Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und...

49
Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE) Dr. Samuel Steiner, Kantonsapotheker Kt. Bern Dr. Josiane Tinguely Casserini, stv. Kantonsapothekerin Kt. Bern

Transcript of Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und...

Page 1: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE) Dr. Samuel Steiner, Kantonsapotheker Kt. Bern Dr. Josiane Tinguely Casserini, stv. Kantonsapothekerin Kt. Bern

Page 2: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

2 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Inhalt 1. Begrüssung / Einführung 2. Vorstellung Aufgaben KAPA 3. Fallbeispiele – Intervention KAPA 4. Rechtliche Grundlagen

a) Gesetze: national und kantonal b) Positionspapiere Leitlinien c) Berufsausübungsbewilligung d) Betriebe

i. Bewilligungen (Betrieb, Herstellung, Versandhandel) ii. Inspektionen (Durchführung, Mängel) iii. Temperaturmonitoring (Raum, Kühlschränke)

5. PAUSE 15min 6. Verschreibungen / Rezepte / Rezeptfälschungen 7. Betäubungsmittel

a) Methadon / Substitution b) Verschreibung Betäubungsmittel c) Kontrolle / Entsorgung d) Ausland / Schengen

8. Diverses - Fragen beantworten

Page 3: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

3 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

1. Begrüssung – Allgemeines

Vorgaben Kanton Bern im Bereich Heilmittel

≠ Geldfluss (KVG....etc.)

≠ Lebensmittel, Chemikalien, Kosmetika.. Homepage / Links

− Kantonsapothekeramt BE − Kantonsapothekervereinigung CH

Page 4: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

4 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

2. Aufgaben Kantonsapothekeramt Aufgaben Kantonsapothekeramt Kanton Bern

Administratives: „Fachamt“ / Aufsicht /

Heilmittelkontrolle Pharmazeutisches Kontrolllabor Laienhaft “Kantonale Gesundheits-Heilmittelpolizisten” Vollzug Gesetze – hoheitliche Aufgaben, Bewilligungen Patientenschutz, Konsumentenschutz

DER Ansprechpartner für Heilmittelfragen im Kanton

Page 5: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

5 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Page 6: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

6 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

3. Fallbeispiel Intervention KAPA

“Worst case scenario”

Apotheker : „erhöhte Sorgfaltspflicht“

Was passiert wenn ....? Wie stellen Sie sicher, dass.....?

Rückverfolgbarkeit gewährleistet ?

Page 7: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

7 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

4. Rechtliche Grundlagen „Materialfluss“

Gesetz (eidg.) HMG; BetmG; MedBG;

Verordnungen (eidg.) AMBV; VAM; BetmKV;

Gesetz (kant.) GesG Verordnungen (kant.) GesV

„Merkblätter“, „Richtlinien“ „Leitlinien“

Stand von Wissenschaft und Technik

Page 8: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

8 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

4. Rechtliche Grundlagen

Gesetzgebung eidg./national: • Heilmittelgesetzgebung (HMG und Folgeverordnungen) • Betäubungsmittelgesetzgebung (BetmG und VO; BetmKV) • Medizinalberufegesetz (MedBG)

→ Verantwortliche ApothekerIn mit Bewilligung • Ph.Helv. • KVG?

Gesetzgebung kantonal:

• Gesundheitsgesetz, Gesundheitsverordnung • Einführungsverordnung zur Betm-G (ab 1.9.2012)

(inkl. Richtlinien KAZA und KAPA) • „Richtlinien“: Inspektionsprotokoll, Merkblätter, Rundschreiben • Heimverordnung Spitalversorgungsverordnung

Page 9: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

9 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

4. Rechtliche Grundlagen b) Positionspapiere/ Leitlinien National, Regional

• Regeln / Positionspapiere KAV CH • Regeln / Positionspapiere KAV NWCH «state of the art», «best practices» etc. verabschiedet von beteiligten Kantonen

Andere Vereinbarungen / Verträge Lohnherstellungsverträge, Pflichtenhefte..

Page 10: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

10 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

KAV CH Leitlinien und Positionspapiere

Regeln der Guten Abgabepraxis für Heilmittel (Sept. 2009) • Fachgerechter Umgang mit Heilmitteln • Abgabe von Heilmitteln – Beschaffung bis Anwendung Für Apotheken nichts Neues!

Grosshandelshandelsbewilligungen für Apotheken (Dez. 2013) Wann braucht es eine Grosshandelsbewilligung? Wann nicht? Kantonale Behörde fragen

Regeln der guten Versandhandelspraxis von Arzneimitteln

(Stand 24. Mai 2013 V2)

4. b) Positionspapiere/ Leitlinien

Page 11: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

11 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

KAV-NWCH Positionspapiere

Betriebliche Voraussetzung im Herstellungsbereich von öffentlichen Apotheken und Drogerien (H 001.01, Jun 2010) Anforderungen an Räumlichkeiten und Personal

Defekturherstellung von spagyrischen Mischungen (H 003.01, Sep 2012)

Magistralrezeptur / Lohnherstellung durch SD-Ärzte (H 004.02, Aug 2011) Ärzte dürfen nicht herstellen, keine Lohnherstellungen in Auftrag geben

Kontrolle der Waagen gemäss GMP für Arzneimittel in kleinen

Mengen (H 005.01, Sep. 2008)

4. b) Positionspapiere/ Leitlinien

Page 12: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

12 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

KAV-NWCH Positionspapiere

Lohnherstellung nicht zulassungspflichtiger Arzneimittel (H 006.02, Nov. 2012) Muster Lohnherstellungsvertrag

Lagerung von Heilmitteln: Überwachung der vorgegebenen Temperaturen (H 008.01, April 2014) vgl. 4.d.iii

Qualitätssicherungssystem (QSS) in Betrieben (H 009.01, Nov. 2012) Bereiche/Prozesse die zu regeln sind (Mindestanforderungen); müssen ab 2015 im Kt. BE erfüllt werden

Ärztliche Verschreibungen (H 010.01, Sep. 2012) Umfassende Informationen über Verschreibungen - «Lehrbuch»

4. b) Positionspapiere/ Leitlinien

Page 13: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

13 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

KAV-NWCH Positionspapiere

Abgabe von Pentobarbital-Na zur Sterbehilfe (H 011.01, Apr. 2014)

Anforderungen an Computer gestützte Systeme in Apotheken (H 012.01, Apr. 2013) pharm. Anwendung, Herstellung, Betm-Kontrolle

Aufgaben und Verantwortlichkeiten der fachtechnisch verantwortlichen Person (fvP) einer Institution im Bereich der Heilmittel (P 002.01, Okt. 2010)

Interpretation AMBV Anhang 1b: Risikoprüfung (Nov. 2012) …

4. b) Positionspapiere/ Leitlinien

Page 14: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

14 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

4. b) Positionspapiere/ Leitlinien - Aufbau

1. Qualitätssicherung

4. Dokumentation

2. Personal 3. Räumlichkeiten

Ausrüstung

5. Tätigkeiten 6. Kontrollen

Qualitätskontrolle

7. Im Lohnauftrag/ Betreuungsvertrag

9. Selbstinspektion, Audits

8. Beanstandungen, Produkterückrufe, Retouren, Pha.vig.

• QSS • Regeln der guten Abgabepraxis für Heilmittel (cGAP) • Inspektionsprotokolle Kt. Bern • GMP kleine Mengen

Page 15: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

15 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Berufsausübungsbewilligung = Führerausweis ausstellen (MedReg-Eintrag durch KAPA) verwarnen, büssen …. und entziehen

BAB nötig: selbständige Ausübung des Berufs BetriebsleiterIn (mind. 60% Anwesenheit → VG) Stv. Betriebsleiterin, VertreterIn… Kt. BE: für Betriebsleitung 2 Jahre Erfahrung/ FPH nicht

gefordert! (vgl. KVG)

Während Öffnungszeiten (i.R.) immer eine Person mit BAB anwesend! Nicht meldepflichtig!

4. c) Berufsausübungsbewilligung (BAB)

Page 16: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

16 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

„Stv. Bewilligungen“ (Anzahl Kt. BE: 7-10) „cand.pharm.“; nicht anerkannte ausl. Diplome.....

I.R. nur an Einzeltagen (Ferien, Militär…) Einzelfälle, Ausnahmen

− Befristet 1 Jahr − Anforderungen 200 FPH Punkte − müssen jährlich erneuert werden

4. c) Berufsausübungsbewilligung (BAB)

Page 17: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

17 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Betriebsbewilligung = Fahrzeugausweis ausstellen (GesG, GesV) verwarnen, büssen …. und entziehen (od. Tätigkeiten einschränken)

Nötig: Für das Betreiben einer Apotheke Betriebsinhaberin (natürliche od. jurist. Person) ist

verantwortlich! − Geeignete Räumlichkeiten vorhanden − Personal (qualifiziert, ausreichend) − Notfalldienst!

4. d) Betriebe - Bewilligungen

Page 18: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

18 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Minimalanforderungen an Apotheke (GesV) − ApothekerIn mit BAB − Geeignetes QSS − „Geschäftsanschriften“: Betriebsleiter − Einsatz hinreichend ausgebildetes Personal − Betriebshaftpflicht − Geeignete Räumlichkeiten; gebräuchliche Heilmittel zu führen,

insbesondere solche, die bei Notfällen erforderlich sind − Räumlichkeiten: fachgerechte Beschaffung, Herstellung,

Prüfung, Lagerung und Abgabe der Arzneimittel und der übrigen Vorräte...

− ABER: Inspektionsprotokoll = Richtliniencharakter

4. d) Betriebe – Bewilligungen

Page 19: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

19 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Betriebsbewilligung Inhalt: • Art des Betriebes • Name Betriebsinhaberin • Name / Standort /Adresse Betrieb • Fachlich verantwortliche Person (ApothekerIn) • Tätigkeiten

− Betreiben einer öffentlichen Apotheke (inkl. Berechtigung Lohnherstellung als Auftraggeberin)

− Herstellung Arzneimittel (optional) − Versandhandel (optional) → Eintrag KAPA im MedReg: Betriebe (Betm)

berechtigt zum Bezug von Betm

4. d) Betriebe – Bewilligungen

Page 20: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

20 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

4. d) Betriebe –Betriebsbewilligung öffentliche Apotheke

Das Kantonsapothekeramt in Anwendung von Artikel 16 und 16b des Gesundheitsgesetzes vom 2. Dezember 1984 (GesG; BSG 811.01), Artikel 5 Buchstabe a, 6, 12 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 3 Buchstaben a und c sowie 65 Absatz 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2001 über die beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen (Gesundheitsverordnung, GesV; BSG 811.111), Artikel 6 der Verordnung vom 17. Oktober 2001 über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich (Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, AMBV; SR 812.212.1), Artikel 29 der Verordnung vom 17. Oktober über die Arzneimittel (Arzneimittelverordnung, VAM; SR 812.212.21) sowie der Ziffern 3.3, 3.4 und 9.4 des Anhangs III zur Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21)

erteilt hiermit der Firma ………, Hauptstrasse 100 , 3000 Bern für die Bern Apotheke, Hauptstrasse 100, 3000 Bern die BEWILLIGUNGEN zur Führung einer öffentlichen Apotheke,

für den Versandhandel mit Arzneimitteln sowie

-zur Herstellung von Arzneimitteln nach Formula magistralis, officinalis und nach eigener Formel in kleinen Mengen. Die fachliche Verantwortung für den Betrieb trägt Frau Dr. X. Meier, eidgenössisch diplomierte Apothekerin. 1. Die Bewilligungen sind gültig bis zum………………….. 2. Gebühren

Betriebsinhaberin

Art Betrieb

Herstellungsbewilligung

mit Berufsausübungsbewilligung

Page 21: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

21 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Gesetzliche Vorgaben: Ph.Helv. Suppl. 11.1: Seit dem 1. September 2013 in Kraft. Abgleich / Revision Kapitel „20.1 Regeln der guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen“ und 21.1 (Erläuterungen) mit dem PIC/S Guide PE 010

Neu: Elemente des Risikomanagements

Herstellungsbereich (Herstellen, Umfüllen, Umpacken) − Separater Bereich! − Trennung vom Abwaschbereich − ≠ Abstellkammer, „Reserveraum“ …. − Zugangsregeln − Bei Planung / Umbau: Planinspektion KAPA!

4. d) Betriebe – Bewilligungen Herstellungsbereich

Page 22: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

22 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Eingangsprüfung, Identitätsprüfung – cPh.H. 20.1.6.4 − Administrative Prüfung → Dokumentieren − Prüfung Identität - Möglichkeiten

a) Lieferant mit garantierter gebindeweiser Identifikation mit

entsprechender Bewilligung

b) Risikobasierte Durchführung Prüfung → dokumentieren z.B. mit CAP–Vorlage (nur 1mal pro Ausgangsstoff!)

4. d) Betriebe – Bewilligungen Herstellungsbereich

Page 23: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

23 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Eingangsprüfung, Identitätsprüfung cPh.H. 20.1.6.4

z.B. CAP – Vorlage Risikobeurteilung (nur 1mal pro Ausgangsstoff!)

4. d) Betriebe – Bewilligungen Herstellungsbereich

Page 24: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

24 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Nicht zugelassene Arzneimittel – „Formula Präparate“ (HMG Art. 9)

Eigene Formel – meldepflichtig (KAPA) − Bezeichnung, Zusammensetzung, Beschriftung Fertigungsprotokoll, Verpackungsprotokoll

(Ph.H. 21.01.11) senden

Nur Arzneimittel keine Kosmetika, Medizinprodukte, Biozide...

Erlaubte Wirkstoffe (VAM Art. 19d) beachten

4. d) Betriebe – Bewilligungen Herstellungsbereich

Page 25: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

25 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Kantonale Bewilligung nötig (KAPA) HMG Art. 27; VAM Art. 29, 30

KAV CH: Regeln der guten Versandhandelspraxis….(24.05.2013)

Vorgehen 1. Schriftl. Antrag KAPA − QSS nach Vorbild Regeln (Vorlage Word bei KAPA) − Angabe Räumlichkeiten Versandhandel 2. Inspektion vor Ort 3. Bewilligung (ev. befristet, ev. eingeschränkt) 4. Information Swissmedic durch KAPA

4. d) Betriebe – i. Bewilligungen Versandhandel

Page 26: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

26 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Arten von Inspektionen : − Ordentliche (Erstinspektionen, periodische Inspektionen) − Andere: Betriebsleiterwechsel, Umbau, „Vorfall“ − Planinspektionen

Milizinspektorat

− Zweierteam; ev. KAP

Vorgehen Inspektion − Angekündigt - außer: Vorfälle, Nachinspektion − Inspektionsprotokoll vorgängig ausfüllen (auch als

Worddokument erhältlich)

4. d) Betriebe – ii. Inspektionen

Page 27: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

27 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

4. d) Betriebe – ii. Inspektionen (Durchführung)

Page 28: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

28 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Häufige Mängel − Temperaturmonitoring (Räume, Kühlschränke) inkl.

verwendete Thermometer (Pos.Papier, vgl. Temp.mon. )

− Beschriftung Methadon (vgl. Betm)

− Alte Chemikalien/Wirkstoffe

− Räumlichkeiten: Herstellungsbereich

− QSS noch im Entstehen

4. d) Betriebe – ii. Inspektionen (Mängel)

Page 29: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

29 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

4. d) Betriebe – iii Temperaturmonitoring Inspektionsprotokolle 3.1.4 Temperaturkontrolle in den Räumen (QSS Kap. 3.4) (Temperaturkontrolle Kühlschränke siehe 3.2.1.) Thermometer in allen Räumen mit Arzneimitteln vorhanden

Ja Nein Verwendung von Maxima/Minima-Thermometer Ja Nein Thermometer kalibriert ٭٭ Ja Nein Messungen dokumentiert Ja Nein Frequenz der Messungen: ٭٭Eine Kalibrierung kann erfolgen durch eine qualifizierte externe Stelle oder durch einen selbst durchgeführten und dokumentierten Vergleich mit einem geeichten Thermometer, z. B. einem Pharmakopöe-Thermometer.

Page 30: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

30 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Inspektionsprotokolle 3.2.1 Kühlschrank (QSS Kap. 3.4) Solltemperaturen (+2–+8 °C) eingehalten Ja Nein Kühlschrank qualifiziert ٭٭ Ja Nein Kalibriertes Minimum-Maximum-Thermometer vorhanden Ja Nein Dokumentation des Temperaturverlaufs Ja Nein Was geschieht bei Temperaturabweichungen? Was geschieht bei Stromausfall? Arzneimittel und Lebensmittel getrennt aufbewahrt Ja Nein Nur Arzneimittel enthalten, die bei +2-+8°C aufbewahrt werden müssen

Ja Nein ٭٭Qualifizierung eines Kühlschranks bedeutet, dass bekannt ist, an welcher Stelle mit den aktuellen Einstellungen welche Temperatur herrscht. Dies kann mit einem geeichten Thermometer selbst überprüft werden und ist zu dokumentieren. Falls der Kühlschrank Stellen aufweist, an denen die erforderliche Temperatur nicht erreicht wird, dürfen an diesen keine Arzneimittel aufbewahrt werden.

Page 31: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

31 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Positionspapier H 008.01: Lagerung von Heilmitteln: Überwachung der vorgegebenen Temperaturen 4.1 Anforderungen an die Lagerorte ... Kühlschränke sollen als Pharmakühlschrank qualifiziert

sein und der DIN Norm 58345 entsprechen. 4.2 Anforderungen an Messgeräte / Thermometer ... Thermometer sind mit einem Kalibrierzertifikat zu

beschaffen, das periodisch erneuert werden muss. Alternativ können Thermometer verwendet werden, die periodisch mit einem kalibrierten Thermometer verglichen werden. Dazu ist die erforderliche Dokumentation zu erstellen. Bei den Thermometern müssen innerhalb einer definierten Zeitspanne die

minimale und die maximale Temperatur ablesbar sein. Auch eingebaute Thermometer müssen periodisch überprüft werden. Die

Überprüfung ist zu dokumentieren. Der Standort bzw. die Standorte von Thermometern sind gestützt auf die

Ergebnisse eines Temperaturmappings des Raumes oder des Kühlschrankes festzulegen.

Page 32: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

32 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Positionspapier H 008.01: Lagerung von Heilmitteln: Überwachung der vorgegebenen Temperaturen 4.3 Qualifizierung / Überwachung der Lagerorte Die fachtechnisch verantwortliche Person (fvP) des Betriebes muss

nachweisen, dass die Lagerräume und Geräte für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind und regelmässig gewartet und gereinigt werden. Die Lagerräume sind durch ein Temperaturmapping zu qualifizieren. Dabei

werden die Temperaturverläufe möglichst unter Extrembedingungen (Sommer / Winter) an verschiedenen Stellen des Raumes gemessen und beurteilt. Kühlgeräte für Arzneimittel sollen die DIN Norm 58345 erfüllen. Für andere

Geräte ist die Geräte-Qualifizierung durchzuführen und zu dokumentieren. Temperaturen sind regelmässig durch geschultes Personal abzulesen und

die Maximal- und Minimaltemperaturen zu dokumentieren: - Raumtemperaturen: in der Regel wöchentlich - Kühlschranktemperaturen: in der Regel täglich Risikoadaptierte Ablesungsintervalle sind zu begründen. Datenlogger müssen in geeigneter Weise überprüft und ausgelesen werden,

so dass Abweichungen unmittelbar festgestellt und Massnahmen ergriffen werden können.

Page 33: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

33 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

KS-Qualifizierung

Kühlschrank- qualifizierung mit kalibriertem Thermometer (4-8-Punkte-Messung)

Page 34: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

34 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Positionspapier H 008.01: Lagerung von Heilmitteln: Überwachung der vorgegebenen Temperaturen

4.4. Massnahmen bei Temperaturabweichungen Abweichungen von den Solltemperaturen und die

getroffenen Massnahmen sind zu dokumentieren. Massnahmen sind schnellstmöglich und risikoadaptiert zu

treffen und zu begründen (Empfindlichkeit des Medikamentes, Dauer und Höhe der Temperaturabweichung)

Nicht korrekt gelagerte Arzneimittel müssen für die Weiterverwendung gesperrt werden. Sie dürfen erst dann weiterverwendet oder abgegeben werden, wenn fvP die festgestellte Abweichung analysiert und beurteilt hat und die Ware erneut freigegeben hat.

Page 35: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

35 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Rechtliche Grundlagen − BE: Art. 69-74 GesV − KAV NWCH: PosPapier H 010.01 Ärztliche Verschreibungen − KVG?

Verschreibende Person berechtigt? → MedReg!

≠ MedReg Eintrag/ausl. Rezepte etc. → im Ermessen ApothekerIn (dokumentieren!)

Gültigkeitsdauer – Rezepte? Art 71 GesV

− Grundsätzlich 3 Monate (ab Ausstellungsdatum) − „Dauerrezept“ 1 Jahr − Arzt: Gültigkeitsdauer festlegen, Rep. untersagen.

6. Verschreibungen – Rezepte

Page 36: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

36 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Missbrauch / Art. 68 GesV − Pflicht Arzneimittelmissbrauch entgegenzutreten − Verweigerung Abgabe, Rücksprache Arzt

Empfehlungen, „Rezepte“ von Naturheilpraktikern? − Kein legaler Status, reine Empfehlung − Verantwortung trägt ApothekerIn!

6. Verschreibungen – Rezepte

Page 37: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

37 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Rezeptfälschung = Urkundefälschung!

Nicht nur kritische Arzneimittel, sondern auch

“normale”

Fälschung mit neuen Techniken (Scanner, Drucker, Graphikprogramme) kein Problem mehr

Organisierte, bandenmässige Fälschungen

v. a.

Kt. Bern: ca. 1 Meldung pro Woche

6. Verschreibungen – Rezeptfälschungen

Page 38: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

38 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Meldung an KAPA Art. 69 Abs. 4 Vermutet die Apothekerin oder der Apotheker eine Fälschung oder Verfälschung der ärztlichen Verschreibung, so hat sie oder er vor deren Ausführung mit der von der vermuteten Fälschung oder Verfälschung betroffenen Fachperson Kontakt aufzunehmen. Ist dies nicht möglich, wird im Falle der vermuteten Verfälschung die minimale Menge des Arzneimittels abgegeben und die betroffene Fachperson nachträglich orientiert. Mutmasslich gefälschte ärztliche Verschreibungen dürfen nicht ausgeführt werden. Sie sind zurückzubehalten und dem KAPA zuzustellen.

Meldung an KAPA: Berufspflicht! Originalrezepte senden!

6. Verschreibungen – Rezeptfälschungen

Page 39: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

39 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Anforderungen Beschriftung vgl. Merkblatt

Betm- Vignette oder nicht? a) bei Lieferung grosser Mengen an Betriebe: Ja b) bei Abgabe F. magistralis nicht nötig - aber empfohlen

7. Betäubungsmittel – a) Methadon /Substitution

Page 40: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

40 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Rechtliche Grundlagen − BetmG, BetmKV − Substitutionsrichtlinien KAZA − Merkblatt Methadonherstellung und –abgabe

Anforderungen

− Substitutionsbewilligung KAZA und ärztliche Verschreibung

7. Betäubungsmittel – a) Methadon /Substitution

Page 41: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

41 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

7. Betäubungsmittel – a) Methadon /Substitution

Kein Methadon in Lösung Zu wenig Methadon (10fach zu wenig) Methadon ausgelaufen bei Transport Unterdosierung (Dispenser nicht geeicht) Zehnfache Überdosierung (1 Apotheke, 1 Arztpraxis) Methadonkapseln 55fach überdosiert. Methadon mit Magnetrührer 10% in flüssiger Form (Auskristallisation) Keine oder mangelhafte Beschriftung (diverse) 5 Liter Kanister in Bahnhofschliessfach gefunden 1 Liter Flasche verschwunden 0.5 Liter Flasche aufgetaucht Lactose mit Methadon (ca. 0.1%) verunreinigt

Page 42: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

42 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Rechtliche Grundlagen − BetmG, BetmKV − KAV NWCH: PosPapier H 010.01 Ärztliche Verschreibungen

Gültigkeitsdauer Betm-Rezepte

− Verzeichnis a, d: Betm-Formulare (Betäubungsmittelrezept) : 1 Monatsbedarf, höchstens 3-Monatsbedarf Art. 47 BetmKV

− Verzeichnis b, c: „Einfaches Rezept“ 1 Monatsbedarf, höchstens 6 Monate Art. 48 BetmKV

Notfallabgabe: Dokumentieren Art. 52 BetmKV

7. Betäubungsmittel – b) Verschreibung

Page 43: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

43 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Zahnärzte: Verschreibung Betm gestattet? NEIN Art. 10 BetmG

Dronabinol (Vz d) : BAG-Bewilligung nötig (Arzt)

Sativex® (Vz d) : Keine BAG Bewilligung nötig

NaP (Pentobarbital-Na) vgl. Positionspapier

7. Betäubungsmittel – b) Verschreibung

Page 44: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

44 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Rechtliche Grundlagen − BetmG, BetmKV; Info KAPA Dez. 2013

Kontrolle (Vz a,d): − Eingang, Ausgang, Soll- Istbestand – laufend − Jahresbilanz (datiert, visiert von fvP) 10 Jahre aufbewahren − Nicht mehr KAPA melden – wird bei Inspektionen geprüft. − Papier oder EDV (validierte Programme)

Kontrolle (Vz b)

− Kontrolle EDV (i.O) wenn rückverfolgbar – sonst Papier − Papierbelege mind. 2 Jahre aufbewahren

MESA: Behörden sehen alle Bewegung bis Abgabe

7. Betäubungsmittel – c) Kontrolle

Page 45: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

45 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Rechtliche Grundlagen − BetmG, BetmKV; Info KAPA Dez. 2013

Entsorgung (Vz a,d): via KAPA Art. 70 BetmKV − Liste Beifügen! − Rücknahmen von Patienten – gelten als „ausgebucht“

Entsorgung (Vz b) Art. 70 BetmKV

− Via KAPA oder − Selber Kontrolle via übliche Entsorgung wenn rückverfolgbar

(EDV) – sonst Papier − Papierbelege eigene Entsorgung mind. 2 Jahre aufbewahren

(Inspektion)

7. Betäubungsmittel – d) Entsorgung

Page 46: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

46 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Rechtliche Grundlagen − BetmG, BetmKV; Info KAPA Dez. 2013

Ausfuhr (Reisende) Art. 42 BetmKV, Anhang 2 − Höchstens 30 Tage, keine Vz d − Schengen-Raum : Bescheinigung, vollständig ausfüllen − Andere Länder: Anforderungen Bestimmungsland − Längere Zeit → Arzt im Ausland

7. Betäubungsmittel – d) Ausland /Ausfuhr

Page 47: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

47 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Unbekannte Muster, „Hosensackproben“ 1. Identa, Gelbe Liste .... 2. Untersuchungen im Pharmazeutischen Kontrolllabor möglich

• Vorgängig KAPA fragen • Kosten vorgängig festlegen

Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel Art. 36 AMBV • Häufig keine Bewilligung Swissmedic nötig!

8. Diverses

Page 48: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

48 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Literatur/Links

Homepage: Kantonsapothekeramt http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/kapa.html Homepage: Kantonsapothekervereinigung http://www.kantonsapotheker.ch/index.php?id=389 Berufsausübungsbewilligung Medizinalberuferegister: http://www.medregom.admin.ch/ Betriebe (BetmBereich): https://www.medregbm.admin.ch/Betrieb/Search Inspektionsprotokolle: http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/kapa/formulare.assetref/content/dam/documents/GEF/KAPA/de/Inspektionsprotokoll_Apo

theken_SteinerS_20080714_d.pdf

Versandhandel: http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/kapa/rechtliche_grundlagen.assetref/content/dam/documents/GEF/KAPA/de/Regeln_Ver

sandhandel_defV_20130831oK.pdf

Verschreibungen / Rezept http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/kapa/rechtliche_grundlagen.assetref/content/dam/documents/GEF/KAPA/de/H010_Positionspapier_aerztliche_Verschreibungen_September2012.pdf

Page 49: Kanton Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit … · Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Gesetzliche Vorgaben und Umgang mit den Behörden (Kt. BE)

Kanton Bern

49 18.06.2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Literatur/Links Betäubungsmittel

Neue BetmG – Kontrolle : http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/kapa/publikationen/rundschreiben.assetref/content/dam/documents/GEF/KAPA/de/Beilag

e2_Umsetzung_BetmKV_Rundschreiben_oeff_Spit_Apo_Ste121212_defV2.pdf

Übersicht BetmG alt-neu http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/kapa/publikationen/rundschreiben.assetref/content/dam/documents/GEF/KAPA/de/Beilag

e1_Rundschreiben2013_Vgl_alt-neu_DefV.pdf

Substitutionsgestützte Behandlung http://www.gef.be.ch/gef/de/index/gesundheit/gesundheit/sucht_drogen.html

Merkblatt Methadonherstellung und –abgabe (Januar 2011) http://www.gef.be.ch/gef/de/index/gesundheit/gesundheit/sucht_drogen/richtlinien_empfehlungen.assetref/content/dam/documents/GEF/KAZA/de/

Drogen/Anhang_zur_neue_RichtlinienSGB_d_20110110.pdf

Kranke Reisende https://www.swissmedic.ch/bewilligungen/00155/00242/00243/00427/index.html?lang=de

Identifikation unbekannter Arzneimittel: http://www.kompendium.ch/identa/searchPills.aspx