Kantonale Schwerpunkte der Energiepolitik

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Fachveranstaltung «Energie am Bau» 12. März 2014, Oberkirch Jules Gut, Umwelt und Energie (uwe) Kanton Luzern Kantonale Schwerpunkte der Energiepolitik

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Jules Gut, Dienststelle Umwelt + Energie, Kanton Luzern

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Page 1: Kantonale Schwerpunkte der Energiepolitik

Fachveranstaltung «Energie am Bau»12. März 2014, Oberkirch

Jules Gut, Umwelt und Energie (uwe) Kanton Luzern

Kantonale Schwerpunkte der Energiepolitik

Page 2: Kantonale Schwerpunkte der Energiepolitik

Ausgangslage

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Aufgabenteilung (Art. 89 BV)

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Kanton Luzern

380’000 Einwohner Grossagglomeration Luzern, Zentrum Sursee,

ansonsten weitgehend landwirtschaftlich geprägt Angespannte Budgetlage, ausgeprägter

Steuerwettbewerb mit benachbarten Kantonen Elektrizität

Energieintensive Industrie, grosser Anteil Atomstrom, weitläufiges Verteilnetz, Nicht-Eigner von Werken

Erneuerbare Energien 12’000 Waldbesitzer, landwirtschaftliche Betriebe Wärmeverbunde, Sonnenenergienutzung

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Der Kanton ist weder Eigentümer noch Mehrheitsaktionär und hat keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Tarifgestaltung der Unternehmen.

Der Kanton ist geprägt von ländlichen Gebieten mit geringer Besiedlungsdichte, was hohe Netzkosten mit sich bringt.

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Grosse Stromkonsumenten

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Stromverbrauch Kt. LU in Mio kWh (CKW-Gebiet, Geschäftsjahr 2010/11)

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500

1000

1500

2000

2500

3000

3500M

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Wh

ist

Zubaupotential Zentralschweiz

Quelle: CKW in NLZ 05.10.2012

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Energieversorgung im Kt. Luzern

Energiewirtschaft LU: CHF 1‘900 Mio.= 10% des Netto-Volkseinkommens LU

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…und was bleibt bei uns?Regionale Wertschöpfung

Holz Heizöl Erdgas

von total 100.– 100.– 100.–

Region 50.– 16.– 14.–

Schweiz 45.– 25.– 12.–

Ausland 5.– 59.– 74.–

Quelle: Holzenergie Schweiz (2012)

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1. Vorstellung der Instrumente zur Umsetzung der Energiepolitik

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Verdoppelung erneuerbareEnergien 2007-2030Energiepolitik Kt. Luzern

Mot

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Klima-/ Umwelt-schutz

Versor-gungs-sicherheit

Regionale Wert-schöpfung

Nationale Energie-politik

Vorschriften Frei

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Bund Gerätevorschriften, Fahrzeuge, etc

Raumplanung Mobilität, Entwicklung, Energieplanung

Energieverordnung, MuKen

Ener

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Handlungsfelder

Steigerung Energie-Effizienz Förderung Erneuerbare Energien Kommunikation / Information Gebäudebereich

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Steigerung Energie-Effizienz

Gebäudehülle MuKEn Gebäude-Energieausweis (Planungs- und Baugesetz) Energiegesetz (Verkehrspolitik)

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Energiewende: Gebäude auf Kurs

seit 1.1.2009: Gesetzliche Mindestanforderungen!

Plus-Energie- Haus ab ~2020

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Ihr «neues» Haus nach der Sanierung

Ausgangslage:

Steildach mit vermieteter Wohnung darunter.Gleichzeitige Erneuerung der Wohnung und der inneren Dachschrägenverkleidung unmöglich.Fenster Baujahr 1994 behalten.

Ausgeführte Massnahmen:

Neuaufbau Steildach mittels Vollsparrendämmung 180 mm + Aufsparrendämmung 80 mm

Verputzte Aussenwärmedämmung 160 mm

Kellerdeckendämmung 140 mm

Auswirkung:

145

50

0

20

40

60

80

100

120

140

160

Qh Heizwärmebedarf Ist-Zustand / erneuerter Zustand

KWh/

m2a

- 67 %

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Kommunikation / Information

2000 Watt Gesellschaft Energieberatung Energiestädte (Gemeinden) Koordination der Akteure

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Beratung: Bausteine

EnergieberatungTelefon 041 412 32 32

Erstanfrage («A») und telefonische Fach-beratung («B») sind gratis;

neutrale Energieberatung vor Ort («C»)mit Kostenbeteiligung Fr. 200.- pro Objekt.

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Angebot Energiecoaching

bei einer umfassenden Erneuerung;

Betreuung des Kundenvon A bis Z;

Kostenbeteiligung Fr. 400.- pro Objekt.

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… oder Erstellung Gebäudeenergieausweis der Kantone («GEAK»)

Klassierung nach Effizienz Gebäudehülle und Gesamtenergie Beitrag an «GEAK Plus» Fr. 600.- pro Objekt www.geak.ch

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Die richtigen Schritte der Planung

Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig tiefen Energiekosten

Sie geniessen einen höheren Wohnkomfort Sie steigern den Wert Ihrer Liegenschaft Sie leisten dank weniger CO2-Ausstoss und

tieferem Energieverbrauch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zum Energieumbau

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Energiestadt: Ziele bis 2016

Alle Luzerner Gemeinden sollen Mitglieddes Trägervereins Energiestadt werden

Zertifizierte Energiestädte: 80 Prozent

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2. Realisierte Massnahmen imRahmen der Energiepolitik

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Förderung Erneuerbare Energien

Holz Sonne Grundlagen / Rechtssicherheit

• Geothermie• Fernwärmenetzte / Abwärme• Raum- und Siedlungsentwicklung

Innovations-Transfer

Page 24: Kantonale Schwerpunkte der Energiepolitik

Hilfe bei der Finanzierung

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Übersicht Förderprogramme

Solarwärme

Dämmung

Fensterersatz Holz >40kW

Erdsonden-WP

Anschluss Wärmeverbund

Gesamtsanierung Minergie/ECO

Ersatz Elektroheizung

natio

nale

s G

ebäu

depr

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mm

Photovoltaik

KEV (nationale Einspeise-vergütungoder neu > Einmalver-gütung)

Kanton

Jahr 2014

Abwärme

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Anpassung: Bonus für Minergie

Gebäudeerneuerung … Bis 250 m2 EBF(EBF = Energiebezugsfläche)

Ab 250 m2 EBF

… nach Minergie CHF 15‘000 60 CHF/m2 EBF

… nach Minergie-P und

Minergie-A > auch für

Ersatzneubauten

CHF 20‘000 80 CHF/m2 EBF

… und Neubau nach Minergie-ECO

20 CHF/m2 EBF 20 CHF/m2 EBF

Maximaler Förderbeitrag, inkl. Beitrag des Gebäudeprogramms: CHF 70'000

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Neu: Nutzung Abwärme ab 70 kW

Kontinuierlicher Heizbetrieb ist gewährleistet Beitragsrelevant: ausgekoppelte Abwärme vor WP,

ohne Wärmeanteil zugunsten Neubauten oder gewerbliche Prozesse

Abwärme kann sowohl fossile wie auch erneuerbare Energien ersetzen

Gemäss jährlich erzeugter Energie

140 bis 999 MWh/a CHF 10'000 + 75 CHF/MWh/a

1000 bis 1999 MWh/a CHF 75'000 + 10 CHF/MWh/a

Ab 2’000 MWh/a individuelle Beurteilung

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Allgemeine Förderbedingungen –Neuerungen Kanton Luzern

Falls der Förderbeitrag 25 Prozent der Gesamtinvestitionen überschreitet, behält sich der Kanton eine Kürzung des Förderbeitrages vor.

Die gesamte CO2-Wirkung des geförderten Projektes darf nicht an Dritte (z.B. Stiftung KliK) abgetreten werden.

Anlagen, welche aufgrund von energiegesetzlichen Auflagen realisiert werden, werden nicht gefördert.

Ausserdem dürfen zu fördernde Anlagen nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Auflagen stehen.

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Förderung: Beachten

Das Gebäudeprogramm: rechtskräftige Baubewilligung vor dem Jahr 2000

Kantonales Förderprogramm: Baueingabe vor dem 31. Dezember 2008

Fördergesuch muss vor Baubeginn und vollständig eingereicht werden

Einzelne Gemeinden unterstützen Sie zusätzlich

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Stromeffizienzprogramm

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Stromeffizienzprogramm

Heizungs-Check durch Fachmann Effizientere Umwältzpumpen Anschluss Waschmaschine oder Geschirrspüler an das

Warmwassernetz WW mit WP statt Elektroboiler zeitgemässe Treppenhausbeleuchtung Beleuchtung Nicht-Wohnbauten

Die Erfassung der Gesuche muss zwingend per Internet erfolgen

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3. Erfahrungsberichte aus der kant. Minergie-Zertifizierungsstelle

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Erfahrungsberichte aus der kant. Minergie-Zertifizierungsstelle

Minergie ist heute «Stand der Technik» Prüfung im Kanton Luzern durch HSLU in Horw welche Weiterentwicklung des Labels setzt sich durch? ohne Minergie keine MuKEn 2014 Energie «im System» vs. «Minergie-Gebäude» wer weiss eine Antwort: Bauen im Bestand?

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4. Ausblick Energiepolitik Kanton

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Schwerpunkte I

Energiestrategie 2050 des Bundes (ab ca. 2018)

- Vorgaben Effizienz- Sanierungspflicht Elektroheizungen- Neubauten: Null-Energiehäuser- ökologische Steuerreform (~2020)

Elektrizität- Konsum: Effizienz, Strommix- Produktion: PV, Wind, Biomasse, Geothermie

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Schwerpunkte II

Revision Kantonales Energiegesetz- Kantonale Energieverordnung- Energiekonzept 2012-2016- Gebäudeenergieausweis- Verbot Elektroheizungen

Gebäude – MuKEn 2014 (ab 2020)- Herausforderungen: Neubau, Sanierungsquote- Instrumente: Information, Regulierung, Anreize- einheitliche Vorschriften für die ganze Schweiz- Selbstversorgung mit Wärme (Neubauten)- Erneuerbare beim Warmwasser (Umbauten)

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Auskunft über Detailregelungen der Förderprogramme Energieberatung Luzern, 041 412 32 32

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit