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Verlegerichtline zur Herstellung keramischer Rüttel-Systemböden Stand: Juni 2014 Inhalt ab Seite 0. Vorwort 2 1. Eigenschaften und Anwendungsbereiche 3 2. Untergrund, Gefälle und Ausführungsvarianten 4 3. Beschreibung des Verfahrens 6 4. Systembodenmaterialien 10 - Bettungsmörtel 10 - Kontakt- u. Haftschlämme 10 - Bewegungsfugen 11 - Feinsteinzeugfliesen/Platten 12 - Sauberlaufzone 13 5. Fertigstellung und Inbetriebnahme 14 6. Reinigung und Pflege 14 7. Überwachung, Zertifizierung und Abnahme 15 8. Laboruntersuchungen und Nachweise 18 9. Zitierte Normen, Schriften, Literaturhinweise 23 10. Adressen und Bildquellen 23 KKS … mit SICHERHEIT gut! Herausgegeben vom Kompetenzkreis Keramische Systemböden e.V. Mitwirkung durch Materialprüfungs- und Versuchsanstalt Neuwied GmbH Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe Glas/Keramik GmbH

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Verlegerichtline

zur Herstellung keramischer Rüttel-Systemböden Stand: Juni 2014

Inhalt ab Seite

0. Vorwort 2

1. Eigenschaften und Anwendungsbereiche 3

2. Untergrund, Gefälle und Ausführungsvarianten 4

3. Beschreibung des Verfahrens 6

4. Systembodenmaterialien 10

- Bettungsmörtel 10

- Kontakt- u. Haftschlämme 10

- Bewegungsfugen 11

- Feinsteinzeugfliesen/Platten 12

- Sauberlaufzone 13

5. Fertigstellung und Inbetriebnahme 14

6. Reinigung und Pflege 14

7. Überwachung, Zertifizierung und Abnahme 15

8. Laboruntersuchungen und Nachweise 18

9. Zitierte Normen, Schriften, Literaturhinweise 23

10. Adressen und Bildquellen 23

KKS … mit SICHERHEIT gut!

Herausgegeben vom

Kompetenzkreis Keramische Systemböden e.V.

Mitwirkung durch Materialprüfungs- und Versuchsanstalt Neuwied GmbH

Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe Glas/Keramik GmbH

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0. Vorwort

Was ist die KKS Verlegerichtlinie?

Diese Verlegerichtlinie ist eine Zusammenfassung des technischen Regelwerkes für

die Erstellung von keramischen Rüttel-Systemböden, mit Anpassungen gemäß dem

aktuellen Stand der Technik.

Grundlage dieser Verlegerichline sind Erfahrungen und Untersuchungen sowie

speziell durchgeführte Versuchsreihen und die daraus erworbenen Erkenntnisse.

Ebenso wurden systematisch ausgewertete, praktische Erfahrungen der vergangenen

Jahre bei der Erstellung keramischer Rüttel-Systemböden berücksichtigt.

Warum sollte diese Richtlinie Grundlage für die Planung und Ausführung sein?

Die DIN 18560 für Estriche im Bauwesen wird häufig als Grundlage zur Herstellung

von Rüttelböden herangezogen. Jedoch wird bei einem keramischen Rüttel-

Systemboden nicht nur ein Estrich ausgeführt, sondern ein Verbundkörper,

bestehend aus verschiedenen Komponenten wie einem Bettungsmörtel, einer

Haftschlämme und einem keramischen Belag, hergestellt (siehe Foto).

Feinsteinzeugfliese

Haftschlämme

Bettungsmörtel

(Foto Contec)

Die technischen Eigenschaften weichen aus diesem Grunde von den Anforderungen

ab, die z. B. in der Estrichnorm bekannt gemacht sind. Aus den Besonderheiten dieser

Verbundkonstruktion resultieren auch die Empfehlungen des Gütesicherungs-

verfahrens z. B. an die Anforderungen der Bestätigungsprüfung der Konstruktion. In

Abschnitt 8 finden sich spezielle Anforderungen an die Prüfung und Bewertung von

keramischen Rüttel-Systemböden in Objekten.

Nachweisverfahren für keramische Rüttel-Systemböden

Mit der regelkonformen Ausführung unter Beachtung dieser Richtlinie entsteht ein

keramischer Rüttel-Systemboden, dessen Eigenschaften durch das vorgeschriebene

Gütesicherungsverfahren sicher nachgewiesen werden. Im Zweifelsfall liefert diese

Richtlinie mit einer neu geregelten Bestätigungsprüfung auch ein Verfahren zum

Nachweis der Eigenschaften von Rüttel-Systemböden im Objekt.

Wie erhält man entsprechende Ausschreibungstexte bzw. Leistungsverzeichnisse?

Architekten, Bauherren, Planer oder Verleger erhalten die jeweils aktuellen

Leistungsverzeichnisse für die Planung und Ausschreibung direkt beim KKS. Diese

können angefordert werden unter: [email protected]

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Was genau übt der KKS aus?

Der „Kompetenzkreis Keramische Systemböden e.V.“ befasst sich maßgeblich mit

keramischen Systemböden, besonders den Bodensystemen, welche im

Rüttelverfahren hergestellt werden. Er optimiert und sichert gemeinsam mit seinen

Mitgliedern ständig den hohen technischen Stand dieser Bauweise.

1. Eigenschaften und Anwendungsbereiche

Das Verfahren des keramischen Rüttel-Systembodens stellt eine Weiterentwicklung

der früheren Dickbettverlegung dar, bei der die keramischen Fliesen direkt in ein

frisch vorbereitetes Zementmörtelbett eingelegt, mechanisch eingebettet und mit

dem Mörtel verdichtet werden.

Durch das Verfahren entsteht ein monolithisch abbindender, keramischer Rüttel-

Systemboden. Dieser zeichnet sich durch eine sehr hohe mechanische Belastbarkeit

aus, wobei die keramischen Fliesen und Platten mit ihren hohe Biege- und

Druckfestigkeitseigenschaften die Last auf die Verbundkonstruktion verteilen.

Die auftretenden mechanischen Belastungen werden so in geminderter Form auf

den Bettungsmörtel weitergegeben. Die hierdurch wesentlich höhere mechanische

Belastbarkeit des keramischen Rüttel-Systembodens rechtfertigt die Anpassung und

den Einsatz erhöhter Festigkeitsanforderungen.

Die in der DIN 18560 für Estriche geforderten Festigkeitsklassen und geforderten Festigkeitswerte, sind daher nur bedingt zum Nachweis der Belastbarkeit eines

keramischen Systembodens geeignet, so dass die in dieser Verlegerichtlinie

gennannten Nachweisverfahren (gemäß Abschnitt 8) verwendet werden sollten.

1.1. Eigenschaften:

• Extrem belastbar

• Mechanisch höchst widerstandsfähig*

• In kürzester Bauzeit fertig erstellt und belastbar

• Durch festgelegte Systemkomponenten und strikter Einhaltung der

Verlegerichtlinie mit maximaler Sicherheit ausgeführt

• Designvoll und zeitgemäß durch einen Belag aus großformatigen Fliesen/Platten ( z. B. 150x600, 300x600, 450x600mm. Dicke mind. 14mm)

• Farbecht, hygienisch, pflegeleicht, sehr eben, kratz- und abriebfest durch einen Belag aus Fliesen/Platten (Feinsteinzeug oder Klinkerplatten)

*Bei der Verwendung von stahlrollenbereiften Flurförderfahrzeugen bleiben Rüttel-

Systemböden nicht dauerhaft schadensfrei. Stahlrollen können sowohl den

keramischen Belag, als auch die Bewegungsfugen beschädigen. Ein Merkblatt zum

Einfluss von der Art der Bereifung auf Rüttel-Systemböden wird derzeit bearbeitet.

1.2. Anwendungsbereiche:

• Werkstätten, Lagerhallen, Industriehallen, Produktionshallen, Feuerwehren oder andere extrem belastete Flächen, bei denen mit tonnenschweren

Lasten zu rechnen ist

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• Einkaufsmärkte, Discounter, Shoppingmalls, Autohäuser, Baumärkte,

Einzelhandelsgeschäfte etc. mit Anspruch an designvolle Gestaltungen

• Produktions- und Lagerbetriebe der Lebensmittelindustrie, Molkereien, Großküchen, Kantinen etc. mit Anspruch an die Hygiene

• Pharmaindustrie, Praxen, Labore etc., mit dem Anspruch an ableitfähige Beläge

Werden Anforderungen an die Säure- o. Chemikalienbeständigkeit gestellt, sollte mit

dem KKS Kontakt aufgenommen werden. Hier sind nach den Regeln des Säurebaus

sowie nach dem WHG gesonderte Planungen notwendig.

2. Untergrund, Gefälle und Ausführungsvarianten

Die Ausführung eines keramischen Rüttel-Systembodens kann im Verbund mit dem tragenden Untergrund, auf einer Trennlage (Folie) oder auf einer Dämmung erfolgen.

2.1. Untergrund:

Die Untergrundkonstruktion muss für die Aufnahme eines keramischen

Systembodens geeignet, ausreichend fest, statisch geeignet, frei von durchgehenden

Rissen oder losen Bestandteilen und Verunreinigungen sein. Die Ebenheit des

Untergrundes muss den in der DIN 18202 (Tabelle 3, Zeile 2a) beschriebenen

Toleranzen entsprechen.

Untergründe in Räumen, welche einer Feuchtigkeitsbeanspruchung unterliegen, sind

entsprechend der DIN 18195 abzudichten. Die Abdichtung ist gegen

Bodenfeuchtigkeit oder nicht drückendes Wasser anzuordnen. Auf Merkblätter des

ZDB wird hingewiesen.

Besonders bei der Verlegung im direkten Verbund mit dem Untergrund muss dieser

eine ausreichende Festigkeit aufweisen. Lokale Ausbrüche im Untergrund müssen

angemeldet, bewertet und ggf. repariert werden. Der Untergrund muss frei von

Bindemittelanreicherungen (minderwertige Schichten müssen entfernt werden) und weitestgehend kriech- und schwindfrei sein.

Frei von Schwindverformungen ist Beton in der Regel erst nach ca. 6 Monaten. Wird

hiervon abgewichen und eine frühere Verlegung im Verbund gefordert, so sind ggf.

Bedenken anzumelden, da erhebliche Spannungen entstehen können. Wir empfehlen

aufgrund dieser Bedingungen die Verlegung auf Trennlage.

2.2. Gefälle:

Die Ausbildung von einem Gefälle in Räumen zur Abführung von zu erwartenden

Flüssigkeiten ist zwingend notwendig. Die Anordnung des Gefälles hat bereits in der

tragenden Unterkonstruktion zu erfolgen.

Bei der Ausbildung von keramischen Rüttel-Systemböden im Gefälle ist von einem

Gefälle von zirka 1,0 bis 2,0 % auszugehen.

Bei der Verwendung von profilierten oder strukturierten Belagsoberflächen/Fliesen

ist das Gefälle entsprechend größer auszubilden. Die Gefälleplanung ist immer an die

Örtlichkeit sowie die Nutzung des Raumes anzupassen und mit der ausführenden

Firma abzustimmen.

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2.3. Ausführungsvarianten:

Mit der Ausführung „im Verbund“, „auf Trennlage“ und „auf Dämmschicht“ gibt es

drei Varianten, von welcher wir die Verlegung auf Trennlage empfehlen. Die

Ausführung muss mit folgenden Mindestdicken des Bettungsmörtels erfolgen:

• Verlegung im Verbund = mind. 40 mm Bettungsmörtel

• Verlegung auf Trennlage = mind. 60 mm Bettungsmörtel

• Verlegung auf Dämmschicht = mind. 75 mm Bettungsmörtel

Bewehrte Rüttel-Systemböden (mit Estrichgittern z.B. AKS) sind kritisch einzustufen,

da die Bewehrung häufig als eine Art Trennlage in der Konstruktion wirkt.

2.3.1. Verlegung im Verbund

Diese Verlegung ermöglicht die geringste Einbauhöhe. Bei der Verbundverlegung

muss der Untergrund angefeuchtet werden, um ein späteres „Verdursten“ des

Bettungsmörtels zu vermeiden. Die Stärke des Bettungsmörtels muss mindestens 40

mm betragen und die Qualität mindestens einem C20 F3 entsprechen.

2.3.2. Verlegung auf Trennlage

Auf dem Untergrund erfolgt die Verlegung einer doppellagigen PE-Folie (0,2mm).

Eine Faltenbildung ist bestmöglich zu vermeiden, da Folienfalten die Tragfähigkeit

der Konstruktion massiv reduzieren. Die Stärke des Mörtels muss mindestens 60

mm betragen und die Qualität mindestens einem C25 F4 entsprechen. Sofern die

auf die Konstruktion einwirkende Nutzlast 5kN/m² überschreitet, sind

entsprechende Tragfähigkeitsnachweise gem. dem einschlägigen technischen

Regelwerk zu erbringen. Für das in der Richtlinie benannte System können die

Tragfähigkeitsnachweise beim KKS angefordert werden.

Feinsteinzeugfliese 14 mm

Bettungsmörtel 65 mm

Folie als „Trennlage“ 0,20 mm

Untergrund (Foto Contec)

2.3.3. Verlegung auf Dämmschicht

Bei der „schwimmenden“ Verlegung handelt es sich um eine riskante

Ausführungsvariante, welche gesondert und inklusive der Bemessung des Aufbaus

zur Sicherstellung der Tragfähigkeit geplant werden muss.

Die Stärke des Bettungsmörtels muss zur Reduzierung des Schadensrisikos, aber

unabhängig von den Ergebnissen der Bemessung, mind. 75 mm betragen. Die

Biegezugfestigkeit des Mörtels ist gesondert zu planen. Die Dämmung muss in

jedem Fall unbedingt für die Aufnahme der zu erwartenden Belastung geeignet sein.

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Ein entsprechender technischer Nachweis zur Belastbarkeit der Dämmung ist beim

Hersteller der Dämmstoffschichten anzufordern.

Die Verlegung der Dämmschicht hat hohlraumfrei, dicht gestoßen und im Verband

zu erfolgen. Bei der Anordnung von mehrlagigen Dämmschichten sind die Stöße

gegeneinander zu versetzen.

3. Beschreibung des Verfahrens

Die Erstellung eines keramischen Rüttel-Systembodens besteht aus folgenden

Arbeitsschritten.

3.1. Baustelleneinrichtung

An der Baustelle ist neben ausreichenden Stellplätzen für Paletten, Baustoffe, die

Silo- und Pumpentechnik auch eine Wasser- und Stromversorgung zu organisieren.

Wasser: Geka 3/4“ mit 2,5 bar, Leistung ca. 3000 l/h, Strom 15A, 5-polig.

Die Bodenfläche muss während der Verlegung von mehreren Seiten mit geeigneten

Baustrahlern (mind. 3-4 Stück) ausreichend ausgeleuchtet werden.

3.2. Bedingungen auf der Baustelle

Die Ausführung eines keramischen Rüttel-Systembodens darf nur erfolgen, wenn die

Temperatur des Untergrundes, der verwendeten Stoffe und die des Arbeitsbereiches +5 °C nicht unterschreitet und +30 °C nicht überschreitet.

Einwirkungen von Regen, Schnee, Zugluft oder direkte Sonnenbestrahlung schädigen

der Qualität des keramischen Rüttel-Systembodens während der Ausführung und

sind bestmöglich, zum Beispiel durch Folienwände in Gebäudeöffnungen, zu

vermeiden.

3.3. Vorbereitung des Untergrundes

Der Untergrund aus Beton muss gem. Abschnitt 2 dieser Richtlinie geprüft und je

nach Ausführungsvariante entsprechend vorbereitet werden.

3.4. Ausbildung von Wandanschlüssen

Die Wandanschlüsse sowie Anschlüsse des Systembodens an Bauteile, erfolgen

durch fachgerechtes Stellen eines PU-Randstreifens. Hierbei ist darauf zu achten,

dass der Randstreifen eine ausreichende Höhe besitzt. Nach Erstellung der gesamten

Verbundkonstruktion werden überstehende Randstreifen auf Höhe des

Fliesenoberbelages abgeschnitten.

3.5. Einbringen und Abziehen des Bettungsmörtels

Der Bettungsmörtel wird eingebracht, vorverdichtet und waagerecht bzw. im

vorgesehenen Gefälle abgezogen. Das Abziehen des Bettungsmörtels kann manuell

und/oder mechanisch mittels Estrichabziehmaschine erfolgen. Die Verarbeitung hat

zügig und ohne große Verzögerung zu erfolgen.

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Um Hohlstellen im Bettungsmörtel zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass die

abgezogene Fläche nicht direkt betreten wird. Ein Betreten ist nur auf vorher

ausgelegten Bohlen oder Schaltafeln bzw. mit Fliesenschuhen zulässig. Beim Herausziehen von Abziehhilfen wie z. B. Richtscheide oder Rundrohre, sind die

Fehlstellen nachträglich mit Bettungsmörtel vollständig auszufüllen.

3.6. Kontaktschicht aufbringen

Auf den Bettungsmörtel wird eine Kontaktschicht (Haftschlämme) in gleichmäßiger

Stärke (mind. 3 mm) mit einer Zahnkelle (Mindestzahnung 3 mm) aufgebracht. Die

Schlämme ist in dem vom Hersteller angegebenen Mischungsverhältnis zur

richtigen Konsistenz anzurühren.

Bei dem Auftrag ist darauf zu achten, dass die Verteilung der Haftschlämme

vollflächig erfolgt. Die Schlämme muss dann gleichmäßig durch Abziehen mit einem

Gummiwischer verteilt werden.

3.7. Verlegen der Fliesen

Das Verlegen der Bodenfliesen/Platten mit Fugenspacer (eine V-förmige

Fliesenkante) erfolgt engfugig, ugs. „knirsch“ in die vorhandene, zuvor aufgebrachte

Kontaktschicht. Die Verlegung erfolgt in Einzelflächen nicht größer als 200 qm.

Der Einbau der Dehnungsfugen ist hieran und an den vorhandenen Baukörper

anzupassen (Größe der Feldflächen s. Abschnitt 4.3. „Bewegungsfugen“).

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Im Zuge der Verlegung und im Hinblick auf die Fugengestaltung sind verschiedene

Fugenverbände möglich, zum Beispiel ein Kreuzverband, die Verlegung in freien

Längen sowie im Drittel- oder Halbverband.

3.8. Dehnungsfugen/Schwindfugen einbauen

Der Einbau der Dehnfugenprofile erfolgt durch senkrechtes Einschneiden und

Entfernen des frischen Bettungsmörtels entlang der Fliesenkante und das Einsetzen

des Dehnfugenprofils. Bei Schwindfugen muss mindestens 3/4 der vorhandenen

Estrichstärke durch die Schwindprofile getrennt sein. Ausführliche Informationen

hierzu finden Sie im Abschnitt 4.3. „Bewegungsfugen“.

3.9. Verdichten/Rütteln

Nach dem Einlegen der Fliesen wird der Boden durch mehrmaliges, sich kreuzendes,

langsames Überfahren mit dem Systemverdichter (Plattenklopfer/Rollenrüttler)

verdichtet. Dabei werden die Fliesen eingeklopft und die Systembodenkomponenten

als monolithischer Verbundkörper bzw. Systemboden miteinander verbunden.

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3.10. Verfugen

Die Verfugung der Bodenfläche erfolgt möglichst in einem Arbeitsgang direkt im

Anschluss an das Verdichten. Vor der Verfugung wird die Fläche mit Wasser

angefeuchtet und der Fugenmörtel (CEM II-Zement und Quarzsand im

Mischungsverhältnis von 1:2) mit dem Gummischieber vollflächig eingefugt.

Im zweiten Arbeitsgang wird der Boden mit trockenem Fugenmörtel mittels

Gummischieber abgestoßen und nach Aufnahme des Mörtels mit klarem Wasser

sauber abgewaschen. Die Verfugung hat in Abhängigkeit von den

Umgebungsbedingungen (Temperatur etc.) unmittelbar bzw. spätestens innerhalb

24 Stunden nach der Verlegung zu erfolgen.

3.11. Erstreinigung

Die Erstreinigung erfolgt frühestens fünf Tage nach Verlegung der Bodenfläche. Die Bodenfläche wird mit klarem Wasser angefeuchtet und ein saurer Reiniger

(Zementschleierentferner) wird mit einem Schrubber oder einer Bürste aufgebracht.

Die Einwirkzeit beträgt je nach Verschmutzung ca. 5-30 Min. Die Fläche ist mit

einem Schrubber oder einer Bürste zu reinigen und mit klarem Wasser gründlich

nachzuspülen. Dabei ist das anfallende Schmutzwasser aufzunehmen. Ein Einsatz

von Reinigungsautomaten ist zulässig. Die Angaben des Reinigungsmittelherstellers

sind unbedingt zu beachten.

(Foto Klingenberg)

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4. Systembodenmaterialien

Alle in dieser Richtlinie benannten Systembodenmaterialien weisen definierte

Eigenschaften auf. Darüber hinaus liegen entsprechende Tragfähigkeitsnachweise

(s. Abschnitt 8) für die in dieser Richtlinie benannte Konstruktion auf Trennlage vor.

Die aktuellen Leistungsverzeichnisse zum keramischen Rüttel-Systemboden in den verschiedenen Ausführungsvarianten (erhältlich beim KKS) beinhalten bereits die

ausgewählten, geprüften Materialien, deren Beschreibungen und Bezugsquellen.

Bei abweichenden Systembodenmaterialien sind bei Verkehrslasten > 5 kN/m²

entsprechende Tragfähigkeitsnachweise zu erbringen.

Ein keramischer Rüttel-Systemboden, besteht neben dem Einbau eines PU-

Randstreifens, einer Sauberlaufzone, einem Fugenprofil, einer Folie (bei Verlegung

auf Trennlage) oder dem Einbau einer Dämmung (bei Verlegung auf Dämmschicht)

aus folgenden, wichtigen Kernkomponenten:

• Bettungsmörtel

• Kontakt- und Haftschlämme

• Feinsteinzeugfliesen/Platten

4.1. Bettungsmörtel Bei eigens an der Baustelle, vor Ort gemischten Estrichmörteln kommt es

praxisbedingt häufig zu Abweichungen in der Zusammensetzung und somit der

Qualität, was oftmals Schäden im Bettungsmörtel und der Fußbodenkonstruktion zur

Folge hat. Von dem Einbau eines örtlich bestellten Transportbetons ist dringend abzuraten,

zumal die Zuschlagsstoffe und die Rezeptur nicht bekannt sind und häufig

sogenannte „Zementlinsen“ entstehen, was zur Folge hat, dass der wirksame Zementgehalt dieser Mörtel deutlich reduziert ist.

Qualitätsschwankungen bei Transportbeton können auch durch lange Wartezeiten

des Betonfahrzeuges entstehen. Die Eigenschaften des Estrichbetons gehen mitunter

verloren.

Aus den o.g. Gründen wird ein Bettungsmörtel als Silo-Werktrockenmörtel dringend

empfohlen. Die gleichbleibende Rezeptur und Verwendung definierter Zuschlagstoffe

garantieren bei richtiger Vermengung mit Wasser vor Ort einen fehlerfreien

Bettungsmörtel bzw. Unterbau.

4.2. Kontakt- und Haftschlämme

Die Kontakt- u. Haftschlämme hat eine wichtige Funktion im Verbundkörperaufbau,

da diese eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Mörtel und der Fliese

sicherstellen muss.

Da Feinsteinzeugfliesen eine sehr geringe Wasseraufnahme besitzen, ist eine

ausreichende Verbindung mit dem Mörtelbett nur mit einer Kontaktschicht

herzustellen, welche ermöglicht, dass bei der Verdichtung der Konstruktion mittels

Systemverdichter eine ausreichende Mörtelanhaftung des

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Mörtels an der Unterseite der Feinsteinzeugfliese und somit eine hohe

Verbundfestigkeit des Belages erreicht wird.

Der Laborwert der Haftzugsfestigkeit der Haftschlämme beträgt im Mittel 1,0

N/mm². In der einschlägigen Norm für Dünnbettmörtel (DIN 18156) werden Werte

von > 0,5 N/mm² für Fliesenkleber vorausgesetzt.

Perfekte Mörtelanhaftung mittels Kontkatschlämme (Foto sytebo)

4.3. Bewegungsfugen

Die Ausführung von Bewegungsfugen ist notwendig, um Verformungen des Belages

zu ermöglichen. Die Verformungen entstehen infolge von Schwinden, thermischen

oder mechanischen Beanspruchungen (wie z. B. ein Befahren des Fußbodens).

In der Regel ist im Zuge der Bodenplanung ein entsprechender Fugenplan zu

erstellen, welcher durch den ausführenden Verleger umgesetzt wird.

Zwischen folgenden Bewegungsfugen wird unterschieden:

• Gebäudetrennfugen

• Rand- und Anschlussfugen

• Feldbegrenzungsfugen

4.3.1. Gebäudetrennfugen

Gebäudetrennfugen sind an gleicher Stelle und in gleicher Breite, wie in der

tragenden Konstruktion zu übernehmen und auszubilden.

4.3.2. Rand- und Anschlussfugen

Diese sind an Wandanschlüssen, Pfeilern, Stützen und festen Einbauteilen, sowie

anderen den Boden durchdringenden Bauteilen, in Türdurchgängen und starken

Vorsprüngen im Grundriss vorzunehmen.

4.3.3. Feldbegrenzungsfugen

Feldbegrenzungsfugen sind unter Berücksichtigung statischer und geometrischer

(Gebäude- bzw. Grundrissgeometrie) Gesichtspunkte anzuordnen bzw. zu planen.

Beläge im Verbund sind mit dem Untergrund kraftschlüssig verbunden und

unterliegen somit konstruktionsbedingt schubfesten Verbindungen.

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Beläge auf Trennlagen oder Dämmschichten benötigen zum Abbau zu erwartender

Formänderungen eine Einteilung in Teilflächen.

Unabhängig dieser Gegebenheiten sollten Bewegungsfugen vorgesehen werden. Bei

mit dieser Richtlinie konformer Ausführung liegen positive Erfahrungen mit

Feldgrößen (zusammenhängende Fliesenfelder) bis 200 m² vor.

Der Einbau von Feldbegrenzungsfugen sollte im Anschluss an den keramischen Belag

an ganze, nicht geschnittene Fliesen und Platten erfolgen.

Mit elastischen Fugenfüllstoffen (Silikone) verfüllte Fugen sind in der Regel

wartungsbedürftig und in der Fläche als Feldbegrenzungsfuge zu vermeiden. Bei der

Verwendung von Kastenprofilen kann es zu Abrissen der Fuge zwischen Profil und

angrenzenden keramischen Belag kommen.

(Foto Proline)

Als Bewegungsfuge wird ein Profil aus Edelstahl empfohlen, da sich dieses durch eine

hohe Stabilität, eine hohe Flankenanhaftung sowie eine hohe Belastbarkeit,

besonders in industriellen, auch mechanisch stark belasteten Bereichen auszeichnet.

Ein Profil sollte eine anpassungsfähige Silikoneinlage besitzen, um so wirksam die

auftretenden Spannungen abzufangen. Zudem sollte das Profil für eine

Bewegungsfuge bis zu 80mm Höhe einzubauen sein, um auch bei höheren

Fußbodenkonstruktionen zu funktionieren. Durch Profilerhöhungen aus XPS-Schaum sind die Einbauhöhen variabel ausführbar (s. Foto).

Für den Einsatz einer Bewegungsfuge im Bereich des Säurebaus, oder von

Fußbodenkonstruktionen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die

Anordnung und die Art von Bewegungsfugen gesondert zu planen.

4.4. Feinsteinzeugfliesen/Platten

Als keramisches Belagsmaterial können trockengepresste Fliesen und Platten nach

DIN EN 14411 – Anhang G oder H oder Bodenklinkerplatten nach DIN 18158

verwendet werden.

Die Wasseraufnahme von Feinsteinzeugfliesen liegt gem. DIN EN 14411 bei < 0,5%.

Oftmals weisen diese sinterdicht gebrannten Feinsteinzeugfliesen jedoch

Wasseraufnahmen von nahezu 0,01% auf, was eine gute Mörtelanhaftung der

Fliesenrückseite und dem Mörtel erschwert.

Für einen deutlich besseren Haftverbund bei großformatigeren Fliesen empfehlen wir

Fliesen mit einer Wasseraufnahme von ca. 0,3%. Die Oberfläche der Fliesen sollte

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zudem keramisch vergütet sein, damit diese nur eine geringe Wasser- und

Schmutzaufnahme zulässt.

Fliesen und Platten können in folgenden Formaten eingelegt, verdichtet und für

einen Rüttel-Systemboden verwendet werden:

Oberfläche < 410 cm² 100x200 mm

150x150 mm

200x200 mm

Oberfläche > 410 cm² 250x250 mm

300x300 mm

200x400 mm

400x400 mm

150x600 mm (ab KKS Richtlinie Stand 09/2010) 300x600 mm (ab KKS Richtlinie Stand 09/2010)

450x600 mm (ab KKS Richtlinie Stand 06/2014)

Ebenfalls Sechseckformate mit einem ca. Durchmesser von 100mm.

Keramischer Rüttel-Systemboden im Format 450x600x14 mm (Foto sytebo)

Die Stärke der Fliesen und Platten, sowie das Format sind von der zu erwartenden

Belastung abhängig und für die mechanische Belastbarkeit von entscheidender

Bedeutung.

Dicke und Format der Fliesen und Platten sollten daher entsprechend an die

Belastung (auch durch Versuche und Prüfungen) angepasst werden. Die Dicke der

Fliesen/Platten sollte mindestens ein Nennmaß von 14 mm aufweisen.

Die Bruchkraft der für keramische Systemböden verwendete Fliesen und Platten

sollten grundsätzlich mindestens 3000 N betragen.

4.5. Sauberlaufzone Eine Sauberlaufzone wird im Eingangsbereich eines Gebäudes eingesetzt, damit

Schmutz und Nässe nicht in das Gebäude getragen werden. Der angrenzende,

keramische Rüttel-Systembodenbelag wird geschont, die Rutschgefahr eingedämmt

und Reinigungskosten minimiert.

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Bei der Planung benötigt die Sauberlaufzone eine Vertiefung, mindestens in der

Stärke des Mörtelbettes. Die Breite und Gehtiefe sind variabel und je nach

vorhandener Platzmöglichkeit zu gestalten.

Eine Entwässerung macht dort Sinn, wo mit höherem Nässeaufkommen zu rechnen

ist, da z. B. Schnee am Schuhwerk schmilzt oder Regenwasser in die Sauberlaufzone

eingetragen wird. Sauberlaufzonen können auch unterspülbar ausgeführt werden.

Für die Auswahl des Reinstreifers, also der Abstreifmatte und dem Trägerprofil in der

Sauberlaufzone, ist die dort zu erwartende Belastung (Punktbelastung) von

entscheidender Bedeutung. Wir unterscheiden 3 Belastungsfälle.

• Normale Begehung

• Befahren mit Einkaufswagen

• Befahren mit Hub- u. Elektrohubwagen

(Foto Arwei)

5. Fertigstellung und Inbetriebnahme

Der keramische Rüttel-Systemboden darf nicht vor ausreichender Aushärtung des

Bettungs- und Fugenmörtels in Nutzung genommen werden.

Gerade im Hinblick auf eine schnellstmögliche Fertigstellung und Nutzung der Fläche,

bietet der in Abschnitt 4.1. beschriebene Silo-Werktrockenmörtel, als Bettungsmörtel

ausgeführt, Vorteile, da dieser sehr schnell eine hohe Frühfestigkeit erreicht.

Der keramische Rüttel-Systemboden, ausgeführt gemäß dieser Verlegerichtlinie ist nach Freigabe der Verlegefirma, frühestens nach 3 Tagen begehbar (ansonsten in der

Regel nach 7 Tagen).

Eine volle mechanische Belastbarkeit ist nicht vor Ablauf von 28 Tagen gegeben. Im

frisch erstellten Zustand ist der Boden vor ungünstigen Einflüssen durch Regen,

Schnee, Frost, Zugluft oder starker Wärmeeinwirkung zu schützen.

Ein keramischer Systemboden ist erst nach erfolgter Erstreinigung fertig gestellt und

erlangt hierdurch seine Fähigkeit zur Abnahme.

6. Reinigung und Pflege

Grundlage für die fachgerechte Reinigung und Pflege eines keramischen Rüttel-

Systembodens ist die Reinigungs- und Pflegerichtlinie des „Kompetenzkreis

Keramische Systemböden e.V.“. Diese ist beim KKS erhältlich.

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7. Überwachung, Zertifizierung und Abnahme

Wichtiger Hinweis: Eine vollständige Überwachung, sowohl der Materialqualität und der Einhaltung dieser Richtlinie kann beim KKS für jedes Bodenprojekt beauftragt werden. Nur durch die vollständige Einhaltung der Richtlinie und die Überwachung der Material- sowie Verlegerleistung wird eine größtmögliche Qualitätssicherheit gewährleistet.

7.1. KKS-zertifizierte Betriebe

Bei den im „Kompetenzkreis Keramische Systemböden“ organisierten

Mitgliedsfirmen handelt es sich um durch den KKS zertifizierte Fachbetriebe. Die

Zertifizierung gliedert sich in die nachfolgenden Schritte:

• Zertifizierung der KKS-Fachbetriebe durch eine Erstüberwachung nach den Vorgaben des Zertifzierungsverfahrens des KKS

• Durchführung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) durch die

Fachbetriebe nach den Vorgaben der produktspezifischen Anforderungen

an die werkseigene Produktionskontrolle des KKS

• Durchführung einer regelmäßigen Fremdüberwachung der zertifizierten Fachbetriebe nach den Vorgaben des Zertifzierungsverfahrens des KKS inkl.

Durchführung von Güteprüfungen an den vor Ort im Rahmen der

Fremdüberwachung entnommenen Produkten

Die KKS-Zertifizierung der Fachbetriebe stellt die größtmögliche Qualitätssicherheit

der keramischen Rüttel-Systemböden dar.

7.1.1. Eigenüberwachung

Im „Kompetenzkreis Keramische Systemböden“ organisierte Fachbetriebe

(Ausführende oder Baustoffproduzenten) unterwerfen sich der werkseigenen

Produktionskontrolle gemäß den Vorgaben des KKS.

Die Prüfhäufigkeit der Untersuchungen muss dabei den produktspezifischen

Vorgaben des KKS an die werkseigene Produktionskontrolle entsprechen.

Die Prüfungen der werkseigenen Produktionskontrolle können sowohl in einer

firmeneigenen Prüfstelle als auch bei externen Prüfstellen oder auch bei Prüfstellen

des KKS erfolgen.

7.1.2. Zertifizierung

Die Zertifizierung der KKS-Fachbetriebe (Ausführende oder Baustoffproduzenten)

erfolgt gemäß dem Zertifzierungsverfahren des KKS und beinhaltet die nachfolgend

(auf der Folgeseite) aufgeführten, wesentlichen Schritte:

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• Erstüberwachung Überwachung der Betriebe bzw. der Baustellen, im Rahmen der die

Qualitätssicherungsmaßnahmen und die fachlichen und gerätemäßigen Voraussetzungen der Fachbetriebe, durch einen in der KKS-Gutachterliste

benannten Sachverständigen überprüft und bewertet wird.

� Bei produzierenden Betrieben

Jährliche Fremdüberwachung der Betriebe inkl. Überprüfung der Ergebnisse

der werkseigenen Produktionskontrolle der Firmen durch einen in der KKS-

Gutachterliste benannten Sachverständigen.

Im Rahmen dieser Fremdüberwachung werden Proben gemäß den Vorgaben

des KKS entnommen und einer Prüfstelle aus der KKS-Prüfstellenliste

zugeführt. Im Rahmen der Laboruntersuchungen werden die Eigenschaften

der Produkte stichprobenartig nachgewiesen.

• Bei ausführenden Betrieben Meldung aller Rüttelbodenbaustellen der ausführenden Fachbetriebe an den

KKS. Die Meldung erfolgt mit dem Vordruck für die Baustellenmeldung des

Zertifzierungsverfahrens des KKS.

Die Daten der Baustellenmeldung werden durch einen in der KKS-

Gutachterliste benannten Sachverständigen geprüft und soweit möglich auf

Schlüssigkeit geprüft.

Jährliche Überwachung mindestens einer Baustelle der Fachbetriebe inkl.

Überprüfung der Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssteuerung der

Fachbetriebe und Einhaltung der KKS-Richtlinie durch einen in der KKS-

Gutachterliste benannten Sachverständigen.

Im Rahmen dieser Fremdüberwachung werden auf der Baustelle Proben

gemäß den Vorgaben des KKS entweder direkt untersucht (z. B. bei den keramischen Platten) oder entnommen und einer Prüfstelle aus der KKS-

Prüfstellenliste zugeführt (z. B. beim Bettungsmörtel).

Im Rahmen der Laboruntersuchungen werden die Eigenschaften der

Produkte stichprobenartig nachgewiesen. Der Verleger stellt dem KKS je

Objekt drei Mörtelprismen zur Verfügung welche noch vor Ort für eine

spätere Mörtelprüfung im Labor angefertigt werden (s. Foto).

(Foto Contec)

• Bei Baustellen, die nicht im Rahmen der Fremdüberwachung besucht werden, hat der Bauunternehmer die Unterlagen der durchgeführten

Eigenüberwachungsprüfungen an den KKS zu übersenden. Dieser wird auf

Basis dieser Unterlagen einen Abschlussbericht der Baustelle erstellen.

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7.2. KKS-Zertifizierung einzelner Baustellen

Neben der Zertifizierung der Firmen können Bauherrn auch einzelne Rüttelboden-

Baustellen konkret zertifizieren lassen. Um Nachträge zu vermeiden, ist ein Hinweis

auf diese Fremdüberwachung seitens des Bauherrn im Leistungsverzeichnis des

Projektes als eigene Position anzugeben.

Im Falle einer Baustellenzertifizierung erfolgt eine konkrete Überwachung und

Zertifizierung der Baustelle, wobei die nachfolgenden Schritte durchgeführt werden:

• Erstüberwachung bei der ausführenden Firma oder dem Bauherrn vor Ausführung der Rüttelbodenarbeiten, im Rahmen der die vorliegende

Ausschreibung geprüft und die Maßnahmen zur Qualitätssteuerung der

Arbeiten (Häufigkeit der WPK-Prüfungen) festgelegt werden. Darüber

hinaus werden die fachlichen und gerätemäßigen Voraussetzungen der

Betriebe durch einen in der KKS-Gutachterliste benannten

Sachverständigen überprüft und bewertet.

• Fremdüberwachung Meldung der Tage, an denen die Rüttelbodenarbeiten durch die Baufirma

erfolgen. Die Meldung erfolgt mit dem Vordruck für die

Baustellenmeldung des KKS. Durchführung von Überwachungsprüfungen

auf der Baustelle während der Herstellung des Rüttelbodens inkl.

Überprüfung der Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssteuerung der

Firmen.

7.3. Abnahme

Die Abnahme des keramischen Systembodens hat durch den Auftraggeber,

kurzfristig nach Fertigstellung zu erfolgen. Dem Auftraggeber ist (sofern durch ihn

oder den Verleger beauftragt) seitens des Auftragnehmers der Meldeschein und die

Dokumentation der Überwachung in Kopie vorzulegen.

Die Ausleuchtung der erstellen Systembodenfläche sollte gleichmäßig von oben und

ohne Streif- oder Seitenlicht erfolgen.

Die Bewertung der Ebenheit des keramischen Systembodens erfolgt nach DIN

18202 (Tabelle 3 Zeile 7). Maximale Höhendifferenzen zwischen benachbarten

Fliesen und Platten können auf Grund des Verlegeverfahrens auf maximal 1,0 mm

begrenzt werden. Die Begrenzung erfolgt unter Berücksichtigung der

Ebenheitstoleranzen der Fliesen und Platten DIN EN 14411, Prüfnorm ISO 10545-2.

Für den keramischen Rüttel-Systemboden werden Fliesen und Platten in der vom

Hersteller bestätigten Qualität DIN EN 14411 „halbe Prüfnorm“ ISO 10545-2

empfohlen.

Der Fugenverlauf ist durch den Verdichtungsvorgang nicht immer geradlinig. Durch

die systembedingte Knirschverlegung können Größentolleranzen der Fliesen und

Platten nur geringfügig durch die Fugen aufgefangen werden.

Verschiebungen innerhalb des Fugenbildes sind somit nicht auszuschließen. Beim

Abklopfen des Belages sollte ein weitgehend einheitliches Klangbild vorliegen.

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Aufgrund verschiedener Verlegeausführungen (im Verbund, auf Trennlagen oder

Dämmschichten) kann es bei einer Abnahmeprüfung durch „abklopfen des Belages“ zu

untergrundbedingten, unterschiedlichen „Klangbildern“ kommen.

Einzelne, lose Fliesen und Platten sind auszutauschen, haben aber keinen Einfluss oder

Aussagekraft über die Qualität der Gesamtkonstruktion.

Bei Nichtabnahme durch Bedenken des Aufraggebers zur Festigkeit des keramischen

Rüttel-Systembodens, sind in jedem Fall Bestätigungsprüfung an der

Verbundkörperkonstruktion durchzuführen.

8. Laboruntersuchungen und Nachweise

Bei den Laboruntersuchungen ist zu unterscheiden zwischen:

• Güteprüfungen im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle oder der Fremdüberwachung

• Tragfähigkeitsnachweisen

• Bestätigungsprüfungen

Die Besonderheiten dieser Prüfungen werden nachfolgend näher erläutert.

8.1. Güteprüfung des Bettungsmörtels

Mittels der Güteprüfung ist seitens des Verarbeiters regelmäßig nachzuweisen, ob

der eingesetzte Bettungsmörtel eine ausreichende Qualität aufweist.

Bei der Güteprüfung handelt es sich um Prüfungen, die dem Zweck der Qualitäts-

sicherung der Mörtelherstellung dienen. Zu diesem Zweck stellt der Verarbeiter

Prüfkörper (Prismen 4 x 4 x 16 cm) gemäß den Vorgaben der DIN 18560 auf der

Baustelle unter Verwendung des frischen Bettungsmörtels her. Diese Proben werden

unter normativen Randbedingungen gelagert und im vorgesehenen Prüfalter (i. d. R.

28 Tage) geprüft.

Die einzuhaltenden Werte sind abhängig von der vereinbarten Festigkeit des

Bettungsmörtels. Die Beurteilung erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN EN 13813

bzw. der DIN 18560.

8.2. Nachweis der Gebrauchstauglichkeit / Tragfähigkeitsnachweise

Mittels der Tragfähigkeitsnachweise ist nachzuweisen, welche Tragfähigkeiten Konstruktionen aufweisen, die nicht dem Technischen Regelwerk entsprechen.

Diese Untersuchungen stellen einen Eignungsnachweis dar und sind – sofern es keine

allgemeinen Vorgaben im Technischen Regelwerk gibt - vor der Ausführung von

Konstruktionen durchzuführen.

8.2.1. Tragfähigkeitsnachweis bei Verbundkonstruktionen

Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit von Verbundsystemen kann nach DIN

18560-3 erfolgen.

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8.2.2. Tragfähigkeitsnachweis bei Konstruktionen auf Trennschicht

Auf Basis der orientierenden Untersuchungen der MPVA Neuwied GmbH zum Nach-

weis der Tragfähigkeit von Rüttel-Systemböden auf Trennschicht ist festzustellen,

dass Systeme mit dem nachfolgend genannten Aufbau

• Keramischer Belag mit einer Bruchlast von > 3.000 N und einer Platten-

stärke von > 14 mm

• Haftbrücke „sytebo SHS“

• Bettungsmörtel „Contile“ mit einer Güte mind. C 25 / F4

• PE-Folie mit einer Dicke von 0,2 mm

geeignet für eine Beanspruchung von Konstruktionen mit Punktlasten von 10 kN/m2

sind.

Für Konstruktionen, die von dem oben benannten Aufbau abweichen (dies liegt

auch bei Verwendung eines anderen Bettungsmörtels oder auch einer anderen

Haftbrücke vor), liegen keine allgemeinen Tragfähigkeitsnachweise vor, weshalb

entsprechende Tragfähigkeitsnachweise für diese Aufbauten zu erbringen sind.

Ohne diese Nachweise gilt die Tragfähigkeit der Rüttel-Systemböden auf

Trennschicht gemäß dem Technischen Regelwerk als nicht nachgewiesen. Die

Nachweisführung dieser Aufbauten ist aufbauspezifisch durch den Hersteller zu

erbringen.

Anmerkung: An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Teil 4 der DIN 18560 im Regelfall nicht geeignet ist, um

Rüttelbodenkonstruktionen zu planen bzw. zu bemessen. Dies ist darauf zurück zu führen, dass in Teil 4 der DIN

18560 nur Konstruktionen geregelt sind, bei denen die Einzellasten 4 kN/m2 und die Flächenlasten 5 kN/m

2 nicht

überschritten werden. Bei hochbelasteten keramischen Rüttel-Systemböden liegen im Regelfall aber

Beanspruchungen von 10 kN/m2 vor.

8.2.3. Tragfähigkeitsnachweis für schwimmende Konstruktionen

Für schwimmende Konstruktionen mit Beanspruchungen, bei denen die

Einzellasten 4 kN/m2 und die Flächenlasten 5 kN/m2 überschreiten, müssen

konstruktionsabhängige Tragfähigkeitsnachweise erbracht werden.

Da weder allgemeine Technische Regeln noch konkrete Bemessungshinweise für

schwimmende Konstruktionen mit höheren Beanspruchungen vorliegen, müssen

diese konkret bemessen werden. Im Regelfall ist dies nur auf Basis entsprechender

Tragfähigkeitsprüfungen an Musterflächen möglich.

8.3. Bestätigungsprüfung

Mittels der Bestätigungsprüfung ist im Zweifelsfall nachzuweisen, ob die Konstruktion eine ausreichende Tragfähigkeit / Gebrauchstauglichkeit aufweist.

In den einschlägigen Technischen Regelwerken wie der DIN 18 560 ist vorgesehen,

im Rahmen der Bestätigungsprüfung nur die Qualität des Estrichs zu überprüfen.

Tatsächlich ist aber nicht nur die Estrichgüte, sondern im Besonderen der Verbund

zwischen dem Estrich und der keramischen Platte und auch der Güte der

keramischen Platte für die Tragfähigkeit der Konstruktion sehr entscheidend.

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Aus diesem Grunde erfolgt der Nachweis der Ausführungsqualität von schwimmen-

den Konstruktionen oder Konstruktionen auf Trennschicht im Rahmen der KKS-

Richtlinie abweichend von der DIN 18560 nicht an den einzelnen Produkten (Estrich)

sondern am Verbundsystem, weshalb mittels dieser Untersuchung erheblich bessere

Aussagen zur tatsächlichen Tragfähigkeit der Konstruktionen möglich sind.

Anmerkung:

An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Teil 4 der DIN 18560 im Regelfall nicht geeignet ist, um Rüttelbodenkonstruktionen zu planen bzw. zu bemessen. Dies ist darauf zurück zu führen, dass in Teil 4 der DIN 18

560 nur Konstruktionen geregelt sind, bei denen die Einzellasten 4 kN/m2 und die Flächenlasten 5 kN/m

2 nicht

überschritten werden. Bei hochbelastbaren keramischen Rüttel-Systemböden liegen im Regelfall aber Beanspruchungen von 10 kN/m

2 vor. Weiterhin ist hierbei zu beachten, dass die DIN 18560 grundsätzlich nur die

Tragfähigkeit des Estrichs berücksichtigt, nicht aber den Anteil der Tragfähigkeit, der durch die verklebte keramische

Platte geleistet wird.

Als dritter und letzter Punkt ist anzumerken, dass die DIN 18560 vom Anwendungsbereich nicht dafür gemacht ist,

die Tragfähigkeit einer Verbundkonstruktion aus einem Estrich und einem Plattenbelag zu bewerten. Vielmehr soll

die Bestätigungsprüfung nach DIN 18560 ausschließlich dem Zweck dienen, die Frage zu beantworten, ob der eingebrachte Estrich die Anforderungen der Bestellung bzw. der direkten Nutzung erfüllt. Genau aus diesem Grunde

wird dem Verbundverhalten des Rüttelbodensystems in DIN 18560 auch keinerlei Gewicht beigemessen.

Im Resultat ist festzustellen, dass die Vorgaben der Bestätigungsprüfung der Teile 2 und 4 der DIN 18560 aus den

genannten Gründen nicht geeignet zur Bewertung der Tragfähigkeit von keramischen Rüttel-Systemböden sind.

8.3.1. Vorgehensweise im Rahmen der Bestätigungsprüfung von

Verbundkonstruktionen

Im Rahmen der Bestätigungsprüfung von keramischen Rüttel-Systemböden im

Verbund sind die nachfolgend genannten Eigenschaften zu überprüfen:

• Nachweis der Dicke des Bettungsmörtels bzw. der Konstruktion

• Nachweis der Haftzugfestigkeit der Konstruktion

(sowohl zwischen dem Bettungsmörtel und der Fliese als auch zwischen dem

Bettungsmörtel und dem Beton)

• Nachweis der Druckfestigkeit des Estrichs der Konstruktion unter

Verwendung der DIN 18560-3.

Bestätigungsprüfungen zum Nachweis der Tragfähigkeit von Verbundkonstruktionen

können nach den Vorgaben der DIN 18560-3 erfolgen. Im Rahmen dieser

Bestätigungsprüfung sind die in der Tabelle 1 genannten Anforderungen einzuhalten.

Tabelle 1: Anforderungen an die Bestätigungsprüfungen von Verbundkonstruktionen

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Kleinflächige Verbundstörungen können auch bei sachgerecht hergestellten Rüttel-

Systemböden auftreten. Werden derartige kleinflächige Verbundstörungen im

Objekt vorgefunden, sind neben der ersten (fehlgeschlagenen Haftzugprüfung) zwei

weitere Haftzugprüfungen durchzuführen. Erfüllen diese die Anforderungen gemäß

Tabelle 1, so gelten die Anforderungen der Verbundfestigkeit des Bodens als erfüllt.

8.3.2. Vorgehensweise im Rahmen der Bestätigungsprüfung von Konstruktionen auf Trennschicht

Im Falle der Durchführung von Bestätigungsprüfungen an Konstruktionen auf

Trennschicht sind im Objekt Ausbauplatten zu entnehmen, welche die

nachfolgenden Anforderungen an die Abmessungen erfüllen:

• Länge = 8-fache Dicke der Konstruktion

• Breite > 300 mm

• Dicke = Dicke der Konstruktion

Aus diesen Platten werden jeweils mindestens drei Prüfstreifen mit den nachfolgend

aufgeführten Abmessungen herausgearbeitet, wobei abweichend von der

Bestätigungsprüfung aus DIN 18560-4 die Fliesen auf den Prüfkörpern verbleiben:

• Länge = 6-fache Dicke der Konstruktion

• Breite > 60 mm

• Dicke = Dicke der Konstruktion

Die Durchführung der Biegezugprüfung erfolgt ansonsten unter Verwendung der

Prüfvorgaben an die Bestimmung der Biegezugfestigkeit der DIN 18560-4.

8.3.2.1. Anforderungswerte

Bei der Bewertung der Ergebnisse von Bestätigungsprüfungen an Konstruktionen

auf Trennschicht sind die Vorgaben der DIN 18 560-4 nicht sachgerecht anwendbar.

Daher wurden exemplarische Tragfähigkeitsnachweise für die in Abschnitt 8.2.2.

genannte Konstruktion auf Trennschicht durch die MPVA Neuwied GmbH erbracht. Auf Basis dieser Versuchsserien wurden die in der nachfolgenden Tabelle 2

genannten Anforderungen an die Bestätigungsprüfung nachgewiesen.

Tabelle 2: Anforderungen an die Bestätigungsprüfungen von Konstruktionen auf Trennschicht

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8.3.3. Vorgehensweise im Rahmen der Bestätigungsprüfung von schwimmenden Konstruktionen

Im Falle der Durchführung von Bestätigungsprüfungen an schwimmenden

Konstruktionen sind im Objekt Ausbauplatten zu entnehmen, welche die

nachfolgenden Anforderungen an die Abmessungen erfüllen:

• Länge = 8-fache Dicke der Konstruktion

• Breite > 300 mm

• Dicke = Dicke der Konstruktion

Aus diesen Ausbauplatten werden jeweils mindestens drei Prüfstreifen mit den

nachfolgend aufgeführten Abmessungen herausgearbeitet, wobei abweichend von

der Bestätigungsprüfung aus der DIN 18560 die keramischen Platten auf den

Prüfkörpern verbleiben:

• Länge = 6-fache Dicke der Konstruktion

• Breite > 60 mm

• Dicke = Dicke der Konstruktion

Die Durchführung der Biegezugprüfung erfolgt ansonsten unter Verwendung der

Prüfvorgaben an die Bestimmung der Biegezugfestigkeit der DIN 18560-2.

8.3.3.1. Anforderungswerte

Bei der Bewertung der Ergebnisse von Bestätigungsprüfungen an schwimmenden

Konstruktionen sind die Vorgaben der DIN 18560-2 nicht sachgerecht anwendbar.

Aus diesem Grunde sind – wie in Abschnitt 8.2.3 ausgeführt wurde – im Vorfeld der

Herstellung der Konstruktion Tragfähigkeitsnachweise zu erbringen. Auf Basis dieser

Versuche sind auch entsprechende Anforderungswerte an die Bestätigungsprüfung

festzulegen, wobei empfohlen wird, die Abminderungswerte der DIN 18560-2 für die

Bewertung der ermittelten Biegezugfestigkeiten anzusetzen. Darüber hinaus sind im

Rahmen der Bestätigungsprüfung die in der nachfolgenden Tabelle 3 genannten Anforderungen zu erfüllen.

Tabelle 3: Anforderungen an die Bestätigungsprüfungen von Konstruktionen auf Dämmschicht

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9. Zitierte Normen, Schriften, Literaturhinweise

DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spanbeton

DIN 1164 Zement mit besonderen Eigenschaften

DIN 4109 Schallschutz im Hochbau

DIN 18156 Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren

DIN 18158 Bodenklinkerplatten DIN 18195 Bauwerksabdichtung

DIN 18202 Toleranzen im Hochbau

DIN 18560 Estriche im Bauwesen

DIN EN 196 Prüfverfahren für Zement

DIN EN 12620 Gesteinskörnung für Beton

DIN EN 13139 Gesteinskörnungen für Mörtel

DIN 13813 Estrichmörtel u. Estrichmassen - Eigenschaften u. Anforderungen

DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten, Begriffe Klassifizierungen,

Gütemerkmale und Kennzeichnungen

Bei Fragen zu den DIN Normen und den Bezug auf die DIN Normen in dieser

Richtlinie mit benannten Teilen oder Toleranzen erhalten Sie beim KKS Auskunft.

10. Adressen , Bildquellen und Hinweis

10.1. Adressen:

Forschungsinstitut für anorganische Werkstoffe – Glas Keramik GmbH (FGK)

Heinrich-Meister-Str. 2

56203 Höhr-Grenzhausen

www.fgk-keramik.de

Kompetenzkreis Keramische Systemböden e. V.

Wiesentsr. 32

35315 Homberg (Ohm)

www.k-k-s.de

Materialprüfungs- und Versuchsanstalt Neuwied GmbH (MPVA)

Sandkauler Weg 1

56564 Neuwied

www.mpva.de 10.2. Bildquellen und Hinweis

Fotos wurden mit Genehmigung nachfolgender Firmen zur Verfügung gestellt.

Arwei Bauzubehör GmbH www.arwei.de

Contec International www.contec-international.de

Klingenberg Dekoramik GmbH www.dekoramik.de

Proline Systems GmbH www.proline-systems.com

sytebo GmbH & Co. KG www.sytebo.de

Eine Nutzung der in dieser Richtlinie enthaltenen Fotos ist nur mit Genehmigung

durch den KKS gestattet. Änderungen und Irrtum an Inhalten bleiben vorbehalten.

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KKS … mit SICHERHEIT gut…!

Kompetenzkreis Keramische Systemböden e. V. Wiesentsr. 32

35315 Homberg (Ohm)

Telefon: 06429-7365

Telefax: 06429-6308

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Internet: www.k-k-s.de