Kfz-Versicherung für Privatkunden · Für die Nutzung der Online-Kommunikation erhalten Sie einen...
Transcript of Kfz-Versicherung für Privatkunden · Für die Nutzung der Online-Kommunikation erhalten Sie einen...
– Seite 5 von 5 – 21001609 (1.14) 1.30.004 21001609 (1.14) 1.30.004 21001609 (1.14) 1.30.004
AXA Versicherung AGColonia-Allee 10–20, 51067 Köln · Postanschrift: 51171 KölnInternet: www.AXA.deSitz der Gesellschaft: Köln · Handelsregister Köln HR B Nr. 21298USt.-Ident-Nr. DE 122786679 · Versicherungsteuernr. 9116/810/00242Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques de VaucleroyVorstand: Dr. Thomas Buberl, Vorsitzender; Dr. Andrea van Aubel, Etienne Bouas-Laurent, Rainer Brune, Wolfgang Hanssmann, Jens Hasselbächer, Thomas Michels
24-Stunden-Kundenservice: 0221 148-41001
Kfz-Versicherungfür Privatkunden
Antrag auf Abschluss einer Kfz-VersicherungMit diesem Druckstück stellen Sie einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages auf Grundlage der Ihnen zuvor überlassenen Bestimmungen und Informationen zum Vertrag.
Ihren Antrag können wir annehmen, indem wir Ihnen den Versicherungs schein oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung übersenden.
Mit Zugang kommt der Versicherungsvertrag zustande.
Es betreut Sie:
1 VertragsgrundlagenMaßgebend sind der Antrag, der Versicherungsschein sowie – je nach Deckungs- umfang – die am Tag des Vertrags-/Änderungsbeginns jeweils gültige Fassung der ausgehändigten Bedingungen und Vertragsunterlagen.
2 Antragsannahme, VertragsdauerDer Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Zweiräder und Pkw(ohne Personenmietwagen und Mietwagen für Selbstfahrer) gilt im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes zu den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers maßgebenden Grundsätzen und zum allgemeinen Unternehmenstarif als angenom-men, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Ein-gang des Antrags an schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbaren höherenGefahr ein vom allgemeinen Unternehmenstarif abweichendes schrift liches Angebotunterbreitet. Durch die Absendung der Ablehnungserklärung oder des Angebots wird die Frist gewahrt.
3 Abweichender HalterZulassung auf1) den Partner des VN nach I.2.6 AKB2) sein behindertes Kind oder einen behinderten Elternteil3) einen Werksangehörigen eines Automobilherstellers oder -importeurs4) eine Firma oder deren Firmeninhaber5) sonstige (gem. AKB, Anhang 2 erheben wir einen Zuschlag von 50%)
4 Online-KommunikationWenn Sie Ihre Kommunikation mit uns online führen, stellen wir Ihnen Ihre Versiche-rungsunterlagen unter www.axa.de in My AXA zur Verfügung. Sollten Sie noch nicht bei My AXA registriert sein, erhalten Sie nach Vertragsabschluss detaillierte Informa-tionen zu Ihrem persönlichen My AXA-Bereich per Post.
Für die Nutzung der Online-Kommunikation erhalten Sie einen Beitragsnachlass inHöhe von 3 % auf die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie, dass bei einerDeregistrierung aus My AXA der Nachlass für die Nutzung der Online-Kommunikationentfällt.
5 KaskoversicherungBeim Fahrzeug-Leasing erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass die Kaskoversicherung nach Maßgabe des Sicherungsscheines für Leasingfahr zeugefür den Leasinggeber genommen wird.
6 BausteineFolgende Bausteine können vereinbart werden:
6.1 Für Pkw ab SF-Klasse 4: Rabattschutz TopBei je einem belastenden Schaden bleibt in der Kfz-Haftpflicht und ggf. Voll-kasko die im Jahr der Schadenmeldung erreichte Schadenfreiheitsklasse im folgenden Versicherungsjahr erhalten (siehe I.5.1 AKB).
6.2 Für Pkw in der Kasko: Schadenservice SpezialBei einem ersatzpflichtigen Schaden an der Karosserie des Pkw oder einem Bruchschaden an der Windschutzscheibe sind wir verpflichtet, den Schadenser-vice Spezial Auto zu nutzen. Ansonsten erhöht sich die vertraglich vereinbarteSelbstbeteiligung bei Karosserieschäden um 300 Euro und beim Austausch derWindschutzscheibe um 150 Euro (siehe A.2.7.6 AKB bei mobil komfort und A.2.7.5 AKB bei mobil kompakt).
7 Vorversicherung/BeitragssatzSchadenverlauf oder ununterbrochenes Bestehen der Versicherung bei anderen Ver-sicherern werden Ihnen angerechnet, wenn der Vertrag für Sie bestanden hat und dies durch eine Bescheinigung des Vorversicherers nachgewiesen wird. Maßgeblich ist dabei die Höhe der Beitragssätze nach unseren Allgemeinen Bedingungen für dieKfz-Versicherung (AKB). Durch unterschiedliche Regelungen über die Anwendung derBeitragssätze kann es zu Abweichungen gegenüber dem Vorversicherer kommen.Liegt die Bescheinigung bei Ausstellung des Versicherungsscheins noch nicht vor,wird der Schadenverlauf Ihnen vorläufig aufgrund Ihrer Angaben im Antrag angerech-net. Wir sind berechtigt, die Höhe der Beitragssätze und Klassen auf Grundlage derAuskunft des Vorversicherers rückwirkend zu berichtigen.
I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit
Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschätzung des zuversichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmiss-brauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Informationsowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung.
Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrück-lich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbe-stimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnis-ses dient (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das Gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berech-tigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu derAnnahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Aus-schluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die An -wendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitin-tensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwilligungserklärung eine Datenverwen-dung auch in den Fällen, die nicht von den Vorschriften des Bundesdatenschutz -gesetzes erfasst werden.
Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhän-gig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei,diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu wider-rufen. Dies lässt aber die gesetzlichen Datenverarbeitungsbefugnisse unberührt. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen,dass ein Versicherungsvertrag nicht zustande kommt.
Einwilligungserklärung
Informationen zum Antrag II. Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten
Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten unter Beachtung derGrundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden
1. a) zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungs -pflicht;
b) zur Weitergabe an den/die für mich zuständigen Vermittler, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient;
2. zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit dem Vorversicherer, den ich beiAntragstellung genannt habe;
3. zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der zur AXA Gruppegehörenden Unternehmen (zu denen auch die DBV-Gesellschaften zählen und die im Internet unter www.axa.de sowie www.dbv.de einsehbar sind oder mir aufWunsch mitgeteilt werden), um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Vertrags-und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu kön-nen (z. B. richtige Zuordnung Ihrer Post oder Beitragszahlungen). Diese Daten-sammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennum-mer, Versicherungsnummer, IBAN, BIC, Art der bestehenden Verträge, sonstigeKontaktdaten;
4. zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung. Dies erfolgt durchÜbermittlung an und zur Verwendung durch die Rückversicherer, bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Absicherung bei Rückversicherern im In- und Ausland dient dem Ausgleich der vom Versiche-rer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der Versiche-rungs nehmer. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rückver-sicherer, denen sie – sofern erforderlich – ebenfalls entsprechende Daten über-mitteln;
5. durch andere Unternehmen/Personen (Dienstleister) innerhalb und außerhalb der AXA Gruppe, denen der Versicherer oder ein Rückversicherer Aufgaben ganzoder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Dienstleister werden eingeschal-tet, um die Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung möglichst schnell, effek-tiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung derDatenverwendung ist damit nicht verbunden. Die Dienstleister sind im Rahmenihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveausicherzustellen, einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu be -achten;
6. zum Betrieb des Hinweis- und Informationssystems für die Versicherungswirtschaft(HIS) der informa IRFP GmbH, das eine genauere Risiko- und Leistungsfallein-schätzung bezweckt. Die Sachversicherer des AXA Konzerns melden erhöhteRisiken und Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, in dasHIS ein oder fragen Daten aus dem HIS ab. Dies gilt unabhängig davon, ob der Ver-trag zustande gekommen ist oder nicht. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbHsind:informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbHRheinstraße 9976532 Baden-BadenEine Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.informa-ir fp.de.
7. zur Beratung und Information über Versicherungs- und sonstige Finanzdienst -leistungen durch
a) den Versicherer, andere Unternehmen der AXA Gruppe und den für michzuständigen Vermittler;
b) Kooperationspartner des Versicherers (die im Internet unter www.axa.de sowie www.dbv.de einsehbar sind oder mir auf Wunsch mitgeteilt werden);soweit aufgrund von Kooperationen mit Gewerkschaften/Vereinen Vorteils -konditionen gewährt werden, bin ich damit einverstanden, dass der Versiche-rer zwecks Prüfung, ob eine entsprechende Mitgliedschaft besteht, mit denGewerkschaften/Vereinen einen Datenabgleich vornimmt;
8. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer Informa-tionen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einholt. Dies kann auch erfol-gen durch ein anderes Unternehmen der AXA Gruppe oder eine Auskunftei (z.B.Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA);
9. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer, einUnternehmen der AXA Gruppe oder eine Auskunftei eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungs-fähigkeit bzw. der Kundenbeziehung (Scoring) einholt.
– Seite 2 von 5 –– Seite 1 von 5 – 21001609 (1.14) 1.30.004– Seite 3 von 5 – 21001609 (1.14) 1.30.00421001609 (1.14) 1.30.00421001609 (1.14) 1.30.004
Privatkunden-Antrag auf Kfz-Versicherung bei der AXA Versicherung AGProduktlinie: mobil komfort mobil kompaktDie nachstehenden Versicherungen sind rechtlich selbstständigeund voneinander unabhängige Verträge.
– Seite 4 von 5 –
Antragsteller/Versicherungsnehmer:
Fahrzeug:
(Name, Vorname)
(Hersteller) (amtl. Kennzeichen)
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblicküber die von Ihnen gewünschte Versicherung geben. Diese Informationen sindjedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus demAntrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen.Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig.
1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine Kfz-Versicherung, die folgende Versicherungsarten umfasst:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Schutzbrief
Fahrerschutzversicherung
Kaskoversicherung
Kfz-Unfallversicherung
mit den Bausteinen
Schadenservice Spezial
Rabattschutz Top
2. Was ist versichert?
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andereschädigen. Berechtigte Ansprüche ersetzen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir auf unsere Kosten ab. Wir leisten bis zu den in den Vertragsunterlagen ange-gebenen Deckungssummen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.1 der AKB.
Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch die Kfz-Umweltschaden -versicherung.
Schutzbrief
Die von Ihnen gewünschte Haftpflichtversicherung beinhaltet Schutzbriefleistun-gen. Der Versicherungsschutz besteht in ganz Europa. (In der Produktlinie mobilkompakt ab 50 km Luftlinie Entfernung von Ihrem Wohnsitz.) Wir organisieren zahlreiche Leistungen und erstatten anfallende Kosten, zum Beispiel Hilfe bei einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl sowie bei Krankheit oder Ver-letzung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.3 der AKB.
Fahrerschutzversicherung
Die von Ihnen gewünschte Haftpflichtversicherung beinhaltet eine Fahrerschutz-versicherung. Diese bietet finanzielle Sicherheit, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei einem Unfall erheblich verletzt wird, zum Beispiel durch Zahlung von Schmer-zensgeld, Verdienstausfall, Unterhaltsansprüchen und vermehrten Bedürfnissen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.
Teilkasko
Die Teilkasko schützt Sie vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs, zum Beispiel bei Brand, Entwendung, Naturereig -nissen, Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch oder Tierbiss einschließlich Folge-schäden. (In der Produktlinie mobil kompakt Folgeschäden bis 3.000 Euro.)
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.2 der AKB.
Vollkasko
Die Vollkasko umfasst die Leistungen der Teilkasko und bietet Ihnen darüber hin-aus Versicherungsschutz bei mut- oder böswilliger Beschädigung durch Dritte sowie bei Unfällen – auch wenn Sie diese selbst verursacht haben.
In der Produktlinie mobil komfort sind darüber hinaus sogar Schäden durch alleanderen Gefahren versichert.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.3 der AKB.
Kfz-Unfallversicherung
Die Kfz-Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn Ihnen oder anderenInsassen des Fahrzeugs ein Unfall zustößt, zum Beispiel durch Zahlung einer Invaliditäts- oder Todesfallleistung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ver-tragsunterlagen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.4 der AKB.
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was sind die Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung?
Zu Beitragshöhe und Fälligkeit beachten Sie bitte den Antrag und sonstige Vertragsunterlagen.
Bitte bezahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ab- schluss des Vertrags, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Ver -sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge sindjeweils zu dem oben angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie uns ein SEPA-Last-schriftenmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckungauf Ihrem Konto.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen,können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf,den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt der Versicherungsschutz. Außer-dem können wir den Vertrag kündigen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt C der AKB.
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. In man-chen Fällen kommt ein Leistungsausschluss in Betracht. Beispielsweise besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie insbesondere im Abschnitt A der AKB.
5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen könnenVerletzungen dieser Pflichten haben?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im An -tragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Gegebenen-falls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen, eine erhöhte Selbst-beteiligung berechnen oder eine Vertragsstrafe bis zur Höhe eines Jahresbeitragsverlangen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt M der AKB.
6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgenkönnen Verletzungen dieser Pflichten haben?
Nutzen Sie das Fahrzeug nur in verkehrssicherem Zustand zu dem angegebenenVerwendungszweck und achten Sie darauf, dass der jeweilige Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln fährt. Ändert sich ein Umstand, nach dem wir Sie im Antrag oder im Zusammenhang mit der Antragsaufnahme gefragt haben, zeigen Sie uns dies bitte an (z. B. Änderung der jährlichen Fahrleistung, Nutzer des Fahrzeugs). Wir prüfen dann, ob eine Vertragsanpassung erforderlich ist. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Siehaben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungs-schutz ganz oder teilweise verlieren.
Weitere Ausführungen finden Sie in den Abschnitten D sowie L und im Anhang 2 der AKB.
7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Im Schadenfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um das Schadenereignis auf-zuklären. Das bedeutet insbesondere, den Schadenfall unverzüglich und wahr-heitsgemäß anzuzeigen. Auch sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kannschwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflicht -verletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt E der AKB.
Bei Vereinbarung des Bausteins Schadenservice Spezial sind Sie bei einem ersatzpflichtigen Schaden an der Karosserie oder einem Bruchschaden an der Windschutzscheibe verpflichtet, die Auswahl der Werkstatt uns zu überlassen (Nutzung von Schadenservice Spezial Auto). Die Verletzung einer dieser Pflichtenkann Konsequenzen für Sie haben, wie zum Beispiel die Erhöhung der Selbst -beteiligung.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.7 der AKB.
8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsscheingenannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeit-punkt. Mit Aushändigung der zur behördlichen Zulassung notwendigen Versiche-rungsbestätigung haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und im Schutzbriefvorläufigen Versicherungsschutz.
Für andere Vertragsarten besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn diesausdrücklich vereinbart wurde. Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Weitere Ausführungen finden Sie in den Abschnitten B und G der AKB.
9. Wie kann der Vertrag beendet werden?
Neben der unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrags können Sie oder wir den Vertrag auch aus anderen Anlässen vorzeitig kündigen. So kann der Vertrag zum Beispiel nach Eintritt eines Schadenereignis-ses gekündigt werden. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn wir die Beiträge erhöhen oder es zu einer Änderung der Tarifstruktur kommt. Wirkönnen den Vertrag kündigen, wenn Sie Ihren Pflichten beim Gebrauch des Fahr-zeugs nicht nachkommen oder den Folgebeitrag nicht zahlen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt G der AKB.
Online-Kommunikation (3 % Beitragsnachlass)
Bausteine(6)
Es gelten folgende Bausteine
Schadenservice Spezial Rabattschutz Topangestellt
Zahlweise
SEPA-Lastschriftverfahrengewünscht
monatlich 1/2-jährlich
1/4-jährlich jährlich
SEPA-Lastschrift nicht gewünscht
1/4-jährlich per Rechnung
1/2-jährlich per Rechnung
jährlich per RechnungSaisonkennzeichen von Monat bis Monat
selbstständig
Anrede
Eheleute
OrgKZNL/VD BD AB VS-Nr.Vermittler-Nr.
Beginn 0 Uhr Änderungsbeginn 0 Uhr
Ablauf 0 Uhr
–0 0Partner-Nr.
Name/Firma
Vorname/Firma
Postleitzahl, Wohnort
Berufliche Tätigkeit (genaue Bezeichnung), Branche
Telefon Firma Telefax Firma
Antragsteller/Versicherungs-nehmer (VN)
Vertragsdauer/Zahlweise
Staatsangehörigkeit Geburtsdatum
Telefon privat
Telefax privat
Straße, Haus-Nr.
Besondere Anrede/Titel
Geburtsname
Ortsteil
Herr
Firma
Frau
Sonstiges
LebensformSingle Paar Familie
Berufs-gruppe(A–Z)
Beschäfti-gungsver-hältnis (1–9)
Bereits Kunde? ja neinNeuantrag Ersatzantrag Änderungsantrag
Privat Gewerbe/Mittelstand Ärzte/FreiberuflerGeschäftssegment (bitte max. eines auswählen)
Zugangsweg (z.B. ver.di, dbb etc.) Nr.
AXA Versicherung AGProduktinformationsblatt für dieKfz-Versicherung
Haftpflicht 100 Millionen Euro pauschal inkl. Schutzbrief für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht (bei Personenschäden max. 12 Mio. Euro je Person)
Gesetzliche Deckungssummen (7.500.000/1.120.000/50.000 Euro)
Selbstbeteiligung (SB)
Platzsystem-Plus(nur für Pkw)
schadenfreienKalenderjahre
im vorigen Kalender-jahr gemeldetenSchäden
seit 1.1. gemeldetenSchäden
ja, Antragstellernein ja, Ehegatte
Antragsteller
Bisheriges Fahrzeug bleibt SFR-Übertragung auf das neue Fahrzeug
ja nein
Versicherer
Anzahl der TeilkaskoVollkaskoHaftpflicht
Wer hat den Vertrag gekündigt?
Die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZVgilt nur für die Haftpflichtversicherung als Zusage der vorläufigen Deckung.
Außerdem wird vorläufige Deckung erteilt für die
Soll das neue Fahrzeug als Zweitwagen versichert werden?
Pauschal-system
Tagegelder nur beiProduktlinie komfort
Tod 5.000 EuroInv. 25.000 Euro
Tod 10.000 EuroInv. 40.000 Euro
Tod 10.000 EuroInv. 50.000 Euro
Tod 20.000 EuroInv. 80.000 Euro
einschl. Teilkasko:150 Euro SB
mit 150 Euro SB
mit 300 Euro SB
mit 500 Euro SB
ohne SB
500 Euro SB
300 Euro SB
ohne SB
Beitrag gemäß Zahlweisein Euro einschl. Vers.-Steuer
Haftpflicht-versicherung
gem. AKB(4)
Kasko-Versicherung
gem. AKB(5)
Insassen-Unfall-versicherung
gem. AKB
Besondere Vereinbarungen
BisherigesFahrzeug
VorversicherungZweitwagen-
regelung(7)
Vorläufige Deckung
Vollkasko Teilkasko
Typklasse
Euro
Beitragssatz KH %
Typklasse Beitragssatz VK %
Gesamtbetrag gem. Zahlweise in Euro
Tod.000 Euro
Invalidität.000 Euro
TagegeldEuro
KrankenhaustagegeldEuro
bei (Name und Ort des Versicherers)
Amtliches Kennzeichen Verkaufs-/Abmeldedatum
Versicherungsnummer
ab (Datum, Uhrzeit)Kaskoversicherung
Unfallversicherung
Versicherungsbestätigung Nr.
Innendienst AußendienstTarifgruppe
Regionalklasse
KH VK TK
N D E F G M V
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Fristbeginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weite-ren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenver-ordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-rufs. Der Widerruf ist zu richten an:
AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln, Postanschrift: 51171 Köln.
Sofern Sie einen Versicherungsbeginn beantragen, der vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erklären Sie sich einverstanden, dass der Versiche-rungsschutz vor Ablauf dieser Frist beginnt und der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) – abweichend von der gesetzlichen Regelung –vor Ablauf der Frist fällig, d. h. unverzüglich zu zahlen ist.
Verletzung von Anzeigepflichten
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Die Verletzung vor-vertraglicher Anzeigepflichten kann uns berechtigen, je nach Verschulden vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, wasunter Umständen zur Leistungsfreiheit auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle führen kann. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie denIhnen zuvor überlassenen Versicherungsbedingungen entnehmen.
Unterschriften
Vertrags-unterlagen
Ort, Datum
Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und ggf. gesetzliche Vertreter
Vermittler Antragsteller und ggf. gesetzliche Vertreter
Ich bestätige, die folgenden Vertragsunterlagen zur Kfz-Versicherung erhalten zu haben.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil komfort, Stand: 1. Mai 2013
Ich bin damit einverstanden, dass ich zukünftig über die Produkte der AXA per Telefon und E-Mail informiert werde. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit widerrufen.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil kompakt, Stand: 1. Mai 2013
Vertragsinformationen�
Produktinformationsblatt für die Kfz-Versicherung�
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor SieIhr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallen-den Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, derauf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Falle einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich jenach Zahlweise wie folgt berechnet:
Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutznicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzun-gen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat
multipliziertmit
1/360 der im Antrag ausgewiesenen Jahresprämie
1/180 der im Antrag ausgewiesenen Halbjahresprämie
1/90 der im Antrag ausgewiesenen Vierteljahresprämie
1/30 der im Antrag ausgewiesenen Monatsprämie
Einwilligungs -erklärung
Der/die Antragsteller/-in gibt die umseitig abgedruckte Einwilligungserklärung zur Datenverwaltung nach dem Bundesdatenschutzgesetz ab.
Fahrerschutz -versicherung
Nur für Antragsteller/Nutzer über 23 Jahre bei einem Antrag für Pkw, Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht und Lkw im Werkverkehr bei KH-Deckung 100 Mio. Euro pauschal
Amtl. Kennzeichen
Vers.-Nr.
Kilowatt (kW) Hubraum
Hersteller des Fahrgestells
Angaben zum Fahrzeug
Angaben zumVersicherungs-
nehmer
Zusatzfragenbei jungen
Fahrzeugnutzern
Fahrzeugnutzung (nur Pkw)
privat oder freiberuflich
Jährliche km-Leistung (nur Pkw)
Einzel-/Doppelgarage
Tief-/Sammelgarage (nicht öffentlich)
Straße
Carport
Parkhaus/Parkplatz
andere
ja
nein
Wenn das Fahrzeug von Personen gefahren wird, die jünger als 23 Jahre sind:
(Bei Leichtkrafträdern und -rollern immerangeben)
Geburtsdatum des jüngsten Nutzers:
Geschlecht des jüngsten Nutzers:
Wohneigentum
Selbst genutztes Ein-/Mehrfamilienhaus bei der AXA Gruppe versichert
Führerschein Wenn der Versicherungsnehmer zwischen20 und 23 Jahre alt ist: (nur Pkw)
Verkehrszentralregister/KBA(Punkte in Flensburg)
Eintrag vorhanden
kein Eintrag vorhanden
Wenn der jüngste Nutzer zwischen 20 und 23 Jahre alt ist:
Verkehrszentralregister/KBA (nur Pkw)Hat der jüngste Nutzer Punkte in Flensburg?
Eintrag vorhanden
kein Eintrag vorhanden
Klasse seit
Selbst genutztes Ein-/Mehrfamilienhausnicht bei der AXA Gruppe versichert
Selbst genutzte Eigentumswohnung
kein Wohneigentum
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestell-Nr.)
Schlüssel-Nr. Schlüssel-Nr.
WKZ
Typ d. Fahrzeugs (Verkaufsbezeichng.)
Erstzulassung am
ca..000 km
km-Stand bei Vertragsabschluss (nur Pkw)
km
Datum der Zulassungauf den Versicherungsnehmer (nur Pkw)
Abweichender Halter gemäß Rückseite Ziffer 3 (Pkw, Kraftrad)
Postleitzahl, Name
Nächtlicher Stellplatz (nur Pkw)
ABS (nur Kraftrad)
Pkw
Eigenverwendung ohne Vermietung
Kraftrad Leichtkraftrad Leichtkraftroller Wohnmobil/Campingfahrzeug
männlich weiblich
ja nein
ja nein
ja nein
Hat der jüngste Nutzer weitere Pkw im Zugriff ? (nur Pkw)
Wenn der jüngste Nutzer zwischen 17 und 20 Jahre alt ist:Hat er am begleiteten Fahren teilgenommen ? (nur Pkw)
Falls ja: Sind diese bei der AXA Gruppe versichert ?
�
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
�
Name und Vorname des Partners
Fahrzeugnutzer
Das Fahrzeug wird
nur von mir gefahren.
nur von mir und/oder meinem Partner,der mindestens 23 Jahre alt ist und mitmir in häuslicher Gemeinschaft lebt,gefahren.
nur von mir und/oder anderen Personen, die mindestens 23 Jahre alt sind, gefahren.
auch von Personen gefahren, die jüngerals 23 Jahre sind (Zusatzfragen beachten).
Leasing
kein Leasing
Finanzierung (nur Pkw)
Chopper
Gelände
Sport
Roller
Sonstige
Trike
Quad
Bauart (nur Kraftrad)
Euro
Alkovenaufbau
teil-/vollintegriert
Aufbau (nur Wohnmobil)
Wiederbeschaffungswert (nur Kraftrad und Wohnmobil)
ja nein
Wenn der Versicherungsnehmer zwischen 17 und 20 Jahre alt ist: (nur Pkw) Hat er am begleiteten Fahren teilgenommen ?
– Seite 2 von 5 –– Seite 1 von 5 – 21001609 (1.14) 1.30.004– Seite 3 von 5 – 21001609 (1.14) 1.30.00421001609 (1.14) 1.30.00421001609 (1.14) 1.30.004
Privatkunden-Antrag auf Kfz-Versicherung bei der AXA Versicherung AGProduktlinie: mobil komfort mobil kompaktDie nachstehenden Versicherungen sind rechtlich selbstständigeund voneinander unabhängige Verträge.
– Seite 4 von 5 –
Antragsteller/Versicherungsnehmer:
Fahrzeug:
(Name, Vorname)
(Hersteller) (amtl. Kennzeichen)
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblicküber die von Ihnen gewünschte Versicherung geben. Diese Informationen sindjedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus demAntrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen.Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig.
1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine Kfz-Versicherung, die folgende Versicherungsarten umfasst:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Schutzbrief
Fahrerschutzversicherung
Kaskoversicherung
Kfz-Unfallversicherung
mit den Bausteinen
Schadenservice Spezial
Rabattschutz Top
2. Was ist versichert?
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andereschädigen. Berechtigte Ansprüche ersetzen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir auf unsere Kosten ab. Wir leisten bis zu den in den Vertragsunterlagen ange-gebenen Deckungssummen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.1 der AKB.
Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch die Kfz-Umweltschaden -versicherung.
Schutzbrief
Die von Ihnen gewünschte Haftpflichtversicherung beinhaltet Schutzbriefleistun-gen. Der Versicherungsschutz besteht in ganz Europa. (In der Produktlinie mobilkompakt ab 50 km Luftlinie Entfernung von Ihrem Wohnsitz.) Wir organisieren zahlreiche Leistungen und erstatten anfallende Kosten, zum Beispiel Hilfe bei einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl sowie bei Krankheit oder Ver-letzung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.3 der AKB.
Fahrerschutzversicherung
Die von Ihnen gewünschte Haftpflichtversicherung beinhaltet eine Fahrerschutz-versicherung. Diese bietet finanzielle Sicherheit, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei einem Unfall erheblich verletzt wird, zum Beispiel durch Zahlung von Schmer-zensgeld, Verdienstausfall, Unterhaltsansprüchen und vermehrten Bedürfnissen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.
Teilkasko
Die Teilkasko schützt Sie vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs, zum Beispiel bei Brand, Entwendung, Naturereig -nissen, Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch oder Tierbiss einschließlich Folge-schäden. (In der Produktlinie mobil kompakt Folgeschäden bis 3.000 Euro.)
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.2 der AKB.
Vollkasko
Die Vollkasko umfasst die Leistungen der Teilkasko und bietet Ihnen darüber hin-aus Versicherungsschutz bei mut- oder böswilliger Beschädigung durch Dritte sowie bei Unfällen – auch wenn Sie diese selbst verursacht haben.
In der Produktlinie mobil komfort sind darüber hinaus sogar Schäden durch alleanderen Gefahren versichert.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.3 der AKB.
Kfz-Unfallversicherung
Die Kfz-Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn Ihnen oder anderenInsassen des Fahrzeugs ein Unfall zustößt, zum Beispiel durch Zahlung einer Invaliditäts- oder Todesfallleistung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ver-tragsunterlagen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.4 der AKB.
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was sind die Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung?
Zu Beitragshöhe und Fälligkeit beachten Sie bitte den Antrag und sonstige Vertragsunterlagen.
Bitte bezahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ab- schluss des Vertrags, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Ver -sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge sindjeweils zu dem oben angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie uns ein SEPA-Last-schriftenmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckungauf Ihrem Konto.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen,können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf,den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt der Versicherungsschutz. Außer-dem können wir den Vertrag kündigen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt C der AKB.
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. In man-chen Fällen kommt ein Leistungsausschluss in Betracht. Beispielsweise besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie insbesondere im Abschnitt A der AKB.
5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen könnenVerletzungen dieser Pflichten haben?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im An -tragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Gegebenen-falls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen, eine erhöhte Selbst-beteiligung berechnen oder eine Vertragsstrafe bis zur Höhe eines Jahresbeitragsverlangen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt M der AKB.
6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgenkönnen Verletzungen dieser Pflichten haben?
Nutzen Sie das Fahrzeug nur in verkehrssicherem Zustand zu dem angegebenenVerwendungszweck und achten Sie darauf, dass der jeweilige Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln fährt. Ändert sich ein Umstand, nach dem wir Sie im Antrag oder im Zusammenhang mit der Antragsaufnahme gefragt haben, zeigen Sie uns dies bitte an (z. B. Änderung der jährlichen Fahrleistung, Nutzer des Fahrzeugs). Wir prüfen dann, ob eine Vertragsanpassung erforderlich ist. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Siehaben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungs-schutz ganz oder teilweise verlieren.
Weitere Ausführungen finden Sie in den Abschnitten D sowie L und im Anhang 2 der AKB.
7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Im Schadenfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um das Schadenereignis auf-zuklären. Das bedeutet insbesondere, den Schadenfall unverzüglich und wahr-heitsgemäß anzuzeigen. Auch sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kannschwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflicht -verletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt E der AKB.
Bei Vereinbarung des Bausteins Schadenservice Spezial sind Sie bei einem ersatzpflichtigen Schaden an der Karosserie oder einem Bruchschaden an der Windschutzscheibe verpflichtet, die Auswahl der Werkstatt uns zu überlassen (Nutzung von Schadenservice Spezial Auto). Die Verletzung einer dieser Pflichtenkann Konsequenzen für Sie haben, wie zum Beispiel die Erhöhung der Selbst -beteiligung.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.7 der AKB.
8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsscheingenannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeit-punkt. Mit Aushändigung der zur behördlichen Zulassung notwendigen Versiche-rungsbestätigung haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und im Schutzbriefvorläufigen Versicherungsschutz.
Für andere Vertragsarten besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn diesausdrücklich vereinbart wurde. Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Weitere Ausführungen finden Sie in den Abschnitten B und G der AKB.
9. Wie kann der Vertrag beendet werden?
Neben der unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrags können Sie oder wir den Vertrag auch aus anderen Anlässen vorzeitig kündigen. So kann der Vertrag zum Beispiel nach Eintritt eines Schadenereignis-ses gekündigt werden. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn wir die Beiträge erhöhen oder es zu einer Änderung der Tarifstruktur kommt. Wirkönnen den Vertrag kündigen, wenn Sie Ihren Pflichten beim Gebrauch des Fahr-zeugs nicht nachkommen oder den Folgebeitrag nicht zahlen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt G der AKB.
Online-Kommunikation (3 % Beitragsnachlass)
Bausteine(6)
Es gelten folgende Bausteine
Schadenservice Spezial Rabattschutz Topangestellt
Zahlweise
SEPA-Lastschriftverfahrengewünscht
monatlich 1/2-jährlich
1/4-jährlich jährlich
SEPA-Lastschrift nicht gewünscht
1/4-jährlich per Rechnung
1/2-jährlich per Rechnung
jährlich per RechnungSaisonkennzeichen von Monat bis Monat
selbstständig
Anrede
Eheleute
OrgKZNL/VD BD AB VS-Nr.Vermittler-Nr.
Beginn 0 Uhr Änderungsbeginn 0 Uhr
Ablauf 0 Uhr
–0 0Partner-Nr.
Name/Firma
Vorname/Firma
Postleitzahl, Wohnort
Berufliche Tätigkeit (genaue Bezeichnung), Branche
Telefon Firma Telefax Firma
Antragsteller/Versicherungs-nehmer (VN)
Vertragsdauer/Zahlweise
Staatsangehörigkeit Geburtsdatum
Telefon privat
Telefax privat
Straße, Haus-Nr.
Besondere Anrede/Titel
Geburtsname
Ortsteil
Herr
Firma
Frau
Sonstiges
LebensformSingle Paar Familie
Berufs-gruppe(A–Z)
Beschäfti-gungsver-hältnis (1–9)
Bereits Kunde? ja neinNeuantrag Ersatzantrag Änderungsantrag
Privat Gewerbe/Mittelstand Ärzte/FreiberuflerGeschäftssegment (bitte max. eines auswählen)
Zugangsweg (z.B. ver.di, dbb etc.) Nr.
AXA Versicherung AGProduktinformationsblatt für dieKfz-Versicherung
Haftpflicht 100 Millionen Euro pauschal inkl. Schutzbrief für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht (bei Personenschäden max. 12 Mio. Euro je Person)
Gesetzliche Deckungssummen (7.500.000/1.120.000/50.000 Euro)
Selbstbeteiligung (SB)
Platzsystem-Plus(nur für Pkw)
schadenfreienKalenderjahre
im vorigen Kalender-jahr gemeldetenSchäden
seit 1.1. gemeldetenSchäden
ja, Antragstellernein ja, Ehegatte
Antragsteller
Bisheriges Fahrzeug bleibt SFR-Übertragung auf das neue Fahrzeug
ja nein
Versicherer
Anzahl der TeilkaskoVollkaskoHaftpflicht
Wer hat den Vertrag gekündigt?
Die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZVgilt nur für die Haftpflichtversicherung als Zusage der vorläufigen Deckung.
Außerdem wird vorläufige Deckung erteilt für die
Soll das neue Fahrzeug als Zweitwagen versichert werden?
Pauschal-system
Tagegelder nur beiProduktlinie komfort
Tod 5.000 EuroInv. 25.000 Euro
Tod 10.000 EuroInv. 40.000 Euro
Tod 10.000 EuroInv. 50.000 Euro
Tod 20.000 EuroInv. 80.000 Euro
einschl. Teilkasko:150 Euro SB
mit 150 Euro SB
mit 300 Euro SB
mit 500 Euro SB
ohne SB
500 Euro SB
300 Euro SB
ohne SB
Beitrag gemäß Zahlweisein Euro einschl. Vers.-Steuer
Haftpflicht-versicherung
gem. AKB(4)
Kasko-Versicherung
gem. AKB(5)
Insassen-Unfall-versicherung
gem. AKB
Besondere Vereinbarungen
BisherigesFahrzeug
VorversicherungZweitwagen-
regelung(7)
Vorläufige Deckung
Vollkasko Teilkasko
Typklasse
Euro
Beitragssatz KH %
Typklasse Beitragssatz VK %
Gesamtbetrag gem. Zahlweise in Euro
Tod.000 Euro
Invalidität.000 Euro
TagegeldEuro
KrankenhaustagegeldEuro
bei (Name und Ort des Versicherers)
Amtliches Kennzeichen Verkaufs-/Abmeldedatum
Versicherungsnummer
ab (Datum, Uhrzeit)Kaskoversicherung
Unfallversicherung
Versicherungsbestätigung Nr.
Innendienst AußendienstTarifgruppe
Regionalklasse
KH VK TK
N D E F G M V
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Fristbeginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weite-ren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenver-ordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-rufs. Der Widerruf ist zu richten an:
AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln, Postanschrift: 51171 Köln.
Sofern Sie einen Versicherungsbeginn beantragen, der vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erklären Sie sich einverstanden, dass der Versiche-rungsschutz vor Ablauf dieser Frist beginnt und der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) – abweichend von der gesetzlichen Regelung –vor Ablauf der Frist fällig, d. h. unverzüglich zu zahlen ist.
Verletzung von Anzeigepflichten
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Die Verletzung vor-vertraglicher Anzeigepflichten kann uns berechtigen, je nach Verschulden vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, wasunter Umständen zur Leistungsfreiheit auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle führen kann. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie denIhnen zuvor überlassenen Versicherungsbedingungen entnehmen.
Unterschriften
Vertrags-unterlagen
Ort, Datum
Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und ggf. gesetzliche Vertreter
Vermittler Antragsteller und ggf. gesetzliche Vertreter
Ich bestätige, die folgenden Vertragsunterlagen zur Kfz-Versicherung erhalten zu haben.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil komfort, Stand: 1. Mai 2013
Ich bin damit einverstanden, dass ich zukünftig über die Produkte der AXA per Telefon und E-Mail informiert werde. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit widerrufen.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil kompakt, Stand: 1. Mai 2013
Vertragsinformationen�
Produktinformationsblatt für die Kfz-Versicherung�
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor SieIhr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallen-den Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, derauf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Falle einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich jenach Zahlweise wie folgt berechnet:
Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutznicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzun-gen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat
multipliziertmit
1/360 der im Antrag ausgewiesenen Jahresprämie
1/180 der im Antrag ausgewiesenen Halbjahresprämie
1/90 der im Antrag ausgewiesenen Vierteljahresprämie
1/30 der im Antrag ausgewiesenen Monatsprämie
Einwilligungs -erklärung
Der/die Antragsteller/-in gibt die umseitig abgedruckte Einwilligungserklärung zur Datenverwaltung nach dem Bundesdatenschutzgesetz ab.
Fahrerschutz -versicherung
Nur für Antragsteller/Nutzer über 23 Jahre bei einem Antrag für Pkw, Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht und Lkw im Werkverkehr bei KH-Deckung 100 Mio. Euro pauschal
Amtl. Kennzeichen
Vers.-Nr.
Kilowatt (kW) Hubraum
Hersteller des Fahrgestells
Angaben zum Fahrzeug
Angaben zumVersicherungs-
nehmer
Zusatzfragenbei jungen
Fahrzeugnutzern
Fahrzeugnutzung (nur Pkw)
privat oder freiberuflich
Jährliche km-Leistung (nur Pkw)
Einzel-/Doppelgarage
Tief-/Sammelgarage (nicht öffentlich)
Straße
Carport
Parkhaus/Parkplatz
andere
ja
nein
Wenn das Fahrzeug von Personen gefahren wird, die jünger als 23 Jahre sind:
(Bei Leichtkrafträdern und -rollern immerangeben)
Geburtsdatum des jüngsten Nutzers:
Geschlecht des jüngsten Nutzers:
Wohneigentum
Selbst genutztes Ein-/Mehrfamilienhaus bei der AXA Gruppe versichert
Führerschein Wenn der Versicherungsnehmer zwischen20 und 23 Jahre alt ist: (nur Pkw)
Verkehrszentralregister/KBA(Punkte in Flensburg)
Eintrag vorhanden
kein Eintrag vorhanden
Wenn der jüngste Nutzer zwischen 20 und 23 Jahre alt ist:
Verkehrszentralregister/KBA (nur Pkw)Hat der jüngste Nutzer Punkte in Flensburg?
Eintrag vorhanden
kein Eintrag vorhanden
Klasse seit
Selbst genutztes Ein-/Mehrfamilienhausnicht bei der AXA Gruppe versichert
Selbst genutzte Eigentumswohnung
kein Wohneigentum
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestell-Nr.)
Schlüssel-Nr. Schlüssel-Nr.
WKZ
Typ d. Fahrzeugs (Verkaufsbezeichng.)
Erstzulassung am
ca..000 km
km-Stand bei Vertragsabschluss (nur Pkw)
km
Datum der Zulassungauf den Versicherungsnehmer (nur Pkw)
Abweichender Halter gemäß Rückseite Ziffer 3 (Pkw, Kraftrad)
Postleitzahl, Name
Nächtlicher Stellplatz (nur Pkw)
ABS (nur Kraftrad)
Pkw
Eigenverwendung ohne Vermietung
Kraftrad Leichtkraftrad Leichtkraftroller Wohnmobil/Campingfahrzeug
männlich weiblich
ja nein
ja nein
ja nein
Hat der jüngste Nutzer weitere Pkw im Zugriff ? (nur Pkw)
Wenn der jüngste Nutzer zwischen 17 und 20 Jahre alt ist:Hat er am begleiteten Fahren teilgenommen ? (nur Pkw)
Falls ja: Sind diese bei der AXA Gruppe versichert ?
�
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
�
Name und Vorname des Partners
Fahrzeugnutzer
Das Fahrzeug wird
nur von mir gefahren.
nur von mir und/oder meinem Partner,der mindestens 23 Jahre alt ist und mitmir in häuslicher Gemeinschaft lebt,gefahren.
nur von mir und/oder anderen Personen, die mindestens 23 Jahre alt sind, gefahren.
auch von Personen gefahren, die jüngerals 23 Jahre sind (Zusatzfragen beachten).
Leasing
kein Leasing
Finanzierung (nur Pkw)
Chopper
Gelände
Sport
Roller
Sonstige
Trike
Quad
Bauart (nur Kraftrad)
Euro
Alkovenaufbau
teil-/vollintegriert
Aufbau (nur Wohnmobil)
Wiederbeschaffungswert (nur Kraftrad und Wohnmobil)
ja nein
Wenn der Versicherungsnehmer zwischen 17 und 20 Jahre alt ist: (nur Pkw) Hat er am begleiteten Fahren teilgenommen ?
– Seite 2 von 5 –– Seite 1 von 5 – 21001609 (1.14) 1.30.004– Seite 3 von 5 – 21001609 (1.14) 1.30.00421001609 (1.14) 1.30.00421001609 (1.14) 1.30.004
Privatkunden-Antrag auf Kfz-Versicherung bei der AXA Versicherung AGProduktlinie: mobil komfort mobil kompaktDie nachstehenden Versicherungen sind rechtlich selbstständigeund voneinander unabhängige Verträge.
– Seite 4 von 5 –
Antragsteller/Versicherungsnehmer:
Fahrzeug:
(Name, Vorname)
(Hersteller) (amtl. Kennzeichen)
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblicküber die von Ihnen gewünschte Versicherung geben. Diese Informationen sindjedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus demAntrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen.Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig.
1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine Kfz-Versicherung, die folgende Versicherungsarten umfasst:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Schutzbrief
Fahrerschutzversicherung
Kaskoversicherung
Kfz-Unfallversicherung
mit den Bausteinen
Schadenservice Spezial
Rabattschutz Top
2. Was ist versichert?
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andereschädigen. Berechtigte Ansprüche ersetzen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir auf unsere Kosten ab. Wir leisten bis zu den in den Vertragsunterlagen ange-gebenen Deckungssummen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.1 der AKB.
Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch die Kfz-Umweltschaden -versicherung.
Schutzbrief
Die von Ihnen gewünschte Haftpflichtversicherung beinhaltet Schutzbriefleistun-gen. Der Versicherungsschutz besteht in ganz Europa. (In der Produktlinie mobilkompakt ab 50 km Luftlinie Entfernung von Ihrem Wohnsitz.) Wir organisieren zahlreiche Leistungen und erstatten anfallende Kosten, zum Beispiel Hilfe bei einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl sowie bei Krankheit oder Ver-letzung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.3 der AKB.
Fahrerschutzversicherung
Die von Ihnen gewünschte Haftpflichtversicherung beinhaltet eine Fahrerschutz-versicherung. Diese bietet finanzielle Sicherheit, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei einem Unfall erheblich verletzt wird, zum Beispiel durch Zahlung von Schmer-zensgeld, Verdienstausfall, Unterhaltsansprüchen und vermehrten Bedürfnissen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.
Teilkasko
Die Teilkasko schützt Sie vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs, zum Beispiel bei Brand, Entwendung, Naturereig -nissen, Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch oder Tierbiss einschließlich Folge-schäden. (In der Produktlinie mobil kompakt Folgeschäden bis 3.000 Euro.)
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.2 der AKB.
Vollkasko
Die Vollkasko umfasst die Leistungen der Teilkasko und bietet Ihnen darüber hin-aus Versicherungsschutz bei mut- oder böswilliger Beschädigung durch Dritte sowie bei Unfällen – auch wenn Sie diese selbst verursacht haben.
In der Produktlinie mobil komfort sind darüber hinaus sogar Schäden durch alleanderen Gefahren versichert.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.3 der AKB.
Kfz-Unfallversicherung
Die Kfz-Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn Ihnen oder anderenInsassen des Fahrzeugs ein Unfall zustößt, zum Beispiel durch Zahlung einer Invaliditäts- oder Todesfallleistung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ver-tragsunterlagen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.4 der AKB.
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was sind die Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung?
Zu Beitragshöhe und Fälligkeit beachten Sie bitte den Antrag und sonstige Vertragsunterlagen.
Bitte bezahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ab- schluss des Vertrags, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Ver -sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge sindjeweils zu dem oben angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie uns ein SEPA-Last-schriftenmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckungauf Ihrem Konto.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen,können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf,den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt der Versicherungsschutz. Außer-dem können wir den Vertrag kündigen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt C der AKB.
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. In man-chen Fällen kommt ein Leistungsausschluss in Betracht. Beispielsweise besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie insbesondere im Abschnitt A der AKB.
5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen könnenVerletzungen dieser Pflichten haben?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im An -tragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Gegebenen-falls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen, eine erhöhte Selbst-beteiligung berechnen oder eine Vertragsstrafe bis zur Höhe eines Jahresbeitragsverlangen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt M der AKB.
6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgenkönnen Verletzungen dieser Pflichten haben?
Nutzen Sie das Fahrzeug nur in verkehrssicherem Zustand zu dem angegebenenVerwendungszweck und achten Sie darauf, dass der jeweilige Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln fährt. Ändert sich ein Umstand, nach dem wir Sie im Antrag oder im Zusammenhang mit der Antragsaufnahme gefragt haben, zeigen Sie uns dies bitte an (z. B. Änderung der jährlichen Fahrleistung, Nutzer des Fahrzeugs). Wir prüfen dann, ob eine Vertragsanpassung erforderlich ist. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Siehaben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungs-schutz ganz oder teilweise verlieren.
Weitere Ausführungen finden Sie in den Abschnitten D sowie L und im Anhang 2 der AKB.
7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Im Schadenfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um das Schadenereignis auf-zuklären. Das bedeutet insbesondere, den Schadenfall unverzüglich und wahr-heitsgemäß anzuzeigen. Auch sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kannschwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflicht -verletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt E der AKB.
Bei Vereinbarung des Bausteins Schadenservice Spezial sind Sie bei einem ersatzpflichtigen Schaden an der Karosserie oder einem Bruchschaden an der Windschutzscheibe verpflichtet, die Auswahl der Werkstatt uns zu überlassen (Nutzung von Schadenservice Spezial Auto). Die Verletzung einer dieser Pflichtenkann Konsequenzen für Sie haben, wie zum Beispiel die Erhöhung der Selbst -beteiligung.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.7 der AKB.
8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsscheingenannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeit-punkt. Mit Aushändigung der zur behördlichen Zulassung notwendigen Versiche-rungsbestätigung haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und im Schutzbriefvorläufigen Versicherungsschutz.
Für andere Vertragsarten besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn diesausdrücklich vereinbart wurde. Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Weitere Ausführungen finden Sie in den Abschnitten B und G der AKB.
9. Wie kann der Vertrag beendet werden?
Neben der unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrags können Sie oder wir den Vertrag auch aus anderen Anlässen vorzeitig kündigen. So kann der Vertrag zum Beispiel nach Eintritt eines Schadenereignis-ses gekündigt werden. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn wir die Beiträge erhöhen oder es zu einer Änderung der Tarifstruktur kommt. Wirkönnen den Vertrag kündigen, wenn Sie Ihren Pflichten beim Gebrauch des Fahr-zeugs nicht nachkommen oder den Folgebeitrag nicht zahlen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt G der AKB.
Online-Kommunikation (3 % Beitragsnachlass)
Bausteine(6)
Es gelten folgende Bausteine
Schadenservice Spezial Rabattschutz Topangestellt
Zahlweise
SEPA-Lastschriftverfahrengewünscht
monatlich 1/2-jährlich
1/4-jährlich jährlich
SEPA-Lastschrift nicht gewünscht
1/4-jährlich per Rechnung
1/2-jährlich per Rechnung
jährlich per RechnungSaisonkennzeichen von Monat bis Monat
selbstständig
Anrede
Eheleute
OrgKZNL/VD BD AB VS-Nr.Vermittler-Nr.
Beginn 0 Uhr Änderungsbeginn 0 Uhr
Ablauf 0 Uhr
–0 0Partner-Nr.
Name/Firma
Vorname/Firma
Postleitzahl, Wohnort
Berufliche Tätigkeit (genaue Bezeichnung), Branche
Telefon Firma Telefax Firma
Antragsteller/Versicherungs-nehmer (VN)
Vertragsdauer/Zahlweise
Staatsangehörigkeit Geburtsdatum
Telefon privat
Telefax privat
Straße, Haus-Nr.
Besondere Anrede/Titel
Geburtsname
Ortsteil
Herr
Firma
Frau
Sonstiges
LebensformSingle Paar Familie
Berufs-gruppe(A–Z)
Beschäfti-gungsver-hältnis (1–9)
Bereits Kunde? ja neinNeuantrag Ersatzantrag Änderungsantrag
Privat Gewerbe/Mittelstand Ärzte/FreiberuflerGeschäftssegment (bitte max. eines auswählen)
Zugangsweg (z.B. ver.di, dbb etc.) Nr.
AXA Versicherung AGProduktinformationsblatt für dieKfz-Versicherung
Haftpflicht 100 Millionen Euro pauschal inkl. Schutzbrief für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht (bei Personenschäden max. 12 Mio. Euro je Person)
Gesetzliche Deckungssummen (7.500.000/1.120.000/50.000 Euro)
Selbstbeteiligung (SB)
Platzsystem-Plus(nur für Pkw)
schadenfreienKalenderjahre
im vorigen Kalender-jahr gemeldetenSchäden
seit 1.1. gemeldetenSchäden
ja, Antragstellernein ja, Ehegatte
Antragsteller
Bisheriges Fahrzeug bleibt SFR-Übertragung auf das neue Fahrzeug
ja nein
Versicherer
Anzahl der TeilkaskoVollkaskoHaftpflicht
Wer hat den Vertrag gekündigt?
Die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZVgilt nur für die Haftpflichtversicherung als Zusage der vorläufigen Deckung.
Außerdem wird vorläufige Deckung erteilt für die
Soll das neue Fahrzeug als Zweitwagen versichert werden?
Pauschal-system
Tagegelder nur beiProduktlinie komfort
Tod 5.000 EuroInv. 25.000 Euro
Tod 10.000 EuroInv. 40.000 Euro
Tod 10.000 EuroInv. 50.000 Euro
Tod 20.000 EuroInv. 80.000 Euro
einschl. Teilkasko:150 Euro SB
mit 150 Euro SB
mit 300 Euro SB
mit 500 Euro SB
ohne SB
500 Euro SB
300 Euro SB
ohne SB
Beitrag gemäß Zahlweisein Euro einschl. Vers.-Steuer
Haftpflicht-versicherung
gem. AKB(4)
Kasko-Versicherung
gem. AKB(5)
Insassen-Unfall-versicherung
gem. AKB
Besondere Vereinbarungen
BisherigesFahrzeug
VorversicherungZweitwagen-
regelung(7)
Vorläufige Deckung
Vollkasko Teilkasko
Typklasse
Euro
Beitragssatz KH %
Typklasse Beitragssatz VK %
Gesamtbetrag gem. Zahlweise in Euro
Tod.000 Euro
Invalidität.000 Euro
TagegeldEuro
KrankenhaustagegeldEuro
bei (Name und Ort des Versicherers)
Amtliches Kennzeichen Verkaufs-/Abmeldedatum
Versicherungsnummer
ab (Datum, Uhrzeit)Kaskoversicherung
Unfallversicherung
Versicherungsbestätigung Nr.
Innendienst AußendienstTarifgruppe
Regionalklasse
KH VK TK
N D E F G M V
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Fristbeginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weite-ren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenver-ordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-rufs. Der Widerruf ist zu richten an:
AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln, Postanschrift: 51171 Köln.
Sofern Sie einen Versicherungsbeginn beantragen, der vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erklären Sie sich einverstanden, dass der Versiche-rungsschutz vor Ablauf dieser Frist beginnt und der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) – abweichend von der gesetzlichen Regelung –vor Ablauf der Frist fällig, d. h. unverzüglich zu zahlen ist.
Verletzung von Anzeigepflichten
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Die Verletzung vor-vertraglicher Anzeigepflichten kann uns berechtigen, je nach Verschulden vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, wasunter Umständen zur Leistungsfreiheit auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle führen kann. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie denIhnen zuvor überlassenen Versicherungsbedingungen entnehmen.
Unterschriften
Vertrags-unterlagen
Ort, Datum
Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und ggf. gesetzliche Vertreter
Vermittler Antragsteller und ggf. gesetzliche Vertreter
Ich bestätige, die folgenden Vertragsunterlagen zur Kfz-Versicherung erhalten zu haben.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil komfort, Stand: 1. Mai 2013
Ich bin damit einverstanden, dass ich zukünftig über die Produkte der AXA per Telefon und E-Mail informiert werde. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit widerrufen.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil kompakt, Stand: 1. Mai 2013
Vertragsinformationen�
Produktinformationsblatt für die Kfz-Versicherung�
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor SieIhr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallen-den Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, derauf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Falle einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich jenach Zahlweise wie folgt berechnet:
Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutznicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzun-gen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat
multipliziertmit
1/360 der im Antrag ausgewiesenen Jahresprämie
1/180 der im Antrag ausgewiesenen Halbjahresprämie
1/90 der im Antrag ausgewiesenen Vierteljahresprämie
1/30 der im Antrag ausgewiesenen Monatsprämie
Einwilligungs -erklärung
Der/die Antragsteller/-in gibt die umseitig abgedruckte Einwilligungserklärung zur Datenverwaltung nach dem Bundesdatenschutzgesetz ab.
Fahrerschutz -versicherung
Nur für Antragsteller/Nutzer über 23 Jahre bei einem Antrag für Pkw, Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht und Lkw im Werkverkehr bei KH-Deckung 100 Mio. Euro pauschal
Amtl. Kennzeichen
Vers.-Nr.
Kilowatt (kW) Hubraum
Hersteller des Fahrgestells
Angaben zum Fahrzeug
Angaben zumVersicherungs-
nehmer
Zusatzfragenbei jungen
Fahrzeugnutzern
Fahrzeugnutzung (nur Pkw)
privat oder freiberuflich
Jährliche km-Leistung (nur Pkw)
Einzel-/Doppelgarage
Tief-/Sammelgarage (nicht öffentlich)
Straße
Carport
Parkhaus/Parkplatz
andere
ja
nein
Wenn das Fahrzeug von Personen gefahren wird, die jünger als 23 Jahre sind:
(Bei Leichtkrafträdern und -rollern immerangeben)
Geburtsdatum des jüngsten Nutzers:
Geschlecht des jüngsten Nutzers:
Wohneigentum
Selbst genutztes Ein-/Mehrfamilienhaus bei der AXA Gruppe versichert
Führerschein Wenn der Versicherungsnehmer zwischen20 und 23 Jahre alt ist: (nur Pkw)
Verkehrszentralregister/KBA(Punkte in Flensburg)
Eintrag vorhanden
kein Eintrag vorhanden
Wenn der jüngste Nutzer zwischen 20 und 23 Jahre alt ist:
Verkehrszentralregister/KBA (nur Pkw)Hat der jüngste Nutzer Punkte in Flensburg?
Eintrag vorhanden
kein Eintrag vorhanden
Klasse seit
Selbst genutztes Ein-/Mehrfamilienhausnicht bei der AXA Gruppe versichert
Selbst genutzte Eigentumswohnung
kein Wohneigentum
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestell-Nr.)
Schlüssel-Nr. Schlüssel-Nr.
WKZ
Typ d. Fahrzeugs (Verkaufsbezeichng.)
Erstzulassung am
ca..000 km
km-Stand bei Vertragsabschluss (nur Pkw)
km
Datum der Zulassungauf den Versicherungsnehmer (nur Pkw)
Abweichender Halter gemäß Rückseite Ziffer 3 (Pkw, Kraftrad)
Postleitzahl, Name
Nächtlicher Stellplatz (nur Pkw)
ABS (nur Kraftrad)
Pkw
Eigenverwendung ohne Vermietung
Kraftrad Leichtkraftrad Leichtkraftroller Wohnmobil/Campingfahrzeug
männlich weiblich
ja nein
ja nein
ja nein
Hat der jüngste Nutzer weitere Pkw im Zugriff ? (nur Pkw)
Wenn der jüngste Nutzer zwischen 17 und 20 Jahre alt ist:Hat er am begleiteten Fahren teilgenommen ? (nur Pkw)
Falls ja: Sind diese bei der AXA Gruppe versichert ?
�
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
�
Name und Vorname des Partners
Fahrzeugnutzer
Das Fahrzeug wird
nur von mir gefahren.
nur von mir und/oder meinem Partner,der mindestens 23 Jahre alt ist und mitmir in häuslicher Gemeinschaft lebt,gefahren.
nur von mir und/oder anderen Personen, die mindestens 23 Jahre alt sind, gefahren.
auch von Personen gefahren, die jüngerals 23 Jahre sind (Zusatzfragen beachten).
Leasing
kein Leasing
Finanzierung (nur Pkw)
Chopper
Gelände
Sport
Roller
Sonstige
Trike
Quad
Bauart (nur Kraftrad)
Euro
Alkovenaufbau
teil-/vollintegriert
Aufbau (nur Wohnmobil)
Wiederbeschaffungswert (nur Kraftrad und Wohnmobil)
ja nein
Wenn der Versicherungsnehmer zwischen 17 und 20 Jahre alt ist: (nur Pkw) Hat er am begleiteten Fahren teilgenommen ?
– Seite 2 von 5 –– Seite 1 von 5 – 21001609 (1.14) 1.30.004– Seite 3 von 5 – 21001609 (1.14) 1.30.00421001609 (1.14) 1.30.00421001609 (1.14) 1.30.004
Privatkunden-Antrag auf Kfz-Versicherung bei der AXA Versicherung AGProduktlinie: mobil komfort mobil kompaktDie nachstehenden Versicherungen sind rechtlich selbstständigeund voneinander unabhängige Verträge.
– Seite 4 von 5 –
Antragsteller/Versicherungsnehmer:
Fahrzeug:
(Name, Vorname)
(Hersteller) (amtl. Kennzeichen)
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblicküber die von Ihnen gewünschte Versicherung geben. Diese Informationen sindjedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus demAntrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen.Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig.
1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine Kfz-Versicherung, die folgende Versicherungsarten umfasst:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Schutzbrief
Fahrerschutzversicherung
Kaskoversicherung
Kfz-Unfallversicherung
mit den Bausteinen
Schadenservice Spezial
Rabattschutz Top
2. Was ist versichert?
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andereschädigen. Berechtigte Ansprüche ersetzen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir auf unsere Kosten ab. Wir leisten bis zu den in den Vertragsunterlagen ange-gebenen Deckungssummen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.1 der AKB.
Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch die Kfz-Umweltschaden -versicherung.
Schutzbrief
Die von Ihnen gewünschte Haftpflichtversicherung beinhaltet Schutzbriefleistun-gen. Der Versicherungsschutz besteht in ganz Europa. (In der Produktlinie mobilkompakt ab 50 km Luftlinie Entfernung von Ihrem Wohnsitz.) Wir organisieren zahlreiche Leistungen und erstatten anfallende Kosten, zum Beispiel Hilfe bei einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl sowie bei Krankheit oder Ver-letzung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.3 der AKB.
Fahrerschutzversicherung
Die von Ihnen gewünschte Haftpflichtversicherung beinhaltet eine Fahrerschutz-versicherung. Diese bietet finanzielle Sicherheit, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei einem Unfall erheblich verletzt wird, zum Beispiel durch Zahlung von Schmer-zensgeld, Verdienstausfall, Unterhaltsansprüchen und vermehrten Bedürfnissen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.
Teilkasko
Die Teilkasko schützt Sie vor finanziellen Risiken bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs, zum Beispiel bei Brand, Entwendung, Naturereig -nissen, Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch oder Tierbiss einschließlich Folge-schäden. (In der Produktlinie mobil kompakt Folgeschäden bis 3.000 Euro.)
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.2 der AKB.
Vollkasko
Die Vollkasko umfasst die Leistungen der Teilkasko und bietet Ihnen darüber hin-aus Versicherungsschutz bei mut- oder böswilliger Beschädigung durch Dritte sowie bei Unfällen – auch wenn Sie diese selbst verursacht haben.
In der Produktlinie mobil komfort sind darüber hinaus sogar Schäden durch alleanderen Gefahren versichert.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.3 der AKB.
Kfz-Unfallversicherung
Die Kfz-Unfallversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn Ihnen oder anderenInsassen des Fahrzeugs ein Unfall zustößt, zum Beispiel durch Zahlung einer Invaliditäts- oder Todesfallleistung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ver-tragsunterlagen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.4 der AKB.
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was sind die Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung?
Zu Beitragshöhe und Fälligkeit beachten Sie bitte den Antrag und sonstige Vertragsunterlagen.
Bitte bezahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ab- schluss des Vertrags, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten und im Ver -sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge sindjeweils zu dem oben angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie uns ein SEPA-Last-schriftenmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckungauf Ihrem Konto.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen,können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf,den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt der Versicherungsschutz. Außer-dem können wir den Vertrag kündigen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt C der AKB.
4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. In man-chen Fällen kommt ein Leistungsausschluss in Betracht. Beispielsweise besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie insbesondere im Abschnitt A der AKB.
5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen könnenVerletzungen dieser Pflichten haben?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im An -tragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Gegebenen-falls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen, eine erhöhte Selbst-beteiligung berechnen oder eine Vertragsstrafe bis zur Höhe eines Jahresbeitragsverlangen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt M der AKB.
6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgenkönnen Verletzungen dieser Pflichten haben?
Nutzen Sie das Fahrzeug nur in verkehrssicherem Zustand zu dem angegebenenVerwendungszweck und achten Sie darauf, dass der jeweilige Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln fährt. Ändert sich ein Umstand, nach dem wir Sie im Antrag oder im Zusammenhang mit der Antragsaufnahme gefragt haben, zeigen Sie uns dies bitte an (z. B. Änderung der jährlichen Fahrleistung, Nutzer des Fahrzeugs). Wir prüfen dann, ob eine Vertragsanpassung erforderlich ist. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Siehaben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungs-schutz ganz oder teilweise verlieren.
Weitere Ausführungen finden Sie in den Abschnitten D sowie L und im Anhang 2 der AKB.
7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Im Schadenfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um das Schadenereignis auf-zuklären. Das bedeutet insbesondere, den Schadenfall unverzüglich und wahr-heitsgemäß anzuzeigen. Auch sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kannschwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflicht -verletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt E der AKB.
Bei Vereinbarung des Bausteins Schadenservice Spezial sind Sie bei einem ersatzpflichtigen Schaden an der Karosserie oder einem Bruchschaden an der Windschutzscheibe verpflichtet, die Auswahl der Werkstatt uns zu überlassen (Nutzung von Schadenservice Spezial Auto). Die Verletzung einer dieser Pflichtenkann Konsequenzen für Sie haben, wie zum Beispiel die Erhöhung der Selbst -beteiligung.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt A.2.7 der AKB.
8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsscheingenannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeit-punkt. Mit Aushändigung der zur behördlichen Zulassung notwendigen Versiche-rungsbestätigung haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und im Schutzbriefvorläufigen Versicherungsschutz.
Für andere Vertragsarten besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn diesausdrücklich vereinbart wurde. Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
Weitere Ausführungen finden Sie in den Abschnitten B und G der AKB.
9. Wie kann der Vertrag beendet werden?
Neben der unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrags können Sie oder wir den Vertrag auch aus anderen Anlässen vorzeitig kündigen. So kann der Vertrag zum Beispiel nach Eintritt eines Schadenereignis-ses gekündigt werden. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn wir die Beiträge erhöhen oder es zu einer Änderung der Tarifstruktur kommt. Wirkönnen den Vertrag kündigen, wenn Sie Ihren Pflichten beim Gebrauch des Fahr-zeugs nicht nachkommen oder den Folgebeitrag nicht zahlen.
Weitere Ausführungen finden Sie im Abschnitt G der AKB.
Online-Kommunikation (3 % Beitragsnachlass)
Bausteine(6)
Es gelten folgende Bausteine
Schadenservice Spezial Rabattschutz Topangestellt
Zahlweise
SEPA-Lastschriftverfahrengewünscht
monatlich 1/2-jährlich
1/4-jährlich jährlich
SEPA-Lastschrift nicht gewünscht
1/4-jährlich per Rechnung
1/2-jährlich per Rechnung
jährlich per RechnungSaisonkennzeichen von Monat bis Monat
selbstständig
Anrede
Eheleute
OrgKZNL/VD BD AB VS-Nr.Vermittler-Nr.
Beginn 0 Uhr Änderungsbeginn 0 Uhr
Ablauf 0 Uhr
–0 0Partner-Nr.
Name/Firma
Vorname/Firma
Postleitzahl, Wohnort
Berufliche Tätigkeit (genaue Bezeichnung), Branche
Telefon Firma Telefax Firma
Antragsteller/Versicherungs-nehmer (VN)
Vertragsdauer/Zahlweise
Staatsangehörigkeit Geburtsdatum
Telefon privat
Telefax privat
Straße, Haus-Nr.
Besondere Anrede/Titel
Geburtsname
Ortsteil
Herr
Firma
Frau
Sonstiges
LebensformSingle Paar Familie
Berufs-gruppe(A–Z)
Beschäfti-gungsver-hältnis (1–9)
Bereits Kunde? ja neinNeuantrag Ersatzantrag Änderungsantrag
Privat Gewerbe/Mittelstand Ärzte/FreiberuflerGeschäftssegment (bitte max. eines auswählen)
Zugangsweg (z.B. ver.di, dbb etc.) Nr.
AXA Versicherung AGProduktinformationsblatt für dieKfz-Versicherung
Haftpflicht 100 Millionen Euro pauschal inkl. Schutzbrief für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht (bei Personenschäden max. 12 Mio. Euro je Person)
Gesetzliche Deckungssummen (7.500.000/1.120.000/50.000 Euro)
Selbstbeteiligung (SB)
Platzsystem-Plus(nur für Pkw)
schadenfreienKalenderjahre
im vorigen Kalender-jahr gemeldetenSchäden
seit 1.1. gemeldetenSchäden
ja, Antragstellernein ja, Ehegatte
Antragsteller
Bisheriges Fahrzeug bleibt SFR-Übertragung auf das neue Fahrzeug
ja nein
Versicherer
Anzahl der TeilkaskoVollkaskoHaftpflicht
Wer hat den Vertrag gekündigt?
Die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZVgilt nur für die Haftpflichtversicherung als Zusage der vorläufigen Deckung.
Außerdem wird vorläufige Deckung erteilt für die
Soll das neue Fahrzeug als Zweitwagen versichert werden?
Pauschal-system
Tagegelder nur beiProduktlinie komfort
Tod 5.000 EuroInv. 25.000 Euro
Tod 10.000 EuroInv. 40.000 Euro
Tod 10.000 EuroInv. 50.000 Euro
Tod 20.000 EuroInv. 80.000 Euro
einschl. Teilkasko:150 Euro SB
mit 150 Euro SB
mit 300 Euro SB
mit 500 Euro SB
ohne SB
500 Euro SB
300 Euro SB
ohne SB
Beitrag gemäß Zahlweisein Euro einschl. Vers.-Steuer
Haftpflicht-versicherung
gem. AKB(4)
Kasko-Versicherung
gem. AKB(5)
Insassen-Unfall-versicherung
gem. AKB
Besondere Vereinbarungen
BisherigesFahrzeug
VorversicherungZweitwagen-
regelung(7)
Vorläufige Deckung
Vollkasko Teilkasko
Typklasse
Euro
Beitragssatz KH %
Typklasse Beitragssatz VK %
Gesamtbetrag gem. Zahlweise in Euro
Tod.000 Euro
Invalidität.000 Euro
TagegeldEuro
KrankenhaustagegeldEuro
bei (Name und Ort des Versicherers)
Amtliches Kennzeichen Verkaufs-/Abmeldedatum
Versicherungsnummer
ab (Datum, Uhrzeit)Kaskoversicherung
Unfallversicherung
Versicherungsbestätigung Nr.
Innendienst AußendienstTarifgruppe
Regionalklasse
KH VK TK
N D E F G M V
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Fristbeginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weite-ren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenver-ordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-rufs. Der Widerruf ist zu richten an:
AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln, Postanschrift: 51171 Köln.
Sofern Sie einen Versicherungsbeginn beantragen, der vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erklären Sie sich einverstanden, dass der Versiche-rungsschutz vor Ablauf dieser Frist beginnt und der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) – abweichend von der gesetzlichen Regelung –vor Ablauf der Frist fällig, d. h. unverzüglich zu zahlen ist.
Verletzung von Anzeigepflichten
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Die Verletzung vor-vertraglicher Anzeigepflichten kann uns berechtigen, je nach Verschulden vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, wasunter Umständen zur Leistungsfreiheit auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle führen kann. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie denIhnen zuvor überlassenen Versicherungsbedingungen entnehmen.
Unterschriften
Vertrags-unterlagen
Ort, Datum
Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers und ggf. gesetzliche Vertreter
Vermittler Antragsteller und ggf. gesetzliche Vertreter
Ich bestätige, die folgenden Vertragsunterlagen zur Kfz-Versicherung erhalten zu haben.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil komfort, Stand: 1. Mai 2013
Ich bin damit einverstanden, dass ich zukünftig über die Produkte der AXA per Telefon und E-Mail informiert werde. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit widerrufen.
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) mobil kompakt, Stand: 1. Mai 2013
Vertragsinformationen�
Produktinformationsblatt für die Kfz-Versicherung�
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor SieIhr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallen-den Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, derauf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Falle einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich jenach Zahlweise wie folgt berechnet:
Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutznicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzun-gen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat
multipliziertmit
1/360 der im Antrag ausgewiesenen Jahresprämie
1/180 der im Antrag ausgewiesenen Halbjahresprämie
1/90 der im Antrag ausgewiesenen Vierteljahresprämie
1/30 der im Antrag ausgewiesenen Monatsprämie
Einwilligungs -erklärung
Der/die Antragsteller/-in gibt die umseitig abgedruckte Einwilligungserklärung zur Datenverwaltung nach dem Bundesdatenschutzgesetz ab.
Fahrerschutz -versicherung
Nur für Antragsteller/Nutzer über 23 Jahre bei einem Antrag für Pkw, Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht und Lkw im Werkverkehr bei KH-Deckung 100 Mio. Euro pauschal
Amtl. Kennzeichen
Vers.-Nr.
Kilowatt (kW) Hubraum
Hersteller des Fahrgestells
Angaben zum Fahrzeug
Angaben zumVersicherungs-
nehmer
Zusatzfragenbei jungen
Fahrzeugnutzern
Fahrzeugnutzung (nur Pkw)
privat oder freiberuflich
Jährliche km-Leistung (nur Pkw)
Einzel-/Doppelgarage
Tief-/Sammelgarage (nicht öffentlich)
Straße
Carport
Parkhaus/Parkplatz
andere
ja
nein
Wenn das Fahrzeug von Personen gefahren wird, die jünger als 23 Jahre sind:
(Bei Leichtkrafträdern und -rollern immerangeben)
Geburtsdatum des jüngsten Nutzers:
Geschlecht des jüngsten Nutzers:
Wohneigentum
Selbst genutztes Ein-/Mehrfamilienhaus bei der AXA Gruppe versichert
Führerschein Wenn der Versicherungsnehmer zwischen20 und 23 Jahre alt ist: (nur Pkw)
Verkehrszentralregister/KBA(Punkte in Flensburg)
Eintrag vorhanden
kein Eintrag vorhanden
Wenn der jüngste Nutzer zwischen 20 und 23 Jahre alt ist:
Verkehrszentralregister/KBA (nur Pkw)Hat der jüngste Nutzer Punkte in Flensburg?
Eintrag vorhanden
kein Eintrag vorhanden
Klasse seit
Selbst genutztes Ein-/Mehrfamilienhausnicht bei der AXA Gruppe versichert
Selbst genutzte Eigentumswohnung
kein Wohneigentum
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestell-Nr.)
Schlüssel-Nr. Schlüssel-Nr.
WKZ
Typ d. Fahrzeugs (Verkaufsbezeichng.)
Erstzulassung am
ca..000 km
km-Stand bei Vertragsabschluss (nur Pkw)
km
Datum der Zulassungauf den Versicherungsnehmer (nur Pkw)
Abweichender Halter gemäß Rückseite Ziffer 3 (Pkw, Kraftrad)
Postleitzahl, Name
Nächtlicher Stellplatz (nur Pkw)
ABS (nur Kraftrad)
Pkw
Eigenverwendung ohne Vermietung
Kraftrad Leichtkraftrad Leichtkraftroller Wohnmobil/Campingfahrzeug
männlich weiblich
ja nein
ja nein
ja nein
Hat der jüngste Nutzer weitere Pkw im Zugriff ? (nur Pkw)
Wenn der jüngste Nutzer zwischen 17 und 20 Jahre alt ist:Hat er am begleiteten Fahren teilgenommen ? (nur Pkw)
Falls ja: Sind diese bei der AXA Gruppe versichert ?
�
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
Wichtig!UnrichtigeAngaben
können zuVertragsstrafen
und einer erhöhten
Kasko-Selbst-beteiligung
führen.
�
Name und Vorname des Partners
Fahrzeugnutzer
Das Fahrzeug wird
nur von mir gefahren.
nur von mir und/oder meinem Partner,der mindestens 23 Jahre alt ist und mitmir in häuslicher Gemeinschaft lebt,gefahren.
nur von mir und/oder anderen Personen, die mindestens 23 Jahre alt sind, gefahren.
auch von Personen gefahren, die jüngerals 23 Jahre sind (Zusatzfragen beachten).
Leasing
kein Leasing
Finanzierung (nur Pkw)
Chopper
Gelände
Sport
Roller
Sonstige
Trike
Quad
Bauart (nur Kraftrad)
Euro
Alkovenaufbau
teil-/vollintegriert
Aufbau (nur Wohnmobil)
Wiederbeschaffungswert (nur Kraftrad und Wohnmobil)
ja nein
Wenn der Versicherungsnehmer zwischen 17 und 20 Jahre alt ist: (nur Pkw) Hat er am begleiteten Fahren teilgenommen ?
– Seite 5 von 5 – 21001609 (1.14) 1.30.004 21001609 (1.14) 1.30.004 21001609 (1.14) 1.30.004
AXA Versicherung AGColonia-Allee 10–20, 51067 Köln · Postanschrift: 51171 KölnInternet: www.AXA.deSitz der Gesellschaft: Köln · Handelsregister Köln HR B Nr. 21298USt.-Ident-Nr. DE 122786679 · Versicherungsteuernr. 9116/810/00242Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jacques de VaucleroyVorstand: Dr. Thomas Buberl, Vorsitzender; Dr. Andrea van Aubel, Etienne Bouas-Laurent, Rainer Brune, Wolfgang Hanssmann, Jens Hasselbächer, Thomas Michels
24-Stunden-Kundenservice: 0221 148-41001
Kfz-Versicherungfür Privatkunden
Antrag auf Abschluss einer Kfz-VersicherungMit diesem Druckstück stellen Sie einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages auf Grundlage der Ihnen zuvor überlassenen Bestimmungen und Informationen zum Vertrag.
Ihren Antrag können wir annehmen, indem wir Ihnen den Versicherungs schein oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung übersenden.
Mit Zugang kommt der Versicherungsvertrag zustande.
Es betreut Sie:
1 VertragsgrundlagenMaßgebend sind der Antrag, der Versicherungsschein sowie – je nach Deckungs- umfang – die am Tag des Vertrags-/Änderungsbeginns jeweils gültige Fassung der ausgehändigten Bedingungen und Vertragsunterlagen.
2 Antragsannahme, VertragsdauerDer Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Zweiräder und Pkw(ohne Personenmietwagen und Mietwagen für Selbstfahrer) gilt im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes zu den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers maßgebenden Grundsätzen und zum allgemeinen Unternehmenstarif als angenom-men, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Ein-gang des Antrags an schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbaren höherenGefahr ein vom allgemeinen Unternehmenstarif abweichendes schrift liches Angebotunterbreitet. Durch die Absendung der Ablehnungserklärung oder des Angebots wird die Frist gewahrt.
3 Abweichender HalterZulassung auf1) den Partner des VN nach I.2.6 AKB2) sein behindertes Kind oder einen behinderten Elternteil3) einen Werksangehörigen eines Automobilherstellers oder -importeurs4) eine Firma oder deren Firmeninhaber5) sonstige (gem. AKB, Anhang 2 erheben wir einen Zuschlag von 50%)
4 Online-KommunikationWenn Sie Ihre Kommunikation mit uns online führen, stellen wir Ihnen Ihre Versiche-rungsunterlagen unter www.axa.de in My AXA zur Verfügung. Sollten Sie noch nicht bei My AXA registriert sein, erhalten Sie nach Vertragsabschluss detaillierte Informa-tionen zu Ihrem persönlichen My AXA-Bereich per Post.
Für die Nutzung der Online-Kommunikation erhalten Sie einen Beitragsnachlass inHöhe von 3 % auf die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie, dass bei einerDeregistrierung aus My AXA der Nachlass für die Nutzung der Online-Kommunikationentfällt.
5 KaskoversicherungBeim Fahrzeug-Leasing erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass die Kaskoversicherung nach Maßgabe des Sicherungsscheines für Leasingfahr zeugefür den Leasinggeber genommen wird.
6 BausteineFolgende Bausteine können vereinbart werden:
6.1 Für Pkw ab SF-Klasse 4: Rabattschutz TopBei je einem belastenden Schaden bleibt in der Kfz-Haftpflicht und ggf. Voll-kasko die im Jahr der Schadenmeldung erreichte Schadenfreiheitsklasse im folgenden Versicherungsjahr erhalten (siehe I.5.1 AKB).
6.2 Für Pkw in der Kasko: Schadenservice SpezialBei einem ersatzpflichtigen Schaden an der Karosserie des Pkw oder einem Bruchschaden an der Windschutzscheibe sind wir verpflichtet, den Schadenser-vice Spezial Auto zu nutzen. Ansonsten erhöht sich die vertraglich vereinbarteSelbstbeteiligung bei Karosserieschäden um 300 Euro und beim Austausch derWindschutzscheibe um 150 Euro (siehe A.2.7.6 AKB bei mobil komfort und A.2.7.5 AKB bei mobil kompakt).
7 Vorversicherung/BeitragssatzSchadenverlauf oder ununterbrochenes Bestehen der Versicherung bei anderen Ver-sicherern werden Ihnen angerechnet, wenn der Vertrag für Sie bestanden hat und dies durch eine Bescheinigung des Vorversicherers nachgewiesen wird. Maßgeblich ist dabei die Höhe der Beitragssätze nach unseren Allgemeinen Bedingungen für dieKfz-Versicherung (AKB). Durch unterschiedliche Regelungen über die Anwendung derBeitragssätze kann es zu Abweichungen gegenüber dem Vorversicherer kommen.Liegt die Bescheinigung bei Ausstellung des Versicherungsscheins noch nicht vor,wird der Schadenverlauf Ihnen vorläufig aufgrund Ihrer Angaben im Antrag angerech-net. Wir sind berechtigt, die Höhe der Beitragssätze und Klassen auf Grundlage derAuskunft des Vorversicherers rückwirkend zu berichtigen.
I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit
Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschätzung des zuversichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmiss-brauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Informationsowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung.
Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrück-lich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbe-stimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnis-ses dient (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das Gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berech-tigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu derAnnahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Aus-schluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die An -wendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitin-tensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwilligungserklärung eine Datenverwen-dung auch in den Fällen, die nicht von den Vorschriften des Bundesdatenschutz -gesetzes erfasst werden.
Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhän-gig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei,diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu wider-rufen. Dies lässt aber die gesetzlichen Datenverarbeitungsbefugnisse unberührt. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen,dass ein Versicherungsvertrag nicht zustande kommt.
Einwilligungserklärung
Informationen zum Antrag II. Erklärung zur Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten
Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten unter Beachtung derGrundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verwendet werden
1. a) zur Risikobeurteilung, zur Vertragsabwicklung und zur Prüfung der Leistungs -pflicht;
b) zur Weitergabe an den/die für mich zuständigen Vermittler, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient;
2. zur Risikobeurteilung durch Datenaustausch mit dem Vorversicherer, den ich beiAntragstellung genannt habe;
3. zur gemeinschaftlichen Führung von Datensammlungen der zur AXA Gruppegehörenden Unternehmen (zu denen auch die DBV-Gesellschaften zählen und die im Internet unter www.axa.de sowie www.dbv.de einsehbar sind oder mir aufWunsch mitgeteilt werden), um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Vertrags-und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu kön-nen (z. B. richtige Zuordnung Ihrer Post oder Beitragszahlungen). Diese Daten-sammlungen enthalten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kundennum-mer, Versicherungsnummer, IBAN, BIC, Art der bestehenden Verträge, sonstigeKontaktdaten;
4. zur Risikobeurteilung und Abwicklung der Rückversicherung. Dies erfolgt durchÜbermittlung an und zur Verwendung durch die Rückversicherer, bei denen mein zu versicherndes Risiko geprüft oder abgesichert werden soll. Eine Absicherung bei Rückversicherern im In- und Ausland dient dem Ausgleich der vom Versiche-rer übernommenen Risiken und liegt damit auch im Interesse der Versiche-rungs nehmer. In einigen Fällen bedienen sich Rückversicherer weiterer Rückver-sicherer, denen sie – sofern erforderlich – ebenfalls entsprechende Daten über-mitteln;
5. durch andere Unternehmen/Personen (Dienstleister) innerhalb und außerhalb der AXA Gruppe, denen der Versicherer oder ein Rückversicherer Aufgaben ganzoder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Dienstleister werden eingeschal-tet, um die Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung möglichst schnell, effek-tiv und kostengünstig zu gestalten. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung derDatenverwendung ist damit nicht verbunden. Die Dienstleister sind im Rahmenihrer Aufgabenerfüllung verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveausicherzustellen, einen zweckgebundenen und rechtlich zulässigen Umgang mit den Daten zu gewährleisten sowie den Grundsatz der Verschwiegenheit zu be -achten;
6. zum Betrieb des Hinweis- und Informationssystems für die Versicherungswirtschaft(HIS) der informa IRFP GmbH, das eine genauere Risiko- und Leistungsfallein-schätzung bezweckt. Die Sachversicherer des AXA Konzerns melden erhöhteRisiken und Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, in dasHIS ein oder fragen Daten aus dem HIS ab. Dies gilt unabhängig davon, ob der Ver-trag zustande gekommen ist oder nicht. Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbHsind:informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbHRheinstraße 9976532 Baden-BadenEine Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.informa-ir fp.de.
7. zur Beratung und Information über Versicherungs- und sonstige Finanzdienst -leistungen durch
a) den Versicherer, andere Unternehmen der AXA Gruppe und den für michzuständigen Vermittler;
b) Kooperationspartner des Versicherers (die im Internet unter www.axa.de sowie www.dbv.de einsehbar sind oder mir auf Wunsch mitgeteilt werden);soweit aufgrund von Kooperationen mit Gewerkschaften/Vereinen Vorteils -konditionen gewährt werden, bin ich damit einverstanden, dass der Versiche-rer zwecks Prüfung, ob eine entsprechende Mitgliedschaft besteht, mit denGewerkschaften/Vereinen einen Datenabgleich vornimmt;
8. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer Informa-tionen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einholt. Dies kann auch erfol-gen durch ein anderes Unternehmen der AXA Gruppe oder eine Auskunftei (z.B.Bürgel, Infoscore, Creditreform, SCHUFA);
9. zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem der Versicherer, einUnternehmen der AXA Gruppe oder eine Auskunftei eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungs-fähigkeit bzw. der Kundenbeziehung (Scoring) einholt.
21009723 (3.13)
SEPA-Lastschriftmandat
Ich (Wir) ermächtige(n) die AXA Konzern AG, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzu-ziehen. Zugleich weise(n) ich (wir) mein (unser) Kreditinstitut an, die von AXA Konzern AG auf mein (unser) Konto gezo gene(n) Lastschrift(en) einzulösen.Ich kann (Wir können) innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belas teten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingunge n.Ich bin (Wir sind) damit einverstanden, dass die Frist für die Ankündigung des Lastschrift einzugs von 14 Kalen-der tagen auf 5 Kalendertage vor Fälligkeit der Lastschriftzahlung verkürzt wird. Bei wiederkehrenden Lastschrif-ten mit gleichen Lastschriftbeiträgen genügen eine einmalige Ankündigung vor dem ersten Lastschrift einzug und die Angabe der Fälligkeits termine.
Zahlungsempfänger
Gläubiger
Gläubiger-Identifikationsnummer
Mandatsreferenz
AXA Konzern AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln
DE23ZZZ00000066097
wird gesondert mitgeteilt
Zahlungspflichtiger
Titel
Anrede
Vorname Kontoinhaber
Nachname Kontoinhaber
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Land
Kreditinstitut
IBAN
BIC
bzw.
Kontonummer
BLZ
Die AXA Konzern AG wird von mir (uns) ermächtigt, dieses SEPA-Lastschriftmandat ggf. um die notwendigen Angaben zu IBAN und/oder BIC zu ergänzen.
Ort, Datum
Unterschrift(en)
21009723 (3.13)
Antwort
AXA Konzern AGSEPA-Lastschriftmandat Postfach 92 01 1351151 Köln
21009723 (3.13)
SEPA-Lastschriftmandat
Ich (Wir) ermächtige(n) die AXA Konzern AG, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzu-ziehen. Zugleich weise(n) ich (wir) mein (unser) Kreditinstitut an, die von AXA Konzern AG auf mein (unser) Konto gezo gene(n) Lastschrift(en) einzulösen.Ich kann (Wir können) innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belas teten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingunge n.Ich bin (Wir sind) damit einverstanden, dass die Frist für die Ankündigung des Lastschrift einzugs von 14 Kalen-der tagen auf 5 Kalendertage vor Fälligkeit der Lastschriftzahlung verkürzt wird. Bei wiederkehrenden Lastschrif-ten mit gleichen Lastschriftbeiträgen genügen eine einmalige Ankündigung vor dem ersten Lastschrift einzug und die Angabe der Fälligkeits termine.
Zahlungsempfänger
Gläubiger
Gläubiger-Identifikationsnummer
Mandatsreferenz
AXA Konzern AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln
DE23ZZZ00000066097
wird gesondert mitgeteilt
Zahlungspflichtiger
Titel
Anrede
Vorname Kontoinhaber
Nachname Kontoinhaber
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Land
Kreditinstitut
IBAN
BIC
bzw.
Kontonummer
BLZ
Die AXA Konzern AG wird von mir (uns) ermächtigt, dieses SEPA-Lastschriftmandat ggf. um die notwendigen Angaben zu IBAN und/oder BIC zu ergänzen.
Ort, Datum
Unterschrift(en)
21009723 (3.13)
Antwort
AXA Konzern AGSEPA-Lastschriftmandat Postfach 92 01 1351151 Köln