich der Kontrolle in einem Restaurant fiel beispielsweise auf, dass auf der Speisekarte diverse Gerichte mit Kalbfleisch ausgelobt wurden, aber in den Kühlschränken und in der Kühlzelle nur Schweinefleisch lagerte. (--> siehe KALeidoskop Nr. 21, August 2007) Aber auch beim Alpkäse kann es zu Täuschungen kommen, ist der frische Käse doch ein beliebter und gesuchter Artikel und die meisten Alpkäsereien verkaufen ihre Produkte auch direkt an Passanten. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss Alpkäse mit Milch von der deklarierten Alp produziert werden. Abhängig von der Höhe der Alp beginnt die Alpsaison üblicherweise Mitte Juni. Die Herstellung von Alpkäse dauert rund sechs Wochen. Eine Alp wollte aber bereits zu Saisonbeginn Alpkäse anbieten. Deshalb wurden Anfang Mai bereits Tausende Liter Milch mit einem Tanklastwagen auf die Alp transportiert und zu Käse verarbeitet. Als die Kühe eintrafen, war der erste „Alpkäse“ bereits fertig produziert und zum Verkauf bereit. Aufgrund der Kontrolle vor Ort musste die Deklaration dieses Käses sofort geändert und am Verkaufspunkt ein Plakat mit der Aufschrift „aus Talmilch hergestellt“ an-gebracht werden. Aber nicht alle Älpler lassen ihre Produkte kontrollieren. Als ein Kontrolleur in einer Alpkäserei eine Käseprobe erheben wollte, wurde er vom Käser mit Worten be-schimpft, die wir an dieser Stelle nicht zitieren möchten. Obwohl der Kontrolleur ruhig blieb und mehrmals das Gespräch mit dem Käser suchte, war dieser nicht von seiner Haltung abzubringen; er verweigerte die Probenahme. Dies hatte eine Straf-anzeige zur Folge. Zu Strafanzeigen kommt es auch unten im Tal immer mal wieder. Bei einer Kontrolle in einem Restaurant wurde die Inspektion durch einen renitenten Wirt stark be-hindert. Als das Frittieröl gemessen werden sollte, liess der Betriebsverantwortliche das Öl auslaufen und vermengte es mit Wasser. Die Ölmessung war somit nicht mehr möglich. Während der weiteren Inspektion wurde die Kontrolleurin immer wieder beschimpft und es wurde dabei versucht, sie einzuschüchtern. Beim Erstellen des Inspektionsberichtes wollte der Wirt Einfluss auf den Bericht nehmen. Erneut be-schimpfte er die Kontrolleurin lautstark und blies ihr Zigarettenrauch ins Gesicht. Auch hier wurde eine Strafanzeige ausgelöst. Immer wieder stellt der Aussendienst Tatbestände fest, die selbst bei altgedienten Inspektoren Kopfschütteln hervorrufen. So musste eine betriebsverantwortliche Person eines Gartenrestaurants verzeigt und gebüsst werden, weil auf dem Grill, auf welchem diverse Fleischgerichte zubereitet wurden, Abfallholz (Spanplatten mit Farbanstrich) verbrannt wurden. Werfen wir noch einen Blick in ein asiatisches Lebensmittelgeschäft. Hier wurden unter anderem bei einer Inspektion grosse Mengen an Lebensmitteln mit über-

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KAL St.Gallen Jahresbericht 2007 Seite 32

schrittenem Haltbarkeitsdatum festgestellt. Sie waren verdorben oder im Wert ver-mindert. Bei der folgenden Nachkontrolle wurden wiederum grosse Mengen an Lebensmitteln mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum festgestellt; bei diversen Produkten war das Originaldatum entfernt und teilweise um bis zu 60 Monate eigenmächtig verlängert worden. Es wurde eine Strafanzeige ausgelöst. Bei der nächsten Routineinspektion mussten erneut mehrere Beanstandungen aus-gesprochen werden. Unter anderem war bei vielen Lebensmitteln die Rückverfolg-barkeit nicht gewährleistet. Da grosse Mengen an ausländischem Fleisch und Fleischwaren ohne Zoll- oder andere Begleitpapiere im Betrieb angetroffen wurden, musste die Zollverwaltung eingeschaltet werden. Bei diesem Betrieb wurde in diesem Jahr zum zweiten Mal ein Antrag auf eine Strafanzeige gestellt.

5.8 Abteilung Chemikalien Auf 1. April 2007 trat die erste Revision der Chemikalienverordnung und der Bio-zidprodukteverordnung in Kraft. Es wurden Begriffe, Beschriftungs- und Umgangs-regelungen angepasst. Eine Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) enthält die Verlängerung der Übergangsfrist für die Be-willigungspflicht für industriell gefertigte Wärmepumpen mit einem dauerhaft ge-schlossenen Kältekreislauf bei Wohnbauten vom 1. Januar 2007 auf den 1. Januar 2009. Verboten wird auf 1. September 2008 Toluol in Klebstoffen und Sprühfarben für die breite Öffentlichkeit. Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation and Authorisation of CHemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe) trat in der EU am 1. Juni 2007 in Kraft. Auch Firmen in der Schweiz sind von REACH stark betroffen, so dass ei-ne Vollübernahme (durch Revision der Chemikalienverordnung) am besten für den Schutz von Mensch und Umwelt in der Schweiz sein wird. Mit der internationalen Harmonisierung des Einstufungs- und Kennzeichnungssystems von Chemikalien, dem GHS, wird ebenfalls eine Änderung der Chemikalienverordnung notwendig sein. Die Informationstätigkeit zum Chemikalienrecht wurde auch im 2007 fortgesetzt. Trotz Veranstaltungen des BAG, welche Firmen auf die Mutationen, neue Meldungen oder Marktrückzüge hinweisen und informieren, sind erst etwa die Hälfte der Zubereitungen nach altem Recht durch die Firmen mutiert worden. Für Firmen wird der Einstieg in die Chemikaliengesetzgebung durch die mit anderen Kantonen erstellten Merkblätter erleichtert; sie erfreuten sich eines guten Echos.

5.8.1 Inspektionen Gegenüber dem Vorjahr, wo vor allem die Pflicht zur Meldung einer Ansprech-person, die Sachkenntnis und personelle Voraussetzungen für den Umgang mit ge-fährlichen Chemikalien inspiziert wurden, stand dieses Jahr die Ermittlung des Risikos eines Chemikalienbetriebes im Zentrum. Mit der Risikoerfassung konnte ein Instrument zur Planung der Inspektionen eingesetzt werden, welches unterschied-liche Kriterien erfasst, wie Gefährlichkeit der Produkte, die Bedeutung des Betriebes oder die von einem Betrieb eingesetzten Kontrollsysteme. In einem Fall musste ein Biozid ohne Zulassung aus dem Verkauf genommen werden. Tabelle 20: Im 2007 inspizierte Betriebe 100 (Vorjahr 386)

Branche Inspekti-onen Branche Inspekti-

onen Apotheke 2 Metall verarbeitende Betriebe 8 Bauchemikalien 3 Milchwirtschaftliche Betriebe 3 Chem.-techn. Produkte/ Chem. Herstellerbetriebe

31 Reinigungsfirmen 7

Do it yourself 1 Sanitärfirmen 1 Drogerie Schulen

Fotochemikalien 2 Waffengeschäft 2 Garage 1 Wasseraufbereitung 6 Hobby-, Freizeitartikel 2 Versandhandel 2 Holzschutz, Schreinerei 1 Zoohandlung 2 Landis, Gartenbau 8 Diverse 14 Malereibetriebe 7 Total 100

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Seite 33 Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen

5.8.2 Kampagnen Im Rahmen der nationalen Wasch- und Reinigungsmittelkampagne wurden Produk-te erhoben, die ins Abwasser gelangen. 16 Proben wurden analysiert und zu-sammen mit den Sicherheitsdatenblättern und Datenblättern beurteilt. Die Einstufungen der sechs bereits untersuchten Produkte entsprachen den gesetz-lichen Bestimmungen; bei drei Mitteln fehlte die Deklaration der allergenen Duft-stoffe ganz oder teilweise. 16 Proben wurden für die nationale Holzwerkstoffkampagne erhoben. In Holz-briketts, Anzündholz, Pellets, Parkett, Sperrholz und MDF-Mustern wurde die Ein-haltung der Grenzwerte für Spurenstoffe sowie Richtwerte für die Verwendung kontrolliert. Die Resultate dieser Untersuchungen standen zum Zeitpunkt der Be-richterstellung noch aus.

5.8.3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) Betriebe, die gefährliche Güter über einer definierten Menge pro Beförderungsein-heit transportieren oder sie verpacken, einfüllen, versenden, laden oder entladen, benötigen Gefahrgutbeauftragte (GGB). Das KAL hat im Auftrag des Strassenver-kehrs- und Schifffahrtsamtes (StVA) 9 Betriebe auf die Umsetzung der GGBV über-prüft. Die Kontrollen dienen sowohl der Information als auch der Überprüfung der Sorgfaltspflicht und werden weitgehend in Kombination mit dem Chemikalienrecht durchgeführt. Alle verantwortlichen Personen hatten einen gültigen Schulungsaus-weis. Da es sich mehrheitlich um chemische Betriebe handelt, wird die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter oft mit anderen Sicherheitssystemen integriert (wie Arbeitssicherheit, EKAS oder Qualitätssicherung). Es zeigte sich, dass die Aufgaben und Pflichten der GGBV grösstenteils bekannt sind und umgesetzt werden.

5.8.4 Selbstkontrollkonzept Die Eigenverantwortung der Betriebe ist mit der Ablösung durch das Chemikalien-recht gestiegen, so dass die Hersteller für die Einstufung, die Kennzeichnung, Ver-packung, Meldung respektive Anmeldung sowie das Sicherheitsdatenblatt zu-ständig sind. Ein Kontrollformular für Zubereitungen wurde in 13 Betrieben vorgestellt und auf seine Tauglichkeit überprüft. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden in eine neue Fassung einfliessen und weiteren interessierten Kreisen zugänglich ge-macht.

5.8.5 Importe Von der eidg. Zolldirektion werden pro Jahr über 100'000 Meldungen von Importen, welche technische Stoffe und Zubereitungen betreffen, auf elektronischem Wege übermittelt; weitere erhalten wir in Papierform. In Folge der Auswertung dieser Meldungen wurden 56 Betriebe angeschrieben, um nähere Angaben über die Meldepflicht und Zulassung der Zubereitungen zu erhalten. Für 23 Betriebe war es ein Erstkontakt mit dem Chemikalienrecht. Bei 14 Anfragen resultierte eine Meldung bei der Annahmestelle (BAG) oder es erfolgte eine Inspektion. Von den Produkt-gruppen waren die ätherischen Öle respektive Raumluftverbesserer mit 9 am häufigsten. Auch Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel und Kleber sind Produkte, bei welchen nähere Angaben mittels eines Serienbriefes eingeholt wurden.

5.8.6 Bewilligungen für Kältemittel Ab 1. Januar 2004 sind praktisch alle Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittelvolumen meldepflichtig. Nicht meldepflichtig sind Anlagen mit natürlichen Kältemitteln, wie zum Beispiel R717(Ammoniak) und R744(Kohlendioxyd) sowie einige Kohlenwasser-stoffe. Eine Bewilligung wird erteilt, wenn nach dem Stand der Technik keine Ersatzstoffe oder Ersatzverfahren verfügbar sind und Emissionen so weit wie möglich vermieden werden. Eine Wegleitung des Bundes legt für die verschiedenen Anwendungs-bereiche (Industrie-, Gewerbe- und Klimakälte) den Stand der Technik fest. Diese umfasst die Umweltverträglichkeit, die Energieeffizienz, die technische Reife, die Be-triebssicherheit, die Verfügbarkeit auf dem Markt, die wirtschaftliche Tragbarkeit und die Sicherheit von Personen und Umwelt in ihrer Gesamtheit.

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KAL St.Gallen Jahresbericht 2007 Seite 34

Tabelle 21: Bewilligungen für Kältemittel mit synthetischen Kältemitteln Anlagen Kältemittel in Kilogramm

Bewilligungen gesamt <50 kg KM

≥50 kg KM gesamt <50 kg

KM ≥ 50kg

KM Klimaanlagen 26 18 8 1424 353 1071 Gewerbliche Kälteanlagen 66 55 11 1952 799 1153 Industrielle Kälteanlagen 6 5 1 368 176 192

Total Kälteanlagen 98 (64)

78 20

Total Kältemittelmenge 3744 (2621) 1328 2416

Erklärung der Begriffe:

Zahlen in Klammer = Vorjahr

KM = Kältemittel

Klimaanlagen dienen der Herstellung eines geregelten Raumklimas.

Gewerbliche Anlagen werden in Betrieben eingesetzt, bei denen die benötigte Kälteleistung in direktem Publikumskontakt (z.B. Lebensmittelläden) erbracht werden muss.

Industrielle Anlagen sind Anlagen, die in Produktions- oder Lagerräumen installiert werden.

Von den bewilligten Kältemitteln fallen 45 Prozent der Menge auf R404A und 36 Prozent auf R134a. Diese beiden Kältemittel haben wenig Wirkung auf die Ozonschicht, weil sie kein Chlor enthalten. Beide sind unbrennbar, sind jedoch extreme Treibhausgase; R134a ist etwa 1300mal wirksamer als Kohlendioxid. R404a ist ein Gemisch aus 3 Stoffen und hat ähnliche chemische und Umwelteigen-schaften wie R134a.Im Kanton St.Gallen sind insgesamt 2405 Anlagen gemeldet, welche mit in der Luft stabilen (synthetischen) Kältemitteln in Betrieb sind.

5.8.7 Verfügungen Bei den angeordneten Massnahmen gab es keinen Rekurs oder Einsprache.

* * * *

Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz und den Autoren der jeweiligen Beiträge für den vorliegenden Bericht. Dr. H.R. Hunziker, Kantonschemiker

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Seite 1 Anhang Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen 6 Anhang

6.1 Auflistung der untersuchten Proben

Im Lebensmittelgesetz umschriebene Waren, die Firmen bzw. Warenbesitzer im Kanton St.Gallen betreffen, nach Warengattungen geordnet.

* Beanstandungsgründe

A = Sachbezeichnung, Anpreisung usw. B = Zusammensetzung

C = Mikrobiologische Beschaffenheit, Bakterien- und Mykotoxine D = Inhalts- und Fremdstoffe

E = Physikalische Eigenschaften F = Andere Beanstandungsgründe

Proben Beanstandungsgrund*

BAG

-Cod

e

Warengattungen

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A

B

C

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E

F

01 Milch 011 Milcharten 10 2 0 0 0 0 0 2 012 Eingedickte Milch, Trockenmilch 0 0 0 0 0 0 0 0 013 Milch anderer Säugetierarten, Mischungen 0 0 0 0 0 0 0 0 014 Humanmilch 0 0 0 0 0 0 0 0 02 Milchprodukte 021 Sauermilch, Sauermilchprodukte 12 6 4 0 5 0 0 0 022 Buttermilch, saure Buttermilch, Buttermilchpulver 0 0 0 0 0 0 0 0 023 Molke, Milchserum, Molkepulver, Milchproteine 1 1 1 0 0 0 0 0 024 Milchgetränke, Milchprodukte-Zubereitungen 6 0 0 0 0 0 0 0 025 Rahm, Rahmprodukte 64 16 1 5 11 0 0 0 03 Käse, Käseerzeugnisse, Produkte mit Käsezugabe, Ziger, Mascarpone 031 Käse 180 9 2 3 3 1 0 0 032 Käseerzeugnisse 1 1 1 0 0 0 0 0 033 Produkte mit Käsezugabe, Ziger, Mascarpone 6 0 0 0 0 0 0 0 034 Käse aus Milch nicht von der Kuh stammend 14 3 3 0 0 1 0 0 04 Butter, Butterzubereitungen, Milchfettfraktion 041 Butterarten 11 4 2 1 1 0 0 0 042 Butterzubereitungen 1 0 0 0 0 0 0 0 043 Milchfettfraktionen 0 0 0 0 0 0 0 0 044 Butter aus Milch oder Rahm anderer Tierarten 0 0 0 0 0 0 0 0 05 Speiseöle, Speisefette 051 Speiseöle 17 9 6 3 0 0 0 0 052 Speisefette 0 0 0 0 0 0 0 0 053 Ölsaaten 0 0 0 0 0 0 0 0 06 Margarine, Minarine 061 Margarine 1 0 0 0 0 0 0 0 062 Minarine, Halbfettmargarine 0 0 0 0 0 0 0 0 07 Mayonnaise, Salatsauce 071 Mayonnaise, Salatmayonnaise 0 0 0 0 0 0 0 0 072 Salatsauce 2 0 0 0 0 0 0 0 08 Fleisch, Fleischerzeugnisse

0811 Fleisch von domestizierten Tieren der Familien der Bovidae, Cervidae, Camelaidae, Suidae und Equidae 61 10 1 4 5 0 0 0

0812 Fleisch von Hausgeflügel 86 4 2 0 2 0 0 0 0813 Fleisch von Hauskaninchen 0 0 0 0 0 0 0 0 0814 Fleisch von Wild 21 3 0 0 0 3 0 0

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KAL St.Gallen Anhang Jahresbericht 2007 Seite 2

Proben Beanstandungsgrund* BA

G-C

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Warengattungen

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A

B

C

D

E

F

0815 Fleisch von Fröschen 0 0 0 0 0 0 0 0 0816 Fleisch von Zuchtreptilien 0 0 0 0 0 0 0 0 0817 Fleisch von Fischen 33 2 2 0 0 0 0 0 0818 Fleisch von Krebstieren 0 0 0 0 0 0 0 0 0819 Fleisch von Weichtieren 1 0 0 0 0 0 0 0 0821 Hackfleischwaren 1 0 0 0 0 0 0 0 0822 Bratwurst, roh 0 0 0 0 0 0 0 0 0823 Rohpökelware 0 0 0 0 0 0 0 0 0824 Kochpökelwaren 48 11 1 3 8 0 0 0 0825 Rohwurstwaren 6 0 0 0 0 0 0 0 0826 Brühwurstwaren 97 5 1 0 4 0 0 0 0827 Kochwurstwaren 16 2 0 0 2 0 0 0 0828 Fischerzeugnisse 0 0 0 0 0 0 0 0 0829 Krebs- oder Weichtiererzeugnisse 1 0 0 0 0 0 0 0 082Z Fleischerzeugnisse, übrige 45 10 4 0 6 0 0 0 09 Fleischextrakt, Fleischbouillon und -consomme, Sulze 091 Fleischextrakt 0 0 0 0 0 0 0 0 092 Fleischbouillon 0 0 0 0 0 0 0 0 093 Fleischconsommé 0 0 0 0 0 0 0 0 094 Sulze 14 1 0 0 1 0 0 0 10 Würze, Bouillon, Suppe, Sauce 101 Würze 0 0 0 0 0 0 0 0 102 Sojasauce 0 0 0 0 0 0 0 0 103 Bouillon 2 0 0 0 0 0 0 0 104 Suppe, Sauce 104 7 3 0 4 0 0 0 105 Hefeextrakt 0 0 0 0 0 0 0 0 106 Bratensauce 0 0 0 0 0 0 0 0 11 Getreide, Hülsenfrüchte, Müllereiprodukte 111 Getreide 266 62 1 2 58 1 1 0 112 Hülsenfrüchte zur Herstellung von Müllereiprodukten 0 0 0 0 0 0 0 0 113 Müllereiprodukte 20 3 0 0 1 2 0 0 114 Stärkearten 1 0 0 0 0 0 0 0 115 Malzprodukte 0 0 0 0 0 0 0 0 12 Brot, Back- und Dauerbackwaren 121 Brotarten 2 0 0 0 0 0 0 0 122 Back- und Dauerbackwaren 10 0 0 0 0 0 0 0 13 Backhefe 131 Presshefe 0 0 0 0 0 0 0 0 132 Trockenbackhefe 0 0 0 0 0 0 0 0 133 Instanttrockenhefe 0 0 0 0 0 0 0 0 134 Flüssighefe 0 0 0 0 0 0 0 0 14 Pudding, Crème 141 Pudding und Crème, genussfertig 132 19 0 0 19 0 0 0 142 Pudding- und Crèmepulver 2 0 0 0 0 0 0 0 15 Teigwaren 151 Teigwaren nur aus Weizenmahlprodukten 458 119 0 2 116 0 1 0 152 Teigwaren mit anderen Müllereiprodukten 0 0 0 0 0 0 0 0 153 Eierteigwaren 42 6 0 0 6 0 0 0

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Seite 3 Anhang Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen

Proben Beanstandungsgrund*

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Warengattungen

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A

B

C

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F

15Z Teigwaren, übrige 1 0 0 0 0 0 0 0 16 Eier und verarbeitete Eier 161 Hühnereier, ganz 29 1 0 0 1 0 0 0 162 Eier, nicht von Hühnern stammend 0 0 0 0 0 0 0 0 163 Eiprodukte 14 1 0 0 1 0 0 0 17 Speziallebensmittel 171 Speisesalzersatz 0 0 0 0 0 0 0 0 172 Zuckeraustauschstoffe, Polydextrose 0 0 0 0 0 0 0 0 173 Zur Gewichtskontrolle bestimmte Lebensmittel 0 0 0 0 0 0 0 0 174 Säuglingsanfangs- und Folgenahrung 8 1 0 0 0 1 0 0 175 Sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder 3 1 0 1 0 0 0 0 176 Ergänzungsnahrung 3 0 0 0 0 0 0 0 179 Nahrungsergänzung 11 2 1 1 0 0 0 0 17A Coffeinhaltige Spezialgetränke (Energy Drink) 2 2 2 0 0 0 0 0 17Z Speziallebensmittel, übrige 0 0 0 0 0 0 0 0 18 Obst, Gemüse 181 Obst 18 3 2 0 0 0 0 1 182 Gemüse 693 115 8 0 105 2 2 0 183 Obst- und Gemüsekonserven 3 1 1 0 0 0 0 0 19 Speisepilze 191 Speisepilze, wild gewachsen 1 0 0 0 0 0 0 0 192 Speisepilze, kultiviert 18 1 0 0 1 0 0 0 20 Honig, Melasse 201 Honigarten 1 0 0 0 0 0 0 0 202 Melasse 0 0 0 0 0 0 0 0 21 Zucker, Zuckerarten 211 Zucker 0 0 0 0 0 0 0 0 212 Zuckerarten 0 0 0 0 0 0 0 0 213 Zuckerzubereitungen 0 0 0 0 0 0 0 0 22 Konditorei- und Zuckerwaren 221 Marzipan 0 0 0 0 0 0 0 0 222 Persipan 0 0 0 0 0 0 0 0 223 Trüffel und Trüffelmassen 0 0 0 0 0 0 0 0 224 Bonbons, Schleckwaren 0 0 0 0 0 0 0 0 225 Meringue-Schalen 0 0 0 0 0 0 0 0 226 Kaugummi 1 0 0 0 0 0 0 0 227 Konditorei-Zwischenprodukte 4 0 0 0 0 0 0 0 22Z Konditorei- und Zuckerwaren, übrige 177 16 0 0 16 0 0 0 23 Speiseeis 231 Speiseeisarten 86 6 2 3 1 0 0 0 232 Zubereitungen zur Herstellung von Speiseeis 3 0 0 0 0 0 0 0 24 Fruchtsaft, Fruchtnektar 241 Fruchtsaftarten 1 0 0 0 0 0 0 0 242 Fruchtnektararten 0 0 0 0 0 0 0 0 25 Fruchtsirup, Fruchtsirup mit Aromen, Tafelgetränke, Limonade 251 Fruchtsirup, Sirup mit Aromen 0 0 0 0 0 0 0 0 252 Tafelgetränk mit Fruchtsaftarten 8 0 0 0 0 0 0 0 253 Limonade 0 0 0 0 0 0 0 0

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KAL St.Gallen Anhang Jahresbericht 2007 Seite 4

Proben Beanstandungsgrund* BA

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Warengattungen

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A

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C

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E

F

254 Tafelgetränk mit Milch, Molke, Milchserum oder anderen Milchprodukten 1 0 0 0 0 0 0 0

255 Pulver und Konzentrat zur Herstellung von alkoholfreien Getränken 0 0 0 0 0 0 0 0

26 Gemüsesaft 261 Gemüsesaft, rein 0 0 0 0 0 0 0 0 262 Gemüsesaft aus mehreren Gemüsen 0 0 0 0 0 0 0 0 27 Konfitüre, Gelee, Marmelade, Maronencrème, Brotaufstrich 271 Konfitürearten 0 0 0 0 0 0 0 0 272 Geleearten 0 0 0 0 0 0 0 0 273 Marmelade 0 0 0 0 0 0 0 0 274 Gelee-Marmelade 0 0 0 0 0 0 0 0 275 Maronencrème 0 0 0 0 0 0 0 0 276 Brotaufstrich 1 0 0 0 0 0 0 0 277 Bäckereimarmelade 0 0 0 0 0 0 0 0 28 Trinkwasser, Eis, Mineralwasser, kohlensaures Wasser 281 Trinkwasser 3165 511 0 0 377 88 94 0 282 Eis 5 1 0 0 0 0 1 0 283 Natürliches Mineralwasser 36 1 1 0 0 0 0 0 284 Künstliches Mineralwasser 0 0 0 0 0 0 0 0 285 Kohlensaures Wasser 0 0 0 0 0 0 0 0

286 Pulver zur mineralischen Anreicherung von Trinkwasser 0 0 0 0 0 0 0 0 29 Alkoholfreier Wermut, Bitter, Obstwein, alkoholfreies Bier 291 Alkoholfreier Wermut 0 0 0 0 0 0 0 0 292 Verdünnter alkoholfreier Wermut 0 0 0 0 0 0 0 0 293 Alkoholfreier Bitter 0 0 0 0 0 0 0 0 294 Verdünnter alkoholfreier Bitter 0 0 0 0 0 0 0 0 295 Alkoholfreier Obstwein 0 0 0 0 0 0 0 0 296 Alkoholfreies Bier 1 0 0 0 0 0 0 0 30 Kaffee, Kaffeeersatzmittel 301 Rohkaffee 0 0 0 0 0 0 0 0 302 Röstkaffee 0 0 0 0 0 0 0 0 303 Behandelter Kaffee 0 0 0 0 0 0 0 0 304 Kaffee-Extrakte 2 0 0 0 0 0 0 0 305 Kaffee-Ersatzmittel, Kaffee-Zusätze 0 0 0 0 0 0 0 0 306 Zichorien-Extrakte 0 0 0 0 0 0 0 0 307 Extrakte aus anderen Kaffee-Ersatzmitteln 0 0 0 0 0 0 0 0 31 Tee, Mate, Kräuter- und Früchtetee 311 Teearten 2 0 0 0 0 0 0 0 32 Guarana 0 0 0 0 0 0 0 0

33 Instant- und Fertiggetränke auf Basis von Zutaten wie Kaffee, Kaffeeersatzmitteln, Tee, Kräutern, Früchten oder Guarana

331 Instant- und Fertiggetränkearten 3 1 1 0 0 0 0 0 34 Kakao, Schokoladen, andere Kakaoerzeugnisse 341 Kakaoerzeugnisse 0 0 0 0 0 0 0 0 35 Gewürze. Speisesalz, Senf 351 Gewürze 16 1 0 0 0 1 0 0 352 Speisesalzarten 0 0 0 0 0 0 0 0

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Seite 5 Anhang Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen

Proben Beanstandungsgrund*

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353 Senf 0 0 0 0 0 0 0 0 36 Wein, Sauser, Traubensaft im Gärstadium pasteurisiert, weinhaltige Getränke 361 Traubenmost 0 0 0 0 0 0 0 0 362 Wein 16 1 0 0 0 1 0 0 363 Sauser 0 0 0 0 0 0 0 0

364 Traubensaft und Traubenmost im Gärstadium pasteurisiert 0 0 0 0 0 0 0 0

365 Getränke aus Wein 0 0 0 0 0 0 0 0 37 Obst- und Fruchtwein, Kernobstsaft im Gärstadium, Getränke aus Obst- oder Fruchtwein 371 Obstwein 0 0 0 0 0 0 0 0 372 Obstwein, verdünnt 0 0 0 0 0 0 0 0 373 Kernobstsaft im Gärstadium 0 0 0 0 0 0 0 0 374 Fruchtwein 1 1 1 0 0 0 0 0 375 Getränke aus Obst- oder Fruchtwein 0 0 0 0 0 0 0 0 376 Honigwein 1 1 1 0 0 0 0 0 38 Bier 381 Lagerbier 24 0 0 0 0 0 0 0 382 Spezialbier 18 6 3 3 0 0 0 0 383 Starkbier 0 0 0 0 0 0 0 0 384 Leichtbier 2 2 2 1 0 0 0 0 385 Bier kohlenhydratarm 0 0 0 0 0 0 0 0 39 Spirituosen, verdünnte alkoholhaltige Getränke auf Basis von Spirituosen 391 Trinksprit 0 0 0 0 0 0 0 0 392 Spirituosenarten 1 1 1 0 0 0 0 0 393 Likörarten 3 0 0 0 0 0 0 0 394 Aperitifarten 0 0 0 0 0 0 0 0

395 Verdünnte alkoholhaltige Getränke auf Basis von Spirituosen 0 0 0 0 0 0 0 0

396 Übrige alkoholhaltige Getränke 0 0 0 0 0 0 0 0 40 Absinth 401 Absinth 0 0 0 0 0 0 0 0 402 Absinthnachahmungen 0 0 0 0 0 0 0 0 41 Gärungsessig, Essigsäure zu Speisezwecken 411 Gärungsessigarten 10 2 1 1 0 1 0 0 412 Gärungsessigmischungen 0 0 0 0 0 0 0 0 413 Aceto Balsamico 0 0 0 0 0 0 0 0 414 Kräuteressig 0 0 0 0 0 0 0 0 415 Gewürzessig 0 0 0 0 0 0 0 0 416 Essigsäurearten zu Speisezwecken 0 0 0 0 0 0 0 0 51 Lebensmittel vorgefertigt 511 Lebensmittel, garfertig 0 0 0 0 0 0 0 0 512 Instantspeisen 2 0 0 0 0 0 0 0 513 Kurzkochspeisen 0 0 0 0 0 0 0 0 514 Speisen, nur aufgewärmt genussfertig 9 0 0 0 0 0 0 0 515 Speisen, genussfertig zubereitet 260 16 4 0 12 0 0 0 52 Verarbeitungshilfsstoffe zur Lebensmittelherstellung 521 Verarbeitungshilfsstoffe zur Lebensmittelherstellung 0 0 0 0 0 0 0 0 53 Zusatzstoffe und Zusatzstoffpräparate für Lebensmittel 531 Zusatzstoffe 0 0 0 0 0 0 0 0 532 Zusatzstoffpräparate 0 0 0 0 0 0 0 0

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Proben Beanstandungsgrund* BA

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Warengattungen

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56 Bedarfsgegenstände zur Herstellung von Bedarfsgegenständen

561 Bedarfsgegenstände aus Metall oder Metalllegierungen 0 0 0 0 0 0 0 0 562 Bedarfsgegenstände aus Kunststoff 0 0 0 0 0 0 0 0 563 Bedarfsgegenstände aus Zellglasfolien 0 0 0 0 0 0 0 0

564 Bedarfsgegenstände aus Keramik, Glas, Email und ähn-lichen Materialien 0 0 0 0 0 0 0 0

565 Bedarfsgegenstände aus Papier und Karton 0 0 0 0 0 0 0 0

566 Bedarfsgegenstände aus Textilien für die Lebensmittel-herstellung 0 0 0 0 0 0 0 0

567 Hilfsstoffe zur Herstellung von Bedarfsgegenständen 0 0 0 0 0 0 0 0

56Z Bedarfsgegenstände und Hilfsstoffe zur Herstellung von Bedarfsgegenständen, übrige 0 0 0 0 0 0 0 0

57 Kosmetische Mittel 571 Hautpflegemittel 7 5 5 0 0 0 0 0 572 Hautreinigungsmittel 0 0 0 0 0 0 0 0 573 Dekorativprodukte 0 0 0 0 0 0 0 0 574 Duftmittel 0 0 0 0 0 0 0 0 575 Haarbehandlungsmittel 0 0 0 0 0 0 0 0 576 Zahn- und Mundpflegemittel 0 0 0 0 0 0 0 0 577 Prothesenhaftmittel 0 0 0 0 0 0 0 0 578 Nagelpflegemittel und -kosmetika 0 0 0 0 0 0 0 0 579 Hautfärbemittel 7 0 0 0 0 0 0 0 57A Hautschutzmittel 0 0 0 0 0 0 0 0 58 Gegenstände mit Schleimhaut-, Haut- oder Haarkontakt und Textilien 581 Zahnreinigungsmittel, mechanisch 0 0 0 0 0 0 0 0

582 Metallische Gegenstände mit Schleimhaut- oder Haut-kontakt 6 4 0 0 0 0 0 4

583 Windeln 0 0 0 0 0 0 0 0 584 Textile Materialien 0 0 0 0 0 0 0 0

58Z Gegenstände mit Schleimhaut-, Haut-, oder Haarkontakt und Textilien, übrige 0 0 0 0 0 0 0 0

59 Gebrauchsgegenstände für Kinder, Malfarben, Zeichen- und Malgeräte

591 Spielzeuge, Gebrauchsgegenstände für Säuglinge und Kleinkinder 13 0 0 0 0 0 0 0

592 Spielzeuge für Kinder bis 14 Jahre 8 0 0 0 0 0 0 0 593 Malfarben, Zeichen- und Malgeräte 0 0 0 0 0 0 0 0 60 Weitere Gebrauchsgegenstände 601 Druckgaspackungen 0 0 0 0 0 0 0 0 602 Kerzen und ähnliche Gegenstände 0 0 0 0 0 0 0 0 603 Streichhölzer 0 0 0 0 0 0 0 0 604 Scherzartikel 0 0 0 0 0 0 0 0 Total der kontrollpflichtigen Waren 6500 1019 71 33 766 102 99 7

Page 43: KAL Organigramm per 1. Februar 2008 - sg.ch · KAL Organigramm per 1. Februar 2008 Lebensmittelinspektorat P. Sommerauer Adjunkt / QS D. Huber Kantonschemiker (KC) H.R. Hunziker Trink-

Seite 7 Anhang Jahresbericht 2007 KAL St.Gallen 7 Gebräuchliche Abkürzungen

Tabelle 22: Verzeichnis der Abkürzungen

Gebräuchliche Abkürzungen

AMK aerobe mesophile Keimzahl

BAFU Bundesamt für Umwelt

BAG Bundesamt für Gesundheit

BVET Bundesamt für Veterinärwesen

E.coli Escherichia coli

EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

FIAL Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien

FIV Fremd- und Inhaltstoffverordnung

GVO Genveränderte Organismen

GW Grenzwert

HACCP Hazard Analysis Critical Control Point; vorbeugendes System, das die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll

HPLC Hochdruckflüssigchromatografie

HyV Hygieneverordnung

KBE Koloniebildende Einheiten

LGV Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

LKV Verordnung des EDI zur Kenzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

LMG Lebensmittelgesetz

MIBD Milchwirtschaftlicher Inspektions- und Beratungsdienst

MRL Maximum Residue Limits (Rückstandshöchstwerte)

NWG Nachweisgrenze

OTA Ochratoxin A

SLMB Schweizerisches Lebensmittelbuch

TM Trockenmasse

TW Toleranzwert

VKCS Verband der Kantonschemiker der Schweiz

VO Verordnung

VTEC verotoxinbildende E. coli

ZuV Zusatzstoffverordnung

µg Mikrogramm entspricht 0,001 mg

8 Bildernachweis Die Bilder in diesem Jahresbericht stammen von Mitarbeitern des KAL.

9 Liste der Beilagen

9.1 Info-Bulletins KALeidoskop KALeidoskop Nr. 21, August 2007 KALeidoskop Nr. 22, November 2007 KALeidoskop Nr. 23, März 2008