Kanzlei Nittel setzt Ansprüche von Anlegern des Montranus Medienfonds durch
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mathias-nittel -
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Landgericht Mainz verurteilt Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung Mehr als 11.000 € muss die Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen International an einen Anleger der Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG zahlen. Das Landgericht Mainz verurteilte die Helaba Dublin in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil darüber hinaus, dem von der der Kanzlei Nittel | Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Anleger die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit der ihn vertretenden Anwälte zu erstatten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Montranus Medienfonds Nach Ansicht des Landgerichts Mainz ist der zwischen dem Kläger und der Helaba Dublin im Zuge des Fondsbeitritts geschlossene Finanzierungsvertrag ein widerruflicher Verbraucherdarlehensvertrag. Da die bei Verbraucherdarlehensverträgen grundsätzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung beim Fonds Montranus 2 nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach, konnte der Kläger den Darlehensvertrag im Dezember 2012 noch widerrufen, mit der Folge einer "wirtschaftlichen Rückabwicklung" der Beteiligung und des Kreditvertrages.
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- 1. Kanzlei Nittel setzt Ansprche von Anlegern des Montranus Medienfonds durch Landgericht Mainz verurteilt Helaba Dublin zur Rckabwicklung der Fondsbeteiligung Heidelberg/Berlin, den 23.04.2014 - Mehr als 11.000 muss die Helaba Dublin Landesbank Hessen- Thringen International an einen Anleger der Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG zahlen. Das Landgericht Mainz verurteilte die Helaba Dublin in dem noch nicht rechtskrftigen Urteil darber hinaus, dem von der der Kanzlei Nittel | Fachanwlte fr Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Anleger die Kosten der auergerichtlichen Ttigkeit der ihn vertretenden Anwlte zu erstatten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Nach Ansicht des Landgerichts Mainz ist der zwischen dem Klger und der Helaba Dublin im Zuge des Fondsbeitritts geschlossene Finanzierungsvertrag ein widerruflicher Verbraucherdarlehensvertrag. Da die bei Verbraucherdarlehensvertrgen grundstzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung beim Fonds Montranus 2 nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach, konnte der Klger den Darlehensvertrag im Dezember 2012 noch widerrufen, mit der Folge einer wirtschaftlichen Rckabwicklung der Beteiligung und des Kreditvertrages. Widerruf bei Montranus II und Montranus III auch heute noch mglich Wie das Landgericht Mainz feststellte, ist ein Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung jederzeit mglich. Eine zeitliche Begrenzung sei in der entsprechenden Vorschrift nicht vorgesehen. Daher war der Widerruf nach 8 Jahren nicht versptet. Auch heute wre daher ein solcher Widerruf nach Einschtzung von Fachanwalt fr Bank- und Kapitalmarktrecht Tino Ebermann sowohl bezglich des Fonds Montranus 2, als auch beim Medienfonds Montranus 3, bei dem die Widerrufsbelehrung hnlich fehlerhaft ist, noch mglich. Mehr Informationen zu den Montranus Fonds I - III Nittel | Kanzlei fr Bank- und Kapitalmarktrecht Ihr Ansprechpartner Tino Ebermann, Rechtsanwalt | Fachanwalt fr Bank- und Kapitalmarktrecht Heidelberg: Hans-Bckler-Strae 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 9157729 Mnchen: Residenzstrae 25, 80333 Mnchen Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855 Hamburg: Drpfeldstrae 6, 22609 Hamburg
2. Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Cicerostrae 21, 10709 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Strae 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 21 8296 00 | Fax: 0341 21 8296 01 www.nittel.co [email protected] Anlegerprozess verloren? Schadenersatzanspruch verjhrt? www.anwaltshaftung.de