kommunalwelt 2010

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kommunalwelt.de Kongress - kommunal 2010 Neue Kraft für Städte und Regionen 19. und 20. November 2010 Congress Centrum Neue Weimarhalle Ausgabe 2 2010 Mit freundlicher Unterstützung: EINLADUNG

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kommunalwelt 2010 Ausgabe 2

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kommunalwelt.deKongress - kommunal 2010

Neue Kraft für Städteund Regionen

19. und 20. November 2010Congress CentrumNeue Weimarhalle

Ausgabe 2 2010

Mit freundlicher Unterstützung:

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Wir wachsen mit erneuerbaren Energien

Die Energiefragen der Zukunft stellen uns vor große Herausforderungen - die wir gerne annehmen. Die EnBW plant, in den nächsten Jahren insgesamt rund drei Milliarden Euro in den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu investieren. Aktuell baut die EnBW mit Baltic I den ersten kommerziellen Windpark in der deutschen Ost-see. Drei weitere Offshore-Projekte sollen folgen. Darüber hinaus hat die EnBW im letzten Jahr ihre Stromerzeugung mit Onshore-Windparks deutlich ausgebaut, in den Bau von Photovoltaik- und Biogasanlagen investiert und unter anderem mit dem Neubau des Wasserkraftwerks in Rheinfelden und dem Ausbau des Wasserkraft-werks in Iffezheim Zeichen gesetzt.

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die kommunale Welt in Deutschland hat einen Dreh- und Angelpunkt: den Kongress – kommu-nal, die KPV-Bundesver-treterversammlung und die Ausstellung „Wirt-

schaft – kommunal“. Die kommunale Familie trifft sich dieses Jahr in Weimar. Seien Sie dabei, wenn Bundes-minister Dr. Peter Ramsauer MdB für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erläutert, inwieweit die Förderpro-gramme seines Hauses weitergeführt werden und wie sich der demographische Wandel auf die Stadtentwick-lung auswirken kann. Lesen Sie dazu auch den Beitrag des KPV-Bundesvorsitzenden, Peter Götz MdB, „Heraus-forderungen gemeinsam meistern“ auf Seite 4, der die wichtigsten Ansatzpunkte zur Stärkung der Zukunfts-fähigkeit Deutschlands beschreibt.

Die Kommunen haben starke Partner bei der Erfüllung ih-rer Aufgaben und bei der Erbringung der Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Mit der Ausstellung „Wirt-schaft kommunal“ ist es unserer Kommunal-Verlag GmbH gelungen, einen aktuellen Überblick der relevanten Firmen und Institutionen im Umfeld der Kommunen zu geben. Der gegenseitige Gedanken- und Informations-austausch ist für Fraktionsvorsitzende, Bürgermeister, Landräte und Oberbürgermeister ebenso wichtig wie für die Kommunalpolitikerinnen und -politiker insgesamt. Sie

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Inhaltsverzeichnis

3 Vorwort4 Peter Götz MdB:

Herausforderungen gemeinsam meistern8 Prof. Dr. Hans-Günter Henneke:

Ländlicher Raum vor großen Herausforderungen12 Ausstellerplan14 Dr. Peter Ramsauer MdB:

Neue Herausforderungen, neue Kooperationen, neue Wege

18 Hans-Joachim Reck:Stadtwerke vom Energiekonzept 2010 enttäuscht

20 Heinrich Haasis:Werden die richtigen Lehren gezogen?

22 Lars Martin Klieve und Jens Michael Otte:Public Corporate Governance Kodex für Kommunen

24 EnBW:Ein gutes Team: EnBW und lokale Stadtwerke

26 Konrad-Adenauer-Preisträger 2010

28 Programm Kongress - kommunal 201030 Anreise und Organisation32 Michel Cunnac:

Bei Trinkwasser und Abwasser ist Know-how gefragt34 Lutz Freitag:

Wozu Städtebauförderung?36 Jürgen F. Kelber, Werner Gorny, Florian von Lewinski:

Sinnvoller Beitrag zu Eigentumsbildung und Stadtentwicklung

38 DATEV:Kompetenter Partner für Kommunen und ihre Unternehmen

40 Dr. Sven Joachim Otto:Daseinsvorsorge mit privaten Partnern

42 Buchvorstellung44 Petra Klug und Carsten Große Starmann:

Gravierende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt46 erdgas mobil:

Günstig, sauber, zukunftsfähig48 Tim Rainer Bornholt:

Neue Kraft für Städte und Regionen54 Weimar und Hotels

sind herzlich zur Eröffnung am 19. November 2010 um 15.00 Uhr eingeladen. Die Übersicht der Aussteller fin-den Sie auf Seite 20/21.Thematischer Schwerpunkt des diesjährigen Kongresses ist das Thema „Neue Kraft für Städte und Regionen“. Die wichtigsten Aspekte aus kommunaler Sicht werden am 19. November 2010 in vier Foren beraten und fließen in die Beschlussfassung auf der Bundesvertreterversamm-lung am 20. November ein. Die Details finden Sie ab Seite 28. Informationen zu unserem Schwerpunktthema gibt es in diesem Heft reichlich, lesen Sie dazu auch unsere Diskussionsgrundlage ab Seite 48.

Wir begrüßen Sie herzlich in Weimar!

Tim-Rainer Bornholt, Hauptgeschäftsführerder Kommunalpolitischen Vereinigungder CDU und CSU Deutschlands (KPV)

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Nationale Stadtentwicklungspolitik

Herausforderungen gemeinsam meistern

Der Aufgabenbereich Stadtentwicklung hat viele Facet-ten und Gesichter. Sie sehen in den Kommunen höchst unterschiedlich aus. Die kommunale Vielfalt, die unser Land stark gemacht hat, setzt einer zentralen Betrach-tungsweise Grenzen. Wir erleben in Deutschland regi-onal differenziert gleichzeitig Wachstum und Schrump-fung. Die gesellschaftlichen Unterschiede auf lokaler und regionaler Ebene nehmen sichtbar zu. Die Kommunen dürfen mit dieser Herausforderung nicht allein gelassen werden.

Die Zukunftsfähigkeit Deutschlands ist von vielen Fak-toren abhängig. Sie ist eng mit der Entwicklung unserer Städte und Gemeinden verbunden. Leistungsstarke sich selbstverwaltende Kommunen sind ein wichtiger Bezugs- und Ankerpunkt unserer Gesellschaft. Neben einer dringend notwendigen Verbesserung der Struktur der Gemeindefinanzen möchte ich in einigen Punkten die Thematik beleuchten:

InterkommunaleZusammenarbeit fördern

Der demografische Wandel, der vor 30 Jahren eingesetzt hat, und die Wanderungs-bewegungen verstär-ken Schrumpfungs-, Wachstums- und Al-terungsprozesse. Die Gleichung „Osten = Schrumpfung, Wes-ten = Wachstum“ geht schon lange nicht mehr auf. Wir erleben die Paralle-lität von Wachstum und Schrumpfung auch innerhalb von Städten bzw. Stadtteilen unabhängig davon, ob es sich um Groß-, Mittel- oder Kleinstädte handelt. Es wird künftig darum gehen die Chancen, die diese Entwicklung bietet, zu

sehen und zu nutzen. Interkommunale oder regionale Konkurrenz als Reaktion verstärkt die ökonomischen, ökologischen und sozialen Probleme eher, als dass sie gelöst werden. Interkommunale Zusammenarbeit erscheint langfristig der attraktivere Weg.

Standorte attraktiver gestalten Auch die Globalisierung der Wirtschaft sowie

die durch die weltweite Finanzmarkt- und Wirt-schaftskrise sichtbar gewordenen Defizite, stellen die über Jahrzehnte gewachsene Partnerschaften zwischen Kommunen, städtischer Gesellschaft und Unternehmen vor ganz neue Herausforderungen. Aufgegebene Betriebsstandorte, der Rückzug der militärischen Streitkräfte und dadurch freiwerdende Liegenschaften verschärfen den Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen. Die Ansprüche an die Kommunen wachsen. Bei Standortentscheidungen geht es nicht nur um gute Bedingungen, sondern zunehmend spielen die sogenannten „weichen“ Standortfaktoren eine wichtige Rolle. Attraktive Angebote für Familien, gute Bildungseinrichtungen

Peter Götz MdB ist kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestags -fraktion und Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV)

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und ein ansprechendes kulturelles Angebot gehören genauso dazu wie Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Innerstädtische Brachflächen vermeiden In den größeren Städten wird fast die Hälfte der

Wohnungen nur von einer Person bewohnt. Deshalb steigt die Nachfrage nach Wohnungen trotz sin-kender Bevölkerungszahlen nach wie vor. Dennoch müssen die Anstrengungen verstärkt auf die Innenbe-reiche der Städte und Gemeinden gelenkt werden. Es gibt nach wie vor über 63.000 Hektar Brachflä-chen. Durch die Wirtschaftskrise ist zu befürchten, dass die Zahl der innerstädtischen Brachen und nicht mehr genutzten Gewerbe- und Industrieflächen eher zu- als abnehmen.

Sich dem Klimawandel stellen und anpassen Die zu erwartenden Auswirkungen und Folgen des

Klimawandels erfordern bereits heute Anpassungs-konzepte und Umsetzungsmaßnahmen, die auf den Weg gebracht werden müssen. Energieeffizienz, neue Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien und die energetische Ertüchtigung des Gebäudebe-standes gehören genauso zur Zukunftsplanung einer Stadt wie die Suche nach Freiräumen, Grünanlagen und Parks, um der Erwärmung in der Stadt entgegen-zuwirken. Fragen im Zusammenhang mit der Elektro-mobilität bedürfen einer Antwort aus der Sicht der Stadtplanung. Deshalb ist es richtig und nur konse-quent, dass der Bund ein Programm „energetische Städtebauförderung“ in Planung hat.

Attraktives Wohnumfeld schaffen Ein alten- und familiengerechter Umbau sowohl der

kleinen, der mittleren als auch der großen Städte ist genauso wichtig, wie die wohnortnahe Versor-gung und die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen, ob jung oder alt, arm oder reich. Dazu gehört ein attraktives Wohnumfeld für die Menschen, in dem sie gerne leben. Sozialer Zusammenhalt und posi-tive Nachbarschaftsbeziehungen entwickeln sich in einem lebenswerten Wohnquartier besser als in einem Problemgebiet. Deshalb muss ein notwendiger Stadtumbau auch bei rückläufigen Bevölkerungs-zahlen städtische Strukturen lebensfähig halten und gleichzeitig die Lebensqualität sichern. Dies gilt übri-gens auch für den ländlichen Raum.

Integration fördern Ferner wird die Integration der Menschen mit Migra-

tionshintergrund für unser Land zunehmend zu einer Schlüsselaufgabe, die ohne kommunale Mitwirkung nicht erfüllbar sein wird. Eine integrierte Stadtent-wicklungspolitik muss sich darauf einstellen. Dazu gehört die Integrationskraft von Kindergärten und Schulen zu nutzen und Zuwandererfamilien früh die deutsche Sprache zu vermitteln. Wenn wir wissen, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshinter-grund überproportional steigt und Tendenzen zur ethnischen und sozialen Segregation sichtbar zuneh-men, macht dies deutlich, wo welche Anstrengungen erwartet werden.

Bürger beteiligen Zu einer guten Stadtentwicklungspolitik gehört bei

Veränderungen die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. Eine aktive Bürgerschaft, die frühzeitige Be-teiligung von Grundstückseigentümern in den Stadt-entwicklungsprozess und ein gutes Miteinander der handelnden Akteure - Planer, Architekten, Investoren und Kommune - sind ein bewährtes Erfolgsrezept.

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Integrierte Verkehrspolitik Mit zunehmender Mobilität wächst der Verkehrs-

druck gerade auch auf die Städte. Lärmemissionen, Luftverschmutzung, Flächeninanspruchnahme, Unfall-gefahr und Stau sind die Stichworte. Verkehrsfragen lassen sich nur durch eine integrierte Politik lösen, die die Leistungsfähigkeit einzelner Verkehrsmittel entsprechend ihrer Stärken und in ihrem Zusammen-spiel optimiert. Der Öffentliche Personennahverkehr muss dabei eine wichtige Rolle übernehmen. Die Koordination und Abstimmung unterschiedlicher Ver-kehrsarten des kollektiven Verkehrs (wie Zug, S-Bahn, U-Bahn, Bus, Taxi) und den verschiedenen Arten des Individualverkehrs (wie PKW, Motorrad, Fahrrad oder Fußgänger) auf- und miteinander sind Heraus-forderungen, die aller Anstrengungen wert sind.

Planerische Instrumente wie Fußgängerzonen, ver-kehrsberuhigte Bereiche, die dies ergänzen können, gibt es schon lange. Hinzu kommen die mit der Elek-tromobilität verbundenen neuen Herausforderungen an die Stadtplanung und an das Mobilitätsmanage-ment einer Stadt. Um zu einer nachhaltigen Mobilität für alle Bereiche zu kommen bedarf es zusätzlich ei-ner vorbehaltlosen regionalen Kooperation von Stadt und Umland.

Städtebauförderung als Kerninstrument nationale StadtentwicklungspolitikUm die Ziele einer modernen Stadtentwicklungspolitik zu erreichen, um Entwicklungsdefizite abzubauen, die soziale Integrationskraft von Städten und Gemeinden zu erhalten und unsere Kommunen zukunftsfähig zu ma-chen, sind erhebliche Finanzmittel notwendig. Dies ge-schieht im Rahmen der Städtebauförderung als eines der

Kerninstrumente nationaler Stadtentwicklungspolitik. Die Städtebauförderung, für die der Bund inzwischen mehr als 13 Mrd. Euro aufgebracht hat, wirkt z. Zt. in mehr als 2000 Stadtquartieren und bringt dort dringende In-vestitionen in Gang.Die Städtebauförderung ist keine Subvention im üblichen Sinn. Sie gehört zum Aufgaben- und Verantwortungsbe-reich staatlichen Handelns und ist eine Balance zwi-schen öffentlichem Handeln und privatem Engagement. Eigentümer und Bewohner werden ermutigt Vertrauen in die Zukunft ihres Gebietes zu gewinnen, ihre Bestände zu erneuern und zu sanieren.Bei gesamtstaatlicher Betrachtung rechnet sich die Städ-tebauförderung selbst. Ein Euro Bundesmittel bewegt weitere sieben bis acht Euro öffentliche und private In-vestitionen. Diese Multiplikatoreneffekte, die öffentliche Förderung im privaten Investitionsgeschehen auslösen, sind durch Gutachten renommierter Wirtschaftsfor-schungsinstitute belegt. Sie werden von keiner anderen Form staatlicher Förderung übertroffen.Städtebauförderung stärkt zusätzlich das bürgerschaft-liche, ehrenamtliche Engagement für das eigene Quar-tier und die Entwicklung der Stadt, fördert den sozialen Zusammenhalt und leistet einen wichtigen Beitrag zur In-tegration. Deshalb brauchen wir, nach Prüfung der Pro-grammvielfalt, auch in Zukunft geeignete Städtebauför-derprogramme mit guter finanzieller Ausstattung, um die Lebensqualität in den Städten und Dörfern zu sichern.Eine positive Entwicklung unserer Städte und Gemein-den ist Grundvoraussetzung für die Leistungskraft und Stärke unseres Landes.

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Demografischer Wandel im ländlichen Raum

Ländlicher Raum vor großen Herausforderungen

Der demografische Wandel stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Vor allem die ländlichen Räu-me und damit in besonderer Weise strukturschwache oder periphere Landkreise sind von der Bevölkerungs-degression stark betroffen. Daher besteht ein umso grö-ßerer politischer Handlungs- und Gestaltungsdruck, dem sich die Kommunen stellen müssen, dessen Erfolgsaus-sichten aber nicht unwesentlich von den durch Landes- und Bundespolitik gesetzten Rahmenbedingungen ab-hängen.

Landkreise besonders gefordertDer Wettbewerb um Standorte und Fachkräfte wird in-folge der demografischen Entwicklung deutlich zuneh-men. Insgesamt ist die Fläche in der Regel Verlierer der Entwicklung und somit besonderen Herausforderungen und Anpassungsnotwendigkeiten ausgesetzt. Gleich-wohl besteht der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Auftrag der Landkreise in diesen Gebieten fort, ihren Einwohnern auch bei noch so gering werdender Dichte

eine gleich bleibend hohe Qualität an kommunalen Dienstleistungen der Grund-versorgung wie Energie, Frischwasser, Entsorgung von Abfall und Abwasser, schulischer, sozialer und kultureller Infrastruktur, aber auch Verkehrsdiensten an-zubieten. Das Grundpro-blem besteht in ländlichen und vom Bevölkerungsrück-gang besonders betrof-fenen Gebieten darin, dass rein quantitativ die Nach-fra ge für diese Leis tungen der Daseinsvorsorge sinkt und unterschiedlich im Kreis-gebiet verstreut ist, die Anforderungen an die Qualität jedoch gleich bleiben. Hinzu kommt eine tiefgreifende Veränderung der Nachfrage nach kommunalen Leis-tungen der Daseinsvorsorge. So werden beispielsweise zukünftig mehr Einrichtungen und Angebote für Ältere

bereitstehen müssen, während der Bedarf für Kinder und Jugendliche zurückgeht. Die geringere Auslastung von Bildungseinrichtungen macht deshalb innovative neue Schulkonzepte erforderlich, um auch in der Fläche eine gleichbleibend hohe Qualität an Bildung, Aus- und Wei-terbildung zu sichern. Bezogen auf den Verkehrsbereich werden gerade in dünn besiedelten Gebieten die Si-cherstellung eines dichten Netzes öffentlicher Verkehrs-dienste und die Schülerbeförderung zu großen Heraus-forderungen. In nahezu allen Feldern der kommunalen Daseinsvorsorge steht die Stadt-, Kreis- und Regionalent-wicklung vor großen Aufgaben, die das Zusammenle-ben der Menschen in den kommenden Jahrzehnten we-sentlich betreffen werden.

Kommunalfinanzen unter großem DruckEine überragende Rolle im Hinblick auf die Erhaltung le-benswerter ländlicher Räume spielt daher die Leistungs-fähigkeit von Städten, Landkreisen und Gemeinden. Fi-nanzielle Gestaltungsspielräume der Kommunen müssen insbesondere in den peripheren, dünn besiedelten, öko-nomisch schwachen Gebieten erhalten bleiben, in de-

Prof. Dr. Hans-Günter HennekeGeschäftsführendes Präsidial-mitglied des Deutschen Landkreistages, Berlin

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nen es vor allem darum geht, vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten und neue Beschäftigung zu schaffen. Nur so kann den anhaltenden Wanderungsbewegungen zu-lasten des ländlichen Raumes entgegengewirkt werden.

Allerdings fehlen hierfür oftmals schlicht die finanziellen Ressourcen: Für das Jahr 2010 wird eine Steigerung des Defizits auf über 14 Mrd. € erwartet. Hinzu kommen die Kassenkredite von mittlerweile fast 40 Mrd. €, von denen 50 % dem kreisangehörigen Raum zuzurechnen sind. Hinzu kommt, dass 70 bis 80 % der Finanzmit-tel in den Kreishaushalten bereits im Bereich der sozi-alen Leistungen gebunden sind, was dazu führt, dass freie Ressourcen z.B. für die Entwicklungsplanung oder Wirtschaftsförderung, Tourismusentwicklung nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen. Dies ist alles vor dem Hintergrund zu betrachten, dass mit sinkender Einwoh-nerzahl keine parallele Ausgabenentlastung verbunden sein wird, sondern im Gegenteil mit steigendem Alters-quotienten die Ausgaben für soziale Leistungen steigen. Verschärfend kommt hinzu, dass durch Abwanderung der jungen, entwicklungsfähigen Generation aus den ländlichen Räumen nicht nur ein „brain drain“, sondern darüber hinaus auch der Verlust staatlicher Finanzzuwei-sungen infolge wegbrechender Einnahmen aus der Ein-kommensteuer stattfindet, der zum Abwärtstrend manch peripherer Region nicht unerheblich beiträgt.

Diesen immensen strukturellen Finanzproblemen ist unter anderem durch Überarbeitung der kommunalen Finanz-ausgleichssysteme im Sinne einer stärkeren Orientierung

an den von den Kommunen zu erledigenden Aufgaben und einer Berücksichtigung der in der Fläche höheren Kosten für technische Infrastruktur angemessen Rech-nung zu tragen. Insofern sind demografietaugliche Re-gelungen durch die Länder anzustreben, die sich nicht so stark wie bislang an der Zahl der Einwohner, sondern darüber hinaus auch an der vom Landkreis zu versor-genden Fläche und der Einwohnerdichte orientieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist in diesem Zusammen-hang die Erhöhung der Eigengestaltbarkeit kommunaler Einnahmen durch Bund und Länder. Die Kommunen als Infrastrukturverantwortliche müssen deshalb in die Lage versetzt werden, demografisch bedingte Anpassungs-prozesse beispielsweise hinsichtlich der Bereitstellung von kommunalen Dienstleistungen finanziell schultern zu können und als handelnde Akteure zu steuern.

Ziel muss es sein, der Landflucht und der sukzessiven Entleerung strukturschwacher Gebiete besonders im Osten der Republik entgegenzuwirken, diese Regionen attraktiv zu halten, Arbeitsplätze anzusiedeln und natür-lich eine technische, soziale und kulturelle Infrastruktur anzubieten, die die Menschen anzieht und im jeweiligen Landkreis hält. Gerade in der dezentralen Siedlungs-struktur Deutschlands liegt eine Stärke, sowohl bezogen auf regionale Identität als auch wirtschaftliches Potenzi-al. Immerhin werden 57 % der deutschen Wirtschaftslei-stung im ländlichen Raum erbracht.

Regionalentwicklung spielt wichtige RolleIn Anbetracht der demografischen Herausforderungen ist die Kommunal- und Regionalentwicklung besonders gefordert: So können etwa Verkehr, Energieversorgung, Schulentwicklung, Ver- und Entsorgung sowie Sied-lungsentwicklung nicht isoliert geplant, entschieden und durchgeführt werden, sondern sollten in integrierten Konzepten ganzheitlich entworfen und konzipiert wer-den. Kreativität, Kooperationskultur und Eigeninitia-tive ist jedenfalls in den Landkreisen vorhanden und es bestehen bereits diverse institutionalisierte Modelle regionaler Strukturen unter Schaffung zusätzlicher Ver-waltungseinheiten wie etwa gebietskörperschaftliche Modelle (Stadt/Landkreis) oder Verbandsmodelle (Ge-meindewirtschaftsverband, Regionalverband). Ziel muss es in jedem Fall sein, die Regionalentwicklung effizient und in schlanken Strukturen zu organisieren. Neben den Metropolregionen gibt es bundesweit eine starke Tendenz zur verstärkten regionalen Zusammenarbeit, z.B. in Ostwestfalen-Lippe, Südhessen, Südwestfalen oder in Westmecklenburg. Bei allen diesen Formen in-terkommunaler Kooperation ist aber zu beachten, dass

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dadurch weder das bewährte und homogene System der gebietskörperschaftlichen Gliederung in kreisfreie Städte und Kreise noch die bei diesen vorhandene de-mokratische Legitimation aus dem Blick verloren oder beschädigt wird. Ungeeignet sind in diesem Zusammen-hang „kommunal verfasste Regionalorganisationen“ in Verdichtungsräumen, die weder über eine ausreichende demokratische Legitimation noch Bürgernähe, Identifi-kation und damit am Ende eigengestaltbare kommunale Selbstverwaltung verfügen.

Gute Anbindung über Straße und SchieneWesentlich für die Entwicklungsbedingungen im länd-lichen Raum ist eine gute Erreichbarkeit über Straße und Schiene. Die Verkehrsinfrastrukturpolitik von Bund und Ländern muss daher im Interesse der Stabilisierung benachteiligter Teilräume versuchen, gleichwertige Ent-wicklungschancen weitgehend zu erhalten, und nachtei-ligen Entwicklungen entgegenwirken. Eine im Grundsatz gleichwertige bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur ist dabei unverzichtbare Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und gleichwertige Entwicklungschancen in der Fläche und damit für eine Stabilisierung benachtei-ligter Teilräume unabdingbar. Gleichzeitig wird durch eine Vermeidung weiterer Bevölkerungsabwanderung in die Ballungsräume auch die Situation dort entschärft. Die verkehrliche Anbindung und Erreichbarkeit ist eine elementare Grundvoraussetzung für jedes Gewerbe und gerade auch in ländlichen Räumen ein harter Standort-faktor für den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen und betrieblichen Strukturen.

Für viele strukturschwache Landkreise spielt neben der gewerblichen Wirtschaft der Tourismus eine herausra-gende Rolle, wobei gerade er vielfach einen wichtigen Beitrag auch zur Bewältigung des demografischen Wan-dels leistet, indem er wirtschaftliche Perspektiven schafft. Die Bundesregierung sollte deshalb im Rahmen ihrer

Verkehrspolitik über die Erreichbarkeit wirtschaftlicher Destinationen hinaus gerade auch die Erreichbarkeit der touristischen Ziele in den ländlichen Räumen sicherstel-len und weiter verbessern. Insbesondere auch die schie-nengebundene Erreichbarkeit ist dabei von Bedeutung. Eine Politik des Rückzuges der Bahn aus der Fläche ist insoweit weder akzeptabel noch verkraftbar. Der länd-liche Raum darf nicht ausschließlich auf den motorisier-ten Individualverkehr angewiesen sein.

Fördermittel als Hilfe zur SelbsthilfeIn diesem Zusammenhang können Fördermittel bestehen-de Potenziale unterstützen und zur Entfaltung bringen. Daher bleibt eine wirksame Strukturpolitik unbedingt erforderlich. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich bei finanzieller Förderung immer nur um Hilfe zur Selbsthilfe handeln kann. Vermieden werden sollte eine Politik der „Angebotsdiktatur der Fördertöpfe“, was bisher leider eines der Grundmerkmale von staatlicher Wirtschaftsförderung ist. Dem entgegengewirkt könnte etwa durch die möglichst dezentrale Entscheidung über den Einsatz von Fördermitteln. Damit verbunden wäre ein stärkerer Steuerungsimpuls aus den Gemeinden und Landkreisen, um das zu fördern, was sinnvoll ist. Letzt-lich kennen die Kommunen ihre jeweiligen Stärken am besten und verfügen oft bereits über Leitbilder für ihren wirtschaftlichen Entwicklungspfad.

Genau diese Eigengestaltung ist es doch auch, die als einzig wirksame Reaktion auf die immensen Heraus-forderungen des demografischen Wandels infrage kommt: Von Politikern aller Ebenen sollte in Anbetracht der großen Herausforderungen und der Heterogenität der Strukturen die Lösung in kommunalen Ansätzen zur Bewältigung dieser enormen Anpassungsnotwendig-keiten gesucht werden. Setzt sich diese Einsicht auch auf Landes- und Bundesebene durch, kann der demogra-fische Wandel im ländlichen Raum gemeistert werden.

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Die Baukultur- und Stadtentwicklungspolitik des Bundes

Neue Herausforderungen, neue Kooperationen, neue Wege

„Demokratie beginnt zuhause“ hat Theodor Heuss einst formuliert. Dieser Satz passt hervorragend zur Stadt-politik der Bundesregierung. Menschen wohnen in Wohnungen und Häusern, sie leben und arbeiten in Städten und Dörfern, in großen Zentren und ländlichen Regionen. Fast alle aktuell diskutierten gesellschaftlichen Themen, sei es die Bildung oder das Gesundheitswe-sen, die Frage der Einsparung von Ressourcen und CO2-Emmissionen, der demografische Wandel oder die Inte-grationsaufgaben der Gesellschaft, entscheiden sich an diesen konkreten Orten. Diese Aufgaben müssen für und gemeinsam mit den Menschen bewältigt werden. Die drei Aufgabenbereiche meines Ministeriums, Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, sind vor diesem Hintergrund einfach zu beschreiben: wir wollen dabei helfen, Städte und Regionen gerecht und gesund zu entwickeln, für Un-ternehmen und Fachkräfte günstige Entwicklungsbedin-gungen und attraktive Standorte zu schaffen und ihrer Bevölkerung Heimat zu sein.

Mein Motto lautet, dass die Städte und Regionen gut sind, die den Menschen zum Maßstab nehmen. Richtet man sich an einem solchen Leitbild des Handelns aus – ob nun als Kommunal- , Landes- oder Bundespolitiker – so werden die Städte und Dörfer ihren Bewohnerinnen und Bewohnern einen starken Rückhalt bieten. Aus dem sicheren Gefühl von individueller Bindung an den Hei-matort und einer gemeinschaftlichen Identität, einem Wir-Gefühl der dörflichen Gemeinschaft oder Stadtge-sellschaft resultiert Verwurzelung. Sie trägt zur Offenheit und Toleranz bei, beflügelt Phantasie und Kreativität.

Baukulturpolitik

Eine schöne Stadt, ein lebenswertes Wohngebiet, ein at-traktiveres Zentrum und ein ansprechendes Erscheinungs-bild der städtebaulichen Räume sind die Voraussetzung für Heimischfühlen, Bindung und Identität. Baukultur kann dazu beitragen. Baukultur ist eine gesellschaftliche Übereinkunft, in der Qualität gedeihen kann. Insofern braucht Baukultur viele Verbündete. Sie ist eine Gemein-

schaftsaufgabe und ein öffentliches Anliegen zugleich. Ich sehe mit großer Befriedigung, dass sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf der nationalen Ebene, in den Ländern und ganz konkret vor Ort um die Baukultur kümmern. Gerade im Bereich der Altbausanierung, bei der Rettung von bedrohten Baudenkmalen und mitunter auch beim Wiederaufbau verlorener Bauten und Räume engagieren sich Fachleute aus der Denkmalpflege und Stadtentwicklung, aber auch zahlreiche Interessierte aus der Zivilgesellschaft. Das sind hervorragende Initiativen. Angesichts der durch Klimawandel, Demografie, sozi-ale Prozesse und wirtschaftliche Entwicklungen notwen-digen Veränderungen unserer Städte und Regionen geht es dabei vor allem darum, die bleibenden und dauer-haften Qualitäten unserer Städte und Regionen für das Leben der Menschen zu behaupten und weiter zu ent-wickeln. Dazu gehört eine Architektur, die in die Stadt passt, die in die Tradition einer Stadt passt und sich gleichzeitig an der Zukunft orientiert. Baumaßnahmen in der Stadt stehen nie für sich allein. Sie müssen sich in ihr Umfeld einfügen, ihre Umgebung und die Geschichte eines Ortes respektieren.

Dr. Peter Ramsauer MdBBundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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Die Baukultur- und Stadtentwicklungspolitik des Bundes

Neue Herausforderungen, neue Kooperationen, neue Wege

Aber seien wir ehrlich: Sind wir in den letzten zehn Jahren spürbar vorangekommen was das ganz norma-le Erscheinungsbild unserer Städte und Dörfer betrifft, jenseits der spektakulären Bauprojekte an prominenten Standorten? Wie ist das Erscheinungsbild von Deutsch-land, dort wo die Menschen leben, ihre „Häusle bauen“, in den Supermärkten einkaufen, die Kinder in die Schule gehen, man sich zum Biertrinken oder Eisessen triff. Da liegt immer noch Vieles baukulturell im Argen, mit dem wir uns nicht zufrieden geben können.

Ich möchte daher erreichen, dass wir in Sachen Bau-kultur weg von der reinen Symbolpolitik stärker zum praktischen Handeln übergehen. In dieser Legislatur soll die Baukulturpolitik des Bundes in eine neue Etappe der Konkretisierung treten. Denn: Baukultur ist konkret. Die Vertreter der Kommunalpolitik und der kommunalen Verwaltungen tragen eine große Verantwortung für das baukulturelle Erscheinungsbild von Deutschland. Was ist gute, neue Architektur? Ist diese oder jene Platzgestal-tung die richtige Lösung für unseren Ort? Setzen wir auf die vertrauten Formen in den historischen Stadtquartie-ren und wo ist der richtige Standort für neue Nutzungen und neue Gestaltungslösungen? Woran erkennt man ei-nen guten Entwurf, wo liegen seine Schwächen? Nicht immer ist es einfach zu entscheiden, was das Gute, Richtige, Angemessene und Schöne an einem Standort, für eine Bauaufgabe ist. Daher sollten diejenigen, die konkrete Aufgaben zu lösen oder darüber zu befinden haben, wissen, mit welchen Verfahren und Instrumenten der guten Lösung zum Durchbruch verholfen werden kann. Der Bund wird einen Schwerpunkt in der Unter-stützung der kommunalen Kompetenz in Sachen Baukul-tur setzen. Hier geht es um einen Kommunikationspro-zess mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen direkt. Unsere Baukulturpolitik, egal ob auf Bundes-, Landes- oder der kommunalen Ebene, muss verständlich sein, sie soll überzeugen, Mut machen und sie muss Verbesserungen erreichen. Deutschland, das ist unser politisches Ziel, soll sich als ein Land der Baukultur verstehen.

Stadtentwicklungspolitik

Wir brauchen Baukultur und Stadtentwicklung als aktive Politikfelder auf allen föderalen Ebenen, um ein quali-tätvolles Lebensumfeld in unseren Städten, Dörfern und Kulturlandschaften zu schaffen. Die Qualität von Archi-tektur und Städtebau ist in den letzten Jahren immer mehr zu einem öffentlichen Thema geworden. Dabei ist deutlich geworden, dass Heimatliebe und moderne

Stadtentwicklung sich nicht widersprechen. Stadtent-wicklung braucht ein vorwärts gewandtes Erinnern. Da-für ist es aber nötig, die Menschen vor Ort in den Pro-zess der Veränderung einzubinden. Die meisten Fragen werden am Ende in der Praxis und im pragmatischen, nicht ideologischen Umgang mit Unterschieden vor Ort entschieden. Stadtentwicklungspolitik muss daher vom Vertrauen in die Menschen ausgehen. Jeder Bürger ist zunächst Experte für das eigene Leben, für sein eigenes Lebensumfeld. Das ist für Politik, Verwaltung und Bau-herren manchmal anstrengend. Aber es ist notwendig für die Akzeptanz einer Maßnahme und häufig auch im Prozess für mehr Qualität des Ergebnisses, um schöne Räume zu schaffen, in denen man gerne lebt.

Der Weg zurück zu alter Leistungskraft unseres Landes führt über die Regionen. Wir wollen, wir müssen und wir werden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt unseres Landes stärken. Aufga-be der Verkehrs-, Bau- und Stadtentwicklungspolitik des Bundes ist es, gemeinsam mit den Ländern und Kom-munen zur deutlichen Verbesserung der Lebensqualität und Wirtschaftskraft in unseren Städten und Regionen beizutragen. Die Erfolge der gemeinsamen Kraftanstren-gungen kommen dem ganzen Land und den Menschen zugute.

Allen aktuellen Herausforderungen zum Trotz kön-nen wir feststellen, dass sich die Stadtentwicklung in Deutschland auf einem hohen Niveau befindet. Die Städtebauförderung trägt seit vierzig Jahren zu einer so-zial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stad-tentwicklung in Deutschland bei. Sie zeigt sich als frisch saniertes städtebauliches Denkmal, als Spielplatz oder als energieeffizientes Schulgebäude mit geringeren Be-triebskosten. Die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Städtebauförderung ist in zahlreichen Studien und Gutachten belegt. Aber wir stehen immer noch in einem haushaltspoli-tischen Spannungsfeld. In den vergangenen zwei Jahren waren wir mit der schwersten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg konfrontiert. Mit einer konsequenten Politik der Stabilisierung und antizyklischer Wachstum-simpulse ist es uns gelungen, das Abgleiten in einer tiefe Depression zu verhindern. Inzwischen befindet sich die deutsche Wirtschaft wieder auf dem Erholungspfad. Al-les spricht dafür, dass wir zu alter Stärke zurückfinden werden. Aber an den finanziellen Anstrengungen, durch die wir die Überwindung der Krise ermöglich haben, tragen wir schwer. Wenn die Anstrengung nicht zur Überanstrengung werden und der Staat damit ernsten Schaden nehmen soll, müssen den Staatshaushalt konso-

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lidieren und die Neuverschuldung so schnell wie möglich stoppen. Es ist wichtig, den Bürgern und der Wirtschaft das Signal zu geben, dass wir, die Politik, die Bundes-regierung diese Notwendigkeit voll verstanden haben und auch danach handeln. Alles andere würde das Ver-trauen in die wirtschaftliche Erholung untergraben und damit auch den Erfolg der bisherigen Anstrengungen gefährden. Deswegen brauchen wir die Schuldenbrem-se und kommen an vielen Punkten um bittere Einschnitte nicht herum.

Das gilt auch für die Städtebauförderung. sie ist kein Auslaufmodell. Wir werden die Entwicklung der Städte, Gemeinden und ländlichen Regionen weiter unterstüt-zen. Die Städtebauförderung als partnerschaftliche Auf-gabe von Bund, Ländern und Gemeinden ist eines der wichtigsten Instrumente unserer nationalen Stadtentwick-lungspolitik. Der Bund steht daher auch in der Zukunft zu seiner Verantwortung für die Städte und Gemeinden. Die Schwerpunkte der Stadtpolitik der Bundesregierung liegen bei der Bewältigung des wirtschaftlichen Struktur-wandels, der demografischen Umbrüche und des sozi-alen Zusammenhalts, der Stärkung der Innenstädte und historischen Stadtkerne sowie auf einer besseren Unter-stützung der kleinen und mittleren Städte in den länd-lichen Räumen. Stadtpolitik ist und bleibt auf Bundesebe-ne ein eigenständiger politischer Handlungsbereich. Es ist völlig klar, dass die notwendigen Sparmaßnahmen die Kommunen und die Menschen vor Ort vor erheb-liche Herausforderungen stellen. Umso mehr sind wir ge-meinsam gefordert, das städtebauliche Instrumentarium so effektiv wie möglich zu gestalten. Das Ziel muss es sein, für jeden Euro Fördergeld soviel Nutzen wie mög-lich zu generieren.

Die ersten inhaltlichen Richtungsschritte einer Neujustie-rung der Städtebauförderung haben wir bereits zu Be-ginn dieses Jahres getan. Um die Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen noch besser fördern zu können haben wir das neue Programm „Kleinere Städte und Ge-meinden“ als wichtigen Baustein der Initiative Ländliche Infrastruktur gestartet. Und in enger Verbindung mit der Förderung des ländlichen Raums steht die Innenentwick-lung und die Förderung attraktiver Innenstädte. Wenn die Bevölkerung zurückgeht und mehr ältere Menschen in den Städten leben, müssen wir dafür sorgen, dass Städte und Innenstädte in einem guten Zustand sind. Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist daher unser Leitprogramm für die Innenentwicklung. Mit dem Programm unterstützen wir den Erhalt und die Entwick-lung der Zentren als Standorte für Wirtschaft, Kultur, zum Arbeiten und Wohnen.

Darüber hinaus kommt gerade auch der Ausbau unsere Infrastruktur den Kommunen und besonders den länd-lichen Regionen zugute. Unsere weltweit herausragende Infrastruktur ist ein bedeutender Wettbewerbsvorteil. Wirtschaft und Bewohner profitieren von der guten Ver-sorgung sowohl in den Ballungsräumen als auch in den ländlichen Räumen. Auch diese Investitionen nützen in-sofern der kommunalen Entwicklung erheblich.

Und es geht in den kommenden Monaten um die Ge-meindefinanzierung generell. Die Bundesregierung ist die Neuordnung der Gemeindefinanzen rasch und entschlossen angegangen. Auf der Basis der Arbeiten der Gemeindefinanzkommission muss alles dafür getan werden, die schwankenden kommunalen Steuereinnah-men zu verstetigen. Das Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige Neuordnung der Gemeindefinanzen für handlungs- und leistungsfähige Kommunen. Das ent-spricht unserem Verständnis von Subsidiarität. Entschei-dungen für die Menschen sollten soweit wie möglich da getroffen werden, wo sie sich vor Ort auswirken. Es geht darum, alle an einen Tisch zu bringen, damit die öffentlichen und die privaten Gelder möglichst effektiv und effizient eingesetzt werden.

Die Union hat in den Kommunen ihre Verankerung. Über die Zukunft unserer demokratischen Gesellschaft wird maßgeblich dort entschieden. Wir brauchen Kommu-nen, die mutig gegen den Trend zu einer politischen Ent-leerung der lokalen Politik angehen, die ihre Handlungs-möglichkeiten zu nutzen verstehen. Demokratie wird lokal gestaltet. Das Eingangszitat von Theodor Heuss gilt heute mehr denn je. Vor Ort werden pragmatisch und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Lösungen gesucht und Entscheidungen getroffen. Die Menschen in den Kommunen und Regionen sind unser politisches Rückgrat. Sie binden die Politik, die wir auf anderen Ebe-nen machen, an die Lebenswirklichkeit der Menschen in Deutschland.

Ich danke den vielen auf kommunaler Ebene Engagier-ten in diesem Land, die sich kompetent und mit hohem persönlichen Einsatz engagieren. Ich möchte gemein-sam mit Ihnen weiter daran arbeiten, dass die Städte und Gemeinden in Deutschland auch künftig Hilfe bei der Anpassung an den sozialen und demografischen, wirtschaftlichen und ökologischen Wandel bekommen. Auf der Basis eines liberalen, christlich-sozialen und traditionsbewussten Weltbildes werden wir mit neu he-rauszuarbeitenden Qualitäten die Entwicklung unserer Städte und Regionen als Lebensorte für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes weiter fördern.

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der; ‹kommunalwirtschaftl.›: weltweit vernetzter Partner, der vor Ort mit innovativen Lösungen die Weiterent-wicklung regionaler Wirtschaftsräume fördert.

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Deutsche Bank

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Manifestierte Wettbewerbsverzerrung

Stadtwerke vom Energie-konzept 2010 enttäuscht

So hatten die Stadtwerke sich das Energiekonzept nicht vorgestellt. Zwar enthält es ambitionierte zeitliche Ziel-marken für den Ausbau der erneuerbaren Energien und für die Minderung der Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahre 2050. Dem Anspruch, den Weg dorthin zu be-schreiben, wird das Konzept aber nicht gerecht.

Wir vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fin-den, dass die Bedeutung des Wettbewerbs für den Ener-giemarkt im Konzept unterschätzt wird. Die Laufzeitver-längerungen werden sich sicherlich auf den Wettbewerb auswirken – und das nicht zum Positiven. Ob es in einem oligopolistisch dominierten Energiemarkt zu einem preis-dämpfenden Effekt der Laufzeitverlängerung kommt, ist zweifelhaft. Der VKU wünscht sich deshalb zusätzliche strukturelle Maßnahmen, welche die Verzerrungen auf dem Erzeugungsmarkt kompensieren, die durch eine Lauf-zeitverlängerung entstehen. Alte, ineffiziente Kohlekraft-werke der Kernkraftwerksbetreiber könnten vom Markt genommen werden. Die frei werdenden Kapazitäten kön-

nen dann Wettbewerber wie die Stadtwerke mit neuen, hocheffizienten Anlagen bedienen. Das käme auch dem Klima zugute, da zusätzliche CO2-Emissionen vermie-den werden könnten.

Kommunale Investitionen auf dem Prüfstand

Vieles muss durch das Energiekonzept auf den Prüfstand. Zurzeit befinden sich kommunale Kraftwerks-investitionen in der Größenordnung von 6,5 Milliarden Euro im Bau oder im Genehmigungsverfahren. Die Stadt-werke haben in der Erwartungshaltung investiert, dass 20.000 Megawatt an Kraftwerkskapazitäten stufenweise vom Netz gehen. Nach den Beschlüssen der Regierung bleiben diese Kapazitäten nun deutlich länger am Netz

– zu Lasten der Wirtschaftlichkeit der neuen kommunalen Anlagen. Zusätzlich haben die Stadtwerke mittelfristige Investitionen mit einem Volumen von weiteren sechs Milli-arden Euro geplant. Diese Investitionen müssen nun über-prüft werden, und selbst bereits realisierte Projekte und Be-standsanlagen sind in ihrer Wirtschaftlichkeit gefährdet.

Hans-Joachim ReckHauptgeschäftsführer Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

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Kraft-Wärme-Kopplung stärker nutzen

Zudem vermissen wir im Energiekonzept der Bundes-regierung ausführliche Aussagen zur gekoppelten Erzeugung von Wärme und Strom in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). Für eine nachhaltige En-ergieversorgung spielt KWK eine Schlüsselrolle, da die Wärmenachfrage durch energetisch verbesserte Gebäude nur allmählich zurückgeht. KWK ist mit Wir-kungsgraden von bis zu 90 Prozent die mit Abstand effizienteste Erzeugungstechnologie und eine kosten-günstige Alternative zur teuren Sanierung des Gebäu-debestandes. Die Stadtwerke haben allein im Jahr 2008 durch die gekoppelte Erzeugung von Strom- und Nutzwärme 9,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Die

KWK auf 25 Prozent auszubauen – das hat sich die Bundesregierung selbst zum Ziel gesetzt. Will sie das erreichen, muss der Ausbau der KWK unbedingt im Energie konzept verankert werden.

Wirtschaftlicher Netzausbau

In punkto Netzausbau erkennt das Konzept zwar die Bedeutung für die effiziente Integration erneuerbarer Energien erkannt, fokussiert jedoch sehr auf den Aus-bau der „Stromautobahnen“ zur Durchleitung des er-neuerbaren Stroms in die Verbrauchszentren im Westen und Süden. Die Verteilnetzebene ist für die dezentrale Einspeisung erneuerbarer Energien existenziell. Für den Ausbau dieser Netze und lokaler „Smart Grids“ stehen bei den Stadtwerken erhebliche Investitionen im zweistelligen Milliardenbereich an. Damit diese getäti-gt wer den, brauchen die Stadtwerke aber einen Inves-ti t ions rah men, der ausreichend wirtschaftlich gestaltet ist. Schließlich wollen die lokalen Energieversorger und das Energie konzept 2010 eine zukunftsfähige, sichere und nach haltige Energieversorgung.

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Basel III

Werden die richtigen Lehren gezogen?

Seit nunmehr drei Jahren erleben wir eine Finanz- und Wirtschaftskrise, deren Intensität die Finanzmärkte weltweit erschüttert hat. Es gibt eine Fülle von Ursachen für diese Kri-se, zwei ganz wesentliche sind intransparente Finanzpro-dukte und eine zu hohe Bereitschaft zur Verschuldung bei Staaten, Privathaushalten und Kreditinstituten. Es ist des-halb konsequent und nachvollziehbar, bei Kreditinstituten mehr Eigenverantwortung in Form von Eigenkapital zu verlangen und andererseits die Transparenz zu erhöhen. Beides muss vor allem dort erfolgen, wo besonders hohe Ri-siken sind. Die künftigen Mindestkapitalanforderungen an Banken, die Mitte September von den Notenbankchefs und obersten Bankenaufseher der wichtigsten Industriestaaten unter der Bezeichnung Basel III festgelegt wurden, erfüllen diese Anforderungen aber noch nicht.

Denn statt einer besseren Regulierung der Märkte und aller Marktteilnehmer – also auch Hedge-Fonds oder institutionelle Anleger – bedeutet Basel III im Kern aus-schließlich eine Verschärfung der Regeln für die Ban-

ken. Dabei werden die Unterschiede in der Ge-schäftspolitik und damit der Risikostruktur der Insti-tute leider überwiegend negiert, da die Rege-lungen pauschal über die gesamte Kreditwirtschaft eingeführt werden sollen. Die Frage, welche Ge-schäfte die Krise eigent-lich ausgelöst haben, hat bei den Entscheidungen offenbar keine Rolle mehr gespielt.

Kontinentaleuropäische Finanzierungskultur wird nicht verstandenMan bekommt beim Lesen des Baseler Regelwerkes den Eindruck, dass die kontinentaleuropäische Finanzie-rungskultur in den internationalen Finanz-Gremien nach wie vor nicht verstanden werden. Wie sonst ist es zu

erklären, dass in angelsächsischen Ländern unbekannte Finanzinstrumente wie die stillen Einlagen ursprünglich überhaupt nicht mehr als hartes Kernkapital anerkannt werden sollten – und das, obwohl dieses Kapital voll-umfänglich am Verlust teilnimmt. Es ist in den Verhand-lungen gelungen, dies zumindest teilweise zu ändern. So sollen stille Einlagen auch künftig dann zum harten Kernkapital zählen, wenn das Kreditinstitut nicht in der Form der AG geführt wird und die stille Einlage be-stimmte Voraussetzungen erfüllt.

Ein weiterer Beleg dafür, dass sich in Basel die US-Banken in wesentlichen Teilen durchsetzen konnten, ist die geplante Einführung der sogenannten langfristigen Refinanzierungskennziffer. Dieses Instrument bedeu-tet in der bisherigen Ausgestaltung eine Abkehr der in Deutschland herrschenden Langfristkultur, weil vor allem Institute mit hohen Einlagenvolumina – wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken – mehr kurzfristige Positi-onen vorhalten müssen, um in etwaigen Krisensituati-onen schnell in der Lage zu sein, ihren Kunden deren Einlagen auszahlen zu können. Dies könnte die Institute

Heinrich HaasisPräsident des Deutschen Spar-kassen- und Giroverbandes

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Basel III

Werden die richtigen Lehren gezogen?

daran hindern, im bisherigen Umfang langfristige Kre-dite auszureichen. Betroffen davon wären sowohl Privat-personen als auch Unternehmen. Denn sowohl Haus- als auch Gewerbeinvestitionen werden häufig über 5 oder 10 Jahre mit festen Zinsen finanziert. Das hilft, Wirt-schaftsschwankungen auszugleichen, schafft für alle Berechenbarkeit und hat sich über viele Jahrzehnte in Deutschland bewährt. Es waren doch gerade die kurzfri-stigen „Ramschhypotheken“ aus den USA, die dort von vielen Bürgern nicht mehr bedient werden konnten und so zum wesentlichen Auslöser der „Subprime-Krise“ wur-den. Hier besteht die Gefahr, dass ein stabiles und her-vorragend funktionierendes Finanzierungssystem einem System angenähert werden soll, dass sich als extrem krisenanfällig erwiesen hat. Das kann nicht der Weg zu stabileren Finanzmärkten sein.

Das harte Kernkapital von Banken wird sich ab 2019 einschließlich eines zusätzlichen Kapitalerhaltungs-puffers von bisher vier auf sieben Prozent erhöhen. Die Sparkassen refinanzieren sich nicht an den Kapital-märkten sondern in erster Linie über die Einlagen ihrer Kunden. Sie werden die höheren Kapitalgrundlagen im Rahmen der Übergangsfristen aufbauen müssen. Das werden die Sparkassen ohne Zweifel erfüllen können. Sie verfügen bereits heute über eine sehr stabile Ei-genkapitaldecke. Dies gilt im Durchschnitt auch für das Kernkapital, das bei den Sparkassen zum weit überwie-genden Teil aus der Sicherheitsrücklage besteht. Diese ist – auch nach Basel III – hartes Kernkapital und wur-de von den Instituten in der Regel über die Jahre aus

eigener Kraft durch Gewinnthesaurierung aufgebaut. Höhere Kapitalquoten könnten jedoch bedeuten, dass künftig weniger Mittel für die Kreditvergabe an Firmen- oder Privatkunden zur Verfügung stehen. In welchem Ausmaß die Möglichkeit der Kreditvergabe von Spar-kassen durch die neuen Regelungen betroffen sein wird, müssen die Berechnungen zeigen, die derzeit bei uns im Haus durchgeführt werden.

Stabile Finanzinstitute besonders betroffenDurch die pauschale Überwälzung der neuen Kapi-talanforderungen werden also die Institutsgruppen be-sonders betroffen, deren Geschäftsmodell seit jeher eng an der Realwirtschaft ausgerichtet ist, die eine flächendeckende kreditwirtschaftliche Versorgung aller Kundengruppen garantieren und die keinerlei Ursachen für die Entstehung der Finanzkrise gesetzt haben. Die-se Institutsgruppen – Sparkassen und Genossenschafts-banken – haben sich im Gegenteil in der Krise durch ihr Geschäftsmodell als stabilisierender Faktor für die gesamte Volkswirtschaft erwiesen. Regional ausgerich-tete Sparkassen mit geringer Risikoneigung in gleicher Weise zu regulieren wie internationale Bankkonzerne, deren Gewinne weit überwiegend aus virtuellen Finanz-transaktionen herrühren, ist eine unzureichende Schluss-folgerung aus der Krise.

Stattdessen sollten international tätige Bankkonzerne in ihrer Größe und Risikoneigung so eingeschränkt werden, dass sie eine möglichst geringe Gefahr für die Stabilität der Volkswirtschaft darstellen. Ein besonderes Problem stellen dabei solche Banken dar, deren Bilanzsumme in der Größenordnung der Volkswirtschaft ihres Hei-matlandes liegt. Weil ihr Scheitern unabsehbare Folge-wirkungen auslösen würde, können sie Staaten faktisch erpressen. Hier sollte noch einmal darüber diskutiert wer-den, systemische Kapitalzuschläge die vom Überschreiten einer bestimmten Größe an fällig werden, einzuführen. Die Vereinbarungen des Baseler Bankenausschusses haben noch keinerlei Rechtsetzungsqualität. Gleichwohl sind erfahrungsgemäß grundsätzliche Änderungen an derartigen multilateralen Vereinbarungen nur noch schwer erreichbar. Das gilt besonders vor dem Hinter-grund, dass beim G 20-Gipfel im November in Seoul wohl keine Änderungen an den Regeln mehr vorgenom-men werden. Es wird deshalb darauf ankommen, bei der Umsetzung in europäisches und anschließend auch in nationales Recht die noch vorhandenen Spielräume so zu nutzen, dass bestehende Unterschiede in der Ge-schäftsausrichtung und Risikostruktur angemessen be-rücksichtigt werden.

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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser:

Public Corporate Governance Kodex für Kommunen

Eine transparente und effiziente Unternehmensführung ist für staatliche Unternehmen genauso wichtig wie für private. Die Einführung eines Public Corporate Gover-nance Kodex (PCGK), der sich an dem 2002 einge-führten Deutschen Corporate Governance Kodex der Bundesregierung orientiert, ist somit die logische Konse-quenz, um eine bessere Unternehmensleitung und -über-wachung zu gewährleisten.Die Bundesregierung hat 2009 neue Grundsätze guter Unternehmensführung für Unternehmen mit Beteili-gungen des Bundes verabschiedet. Bedingt durch das föderale Rechtssystem gilt dieser Kodex aber nicht un-mittelbar für die Länder und Kommunen. Somit haben bislang nur wenige Städte einen PCGK eingeführt. Die flächendeckende Einführung eines PCGK auf kommu-naler Ebene ist dennoch notwendig. Er bringt Vorteile für alle Beteiligten, erhöht das Vertrauen in Verwaltung und Politik und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Unternehmen und ihren Partnern.

Zahlreiche Unternehmenszusammenbrüche und Fehlent-wicklungen sind auf eine mangelhafte Unternehmens-überwachung zurückzuführen. Um diesen Missständen zu begegnen, hat die Bundesregierung bereits 2002 den Deut-schen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Ziel des Kodex ist es, nationalen und internationalen Investoren die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmenslei-tung und -überwachung transparent zu machen und so das Vertrauen in die deutsche Unternehmensführung zu stärken.Der Kodex beinhaltet Regelungen und Mindeststandards für eine transparente und effiziente Unternehmensfüh-rung. Er thematisiert alle wesentlichen Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, wie beispiels-weise die mangelnde Unabhängigkeit einiger deutscher Aufsichtsräte oder grundsätzlich die duale Unterneh-mensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat. Mithilfe von Transparenz, Effizienz sowie einer klaren Trennung der Verantwortlichkeiten und Interessen soll es Anteilseig-nern und Aufsichtsräten möglich sein, das Management besser zu steuern und zu kontrollieren. Die Transparenz sorgt schließlich für Nachvollziehbarkeit von Entschei-dungen und Maßnahmen und schafft dadurch Vertrauen.

Wirkungsvolle Corporate Governance, die hohen interna-tionalen Standards entspricht, ist auch Teil des Selbstver-ständnisses der Deutschen Bank. Sie stellt dadurch eine verantwortungsbewusste, auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle der Bank sicher. Ent-scheidend sind hierbei vor allem das deutsche Aktienge-setz und der Deutsche Corporate Governance Kodex. Das Konzept hat sich in der Deutschen Bank und in anderen privaten Unternehmen bewährt – warum sollte es also nicht auch auf öffentliche Unternehmen übertragen werden?Der 2002 von der Bundesregierung verabschiedete Pub-lic Corporate Governance Kodex gilt für Unternehmen, an denen die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist. Er ent-hält – genau wie der Corpo rate Governance Kodex – Re-gelungen und Mindeststandards für eine transparente und effiziente Unternehmensführung. Darüber hinaus formu-liert er den öffentlichen Auftrag als Handlungsleit linie. Der Kodex gilt aber nicht unmittelbar für die Länder und Kom-munen. Wir glauben dennoch, dass die Einführung eines Kodex auf Kommunalebene sehr sinnvoll ist. Er macht es möglich, alle gesetzlichen Bestimmungen für die kommu-nalen Unternehmen in privater Rechtsform zusammenzu-

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fassen. Er formuliert Regelungen für eine trans pa rente und effiziente Unternehmensführung unter Berücksichtigung der Besonderheiten für öffentliche Unternehmen.Die Stadt Essen nimmt einen wesentlichen Teil ihrer Auf-gaben im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Be-reich mit Hilfe öffentlicher Unternehmen wahr. Insgesamt ist die Stadt Essen an 70 Unternehmen – davon 24 Mehr-heitsbeteiligungen – in unterschiedlichen öffentlichen und privaten Rechtsformen beteiligt. Aufgrund dieses erheb-lichen Umfangs der Aufgabenverlagerung kommt den kommunalen Beteiligungen eine zentrale Bedeutung zu. Obgleich die Stadt Essen bereits über diverse Regeln für den Umgang mit städtischen Beteiligungen verfügt, war die optimale Steuerung der kommunalen Unternehmen sowie die Verbesserung der Transparenz eine zentrale Herausforderung. Hier bedurfte es einer entsprechenden Steuerungsphilosophie. Deshalb hat Essen den PCGK im Juni 2008 eingeführt. Er wurde auf Grundlage des Deut-schen Corporate Governance Kodex für börsennotierte Unternehmen und in Anlehnung an den Public Corpo-rate Governance Kodex der Landeshauptstadt Stuttgart erarbeitet. Der Kodex regelt das Zusammenwirken von Stadtrat, Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen, sowie innerhalb der Beteiligungsgesellschaften die Zusam-menarbeit zwischen den Organen Aufsichtsrat und Ge-schäftsführer. Er stellt eine Handlungsempfehlung für gute Unternehmensführung und Kontrolle für die Geschäftsfüh-rungen und Aufsichtsräte dar. Neben den grundsätzlichen Regelungen verpflichtet der Kodex die Gesellschaften zu-dem, für ihre Unternehmensbereiche einen Verhaltensko-dex (Compliance-Programm) zu entwickeln.

Der Public Corporate Governance Kodex soll dem Spannungsfeld, in dem sich die Aufsichtsratsmitglieder öffentlicher Unternehmen befinden, begegnen. Sie sind gleichzeitig dem Unternehmensinteresse und den Inte-ressen der Stadt als Gesellschafter verpflichtet. Neben dem wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen müssen sie das Gemeinwohl und die Pflicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Auge behalten. Mithilfe des PCGK soll hier Konflikten und Problemen vorgebeugt werden. Die Einführung des PCGK ist auch mit einigen Heraus-forderungen verbunden. Im öffentlichen Sektor herrscht eine Vielzahl unterschiedlicher Organisationsformen. Hier ist es die Kunst, einen übergreifenden Ansatz für Un-ternehmen bzw. Beteiligungen in privater und öffentlich-rechtlicher Rechtsform zu finden. Darüber hinaus gilt es, die häufig divergierenden Interessen und Erwartungen der beteiligten Entscheidungsträger, wie Politiker, Mana-ger, Bürger und Medien, zu harmonisieren. Eine weitere Hürde stellt das bisherige kamerale Rechnungswesen der Kommunen dar, da die Vertreter der Kommunen häu-fig keine Erfahrungen mit der doppelten Buchführung haben. Die zunehmende Umstellung auf die Doppik bie-tet jedoch die Möglichkeit, dieses Problem zu beheben. Schließlich ist ein allgemeiner negativer Aspekt, den der PCGK mit sich bringt, der erhöhte Bürokratieaufwand. Trotz dieser Herausforderungen sind wir davon über-zeugt, dass die Vorteile, die durch den PCGK entstehen, klar überwiegen.Die Stadt Essen sieht ihren PCGK als Selbstverpflichtung aller Beteiligten für eine gute und verantwortungsvolle Führung ihrer kommunalen Unternehmen an. Mehr Öf-fentlichkeit und Nachprüfbarkeit schaffen Transparenz und stärken das Vertrauen in Verwaltung und Politik.Die Deutsche Bank ist Partner zahlreicher Kommunen und ihrer Tochtergesellschaften wie beispielsweise Stadtwerke, ÖPNV Unternehmen und Krankenhäuser. Um eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist eine effiziente und transparente Unternehmensführung uner-lässlich. Insbesondere im Kreditgeschäft ist Transparenz und gegenseitiges Vertrauen essentiell. Dieses wird aus Sicht der Deutschen Bank durch wirkungsvolle Regeln zur Unternehmensführung unterstützt. Public Corporate Governance ist somit ein wichtiges Thema. Länder, Spitzen verbände und Kommunen sollten aktiv werden.

Autoren:Lars Martin Klieve, Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt EssenJens Michael Otte, Managing Director, Leiter Öffentlicher Sektor Deutschland, Deutsche Bank AG

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Mit Energiepartnerschaften erfolgreich in die Zukunft

Ein gutes Team: EnBW und lokale Stadtwerke

Der Karlsruher Energiekonzern EnBW AG ist mit Stadtwer-ken aus der Region traditionell partnerschaftlich verbun-den. Diese Verbundenheit wurde nun durch Beteiligungs-verträge an dem ersten kommerziellen Offshore-Windpark in der deutschen Ostsee EnBW Baltic 1 manifestiert.

Das Beteiligungsangebot für den Offshore-Windpark EnBW Baltic 1 ist bei Partnerstadtwerken der EnBW AG auf großes Interesse gestoßen. Im Rahmen einer feier-lichen Veranstaltung haben am 19. Mai 2010 Vertreter von neunzehn Stadtwerken mit Schwerpunkt aus Baden-Württemberg die Beteiligungsverträge mit der EnBW Erneuerbare Energien GmbH unterzeichnet. Bereits An-fang Mai 2010 hat die EnBW mit einer symbolischen Grundsteinlegung den offiziellen Startschuss für den Bau von EnBW Baltic 1 gegeben.

Es stand von Anfang an fest, dass das Offshore-Projekt gemeinsam mit kommunalen Partnern vor Ort realisiert werden soll: „Bis 2020 will die EnBW rund 20 Prozent

ihres Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugen. Auf diesem Weg möchten wir Partner einbinden. Auch un-sere zukünftigen Projekte sind offen für weitere Koope-rations- und Beteiligungsmodelle“, erklärt Stefan Thiele, Sprecher der Geschäftsführung der EnBW Erneuerbare Energien GmbH.

Der EnBW Windpark Baltic 1 wird etwa 16 Kilometer vor der Halbinsel Darß/Zingst errichtet und soll Ende 2010 ans Netz gehen. Der Windpark wird eine Gesamt-leistung von rund 50 Megawatt umfassen und jährlich rund 185 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren. Die Stadtwerke haben durch die Unterschrift des Betei-ligungsvertrags zunächst Optionen auf Beteiligungen in Höhe von insgesamt 24 MW erworben. Erst nachdem der EnBW Windpark Baltic 1 in Betrieb gegangen ist und alle Wirtschaftlichkeitsdaten vorliegen, werden die Stadtwerke endgültig Beteiligungspartner.

Der Aufsichtsrat der EnBW hat bereits den ersten Schritt für die Entwicklung eines zweiten Offshore-Windparks in der Ostsee, EnBW Windpark Baltic 2, beschlossen.

Bürger-Energiegenossenschaft - ein Zukunftsmodell für Baden-Württemberg

Darüber hinaus bietet die EnBW mit der Gründung lo-kaler und regionaler Bürger-Energiegenossenschaften Bürgern, Kommunen, Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit, gemeinsam lokale und regionale Ener-gieprojekte zu realisieren.

Das Unternehmen fördert die Gründung von Bürger-En-ergiegenossenschaften im Rahmen seiner kommunalen Partnerschaft. Dabei schließen sich Bürger zu einer Ge-nossenschaft zusammen, um in der eigenen Kommune beispielsweise größere Photovoltaikanlagen, Wasser-kraftwerke, Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen oder andere Projekte zu verwirklichen.

Im November letzten Jahres haben die Bürger-Energie-genossenschaften in Baden-Württemberg ihren eige-nen Verband gegründet, der sie fortan begleitet und in fachlichen Fragen unterstützt. Bis heute wurden 31 Genossenschaften mit Bürgerinnen und Bürgern aus

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verschiedenen Kommunen in ganz Baden-Württemberg realisiert. Die Energiegenossenschaften halten durch regelmäßige Sitzungen sowie über das Internet unterei-nander Kontakt.

Die Bürger-Energiegenossenschaften sollen vor Ort kon-krete Projekte umsetzen, die eine klimafreundliche Ener-giepolitik in Baden-Württemberg unterstützen. Entspre-chend der örtlichen Gegebenheiten werden passende Lösungen für die verstärkte und eigenständige Nutzung erneuerbarer Energien entwickelt.

Jeder Bürger kann bei der Bürger-Energiegenossen-schaft bereits mit einer Einlage von 100 Euro Mitglied werden, sich an lokalen und regionalen Energie- und Klimaprojekten beteiligen und von den vielen Leistungen und Vorteilen profitieren. Unabhängig von der Anzahl gezeichneter Anteile verfügt jedes Mitglied über nur eine Stimme. Das Risiko ist auf die Einlage begrenzt und eine Nachschusspflicht ist per Satzung ausgeschlossen. Die errechnete Rendite pro Geschäftanteil von 100 Euro liegt bei ca. 3,6 %, bei einer gesetzlich garantierten Ein-speisevergütung auf 20 Jahre gerechnet.

Die Bürger-Energiegenossenschaften sind geprägt durch den genossenschaftlichen Gedanken und die Grundsät-ze zur Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverant-wortung. Im Sinne einer dauerhaft nachhaltigen kom-munalen Entwicklung fördern sie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ziele im Interesse aller Bürge-rinnen und Bürger.

Bürger-Energiegenossenschaft am Beispiel des Solarparks Leibertingen

Ein Standort des Verbandes der Bürger-Energiegenos-senschaften in Baden-Württemberg ist die Bürgerener-giegenossenschaft Leibertingen eG. Gegründet wurde die Bürger-Energiegenossenschaft am 18.01.2010. Mit 664 Anteilen zu je 250 € konnte die Genossenschaft mit einem Startkapital von beachtlichen 166.000 € ihre Arbeit aufnehmen.

Das Startprojekt der Bürger-Energiegenossenschaft, die Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Erddepo-niegelände in Kreenheinstetten, mit einer Fläche von 7,2 ha und einer Leistung von 2,1 MW, wurde Ende 2009 in Betrieb genommen.

Die Mitgliedschaft an der Bürger-Energiegenossen-schaft steht Bürgerinnen und Bürgern aus Leibertingen auch nach dieser Gründungsversammlung offen. Die Aufnahme auswärtiger Interessenten ist mit Zustim-mung des Vorstandes möglich.Die Bürger-Energiegenossenschaft Leibertingen hat dafür mit der EnBW Erneuerbare Energien GmbH ei-nen Beteiligungsdarlehensvertrag abgeschlossen.

Mit dem Beteiligungsangebot der EnBW für den im April 2010 eingeweihten Solarpark wurde den Bür-gerinnen und Bürgern der Gemeinde Leibertingen die Möglichkeit eröffnet, sich vor Ort für die Erzeugung aus erneuerbarer Energie engagieren zu können.Der sieben Hektar große Solarpark erzeugt mit einer Leistung von 2,1 Megawatt jährlich rund 2,1 Millio-nen Kilowattstunden Strom. Damit können rund 600 Haushalte versorgt und 1.240 Tonnen CO2 eingespart werden.

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Konrad-Adenauer-Preis für Kommunalpolitik

Die Preisträger 2010

In diesem Jahr werden zwei Vereine und eine kath. Ge-meinde für ihre herausragenden Bemühungen zur Stär-kung des Gemeinwesens, des Gemeinsinns und der ak-tiven Bürgerschaft geehrt. Der Ehrenpreis wird an Dr. h.c. Erwin Teufel, Ministerpräsident Baden-Württembergs a.D. verliehen, der sich intensiv um die Erhaltung und Wei-terentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung, auch und gerade auf europäischer Ebene, verdient gemacht hat.

Den Konrad-Adenauer-Preis in Gold erhält der Träger verein Grenzlandmuseum Eichsfeld e.V. für die Erarbeitung und Veranschaulichung der Zeitge-schichte in einem Grenzlandmuseum an der thürin-gisch-niedersächsischen Grenze. Der Verein betreibt seit 1995 das Museum, ohne hauptamtliche Mitarbeiter zu beschäftigen. Bisher konnten 800.000 Besucher aus dem In- und Ausland begrüßt werden. Das Grenzland-museum Eichsfeld wurde in das Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung aufgenommen.

Der Konrad-Adenauer-Preis in Silber wird dem Verein „proKULTUR“ – Ehrenamt für Kultur in Dortmund e.V. für die Installation eines Ehrenamtes für Kultur in Dortmund verliehen. Der Verein wurde im April 2002 gegründet und setzt sich dafür ein, bestehende Kultur- und Bildungs-einrichtungen der Stadt mit ehrenamtlichem Engagement zu erhalten und zu unterstützen – ergänzend zu den hauptamtlichen Mitarbeitern. Der Einsatz von proKUL-TUR ermöglicht oftmals die Umsetzung von kulturellen Angeboten, die andernfalls aufgrund geringer Budgets nicht realisiert werden könnten.

Den Konrad-Adenauer-Preis in Bronze erhält die katho lische Probsteigemeinde St. Trinitatis, Leipzig, für die Planung des Neubaus der Kirche mitten in Leipzig, um dort geistigen und geistlichen Halt zu vermitteln. Die Gemeinde beteiligt sich aktiv am Gesamtprozess, z.B. durch Entsendung von Jurymitgliedern in den öf-fentlich ausgeschriebenen Architekturwettbewerb, die Mitarbeit bei der Baukommission und durch Grün-dung des Fördervereins, der bei der Finanzierung hel-fen soll.

Lobende AnerkennungenNeben den Preisträgern hat die Jury drei weitere Vereine in Form einer lobenden Anerkennung besonders gewürdigt:

Die IMAGO Jugendkunstschule e.V., Erfurthat sich 1997 auf Initiative Erfurter Künstler und Desi-gner als außerordentliche Bildungsstätte gegründet. Die Kunstschule ist als Träger für Jugendarbeit anerkannt, die Geschäftsführung arbeitet ehrenamtlich. Naturbad Hasbergen e.V.Der Verein Naturbad wurde 2001 gegründet, um wieder eine Bademöglichkeit zu schaffen, nachdem das vorhan-dene Freibad aus Kostengründen geschlossen werden mus-ste. Es entstand ein Naturbad mit vollbiologischer Wasser-aufbereitung als Alternative zu konventio nellen Freibädern. Verein der Bauwagenfreunde Kreis Caw e.V.Der Verein wurde 2008 gegründet und ist Mitglied im Kreisjugendring Calw e.v. Die Jugendlichen setzen alte Bauwagen in Stand und verbringen einen Teil ihrer Frei-zeit in und mit den Bauwagen. Der Verein fördert die Bauwagenkultur und setzt sich in der Öffentlichkeit für die Bauwagenkultur ein.

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Ehrenmedaille für Erwin TeufelErwin Teufel engagiert sich schon seit seinem 16. Lebens-jahr in der CDU in Baden-Württemberg und begann sei-ne politische Karriere als damals jüngster deutscher Bür-germeister. Er war viele Jahre lang Landesvorsitzender der KPV und setzte sich als Ministerpräsident auf euro-päischer Ebene intensiv für kommunale Interessen ein.

Er wurde 1994 erstmals zum Mitglied im Ausschuss der Regionen Europas (AdR) der Europäischen Union beru-fen, der die kommunalen und regionalen Belange in der EU vertritt.Als Vertreter des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland war er Mitglied des EU-Konvents, der vom 28. Februar 2002 bis zum 20. Juli 2003 einen Verfas-sungsentwurf erarbeitete. Unter seiner maßgeblichen Mitwirkung wurden eine Kompetenzordnung und das Subsidiaritätsprinzip eingeführt, um die Verantwortlich-keiten zwischen Regionen, Mitgliedstaaten und EU zu regeln. Die Verfassung bildete die Grundlage des Ver-trages von Rom, der jedoch nicht in Kraft trat. Stattdes-sen folgte 2007 der Vertrag von Lissabon, der die we-sentlichen Inhalte des damaligen Verfassungsentwurfes übernahm. Damit hat die EU die regionale kommunale Selbstverwaltung zu achten und zu respektieren – ein großartiger Verdienst Erwin Teufels.Als Landesvater Baden-Württembergs machte sich Erwin Teufel durch Wirtschaftsreformen, Fusionen im Energie-, Banken- und Rundfunkbereich sowie den Bau der neuen Messe Stuttgart einen Namen. Sein größter Coup auf Landesebene war jedoch die Verwaltungsreform, die 2005 umgesetzt wurde. Durch sie wurde die Struktur der Landesverwaltung grundlegend verändert. Erstmals wurden wirklich Aufgaben von oben nach unten verla-gert. Die Jury zeichnet ihn aus für sein herausragendes Verdienst um die kommunale Selbstverwaltung.

Die Kurzbiographie Geboren am 4.9.1939 in Rottweil a.N., seit 1962 verhei-

ratet, Vater von 4 Kindern. Schulbesuch in Zimmern ob Rottweil und am humanistischen Gymnasium in Rottweil.

Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst in der staatlichen Innenverwaltung und der Kommunalverwaltung. Staatsprüfung 1961: Diplom-Verwaltungswirt (FH)

1964 Wahl zum Bürgermeister der Stadt Spaichingen,damals jüngster Bürgermeister in Deutschland

1965 Wahl in den Kreistag und in den Kreisrat des Land-kreises Tuttlingen

1969 - 1972 Landesvorsitzender der KPV Württemberg-Hohenzollern

1972 Wahl in den Landtag von Baden-Württembergim Wahlkreis Villingen-Schwenningen, 8-malige Wahl bis 31. Mai 2006

1972 - 1974 Staatssekretär im InnenministeriumBaden-Württemberg

1973 - 1977 Landesvorsitzender der neu gegründetenKPV Baden-Württembergs

1974 - 1978 Staatssekretär für Umweltschutz 1978 - 1991 Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag

von Baden-Württemberg

1991 - 2005 Ministerpräsident von Baden-Württemberg 1991 - 2005 Mitglied des Deutschen Bundesrates 2002 - 2003 Mitglied im Konvent zur Zukunft Europas 1995 - 1998 Beauftragter der Bundesrepublik Deutschland

für die Kulturbeziehungen mit Frankreich 1994 - 2003 Mitglied und Vizepräsident des Ausschusses

der Regionen in der EU 1996 - 1997 Präsident des Deutschen Bundesrates 1997 - 1998 Vorsitzender der Ministerpräsidenten-

konferenz der deutschen Länder 1973 - 1991 Vorsitzender der CDU Südbaden,

Freiburg 1991 - 2005 Landesvorsitzender

der CDU Baden-Württemberg 1992 - 1998 Stellvertretender Bundesvorsitzender

der CDU Deutschlands 1993 - 2006 Vorsitzender der Jerusalem Foundation

Deutschland seit 1983 Mitglied des Zentralkomitees der deutschen

Katholiken seit 2005 Präsident des Deutsch-Französischen

Instituts in Ludwigsburg

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Freitag, 19. November 2010Beginn 15.00 Uhr

Kongress - kommunal 2010Peter Götz MdBVorsitzender der KommunalpolitischenVereinigung der CDU und CSU Deutschlands

Neue Kraft für Städte und RegionenDr. Peter Ramsauer MdBBundesminister für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

anschließend fünf Foren

Empfang

Verleihung desKonrad-Adenauer-PreisesChristine Lieberknecht MdLMinisterpräsidentindes Freistaates Thüringen

Dr. h.c. Petra RothOberbürgermeisterinder Stadt Frankfurt am Main Vorsitzende der JuryPräsidentin des DeutschenStädtetages

EhrenpreisträgerDr. h.c. Erwin TeufelMinisterpräsidentBaden-Württemberg a.D.

Thüringer AbendAbendessen

Kongress - kommunal 201019. und 20. NovemberCongress CentrumNeue Weimarhalle

I. Entwicklung der Städte und Regionen– Impulse für Politik und Wirtschaft

Moderation: Thomas Hunsteger-Petermann, OberbürgermeisterHans-Jörg DuppréLandrat und Präsident des Deutschen Landkreistages Ekkehard GrunwaldKämmerer der Stadt SalzgitterDr. Gerd LandsbergGeschäftsführendes Präsidialmitglieddes Deutschen Städte- und GemeindebundesOda ScheibelhuberLeiterin der Abteilung „Stadt entwicklung, Raumordnung und Wohnen“ im Bundes ministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungProf. Albert SpeerArchitekt BDDr. Kirsten WitteLeiterin des Kompetenzzentrums Kommunen und Regionender Bertelsmann Stiftung

II. Gemeindefi nanzreform– Aufgaben und Ausgaben auf dem Prüfstand

Moderation: Jochen-Konrad Fromme,Geschäftsführer, TLG Immobilien GmbHDr. Stephan ArticusGeschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen StädtetagesHeinrich HaasisPräsident des Deutschen Sparkassen- und GiroverbandesLars Martin KlieveKämmerer der Stadt Essen Christoph SchwindBürgermeister der Stadt WeimarAntje Tillmann MdBMitglied im Finanzausschuss des Deutschen BundestagesMarion WalsmannFinanzministerin des Freistaates Thüringen

III. Stadt und Region im Wettbewerb– Infrastruktur und Daseinsvorsorge

Moderation: Dr. Heribert Gisch,Geschäftsführer, Entsorgungsverband SaarUwe BeckerKämmerer der Stadt Frankfurt am Main

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Samstag, 20. November 201009.30 Uhr

BundesvertreterversammlungPeter Götz MdBVorsitzender derKommunalpolitischenVereinigungder CDU und CSUDeutschlands

Starke Kommunen– starkes Deutschland

Dr. Wolfgang Schäuble MdBBundesministerder Finanzen

Präsentation der Arbeitsergebnisseaus den ForenDiskussionBeschluss

Schlusswort(ca. 13.00 Uhr)

TagesordnungBundesvertreterversammlungTOP 1 Wahl des Tagungspräsidiums

und Erledigung der RegularienTOP 2 GrußworteTOP 3 Bericht der MandatsprüfungskommissionTOP 4 Präsentation der Arbeitsergebnisse aus den

Foren und Beratung des LeitantragesTOP 5 AusspracheTOP 6 Anträge

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Andreas FeichtVorsitzender der Geschäftsführung WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbHViktor GarnreiterVorsitzender der Geschäftsführungder Eurawasser Aufbereitungs- und Entsorgungs GmbHProf. Dr. Hans-Günter HennekeGeschäftsführendes Präsidial mitglied des Deutschen LandkreistagesNorbert PortzBeigeordneter des Deutschen Städte- und GemeindebundesMichel CunnacVorsitzender der Geschäftsführung der Veolia Wasser GmbH

IV. Energiepolitik und KlimaschutzModeration: Kerstin Hoppe, BürgermeisterinThomas Bareiß MdBEnergiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-BundestagsfraktionHans-Joachim ReckHauptgeschäftsführer, Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)Katherina Reiche MdBParlamentarische Staatssekretärin im Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitStefan RößleLandrat und Landesvorsitzender der KPV BayernAndreas RennerLeiter der Repräsentanzen Berlin und Brüssel,EnBW Energie Baden-Württemberg AG

V. Stadtentwicklung und WohnungsbauModeration: Dr. Ulrich Reuter, LandratChristian Carius MdL (angefragt)Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr des Freistaates ThüringenLutz FreitagPräsident des GdW Bundesverbanddeutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.Jürgen S. KelberBundesverband Freier Immobilien- und Wohnungs unternehmen e.V.Jürgen LeindeckerLandesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-AnhaltBernd OhdeVorsitzender der KPV HamburgVolkmar Vogel MdB (angefragt)stv. Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

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Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU DeutschlandsKlingelhöferstraße 8 · 10785 BerlinTelefon: 030/2 20 70-4 70Telefax: 030/2 20 70-4 79E-Mail: [email protected]: www.kpv.de

Tagungsbeitrag: Der Beitrag in Höhe von 35 Euro wird bei Aushändi-gung der Unterlagen im Tagungs büro erhoben. Tagungsort: Congress Centrum Neue Weimarhalle, CCNUNESCO-Platz 1 · 99423 WeimarTagungsbüro: am 19.11.2010 von 10.00 Uhr bis 20.30 Uhr und am 20.11.2010 von 8.30 Uhr bis Tagungsende geöffnetTelefon: 03643/745-143 · Fax: 03643/745-142Anmeldeschluss: 22. Oktober 2010

Mit der Bahn: Nutzen Sie unser Sonderangebot und reisen Sie mit dem ICE zum vollflexiblen Festpreis bundesweit für 159 Euro in der ersten Klasse und 99 Euro in der zweiten Klasse zum Kongress. Weitere Informationen finden Sie auf www.kpv.de.Vom Bahnhof aus ist das CCN sowohl per Bus als auch zu Fuß leicht zu er reichen. Die Halte-stellen sind vor dem Bahnhof. Die Linien 1, 2, 3 und 7 Rich tung Goetheplatz nehmen, an der Haltestelle Hauptpost/Goethestraße aus-steigen, entgegen der Fahrtrichtung ein kurzes Stück der Karl-Liebknecht-Straße folgen, vorbei an der Hauptpost (ca. 50 m) und nach links in die Schwanseestraße einbiegen, nach ca. zehn Metern auf der rechten Seite die Toreinfahrt zum UNESCO-Platz unterqueren.

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Grand Hotel Russischer Hof ****Goetheplatz 2 · 99423 WeimarEntfernung zum Veranstaltungsort: 1,2 kmPreise: EZ 109,– E · DZ 128,– E

Wir haben Zimmerkontingente in diesen Hotels reserviert. Alle weiteren Informationen sowie ein Reservierungsformular finden Sie auf der Homepage www.kpv.de. Bitte buchen Sie Ihr Zimmer direktüber das dortige Formular wie angegeben bis zum 22. Oktober 2010.

Mit dem Auto: A4, Autobahnabfahrt Weimar: rechts abbiegen

auf die B 85 Richtung Weimar. In Weimar den Ausschilderungen in das Stadtzentrum folgen. Die Tiefgarage des CCN ist ausgeschildert und führt Sie direkt zur Weimarhalle. Einfahrt Tief garage auf der rechten Straßenseite (ca. zehn Minuten Fahrtzeit ab Autobahnabfahrt).

Zufahrt nach Weimar von der B 7: Der Ausschilderung der Tiefgarage des CCN folgend ins Stadtzentrum.

Parken:Tiefgarage des CCN, kostenpflichtigParkplatz Bertuchstraße, kostenpflichtig Tiefgarage Weimarer Atrium, kostenpflichtig

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Page 31: kommunalwelt 2010

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Page 32: kommunalwelt 2010

Qualität und Effizienz

Bei Trinkwasser und Abwasser ist Know-how gefragt

Wasser ist Leben. Die sichere Versorgung mit hochwer-tigem Trinkwasser und die umweltgerechte Behandlung des Abwassers gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge, für die die Kommunen die Verant-wortung tragen. Wenn es darum geht, sie für die Bürger so effizient wie möglich zu organisieren, kann ein spe-zialisierter Dienstleister wie Veolia Wasser einen wich-tigen Beitrag leisten.

Wasserpreise in der DiskussionDie Bürger können sich bei Wasser und Abwasser in Deutschland auf hohe Standards verlassen, die Wasser-wirtschaft steht qualitativ hervorragend da. Zunehmend wird aber auch die Frage gestellt, ob die Dienstleistungen immer mit der nötigen Effizienz erbracht werden. Die kartellrechtliche Kontrolle der Wasserunternehmen wird ausgeweitet und früher oder später auch die öffentlich-rechtlichen Unternehmen sowie die Abwasserentsor-gung betreffen. Unabhängig davon wird zunehmend erwartet, dass Wasserversorger und Abwasserentsorger

die von ihnen erhobenen Preise und Gebühren den Bür-gern gegenüber erklären und begründen können. Um auf diese Entwicklung vorbereitet zu sein, sollten Kom-munen sorgfältig prüfen, wo sie stehen: Sind die bishe-rigen Strukturen richtig? Arbeiten die jeweiligen Betriebe effizient? Kann man es (noch) besser machen?Ein geeigneter Weg, dies herauszufinden, ist die Aus-schreibung von Betriebsführungsleistungen – sowohl in der Trinkwasserversorgung als auch im Bereich Abwas-ser. Das Ergebnis einer solchen Ausschreibung kann aufzeigen, ob es Optimierungspotenziale gibt, die sich mit der Hilfe eines spezialisierten Dienstleistungsunter-nehmens nutzen lassen. Der Abschluss eines Betriebsfüh-rungsvertrags für einen befristeten Zeitraum gegen ein festes Honorar gibt der Kommune oder dem Zweckver-band Planungssicherheit bei klar definierten Aufgaben und Zuständigkeiten.

Effizienz und QualitätEin wichtiger Vorteil der Zusammenarbeit mit einem Spe-zialunternehmen wie Veolia Wasser: Es bringt sein gan-zes Know-how und seine Erfahrung als Umweltdienstlei-

ster ein, wenn es darum geht, die Abläufe optimal zu organisieren und die Dienstleistungen für die Bürger in Spitzenqualität zu günstigen Konditionen zu erbringen. Das kann helfen, Entgelterhöhungen zu vermeiden oder sogar Spielraum für Senkungen zu gewinnen.Veolia Wasser, ein Unternehmen des weltweit führenden Umwelt- und Energiedienstleisters Veolia Environnement, versorgt heute in Deutschland im Auftrag von rund 300 Kommunen 4,6 Millionen Menschen mit bestem Trink-wasser, entsorgen umweltgerecht das Abwasser von fünf Millionen Menschen und betreibt acht kommunale Bäder. Auch zahlreiche Industrieunternehmen setzen bei ihrem Wasser- und Abwassermanagement auf die Dienstleistungen von Veolia Wasser. Das Unternehmen hat sich außerdem in den vergangenen Jahren zu einem der gefragtesten Stadtwerkepartner entwickelt und versorgt 320.000 Einwohner mit Strom, Gas und Fern-wärme. Veolia Wasser ist Mehrheitsgesellschafter der Stadtwerke Görlitz und der Stadtwerke Weißwasser so-wie der Braunschweiger BS|ENERGY-Gruppe mit ihren Beteiligungsunternehmen Stadtwerke Thale, Springe und Pulheim.

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Page 33: kommunalwelt 2010

Zur Veolia Wasser-Gruppe gehören außerdem das Toch-terunternehmen OEWA Wasser und Abwasser GmbH mit Sitz in Leipzig sowie Beteiligungen an den Berliner Was-serbetrieben, der MIDEWA Wasserversorgungsgesell-schaft in Mitteldeutschland mbH mit Sitz in Merseburg, der Mittelhessischen Wasser- und Abwasser GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg sowie an der OTWA Ostthüringischen Was-ser- und Abwasser GmbH in Gera. Insgesamt sind an den Standorten in zehn Bundesländern rund 7.500 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter im Einsatz, um für jede Kommune und jeden Landkreis die optimale Lösung zu finden.

Partnerschaft auf AugenhöheEin gutes Beispiel für eine gelungene Partnerschaft: Der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal in Gera und Umgebung hat die komplette kaufmännische und technische Geschäftsführung an die OTWA verge-ben. Unter anderem durch optimierte Betriebsabläufe und die günstigen Beschaffungskonditionen über die Veolia Wasser-Gruppe wurden erhebliche Kostenein-sparungen erreicht und an die Bürger weitergegeben: Der Trinkwasserpreis sank von 2,32 auf 2,01 Euro, die Abwassergebühr von 1,75 auf 1,34 Euro. In Gera übernahm die OTWA 2007 auch die technische Betriebsführung des Hofwiesenbads - zur vollsten Zufrie-denheit der Kommune und zu geringeren Betriebskosten als vorher. Das Beispiel machte schnell Schule: Seit 2009 vertraut auch die Stadt Zeulenroda bei ihrer „Badewelt Waikiki“ auf den Wasserdienstleister. Die Schwesterun-ternehmen OEWA und MIDEWA betreiben ebenfalls erfolgreich Schwimmbäder in Sachsen und Sachsen-

Anhalt. Denn für immer mehr Kommunen wird es schwie-riger, das Angebot eines Schwimmbades vorzuhalten. Die Veolia-Experten denken auch hier über den Teller-rand hinaus und beraten nicht nur in Sachen Technik, sondern helfen durch innovative Konzepte, frische Mar-ketingideen, günstige Einkaufskonditionen und präzise Analysen den Badbetrieb zu optimieren. Ziel ist, die Op-timierungspotenziale auszuschöpfen, Betriebskosten zu senken und sozialverträgliche Eintrittspreise zu sichern.

Fachwissen vor Ort nutzbar machenVeolia als Spezialist im Wassermanagement mit einem weltweiten Forschungsnetzwerk und über 150 Jahren Branchenerfahrung bringt sehr viel Know-how in sei-ne Partnerschaften ein. Durch technische Innovationen, konsequentes Prozessmanagement und flexibleren Per-sonaleinsatz arbeiten wir deutlich effizienter. Diese Ef-fizienzvorteile kommen dem Bürger direkt zu Gute, sei es durch eine deutliche Qualitätssteigerung oder durch eine Preissenkung. Bei jeder lokalen und regionalen Partnerschaft, die wir eingehen, wollen wir messbaren Mehrwert für die Bür-ger, die Städte und Gemeinden schaffen. Dies ist eine der zentralen Leitlinien von Veolia Wasser. Die Zusam-menarbeit ist aus unserer Sicht nur dann sinnvoll, wenn sie spürbare Verbesserungen für die Bürger bringt - etwa qualitativ bessere oder kosteneffizientere Leistungen. Rei-ne Fremdfinanzierungsmodelle, in denen sich ein Investor in kommunale Einrichtungen einfach nur einkauft, lehnen wir ab. Aus unserer Sicht sind auch vertraglich geregelte Anreize sinnvoll, die den privaten Partner für gute Lei-stung belohnen und für schlechte Leistung bestrafen.Selbstverständlich sind alle unsere Unternehmen im Qua-litäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement nach den internationalen Standards DIN EN ISO 9001 und 14001 sowie OHSAS 18001 zertifiziert. Weil Veolia Wasser als Umweltdienstleister Nachhaltigkeit als Kern seines Geschäftsmodells betrachtet, hat sich das Unternehmen anspruchsvolle Nachhaltigkeitsziele gesetzt, über deren Erreichung es regelmäßig öffentlich berichtet. Zur jeden Tag praktisch gelebten gesellschaftlichen Verantwortung gehört auch, dass Veolia Wasser seinen Beschäftigten zukunftssichere Arbeitsplätze und kontinuierliche Weiter-bildung bietet. An allen Standorten engagiert sich das Unternehmen, auch in Zusammenarbeit mit der Veolia Stiftung, bei der Förderung von Umwelt- und Sozialpro-jekten, von Kultur und Sport sowie von ehrenamtlichem Engagement.

Autor: Michel Cunnac,Vorsitzender der Geschäftsführung, Veolia Wasser

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Nicht nachvollziehbare Kürzungen

Wozu Städtebauförderung?

Die nach wie vor drohende extreme Kürzung der Städ-tebauförderung macht deutlich, dass in Teilen der Politik die Erkenntnis und Erfahrung über deren gesellschafts-politische und volkswirtschaftliche Bedeutung nicht mehr vorhanden ist. Ihre Funktion als Investitionsanreizpro-gramm, als Instrument staatlich verantwortlicher Stadt-politik, ist ebenso wie ihre Bedeutung für die zivilgesell-schaftlich und demokratisch gesteuerte Stadtentwicklung offenbar nicht bei allen Politikern hinreichend bekannt oder nicht mehr anerkannt.

Ebenso wenig scheinen die bemerkenswerten Besonder-heiten der Städtebauförderung im Vergleich zu anderen Formen staatlicher Förderung – wie ihre räumliche Len-kungswirkung gepaart mit hoher Flexibilität, die Beteili-gung vieler Akteure oder der nahezu vollständige Aus-schluss unerwünschter Mitnahmeeffekte – Allgemeingut zu sein (oder ist die über vier Jahrzehnte gewachsene Selbstverständlichkeit in Vergessenheit geraten?).

Die Städtebauförderung ist keine Subvention im üblichen Sinne, sondern die Beteiligung des (Bundes) Staates an der Finanzierung von Projekten, die zum originären Aufgaben- und Verantwortungsbereich staatlichen Han-delns gehören. Damit werden in erheblichem Umfang private Mittel bei den Unternehmen und Eigentümern für die Entwicklung der Stadt mobilisiert. Wichtig ist: Stad-tentwicklung ist zentrale Aufgabe des Staates und nicht Kerngeschäft von Wohnungs- und Immobilienunterneh-men oder privaten Eigentümern.

Ausgehend von ursprünglich nur einem Programm zur Förderung der Stadterneuerung in den 70er Jahren („Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaß-nahme“) ist die Städtebauförderung insbesondere seit der Föderalismusreform vielfältiger und komplizierter ge-worden und umfasst mittlerweile sechs Programme, die in neun Unterprogrammeunterteilt sind.

Das 1999 als Teilprogramm der Städtebauförderung eingeführte Programm „Soziale Stadt“ hat sich entschei-

dend bei der sozialen Stabilisierung benachteiligter Stadtquartiere bewährt. Der integrative Ansatz des neu-en Programms war ein Quantensprung zur Förderung einer ganzheitlichen und nachhaltigen Stadterneuerung. Im Rückblick erweist sich vor allem die Bündelung von Maßnahmen der baulichen Erneuerung, der Bildung, der Integration und der Arbeitsplatzschaffung als dauer-hafter Erfolgsfaktor. In den Kommunen, sozialen Trägern und Immobilienunternehmen hat sich ein ganzheitliches sozialräumliches Denken und Handeln durchgesetzt, wie es in diesem Umfang vorher nicht üblich war.

Die Programme Stadtumbau Ost und West haben die Kommunen in die Lage versetzt, sich frühzeitig auf de-mografische und sozial-ökonomische Strukturverände-rungen und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen zu reagieren. Fördermittel können u. a. eingesetzt werden für die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes sowie für den Abriss und Rück-bau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Ge-bäude bzw. Gebäudeteile sowie der dazu gehörenden Infrastruktur.

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Die jüngsten – auf eine Halbierung der Städtebauförde-rung hinauslaufenden – Sparbeschlüsse der Bundesregie-rung stellen eine überraschende finanzpolitische Abkehr von der Position dar, dass nachhaltige Stadtentwicklung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt unverzichtbar ist. Diese Position wurde bislang von allen im Bundestag vertretenen Parteien ge-teilt. Deutschland hat sie im Rahmen seiner Ratspräsident-schaft in der EU im Jahr 2007 sehr offensiv propagiert.

Nach den Angaben auf der Homepage des Bundes-bauministeriums profitieren rund 3.400 Gebiete von der Städtebauförderung. Besorgniserregend ist das extreme Maß der beabsichtigten Kürzung der Städtebauförde-rung auf nur noch 305 Mio. EUR im Regierungsent-wurf für den Bundeshaushalt 2011. Dies bedeutet eine Halbierung, deren Relation zu den mit ca. 5 % veran-schlagten Kürzungen im Verkehrsetat deutlich macht, welchen politischen Stellenwert der Stadtentwicklung beigemessen wird. Aber was nützt die bessere Mobili-tät zwischen und in den Städten, wenn deren Qualität und Attraktivität sinkt?

In der angespannten Haushaltslage ist absehbar, dass Länder und Gemeinden nicht in der Lage sein werden, die fehlenden Bundesmittel zu kompensieren. Damit verdreifacht sich der Kürzungsumfang bei vielen Pro-grammen.

Im Klartext: dringende neue Maßnahmen können nicht begonnen werden und Laufendes zieht sich hin. Der Ein-

bruch bei den Investitionen wird gravierende Folgen für die lokalen Arbeitsmärkte haben. Legt man die Einschät-zung des von der Bundesregierung selbst zitierten Gut-achtens des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW zugrunde, das den Anstoßeffekt der Städtebauför-derung mit einem Faktor von 8,5 beim öffentlichen und privaten Bauvolumen beziffert, so würden die Kürzungen der Bundesmittel um 300 Mio. EUR den Ausfall von 2,5 Mrd. EUR beim öffentlichen und privaten Bauvolumen nach sich ziehen. Da der Bundesanteil meist nur ein Drittel der Förderung ausmacht, würden sich diese Sum-men im schlimmsten Fall verdreifachen, insgesamt also auf den Ausfall eines Investitionsvolumens von bis zu 7,5 Mrd. EUR. Die beabsichtigte Halbierung der Städ-tebauförderung gefährdet dann 155.000 Arbeitsplätze. Und: Es drohen Stillstand der Entwicklung und mittelfri-stig Verfall in unseren Städten.

Der GdW begrüßt daher ausdrücklich die einstimmigen Ergebnisse der Sonderbauministerkonferenz und den eindeutigen Beschluss des Bundesrates sowie die Ent-schließung des Deutschen Städtetages. Alle haben sich klar zur Städtebauförderung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen und für eine Fortfüh-rung mindestens auf dem bisherigen Niveau ausgespro-chen.

Autor: Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen

Philharmonie macht Schule - ein Schulprojekt gestaltet die Zukunft in Essen-Katernberg, Preis soziale Stadt 2008

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Page 36: kommunalwelt 2010

Privatisierung von Wohnungsbeständen

Sinnvoller Beitrag zu Eigentums- bildung und Stadtentwicklung

Autoren: Jürgen F. Kelber, Werner Gorny,Florian von Lewinski (Mitglieder BFW-Arbeits-kreis „Eigentumsbildung im Bestand“)

„Milliardenverkauf – Dresden spielt Immobilienroulette.“ So oder ähnlich lauteten die Schlagzeilen vor vier Jahren, als die Stadt Dresden ihren gesamten Wohnungsbestand an einen amerikanischen Investor veräußerte. 2006 war das Thema Wohnungsprivatisierung bundesweit noch Tabu. Wobei hier unter „Wohnungsprivatisierung“ der Verkauf großer Bestände an einen Käufer gemeint ist.

Mittlerweile haben sich die Zeiten jedoch geändert und das Thema ist wieder in den öffentlichen Diskurs geraten. Vor allem der Einzelverkauf von Wohnungen an Mieter, Selbstnutzer und Kapitalanleger hat sich als tragfähiges Geschäftsmodell etabliert. Der besondere Schwerpunkt auf sozialverantwortliche Rahmenbedingungen schafft einen Mehrwert für alle Beteiligten.Wohnungsprivatisierung muss mit einem intensiven Dia-log aller Beteiligten – der Kommune bzw. dem Bestands-halter, den Bewohnern, lokalen Mieterverbänden sowie privaten Klein- und Großinvestoren – einhergehen. Bei der Privatisierung von Wohnungsbeständen sollte den

bisherigen Mietern oder Selbstnutzern immer Vorrang gewährt werden. Vor dem Kauf durch Selbstnutzer oder Mieter muss eine intensive Beratungsphase durchlau-fen werden. Wesentliches Element einer sozialverant-wortlichen Wohnungsprivatisierung sollte vor allem der Schutz derjenigen Mieter sein, die ihre Wohnung nicht kaufen wollen oder können. Es müssen ergänzende Schutzbestimmungen zur künftigen Mietenentwicklung und ein Schutz vor Luxussanierungen im Mietvertrag auf-genommen werden. Außerdem sollte vereinbart werden, dass Eigenbedarfskündigungen ausgeschlossen sind.Die gesellschaftliche Aufgabe zur Bereitstellung von be-zahlbarem Wohnraum sollte sich nicht nur mit Mietwoh-nungen beschäftigen. Es ist mindestens genauso wichtig, die Bildung von Wohneigentum voranzutreiben. Zwar ist Deutschland ein Mieterland, dennoch wünschen sich rund 57 Prozent der deutschen Mieter, im Eigentum zu wohnen. Dabei stellt der Erwerb einer Eigentumswoh-nung für mittlere bis untere Einkommensgruppen mitunter die einzige Möglichkeit dar, Wohneigentum zu bilden.Auf der Metaebene muss die Privatisierung von Woh-nungsbeständen außerdem als Bestandteil integrierter

Stadtentwicklungskonzepte verstanden werden. Ge-mischte Bewohnerstrukturen wirken sich stabilisierend auf die Nachbarschaft aus und schaffen damit eine höhere Bewohneridentifikation. Wohnungseigentümer sind nach-weislich stärker um ein gepflegtes und sicheres Wohn-umfeld bemüht, was zusätzlich zu einer Aufwertung der Wohnungsbestände führt. Auch Sanierungen können so vorangetrieben werden, da die Eigentumsbildung im Be-stand oftmals eine umfangreiche Sanierung voraussetzt. Gebäude werden nachhaltig und energetisch aufgerü-stet und an Veränderungen der Nachfragestrukturen angepasst – beispielsweise erhöhte Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen oder Umgestaltungen in der Wohnraumaufteilung durch veränderte Haushaltsgrößen. Diese Investitionen entsprechen nicht nur der politischen Zielrichtung, sondern stärken gleichzeitig die lokale Wirt-schaft und schaffen Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft.

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Page 37: kommunalwelt 2010

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Page 38: kommunalwelt 2010

DATEV bietet Software, Beratung, Rechenzentrums- und Druckdienste

Kompetenter Partner für Kom-munen und ihre Unternehmen

Kommunen und ihre Betriebe haben sich derzeit weit rei-chenden Veränderungen zu stellen. Neben der Umstel-lung des kommunalen Finanzwesens auf die Doppik ord-nen viele Städte und Gemeinden unter dem Diktat der schwachen finanziellen Mittel auch ihre Verwaltungsab-läufe neu. Mit einem umfassenden Leistungsspektrum un-terstützt die Nürnberger DATEV eG dabei.

Kern des DATEV-Angebots für Kommunen und kommu-nale Unternehmen ist das Softwarepaket rund um das kommunale Finanzwesen. Neben bundeslandspezi-fischen Kontenrahmen für die Finanzbuchführung ent-hält es auch Anwendungen für den Jahresabschluss, die Finanzrechnung und den Zahlungsverkehr. Darüber hi-naus ermöglicht das System eine unkomplizierte Budge-tierung, Mittelbewirtschaftung und Haushaltssteuerung. Er-gänzt wird das Softwarepaket durch die Kosten- und Leistungsrechnung, die Anlagenbuchführung und die Veranlagung kommunaler Abgaben wie Steuern, Ge-bühren und Beiträge.

Mit spezieller Lohnsoftware lassen sich zudem die Be-züge aller Mitarbeiter einer Kommune abrechnen, in-klusive der Besoldung kommunaler Beamten. Basierend auf den gesammelten und konsolidierten Daten aus dem Rechnungswesen, den Leistungs- und Personalabrech-nungssystemen oder dem Vermögenshaushalt kann so ein effizientes Controlling eingerichtet werden. Neben Kommunen setzen auch zahlreiche kommunale Betriebe beim Rechnungswesen und bei der Veranlagung von Beiträgen und Gebühren auf DATEV-Programme.Die Anwendungen können ebenso im Application Ser-vice Providing (ASP) genutzt werden. Daneben fungiert das DATEV-Rechenzentrum als zentrale Datenplattform, revisionssicheres Archiv und als Datendrehscheibe. Auch zuverlässige Druck- und Versanddienstleistungen auf außerordentlich hohem Sicherheitsniveau können den Städten und Gemeinden zu Einsparungen verhelfen.

Umfassende BeratungDarüber hinaus berät DATEV bei der Einführung effi-zienter Prozesse und Organisationsstrukturen. Zu den Beratungsleistungen gehören kommunale Strategien,

Controlling, Organisations-, Krisen-, Informations- und Kommunikationsmanagement, Personalmanagement so-wie standardisierte oder individuelle Workshops und Schulungen zu kommunalen Themen. Dabei kann DA-TEV auf mehrjährige Erfahrung bei Restrukturierungs-maßnahmen und Doppik-Einführungen in Kommunen aus inzwischen zehn Bundesländern zurückgreifen.Das Lösungsangebot ergänzt und erweitert DATEV per-manent – auch durch die Zusammenarbeit mit anderen Anbietern. So unterhält das Unternehmen beispielsweise eine strategische Partnerschaft mit dem Kommunalen Re-chenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) mit Sitz in Lemgo.Über das krz können kommunale Anwender von DATEV-Software bundesweit auf die dort bereitgestellten Fach-verfahren sowie weitere Dienstleistungen wie Beratung, Schulung, Installation, Wartung und Support bis hin zur Archivierung kommunaler Daten zurückgreifen. Während DATEV die Bereiche Rechnungswesen, betriebswirtschaft-liche Steuerung und Personalwirtschaft abdeckt, liefert das krz fachspezifische Anwendungen, wie etwa das Meldewesen, Personenstandswesen oder Wahlsoftware.

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Page 39: kommunalwelt 2010

In der öffentlichen

Verwaltung braucht

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Dr. Sven-Joachim OttoLeiter des Tax&Legal Public Services bei PwC

PPP auf dem Vorschmarsch

Daseinsvorsorge mit privaten Partnern

Als Public Private Partnership (PPP) bezeichnet man die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit Privaten zur Erledigung öffentlicher Aufgaben. Aufgaben, die die öf-fentliche Hand aufgrund mangelnden Fachwissens oder fehlender finanzieller Mittel nicht selbst wahrnehmen kann, werden an qualifizierte Private abgetreten. Die Kooperation im Bereich der PPP kann in verschiedenen Modellen erfolgen.

Beim Betreibermodell übernehmen Private Teilaufgaben im Bereich Planung, Bau, Finanzierung und/oder dem Betrieb von Anlagen gegen Entgelt von der öffentlichen Hand. Allerdings bleibt diese die Trägerin der Einrich-tung und Vertragspartnerin für die Nutzung der Einrich-tung. Beim Konzessionsmodell verpflichtet sich der Pri-vate, die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe in eigener Verantwortung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu übernehmen. Als Gegenleistung wird ihm das Recht ein-geräumt, besagte Risiken durch die Erhebung von Entgel-ten gegenüber dem Bürger zu amortisieren. In Koopera-

tionsmodell steht anstelle des Privaten ein gemischt-wirtschaftliches Unterneh-men (z.B. GmbH), das so-wohl öffentliche, als auch private Anteilseigner hat. Dabei hält die öffentliche Hand jedoch die Mehr-heit der Gesellschaftsan-teile, um sich ihre Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Erfüllung der Aufgabe zu sichern. Im Rahmen des Investo-renmodells plant, baut und finanziert ein privater Inve-stor ein Gebäude. Die öffentliche Hand beauftragt in ihrem Interesse den Investor, der nach der Bebauung das Grundstück betreibt, vermietet, veräußert, verpach-tet oder verleast. Auch PPP-Modelle unterliegen generell der Ausschreibungspflicht. Öffentlicher Partner einer PPP sind meist Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Ge-meinde). Diese fallen unter § 98 Nr. 1 GWB und sind

als öffentlicher Auftraggeber anzusehen. Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge von öffentlichen Auf-traggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, Baukonzessionen und Auslobungs-verfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen. Dabei können auch gemischte Dienst- und Lieferaufträge oder Dienst- und Bauaufträge vorliegen. Übersteigt der Wert der Dienstleistungen bei den Dienst- und Lieferauf-trägen den Wert der Ware, ist dies als Dienstleistungs-auftrag anzusehen. Dagegen gilt bei Dienst- und Bauauf-trägen der Vertrag nur dann als Dienstleistungsauftrag, wenn die Bauleistungen im Verhältnis zum Hauptgegen-stand Nebenarbeiten sind.

Um das Kartellvergaberecht anwenden zu können, müssen bestimmte Schwellenwerte nach § 2 Vergabe-verordnung (VgV) oder § 1 Abs. 2 Sektorenverordnung (SektVO) erreicht werden, die je nach Auftrag unter-schiedlich sind. Bauaufträge: 4.845.000 €, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- und Energie versorgung 387.000 €, Liefer- und Dienstlei-

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stungsaufträge: 193.000 €. Nicht angewendet wird das Kartellvergaberecht bei Ausnahmefällen wie Ar-beitsverträge und Aufträge, die sicherheitsrelevante Aspekte betreffen oder Inhouse-Geschäfte, nach der Rechtsprechung des EuGH.

Im Konzessionsmodell wird unterschieden zwischen Baukonzession und Dienstleistungskonzession. Die Baukonzession unterliegt dem Vergaberecht und ist bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen aus-schreibungspflichtig. Dienstleistungskonzessionen hin-gegen unterliegen nicht der Ausschreibungspflicht. Werden z.B. Gesellschaftsanteile von der öffentlichen Hand an Private veräußert oder wird ein gemischt-wirtschaftliches Unternehmen gegründet, denen eine Auftragsvergabe einhergeht (Kooperationsmodell), besteht eine Ausschreibungspflicht. Im Falle einer Aus-schreibungspflicht müssen bestimme Verfahrensarten im Sinne des deutschen und europäischen Vergabe-rechts eingehalten werden. Nach nationalem Recht ist das offene Verfahren vorrangig. Danach ist die Ab-gabe des Angebots an eine unbeschränkte Anzahl von Bietern gerichtet und der Verlauf des Verfahrens ist gesetzlich streng geregelt. Im nicht-offenen Verfah-ren geht ein Teilnehmerwettbewerb voraus, in dem potenzielle Bieter Teilnahmeanträge einreichen, um ihre Eignung nachzuweisen. Nach Auswahl der geeig-neten Teilnehmer werden von diesen Angebote einge-holt. Auch beim europaweiten Verhandlungsverfahren wird zunächst ein Teilnehmerwettbewerb ausgeführt. Die Ausgewählten geben Angebote ab, über welche

Verhandlungen geführt werden können. Der wettbe-werbliche Dialog kann nur bei Vergaben gewählt wer-den, deren Leistungsinhalte nicht im Vorfeld ermittelt werden können, sondern gemeinsam mit den Bietern im Dialog erarbeitet werden. In der Dialogphase wer-den Lösungen erarbeitet, die den Zielvorstellungen am besten entsprechen. Erst dann geben die potenziellen Auftragnehmer ihr endgültiges Angebot ab. Die Wahl der Verfahrensart muss im Rahmen einer Einzelfallbe-trachtung erfolgen. Mit zunehmender Komplexität des Auftrages erhöht sich das Erfordernis der Zusammen-arbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer.

Das Vergabeverfahren unterliegt der Überprüfung durch die Vergabekammer. Die Vorgaben des Kartell-vergaberechts sind durch die beteiligten öffentlichen Einrichtungen sorgfältig zu prüfen. Der Auftraggeber muss mit Bedacht die Komplexität seines Auftrages er-fassen, um die geeignete Verfahrensart zur Durchfüh-rung seiner Auftragsvergabe auszuwählen. In Deutsch-land gab es in den Jahren 2002/2003 erst zwei Hochbauprojekte mit einem Investitionsvolumen von 65 Mio. €. 2007 lag das Investitionsvolumen bei 1,5 Mrd. € verteilt auf 33 Hochbau- und vier Verkehrspro-jekte. Im Jahr 2009 waren 28 Hochbau und drei Verkehrsprojekte mit 1,3 Mrd. € Investitionsvolumen zu verzeichnen. In 2010 sind derzeit 137 vergebene Projekte in Arbeit, 73 weiterhin in Ausschreibung und 63 neue Projekte in Vorbereitung.

Vorteile der PPP-Projekte bestehen in der Einbringung von privatwirtschaftlichem Know-how in die Verwal-tung, die Optimierung der Zusammenarbeit von pri-vaten und öffentlichen Partnern und der hohen Nutz-erzufriedenheit. Kritiker, darunter das Handwerk und Architektenverbände, bringen jedoch unterschiedliche Bedenken vor. So befürchten die Nichtregierungsor-ganisationen den Ausverkauf öffentlichen Eigentums, während die Rechnungshöfe den Mangel an Transpa-renz kritisieren.

Um die Akzeptanz von PPP-Projekten zu erhöhen ist es wichtig, diese Kritik ernst zu nehmen, die Kritiker zu informieren und einzubeziehen. Denn auch in Zukunft sind weitere Projekte anzustreben, vorrangig im Gesund-heitswesen, dem Hochschulbau und dem Verteidigungs-bereich. Aber auch im Verkehrswesen sind weitere Pro-jekte absehbar. Hier ist es vor allem von Vorteil, dass im Rahmen von PPP-Projekten die Mauteinnahmen im Ver-kehrsbereich belassen werden. Grundsätzlich sind die PPP-Projekte zu befürworten, da die privatwirtschaftliche Denkweise zu Einsparpotentialen führt.

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KOMMUNALE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Die Öffentlichkeitsarbeit in den Kommunen ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Arbeit der Stadtverwal-tungen, aber auch der Ratsfraktionen geworden. Die Städte und Gemeinden stehen zunehmend nicht nur in der Pfl icht, ihren Bürgern das Verwaltungshandeln zu erklären. Sie konkurrieren auch untereinander bei der Wirtschaftsförderung, im Fremdenverkehr und vor allem im Wettlauf um die Attraktivität der Wohn- und Lebenssi-tuation für die Bürger. Andererseits gilt es, den Bürgern zu erklären, warum mit Blick auf die Haushaltslage nur bedingt neue Projekte angepackt, andere hinausgescho-ben oder ganz gestrichen werden müssen. Die Arbeit kommunizieren ja – aber wie?

Der Leitfaden Kommunale Öffentlichkeitsarbeit richtet sich an die Verwaltungen ebenso wie an die Fraktionen. Er stellt ganz konkret die Grundlagen der Kommunikation vor und gibt Tipps, wie die Bürger für die Kommunalpoli-tik interessiert und als Wähler gewonnen werden können.

SOZIALRAUMORIENTIERTEJUGENDHILFE IN DER PRAXIS

Sozialraumorientierung als ganzheitlicher Ansatz ist Ausdruck eines Paradigmenwechsels in der Sozialen Ar-beit und führt in der Umsetzung auf kommunaler Ebene zu grundlegenden strukturellen Änderungen bei den be-teiligten Institutionen und Organisationen.

Die Handreichung für kommunale Entscheidungsträger zeigt am Beispiel der Stadt Rosenheim, welche Hürden auf dem Weg zu meistern waren und wie nahe Stolper-steine neben Erfolgserlebnissen liegen – eine Entschei-dungshilfe für Kommunen, die über Sozialraumorientie-rung in der Jugendhilfe beraten, die Mut macht für neue Strukturen und Lösungen.

Autorinnen und Autoren aus Forschung und Praxis be-leuchten jeweils aus ihrer fachlichen Sicht den Umbau-prozess in Rosenheim. Alle Beiträge zeigen deutlich: Es gibt weder Musterlösungen noch Königswege – der Pro-zess braucht Zeit, Geduld und den langen Atem aller Beteiligten – aber er lohnt sich.

Ludger Jägers:Kommunale Öffentlichkeitsarbeit73 Seiten, 8,00 EuroDas Buch kann direkt bestellt werden bei:Kommunal -Verlag GmbHKlingelhöferstr. 810785 BerlinFax: 030/220 70 478E-Mail: [email protected]

Kommunale Öffentlichkeitsarbeit

AUS DEM INHALTÖffentlichkeitsarbeit

in der Kommune

Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion

Kommunikationmit Plan

„Botschaftentransportieren“

Checklisten

Ludger Jägers

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Werner Pichlmeier / Gerd Rose (Hrsg.):Sozialraumorientierte Jugendhilfein der PraxisHandreichung für kommunale Entscheidungsträger am Beispiel der Stadt Rosenheim119 Seiten, 14,90 EuroISBN 978-3-87433-101-2Kommunal-Verlag GmbH

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WASSERFILTER

DER BODEN HILFT UNS, WASSER IN TRINKWASSER ZU VERWANDELN

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Ufern der Flüsse und Seen und wird auf seinem Weg ins Grundwasser durch die natürlichen Filtereigenschaften

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auch in Zukunft zu sichern. So schützen und erhalten wir mit unseren Partnern in Berlin einen nachhaltigen,

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den Bereichen Umweltservice, Energie und Verkehr.

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Page 44: kommunalwelt 2010

Wenn die Baby-Boomer in Rente gehen …

Gravierende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt

Im Jahr 2025 wird jeder Zweite in Deutschland älter als 47 Jahre sein. Das heißt, dass immer weniger jun-ge Menschen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Umso wichtiger wird es für Kommunen, Kindern gute (Aus-)Bildungchancen zu bieten und das Potenzial äl-terer Arbeitnehmer zu nutzen und sie zu schätzen.

Viele der Entwicklungen, die unter dem Schlagwort Demographischer Wandel zusammen gefasst werden, laufen ab wie ein Uhrwerk und sind weitgehend vorge-zeichnet. Auch wenn natürlich niemand in die Zukunft sehen kann, weisen demographische Daten wie Gebur-tenquoten, Lebenserwartung oder Wanderungen eine hohe Kontinuität auf. Der Blick in die nahe Zukunft – und hier speziell auf die Entwicklung des Erwerbstätigen-Po-tenzials – zeigt dabei, wie gravierend sich der Arbeits-markt in den kommenden Jahren verändern wird. Denn: Etwa 80 Prozent der Bevölkerung, die in 15 Jahren in unserer Gesellschaft leben und arbeiten werden, sind heute bereits da.

Um etwa zwei Prozent wird sich die Bevölkerung in Deutschland bis 2025 voraussichtlich verringern – mit sehr unterschiedlichen Entwicklungen auf der regionalen Ebene und vor allem in den einzelnen Altersgruppen. Im Jahr 2025 wird jeder Zweite in Deutschland älter als 47 Jahre sein: In der Folge stehen damit einer immer größer werdenden Zahl älterer Erwerbstätiger immer weniger jüngere Erwerbstätige gegenüber. Gleichzei-tig verringert sich die Gruppe der Menschen, die am Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Insgesamt betrachtet wird sich die Gruppe der potenziell Erwerbstätigen im Alter von 19 – 64 Jahren um etwa 3,5 Millionen Men-schen verringern. Konkret heißt das bundesweit:

Die Zahl der jungen Menschen zwischen 19 und 24 Jahren wird bis 2025 um rund 1,2 Millionen abnehmen.

Bis 2025 wird die Zahl der jüngeren potenziell Er-werbstätigen (25- bis 44-Jährige) um 3,7 Millionen abnehmen.

Um 1,4 Millionen wird dagegen die Zahl der älteren potenziell Erwerbstätigen (45- bis 64-Jährige) bis 2025 zunehmen.

Dramatischer Einbruch in den Ausbildungs-jahrgängen im Osten Deutschlands

Die Analyse dieser drei Altersgruppen macht deutlich, dass der demographische Wandel den Arbeitsmarkt schneller und grundlegender verändern wird als viel-fach angenommen. Das gilt vor allem für die neuen Bundesländer. Mit Ausnahme von Brandenburg und Berlin wird sich im Osten Deutschlands die Altersgrup-pe der 19- bis 24-Jährigen bereits in den kommenden fünf Jahren nahezu halbieren. Dafür sorgt vor allem der sehr starke Geburtenrückgang kurz nach der Wende. Da in den Jahren nach der Wende die Geburtenzahl wieder zunahm, steigt die Anzahl der 19- bis 24-Jäh-rigen im Osten Deutschlands 2015 bis 2025 sogar wieder leicht an – allerdings von einem sehr geringen Niveau ausgehend.

Die größten Verlierer unter den Bundesländern in der Altersgruppe der 19- bis 24-Jährigen bis zum Jahr 2025 sind Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-An-halt mit jeweils -48 Prozent gefolgt von Thüringen (-46

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kommunalwelt.de

Page 45: kommunalwelt 2010

Prozent), Sachsen (-42 Prozent) und Brandenburg (-39 Prozent). Im Mittelfeld liegen Berlin (-27 Prozent), das Saarland (-26 Prozent), Rheinland-Pfalz (-19 Prozent), Bremen (-18 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (-17 Prozent). Weniger betroffen von den Auswirkungen des Demographischen Wandels sind Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg mit jeweils -14 Pro-zent sowie Niedersachsen (-13 Prozent) und Schleswig-Holstein (-8 Prozent).

Was steht auf der kommunalen Agenda?

Demographische Entwicklungen werden vor allem dort konkret spürbar, wo die Menschen leben, wohnen und arbeiten – in den Städten und Gemeinden. Als Wohn- und Lebensort für die Menschen, aber auch als Standort für die heimischen Unternehmen ist es wich-tig, neben allen bundes- und landespolitischen Hand-lungserfordernissen, auch lokal frühzeitig und fokussiert mögliche Weichen zu stellen, um die zu erwartenden Entwicklungen in ihren Konsequenzen abzufedern und zu gestalten.

Die teilweise stark abnehmende Anzahl der 19- bis 24-Jährigen stellt dabei vor allem für die für die schu-lischen und betrieblichen Bildungsangebote eine große Herausforderung dar. Denn mit Blick auf volkswirtschaft-liche Perspektiven und die Notwendigkeiten in den Un-ternehmen, aber auch im Hinblick auf Chancengerech-tigkeit jedes Einzelnen ist diese Altersgruppe möglichst

gut auszubilden und für den Arbeitsmarkt zu qualifizie-ren. Schulische und betriebliche Bildungsangebote in den Kommunen und Kreisen müssen sich daran ausrich-ten und möglichst alle jungen Menschen möglichst gut qualifizieren.

Für die Städte und Gemeinden und ihre Unternehmen ist es zunehmend wichtig, junge und qualifizierte Men-schen in der Region zu halten.Wie dies gelingen kann, zeigen gute Beispiele aus der Praxis unter www.demographie-konkret.de – beispiels-weise zum Thema Übergangsmanagement.

Autoren: Petra Klug und Carsten Große Starmann, Bertelsmann Stiftung

Quelle: Alle Daten beruhen auf einer Bevölkerungsvorausberechnung bis 2025 im Internetportal „Wegweiser Kommune“ der Bertelsmann Stiftung für alle Kommunen ab 5.000 Einwohner; weitere Informatio-nen siehe unter www.wegweiser-kommune.de.

Eschwege

Brandenburg

Görlitz

Donaueschingen

Baden-Baden

Wernigerode

Sömmerda

Marktoberdorf

Villingen-Schwenningen

Geesthacht

Kerpen

Boppard

Bautzen

Altenburg

Mölln

Bernau

Eberswalde

Konstanz

Ahrensburg

Bad Oldesloe

Singen

Rastede

Westerstede

Schwabach

Plauen

Hamburg

Parchim

Kelheim

Mainburg

Lohne

Vechta

Bochum

Greven

Reutlingen

Neunkirchen

Rheine

Speyer

Erfurt

Staßfurt

Regensburg

Kulmbach

Würzburg

Herzogenrath

Monschau

Wuppertal

Altenkirchen

Hoyerswerda

Cottbus

Karlsruhe

Hildburghausen

Kusel

Tuttlingen

Borna

Mindelheim

Minden

Gifhorn

Salzwedel

Husum

Halle

Wittingen

Gießen

Flensburg

Heidelberg

Demmin

Lörrach

Bad Kissingen

Hammelburg

Schopfheim

Aurich

Norden

Bergen

Zwickau

Herrenberg

Brake

Vilsbiburg

Dülmen

Lübben

Bad Kreuznach

Bad Homburg

Kassel

Lippstadt

Lüneburg

Neustadt

Pritzwalk

Soest

Saarlouis

Augsburg

Worms

EhingenErding

Gera

Wittenberge

Weiden

Haldensleben

Pfaffenhofen

Lichtenfels

Heilbad Heiligenstadt

Berlin

Beverungen

Höxter

Warburg

Frankfurt

Ilmenau

Cham

Donauwörth

Naumburg

Eutin

GöttingenHann.Münden

Zeitz

Nördlingen

Dillenburg

Herborn

Kiel

Bad Liebenwerda

Wetzlar

Mannheim

Güstrow

Bad Neustadt

Cloppenburg

Friesoythe

Wittlich

Waldshut-Tiengen

Pforzheim

Pasewalk

Köthen

Forst

Nürtingen

Pocking

Wittmund

Vilshofen

Lennestadt

Torgau

Troisdorf

Bamberg

Guben

Schlüchtern

Dortmund

Idar-Oberstein

Roth

Osterholz-Scharmbeck

Albstadt

Hannover

BurgdorfGarbsen

Neustadt

Freiberg

Kaufbeuren

Spremberg

Münster

Kamenz

Montabaur

Zweibrücken

BiberachFreiburg

Jena

Freising

Gütersloh

Rheda-Wiedenbrück

Wesel

Bremen

Friedrichshafen

Aichach

Nordhausen

Radeberg

Marktredwitz

Selb

Westerburg

Stendal

Potsdam

Elmshorn

Sonthofen

Neumarkt

Goslar

Pinneberg

Seesen

Lübeck

Limburg

Weilburg

Bitburg

Sangerhausen

Gummersbach

Haßfurt

Greifswald

Arnsberg

Brilon

Ingolstadt

Marsberg

Lingen

Meppen

Papenburg

NauenRathenow

Regen

Prüm

Bayreuth

Jüterbog

Auerbach

Cochem

Hagen

Luckenwalde

Kaiserslautern

Künzelsau

Ludwigsfelde

Gunzenhausen

Öhringen

Bremervörde

Rotenburg

Weißenburg

St. Wendel

Kempten

Heidenheim

Suhl

Weißwasser

Syke

Bremerhaven

Fulda

Hünfeld

Bad Salzungen

Leutkirch

Starnberg

Ravensburg

Bingen

Bielefeld

Bruchsal

EuskirchenMarburg

Neumünster

Aachen

StadtallendorfChemnitz

Braunschweig

Gerolstein

Neustrelitz

Kitzingen

Neubrandenburg

Varel

München

Emden

Eggenfelden

Großenhain

Pfarrkirchen

Ludwigsburg

Emmerich

Coburg

Goch

Kleve

Michelstadt

Hamm

Landau

Burghausen

Riesa

Ahlen

Schwäbisch Hall

Munster

Soltau

Walsrode

Strausberg

Memmingen

Daun

Leipzig

Ellwangen

Weimar

Garmisch-Partenkirchen

Murnau

SchwäbischGmünd

Aalen

Prenzlau

HamelnMagdeburg

Pegnitz

Alzey

Bad Hersfeld

Bebra

SchwedtTemplin

Delitzsch

Mühlhausen

Dillingen

Traunreut

Traunstein

Eilenburg

Düren

Jülich

Darmstadt

Rastatt

Rudolstadt

Saalfeld

Einbeck

Büren

Grimma

NortheimUslar

Eckernförde

Paderborn

Ansbach

Schkeuditz

Lauterbach

Salzgitter

Bonn

Buchen

Rendsburg

Bernburg

Weißenfels

Mosbach

Waren

Rostock

Nordhorn

Rosenheim

Wurzen

Oldenburg

Annaberg-Buchholz

Oranienburg

Dorsten

Hof

Recklinghausen

Bad Mergentheim

Löbau

Mayen

Bad Reichenhall

Wittenberg

Buxtehude

Stade

Tauberbischofsheim

Düsseldorf

Eisenach

Halberstadt

Landsberg

Zittau

Baunatal

Hofgeismar

Döbeln

Weilheim

Günzburg

Sondershausen

Detmold

Landshut

Koblenz

Frankfurt

Eisenberg

Eisleben

Schwandorf

Erlangen

Schleswig

Wolfsburg

Köln

Stuttgart

Wolfen

Karlstadt

Ribnitz-Damgarten

Leer

Schwerin

Sinsheim

Ahaus

Bocholt Dessau

Gronau

Lauchhammer

Lübbenau

Osnabrück

DingolfingLandau

Dinkelsbühl

Celle

Kreuztal

Senftenberg

Siegen

Rothenburg

Mainz

Ulm

Neuwied

Geretsried

Neustadt

Pirna

Uelzen

Duisburg

Burg

Miesbach

Forchheim

Marienberg

Alfeld

Herford

Müllheim

Hildesheim

Homberg

Melsungen

Schwalmstadt

Schönebeck

Meiningen

Zschopau

Schmalkalden

Illertissen

Brunsbüttel

Heide

Passau

Merseburg

Bad Segeberg

Peine

Norderstedt

Leverkusen

Deggendorf

Wildeshausen

Stralsund

Eisenhüttenstadt

Iserlohn

Fürstenwalde

Lüdenscheid

Bensheim

Wilhelmshaven

Heilbronn

Cuxhaven

Saarbrücken

Bad Nauheim

Büdingen

Neustadt

Burgstädt

Dachau

Achim

Verden

Viersen

Essen

Emmendingen

Waldkraiburg

Mittweida

Münchberg

Aschaffenburg

Frankenberg

Korbach

Solingen Dresden

Gotha

Lindenberg

Straubing

Wiesbaden

Heinsberg

Itzehoe

Nürnberg

Wismar

Bramsche

Melle

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Horb

Meißen

Buchholz

Merzig

Wadern

Winsen

Neuruppin

Pirmasens

Grafing

Wittstock

Amberg

Simmern

Krefeld

Trier

Kehl

Lahr

Kronach

Nienburg

Offenburg

Schweinfurt

Entwicklung der 19- bis 24-Jährigen von 2006 bis 2025 für Landkreise und kreisfreie Städte (in %)

Eschwege

Brandenburg

Görlitz

Donaueschingen

Baden-Baden

Wernigerode

Sömmerda

Marktoberdorf

Villingen-Schwenningen

Geesthacht

Kerpen

Boppard

Bautzen

Altenburg

Mölln

Bernau

Eberswalde

Konstanz

Ahrensburg

Bad Oldesloe

Singen

Rastede

Westerstede

Schwabach

Plauen

Hamburg

Parchim

Kelheim

Mainburg

Lohne

Vechta

Bochum

Greven

Reutlingen

Neunkirchen

Rheine

Speyer

Erfurt

Staßfurt

Regensburg

Kulmbach

Würzburg

Herzogenrath

Monschau

Wuppertal

Altenkirchen

Hoyerswerda

Cottbus

Karlsruhe

Hildburghausen

Kusel

Tuttlingen

Borna

Mindelheim

Minden

Gifhorn

Salzwedel

Husum

Halle

Wittingen

Gießen

Flensburg

Heidelberg

Demmin

Lörrach

Bad Kissingen

Hammelburg

Schopfheim

Aurich

Norden

Bergen

Zwickau

Herrenberg

Brake

Vilsbiburg

Dülmen

Lübben

Bad Kreuznach

Bad Homburg

Kassel

Lippstadt

Lüneburg

Neustadt

Pritzwalk

Soest

Saarlouis

Augsburg

Worms

EhingenErding

Gera

Wittenberge

Weiden

Haldensleben

Pfaffenhofen

Lichtenfels

Heilbad Heiligenstadt

Berlin

Beverungen

Höxter

Warburg

Frankfurt

Ilmenau

Cham

Donauwörth

Naumburg

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GöttingenHann.Münden

Zeitz

Nördlingen

Dillenburg

Herborn

Kiel

Bad Liebenwerda

Wetzlar

Mannheim

Güstrow

Bad Neustadt

Cloppenburg

Friesoythe

Wittlich

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Pforzheim

Pasewalk

Köthen

Forst

Nürtingen

Pocking

Wittmund

Vilshofen

Lennestadt

Torgau

Troisdorf

Bamberg

Guben

Schlüchtern

Dortmund

Idar-Oberstein

Roth

Osterholz-Scharmbeck

Albstadt

Hannover

BurgdorfGarbsen

Neustadt

Freiberg

Kaufbeuren

Spremberg

Münster

Kamenz

Montabaur

Zweibrücken

BiberachFreiburg

Jena

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Rheda-Wiedenbrück

Wesel

Bremen

Friedrichshafen

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Nordhausen

Radeberg

Marktredwitz

Selb

Westerburg

Stendal

Potsdam

Elmshorn

Sonthofen

Neumarkt

Goslar

Pinneberg

Seesen

Lübeck

Limburg

Weilburg

Bitburg

Sangerhausen

Gummersbach

Haßfurt

Greifswald

Arnsberg

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Marsberg

Lingen

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Papenburg

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Regen

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Jüterbog

Auerbach

Cochem

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Kaiserslautern

Künzelsau

Ludwigsfelde

Gunzenhausen

Öhringen

Bremervörde

Rotenburg

Weißenburg

St. Wendel

Kempten

Heidenheim

Suhl

Weißwasser

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Bremerhaven

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Hünfeld

Bad Salzungen

Leutkirch

Starnberg

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Bingen

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Neumünster

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Braunschweig

Gerolstein

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Großenhain

Pfarrkirchen

Ludwigsburg

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Schwäbisch Hall

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Murnau

SchwäbischGmünd

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Prenzlau

HamelnMagdeburg

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SchwedtTemplin

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Dillingen

Traunreut

Traunstein

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Oranienburg

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Recklinghausen

Bad Mergentheim

Löbau

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Bad Reichenhall

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Stade

Tauberbischofsheim

Düsseldorf

Eisenach

Halberstadt

Landsberg

Zittau

Baunatal

Hofgeismar

Döbeln

Weilheim

Günzburg

Sondershausen

Detmold

Landshut

Koblenz

Frankfurt

Eisenberg

Eisleben

Schwandorf

Erlangen

Schleswig

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Köln

Stuttgart

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Karlstadt

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Leer

Schwerin

Sinsheim

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Bocholt Dessau

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DingolfingLandau

Dinkelsbühl

Celle

Kreuztal

Senftenberg

Siegen

Rothenburg

Mainz

Ulm

Neuwied

Geretsried

Neustadt

Pirna

Uelzen

Duisburg

Burg

Miesbach

Forchheim

Marienberg

Alfeld

Herford

Müllheim

Hildesheim

Homberg

Melsungen

Schwalmstadt

Schönebeck

Meiningen

Zschopau

Schmalkalden

Illertissen

Brunsbüttel

Heide

Passau

Merseburg

Bad Segeberg

Peine

Norderstedt

Leverkusen

Deggendorf

Wildeshausen

Stralsund

Eisenhüttenstadt

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Saarbrücken

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Neustadt

Burgstädt

Dachau

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Heinsberg

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Wismar

Bramsche

Melle

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Horb

Meißen

Buchholz

Merzig

Wadern

Winsen

Neuruppin

Pirmasens

Grafing

Wittstock

Amberg

Simmern

Krefeld

Trier

Kehl

Lahr

Kronach

Nienburg

Offenburg

Schweinfurt

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ERDGAS und BIO-ERDGAS als Kraftstoff

Günstig, sauber, zukunftsfähig

ERDGAS als Kraftstoff blickt nunmehr auf eine mehr als zehnjährige Historie zurück. Mittlerweile hat sich die Kraftstoffalternative auf dem Markt etabliert – auch im kommunalen Bereich. Seit einem Jahr ist zudem die er-neuerbare Variante BIO-ERDGAS verfügbar.

Der alternative Antrieb ERDGAS rückt wieder stärker in den Fokus. Das liegt zum einen an der aktuellen politischen Diskussion rund um das Thema „Nachhaltige Mobilität“ und das damit verbundene Energiekonzept der Bundesre-gierung, zum anderen aber auch an dem wieder verstärk-ten Einsatz von Erdgasfahrzeugen in Städten und Kommu-nen. Ein Grund dafür sind die Kostenvorteile. Ein weiterer wichtiger Punkt: Städte und Gemeinden setzen damit ein Zeichen für den Klimaschutz. Die Umweltvorteile von Erd-gasfahrzeugen sprechen für sich: Die CO2-Emissionen ver-ringern sich um bis zu 25 Prozent gegenüber Benzin. Im Vergleich zum Diesel wird der Stickoxidausstoß um bis zu 70 Prozent verringert. Kohlenmonoxid, Schwefeloxid und Rußpartikel werden nahezu vollständig vermieden.

Neu ist der regenerative Zwilling BIO-ERDGAS, der seit Juli 2009 auch an Erdgastankstellen in verschiedenen Beimischungsverhältnissen angeboten wird. Mit diesem wird die positive Umweltbilanz noch weiter verbessert: Bei einer 100-prozentigen Beimischung kann der CO2-Ausstoß in der Gesamtbilanz laut einer Studie der dena um bis zu 97 Prozent verringert werden. Für BIO-ERD-GAS spricht zudem, dass es unabhängig von Erdölim-porten und fossilen Energieträgern macht. An 14 Prozent der Deutschen Erdgastankstellen wird der erneuerbare Energieträger bereits eingespeist – Tendenz steigend. Auch die Bundesregierung würdigt das Engagement der Gaswirtschaft und die damit verbundene Einspeisung von BIO-ERDGAS an der Tankstelle. Mit dem Ende Sep-tember beschlossenen Energiekonzept wird insbeson-dere die Verwendung von BIO-ERDGAS als Kraftstoff gefördert.

Zudem verabschiedete die EU die Vergaberichtlinie 2009/33/EG zur „Förderung sauberer und energie-effizienter Straßenfahrzeuge“, die bis 2011 in deutsches Recht überführt werden soll und Kommunen in ganz

Europa empfiehlt, bei der Beschaffung von Straßen-fahrzeugen nicht nur Ausgaben für Anschaffung und Kraftstoff zu berücksichtigen, sondern auch „Umwelt-kosten“, die durch Schadstoffemissionen entstehen.

Erdgasfahrzeuge finden sich in allen Bereichen des öffentlichen LebensSowohl in der Abfallwirtschaft als auch im ÖPNV zahl-reicher Kommunen werden Fahrzeuge mit Erdgasantrieb eingesetzt. Deutschlandweit sind bereits rund 1.300 Erd-gasbusse unterwegs, die nicht nur geringe Tankkosten und Emissionen aufweisen, sondern auch leiser sind als ein Diesel. Renommierte Hersteller wie Daimler, MAN, Solaris, Evobus und Irisbus Iveco bieten ihre Bestseller mit Erdgasantrieb an. Auch andere Nutzfahrzeuge wie Pritschenwagen, Lkw oder Transporter sind serienmäßig mit dem alternativen Antrieb erhältlich – inzwischen zu einem mit Benzin- oder Dieselfahrzeugen vergleichbaren Preis, wie der VW Caddy EcoFuel und der Fiat Doblò Natural Power zeigen. Zum Einsatz kommen die umweltschonenden Nutzfahr-zeuge unter anderem bei der Berliner Stadtreinigung

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BSR, die Erdgas-Sammelfahrzeuge zur Müllentsorgung einsetzt. Auch hier ist die Markenvielfalt mit Iveco, Fiat, Ford, Mercedes-Benz, Opel und Volkswagen groß.Ein weiteres Einsatzgebiet sind städtische Dienstw,agen. Das Angebot reicht vom Kleinwagen über Transporter

bis hin zur Limousine, wie beispielsweise dem ab Ende 2010 erhältlichen Mercedes E200 NGT.

ERDGAS tanken ist deutschlandweit an rund 900 Tank-stellen möglich. Betreiber von Fuhrparks können zudem eine eigene Betriebstankstelle errichten.

Über den Tellerrand geschaut: Europäische Metropolen rüsten umNicht nur in Deutschland gewinnt der Einsatz von erd-gasbetriebenen Fahrzeugen in kommunalen Fuhrparks immer stärker an Bedeutung. Madrid plant zum Beispiel ein Diesel-Verbot für die öffentliche Flotte. 80 Prozent der dieses Jahr neu georderten Busse sind mit einem Erdgasantrieb ausgestattet. Zudem ist für 2010 die welt-größte CNG-Tankstation für Stadtbusse angekündigt. Sie wäre Anlaufstelle für über 700 CNG-Busse und 670 ERDGAS-Müllfahrzeuge. Athen ist ebenfalls aktiv gewor-den und hat 100 Sammelfahrzeuge für den Mülltrans-port mit Erdgasantrieb im Einsatz.

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Zur Diskussion

Neue Kraft für Städte und Regionen

Die Herausforderungen der kommenden Jahre sind of-fensichtlich: Die Fragen des demographischen Wandels, der Migration und Integration, der Qualität von Bildung, des Wettbewerbs um Einwohner und Arbeitsplätze müs-sen vor Ort beantwortet werden. Die Kommunalpoliti-ker müssen mit den Einwohnern die notwendigen Ziel-konflikte lösen.

Die Kommunalpolitische Vereinigung von CDU und CSU Deutschlands will einen neuen Ansatz bei der Entwick-lung der Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutsch-land. Im Wettbewerb untereinander und in der euro-päischen Union müssen wir neue Kraft für Städte und Regionen bei uns entwickeln. Unsere Gesellschaft wan-delt sich – christlich-demokratische und christlich-soziale Kommunalpolitik setzt auch heute bei der Bewältigung der Herausforderungen auf die Prinzipien von Selbstver-antwortung und Subsidiarität, Gemeinwohlorientierung und Gerechtigkeit auch für die kommenden Genera-tionen.

Kommunale Selbstverwaltung muss mehr denn je Inno-vationsmotor und Kern aktiver Bürgergesellschaft sein. Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Union wollen sich deshalb vor Ort für eine zukunftsfä-hige Politik einsetzen, die sich vorausschauend mit den strategischen Fragen und der langfristigen Steuerung der Entwicklung der Städte und Regionen beschäftigt.Nach 20 Jahren Wiedervereinigung können wir stolz auf die Leistungen vor Ort blicken. Aktive Kommunal-politikerinnen und Kommunalpolitiker haben kommunale Selbstverwaltung im geeinten Deutschland mit Leben er-füllt. In den Gemeinden sind großartige Erfolge erzielt worden. Dorferneuerung, Stadtumbau, Investitionen in die Infrastruktur zeigen deutlich den Fortschritt.Die Herausforderungen der kommenden Jahre sind of-fensichtlich: Die Fragen des demographischen Wandels, der Migration und Integration, der Qualität von Bildung, des Wettbewerbs um Einwohner und Arbeitsplätze müs-sen vor Ort beantwortet werden. In einem Geflecht der Vermischung von Zuständigkeiten und von Mischfinan-zierungen ist der „Goldene Zügel“ nach wie vor das Instrument zur zentralen Steuerung. Im Spannungsver-

hältnis von Rat und Verwaltung, von direktgewählten (Ober-) Bürgermeistern/Landräten und ehrenamtlicher Kommunalpolitik müssen die Kräfteverhältnisse immer wieder neu austariert werden.Wollen wir in Zukunft weiterhin kompetente Bürgerinnen und Bürger, die möglichst breit das Gesellschaftsspek-trum abbilden, für die ehrenamtliche Kommunalpolitik gewinnen, so müssen wir den Einfluss und den Gestal-tungsspielraum zurückerobern.

1. Gemeinde- und Stadtentwicklung ist Kernaufgabe der KommunalpolitikIn welcher Art und Weise und in welche Richtung sich eine Gemeinde entwickeln soll, muss vor Ort entschie-den werden. Nicht die Verwaltung und auch nicht selbst-berufene Interessengruppen sollen diesen Prozess der Zielbestimmung in Händen halten. Gemeinde- und Stad-tentwicklung ist die Kernaufgabe der repräsentativ ge-wählten Gremien vor Ort. Die Kommunalpolitiker müssen mit den Einwohnern die notwendigen Zielkonflikte lösen. Nur sie sind legitimiert die Interessen zum Ausgleich zu bringen und die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

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Sicherlich müssen Entscheidungen vor Ort auch mit Blick auf das Umland und die Region getroffen wer-den. Vorgaben vermeintlich übergeordneter Ebenen in Planungsräten o.ä. sollten weitgehend zurück genom-men werden. Gemeinde- und Stadtentwicklung ist das Instrument der Kommunalpolitik, um ernsthaft und ziel-führend die Beteiligung und Teilhabe der Menschen zu gewährleisten.

2. Handlungsfähigkeit für das kommunale Ehrenamt herstellenKommunalpolitik muss sich in Zukunft auf die zentralen strategischen Fragen der Entwicklung der Kommune kon-zentrieren. Dafür bedarf es einer Diskussion mit den Ein-wohnern über das Leitbild einer Gemeinde oder eines Gemeindeteils. Die Verwaltung muss Kommunalpolitik bei der Zielentwicklung und Bürgerbeteiligung unterstüt-zen. Die Verwaltung sollte die bestehenden Strukturen analysieren und Handlungsalternativen erarbeiten. Es kann nicht sein, dass Abstimmungs- und Entscheidungs-prozesse zwischen Verwaltung und betroffenen Einwoh-nern ausgehandelt werden. Unter dem Deckmantel der Bürgerbeteiligung darf keine weitere Aushebelung der repräsentativen Demokratie erfolgen. Ehrenamtliche Kommunalpolitik ist der Kern bürgerschaftlichen Enga-gements. Die Prozesse der Stadtentwicklung müssen zukünftig stärker durch die Kommunalpolitk gesteuert und beeinflusst werden. Partikularinteressen müssen ihre Wirkung entfalten aber letztendlich in den organisierten Interessenausgleich im Gemeinde- bzw. Stadtrat einge-bunden werden.

Eine Verselbständigung von Institutionen vor Ort bspw. im Quartiersmanagment ohne politische Steuerung muss vermieden werden. Die Kommunalpolitik muss ihrer Auf-gabe gerecht werden, die unterschiedlichen Interessen zu bündeln und auch diejenigen zu berücksichtigen, die als „schweigende Mehrheit“ vielfach als Leistungsträger unserer Gesellschaft, nicht die Zeit aufbringen sich an der Meinungsbildung direkt zu beteiligen.

3. Kommunalpolitik ertüchtigen statt bevormundenÜber Jahrzehnte wurde schleichend die kommunale Selbst-verwaltung ausgehöhlt. Immer neue Aufgaben, immer de-tailliertere Regelungen, verschärfte Standards durch die Länder und den Bund haben Kommunalpolitik in ihrer At-traktivität und Strahlkraft schwer geschädigt. Die Finanz-autonomie der Kommunen muss neu begründet werden.Kommunen müssen in Zukunft wieder mehr Verantwor-tung übernehmen können. Dazu bedarf es einer echten und strengen Konnexität.Das Spannungsverhältnis zwischen Stadt und umlie-genden Gemeinden und Kreisen kann durch Kooperati-onen auf Augenhöhe in Sachfragen und finanziell durch vernünftige Finanzausgleichsinstrumente entschärft wer-den. Kommunale Kooperation und institutionelle Zusam-menarbeit müssen im Finanzausgleich belohnt werden. Dadurch kann die Bereitschaft vor Ort zur Interkommu-nalen Zusammenarbeit erheblich gesteigert werden. Wir brauchen den Mut zur Öffnung des starren Systems der einheitlichen Standards, Vorgaben, Richtlinien, Ver-ordnungen und Normen (z.B. DIN, Brandschutz). Der kommunalen Selbstverwaltung sollte die Möglichkeit er-öffnet werden, von Regelungen abzuweichen. Dazu be-darf es einer Änderung des rechtlichen Rahmens, aber auch der Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürgern unter Umständen Risiken wieder selber zu tragen. Wir wollen Modellregionen, in denen der Prozess des Umdenkens befördert wird und der neue Handlungsspielraum dazu genutzt wird, Ressourcen effizienter einzusetzen. Wir müssen in Zukunft mit weniger Geld mehr bewirken.Für die Stadtentwicklung bedeutet das in der Förderpra-xis Zweckgebundene Mittel für Stadtentwicklung.

4. Förderpolitik konzentrierenDie „Städtebauförderung“ ist ein erfolgreiches Instru-ment der Kommunen, der Länder und des Bundes zur Funktions-, Substanz- und Strukturverbesserung vor Ort. Vielfältige Förderprogramme sind auf funktionierende Innenstädte und Ortszentren und die Behebung sozialer Missstände gerichtet. Förderprogramme müssen berück-sichtigen, dass bestimmte Gemeinden mit besonderen städtebaulichen Problemlagen fertig werden müssen,

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die einer nationalen oder globalen Verantwortung ent-springen oder einen gesellschaftlichen Wandel initiieren sollen. Dazu gehören beispielsweise die Politikfelder Klimaschutz, Energieeffizienz, soziale Segregation und Integration und die Strukturmerkmale Demographiefe-stigkeit und Stärkung der Selbstverantwortung.Deshalb müssen die zukünftigen Förderprogramme des Bundes und der Länder stärker gebündelt werden und sich stärker an den Strukturmerkmalen messen lassen. Wir wollen die Stärkung der ehrenamtlichen Kommu-nalpolitik zur Steuerung der Stadtentwicklungsprozesse und die Entwicklung des kommunalpolitischen Personals.Wir wollen, dass vor Ort die Förderprogramme inhalt-lich ausgestaltet werden müssen und Projekte gefördert werden, die eine kleinteilige funktionierende Struktur vor Ort aufbauen. Wir wollen demographiefeste Projekte, die den Änderungen der Bevölkerungsstruktur in der Zukunft gerecht werden. Wir wollen eine Förderstruktur ohne bürokratische Hürden mit einfachen internetge-stützten Verfahren.

5. Bund steht bei der Neuordnung der Gemeindefinanzen in der PflichtBestehende Leistungsgesetze des Bundes müssen hin-sichtlich ihrer Kostenwirkung bei den Kommunen ana-lysiert und quantifiziert werden. Für die vom Bund ver-anlassten und gesetzlich geregelten Sozialbereiche sind die Ausgaben zu verringern oder ist eine höhere Beteili-gung des Bundes notwendig.Die bestehenden Leistungsgesetze sind an die unter-schiedlichen regionalen Lebensbedingungen anzupas-sen. Den Ländern sollte die Möglichkeit eröffnet werden mehr vor Ort zu gestalten und individuell zu entschei-den. Damit können Subsidiarität und kommunale Selbst-verwaltung einen neuen Stellenwert bekommen. Kommu-nen werden im Wettbewerb um Einwohner gestärkt.Im Rahmen der Gemeindefinanzkommission muss ein Konzept zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen entwi-ckelt werden. Es bedarf einer kostendeckenden Sockel-finanzierung der Kommunen für die vom Bund zugewie-senen Aufgaben beispielsweise aus der Umsatzsteuer.

Zu den Grundlagen einer kommunalen Finanzausstat-tung gehört grundgesetzlich eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.Diese kommunale Besteuerung findet ihre Rechtfertigung darin, dass sie ein „Äquivalent“ für die Inanspruchnah-me der kommunalen Infrastruktur ist. Es gibt drei Grup-pen, die die kommunale Infrastruktur zu unterschied-lichen Zwecken in Anspruch nehmen: Eigentümer von Liegenschaften, Einwohner und Wirtschaftende:Die Grundeigentümer werden von der Grundsteuer er-fasst. Per Hebesatz, den der Gemeinde- bzw. Stadtrat beschließt, besteht ein enges Band zwischen Eigentü-mern und Gemeinde.Die Einwohner finanzieren über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer schon heute die Gemeinden und Städte. Der jetzige prozentuale Gemeindeanteil an der Einkommensteuer soll ersetzt werden durch ein gemein-deeigenes Hebesatzrecht auf diesen Teil. Damit entstün-de eine unmittelbare Verbindung zwischen Einwohnern und Gemeinde.Die Gewerbesteuer soll durch ein Hebesatzrecht auf den Erfolg der wirtschaftlichen Aktivitäten insgesamt er-weitert werden. Angewendet werden soll dies auf die Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten bzw. die Gewinne bei den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit, freiberuflicher Tätigkeit, Vermietung und Ver-pachtung, sofern sie den Charakter der Vermögensver-waltung überschreiten, sowie Land- und Forstwirtschaft.Die Kommunen sind durch die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände bei der Folgenabschät-zung der Gesetzgebung des Bundes und der europä-ischen Union zu beteiligen. Es geht dabei auch um mit-telbare Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen meist durch ihre Auswirkungen im sozialen Bereich. Eine grundsätzliche zeitliche Befristung von Gesetzen oder eine generelle Einführung einer Revisionsklausel zur Überprüfung der Leistungsgesetze können die Auswir-kungen auf die Kommunen berücksichtigen, wenn sich Rahmenbedingungen geändert haben. Hinsichtlich der tatsächlichen Wirkungen im Verlauf des Gesetzesvoll-zugs kann der Bundesrechnungshof bzw. können die Landesrechnungshöfe die notwendigen Überprüfungen durchführen. In den Gremien der Kommunalen Spitzen-verbände sind ehrenamtliche Kommunalpolitiker stärker zu beteiligen.

6. Strategien für die kommunale Daseins-vorsorge durchsetzenIn der kommunalen Selbstverwaltung muss geprüft wer-den, was von jedem Einzelnen erwartet werden kann und was die örtliche Gemeinschaft übernehmen muss. Fo

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Kommunen können überfordert sein. Bevor staatliche Ebenen bestimmte Aufgaben übernehmen, die von Kom-munen nicht erledigt werden können, muss nach den Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit die Übernahme geprüft und begründet werden. Welche Leistungen der Daseinsvorsorge von der Kommune ge-währleistet werden sollen, müssen die Menschen vor Ort in der kommunalen Selbstverwaltung selber beschreiben und die unterschiedlichen Interessenlagen zum Ausgleich bringen. Es geht um Versorgungssicherheit, Qualitätsbe-stimmung, Preistransparenz und Sozialverträglichkeit.Es muss eine definiertes Angebot von Leistungen und die kontinuierliche Überprüfung der Qualität sichergestellt werden. Die Leistung kann durch private Unternehmen, in Kooperation mit diesen oder durch kommunale Unter-nehmen oder die Kommune selbst bzw. in Zusammenar-beit mit anderen Kommunen erbracht werden. Wenn Pri-vaten eine Aufgabe übertragen wird, müssen besondere Maßnahmen zum „Ausfallschutz“ getroffen werden. In strukturschwächeren Gebieten müssen Kommunen finan-ziell in die Lage versetzt werden, die Daseinsvorsorge zu gewährleisten.Grundsätzlich müssen der Zugang und die Versorgung aller Menschen zu akzeptablen Preisen in allen Regi-onen Deutschlands gewährleistet sein (Zugangsgerech-tigkeit und sozialer Friede). Dies erfordert laufende und rentable Investitionen in die Infrastruktur, einen spar-samen Umgang mit den Ressourcen und eine dauerhafte Leistungserbringung bei definierter Qualität. Eine Finan-zierung darf die nächsten Generationen nur so belasten, wie es der Nutzen erlaubt.Überschaubare Größenordnungen und klare Strukturen erleichtern die Steuerung vor Ort und reduzieren Abhän-gigkeiten. Dies gilt für die Kommunen, deren Unterneh-men, aber auch für private Partner.

7. Energie effizient einsetzen statt Ressourcen verschwendenZur Sicherung unseres Wohlstandes und des sozialen Frie-dens wird die Versorgung mit Energie eine zentrale Rolle einnehmen. Dezentrale Erzeugung und große Varianzen im Verbrauch müssen zur Deckung gebracht werden.Die Energieerzeugung kann nur langfristig überwiegend auf Erneuerbare Energien umgestellt werden. Die Errich-tung zusätzlicher, kurzfristig einsetzbarer Kraftwerke, großräumige, auch transnationale Netzverbindungen sowie ein erheblicher Ausbau der Verteilnetze sind da-her genauso erforderlich wie neue Speichertechnologien und die Etablierung von Energiemanagementsystemen. Zusätzlich zur Fortentwicklung der Erzeugungs- und Netzstrukturen sowie zum Einsatz von neuen Speicher-technologien müssen die Potenziale zur Steigerung der

Energieeffizienz erschlossen werden, vor allem durch den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und der Ener-giedienstleistungen.Kommunale Energiewirtschaftsunternehmen sichern für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die mittelstän-dische Wirtschaft elementare Grundbedürfnisse der Daseinsvorsorge. In enger Kooperation mit Städten und Gemeinden unterstützen sie die nachhaltige Entwicklung der Städte und Regionen.

Bei steigenden Energiepreisen werden energetische Sanierungen von Wohngebäuden nur dann rentabel, wenn die Refinanzierung bei Eigentümern und Nutzern langfristig gesichert wird. In diesem Zusammenhang sind weiterhin breite Förderprogramme notwendig, die Anreize schaffen um effizient Energie zu sparen und CO2 Immissionen zu verringern. Dabei müssen immer die Energiebilanzen insgesamt betrachtet werden; bei-spielsweise darf die energetische Sanierung von Ge-bäuden nicht mit Produkten, die energieintensiv oder CO2 immitierend hergestellt wurden, erfolgen. Eine en-ergetische Zwangssanierung insbesondere im Denkmal-schutz lehnen wir ab.Die wirkungsvolle und effektive Einbindung der Kommu-nen in diesen Prozess der Entwicklung und Einführung der Elektromobilität in Deutschland ist ein entschei-dender Erfolgsfaktor. Kommunen können im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge Ladeinfrastrukturen schaffen und die diskriminierungsfreie Stromlieferung gewährleisten. Ein Tausch der Abhängigkeit von erdöl-produzierenden Staaten mit einer neuen Abhängigkeit von stromproduzierenden Energieversorgungsunterneh-men, die auch die Ladeinfrastrukturen stellen, muss ver-mieden werden.

Autor: Tim-Rainer Bornholt, Hauptgeschäftsführerder Kommunalpolitischen Vereinigungder CDU und CSU Deutschlands (KPV)

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Energiewirtschaft? Regulierungs management und -recht? Stadtwerke kooperationen und -fusionen? Vergaberecht?Steuern und Abgaben? Arbeits- und Sozialrecht? Öffentlicher Personennah verkehr?Abfall- und Abwasserentsorgung?

Kommune auch sein mögen: Unsere

allen betriebs wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragen. So schaffen wir gemeinsam Handlungsspielraum. Für richtungsweisende Entscheidungen. Und

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Die Kulturstadt Weimar fasziniert auf vielfältige Weise: Ob man sich für Goethe, Schiller, Bach oder Gropius inte-ressiert, hier kann man auf den Spuren der Berühmtheiten wandeln. Allein 16 Sehenswürdigkeiten gehören zum UNESCO-Welterbe und stehen für das „Klassische Wei-mar“ oder die „Bauhaus-Kultur“, zahlreiche Museen und Parks sowie die Universität laden zu einem Besuch ein.

HigHligHts iN Weimar (ausWaHl) 1. Goethes Wohnhaus mit Nationalmuseum am FrauenplanFast 50 Jahre lang lebte Johann Wolfgang von Goethe in diesem Haus, das man unbedingt gesehen haben sollte. Öffnungszeiten im November: Dienstag - Sonntag: 9 - 16 UhrAdresse: Frauenplan 1 · 99423 Weimar

2. Schillers WohnhausDas Haus wurde im Jahr 1777 in spätbarocker Form errich-tet. Friedrich Schiller, der es 1802 erworben hatte, bewohnte es bis zu seinem Tod 1805 gemeinsam mit seiner Frau Char-lotte und den vier Kindern.Öffnungszeiten im November: Dienstag - Sonntag: 9 - 16 UhrAdresse: Schillerstraße 12 · 99423 Weimar

Weimar – Weltkulturerbe und Universitätsstadt

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3. Bauhaus-MuseumÜber 300 Exponate der Bauhaus-Kultur sind hier zu besich-tigen und geben einen guten Einblick in die Entwicklung des Bauhaus-Stiles.Öffnungszeiten: Montag - Sonntag: 10 - 18 UhrAdresse: Am Theaterplatz · 99423 Weimar4. Herzogin Anna Amalia BibliothekSeit dem 18. Jahrhundert gehört diese Bibliothek zu den bekanntesten in Deutschland. Ihr Rokokosaal erstrahlt nach der Restaurierung wieder in altem Glanz.Öffnungszeiten Einzelbesucher: Dienstag - Sonntag: 10 - 15 UhrAdresse: Platz der Demokratie 1 · 99423 Weimar5. Residenzschloss WeimarDas Schloßmuseum birgt eine hochkarätige Kollektion europäischer Kunst vom Mittelalter und der Reformationszeit bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Der Festsaal und das Gentzsche Treppenhaus zählen zu den wichtigsten klassi-zistischen Raumkunstwerken Deutschlands.Öffnungszeiten im November: Dienstag - Sonntag: 10 - 16 UhrAdresse: Burgplatz 4 · 99423 Weimar6. Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle WeimarMit bis zu 600 Vorstellungen im Jahr prägt das traditions-reiche Haus wie kein anderes das kulturelle Leben in Weimar.Theaterplatz 2 · 99423 Weimarhttp://www.nationaltheater-weimar.de

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ImpressumHerausgeber: Kommunal-Verlag GmbHGeschäftsführer: Tim-Rainer Bornholt Klingelhöferstraße 8 10785 Berlin Tel.: 030 220 70 - 471 Fax: 030 220 70 - 478 www.kommunal-verlag.comSatz und Produktion: Druckerei Vetters GmbH & Co.KG Gutenbergstraße 2 01471 Radeburg www.druckerei-vetters.deRedaktion: Sonja Baranek (V.i.S.d.P.)

„kommunalwelt.de“ ist Eigentum der Bundes-KPV und erscheint im Kommunal-Verlag.

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Tourist-Information WeimarMarkt 10 und im Welcome-Center Friedensstraße 1 · 99423 WeimarTelefon: 03643/745-0 · Telefax: 03643/745 420E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten im November: Montag - Freitag 9.30 - 18 UhrSamstag, Sonntag und Feiertage 9.30 - 14 UhrIm Welcome-Center ganzjährig Montag - Samstag 10 - 18 Uhr

Anreise/Stadtpläne/Tickets und Veranstaltungshinweise überdie offizielle Web-Seite der Stadt Weimar: www.weimar.de

stadtfüHruNgeNUm einen guten Überblick zu bekommen, was Weimar alles bietet und was man gerne sehen und erleben möchte, empfiehlt sich zu Beginn des Aufenthaltes eine Stadtführung. Viele Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

Stadtführungen ohne Vorbestellung gibt es im November ein-mal täglich um 11 Uhr an der Tourist-Information am Markt 10. Sie dauern zwei Stunden und werden von lizensierten Stadt-führern durchgeführt. Wer dagegen unabhängig sein möchte, kann sich einen iGuide bei der Tourist-Information ausleihen und so ganz individuell 30 Sehenswürdigkeiten erkunden.

Wer es bequem und umfassend liebt, ist mit dem Belvedere-Express bestens bedient. Mehrmals täglich startet der Bus im Stile der zwanziger Jahre mit multimedialer Führung zu den Highlights Weimars, je nach Tour zwei oder drei Stunden lang. Treffpunkt ist die Tourist-Information am Markt.

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Restaurant „joHanns Hof“ Der joHanns Hof liegt mitten im Herzen von Weimar und bietet eine jahreszeitlich ausgerichtete internationale Speise-karte und Weine von den besten Winzern der Saale-Unstrut-Region. Jeden Donnerstagabend kann man Livemusik erleben und im Sommer auf der Terrasse sitzen.Scherfgasse 1 · 99423 Weimar · Tel. 03643/493617Öffnungszeiten: täglich ab 11 Uhrhttp://www.johannshof-weimar.de/

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