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In diesem Dokument wird im Interesse der Lesbarkeit grundsätzlich die männliche Form von Funktions- bezeichnungen verwendet; dies schließt die weibliche Form ein. 1 von 21 Kompetenzanforderungen für Auditoren und Zertifizierungspersonal im Bereich Qualitätsmanagementsysteme ISO 9001 (QMS) und Umweltmanagementsysteme ISO 14001 (UMS) 71 SD 6 025| Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 Geltungsbereich: Die Anforderungen dieses Regeldokumentes gelten verbindlich für akkreditierte Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme DIN EN ISO 9001:2008 (QMS) und Umweltmanagementsysteme DIN EN ISO 14001:2009 (UMS)und beziehen sich auf die Kompetenzsystematik zur Einstufung von Auditoren und Zertifizierungspersonal. Übergangsregelung: Dieses Dokument (Revision 1.1) ist ab 01.04.2013 anzuwenden. Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: 30.01.2014

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In diesem Dokument wird im Interesse der Lesbarkeit grundsätzlich die männliche Form von Funktions-

bezeichnungen verwendet; dies schließt die weibliche Form ein.

1 von 21

Kompetenzanforderungen für Auditoren und

Zertifizierungspersonal im Bereich Qualitätsmanagementsysteme

ISO 9001 (QMS) und Umweltmanagementsysteme ISO 14001 (UMS)

71 SD 6 025| Revision: 1.1 | 20. Februar 2013

Geltungsbereich:

Die Anforderungen dieses Regeldokumentes gelten verbindlich für akkreditierte Zertifizierungsstellen

für Qualitätsmanagementsysteme DIN EN ISO 9001:2008 (QMS) und Umweltmanagementsysteme

DIN EN ISO 14001:2009 (UMS)und beziehen sich auf die Kompetenzsystematik zur Einstufung von

Auditoren und Zertifizierungspersonal.

Übergangsregelung: Dieses Dokument (Revision 1.1) ist ab 01.04.2013 anzuwenden.

Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: 30.01.2014

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 2 von 21

Inhaltsverzeichnis

1 Zweck / Geltungsbereich .................................................................................................. 3

2 Begriffe ............................................................................................................................ 4

3 Beschreibung der Kompetenzanforderungen ..................................................................... 6

3.1 Allgemeines ................................................................................................................................ 6

3.2 Kriterien und Anforderungen für QMS – Auditoren ................................................................... 7

3.3 QMS – Geschäftsfelder und technische Bereiche ...................................................................... 9

3.4 Kriterien und Anforderungen für UMS – Auditoren ................................................................. 12

3.5 UMS – Risikoklassen und technische Bereiche ........................................................................ 13

3.5.1 Alternatives Verfahren ............................................................................................................. 15

3.5.2 Risikoklassen und technische Bereiche .................................................................................... 16

3.6 Anforderungen an Zertifizierungspersonal und Fachexperten ................................................ 18

3.6.1 Zertifizierungspersonal ............................................................................................................. 18

3.6.2 Fachexperten ............................................................................................................................ 18

4 Mitgeltende Normen, technische Regeln und Dokumente ............................................... 19

ANLAGE 1: Zertifizierungsstandards, ergänzende Akkreditierungsregeln ...................................... 20

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 3 von 21

1 Zweck / Geltungsbereich

Die Anforderungen dieses Regeldokumentes gelten für akkreditierte Zertifizierungsstellen für

Qualitätsmanagementsysteme DIN EN ISO 9001:2008 (QMS) und Umweltmanagementsysteme

DIN EN ISO 14001:2009 (UMS). Für alle anderen Managementsystem-Standards (z.B. EN 9100,

DIN EN ISO 50001, DIN EN ISO 22000, etc.) gelten eigene Anforderungsnormen (z.B. EN 9104,

ISO/TS 22003) oder DAkkS-Dokumente.

Die Anforderungen dieses Dokuments beziehen sich ausschließlich auf die Kompetenzsystema-

tik zur Einstufung von Auditoren und Zertifizierungspersonal.

Der Umfang einer Akkreditierung wird in der Anlage zur Akkreditierungsurkunde in 39 IAF/EA -

Branchen dargestellt. Um eine Akkreditierung in einer Branche oder mehreren Branchenberei-

chen zu erhalten, müssen diese von der Zertifizierungsstelle auf den dafür vorgesehenen DAkkS-

Formularen beantragt werden. Im Rahmen einer Begutachtung überprüft die DAkkS, ob die Zer-

tifizierungsstelle für die beantragte(n) Branche(n) hinreichend kompetent ist, bzw. ob diese

Kompetenz innerhalb der 5-jährigen Dauer der Akkreditierung aufrechterhalten wird (jährliche

Überwachung).

Die wesentlichen Neuerungen dieser Regel betreffen:

die Neufassung der bisherigen QMS-Branchengruppen in Geschäftsfelder mit techni-

schen Bereichen unter Beibehaltung der IAF/EA – Scopes 1-39,

die Änderung des Qualifikationsprofils zur Erfüllung der QMS-Kompetenzanforderungen

in bestimmten technischen Bereichen bzw. Geschäftsfeldern,

die Neufassung der bisherigen UMS-Branchengruppen in Risikoklassen mit technischen

Bereichen unter Beibehaltung der IAF-Scopes 1-39,

die Änderung des Qualifikationsprofils zur Erfüllung der UMS-Kompetenzanforderungen

in bestimmten technischen Bereichen bzw. Geschäftsfeldern.

Eine abweichende Kompetenzsystematik ist zulässig, wenn die Zertifizierungsstelle gegenüber

der DAkkS den Nachweis der Gleichwertigkeit des Verfahrens und der daraus resultierenden

Kompetenz erbringen kann. Die DAkkS behält sich vor, die Gleichwertigkeit des Verfahrens

anhand von ausgewählten Witnessaudits zu überprüfen.

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

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2 Begriffe

Geltungsbereich der Akkreditierung: eine Akkreditierung für eine Zertifizierungsstelle für

Qualitäts- oder Umweltmanagementsysteme wird in 39 IAF-Branchensektoren (->Scopes)

unterteilt. Ob eine Zertifizierungsstelle in einer, mehreren oder allen Branchen tätig werden

kann, hängt davon ab, welche Branchen von der Zertifizierungsstelle beantragt und von der

DAkkS nach einer Begutachtung (Witnessaudit oder Unterlagenprüfung) bestätigt werden.

Technischer Bereich (siehe DIN EN ISO/IEC 17021:2011 - Abs. 3.10.): „Bereich, der durch Ge-

meinsamkeiten von Prozessen gekennzeichnet ist, die für eine bestimmte Art von Manage-

mentsystemen maßgeblich sind“. Ein „technischer Bereich“ wird in dieser Regel einer der 39

IAF-Branchen gleichgesetzt.

Technischer Bereich QMS (siehe DIN EN ISO/IEC 17021:2011 - Abs. 7.1.2 Festlegung der Kom-

petenzkriterien - Anmerkungen): „Im Falle einer Qualitätsmanagementsystemnorm bezieht

sich der Begriff „technischer Bereich“ auf die erforderlichen Prozesse zur Erfüllung der Kun-

denerwartungen und der anzuwendenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an

die Produkte und Dienstleistungen der Organisation“.

Technischer Bereich UMS (siehe DIN EN ISO/IEC 17021:2011 - Abs. 7.1.2 Festlegung der

Kompetenzkriterien - Anmerkungen): „Im Falle einer Umweltmanagementsystemnorm

bezieht sich der Begriff „technischer Bereich“ auf die Arten von Tätigkeiten, Produkten

und Dienstleistungen bezüglich der Umweltaspekte mit Einfluss auf Luft, Wasser, Boden,

natürliche Ressourcen, Flora, Fauna und den Menschen.

Geschäftsfeld (siehe Tabelle A.1 der DIN EN ISO/IEC 17021:2011): für diesen Begriff hält die

Norm keine Definition bereit, gleichwohl setzt Anhang A Wissen über das Geschäftsfeld bei

allen relevanten Zertifizierungsbeteiligten (Antragsprüfer, Reviewer, Auditor, Auditleiter) vo-

raus. Im Sinne dieser Regel fasst ein Geschäftsfeld mehrere technische Bereiche aufgrund

ähnlicher, verwandter Herstellungs- / Dienstleistungsprozesse zusammen.

Sensibler Bereich QMS: ein Geschäftsfeld mit i.d.R. nur einem technischen Bereich, der auf-

grund eines hohen Prozess- und / oder Produktrisikos besondere Anforderungen an die Quali-

fikation und Kompetenz von Auditoren und anderen Zertifizierungsbeteiligten stellt.

Tertiäre Berufsausbildung: Abschluss eines Universitätsstudiums (bzw. Master), Fachhoch-

schule (bzw. Bachelor) oder Technikerausbildung oder gleichwertige Ausbildung (entspricht

den Stufen 6, 7 oder 8 des europäischen / nationalen Qualifikationsrahmens).

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

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Sekundäre Berufsausbildung: Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung/Lehre oder

gleichwertige Ausbildung (entspricht den Stufen 4 oder 5 des europäischen / nationalen Qua-

lifikationsrahmens).

Risikoklasse UMS: eine Risikoklasse fasst IAF-Branchen und technische Bereiche zusam-

men, die stofflich und/oder mengenmäßig ähnliche Umweltauswirkungen und Gefähr-

dungspotentiale aufweisen; in den Risikoklassen 1 und 2 kommen in der Regel komplexe

umweltrechtliche Genehmigungs- und Versicherungserfordernisse zur Anwendung. In

diesem Dokument werden fünf UMS-Risikoklassen definiert. Risikoklassen entsprechen

nicht den bisherigen Branchengruppen und verwandten Branchen.

Komplexitätskategorie UMS: eine Komplexitätskategorie fasst Branchen mit gleicher Art, Zahl

und Schwere von Umweltaspekten zusammen. Das IAF-Dokument MD5 verwendet fünf

Komplexitätskategorien als Basis zur Ermittlung der Auditzeit. Die Komplexitätskategorie aus

IAF MD5 entspricht der Risikoklasse in diesem Dokument.

Schemeowner / Standardeigner: eine private oder staatliche Organisation, die einen Zer-

tifizierungsstandard erstellt hat und diesen pflegt.

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3 Beschreibung der Kompetenzanforderungen

3.1 Allgemeines

Die ISO/IEC 17021:2011 fordert die Festlegung der Kompetenz für jeden technischen Bereich

und für jede Funktion der Zertifizierungstätigkeit (s. Abs. 7.1.1). Eine Beurteilung der Kompe-

tenz (s. Abs. 7.1.3) muss mittels dokumentierter Prozesse erfolgen und eine formelle Autori-

sierung beinhalten. Eine Berufung von Auditoren, Experten, Reviewern und Zertifizierern auf

der Basis von Qualifikationsnachweisen (Ausbildung, Berufs- und Branchenerfahrung, MS-

Kenntnisse, Schulungen) alleine reicht nicht mehr aus. Das Berufungssystem der Zertifizie-

rungsstelle muss durch Kompetenzkriterien, d.h. Wissen und Fertigkeiten in methodischen,

organisatorischen und technischen Bereichen gem. Anhang A.1 der ISO/IEC 17021:2011 er-

gänzt werden.

Es ist Aufgabe der Zertifizierungsstelle, Kompetenzkriterien für die einzelnen Arten von Ma-

nagementsystemen, jeden technischen Bereich und jede Funktion im Zertifizierungsprozess

zu ermitteln und das erforderliche Wissen und die Fertigkeiten zu dokumentieren. Die Krite-

rien müssen so definiert werden, dass sie verständlich und überprüfbar sind.

Die Berufung von Auditoren ist auf drei Jahre zu befristen und muss dann erneuert wer-

den.

Die Zertifizierungsstelle muss Nachweise zur Berufung und Einstufungen von Auditoren

analog den Vorschriften zur Archivierung von Zertifizierungsdokumenten der ISO/IEC

17021:2011 Abs. 9.9.4 vorhalten, d.h. mindestens für die aktuelle und die davorliegende

Zertifizierungsperiode.

Die Bestätigung der Fachkompetenz durch anerkannte Schemeowner (z.B. IATF, HDE, TAPA),

auf Basis gesetzlicher Regelungen (UAG, EfbV, TEHG) oder durch eine Prüfung vor einer

Kammer wird für die jeweiligen technischen Bereiche anerkannt. Von einer akkreditierten

Stelle zertifizierte Qualitäts- oder Umweltauditoren werden hinsichtlich der allgemeinen An-

forderungen (siehe nachstehende Liste) anerkannt, die Zertifizierungsstelle muss dann noch

die Kompetenz für die technischen Bereiche feststellen.

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3.2 Kriterien und Anforderungen für QMS – Auditoren

Kriterien Anforderungen

Ausbildung und Erfahrung Sekundäre Berufsausbildung und 5 Jahre Berufserfahrung; oder Tertiäre

Berufsausbildung und 4 Jahre Berufserfahrung - davon mindestens 2 Jahre

im Qualitätsmanagement / Qualitätssicherung.

Auditorenausbildung QMS-Auditorenausbildung (mind. 40 Unterrichtsstunden, davon 16 US

Audittechnik und 24 US zur DIN EN ISO 9001 mit den Anforderungen der

Norm). Liegt bereits eine zeitlich und inhaltlich vergleichbare

Auditorenausbildung für einen anderen Managementsystem – Standard

vor, ist eine Schulung mit 24 US zur Norm DIN EN ISO 9001 ausreichend.

Auditerfahrung Teilnahme als Trainee an mind. 4 Audits mit mind. 20 Tagen, davon 11 Tage

vor Ort; ein Audit davon unter Aufsicht und Bewertung eines erfahrenden

Auditleiters. Falls QMS als zweites (weiteres) Zertifizierungsgebiet erworben

wird, sind mind. 3 Audits mit mind. 15 Tagen, davon mind. 8 Audittage vor

Ort ausreichend.

Leitender Auditor Teilnahme in der Rolle des tätigen Leitenden Auditors an mind. 3 Audits

(Zertifizierungs-, Wiederholungs-, oder Überwachungsaudit) mit mind. 15

Tagen, davon 8 Tage Vorort unter Aufsicht eines erfahrenen Leitenden Audi-

tors; ein Audit davon mit vollständiger Bewertung durch einen erfahrenen

Leitenden Auditors.

Die Qualifikation als Leitender Auditor ist unabhängig vom Zertifizierungs-

standard.

Aufrechterhaltung der Beru-

fung

Teilnahme an 2 Audits im Berufungszeitraum (max. 3 Jahre) und

Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch innerhalb von 12 Mona-

ten (max. 3 Monate Toleranzzeit zum Jahresstichtag) und

Durchführung eines Monitoring-Audits innerhalb von 36 Monaten.

Erfahrungsaustausch Audits und Erfahrungsaustausche anderer akkreditierter Zertifizierer können

für die Aufrechterhaltung der Berufung anerkannt werden. Innerhalb des

Berufungszeitraumes von drei Jahren ist jedoch mindestens eine Teilnahme

am Erfahrungsaustausch der berufenden Zertifizierungsstelle nachzuweisen.

Kompetenz für einen techni-

schen Bereich

Für den ersten technischen Bereich (Basis-Kompetenz) sind 2 Jahre Berufs-

erfahrung (Vollzeit) nachzuweisen. Dieser Bereich muss auch von der Be-

rufsausbildung abgedeckt werden.

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Kriterien Anforderungen

Kompetenz für weitere tech-

nische Bereiche innerhalb

eines Geschäftsfeldes.

Voraussetzungen für jeden weiteren technischen Bereich innerhalb eines

Geschäftsfeldes:

Teilnahme an 10 Audits im technischen Bereich

oder 1 Jahr praktische Erfahrung bei der Entwicklung, Herstellung

und/oder Prüfung von Produkten, Produktionseinrichtungen im

technischen Bereich oder als externer Berater mit diesen Aufgaben

oder Nachweis der Zulassung als Gutachter oder Berater im techni-

schen Bereich

und Feststellung / Nachweis der Kompetenz anhand eines Fachge-

spräches oder Beobachtung einer Auditdurchführung (Monitoring)

durch einen Fachleiter oder Fachauditor der Zertifizierungsstelle.

Diese Festlegung gilt nicht für sensible Geschäftsfelder / Technische Berei-

che.

Kompetenz in einem weiteren

Geschäftsfeld

Ergänzende Schulung oder Ausbildung oder Einarbeitung und zu-

sätzliche Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren in Verbindung

mit mindestens 5 Audits in einem oder mehreren technischen Be-

reichen des jeweiligen Geschäftsfeldes oder

Zusatzausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss sowie min-

destens 1 Jahr Berufserfahrung und 2 Audits in einem oder mehre-

ren technischen Bereichen des jeweiligen Geschäftsfeldes.

Diese Festlegung gilt nicht für sensible Geschäftsfelder / Technische Berei-

che.

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3.3 QMS – Geschäftsfelder und technische Bereiche

Einem Geschäftsfeld sind ein oder mehrere technische Bereiche zugeordnet. Technische Bereiche

entsprechen i.d.R. einer IAF-Branche. In einigen Fällen sind zwei IAF-Branchen einem Technischen

Bereich zugeordnet (z.B. IAF 04 Textil- und Bekleidungsgewerbe + IAF 05 Ledergewerbe). Eine IAF-

Branche kann aber auch in mehrere technische Bereiche aufgeteilt sein (z.B. IAF 38).

Geschäftsfeld 1: Landwirtschaft, Gastgewerbe

01 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht Hinweis: Auditorenberufungen in Spezialstandards ISO 22000, IFS, BRC, PEFC, FSC, etc. zählen als Nachweis von Fähigkeiten und Kenntnissen.

30 Gastgewerbe

Geschäftsfeld 2: Verarbeitendes Gewerbe

04 + 05 Textil- und Bekleidungsgewerbe, Ledergewerbe Hinweis: IAF 19 – siehe auch Hinweise zum Geschäftsfeld 12 - Medizinproduktehersteller

06 Holzgewerbe

07 Papiergewerbe

08 Verlagsgewerbe

09 Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Trägern

10 Kokerei und Mineralölverarbeitung

12 Chemische Industrie

14 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

15 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden

16 Herstellung von Zement, Kalk, Gips und Erzeugnissen aus Beton, Kalk und Gips

17.1 Metallerzeugung

17.2 + 18

Metallbearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen, Maschi-nenbau

19 Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen, Elektrotechnik, Feinmechanik, Optik

20 Schiffbau

22 Anderer Fahrzeugbau (Kraftwagen, Schienenfahrzeuge, Krafträ-der, Fahrräder)

23 Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportge-räten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen

29.2 Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Ge-brauchsgütern

Geschäftsfeld 3: Bausektor

02 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

28 Baugewerbe

34.2 Architektur- und Ingenieurbüros

Geschäftsfeld 4: Versorgung / Entsorgung, Rückgewinnung, Recycling

24 Rückgewinnung, Recycling

25 Elektrizitätsversorgung

26 Gasversorgung

27 Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung

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Geschäftsfeld 5: Dienstleistungen

29.1 Handel Hinweis: ein Fachauditor darf Handelsaktivitäten (IAF 29.1) innerhalb seiner zugelassenen Geschäftsfelder / technischer Bereiche auditieren.

31.1 Verkehr

31.2 + 33

Nachrichtenübermittlung, Datenverarbeitung, Informationstech-nik

32 Grundstücks- und Wohnungswesen, Kredit- und Versicherungs-gewerbe, Vermietung beweglicher Sachen (ohne Bedienungsper-sonal)

34.1 Forschung und Entwicklung

35 Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen

36 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung

39 Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienst-leistungen

Geschäftsfeld 6: Erziehung und Unterricht

37

Erziehung und Unterricht, Sozialwesen ohne Heime Hinweis: Auditorenberufungen für AZWV/AZAV-Zertifizierungen zählen als Kompetenznachweis.

Geschäftsfeld 7: Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (sensibler Bereich)

03 Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung Hinweis: Auditorenberufungen in Spezialstandards ISO 22000, IFS, BRC zählen als Kompetenz-nachweis. Kompetenzerweiterung in ei-nen/mehrere Technische Berei-che des Geschäftsfeldes 1 nach den Regeln „Innerhalb eines Geschäftsfeldes“ möglich.

Geschäftsfeld 8: Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen (sensibler Bereich)

11 Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen

Geschäftsfeld 9: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (sensibler Bereich)

13 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Gemäß Apothekenbetriebsordnung umfasst der ordnungsgemäße Apothekenbetrieb die einwandfreie Entwicklung, Herstellung, Prü-fung, Lagerung, Verpackung sowie eine ordnungsgemäße Abgabe von Arzneimitteln.

Hinweis: Kompetenzerweiterung in ei-nen/mehrere Technische Berei-che des Geschäftsfeldes 2 nach den Regeln „Innerhalb eines Geschäftsfeldes“ möglich.

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Geschäftsfeld 10: Luft- und Raumfahrzeugbau (sensibler Bereich)

21 Luft- und Raumfahrzeugbau Hinweis: authentifizierte Audi-toren für EN 9100 können für ISO 9001 Audits in IAF 21 einge-setzt werden (unabhängig ob Leitender oder Co-Auditor). Kompetenzerweiterung in ei-nen/mehrere Technische Berei-che des Geschäftsfeldes 2 nach den Regeln „Innerhalb eines Geschäftsfeldes“ möglich.

Geschäftsfeld 11: Gesundheits- Veterinärwesen, Sozialwesen (sensibler Bereich)

38.1 38.2 38.3

Gesundheits- und Veterinärwesen Pflege

Hinweis: Die Kompetenz 38.1 enthält 38.3 und Behinderten- und Pflegeeinrichtungen; die Kompetenz für jeden Teilbe-reich muss ausreichend nach-gewiesen sein; Erweiterungen innerhalb des Geschäftsfeldes sind nur bedingt möglich (z.B. 38.1 -> 38.3 OK; 38.3 -> 38.2 nicht OK).

Geschäftsfeld 12: Medizinprodukte (sensibler Bereich)

19 Aktive Medizinprodukte, aktive implantierbare Medizinprodukte, implantierbare Medizinprodukte und Sterilisation von Medizin-produkten

Hinweis: Kompetenzerweite-rung in einen/mehrere Techni-sche Bereiche des Geschäfts-feldes 2 nach den Regeln „In-nerhalb eines Geschäftsfeldes“ möglich. .

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3.4 Kriterien und Anforderungen für UMS – Auditoren

Kriterien Anforderungen

Ausbildung und Erfahrung Sekundäre Berufsausbildung und 5 Jahre Berufserfahrung; oder Tertiäre Be-

rufsausbildung und 4 Jahre Berufserfahrung - davon jeweils 2 Jahre mit Um-

weltmanagementbezug ISO 14001 oder einer Tätigkeit im betrieblichen Um-

weltschutz in Vollzeit.

Der Nachweis für die Fachkompetenz ist grundsätzlich immer unter Berück-

sichtigung der Gesamtqualifikation zu prüfen. Die Fachkenntnis muss ausrei-

chend sein, um die technologischen/gesetzlichen Besonderhei-

ten/Erfordernisse beurteilen zu können.

Auditorenausbildung UMS-Auditorenausbildung (mind. 40 Unterrichtsstunden, davon 16 US

Audittechnik und 24 US zur DIN EN ISO 14001 mit den Anforderungen der

Norm). Liegt bereits eine zeitlich und inhaltlich vergleichbare

Auditorenausbildung für einen anderen Managementsystem – Standard

vor, ist eine Schulung mit 24 US zur Norm DIN EN ISO 14001 ausreichend.

Auditerfahrung Teilnahme als Trainee an mind. 4 Audits mit mind. 20 Tagen, davon 11 Tage

vor Ort; ein Audit davon unter Aufsicht und Bewertung eines erfahrenden

Auditleiters. Falls UMS als zweites (weiteres) Zertifizierungsgebiet erworben

wird, sind mind. 3 Audits mit mind. 15 Tagen, davon mind. 8 Audittage vor

Ort ausreichend.

Leitender Auditor Wie QMS – Auditleiter. Die Qualifikation als Auditleiter ist unabhängig vom Zerti-

fizierungsstandard, d.h. einmal erworben gilt sie für beide (und weitere Stan-

dards).

Aufrechterhaltung

der Berufung

Teilnahme an 2 Audits im Berufungszeitraum (max. 3 Jahre) und

Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch innerhalb von 12 Monaten

(max. 3 Monate Toleranzzeit zum Jahresstichtag) und

Durchführung eines Monitoring-Audits innerhalb von 36 Monaten.

Erfahrungsaustausch Audits und Erfahrungsaustausche anderer akkreditierter Zertifizierer werden

für Erstberufungen, Scope-Erweiterungen und Aufrechterhaltung der Berufung

anerkannt. Innerhalb des Berufungszeitraumes von drei Jahren ist mindestens

eine Teilnahme am Erfahrungsaustausch der berufenden Zertifizierungsstelle

nachzuweisen.

Besonderheiten Die Fachkenntnis für umweltrechtliche Anforderungen in einem anderen Land

außerhalb des regulären Einsatzgebietes (das Land, in dem die Ausbildung und

Berufspraxis absolviert wurde), kann in der Regel nur mit Unterstützung eines

lokalen Fachexperten für Umweltrecht erfolgen. Eine anderweitige, gleichwer-

tige Kompetenzerreichung ist fallweise nachzuweisen.

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

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3.5 UMS – Risikoklassen und technische Bereiche

Die Berufung / Zulassung für eine oder mehrere Risikoklassen hängt von der Ausbildungsart und dem

Umfang der praktischen Berufserfahrung ab. Die Risikoklassen 1 und 2 (hochwertige Klassen) stellen

die umfangreichsten Anforderungen an eine umweltschutzspezifische Ausbildung und Berufserfah-

rung.

Eine fachbezogene Ausbildung bzw. Einarbeitung eines Umweltauditors bezieht sich ausschließlich

auf Sachverhalte des betrieblichen Umweltschutzes (technische und rechtliche Umweltschutzaspek-

te). Diese muss den Umweltaspekten des jeweiligen Technischen Bereiches gerecht werden (Immis-

sionsschutz, Boden- und Gewässerschutz, Energie- und Ressourceneffizienz, Abwasserbehandlung,

Umgang mit Gefahrstoffen / Gefahrgut, Kreislauf-/Abfallwirtschaft, Naturschutz).

Grundsätzlich gilt, dass eine Erweiterung für zusätzliche Technische Bereiche immer dann möglich

ist, wenn der Auditor bereits für einen Technischen Bereich in der gleichen oder einer höherwertigen

Risikoklasse berufen ist.

Auditor mit Umweltstudium (Universität / Fachhochschule z.B. Umweltverfahrenstechnik)

Risikoklasse Erster Technischer Bereich Erweiterung in zusätzliche Technische Bereiche

1 4 Jahre Berufserfahrung 4 Jahre Berufserfahrung

2 1 Jahr Berufserfahrung 3 UM-Audits und 1 Fachgespräch bzw. Fachmonitoring

3 1 Jahr Berufserfahrung 3 UM-Audits

4 Keine weiteren Anforderungen Keine weiteren Anforderungen

5 Keine weiteren Anforderungen Keine weiteren Anforderungen

Beispiele *) 1. Dipl.-Ing. Umweltverfahrenstechnik mit 4 Jahren Berufserfahrung bei Stromerzeu-ger (auf Kohlebasis) und 3 Audits in der Bauwirtschaft: Zulassung für alle Branchen Risikoklasse 4 und 5 sowie Branche IAF 25 in Risikoklasse 2 und IAF 28 in Risikoklas-se 3.

2. Dipl.-Ing. (FH) Energie- und Wärmetechnik mit 5 Jahren Berufserfahrung in der Re-cyclingwirtschaft: Zulassung für alle Branchen in Risikoklasse 4 und 5 sowie IAF Branche 24 in Risikoklasse 3 (für weitere Branchen in der Risikoklasse 3 sind jeweils 3 Audits nachzuweisen).

3. Dipl. Chemiker, 10 Jahre Berufserfahrung in BImSchG § 26 Messstelle Luftreinhal-tung in chemischer, metallerzeugender und zementproduzierender Industrie: Zu-lassung für alle Branchen der Risikoklassen 4 und 5, Zulassung für Branche 12, 16 und 17 jeweils mit Nachweis der Kenntnisse zu rechtlichen & technischen Aspekten des betrieblichen Umweltschutzes.

*) die Beispiele haben ausschließlich informativen Charakter

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 14 von 21

Auditor mit technischem oder naturwissenschaftlichem Studium / Ausbildung

Risikoklasse Erster Technischer Bereich Erweiterung in zusätzliche Technische Bereiche

1 4 Jahre Berufserfahrung 4 Jahre Berufserfahrung

2 2 Jahre Berufserfahrung und fach-bezogene Ausbildung

1 Jahr Berufserfahrung und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring; alternativ: 10 UM-Audits und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring

3 1 Jahre Berufserfahrung und fach-bezogene Einarbeitung oder Schu-lung oder Weiterbildung

5 UM-Audits und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring

4 Keine weiteren Anforderungen Keine weiteren Anforderungen

5 Keine weiteren Anforderungen Keine weiteren Anforderungen

Beispiele *) 1. Dipl.-Geologe, 5 Jahre Berufserfahrung in Recyclingunternehmen; 2 Jahre in Bauwirtschaft; 5 Jahre Gutachter für umwelttechnische Gutachten (Schad-stoffproblematik Grundwasser/Boden, etc. für Leder-/Textilindustrie, holzver-arbeitende Betriebe): Zulassung für alle Branchen der Risikoklassen 4 und 5, IAF-Branche 24 der Risikoklasse 3 und IAF-Branche 28 der Risikoklasse 2, IAF Branchen 4 und 5 der Risikoklassen 2 bzw. 3 und IAF Branche 6 der Risikoklasse 3.

2. Dipl. Chemiker, 10 Jahre Berufserfahrung in BImSchG § 26 Messstelle Luftrein-haltung in chemischer, metallerzeugender und zementproduzierender Indust-rie: Zulassung für alle IAF-Branchen der Risikoklassen 4 und 5, Zulassung für IAF-Branche 12, 16 und 17 der Risikoklasse 2 jeweils mit Nachweis der Kennt-nisse zu rechtlichen & technischen Aspekten des betrieblichen Umwelt-schutzes.

*) die Beispiele haben ausschließlich informativen Charakter

Auditor mit sonstigen nicht-technischen / naturwissenschaftlichen Ausbildungen

Risikoklasse Erster Technischer Bereich Erweiterung in zusätzliche Technische Bereiche

1 Nicht möglich Nicht möglich

2 Nicht möglich Nicht möglich

3 2 Jahr Berufserfahrung und fach-bezogene Ausbildung

1 Jahr Berufserfahrung und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring; alternativ: 10 UM-Audits und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring

4 1 Jahr Berufserfahrung und fach- 5 UM-Audits und 1 Fachgespräch / Fachmonitoring

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

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Auditor mit sonstigen nicht-technischen / naturwissenschaftlichen Ausbildungen

bezogene Ausbildung

5 Keine weiteren Anforderungen Keine weiteren Anforderungen

Beispiele *) 1. Dipl.- Betriebswirt, 10 Jahre Berufserfahrung im Logistikunternehmen, Ausbildung als Gefahrgutbeauftragter: Zulassung für alle Branchen der Risikoklassen 5 und für IAF-Branche 31

2. Lackierer , 5 Jahre Berufserfahrung in Kfz.-Instandsetzung: Zulassung für alle Bran-chen der Risikoklasse 5 und IAF-Branche 29.2 und 17.2 jeweils mit Nachweis der Kenntnisse zu rechtlichen & technischen Aspekten des betrieblichen Umweltschut-zes.

3. Jurist, 5 Jahre Berufserfahrung in umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren (BImSchG, Planfeststellung, etc. für ): Zulassung für alle Branchen der Risikoklasse 5 und Branchen der Risikoklasse 3 und 4 - jeweils mit Nachweis der Kenntnisse zu rechtlichen & technischen Aspekten des betrieblichen Umweltschutzes.

*) die Beispiele haben ausschließlich informativen Charakter

3.5.1 Alternatives Verfahren

Hat eine Zertifizierungsstelle die zertifizierten Organisationen bzw. die technischen Bereiche nach der

Relevanz (begrenzt/niedrig/mittel/hoch/speziell) der medienbezogenen Bereiche Immissionsschutz,

Gewässer/ Bodenschutz, Abfall, Energie, Gefahrstoffe/-gut bewertet und eingestuft, kann Auditoren

die Kompetenz zur Auditierung der jeweiligen Organisation bzw. des jeweiligen technischen Berei-

ches auch erteilt werden, wenn sie in den betreffenden medienbezogenen Bereichen zumindest

gleich oder höher eingestuft werden konnten.

Beispiel: Gießerei-Unternehmen, 500 Mitarbeiter, 3 Kupolöfen

Umweltrelevanz: Auditor A („Abwasserspezialist“)

Auditor B („Allrounder“)

Immissionsschutz: hoch Gewässerschutz: mittel Abfall: mittel Energie: hoch Gefahrstoffe: mittel …….

Immissionsschutz: mittel Gewässerschutz: hoch Abfall: mittel Energie: gering Gefahrstoffe: mittel …….

Immissionsschutz: mittel Gewässerschutz: mittel Abfall: mittel Energie: mittel Gefahrstoffe: mittel …….

Einsatz: nein Einsatz: nein

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 16 von 21

3.5.2 Risikoklassen und technische Bereiche

Risikoklasse – RK (UMS-Komplexität)

IAF-Branche

Technische Bereiche

RK 1 (hoch) 11 Nuklearbetriebe incl. Ver- und Entsorgung, Forschung

25 Stromerzeugung durch Kernenergie

RK 2 (hoch) 2 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

10 Öl und Gasgewinnung

4 + 5 Färben von Textilien und Kleidung, Gerben von Leder

7 Zellstoffherstellung in der Papierherstellung einschl. Papierre-cycling

10 + 12 + 13 Ölraffination, Kokereien, Chemikalien und Pharmazeutika

17 Primärerzeugnisse – Metalle

15 + 16 Produkte und Verarbeitung nichtmetallischer Stoffe einschl. Keramik und Zement

25 Stromerzeugung auf Kohlebasis

28 Bau oder Abbruch

24 + 39 Abfallbehandlung einschl. Sonderabfälle, z. B. durch Ver-brennung etc.; Abwasserbehandlung (kommunale und indust-rielle Abwässer)

RK 3 (mittel) 1 Fischerei/Landwirtschaft/Forstwirtschaft

4 + 5 Textilien und Bekleidung außer Gerben

6 Herstellung von Brettern, Behandlung/Imprägnierung von Holz und Holzprodukten

7 + 9 Papierherstellung und Druck(nur Tiefdruckverfahren) außer Zellstoffherstellung

15 + 16 Verarbeitung und Herstellung nichtmetallischer Stoffe einschl. Glas, Ton, Kalk, etc.

17 + 18 + 19

20 + 21 + 22

Oberflächenbehandlung oder sonstige chemische Behandlung von Produkten aus Metall außer Primärerzeugnissen.

Oberflächenbehandlung oder sonstige chemische Behandlung für allgemeinen Maschinenbau.

Herstellung von unbestückten Leiterplatten für die Elektronik-industrie.

Herstellung elektronischer Schaltkreise/Bauteile

Herstellung von Transportausrüstung – Straße, Bahn, Luft, Wasser.

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

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Risikoklasse – RK (UMS-Komplexität)

IAF-Branche

Technische Bereiche

25 Stromerzeugung nicht auf Kohlebasis sowie Stromvertrieb.

26 + 27 Gasproduktion, -lagerung und –vertrieb.

Wasserentnahme, -reinigung und –verteilung einschl. Flussmana-gement.

29 + 10 Groß- und Einzelhandel mit fossilen Brennstoffen

3 Lebensmittel- und Tabakverarbeitung

31 Transport und Verteilung zu Wasser, Luft und Land

35 Kommerzielle Immobilienmaklerei, Hygienereinigung, che-mische Reinigung

24 Recycling, Kompostierung, Deponiebetrieb

34 Technisches Prüfwesen und Laboratorien

38 Gesundheitswesen/Krankenhäuser/Veterinärmedizin

RK 4 (gering) 30 Gastgewerbe

6 Holz und Holzprodukte mit Ausnahme der Herstellung von Brettern sowie der Behandlung und Imprägnierung von Holz

7 + 9 Papiererzeugnisse außer Tief-Duck, Zellstoff- und Papierherstel-lung

14 Gummi und Kunststoffspritzguss, -formen und –montage – außer der Herstellung von Gummi und Kunststoffmaterialien; diese fallen unter Chemikalien.

17 + 19 Warm- und Kaltformung, Metallerzeugung außer Oberflächenbe-handlung und andere auf Chemikalien basierende Behandlungen und Primärproduktion.

Zusammenbau von elektrischen und elektronischen Geräten au-ßer Herstellung unbestückter Leiterplatten.

18 Allgemeine Montagearbeiten im Maschinenbau außer Oberflä-chenbehandlung und andere auf Chemikalien basierende Be-handlungen.

23 Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sport-geräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen.

29.2 Reparatur und Instandhaltung von Kfz.

29.1 Groß- und Einzelhandel.

RK 5 (limitiert) 8 Verlagswesen.

35 Verwaltungsfunktionen und Management, Zentrale und Mana-gement von Holdinggesellschaften

34 Forschung und Entwicklung, Ingenieur- und Architekturbüros.

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 18 von 21

Risikoklasse – RK (UMS-Komplexität)

IAF-Branche

Technische Bereiche

39 Sonstige Dienstleistungen.

31 Transport und Vertrieb – Managementservice, ohne dass eine Fahrzeugflotte verwaltet werden muss.

31.2 33

Nachrichtenübermittlung Telekommunikation und Datenverarbeitung

35 Dienstleistungen allgemein (ausgenommen: kommerzielle Immobilienmaklerei, Immobilienverwaltung, Industriereinigung, Hygienereinigung, chemische Reinigung )

37 Erziehungs- und Bildungswesen

36 Öffentliche Verwaltung, Kommunalbehörden

32 Geldinstitute

3.6 Anforderungen an Zertifizierungspersonal und Fachexperten

3.6.1 Zertifizierungspersonal

Die unabhängige Zertifizierungsentscheidung muss durch kompetentes Personal mit Kenntnissen

zum jeweiligen QMS- oder UMS- Standard sowie für das jeweilige QMS-Geschäftsfeld bzw. der jewei-

ligen UMS-Risikoklasse getroffen werden.

Die Antragsprüfung (Ermittlung der erforderlichen Kompetenz des Auditteams und der Auditdauer)

für Zertifizierungen muss durch entsprechend kompetentes Personal (QMS und UMS) erfolgen. Im

Falle der UMS-Risikoklasse 1 hat die Antragsprüfung unter Einbindung eines Auditors für diesen Be-

reich zu erfolgen.

3.6.2 Fachexperten

Fachexperten müssen die Anforderungen der jeweiligen technischen Bereiche / Geschäftsfelder er-

füllen und in die Auditregularien der Zertifizierungsstelle eingewiesen sein. Fachexperten begleiten

das Audit und unterstützen den Auditoren / das Auditteam in technischen bzw. umweltrechtlichen

Belangen. Fachexperten dürfen nicht selbständig auditieren und können nicht für die erforderliche

Auditzeit in Ansatz gebracht werden.

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 19 von 21

4 Mitgeltende Normen, technische Regeln und Dokumente

DIN EN ISO/IEC 17021:2011 Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Mana-

gementsysteme auditieren und zertifizieren

ISO/IEC TS 17021-2:2012 Conformity assessment – Requirements für bodies providing audit

and certification of management systems – Part 2: Competence requirements for auditing

and certification of environmental management systems

Nach Veröffentlichung: ISO/IEC TS 17021-3:201x Conformity assessment – Requirements für

bodies providing audit and certification of management systems – Part 3: Competence re-

quirements for auditing and certification of quality management systems

IAF ID1:2010 - QMS Scopes of Accreditation (informative Document)

IAF MD10:2013 – Assessment of Certification Body Management of Competence in Accordance

with ISO/IEC 17021:2011

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

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ANLAGE 1: Zertifizierungsstandards, ergänzende Akkreditierungsregeln

Nr. Zertifizierungsstandard(s) auf der Basis ISO/IEC 17021:2011

Ergänzende Akkreditierungsnorm / DAkkS-Regel

Geltungsbereich Akkreditie-rung

01 QMS – Allgemein QMS - ISO 9001 DAkkS 71 SD 6 025 39 Scopes (IAF)

02 QMS - Luftfahrt - DIN EN 9100 DIN EN 9104 ff oder -1/-2/-3 Keine Scopes

03 QMS - Luftfahrt - DIN EN 9110 DIN EN 9104 Keine Scope

04 QMS – Luftfahrt - DIN EN 9120 DIN EN 9104 Keine Scopes

05 QMS – Hersteller Primärverpackungen für Arzneimit-tel - ISO 15378

DAkkS 71 SD 6 025 Keine Scopes

06 QMS – Hersteller Medizinprodukte - ISO 13485 DAkkS 71 SD 3 016 DAkkS 71 SD 3 019 DAkkS 71 SD 3 020 DAkkS 71 SD 3 021 DAkkS 71 SD 3 022

Keine Scopes

07 UMS – Umwelt - ISO 14001 DAkkS 71 SD 6 025 39 Scopes (IAF)

08 EnMS – Energie - ISO 50001 DAkkS 71 SD 6 022 Sektor A + B

09 ASM – Arbeitsschutz - BS OHSAS 18001 DAkkS 71 SD 6 027 Keine Scopes

10 LSMS – Lebensmittelsicherheit - ISO 22000 ISO/TS 22003 13 Kategorien gem. ISO/TS 22003

11 FSSC 22000 – Lebensmittelsicherheit Supplier ISO/TS 22003 / FSSC-Regelwerk 5 Kategorien

12 QMS - Herstellung von Lebensmittelverpackungen - ISO 15593

ISO/TS 22003 Keine Scopes

13 HACCP - Codex Alimentarius Commission CAC/RCP1-1969, Rev. 4-2003

Keine Scopes

14 IT-SM – IT-Service - ISO 20000 ISO / IEC 27006 Keine Scopes

15 Informationssicherheit - ISO 27001 ISO/IEC 27006 Keine Scopes

16 ISMS - ISO 27001 – Automotive ISO/IEC 27006 mit Rahmenanforde-rungen zur Produktsicherheit in der deutschen Automobilindustrie (Pro-totypenschutz)

Keine Scopes

17 SCC- Arbeitssicherheit ausführende Auftragnehmer SCC – Regelwerk 2011 der DGMK Keine Scopes

18 SCP – Arbeitssicherheit Personaldienstleister SCC-Regelwerk 2011 der DGMK Keine Scopes

19 Supply Chain Security - ISO 28000 ISO 28003 Keine Scopes

20 QMS – Hersteller / Serviceorganisationen für Erdöl-, petrochemische und Erdgasindustrie - ISO 29001

DAkkS 71 SD 6 0XX Keine Scopes

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Kompetenzanforderungen QMS- und UMS-Auditoren

71 SD 6 025 | Revision: 1.1 | 20. Februar 2013 21 von 21

Nr. Zertifizierungsstandard(s) auf der Basis ISO/IEC 17021:2011

Ergänzende Akkreditierungsnorm / DAkkS-Regel

Geltungsbereich Akkreditie-rung

21 Lerndienstleistungen für die Aus- und Weiterbildung - Grundlegende Anforderungen an Dienstleister - DIN ISO 29990

DAkkS 71 SD 6 0XX Keine Scopes