Kath. Kindergarten Zum Guten Hirten feierte Geburtstag

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Amts- und Mitteilungsblatt Altenstadt · Bergenstetten · Dattenhausen · Filzingen · Herrenstetten · Illereichen · Untereichen Jahrgang 13 Donnerstag, den 10. März 2022 Nummer 5 Markt Altenstadt hat eine eigene App. Auch zwischen den Ausgaben aktuell informiert. Push-Nachrichten. ePaper. Archiv. Ausgewählte Texte vorlesen lassen. Kostenlos in den App-Stores von Apple und Google herunterladen. Foto: Dietmar Birk Dorfkreuz mit Brunnen in Filzingen Dorfkreuz mit Brunnen in Filzingen

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Amts- und Mitteilungsblatt

Altenstadt · Bergenstetten · Dattenhausen · Filzingen · Herrenstetten · Illereichen · Untereichen

Jahrgang 13 Donnerstag, den 10. März 2022 Nummer 5

Markt Altenstadt hat eine eigene App. Auch zwischen den Ausgaben aktuell informiert. Push-Nachrichten. ePaper. Archiv. Ausgewählte Texte vorlesen lassen. Kostenlos in den App-Stores von Apple und Google herunterladen.

Foto: Dietmar Birk

Dorfkreuz mit Brunnen in FilzingenDorfkreuz mit Brunnen in Filzingen

Nr. 5/2022 2 Markt Altenstadt

Bürgerservice • Öffnungszeiten • Wichtige Rufnummern

Rathaus Altenstadt, Hindenburgstraße 1Telefon ............................................................................08337 721-0Telefax .........................................................................08337 721-10E-Mail ........................................................rathaus@altenstadt-vg.deInternet ..........................................................www.altenstadt-iller.de

Öffnungszeiten:Montag ............................................................... 8:00 bis 12:00 UhrDienstag .............................................................. 8:00 bis 12:00 UhrDonnerstag .................. 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 UhrFreitag ................................................................. 8:00 bis 12:00 Uhrsowie nach vorheriger Terminabsprache

Bankverbindungen:Sparkasse Neu-Ulm – Illertissen, IBAN: DE05 7305 0000 0190 2902 70, BIC: BYLADEM1NULRaiffeisenbank Schwaben Mitte eG, IBAN: DE45 7206 9736 0000 0225 86, BIC: GENODEF1BLT

Bauhof/Wasserwart Altenstadt, Blücherstraße 4Telefon Bauhof: ...........................................................08337 742828Telefon Wasserwart: ...................................................0173 3040911

Wertstoffhof Herrenstetten, Hammerschmiede 1Telefon: .............. 0 83 37/80 83 (nur zu den Öffnungszeiten besetzt)

Öffnungszeiten:Sommerzeit: ........................................Mittwoch, 16.30 bis 19.00 Uhr............................................................ Samstag, 10.00 bis 13.00 UhrWinterzeit: ..........................................Mittwoch, 16.00 bis 18.00 Uhr............................................................ Samstag, 10.00 bis 13.00 Uhr

Kompostplatz Herrenstetten, Hammerschmiede 1Öffnungszeiten:Sommerzeit:Mittwoch ............................................................. 16.30 bis 19.00 Uhr Samstag, ............................................................ 10.00 bis 13.00 Uhr

Winterzeit:Mittwoch ............................................................. 16.00 bis 18.00 Uhr Samstag ............................................................. 10.00 bis 13.00 Uhr Achtung: mittwochs nur von Anfang März bis Ende November geöffnet.

Markt- und Pfarrbücherei Altenstadt, Bahnhofstraße 14Telefon: ........................................................................08337 900790E-Mail: .................................................. [email protected]: ..........................................www.buecherei-altenstadt.deÖffnungszeiten:Montag: .................................................................. 09:00 - 10:30 UhrDienstag: ................................................................ 17:30 - 19:00 UhrFreitag: ................................................................... 16:00 - 18:00 Uhr

Grundschule Altenstadt, Schulplatz 1Telefon: ....................................................................08337 900535-0Mittagsbetreuung: ...................................................08337 900535-8

Kindergarten Altenstadt „Zum Guten Hirten“, Memminger Straße 18 aTelefon: ............................................................................08337 8733E-Mail: ...................................... [email protected]

Kinderkrippe Altenstadt, Unterer Mühlesbergweg 1 Telefon: .........................................................................08337 7405980E-Mail: ...................................kinderkrippe.altenstadt@altenstadt-iller.d

Kindergarten St. Martin Filzingen, Blütenstraße 1Telefon: ..........................................................................08337 75210E-Mail: ..............................................kiga.filzingen@altenstadt-iller.de

Kindergarten im Pfarrhof Herrenstetten, Bergenstetter Straße 3Telefon: .........................................................................08337 75206E-Mail: ......................................kiga.herrenstetten@altenstadt-iller.de

Kindergarten in der alten Schule Untereichen, Schulweg 12Telefon: ...........................................................................08337 8049E-Mail: ........................................ [email protected]

Jugend- und Kindertreff, Memminger Straße 21 ½ Jugendtreff für Jugendliche und junge Erwachsene von 13 bis 27 Jahren: Montag, ........................................................von 17.30 bis 20.00 Uhr Mittwoch, ......................................................von 17.30 bis 20.00 Uhr Ansprechpartner: Axel Conrady ............................. (0176 11219864) Michelle Frank ........................... (0176 11219931) Kindertreff für Kinder von 8 bis 13 Jahren: Freitag, ........................................................von 15.30 bis 17.30 Uhr Ansprechpartner: ................................Max Scheu (0176 11219881)

Familienstützpunkt Illertissen, Altenstadt, Buch, Oberroth, UnterrothTelefon: Frau Grözinger: 0162/97 041 57(Keine Voranmeldung erforderlich)Offene Beratungszeiten in Illertissen, Spitalstraße 12immer außerhalb der Ferien:Dienstag ................................................................ 15:00 – 17:00 UhrMittwoch ............................09:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 UhrDonnerstag ........................................................... 15:00 – 17:00 UhrFreitag ................................................................... 10:00 – 12:00 Uhr

Seniorendomizil Haus Elfriede ...............................................................08337/7402-0

Hilfe und BeratungKinder-/Jugendtelefon: ................................................0800 1110333Elterntelefon: ..............................................................0800 1110550Ev. Telefonseelsorge: ...................................................0800 1110111Kath. Telefonseelsorge: ..............................................0800 1110222

Bereitschaftsdienste an Wochenenden, Feiertagen und nachtsÄrzte: .....................................................................................116 117Zahnärzte: .....................www.notdienst-zahn.de, Tel. 01805 911680Apotheken: .................................www.aponet.de, Tel. 0800 0022833

NotrufnummernPolizei: ..........................................................................................110Feuerwehr: ....................................................................................112Rettungsdienst: ............................................................................112Krankentransport: .........................................................................112Giftnotruf: ...........................................................................089 19240

Impressum

Amts- und Mitteilungsblatt Markt AltenstadtAltenstadt, Bergenstetten, Dattenhausen, Filzingen, Herrenstetten, Illereichen, UntereichenDas Amts- und Mitteilungsblatt Markt Altenstadt erscheint vierzehntäglich jeweils donnerstags und wird an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungs-gebietes verteilt.– Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG,

Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 P.h.G.: E. Wittich

– Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister des Marktes Altenstadt, Wolfgang Höß, Hindenburgstraße 1, 89281 Altenstadt.

– Die Vereine, Institutionen etc. sind für ihre Veröffentlichungen und die Ein-haltung der Datenschutzgrundverordnung selbst verantwortlich.

– für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.

– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil.

Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisli-ste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereig-nisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Nr. 5/2022 3 Markt Altenstadt

Öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates AltenstadtAm Donnerstag, dem 10.03.2022 um 19:00 Uhr findet in der Kantine, Fabrikstraße 7 a, eine Sitzung des Marktgemeindera-tes Altenstadt mit nachfolgender Tagesordnung statt:

1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.02.2022

2. Bekanntgaben3. Alte Bleiche - Beschluss über Ergebnis der Machbarkeits-

studie und Grundsatzentscheidung über dieses Vorhaben4. Beschaffung Traktoren für den Bauhof; Beschlussfassung

über zukünftige Fahrzeugbeschaffungen5. Zuschussanfrage der Katholischen Pfarrkirchenstiftung zur

Sanierung der Pfarrkirche Zum Guten Hirten6. Umbesetzung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern

der FWG im Bau-, Werks- und Umweltausschuss sowie in der Gemeinschaftsversammlung

7. Bebauungsplan Industriegebiet „Saumäcker“ Illertissen; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

8. AnfragenEs schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an.Es gilt die 3-G-Regel und FFP2-Maskenpflicht.gez. Hubert Berger, 3. Bürgermeister

Hinausstellen der Gelben SäckeAn manchen Stellen im Ort hat sich die Unsitte eingebürgert, dass die Gelben Säcke bereits am Vortag der Leerung an den Straßenrand zur Abholung bereitgestellt werden. Es trägt nicht gerade zur Ortsbildverschönerung bei, wenn die Säcke län-ger als notwendig entlang der Straße herumliegen.Außerdem fliegen die Säcke dann bei stürmischem Wetter - wie bei der vorletzten Sammlung wieder geschehen - im Ort umher und reißen teilweise auf, so dass sich die Verpackungsabfälle im ganzen Ort verteilen. Die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes haben dann wieder Mühe, diese einzusammeln.Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Gelben Säcke nach Möglichkeit erst kurz vor der Leerung und wind-geschützt hinauszustellen. Die Gelben Säcke müssen am Abfuhrtag morgens ab 6:00 Uhr bereitstehen. Außerdem kön-nen die Säcke z. B. für Igel zur Todesfalle werden. Igel haben einen sehr feinen Geruchssinn und können auf der Suche nach Fressbarem die Säcke finden, aufbeißen und hineinschlüpfen. Besonders der Geruch, der von offenen, nicht ausgespülten Katzen- und Hundefutterdosen sowie Wurstverpackungen oder Quark- und Joghurtbechern ausgeht, ist für Igel sehr verlo-ckend. Gerade für Igelkinder ist diese Neugier oft tödlich, vor allem, wenn sie in Dosen hineinschlüpfen, da sie beim Rück-wärtsgehen mit ihren Stacheln in der Dose hängen bleiben und grausam verenden können. Aus diesem Grund sollten die Gel-ben Säcke auch igelsicher gelagert werden und vor der Abho-lung nach Möglichkeit ohne Bodenkontakt am Gartenzaun auf-gehängt werden.Wir danken all den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die ihre Säcke erst am Tag der Abholung in der Früh zur Abholung bereitstellen.

FundsachenBeim Fundamt des Marktes Altenstadt wurden folgende Fund-gegenstände abgegeben bzw. gemeldet:• ein einzelner Schlüssel an einem Ledermäppchen• ein schwarzer Scooter• eine Payback-KarteDie Verlierer können ihr Eigentum während der üblichen Öff-nungszeiten in der Bürgerinfo im Rathaus Altenstadt, Zimmer-Nr. 1, abholen bzw. sich unter der Telefonnummer 721-0 infor-mieren.

Damit Sie im Archiv in älteren Ausgaben stöbern können.

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Nr. 5/2022 4 Markt Altenstadt

• Externe Vergabe der Betriebsleitung Wasserversorgung; Grundsatzentscheidung

Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote zur externen Ver-gabe der Betriebsleitung Wasserversorgung einzuholen.1. BGM Wolfgang Höß informierte (ohne Verlesung) über fol-gende Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 10.02.2022:

• Vergabe von verschiedenen Gewerken zur Erweiterung der Kinderbetreuungsplätze durch Aufstockung des bestehenden Gebäudes Memminger Straße 18 a

Die Vergaben erfolgten jeweils an den wirtschaftlich günstigs-ten Bieter wie folgt:

- Fenster und Beschattung: Firma Herbert Weber, Filzin-gen, 47.724,95 € brutto

- Zimmererarbeiten: Firma Küchle, Kirchberg an der Iller, 180.954,07 € brutto

- Gerüstbauarbeiten: Firma Mack Gerüstbau, Nersingen, 11.467,20 € brutto

- Spenglerarbeiten: Firma Spenglerei Gramm, Dietenheim, 35.131,37 € brutto

- Abdichtungsarbeiten: Firma Spohn, Laupheim, 11.730,54 €- Stahlbauarbeiten: Firma Britsch’s Metallgestaltungen, Kell-

münz a. d. Iller 5.664,40 €

• Grundsatzbeschluss zur weiteren Verwendung des Grundstücks Fl.Nr. 1297/2 Gem. Altenstadt, Hindenburg-straße 3

Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote für den Abriss aller Gebäude auf dem ehemaligen Zoller-Grundstück Hindenburg-straße 3 und Gartenweg (jeweils 2 differenzierte Angebote) ein-zuholen sowie einen Plan vorzulegen, wie die Gestaltung des Platzes mit Park- und Grünflächen aussehen kann.Des Weiteren beabsichtigt der Marktgemeinderat nicht, in den nächsten 3 Jahren (Teil-) Flächen aus diesen Grundstücken zu veräußern.

• Vergabe der Wärmedämmarbeiten der obersten Geschossdecken der Gemeindewohnhäuser Bahnhofs-brühl 4 + 6 und 12 + 14

Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlich günstigsten Bieter wie folgt:

- Firma Holzbau Möst, Altenstadt, 38.586,35 € bruttoVon der Vergabe der Wärmedämmarbeiten im Gemeindewohn-block Bahnhofsbrühl 1 wird vorerst abgesehen.

• Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung jährlicher Rei-nigung der Dachrinnen an gemeindlichen Gebäuden

Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung, zunächst eine Liste zu erstellen, aus der ersichtlich ist, bei welchen Gebäuden eine jährliche Reinigung der Regenrinnen über-haupt notwendig ist und dem Gremium vorzulegen.

• Vergabe von Pflanzmaßnahmen im Auwald

Die Vergabe der zwei Pflanzmaßnahmen im Bereich des Mehr-generationenplatzes Kaulastraße und am Kanal erfolgte an die Firma Forst- und Handels GmbH, Albstadt zum Preis von insgesamt 31.122,35 € brutto (18.203,71 € Forstpflanzen und 12.918,64 € Dienstleistung)

Beteiligungsverfahren an der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms BayernDer Marktgemeinderat Altenstadt hat einstimmig beschlossen, keine Stellungnahme zu der geplanten Änderung der Verord-nung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern abzuge-ben.

Neuerlass der HundehaltungsverordnungDie Verordnung des Marktes Altenstadt zum Schutz der Öffent-lichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverord-nung - HVO) vom 17.07.2000 enthält keine Befristung. Laut der Musterverordnung des Bayerischen Gemeindetags soll eine bewehrte Verordnung ihre Geltungsdauer festsetzen, jedoch in keinem Fall auf mehr als 20 Jahre; setzt sie keine oder eine län-

Kleider- und Spielzeugflohmarkt „Rund ums Kind“ AltenstadtAm Sonntag, dem 27.03.2022 von 13:30 bis 16:00 Uhr findet in der Schulturnhalle der Grundschule Altenstadt (Schul-platz 1) ein Flohmarkt für Kinderkleidung und -schuhe sowie Umstandsmode, Spielwaren, Kinderfahrzeuge und vieles mehr „Rund ums Kind“ statt.Wir stellen Ihnen Verkaufstische (180 x 70 cm) für 10 € zur Verfügung. Einlass für Verkäufer ab 12:00 Uhr. Die Anmeldung zum Verkauf ist ab Donnerstag, 10.03.2022 per E-Mail an [email protected] möglich.Während des Flohmarktes wird Kuchen zum Mitnehmen angeboten.Der Erlös kommt dem Katholischen Kindergarten „Zum Guten Hirten“ Altenstadt und der Grundschule Altenstadt/Osterberg zu Gute.Es gelten die an diesem Tag aktuellen Zugangs-, Hygiene- und Abstandsvorschriften.Auf Ihr Kommen freut sich das Kleidermarktteam des Marktes Altenstadt!

Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden kann, veröffentlichen wir die jeweils aktuelle Ausgabe auch online.

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Mitteilungsblatt auch online

IN EIGENER SACHE

Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Altenstadt vom 24.02.2022Bekanntgaben1. BGM Wolfgang Höß informierte (ohne Verlesung) über fol-gende Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 13.01.2022:

• Vorstellung der Umbaukosten Memminger Straße 18 (Grambihlerhaus)

Die Kostenschätzung für den reinen Umbau beläuft sich auf 265.000 € brutto. Hinzu kommen geschätzte Kosten für Möb-lierung, EDV/Telefonanlage, Außenanlage mit 75.000 € brutto.1. BGM Wolfgang Höß informierte (ohne Verlesung) über fol-gende Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 27.01.2022:

• Antrag der FWG-Fraktion auf Abbruch des Holzstadels auf dem ehemaligen Zoller-Grundstück Hindenburg-straße 3 (Fl.Nr. 1297/2, Gemarkung Altenstadt)

Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote für den Abriss der bestehenden Scheune auf dem Zoller-Grundstück und Erstel-lung eines Parkplatzes in einfachster Form einzuholen und zur weiteren Abstimmung dem Marktgemeinderat vorzulegen.

Nr. 5/2022 5 Markt Altenstadt

Weiterhin merkte er an, dass im Bereich Sportplatz/Schüt-zenheim dadurch eine neue Gefahrenquelle entstanden ist. Die Uferböschung ist hier so steil, dass jemand, der den Halt verliert, zwangsläufig bis ins Wasser fällt.Der Marktgemeinderat stellte fest, dass gemeindliche Maßnahmen an den Uferbereichen grundsätzlich in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beim LRA Neu-Ulm erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei Maßnahmen anderer Unterhaltungspflichtiger stets die Untere Naturschutzbehörde davon in Kenntnis zu setzen.

e) Frau Sandra Brugger aus Untereichen (Schreiben vom 11.11.2021) hat vier Punkte:1. beantragte sie die Einführung der Gelben Tonne, da

die Gelben Säcke sehr instabil sind und schnell reißen, was dazu führt, dass am Sonntagabend vor der Abho-lung in Altenstadt die Gelben Säcke an der Hauptstraße liegen und das Ortsbild verschandeln. An stürmischen Tagen fliegen die Säcke durch die Gegend und liegen dann oft auf der Straße, im Bach oder beim Nachbarn im Hof. Eine Tonne dagegen steht stabil am Straßen-rand und würde das Ortsbild nicht verschandeln.Eine Beschlussfassung hierzu durch den Marktgemein-derat ist bereits erfolgt.

2. fände sie es schön, einen eingezäunten Bereich zu haben, wo Hunde frei toben dürfen. Viele Hundebe-sitzer können ihre Hunde nicht frei laufen lassen, da die Hunde einen Jagdtrieb haben. Zudem könnten die Tiere miteinander spielen und die Hundebesitzer kön-nen sich austauschen. Vor allem für Tiere, deren Herr-chen und/oder Frauchen gehbehindert sind, hätten dann auch die nötige Bewegung.Der Marktgemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme, das Anliegen zur Errichtung eines Hundeplatzes zu unter-stützen; da es sich hierbei aber um keine kommunale Pflichtaufgabe handelt kann der Unterhalt und Betrieb nicht in kommunaler Trägerschaft erfolgen. Allenfalls könnte ein geeignetes gemeindliches Grundstück zur Nutzung überlassen werden. Unterhalt und Betrieb dieses Platzes müssten aber von den Hundebesitzern auf eigene Kosten und Gefahr betrieben werden.

3. bedankte sie sich für die vielen Hundetoiletten im Ort und hofft, dass diese von den Hundefreunden auch flei-ßig genutzt werden. Da der Weg zum Kanal so schön abgeholzt und begehbar gemacht wurde, nutzen ihn viele Hundebesitzer gerne und daher wäre eine wei-tere Hundetoilette am Parkplatz des Tennisvereins von Vorteil.Der Marktgemeinderat beauftragte den Bauhof einstim-mig mit der Montage weiterer Hundetoiletten an geeig-neten und notwendigen Stellen.

4. monierte sie, dass das Gässele von der Hindenburg-straße bis zum Parkplatz in der Neuen Mitte (ALDI) durch Bepflanzung stark verschmälert wurde. Wenn nun eine Person mit Rollator einem entgegenkommen-den Radfahrer oder einer Person mit Kinderwagen aus-weichen muss, wird es schwer, nicht die Blumen zu zer-treten. Aus diesem Grund hielte sie es für sinnvoll, die Bepflanzung zurückzuschneiden oder zu entfernen.Der Marktgemeinderat verwies auf die Herstellung und För-derung im Rahmen der Städtebauförderung und beschloss einstimmig, den Zustand so zu belassen wie er ist.

f) Frau Elke Lehner aus Altenstadt (E-Mail vom 12.11.2021) brachte zwei Punkte vor:1. sprach sie den Chlorgeruch im Leitungswasser an

und meinte, dass sie nicht die Einzige ist, die hierzu gerne mehr Informationen hätte. Am Anfang der Chlo-rung war im Rollbahnweg fast nicht davon zu riechen. Sie bat um Auskunft zum aktuellen Stand und zur Ent-wicklung der Wasserwerte.Der Vorgang hat sich zwischenzeitlich erledigt.

2. fragte sie an, wann der schöne Fußweg vom Friedhof Altenstadt über die Stufen nach Illereichen (Mittlerer Kir-chenweg, siehe vorhergehende Anfrage von Michael Dolp), der seit einem Starkregen im Juni gesperrt ist, wieder saniert und offiziell geöffnet wird.Siehe hierzu Beschlussfassung zu a).

gere Geltungsdauer fest, so gilt sie 20 Jahre, sofern sie nicht aus einem anderen Grund außer Kraft tritt. Aus diesem Grunde schlug die Verwaltung den Erlass einer neuen Verordnung, basierend auf das Muster des Bayerischen Gemeindetags vor. Aus der bisherigen Verordnung wurden die zusätzlich von der Verordnung ausgenommenen ausgebildeten Jagdhunde, die bei der Jagd eingesetzt sind, übernommen.Der Marktgemeinderat Altenstadt erließ die neue Verordnung des Marktes Altenstadt über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden (Hunde-verordnung - HundeV) einstimmig.

Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Großraumgarage, Fl.Nr. 227/3, Gemarkung Untereichen (Ulmenweg 3 b)Der Marktgemeinderat Altenstadt nahm die vorliegenden Ent-wurfsunterlagen vom 18.02.2022 mit den gleichen Dachneigun-gen wie Ulmenweg 3 a, aber höherem Kniestock zur Kenntnis und bevollmächtigte den Bürgermeister einstimmig, für das entsprechende Baugesuch das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Behandlung der Anträge und Anfragen aus der Bürgerversammlung vom 16.11.2021Schriftliche Anfragen:

a) Herr Michael Dolp aus Altenstadt (E-Mail vom 02.11.2021) bedauerte, dass seit den Unwettern im Sommer der Mitt-lere Kirchenweg von und nach Illereichen immer noch gesperrt ist. Er wollte wissen, bis wann die Bürger mit einer „Freigabe“ des Weges rechnen können. Außerdem regte er an, dass sich der Gemeinderat Gedanken über eine komplette Sanierung des Weges machen müsste, da die Treppen am mehreren Stellen nicht mehr so gut in Schuss ist und das Geländer an einigen Stellen sehr niedrig und instabil ist.Der Marktgemeinderat beauftragte das technische Bauamt, den notwendigen Sanierungsaufwand zu ermitteln und die notwendigen Maßnahmen dem Bau-, Werks- und Umwelt-ausschuss zur Beratung und Vergabe vorzulegen.

b) Frau Regina Sproll aus Untereichen (Schreiben vom 01.11.2021 samt Unterschriftslisten mit ca. 130 Unterschrif-ten von überwiegend Untereicher Bürgern aus dem Bereich Rollbahnweg/Werkstraße) monierte die fehlende Que-rungs-Möglichkeit der Bahnlinie im Bereich der Werk-straße in Untereichen.Der Marktgemeinderat beauftragte die Verwaltung einstim-mig mit der Einholung eines Angebotes zur Erstellung der geforderten Machbarkeitsstudie.

c) Herr Alwin Müller aus Altenstadt (E-Mail vom 04.11.2021) regte die Sanierung des Mittelweges vom Anwesen Schlögel bis zur Werkstraße in Untereichen an. Da der Bahnübergang Werkstraße geschlossen wurde, wird der Mittelweg als Ausweich-Route der Spaziergänger genutzt und ist bei schlechter Witterung fast nicht begehbar.Nachdem dieser Wegeabschnitt bereits seit längerem im Sanierungsprogramm steht und auch bereits von einer Fachfirma in Augenschein genommen wurde, beauftragte der Marktgemeinderat das technische Bauamt mit der zeit-nahen Sanierung dieses Wegeabschnittes.

d) Herr Reinhold Walker aus Altenstadt (E-Mail vom 11.11.2021) beklagte, dass seit ein paar Jahren mit der Abholzung der großen Bäume und des Gebüschs im Uferbereich Kaulakanal/Fabrikbach begonnen wurde. Diese waren Lebensraum zahlreicher Vögel, Insekten und anderer Tiere, darunter geschützte Arten wie Eisvögel und Fledermäuse. Außerdem stellten die Bäume eine natürliche Uferbefestigung dar.Andernorts wird mit viel Aufwand und Kosten aufgeforstet und es werden Biotope angelegt; in Altenstadt dagegen wird die Natur plattgemacht. Er wollte wissen, warum das gemacht wird, was für einen Sinn das hat und wer dafür verantwortlich ist.

Nr. 5/2022 6 Markt Altenstadt

3. monierte er, dass seit Monaten der Markt Altenstadt seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Lieferung von Trinkwasser nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die gelieferte bakterienverseuchte Chlorbrühe ist seiner Meinung nach bestenfalls Brauchwasser, keinesfalls Trinkwasser. Andere Gemeinden bekommen eine Bak-terienverseuchung nach wenigen Wochen in den Griff. Er wollte wissen, warum die in Altenstadt nicht der Fall ist. Weiterhin fragte er, welche konkreten Schritte gleich zu Beginn der Verunreinigung unternommen wurden, um Gründe und Verantwortliche für die Verseuchung festzustellen und ob zeitnah Bodenproben entnommen wurden, um unzulässige oder Überdüngung festzu-stellen. Des Weiteren fragte er an ob vermutete oder bekannte Defekte der Wasserleitungen sofort gesucht und behoben wurden? Außer der Beantwortung dieser Fragen stellte er auch noch Antrag auf einen deutli-chen Zuschuss zu den Wassergebühren als Aus-gleich für die Mehrkosten für Trinkwasser in Flaschen, erhöhten Energieverbrauch für das Abkochen, zusätzli-che Entkalkungsaufwand für die Abkochgeräte etc.Die Problematik des verunreinigten Trinkwassers hat sich inzwischen erledigt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, wonach der Marktgemeinderat der Redu-zierung des Wasserpreises aufgrund der Verunreinigun-gen grundsätzlich zustimmt und die Verwaltung beauf-tragt, mögliche Reduzierungen zu berechnen und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen, wurde einstimmig abgelehnt.

i) Ein Bürger aus Filzingen, der anonym bleiben möchte (E-Mail vom 16.11.2021) teilte mit, dass, als das Gewerbe-gebäude Im Tal 6 + 8 errichtet wurde, in der Baugenehmi-gung niedergeschrieben war, dass zum Wohngebiet der Bgm.-Lang-Straße wegen Lärmbelästigung nur Türen erlaubt sind.Auch der Gewebebetrieb Im Tal 12 hat nachträglich einen Kühlkomplex ohne jegliche Schalldämmung errichtet. Im Januar 2020 wechselte die Firma diesen Kühlkomplex aus und doppelte dessen Leistung um 100 %.Er wollte nun wissen, ob im Industriegebiet Im Tal bezüg-lich der Lärmentwicklung Narrenfreiheit besteht oder ob der Firma das Geld für eine entsprechende Schutzvorrichtung fehlt. Weiterhin fragte er an, ob die Anwohner spenden oder Bäume pflanzen sollen.Der Marktgemeinderat hat die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, die angesprochenen Punkte zuständigkeitshal-ber an das LRA Neu-Ulm weiterzuleiten.

Mündliche Anfragen:j) Ein Bürger aus Illereichen beantragte bei abgelaufenen

Grabstellen die Grabsteine nicht entfernen zu lassen, damit das Erscheinungsbild des Friedhofs erhalten bleibt.Man könne wie z. B. in Illertissen nur die Grabeinfassungen entfernen und die Flächen mit Rasen ansäen.Es gibt einen bereits in Umsetzung befindlichen Grundsatz-beschluss, wonach erhaltenswerte, schöne Grabsteine von der Gemeinde übernommen und restauriert werden, um diese für Gemeinschaftsgräber oder anonyme Grabstellen zu verwenden.Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, an der bisherigen Handhabung festzuhalten und beauftragte die Verwaltung, wie bisher im Einzelfall über die Übernahme und Erhalt einzelner Grabsteine zu entscheiden.

k) Ein Bürger aus Untereichen beklagte die Schließzeiten am neuen Bahnübergang Mühlbachstraße. Bei Zügen aus Richtung Norden beträgt die Wartezeit rund. 2 Minuten. Bei Zügen aus Richtung Süden dagegen von 5 bis 7 Minuten.Die Verwaltung wurde vom Marktgemeinderat einstimmig damit beauftragt, die entsprechende Anfrage bei der Deut-schen Bahn zu stellen.

l) Eine Bürgerin aus Altenstadt fragte an, warum der Fußgän-ger-/Radfahrerübergang am Allgäuer Weg zum gegen-überliegenden Radweg so unklar geregelt ist.Die Verwaltung wurde einstimmig damit beauftragt, im Rah-men der geplanten Querungshilfe Höhe Edeka-Markt auch diesen Punkt mit dem Straßenbauamt abzuklären.

g) Herr Karl Huber aus Illereichen (E-Mail vom 12.12.2021) monierte, dass kaum eine Woche vergeht, in der er nicht die Begrenzungswürfel in der Tordurchfahrt des historischen Gro-ßen Tors zurechtrückt, weil sich schwere Fahrzeuge hindurch-zwängen und die Verengung verschieben und zerstören. Trotz der klaren Beschilderung „LKW Fahrverbot“ mitsamt den aufwändigen Umleitungsschildern vor dem Minikreisel sche-ren sich viele Fahrer von schweren Fahrzeugen nicht darum. Aus diesem Grund griff er den Vorschlag des Bürgermeisters von vor drei Jahren wieder auf und bat um den Einbau einer Höhenbegrenzung beim Großen Tor. Das Busunternehmen könnte seine Logistik auf den „normalen“ Bus abstimmen. Das Müllfahrzeug fährt je nach Fahrer auch jetzt schon rückwärts wieder raus. Landwirtschaftliche Monsterfahrzeuge können ebenfalls die Umleitung fahren.Zunächst wurde der folgende Beschlussvorschlag der Ver-waltung wurde mit 12 Gegenstimmen abgelehnt: „Nachdem alle bisher getroffenen Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz des Großen Tores erreicht haben, beauftragte der Marktgemeinderat das technische Bauamt mit der Ent-wurfsplanung und Kostenschätzung einer Höhenbegren-zung. Dies ist mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzu-klären und das Ergebnis hieraus dem Marktgemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.“Anschließend beauftragte der Marktgemeinderat mit einer Gegenstimme die Verwaltung mit der Überprüfung, ob die Begrenzung der Großtorstraße für Fahrzeuge bis 3,5 t (aus-genommen Busse, Einsatzfahrzeuge und Müllfahrzeuge) aus verkehrsrechtlichen Gründen zulässig ist und falls ja, die entsprechende Beschilderung aufstellen zu lassen.Letztendlich wurde - ebenfalls mit einer Gegenstimme - beschlossen, die Kommunale Verkehrsüberwachung damit zu beauftrage, in der Großtorstraße bzw. beim Großen Tor verstärkt Kontrollen durchzuführen.

h ) Herr Reinhold Springer aus Altenstadt (E-Mail vom 14.11.2021) stellte Fragen bzw. Anträge zu den drei folgen-den Themenbereichen:1. fragte er an, warum im Rahmen der Verhandlungen zur

Schließung des Bahnüberganges Werkstraße in Unterei-chen nicht eine deutliche Verbesserung der Schließzei-ten der Bahnübergänge in Altenstadt zur Bedingung für weitere Verhandlungen und die Schließung gemacht wurde, da eine solche Gelegenheit sich nie wieder bie-ten wird. Nachdem alle Fraktionen und auch der Bürger-meister im letzten Kommunalwahlkampf seine Bürgernähe explizit an erster Stelle herausstellten, fragte er nun jede Fraktion und auch den Bürgermeister, wie sich die jahre-lange Untätigkeit in dieser Angelegenheit mit der propa-gierten Bürgernähe verträgt.Der Marktgemeinderat hat darauf verwiesen, dass hier keinerlei kommunale Zuständigkeit und Einflussnahme besteht. Des Weiteren wird sich die Situation im Rahmen der Elektrifizierung der Illertalbahn grundlegend ändern.

2. beantragte er, dass die Gemeinde außer einem Bau-zaun zur Verkehrssicherung keine weiteren Ausga-ben für die „Alte Bleiche“ vornimmt. Diese Bruch-bude ist seiner Meinung nach nicht nur ein Fass ohne Boden, auch ist eine sinnvolle Nutzung für die Gemeinde nicht erkennbar, auch aufgrund einer Unzahl von mehr oder weniger sinnvollen Vorschriften. Er bean-tragte zusätzlich, dass die Gemeinde das Gebäude entweder für 1 € verkauft mit der Bedingung zur Reno-vierung oder das Gebäude in das Dorfmuseum Illerbeu-ren versetzt wird. In beiden Fällen könnte die Gemeinde noch einen nennenswerten Kostenzuschuss gewähren, ze. B. 250.000 €. Sollte der Gemeinderat nicht den Mut zu einer solchen vernünftigen Entscheidung aufbringen, könnte er auch ein Ratsbegehren dazu durchführen, um sich der Zustimmung der Bürger*innen zu versichern.Der Marktgemeinderat hat vom Antrag auf Verkauf der Alten Bleiche um 1 € mit Renovierungsverpflichtung, bzw. das Gebäude ins Bauerhofmuseum Illerbeu-ren unter Zugabe eines nennenswerten Zuschusses in Höhe von z.B. 250.000 € zu versetzen, Kenntnis genommen und hat diesen Antrag mit 17 Gegenstim-men abgelehnt.

Nr. 5/2022 7 Markt Altenstadt

r) Ein Bürger aus Illereichen berichtete, dass die Rechberg-straße nach einer Gasleitungsbaustelle nicht ordnungs-gemäß wiederherstellt wurde.

s) Ein Bürger aus Illereichen berichtete von einem ähnlich gelagerten Fall in der Unteren Illereicher Straße, hier hat sich der Straßenbelag gehoben. Wer ist dafür zuständig und kümmert sich darum?Zu den beiden o. g. Punkten wurde einstimmig beschlos-sen, das technische Bauamt mit der Überprüfung der Sachverhalte sowie der Durchsetzung der ordnungsgemä-ßen Wiederherstellungen zu beauftragen.

Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses vom 03.03.2022BauanträgeIsolierte Befreiung von Höchstmaßen der Einfriedung (Höhe Stabmattenzaun),Fl.Nr. 1589/12, Gemarkung Alten-stadt (Altmühlenweg 2)Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss nahm den Antrag zur Kenntnis und stimmte der Befreiung unter der Maßgabe zu, dass innerhalb eines Jahres eine Bepflanzung erfolgt in Form von Kletterpflanzen oder Gebüsch.

Grundsatzentscheidung zu isolierten Befreiungen im Bebauungsplanes „Nordwestlicher Ortsrand“ bzgl. Höhe der EinfriedungIn der Sitzung des Bau-, Werks- und Umweltausschusses am 18.11.2021 wurde der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des dort vorliegenden Bebauungsplanes „Nord-westlicher Ortsrand - 3. Änderung“ (Nr.111-7525-004-3) für die Erhöhung einer Einfriedung in der Sonnenstraße abgelehnt. In diesem Zusammenhang wurde auf weitere vorliegende höhere Einfriedungen aufmerksam gemacht.Daraufhin fasste der Bau-, Werks- und Umweltausschusses ein-stimmig den Beschluss, nur im Bereich des Bebauungsplanes „Nordwestlicher Ortsrand - 3. Änderung“ (Nr.111-7525-004-3) für die Innengrenzen die isolierte Befreiung von den Festset-zungen des Bebauungsplanes bzgl. Überschreitung der Höhe von 1,20 m von Einfriedungen bis 2 m Höhe zu erteilen (örtliche Bauvorschriften Nr. 3). Sichtdreiecke sind zu beachten.

Information zu Bauantrag Erstellung eines Kühlraumes an bestehendes Gaststättengebäude, Fl.Nr. 1366/2, Gemar-kung Altenstadt (Bahnhofstraße 8)Mit Schreiben vom 20.01.2022 wurde der o.g. Bauantrag ein-gereicht, da das Landratsamt dem Bauherrn mitgeteilt hatte, dass eine Genehmigung des Kühlcontainers über den bereits gestellten isolierten Abweichungsantrag in diesem Fall nicht möglich ist. Es handelt sich um inhaltlich um das selbe Vorha-ben. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung den Bauantrag umgehend weitergeleitet.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Technik-/Abstellraum, Fl.Nr. 1405/Tfl., Gemarkung Herrens-tetten (Hauptstraße 15, OT Bergenstetten)Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss nahm den vorliegen-den Bauantrag zur Kenntnis und erteilte nur das Einverständ-nis, wenn es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt und unter der Voraussetzung, dass die Erschließung über entsprechende Grunddienstbarkeiten nachweislich gesichert wird und die Kosten für die Hausan-schlüsse Wasser und Abwasser sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich vom Bauherrn übernommen werden und hierfür eine Kostenvereinbarung geschlossen wird.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 15/11, Gemarkung Untereichen (Schulweg 13)Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte das gemeind-liche Einvernehmen. Mit dem Markt Altenstadt ist eine ent-sprechende Vereinbarung für die Planungen und die Kosten der Hausanschlüsse zu treffen. Die Herstellung des südlichen Fußwegs durch den Markt Altenstadt ist spätestens 2 Wochen vor Baubeginn zum o. g. Bauantrag mit dem Markt Altenstadt abzuklären.

m) Ein Bürger aus Altenstadt bemängelte, dass man seit 15 Jahren wisse, dass der Brunnen Altenstadt auf Dauer nicht schützbar sei. Man hat hier jahrelang zugewartet und nichts gemacht und nun hat man ein Problem damit.1. BGM Wolfgang Höß erklärte hierzu nochmals den Sach-stand und verwies darauf, dass zeitnah in Filzingen mit der Versuchsbohrung für einen neuen Brunnen begonnen wird. Bisher hat der Brunnen Altenstadt keine Probleme bereitet.Der Marktgemeinderat verwies hierzu auf die bereits begonnenen Schritte zu langfristigen Sicherung der Trink-wasserversorgung.

n) Ein Bürger aus Altenstadt kritisierte die Pläne zur Sanierung der Alten Bleiche mit Kosten von 3,8 Mio. €. Man solle sich einmal in die Lage der Menschen im Ahrtal versetzen die ihre Häuser verloren haben und vor dem Nichts stehen und hier wird ein Millionenbetrag an Steuergeldern verbra-ten für ein Objekt mit dem man nichts Vernünftiges anfan-gen kann.1. BGM Wolfgang Höß erläuterte hierzu nochmals kurz den aktuellen Sachstand, wonach der Marktgemeinderat in einer weiteren Klausur ein Nutzungskonzept erarbeiten wird.Der Marktgemeinderat nahm die Kritik zu Kenntnis und ver-wies hierzu auf die in der kommenden Sitzung zu fällende Beschlussfassung.

o) Ein Bürger aus Filzingen erkundigte sich zum Thema Wind-räder.1. BGM Wolfgang Höß erklärte hierzu, dass für ihn das Ergebnis des Bürgerentscheides weiterhin Bestand hat, auch wenn inzwischen die Bindungswirkung entfallen ist. Er wird im Bereich des Marktes Altenstadt keinen Anlagen zustimmen. Im Markt Kellmünz gibt es weiterhin Bestre-bungen Windräder zu bauen. Inwieweit die 10-H-Regelung Bestand hat liegt in der Entscheidung der Staatsregierung.Der Marktgemeinderat bezog sich auf das Ergebnis des Bürgerentscheides Windkraft und stellte fest, dass es aktu-ell keine Planungen zum Bau von Windkraftanlangen auf dem Gebiet des Marktes Altenstadt gibt. Bei Planungen benachbarter Kommunen wird der Marktgemeinderat im Rahmen der Beteiligung seine Stellungnahme abgeben.Es wurde angemerkt, dass der Bürgerentscheid schon län-gere Zeit zurückliegt und sich die politische Situation zwi-schenzeitlich geändert hat und es das Thema wert ist, es neu aufzurollen und darüber zu diskutieren. Daraufhin ent-gegnete der 1. Bürgermeister, dass er, falls eine Initiative für eine neue Diskussion da ist, den Punkt auf die Tages-ordnung nehmen wird und bat darum, das Thema zunächst in den Fraktionen vorzuberaten.

p) Ein Bürger aus Herrenstetten nahm Bezug auf das Unwet-ter am 23.06.2021 bei dem mehrere Keller in Herrenstet-ten überschwemmt wurden und fragte was die Gemeinde hier zukünftig unternehmen kann.1. BGM Wolfgang Höß erklärte, dass die Möglichkeiten bei solchen Unwettern sehr eingeschränkt sind. In Herrenstet-ten sollen jedoch die falschen Regenwasseranschlüsse an den Schmutzwasserkanal gefunden werden, da dies nicht erlaubt ist und behoben werden muss.3. BGM Hubert Berger informierte, dass man bereits im Jahr 2017 durch eine Berauchung der Kanäle einige Fehl-einleiter festgestellt hat. Er ist der Meinung, dass man ganz massiv auf diese einwirken und ggf. noch einmal eine Kont-rolle durchführen muss, um das Recht durchzusetzen.Der Marktgemeinderat verwies darauf, dass bereits Unter-suchungen auf Fehleinleitungen von Niederschlagswasser laufen und beauftragte einstimmig das technische Bauamt mit der Vorlage der Ergebnisse zur Festlegung des weite-ren Vorgehens.

q) Ein Bürger aus Filzingen wollte wissen ob die Gemeinde auch bzgl. Hochwasser bei der Firma Mapal etwas unter-nimmt.1. BGM Wolfgang Höß erläuterte, dass diesbezüglich bereits Gespräche mit der Firma Mapal laufen und nach einer gemeinsamen Lösung gesucht wird. Eine entspre-chende Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat ist bereits erfolgt.

Nr. 5/2022 8 Markt Altenstadt

Überflutungen der Hofeinfahrt und des Gebäudes Am Stockacker 6 durch RegenwasserDer Bau-, Werks- und Umweltausschuss beauftragte das Inge-nieurbüro Jellen, Kempten, den Sachstand der Regenwasser-problematik am Grundstück „Am Stockacker 6“ sowie in der Admiralstraße zu eruieren und einen entsprechenden Lösungs-ansatz vorzuschlagen, der dann durch das Technische Bauamt umgesetzt werden kann.

Information zur Planung einer neuen Lagerfläche für Aus-hub auf Fl.Nr. 1132, Gemarkung Filzingen (Im Gries, Nähe Seestraße)Für den gemeindlichen Aushub wurde eine Teilfläche des Parkplatzes am Filzinger Badesee benutzt. Um die Parkfläche bis zum Beginn der Badesaison wiederherzustellen, muss ein neuer Lagerplatz gefunden werden. Es wurde nun angedacht, eine Teilfläche aus der Fl.Nr. 1132 der Gem. Filzingen dafür zu nutzen. Eine ordentliche Zufahrt wäre gegeben, Richtung Auto-bahn könnte noch eingegrünt werden. Nach kurzer Diskussion wurde festgelegt, dass Aushub, der nicht mehr gebraucht wird, entsorgt werden soll und die Fl.Nr. 1132 Gemarkung Filzingen als dauerhafte Lagerfläche nicht in Frage kommt.

Nachrichten anderer örtlicher Einrichtungen

Kindergarten St. Martin FilzingenFaschingszeit im Kindergarten Filzingen

Ein dreifaches „Kiga - Filzi“Eine bunte Faschingszeit mit vielen spannenden Themen geht zu Ende. Eine Ecke wurde gemeinsam mit den Kindern zum Kinderbuchklassiker „wo die wilden Kerle wohnen“ umgestal-tet; Kinderschminken, Luftballonturnen, Verkleiden und vieles mehr machten diese Wochen zu etwas ganz Besonderem.Einer der wenigen Faschingsumzüge, der überhaupt stattfin-den konnte, war wo? Na klar- in Filzingen.Gemeinsam bauten die Kinder einen echten Faschingswagen - die Lokomotive Emma von Jim Knopf. Auch ein eigenes Sound-sstem durfte natürlich bei einem echten Umzugswagen nicht fehlen. Mit einem kräftigen Faschingsruf „Kiga - Filzi“ ging es am 23.02.22 durch die Straßen. Zum Abschluss empfing uns unser Elternbeirat mit leckerem Punsch und Brezeln in Familie Langs Garten.Ein Highlight jagte das nächste - bei unserer Faschingsfeier am Donnerstag, den 24.02.22 warteten ein Kino mit leckerem Pop-corn sowie Faschingsspiele und eine Kinderdisco auf uns.Zum guten Schluss besuchten uns die Filzinger Grias Boale und die Keazalälle aus Untereichen am rußigen Freitag, um ihre Zunft zu erklären und den Kindern nahe zu bringen. Gemein-sam frühstückten wir dann noch die leckeren Faschingskrap-fen, die uns die Faschingsfreunde Altenstadt spendiert haben.Wir bedanken uns ganz herzlich bei• den Grias Boale und den Keazalälle für Ihre Zeit und den

lustigen Besuch,• den Faschingsfreunden Altenstadt für die leckeren Krapfen

und• unserem Elternbeirat und unseren Familien für die tolle Mit-

gestaltung der Faschingswochen und die Verköstigung.

Nutzungsänderung des Nebengebäudes zum Wohnen, Fl.Nr. 37/2, Gemarkung Untereichen (Aichheimstraße 21) - geänderter StellplatznachweisDer Bau-, Werks- und Umweltausschuss nahm den vorgelegten Bauantrag zur Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einver-nehmen. Dem Gebäude wird die Hausnummer Herrenstetter Weg 1 zugewiesen.

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 578/7, Gemarkung Altenstadt (Nähe Marktstraße, OT Illereichen)Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte das gemeindli-che Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass auf dem pri-vaten Wegegrundstück Fl.Nr. 578/11 Gemarkung Altenstadt ein Fahrt- und Leitungsrecht dem Markt Altenstadt nachgewiesen wird. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten im öffent-lichen Bereich für die Hausanschlüsse für Wasser und Kanal nur für ein Einfamilienhaus vom Markt Altenstadt übernommen werden.

Verlängerungsantrag für Baugenehmigung, Fl.Nr. 1196, Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 45)Hierzu erteilte der Bau-, Werks- und Umweltausschuss Alten-stadt das gemeindliche Einvernehmen zu o. g. Verlängerungs-antrag.

Ausbau Dachgeschoss mit Aufbau von Dachgauben, Anbau weitere Wohneinheit an bestehendes Wohngebäude (3 WE), Fl.Nr. 1103/1, Gemarkung Altenstadt (Ringstraße 3Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss nahm den Antrag zur Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmung aus der Sanierungssatzung und aus der Erhal-tungs- und Gestaltungssatzung. Auf die Stellungnahme des Büros Die Städtebau GmbH vom 01.03.2022 wurde hingewie-sen.

Abbruch landwirtschaftliches Gebäude, Grundstückstei-lung, Bauvoranfrage zurErstellung von 3 Einzelhäusern mit je 3 Wohnungen, Möglichkeit als Dreigenerationenhaus, Fl.Nr. 261, Gemarkung Herrenstetten (Jedesheimer Straße 9)In der nun vorliegenden Bauvoranfrage handelt es sich um 3 Einzelgrundstücke (nach Teilung) mit jeweils einem Einzelge-bäude mit 3 Wohneinheiten. Die jeweils erforderlichen 6 Stell-plätze mit einer Größe von 5 m Länge und 2,50 m Breite pro Grundstück können nachgewiesen werden. Abstandsflächen werden ebenfalls eingehalten.Nach kurzer Diskussion stellte der Bau-, Werks- und Umwelt-ausschuss das gemeindliche Einvernehmen nur für 6 Wohn-einheiten in Aussicht. Für die einzelnen Häuser sind jeweils eigene Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser auf Kosten des Antragstellers - sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich - vorzusehen.

Teilabbruch landwirtschaftliches Gebäude mit Wohnhaus und Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage, Fl.Nr. 929/1, Gemarkung Filzingen (St.-Florian-Straße 6)Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Neubau einer Überdachung im Bauhof Altenstadt, Fl.Nr. 1297/3, Gem. Altenstadt (Blücherstraße 4); hier: Vollmachts-beschlussDer Bau-, Werks- und Umweltausschuss bevollmächtigte den 1. Bürgermeister, den Bauantrag beim Landratsamt Neu-Ulm einzureichen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Formlose Bauvoranfrage zu Anbau, Fl.Nr. 1385/10 Gemar-kung Altenstadt (Tiroler Straße 2 a)Der Bau-, Werks- und Umweltausschuss lehnte die formlose Bauvoranfrage aufgrund der erheblichen Überschreitung der Grundflächenzahl ab.

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Repa-ratur des Fußbodens im östlichen Bereich der Gruft in der Katholischen Filialkirche Maria Himmelfahrt in IllereichenDer Bau-, Werks- und Umweltausschuss erteilte die Zustim-mung.

Nr. 5/2022 9 Markt Altenstadt

Am Gumpigen Donnerstag startet unsere große Faschingsparty im Kindergarten mit lustigen Spielen, Kasperletheater und tol-len Leckereien.Am Rußigen Freitag überraschte uns eine Schedder-Häx, die uns Krapfen im Namen der Faschingsfreunde Altenstadt über-brachte! Auch hier für möchten wir uns herzlichst bedanken, wir haben uns die Krapfen schmecken lassen!

Faschingsparty im Kindergarten - Warten auf Kasperle

Besuch der Schedder-Häx im Stuhlkreis

Wir bekommen Faschingskrapfen von der Schedd

Fotos: Kindergarten Filzingen

Foto: Fam. Lang

Kindergarten in der alten Schule Untereichen

Faschingswoche im Kindergarten UntereichenBegonnen hat die Woche mit einem Besuch der Schedder-Häx Jenny in unserem Stuhlkreis. Sie stellte uns das Häs der Schedder-Häxa und deren Geschichte vor. Wir durften die Masken genau ansehen und riefen gemeinsam „Schedder-Häxa, Schedder-Häxa, Schedder-Häxa“ und siehe da, jeder bekam ein Bonbon von der lieben Hexe. Vielen Dank, dass du da warst!Am Mittwoch besuchten uns Lena und Sandra von den Unteroich‘r Keazalälle und zeigten uns ebenfalls, was so ein Keazalälle alles braucht. Auch hier konnten wir uns alles genau ansehen und lernten: „Lälle raus, Lälle nei, Keazalälle muss ma sei!“. Jedes Kind erhielt dann eine kleine Faschingstüte für zuhause - herzlichen Dank für diese tolle Idee und den Besuch!

Nr. 5/2022 10 Markt Altenstadt

Kinderwortgottesdienst am AschermittwochAm 2. März 2022 feierte die kath. Kindertagesstätte „Zum Guten Hirten“ zusammen mit Herrn Pfarrer Kleinle einen Aschermittwochsgottesdienst. Morgens um 10.00 Uhr trafen sich alle Kinder und das pädagogische Personal in der Kirche, um die Geschichte von Jesus in der Wüste zu hören. Wir haben erfahren, wann die Fastenzeit beginnt und was diese eigentlich bedeutet. Zusammen sahen wir uns Aschebilder an und spra-chen darüber, auf was wir bis Ostern alles verzichten könnten. Danach bekamen wir alle ein Aschekreuz von Herrn Pfarrer Kleinle.

Markt- und PfarrbüchereiBei uns finden Sie aktuelle Romane, Zeitschriften, DVDs, Sachbücher und natürlich Bücher für Kin-der und Jugendliche.

Buchtipp: „Woman on Fire“ von Dr. med. Sheila de Liz

Hitzewallungen, Gewichtszunahme, Stimmungsschwankungen - kaum eine Frau sieht den Wechseljahren gelassen entgegen. Dabei ist das Bild von der Perimenopause hoffnungslos veraltet und benötigt dringend ein Makeover. Viele Frauen leiden heute unnötig, und keine „muss da durch“. Ein wirklich lesenswertes Buch von Deutschlands beliebtester Gynäkologin.

Büchermarkt: Bücher nach GewichtWährend unseren Öffnungszeiten können Sie im Keller des Pfarrheims Bücher erwerben. Hierbei handelt es sich um Sen-den und aussortierte Bücher. 1 Pfund Bücher = 1 €.Die Einnahmen werden für Beschaffung neuer Medien verwen-det.

Telefon: 08337 900790, E-Mail: [email protected]: www.buecherei-altenstadt.deOnleihe: https://www.onleihe.de/emedienbayern

Familienstützpunkt Illertissen, Altenstadt, Buch, Oberroth, Unterroth

Eltern-Kind-GruppenLiebe Familien,endlich ist es soweit! Unsere Eltern-Kind-Gruppen können wie-der in Präsenz stattfinden!Es gelten folgende Regeln bei den Treffen:

- 3G (geimpft, genesen oder getestet)- Maskenpflicht bis zum festen Sitzplatz- die gängigen Hygiene- und AbstandsregelnStarttermine (danach wöchentlich außerhalb der Ferien):Das Krümelcafé startet am 8. März 2022 um 15:00 Uhr.Das Milchcafé startet am 9. März 2022 um 10:00 Uhr.Das Babycafé startet am 10. März 2022 um 09:30 Uhr.

Keazalälle Lena zeigt uns das Häser-Häx

Fotos: Kindergarten Untereichen

Kindergarten Zum Guten Hirten Altenstadt

Arrewi Arrewa der Fasching, der war wunderbarAm Gumpigen Donnerstag fand unser traditionelles Faschings-frühstück statt. Dank finanzieller Unterstützung der Eltern, orga-nisierte unser Elternbeirat Semmel und Wienerle, welche wir uns schmecken ließen.Von den Faschingsfreunde Altenstadt wurden wir am Rußi-gen Freitag mit leckeren Faschingskrapfen verwöhnt. An die-ser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Faschingsfreunde Altenstadt, an die Eltern und den Elternbeirat der kath. Kinder-tagesstätte Zum Guten Hirten.

Nr. 5/2022 11 Markt Altenstadt

das Radverkehrskonzept Landkreis Neu-Ulm oder auch das Projekt „Mensch und Natur Oberroth“. Mehr Projekte sind auf der Website www.leader-neu-ulm.de/projekte/projekte.html zu finden.Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode ab 2023 hat der Land-kreis nun wieder die Chance, neue regionale Projekte mit Hilfe von EU-Mitteln zu verwirklichen. Dafür soll bis Sommer von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Neu-Ulm die „Lokale Entwick-lungsstrategie“ (LES) aus dem Jahr 2014 überarbeitet werden.Auch die Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis können sich aktiv einbringen, um ihre Ideen und Vorschläge in das Konzept einfließen zu lassen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird auf eine Präsenzveranstaltung verzichtet und ein virtuelles Angebot zur Verfügung gestellt.Beiträge können vom 03.03. bis 07.04.2022 virtuell eingebracht werden. Dafür wird die Plattform „Padlet“ bereitgestellt. Diese ist sehr einfach zu bedienen und gibt die Möglichkeit, Kom-mentare und Projektvorschläge auf virtuelle Karten zu. Diese werden gesammelt und fließen in die LES ein. Alle Interessierte sind herzlich eingeladen, uns auf der Website www.leader-neu-ulm.de zu besuchen bzw. unter folgenden Link https://padlet.com/akteure_und_regionen/LES_NU_Beitraege_Bevoelkerung direkt zur Online-Pinnwand (Padlet) zu gelangen. Dort finden Sie auch eine einfache Erläuterung, wie Sie Ihre Ideen ein-bringen können, gemäß unserem Motto: „Gemeinsam Ideen Zukunft geben“.Wem keine Online-Beteiligung möglich ist, kann sich gerne an Frau Schulze von der Geschäftsstelle wenden (Tel. 07309 4263 130; [email protected]).Susanne SchulzeLAG-Managerin und GeschäftsführerinKontakt:Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e. V.GeschäftsstelleMemminger Straße 5989264 WeißenhornTel.: 07309 4263 130, Fax: 07309 4263 077Mail: [email protected]: www.leader-neu-ulm.deFacebook: www.facebook.de/leaderlandkreisneuulm

Bayerisches Landesamt für SteuernGrundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in BayernNeuregelung der GrundsteuerFür die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neure-gelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berech-nung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grund-steuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhal-ten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grund-steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipli-ziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tat-

Das Zwergencafé startet am 11. März 2022 flexibel zwischen 09:00 und 12:00 Uhr.

Außerdem gibt es zwei spannende Vorträge im März:Am 9. März „Hochbegabte entdecken und fördern“Am 23. März „Medien in der Familie - Handy und Smartphone“

Weitere Infos im Programmheft auf der Homepage der Stadt Illertissen (QR-Code).

Ich freue mich sehr, euch wieder live und in Farbe bei uns zu sehen!

Eure AnjaFamilienstützpunktleitungFamilienstützpunkt Illertissen, Alten-stadt, Buch, Oberroth und UnterrothSpitalstraße 12, 89257 IllertissenMobil: 0162 9704157, E-Mail: [email protected]

Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt

Stellenausschreibung

Die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Bauingenieur/in als Leitung des technischen Bauamtes (m/w/d)in Vollzeit, unbefristet

und eine

Sachgebietsleitung für die Personal- und Liegenschaftsverwaltung (m/w/d)

in Vollzeit, unbefristet

Weitere Informationen können Sie den detaillierten Stellen-ausschreibungen auf unserer Homepage entnehmen:www.altenstadt-vg.de/buergerservice-politik/gemeinde-als-arbeitgeber/stellenanzeigen

Bei Fragen steht Ihnen Frau Pfisterer unter Tel. 08337 721-22 und Frau Eisen unter Tel. 08337 721-34 zur Verfügung.Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!

Nachrichten auswärtiger Stellen und Behörden

Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V.

EU-Mittel für neue Projekte im Landkreis Neu-Ulm in Aussicht

Bürgerinnen und Bürger können Ideen beitragen

Der Landkreis Neu-Ulm nimmt seit 2014 am EU-Programm LEADER teil, das mit ca. 50% regionale Projekte kofinanziert. So konnten schon einige Projekte im Landkreis Neu-Ulm reali-siert werden, wie z. B. das Projekt „Kinderstadtplan Neu-Ulm“,

Nr. 5/2022 12 Markt Altenstadt

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen - auf-grund der Menge der zu bearbeitenden Grrundsteuererklärun-gen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhän-gig.Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.

Agentur für ArbeitBerufsorientierung digital für ElternSchule - und was kommt dann? So unterstützt Sie die Berufsbe-ratung der Agentur für Arbeit Neu-UlmWie Eltern ihre Kinder bei der Berufswahl unterstützen und begleiten können und wie die Berufsberatung der Arbeitsagen-tur dabei hilft, ist Thema des digitalen Eltern-Infoabend der Agentur für Arbeit Neu-Ulm.Eltern fragen sich häufig, wie sie ihre Kinder bei der Berufswahl unterstützen können. Vielleicht ist auch die Idee des Besuchs einer weiterführenden Schule im Kopf. Bei den meisten Müttern und Vätern liegt diese wichtige Lebensphase lange zurück. Sie sind aber bei diesem Thema für die Jugendlichen ein beson-ders wichtiger Ansprechpartner.Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Neu-Ulm möchte Eltern dabei unterstützen und bietet Antworten auf die vielen Fragen rund um die Berufsorientierung Ihrer Kinder.Folgendes Thema wird im Rahmen von einer digitalen Veran-staltung für Eltern von Mittel-, Real- und Wirtschaftsschülern angeboten:

Schule - und was kommt dann? So unterstützt Sie die BerufsberatungMontag, 14.03.2022Beginn ist um 18.00 Uhr, Dauer ca. 30 - 45 Minuten.

Für die Anmeldung zur Veranstaltung senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected] Sie dabei Ihren Namen sowie den Veranstaltungstermin, an dem Sie teilnehmen möchten, an. Sie erhalten dann zeit-nah den für die Einwahl notwendig Link per Mail. Ihre E-Mail-Adresse wird kurzzeitig und nur zum Zweck der Organisation der Online-Veranstaltung datenschutzkonform gespeichert!Sie benötigen zur Teilnahme ein Endgerät (PC, Laptop, Tab-let, Smartphone) mit einem aktuellen Internet-Browser (z. B. Microsoft Edge, Mozilla Firefox o. ä.), eine stabile Internetver-bindung und evtl. eine Kamera.Schauen Sie einfach mal rein! Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit Neu-Ulm freuen sich schon auf Sie!

Deutsches Erwachsenen-BildungswerkFernlehrgang Zur Vorbereitung auf die ExternenprÜfung KinderpflegeWer sich auf die Externenprüfung zum Kinderpfleger (m/w/d) in Bayern vorbereiten möchte, hat nun die Möglichkeit einen Fern-lehrgang des Deutschen Erwachsenen-Bildungswerks (DEB) zu belegen. Der Kurs richtet sich an Personen, die sich örtlich und zeitlich flexibel auf die Prüfung vorbereiten wollen.Der 24-monatige Fernlehrgang gliedert sich in Selbstlern- und Präsenzphasen. In den Selbstlernphasen erhalten die Teilneh-menden Lehrbriefe zur Bearbeitung. Einsendeaufgaben, die durch das DEB korrigiert werden, evaluieren den Lernprozess. An den 25 Präsenztagen werden die Inhalte vertieft und pra-xisorientiert dargestellt. Mögliche Präsenzorte sind Bamberg, Erlangen oder München. Bei ausreichender Teilnehmendenzahl können auch andere Orte festgelegt werden.Der Lehrgang wurde durch die Staatliche Zentralstelle für Fern-unterricht (ZFU) in Köln zugelassen.

sächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? - Dann auf-gepasst:Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuerer-klärung abzugeben.Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tat-sächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maß-geblich, sog. Stichtag.

Was ist zu tun?Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einrei-chen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.

Sie sind steuerlich beraten?Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirt-schaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Ver-fügung.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützensowie die wichtigsten Fra-gen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.deBei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Baye-rische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 - 30 70 00 77

Nr. 5/2022 13 Markt Altenstadt

Terminvereinbarung empfohlen, aber nicht erforderlichEine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Terminvereinbarungen sind online möglich über https://www.landkreis-nu.de/corona/Impfen oder für Personen, die nicht internetaffin sind, telefonisch unter 07309 - 927 92 50 (Betreiber Huber Health Care). Die telefoni-sche Terminvergabe ist Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr erreichbar

Sieben Wochen ohne Auto?Tipp des Monats von unserer Mobilitätsbeauftragten im Landrat-samt, Esther SchmidVom 02. März bis 17. April ist in diesem Jahr Fastenzeit. Machen Sie sich Gedanken, auf was sie in diesem Jahr ver-zichten könnten? Wie wäre es mit Autofasten?Die Fastenzeit kann Anlass sein, Gewohnheiten zu hinterfra-gen und etwas Neues auszuprobieren. Das Autofasten bietet sich an, um das eigene Mobilitätsverhalten unter die Lupe zu nehmen und das Auto durch Alternativen wie Bus, Bahn, Fahr-rad, Car-Sharing, zu Fuß, etc. zu ersetzen. Dadurch können Sie etwas Neues erleben, gesünder unterwegs sein und gleichzei-tig die Umwelt schonen.

Autofasten heißt• Ich nutze öffentliche Verkehrsmittel• Ich steige auf das Fahrrad• kurze Strecken gehe ich auch mal zu Fuß• Ich suche nach Fahrgemeinschaften oder nutze das örtli-

che Car-Sharing-Angebot• Wenn ich doch mal das Auto nutze, fahre ich achtsam und

spare damit Sprit

Das Autofasten nehme ich zum Anlass• meinen Lebensstil zu überdenken• das Leben bewusster zu gestalten• einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten• mit mehr körperlicher Bewegung mir selbst etwas Gutes zu

tun• mich über neue Angebote und Technologien oder auch al-

ternative Kraftstoffe zu informieren.

Zeichnung: Esther Schmid, Landratsamt Neu-Ulm

Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen erfolgt eine Förderung z. B. durch die Agentur für Arbeit. Für Anmeldungen und weitere Infos können sich Interessierte an das DEB wen-den.

Weitere Informationen unterDeutsches Erwachsenen-Bildungswerk- Referat Bildungsdienstleistung -Pödeldorfer Straße 8196052 BambergTel.: +49(0)951|91555-0E-Mail: [email protected]: www.deb.deFB: www.facebook.com/DEBGruppe

Landkreis Neu-UlmImpfzentrum in Weißenhorn und Impfstelle in Neu-Ulm passen Öffnungszeiten anNeue Öffnungszeiten gelten ab 01. MärzAufgrund der stark gesunkenen Nachfrage nach Impfungen werden die Öffnungszeiten im Impfzentrum Weißenhorn sowie in der Impfstelle Neu-Ulm ab 01. März angepasst.

Impfzentrum in WeißenhornKammerlander Straße 189264 WeißenhornMontag bis Freitag 13:00 bis 18:00 UhrSamstag 09:00 - 14:00 UhrKinderimpfungen (5 bis einschließlich 11 Jahre) sind mittwochs und samstags während der regulären oben genannten Öff-nungszeiten möglich.

Impfstelle Neu-Ulmehemaliger Sport-SohnAugsburger Straße 23 -2589231 Neu-UlmSonntag 10:00 - 15:00 Uhr (ab 5 Jahre)

Für die Impfstelle in Illertissen bleibt es vorerst bei den bishe-rigen Öffnungszeiten:Vöhlinhalle IllertissenDietenheimer Straße 6089257 IllertissenFreitag 18:00 -21:00 Uhr (ab 12 Jahre)Samstag 15:00 - 18:00 Uhr (ab 12 Jahre)Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie die erste und zweite Auffrischungsimpfung.

Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt generell eine erste Auffrischungsimpfung ab 12 Jahren. Der Mindestabstand zur letzten Impfung soll hierbei mindestens drei Monate betra-gen. Zum Einsatz kommt ein mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna).Außerdem hat die STIKO kürzlich eine Empfehlung für eine zweite Auffrischungsimpfung (vierte Impfung) für bestimmte Personengruppen ausgesprochen. Dazu gehören:• Menschen ab 70 Jahren• Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtun-

gen der Pflege• Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahre• Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrich-

tungen (insbesondere bei direktem Patientinnen- und Pati-entenkontakt sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt)

Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefähr-deten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ers-ten Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) erfolgen. Personal in medizinischen und pfle-gerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird laut STIKO aktuell keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.

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ganz G R O S S geschrieben!

Nr. 5/2022 14 Markt Altenstadt

* Es ist pro Aktion nur ein Tag wählbar. Bitte für je einen der bei-den Termine anmelden.

VorankündigungAktion Hoffnung mit Altpapiersammlung in Osterberg am 09.04.2022 ab 08.00 Uhr

Katholisches Pfarramt der PG Altenstadt a. d. Iller:Bahnhofstr. 14, 89281 Altenstadt, Tel. 08337/90053-0, Fax 08337/90053-29Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr, Do 16.00 Uhr bis 18.15 UhrEmail: [email protected] - Homepage: www.pg-altenstadt.deKontakt zu:Pfarrer Kleinle 08337/90053-0 bzw. [email protected]: Frau Roth 07303/9017913 [email protected]

Gottesdienstordnung der Pfarreiengemeinschaft Altenstadt an der IllerDonnerstag, 10. 03., Donnerstag der 1. FastenwocheUntereichen 09:00 Heilige Messe (Anni Eckloff)Kellmünz 16:00 FastenandachtAltenstadt 18:30 BußandachtFreitag, 11. 03., Freitag der 1. FastenwocheKellmünz 09:00 Heilige Messe - vorher RosenkranzIllereichen 16:00 RosenkranzFilzingen 17:00 FastenandachtSamstag, 12. 03., Samstag der 1. FastenwocheOsterberg 16:00 Rosenkranz für die VerstorbenenHerrenstetten 18:30 Heilige MesseSonntag, 13. 03., 2. FastensonntagCaritas FrühjahrskollekteAltenstadt 09:00 Heilige Messe (Jahresmesse für Rosa

Probst / Friedrich Drexler und verstor-bene Angehörige)

Osterberg 09:00 sonntägliches GotteslobKellmünz 10:30 Heilige Messe (Edeltraut Zucktriegel /

Hildegard, Benedikt und Ulrich Stehle / Familie Menrad / Elisabeth Mayerhofer (Jahresmesse) / Johann und Adele Mül-ler, geb. Wrobel / Anton und Hermine Botzenhart mit Angehörigen)

Untereichen 10:30 sonntägliches GotteslobFilzingen 17:00 Fatima-RosenkranzMontag, 14. 03., Hl. Mathilde, Gemahlin König Heinrichs I.Altenstadt 08:00 RosenkranzWeiler 16:00 AndachtDienstag, 15. 03., Hl. Klemens Maria Hofbauer, Ordenspries-terOsterberg 16:00 RosenkranzFilzingen 17:00 FastenandachtMittwoch, 16. 03., Mittwoch der 2. FastenwocheOsterberg 06:30 Morgenlob in der Fastenzeit für alle

Pfarreien der PGAltenstadt 17:00 Gebetswerkstatt für KommunionkinderOsterberg 18:30 Heilige Messe (Georg und Anna Bauer

und Hans Larisch mit Angehörige / Wen-delin, Wilhelmine und Brigitte Angele)

Donnerstag, 17. 03., Hl. Gertrud, Äbtissin, hl. Patrick, Bischof, GlaubensboteKellmünz 16:00 FastenandachtAltenstadt 18:30 Heilige Messe - vorher Rosenkranz (Rei-

ser Willi und Tanja mit Angehörigen / Jahresmesse Alois Sailer)

Altenstadt 19:00 anschließend an die Heilige Messe: Offenes Ohr - Gespräch / Beichte mit Pater Thomas

Katholisches Pfarramt AltenstadtMitteilungen aus dem Pfarrbüro

Informationen zum Kirchenbesuch:Folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten derzeit beim Kirchenbesuch:• Maskenpflicht: FFP2-Masken und Mindestabstand von 1,50

m (sofern nicht aus einem Haushalt) sind in der Kirche ver-pflichtend

• bei den Gottesdiensten gilt, wenn nicht anders angegeben, keine 3G Pflicht

Kath. Kirchenstiftung „St. Martin“ Herrenstetten: Einsicht in die Jahresrechnung 2020Die Jahresrechnung 2020 der Kath. Kirchenstiftung „St. Martin“ Herrenstetten kann vom 14.03.2022 bis 30.03.2022 während der Öffnungszeiten im Kath. Pfarramt Altenstadt, Bahnhofstraße 14, 89281 Altenstadt nach vorheriger Terminvereinbarung ein-gesehen werden.

Bücherflohmarkt in der Bücherei Altenstadt

Stöbern Sie während den Öffnungszeiten im Keller des Pfarrheims durch die große Aus-

wahl von Büchern. Für Besucher der Bücherei und des Bücher-marktes gilt die 2G-Regel.Wir freuen uns auf Ihren Besuch.Ihr Bücherei-Team

Pfarrgemeinderatswahlen am 20.03.2022 - Kandidatenliste - „Christ sein. Weit denken. Mutig handeln“Wir freuen uns sehr und sprechen unseren Dank und größte Anerkennung den Kandidaten aus, die sich zur Wahl des Pfarrgemeinderats aufstellen haben lassen. Die endgültigen Kandidatenlisten finden Sie in den Schaukästen der einzel-nen Pfarreien. Desweiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen im Pfarrbüro bis spätestens 16.03.22 beantragen können. Im kommen-den Pfarrbrief finden Sie dazu eine Beantragungskarte, diese wird zusätzlich in den Kirchen ausliegen. In Herrenstetten/Ber-genstetten findet ausschließlich Briefwahl statt, die Unterlagen hierzu werden Ihnen direkt in den Briefkasten geliefert und müssen nicht beantragt werden.

Informationen zum Ablauf der Wahl und den WahllokalenAltenstadt: 20.03.2022 nach der Hl. Messe von 09.45 Uhr bis

10.45 Uhr - im Pfarrheim AltenstadtIllereichen: 19.03.2022 nach dem Wortgottesdienst von 18.30

Uhr bis 19.00 Uhr - in der Sakristei Mariä Himmelfahrt Illereichen

Untereichen: 20.03.2022 von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr - im Alten Pfarrhof Untereichen - An der Halde 2

Kellmünz: 20.03.2022 nach dem Wortgottesdienst bis 11.30 Uhr u. von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr - im Pfarrhof mit zusätzlichem Kuchen-verkauf

Osterberg: 19.03.2022 nach der Hl. Messe von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr - im Paulushaus

20.03.2022 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr - im Pau-lushaus mit Kaffee und Kuchen

Firmung - Die nächsten Treffen23./24.03.22* 16.30 -

18.001. Treffen / Gemeinsames Kennenler-nen / Was bedeutet Firmung? / Was passiert im Firmungsgottesdienst?

06./07.04.22* 17.00 - 19.00

Bibel-Pizza-Abend / Wir lesen einen Bibeltext und backen im Anschluss Pizza.

Nr. 5/2022 15 Markt Altenstadt

Sonntag, 27. 03., 4. Fastensonntag (Laetare)Kollekte zugunsten der Pfarrge-meinde

Illereichen 09:00 Heilige Messe (Helmut Dobler / Simon Fink / Wilhelm Kanz und Verstorbene Kanz und Schweighard / Theresia und Josef Rockenbauer, Simone Bail und Familie Bail / Josef Seethaler mit Eltern, Maria und Josef Salzgeber, Caecilia und Josef Ahr)

Osterberg 09:00 Heilige Messe (vorab Anmeldung bei Frau Bauer Tel. 08333-8874) anschlie-ßend Männertag im Paulushaus mit Vor-trag von Josef Epp zum Thema: „Thema Sanierungsfall Kirche - welche Zukunft hat unsere Kirche?“ (Marie, Alfred und Konrad Nickmann)

Altenstadt 10:30 sonntägliches Gotteslob

Evangelisches Pfarramt IllertissenGottesdienste und Veranstaltungen der evang. Kirchengemeinde IllertissenSonntag, den 13.03.2022Gottesdienst um 10:15 Uhr in der Christuskirche, Ulmer Str. 15, in IllertissenDonnerstag, den 17.03.2022Der Seniorenkreis findet am 17.03.2022 um 14:30 Uhr zum Thema „Tierisches und satirisches von Heinz Erhardt“ im Jochen-Klepper-Haus, Ulmer Str. 13, statt.Sonntag, den 20.03.2022Gottesdienst um 09:00 Uhr in der Versöhnungskirche, Ober-balzheimer Str. 3, AltenstadtMontag, den 21.03.2022„Andocken und Auftanken“ - Zeit mit Gott- Bibelteilen, Lobpreis und Gebet um 20:00 Uhr in der Christuskirche, Ulmer Str. 15 in Illertissen

Förderverein der Feuerwehr AltenstadtAltmetall-Schrott-Bringsammlung am Samstag, 2. April 2022Auch dieses Jahr führt die Feuerwehr Altenstadt wieder eine Schrottsammlung „Bringsammlung“ (nur Schrott kein Altma-terial) durch.Das gesammelte Material kann am Samstag, 2. April 2022 von 10 bis 14 Uhr beim Sammelplatz im Wertstoffhof Herrens-tetten abgegeben werden. Mitglieder der Feuerwehr Altenstadt werden in dieser Zeit vor Ort sein und den Schrott entgegen nehmen.

Was gehört zur Schrottsammlung?Teile, die überwiegend aus Metallen bestehen, wie zum Bei-spiel aus Eisen, Stahl, Kupfer, Messing oder Aluminium. Dazu zählen beispielsweise Gussbadewannen, Kohleöfen, Bettroste, Dachrinnen, Baustahl, Fahrräder, und Haushaltschrott.

Was gehört nicht zur Schrottsammlung?Sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte wie Waschmaschinen, Kühlgeräte, Computer und Zubehör sowie sonstige Teile aus Holz, Kunststoff oder Materialkombinationen, die überwiegend nicht aus Metallen bestehen. Ebenso ausgeschlossen sind Gasflaschen aller Art, Ölfässer sowie sämtlicher sondermüllhal-tiger Schrott wie Spray- und Lackdosen.

Freitag, 18.03., Hl. Cyrill von Jerusalem, Bischof, KirchenlehrerKellmünz 09:00 Heilige Messe - vorher RosenkranzIllereichen 16:00 RosenkranzFilzingen 17:00 Andacht zum Fest des Hl. JosefSamstag, 19. 03., Hl. Josef, Bräutigam der Gottesmutter MariaAltenstadt 17:00 Treffen der Kommunionkinder der PG im

Pfarrheim in AltenstadtAltenstadt 17:00 Elternkaffee für die Eltern der Kommuni-

onkinderIllereichen 18:00 Wortgottesdienst - anschließend PGR-

Wahl von 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr in der Sakristei

Osterberg 18:30 Heilige Messe (vorab Anmeldung bei Frau Bauer Tel. 08333-8874) - anschlie-ßend PGR-Wahl von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr im Paulushaus und am Sonntag, 20.03.22 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Paulushaus mit Kaffee- und Kuchenverkauf (Jahresmesse Baron Dieter von Malsen-Ponickau und Bruder Achim von Malsen-Ponickau / Johann Schrapp)

Altenstadt 18:30 Heilige Messe mit allen Kommunionkin-der der PG in Altenstadt

Sonntag, 20. 03., 3. FastensonntagKollekte zugunsten der Pfarrge-meinde

Altenstadt 09:00 Heilige Messe - anschließend PGR-Wahl von 09.45 Uhr bis 10.45 Uhr im Pfarrheim (Jahresmesse Anton Bibera-cher)

Kellmünz 09:30 sonntägliches Gotteslob - anschlie-ßend PGR-Wahl bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Pfarr-hof mit Kuchenverkauf

Osterberg 10:00 Die Himmelsstürmer treffen sich in der Pfarrkirche

Untereichen 10:30 Heilige Messe - PGR-Wahl von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr / Alter Pfarrhof Untereichen (Helmut Brugger / Edel-traud Klimmer mit Angehörigen)

Montag, 21. 03., Montag der 3. FastenwocheAltenstadt 08:00 RosenkranzBergenstetten 16:00 Heilige MesseWeiler 16:00 FastenandachtDienstag, 22. 03., Dienstag der 3. FastenwocheOsterberg 16:00 RosenkranzFilzingen 17:00 Rosenkranz in der FastenzeitMittwoch, 23. 03., Hl. Turibio v. Mongrovejo, Bischof von LimaKellmünz 6:30 Morgenlob in der Fastenzeit für alle

Pfarreien der PGAltenstadt 17:00 Gebetswerkstatt für KommunionkinderOsterberg 18:30 Bußgottesdienst mit anschließender

BeichtgelegenheitDonnerstag, 24. 03., Donnerstag der 3. FastenwocheUntereichen 09:00 Heilige Messe (Mathilde und Wilhelm

Oster)Kellmünz 16:00 FastenandachtFreitag, 25. 03., Hochfest der Verkündigung des HerrnKellmünz 09:00 Heilige Messe - vorher Rosenkranz

(Verstorbene Hertel, Bischoff und Leiter Bernhard)

Illereichen 16:00 RosenkranzFilzingen 17:00 Rosenkranz in der FastenzeitAltenstadt 17:30 Ökum. Friedensgebet in der Mariä

Geburt Kirche AltenstadtSamstag, 26. 03., Samstag der 3. FastenwocheOsterberg 16:00 Rosenkranz für die VerstorbenenKellmünz 18:30 Heilige Messe (Zu Ehren des Hl. Judas

Thaddäus)

Nr. 5/2022 16 Markt Altenstadt

Schützenverein AltenstadtSchießtermine

Freitag, den 11.03.2022ab 19:30 Uhr Wurstschießen

Bewirtung: Hrdina HorstFreitag, den 18.03.2022ab 19:30 Uhr Wurstschießen

Bewirtung: Kalbrecht JörgDie Jugend schießt immer montags ab 18:00 Uhr! Hierzu sind auch alle Jugendlichen unter 12 Jahren eingeladen, diese kön-nen mit dem Lichtgewehr schießen!Info auch unter: www.sv1905-altenstadt.de

Schützenverein HerrenstettenSchießtermine

Übungsschießen für alle (Jugend, Schützen, Laien, Interes-sierte) wöchentlich am Mittwoch ab 19:00 Uhr

Sa., 19.03.202219:30 Uhr Königschießen

Bewirtung: Maritn Egg, Rainer HammDen ganzen Terminplan für 2022 gibt es unter www.sv-herrens-tetten.de zum download.Es sind die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltendend Corona-Regeln einzuhalten.

Turnverein IllereichenEinladung zur Jahreshauptversammlung des TV 1891 Illereichen

Sonntag: 27. März 2022, Beginn um 14:30 Uhr,in der Turnhalle in Illereichen

Tagesordnung:1. Begrüßung2. Gedenken an die verstorbenen Mitglieder3. Bericht des Vorstandes4. Bericht des Schriftführers5. Bericht des Kassierers6. Bericht der Kassenprüfer7. Entlastung des Kassierers und der Vorstandschaft8. Bericht des Sportwartes9. Antrag Sanierungsarbeiten Turnhalle, Einbauen einer Fuß-

bodenheizung und Komplettsanierung des Hallenbodens und Reparaturarbeiten mit Erneuerung der Oberfläche Laufbahn und Weitsprunggrube

10. Antrag für das Bilden einer zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 30.000 €

11. Wünsche und AnträgeIm Anschluss an die Jahreshauptversammlung laden wir Sie zu Kaffee und Kuchen ein und möchten mit Ihnen einen gemütli-chen Nachmittag verbringen.Die Vorstandschaft des TV 1891 IllereichenAnträge sind schriftlich bis zum 25. März 2022 an den 1. Vor-stand zu stellen! Per E-Mail: [email protected], Internet: http://tv-illereichen.de/kontakt/ oder schriftlich an Jür-gen Herrmann, Filzingen, Blütenstraße 25 89281 Altenstadt.

Feuerwehrverein BergenstettenAn alle aktiven und passiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr BergenstettenSehr geehrte Damen und Herren,

zu der am Freitag, den 01.04.2022 ab 20.00 Uhr stattfinden-den Jahreshauptversammlung laden wir Sie hiermit recht herzlich ein.

Folgende Tagespunkte sind vorgesehen:

1) Begrüßung durch den Vorstand2) Bericht des Kommandanten und des Vorstands3) Bericht des Schriftführers4) Bericht des Kassierers5) Entlastung von Kassierer und Vorstandschaft6) Wünsche und Anregungen

Wir bitten um rege Teilnahme an der Generalversammlung.Mit kameradschaftlichen GrüßenHelmut Schreivogel, 1. VorstandStefan Hartmann, 1. Kommandant

Fußballverein AltenstadtMitgliederversammlung des FV Altenstadt

Der FV Altenstadt lädt Sie recht herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein.

Termin: Freitag, 25.03.2022Beginn: 20.00 UhrOrt: Sportheim (B1) Oberbalzheimer

Straße

Evtl. Anträge zur Tagesordnung, die in den Bereich der Mit-gliederversammlung fallen, bitte schriftlich einreichen bis 16.03.2022 an Johannes Merk, Memminger Straße 89, 89281 Altenstadt, Email: [email protected]

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Totenehrung2. Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der

Beschlussfähigkeit3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden4. Jahresbericht über das Finanzwesen5. 5. Jahresbericht über den Sportbetrieb

a) Aktiveb) Juniorenc) Senioren/entfällt mangels Spielbetrieb

6. Bericht der Revisoren7. Entlastung der Vorstandschaft8. Beschlussfassung über eingegangene Anträge9. Aussprache über die TOP 3 - 710. Planungsstand Sporthalle11. Anpassung der Mitgliedsbeiträge

Die Hauptversammlung findet entsprechend den derzeit gülti-gen Bestimmungen unter Anwendung der 2G-Regel statt.Johannes Merk1. Vorsitzender

Jagdgenossenschaft BergenstettenNeuwahl der VorstandschaftAm Freitag, den 25.03.2022 um 20:00 Uhr findet im Flori-anstüble Bergenstetten die Neuwahl der Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft Bergenstetten statt.

Alle Jagdgenossen sind hierzu recht herzlich eingeladen.Es gelten die gesetzlichen Hygieneregeln.Rittler Josef, 1. Vorstand

Nr. 5/2022 17 Markt Altenstadt

Treffpunkt: Familie Roland Völk, Illereichen, Bismarck-straße 16, 89281 Altenstadt

Datum/Uhrzeit:Samstag, 19.03.2022 um 09:00 Uhr

Fotos: Verein der Gartenfreunde

Verein der GartenfreundeEinladung zur FrühjahrsversammlungSehr verehrtes Vereinsmitglied,zu unserer diesjährigen Frühjahrsversammlung am Donnerstag, den 17.03.2022 um 19.00 Uhr im Gasthaus „Rössle“ laden wir Sie recht herzlich ein.Es gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Coronaregeln.

Programm: betrifft die Jahre 2020 und 20211.) Begrüßung2.) Totengedenken3.) Bericht des 1. Vorsitzenden4.) Bericht des Schriftführers5.) Bericht der Jugendwartin6.) Bericht des Kassiers7.) Bericht der Kassenprüfer8.) Entlastung der Vorstandschaft9.) Neuwahlen10.) Vortrag von Herrn Bernd Schweighofer, Kreisfachbera-

ter mit dem Thema: Gärten - Naturgemäß mit Stauden gestalten

11.) Wünsche und Anträge12.) Kostenlose BlumenverlosungVerehrte Mitglieder, kommen Sie recht zahlreich zu unseren Veranstaltungen und bringen Sie Ihre Freunde und Nachbarn mit, sie sind ebenfalls herzlich willkommen.Mit freundlichen GrüßenJohann Link, Vorsitzender

Einladung zur Schnittunterweisung an ObstgehölzenErst denken, dann schneiden - umgekehrt gibt‘s FehlerDer Verein der Gartenfreunde Altenstadt e. V. möchte alle inte-ressierten Gartenbesitzer recht herzlich zu einem Obstgehölz- und Johannisbeer-Pflegekurs einladen. Unsere Schnittmaßnah-men an Obstgehölzen nehmen erheblichen Einfluss auf:• Gesundheit und Lebensalter• Erntemenge und Obstqualität• Baumstatik und Kronenaufbau• Erntezonen und ArbeitsaufwandUnter der Leitung von Herrn Rudolf Siehler, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege vom Landratsamt Neu-Ulm, wird nach einer kurzen Einführung in die theoretischen Grund-lagen des Schnittes, die praktische Durchführung in leicht verständlicher Weise vor Augen geführt. Der Fachmann zeigt, wie durch eine fachgerechte Obstgehölzpflege ein gesundes, ertragreiches, lichtdurchlässiges und leicht pflegbares Kronen-gerüst geschaffen werden kann.Die Teilnahme ist kostenlos. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Eine Baumschere sollte mitgebracht werden.

Datum/Uhrzeit Veranstaltungstitel Veranstalter Veranstaltungsort10.03.2022, 19:00 Uhr Marktgemeinderatssitzung Kantine, Fabrikstraße 7 a17.03.2022, 19:00 Uhr Frühjahrsversammlung Verein der Gartenfreunde Alten-

stadt e.V.Gasthof Rössle

19.03.2022, 09:00 Uhr Schnittkurs Verein der Gartenfreunde Alten-stadt e.V.

Illereichen

24.03.2022, 19:00 Uhr Marktgemeinderatssitzung Kantine, Fabrikstraße 7 a25.03.2022, 20:00 Uhr Mitgliederversammlung FV Altenstadt FV Altenstadt Sportheim FV Altenstadt27.03.2022, 13:30 - 16:00 Uhr

Kleider- und Spielzeugflohmarkt „Rund ums Kind“

Markt Altenstadt - Kleidermarkt-team

Schulturnhalle

02.04. - 09.04.2022 Altpapiersammlung - Bringsammlung Vereine Wertstoffhof03.04.2022 Frühjahrsmarkt Marktstraße Illereichen07.04.2022, 19:00 Uhr Marktgemeinderatssitzung Kantine, Fabrikstraße 7 a

Nr. 5/2022 18 Markt Altenstadt

Jagdgenossenschaft PlessEinladung zur General-Versammlung der JagdgenossenAm Mittwoch 30. März 2022 findet um 20.00 Uhr im Landhaus Pless (ehem. Mehrzweckhalle) eine Mitgliederversammlung statt.Hierzu ergeht an alle Eigentümer von land-, und forstwirtschaft-lichen Grundstücken in der Plesser Flur eine herzliche Einla-dung.

Tagesordnung:1. Begrüßung2. Tätigkeitsbericht3. Kassenbericht4. Entlastung der Vorstandschaft5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages

der Jagdnutzung6. Abstimmung zur Aufnahme von Frau Krause in die Revier-

gemeinschaft7. Verlängerung des Jagdpachtvertrages8. Neuwahlen9. Verschiedenes, Wünsche und Anträgegez. Grotz Georg - Jagdvorsteher

Erolzheimer Realschüler der #SCHOOLBLOGGER-AG drehen Kurzfilm für UnverpacktladenDie #SCHOOLBLOGGER der Realschule Erolzheim haben für den neuen Unverpacktladen „s‘Scheifale“ in Kirchberg einen Kurzfilm gedreht, um die Gründerinnen bei ihrem Crowdfun-ding zu unterstützen. Durch Crowdfunding lassen sich Star-tups finanzieren, indem eine Vielzahl von Menschen ein Projekt finanziell unterstützen und so möglich machen.An mehreren Drehtagen mit modernstem Equipment entstan-den dabei Filmaufnahmen, Stop-Motion-Sequenzen und Luftbil-der. Diese wurden dann mithilfe von Schnittprogrammen bear-beitet und mit Ton hinterlegt. Der fertige Film kann unter dem folgenden QR-Code/Link angeschaut werden.Momentan arbeiten die #SCHOOLBLOGGER an weiteren Videos rund um das Schulleben, die demnächst auf der Home-page der Realschule Erolzheim erscheinen. Diese werden auch für die kommenden Fünftklässler interessant sein, da beispiels-weise ein Schulhausrundgang oder die Vorstellung der Bläser-klasse verfilmt werden.

https://ogy.de/oqhd

Tennisverein KirchbergFrühjahrsbasar rund ums KindAm Sonntag, 13. März 2022 veranstaltet der Tennisverein in der Turn- und Festhalle Kirchberg einen Kinder- und Spiel-zeugbasar. Zum Verkauf kommt alles rund ums Kind: Nur gut erhaltene und moderne Frühjahr- und Sommerbekleidung bis Größe 188, Schuhe, Spielsachen, Bücher, Kinderwagen, Umstandsmode, Dreiräder, Fahrräder, Sportbekleidung usw.

Annahme der Ware ist am Samstag, 12.03.2022 von 18.00 bis 19.00 Uhr (kein Verkauf).Verkauf am Sonntag, 13.03.2022 von 12.00 bis 15.00 Uhr. Schwangere mit gültigem Mutterpass dürfen ab 11.45 Uhr ein-kaufen.Abholung der Ware am Basartag von 18.00 bis 18.30 Uhr.

Pro 50 Teile nehmen wir 3 Paar Schuhe an (47 Teile + 3 Paar Schuhe), dafür werden 4 € Bearbeitungsgebühr berechnet. Die Ware ist einzeln mit stabilen Anhängern auszuzeichnen und mit Kundenummer, Größe und Preis zu versehen - bitte keine Kle-beetiketten und keine Stecknadeln! Bitte die Ware nach Größe sortiert abgeben.10% des Erlöses behält der Tennisverein für seine Jugendarbeit ein. Nicht abgeholte Ware wird einem guten Zweck gespendet. Für abhanden gekommene Ware wird keine Haftung übernom-men.Zugangsbeschränkungen entfallen in der aktuellen Warnstufe, es gilt FFP2-Maskenpflicht und Einhaltung des Abstands!

Anmeldung bei Frau Baur: Tel. 07354 935955 alle Nummern, von 9.00 bis 18.00 Uhr. Anmeldeschluss:10.03.2022, 18:00 Uhr! Bitte auch reservierte Nummern unbedingt telefonisch anmelden!

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Nr. 5/2022 KW 10 19 Markt Altenstadt

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Verteilung über das Mitteilungsblatt oder die Deutsche Post

Nr. 5/2022 KW 10 20 Markt Altenstadt

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Nr. 5/2022 KW 10 21 Markt Altenstadt

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URLAUB IN DER HEIMAT

Familienzeit im „Spielraum Franken”

Fichtelgebirge, Spiel und Spaß am See © Fichtelgebirge/Andreas Hub

© Spielzeugmuseum Neustadt

Eine große Rolle in der Kategorie „Puppen & Spielzeug“ hat in der Urlaubslandschaft Coburg.Rennsteig das „Museum der Deutschen Spielzeugindustrie“ in Neustadt bei Coburg inne. Eines seiner Angebote ist die „Spiele-zeit“, bei der bereits Kinder ab zwei Jahren ihren Spaß haben. Das Museum verfügt über eine umfangreiche Sammlung von geselligen Familien- bis zu kom-plexeren Spielen, die man bei diesem Angebot unkompliziert kennenlernen kann. . TreffpunktDeutschland.de/ neustadt-bei-coburg

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NÜRNBERG WÜRZBURGPerfektes Werbeumfeld für touristische Betriebe Mit unseren neuen Reisemagazinen geben wir den Gästen die

Antwort auf die Frage „Und, was machen wir jetzt?“. In jedem Rei-semagazin präsentieren wir einen Hauptort und alle wichtigen Orte,

Sehenswürdigkeiten und Events, die sich in einem Umkreis von bis zu 50 km befinden. So haben die Gäste gleich einen perfekten Überblick über das, was sie in ihrem Urlaub unternehmen können.

Verteilt werden unsere Reisemagazine kostenlos über die Touris-musämter, Übernachtungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen vor

Ort. Durch die fokussierte Verteilung an die Interessengruppen und die informativen redaktionellen Beiträge können Sie hier kosten-

günstige zielgerichtete Anzeigen schalten ohne Streuverlust. Die Reisemagazine erscheinen im April 2022.

Sie haben Interesse? Wir helfen Ihnen gerne. Reiner Ruff

0177 9159865 - [email protected]

Ein Ausflug nach Franken ist wie eine Phantasie-Reise. Nur in echt.“: Das ist das Motto im „Spielraum Franken“ – der di-gitalen Plattform von Franken-Tourismus, auf der Familienan-gebote aus den verschiedenen Themenwelten ebenso wie die passende Unterkunft gleich di-rekt gebucht werden können.

Franken ist ein grenzenloser Spielraum für Familien, der jede Menge Platz für unver-

gessliche Spielerlebnisse bietet. Das hat im Urlaubsland durchaus Tradition: Schon vor Jahrhunderten hieß es „Nürn-berger Tand geht durch alle Land”. Mit Tand war Spielzeug gemeint, das von Nürnberg aus in die ganze Welt verkauft wurde. Tatsächlich gilt dieser Spruch noch immer und das mittlerweile sogar für viele Orte in Franken. Verbunden werden sie unter anderem durch die „Deutsche Spielzeugstraße“. TreffpunktDeutschland.de/franken

Auf den Flügeln der Phantasie

Puppen & Spielzeug: Spielenachmittag im Museum

Action & Erleben: Urzeitriesen auf der Spur

Einmal Auge in Auge mit einem Tyrannosaurus Rex: In der Katego-rie „Action & Erleben“ ist das kein Problem. Möglich macht dies das „Dinosaurier Museum Altmühltal“ in Denkendorf im Naturpark Alt-mühltal – eine Urlaubslandschaft, die berühmt ist für ihren Reichtum an versteinerten Dinosaurier-Relikten, Urmeerfischen und für alle bisher gefundenen Exemplare des Urvogels Archaeopteryx. Das „Dinosaurier Museum Altmühltal“ ist ein spannendes Ausflugsziel für alle, die an der Entwicklung der Erde interessiert sind und diese hautnah erleben möchten. Auf einem circa 1,5 Kilometer langen, barrierefreien Waldweg spazieren sie durch 400 Millionen Jahre Erdgeschichte und begegnen unterwegs über 70 lebensechten Nachbildungen von Dinosauriern und anderen Urzeittieren. TreffpunktDeutschland.de/denkendorf

© Harry Meister Dinosaurier-Museum Altmühltal

Nr. 5/2022 KW 10 22 Markt Altenstadt

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Glasfaserausbau für Markt Altenstadt – eine Frage der NotwendigkeitOb als Wirtschaftsstandort oder für das neue Heim – ein gutes, zukunftssicheres und stabiles Internet gehört wie Strom, Wasser oder Wärme zur Grundversorgung. Zusätzlich ist auch die Wertsteigerung der ange-schlossenen Immobilie ein handfester Vorteil für alle Eigenheim-Besitzerinnen und -Besitzer.

Die private und unternehmerische Nutzung des Internets wird in den kommenden Jahren weiter stark ansteigen. Der dafür benötigte Bandbreitenbedarf erfordert den kommunalen Glasfaserausbau.

Bandbreitenentwicklung lt. Nielsen-Law Nielsen-Law   gemessen

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Anteil der Haushalte mit FTTB/H-Anschlüssen in % je EU-Land

Nutzen Sie Ihre Chance, die Zukunft Ihrer Marktgemeinde mitzugestalten. Gemäß unserer Mission „Starkes Internet für die Region. Aus Bayern. Für Bayern.“ möchten wir in Altenstadts Zukunft investieren, damit Ihre Gemeinde auch für zukünftige Generationen und als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt!

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Das sonst so wirtschaftlich starke Deutschland hinkt im europäischen Vergleich hinterher

Persönliche Beratungs-Hotline

09923 8045 1760Mo–Fr 8–20 Uhr, Sa 8–16 Uhr

Schriftliche Informationsanfragenper E-Mail an [email protected]

LEONET BeratungsbüroGrundschule Altenstadt Schulstraße 1 89281 AltenstadtFr 13 – 18 UhrSa 9 – 12 Uhr

Weitere Informationen unterwww.leonet.de/altenstadt

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