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Kapitel 8
Rentenübergang und Produkte für die Rentenbezugsphase
Dr. Alexander Kling
apl. Prof. Dr. Jochen Ruß
Kapitel 8
Agenda
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Rentenübergang und Rentenfaktoren
Klassische Rentenversicherungen
Fondsgebundene Rentenbezugsphasen
Flexible Rentenbezugsphasen
Gesundheitsabhängige Renten
Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden
2 © November 2013 Kapitel 8
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Wiederholung zur Besteuerung von Rentenversicherungen
Zur Erinnerung: Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten in der 3. Schicht
Besteuerung einer lebenslangen Rente
Besteuerung hängt nicht davon ab, ob es sich um eine sofort beginnende oder eine
aufgeschobene Rente handelt.
Jede Rente ist mit dem so genannten Ertragsanteil zu besteuern.
Der Ertragsanteil ist eine Näherung für die Zinserträge, die der Versicherte nach
Rentenbeginn mit seinem Kapital erwirtschaftet.
Konsequenz für aufgeschobene Renten: Alle Erträge, die vor Rentenbeginn angefallen sind,
steuerfrei.
Aber: Dies gilt nur, wenn gewisse Regeln eingehalten werden:
gleich bleibende oder steigende Renten in Euro (Details folgen)
lebenslange Rentenzahlung
Übernahme eines Langlebigkeitsrisikos bereits bei Vertragsbeginn (Details folgen)
Rentengarantiezeit darf die auf volle Jahre aufgerundete mittlere Lebenserwartung der
versicherten Person bei Rentenbeginn nicht übersteigen.
3 © November 2013 Kapitel 8
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Rentenhöhen
Gleich bleibende oder steigende Renten in Euro
Eine Rente, die in Euro gleich bleibt oder steigt, wird mit dem Ertragsanteil besteuert.
Eine Bezahlung (des Eurogegenwerts) einer konstanten Anzahl von Anteilen eines Investmentfonds
(ohne weitere Garantie) ist keine Rente im steuerlichen Sinne.
Aber: „Wird neben einem gleich bleibenden oder steigenden Sockelbetrag eine jährlich
schwankende Überschussbeteiligung gewährt, handelt es sich dennoch insgesamt um gleich
bleibende oder steigende Bezüge“
Grauzone: Wie hoch muss der gleich bleibende oder steigende Sockelbetrag sein?
Unsere Interpretation (nicht mit Steuerexperten oder Wirtschaftsprüfern abgestimmt)
OK, falls Sockelbetrag mindestens so hoch ist wie eine „normale“ Rente eines Versicherers,
die mit der aktuellen Sterbetafel für Renten und einem Garantiezins von 0% kalkuliert ist.
Ebenso unklar: Wie eng ist der Begriff „Überschussbeteiligung“ auszulegen?
4 © November 2013 Kapitel 8
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Rentenhöhen
Alle Produkte, deren Rentenzahlungen in Euro gleich bleibend oder steigend sind, erfüllen die
notwendigen Eigenschaften für die Ertragsanteilbesteuerung
Beispiel 1:
Konventionell kalkulierte Rentenbezugsphase mit Überschusssystem Bonus (auch dynamisches
Überschusssystem genannt)
gezahlte Renten steigen (oder bleiben im Extremfall konstant)
5 © November 2013 Kapitel 8
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Rentenhöhe
Beispiel 2:
Anteilsrente: Lebenslange Auszahlung einer gleich bleibenden oder steigenden Anzahl von
Investmentfondsanteilen, wobei der Fonds gewisse Garantien enthält:
Beispiel 2.1: Fonds kann monatlich nicht fallen, z.B. DWS FlexProfit 100
Beispiel 2.2: bekannte Höchststandsgarantiefonds (z.B. DWS FlexPension)
Anfangs garantiert der Fonds, dass der Kurs bei Fälligkeit mindestens so hoch ist wie zu
Beginn.
Während der Laufzeit ist ein Mal im Monat „Höchststandsstichtag“ des Garantiefonds.
Wenn der Kurs des Garantiefonds an einem Höchststandsstichtag höher ist als an jedem
früheren Höchststandsstichtag, wird die Garantie auf dieses Niveau angehoben.
„Verteilung“ des Deckungskapitals auf Fonds verschiedener Fälligkeiten (ggf. regelmäßig
Anpassungen erforderlich), sodass sich eine gleich bleibende oder steigende Rente in Euro
ergibt
weitere Beispiele zu steuerbegünstigen Renten im Abschnitt zu klassischen Rentenversicherungen
6 © November 2013 Kapitel 8
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Rentenhöhe
Nicht steuerlich begünstigt ist z.B. die „reine Anteilsrente“, d.h. eine Bezahlung (des
Eurogegenwerts) einer konstanten Anzahl von Anteilen eines Investmentfonds, wenn der Fonds keine
Garantien besitzt
Beispiel 3: R+V PremiumRente
Die Rente beträgt den Euro-Gegenwert einer konstanten (oder wahlweise um x% -
Gestaltungsfaktor – fallenden) Anzahl von Fondsanteilen.
Zu jedem Rentenzahlungstermin wird der Anteilspreis festgestellt und der entsprechende
Eurobetrag der Rentenzahlung ermittelt.
Die Rentenhöhe schwankt also mit dem Wert der entsprechenden Anteile.
Diese Rente kann ohne eine Begrenzung nach unten sinken.
Fazit:
Eindeutig keine Ertragsanteilbesteuerung, da diese Produktkategorie auch explizit im BMF-
Schreiben ausgeschlossen wird.
Zwischen den genannten Beispielen gibt es Produkte, bei denen die Ertragsanteilbesteuerung mit
Unsicherheit behaftet ist.
7 © November 2013 Kapitel 8
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Übernahme eines Langlebigkeitsrisikos ab Beginn der Vertrags
Damit es sich im steuerlichen Sinne um eine Rente handelt, ist die Übernahme eines
Langlebigkeitsrisikos ab Beginn des Vertrags notwendig (BMF-Schreiben vom 01.10.2009). Hier
geht es also um die aufgeschobenen Rentenversicherungen.
Festlegung der garantierten Rentenhöhe in Form eines konkreten Geldbetrags in EUR oder
wie z.B. bei üblichen konventionellen Versicherungen
Garantie eines konkret bezifferten Rentenfaktors (s. dazu nächster Abschnitt)
war bis 2010 bei reinen fondsgebundenen Versicherungen nicht üblich
unterschiedliche Rentenfaktoren für unterschiedliche Teile des zu verrentenden Kapitals
(Deckungskapital, Verzinsliche Ansammlung, Fondsvermögen) möglich
Vereinbarter Rentenzahlungsbeginn darf nicht zu spät sein.
genauer: Vereinbarter Rentenzahlungsbeginn darf mittlere Lebenserwartung nicht nur
unwesentlich unterschreiten [maßgebend: die dem Vertrag zugrunde gelegte Sterbetafel].
Positiv-Beispiel: Zeitraum zwischen dem vereinbarten spätesten Rentenbeginn und der mittleren
Lebenserwartung beträgt mehr als 10% der bei Vertragsabschluss verbliebenen
Lebenserwartung.
VN mit x=30 und Lebenserwartung=82 verbliebene LE=52 davon 10% = 5,2 Jahre
ein vereinbarter Rentenbeginn mit 77 Jahren (und jünger) wäre nicht zu beanstanden.
8 © November 2013 Kapitel 8
Kapitel 8
Agenda
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Rentenübergang und Rentenfaktoren
Klassische Rentenversicherungen
Fondsgebundene Rentenbezugsphasen
Flexible Rentenbezugsphasen
Gesundheitsabhängige Renten
Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden
9 © November 2013 Kapitel 8
Rentenübergang und Rentenfaktoren
Motivation
Die Kalkulation einer fondsgebundenen Rentenversicherung erfolgt i.d.R. in zwei Teilen.
Die Kalkulation dieser beiden Teile erfolgt völlig separat.
Teil 1: Ansparphase
„beliebiges“ Underlying (insbes. Fonds)
mit oder ohne Garantien
Am Ende der Ansparphase ist ein Vermögen vorhanden, welches verrentet wird.
Teil 2: Verrentungsphase
konventionelle Rente, i.d.R. also nicht fondgebunden
Hierzu verwendet der Versicherer quasi den Tarif seiner sofort beginnenden, konventionellen
Rente gegen Einmalbeitrag.
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen kann bei Vertragsabschluss keine Rente in Euro
ausgewiesen werden, da die spätere Rentenleistung von dem angesparten Fondsvermögen
abhängt.
Die Anbieter lösen dies in der Praxis dadurch, dass sie bei Vertragsabschluss einen so genannten
Rentenfaktor angeben.
10 © November 2013 Kapitel 8
Rentenübergang und Rentenfaktoren
Definition Rentenfaktor
Ein Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherter zu Beginn der Auszahlphase
für jeweils 10.000 EUR Fondsguthaben erhält.
Beispiel:
Bei einem Rentenfaktor von 40 und einem Fondsguthaben am Ende der Ansparphase von
50.000 EUR beträgt die zugehörige Monatsrente 200 EUR.
Bei konventionellen Versicherungen wird kein Rentenfaktor benötigt.
direkte Kalkulation der Rente bereits bei Vertragsabschluss
faktisch damit immer voll garantierter Rentenfaktor
11 © November 2013 Kapitel 8
Fondsvermögen bei Ablauf Rentenfaktor Rente
Rentenübergang und Rentenfaktoren
Garantierter Rentenfaktor
Aus steuerlichen Gründen (s. vorne) ist eine Garantie des Rentenfaktors in Schicht 3 erforderlich.
Die Garantien sind in der Praxis sehr unterschiedlich ausgestaltet. Dazu im Folgenden einige
Beispiele:
Einschränkung in Relation zur derzeitigen Höhe
z.B. 85 % des aktuellen Rentenfaktors sind garantiert.
Untergrenze für einzelne Rechnungsgrundlagen
50% der Sterbetafeln DAV 2004 R und
Rechnungszins von 1% oder
mind. 50% des Zinssatzes deutscher Staatsanleihen oder vergleichbarer Anleihen, deren
Dauer der voraussichtlichen Dauer entspricht
Einschränkung ohne genauere Spezifikation:
„Mindestens wird aber der im Versicherungsschein für den vereinbarten Rentenbeginn
genannte, garantierte Rentenfaktor angesetzt.“
Unterschiedlich bzgl. der Vermögensteile auf einen Teil des Vermögens:
für den Teil des Deckungskapitals, dessen Geldwert 100% der Beitragssumme entspricht, und
für den restlichen Teil
12 © November 2013 Kapitel 8
Kapitel 8
Agenda
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Rentenübergang und Rentenfaktoren
Klassische Rentenversicherungen
Fondsgebundene Rentenbezugsphasen
Flexible Rentenbezugsphasen
Gesundheitsabhängige Renten
Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden
13 © November 2013 Kapitel 8
Klassische Rentenversicherungen
Kalkulation
Bei einer konventionellen aufgeschobenen Rentenversicherung ergibt sich die Höhe der Rente direkt
aus der geschlossenen Formel. Im Folgenden beschäftigen wir uns nur mit der Rentenbezugsphase.
Die Höhe der Rente ist von den einzelnen Rechnungsgrundlagen und der Produktgestaltung abhängig:
Kosten in der Rentenbezugsphase
typische Kosten: 1,5 – 2% der gezahlten Rente
Rechnungszins
I.d.R. wird von den deutschen Lebensversicherern der Höchstrechnungszins für die Berechnung
der Deckungsrückstellungen auch für die Kalkulation verwendet, derzeit 1,75% p.a.
im Zuge der Garantie von Rentenfaktoren häufig niedrigerer Zins
Sterbetafel
z.B. DAV 2004 R
Todesfallleistung im Rentenbezug:
z.B. Rentengarantiezeit von 5 bis 10 Jahren
z.B. Guthaben bei Rentenbeginn abzüglich bisher geleisteter Renten
14 © November 2013 Kapitel 8
Klassische Rentenversicherungen
Überschusssystem
Die Rentenhöhe ist zudem stark abhängig vom Überschusssystem.
Dynamisch (auch Bonussystem)
Mit jedem Überschuss wird eine neue Rentenscheibe gekauft.
Gezahlte Rente kann nicht sinken.
Teildynamisch (auch erhöhte Anfangsrente)
Unter der Annahme, dass die Überschusse konstant
bleiben, wird die gezahlte Rente gleich bleiben.
Sinken die Überschüsse, sinkt auch die gezahlte Rente.
In der extremem Ausprägung fällt die Rente, sobald die
aktuell deklarierte Überschussbeteiligung unterhalb der
bei Rentenbeginn deklarierten Überschussbeteiligung liegt. Jedoch kann die Rente nicht
unterhalb einer Sockelrente (i.d.R. mit Höchstrechnungszins von 1,25% kalkuliert) fallen.
In der Praxis existieren meist Mischsysteme aus dynamischer und teildynamischer
Überschussbeteiligung, sodass ein leichtes Absenken der Deklaration noch nicht zu einem Sinken
der Rentenzahlungen führt.
15 © November 2013 Kapitel 8
Alter 66 67 68 65
Alter 66 67 68 65
Klassische Rentenversicherungen
Überschusssystem
Die Rentenhöhe ist zudem stark abhängig vom Überschusssystem.
Bardividende
sofortige Auszahlung der Überschüsse
damit in der Regel fallende Überschüsse, da
vorhandenes Guthaben fällt
Steuerliche Behandlung
Eine Sockelrente, die auf Basis des Höchstrechnungszinses kalkuliert ist, scheint zulässig zu
sein. Darüber hinausgehende Zahlungen sind Überschüsse, welche schwanken dürfen.
Aller drei hier genannten Überschusssysteme gelten in Schicht 3 als gleich bleibend oder
steigende Renten.
16 © November 2013 Kapitel 8
Alter 66 67 68 65
Klassische Rentenversicherungen
Kapitaleffiziente klassische Produkte
Derzeit werden einige Ansätze von „alternativen“ klassischen Produkten in der Branche diskutiert.
Stichwort: Kapitaleffiziente klassische Produkte
Derartige Konzepte sind ökonomisch auch auf die Rentenbezugsphase übertragbar.
Je nach Ausgestaltung existieren allerdings noch rechtliche Unsicherheiten einer Umsetzung in
Deutschland.
17 © November 2013 Kapitel 8
Kapitel 8
Agenda
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Rentenübergang und Rentenfaktoren
Klassische Rentenversicherungen
Fondsgebundene Rentenbezugsphasen
Flexible Rentenbezugsphasen
Gesundheitsabhängige Renten
Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden
18 © November 2013 Kapitel 8
Fondsgebundene Rentenbezugsphasen
In der Ansparphase ist man heute in der Lage, jedem Kunden ein Produkt zu bieten, das zu seiner
Risikoneigung passt.
sehr hohe Produktvielfalt, verschiedene Chance-Risiko-Profile
Heutige Rentenversicherungen bieten in der Regel in der Auszahlungsphase alle (ungefähr) dasselbe
Chance-Risiko-Profil.
Es besteht daher Bedarf an Rentenversicherungen, die weiterhin Kapitalmarktpartizipation zulassen
und gleichzeitig gewisse Garantien bieten.
Rendite des Kapitalmarkts beeinflusst die Höhe der Rentensteigerung.
Versicherer sorgt dafür, dass jeder die Rente garantiert lebenslang bekommt.
Prinzipiell kann jedes Produktkonzept aus der Ansparphase auf die Entsparphase übertragen werden.
siehe folgende Folien
19 © November 2013 Kapitel 8
Fondsgebundene Rentenbezugsphasen
Ausgangspunkt: Rente in Fondsanteilen (Anteilsrente)
Der Kunde bekommt den EUR-Gegenwert einer vorab bestimmten Anzahl von Fondsanteilen
ausbezahlt.
Rentenhöhe schwankt mit dem Wert der entsprechenden Anteile.
Produkt ist steuerlich nicht als Rente anerkannt.
Nahezu jedes Asset, das …
eine Familie von europäischen Garantien für jedes Jahr besitzt,
amerikanische Garantien besitzt oder
rollierende europäische Garantien für jedes Jahr besitzt
… kann mit geeigneten versicherungsmathematischen Modellen im Rahmen von Anteilsrenten
eingesetzt werden.
Durch geeignete Kombination mit konventionellen Bausteinen oder Zerobonds und durch
Berücksichtigung der Sterbewahrscheinlichkeiten kann man geeignete Rententarife konstruieren.
20 © November 2013 Kapitel 8
Fondsgebundene Rentenbezugsphasen
So sind Rentenbezugsphasen möglich, in die beliebige Produktkonzepte, die wir aus der Ansparphase
kennen, integriert werden können:
alle Arten von (Höchststands-)Garantiefonds
dynamische Hybridprodukte
iCPPI-Konzepte
Select-Produkte
etc.
Kunde kann dann zwischen verschiedenen Chance-Risiko-Profilen auch in der Rentenbezugsphase
wählen.
hohe Garantierente und geringe Chance auf Rentensteigerung
geringere Garantierente und höhere Chance auf Rentensteigerung
passendes Produkt zu jeder Risikoneigung / Situation
21 © November 2013 Kapitel 8
Kapitel 8
Agenda
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Rentenübergang und Rentenfaktoren
Klassische Rentenversicherungen
Fondsgebundene Rentenbezugsphasen
Flexible Rentenbezugsphasen
Gesundheitsabhängige Renten
Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden
22 © November 2013 Kapitel 8
Flexible Rentenbezugsphasen
Bei allen vorgestellten Ansätzen bleibt das Problem, dass viele Menschen nicht bereit sind, ihr
angespartes Geld in eine lebenslange Rente umzuwandeln, obwohl dies in den meisten Fällen rational
wäre.
„Annuity Puzzle“
Ausgangslage: Warum ist die Akzeptanz für Verrentung so gering?
Menschen wollen ihr Geld nicht verrenten, weil das Geld dann nach Rentenbeginn dem Kollektiv
gehört.
Man hat somit keine Kontrolle mehr über das Geld und keinen Zugang mehr zum Geld.
Bei frühem Tod ist das restliche Geld weg.
Variable Annuities mit einer lebenslangen GMWB-Garantie (GMWB for Life) haben dieses Problem
gelöst.
23 © November 2013 Kapitel 8
Flexible Rentenbezugsphasen
Produkteigenschaften eines GMWB for Life
1) Das Guthaben des Kunden ist auch nach Rentenbeginn individuell dem einzelnen Kunden
zugeordnet.
2) Aus seinem Guthaben bekommt der Kunde jeden Monat eine Rente bezahlt.
3) Der Kunde profitiert von Überschüssen / steigenden Fondskursen (verfügbares Kapital und Rente
steigen).
4) Der Kunde kann jederzeit über sein Geld verfügen (Kündigung/Teilkündigung) – auch in der
Rentenbezugsphase.
5) Der Kunde kann ein bei Tod noch vorhandenes Restguthaben an Hinterbliebene vererben.
6) Wenn unterwegs das Geld ausgeht, zahlt der Versicherer die Rente weiter bis zum Tod.
7) Für diese Garantie gibt es eine transparente Garantiegebühr.
24 © November 2013 Kapitel 8
Flexible Rentenbezugsphasen
Produkteigenschaften eines GMWB for Life
25 © November 2013 Kapitel 8
Klassische Rente GMWB for Life Fondsentnahmeplan
Langlebigkeitsrisiko abgesichert
Langlebigkeitsrisiko abgesichert
Langlebigkeitsrisiko nicht abgesichert
Sicheres Einkommen Sicheres Einkommen Einkommen
kapitalmarktabhängig
Wenig Performance-Potenzial
Performance-Potenzial Performance-Potenzial
i.d.R. geringer Todesfallschutz
Mindesttodesfallschutz Vorhandenes
Fondsguthaben
Keine (Teil-)Kündigung (Teil-)Kündigung möglich (Teil-)Kündigung möglich
Fehlende Kontrolle über das Kapital
Komplette Kontrolle über das Fondsguthaben
Komplette Kontrolle über das Fondsguthaben
Intransparente Kosten Transparente Kosten und
Leistungen Transparente Kosten und
Leistungen
Flexible Rentenbezugsphasen
Variable Annuities bringen allerdings einige Schwierigkeiten mit sich.
Da in der Regel Fonds ohne Garantie verwendet werden, müssen die Garantien durch
entsprechendes Hedging abgesichert werden.
hohe Komplexität
bilanzielle Schwierigkeiten bei einem Angebot einer VA aus Deutschland
Viele Vermittler hegen nach wie vor ein gewisses Misstrauen gegen Variable Annuities.
In der Presse sind diese Produkte ebenfalls oft negativ belegt.
Auch mit den Bordmitteln eines traditionellen deutschen Versicherers lassen sich Rentenbezugsphasen
mit den Eigenschaften eines GMWB for Life-Produktes darstellen.
ohne Notwendigkeit für Hedging und ohne bilanzielle Schwierigkeiten
Arbeitstitel: European Variable Annuity (EVA)
26 © November 2013 Kapitel 8
Flexible Rentenbezugsphasen
Das Produkt benötigt zwei Bausteine:
Kundenkonto = ein wie auch immer geartetes Garantiekonzept, z.B.
Höchststandsgarantiefonds
dynamisches Hybridprodukt
iCPPI
Select-Produkt
auch möglich: Kundenkonto ist ebenfalls Klassik.
Garantiekonto = Klassik
Grundsätzlich denkbar, dass auch das Garantiekonto fondsgebunden ist.
27 © November 2013 Kapitel 8
Flexible Rentenbezugsphasen
Grundsätzliche Funktionsweise
28 © November 2013 Kapitel 8
Kundenkonto
Zur Verrentung zur Verfügung stehendes Kapital
Garantiekonto
„Garantiegebühr“
lebenslange Rente
Zahlungen beginnen, sobald Kundenkonto
leer ist (und VN noch lebt).
Zahlungen, solange Geld auf dem
Kundenkonto ist (und VN noch lebt).
Gehört dem individuellen Kunden. Kann zurückgekauft
und bei Tod an Hinterbliebene vererbt
werden. Jährlicher
„Kontoauszug“
Gehört dem Versicherer. Für
den Kunden „unsichtbar“.
Kapitel 8
Agenda
Steuerliche Anforderungen an Rentenversicherungen
Rentenübergang und Rentenfaktoren
Klassische Rentenversicherungen
Fondsgebundene Rentenbezugsphasen
Flexible Rentenbezugsphasen
Gesundheitsabhängige Renten
Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden
29 © November 2013 Kapitel 8
Gesundheitsabhängige Renten
Eine heutige Rentenversicherung ist in der Auszahlungsphase nur attraktiv für Kunden, die gesund
sind.
Alle anderen bekommen ein schlechtes Preis-Leistungsverhältnis.
Bei Rentenbeginn „kranke“ Kunden haben also die Wahl:
Langlebigkeitsrisiko nicht absichern oder ein für sie überteuertes Produkt kaufen
Es besteht daher Bedarf an Rentenversicherungen, bei denen die Rente umso höher
ausfällt, je geringer die Lebenserwartung des Kunden ist.
Impaired Annuities / Enhanced Annuities
30 © November 2013 Kapitel 8
Gesundheitsabhängige Renten
Ausgangspunkt war ein Leserbrief in der Financial Times:
I will be 70 next birthday, am 6ft 6in, weigh 18.5 stone and have had high blood pressure for 15
years (I’m on the maximum daily dose of my drug). I have had malaria three times, cancer of the
larynx five years ago and now have apnoea, which surgery in 1993 has relieved but not cured. So,
I am a low health prospect, according to life offices. I agree.
But let me seek an annuity – and hey presto! I am a normal life with an expectation in line with the
standard tables.
31 © November 2013 Kapitel 8
Gesundheitsabhängige Renten
Eine mögliche Lösung sind gesundheitsabhängige Renten (Enhanced Annuities, Impaired Annuities)
siehe folgendes Beispiel (Quelle: Partner Re)
32 © November 2013 Kapitel 8
Kapitel 8
Agenda
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Rentenübergang und Rentenfaktoren
Klassische Rentenversicherungen
Fondsgebundene Rentenbezugsphasen
Flexible Rentenbezugsphasen
Gesundheitsabhängige Renten
Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden
33 © November 2013 Kapitel 8
Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden
Wie können Langlebigkeitsrisiken gesteuert bzw. reduziert werden?
Trotz der Herausforderungen im Bereich Langlebigkeit sehen wir einen großen Bedarf für
Entsparphasen-Produkte.
in manchen Bereichen Zwangsverrentung
in anderen Bereichen Steueranreize zur Verrentung
Viele naheliegende Ansätze sind in der Praxis nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, z.B.
„natürliches Hedging”, d.h. Mischung von Langlebigkeitsrisiken mit Sterblichkeitsrisiken
Einkauf von Rückversicherungsschutz
Absicherung über den Kapitalmarkt
So genannte „Annuity Pools“ stellen einen Denkansatz für innovative Entsparphasenprodukte dar.
34 © November 2013 Kapitel 8
Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden
Grundidee von Annuity Pools:
Bündelung von Geldern von Kunden in einem kollektiven „Anlagetopf“
Bestimme die lebenslange Rente, die unter gewissen Annahmen gezahlt werden kann.
Annahmen über Kapitalanlageperformance und Sterblichkeit
Passe die Rente an, sofern Sterblichkeit und/oder Kapitalanlageperformance von der Annahme
abweichen.
Konsequenzen:
keine biometrische Garantie
keine finanzielle Garantie
keine Sicherheitsmargen in der Sterbetafel erforderlich ( höhere Anfangsrente)
In Deutschland gibt es nach unserem Kenntnisstand keine Annuity Pools in Reinform.
würde auch steuerlich nicht als Rente anerkannt sein
35 © November 2013 Kapitel 8
Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden
36 © November 2013 Kapitel 8
Annuity Pool
Mortality Indexed Annuities
Raum für weitere Produkte?
Rente mit Überschuss-beteiligung
Fixe Rente
Kapitel 8
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Rentenübergang und Rentenfaktoren
Klassische Rentenversicherungen
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Flexible Rentenbezugsphasen
Gesundheitsabhängige Renten
Ansätze zur Auslagerung von Langlebigkeitsrisiken an den Kunden
Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Kontaktdaten
Unser Beratungsangebot
Formale Hinweise
37 © November 2013 Kapitel 8
Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Kontaktdaten
Dr. Alexander Kling
Partner
+49 (731) 50-31 242
apl. Prof. Dr. Jochen Ruß
+49 (731) 50-31 233
38 © November 2013 Kapitel 8
Life
Research
Health
Non-Life
Beratungsangebot
39 © November 2013 Kapitel 8
Aus- und Weiterbildung
Produktentwicklung
Schnittstelle Bank/VU
Markteintritt
Zweitmarkt
Tarifierung und Produktentwicklung
Schadenreservierung
Risikomodellierung
aktuarielle und finanzmathematische Fragen der privaten
Krankenversicherung
Solvency II ▪ Asset-Liability-Management ▪ Embedded Value
aktuarielle Modellierung ▪ Data-Mining ▪ wert- und risikoorientierte Steuerung
Projektkoordination ▪ strategische Beratung ▪ M&A
aktuarielle Großprojekte ▪ aktuarielle Tests
Überbrückung von Kapazitätsengpässen
… weitere Informationen
unter www.ifa-ulm.de
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40 © November 2013 Kapitel 8