Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf ·...

16
Torsteuerungen Produktkatalog

Transcript of Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf ·...

Page 1: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

TorsteuerungenProduktkatalog

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:11 Uhr Seite 1

Page 2: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

Roll- und Sektionaltore, Rollgitter, Schnelllauftore

und viele mehr – die Einsatzbereiche für Tor -

steuerungen sind vielfältig.

Genau wie das Becker-Steuerungsprogramm:

Wir bieten für jeden Anspruch und alle industriellen

Anwendungsbereiche die passende Steuerung.

Auch in puncto Komfort und Sicherheit bleiben

keine Wünsche offen. Selbstverständlich

entsprechen unsere Steuerungen den aktuellen

europäischen Normen und sind durch den TÜV-

Nord baumustergeprüft.

Wählen Sie die passende Steuerung aus unserem

umfangreichen Angebot – von der einfachen

Totmannsteuerung, bis Selbsthaltung, über Funk -

erweiterung bis hin zur Gegenverkehrssteuerung.

Artikel zur Komplettierung oder Erweiterung

der Becker-Torsteuerungen finden Sie im

Produktkatalog Elektro-Zubehör Torantriebe.

Becker. So einfach geht das.Dieser Katalog soll nach bestem Wissen der Information dienen. Eine Rechts -

verbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Angaben und Abbil -

dung en sind unverbindlich und entsprechen den zum Zeitpunkt der Druck legung

vorhandenen Kenntnissen. Maße und technische Änderungen bleiben Becker -

Antriebe vorbehalten.

Stand: 12/2008Art.-Nr.: 4995 801 750 0

2

Für jeden Anspruch die passende Steuerung

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 12:47 Uhr Seite 2

Page 3: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

3

Inhaltsverzeichnis

Torsteuerungen

S10-AF .................................................................... 4

S20......................................................................... 5

S55 ......................................................................... 6

S80 ......................................................................... 7

S80-AF.................................................................... 7

MLS-/ELS-/AE-Professional-Card ............................. 8

WSTE1000 ............................................................... 9

Bestellformular............................................................. 10

Allgemeine Verkaufsbedingungen............................... 12

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 12:47 Uhr Seite 3

Page 4: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

4

Schutzart IP65 für Montage im Innenraum

Abmessungen (B x H x T) 180 x 182 x 90 mm

Netzanschluss 3 x 400 V, 50-60 Hz

Max. Motornennleistung 4,5 kW

Steuerspannung 24 V/DC

Gewicht 1,5 kg

Umgebungs-temperaturbereich

0 °C….+50 °C

Bauseitige Absicherung 3 x 10 A

Zum Bedienen von Rolltoren in Verbindung mit BECKER-Torantrieben der Baureihe AF450 – AF750 im Totmannbetrieb.

Funktionen und externe BefehlsgeberTechnische Daten

Artikelnummer 4023 000 205 0

AusführungIntegrierter 3-fach Drucktaster AUF, STOP, AB

AB in Totmannbetrieb

AUF in Selbsthaltung / wahlweise in „Totmann“

Integriertes Bremsmodul zur Ansteuerung einer externen Motorbremse für Becker-Rolltorantriebe AF450 – AF750

S10-AFmit integriertem 3-fach Drucktaster

Externer Befehlsgeber (AUF, STOP, AB)

Externer Not-Aus Taster

Schlaffseilendschalter (in Reihe mit dem Not-Aus-Taster)

Potentialfreies Relais (Wechslerkontakt)

T o r s t e u e r u n g e n

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 4

Page 5: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

5

Schutzart IP 54für Montage im Innenraum

Abmessungen (B x H x T) 155 x 130 x 50 mm

Netzanschluss 3 x 400 V, 50-60 Hz

Max. Motornennleistung 1,8 kW

Steuerspannung 24 V/DC

Gewicht 0,5 kg

Umgebungs-temperaturbereich

0 °C….+50 °C

Bauseitige Absicherung 3 x 10 A

Zum Bedienen von Sektional- und Rolltoren in Verbindung mit BECKER-Torantrieben mit mechanischer Endabschaltung.

Funktionen und externe BefehlsgeberTechnische Daten

Artikelnummer 4023 000 303 0

AusführungIntegrierter 3-fach Folientaster AUF, STOP, AB

AB in Selbsthaltung oder Totmannbetrieb

AUF in Selbsthaltung

S20mit 3-fach Folientastatur

Externer Befehlsgeber (AUF, STOP, AB)

Externer Not-Aus Taster

Schlaffseilschalter

Einzugsicherung

Elektrische, pneumatische Sicherheitsleiste mit 1,2 oder 8,2 kOhm, oder Optoelektronische Sicherheitsleiste (FRABA)

Lichtschranke

Induktionsschleife

Schlupftürschalter/Federbruchsicherung

Externer 1-fach Taster

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 5

Page 6: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

6

Schutzart IP 54für Montage im Innenraum

Abmessungen (B x H x T) 182 x 180 x 90 mm

Netzanschluss 3 x 230/400 V, 50-60 Hz

Max. Motornennleistung 2,0 kW

Steuerspannung 24 V/DC

Gewicht 1,5 kg

Umgebungs-temperaturbereich

0 °C….+50 °C

Bauseitige Absicherung 3 x 10 A

Zum Bedienen von Sektional- und Rolltoren in Verbindungmit BECKER-Torantrieben mit mechanischer End ab schal -tung, beckereigener elektronischer Endab schaltung oderelektronischer Endabschaltung mit Absolutwertdrehgeber.

Funktionen und externe Befehlsgeber

Technische Daten

Artikelnummer 4023 000 501 0

4023 200 802 0

AusführungIntegrierter 3-fach Drucktaster AUF, STOP, AB

Basic-Card:

AUF in Selbsthaltung/Wahlweise in Totmannbetrieb

AB in Totmannbetrieb

Professional-Cards:

AUF in Selbsthaltung

AB in Selbsthaltung

Optional:

Not-Aus-Schalter / Not-Aus-Schalter abschliessbar

Schlüsselschalter (für 2. Öffnungshöhe)

Zykluszähler

S55mit integriertem 3-fach Drucktaster

Externer Befehlsgeber (AUF, STOP, AB) (Basic und Professional Card)

Externer Not-Aus Taster (Basic und Professional Card)

Schlaffseilendschalter (Basic und Professional Card)

Einzugsicherung (Basic und Professional Card)

24 V Ausgangsspannung, z. B. zur Versorgung einer Lichtschranke (über Modulcard)

Elektrische, pneumatische Sicherheitsleiste mit 1,2 oder 8,2 kOhm, oder Optoelektronische Sicherheitsleiste (FRABA) (nur Professional Card)

Lichtschranke (nur Professional Card)

Automatischer Wiederzulauf (nur Professional Card plus Modulcard)

1-Kanal Funkempfänger

Teilöffnung (nur Professional Card plus Modulcard)

Schlupftürschalter/Federbruchsicherung (Basic und Professional Card)

Induktionsschleife (nur Professional Card)

Externer 1-fach Taster (nur Professional Card)

Relaisausgang mit frei wählbarer Funktion (über Modulcard)

Nachrüstbar mit

Zeitmodul (nur in Verbindung mit Modulcard S55und Professional Card)

1-Kanal Funkempfänger

Modulcard S55 zur Funktionerweiterung der Torsteuerung S55

Anschlussklemmen für:

- Potentialfreie 24V Versorgung

- einen Relaisausgang mit frei wählbarer Funktion

- Automatischen Wiederzulauf

- Halbe Öffnungshöhe

T o r s t e u e r u n g e n

MLS-Basic-Card

4023 200 842 0MLS-Professional-Card

4023 200 845 0ELS-Professional-Card

4023 200 866 0AE-Professional-Card

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 6

Page 7: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

7

Schutzart IP 65für Montage im Innenraum

Abmessungen (B x H x T) 182 x 254 x 90 mm

Netzanschluss 3 x 230/400 V, 50-60 Hz

Max. Motornennleistung 2,0 kW

Steuerspannung 24 V/DC

Gewicht 1,5 kg

Umgebungs-temperaturbereich

0 °C….+50 °C

Bauseitige Absicherung 3 x 10 A

S80 – Zum Bedienen von Sektional- und Rolltoren in Verbindung mit BECKER-Torantrieben mit mechanischer Endabschal tung, beckereigener elektronischer Endab -schaltung oder elektronischer Endabschaltung mit Absolut -wertdrehgeber.

S80-AF – Zum Bedienen von Rolltoren in Verbindung mit BECKER-Toran -trieben der Baureihe AF450 – AF750.

Funktionen und externe Befehlsgeber

Technische Daten

Artikelnummer S80-AF 4023 000 853 0

Artikelnummer S80 4023 000 802 0

4023 200 802 0

AusführungIntegrierter 3-fach Drucktaster AUF, STOP, AB

Basic-Card:

AUF in Selbsthaltung/Wahlweise in Totmannbetrieb

AB in Totmannbetrieb

Professional-Cards:

AUF in Selbsthaltung

AB in Selbsthaltung

Optional:

Zykluszähler

S80 und S80-AFmit integriertem 3-fach Drucktaster

Externer Befehlsgeber (AUF, STOP, AB) (Basic und Professional Card)

Externer Not-Aus Taster (Basic und Professional Card)

Schlaffseilendschalter (Basic und Professional Card)

Einzugsicherung (Basic und Professional Card)

24 V Ausgangsspannung, z.B. zur Versorgung einer Lichtschranke (Basic und Professional Card)

Elektrische, pneumatische Sicherheitsleiste mit 1,2 oder 8,2 kOhm, oder Optoelektronische Sicherheitsleiste (FRABA) (nur Professional Card)

Lichtschranke (nur Professional Card)

Automatischer Wiederzulauf (nur Professional Card)

1- oder 4-Kanal Funkempfänger

Teilöffnung (nur Professional Card)

Schlupftürschalter/Federbruchsicherung (Basic und Professional Card)

Induktionsschleife (nur Professional Card)

Externer 1-fach Taster (nur Professional Card)

2 potentialfreie Relaisausgänge (Wechslerkontakte)

Nachrüstbar mit

Not-Aus-Schalter/Not-Aus-Schalter abschliessbar

Hauptschalter

Schlüsselschalter (für 2. Öffnungshöhe)

Zeitmodul

1-Kanal Funkempfänger

4-Kanal Funkempfänger

MLS-Basic-Card

4023 200 842 0MLS-Professional-Card

4023 200 845 0ELS-Professional-Card

4023 200 866 0AE-Professional-Card

Netzanschluss 3 x 400 V, 50-60 Hz

Max. Motornennleistung 4,5 kW

Abweichende Technische Daten S80-AF

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 7

Page 8: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

8

MLS-Professional-Card für den Betrieb von Becker-Tor antrieben mit mechanischer Endabschaltung in Verbindung mit den Torsteuerungen S55und S80 in Selbsthaltung.

Funktionen

Auswertung und Überwachung einer elektrischen oder pneumatischen Sicherheitsleiste mit Abschlusswiderstand 1,2 oder 8,2 KOhm

Auswertung einer optoelektronischen Sicherheitsleiste (FRABA)

Auswertung einer 24 V Lichtschranke in Bodennähe

Selbsthaltung (AUF/AB)

Laufzeitüberwachung (nur MLS-Professional-Card)

Blockiererkennung (ELS- und AE-Professional-Card)

Hoflicht oder Warnlicht mit verschiedenen Funktionen (Impuls-/Dauerlicht) sowie Torzustandsanzeige

Zweite Öffnungshöhe

Automatischer Wiederzulauf Ein- und Ausschaltbar

Automatischer Wiederzulauf einstellbar über Zeitmodul

Reversieren in der unteren Endlage einstellbar (Entlasten der Sicherheitsleiste)

Impulseingang (AUF, STOP, AB, STOP)

Fehlercodeanzeige und Funktionsanalyse

Auswertung eines 1- oder 4-Kanal Funksignals(1-Kanal: AUF, STOP, AB, STOP/4-Kanal: definierte Befehle)

4023 200 842 0MLS-Professional-Card

ELS-Professional-Card für den Betrieb von Becker-Torantrieben, mit beckereigener elektronischer Endabschaltung, in Verbindung mit denTorsteuerungen S55 und S80 in Selbsthaltung

4023 200 845 0ELS-Professional-Card

AE-Professional-Card für den Betrieb von Becker-Torantrieben mit elektroni-scher Endabschaltung mit Absolutwertdrehgeber in Verbindung mit denTorsteuerungen S55 und S80 in Selbsthaltung

4023 200 866 0AE-Professional-Card

T o r s t e u e r u n g e n

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 8

Page 9: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

9

Schutzart IP 64

Abmessungen (B x H x T) 254 x 182 x 90 mm

Netzanschluss 3 x 400 V, 50-60 Hz

Max. Motornennleistung 1,5 kW

Steuerspannung 24 V/DC

Gewicht 1,5 kg

Zum Bedienen von Sektional- und Rolltoren in Verbindung mit BECKER-Torantrieben mit mechanischer Endabschaltung. Erforderlich bei Toranlagen mit Gegenverkehrsregelung.

Funktionen und externe Befehlsgeber

Technische Daten

Artikelnummer, Vers. DW 4019 000 161 0

4019 000 162 0

Ausführung3-fach Folientastatur AUF, STOP, AB

Schlüsselschalter für halbe Öffnungshöhe

AUF und AB in Selbsthaltung

WSTE1000mit 3-fach Folientastatur

Externer Befehlsgeber (AUF, STOP, AB)

Externer Not-Aus-Taster

Schlaffseilschalter

Einzugsicherung

Elektrische oder pneumatische Sicherheitsleiste mit 1,2 oder 8,2 kOhm

Lichtschranke

Automatischer Wiederzulauf

1- oder 4-Kanal-Funkempfänger

Teilöffnung (über eingebauten Schlüsselschalter)

Schlupftürschalter/Federbruchsicherung

Taster AUF, z. B. für Induktionsschleife

Tastereingang AUF, STOP, AUF innen

Tastereingang AUF, STOP, AUF außen

Ampel Innen (Rot/Grün)

Ampel Außen (Rot/Grün)

4 potentialfreie Relaisausgänge

Nachrüstbar mit

Not-Aus-Schalter/Not-Aus-Schalter abschliessbar

1-Kanal Funkempfänger

4-Kanal Funkempfänger(Beim Einsatz einer Gegenverkehrsampel in Zusammenhang mit Funkbetrieb ist zwingend ein 4-Kanal Funkempfänger einzusetzen)

Artikelnummer, Vers. EL

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 9

Page 10: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

10

Bestellformular Torsteuerungen

BezeichnungSeite Artikelnummer Menge Preis/Stück

Versandanschrift

Firma

Straße / Hausnummer

PLZ / Ort

Besteller

Bestell-Nr. / Kommission

Firma

Straße / Hausnummer

PLZ / Ort

Kunden-Nr.

Versand per

Paketdienst

Spedition

Sped. Terming.

Uhr

PostNachnahme

TNT bis

UhrWunsch-Liefertermin (bei Becker abgehend)

Bemerkungen

Becker-Auftr.-Nr. Bearbeitungsvermerk

B e s t e l l f o r m u l a r

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 10

Page 11: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

11

Bestellformular Torsteuerungen

BezeichnungSeite Artikelnummer Menge Preis/Stück

Versandanschrift

Firma

Straße / Hausnummer

PLZ / Ort

Besteller

Bestell-Nr. / Kommission

Firma

Straße / Hausnummer

PLZ / Ort

Kunden-Nr.

Versand per

Paketdienst

Spedition

Sped. Terming.

Uhr

PostNachnahme

TNT bis

UhrWunsch-Liefertermin (bei Becker abgehend)

Bemerkungen

Becker-Auftr.-Nr. Bearbeitungsvermerk

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11

Page 12: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

121212

Allgemeine Verkaufsbedingungen der BECKER-Antriebe GmbH, Sinn

§1 Geltung der BedingungenFür sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen BECKER-Antriebe GmbH (nach-folgend auch Hersteller genannt) und deren Kunden (nachfolgend auchBesteller genannt) gelten, ab 1.1.2005, ausschließlich die nachfolgendenAllgemeinen Verkaufsbe dingungen (AVB). Sie gelten auch für alle künftigenGeschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbartwerden.Mit Bestellung der Ware durch den Besteller auf der Grundlage der Angebotedes Herstellers gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen bestäti -gungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufs -bedingungen werden hiermit widersprochen. Sie gelten nur, wenn der Hersteller ihnen zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Hersteller und dem Besteller zwecksAusführung des Auftrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§2 Angebot und AuftragserteilungAngebote des Herstellers, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlichbezeichnet werden, sind freibleibend. Bestellungen des Bestellers sind für die-sen bindende Vertragsangebote.Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Kataloge, Abbildungen,Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend,soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und durch spätereAbweichungen die vertragsmäßige Verwendbarkeit und Funktionalität derKaufgegenstände nicht beeinträchtigt wird. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Muster und anderen Unterlagen behältsich der Hersteller Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nichtzugänglich gemacht werden. Der Hersteller ist verpflichtet, vom Besteller alsvertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zumachen.

§3 Preise Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preiseab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung,Fracht, Porto und Versicherung. Versicherung gegen Trans port schäden führtder Hersteller nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers für dessenRechnung aus.Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Siewird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnunggesondert ausgewiesen. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werdengesondert berechnet.

§4 Liefer- und LeistungszeitVerbindlich vereinbarte Termine oder Fristen der Lieferung oder Leistungbedürfen der Schriftform.Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die der Hersteller nicht zuvertreten hat, insbesondere beispielsweise durch Vorkommnisse höhererGewalt, wie Verkehrsstörungen, Streik, Brand, Wasserschäden Strom -sperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrung,Materialmangel oder andere unabwendbare Ereignisse ganz oder teilweise ver-zögert, so ist der Hersteller berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer derBehinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oderwegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nachangemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüll-ten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird derHersteller von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller keineSchadensersatzansprüche herleiten.Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Herstellers setztdie rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen desBestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist der Herstellerberechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt desAnnahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und deszufälligen Untergangs auf den Besteller über.

§5 TeillieferungenDer Hersteller ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§6 Schutzrechte DritterIst der Hersteller verpflichtet, den Liefergegenstand nach Vorgaben desBestellers (Zeichnungen, Modelle, Muster, Skizzen etc.) zu liefern, so steht derBesteller dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. ImFalle der schuldhaften Pflichtverletzung ist der Besteller verpflichtet, denHersteller vor etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

§7 GefahrenübergangSoweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die Gefahrdes Verlusts oder Beschädigung des Liefergegenstandes mit der Auslieferungan den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung derVersendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. NachGefahrenübergang trägt der Besteller die Gefahr für jede Art des Verlustes oderBeschädigung des Liefergegenstandes oder des Werkes.

§8 GewährleistungFür Gewährleistungsansprüche im Falle von Sachmängeln an Rollladen-,Sonnen schutz- und Torantrieben, sowie deren Steuerungskomponenten, gilt fol-gendes: 1. Allgemeines1.1 Diese Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen gelten für Pro duk te,

die in Rollladen-, Sonnenschutz- und Toranlagenanlagen eingesetzt wer-den.

1.2 Der Hersteller gewährleistet für neue Produkte Mängelbeseitigung, für denZeitraum von 2 Jahren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, soweitmit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts anderes vereinbartwird. Für gebrauchte Produkte beträgt der Gewährleistungs zeitraum 1 Jahr.

1.3 Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor anlässlich einer Überprüfung imHause des Herstellers, ein vom Hersteller zu vertretender Mangel festge-stellt worden ist.

1.4 Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung der Produkte an unserenKunden.

1.5 Kein Gewährleistungsfall ist gegeben, wenn sich bei der Überprüfunggemäß Ziffer 1.3 herausstellt, dass der Reklamation eine unsachgemäßeHandhabung zugrunde liegt oder der Mangel aus sonstigen Gründen nichtvom Hersteller zu vertreten ist.

1.6 Im Falle des Vorliegens eines Mangels ist der Hersteller berechtigt,zunächst den dreimaligen Versuch der Nacherfüllung zu unternehmen. DerHersteller behält sich hierbei die Entscheidung vor, ob eine Reparatur aus-geführt, ein Austauschgerät oder ein Neugerät geliefert wird.

1.7 Sofern die Nacherfüllung endgültig scheitert, bleiben dem Besteller nachFristsetzung seine Rechte aus §437 Ziffer 2. und 3. BGB vorbehalten. DieFristsetzung hat schriftlich zu erfolgen; die Frist muss angemessen sein,jedoch mindestens 14 Werktage betragen.Steht dem Besteller ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so entfällt diePflicht zum Wertersatz nach §346 Abs. 3 Ziffer 3 BGB nur, wenn derBesteller die Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsmannes beobachtethat.

1.8 Das Recht des Herstellers zur Nacherfüllung entfällt erst mit Leistung desSchadenersatzes, auch wenn zuvor der Besteller ein entsprechendesVerlangen stellt.

1.9 Für die Gewährleistungsansprüche gilt ausschließlich das Recht derBundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

1.10 Durch den Erwerb von Produkten des Herstellers erkennt der Kunde die Ge -währ leistungs- und Garantiebestimmungen, jeweils in ihrer gültigen Form,an.

2. Garantie für Rollladen- und Sonnenschutzantriebe2.1 Über den Gewährleistungszeitraum hinaus gibt der Hersteller eine 3-jähri-

ge Garantie. 2.2 Antriebe werden, bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren ab Herstelldatum,

kostenfrei instand gesetzt. Die Entscheidung, ob eine Reparatur ausge-führt, ein gleichwertiges Austauschgerät oder ein Neugerät geliefert wird,obliegt hierbei dem Hersteller und erfolgt nach wirtschaftlichenGesichtspunkten.

2.3 Weitere Kosten werden vom Hersteller nicht übernommen. 3. Untersuchungs- und RügepflichtDer Besteller übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen des

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 12

Page 13: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

13

>>

Herstellers eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach §377 des HGB. BeiAbschluss eines Werkvertrages findet §377 HGB analoge Anwendung. DerBesteller hat nach Abnahme der Leistung bzw. Gefahrübergang des Produktesdieses unverzüglich auf seine Funktionsfähigkeit zu untersuchen und festge-stellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen,schrift lich gegenüber dem Hersteller in nachvollziehbarer Form anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist wird vermutet, daß die Ware zum Zeitpunkt desGefahrübergangs mangelfrei war. Der Besteller ist verpflichtet, dem Herstellersämtliche Informationen und nachprüfbare Unterlagen zur Verfügung zu stel-len, die für die Mangelfeststellung erforderlich sind. Kann bei einer Überprüfungdurch den Hersteller der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Bestellerdie Kosten der Prüfung.

§9 EigentumsvorbehaltBis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo forderungenaus Kontokorrent), die dem Hersteller aus jedem Rechtsgrund gegen denBesteller jetzt oder künftig zustehen, werden dem Hersteller die folgendenSicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird,soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.

Die Ware bleibt Eigentum des Herstellers. Verarbeitung oder Umbildung erfol-gen stets für den Hersteller als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.Erlischt das (Mit-) Eigentum des Herstellers durch Verbindung, so wird bereitsjetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichenSache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Hersteller übergeht. DerBesteller verwahrt das (Mit-) Eigentum des Herstellers unentgeltlich. Ware, ander dem Hersteller (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbe -haltsware bezeichnet.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßenGeschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzugist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die ausdem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, uner-laubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Be -steller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Hersteller ab. DerHersteller ermächtigt ihn widerruflich, die an den Hersteller abgetretenenForderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ein -ziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinenZahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wirdder Besteller auf das Eigentum des Herstellers hinweisen und diesen unverzüg-lich benachrichtigen, damit der Hersteller seine Eigentumsrechte durchsetzenkann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Hersteller die in diesemZusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zuerstatten, haftet hierfür der Besteller.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungs verzug– ist der Hersteller berechtigt, die Herausgabe der Vorbehalts ware oder gege-benenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Drittezu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehalts waredurch den Hersteller liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§10 Zahlung Die Rechnungen des Herstellers sind, soweit nicht anders vereinbart, mit einemZiel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Im Falle einerZahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der Herstellerdem Besteller 2 % Skonto.

Im Falle einer Lieferung ins Ausland ist der Hersteller berechtigt, von demBesteller zum Zwecke der Besicherung seiner Zahlungsansprüche die Überga-be einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschenBank in Höhe des Bestellwerts der Ware zu fordern.

Im Falle von Teillieferungen oder Teilleistungen ist der Hersteller berechtigt, diebereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Kommt der Besteller beiTeillieferungen oder Teilleistungen seiner Zahlungspflicht bezüglich einerTeillieferung oder Teilleistung nicht fristgerecht nach, ist der Hersteller berech-

tigt, weitere Teillieferungen oder Teilleistungen zurückzubehalten oder weitereTeillieferungen ausschließlich per Nachnahme auf Kosten des Bestellers zu lie-fern.

Sofern der Hersteller begründete Zweifel an der Bonität des Bestellers hat oderdieser sich bei einer vorangegangenen Lieferung bzw. Teillieferung inZahlungsverzug befunden hat, ist er berechtigt weitere Lieferungen bzw.Teillieferungen ausschließlich per Nachnahme auf Kosten des Bestellers zu lie-fern. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber den Zahlungs -ansprüchen des Herstellers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich umrechtskräftig festgestellte, unbestrittene oder anerkannte Gegen an sprüche.

Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Hersteller berechtigt, von dembetreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligenBasiszinssatz der Europäischen Zentralbank als Schadensersatz zu verlangen.Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringereBelastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch denHersteller ist zulässig.

§11 HaftungsbeschränkungSchadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind sowohlgegen den Hersteller als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungs -gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässigesHandeln bzw. Unterlassen vorliegt.

Im Falle eines grob fahrlässigen Handelns bzw. Unterlassens ist die Haftung desHerstellers der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehba-ren Schaden.Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durchein Handeln bzw. Unterlassen nicht leitender Angestellter ist die Haftung desHerstellers der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftiger-weise vorhersehbaren Schaden.

In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Herstellers für Schäden anLeben, Körper oder Gesundheit, eine Haftung nach dem Produkt -haftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung sowie beiÜber nahme der Garantie durch den Hersteller. Beruft sich der Besteller auf dieÜbernahme der Garantie, so trägt er für das Vorliegen eines Garantie falles dieBeweislast.

Die Regelung des §11 findet auch auf Schadensersatzansprüche des Be stellersim Zusammenhang mit Steuerungskomponenten, Tor-, Rollladen- undSonnenschutzantrieben Anwendung.

§12 Haftung für Mängel bei Bearbeitung eingesandter Teile Der Hersteller haftet bei der Bearbeitung eingesandten Materials nicht fürMängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstoffes ergeben. Werden einge-sandte Teile durch Materialfehler oder sonstige Mängel bei der Bearbeitungunbrauchbar, so sind dem Hersteller die aufgewendeten Bearbeitungskostenzu ersetzen.

§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand TeilnichtigkeitFür diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwi-schen Hersteller und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.Soweit der Besteller Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristischePerson des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögenist, ist der Sitz des Herstellers ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus demVertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das selbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutsch -land hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einerKlageerhebung nicht bekannt sind.Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen oder eine Bestim mungim Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wirdhiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungennicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist in diesem Falldurch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg demder unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Stand: 01.01.2005

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 13

Page 14: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

14

Notizen

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 14

Page 15: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

15

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 15

Page 16: Torsteuerung.qxd:Kat E Zubehoer K10mft.becker-antriebe.com:5600/kataloge/torsteuerung de.pdf · Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 11. 12 Allgemeine

BECKER-Antriebe GmbHFriedrich-Ebert Str. 2-4 35764 SinnDeutschlandTel.: +49 (0) 27 72/5 07-0 Fax: +49 (0) 27 72/5 07-110

E-Mail: [email protected]

12/2

00

8 4

99

5 8

01 7

50

0

Torsteuerung.qxd:Kat_E_Zubehoer_K10.qxd 11.12.2008 11:12 Uhr Seite 16