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Sabine Knauer · Hans Schlotthauer Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation Bürowirtschaft Wirtschafts- und Sozialkunde Prüfungstrainer Abschlussprüfung Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen Aufgabenteil Bestell-Nr. 230 U-Form Verlag Hermann Ullrich GmbH & Co. KG

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  • Sabine Knauer · Hans Schlotthauer

    Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation

    BürowirtschaftWirtschafts- und Sozialkunde

    Prüfungstrainer Abschlussprüfung

    Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen

    Aufgabenteil

    Bestell-Nr. 230

    U-Form Verlag Hermann Ullrich GmbH & Co. KG

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    Ihre Meinung ist uns wichtig!

    4. Auflage 2014 · ISBN 978-3-88234-230-7

    COPYRIGHT

    U-Form Verlag, Hermann Ullrich GmbH & Co. KGCronenberger Straße 58 · 42651 SolingenTelefon 0212 22207-0 · Telefax 0212 208963Internet: www.u-form.de · E-Mail: [email protected]

    Alle Rechte liegen beim Verlag bzw. sind der Verwertungsgesellschaft Wort, Goethestraße 49, 80336 München, Telefon 089 514120, zur treuhänderischen Wahrnehmung überlassen. Damit ist jegliche Verbreitung und Vervielfältigung dieses Werkes – durch welches Medium auch immer – untersagt.

    Bitte beachten:

    Zu diesem Prüfungstrainer gehören auch noch ein Lösungsteil und ein Lösungsbogen.

    Sollte es für diesen Prüfungstrainer Änderungen oder Korrekturen geben, so können diese unter www.u-form.de/addons/230-1.zip heruntergeladen werden. Ist die Seite nicht verfügbar, so sind keine Änderungen eingestellt.

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    Vorwort

    Dieser Prüfungstrainer enthält Aufgaben mit erläuterten Lösungen zur Vorbereitung auf die Prüfungs-bereiche

    • Bürowirtschaft • Wirtschafts- und Sozialkunde

    der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation nach der Ausbildungsverordnung vom 13. Februar 1991, zuletzt geändert im Jahr 1999 und zurzeit noch gültig.

    Für diesen Ausbildungsberuf gelten bundeseinheitliche Prüfungen. Den bundeseinheitlichen Prü-fungen haben sich – mit wenigen Ausnahmen – fast alle Kammerbezirke angeschlossen. Im Zweifels-fall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer und informieren Sie sich dort.

    Der Prüfungstrainer besteht aus einem

    • Aufgaben- und einem

    • Lösungs- und Erläuterungsteil sowie einem

    • Lösungsbogen zum Eintragen der Lösungen der gebundenen Aufgaben für den Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde.

    Zur selbstständigen Bearbeitung der Aufgaben und zum Feststellen eventueller Wissenslücken emp-fiehlt es sich, den Lösungsteil zunächst zur Seite zu legen. Sie sollten ihn erst zur Hand nehmen, nach-dem Sie die erste Arbeitsphase abgeschlossen haben.

    Autoren und Verlag wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Prüfung!

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    Inhaltsverzeichnis Aufgabenteil

    Seite

    Wie sieht die Abschlussprüfung aus? 7

    Arbeitsanleitung für ungebundene Aufgaben 8 – 11

    Arbeitsanleitung für gebundene Aufgaben 12 – 15

    Musterunternehmen Pit Bauer KG 16

    Bereich Aufgaben-Nr. Seite

    Bürowirtschaft

    1 Organisation und Leistungen 1 – 15 19 – 37

    2 Bürowirtschaft und Statistik 1 – 15 41 – 56

    3 Bürokommunikationstechniken 1 – 6 59 – 64

    4 Assistenz- und Sekretariatsaufgaben 1 – 23 67 – 90

    Wirtschafts- und Sozialkunde

    5 Wirtschaftliche Grundlagen 5.01 – 5.30 93 – 108

    6 Rechtliche Grundlagen 6.01 – 6.30 111 – 122

    7 Mitarbeiter im Betrieb 7.01 – 7.10 125 – 129

    8 Einflussnahme des Staates auf das Wirtschaftsleben 8.01 – 8.20 133 – 139

    Bildnachweis 139

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    Musterunternehmen Pit Bauer KG

    Die Aufgaben dieses Prüfungstrainers beziehen sich auf das folgende Musterunternehmen:

    NameGeschäftszweckGeschäftssitz Postanschrift

    Pit Bauer KGHerstellung/Vertrieb von Büromöbeln und ZubehörGaußstraße 75, 30167 HannoverPostfach 1561, 30168 Hannover

    Telefon/FaxE-Mail Homepage

    Tel.: 0511 7535-0 Fax: 0511 [email protected]

    Registergericht Amtsgericht Hannover HRA 7329Steuernummer: 52/240/0048USt.-Id.-Nr: DE 545084713

    Gesellschafter Peter Bauer (Dipl. Ing.) KomplementärThomas Schäfer (Dipl. Bw.) KommanditistAnnegret Block (Dipl. Vw.) Kommanditistin

    Bankverbindung Deutsche Bank AG Hannover Konto-Nr. 359217 BLZ 250 700 24 IBAN DE08 3592 1725 0700 2400 00 BIC DEUTDE2HXXXHannoversche Volksbank Konto-Nr. 152738 BLZ 251 900 01 IBAN DE04 1527 3825 1900 0100 00 BIC VOHADE2HXXX

    Auszug aus demAbsatzprogramm

    ProduktionsprogrammSchreib-/Konferenztische, Schränke, Stühle, RegalsystemeHandelswarenBürozubehör aller ArtDienstleistungenMontage/Demontage und Entsorgung

    Fertigungsart Einzel- und Serienfertigung

    Stoffe/VorprodukteRohstoffeHilfsstoffeBetriebsstoffeVorprodukte

    Holz, Aluminium, Bleche, Kunststoffe, GlasFarben, Lacke, Schrauben, Klebstoff, TextilienStrom, Wasser, Heizöl, SchmierstoffeTür- und Möbelschlösser, diverse Kleinteile

    Mitarbeiter/innen 95 kaufmännische Mitarbeiter/-innen

    52 gewerblich-technische Mitarbeiter/-innen

    6 kfm. Auszubildende (davon je 2 in den Ausbildungsberufen Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation, Industriekaufmann/-frau)

    3 gewerblich-technische Auszubildende (davon 2 in dem Ausbil-dungsberuf Industriemechaniker/-in Fachrichtung Produktions-technik und 1 im Ausbildungsberuf Techn. Produktdesigner/-in)

    Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember

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    1Organisation und Leistungen

  • Organisation und Leistungen

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    Situation zu Aufgabe 1 und 2

    Sven Sistenich gehört zu den kaufmännischen Auszubilden der Pit Bauer KG. Er begleitet zusam-men mit dem Betriebsleiter, Herrn Ruthard Ruder, eine Gruppe von Ausbildungsplatzbewerbern, die zu einer Betriebsbesichtigung eingeladen wurden.

    Aufgabe 1

    Herr Ruder, Sven Sistenich und die Besuchergruppe befinden sich in Halle B, wo die Tischserie „Irma“ mit Kunststoff furniert wird. Die Besucher erfahren, dass das Programm „Irma“ in bestimmten Tisch-größen und Farben erhältlich ist.

    Es werden verschiedene Fertigungsverfahren diskutiert.

    Sven Sistenich: „Bei diesen großen Stückzahlen kommt natürlich nur eine Massenfertigung infrage!“

    Herr Ruder: „Massenfertigung ist bei diesem Fertigungsverfahren nicht der richtige Ausdruck. Schauen Sie sich doch das Produkt noch einmal im Gesamtzusammenhang mit den anderen Teilen an, die dazu gehören. Wie könnte man diese Fertigungsart wohl nen-nen?“

    a) Um welches Fertigungsverfahren (im Hinblick auf den Produktionstyp) handelt es sich hier? Erläutern Sie Ihre Antwort.

    b) Was bedeutet im Unterschied dazu der Begriff „Massenfertigung“?

    c) In der Fertigungshalle C ist die Arbeit so organisiert, dass einzelne Baugruppen zusammengefasst werden. Hier kommen sowohl Fräs-, Säge- als auch Schneidemaschinen zum Einsatz.

    ca) Wie bezeichnet man dieses Fertigungsverfahren im Hinblick auf den Organisationstyp (d. h. nach dem Einsatz und der Anordnung der Betriebsmittel)?

    cb) Erläutern Sie 2 weitere Fertigungsverfahren nach ihrem Organisationstyp.

    Aufgabe 2

    Melanie Kummer interessiert sich besonders für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Ihr fällt auf, dass manche der Mitarbeiter/-innen Schutzkleidung tragen und überall im Betrieb Ge- und Verbotsschilder hängen. Sie möchte darüber nähere Informationen.

    a) Welcher Träger der Sozialversicherung muss bei Betriebsunfällen informiert werden?

    b) Nennen Sie Leistungen dieses Sozialversicherungsträgers. Wer zahlt die Versicherungsbeiträge?

    c) Welche Gesetze dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz? Nennen Sie vier Beispiele.

    d) Nennen Sie vier aushangpflichtige Gesetze.

    e) Was hat der Sicherheitsbeauftragte für eine Funktion und wer ernennt ihn?

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    2Bürowirtschaft und Statistik

  • Bürowirtschaft und Statistik

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    Aufgabe 1

    Situation zu Aufgabe 1 a) bis 1 c)

    Frau Silke Maier ist Sachbearbeiterin in der Einkaufsabteilung und klagt häufig über Beschwerden im Schulter- und Nackenbereich, die sie auf Ihre ganztägige Arbeit am PC zurückführt. Sie bittet ihren Vorgesetzten, Herrn Müller, um Rat, welche Verbesserungen an ihrem Arbeitsplatz diesen Beschwerden vorbeugen könnten.

    a) Welche Gesetze oder Verordnungen muss die Pit Bauer KG bei der Einrichtung von Büroarbeits-plätzen beachten? Nennen Sie vier Beispiele.

    b) Welche Rechtsgrundlage gibt Frau Maier als Arbeitnehmerin das Recht, Vorschläge für die Gestal-tung ihres Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen?

    c) Was würden Sie Frau Maier – außer einer Check-Liste der Ergonomie ihres Arbeitsplatzes – noch raten im Hinblick auf Bewegungsabläufe?

    Situation zu Aufgabe 1 d) bis 1 e)

    Nach einer Reihe heißer Sommerwochen beschließt die Geschäftsführung, dass ein Bürotrakt mit einer Klimaanlage ausgerüstet werden soll.

    d) In welcher gesetzlichen Grundlage für den Arbeitsplatz finden sich Regelungen zur Lüftung, zu Klimaanlagen und Raumtemperaturen?

    e) Was ist bei Einsatz einer Klimaanlage in Arbeitsräumen zu beachten? Nennen Sie zwei Punkte als Beispiel.

    Situation zu Aufgabe 1 f) bis 1 h)

    Zwei Auszubildende diskutieren über die rechtlichen Grundlagen für Arbeits- und Urlaubszeiten. Sven ist 18 Jahre alt und Tanja 16 Jahre alt.

    f) Nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen, die für erwachsene Arbeitnehmer für die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch gelten.

    g) Welches Gesetz ist bei Tanjas Arbeits- und Urlaubszeit zu beachten?

    h) Wo finden sich gesetzliche Regelungen zur Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit?

  • Bürowirtschaft und Statistik

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    Aufgabe 2

    Situation

    Zusammen mit einem Sicherheitsbeauftragten sollen Sie die Ergonomie von Bildschirmarbeits-plätzen in Ihrer Abteilung untersuchen.

    a) Erklären Sie kurz, was unter „Ergonomie des Arbeitsplatzes“ zu verstehen ist. Nennen Sie drei wesentliche Punkte als Beispiele.

    b) In Aufgabe 1 wurde bereits auf die Bildschirmarbeitsverordnung verwiesen. Erläutern Sie die Bedeutung und die wichtigsten Punkte dieser Verordnung für die Einrichtung eines Bildschirm-arbeitsplatzes.

    c) Erläutern Sie fünf wesentliche Merkmale eines ergonomisch gestalteten Bildschirmarbeitsplatzes.

    d) Büromöbel müssen bestimmten Normen entsprechen. Erläutern Sie kurz die Funktion der Normung bei Büromöbeln.

    e) Welche Bedeutung haben die nachstehend abgebildeten Zeichen? Geben Sie eine kurze Erklärung.

    ea)

    eb)

    ec)

    ed)

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    4Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

  • Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

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    Aufgabe 1

    Situation

    Silke Reiners ist Assistentin des Betriebsleiters der Pit Bauer KG und arbeitet dort im Sekretariat. Als sie eines Morgens in ihr Büro kommt, erwartet sie schon ein Vorarbeiter, mit der Bitte, bei der Maschinenfabrik Assenmacher anzurufen, da eine vor wenigen Tagen gelieferte Fräsmaschine nicht störungsfrei arbeitet.

    Silke Reiners lässt sich die technische Störung genau beschreiben und macht sich Notizen. Dann ruft sie die Maschinenfabrik Assenmacher an, die Durchwahl von Herrn Markus Winter, dem Leiter der Kundendienstabteilung.

    a) Lesen Sie den Wortlaut des Telefongespräches zu Aufgabe 1 auf der nächsten Seite.

    aa) Beurteilen Sie den Verlauf des Telefongespräches. Gegen Ende des Telefongespräches wird die Lösung dem Betriebsleiter, Herrn Meister, überlassen.

    Wo liegt der Punkt in dem Gespräch, an dem sich die Gesprächssituation zu diesem Ende hin entwickelt? Schreiben Sie diese Äußerung auf und begründen Sie Ihre Beurteilung.

    ab) Machen Sie einen Vorschlag für einen positiveren Verlauf des Gespräches. Schreiben Sie das Gespräch von dem Punkt an neu, an dem sich eine positivere Wendung ergeben könnte.

    ac) Begründen Sie Ihre Änderungen des Gesprächsverlaufs. Welche sprachlichen Mittel haben die Gesprächspartner in Ihrem Beispiel gewählt?

    b) Formulieren Sie drei Regeln, die zu einem positiven Gesprächsverhalten gehören und damit auch die Gesprächsführung des Gesprächspartners positiv beeinflussen.

    c) Das Mustergespräch (Aufgabe ab), verändert durch Lösung ab)) erfolgt in verschiedenen Phasen. Untersuchen Sie die Struktur dieses Gespräches und erläutern Sie die wichtigsten Phasen, die zu einem positiven Verlauf führen.

    d) Bei diesem Telefongespräch war auch die Vorbereitung sehr wichtig. Nennen Sie fünf Schritte der Vorbereitung bei einem geschäftlichen Telefongespräch. Sie sind dabei derjenige, der jemanden anruft und ein Anliegen vorbringen möchte.

    e) Versetzen Sie sich nun in die umgekehrte Situation. Welche Grundregeln müssen Sie beachten, wenn Sie angerufen werden? Wie verhalten Sie sich in den folgenden Gesprächsphasen:

    – der Einstiegsphase – der Phase der Problemdarstellung Ihres Gesprächspartners– der Schlussphase?

    Nennen und erläutern Sie die wichtigsten Grundregeln.

    Fortsetzung auf der nächsten Seite.

  • Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

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    Aufgabe 1

    Fortsetzung

    Wortlaut eines Telefongespräches

    Markus Winter: Maschinenfabrik Assenmacher, Winter am Apparat, guten Morgen!

    Silke Reiners: Pit Bauer KG, Sie sprechen mit Silke Reiners; ich bin die Assistentin des Be-triebsleiters, Herrn Meister. Guten Morgen, Herr Winter. Sie haben uns vorige Woche eine Fräsmaschine Typ FXA 470 geliefert.

    Markus Winter: Ja, Frau Reiners. Ich erinnere mich. Moment mal, ich schaue eben in die Da-ten unseres Systems. Hier habe ich schon Ihren Auftrag: Ist mit der Maschine alles in Ordnung?

    Silke Reiners: Deshalb rufe ich an. Leider gibt es Probleme mit den Vertikalvorschüben, was zu enormen Zeitverzögerungen in unserer Produktion führt. Die Maschine sollte in allen drei Bewegungsrichtungen über automatische Vorschübe im Bereich von 10 – 350 mm/Min. verfügen. Bei den Vertikalvorschüben gibt es aber regelmäßig Ausfälle. Ihr Monteur müsste dringend noch einmal bei uns vorbeischauen.

    Markus Winter: Einen Moment bitte. Ich schaue gerade nach. Herr Sassenberg könnte nächste Woche Montag gegen 15:00 Uhr bei Ihnen sein.

    Silke Reiners: Sie sind ja lustig! Wie stellen Sie sich das denn vor? Sollen wir bis dahin unsere Produktion einstellen oder was?

    Markus Winter: Wir können schließlich auch nicht hexen! Was meinen Sie, was hier los ist? Ich habe alle meine Monteure bis Montagnachmittag völlig verplant. Da ist nichts zu machen!

    Silke Reiners: Das ist also der Kundendienst, mit dem Sie so werben! Unser Betriebsleiter Herr Meister wird Sie gleich anrufen und Ihnen dazu mal ein paar Takte er-zählen! Bis dann!

    Markus Winter: Tschüss. (Knallt den Hörer auf.)

  • Sabine Knauer · Hans Schlotthauer

    Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation

    BürowirtschaftWirtschafts- und Sozialkunde

    Prüfungstrainer Abschlussprüfung

    Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen

    Lösungsteil

    Bestell-Nr. 230

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    1Organisation und Leistungen

  • Organisation und Leistungen

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    Lösungen zu Aufgabe 1

    a) Es handelt sich hier um Serienfertigung. Hierbei werden bestimmte Produkte eines Programms in festgelegten Stückzahlen gefertigt. Es werden jeweils gleichartige Erzeugnisse produziert. Je nach Anzahl der gefertigten Produkte unterscheidet man zwischen Kleinserien- und Großserienferti-gung.

    b) Bei der Massenfertigung wird ein gleichartiges Erzeugnis in großen Mengen produziert. Hier wird keine konkrete Fertigungsmenge für einen bestimmten Auftrag gefertigt, sondern es wird ohne Begrenzung der Menge über eine längere Zeit produziert (z. B. bei Zigaretten, bestimmten Süß-waren).

    ca) Es handelt sich hier um Gruppenfertigung. Betriebsmittel und Arbeitsplätze werden zur Erledigung bestimmter Arbeitsschritte in Baugruppen in einer Werkstatt zusammengefasst. Der Fertigungsab-lauf wird so übersichtlicher und flexibler. Beispiel: Drehen, Fräsen, Schneiden in einer Baugruppe.

    cb) Weitere Fertigungsverfahren nach ihrem Organisationstyp, d. h. nach Einsatz und Anordnung der Betriebsmittel:

    Werkstättenfertigung Betriebsmittel und Arbeitsplätze gleichartiger Arbeitsverrichtungen werden in einer Fertigungs-halle zusammengefasst. Die zu fertigenden Werkstücke werden zu den Standorten trans portiert, z. B. Stanzerei, Dreherei, Fräserei. Es werden bei der Produktion also mehrere Werkstätten durch-laufen, in der jeweils bestimmte Maschinen stehen, um einen Teil der Produktion zu erledigen (Drehen, Fräsen, Bohren etc.).

    Vorteile: anpassungsfähig, rationell auch für geringe Stückzahlen.

    Nachteile: Es kann in einigen Werkstätten zu Terminschwierigkeiten kommen. Halbfertige Pro-dukte werden dann zwischengelagert (Lagerkosten), ggf. hohe Transportkosten durch den Trans-port von Werkstatt zu Werkstatt.

    Fließfertigung Betriebsmittel und Arbeitsplätze sind räumlich so angeordnet, wie es dem Fertigungsablauf ent-spricht.

    Vorteile: geringere Durchlauf- und Transportzeiten als bei der Werkstattfertigung.

    Nachteile: Es kann zu zeitlichen Verzögerungen in bestimmten Fertigungsabschnitten kommen. Folgen: Ggf. Störanfälligkeit des Fertigungsverlaufs, höherer psychischer Druck bei den Arbeits-kräften.

    Zu unterscheiden ist innerhalb der Fließfertigung zwischen

    – Reihenfertigung Hier ist keine automatische Zeitvorgabe im Ablauf der maschinellen Fertigung vorgegeben.

    – Fließbandfertigung Hier ist der Zeittakt vorgegeben, in dem die Werkstücke einen Arbeitsplatz verlassen und

    weitertransportiert werden.

  • Organisation und Leistungen

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    Lösungen zu Aufgabe 2

    a) Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Arbeitsunfälle müs-sen den Berufsgenossenschaften gemeldet werden.

    b) Die Berufsgenossenschaften informieren über Unfallverhütung, sie erlassen entsprechende Unfall-verhütungsvorschriften und kontrollieren deren Einhaltung. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen ferner die Heilbehandlung nach Arbeitsunfällen oder bei Berufs-krankheiten sowie Rehabilitationsmaßnahmen.

    Die Versicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber allein getragen und direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft abgeführt.

    c) – Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

    d) – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – Mutterschutzgesetz (MuSchG)

    Hinweis: In der Aufgabe wurden vier Gesetze verlangt, wenn Sie mehr als vier nennen, erhalten Sie dadurch keine höhere Punktzahl.

    e) Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, den Unternehmer sowie dessen Beauftragte (Sicher-heitskräfte) im Unternehmen beim Arbeitsschutz zu unterstützen.

    Der Sicherheitsbeauftragte und die Sicherheitskräfte werden vom Unternehmer unter Mitwirkung des Betriebsrates bestellt. Meist handelt es sich um Ingenieure, Techniker oder Meister mit spezi-eller Sicherheitsausbildung.

    Sozialgesetzbuch Siebtes BuchGesetzliche Unfallversicherung

    § 22 Sicherheitsbeauftragte

    (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebs-rates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, daß Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen.

    (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

    (3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

    Fortsetzung auf der nächsten Seite.

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    2Bürowirtschaft und Statistik

  • Bürowirtschaft und Statistik

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    1. Verbotszeichen

    Rauchen verboten Verbot, mit Wasser zu löschen

    Für Fußgänger verboten Kein Trinkwasser

    2. Warnzeichen

    Warnung vor feuer-gefährlichen Stoffen

    Warnung vor einer Gefahrenstelle

    Warnung vor giftigen Stoffen

    Warnung vor ätzenden Stoffen

    3. Gebotszeichen

    Augenschutz tragen Schutzhelm tragen Gehörschutz tragen Atemschutz tragen

    4. Sonstige Zeichen

    Hinweis auf „Erste Hilfe“

    Notausgang Rettungsweg (Richtungsangabe für Rettungsweg)- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

    23

    W021 Warnung vor feuergefährlichen Stoffen

    W023 Warnung vor ätzenden Stoffen

    W024 Warnung vor Handverletzungen W025 Warnung vor gegenläufigen Rollen10

    W026 Warnung vor Gefahren durch das Aufladen von Batterien

    W027 Warnung vor optischer Strahlung

    10 Die Warnung gilt auch für Einzugsgefahren anderer Art.

    - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

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    3 Gebotszeichen

    M001 Allgemeines Gebotszeichen12 M003 Gehörschutz benutzen

    M004 Augenschutz benutzen M008 Fußschutz benutzen

    M009 Handschutz benutzen M010 Schutzkleidung benutzen

    12 Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen angewendet werden, welches das Gebot konkretisiert.

    - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

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    3 Gebotszeichen

    M001 Allgemeines Gebotszeichen12 M003 Gehörschutz benutzen

    M004 Augenschutz benutzen M008 Fußschutz benutzen

    M009 Handschutz benutzen M010 Schutzkleidung benutzen

    12 Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen angewendet werden, welches das Gebot konkretisiert.

    - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

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    4 Rettungszeichen

    E001 Rettungsweg/Notausgang (links)14

    E002 Rettungsweg/Notausgang (rechts)14

    E003 Erste Hilfe E004 Notruftelefon

    E007 Sammelstelle E009 Arzt

    14 Dieses Rettungszeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen (Richtungspfeil, Abb. 2) verwendet werden.

    - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

    23

    W021 Warnung vor feuergefährlichen Stoffen

    W023 Warnung vor ätzenden Stoffen

    W024 Warnung vor Handverletzungen W025 Warnung vor gegenläufigen Rollen10

    W026 Warnung vor Gefahren durch das Aufladen von Batterien

    W027 Warnung vor optischer Strahlung

    10 Die Warnung gilt auch für Einzugsgefahren anderer Art.- Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

    20

    2 Warnzeichen

    W001 Allgemeines Warnzeichen9 W002 Warnung vor explosionsgefähr- lichen Stoffen

    W003 Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

    W004 Warnung vor Laserstrahl

    W005 Warnung vor nicht ionisierender Strahlung

    W006 Warnung vor magnetischem Feld

    9 Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen angewendet werden, das die Gefahr konkretisiert.

    - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

    22

    W014 Warnung vor Flurförderzeugen W015 Warnung vor schwebender Last

    W016 Warnung vor giftigen Stoffen W017 Warnung vor heißer Oberfläche

    W018 Warnung vor automatischem Anlauf W019 Warnung vor Quetschgefahr

    - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

    16

    P005 Kein Trinkwasser P006 Für Flurförderzeuge verboten

    P007 Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren4

    P010 Berühren verboten

    P011 Mit Wasser löschen verboten P012 Keine schwere Last5

    4 Das Verbot gilt auch für sonstige aktive Implantate.5 “Schwer“ ist abhängig von dem Zusammenhang, in dem das Sicherheitszeichen verwendet werden soll. Das Sicherheitszeichen ist erforderlichenfalls in Verbindung mit einem Zusatzzeichen anzuwenden, das die maximale zulässige Belastung konkretisiert (z. B. max. 100 kg).

    - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

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    P005 Kein Trinkwasser P006 Für Flurförderzeuge verboten

    P007 Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren4

    P010 Berühren verboten

    P011 Mit Wasser löschen verboten P012 Keine schwere Last5

    4 Das Verbot gilt auch für sonstige aktive Implantate.5 “Schwer“ ist abhängig von dem Zusammenhang, in dem das Sicherheitszeichen verwendet werden soll. Das Sicherheitszeichen ist erforderlichenfalls in Verbindung mit einem Zusatzzeichen anzuwenden, das die maximale zulässige Belastung konkretisiert (z. B. max. 100 kg).

    - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

    15

    Anhang 1

    Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen (nach DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – RegistrierteSicherheitszeichen“, Ausgabe Oktober 2012 und DIN 4844-2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“, Ausgabe Dezember 2012)

    1 Verbotszeichen

    P001 Allgemeines Verbotszeichen3 P002 Rauchen verboten

    P003 Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten

    P004 Für Fußgänger verboten

    3 Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen angewendet werden, das das Verbot konkretisiert.

    - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

    31

    WSE001 Öffentliche Rettungsausrüstung15 D-E019 Notausstieg15

    Beispiel für Rettungsweg/Notausgang (E002) mit Zusatzzeichen (Richtungspfeil)

    Beispiel für Rettungsweg/Notausgang (E002) mit Zusatzzeichen (Richtungspfeil)

    15 aus DIN 4844-2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ Ausgabe Dezember 2012

    - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

    15

    Anhang 1

    Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen (nach DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – RegistrierteSicherheitszeichen“, Ausgabe Oktober 2012 und DIN 4844-2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“, Ausgabe Dezember 2012)

    1 Verbotszeichen

    P001 Allgemeines Verbotszeichen3 P002 Rauchen verboten

    P003 Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten

    P004 Für Fußgänger verboten

    3 Dieses Zeichen darf nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen angewendet werden, das das Verbot konkretisiert.

    - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

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    M011 Hände waschen M012 Handlauf benutzen

    M013 Gesichtsschutz benutzen M014 Kopfschutz benutzen

    M015 Warnweste benutzen M017 Atemschutz benutzen - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de -

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    M011 Hände waschen M012 Handlauf benutzen

    M013 Gesichtsschutz benutzen M014 Kopfschutz benutzen

    M015 Warnweste benutzen M017 Atemschutz benutzen

    Lösungen zu Aufgabe 1

  • Bürowirtschaft und Statistik

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    Lösungen zu Aufgabe 1

    a) Gesetze und Verordnungen, die zu beachten sind:

    Beispiele.

    – Arbeitsstättenverordnung – Gewerbeordnung – Betriebsverfassungsgesetz – Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaften – Bildschirmarbeitsverordnung

    Die rechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit der arbeitenden Menschen die-nen, werden durch betriebliche Maßnahmen umgesetzt.

    Dazu gehören u. a. (siehe dazu Abbildungen auf der Nebenseite)

    – Ver- und Gebotsschilder – Sicherheitsplaketten, Warnzeichen – Fluchtwegkennzeichnungen – Informationsmaterial der Berufsgenossenschaft

    b) Hier gilt Betriebsverfassungsgesetz § 82:

    § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers

    (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen gehört zu werden. Er ist berechtigt, zu Maßnahmen des Arbeitgebers, die ihn betreffen, Stellung zu nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen.

    Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

    c) Untersuchungen haben ergeben, dass Beschäftigte, die überwiegend Bildschirmarbeit verrichten, häufig über Gesundheitsbeschwerden klagen, an Händen, Armen, Schultern und im Nackenbe-reich, wobei Nacken- und Schulterbeschwerden am häufigsten zu sein scheinen.

    Auf die Anforderungen an einen ergonomisch ausgestatteten Bildschirmarbeitsplatz wird in Auf-gabe 2 näher eingegangen.

    Aber es kommt nicht nur auf die Gestaltung des Büroarbeitsplatzes, insbesondere des Bildschirm-arbeitsplatzes an, sondern auch auf das individuelle Verhalten des Beschäftigten selbst.

    So sollte auf wechselnde Arbeitshaltungen geachtet werden. Stundenlanges Sitzen in unver-änderter Arbeitshaltung ist ebenso schädlich, wie stundenlanges Stehen. Nutzen Sie also als Betroffener jede Möglichkeit, Ihre Arbeitshaltung zu verändern, durch dynamisches Sitzen (wech-selnde Positionen) sowie vor allem zeitweiliges Stehen. In jeder Tätigkeit gibt es Möglichkeiten, bestimmte Arbeiten im Stehen zu verrichten, z. B. Sortieren und Ablegen, Telefonieren, Lesen u. dergl. Auf die richtige Arbeitshöhe der Unterlagen sollte dabei geachtet werden – schauen Sie sich um und seien Sie kreativ – auch wenn kein Stehpult zur Verfügung steht, bieten sich trotz-dem oft Ablageflächen in geeigneter Höhe, um auch einmal eine zeitlang stehen zu können.

    Fortsetzung auf der nächsten Seite.

  • Bürowirtschaft und Statistik

    50 © U-Form Verlag – Kopieren verboten!

    Lösungen zu Aufgabe 1

    Fortsetzung

    Die vielfältigen Vorschläge für Übungen, die zur Muskelentspannung führen, sollten auch ernst ge-nommen werden! Das kann auch kurzzeitig während der Arbeit durchgeführt werden. Anschließend sind Sie umso produktiver!

    Überprüfen Sie auch Ihr Freizeitverhalten. Wenn Sie den ganzen Tag sitzen, sollten Sie in der Freizeit unbedingt für Ausgleich sorgen.

    d) Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung) enthält in § 5 Regelungen zur Lüftung, zu Lüftungsanlagen, Klimaanlagen. § 6 trifft Regelungen zu Raumtemperaturen.

    e) – Klimaanlagen sollten auch bei heißen Temperaturen nicht zu niedrig in der Temperatur einge-stellt werden: Je kleiner der Temperaturunterschied zwischen der Innen- und der Außentempe-ratur, desto geringer ist die Gefahr von Erkältungskrankheiten und Kreislaufbeschwerden.

    – Eine regelmäßige und fachgerechte Wartung der Klimaanlagen ist für deren funktionsgerechten Einsatz unerlässlich.

    – Wenn das Raumklima zu Beschwerden führt, ist zu prüfen, ob Luftzufuhr und Temperaturhöhe richtig eingestellt sind. Außerdem ist die Luftfeuchtigkeit von Belang. Dabei ist wichtig, dass die Wasserbehälter richtig gewartet und gereinigt werden.

    Damit das Klima stimmt ...

    Raumtemperatur 21 bis 22 Grad Celsius

    Maximale Luftbewegung

    0,1 – 0,15 m/s

    Luftfeuchte

    40 – 65 %

    Fortsetzung auf der nächsten Seite.

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    4Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

  • Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

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    Lösungen zu Aufgabe 1

    aa) Die erste negative Äußerung, die den weiteren Verlauf des Gespräches beeinflusst, ist folgende:

    Silke Reiners: Sie sind ja lustig! Wie stellen Sie sich das denn vor? Sollen wir bis dahin unsere Produktion einstellen oder was?

    Silke Reiners ist über den Terminvorschlag verärgert (weil sie vermutlich schon die Reaktion ihres Vorgesetzten vorwegnimmt) und lässt ihren Unmut an ihrem Gesprächspartner aus: Ihre Äuße-rung ist unhöflich und wenig konstruktiv: „... sollen wir bis dahin unsere Produktion einstellen oder was?“

    Sie treibt damit ihren Gesprächspartner in die Defensive. Zum Schluss „droht“ sie noch mit dem persönlichen Anruf Ihres Vorgesetzten und schafft damit auch für das folgende Gespräch eine negative Grundlage.

    ab) Vorschlag für einen positiveren Gesprächsverlauf

    Markus Winter: Maschinenfabrik Assenmacher, Winter am Apparat, guten Morgen!

    Silke Reiners: Pit Bauer KG, Sie sprechen mit Silke Reiners; ich bin die Assistentin des Betriebs-leiters, Herrn Meister. Guten Morgen, Herr Winter. Sie haben uns vorige Woche eine Fräsmaschine Typ FXA 470 geliefert.

    Markus Winter: Ja, Frau Reiners. Ich erinnere mich. Moment mal, ich schaue eben in die Daten unseres Systems. Hier habe ich schon Ihren Auftrag: Ist mit der Maschine alles in Ordnung?

    Silke Reiners: Deshalb rufe ich an. Leider gibt es Probleme mit den Vertikalvorschüben, was zu enormen Zeitverzögerungen in unserer Produktion führt. Die Maschine sollte in allen drei Bewegungsrichtungen über automatische Vorschübe im Bereich von 10 – 350 mm/Min. verfügen. Bei den Vertikalvorschüben gibt es aber regelmä-ßig Ausfälle. Ihr Monteur müsste dringend noch einmal bei uns vorbeischauen.

    Markus Winter: Einen Moment bitte. Ich schaue gerade nach. Herr Sassenberg könnte nächste Woche Montag gegen 15:00 Uhr bei Ihnen sein.

    (geänderter Gesprächsverlauf:)

    Silke Reiners: Geht es nicht früher? Wir haben dringende Termine zu erledigen!

    Markus Winter: Ich werde noch einmal prüfen, was ich für Sie tun kann.

    Können Sie nicht bis zum Eintreffen unseres Technikers auf Ihre alte Maschi-ne zurückgreifen? Vermutlich haben Sie diese Maschine noch als Back-up zur Verfügung. Das wäre zumindest eine Übergangslösung.

    Ich werde jedenfalls alles versuchen, um Ihnen früher einen Techniker zu schicken. Ich rufe Sie im Laufe des Vormittags wieder an.

    Silke Reiners: Vielen Dank, Herr Winter, ich erwarte dann Ihren Anruf. Ich habe mir alles notiert und werde das unserem Betriebsleiter mitteilen. Bis gleich!

    Fortsetzung auf der nächsten Seite.

  • Assistenz- und Sekretariatsaufgaben

    108 © U-Form-Verlag – Kopieren verboten!

    Lösungen zu Aufgabe 1

    Fortsetzung

    ac) Kommentar zu den Verbesserungsvorschlägen

    Silke Reiners: Geht es nicht früher? Wir haben dringende Termine zu erledigen!

    Silke Reiners bittet zunächst um einen früheren Termin mit dem Hinweis auf eigene terminliche Verpflichtungen. Das ist rhetorisch viel besser, als gleich mit einem Vorwurf zu antworten: „Sie sind aber lustig! ...“

    Ihr Gesprächspartner ist daraufhin bereit, die Sachlage noch einmal zu überprüfen. Er stellt in Aussicht, dass er vielleicht eine frühere Lösung findet. Außerdem macht er den konstruktiven Vorschlag, vorübergehend die alte Maschine noch einmal einzusetzen. Das Gespräch endet nicht in einer Sackgasse, sondern bietet die Aussicht auf eine Problemlösung.

    b) Gesprächsregeln

    Es ist selbstverständlich, dass in einem Gespräch mit einem Lieferanten die gleichen Höflichkeits-regeln gelten, wie in einem Gespräch mit einem Kunden. Der Preis für unhöfliches Verhalten ist für beide Seiten immer unverhältnismäßig hoch. Durch ein höfliches Entgegenkommen erreicht man bei seinem Gesprächspartner viel eher Hilfsbereitschaft als mit Äußerungen von Frust.

    Das bedeutet nicht, dass man sich „alles gefallen“ lassen soll. Als Kunde oder Lieferant gilt es, seine Ansprüche mit Fairness und gutem Stil durchzusetzen. Berücksichtigen Sie: Jeder gibt „sein Bestes“– auch Ihr Gesprächspartner. Dies bietet ggf. aber Ansätze, gemeinsam nach weiteren Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

    Beispiele

    – Freundlich sprechen: Dies sorgt für eine positive Grundstimmung.– Den Gesprächspartner ausreden lassen und gut zuhören, dabei zwischendurch signalisieren,

    dass man verstanden hat (am Telefon geschieht dies verbal, in einer persönlichen Gesprächs-situation kann dass auch non-verbal, durch Mimik und Gestik geschehen).

    – Sachlich bleiben: Die Sachlage gut informiert und klar darlegen. – Evtl. Notizen machen und Rückruf in Aussicht stellen, wenn eine Klärung in diesem Gespräch

    nicht möglich ist. – Am Ende die wichtigsten Punkte noch einmal zusammenfassen (vor allem, wenn während des

    Gespräches unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert wurden).

    c) Phasen des Telefongesprächs – Mängelanzeige

    Phase 1: Melden am Telefon: Nennung der Firma und des eigenen Namens, ggf. Funktion im Betrieb nennen, freundliche Begrüßung. Sicherstellen, dass man mit dem gewünschten Gesprächspartner verbunden ist.

    Phase 2: Sachliche Darlegung der Fakten (hier: Mängelanzeige).

    Phase 3: Aktiv zuhören, welche Lösung der Gesprächspartner zu bieten hat. Rückfragen stellen, Feedback geben, ob man verstanden hat.

    Phase 4: Lösungen prüfen. Sich auf eine gemeinsame Lösung einigen.

    Phase 5: Zusammenfassen, auf welche Lösung man sich geeinigt hat. Sich bedanken und freund-lich verabschieden.

    Fortsetzung auf der nächsten Seite.