Kapitalbildende (Renten) Versicherungen: Das Gelbe vom Ei ? Mag. Peter Rosenbichler.

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Kapitalbildende (Renten) Versicherungen: Das Gelbe vom Ei ? Mag. Peter Rosenbichler

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Kapitalbildende (Renten) Versicherungen:Das Gelbe vom Ei ?

Mag. Peter Rosenbichler

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1. Wofür private und betriebliche Vorsorge, wenn es doch eine Sozialversicherung gibt

Wofür private und betriebliche Vorsorge, wenn es doch eine Sozialversicherung gibt ?

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Wer wird Ihre Pension bezahlen?

Pensionsschock

Pensionslücke

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Die 3 Säulen der Pensionsvorsorge

Zur Absicherung der Grundbedürfnisse

Zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards

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Was wir bereits seit Jahren wissen…

Die Lebenserwartung der Österreicher steigt, die Geburtenrate sinkt!

Im Verhältnis zur Lebenserwartung wird die Lebensarbeitszeit kürzer,das gewohnte Pensionssystem kommt aus dem Gleichgewicht!

Gegenmaßnahmen:

Pensionssicherungsreformen mit drastischen Veränderungen für beinahealle Bevölkerungsgruppen. Die Pensionslücke wird dadurch innerhalb weniger Jahre immer größer!

Pensionsschock

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Sozialversicherung Pflichtversicherung

Sozialversicherung als wesentlichster Bestandteil des sozialen Netzes in Österreich

in Österreich System der Pflichtversicherung

Pflichtversicherung bedeutet keine freie Wahl-möglichkeit des gesetzlichen Versicherungsschutzes

Im Gegensatz dazu als Unterschied: Versicherungspflicht : Versicherungspflicht bedeutet Auswahl des Versicherungsschutzes (z.B. KFZ Haftpflicht-Pflichtversicherung)

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Pflichtversicherungbei Vorliegen einer Erwerbstätigkeit entsteht Pflichtversicherung, die Versicherungsschutz bietet

• Versicherungsverhältnis entsteht kraft Gesetz• Schutz tritt sofort ab Versicherungsbeginn ein (keine Wartezeit)• beitragsfreie Mitversicherung bestimmter naher Angehöriger• Beitragshöhe ist vom individuellen Risiko unabhängig• sehr große Versichertenzahl garantiert größtmögliche Risikostreuung• gestärkte Verhandlungsposition der SV gegenüber den Verhandlungspartnern

(Ärzte, Apotheker,...)

Sozialversicherung Pflichtversicherung

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Organisation der Sozialversicherung

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Pensionsversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung

Pensionsversicherungs-anstalt

9 Gebietskranken-kassen

7 Betriebs-krankenkassen

für

Arbeiter und Angestellte

Sozialversicherungsanstalt d. gew. Wirtschaft

Allgemeine

Unfallversicherungsanstalt

Sozialversicherunganstalt der Bauern

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau

Versicherungsanstalt d. österr. Notariates

Versicherungsanstalt öffentl. Bediensteter

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PENSIONSVERSICHERUNG

Pensionszugangsalter – Vergleich 1970 – 2008Quelle: Handbuch der österr. SV, 2009

62,759,5

53,7

50,3

40

45

50

55

60

65

70

M - Altersp.

F - Altersp.

M - I -Pens.

F - I -Pens.

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Sozialversicherung

Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anzumelden

Selbständigkeit

Gewerbeschein - Gewerbebehörde - Anmeldung bei der Versicherung automatisch

Beiträge werden vom Gehalt/Lohn abgezogen

sonstige Selbständigkeit - Versicherungsgrenzen - Anmeldung selbst durchzuführen

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Beitragsgrundlage, Bemessungsgrundlage

Beitragsgrundlage

wird benötigt, um Beiträge berechnen zu können und in weiterer Folge im Leistungsbereich Bemessungsgrundlagen zu bilden

Bemessungsgrundlage

Begriff aus dem Leistungsrecht, Basis für die Berechnung der Höhe von Leistungen

PV: Basis für Pensionsermittlung UV: Basis für die Rentenermittlung KV: Basis für die Ermittlung des Krankengeldes

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Beitragsgrundlage

ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz: KV: 7,65%, UV: 1,4%, PV: 22,8% B-KUVG (Beamten Kranken Unfallversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: 0,47% BSVG (Bauern Sozialversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: 1,9%, PV: 15% GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: € 8,03 monatlich, PV: 16,25% (alles 2010)

Beitragsgrundlage Beitragssatz Sozialversicherungs-beitragX =

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Pensionsversicherungsbeiträge für Angestellte: Dienstnehmeranteil Dienstgeberanteil

10,25% 12,55%

Pensionsversicherungsbeiträge für Selbstständige:17,50 % (aktuell 2011): wird in 0,25% Schritten an die 22,8 wie ASVG angepasst

Höchstbeitragsgrundlage Höchstbemessungsgrundlage

Angestellte:4.200,- € mtl (= 58.800 jhrl) (2011) 3.608,93 € auf Basis der „besten 23

Jahre“ ergibt theoretische Maximalpension von 2.887,15 € brutto

Gewerbetreibende/Selbstständige:4.900,-€ mtl (= 58.800 jhrl) (2011) 3.608,93 € auf Basis der „besten 23

Jahre“ (GSVG gleich ASVG gleich BSVG)

Pensionsversicherung in Zahlen (2011)

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Pensionsversicherung Leistungen

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Pensionsversicherung Leistungen

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Pensionsversicherung Leistungen

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Pensionsversicherung Pensionskonto

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Pensionsversicherung

Wie komme ich zu einer Pension?

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Pensionsversicherung

Wie komme ich zu einer Pension?

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• Die Bestimmungsfaktoren der Höhe der Pension:• Die Anzahl der erworbenen Versicherungsjahre • → 2 % pro Versicherungsjahr

• Die Pensions-Bemessungsgrundlage • → Durchschnitt der besten 15 (18) Jahre

Die Grundsätze der Pensionsberechnung

Die Höhe der gesetzlichen Alterspension vor der Reform 2003

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Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

Pensionsharmonisierungsgesetz

die wesentlichen Ziele:

• transparentes Pensionskonto

• schrittweise Harmonisierung der Systeme

• langfristige nachhaltige Finanzierung

Einführung eines Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG)grundsätzlich für alle Männer/Frauen geb. ab 1955

(ausgenommen: Landes- und GemeindebeamtInnen) Novellierung ASVG/GSVG/BSVG

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Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

Formel 65/45/80

mit 65 bei 45 Versicherungsjahren eine Pension in Höhe von 80

Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens

Kontoprozentsatz: pro Jahr 1,78 %

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Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

Pensionsharmonisierung 2004

Allgemeines Pensionsgesetz

Pensionskonto• Abbildung der geleisteten Beiträge und Anwartschaften

• Aufwertung entsprechend der jährlichen Steigerung der Bemessungsgrundlage

• Parallelrechnung für Altansprüche

• Anspruch auf (rechtsunverbindliche) Kontomitteilung ab 1.1.2007

• endet mit Alterspension bzw. Tod(Fortführung während Pensionsbezug wegen geminderter Arbeitsfähigkeit)

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Pensionskonto Parallelrechnung

Pensionsharmonisierung 2004

Pensionskonto- Parallelrechnung

Basis 2 fiktive Pensionen:

• APG-Pension (auch BGRL vor 2005)

• Pension nach Altrecht (Rechtslage Reform 2003 mit Verlustbegrenzung)

tatsächl. Pension =

Summe der nach Pro-rata-temporis gekürzten Teilpensionen

Keine Parallelrechnung, wenn

• geboren vor 1955

• Anteil der Versicherungsmonate vor 2005 unter 5 %

• weniger als 12 Mte vor 2004 vorliegen

Allgemeines Pensionsgesetz

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Pensionshöhe: Berechnung nach Altrecht

• Pensionshöhe:• Bemessungsgrundlage X Pensionsprozente = Pension• Pensionsprozente: für je 12 VMte ............. 2 % (sinkend auf 1,78 ab 2004)• Abschlag f. je 12 KMte zw. Stichtag u. Regelalter (60/65): 3 %• (max. 10,5 Prozentpunkte bzw. Pension um 15 % vermindert)•

• Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit:• Kalendermonate zw. Pensionsstichtag und 56,5 Lj. zählen• als Versicherungsmonate (bis 2009: 60. Lj.; Zurechnungsmonate)• gesamt max. 60 %

März 2009März 2009 NÜRNBERGER Akademie Österreich

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Pensionsberechnung nach Neurecht (APG)

für alle geboren nach dem 1.1.1955 und „Neueinsteiger“

Formel 65 – 45 – 80mit 65. Lj. bei 45 Versicherungsjahren eine Pension in Höhe von 80 % des

Lebensdurchschnittseinkommens (beste 40 ! Jahre)

• Kontogutschrift: 1,78 % der Beitragsgrundlage

(45 Jahre x 1,78 = 80 %)

• mtl. Pensionsleistung: 1/14 der jährl. aufgewerteten Kontogutschriften

Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit:Sonderregelung für „Frühpensionisten“

Vervielfachung der Kontogutschrift um Faktor

(ermittelt aus Versicherungsmonaten und Kalendermonaten

zwischen Pensionierung und 60. Lebensjahr)

März 2009März 2009 NÜRNBERGER Akademie Österreich

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Pensionskonto Parallelrechnung

Pensionsharmonisierung 2004

Pensionskonto- Parallelrechnung

Beispiel:

fiktive APG-Pension: 1.800 €

Allgemeines Pensionsgesetz

540 Versicherungsmonate, davon 360 vor 2005 und 180 ab 2005

APG-Teilpension = ( 1.800 * 180 ) / 540 = 600,00 €“Alt-Teilpension” = ( 2.000 * 360 ) / 540 = 1.333,33 €

Pension laut Parallelrechnung: 600 + 1.333,33 = 1.933,33 €

2005

fiktive Altpension: 2.000 €

360 180

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Was wir bereits seit Jahren wissen…

Die Lebenserwartung der Österreicher steigt, die Geburtenrate sinkt!

Im Verhältnis zur Lebenserwartung wird die Lebensarbeitszeit kürzer,

das gewohnte Pensionssystem kommt aus dem Gleichgewicht!

Gegenmaßnahmen:

Pensionssicherungsreformen mit drastischen Veränderungen für beinahe

alle Bevölkerungsgruppen. Die Pensionslücke wird dadurch innerhalb

weniger Jahre immer größer!

Pensionsschock

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Anteile der Kinder, Erwerbsfähigen und Älteren in Österreich

*Quelle: Statistik Austria – Volkszählung 2001 Details: Vortrag Dr. Kutzenberger – Parlament, 5. Mai 2003 – Entscheidungsgrundlagen für unsere Zukunft

Pensionsschock ade

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*Quelle: Statistik Austria – Volkszählung 2001 Details: Vortrag Dr. Kutzenberger – Parlament, 5. Mai 2003 – Entscheidungsgrundlagen für unsere Zukunft

Bevölkerungspyramide

Bevölkerungspyramiden in Österreich

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Lebenserwartung Frauen

• Eine heute 65-jährige Frau wird durchschnittlich 85,6 Jahre alt*

• Schon heute beträgt die durchschnittliche Alterspension von Frauen nur € 790**

• Bei Bäuerinnen handelt es sich sogar nur um € 491**

NÜRNBERGER Pensions-Konzept

* Quelle: Statistik Austria, Stand 12/08

** Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Stand 08/08

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• Ein heute 60-jähriger Mann wird durchschnittlich 82,2 Jahre alt*

• Schon heute beträgt die durchschnittliche Alterspension von Männern nur € 1.333**

• Bei Bauern handelt es sich sogar nur um € 958**

Lebenserwartung Männer

NÜRNBERGER Pensions-Konzept

* Quelle: Statistik Austria, Stand 12/08

** Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Stand 08/08

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Der SteigerungsbetragDer Steigerungsbetrag zur Berechnung der Höhe der Bruttopension wird in Etappen bis zum Jahr 2009 von 2% auf 1,78% reduziert

Jahr Steigerungsbetrag

2003 2,00%

2004 1,96%

2005 1,92%

2006 1,88%

2007 1,84%

2008 1,80%

2009 1,78%

Nach 40 Dienstjahren kommt man in Zukunft auf eine Pension von 71,2% der Bemessungsgrundlage anstatt auf 80% (= Reduktion um 11%); erst bei 45 Dienstjahren werden 80% erreicht

- 11%

Die Änderungen durch die Reform 2003

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Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes

Anstatt der besten 15 (bzw 18) Jahre werden in Zukunft die besten 40 Jahre für die Bildung der Bemessungsgrundlage verwendet

Im Jahr 2007 betrug der Durchrechnungszeitraum 19 Jahre, 2008 20 Jahre, 2009 21 Jahre, etc. bis im Jahr 2028 40 Jahre erreicht sind

Berechnungen zeigen, dass im Schnitt die Bemessungsgrundlage um 1% für jedes Jahr der Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes sinkt

- 25%

Die Änderungen durch die Reform 2003

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www.sva.or.at

annähernde Pensionsberechnung

März 2009März 2009 NÜRNBERGER Akademie Österreich

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Annähernde Lücke: NÜRNBERGER Tarifrechner praktisches Hilfsmittel für Annäherung an BU-Lücke

BU-Lücke berechenbar!BU-Lücke berechenbar!

März 2009März 2009 NVÖ Akademie Mag. Peter RosenbichlerNVÖ Akademie Mag. Peter Rosenbichler

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Pensionsschock ade

Die Träume und Erwartungen…

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Positive Erwartungen ans Leben im Alter*

*Quelle: FOCUS Online, www.medialine.de

Pensionsschock ade

Zufriedenheit

Tatkraft

Gesundheit

Unabhängigkeit

Sport/Freizeitaktivitäten

Unternehmungsgeist

Wohlstand

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2. Lösungsansätze:Private und betriebliche Renten

Handlungsbedarf für die Privatversicherung?

private und betriebliche Rentenversicherung

als Ergänzung zur staatlichen Absicherung

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Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (1)

• Rechtsform §3, Konzession §4- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit- Aktiengesellschaft- Konzessionserteilung durch FMA- Konzession für LV schließt andere Sparten aus. (Ausnahme Unfall und Kranken)

• Mitteilungs- und Informationspflichten § 9a, 18 b• Organe §11, Aktionäre §11a• Vers.-mathematische Grundlagen an FMA §18• Deckungserfordernis § 19• Deckungsstock § 20/21• Treuhänder §§ 22, 23 und 23a

2.1. LV: Recht, Aufsicht, Verband

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Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (2)

• Verantwortlicher Aktuar §§ 24, 24a, 24b• Eigenmittel §§ 73b-73f• Bedeckung der vers.-techn. Rückstellungen §§ 77-79b• Rechnungslegung und Jahresabschluss §§ 81-86• Beaufsichtigung durch die FMA §§ 99-107a

2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden

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Finanzmarktaufsicht (1)

• Öffentlich rechtliche Anstalt• Banken- und Versicherungsaufsicht• Materielle Aufsicht• Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen

- Eigenmittelkontrolle- Tarifkontrolle- Prüfung/Kontrolle des Jahresabschlusses - Kontrolle der Kapitalanlagen – Deckungsstock- Prüfungen der Geschäftsgebarung vor Ort

• Verbraucherschutz

2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden

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Finanzmarktaufsicht (2)

• Rechnungslegungs-Verordnung• Meldeverordnung

- Jahresabschlussdaten- Eigenmittel- Deckungserfordernis- Statistische Daten

• Kapitalanlageverordnung• Deckungsstockverzeichnis-Verordnung• Geschäftsplanverordnung• Gewinnplanverordnung• Gewinnverordnung

2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden

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3. Wichtige LV-Versicherungsarten

• Kapitalbildende Lebensversicherung (KLV)Kapitalversicherung auf den Er- und AblebensfallErlebensfallversicherungTerme-Fix-Versicherungen

Rentenversicherung• Fondsorientierte Lebensversicherung• Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)

Indexgebundene Lebensversicherung (ILV) • Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (PZV)• Risikoversicherung (Ableben)

• ZusatzversicherungenBU, Dread Disease, Pflege, Tod, Unfalltod, Unfallinvalidität, Arbeitslosigkeit

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3.1 KLV und Rente (1)

3.1 Rechnungsgrundlagen

Kennzeichen klassischer LV-Tarife: Vers.-math. Kalkulation von Prämie

und Leistung mit folgenden Rechnungsgrundlagen:

• Rechnungszins, ab April 2011 höchstens 2,0%• Wahrscheinlichkeiten:

Sterblichkeit(BerufsunfähigkeitPflegebedürftigkeitDread DiseaseHeiratArbeitslosigkeit)

• KostenAbschlusskostenVerwaltungskostenInkassokosten

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3.1. KLV und Rente (2)

Sterbetafel

• Quelle: Bevölkerungsstatistik der Statistik Austria, erstellt alle 10 Jahre• Ausgleichung der Rohdaten• Tafeln geschlechtsabhängig• Versichertensterblichkeit kleiner als Bevölkerungssterblichkeit• Steigende Lebenserwartung:

Sicherheitspolster für Todesfallversicherungen Problem für Rentenversicherungen

• Getrennte Tafeln für Risiko- und Rentenversicherungen

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3.1. KLV und Rente (3)

Sterbetafel: Vergleich qx 1980/82 bis 2000/02 Männerqx = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen vor Alter x+1 zu sterben

0,00

1,00

2,00

3,00

4,00

5,00

6,00

7,00

8,00

10 15 20 25 30 35 40 45

Alter

AÖST80/82 M

NVOE90/92 M

ÖV2001 M

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3.1. KLV und Rente (4)

Sterbetafel: Vergleich qx 1980/82 bis 2000/02 Männerqx = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen vor Alter x+1 zu sterben

0,00

10,00

20,00

30,00

40,00

50,00

60,00

70,00

80,00

50 55 60 65 70

Alter

AÖST80/82 M

NVOE90/92 M

ÖV2001 M

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3. KLV und Rente (5)

Sterbetafel: Vgl. Lebenserwartung Frauen / Männer

70,00

72,00

74,00

76,00

78,00

80,00

82,00

84,00

86,00

88,00

20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70

Alter

AÖST80/82 F

ÖV2001 F

ÖV2001 M

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3.1. KLV und Rente (6)

Prämienberechnung Er- und Ableben (1) NICHT PRÜFUNGSRELEVANT

n := Versicherungsdauer x := Eintrittsalterlx:= Lebende des Alters x dx:= Tote im Alter xqx:=dx/lx=Sterbewahrscheinlichkeit npx:=lx+n/lx=n-jährige Überlebenswahrscheinlichkeitv :=1/(1+i)=Abzinsfaktor zum Zins i

Barwert einer n-jährigen Prämie/Rente vom Betrag 1:

axn = 1 + 1px ∙ 1 ∙ v + …+ n-1px ∙ 1 ∙ vn-1

Todesfallbarwert

nAx = v ∙qx + v2 ∙1px ∙ qx+1 + .. + vn ∙ n-1px ∙ qx+n-1

Erlebensfallbarwert

nEx = npx ∙ vn

Barwert Er- und Ablebensleistung mit Dauer n, Betrag 1:

Axn = ( nAx + nEx) ∙ 1

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3.1. KLV und Rente (7)

Prinzip Prämienberechnung:

Barwert der Prämien = Barwert der Leistungen, d.h.

Pxn ∙ axn = Axn oder Pxn = Axn/axn

Prämie für Versicherungssumme VS und mit Kosten:

Prämie = VS ∙ [(Axn + α)/axn + γ ] ∙(1 + β%/100)

Kostenstrukturα = Abschlußkosten = 40o/oo bis 55o/oo der

Beitragssumme (BS)γ = Verwaltungskosten = ca. 4% bis 6% der Prämieβ% = Inkassokosten = 3% der Prämie

Die genannten Werte sind ungefähre Angaben, da unternehmens-individuell.

Prämienberechnung Er- und Ableben (2)

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3. KLV und Rente (8)

Deckungskapital

Laienhaft:

Deckungskapital = „angespartes Guthaben“

Vorgeschrieben prospektive Berechnungsmethode:

Deckungskapital = Barwert künftiger Leistungen minusBarwert künftiger Prämien

Als Formel (gezillmertes Deckungskapital nach m Jahren)

mVxn = VS ∙ [ Ax+m,n-m – (Axn+ α)/axn ∙ ax+m,n-m ]

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3. KLV und Rente (9)

DeckungskapitalverlaufEr- und Ablebensversicherung Tarif XT9, Zins 2,25 %Mann, Alter 30, Dauer 20

Deckungskapital in ‰

-100,00

0,00

100,00

200,00

300,00

400,00

500,00

600,00

700,00

800,00

900,00

1.000,00

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

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3. KLV und Rente (10)

Gewinnbeteiligung

Vorsichtige Rechnungsgrundlagen ergeben Überschüsse. Der Versicherungsnehmer erhält daraus die Gewinnbeteiligung.

Gewinnquellen:• Sterblichkeit → Risikogewinnanteil• Kosten → Kostengewinnanteil• Kapitalerträge größer Rechnungszins → Zinsgewinnanteil

Gesamtverzinsung derzeit am Markt: 3,0% - 3,5 % oder um die Nuance darüber

Verfahren:• Jährliche Gutschrift über Rückstellung für Beitragsrückerstattung

zuzüglich Schlussgewinnanteil (in der Regel: <= 2 Zinsgewinnanteile)• Zuteilung durch verzinsliche Ansammlung oder Kauf von Fondsanteilen • Deklarierung mind. 1 Jahr voraus im Geschäftsbericht• Gewinnverordnung der FMA: Mind. 85 % des Überschusses,

im Geschäftsbericht ist Berechnung darzulegen • Beschreibungspflicht in Antrag und AVB• Pflicht für VU zur jährlichen Unterrichtung der VN über Stand der Gewinnbeteiligung

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3. KLV und Rente (11)

Rückkaufswert

Bei Kündigung erhält VN den

Rückkaufswert = Deckungskapital + Wert der zugeteilten Gewinnbeteiligung.

Deckungskapital: garantiert

Gewinnbeteiligung: Erreichter Wert (abhängig von möglicherweise jährlich unterschiedlichen Gewinnanteilsätzen), nicht garantiert

Ein Rückkaufsabschlag kann, wenn vereinbart, abgezogen werden.

Angabe der Rückkaufswerte in Angebot und PolizzeFMA: Berechnet mit zuletzt veröffentlichten Gewinnanteilsätzen, zusätzlich mit Zinsgewinnanteil + 1% und -1% (Korridormethode)

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3. KLV und Rente (12)

3.8 Tarifformen

KLV• Er- und Ablebenstarif (Leistung bei Tod, spätestens bei Erleben)• Teilzahlungstarif (Leistung bei Tod, vorher Leistung von Teilzahlungen) • Terme fix (Beitragsfreistellung bei Tod, Auszahlung bei Ablauf)• Heiratstarif (Leistung bei Heirat, spätestens Ablauf; bei Tod Versorger

keine Prämien mehr zu zahlen)Rente• Ansparphase – Rentenbezugsphase• Prämienrückgewähr bei Tod in Ansparphase• Zahlung einer lebenslangen Rente ab vereinbartem Alter• Möglich: Kapitalabfindung am Ende der Ansparphase• Möglich: Rentengarantiezeit• Möglich: im Rentenbezug bei Tod Rückgewähr nicht verbrauchtes Kapital

Ganz wichtig: Indexklausel zur Kaufkrafterhaltung (Regelmäßige Prämien-erhöhung ohne Gesundheitsprüfung)

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Bei dieser Lebensversicherung gibt es nur im Erlebensfall die volle Versicherungssumme. Im Ablebensfall werden die Nettoprämien samt den vorhandenen Gewinnanteilen zurückgezahlt. Da es keinen Ablebensschutz gibt, gibt es auch keine Gesundheitsprüfung.

Einsatzmöglichkeiten:

• Versicherung für Kunden, die keinen Ablebensschutz brauchen• Versicherung für Kunden, die auf Grund Ihres Gesundheitszustandes keine

Lebensversicherung mit Ablebensschutz abschließen können oder wollen• Kapitalbildung, • Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung oder Auslagerung von Abfertigungsansprüchen

von Mitarbeitern nach Abfertigungssystem „alt“

• Pensionsvorsorge• Rentenversicherung mit Leistung in Rentenform, Garantierte Rententafeln• Für Pensionsvorsorge• Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung von Pensionszusagen

Erlebensversicherung/Kapitalversicherung

auf den Erlebensfall

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• Der Versicherer zahlt sofort oder nach einer bestimmten Aufschubzeit eine monatliche Rente. Die Rente kann lebenslang oder befristet sein. Die Vereinbarung einer zusätzlichen Hinterbliebenenrente nach Tod der versicherten Person ist meist möglich.

• Bei Tod der versicherten Person während der Aufschubphase erfolgt i.R. Rückgewähr der Nettoprämien plus vorhandene Gewinnanteile. Bei Tod während der Rentenphase kommt es auf die Vertragsgestaltung an, welche Leistung fällig wird (weitere Rentenzahlung an die Hinterbliebenen, Auszahlung des nicht verbrauchten Kapitals ….).

Pensionsversicherungen/Rentenversicherung

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Formen: • Sofortbeginnende lebenslange oder befristete Renten

gegen Einmalerlag, mit oder ohne Garantiezeit.• Befristete oder lebenslange Renten gegen laufende

Prämie, mit Aufschubdauer, mit und ohne Garantiezeit.• Rentenversicherungen mit oder ohne Prämienrückgewähr im Todesfall• (Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge)

Einsatzmöglichkeiten - Altersvorsorge:• Zusatzpension• Schließung der Pensionslücke• Vorsorge für den Todesfall für die Hinterbliebenen• Pensionsvorsorge• Finanzierung und Sicherstellung• Kapitalbildung für individuelle Zwecke• Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung für Pensionszusagen

Einsatzmöglichkeiten - Betriebliche Altersvorsorge: • Rückdeckung von Pensionszusagen

Einsatzmöglichkeiten für Pensionsversicherungen

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Sicherheit2,00% garantierter Rechnungszins

Eine garantierte Basisrente – lebenslang !

ErträgeErwirtschaftete Gewinne erhöhen die Basisrente – verzinslich angesammelt oder in attraktiven Investmentfonds.

Zusätzliches Renteneinkommen - für mehr Geld im Ruhestand!

BEISPIEL: NÜRNBERGER Pensions-Konzept

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Arbeiten Sie ruhig entspannt weiter – wir kümmern uns inzwischen um Ihre Pensionsvorsorge!

PT2 Rentenversicherung mit Rückgewähr

PT5Sofortrente mit Rückgewähr

Die 2 Wege zu Ihrer Privatpension

BEISPIEL: NÜRNBERGER Pensions-Konzept

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• Gewinnrentenoption, Bonusrente oder Erhöhungsrente zur Rentensteigerung

• Überbrückungsrentenoption

• Rentenbeginnoption

• Rückgewähr Nettoprämien-Rückgewähr bei Ableben während der Aufschubdauer und Rückgewähr nicht konsumierter Renten (= Kapitalabfindung minus geleisteter Renten) bei Ableben während der Rentenzahlung

Auch mit abgekürzter Prämienzahlungsdauer!

NÜRNBERGER Pensions-Konzept PT2 Rentenversicherung mit Rückgewähr

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• Einmalbeitrag für die sofortige Rentenzahlung!

• Kapitalablöse – für den Fall des Ablebens während der Rentenzahlungsdauer besteht eine Rückgewähr der nicht konsumierten Renten (= Netto-Einmalbeitrag minus geleistete Renten)

• Einmal einzahlen, lange profitieren

• Lebenslange Rente oder abgekürzte Leibrente möglich

• Rentensteigerung durch Bonusrente oder Erhöhungsrente

NÜRNBERGER Pensions-Konzept PT5 Sofortrente mit Rückgewähr

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Ausprägungen von Er- und Ablebensversicherungen

• Kapitallebensversicherungen (Deckungsstockveranlagung, max. garantierter Rechnungszins 2,00 %; seit 1. April 2011)

• Fondsorientierte Lebensversicherungen (Deckungsstockveranlagung, max. garantierter Rechnungszins 2,00 %, Überschussveranlagung in Fonds)

• Fondsgebundene Lebensversicherungen (Veranlagung erfolgt auf Risiko des Kunden in Investmentfonds, Möglichkeiten der Ausgestaltung durch Garantiefonds etc.)

• Sonderformen: Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge, Britische Lebensversicherungen, Second Hand Polizzen

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NÜRNBERGER Invest-Konzept®

BEISPIEL für Kapitallebensversicherung: NÜRNBERGER Invest-Konzept

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Bestandteile der Prämie(fondsorientierte Er- und Ablebensversicherung)

Risikoanteil

Kostenanteil

Kostenüber-schussanteil

Risikoüber-schussanteil

Deckungsstockder Versicherung

Sparanteil

Gewinne ausKapitalveranlagung(über dem Rechnungszins)

Investmentfonds

Gesamtleistungbei Ablauf2,25% Rechnungszins+Schlußgewinn+Ertrag aus der Investmentfondsveranlagung)

2,00% Rechnungszins

Prämie

2,00% Rechnungszins

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3.2. FLV (1)

4.1 Formen der FLV

• Klassische FLV (Fonds, Dachfonds)

• Gemanagte FLV (Portfolios)

• Fondsorientierte LV

• Indexgebundene LV (ILV) und

• Garantieprodukte

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3.2. FLV (2)

3.2 Prinzip der FLV (1)

Direktinvestment des VN

• VN erwirbt direkt Fondsanteile

• VU erwirbt um Sparprämie Fondsanteile

• VN bestimmt die Fonds

• „Depotführung“ beim VU

• Kursrisiko beim VN – keine Garantien

• Ablaufleistung = Wert der Fondsanteile

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3.2. FLV (3)

3.2 Prinzip der FLV (2)

Beitrag und Versicherungssumme• Keine vers.-math. Beziehung Beitrag/Vers.-Summe

• Beitragssumme = Monatsprämie x 12 x Laufzeit, bzw. = Einmalprämie(Tritt vielfach an die Stelle der Versicherungssumme)

• Prämie unabhängig vonAlter, Geschlecht, Zins, Sterbewahrscheinlichkeit

Versicherungsleistung• Todesfallleistung =

= Geldwert der Fondsanteile + Max(5% der BS; MTS – Wert der Fondsant.) dabei ist MTS = Mindesttodesfallsumme

• Erlebensleistung == Fondsanteile bzw. deren Geldwert

Steuerung durch: Beitragsfreie Verlängerung, Switch, Lagerung auf Depot

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3.2. FLV (4)

3.2 Prinzip der FLV (3)

Beitragszerlegung

• Sparprämie == zu zahlende Bruttoprämie - Vers.-Steuer - eingerechnete Verwaltungskosten - eingerechnete Abschlusskosten

• Anzahl gekaufte Anteile == Sparprämie / Ausgabekurs pro Anteil

• Risikoprämiea) interne Risikoversicherung mit konstanter VS (vor allem bei ILV), Prämie wird von Gesamtprämie abgezogenb) Kürzung des Fondsguthabens um Risikobeitrag bei variabler (von Fondsvolumen abhängiger) Todesfallleistung

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3.2. FLV (6)

3.3 Besonderheiten (1)

• Stichtagsregelung für Wertermittlung in AVBPrämienveranlagung: i.d.R. letzter Börsetag vor Prämienfälligkeit oder auf Prämieneingang folgender TagRückkauf und Ablauf: Letzter Börsetag vor dem letzten Tag des VersicherungsschutzesTod: Letzter Börsetag vor dem Todestag/der Todesmeldung

• VorauszahlungenVN entnimmt Fondsanteile und erhält deren Geldwert.Rückzahlung später zum dann aktuellen KursVorteile:Überbrückung finanzieller EngpässeGewinnerzielung bei fallenden KursenSicherung hoher Werte bei fallenden Kursen (vor Ablauf)

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3.2. FLV (7)

3.2 Besonderheiten (2)

• SwitchVN wechselt die Fonds, möglicha) nur für künftige Veranlagungenb) für vorhandene Anteile und künftige Veranlagungen

Zweck:Reaktion auf Änderung der KapitalmärkteErsatz von schwachen Fonds durch erfolgreichereSicherung hoher Werte bei fallenden Kursen vor Ablauf(Wechsel von Aktienfonds in Geldmarktfonds)

• Indexklausel – unbedingt empfehlenswert(Regelmäßige Erhöhung der Prämie ohne Gesundheitsprüfung)

• Beitragsfreie Verlängerung bei Ablauf (5 bis 10 Jahre auf Antrag)• Ablauf-Management

VU macht einige Zeit vor Ablauf Vorschlag für Switch in risikolose Anlage

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3.2. FLV (8)

3.2 Formale und rechtliche Vorschriften

• Jährliche Information der VN über Wert der Fondsanteile(§18b VAG)

• Eigener Deckungsstock für FL und ILV (§20 VAG)• Bilanz: Kapitalanlagen der FLV und ILV sind auf der Aktivseite als eigener

Posten auszuweisen, ebenso Deckungserfordernis auf Passivseite• Kursveränderungen sind beim VU ergebnisneutral

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3.2. FLV (9)

4.5 Nachteile VN

• Keine garantierte Ablaufleistung (Ausnahme: ILV/Garantieprodukte)• Keine Mindestverzinsung (Ausnahme: Manche Produkte der ILV)• Veranlagungsrisiko bei VN• Ablaufleistung stark volatil• Langfristige Bindung• Rückkauf unter Umständen eingeschränkt

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3.2. FLV (10)

3.2 Vorteile VN

• Keine Ertragsbesteuerung (Im Gegensatz zu direkten Wertpapierveranlagungen)

• Steuerung der Kapitalanlage durch VN möglich• Transparenz der Kapitalanlage• Professionelles Anlagemanagement - verschiedene Strategien wählbar • Höhere Ertragschancen als KLV – hoher Aktienanteil möglich• Große Fondspalette (Länder, Themen, Indices, Strategie, Trendfolge)• Garantien durch VN in gewissem Rahmen auswählbar• Risikostreuung• Investition an Börse mit geringen Prämien• Cost Average – Effekt• Versicherungsschutz• Vorauszahlung bei Geldbedarf• Zusatztarife• Indexklausel

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3.2. FLV (10)

Leistungen zu Vertragsablauf:

• Prämienfreie Laufzeitverlängerung z.B. 10 Jahre in vielen FLV möglich - Versicherungsschutz und Versicherungsvertrag bleiben aufrecht

Wahlrecht bei Ablauf: • Geld • Fondsanteile (Ausnahmen möglich), • lebenslange Rente (zumeist in Form einer Umwandlungsrente: also mit

Rententafeln, wie sie bei der Umwandlung des Kapitals in eine Rente am Ende der Laufzeit gelten).

Erste Versicherungen bieten einen garantierten Rentenfaktor an.

Vorteil für den Kunden:

Sichere Kalkulationsgrundlagen für das Rentenalter.

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Für die Berechnung des Rentenfaktors ist

die Lebenserwartung ein wichtiger Faktor.

Steigt die Lebenserwartung, sinkt der

Rentenfaktor.

Wer in 20 Jahren in Rente geht, hat unter

Umständen ungünstigere Rechnungs-

grundlagen für seine Rente als heute und

somit bei gleich hohem Kapitaleinsatz eine

niedrigere monatliche Rente!

Deshalb:

Garantierter Rentenfaktor (Neu bei ersten FLV Anbietern) am BEISPIEL NÜRNBERGER

Garantierter Rentenfaktor: mehr Sicherheit für die Rente

Mit dem garantierten Rentenfaktor der NÜRNBERGER

heute schon die Renten von morgen sichern!

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3.2. FLV (10)

Garantierter Rentenfaktor am Bp der NÜRNBERGER Beispiel: FLV Tarif 1531, Mann, 21 Jahre, Endalter 61, Monatsprämie

€ 150, 30% MTS, Ablaufleistung bei 0% Fondsperformance.

Ablaufleistung 1, 2 – daraus resultiert:

Prognostizierte Umwandlungsrente (Erhöhungsrente)

200,-€

Umwandlungsrente mit garantiertem Rentenfaktor

177,-€

Der Kunde kann sich vor Beginn der Renten-auszahlung immer für die vorteilhaftere Variante entscheiden!

1 Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Gewinne nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Die Genauigkeit der Prognose nimmt mit wachsendem Zeitabstand ab. Jede Kapitalanlage ist mit einem Risiko verbunden. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. Erträge in der Vergangenheit sind daher keine Garantie für die Zukunft. Verluste sind möglich.2 Die dargestellten möglichen Leistungsentwicklungen einer Fondsgebunden Lebensversicherung in der Zukunft basieren auf der Annahme gleich bleibender Wertsteigerungen. Sie dienen ausschließlich Illustrationszwecken.

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3.3. Fondsorientierte LV

Fondsorientierte LV = KLV + Gewinnanteile in Fonds

• Garantierte Versicherungssumme• Garantierter Rechnungszins• Prämie und Vers.-Summe analog KLV• Kapitalveranlagung im allgemeinen Deckungsstock • Jährliche Zins-, Risiko- und Kostengewinnanteile dienen zum Erwerb

von Fondsanteilen

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3.4. Indexgebundene LV (ILV)

• In der Regel Einmalprämienprodukt• Ablaufleistung hängt ab von Partizipation an

einem oder mehreren Aktien- /Rohstoff- .. Indicesoder an Wertentwicklung eines Aktien-/Fondsportfolios

• Kapitalgarantie (Garantiegeber in der Regel extern durch Bank)• Oft Garantie einer Mindestverzinsung• Underlaying: Struktur

Anleihe mit dahinter liegendem Portfolio aus Zerobondsund Derivaten

• Gestaltung in Tranchen – eng begrenzter Verkaufszeitraum• Hohe Rückkaufsabschläge• Garantie mindert Ertragschancen• Sicherheit durch Kapitalgarantie

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4. Wie der Staat ansatzweise versucht, private und betriebliche Vorsorge zu fördern

4. Wie der Staat ansatzweise versucht,

private und betriebliche Vorsorge zu fördern

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4.1. Prämiengeförderte (PZV)

Zahlen 2011: • Gef. Höchstprämie: 2.313,36 €/192,78 (Max. staatl. Förd.: 196,64 €)• Förderung: 5,0% + Bausparprämie ( 2010.: 8,5% )• Aktienanteil 30% (aus einem Land mit einer Börsekapitalisierung von unter

30%) bzw. Lebenszyklusmodell - je Altersgruppe unterschiedlich, zuletzt geändert ab 1.1.2010

Lebenszyklusmodell:

30% in Aktien,

25% in Aktien ab dem 45. Lebensjahr,

15% in Aktien ab dem 55. Lebensjahr

• Mindestdauer 10 Jahre• Garantie der eingezahlten Prämie zum Zeitpunkt der Verrentung• Keine Vers.-Steuer, keine ESt, keine KESt, keine SpSt• Nachversteuerung bei Kapitalablöse mit 25% + Rückzahlung

halbe staatliche Förderung• Renten steuerfrei

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Zweck: Forcierung der privaten Altersvorsorge und gleichzeitige Belebung des österreichischen Kapitalmarktes

Wie: Zahlung einer staatlichen PrämieSteuervorteile

Gesetzliche Grundlage §§ 108g–i EStG

Veranlagung : Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge für Vertragsabschlüsse ab 1.1.2010 nach dem Lebenszyklusmodell zu mindestens

- 30% in Aktien- 25% in Aktien ab dem 45. LJ- 15% in Aktien ab dem 55. LJ

Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge für Vertragsabschlüsse vor dem 1.1.2010 zu mindestens 30% in Aktien, es sei denn, der Kunde erklärt ab dem 1.1.2010 spätestens bis zum Ablauf der Mindestbindefrist (10 Jahre) unwiderruflich den Übertritt in das Lebenszyklusmodell (führt weder zu einem neuen Vertragsabschluss noch ändert sich die Mindestbindefrist).

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Mindestanforderungen an das Produkt:

Kapitalgarantie

VerrentungLeistung in Rentenform frühestens ab Vollendung des 40. Lebensjahres

Einmalige Mindestbindefrist von 10 Jahren

Eine Kapitalgarantie für die eingezahlten Prämien und die staatliche Förderung bei widmungsgemäßer Verwendung des Auszahlungsbetrages

Steuerliche Einschränkungen:

Leistungen aus Prämienzahlungen über den staatlich geförderten Höchstbetrag (= Prämien über € 2.313,36 für 2011) sind nicht steuerbegünstigt.

Prämien/Leistungen aus ev. mitversicherten Zusatzversicherungen sind nicht steuerbegünstigt.

Prämienzahlungen (bis zum jährlich förderbaren Höchstbetrag) können nicht als Sonderausgabe gemäß § 18 EStG abgesetzt werden.

Regelungen für den Ablebensfall:

Der Bezugsberechtigte kann frei bestimmt werden.

Der Bezugsberechtigte kann den Vertrag übernehmen oder lässt sich den Vertragswert abzüglich 50% der staatlichen Förderung und 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge auszahlen.

Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge Staatliche Rahmenbedingungen

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Zur widmungsgemäßen Verwendung zählt u.a. Lebenslange Rente frühestens ab 40. Lebensjahr die Verlängerung/der Abschluss einer neuen Zukunftsvorsorge

der Abschluss einer PZV nach § 108b EStG 1988 gegen Einmalerlag mit lebenslanger Rente, Antrittsalter frühestens im Alter von 40 Jahren

die Übertragung an eine Pensionskasse

die Überbrückungsrente (Bridging Rente)

Als nicht widmungsgemäß gilt jede Kapitalauszahlung

Investition in andere als die gesetzlich festgelegten Möglichkeiten (ZV, PZV, PIF, PK)

Staatliche Sanktionen einer nicht widmungsgemäßen Verwendung: Rückerstattung von 50% der staatlichen Förderung

Nachversteuerung von 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge

Entfall der Kapitalgarantie

Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge Staatliche Rahmenbedingungen (Teil III)

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Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge am Beispiel NÜRNBERGER BonusSolide:

BonusSolideBonusSolide2011:• 8,5 % staatliche Förderung • Maximal geförderter Einzahlungsbetrag: 2.313,36 € p.a.• Einzahlung bis 192,64 EUR p.m.• Bis 196,64 EUR Förderung vom Staat  Highlights:• Garantierte lebenslange Rente• Staatliche Förderung: zwischen 8 % und 13,5 %• Kapitalgarantie auf eingezahlte Prämien und

staatliche Förderung• Garantie von 2,00 % Rechnungszins während Rentenphase• Garantierte Rententafeln vom Vertragsbeginn • Keine Versicherungsteuer, keine KESt,

keine Einkommensteuer• NEU: Bridging Rente• NEU: Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals • Einzahlung € 25,-- bis € 196,-- monatlich• Kaufkraft- und Wertsicherung durch Konstantindex • Auf Wunsch auch mit Sparziel-Sicherheit und

Förderungssicherung BUZ Plus B (= Beitragsbefreiung im Falle von Berufs-/Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit)

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Zusätzliche Garantien:

• Garantie der bei Vertragsabschluß gültigen Rententafeln Sicherheit der Rechnungsgrundlagen Ihrer Pension

• Garantie von 2,00% Rechnungszins während der Rentenphase Sicherheit einer fixen Verzinsung

Ablebensleistung:

• Sofern der Bezugsberechtigte den Vertrag nicht fortführt, leistet die NÜRNBERGER denvorhandenen Vertragswert, zumindest jedoch 110% der vom Kunden eingezahlten Prämien(exklusive der staatlichen Prämie).

• Unabhängig davon wird die gesetzlich vorgesehene teilweise Rückerstattung der staatlichen Prämieund eine Nachversteuerung von 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge fällig.

Beispiel: Nürnberger BonusSolideZusätzliche Garantien und Ablebensleistung

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BonusSolideÜberbrückungsrente (Bridging Rente)

Überbrückungsrente (Bridging Rente):

Steuerfreie Option zur Überbrückung der Zeit bis zur gesetzlichen Alterspension

• Frühestens ab dem 50. Lebensjahr und maximal bis zum Beginn der Pension aus der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge

• Anwendbar z.B. bei Altersteilzeit, erheblicher Verkürzung der Arbeitszeit, Kündigung, Arbeitslosigkeit und Invaliditätspension

• Voraussetzung: Mindestbezugsdauer 3 Jahre in Form einer Rente

• Vorteil: Keine Nachversteuerung der Erträge und keine Rückzahlung von staatlichen Prämien!

Hinweis: Stand 2009. Die Bridging Rente basiert auf § 108b EStG.

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Bei Ableben des Versicherten während der Rentenbezugsphase gibt es folgende Szenarien:

• Wenn keine Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals vereinbart wurde: Das nicht verbrauchte Rentenkapital verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft.

• Sofern eine Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals vereinbart wurde: Das nicht verbrauchte Rentenkapital wird an die bezugsberechtigte/n Person/en ausgezahlt.

• Sofern eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde: Die NÜRNBERGER leistet an den Ehe- oder Lebenspartner-/in eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 50% bis 100% der Versorgerrente (also jener Rente, die dem Versicherten zugestanden ist).

Wichtige Optionen für die Rentenbezugsphase

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BonusSolideKapitalveranlagung

• In Form einer Indexgebundenen Lebensversicherung

• Im Fonds Apollo 32 (Security KAG) oder gleichwertigen Fonds und – je nach

Kapitalmarktlage – auch in anderen gesetzlich zulässigen Kapitalmarktinstrumenten.

• Kapitalgarantiegeber: Capital Bank, Burgring 16, 8010 Graz

• Kapitalanlagegesellschaft: Security Kapitalanlage AG, Burgring 16, 8010 Graz

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Gute Wertentwicklung: + 78,3% seit Auflage (Juni 2003), +8,41 % pro Jahr!*

*Quelle: Security KAG / Jede Kapitalanlage ist mit einem Risiko verbunden. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Stand: 30.07.2010.

BEISPIEL: BonusSolideBasisfonds Apollo 32 (AT0000642483)

Wertentwicklung: PZV Basisfonds - Apollo 32

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Jun03

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Jun04

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Jun05

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Jun08

Dez08

Jun09

Dez09

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4.2. Betriebliche Altersvorsorge

Förderung der Altersvorsorge durch betriebliche Renten

Die 2. Säule der Altersvorsorge

Gruppenlösungen durch

Pensionskassen / Betriebliche Kollektivversicherungen Zukunftssicherung nach § 3/1/15a EStG

Individuallösungen durch

Pensionszusagen

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Extra3 – Sozialstaat adé

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Arten des § 3/1/15

§ 3/1/15

Bezugsumwandlung VerzichtsmodellVwGH Urteil v. 01.09.2004

Zukunftssicherung

Als Bezugsumwandlung klassifiziert

• AN finanziert

• SV- beitragspflichtig

• Lohnsteuerfrei

• 7,9% verminderte Lohnnebenkosten

• Widerrufrecht

• Einverständniserklä- rung des AN

• AG finanziert (on Top)

• SV – beitragsfrei

• Lohnsteuerfrei

• Lohnnebenkostenfrei

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Produktmöglichkeiten lt. EStG

Unter Zukunftssicherung versteht man Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, die dazu dienen, Arbeitnehmer oder diesen nahestehenden Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers abzusichern.

daher möglich:

- KAPITAL-Versicherungen

- RENTEN-Versicherungen

- UNFALL-Versicherungen

- RISIKO-Versicherungen

- KRANKEN-Versicherungen

- PLAN B pur-Versicherungen

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Warum § 3/1/15, anstatt Gehaltserhöhung?

Musterberechnung: Arbeitnehmer 35 Jahre alt, mtl. Bruttoeinkommen 1.800,-€ (das entspricht einem Jahreseinkommen inkl. 13. und 14. Bezug von 25.200,-€)

Σ Aufwand AG

SV-Abgaben 21,90%

Lohnnebenk. 7,90%

Brutto

SV-Abgaben 18,00%

Lohnsteuer 36,50%

Netto

Gehalts- Bezugsum- Freiw.erhöhung wandlung ZukSicherung

393,71 369,89 300,00

-69,89 -69,89 ------

-23,82 ------ ------

300,00 300,00 300,00 (auf Jahresgehalt)

-53,76 -53,76 ------

-79,06 ------ ------

167,20 246,24 300,00

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113

• Musterberechnung: Arbeitnehmer 35 Jahre alt, mtl. Bruttoeinkommen € 1.800,-

Investition (lt. Beispiel)

Lebenslange Gesamtrente * gesamte Kapitalabfindung *

V1: PT2, verz. Ansammlung (EA 65)

V2: Plan B Pur, BU-Leistung 50%, BG2

garantierte mtl. Rente (EA 55) garantierte mtl. Rente (EA 60)

Gehalts- erhöhung

Bezugsumwandlung

Freiw. Zukunfts- sicherung

167,00 246,00 300,00

28,16 43,33 53,58

7.362,00 11.309,00 13.990,00

389,58 588,75 724,92

239,00 361,17 444,75

Warum § 3/1/15, anstatt einer Gehaltserhöhung?

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114

Pensoinszusage / direkte Leistungszusage

Die Pensionszusage / direkte Leistungszusage

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Extra 3 Plus

• Gut zu wissen über direkte Leistungszusagen:

• Schriftlich – rechtsverbindlich – unwiderruflich im Sinne des BPG• Beachten Sie den erforderlichen Zeitraum von 7 Jahren zwischen Erteilung der

Pensionszusage und Pensionsantritt• Maximal zusagbare Pension: 80% des letzten Aktivbezuges bzw. 100% inklusive

ASVG-Pension• Option auf Kapitalabfindung• Denken Sie an eine Wertanpassung der zugesagten Leistungen• Bei Selbstkündigung des Begünstigten bleibt das angesparte Kapital im

Unternehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde• 13. und 14. Rentenzahlung sind abgabenrechtlich begünstigte

Sonderzahlungen

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Direkte Leistungszusage (DLZ) bzw.Pensionszusage

Anspruch auf Alters-, Hinterbliebenen-, BU-Pension

vertragliche Pensionszusage

GmbH, AG, GmbH & Co KG Vorstände, lei-

tende Angestell- te, Geschäfts- führer, Gesellschafter (GGF)

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117

Direkte Leistungszusage (DLZ) bzw. Pensionszusage

Beiträge

Leistung bei Rente od.

Tod des DNVersicherung (PZ / VN)

Verpf

ändu

ng a

ls

Inso

lvenz

schu

tz

vers

icher

tes

Risiko

Anspruch auf Alters-, Hinterbliebenen-, BU-Pension

vertragliche Pensionszusage

GmbH, AG, GmbH & Co KG Vorstände, lei-

tende Angestell- te, Geschäfts- führer, Gesellschafter (GGF)

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118

Variante 1

EUR 12.000,-- als Gehalt aus der Fa.

Variante 2

EUR 12.000,-- als Gewinnentnahme aus

der Fa.

Variante 3

EUR 12.000,-- in DLZ aus der Fa.

Aufwand im Unternehmen 12.000,00 12.000,00 12.000,00

anteilig DN Beiträge (SV, Steuer*) 4.118,64    

anteilig DG Beiträge p.a. 3.562,63    

Abgaben KÖSt/KESt (25/25)   5.250,00  

       

  private Altersvorsorge betriebliche Vorsorge

Prämie p.a. 4.318,73 6.750,00 12.000,00

gesamte mtl. Rente 893,32 1.398,41 2.489,24

Rente nach ØSteuersatz* (19,83%) 893,32 1.398,41 1.991,39

       

gesamtes Kapital 233.529,00 365.565,00 650.709,00

Gesamtkapital nach Steuer (50%) 233.529,00 365.565,00 325.354,50

Zusätzliche KÖSt. Ersparnis 90.000,00 0,00 90.000,00

Annahme: Mann, 35 Jahre, Angestellter, EUR 42.000,-- Bruttojahresgehalt (mtl. EUR 3.000,-- Btto). Keine Pendlerpauschale, ohne

AVAB, keine Kinder, kein Sachbezug, DG in Sbg. (Btto-Ntto Rechner BMF 08/2009)

Tarif: Nürnberger PT2/1390, Endalter 65. Stand: Herbst 2009

Steueroptimierte Vorsorge für den Unternehmer

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119

11904/11/23

Rückdeckungsversicherung am Beispiel NÜRNBERGER: Tarifinfos

• PT2, Tarif 1390 od. 1391• Garantierte Renten- und Sterbetafeln• verschiedene Provisionsansprüche möglich (0 bis 150 %)• Lebenslange Rente• grundsätzlich Erhöhungsrente (Bonusrente optional möglich)• Witwenrente (Barwert-, Risikomodell)• Waisenrente (Barwert-,Risikomodell)• BU (Leistungsvariante ab 50% bzw. 25%) • Gewinnbeteiligung während Aufschubdauer „Ansammlung“ (Fonds denkbar)• Valorisierung in Anwartschaftsphase / Leistungsphase• Rentenbeginnoption (kostenlos)• 3-Fach-Kapitaloption

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Direkte Leistungszusage

So profitiert das Unternehmen:

•Prämien sind Betriebsausgabe•Rückstellungsbildung ist gewinnmindernd•Extra3 Plus ersetzt oder ergänzt erforderliche Wertpapierdeckung•Langlebigkeitsrisiko wird ausgelagert•Zusätze wie BU, Witwen und Waisen sind einschließbar und ebenfalls Betriebsausgabe•Gleichbleibend kalkulierbare Aufwände über viele Jahre•Verbessertes Bilanzbild (Eigenkapitalquote)•Mitarbeitermotivation und –bindung•Keine Lohnnebenkosten, keine SV

So profitiert der Begünstigte:

•Keine Lohnsteuer und SV in der Ansparphase•Bruttoinvestment – höherer Ertrag durch Zinseszins•Keine SV in Rentenbezugszeit•Geringere Steuerlast während Rentenbezugszeit•Insolvenzschutz durch Verpfändung des Versicherungsvertrages•Sicherheit im Falle des Ablebens für Hinterbliebene

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Beispiel Nürnberger Extra 3:Transparenz-Flexibiltät-Schnelligkeit

www.nuernberger.at

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Mag. Peter Rosenbichler

An Erfolg zu glauben ist gut. Für Erfolg zu arbeiten ist besser.

Viel Erfolgin Ihrem Beruf als Versicherungsagent!