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Kapitel 8

Rentenübergang und Produkte für die Rentenbezugsphase

Dr. Alexander Kling

apl. Prof. Dr. Jochen Ruß

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Kapitel 8

Agenda

Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen

Rentenübergang und Rentenfaktoren

Klassische Rentenversicherungen

Fondsgebundene Rentenbezugsphasen

Flexible Rentenbezugsphasen

Gesundheitsabhängige Renten

Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden

2 © November 2013 Kapitel 8

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Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen

Wiederholung zur Besteuerung von Rentenversicherungen

Zur Erinnerung: Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten in der 3. Schicht

Besteuerung einer lebenslangen Rente

Besteuerung hängt nicht davon ab, ob es sich um eine sofort beginnende oder eine

aufgeschobene Rente handelt.

Jede Rente ist mit dem so genannten Ertragsanteil zu besteuern.

Der Ertragsanteil ist eine Näherung für die Zinserträge, die der Versicherte nach

Rentenbeginn mit seinem Kapital erwirtschaftet.

Konsequenz für aufgeschobene Renten: Alle Erträge, die vor Rentenbeginn angefallen sind,

steuerfrei.

Aber: Dies gilt nur, wenn gewisse Regeln eingehalten werden:

gleich bleibende oder steigende Renten in Euro (Details folgen)

lebenslange Rentenzahlung

Übernahme eines Langlebigkeitsrisikos bereits bei Vertragsbeginn (Details folgen)

Rentengarantiezeit darf die auf volle Jahre aufgerundete mittlere Lebenserwartung der

versicherten Person bei Rentenbeginn nicht übersteigen.

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Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen

Rentenhöhen

Gleich bleibende oder steigende Renten in Euro

Eine Rente, die in Euro gleich bleibt oder steigt, wird mit dem Ertragsanteil besteuert.

Eine Bezahlung (des Eurogegenwerts) einer konstanten Anzahl von Anteilen eines Investmentfonds

(ohne weitere Garantie) ist keine Rente im steuerlichen Sinne.

Aber: „Wird neben einem gleich bleibenden oder steigenden Sockelbetrag eine jährlich

schwankende Überschussbeteiligung gewährt, handelt es sich dennoch insgesamt um gleich

bleibende oder steigende Bezüge“

Grauzone: Wie hoch muss der gleich bleibende oder steigende Sockelbetrag sein?

Unsere Interpretation (nicht mit Steuerexperten oder Wirtschaftsprüfern abgestimmt)

OK, falls Sockelbetrag mindestens so hoch ist wie eine „normale“ Rente eines Versicherers,

die mit der aktuellen Sterbetafel für Renten und einem Garantiezins von 0% kalkuliert ist.

Ebenso unklar: Wie eng ist der Begriff „Überschussbeteiligung“ auszulegen?

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Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen

Rentenhöhen

Alle Produkte, deren Rentenzahlungen in Euro gleich bleibend oder steigend sind, erfüllen die

notwendigen Eigenschaften für die Ertragsanteilbesteuerung

Beispiel 1:

Konventionell kalkulierte Rentenbezugsphase mit Überschusssystem Bonus (auch dynamisches

Überschusssystem genannt)

gezahlte Renten steigen (oder bleiben im Extremfall konstant)

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Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen

Rentenhöhe

Beispiel 2:

Anteilsrente: Lebenslange Auszahlung einer gleich bleibenden oder steigenden Anzahl von

Investmentfondsanteilen, wobei der Fonds gewisse Garantien enthält:

Beispiel 2.1: Fonds kann monatlich nicht fallen, z.B. DWS FlexProfit 100

Beispiel 2.2: bekannte Höchststandsgarantiefonds (z.B. DWS FlexPension)

Anfangs garantiert der Fonds, dass der Kurs bei Fälligkeit mindestens so hoch ist wie zu

Beginn.

Während der Laufzeit ist ein Mal im Monat „Höchststandsstichtag“ des Garantiefonds.

Wenn der Kurs des Garantiefonds an einem Höchststandsstichtag höher ist als an jedem

früheren Höchststandsstichtag, wird die Garantie auf dieses Niveau angehoben.

„Verteilung“ des Deckungskapitals auf Fonds verschiedener Fälligkeiten (ggf. regelmäßig

Anpassungen erforderlich), sodass sich eine gleich bleibende oder steigende Rente in Euro

ergibt

weitere Beispiele zu steuerbegünstigen Renten im Abschnitt zu klassischen Rentenversicherungen

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Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen

Rentenhöhe

Nicht steuerlich begünstigt ist z.B. die „reine Anteilsrente“, d.h. eine Bezahlung (des

Eurogegenwerts) einer konstanten Anzahl von Anteilen eines Investmentfonds, wenn der Fonds keine

Garantien besitzt

Beispiel 3: R+V PremiumRente

Die Rente beträgt den Euro-Gegenwert einer konstanten (oder wahlweise um x% -

Gestaltungsfaktor – fallenden) Anzahl von Fondsanteilen.

Zu jedem Rentenzahlungstermin wird der Anteilspreis festgestellt und der entsprechende

Eurobetrag der Rentenzahlung ermittelt.

Die Rentenhöhe schwankt also mit dem Wert der entsprechenden Anteile.

Diese Rente kann ohne eine Begrenzung nach unten sinken.

Fazit:

Eindeutig keine Ertragsanteilbesteuerung, da diese Produktkategorie auch explizit im BMF-

Schreiben ausgeschlossen wird.

Zwischen den genannten Beispielen gibt es Produkte, bei denen die Ertragsanteilbesteuerung mit

Unsicherheit behaftet ist.

7 © November 2013 Kapitel 8

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Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen

Übernahme eines Langlebigkeitsrisikos ab Beginn der Vertrags

Damit es sich im steuerlichen Sinne um eine Rente handelt, ist die Übernahme eines

Langlebigkeitsrisikos ab Beginn des Vertrags notwendig (BMF-Schreiben vom 01.10.2009). Hier

geht es also um die aufgeschobenen Rentenversicherungen.

Festlegung der garantierten Rentenhöhe in Form eines konkreten Geldbetrags in EUR oder

wie z.B. bei üblichen konventionellen Versicherungen

Garantie eines konkret bezifferten Rentenfaktors (s. dazu nächster Abschnitt)

war bis 2010 bei reinen fondsgebundenen Versicherungen nicht üblich

unterschiedliche Rentenfaktoren für unterschiedliche Teile des zu verrentenden Kapitals

(Deckungskapital, Verzinsliche Ansammlung, Fondsvermögen) möglich

Vereinbarter Rentenzahlungsbeginn darf nicht zu spät sein.

genauer: Vereinbarter Rentenzahlungsbeginn darf mittlere Lebenserwartung nicht nur

unwesentlich unterschreiten [maßgebend: die dem Vertrag zugrunde gelegte Sterbetafel].

Positiv-Beispiel: Zeitraum zwischen dem vereinbarten spätesten Rentenbeginn und der mittleren

Lebenserwartung beträgt mehr als 10% der bei Vertragsabschluss verbliebenen

Lebenserwartung.

VN mit x=30 und Lebenserwartung=82 verbliebene LE=52 davon 10% = 5,2 Jahre

ein vereinbarter Rentenbeginn mit 77 Jahren (und jünger) wäre nicht zu beanstanden.

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Kapitel 8

Agenda

Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen

Rentenübergang und Rentenfaktoren

Klassische Rentenversicherungen

Fondsgebundene Rentenbezugsphasen

Flexible Rentenbezugsphasen

Gesundheitsabhängige Renten

Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden

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Rentenübergang und Rentenfaktoren

Motivation

Die Kalkulation einer fondsgebundenen Rentenversicherung erfolgt i.d.R. in zwei Teilen.

Die Kalkulation dieser beiden Teile erfolgt völlig separat.

Teil 1: Ansparphase

„beliebiges“ Underlying (insbes. Fonds)

mit oder ohne Garantien

Am Ende der Ansparphase ist ein Vermögen vorhanden, welches verrentet wird.

Teil 2: Verrentungsphase

konventionelle Rente, i.d.R. also nicht fondgebunden

Hierzu verwendet der Versicherer quasi den Tarif seiner sofort beginnenden, konventionellen

Rente gegen Einmalbeitrag.

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen kann bei Vertragsabschluss keine Rente in Euro

ausgewiesen werden, da die spätere Rentenleistung von dem angesparten Fondsvermögen

abhängt.

Die Anbieter lösen dies in der Praxis dadurch, dass sie bei Vertragsabschluss einen so genannten

Rentenfaktor angeben.

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Rentenübergang und Rentenfaktoren

Definition Rentenfaktor

Ein Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherter zu Beginn der Auszahlphase

für jeweils 10.000 EUR Fondsguthaben erhält.

Beispiel:

Bei einem Rentenfaktor von 40 und einem Fondsguthaben am Ende der Ansparphase von

50.000 EUR beträgt die zugehörige Monatsrente 200 EUR.

Bei konventionellen Versicherungen wird kein Rentenfaktor benötigt.

direkte Kalkulation der Rente bereits bei Vertragsabschluss

faktisch damit immer voll garantierter Rentenfaktor

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Fondsvermögen bei Ablauf Rentenfaktor Rente

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Rentenübergang und Rentenfaktoren

Garantierter Rentenfaktor

Aus steuerlichen Gründen (s. vorne) ist eine Garantie des Rentenfaktors in Schicht 3 erforderlich.

Die Garantien sind in der Praxis sehr unterschiedlich ausgestaltet. Dazu im Folgenden einige

Beispiele:

Einschränkung in Relation zur derzeitigen Höhe

z.B. 85 % des aktuellen Rentenfaktors sind garantiert.

Untergrenze für einzelne Rechnungsgrundlagen

50% der Sterbetafeln DAV 2004 R und

Rechnungszins von 1% oder

mind. 50% des Zinssatzes deutscher Staatsanleihen oder vergleichbarer Anleihen, deren

Dauer der voraussichtlichen Dauer entspricht

Einschränkung ohne genauere Spezifikation:

„Mindestens wird aber der im Versicherungsschein für den vereinbarten Rentenbeginn

genannte, garantierte Rentenfaktor angesetzt.“

Unterschiedlich bzgl. der Vermögensteile auf einen Teil des Vermögens:

für den Teil des Deckungskapitals, dessen Geldwert 100% der Beitragssumme entspricht, und

für den restlichen Teil

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Agenda

Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen

Rentenübergang und Rentenfaktoren

Klassische Rentenversicherungen

Fondsgebundene Rentenbezugsphasen

Flexible Rentenbezugsphasen

Gesundheitsabhängige Renten

Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden

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Klassische Rentenversicherungen

Kalkulation

Bei einer konventionellen aufgeschobenen Rentenversicherung ergibt sich die Höhe der Rente direkt

aus der geschlossenen Formel. Im Folgenden beschäftigen wir uns nur mit der Rentenbezugsphase.

Die Höhe der Rente ist von den einzelnen Rechnungsgrundlagen und der Produktgestaltung abhängig:

Kosten in der Rentenbezugsphase

typische Kosten: 1,5 – 2% der gezahlten Rente

Rechnungszins

I.d.R. wird von den deutschen Lebensversicherern der Höchstrechnungszins für die Berechnung

der Deckungsrückstellungen auch für die Kalkulation verwendet, derzeit 1,75% p.a.

im Zuge der Garantie von Rentenfaktoren häufig niedrigerer Zins

Sterbetafel

z.B. DAV 2004 R

Todesfallleistung im Rentenbezug:

z.B. Rentengarantiezeit von 5 bis 10 Jahren

z.B. Guthaben bei Rentenbeginn abzüglich bisher geleisteter Renten

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Klassische Rentenversicherungen

Überschusssystem

Die Rentenhöhe ist zudem stark abhängig vom Überschusssystem.

Dynamisch (auch Bonussystem)

Mit jedem Überschuss wird eine neue Rentenscheibe gekauft.

Gezahlte Rente kann nicht sinken.

Teildynamisch (auch erhöhte Anfangsrente)

Unter der Annahme, dass die Überschusse konstant

bleiben, wird die gezahlte Rente gleich bleiben.

Sinken die Überschüsse, sinkt auch die gezahlte Rente.

In der extremem Ausprägung fällt die Rente, sobald die

aktuell deklarierte Überschussbeteiligung unterhalb der

bei Rentenbeginn deklarierten Überschussbeteiligung liegt. Jedoch kann die Rente nicht

unterhalb einer Sockelrente (i.d.R. mit Höchstrechnungszins von 1,25% kalkuliert) fallen.

In der Praxis existieren meist Mischsysteme aus dynamischer und teildynamischer

Überschussbeteiligung, sodass ein leichtes Absenken der Deklaration noch nicht zu einem Sinken

der Rentenzahlungen führt.

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Alter 66 67 68 65

Alter 66 67 68 65

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Klassische Rentenversicherungen

Überschusssystem

Die Rentenhöhe ist zudem stark abhängig vom Überschusssystem.

Bardividende

sofortige Auszahlung der Überschüsse

damit in der Regel fallende Überschüsse, da

vorhandenes Guthaben fällt

Steuerliche Behandlung

Eine Sockelrente, die auf Basis des Höchstrechnungszinses kalkuliert ist, scheint zulässig zu

sein. Darüber hinausgehende Zahlungen sind Überschüsse, welche schwanken dürfen.

Aller drei hier genannten Überschusssysteme gelten in Schicht 3 als gleich bleibend oder

steigende Renten.

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Alter 66 67 68 65

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Klassische Rentenversicherungen

Kapitaleffiziente klassische Produkte

Derzeit werden einige Ansätze von „alternativen“ klassischen Produkten in der Branche diskutiert.

Stichwort: Kapitaleffiziente klassische Produkte

Derartige Konzepte sind ökonomisch auch auf die Rentenbezugsphase übertragbar.

Je nach Ausgestaltung existieren allerdings noch rechtliche Unsicherheiten einer Umsetzung in

Deutschland.

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Rentenübergang und Rentenfaktoren

Klassische Rentenversicherungen

Fondsgebundene Rentenbezugsphasen

Flexible Rentenbezugsphasen

Gesundheitsabhängige Renten

Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden

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Fondsgebundene Rentenbezugsphasen

In der Ansparphase ist man heute in der Lage, jedem Kunden ein Produkt zu bieten, das zu seiner

Risikoneigung passt.

sehr hohe Produktvielfalt, verschiedene Chance-Risiko-Profile

Heutige Rentenversicherungen bieten in der Regel in der Auszahlungsphase alle (ungefähr) dasselbe

Chance-Risiko-Profil.

Es besteht daher Bedarf an Rentenversicherungen, die weiterhin Kapitalmarktpartizipation zulassen

und gleichzeitig gewisse Garantien bieten.

Rendite des Kapitalmarkts beeinflusst die Höhe der Rentensteigerung.

Versicherer sorgt dafür, dass jeder die Rente garantiert lebenslang bekommt.

Prinzipiell kann jedes Produktkonzept aus der Ansparphase auf die Entsparphase übertragen werden.

siehe folgende Folien

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Fondsgebundene Rentenbezugsphasen

Ausgangspunkt: Rente in Fondsanteilen (Anteilsrente)

Der Kunde bekommt den EUR-Gegenwert einer vorab bestimmten Anzahl von Fondsanteilen

ausbezahlt.

Rentenhöhe schwankt mit dem Wert der entsprechenden Anteile.

Produkt ist steuerlich nicht als Rente anerkannt.

Nahezu jedes Asset, das …

eine Familie von europäischen Garantien für jedes Jahr besitzt,

amerikanische Garantien besitzt oder

rollierende europäische Garantien für jedes Jahr besitzt

… kann mit geeigneten versicherungsmathematischen Modellen im Rahmen von Anteilsrenten

eingesetzt werden.

Durch geeignete Kombination mit konventionellen Bausteinen oder Zerobonds und durch

Berücksichtigung der Sterbewahrscheinlichkeiten kann man geeignete Rententarife konstruieren.

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Fondsgebundene Rentenbezugsphasen

So sind Rentenbezugsphasen möglich, in die beliebige Produktkonzepte, die wir aus der Ansparphase

kennen, integriert werden können:

alle Arten von (Höchststands-)Garantiefonds

dynamische Hybridprodukte

iCPPI-Konzepte

Select-Produkte

etc.

Kunde kann dann zwischen verschiedenen Chance-Risiko-Profilen auch in der Rentenbezugsphase

wählen.

hohe Garantierente und geringe Chance auf Rentensteigerung

geringere Garantierente und höhere Chance auf Rentensteigerung

passendes Produkt zu jeder Risikoneigung / Situation

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Kapitel 8

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Rentenübergang und Rentenfaktoren

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Gesundheitsabhängige Renten

Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden

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Flexible Rentenbezugsphasen

Bei allen vorgestellten Ansätzen bleibt das Problem, dass viele Menschen nicht bereit sind, ihr

angespartes Geld in eine lebenslange Rente umzuwandeln, obwohl dies in den meisten Fällen rational

wäre.

„Annuity Puzzle“

Ausgangslage: Warum ist die Akzeptanz für Verrentung so gering?

Menschen wollen ihr Geld nicht verrenten, weil das Geld dann nach Rentenbeginn dem Kollektiv

gehört.

Man hat somit keine Kontrolle mehr über das Geld und keinen Zugang mehr zum Geld.

Bei frühem Tod ist das restliche Geld weg.

Variable Annuities mit einer lebenslangen GMWB-Garantie (GMWB for Life) haben dieses Problem

gelöst.

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Flexible Rentenbezugsphasen

Produkteigenschaften eines GMWB for Life

1) Das Guthaben des Kunden ist auch nach Rentenbeginn individuell dem einzelnen Kunden

zugeordnet.

2) Aus seinem Guthaben bekommt der Kunde jeden Monat eine Rente bezahlt.

3) Der Kunde profitiert von Überschüssen / steigenden Fondskursen (verfügbares Kapital und Rente

steigen).

4) Der Kunde kann jederzeit über sein Geld verfügen (Kündigung/Teilkündigung) – auch in der

Rentenbezugsphase.

5) Der Kunde kann ein bei Tod noch vorhandenes Restguthaben an Hinterbliebene vererben.

6) Wenn unterwegs das Geld ausgeht, zahlt der Versicherer die Rente weiter bis zum Tod.

7) Für diese Garantie gibt es eine transparente Garantiegebühr.

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Flexible Rentenbezugsphasen

Produkteigenschaften eines GMWB for Life

25 © November 2013 Kapitel 8

Klassische Rente GMWB for Life Fondsentnahmeplan

Langlebigkeitsrisiko abgesichert

Langlebigkeitsrisiko abgesichert

Langlebigkeitsrisiko nicht abgesichert

Sicheres Einkommen Sicheres Einkommen Einkommen

kapitalmarktabhängig

Wenig Performance-Potenzial

Performance-Potenzial Performance-Potenzial

i.d.R. geringer Todesfallschutz

Mindesttodesfallschutz Vorhandenes

Fondsguthaben

Keine (Teil-)Kündigung (Teil-)Kündigung möglich (Teil-)Kündigung möglich

Fehlende Kontrolle über das Kapital

Komplette Kontrolle über das Fondsguthaben

Komplette Kontrolle über das Fondsguthaben

Intransparente Kosten Transparente Kosten und

Leistungen Transparente Kosten und

Leistungen

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Flexible Rentenbezugsphasen

Variable Annuities bringen allerdings einige Schwierigkeiten mit sich.

Da in der Regel Fonds ohne Garantie verwendet werden, müssen die Garantien durch

entsprechendes Hedging abgesichert werden.

hohe Komplexität

bilanzielle Schwierigkeiten bei einem Angebot einer VA aus Deutschland

Viele Vermittler hegen nach wie vor ein gewisses Misstrauen gegen Variable Annuities.

In der Presse sind diese Produkte ebenfalls oft negativ belegt.

Auch mit den Bordmitteln eines traditionellen deutschen Versicherers lassen sich Rentenbezugsphasen

mit den Eigenschaften eines GMWB for Life-Produktes darstellen.

ohne Notwendigkeit für Hedging und ohne bilanzielle Schwierigkeiten

Arbeitstitel: European Variable Annuity (EVA)

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Flexible Rentenbezugsphasen

Das Produkt benötigt zwei Bausteine:

Kundenkonto = ein wie auch immer geartetes Garantiekonzept, z.B.

Höchststandsgarantiefonds

dynamisches Hybridprodukt

iCPPI

Select-Produkt

auch möglich: Kundenkonto ist ebenfalls Klassik.

Garantiekonto = Klassik

Grundsätzlich denkbar, dass auch das Garantiekonto fondsgebunden ist.

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Flexible Rentenbezugsphasen

Grundsätzliche Funktionsweise

28 © November 2013 Kapitel 8

Kundenkonto

Zur Verrentung zur Verfügung stehendes Kapital

Garantiekonto

„Garantiegebühr“

lebenslange Rente

Zahlungen beginnen, sobald Kundenkonto

leer ist (und VN noch lebt).

Zahlungen, solange Geld auf dem

Kundenkonto ist (und VN noch lebt).

Gehört dem individuellen Kunden. Kann zurückgekauft

und bei Tod an Hinterbliebene vererbt

werden. Jährlicher

„Kontoauszug“

Gehört dem Versicherer. Für

den Kunden „unsichtbar“.

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Agenda

Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen

Rentenübergang und Rentenfaktoren

Klassische Rentenversicherungen

Fondsgebundene Rentenbezugsphasen

Flexible Rentenbezugsphasen

Gesundheitsabhängige Renten

Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden

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Gesundheitsabhängige Renten

Eine heutige Rentenversicherung ist in der Auszahlungsphase nur attraktiv für Kunden, die gesund

sind.

Alle anderen bekommen ein schlechtes Preis-Leistungsverhältnis.

Bei Rentenbeginn „kranke“ Kunden haben also die Wahl:

Langlebigkeitsrisiko nicht absichern oder ein für sie überteuertes Produkt kaufen

Es besteht daher Bedarf an Rentenversicherungen, bei denen die Rente umso höher

ausfällt, je geringer die Lebenserwartung des Kunden ist.

Impaired Annuities / Enhanced Annuities

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Gesundheitsabhängige Renten

Ausgangspunkt war ein Leserbrief in der Financial Times:

I will be 70 next birthday, am 6ft 6in, weigh 18.5 stone and have had high blood pressure for 15

years (I’m on the maximum daily dose of my drug). I have had malaria three times, cancer of the

larynx five years ago and now have apnoea, which surgery in 1993 has relieved but not cured. So,

I am a low health prospect, according to life offices. I agree.

But let me seek an annuity – and hey presto! I am a normal life with an expectation in line with the

standard tables.

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Gesundheitsabhängige Renten

Eine mögliche Lösung sind gesundheitsabhängige Renten (Enhanced Annuities, Impaired Annuities)

siehe folgendes Beispiel (Quelle: Partner Re)

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Rentenübergang und Rentenfaktoren

Klassische Rentenversicherungen

Fondsgebundene Rentenbezugsphasen

Flexible Rentenbezugsphasen

Gesundheitsabhängige Renten

Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden

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Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden

Wie können Langlebigkeitsrisiken gesteuert bzw. reduziert werden?

Trotz der Herausforderungen im Bereich Langlebigkeit sehen wir einen großen Bedarf für

Entsparphasen-Produkte.

in manchen Bereichen Zwangsverrentung

in anderen Bereichen Steueranreize zur Verrentung

Viele naheliegende Ansätze sind in der Praxis nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, z.B.

„natürliches Hedging”, d.h. Mischung von Langlebigkeitsrisiken mit Sterblichkeitsrisiken

Einkauf von Rückversicherungsschutz

Absicherung über den Kapitalmarkt

So genannte „Annuity Pools“ stellen einen Denkansatz für innovative Entsparphasenprodukte dar.

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Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden

Grundidee von Annuity Pools:

Bündelung von Geldern von Kunden in einem kollektiven „Anlagetopf“

Bestimme die lebenslange Rente, die unter gewissen Annahmen gezahlt werden kann.

Annahmen über Kapitalanlageperformance und Sterblichkeit

Passe die Rente an, sofern Sterblichkeit und/oder Kapitalanlageperformance von der Annahme

abweichen.

Konsequenzen:

keine biometrische Garantie

keine finanzielle Garantie

keine Sicherheitsmargen in der Sterbetafel erforderlich ( höhere Anfangsrente)

In Deutschland gibt es nach unserem Kenntnisstand keine Annuity Pools in Reinform.

würde auch steuerlich nicht als Rente anerkannt sein

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Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden

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Annuity Pool

Mortality Indexed Annuities

Raum für weitere Produkte?

Rente mit Überschuss-beteiligung

Fixe Rente

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Kapitel 8

Agenda

Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen

Rentenübergang und Rentenfaktoren

Klassische Rentenversicherungen

Fondsgebundene Rentenbezugsphasen

Flexible Rentenbezugsphasen

Gesundheitsabhängige Renten

Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften

Kontaktdaten

Unser Beratungsangebot

Formale Hinweise

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Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften

Kontaktdaten

Dr. Alexander Kling

Partner

+49 (731) 50-31 242

[email protected]

apl. Prof. Dr. Jochen Ruß

+49 (731) 50-31 233

[email protected]

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Life

Research

Health

Non-Life

Beratungsangebot

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Aus- und Weiterbildung

Produktentwicklung

Schnittstelle Bank/VU

Markteintritt

Zweitmarkt

Tarifierung und Produktentwicklung

Schadenreservierung

Risikomodellierung

aktuarielle und finanzmathematische Fragen der privaten

Krankenversicherung

Solvency II ▪ Asset-Liability-Management ▪ Embedded Value

aktuarielle Modellierung ▪ Data-Mining ▪ wert- und risikoorientierte Steuerung

Projektkoordination ▪ strategische Beratung ▪ M&A

aktuarielle Großprojekte ▪ aktuarielle Tests

Überbrückung von Kapazitätsengpässen

… weitere Informationen

unter www.ifa-ulm.de

Handout

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Formale Hinweise

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