KAMMER-EXPRESS · 2017. 10. 16. · Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der...

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Darf ein Zahnarzt Blut abnehmen? Auf Seite 5 07-08/2011 MONATSBLATT DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KAMMER - EXPRESS

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  • Einen guten start ins

    Jahr 2011

    Darf ein Zahnarzt blut abnehmen? Auf Seite 5

    07-08/2011

    M O N AT S B L AT T D E R Z A H N Ä R ZT E K A M M E R B R E M E N

    KAMMER-EXPRESS

  • 07-08/2011

    BuchhaltungPamela BehnkenTel.: 0421 33303-20 / E-Mail: [email protected]

    Sekretariat / Kammer-ExpressAstrid SchulzTel.: 0421 33303-22 / E-Mail: [email protected]

    GeschäftsführungJörg Bauer Tel.: 0421 33303-33 / E-Mail: [email protected]

    Mitgliederservice / Zahnärztliche Stelle Bianca Köhler Tel.: 0421 33303-44 / E-Mail: [email protected]

    GOZ / GOÄ / MPG / Patientenberatung / BuS-DienstRenate FriedrichTel.: 0421 33303-60 / E-Mail: [email protected]

    Ausbildung / Schlichtungsstellen / Patientenberatung / Gutachten / Fachmessen / WeiterbildungJutta BernetTel.: 0421 33303-66 / E-Mail: [email protected]

    AusbildungsplatzvermittlungAlexandra MewesTel.: 0421 33303-65 / E-Mail: [email protected]

    FortbildungRubina OrdemannTel.: 0421 33303-75 / E-Mail: [email protected] HogrefeTel.: 0421 33303-77 / E-Mail: [email protected] RieckersTel.: 0421 33303-77 / E-Mail: [email protected]

    ImpressumHerausgeber:Zahnärztekammer Bremen Haus der ZahnärzteUniversitätsallee 25 · 28359 BremenTelefon: 0421 33303-0 · Fax: 0421 33303-23E-Mail: [email protected] ·www.zaek-hb.de

    Der Vorstand:Dr. Wolfgang Menke Tel.: 04 21 449025Dr. Wolf-Peter Behnke Tel.: 0421 601336Andreas Bösch Tel.: 0471 77055Dr. Dr. Lür Köper Tel.: 0421 611661

    Redaktionsleitung, Textchefin, Chefin vom Dienst, Bildredakteurin, verantwortlich für den Anzeigenteil:Astrid Schulz Tel.: 0421 33303-22

    Autoren dieser Ausgabe:Kerstin Abeln(ka), Jörg Bauer (jb), Jutta Bernet (jub), Nadine Büchtmann (nb), Renate Friedrich (rf ), Thorsten Hogrefe (th), Veronika Iben (vi), Bianca Köhler (bk), Alexandra Mewes (am), Wolf Martin Nentwig (wn), Astrid Schulz (as)

    Gestaltung:ecce:media GbR, Bremen / Bekim Brljajoli Tel.: 0421 2222-492Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen; Titelfoto: © Silberarzt hält spritze – fotolia.com

    Druck:Merlin Druckerei · Am Kaffee-Quartier 3 · 28217 BremenAuflage: 850 Stück

    Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der Zahnärztekammer Bremen gem. § 8 Abs. 3 der Satzung.Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der männlichen Form beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weibliche Form gemeint.

    Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeich-nungen übernimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.

    Gutes Geld oder schlechtes Geld?

    Wenn man die Geldbeträge, die heutzutage in der Politik und den Medien genannt werden, genauer betrachtet, bekommt man schon das kalte Grausen. Die kleinste Verrechnungseinheit ist mittlerweile eine Milliarde. Gutes Geld ist es offenbar, wenn die privaten Krankenkassen insgesamt pro Jahr 2,5 Milliarden Euro für die Provisionen allein zur Vermittlung neuer Krankenversicherungsverträge ausgeben. Nicht mehr ganz so gutes Geld ist es dann allerdings, wenn die PKV ihre Drücker zur ERGO-Therapie nach Budapest schickt.

    Ganz schlechtes Geld scheint es zu sein, wenn die Regierung den Zahnärzten nach 23 Jahren Stillstand eine Erhöhung ihrer Honorare von sage und schreibe 6 % zugestehen will. Eine Berücksichtigung von übermäßigen Kostensteigerungen in den Praxen und einer Steigerung des Dienstleistungsindex von über 60 % seit 1988 wird dabei völlig außer Acht gelassen. Gesund-heitsexperte Karl Lauterbach (SPD) schätzt die Erhöhung als Hilfe für eine angebliche Klientel der FDP ein, vergisst aber, dass Ulla Schmidt (auch noch SPD) ihrerzeit nach eigenen Berechnungen den Zahnärzten 10 % geben wollte. Übrigens eine Mogelpackung, die wir erkannt haben. Frau Nahles, Generalsekretärin der SPD, redet gar von einer ›Hotelmehrwertsteuer senkung‹ für Zahnärzte. Nebenbei bemerkt beschäftigen die deutschen Zahnarztpraxen samt Umfeld deutlich mehr Menschen als das gesamte deutsche Hotelgewerbe, nämlich etwa soviel, wie der VW-Konzern weltweit. Auch die GKV mischt inzwischen in einer abgestimmten Kampagne mit. Sie kann nicht einsehen, dass Patienten sich gerne auch eine bessere Leistung als die Kassenleistung gönnen wollen und dazu meistens auch bereit sind, einen angemessenen Preis zu zahlen. Die GKV geriert sich als Anwalt ihrer Versicherten. Das nicht verbrauchte Geld der Beitragszahler für die Zahnersatzversorgung in den Jahren 2005 bis 2008 behielt sie aber gerne für sich, um es in den großen Topf zu werfen. Die GOZ-Novellierung belastet im übrigen die privaten Haushalte pro Versicherten und Jahr lediglich mit 2,05 Euro und die PKV je Voll- und Zusatzversicherten pro Jahr mit 5,30 Euro. Darüber hinaus vergessen die lediglich an Ausgaben orientierten Gesundheitspolitiker, dass eine Erhöhung der GOZ sogar zu steuerlichen Mehreinnahmen führt, die per Saldo die Mehrausgaben bei der Beihilfe mehr als aufwiegt.

    Auch wir Zahnärztinnen und Zahnärzte wollen und müssen gutes Geld verdienen. Weitere Argumente zur GOZ und den Desinformationskampagnen von, in seltener Einigkeit, PKV, GKV, Oppositionsparteien und ahnungslosen Medien finden Sie in unserem E-Mail-Verteiler und auf den Homepages der Bundeszahnärztekammer und der Zahnärztekammer Bremen.

    Hoffentlich füllt die GOZ nicht das Sommerloch!

    Es wünscht Ihnen trotz allem einen schönen Sommer

    Ihr

    Wolfgang Menke

    2 Vorwort

    Unsere Ansprechpartner für Sie:

  • 07-08/2011

    Die diesjährige Vertreterver-sammlung der Deutschen Apo-theker- und Ärztebank (apoBank) am 17. Juni 2011 markierte einen Wendepunkt: Nach schwierigen Monaten konnte die Bank den anwesenden Vertretern aufzei-gen, dass sie wieder auf Erfolgs-kurs ist. Nach dem Ausfall der Dividende im Jahr 2009 hat die apoBank 2010 wieder einen Ge-winn erwirtschaftet, der eine Di-videndenzahlung in Höhe von 4 % sowie die Stärkung der Rücklagen ermöglicht.

    Herbert Pfennig, Sprecher des Vorstands der apoBank, nutzte die Veranstaltung zudem, um die Er-gebnisse der ersten fünf Monate des Geschäftsjahres 2011 vorzustellen. Sie belegen, dass die positive Ent-wicklung des vergangenen Jahres nachhaltig ist: Die Bank konnte ihr Darlehenswachstum ebenso wie

    die Erfolge im Wertpapiergeschäft fortsetzen. Gleichzeitig stiegen die Kundeneinlagen an. Insgesamt er-reichte die Bank in den ersten fünf Monaten ein Teilbetriebsergebnis vor Risikovorsorge von 119 Mio. Euro.

    Auf Jahressicht will die Bank an die Entwicklung des vergangenen Jahres anknüpfen und wieder Er-gebnisse auf einem hohen Niveau ausweisen. Diese werden voraus-sichtlich niedriger ausfallen als im Vorjahr. Ursächlich hierfür seien unter anderem die im Rahmen der anstehenden IT-Migration anfallenden Kosten, erläuterte Pfennig. Gleichzeitig betonte er, dass diese Mehraufwendungen Investitionen in die Zukunft seien, von denen die Bank ebenso wie ihre Kunden profitieren würden. Insge-samt geht die apoBank davon aus, für das Geschäftsjahr 2011 einen

    Jahresüberschuss zu erzielen, der eine adäquate Dividendenzahlung ermöglicht.

    Die apoBank kündigte zudem an, auf die sich ändernden Rahmenbe-dingungen im Gesundheitswesen reagieren zu wollen. Hierfür werde man, so Pfennig, die strategischen Weichen stellen. Drei Felder wird die Bank hierzu bearbeiten: Sie will erstens ihr Produkt- und Fi-nanzdienstleistungsangebot für angestellte und angehende Heil-berufler ausbauen. Zweitens soll das Geschäft mit ambulanten Versor-gungsstrukturen gestärkt werden. Dabei sollen von Heilberuflern ge-tragene Versorgungsstrukturen im Vordergrund stehen. Drittens soll die Betreuungsqualität gezielt opti-miert, das Anlagegeschäft ausgebaut und somit damit die Kompetenz als ganzheitlicher Finanzdienstleister weiter gestärkt werden.

    Vertreterversammlung beschließt Dividendenzahlung

    Am 15. Juni 2011 trat der Kam-mervorstand zu seiner einmal im Monat stattfindenden Sitzung zu-sammen. Auf der Agenda stand neben den Themen Patientenbe-ratung, ZMP-Prüfungsordnung und Themen zur Praxisführung auch die Beschwerden von ZFA-Auszubildenden hinsichtlich ihrer Arbeitssituation in den Pra-xen. Nicht nur in Zeiten immer knapper werdender Ressourcen auf dem ZFA-Ausbildungsmarkt geht der Vorstand solchen Beschwerden nach. »Wir werden hier konse-quent dranbleiben und alle nötigen Maßnahmen umsetzen, um die selbstgesteckten Ziele unseres Aus-bildungskonzepts zu erreichen«, so Präsident Dr. Wolfgang Menke. In schwerwiegenden Fällen ist der Vorstand berechtigt und auch durchaus bereit, Ausbildern die

    persönliche Eignung für die wei-tere Ausbildung abzusprechen.

    Andreas Bösch, Referent für Ausbildung, berichtet, dass alle 17 Prüflinge in Bremerhaven die ZFA-Abschlussprüfung bestanden haben. Weiterhin freut er sich über erste positive Ergebnisse in Sachen Ausbildungsplatzvermittlung. Für dieses Tätigkeitsfeld hat der Vor-stand ab 1. Februar 2011 Alexandra Mewes halbtags eingestellt.

    Vizepräsident Dr. Wolf-Peter Behnke fasst die Ergebnisse der letz-ten Röntgenprüfungen zusammen und gibt einen Abschlussbericht über den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz.

    Neu als Privatgutachter für Kie-ferchirurgie und Implantologie für

    Bremerhaven benennt der Vorstand PD Dr. Dr. Peter Maurer.

    Zu stellvertretenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses Weiterbildung Kieferorthopädie werden die Dres. Wolf-Dieter Schuh und Bodo Drews gewählt. In diesem Zusammenhang schildert Dr. Dr. Lür Köper den Fall einer Bremer Zahnärztin, deren oral-chirurgische Weiterbildungszeiten von anderen Kammern nicht aner-kannt wurden. Der Vorstand berät über einen möglichen Härtefall. Ob die in anderen Kammerbereichen erworbenen Weiterbildungszeiten angerechnet werden, wird der Wei-terbildungsausschuss abschließend entscheiden.Die Sitzung endet, nachdem der Vorstand diverse Entscheidungen im Bereich der Kammerverwaltung getroffen hat. (jb)

    Aus der Vorstandssitzung

    Auch auf elektronischem Wege erhalten Sie Informationen von der Kammer.

    Sie bisher noch nicht? Teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit, wir neh-men Sie in den Verteiler auf. Einfach E-Mail an:

    [email protected].

    Zuletzt in Ihrem E-Mail-Post kasten:

    01.07.2011 GOZ-Kampagne der GKV

    21.06.2011Unwürdiger Kommentar in der Nordsee-Zeitung

    07.01.2011Welche Aufbereitungswege gibt es?

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    Neuigkeiten und Vorstandsinformationen

  • 07-08/2011

    Zahnärztliche Berufsausübung und Recht4

    Im Praxisalltag passieren sie immer mal wieder: Fehler bei Röntgenaufnahmen und Konstanzprüfungen! Doch was sind die Ursachen?

    Ein eigenhändiges Testament (ei-genhändig geschrieben und un-terschrieben) muss nicht in die besondere amtliche Verwahrung genommen werden. Das Amts-gericht (Nachlassgericht) nimmt jedoch auf Antrag eigenhändige Testamente zur Verwahrung auf.

    Ein notariell beurkundetes Tes-tament wird von dem Notar, der die Beurkundung vorgenommen hat, bei dem Nachlassgericht hin-terlegt, in dessen Sitz der Notar beruflich tätig ist, verbunden mit der Anzeige an das Geburtsstan-desamt des Testierenden. Dadurch

    wird bei Ableben des Testierenden die Eröffnung des Testamentes sichergestellt.

    Ab 2012: Zentrales Testamentsregister

    Der Justiziar der Zahnärzte-kammer, Wolf Martin Nentwig, informiert über die gesetzliche Neuregelung: Zukünftig wird die Bundesnotarkammer mit Sitz in Berlin nicht nur das seit Jahren erfolgreich betriebene Zentrale Vorsorgeregister, sondern auch als automatisiertes elektronisches Re-gister das Zentrale Testamentsregis-ter führen. Dort werden zukünftig

    alle ›erbfolgerelevante Urkunden‹ registriert, z.B. Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklä-

    rungen, welche die Erbfolge beeinflussen können,

    soweit sie öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung ge-nommen worden sind.

    Das Gesetz sieht eine umfassende Modernisierung des Benachrich-tigungswesens in Nachlasssachen vor. Damit werden Mitteilungen in Papierform an über 5.000 Tes-tamentsverzeichnisse der Geburts-standesämter und die Hauptkartei

    für Testamente des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin (für Testie-rende, die im Ausland geboren sind) abgeschafft. Statt dessen wird zen-tral bei der Bundesnotarkammer eine elektronische Erfassung von Verwahrangaben im Zentralen Testamentsregister durchgeführt. Der Gesetzgeber hat die guten Er-fahrungen, die im Zusammenhang von ausländischen zentralen Tes-tamentsregistern (z. B. für Öster-reicher in Wien) aufgegriffen und stellt damit sicher, dass letztwillige Verfügungen in jedem Fall nach Ab-leben des Testierenden aufgefunden und eröffnet werden. (wn)

    Wir briNGEN ihrE PrAxis richtig ZUM strAhlEN

    Neuregelung: Wo werden Testamente hinterlegt?

    Fehler: mögliche Ursache:

    Aufnahme zu hell Belichtungszeit zu kurzTemperatur des Entwicklerautomaten zu kaltEntwickler-Chemikalien zu verbrauchtFilm zu altEntwicklungszeit zu kurzbei Frs: Weichteilfilter nicht ausgeschaltet

    Aufnahme zu dunkel Belichtungszeit zu langTemperatur des Entwicklerautomaten zu warmEntwickler-Chemikalien zu konzentriertVorbelichtung durch Licht (fehlerhafter Dunkelraum)auf empfindlicheren Film gewechselt ohne die Belichtungszeit anzupassen

    Aufnahme fleckig Film ist während der Entwicklung nicht vollständig mit Lösung bedecktSpritzer von Entwickler- oder Fixiererlösung auf unbelichteten Film Aufnahme während der Entwicklung mit anderem Film verklebt

    Aufnahme streifig Filmverpackung beschädigtLichteinfall vor EntwicklungFilmklammern verschmutzt

    Aufnahme ist rau Staubpartikel auf feuchter Aufnahmeverunreinigter Entwickler, Fixierer oder Wasser

    Ihre Röntgenaufnahmen sind zu dunkel oder fleckig? Oder die Konstanzaufnahme ist gar viel zu hell? In einer Praxis kommt es hin und wieder zu fehlerhaften Aufnahmen, nur: Woran liegt das? Hier eine Auflistung möglicher Fehler und deren Ursachen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

    Wichtig für gute Aufnahmen: Die Temperatur Ihres Entwicklerautomaten muss regelmäßig geprüft werden und darf nur um +/– 0,5 ° C abweichen von der vom Techniker festgelegten Temperatur.Ihre Patienten müssen jegliche Art von Schmuck im Kopf- und Halsbereich ablegen. (bk)

    Wilhelm Conrad röntgen (1845 – 1923)

  • 07-08/2011

    Zahnärztliche Berufsausübung und Recht 5

    Am 1. Januar 2011 trat das Arz-neimittelmarktneuordnungsge-setz (AMNOG) in Kraft . Dazu gehört auch eine Novellierung der Packungsgrößenverordnung (PackungsV). Diese besagt, dass ab sofort jede Packung mit der-selben N-Bezeichnung gegen eine andere ausgetauscht werden kann. Bedingung hierfür ist, dass mindes-tens ein Anwendungsbereich der wirkstoff gleichen Arzneimittel de-ckungsgleich ist. Bei Verordnung ei-nes Präparats, das außerhalb der N-Bereiche liegt, muss diese Packung

    oder eine mit identischer Stückzahl abgegeben werden.

    Die Packungsgrößenkennzeichen N1, N2 und N haben bislang für die Klassifi zierung eine feste Ober-grenze defi niert.

    Seit der Novellierung gelten fol-gende Bestimmungen: N1-Packungen dürfen bis zu

    20% größer oder kleiner sein als die jeweilige Messzahl für N1.

    N2-Packungen dürfen bis zu

    10% größer oder kleiner sein als die jeweilige Messzahl für N2.

    N-Packungen dürfen nur bis zu 5% kleiner sein als die jeweilige Messzahl für N.

    Ein Beispiel: Eine Packung An-tibiotika mit 50 Stück (Messzahl N2) kann also ab sofort 45 bis 55 Tabletten enthalten, ohne die N-Kennzeichnungen zu verlieren.Alle Packungsgrößen außerhalb dieser genannten Intervalle kön-nen keinem N-Kennzeichen mehr zugeordnet werden. Sie liegen aber

    trotzdem noch in der Leistungs-pfl icht der gesetzlichen Kranken-versicherungen. Ausgeschlossen bleiben weiterhin alle Großverpa-ckungen, deren Inhalt größer ist als die Messzahl für die Packungs-größe N.

    Hinweis: Wenn Sie ab dem 1. Juli 2011 ein Arzneimittel mit einer bestimmten Stückzahl verordnen, kann dies zur Folge haben, dass in der Apotheke nur noch das Präpa-rat eines bestimmten Herstellers herausgegeben werden kann. (vi)

    Neue Bestimmungen für Packungsgrößen von Arzneimitteln

    Erkrankungen des Zahnhalteap-parates gehören mit zu den häu-fi gsten Beschwerden der Patien-ten in einer Zahnarztpraxis. Die Prognose einer Parodontitis ist abhängig von einer frühzeitigen Diagnose und einer intensiven Th erapie. In diesem Zusammen-hang führen Zahnärzte häufi g den PAR-IL1-Risikotest durch, um zu klären, ob eine genetische Varia-tion der beiden IL-1-Isoformen vorliegt. Der Test kann durch ei-nen Mundschleimhautabstrich erfolgen oder durch eine Blut-analyse. Folgende Fragen tauchen in diesem Zusammenhang auf: Darf ich als Zahnarzt überhaupt Blut abnehmen? Benötige ich eine entsprechende Fort- oder Weiter-bildung? Kann ich diese Leistung auch an meine Helferin delegie-ren? Oder bleibt das Blutabneh-men einem Arzt vorbehalten?

    Um es kurz zu machen: Sie dürfen als Zahnarzt grundsätzlich kein Blut abnehmen. Die Grenzen der berufl ichen Tätigkeit des Zahn-arztes, der nicht zugleich als Arzt approbiert ist, ergeben sich aus § 1 Abs. des Zahnheilkundegesetzes (ZHG). Danach ist das Ausüben der Zahnheilkunde die ›berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaft liche

    Erkenntnisse gegründete Feststel-lung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten‹. Der Tätigkeitsbereich der Zahn-heilkunde gemäß § 1 Abs. ZHG ist grundsätzlich rein örtlich um-schrieben. Der Eingriff s- und Be-handlungsbereich des Zahnarztes ist somit auf Zähne, Mund, Kiefer und der dazugehörigen Gewebe be-schränkt. Nach § 1 Abs. ZHG ist die Blutentnahme grundsätzlich keine dem Zahnarzt erlaubte Tä-tigkeit und daher rechtswidrig.

    Begründung:Die Blutabnahme fi ndet in dem ge-nannten Beispiel nicht im Bereich der Kieferregion statt, wie es das ZHG aus örtlicher Sicht grundsätz-lich fordert. Selbst wenn ein Zusam-menhang zwischen der Analyse ei-ner Blutprobe und dem Behandeln einer Erkrankung im Bereich der Kiefer besteht, kann der Zahnarzt die notwendigen Feststellungen nicht ohne einen Laborarzt tref-fen. Denn der Zahnarzt selbst kann das Blut nicht analysieren. Diese Feststellungen überschreiten den Ausbildungs- und Kenntnisstand des Zahnarztes. Die Analyse durch den PAR-IL-Test ist zudem eine Analyse, die sich nicht auf Erkrankungen des

    Kieferbereichs beschränkt. Es können bei diesem Test noch andere Rückschlüsse auf den menschlichen Körper gezogen wer-den. Damit besteht kein zwingender medizinischer Zusammenhang zwischen der Blutentnahme und der dem Zahnarzt erlaubten Zahnheilkunde im Kieferbereich.

    Zahnärzte sind approbiert für die Behandlung der Zähne, des Mun-des und der Kiefer. Grundlage ist § 1 Abs. ZHG. Danach ist der Zahn-arzt nicht berechtigt, die Heilkunde am Menschen auszuüben. Dies darf ein approbierter Arzt oder ein Heil-praktiker. Bei einer Blutabnahme verstößt der Zahnarzt gegen die Ap-probationsordnung für Ärzte und gleichzeitig auch gegen das Heil-praktikergesetz. Dies gilt selbst dann, wenn der Zahnarzt auf diesem Ge-biet eine Fortbildung absolviert hat. Auch darf der Zahnarzt die Blutab-nahme nicht an seine fortgebildeten Mitarbeiter delegieren. Denn Mit-arbeiter dürfen keine Tätigkeiten oder Teiltätigkeiten in Delegation ausführen, die der Zahnarzt nicht ausüben darf. (wn/rf)

    Darf ein Zahnarzt Blut abnehmen?

  • 07-08/2011

    Buchvorstellung:

    Lügen mit Zahlen: Wie wir mit Statistiken manipuliert werdenvon Gerd Bosbach, Jens Jürgen Korff Wie kommen die glatten Trends in den Wahlprognosen zustande? Gibt es wirklich eine Kostenex-plosion im Gesundheitswesen und was ist von den blumigen Versprechen der privaten Alters-vorsorge zu halten?

    Statistik-Professor Gerd Bos-bach ist zusammen mit Jens Jür-gen Korff diesen und anderen Fra-gen nachgegangen. Sein Buch, gut verständlich und witzig geschrie-ben, beschreibt seine Erfahrungen beim Statistischen Bundesamt und bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Zahlen und Statistiken sind was Genaues. So klingt es gut, wenn ein Politiker verkündet, 1000 neue Lehrer einzustellen. Und gleichzeitig verschweigt, dass 2000 bisherige Lehrer entlassen oder vorzeitig in Rente geschickt werden. Gra-fi ken und Statistiken können alles und jederzeit das Gegenteil davon beweisen.

    Es geht darum, denjenigen nicht auf den Leim zu gehen, die mit Zahlen absichtlich tricksen. Ein Beispiel: die angebliche Kosten-explosion im Gesundheitswesen. Die Ausgaben für Gesundheit sind in den letzten zwanzig Jah-ren nicht stärker gestiegen als die Konsumausgaben der Deutschen. Wildwuchs des Sozialstaates? Fehlanzeige. Die Einnahmen der Krankenkassen sind im gleichen Zeitraum zurückgegangen, weil Löhne und Gehälter schwächer gestiegen sind als das Bruttoin-landsprodukt und der Anteil der Arbeitslosen und Hartz-IV-Empfänger immer größer wurde. »Das Finanzierungsproblem der

    Krankenkassen liegt also auf der Einnahmenseite«, stellt Bosbach fest. Sein Fazit: Die Zahlen der Politik genau prüfen. »Wenn die Krankenkassenbeiträge von 14,9 auf 15,5 % steigen, dann sind das zwar nur 0,6 Prozentpunkte mehr. Die Steigerungsrate beträgt aber 4 %«.

    Übrigens: Laut Statistik ist die gefährlichste Region der Welt die Vatikanstadt. Ein Besuch ist nur mit Bodyguard anzuraten. Im Jahr 2009 kamen auf 490 Ein-wohner 446 Strafverfahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dort Opfer einer Straft at werden, liegt also bei nahezu 100 %!. (Kerstin Abeln, KZV Mecklenburg-Vorpommern)

    Zum zweiten zahnärztlichen Grillen fanden sich trotz des ge-legentlich ›weinenden Himmels‹ am 1. Juli 2011 wieder weit über 60 Kolleginnen und Kollegen auf der Grillwiese des Focke-Museums ein. Unaufdringliche, aber gute Jazz-Musik, intensive Gespräche, heitere Stimmung, eine gelöste Atmosphäre und nicht zuletzt perfekt gegrillte Würstchen und kühle Biere zeich-neten erneut die Veranstaltung aus. Beide Gastgeber waren sich jeden-falls einig: »Ein gelungenes Fest«, so Dr. Dirk Mittermeier, Vorstands-vorsitzender der KZV. Und Kam-merpräsident Dr. Wolfgang Menke ergänzt: »Der Regen hat uns unter den Schirmen noch enger zusammen rücken lassen. Eigentlich genau das, was wir wollten!« (jb)

    Originalausgabe, Paperback, Klappenbroschur, 320 Seiten mit Grafi ken,

    ISBN: 978-3-453-17391-0Preis: 18,99 Euro, Heyne Verlag

    Gemeinsames Grillfest von ZÄK und KZV

    6 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht

  • 07-08/2011

    Jeder Zahnarzt im Land Bremen darf das Berufskennzeichen ›gel-bes Z‹, z. B. auf seinem Praxisschild,

    seinen Briefbögen, Visitenkarten, Rechnungen, Zeitungsanzeigen, Stempeln

    sowie auf seiner Homepage

    verwenden. Das ›gelbe Z‹ ist ein für die Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e. V. – einge-tragenes Verbandskennzeichen (Bildmarke).

    Wichtig: Es darf nur in der einge-tragenen Form – siehe Abbildung

    – ohne jegliche Zusätze geführt wer-den. Bei einer farbigen Darstellung darf nur die Farbe ›gelb‹ – HKS4

    – verwandt werden.

    Durch das Führen des Verbands-kennzeichens durch Zahnärzte soll die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe der Zahnärzte – ähnlich wie das rote A für Apotheken – nach außen dokumentiert werden.

    Die Führung des ›gelben Z‹ ist berufspolitisch erwünscht. Eine Gebühr für das Nutzen des Ver-bandskennzeichens fällt nicht an. Ein ausdrückliches Einverständnis

    der Bundeszahnärztekammer oder der Zahnärztekammer Bremen ist nicht notwendig. (wn)

    Ob Visitenkarten, briefpapier oder die eigene homepage: Als Verbandskennzeichen darf das »gelbe Z« verwendet werden – allerdings ohne jegliche Zusätze und lediglich in dem typischen »Z-Gelb« (hKs 4).

    In dieser Kolumne beantworten die Rechtsanwälte Wolf-Martin Nentwig, Dr. Daniel Combé und Claus Pfi sterer Ihre Fragen. Welche Rechtsthemen interessie-ren Sie? Einfach per E-Mail an [email protected] oder per Tele-fax: 021 33303-23.

    7Zahnärztliche Berufsausübung und Recht

    Kolumne: Zahnärzte fragen – Juristen antworten

    Darf der Zahnarzt das Logo der Zahnärztekammer auf seinem Praxisschild abbilden?

  • 07-08/2011

    Gerade noch vor dem Prüfungs-ausschuss die richtige Zahnputz-technik erklärt, einen Patienten betreut, Abrechnungspositionen begründet - und dann direkt zur Freisprechungsfeier ins Weser-Sta-dion: Nach drei Jahren Ausbildung feierten am 29. Juni 2011 105 junge Frauen aus Bremen und Bremer-haven ihre bestandene Abschluss-prüfung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten. Rolf Weggen (Vorsitzender des Berufsbildungs-ausschusses der ZÄK Bremen) begrüßte die Gäste und verglich die Ausbildung mit sportlicher Höchstleistung: »Sie alle wurden vor drei Jahren ins Rennen ge-schickt und haben heute Ihr Ziel erreicht. Jede von Ihnen auf ganz

    unterschiedliche Weise; die eine mit hohem Anfangstempo und wenig Luft für den Endspurt, die andere beständig, mit Kraft reser-ven für den Zieleinlauf, für einige wurde es zu einem Hindernislauf. Aber: Alle, die jetzt hier stehen, ha-ben ihr Ziel erreicht!«

    Im VIP Platin Bereich händigten Andreas Bösch (Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Bremen) und Weggen unter dem Jubel der rund 400 Gäste die Abschluss-zeugnisse an die frischgebackenen ZFA aus. Sängerin Martje Schmidt und Gitarrist Max Scholz sorgten u. a. mit ›Use Somebody‹ (Kings of Leon) für einen würdigen Rah-men. (as)

    Zahnmedizinische Fachangestellte

    im Weser-Stadion freigesprochen

    Klasse 82

    Klasse 85

    Gratuliert einer frisch gebackenen ZFA: Andreas bösch

    stolz über die Note 1: ramona Oestermann, Jessica bremer und sandra Eilers (v. l.).

    Klasse bremerhavenKlasse 83

    Klasse 81

    Klasse 84

    8 Ausbildung

  • 07-08/2011

    Einblick in die Mission ›Aufschwung ZFA‹Oder: Keine Mission impossible!

    So organisiert Mewes für interes-sierte Schüler von 8. und 9. Klassen einen ›Schnuppertag‹ in der Be-rufsschule der Zahnmedizinischen Fachangestellten am Schulzentrum Walle. Begleitet von Erika Hötte, Berufsschullehrerin, lernen die Schüler den Berufsschulunterricht kennen. Informationen aus erster Hand erhalten sie dabei direkt von den Azubis. Darüberhinaus stellt Mewes mit Hilfe einer PowerPoint-Präsentation die Ausbildungsin-halte des Berufes vor.

    Sich um einen Ausbildungsplatz bewerben steht an bei den Schü-lern der 10. Klassen der Gerhard-Rohlfs-Oberschule – das Schulende rückt näher und damit der Beginn einer möglichen Ausbildung. Ei-nige junge Damen sind sich in der Berufswahl noch nicht ganz sicher und möchten von Mewes mehr über den Beruf der ZFA erfahren. Zwei Schülerinnen entscheiden sich für eine Ausbildung zur ZFA, Mewes lädt sie zu einem Eignungstest in die Zahnärztekammer ein.

    Der Eignungstest besteht aus vier Th emen: Deutsch, Mathematik, Allgemeinwissen und Fachwissen.

    Zu jedem Th ema gibt es zehn Fra-gen oder Aufgaben. Beispiele:

    DeutschBitte vervollständigen Sie die Sätze:Sie fand de_ Apfel unter de_ Baum. Mein Nachbar hat da_ Auto gekauft , da_ ich haben wollte.

    Mathematik2 x 3 +10 x x 2 + 1 =0,5% von 600 €=,01 kg sind ______ g

    AllgemeinwissenWie heißt unser derzeitiger Bundespräsident?Was war am 9. November 1989?Nennen Sie das chemische Zeichen für Sauerstoff und für Wasser.

    FachwissenWas würden Sie machen, wenn Sie krank sind und nicht zum Berufs-schulunterricht gehen können?Wie reagieren Sie, wenn ein Pa tient große Angst vor der Behandlung hat?Was für Möglichkeiten neben dem Zähneputzen gibt es, sich zu Hause die Zähne zu pfl egen?

    Nach dem Test fi nden persön-liche Gespräche mit den jungen Menschen statt, Mewes bekommt erste Eindrücke der Bewerber. Der Eignungstest wird besprochen, Mewes gibt Tipps für anstehende Bewerbungsgespräche. »Nach Eignungstest und Vorstellungsge-spräch besuche ich die Zahnarzt-praxen, die eine Auszubildende einstellen wollen«, berichtet Me-wes. Mit den Bewerbungsmap-pen im Gepäck schaut sie sich die Praxis an, um einzuschätzen, wer ins Team passen könnte. Der Ausbilder teilt Mewes seine Vor-stellungen mit, sie stellt ihm einige Bewerberinnen vor. Der Zahnarzt kann sich die Bewerbungsmappen der in Frage kommenden Jugend-lichen kopieren.

    Möchten auch Sie von Alexandra Mewes bei der Suche nach Aus-zubildenden unterstützt werden? Ergänzen Sie das ›Anforderungs-profi l für eine Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fach-angestellten‹ und senden Sie es uns zu.

    Ihr Nutzen unserer Ausbildungs-platzvermittlung:

    Sie sparen Zeit und Kos-ten beim Besetzen Ihrer Ausbildungsstellen.

    Sie verringern das Risiko eines Ausbildungsabbruchs.

    Sie sichern Ihren zukünft igen Bedarf an Fachkräft en in Ihrer Praxis.

    Stand der Mission Mewes hat bereits Kandidaten in 17 Praxen vorgestellt, die Be-werbungsverfahren laufen, erste Verträge sind unterzeichnet.

    Wie tickt unser Nachwuchs und wo hält er sich auf? Im Internet! DAS Th ema unter jungen Men-schen ist Social Media. Mewes richtet zurzeit eine Facebook-Seite ein, um leichter in Kontakt mit den Jugendlichen zu kommen. (as/am)

    Seit Februar 2011 arbeitet Alexandra Mewes in der Zahnärzte-kammer als Ausbildungsplatzvermittlerin. Ziel ihrer Mission: 1. Gewinnen von Nachwuchskräft en für die Ausbildung zur Zahn-medizinischen Fachangestellten. 2. Bewerber/innen passend an Aus-bildungspraxen vermitteln. »Die ›Puzzleteilchen‹ müssen zueinander passen: Damit die Schülerin zur Zahnarztpraxis passt und umgekehrt, muss ich beide Seiten kennenlernen«, so Mewes. Dazu besucht sie einer-seits Schulklassen, Berufsorientierungsprojekte und Ausbildungsmessen und andererseits die Zahnarztpraxen.

    Ihre Ansprechpartnerin:Alexandra MewesTelefon: 0421 0–65Telefax: 0421 0–2E-Mail: [email protected]

    9Ausbildung

  • 07-08/2011

    Gewünschter Ausbildungsbeginn:

    Anzahl der Ausbildungsstellen:

    Bewerbungsschluss:

    Besteht das Angebot von Praktika? Ja Nein

    Gewünschter Schulabschluss:

    Hauptschulabschluss nach Klasse 9 .................................................

    Hauptschulabschluss nach Klasse 10 ...............................................

    Realschulabschluss .....................................................................................

    Fachhochschulreife ....................................................................................

    Abitur ...............................................................................................................

    Sonstiger Schulabschluss:

    Anforderungen/Qualifi kationen der/des Auszubildenden:

    Weitere Anmerkungen:

    Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Post oder Fax an:Zahnärztekammer BremenAlexandra MewesUniversitätsallee 25, 28359 BremenTel: 0421 33303-65 · Fax: 0421 33303-23

    Anforderungsprofi l für eine Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten

    Anschrift der Praxis (Praxisstempel):

    Zahnärztekammer BremenKörperschaft des öffentlichen RechtsUniversitätsallee 2528359 Bremen

    10 Ausbildung

  • 07-08/2011

    sammeln gilt auch für angestellte ZahnärzteGesetzliche Fortbildungspfl icht nach § 95 d SGB V

    Welches IHR 5-Jahreszyklus ist, hängt vom Datum der Aufnahme Ihrer Tätigkeit als an-gestellter Zahnarzt ab:

    Für angestellte Zahnärzte beginnt der 5-Jahreszyklus mit dem Tätigkeitsbeginn.

    Für angestellte Zahnärzte, die zuvor eine eigene Zulassung hatten, bleibt der 5-Jahreszyklus ab Zulassung bestehen.

    Für ehemalige angestellte Zahnärzte, die

    mit eigener Zulassung tätig werden, bleibt der 5-Jahreszyklus ab Tätigkeitsbeginn als angestellter Zahnarzt bestehen.

    Jeder angestellte Zahnarzt muss in 5 Jahren 125 Fortbildungspunkte sammeln.

    Es gilt immer ein fester Zeitraum von 5 Jahren.In diesen 5 Jahren sammeln Sie mindestens 125 Fortbildungspunkte.

    Spätestens zum Ende IHRES Zeitraumes rei-chen Sie Ihre Punkte bei der Kammer ein.

    Übrigens: Vorbereitungs-, Weiterbildungs- und Entlastungsassistenten unterliegen nicht der gesetzlichen Fortbildungspfl icht nach § 9d SGB V. (th)

    beispiel A: »Ich bin seit dem 15.03.2011 angestellte Zahnärztin.«

    Erster 5-Jahreszyklus:15.03.2011 – 14.03.2016

    Zweiter 5-Jahreszyklus:15.03.2016 – 14.03.2021

    Dritter 5-Jahreszyklus:15.03.2021 – 14.03.2026

    ...

    beispiel b:»Ich bin seit 22.08.2007 an-gestellte Zahnärztin und habe meine Zulassung zum 01.10.2011 erhalten.«

    Erster 5-Jahreszyklus:22.08.2007 – 21.08.2012

    Zweiter 5-Jahreszyklus:22.08.2012 – 21.08.2017

    Dritter 5-Jahreszyklus:22.08.2017 – 21.08.2022

    ...

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    Zusammenfassung

    Gesetzliche Pfl icht zur Fortbildung. 125 Punkte in 5 Jahren. Jeder Zahnarzt hat seinen eigenen

    5-Jahresfortbildungszyklus.

    Einreichen bei der Kammer

    1 x innerhalb Ihres 5-Jahresfortbildungs-zyklus: Wann immer Sie möchten, es gibt keinen festen Termin innerhalb des Zyklus.

    Formular downloaden auf -> zaek-hb.de/fortbildung/downloads.php und die Kurse eintragen.

    Zertifi kate in Kopie beifügen. Innerhalb eines Zyklus 150 Punkte

    in Jahren erreicht = zusätzliches Premiumzertifi kat.

    Welchen festen 5-Jahreszeitraum habe ich?

    Angestellte Zahnärzte unterliegen der Fortbildungspfl icht nach § 9 d SGB V. Für das Einhalten der Fortbildungspfl icht ist der Arbeitgeber, d. h. der Praxis inhaber verantwortlich. Kommt der angestellte Zahnarzt seiner Fort-bildungspfl icht nicht nach, triff die gesetzlich vorgegebene Honorarkürzung das Praxis-Honorarkonto.

    Wann beginnt die Fortbildungspfl icht für Sie als angestellter Zahnarzt?

    Punkte

    11Fortbildung

  • 07-08/2011

    FOBi AKtUELL

    Von 2D zu DVT-Fachkunde-Kurs

    Große Nachfrage:PZR für Praktiker

    Ihr Fortbildungsteam fr eut sich auf Ihre Anmeldung: [email protected] oder per Fax -.

    Deutlich geringere Strahlenbelastung, genaues Er-kennen und Auswerten anatomischer Einzel heiten, präzise Diagnostik aus jeder Perspektive, keine Überlagerungen mehr: das sind einige Vorteile der dentalen Volumentomographie. Das Resultat: mit der neue Technik können Sie präziser diagnostizieren und Ihre Behandlungsschritte feiner abstimmen.

    Neue Technik will gelernt sein. Alle Betreiber von DVT-Geräten sowie Zahnärzte, die DVT-Aufnahmen befunden wollen, benötigen eine weitergehende Fach-kunde im Röntgen für die DVT. Der Erwerb und die Durchführung der Fachkunde sind in der Röntgen-verordnung vorgeschrieben. Der Erwerb muss an zwei Tagen in einem Abstand von mindestens drei Monaten durchgeführt werden. Nicht jeder kann und will sich gleich ein neues Gerät anschaff en. Wer seine Patienten zur Aufnahme an Kollegen überweisen möchte, muss zur Befundung ebenfalls die Fachkunde erwerben! Detaillierte Informationen im Netz: www.zaek-hb.de (Kursnummer 1190).

    Ihre DVT-Tage in der Zahnärztekammer Bremen:

    PRÄSENZVERANSTALTUNG TEIL I:Freitag, 1. November 2011,

    1.00 – 20.00 Uhr

    PRÄSENZVERANSTALTUNG TEIL II (inkl. Abschlussprüfung): Freitag, 17. Februar 2012,

    1.00 – 20.00 Uhr

    Ihre Investition beträgt 786,– € für beide Tage inkl. Prüfungsgebühr, DVD-Unterlagen und Patientenfälle zum Befunden.

    Es gibt 17 Fortbildungspunkte. Für Ihre Verpfl egung sorgen wir in gewohnter Weise.

    Sie wollen mehr Sicherheit in der PZR? Oder Sie sind Wiedereinsteigerin und Ihre letzte durchge-führte PZR liegt schon etwas zurück?

    Alles, was Sie im praktischen Umgang mit der PZR schon immer wissen wollten, erfahren Sie von Sona Alkozei und Christina Marschhausen. Holen Sie sich Tipps von Praktikern für Praktiker. Lernen Sie, wie Sie den Ablauf einer professionellen Zahnreinigung optimal umsetzen. Mit einem Kurspartner üben Sie das Umsetzen der PZR wechselseitig an Ihren eigenen Zähnen. Fachkenntnisse über Zahnaufbau, Zahnhal-teapparat und dessen Erkrankungen sowie theoreti-sches Grundlagenwissen zur Prophylaxe haben Sie bereits. Bringen Sie gerne Ihre eigenen Instrumente und Materialen mit – ganz so, wie Sie es in der Praxis gewohnt sind. Bei Bedarf stellt die Praxis Dr. Mehmet

    Gürtekin Ihnen Instrumente und Materialien zur Verfügung.

    Melden Sie sich rechtzeitig zu unserem Erfolgskurs an – die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nähere Infor-mationen gibt es im Programmheft auf Seite 56 oder auf www.zaek-hb.de, Kursnummer 11018.

    Ihr PZR-Tag: 24. September 2011,

    9.00 – 14.00 Uhr,

    Ihre Investition beträgt 168,- Euro und für Ihre Verpfl egung ist gesorgt.

    KURS 11960

    Große Nachfrage:

    KURS 11018

    DVT Fachkunde ist gleichzeitig

    Ihre Aktualisierung der Fachkun

    de!

    12 Fortbildung

  • 07-08/2011

    ZÄ Kurse№ Datum referent thema Gebühr / EUr

    11506 – 11508

    diverse diverse 1. Bremer Curriculum Praxisführung BWL, Abrechnung, Kommunikation

    Das umfangreiche Semi-narprogramm schicken

    wir Ihnen gerne zu.

    11519 N.N.10.00 – 16.00

    Torsten Weiss Wege aus dem Qualm – endlich NichtraucherEin Angebot für Ihre Patienten und alle Interessierten

    118,–

    11518 09.09.201114.00 – 18.00

    Dr. Gregor Gutsche 4.800 chemische Substanzen – mitverantwortlich für ZahnverlustWie sag ich´s meinem Patienten?

    185,–4 Punkte

    11514 10.09.201109.00 – 16.00

    Prof. Bernd Wöstmann Konventionell oder digital – wie sieht die Abformung von morgen aus?Möglichkeiten und Grenzen – Hands-On-Kurs!

    292,–8 Punkte

    Teamkurse№ Datum referent thema Gebühr / EUr

    11201 – 11206(Z1 – Z6)

    26.08.201114.00 – 20.0027.08.201109.00 – 18.00

    Dr. Horst FreigangUte Neumann-DahmDr. Wolfgang Kuwatsch

    2. Bremer Hypnose- und Kommunikations-CurriculumNehmen Sie Ihren Patienten den unsichtbaren Begleiter Angst

    je Veranstaltung525,– ZÄ420,– ZFA15 Punkte

    11226 22.10.201109.00 – 16.00

    diverse NotfallsymposiumGlück gehabt oder gewusst wie?Nur buchbar in Kombination mit dem Symposium

    125,– ZÄ/ 95,– ZFAWorkshop:

    25,– ZFA/ 35,– ZÄ7 Punkte

    ZFA Kurse№ Datum referent thema Gebühr / EUr

    11005 24.08.2011 und14.09.2011jeweils 15.00 – 18.00

    Edeltraud Nowotnik Visitenkarte Korrespondenz – von Mensch zu MenschDer kleine ›Brief-Knigge‹

    145,–6 Punkte

    11006 27.08.201109.00 – 17.00

    Christine Baumeister 30 Stunden am Tag, wünschen Sie sich das manch-mal auch?Bestimmen Sie selbst über Ihre Zeit, sonst tun es andere!

    178,–8 Punkte

    11007 02.09.201109.00 – 16.00

    Sabine Nemec Mission: Schlagfertigkeit mit StilWie James Bond: Immer die passende Antwort parat

    175,–7 Punkte

    11018 03.09.201109.00 – 14.00

    Christina MarschhausenSona Alkozei, Sabine Mack

    Die professionelle ZahnreinigungDer dritte Schritt – der Spezialkurs für Praktiker

    168,–

    Röntgen№ Datum referent thema Gebühr / EUr

    11960 18.11.2011 +17.02.2012jew: 13.00 – 20.00

    Dr. Edgar Hirsch DVT-Fachkunde 786,– ZÄ524,– Assistenten

    17 Punkte

    11055 28.09.201115.00 – 17.00

    Maren Ihde Konstanzprüfungen – mehr als nur 3 Streifen 78,–2 Punkte

    Sonderkurse№ Datum referent thema Gebühr / EUr

    11228 26.11.201109.30 – 17.30

    Prof. Samy Molcho Prominenz in Bremen:Erleben Sie den Meister der Körpersprache: Prof. Samy Molcho

    1.050,– (ZÄ)845,– (ZFA)

    8 Fortbildungspunkte

    13Fortbildungsveranstaltungen Termine

    Bei den folgenden Kursen sind noch Plätze frei:

    * Bei gebührenfreien Veranstaltungen erhalten Sie keine Anmeldebestätigung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder unserer Homepage: www.zaek-hb.de.

  • 07-08/2011

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    Frage:Wie berechnen wir Haus- und Heimbesuche und welche Zuschläge können wir ansetzen?

    Antwort:

    14 GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer

    Sucht ein Zahnarzt einen Patienten zu Hause oder in einem Altenheim auf, kommen zur Berechnung folgende Gebührenpositionen in Betracht:GOÄ leistungslegende

    48 Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation – bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten. Die Leistung nach Nummer 48 ist neben den Leistungen nach den Nummern 1, 50, 51 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.

    50 Besuch einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung. Die Leistung nach Nummer 50 darf anstelle oder einer Leistung nach den Nummern 45 oder 46 nicht berechnet werden. Neben der Leistung nach Nummer 50 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.

    51 Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusam-menhang mit der Leistung nach Nummer 50 einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung. Die Leistung nach Nummer 51 darf anstelle oder neben einer Leistung nach den Nummern 45 oder 46 nicht berechnet werden. Neben der Leistung nach Nummer 51 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.

    Mit der Besuchsgebühr ist eine Beratung und eine symptombezogene Untersuchung abgegolten. Das bedeutet: Neben der Nr. 50 GOÄ sind die Nrn. 1 und 5 GOÄ nicht berechnungsfähig. Die Nr. 001 GOZ oder die Nr. 6 GOÄ kann neben der Besuchsgebühr berechnet werden.

    Zusätzlich zu den Gebührenpositionen sind folgende Zuschläge möglich:Zuschläge bei haus- und heimbesuchen

    E Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung

    F Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen

    G Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen

    H Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen

    K2 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendetem 4. Lebensjahr

    Die Zuschläge E bis H sowie K2 sind neben den Nrn. 45 bis 55 und 60 GOÄ nur einmal je Inanspruchnahme des Arztes/Zahnarztes berechnungsfähig. Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, darf der Zahnarzt neben dem Zuschlag nach Buchstabe H einen Zuschlag nach Buchstabe F oder G berechnen. Die Zuschläge nach den Buchstaben E bis H sowie K 2 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Abwei-chend hiervon sind die Zuschläge nach den Buchstaben E bis H neben der Leistung nach Nummer 51 nur mit dem halben Gebührensatz berechenbar. Auf der Rechnung sollten die Zuschläge immer direkt unter der auslösenden Gebührenposition stehen. Zusätzlich zu den Gebührenpositionen und Zuschlägen kann der Zahnarzt das Wegegeld und die Aufwands-entschädigung gemäß § 8 GOZ berechnen. → Fortsetzung Seite 16

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  • 07-08/2011

    Dr. Dirk Mittermeier, 63 Jahre

    Jubiläen in den PraxenDie Zahnärztekammer Bremen gratuliert sehr herzlich:

    18. Juni 2011 Xenia Holzer in der Praxis Dres. Markus und Gerling Hampe, Bremerhaven

    1. August 2011 Annika Seiler in der Praxis Dr. Wolf-Peter Behnke, Bremen-Nord

    1. August 2011 Monique Knapinskiin der Praxis Günther Klemke, Bremen-Lesum

    4. August 2011 Ina Schwanenberg in der Praxis Regina Maj, Bremen

    Zu Guter Letzt→ Fortsetzung GOZ Fach 2 von Seite 1

    10-jähriges Jubiläum:

    16 Persönliches und Verschiedenes

    Berufspolitisch stark engagiert:

    Dr. Dirk MittermeierDass auch Hauptamtliche ehren-amtlich können, das beweist Dr. Dirk Mittermeier zur genüge: Egal ob im Vorstand der LAJB, im Wi-derspruchsausschuss PEA, im Lan-desverband der freien Berufe oder im Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen, seine Ehren-ämter sind vielfältig, die er neben seiner hauptamtlichen KZV-Vor-standstätigkeit für die Zahnärzte

    im Lande Bremen ausübt. Und das sind längst nicht alle Ausschuss-, Vertreterversammlungs- oder Vor-standsmandate, die der Mann mit der Fliege in den letzten Jahrzehn-ten gerne und engagiert übernom-men hat. Auch privat treibt ihn einiges um: sportlich packt er’s an als Mehrfach-teilnehmer des Berlin Marathons oder als Wanderer in den Alpen.

    Und wär’ er nicht KZV-Vorsitzen-der geworden, so hätt’ er bestimmt ein Restaurant eröff net: KZV- und Kammermitarbeiter freuen sich stets auf seine Einladung im Mai eines jeden Jahres – da gibt’s näm-lich Spargel satt für alle! (jb)

    Wi: Anfangsbuchstaben eines Nachnamens, ein weiteres i als Symbol für den Praxispartner, das Wort Smile dazu – fertig ist der Pra-xisname Wii Smile. Spricht sich wie We smile und klingt durch und durch positiv. Dachte sich 2007 Zahnarzt Christer Wihlborg aus dem schwedischen Malmö und ließ das Praxisschild fertigstellen. Die Firma Nintendo war nicht so begeistert: der japanische Spiel-konsolenhersteller sah eine Verlet-zung seiner Markenrechte an der Bezeichnung ›Wii‹. Wihlborg musste seine Praxis umbenennen. Da fragen wir uns, was die Spiel-konsole ›Wii‹ mit Zahnmedizin zu tun hat. Ganz einfach: Nintendo hat sich 2006 den Namen nicht nur im Bereich der Konsolenwelt gesichert, sondern auch für den Zahnarztbereich. Das nennen wir gründliche Arbeit. (as)

    Beispiel 1: Ein Zahnarzt behandelt sonntags um 21 Uhr wegen starker Schmerzen eine Patientin im Altenheim. Der Zahnarzt entfernt eine Druckstelle und behandelt die Mundschleimhaut. Gleichzeitig untersucht er ihren Ehegatten, der zusammen mit seiner Frau dort lebt.behandlung berechnung nach GOZ/GOÄ

    Besuch sonntags, 21 UhrDruckstelle entfernt undMundschleimhaut behandelt

    Nr. 50 GOÄ, Zuschlag F + Zuschlag H,Nr. 403 GOZ,Nr. 402 GOZ

    Besuch/Untersuchen des Ehegatten Nr. 51 GOÄ, je halber Zuschlag F + H

    Fahrt zum 3 km entfernten Heim Wegegeld + Aufwandsentschä digung gemäß § 8 GOZ

    Beispiel 2: Ein Zahnarzt wird dringend zu einem Hausbesuch eines dreijährigen Kindes gebeten. Er führt eine Vitalitätsprüfung durch und trepaniert Zahn 64.behandlung berechnung nach GOZ/GOÄ

    Besuch dringend wegen starker Schmerzen Nr. 50 GOÄ + Zuschlag E

    Behandlung eines Kindes unter 4 Jahren Zuschlag K 2

    Vitalitätsprüfung und Trepanation des Zahnes 64 Nrn. 007 + 239 GOZ

    Fahrt zum Wohnsitz des Kindes Wegegeld + Aufwandsentschä digung gemäß § 8 GOZ

    (rf)