Kanzlei Nittel setzt Ansprüche von Anlegern des Montranus Medienfonds durch
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Transcript of Kanzlei Nittel setzt Ansprüche von Anlegern des Montranus Medienfonds durch
Kanzlei Nittel setzt Ansprüche von Anlegern des Montranus Medienfonds durchLandgericht Mainz verurteilt Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
Heidelberg/Berlin, den 23.04.2014 - Mehr als 11.000 € muss die Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen International an einen Anleger der Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG zahlen. Das Landgericht Mainz verurteilte die Helaba Dublin in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil darüber hinaus, dem von der der Kanzlei Nittel | Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Anleger die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit der ihn vertretenden Anwälte zu erstatten.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Nach Ansicht des Landgerichts Mainz ist der zwischen dem Kläger und der Helaba Dublin im Zuge des Fondsbeitritts geschlossene Finanzierungsvertrag ein widerruflicher Verbraucherdarlehensvertrag. Da die bei Verbraucherdarlehensverträgen grundsätzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung beim Fonds Montranus 2 nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach, konnte der Kläger den Darlehensvertrag im Dezember 2012 noch widerrufen, mit der Folge einer „wirtschaftlichen Rückabwicklung“ der Beteiligung und des Kreditvertrages.
Widerruf bei Montranus II und Montranus III auch heute noch möglich
Wie das Landgericht Mainz feststellte, ist ein Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung jederzeit möglich. Eine zeitliche Begrenzung sei in der entsprechenden Vorschrift nicht vorgesehen. Daher war der Widerruf nach 8 Jahren nicht verspätet. Auch heute wäre daher ein solcher Widerruf nach Einschätzung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tino Ebermann sowohl bezüglich des Fonds Montranus 2, als auch beim Medienfonds Montranus 3, bei dem die Widerrufsbelehrung ähnlich fehlerhaft ist, noch möglich.
Mehr Informationen zu den Montranus Fonds I - III
Nittel | Kanzlei für Bank- und KapitalmarktrechtIhr AnsprechpartnerTino Ebermann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Heidelberg:Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 HeidelbergTel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729
München:Residenzstraße 25, 80333 MünchenTel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855
Hamburg:Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
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Berlin:Cicerostraße 21, 10709 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Leipzig:Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01
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