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Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie 2006 Herold · Christaras · Berthold Für die AG DRG der GPOH

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Kodierempfehlungen fürDiagnosen und Prozeduren in derPädiatrischen Onkologie und Hämatologie

2006 Herold · Christaras · BertholdFür die AG DRG der GPOH

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Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren sowie Hinweise zum Gruppieren und zur Abrechnung im G-DRG-System für die Pädiatrische Onkologie und Hämatologie im Jahr 2006

Ralf Herold, Andreas Christaras und Frank Berthold unter Mitarbeit von Claudia Hochstein und Barbara Grießmeier (AG Leitlinien der PSAPOH) Ausgabe 31.11.2005 Aktualisierungsstand 06.01.2006

Vorwort................................................................................................................................................................1

Relevante Neuigkeiten und Änderungen .......................................................................................................2Fallpauschalen-Gruppierung ...........................................................................................................................2

Chemotherapie (i. v. und i. th.) bei Leukämien relevant für Fallpauschalen-Differenzierung.................................2Krankenhausindividuell zu vereinbarende Fallpauschalen.....................................................................................2Wiederaufnahme, Fallzusammenführung und teilstationäre Leistungen................................................................3Neue Alterssplits und weitere gruppierungsrelevante Aspekte..............................................................................3

ICD-10-GM Version 2006.................................................................................................................................4Neue Kodes – Anämie und weitere........................................................................................................................4HIV-Infektion...........................................................................................................................................................4Neutropenie und Agranulozytose...........................................................................................................................4Sepsis und Neutropenie.........................................................................................................................................4SIRS.......................................................................................................................................................................5Neue Kodes und Systematik bei Graft-versus-host-Krankheit (GvHD)..................................................................5Änderung der Komplikations- und Komorbiditätslevel (CCL)-Systematik..............................................................6Remissionsstatus...................................................................................................................................................6Sekundärmalignome und Rezidive.........................................................................................................................7Systemerkrankung und mehrere Lokalisationen....................................................................................................7

OPS Version 2006 und Zusatzentgelte............................................................................................................7Relevante neue und überarbeitete Kodes im OPS ................................................................................................7Komplexe Diagnostik..............................................................................................................................................8Chemotherapie.......................................................................................................................................................9Zusatzentgelt (ZE)-fähige Medikamente................................................................................................................9

Deutsche Kodierrichtlinien..............................................................................................................................10Allgemeines und wichtige Veränderungen der Vorjahre.................................................................................10

Ermittlung und Festlegung von Kodes für Diagnosen und Prozeduren...............................................................10Verantwortlichkeit für die Kodierung.....................................................................................................................10Relevante Veränderungen an Diagnosen- und Prozedurenkodes in den Vorjahren............................................10Nebendiagnosen..................................................................................................................................................11Zustand nach SZT (Z94.8-) und Immunkompromittierung (D90).........................................................................11Komplizierende Prozeduren.................................................................................................................................11Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8--.-).................................................................................12Psychosoziale Tätigkeiten, Schmerztherapie und Palliativmedizinische Behandlung ........................................12Stammzell-Transplantation...................................................................................................................................12

Häufige und relevante Diagnosen .................................................................................................................13

Häufige und relevante Prozeduren................................................................................................................22Chemotherapie nach protokolldefinierten Blöcken .......................................................................................24Transplantation und spezielle Blutprodukte ...................................................................................................26Psychosoziale Tätigkeiten im OPS................................................................................................................28Blutprodukte und zusatzentgelt (ZE)-fähige Medikamente ...........................................................................31

Referenzen........................................................................................................................................................33Relevante Fallpauschalen (DRG)...................................................................................................................33SIRS-Definition in der Literatur.......................................................................................................................34Quellenangaben ...........................................................................................................................................35

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Vorwort

Dies ist die fünfte Ausgabe von Kodierempfehlungen für die Pädiatrische Onkologie und Häma­tologie. Nachdem die Kodierempfehlungen des vorangegangenen Jahres 2005 im Textbereich sehr ausführlich waren und im Anhang mehrere ausformulierte Beispiele enthielten, haben wir nun die Darstellung auf die wesentlichen Neuigkeiten und Änderungen beschränkt. Die Vor­jahresausgabe sollte daher erforderlichenfalls auch weiterhin herangezogen werden.

Selbst aktiv müssen sich die Leser in ihren Krankenhäusern jetzt um die Einbeziehung einiger bestimmter neuer Zusatzentgelte in die Kostenträgerverhandlungen bemühen, siehe Seite 8f.

Das G-DRG System 2006 bringt insgesamt eine überschaubare Zahl an Veränderungen mit sich. Diese werden im Folgenden systematisch dargestellt. Anschließend sind die aktualisierten Kodelisten für Diagnosen und Prozeduren aufgeführt. Die aus diesen durch den Gruppierungs­prozess zu ermittelnden Fallpauschalen folgen als Liste der häufigsten G-DRG.

Das InEK beziffert den Fortschritt des G-DRG Systems 2006 [AbBer2006, Seite 78] mit dem Bestimmtheitsmaß R², und es ist 0.63 in MDC 17 („Hämatologische und solide Neubildungen“). Dieser Wert ist derjenige Anteil der unterschiedlichen Kosten aller Fälle, der durch das Fallpau­schalensystem erklärt wird. Unter insgesamt 27 MDC-Klassen ist es der zwölftbeste R²-Wert, und er ist zudem knapp 10 % höher als im Vorjahr.

Allerdings ist die Anzahl der pädiatrisch-onkologisch/-hämatologisch relevanten Fallpauschalen erneut gestiegen, mit zunehmend komplizierten Merkmalen insbesondere bei Leukämien. Die zur Kostenhomogenisierung definierten Fallpauschalen umfassen dabei nicht immer vergleich­bare klinische Erkrankungen, wie zum Beispiel die DRG C65Z (diabetische und maligne Augen­erkrankungen). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die ökonomischen Folgen des neuen G-DRG-Systems 2006 in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologe noch nicht bekannt.

Unverändert haben unsere Kodierempfehlungen daher das Ziel, eine bundesweit harmonisierte Abbildung der Patienten, ihres Erkrankungsverlaufes und der Behandlungsleistungen zu unter­stützen – ohne vordergründige ökonomische Aspekte zu berücksichtigen. Auf diese Weise sollte das G-DRG System optimal „lernen“ können und die erforderlichen Ressourcen bereitstellen.

Bitte besuchen Sie auch unsere Internetseiten, auch für die Aufnahme in den E-Mailverteiler:

● http://www.gpoh.de/drg 1

Die Grundlagen unserer Kodierempfehlungen sind die unter den folgenden Adressen zu errei­chenden Dokumente, die wir als Referenzen und bei Interesse empfehlen:

● OPS und ICD: http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/

● G-DRG: http://www.g-drg.de/ → Downloads (oben rechts)

● Deutsche Kodierrichtlinien: http://www.g-drg.de/ → Kodierrichtlinien (Mitte links)

Für Aktualisierungen der Kodierempfehlungen auf den Internet-Seiten der GPOH würden wir auch weiterhin gern Ihre Erfahrungen und Rückmeldungen berücksichtigen.

Wir wünschen viel Erfolg beim Kodieren und möglichst gute Unterstützung durch diese Kodierempfehlungen – trotz möglicher Fehler und Unzulänglichkeiten. Happy Coding!

Ralf Herold, Andreas Christaras und Frank Berthold

1 Alle Referenzen sind in der elektronischen Fassung der Kodierempfehlungen anklickbar.

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Relevante Neuigkeiten und Änderungen

Fallpauschalen-Gruppierung

Chemotherapie (i. v. und i. th.) bei Leukämien relevant für Fallpauschalen-Differenzierung

Die Fallpauschalen für die Leukämien umfassen bei akuter lymphoblastischer Leukämie (ALL) die R63A bis R63G (siehe auch Seite 33) und bei der akuten myeloischen Leukämie (AML) die R60A bis R60G. Die Gruppierungsregeln für die unterschiedliche Abstufung (A bis G) sind zwar grundsätzlich vergleichbar, aber durch mehrfache Verschränkungen sehr komplex.

Wesentlich und neu wird nun die Art der durchgeführten Chemotherapie (siehe Seite 24) in den Gruppierungsregeln berücksichtigt, insbesondere wird zwischen hochkomplexer (8-544.-) und nicht hochkomplexer Chemotherapie (8-543 und 8-542) unterschieden. Eine weitere Grup­pierungsregel „lokale Chemotherapie“ bezieht unter anderem intrathekale Zytostatikagaben (bei ALL) ein. Für die neuen Gruppierungsregeln sind Chemotherapie-Kodes möglicherweise auch mehrfach anzugeben, beispielsweise 8-544.0. Dementsprechend haben Block-Chemotherapien (bei Leukämien) von mehr als vier Tagen pro Block ein höheres Relativgewicht (R63B: 6,145) als solche mit einer Dauer von bis zu vier Tagen (R63C: 3,86).

Die Fallpauschalen mit den höchsten Relativgewichten bei Leukämien, R63A (Relativgewicht 7,748, durchschnittliche Verweildauer 37 Tage) und R60A (9,907, 50 Tage), ergeben sich dem­gegenüber nicht mehr durch komplizierende Faktoren. Ohne „hochkomplexe Chemotherapie“ werden Diagnosen wie Sepsis und Agranulozytose sowie eine Portimplantation oder Dialysen bei akuter lymphoblastischer Leukämie allenfalls zu R60B gruppiert (durchschnittliche Verweil­dauer 21 Tage, Relativgewicht 6,145; Vorjahresvergleich: R63A2005: 4,144, 19 Tage).

Dementsprechend sollten die Kodierungen der Chemotherapie besonders beachtet werden. Darüber hinaus müssen Aktualisierungen der „Chemotherapie-Listen“ berücksichtigt werden, die das DIMDI mehrfach im Laufe eines Jahres veröffentlicht – unter der Internet-Adresse

● http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/chemo.htm

Zusätzlich wird bei den Leukämie-Fallpauschalen bei Fällen mit hochkomplexer Chemotherapie unterschieden, ob auch ein „signifikanter“ operativer Eingriff (so genannte OR-Prozedur) durch­geführt wurde (R16Z), unabhängig von der genaueren Art des Eingriffs.

Die viele DRG-Systeme beherrschende Zweiteilung in eine „operative“ und eine „medizinische“ Partition wird im G-DRG System 2006 im Bereich der Leukämien und Lymphome (MDC 17, 25 medizinische und immerhin 21 operative DRG) erstmalig relativiert, indem eine partitionsüber­greifende Sortierung vorgenommen wird. Auf diese Weise soll eine mögliche Mindervergütung bei Mehrleistung behoben werden [AbBer2006, S. 51].

Die veränderten Gruppierungskriterien und -regeln haben zur Folge, dass sich die Häufigkeiten von Fällen zwischen den Leukämie-DRG verschieben und Vergleiche der Abbildung der Pati­enten zwischen den jährlich aufeinander folgenden G-DRG-Systemen schwierig sind.

Krankenhausindividuell zu vereinbarende Fallpauschalen

Die folgenden Fallpauschalen mit Bedeutung für die pädiatrische Onkologie und Hämatologie sind auch im G-DRG System 2006 als Teil der Anlage 3 des [FPKat] enthalten. Diese sind im Fallpauschalen-Katalog nicht vergütet, und daher sind dafür „krankenhausindividuelle Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 [KHEntgG] zu vereinbaren“, unter der Voraussetzung, dass „diese als Krankenhausleistung erbracht werden dürfen“:

● A61Z – Graft-versus-Host Erkrankung beziehungsweise Graft failure● Z41Z - Knochenmarkentnahme bei Eigenspender ● Z42Z – Stammzellentnahme bei Fremdspender (auch Geschwister) ● Z43Z – Knochenmarkentnahme bei Fremdspender

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Das zu erwartende Auftreten dieser Fallpauschalen sollte mit dem Controlling des Kranken­hauses abgesprochen, von diesem in den jährlichen Budgetgesprächen des Krankenhauses mit den Kostenträgern berücksichtigt und dadurch jeweils ein Erlös vereinbart werden kann. Zu krankenhausindividuell zu vereinbarenden Zusatzentgelten siehe Seite 9.

Wiederaufnahme, Fallzusammenführung und teilstationäre Leistungen

Im Jahr 2006 existieren nunmehr bereits 236 Fallpauschalen (im Falle von Hauptabteilungen), die eine Kennzeichnung dafür tragen, dass von der Zusammenführung aufeinander folgender Aufenhalte ausgenommen sind. Allerdings trifft diese Ausnahmeregelung nicht auf „Komplika­tionen“ (siehe unten) und nicht auf einige wenige relevante DRG zu.

Beispielsweise umfaßt die DRG K63A („Angeborene Stoffwechselstörungen, mehr als ein Bele­gungstag“) auch Fälle mit Langerhanszell-Histiozytose (ICD D76.0), und sie weist eine obere Grenzverweildauer von 16 Tagen und ein Relativgewicht von 0,874 auf. Dies bedeutet, dass die stationären Behandlungsaufenthalte zur Gabe mittelhoch dosierten Methotrexats (gleichzeitig intravenöse Vinblastingabe; OPS 8-543) alle zwei Wochen zusammenzuführen und mit nur einer Fallpauschale abzurechnen sind, weil die zweite Aufnahme am Tag 15 des Behandlungs­zyklus im Rahmen der LCH-Induktionstherapie noch gerade innerhalb der oberen Grenzver­weildauer erfolgt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 [FPV]).

Grundsätzlich sind die Regelungen zur Wiederaufnahme-Abrechnung unverändert gegenüber dem Jahr 2005, insbesondere erzwingen „Komplikationen“ eine Fallzusammenführung und Ab­rechnung mit nur einer DRG. Eine definitive Klärung über die Anwendung des Komplikations­begriffs dieser Regelung (FPV § 2 Abs. 3 [FPV]) existiert jedoch weiterhin nicht. Nach unserer Auffassung zählt die Infektion/Sepsis (-behandlung) in Neutropenie (siehe Seite 4) nicht hierzu, doch gibt es hierzu Auseinandersetzungen zwischen Kostenträgern und Krankenhäusern.

Kompliziertere Sachverhalte wie Krankenhauswechsel und zahlreiche Aufenthalte sind hier ver­anschaulicht: http://www.g-drg.de/service/download/veroeff_2006/Hinweise_FPV2006_kom­binierte_Fallzusammenfuehrung_050913.pdf.

In einer gesonderten Klarstellung weist die Selbstverwaltung darauf hin, dass die Vorgaben zur Beurlaubung nicht bei „onkologischen Behandlungszyklen“ gelten, die mithin für „einzelne ab­geschlossene Behandlungen“ gehalten werden [KlarFPV, Ziff. 3].

Der aktuelle Fallpauschalen-Katalog enthält lediglich zwei teilstationäre Leistungen (Nieren­insuffizienz), doch plant das InEK eine Weiterentwicklung und dementsprechende Vorgaben für die Krankenhäuser zur Datenübermittlungspflicht gemäß § 21 KHEntgG [AbBer2006, Seite 89].

Neue Alterssplits und weitere gruppierungsrelevante Aspekte

Es gibt weitere 51 nach dem Alter getrennte und klassifizierte Fallpauschalen. Im Vorjahr waren bereits 55 Fallpauschalen mit Alterssplits vorhanden. Neu sind Fallpauschalen wie B02B (kom­plexe Kraniotomie), T60B bis E (Sepsis), A06A, A09A und A13D (intensivmedizinische Behand­lung), U41Z (sozial- und neuropädiatrische Therapie) und U43Z (psychosomatische Therapie) zu finden. Auch A15A und B (autologe SZT), I65A (Malignom Bindegewebe), R05Z und R07A (Strahlentherapie) haben unterschiedliche Altersgrenzen. Bereits zum Vorjahr wurden Alterss­plits bei Leukämien und Lymphomen wieder entfernt. Die für diese Fallpauschalen ermittelten Relativgewichte liegen bei jüngeren Patienten durchweg höher als bei älteren Patienten.

Weitere Altersunterschiede finden sich bemerkenswerterweise unter den entgeltfähigen Medi­kamenten, die zum Teil nur bei Kindern und Jugendlichen kodiert und dementsprechend mit so genannten Zusatzentgelten abgerechnet werden können (siehe Seiten 7 und 31).

Die zum Jahr 2005 neu eingeführten Kodes für „Systemische inflammatorische Respons-Syn­drome“ (SIRS, R65.-!) bei Sepsis [DKR 0103d, Seite 60] sind im Jahr 2006 nun gruppierungs­relevant [DefHB Bd. 5, Seite 629]. Bereits seit 2005 sind beispielsweise die Diagnose Z94.8- (Z. n. SZT) und die Prozedur 5-399.- (Im- oder Explantation ZVK) gruppierungsrelevant.

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ICD-10-GM Version 2006

Neue Kodes – Anämie und weitere

Der neu geschaffene Kode D61.10 steht für die Anämie infolge zytostatischer Therapie, die bis­her als D61.12005 nur unter den nicht näher bestimmten arzneimittelinduzierten aplastischen An­ämien kodiert werden konnte. Der Kode D61.10 kommt für die Haupt- und auch die Neben­diagnose in Frage. Eine isolierte Tumoranämie (beispielsweise Verdrängungsmyelopathie bei Diagnosestellung oder Progress) könnte als D63.0* neben dem Malignom kodiert werden.

Eine begrenzte Zahl weiterer neuer Diagnose-Kodes wurde in den aktualisierten Katalog aufge­nommen wie beispielsweise Nachuntersuchung nach Organtransplantation (Z09.80), Regis­trierung zur Organtransplantation (Z75.--), Frührehabilitations-Index (FRB-Index, U52.-).

HIV-Infektion

Zur Abbildung und Kodierung der Stadieneinteilung der HIV-Infektion entsprechend der ame­rikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) wurden zwei neue Kodegruppen eingeführt, die jeweils gemeinsam angegeben werden müssen. Dabei entsprechen U60.1! bis U60.3! den klinischen Kategorien A bis C der HIV-Krankheit. Die Kodes U61.1! bis U61.3! ent­sprechen einer Zahl von > 500, 200-499 und < 200 T-Helferzellen pro µl Blut [ICD Seite 751].

Neutropenie und Agranulozytose

Die Anforderungen an die Kodierung der Neutropenie und Aplasie sind durch eine erneute Verfeinerung der entsprechenden Kodes und durch die Vorgabe von konkreten Grenzwerten für die Agranulozytose-Dauer angehoben worden.

Dementsprechend wird eine Konzentration von neutrophilen Granulozyten unter 500 pro µl Blut (< 0,5 G/l) als „kritische Phase“ definiert [ICD S. 130]. Nur während der Dauer dieser kritischen Phase ist die Dauer der Agranulozytose mit den folgenden Kodes zu kodieren:

● D70.10 1 – 9 Tage „kritische Phase“ (< 0,5 G/l Neutrophile),

● D70.11 10 – 19 Tage „kritische Phase“ (< 0,5 G/l Neutrophile),

● D70.12 20 oder mehr Tage „kritische Phase“ (< 0,5 G/l Neutrophile).

Als Dauer der „kritischen Phase“ kann der gesamte Zeitraum der Agranulozytose betrachtet werden, unabhängig von einer stationären oder ambulanten Behandlung. Sämtliche Kodes D70.-- sind im Jahr 2006 in gleicher Weise komplikationssteigernd [DefHB, Bd. 5, S. 608].

Ansonsten, also bei nicht so stark erniedrigten Neutrophilen-Zahlen (Neutropenie im engeren Sinn), wird „D70.18 Sonstige Verlaufsformen der Neutropenie und Agranulozytose“ beziehungs­weise nach SZT oder bei GvHD und Infektionen „D70.3 Sonstige Agranulozytose“ kodiert.

Außer den Neutrophilen-Grenzwerten sind keine weiteren Vorgaben dem Katalog entnehmbar. Automatisiert erstellte Differenzialblutbilder können somit wohl verwendet werden; der Befund einer Leukozytopenie (< 1 G/l) trifft alleinig jedoch nicht die Vorgaben für D70.1-. Auch auf die detaillierte Nachvollziehbarkeit der Aplasie in der Krankenakte sollte geachtet werden.

Eine Knochenmarkaplasie sollte nicht insgesamt mit nur einem Kode kodiert werden (beispiels­weise D61.9 Panmyelopathie), sondern für jede betroffene Zellreihe sollte der jeweilige Kode angegeben werden (D61.10 Anämie, D70.1- Neutropenie und D69.5- Thrombopenie).

Sepsis und Neutropenie

Eine Sepsis ist bei Patienten in Neutropenie (unabhängig von oben genannten Grenzwerten) mit der Hauptdiagnose Sepsis (A41.9) und mit der Nebendiagnose „D70.-- Agranulozytose“ [DKR 0103d, S. 60] sowie gegebenenfalls weiteren Nebendiagnosen zu kodieren.

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Nur bei unbekanntem Erreger ist der genannte Sepsis-Kode A41.9 zu verwenden. Ansonsten sollte ein erregerspezifischer Sepsis-Kode auf Seite 17, in Tabelle 2 in [DKR Seite 59] oder im Kapitel I in der [ICD Seiten 17ff.] aufgesucht werden, beispielsweise „B37.7 Candida-Sepsis“ oder „A41.52 Pseudomonas-Sepsis“.

Eine Neutropenie beziehungsweise auch eine Aplasie und eine entsprechend diesen Gefähr­dungsfaktoren zu behandelnde Infektion oder Sepsis tritt zufallsabhängig, also im Einzelfall nicht vorhersehbar, nach einer regelrechten zytostatischen Therapie auf.

Weitere Nebendiagnosen sollten unter anderem das zugrunde liegende Malignom kodieren, da dieses für die Gruppierung relevant ist und zum Teil spezifischere oder weitergehende Thera­piemaßnahmen erfordert, wie G-CSF-Gabe, Katheter-Explantation oder Spiegelmessungen. Im Gegensatz zu diesem Sepsis-Neutropenie-Fall, für den die genannte spezielle Kodierrichtlinie gilt, ist bei den meisten anderen Aufnahmen das Malignom als Hauptdiagnose zu kodieren.

Eine drohende Sepsis ist nicht als A41.9 zu kodieren: „drohende“ oder „sich anbahnende“ Er­krankungen dürfen nur angegeben werden, wenn sie im [ICD] so benannt sind [DKR D001a].

SIRS

Kodes für „Systemische inflammatorische Respons-Syndrome“ (SIRS, R65.-!) sind beispiels­weise bei einer Sepsis [DKR 0103d, Seite 60] anzugeben. Ein SIRS-Kode zieht einen „Kom­plikations- und Komorbiditätslevel“ (CCL) von mindestens 3 nach sich [DefHB Bd. 5, Seite 629].

Die SIRS-Definition der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin und der Deutschen Sepsis-Gesellschaft wurde im Bereich „FAQ“ des DIMDI-Internetauftritts veröffent­licht. Sie unterscheidet sich jedoch von pädiatrischen Konventionen und kann zurzeit nicht un­mittelbar eingesetzt werden. Eine vorläufige Unterteilung auf der Basis zwischenzeitlich er­schienener Publikationen ist auf Seite 34 wiedergegeben.

Neue Kodes und Systematik bei Graft-versus-host-Krankheit (GvHD)

Zur Kodierung der Graft-versus-host-Krankheit (GvHD) kann nun das Kreuz-Stern-System die unterschiedlich betroffenen Organe abbilden, beispielsweise T86.0-+ zusammen mit Haut (L99.1-*)-, Leber (K77.1-*)- und Gastrointestinaltrakt (K93.2-*)-GvHD [DKR P015e Seite 50]. Der jeweilige Grad der akuten GvHD ist erreicht, wenn mindestens eines der zugeordneten Stadien der genannten akuten Organ-GvHD vorliegt“ [ICD Seite 701].

Die zum Teil neu geschaffenen und hierbei optionalen Stern-Kodes (für den Manifestationsort) dürfen nicht alleinig, sondern nur zusammen mit einem Kreuz-Kode (für die primär ätiologische Diagnose) angegeben werden, wie in der [ICD] üblich. Wenn der Stern-Kode T86.0-+ der Haupt­diagnose des Aufenthaltes entspricht, sind als Nebendiagnosen zunächst die zugehörigen Kreuz-Kodes und dann erst gegebenenfalls das bestehende Malignom anzugeben [DKR ebd.].

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Zuordnungsmöglichkeiten:2

Akute GvHD Haut-GvHD Leber-GvHD GIT-GvHD

Grad Kode Grad Kode Grad Kode Grad Kode

I T86.01+ 1 2

L99.11*L99.12*

- - - -

II T86.01+ 3 L99.13* 1 K77.11* 1 K93.21*

III T86.02+ 123

L99.11*L99.12*L99.13*

23

K77.12*K77.13*

23

K93.22*K93.23*

IV T86.02+ 4 L99.14* 4 K77.14* 4 K93.24*

2 Quelle laut [ICD Seite 12]: Przepiorka D, Weisdorf D, Martin P et al.: Consensus Conference on Acute GVHD Grading. Bone Marrow Transplant 1995, 15: 825

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Änderung der Komplikations- und Komorbiditätslevel (CCL)-Systematik

Die Berechnung des patientenbezogenen CCL-Wertes aus den ICD-Kodes wurde geändert, in­dem die Bedeutung der Nebendiagnosen auf- oder abgewertet wurde. Damit ist eine größere Zahl relevanter Nebendiagnosen erforderlich, um einen bestimmten PCCL-Wert zu erreichen, der wiederum bei manchen Fallpauschalen ein Gruppierungskriterium ist. Aufgrund der Komple­xität der Gruppierung (siehe [DefHB]) sind die Folgen noch nicht quantifizierbar. Zusätzlich zu den folgenden Tabellen sind PCCL-steigernde Kodes in der ICD-Tabelle markiert (ab Seite 13).

Nicht PCCL-relevante Nebendiagnosen

D00-D48 Gutartige o. dignitätsunklare Neubildungen D73.- Milzkrankheit (auch Hyposplenie und Asplenie)

D55.- Hereditäre hämolytische Anämien (ohne Thalassämie und Sichelzellanämie)

D72.- Sonstige Krankheiten der Leukozyten (ohne Chediak-Higashi-Syndrom)

D76.0 Histiozytose (Langerhanszell-Histiozytose) D76.1 Hämophagozytierende Lymphohistiozytose

D72.8 Hyperleukozytose D76.2 Infektassoziierte Histiozytose

Relevante, also PCCL-steigernde Nebendiagnosen (siehe auch CCL in Tabelle ab Seite 13)

M62.3- Immobilitätssyndrom (paraplegisch) E84.- Cystische Fibrose (CF)

M62.4- Muskelkontraktur G00-5 Meningitis, Enzephalitis, Meningoenzephalitis

M62.5- Muskelschwund und Muskelatrophie G82.- Paraparese, Paraplegie, Tetraparese, Tetraplegie

M86.3.- Chron.multifokale Osteomyelitis (CMRO) I61.- Intrazerebrale Blutung (exkl. Neu-/Frühgeborene)

M86.5.- Chronische hämatogene Osteomyelitis J10.0 Pneumonie, viral, nachgewiesener Influenzavirus

M90.4- Knochennekrose durch Hämoglobinopathie J13-7 Pneumonie, bakteriell, viral oder mykotisch

M90.7- Knochenfraktur bei Malignomen J85-6 Abszess der Lunge und Pyothorax

A39.- Meningokokken-Infektionen J91 Pleuraerguß bei and. Krankheiten (nicht maligne)

B00-B01 Herpes-simplex- und VZV-Infektionen M00-1 Septische Arthritiden (Meningokokken, Pilze, ...)

B44-B45 Aspergillose und Kryptokokkose N39.- Harnwegsinfektion, Ort nicht näher angegeben

B58.2/3 Toxoplasmose von Gehirn oder Lunge R57.- Schock (verschiedene Formen)

B59 Pneumocystis-Infektion T80.2 Infektion nach therapeutischer parenter. Gabe

B95-B96 Bakterien als Ursachen von Krankheiten T85.4 Mechanische Komplikation intrakranieller Shunt

Remissionsstatus

Unverändert ist der Remissionsstatus bei Leukämien3 (einschließlich JMML) zu kodieren. Dabei steht „-.x0“ für eine unbekannte oder partielle Remission („trotz eines Rückgangs der Krank­heitserscheinungen [existiert] die Erkrankung nach wie vor“) [DKR 0208c, S. 65]. Seit 2005 wird empfohlen, die Leukämie-Remission nach den folgenden klinischen Kriterien und gegensätzlich zum Kode C95.8! (induktionsrefraktär) zu verschlüsseln, der gegebenenfalls zusätzlich zum Leukämie-Kode (C91–C95) anzugeben ist [DKR ebd.].

Als refraktär wird die Leukämie klassifiziert, wenn bei der planmäßigen Knochenmarkpunktion am Tag 33 (ALL-BFM, Interfant, ALL-REZ BFM) oder 29 (COALL) der Standard-Induktions­therapie keine Remission (weniger als 5 % Blasten im repräsentativen Knochenmarkaspirat bei ausreichender Zellularität und Zeichen regenerierender normaler Blutbildung) besteht.

Der MRD-Befund, der Prednison-Respons oder der PVA-Score können derzeit nicht für die Klassifikation des Remissionsstatus herangezogen werden.

3 und immuno- und myeloproliferativen Erkrankungen des Erwachsenenalters

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Sekundärmalignome und Rezidive

Die ICD-10-GM-2006 verwendet den Begriff „sekundär“ nicht im Zusammenhang mit Sekundär­malignomen (synonym sekundäre maligne Neoplasien, SMN): „[...] die fünfte Stelle gibt das Verhalten (Malignitätsgrad) an (bösartig primär, bösartig sekundär (metastatisch), in situ, gut­artig, ungewiss, ob bösartig oder gutartig), [...]“ [ICD Seite 70] [DKR 0201e Seite 61f.].

Sekundärmalignome werden wie eine Ersterkrankung kodiert, gegebenenfalls zusätzlich mit dem Kode „Z85.- Malignom in der Eigenanamnese“, wenn die aktuelle Behandlung durch die frühere Erkrankung aufwändiger ist.

Es gibt keinen speziellen Kode, um ein Rezidiv zu kennzeichnen, das daher ebenfalls wie eine Ersterkrankung kodiert wird. Der oben genannte Kode „Z85.- Malignom in der Eigenanamnese“ darf in dieser Situation allerdings nicht verwendet werden, weil zuvor keine definitive Heilung bestand [DKR 0209d, Seite 66].

Systemerkrankung und mehrere Lokalisationen

Da ein Lymphom als „nicht metastatisch“, also als eine Systemerkrankung betrachtet wird [DKR 0215d, Seite 69], dürfen neben dem Lymphom-Kode (C82, C83) mitbefallene Organe nicht als „sekundäre bösartige Neubildung“ (C77, C78) angegeben werden. Demgegenüber müssen Lymphom-Herde im Knochen beziehungsweise Knochenmark immer zusätzlich mit C79.5 (Knochen-/Knochenmark-Metastasen) kodiert werden [DKR ebd.].

Der Kode C97! „Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen“ soll nur bei zwei gleichzeitig bestehenden, unterschiedlichen bösartigen Erkrankungen (beispiels­weise Osteosarkom und Glioblastom) angegeben werden [DKR 0207a, Seite 65]. Wenn dem­gegenüber eine Erkrankung sich an mehreren Lokalisationen manifestiert, kann sie zum Teil als „mehrere Teilbereiche überlappend“ kodiert werden.

Anders als im klinischen Alltag klassifiziert die [ICD] die malignen onkologischen und hämato­logischen Erkrankungen oftmals (nur) nach ihrer Lokalisation. Beispiele für Hauptdiagnosen:

● Zervikales Neuroblastom kodieren als C47.0 Malignom autonomes Nervensystem – Hals ● Neuroblastom (Nebenniere) kodieren als C74.1 Malignom Nebenniere – Nebennierenmark● Aufnahme des Patienten (Neuroblastom) zur Chemotherapie bei unbekannter Lokalisation

des Primärtumors : Metastase (zum Beispiel C79.5, Knochen oder Knochenmark) als Haupt­diagnose angeben [DKR 0201e, Seite 62]

● Ewing-Sarkom (ebenso Osteosarkom) Femur kodieren als C40.2 Malignom Knochen, Femur

OPS Version 2006 und Zusatzentgelte

Herausstehende Neuerungen und viele relevante Änderungen wurden im [OPS] vorgenommen, die unter anderem der besseren Abbildung der Pädiatrie und Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie dienen sollen: „Aufgrund der Hinweise auf die strukturelle Unterfinanzierung bei der onkologischen Behandlung von Kindern, wenn diese Medikamente erhalten, die in typischer Dosierung angewendet werden, konnten für elf Zusatzentgelte, darunter auch nicht onkolo­gische Zusatzentgelte, zusätzliche Dosisklassen für Kinder eingerichtet werden, deren Abre­chenbarkeit je nach Alter des Patienten (z. B. < 10 Jahre) beschränkt ist“ [AbBer Seite 52], sie­he auch unten, Seite9.

Relevante neue und überarbeitete Kodes im OPS

Der Kode 1-990 wurde für das „ex-vivo-Zellkultursystem zur prätherapeutischen Chemosensi­bilitätstestung“ geschaffen, der jedoch nicht näher erläutert wird [OPS Seite 59]. Der Kode ist (gegenwärtig) nicht gruppierungsrelevant, und er steht möglicherweise im Zusammenhang da­mit, dass im Jahr 2006 insgesamt 6 Krankenhäuser eine solche Testung im Rahmen des jährli­chen Verfahrens für „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ (NUB) [KHEntgG § 6 Abs. 2] nach der zustimmenden Auskunft des InEK individuell verhandeln konnten.

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Neben den in den hierauf folgenden Abschnitten genannten Kodes wurden weitere neue Kodes im OPS geschaffen für die ● Multimodale kinder- und jugendrheumatologische Komplexbehandlung (8-986)● Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern (8-987)● Leber-Organspende (5-503.4-) ● Frührehabilitation (8-55-) ● Hyperthermie-Planung (8-604) ● naturheilkundliche und anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlung (8-975.-)

Relevante Änderungen an Kodes des OPS: ● Basisschulung (9-500.0): Prothesen- und Apparateschulung explizit aufgeführt ● Palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-982): Bis 2008 ist einjährige Erfahrung,

anschließend eine zertifizierte Zusatzweiterbildung in Palliativmedizin erforderlich● Komplexe Akutschmerzbehandlung (8-919): Tumorschmerz ausdrücklich eingeschlossen● Strahlentherapie (8-52) und Hyperthermie (8-60): Anzahl der Dosen ist zu verschlüsseln● Zell- und Plasmapheresen (8-82-): Gliederung verändert ● Intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-980; nur für Patienten ab 14 Jahre)

Komplexe Diagnostik

Der Kode 1-940 wurde neu geschaffen für die „komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“ [OPS Seite 59]. Er wird für den überwiegenden Teil der Patienten anzuwenden sein, deren Erkrankung jeweils im Rahmen der Initialdiagnostik, von Responsbeurteilungen und im Restaging untersucht wird.

Die folgenden Kriterien müssen alle für die Kodierung von 1.940 zutreffen: Die Diagnostik

● erfolgt bei einer Erkrankung aus Kapitel II (C00-D48) oder III (D50-D99) der ICD-10-GM ● erfolgt bei Patienten von 0 bis 18 Jahren ● wird während desselben stationären Aufenthaltes durchgeführt ● umfasst mindestens eine der folgenden Leistungen

● Knochenmarkpunktion ● Histologie mit immunhistologischen Spezialfärbungen ● Referenzbegutachtung

● umfasst mindestens drei Untersuchungen mit mindestens zwei der folgenden Verfahren* ● Magnetresonanztomographie ● Positronenemissionstomographie ● Computertomographie mit Kontrastmittel ● Szintigraphie (außer szintigraphische Teiluntersuchung)

*Bei zwei Untersuchungen mit demselben Verfahren müssen unterschiedliche Orte untersucht worden sein [OPS Seite 59]. Da die Abbildung von MR-, PET- und CT-Untersuchungen nicht vollständig ausdifferenziert ist, werden zum Beispiel die MRT (KM) des Oberschenkels und des Unterschenkels als Untersuchung nur einer Lokalisation aufgefasst (OPS 3-826), die allerdings möglicherweise mehrfach kodiert werden kann [DKR P005e Seite 42].

Der Kode 1-940 wurde nicht nur in [OPS] eingeführt, sondern ist als Zusatzentgelt „ZE2006-45“ auch bereits im Fallpauschalen-Katalog enthalten, und zwar in dessen Anlage 6 [FPKat]. Dies bedeutet, dass die Kodierung von 1-940 zu einem Zusatzentgelt führt, für das ein Entgelt abge­rechnet werden kann. Das abrechenbare Entgelt beträgt nach der allgemeinen Regelung4 für Zusatzentgelte 600 € pro Fall [§ 5 Abs. 2 Satz 3 KHEntG], es sei denn, das Krankenhaus hat mit seinen Kostenträgern dazu eine (höhere) Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 KHEntG getroffen.

4 Ebenso bestehen nach der allgemeinen Regel bereits für das Vorjahr vereinbarte krankenhausindividuelle Zusatzentgelte bis zu einer neuen Budgetvereinbarung in Folgejahr weiter.

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Die Kostenkalkulation für den Leistungskomplex „Komplexe Diagnostik bei Kindern und Jugend­lichen mit hämatologischen und onkologischen Erkrankungen“ (OPS 1-940) ergab ein Betrag von rund 2.500 € pro Fall, der in die individuellen Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern durch die Krankenhausverwaltung als Forderung eingebracht werden sollte. Das zu erwartende Auftreten des Kodes 1-940 sollte damit unbedingt dem Controlling des Krankenhauses ange­kündigt werden, um angemessen berücksichtigt werden zu können.

Die Vertragsparteien sollen für das einzelne Krankenhaus [KHEntgG § 11] sachgerecht und gegebenenfalls nach einem vorgegebenen Kalkulationsschema [KHEntgG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4] ermittelte Entgelte vereinbaren, solange die betreffende Leistung noch nicht im Rahmen der Fallpauschalen vergütet wird [KHEntgG § 6]. Dazu kann als Hilfestellung über die AG DRG (siehe Seite 1) die zitierte prototypische Kostenkalkulation (Federführung: A. Christaras) bezo­gen werden. Diese wurde im Jahr 2005 dem InEK vorgelegt und veranlasste dieses mit zu der Ermittlung der besonderen Kosten, die mit den betreffenden Behandlungsaufenthalten ver­bunden sind. Kalkulationsvorgaben zum Herunterladen: ● http://www.uniklinik-duesseldorf.de/kinderonkologie → DRG-Unit → Modellkalkulation und● http://www.g-drg.de/service/drg_down.php#Empfehlung2006 (Vertragsparteienvorgabe).

Chemotherapie

Die anwendungsbezogenen Beispiellisten für die Chemotherapie wurden aktualisiert und geringfügig durch Verschiebung einiger bestimmter Blocktherapien überarbeitet. Die generelle Einteilung in drei Kategorien „nicht komplexe“ (8-542), in „mittelgradig komplexe und intensive“ (8-543) und in “hochgradig komplexe“ (8-544.0 ein Block und 8-544.1 zwei Blöcke) Chemo­therapie wurde beibehalten [OPS Seite 418ff.].

Diesen Kategorien wurden die meisten in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie vor­kommenden Chemotherapieblöcke und SZT-Konditionierungsschemata zugeordnet, und sind auf den Seiten 24ff. aufgelistet. Exakt diese Zuordnung ist Bestandteil der amtlichen OPS-Kodelisten, die zusätzlich auch Chemotherapieblöcke der Erwachsenenmedizin beinhalten [OPS Seite 418ff.]. Dennoch werden diese Listen als Beispiele bezeichnet, weil die Inklusions-Merkmale der vier Kodes („Inkl.:“) zusammen mit den Hinweisen der tatsächlichen Therapie­durchführung entsprechen sollten und diese auch von den Beispielen abweichen könnten.

Alle Kodes für die (Block-) Chemotherapie und auch für die intrathekale oder intrakavitäre Che­motherapiegabe (8-541.-) sind erstmalig auch gruppierungsrelevant, siehe auch Seite 2.

Zusatzentgelt (ZE)-fähige Medikamente

Kodes wurden zum Teil für Medikamente und zum Teil auch für Dosierungen, wie sie in der Pädiatrie angewendet werden, im Bereich der zusatzentgeltfähiger Medikamente (8-012ff.) und der Blutprodukte (8-810ff.) neu geschaffen. Die damit dem [OPS] korrespondierenden Entgelte sind in der Anlage 5 des [FPKat] enthalten. Einige frühere Kodes, unter anderem derjenige für Methotrexat, wurden entfernt. Kalkulationsvorgaben für zu verhandelnde Zusatzentgelte unter ● http://www.uniklinik-duesseldorf.de/kinderonkologie → DRG-Unit und unter ● http://www.g-drg.de/service/drg_down.php#Empfehlung2006 (Vertragsparteienvorgabe).

Die als relevant eingeschätzten Medikamente und ihre jeweils unterschiedlichen Dosisklassen sind hier auf Seite 31f. als Auszug der oben genannten offiziellen Anlage aufgelistet. Die Dosis­klassen verstehen sich immer für die Abbildung der kumulativ während eines gesamten statio­nären Aufenthaltes dem Patienten verabfolgten Medikamentendosis. Packungsgrößen oder Darreichungsformen sind weiterhin irrelevant.

Hervorzuheben sind die diesbezüglichen Altersangaben, die eine Kodierung und Abrechnung der Zusatzentgelte bei einem Teil der Dosisklassen nur für Patienten bis zu einem bestimmten Alter zulassen, zum Beispiel: 8-013.10 Filgrastim 70 – 129 Mio. IE, < 15 Jahre [OPS Seite 395 und FPKat, Anlage 5: Zeile 328 und Fußnote 6, Zeile 667].

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Darüber hinaus ist das erwartete Aufkommen dieser Zusatzentgelte ebenfalls mit den Kosten­trägern jährlich zu verhandeln, in ähnlicher Weise wie oben geschildert, jedoch ohne die Er­fordernis einer Kostenkalkulation. Im Hinblick auf mögliche zukünftige Zusatzentgelte für weitere Medikamente und Blutprodukte mit hohem Preis und Aufwand würde sich schon jetzt eine ge­naue diesbezügliche Dokumentation und Erfassung empfehlen.

Deutsche Kodierrichtlinien

Die amtlichen Kodierrichtlinien [DKR] wurden im Wesentlichen nur aktualisiert, um den Ver­änderungen in [ICD] und [OPS] Rechnung zu tragen. Relevante allgemeine und spezielle onko­logische Kodierrichtlinien [DKR Seite 61ff.] sind in den vorangehenden Abschnitten enthalten.

Allgemeines und wichtige Veränderungen der Vorjahre

Ermittlung und Festlegung von Kodes für Diagnosen und Prozeduren

Weder Kodierempfehlungen noch die verfügbaren elektronischen Dokumentationssysteme für Diagnosen und Prozeduren können fehlerfrei sein. Bei der Verwendung von Thesauri in Nach­schlagewerken und von elektronischen Suchefunktionen können jedoch leichter Fehler auf­treten, weil diese auf die Darstellung aller oder zumindest vieler Alternativen abzielen. Unter den so angebotenen Kodes muß sorgfältig ausgewählt werden, um zu vermeiden, dass bei­spielsweise T-ALL falsch als C91.5- (adulte T-Zell-Leukämie bei HTLV-1 Infektion) kodiert wird.

Verantwortlichkeit für die Kodierung

In vielen Kliniken wird die Kodierung von speziell geschulten medizinischen Dokumentations­assistenten durchgeführt. Dennoch verantwortet der behandelnde Arzt die Auflistung der Dia­gnosen und Prozeduren [DKR 001a Seite 3]. „Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet, und die Klärung von Diskrepanzen zwischen Untersu­chungsbefunden und klinischer Dokumentation.“ [DKR ebd.] Daraus ergibt sich die vorrangige Bedeutung einer konsistenten und vollständigen Dokumentation in der Krankenakte [DKR ebd.].

Relevante Veränderungen an Diagnosen- und Prozedurenkodes in den Vorjahren

Im Jahr 2005 wurden vor allem Kodes für relevante Diagnosen, Medikamente, psychosoziale Tätigkeiten und die Stammzell-Transplantation verändert und neu eingeführt, zum Beispiel:

● Kodes für kumulative Medikamentengaben, auch Blutprodukte (8-013.- bis 8-014.-), Fortschreibung der Ausdifferenzierung der Chemotherapie (8-54-.--)

● Transfusionen neu aufgegliedert (8-802.-) und SZT angepaßt (8-805.-), Kodes für Donor- und ex vivo-modifizierte Lymphozyten- und Granulozyten-Gaben (8-802.-)

● Unterscheidungen verschiedener Thrombopenie-Formen (D69.5-): ● D69.52/3 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I und Typ II● D69.57/8 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, transfusionsrefraktär oder nicht

● Bei SZT sind auch Konditionierung, weitere Prozeduren und Diagnosen zu kodieren

● Seitenangabe bestimmter Prozeduren mit Zusatzkennzeichen (R/L/B) erforderlich

● Psychosoziale, psychosomatische, neuropsychologische Therapie (9-401.-), Psychotherapeutische Komplexbehandlung (9-41-.-), Patientenschulung (9-500.-), multimodale Komplexbehandlung u. a. bei hämatologisch-onkologischer oder „sozialpädiatrischer“ Erkrankung (8-974) sowie Physiotherapien (8-561.-)

● Immunsuppressive Behandlung (8-547.3-), pulmonales infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring bei Immunsuppression (1-930.0)

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● Aufhebung der multiplen Kodierbarkeit bestimmter Prozeduren [DKR]

● Neue Kodes für postoperative Liquorfistel (G97.80), strahlentherapieassoziierte Enzephalo­pathie (G93.88), Dysphagie (R13.-), Gastro-/Ileostomaversorgung (Z46.5), „Hauspflege nicht verfügbar“ (Z75.8), „Anpassung“ operativ implantierter ZVK (Z45.20), Vorhandensein operativ implantierter ZVK (Z95.81)

Bereits im Jahr 2004 wurden unter anderem folgende neue ICD- und OPS-Kodes eingeführt:

● Induktionsrefraktäre Leukämie (C95.8!)

● Verschiedene Agranulozytose- und Neutropenie-Formen und -Dauern (D70.-)

● Immunkompromittierung nach [...] immunsuppressiven Maßnahmen (D90)

● Patientenbezogene Thrombozytenpräparate (8-800.6)

● Plasmabestandteile und Gerinnungsfaktoren (8-810ff)

● Komplexe Akutschmerzbehandlung (8-919)

Nebendiagnosen

Symptome können nur dann als Nebendiagnosen kodiert werden, wenn sie eigenständige me­dizinische Probleme darstellen und nicht unmittelbar mit einer zugrunde liegenden Krankheit zusammenhängen.

Eine akute Verschlechterung und eine zugrunde liegende chronische Krankheit sollen nur dann unterschiedlich kodiert werden, wenn dafür unterschiedliche Diagnosenkodes in der [ICD] be­reitstehen. Beispiel: „Bronchiolitis (akut) (infektiös) (subakut) J21.9“. Die runden Klammern zeigen eine „nicht wesentliche Modifikation“ an und bedeuten, dass alle drei Formen der Bron­chiolitis gleichermaßen mit dem Kode zu verschlüsseln sind; hier kann die akute Verschlechte­rung also nicht zusätzlich zur chronischen Krankheit kodiert werden.

Zustand nach SZT (Z94.8-) und Immunkompromittierung (D90)

Bei Aufnahmen aus pädiatrisch-onkologischem Grund kann oftmals die Kodierung einer frühe­ren hämatopoietischen Stammzelltransplantation als Nebendiagnose begründet werden, unter­teilt in den nunmehr gruppierungsrelevanten Zustand nach SZT ohne (Z94.80) und mit (Z94.81) aktueller Immunsuppression.

Der seit dem Jahr 2004 vorhandene Kode „D90, Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen“ ist nicht für die unmittelbar arzneimittelinduzierte Neutropenie (D70.-) zu verwenden. D90 sollte kodiert werden bei Pati­enten, die eine der genannten Behandlungen oder eine Organtransplantation erfahren haben oder dauerhaft Immunsuppressiva erhalten und die beispielsweise wegen erfahrungsgemäß schwerer verlaufender Infektionen anders (aufwendiger) als nicht immunkompromittierte Pati­enten behandelt werden müssen. Die ist zumindest während der Erfordernis einer Pneumo­cystis carinii-Pneumonie- oder antimykotischen Prophylaxe anzunehmen.

Komplizierende Prozeduren

So genannte „Komplizierende Prozeduren“ wurden im Jahr 2005 neu in die Gruppierungsregeln eingeführt. Die Zahl bestimmter Prozeduren und/oder Diagnosen wird dazu abgefragt und geht dann getrennt vom „Komplikations- und Komorbiditätslevel“ (CCL) in die Gruppierung ein.

Eine komplizierende Prozedur ist beispielsweise gegeben, wenn zwei der folgenden Kodes (Prozeduren) kodiert werden: 5-399.5/6 Implantation/Wechsel ZVK, 8-801 Austauschtransfusion und 8-800.7- Erythrozytenkonzentrate. Diese sind als Gruppierungskriterium unter anderem für die Sepsis-Fallpauschalen T60A und T60B sowie mehrere Beatmungs-Fallpauschalen relevant.

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Transfusionen , Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8--.-)

Für das Jahr 2005 wurden Listen mit Kodes für die pro Aufenthalt zu summierenden Mengen von Erythrozyten-, Thrombozyten-, Granulozyten- und Lymphozytenkonzentraten sowie von Plasma, Immunglobulinen, von Willebrand-Faktor, Faktoren VII, VIII, IX und XIII, AT III, FEIBA, Fibrinogen, C1-Esteraseinhibitor, Protein C und Immunglobulinen eingeführt. In den Listen sind die summierten Mengen jeweils unterschiedlich gestaffelt.

Zudem wird unterschieden zwischen „HLA-gematchten“, nach thrombozytenspezifischen Anti­körpern ausgesuchten „8-800.6- patientenbezogenen Thrombozytenkonzentraten“ und Aphe­rese-Thrombozytenkonzentraten (8-800.5-), jedoch bei Erythrozytenkonzentraten nicht mehr nach der Testung auf Allo-Antikörper.

Unter dem Begriff „Transfusionseinheit“ (TE) verstehen das Paul-Ehrlich-Institut und DIMDI die aus einer Spende gewonnene/hergestellte, zur Transfusion bestimmte Einzeldosis eines zellulä­ren oder plasmatischen Blutprodukts. Darunter ist in der Praxis offenbar jeweils ein einzelner „Beutel“ (z. B. EK), gegebenenfalls auch jeweils ein „Baby“-Beutel, zu verstehen.

Psychosoziale Tätigkeiten, Schmerztherapie und Palliativmedizinische Behandlung

Kodes für diese Leistungen und Tätigkeiten sind im Jahr 2005 zum größten Teil in den amtli­chen Kodekatalog übergegangen. Eine Differenzierung psychosozialer Tätigkeiten kann damit von Einzelmaßnahmen (9-401.-) über eine integrierte psychosoziale Komplexbehandlung (9-401.5) bis zu zeitlich-inhaltlich umfassenden Komplexbehandlungen (8-974) nachvollzogen werden. Kodes aus dem nicht-amtlichen Erweiterungskatalog des [OPS] – grau hinterlegt – werden nur noch im Bereich „1-90 Psychosomatische, psychotherapeutische, (neuro-) psycho­logische, psychosoziale und testpsychologische Untersuchung“ zur Abbildung entsprechender psychosozialer und medizinischer Leistungen benötigt.

Die psychosozialen Prozeduren sind ab Seite 28 zu finden.

Zusätzlich zum Diagnosekode „Z51.5 Palliativbehandlung bzw. Palliativsituation“ wurde zum Jahr 2005 der Prozeduren-Kode „8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung“ eingeführt. An diesen und auch an Schmerztherapie-Kodes werden definierte hohe Anforderungen gestellt.

Stammzell -Transplantation

Die Stammzellentnahme bei Fremdspendern ist sehr kostenheterogen. So ist die Beschaffung von Stammzelltransplantaten aus den USA (National Marrow Donor Program) deutlich kosten­aufwendiger als aus Deutschland (DKMS) oder Europa. Gegebenenfalls sollte daher mit den Kostenträgern eine Vereinbarung getroffen werden, um die unterschiedlichen Kosten zu berück­sichtigen, wobei eine Pauschalierung wegen der Unvorhersehbarkeit des HLA-Matching nicht empfehlenswert ist.

Die Kodes für die Transplantationen hämatopoietischer Stammzellen tragen seit 2005 nicht mehr das Inklusivum „Konditionierungsprotokoll“. Die Konditionierung ist demnach zusätzlich zu kodieren und dazu in den Chemotherapietabellen ab Seite 24 enthalten.

Im Jahr 2005 wurde die Unterscheidung der Transplantation von nicht-HLA-identischen, verwandten Spendern nach Differenz in 1 (5-411.22 und 8-805.22) beziehungsweise in 2 bis 3 Antigenen (5-411.23 und 8-805.23, jeweils mit in vitro-Aufbereitung) eingeführt. Hinzugekom­men sind 2005 Unterstützungsmaßnahmen wie „8-805.6 Stammzellboost nach Transplantation hämatopoietischer Stammzellen“, „8-805.02 autologer Stammzellsupport nach Chemotherapie“ und „8-802.4- Lymphozyten vom Spender nach Transplantation hämatopoëtischer Stamm­zellen“, letztere mit und ohne in vitro-Aufbereitung. Keiner dieser drei Kodes führt zu einer Gruppierung in eine der Stammzelltransplantations-DRG, wenn nicht auch eine SZ-Transplan­tation durchgeführt und kodiert wird.

Problematisch ist es zudem, dass keiner der vorgenannten Kodes 8-805.6, 8-805.02 und 8-802.4- durch Vorgaben im OPS oder in den Kodierrichtlinien exakt definiert wird.

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Häufige und relevante Diagnosen

Systematische, alphabetische Klassifizierung von häufigen und relevanten Diagnosen in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie nach ICD-10-GM Version 2006 (01.10.2005, Ak­tualisierungsstand 24.10.2005). X = Kodes sind nicht als Hauptdiagnose gruppierbar, Fehler- DRG, Erlös vollständig ausgefallen CCL = Kodes (vermutlich weitere Kodes) sind PCCL-steigernd, siehe auch Seite 6

Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM

Anämie (s. a. S. )

Aplastische Anämie Angeboren (Blackfan-Diamond-, Fanconi-A.) D61.0

Erworben, idiopathisch D61.3

Erworben, Panmyelopathie D61.9

Erworbene transistorische Erythoblastopenie D60.1

Arzneimittelinduziert, sonstige D61.18

Nach zytostatischer Therapie (siehe "Agranulozytose" und "Komplikationen“) D61.10

Akute Blutungsanämie (auch intra- und postoperativ) D62

Bei Neubildungen (s.a. „Anämie und Aplasie“, zus. C00-D48+) D63.0* X

Bei chronischer Krankheit (z. B. SLE, JRA) D63.8* X

Eisenmangelanämie Nach Blutverlust D50.0

Sonstige D50.8

Hämolytische Anämie G6PDH-Mangel D55.0

Autoimmunhämolytisch (s. a. D59.-) D59.1

Beta-Thalassämie (s. a. D56.-) D56.1

Sichelzellanämie mit Krisen D57.0

Sichelzellanämie ohne Krisen D57.1

Sichelzell-Beta-Thalassämie D57.2

Hereditäre Sphärozytose D58.0

Agranulozytose Transitorische Neutropenie beim Neugeborenen P61.5

Kostmann-Syndrom D70.0

Zyklische Neutropenie D70.5

Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie (z. B. infolge zytostatischer Th.) "Kritische Phase": neutrophile Granulozyten < 0.5 G/l Blut

Kritische Phase unter 10 Tage D70.10

Kritische Phase 10 bis unter 20 Tage D70.11

Kritische Phase 20 oder mehr Tage D70.12

Sonstige Verlaufsformen D70.18

Ausschluss eines Tumors Z03.1

Begleitperson Z76.3 X

Befunde ohne Vorliegen einer Diagnose

Intrakranielle Raumforderung R90.0

Lungenraumforderung R91

Raumforderung in Leber und Gallenblase R93.2

Raumforderung der Harnorgane R93.4

Raumforderung in sonstiger Abdominalregion R93.5

Raumforderung der Extremitäten R93.7

Diagnostik („Testpsycholog. Diagnostik“ siehe Seite 28)

Nicht bei unbestätigtem Verdacht (vergl. Z03.-)

Hörprüfung Z01.1

Sehschule Z50.6

Untersuchung Zähne Z01.2

Visusprüfung Z01.0

Genetische Aberrationen

Monosomie (vollständig; Mosaik) Q93.1

Neurofibromatose Q85.0

Trisomie 21 Q90.2

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Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM

Hämophilie, Thrombophilie, Blutung, Thrombose

Blutung aus dem Rachen R04.1

Blutungsanämie (intra- und postoperativ) D62

Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung (Marcumar, Warfarin) Z92.1 X

Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung (ASS, Ticlopidin, Thrombininhibit.) Z92.2 X

Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren D68.4

Epistaxis R04.0

Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper D68.3

Hämarthros Ellenbogen M25.02

Knie, „Unterschenkel“ M25.06

Sprunggelenk M25.07

Hereditärer Faktor-VIII-Mangel D66

Hereditärer Faktor-IX-Mangel D67

ITP (akut und chronisch) Transfusionsrefraktär D69.30

Nicht transfusionsrefraktär D69.31

Lupus-Inhibitoren Vorhandensein D68.8

Purpura Schönlein-Henoch Transfusionsrefraktär D69.00

Nicht transfusionsrefraktär D69.01

Thrombophilie (nach austr. National Centre for Classification in Health für APC-Resistenz; analog auch für Prothrombin-Mutation und MTHFR-Polymorphismus)

D68.8

Thrombozytopenie, sekundär Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I D69.52

Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I D69.53

Sonstige, als transfusionsrefraktär bezeichnet D69.57

Sonstige, nicht transfusionsrefraktär D69.58

Sonstige (bei GvHD) D69.59

Thrombose Katheter (Port, Broviac, Hickman) T82.7 CCL

Sinusvenenthrombose, nichteitrig I67.6

Tiefe Beinvenen I80.2

Budd-Chiari-Syndrom I82.0

V. cava I82.2

Nierenvene I82.3

Nebennierenblutung beim Neugeborenen P54.4

Willebrand-Jürgens-Syndrom (alle Typen) D68.0

Hirntumoren Medulloblastom Kleinhirn C71.6

Primitiver neuroektodermaler Tumor (zentral), Astrozytom, Ependymom

Großhirn (supratentoriell) C71.0

Temporallappen C71.2

Parietallappen C71.3

Okzipitallappen C71.4

Ventrikel I-III C71.5

Kleinhirn C71.6

Hirnstamm, IV. Ventrikel C71.7

Mehrere Teilbereiche überlappend C71.8

Subendymales Riesenzell­astrozytom/Gliom, papilläres Ependymom, Gangliogliom

Supratentoriell (unsicher) D43.0

Supratentoriell (gutartig) D33.0

Kraniopharyngeom D44.4

Pinealozytom D44.5

Retinoblastom C69.2

Benigne intrakranielle Hypertension (Pseudotumor cerebri) G93.2

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Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM

Histiozytose Hämophagozytierende Lymphohistiozytose (infektassoziiert und/oder angeboren) D76.1

Langerhanszell-Histiozytose Eosinophiles Granulom, Hand-Schüller-Christian, Histiozytosis X

D76.0

Abt-Letterer-Siwe C96.0 CCL

Immundefekte (siehe oben auch „Agranulozytose“) und HIV-Krankheit

„HIV-Baby“ (nicht eindeutiger HIV-Laborbefund) R75

HIV, asymptomatische Krankheit Z21

HIV, Kontakt mit und Exposition gegenüber Z20.6

Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV (s. a. B20 – B24) B20

HIV-Krankheit, Kategorie A (asympt. o. akut o. pers. general. Lymphadenopathie) U60.1!

HIV-Krankheit, Kategorie B (symptomatisch, nicht Kategorie A oder C) U60.2!

HIV-Krankheit, Kategorie C (AIDS-definierende Erkrankungen) (entspr. CDC 1993) U60.3!

T-Helferzellzahl Kategorie A (> 500 pro µl Blut) U61.1!

T-Helferzellzahl Kategorie B (200 – 499 pro µl Blut) U61.2!

T-Helferzellzahl Kategorie C (< 200 pro µl Blut) U61.3!

Immundefekt humoral D80.8

Immunglobulin-Mangel IgG-Subklassen Mangel D80.3

IgG-Mangel D80.1

Z. n. hämatopoietischer SZT Ohne aktuelle Immunsuppression Z94.80 X

Mit aktueller Immunsuppression Z94.81 X

Variabler Immundefekt (CVID) D83.8

Schwerer kombinierter Immundefekt (SCID)

Niedrige/keine T- und B-Zellen D81.1

Niedrige/normale B-Zellen D81.2

Ohne Spezifizierung D81.9

Immunkompromittierung nach u. a. Bestrahlg, Chemoth., Transpl. (s. Seite 11) D90

Katheter Anpassung und Handhabung Z45.20

.7 = Infektion, .5 = Verstopfung, Obstruktion, Leckage, Defekt T82.-

Vorhandensein Z95.81 X

Keimzelltumoren Hoden C62.9

Nasopharynx C76

Ovar C56

Pinealis C75.3

Steißbein C41.4

Steißbeinteratom D48.9

Thorax C76.1

Knochentumoren Ewing-Sarkom, Osteosarkom, Primitiver neuroektodermaler Tumor (peripher)

Arm (lange Knochen), Skapula C40.0

Arm (kurze Knochen) C40.1

Bein (lange Knochen) C40.2

Bein (kurze Knochen) C40.3

Extremitäten, mehrere Teilbereiche überlappnd C40.8

Becken C41.4

Wirbelsäule C41.2

Rippen, Sternum, Klavikula C41.3

Schädel (kraniofazial) C41.01

Schädel (maxillofazial) C41.02

Achsenskelett, mehrere Teilbereiche überlappd C41.8

„KM“-/SZ-Spender für .01 = Stammzellen, .08 = Lympho- oder Thrombozyten, .3 = Knochenmark Z52.--

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Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM

„Komplikationen“Side effects und Spätfolgen

Abstoßung/Versagen eines Transplantats hämatopoietischer Stammzellen T86.00

Anämie Medikamenteninduziert D61.10

Appetitminderung, Ernährungsprobleme R63.3

Aspergillus-Infektion der Lunge B44.0

Akute Blutungsanämie Intra-/postoperativer Blutverlust D62

AZ reduziert, ohne Hinweis auf Ursache R53

Bauchschmerzen R10.4

Blasenentleerungsstörung (s. u. a. G95.80, N31.-, N39.-) diverse

Cauda equina-Syndrom G83.4

Cushing Medikamenteninduziert E24.2

Dekubitalgeschwür Diverse Kodes verfügbar L89.-- CCL

Dehydratation (Nur schwere Dehydratation kodieren) E86

Dermatitis Medikamenteninduziert, lokalisiert L27.1 und Y57.9!

Diabetes mellitus Medikamenteninduziert, nicht entgleist E10.90

Diabetes insipidus D23.2

Dysphagie, Schluckstörungen Beaufsichtigungspflicht bei Nahrungsaufnahme R13.0

Sonstige R13.9

Durchgangssyndrom Organische und symptomatische Psychose F09

Enzephalopathie Durch Glukokortikoide oder Ifosfamid G92

Strahlentherapie-assoziiert G93.88

Epilepsie, angeboren / erworben, ohne weitere Spezifikation G40.9

Erbrechen, Übelkeit R11

Fazialisparese G51.0

Fieber (.2 = Drug Fever, .80 = unbekannter Ursache, .88 = mit Schüttelfrost) R50.-

Gastroenteritis und Kolitis (toxisch) K52.1

Graft failure, Abstoßung/Versagen Transplantat hämatopoëtischer Stammzellen T86.00

GvHD (Graft-versus-host-Krankheit, siehe auch Seite 5 und ICD-10-GM-2006, S. 700f.)

Die fünfte Stelle des Kodes für die Organbeteiligung entspricht dem jeweiligen organbezogenen Stadium (siehe Tabelle Seite 5)

Akute GvHD Grad I und II T86.01+

Akute GvHD Grad III und IV T86.02+

Chronische GvHD, begrenzte Form T86.03

Chronische GvHD, ausgeprägte Form T86.04

GvHD, nicht näher bezeichnet T86.09

Leber-Beteiligung bei akuter GvHD K77.1-*

Verdauungstrakt-Beteiligung bei akuter GvHD K93.2-*

Haut-Betlg. bei akuter GvHD (T86.01+-T86.02+) L99.1-*

Hämochromatose, sekundär E83.1

Hemiparese, Hemiplegie (falls Ursache unbekannt) .0 = schlaff, .1 = spastisch G81.-

Hilfsmittel (.8 = Apparate, . 3 = Rollstuhl), mindestens dreimonatige Abhängigkeit Z99.-

Hochtonschwerhörigkeit H91.0

Hyperglykämie Ohne Angabe der Ursache R73

Durch Medikamente (ASP, Steroide) E89.1

Hyperleukozytose D72.8

Hypopituitarismus nach medizinischen Maßnahmen E89.3

Hypothyreose nach medizinischen Maßnahmen E89.0

Ileus, paralytisch (obstruktiv = .5, .6) K56.0 CCL

Invagination K56.1

Kardiomyopathie durch Arzneimittel I42.7

Katheterinfektion (s. a. „Katheter“) T82.7

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Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM

Fortsetzung„Komplikationen“, Side effects und Spätfolgen

Katheterobstruktion (s. a. „Katheter“) T82.5 CCL

Koagulopathie Nicht näher bezeichnet (vergleiche oben) D68.8

Kopfschmerzen R51

Krampfanfall (Zerebral) R56.8

Liquorfistel, postoperativ G97.80

Liquoraustritt (nach Lumbalpunktion) G97.0 CCL

Post-Lumbalpunktion-Syndrom (aseptische meningeale Reizung) G97.1 CCL

Lungenfibrose nach Strahleneinwirkung J70.1

Medikamentenallergie T88.7

Mukositis nach Chemotherapie Generalisiert K91.80

Nur Mundraum betroffen (Stomatitis) K12.1

Nur Darm und/oder Anus betroffen K52.9

Nahrungsverweigerung F50.8

Neutropenie Siehe auch „Agranulozytose“ D70.1-

Nephropathie durch Medikamente Zum Beispiel Ifosfamid, Cisplatin, Analgetika N14.1

Tubulopathie N25.8

Niereninsuffizienz (siehe auch diverse Kodes unter N18.8-)

Nach medizinischen Maßnahmen N99.0

Langzeitdialyse (mindestens drei Monate) Z99.2 X

Obstipation K59.0

Osteodystrophie, renal N25.0

Osteoporose, arzneimittelinduziert, mit Fraktur (ohne Fraktur = M81.4-) M80.4-

Osteonekrose (Unterteilt nach Ätiologie und Lokalisation) M87.--

Pankreatitis, akut (.30 = ohne, .31 = mit Organkomplikationen) K58.3-

Polyneuropathie (toxisch, durch Medikament, z. B. VCR, DDP) G62.0

Retinsäure-Syndrom (Symptome wie Hypervitaminose A) E67.0

Schmerzen 0. = akut, .2 = chronisch R52.-

Sepsis (ggf. zus. D70.1- kodieren, s. a. „Agranulozytose“, und SIRS, s. u.)

Septisches Fieber, nicht näher bezeichnet A41.9 CCL

Candida sp. B37.7 CCL

E. coli A41.51

Pseudomonas A41.52

Sonstige gramnegative Erreger A41.58

Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE) U80.2!

Streptokokken (.3 = Pneumokokken) A40.- CCL

Staphylokokken, koagulase-negativ A41.1 CCL

Methicillin-resistente Staph. aureus (MRSA) U80.0! CCL

Sinusvenenthrombose I67.6

Somnolenzsyndrom (gegebenenfalls zusammen mit G93.88) R40.0

Strahlentherapieassoziierte Enzephalopathie (Leukenzephalopathie) G93.88

Stauungspapille (wenn nicht Ursache kodierbar) H47.1

Systemisches inflamma­torisches Response-Syndrom (SIRS, s. a. „Sepsis“ und Seite 34)

Infektiöse Genese (Sepsis) ohne Organkompl. R65.0! CCL

Infektiöse Genese (Sepsis) mit Organkompl. R65.1! CCL

Nichtinfektiöse Genese mit Organkomplikation R65.3! CCL

Thrombopenie, sekundär (n. Chemotherapie = „Sonstige“)

Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I D69.52

Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II D69.53

Sonstige, als transfusionsrefraktär bezeichnet D69.57

Sonstige, nicht transfusionsrefraktär D69.58

Sonstige (z. B. bei GvHD und/oder Infektion) D69.59

Thrombophlebitis Nach Infusion von Medikamenten T80.1

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Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM

Fortsetzung„Komplikationen“,Side effects und Spätfolgen

Transfusionsreaktion T80.8

Tumorkachexie R64

Tumorlyse-Syndrom: z. B. Hyperurikämie E79.0 u. LDH erhöht R74.0 u. Nierenversgn. N17.9 CCL

Verbrauchskoagulopathie (DIG) Erworbene Afibrinogenämie D65.0

Laborbefunde (Aufwandsabhän­gigkeit des Kodes beachten; altersbezogene Normgrenzen anwenden)

AFP erhöht ohne nachgewiesene Ursache R77.2

Azidose E87.2

Hämaturie ohne nachgewiesene Ursache R31

Hypokalziämie E83.5

Hyperkalziämie E83.5

Hypokaliämie E87.6

Hyperkaliämie E87.5

Hypomagnesiämie E83.4

Hypermagnesiämie E83.4

Hyponatriämie E87.1

Hypernatriämie E87.0

Hypophosphatämie E83.39

Hyperphosphatämie E83.39

Hyperurikämie (ohne Gicht) E79.0

Katecholamine erhöht ohne nachgewiesene Ursache R82.5

Proteinurie ohne nachgewiesene Ursache R81

Nachweis von HLA-Ak Nicht: Transfusionsreaktion wg. Ak R76.0

Lebertumoren Hepatozelluläres Karzinom C22.0

Hepatoblastom C22.2

Leukämien(Remission: siehe Seite 6)

ALL (akute lymphoblastische Leukämie)

Alle Subtypen außer B-ALL, ohne Remission C91.00 CCL

Alle Subtypen außer B-ALL, in Remission C91.01 CCL

B-ALL ohne/in Remission (Kode Burkitt-L.) C83.7

Bi-, triphänotypische Leukämie Bei Überwiegen ALL-Klon wie ALL

Bei Überwiegen AML-Klon wie AML

AML (akute myeloische Leukämie) M0, ohne Remission (undifferenziert) C95.00 CCL

M0, in Remission (undifferenziert) C95.01 CCL

M1, ohne Remission (ohne Ausreifung) C92.00 CCL

M1, in Remission (ohne Ausreifung) C92.01 CCL

M2, ohne Remission (mit Ausreifung) C92.00 CCL

M2, in Remission (mit Ausreifung) C92.01 CCL

M3, ohne Remission (akut promyelozytär) C92.40 CCL

M3, in Remission (akut promyelozytär) C92.41 CCL

M4, ohne Remission (akut myelomonozytär) C92.50 CCL

M4, in Remission (akut myelomonozytär) C92.51 CCL

M5, ohne Remission (akut monozytär) C93.00 CCL

M5, in Remission (akut monozytär) C93.01 CCL

M6, ohne Remission (akute Erythroleukämie) C94.00 CCL

M6, in Remission (akute Erythroleukämie) C94.01 CCL

M7, ohne Remission (akute Megakaryoblstnl.) C94.20 CCL

M7, in Remission (akute Megakaryoblastenl.) C94.21 CCL

CML (chronische myel. Leukämie) Ohne/in Remission C92.10/.11

Granulozytäres Sarkom Ohne/in Remission C92.30/.31

Refraktär auf Standard-Induktionstherapie C95.8! X

Hyperleukozytose D72.8

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Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM

Lymphadenitis Unspezifische mesenteriale Lymphadenitis I88.0

Akute Lymphadenitis an Gesicht, Kopf und Hals L04.0

Lymphome Morbus Hodgkin Lymphozytenreich C81.0

Nodulär-sklerosierend C81.1

Gemischtzellig C81.2

Lymphozytenarm C81.3

Sonstige Typen C81.7

Non-Hodgkin-Lymphom,diffus (Herde im Knochen zusätzlich verschlüsseln, s. „Metastasen“)

Kleinzellig C83.0

Kleinzellig, gekerbt C83.1

Gemischt klein- und großzellig C83.2

Großzellig („ALCL“) C83.3

Immunoblastisch C83.4

Lymphoblastisch („T-LBL“, „Vorläufer-LBL“) C83.5

Undifferenziert C83.6

Burkitt-Tumor C83.7

Sonstige Typen C83.8

T-Zell-Lymphom, peripher („PTCL“) C84.4

T-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet C84.5

B-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet C85.1

Metastasen Zusätzlich zum Primärtumor kodieren

*auch bei Herden maligner Lymphome anzugeben

Knochen oder Knochenmark C79.5 CCL

Leber C78.7

Lymphknoten (mehrere Regionen) C77.8

Lunge C78.0

Hirn C79.3

Pleura (oder maligner Pleuraerguß) C78.2

Myelodys­plastische Syndrome

Chronische myeloproliferative Krankheit D47.1

Juvenile myelomonozytäre Leukämie C93.2

Refraktäre Anämie D46.0

Refraktäre Anämie mit Blastenüberschuss (RAEB) D46.2

Refraktäre Anämie in Transformation (RAEB-t) D46.3

Sonstige myelodysplastische Syndrome D46.7

Neuroblastom Abdomen (außer Nebenniere) C47.4

Hals C47.0

Nebennierenmark C74.1

Thorax C47.3

Mehrere Teilbereiche überlappend C47.8

Nierentumoren Nephroblastom (Wilmstumor) C64

Kongenitales mesoblastisches Nephrom D30.0

Atypischer Teratoid-Rhabdoid-Tumor der Niere C64

Weichteilsarkome Abdomen C49.4

Arm/Schulter C49.1

Becken C49.5

Bein/Hüfte C49.2

Harnblase C67.9

Kopf/Gesicht/Hals C49.0

Orbita C69.6

Retroperitoneum C48.0

Thorax C49.3

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Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM

Pseudosarkoma­töse Fibromatose (aggressive Firbomatose)

Mehrere Lokalisationen M72.40

Schulterregion M72.41

Hand M72.44

Beckenregion und Oberschenkel M72.45

Unterschenkel M72.46

Knöchel und Fuß M72.47

Sonstige M72.48

Rezidiv (siehe Seite 7)

Seltenere Tumoren

MEN (multiple endokrine Neoplasie) C75.8

Nasopharynx-Karzinom, nicht näher bezeichnet C11.9

Nebennierenrinde (nicht für Neuroblastom) C74.0

Nebennierenmark (vergl. Neuroblastom, s. o.) C74.1

Nebenniere, nicht näher bezeichnet C74.9

Retinoblastom C69.2

Schilddrüse C73

Nebenschilddrüse C75.0

Hypophyse C75.1

Psychische und soziale Diagnosen

Akute Belastungsreaktion F43.0

Anpassungsstörung F43.2

Belastungsstörung posttraumatisch F43.1

Leichte kognitive Störung F06.7

Nicht näher bezeichnete organische oder symptomatische psychische Störung F09

Organische Persönlichkeitsstörung F07.0

Leichte Intelligenzminderung Keine oder geringfügige Verhaltensstörung F70.0

Deutliche Verhaltnsst., Beob./Behndlng erford. F70.1

Sonstige Verhaltensstörung F70.8

Ohne Angabe einer Verhaltensstörung F70.9

Mittelgradige Intelligenzminderung (IQ-Bereich von 35-49)

Keine oder geringfügige Verhaltensstörung F71.0

Deutliche Verhaltnsst., Beob./Behndlng erford. F71.1

Sonstige Verhaltensstörung F71.8

Ohne Angabe einer Verhaltensstörung F71.9

Schwere Intelligenzminderung (IQ-Bereich von 20-34)

Keine oder geringfügige Verhaltensstörung F72.0

Deutliche Verhaltnsst., Beob./Behndlng erford. F72.1

Sonstige Verhaltensstörung F72.8

Ohne Angabe einer Verhaltensstörung F72.9

Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störung aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit

F06.8

Begleitperson (Mitaufnahme) Z76.3

Artikulationsstörung F80.0

Schlafstörung (nicht organisch) F51.8

Unwohlsein und Ermüdung R53

Sonstige Ess-Störungen F50.8

Sonstige Zwangsstörungen F42.8

Zustands­beschreibungen (Übersicht, ggf. nachschlagen)

Abduzensparese ohne Angabe zur Ursache H49.2

Zur Untersuchung und Abklärung Z00-Z13

Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtl. übertragbarer Krankheiten Z20-Z29

Probleme der Reproduktion Z30-Z39

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Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM

Fortsetzung Zustands­beschreibungen (Übersicht, ggf. nachschlagen)

Personen, die das Gesundheitswesen zum Zwecke spezifischer Maßnahmen und zur medizinischen Betreuung in Anspruch nehmen

Z40-Z54

Chemotherapie nicht durchgeführt Z53

Potentielle Gesundheitsrisiken aufgr. sozioökonom. o. psychosozialer Umstände Z55-Z65

Personen, die d. Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen Z70-Z76

Personen mit potent. Gesundheitsrisiken aufgr. Familien- oder Eigenanamnese und bestimmte Zustände, die den Gesundheitszustand beeinflussen

Z80-Z99

Registrierung zur Organtransplantation (.2- = Leber, .6- und .7- = andere Organe) Z75.-

Immunkompromittierung nach Bestrahlg., Chemoth., Transpl. (siehe Seite 11) D90

Z. n. hämatopoietischer SZT ohne gegenwärtige Immunsuppression Z94.80

Z. n. hämatopoietischer SZT mit gegenwärtiger Immunsuppression Z94.81

Z. n. Nierentransplantation Z94.0

Z. n. Herztransplantation Z94.1

Verschiedene Therapie- und Nachunter­suchungs-Diagnosen

Beinprothese, Anpassung Z44.1

Malignom in Eigenanamnese (s. S. 7, .6 = Leukämie, .7 = Lymphom, .8 = sonst.) Z85.-

Erhaltungschemotherapie, auch nichtmaligner Erkrankungen Z51.2 X

Chemotherapie in Eigenanamnese Z92.6

Dialyse Vorbereitung (Shuntanlage) Z49.0

Extrakorporale Dialyse Z49.1

Sonstige Dialyse (Peritonealdialyse) Z49.2

Eingriff nicht durchgeführt Z53

Gabe von Gammaglobulin oder Immunglobulin Z29.1

Gefäßzugang: Anpassung und Handhabung eines sonstigen vaskulären Zugangs Z45.29

Gelenkimplantat, -prothese Z96.6

Genesungsphase nach Chemotherapie Z54

Isolierung als prophylaktische Maßnahme Z29.0

Liquorableitung, Vorhandensein Z98.2

Nachuntersuchung nach OP wegen bösartiger Neubildung Z08.0

Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.2

Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.1

Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.7

Nachuntersuchung nach Organtransplantation Z09.80

Notwendigkeit von anderen prophylaktischen Maßnahmen (Rachitis, Pneumonie) Z29.8

Port (s. „Katheter“)

Palliativbehandlung Z51.5

Frührehabilitations-Barthel-Index (.0 = > 30, .1 = -75 ... 30, .2 = -200 ... -75, .3 = <-200) U52.-

Strahlentherapie-Sitzung Z51.0

Stammzellapherese Z51.81

Training der Fertigkeiten des täglichen Lebens (ADL)- Rehabilitationsmaßnahmen Z50.8

Vorbereitung auf eine Behandlung, anderenorts nicht klassifizierbar Z51.4

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Häufige und relevante Prozeduren

Alphabetische Kategorien, klassifiziert nach OPS Version 2006 (20.10.2005, Aktualisierungs­stand 20.12.2005). X = neuer Kode. Grau hinterlegt: nicht-amtlicher Erweiterungskatalog. Sei­tenangabe erforderlich bei ↔. Kategorie OPS-Kode Bezeichnung, Erläuterung

Anästhesie und Schmerztherapie

8-900 Intravenöse Anästhesie

8-901 Inhalationsanästhesie

8-910 Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie

8-903 (Analgo-) Sedierung

8-918.0 Multimodale Schmerztherapie: interdisziplinär, mindestens zwei Fachdisziplinen, Zusatzqual. "Spezielle Schmerztherapie" nötig, mindestens 7, maximal 13 Tage

8-918.1 Mindestens 14, maximal 20 Tage

8-918.2 Mindestens 21 Tage

8-919 Komplexe Akutschmerzbehandlung (z. B. Mit PCA, erfordert u. a. 12 stdl. Visite)

8-930 Monitoring (Atmung, Herz und Kreislauf ohne Pulm.art.druck, ohne ZVD)

„Aspirations-Techniken“, LiquordiagnostikKnochenmark­punktionen

*bei Rickham-/Ommaya-R.

1-204.1 Untersuchung des Liquorsystems, Messung des lumbalen Liquordruckes

1-204.2 Untersuchung des Liquorsyst., lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme

8-151.4 Therap. perkutane Punktion des Zentralnervensystems, Lumbalpunktion

8-541.0 Instillation von zytotoxischen Materialien, intrathekal

1-204.0* Untersuchung des Liquorsystems, Messung des Hirndruckes

1-204.5* Untersuchung des Liquorsystems, Liquorentnahme aus einem liegenden Katheter

8-151.2* Ventrikelshunt; therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges

8-152.1 Pleurahöhle; therapeutische perkutane Punktion des Thorax

8-179.0 Therapeutische Spülung über liegenden intraperitonealen Katheter

1-511.- Stereotaktische Biopsie: Großhirn = .0, Stammganglien = .1, Hirnstamm = .2

1-424 Knochenmarkpunktion ohne Stanze (Biopsie ohne Inzision am Knochenmark)

1-480.5 Knochenstanzbiopsie (Perkutane [Nadel-] Biopsie Becken)

1-425.-↔ Perkutane (Nadel-) Biopsie an Lymphknoten, Milz und Thymus

Bildgebende Verfahren

CT (Computer­tomografie)

3-200 CT-Schädel, nativ

3-220 CT-Schädel, mit Kontrastmittel

3-221 CT-Hals, mit Kontrastmittel

3-222 CT-Thorax, mit Kontrastmittel

3-225 CT-Abdomen, mit Kontrastmittel

3-226 CT-Becken, mit Kontrastmittel

3-227 CT-Muskel-Skelett-System, mit Kontrastmittel

3-990 Computergestützte Bilddatenanalyse mit 3D-Auswertung

Angiographie 3-600 Arteriographie der intrakraniellen Gefäße

3-614↔ Phlebographie Gefäße einer Extremität mit Abflußbereich (Inkl.: DSA)

MRT (Kernspin­tomographie)

3-820 MRT-Schädel mit Kontrastmittel

3-821 MRT-Hals mit Kontrastmittel

3-822 MRT-Thorax mit Kontrastmittel

3-823 MRT-Wirbelsäule und Rückenmark mit Kontrastmittel

3-825 MRT-Abdomen,mit Kontrastmittel

2-826 MRT-Muskel-Skelett-System mit Kontrastmittel

3-82a MRT-Becken mit Kontrastmittel

3-848 Virtuelle MRT-Angiographie

Röntgen 3-13e Miktionszystourethrographie (MCU)

3-900 Knochendichtemessung (alle Verfahren)

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Kategorie OPS-Kode Bezeichnung, Erläuterung

Sonographie 3-000 Sonographie des Kopfes

3-001.-↔ Sonographie der Augen, Bulbus = .0, Orbita = .1

3-003.0 Sonographie des Halses, Staging der Kopf-Hals-Region

3-023.0 Transthorakale Echokardiographie, mit Farb-Duplex, in Ruhe

3-006 Sonographie des Thorax

3-008 Sonographie des Oberbauchs

3-009 Sonographie des Abdomens

3-00b Sonographie der Harnorgane

3-00c Sonographie des kleinen Beckens und der Leistenregion

3-00f↔ Sonographie der Nebennieren

3-00p Sonographie aller peripheren Lymphknotenstationen, inkl. Hals

3-010.0 Eindimensionale Dopplersonographie der Hirngefäße, inkl. Dopplersonographie

3-020.- Duplexsonographie der Hirngefäße, .0 = Arterie, .1 = Vene Szintigraphie 3-702 Szintigraphie anderer endokriner Organe

3-703 Szintigraphie der Lunge

3-703.2 Szintigraphie der Lunge, Perfusions- und Ventilationsszintigraphie

3-706 Szintigraphie der Nieren

3-70c Ganzkörperszintigraphie

3-70c.1 Tumorszintigraphie m. Antikörp. o. rezeptorgerichteten Subst. (u. a. „Octreoscan“)

3-70c.2 Ganzkörperszintigraphie zur Entzündungsdiagnostik

3-720 Single-Photon-Emissionscomputertomographie (SPECT) des Gehirns

3-740 Positronenemissionstomographie (PET) des Gehirns

3-742 Positronenemissionstomographie (PET) des gesamten Körperstammes

3-74x Andere Positronenemissionstomographie

Diagnostik: Staging-OP

5-401.6 Mehrere abdominale Lymphknotenstationen mit Leberbiopsie, bei lymphatischer Systemerkrankungen (Staging): offen chirurgisch = .6, laparoskopisch = .b

Komplexe Diagnostik

1-940 Komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen (Kapitel II bzw. III der ICD-10-GM) bei Kindern und Jugendlichen (<19 J.) initial oder im Verlauf während des selben stationären Aufenthaltes, 1. min. 1 Knochenmarkpunktion oder Histologie mit immunhistologischen

Spezialfärbungen und Referenzbegutachtung und 2. min. 3 Untersuchungen mit min. 2 Verfahren MRT, PET, CT mit KM oder

Szintigraphie (außer Teiluntersuchung); bei 2 Untersuchungen mit dem selben Verfahren müssen die Untersuchungsorte unterschiedlich sein

1-990 Ex-vivo-Zellkultursystem zur prätherapeutischen Chemosensibilitätstestung

„Blutbank“, Apherese-Verfahren

8-820.0- Therapeutische Plasmapherese mit normalem Plasma, fünfte Stelle für Häufigkeit:.00 = 1, ..., .04 = 5, .05 = 6, .08 = 6, ... Mal

8-820.1- Therapeutische Plasmapherese mit kryodepletiertem Plasma, fünfte Stelle: .10 = 1, ..., .14 = 5, .18 = 6, .19 = 7, ... Mal

8-823 Zellapherese, nicht zur Gewinnung von Granulozytenkonz. oder Stammzellen

8-825 Spezielle Zellaphereseverfahren, jede durchgeführte Zellapherese einzeln kodieren

Blutstillung 8-500 Tamponade einer Nasenblutung

8-506 Wechsel und Entfernung einer Tamponade bei Blutungen

Antidot-Therapie 8-020.a Methylenblau bei Ifosfamid-Toxizität, Carboxypeptidase (CPG2)- und / oder Hochdosis-Leukovorin-Gabe bei MTX-Intoxikation, Paravasatbehandlung

Komplex­behandlung

8-987 Bei Besiedelung o. Infektion mit multiresistenten Erregern (ausf. Text siehe OPS)

8-55- FrührehabilitationAndere 5-503.4- Leber-Organspende

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Chemotherapie nach protokolldefinierten Blöcken

Kode Erklärungen Krankheit Verbindliche Anwendung in der Pädiatrischen Onkologie

8-542 Nicht komplexe Chemo­therapie

Ein- oder mehrtägige nicht komplexe Chemotherapie

Subkutane oder intravenöse Chemotherapie mit 1 bis 2 Medi-kamenten als Eintages-Chemotherapie. Mehrtägige Serien: Bei jedem neuen Patientenkontakt erneut kodieren.

ALL,* NHL, AML

• Induktion- und Reinduktionstherapie, CYC Tage 36 und 64 (Protokoll I, II, III)

• ARA-C Dauertherapie, Konsolidierungstherapie (AML)• DNR/VCR/PRED (ab 2.), ZNS-Phase sowie Reinduktions­

phase mit VCR/ADR/DEXA und CYC/ARA-C/6-TG (COALL) • Einzelgabe ARA-C, ASP, VCR

Hirntumoren • Erhaltungstherapie (PCV) • Einzelgabe Carboplatin, VCR, Etoposid (LGGS-Induktion und

Erhaltung)• Carboplatin-Serie (AT/RT)• (liposomales) Doxorubicin (HIT-GBM REZ)

Verschiedene • VBL-Injektionen, Etoposid- und Cladribin-Infusionen (LCH)• COPP, OPPA, ABVD, GEM/VINO (M. Hodgkin)• VCR- und AMD-Injektionen; Blöcke AV-1, AV-2

(Nephroblastom)• VCR-Injektionen Tag 8 und 15 (VA und VAI),

CYC/VBL, CEV (Weichteilsarkome) • Gemcitabin-Monotherapie• N7 (Neuroblastom)

Konditionierung vor SZT

• Etoposid (1 Tage) oder Fludarabin (3 Tage) • Busulfan, Cyclophosphamid/Melphalan (5-8 Tage) • Cyclophosphamid oder Melphalan oder Topotecan (1-5 Tage)

8-543 Mittelgradig komplexe und intensive Block­chemo­therapie

2-4 tägige Block­chemotherapie

Mindestens 2 Zytostatika innerhalb des Chemotherapie­blocks intravenös oder komplexe und intensive Chemo­therapie mit auf-wendiger, messungs­abhängiger Therapie-steuerung

Hirntumoren • EIIS, EIIIS/1, EIIIS/2, EIVS, CARBO-ETO 96h (CE96) • DDP, VCR oder CARBO, VCR, ETO (niedrig-maligne HIT)

Weichteil- und Knochen­sarkome

• VAI, VAC (Ewing-Sarkome) oder A, AP (Osteosarkom) • I2VA, I2VAd, TOPO/ETO/CARBO, I3VAd, I3VE, TE, TC

(Weichteilsarkome)

Verschiedene • Hochdosis-Methotrexat (HD-MTX, alle Indikationen) • haM (Konsolidierung, AML) • Vorphase bis 1. DNR/VCR/PRED, Konsolidierungphase,

VCR/ADR/ASP/DEXA in Reinduktionsphase (COALL) • N5 oder Blöcke A, B, C (COJEC) (Neuroblastom) • AVD oder HR-Block (Nephroblastom) • CARBO-ETO 96h (Lebertumoren) • OEPA oder DHAP (M. Hodgkin) • D1, D2, M1 (Maligne endokrine Tumoren, MET)• Doxo/Acto-D/Ciplatin (DAC, AT-RT)

Konditionierung vor SZT

• ATG-CYC (4 d) • BU-CYC-MEL, BU-CYC-MEL-ATG, BU-ETO-CYC-ATG (6-8 d) • CARBO-ETO, CARBO-ETO-MEL, CARBO-ETO-TEPA (4 d) • CYC-CARBO, CYC-CARBO-TEPA (3-4 d)• ETO-ATG, ETO-CYC (3-4 d) • FLU-ATG, FLU-ATG-MEL, FLU-BUiv-ATG,

FLU-CYC-TEPA (3-4 d)• TEPA-CYC-ATG, TEPA-ETO, TEPA-ETO-CYC (2-4 d)

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Kode Erklärungen Krankheit Verbindliche Anwendung in der Pädiatrischen Onkologie

8-544.- Hoch­gradig komplexe und intensive Block­chemo­therapie

5-8tägige Block­chemo­therapie5

8-544.0 Ein Chemotherapie-Block während eines stationären Aufenthaltes

ALL* • HR-1', HR-2', HR-3'; F1, F2, R1, R2• Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2

NHL • a, A4, A24, AA, AA24, AAZ1, AAZ2, AM, b, B4, B24, BB, BB24, BBZ1, BBZ2, BM, CC, Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2 (a oder b)

• A1, A2, A3, B1, B2, B3, AV2, AV3, BV1, BV2, BV3, AM1, AM2, AM3, BM1, BM2, BM3, AMV2, AMV3, BMV1, BMV2, BMV3, CC, ICM, ICI (ALCL-99)

AML • HAM, AIE, AdxE (Induktion) • AI, AI/2-CDA (Konsolidierung)• HD-ARA-C/ETO (HAE)• FLAG, FLAG-L-DNR, Ida-FLAG, ARA-C/L-DNR

Hirntumoren • PEV, PEI, CycEV, CarboEV

Weichteil-sarkome

• VIDE (Ewing-Sarkom) • TECC (Topotecan, ETO, Carboplatin, CYC, 5 d) • TACC (Topotecan, Acto-D, CYC, Carboplatin; 5 d)

Verschiedene • N4, N6, TCE/N8 (Neuroblastom)• VBP, BEP, PEI, Hochdosis-PEI, PE (Keimzelltumoren) • Ai, IE (Osteosarkom) • IPA, TOPO-DOXO (Lebertumoren) • M2, NN-1, NN-2 (maligne endokrine Tumoren, MET) • A, B (Nasopharynx-Karzinom) • OEPA; IEP; Dexa-BEAM bei Morbus Hodgkin

Konditionierung vor SZT

• ATG-BU-CY (12 d), ATG-BU-FLU-CY (15 d); BEAM (6 d)• BUiv-CY (5-8 d), BUiv-CY-MEL (7 d),

BUiv-CY-MEL-ATG (7-11 d), BUiv-CY-TEPA (7 d)• BU-ETO-CY (5-7 d), BU-FLU-CY-ATG (7-11 d)• BUiv-MEL (5 d), BU-TEPA-FLU-CY (8 d)• BU-ETO-TEPA (6-7 d), BU-FLU-ATG (5-6 d),

BU-FLU-CY (5 d), BU-TEPA-ETO-ATG (8 d)• CAM-FLU-MEL (7 d), CARBO-ETO-MEL (6-7 d)• FLU-CY (5 d), FLU-CY-ATG (7-9 d), FLU-ETO (5 d),

FLU-ETO-ATG (7-8 d), FLU-MEL (6 d), FLU-MEL-ATG (5-7 d)• TEPA-ATG-FLU (7 d), TEPA-ETO-ATG (5 d)

8-544.1 Zwei Chemotherapie­blöcke während eines stationären Aufenthaltes

ALL* • Induktionstherapie Phase 1 und 2, Blöcke F1 und F2• Block MARAM, Block OCTADD, Protokoll II-IDA• Protokolle I, II oder III: Phase 1 und 2• R1 und R2

NHL • AA und BB; Blöcke A und B, AAZ1 und AAZ2 • Protokolle I, II oder III: Phase a und b

AML • AIE und HAM (Doppelinduktion)

Siehe auch Hinweise auf den Seiten 2 und 9

5 Wird ein stationärer Aufenthalt während eines laufenden Blocks beendet (z. B. am Tag 15 bei ALL-BFM Proto­koll I), so sollte bei Verkürzungen mit Unterschreitung der angegebenen Definition (Dauer, Zytostatika) dieses Blocks der Kode für die tatsächlich zutreffende Dauer- und Komplexitätsdefinition gewählt werden.

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Kategorie OPS-Kode Bezeichnung, Erläuterung

Chemotherapie und Immun­therapie

8-541.0 Intrathekale Chemotherapie (über Lumbal- oder Reservoirpunktion)

8-541.1 Intrazerebrale Instillation von zytotoxischen Materialien

8-151.1* Ventrikel; therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems

8-151.2* Ventrikelshunt; therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges

8-541.2↔ In die Pleurahöhle Instillation von zytotoxischen Materialien

8-547.0 Immuntherapie mit nicht modif. Antikörpern (z.B. Rituximab, OSAG101, ALG, ATG)

8-547.1 Immuntherapie mit modifizierten Antikörpern (u. a. Gemtuzumab, Zytokine)

8-547.2 Immuntherapie mit Immunmodulatoren (u. a. Interleukin-2, IFN-ß, TNFa)

8-547.30 Immunsuppression, intravenös (siehe Seite 11)

8-547.31 Immunsuppression, sonstige Applikation (siehe Seite 11; nicht einmalige, zeitlich limitierte oder wenig aufwendige Massnahmen wie Korticosteroide bei Asthma)

8-030 Desensibilisierungsbehandlung, z. B. bei Carboplatin-Allergie

Transplantation und spezielle Blutprodukte

Prinzip Art In-vitro- Aufbereitung Kode

KMT („Trans­plantation von hämatopoietischen Stammzellen aus dem Knochen­mark“)

Autolog ohne 5-411.00

mit 5-411.01

Allogen, HLA-identisch, verwandter Spender

ohne 5-411.40

mit 5-411.41

Allogen, HLA-identisch, nicht-verwandter Spender

ohne 5-411.50

mit 5-411.51

Allogen, nicht-HLA-identisch, verwandter Spender

ohne 5-411.20

mit, „bei Differenz in 1 Antigen“ 5-411.22

mit, „bei Differenz in 2-3 Antig. (haploident)“ 5-411.23

Allogen, nicht HLA-identisch, nicht-verwandter Spender

ohne 5-411.30

mit 5-411.31

PSZT („Transfusion von peripher ge­wonnenen hämato­poietischen Stammzellen“)

Autolog ohne 8-805.00

mit 8-805.01

Allogen, HLA-identisch, verwandter Spender

ohne 8-805.40

mit 8-805.41

Allogen, HLA-identisch, nicht-verwandter Spender

ohne 8-805.50

mit 8-805.51

Allogen, nicht-HLA-identisch, verwandter Spender

ohne 8-805.20

mit, „bei Differenz in 1 Antigen“ 8-805.22

mit, „bei Differenz in 2-3 Antig. (haploident)“ 8-805.23

Allogen, nicht HLA-identisch, nicht-verwandter Spender

ohne 8-805.30

mit 8-805.31

Stammzellsupport nach Chemotherapie 8-805.02

Stammzellboost nach Transpl. hämatopoiet. Stammzellen (.60 = ohne, .61 = mit in-vitro-Aufber.) 8-805.6-

Sonstige Transfusion von peripher gewonnenen hämatopoietischen Stammzellen 8-805.x

Transfusion einzelner Zelltypen

Lymphozyten vom gleichen Spender nach SZT

ohne 8-802.40

mit 8-802.41

Leukozyten nach ex vivo-Kultur

.50 = T-Zellen, .51 = NK-Zellen, .5x = sonst. 8-802.50

Dendritische Zellen 8-802.52

Granulozytenkonzentrat .60 = 1, .61 = 2, .62 = 3-5 GK ... 8-802.6-

Lymphozyten .2 = 1-5, .3 = mehr als 5 TE 8-802.-

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Prinzip Art In-vitro- Aufbereitung Kode

Transplantat­gewinnung „Entnahme von hämatopoëtischen Stammzellen ...“

aus Knochenmark zur Transplantation; Eigenspende 5-410.00

aus Knochenmark zur Transplantation; Fremdspende 5-410.01

aus peripherem Blut zur Transplantation; Eigenspende, inkl. Stimulation vor Entnahme und apparativer Aufbereitung der Stammzellen

5-410.10

aus peripherem Blut zur Transplantation; Fremdspende, inkl. Stimulation vor Entnahme und apparativer Aufbereitung der Stammzellen

5-410.11

Fortsetzung [OPS]

Kategorie OPS Bezeichnung

Diagnostik, andere

1-202 Feststellung des Hirntodes

1-620.0 Bronchoskopie mit flexiblem Instrument, z. B. nach SZT (BAL)

1-797.0 Hypophysen-Kombitest, DDAVP-Test (ärztliche Anwesenheit erforderl. oder > 6 h)

1-623 Ösophagoduodenogastroskopie (ÖGD) - diagnostisch

1-315 Anorektale Manometrie

Dialyse 8-857.1- Peritonealdialyse (ggf. wiederholt kodieren, fünfte Stelle = Dauerstaffelung)

8-854.0 Hämodialyse, intermittierend (ggf. wiederholt kodieren)

8-854.1- Hämodialyse, kontinuierlich (ggf. wiederholt kodieren, fünfte St. = Dauerstaffelung)

Drainage 8-144 Therapeutische Drainage der Pleurahöhle (Bülaudrainage)

Ernährung 8-015.0 Enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über eine Sonde

8-015.1 Enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über ein Stoma

8-016 Parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung

8-017 Enterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung

8-018 Parenterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung

Harntrakt 1-334 Urodynamische Untersuchung

5-572.1 Suprapubischer Katheter: Anlegen

8-133.- Suprapubischer Katheter: Wechsel = .0, Entfernung = .1

Hyperthermie (Chemotherapie zustäzlich kodieren)

8-604 Computergestützte Planung einer Hyperthermie

8-600.- Lokoregionale H.: Lokale (oberflächliche) H. = .0, Tiefen-Hyperthermie = .1

8-601 Teilkörperhyperthermie

8-602 Ganzkörperhyperthermie

8-603 Interstitielle und intrakavitäre Hyperthermie

Intensiv-medizin

8-980.- Intensivmedizinische Komplexbehandlung; nicht Intensivüberwachung oder < 24 h Intensivbehandlung; mindestens kont., 24-stündige Überwachung u. akute Behandlungsbereitschaft durch Pflegepersonal und Ärzte, erfahren in Intensiv­medizin, ständige ärztliche Anwesenheit. Tägliche Dokumentation von Aufwands­punkten (SAPS II plus Core-TISS-10), schließlich Kodierung der Summe: fünfte Stelle = 0 bis f jeweils bis 184, 552, 1104, 1656, 2208, 2760, 3680, 4600, 5520, 7360, 9200, 11040, 13800, 16560, 19320, über 19321 Aufwandspunkte

8-770 Maßnahmen für die Atmung im Rahmen der Reanimation

8-771 Kardiale Reanimation (inkl. Maßnahmen für die Atmung)

8-701 Intubation

8-700 Offenhalten der Atemwege (Guedel-Tubus oder ähnliches)

Katheter 5-399.5 Ven. Verweilkath. (Broviac, Port): Implantation = .5, Revision = .6, Entfernung = .7

8-831.0 Legen eines Katheters in zentralvenöse Gefäße, exkl. Verweilsystem

8-831.2 Wechsel eines Katheters in zentralvenöse Gefäße, exkl. Verweilsystem

8-831.4 Entfernung eines Katheters aus zentral venösen Gefäßen mit bakter. Probeentn.

Lagerung 8-390.0 Lagerung im Spezialbett (z. B. nach Schädel-Hirn-Operationen)

8-390.1 Therap.-funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer Grundlage, mehrmals tgl.

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Kategorie OPS Bezeichnung

Liquorsystem-Operationen

5-022.00 Anlegen einer externen Drainage; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär

5-022.10 Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär

5-022.13 Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; intrazystisch

5-023.1- Anlage Liquorshunt: ventrikuloperitoneal = .10, subduroperitoneal = .12

5-024.0 Revision eines Ventils

5-024.- Revision Liquorableitung: zentraler Katheter = .1, peripherer K. = .2, komplett = .3

5-024.4 Probatorisches Abklemmen per. Katheter

5-024.- Entfernung: Liquorshunt = .6, externe Drainage = .7, Reservoir = .8

Lunge, Lungen­funktion

1-710 Ganzkörperplethysmographie (inkl. Spirometrie)

1-711 Bestimmung der CO-Diffusionskapazität

1-930.0 Pulmonales infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring (nur) bei Immunsuppression bei Immunsuppression. Infektionen: Mycobacterium tuberculosis, avium intracellulare (MAI), Mycobacteria other than tuberculosis (MOTT), Mykoplasmen, Legionellen, CMV, HSV, VZV, Chlamydia pneumoniae, Pneumocystis carinii (PC), Toxoplasma gondii, Aspergillus spp. und andere Faden­pilze sowie Candida spp. Methoden: Nukleinsäurennachweis (PCR, FISH, SSCP, Northern Blot), Antigennachweis (Serologie, Western Blot), Spezialkulturen

Neurologie 1-205 Elektromyographie (EMG)

1-207.0 Routine-Elektroenzephalographie (EEG) (Schlaf-EEG = .1)

1-208.- Evozierte Potentiale: AEP = .0, FAEP = .1, SSEP = .2, VEP = .6, OAE = .8

1-242 Audiometrie

Operationen verschiedener Art

5-413.1 Totale Splenektomie

5-431.2 Perkutan-endoskopische Gastrostomie (PEG)

8-123.- Gastrostomiekatheter (PEG): Wechsel = .0, Entfernung = .1

Physiotherapie 8-561.1 Funktionsorientiert, mindestens 5 x 30 Minuten je Wochef

8-561.2 Funktionsorientiert kombiniert, mit Ergotherapie, min. 10 x 30 Min. an 10 Tagen

PUVA 8-560.1- Lokal = .10, systemisch = .11

Strahlentherapie 8-527.1 Konstruktion, Anpassung Fixationshilfen bei Strahlentherapie (Maskenanpassung)

Psychosoziale Tätigkeiten im OPS6

Die Kodes für psychosoziale Tätigkeiten unterscheiden sich in erster Linie durch den zeitlichen Aufwand. Manche Kodes haben überlappende Inhalte, zum Teil aus berufspolitischen Gründen. Es sind nicht alle erbrachten Leistungen kodierbar, damit fallbezogene Kostenrechnungen rele­vante ökonomische Unterschiede („Marker für erhöhten Aufwand“) ermitteln können.

Zunächst sollten alle einzelnen Interventionen (9-401.0; 9-401.1, 9-401.2, 9-401.3, 9-401.4, 9-404, 9-410) in der Patientenakte dokumentiert werden. Dann sollten zur deren Zusammen­fassung die folgenden von der AG Leitlinien der PSAPOH empfohlenen Komplexbehandlungen kodiert werden, wenn die Mindestanforderungen an zusammenwirkende Berufsgruppen und Behandlungsdauer inklusive Vor- und Nachbereitung erfüllt sind und die Hinweise zutreffen: 9-401.5 mindestens 2 Berufsgruppen involviert, mindestens 180 Minuten Gesamtzeit,

die Hälfte der Zeit von Psychologen oder Psychotherapeuten zu erbringen

8-974 mindestens 3 Berufsgruppen involviert, Sozialarbeit ist allerdings nicht gelistet,mindestens 7 Behandlungstage, keine Mindeststundenanzahl genannt

9-412 Psychotherapie muss Hauptintervention sein

9-403 wird nur in sozial- beziehungsweise neuropädiatrischen Settings angewendet

6 Mitautorin im Jahr 2005: Barbara Grießmeier. Die Texte des OPS sind zum Teil stark verkürzt wiedergegeben und sind daher gegebenenfalls zu überprüfen.

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Kategorie OPS Bezeichnung Psychosoma­tische, psycho­therapeutische, (neuro-) psycho­logische, psycho­soziale und test­psychologische Untersuchung

Psychosomatische und psychotherapeutische Diagnostik

1-900.- .0 = einfach (Dauer mindestens 60 min), .1 = komplex (mindestens 3 Stunden)

(Neuro-)psychologische und psychosoziale Diagnostik

1-901.- .0 = einfach (Dauer mindestens 60 min), .1 = komplex (mindestens 3 Stunden)

Testpsychologische Diagnostik

1-902.- .0 = einfach (Dauer mindestens 60 min), .1 = komplex (mindestens 3 Stunden)

1-910 Multidisziplinäre algesiologische Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen:standardisierte multidisziplinäre (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik, z. B. bei manifeste oder drohende Beeinträchtigung Lebensqualität oder Arbeitsfähigkeit, min. zwei Fachdisziplinen (min. eine psychiatr., psychosom. oder psycholog.), psychometrische und physische Funktionstestung, Teambesprechung, Therapieplan. Zusatzqualifikation "Spezielle Schmerztherapie" erforderlich

Komplex-Behandlungen

Multimodale Schmerztherapie: interdiszipl., min. 2 Fachdiszipl. (min. 1 psychiatr., psychosom. o. Psycholog.), Behandlungsplan, ärztliche Leitung, z. B. manifeste o. drohende Beeinträchtigung Lebensqualität o. Arbeitsfähigkeit, gravierende psych. o. somatische Begleiterkrankung, min. 3 Verfahren (Psycho-/Verhaltenstherapie, spezielle Physiotherapie, Entspannungsverf., Ergotherapie, med. Trainingstherapie, sensomot. Training, Arbeitsplatztraining, Kunst- oder Musiktherapie oder sonstige übenden Ther.), standardisiertes therapeutisches Assessment, interdiszipl. Teambesprechung, Zusatzqual. "Spezielle Schmerztherapie" erforderlich

8-918.0 Mindestens 7, maximal 13 Tage

8-918.1 Mindestens 14, maximal 20 Tage

8-918.2 Mindestens 21 Tage

Multimodale Komplexbehandlung bei sonstiger chronischer Erkrankung: Z. B. bei Adipositas, Asthma bronchiale, Diabetes mellitus, Neurodermitis, Mukoviszidose, rheumatolo­gischen, hämatologisch-onkologischen, kardiologischen und sozialpädiatrischen Krankheiten, fachärztliche Team-/Behandlungsleitung, min. 3 Therapiebereiche (Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ergotherapie, Sporttherapie, Logopädie, Künstlerische Therapie/Kunst- und Musik­therapie, Schmerztherapie, Psychotherapie)

8-974.0 Mindestens 7, maximal 13 Tage

8-974.1 Mindestens 14, maximal 20 Tage

8-974.2 Mindestens 21 Tage

Palliativmedizinische Komplexbehandlung: aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptom­kontrolle u. psychosoz. Stabilisierung ohne kurative Intention und im Allg. ohne Beeinflussung der Grunderkrankung, Pat. mit progred., fortgeschrittener Erkrankung u. begrenzter Lebens­erwartung, Einbeziehung Angehöriger, Leitung Facharzt m. Zusatzweiterbildung Palliativmedizin (o. min. einjährige Erfahrung in Palliativmedizin), Erstellung u. Dokument. Individ. Behandlungs­plan, wöchentl. Teambesprechung, min. 2 Therapiebereiche (Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie, künstlerische Therapie/Kunst- und Musiktherapie), insg. min. 6 Stunden pro Patient u. Woche in patientenbezogenen unterschiedl. Kombinationen

8-982.0 Bis zu 6 Behandlungstage

8-982.1 Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage

8-982.2 Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage

8-982.3 Mindestens 21 Behandlungstage

Naturheilkundliche und anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlung

8-975.2- Naturheilkundlich (Anforderungen siehe OPS)

8-975.3 Anthroposophisch-medizinisch (Anforderungen siehe OPS) Psychosoziale, psychosomati­sche und neuro­psychologische Therapie

Psychosoziale Interventionen

9-401.0 Sozialrechtliche Beratung, mindestens 120 Minuten

9-401.1 Familien-, Paar- und Erziehungsberatung, mindestens 120 Minuten

9-401.20 Nachsorgeorganisation, mindestens 120 Minuten

9-401.21 Nachsorgeorganisation, mindestens 300 Minuten

9-401.3 Supportive Therapie, mindestens 120 Minuten

9-401.4 Künstlerische Therapie, mindestens 120 Minuten

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Kategorie OPS Bezeichnung Fortsetzung Psychosoziale, psychosomati­sche und neuro­psychologische Therapie

Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung: Ltg. durch Facharzt, psycholog. Psycho- o. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten auf „somatischer“ Station, min. 2 psychosoz. Berufsgruppen (Ärzte, psycholog. Psycho-, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten o. Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder Künstler. Therapeuten), min. die Hälfte d. Be­handlungszeit durch Arzt, psycholog. Psycho-, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten o. Psychologen. Psychosoziale Maßnahmen umfassen: psychotherap., psycholog. o. neuropsycho­log. Diagnostik, Psychotherapie, supportive Therapie, Krisenintervention, künstler. Therapie/ Kunst- und Musiktherapie u. a., beratende Interventionen (Einzel-, Familien-, Paar-, Erziehungs- u. sozialrechtliche Beratung), Nachsorgeorganisation u. präventive Maßnahmen

9-401.50 Mindestens 3 Stunden

9-401.51 Mehr als 3 bis 5 Stunden

9-401.52 Mehr als 5 bis 8 Stunden

9-401.53 Mehr als 8 StundenSozial- und neuropädiatrische Therapie

9-403.- Operationalisierte individ. Therapie u. Anleitung von Bezugspersonen durch multi­diszipl. Team, Ltg. Kinder- und Jugendarzt, bei drohender o. manifester Behinder­ung, Entwicklungs- u. Verhaltensstörung sowie seelischen Störungen, Therapie nach Diagnoseerstellung entspr. Mehrdimensionaler Bereichsdiagnostik der Sozial­pädiatrie (MBS), Therapiedurchführung nach Standards der neuropädiatrischen o. sozialpädiatri. Gesellschaft, mögl. Therapeutengruppen: Ärzte, Psychologen, Ergotherapeuten, Heilerzieher, Heilpädagogen, Kunsttherapeuten, Logopäden, Musiktherapeuten, Ökotrophologen, Physiotherapeuten (inkl. physikalischer Therapie), Psycho-, Schmerztherapeuten, Sozialpädagogen. Fünfte Stelle = Dosis

9-404 Neuropsychologische Therapie: Therapie beeinträchtigter kognitiver, affektiver und verhaltensbezogener Funktionen (Orientierung, Aufmerksamkeit, Wahr­nehmung, Lernen und Gedächtnis, Planen und Problemlösen, Affekt- und Verhaltenskontrolle, soziale Kompetenz) bei Patienten mit angeborenen oder erworbenen Hirnschädigungen basierend auf kognitions-psychologischen, lerntheoretischen und funktional-neuroanatomischen Erkenntnissen

Psychotherapie (für psychothera­peutische Maß­nahmen, die nicht in 9-402 bis 9-404 definiert sind)

9-412.- Multimodale psychotherapeutische Komplexbehandlung im Liaisondienst: Einzel- o. Gruppenpsychoth., psychoeduktive Verf., Entspannungs- o. imaginative Verf., psycholog. Testdiagn., sozialpädag. Beratung, Ergo-, Musik- o. Kunsttherapie, supportive teambezogene Interventionen, Balintgruppen/Supervision; fünfte Stelle: .0 = 5 bis 10 Stunden, .1 = mehr als 10 Stunden

Einzeltherapie

9-410.0- Kognitive Verhaltenstherapie, fünfte Stelle: .04 = an einem Tag, .05 = an 2 bis 5 Tagen, .06 = an 6 bis 10 Tagen, .07 = an 11 und mehr Tagen

9-410.1- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, fünfte Stelle: .14 = an einem Tag, .15 = an 2 bis 5 Tagen, .16 = an 6 bis 10 Tagen, .17 = an 11 und mehr Tagen

9-410.2- Gesprächspsychotherapie, fünfte Stelle: .24 = an einem Tag, .25 = an 2 bis 5 Tagen, .26 = an 6 bis 10 Tagen, .27 = an 11 und mehr Tagen

9-410.x Sonstige

Gruppentherapie

9-411.0- Kognitive Verhaltenstherapie, fünfte Stelle: .04 = an einem Tag, .05 = an 2 bis 5 Tagen, .06 = an 6 bis 10 Tagen, .07 = an 11 und mehr Tagen

9-411.1- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, fünfte Stelle: .14 = an einem Tag, .15 = an 2 bis 5 Tagen, .16 = an 6 bis 10 Tagen, .17 = an 11 und mehr Tagen

9-411.2- Gesprächspsychotherapie, fünfte Stelle: .24 = an einem Tag, .25 = an 2 bis 5 Tagen, .26 = an 6 bis 10 Tagen, .27 = an 11 und mehr Tagen

9-411.x SonstigeSchulungen („Präventive Maßnahmen“)

9-500.0 Basisschulung, min. 2 Stunden, themenorientiert, z. B. für Antikoagulanzienther., Eigeninjektion, häusl. Pflege venöser Verweilkatheter, Monitoring o. Reanimation

9-500.1 Grundlegende Patientenschulung, bis 5 Tage mit insg. min. 20 Stunden

9-500.2 Umfassende Patientenschulung, min. 6 Tage mit durchschn. 4 Stunden pro Tag

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Blutprodukte und zusatzentgelt (ZE)-fähige Medikamente7

Siehe auch Seite 9. Die Höhe der einzelnen Zusatzentgelte ist Anlage 5 [FPKat] angegeben.

Kategorie OPS Bezeichnung / Mengenangabe kumulativ für Aufenthalt

EK (Erythrozytenkonzentrat) 8-800.7f 1 TE bis unter 6 TE

8-800.7g 6 TE bis unter 11 TE (ZE nur < 15 J.)

8-800.7h 11 TE bis unter 16 TE (ZE)

8-800.70 16 TE bis unter 24 TE (ZE)

... ...

8-801 Austauschtransfusion (Blutprodukte zusätzlich kodieren)

Apherese-Thrombozyten-konzentrat

8-800.9v 1 Apherese-Thrombozytenkonzentrat

8-800.90 2 Apherese-Thrombozytenkonzentrate (ZE)

8-800.9- .91 .92 .93 .94 .95 .96 .97 .98 .99 ...

Anzahl (ZE) 3 4 5 6-7 8-9 10-11 12-13 14-15 16-17 ...

Patientenbezogenes Thrombo­zytenkonzentrat (spezifisch für Patienten, bei Vd. o. Nachweis v. Thrombozyten-. o. HLA-AK)

8-800.60 1 patientenbezogenes Thrombozytenkonzentrat (ZE)

8-800.6- .61 .62 .63 .64 .65 .66 .67 .68 .69 ...

Anzahl (ZE) 2 3-4 5-6 7-8 9-10 11-12 13-14 15-16 17-18

Thrombozytenkonzentrat 8-800.8s 1 TE bis unter 6 TE

8-800.8t .t = 6 TE bis unter 11 TE, .u = 11 TE bis unter 16 TE

8-800.80 16 TE bis unter 24 TE (ZE)

... ...

Plasma 8-810.0- .00 = 1 bis 5 TE, .01 = mehr als 5 TE

Rekomb. aktivierter Faktor VII 8-810.6- .60 = bis 1000, .61 = 1001-3000, .62 = > 3000 KIE (alle ZEin)

Plasmatischer Faktor VII 8-810.7- .70 = bis 2000, .71 = 2001-5000, .72 = > 5000 Einheiten (alle ZEin)

Rekombinanter Faktor VIII 8-810.8- .80 = bis 2000, .81 = 2001-5000, .82 = > 5000 Einheiten (alle ZEin)

Plasmatischer Faktor VIII 8-810.9- .90 = bis 2000, .91 = 2001-5000, .92 = > 5000 Einheiten (alle ZEin)

Rekombinanter Faktor IX 8-810.a- .a0 = bis 2000, .a1 = 2001-5000, .a2 = > 5000 Einheiten (alle ZEin)

Plasmatischer Faktor IX 8-810.b- .b0 = bis 2000, .b1 = 2001-5000, .b2 = > 5000 Einheiten (alle ZEin)

FEIBA 8-810.c- .c0 = bis 2000, .c1 = 2001-5000, .c2 = > 5000 Einheiten (alle ZEin)

Von-Willebrand-Faktor 8-810.d- .d0 = bis 2000, .d1 = 2001-5000, .d2 = > 5000 Einheiten (alle ZEin)

Faktor XIII 8-810.e- .e0 = bis 2000, .e1 = 2001-5000, .e2 = > 5000 Einheiten (alle ZEin)

Prothrombinkomplex 8-810.f- .f0 = bis 2000, .f1 = 2001-5000, .f2 = > 5000 Einheiten (alle ZE)

Antithrombin III 8-810.g- .g1 = 2000 bis 3499 Einheiten (ZE nur < 15 J.),

.g2 = 3500 bis 4999 Einheiten (ZE nur < 15 J.)

.g3 = 5000 bis 6999 Einheiten (ZE nur < 15 J.)

.g4 = 7000 bis 9999 Einheiten (ZE)

... ...

C1-Esteraseinhibitor 8-810.h- .h0 = bis 2000, .h1 = 2001-5000, .h2 = mehr als 5000 Einh. (ZEin)

Fibrinogenkonzentrat 8-810.j- .j0 = bis 3, .j1 = 3-10, .j2 = mehr als 10 g

Rekomb. aktiviertes Protein C 8-810.k- .k3 = 20-39, .k4 = 40-59, .k5 = 60-79 mg, ... (ZEin)

CMV-Hyperimmunglobulin 8-810.n- .n0 = 5-7.4, .n1 = 7.5-9.9, .n2 = 10-12.4 g, ... (alle ZE)

VZV-Hyperimmunglobulin 8-810.p- .p0 = 1000-1499, .p1 = 1500-1999, .p2 =2000-2499 lE, ... (alle ZEin)

HBsAG-Hyperimmunglobulin 8-810.q- .q0 = 2000-3999, .q1 = 4000-7999, ... IE (alle ZE)

Immunglobulin, polyvalent 8-810.r- .r0 = 10-15g (ZE nur < 15 J.), .r1 = 15-20 g (ZE nur < 15 J.)

... .r2 = 20-24 g (ZE nur < 15 J.), .r3 = 25-30 g (ZE nur < 15 J.),

7 ZEin = Krankenhausindividuell zu vereinbarende Zusatzentgelte ZE = Nur für diese Kodekategorien ist ein Zusatzentgelt erhältlich. „...“ bedeutet fortgesetzte Dosisreihe, gegebenenfalls weitere Dosen dem [OPS] entnehmen. Weitere Blutprodukte (Lymphozyten- und Granulozytenprodukte): siehe Seite 26

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Kategorie OPS Bezeichnung / Mengenangabe kumulativ für Aufenthalt

Amphotericin B, liposomal (AmBisome®) parenteral

8-013.308-013.318-013.328-013.33...

100 mg bis unter 175 mg (ZE nur < 3 J.) 175 mg bis unter 250 mg (ZE nur < 3 J.) 250 mg bis unter 350 mg (ZE)350 mg bis unter 450 mg (ZE) ...

Caspofungin (Cancidas®) parenteral

8-013.008-013.018-013.028-013.038-013.04 ...

35 mg bis unter 65 mg (ZE nur < 5 J.) 65 mg bis unter 100 mg (ZE)100 mg bis unter 150 mg (ZE)150 mg bis unter 200 mg (ZE)200 mg bis unter 250 mg (ZE)...

Doxorubicin liposomal (Caelyx®, Myocet®)

8-012.q08-012.q1...

10 mg bis unter 20 mg (ZE) 20 mg bis unter 30 mg (ZE) ...

Filgrastim (Neupogen®)parenteral

8-013.108-013.118-013.128-013.138-013.14...

70 Mio. IE bis unter 130 Mio. IE (ZE nur < 15 J.) 130 Mio. IEbis unter 190 Mio. IE (ZE nur < 15 J.) 190 Mio. IEbis unter 250 Mio. IE (ZE nur < 15 J.) 250 Mio. IE bis unter 350 Mio. IE (ZE)350 Mio. IE bis unter 450 Mio. IE (ZE)...

Gemcitabin (Gemzar®) parenteral

8-012.508-012.518-012.52...

2,5 g bis unter 4,0 g (ZE)4,0 g bis unter 5,5 g (ZE)5,5 g bis unter 7,0 g (ZE)...

Irinotecan (Campto®) 8-012.808-012.81...

200 mg bis unter 300 mg (ZE) 300 mg bis unter 400 mg (ZE) ...

Lenograstim (Granocyte®)parenteral

8-013.20 8-013.218-013.21 8-013.21 ...

75 Mio. IE bis unter 150 Mio. IE (ZE nur < 15 J.) 150 Mio. IEbis unter 225 Mio. IE (ZE nur < 15 J.) 225 Mio. IEbis unter 300 Mio. IE (ZE nur < 15 J.) 300 Mio. IE bis unter 400 Mio. IE (ZE) ...

Rituximab (MabThera®) 8-012.f08-012.f18-012.f2...

150 mg bis unter 250 mg (ZE) 250 mg bis unter 350 mg (ZE) 350 mg bis unter 450 mg (ZE) ...

Topotecan (Hycamtin®) parenteral

8-013.408-013.418-013.428-013.43...

2 mg bis unter 3 mg (ZE nur < 15 J.) 3 mg bis unter 4.5 mg (ZE nur < 15 J.) 4.5 mg bis unter 6 mg (ZE nur < 15 J.) 6 mg bis unter 9 mg (ZE) ...

Voriconazol (Vfend®) oral

8-013.508-013.518-013.528-013.538-013.54...

1 g bis unter 1.75 g (ZE nur < 15 J.) 1.75 g bis unter 2.5 g (ZE nur < 15 J.) 2.5 g bis unter 3.5 g (ZE)3.5 g bis unter 4.5 g (ZE)4.5 g bis unter 6.5 g (ZE)...

Voriconazol (Vfend®) parenteral

8-013.608-013.618-013.628-013.63...

0.4 g bis unter 0.6 g (ZE nur < 10 J.) 0.6 g bis unter 0.8 g (ZE nur < 10 J.) 0.8 g bis unter 1.2 g (ZE)1.2 g bis unter 1.6 g (ZE)...

Weitere Medikamente, für die Zusatzentgelte nach Dosisklassen vorgegeben sind, sind bei­spielsweise: Adalimumab (Humira®), Aldesleukin (rhu IL-2; Proleukin®), Cetuximab (Erbitux®).

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Referenzen

Relevante Fallpauschalen (DRG)

Die folgende Liste enthält alphabetisch sortierte Beispiele aus den über 900 Fallpauschalen des G-DRG Systems 2006 [FPKat, Hauptabteilungen]. Der amtliche Beschreibungstext gibt die Gruppierungsregeln, die in die jeweilige Fallpauschale münden, nur zum Teil wieder. Eine um­fassendere Liste ist unter http://www.uniklinik-duesseldorf.de/kinderonkologie → DRG-Unit

DRG F Bezeichnung RG MVWD UGVWD BW/d OGVWD

B66A G Neubildungen des Nervensystems mit äußerst schweren CC, mehr als ein Belegungstag

1,464 11,6 3 0,361 24

B66B G Neubildungen des Nervensystems, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC oder Stupor und Koma, nicht traumatisch bedingt

0,737 5,2 1 0,508 13

C65Z S Bösartige Neubildungen des Auges und Augenerkrankungen bei Diabetes mellitus

0,710 6,4 1 0,451 15

I65A H Bösartige Neubildung des Bindegewebes einschließ­lich pathologischer Fraktur, Alter < 17 Jahre oder mit äußerst schweren CC

1,228 7,2 1 0,900 19

Q61A G Erkrankungen der Erythrozyten mit komplexer Diagnose

1,162 9,4 2 0,371 20

R07A (ope­rative Part.)

S Strahlentherapie bei hämatologischen und soliden Neubildungen, weniger als 10 Bestrahlungen, außer bei akuter myeloischer Leukämie, Alter < 19 Jahre oder mit äußerst schweren CC

2,729 17,8 5 0,443 35

R16Z (op. P.)

G Hochkomplexe Chemotherapie mit operativem Eingriff bei hämatologischen und soliden Neubildungen

4,327 23,1 7 0,482 41

R60F S Akute myeloische Leukämie mit mäßig komplexer Che­motherapie, ohne komplizierende Diagnose, ohne Dia­lyse, ohne Portimplantation oder mit lokaler Chemoth.

1,967 12,4 3 0,488 30

R63B H Andere akute Leukämie mit intensiver Chemotherapie, mit Dialyse oder Sepsis oder mit Agranulozytose oder Portimplantation

4,351 20,6 6 0,607 38

R63E H Andere akute Leukämie mit lokaler Chemotherapie, mit Dialyse oder Sepsis oder mit Agranulozytose oder Portimplantation oder mit äußerst schweren CC

2,749 12,9 3 0,665 27

R65Z H Hämatologische und solide Neubildungen, ein Belegungstag

0,256 1,0 - - -

T60B G Sepsis mit komplizierenden Prozeduren oder bei Zu­stand nach Organtransplantation, ohne äußerst schwe­re CC, Alter < 16 Jahre oder ohne komplizierende Pro­zeduren, außer bei Zustand nach Organtransplantati­on, mit äußerst schweren CC, Alter < 16 Jahre

2,083 9,3 2 0,687 20

T60C G Sepsis ohne komplizierende Prozeduren, außer bei Zu­stand nach Organtransplantation mit äußerst schweren CC, Alter > 15 Jahre oder mit komplizierenden Proze­duren oder bei Zustand nach Organtransplantation, ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre

1,818 14,6 4 0,354 29

DRG: FallpauschaleF: Häufigkeit, H = häufig, G = gelegentlich, S = selten RG: Bewertungsrelation MVWD: Mittlere Verweildauer in Tagen UGVWD: Untere Grenzverweildauer (erster Tag mit Abschlag) BW/d: Bewertungsrelation pro Tag (bei Abschlag) OGVWD: Obere Grenzverweildauer (erster Tag zusätzliches Entgelt)

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SIRS-Definition in der Literatur8

Mindestens zwei der in den Zeilen der folgenden Tabelle genannten Kriterien müssen für die Definition eines SIRS9 zutreffen, wobei mindestens eines der erfüllten Kriterien die Temperatur oder die Leukozyten betreffen muss.

SIRS (R65.-!) Mögliche zutreffende Befunde („oder“) Bedingungen („und“)

Temperatur > 38,5 °C < 36,0 °C Messung rektal, oral, zentral oder intravesikal

Herzfrequenz > 2 SD10 über Altersnorm

Erhöhung über 0.5 bis 4 h Dauer

< 10. Perzentile der Altersnorm bei Alter < 1 Jahr

Ohne: Stimulation, Schmerz, Herzerkrankung, Medikamente, Vagusstimulation

Atemfrequenz > 2 SD über Altersnorm

Beatmung aus akutem Anlass

Ohne: neuromuskuläre Erkran­kung, Allgemeinnarkose

Leukozyten über Altersnorm unter Altersnorm > 10% unreife Neutrophile

Ohne: Chemotherapie-Wirkung

Für die Definition einer Organkomplikation bei SIRS (z. B. R65.1! bei infektiöser Genese) liegt mindestens ein Befund der folgenden Kriterien vor, der nicht anderweitig erklärbar ist.

Organkomplikation Mögliche zutreffende Befunde („oder“) „und“

Herz-Kreislaufsystem Blutdruck < 5. Perzentile der Altersnorm

Systolischer Blutdruck < 2 SD unter Altersnorm

Katecholamin­bedarf (> 5 µg/ kg/min im Fall von Dobutamin)

Zwei Kriterien: · BE > 5 mmol/l· Art.Laktat > 2 x· Oligurie, < 1 ml/kg/h · Kapillarfüllung > 5 sec· > 3 °C Temp.- Unterschied

Trotz ≥ 40 ml/kg Volumen

Atmung PaO2/FiO2 < 300 PaCO2 > 20 mmHg über Ausgangswert

> 50 % FiO2 für O2-Sättigung ≥ 92 % erforderl.

Nichtelektive Beatmung

Kein zyano­tisches Vitium, keine Lungen­erkrankung

Nervensystem Glasgow Coma Scale (GCS) ≤ 11

GCS ≥ 3 gegen­über Ausgangswert vermindert

(Krampfanfall)

Blut Thrombozyten < 80/nl

Thrombozyten 50 % gegenüber 3-Tage-Maximum vermindert

INR > 2

Niere Kreatinin > 2 x Altersnorm

Kreatinin > 2 x Ausgangswert

Leber Bilirubin ≥ 4 mg/dl

ALT > 2 x Altersnorm

8 Neue Referenz: Goldstein B, Giroir B, Randolph A; International Consensus Conference on Pediatric Sepsis. In­ternational pediatric sepsis consensus conference: definitions for sepsis and organ dysfunction in pediatrics. Pe­diatr Crit Care Med 2005; 6: 2. SIRS-Ausarbeitung für das Jahr 2005: A. Christaras

9 SIRS = Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom, R65.-! [ICD], siehe auch Seite 5 10 SD = Standardabweichung. „< bzw. > 2 SD“ entspricht ungefähr unter- oder oberhalb der 95. Perzentile.

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Quellenangaben

[AbBer] Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2006; veröffentlicht am 20.12.2005 vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK), http://www.g-drg.de/service/download/veroeff_2006/Abschlussbe­richt_G-DRG-2006-051220.pdf

[DefHB] Definitionshandbuch G-DRG German Diagnosis Related Groups Version 2006, fünf Bände, veröffentlicht am 24.11.2005 vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK), http://www.g-drg.de/service/drg_down.php#def06

[DKR] Deutsche Kodierrichtlinien – Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren Version 2006; 08.09.2005, http://www.g-drg.de/deutschesdrg/drg_kodier.php?m=11

[EmpfZE] Empfehlung für die Kalkulation von Zusatzentgelten der Vertragsparteien auf Bundesebene; veröffentlicht am 16.01.2006 vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH, http://www.g-drg.de/service/drg_down.php#Empfehlung2006

[FPKat] Fallpauschalen-Katalog 2006; veröffentlicht am 29.09.2005 vom Institut für das Ent­geltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK), http://www.g-drg.de/gdrgSystem2006/Nutzung_FP.php?b=xls&m=35

[FPV] Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2006 (Fallpauschalenvereinbarung 2006 – FPV 2006); 13.09.2005, http://www.g-drg.de/service/download/veroeff_2006/FPV_2006_Abrechnungsbestimmungen_050913.pdf

[ICD] Diagnosenklassifikation ICD-10-GM Version 2006; Fassung 01.10.2005, Ak­tualisierungsstand 24.10.2005, veröffentlicht vom Deutschen Institut für Medi­zinische Dokumentation und Informatik (DIMDI), http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/icd-10-gm/version2006/sys­tematik/

[ICDO3] Diagnosenklassifikation „Internationale Klassifikation für die Krankheiten in der On­kologie“ ICD-O 3. Revision, 1. Auflage August 2003, siehe http://www.DIMDI.de/

[KFG] Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze – Krankenhausfinanzierungsgesetz; 22.06.2005, http://bundesrecht.juris.de/khg/

[KHEntgG] Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Kran­kenhausentgeltgesetz - KHEntgG) mit Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser -Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG); 29.08.2005, http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/khentgg/

[KlarFPV] Klarstellungen der Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur Fallpau­schalenvereinbarung 2006 (FPV 2006),

[OPS] OPS Version 2006, Operationen- und Prozedurenschlüssel; Fassung 20.10.2005, Aktualisierungsstand 20.12.2005, http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/download­center/ops/version2006miterw/

[THES] Alphabetisches Verzeichnis zur ICD-10-GM (früher: ICD-10-Diagnosenthesaurus); Fassung 01.10.2005, Aktualisierungsstand 24.10.2005; http://www.dimdi.de/dyna­mic/de/klassi/downloadcenter/icd-10-gm/version2006/alphabet/

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