Klartext 1.2011

20
1 . 2011 Rund um Recht und Steuern von pkl-kmk 20 Jahre Gerechtigkeit Netzwerke: kmk in Berlin Wilde Ehe: Steuerliche Aspekte für Unverheiratete Finanzierung: KMU nach überstandener Krise Mandanten: André Sarrasani im Porträt Zertifizierung: Einführung QM DIN ISO 9001:2008 www.pkl-kmk.de

description

Das pkl & kmk Mitarbeiter- und Mandantenjournal

Transcript of Klartext 1.2011

Page 1: Klartext 1.2011

1 . 2011Rund um Recht und Steuern von pkl-kmk

20 Jahre Gerechtigkeit

Netzwerke:

kmk in Berlin

Wilde Ehe:

Steuerliche Aspekte

für Unverheiratete

Finanzierung:

KMU nach

überstandener Krise

Mandanten:

André Sarrasani

im Porträt

Zertifi zierung:

Einführung QM

DIN ISO 9001:2008

www.pkl-kmk.de

Page 2: Klartext 1.2011

Editorial Inhalt

Netzwerk – kmk nun

mit Standort in Berlin.

Wilde Ehe: Steuerliche Aspekte

für Unverheiratete

Finanzierung von KMU – auch nach

überstandener Krise nicht einfach ...

Sicher befristen –

Vorsicht bei Kettenbefristungen

Ur/teilchen!

Einführung des Qualitätsmanagement-

systems nach DIN ISO 9001:2008

faventa

André Sarrasani

Mitarbeiterporträt

pkl-kmk bilden aus!

Wir denken mit.

Rückblick

Veranstaltungskalender

für das 1. Halbjahr 2011

3

4

6

8

10

12

14

15

16

17

18

19

Sehr geehrte Damen und Herren,

pkl wird im Mai 20 Jahre alt. Zwei Jahrzehnte Rechtsberatung, die

wie im Flug vergangen sind. Aus zwei Personen im Jahr 1991 ist

eine Kanzlei mit 16 Rechtsanwälten und insgesamt 50 Mitarbeitern

gewachsen. Auf diesen Erfolg sind wir sehr stolz.

Da unsere Mandanten aber auch Bedarf an qualifi zierter Steuer-

beratung haben, gründeten wir 1998 die kmk Steuerberatungsge-

sellschaft mbH, die sich mit 11 Berufsträgern und 40 Mitarbeitern

ebenso erfolgreich entwickelt hat.

Um unsere Idee ganzheitlicher Beratung für Sie umzusetzen, arbeiten

wir als pkl-kmk Verbund getreu unserem Motto „Doppelte Kompetenz –

Bessere Beratung“ seit Jahren im Bereich Rechts- und Steuerbera-

tung Hand in Hand. Seit zwei Jahren haben wir mit der faventa

Beratungsgesellschaft mbH unsere Tätigkeit auch noch stärker in

Richtung betriebswirtschaftliche Beratung erweitert.

Unser Beratungsverbund zählt mit rund 100 Mitarbeitern und 28 Be-

rufsträgern zu den größten Beratungsunternehmen in Dresden. Aber

trotz unserer Größe haben Sie immer Ihren persönlichen Ansprechpart-

ner. So vereinbaren wir Spezialisierung und persönliche Beratung.

Unsere Mitarbeiter sind der Garant für Ihren und unseren Erfolg. Sie

decken im Rechtsberatungsbereich alle relevanten Gebiete mit Spe-

zialisten ab und sorgen in allen steuerlichen Fragen für kompetente

und an wirtschaftlichen Erwägungen ausgerichtete Lösungen.

Wir, der pkl-kmk Verbund, sind Ihr starker Partner für Ihren Erfolg!

Neben Mandantengesprächen, Seminaren und Veranstaltungen ha-

ben wir unseren Newsletter klartext neu gestaltet. Er bietet Infor-

mationen zu Recht und Steuern, aber auch Nachrichten aus unseren

Büros. Viel Freude beim Lesen.

Hans-Joachim Kraatz Thomas Keller

Geschäftsführer Partner

kmk Steuerberatungsgesellschaft pkl Keller Spies Partnerschaft

Page 3: Klartext 1.2011

3

Wie einer auszog, das „Steuern“ zu lehren.

Netzwerk – kmk nun mit Standort in Berlin.

kmk Berlin

Im Jahr 2006 verließ Steuerberater Holger Raasch das beschau-

lich schöne Bautzen in Richtung Hauptstadt, um in einer Berliner

Gesellschaft einzusteigen. Doch wie das Leben so spielt, trennten

sich die geschäftlichen Wege auch wieder. Der erste Schritt in die

berufliche Selbstständigkeit war jedoch getan und so feierte die

Kanzlei des Steuerberaters Holger Raasch 2007 in Berlin-Mahls-

dorf ihre Gründung.

Hans-Joachim Kraatz, Geschäftsführer der KMK Steuerbera-

tungsgesellschaft in Dresden, stand Holger Raasch in dieser Zeit

als guter Freund und Ratgeber zur Seite. In den folgenden Jahren

realisierten beide Kanzleien erste Projekte zusammen und über-

nahmen gemeinsam die Betreuung eines großen Mandats.

Im Oktober 2010 folgte dann mit dem Einzug der Steuerberaterin

Yvette Nagler in das Büro der Berliner Kanzlei das Startsignal für

eine erfolgreiche Bürogemeinschaft.

Bei weiteren gemeinsamen Treffen in Dresden und Berlin, kam

dann häufiger die Frage auf: Warum nicht etwas Gemeinsames in

Berlin auf die Beine stellen? Gesagt, getan! Denn beide Seiten

profitieren vom gemeinsamen Netzwerk: Die Kanzlei von Holger

Raasch und Yvette Nagler hat den Background einer größeren

Gesellschaft und kann zukünftig eine breitere und qualitativ

hochwertigere Beratung anbieten. Und die kmk Steuerbera-

tungsgesellschaft in Dresden erhält Zugriff auf das Berliner

Know-how. Gemeinsam für Sie stark: zehn Berater in einem Team –

ideal für Mandanten und Mitarbeiter.

Im Januar 2011 war es dann endlich soweit: In Berlin eröffne-

te die erste kmk Niederlassung ihre Türen. Steuerberater Holger

Raasch und sein Team freuen sich auf Sie und künftige Mandate.

kmk Steuerberatungsgesellschaft mbH

Niederlassung Berlin

Hultschiner Damm 201

12623 Berlin

Telefon 030 720212-261

Telefax 030 720212-268

Steuerberater in Berlin: Holger Raasch und Yvette Nagler

Page 4: Klartext 1.2011

4

Partnerschaft & Steuern

Wilde Ehe: Steuerliche Aspekte für Unverheiratete

Steuern

Gefördert von der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz

steigt sie von Jahr zu Jahr: die nichteheliche Lebensgemein-

schaft, auch wilde Ehe genannt. Aber auch nach Trennung oder

Scheidung leben Paare oftmals weiterhin zusammen, gerade dann,

wenn die gemeinsamen Kinder zu versorgen sind. Der Staat und

die Finanzverwaltung haben auf diese gesellschaftlichen Verän-

derungen bislang kaum oder gar nicht reagiert. Privilegiert wird

weiterhin nur die offizielle Ehe.

Unterschiede im EinkommensteuertarifOb zusammen oder getrennt wohnend, es wird bei nichtehelichen

Paaren immer die sogenannte Grundtabelle angewendet. Den Vor-

teil der günstigeren Splittingtabelle können nur verheiratete Paa-

re nutzen, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, d. h. sie teilen

Tisch und Stuhl. Beim Splittingtarif werden die Einkommen der

Partner in einem ersten Schritt zusammengezählt und anschlie-

ßend halbiert. Auf dieses halbierte gemeinsame Einkommen wird

der Tarif der Grundtabelle angewendet und anschließend verdop-

pelt. Dies führt zu einer besonders hohen Progressionsabmilde-

rung, wenn ein Gatte besonders viel und der andere wenig oder

gar nichts verdient.

Zu versteuerndes Steuer Steuer

Einkommen Ehepaar Gemeinschaft Unterschied

100.000 / 0 EUR 25.694 EUR 33.828 EUR 8.134 EUR

70.000 / 30.000 EUR 25.694 EUR 26.853 EUR 1.159 EUR

50.000 / 50.000 EUR 25.694 EUR 25.694 EUR –

Die Steuerlast für nichteheliche Lebensgemeinschaften fällt

gegenüber Ehepaaren also ganz besonders nachteilig aus, wenn

ein Partner kein oder kaum Einkommen bezieht. Je näher die

Einkünfte beieinander liegen, umso mehr verringert sich der

steuerliche Unterschied. Der Belastungsunterschied ist gleich

Null, wenn beide Partner das gleiche Einkommen beziehen.

Dann bringt der über die Heirat erreichte Splittingtarif über-

haupt nichts mehr ein.

T I P P Eine Hochzeit am 31. Dezember lohnt sich, wenn die

Einkommensunterschiede in den abgelaufenen 12 Monaten hoch

waren. Dann gibt es rückwirkend für das gesamte Jahr den Split-

tingtarif und über die Veranlagung eine hohe Steuerrückzahlung.

Berücksichtigung von KindernBei der Geltendmachung von sogenannten Kinderadditiven (Kin-

dergeld, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungsfreibetrag, etc.) ist

es unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind. Diese beispielhaft

aufgezählten steuerlichen Vergünstigungen durch Kinder sollten

beachtet werden:

Sind Vater und Mutter nicht verheiratet, wird das Kindergeld in

voller Höhe an den Elternteil ausgezahlt, der mit dem Sprössling

zusammenlebt. Der andere Elternteil, der seine Unterhaltspflicht

gegenüber dem Kind durch laufende monatliche Unterhaltszah-

lungen erfüllt, hat dann einen zivilrechtlichen Anspruch auf

Anrechnung des hälftigen Kindergelds auf seine Unterhalts-

verpflichtung.

Kinderbetreuungskosten lassen sich – ausgenommen dem Alter

zwischen drei und sechs Jahren – nur dann geltend machen,

wenn zusammen wohnende Elternteile beide erwerbstätig sind.

Hierbei ist unerheblich, ob sie verheiratet sind. Sofern es sich

um einen Alleinerziehenden handelt, reicht die Berufstätigkeit

bei ihm aus. Erfüllen Eltern nicht die Voraussetzungen für den

Abzug von Kinderbetreuungskosten, können sie für haushalts-

nahe Beschäftigungsverhältnisse 20 % der Aufwendungen nach

§ 35 a EStG direkt von der Steuer absetzen, sofern eine Betreuung

in der eigenen Wohnung erfolgt.

Den Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 EUR und hierüber die

Steuerklasse II gibt es für Alleinerziehende mit Nachwuchs, für

den noch Anspruch auf Kindergeld besteht. Diese Förderung ent-

fällt unabhängig davon, ob der Elternteil mit einem verheirateten

oder einem nichtehelichen Partner eine Haushaltsgemeinschaft

bildet. Wohnt der Lebensgefährte mit im Haushalt, ist dies auch

dann ein Ausschlussgrund für die Steuervergünstigung, wenn er

nicht Elternteil des Kindes ist.

Page 5: Klartext 1.2011

5

Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Schul- und Be-

rufsausbildung von 924 EUR ist nicht vom Familienstand der Eltern ab-

hängig. Der Nachwuchs muss nur außerhalb des elterlichen Haushalts

untergebracht sind, darf aber etwa während der Semesterferien wieder

zu Hause wohnen. Dieser Freibetrag vermindert sich noch um die eige-

nen Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese im Jahr 1.848 EUR

übersteigen. Ist das Kind verheiratet, wird auch das Einkommen des

Partners einbezogen, sofern dieses 8.004 EUR übersteigt.

Beim Schulgeld beläuft sich der Höchstbetrag auch beim nicht

verheirateten Elternpaar auf 5.000 EUR je Kind. Die Zahlungen

werden dabei grundsätzlich bei dem Elternteil berücksichtigt, der

sie getragen hat. Ansonsten erhalten beide je 2.500 EUR oder be-

antragen einvernehmlich eine andere Aufteilung (BMF, Schreiben

v. 9.3.2009, BStBl 2009 I S. 487).

Ab 2010 lassen sich die Beiträge zur Kranken- und Pfl egeversi-

cherung für die Kinder bei den Eltern als Sonderausgaben abset-

zen. Das entlastet insbesondere Paare, die hohe Prämien für eine

private Basiskranken- und Pfl egepfl ichtversicherung zahlen und

ihre Kinder gesondert versichern müssen.

Anspruch auf Elterngeld besteht unabhängig vom Familienstand.

Entscheidend ist, dass Vater oder Mutter nach der Geburt zu Hau-

se bleiben. Unverheiratete Paare haben allerdings nicht die Mög-

lichkeit, über eine gezielte Steuerklassenwahl das Nettoeinkom-

men des nach der Geburt Bezugsberechtigten zu erhöhen.

Weitere Steueraspekte im Überblick

Abgeltungssteuer: Der Antrag auf Günstiger-Prüfung lohnt sich, wenn der Sparer eine Progression unterhalb von 25 % aufweist. Bei unverheirateten Paaren ergeben sich bereits Auswirkungen, wenn einer der Partner unter dem Pauschaltarif bleibt. Ehepaare hingegen müssen ihr Gesamteinkommen inkl. der Kapitaleinkünfte zusammen der Prüfung unterwerfen.

Erklärungen: Bezieht das Paar gemeinsame Einkünfte etwa über eine Mietimmobilie, muss zusätzlich eine einheitliche und geson-derte Feststellungserklärung angefertigt und die hierüber ermittel-ten Einkünfte verteilt werden. Das bringt zusätzliche Arbeit und Kosten.

Freistellungsauftrag: Bei gemeinschaftlichen Konten oder Depots lässt sich der Einbehalt von Kapitalertragsteuer nicht vermeiden; ein gemeinsamer Antrag ist lediglich bei Ehepaaren erlaubt.

Gemeinschaftskonten: Den Verlusttopf führt die Bank für das jeweilige Paar als Konto- oder Depotinhaber. Eine Aufteilung der Erträge und der Verluste oder sogar Zuordnung von Verlusttöpfen ist weder unterjährig noch zum Jahresende vorzunehmen. Wird eine Verlustbescheinigung beantragt, wird diese für das Paar ausgestellt, das den Minusbetrag dann unter sich aufteilen kann.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Der Steuerabzug nach § 35a EStG wird haushaltsbezogen berücksichtigt, sodass die verwandtschaft-liche Beziehung der dort wohnenden Personen unerheblich ist. Sofern die in wilder Ehe lebenden Partner Handwerker, Gärtner oder Putzfrau separat engagieren, wird die Vergünstigung insgesamt nur einmal pro Haushalt gewährt.

Kapitaleinnahmen: Jeder Partner versteuert die ihm zufl ießenden Erträge, die über den Sparer-Pauschbetrag hinaus gehen. Dabei las-sen sich angefallene Verluste nicht auf den Partner übertragen und das bei ihm angefallene Minuspotenzial lässt sich nicht zur eigenen Steuerminderung nutzen. Insoweit kann das Paar Abgeltungssteuer zahlen, obwohl per Saldo im Jahr negative Kapitaleinnahmen oder in Summe nicht mehr als 1.602 EUR angefallen sind.

Krankenkasse: Durch das Bürgerentlastungsgesetz lassen sich die Prämien des Versicherten, seines Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners besser als Sonderausgaben absetzen. Die für den Partner in wilder Ehe bezahlten Beiträge gehören nicht dazu.

Steuerbescheinigung: Unterhält das unverheiratete Paar ein ge-meinschaftliches Konto oder Depot, lautet die Steuerbescheinigung auf den Namen beider Personen. Sofern die Kapitalerträge und ein-behaltene Abgeltungssteuer in der Veranlagung berücksichtigt wer-den sollen, muss das Paar die ausgewiesenen Beträge verteilen.

Verkürzter Zahlungsweg: Bei Verbindlichkeiten, Dauerschuldver-hältnissen, Miet- und Pachtverträgen sowie Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen kommt eine Berücksichtigung der Zahlung unter dem Gesichtspunkt der Abkürzung des Vertragswegs nicht in Betracht (BMF, Schreiben v. 7.7.2008, BStBl 2008 I S. 717). Insoweit ist es sinnvoll, dass der Partner Aufwendungen zahlt und Leistungen in Auftrag gibt, der sie steuerlich geltend machen will.

Nichts ist stetiger als der Wandel. Er macht auch vor Gesetzgebung und Rechtsprechung

nicht halt. Dieser Artikel versteht sich daher hauptsächlich als Informationsquelle und

Ideengeber für eine weitere fundierte Beratung. Im konkreten Einzelfall stehen wir Ihnen

daher mit fachkundigem Rat gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner

Alexander Holzhauer

Steuerberater

Telefon 0351 89959-21

[email protected]

Page 6: Klartext 1.2011

6

Mittelstand

Finanzierung von KMU – auch nach überstandener Krise nicht einfach …

Steuern

Die Wirtschafts- und Finanzkrise scheint überwunden. Das Brutto-

inlandsprodukt in Deutschland wächst wieder, die Konjunktur-

prognosen wurden von den führenden Wirtschaftsforschungsins-

tituten mehrfach angehoben. Viele Banken haben sich erholt und

machen wieder Gewinne, sind aber dennoch eher restriktiv bei

der Kreditvergabe. Insbesondere für kleine und mittelständische

Unternehmen ist es auch jetzt im Aufschwung schwieriger gewor-

den, sich mit Fremdkapital zu versorgen.

Die schwerste Phase des Einbruchs in der Krise konnte von vielen

Unternehmen durch Kurzarbeit und mit Hilfe staatlicher Konjunk-

turprogramme bewältigt werden. Nun geht es vor allem darum,

sich erfolgreich und nachhaltig für die Zukunft aufzustellen. Viele

Unternehmen setzen dabei im Zeichen der anziehenden Konjunk-

tur wieder auf Wachstum.

In Zeiten vorsichtiger Banken müssen sich kleine und mittelstän-

dische Unternehmen heute jedoch viel intensiver auf Bankver-

handlungen vorbereiten. Betriebswirtschaftliche Mängel und eine

unklare Geschäftsplanung werden zum Ausschlusskriterium. Die

Finanzierungsstrategie des Unternehmens darf dabei vor allem

keine Zweifel an der Zukunftsfähigkeit und dem Erfolg des Un-

ternehmens lassen. Hierzu zählt eine professionelle Aufbereitung

und Darstellung der Vergangenheitswerte und der Planzahlen, am

besten mit unterschiedlichen Szenarien. Kredite gewähren Ban-

ken nur noch, wenn sie das Risiko lückenlos abschätzen können!

Auch gilt es alternative Finanzierungsinstrumente zu nutzen,

beispielsweise:

Mietkauffinanzierung über Leasinggesellschaften

Sale-and-lease-back

Factoring

(stille) Beteiligungen (z. B. MBG)

öffentliche Bürgschaften (z. B. Bürgschaftsbank Sachsen)

Diese Finanzierungsformen können den klassischen Kredit zwar

nicht ersetzen, sind aber eine sinnvolle Ergänzung der Unterneh-

mensfinanzierung.

Nach wie vor von großer Bedeutung im Hinblick auf die Finan-

zierungsmöglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen ist

die Einbeziehung öffentlicher Fördermittel:

Für die Finanzierung von Investitionen werden auch in 2011

Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA-Förde-

rung) gewährt. Entsprechend den aktuellen Richtlinien sind

Fördersätze in Höhe von 50 % für kleine, 40 % für mittlere und

30 % für sonstige Unternehmen möglich. Fördermittel, auf die

ein Rechtsanspruch besteht (z. B. Investitionszulagen), sind

dabei vorrangig in Anspruch zu nehmen und auf die Subventions-

wertobergrenze anzurechnen. Die Investitionszulage wird gemäß

Investitionszulagengesetz 2010 in den kommenden Jahren

erheblich abgeschmolzen:

Beginn des Regelsatz KMU

Erstinvestitionsvorhabens

2010 10,00 % 20,00 %

2011 7,50 % 15,00 %

2012 5,00 % 10,00 %

2013 2,50 % 5,00 %

Auch im Bereich der GA-Förderung muss in Zukunft mit einer Ver-

ringerung der Fördersätze gerechnet werden.

Neben Investitionen in moderne Technologien ist vor dem Hinter-

grund des sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangels

auch die Investition in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbei-

ter für die Zukunftsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen

von entscheidender Bedeutung.

Page 7: Klartext 1.2011

7

Super-Sauber aus der Krise.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich auf die

Fördermöglichkeit solcher Maßnahmen über die SAB hin:

Programm Förderung betrieblicher Weiterbildung

(Einzelbetriebliches Förderverfahren)

Art der Förderung nichtrückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Förderung bis zu 80 % der Kosten

Bedingungen u. a. - KMU bzw. Unternehmen mit weniger

als 500 Mitarbeitern

- Weiterbildung durch externen Dienstleister

- grundsätzlich drei Angebote verschiedener

Dienstleister nötig

- begründete Auswahlentscheidung zum

wirtschaftlich günstigsten Angebot

- Antragstellung bei der SAB vor Beginn

der Weiterbildungsmaßnahme

Neben den genannten Instrumenten bieten z. B. die SAB und

die KfW weiterhin Förderdarlehen (z. T. zinsvergünstigt) und

Bürgschaftsprogramme für die verschiedensten Finanzie-

rungsanlässe an, u. a.:

Existenzgründungen

Unternehmensfestigung und -erweiterung

Liquiditätssicherung

Umstrukturierung und Sanierung

Insgesamt ist das Thema „Finanzierung von kleinen und mittleren

Unternehmen“ sehr komplex und erfordert maßgeschneiderte und

individuelle Konzepte. Hierfür und auch zu anderen betriebswirt-

schaftlichen Themen – wie z. B. Controlling, Kostenrechnung und

Kalkulation – steht Ihnen unser Bereich Unternehmensberatung

mit Rat und Tat zur Seite.

Und nicht zuletzt: Auch unsere Leistung auf dem Gebiet der Un-

ternehmensberatung kann gefördert werden – für viele Unterneh-

men mit 50 bis 90 % der Beratungskosten.

Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Frank Preißler

Telefon 0351 89959-53

[email protected]

Page 8: Klartext 1.2011

8

Recht

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Sicher befristen – Vorsicht bei Kettenbefristungen

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) feierte zum 1.1.2011

sein zehnjähriges Bestehen. Aus ihm ergeben sich die in der Pra-

xis so wichtigen Möglichkeiten befristeter Arbeitsverträge, die

mittlerweile in jedem Unternehmen zum Standard gehören. Den-

noch treten bei befristeten Verträgen immer noch viele Fehler

mit teilweise fatalen Folgen auf. Diese können vermieden wer-

den, wenn Sie nachfolgende Grundsätze beachten.

Wann ist eine Befristung möglich?Es gibt zwei Möglichkeiten befristeter Arbeitsverhältnisse, zum

einen die sachgrundlose Befristung, zum anderen die Befris-

tung mit Sachgrund. Die sachgrundlose Befristung ist nur bei

Neueinstellungen möglich und ist auf die maximale Dauer von

zwei Jahren begrenzt. Innerhalb der zwei Jahre kann maximal

dreimal verlängert werden. Die Befristung ist möglich als Zeit-

oder Zweckbefristung. Bei der Zeitbefristung endet der Arbeits-

vertrag mit Ablauf des Befristungsendes (z. B. Befristung zwei

Jahre). Bei der Zweckbefristung (z. B. Genesung eines Mitarbei-

ters) endet das Arbeitsverhältnis zwei Wochen nach Zugang der

schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers, dass der Zweck

(z. B. Rückkehr des vertretenen Arbeitnehmers) eingetreten ist.

F a l l e Werden im Rahmen der Verlängerung eines sachgrundlos

befristeten Arbeitsvertrages auch andere Arbeitsbedingungen (z. B.

Gehalt oder Tätigkeit) verändert, handelt es sich nicht mehr um eine

reine Verlängerung, sondern um einen neuen befristeten Vertrag, der

dann eines Sachgrundes bedarf. Liegt dieser Sachgrund nicht vor, ist

die Befristung hinfällig und es liegt ein unbefristeter Vertrag vor.

Die Befristung mit Sachgrund ist jederzeit und ohne Begrenzung

zulässig. Die Sachgründe sind gesetzlich definiert und durch

Rechtsprechung ausgeformt.

Sachgründe können sein:

vorübergehender Mehrbedarf

(z. B. Projektbefristung, Aushilfen, Abwicklung)

bei Vertretung eines anderen Arbeitnehmers

Probezeitbefristung

Anschlussbefristung an Ausbildung oder Studium

gerichtlicher Vergleich

F a l l e Häufig wird die Projektbefristung missverstanden. Nur vor-

übergehende und nicht regelmäßig wiederkehrende Projekte können

eine Befristung rechtfertigen. Typisch sind die Befristungen für Sai-

sonbetriebe. Es muss bei Vertragsschluss feststehen, dass der Arbeits-

bedarf wieder wegfällt. Es schadet dabei nicht, dass der Arbeitnehmer

nicht ausschließlich projektbezogene, sondern daneben auch andere

Tätigkeiten ausüben wird. Die projektbezogenen Aufgaben müssen

aber den wesentlichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nehmen.

Page 9: Klartext 1.2011

9

Nur schriftlich ist wirksam!Befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen wer-

den. Dies bedeutet, dass der Arbeitsvertrag sowohl vom Arbeit-

geber als auch vom Arbeitnehmer im Original unterzeichnet wer-

den muss. Die „Unterzeichnung“ mit Initialien reicht nicht. Wird

die Schriftform nicht eingehalten, entsteht ein unbefristetes

Arbeitsverhältnis.

F a l l e Handelt für den Arbeitgeber ein Vertreter (z. B. Personal-

leiter) muss dieser zu erkennen geben, dass er als Vertreter han-

delt, z. B. durch i. V..

Angabe des BefristungsgrundesDie Angabe des Befristungsgrundes ist nicht erforderlich. Von

der Aufnahme ist sogar abzuraten, da ansonsten eine vertrag-

liche Bindung entstehen kann und andere Sachgründe in einem

etwaigen Rechtsstreit unter Umständen nicht mehr eingeführt

werden können.

F a l l e Liegt ein Sachgrund vor (z. B. Vertretung eines oder

mehrerer Arbeitnehmer), so können befristete Verträge nach bis-

herigem Gesetzeswortlaut unbegrenzt oft geschlossen werden. In

größeren Unternehmen kann dies dazu führen, dass eine Art Dau-

ervertretung entsteht, wenn ein Mitarbeiter jeweils verschiedene

abwesende Arbeitnehmer vertritt. Das Bundesarbeitsgericht hat

Zweifel an der Zulässigkeit dieser Kettenbefristungen und hat die

Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Es

ist deshalb nicht auszuschließen, dass künftig derartige Ketten-

befristungen unwirksam sind.

Besonderheit bei älteren ArbeitnehmernBisher ist es zulässig, Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr bis

maximal fünf Jahre befristet ohne Sachgrund einzustellen, wenn

diese vorher mindestens vier Monate beschäftigungslos waren,

Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer Beschäftigungs-

maßnahme teilnahmen.

TagesaushilfeAuch die Befristung von Tagesaushilfen unterliegt der Befris-

tungskontrolle. Gerade bei Tagesaushilfen ist man geneigt, auf

scheinbar übertriebene Formalien zu verzichten. Dies kann zu

Fehlern mit fatalen Folgen führen.

Ein juristisch sauber erstellter befristeter Arbeitsvertrag auf

dem aktuellen Stand der Rechtsprechung vermeidet Risiken

und unangenehme Überraschungen.

FazitAnsprechpartner

Silvio Lindemann

Rechtsanwalt

Telefon 0351 86266-115

[email protected]

Page 10: Klartext 1.2011

10

Recht

Aktuelle Rechtsprechungen

Ur/teilchen!

Dosenverkauf ohne Pfanderhebung ist wettbewerbswidrigDie Verpackungsverordnung schreibt vor, dass bei dem Vertrieb

von Erfrischungsgetränken in Dosen Pfand erhoben werden muss.

Ein Händler, der dem nicht nachkam, wurde von einem Wettbe-

werbsverein daraufhin vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt.

Die Richter der Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens gaben

dem Kläger Recht (vgl. Urteil vom 29.10.2010, Az.: 38 O 26 / 10).

Durch die Nichterhebung des Pfandes sei die Ware billiger, wes-

halb im Verkauf im Vergleich zu Konkurrenten ein gravierender

Wettbewerbsvorteil entstehe. Der Verkauf von Getränken ohne

Erhebung des vorgeschriebenen Pfandes sei damit rechtswidrig

und als Wettbewerbsverstoß zu unterlassen.

T I P P Da nicht alle Getränke der Pfandpfl icht unterliegen, ist

genau zu prüfen, ob im Einzelfall eine zulässige Ausnahme, bei-

spielsweise bei Getränken mit einem Mindestanteil von 50 % Milch,

vorliegt.

Domain, Firma oder Domainfi rma?Mit Beschluss vom 15.11.2010 entschied der 13. Senat des Ober-

landesgerichts Dresden (OLG Dresden, Beschl. v. 15.11.2010,

Az. 13 W 0890 / 10 – fashion-shop-germany.eu), dass die von

einem Online-Händler für Damenmoden beantragte Firma

„fashion-shop-germany.eu e.Kfr.“ in das zuständige Handelsregis-

ter einzutragen sei, weil die Firma Unterscheidungskraft besitze

(§ 18 HGB). Das Landgericht Leipzig hatte dies verneint (LG Leip-

zig, Beschl. v. 22.7.2010, Az. 04HK T 145 / 09 – fashion-shop-

germany.eu).

In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt wörtlich:

„Der Zusammenhang zwischen einer lediglich aus einer Gattungsbe-

zeichnung bestehenden Second-Level-Domain und der dazugehöri-

gen Top-Level-Domain ist tatsächlich geeignet, ein Unternehmen

von anderen zu unterscheiden. Dies folgt schon daraus, dass nach

den für die Vergabe der Domainnamen bestehenden Richtlinien

eine nochmalige Vergabe desselben Domainnamens ausgeschlos-

sen ist. Der Senat vermag dabei nicht zu erkennen, dass mit

der Aufnahme der Top-Level-Domain in die Firmenbezeichnung

fi rmenrechtlicher Anforderungen umgangen würden. Vielmehr

führt die Aufnahme, wie die – ebenfalls zulässige – Aufnahme

anderer Adressbestandteile auch dazu, dass Unternehmen von an-

deren unterscheiden zu können, und knüpft dabei unmittelbar an

das gesetzliche Erfordernis der Unterscheidungskraft an.“

H i n w e i s Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraus-

setzungen eine sogenannte „Domainfi rma“, also eine Firma die einer

bestimmten Domain entspricht, unterscheidungskräftig im Sinne des

§ 18 Abs. 1 HGB ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten.

So hat beispielsweise das OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am

Main, Beschl. v. 13.10.2010, Az. 20 W 196 / 10 – Outlets.de GmbH)

in einer aktuellen Entscheidung die Unterscheidungskraft der Firma

„Outlets.de GmbH“ verneint. Insofern bleibt abzuwarten, wie der

Bundesgerichtshof (BGH) die streitgegenständliche Frage – soweit sie

einmal dahin gelangen sollte – entscheiden wird.

Ein Einzelunternehmen ist keine „Zentrale“Das Landgericht Stuttgart hatte einen Fall zu entscheiden, in

dem ein Taxi-Einzelunternehmer mit dem Hinweis „Taxi-Zentrale“

geworben hat.

Die baden-würtembergischen Robenträger hielten dies für

irreführend und unzulässig (vgl. Entscheidung vom 24.11.2010,

Az.: 39 O 71 / 10 KfH). Die angesprochenen Kundenkreise vermu-

ten bei einer „Taxi-Zentrale“ einen Zusammenschluss verschiede-

ner Taxiunternehmen, wo der Einsatz der verschiedenen Fahrzeuge

koordiniert und eine Anfrage an den entsprechenden Fahrer wei-

tergeleitet wird. Da dies bei einem Einzelunternehmer nicht der

Fall ist, hat er es zu unterlassen mit dem Hinweis „Taxi-Zentrale“

zu werben.

H i n w e i s Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Page 11: Klartext 1.2011

11

Armer Spediteur-UnternehmerNach Auffassung des Gerichtshofs der Europäischen Union

(EuGH) stellt die bloße Durchfuhr einer Ware im Wege des ex-

ternen Versandverfahrens nach Art. 84 I a der ZollkodexVO (EWG)

Nr. 2913/92 keine Markenverletzung dar, da hierdurch die we-

sentlichen Funktionen der Marke nicht beeinträchtigt würden.

Die bloße abstrakte Gefahr, dass die Waren während der Durch-

fuhr in Deutschland in Verkehr gebracht würden, stelle keine

Beeinträchtigung der Marke dar. Eine andere Beurteilung sei

nur dann geboten, wenn die Waren, während für sie das externe

Versandverfahren gelte, Gegenstand der Handlung eines Dritten

seien, die notwendig das Inverkehrbringen der Waren im Durch-

fuhrmitgliedstaat mit sich bringe (vgl. EuGH, Urt. v. 9.11.2006,

Rs. C-281/05 – Montex Holdings / Diesel). Dies aufgreifend ent-

schied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 21.3.2007,

dass die ungebrochene Durchfuhr von Waren, die im Ausland mit

einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet worden sind,

durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als solche kei-

ne Verletzung der inländischen Marke darstellen würde (vgl. BGH,

Urt. v. 21.3.2010, Az. I ZR 246 / 02 – Diesel II).

Damit fi ndet sich das KG Berlin offensichtlich nicht ab und ent-

schied vor kurzem, dass dem Markeninhaber ein Unterlassungsan-

spruch gegen ein Spediteur-Unternehmen aus § 823 Abs. 2 BGB

in Verbindung mit russischen markenrechtlichen Schutzvorschrif-

ten, jedenfalls aus § 823 Abs. 1 BGB (russisches Markenrecht

als absolutes Rechtsgut), zustehen würde, wenn dieser mit Mar-

kenfälschungen durch Deutschland nach Russland fährt und der

Markeninhaber in Deutschland über keinen Markenschutz verfügt

(KG Berlin, Urt. v. 12.10.2010, Az. 5 U 152 / 08).

In diesem Falle könne, so das KG, bereits die bloße Durchfuhr ein

in Deutschland begangener Teil einer unerlaubten Handlung sein.

Dies gelte gerade dann, wenn ein reiner Transitverkehr gegeben,

also eine markenrechtliche Verletzungshandlung im Inland zu

verneinen sei. Ein Unterlassungsanspruch richte sich dann nicht

gegen eine im geschäftlichen Verkehr innerhalb der Bundesre-

publik Deutschland begangene Verletzung des deutschen Kenn-

zeichenrechts, sondern gegen eine – teilweise im Inland einge-

leitete – Beeinträchtigung von Schutzrechten im Ausland, die

zugleich eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB

bzw. der §§ 823 ff BGB darstellt. Auch in solchen Fällen ste-

he grundsätzlich für Ansprüche auf Unterlassung der Verletzung

der im Ausland bestehenden Kennzeichenrechte, begangen im

Inland, die Verfolgung im Inland offen.

H i n w e i s Die Revision beider Parteien wurde im Hinblick auf

§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zugelassen. Von grundsätzlicher Bedeutung

sei, ob die Beklagte (hinsichtlich der gefälschten Markenprodukte und

des unerlaubt parallelimportierten Markenproduktes) aus zivilrecht-

lichem Deliktsrecht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden

könne. Insofern bleibt auch hier abzuwarten, wie der Bundesgerichts-

hof (BGH) die streitgegenständliche Frage entscheiden wird.

Vorsicht: Haftung bei ungesicherten WLANs!Nach aktuellen Untersuchungen sind in Dresden noch immer

acht Prozent der WLANs („Wireless Local Area Network“, also ein

drahtloses Funknetz) unverschlüsselt.

Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom

12.5.2010, Az.: I ZR 121 / 08, ist dringend zu empfehlen, das

WLAN mit den aktuellen, marktüblichen Sicherheitsstandards

zu sichern. Anderenfalls, so die Karlsruher Richter, haftet der

Anschlussinhaber beispielsweise dafür, wenn Dritte diesen

Anschluss mißbrauchen, um zum Beispiel urheberrechtlich

geschützte Musiktitel oder Filme in Tauschbörsen hochzuladen.

Abmahnungen und Schadensersatzforderungen von bis zu mehre-

ren tausend Euro können die Folge sein.

Thomas Felchner

Rechtsanwalt

Telefon 0351 86266-101

[email protected]

Ansprechpartner

Frank Stange

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Telefon 0351 86266-102

[email protected]

Page 12: Klartext 1.2011

12

ISO-Zertifizierung

Zertifizierung

Einführung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2008

Um den Anforderungen unserer Kunden noch besser gerecht wer-

den zu können und den einheitlichen hohen Qualitätsstandard

unserer Dienstleistungen auch zukünftig sicherzustellen, haben

wir ein Qualitätsmanagement in unserer Kanzlei eingeführt.

Ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) ist ein auf die gesam-

te Organisation bezogenes Verfahren, das sich im Bemühen um

ständige Verbesserung an den legitimen Bedürfnissen der Kunden

orientiert. Es gibt ein formales Verfahren, bei denen sich Un-

ternehmen durch ein Zertifikat einer unabhängigen und hierfür

autorisierten Stelle bestätigen lassen, dass sie ein Qualitätssi-

cherungssystem eingeführt haben und alles zur Erreichung der

Qualitätsziele Notwendige tun und dokumentieren. Diesem Kon-

zept folgt die Normenreihe DIN EN 9000 ff.

Diese Qualitätsmanagementnorm beschreibt, welchen Anforde-

rungen das Management eines Unternehmens genügen muss, um

einem bestimmten Standard bei der Umsetzung des Qualitätsma-

nagements zu entsprechen. Der Nachweis wird durch einen Zer-

tifizierungsprozess mit anschließender Ausstellung eines zeitlich

befristeten Zertifikates durch unabhängige Zertifizierungsstellen

wie DQS, TÜV oder DEKRA erbracht.

Die Zertifizierung erfolgt, wenn das Unternehmen den

Nachweis erbringt, dass es alle Anforderungen des QMS

nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat.

Das Unternehmen erhält nach erfolgreichem Abschluss mehrerer

Audits ein entsprechendes Zertifikat. Dieses Zertifikat wurde uns

durch die DQS erteilt. Das Logo des Zertifikates der DQS wird,

wie oben zu sehen, zukünftig auf unserem Briefkopf zu finden

sein.

Erarbeitet wurde das QMS von allen Mitarbeitern unserer Kanz-

lei, also von allen Berufsträgern, Sachbearbeitern und Rechts-

anwaltsfachangestellten. Neben den Anforderungen, die sich aus

der DIN EN ISO 9001 ergeben, wurden die standesrechtlichen

Anforderungen, die Berufsgrundsätze des VID Verband Insol-

venzverwalter Deutschlands e. V., sowie unsere eigenen internen

Qualitätsgrundsätze berücksichtigt.

Des Weiteren wurde ein Qualitätsmanagementhandbuch erstellt.

Damit steht allen Mitarbeitern ein EDV-gestütztes System zur Ver-

fügung, welches für die tägliche Arbeit als Wissensbasis genutzt

wird und darüber hinaus als Dokumentation für die Aufrechter-

haltung und ständige Weiterentwicklung des Managementsystems

dient. Das Handbuch stellt einen reibungslosen und effizienten

Ablauf unseres Tagesgeschäfts unter Berücksichtigung der An-

forderungen und Wünsche unserer Mandanten und Kunden si-

cher.

Soweit dieses Handbuch und die darin enthaltenen Unterlagen

Regelungen und Vorgaben enthalten, sind diese für alle unsere

Mitarbeiter verbindlich. Alle Mitarbeiter arbeiten ausschließlich

nach den Vorgaben dieses Handbuchs und arbeiten aktiv daran

mit, im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung das

System ständig zu verbessern.

Das Handbuch wird einmal jährlich durch ein internes und ein

externes Audit überprüft. Soweit sich im Rahmen dieser Überprü-

fung Änderungsbedarf ergibt, wird das Handbuch unverzüglich

aktualisiert beziehungsweise modifiziert. Alle Änderungen und

Ergänzungen des Handbuchs werden nachvollziehbar in dem EDV-

gestützten Dokumentationsmedium vorgenommen und nachvoll-

ziehbar dokumentiert. Es wird sichergestellt, dass allen Mitarbei-

tern jeweils die aktuelle Ausgabe des Handbuchs ohne zeitliche

Verzögerung zur Verfügung steht.

Page 13: Klartext 1.2011

13

Anne-Luise Weiss, Rechtsanwältin und Qualitätsmanagementbeauftragte bei pkl

Wir haben den Anspruch, durch das eingerichtete QMS den An-

forderungen unserer Mandanten noch besser gerecht werden zu

können. Wir wollen, dass unsere Mandanten und die mit uns zu-

sammenarbeitenden Insolvenzgerichte mit unserer Arbeit und

unserer Leistung außerordentlich zufrieden sind.

Unser Ziel ist die optimale Insolvenzabwicklung für alle Verfah-

rensbeteiligten, insbesondere für die Insolvenzgerichte, Insol-

venzgläubiger und sonstige Verfahrensbeteiligte sowie die um-

fassende Beratung und Begleitung unserer Mandanten bei der

Klärung und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dieses Ziel wollen wir

durch das Engagement und die Kreativität aller Mitarbeiter, durch

eine bessere Arbeitsstruktur und durch das Standardisieren der

Prozess- und Arbeitsabläufe erreichen.

Die Wünsche unserer Mandanten und Auftraggeber (Insolvenz-

gerichte) und deren Erfüllung stehen daher für alle Mitarbeiter

der Kanzlei im Mittelpunkt der täglichen Arbeit.

Stets sind wir darum bemüht, unsere Auftragslage zu steigern

und eine Reklamationsquote zu senken bzw. auszuschließen. Dies

gelingt uns durch unseren regelmäßigen, persönlichen Kontakt

zu unseren Partnern sowie deren aktive Einbindung bei der Aus-

richtung unserer Dienstleistungen. Die Rückmeldungen unserer

Mandaten und der Insolvenzgerichte lassen einen Schluss darauf

zu, dass die von uns erbrachten Leistungen in der erforderlichen

Qualität umgesetzt und anerkannt werden.

Im Zuge einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit unseren

externen Dienstleistern sind wir um dauerhafte Kooperationen

und die kontinuierliche Nachhaltung der Arbeitsergebnisse be-

müht. Dies gelingt uns, indem wir die jeweiligen Kooperatio-

nen transparent dokumentieren und auswerten. Da auch unsere

Kooperationspartner einen Teil unserer Leistung widerspiegeln,

binden wir unsere externen Dienstleister in die Optimierung un-

serer Dienstleistungen aktiv mit ein.

Die ständige Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Spezi-

alisierungen und kundenorientierten Lösungsansätze ermöglicht

es uns, ein gutes Ergebnis im Sinne der Kanzlei zu erreichen.

Gemessen an der Anzahl unserer Ausbildungs- und Mitarbeiter-

plätze sowie der Analyse unseres Dienstleistungsspektrums ist

die Umsetzung der vorbezeichneten Ziele nur durch ein entspre-

chendes Qualitätsmanagementsystem zu erreichen.

Dieses System wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Advopro

GmbH entwickelt. Zur Umsetzung war es notwendig, die tägli-

chen Abläufe in der Kanzlei in einzelne Prozesse zu untergliedern

und zu dokumentieren. Neben dem Handbuch, durch das sich

auch neue Mitarbeiter schnell in die bestehenden Abläufe ein-

arbeiten können, werden Besprechungen, Weiterbildungen und

Qualitätsmeldungen in dem entwickelten System festgehalten

und gepflegt. Durch die Qualitätsmeldungen ist es möglich, Kun-

denreklamationen oder Verbesserungsvorschläge festzuhalten

und diese z. B. in der nächsten Besprechung auszuwerten.

Seit Oktober 2010 verpflichten sich alle Mitarbeiter, das Quali-

tätsmanagementsystem zu nutzen und zur Sicherung der Qualität

stetig weiterzuentwickeln. Somit gelingt es uns, die im Rahmen

des Qualitätsmanagementsystems dargestellten Prozesse zu opti-

mieren und durch bereichsübergreifendes Controlling die vorhan-

denen Ressourcen effizient einzusetzen.

Ansprechpartnerin

Anne-Luise Weiss

Rechtsanwältin

Telefon 0351 86266-115

[email protected]

Page 14: Klartext 1.2011

14

Unternehmen

Betriebswirtschaftliches

faventa

Abhängig vom Krisenstadium erarbeiten wir maßgeschneiderte

Fortführungslösungen, die sich an ökonomischen, rechtlichen

und ethischen Grundsätzen orientieren. Für den Fall, dass aus

Gründen des Gläubigerschutzes eine außergerichtliche Unterneh-

menssanierung ausscheidet, stehen wir für Fortführungslösungen

unter dem Dach der Insolvenzordnung zur Verfügung. In diesem

Fall sind wir professioneller betriebswirtschaftlicher Lotse bei der

Gestaltung von Fortführungslösungen mittels Insolvenzplan und

bei übertragenden Sanierungen.

faventa – die „Dritte“ Säule im Unternehmensverbund –

die betriebswirtschaftlichen Spezialisten, wenn es um die

Bewältigung existenzieller Unternehmenskrisen geht.

Die Mitarbeiter der faventa sind betriebswirtschaftlich qualifizier-

te, praxiserprobte und krisenerfahrene Berater des Mittelstandes.

Wir wissen, dass in der Krise schnelles Analysieren, Planen und

Handeln erforderlich sind, um die Chancen, die jede Krise auch

beinhaltet, nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Wir haben

uns über viele Jahre ein Gefühl für die Machbarkeit von Visionen

und Konzepten entwickelt. Wir nutzen betriebswirtschaftliche

Methoden, sind aber keine Zahlenknechte und Theoretiker son-

dern vielmehr Herausforderer, Lotse und Begleiter von Unterneh-

men in stürmischen Zeiten.

Unser Beratungsteam wird im Bedarfsfall von Vertriebs- und

Branchenspezialisten sowie Experten auf dem Gebiet der tech-

nischen Prozessoptimierung unterstützt. Darüber hinaus arbei-

ten wir insbesondere im Bereich der Insolvenzpläne eng mit den

Rechts- und Steuerfachleuten unseres Unternehmensverbundes

zusammen.

Das faventa Team wird geführt von Frau Ina Hänsch. Sie ist aus-

gebildete Betriebswirtin mit wirtschaftsrechtlichem Hintergrund.

Sie verfügt über langjährige Beratungserfahrung im Restrukturie-

rungsumfeld und hat eine Vielzahl von Sanierungen erfolgreich

umgesetzt und begleitet. Frau Hänsch ist spezialisiert auf Fort-

führungslösungen mittels Insolvenzplan und der damit verbunde-

nen strategischen Beratung von Unternehmern.

Basis jeder Restrukturierung ist eine klare strategische Ausrich-

tung. Hierauf bauen alle operativen und organisatorischen Pro-

zesse eines Unternehmens auf. Strategische Ziele können in der

Erreichung einer bestimmten Marktposition oder bestimmter Um-

satz- oder Qualitätsziele liegen, aber auch die Vermeidung bzw.

Beendigung der Insolvenz innerhalb einer Unternehmenskrise

kann ein strategisches Ziel sein. In Krisensituationen wird die

Strategie und die darauf aufbauende strategische Unternehmens-

führung häufig vernachlässigt. Für Strategien ist dann meist kein

Raum, weil in schwierigen Zeiten „auf Sicht“ gefahren, also die

Unternehmensführung auf das kurzfristige operative Geschäft be-

schränkt wird. Das kann fatale Folgen haben, denn gerade stür-

mische Zeiten verlangen nach einer klaren Orientierung.

Planung und Controlling sind tragende Säulen strategischer Un-

ternehmensführung. Die Analyse der Märkte und seiner Teilneh-

mer, makroökonomische Bedingungen sowie die Kenntnis von

Stärken und Schwächen des eigenen Unternehmens sind grund-

legende Voraussetzungen für die Entwicklung von Zielen und für

die Planung des Weges zum Erreichen derselben. Sollten auf dem

Sanierungsweg ungeplante Risiken auftauchen, die das Halten des

Kurses unmöglich machen, so definiert das Sanierungscontrolling

die Rahmenbedingungen für die Kursabweichung, damit das Ziel

trotzdem erreicht werden kann. Sanierungscontrolling ist daher

ein unverzichtbares Instrument der strategischen Unternehmens-

führung in der Krise, denn es ist eben nicht nur die „Kontrolle“

der Planung, sondern eine wichtige Stabstelle zur Steuerung des

Unternehmens.

Nehmen Sie als Beispiel den Steuermann eines Schiffes in schwie-

riger See. Er kann das Schiff nur verlässlich auf Kurs halten, wenn

er Kompass, Karte und Radar etc. hat. Steuert er dagegen nur von

Hand und auf Sicht, kann jede Klippe und jeder Sturm zur exis-

tentiellen Bedrohung für Schiff und Mannschaft werden.

Strategische Planung und Controlling bilden die Basis eines jeden

erfolgreichen Turnarounds, ganz gleich, welches Sanierungsmit-

tel zum Einsatz kommt. Sie geben die Ziele und die Orientierung

vor und diese sind Grundlage für die taktischen Entscheidungen

der Unternehmensleitung auf dem Weg aus der Krise.

Ina Hänsch

faventa Beratungsgesellschaft mbH

Bertolt-Brecht-Allee 22

01309 Dresden

Ansprechpartnerin

Ina Hänsch

Telefon 0351 44821-30

Telefax 0351 44821-29

[email protected]

www.faventa.de

Page 15: Klartext 1.2011

15

Mandanten

Mandantenporträt

André Sarrasani

Was bedeutet Ihnen der Circus?

Ich bin ein richtiges Circuskind, im Circus geboren, im Circus

aufgewachsen. Deshalb bedeutet mir der Circus sehr viel und ist

nach wie vor ein wichtiges Standbein unseres Unternehmens.

Woher nehmen Sie Ihre Inspirationen? Was motiviert Sie?

Das mit der Motivation ist relativ einfach: Ich lebe mein Leben

und ich lebe mein Unternehmen – 24 Stunden am Tag und auch

auf der Bühne. Was man vom Publikum zurückbekommt, ist Mo-

tivation pur. Das ist etwas ganz Besonderes, weil man wirklich

direkt etwas unglaublich Tolles zurückbekommt. Inspiration ist

nicht ganz so einfach zu erklären. Ich nehme viel auf, reise viel,

sehe mir Shows in der ganzen Welt an, zum Beispiel in Las Vegas

und New York. Amerika ist in der Showbranche nach wie vor füh-

rend, da bekommt man wirklich Ideen. Die kann man natürlich

nicht 1:1 für Deutschland oder Europa übernehmen, aber man

kann sie adaptieren, anpassen, neu interpretieren.

Was macht die Marke SARRASANI so einzigartig?

Wofür steht die Marke?

Die Marke SARRASANI ist einfach einzigartig. Allein durch ihre

Tradition und lange Geschichte, die es natürlich immer mit neu-

em Leben zu erfüllen gilt. Heute steht die Marke für Innovation,

für Neues, für verrückte, überraschende Ideen, für hohe Qualität

im Bereich Show und Entertainment. Das ist der Kern unserer

Marke, an dem wir aber auch ständig arbeiten. Wir versuchen im-

mer wieder, uns neu zu erfinden, neue Felder zu finden, die aber

alle in die Dachmarke SARRASANI einzahlen. Diese Dachmarke ist

jetzt in vier Bereiche unterteilt: SARRASANI Events, SARRASANI

Circussterne (der klassische Circus), SARRASANI Trocadero (das

Diner-Variétheater hier in Dresden) und ich selbst, André Sarra-

sani, als Person. Das sind unsere vier Geschäftsbereiche, die sich

gegenseitig ergänzen und zusammen die Dachmarke SARRASANI

bilden.

Was bedeutet Ihnen der Standort Dresden?

Worin unterscheidet er sich von anderen Standorten?

Dresden ist natürlich für SARRASANI ganz wichtig. Als wir hier

nach 40 Jahren wieder in unsere alte Heimat zurückkamen,

wurden wir aufgenommen wie ein verlorener Sohn. Das ist das

Besondere an Dresden, dass die Menschen sich so mit ihrer Stadt

identifizieren, sogar mit einzelnen Firmen oder Gebäuden.

Diese Verbundenheit der Sachsen, der Dresdner, mit ihrem

Circus SARRASANI ist für mich ein unwahrscheinliches Kompli-

ment, ein ungeheurer Ansporn, auch immer wieder etwas zurück-

zugeben. Dresden hat ein besonderes Flair, hier gibt es so viel

Schönes, so viel Gastfreundschaft und so viele liebe Menschen –

ich glaube, das zeichnet Dresden gegenüber anderen Standorten

in Deutschland und sogar der ganzen Welt aus. Wir müssen es nur

weiter hinaustragen, in die Welt.

Haben Sie eine Vision, wie sich SARRASANI in den nächsten

10 Jahren entwickeln soll? Wohin soll die Reise gehen?

Meine Vision für SARRASANI ist es, den Weg weiterzugehen, den

wir die letzten 10 Jahre gegangen sind. Wir haben uns von einem

Wandercircus, einem Tourneecircus, weiterentwickelt zu einem

Wirtschaftsunternehmen im Entertainmentbereich. Dazu gehört

eine Qualität, die wir auch weiterhin bieten werden. Indem wir

unsere Gäste faszinieren, das ist quasi der B-to-C-Bereich, und

indem wir uns weiter im B-to-B-Bereich engagieren, also un-

ser Know-how auch Firmen zugänglich machen und verkaufen.

Man muss ganz klar sehen, dass wir ein Wirtschaftsunterneh-

men sind, wie jedes andere auch, nur eben im Bereich Circus,

Varieté, Entertainment. Das sind keine brotlosen Künste, man

muss sie nur richtig vermarkten. Das muss uns weiter gelingen,

davon profitiert auch der Standort Dresden. Viele Dresdner sagen,

SARRASANI gehört zu Dresden, wie der Zwinger. Wir arbeiten

daran, dass das irgendwann einmal alle sagen.

Was macht eine gute Anwaltskanzlei für Sie aus?

Wie sehen Sie die Zusammenarbeit mit pkl?

Vertrauen ist der springende Punkt. Ich bin kein gelernter Rechts-

mensch und kein gelernter Steuerberater. Aber gerade das sind

die wichtigsten Dinge, hat mein Vater immer zu mir gesagt: „Da

brauchst Du jemanden, dem Du vertrauen kannst. Ob der alles

richtig macht oder nicht, das kannst Du sowieso nicht beurtei-

len.“ Daher ist für mich dieses Feeling, dieses Vertrauen, das

alles in meinem Sinne richtig gemacht wird, das Entscheidende.

pkl setzt sich seit einigen Jahren dafür ein, meine Markenrechte,

die in unserem Unternehmen natürlich ein immens wichtiges Gut

sind, zu schützen und aufzupassen, dass nichts passiert, Fristen

einzuhalten und all das, was mir als Künstler überhaupt nicht

liegt. Da kann ich mich zu 100 Prozent darauf verlassen – das

macht für mich eine gute Zusammenarbeit aus.

klartext dankt Herrn André Sarrasani für das Gespräch.

Das Interview führte Herr RA Thomas Felchner.

www.sarrasani.de

André Sarrasani lebt und arbeitet in Dresden.

Page 16: Klartext 1.2011

16

Mitarbeiterporträt

pkl

Konstanze Eichler kmk

Brigitte Rähmisch

Sicher hatten Sie schon einmal die freundliche Stimme

der pkl Kanzleizentrale am Telefon: das ist unsere Frau

Eichler! Mit viel Geschick und Organisationstalent fi n-

det sie als gelernte Hotelfachfrau immer den richtigen

Ansprechpartner für Sie in unserer Kanzlei. Mit einem

herzlichen Lächeln empfängt und betreut sie unsere

Mandanten vor Ort und hat stets ein offenes Ohr für die

Belange unserer Mandanten.

Seit August 2009 bei pkl angestellt, unterstützt Sie uns

nun schon seit fast zwei Jahren getreu dem Motto „Geht

nicht, gibt’s nicht!“ Wir freuen uns auf viele weitere

Jahre mit ihr.

pkl Keller Spies Partnerschaft

Glashütter Straße 104

01277 Dresden

Telefon 0351 86266-0

Telefax 0351 86266-200

[email protected]

Wer rastet, der rostet – für unsere vielseitige Frau

Rähmisch, die seit April 2002 bei kmk angestellt ist,

ergab sich durch die Übernahme der Geschäftsleitung

durch Herrn Kraatz im Jahr 2006 eine neue berufl iche

Herausforderung. Im Bereich der Mandantenbetreuung

verwaltet die gelernte Industriekauffrau nun nicht nur

die Mandantenstammdaten, sondern kümmert sich auch

um die täglich anfallenden Sekretariatsarbeiten wie

Kassenführung oder den Postein- und ausgang.

Frau Rähmisch geht ihrer Tätigkeit mit Freude nach. Und

das merkt man! Unsere Mitarbeiter und Mandanten be-

stätigen ihr dies immer wieder gern.

kmk Steuerberatungsgesellschaft mbH

Bergstraße 76

01069 Dresden

Telefon 0351 89959-0

Telefax 0351 89959-50

[email protected]

„Geht nicht,

gibt’s nicht!“

Page 17: Klartext 1.2011

17

pkl-kmk

Zukunft

pkl-kmk bilden aus!

Familie und Beruf

Wir denken mit.

pkl Auszubildende Lisa Frenzel, 2. Lehrjahr

Den Dienstleistungsberufen gehört die Zukunft. Zurzeit arbeiten bei

den rund 95.000 Rechtsanwälten im Bundesgebiet über 150.000

Rechtsanwaltsfachangestellte. Die Zahl der Rechtsanwälte wird in

den nächsten Jahren um jährlich etwa 3.000 steigen – ebenso der

Bedarf an Rechtsberatungen. Der Beruf des Rechtsanwaltsfachan-

gestellten gehört also zu einer Branche mit Perspektive.

Die Tätigkeiten in einer Kanzlei sind sehr vielfältig und ganz

anders, als man es von Film und Fernsehen kennt. pkl ist eine

ausschließlich wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit 15

Berufsträgern, die vorwiegend mittelständische Unternehmen in

allen Fragen rund um deren unternehmerische Tätigkeit beraten.

Jeder Anwalt ist auf zwei bis drei Rechtsgebiete spezialisiert, so

wird die Kanzlei ihrem Anspruch an eine hohe Beratungsqualität

gerecht. Das setzt sich natürlich auch in der Wahl der Mitarbeiter

sowie in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung fort.

Jedes Jahr bildet die Kanzlei mindestens einen jungen Menschen

zum Rechtsanwaltsfachangestellten aus. Die Ausbildung dauert

insgesamt drei Jahre. Neben fachlichen Kenntnissen lernen die

Auszubildenden den freundlichen Umgang mit Mandanten. Sie

müssen in Stresssituationen einen kühlen Kopf behalten können

und am Ende der Ausbildung in der Lage sein, selbstständig und

mit viel Organisationsgeschick ein Sekretariat zu führen. In-

nerhalb der Ausbildung wird es den Auszubildenden ermöglicht

einen Tag lang einen Gerichtsvollzieher zu begleiten und einer

Gerichtsverhandlung beizuwohnen.

Eine umfassende Ausbildung mit einer optimalen Mischung aus

Theorie und Praxis ist die Grundlage für einen Einstieg in ein er-

folgreiches Berufsleben. Zum Ende des letzten Ausbildungsjahres

wurden zwei der Auszubildenden von pkl übernommen. Frau Joanna

Kalus führt das Sekretariat von Herrn Rechtsanwalt Stange und

Herr Alexander Wadewitz unterstützt die Insolvenzabteilung.

Auch die kmk Steuerberatungsgesellschaft bildet aus. Als Partner

der Berufsakademie Sachsen besteht die Möglichkeit in einem

dreijährigen praxisorientierten Studiengang den Abschluss zum

Diplom-Betriebswirt (BA) zu erlangen.

In den vergangenen Jahren hat das Thema Vereinbarkeit von

Familie und Beruf in Politik, Gesellschaft und bei Unternehmen

stark an Bedeutung gewonnen. Es wird viel darüber berichtet und

diskutiert, doch in der Praxis gibt es heute für Mütter mit Kin-

dern immer noch Arbeitsbedingungen, die eine Erwerbstätigkeit

schwierig oder gar unmöglich machen.

Die kmk Steuerberatungsgesellschaft und die Rechtsanwalts-

kanzlei pkl haben dies erkannt und gestalten ihre Unternehmen

bewusst familienfreundlich. Mitarbeiterinnen mit Kind wird die

nötige Flexibilität geboten, private Verpflichtungen mit dem En-

gagement im Unternehmen optimal zu verbinden. Dazu gehören

angepasste Arbeitszeitregelungen, eine entsprechende Arbeitsor-

ganisation, betriebliche Sozialleistungen und ein familienfreund-

liches Betriebsklima.

Frau Schreiber, Mitarbeiterin der kmk Steuerberatungsgesell-

schaft, kann dies nur bestätigen.

„Es ist schön zu wissen, dass meine Arbeitsleistung im Unter-

nehmen geschätzt wird und ich nicht einfach auf die Ersatzbank

gesetzt werde. Die kmk macht es mir möglich, dass ich neben mei-

nen privaten Verpflichtungen auch 100 % im Beruf geben kann.“

Zudem konnten sich pkl wie kmk über reichlich Nachwuchs freu-

en. Im Jahr 2010 erblickten unter anderem Felix Grobbel, Theo-

dor Franz und Nick Kaulfuß das Licht der Welt. Auf diesem Wege

wünschen wir nochmals alles Gute!

Page 18: Klartext 1.2011

Fußball WM 2010 Am 13. Juni 2010 wurde Public Viewing in Dresden zum Erlebnis.

Im Rahmen der FIFA WM 2010 in Südafrika trafen sich zahlreiche

Mitarbeiter der Unternehmen pkl-kmk und verfolgten gemeinsam

mit fußballinteressierten Mandanten in der VIP-Lounge der Film-

nächte am Elbufer das erste Vorrundenspiel der deutschen Nati-

onalmannschaft. Siegreich und bei netten Gesprächen klang der

Abend aus.

Veranstaltungsreihe: Werbung und RechtIn unserer pkl-Veranstaltungsreihe im vergangenen Jahr infor-

mierten Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz Frank Stange

und Rechtsanwalt Thomas Felchner interessierte Mandanten un-

ter anderem zu den Grundzügen des Werbe- und Fotorechts sowie

über die Eintragung von Marken und den Markenschutz. Da die

Vortragsveranstaltungen und Kanzleifrühstücke großen Anklang

bei den Mandanten gefunden haben, werden wir dieses Jahr un-

sere Vortragsthemen auf andere Rechtsgebiete erweitern.

pkl-kmk GolfturnierIm Herbst 2010 kamen alle Golfsportbegeisterten anlässlich des

alljährlichen pkl-kmk-Golfturnieres zum gemeinsamen „Bälle

schlagen“ auf dem Grün wieder zusammen. Gespielt und gespen-

det wurde auch 2010 für einen guten Zweck. Eine Tombola-Ver-

losung und kulinarische Köstlichkeiten sorgten für Unterhaltung

und das leibliche Wohl.

Niederlassung Kreischa mit neuem AnstrichNach der Sanierung der kmk Niederlassung in Kreischa, konnte

das Team frisch durchstarten. Und das mit vollem Erfolg! In 2010

konnten zahlreiche Mandate dazu gewonnen werden.

Das kmk Team Kreischa: Andrea Kasimir, RA und StB Tim Grobbel,

Claudia Krentzlin, WP und StB Hans-Joachim Kraatz, Heidrun Grahl

und Claudia Walther (v. l.)

18

pkl-kmk

Das war 2010

Rückblick

Spenden: Engagement für unsere RegionAuch im vergangenen Jahr wurde bei pkl-kmk soziales

Engagement großgeschrieben. Regionale Projekte, welche be-

nachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützen, konnten

mit einem Spendenaufkommen von über 10.000 Euro von pkl-

kmk erfolgreich unterstützt werden.

Dresdner Kinderhilfe

Deutscher Kinderschutzbund Region Weißeritz

Kinderkurheim Volkersdorf

Lions Clubhilfswerk – Jugendförderung

Kreusch Stiftung

Kirschner Stiftung

regionale Turn- und Sportvereine

Page 19: Klartext 1.2011

19

Termine

Veranstaltungskalender

für das 1. Halbjahr 2011

Donnerstag, 24. März 2011

Rechtsanwalt Frank Stange

Werbung + Recht:

Rechtsprobleme von Werbeformen im Internet

Mittwoch, 20. April 2011

Rechtsanwalt Silvio Lindemann

Fallen in der Gestaltung von Arbeitsverträgen

Dienstag, 24. Mai 2011

Preisverleihung 2. Dresdner Ostermalen

Donnerstag, 26. Mai 2011

Rechtsanwalt Hermann Kulzer

Risikomanagement des GmbH Geschäftsführers

Dienstag, 7. Juni 2011

Dipl.-Kfm Frank Preißler

Kalkulation – aber richtig!

· Vorstellung von praktikablen Lösungen

für den Mittelständler

· Förderprogramme für KMU

· Tipps und Hinweise aktuell

Donnerstag, 30. Juni 2011

Steuerberater Alexander Holzhauer

Fallstricke bei der steuerlichen Betriebsprüfung

Änderungen vorbehalten.

Aktuelle Informationen

fi nden Sie im Internet unter

www.pkl-kmk.de

Impressum

Bildnachweise: © Christoph Reichelt; © pkl; © Dresdner Kinderhilfe e.V.;

© istockphoto.com – prill, ewabrzoza, MarinaMM, procurator,

JodiJacobson, PeskyMonkey, swedeandsour; © Fotolia.com – broker

Gestaltung: Knopek Clauß Grafi kdesigner Partnerschaft Dresden

Feiern Sie mit uns 20 Jahre pkl!

Mehr Informationen

dazu erhalten Sie rechtzeitig via Post.

Page 20: Klartext 1.2011

Rechtsanwälte

Insolvenzverwalter

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Unternehmensberater

Dresden

Hannover

Leipzig

Erfurt

Berlin

www.pkl-kmk.de

Dresden

Glashütter Straße 104

01277 Dresden

Telefon 0351 86266-0

Telefax 0351 86266-200

[email protected]

Hannover

Bohlendamm 4

30159 Hannover

Telefon 0511 3539997-0

Telefax 0511 3539997-77

[email protected]

Leipzig

Philipp-Rosenthal-Str. 9

04103 Leipzig

Telefon 0341 12474-0

Telefax 0341 12474-10

[email protected]

Berlin

Mauerstr. 76

10117 Berlin

Telefon 030 8575960

Telefax 030 8537088

[email protected]

Erfurt

Anger 73

99084 Erfurt

Telefon 0361 658519-10

Telefax 0361 658519-11

[email protected]

www.pkl.com

Dresden

Bergstraße 76

01069 Dresden

Telefon 0351 89959-0

Telefax 0351 89959-50

[email protected]

Berlin

Hultschiner Damm 201

12623 Berlin

Telefon 030 720212-261

Telefax 030 720212-268

[email protected]

www.kmk-dd.de

Kreischa

Spitzbergstraße 1

01731 Kreischa

Telefon 035206 3930-0

Telefax 035206 3930-29

[email protected]