„Kauf und Verkauf von Unternehmen“ - Wirtschaftsprüfung · Unternehmensbewertung im...

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„Kauf und Verkauf von Unternehmen“ Frühstücksseminar am 09. Mai 2012 Referenten: Christoph Thomas Dr. Thomas Rau Wolfgang Löhr

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„Kauf und Verkauf von Unternehmen“

Frühstücksseminar am 09. Mai 2012

Referenten: Christoph Thomas

Dr. Thomas Rau

Wolfgang Löhr

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Begrüßung und Themenüberblick

1. Teil Unternehmensbewertung im M&A-Prozess

Christoph Thomas (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Certified

Valuation Analyst)

2. Teil Ablauf einer Unternehmenstransaktion

Dr. Thomas Rau (Rechtsanwalt)

3. Teil Steuerliche Aspekte einer Unternehmenstransaktion

Wolfgang Löhr (Rechtsanwalt, Steuerberater, vereidigter

Buchprüfer)

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1. Teil Unternehmensbewertung im M&A-Prozess

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Unternehmensbewertung im M&A-Prozess

Gliederung

1. Einführung

2. Bewertungsaufgaben im M&A-Prozess

3. Bewertungsverfahren

4. Bewertung und Preisfindung in der Praxis

5. Anwendung des Multiplikatorverfahrens

6. Praxishinweise und Sonderfälle

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1. Einführung

Seite 5

„Preis ist, was man zahlt“ „Wert ist, was man bekommt“

Normalerweise ist der Wert eines Unternehmens ungleich dem Preis

Ziel eines Investors ist es weniger zu zahlen bzw. mehr zu bekommen

als das Unternehmen wert ist, um Wertdifferenzen bzw. Steigerungen

zu realisieren oder um Risiken zu vermindern

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Vollständige Unternehmensbewertungen bei Unternehmenskäufen bilden

die Ausnahme (außer ggf. bei verbundenen Unternehmen mit Fokus auf

Fremdvergleich)

Kaufpreisfestlegung erfolgt im Regelfall im Verhandlungswege auf Basis

unvollständiger Daten

Vorbereitung von Verhandlungen durch indikative Bewertungen

(Entwicklung Wertvorstellungen) und Unternehmensanalyse

Wie quantifiziert

man „Wert“? im Hinblick auf ...

Operatives Geschäft

Finanzielle, steuerliche,

rechtliche Verhältnisse

Synergien

Marken, Patente,

Rechte

“Value, like beauty, is in the mind of the beholder” (Pratt 1981)

1. Einführung

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2. Bewertungsaufgaben in M&A-Prozessen

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Entwicklung von Kaufpreisvorstellungen von Verkäufer oder Käufer -

indikative Bewertungen zur Vorbereitung von Verhandlungen

Festlegung von Kaufpreisen – eher die Ausnahme; aber wesentlich bei

Transaktionen zwischen nahestehenden Personen

Ermittlung von Umtauschverhältnissen/Einlagewerten bei

Verschmelzungen und Sachkapitalerhöhungen

Fairness Opinions - Beurteilung, ob ein angebotener Preis als

angemessen betrachtet werden kann

Ermittlung von Schiedswerten – in der Regel bei Streitigkeiten im

Nachgang zu Transaktionen

Nachgelagerte Bewertungen - vorausschauende Berücksichtigung ggf.

sinnvoll:

• Kaufpreisaufteilungen nach dem Erwerb für Bilanzierungszwecke

(HGB und IFRS)

• Test der Beteiligungen/Buchwerte im Jahres- oder Konzernabschluss

auf Werthaltigkeit

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Auswahl des Bewertungsverfahrens

Einzelbewertungsverfahren Zukunftserfolgswertverfahren Vergleichsverfahren/

Multiplikatorverfahren

Substanz-

wert

Liquidations-

wert

DCF-

Verfahren

Ertragswert-

verfahren

auf

Basis von

Marktpreisen

auf

Basis von

Transaktions-

preisen

vereinfachtes

Ertragswert-

verfahren

Anlass der

Bewertung

Zweck der

Bewertung

Informations-

basis

3. Bewertungsverfahren

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Ertragswertverfahren / Discounted Cash-Flow

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Prognose

nachhaltiger

Überschüsse bzw.

Cash-Flows

(Phase 2)

Planungsanalyse

(Phase 1)

Unter-

nehmens-

(gesamt)-

wert

Vergangenheits-

analyse

Bewertungsstichtag

Zeit

Diskontierung mit risikoangepasster

Rendite der Alternativinvestition (r)

Ewige Rente Nettoausschüttungen

bzw. Cash-Flows

1 2 3 4 5...

1

(1+r)

1

(1+r) 2

1

(1+r) 3

1

(1+r) 4

1

(1+r) 5 ...

1

r

Der Barwert der zukünftigen Ausschüttungen/Cash-Flows ergibt den

Unternehmens(gesamt)wert:

3. Bewertungsverfahren

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Wert des

Eigen-

kapitals

(Ertrags-

wert)

t t ZÜ ZÜ 1 ZÜ 2 3 ZÜ n

(1 + r) - n

(1+r) - 1

(1+r) - 2

(1+r) - 3 Unter-

nehmens-

wert =

Barwert

der

zukünftig

en

Zahlungs-

über-

schüsse

(Ausschüt

tungen)

= Unternehmenswert aus Sicht des Eigentümers

Barwert der zukünftigen Cashflows

+ Wert des nicht betriebsnotwendigen

Vermögens (bspw.: Grundstücke und

Gebäude, überschießende Liquidität)

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Nicht betriebs-

notwendiges

Vermögen

Ertragswertverfahren

3. Bewertungsverfahren

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Kapitalisierungszins (= Eigenkapitalzins rEK)

Risikozuschlag

Opportunitätskosten

des Investors

Unternehmensrisiko landesüblicher Zins aus

quasi-risikoloser Anlage

Basiszins +

Kapitalisierungszins Ertragswertverfahren

3. Bewertungsverfahren

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Wert des

Eigen-

kapitals

(EK)

Fremd-

kapital

(FK)

t t CF CF 1 CF 2 3 CF n

(1 + r) - n

(1+r) - 1

(1+r) - 2

(1+r) - 3

Gesamt-

unter-

nehmens-

wert =

Barwert

der

zukünftig

en Cash-

Flows

= Unternehmenswert aus Sicht des Eigentümers

Barwert der zukünftigen Cashflows (vor

Finanzierung)

+ Wert des nicht betriebsnotwendigen

Vermögens

- Fremdkapital (Finanzschulden inkl.

Pensionen)

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Nicht betriebs-

notwendiges

Vermögen

Discounted Cash-Flow -Verfahren (WACC)

3. Bewertungsverfahren

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rWACC = rEK x + rFK (1- seff ) x mit EK

GK

FK

GK

rWACC = Weighted Average Cost of Capital

rEK = Renditeforderung der Eigenkapitalgeber

rFK = Renditeforderung der Fremdkapitalgeber

EK = Marktwert des Eigenkapitals

FK = Marktwert des Fremdkapitals

GK = EK + FK

seff = effektiver Unternehmenssteuersatz

©2009 Sonntag & Partner

Diskontierung mit gewichteten Kapitalkosten (Eigenkapitalzins und

Fremdkapitalzins gewichtet nach dem Verhältnis der Marktwerte)

Discounted Cash-Flow -Verfahren (WACC)

3. Bewertungsverfahren

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Unterschiedliche Unternehmen können durch Bezug auf eine bestimmte

Kennzahl verglichen werden z. B. Gewinn, EBIT, EBITDA, Umsatz,

Kundenzahl

Übertragung des Marktpreises vergleichbarer Unternehmen nach dem

Dreisatz

Das Multiplikatorverfahren unterstellt eine lineare Beziehung zwischen

der Bezugsgröße und dem Unternehmenswert

Es wird unterstellt, dass die Vergleichsunternehmen und das

Zielunternehmen im Bezug auf wesentliche Faktoren identisch sind

(Margenprofil, Investitionen, Risikostruktur)

Von entscheidender Bedeutung ist die Auswahl und Ermittlung der

Kennzahl/Bezugsgröße (Durchschnittsbildung, Plan- oder Istwerte etc.)

Beachtung der Berücksichtigung von Fremdkapital

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Unternehmenswert = Kennzahl/Bezugsgröße x Multiple

Multiplikatorverfahren

3. Bewertungsverfahren

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• Einfache Berechnung

• Objektivität des Marktes

• Praxisnah

• Bewertungsmöglichkeit bei lediglich extern vorhandenen Informationen

• (vermeintlich) kein oder nur geringes Prognoseproblem

• Branchenbezogenheit

Vorteile

• Unternehmen sind in der Regel nicht vergleichbar

• Problematik der richtigen Peer-Group

• Konjunkturelle und Marktschwankungen können Wert beeinflussen

• Teilweise unterschiedliche Bilanzierungstandards

• Unzureichende Berücksichtigung von Wachstum

Nachteile

Multiplikatorverfahren

3. Bewertungsverfahren

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Abhängigkeit von der Informationsbasis (Asymmetrie zwischen Käufer

und Verkäufer)

Ertragswert- und DCF-Verfahren sind nur bei Verfügbarkeit

umfangreicher Plandaten möglich

Aus der Sicht von Käufer oder Verkäufer ergeben sich unterschiedliche

Möglichkeiten und Vorgehensweisen der Bewertung aufgrund der

Informationsasymmetrie im Hinblick auf:

• Unternehmensstruktur

• Stärken und Schwächen

• Marktstellung

• Möglichkeit der Erstellung und Einschätzung der Planungsrechnung

• Mögliche Synergieeffekte

Verkäufer kann die Bewertung in der Regel fundierter vornehmen bzw.

alternative Verfahren anwenden

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4. Bewertung und Preisfindung in der Praxis

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Ableitung Bewertungen und Preise

Kaufpreise basieren in der Regel nicht auf einer vollständigen

Informationsbasis und Unternehmensbewertung, jedoch sind die Kalküle

dahinter vergleichbar bzw. identisch

Ermittlung der Preisgrenzen und -vorstellungen durch (vereinfachte)

Bewertungsverfahren

• Meist mittels der Multiplikatormethode

• Ableitung der Basisgrößen auf Grund von (eigenen) Planungen oder

bereinigten Ergebnissen der Vergangenheit

Voraussetzung ist in jedem Fall eine Unternehmensanalyse

• Analyse/Einschätzung der Ertragskraft des Unternehmens

• Analyse/Einschätzung möglicher Synergieeffekte

4. Bewertung und Preisfindung in der Praxis

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Verhandlung

Preis ist Verhandlungsergebnis auf der Basis

• der entwickelten Preisvorstellungen

• der Stärke der Verhandlungspositionen

• der Risikoeinschätzungen von Verkäufer/Käufer

„Der Preis eines Unternehmens ist letztlich auch derjenige, den ein

Investor zu bezahlen bereit ist.“

Mögliche weitere Faktoren:

Bereitschaft des Käufers aufgrund von außerordentlichen Synergien

mehr als den indikativen Unternehmenswert zu bezahlen

Bereitschaft aufgrund von persönlichen Umständen des Verkäufers (z. B.

Krankheit, hohes Alter) weniger als den indikativen Unternehmenswert

als Kaufpreis zu akzeptieren

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4. Bewertung und Preisfindung in der Praxis

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Schwerpunktbildung im Bewertungsprozess

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Bewertungs-

auftrag/ -inhalt

Unternehmens-

analyse

• Erfassung von

Bewertungsobjekt,

Bewertungsanlass,

Bewertungszweck,

Bewertungszeitpunkt

• Festlegung von

Bewertungsverfahren

Planungs-,

Plausibilitäts-

analyse

Unternehmens-

bewertung

Bewertungs-

gutachten

• Analyse und

Bereinigung der

Vergangenheits-

erfolge

• Identifikation der

wesentlichen

Erfolgsfaktoren

• Markt- und

Wettbewerbs-

analyse

• Plausibilitäts-

analyse der

Unternehmens-

planung

- Plan-GuV

- Plan-Bilanz

- Cashflow-

Planung

• individuelles

Bewertungs-

modell

• Ermittlung des

Unternehmens-

wertes

• Erstellung eines

Bewertungs-

gutachtens

• Präsentation

Fokussierung auf Identifizierung auf Chancen und Risiken

• Analyse in Form einer Due Diligence

Kenntnis der Planung bei Käufer oft eingeschränkt, ggf. eigene (vereinfachte bzw.

konservative) Planannahmen

Meist vereinfachte Modelle zur Bewertung

4. Bewertung und Preisfindung in der Praxis

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Auswahl und Ermittlung der Bezugsgröße

Ausgangswert für die Bewertung eines Unternehmens im Rahmen von

M&A-Prozessen ist regelmäßig das EBIT / EBITDA

Wahl des „richtigen“ EBIT / EBITDA

• Sollte möglichst repräsentativ für die Zukunft sein („nachhaltig erzielbar)

• abhängig vom Ergebnis der Unternehmensanalyse (ggf. Durchschnitt

Vergangenheit, ein Planjahr, Durchschnitt Planjahre etc.)

• Im Rahmen der Due Diligence ist zu klären, ob Planungen und

historische Ergebnisse angepasst oder bereinigt werden müssen

Ermittlung von Multiplikatoren

Auswertung von Kapitalmarktdaten und Transaktionsdatenbanken

(Bereinigung notwendig)

Nutzung veröffentlichter Werte (z.B. Finance-Magazin)

Eigene Einschätzungen oder Erfahrungen

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5. Anwendung des Multiplikatorverfahrens

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Beispiele für aktuelle Multiples (Börsenwerte und Expertenschätzungen

des Finance Magazins)

5. Anwendung des Multiplikatorverfahrens

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Jahresüberschuss = 300

EBIT = 800

Umsatz = 2000

Finanzschulden = 500

KGV = 12

EBIT-Multiple = 6

Umsatz–Multiple = 2

Marktdaten Vergleichsgruppe

Umsatz x Umsatz-Multiple

- Finanzschulden

EBIT x EBIT-Multiple

- Finanzschulden

KGV x JÜ

Berechnung Wert für Eigentümer

Unternehmensdaten

Beispiel

5. Anwendung des Multiplikatorverfahrens

2.000 x 2 = 4.000

- 500 = 3.500

= 800 x 6 = 4.800

- 500 = 4.300

= 300 x 12

= 3600

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Berücksichtigung von Synergieeffekten

Synergieeffekte können positiv oder negativ sein

Berücksichtigung geplanter Struktur- oder Strategieänderungen

Abschätzung der Synergieeffekte des Käufers kann

Verhandlungsposition des Verkäufers verbessern

Einfluss der Transaktionsstruktur (Share Deal vs. Asset Deal)

Share Deal

• Bewertung mit aktueller Struktur

• Mitnahme von „Altlasten“

Asset Deal

• Abgrenzung Bewertungsobjekt

• Veränderung von Abschreibungen und Steuereffekten

• Ähnlich bei Personengesellschaften

Seite 23

6. Praxishinweise und Sonderfälle

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2006

2011

2015

g

2001

Vergangenheitsentwicklung Detailplanung

2020

Entwicklung Zukunftserfolge

Beachtung von Zyklen bezüglich Unternehmen, Branche oder Produkt

Langfristiger

Wachstumspfad

Terminal Value

6. Praxishinweise und Sonderfälle

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Starke Schwankungen der (zukünftigen) Erfolge bzw. Stabilität der

Unternehmensgewinne

Eine Schwankung der zukünftigen Erfolge hat Einfluss auf den

Unternehmenswert

Anwendung vereinfachter Verfahren (Multiplikatoren) wird schwieriger

Schwierige Prognose insbesondere bei

• Sanierungsfällen

• Start-Ups

• stark wachsenden Unternehmen

• Unternehmen mit kurzer Historie

• neuen Branchen

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6. Praxishinweise und Sonderfälle

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Restrukturierungsfälle

Erhöhte Unsicherheit über Planergebnisse

Verlustvorträge gehen beim Kauf i.d.R. verloren

Investitionsstau

Versteckte (negative) Sonderwerte, z. B.

• Überfällige Verbindlichkeiten

• Factoring und Reverse Factoring

• Belastungen und Verfügungsbeschränkungen bei Vermögenswerten

• Andere nachteilige Verträge

• Veraltetes Produktionsprogramm

• Notwendigkeit zur Umsetzung von Kosteneinsparungen

Carve Out oder Kauf aus Konzernen

Beachtung von operativen oder finanziellen Risiken durch Verknüpfung zu

zurückbleibenden Bereichen des Verkäufers

notwendige Bereinigung und Anpassung von historischen Daten und

Planergebnissen Seite 26

6. Praxishinweise und Sonderfälle

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Eigentümergeführte und/oder kleine Unternehmen

Starke Abhängigkeit von Einzelpersonen

Hohe Abhängigkeit von Kunden, Lieferanten und Produkten

Angemessenheit von Vergütungen für Leistungsbeziehungen mit

nahestehende Personen

Überschneidung der betrieblichen und privaten Sphäre (Abgrenzung

betriebsnotwendiges Vermögen)

Einfaches Rechnungswesen (steuerlich geprägt)

Fehlende bzw. nur grobe Planung

Vorhandene Peer-Group-Unternehmen sind oft nicht vergleichbar, insbesondere bzgl. Größe und Geschäftsmodell, Diversifikation

Ggf. nur vereinfachtes Controlling

Seite 27

6. Praxishinweise und Sonderfälle

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2. Teil Ablauf einer Unternehmenstransaktion

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

1. Vertraulichkeitsvereinbarung und LOI

Zeitlicher Ablauf von Unternehmenstransaktionen (vereinfacht)

Vorbereitung

des Verkäufers Verhandlungen

Vertragsschluss

„Signing“

Vertraulichkeits-

vereinbarung

und ggf. Letter of

Intent

Due Diligence

Vollzug

„Closing“

Im Falle eines Bieterverfahrens weitere Strukturierung des Prozesses durch:

• Teaser

• Process Letter

• Information Memorandum

• Abgabe indikativer und bindender Angebote

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

1. Vertraulichkeitsvereinbarung und LOI

1.1 Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA (Non-Disclosure Agreement)

a. Hintergrund

Ausgleich von Interessensgegensätzen

• Käufer benötigt umfassende Informationen über das Target

• Verkäufer hat Interesse daran, dass Informationen vertraulich

behandelt werden und Insiderkreis begrenzt bleibt (insbesondere

im Fall des Scheiterns der Transaktion)

Ggf. rechtliche Verpflichtung des Targets, Vertraulichkeitsvereinbarung

abzuschließen, z. B. bei börsennotierten Aktiengesellschaften

Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

1. Vertraulichkeitsvereinbarung und LOI

1.1 Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA (Non-Disclosure Agreement)

b. Wesentliche Inhalte

Definition der geheim zu haltenden Informationen

Geheimhaltungsverpflichtung

Regelungen zur (erlaubten) Weitergabe vertraulicher Informationen

• Hausinterne Weitergabe beim Käufer?

• Weitergabe an Berater (Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Banken etc.)?

Rückgabe oder Vernichtung der vertraulichen Informationen nach

Abschluss oder Scheitern der Transaktion?

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

1. Vertraulichkeitsvereinbarung und LOI

1.1 Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA (Non-Disclosure Agreement)

b. Wesentliche Inhalte (2)

Haftung im Falle der Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung

• Problematik des Nachweises der Pflichtverletzung und des

Schadens

• Vereinbarung einer Vertragsstrafe?

Haftungsausschluss für Richtigkeit/Vollständigkeit der vertraulichen

Informationen

Kontaktaufnahmeverbot / Abwerbeverbot (Dauer?)

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

1. Vertraulichkeitsvereinbarung und LOI

1.2 Letter of Intent (LoI) oder Memorandum of Understanding (MoU)

Im Angloamerikanischen Rechtskreis entstanden

Zweck:

• Dokumentation der ersten Verhandlungsergebnisse

(Konkretisierung der wirtschaftlichen Eckdaten)

• Bekräftigung des ernsthaften Interesses (Vorbehaltlich positiver

Prüfung in der Due Diligence?)

• Darstellung des weiteren Vorgehens und Zeitplans, insbesondere

zur Due Diligence

Form:

• In der Regel Schreiben des Verkäufers an den Käufer (LoI)

(gegenzeichnen lassen!)

• Ausgestaltung als „Vertrag“, sog. Memorandum of Understanding

(MoU)

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

1. Vertraulichkeitsvereinbarung und LOI

1.2 Letter of Intent (LoI) oder Memorandum of Understanding (MoU)

Verbindlichkeit:

• Rechtlich überwiegend unverbindlich (Kein Zwang, Transaktion

abzuschließen!)

• Aber: faktische Bindungswirkung für Verhandlungen

• Möglichkeit einzelne Punkte verbindlich zu regeln:

Eine Vertraulichkeitsvereinbarung kann integriert werden (s.o.)

Vereinbarung von Exklusivität

Regelung zur Kostentragung

Ggf. Vorgriff auf den Unternehmenskaufvertrag:

• Festlegung des Kaufgegenstands

• Festlegung des Kaufpreises oder eines Mechanismus

• Festlegung wesentlicher Eckdaten (z.B. Garantien,

Steuerfreistellung)

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

2. Ablauf und Bedeutung einer Due Diligence

2.1 Sinn und Zweck einer Due Diligence

Due Diligence durch den Käufer

• Überprüfung des Kaufentschlusses

• Bestimmung und Überprüfung des Kaufpreises, d. h. der

Wertannahmen (Unternehmensbewertung, Synergieeffekte)

• Identifizierung von Risiken

• Pflicht der Geschäftsführung zu sorgfältigem Handeln (Vermeidung

persönlicher Haftung)

Auch: Due Diligence durch die finanzierende Bank

Zu Empfehlen: Due Diligence durch den Verkäufer

• Überprüfung der Kaufpreisvorstellung

• Identifizierung und Beseitigung von „Mängeln“ im Vorfeld

• Vorbereitung der optimalen Präsentation des Unternehmens

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

2. Ablauf und Bedeutung einer Due Diligence

2.2 Bandbreite der Due Diligence

Financial und Commercial Due Diligence

Legal Due Diligence

Tax Due Diligence

Environmental Due Diligence

Technical Due Diligence

Insurance Due Diligence

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

2. Ablauf und Bedeutung einer Due Diligence

2.3 Inhaltliche Schwerpunkte der Legal Due Diligence

Gesellschaftsrecht

Sonstiges Vertragsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz (Patente, Marken etc.)

Arbeitsrecht

Immobilienrecht

Rechtsstreitigkeiten

Ggfs. Finanzierungsverträge

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

2. Ablauf und Bedeutung einer Due Diligence

2.3 Inhaltliche Schwerpunkte der Legal Due Diligence

Entdeckung von Dealbreakern

• Verkäufer hat kein Eigentum an kaufgegenständlichen Anteilen

• Wesentliche Wirtschaftsgüter (z. B. Patente) sind nicht vorhanden

oder erloschen

• Unternehmensfortführung ist gefährdet

Entdeckung von noch nicht realisierten Risiken

• Sonderkündigungsrechte in wichtigen Verträgen

• Laufender Rechtsstreit in großem Umfang

• Gefährdung wichtiger Betriebsgrundlagen (Patente, Key Persons)

Entdeckung von Regelungsbedarf im Kaufvertrag

• Freistellung von Risiken (z.B. aus einem identifizierten Rechtsstreit)

• Aufhebung einer Cashpool Vereinbarung

• Zustimmung von Vertragspartnern

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

2. Ablauf und Bedeutung einer Due Diligence

2.4 Ablauf der Due Diligence (1)

Festlegung, welche Bereiche geprüft werden sollen und durch wen

(Beauftragung der Dienstleister)

Koordination der einzelnen Teilbereiche: Bestimmung von

Ansprechpartnern

Kick-off Meeting und laufender Austausch zwischen den Beratern

Was wird geprüft?

• Übersicht über den Datenraum (vom Verkäufer vorgegeben)

• Zusammenstellung einer Anforderungsliste (nach Teilbereichen oder

konsolidiert)

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

2. Ablauf und Bedeutung einer Due Diligence

2.4 Ablauf der Due Diligence (2)

Treffen mit dem Management des Zielunternehmens

Anforderung weiterer Dokumente und Fragen an den Verkäufer (Q&A-

Prozess)

Ortsbesichtigung

Berichterstattung

• Umfassender DD-Bericht vs. Kurzübersicht

• Regelung der Haftung

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

2. Ablauf und Bedeutung einer Due Diligence

2.5 Zusammenhang zwischen Due Diligence und Kaufvertrag

Due Diligence selbst begründet noch keine (Rechts-)Sicherheit, da in der

Regel ein Haftungsausschluss in der Vertraulichkeitsvereinbarung

enthalten ist.

Es kann auch Risiken geben, die in der Due Diligence nicht erkannt

werden.

Regelungen zu Garantien im Kaufvertrag sind erforderlich (sog.

Garantienkatalog). Dieser kann dann zielgerichtet an den Erkenntnissen

der Due Diligence ausgerichtet werden.

Grundregel: Haftung ist ausgeschlossen, wenn Käufer den Mangel kennt

Aber: abweichende vertragliche Regelung ist möglich (und auch teilweise

üblich; Verhandlung!)

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

3. Unternehmenskaufvertrag

3.1 Übertragungsstichtag, Signing und Closing

„Signing“: Tag, an dem der Kaufvertrag unterzeichnet wird

„Closing“ oder „Vollzugstag“: Tag, an dem der Kaufvertrag „vollzogen“

wird, d. h.

• Übertragung des Eigentums am Unternehmen, bzw. an den Anteilen

• Zahlung des Kaufpreises

Idealerweise fallen Signing und Vollzugstag zusammen. Ein

Auseinanderfallen ist jedoch ggf. erforderlich, wenn:

• eine Kartellfreigabe erforderlich ist

• nach Signing eine Berechnung des Kaufpreises erfolgen soll

• noch Genehmigungen etc. einzuholen, oder Umstrukturierungen

vorzunehmen sind

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

3. Unternehmenskaufvertrag

3.1 Übertragungsstichtag, Signing und Closing

„Übertragungsstichtag“: Tag des wirtschaftlichen Übergangs.

• Auf diesen Tag erfolgt die Kaufpreisberechnung

• Kann z. B. mit dem Vollzugstag zusammenfallen

• Übertragungsstichtag liegt aber oft auch in der Vergangenheit,

also vor dem Signing („Locked-Box“)

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

3. Unternehmenskaufvertrag

3.2 Kaufgegenstand

Asset Deal

Kauf von Vermögensgegenständen (Anlage- und Umlaufvermögen,

Forderungen, Verbindlichkeiten, Verträge). Inventur erforderlich!

Vertragsparteien:

• Käufer oder eine von diesem neu gegründete Gesellschaft (NewCo)

• Gesellschaft, welche das Unternehmen bislang betrieben hat

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

3. Unternehmenskaufvertrag

3.2 Kaufgegenstand

Asset Deal

Vor- und Nachteile:

• Auch Erwerb von einem Betriebsteil möglich

• Keine Übernahme von Verbindlichkeiten (oder nur ausgewählte

Verbindlichkeiten)

• Übernahme ausgewählter Verträge (Ausnahme: Arbeitnehmer)

• Zu übertragende Wirtschaftsgüter können einzeln ausgewählt

werden („Cherry Picking“), müssen aber einzeln übertragen werden

• Tendenziell steuerlich vorteilhaft für den Käufer

• Vertragsverhältnisse müssen einzeln übergeleitet werden

(Zustimmung Vertragspartner erforderlich)

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

3. Unternehmenskaufvertrag

3.2 Kaufgegenstand

Share Deal

Kauf von Gesellschaftsanteilen

Vertragsparteien:

• Käufer oder eine von diesem neu gegründete Gesellschaft (NewCo)

• Gesellschafter als Verkäufer

Vor- und Nachteile:

• „Automatischer“ Übergang des gesamten Unternehmens

• Rechtliche Zuordnung der Aktiva und Passiva bleibt, Wechsel nur

auf Gesellschafterebene

• Automatischer „Übergang“ aller Verträge (Ausnahme: Change of

Control-Klauseln)

• Verkäufer behält (fast) keine Risiken zurück

• Tendenziell steuerlich nachteilhaft für den Käufer

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

3. Unternehmenskaufvertrag

3.3 Beurkundungspflicht?

Grundsatz: Formfreiheit!

Formpflicht richtet sich nach den zu übertragenden Wirtschaftsgütern:

• GmbH-Anteile: (+)

• Grundstücke: (+)

• Aktien: (-)

• Kommanditanteile: (-)

• Forderungen, Verbindlichkeiten, Umlaufvermögen: Grundsätzlich (-),

aber ggf. beurkundungspflichtig, wenn das gesamte Vermögen des

Verkäufers verkauft wird

Umfang der Beurkundungspflicht: Beurkundungspflicht erstreckt sich auf

alle (Rechts-)Geschäfte, die mit dem Verkauf so zusammenhängen, dass

die Parteien sie nur einheitlich oder gar nicht vornehmen möchten.

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

3. Unternehmenskaufvertrag

3.4 Kaufpreis

Angabe eines Fixkaufpreises

• Einfache und klare Regelung möglich

• Problematisch, wenn Kaufpreis von unbekannten Begebenheiten

abhängt, (z. B. Höhe der Barmittel zu einem bestimmten Stichtag)

Festlegung einer Kaufpreisberechnungsformel

• Ausgangspunkt ist i.d.R. der Unternehmenswert, auf den sich die

Parteien verständigt haben

• Vom Unternehmenswert wird dann der Anteilswert abgeleitet durch

Abzug von Finanzverbindlichkeiten und Hinzurechnung des

Kassenbestands („cash-free/debt-free“)

• Ermittlung durch Erstellung einer (Zwischen-)Bilanz auf den

Übertragungsstichtag

• Beim Asset Deal gegebenenfalls zudem Abhängigkeit des

Kaufpreises von der Stichtagsinventur

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

3. Unternehmenskaufvertrag

3.5 Garantien und Haftung

Gewährleistungsrecht des BGB passt nicht für Unternehmenskauf-

verträge, weder auf Tatbestandsseite (wann ist ein Unternehmen

mangelhaft?) noch auf Rechtsfolgenseite (Rückabwicklung des

Unternehmenskaufs?)

Daher Ersatz durch einen Katalog an selbständigen Garantien, welche

der Verkäufer dem Käufer gibt. Hier haben sich mehr oder weniger

übliche Kataloge herausgebildet, insbesondere zu:

• Verkäufer ist Inhaber der verkauften Anteile

• Bilanzen wurden nach GoB aufgestellt

• Umfang der bestehenden Arbeitsverhältnisse

• Bestehen sonstiger wichtiger Verträge

• Keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten

• Bestehen von Marken, Patenten etc.

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

3. Unternehmenskaufvertrag

3.5 Garantien und Haftung (2)

Abschließende Regelung, was im Falle einer Garantieverletzung

passieren soll:

• Grundsatz: Herstellung des geschuldeten Zustands durch Verkäufer

• Sonst: Schadensersatz in Geld (Ausschluss von Rücktrittsrechten)

• Umfang des Schadensersatzes: In der Regel Ausschluss

verschiedener Schadenspositionen, wie z. B. entgangener Gewinn,

interne Verwaltungskosten etc.

• Haftungsausschluss bei Kenntnis von Problemen?

• Schwellenwerte

Festlegung von Bagatellgrenzen (de minimis)

Festlegung von Höchstgrenzen (caps)

• Verjährung: Daumenregel: Zwei Bilanzstichtage unter

Käuferkontrolle

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

3. Unternehmenskaufvertrag

3.6 Sonstige Regelungen

Freistellungen, für bereits identifizierte Risiken (z. B. für den Ausgang

eines bestimmten Prozesses)

Steuerfreistellungsklauseln

Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Käufer nach dem Verkauf

Wettbewerbsverbote

Regelungen zur Vertraulichkeit

Kostentragung (insbesondere Notargebühren und Verkehrssteuern)

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

4. Post-Signing/Post Closing

4.1 Beim Asset Deal: Vollzug des Kaufs

Überleitung von Kunden- und Lieferantenverträgen, sowie sonstiger

Vertragsverhältnisse (Mietverträge, Leasingverträge etc.) auf NewCo

Übertragung von Wirtschaftsgütern im Ausland, insbesondere Anteile an

ausländischen Tochtergesellschaften oder ausländische Grundstücke

4.2 Restrukturierung des neuen Unternehmens (Käuferseite)

Neubesetzung der Geschäftsführung, Beirat, Aufsichtsrat

Ggf. weitergehende gesellschaftsrechtliche Maßnahmen

Ggf. Anpassung von Buchhaltung, Controlling etc.

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Ablauf einer Unternehmenstransaktion

4. Post-Signing/Post Closing

4.3 Sonstige Abwicklung des Kaufvertrags

Prüfung, ob im Kaufvertrag abgegebene Garantien verletzt sind

Ggf. Geltendmachung, beziehungsweise Abwehr von Schadens-

ersatzansprüchen („Post M&A Litigation“)

Fristenüberwachung

• Verjährungsfristen für Garantien

• Fristen für weitere Kaufpreisraten, Earn-Out-Klauseln etc.

• Einhaltung sonstiger Informations- oder Mitteilungspflichten

Empfehlung: Anfertigung einer To-Do Liste mit allen größeren und

kleineren Aufgaben und einer zeitlichen Einordnung und Verfristung

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3. Teil Steuerliche Aspekte einer Unternehmenstransaktion

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Steuerliche Übersicht

Vorbemerkung

Due Diligence

Ertragsbesteuerung von Veräußerungsgewinnen

– aus Sicht des Veräußerers –

Ertragsbesteuerung

– aus Sicht des Erwerbers –

Verkehrssteuern

Steuer- und Sozialversicherungsklausel

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Vorbemerkung

Interessen des Verkäufers, z. B.

Kein eigenes Interesse an Due

Diligence

Optimale Besteuerung des Ver-

äußerungsgewinns

Keine oder reduzierte Haftung für

Steuern gegenüber dem Erwerber

Interessen des Erwerbers, z. B.

Großes Interesse an Due Diligence

Schaffung von Abschreibungsvolumen

Volle Abzugsfähigkeit von Finan-

zierungskosten als Betriebsausgaben

Nutzung von Verlustvorträgen

Haftung des Veräußerers für Steuern

Optimierung Grunderwerbsteuer

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Due Diligence - Zweck

1. Steuerliche (Risiko)Beurteilung des Zielunternehmens und

Identifizierung von „Dealbreakern“

2. Identifizierung von kaufvertragsrelevanten Aspekten, z. B.

Kaufpreisreduzierung bzw. -einbehalt

Gestaltung der Steuerklausel

3. Erkenntnisse für Strukturierung und postakquisitorische

Maßnahmen, z. B.

Mögliche Nutzung von Verlustvorträgen (Steuer- und Liquiditätsplanung)

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Due Diligence - Ablauf

1. Anforderungsliste

2. Interview mit Verkäufer, Geschäftsleitung, Steuerberater

3. Prüfung der zur Verfügung stehenden Unterlagen

4. Austausch mit anderen Beratern und dem Erwerber

5. Berichterstattung

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Due Diligence - Prüfprogramm

1. Steuerstatus

(Stand der Steuerdeklaration, Verlustvorträge, Organschaften,

Steuerrückstände, anhängige Rechtsbehelfe etc.)

2. Durchgeführte Prüfungen der Finanzverwaltung, Sozialver-

sicherungsträger etc.

3. Frühere Umstrukturierungen

4. Verhältnisse zu Gesellschaftern/nahe stehenden Personen

(verdeckte Gewinnausschüttungen)

5. Internationale Sachverhalte

6. Besonderheiten des Zielunternehmens

(z. B. Bildungsunternehmen, Immobilienunternehmen etc.)

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Ertragsbesteuerung von Veräußerungsgewinnen

- Sicht des Veräußerers -

1. Natürliche Person (oder Personengesellschaft) veräußert Betrieb

oder Mitunternehmeranteil

Veräußerungsgewinn zu 100% steuerpflichtig,

16 EStG

Tarifermäßigung nach

34 (3) EStG für Veräußerungsgewinne bis zu

5 Mio. €, wenn Steuerpflichtiger das 55. Lebensjahr vollendet hat. Die

Tarifermäßigung kann der Steuerpflichtige nur 1x im Leben in Anspruch

nehmen.

Freibetrag nach

16 (4) EStG. (auch 55 Lj. d. Stpfl., nur 1x im Leben zu

gewähren)

Freibetrag = 45.000 €, ermäßigt um den Betrag, um den der

Veräußerungsgewinn 136.000 € übersteigt.

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Ertragsbesteuerung von Veräußerungsgewinnen

- Sicht des Veräußerers -

2. Natürliche Person veräußert Anteile an KapG

Anteile im Betriebsvermögen: Veräußerungsgewinn zu 60%

steuerpflichtig

Anteile im Privatvermögen, aber Beteiligung mind. 1%: Veräußerungs-

gewinn zu 60% steuerpflichtig

Keine Tarifbegünstigung

34 (2) Nr. 1 EStG

3. Kapitalgesellschaft veräußert Betrieb oder Mitunternehmeranteil

Veräußerungsgewinn zu 100% steuerpflichtig

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Seite 62

Ertragsbesteuerung von Veräußerungsgewinnen

- Sicht des Veräußerers -

4. Kapitalgesellschaft veräußert Anteile an KapG

Veräußerungsgewinn i. d. R. nur zu 5% steuerpflichtig

Ggf. Ausnahme: Veräußernde KapG ist sog. Finanzunternehmen

(z. B. Holding) und kurzfristiges „Durchhandeln“ der Anteile

5. Personengesellschaft veräußert Anteil an KapG

Veräußerungsgewinn zu 60% steuerpflichtig, soweit natürliche Person

Gesellschafter

Veräußerungsgewinn zu 5% steuerpflichtig, soweit KapG Gesellschafter

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Ertragsbesteuerung von Veräußerungsgewinnen

- Sicht des Veräußerers -

6. Wahlrecht für natürliche Person als Veräußerer

Wahl der Besteuerung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb im

Zuflusszeitpunkt, Gewinn entsteht, wenn der Kapitalanteil der Zahlungen

das steuerliche Kapitalkonto übersteigt

Kein „56%-Steuersatz“ und kein Freibetrag

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Ertragsbesteuerung von Veräußerungsgewinnen

- Sicht des Veräußerers -

7. Wichtige Strukturierungsaspekte aus Verkäufersicht, z. B.

Sperr- oder sonstige Fristen, die Einfluss auf das Besteuerungsregime

haben, z. B. „sperrfristbehaftete“ Anteile an KapG, erbschaft- und

schenkungsteuerliche Behaltefristen etc.

Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen und Auswirkungen

auf das Besteuerungsregime, z. B. Grundstücke

Zeitlicher Anfall des Veräußerungsgewinns

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Ertragsbesteuerung aus Sicht des Erwerbers

1. Erwerb von Anteilen an einer KapG (Share Deal)

Anteile an KapG nicht abschreibungsfähig => kein steuerliches

Abschreibungsvolumen

Abzugsbeschränkungen bei Wertminderung der Anteile

• KapG hält Anteile: kein Betriebsausgabenabzug; dafür aber auch

Veräußerungsgewinn i. d. R. zu 95% steuerfrei

• Einzel- bzw. Personenunternehmen hält Anteile: Betriebsausgabe in

Höhe von 60%

• Privatperson hält Anteile: keine steuerlichen Auswirkungen

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Seite 66

Ertragsbesteuerung aus Sicht des Erwerbers

1. Erwerb von Anteilen an einer KapG (Share Deal)

Fremdfinanzierungsaufwand

• zu 60% abzugsfähig bei natürlichen Personen/Einzel- bzw.

Personenunternehmen als Anteilserwerber

• zu 100% bei KapG als Anteilserwerber

Ggf. Untergang von bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen

(

8c KStG)

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Seite 67

Ertragsbesteuerung aus Sicht des Erwerbers

2. Erwerb von Assets/Anteilen an Personengesellschaft (Asset Deal)

Steuerlich gilt: Erwerb von Anteilen an Personengesellschaften

= Asset Deal

Afa, Aufteilung des gesamten Kaufpreises auf die einzelnen erworbenen

Wirtschaftsgüter

Verluste wirken sich bei Erwerber aus

Fremdfinanzierungsaufwand grundsätzlich voll abzugsfähig

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Seite 68

Ertragsbesteuerung aus Sicht des Erwerbers

3. Wichtige Strukturierungsaspekte aus Erwerbersicht, z. B.

Strukturierung unter Berücksichtigung der Verkäuferinteressen

• Share Deal oder Asset Deal

• ggf. Ausgleich für fehlende Abschreibung (Share Deal) über

Kaufpreis

Strukturierung unter Berücksichtigung der Erwerberinteressen

• Langfristiges Investment: i. d. R. natürliche Person hält Anteile an

KapG oder Personengesellschaft direkt

• Weiterverkauf geplant: ggf. Holdingstruktur (insbesondere bei

Erwerb von Anteilen an KapG)

Optimale Abzugsfähigkeit des Fremdfinanzierungsaufwands

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Verkehrssteuern

1. Umsatzsteuer

Share Deal: Kauf/Verkauf von Anteilen = umsatzsteuerfrei

4 Nr. 8f

UStG, Option nach

9 (1) UStG zulässig

Asset Deal: Unternehmensverkauf als Asset Deal ist nach

1 (1a) S. 1

UStG nicht umsatzsteuerbar. Aber: Abgrenzungsprobleme

2. Grunderwerbsteuer

Asset Deal: Anfall von Grunderwerbsteuer

Share Deal: Anfall von Grunderwerbsteuer bei Erwerb von mind. 95%

der Anteile an grundbesitzender KapG oder Personengesellschaft

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Steuer- und Sozialversicherungsklausel

1. Steuer- und Sozialversicherungsklausel

Nach dem Übergangsstichtag kann es zu Steuer- bzw.

Sozialversicherungsnachzahlungen kommen, die die Zeit vor dem

Übergangsstichtag betreffen

Klausel enthält Regelung, wer und in welchem Umfang diese Nach-

zahlungen tragen soll; eigenes Regelungssystem innerhalb des

Kaufvertrags

i. d. R. stellt der Veräußerer den Erwerber von solchen Nachzahlungen

frei

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Steuer- und Sozialversicherungsklausel

2. Übliche Regelungen

Definition „Steuern“: in- und ausl. Steuern, Zölle, Abschöpfungen, Zinsen,

Säumnis- und Verspätungszuschläge, Haftungen für Steuern etc.

Schwierigkeiten bei Steuernachforderungen/ Steuererstattungen, die

keine „echten“ Steuermehrergebnisse, sondern nur zeitl. Verschiebung-

en sind, z. B. Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand; ggf. nur Ausgleich

von Zinsnachteilen

Informationsrechte des Verkäufers

(z. B. bei steuerlichen Außenprüfungen)

Mitwirkungsrechte des Veräußerers

(z. B. Teilnahme an Schlussbesprechung)

Selbständiges Steuerstreitrecht des Veräußerers

Bagatellgrenzen

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Steuer- und Sozialversicherungsklausel

3. Verjährung des Anspruchs auf Steuerfreistellung

Die Verjährungsregelung für die allgemeinen Garantien ist i. d. R. zu kurz

Es sollten eigene und längere Verjährungsfristen getroffen werden

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