Konsequenzen in Falle der Beschäftigung von … · Errichtung und Betrieb ......
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Konsequenzen in Falle der
Beschäftigung von Mitarbeitern, aus der
„Dann stell“ ich mir halt jemanden an
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Mitarbeitern, aus der Sicht des
Arbeitsschutzes!
Gesetzliche Rahmenbedingungen ohne Beschäftigten
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Gesetzliche Rahmenbedingungen ohne Beschäftigten
Der Unternehmer seine Ehefrau und Familienangehörige arbeiten selbst auf dem Betrieb
Es müssen Gesetzte, wie Straßenverkehrsordnung usw. eingehalten werden.
Im Arbeitsschutz gelten die Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherungsträger Hier: SVLFG >>>> VSGen
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Das deutsche Arbeitsschutzrecht
Produktsicherheitsgeset
z
(ProdSG)
Regelt grundsätzliche Ziele
für das Inverkehrbringen
von Produkten und
technischen Arbeitsmittel,
Errichtung und Betrieb
überwachungsbe-dürftiger
Anlagen.
Beispiel:
Anforderungen an
Maschinen,Dampfkessel,
Aufzüge, Lager für brennbare
Flüssigkeiten.
Chemikalien-
gesetz
Regelt Einstufung,
Verpackung und
Kennzeichnung von
gefährlichen Stoffen
und Zubereitungen
Beispiel:
Einstufung der
Chemikalien bezüglich
Flammpunkt
EG-Richtlinien nach Artikel
137 (alt 118 a)
Regeln Arbeits- und
Gesundheitsschutz der
Arbeitnehmer (Mindestanforde-
rungen)
Beispiel: Manuelle Handhabung
von Lasten
Arbeitsschutzgesetz
Regelt Sicherheit und
Gesundheitsschutz des
Beschäftigten bei der
Arbeit
Beispiel:
Pflichten des Arbeit-
gebers, Erste Hilfe,
Gefährdungsanalyse
Arbeitssicherheits-
gesetz
Regelt Bestellung von
Betriebsärzten,
Sicherheitsfachkräften,
Arbeitsschutzausschus
s
Beispiel:
Anforderung an
Ausbildung und
Fachkunde.
Regelt Voraussetzungen und Einsatzeiten der Fachkraft für
Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte. Beispiel: Für Betriebe mit bis zu 15
Arbeitnehmern kann der Unternehmer am Unternehermodell teilnehmen
Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2
Regelt Aufgaben und
Rechte der
Unfallversicherungs-
träger, z.B. der Be-
rufsgenossenschaften
Beispiel:
Erlass von
Unfallverhütungsvor-
schriften.
Betriebsbesichtigungen
Sozialgesetzbuch VII Jugend-
arbeitsschutz-
gesetz
Regelt Schutz der
Jugend
Beispiel:
Regelung der
Arbeitszeitdauer
Mutterschutz-
gesetz
Regelt Schutz von
Frauen, die in
einem
Arbeitsverhältnis
stehen
Beispiel:
Verbot von schwerer
körperlichen
Arbeiten für
schwangere Frauen
Gewerbeordnung
Regelt
verschiedene Arten
von
Gewerbebetrieben
Beispiel:
Befugnisse zum
Führen eines
Meistertitels
Abfallgesetz
Regelt
Abfallvermeidung
und
Abfallverwertung
Beispiel:
Verpflichtung zur
Entsorgung
Bundes-
immisions-
schutzgesetz
Regelt Schutz vor
Umwelteinwirkung
en durch
Luftverun-
reinigungen,
Geräusche,
Erschütterungen
Beispiel:
Genehmigungs-
verfahren für
Anlagen
Regelt Errichtung und Betrieb
genehmigungsbedürftiger Anlagen
Beispiel: Biogasanlagen, große
Schweinestallanlagen
Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen
EG-Richtlinien nach Artikel
95 (alt 100 a)
Regeln die Realisierung des
gemeinsamen europäischen
Binnenmarktes
Beispiel: Sicherheitstechnische
Anforderungen an Maschinen
Regelt Inverkehrbringen und Umgang mit Stoffen und
Zubereitungen, Verwendungsbeschränkungen.
Beispiel: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche
Gefahrstoffverordnung
Auch für
Kleinstbetriebe
mit zehn und
weniger
Beschäftigten gilt
die
Dokumentations-
pflicht nach §§ 5,
6 ArbSchG
(Urteil Europ.
Gerichtshofs)
• Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften
Neu:
seit 1.12.2011
ersetzt GPSG
• Gesetze
• GrundgesetzRegelt die Grundrechte des Menschen Beispiel: Recht auf körperliche Unversehrtheit
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Regelt grundsätzliche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an
Maschinen.
Beispiel: Erforderliche Angaben in Betriebsanweisungen
Maschinenverordnung 9. ProdSV
Regelt Angaben der Lärmemmisionswerte in der Betriebsanleitung
Beispiel: Angabe des Wertes, in Betriebsanleitungen, wenn dieser >79 dB(A)
Maschinenlärminformationsverordnung
Regelt grundliegende Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen
Beispiel: Regelung, welche pers. Schutzausrüstungen geprüft werden müssen.
Verordnung über das Inverkehrbringen von pers. Schutzausrüstungen
Regelt ...
Beispiel:
Diverse andere Verordnungen ...
Regelt Ausführungen für einen bestimmten Zweck Beispiel: Anforderungen
an Bau von Behältern; Grenzwerte
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Geben beispielhafte Lösungsansätze an (derzeit ZH-Vorschriften)
BG-Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz
Bedarfs- und branchenorientierte Merkblätter, Infoblätter, Broschüren
BG-Informationen
Regelt Anforderungen an Arbeitsstätten (Temperatur, Lüftung,
Verkehrswege, Beleuchtung usw. Beispiel: Pausenräume bei mehr als zehn
Beschäftigten, Sanitärräume, Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte
Arbeitsstättenverordnung
Regelt manuelle Handhabung von Lasten, die eine Gefährdung für
Sicherheit und Gesundheit mit sich bringt Beispiel: Der Arbeitgeber muß
geeignete organisatorische Maßnahmen treffen oder geeignete Arbeitsmittel
einsetzen.
Lasthandhabungsverordnung
Regelt den Betrieb neuer Maschinen und Benutzung vorhandener
Maschinen Beispiel: Kauf neuer Maschinen mit CE-Kennzeichnung,
Prüfpflichtige Anlagen und Maschinen
Betriebssicherheitsverordnung
Regelt Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze und
Augenuntersuchungen
Beispiel: reflexionsfreier, und flimmerfreier Bildschirm, Bürostühle, Pausen
Bildschirmarbeitsplatzverordnung
Regelt die Verantwortung des Bauherrn auf der Baustelle
Beispiel: Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne, Baustellenkoordinator,
Vorkehrungen für den sicheren Betrieb der baulichen Anlage
Baustellenverordnung
Diverse weitere Verordnungen... z.B Biostoffverordnung, ArbMedVV
Geben spezielle Werte an Beispiel: Raumtemperaturen, erforderliche
Mindestabmessungen von Räumen und Verkehrswegen, Unterkünfte...
Arbeitsstättenregeln
Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSGen)
legen Schutzziele für die Versicherten fest.
Vorwiegend Benutzer- und Handhabungsvorschriften für Arbeitsprozesse
Beispiel: Regelung des sicheren Umgangs mit Motorsägen oder mit Tieren...
Unfallverhütungsvorschriften
Regelt den Schutz der werdenden oder stillenden Mutter am Arbeitsplatz
Beispiel: Verbot der Beschäftigung bei bestimmten chemischen Stoffen
Mutterschutzrichtlinienverordnung
Regelt Nachweispflicht
Beispiel: Nachweis der Entsorgung gebrauchter Lösungsmittel
Nachweisverordnung
Diverse andere Verordnungen
Regeln die sicherheitstechnischen und Gesundheitsanforderungen im Detail
und füllen damit die Verordnungen aus Beispiel: DIN EN ISO 13857
Sicherheitsabstände
Harmonisierte Normen
Stand Dez.. 2013
• Regeln und Normen
überw. Anlagen
Verpflichtungen eines Unternehmers wenn Beschäftigte vorhanden sind
� Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
� Bestellung eines Arbeitsmediziners
Es gilt VSG 1.2, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz = Staatliches Recht
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� Bestellung eines Arbeitsmediziners
oder
Alternatives Betreuungsmodell= Unternehmermodell
Sicherheitstechnische Betreuung
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Inhalte der 3-tägigen Schulung
Alternatives Betreuungsmodell
• Unternehmer muss in die betrieblichen Abläufe eingebunden sein.
• Weniger als 16 Beschäftigte, Gartenbau weniger als 41 Beschäftigte.
• Besuch der von der LSV angebotenen dreitägigen Informations- und Motivationsveranstaltung.
• Besuch der von der LSV angebotenen regelmäßigen Aufbauschulungen.
• Die qualifizierte, bedarfsgerechte Betreuung der Versicherten muss
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• Die qualifizierte, bedarfsgerechte Betreuung der Versicherten muss
nachgewiesen werden.
> >> Unterweisungen, welche zu dokumentieren sind!
Grundseminar Schulungsinhalte
Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisung
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Unterweisung
Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung
§ 5 ArbSchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
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(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,6. psychische Belastungen bei der Arbeit.
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Zubeurteilen
Anforderungan die
Arbeitsstätte
Anforderungan
Arbeitsmittel
Gefahrstoffe
Brand- undEx-Gefahr
elektr. Gefährdung
mechan. Gefährdung
BiologischeArbeitsstoffe
ThermischeGefährdung
Lärm, Vibration
Maßnahmenpaket:
Technische Lösungen
UnterweisungSchulung/Information
Betriebsanweisung
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beurteilenim Hinblick
aufAnforderungan den
konkretenArbeitsplatz
personen-bezogene
Anforderung
Strahlung
Gefährdung durchunzureichende Info
Arbeitsumgebung
physische Belastung
weitere spezifischeGefährdungen
psychischeBelastung
Arbeitsplatz/Bereich Gefährdungen /Belastungen
BetriebsanweisungKontrollen
Überprüfungen
PSA
Maßnahmen
Risikoermittlung zur Gefährdungsbeurteilung
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Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsbereich/Betrachtungs-einheit:
Tätigkeit zur Betrachtungs-einheit:
Bemerkung zum Arbeitsbereich:
Gefährdungen: Bemerkungen zu Gefährdungen:
Risiko-gruppe nach Matrix:
Maßnahmen: Verantwortlicher:
Frist bis:
HofraumEinsatz von Lüftung und Heizung defekte Elektroleitung
Berühren betriebsmäßig spannungsführender Teile (aktiver Teile)
Elektrofachkraft erforderlich IV
umgehende Reparatur durch Elektrofachkraft
Herr Siemandel 07.02.15
HofraumTätigkeiten an und auf Betriebswegen
Stolperstelle am Eingangstor
Sturz auf der Ebene (z.B. Ausrutschen, Stolpern, umknicken, Fehltreten)
Bauliche Veränderung erforderlich II
Versenken der mittleren Torführung
Herr Haberkamm
Maßnahmen notwendig
HofraumBetätigung von Türen und Tore
ungeschützte, bewegte Maschinenteile (z.B. Quetschen, Scheren, Einziehen, Einklemmen)
Gefahrstelle nur schwer zu beseitigen I Hinweisschild Herr Huber
Maßnahmen kaum notwendig
HofraumEinsatz von Lüftung und Heizung
HofraumEinsatz von Fahrzeugen
GroßbrutanlageTätigkeiten in Großbrutanlagen
Erfassungsbogen zur Gefährdungsbeurteilung:
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Großbrutanlage Großbrutanlagen
GroßbrutanlageHeben und Tragen von Lasten
Eierproduktion
Umgang mit Anlagen im Bereich der Eierproduktion
EierproduktionHeben und Tragen von Lasten
Geflügel- Legehennenhaltung
_______________________
Infektionsgefahr durch Mikroorganismen (z.B. Viren, Bakterien, Parasiten usw.), durch bereits erkrankte Tiere
Fleischproduktion_______________________
Futtermittelbereitstellung_______________________
Desinfektion, Räume_______________________
Lagerräume_______________________
Maschinenhalle_______________________
Hygienemaßnahmen / Sanitärräume
_______________________
Dokumentation
§ 6 ArbSchG Dokumentation
(1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des
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Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.(2) Unfälle in seinem Betrieb, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird, hat der Arbeitgeber zu erfassen.
Betriebsanweisung<
Firma: Betriebsanweisung Datum:
Arbeitsbereich:
Arbeitsplatz:
Tätigkeit:
Unterschrift:
BEZEICHNUNG
Zweiachsschlepper Allgemeine Betriebsanweisung für den Umgang mit Zweiachsschleppern
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
♦ Verbrennungsgefahr beim Berühren heißer Motorteile.
♦ Gefahren durch Lärm.
♦ Gefahren durch Umsturz.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
♦ Maschinen dürfen nur von unterwiesenen Personen bedient werden.
♦ Die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Betriebsanleitung des Herstellers sind zu beachten.
♦ Sicherhe itsschuhe und ggf. Gehörschutz tragen.
♦ Personen dürfen nur auf dafür vorgesehenen Sitzplätzen mitgenommen werden.
♦ Erst Anfahren, wenn alle Personen sitzen.
♦ Motor nicht von außen starten.
♦ Auf- und Abspringen während der Fahrt ist untersagt.
♦ Umklappbare Umsturzschutzvorrichtungen in Schutzstellung bringen (Warnhinweis beachten).
Abgestellte Fahrzeuge sind gegen unbefugte Benutzung und gegen Fortrollen zu sichern.
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♦ Abgestellte Fahrzeuge sind gegen unbefugte Benutzung und gegen Fortrollen zu sichern.
♦ Bei Bergabfahrt darf der Motor nicht ausgekuppelt werden.
♦ Beim Betanken n icht rauchen.
VERHALTEN BEI STÖRUNGEN
♦ Bei Gefahr sofort Motor stillsetzen.
♦ Vor Wartungs-, Re inigungs- und Instandsetzungsarbeiten Zündschlüssel ziehen und Stillstand des Motors abwarten.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN ERSTE HILFE - NOTRUF (0)112
♦ Durchführung von Sofortmaßnahmen am Unfallort.
♦ Rettungswagen / Arzt rufen.
♦ Unternehmer / Betriebsleitung und zuständige Berufsgenossenschaft informieren.
Ersthelfe r(in): ...........................................................................................................................
INSTANDHALTUNG, ENTSORGUNG
♦ Vor jeder Inbetriebnahme Funktion und Vollständigkeit der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen überprüfen.
♦ Repara turen nur von Sachkundigen durchführen lassen.
♦ Zur Wartung und Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
FOLGEN DER NICHTBEACHTUNG
♦ Gesundheitliche Fo lgen: Verletzung, Erkrankung
♦ Arbeitsrechtliche Folgen: Abmahnung, Verweis
Betriebsanweisung
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Unterweisung
§ 12 ArbSchG Unterweisung
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der
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Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.
Bestellung Fachkraft Arbeitsmediziner
Diese Dienstleister sind schriftlich zu bestellen
Sie müssen seitens ihrer Ausbildung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Der Unternehmer ist der Ansprechpartner im Gesetz, er
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Der Unternehmer ist der Ansprechpartner im Gesetz, er überwacht das Verfahren, incl. der Eignung der zu bestellenden Personen.
Service der SVLFG
Bei Bedarf kann im Einzelfall eine Beratung zum Thema vor Ort stattfinden
Informationen im Internet unter www.svlfg.de
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Beeinflussen Sie das Verhalten!
Handeln Sie bewusst!
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Sein Sie Vorbild!
Handeln Sie bewusst!
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Kontrollieren Sie.
Loben Sie bei richtigem Verhalten!
Handeln Sie bewusst!
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Vielen Dank fürs Zuhören!
Bei Fragen bitte unseren Innendienst anrufen:
Marianne Schön, 0921/603 350
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Wolfgang Schatz
Technischer Aufsichtsbeamter
Handy: 01739147542
Internet: www.svlfg.de