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HB-020 Seite 1 Leistungsbeschreibung Hochbau Leistungsbeschreibung 30.05.2015 gedruckt am Standardisierte Leistungsbeschreibung Kennung: HB Version: 020 Leistungsbeschreibung Hochbau Datum: 30.05.2015 Herausgeber: Bundesministerium f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft http://www.bmwfw.gv.at/Tourismus/HistorischeBauten/Documents/LB-HB020-A2063.zip Vorversion: HB 019 Herausgeber: Bundesministerium f. Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) 00. Allgemeine Bestimmungen 01. Baustellengemeinkosten 02. Abbruch 03. Roden, Baugrube, Sicherungen u.Tiefgründungen 06. Aufschließung, Infrastruktur 07. Beton- und Stahlbetonarbeiten 08. Mauerarbeiten 09. Versetzarbeiten 10. Putz 11. Estricharbeiten 12. Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden 13. Außenanlagen 14. Besondere Instandsetzungsarbeiten 15. Schlitze, Durchbrüche, Sägen u.Bohren 16. Fertigteile 18. Winterbauarbeiten 19. Baureinigung 20. Regieleistungen 21. Dachabdichtungsarbeiten 22. Dachdeckerarbeiten 23. Bauspenglerarbeiten 24. Fliesen- und Plattenlegearbeiten 25. Sicherheits- und Schutzmaßnahmen 27. Terrazzoarbeiten 28. Natursteinarbeiten 29. Kunststeinarbeiten 30. Schließanlagen 31. Metallbauarbeiten ABK-LB V7.9b-5428 ib-data GmbH, Sof twareentwicklung

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    Standardisierte Leistungsbeschreibung

    Kennung: HB Version: 020

    Leistungsbeschreibung Hochbau

    Datum: 30.05.2015Herausgeber: Bundesministerium f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

    http://www.bmwfw.gv.at/Tourismus/HistorischeBauten/Documents/LB-HB020-A2063.zip

    Vorversion:HB 019

    Herausgeber: Bundesministerium f. Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)

    00. Allgemeine Bestimmungen

    01. Baustellengemeinkosten

    02. Abbruch

    03. Roden, Baugrube, Sicherungen u.Tiefgründungen

    06. Aufschließung, Infrastruktur

    07. Beton- und Stahlbetonarbeiten

    08. Mauerarbeiten

    09. Versetzarbeiten10. Putz

    11. Estricharbeiten

    12. Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden

    13. Außenanlagen

    14. Besondere Instandsetzungsarbeiten

    15. Schlitze, Durchbrüche, Sägen u.Bohren

    16. Fertigteile

    18. Winterbauarbeiten

    19. Baureinigung20. Regieleistungen

    21. Dachabdichtungsarbeiten

    22. Dachdeckerarbeiten

    23. Bauspenglerarbeiten

    24. Fliesen- und Plattenlegearbeiten

    25. Sicherheits- und Schutzmaßnahmen

    27. Terrazzoarbeiten

    28. Natursteinarbeiten

    29. Kunststeinarbeiten

    30. Schließanlagen31. Metallbauarbeiten

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    32. Konstruktiver Stahlbau34. Verglaste Rohrrahmenelemente

    35. System-Abgasanlagen

    36. Zimmermeisterarbeiten

    37. Tischlerarbeiten

    38. Holzfußböden

    39. Trockenbauarbeiten

    42. Glaserarbeiten

    43. Türsysteme (Elemente)

    44. Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)

    45. Beschichtungen auf Holz und Metall46. Beschichtung auf Mauerwerk, Putz und Beton

    47. Tapetenarbeiten

    49. Beschichtungen von Betonböden

    50. Klebearbeiten für Boden- und Wandbeläge

    51. Fenster und Fenstertüren aus Holz

    52. Fenster und Fenstertüren aus Aluminium

    53. Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff

    54. Fenster und Fenstertüren aus Holz-Alu

    55. Sanierung von Fenstern und Türen aus Holz

    56. Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lichtbänder57. Bewegliche Abschlüsse von Fenstern

    58. Gartengestaltung und Landschaftsbau

    59. Sportanlagen im Freien

    61. Sporthallenausbau

    65. Toranlagen in Gebäuden

    67. Pfosten-Riegel-Fassaden aus Alu

    68. Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

    90. Schutzraumeinbauten und Einrichtungen

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Ständige Vorbemerkung der LBSoweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:

    1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

    Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 20,2015-05, herausgegeben vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW),erstellt.

    2. Unklarheiten, Widersprüche:

    Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

    1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

    3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:

    Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, fürtechnische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.

    4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

    Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den inder Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

    Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages alsVertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

    Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlichvorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

    5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

    Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafteMaterialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertigeMaterialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in derPosition beschrieben.

    Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten diebeispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.

    6. Zulassungen:

    Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischenVerwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

    7. Leistungsumfang:

    Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auchrechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern dieGleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

    Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigenMaterialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zurEinbaustelle.

    Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde,Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in dieEinheitspreise einkalkuliert.

    8. Nur Liefern:

    Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse)und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

    9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

    Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemenvereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in denjeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

    10. Geschoße:

    Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

    Kommentar:

    Leistungsumfang:

    In den ÖNORMEN enthaltene Beschreibungen (z.B. über Ausführungen, Nebenleistungen, Bauhilfsmaterialien,

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Ausmaßfeststellung, Abrechnung) werden in den Texten des Leistungsverzeichnisses in der Regel nicht mehr angeführt.

    Vorgaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

    Eine beispielhafte Vorgabe eines bestimmten Produktes, einer bestimmten Type oder eines bestimmten Systems ist nur mitdem Zusatz "oder gleichwertig" zulässig.

    Herkunftskennzeichen (im Leistungsverzeichnis):

    Vorbemerkungen und Positionen aus einer StLB sind ohne Angabe " ", aus einer Ergänzungs-LB mit "+" oder frei formuliertmit "Z" gekennzeichnet.

    Frei formulierte Texte sind entsprechend der Form des LV zu gliedern.

    Wird eine Vorbemerkung frei formuliert, werden alle hierarchisch unverändert übernommenen untergeordneten Gruppen,Vorbemerkungen und Positionen mit dem Vorbemerkungskennzeichen "V" gekennzeichnet.

    Mehrfachverwendung (im Leistungsverzeichnis):

    Falls es notwendig ist, eine wählbare Vorbemerkung oder Position mehrfach zu verwenden (z.B. bei unterschiedlichenAngaben zu einer Lücke: "Betrifft Position(en)" oder "Materialwahl" oder bei Verwendung vonZusammengehörigkeitsgruppen) ist zur Unterscheidung die Mehrfachverwendung anzuwenden. Dies hat mit demMehrfachverwendungskennzeichen gemäß ÖNORM zu erfolgen.

    LB-Version: 20 Geändert

    Änderung: Korrektur der Version

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    Standardisierte Leistungsbeschreibung

    Leistungsgruppe (LG) 00 - Allgemeine Bestimmungen

    Kennung: HB Version: 020

    Leistungsbeschreibung Hochbau

    Datum: 30.05.2015Herausgeber: Bundesministerium f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

    http://www.bmwfw.gv.at/Tourismus/HistorischeBauten/Documents/LB-HB020-A2063.zip

    Vorversion:HB 019

    Herausgeber: Bundesministerium f. Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)

    ULG 0011 Angebotsbestimmungen

    ULG 0012 Umstände der Leistungserbringung

    ULG 0013 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung

    ULG 0014 Allgemeine Bestimmungen

    ULG 0016 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Allgemeine Bestimmungen00

    Kommentar:

    Positionen (wählbare Vorbemerkungen) aus der LG 00 können zur Gestaltung des Vergabeverfahrens oder normgemäßerBauverträge, soweit nicht besondere Bestimmungen oder Formulare des Auftraggebers Anwendung finden, verwendetwerden.

    Frei zu formulieren (z.B.):

    - besondere Bestimmungen des Auftraggebers (unter Berücksichtigung der Geltungsreihenfolge bei etwaigen Widersprüchenin den einzelnen Unterleistungsgruppen)- Positionen und Angaben (wählbare Vorbemerkungen) gemäß Werkvertragsnorm und der ÖNORM B 2110, in Ergänzungzur standardisierten Leistungsbeschreibung

    LB-Version: 20 Geringfügig Geändert

    0011 Angebotsbestimmungen

    Kommentar:

    Für eine vertiefte Angebotsprüfung können Positionen als wesentliche Positionen gemäß ÖNORM gekennzeichnet werden.

    Das Vorlegen einer Eigenerklärung gemäß BVergG ist frei zu formulieren.

    LB-Version: 20 Geringfügig Geändert

    Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt auf der Grundlage des Bundesvergabegesetzes (BVergG).001101

    001101A Öffentliche AG/OberschwellenbereichEs gelten die Bestimmungen für öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich.

    001101B Öffentliche AG/UnterschwellenbereichEs gelten die Bestimmungen für öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich.

    001101C Sektoren-AG/OberschwellenbereichEs gelten die Bestimmungen für Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich.

    001101D Sektoren-AG/UnterschwellenbereichEs gelten die Bestimmungen für Sektorenauftraggeber im Unterschwellenbereich.

    Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach folgenden Bestimmungen:001102

    001102A Vergabe nach ÖNORM A2050ÖNORM A 2050 (Vergabe von Aufträgen über Leistungen).

    Die Form der Angebote wird wie folgt geregelt:Der vom Ausschreiber erstellte Vordruck ist in jedem Fall rechtsgültig unterfertigt abzugeben.Ist aus der Sicht des Bewerbers oder Bieters eine Berichtigung der Ausschreibung (dazu zählt auch ein etwaigerSiGe-Plan) erforderlich, so hat dieser grundsätzlich 14 Tage vor Ende der Angebotsfrist dies dem Auftraggebermitzuteilen.

    001103

    001103A Datenträgeraustausch

    Ein Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM ist zulässig, wenn der Bieter vom Ausschreiber einen Datenträgermit dem Ausschreibungs-Leistungsverzeichnis erhalten hat.Macht der Bieter von der Möglichkeit der Abgabe eines Datenträgers Gebrauch, ist die Abgabe eines eigenenautomationsunterstützt und rechtsgültig unterfertigten Leistungsverzeichnisses des Bieters anstelle des auf denVordrucken des Ausschreibers erstellten Angebotes zulässig.Der Mindestinhalt des gedruckten Angebotsleistungsverzeichnisses muss den Bestimmungen der ÖNORMentsprechen.Der Datenträger wird vom Ausschreiber eingelesen. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten, einschließlichtechnischer Probleme beim Einlesen des Datenträgers wird vereinbart:-Das Angebot wird vorläufig auf Grund des abgegebenen schriftlichen Leistungsverzeichnisses protokolliert.-Der fehlerhafte oder unlesbare Datenträger wird vom Bieter innerhalb einer vom Ausschreiber festgesetzten,angemessenen Frist durch einen mangelfreien ersetzt.-Gelingt es dem Bieter nicht, einen dem gedruckten Angebot entsprechenden mangelfreien Datenträgerfristgerecht vorzulegen, der den Bestimmungen der ÖNORM entspricht und auch tatsächlich vom Ausschreibereingelesen werden kann, ist der Ausschreiber zu einer ersatzweisen Behebung dieses Mangels auf Kosten desBieters berechtigt.

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    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Hat der Bieter sein Angebot auf dem Vordruck des Ausschreibers abgegeben, ist die Abgabe einesDatenträgers nicht erforderlich.Datenträger: __________

    001103B Vordrucke verbindlichDas Angebot ist auf den Vordrucken des Ausschreibers zu erstellen.

    001103C Kopien/Drucke zulässigDas Angebot kann auf den Vordrucken des Ausschreibers oder inhaltlich identen Kopien oder eigenenEDV-Ausdrucken mit komplettem Langtext erstellt werden. Bei Widersprüchen zwischen Vordruck und Kopie giltder Vordruck des Ausschreibers.

    001103D Elektronische DatenübertragungEine elektronische Datenübertragung ist zulässig.Folgende Formvorschriften sind einzuhalten: __________

    Ein Angebot gilt unbeschadet etwaiger Vorschriften in Gesetzen und Verordnungen, oder etwaigerBestimmungen in der ÖNORM als vollständig, wenn es folgende Angaben und Unterlagen enthält:

    001104

    001104A Vollständigkeit des AngebotesAngaben des Bieters in allen vom Ausschreiber vorgesehenen Preisfeldern im Leistungsverzeichnis und inetwaigen beigeschlossenen Formularen, sowie sonstige in der Ausschreibung verlangte Nachweise undBeilagen zum Angebot.

    Bei rechnerisch fehlerhaften Angeboten, die nach rechtlichen oder sonstigen Bestimmungen berichtigt wurden,wird wie folgt vorgegangen:

    001106

    Kommentar:

    Gemäß Bundesvergabegesetz ist in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben, ob rechnerisch fehlerhafte Angeboteausgeschieden werden und ob eine Vorreihung infolge der Berichtigung eines Rechenfehlers zulässig ist.

    Soweit diese Angaben nicht auf andere Weise erfolgen, können sie mit den nachfolgenden Bestimmungen festgelegtwerden.

    Bestimmung A kann gewählt werden. In jedem Fall muss jedoch (unabhängig von A) zwischen den Möglichkeiten B und Cgewählt werden, um dem BVergG zu entsprechen.

    001106A Ausscheiden bei RechenfehlernEin Angebot wird ausgeschieden, wenn die Summe der Berichtigungen, erhöhend oder vermindernd, 2 Prozentoder mehr des ursprünglichen Gesamtpreises (ohne Umsatzsteuer) beträgt.

    001106B Keine Vorreihung korrigierter AngeboteEine Vorreihung infolge Berichtigung eines Rechenfehlers erfolgt nicht.

    001106C Vorreihen korrigierter Angebote erfolgtEine Vorreihung infolge Berichtigung eines Rechenfehlers erfolgt.

    Folgende Interpretations- und Korrekturregeln gelten als vereinbart:001107

    001107A Einheitspreisanteile,KorrekturDie Zeichen - und / gelten als Null. Dies gilt auch für Einheitspreise.Wenn einer von zwei Einheitspreisanteilen fehlt und der andere Preisanteil kleiner als der Einheitspreis ist, giltdie Differenz als fehlender Einheitspreisanteil. Wenn der angegebene Preisanteil größer ist als derEinheitspreis, wird der angegebene Preisanteil auf die Höhe des Einheitspreises korrigiert; der fehlendeEinheitspreisanteil gilt dann als Null.Wenn beide Einheitspreisanteile fehlen und der Einheitspreis angegeben ist, wird jeder Einheitspreisanteil mitder Hälfte des Einheitspreises angesetzt.Liegt die Summe der Einheitspreisanteile über oder unter dem Einheitspreis, erfolgt eine Korrektur derPreisaufgliederung gemäß ÖNORM.

    Für Nachlässe oder Aufschläge gilt:001108

    001108A Nachlässe Aufschläge ÖNORMEs gelten die Regeln der ÖNORM.

    001108B Nachlässe Aufschläge Vorgabe AG

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Nachlässe und Aufschläge sind grundsätzlich nur zulässig, wenn dies durch Datenfelder im Ausdruck, inetwaigen Formularen oder auf dem Ausschreibungsdatenträger des Ausschreibers vorgesehen ist.

    001108C Nachlässe Aufschläge m.BedingungenNachlässe oder Aufschläge, die an Bedingungen geknüpft sind, gelten nur dann als angeboten, wenn dieBedingungen eindeutig und unmissverständlich aus einem Begleitschreiben zum Angebot hervorgehen unddiese daher bei der Angebotsöffnung protokolliert werden können.Eine nachträgliche schriftliche Aufklärung zu unklaren bedingten Nachlässen oder Aufschlägen ist nichtzulässig. Unklare Nachlässe oder Aufschläge gelten als nicht angeboten.

    001108D Skonti ohne Zahlungsfrist als NachlassOhne Zahlungsfrist angebotene Skonti gelten als unbedingte Preisnachlässe.

    Alternativ- und Abänderungsangebote sind als solche zu kennzeichnen und als eigene Ausarbeitungeinzureichen.Von den Bestimmungen der Ausschreibung abweichende Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungendes Bieters, die auf etwaigen Geschäftspapieren oder standardisierten Beilagen des Bieters aufscheinen, dürfennur im Rahmen eines Alternativangebotes verwendet werden.

    001109

    001109A Alternativangebot GleichwertigkeitHinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit von Alternativangeboten gilt: __________

    001109B Alternativangebot selbständigEin Alternativangebot ist auch ohne ausschreibungsgemäßem Angebot zulässig.

    001109C Alternativangebot nicht zulässigEin Alternativangebot ist nicht zulässig.Begründung: __________

    001109E Abänderungsangebot f.Positionen zulässigEin Abänderungsangebot ist zulässig für:Betrifft Position(en): __________

    001109F Abänderungsangebot nicht zulässigEin Abänderungsangebot ist nicht zulässig.

    Nachweis für das Vorliegen der einschlägigen Befugnis, dass der Bieter nach den Vorschriften seinesHerkunftslandes befugt ist, die konkrete Leistung zu erbringen.

    001111

    001111A Nachweis Befugnis/BerechtigungNachweis mittels Urkunde über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes oderdie Vorlage der betreffenden Bescheinigungen oder einer eidesstattlichen Erklärung.

    Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden verlangt:001112

    001112A LA FinanzamtLetztgültige Lastschriftanzeige des Finanzamtes.

    001112B Konto SVALetztgültiger Kontoauszug von Sozialversicherungsanstalten und sonstigen Kassen für Sozialbeiträge.

    001112C Nachweis KommunalsteuerNachweis der Begleichung der Kommunalsteuer und ähnlicher Abgaben.

    001112D Zahl der DienstnehmerAngaben über die Anzahl beschäftigter Dienstnehmer: . . . . . . . . . . . .

    LB-Version: 20 Geringfügig Geändert

    001112E BilanzenBilanzen der letzten drei Geschäftsjahre.

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  • HB-020 Seite 9

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    001112F BankauskünfteBonitätsauskünfte der Hausbank oder von unabhängigen Wirtschaftsauskunftsunternehmen.

    001112G Umsatz gesamtAngaben über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.

    001112H Umsatz spartenspezifischAngabe des spartenspezifischen Umsatzes (im Hinblick auf den Angebotsgegenstand) der letzten drei Jahre.

    001112I UnternehmensbeteiligungenAngaben zu Unternehmensbeteiligungen.

    001112J KapitalressourcenAngaben über Kapitalausstattung, Anlagevermögen, Grundbesitz.

    Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit werden verlangt:001113

    001113A AusbildungsnachweisAusbildungsnachweis und/oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Unternehmers oder derFührungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichenPersonen.

    001113B ReferenzlisteReferenzliste der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, über deren Ausführung mit Angabe des Ortes,der Zeit und des Wertes der Leistungserfüllung sowie der Auftraggeber; sofern davon Leistungen inArbeitsgemeinschaft erbracht wurden, ist der Anteil des Unternehmers an der Leistungserbringung anzugeben.

    001113C Technische AusstattungAngaben über die technische Ausstattung, wie Betriebsanlagen, Geräte, Maschinen, über die der Unternehmerverfügt oder bei der Leistung verfügen wird.

    001113D Personelle AusstattungAngaben über die personelle Ausstattung, über die der Unternehmer bei der Ausführung der Leistung verfügenwird.

    001113E Produktpräsentation__________

    001113F Muster/DokumentationMuster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Produkte.

    001113G QualitätsbescheinigungenQualitätsbescheinigungen oder Prüfzeugnisse einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle, mit denenbestätigt wird, dass durch entsprechende Bezugnahme genau gekennzeichnete Produkte bestimmtenSpezifikationen oder ÖNORMEN entsprechen.

    Zum Nachweis oder zur Beurteilung der Zuverlässigkeit werden verlangt.001114

    001114A StrafregisterauszugBescheinigung einer Behörde (z.B. Auszug aus dem Strafregister), dass gegen den Unternehmer oder gegenphysische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, keine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist,welche die berufliche Zuverlässigkeit des Unternehmers in Frage stellt.

    001114B Erklärung des UnternehmersErklärung des Unternehmers, in welcher er ausdrücklich seine Zuverlässigkeit, das Nichtzutreffen eineslaufenden Insolvenzverfahrens sowie seine strafrechtliche und arbeitsrechtliche Unbescholtenheit bestätigt.

    001114C Auskunft Verwaltungsstrafevidenz

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  • HB-020 Seite 10

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Die Vorlage einer Auskunft gemäß BVergG aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers fürWirtschaft, Familie und Jugend (Ausländerbeschäftigungsgesetz).

    Ergänzende Bestimmungen zu den geforderten Nachweisen:001115

    001115A Nachweise m.AngebotSämtliche Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.

    001115B Nachweise bei AufforderungSämtliche Nachweise sind bei Aufforderung durch den Ausschreiber vorzulegen.Frist: __________

    001115C Inhaltliche BestimmungenBei der Vorlage der geforderten Nachweise sind folgende Bestimmungen zu beachten: __________

    001115D EignungsnachweiseDie geforderten Eignungsnachweise können erbracht werden durch (z.B. ANKÖ): __________

    Die ausgeschriebene Gesamtleistung kann auch in Teilleistungen getrennt zur Vergabe gelangen.001116

    001116A Teilleistungen TeilangeboteDie Abgabe von Teilangeboten für eine oder mehrere Teilleistungen ist zulässig.Folgende Teilleistungen sind vorgesehen: __________

    Zur Sicherstellung, dass der Bieter während der Zuschlagsfrist nicht von seinem Angebot zurücktritt, wirdvereinbart:

    001117

    001117A VadiumEin Vadium in der Höhe von: __________

    Für die Rückgabe von Unterlagen wird vereinbart:001118

    001118A Besondere Ausarbeitungen AGDer Ausschreiber behält sich das Recht vor, folgende von ihm ohne Vergütung zur Verfügung gestellteAusarbeitungen zurückzufordern: __________

    001118B Besondere Ausarbeitungen BieterBesondere Ausarbeitungen des Bieters, die nicht vergütet wurden, werden nur dann auf Verlangenzurückgestellt, wenn dies vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich vorbehalten wurde.

    Bietergemeinschaften haben vor Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, die dem Auftraggeberdie solidarische Leistungserbringung schuldet.

    001120

    001120A Bietergemeinschaft offenes VerfahrenBietergemeinschaften haben bereits mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, dass sie im Auftragsfalle dieLeistung als Arbeitsgemeinschaft erbringen werden.

    001120B Bietergemeinschaft nicht offenes VerfahrenIm nicht offenen Verfahren haben die geladenen Bewerber die Absicht der Bildung einer Bieter- oderArbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber vor Ablauf der halben Angebotsfrist mitzuteilen. Der Auftraggeberbraucht das Angebot einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft, die ohne seine Zustimmung gebildet wird, nichtberücksichtigen.

    Die Teile des Leistungsverzeichnisses (z.B. Obergruppen) werden für den Zuschlag nach unterschiedlichenZuschlagskriterien oder unterschiedlich gewichteten Zuschlagskriterien bewertet. Die Gesamtbewertung desAngebotes wird aus den Teilbewertungen mit den angegebenen Gewichtungen ermittelt.

    001123

    Kommentar:

    Die unterschiedlich zu bewertenden Angebotsteile müssen schon in der Ausschreibung genau definiert werden. Dazu eignetsich z.B. eine Gliederung des Leistungsverzeichnisses in Obergruppen oder Hauptgruppen gemäß ÖNORM.

    Bei Bedarf können weitere Folgetexte frei formuliert werden.

    Bei der Angabe der zutreffenden Vorbemerkung betreffend die zu verwendenden Zuschlagskriterien ist auch auf einetwaiges Mehrfachverwendungskennzeichen zu achten.

    Die Summe aller Gewichtungen in Prozent muss 100 ergeben.

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  • HB-020 Seite 11

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    001123A Angebotsbewertung Teilleistung 01Die Teilleistung 01 besteht aus: __________Für die Teilleistung 01 gelten die Zuschlagskriterien gemäß Vorbemerkungen (Pos.Nr.): __________Die Bewertung der Teilleistung 01 wird mit folgender Gewichtung bei der Gesamtbewertung des Angebotesberücksichtigt %: __________

    001123B Angebotsbewertung Teilleistung 02Die Teilleistung 02 besteht aus: __________Für die Teilleistung 02 gelten die Zuschlagskriterien gemäß Vorbemerkungen (Pos.Nr.): __________Die Bewertung der Teilleistung 02 wird mit folgender Gewichtung bei der Gesamtbewertung des Angebotesberücksichtigt (%): __________

    001123C Angebotsbewertung Teilleistung 03Die Teilleistung 03 besteht aus: __________Für die Teilleistung 03 gelten die Zuschlagskriterien gemäß Vorbemerkungen (Pos.Nr.): __________Die Bewertung der Teilleistung 03 wird mit folgender Gewichtung bei der Gesamtbewertung des Angebotesberücksichtigt (%): __________

    001123X Margen bei der BewertungBei allen angegebenen Gewichtungen behält sich der Auftraggeber eine Veränderung innerhalb nachstehenderMargen vor: __________

    Die Wahl des Angebotes für den Zuschlag erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien:001124 Kommentar:

    Sollten für einzelne Teile des Angebotes unterschiedliche Bewertungen vorgesehen werden, können Vorbemerkungen beiBedarf unter Verwendung des Mehrfachverwendungskennzeichens öfter ausgewählt und mit anderen Ausschreiberangabenversehen werden.

    Die Summe der Gewichtungen der einzelnen Zuschlagskriterien in Prozent muss 100 ergeben.

    001124A Zuschlagskriterien StandardHerstellung (Preis) (%): __________Betrieb (Preis) (%): __________Wartung/Instandhaltung (Preis) (%): __________Technische Qualität/Gebrauchstauglichkeit (%): __________Gestaltung/Schönheit (%): __________Sonstiges (%): __________

    Kommentar:

    Wird ein Standard-Zuschlagskriterium nicht verwendet, ist seine Gewichtung mit 0% festzulegen.

    In der Ausschreiberlücke Sonstiges können weitere Vorteile für den Auftraggeber eingesetzt und bewertet werden (z.B.zusätzliche Serviceleistungen).

    001124B Zuschlagskriterien siehe BeilageDas zur Anwendung gelangende Bewertungsverfahren ist in einer Beilage zum Leistungsverzeichnis festgelegt.Beilage: __________

    001124C Zuschlagskriterien Preis+BieterangabenDie Bieterangaben (Bieterlücken) über die angebotenen Produkte werden nach qualitativen Merkmalenausgewertet und die Gesamtqualität bei der Vergabe zusätzlich zum Preis berücksichtigt.Nähere Verfahrensbestimmungen: __________

    001124D Zuschlagskriterium AngebotspreisAusschließlich nach dem Angebotspreis.

    001124E Zuschlagskriterium LebenszykluskostenNach dem Barwert der Lebenszykluskosten (Herstellung + Betrieb + Wartung bezogen auf den Zeitpunkt derFertigstellung der Leistung).Nähere Angaben über verwendete Rechenparameter: __________

    In Umsetzung der Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) besteht die Ausschreibungaus dem Leistungsverzeichnis, etwaigen Beilagen, und aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan(SiGe-Plan) sowie der Unterlage für spätere Arbeiten.

    001125

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  • HB-020 Seite 12

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    001125A Sicherheit und GesundheitsschutzMaßnahmen im SiGe-Plan sind verbindlich. Der SiGe-Plan ist bei der Kalkulation des Angebotes zuberücksichtigen.Kosten für Maßnahmen, die der Bieter gemäß SiGe-Plan durchzuführen hat, sind, soweit dasLeistungsverzeichnis dafür keine Positionen der Unterleistungsgruppe Baustellengemeinkosten im Einzelnenenthält, in den allgemeinen Sammelpositionen der Unterleistungsgruppe Zusammenfassung derBaustellengemeinkosten einkalkuliert. Ebenso sind darin Kosten enthalten, die für die Sicherheit und denGesundheitsschutz von eigenen Arbeitnehmern auf Grund rechtlicher Vorschriften erforderlich sind, wenn diesenicht als Nebenleistungen in anderen Positionen einkalkuliert sind.Die im SiGe-Plan oder im Leistungsverzeichnis festgelegten Rahmentermine sind für das Angebot verbindlicheVorgaben. Die genauen Ausführungsfristen werden vom Auftraggeber in Abstimmung mit demBaustellenkoordinator und im Einvernehmen mit den ausführenden Firmen festgelegt. Etwaige Erschwernisseaus solchen Terminfestlegungen innerhalb des Rahmenterminplanes sind einkalkuliert.

    0012 Umstände der Leistungserbringung

    Kommentar:

    In dieser Unterleistungsgruppe sollen sämtliche Umstände der Leistungserbringung, die für die Kalkulation des Angebotesvon Bedeutung sind, übersichtlich zusammengefasst werden, sofern nicht aus der zusammengefassten Beschreibung derLeistung ersichtlich und soweit nicht besondere Bestimmungen oder Formulare des Auftraggebers Anwendung finden.

    Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart undsind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert.

    001201

    001201A LeistungstermineTermine:Frühestmöglicher Arbeitsbeginn: __________Verbindlicher Fertigstellungstermin: __________

    001201B Terminplan einvernehmlichFür Zwischentermine wird nach Auftragserteilung einvernehmlich ein verbindlicher Terminplan erstellt.

    001201C Zwischentermine verbindlichNachstehende Zwischentermine sind verbindlich: __________

    Nachstehende Umstände (z.B. örtliche oder zeitliche Umstände oder besondere Anforderungen hinsichtlich derArt und Weise der Leistungserbringung, besondere Erschwernisse oder Erleichterungen) sind für dieAusführung der Leistung und damit für die Erstellung des Angebotes von Bedeutung.

    001202

    001202A Örtliche BesonderheitenÖrtliche Besonderheiten:__________

    Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart undsind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert.

    001203

    001203A Besondere Erschwernisse/ErleichterungenBesondere Erschwernisse/Erleichterungen: __________

    0013 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung

    Kommentar:

    In dieser ULG kann eine allgemeine Baubeschreibung direkt eingefügt oder auf eine Beilage zum Leistungsverzeichnisverwiesen werden.

    Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart undsind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert.

    001301

    001301A Beschreibung der LeistungZusammenfassende Beschreibung der Leistung: __________

    0014 Allgemeine Bestimmungen

    Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich aus sämtlichen demVertragsabschluss zu Grunde gelegten Unterlagen.

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  • HB-020 Seite 13

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Kommentar:

    Die Formulierungen der ULG 00.14 und ULG 00.16 gehen davon aus, dass die ÖNORM B 2110 zur Vertragsgrundlageerklärt wird.

    Als Vertragsgrundlage werden folgende ÖNORMEN vereinbart.001401

    001401A Vertragsgrundlage ÖNORMENDie ÖNORM B 2110.

    Die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheits-, Pauschal- und Regiepreise gelten als:001402

    001402A FestpreiseFestpreise.Für den Fall, dass die vertraglich festgelegte Fertigstellungsfrist aus Gründen, für die der Auftragnehmer nichthaftet, überschritten wird, werden jene Teile, der Leistung, die deshalb erst nach Ablauf der Frist erbrachtwerden, zu veränderlichen Preisen abgerechnet, als Grundlage dafür werden die vom Bundesministerium fürWirtschaft, Familie und Jugend veröffentlichten Baukostenveränderungen vereinbart.Arbeitskategorie: __________

    001402B Veränderliche PreiseVeränderliche Preise.Als Grundlage werden die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend veröffentlichtenBaukostenveränderungen vereinbart.Arbeitskategorie: __________

    Kommentar:

    Arbeitskategorien:

    Beim Einsetzen in die Ausschreiberlücke ist zutreffendenfalls das Bundesvergabegesetz zu beachten, wobei in erster Liniefolgende Arbeitskategorien zur Verfügung stehen:

    Hochbau:02 bis 20 Baumeisterarbeiten/Baugewerbe oder Bauindustrie21 Schwarzdeckerarbeiten/Schwarzdecker22 Dachdeckerarbeiten/Dachdecker23 Bauspenglerarbeiten/Spengler24 Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten/Hafner, Platten- u. Fliesenleger27 Terrazzoarbeiten/Terrazzomacher28 Natursteinarbeiten/Steinmetz/Naturstein29 Kunststeinarbeiten/Betonwaren- u. Kunststeinerzeuger31 Schlosserarbeiten/Schlosser Beschlag/Gewerbe oder Industrie32 Konstruktiver Stahlbau/Schlosser konstruktiver Stahlbau/Gewerbe oder Industrie35 Rauch-, Abgas- und Lüftungsfänge/Baugewerbe oder Bauindustrie36 Zimmermeisterarbeiten/Zimmerer37 Tischlerarbeiten/Tischler/Gewerbe oder Industrie38 Holzfußböden/Fußbodenverleger/Gewerbe oder Industrie39 Trockenbauarbeiten/Stukkateure u. Gipser42 Glaserarbeiten/Glaser/Verglasungen/Glasbausteine44 Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)/Baugewerbe oder Bauindustrie45 Beschichtungen auf Holz und Metall/Anstreicher (sonst. Anstrich)46 Beschichtungen auf Mauerwerk Putz und Beton/Maler (Anstrich Mauerwerk)47 Tapetenarbeiten/Tapezierer50 Klebearbeiten für Boden- und Wandbeläge/Belagsverleger51 Fenster und Fenstertüren aus Holz/ Tischler/Gewerbe oder Industrie52 Fenster und Fenstertüren aus Aluminium/Schlosser/Leichtmetall/Gewerbe oder Industrie53 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff/Schlosser/Kunststoff/Gewerbe oder Industrie54 Fenster und Fenstertüren aus Holz-Alu/Tischler/Gewerbe oder Industrie55 Sanierung von Fenstern und Türen aus Holz/Tischler/Gewerbe oder Industrie56 Dachflächenfenster [wenn überwiegend]/Tischler/Gewerbe oder IndustrieLichtkuppeln, Lichtbänder [wenn überwiegend]/Schwarzdecker57 Bewegliche Abschlüsse von Fenstern/Schlosser/Leichtmetall/Gewerbe oder Industrie58 Gartengestaltung und Landschaftsbau/Garten- u. Grünflächengestaltung59 Sportanlagen im Freien/Baugewerbe oder Bauindustrie90 Schutzraumeinbauteile ... [wenn überwiegend]/Baugewerbe oder Bauindustrie... und Einrichtungen [wenn überwiegend]/Schlosser/Beschlag/Gewerbe oder Industrie

    Haustechnik:- Wärme-, Kälte- Schallisolation- Gas- und Wasserinstallationen- Zentralheizungen (Gewerbe und Industrie)- Lüftung und Klima (Gewerbe und Industrie)- Elektroinstallationen und Blitzschutz (Gewerbe und Industrie)- Aufzüge

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  • HB-020 Seite 14

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Folgende Bestimmungen sind in der Fassung einzuhalten, die zum Zeitpunkt des Beginnes der AngebotsfristGültigkeit hatte. Bei Fehlen einer Angebotsfrist gilt das Datum des Angebotes.

    001404

    001404A Bestimmungen EVUGeschäftsbedingungen des örtlich zuständigen Elektroversorgungsunternehmens: __________

    001404B Bestimmungen WasserversorgungGeschäftsbedingungen des örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmens: __________

    001404C Bestimmungen AbwasserentsorgungGeschäftsbedingungen des örtlich zuständigen Abwasserentsorgungsunternehmens: __________

    001404D Bestimmungen GasversorgungGeschäftsbedingungen des örtlich zuständigen Gasversorgungsunternehmens: __________

    001404E Bestimmungen FernwärmeGeschäftsbedingungen des örtlich zuständigen Fernwärmeversorgungsunternehmens: __________

    0016 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall

    Kommentar:

    Die Formulierungen der ULG 00.14 und ULG 00.16 gehen davon aus, dass die ÖNORM B 2110 zur Vertragsgrundlageerklärt wird.Gemäß ÖNORM sind im Rahmen der Besonderen Bestimmungen des Leistungsvertrages auch etwaige Abweichungen vonallgemein anerkannten oder üblichen Ausführungsregeln, insbesondere von geltenden ÖNORMEN festzulegen. Dies kanndurch frei formulierte Positionen oder Vorbemerkungen auch bei den entsprechenden Leistungsgruppen oderUnterleistungsgruppen erfolgen.

    Frei zu formulieren (z.B.):

    - Probebetrieb (z.B. genaue Beschreibung, Termine/Dauer, Energieverbrauch)

    Als Vertragsbestandteile gelten:001601

    001601A SiGe-Plan verbindlichDer Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), in der Fassung: __________

    001601B Unterlage f.spätere ArbeitenDie Unterlage für spätere Arbeiten, in der Fassung: __________

    Das Führen eines Abfallnachweises gemäß Abfallnachweisverordnung durch den Auftragnehmer (AN) istvereinbart.

    001602

    001602A Abfallnachweis ANSonstige Angaben: __________

    Für den etwaigen Einsatz gefährlicher Stoffe durch den Auftragnehmer gilt:001603

    001603A Ankündigung gefährlicher StoffeDer Auftragnehmer beabsichtigt, die in der Folge angekündigten gefährlichen Stoffe bis zu den angegebenenLager- und Tagesmengen einzusetzen, weil Ersatzstoffe hierfür nicht verwendet werden können.Der Auftraggeber veranlasst die Berücksichtigung der angekündigten Stoffe in einem etwaigen SiGe-Plan.Ergibt sich im Zuge der Baudurchführung die Notwendigkeit, nicht angekündigte gefährliche Stoffe einzusetzen,wird vor deren Verwenden das Einvernehmen mit dem Baustellenkoordinator hergestellt.Auf Verlangen des Auftraggebers werden nähere Angaben zu den gefährlichen Stoffen beigebracht.Das Verwenden folgender gefährlicher Stoffe wird angekündigt (falls erforderlich Hinweis auf etwaige Beilagen):. . . . . . . . . . . .

    Folgende Materialien oder Eigenleistungen des Auftraggebers (AG) werden beigestellt und sind daher in denEinheitspreisen nicht einkalkuliert:

    001604

    001604A Beistellung von Leistungen des AG__________

    Soweit hierfür keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind, sind etwaigeBaustellengemeinkosten in den Einheitspreisen einkalkuliert.

    001605

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  • HB-020 Seite 15

    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    001605A Baustellengemeinkosten (Umlage)

    Die Kosten für den Verbrauch von Wasser trägt:001606

    001606A Wasserverbrauch:AGDer Auftraggeber (AG).

    001606B Wasserverbrauch:AN TarifDer Auftragnehmer (AN) selbst. Die Abgabe an andere erfolgt nach dem Tarif des zuständigenVersorgungsunternehmens ohne Aufschlag.

    001606C Wasserverbrauch:AN Tarif+AufschlagDer Auftragnehmer (AN) selbst. Die Abgabe an andere erfolgt nach dem Tarif des zuständigenVersorgungsunternehmens mit einem Aufschlag von: __________

    Die Kosten für den Verbrauch von Strom trägt:001607

    001607A Stromverbrauch:AGDer Auftraggeber (AG).

    001607B Stromverbrauch:AN TarifDer Auftragnehmer (AN) selbst. Die Abgabe an anderer erfolgt nach dem Tarif des zuständigenVersorgungsunternehmens ohne Aufschlag.

    001607C Stromverbrauch:AN Tarif+AufschlagDer Auftragnehmer (AN) selbst. Die Abgabe an andere erfolgt nach dem Tarif des zuständigenVersorgungsunternehmens mit einem Aufschlag von: __________

    Der Auftragnehmer stellt die von ihm für eigene Leistungen hergestellten Entnahmemöglichkeiten, Anschlüsseoder dergleichen anderen Auftragnehmern (AN) kostenlos zur Verfügung.

    001608

    001608B Leistungen f.andere AN TarifDer festgestellte Verbrauch anderer AN wird nach dem Tarif des zuständigen Versorgungsunternehmens ohneAufschlag weiterverrechnet.

    001608C Leistungen f.andere AN Tarif+AufschlagDer festgestellte Verbrauch anderer Auftragnehmer wird nach dem Tarif des zuständigenVersorgungsunternehmens weiterverrechnet.mit einem Aufschlag von: __________

    Subzähler für die Feststellung des Verbrauches (z.B. Strom, Wasser, Gas). Die Montage ist in denBaustellengemeinkosten einkalkuliert.

    001609

    Kommentar:

    In der Ausschreiberlücke können die erforderlichen Subzähler und nähere Angaben hierzu eingetragen werden (z.B.Versperrbarkeit).

    001609A Subzähler:AGWerden vom Auftraggeber (AG) beigestellt.Nähere Angaben: __________

    001609B Subzähler:ANWerden vom Auftragnehmer (AN) beigestellt.Nähere Angaben: __________

    Unbeschadet aller für den Auftragnehmer bestehenden rechtlichen Pflichten trifft der Auftragnehmerinsbesondere folgende Feuerschutzmaßnahmen ohne gesonderte Vergütung

    001610

    001610A Feuerschutz__________

    Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse begründen nur dann einen Anspruch auf Verlängerung derLeistungsfrist, wenn diese Witterungsverhältnisse auf Grund der Art der Leistung diese auch tatsächlichbehindern (Außenarbeiten).

    001612

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  • HB-020 Seite 16

    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Kommentar:

    Seit der Novelle BGBl. I Nr. 77/2004 hat die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskassa (BUAK) die Erhöhungsstunden ingeeigneter Weise kundzumachen (www.buak.at).

    001612A Frist außergewöhnliches SchlechtwetterDie Ausführungsfrist kann nur verlängert werden, wenn auf Grundlage desBauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes für das zutreffende Wettergebiet Erhöhungsstundenkundgemacht werden. Füllt die Ausführungsfrist nur einen Teil einer statistischen Winter- oder Sommerperiodeaus, so werden die Erhöhungsstunden anteilig bewertet (kundgemachte Erhöhungsstunden dividiert durch dieKalendertage der Periode mal den Kalendertagen der in der Periode fallenden Ausführungsfrist). Erstreckt sichdie Ausführungsfrist über mehrere Perioden, so werden die Einzelergebnisse (Schlechtwetterstunden) addiertund durch 8 dividiert (8 Schlechtwetterstunden je Kalendertag). Das Endergebnis wird auf ganze Kalendertageauf- oder abgerundet (das Ergebnis kann auch Null sein).Das Endergebnis wird mit der auf der Baustelle festgestellten (z.B. Bautagebuch oder Bautagesberichte) Anzahlvon Schlechtwettertagen verglichenIst deren Anzahl geringer als das oben erwähnte Endergebnis der Berechnung, dann gilt die auf der Baustellefestgestellte Anzahl von Schlechtwettertagen.Ist die auf der Baustelle festgestellte Anzahl von Schlechtwettertagen gleich oder höher als das oben erwähnteErgebnis, gilt das oben erwähnte Ergebnis als anspruchsbegründende Verlängerung der Leistungsfrist (einetwaiger Unterschied gilt als Witterung, mit der erfahrungsgemäß gerechnet werden muss).

    Aufzeichnungen über wichtige Vorkommnisse:001615

    001615A Führung des Baubuches AGDie Führung eines Baubuches durch den Auftraggeber (AG) wird vereinbart.

    001615B Bautagesberichte ANDie Führung von Bautagesberichten durch den Auftragnehmer (AN) wird vereinbart.

    Hinsichtlich der Überwachung durch den Auftraggeber wird vereinbart:001616

    001616A Überwachung am ErfüllungsortDie Überprüfung am Erfüllungsort gemäß ÖNORM B 2110.

    001616B Überprüfung im BetriebDie zusätzliche Überprüfung im Betrieb gemäß ÖNORM B 2110.

    Hinsichtlich der Übernahme durch den Auftraggeber wird vereinbart:001617

    001617A Übernahme formlosEine formlose Übernahme.

    001617B Übernahme förmlichEine förmliche Übernahme gemäß ÖNORM B 2110.Folgende Form wird eingehalten: __________

    Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen wird vereinbart:001618

    001618B Gewährleistungsfristen vereinbarteEs gelten die Fristen von: __________

    Hinsichtlich der Schlussfeststellung über die Mängelfreiheit vor Ablauf der Gewährleistungsfrist wird vereinbart:001619

    001619A Schlussfeststellung nur auf VerlangenEine Schlussfeststellung ist nicht vorgesehen (sie erfolgt gemäß ÖNORM B 2110 nur bei Verlangen einesVertragspartners).

    001619B Schlussfeststellung vereinbartEine Schlussfeststellung wird gemäß ÖNORM B 2110 vereinbart.

    Hinsichtlich einer automationsunterstützten Bauabrechnung wird vereinbart:001620

    001620A EDV-Bauabrechnung zulässigEDV-Bauabrechnung mit Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM ist zulässig.

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  • HB-020 Seite 17

    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    001620B EDV-Bauabrechnung verbindlichEDV-Bauabrechnung mit Datenträgeraustausch gemäß ÖNORM verbindlich.Nähere Festlegungen: __________

    Die angegebenen Sicherstellungen werden vereinbart.Soweit nicht anders bestimmt, können nach Wahl des Auftragnehmers als Sicherstellung dienen: Bargeld,Bankgarantien, Rücklassversicherungen.

    001621

    001621A KautionEine Kaution in der Höhe von: __________

    001621B DeckungsrücklassEin Deckungsrücklass in der Höhe von: __________

    001621C HaftungsrücklassEin Haftungsrücklass in der Höhe von: __________

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  • HB-020 Seite 18

    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    Standardisierte Leistungsbeschreibung

    Leistungsgruppe (LG) 01 - Baustellengemeinkosten

    Kennung: HB Version: 020

    Leistungsbeschreibung Hochbau

    Datum: 30.05.2015Herausgeber: Bundesministerium f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

    http://www.bmwfw.gv.at/Tourismus/HistorischeBauten/Documents/LB-HB020-A2063.zip

    Vorversion:HB 019

    Herausgeber: Bundesministerium f. Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)

    ULG 0110 Beweissicherung und Sonstiges

    ULG 0111 Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten

    ULG 0112 Sonderkosten der Baustelle

    ULG 0113 Baustellengemeinkosten im Einzelnen

    ULG 0117 Schutzvorkehrungen und Abdeckungen

    ULG 0118 System-Gerüste

    ULG 0119 Schutzmaßnahmen gegen Absturz

    ULG 0121 Schutz- und sonstige Gerüste

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  • HB-020 Seite 19

    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Baustellengemeinkosten01

    Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieserGruppe folgende Regelungen.

    1. Allgemeines:

    Baustellengemeinkosten sind im Sinne der ÖNORM B 2061 angeboten.

    2. Vorhalten:

    Das Vorhalten umfasst auch sämtliche Prüfungen, Instandhaltungsmaßnahmen, etwaiges Verbrauchsmaterialund die erforderliche Reinigung.

    Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß x der Anzahl der Wochen. Wochen sindteilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 Woche ist.

    3. Stillliegezeiten:

    Für die Verrechnung der Stillliegezeiten bedarf es einer Anordnung des Auftraggebers.

    Kommentar:

    Frei zu formulieren (z.B.):

    - Kommunale Kanalbenützungsabgabe- Auffangbecken, Kläranlagen oder sonstige technische Maßnahmen- Baukräne mit Schiebefahrwerken- Baukräne mit Kranbahnen- Angaben (wählbare Vorbemerkungen) und Positionen gemäß Werkvertragsnorm und der ÖNORM B 2110, in Ergänzungzur standardisierten Leistungsbeschreibung

    Literaturhinweis (z.B.):

    - ÖNORM B 2252 Gerüstarbeiten - Werkvertragsnorm- ÖNORM B 4007 Gerüste Allgemeines, Verwendung, Bauart und Belastung- ÖNORM EN 12810 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen- ÖNORM EN 12811-1 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Arbeitsgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf,Konstruktion und Bemessung- ÖNORM V 2104 Technische Hilfen für blinde, sehbehinderte und mobilitätsbehinderte Menschen - Baustellen- undGefahrenbereichsabsicherungen

    LB-Version: 20 Geändert

    Änderung: 011003_das "Wort" Position(en) = Bauteil(e)

    011800A_Ausschreiberlücke für Wärmedämmdicke ergänzt

    NEU: Systemgerüst als Leergerüst für Dachfanggerüst (aus der ULG 01.21 in die ULG 01.18)

    011910B_Bieterlücke ergänzt

    0110 Beweissicherung und Sonstiges

    Kommentar:

    Einbautenerhebungen und Geländeaufnahmen:

    Die StLB geht gemäß ÖNORM davon aus, dass Einbautenerhebungen und Geländeaufnahmen vom Auftraggeberdurchgeführt werden.

    Sollen die Leistungen oder Teile der Leistung vom Auftragnehmer erfüllt werden, sind diese frei zu formulieren.

    LB-Version: 20 Geändert

    Änderung: 011003_das "Wort" Position(en) = Bauteil(e)

    Einbauten und Beweissicherung.011003

    PA 011003D Beweissicherung ANBestandsaufnahme oder Beweissicherung von Anlagen fremder Rechte (z.B. Quellen und Fischteiche) oder desZustandes von benachbarten Gebäuden durch den Auftragnehmer, zur späteren Feststellung etwaigerBauschäden, die durch die Bautätigkeit entstanden sind. Erstellen von Protokollen mit Lichtbildern im Beiseindes Eigentümers. Die Unterlagen werden in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeberübergeben.

    Betrifft Bauteil(e): __________

    LB-Version: 20 Geändert

    Änderung: das "Wort" Position(en) = Bauteil(e)

    PA 011003E Beweissicherung AN/Sachverständiger

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  • HB-020 Seite 20

    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Bestandsaufnahme oder Beweissicherung von Anlagen fremder Rechte (z.B. Quellen und Fischteiche) oder desZustandes von benachbarten Gebäuden durch einen vom Auftragnehmer bestellten Sachverständigen oderZiviltechniker, zur späteren Feststellung etwaiger Bauschäden, die durch die Bautätigkeit entstanden sind.Erstellen von Protokollen mit Lichtbildern im Beisein des Eigentümers. Der Sachverständige oder Ziviltechnikerist dem Auftraggeber bekannt zu geben. Unterlagen werden in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Arbeitendem Auftraggeber übergeben.

    Betrifft Bauteil(e): __________

    LB-Version: 20 Geändert

    Änderung: das "Wort" Position(en) = Bauteil(e)

    0111 Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten

    1. Allgemeines:

    In dieser Unterleistungsgruppe sind die Baustellengemeinkosten im Sinne der Unterleistungsgruppe 01.13(Baustellengemeinkosten im Einzelnen), Kosten der Baustelleneinrichtung, der Sicherheit und desGesundheitsschutzes in Sammelpositionen, für die im Leistungsverzeichnis keine Einzelpositionen vorgesehensind, zusammengefasst.

    2. Zeitgebundene Kosten:

    Die zeitgebundenen Kosten der Baustelle sind in Vorhaltekosten für Maßnahmen, die im Sicherheits- undGesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) festgelegt sind, und in sonstige Maßnahmen für den eigenen Bedarf(einschließlich zusätzlicher Sozialeinrichtungen und Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der eigenenArbeitnehmer) gegliedert.

    Bei Leistungen, die nicht während der gesamten Bauzeit benötigt werden, werden die unterschiedlichenVorhaltezeiten ermittelt oder dem SiGe-Plan entnommen.

    Die einzelnen Vorhaltekosten werden summiert und auf die geplante Baudauer umgelegt (durchschnittlichezeitgebundene Kosten je Woche).

    Einmalige Kosten der Baustelle, einschließlich Geräte, Stromversorgung, Wasserversorgung, Verkehrswegeund Maßnahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.

    011101

    PA 011101A Einrichten der BaustelleEinrichten (Aufbauen) des betriebsfertigen Zustandes.

    PA 011101B Räumen der BaustelleRäumen (Abbauen und Abtransportieren).

    Zeitgebundene durchschnittliche Vorhaltekosten der Baustelle.011102

    Wo 011102A Vorhaltekosten eigene BaubetriebEinrichtungen für den eigenen Bedarf mit Ausnahme der im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen, vorhaltenwährend der Baubetriebszeit.

    Wo 011102B Vorhaltekosten eigene StillliegezeitEinrichtungen für den eigenen Bedarf mit Ausnahme der im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen, vorhaltenwährend der Stillliegezeit.

    Wo 011102C Vorhaltekosten SiGe BaubetriebMaßnahmen gemäß SiGe-Plan, vorhalten während der Baubetriebszeit.

    Wo 011102D Vorhaltekosten SiGe StillliegezeitMaßnahmen gemäß SiGe-Plan, vorhalten während der Stillliegezeit.

    Auf- und Abbauen (Einrichten) sowie die zeitgebundenen Kosten, Geräte- und Sonderkosten der Baustelle. DieVerrechnung erfolgt nach Baufortschritt nach Prozent der Leistungserbringung.

    011103

    Kommentar:

    Diese Position kann anstelle der Positionen 01.11.01 A, B und 01.11.02 A bis D verwendet werden, nicht jedoch inKombination mit diesen Positionen.

    PA 011103A Gesamte Baustellengemeinkosten n.Prozent

    0112 Sonderkosten der Baustelle

    ABK-LB V7.9b-5428 ib-data GmbH, Sof twareentwicklung

  • HB-020 Seite 21

    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Sonderkosten der Baustelle.011201

    PA 011201A Sonderkosten Statik+Pläne ANFür das Ausarbeiten der statischen Berechnungen und der Konstruktionspläne (Schalungs-, Bewehrungs- undWerkstattpläne) durch den Auftragnehmer (AN).

    PA 011201B Sonderkosten Statik+Pläne AN+ZTFür das Ausarbeiten der statischen Berechnungen und der Konstruktionspläne (Schalungs-, Bewehrungs- undWerkstattpläne) durch den Auftragnehmer, geprüft von einem befugten Ziviltechniker. Der vom Auftragnehmerbeauftragte befugte Ziviltechniker (ZT) wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Auftragserteilung bekanntgegeben. Die Unterlagen werden in fünffacher Ausführung so rechtzeitig übergeben, dass die Überprüfung nochvor dem Durchführen der Arbeiten möglich ist.

    Bewachung der Baustelle011202

    Wo 011202A Bewachung nach Arbeitszeit ständigAußerhalb der Normalarbeitszeit durch eine ständig anwesende Bewachung.

    Wo 011202B Bewachung nach Arbeitszeit StreifeAußerhalb der Normalarbeitszeit durch einen Streifendienst.Anzahl der Streifengänge: __________

    Wo 011202C Bewachung rund um die UhrRund um die Uhr.Bewachungsart:. . . . . . . . . . . .

    0113 Baustellengemeinkosten im Einzelnen

    Herstellen (Leistungsumfang):

    Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlichAntransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontieren und Abtransportieren.

    Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung desAbbauens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet.

    Kommentar:

    Frei zu formulieren (z.B.):

    - Sanitätscontainer (z.B. bei über 250 Arbeitnehmern)

    Folgende Angaben oder Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart undsind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert.

    011300

    011300A Einrichtungen f.d.eigenen Bedarf u.DritteEinrichtungen für den eigenen Bedarf (Auftragnehmer) und Dritte (andere Auftragnehmer des Auftraggebers).

    Betrifft Position(en):__________

    011300B Einrichtungen f.d.eigenen BedarfEinrichtungen für den eigenen Bedarf (Auftragnehmer).

    Betrifft Position(en):__________

    011300C Einrichtungen f.DritteEinrichtungen für Dritte (andere Auftragnehmer des Auftraggebers).

    Betrifft Position(en):__________

    Bauzaun nach Wahl des Auftragnehmers, Zaunhöhe 1,5 bis 2,5 m über Terrain, einschließlich Türen oder Tore.011302

    m 011302A Bauzaun

    VE 011302B Bauzaun vorhaltenVorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten(VE = m x Wochen).

    Schranke für Baustelleneinfahrt nach Wahl des Auftragnehmers, verschließbar, Durchfahrtsbreite 4 m.011303

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  • HB-020 Seite 22

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Stk 011303A Schranke Einfahrt

    VE 011303B Schranke Einf.vorh.BaubetriebVorhalten während der Baubetriebszeit, einschließlich Bedienung. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten(VE = Stück x Wochen).

    VE 011303C Schranke Einf.vorh.StillliegezeitVorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen).

    Baustromverteiler für andere Auftragnehmer in versperrbarem Kasten, mit Zählerplatte mit mindestens einerUniversalsicherung 35A, FI-Schalter vierpolig 40/0,1 A, 2 Stück Steckdosen fünfpolig 16 A und 2 StückSchukosteckdosen 16 A, aufgestellt und angeschlossen an einer vom Auftraggeber angegebenen Stelle.

    011304

    Stk 011304A Baustromverteiler

    VE 011304B Baustromverteiler vorhaltenVorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird inVerrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen).

    Container in Standardausführung (Abmessungen 2,5 x 6 m), wärmegedämmt, zur Verwendung alsAufenthaltsraum (Aufenth.) gemäß Bauarbeiter- und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.

    011305

    Stk 011305A Cont.Stand.Aufenth.

    VE 011305B Cont.Stand.Aufenth.vorhalten BaubetriebVorhalten während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = ST x Wochen).

    VE 011305C Cont.Stand.Aufenth.vorhalten StillliegezeitVorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = ST x Wochen).

    Container in Standardausführung (Abmessungen 2,5 x 6 m), wärmegedämmt, zur Verwendung als Baukanzlei(Büro) gemäß Bauarbeiter- und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.

    011306

    Stk 011306A Cont.Stand.Büro

    VE 011306B Cont.Stand.Büro vorhalten BaubetriebVorhalten während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = ST x Wochen).

    VE 011306C Cont.Stand.Büro vorhalten StillliegezeitVorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = ST x Wochen).

    Container in Standardausführung (Abmessungen 2,5 x 6 m) einschließlich Zwischenwände, Türen mitBeschlägen, wärmegedämmt, zur Verwendung als Sanitärräume (Sanitär) mit Sanitärgegenständen(einschließlich Duschen) und Installationen (Kalt- und Warmwasser, Beleuchtung), betriebsbereit montiert undangeschlossen, gemäß Bauarbeiter- und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.

    011307

    Stk 011307A Cont.Stand.Sanitär

    VE 011307B Cont.Stand.Sanitär vorhalten BaubetriebVorhalten während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = ST x Wochen).

    VE 011307C Cont.Stand.Sanitär vorhalten StillliegezeitVorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = ST x Wochen).

    Abfallentsorgung der Baustelle. Aufstellen von Containern in Standardausführung desEntsorgungsunternehmens (Größe bis 8 m3), einschließlich der periodischen Entleerung, während derBaubetriebszeit (während der Stillliegezeit wird die Abfallentsorgung eingestellt). Abgerechnet wird dieVorhaltezeit.

    011312

    Wo 011312A Cont.Stand.f.Restmüll

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  • HB-020 Seite 23

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Vorhalten während der Baubetriebszeit für Restmüll.Anzahl: __________Entleerungsintervall (z.B. 1 x je Woche): __________Entsorgungsunternehmen: __________

    Wo 011312B Cont.Stand.f.KunststoffVorhalten während der Baubetriebszeit für Abfälle aus Kunststoff,Anzahl: __________Entleerungsintervall (z.B. 1 x je Woche): __________Entsorgungsunternehmen: __________

    Wo 011312C Cont.Stand.f.WeißglasVorhalten während der Baubetriebszeit für Weißglasabfälle,Anzahl: __________Entleerungsintervall (z.B. 1 x je Woche): __________Entsorgungsunternehmen: __________

    Wo 011312D Cont.Stand.f.BuntglasVorhalten während der Baubetriebszeit für Buntglasabfälle,Anzahl: __________Entleerungsintervall (z.B. 1 x je Woche): __________Entsorgungsunternehmen: __________

    Wo 011312E Cont.Stand.f.MetalldosenVorhalten während der Baubetriebszeit für Metalldosenabfälle,Größe: __________Anzahl: __________Entleerungsintervall (z.B. 1 x je Woche): __________Entsorgungsunternehmen: __________

    Stk 011312F Az sperrbarer ContainerAufzahlung (Az) für eine sperrbare Ausführung der Container.Abgerechnet wird in Stück ohne Unterschied der Dauer der Vorhaltezeit.

    Chemo-Toiletten ohne Wasser und Abwasseranschluss.011313

    Stk 011313A Chem.Toiletten

    VE 011313B Chem.Toiletten vorhalten BaubetriebVorhalten während der Baubetriebszeit, einschließlich täglicher Reinigung und Verbrauchsmaterial (z.B.Toilettenpapier, Handtücher). Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen).

    VE 011313C Chem.Toiletten vorhalten StillliegezeitVorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen).

    Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege im Freien (z.B. Wege, Straßen, Lagerplätze). DieBeleuchtungsstärke beträgt mindestens 7 Lux. Alle Leuchten, Schalter und Leitungen sind in den Einheitspreiseinkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers.

    011315

    Stk 011315A Beleuchtung im FreienAbgerechnet wird die Anzahl der Anlagen.Planungsangabe: __________

    VE 011315B Beleuchtung im Freien vorhaltenVorhalten ohne Energieverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wirdin Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen).

    Allgemeinbeleuchtung für die Hauptverkehrswege in Gebäuden (z.B. Flure, Schleusen, Treppenhäuser,Tiefgaragen, Keller). Die Beleuchtungsstärke beträgt mindestens 15 Lux. Alle Leuchten, Schalter und Leitungensind in den Einheitspreis einkalkuliert. Das Installationsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers.

    011316

    Stk 011316A Beleuchtung in Gebäude

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  • HB-020 Seite 24

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Abgerechnet wird die Anzahl der Anlagen.Planungsangabe: __________

    VE 011316B Beleuchtung in Gebäuden vorhaltenVorhalten ohne Energieverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wirdin Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen).

    Verkehrszeichen gemäß StVO nach Angabe des Auftraggebers oder nach dem vom Auftragnehmerfestgestellten Erfordernis. Tragkonstruktionen, nach Wahl des Auftragnehmers, sind in den Einheitspreiseinkalkuliert.

    011320

    PA 011320A VerkehrszeichenOhne Unterschied der Anzahl. Abgerechnet wird als Pauschale.Planungsangabe: __________

    Wo 011320B Verkehrszeichen vorhaltenVorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit.

    Hinweistafeln (z.B. Warnschilder, Wegweiser) ohne Unterschied des Materials, des Beschriftungsinhaltes oderder Grafikzeichen, im Baustellenbereich an Objektteilen oder Gerüsten, einschließlich Tragkonstruktionenmontiert. Im Positionsstichwort ist das Flächenmaß der Tafel angegeben.

    011321

    PA 011321A Hinweistafel b.0,25m2Planungsangabe: __________

    Wo 011321B Hinweistafel b.0,25m2 vorhaltenVorhalten, ohne Unterschied ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit.

    Stk 011321C Hinweistafel ü.0,25-0,5m2Planungsangabe: __________

    VE 011321D Hinweistafel ü.0,25-0,5m2 vorhaltenVorhalten, ohne Unterschied ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird inVerrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen).

    Stk 011321E Hinweistafel ü.0,5-1m2Planungsangabe: __________

    VE 011321F Hinweistafel ü.0,5-1m2 vorhaltenVorhalten, ohne Unterschied ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird inVerrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen).

    Stk 011321G Hinweistafel ü.1m2-__________Planungsangabe: __________

    VE 011321H Hinweistafel vorhalten ü.1m2-__________Vorhalten, ohne Unterschied ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten(VE = Stück x Wochen).

    Frei aufgestellte Betonschutzwand mit Auslenkbegrenzung nach Wahl des Auftragnehmers. Aufhaltestufegemäß Norm, mindestens 80 cm hoch. Abgerechnet wird die jeweils gebrauchsfertig aufgestellte Länge (ohneetwaige zwischengelagerte Elemente).

    011325

    m 011325A Betonschutzwand 80cm

    m 011325B Betonschutzwand 80cm umsetzenUmsetzen im Baustellenbereich.

    VE 011325C Betonschutzwand 80cm vorhaltenVorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird inVerrechnungseinheiten (VE = Meter x Wochen).

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  • HB-020 Seite 25

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Lichtzeichenanlage (Lichtzeichenanl.) für den Verkehr (Ampelanlage).011326

    Stk 011326A LichtzeichenanlagePlanungsangabe: __________

    Stk 011326B Lichtzeichenanlage umsetzenLichtzeichenanlage umsetzen. Abgerechnet wird die Anzahl der umgesetzten Anlagen.Planungsangabe: __________

    VE 011326C Lichtzeichenanl.vorhalten BaubetriebVorhalten während der Baubetriebszeit, einschließlich Betrieb, Betriebsmittel und automatischer Steuerung.Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen).

    VE 011326D Lichtzeichenanl.vorhalten StillliegezeitVorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen).

    Baustellensicherung mit Warnleuchten gemäß den geltenden Vorschriften (z.B. zur Sicherung von Gerüsten,vorspringenden Einrichtungen) bei Dunkelheit, mit Netzanschluss oder Batteriebetrieb, nach Wahl desAuftragnehmers.

    011330

    PA 011330A WarnleuchtenOhne Unterschied der Anzahl. Abgerechnet wird als Pauschale.Planungsangabe: __________

    Wo 011330B Warnleuchten vorhaltenVorhalten, ohne Unterschied der Anzahl und, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit.

    Netzunabhängige Stromversorgungsanlage (bei nicht vorhandenem Stromanschluss) bestehend aus einemstationären Wechselstromaggregat mit Schalldämmung von 75 dB (A), Baustromverteilerschrank mit Zähler,Unterverteilung und Sicherheitsmaßnahmen betreffend die Lagerung des Treibstoffes.

    011331

    PA 011331A StromversorgungEinschließlich etwaiger baulicher Vorarbeiten am Aufstellungsort und wetterfester Verbauung.Für eine Leistung von: __________Spannung: __________Sonstige Angaben: __________

    Wo 011331B Stromversorgung vorhaltenVorhalten der gesamten Anlage ohne Treibstoffverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oderStillliegezeit.

    VE 011331C Stromversorgung BetriebBetrieb der Anlage, einschließlich Treibstoffverbrauch (Diesel). Abgerechnet wird die Anzahl der verbrauchtenKilowattstunden (VE = kWh).Für eine Leistung von: __________Spannung: __________Sonstige Angaben: __________

    Provisorische Wasserentnahmestelle oder Anschlussmöglichkeit, einschließlich der Anschluss- undVersorgungsleitungen bis zum vorhandenen Netz im Baustellenbereich und eines Wasserzählers. DieWasserleitungen müssen nicht frostsicher verlegt werden. Antragstellungen und Prüfgebühren sind in denEinheitspreis einkalkuliert. Im Positionsstichwort ist der Nenndurchmesser (DN) angegeben.

    011332

    Stk 011332A Wasseranschluss DN25Planungsangabe: __________

    VE 011332B Wasseranschluss DN25 vorhaltenVorhalten ohne Wasserverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit.

    Provisorische Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungsanl.) der Baustelle, einschließlich erforderlicherWassertanks und der dazugehörigen notwendigen Anschluss- und Versorgungsleitungen. Die Wasserleitungenmüssen nicht frostsicher verlegt werden.

    011333

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  • HB-020 Seite 26

    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    PA 011333A Prov.Wasserversorgungsanl.Planungsangabe: __________

    Wo 011333B Prov.Wasserversorgungsanl.vorhaltenVorhalten ohne Wasserverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit.

    PA 011333C Az Prov.Wasserversorgungsanl.frostsicherAufzahlung (Az) auf Wasserversorgungsanlagen, nicht frostsicher verlegt, für eine frostsichere Verlegung, ohneUnterschied des Rohrdurchmessers. Frostsicher nach Wahl des Auftragnehmers.

    Provisorische (Prov.) Wasserversorgung der Baustelle, einschließlich erforderlicher Wassertanks und derdazugehörigen notwendigen Anschlüsse und Armaturen.

    011334

    m³ 011334A Prov.Wasserversogung TrinkwasserAntransport von Trinkwasser.

    Provisorische Abwasserentsorgungsanlage, einschließlich Anschlussleitung zwischen dem öffentlichen Kanalund dem Anschluss (Reinigungsschacht) auf der Baustelle oder Baugrundstück nach Anweisung desEntsorgungsunternehmens mit allen Verbindungsteilen und Formstücken und den Abflussleitungen innerhalbder Baustelle, bestehend aus Abwasserrohren DN 100 bis 150 mm. Antragstellungen, Prüfgebühren undAnschlussgebühren sind in den Einheitspreis einkalkuliert.

    011335

    PA 011335A Prov.AbwasserentsorgungPlanungsangabe: __________

    Wo 011335B Prov.Abwasserentsorgung vorhaltenVorhalten ohne Kanalbenützungsabgabe, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit.

    Plateau-Bau (Pl.) Aufzug mit bis 4 Haltestellen (H.st.) für den Transport von Baustoffen, Geräten und Schutt. DerBauaufzug wird anderen Auftragnehmern einschließlich Bedienung kostenlos zur Verfügung gestellt. DerAufstellort wird einvernehmlich mit dem Auftraggeber festgelegt. Im Positionsstichwort ist die Nutzlastangegeben.

    011340

    Stk 011340A Pl.Aufzug 4 H.st.500kg

    VE 011340B Pl.Aufzug 4 H.st.500kg vorh.BaubetriebVorhalten (vorh.) während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück xWochen).

    VE 011340C Pl.Aufzug 4 H.st.500kg vorh.StillliegezeitVorhalten (vorh.) während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = ST x Wochen).

    Plateau-Bau (Pl.) Aufzug für den Transport von Baustoffen, Geräten und Schutt. Der Bauaufzug wird anderenAuftragnehmern einschließlich Bedienung kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Aufstellort wird einvernehmlichmit dem Auftraggeber festgelegt. Im Positionsstichwort ist die Nutzlast angegeben.

    011341

    Stk 011341A Pl.Aufzug 500kgAnzahl der Haltestellen: __________

    VE 011341B Pl.Aufzug 500kg vorh.BaubetriebVorhalten (vorh.) während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück xWochen).Anzahl der Haltestellen: __________

    VE 011341C Pl.Aufzug 500kg vorh.StillliegezeitVorhalten (vorh.) während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = ST x Wochen).Anzahl der Haltestellen: __________

    Vom Auftraggeber beigestellte Baustellentafel von einer vom Auftraggeber angegebenen Adresse abholen, aufdie Baustelle transportieren und die Tafel an der vom Auftraggeber angegebenen Stelle aufstellen odermontieren. Die Tafel wird nach Beendigung und Übernahme der gesamten Bauarbeiten samt allen Aufstellungs-

    011345

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  • HB-020 Seite 27

    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    und Montagebehelfen wieder demontiert. Über Anordnung des Auftraggebers wird die Tafel entweder bis zurWiederverwendung gesichert verwahrt oder, soweit nicht mehr verwendbar, entsorgt. Transporte, Montage- undDemontagearbeiten, allfällige Gerüstungen und Materialbeigaben sind in den Einheitspreis einkalkuliert.

    Stk 011345A Bautafel AG freie AufstellungBaustellentafel, in freier Aufstellung auf Montagegerüst, bestehend aus Pfosten-Riegelkonstruktion undSchalung, bis zu einer Höhe von 5 m Oberkante über bestehendem Niveau.Baustellentafel/Größe ca.: __________Abholadresse: __________

    Stk 011345B Bautafel AG FassadeBaustellentafel, an Fassade mittels Dübeln und Schrauben befestigt, bis zu einer Höhe von 5 m Oberkante überbestehendem Niveau. Die Dübellöcher werden nach der Demontage fachgerecht, mit farblich angepasstenKunststoffpfropfen verschlossen.Baustellentafel/Größe ca.: __________Abholadresse: __________

    Baukran für den Transport von Baustoffen, Geräten und Schutt einschließlich Betonfundament (nach stat.Erfordernis) einschließlich statischer Berechnungen. Der Baukran wird anderen Auftragnehmern einschließlichBedienung kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Aufstellort wird einvernehmlich mit dem Auftraggeberfestgelegt.

    011350

    Stk 011350A BaukranAusladung: __________Tragfähigkeit bei größtmöglicher Ausladung (Tonnen): __________

    VE 011350B Baukran vorhalten BaubetriebVorhalten (vorh.) während der Baubetriebszeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück xWochen).

    VE 011350C Baukran vorhalten StillliegezeitVorhalten (vorh.) während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = ST x Wochen).

    0117 Schutzvorkehrungen und Abdeckungen

    1. Herstellen (Leistungsumfang):

    Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlichAntransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontieren und Abtransportieren.

    Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung desAbbauens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet.

    2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:

    Die Kosten für etwaige Instandsetzungen (Vorhalten) von Schutzvorkehrungen während der Arbeiten sind in dieEinheitspreise einkalkuliert.

    2.1 Entsorgen:

    Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren, Verwerten, Deponieren oderEntsorgen der Baurestmassen zu verstehen.

    2.1.1 Verwerten oder Deponieren:

    Abbruchmaterial geht in das Eigentum des Auftragnehmers über.

    Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründennicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert. Für die Verwertung wird der Stand derTechnik (z.B. die Richtlinien für Recycling-Baustoffe, herausgegeben vom Österreichischen Baustoff- RecyclingVerband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) berücksichtigt.

    Der Baubetrieb ist derart gestaltet, dass die Schadstoffgesamtgehalte und Eluate des Abbruchmaterials nichtunzulässiger Weise nachteilig verändert werden.

    Für das ordnungsgemäße Verwerten, Deponieren oder Entsorgen werden, den Gesetzen und Verordnungenentsprechend, Nachweise erbracht. Nachweise werden dem Auftraggeber spätestens mit der Schlussrechnungübergeben.

    Bei unerwartetem Antreffen von gefährlichem Abfall wird der Auftraggeber verständigt und eine weitergehendeRegelung vereinbart. Gefährliche Abfälle sind die in der Abfallverzeichnisverordnung nach demAbfallwirtschaftsgesetz als gefährliche Abfälle angeführten Stoffe. Sie werden nachweislich einem befugtenEntsorger zur Behandlung übergeben (etwaige gefährliche Abfälle werden nach ihrer Art getrennt in eigenen

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  • HB-020 Seite 28

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Positionen erfasst).

    In der Abrechnung werden nur jene Mengen berücksichtigt, die nicht aus Quellen stammen, die derAuftragnehmer zu vertreten hat (z.B. Altöl von seinen Geräten oder Transportmitteln).

    2.2 Zwischenlagern:

    Unter Zwischenlagern ist das Lagern innerhalb des Baustellenbereiches zu verstehen. Es enthält somit auch dieVerfuhr zum Zwischenlager und das sachgemäße Lagern. Zwischenlager sind bis zur Übernahme zu räumen.Für Zwischenlager ist der Stand der Technik (z.B. das Merkblatt "Zwischenlager für mineralischeBaurestmassen, Asphalt- und Betonabbruch", herausgegeben vom Österreichischen Baustoff-RecyclingVerband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) heranzuziehen. Der Platz für die Zwischenlagerung wird, wenn nicht bereitsin der Ausschreibung bestimmt, im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt.

    2.3 Transport:

    Das Abtransportieren erfolgt unter Berücksichtigung von etwaigen erforderlichen Genehmigungen undVorschriften.

    Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart undsind in die Einheitspreise einkalkuliert.

    011700

    011700A Material zu 01.17 n.W.ANDas Verwenden nachstehend angebotener Materialien zu den angegebenen Positionen der ULG 01.17 wirdvereinbart:Betrifft Position(en): __________Material nach Wahl des Auftragnehmers (AN).Angeboten: . . . . . . . . . . . .

    011700B Material zu 01.17 Beispiel AGDas Verwenden nachstehend angebotener Materialien zu den angegebenen Positionen der ULG 01.17 wirdvereinbart:Betrifft Position(en): __________Beispielhaftes Material: __________Angeboten ist das beispielhafte oder ein Material gleichwertiger Art.Kriterien der Gleichwertigkeit: __________Angeboten: . . . . . . . . . . . .

    Staubdichte, provisorischen Trennwand im Gebäude, einschließlich Entsorgen.011701

    m² 011701A Prov.Trennwand/Staubvorhang auf HolzrostBestehend aus einer Holzunterkonstruktion, überspannt mit einer bewehrten PE-Folie, die Stöße mit 10 cmÜberdeckung auf einer Holzunterlage mit Heftklammern befestigt.

    m² 011701B Prov.Trennwand staubdicht m.PlattenbelagBestehend aus einer Unterkonstruktion mit einem Plattenbelag, Plattendicke mindestens 12 mm.

    m² 011701C Prov.Trennwand staubdicht m.GipsbauplattenBestehend aus einer Ständerkonstruktion, einseitig beplankt mit Gipsbauplatten, Plattendicke mindestens 12mm.

    Aufzahlung (Az) auf provisorische staubdichte Trennwände im Gebäude.011702

    m² 011702A Az prov.Trennwand stoßfestFür eine stoßfeste Ausführung.

    Stk 011702B Az prov.Trennwand f.Tür+SchlossFür eine Tür bis 3 m2 Stocklichte, sperrbar mit Zylinderschloss, einschließlich Beistellen von drei Schlüsseln.

    Fußbodenschutz einschließlich Entsorgen.011703

    m² 011703A Fußbodenschutz PE-Folie/PappeMit einer Lage PE-Folie (z.B. Packzellulose oder Wellpappe) mit 10 cm Überdeckung, Fugen verklebt.

    m² 011703B Fußbodenschutz KunststoffstegplattenMit einer Lage Kunststoffstegplatten, Plattendicke 5 mm, verzahnt.

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  • HB-020 Seite 29

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    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    m² 011703C Fußbodenschutz SchaltafelnMit einer Lage Schaltafeln oder Brettern, stumpf gestoßen.

    Provisorische Verschalung von Öffnungen in Außenwänden, einschließlich Entsorgen. Im Positionsstichwort istdas Flächenmaß der Verschalung angegeben.

    011711

    Stk 011711A Verschalung b.1m2

    Stk 011711X Verschalung ü.1m2-__________

    Provisorischer Rahmen, mit bewehrter PE-Folie überspannt, einschließlich Entsorgen. Im Positionsstichwort istdas Flächenmaß der Öffnung angegeben.

    011712

    Stk 011712A Rahmen m.PE-Folie b.2m2

    Stk 011712X Rahmen m.PE-Folie ü.2m2-__________

    Schutz von Bauteilen (z.B. Fenster und Türen) gegen Verschmutzung durch Abdecken und Befestigen derAbdeckung, einschließlich Entsorgen. Im Positionsstichwort ist das Flächenmaß der abzudeckenden Flächeangegeben.

    011721

    Stk 011721A Schutz von Fenster-Tür b.2m2

    Stk 011721B Schutz von Fenster-Tür ü.2-4m2

    Stk 011721C Schutz von Fenster-Tür ü.4-6m2

    m² 011721E Schutz von BauteilenBauteile: __________

    0118 System-Gerüste

    1. System-Gerüste:

    Im Folgenden werden Fassadengerüste (stehende Arbeitsgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen, nach Wahl desAuftragnehmers, gemäß ÖNORM als System-Gerüste (System-G.) in Standardausführung bezeichnet.

    2. Einfach gegliederte Fassaden:

    System-Gerüste in Standardausführung werden für nicht oder einfach gegliederte Fassaden ausgeführt.

    Unter einfach gegliederten Fassaden werden solche verstanden, deren Gliederungselemente bis 25 cm,bezogen auf die Fassadenfläche, vor- oder zurückspringen (z.B. Kordon- oder Fenstergesimse).

    3. Herstellen (Leistungsumfang):

    Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlichAntransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontieren und Abtransportieren.

    Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung desAbbauens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet.

    3.1 Auf- und Abbauen (Herstellen):

    Das Herstellen (herst.) umfasst auch das Schließen der Verankerungsstellen gemäß ÖNORM (wenn derAuftraggeber den Verbleib der Verankerungsstellen nicht ausdrücklich anordnet).

    4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:

    4.1 Aufstellflächen, Zugänge, Lagerung:

    Etwaige Kosten für die vereinbarte Benutzung von Teilen des öffentlichen Gutes sind für die angegebene Dauerin die Einheitspreise einkalkuliert.

    4.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreiseeinkalkuliert:

    - das Beistellen statischer Nachweise (z.B. Typenstatik) und Typenbezeichnungen für die verwendeten Gerüste- die Überprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung- Brust-, Fuß- und Mittelwehren an der Außenseite des Gerüstes- alle seitlichen und dachseitigen Sicherungen (Wehren) bei Giebelwänden- Leiteraufstiege- wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltungskosten bei einer Gebrauchsüberlassung- die An- und Abfahrt bei einem vom Auftraggeber angeordneten Teilauf- oder Teilabbau über 400 m2Gerüstfläche- die An- und Abfahrt beim Umsetzen von Gerüsten

    ABK-LB V7.9b-5428 ib-data GmbH, Sof twareentwicklung

  • HB-020 Seite 30

    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    5. Umsetzen:

    Ein etwaiges Umsetzen von Gerüsten im Ganzen oder in Teilen, das heißt das Abbauen an einem Ort derBaustelle und das Aufbauen an einem anderen Ort der Baustelle (darunter ist kein Teilauf- und Teilabbau zuverstehen) wird mit den Positionen System-Gerüst (Addition der Abrechnungseinheiten) verrechnet.

    6. Gebrauchsüberlassung:

    Die Gebrauchsüberlassung (Gebrauchsüberl.) wird für jene Tage vergütet, die zwischen dem Tag der positivenAufstellüberprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung und dem ersten Tag des Abbaus liegen, unabhängig obdas Gerüst für die eigene Leistung (dem eigenen Bedarf) oder dem Gebrauch Dritter (anderer Auftragnehmerdes Auftraggebers) hergestellt ist.

    Das Ende der Gebrauchsüberlassung wird vom jeweiligen Vertragspartner eine Woche vorher angekündigt.Erfolgt der Abbau später als dies unter Einhaltung der Verständigungsfrist festgelegt wurde, gilt der festgelegteTag.

    Die Gebrauchsüberlassung wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß mal der Anzahl derWochen, abgerechnet. Wochen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 Woche ist.

    7. Ausmaß und Abrechnungsregeln:

    System-Gerüste bei Giebelwänden (z.B. mit Dachvorsprüngen oder auskragenden Hauptgesimsen) werden mitdem Flächenmaß, ermittelt durch das größte umschriebene Rechteck (Aufstandsfläche (m) x Höhe (m) desobersten Punktes der Giebelwand) abgerechnet.

    Kommentar:

    Systemgerüste:

    Mit dieser Unterleistungsgruppe können Gerüste ausgeschrieben werden, die nicht gemäß ÖNORM als Nebenleistung mitder Hauptleistung abgegolten werden.

    Frei zu formulieren (z.B.):

    - System-Gerüste der Lastklasse 5 und höher (z.B. für schwere Beanspruchungen über 3 kN/m2, wie befahrbare Gerüsteoder solche zur Aufstellung und den Betrieb von schweren Geräten)- Plateaugerüste- System-Gerüste sowohl mit Wehren als auch mit Konsolen- doppelt-gestellte System-Gerüste- System-Gerüste und einzelne Gerüstfelder für eine Gerüsthöhe über 20 m- die An- und Abreise bei einem vom Auftraggeber angeordneter Teilaufbau oder -Teilabbau von Gerüstflächen oderGerüstteilen bis 400 m2- Erschwernisse durch das Angleichen an gekrümmte Wände- Verstärkungen bei Gerüstdurchfahrten über 5 m Breite- Schutzabdeckungen und etwaige Unterstellungen bei Dächern und Terrassen- frei stehende Passagegerüste (nicht in Verbindung mit einem System-Gerüst)- staubdichte Ausführungen (z.B. mit Folie) bei Schutzdächern- freistehende Außentreppen einschließlich Absturzsicherung und Handlauf- Maßnahmen für blinde, sehbehinderte und mobilitätsbehinderte Menschen, ausgenommen bei Passagen- Umhängen von Verankerungen des fertig gestellten Gerüstes- das lagenweise, rückschreitende Entfernen von Gerüstteilen (z.B. bei LG44/WDVS)- Ösen- und Rahmenverstärkungen für das Befestigen bei WDVS

    LB-Version: 20 Geändert

    Änderung: 011800A_Ausschreiberlücke für Wärmedämmdicke ergänzt

    NEU: Systemgerüst als Leergerüst für Dachfanggerüst (aus der ULG 01.21 in die ULG 01.18)

    Folgende Angaben oder Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart undsind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert.

    011800

    011800A Fassaden-/Wandaufbau,Verankerung zu 01.18Betrifft Position(en): __________

    Fassaden-/Wandaufbau, Verankerungen: __________

    Wärmedämmdicke (cm): __________

    Kommentar:

    In der Ausschreiberlücke können besondere Umstände (z.B. längere Verankerungsösen aufgrund vonWärmedämmverbundsystemen) angegeben werden. Für die bei Wärmeverbundsystemen meistens erforderlichenobjektseitigen Wehren steht eine standardisierte Position zur Verfügung.

    LB-Version: 20 Geändert

    Änderung: Ausschreiberlücke für Wärmedämmdicke ergänzt

    011800B Benutzung öffentliches Gut zu 01.18

    ABK-LB V7.9b-5428 ib-data GmbH, Sof twareentwicklung

  • HB-020 Seite 31

    Leistungsbeschreibung HochbauLeistungsbeschreibung 30.05.2015gedruckt am

    EHLGPosNr. Positionsstichwort

    Betrifft Position(en): __________Benutzung von öffentlichem Gut ist erforderlich (z.B. Gehsteig): __________Dauer (z.B. Wochen): __________

    011800C Auskragende Bauteile zu 01.18Betrifft Position(en): __________Für die Eingerüstung auskragender Bauteile (z.B. Balkon, Erker, Loggia) werden die Anzahl der Bauteile und dieAbmessungen (Länge/Breite/Höhe/Tiefe) angegeben.Art des Bauteils: __________Anzahl der Bauteile: __________Abmessungen: __________

    011800E System-G.Lastklasse 3System-Gerüst der Lastklasse 3