Konflikte im Betrieb

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Konflikte im Betrieb. Kündigung Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag Rolle des Betriebsrates Mitbestimmung Arbeitszeiten, Konten & Ampelkonten. Inhaltsverzeichnis. Küdigungsarten & Gründe. Betriebsbedingte Gründe: - PowerPoint PPT Presentation

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Inhaltsverzeichnis• Kündigung

• Arbeitsrecht & Arbeitsvertrag

• Rolle des Betriebsrates

• Mitbestimmung

• Arbeitszeiten, Konten & Ampelkonten

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Betriebsbedingte Gründe:z.B.: Absatzschwierigkeiten, Rationalisierungsmaßnahmen, Änderung des Produktionsverfahrens, Betriebseinschränkungen, …

Personenbedingte Gründe:z.B.: Fehlende Eignung des Arbeitsnehmers, mangelhafte oder abnehmende Leistungsfähigkeit, häufige oder langandauernde Krankheit, …

Verhaltensbedingte Gründe:z.B.: Unterlassene oder unberechtigte Krankenmeldung, unentschuldigtes Zu-Spät-Kommen, Beleidigung des Arbeitgebers, …

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Gesetzliche Regelung von Kündigungen

Kündigungsschutz

• Gesetzlich festgelegte Regelung Kündigung eines Vertrags wird erschwert oder behindert

• Wird vor allem im Miet-, Versicherungsvertrags- und Arbeitsrecht benutzt

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Politenmangel bei der Bundeswehr

- Deutsche Luftwaffe plagt über Pilotenmangel

- In den Kampf- und Transportgeschwadern fehlen 20 bis 30 5 der Crews

Grund: eine Welle von Kündigungen zu wenig Bezahlung

- Luftwaffe kann weiterhin „ihren Auftrag erfüllen“

Aktuelles

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Bis zu 7000 Kündigungen

- Stellenabbau bei der Siemens- Telefonsparte SEN

- weltweit rund 17.500 Mitarbeiter

- insgesamt ca. 7000 Kündigungen

- In Deutschland & im Ausland jeweils 2000

- zusätzlich rund 3000 durch Partnerschaften oder Auslagerungen

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BMW streicht mehrere tausend Stellen

-nach sinkenden Renditezahlen will der Münchner Autobauer BMW Stellen streichen

- ein Unternehmenssprecher erklärt vor allem Zeitarbeitsverträge

betriebsbedingte Kündigungen in

der Stammbelegschaft

ausgeschlossen

- An der Börse steht BMW unter Druck Absatz & Umsatz, aber keine große Steigerung vom Gewinn

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Arbeitsrecht

• Wegen – Gesetzlicher Regelung – Gerichtsentscheidungen

Eine unüberschaubare Materie

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• Arbeitgeber tut sich schwer arbeitsrechtlich

sichere Entscheidungen zu treffen

• Arbeitnehmer

schnell überfordert

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Arbeitsvertrag

• Vertrag zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses

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Arbeitnehmer und Arbeitgeber• Arbeitgeber:

– ist zur fortlaufenden Zahlung des Lohnes verpflichtet

• Arbeitnehmer: – muss die fehlenden Zeiträume nicht

nacharbeiten

ArbeitgeberArbeitnehmer

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Arbeitgeber

• Jeder, in dessen Diensten ein Arbeitnehmer tätig ist

• Der Arbeitgeber ist Partner des

• Anspruch auf: – Dienste

Arbeitvertrags

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Pflichten Arbeitgeber:

• Fürsorgepflicht

• Beschäftigungspflicht

• Pflicht zur Urlaubsgewährung

• Gleichbehandlungspflicht

• Pflicht zum Einsatz von Aufwendungen und Schäden des Arbeitnehmers an seinen bei der Arbeit benutzten Sachen

• Einblick in die Personalakte

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• Informationspflicht

• Pflicht zur Zeugniserteilung

• Nachweisgesetz – (NachwG) Arbeitgeber wird verpflichtet

• Arbeitnehmer nach einem Monat eine Niederschrift über die wesentliche Arbeitsbedingungen auszuhändigen

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ArbeitnehmerVerpflichtet:

• Vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen

• Treuepflicht nachkommen (Arbeitgeber)

• Vergütung gewähren • Fürsorge leisten • Sehr wichtig:

– Der Zeitraum, über den der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird

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• Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragspartei: – z.B. Gewährung von Urlaub – Entgeltfortzahlung bei Krankheit/

Kündigungsfristen

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Unmöglichkeit der Arbeitleistung

• Verschuldet der Arbeitnehmer die Unmöglichkeit :

Verliert den Anspruch auf Arbeitslohn

Behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn

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• Hat keiner die Unmöglichkeit verschuldet:

- Verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslohn;

-Ausnahme: es handelt sich um einen Fall, der ihm das entzog

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• Setzt sich für die Interessender Arbeitnehmer ein

• Mitspracherecht: – Arbeitszeiten – Arbeitsplätze gestalten – (Personalfragen)

• Einstellungen • Versetzung• Kündigung (ohne Betriebsrat unwirksam)

Betriebsrat

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• Betriebsrat sorgt dafür: – Arbeitgeber alle Arbeitnehmer gleich

behandelt / niemand diskriminiert wird

• Braucht: – Durchsetzungskraft– Charakterstärke

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• Kann mit min. 5 ständigen Arbeitnehmern gegründet werden / alle 4 Jahre – Müssen 3 wählbar sein

– (hängt von der Größe des Betriebs ab)

• 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz

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• Wahlberechtigt: – Mit 18

• Amtszeit des Betriebsrates: – 4 Jahre

• Regelmäßige Betriebsratswahlen: – Letzte am:

• 1. März bis 31. Mai 06

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Alltägliche Aufgaben

• Unterschiedlich: – Vornehmlich in Gremien arbeiten – Kontakt mit den Mitarbeitern

• Einzelgespräche: – Problem mit dem Vorgesetzen

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Kündigungsschutz

• Nur mit gerichtlicher Zustimmung gekündigt werden– Sicherheit – Kleiner Bonus für die Arbeit die man leistet

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• Arbeitnehmer Mitbestimmung im Betrieb/Unternehmen

• bedeutet der Arbeitgeber kann nur mit der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung bestimmte Maßnahmen durchführen

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• Möglichkeit um Nachteile und Belastungen auf geregelte Weise auszugleichen

• in Deutschland gibt es die meisten Mitbestimmungsrechte

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Arten der Mitbestimmung(Mitbestimmungsebenen)

1. Mitbestimmung am Arbeitsplatz• Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Arbeitnehmer kann Mitbestimmung am Arbeitsplatz beanspruchen

• Aufklärung über Merkmale seiner Tätigkeit + die dazugehörige Verantwortung + Gefahren

• Vorschlagsrecht• Recht auf Akteneinsicht

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2. Betriebliche Mitbestimmung• Fragen zu: - der Ordnung im Betrieb

- der Gestaltung der Arbeitsplätze- den Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung (z.B. Arbeitszeitverteilung)

• Recht auf - Anhörung- Beschwerden - Akteneinsicht

• Schutzbedürfnis der Mitarbeiterschaft im Arbeitsalltag

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• verantwortlich ist Arbeitnehmervertretung (z.B. Betriebsrat)

Interessenvertretung der Arbeitnehmer• darf gewählt werden bei fünf ständigen

Arbeitnehmer• vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem

Arbeitgeber• Friedenspflicht

(Maßnahmen des Arbeitskampfes ist untersagt)

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3. Unternehmensmitbestimmung

unternehmerische Entscheidungen, die im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften fallen

• Arbeitnehmer sollen daran teilnehmen

• verantwortlich ist Aufsichtsrat

bestehend aus Vertretern der Arbeitnehmer und dem Anteilseigner

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Ziele der Mitbestimmung

• Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen ermöglichen

- Ordnung des Betriebes

- Arbeitsbedingungen

- Umgang mit dem Personal

- wirtschaftl. Entscheidungen über Entwicklung/ Zukunft des Betriebes

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Arbeitnehmerinteresse

• Ausrichtung der Unternehmenspolitik zu spezialisieren

• Gewerkschaft sieht die Mitbestimmung als Teil einer Demokratie der Wirtschaft

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Arbeitgeberinteresse

• wird zur Steigerung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens angesehen

• reibungslose Auseinandersetzungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Frauen ca.40,2 Std. Männer ca.43,7 Std.

• Arbeitnehmer arbeiten durchschnittlich 42,5 Std. pro Woche

• Im Osten 42,9 Std., etwas mehr als im Westen

Vielarbeiter:Vielarbeiter:- Bremen- Mecklenburg-Vorpommern- Baden- Württemberg

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• 57,7% der Arbeitnehmer in Thüringen arbeiten mehr als 40 Std.

Am wenigsten: In Berlin 34,5 % arbeiten mehr

als 40 Std.

• Nicht nur Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Arbeit Flexible Arbeitzeiten

• Arbeitsgeber kann keine neuen Arbeitszeiten einordnen

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• Höchstarbeitszeiten max. 8std Überstunden bis 10std

• 37,5std Woche arbeit

• Arbeitgeber darf die Änderungen der

•Arbeitszeiten nicht anordnen

• Überstunden :

- Buchführung (Tages-Zeitangabe)

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- Sonntag und die Feiertage sind grundsätzlich frei

= Ausnahmen bei Krankenhäuser, Rettungsdienst, etc.

- wöchentlich max. 48 Std. Ausgleich auch bis 60 Std.

= Krankenhaus-Not-

Rettungsdienst bis 70 Std.

Regelungen

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• Steuerung des Auf und Abbaus der Zeitkonten

• Plus und Minusvolumen der Arbeitszeiten wie bei einer Verkehrsampel

• In Grün, Gelb und Rote Bereiche eingeteilt

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Im grünen Bereich wird die Eigenverantwortung des jeweiligen Arbeitsnehmer überlassen

Ist das Kontoguthaben überschritten kommt der „ gelbe Bereich“

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen das Guthaben so verringern , dass Status wieder

„ grünen Bereich“ erreicht

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• Wenn trotz der Regelung das Kontoguthaben steigt gerät man in den „ roten Bereich“

• Das Guthaben ist in diesem Zustand so sehr angestiegen, dass ein Abbau der Plus- bzw. Minusstunden im vereinbarten Ausgleichszeitraum fast schon unmöglich ist

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Dies kann z. B.

• im grünen Bereich z.B. von +/-15 bis +/-50,

• im gelben Bereich von +/- 15-25 bis +/-50-100 Stunden und

• im roten Bereich von +/-25 bis +/-100-150 Stunden variieren

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