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LVR-Landesjugendamt LVR-Fachbereich Kinder und Familie 1 LVR-Landesjugendamt LVR-Fachbereich Kinder und Familie Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Fortbildungsveranstaltung für Mitarbeitende in Jugendämtern in den Bereichen Betriebskostenförderung KiBiz , Investitionskostenförderung und Brückenprojekte am 27. März 2019 Kinderbetreuung in besonderen Fällen – Migél Piosa y Pereira

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LVR-Landesjugendamt

LVR-Fachbereich Kinder und Familie

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder

aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren

Lebenslagen

Fortbildungsveranstaltung für Mitarbeitende in Jugendämtern in den Bereichen Betriebskostenförderung KiBiz, Investitionskostenförderung und Brückenprojekte

am 27. März 2019

Kinderbetreuung in besonderen Fällen – Migél Piosa y Pereira

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Inhaltsverzeichnis

1. Hintergrund der Fördergrundsätze

2. Was wird gefördert?

3. Fördervoraussetzungen

4. Welche Kosten werden gefördert?

5. Schematischer Ablauf des Bewilligungsverfahrens

6. Mindestanforderungen an den Antrag

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Inhaltsverzeichnis

7. Beispiel zur Berechnung der Förderung

8. Wichtige Hinweise zum Mittelabruf

9. Verwendungsnachweisprüfung

10. Bsp. für die Berechnung von Rückzahlungen i.R. des VN

11. Rückzahlungen

12. Aussicht

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Hintergrund der Fördergrundsätze

Hohe Anzahl von Flüchtlingsfamilien mit jungen Kindern in den

Kommunen

Schaffung von Integrationsmöglichkeiten in

Kitas

Bereitstellung oder Neueinstellung von

pädagogischen Kräften

Anreiz schaffen, ein Betreuungsangebot zu

errichten

Zu hohe Kosten für die Träger sollen abgemildert

werden

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2. Was wird gefördert?

Niedrigschwellige Betreuungsangebote, die Kindern im Vorschulalter aus

Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen sowie deren Eltern

den Zugang zur institutionellen Kindertagesbetreuung erleichtern sollen

Beispiele

Eltern – Kind – Gruppen

Kindertagespflegeangebote

Betreuung durch mobile Angebote

Spielgruppen

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Betreuungs-angebot

Niedrigschwellig

(Kein Ersatz für die KiTa)

Weg in die institutionelle

Kinderbetreuung erleichtern

Personal

Pädagogisches Personal, kein

Therapeutisches Personal

Ehrenamtliches Personal wird finanziell nicht

gefördert

Projektkonzept

Ausgestaltung Betreuungs-

angebot

(Mind. 1 Seite erwünscht)

Angabe von Kooperationen

und Perspektiven

Sonstiges

Ausnahme von der

Bagatellgrenze Genehmigung durch MKFFI erforderlich

(Unter 12.500 €)

Das Konzept soll u.a. die Daten

der Exceltabellewiderspiegeln

3. Fördervorraussetzungen (Im Konzept darzulegen)

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4. Welche Kosten werden gefördert?

in Form eines Festbetrages auf der Grundlage von Betreuungspaketen

Personalkosten für das pädagogische

Personal

Sachkosten z.B. Miete,

Ausstattung, Verpflegung etc.

Festbetrag von 30,00 €

Betreuung von bis zu 5 Kindern durch eine pädagogische Kraft pro Betreuungsstunde

(60 Minuten)

Betreuungspaket

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5. Schematischer Ablauf des Bewilligungsverfahrens

Das Jugendamt stellt einen gesammelten Antrag mit Exceltabelleund fügt die Antragsunterlagen der Träger bei

(Vorzugsweise per E-Mail und kopierbarer Tabelle)

Das Jugendamt prüft das Konzept / Tabelle des Trägers auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen und Plausibilität

Der Träger reicht vollständigen Antrag beim Jugendamt ein

(Konzept, Excel Tabelle sind bei jedem Antrag zwingend erforderlich)

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5. Schematischer Ablauf des Bewilligungsverfahrens

Das Jugendamt reicht einen Verwendungsnachweis inkl. den Verwendungsnachweisen der Träger für jedes AZ bis zum 30.06. des Folgejahres

ein

Die Jugendämter rufen nach der Bewilligung durch das Landesjugendamt die Mittel anhand von Mittelabrufen zeitgerecht ab

(Empfehlung: Bis zum 15.11.20xx )

Das Landesjugendamt prüft den Antrag des Jugendamtes. Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das Landesjugendamt i.d.R. zwei Bewilligungsbescheide für das

Jugendamt

(1. Verpflichtungsermächtigung; 2. Barmittel)

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6. Mindestanforderung an den Antrag

Antrag des Trägers auf Gewährung einer Zuwendung

(Anlage 1)

Konzept des Trägers oder Jugendamtes (bei städtischer KiTa)

Angabe zur Art des niederschwelligen Angebotes, zeitlicher Umfang, Anzahl der betreuten Kinder, Personalausstattung, Räumlichkeiten, Zielgruppen, Ziel: Übergang zur KiTa

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6. Mindestanforderung an den Antrag

Excel-Tabelle des Trägers

(Maßnahmen-ID nicht zwingend erforderlich)

Vollständige Excel-Tabelle des JA inkl. der Maßnahmen-ID

(Neue oder fortlaufende Maßnahme?)

Per E-Mail (bevorzugt), Fax oder Postweg möglich

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7. Beispiel zur Berechnung der Förderung

Beantragt wird eine Maßnahme zur Betreuung von 6 Kindern durch 2 pädagogische Kräfte

Es sind 5 Std pro Woche für 30 Wochen im Jahr geplant = Insgesamt 150 Betreuungsstunden

150 Betreuungs-

stunden / Jahr

2 BP = 2 pädagogische

Kräfte erforderlich

300 förderfähige Betreuungs-

pakete

30,00 € / BPFördersumme

9.000,00 €

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8. Wichtige Hinweise zum Mittelabruf

Der Vordruck lässt verschiedene Auszahlungszeitpunkte und Teilbeträge auf Seite 1 zu

Der letzte Mittelabruf sollte spätestens bis zum 15.11.2019 beim Landesjugendamt eingereicht werden (Per Fax oder E-Mail, um eine zeitliche Verzögerung zu vermeiden)

Ausgezahlte Beträge müssen innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet werden (Vgl. AnBest-G Nr. 1.4, S.1 und Nr. 9.5)

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8. Wichtige Hinweise zum Mittelabruf

Es erfolgt KEINE Mittelübertragung in das folgende Jahr!

Nicht abgerufene Mittel oder nicht verausgabte Mittel verfallen am 31.12.20xx

Empfehlung:

Rufen Sie nur Fördermittel ab, die Sie tatsächlich benötigen, um eine Verzinsung zu vermeiden

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9. Verwendungsnachweisprüfung

Der Verwendungsnachweis (VN) ist spätestens mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats zu erbringen (30.06.20xx)

Wichtig: Ein nicht eingereichter VN kann zur Rückforderung der gesamten Fördersumme führen!

Die Vordrucke „Verwendungsnachweis Jugendämter“ und „Verwendungsnachweis Träger“ sind zwingend zu verwenden

Die Excel-Tabelle als Anlage zum VN (Anlage 3) ist unbedingt beizufügen, um zugrundeliegende Kriterien der Förderung nachzuweisen.

Die tatsächlichen Personal- und Sachkosten sind gesondert anzugeben!

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9. Verwendungsnachweisprüfung

Einzelbelege sind dem Verwendungsnachweis für das Landesjugendamt nicht beizufügen (Einfacher VN)

Die Formulare sind auf der Homepage des LVR eingestellt unter www.lvr.de -> Jugend -> Kinder und Familien-> Finanzielle Förderungen von Kindertagesbetreuung -> Kinderbetreuung in besonderen Fällen

Verwendungsnachweis-Vordrucke finden Sie unter „Formulare“, Anlagen (Excel-Tabellen) unter „Arbeitshilfen“

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10. Beispiele für die Berechnung von Rückzahlungen im Rahmen des Verwendungsnachweises

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11. Rückzahlungen

Eine Rückzahlung ist jederzeit ohne Aufforderung möglich!

Benachrichtigen Sie das Landesjugendamt vorab per E-Mail über die geplante Rückzahlung

(Mindestangaben: Aktenzeichen, Grund und Höhe der Rückzahlung)

Neue Bankdaten seit 01.01.2019 für die Landesbank Hessen-Thüringen

IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 / BIC: WELADEDD

Angabe des Aktenzeichens und dem Zusatz „LVR“ und „Kinderbetreuung in besonderen Fällen 20xx“

Hinweis: Bereits zurückgezahlte Mittel können nicht erneut abgerufen werden!

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12. Aussicht

Die Auszahlungen der bisher eingegangenen Mittelabrufe werden voraussichtlich bis April 2019 erfolgen

Die Bewilligungsbescheide für den Maßnahmenzeitraum 01.04.2019 – 31.12.2019 werden voraussichtlich im April 2019 versandt

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