Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg Winfried Zylka Folie 1 Kommunale Selbstverwaltung -...
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Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
Winfried Zylka
Folie 1
Kommunale Selbstverwaltung
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Kreis Segeberg
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
Winfried Zylka
Folie 2
Staatliche Organisation in der Bundesrepublik Deutschland
Bund
StädteGemeinden
(Ämter)
Länder16 Länder
z.T. Regierungsbezirke
Kreise(323)und
KreisfreieStädte(112)
Die Kommunale Selbstverwaltung hat
Verfassungsrang! (Art. 28 GG)Gemeinden und Kreise haben eine
allgemeine Zuständigkeit zur Regelungder Aufgaben in ihrem Bereich und
zusätzlich durch Gesetz zugewiesene Aufgaben.
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Winfried Zylka
Folie 3
Die Kommunale Selbstverwaltung hat Verfassungsrang
Kreistagsabgeordnete, Stadt- und Gemeindevertreterinnen und -vertreter sind Volksvertreter/innen im Sinne des Grundgesetzes. Sie handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten, Überzeugung. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten dafür eine Entschädigung.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 28 [Landesverfassungen - Selbstverwaltung der Gemeinden]„......... In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. .................. Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. ........“
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
Kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein Regelungen für Kreise
Winfried Zylka
Folie 4
Volk
KreistagSegeberg
51 AbgeordneteFraktionen
Kreispräsident
Haupt-ausschuss
Landrat
Kreis-verwaltung
Wahl Wahl
Wahl
Fach-ausschüsse
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
Winfried Zylka
Folie 5
Kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein Regelungen für hauptamtlich verwaltete Gemeinden
Volk
Gemeinde-Vertretung
Haupt-ausschuss
Bürger-meister
Gemeindeverwaltung
Wahl Wahl
Fach-ausschüsse
Bürgervorsteher
Wahl
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
Winfried Zylka
Folie 6
Kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein Regelungen für nebenamtlich verwaltete Gemeinden
Volk
Gemeinde-vertretung
Fach-ausschüsse
Haupt-ausschuss
Bürger-meister
Gemeinde-verwaltung
Wahl
Wahl
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
Kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein Regelungen für Städte
Winfried Zylka
Folie 7
Volk
Stadtvertretung
Bürgervorsteher(oder Stadtpräsident)
Fach-ausschüsse
Haupt-ausschuss
Bürger-meister
Stadt-verwaltung
Wahl Wahl
Wahl
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
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Folie 8
Organe und Gremien
der
kommunalen Verwaltung
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg Winfried Zylka Folie 1Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
Organe des Kreises Winfried Zylka
Folie 9
Landrat
KreistagKreispräsident
• Ausführendes Organ und gesetzlicher Vertreter des Kreises• Chef der Kreisverwaltung• Untere Landes- behörde
Vorsitzender des Kreistages und
politischer Repräsentant des
Kreises (zusammen mit dem Landrat)
Der Kreistag bestimmt die Kreispolitik insbesondere durch:• Haushaltssatzung und Haushaltsplan• Satzungen• Planungen (z.B. Kreisentwicklungsplan)• Richtlinien• Einzelbeschlüsse
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
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Folie 10
Organe des Kreises Segeberg
Kreistag(51 Abgeordnete)
Fraktionen(4 Fraktionen)
Die Abgeordneten, die derselben Partei
angehören, bilden eine Fraktion.
Der Kreistag ist oberstes Beschlussorgan; er legt
Ziele und Grundsätze für die Kreispolitik fest.
Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungs-angelegenheiten und über- wacht ihre Durchführung.
CDU FDPSPDBündnis 90
Die Grünen28 Abgeordnete 14 Abgeordnete 4 Abgeordnete 4 Abgeordnete
+ 1 fraktionslosesMitglied
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg Winfried Zylka Folie 1Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
Organe der Gemeinden Winfried Zylka
Folie 11
Bürgermeister Gemeindevertretung
• Bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und ist für die sachliche Erledigung der Aufgaben verantwortlich• Führt die Aufgaben durch, die der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung über- tragen sind • Leitet die Verwaltung und gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (in hauptamtlich verwalteten Gemeinden)
Die Gemeindevertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest.Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungs- angelegenheiten und über- wacht ihre Durchführung.
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg Winfried Zylka Folie 1Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
Organe der Städte Winfried Zylka
Folie 12
Bürgermeister
Stadtvertretung Bürgervorsteheroder *)
Stadtpräsident
• Ausführendes Organ und gesetzlicher Vertreter des Kreises• Chef der Stadtverwaltung• Untere Landes- behörde (bei kreis- freien Städten
Vorsitzender der Stadtvertretung und
politischer Repräsentant der
Stadt (zusammen mit dem Bürgermeister)
*) in den kreisfreien Städten und in Norderstedt:
Stadtpräsident
Der Stadtvertretung bestimmt die Stadtpolitik insbesondere durch:• Haushaltssatzung und Haushaltsplan• Satzungen• Planungen (z.B. Stadtentwicklungsplan)• Richtlinien• Einzelbeschlüsse
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Ausschüsse IWinfried Zylka
Folie 13
Koordinierung der Ausschüsse und Kontrolle der Kreis-/Gemeinde-verwaltung, Finanzen und Grundstücks-Angelegenheiten.
Hauptausschuss Fachausschüsse
Sie bereiten die Beschlüsse des Kreistages/der Gemeindevertretung vor.Sie entscheiden im Rahmen der Vorgaben des Kreistages/der Gemeindevertretung.
• Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
• Sozialausschuss
• Ausschuss für Ordnungs-, Verkehrs- und Gesundheitswesen
• Ausschuss für Planung und Umwelt
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Ausschüsse IIWinfried Zylka
Folie 14
Besondere Ausschüsse des
Kreises Segebergbereiten die Beschlüsse des Kreistages vor; sie entscheiden im Rahmen der Vorgaben des Kreistages
Jugendhilfeausschuss
(insgesamt 15 Mitglieder aus Politik, Jugend-organisationen und
Verwaltung)ÖPNV-Beirat
(4 Kreistagsabgeordnete, 4 Vertreter der Städte
und Gemeinden, 4 Vertreter der Verkehrs-
unternehmen und Fahrgast-
organisationen)
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
Winfried Zylka
Folie 15Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande?
Thema: Wahlen
Wahlen (geregelt in § 35 Kreisordnung/§ 40 Gemeinde-ordnung):
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das derKreispräsident/ die Kreispräsidentin zieht. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen,sonst durch Stimmzettel.
Wer durch Wahl des Kreistages berufen wird, kann durch Beschluss des Kreistages abberufen werden. ... Der Beschluss bedarf der Mehrheit der anwesenden Kreistagsabgeordneten/Gemeindevertretern.
Die Kommunalverfassung unterscheidet zwischen Wahlenund Beschlüssen.
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Folie 16Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande?
Thema: Beschlüsse
Beschlüsse (geregelt in § 34 Kreisordnung/§ 39Gemeindeordnung):
Beschlüsse des Kreistages werden - soweit das Gesetz nicht etwas anderes vorsieht - mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung zählen nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen - nicht die Stimmenthaltungen.Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Es kann nur über Anträge abgestimmt werden, die vorher schriftlich festgelegt worden sind.
Die Kommunalverfassung unterscheidet zwischen Wahlenund Beschlüssen.
Es wird offen abgestimmt.
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Folie 17Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande?
Thema: Änderungsanträge
Antrag
Alternativen? Änderungsantrag
Abstimmung überÄnderungsantrag
Abstimmungüber Antrag
Antrag angenommen
Antrag verändert
Abstimmung übergeänderten Antrag
ja
nein
Nicht angenommen
angenommen
angenommen
Antrag gescheitert
Nicht angenommen
angenommen
Nicht angenommen
Bei Änderungs-anträgen wird über
diese zuerstabgestimmt.
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Winfried Zylka
Folie 18Wie kommen Entscheidungen der Gremien zustande?
Thema: Alternativanträge
Antrag 1weitergehender Antrag
Antrag 2Abstimmung überweitergeh. Antrag
Abstimmungüber Antrag 2
Antrag 1 angenommen
Nicht angenommen
angenommen
Anträge gescheitert
Nicht angenommen
angenommen
Antrag 2 angenommen
Bei mehreren Anträgenwird der jeweils weitergehende
zuerst abgestimmt.
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Folie 19
Aufgaben der
kommunalen Verwaltung
Selbstverwaltungsaufgabendes Kreises und der Kommunen
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
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Folie 20
Aufgaben des Kreises Aufgaben der Kommunen
• Kreissporthallen, Kreissport- verband• Anteilige Finanzierung der Volks- hochschulen• Kreisfahrbücherei• Rettungsdienst• Anteilige Finanzierung von Kindergärten• Kreisstraßen• Kreisfeuerwehrzentrale, Unterstützung des Kreisfeuer- wehrverbandes• Abfallentsorgung, Mülldeponie• Schulen: - Berufsschulen i w o - Sprachheilgrundschuleiwo - Sonderschulen für iwoi Geistigbehinderte
• Sport: - SportanlagenIwo - Schwimmbäder• Volkshochschulen, z.T. als Vereine geführt• Örtliche Büchereien• Sozialstationen• Kindergärten, z.T. durch Kirche und Wohlfahrtsorganisationen• Gemeindestraßen• Freiwillige Feuerwehren: - Feuerwehrgerätehäuser - Feuerwehrfahrzeuge• Kläranlagen, Wasserwerke• Grund-, Haupt- und Realschulen Gymnasien
Aufgaben des KreisesAufgaben, die der Kreis im Auftrage des Landes wahrnimmt
Kommunale Selbstverwaltung - Kreis Segeberg
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Folie 21
Folgende Aufgaben nimmt der Kreis im Auftrage des Landes wahr:
• Sozialhilfe, Jugendhilfe• Bauaufsicht (Erteilung von Baugenehmigungen)• Naturschutz, Umweltschutz, Wasserwirtschaft• Gesundheitsamt, Seuchenvorbeugung und Bekämpfung, Jugend- medizinischer Dienst• Kfz-Zulassung, Führerscheine, Verkehrsaufsicht, Geschwindigkeits- überwachung• Lebensmittelüberwachung, tierärztlicher Dienst• Unterbringung von Flüchtlingen, Aussiedlern und Asylbewerbern• Ausländeramt, Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen