Kernforderungen EEG 2016

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Kernforderungen des AKU und AKE zum EEG 2016 München, 09.05.2016 Konkretisierung auf Basis des Referentenentwurfs zum EEG 2016 Die Landesvorstände des AKU und AKE befassten sich am 03.05.2016 mit Kernforderungen zum EEG aus bayerischer Sicht. Unsere Vorschläge sollen die Position Bayerns in den Verhandlungen unterstützen. 1. Verbrauchsnahen Ausbau im Süden sichern – weiteren Ausbau regional steuern - Zur Vermeidung eines wachsenden Netzausbaubedarfes, vor allem in den Übertragungsnetzen, muss der weitere Ausbau dezentral und möglichst nah an den Verbrauchszentren erfolgen. - Der Zubau im Süden (Rheinland Pfalz, Saarland, Hessen, Baden Württemberg, Bayern) muss mindestens 30 % des Gesamtausbaus betragen. Um diesen Zubau zu erreichen, ist ein wettbewerblicher Steuerungsmechanismus zu entwickeln. - Das Referenzertragsmodell für Wind onshore reicht für eine regionale Steuerung nicht aus, da im Süden Deutschlands zum Beispiel erheblich höhere Boden- und Pachtpreise finanziert werden müssen. 2. Biomasse muss unverzichtbarer Bestandteil des EEG 2016 bleiben - Die Abqualifizierung des Biogases als zu teure Energiequelle wird den Tatsachen nicht gerecht. Die Speicherfunktion und der bedarfsgerechte Einsatz der Biomasse können zumindest bis zur Entwicklung konkurrenzfähiger anderer Speichersysteme eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion übernehmen. - Wir fordern daher, den Bestandsanlagen die Möglichkeit einer Ausschreibung im Gesetz zu eröffnen. Eine Verordnungsermächtigung ist entschieden abzulehnen, weil damit die Entscheidung über den Fortbestand dieser Technologie allein in der Hand des Bundeswirtschaftsministeriums läge. - Der Neubaukorridor muss 100 MW pro Jahr netto betragen. 3. Sicherung der Akteursvielfalt bei Ausschreibungen - Wir fordern die Realisierung des vom Bayerischen Kabinett am 12.04.2016 beschlossenen garantierten Zuschlags für regionale Kleinanbieter und die Übertragung des letzten Gebotspreises auf diese Anbieter.

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Kernforderungen des AKU und AKE zum EEG 2016 München, 09.05.2016

Konkretisierung auf Basis des Referentenentwurfs zum EEG 2016

Die Landesvorstände des AKU und AKE befassten sich am 03.05.2016 mit Kernforderungen zum EEG aus bayerischer Sicht. Unsere Vorschläge sollen die Position Bayerns in den Verhandlungen unterstützen.

1. Verbrauchsnahen Ausbau im Süden sichern – weiteren Ausbau regional steuern - Zur Vermeidung eines wachsenden Netzausbaubedarfes, vor allem in den

Übertragungsnetzen, muss der weitere Ausbau dezentral und möglichst nah an den Verbrauchszentren erfolgen.

- Der Zubau im Süden (Rheinland Pfalz, Saarland, Hessen, Baden Württemberg,

Bayern) muss mindestens 30 % des Gesamtausbaus betragen. Um diesen Zubau zu erreichen, ist ein wettbewerblicher Steuerungsmechanismus zu entwickeln.

- Das Referenzertragsmodell für Wind onshore reicht für eine regionale Steuerung

nicht aus, da im Süden Deutschlands zum Beispiel erheblich höhere Boden- und Pachtpreise finanziert werden müssen.

2. Biomasse muss unverzichtbarer Bestandteil des EEG 2016 bleiben

- Die Abqualifizierung des Biogases als zu teure Energiequelle wird den Tatsachen nicht gerecht. Die Speicherfunktion und der bedarfsgerechte Einsatz der Biomasse können zumindest bis zur Entwicklung konkurrenzfähiger anderer Speichersysteme eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion übernehmen.

- Wir fordern daher, den Bestandsanlagen die Möglichkeit einer Ausschreibung im Gesetz zu eröffnen. Eine Verordnungsermächtigung ist entschieden abzulehnen, weil damit die Entscheidung über den Fortbestand dieser Technologie allein in der Hand des Bundeswirtschaftsministeriums läge.

- Der Neubaukorridor muss 100 MW pro Jahr netto betragen.

3. Sicherung der Akteursvielfalt bei Ausschreibungen

- Wir fordern die Realisierung des vom Bayerischen Kabinett am 12.04.2016 beschlossenen garantierten Zuschlags für regionale Kleinanbieter und die Übertragung des letzten Gebotspreises auf diese Anbieter.

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- Die bisherigen Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zur Sicherung der Akteursvielfalt sind völlig unzureichend.

- Kleine regionale Anbieter tragen erheblich zum Erfolg des Gesamtprojekts Energiewende bei. Das Gesicht der Energiewende mit dem ursprünglichen Ziel einer breiten Bürgerbeteiligung muss aus Sicht der CSU unbedingt erhalten bleiben.

- Die Regelungen zur Akteursvielfalt müssen für die Ausschreibungen aller

Technologien gelten. - Wir empfehlen erneut, kleine Stadt- und Gemeindewerke in das Modell der

regionalen Kleinanbieter einzubeziehen. - Die regionale Verankerung soll sich nicht auf Landkreise beziehen, sondern auf

einen bestimmten Umkreis wie zum Beispiel 50 Kilometer.

4. Photovoltaik

- Die im Referentenentwurf vorgesehene Bagatellgrenze von 1 MW muss erhalten werden.

- Wir plädieren jedoch dafür, dass sich Anlagen unter 1 MW freiwillig an Ausschreibungen beteiligen können.

- Die Festlegung, wonach 100 % des ausgeschriebenen Stromes in das öffentliche

Netz eingespeist werden müssen, lehnen wir entschieden ab. Auch Anlagen für den (teilweisen) Eigenverbrauch müssen die Möglichkeit haben, an Ausschreibungen teilzunehmen.

- Die Rahmenbedingungen für den Photovoltaikbereich müssen so gestaltet

werden, dass ein jährlicher Zubau von 2,5 GW erreicht wird.

5. Wasserkraft

Die derzeitigen Festvergütungssätze für Wasserkraft sind nicht auskömmlich. Wasserkraft muss in die Ausschreibungen einbezogen werden, um ausreichende Vergütungen zu erreichen.