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5. Ausschreibung COIN-Aufbau 16. Juli 2014 KICK-OFF MEETING

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KICK-OFF MEETING. 5. Ausschreibung COIN-Aufbau 16. Juli 2014. Agenda. Begrüßung und Vorstellung der FFG Ergebnisse der Ausschreibung Vorstellungsrunde der Projekte Von der Jury zum Vertrag: Die wichtigsten Schritte bis zur Startrate Zwischenevaluierung und Berichtswesen Kostenabrechnung - PowerPoint PPT Presentation

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5. Ausschreibung COIN-Aufbau16. Juli 2014

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AGENDA

• Begrüßung und Vorstellung der FFG

• Ergebnisse der Ausschreibung

• Vorstellungsrunde der Projekte

• Von der Jury zum Vertrag: Die wichtigsten Schritte bis zur Startrate

• Zwischenevaluierung und Berichtswesen

• Kostenabrechnung

• Fragerunde2Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

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KURZVORSTELLUNG DER FFG

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MISSION STRUKTURPROGRAMME

• Strukturelle Voraussetzungen für erfolgreiche Forschung, Entwicklung und Innovation verbessern

• Tragfähige Netzwerke und Kooperationen in der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen

• Forschungs- und technologieorientierte Humanressourcen fördern, um Kompetenzen in Wissenschaft und Wirtschaft besser zum Einsatz zu bringen

• Exzellenz in österreichischen und europäischen Innovationssystemen ermöglichen

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ErgebnisseCOIN-AUFBAU

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ERGEBNISSE

EingereichteAnträge

GenehmigteAnträge

beantragteBundesförderung

genehmigteBundesförderung

42 11 25,5 Mio. EUR 7,5 Mio. EUR

6Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

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BUNDESLÄNDERVERTEILUNG

7Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

HauptantragstellerInnen

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AnträgeGeförderte Projekte

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BUNDESLÄNDERVERTEILUNG

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HauptantragstellerInnen inkl. PartnerInnen

Oberös

terrei

chWien

Niederö

sterre

ich

Burgen

land

Steierm

ark

Salzbu

rgTiro

l

Kärnten

Deutsc

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Vorarlb

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AnträgeGeförderte Projekte

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9Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

VERTEILUNG NACH ORGANISATIONSTYP

Art der Organisation (gefördert)

Anzahl Höhe Bundesförderung

ACR 7 3,5 Mio EUR

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

2 0,4 Mio EUR

Fachhochschulen 8 3,6 Mio EUR

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VorstellungsrundeCOIN-Aufbau

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VORSTELLUNGSRUNDE PROJEKTE

(co)Operation SKD

Kooperation zum Kompetenzaufbau „Hochwertige Produkte aus Algen“ – Screening, Kultivierung, Downstreaming

- MCI Management Center Innsbruck GmbH- FH OÖ Forschungs & Entwicklungs GmbH- ADSI-Austrian Drug Screening Institute

11Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Tirol

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VORSTELLUNGSRUNDE PROJEKTE

AMCC

Aufbau eines Kompetenzzentrums für die Qualitätsbeurteilung von Aluminiumschmelzen

- Österreichisches Giesserei-Institut, Verein f. prakt. Giessereiforschung (ÖGI)- Verein zur Förderung der Elektronenmikroskopie

12Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

Steiermark

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VORSTELLUNGSRUNDE PROJEKTE

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onco.expert.net.

Aufbau eines Netzwerkes zur Vereinigung von Expertise und Ressourcen in der onkologischen Wirkstoffentwicklung

CESAR Central European Society for Anticancer Drug Research - EWIV

Wien

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VORSTELLUNGSRUNDE PROJEKTE

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DiseaseTissue

Entwicklung von Krankheitsmodellen in Tissue Engineering Bioreaktoren

Fachhochschule Technikum Wien

Wien

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VORSTELLUNGSRUNDE PROJEKTE

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Acoustic Center.at

Lösung akustischer Probleme des Leichtbaus im erweiterten Frequenzbereich zur Sicherung der Schutzfunktion von Gebäuden

Holzforschung Austria - Österreichische Gesellschaft für Holzforschung

Wien

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VORSTELLUNGSRUNDE PROJEKTE

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REHABitation

Rehabilitation und Prävention im häuslichen Umfeld als qualitätssteigernde und kostenreduzierende Maßnahmen

Fachhochschule Technikum Wien

Wien

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VORSTELLUNGSRUNDE PROJEKTE

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SENSES

Neuartiges VOC-Screening für toxikologisch u/o organoleptisch relevante Spurenkomponenten

Österreichisches Forschungsinstitut für Chemie und Technik

Wien

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VORSTELLUNGSRUNDE PROJEKTE

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BiGa-NET

Biogasnetzwerk Österreich – F&I für KMU zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit

- Industriewissenschaftliches Institut- Güssing Energy Technologies GmbH

Wien

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VORSTELLUNGSRUNDE PROJEKTE

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ReSSL

Research Group for Surgical Simulators Linz

- FH OÖ Forschungs & Entwicklungs GmbH- Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig

Oberösterreich

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VORSTELLUNGSRUNDE PROJEKTE

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SOLEX

Solare Exergiebereitstellung

- Austria Solar Innovation Center – ASIC- FH OÖ Forschungs & Entwicklungs GmbH

Oberösterreich

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VORSTELLUNGSRUNDE PROJEKTE

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Tomo3D

Aufbau eines 3D-Lokalisations-Mikroskopie-Systems für biomedizinische Applikationen

FH OÖ Forschungs & Entwicklungs GmbH

Oberösterreich

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GEFÖRDERTE PROJEKTE

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Kurzfassungen

Die Kurzfassungen aus dem inhaltlichen Antrag werden ab 11.8. 2014 auf die FFG-Homepage gestellt.Falls erforderlich, bitte aktualisierte Kurzfassungen als Anhang in einer eCall- Nachricht schicken!

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Von der Jury zum VertragCOIN-Aufbau

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VON DER JURY ZUM VERTRAG

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Die wichtigsten Schritte bis zur Startrate

Förderungsempfehlung durch JuryFörderungsentscheidung durch zuständige Ministerien

Zusendung Vertragsentwurf per eCall

Bei Auflagen vor Vertrag: Überarbeitung der Projektbeschreibung/Kostenplan

Prüfung Auflagen durch FFG

Zusendung Förderungsvertrag per eCall und per Post

Unterzeichnung des Förderungsvertrags

Annahme Vertragsentwurf via eCall bis 1 Monat nach Erhalt

STARTRATE

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FÖRDERUNGSVERTRAG

Bestandteile Förderungsvertrag:• Förderungsansuchen einschließlich genehmigter

Auflagen (gegebenenfalls der überarbeitete Kostenplan)

• Vertragsentwurf der FFG

• Programmdokument

• Ausschreibungsleitfaden 1.1 und Leitfaden für Strukturaufbau 1.1

• Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten Version 1.3 („Kostenleitfaden“)

• Allgemeine Förderungsbedingungen

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FÖRDERUNGSVERTRAG

Voraussetzungen für den Abschluss des Förderungsvertrags:• Annahme des Vertragsentwurfs per eCall innerhalb von 4 Wochen• Projektstart ist änderbar

• frühester Projektstart: 1.3.2014• spätester Startzeitpunkt: 1.11.2014 • Projektstart immer der 1. eines Monats

• Erfüllung der Auflagen vor Vertrag im eCall• Überarbeitung Projektbeschreibung

Änderungen farblich markieren• oder Stellungnahme: upload als pdf-File

Der Förderungsvertrag wird durch die FFG erstellt und ist nicht verhandelbar.

26Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

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Nachvollziehbare und überprüfbare Darstellung, wie die Auflagen erfüllt werden.

Abhängig von der Art der Auflagen:• entweder Erfüllung der Auflagen vor Vertragsabschluss

• oder Darstellung der Erfüllung während der Durchführung des Projekts, Nachweis in den Berichten

AUFLAGENERFÜLLUNG

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KONSORTIALVERTRAG

Ein gemeinsamer Konsortialvertrag für alle PartnerInnen

Regelt die Zusammenarbeit aller Partner • Höhe des Finanzierungsbeitrags • Regelung der Rechte an den Ergebnissen• Arbeitsbeschreibung, Aufgabenteilung

Erstellung durch FörderungsnehmerIn Musterkonsortialvertrag: http://www.ffg.at/services/rechtliches-service-ffg-muster-konsortialvertrag

Von der Konsortialführung ist im Zuge des 1. Zwischenberichts zu bestätigen, dass ein von allen Partnern rechtsgültig unterschriebener Konsortialvertrag bei der Konsortialführung vorliegt. Die Übermittlung des Konsortialvertrags an die FFG ist nicht erforderlich.

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BerichtswesenCOIN-Aufbau

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BERICHTSWESEN

Berichtsvorlagen

Vorlagen für die inhaltliche Berichtslegung• Zwischenbericht/Endbericht (Word)• Tabellarische Aufstellung der Auftragsforschungsprojekte (Excel) im Rahmen

des 2. Zwischenberichts

Vorlage für den Tabellenteil „Ist-Abrechnung“ (Excel)

• Abrechnung für Projekte OHNE PartnerIn: „Abrechnung detailliert“ (Version 1.2)

• Abrechnung für Projekte MIT PartnerIn (Konsortien): „Abrechnung detailliert“ und

„Abrechnung kumuliert“ (Version 1.2)

Informationen über „Ablauf nach Förderungsentscheidung“

Leitfaden für Strukturaufbau-Projekte (Version 1.1)

Vorlagen und Leitfadenwww.ffg.at/coin-aufbau-5-ausschreibung

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BERICHTE UND FÄLLIGKEITEN (Bsp. 5-jähriges Projekt)

Bericht Fälligkeit Einzureichende Dokumente

1. Zwischenbericht 1 Monat nach Ende des ersten Förderungsjahrs

- Inhaltlicher Bericht- Ist-Kostenabrechnung

2. Zwischenbericht 1 Monat nach Ende des zweiten Förderungsjahrs

- Inhaltlicher Bericht- Ist-Kostenabrechnung- Verträge der Folgeprojekte- Tabellarische Aufstellung der

Auftragsforschungsprojekte

3. Zwischenbericht 1 Monat nach Ende des dritten Förderungsjahrs

- Inhaltlicher Bericht- Ist-Kostenabrechnung

4. Zwischenbericht 1 Monat nach Ende des vierten Förderungsjahrs

- Inhaltlicher Bericht- Ist-Kostenabrechnung

Endbericht 2 Monate nach Ende des letzten Förderungsjahrs

- Inhaltlicher Bericht- Ist-Kostenabrechnung

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RATENAUZAHLUNG (Bsp. 5-jähriges Projekt)

Rate Zeitpunkt der Auszahlung

1. Rate (= Startrate) Nach Vertragsunterzeichnung

2. Rate Nach Genehmigung des 1. Zwischenberichts

3. Rate Nach Genehmigung des 2. Zwischenberichts und erfolgreicher Zwischenevaluierung vor Ort

4. Rate Nach Genehmigung des 3. Zwischenberichts

5. Rate Nach Genehmigung des 4. Zwischenberichts

6. Rate (= Endrate nach Revision)

Nach Genehmigung und Entlastung des Endberichts

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Seite 33

Idealtypischer Kostenverlauf bei einem 5-jährigen Projekt – bei kürzerer Laufzeit ist der Kostenverlauf analog zu planen:

KOSTENVERLAUF

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Umfang der Auf- und Ausbauaktivitäten nimmt in der Phase 2 ab, um Ressourcen für die Umsetzung der Folgeprojekte verfügbar zu machen. Die jährlichen Gesamtkosten des Projekts sind daher in der Phase 2 geringer als in Phase 1.

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RATENSCHEMA

36 Monate

48 Monate

60 Monate

1. Rate (= Startrate)in % der Förderung

30% 30% 30%

2. Rate bis zu % der Förderung

30% 30% 30%

3. Rate bis zu % der Förderung

30% 20% 10%

4. Ratebis zu % der Förderung

10% 10%

5. Ratebis zu % der Förderung

10%

6. Rate (= Endrate nach Revision)bis zu % der Förderung

10% 10% 10%

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INHALTLICHER BERICHT

Was ist bei der Erstellung der inhaltlichen Berichte zu beachten?• Nachvollziehbar, übersichtlich, überprüfbar, nach Möglichkeit messbar

• Klarer Bezug zum Förderungsantrag

Darstellungsform des Förderungsantrags beibehalten

Was wurde im Vergleich zum Förderungsantrag erreicht, was nicht?

• Klare Darstellung der Abweichungen zum Förderungsantrag

Warum? Konsequenzen? Muss die Planung geändert werden?

• Ggf. Darstellung, wie Auflagen während der Projektlaufzeit erfüllt werden.

• Ausführliche Erläuterung zur Ist-Abrechnung

Page 36: KICK-OFF MEETING

BERICHTSÜBERMITTLUNG

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• Die gesamte schriftliche Kommunikation zum Projekt erfolgt via eCall

• Uploads aller Berichte im eCall im Anschluss auf „Abschluss“ und „Einreichung abschicken“ erst dann ist der Bericht eingereichthttps://ecall.ffg.at

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• Eintritt / Ausfall von PartnerInnen

• Änderung bzw. Ausfall von Schlüsselpersonen

• Kostenumschichtungen

WAS IST MIT DER FFG ABZUSTIMMEN?

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Page 38: KICK-OFF MEETING

Kostenumschichtungen:

• Kostenumschichtungen sind im inhaltlichen Zwischenbericht/Endbericht unter Punkt „Erläuterungen zu Kosten & Finanzierung zu beantragen und begründen

• Kommt es zu einer größeren Kostenumschichtung, so ist zusätzlich zu einer Begründung im Bericht die Kostenumschichtungstabelle (www.ffg.at/kostenumschichtung) als Anhang zum Bericht hochzuladen

• Kostenumschichtungen dürfen Auflagen / Kürzungen der Jury nicht widersprechen

WAS IST MIT DER FFG ABZUSTIMMEN?

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Page 39: KICK-OFF MEETING

Kostenumschichtungen:

• Geringfügige Kostenumschichtungen• Innerhalb eines Partners: Beträge unter 15% der Gesamtkosten

des jeweiligen Partners oder Beträge unter 15.000 EUR.• Zwischen Partnern: Beträge unter 10% der Gesamtkosten des

Projekts und Beträge unter 100.000 EUR.• Größere Kostenumschichtungen sind all jene, die nicht mehr als

geringfügig eingestuft werden können. Diese müssen im Zuge der Berichtslegung beantragt werden (im Falle eines Konsortiums mit allen Partnern abzustimmen).

WAS IST MIT DER FFG ABZUSTIMMEN?

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• Annahme des Vertragsentwurfs (FN)• innerhalb von 4 Wochen

• Erfüllung der Auflagen vor Vertrag (FN)• innerhalb von 4 Wochen

• Erstellung des Förderungsvertrags (FFG)• wird von der FFG an FN übermittelt (per eCall und per Post)

• Unterzeichnung und Retournierung des Förderungsvertrags (FN)• wird von FN und allen KonsortialpartnerInnen unterzeichnet

• Auszahlung der Startrate (FFG)• die Startrate wird von der FFG angewiesen

• Start des Projekts gemäß Förderungsvertrag; jeweils am 1. des Monats, spätestens am 1.11.2014

WEITERES VORGEHEN

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FN = FörderungsnehmerIn

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ZwischenevaluierungCOIN-Aufbau

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Seite 42

• Phase 1 endet nach Ablauf des 2. Förderungsjahres im

Anschluss findet eine Zwischenevaluierung vor Ort statt

• ggf. werden externe ExpertInnen hinzugezogen

• Stop-or-Go Entscheidung

ZWISCHENEVALUIERUNG

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Page 43: KICK-OFF MEETING

Seite 43

Was wird geprüft?• Umfassende Bewertung des bisherigen Verlaufs und der geplanten

Weiterführung

• Beiträge zu den Programmzielen

• Was läuft besonders gut? Wo gibt es Schwierigkeiten?

• ggf. Auflagen der Jury

• Prüfung der Folgeprojekte

• Prüfung der Kostennachweise

ZWISCHENEVALUIERUNG

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Page 44: KICK-OFF MEETING

Seite 44

Folgeprojekte:• Folgeprojekte sind Folge des „Aufbau“-Projekts und müssen

FEI- Projekte sein, die inhaltlich auf den Kompetenzaufbau

zurückzuführen sind (Auftragsforschung)• Nachweis von Folgeprojekten im Ausmaß von mind. 10% der

Gesamtkosten• mind. 2 WirtschaftspartnerInnen als Auftraggeber• verbindliche Vereinbarungen, d.h. unterschriebene Anbote bzw.

Verträge müssen am Ende des 2. Förderungsjahres vorliegen• Start der Folgeprojekte: Phase 1 und/oder Phase 2

ZWISCHENEVALUIERUNG

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

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Seite 45

Folgeprojekte:• Pro nicht-erreichtem Prozentpunkt werden 3 % der

Gesamtförderung gekürzt.

Werden z.B. nur 7 % anstatt der geforderten 10 % der

Folgeprojekte erreicht, wird die Förderung um 3 x 3 % = 9 %

gekürzt. • die Förderung wird eingestellt, wenn

• nur ein Folgeprojekt oder • weniger als 5 % der erforderlichen Gesamtsumme vorliegt

ZWISCHENEVALUIERUNG

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Page 46: KICK-OFF MEETING

Seite 46

• Diese Folgeprojekte sind nicht Teil des geförderten Projekts, sondern deren Folge. Sie sind dementsprechend zusätzlich zum geförderten Projekt umzusetzen und zu planen. Kosten für Akquise und Umsetzung dieser Projekte können daher nicht als förderbare Kosten geltend gemacht werden.

• Als Folgeprojekte gelten nicht: geförderte Projekte (wie z.B. EU-Projekte, Bundes- oder Landesförderungen, etc.), in denen die FörderungswerberIn als geförderte PartnerIn bzw. AntragstellerIn auftritt.

• Die Umsetzung vieler „kleiner“ Folgeprojekte ist nicht Ziel von COIN-Aufbau und wird ggf. nicht anerkannt

• Im Falle eines Konsortiums: pro Partner ist mind. 1 Folgeprojekt anzustreben

ZWISCHENEVALUIERUNG

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

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KostenabrechnungCOIN-Aufbau

Page 48: KICK-OFF MEETING

INHALT

• Förderbare Kosten

• Kostenabrechnung

• Programmspezifika

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Page 49: KICK-OFF MEETING

FÖRDERBARE KOSTEN I

Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhabenzurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die

• direkt, • tatsächlich und • zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) • für die Dauer der geförderten Tätigkeit

nachweislich entstanden sind.

Regelungen zur Kostenanerkennung laut Kostenleitfaden Version 1.3. sind einzuhalten – www.ffg.at/kostenleitfaden

49Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at

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FÖRDERBARE KOSTEN II

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Personalkosten der ForscherInnen / TechnikerInnen und sonstiger Personen, soweit diese mit dem Forschungsvorhaben beschäftigt sind

• Höchststundensätze • Stundenteiler an Beschäftigungsausmaß anpassen• Zeitaufzeichnungen (stundenweise auf Tagesbasis inkl.

Tätigkeitsbeschreibungen)• Gemeinkostenzuschlag (GKZ), FHs max. 20%• Mitarbeitende GesellschafterInnen

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FÖRDERBARE KOSTEN III

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F&E-Infrastruktur Nutzung gefördert werden kann nur die anteilsmäßige, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung

Sach- und Materialkosten• Verbrauchsmaterial• Geringwertige Wirtschaftsgüter• Prototyp

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FÖRDERBARE KOSTEN IV

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DrittkostenZukauf techn. Beratung,…

ReisekostenDiäten, Nächtigungs-, Fahrtkosten,…

UmsatzsteuerDie auf die förderbaren Kosten entfallene Umsatzsteuer ist grundsätzlich nicht förderbar. (Ausnahme: keine Vorsteuerabzugsberechtigung des Förderungsnehmers)

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NICHT-FÖRDERBARE KOSTEN

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Nicht förderbare Kosten sind u.a.:

• ohne unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben

• außerhalb des Förderzeitraumes angefallen• aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen

ausgenommen• bereits im Rahmen eines anderen Vorhaben gefördert• Finanzierungskosten (u.a.: Skonti, Zinsen bei Leasing,

Bankspesen…)• Erwerb von Liegenschaften und unbewegliches Vermögen• Marketing- und Vertriebskosten • Bewirtung

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KOSTENABRECHNUNG

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• Berücksichtigung der Richtlinien (Höchststundensätze,…)

• Kostenzusammensetzung und –verteilung detailliert erläutern (Projektbeschreibung)

• Anerkennungsstichtag für Kosten:Projektlaufzeit beginnt mit dem Entstehen und

Geltendmachen der ersten förderbaren Kosten

• Abrechnung erfolgt zu IST-Kosten

Page 55: KICK-OFF MEETING

PROGRAMMSPEZIFIKA

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 55

• Kosten für Projektmanagement: Die Kosten für Projektmanagement (z.B. für Verwaltung des Netzwerks, Schulungsorganisation) dürfen maximal 10 % der Gesamtkosten des Projekts betragen.

• Drittkosten: Insgesamt dürfen die Drittkosten nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten des Projekts betragen. FörderungswerberIn und geförderte PartnerInnen dürfen nicht gleichzeitig Drittleister sein.

• Kosten für Akquisition und die Umsetzung von Folgeprojekten sind nicht förderbar.

Page 56: KICK-OFF MEETING

ZUSAMMENFASSUNG

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 56

Förderbare Kosten entstehen nachweislich:• direkt, • tatsächlich und • zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) • für die Dauer der geförderten Tätigkeit

Regelungen zu Kosten:• Kostenleitfaden Version 1.3.

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FRAGEN

Page 58: KICK-OFF MEETING

DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

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COIN Programm-Management Martin Reishofer, DW 2402Barbara Klimon, DW 2305

Sonja Kopic, DW 2405

Projektcontrolling und AuditMartina Amon, DW 6081

Christian Barnet, DW 6079Yvonne Diem-Glocknitzer; DW 6073