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Konspekt Heft 1 Kapitel 1 [Wirtschaften und Wirtschaftswissensschaften - Notwendigkeit und den Ursprung des Wirtschaftens - Wirtschaft als gesellschaftliche Erscheinung - Die Betriebswirtschaftslehre als Teil der Wirtschaftswissenschaften - Der Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre als subjektives Basisurteil - Gegenstand und Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre - Teilbereiche der Betriebswirtschaftslehre - Einordnung der Betriebswirtschaftslehre in das Wissenschaftssystem ] 19.1.2013 Petra Schuster

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Konspekt Heft 1 Kapitel 1 [Wirtschaften und Wirtschaftswissensschaften - Notwendigkeit und den Ursprung des Wirtschaftens - Wirtschaft als gesellschaftliche Erscheinung - Die Betriebswirtschaftslehre als Teil der Wirtschaftswissenschaften - Der Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre als subjektives Basisurteil - Gegenstand und Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre - Teilbereiche der Betriebswirtschaftslehre - Einordnung der Betriebswirtschaftslehre in das Wissenschaftssystem ]

19.1.2013  Petra Schuster

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BWL - Betriebswirtschaft SB 1

1. Wirtschaften und Wirtschaftswissenschaften 

1.1 Notwendigkeit und Ursprung des Wirtschaftens  Bedürfnisse – unbefriedigte Wünsche beruhend auf der Empfindung eines tatsächlich oder subjektiv

empfundenen Mangels Bedürfnisse gelten als nahezu unbegrenzt Nichtsättigungsannahme (quantitativ) Say’sches Theorem:

Unmöglichkeit einer Überproduktion Unmöglichkeit der vollständigen Bedürfnisbefriedigung jedes Angebot schafft Einkommen und Gewinne jedes Angebot generiert seine eigene Nachfrage

Maslow’sche Bedürfnispyramide

Befriedigung der Bedürfnisse Wiederkehr und Weiterentwicklung von Bedürfnissen (Nachfrageimpulse in höherer Ebene

Güter sind Mittel der Bedürfnisbefriedigung Beseitigung des Mangels, wenn

im erforderlichen Umfang vorhanden konsum-/produktionsreif zur erforderlichen Zeit am erforderlichen Ort

Unterscheidung Güter freie Güter – unbegrenzt – keine Notwendigkeit des Wirtschaftens (Wasser, Luft) knappe Güter = Wirtschaftsgüter

Knappheit kann auftreten, wenn Güter nicht in ausreichender Menge verfügbar nicht in verwendbarem Zustand nicht am erforderlichen Ort nicht zur erforderlichen Zeit

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Unterscheidung Wirtschaftsgüter materielle Güter: Konsumgüter, Produktionsgüter immaterielle Güter: Rechte (Patente, Lizenzen), Dienstleistungen

1.2 Wirtschaft als gesellschaftliche Erscheinung  ausgehend vom Einzelnen ausgehend von einer Gemeinschaft

Ausdifferenzierung der wirtschaftlichen Aktivitäten Herausbildung organisatorischer Gebilde Entstehung einer Wirtschaftsordnung

Arbeitsteilung und Tausch

nur in der Gemeinschaft mögliche Wirtschaftsaktivitäten um die Knappheit der Güter zu verringern Arbeitsteilung und Spezialisierung = sinnvolles Disponieren des begrenzten Faktors Arbeit Tauschwirtschaft (überschüssige Güter im Tausch gegen notwendige Güter) Arbeitsteiligkeit

innerbetriebliche Arbeits (innerhalb von Betrieben) zwischenbetriebliche Arbeitsteiligkeit (zwischen Betrieben) regionale/internationale Arbeitsteiligkeit Tausch über Güter und Geld

Ware gegen Ware, Ware gegen Geld, Geld gegen Ware Geld

Mittel um Verpflichtungen zu begleichen oder Leistungen zu erbringen Wertmesser der ausgetauschten Güter

Ausstattung der Bedürfnisse mit Kaufkraft Bedarf Nachfrage Güterstrom Zahlungsstrom

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Herausbildung von Institutionen

Definition Wirtschaft: Der Begriff Wirtschaft umfasst sämtliche Handlungen und Institutionen – im Sinne der Arbeitsteilung und des Tausches – die bewusst der menschlichen Bedürfnisbefriedigung mittels Güter dienen (vgl. Händler 2001: 28)

Einzelwirtschaften Produktionswirtschaften (Betriebe)

wirtschaftliche Einheit erstellen Güter für den Bedarf Dritter bieten diese als Tausch am Markt an

Konsumtionswirtschaften (Haushalte) disponieren über den Einsatz ihrer Arbeitskraft disponieren über die Mittel, die zur Bedürfnisbefriedigung zur Verfügung stellen

Volkswirtschaften (getragen von den Einzelwirtschaften Gesamtheit aller auf die Wirtschaft einwirkenden Kräfte, Beziehungen und Verflechtungen der

Einzelwirtschaften innerhalb eines Staatsraumes

Herausbildung einer Wirtschaftsordnung Ordnungsgefüge, das die wirtschaftlichen Aktivitäten aufeinander abstimmt schafft die Voraussetzungen für die Gewährleistung der knappheitsmindernden Wirkung des arbeits-

teiligen Wirtschaftsprozesses Gesamtheit der jeweils realisierten Formen in denen Haushalte und Betriebe miteinander verbunden

sind wesentlich bestimmt durch das Wirtschaftssystem Marktwirtschaft und Zentralverwaltungswirtschaft

Marktwirtschaft Markt ist Steuerungsmechanismus für Angebot und Nachfrage

Haushalte Nutzenmaximierung Betriebe/Unternehmen Gewinnmaximierung Staat greift nicht in das Wirtschaftsgeschehen ein

(sondern schützt die Freiheiten der Bürger, überwacht Einhaltung der Gesetze)

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Unternehmen entscheiden, was, wo, wieviel produziert wird (Produktions-, Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit)

Konsumfreiheit für Haushalte vorherrschend: Privateigentum an Produktionsmitteln

Recht Gewinne zu erzielen und beliebig zu verwenden (Investition, Konsum) Zentralwirtschaft

Planungsbehörde steuert Pläne, Produktion, Handel, Arbeit und Konsum Planerfüllung als oberstes Ziel zentrale Planungsbehörde plant und verteilt Verbrauchs- und Produktionsmengen

(keine Produktions-, Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit) keine Konsumfreiheit für Haushalte Kollektiveigentum an Produktionsmittel (private Verfügungsgewalt eingeschränkt)

Betrieb und Wirtschaftsordnung

Betrieb = produktive Wirtschaftseinheit mit dem Zweck Güter zur Bedürfnisbefriedigung zu er-

stellen und zu verwerten systemunabhängige Merkmale:

Transformationsprozess: Umwandlung von Input (Produktionsfaktoren) in Output durch 1. Kombination der Produktionsfaktoren Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe 2. Wirtschaftlichkeitsprinzip

3. Finanzielles Gleichgewicht besteht bei pünktlicher Zahlungsfähigkeit der fälligen Zahlungsverpflichtungen

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Systemabhänige Merkmale:

Betriebe, eingebunden in eine Marktwirtschaft Unternehmen/Unternehmungen Kennzeichen:

Autonomieprinzip äußere Autonomie: ohne behördlichen Einfluss innere Autonomie: Eigentümer trifft betriebliche Entscheidungen selbst

Erwerbswirtschaftliches Prinzip: Gewinnmaximierung Privateigentum an Produktionsmittel (Voraussetzung für das Autonomieprinzip)

Zentralverwaltungswirtschaft Organ der Gesamtwirtschaft Kennzeichen:

Organprinzip: zentraler Volkswirtschaftsplan, unselbständige Betriebe, wei-sungsgebunden

Prinip der Planerfüllung Gemeineigentum an Produktionsmitteln

Die Betriebswirtschaftals Teil der Wirtschaftswissenschaften  Wissenschaft ist gekennzeichnet durch

Streben nach Erkenntnis klar definiertes Erkenntnisziel Darstellung der gewonnen Erkenntnisse (durch spezielle Forschungsmethoden) in systematischer Ordnung

Gegenstandsgebiet einer Wissenschaft ist gekennzeichnet durch Erfahrungsobjekt --------- (Abstraktion, Isolation) ---------> Erkenntnisobjekt

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Der Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre als subjektives Basisurteil  Frage der Abgrenzungskriterien um aus betrachteten Erfahrungen das konkrete Erkenntnisobjekt der

BWL zu formulieren führt zum Basiswerturteil, das den wissenschaftlichen Standort der BWL festlegt.

Gegenstand und Aufgabe der BWL  Gegenstand

Erfahrungsobjekt der BWL Wirtschaft wirtschaftliche Wirklichkeit insbesondere das Wirtschaften im Betrieb

Erkenntnisobjekt der BWL Betrieb realbasiertes, dennoch gedankliches Gebilde „Betrieb“

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Definition BWL

beschreibend und entscheidungsorientierte Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften untersucht Strukturen und Prozesse einzelner Betriebe/Haushalte leitet zielorientierte, wirtschaftliche Verhaltensweisen aus den erkannten Regel- und Gesetzmä-

ßigkeiten ab übergeordnete gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge nur berücksichtigt, wenn in einzelnen

Unternehmen wichtig. Aufgaben

beschreibende Wissenschaft erfasst wertfrei den Zustand der Betriebe und ursächliche Zusammenhänge

entscheidungsorientierte Wissenschaften Entscheidungsoptimierung aufgrund der Erkenntnisse aus der Zustandsbeschreibung (konkretes

Betriebsziel berücksichtigt) Abgrenzung BWL – VWL

VWL gesamtwirtschaftlicher Prozess Blick auf das Ganze (bzw. wesentliche Teile) Übergeordnetes Ganzes einzelne Wirtschaftssubjekte nur interessant, wenn sie eine Bedeutung für die Gesamtwirtschaft

haben. BWL

einzelwirtschaftlicher Prozess gesamtwirtschaftliche Prozesse nur interessant, wenn Auswirkungen auf die jeweilige Einzel-

wirtschaft als vorgegebene Rahmenbedingungen aber Reaktionen dieser Einzelwirtschaft auslösen

Anforderungen an die BWL (müssen in sich logisch und empirisch überprüfbar sein) Ziel Ableitungen von Empfehlungen für zielorientierte, wirtschaftliche Verhaltensweisen

Teilbereiche  drei Teilgebiete

1. Betriebswirtschaftliche Verfahrenstechnik (auch Betriebstechniken) 2. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 3. Spezielle Betriebswirtschaftslehren (auch Wirtschaftszweiglehren)

Betriebswirtschaftliche Verfahrenstechnik z. B. Tools:

Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung, Wirtschaftsrechnung, Finanzmathematik, betriebliche Statistik, Planungsrechnung, Büro- und Organisationstechniken

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Aufgabe

Beschreibung und Erklärung der betrieblichen Erscheinungen und Probleme (die allen Be-trieben eigen sind, egal, welcher Wirtschaftszweig oder welcher Rechtsform sie angehören betriebswirtschaftliche Theorie

erklärt reale Zusammenhänge und Abläufe stellt kausale Regelmäßigkeiten fest zeigt funktionale Größenbeziehungen auf

betriebswirtschaftliche Politik wendet die gewonnenen Erkenntnisse auf konkrete Einzelfragen an trägt zur Entwicklung praktikabler Verfahren bei

Alternativer Ansatz: Einteilung in

Lehre von Betriebsaufbau Lehre vom Betriebsablauf Soziale Betriebsgestaltung

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Spezielle Betriebswirtschaftslehren (institutionelle BWL) befasst sich mit den wirtschaftlichen Besonderheiten einzelner Wirtschaftszweige

Industriebetriebslehre Handelsbetriebslehre Bankbetriebslehre BWL des Handels, Verkehrs, Versicherung Landwirtschaftliche BWL

funktionale Gliederung der BWL Einteilung nach den Haupttätigkeiten eines Betriebes bzw. betriebliche Funktionsbereiche wichtigste betriebliche Grundfunktionen

Betriebsführung (Leitung, Planung, Organisation, Überwachung) Finanzierung (Kapitalbeschaffung) Beschaffung (Arbeitskräfte, Betriebsmittel, Werkstoffe) Material- und Lagerwirtschaft Leistungserstellung (Fertigung von Gütern, Bereitstellung von Dienstleistungen) Transport (innerbetrieblich, Außentransport) Absatz (Vertrieb, Werbung, Marktforschung)

Einordnung der BWL in das Wissenschaftssystem 1. Realwissenschaft (Gegenstand Betrieb ist real vorhanden) 2. Geisteswissenschaft (Gegenstand Betrieb entsteht erst durch Handeln der Menschen) 3. Sozialwissenschaft (beschäftigt sich auch im weitesten Sinne mit dem Menschen als soziales Wesen –

organisatorisch / institutionell 4. Wirtschaftswissenschaften (BWL und VWL) (Erfassung und Erklärung des gesellschaftlichen Teilbe-

reichs Wirtschaft

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Zusammenfassung  Notwendigkeit des Wirtschaftens

Mittel zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse sind knapp Wirtschaften ist

Disponieren über knappe Güter (soweit verfügbar und Übertragbarer Gegenstand von Märkten)

Wirtschaft umfasst alle Handlungen alle Institutionen die bewusst der menschlichen Bedürfnisbefriedigung dienen

Institutionen der Wirtschaft Produktions- und Konsumptionswirtschaften (sind auch Träger einer VWL)

Wirtschaftsordnung die Gesamtheit aller realisierten Formen [der Institutionen der Wirtschaft] in denen Haushalte und Betriebe miteinander verbunden sind Einbettung der Produktionswirtschaften in unterschiedlichen Wirtschaftsordnungen Unternehmen / Unternehmungen

Merkmale für alle Betriebe Faktorkombination (Arbeit, Werkstoffe, Betriebsmittel) Wirtschaftlichkeitsprinzip (Extremumprinzip, Maximalprinzip, Minimalprinzip) finanzielles Gleichgewicht (pünktliche Zahlungsfähigkeit fälliger Zahlungsverpflichtungen) (und weitere systemabhängige Merkmale)

Unternehmen / Unternehmungen Einbindung eines Betriebs in eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung systemabhängige Merkmale

Selbstbestimmtheit des Wirtschaftsplans Gewinnstreben Privateigentum an Produktionsmitteln

Definition von BWL beschreibende und entscheidungsorientierte Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften untersucht Strukturen und Prozesse einzelner Betriebe / Haushalte leitet zielorientierte, wirtschaftliche Verfahrensweisen aus den erkannten Regel- und Gesetzmäßig-

keiten ab Abgrenzung VWL zu BWL (bei gleichem Erfahrungsobjekt)

VWL befasst sich mit den gesamtwirtschaftlichen Prozessen BWL befasst sich mit den einzelwirtschaftlichen Prozessen

Unterscheidungen bei Überschneidungen zwischen VWL und BWL unterschiedlicher Blickwinkel unterschiedlicher Untersuchungsschwerpunkt