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E UROPÄISCHES W ÄHRUNGSINSTITUT KONVERGENZBERICHT Nach Artikel 109j des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebener Bericht März 1998

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E U R O P Ä I S C H E S W Ä H R U N G S I N S T I T U T

K O N V E R G E N Z B E R I C H T

Nach Artikel 109 j des Vertragszur Gründung

der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebener Bericht

März 1998

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©©©©© Europäisches Währungsinstitut, 1998

Postfach 16 03 19, D-60066 Frankfurt am Main

Übersetzt im Auftrag des EWI von der Deutschen Bundesbank und der Oesterreichischen Nationalbank.

Die deutsche Fassung des Konvergenzberichts finden Sie im Internet unter http://www.bundesbank.de

beziehungsweise http://www.oenb.co.at, die englische Fassung unter http://www.ecb.int.

Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Fotokopien für Schulungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke

ist gestattet, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben.

ISBN 92 - 9166 - 059 0

Druck: Kern & Birner GmbH + Co., D-60486 Frankfurt am Main

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Inhalt

1 Jeder Länderabschnitt behandelt der Reihe nach die Preisentwicklung, die fiskalpolitische Entwicklung, dieWechselkursentwicklung und die Entwicklung der langfristigen Zinssätze und schließt mit einer Zusammenfassung.

Einleitung und Zusammenfassung 1

1 Konvergenzkriterien1.1 Analyseschema 31.2 Stand der Konvergenz 4

2 Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit dem Vertrag2.1 Einleitung 132.2 Unabhängigkeit der NZBen 142.3 Die rechtliche Integration der NZBen in das ESZB 152.4 Andere Rechtsvorschriften neben den Satzungen der NZBen 152.5 Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit dem Vertrag und

der Satzung 15

3 Zusammenfassung der LänderbeurteilungenBelgien 16Dänemark 17Deutschland 17Griechenland 18Spanien 19Frankreich 20Irland 21Italien 22Luxemburg 23Niederlande 24Österreich 25Portugal 25Finnland 26Schweden 27Vereinigtes Königreich 28

Kapitel IKonvergenzkriterien

1 Zentrale Aspekte bei der Prüfung der wirtschaftlichenKonvergenz im Jahr 1998 36

2 Prüfung der zentralen Aspekte der Konvergenz im Jahr 19981 45Belgien 45Dänemark 63Deutschland 79Griechenland 96Spanien 114Frankreich 131Irland 147Italien 162

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IV

Luxemburg 181Niederlande 194Österreich 211Portugal 228Finnland 244Schweden 260Vereinigtes Königreich 277

Anhang 1: Entwicklung an den privaten ECU-Märkten 293

Anhang 2: Statistische Methodologie zu den Konvergenzindikatoren 297

Kapitel IIVereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit demVertrag

1 Allgemeine Anmerkungen1.1 Einleitung 3041.2 Umfang der Anpassung 3041.3 Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, Dänemark und

Vereinigtes Königreich 307

2 Die Unabhängigkeit der NZBen2.1 Allgemeine Anmerkungen 3082.2 Institutionelle Unabhängigkeit 3082.3 Personelle Unabhängigkeit 3102.4 Finanzielle Unabhängigkeit 312

3 Die rechtliche Integration der NZBen in das ESZB3.1 Gesetzliche Zielbestimmung 3133.2 Aufgaben 3133.3 Instrumentarium 3133.4 Organisationsstruktur 3133.5 Finanzielle Bestimmungen 3143.6 Verschiedenes 314

4 Rechtsvorschriften neben den Satzungen der NZBen4.1 Banknoten 3144.2 Münzen 3144.3 Verwaltung und Währungsreserven 3154.4 Wechselkurspolitik 3154.5 Verschiedenes 315

2 Prüfung der zentralen Aspekte der Konvergenz im Jahr 1998 (Fortsetzung)

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5 LänderbeurteilungBelgien 316Dänemark 316Deutschland 316Griechenland 317Spanien 317Frankreich 317Irland 318Italien 319Luxemburg 319Niederlande 320Österreich 320Portugal 321Finnland 321Schweden 322Vereinigtes Königreich 322

Anhang: Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschrifteneinschließlich der Satzungen der nationalen Zentralbanken(NZBen) mit dem Vertrag/der Satzung unter besondererBerücksichtigung der Anpassungen nach Artikel 108 desVertrags im Hinblick auf Stufe Drei 323

Glossar 375

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2 Bedeutung in den Tabellen:„ - “ Nicht zutreffend„ . “ Nicht verfügbar„ ... “ Kein Wert oder zu vernachlässigen3 Beziehen sich auf Tabellen und Abbildungen in der „Einleitung und Zusammenfassung“

dieses Berichts. Die Tabellen und Abbildungen für Kapitel 1 Abschnitt 2 des Berichts stehen in denentsprechenden Länderteilen dieses Abschnitts.

Verzeichnis der Kästen, Tabellen und Abbildungen2

Kästen

1 Preisentwicklung 362 Fiskalpolitische Entwicklung 383 Wechselkursentwicklung 414 Entwicklung des langfristigen Zinssatzes 43

Tabellen3

A Wirtschaftsindikatoren und Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrags 29B Anstieg der Verbraucherpreise, Lohnstückkosten und Leistungsbilanzsaldo 30Anhang 1 ECU-Finanzmärkte 295

Abbildungen3

A Referenzwert und Harmonisierte Verbraucherpreisindizes 31B Stand des Konvergenzfortschritts nach Maßgabe der finanzpolitischen

Kriterien des Maastricht-Vertrags 32C Referenzwert und langfristige Zinssätze 33Anhang 1 Unterschiede zwischen ECU-Marktkursen und ihren theoretischen Werten 296

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Abkürzungen

Länder4

BEDKDEGRESFRIEITLUNLATPTFISE

UK

Währungen

BEF/LUFDKKDEMGRDESPFRFIEPITLNLGATSPTEFIMSEKGBP

BelgienDänemarkDeutschlandGriechenlandSpanienFrankreichIrlandItalienLuxemburgNiederlandeÖsterreichPortugalFinnlandSchwedenVereinigtes Königreich

Belgischer/Luxemburgischer FrancDänische KroneDeutsche MarkGriechische DrachmeSpanische PesetaFranzösischer FrancIrisches PfundItalienische LiraHolländischer GuldenÖsterreichischer SchillingPortugiesischer EscudoFinnmarkSchwedische KronePfund Sterling

44444 Entsprechend der in der Gemeinschaft angewendeten Praxis werden die Länder im Bericht in deralphabetischen Reihenfolge der Bezeichnung der Länder in den jeweiligen Nationalsprachen aufgeführt.

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Ein le itung und

Zusammenfassung

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Einleitung und Zusammenfassung

In diesem Bericht wird geprüft, ob einhohes Maß an dauerhafter Konvergenzerreicht ist (siehe Kapitel I) und die rechtli-chen Anforderungen eingehalten werden,die die nationalen Zentralbanken (NZBen)erfüllen müssen, um integraler Bestandteildes Europäischen Systems der Zentralban-ken (ESZB) zu werden. Besonderes Au-genmerk gilt dabei der Unabhängigkeit derZentralbanken (siehe Kapitel II). Mit derVorlage dieses Berichts erfüllt das EWI dieVorgabe von Artikel 109 j Abs. 1 desVertrags zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft (der „Vertrag“), wonach dasEWI dem Rat zu berichten hat, „inwieweitdie Mitgliedstaaten bei der Verwirklichungder Wirtschafts- und Währungsunion ihrenVerpflichtungen bereits nachgekommensind“. Der gleiche Auftrag wurde der Kom-mission erteilt, und beide Berichte wurdendem Europäischen Rat gleichzeitig vorge-legt. Sie bilden den Ausgangspunkt für dasVerfahren nach Artikel 109 j Abs. 2 und 4,das die folgenden zusätzlichen Schritte vor-sieht:

Die Europäische Kommission unterbrei-tet dem Europäischen Rat eine Empfeh-lung für jeden Mitgliedstaat, in der siefeststellt, ob dieser die notwendigenVoraussetzungen für die Einführung ei-ner einheitlichen Währung erfüllt.

Der Europäische Rat beurteilt auf derGrundlage dieser Empfehlung mit quali-fizierter Mehrheit für jeden Mitglied-staat, ob er die notwendigen Vorausset-zungen für die Einführung einer einheit-lichen Währung erfüllt, und empfiehlt

seine Ergebnisse dem Rat, der in derZusammensetzung der Staats- und Re-gierungschefs tagt.

Das Europäische Parlament wird ange-hört und leitet seine Stellungnahme demRat in der Zusammensetzung der Staats-und Regierungschefs zu.

Der Rat, der in der Zusammensetzungder Staats- und Regierungschefs tagt,bestätigt (am 2. Mai 1998), welche Mit-gliedstaaten die notwendigen Voraus-setzungen für die Einführung einer ein-heitlichen Währung erfüllen, er be-schließt dabei mit qualifizierter Mehr-heit und auf der Grundlage der Empfeh-lungen des Europäischen Rates unterBerücksichtigung der beiden Berichteund der Stellungnahme des Europäi-schen Parlaments.

Dänemark hat in Übereinstimmung mitden Bestimmungen des Protokolls Nr. 12zum Vertrag dem Rat mitgeteilt, daß esnicht an Stufe Drei der Wirtschafts- undWährungsunion teilnehmen werde. DasVereinigte Königreich hat im Einklang mitden Bestimmungen des Protokolls Nr. 11dem Rat ebenfalls mitgeteilt, daß es nichtbeabsichtige, 1999 zur dritten Stufe über-zugehen. Infolgedessen werden beide Mit-gliedstaaten zu Beginn der Stufe Drei nichtan der einheitlichen Währung teilnehmen.Dessen ungeachtet werden die Fortschrit-te beider Länder auf dem Wege zur Kon-vergenz in diesem Bericht im einzelnengeprüft.

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1 Konvergenzkriterien

1.1 Analyseschema

In seinem diesjährigen Bericht nach Artikel109 j Abs. 1 verwendet das EWI eineinheitliches Analyseschema und prüft denStand der Konvergenz in jedem einzelnenLand.

Das einheitliche Analyseschema wird inKapitel I des Berichts (unter „ZentraleAspekte bei der Prüfung der wirtschaftli-chen Konvergenz im Jahr 1998“) darge-stellt. Es stützt sich zum einen auf dieVertragsbestimmungen und ihre Anwen-dung durch das EWI in bezug auf dieEntwicklung der Preise, der Defizit- undSchuldenquoten, der Wechselkurse undder langfristigen Zinssätze unter Berück-sichtigung sonstiger Faktoren und zum an-deren auf eine Reihe vergangenheitsbezo-gener und zukunftsorientierter Wirtschafts-indikatoren, die für eine genauere Prüfungder Dauerhaftigkeit der Konvergenz hilf-reich erscheinen.

Das einheitliche Schema wird danach ein-zeln auf alle fünfzehn Mitgliedstaaten ange-wandt. Diese Länderberichte, die auf dieEntwicklung in jedem einzelnen Mitglied-staat abstellen, sind im Einklang mit denBestimmungen von Artikel 109 j gesondertzu betrachten.

In diesem Bericht und bei der folgendenAuslegung der Konvergenzkriterien mußdas EWI die vom Europäischen Rat festge-legten Grundsätze beachten. Der Rat hatmehrfach betont, daß ein hoher Grad andauerhafter Konvergenz und - in diesemZusammenhang - eine strenge Auslegungder Konvergenzkriterien notwendig sind,damit die WWU funktionieren kann.Im Dezember 1996 erklärte der Europäi-sche Rat auf seiner Sitzung in Dublin mitBlick auf die von ihm nach Artikel 109 j Abs. 4des Vertrags zu treffende Entscheidung:„Der Rat weist bei dieser Gelegenheit

nachdrücklich darauf hin, daß die vier Krite-rien für dauerhafte Konvergenz und diegeforderte Unabhängigkeit der Zentralbankstrikt angewendet werden müssen. Dies istvon wesentlicher Bedeutung, um die grund-legende Stabilität der künftigen Währungs-union zu sichern und zu gewährleisten, daßdem Euro der Status einer harten Wäh-rung zukommt. Ebenso wichtig ist, daß beider Anwendung der Kriterien Anfang 1998darauf geachtet wird, daß die Finanzlageder öffentlichen Hand in den einzelnenLändern auf Dauer konsolidiert und nichtdurch vorübergehend wirksame Maßnah-men beeinflußt ist.“

Dieser Bericht baut auf Grundsätzen auf,die in früheren vom EWI veröffentlichtenBerichten dargelegt wurden, insbesonderedem ersten EWI-Bericht nach Artikel 109 jAbs. 1 mit dem Titel „Fortschritte auf demWege zur Konvergenz 1996“, der im No-vember 1996 erschienen ist, und demBericht vom November 1995, der nachArtikel 7 der Satzung des EWI erstellt undunter dem Titel „Progress Towards Con-vergence“ veröffentlicht wurde. Insbeson-dere verwendet das EWI bei der Anwen-dung der Konvergenzkriterien eine Reihevon Leitprinzipien. Hierzu heißt es in denBerichten von 1995 und 1996: „Erstenswerden die einzelnen Kriterien strikt aus-gelegt und angewendet. Dahinter steht dieÜberlegung, ... daß der hauptsächlicheZweck der Kriterien darin liegt, zu gewähr-leisten, daß nur diejenigen Mitgliedstaaten,die für die Aufrechterhaltung von Preissta-bilität und den Bestand des europäischenWährungsraums förderliche wirtschaftlicheBedingungen aufweisen, diesem beitretensollten. Zweitens bilden die Konvergenz-kriterien ein kohärentes und integriertesGanzes und müssen insgesamt erfüllt wer-den; der Vertrag führt die Kriterien gleich-berechtigt auf und legt keine Rangordnungnahe. Drittens müssen die Konvergenzkri-terien auf Grundlage der aktuellen Daten

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erfüllt werden. Viertens sollte die Anwen-dung der Konvergenzkriterien in konsisten-ter, transparenter und einfacher Weiseerfolgen.“ Außerdem wird erneut betont,daß die Einhaltung der Konvergenzkriterienunbedingt erforderlich ist, nicht nur zueinem bestimmten Zeitpunkt, sondern dau-erhaft. In diesem Sinne beschäftigen sichdie Länderberichte ausführlicher mit derDauerhaftigkeit der Konvergenz.

Die statistischen Daten für die Anwendungder Konvergenzkriterien wurden von derKommission zur Verfügung gestellt (sieheauch Anhang 2). Die Konvergenzdaten zurEntwicklung der Preise und langfristigenZinssätze decken den Zeitraum bis ein-schließlich Januar 1998 ab, dem letztenMonat, für den Zahlen zu den Harmoni-sierten Verbraucherpreisindizes („HVPI“)verfügbar waren. Bei den Wechselkursenendet der Berichtszeitraum im Februar1998, dem letzten vollständigen Monat vorAbschluß der Prüfung durch das EWI.1 DieDaten zu den Haushaltspositionen erstrek-ken sich auf den Zeitraum bis 1997. NachAuffassung von EUROSTAT entsprechendiese Daten den Regeln des EuropäischenSystems Volkswirtschaftlicher Gesamtrech-nungen (ESVG, 2. Auflage). Mit dieserBestätigung soll aber der Beurteilung derFrage, ob die Finanzierungspositionen alsdauerhaft tragbar angesehen werden, nichtvorgegriffen werden. Es werden auch dieneuesten Vorausschätzungen der Kommis-sion für 1998 berücksichtigt, ebenso dienationalen Haushalte für 1998, die neue-sten Konvergenzprogramme sowie sonsti-ge Informationen, die im Zusammenhangmit den in die Zukunft gerichteten Überle-gungen zur Dauerhaftigkeit der Konver-genz wichtig erschienen.

1.2 Stand der Konvergenz

Seit Veröffentlichung des Berichts des EWImit dem Titel „Fortschritte auf dem Wegezur Konvergenz 1996“ im November 1996wurden in der Union deutliche Verbesse-

rungen in bezug auf die Konvergenz erzielt.Vom letzten Quartal 1996 bis Januar 1998ist die durchschnittliche Inflationsrate, ge-messen am HVPI, in der EU von 2,2 % auf1,3 % gesunken; alle Mitgliedstaaten mitAusnahme Griechenlands hatten im Janu-ar 1998 nach dem HVPI Inflationsratenvon rund 2 % oder weniger, und die Stan-dardabweichung als Maß der Konvergenzhat sich von 1,6 % im letzten Quartal 1996auf 0,9 % im Januar 1998 verringert. Paral-lel dazu sind die langfristigen Zinssätzeinnerhalb der Union zurückgegangen; miteinem EU-Durchschnitt von ungefähr 5 ½ %zum Ende des Referenzzeitraums lagen sieauf einem niedrigen Niveau. Des weiterensind die Differenzen zwischen den Anlei-herenditen der meisten EU-Länder prak-tisch vollständig verschwunden. Währenddes zweijährigen Referenzzeitraums bis ein-schließlich Februar 1998 sind die bilatera-len Wechselkurse im EWS-Wechselkurs-mechanismus insgesamt weitgehend stabilgeblieben. Länder, die nicht am Wechsel-kursmechanismus des EWS teilnehmen,hatten der Tendenz nach - wenngleich inunterschiedlichem Maße - bilaterale Wech-selkurse zu verzeichnen, die über demDurchschnitt vom März 1996 lagen. Dar-über hinaus wurden die Haushaltsdefizitein der Union 1997 erheblich zurückgeführt,und in einigen Ländern wies die Haus-haltsposition einen Überschuß auf. In dergesamten EU ist die Defizitquote auf 2,4 %des BIP gesunken, was einem Rückgangvon 1,8 Prozentpunkten gegenüber 1996entspricht. Zudem war 1997 der Schulden-stand im Verhältnis zum BIP in der EUinsgesamt erstmals in den neunziger Jahrenrückläufig. Damit haben sich die Vorausset-zungen verbessert, ein für ein inflationsfrei-

1 Am 14. März 1998, das heißt nach dem diesemBericht zugrundegelegten Referenzzeitraum, wur-den die bisherigen bilateralen Leitkurse des irischenPfund gegenüber den anderen EWS-Währungenum 3 % aufgewertet. Am gleichen Tag wurde diegriechische Drachme in den Wechselkursmechanis-mus des EWS einbezogen. Beide Maßnahmentraten mit Wirkung vom 16. März 1998 in Kraft.

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es Wachstum förderliches Umfeld zu er-halten. Die durchschnittliche Schuldenquo-te beträgt allerdings immer noch 72,1 %des BIP und ist in drei Mitgliedstaatenwesentlich höher. Hinzu kommt, daß dieRückführung der Defizitquoten unter denReferenzwert und eine Verringerung derSchuldenquoten in vielen Ländern erst injüngster Zeit erreicht werden konnten.Außerdem stand die zuletzt erzielte Sen-kung der Defizit- und Schuldenquoten teil-weise in Zusammenhang mit einmaligenMaßnahmen.

Unter den Bedingungen einer einheitlichenGeldpolitik müssen die in der jüngstenVergangenheit durchgeführten Anpassun-gen erheblich weitergeführt werden. Inden meisten Ländern sind entschlosseneund nachhaltige strukturelle Korrekturmaß-nahmen erforderlich. Dauerhafte Ände-rungen der Politik sind erforderlich auf-grund der Belastungen, die sich ergebenaus (i) hoher und anhaltender Arbeitslosig-keit, die nach der vom EWI und andereninternationalen Organisation durchgeführ-ten Analyse weitgehend strukturell ist, (ii)der demographischen Entwicklung, die dieöffentlichen Ausgaben in Zukunft starkbelasten dürfte und (iii) der hohen Staats-verschuldung, die den laufenden Haushaltvieler Mitgliedstaaten belasten wird, bis derSchuldenstand verringert worden ist.

Hinsichtlich der Entwicklungen auf denArbeitsmärkten wird es zweifellos ent-scheidend darauf ankommen, auf nationa-ler Ebene verstärkt Maßnahmen zu ergrei-fen, die die Funktionsfähigkeit dieser Märk-te durch die Beseitigung strukturellerHemmnisse verbessern. Dies wird vorran-gig sein, um die hohe Arbeitslosigkeit zusenken, die langfristig nicht als tragbarangesehen werden kann. Solche Maßnah-men würden auch dazu beitragen, daß dieMitgliedstaaten besser in der Lage sind,rasch und wirksam auf länderspezifischeEntwicklungen in Stufe Drei zu reagierensowie Wettbewerbsfähigkeit zu gewährlei-sten.

Unzureichende Fortschritte bei der struk-turellen Anpassung werden eine nachhalti-ge Haushaltskonsolidierung sehr erschwe-ren; sie ist notwendig, um die sonstigenwichtigen Herausforderungen bewältigenzu können - die Alterung der Bevölkerungund hohe Schuldenquoten. Vor diesemHintergrund wird unterstrichen, daß eineweitere Konsolidierung in den meistenMitgliedstaaten erforderlich ist, um die ho-hen Schuldenquoten des Staatssektors imVerhältnis zum BIP zu reduzieren und sie inangemessener Zeit auf 60 % zurückzufüh-ren. Die Notwendigkeit einer Konsolidie-rung der öffentlichen Finanzen steht imGegensatz zu den beträchtlichen tatsächli-chen Defiziten in vielen Ländern. Fort-schritte sind auch im Hinblick auf denStabilitäts- und Wachstumspakt erforder-lich, der ab 1999 wirksam wird. Ein energi-scher Schuldenabbau innerhalb eines ange-messenen Zeitraums ist geboten, um er-stens die Empfindlichkeit gegenüber Zins-veränderungen zu verringern, die um sogrößer ist, je größer der Anteil der kurzfri-stig fälligen Schulden ist, und zweitens dieBewältigung künftiger Herausforderungenfür die öffentlichen Finanzen zu erleichtern,etwa die zunehmende Belastung aufgrundder Alterung der Bevölkerung, insbesonde-re bei umlagefinanzierten Altersversor-gungssystemen, sowie die Herausforderun-gen, die sich auf mittlere Sicht aus derNotwendigkeit ergeben, unrentable öffent-liche Unternehmen zu reformieren und diestrukturelle Arbeitslosigkeit zurückzufüh-ren. Drittens ist ein Abbau der Haushalts-ungleichgewichte notwendig, um für dieFinanzpolitik wieder ein ausreichendes Maßan Flexibilität zu gewinnen, damit die Län-der auf ungünstige konjunkturelle Entwick-lungen reagieren können; das heißt, es sindunter normalen Bedingungen niedrige Haus-haltsdefizite oder Haushaltsüberschüsse er-forderlich, damit die eingebauten Stabilisa-toren in Zeiten einer Konjunkturschwächefunktionieren können.

Um eine nachhaltige Haushaltskonsolidie-rung sicherzustellen, reicht es offensichtlich

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nicht aus, auf Maßnahmen mit zeitlichbegrenzter Wirkung zurückzugreifen. 1997wurden solche Maßnahmen in einer Reihevon Mitgliedstaaten in unterschiedlichemAusmaß genutzt, was die Beurteilung derstrukturellen Ausrichtung der Fiskalpolitikerschwert hat. Sie müssen durch nachhalti-ge Maßnahmen ersetzt werden, um einenAnstieg des Netto-Kreditbedarfs im Jahr1998 oder in den Folgejahren zu vermei-den, falls sie mit künftigen Ausgabenver-pflichtungen oder künftigen Einnahmeaus-fällen verbunden wurden. Nach den bishervorliegenden Informationen gehen die ent-sprechenden politischen Entscheidungen indie richtige Richtung; im allgemeinen wer-den die Auswirkungen von Maßnahmenmit zeitlich begrenzter Wirkung auf dieöffentlichen Finanzen 1998 verringert, wäh-rend gleichzeitig für dieses Jahr in fast allenMitgliedstaaten mit besseren Haushaltser-gebnissen als denen von 1997 gerechnetwird, und in einigen Mitgliedstaaten mitgünstigeren Ergebnissen als in den mittelfri-stigen Konvergenzprogrammen geplant.

In Einklang mit dem Ziel, nachhaltiges wirt-schaftliches Wachstum zu fördern, stütztesich die Konsolidierung der öffentlichenFinanzen in den letzten Jahren anscheinendzunehmend auf eine Rückführung der Aus-gabenquoten und wirkte damit dem ten-denziellen Anstieg entgegen, der Anfangder neunziger Jahre zu beobachten war.Infolge des Zinsrückgangs profitierten aller-dings auch viele Länder von in Relationzum BIP niedrigeren Zinsausgaben, undteilweise beruhte die Konsolidierung aufEinsparungen bei den Investitionsausgaben.In Zukunft muß mehr Gewicht auf Einspa-rungen bei den laufenden Ausgaben gelegtwerden. In mehreren Ländern dürften dieöffentlichen Einnahmenquoten zudem einNiveau erreicht haben, das dem Wirt-schaftswachstum schadet.

Das Kriterium der Preisstabilität

Was die Preisentwicklung in den einzelnenLändern betrifft, so hatten in dem Refe-renzzeitraum von zwölf Monaten bis ein-schließlich Januar 1998 vierzehn Mitglied-staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland,Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxem-burg, die Niederlande, Österreich, Portu-gal, Finnland, Schweden und das VereinigteKönigreich) nach dem HVPI im Durch-schnitt Teuerungsraten, die unter dem Re-ferenzwert lagen. Dieser Referenzwert wur-de anhand des ungewogenen arithmeti-schen Mittels der an dem HVPI gemesse-nen Inflationsraten der drei Länder mit denniedrigsten Teuerungsraten plus einem Zu-schlag von 1,5 Prozentpunkten errechnet.Die Preissteigerungsraten in diesen dreiLändern betrugen 1,1 % in Österreich, 1,2 %in Frankreich und 1,2 % in Irland; der Refe-renzwert beträgt 2,7 %, nach Addition von1,5 Prozentpunkten zu dem Durchschnittvon 1,2 %. In Griechenland belief sich diePreissteigerung gemessen am HVPI auf5,2 % und war somit beträchtlich niedrigerals in den vergangenen Jahren, lag abernoch immer deutlich über dem Referenz-wert (siehe Tabelle A und Abbildung A).

Im Blick zurück auf den Zeitraum von 1990bis 1997 läßt sich die Konvergenz derPreissteigerungsraten durch eine Vielzahlgemeinsamer Faktoren erklären. Zunächstist sie, wie bei jedem einzelnen Mitglied-staat festgestellt wurde, auf eine Reihewichtiger politischer Entscheidungen zu-rückzuführen, insbesondere auf die Aus-richtung der Geldpolitik an der Preisstabili-tät und auf die zunehmende Unterstützungdurch andere Politikbereiche, beispielswei-se die Finanzpolitik und die Entwicklungder Löhne und der Lohnstückkosten. Dar-über hinaus hat in den meisten Mitglied-staaten das gesamtwirtschaftliche Umfeld,insbesondere in der Zeit nach der zykli-schen Abschwächung des Jahres 1993, zurDämpfung des Preisauftriebs beigetragen.Schließlich wurde die Eindämmung derInflation in vielen Mitgliedstaaten durch

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weitgehend stabile Wechselkurse und einegedämpfte Entwicklung der Importpreiseunterstützt. Was die einzelnen Länder be-trifft, so zeigt sich, daß ein Teil der Mit-gliedstaaten relativ ähnliche Teuerungsra-ten während des überwiegenden Teils derneunziger Jahre zu verzeichnen hatte, wäh-rend mehrere andere Mitgliedstaaten 1996und 1997 besonders rasche Fortschritteverzeichnen konnten. So ist unter denletztgenannten Ländern beispielsweise inSpanien, Italien und Portugal die Jahresin-flationsrate gemessen am Verbraucherpreis-index von 4 % bis 5 ½ % im Jahr 1995 aufrund 2 % im Jahr 1997 gesunken. In diesendrei Mitgliedstaaten lagen nach dem HVPIdie Teuerungsraten im Zwölfmonatsdurch-schnitt seit Mitte 1997 unter dem Refe-renzwert. In Griechenland ist die Teue-rungsrate nach dem HVPI von 7,9 % imJahr 1996 auf 5,4 % im Jahr 1997 gesunken,lag damit aber noch immer erheblich überdem Referenzwert (siehe Abbildung A).

Für die nähere Zukunft zeigen die jüngsteEntwicklung und die Inflationsprognosen inden meisten Ländern der Tendenz nachnur geringe oder keine Anzeichen für eineunmittelbare Verstärkung des Preisauftriebs.Risiken für die Preisstabilität könnten invielen Fällen von einer Verringerung derProduktionslücke, Anspannungen am Ar-beitsmarkt und Anhebungen administrier-ter Preise oder indirekter Steuern ausge-hen. In verschiedenen Ländern, hauptsäch-lich denjenigen, die im derzeitigen Kon-junkturzyklus schon weiter vorangeschrit-ten sind, gehen die Inflationsprognosen imallgemeinen von einem Anstieg der Rateauf etwas über 2 % in dem Zeitraum 1998/1999 aus. Dies gilt für Dänemark, Spanien,Irland, die Niederlande, Portugal, Finnlandund das Vereinigte Königreich. Diese Mit-gliedstaaten müssen den Preisauftrieb, derunter anderem von den inländischen Löh-nen und Lohnstückkosten ausgeht, konse-quent eindämmen. Hierzu bedarf es auchder Unterstützung durch die Finanzpolitik,die flexibel auf das inländische Preisklimareagieren muß.

Das Kriterium der Lage der öffentlichenHaushalte

Was die Entwicklung in den einzelnenMitgliedstaaten im Jahr 1997 betrifft, wie-sen drei Länder (Dänemark, Irland undLuxemburg) Haushaltsüberschüsse auf, undelf Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland,Spanien, Frankreich, Italien, die Niederlan-de, Österreich, Portugal, Finnland, Schwe-den und das Vereinigte Königreich) erziel-ten oder hielten ihre Defizite weiter inHöhe des im Vertrag vorgesehenen Refe-renzwertes von 3 % oder darunter. Nur inGriechenland lag das Defizit bei 4,0 % unddamit noch über dem Referenzwert. Für1998 rechnet die Kommission mit Haus-haltsüberschüssen oder weiter rückläufigenDefizitquoten in fast allen Mitgliedstaaten.Es wird damit gerechnet, daß Griechen-lands Defizit auf 2,2 % des BIP sinkt (sieheTabelle A und Abbildung B).

Was die Staatsverschuldung betrifft, so istdie Verschuldung in den drei Mitgliedstaa-ten mit einem Schuldenstand im Verhältniszum BIP von über 100 % weiter zurückge-gangen. In Belgien betrug die Schuldenquo-te 1997 122,2 %, das heißt, sie lag 13,0 Pro-zentpunkte unter ihrem Höchststand imJahr 1993; in Griechenland belief sie sich1997 auf 108,7 %, das heißt, sie war 2,9 Pro-zentpunkte niedriger als ihr letzter Höchst-stand im Jahr 1996; und in Italien lag dieSchuldenquote mit 121,6 % um 3,3 Pro-zentpunkte unter ihrem Höchststand imJahr 1994. In den sieben Ländern, derenSchuldenstand im Jahr 1996 deutlich über60 %, aber unter 80 % des BIP lag, warendiese Quoten ebenfalls rückläufig. Dies warinsbesondere in Dänemark, Irland und denNiederlanden der Fall, wo die Schulden-quoten 1997 um 16,5; 30,0 beziehungs-weise 9,1 Prozentpunkte unter ihremHöchststand von 1993 lagen und auf 65,1 %,66,3 % beziehungsweise 72,1 % des BIPgesunken sind; in Spanien verminderte sichdie Schuldenquote 1997 um 1,3 Prozent-punkte gegenüber ihrem höchsten Standim Jahr 1996 auf 68,8 % des BIP; in Öster-

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reich betrug der entsprechende Rückgang3,4 Prozentpunkte, so daß sich die Schul-denquote auf 66,1 % des BIP ermäßigte;und in Portugal lag die Schuldenquote um3,9 Prozentpunkte unter ihrem Stand von1995 und sank auf 62,0 % des BIP. Schließ-lich hat sich die Schuldenquote in Schwe-den im Jahr 1997 auf 76,6 % des BIP unddamit gegenüber ihrem höchsten Stand imJahr 1994 um 2,4 Prozentpunkte verrin-gert. In Deutschland, wo die Schuldenquo-te 1996 knapp über dem Referenzwertvon 60 % gelegen hatte, erhöhte sie sichweiter und war 1997 mit 61,3 % des BIP19,8 Prozentpunkte höher als 1991. ImJahr 1997 hatten vier Länder weiterhinSchuldenquoten unter dem Referenzwertvon 60 % (Frankreich, Luxemburg, Finn-land und das Vereinigte Königreich). InFrankreich setzte sich der Anstieg derSchuldenquote fort; sie erreichte 199758,0 % des BIP (siehe Tabelle A undAbbildung B).

Für 1998 erwartet die Kommission in allenMitgliedstaaten, die 1997 Schuldenquotenvon über 60 % hatten, weiter sinkendeSchuldenquoten. Im Falle Dänemarks, Ir-lands und Portugals wird eine Verringerungauf den Referenzwert oder darunter er-wartet. Was die Länder betrifft, derenSchuldenquoten im Jahr 1997 zwischen50 % und 60 % des BIP lagen, so wirddamit gerechnet, daß Finnland und dasVereinigte Königreich ihre Schuldenquotennoch weiter unter 60 % zurückführen, wäh-rend bei Frankreich ein geringfügiger An-stieg der Quote erwartet wird.

Insgesamt gesehen haben sich die Fort-schritte beim Abbau der Haushaltsdefiziteund Schuldenquoten allgemein beschleu-nigt. In einer Reihe von Mitgliedstaatenhaben jedoch, wie bereits erwähnt, Maß-nahmen mit zeitlich begrenzter Wirkungzur Verringerung der Defizite beigetragen.Unter Zugrundelegung der dem EWI vor-liegenden Informationen wurden die Aus-wirkungen derartiger Maßnahmen auf 0,1bis 1 Prozentpunkt beziffert, wobei das

Niveau in den einzelnen Ländern unter-schiedlich ist. Soweit hierzu Informationenvorliegen, wurde in den Haushalten für1998 der Umfang von Maßnahmen mitzeitlich begrenzter Wirkung allgemein re-duziert; darüber hinaus gehen, wie gesagt,die Schätzungen für 1998 in den meistenFällen von weiter rückläufigen Defizitquo-ten aus. Die Rückführung der Schulden-quote war zum Teil auf eine Reihe finanzi-eller Operationen und Transaktionen wiebeispielsweise Privatisierungen zurückzu-führen, die in den sogenannten „Bestands-anpassungen“ zum Ausdruck kommen, dieim Hauptteil des Berichts behandelt wer-den. Solche Transaktionen dürften in meh-reren Mitgliedstaaten auch in Zukunft eineRolle spielen.

Ungeachtet der jüngsten Erfolge ist eineweitere erhebliche Konsolidierung in denmeisten Mitgliedstaaten erforderlich, umdauerhaft die Haushaltskriterien und dasmittelfristige Ziel des ab 1999 wirksamenStabilitäts- und Wachstumspaktes zu errei-chen, wonach die Haushaltsposition nahe-zu ausgeglichen sein oder einen Überschußaufweisen muß. Dies gilt insbesondere fürBelgien, Deutschland, Griechenland, Spani-en, Frankreich, Italien, die Niederlande,Österreich und Portugal, wo 1998 mitDefiziten von 1,6 % bis 2,9 % des BIPgerechnet wird. In den meisten dieserLänder ist die Konsolidierung auch erfor-derlich, wenn man die in den Konvergenz-programmen für 1999 bis 2000 geplantenDefizitquoten mit dem mittelfristigen Zieldes Stabilitäts- und Wachstumspaktes ver-gleicht.

Betrachtet man insgesamt die Frage derNachhaltigkeit der fiskalpolitischen Entwick-lung, so müssen besonders die Länder mitSchuldenquoten von über 100 % (Belgien,Griechenland und Italien) über einen län-geren Zeitraum hinweg ihre Haushaltekonsolidieren und erhebliche Haushalts-überschüsse erzielen. Dagegen waren dort1997 und in den Vorjahren beträchtlicheDefizite zu verzeichnen. In Ländern mit

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Schuldenquoten, die deutlich über 60 %,aber unter 80 % des BIP liegen, würde dieSchuldenquote innerhalb eines angemes-senen Zeitraums nicht unter 60 % sinken,wenn die Defizitquote auf dem gegenwär-tigen Niveau gehalten würde. Dies zeigt,daß eine weitere und teilweise erheblicheKonsolidierung notwendig ist. Würden da-gegen die von der Europäischen Kommissi-on in ihren Schätzungen für 1998 veran-schlagten Defizit- und Schuldenquoten er-reicht und bliebe der Haushalt ab 1999ausgeglichen, so würde die Schuldenquoteinnerhalb angemessener Zeit unter 60 %sinken (Spanien, die Niederlande und Öster-reich). Schweden könnte das gleiche Er-gebnis erzielen, wenn es die für 1998prognostizierte Überschußposition erreichtund danach mehrere Jahre lang beibehal-ten würde. In Deutschland wird für 1998eine Schuldenquote von knapp über 60 %des BIP erwartet, so daß sie schon 1999unter den Referenzwert zurückgeführt wer-den könnte, wenn der Haushalt 1999 aus-geglichen wäre. In Dänemark, Irland undPortugal würde die Schuldenquote bei denderzeitigen und erwarteten Finanzierungs-salden schon 1998 auf 60 % oder leichtdarunter verringert werden. In Frankreichschließlich, wo die Schuldenquote knappunter 60 % des BIP liegt, würde die Einhal-tung des Stabilitäts- und Wachstumspaktesab 1999 auch gewährleisten, daß die Schul-denquote den Referenzwert nicht über-steigt.

Hier sei angemerkt, daß das EWI bei derBeurteilung der Haushaltspositionen derEU-Mitgliedstaaten Transferleistungen ausdem EG-Haushalt beziehungsweise an denEG-Haushalt nicht berücksichtigt hat.

Das Wechselkurskriterium

In dem zweijährigen Referenzzeitraum vonMärz 1996 bis Februar 1998 nahmen zehnWährungen (der belgische/luxemburgischeFranc, die dänische Krone, die D-Mark, diespanische Peseta, der französische Franc,

das irische Pfund, der holländische Gulden,der österreichische Schilling und der por-tugiesische Escudo) wie im Vertrag vorge-schrieben seit mindestens zwei Jahren vordieser Prüfung am Wechselkursmechanis-mus des Europäischen Währungssystemsteil. Kürzer war die Phase der Teilnahmeim Falle der Finnmark und der italienischenLira, da diese Währungen dem Wechsel-kursmechanismus erst im Oktober 1996beitraten beziehungsweise im November1996 erneut beitraten. Drei Währungennahmen in dem in diesem Bericht genann-ten Referenzzeitraum nicht am Wechsel-kursmechanismus des Europäischen Wäh-rungssystems teil, und zwar die griechischeDrachme2 , die schwedische Krone und dasPfund Sterling.

Jede der zehn zuvor genannten EWS-Währungen, mit Ausnahme des irischenPfund, bewegte sich in der Regel naheihren unveränderten Leitkursen gegenüberden anderen EWS-Währungen, und einigeWährungen (der belgische/luxemburgischeFranc, die D-Mark, der holländische Gul-den und der österreichische Schilling) be-wegten sich gemeinsam in einem beson-ders engen Verhältnis. Zeitweilig lag derWechselkurs einiger Währungen außer-halb eines engen Bereichs um die Leitkur-se. Die maximale Abweichung, berechnetauf der Basis von gleitenden 10-Tages-durchschnitten, war jedoch auf 3,5 % be-grenzt, sieht man einmal von der Kursent-wicklung des irischen Pfund ab. Die Abwei-chungen traten überdies nur vorüberge-hend auf und spiegelten in erster Liniekurzfristige Wechselkursbewegungen derspanischen Peseta und des französischenFranc (Anfang 1996), des portugiesischenEscudo (Ende 1996/Anfang 1997) sowieder Finnmark (Anfang und Mitte 1997)gegenüber anderen EWS-Währungen wi-der. Die Analyse der Wechselkursvolatili-

2 Die griechische Drachme wurde, wie schon er-wähnt, mit Wirkung vom 16. März 1998 in denWechselkursmechanismus des EWS einbezogen.

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tät und der Differenzen bei den kurzfristi-gen Zinsen deutet darauf hin, daß dieWechselkursentwicklung während des ge-samten Referenzzeitraums durchweg in re-lativ ruhigen Bahnen verlief.

Der Kurs des irischen Pfund lag in derRegel deutlich über den unverändertenLeitkursen gegenüber den anderen EWS-Währungen. Am Ende des Referenzzeit-raums lag der Kurs des irischen Pfund nurnoch etwas mehr als 3 % über seinenLeitkursen.3 Parallel dazu nahm die Wech-selkursvolatilität gegenüber der D-Mark bisMitte 1997 zu, und die Differenzen bei denkurzfristigen Zinsen gegenüber den Län-dern mit den niedrigsten kurzfristigen Zin-sen erhöhten sich im gleichen Zeitraum. Injüngster Zeit verringerte sich die Volatilität,und auch die Differenzen bei den kurzfristi-gen Zinsen verminderten sich etwas, blie-ben aber relativ groß.

Die italienische Lira hatte zu Beginn desReferenzzeitraums, bevor sie wieder demWechselkursmechanismus des EWS bei-trat, zunächst eine leichte und vorüberge-hende Abschwächung zu verzeichnen, dieeinen Aufwärtstrend, der zuvor eingesetzthatte, unterbrach; sie erreichte im März1996 eine maximale Abweichung von 7,6 %nach unten von ihrem künftigen Leitkursgegenüber einer EWS-Währung. Danachgewann sie wieder an Boden, näherte sichden späteren Leitkursen und bewegte sichdie meiste Zeit innerhalb einer engenSchwankungsmarge. Bei der Finnmark setz-te sich ebenfalls zu Beginn des Referenz-zeitraums und vor ihrem Beitritt zum Wech-selkursmechanismus des EWS zunächst dieAbschwächung, die bereits in den vorange-gangenen Monaten zu verzeichnen gewe-sen war und die den seit 1993 bestehen-den längerfristigen Aufwärtstrend unter-brochen hatte, fort, wobei sie im April1996 eine maximale Abweichung von 6,5 %nach unten von ihrem künftigen Leitkursgegenüber einer EWS-Währung erreichte.Danach wertete sie auf und bewegte sichim allgemeinen innerhalb eines engen Be-

reichs um ihre späteren Leitkurse. Seit demBeitritt beziehungsweise Wiederbeitritt zumWechselkursmechanismus des EWS imOktober beziehungsweise November 1996bewegten sich sowohl die Finnmark alsauch die italienische Lira in der Regel naheden unveränderten Leitkursen gegenüberden anderen EWS-Währungen. Wie auchandere EWS-Währungen, so bewegten sichauch die italienische Lira und die Finnmarkzeitweilig außerhalb eines nahe den Leit-kursen liegenden Bereichs, doch warendiese Abweichungen begrenzt und tratennur vorübergehend auf. In beiden Fällenverminderte sich die in früheren Periodenbeobachtete relativ hohe Wechselkursvo-latilität gegenüber der D-Mark innerhalbdes Referenzzeitraums und erreichte einniedriges Niveau. Die Differenzen bei denkurzfristigen Zinsen gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten kurzfristigenZinsen haben sich im Falle der italienischenLira stetig verringert und waren im Falleder Finnmark geringfügig.

Die drei Währungen, die nicht am Wech-selkursmechanismus des EWS teilnehmen,nämlich die griechische Drachme, dieschwedische Krone und das Pfund Sterling,bewegten sich in der Regel oberhalb desMonatsdurchschnitts der bilateralen Wech-selkurse gegenüber anderen EU-Währun-gen vom März 1996. Die Differenzen beiden kurzfristigen Zinsen gegenüber denEU-Ländern mit den niedrigsten kurzfristi-gen Zinsen blieben in Griechenland groß,sie hatten sich bis Mitte 1997 verringertund waren seit November 1997 wiedererheblich gestiegen. In Schweden haben siesich deutlich verringert. Beim Pfund Ster-ling nahmen die Differenzen bei den kurz-fristigen Zinsen der Tendenz nach zu.

33333 Die bisherigen bilateralen Leitkurse des irischenPfund gegenüber anderen EWS-Währungen wur-den, wie erwähnt, mit Wirkung vom 16. März 1998um 3 % heraufgesetzt.

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Das Kriterium des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum der zwölf Monate biseinschließlich Januar 1998 lag der durch-schnittliche langfristige Zinssatz in 14 Mit-gliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutsch-land, Spanien, Frankreich, Irland, Italien,Luxemburg, den Niederlanden, Österreich,Portugal, Finnland, Schweden und demVereinigten Königreich) unter dem Refe-renzwert. Dieser Referenzwert wurde an-hand des ungewogenen arithmetischen Mit-tels der langfristigen Zinssätze in den dreiLändern mit den gemessen an dem HVPIniedrigsten Inflationsraten plus einem Zu-schlag von 2 Prozentpunkten ermittelt. Dielangfristigen Zinsen in diesen drei Ländernbeliefen sich auf 5,6 % in Österreich, 5,5 %in Frankreich und 6,2 % in Irland; folglichlag der durchschnittliche Zinssatz bei 5,8 %und der Referenzwert - nach Addition von2 Prozentpunkten - bei 7,8 %. Die reprä-sentativen langfristigen Zinssätze in Grie-chenland, die mit den Renditen in anderenLändern seit Juni 1997 vergleichbar waren,beliefen sich auf 9,8 % und lagen damitdeutlich über dem Referenzwert (sieheTabelle A und Abbildung C).

Über den Zeitraum von 1990 bis 1997waren die langfristigen Zinssätze in einerReihe von Ländern insgesamt betrachtetsehr ähnlich. Dies gilt für Belgien, Deutsch-land, Frankreich, Luxemburg, die Nieder-lande und Österreich. In Dänemark undIrland lag der langfristige Zinssatz währenddieses Zeitraums meist ebenfalls relativnahe dem langfristigen Zinssatz in denvorgenannten Ländern. In Finnland undSchweden hat sich die Konvergenz derRenditen seit 1994/1995 beschleunigt, undin beiden Ländern sind seit etwa 1996 nurbegrenzte Differenzen zu verzeichnen. InSpanien, Italien und Portugal, wo die Ren-diten in den neunziger Jahren meist deut-lich höher waren, sind die langfristigenZinsen ab 1995 stark gesunken und liegenseit Ende 1996 beziehungsweise Anfang1997 unter dem Referenzwert. Ein deutli-cher Rückgang war auch in Griechenland

zu verzeichnen. Im Vereinigten Königreichspiegelte sich die im Vergleich zu denkontinentaleuropäischen Ländern unter-schiedliche Phase des Konjunkturzyklus, inder sich das Land befand, in einer Entwick-lung wider, die insgesamt seit Anfang derneunziger Jahre durch anfängliche Konver-genz und spätere Divergenz gegenüberdem langfristigen Zinssatz in den Ländernmit den niedrigsten Anleiherenditen ge-kennzeichnet war, wenngleich sich die Dif-ferenzen beim langfristigen Zinssatz in letz-ter Zeit verringert haben.

Insgesamt gesehen hängt die Entwicklungdes langfristigen Zinssatzes in den Mitglied-staaten eng mit der Inflationsentwicklungzusammen (siehe oben), die eine allgemei-ne Verringerung der langfristigen Zinssätzeund einen besonders starken Rückgang beiden früheren Hochzinswährungen erleich-tert hat. Andere Bestimmungsfaktoren die-ses Trends waren in den meisten Fällen dieStabilität der Wechselkurse und die Kon-solidierung der öffentlichen Finanzen inden einzelnen Ländern, was zu geringerenRisikoprämien führte. Diese Veränderun-gen der Rahmenbedingungen haben nachEinschätzung der Märkte die Aussichten füreine Teilnahme an der Stufe Drei derWWU verbessert - was wiederum alseigenständiger Faktor dazu beigetragen ha-ben mag, daß sich die Verringerung derRenditedifferenzen beschleunigte, und zwarsowohl unmittelbar als auch durch eineweitere Verbesserung der Aussichten fürPreis- und Wechselkursstabilität.

Sonstige Faktoren

Neben den bereits genannten Konver-genzkriterien berücksichtigt der Berichtauch eine Reihe „sonstiger Faktoren“, dieausdrücklich in Artikel 109 j Abs. 1 desVertrags genannt sind: die Entwicklung derECU, die Ergebnisse bei der Integrationder Märkte, der Stand und die Entwicklungder Leistungsbilanzen und die Entwicklung

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der Lohnstückkosten und der anderen Preis-indizes (siehe Tabelle B).

Die Zuwächse bei den nominalen Lohn-stückkosten sind im Verlauf der neunzigerJahre im allgemeinen auf einen Stand ge-sunken, der mit niedrigen Inflationsratenvereinbar ist. In einer Reihe von Ländern,nämlich Belgien, Deutschland, Irland, denNiederlanden, Österreich und Finnland,waren die nominalen Lohnstückkosten imZeitraum 1996/97 entweder insgesamt sta-bil oder rückläufig, während in mehrerenanderen Ländern (Dänemark, Spanien,Frankreich, Luxemburg, Portugal und Ver-einigtes Königreich) ein - wenn auch über-wiegend mäßiger - Anstieg zu verzeichnenwar. Die wichtigste Ausnahme war Grie-chenland, wo sich die nominalen Lohn-stückkosten 1997 trotz einer erheblichenAbschwächung in den neunziger Jahren um7,5 % erhöhten. In Italien und Schwedenhat sich der Anstieg der Lohnstückkosten1996 auf fast 5 % beschleunigt, 1997 aberwieder abgeschwächt, und zwar auf 3,1 %in Italien und 1,2 % in Schweden.

Die übrigen wichtigen Preisindizes, die indiesem Bericht betrachtet werden, bestäti-gen im wesentlichen den Trend, der beiden HVPIs beobachtet wurde. In einigenLändern lagen die Inflationsraten für einenoder mehrere Preisindizes geringfügig überden an dem HVPI gemessenen Inflations-raten.

Nach den jüngsten Zahlen zu den Lei-stungsbilanzpositionen der EU-Länder wie-sen elf Länder 1997 Überschüsse auf. Vondiesen hatten Spanien, Frankreich, Italien,Finnland und Schweden Anfang der neun-ziger Jahre Defizite zu verzeichnen, dieaber im späteren Verlauf restlos abgebautwurden. Im Vereinigten Königreich ergabsich 1997 ein geringfügiger Überschuß.Andere Länder hatten in den neunzigerJahren durchweg Überschüsse. BesondersBelgien und die Niederlande haben erheb-liche Netto-Vermögenspositionen aufge-baut. In den übrigen vier Mitgliedstaaten

(Deutschland, Griechenland, Österreich undPortugal) waren die Leistungsbilanzdefizitehartnäckiger; in Deutschland war das Defi-zit 1997 allerdings gering.

Hinsichtlich der Integration der Märktezeigen die Zahlen der Europäischen Kom-mission zum Stand der Umsetzung derBinnenmarktrichtlinien (Februar 1998), daßdie durchschnittliche Umsetzungsrate inder Union bei ungefähr 94 % liegt. EineAufgliederung der Kommission nach Wirt-schaftssektoren zeigt, daß die öffentlichenBeschaffungen der Bereich sind, in demnoch die größten technischen Barrierenbestehen. Eine Analyse der Waren- undDienstleistungsströme zeigt, daß bei allenEU-Ländern der Anteil des Handels inner-halb der EU in Prozent des gesamtenAußenhandels beträchtlich ist. 1996 lag derAnteil der Ausfuhren in die EU an dengesamten Ausfuhren zwischen 52 % (Ver-einigtes Königreich) und über 80 % (Portu-gal). Der Durchschnitt für alle EU-Mitglied-staaten beträgt 61 %. Die entsprechendenZahlen für die Importe aus der EU liegenzwischen 54 % in Irland und 76 % in Portu-gal, während der Durchschnitt für alle EU-Länder rund 61 % beträgt.

Was Fragen der Besteuerung betrifft, sosind die indirekte Besteuerung und dieBesteuerung von Kapitaleinkommen für dieIntegration der Märkte von besondererBedeutung. Hier bestehen nach wie vorerhebliche Unterschiede zwischen den EU-Ländern sowohl bei der indirekten Be-steuerung von Waren und Dienstleistun-gen als auch bei der Besteuerung vonKapitaleinkommen in bezug auf die Steuer-sätze wie auch ihre Anwendung im einzel-nen. Die steuerliche Behandlung von Zins-zahlungen mag als Beispiel dienen: In eini-gen EU-Ländern gibt es eine Quellensteu-er, die von Gebietsansässigen erhobenwird, während in anderen Ländern dieZahlstelle verpflichtet ist, die Steuerbehör-den zu informieren, und allgemein werdenGebietsansässige und Gebietsfremde un-terschiedlich behandelt. Bisher wurden kei-

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ne umfassenden Maßnahmen zur Harmo-nisierung der Besteuerung von Kapitalein-kommen mit dem Ziel getroffen, die Inte-gration der Finanzmärkte zu fördern.

Insgesamt ist der private Markt für ECU1997 weiter geschrumpft. Dies war aufRückgänge bei den Bankforderungen und-verbindlichkeiten und den Umlauf inter-nationaler Anleihen zurückzuführen. Zu

dieser Schrumpfung kam es trotz einigergünstiger Entwicklungen im Jahr 1997. Ins-besondere wurden einige rechtliche Un-sicherheiten beseitigt, und der Abstandzwischen den Markt- und den Korb-ECU-Kursen hat sich - teilweise in Reaktiondarauf - von Ende Dezember 1996 bisEnde Dezember 1997 weiter von 90 Basis-punkten auf Null verringert; gegen Ende1997 war er sogar kurzfristig negativ.

2 Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriftenmit dem Vertrag

2.1 Einleitung

Nach Artikel 108 des Vertrags haben dieMitgliedstaaten sicherzustellen, daß späte-stens zum Zeitpunkt der Errichtung desESZB ihre innerstaatlichen Rechtsvorschrif-ten einschließlich der Satzungen ihrer Zen-tralbanken mit dem Vertrag und der Sat-zung im Einklang stehen („rechtliche Kon-vergenz“). Dies erfordert nicht die Harmo-nisierung der Satzungen der NZBen, son-dern beinhaltet die Verpflichtung, eine An-passung der innerstaatlichen Rechtsvor-schriften und Zentralbanksatzungen mitdem Ziel vorzunehmen, sie mit dem Ver-trag und der Satzung in Einklang zu brin-gen. Zum Zweck der Ermittlung der einzel-nen Bereiche innerstaatlichen Rechts, indenen Anpassungsbedarf besteht, kann fol-gende Unterscheidung getroffen werden:Unabhängigkeit der NZBen, rechtliche In-tegration der NZBen in das ESZB sowieandere Rechtsvorschriften neben den Sat-zungen der NZBen.

Vereinbarkeit ist erst dann gegeben, wenndas Gesetzgebungsverfahren abgeschlos-sen ist, das heißt, wenn das betreffendeGesetz durch den nationalen Gesetzgeberverabschiedet ist und alle weiteren Schrit-te - wie zum Beispiel die Verkündung -bereits durchgeführt wurden. Dies gilt für

alle Rechtsvorschriften, die unter Arti-kel 108 fallen. Die oben getroffene Unter-scheidung nach Rechtsanpassungsbereichenist hingegen von Bedeutung hinsichtlich desZeitpunkts, zu dem die Rechtsvorschriftenin Kraft treten müssen. Mit vielen derEntscheidungen, die der EZB-Rat und dieNZBen im Zeitraum zwischen Errichtungdes ESZB und Jahresende 1998 zu treffenhaben, werden Weichen für die einheit-liche Geldpolitik und ihre Umsetzung in-nerhalb des Euro-Währungsraums gestellt.Aus diesem Grund müssen Anpassungen,die die Zentralbankunabhängigkeit betref-fen, spätestens zum Zeitpunkt der Errich-tung des ESZB Wirksamkeit erlangt haben.Andere Bestimmungen, die sich auf dierechtliche Integration der NZBen in dasESZB beziehen, müssen dagegen erst inKraft treten, wenn eine NZB tatsächlichintegraler Bestandteil des ESZB wird, dasheißt zu Beginn der Stufe Drei, oder imFalle von Mitgliedstaaten, für die eine Aus-nahmeregelung gilt oder die einen Sonder-status einnehmen, zu dem Zeitpunkt, zudem sie die einheitliche Währung einfüh-ren. Was das Inkrafttreten der Anpassun-gen von anderen Rechtsvorschriften nebenden Satzungen der NZBen betrifft, durchdie die Vereinbarkeit mit dem Vertrag undder Satzung gewährleistet werden muß, sohängt der Zeitpunkt vom Inhalt dieser

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Rechtsvorschriften ab und muß deswegenvon Fall zu Fall geprüft werden.

Dieser Bericht enthält unter anderem eineBeurteilung jedes einzelnen Landes in be-zug auf die Vereinbarkeit seiner innerstaat-lichen Rechtsvorschriften mit dem Vertragund der Satzung.

2.2 Unabhängigkeit der NZBen

Die Unabhängigkeit der Zentralbanken istvon grundlegender Bedeutung für dieGlaubwürdigkeit der Einführung der Wäh-rungsunion und damit eine Grundvoraus-setzung für die Währungsunion. In institu-tioneller Hinsicht sieht die Währungsunionvor, daß die währungspolitischen Befugnis-se, die derzeit bei den Mitgliedstaatenliegen, künftig von einem neuen System -dem ESZB - ausgeübt werden. Dies wärenicht akzeptabel, wenn die Mitgliedstaatendie Entscheidungen der Beschlußorganedes ESZB beeinflussen könnten.

Die Satzung sieht eine wichtige Rolle für dieNZB-Präsidenten bei der Festlegung derGeldpolitik (durch ihre Mitgliedschaft im EZB-Rat) sowie für die NZBen bei der Durchfüh-rung der Geschäfte des ESZB (siehe Artikel12.1 der Satzung, letzter Absatz) vor. Ausdiesem Grund ist es unerläßlich, daß dieNZBen bei der Wahrnehmung ihrer Aufga-ben im Rahmen des ESZB unabhängig gegen-über externen Stellen sind.

Auf den Grundsatz der Unabhängigkeit derNZBen wird ausdrücklich in Artikel 107des Vertrags und Artikel 14.2 der Satzungeingegangen. Artikel 107 umfaßt ein Ver-bot von Versuchen der Einflußnahme aufdie EZB, die NZBen oder die Mitgliederihrer Beschlußorgane, deren Amtszeit durchArtikel 14.2 garantiert wird.

Das EWI hat eine Liste mit den verschiede-nen Aspekten der Zentralbankunabhängig-keit erstellt, wobei zwischen institutionel-

len, personellen und finanziellen Aspektenunterschieden wird.4

Mit Blick auf die institutionelle Unabhängig-keit sind Rechte Dritter (zum BeispielRegierung und Parlament), nämlich

- NZBen oder deren BeschlußorganenWeisungen zu erteilen,

- Entscheidungen von NZBen zu geneh-migen, auszusetzen, aufzuheben oderaufzuschieben,

- Entscheidungen der NZBen aus rechtli-chen Gründen zu zensieren,

- in Beschlußorganen einer NZB mitStimmrecht vertreten zu sein, oder

- (vorab) zu Entscheidungen einer NZBkonsultiert zu werden

nicht mit dem Vertrag und/oder der Sat-zung vereinbar und erfordern deshalb eineAnpassung.

Mit Blick auf die personelle Unabhängigkeitsollten die Satzungen der NZBen sicher-stellen, daß

- die Amtszeit der Präsidenten derNZBen mindestens fünf Jahre beträgt,

- der Präsident einer NZB nur aus den inArtikel 14.2 der Satzung festgelegtenGründen entlassen werden darf (dasheißt, nur wenn er die Voraussetzungenfür die Ausübung seines Amtes nichtmehr erfüllt oder eine schwere Verfeh-lung begangen hat),

4 Darüber hinaus gibt es auch das Kriterium derfunktionellen Unabhängigkeit; dieser Aspekt wirdaber, weil die NZBen in Stufe Drei integralerBestandteil des ESZB werden, im Rahmen derrechtlichen Integration der NZBen in das ESZBbehandelt (siehe Ziffer 2.3).

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- den übrigen Mitgliedern der Beschluß-organe der NZBen, die Aufgaben imRahmen des ESZB wahrnehmen, diegleiche Amtszeit wie dem Präsidentengarantiert wird,

- für die Mitglieder der Beschlußorganeder NZBen, die in die Wahrnehmungvon Aufgaben im Rahmen des ESZBeingebunden sind, keine Interessenkon-flikte entstehen zwischen Pflichten ge-genüber ihrer jeweiligen NZB (im Falleder Präsidenten zusätzlich gegenüberder EZB) und sonstigen Funktionen, diesie zusätzlich ausüben und aufgrundderer ihre personelle Unabhängigkeitbeeinträchtigt werden könnte.

Finanzielle Unabhängigkeit erfordert, daßdie NZBen zur Wahrnehmung ihrer Aufga-ben über angemessene Mittel verfügenkönnen. Diesbezüglichen Einschränkungender Rechtsgrundlage muß mit Hilfe einerBestimmung entgegengewirkt werden, diesicherstellt, daß die Aufgaben im Rahmendes ESZB ordnungsgemäß erfüllt werdenkönnen.

2.3 Die rechtliche Integration derNZBen in das ESZB

Die vollständige Teilnahme der NZBen amESZB macht zusätzliche Anpassungen er-forderlich, die über jene, die die Unabhän-gigkeit der Zentralbanken gewährleisten,hinausgehen. Insbesondere können Maß-nahmen notwendig sein, um die NZBen indie Lage zu versetzen, Aufgaben als Mit-glieder des ESZB und im Einklang mit denEntscheidungen der EZB auszuführen. Be-sondere Aufmerksamkeit wird dabei jenenBestimmungen zuteil, welche die jeweiligeNZB oder deren Präsidenten daran hin-dern könnten, ihren Verpflichtungen imRahmen des ESZB beziehungsweise alsMitglied des EZB-Rates nachzukommen,oder welche die Vorrechte der EZB nichtanerkennen. Das EWI unterscheidet beiseiner Beurteilung der Vereinbarkeit der

Satzungen von NZBen mit dem Vertragund der Satzung zwischen folgenden Berei-chen: gesetzliche Zielbestimmung, Aufga-ben, Instrumentarium, Organisationsstruk-tur, finanzielle Bestimmungen und Ver-schiedenes.

2.4 Andere Rechtsvorschriften nebenden Satzungen der NZBen

Die Verpflichtung zur rechtlichen Konver-genz nach Artikel 108 im Kapitel „Wäh-rungspolitik“ des Vertrags bezieht sich aufjene Rechtsbereiche, die vom Übergangvon Stufe Zwei zu Stufe Drei betroffensind. Bei der Beurteilung der Vereinbarkeitvon innerstaatlichen Rechtsvorschriften mitdem Vertrag und der Satzung legt das EWIbesonderes Augenmerk auf jene Gesetze,die im Hinblick auf die Erfüllung der Aufga-ben der NZBen im Rahmen des ESZB eineRolle spielen, sowie auf Gesetze im Be-reich der Geld- und Währungspolitik.Rechtsvorschriften, die einer Anpassungbedürfen, finden sich vor allem in denfolgenden Bereichen: Banknoten, Münzen,Verwaltung der Währungsreserven, Wech-selkurspolitik sowie Geheimhaltung.

2.5 Vereinbarkeit derinnerstaatlichenRechtsvorschriften mit demVertrag und der Satzung

Mit Ausnahme von Dänemark, wo derzeitkein Anpassungsbedarf besteht, wurden inallen Mitgliedstaaten Änderungen an derSatzung der jeweiligen NZB im Sinn der inden EWI-Berichten und EWI-Stellungnah-men festgelegten Kriterien vorgenommenbeziehungsweise wurde dieser Anpassungs-prozeß weit vorangetrieben. Im VereinigtenKönigreich, das den Verpflichtungen nachArtikel 108 des Vertrags derzeit nicht nach-kommen muß, ist die Einführung einer neuenNZB-Satzung im Gang, wobei die Änderun-gen der Zentralbank zwar größere operatio-nelle Unabhängigkeit bringen, aber nicht aus-

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drücklich mit dem Ziel der Erreichung desrechtlichen Konvergenzstandes erfolgen, dendas EWI zur vollen Übereinstimmung mitdem Vertrag und der Satzung verlangt. Abge-sehen von den obengenannten Ausnahmen

liefen (beziehungsweise) laufen EU-weitGesetzgebungsprozesse mit dem Ziel, dieNZBen für Stufe Drei der WWU vorzube-reiten.

3 Zusammenfassung der Länderbeurteilungen

3.1 Belgien

Im Referenzzeitraum erzielte Belgien ge-messen an dem HVPI mit 1,4 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten war ge-dämpft; niedrige Teuerungsraten ergabensich auch gemessen an anderen wichtigenPreisindizes. Für die unmittelbare Zukunftgibt es keine Anzeichen für eine Verstär-kung des Preisauftriebs; die Prognosenfür die Jahre 1998 und 1999 gehen voneiner Inflationsrate von etwa 1 ½ % aus.Der belgische Franc nimmt am EWS-Wechselkursmechanismus schon erheblichlänger als zwei Jahre teil. Während desReferenzzeitraums blieb der Wechselkursweitgehend stabil und in der Regel naheden unveränderten bilateralen Leitkursen,ohne daß kursstützende Maßnahmen not-wendig gewesen wären. Die langfristigenZinssätze lagen bei 5,7 %, also deutlichunter dem entsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Belgien eine Defizit-quote von 2,1 % des BIP, das heißt einenStand, der unter dem Referenzwert liegt;für 1998 wird mit einem weiteren Rück-gang auf 1,7 % gerechnet. Die Schulden-quote liegt weit über dem Referenzwertvon 60 % des BIP. Nach einem Höchst-stand im Jahr 1993 ging die Quote um13,0 Prozentpunkte zurück und lag 1997bei 122,2 %; für 1998 wird mit einer weite-ren Rückführung auf 118,1 % des BIP ge-rechnet. Trotz der Bemühungen, die aktu-elle Finanzlage zu verbessern, und trotz der

erheblichen Fortschritte, die dabei gemachtwurden, besteht offensichtlich nach wievor Besorgnis, ob das Verhältnis des öf-fentlichen Schuldenstands zum BIP „hinrei-chend rückläufig ist und sich rasch genugdem Referenzwert nähert“ und ob bereitseine auf Dauer tragbare Finanzlage erreichtwurde; die Lösung dieses Problems mußfür die zuständigen Stellen in Belgien wei-terhin hohe Priorität haben. Damit dieSchuldenquote innerhalb eines angemesse-nen Zeitraums zügig auf 60 % gesenktwerden kann, müssen jedes Jahr ein Pri-märüberschuß von mindestens 6 % des BIPbeibehalten sowie wachsende und beträcht-liche Haushaltsüberschüsse erzielt werden.Zum Vergleich: 1997 betrug das Haushalts-defizit 2,1 % des BIP, und für 1998 wird miteinem Defizit von 1,7 % gerechnet. Auchder Stabilitäts- und Wachstumspakt for-dert - als mittelfristiges Ziel - einen nahezuausgeglichenen Haushalt oder einen Haus-haltsüberschuß.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß sowohl 1996 als auch 1997 dieDefizitquote das Verhältnis der öffentli-chen Investitionsausgaben zum BIP über-stieg; dagegen weist Belgien hohe Lei-stungsbilanzüberschüsse und eine starkeNetto-Vermögensposition gegenüber demAusland auf.

Das Gesetz über die Banque Nationalede Belgique wurde durch das Gesetz1061/12-96/97 abgeändert. Unter derAnnahme, daß spezielle Bestimmungendieses Gesetzes, deren stufenweise An-

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passung vorgesehen ist, rechtzeitig in Krafttreten, steht das Zentralbankgesetz mitden Anforderungen des Vertrags und derSatzung für Stufe Drei im Einklang. DasEWI stellt fest, daß darüber hinaus dieAnpassung verschiedener anderer Gesetzevorgesehen ist.

3.2 Dänemark

Dänemark hat dem Rat zwar gemäß denBestimmungen des Protokolls Nr. 12 zumVertrag notifiziert, daß es an Stufe Drei derWWU nicht teilnehmen wird, seine Fort-schritte auf dem Wege zur Konvergenzwurden aber trotzdem im einzelnen unter-sucht.

Im Referenzzeitraum erzielte Dänemarkgemessen an dem HVPI mit 1,9 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten hat sichzuletzt beschleunigt, und gemessen an eini-gen anderen wichtigen Preisindizes erga-ben sich für 1997 Teuerungsraten vonüber 2 %. Für die unmittelbare Zukunftgibt es keine Anzeichen für eine Verstär-kung des Preisauftriebs; die Prognosen ge-hen von einem Anstieg der Inflationsrateauf gut 2 % im Jahr 1998 sowie von einerweiteren leichten Erhöhung im Jahr 1999aus. Die dänische Krone nimmt amEWS-Wechselkursmechanismus schon er-heblich länger als zwei Jahre teil. Währenddes Referenzzeitraums blieb der Wechsel-kurs weitgehend stabil und in der Regelnahe den unveränderten bilateralen Leit-kursen, ohne daß kursstützende Maßnah-men notwendig gewesen wären. Die lang-fristigen Zinssätze lagen bei 6,2 %, alsounter dem entsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Dänemark einenHaushaltsüberschuß von 0,7 % des BIP,womit der Referenzwert mühelos erreichtwurde; für 1998 wird mit einem Über-schuß von 1,1 % gerechnet. Die Schulden-quote liegt über dem Referenzwert von

60 % des BIP. Nach einem Höchststand imJahr 1993 ging die Quote um 16,5 Pro-zentpunkte zurück und lag 1997 bei 65,1 %.Bezüglich der Nachhaltigkeit der fiskalpoli-tischen Entwicklung ist für 1998 mit einemRückgang der Schuldenquote auf 59,5 %des BIP, also auf einen Stand knapp unterdem Referenzwert, zu rechnen. Wenn derHaushaltsüberschuß danach auf dem ge-genwärtigen Stand bleibt, dürfte Dänemarkdas mittelfristige Ziel des ab 1999 wirksa-men Stabilitäts- und Wachstumspaktes,nämlich einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß zuerzielen, erfüllen. Dadurch würde auch dieSchuldenquote weiter unter 60 % fallen.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote 1996 niedrigerals das Verhältnis der öffentlichen Investiti-onsausgaben zum BIP war. Darüber hinausverzeichnet Dänemark Leistungsbilanzüber-schüsse, gegenüber dem Ausland hat esjedoch weiterhin eine Netto-Schuld-nerposition. Im Zusammenhang mit derAlterung der Bevölkerung profitiert Däne-mark von einem rasch wachsenden priva-ten Altersversorgungssektor.

Das Gesetz über Danmarks Nationalbankenthält keine Unvereinbarkeiten im Be-reich der Unabhängigkeit der Zentralbank.Die rechtliche Integration der Zentralbankin das ESZB muß nicht geregelt werden,und andere Rechtsvorschriften müssen nichtangepaßt werden, solange Dänemark dieeinheitliche Währung nicht einführt.

3.3 Deutschland

Im Referenzzeitraum erzielte Deutschlandgemessen an dem HVPI mit 1,4 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Die Lohnstückkosten gingen zurück, undniedrige Teuerungsraten ergaben sich auchgemessen an anderen wichtigen Preisindi-zes. Für die unmittelbare Zukunft gibt eskeine Anzeichen für eine Verstärkung des

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Preisauftriebs; die Prognosen für die Jahre1998 und 1999 gehen von einer Inflations-rate von etwa 2 % aus. Die D-Mark nimmtam EWS-Wechselkursmechanismus schonerheblich länger als zwei Jahre teil. Wäh-rend des Referenzzeitraums blieb derWechselkurs weitgehend stabil und in derRegel nahe den unveränderten bilateralenLeitkursen, ohne daß kursstützende Maß-nahmen notwendig gewesen wären. Dielangfristigen Zinssätze lagen bei 5,6 %, alsodeutlich unter dem entsprechenden Refe-renzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Deutschland eineDefizitquote von 2,7 % des BIP, das heißteinen Stand, der unter dem Referenzwertliegt; für 1998 wird mit einem weiterenRückgang auf 2,5 % gerechnet. Die Schul-denquote liegt knapp über dem Referenz-wert von 60 % des BIP. Seit 1991, demersten Jahr nach der deutschen Vereini-gung, ist der Schuldenstand um 19,8 Pro-zentpunkte auf 61,3 % im Jahr 1997 gestie-gen, was hauptsächlich auf die Belastungder öffentlichen Finanzen durch die Verei-nigung zurückzuführen ist. Bezüglich derNachhaltigkeit der fiskalpolitischen Entwick-lung ist für 1998 mit einem geringfügigenRückgang der Schuldenquote auf 61,2 %des BIP zu rechnen. Damit die Schulden-quote innerhalb eines angemessenen Zeit-raums auf 60 % des BIP zurückgeführtwerden kann, würde es nicht reichen, dieDefizitquote auf dem gegenwärtigen Standzu halten; dies deutet darauf hin, daßweiterhin erhebliche Konsolidierungsfort-schritte notwendig sind. Auch der Stabili-täts- und Wachstumspakt fordert - alsmittelfristiges Ziel - einen nahezu ausgegli-chenen Haushalt oder einen Haushalts-überschuß. Bei der derzeitigen Schulden-quote von knapp über 60 % des BIP würdedurch die Erzielung der für 1998 prognosti-zierten Haushaltsposition und eines da-nach ausgeglichenen Haushalts die Schul-denquote bereits im Jahr 1999 unter denReferenzwert von 60 % sinken.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote das Verhältnisder öffentlichen Investitionsausgaben zumBIP sowohl 1996 als auch 1997 überstieg.Darüber hinaus verzeichnete Deutschland -als Folge der Vereinigung - Leistungsbilanz-defizite, behielt jedoch seine Netto-Ver-mögensposition gegenüber dem Auslandbei.

Das Bundesbankgesetz steht, nachdem esdurch das Sechste Gesetz zur Änderungdes Gesetzes über die Deutsche Bundes-bank vom 22. Dezember 1997 abgeändertwurde, mit den Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei imEinklang. Das EWI stellt fest, daß darüberhinaus die Anpassung des Münzgesetzesvorgesehen ist.

3.4 Griechenland

Der Rückgang der an dem VPI gemessenenPreissteigerungsrate von über 20 % im Jahr1990 auf 5 ½ % im Jahr 1997 zeigt einedeutliche Tendenz in Richtung niedrigererInflationsraten in Griechenland. Im Refe-renzzeitraum lag, gemessen an dem HVPI,die Preissteigerungsrate bei 5,2 %. In dergleichen Zeit ging der Anstieg der Lohn-stückkosten auf 7 ½ % im Jahr 1997 zu-rück, und auch andere wichtige Preisindi-zes zeigen rückläufige Inflationsraten. DiePrognosen gehen davon aus, daß die Infla-tionsrate 1998 auf 4 ½ % sowie 1999 auf3 ½ % zurückgehen wird. Die langfristigenZinssätze sind in den neunziger Jahren -mit Ausnahme von 1997 - im Trend gesun-ken; im Referenzzeitraum beliefen sie sichim Durchschnitt auf 9,8 %. Trotz der er-zielten Fortschritte hat es Griechenlandallerdings bislang nicht geschafft, die Preis-steigerungsrate nach dem HVPI und dielangfristigen Zinssätze auf ein Niveau un-terhalb der im Vertrag festgelegten Refe-renzwerte zu bringen.

Griechenland nahm im für diesen Berichtmaßgeblichen Referenzzeitraum nicht am

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EWS-Wechselkursmechanismus teil.5 Wäh-rend des Referenzzeitraums notierte diegriechische Drachme über dem im März1996 verzeichneten Monatsdurchschnitt derbilateralen Wechselkurse gegenüber denmeisten anderen EU-Währungen; dieserWert wird zur Veranschaulichung als Refe-renzgröße verwendet, weil keine Leitkursevorliegen.

Seit 1993 wurde die Defizitquote um ins-gesamt 9,8 Prozentpunkte auf 4,0 % desBIP im Jahr 1997 gesenkt, womit die Quoteüber dem im Vertrag festgelegten Refe-renzwert liegt. Für 1998 ist mit einerRückführung der Defizitquote auf 2,2 %,also auf einen Stand unter dem Referenz-wert, zu rechnen. Die Schuldenquote liegtweit über dem Referenzwert von 60 % desBIP. Nach einem Höchststand im Jahr 1993blieb die Schuldenquote weitgehend stabilund ging schließlich um 2,9 Prozentpunkteauf 108,7 % im Jahr 1997 zurück. Für 1998wird mit einem Rückgang der Schulden-quote auf 107,7 % des BIP gerechnet.Trotz der Bemühungen, die aktuelle Fi-nanzlage zu verbessern, und trotz dererheblichen Fortschritte, die dabei gemachtwurden, muß man nach wie vor besorgtsein, ob das Verhältnis des öffentlichenSchuldenstands zum BIP „hinreichend rück-läufig ist und sich rasch genug dem Refe-renzwert nähert“ und ob bereits eine aufDauer tragbare Finanzlage erreicht wurde;die Lösung dieses Problems muß für diezuständigen Stellen in Griechenland wei-terhin hohe Priorität haben. Damit dieSchuldenquote innerhalb eines angemes-senen Zeitraums auf 60 % gesenkt werdenkann, müssen erhebliche Primärüberschüs-se und anhaltende beträchtliche Haushalts-überschüsse erzielt werden. Zum Vergleich:1997 betrug das Haushaltsdefizit 4,0 % desBIP, und für 1998 wird mit einem Defizitvon 2,2 % gerechnet. Auch der Stabilitäts-und Wachstumspakt fordert - als mittelfri-stiges Ziel - einen nahezu ausgeglichenenHaushalt oder einen Haushaltsüberschuß.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote das Verhältnisder öffentlichen Investitionsausgaben zumBIP sowohl 1996 als auch 1997 überstieg.Darüber hinaus verzeichnete GriechenlandLeistungsbilanzdefizite und wies eine Net-to-Schuldnerposition gegenüber dem Aus-land auf. In diesem Zusammenhang kommtGriechenland zugute, daß das Altersver-sorgungssystem teilweise kapitalgedeckt ist.

Nachdem die Satzung der Bank von Grie-chenland durch das Gesetz 2548 vom12. Dezember 1997 abgeändert wurde,gibt es in der Zentralbanksatzung keineweiteren Unvereinbarkeiten mit den An-forderungen des Vertrags und der Satzungfür Stufe Drei. In bezug auf zwei Aspektebesteht jedoch noch Nachbesserungsbe-darf, dem Rechnung getragen werden muß,bevor Griechenland die einheitliche Wäh-rung einführt. Dem EWI sind keine sonsti-gen Rechtsvorschriften bekannt, die eineAnpassung nach Artikel 108 des Vertragserfordern.

3.5 Spanien

Im Referenzzeitraum erzielte Spanien ge-messen an dem HVPI mit 1,8 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten war ge-dämpft, und auch andere wichtige Preisin-dizes zeigen die allgemeine Entwicklung hinzu niedrigeren Teuerungsraten. Für dieunmittelbare Zukunft gibt es kaum Anzei-chen für eine Verstärkung des Preisauf-triebs; die Prognosen für die Jahre 1998und 1999 gehen von einem Anstieg derInflationsrate auf gut 2 % aus. Die spani-sche Peseta nimmt am EWS-Wechselkurs-mechanismus schon erheblich länger alszwei Jahre teil. Während des Referenzzeit-raums blieb der Wechselkurs weitgehend

55555 Wie oben erwähnt, wurde die griechische Drachmemit Wirkung vom 16. März 1998 in denEWS-Wechselkursmechanismus eingebunden.

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stabil und in der Regel nahe den unverän-derten bilateralen Leitkursen, ohne daßkursstützende Maßnahmen notwendig ge-wesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 6,3 %, also unter dem entspre-chenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Spanien eine Defizit-quote von 2,6 % des BIP, das heißt einenStand, der unter dem Referenzwert liegt;für 1998 wird mit einem weiteren Rück-gang auf 2,2 % gerechnet. Die Schulden-quote liegt über dem Referenzwert von60 % des BIP. Nach einem Höchststand imJahr 1996 ging die Quote um 1,3 Prozent-punkte zurück und lag 1997 bei 68,8 %.Bezüglich der Nachhaltigkeit der fiskalpoli-tischen Entwicklung ist für 1998 mit einemRückgang der Schuldenquote auf 67,4 %des BIP zu rechnen. Bei der derzeitigenSchuldenquote von knapp 70 % des BIPwürde durch die Erzielung des für 1998prognostizierten Finanzierungssaldos undeines ausgeglichenen Haushalts in den Fol-gejahren die Schuldenquote im Jahr 2001auf unter 60 % des BIP gesenkt. Bliebenhingegen der Gesamtsaldo und der Primär-saldo in den Folgejahren auf dem Standvon 1998, könnte die Schuldenquote nichtvor 2007 beziehungsweise 2004 auf 60 %des BIP zurückgeführt werden; dies deutetdarauf hin, daß weiterhin erhebliche Kon-solidierungsfortschritte notwendig sind.Auch der Stabilitäts- und Wachstumspaktfordert - als mittelfristiges Ziel - einennahezu ausgeglichenen Haushalt oder ei-nen Haushaltsüberschuß.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote das Verhältnisder öffentlichen Investitionsausgaben zumBIP im Jahr 1996 überstieg, 1997 hingegenunterschritt. Darüber hinaus verzeichnetSpanien Leistungsbilanzüberschüsse, weistaber weiterhin eine Netto-Schuld-nerposition gegenüber dem Ausland auf.

Das Gesetz über den Banco de Españawurde durch das Gesetz 66/1997 vom30. Dezember 1997 mit Blick auf die

Unabhängigkeit der Zentralbank abgeän-dert. Ferner ist derzeit eine weitere Anpas-sung des Zentralbankgesetzes hinsichtlichder Integration der Zentralbank in dasESZB im Gang. Unter der Annahme, daßder diesbezügliche Gesetzesentwurf nachdem Stand am 24. März 1998 verabschie-det wird und rechtzeitig in Kraft tritt, stehtdas Gesetz über den Banco de España mitden Anforderungen des Vertrags und derSatzung für Stufe Drei im Einklang. DasEWI stellt fest, daß darüber hinaus eineweitere Anpassung des Münzgesetzes 10/1975 vom 12. März 1975 vorgesehen ist.

3.6 Frankreich

Im Referenzzeitraum erzielte Frankreichgemessen an dem HVPI mit 1,2 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt;damit gehörte Frankreich zu den drei Mit-gliedstaaten der EU mit den niedrigstenInflationsraten. Der Anstieg der Lohnstück-kosten war gedämpft, und niedrige Teue-rungsraten ergaben sich auch gemessen ananderen wichtigen Preisindizes. Für dieunmittelbare Zukunft gibt es keine Anzei-chen für eine Verstärkung des Preisauf-triebs; die Prognosen für die Jahre 1998und 1999 gehen von einer Inflationsratevon deutlich unter 2 % aus. Der französi-sche Franc nimmt am EWS-Wechselkurs-mechanismus schon erheblich länger alszwei Jahre teil. Während des Referenzzeit-raums blieb der Wechselkurs weitgehendstabil und in der Regel nahe den unverän-derten bilateralen Leitkursen, ohne daßkursstützende Maßnahmen notwendig ge-wesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 5,5 %, also deutlich unter dementsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Frankreich eine Defi-zitquote von 3,0 % des BIP, das heißt einenStand auf der Höhe des Referenzwertes.Für 1998 wird damit gerechnet, daß estrotz der günstigen konjunkturellen Lagepraktisch zu keiner Verbesserung (nämlich

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einem Rückgang auf 2,9 %) kommt. Fernerwird bei der Schuldenquote, die 1997 zwaranstieg, aber mit 58,0 % des BIP knappunter dem Referenzwert von 60 % blieb,1998 mit einem geringfügigen Anstieg auf58,1 % gerechnet. Bezüglich der Nachhal-tigkeit der fiskalpolitischen Entwicklung istfestzustellen: Damit die Schuldenquote un-ter 60 % des BIP gehalten werden kann,würde es nicht reichen, die Defizitquoteauf dem gegenwärtigen Stand zu halten;dies deutet darauf hin, daß weiterhin er-hebliche Konsolidierungsfortschritte not-wendig sind. Auch der Stabilitäts- undWachstumspakt fordert - als mittelfristigesZiel - einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß. Da-durch würde auch die Schuldenquote wei-ter unter 60 % fallen.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote das Verhältnisder öffentlichen Investitionsausgaben zumBIP sowohl 1996 als auch 1997 überstieg.Frankreich weist Leistungsbilanzüberschüs-se und eine Netto-Schuldnerposition ge-genüber dem Ausland auf.

Die Abänderung des Gesetzes über dieBanque de France ist zur Zeit im Gang.Unter der Annahme, daß der diesbezügli-che Gesetzesentwurf nach dem Stand am24. März 1998 verabschiedet wird undrechtzeitig in Kraft tritt, steht das Zentral-bankgesetz mit den Anforderungen desVertrags und der Satzung für Stufe Drei imEinklang. Das EWI stellt fest, daß darüberhinaus Anpassungen verschiedener ande-rer Gesetze vorgesehen sind.

3.7 Irland

Im Referenzzeitraum erzielte Irland gemes-sen an dem HVPI mit 1,2 % eine Preisstei-gerungsrate, die deutlich unter dem imVertrag festgelegten Referenzwert liegt;damit gehörte Irland zu den drei Mitglied-staaten der EU mit den niedrigsten Inflati-onsraten. Die Lohnstückkosten gingen zu-

rück, und niedrige Teuerungsraten ergabensich auch gemessen an anderen wichtigenPreisindizes. Für die unmittelbare Zukunftgibt es Anzeichen für eine Verstärkung desPreisauftriebs, der im Laufe der nächstenbeiden Jahre bis auf 3 % ansteigen könnte.Die langfristigen Zinssätze lagen bei 6,2 %,also unter dem entsprechenden Referenz-wert.

Das i r i sche Pfund nimmt amEWS-Wechselkursmechanismus bereits er-heblich länger als zwei Jahre teil. Im Refe-renzzeitraum notierte die irische Währungin der Regel deutlich über den unveränder-ten Leitkursen gegenüber den anderenEWS-Währungen, was den eigenständigenAufwärtstrend des irischen Pfund, getragenvon der lebhaften Binnenkonjunktur, wi-derspiegelt. Diese Entwicklung schlug sichauch in einer relativ hohen Wechselkurs-volatilität und relativ großen Differenzenbei den kurzfristigen Zinsen nieder; beideGrößen sind zuletzt allerdings im Zugeeiner stärkeren Annäherung des irischenPfund an die bilateralen Leitkurse gegen-über den anderen EWS-Währungen ge-sunken.6

Im Jahr 1997 erzielte Irland einen Haus-haltsüberschuß von 0,9 % des BIP, womitder Referenzwert von 3 % mühelos er-reicht wurde, und für 1998 wird mit einemÜberschuß von 1,1 % des BIP gerechnet.Die Schuldenquote liegt über dem Refe-renzwert von 60 % des BIP. Nach einemHöchststand im Jahr 1993 ging die Quoteum 30,0 Prozentpunkte zurück und lag1997 bei 66,3 %, was unter anderem aufdas sehr starke Wachstum des realen BIPzurückzuführen ist. Bezüglich der Nachhal-tigkeit der fiskalpolitischen Entwicklung istfür 1998 mit einem Rückgang der Schul-denquote auf 59,5 % des BIP, das heißt auf

6 Mit Wirkung vom 16. März 1998 - also nach demfür diesen Bericht maßgeblichen Referenzzeitraum -wurde der bilaterale Leitkurs des irischen Pfundgegenüber anderen Währungen im EWS um 3 %aufgewertet.

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einen Stand knapp unter dem Referenz-wert, zu rechnen. Wenn der Haushalts-überschuß danach auf dem gegenwärtigenStand bleibt, dürfte Irland das mittelfristigeZiel des ab 1999 wirksamen Stabilitäts-und Wachstumspaktes, nämlich einen na-hezu ausgeglichenen Haushalt oder einenHaushaltsüberschuß zu erzielen, erfüllen.Dadurch würde auch die Schuldenquoteweiter unter 60 % des BIP sinken.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß 1996 die Defizitquote das Ver-hältnis der öffentlichen Investitionsausga-ben zum BIP nicht überstieg. Darüberhinaus verzeichnet Irland Leistungsbilanz-überschüsse. Vor dem Hintergrund einerrelativ günstigen demographischen Situati-on stützt sich die Alterssicherung auf einprivates kapitalgedecktes System, währendumlagefinanzierte Sozialversicherungsrenteneine relativ geringe Rolle spielen.

Das Gesetz über die Central Bank ofIreland wurde durch das Zentralbankge-setz 1998 abgeändert. Nach Verabschie-dung und Inkrafttreten dieses Gesetzesgibt es im Zentralbankgesetz unter derAnnahme, daß spezielle Bestimmungen (de-ren stufenweise Anpassung auf der Grund-lage ministerieller Verordnungen vorgese-hen ist) rechtzeitig in Kraft treten, keineweiteren Unvereinbarkeiten mit den An-forderungen des Vertrags und der Satzung.In bezug auf zwei Aspekte besteht aller-dings noch Nachbesserungsbedarf, der aberdie Funktionsfähigkeit des ESZB zu Beginnder Stufe Drei insgesamt nicht gefährdetund dem im Rahmen künftiger Gesetzesän-derungen Rechnung getragen werden wird.Das EWI stellt fest, daß auch eine Anpas-sung des Dezimalwährungsgesetzes erfolg-te.

3.8 Italien

Im Referenzzeitraum erzielte Italien ge-messen an dem HVPI mit 1,8 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter dem

im Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten beschleu-nigte sich 1996, bevor er sich 1997 auf3,1 % verlangsamte, und auch andere wich-tige Preisindizes zeigen die allgemeine Ent-wicklung hin zu niedrigeren Teuerungsra-ten. Für die unmittelbare Zukunft gibt eskaum Anzeichen für eine Verstärkung desPreisauftriebs; die neueste Prognose gehtdavon aus, daß sich die Inflationsrate 1998auf knapp 2 % beziehungsweise 1999 aufetwa 2 % belaufen wird. Die langfristigenZinssätze lagen bei 6,7 %, also unter dementsprechenden Referenzwert.

Die italienische Lira nimmt seit rund15 Monaten am EWS-Wechselkurs-mechanismus teil, das heißt für eine kürze-re Zeitspanne als der vom EWI untersuch-te Zweijahreszeitraum. Eine nachträglichePrüfung der diesem Bericht zugrundegeleg-ten Daten zeigt, daß der Wechselkurs überden gesamten Referenzzeitraum hinwegweitgehend stabil blieb. Seit der Teilnahmeam Wechselkursmechanismus notierte dieitalienische Lira in der Regel nahe denunveränderten Leitkursen, ohne daß kurs-stützende Maßnahmen notwendig gewe-sen wären.

Im Jahr 1997 erzielte Italien eine Defizit-quote von 2,7 % des BIP, das heißt einenStand, der unter dem Referenzwert liegt,und 1998 ist mit einem weiteren Rückgangauf 2,5 % zu rechnen. Die Schuldenquoteliegt weit über dem Referenzwert von60 % des BIP. Nach einem Höchststand imJahr 1994 ging die Quote um 3,3 Prozent-punkte zurück und lag 1997 bei 121,6 %;für 1998 ist mit einer Rückführung derSchuldenquote auf 118,1 % des BIP zurechnen. Trotz der Bemühungen, die aktu-elle Finanzlage zu verbessern, und trotz dererheblichen Fortschritte, die dabei gemachtwurden, muß man nach wie vor besorgtsein, ob das Verhältnis des öffentlichenSchuldenstands zum BIP „hinreichend rück-läufig ist und sich rasch genug dem Refe-renzwert nähert“ und ob bereits eine aufDauer tragbare Finanzlage erreicht wurde;

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die Lösung dieses Problems muß für diezuständigen Stellen in Italien weiterhin hohePriorität haben. Damit die Schuldenquoteinnerhalb eines angemessenen Zeitraumszügig auf 60 % gesenkt werden kann, müs-sen umgehend bedeutende und anhalten-de Haushaltsüberschüsse erzielt werden.Zum Vergleich: 1997 betrug das Haushalts-defizit 2,7 % des BIP; für 1998 wird miteinem Defizit von 2,5 % gerechnet. Auchder Stabilitäts- und Wachstumspakt for-dert - als mittelfristiges Ziel - einen nahezuausgeglichenen Haushalt oder einen Haus-haltsüberschuß.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß sowohl 1996 als auch 1997 dieDefizitquote das Verhältnis der öffentli-chen Investitionsausgaben zum BIP über-stieg. Dagegen weist Italien beträchtlicheund weiter wachsende Leistungsbilanzüber-schüsse auf, dank derer Italien eine nahezuausgeglichene Netto-Schuldnerposition ge-genüber dem Ausland erreicht hat.

Die Rechtsvorschriften über die Bancad’Italia, die in verschiedenen Gesetzen undDekreten enthalten sind, wurden abgeän-dert. Unter der Annahme, daß die von derHauptversammlung der Anteilseigner an-genommenen Änderungen der Zentral-banksatzung durch ein Präsidialdekret ge-billigt werden und rechtzeitig in Kraft tre-ten, sowie unter der Annahme, daß die inArtikel 11.1 des Gesetzesdekrets 43 vom10. März 1998 genannten Bestimmungenspätestens zum Zeitpunkt der Errichtungdes ESZB in Kraft treten, steht die Satzungder Banca d’Italia mit den Anforderungendes Vertrags und der Satzung für StufeDrei im Einklang. Dem EWI sind keinesonstigen Rechtsvorschriften bekannt, dieeine Anpassung nach Artikel 108 des Ver-trags erfordern.

3.9 Luxemburg

Im Referenzzeitraum erzielte Luxemburggemessen an dem HVPI mit 1,4 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten war ge-dämpft, und niedrige Teuerungsraten erga-ben sich auch gemessen an anderen wichti-gen Preisindizes. Für die unmittelbare Zu-kunft gibt es kaum Anzeichen für eineVerstärkung des Preisauftriebs; die Progno-sen für die Jahre 1998 und 1999 gehen voneiner Inflationsrate von 1 ½ % bis 2 % aus.Der luxemburgische Franc, der mit dembelgischen Franc einen Währungsverbundbildet, nimmt am EWS-Wechselkurs-mechanismus schon erheblich länger alszwei Jahre teil. Während des Referenzzeit-raums blieb der Wechselkurs weitgehendstabil und in der Regel nahe den unverän-derten bilateralen Leitkursen, ohne daßkursstützende Maßnahmen notwendig ge-wesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 5,6 %, also deutlich unter dementsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Luxemburg einenHaushaltsüberschuß von 1,7 % des BIP,womit der Referenzwert von 3 % müheloserreicht wurde; für 1998 wird mit einemÜberschuß von 1,0 % gerechnet. Die Schul-denquote blieb 1997 mit 6,7 % des BIPnahezu stabil und somit weit unter demReferenzwert von 60 %; für 1998 wird miteinem Anstieg auf 7,1 % gerechnet. Bezüg-lich der Nachhaltigkeit der fiskalpolitischenEntwicklung ist festzustellen: Wenn derHaushaltsüberschuß 1998 auf dem gegen-wärtigen Stand bleibt, dürfte Luxemburgdas mittelfristige Ziel des ab 1999 wirksa-men Stabilitäts- und Wachstumspaktes,nämlich einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß zuerzielen, erfüllen.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß Luxemburg hohe Leistungsbilanz-überschüsse verzeichnet.

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Das Gesetz vom 20. Mai 1983 über dieErrichtung des Institut Monétaire Luxem-bourgeois in der geltenden Fassung sowiedas Gesetz vom 15. März 1979 über denWährungsstatus Luxemburgs werden zurZeit durch das Gesetz 3862 abgeändert.Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand vom 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, bleiben im Gesetz über das InstitutMonétaire Luxembourgeois („IML“) keineUnvereinbarkeiten mit den Anforderungendes Vertrags und der Satzung bestehen,obgleich an verschiedenen Stellen Nach-besserungsbedarf besteht; damit ist jedochdie Funktionsfähigkeit des ESZB zu Beginnder Stufe Drei insgesamt nicht gefährdet. Inzwei Fällen sollte diese Nachbesserungdringend erfolgen.

3.10 Niederlande

Im Referenzzeitraum erzielten die Nieder-lande gemessen an dem HVPI mit 1,8 %eine Preissteigerungsrate, die deutlich un-ter dem im Vertrag festgelegten Referenz-wert liegt. Der Anstieg der Lohnstückko-sten war gedämpft, und niedrige Teue-rungsraten ergaben sich auch gemessen ananderen wichtigen Preisindizes. Für dieunmittelbare Zukunft gibt es Anzeichen füreine Verstärkung des Preisauftriebs; diePrognosen für die Jahre 1998 und 1999gehen von einem Anstieg der Inflationsrateauf etwa 2 ½ % aus. Der holländischeGulden nimmt am EWS-Wechselkurs-mechanismus schon erheblich länger alszwei Jahre teil. Während des Referenzzeit-raums blieb der Wechselkurs weitgehendstabil und in der Regel nahe den unverän-derten bilateralen Leitkursen, ohne daßkursstützende Maßnahmen notwendig ge-wesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 5,5 %, also deutlich unter dementsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielten die Niederlandeeine Defizitquote von 1,4 % des BIP, wo-mit sie den Referenzwert deutlich unter-

schritten; für 1998 wird mit einem Anstiegauf 1,6 % gerechnet. Die Schuldenquoteliegt über dem Referenzwert von 60 % desBIP. Nach einem Höchststand im Jahr 1993ging die Quote um 9,1 Prozentpunkte zu-rück und lag 1997 bei 72,1 %. Bezüglichder Nachhaltigkeit der fiskalpolitischen Ent-wicklung ist für 1998 mit einem Rückgangder Schuldenquote auf 70,0 % des BIP zurechnen. Damit die Schuldenquote danachinnerhalb eines angemessenen Zeitraumsauf 60 % des BIP zurückgeführt werdenkann, würde es nicht reichen, die Defizit-quote auf dem gegenwärtigen Stand zuhalten; dies deutet darauf hin, daß weiter-hin erhebliche Konsolidierungsfortschrittenotwendig sind. Auch der Stabilitäts- undWachstumspakt fordert - als mittelfristigesZiel - einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß. Beider derzeitigen Schuldenquote von mehrals 70 % des BIP würde durch die Erzielungder für 1998 prognostizierten Haushalts-position und eines ausgeglichenen Haus-halts in den Folgejahren die Schuldenquoteim Jahr 2002 auf unter 60 % des BIPgesenkt.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß sowohl 1996 als auch 1997 dieDefizitquote das Verhältnis der öffentli-chen Investitionsausgaben zum BIP nichtüberstieg. Darüber hinaus verzeichnen dieNiederlande hohe Leistungsbilanzüber-schüsse und eine Netto-Vermögenspositiongegenüber dem Ausland. Im Zusammen-hang mit der Alterung der Bevölkerungprofitieren die Niederlande von einemumfangreichen betrieblichen Altersversor-gungssystem, das auf dem Kapitaldeckungs-prinzip beruht.

Das Gesetz über die Nederlandsche Bankwird zur Zeit abgeändert. Unter der An-nahme, daß der diesbezügliche Gesetzes-entwurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, bleiben keine weiteren Unvereinbar-keiten im Zentralbankgesetz mit den An-forderungen des Vertrags und der Satzung

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für Stufe Drei. In bezug auf einen Aspektbesteht allerdings noch Nachbesserungs-bedarf; damit ist jedoch die Funktionsfähig-keit des ESZB zu Beginn der Stufe Dreiinsgesamt nicht gefährdet. Das EWI stelltfest, daß darüber hinaus die Anpassungverschiedener anderer Gesetze vorgese-hen ist.

3.11 Österreich

Im Referenzzeitraum erzielte Österreichgemessen an dem HVPI mit 1,1 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt;damit gehörte Österreich zu den dreiMitgliedstaaten der EU mit den niedrigstenInflationsraten. Die Lohnstückkosten blie-ben - nach einem Rückgang im Jahr 1996 -im Referenzzeitraum insgesamt stabil, undniedrige Teuerungsraten ergaben sich auchgemessen an anderen wichtigen Preisindi-zes. Für die Zukunft gibt es Anzeichen füreine Verstärkung des Preisauftriebs. Derösterreichische Schi l l ing nimmt amEWS-Wechselkursmechanismus schon län-ger als zwei Jahre teil. Während des Refe-renzzeitraums blieb der Wechselkurs weit-gehend stabil und in der Regel nahe denunveränderten bilateralen Leitkursen, ohnedaß kursstützende Maßnahmen notwendiggewesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 5,6 %, also deutlich unter dementsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Österreich eine Defi-zitquote von 2,5 %, das heißt einen Stand,der unter dem Referenzwert liegt; für 1998wird mit einem Rückgang auf 2,3 % gerech-net. Die Schuldenquote liegt über demReferenzwert von 60 % des BIP. Nacheinem Höchststand im Jahr 1996 ging dieQuote um 3,4 Prozentpunkte zurück undlag 1997 bei 66,1 %. Bezüglich der Nach-haltigkeit der fiskalpolitischen Entwicklungist für 1998 mit einem Rückgang derSchuldenquote auf 64,7 % des BIP zu rech-nen. Damit die Schuldenquote danach in-nerhalb eines angemessenen Zeitraums auf

60 % des BIP zurückgeführt werden kann,würde es nicht reichen, die Defizitquoteauf dem gegenwärtigen Stand zu halten;dies deutet darauf hin, daß weiterhin er-hebliche Konsolidierungsfortschritte not-wendig sind. Auch der Stabilitäts- undWachstumspakt fordert - als mittelfristigesZiel - einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß. Beider derzeitigen Schuldenquote von über65 % würde durch die Erzielung der für1998 prognostizierten Haushaltspositionund eines ausgeglichenen Haushalts in denFolgejahren die Schuldenquote bereits imJahr 2000 unter den Referenzwert von60 % gesenkt.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote das Verhältnisder öffentlichen Investitionsausgaben zumBIP 1996 überstieg, während die Differenz1997 nahe bei Null lag. Österreich ver-zeichnet weiterhin Leistungsbilanzdefiziteund eine Netto-Schuldnerposition gegen-über dem Ausland.

Eine Abänderung des Nationalbankgeset-zes ist zur Zeit im Gang. Unter der Annah-me, daß der diesbezügliche Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, steht das Nationalbankgesetz mit denAnforderungen des Vertrags und der Sat-zung für Stufe Drei im Einklang. Das EWIstellt fest, daß darüber hinaus eine weitereAnpassung des Devisengesetzes vorgese-hen ist.

3.12 Portugal

Im Referenzzeitraum erzielte Portugal ge-messen an dem HVPI mit 1,8 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten verlang-samte sich im Lauf der neunziger Jahremerklich, und auch andere wichtige Preis-indizes zeigen die allgemeine Entwicklunghin zu niedrigen Teuerungsraten. Für die

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unmittelbare Zukunft gibt es keine Anzei-chen für eine Verstärkung des Preisauf-triebs; die Prognosen für die Jahre 1998und 1999 gehen von einer Inflationsratevon gut 2 % aus. Der portugiesische Escu-do nimmt am EWS-Wechselkurs-mechanismus schon erheblich länger alszwei Jahre teil. Während des Referenzzeit-raums blieb der Wechselkurs weitgehendstabil und in der Regel nahe den unverän-derten bilateralen Leitkursen, ohne daßkursstützende Maßnahmen notwendig ge-wesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 6,2 %, also unter dem entspre-chenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Portugal eine Defizit-quote von 2,5 % des BIP, das heißt einenStand, der unter dem Referenzwert liegt,und für 1998 wird mit einem Rückgang auf2,2 % gerechnet. Die Schuldenquote liegtknapp über dem Referenzwert von 60 %des BIP. Nach einem Höchststand im Jahr1995 ging die Quote um 3,9 Prozentpunk-te zurück und lag 1997 bei 62,0 %. Bezüg-lich der Nachhaltigkeit der fiskalpolitischenEntwicklung ist für 1998 mit einem Rück-gang der Schuldenquote auf 60,0 % desBIP, also genau auf den Referenzwert, zurechnen. Mit einer gegenüber dem gegen-wärtigen Stand unveränderten Defizitquo-te würde das mittelfristige Ziel des ab1999 wirksamen Stabilitäts- und Wachs-tumspaktes, nämlich einen nahezu ausge-glichenen Haushalt oder einen Haushalts-überschuß zu erzielen, verfehlt; dies deutetdarauf hin, daß eine weitere erheblicheKonsolidierung notwendig ist. Dadurch wür-de die Schuldenquote auch unter 60 % desBIP gesenkt werden.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß sowohl 1996 als auch 1997 dieDefizitquote nicht über das Verhältnis deröffentlichen Investitionsausgaben zum BIPhinausging. Portugal verzeichnet Leistungs-bilanzdefizite und weist eine Netto-Ver-mögensposition gegenüber dem Auslandauf.

Nach Verabschiedung des Verfassungsge-setzes 1/97 vom 20. September 1997 so-wie des Gesetzes 5/98 vom 31. Januar1998 steht das Gesetz über den Banco dePortugal mit den Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei imEinklang. Das EWI stellt fest, daß darüberhinaus die Anpassung verschiedener ande-rer Gesetze vorgesehen ist.

3.13 Finnland

Im Referenzzeitraum erzielte Finnland ge-messen an dem HVPI mit 1,3 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Die Lohnstückkosten gingen 1997 zurück,und niedrige Teuerungsraten ergaben sichauch gemessen an anderen wichtigen Preis-indizes. Für die unmittelbare Zukunft gibtes Anzeichen für eine Verstärkung desPreisauftriebs; den Prognosen zufolge wirdsich die Inflationsrate in den Jahren 1998und 1999 auf 2 % bis 2 ½ % belaufen. Dielangfristigen Zinssätze lagen bei 5,9 %, alsounter dem entsprechenden Referenzwert.

Die Finnmark nimmt seit rund 16 Monatenam EWS-Wechselkursmechanismus teil, dasheißt für eine kürzere Zeitspanne als dervom EWI untersuchte Zweijahreszeitraum.Eine nachträgliche Prüfung der dem Berichtzugrundegelegten Daten zeigt, daß derWechselkurs über den gesamten Refe-renzzeitraum hinweg weitgehend stabilblieb. Seit der Teilnahme am Wechselkurs-mechanismus notierte die Finnmark naheden unveränderten Leitkursen, ohne daßkursstützende Maßnahmen notwendig ge-wesen wären.

Im Jahr 1997 erzielte Finnland eine Defizit-quote von 0,9 % des BIP, das heißt einenStand, der deutlich unter dem Referenz-wert liegt; für 1998 wird mit einem Über-schuß von 0,3 % gerechnet. Ferner ging dieSchuldenquote 1997 auf 55,8 % zurück,womit die Quote unter dem Referenzwertvon 60 % des BIP blieb. Bezüglich der

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Nachhaltigkeit der fiskalpolitischen Entwick-lung ist für 1998 mit einem weiterenRückgang auf 53,6 % zu rechnen. Infolge-dessen dürfte Finnland das mittelfristigeZiel des ab 1999 wirksamen Stabilitäts-und Wachstumspaktes, nämlich einen na-hezu ausgeglichenen Haushalt oder einenHaushaltsüberschuß zu erreichen, erfüllen.Dadurch würde auch die Schuldenquoteweiter unter 60 % fallen.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß Finnland beträchtliche Leistungs-bilanzüberschüsse verzeichnete, dabei al-lerdings seine Netto-Schuldnerposition ge-genüber dem Ausland beibehielt. Im Zu-sammenhang mit der Alterung der Bevöl-kerung profitiert Finnland von einem teil-weise kapitalgedeckten System der Alters-versorgung.

Die Rechtsgrundlage der Suomen Pankkiwurde durch die Novellierung des Geset-zes über die Bank von Finnland abgeändert.Das novellierte Gesetz wurde nochmalsdurch ein neues Gesetz (das „neue Ge-setz“) angepaßt, um das Zentralbankgesetzmit dem Vertrag und der Satzung vollstän-dig vereinbar zu machen. Mit der Verab-schiedung des neuen Gesetzes steht dasZentralbankgesetz mit den Anforderungendes Vertrags und der Satzung für StufeDrei im Einklang. Das EWI stellt fest, daßdarüber hinaus Anpassungen des Wäh-rungsgesetzes und des Münzgesetzes vor-genommen wurden.

3.14 Schweden

Im Referenzzeitraum erzielte Schwedengemessen an dem HVPI mit 1,9 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten war 1997gedämpft, und niedrige Teuerungsraten er-gaben sich auch gemessen an anderenwichtigen Preisindizes. Für die unmittelba-re Zukunft gibt es kaum Anzeichen für eineVerstärkung des Preisauftriebs; die Progno-

sen gehen von einer Inflationsrate von1 ½ % bis 2 % im Jahr 1998 und von 2 %im Jahr 1999 aus. Die langfristigen Zinssät-ze lagen bei 6,5 %, also unter dem entspre-chenden Referenzwert.

Schweden nimmt nicht am EWS-Wechsel-kursmechanismus teil. Während des Refe-renzzeitraums lag die schwedische Kroneüber dem im März 1996 verzeichnetenMonatsdurchschnitt der bilateralen Wech-selkurse gegenüber den meisten anderenEU-Währungen; dieser Wert wird zur Ver-anschaulichung als Referenzgröße verwen-det, weil keine Leitkurse vorliegen.

Im Jahr 1997 erzielte Schweden eine Defi-zitquote von 0,8 % des BIP, das heißt einenStand deutlich unter dem Referenzwert,und für 1998 wird mit einem Überschußvon 0,5 % gerechnet. Die Schuldenquoteliegt über dem Referenzwert von 60 %.Nach einem Höchststand im Jahr 1994 gingdie Quote um 2,4 Prozentpunkte zurückund lag 1997 bei 76,6 %. Bezüglich derNachhaltigkeit der fiskalpolitischen Entwick-lung ist für 1998 mit einem Rückgang derSchuldenquote auf 74,1 % des BIP zu rech-nen. In Anbetracht der jüngsten Entwick-lungen bei der Defizitquote dürfte Schwe-den das mittelfristige Ziel des ab 1999wirksamen Stabilitäts- und Wachstumspak-tes, nämlich einen nahezu ausgeglichenHaushalt oder einen Haushaltsüberschußzu erzielen, erfüllen. Bei der derzeitigenSchuldenquote von mehr als 75 % des BIPwürde durch die Erzielung des für 1998prognostizierten Haushaltsüberschusses unddessen Beibehaltung in den Folgejahren dieSchuldenquote im Jahr 2003 auf unter60 % des BIP gesenkt.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß im Jahr 1996 die Defizitquote dasVerhältnis der öffentlichen Investitionsaus-gaben zum BIP überstieg, während sie1997 darunter lag. Darüber hinaus ver-zeichnete Schweden Leistungsbilanzüber-schüsse, behielt aber seine Netto-Schuld-nerposition gegenüber dem Ausland bei.

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Im Zusammenhang mit der Alterung derBevölkerung kommt Schweden zugute, daßdas Altersversorgungssystem teilweise ka-pitalgedeckt ist.

Die Verfassung, das Gesetz über den Riks-dag und das Gesetz über die SverigesRiksbank werden zur Zeit abgeändert, umdie Anforderungen des Vertrags und derSatzung in bezug auf die Unabhängigkeitder Sveriges Riksbank zu erfüllen. Unterder Annahme, daß der diesbezüglicheGesetzesentwurf nach dem Stand am24. März 1998 verabschiedet wird, weistdas Gesetz über die Sveriges Riksbanknoch zwei Unvereinbarkeiten mit den An-forderungen des Vertrags und der Satzungfür Stufe Drei auf.

3.15 Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich hat dem Ratgemäß den Bestimmungen des ProtokollsNr. 11 zum Vertrag notifiziert, daß es nichtbeabsichtigt, zur dritten Stufe der WWUüberzugehen, und wird somit die einheitli-che Währung mit Beginn der Stufe Dreinicht einführen. Die Fortschritte auf demWege zur Konvergenz wurden aber trotz-dem im einzelnen untersucht.

Im Referenzzeitraum erzielte das Vereinig-te Königreich gemessen an dem HVPI mit1,8 % eine Preissteigerungsrate, die deut-lich unter dem im Vertrag festgelegtenReferenzwert liegt. Der Anstieg der Lohn-stückkosten war gedämpft, und auch ande-re wichtige Preisindizes zeigen die allge-meine Entwicklung hin zu niedrigeren Teue-rungsraten. Die Prognosen für die Jahre1998 und 1999 gehen von einer Inflations-rate von 2 % bis 2 ½ % aus. Die langfristi-gen Zinssätze lagen bei 7,0 %, also unterdem entsprechenden Referenzwert.

Das Vereinigte Königreich nimmt nicht amEWS-Wechselkursmechanismus teil. Wäh-rend des Referenzzeitraums wertete dasPfund Ster l ing gegenüber anderen

EU-Währungen auf, was teilweise die un-terschiedliche Position im Konjunkturzyklusund dem damit verbundenen Kurs derGeldpolitik widerspiegelt.

Im Jahr 1997 erzielte das Vereinigte König-reich eine Defizitquote von 1,9 % des BIP,das heißt einen Stand, der deutlich unterdem Referenzwert liegt; für 1998 wird miteinem weiteren Rückgang auf 0,6 % ge-rechnet. Zudem ging die Schuldenquote1997 auf 53,4 % des BIP zurück, womit dieQuote unter dem Referenzwert von 60 %blieb. Für 1998 wird mit einer weiterenRückführung auf 52,3 % gerechnet. Bezüg-lich der Nachhaltigkeit der fiskalpolitischenEntwicklung ist festzustellen, daß das Ver-einigte Königreich mit den veranschlagtenFinanzierungssalden das mittelfristige Zieldes ab 1999 wirksamen Stabilitäts- undWachstumspaktes, nämlich einen nahezuausgeglichenen Haushalt oder einen Haus-haltsüberschuß zu erzielen, erfüllen dürfte.Dadurch würde auch die Schuldenquoteweiter unter 60 % fallen.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß das Vereinigte Königreich einengeringen Leistungsbilanzüberschuß im Jahr1997 erzielte und daß es eine Netto-Vermögensposition gegenüber dem Aus-land aufwies. Im Zusammenhang mit derAlterung der Bevölkerung profitiert dasVereinigte Königreich von einem Alters-versorgungssystem, das sich hauptsächlichauf eine kapitalgedeckte private Alterssi-cherung stützt.

Da das Vereinigte Königreich dem Ratnotifiziert hat, daß es nicht beabsichtigt, dieeinheitliche Währung einzuführen, bestehtderzeit keine rechtliche Verpflichtung si-cherzustellen, daß die innerstaatlichenRechtsvorschriften mit dem Vertrag undder Satzung im Einklang stehen.

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Tabelle AWirtschaftsindikatoren und Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrags(ohne Wechselkurskriterium)

HVPI-Preis- Langfristiger Haushaltsüberschuß Bruttoverschuldungsteigerung(a) Zinssatz(b) (+) bzw. -defizit (-)(c) des Staates(c)

Belgien 1996 1,8 6,5 -3,2 126,91997(d) 1,4 5,7 # -2,1 122,21998(e) - - # -1,7 118,1

Dänemark(f) 1996 2,1 7,2 # -0,7 70,61997(d) 1,9 6,2 # 0,7 65,11998(e) - - # 1,1 # 59,5

Deutschland 1996 1,2 6,2 -3,4 60,41997(d) 1,4 5,6 # -2,7 61,31998(d) - - # -2,5 61,2

Griechenland 1996 7,9 14,4 -7,5 111,61997(d) 5,2 9,8 -4,0 108,71998(e) - - # -2,2 107,7

Spanien 1996 3,6 8,7 -4,6 70,11997(d) 1,8 6,3 # -2,6 68,81998(e) - - # -2,2 67,4

Frankreich 1996 2,1 6,3 -4,1 # 55,71997(d) ** 1,2 ** 5,5 # -3,0 # 58,01998(e) - - # -2,9 # 58,1

Irland 1996 2,2 7,3 # -0,4 72,71997(d) *** 1,2 *** 6,2 # 0,9 66,31998(e) - - # 1,1 # 59,5

Italien 1996 4,0 9,4 -6,7 124,01997(d) 1,8 6,7 # -2,7 121,61998(e) - - # -2,5 118,1

Luxemburg 1996 *** 1,2 *** 6,3 # 2,5 # 6,61997(d) 1,4 5,6 # 1,7 # 6,71998(e) - - # 1,0 # 7,1

Niederlande 1996 1,4 6,2 # -2,3 77,21997(d) 1,8 5,5 # -1,4 72,11998(e) - - # -1,6 70,0

Österreich 1996 1,8 6,3 -4,0 69,51997(d) * 1,1 * 5,6 # -2,5 66,11998(e) - - # -2,3 64,7

Portugal 1996 2,9 8,6 -3,2 65,01997(d) 1,8 6,2 # -2,5 62,01998(e) - - # -2,2 # 60,0

Finnland 1996 ** 1,1 ** 7,1 -3,3 # 57,61997(d) 1,3 5,9 # -0,9 # 55,81998(e) - - # 0,3 # 53,6

Schweden 1996 * 0,8 * 8,0 -3,5 76,71997(d) 1,9 6,5 # -0,8 76,61998(e) - - # 0,5 74,1

Vereinigtes 1996 2,5 7,9 -4,8 # 54,7Königreich 1997(d) 1,8 7,0 # -1,9 # 53,4

1998(e) - - # -0,6 # 52,3

Quelle: Europäische Kommission.*, **, *** = Land, das in bezug auf die Preisstabilität am besten, zweitbesten und drittbesten abschneidet.# = Haushaltsdefizit nicht über 3 % des BIP; Bruttoverschuldung des Staates nicht über 60 % des BIP.(a) Veränderung pro Jahr in %.(b) In %. Weitere Erläuterungen zu den griechischen Daten siehe Anmerkung zu Tabelle 12 für Griechenland.(c) In % des BIP.(d) Die Angaben zur HVPI-Preissteigerung und zum langfristigen Zinssatz beziehen sich auf den Zwölfmonatszeitraum bis Ende Januar

1998; die Angaben zum Haushaltsüberschuß bzw. -defizit und zur Bruttoverschuldung des Staates sind Schätzungen derEuropäischen Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

(e) Die Angaben zum Haushaltsüberschuß bzw. -defizit und zur Bruttoverschuldung des Staates sind Schätzungen der EuropäischenKommission (Frühjahrsprognose 1998).

(f) Siehe Fußnote (c) zu Tabelle 4 für Dänemark.

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Tabelle BAnstieg der Verbraucherpreise, Lohnstückkosten und Leistungsbilanzsaldo(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Belgien Verbraucherpreisindex 3,4 3,2 2,4 2,8 2,4 1,5 2,1 1,6Lohnstückkosten 3,8 6,8 4,0 5,7 0,3 1,2 -0,2 0,5Leistungsbilanzsaldo(b) 1,8 2,3 2,8 5,0 5,1 4,2 4,2 4,7

Dänemark Verbraucherpreisindex 2,6 2,4 2,1 1,2 2,0 2,1 2,1 2,2Lohnstückkosten 2,0 1,9 1,9 -0,7 0,0 2,0 0,9 3,0Leistungsbilanzsaldo(b) 1,0 1,5 2,8 3,4 1,8 1,1 1,7 0,6

Deutschland(c) Verbraucherpreisindex 2,7 3,6 5,1 4,5 2,7 1,8 1,5 1,8Lohnstückkosten 2,0 3,3 6,2 3,7 0,2 1,6 -0,2 -1,8Leistungsbilanzsaldo(b) 3,2 -1,1 -1,0 -0,7 -1,0 -1,0 -0,6 -0,1

Griechenland Verbraucherpreisindex 20,4 19,4 15,9 14,4 10,9 8,9 8,2 5,5Lohnstückkosten 19,5 9,3 12,6 12,7 11,7 11,3 9,9 7,5Leistungsbilanzsaldo(b) -4,3 -1,7 -2,1 -0,8 -0,1 -2,5 -3,7 -3,8

Spanien Verbraucherpreisindex 6,7 5,9 5,9 4,6 4,7 4,7 3,6 2,0Lohnstückkosten 9,3 8,1 8,0 4,9 0,0 1,9 2,9 1,9Leistungsbilanzsaldo(b) -3,4 -3,0 -3,0 -0,4 -0,8 1,2 1,3 1,4

Frankreich Verbraucherpreisindex 3,4 3,2 2,4 2,1 1,7 1,8 2,0 1,2Lohnstückkosten 4,1 3,6 2,7 3,1 -0,3 1,8 1,4 1,3Leistungsbilanzsaldo(b) -0,8 -0,5 0,4 0,9 0,6 0,7 1,3 2,9

Irland Verbraucherpreisindex 3,4 3,2 3,0 1,5 2,4 2,5 1,6 1,5Lohnstückkosten 0,0 2,2 3,1 3,8 -1,7 -4,1 -2,6 -1,3Leistungsbilanzsaldo(b) 0,0 2,1 2,6 5,5 3,6 4,1 3,2 2,8

Italien Verbraucherpreisindex 6,1 6,4 5,4 4,2 3,9 5,4 3,9 1,7Lohnstückkosten 9,3 8,5 3,7 1,4 -0,4 1,8 4,9 3,1Leistungsbilanzsaldo(b) -1,5 -2,1 -2,4 1,0 1,4 2,5 3,4 3,1

Luxemburg Verbraucherpreisindex 3,7 3,1 3,2 3,6 2,2 1,9 1,4 1,4Lohnstückkosten 6,6 3,5 4,0 -2,2 1,4 2,2 0,7 1,1Leistungsbilanzsaldo(b) 17,0 13,5 15,4 13,7 14,0 18,1 15,9 15,9

Niederlande Verbraucherpreisindex 2,4 3,1 3,2 2,6 2,8 1,9 2,0 2,2Lohnstückkosten(d) 1,7 3,9 3,1 2,2 -1,3 1,2 0,2 0,1Leistungsbilanzsaldo(b) 3,2 2,6 2,3 4,4 5,3 5,9 5,2 7,3

Österreich Verbraucherpreisindex 3,3 3,3 4,1 3,6 3,0 2,2 1,9 1,3Lohnstückkosten 2,8 4,5 4,8 3,5 0,8 1,1 -0,5 0,0Leistungsbilanzsaldo(b) 0,8 0,0 -0,1 -0,4 -0,9 -2,0 -1,8 -1,8

Portugal Verbraucherpreisindex 13,4 11,4 8,9 6,5 5,2 4,1 3,1 2,2Lohnstückkosten 15,7 15,1 13,3 6,5 4,2 2,0 2,9 2,8Leistungsbilanzsaldo(b) -0,3 -0,9 -0,1 0,1 -2,5 -0,2 -1,4 -2,0

Finnland Verbraucherpreisindex 6,2 4,3 2,9 2,2 1,1 1,0 0,6 1,2Lohnstückkosten 8,8 7,7 -1,8 -4,7 -2,2 0,7 0,6 -2,4Leistungsbilanzsaldo(b) -5,1 -5,5 -4,6 -1,3 1,3 4,1 3,8 5,3

Schweden Verbraucherpreisindex 10,4 9,7 2,6 4,7 2,4 2,8 0,8 0,9Lohnstückkosten 10,6 6,4 0,4 1,9 0,5 0,0 4,6 1,2Leistungsbilanzsaldo(b) -2,9 -2,0 -3,4 -2,0 0,3 2,2 2,3 2,7

Vereinigtes Verbraucherpreisindex 8,1 6,7 4,7 3,0 2,3 2,9 3,0 2,8Königreich Lohnstückkosten 10,1 7,1 3,2 0,4 -0,4 1,4 2,1 1,9

Leistungsbilanzsaldo(b) -3,4 -1,4 -1,7 -1,6 -0,2 -0,5 -0,3 0,4

Quelle: Nationale Statistiken; für weitere Erklärungen siehe Tabelle “Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten” undTabelle “Außenwirtschaftliche Entwicklung”.(a) Teilweise geschätzt.(b) In % des BIP.(c) Ab 1992 Gesamtdeutschland; Leistungsbilanzsaldo ab 1991 Gesamtdeutschland.(d) 1997: Privatwirtschaft.

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31

BelgienDänemark

Referenzwert*DeutschlandGriechenland

am besten abschnei-dende drei Länder**

LuxemburgNiederlande

Referenzwert*ÖsterreichPortugal

am besten abschnei-dende drei Länder**

FinnlandSchweden

Referenzwert*VereinigtesKönigreich

am besten abschnei-dende drei Länder**

SpanienFrankreich

Referenzwert*IrlandItalien

am besten abschnei-dende drei Länder**

Quelle: Europäische Kommission.* Ungewichtetes arithmetisches Mittel der drei Länder, die entsprechend dem Inflationskriterium am besten abgeschnitten haben, plus 1,5 Prozentpunkte.** Ungewichtetes arithmetisches Mittel der drei Länder, die entsprechend dem Inflationskriterium am besten abgeschnitten haben.

Referenzwert und Harmonisierte Verbraucherpreisindizes(Gleitender 12-Monatsdurchschnitt der Veränderung gegen Vorjahr in %)

Abbildung A

Q1 Q2 Q3 Q41997 1998

0

1

2

3

4

5

6

7

8

Q1 Q2 Q3 Q41997 1998

0

1

2

3

4

5

6

7

8

Q1 Q2 Q3 Q4

1997 1998

0

1

2

3

4

5

6

7

8

Q1 Q2 Q3 Q4

1997 1998

0

1

2

3

4

5

6

7

8

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19971996 1998 (a)

Stand des Konvergenzfortschritts nach Maßgabe der finanzpolitischen Kriterien des Maastricht-Vertrags(in % des BIP)

Abbildung B

a) Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

b) Bruttoverschuldung des Staates

BE DK DE GR ES FR IE IT LU NL AT PT FI SE UK-9

-6

-3

0

3

0

20

40

60

80

100

120

140

BE DK(b) DE GR ES FR IE IT LU NL AT PT FI SE UK

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).(a) Schätzung.(b) Siehe Fußnote (c) zu Tabelle 4 für Dänemark.

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BelgienDänemark

Referenzwert*DeutschlandGriechenland (a)

am besten abschnei-dende drei Länder**

LuxemburgNiederlande

Referenzwert*ÖsterreichPortugal

am besten abschnei-dende drei Länder**

FinnlandSchweden

Referenzwert*Vereinigtes Königreich

am besten abschnei-dende drei Länder**

SpanienFrankreich

Referenzwert*IrlandItalien

am besten abschnei-dende drei Länder**

.

Referenzwert und langfristige Zinssätze(Gleitender 12-Monatsdurchschnitt in %)

Abbildung C

Q1 Q2 Q3 Q41997 1998

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

Q1 Q2 Q3 Q41997 1998

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

Q1 Q2 Q3 Q41997 1998

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

Q1 Q2 Q3 Q4

1997 1998

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

Quelle: Europäische Kommission.(a) Weitere Erläuterungen zu den verwendeten Daten siehe Tabelle 12 für Griechenland.* Ungewichtetes arithmetisches Mittel der langfristigen Zinssätze der drei Länder, die entsprechend dem Inflationskriterium am besten

abgeschnitten haben, plus 2,0 Prozentpunkte.** Ungewichtetes arithmetisches Mittel der langfristigen Zinssätze der drei Länder, die entsprechend dem Inflationskriterium am besten

abgeschnitten haben.

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Kapitel I

Konvergenzkriter ien

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1 Zentrale Aspekte bei der Prüfung der wirtschaftlichenKonvergenz im Jahr 1998

In diesem Kapitel werden anhand einerReihe ökonomischer Kriterien im Zusam-menhang mit der Entwicklung der Preise,der Finanzlage der öffentlichen Haushalte,der Wechselkurse und der langfristigenZinssätze sowie unter Berücksichtigung son-stiger Faktoren die Ergebnisse einer umfas-senden Prüfung der wirtschaftlichen Kon-vergenz für jedes Land einzeln zusammen-gefaßt. Im folgenden werden in den Kästen1 bis 4 die Bestimmungen des Vertragskurz rekapituliert und die methodischenAnsätze zur Umsetzung dieser Bestimmun-gen durch das EWI erläutert. Im Hauptteilwerden darüber hinaus die Indikatorennäher beschrieben, die zur Prüfung derNachhaltigkeit von Entwicklungen heran-gezogen werden und auf die in der Mehr-zahl bereits in früheren Berichten einge-gangen wurde. Einleitend erfolgt jeweils einRückblick auf das Abschneiden im Zeit-raum von 1990 bis 1997. Dies sollte dasUrteil darüber erleichtern, ob der gegen-

wärtige Grad der Zielerreichung in ersterLinie das Ergebnis echter struktureller An-passungen ist. Anschließend wird, soweitdies zweckdienlich erscheint, ein Blick indie Zukunft geworfen. In diesem Zusam-menhang wird deutlich gemacht, daß fürdie Nachhaltigkeit positiver Entwicklungenangemessene und nachhaltige politischeAntworten auf bestehende und zukünftigeHerausforderungen von entscheidenderBedeutung sind. Insgesamt gesehen wirdbetont, daß die Gewährleistung der Nach-haltigkeit sowohl vom Erreichen einer trag-fähigen Ausgangsposition als auch vomwirtschaftspolitischen Kurs nach Beginn derStufe Drei der Wirtschafts- und Währungs-union abhängt.

Die Bestimmungen des Vertrags im Hin-blick auf die Preisentwicklung und derenAnwendung durch das EWI sind in Kasten1 dargelegt.

Kasten 1Preisentwicklung

1. Vertragsbestimmungen

Artikel 109 j Abs. 1 des Vertrags fordert die

„Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate

jener - höchstens drei - Mitgliedstaaten nahekommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste

Ergebnis erzielt haben.“

Artikel 1 des Protokolls Nr. 6 über die Konvergenzkriterien, auf das in Artikel 109 j Abs. 1 des Vertrags

Bezug genommen wird, legt fest:

„Das in Artikel 109 j Absatz 1 erster Gedankenstrich dieses Vertrags genannte Kriterium der Preisstabilität

bedeutet, daß ein Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten Jahres vor

der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweisen muß, die um nicht mehr als 1 ½

Prozentpunkte über der Inflationsrate jener - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet

der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die Inflation wird anhand des Verbraucherpreisindexes

auf vergleichbarer Grundlage unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen

Mitgliedstaaten gemessen.“

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2. Anwendung der Vertragsbestimmungen

- Erstens wurde im Hinblick auf „eine während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene

durchschnittliche Inflationsrate“ die Inflationsrate anhand des Anstiegs des letzten verfügbaren

Zwölfmonatsdurchschnitts der Harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPIs) gegenüber dem

Zwölfmonatsdurchschnitt der Vorperiode berechnet. Der für diesen Bericht maßgebliche Referenzzeitraum

für die Inflationsrate ist somit Februar 1997 bis Januar 1998.

- Zweitens wurde der Vorgabe „höchstens drei - Mitgliedstaaten [...], die auf dem Gebiet der Preisstabilität

das beste Ergebnis erzielt haben“ Rechnung getragen, indem für den Referenzwert das ungewogene

arithmetische Mittel der Inflationsrate in den drei Ländern mit den niedrigsten Inflationsraten

herangezogen wurde, vorausgesetzt, diese Teuerungsraten sind mit dem Ziel der Preisstabilität vereinbar

und stellen keine Ausreißer dar. Die drei Länder, die bei Abschluß dieses Berichts im Referenzzeitraum

gemessen am HVPI die niedrigste Preissteigerungsrate aufwiesen, waren Österreich (1,1 %), Frankreich

(1,2 %) und Irland (1,2 %); folglich beträgt die durchschnittliche Inflationsrate 1,2 % und der

Referenzwert - nach Addition von 1 ½ Prozentpunkten - 2,7 %.

Der Preisauftrieb wurde anhand der HVPIs gemessen, die zu dem Zweck entwickelt wurden, die Konvergenz

im Hinblick auf Preisstabilität auf vergleichbarer Grundlage beurteilen zu können (siehe Anhang 2 zu

diesem Kapitel).

Um die Nachhaltigkeit der Preisentwick-lung besser beurteilen zu können, wird diedurchschnittliche Preissteigerungsrate ge-messen am HVPI im zwölfmonatigen Refe-renzzeitraum von Februar 1997 bis Januar1998 der Preisentwicklung in den neunzi-ger Jahren gegenübergestellt. In diesemZusammenhang wird der geldpolitische Kurs- insbesondere die Frage, ob die Geldpoli-tik vorrangig auf die Erreichung und Wah-rung der Preisstabilität ausgerichtet war -sowie der Beitrag, den andere Bereicheder Wirtschaftspolitik geleistet haben, ein-gehend untersucht. Darüber hinaus wirddie Bedeutung des gesamtwirtschaftlichenUmfelds für das Erreichen der Preisstabili-tät in Betracht gezogen. Preisentwicklun-gen werden unter dem Aspekt von Ange-bot und Nachfrage untersucht, wobei derSchwerpunkt unter anderem auf Faktorenliegt, die die Lohnstückkosten sowie dieImportpreise beeinflussen. Schließlich wer-

den die Entwicklungen bei anderen wichti-gen Preisindizes (einschließlich des natio-nalen Verbraucherpreisindexes, des Defla-tors für den Privaten Verbrauch, des BIP-Deflators und der Erzeugerpreise) berück-sichtigt. Vorausblickend wird Stellung ge-nommen zu den für die nahe Zukunft zuerwartenden Inflationsentwicklungen, ein-schließlich der Prognosen bedeutender in-ternationaler Organisationen. Ferner wer-den strukturelle Aspekte erörtert, die fürdie Gewährleistung eines der Preisstabilitätförderlichen Umfelds nach dem Start vonStufe Drei der Wirtschafts- und Wäh-rungsunion von Bedeutung sind.

Die Bestimmungen des Vertrags im Hin-blick auf die fiskalpolitische Entwicklung undderen Anwendung durch das EWI sowieVerfahrensfragen sind in Kasten 2 darge-legt.

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Kasten 2Fiskalpolitische Entwicklung

1. Vertragsbestimmungen

Artikel 109 j Abs. 1 des Vertrags fordert

„eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, ersichtlich aus einer öffentlichen Haushaltslage

ohne übermäßiges Defizit im Sinne des Artikels 104 c Absatz 6.“ Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 legt fest,

daß dieses Kriterium „bedeutet, daß zum Zeitpunkt der Prüfung keine Ratsentscheidung nach Artikel 104 c

Absatz 6 dieses Vertrags vorliegt, wonach in dem betreffenden Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit

besteht.“

Artikel 104 c stellt das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit dar. Gemäß Artikel 104 c Abs. 2 und 3

erstellt die Kommission einen Bericht, wenn ein Mitgliedstaat die Anforderungen an die Haushaltsdisziplin

nicht erfüllt, insbesondere wenn

a) das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt einen

bestimmten Referenzwert (im Protokoll auf 3 % des BIP festgelegt) überschreitet, es sei denn, daß

- entweder das Verhältnis erheblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des

Referenzwerts erreicht hat,

- oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und das Verhältnis

in der Nähe des Referenzwerts bleibt;

b) das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt einen bestimmten Referenzwert

überschreitet (im Protokoll auf 60 % des BIP festgelegt), es sei denn, daß das Verhältnis hinreichend

rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert.

Darüber hinaus wird in dem Bericht der Europäischen Kommission berücksichtigt, ob das öffentliche Defizit

die öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt werden ferner alle sonstigen relevanten

Faktoren, einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats. Die Kommission

kann ferner einen Bericht erstellen, wenn sie ungeachtet der Erfüllung der Kriterien der Auffassung ist, daß

in einem Mitgliedstaat die Gefahr eines übermäßigen Defizits besteht. Der Währungsausschuß gibt dann

eine Stellungnahme zu dem Bericht der Kommission ab. Schließlich entscheidet nach Artikel 104 c Abs. 6

der EU-Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung der Europäischen Kommission und nach einer

Gesamtbeurteilung der Lage, ob in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht.

2. Verfahrensfragen und Anwendung der Vertragsbestimmungen

- Erstens sollte im Hinblick auf die Bestimmung von Artikel 2 des Protokolls Nr. 6, demzufolge das

„Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand bedeutet, daß zum Zeitpunkt der Prüfung keine

Ratsentscheidung nach Artikel 104 c Absatz 6 dieses Vertrags vorliegt, wonach in dem betreffenden

Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht“, darauf hingewiesen werden, daß der EU-Rat (ECOFIN)

die Liste der Länder, die ein „übermäßiges Defizit“ aufweisen, erst nach Veröffentlichung dieses

Berichts auf Empfehlung der Europäischen Kommission offiziell prüfen wird. Da diese Entscheidungen,

die der EU-Rat in Kürze zu treffen hat, den abschließenden Entscheidungen der Staats- und

Regierungschefs vorangehen, werden die früheren, im Juni 1997 getroffenen Entscheidungen im Bericht

des EWI nicht weiter kommentiert.*

***** Nach den EU-Ratsentscheidungen vom Juni 1997 weisen alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme vonDänemark, Irland, Luxemburg, den Niederlanden und Finnland gegenwärtig ein übermäßiges Defizit auf.

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- Zweitens hat das EWI mit Blick auf Artikel 104 c im Gegensatz zur Europäischen Kommission keine

formelle Funktion im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.

- Drittens bringt das EWI für die Zwecke der Prüfung der Konvergenz und im Vorgriff auf die von den

Ministern im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit zu treffenden Entscheidungen seine Auffassung

zur f iskalpolitischen Entwicklung zum Ausdruck. Mit Blick auf die Nachhaltigkeit prüft das EWI die

Hauptkriterien der f iskalpolitischen Entwicklungen von 1990 bis 1997, betrachtet die Perspektiven

und Herausforderungen für die öffentlichen Finanzen und streicht die Verbindungen zwischen der

Defizit- und der Schuldenentwicklung heraus.

- Viertens:

(a) nimmt das EWI in Fällen, in denen es eine Defizitquote als „erheblich und laufend“ zurückgegangen

erachtet, Stellung zu der Vertragsbestimmung, wonach das Verhältnis einen Wert „in der Nähe des

Referenzwerts“ erreichen muß.

(b) verweist das EWI im Hinblick auf die Vertragsbestimmung, wonach der Referenzwert „nur

ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwerts

bleibt“, auf die im Stabilitäts- und Wachstumspakt getroffene Vereinbarung.

- Fünftens untersucht das EWI im Hinblick auf die Vertragsbestimmung, wonach eine Schuldenquote

von mehr als 60 % des BIP „hinreichend rückläufig“ sein und „sich rasch genug dem Referenzwert“

nähern muß, frühere und aktuelle Entwicklungen und stellt für die Länder, deren Quote den Referenzwert

übersteigt, eine Reihe exemplarischer Berechnungen an. Bei Ländern mit einer Schuldenquote zwischen

60 % und 80 % des BIP beziehen sich die Berechnungen auf die mögliche zukünftige Entwicklung

der Schuldenquote unter Zugrundelegung verschiedener Szenarien. Bei Ländern mit einer Schuldenquote

von über 100 % des BIP werden neben den obengenannten Berechnungen die Gesamtfinanzierungssalden

beziehungsweise die Primärsalden ermittelt, die erzielt werden müßten, damit die Schuldenquote

über einen Zeitraum von 5, 10 und 15 Jahren, das heißt bis zum Jahr 2002, 2007 beziehungsweise

2012, auf 60 % des BIP zurückgeführt werden könnte.

Die Prüfung der f iskalpolitischen Entwicklungen stützt sich auf vergleichbare Daten, die auf der Basis

Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher

Gesamtrechnungen (ESVG, 2. Auflage; siehe Anhang 2 zu diesem Kapitel) ermittelt wurden. Die wichtigsten

Zahlen, die in diesem Bericht aufgeführt sind, wurden im März 1998 von der Europäischen Kommission

zur Verfügung gestellt und beziehen sich auf die Finanzlage des Staatssektors in den Jahren 1996 und

1997 sowie auf Prognosen der Kommission für das Jahr 1998. Außerdem wird das Verhältnis zwischen

der Defizitquote und den öffentlichen Ausgaben für Investitionen für die Jahre 1996 und 1997 ausgewiesen.

Für eine genauere Prüfung der Nachhaltig-keit fiskalpolitischer Entwicklungen werdendie Ergebnisse des Referenzjahres 1997den Entwicklungen in den neunziger Jahrengegenübergestellt. Zunächst wird die Ent-wicklung der Schuldenquote rückblickendbetrachtet und werden die Bestimmungs-faktoren für diese Entwicklung untersucht,nämlich die Differenz zwischen dem nomi-

nalen Wachstum des BIP und den Zinssät-zen, der Primärsaldo sowie die „stock-flowadjustments“ (Bestandsanpassungen). Einsolcher Blickwinkel kann weiteren Auf-schluß darüber geben, inwieweit das ge-samtwirtschaftliche Umfeld - insbesonderedas Zusammenspiel von Wachstum undZinsen - die Dynamik der Verschuldungbeeinflußt hat, welchen Beitrag die aus

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dem Primärsaldo ersichtlichen Anstrengun-gen zur Konsolidierung der öffentlichenFinanzen geleistet haben, und welche RolleSonderfaktoren, die in den Bestandsanpas-sungen berücksichtigt sind, gespielt haben.Darüber hinaus wird die Struktur der Ver-schuldung betrachtet, wobei das Hauptau-genmerk auf den Anteil der Schulden mitkurzer Restlaufzeit und der Fremdwäh-rungsschuld sowie ihre Entwicklung gelegtwird. Die Empfindlichkeit öffentlicher Fi-nanzierungssalden in bezug auf Verände-rungen der Wechselkurse und der Zinssät-ze wird - jeweils unter Berücksichtigungdes aktuellen Schuldenstandes und derVerschuldungsstruktur - herausgestellt.

In einem weiteren Schritt wird die Entwick-lung der Defizitquote untersucht. In die-sem Zusammenhang erscheint es zweck-dienlich zu beachten, daß die Veränderungder jährlichen Defizitquote eines Landestypischerweise durch eine Vielzahl vonBestimmungsfaktoren beeinflußt wird. Die-se Einflußgrößen werden häufig in „kon-junkturelle Faktoren“, die die Auswirkun-gen von Veränderungen der Produktions-lücke auf die Defizite widerspiegeln, und„nicht-konjunkturelle Faktoren“, die häufigals Ausdruck struktureller oder nachhalti-ger Anpassungen des finanzpolitischen Kur-ses angesehen werden, unterteilt. Man kannjedoch nicht davon ausgehen, daß diesenicht-konjunkturellen Faktoren, die im Be-richt auf der Grundlage von Prognosen derEuropäischen Kommission beziffert wer-den, unbedingt eine strukturelle Verände-rung der Finanzlage des Staatssektors wi-derspiegeln, da darin auch etwaige Maß-nahmen und sonstige Faktoren mit zeitlichnur begrenzter Wirkung auf den Haus-haltssaldo eingeschlossen sind. Zwar gibtes keine umfassenden und vollständig ver-gleichbaren Daten zu solchen Maßnahmenmit zeitlich begrenzter Wirkung, aber diefür 1996 bis 1998 verfügbaren Informatio-nen werden in den Fällen zur Verfügunggestellt, in denen die betreffenden Maß-nahmen zu einer Verringerung der Defizit-quote beigetragen haben. Soweit möglich,

wird unterschieden zwischen Maßnahmen,die die Lage der öffentlichen Haushaltelediglich in einem Jahr verbessern unddaher einen Ausgleich im darauffolgendenJahr erforderlich machen („einmalige“ oder„one-off“ Maßnahmen), und Maßnahmen,die die gleichen Auswirkungen in der kur-zen Frist haben, darüber hinaus jedoch zuzusätzlichen Kreditaufnahmen in späterenJahren führen, wodurch der Haushalt zu-nächst entlastet, später jedoch zusätzlichbelastet wird („sich selbst umkehrende“oder „self-reversing“ Maßnahmen).

Die Entwicklung der öffentlichen Ausgabenund Einnahmen in der Vergangenheit wirdebenfalls einer eingehenden Betrachtungunterzogen. Unter Berücksichtigung frühe-rer Entwicklungen wird unter anderem zuden großen Bereichen Stellung genommen,auf die sich möglicherweise künftig not-wendige Konsolidierungsmaßnahmen kon-zentrieren müssen.

Vorausblickend wird auf die Haushaltsplä-ne für 1998 sowie jüngste Prognosen ein-gegangen und die mittelfristige fiskalpoliti-sche Strategie, wie sie in den Konvergenz-programmen zum Ausdruck kommt, inBetracht gezogen. Anschließend werdeneine Reihe exemplarischer Berechnungenangestellt (siehe Kasten 2). Anhand dieserBerechnungen kann eine Verbindung zwi-schen der Entwicklung des Defizits und dervoraussichtlichen Entwicklung der Schul-denquote sowie zu der im Stabilitäts- undWachstumspakt formulierten, ab 1999 wirk-samen Zielsetzung einer nahezu ausgegli-chenen oder positiven Lage der öffentli-chen Haushalte hergestellt werden. Ab-schließend werden die langfristigen Her-ausforderungen in bezug auf eine dauer-hafte Tragbarkeit der öffentlichen Haushal-te hervorgehoben, insbesondere die Her-ausforderungen, die durch ein umlagefi-nanziertes Altersversorgungssystem in Ver-bindung mit den demographischen Verän-derungen entstehen.

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Die Bestimmungen des Vertrags im Hin-blick auf die Wechselkursentwicklung undderen Anwendung durch das EWI sind inKasten 3 dargelegt. Bei den Währungender nicht am Wechselkursmechanismus

teilnehmenden Mitgliedstaaten wird dieEntwicklung gegenüber jeder einzelnen EU-Teilnehmerwährung über die letzten zweiJahre hinweg aufgezeigt.

Kasten 3Wechselkursentwicklung

1. Vertragsbestimmungen

Artikel 109 j Abs. 1 des Vertrags fordert die

„Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems

seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats.“

Artikel 3 des Protokolls Nr. 6 über die Konvergenzkriterien, auf das in Artikel 109 j Abs. 1 des Vertrags

Bezug genommen wird, legt fest:

„Das in Artikel 109 j Absatz 1 dritter Gedankenstrich dieses Vertrags genannte Kriterium der Teilnahme

am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bedeutet, daß ein Mitgliedstaat die

im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems vorgesehenen normalen

Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten

haben muß. Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des gleichen Zeitraums

gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats nicht von sich aus abgewertet haben.“

2. Anwendung der Vertragsbestimmungen*

Der Vertrag verweist auf das Kriterium der Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen

Währungssystems.

- Erstens untersucht das EWI, ob das betreffende Land „zumindest in den letzten zwei Jahren vor der

Prüfung“, wie im Vertrag festgelegt, am Wechselkursmechanismus teilgenommen hat. In Einzelfällen,

in denen der betreffende Zeitraum kürzer ist, beschreibt das EWI die Wechselkursentwicklungen

über den gesamten zweijährigen Referenzzeitraum bis Februar 1998, dem letzten vollständigen Monat

vor der Annahme des Berichts des EWI.

- Zweitens verweist das EWI im Hinblick auf die Festlegung von „normalen Bandbreiten“ auf die formelle

Stellungnahme des EWI-Rates vom Oktober 1994 und dessen Erklärungen im Bericht („Progress

towards convergence“) über Fortschritte auf dem Wege zur Konvergenz vom November 1995:

* Nach Auffassung von zwei Ratsmitgliedern sollte das EWI seinen Bericht nicht auf der Grundlage einerspeziellen Auslegung des Kriteriums der Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus erstellen, sonderneinen gründlichen Bericht vorlegen, damit der Rat die tatsächliche Nachhaltigkeit der Wechselkursstabilität imRahmen der ökonomischen Fundamentalfaktoren in allen Mitgliedstaaten beurteilen kann. Die beidenMitglieder betonen, daß das Wechselkurskriterium nicht mehr direkt angewandt werden könne, da derEWS-Wechselkursmechanismus in der Form, wie er bei Abfassung des Vertrags existierte, nach dem Beschlußvon Ende August 1993, die zulässigen Bandbreiten von ± 2,25 % auf ± 15 % auszuweiten, nicht mehrbestehe.

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In der Stellungnahme des EWI-Rates vom Oktober 1994 wurde erklärt, daß „das erweiterte Band

dazu beigetragen hat, einen dauerhaften Grad an Wechselkursstabilität im Wechselkursmechanismus

zu erreichen“, daß der EWI-Rat es als „ratsam“ erachtet, „die gegenwärtigen Vereinbarungen

beizubehalten“, und daß den Mitgliedsländern empfohlen wird, „weiterhin auf die Vermeidung

starker Wechselkursschwankungen zu achten, indem sie ihre Politik auf die Erreichung von

Preisstabilität und die Verringerung der Haushaltsdefizite richten und auf diese Weise zur Erfüllung

der in Artikel 109 j Abs. 1 des Vertrags und dem dazugehörigen Protokoll genannten Kriterien

beitragen.“

Im Konvergenzbericht vom November 1995 wurde durch das EWI anerkannt, daß die ‘normalen

Bandbreiten’ zum Zeitpunkt der Abfassung des Vertrags bei ± 2,25 % der bilateralen Leitkurse

lagen, wohingegen eine Bandbreite von ± 6 % eine Ausnahme von der Regel darstellte. Im August

1993 wurde der Beschluß gefaßt, die Bandbreiten auf ± 15 % auszuweiten, wodurch die Auslegung

des Kriteriums, insbesondere des Begriffs der ‘normalen Bandbreiten’, schwieriger wurde. Außerdem

wurde angeregt, daß der besonderen Entwicklung der Wechselkurse im EWS seit 1993 durch eine

nachträgliche Beurteilung Rechnung getragen werden müsse.

Vor diesem Hintergrund wird bei der Beurteilung von Wechselkursentwicklungen besonders darauf

geachtet, ob sich die Wechselkurse in der Nähe der Leitkurse bewegen. Zur Untersuchung von

Wechselkursentwicklungen innerhalb des Wechselkursmechanismus wird auf die Abweichung der

betreffenden Währung von allen bilateralen Leitkursen innerhalb des Systems abgestellt, um die

Entwicklung neutral und überschaubar darzustellen.

- Drittens wird zur Feststellung, ob „starke Spannungen“ vorliegen, allgemein der Grad der Abweichung

der Wechselkurse von den Leitkursen im EWS-Wechselkursmechanismus untersucht, und es werden

Indikatoren verwendet wie die Wechselkursvolatilität gegenüber der D-Mark und deren Entwicklung

sowie die Zinsdifferenzen im kurzfristigen Bereich und deren Entwicklung gegenüber der Gruppe

von Ländern mit den niedrigsten Geldmarktsätzen.

Alle bilateralen Wechselkurse für den Referenzzeitraum von März 1996 bis Februar 1998 beruhen auf

den ECU-Wechselkursen, die täglich notiert und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht

werden (siehe Anhang 2 zu diesem Kapitel).

Für eine eingehendere Prüfung werden,neben einer Untersuchung der Entwick-lung der nominalen Außenwerte im Refe-renzzeitraum von März 1996 bis Februar1998, die vorliegenden Daten hinsichtlichder Dauerhaftigkeit aktueller Wechselkur-se, die aus den realen Außenwertkonstella-tionen gegenüber den am Wechselkurs-mechanismus teilnehmenden Ländern er-sichtlich sind (bei den nicht am Wechsel-kursmechanismus teilnehmenden Mitglied-staaten werden die realen Außenwerte

gegenüber den EU-Währungen zugrundegelegt), sowie die aktuelle Leistungsbilanz,der Grad der Offenheit des betreffendenMitgliedstaats, die Außenhandelsstruktur(das heißt der Anteil des Handels innerhalbder EU) und die Netto-Vermögenspositiongegenüber dem Ausland kurz beleuchtet.

Die Bestimmungen des Vertrags im Hin-blick auf die Entwicklung des langfristigenZinssatzes und deren Anwendung durchdas EWI sind in Kasten 4 dargelegt.

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Wie erwähnt, verweist der Vertrag explizitauf die „Dauerhaftigkeit der [...] Konvergenz“,die im Niveau der langfristigen Zinssätze zumAusdruck kommt. Die Entwicklung im Refe-renzzeitraum von Februar 1997 bis Januar1998 wird daher im Kontext des Entwick-lungspfades der langfristigen Zinssätze in denneunziger Jahren und der Hauptbestimmungs-faktoren der Zinsdifferenzen gegenüber den

EU-Ländern mit den niedrigsten langfristigenZinsen betrachtet.

Schließlich muß der Bericht gemäß Arti-kel 109 j Abs. 1 des Vertrags noch ver-schiedene andere Faktoren in Betrachtziehen, nämlich „die Entwicklung der ECU,die Ergebnisse bei der Integration derMärkte, den Stand und die Entwicklung der

Kasten 4Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

1. Vertragsbestimmungen

Artikel 109 j Abs. 1 des Vertrags fordert die

„Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am

Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems, die im Niveau der langfristigen Zinssätze

zum Ausdruck kommt.“

Artikel 4 des Protokolls Nr. 6 zum Vertrag legt fest:

„Das in Artikel 109 j Absatz 1 vierter Gedankenstrich dieses Vertrags genannte Kriterium der Konvergenz

der Zinssätze bedeutet, daß im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat der

durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden

Satz in jenen - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste

Ergebnis erzielt haben. Die Zinssätze werden anhand langfristiger Staatsschuldverschreibungen oder

vergleichbarer Wertpapiere unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen

Mitgliedstaaten gemessen.“

2. Anwendung der Vertragsbestimmungen

- Erstens wurde zur Ermittlung des „durchschnittlichen langfristigen Nominalzinssatzes“, der „im Verlauf

von einem Jahr vor der Prüfung“ beobachtet wurde, das arithmetische Mittel der letzten zwölf Monate

herangezogen, für die HVPI-Werte vorlagen. Der für diesen Bericht maßgebliche Referenzzeitraum

ist somit Februar 1997 bis Januar 1998.

- Zweitens wurde der Vorgabe „höchstens drei - Mitgliedstaaten [...], die auf dem Gebiet der Preisstabilität

das beste Ergebnis erzielt haben“ Rechnung getragen, indem für den Referenzwert das ungewogene

arithmetische Mittel der langfristigen Zinssätze der drei Länder mit den niedrigsten Inflationsraten

herangezogen wurde (siehe Kasten 1). Bei Abschluß dieses Berichts betrugen die langfristigen Zinssätze

der drei betreffenden Länder im Referenzzeitraum 5,6 % (Österreich), 5,5 % (Frankreich) und 6,2 %

(Irland); folglich liegt der durchschnittliche Zinssatz bei 5,8 % und der Referenzwert - nach Addition

von 2 Prozentpunkten - bei 7,8 %.

Die Zinssätze wurden auf der Grundlage harmonisierter langfristiger Zinssätze gemessen, die für die

Zwecke der Konvergenzbeurteilung entwickelt wurden (siehe Anhang 2 zu diesem Kapitel).

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Leistungsbilanzen, die Entwicklung bei denLohnstückkosten und andere Preisindizes.“Diese Faktoren werden in den Länderkapi-teln anhand der oben angeführten Einzel-kriterien geprüft, während die Entwicklung

der ECU in Anhang 1 zu diesem Kapitelgesondert erörtert wird.

Jedes Länderkapitel schließt mit einer Zu-sammenfassung.

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2 Prüfung der zentralen Aspekte der Konvergenz imJahr 1998

BELGIEN

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Belgien, gemessenan dem Harmonisierten Verbraucherpreis-index (HVPI), 1,4 %, das heißt, sie wardeutlich niedriger als der Referenzwert von2,7 %. Dies galt gleichermaßen für das Jahr1997 insgesamt. Im Jahr 1996 lag diedurchschnittliche Preissteigerungsrate nachdem HVPI bei 1,8 % (siehe Tabelle 1). Inden vergangenen zwei Jahren lag die Preis-steigerungsrate nach dem HVPI in Belgienauf einem Stand, der nach allgemeinerAnsicht mit Preisstabilität vereinbar ist.

Im Rückblick hat sich der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen an demVerbraucherpreisindex - in Belgien seitAnfang der neunziger Jahre verlangsamt(siehe Abbildung 1). Der Rückgang derTeuerungsraten ist auf eine Reihe wichtigerpolitischer Entscheidungen zurückzuführen,insbesondere auf die seit Mitte der achtzi-ger Jahre am Ziel der Preisstabilität ausge-richtete Geldpolitik. Seit 1990 hat sichdiese Politik in dem Ziel ausgedrückt, eineenge Bindung zwischen dem belgischenFranc und der D-Mark im Rahmen desWechselkursmechanismus des EWS auf-rechtzuerhalten. Diese Grundausrichtungwurde unter anderem durch die Verab-schiedung von Gesetzen unterstützt, dieLohnanhebungen auf eine solche Höhebegrenzen, wie sie bei Belgiens wichtigstenHandelspartnern vereinbart wurden, sowiedurch eine Senkung der Arbeitgeberbeiträ-ge zur Sozialversicherung. Darüber hinaushat das gesamtwirtschaftliche Umfeld dazubeigetragen, den Preisauftrieb zu dämpfen.Insbesondere entstand infolge der Rezessi-on des Jahres 1993 eine negative Produkti-

onslücke (siehe Tabelle 2). Trotz der Erho-lung des BIP-Wachstums blieb in den fol-genden Jahren die Produktionslücke hoch.Vor diesem Hintergrund sind die Zuwäch-se bei den Arbeitseinkommen je Beschäf-tigten nach und nach kleiner geworden,während die Steigerungsrate bei den Lohn-stückkosten 1994 fast auf Null zurückgingund danach auf einem niedrigen Standverharrte. Die Eindämmung der Inflationwurde durch sinkende oder weitgehendstabile Importpreise während des überwie-genden Teils der neunziger Jahre unter-stützt, obwohl sich der Anstieg der Import-preise 1997 beschleunigte. Niedrige Teue-rungsraten ergeben sich auch gemessen ananderen wichtigen Preisindizes (siehe Ta-belle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß einRückgang der Inflationsrate auf rund ½ %zu verzeichnen ist, und es gibt auf derGrundlage der in Tabelle 3a dargestelltenIndikatoren keine Anzeichen für eine un-mittelbare Verstärkung des Preisauftriebs.Die meisten Prognosen gehen für die Jahre1998 und 1999 von einer Inflationsratevon rund 1 ½ % aus (siehe Tabelle 3b).

Auf längere Sicht ist für Belgien die Ge-währleistung eines der Preisstabilität för-derlichen Umfelds unter anderem mit derGestaltung der mittel- und langfristigenFinanzpolitik verbunden. Angesichts dergegenwärtig hohen Arbeitslosenquote inBelgien wird es ebenso wichtig sein, ver-stärkt politische Maßnahmen zur Verbesse-rung der Funktionsweise der Arbeitsmärk-te zu ergreifen.

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Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 2,1 %, das heißt unterdem Referenzwert von 3 %; die Schulden-quote lag bei 122,2 %, das heißt weit überdem Referenzwert von 60 %. Im Vergleichzum Vorjahr wurde die Defizitquote um1,1 Prozentpunkte, die Schuldenquote um4,7 Prozentpunkte gesenkt. Für 1998 wirdein Rückgang der Defizitquote auf 1,7 %des BIP vorausgesagt, während bei derSchuldenquote ein Rückgang auf 118,1 %erwartet wird. 1996 und 1997 lag dieDefizitquote um 2,0 Prozentpunkte bezie-hungsweise 0,7 Prozentpunkte über demVerhältnis der öffentlichen Investitionsaus-gaben zum BIP (siehe Tabelle 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist Belgiens Schul-denquote um 3,5 Prozentpunkte gesunken.Anfänglich stieg die Quote von 125,7 % imJahr 1990 auf 135,2 % im Jahr 1993, wohin-gegen sie danach stetig Jahr für Jahr zurück-ging und 1997 bei 122,2 % lag (sieheAbbildung 2a). Das heißt, es war ein Rück-gang von 13,0 Prozentpunkten innerhalbvon vier Jahren zu verzeichnen. Abbildung2b zeigt im einzelnen, daß die rückläufigenPrimärüberschüsse Anfang der neunzigerJahre nicht ausreichten, um die erheblichenschuldenstandserhöhenden Auswirkungeneines negativen Wachstum/Zins-Differen-tials zu kompensieren. Nach 1993 konntendagegen die höheren Primärsalden die Be-lastungen durch die negativen Wachstum/Zins-Differentiale mehr als kompensieren,wobei dieser Negativfaktor im Jahr 1997an Bedeutung verlor. Außerdem führten1996 Bestandsanpassungen zu einer Rück-führung der Bruttoverschuldung, was inerster Linie auf finanziellen Transaktionenberuhte (Verkäufe von Vermögenswertendurch den Staat und die Zentralbank). DieAnfang der neunziger Jahre zu beobach-tenden Konstellationen können als Zei-chen für die Risiken betrachtet werden, diefür die öffentlichen Finanzen entstehenkönnen, wenn sich die gesamtwirtschaftli-chen Bedingungen verschlechtern und die

Puffer in Form von Primärüberschüssennicht ausreichend sind, um solche Auswir-kungen auszugleichen. In diesem Zusam-menhang könnte erwähnt werden, daß derAnteil der Schulden mit kurzer Restlaufzeitvon dem hohen Stand Anfang der neunzi-ger Jahre zurückging und sich gleichzeitigdie durchschnittliche Laufzeit verlängerte(siehe Tabelle 5). 1997 war der Anteil derSchulden mit kurzer Restlaufzeit noch rela-tiv hoch, und angesichts des gegenwärtigenStandes der Schuldenquote sind die öffent-lichen Finanzierungssalden höchst empfind-lich gegenüber Zinsveränderungen. Dage-gen ist der Anteil der Fremdwährungs-schuld in Belgien gering, so daß dieFinanzierungssalden relativ unempfindlichgegenüber Wechselkursveränderungensind.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote ein ähnliches Verlaufsmuster aus an-fänglicher Verschlechterung und anschlie-ßender Verbesserung zu beobachten. Wäh-rend 1990 die Quote noch bei 5,5 % lag,erreichte der Haushaltsfehlbetrag im Jahr1993 7,1 % des BIP; seitdem ist das DefizitJahr für Jahr gesunken und machte 19972,1 % des BIP aus (siehe Abbildung 3a).Abbildung 3b, in der auf die Veränderungender Defizite abgestellt wird, zeigt detaillier-ter, daß konjunkturelle Faktoren lediglich1993 eine wichtige Rolle spielten, wobeisie das Defizit erhöhten. Die nicht-kon-junkturellen Verbesserungen könnten einenachhaltige „strukturelle“ Entwicklung inRichtung einer ausgewogeneren Haushalts-politik und/oder eine Vielzahl von Maßnah-men mit zeitlich begrenzter Wirkung wi-derspiegeln. Nach den vorhandenen Infor-mationen dürften solche Maßnahmen mitzeitlich begrenzter Wirkung zu einer Sen-kung der Defizitquote um 0,3 Prozent-punkte im Jahr 1997 geführt haben, vergli-chen mit 0,4 Prozentpunkten im Jahr 1996.Sie hatten in erster Linie einmaligen Cha-rakter. Dies bedeutet, daß die kompensie-renden Maßnahmen, die bereits im Haus-halt von 1998 veranschlagt sind, 1998 zuden erwarteten Ergebnissen führen müs-

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sen, um die Finanzierungssalden auf demgeplanten Kurs zu halten.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staates zwischen 1990 und1993 kontinuierlich gestiegen ist. Vor demHintergrund hoher und steigender Arbeits-losigkeit nahmen insbesondere die laufen-den Übertragungen an private Haushaltesowie der Staatsverbrauch zu (siehe Tabel-le 6). In den folgenden Jahren sank derAnteil der öffentlichen Gesamtausgabenam BIP, was in erster Linie niedrigereZinsausgaben und in geringerem Maßeeinen Rückgang der laufenden Übertragun-gen in Relation zum BIP widerspiegelt. DieAusgabenquote war 1997 niedriger alsAnfang der neunziger Jahre, was in ersterLinie auf einen Rückgang der Zinsausgabenzurückzuführen war. Während weiterhinein gewisser Rückgang der Zinsausgaben inRelation zum BIP zu erwarten ist, da dieSchuldenquote weiter zurückgeführt wird,würde eine Fortsetzung des rückläufigenTrends bei den Gesamtausgaben in Relati-on zum BIP weitere Anpassungen bei denAusgabenposten außer den Investitionen,die bereits niedrig sind, erfordern. Dieöffentlichen Einnahmen im Verhältnis zumBIP sind bis 1994 kontinuierlich gestiegen,blieben danach weitgehend unverändertund haben möglicherweise ein Niveau er-reicht, das dem Wirtschaftswachstum scha-det.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für Belgien, die in dem im Dezember1996 erschienenen Konvergenzprogrammfür 1997 bis 2000 dargestellt wurde, dürftesich die rückläufige Tendenz bei der Defi-zit- und der Schuldenquote 1998 fortset-zen. Der Haushalt für 1998 geht erheblichweiter als das Programm. Es wird eineweitere Senkung der Defizitquote auf1,7 % des BIP erwartet, was den vorgese-henen Anstieg der Primärüberschußquote(auf 6,0 % des BIP) und einen weiterenRückgang der Zinsausgaben widerspiegelt.

Bei der Einnahmenquote des Zentralhaus-halts (ohne regionale Gebietskörperschaf-ten) und des Sozialversicherungssystemswird mit einem Rückgang von 0,5 Prozent-punkten gerechnet, was der geplanten Rück-führung der Primärausgaben in Relationzum BIP entspricht. Maßnahmen mit zeit-lich begrenzter Wirkung sind im Haushalt1998 weiter auf 0,2 % des BIP zurückge-führt worden. Gemäß den laufenden Pla-nungen und unter der Voraussetzung, daßsich die Annahmen bezüglich des wirt-schaftlichen Wachstums erfüllen, werdenfür das Jahr 2000 je nach konjunkturellerEntwicklung eine Defizitquote von 1,0 %und eine Schuldenquote von 111,0 % er-wartet. Verglichen mit den im Konvergenz-programm für 1999 bis 2000 veranschlag-ten Finanzierungssalden ist eine weitereerhebliche Haushaltskonsolidierung not-wendig, um das mittelfristige Ziel des ab1999 wirksamen Stabilitäts- und Wachs-tumspaktes, nämlich einen nahezu ausge-glichenen Haushalt oder einen Haushalts-überschuß zu erzielen, zu erfüllen.

Das EWI hat zwei Varianten von Berech-nungen angestellt, wie sich alternative fis-kalpolitische Szenarien auf die Rückführungder Schuldenquote auf den Referenzwertvon 60 % in jenen Ländern auswirkenwürden, deren Schuldenquote mehr als100 % des BIP ausmacht. Unter der An-nahme, daß im Jahr 1998 der öffentlicheFinanzierungssaldo und die Schuldenquoteden von der Europäischen Kommissionprognostizierten Stand erreichen, zeigt dieerste Variante (siehe Tabelle 7), welcheFinanzierungssalden mit einer Konvergenzder Schuldenquote auf 60 % des BIP überverschiedene Zeiträume hinweg im Ein-klang ständen. Konzentriert man sich bei-spielsweise auf den Zeitraum von zehnJahren, das heißt eine Senkung der Schul-denquote auf 60 % bis zum Jahr 2007,müßte Belgien ab 1999 einen Haushalts-überschuß von jährlich 2,7 % des BIP (sieheTabelle 7a) oder einen Primärüberschußvon jährlich 8,0 % des BIP (siehe Tabelle7b) erzielen. Verglichen mit den Prognosen

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für 1998, wonach Belgien eine Defizitquo-te von 1,7 % und eine Primärüberschuß-quote von 6,0 % erzielen wird, ergibt sichalso eine Differenz von 4,4 beziehungswei-se 2,0 Prozentpunkten.

Die zweite Variante, die in Abbildung 5dargestellt wird, zeigt, daß eine Beibehal-tung des 1998 erzielten Finanzierungssal-dos von - 1,7 % des BIP in den Folgejahrendie Schuldenquote in zehn Jahren nur auf93,4 % sinken lassen würde; der Referenz-wert von 60 % würde dann im Jahr 2031erreicht. Ein gegenüber 1998 unveränder-ter Primärüberschuß von 6,0 % des BIPwürde die Schuldenquote innerhalb vonzehn Jahren auf 79,6 % verringern; indiesem Fall würde der Wert von 60 % imJahr 2012 erreicht. Schließlich würde beieinem ab 1999 Jahr für Jahr ausgeglichenenHaushalt die Schuldenquote innerhalb vonzehn Jahren auf 80,7 % sinken, und derReferenzwert von 60 % würde im Jahr2015 erreicht.

Diese Berechnungen basieren auf der nor-mativen Annahme eines konstanten nomi-nalen Zinssatzes von 6 % (durchschnittli-che reale Verzinsung der Staatsverschul-dung von 4 % und eine Inflationsrate von2 %) sowie auf der Annahme einer kon-stanten Zuwachsrate des realen BIP von2,3 %, wie von der Kommission für dasreale Trendwachstum des BIP für das Jahr1998 geschätzt. Bestandsanpassungen blei-ben außer Betracht. Zwar sind derartigeBerechnungen rein exemplarisch und kön-nen keinesfalls als Prognosen angesehenwerden, sie machen jedoch deutlich, war-um die Konsolidierungsanstrengungen umso energischer und nachhaltiger sein müs-sen, je größer die anfängliche Verschuldungist, um die Schuldenquote innerhalb einesangemessenen Zeitraums zügig auf 60 %des BIP oder darunter zu senken.

Im Falle Belgiens ist es in der Tat vonentscheidender Bedeutung zu betonen, daßüber einen längeren Zeitraum hinweg einenachhaltige Konsolidierung, die zu wach-

senden und beträchtlichen Haushaltsüber-schüssen führt, erreicht werden muß, dader gegenwärtig hohe Schuldenstand an-sonsten eine ständige Belastung für dieHaushaltspolitik und die Wirtschaft insge-samt darstellen würde. Wie in der Vergan-genheit zu beobachten war, erhöht einhoher Schuldenstand die Anfälligkeit deröffentlichen Haushalte gegenüber uner-warteten Schocks und vergrößert damitdas Risiko einer plötzlichen Verschlechte-rung der Haushaltslage. Darüber hinaus ist,wie aus Tabelle 8 ersichtlich ist, ab circa2010 mit einer erheblichen Alterung derBevölkerung zu rechnen, und im Rahmeneines umlagefinanzierten Systems der Al-tersversorgung dürften die öffentlichenAusgaben für die Altersversorgung in Rela-tion zum BIP steigen, insbesondere wenndie Rahmenbedingungen für den Leistungs-bezug unverändert bleiben. Eine Verringe-rung der Gesamtbelastung durch die Alte-rung der Bevölkerung wird nur möglichsein, wenn die öffentlichen Finanzen vordem Zeitraum, in dem sich die demogra-phische Situation verschlechtert, genügendHandlungsspielraum geschaffen haben.

Wechselkursentwicklung

Der belgische Franc nimmt am Wechsel-kursmechanismus des Europäischen Wäh-rungssystems seit dessen Einführung am13. März 1979 teil, das heißt schon sehrviel länger als seit Beginn des hier unter-suchten Zeitraums von zwei Jahren (sieheTabelle 9a). Wie oben erwähnt, ist diebelgische Geldpolitik darauf ausgerichtet,den belgischen Franc innerhalb des EWS-Wechselkursmechanismus in enger Bin-dung an die D-Mark zu halten. Im Referenz-zeitraum von März 1996 bis Februar 1998bewegte sich die belgische Währung in derRegel nahe den Leitkursen gegenüber denanderen EWS-Währungen und sehr naheden Leitkursen gegenüber der D-Mark,dem holländischen Gulden und dem öster-reichischen Schilling (siehe Abbildung 6und Tabelle 9a). Zeitweilig bewegte sich

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der belgische Franc außerhalb eines engenBereichs um die Leitkurse gegenüber ver-schiedenen anderen Partnerwährungen. Diemaximalen Abweichungen von den Leit-kursen nach oben und unten, berechnetauf der Basis von gleitenden 10-Tages-durchschnitten, betrugen 2,5 % beziehungs-weise - 3,0 %, sieht man einmal von demeigenständigen Aufwärtstrend des irischenPfund ab (siehe Tabelle 9a). Die Ab-weichungen traten vorübergehend auf,die Wechselkursvolatilität gegenüber derD-Mark war anhaltend sehr niedrig (sieheTabelle 9b), und die Differenzen bei denkurzfristigen Zinsen gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten kurzfristigenZinsen waren geringfügig. Während desReferenzzeitraums hat Belgien den bilate-ralen Leitkurs seiner Währung gegenüberden Währungen der anderen Mitgliedstaa-ten nicht abgewertet.

Im längerfristigen Vergleich zeigen die Indi-katoren des realen Außenwertes des belgi-schen Franc gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmendenLändern (siehe Tabelle 10), daß das gegen-wärtige Niveau nahe den historischen Wer-ten liegt. Betrachtet man die Entwicklunganderer außenwirtschaftlicher Daten, sohat Belgien kontinuierlich hohe Leistungs-bilanzüberschüsse erzielt, was auch in derständigen Verbesserung der Netto-Ver-mögensposition gegenüber dem Auslandzum Ausdruck kommt (siehe Tabelle 11).In diesem Zusammenhang sollte auch er-wähnt werden, daß es sich bei Belgien umeine kleine offene Volkswirtschaft handelt,die nach den jüngsten verfügbaren Datenin Relation zum BIP eine Außenhandels-quote von 84 % bei den Ausfuhren und79 % bei den Einfuhren aufweist, und derAnteil des Handels mit Ländern innerhalbder EU beläuft sich auf 70 % bei denAusfuhren und 74 % bei den Einfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Belgien durchschnittlich bei 5,7 % unddamit deutlich unterhalb des Referenzwer-tes für das Zinskriterium von 7,8 %, der aufder Basis derjenigen drei Länder festgelegtwird, die in bezug auf die Preisstabilität ambesten abgeschnitten haben. Dies gilt eben-falls für das Gesamtjahr 1997 sowie für1996 (siehe Tabelle 12).

Die langfristigen Zinsen sind seit den frü-hen neunziger Jahren im Trend gesunken(siehe Abbildung 7a). Gleichzeitig ist seitAnfang der neunziger Jahre eine relativenge Konvergenz der belgischen langfristi-gen Zinsen mit den Sätzen in den EU-Ländern mit den niedrigsten Anleiherendi-ten zu beobachten; in den vergangenenzwei Jahren hat sich der Abstand fast aufNull verringert (siehe Abbildung 7b). Diewichtigsten Einflußgrößen hierbei warendie günstige Entwicklung der Inflationsra-ten, die relative Stabilität des Wechselkur-ses des belgischen Franc, ein ähnlichergeldpolitischer Kurs wie in den oben er-wähnten Ländern, die Rückführung deröffentlichen Defizite sowie die Verbesse-rung der Leistungsbilanz.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielte Belgien ge-messen an dem HVPI mit 1,4 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten war ge-dämpft; niedrige Teuerungsraten ergabensich auch gemessen an anderen wichtigenPreisindizes. Für die unmittelbare Zukunftgibt es keine Anzeichen für eine Verstär-kung des Preisauftriebs; die Prognosen fürdie Jahre 1998 und 1999 gehen von einerInflationsrate von etwa 1 ½ % aus. Derbelgische Franc nimmt am EWS-Wechsel-kursmechanismus schon erheblich längerals zwei Jahre teil. Während des Referenz-

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zeitraums blieb der Wechselkurs weitge-hend stabil und in der Regel nahe denunveränderten bilateralen Leitkursen, ohnedaß kursstützende Maßnahmen notwendiggewesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 5,7 %, also deutlich unter dementsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Belgien eine Defizit-quote von 2,1 % des BIP, das heißt einenStand, der unter dem Referenzwert liegt;für 1998 wird mit einem weiteren Rück-gang auf 1,7 % gerechnet. Die Schulden-quote liegt weit über dem Referenzwertvon 60 % des BIP. Nach einem Höchst-stand im Jahr 1993 ging die Quote um13,0 Prozentpunkte zurück und lag 1997bei 122,2 %; für 1998 wird mit einer weite-ren Rückführung auf 118,1 % des BIP ge-rechnet. Trotz der Bemühungen, die aktu-elle Finanzlage zu verbessern, und trotz dererheblichen Fortschritte, die dabei gemachtwurden, besteht offensichtlich nach wievor Besorgnis, ob das Verhältnis des öf-fentlichen Schuldenstands zum BIP „hinrei-chend rückläufig ist und sich rasch genugdem Referenzwert nähert“ und ob bereits

eine auf Dauer tragbare Finanzlage erreichtwurde; die Lösung dieses Problems mußfür die zuständigen Stellen in Belgien wei-terhin hohe Priorität haben. Damit dieSchuldenquote innerhalb eines angemes-senen Zeitraums zügig auf 60 % gesenktwerden kann, müssen jedes Jahr ein Pri-märüberschuß von mindestens 6 % des BIPbeibehalten sowie wachsende und beträcht-liche Haushaltsüberschüsse erzielt werden.Zum Vergleich: 1997 betrug das Haushalts-defizit 2,1 % des BIP, und für 1998 wird miteinem Defizit von 1,7 % gerechnet. Auchder Stabilitäts- und Wachstumspakt for-dert - als mittelfristiges Ziel - einen nahezuausgeglichenen Haushalt oder einen Haus-haltsüberschuß.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß sowohl 1996 als auch 1997 dieDefizitquote das Verhältnis der öffentli-chen Investitionsausgaben zum BIP über-stieg; dagegen weist Belgien hohe Lei-stungsbilanzüberschüsse und eine starkeNetto-Vermögensposition gegenüber demAusland auf.

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BELGIEN

l PreisentwicklungTabelle 1 Belgien: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex

(HVPI)Abbildung 1 Belgien: PreisentwicklungenTabelle 2 Belgien: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Belgien: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Belgien: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Belgien: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Belgien: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Belgien: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Belgien: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Belgien: Haushaltslage des StaatesTabelle 7 Belgien: Berechnungen zur Konvergenz der öffentlichen Schuldenstände

a) Auf der Basis des gesamten Finanzierungssaldosb) Auf der Basis des primären Finanzierungssaldos

Abbildung 5 Belgien: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annahmenfür die öffentlichen Finanzierungssalden

Tabelle 8 Belgien: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 9 a) Belgien: Wechselkursstabilität

b) Belgien: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 6 Belgischer Franc: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 10 Belgischer Franc: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am

EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden LändernTabelle 11 Belgien: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 12 Belgien: Langfristige ZinssätzeAbbildung 7 a) Belgien: Langfristiger Zinssatz

b) Belgien: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucher-preisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

* Der Maßstab kann von Land zu Land variieren.

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

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52

I Preisentwicklung

Tabelle 1Belgien: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97–Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 1,8 1,5 1,3 0,9 0,5 1,4

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-4

-2

0

2

4

6

8

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Belgien: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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53

Tabelle 2Belgien: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 3,4 3,2 2,4 2,8 2,4 1,5 2,1 1,6VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) 3,1 3,1 2,3 2,4 1,6 1,5 1,5 1,4Deflator für den Privaten Verbrauch 3,3 3,3 2,3 3,5 2,8 1,7 2,3 1,6BIP-Deflator 3,1 3,2 3,6 4,2 2,3 1,7 1,6 1,4Erzeugerpreise 0,0 -1,0 -0,0 -1,5 1,7 2,3 0,7 1,9Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 3,0 1,6 1,5 -1,5 2,4 2,1 1,5 2,7Produktionslücke (Prozentpunkte) 2,9 2,4 2,0 -1,4 -1,0 -0,9 -1,5 -1,0Arbeitslosenquote (%) 6,7 6,6 7,3 8,8 10,0 9,9 9,8 9,5Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 3,8 6,8 4,0 5,7 0,3 1,2 -0,2 0,5Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 6,1 7,9 5,9 5,1 3,6 3,2 1,1 2,8Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 2,3 1,1 1,8 -0,6 3,4 2,0 1,3 2,3Einfuhrpreisdeflator -1,5 -0,6 -2,9 -2,6 0,9 1,0 2,0 4,5Wechselkursaufwertung© 4,9 -0,2 2,0 1,0 1,6 4,2 -1,9 -4,0Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(d) 10,2 5,9 4,4 9,2 7,6 -6,0 6,8 6,4Aktienkurse -8,2 -7,6 -1,5 10,5 11,5 -2,2 20,5 33,9Häuserpreise 9,2 6,6 9,1 6,6 7,7 4,6 4,5 3,5

Tabelle 3Belgien: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbarenVorjahreszeitraum in % 1,6 1,3 1,4 1,2 0,4Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 2,4 1,6 1,2 1,0 0,6

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 1,1 1,2 1,4 1,4 1,4

b) Inflationsprognosen

1998 1999Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 1,3 1,5OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 1,6 1,6IWF (Oktober 1997), VPI 1,9 .

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern. Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung

(Abwertung).(d) Harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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54

Tabelle 4Belgien: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -3,2 -2,1 -1,7

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(b) -2,0 -0,7

Bruttoverschuldung des Staates 126,9 122,2 118,1

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

120

125

130

135

140

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-5

0

5

10

15

Abbildung 2

Belgien: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderungen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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55

Tabelle 5Belgien: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 125,7 127,5 129,0 135,2 133,5 131,3 126,9 122,2

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 86,2 87,3 89,1 84,9 87,0 89,7 93,0 92,7

in Fremdwährung 13,8 12,7 10,9 15,1 13,0 10,3 7,0 7,3

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 80,3 76,6 77,6 75,7 77,9 77,7 78,2 .

Durchschnittliche Fälligkeit(a) (Jahre) . 3,4 3,9 4,5 4,6 4,8 4,5 4,3

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(a)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig(b) (< 1 Jahr) 39,3 33,6 31,6 34,3 30,7 24,9 23,6 24,6

mittelfristig (1-5 Jahre) 31,8 37,1 36,9 30,5 31,0 33,1 37,3 35,7

langfristig (> 5 Jahre) 28,9 29,3 31,5 35,2 38,3 42,0 39,1 39,7

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Restlaufzeit. Ausschließlich Schuld des Zentralstaates (ohne regionale Gebietskörperschaften).(b) Einschließlich kurzfristiger Schulden und an kurzfristige Zinsen gebundener Schulden.

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-3

-2

-1

0

1

2

3

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-8

-6

-4

-2

0

Abbildung 3

Belgien: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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56

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

45

50

55

60

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Belgien: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

Tabelle 6Belgien: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 47,8 48,0 48,0 48,7 49,5 49,6 49,7 49,9

Steuern 28,9 28,5 28,4 28,7 30,3 30,4 30,7 31,3

Sozialversicherungsbeiträge 17,0 17,6 17,8 18,2 17,7 17,7 17,4 17,2

Sonstige laufende Einnahmen 1,8 1,9 1,8 1,8 1,5 1,5 1,6 1,4

Ausgaben insgesamt 53,2 54,2 54,9 55,8 54,4 53,5 52,9 52,0

Laufende Übertragungen 27,0 28,0 28,0 28,4 28,0 27,9 28,2 27,8

Effektive Zinsausgaben 10,5 10,1 10,7 10,7 10,0 9,0 8,5 7,9

Staatsverbrauch 14,0 14,4 14,2 14,7 14,6 14,7 14,5 14,5

Nettokapitalausgaben 1,8 1,8 2,0 2,1 1,8 1,9 1,7 1,8

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -5,5 -6,3 -6,9 -7,1 -4,9 -3,9 -3,2 -2,1

Primärsaldo 5,0 3,8 3,8 3,6 5,1 5,1 5,3 5,8

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich

öffentlicher Ausgaben für Investitionen(a) . . . -5,6 -3,3 -2,5 -2,0 -0,7

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

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57

Tabelle 7Belgien: Berechnungen zur Konvergenz der öffentlichen Schuldenstände

a) Auf der Basis des gesamten Finanzierungssaldos(in % des BIP)

Bruttogesamtverschuldung Gesamter Finanzierungssaldo Gesamter Finanzierungssaldo, der mit

(Defizit: (-); Überschuß (+)) einer Verringerung des Schuldenstandes

auf 60 % des BIP vereinbar ist(a)

1997 1998 1997 1998 2002 2007 2012

122,2 118,1 -2,1 -1,7 10,6 2,7 0,5

b) Auf der Basis des primären Finanzierungssaldos(in % des BIP)

Bruttogesamtverschuldung Primärer Primärer Finanzierungssaldo, der mit

Finanzierungssaldo einer Verringerung des Schuldenstandes

auf 60 % des BIP vereinbar ist(a)

1997 1998 1997 1998 2002 2007 2012

122,2 118,1 5,8 6,0 16,2 8,0 5,7

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Aus den Berechnungen geht hervor, daß die Schuldenquote in den Jahren 2002, 2007 und 2012 auf jeweils 60 % sinken würde, wenn

der gesamte Finanzierungssaldo für 1998 wie geschätzt ausfällt und ab 1999 auf einem Stand von jeweils 10,6 %, 2,7 % bzw. 0,5 %des BIP gehalten würde. Dem liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von derKommission geschätzt, auf 2,3 % beläuft und die Inflationsrate 2 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleibenaußer Betracht.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Aus den Berechnungen geht hervor, daß die Schuldenquote in den Jahren 2002, 2007 und 2012 auf jeweils 60 % sinken würde, wenn

der primäre Finanzierungssaldo für 1998 wie geschätzt ausfällt und ab 1999 auf einem Stand von jeweils 16,2 %, 8,0 % bzw. 5,7 %des BIP gehalten würde. Dem liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von derKommission geschätzt, auf 2,3 % beläuft, die Inflationsrate 2 % und der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flowadjustments) bleiben außer Betracht.

1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 20121999 2001 2003 2005 2007 2009 2011

50

75

100

125

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Die drei Szenarien gehen davon aus, daß die Schuldenquote sich 1998 wie geschätzt auf 118,1 % des BIP beläuft und daß 1998 der Gesamtsaldo von - 1,7 % des BIP bzw. der Primärsaldo von 6,0 % des BIP über den betrachteten Zeitraum konstant gehalten wird (in % des BIP) bzw., als Alternative, daß der Haushalt von 1999 an ausgeglichen bleibt. Den Szenarien liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von der Kommission geschätzt, auf 2,3 % beläuft, die Inflationsrate 2 % beträgt und - in dem Szenario mit konstantem Primärsaldo - der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleiben außer Betracht.

Abbildung 5

Belgien: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annahmen für die öffentlichen Finanzierungssalden(in % des BIP)

Konstanter Saldo insgesamt Konstanter Primärsaldo Ausgeglichener Haushalt

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58

Tabelle 8Belgien: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter 22,4 25,1 25,6 31,9 41,1

als Anteil der Bevölkerung im Alter zwischen

15 und 64 Jahren)

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

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59

Tabelle 9

a) Belgien: Wechselkursstabilität(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 13. März 1979

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter des

Wechselkursmechanismus nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

Dänische Krone 1,6 -0,3

Deutsche Mark 0,4 -0,1

Spanische Peseta 0,2 -2,0

Französischer Franc 2,5 -0,3

Irisches Pfund 4,2 -10,6

Italienische Lira 1,1 -1,9

Holländischer Gulden 0,1 -0,5

Österreichischer Schilling 0,4 -0,1

Portugiesischer Escudo 1,4 -2,7

Finnmark -0,2 -3,0

b) Belgien: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate bis

Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 0,2 0,2 0,2 0,3 0,1 0,1 0,2 0,1

Differenzen der kurzfristigen

Zinssätze(b) -0,2 -0,2 -0,2 -0,1 0,0 0,2 0,2 0,0

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt. Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den

Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25.November 1996.

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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60

Tabelle 10Belgischer Franc: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise -2,9 -0,3 -0,4

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise -8,6 0,5 0,9

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert 3,2 2,3 5,6

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

BEF/DKK BEF/DEM BEF/ESP BEF/FRF

Belgischer Franc: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen imEWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 6

BEF/IEP

BEF/ITL BEF/NLG BEF/ATS BEF/PTE BEF/FIM

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25. November 1996.

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61

Tabelle 11Belgien: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) 1,8 2,3 2,8 5,0 5,1 4,2 4,2 4,7

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) 4,2 7,8 10,4 15,1 15,5 16,2 17,9 21,9

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 68,2 69,2 70,6 71,2 76,1 79,6 81,0 83,6

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 65,9 66,7 68,5 69,0 72,9 75,8 76,8 78,9

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual. DieAngaben bis einschließlich 1994 beziehen sich auch auf Luxemburg.

(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieserAbgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.

(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr Belgiens und Luxemburgs 70,4%; Direction ofTrade Statistics Yearbook 1997 des IWF.

(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr Belgiens und Luxemburgs 73,6%; Directionof Trade Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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62

Tabelle 12Belgien: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97-Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 6,5 5,8 5,7 5,5 5,2 5,7

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Belgien: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Belgien: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 7

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19975

6

7

8

9

10

11

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-3

-2

-1

0

1

2

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Werte vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Werte für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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63

DÄNEMARK

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Dänemark, gemes-sen an dem Harmonisierten Verbraucher-preisindex (HVPI), 1,9 %, das heißt, sie wardeutlich niedriger als der Referenzwert von2,7 %. Dies galt gleichermaßen für dasJahr 1997 insgesamt. Im Jahr 1996 lag diedurchschnittliche Preissteigerungsrate nachdem HVPI bei 2,1 % (siehe Tabelle 1). Inden vergangenen zwei Jahren lag die Preis-steigerungsrate nach dem HVPI in Däne-mark auf einem Stand, der nach allgemei-ner Ansicht mit Preisstabilität vereinbar ist.

Im Rückblick hielt sich der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen an demVerbraucherpreisindex - in Dänemark seit1992 stabil bei rund 2 % (siehe Abbildung 1).Diese im allgemeinen niedrigen Teuerungs-raten sind auf eine Reihe wichtiger politi-scher Entscheidungen zurückzuführen, ins-besondere die Tatsache, daß die Geld-politik darauf ausgerichtet wurde, denWechselkurs der dänischen Krone gegen-über den stärksten EWS-Währungen stabilzu halten. Darüber hinaus hat in denletzten Jahren die Finanzpolitik zum Abbauder Inflationsrisiken beigetragen. Die Stabi-lisierung der Teuerungsraten auf einemniedrigen Niveau wurde unter anderemdurch Arbeitsmarktreformen in den achtzi-ger und neunziger Jahren unterstützt. Bis1993 hat das gesamtwirtschaftliche Umfelddazu beigetragen, den Preisauftrieb zudämpfen, als die BIP-Wachstumsraten zwarrelativ niedrig ausfielen, jedoch anhaltendim positiven Bereich lagen (siehe Tabel-le 2). Obwohl Dänemark von der Rezessi-on des Jahres 1993 weniger als andereMitgliedstaaten betroffen war, vergrößertesich die negative Produktionslücke 1992/93.Seit 1994 ist jedoch eine robuste Erho-lung zu verzeichnen, die mit einer Schlie-ßung der Produktionslücke einherging.

Die Eindämmung der Inflation wurde durchden moderaten Anstieg der Lohnstückko-sten und durch sinkende oder weitgehendstabile Importpreise während des überwie-genden Teils der neunziger Jahre begün-stigt. 1997 beschleunigte sich jedoch derAnstieg der Lohnstückkosten und der Im-portpreise. Niedrige Teuerungsraten er-geben sich auch gemessen an anderenwichtigen Indikatoren für die Preisentwick-lung, obwohl der Verbraucherpreisindexohne Veränderungen der indirektenSteuern (netto) seit 1993 stetig gestiegenist und 1997 bei über 2 % lag (sieheTabelle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß einRückgang der Inflationsrate auf unter 2 %zu verzeichnen ist, und es gibt auf derGrundlage der in Tabelle 3a dargestelltenIndikatoren keine Anzeichen für eine un-mittelbare Verstärkung des Preisauftriebs.Die Prognosen gehen für die nächstenzwei Jahre von einem Anstieg der Inflati-onsrate auf etwas über 2 % für 1998 undeinem leicht darüber liegenden Wert für1999 aus (siehe Tabelle 3b). Risiken für diePreisstabilität könnten in diesem Zeitraumvon einer Verringerung der Produktions-lücke, angespannten Arbeitsmarktbedingun-gen und der Entwicklung bei den Preisenfür Vermögenswerte ausgehen.

Zwar beabsichtigt Dänemark nicht, an dereinheitlichen Geldpolitik teilzunehmen, dochdürften auf längere Sicht die enge wechsel-kursmäßige und wirtschaftliche Verflech-tung des Landes mit anderen EU-Länderneine nationale Geld- und Wirtschaftpolitikgewährleisten, die mit der des Euro-Wäh-rungsraums in enger Übereinstimmungsteht, wobei es sich anbieten würde, Preis-stabilität über stabile Wechselkurse zu ver-

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folgen. Das Umfeld für eine niedrige inlän-dische Teuerung muß durch eine angemes-sene Finanzpolitik sowie durch Maßnah-men zur weiteren Förderung des Wettbe-werbs auf den Gütermärkten und zumweiteren Abbau der Verkrustungen amArbeitsmarkt unterstützt werden.

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 wies der Haushalts-saldo des Staatssektors einen Überschußvon 0,7 % des BIP auf, womit der Refe-renzwert von 3 % für die Defizitquotemühelos erreicht wurde, während die Schul-denquote bei 65,1 % lag, das heißt überdem Referenzwert von 60 %. Im Vergleichzum Vorjahr hat sich der Finanzierungssal-do um 1,4 Prozentpunkte verbessert underreichte damit einen positiven Wert, wäh-rend die Schuldenquote um 5,5 Prozent-punkte gesunken ist. Für 1998 wird einAnstieg des Überschusses auf 1,1 % desBIP vorausgesagt, während bei der Schul-denquote ein Rückgang auf 59,5 %, dasheißt knapp unter den Referenzwert er-wartet wird. Im Jahr 1996 lag die Defizit-quote unterhalb des Verhältnisses der öf-fentlichen Investitionsausgaben zum BIP(siehe Tabelle 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist DänemarksSchuldenquote um 4,3 Prozentpunkte ge-stiegen. Anfänglich stieg die Quote von60,8 % des BIP im Jahr 1990 auf 81,6 % desBIP im Jahr 1993; danach ging sie Jahr fürJahr stetig zurück und lag 1997 bei 65,1 %(siehe Abbildung 2a). Das heißt, es war einRückgang von 16,5 Prozentpunkten inner-halb von vier Jahren zu verzeichnen. Abbil-dung 2b zeigt im einzelnen, daß Anfang derneunziger Jahre der Primärüberschuß dieerheblichen schuldenstandserhöhendenAuswirkungen eines negativen Wachstum/Zins-Differentials fast kompensieren konn-te. Jedoch führten Bestandsanpassungen,insbesondere im Jahr 1993, zu einem star-ken Anstieg der Schuldenquote. Diese Be-standserhöhungen beinhalteten unter an-

derem den Aufbau von umfangreichenEinlagen bei der Zentralbank zur Aufstok-kung der Währungsreserven. Nach 1993haben eine Wachstumsrate von über 3 %und später eine Haushaltsverbesserung zumRückgang der Schuldenquote beigetragen.Außerdem haben Bestandsanpassungen(Tilgung von Auslandsschulden und Um-schichtungen von öffentlichen Geldern)ebenfalls zu einer Verringerung der Schul-denquote geführt. Die Anfang der neunzi-ger Jahre zu beobachtenden Konstellatio-nen können als Zeichen für die Risikenbetrachtet werden, die bei einer unvorher-gesehenen Verschlechterung der gesamt-wirtschaftlichen Bedingungen - zum Bei-spiel, wenn die Währung unter Druckgerät - auftreten können, wenn derartigeEffekte nicht durch ausreichend hohe Pri-märüberschüsse ausgeglichen werden kön-nen. In diesem Zusammenhang könnteerwähnt werden, daß der Anteil der Schul-den mit kurzer Restlaufzeit während derneunziger Jahre gering war und die durch-schnittliche Laufzeit tendenziell gestiegenist (siehe Tabelle 5). Dementsprechendsind, auch angesichts des gegenwärtigenStandes der Schuldenquote, die öffentli-chen Finanzierungssalden relativ unemp-findlich gegenüber Zinsveränderungen. Au-ßerdem ist der Anteil der Fremdwährungs-schuld in Dänemark auf ein Niveau zurück-gegangen, das die Finanzierungssalden rela-tiv unempfindlich gegenüber Wechselkurs-veränderungen macht.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote ein Verlaufsmuster aus anfänglicherVerschlechterung und anschließender Ver-besserung zu beobachten, wobei die Quo-te durchweg unter dem Referenzwert von3 % blieb. Während das Defizit 1990 bei1,5 % lag, erreichte es 1993 2,8 %; seitdemist das Defizit Jahr für Jahr gesunken, undim Jahr 1997 wurde ein Überschuß von0,7 % erzielt (siehe Abbildung 3a). Abbil-dung 3b, in der auf Veränderungen derDefizite abgestellt wird, zeigt detaillierter,daß konjunkturelle Faktoren sowohl beimAnstieg des Defizits bis 1993 als auch bei

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dessen Rückgang im Jahr 1994 eine erheb-liche Rolle gespielt haben, danach aber nurnoch von geringer Bedeutung waren. Dienicht-konjunkturellen Verbesserungen könn-ten eine nachhaltige „strukturelle“ Entwick-lung in Richtung einer ausgewogenerenHaushaltspolitik und/oder eine Vielzahl vonMaßnahmen mit zeitlich begrenzter Wir-kung widerspiegeln. Jedoch dürfte nachden vorhandenen Informationen die durchMaßnahmen mit zeitlich begrenzter Wir-kung erzielte Verbesserung des Finanzie-rungssaldos 1997 nicht mehr als 0,1 % desBIP ausgemacht haben.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staates zwischen 1990 und1994 gestiegen ist. Vor dem Hintergrundhoher und steigender Arbeitslosigkeit nah-men die laufenden Übertragungen an pri-vate Haushalte zu und waren für denüberwiegenden Teil des Anstiegs der Ge-samtausgaben verantwortlich, während dieZinsausgabenquote leicht zurückging (sie-he Tabelle 6). Nach 1994 sank der Anteilder öffentlichen Gesamtausgaben am BIPinfolge eines Rückgangs der Übertragun-gen an private Haushalte, der Zinsausga-ben und des Staatsverbrauchs in Relationzum BIP. Per saldo war die Ausgabenquote1997 niedriger als zu Anfang der neunzigerJahre, während die Transferzahlungen hö-her waren. Für eine Fortsetzung des rück-läufigen Trends müßte der Schwerpunktauf einer Senkung der laufenden Übertra-gungen und des Staatsverbrauchs liegen.Die öffentlichen Einnahmen im Verhältniszum BIP waren 1997 1,6 Prozentpunktehöher als 1990 und könnten auf einemNiveau liegen, das dem Wirtschaftswachs-tum schadet.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für Dänemark, die in dem im Mai1997 aktualisierten Konvergenzprogrammdargestellt wurde, wird für 1998 ein weit-gehend stabiler Haushaltsüberschuß vonknapp 1 % des BIP erwartet und bei der

Schuldenquote ein Rückgang auf 64 % desBIP vorausgesagt. Der Haushaltsplan für1998 weist einen größeren Überschuß imFinanzierungssaldo aus als im Konvergenz-programm vorgesehen. Er geht sowohl voneiner niedrigeren Ausgabenquote (infolgeder Kürzungen in allen Ausgabenbereichenim Verhältnis zum BIP und zurückgestellterInvestitionen) als auch von einer gesunke-nen Einnahmenquote aus (in erster Linieaufgrund von Einkommen- und Vermögen-steuersenkungen, während insbesonderedie Sozialversicherungsbeiträge steigen dürf-ten). Zur Zeit gibt es keine Anzeichen fürnennenswerte Maßnahmen mit zeitlich be-grenzter Wirkung im Haushalt 1998. Biszum Jahr 2000 ist ein weiterer Anstieg desHaushaltsüberschusses vorgesehen. DiesePrognosen gehen von einer langsamerenVerbesserung der öffentlichen Finanzlageaus als im letzten Programm vorgesehen,obwohl das neue Ziel für den Haushaltssal-do 1998 etwas ehrgeiziger gesteckt ist undmittlerweile eine günstigere Entwicklungbei der Schuldenquote erwartet wird. Wenndie öffentlichen Finanzierungssalden gemäßden Prognosen im Konvergenzprogrammfür 1999 bis 2000 ausfallen, würde Däne-mark das mittelfristige Ziel des ab 1999wirksamen Stabilitäts- und Wachstumspak-tes, nämlich einen nahezu ausgeglichenenHaushalt oder einen Haushaltsüberschußzu erzielen, erfüllen.

Bezüglich der möglichen zukünftigen Ent-wicklung der Schuldenquote geht der EWI-Bericht bei Ländern, deren Schuldenquote1998 erwartungsgemäß unter 60 % des BIPliegt, nicht detailliert auf dieses Thema ein.Die erwartete Entwicklung macht die Vor-teile der 1997 erzielten und 1998 erwar-tungsgemäß noch steigenden Überschuß-position für eine rasche Senkung der Schul-denquote deutlich. Im Falle Dänemarks istes in der Tat angebracht, die Vorteile einerÜberschußposition in den öffentlichen Fi-nanzen und einer weiteren erheblichenSenkung der Defizitquote zu betonen. Wiein der Vergangenheit zu beobachten war,können unerwartete Schocks zu einem

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erheblichen Anstieg der Schuldenquoteführen. Außerdem legt die dänische Ren-tenversicherung (die keine Pensionsver-pflichtungen hat und vom Staat geführtwird) den Großteil ihrer Gelder in Staats-papieren an, was zu einer Senkung dergesamten Bruttoverschuldung des Staatesführt. In dem unwahrscheinlichen Fall einerÄnderung dieser Anlagepolitik würde dieSchuldenquote beeinflußt (jedoch nicht dieZinslast). Darüber hinaus ist, wie aus Ta-belle 7 ersichtlich ist, ab circa 2010 miteiner erheblichen Alterung der Bevölke-rung zu rechnen. Zwar profitiert Däne-mark von einem rasch wachsenden priva-ten Altersversorgungssektor, doch ist derAnteil der umlagefinanzierten Altersver-sorgung weiterhin beträchtlich, und dieöffentlichen Ausgaben für die Altersversor-gung im Verhältnis zum BIP dürften steigen,insbesondere wenn die Rahmenbedingun-gen für den Leistungsbezug unverändertbleiben. Eine Verringerung der Gesamtbe-lastung durch die Alterung der Bevölke-rung wird leichter möglich sein, wenn dieöffentlichen Finanzen vor dem Zeitraum, indem sich die demographische Situationverschlechtert, genügend Handlungsspiel-raum geschaffen haben.

Wechselkursentwicklung

Die dänische Krone nimmt am Wechsel-kursmechanismus des Europäischen Wäh-rungssystems seit dessen Einführung am13. März 1979 teil, das heißt schon sehrviel länger als seit Beginn des hier unter-suchten Zeitraums von zwei Jahren (sieheTabelle 8a). Wie oben erwähnt, ist dieGeldpolitik darauf ausgerichtet, die däni-sche Krone stabil gegenüber den stärkstenEWS-Währungen zu halten. Im Referenz-zeitraum von März 1996 bis Februar 1998bewegte sich die dänische Währung in derRegel nahe den Leitkursen gegenüber denanderen EWS-Währungen (siehe Abbil-

dung 5 und Tabelle 8a). Zeitweilig bewegtesich die dänische Krone außerhalb einesengen Bereichs um die Leitkurse gegen-über verschiedenen anderen Partnerwäh-rungen. Die maximalen Abweichungen vonden Leitkursen nach oben und unten, be-rechnet auf der Basis von gleitenden 10-Tagesdurchschnitten, betrugen 1,2 % be-ziehungsweise -3,4 %, sieht man einmalvon dem eigenständigen Aufwärtstrend desirischen Pfund ab (siehe Tabelle 8a). DieAbweichungen traten vorübergehend auf,die Wechselkursvolatilität gegenüber derD-Mark war anhaltend sehr niedrig undrückläufig (siehe Tabelle 8b), und die Diffe-renzen bei den kurzfristigen Zinsen gegen-über den EU-Ländern mit den niedrigstenkurzfristigen Zinsen waren gering. Wäh-rend des Referenzzeitraums hat Dänemarkden bilateralen Leitkurs seiner Währunggegenüber den Währungen der anderenMitgliedstaaten nicht abgewertet.

Im längerfristigen Vergleich zeigen die Indi-katoren des realen Außenwertes der däni-schen Krone gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmendenLändern (siehe Tabelle 9), daß das gegen-wärtige Niveau nahe den historischen Wer-ten liegt. Betrachtet man die Entwicklunganderer außenwirtschaftlicher Daten, sohat Dänemark während der neunziger Jah-re kontinuierlich Leistungsbilanzüberschüs-se erzielt, was auch in der Verringerung derNetto-Schuldnerposition gegenüber demAusland zum Ausdruck kommt (siehe Ta-belle 10). In diesem Zusammenhang sollteauch erwähnt werden, daß es sich beiDänemark um eine kleine offene Volks-wirtschaft handelt, die nach den jüngstenverfügbaren Daten in Relation zum BIPeine Außenhandelsquote von 39 % bei denAusfuhren und 35 % bei den Einfuhrenaufweist, und der Anteil des Handels mitLändern innerhalb der EU beläuft sich auf64 % bei den Ausfuhren und 69 % bei denEinfuhren.

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Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Dänemark durchschnittlich bei 6,2 %und damit unterhalb des Referenzwertesfür das Zinskriterium von 7,8 %, der aufder Basis derjenigen drei Länder festgelegtwird, die in bezug auf die Preisstabilität ambesten abgeschnitten haben. Dies gilt eben-falls für das Gesamtjahr 1997 sowie für1996 (siehe Tabelle 11).

Die langfristigen Zinsen sind seit den frü-hen neunziger Jahren im Trend gesunken(siehe Abbildung 6a). Gleichzeitig ist seitAnfang der neunziger Jahre eine relativenge Konvergenz der dänischen langfristi-gen Zinsen mit den Sätzen in den EU-Ländern mit den niedrigsten Anleiherendi-ten zu beobachten; jedoch haben sich dielangfristigen Zinsen nicht vollständig denniedrigsten Niveaus in der EU angeglichen(siehe Abbildung 6b). Die wichtigsten Ein-flußgrößen hierbei waren die vergleichs-weise niedrigen Inflationsraten, die relativeStabilität des Wechselkurses der dänischenKrone und die Verbesserung der öffentli-chen Finanzlage.

Zusammenfassung

Dänemark hat dem Rat zwar gemäß denBestimmungen des Protokolls Nr. 12 zumVertrag notifiziert, daß es an Stufe Drei derWWU nicht teilnehmen wird, seine Fort-schritte auf dem Wege zur Konvergenzwurden aber trotzdem im einzelnen unter-sucht.

Im Referenzzeitraum erzielte Dänemarkgemessen an dem HVPI mit 1,9 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten hat sichzuletzt beschleunigt, und gemessen an eini-gen anderen wichtigen Preisindizes erga-ben sich für 1997 Teuerungsraten vonüber 2 %. Für die unmittelbare Zukunft

gibt es keine Anzeichen für eine Verstär-kung des Preisauftriebs; die Prognosen ge-hen von einem Anstieg der Inflationsrateauf gut 2 % im Jahr 1998 sowie von einerweiteren leichten Erhöhung im Jahr 1999aus. Die dänische Krone nimmt amEWS-Wechselkursmechanismus schon er-heblich länger als zwei Jahre teil. Währenddes Referenzzeitraums blieb der Wechsel-kurs weitgehend stabil und in der Regelnahe den unveränderten bilateralen Leit-kursen, ohne daß kursstützende Maßnah-men notwendig gewesen wären. Die lang-fristigen Zinssätze lagen bei 6,2 %, alsounter dem entsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Dänemark einenHaushaltsüberschuß von 0,7 % des BIP,womit der Referenzwert mühelos erreichtwurde; für 1998 wird mit einem Über-schuß von 1,1 % gerechnet. Die Schulden-quote liegt über dem Referenzwert von60 % des BIP. Nach einem Höchststand imJahr 1993 ging die Quote um 16,5 Pro-zentpunkte zurück und lag 1997 bei 65,1 %.Bezüglich der Nachhaltigkeit der fiskalpoli-tischen Entwicklung ist für 1998 mit einemRückgang der Schuldenquote auf 59,5 %des BIP, also auf einen Stand knapp unterdem Referenzwert, zu rechnen. Wenn derHaushaltsüberschuß danach auf dem ge-genwärtigen Stand bleibt, dürfte Dänemarkdas mittelfristige Ziel des ab 1999 wirksa-men Stabilitäts- und Wachstumspaktes,nämlich einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß zuerzielen, erfüllen. Dadurch würde auch dieSchuldenquote weiter unter 60 % fallen.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote 1996 niedrigerals das Verhältnis der öffentlichen Investiti-onsausgaben zum BIP war. Darüber hinausverzeichnet Dänemark Leistungsbilanzüber-schüsse, gegenüber dem Ausland hat esjedoch weiterhin eine Netto-Schuldner-position. Im Zusammenhang mit der Alte-rung der Bevölkerung profitiert Dänemarkvon einem rasch wachsenden privaten Al-tersversorgungssektor.

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DÄNEMARK

l PreisentwicklungTabelle 1 Dänemark: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreis-

index (HVPI)Abbildung 1 Dänemark: PreisentwicklungenTabelle 2 Dänemark: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Dänemark: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Dänemark: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Dänemark: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Dänemark: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Dänemark: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Dänemark: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Dänemark: Haushaltslage des StaatesTabelle 7 Dänemark: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Dänemark: Wechselkursstabilität

b) Dänemark: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 5 Dänische Krone: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 9 Dänische Krone: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am

EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden LändernTabelle 10 Dänemark: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 11 Dänemark: Langfristige ZinssätzeAbbildung 6 a) Dänemark: Langfristiger Zinssatz

b) Dänemark: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucher-preisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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Tabelle 1Dänemark: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex(HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 2,1 1,9 1,6 1,6 1,7 1,9

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-4

-3

-2

-1

0

1

2

3

4

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Dänemark: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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Tabelle 2Dänemark: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 2,6 2,4 2,1 1,2 2,0 2,1 2,1 2,2VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) 3,1 2,6 2,1 1,4 1,6 1,9 2,0 2,2Deflator für den Privaten Verbrauch 2,7 2,7 1,2 0,4 2,6 2,1 2,5 2,1BIP-Deflator 3,4 2,5 2,2 0,8 2,4 2,1 1,9 1,9Erzeugerpreise 3,8 2,4 0,2 1,2 1,3 3,4 1,4 1,3Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 1,4 1,3 0,2 1,5 4,2 2,6 2,7 2,9Produktionslücke (Prozentpunkte) -0,1 -0,6 -2,2 -2,7 -0,7 -0,4 -0,2 0,1Arbeitslosenquote (%) 9,6 10,5 11,2 12,3 12,2 10,3 8,7 7,8Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 2,0 1,9 1,9 -0,7 0,0 2,0 0,9 3,0Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 4,1 3,9 4,2 1,9 3,8 3,5 3,1 4,0Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 2,0 2,0 2,2 2,7 3,8 1,5 2,1 1,0Einfuhrpreisdeflator -0,9 1,9 -1,3 -3,0 -0,5 -1,1 -0,5 3,0Wechselkursaufwertung (c) 6,6 -1,5 2,5 2,8 -0,0 4,3 -1,0 -3,0Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(d) 6,0 8,3 1,8 4,3 4,1 -2,0 7,2 4,8Aktienkurse 12,1 -1,6 -12,8 0,8 18,7 -3,7 16,2 42,3Häuserpreise -7,5 1,3 -1,6 -0,9 12,1 7,6 10,8 9,0

Tabelle 3Dänemark: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % 2,3 2,2 2,1 2,1 1,7Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 3,5 2,7 1,8 1,4 1,1

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 2,2 2,5 2,6 2,6 2,5

b) Inflationsprognosen

1998 1999

Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 2,1 2,2OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 2,6 2,9IWF (Oktober 1997), VPI 2,6 .

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(d) Harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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Tabelle 4Dänemark: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -0,7 0,7 1,1

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(b) 1,4 2,5 .

Bruttoverschuldung des Staates (c) 70,6 65,1 59,5

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.(c) Die Bruttoverschuldung des Staates ist weder korrigiert um die Vermögenswerte, die von der dänischen Rentenversicherung

gegenüber nicht-staatlichen Sektoren gehalten werden, noch um die Einlagen der Regierung bei der Zentralbank für die Verwaltungvon Devisenreserven. Gemäß den Stellungnahmen 5 und 6 in Verbindung mit der Ratsverordnung (EG) Nr. 3605/93 vom22. November 1993 stimmen der Rat und die Europäische Kommission zu, daß für Dänemark nähere Angaben zu diesen Positionenbei der Darstellung der Bruttoverschuldung des Staates gemacht werden. Die Positionen beliefen sich 1996 insgesamt auf 9,6 % desBIP und 1997 auf 8,0 % des BIP. Außerdem sind die Angaben nicht um die Schulden der Regierung zur Finanzierung öffentlicherUnternehmen korrigiert, die gemäß Stellungnahme 3 in Verbindung mit der zuvor genannten Ratsverordnung für die Mitgliedstaatenseparat ausgewiesen werden. In Dänemark belief sich diese Position 1996 auf 5,2 % des BIP und 1997 auf 4,9 % des BIP.

II Fiskalpolitische Entwicklung

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Tabelle 5Dänemark: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung(a) (in % des BIP) 60,8 65,5 69,7 81,6 78,1 73,3 70,6 65,1

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 77,5 83,6 83,2 77,4 82,6 86,2 87,0 87,0

in Fremdwährung 22,5 16,4 16,8 22,6 17,4 13,8 13,0 13,0

Verschuldung gegenüber Inland(b)

(in % des Gesamtbetrages) . . 67,0 55,0 72,0 68,0 65,0 59,3

Durchschnittliche Fälligkeit(c) (Jahre) 4,4 3,6 4,2 4,2 4,4 5,0 5,3 5,3

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(d)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig(e) (< 1 Jahr) 9,2 9,3 12,0 11,2 7,6 7,8 8,1 8,1

mittel- und langfristig ($1 Jahr) 90,8 90,7 88,0 88,8 92,4 92,2 91,9 91,9

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Siehe Fußnote (c) zu Tabelle 4.(b) Nur Verschuldung des Zentralstaates gegenüber Inland (Marktwert) einschließlich der Verschuldung gegenüber der Rentenversicherung.

Die Angaben für 1992 beziehen sich nur auf das dritte Vierteljahr.(c) Restlaufzeit. Nur Verschuldung des Zentralstaates gegenüber Inland.(d) Restlaufzeit.(e) Einschließlich kurzfristiger Schulden und an kurzfristige Zinsen gebundener Schulden.

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

60

65

70

75

80

85

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-5

0

5

10

15

20

Abbildung 2

Dänemark: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Anmerkung: siehe Fußnote (c) in Tabelle 4.

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73

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

56

58

60

62

64

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Dänemark: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-3

-2

-1

0

1

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-1.5

-1.0

-0.5

0.0

0.5

1.0

1.5

2.0

Abbildung 3

Dänemark: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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74

Tabelle 6Dänemark: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 57,0 56,6 58,2 60,1 60,9 58,8 59,3 58,6

Steuern 47,9 47,7 47,9 49,3 51,1 50,3 50,5 50,5

Sozialversicherungsbeiträge 2,6 2,6 2,7 2,9 3,0 2,8 2,8 2,8

Sonstige laufende Einnahmen 6,5 6,2 7,6 8,0 6,8 5,7 6,0 5,4

Ausgaben insgesamt 58,6 58,7 60,3 63,0 63,7 61,1 59,9 57,9

Laufende Übertragungen 23,4 24,0 25,2 26,0 27,8 26,9 26,3 25,0

Effektive Zinsausgaben 7,5 7,5 6,9 7,9 7,3 6,7 6,2 5,8

Staatsverbrauch 25,9 25,9 25,9 26,8 26,3 25,5 25,4 25,4

Nettokapitalausgaben 1,9 1,3 2,3 2,4 2,3 2,0 2,1 1,8

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -1,5 -2,1 -2,1 -2,8 -2,8 -2,4 -0,7 0,7

Primärsaldo 5,9 5,3 4,9 5,0 4,5 4,3 5,5 6,5

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),

abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(a) . . . -0,9 -0,9 -0,4 1,4 2,5

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

Tabelle 7Dänemark: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter

als Anteil der Bevölkerung im Alter zwischen

15 und 64 Jahren) 22,7 21,6 24,9 31,7 37,7

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

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75

Tabelle 8

a) Dänemark: Wechselkursstabilität(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 13. März 1979

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter

des Wechselkursmechanismus nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

Belgischer Franc 0,3 -1,6

Deutsche Mark 0,2 -1,4

Spanische Peseta -0,2 -3,4

Französischer Franc 0,9 -0,4

Irisches Pfund 2,6 -10,4

Italienische Lira 1,2 -1,7

Holländischer Gulden 0,3 -2,0

Österreichischer Schilling 0,3 -1,4

Portugiesischer Escudo -0,0 -2,7

Finnmark -0,1 -2,7

b) Dänemark: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate bis

Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 0,5 0,6 0,8 0,9 0,5 0,4 0,2 0,2

Differenzen der kurzfristigen

Zinssätze(b) 0,4 0,3 0,4 0,3 0,3 0,3 0,2 0,3

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt. Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den

Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem25. November 1996.

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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76

Dänische Krone: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im EWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 5

DKR/BEF DKR/DEM DKR/ESP DKR/FRF DKR/IEP

DKR/ITL DKR/NLG DKR/ATS DKR/PTE DKR/FIM

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25. November 1996.

Tabelle 9Dänische Krone: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73-Febr. 98 Jan. 87-Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise 3,3 1,0 1,2

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise 3,5 4,5 7,9

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert 0,3 3,9 5,8

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

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77

Tabelle 10Dänemark: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) 1,0 1,5 2,8 3,4 1,8 1,1 1,7 0,6

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) -41,9 -38,7 -35,1 -32,1 -26,9 -26,3 -23,7 -23,9

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 35,5 37,7 38,1 37,3 38,7 38,9 38,8 39,4

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 30,1 30,9 31,1 29,7 32,2 33,7 33,5 35,2

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 64,4 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 68,9 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.

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78

Tabelle 11Dänemark: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97- Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 7,2 6,3 6,1 5,7 5,4 6,2

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Dänemark: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Dänemark: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beimVerbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 6

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19974

6

8

10

12

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997-3

-2

-1

0

1

2

3

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Angaben vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Angaben für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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79

DEUTSCHLAND

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Deutschland, ge-messen an dem Harmonisierten Verbrau-cherpreisindex (HVPI), 1,4 %, das heißt, siewar deutlich niedriger als der Referenz-wert von 2,7 %. Dies galt gleichermaßenfür das Jahr 1997 insgesamt. Im Jahr 1996lag die durchschnittliche Preissteigerungs-rate nach dem HVPI bei 1,2 % (sieheTabelle 1). In den vergangenen zwei Jahrenlag die Preissteigerungsrate nach dem HVPIin Deutschland auf einem Stand, der nachallgemeiner Ansicht mit Preisstabilität ver-einbar ist.

Im Rückblick wurde die Entwicklung derVerbraucherpreise - gemessen an demVerbraucherpreisindex - in Deutschlanddurch die wirtschaftlichen Folgen der Wie-dervereinigung Anfang der neunziger Jahrenegativ beeinflußt. Der Anstieg der Ver-braucherpreise erreichte 1992 (dem er-sten Jahr, für das Zahlen für den Verbrau-cherpreisindex für Gesamtdeutschland vor-liegen) mit 5,1 % einen Höchstwert. In denFolgejahren ist die Teuerung in Deutsch-land im Trend zurückgegangen, und zwarauf knapp 2 % im Jahr 1995 und in denfolgenden Jahren (siehe Abbildung 1). Dieerfolgreiche Stabilisierung nach dem Inflati-onsschub spiegelt die anhaltende Stabili-tätsorientierung wider. Vor allem blieb dieGeldpolitik durch ihre Orientierung an ei-nem Zwischenziel für das Geldmengen-wachstum konsequent auf Preisstabilitätausgerichtet. Es wurden auch Anstrengun-gen unternommen, um die Flexibilität derWirtschaft, und darunter auch der Arbeits-märkte, zu erhöhen. Darüber hinaus hatdas gesamtwirtschaftliche Umfeld dazu bei-getragen, den Preisauftrieb zu dämpfen.Nach der wirtschaftlichen Abschwächungim Jahr 1993, als die gesamtwirtschaftlicheProduktion um mehr als 1 % zurückging,

war eine Belebung der Konjunktur zuverzeichnen, die aber nicht ausreichte, umdas Auftreten einer negativen Produktions-lücke zu verhindern (siehe Tabelle 2). Vordiesem Hintergrund trugen seit Mitte derneunziger Jahre eine Mäßigung bei denLöhnen und das kräftige Produktivitäts-wachstum dazu bei, den Anstieg der Lohn-stückkosten, die Anfang der neunziger Jah-re stark gestiegen waren, zu dämpfen. Bis1996 wurde die Inflation auch durch weit-gehend stabile Einfuhrpreise gebremst, dieaber 1997 deutlich anzogen. Niedrige Teue-rungsraten ergeben sich auch gemessen ananderen wichtigen Preisindizes (siehe Ta-belle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß einRückgang der Inflationsrate auf rund 1 %zu verzeichnen ist, und es gibt auf derGrundlage der in Tabelle 3a dargestelltenIndikatoren keine Anzeichen für eine un-mittelbare Verstärkung des Preisauftriebs.Die Prognosen für die Jahre 1998 und1999 (siehe Tabelle 3b) gehen von einerInflationsrate von rund 2 % aus. Risiken fürdie Preisstabilität könnten in diesem Zeit-raum von höheren administrierten Preisenund einer Anhebung der Mehrwertsteuerausgehen.

Auf längere Sicht ist für Deutschland dieGewährleistung eines der Preisstabilität för-derlichen Umfelds unter anderem mit derGestaltung der mittel- und langfristigenFinanzpolitik verbunden. Angesichts dergegenwärtig hohen Arbeitslosenquote inDeutschland wird es ebenso wichtig sein,verstärkt politische Maßnahmen zur Förde-rung des Wettbewerbs auf den Güter-märkten und zur Verbesserung der Funk-tionsweise der Arbeitsmärkte zu ergreifen.

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80

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 2,7 %, das heißt unterdem Referenzwert von 3 %; die Schulden-quote lag bei 61,3 %, das heißt knapp überdem Referenzwert von 60 %. Im Vergleichzum Vorjahr wurde die Defizitquote um0,7 Prozentpunkte gesenkt, und die Schul-denquote erhöhte sich um 0,9 Prozent-punkte. Für 1998 wird ein Rückgang derDefizitquote auf 2,5 % des BIP vorausge-sagt, während bei der Schuldenquote eingeringfügiger Rückgang auf 61,2 % erwar-tet wird. 1996 und 1997 lag die Defizitquo-te über dem Verhältnis der öffentlichenInvestitionsausgaben zum BIP (siehe Tabel-le 4).

Zwischen 1991 (dem ersten Jahr, für dasDaten zur Lage der öffentlichen Finanzenfür Gesamtdeutschland vorliegen) und 1997ist Deutschlands Schuldenquote um 19,8 %Prozentpunkte gestiegen. In den erstenJahren des betrachteten Zeitraums erhöh-te sich die Quote stetig, und zwar von41,5 % des BIP im Jahr 1991 auf 50,2 % imJahr 1994, und nahm dann 1995 sprunghaftauf 58,0 % zu. 1996 übertraf sie den Refe-renzwert von 60 % zum ersten Mal undstieg 1997 weiter auf 61,3 % des BIP (sieheAbbildung 2a). Abbildung 2b zeigt im ein-zelnen, daß die Primärüberschüsse im all-gemeinen gering waren und deshalb nichtausreichten, die schuldenstandserhöhen-den Auswirkungen eines negativen Wachs-tum/Zins-Differentials zu kompensieren.Ausschlaggebend für die Entwicklung bis1995 waren allerdings Bestandsanpassun-gen, darunter insbesondere die vereini-gungsbedingten Schuldenübernahmendurch den Bundeshaushalt. Am stärkstenwirkte sich dies 1995 aus; hier schlug inerster Linie die Übernahme der Schuldender Treuhandanstalt durch die öffentlicheHand zu Buche, die eine dauerhafte Bela-stung für die Finanzpolitik darstellt. DieEntwicklung in den neunziger Jahren, dieauch weiterhin durch die zusätzliche Bela-stung der öffentlichen Finanzen aufgrund

der deutschen Vereinigung gekennzeichnetsein wird, kann als Zeichen dafür gewertetwerden, daß frühzeitige Korrekturmaßnah-men zur Bewältigung der Folgen negativerSchocks für die öffentlichen Haushalte un-erläßlich sind, selbst wenn die anfänglichenHaushaltsungleichgewichte nicht übermä-ßig groß sind. Sie macht zudem deutlich,wie wichtig ein Puffer in Form eines Pri-märüberschusses als Vorsorge gegen eineVerschlechterung der gesamtwirtschaftli-chen Rahmenbedingungen auch dann ist,wenn die Struktur der öffentlichen Ver-schuldung relativ günstig ist. In diesemZusammenhang könnte erwähnt werden,daß der Anteil der Schulden mit einerkurzen Restlaufzeit in den neunziger Jahrenzunahm, während die durchschnittlicheLaufzeit insgesamt nahezu unverändert ge-blieben ist (siehe Tabelle 5). 1996 war derAnteil der Schulden mit kurzer Restlaufzeitnicht unerheblich, was angesichts des ge-genwärtigen Standes der Schuldenquotedie öffentlichen Finanzierungssalden relativempfindlich gegenüber Zinsveränderungenmacht. Da die Verschuldung jedoch langfri-stig refinanziert ist, besteht diese Empfind-lichkeit hauptsächlich in bezug auf Verän-derungen der langfristigen Zinsen. Dage-gen ist der Anteil der Fremdwährungs-schulden äußerst gering, und die Finanzie-rungssalden sind unempfindlich gegenüberWechselkursveränderungen.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote, die sich um 3 % des BIP bewegte,kein eindeutiger Trend auszumachen (sie-he Abbildung 3a). Im Vergleich zu demZeitraum unmittelbar vor der Vereinigungbedeutete dies eine Verschlechterung desöffentlichen Finanzierungssaldos, der 1989noch einen geringfügigen Überschuß aus-gewiesen hatte. Abbildung 3b, in der aufdie Veränderungen der Defizite abgestelltwird, zeigt detaillierter, daß konjunkturelleFaktoren 1993 wesentlich zu der Ver-schlechterung beitrugen, nachdem in denJahren zuvor vor allem durch die über-bordende Nachfrage im Zuge der Vereini-gung ein starker Konjunkturaufschwung aus-

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81

gelöst worden war; einen allerdings gerin-geren negativen Einfluß der konjunkturel-len Faktoren gab es im Jahr 1996. Insgesamtgesehen wurden diese konjunkturellen Fak-toren zum größten Teil durch andere Maß-nahmen ausgeglichen, so daß sie sich nurbegrenzt auf das Gesamtdefizit auswirkten.Die nicht-konjunkturellen Verbesserungenkönnten eine nachhaltige „strukturelle“ Ent-wicklung in Richtung einer ausgewogene-ren Haushaltspolitik und/oder eine Vielzahlvon Maßnahmen mit zeitlich begrenzterWirkung widerspiegeln. Nach den vorhan-denen Informationen dürften Maßnahmenmit zeitlich begrenzter Wirkung bei derVerbesserung des Finanzierungssaldos 1996und 1997 eine Rolle gespielt haben, wenn-gleich ihr Beitrag zur Senkung der Defizit-quote jeweils nicht mehr als 0,2 % des BIPausmachte. Sie hatten in erster Linie ein-maligen Charakter. Dies bedeutet, daßkompensierende Maßnahmen, die bereitsim Haushalt von 1998 veranschlagt sind,1998 zu den erwarteten Ergebnissen füh-ren müssen, um die öffentlichen Finanzie-rungssalden auf dem geplanten Kurs zuhalten.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staates zwischen 1991 und1995 gestiegen ist, wobei sich alle Ausga-benposten mit Ausnahme der Nettokapi-talausgaben erhöhten (siehe Tabelle 6).Nach 1995 sind die Ausgaben aufgrundvon Einsparungen bei allen größeren Aus-gabenposten zurückgegangen. Insgesamtkonnte die Ausgabenquote 1997 mit 48 %annähernd wieder auf den Stand von 1991zurückgeführt werden, ist aber nach wievor deutlich höher als unmittelbar vor derVereinigung, als sie noch bei knapp 45 %gelegen hatte. Da sich die Zinslast mit dersteigenden Schuldenquote erhöht hat unddie Kapitalausgaben verringert wurden, dürf-ten nunmehr in erster Linie Einsparungenbei den Transferausgaben und beim Staats-verbrauch erforderlich sein, um die Ausga-benquote zu senken. Die öffentlichen Ein-

nahmen im Verhältnis zum BIP erreichten1994 einen Höchststand, gingen dann aberwieder in etwa auf das Niveau von 1991zurück. Das derzeitige Niveau von rund45 % des BIP entspricht wieder weitge-hend demjenigen vor der Vereinigung, dochist dies teilweise auf die Erosion der Steu-erbasis zurückzuführen. Darüber hinaus gin-gen diese Quote sowie die Ausgabenquo-te 1996, bedingt durch die neue steuerli-che Behandlung des Kindergeldes, um gut ½ % des BIP zurück.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für Deutschland, die in dem Konver-genzprogramm für 1997 bis 2000 vomDezember 1996 dargestellt wurde, soll dieDefizitquote 1998 auf 2 ½ % des BIP ge-senkt und die Schuldenquote insgesamtstabilisiert werden. Im Haushaltsplan für1998 ist das Defizit der öffentlichen Handmit 2 ¾ % des BIP veranschlagt; die Schul-denquote soll sich bei etwa 62 % des BIPstabilisieren, wobei die Schätzungen derEuropäischen Kommission etwas günstigersind. Der Haushalt 1998 ist gekennzeichnetdurch eine Kombination von Ausgabendis-ziplin und nur mäßigen Einnahmensteige-rungen. Es wird damit gerechnet, daß dasWachstum des Steueraufkommens hinterdem Wachstum des nominalen BIP zurück-bleiben wird. Die Mehrwertsteuer wird abApril 1998 erhöht, wobei die Mehreinnah-men an die gesetzliche Rentenversicherungüberwiesen werden sollen. Andererseitswurde der Solidaritätszuschlag gesenkt, unddie strukturelle „Entkopplung“ der Steuer-einnahmen vom Wirtschaftswachstum dürf-te sich fortsetzen. Darüber hinaus wurdedie Gewerbekapitalsteuer abgeschafft, dochsollen die Einnahmeausfälle durch Strei-chung von Steuervorteilen für Unterneh-men ausgeglichen werden. Zur Zeit gibt eskeine Anzeichen für nennenswerte Maß-nahmen mit zeitlich begrenzter Wirkungim Haushalt 1998. Für das Jahr 2000 strebtdas Konvergenzprogramm ein Defizit von1 ½ % des BIP an, doch wird damit gerech-net, daß die Schuldenquote in den letztenJahren dieses Jahrzehnts über der Marke

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von 60 % des BIP verharren wird. Es istbeabsichtigt, die Staatsausgabenquote biszum Jahr 2000 auf den Stand vor derVereinigung zurückzuführen. Die angestreb-te Senkung der Defizit- und Schuldenquoteist nicht ganz so ehrgeizig wie in denvorangegangen Programmen. Verglichen mitden im Konvergenzprogramm für 1999 bis2000 veranschlagten Haushaltssalden isteine weitere erhebliche Haushaltskonsoli-dierung notwendig, um sowohl die Steuer-ausfälle, die im Konvergenzprogramm nochnicht enthalten sind, auszugleichen, als auchdas mittelfristige Ziel des ab 1999 wirksa-men Stabilitäts- und Wachstumspaktes,nämlich einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß zuerzielen, zu erfüllen.

Bezüglich der Senkung der Schuldenquoteauf den Referenzwert von 60 % in denLändern, die diesen Wert gegenwärtig nurgeringfügig überschreiten, hebt das EWIhervor, daß die Verschuldung in Relationzum BIP innerhalb eines kurzen Zeitraumsverringert werden kann. Wie aus Abbil-dung 5 ersichtlich, würde in Deutschlandunter den Annahmen, daß im Jahr 1998 diegesamte Haushaltsposition und die Schul-denquoten den von der Europäischen Kom-mission prognostizierten Stand erreichenund ab 1999 ein ausgeglichener Haushaltverwirklicht werden kann, die Schulden-quote bereits 1999 unter 60 % sinken.Würde dagegen der Finanzierungssaldo inden Folgejahren auf dem für 1998 veran-schlagten Stand gehalten, so würde diesnicht ausreichen, um die Schuldenquoteinnerhalb eines angemessenen Zeitraumsauf 60 % des BIP zu senken. Diese Berech-nungen basieren auf der normativen An-nahme eines konstanten nominalen Zins-satzes von 6 % (durchschnittliche realeVerzinsung der Staatsverschuldung von 4 %und eine Inflationsrate von 2 %) sowie aufder Annahme einer konstanten Zuwachs-rate des realen BIP von 2,3 %, wie von derEuropäischen Kommission für das realeTrendwachstum des BIP im Jahr 1998geschätzt. Bestandsanpassungen bleiben

außer Betracht. Zwar sind derartige Be-rechnungen rein exemplarisch und könnenkeinesfalls als Prognosen angesehen wer-den, sie machen jedoch deutlich, daß wei-terhin erhebliche Konsolidierungsfortschrittenotwendig sind, um die Schuldenquoteinnerhalb eines angemessenen Zeitraumsauf 60 % des BIP oder darunter zu senken.

Im Falle Deutschlands ist es in der Tatgerechtfertigt, zu betonen, daß eine erheb-liche Verbesserung bei der Defizitquoteund eine nachhaltige Konsolidierung übereinen längeren Zeitraum erreicht werdenmüssen, da zusätzlicher Handlungsspiel-raum benötigt wird, um in der Zukunft dieHerausforderungen für die öffentlichen Fi-nanzen bewältigen zu können. Wie ausTabelle 7 ersichtlich, ist ab etwa 2010 miteiner erheblichen Alterung der Bevölke-rung zu rechnen, und im Rahmen einesumlagefinanzierten Systems der Altersver-sorgung dürften die öffentlichen Ausgabenfür die Altersversorgung in Relation zumBIP steigen, insbesondere wenn nicht wei-tere Einschnitte bei den Leistungen vorge-nommen werden. Die Gesamtbelastungdurch die Alterung der Bevölkerung wirdum so besser zu verkraften sein, je gesün-der die öffentlichen Finanzen sind, wennsich die demographische Situation ver-schlechtert. Es sind aber weitere Sparan-strengungen bei den Rentenzahlungen not-wendig. Dies wird auch durch die Tatsacheunterstrichen, daß die Abgabenlast inDeutschland ein relativ hohes Niveau er-reicht hat.

Wechselkursentwicklung

Die D-Mark nimmt am Wechselkursme-chanismus des Europäischen Währungssy-stems seit dessen Einführung am 13. März1979 teil, das heißt schon sehr viel längerals seit Beginn des hier untersuchten Zeit-raums von zwei Jahren (siehe Tabelle 8a).Im Referenzzeitraum von März 1996 bisFebruar 1998 bewegte sich die deutscheWährung in der Regel nahe den Leitkursen

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gegenüber den anderen EWS-Währungenund sehr nahe den Leitkursen gegenüberdem belgischen Franc, dem holländischenGulden und dem österreichischen Schilling(siehe Abbildung 6 und Tabelle 8a). Zeit-weilig bewegte sich die D-Mark außerhalbeines engen Bereichs um die Leitkursegegenüber verschiedenen anderen Part-nerwährungen. Die maximalen Abweichun-gen von den Leitkursen nach oben undunten, berechnet auf der Basis von gleiten-den 10-Tagesdurchschnitten, betrugen2,2 % beziehungsweise - 2,9 %, sieht maneinmal von dem eigenständigen Aufwärts-trend des irischen Pfund ab (sieheTabelle 8a). Die Abweichungen traten vor-übergehend auf, und die Differenzen beiden kurzfristigen Zinsen gegenüber denEU-Ländern mit den niedrigsten kurzfristi-gen Zinsen waren geringfügig. Währenddes Referenzzeitraums hat Deutschlandden bilateralen Leitkurs seiner Währunggegenüber den Währungen der anderenMitgliedstaaten nicht abgewertet.

Im längerfristigen Vergleich zeigen die In-dikatoren des realen Außenwertes derD-Mark gegenüber den am EWS-Wechsel-kursmechanismus teilnehmenden Ländernin Tabelle 9, daß das gegenwärtige Niveaunahe den historischen Werten liegt. Infolgeder Vereinigung traten Leistungsbilanzdefi-zite auf; diese sind in jüngster Zeit zurück-gegangen, so daß sich auch die Verschlech-terung der Netto-Vermögensposition ge-genüber dem Ausland verlangsamt hat (sie-he Tabelle 10). In diesem Zusammenhangsollte auch erwähnt werden, daß Deutsch-land nach den jüngsten verfügbaren Datenin Relation zum BIP eine Außenhandels-quote von 30 % bei den Ausfuhren und29 % bei den Einfuhren aufweist, und derAnteil des Handels mit Ländern innerhalbder EU beläuft sich auf 56 % bei denAusfuhren und 55 % bei den Einfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Deutschland durchschnittlich bei 5,6 %und damit deutlich unterhalb des Refe-renzwertes für das Zinskriterium von7,8 %, der auf der Basis derjenigen dreiLänder festgelegt wird, die in bezug auf diePreisstabilität am besten abgeschnitten ha-ben. Dies gilt ebenfalls für das Gesamtjahr1997 sowie für 1996 (siehe Tabelle 11).

Die langfristigen Zinsen sind seit den frü-hen neunziger Jahren im Trend gesunken(siehe Abbildung 7a). Gleichzeitig ist seitAnfang der neunziger Jahre meist einerelativ geringe und in der Regel negativeDifferenz zwischen den deutschen langfri-stigen Zinsen und den Sätzen in den EU-Ländern mit den niedrigsten Anleiherendi-ten zu beobachten (siehe Abbildung 7b).Die wichtigsten Faktoren, die diesem Trendzu relativ niedrigen langfristigen Zinsenzugrunde lagen, waren, daß die Inflations-impulse im Gefolge der deutschen Vereini-gung in Grenzen gehalten werden konntenund die Inflation auf ein verhältnismäßigniedriges Niveau zurückgekehrt ist.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielte Deutschlandgemessen an dem HVPI mit 1,4 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Die Lohnstückkosten gingen zurück, undniedrige Teuerungsraten ergaben sich auchgemessen an anderen wichtigen Preisindi-zes. Für die unmittelbare Zukunft gibt eskeine Anzeichen für eine Verstärkung desPreisauftriebs; die Prognosen für die Jahre1998 und 1999 gehen von einer Inflations-rate von etwa 2 % aus. Die D-Mark nimmtam EWS-Wechselkursmechanismus schonerheblich länger als zwei Jahre teil. Wäh-rend des Referenzzeitraums blieb derWechselkurs weitgehend stabil und in derRegel nahe den unveränderten bilateralen

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Leitkursen, ohne daß kursstützende Maß-nahmen notwendig gewesen wären. Dielangfristigen Zinssätze lagen bei 5,6 %, alsodeutlich unter dem entsprechenden Refe-renzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Deutschland eineDefizitquote von 2,7 % des BIP, das heißteinen Stand, der unter dem Referenzwertliegt; für 1998 wird mit einem weiterenRückgang auf 2,5 % gerechnet. Die Schul-denquote liegt knapp über dem Referenz-wert von 60 % des BIP. Seit 1991, demersten Jahr nach der deutschen Vereini-gung, ist der Schuldenstand um 19,8 Pro-zentpunkte auf 61,3 % im Jahr 1997 gestie-gen, was hauptsächlich auf die Belastungder öffentlichen Finanzen durch die Verei-nigung zurückzuführen ist. Bezüglich derNachhaltigkeit der fiskalpolitischen Entwick-lung ist für 1998 mit einem geringfügigenRückgang der Schuldenquote auf 61,2 %des BIP zu rechnen. Damit die Schulden-quote innerhalb eines angemessenen Zeit-raums auf 60 % des BIP zurückgeführt

werden kann, würde es nicht reichen, dieDefizitquote auf dem gegenwärtigen Standzu halten; dies deutet darauf hin, daßweiterhin erhebliche Konsolidierungsfort-schritte notwendig sind. Auch der Stabili-täts- und Wachstumspakt fordert - alsmittelfristiges Ziel - einen nahezu ausgegli-chenen Haushalt oder einen Haushalts-überschuß. Bei der derzeitigen Schulden-quote von knapp über 60 % des BIP würdedurch die Erzielung der für 1998 prognosti-zierten Haushaltsposition und eines da-nach ausgeglichenen Haushalts die Schul-denquote bereits im Jahr 1999 unter denReferenzwert von 60 % sinken.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote das Verhältnisder öffentlichen Investitionsausgaben zumBIP sowohl 1996 als auch 1997 überstieg.Darüber hinaus verzeichnete Deutschland -als Folge der Vereinigung - Leistungsbilanz-defizite, behielt jedoch seine Netto-Ver-mögensposition gegenüber dem Auslandbei.

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DEUTSCHLAND

l PreisentwicklungTabelle 1 Deutschland: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucher-

preisindex (HVPI)Abbildung 1 Deutschland: PreisentwicklungenTabelle 2 Deutschland: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Deutschland: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Deutschland: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Deutschland: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Deutschland: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Deutschland: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Deutschland: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Deutschland: Haushaltslage des StaatesAbbildung 5 Deutschland: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annah-

men für die öffentlichen FinanzierungssaldenTabelle 7 Deutschland: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Deutschland: Wechselkursstabilität

b) Deutschland: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 6 Deutsche Mark: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 9 Deutsche Mark: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am EWS-

Wechselkursmechanismus teilnehmenden LändernTabelle 10 Deutschland: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 11 Deutschland: Langfristige ZinssätzeAbbildung 7 a) Deutschland: Langfristiger Zinssatz

b) Deutschland: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbrau-cherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzin-sen

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

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Tabelle 1Deutschland: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex(HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 1,2 1,5 1,4 1,4 0,8 1,4

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2

-1

0

1

2

3

4

5

6

7

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Deutschland: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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Tabelle 2Deutschland*: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 2,7 3,6 5,1 4,5 2,7 1,8 1,5 1,8VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(a) 2,7 3,3 3,6 3,6 2,3 1,8 1,5 1,8Deflator für den Privaten Verbrauch 2,7 3,7 4,7 4,1 3,0 1,7 2,0 1,9BIP-Deflator 3,2 3,9 5,6 4,0 2,4 2,1 1,0 0,6Erzeugerpreise 1,5 2,1 1,6 0,1 0,7 2,2 0,1 0,8Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 5,7 5,0 2,2 -1,2 2,7 1,8 1,4 2,2Produktionslücke (Prozentpunkte) 2,4 4,9 3,9 0,1 0,4 -0,1 -1,0 -1,1Arbeitslosenquote (%) 6,4 5,7 7,7 8,9 9,6 9,4 10,4 11,4Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 2,0 3,3 6,2 3,7 0,2 1,6 -0,2 -1,8Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 4,7 5,9 10,6 4,3 3,6 3,9 2,5 1,8Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 2,7 2,5 4,1 0,6 3,4 2,2 2,7 3,7Einfuhrpreisdeflator -0,7 2,2 -1,5 -1,4 0,5 0,6 0,7 3,0Wechselkursaufwertung(b) 5,5 -1,1 3,1 2,8 0,2 5,6 -2,3 -4,6Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(c) 5,0 20,0 8,6 8,2 8,3 -0,1 7,1 5,8Aktienkurse 17,1 -8,1 3,6 10,3 17,5 0,8 20,2 44,5Häuserpreise(d) . . . . . . -0,1 .

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).* Angaben ab 1992 beziehen sich auf das wiedervereinigte Deutschland.(a) Nationale Schätzungen. Angaben für 1990 bis 1994 beziehen sich auf Westdeutschland.(b) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(c) Harmonisierte nationale Statistiken.(d) Preise für Neubauten.

Tabelle 3Deutschland: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % 1,9 1,8 1,9 1,8 1,3Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 2,9 2,2 1,6 1,2 0,9

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 1,9 2,1 2,0 2,0 1,9

b) Inflationsprognosen

1998 1999

Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 1,7 1,9OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 1,9 1,9IWF (Oktober 1997), VPI 2,3 .

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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Tabelle 4Deutschland: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -3,4 -2,7 -2,5

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(b) -1,4 -0,8 .

Bruttoverschuldung des Staates 60,4 61,3 61,2

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

40

45

50

55

60

65

1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2

0

2

4

6

8

10

Abbildung 2

Deutschland: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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Tabelle 5Deutschland: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merkmale

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 41,5 44,1 48,0 50,2 58,0 60,4 61,3

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0

in Fremdwährung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 77,0 75,6 71,0 74,3 71,9 71,1 .

Durchschnittliche Fälligkeit(a) (Jahre) 4,4 4,4 4,8 4,8 5,3 4,7 .

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(b)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig(c) (# 1 Jahr) 13,2 16,1 16,3 18,5 16,8 18,5 .

mittel- und langfristig (> 1 Jahr) 86,8 83,9 83,7 81,5 83,2 81,5 .

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Restlaufzeit. Ausschließlich Verschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen (die fast 2/3 der Bruttoverschuldung des Staates

ausmacht).(b) Restlaufzeit. Wo Angaben zu Schulden mit variabler Verzinsung nicht vorliegen, werden diese Schulden entsprechend ihrer

Restlaufzeit zugeordnet.(c) Einschließlich kurzfristiger Schulden und an kurzfristige Zinsen gebundener Schulden.

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-4

-3

-2

-1

0

1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2.0

-1.5

-1.0

-0.5

0.0

0.5

1.0

1.5

Abbildung 3

Deutschland: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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Tabelle 6Deutschland: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 44,8 46,0 46,3 46,7 46,4 45,6 45,2

Steuern 24,2 24,5 24,4 24,4 24,2 23,2 22,6

Sozialversicherungsbeiträge 18,0 18,3 18,8 19,3 19,5 19,9 20,1

Sonstige laufende Einnahmen 2,7 3,2 3,1 3,1 2,7 2,6 2,5

Ausgaben insgesamt 48,1 48,8 49,9 49,3 49,9 49,1 48,0

Laufende Übertragungen 21,4 21,2 22,4 22,6 22,8 22,6 22,1

Effektive Zinsausgaben 2,7 3,3 3,3 3,3 3,8 3,7 3,7

Staatsverbrauch 19,5 20,0 20,1 19,8 19,8 19,8 19,4

Nettokapitalausgaben 4,6 4,3 4,1 3,6 3,5 3,0 2,7

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -3,1 -2,6 -3,2 -2,4 -3,3 -3,4 -2,7

Primärsaldo -0,4 0,6 0,1 1,0 0,5 0,3 1,1

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),

abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(a) . . -0,7 0,0 -1,1 -1,4 -0,8

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Deutschland: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

44

46

48

50

52

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Tabelle 7Deutschland: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990(a) 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter

als Anteil der Bevölkerung im Alter zwischen

15 und 64 Jahren) 21,7 23,8 30,3 35,4 49,2

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.(a) Westdeutschland

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Die drei Szenarien gehen davon aus, daß die Schuldenquote sich 1998 wie geschätzt auf 61,2 % des BIP beläuft und daß 1998 der Gesamtsaldo von - 2,5 % des BIP bzw. der Primärsaldo von 1,2 % des BIP über den betrachteten Zeitraum konstant gehalten wird (in % des BIP) bzw., als Alternative, daß der Haushalt von 1999 an ausgeglichen bleibt. Den Szenarien liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von der Kommission geschätzt, auf 2,3 % beläuft, die Inflationsrate 2 % beträgt und - in dem Szenario mit konstantem Primärsaldo - der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleiben außer Betracht.

1998 1999

55

60

65

Abbildung 5

Deutschland: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annahmen für die öffentlichen Finanzierungssalden(in % des BIP)

Konstanter Saldo insgesamt Konstanter Primärsaldo Ausgeglichener Haushalt

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Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt. Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den

Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem25. November 1996.

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Entfällt.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

Tabelle 8a) Deutschland: Wechselkursstabilität

(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 13. März 1979

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter

des Wechselkursmechanismus nach oben (+) oder unten (-) in %

gegenüber(a)

Belgischer Franc 0,1 -0,4

Dänische Krone 1,4 -0,2

Spanische Peseta 0,1 -2,4

Französischer Franc 2,2 -0,2

Irisches Pfund 3,9 -10,6

Italienische Lira 1,2 -1,8

Holländischer Gulden 0,0 -0,8

Österreichischer Schilling 0,0 -0,1

Portugiesischer Escudo 1,1 -2,8

Finnmark -0,2 -2,9

III Wechselkursentwicklung

b) Deutschland: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate bis

Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) - - - - - - - -

Differenzen der kurzfristigen

Zinssätze(b) -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 -0,0 -0,0

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93

Deutsche Mark: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im EWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 6

DEM/BEF DEM/DKK DEM/ESP DEM/FRF DEM/IEP

DEM/ITL DEM/NLG DEM/ATS DEM/PTE DEM/FIM

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25. November 1996.

Tabelle 9Deutsche Mark: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73-Febr. 98 Jan. 87-Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise 1,8 3,2 5,7

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise 4,2 1,2 4,1

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert 24,1 4,1 9,8

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

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Tabelle 10Deutschland: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) 3,2 -1,1 -1,0 -0,7 -1,0 -1,0 -0,6 -0,1

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) 20,7 16,6 13,8 11,2 9,1 4,7 4,1 .

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 32,1 26,1 25,5 24,5 25,7 26,9 27,7 30,0

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 26,3 26,0 25,9 24,7 25,9 27,2 27,4 28,7

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).Angaben bis 1990 für Westdeutschland, danach für Deutschland.(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 56,4 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 55,1 %; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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Tabelle 11Deutschland: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97-Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 6,2 5,6 5,6 5,3 5,1 5,6

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Deutschland: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Deutschland: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreis-anstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 7

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19975

6

7

8

9

10

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-1

0

1

2

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Werte vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Angaben für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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GRIECHENLAND

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Griechenland, ge-messen an dem Harmonisierten Verbauch-erpreisindex (HVPI), 5,2 %, das heißt, siewar beträchtlich höher als der Referenz-wert von 2,7 %. Dies galt gleichermaßenfür das Jahr 1997 insgesamt. Im Jahr 1996lag die durchschnittliche Preissteigerungs-rate nach dem HVPI bei 7,9 % (sieheTabelle 1). In den vergangenen zwei Jahrenwurde die Preissteigerung nach dem HVPIin Griechenland deutlich zurückgeführt,ohne jedoch bislang einen Stand erreichtzu haben, der nach allgemeiner Ansicht mitPreisstabilität vereinbar ist.

Im Rückblick ist in Griechenland seit An-fang der neunziger Jahre eine deutlicheTendenz in Richtung niedrigerer Inflations-raten zu erkennen. Der Anstieg der Ver-braucherpreise - gemessen an dem Ver-braucherpreisindex - hat sich stetig vonüber 20 % im Jahr 1990 auf 5 ½ % imJahr 1997 verringert (siehe Abbildung 1).Diese Verminderung der Teuerung ist aufeine Reihe wichtiger politischer Entschei-dungen zurückzuführen, insbesondere aufdie zunehmende Straffung der Geldpolitikseit Anfang der neunziger Jahre mit demZiel, die Preissteigerungsraten zu verrin-gern. Zunächst versuchten die währungs-politischen Instanzen, das Inflationsziel übereine Wechselkurspolitik zu erreichen, diedas Inflationsgefälle gegenüber den wich-tigsten Handelspartnern Griechenlands nichtvoll akkommodierte; seit 1995 haben siedie griechische Drachme eng an die ECUgebunden. Die Rückführung der Inflationwurde zum einen durch Anpassungen inder Finanzpolitik unterstützt, die unter an-derem darauf abzielen, die Steuerbasis zuverbreitern und Steuerhinterziehung zu be-kämpfen, und zum anderen durch struktu-relle Änderungen am Arbeitsmarkt und die

Liberalisierung von Finanzmärkten. Dar-über hinaus hat das gesamtwirtschaftlicheUmfeld dazu beigetragen, den Preisauftriebzu dämpfen. Insbesondere entstand infolgeder Rezession des Jahres 1993 eine negati-ve Produktionslücke (siehe Tabelle 2). Seit1996 wächst die Wirtschaft wieder, unddie Produktionslücke hat sich verringert.Vor diesem Hintergrund sind die Zuwäch-se bei den Arbeitseinkommen je Beschäf-tigten wie auch den Lohnstückkosten zu-rückgegangen, bis 1995 betrug der Anstiegjedoch noch immer durchschnittlich mehrals 10 % pro Jahr; 1997 wurde der Anstiegder Lohnstückkosten auf 7 ½ % verringert.Bei den Importpreisen wurde die Preisstei-gerungsrate von über 13 % im Jahr 1990auf unter 3 % im Jahr 1997 zurückgeführt.Ein nachlassender Inflationsdruck ergibt sichauch nach anderen wichtigen Preisindizes(siehe Tabelle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß einRückgang der Inflationsrate auf 4,4 % zuverzeichnen ist (siehe Tabelle 3a). Diemeisten Prognosen gehen von einer Inflati-onsrate von etwa 4 ½ % für 1998 und3 ½ % für 1999 aus (siehe Tabelle 3b).Risiken für die Preisstabilität in diesemZeitraum könnten von den Lohnzuwäch-sen ausgehen.7

Auf längere Sicht ist für Griechenland dieGewährleistung eines der Preisstabilität för-derlichen Umfelds unter anderem mit derGestaltung der mittel- und langfristigenFinanzpolitik verbunden. Angesichts dergegenwärtig hohen Arbeitslosenquote in

77777 In einem Anpassungsplan im Zusammenhang mitder Teilnahme der Drachme am EWS mit Wirkungvom 16. März wird versucht, etwaige Inflationsrisi-ken zu begrenzen.

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Griechenland wird es ebenso wichtig sein,verstärkt politische Maßnahmen zur Förde-rung des Wettbewerbs auf den Güter-märkten und zur Verbesserung der Funkti-onsweise der Arbeitsmärkte zu ergreifen.

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 4,0 %, das heißt überdem Referenzwert von 3 %, die Schulden-quote lag bei 108,7 %, das heißt weit überdem Referenzwert von 60 %. Im Vergleichzum Vorjahr wurde die Defizitquote um3,5 Prozentpunkte, die Schuldenquote um2,9 Prozentpunkte gesenkt. Für 1998 wirdein Rückgang der Defizitquote auf 2,2 %des BIP vorausgesagt, während bei derSchuldenquote ein Rückgang auf 107,7 %erwartet wird. 1996 und 1997 lag dieDefizitquote um 4,5 Prozentpunkte bezie-hungsweise 0,7 Prozentpunkte über demVerhältnis der öffentlichen Investitionsaus-gaben zum BIP (siehe Tabelle 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist Griechen-lands Schuldenquote um 18,6 Prozentpunk-te gestiegen; anfänglich stieg die Quote derTendenz nach stetig, und zwar von 90,1 %im Jahr 1990 auf 111,6 % im Jahr 1993,stabilisierte sich danach weitgehend undging 1997 auf 108,7 % zurück (siehe Abbil-dung 2a), das heißt, es war ein Rückgangvon 2,9 Prozentpunkten gegenüber demletzten Höchststand im Jahr 1996 zu ver-zeichnen. Abbildung 2b zeigt im einzelnen,daß der Anstieg dieser Quote Anfang derneunziger Jahre, insbesondere 1993, vorallem auf sogenannten Bestandsanpassun-gen der öffentlichen Verschuldung beruh-te, in der sich die negativen Folgen derAbwertung der griechischen Drachme undvon Konsolidierungsmaßnahmen nieder-schlugen. Seit 1994 ist dagegen ein Primär-überschuß zu verzeichnen, der den erheb-lichen Einfluß weiterer Bestandsanpassun-gen mehr als ausgleicht. Die Anfang derneunziger Jahre zu beobachtenden Kon-stellationen können als Zeichen für die

Risiken betrachtet werden, die für dieöffentlichen Finanzen entstehen können,wenn Sonderfaktoren die Verschuldungansteigen lassen und dieser Anstieg nurteilweise durch entsprechende Primärüber-schüsse kompensiert wird. In diesem Zu-sammenhang könnte erwähnt werden, daßder Anteil der kurzfristig fälligen Schuldenvon dem hohen Stand Anfang der neunzi-ger Jahre zurückging. Dies stellt eine Ent-wicklung in die richtige Richtung dar. 1997war der Anteil der kurzfristig fälligen Schul-den noch spürbar hoch, und unter Berück-sichtigung der derzeitigen Schuldenquotesind die öffentlichen Finanzierungssaldenrelativ empfindlich gegenüber Zinsverän-derungen. Hinzu kommt, daß der Anteilder Fremdwährungsschulden in Griechen-land relativ groß ist und die Finanzierungs-salden empfindlich gegenüber Wechsel-kursveränderungen sind.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote ein Verlaufsmuster aus anfänglicherVerschlechterung und anschließender Ver-besserung zu beobachten. Während dieQuote 1990 noch bei 16,1 % des BIP lag,verringerte sich der Haushaltsfehlbetrag imJahr 1991 auf 11,5 %, erhöhte sich in denfolgenden zwei Jahren aber wieder auf13,8 % im Jahr 1993. Seitdem ist dasDefizit Jahr für Jahr gesunken und machte1997 4,0 % des BIP aus. Wie aus Abbil-dung 3a ersichtlich, wurde es in vier aufein-anderfolgenden Jahren um insgesamt9,8 Prozentpunkte verringert. Obgleich dieDefizitquote erheblich und laufend zurück-gegangen ist, hat sie 1997 nicht einen Wertin der Nähe des Referenzwertes von 3 %des BIP erreicht. Abbildung 3b, in der aufdie Veränderungen der Defizite abgestelltwird, zeigt detaillierter, daß konjunkturelleFaktoren 1993 eine wichtige Rolle spielten.Die nicht-konjunkturellen Verbesserungenkönnten eine nachhaltige „strukturelle“ Ent-wicklung in Richtung einer ausgewogene-ren Haushaltspolitik und/oder eine Vielzahlvon Maßnahmen mit zeitlich begrenzterWirkung widerspiegeln. Nach den vorhan-denen Informationen dürften solche Maß-

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nahmen mit zeitlich begrenzter Wirkungdie Defizitquote im Jahr 1997 um 0,2 %des BIP verringert haben , verglichen mit0,3 % des BIP im Jahr 1996. Sie hatten inerster Linie einmaligen Charakter. Diesbedeutet, daß die kompensierenden Maß-nahmen, die bereits im Haushalt 1998veranschlagt sind, 1998 zu den erwartetenErgebnissen führen müssen, um die Finan-zierungssalden auf dem geplanten Kurs zuhalten.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staates nach einem Rückgangim Jahr 1991 bis 1993 wieder gestiegen ist;dieser Anstieg spiegelte vor allem die star-ke Zunahme der Zinsausgaben (siehe Ta-belle 6) infolge der sprunghaft gestiegenenVerschuldung wider. Seit 1995 ist einetendenzielle Abnahme der Gesamtausga-benquote zu verzeichnen, was in ersterLinie niedrigere Zinsausgaben und einenRückgang der Nettokapitalausgaben wider-spiegelt. Die Gesamtausgabenquote war1997 über 6 Prozentpunkte niedriger alsAnfang der neunziger Jahre, was insbeson-dere auf eine starke Verringerung derNettokapitalausgaben und gewisse Einspa-rungen bei allen übrigen wichtigen Ausga-benposten im Verhältnis zum BIP zurück-zuführen war. Angesichts dieser Entwick-lung würde eine ausgewogene Fortsetzungdes rückläufigen Trends bei den Gesamt-ausgaben in Relation zum BIP größereAnpassungen bei allen Ausgabenpostenaußer den Kapitalausgaben erfordern. Dieöffentlichen Einnahmen im Verhältnis zumBIP sind im betrachteten Zeitraum derTendenz nach kontinuierlich gestiegen undwaren 1997 fast 6 Prozentpunkte höherals 1990.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie Griechenlands, die im Konvergenz-programm für 1994 bis 1999 in der aktuali-sierten Fassung vom Juli 1997 dargestelltwurde, soll die Defizitquote 1998 auf 2,4 %des BIP und die Schuldenquote auf 107 %

des BIP zurückgehen. Der Haushaltsplanfür 1998 steht weitgehend im Einklang mitdem Programm. Der für 1998 geplanteRückgang der Defizitquote soll hauptsäch-lich durch eine Verringerung des Anteilsder laufenden Ausgaben am BIP und eineZunahme des Anteils der Staatseinnahmenam BIP erreicht werden. Zur Zeit gibt eskeine Anzeichen für nennenswerte Maß-nahmen mit zeitlich begrenzter Wirkungim Haushalt 1998. Eine weitere Verbesse-rung ist für 1999 geplant; in diesem Jahrsoll die Defizitquote einen Wert von 2,1 %und die Schuldenquote einen Wert von101 % des BIP erreichen. Die geplanteEntwicklung des öffentlichen Defizits inGriechenland steht weitgehend im Einklangmit den vorherigen Programmen - eineAusnahme bildet nur das Jahr 1999, für dasein weniger günstiges Ergebnis erwartetwird. Die Schuldenquote soll sich nach denjüngsten Prognosen günstiger als zunächsterwartet entwickeln. Verglichen mit den imKonvergenzprogramm für 1999 veranschlag-ten Finanzierungssalden ist eine weitereerhebliche Haushaltskonsolidierung not-wendig, um das mittelfristige Ziel des ab1999 wirksamen Stabilitäts- und Wachs-tumspaktes, nämlich einen nahezu ausge-glichenen Haushalt oder einen Haushalts-überschuß zu erzielen, zu erfüllen. Dienach dem Konvergenzprogramm für 1998und 1999 geplanten Haushaltsdefizite lie-gen aber unter dem Referenzwert desVertrags.

Das EWI hat zwei Varianten von Berech-nungen angestellt, wie sich alternative fis-kalpolitische Szenarien auf die Rückführungder Schuldenquote auf den Referenzwertvon 60 % in jenen Ländern auswirkenwürden, deren Schuldenquote mehr als100 % des BIP ausmacht. Unter der An-nahme, daß im Jahr 1998 der öffentlicheFinanzierungssaldo und die Schuldenquoteden von der Europäischen Kommissionprognostizierten Stand erreichen, zeigt dieerste Variante (siehe Tabelle 7), welcheFinanzierungssalden mit einer Konvergenzder Schuldenquote auf 60 % des BIP über

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verschiedene Zeiträume hinweg im Ein-klang ständen. Konzentriert man sich bei-spielsweise auf den Zeitraum von zehnJahren, das heißt eine Senkung der Schul-denquote auf 60 % bis zum Jahr 2007,müßte Griechenland ab 1999 einen Haus-haltsüberschuß von jährlich 1,4 % des BIP(siehe Tabelle 7a) oder einen Primärüber-schuß von jährlich 6,4 % des BIP (sieheTabelle 7b) erzielen. Verglichen mit denPrognosen für 1998, wonach Griechenlandeine Defizitquote von 2,2 % und eine Pri-märüberschußquote von 6,8 % erzielenwird, ergibt sich also eine Differenz von 3,6beziehungsweise -0,4 Prozentpunkten.

Die zweite Variante, die in Abbildung 5dargestellt ist, zeigt, daß eine Beibehaltungdes 1998 erzielten Haushaltsdefizits von-2,2 % des BIP in den Folgejahren dieSchuldenquote in zehn Jahren nur auf87,5 % sinken lassen würde; der Referenz-wert von 60 % würde so im Jahr 2034erreicht werden. Ein gegenüber 1998 un-veränderter Primärüberschuß von 6,8 %des BIP würde die Schuldenquote inner-halb von zehn Jahren auf unter 60 %verringern. Schließlich würde bei einem ab1999 Jahr für Jahr ausgeglichenen Haushaltdie Schuldenquote innerhalb von zehn Jah-ren auf 70,6 % sinken, und der Referenz-wert von 60 % würde im Jahr 2011 er-reicht.

Diese Berechnungen basieren auf der nor-mativen Annahme eines konstanten nomi-nalen Zinssatzes von 6 % (durchschnittli-che reale Verzinsung der Staatsverschul-dung von 4 % und eine Inflationsrate von2 %) sowie auf der Annahme einer kon-stanten Zuwachsrate des realen BIP von2,7 %, wie von der Europäischen Kommis-sion für das reale Trendwachstum des BIPfür das Jahr 1998 geschätzt. Bestandsan-passungen bleiben außer Betracht. Zwarsind derartige Berechnungen rein exempla-risch und können keinesfalls als Prognosenangesehen werden, aber sie machen deut-lich, warum die Konsolidierungsbemühun-gen um so energischer und nachhaltiger

sein müssen, je größer die anfänglicheVerschuldung ist, um die Schuldenquoteinnerhalb eines angemessenen Zeitraumszügig auf 60 % des BIP oder darunter zusenken.

Im Falle Griechenlands ist es in der Tat vonentscheidender Bedeutung zu betonen, daßüber einen längeren Zeitraum hinweg einenachhaltige Konsolidierung, die zu anhalten-den beträchtlichen Haushaltsüberschüssenführt, erreicht werden muß, da der gegen-wärtig hohe Schuldenstand ansonsten eineständige Belastung für die Haushaltspolitikund die Wirtschaft insgesamt darstellen wür-de. Wie in der Vergangenheit zu beobachtenwar, erhöht ein hoher Schuldenstand dieAnfälligkeit der öffentlichen Haushalte gegen-über unerwarteten Schocks und vergrößertdamit das Risiko einer plötzlichen Verschlech-terung der Haushaltslage. Darüber hinausgibt es, wie aus Tabelle 8 ersichtlich ist, in derZukunft noch andere Herausforderungen fürdie öffentlichen Finanzen. Ab circa 2010 ist miteiner erheblichen Alterung der Bevölkerungzu rechnen, und die öffentlichen Ausgabenfür die Altersversorgung in Relation zum BIPdürften steigen, insbesondere wenn die Rah-menbedingungen für den Leistungsbezug un-verändert bleiben. Griechenland profitiertallerdings von einem teilweise kapitalgedeck-ten System der Altersversorgung. Im FalleGriechenlands ist von besonderer Bedeu-tung, daß die Träger des teilweise kapitalge-deckten Altersversorgungssystems einenGroßteil ihres Überschusses in Staatspapie-ren anlegen und damit die gesamte Brutto-verschuldung des Staatssektors verringern.Eine Änderung dieser Anlagepolitik würdedaher ein Risiko für die Bruttoschuldenquote(nicht jedoch die Zinslast) darstellen. Über-dies wird sich die Bevölkerungsentwicklung inden nächsten Jahrzehnten ungünstig auf dielaufenden Überschüsse des Altersversor-gungsystems auswirken, so daß eine Verbes-serung des staatlichen Finanzierungssaldosunverzichtbar ist. Eine Verringerung der Ge-samtbelastung durch die Alterung der Bevöl-kerung wird nur möglich sein, wenn dieöffentlichen Finanzen vor dem Zeitraum, in

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dem sich die demographische Situation ver-schlechtert, genügend Handlungsspielraumgeschaffen haben.

Wechselkursentwicklung

Die griechische Drachme hat während desReferenzzeitraums von März 1996 bis Febru-ar 1998 nicht am Wechselkursmechanismusdes EWS teilgenommen8 (siehe Tabelle 9a).Die Geldpolitik orientierte sich an einemWechselkursziel, mit dem die griechischeDrachme in der Absicht, die Inflationsratenzurückzuführen, eng an die ECU gebundenwar. Im Referenzzeitraum bewegte sich dieWährung in der Regel oberhalb des im März1996 verzeichneten Monatsdurchschnitts derbilateralen Wechselkurse gegenüber denmeisten anderen EU-Währungen; dieser Wertwird zur Veranschaulichung als Referenzgrö-ße verwendet, da keine Leitkurse vorliegen(siehe Abbildung 6 und Tabelle 9a). Diewichtigsten Ausnahmen bildeten die Ent-wicklung gegenüber dem irischen Pfund, demPfund Sterling und, in geringerem Maße, deritalienischen Lira. Parallel zu diesen Entwick-lungen bewegte sich die Wechselkursvolatili-tät der Drachme gegenüber der D-Markinnerhalb einer Marge von 2 % bis 4 % (sieheTabelle 9b); die Differenzen bei den kurzfri-stigen Zinsen gegenüber den EU-Ländernmit den niedrigsten kurzfristigen Zinsen blie-ben hoch, nachdem sie bis Mitte 1997abgenommen hatten und seit November1997 wieder erheblich zugenommen haben.

Im längerfristigen Vergleich bewegte sichder reale Außenwert der griechischenDrachme gegenüber den anderenEU-Währungen über den historischenDurchschnittswerten (siehe Tabelle 10).Hierin spiegelt sich ein im Gang befindli-cher, jedoch noch nicht abgeschlossenerProzeß des Inflationsabbaus wider, undzwar auf der Grundlage einer Strategie, beider die nominale Abwertung einen Aus-gleich der Inflationsdifferenzen nicht in vol-ler Höhe erlaubt. Betrachtet man die Ent-wicklung anderer außenwirtschaftlicher

Daten, so hatte Griechenland in den neun-ziger Jahren Leistungsbilanzdefizite zu ver-zeichnen und befand sich in einer Netto-Schuldnerposition gegenüber dem Ausland(siehe Tabelle 11). In diesem Zusammen-hang sollte auch erwähnt werden, daßGriechenland nach den jüngsten verfügba-ren Daten in Relation zum BIP eine Außen-handelsquote von 19 % bei den Ausfuhrenund 31 % bei den Einfuhren aufweist, undder Anteil des Handels mit Ländern inner-halb der EU beläuft sich auf 56 % bei denAusfuhren und 70 % bei den Einfuhren.

Entwicklung der langfristigen Zinsen

Während des Referenzzeitraums von Fe-bruar 1997 bis Januar 1998 lagen die lang-fristigen Zinssätze in Griechenland durch-schnittlich bei 9,8 % und damit deutlichüber dem Referenzwert von 7,8 % für dasZinskriterium, der auf der Basis derjenigendrei Länder festgelegt wird, die in bezugauf die Preisstabilität am besten abge-schnitten haben. Dies gilt ebenfalls für dasGesamtjahr 1997, während die Sätze 1996erheblich oberhalb des Referenzwertes la-gen (siehe Tabelle 12).

Die langfristigen Zinsen sind seit den frühenneunziger Jahren mit Ausnahme von 1997 imTrend gesunken (siehe Abbildung 7a). Gleich-zeitig ist seit Mitte der neunziger Jahre eineTendenz zu einer engeren Konvergenz dergriechischen langfristigen Zinsen mit denSätzen in den EU-Ländern mit den niedrig-sten Anleiherenditen zu beobachten, wenn-gleich diese Differenz nach wie vor deutlichpositiv ist (siehe Abbildung 7b). Die wichtig-ste Einflußgröße hierbei war die Verringe-rung des Inflationsgefälles. Darüber hinaushaben die relative Stabilität des Wechselkur-ses der griechischen Drachme gegenüberden Währungen der obengenannten Länderin den letzten Jahren und in jüngerer Zeit die

8 Die griechische Drachme wurde mit Wirkung vom16. März 1998 in den Wechselkursmechanismusdes EWS einbezogen.

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Verbesserung der Finanzlage Griechenlandsdazu beigetragen, daß sich das Gefälle wäh-rend des überwiegenden Teils des betrach-teten Zeitraums verringert hat. In der letztenZeit hat es sich aber wieder ausgeweitet.

Zusammenfassung

Der Rückgang der an dem VPI gemessenenPreissteigerungsrate von über 20 % im Jahr1990 auf 5 ½ % im Jahr 1997 zeigt einedeutliche Tendenz in Richtung niedrigererInflationsraten in Griechenland. Im Refe-renzzeitraum lag, gemessen an dem HVPI,die Preissteigerungsrate bei 5,2 %. In dergleichen Zeit ging der Anstieg der Lohn-stückkosten auf 7 ½ % im Jahr 1997 zu-rück, und auch andere wichtige Preisindi-zes zeigen rückläufige Inflationsraten. DiePrognosen gehen davon aus, daß die Infla-tionsrate 1998 auf 4 ½ % sowie 1999 auf3 ½ % zurückgehen wird. Die langfristigenZinssätze sind in den neunziger Jahren -mit Ausnahme von 1997 - im Trend gesun-ken; im Referenzzeitraum beliefen sie sichim Durchschnitt auf 9,8 %. Trotz der er-zielten Fortschritte hat es Griechenlandallerdings bislang nicht geschafft, die Preis-steigerungsrate nach dem HVPI und dielangfristigen Zinssätze auf ein Niveau un-terhalb der im Vertrag festgelegten Refe-renzwerte zu bringen.

Griechenland nahm im für diesen Berichtmaßgeblichen Referenzzeitraum nicht amEWS-Wechselkursmechanismus teil.9 Wäh-rend des Referenzzeitraums notierte diegriechische Drachme über dem im März1996 verzeichneten Monatsdurchschnitt derbilateralen Wechselkurse gegenüber denmeisten anderen EU-Währungen; dieser Wertwird zur Veranschaulichung als Referenzgrö-ße verwendet, weil keine Leitkurse vorliegen.

Seit 1993 wurde die Defizitquote um ins-gesamt 9,8 Prozentpunkte auf 4,0 % desBIP im Jahr 1997 gesenkt, womit die Quoteüber dem im Vertrag festgelegten Refe-renzwert liegt. Für 1998 ist mit einer

Rückführung der Defizitquote auf 2,2 %,also auf einen Stand unter dem Referenz-wert, zu rechnen. Die Schuldenquote liegtweit über dem Referenzwert von 60 % desBIP. Nach einem Höchststand im Jahr 1993blieb die Schuldenquote weitgehend stabilund ging schließlich um 2,9 Prozentpunkteauf 108,7 % im Jahr 1997 zurück. Für 1998wird mit einem Rückgang der Schulden-quote auf 107,7 % des BIP gerechnet.Trotz der Bemühungen, die aktuelle Fi-nanzlage zu verbessern, und trotz dererheblichen Fortschritte, die dabei gemachtwurden, muß man nach wie vor besorgtsein, ob das Verhältnis des öffentlichenSchuldenstands zum BIP „hinreichend rück-läufig ist und sich rasch genug dem Refe-renzwert nähert“ und ob bereits eine aufDauer tragbare Finanzlage erreicht wurde;die Lösung dieses Problems muß für diezuständigen Stellen in Griechenland wei-terhin hohe Priorität haben. Damit dieSchuldenquote innerhalb eines angemes-senen Zeitraums auf 60 % gesenkt werdenkann, müssen erhebliche Primärüberschüs-se und anhaltende beträchtliche Haushalts-überschüsse erzielt werden. Zum Vergleich:1997 betrug das Haushaltsdefizit 4,0 % desBIP, und für 1998 wird mit einem Defizitvon 2,2 % gerechnet. Auch der Stabilitäts-und Wachstumspakt fordert - als mittelfri-stiges Ziel - einen nahezu ausgeglichenenHaushalt oder einen Haushaltsüberschuß.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote das Verhältnisder öffentlichen Investitionsausgaben zumBIP sowohl 1996 als auch 1997 überstieg.Darüber hinaus verzeichnete GriechenlandLeistungsbilanzdefizite und wies eine Net-to-Schuldnerposition gegenüber dem Aus-land auf. In diesem Zusammenhang kommtGriechenland zugute, daß das Alters-versorgungssystem teilweise kapitalgedecktist.

9 Wie oben erwähnt, wurde die griechische Drachmemit Wirkung vom 16. März 1998 in denEWS-Wechselkursmechanismus eingebunden.

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GRIECHENLAND

l PreisentwicklungTabelle 1 Griechenland: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucher-

preisindex (HVPI)Abbildung 1 Griechenland: PreisentwicklungenTabelle 2 Griechenland: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Griechenland: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Griechenland: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Griechenland: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Griechenland: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Griechenland: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Griechenland: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Griechenland: Haushaltslage des StaatesTabelle 7 Griechenland: Berechnungen zur Konvergenz der öffentlichen Schuldenstände

a) Auf der Basis des gesamten Finanzierungssaldosb) Auf der Basis des primären Finanzierungssaldos

Abbildung 5 Griechenland: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annah-men für die öffentlichen Finanzierungssalden

Tabelle 8 Griechenland: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 9 a) Griechenland: Wechselkursstabilität

b) Griechenland: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 6 Griechische Drachme: Bilaterale WechselkurseTabelle 10 Griechische Drachme: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den

EU-MitgliedstaatenTabelle 11 Griechenland: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 12 Griechenland: Langfristige ZinssätzeAbbildung 7 a) Griechenland: Langfristiger Zinssatz

b) Griechenland: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beimVerbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigstenLangfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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103

Tabelle 1Griechenland: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex(HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 7,9 5,4 5,0 4,5 4,3 5,2

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

22

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Griechenland: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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104

Tabelle 2Griechenland: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 20,4 19,4 15,9 14,4 10,9 8,9 8,2 5,5VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) 18,5 17,9 14,9 15,6 10,8 8,9 8,4 4,9Deflator für den Privaten Verbrauch 19,9 19,7 15,6 14,2 11,0 8,6 8,5 5,5BIP-Deflator 20,6 19,8 14,8 14,5 11,3 9,1 8,5 6,8Erzeugerpreise 13,9 17,0 12,1 11,7 7,4 9,8 8,1 6,9Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 0,0 3,1 0,7 -1,6 1,7 1,8 2,6 3,5Produktionslücke (Prozentpunkte) 0,8 2,3 1,3 -2,1 -2,2 -2,5 -2,3 -1,3Arbeitslosenquote (%) 6,4 7,3 7,6 7,1 7,2 7,1 7,5 7,9Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 19,5 9,3 12,6 12,7 11,7 11,3 9,9 7,5Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 17,9 15,4 11,8 9,8 11,9 12,6 11,5 10,7Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) -1,3 5,5 -0,7 -2,5 0,1 1,2 1,4 3,0Einfuhrpreisdeflator 13,4 12,1 12,1 7,7 5,7 6,7 3,9 2,7Wechselkursaufwertung(c) -8,5 -11,4 -8,0 -8,6 -6,9 -2,8 -1,3 -1,9Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(d) 19,2 10,6 17,3 13,5 11,9 6,4 9,8 14,5Aktienkurse 188,8 -2,1 -21,2 2,8 14,7 -3,7 5,4 58,0Häuserpreise - - - - - - - -

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(d) Harmonisierte nationale Statistiken.

Tabelle 3Griechenland: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)

Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % 4,9 4,7 5,1 4,7 4,4

Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,

auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 4,6 4,4 3,8 4,2 4,3

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monate

gegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,

auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 5,1 4,9 4,7 4,6 4,4

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

b) Inflationsprognosen

1998 1999

Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 4,5 3,6

OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 4,5 3,5

IWF (Oktober 1997), VPI 4,7 .

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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105

Tabelle 4Griechenland: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -7,5 -4,0 -2,2

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(b) -4,5 -0,7

Bruttoverschuldung des Staates 111,6 108,7 107,7

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

80

90

100

110

120

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-5

0

5

10

15

Abbildung 2

Griechenland: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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106

Tabelle 5Griechenland: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 90,1 92,3 98,8 111,6 109,3 110,1 111,6 108,7

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 76,8 76,3 76,4 77,8 76,2 77,7 78,3 78,4

in Fremdwährung 23,2 23,7 23,6 22,2 23,8 22,3 21,7 21,6

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 74,9 75,2 75,5 76,1 74,5 76,6 77,9 76,3

Durchschnittliche Fälligkeit (Jahre) . . . . . . . .

Aufschlüsselung nach Fälligkeit (a(a(a(a(a)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig ( ≤ 1 Jahr) 52,2 41,1 37,9 25,5 26,6 24,2 21,8 13,3

mittel- und langfristig (> 1 Jahr) 47,8 58,9 62,1 74,5 73,4 75,8 78,2 86,7

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Ursprungslaufzeit.

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-20

-15

-10

-5

0

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2

-1

0

1

2

3

4

5

Abbildung 3

Griechenland: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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107

Tabelle 6Griechenland: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 32,1 32,9 33,7 35,0 36,4 37,2 37,2 37,9

Steuern 18,7 19,4 20,1 19,8 20,6 20,8 21,0 21,9

Sozialversicherungsbeiträge 11,7 11,2 11,1 12,1 12,0 12,0 11,9 11,6

Sonstige laufende Einnahmen 1,7 2,2 2,5 3,1 3,8 4,4 4,3 4,3

Ausgaben insgesamt 48,2 44,4 46,5 48,8 46,4 47,5 44,7 41,9

Laufende Übertragungen 16,2 15,6 15,2 15,8 15,4 16,0 15,9 15,5

Effektive Zinsausgaben 10,2 9,4 11,7 12,8 14,1 12,9 11,9 9,6

Staatsverbrauch 15,3 14,4 13,9 14,5 13,9 15,4 14,7 14,8

Nettokapitalausgaben 6,6 5,0 5,7 5,7 2,9 3,2 2,2 2,0

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -16,1 -11,5 -12,8 -13,8 -10,0 -10,3 -7,5 -4,0

Primärsaldo -6,0 -2,1 -1,1 -1,0 4,1 2,6 4,4 5,6

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),

abzüglich öffentlicher Ausgaben für

Investitionen(a) . . . -10,6 -7,0 -7,1 -4,5 -0,7

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

30

40

50

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Griechenland: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

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108

Tabelle 7Griechenland: Berechnungen zur Konvergenz der öffentlichen Schuldenstände

a) Auf der Basis des gesamten Finanzierungssaldos(in % des BIP)

Bruttogesamtverschuldung Gesamter Finanzierungssaldo Gesamter Finanzierungssaldo, der

(Defizit: (-); Überschuß (+)) mit einer Verringerung des Schuldenstandes

auf 60 % des BIP vereinbar ist(a)

1997 1998 1997 1998 2002 2007 2012

108,7 107,7 -4,0 -2,2 7,8 1,4 -0,4

b) Auf der Basis des primären Finanzierungssaldos(in % des BIP)

Bruttogesamtverschuldung Primärer Finanzierungssaldo Primärer Finanzierungssaldo, der mit

einer Verringerung des Schuldenstandes

auf 60 % des BIP vereinbar ist(a)

1997 1998 1997 1998 2002 2007 2012

108,7 107,7 5,6 6,8 13,0 6,4 4,5

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Aus den Berechnungen geht hervor, daß die Schuldenquote in den Jahren 2002, 2007 und 2012 auf jeweils 60 % sinken würde, wenn

der gesamte Finanzierungssaldo für 1998 wie geschätzt ausfällt und ab 1999 auf einem Stand von jeweils 7,8 %, 1,4 % bzw. -0,4 %des BIP gehalten würde. Dem liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von derKommission geschätzt, auf 2,7 % beläuft und die Inflationsrate 2 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleibenaußer Betracht.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Aus den Berechnungen geht hervor, daß die Schuldenquote in den Jahren 2002, 2007 und 2012 auf jeweils 60 % sinken würde, wenn

der primäre Finanzierungssaldo für 1998 wie geschätzt ausfällt und ab 1999 auf einem Stand von jeweils 13,0 %, 6,4 % bzw. 4,5 %des BIP gehalten würde. Dem liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von derKommission geschätzt, auf 2,7 % beläuft, die Inflationsrate 2 % und der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flowadjustments) bleiben außer Betracht.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Die drei Szenarien gehen davon aus, daß die Schuldenquote sich 1998 wie geschätzt auf 107,7% des BIP beläuft und daß 1998 der Gesamtsaldo von - 2,2 des BIP bzw. der Primärsaldo von 6,8 % des BIP über den betrachteten Zeitraum konstant gehalten wird (in % des BIP) bzw., als Alternative, daß der Haushalt von 1999 an ausgeglichen bleibt. Den Szenarien liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von der Kommission geschätzt, auf 2,7 % beläuft, die Inflationsrate 2 % beträgt und - in dem Szenario mit konstantem Primärsaldo - der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleiben außer Betracht.

1998 2000 2002 2004 2006 2008 20101999 2001 2003 2005 2007 2009 2011

20

40

60

80

100

120

Abbildung 5

Griechenland: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annahmen für die öffentlichen Finanzierungssalden(in % des BIP)

Konstanter Saldo insgesamt Konstanter Primärsaldo Ausgeglichener Haushalt

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109

Tabelle 8Griechenland: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren

und älter als Anteil der Bevölkerung im Alter 21,2 25,5 28,8 33,3 40,9

zwischen 15 und 64 Jahren)

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

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110

b) Griechenland: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate bis

Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96. Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 2,7 2,6 2,1 4,4 3,1 2,5 3,1 1,6

Differenzen der kurzfristigen

Zinssätze(b) 10,6 10,5 9,9 9,1 7,7 8,2 12,4 13,4

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt.

Tabelle 9a) Griechenland: Wechselkursstabilität

(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Nein

Teilnahme seit -

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes -

Maximale Abweichungen der bilateralen Wechselkurse

vom Monatsdurchschnitt März 1996 nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

EWS- Währungen:

Belgischer Franc 5,1 -0,1

Dänische Krone 3,8 -0,1

Deutsche Mark 4,7 -0,1

Spanische Peseta 5,2 -0,2

Französischer Franc 3,2 -0,1

Irisches Pfund 0,4 -10,2

Italienische Lira 0,5 -4,6

Holländischer Gulden 5,3 -0,1

Österreichischer Schilling 4,8 -0,1

Portugiesischer Escudo 3,3 -0,3

Finnmark 4,2 -1,5

Nicht-EWS-Währungen:

Schwedische Krone 3,5 -3,0

Pfund Sterling 0,8 -22,3

III Wechselkursentwicklung

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

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111

Quelle: Europäische Kommission.

Griechische Drachme: Bilaterale Wechselkurse(Tageswerte; Monatsdurchschnitt März 1996 = 100; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 6

GRD/BEF GRD/DKK GRD/DEM GRD/ESP GRD/FRF GRD/IEP

GRD/SEK GRD/GBPGRD/ITL GRD/NLG GRD/ATS GRD/PTE GRD/FIM

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

70

80

90

100

110

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

70

80

90

100

110

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

Tabelle 10Griechische Drachme: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den EU-Mitgliedstaaten(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise 12,1 12,3 26,7

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise 10,9 13,8 26,0

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert -71,2 -25,1 -47,8

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112

Tabelle 11Griechenland: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) -4,3 -1,7 -2,1 -0,8 -0,1 -2,5 -3,7 -3,8

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) -24,3 -23,2 -21,4 -22,7 -21,5 -19,8 -15,5 -19,5

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 16,8 16,9 18,6 18,2 19,0 18,9 18,5 18,7

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 28,1 28,9 27,9 28,4 28,4 29,6 30,0 30,6

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 56,4%; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 69,5%; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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113

Tabelle 12Griechenland: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 14,4 9,9 10,8 10,5 11,0 9,8

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die harmonisierte Reihe für Griechenland beginnt Mitte 1997. Davor waren die Daten auf Näherungswerte gestützt: VonMärz bis Juni 1997 wurden die Renditen von langfristigen Schuldverschreibungen mit kürzeren Laufzeiten als in den harmonisiertenReihen zugrunde gelegt; vor diesem Zeitraum wurden die Emissionsrenditen von langfristigen Schuldverschreibungen mit kürzerenLaufzeiten als in den harmonisierten Reihen zugrunde gelegt.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Griechenland: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Griechenland: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreis-anstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 7

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19975

10

15

20

25

30

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19970

10

20

30

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Werte vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); weitere Erläuterungen zu den verwendeten Angaben siehe Fußnote zu Tabelle 12; die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Werte für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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114

SPANIEN

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Spanien, gemessenan dem Harmonisierten Verbraucherpreis-index (HVPI), 1,8 %, das heißt, sie wardeutlich niedriger als der Referenzwert von2,7 %. Dies galt gleichermaßen für das Jahr1997 insgesamt. Im Jahr 1996 lag diedurchschnittliche Preissteigerungsrate nachdem HVPI bei 3,6 % (siehe Tabelle 1). Inden vergangenen zwei Jahren hat Spaniendie Preissteigerungsrate nach dem HVPIauf einen Stand reduziert, der nach allge-meiner Ansicht mit Preisstabilität vereinbarist.

Im Rückblick hat sich der Anstieg der Ver-braucherpreise - gemessen an dem Verbrau-cherpreisindex - in Spanien seit Anfang derneunziger Jahre, als die Teuerungsrate bei6,7 % lag, verlangsamt (siehe Abbildung 1).Diese Verminderung der Teuerung ist aufeine Reihe wichtiger politischer Entscheidun-gen zurückzuführen, insbesondere auf dieNeuausrichtung der Geldpolitik an dem Ziel,mittelfristig Preisstabilität im Rahmen desEWS-Wechselkursmechanismus zu erreichen.Seit 1995 kommt diese Zielsetzung in direk-ten Inflationszielen zum Ausdruck; zur Zeitwird angestrebt, die Teuerungsrate bei 2 %zu halten. Die Stabilisierung der Preisent-wicklung wurde durch die jüngsten Korrektu-ren in der Finanzpolitik, durch Arbeitsmarkt-reformen und Reformen zur Förderung desWettbewerbs auf den Gütermärkten unter-stützt. Darüber hinaus hat das gesamtwirt-schaftliche Umfeld dazu beigetragen, denPreisauftrieb zu dämpfen. Insbesondere hatsich das Wachstum des realen BIP Anfangder neunziger Jahre deutlich abgeschwächt.1993 setzte eine Rezession ein, und dieProduktion sank um mehr als 1 % (sieheTabelle 2). Diese Entwicklung führte zu einernegativen Produktionslücke. Seit 1994 hatsich die Konjunktur zwar deutlich erholt,

doch die Produktionslücke ist nach wie vorbeträchtlich. Vor diesem Hintergrund bliebendie Zuwächse bei den Arbeitseinkommen jeBeschäftigten moderat, und der Anstieg derLohnstückkosten ist seit Anfang der neunzi-ger Jahre deutlich zurückgegangen. Der An-stieg der Importpreise war - teilweise auf-grund von Wechselkursbewegungen - in denneunziger Jahren starken Schwankungen un-terworfen. Ab 1993 verlangsamte sich derAnstieg der Importpreise allmählich, beschleu-nigte sich 1997 jedoch wieder. NiedrigeTeuerungsraten ergeben sich auch gemessenan anderen wichtigen Preisindizes (siehe Ta-belle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß dieInflationsrate bei 2 % verharrt; und es gibtauf der Grundlage der in Tabelle 3a darge-stellten Indikatoren kaum Anzeichen füreine unmittelbare Verstärkung des Preis-auftriebs. Die Prognosen für die Jahre 1998und 1999 gehen von Inflationsraten etwasüber 2 % aus (siehe Tabelle 3b). Risiken fürdie Preisstabilität könnten in diesem Zeit-raum bei weiterer Verstärkung des wirt-schaftlichen Wachstums von der Lohnent-wicklung ausgehen.

Auf längere Sicht ist für Spanien die Ge-währleistung eines der Preisstabilität för-derlichen Umfelds unter anderem mit derGestaltung der mittel- und langfristigenFinanzpolitik verbunden. Angesichts dergegenwärtig sehr hohen, aber rückläufigenArbeitslosenquote in Spanien wird es eben-so wichtig sein, verstärkt politische Maß-nahmen zur Förderung des Wettbewerbsauf den Gütermärkten und zur Verbesse-rung der Funktionsweise der Arbeitsmärk-te zu ergreifen.

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115

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 2,6 %, das heißt unterdem Referenzwert von 3 %; die Schulden-quote lag bei 68,8 %, das heißt über demReferenzwert von 60 %. Im Vergleich zumVorjahr wurde die Defizitquote um 2,0Prozentpunkte und die Schuldenquote um1,3 Prozentpunkte gesenkt. Für 1998 wirdein Rückgang der Defizitquote auf 2,2 %des BIP vorausgesagt, während bei derSchuldenquote ein Rückgang auf 67,4 %erwartet wird. 1996 überstieg die Defizit-quote noch das Verhältnis der öffentlichenInvestitionsausgaben, lag 1997 jedoch dar-unter (siehe Tabelle 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist SpaniensSchuldenquote um 24,0 Prozentpunkte ge-stiegen. Anfänglich stieg die Quote allmäh-lich von 44,8 % im Jahr 1990 auf 48,0 % imJahr 1992, legte dann aber 1993 kräftig zuund erreichte 60,0 % des BIP. In dendarauffolgenden Jahren bis 1996 klettertedie Schuldenquote auf 70,1 %, um dann1997 wieder auf 68,8 % zurückzugehen(siehe Abbildung 2a). Das heißt, es war einRückgang von 1,3 Prozentpunkten inner-halb eines Jahres zu verzeichnen. Wie inAbbildung 2b detailliert dargestellt, trugendie Primärdefizite bis 1995 allgemein zudem Schuldenwachstum bei und verstärk-ten damit die ebenfalls schuldenstandser-höhende Wirkung des negativen Wachs-tum/Zins-Differentials. Außerdem schlugenBestandsanpassungen bei dem starken An-stieg der Schuldenquote erheblich zu Bu-che. Dabei überstieg 1993 die Nettokre-ditaufnahme das Defizit bei weitem, umdamit die Bildung einer Einlage des Schatz-amtes bei dem Banco de España als Pufferfür unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf zufinanzieren. In geringerem Umfang wirktesich in demselben Jahr die Abwertung derspanischen Peseta aus, die dazu führte, daßder Peseta-Wert der in Fremdwährungaufgenommenen Schulden stieg. Die bisherin den neunziger Jahren zu beobachtendenKonstellationen können als Zeichen für die

Risiken für die öffentlichen Finanzen be-trachtet werden, die entstehen können,wenn sich die gesamtwirtschaftlichen Be-dingungen verschlechtern und die Schul-denquote gleichzeitig aufgrund von außer-gewöhnlichen Faktoren ansteigt. Dies giltbesonders in einem Umfeld, in dem derPrimärüberschuß nicht ausreicht, um sol-che Auswirkungen auszugleichen. In die-sem Zusammenhang könnte erwähnt wer-den, daß der Anteil der Schulden mitkurzer Restlaufzeit von dem hohen StandAnfang der neunziger Jahre zurückging, unddie durchschnittliche Laufzeit parallel dazugestiegen ist (siehe Tabelle 5). 1997 warder Anteil der Schulden mit kurzer Rest-laufzeit noch hoch, was angesichts desgegenwärtigen Standes der Schuldenquotedie öffentlichen Finanzierungssalden emp-findlich gegenüber Zinsveränderungenmacht. Dagegen ist der Anteil der Fremd-währungsschuld gering, so daß die Finan-zierungssalden relativ unempfindlich ge-genüber Wechselkursveränderungen sind.

In den neunziger Jahren waren bei derDefizitquote verschiedene Verlaufsmusterzu beobachten. Während die Quote zwi-schen 1990 und 1992 noch bei 4 % des BIPlag, stieg der Haushaltsfehlbetrag im Jahr1993 auf 6,9 % des BIP an und erreichte1995 einen Höchststand von 7,3 %; seit-dem ist die Defizitquote gesunken undmachte 1997 noch 2,6 % aus (siehe Abbil-dung 3a). Abbildung 3b, in der auf dieVeränderungen der Defizite abgestellt wird,zeigt detaillierter, daß konjunkturelle Fak-toren 1993 wesentlich zum Anstieg derDefizitquote beitrugen, danach aber keinegroße Rolle mehr spielten. Die nicht-konjunkturellen Verbesserungen könnteneine nachhaltige „strukturelle“ Entwicklungin Richtung einer ausgewogeneren Haus-haltspolitik und/oder eine Vielzahl von Maß-nahmen mit zeitlich begrenzter Wirkungwiderspiegeln. Nach den vorhandenen In-formationen dürften Maßnahmen mit zeit-lich begrenzter Wirkung den öffentlichenFinanzierungssaldo 1997 jedoch um nichtmehr als 0,1 % des BIP aufgebessert haben.

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Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staatssektors zwischen 1990und 1993 kräftig gestiegen ist. Vor demHintergrund hoher und steigender Arbeits-losigkeit nahmen die laufenden Übertra-gungen an private Haushalte deutlich zu,und das Schuldenwachstum führte zu hö-heren Zinsausgaben. Gleichzeitig nahm auchder Staatsverbrauch gemessen am BIP zu(siehe Tabelle 6). In den Jahren nach 1993sank der Anteil der öffentlichen Gesamt-ausgaben am BIP, was in erster Linie eineVerringerung der Übertragungen an priva-te Haushalte und Kürzungen beim Staats-verbrauch und bei den öffentlichen Investi-tionsausgaben widerspiegelt. Insgesamtwurde die Ausgabenquote auf das Niveauvon 1990 zurückgeführt, wobei jedochbestimmte Ausgaben wie die laufendenÜbertragungen an private Haushalte, dieZinsausgaben und der Staatsverbrauch jetztprozentual zum BIP höher liegen (obwohldie Zinsausgaben in den letzten Jahrennachließen), während die öffentlichen Inve-stitionsausgaben und andere Kapitalausga-ben niedriger ausfallen. Angesichts der suk-zessiven Kürzungen bei den öffentlichenInvestitionsausgaben und anderen Kapital-ausgaben (in Prozent des BIP) in denneunziger Jahren erscheint es notwendig,umfangreichere Korrekturen bei anderenAusgabenposten vorzunehmen, damit dieGesamtausgaben gemessen am BIP weitergesenkt werden können. Im Gegensatz zuden Ausgabenschwankungen lagen die öf-fentlichen Einnahmen im Verhältnis zum BIPim untersuchten Zeitraum fast immer im40 %-Bereich.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für Spanien, die in dem im April 1997aktualisierten Konvergenzprogramm für1997 bis 2000 dargestellt wurde, wird imJahr 1998 eine Rückführung der Defizit-und der Schuldenquote angestrebt. DerHaushalt für 1998 sieht eine Verringerungdes Haushaltsdefizits auf 2,4 % des BIP vor.Diese Zielvorgabe ist etwas ehrgeiziger als

der im Programm festgelegte Prozentsatzund Prognosen der Europäischen Kommis-sion zufolge ist sogar eine Defizitquote von2,2 % zu erwarten. Die Haushaltskonsoli-dierung soll durch eine Verringerung desAnteils der öffentlichen Ausgaben am BIP,vor allem durch Begrenzungen bei denPersonalausgaben, durch leichte Einschnit-te in der Arbeitslosenunterstützung unddurch einen Rückgang der Zinsausgaben,erreicht werden. Zur Zeit gibt es keineAnzeichen für nennenswerte Maßnahmenmit zeitlich begrenzter Wirkung im Haus-halt 1998. Für das Jahr 2000 wird einRückgang der Defizitquote auf 1,6 % desBIP und eine Schuldenquote von 65,3 %erwartet. Das Defizit von 1997 ist besserals erwartet ausgefallen, die Verringerungder Schuldenquote war allerdings etwasniedriger als erwartet. Verglichen mit denim Konvergenzprogramm für 1999 bis 2000veranschlagten Haushaltssalden ist eineweitere erhebliche Haushaltskonsolidierungnotwendig, um das mittelfristige Ziel desab 1999 wirksamen Stabilitäts- und Wachs-tumspaktes zu erfüllen, nämlich einen na-hezu ausgeglichenen Haushalt oder einenHaushaltsüberschuß zu erzielen.

Das EWI hat Berechungen angestellt, wiesich alternative fiskalpolitische Szenarienauf die Rückführung der Schuldenquote aufden Referenzwert von 60 % in jenenLändern auswirken würden, deren Schul-denquote deutlich mehr als 60 %, aberweniger als 80 % des BIP ausmacht (sieheAbbildung 5). Demzufolge würde in Spani-en, unter den Annahmen, daß im Jahr 1998die gesamte Haushaltsposition und dieGesamtschuldenquote den von der Euro-päischen Kommission prognostiziertenStand erreichen und ab 1999 ein ausgegli-chener Haushalt verwirklicht werden kann,die Schuldenquote bereits im Jahr 2001unter 60 % des BIP sinken. Würden jedochdie Gesamt- und Primärsalden im Verhält-nis zum BIP von 1998 in Höhe von - 2,2 %beziehungsweise 2,1 % in den Folgejahrenkonstant gehalten, hätte dies einen langsa-meren Schuldenabbau zur Folge, so daß

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eine Schuldenquote von weniger als 60 %des BIP erst im Jahr 2007 beziehungsweise2004 erreicht würde. Diese Berechungenbasieren auf der normativen Annahmeeines konstanten nominalen Zinssatzes von6 % (durchschnittliche reale Verzinsungder Staatsverschuldung von 4 % und eineTeuerungsrate von 2 %) sowie auf derAnnahme einer konstanten Zuwachsratedes realen BIP von 2,9 %, wie von derKommission für das reale Trendwachstumdes BIP 1998 geschätzt. Bestandsanpassun-gen bleiben außer Betracht. Zwar sindderartige Berechnungen, nach denen derReferenzwert von 60 % nicht vor dem Jahr2007 erreicht würde, wenn die Gesamtde-fizite auf dem Stand von 1998 gehaltenwerden, rein exemplarisch und könnenkeinesfalls als Prognosen angesehen wer-den, sie machen jedoch deutlich, daß nochweitere erhebliche Konsolidierungsfort-schritte notwendig sind.

Im Falle Spaniens ist es in der Tat ange-bracht zu betonen, daß eine deutlicheVerbesserung bei der Defizitquote undeine nachhaltige Konsolidierung erreichtwerden müssen, da zusätzlicher Hand-lungsspielraum erforderlich ist, um die zu-künftigen Herausforderungen für die öffentli-chen Finanzen zu bewältigen. Wie ausTabelle 7 ersichtlich ist, ist ab circa 2010mit einer erheblichen Alterung der Bevöl-kerung zu rechnen, und im Rahmen einesumlagefinanzierten Systems der Altersver-sorgung dürften die öffentlichen Ausgabenfür die Altersversorgung in Relation zumBIP steigen, insbesondere wenn die Rah-menbedingungen für den Leistungsbezugunverändert bleiben. Die Gesamtbelastungdurch die Alterung der Bevölkerung wirdum so besser zu verkraften sein, je gesün-der die öffentlichen Finanzen zu dem Zeit-punkt sind, ab dem sich die demographi-sche Situation verschlechtert.

Wechselkursentwicklung

Die spanische Peseta nimmt am Wechsel-kursmechanismus des Europäischen Wäh-rungssystems seit dem 19. Juni 1989 teil,das heißt schon erheblich länger als seitBeginn des hier untersuchten Zeitraumsvon zwei Jahren (siehe Tabelle 8a). Wieoben erwähnt, ist die spanische Geldpolitikdarauf ausgerichtet, mittelfristig Preisstabi-lität im Rahmen des EWS-Wechselkurs-mechanismus zu erreichen. Im Referenz-zeitraum von März 1996 bis Februar 1998bewegte sich die spanische Währung, be-günstigt durch erhebliche Differenzen beiden kurzfristigen Zinsen gegenüber denmeisten Partnerwährungen, in der Regelnahe den Leitkursen gegenüber den ande-ren EWS-Währungen (siehe Abbildung 6und Tabelle 8a). Zeitweilig bewegte sichdie spanische Peseta außerhalb eines en-gen Bereichs um die Leitkurse gegenüberverschiedenen anderen Partnerwährungen.Die maximalen Abweichungen von denLeitkursen nach oben und unten, berech-net auf der Basis von gleitenden 10-Tages-durchschnitten, betrugen 3,5 % beziehungs-weise -2,1 %, sieht man einmal von demeigenständigen Aufwärtstrend des irischenPfund ab (siehe Tabelle 8a). Die Ab-weichungen traten vorübergehend auf,die Wechselkursvolatilität gegenüber derD-Mark nahm stetig ab und erreichte einniedriges Niveau (siehe Tabelle 8b) unddie Differenzen bei den kurzfristigen Zin-sen gegenüber den EU-Ländern mit denniedrigsten kurzfristigen Zinsen verringer-ten sich im Referenzzeitraum deutlich. Wäh-rend des Referenzzeitraums hat Spanienden bilateralen Leitkurs seiner Währunggegenüber den Währungen der anderenMitgliedstaaten nicht abgewertet.

Im längerfristigen Vergleich zeigen die Indi-katoren des realen Außenwerts der spani-schen Peseta gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmendenLändern (siehe Tabelle 9), daß das gegen-wärtige Niveau nahe den historischen Wer-ten liegt. Hinsichtlich der Entwicklung an-

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derer außenwirtschaftlicher Daten läßt sichin den neunziger Jahren ein Wandel vonLeistungsbilanzdefiziten zu Leistungsbilanz-überschüssen feststellen. Diese Wende inder Zahlungsbilanz kommt auch darin zumAusdruck, daß die Netto-Schuldnerpositi-on gegenüber dem Ausland der Tendenznach rückläufig ist (siehe Tabelle 10). Indiesem Zusammenhang sollte auch er-wähnt werden, daß Spanien nach denjüngsten verfügbaren Daten in Relationzum BIP eine Außenhandelsquote von 30 %bei den Ausfuhren und 28 % bei denEinfuhren aufweist; und der Anteil desHandels mit Ländern innerhalb der EUbeläuft sich auf 71 % bei den Ausfuhrenund 66 % bei den Einfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Spanien durchschnittlich bei 6,3 %und damit unterhalb des Referenzwertesfür das Zinskriterium von 7,8 %, der aufder Basis derjenigen drei Länder festgelegtwird, die in bezug auf die Preisstabilität ambesten abgeschnitten haben. Dies gilt eben-falls für das Gesamtjahr 1997 sowie für1996 (siehe Tabelle 11). Die langfristigenZinssätze liegen im Zwölfmonatsdurch-schnitt seit November 1996 unterhalb desReferenzwertes.

Die langfristigen Zinsen sind in den neunzi-ger Jahren im Trend gesunken (siehe Ab-bildung 7a). Insgesamt war seit Anfang derneunziger Jahre meist eine allgemeine Ent-wicklung hin zur Konvergenz der spani-schen Langfristzinsen mit den Sätzen inden EU-Ländern mit den niedrigsten Anlei-herenditen zu beobachten. Seit Mitte 1995hat sich der Konvergenzprozeß hin zudiesem Niveau beschleunigt, und der Ab-stand ist praktisch vollständig verschwun-den (siehe Abbildung 7b). Die wichtigsteEinflußgröße hierbei war die beträchtlicheVerringerung der Inflationsdifferenz gegen-über den Ländern mit den niedrigsten

Anleiherenditen, die sich in der jüngstenZeit gegen Null bewegt hat. Die relativeStabilität des Wechselkurses der spani-schen Peseta gegenüber den Währungender obengenannten Länder und die Ver-besserung der spanischen Haushaltslagetrugen ebenfalls zur Verringerung der Dif-ferenz bei. Diese Grundtendenzen wurdenvon den Märkten als eine Verbesserungder Aussichten, an Stufe Drei der Wäh-rungsunion teilzunehmen, gesehen. DieserFaktor dürfte wiederum eine eigenständigeRolle bei der beschleunigten Verringerungder Renditeabstände gespielt haben, so-wohl direkt als auch durch eine weitereVerbesserung der Aussichten für die Preis-und Wechselkursstabilität.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielte Spanien ge-messen an dem HVPI mit 1,8 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten war ge-dämpft, und auch andere wichtige Preisin-dizes zeigen die allgemeine Entwicklung hinzu niedrigeren Teuerungsraten. Für dieunmittelbare Zukunft gibt es kaum Anzei-chen für eine Verstärkung des Preisauf-triebs; die Prognosen für die Jahre 1998und 1999 gehen von einem Anstieg derInflationsrate auf gut 2 % aus. Die spani-sche Peseta nimmt am EWS-Wechsel-kursmechanismus schon erheblich längerals zwei Jahre teil. Während des Referenz-zeitraums blieb der Wechselkurs weitge-hend stabil und in der Regel nahe denunveränderten bilateralen Leitkursen, ohnedaß kursstützende Maßnahmen notwendiggewesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 6,3 %, also unter dem entspre-chenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Spanien eine Defizit-quote von 2,6 % des BIP, das heißt einenStand, der unter dem Referenzwert liegt;für 1998 wird mit einem weiteren Rück-gang auf 2,2 % gerechnet. Die Schulden-

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quote liegt über dem Referenzwert von60 % des BIP. Nach einem Höchststand imJahr 1996 ging die Quote um 1,3 Prozent-punkte zurück und lag 1997 bei 68,8 %.Bezüglich der Nachhaltigkeit der fiskalpoli-tischen Entwicklung ist für 1998 mit einemRückgang der Schuldenquote auf 67,4 %des BIP zu rechnen. Bei der derzeitigenSchuldenquote von knapp 70 % des BIPwürde durch die Erzielung des für 1998prognostizierten Finanzierungssaldos undeines ausgeglichenen Haushalts in den Fol-gejahren die Schuldenquote im Jahr 2001auf unter 60 % des BIP gesenkt. Bliebenhingegen der Gesamtsaldo und der Primär-saldo in den Folgejahren auf dem Standvon 1998, könnte die Schuldenquote nicht

vor 2007 beziehungsweise 2004 auf 60 %des BIP zurückgeführt werden; dies deutetdarauf hin, daß weiterhin erhebliche Kon-solidierungsfortschritte notwendig sind.Auch der Stabilitäts- und Wachstumspaktfordert - als mittelfristiges Ziel - einennahezu ausgeglichenen Haushalt oder ei-nen Haushaltsüberschuß.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote das Verhältnisder öffentlichen Investitionsausgaben zumBIP im Jahr 1996 überstieg, 1997 hingegenunterschritt. Darüber hinaus verzeichnetSpanien Leistungsbilanzüberschüsse, weistaber weiterhin eine Netto-Schuldnerposi-tion gegenüber dem Ausland auf.

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SPANIEN

l PreisentwicklungTabelle 1 Spanien: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreis-

index (HVPI)Abbildung 1 Spanien: PreisentwicklungenTabelle 2 Spanien: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Spanien: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Spanien: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Spanien: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Spanien: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Spanien: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Spanien: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Spanien: Haushaltslage des StaatesAbbildung 5 Spanien: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annahmen

für die öffentlichen FinanzierungssaldenTabelle 7 Spanien: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Spanien: Wechselkursstabilität

b) Spanien: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 6 Spanische Peseta: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 9 Spanische Peseta: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am

EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden LändernTabelle 10 Spanien: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 11 Spanien: Langfristige ZinssätzeAbbildung 7 a) Spanien: Langfristiger Zinssatz

b) Spanien: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucher-preisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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Tabelle 1Spanien: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98Febr. 97 - Jan. 98Febr. 97 - Jan. 98Febr. 97 - Jan. 98Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 3,6 1,9 1,9 1,9 1,9 1,8

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2

0

2

4

6

8

10

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Spanien: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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Tabelle 3Spanien: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % 2,0 1,9 2,0 2,0 2,0Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 2,8 2,9 2,8 2,4 2,2

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 1,6 1,8 2,1 2,3 2,4

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

b) Inflationsprognosen

1998 1999

Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 2,1 2,1OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 2,4 2,4IWF (Oktober 1997), VPI 2,2 .

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

Tabelle 2Spanien: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 19961997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 6,7 5,9 5,9 4,6 4,7 4,7 3,6 2,0VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) . . . . 4,4 3,7 3,4 1,7Deflator für den Privaten Verbrauch 6,5 6,4 6,4 5,6 4,8 4,7 3,4 2,5BIP-Deflator 7,3 7,1 6,9 4,3 4,0 4,8 3,1 2,2Erzeugerpreise 2,0 1,3 1,2 2,4 4,5 6,9 1,7 1,3Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 3,7 2,3 0,7 -1,2 2,1 2,8 2,3 3,4Produktionslücke (Prozentpunkte) 4,5 4,1 2,2 -1,5 -1,9 -1,7 -2,1 -1,5Arbeitslosenquote (%) 16,3 16,3 18,4 22,7 24,2 22,9 22,2 20,8Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 9,3 8,1 8,0 4,9 0,0 1,9 2,9 1,9Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 9,5 9,5 10,4 6,8 2,8 2,9 3,8 2,7Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 0,1 1,3 2,3 1,8 2,7 1,1 0,8 0,8Einfuhrpreisdeflator -1,2 -0,3 1,3 6,5 5,7 4,7 2,4 4,1Wechselkursaufwertung(c) 4,4 -0,1 -2,1 -12,2 -6,7 -0,0 0,9 -4,5Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(d) 13,7 12,4 6,4 7,1 7,5 9,6 7,8 3,0Aktienkurse -12,5 0,4 -12,0 14,7 18,5 -6,2 22,1 52,7Häuserpreise 15,6 14,3 -1,3 -0,4 0,7 3,5 1,9 1,3

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(d) Harmonisierte nationale Statistiken.

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123

Tabelle 4Spanien: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -4,6 -2,6 -2,2

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben für

Investitionen(b) -1,7 0,3 .

Bruttoverschuldung des Staates 70,1 68,8 67,4

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

Abbildung 2

Spanien: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderung insgesamt

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 199740

50

60

70

80

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997-5

0

5

10

15

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

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124

Tabelle 5Spanien: Bruttoverschuldung des Staates – strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 44,8 45,5 48,0 60,0 62,6 65,5 70,1 68,8

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 96,6 96,0 93,3 91,5 90,8 90,7 91,1 90,4

in Fremdwährung 3,4 4,0 6,7 8,5 9,2 9,3 8,9 9,6

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 94,1 87,6 86,5 72,0 80,7 78,4 80,0 78,5

Durchschnittliche Fälligkeit(a) (Jahre) 1,0 1,4 1,8 3,0 3,0 3,1 3,1 3,7

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(b)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig(c) (< 1 Jahr) 65,7 62,8 60,5 43,7 41,7 42,1 41,0 30,6

mittelfristig (1-5 Jahre) 32,4 31,6 26,4 34,9 33,6 29,6 29,7 37,2

langfristig (> 5 Jahre) 1,9 5,6 13,0 21,5 24,7 28,3 29,3 32,1

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Restlaufzeit. Die Angaben beziehen sich nur auf Wertpapiere in Inlandswährung, die im zentralen Effekten-Girosystem erfaßt sind.(b) Restlaufzeit. Die Angaben beziehen sich auf Wertpapiere in Inlandswährung, die im zentralen Effekten-Girosystem erfaßt sind,

Wertpapiere in Fremdwährung und übernommene Schuld, die insgesamt zwischen 70 % (1992) und 81 % (1997) derGesamtverschuldung ausmachen.

(c) Einschließlich kurzfristiger Schulden und an kurzfristige Zinsen gebundener Schulden.

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125

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

35

40

45

50

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Spanien: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-8

-6

-4

-2

0

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-4

-3

-2

-1

0

1

2

3

Abbildung 3

Spanien: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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126

Tabelle 6Spanien: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 39,6 40,3 42,1 42,3 41,0 39,4 40,2 40,8

Steuern 22,6 22,6 23,5 22,3 22,2 22,1 22,4 22,9

Sozialversicherungsbeiträge 13,3 13,6 14,5 14,8 14,5 13,5 13,8 13,9

Sonstige laufende Einnahmen 3,8 4,2 4,1 5,2 4,3 3,8 4,0 4,0

Ausgaben insgesamt 43,7 44,6 46,0 49,2 47,4 46,7 44,9 43,4

Laufende Übertragungen 18,3 19,2 20,0 21,4 20,9 19,7 19,7 19,4

Effektive Zinsausgaben 3,9 3,7 4,1 5,2 4,8 5,5 5,1 4,5

Staatsverbrauch 15,5 16,1 17,0 17,4 16,8 16,6 16,4 16,0

Nettokapitalausgaben 6,0 5,6 4,8 5,2 4,8 4,9 3,7 3,5

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -4,1 -4,2 -3,8 -6,9 -6,3 -7,3 -4,6 -2,6

Primärsaldo -0,2 -0,5 0,3 -1,7 -1,5 -1,8 0,5 1,9

Überschuß (+) bzw. Defizit (-)

abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(a) . . . -2,9 -2,5 -3,6 -1,7 0,3

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

Tabelle 7Spanien: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter als Anteil

der Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren) 19,8 23,5 25,9 30,7 41,0

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Die drei Szenarien gehen davon aus, daß die Schuldenquote sich 1998 wie geschätzt auf 67,4 % des BIP beläuft und daß 1998 der Gesamtsaldo von - 2,2 % des BIP bzw. der Primärsaldo von 2,1 % des BIP über den betrachteten Zeitraum konstant gehalten wird (in % des BIP) bzw., als Alternative, daß der Haushalt von 1999 an ausgeglichen bleibt. Den Szenarien liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von der Kommission geschätzt, auf 2,9 % beläuft, die Inflationsrate 2 % beträgt und - in dem Szenario mit konstantem Primärsaldo - der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleiben außer Betracht.

1998 1999 2000 2001

50

60

70

Abbildung 5

Spanien: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annahmen für die öffentlichen Finanzierungssalden(in % des BIP)

Konstanter Saldo insgesamt Konstanter Primärsaldo Ausgeglichener Haushalt

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127

Tabelle 8a) Spanien: Wechselkursstabilität

(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 19. Juni 1989

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter des

Wechselkursmechanismus nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

Belgischer Franc 2,0 -0,2

Dänische Krone 3,5 0,2

Deutsche Mark 2,4 -0,1

Französischer Franc 3,3 0,2

Irisches Pfund 5,1 -9,7

Italienische Lira 1,4 -0,9

Holländischer Gulden 1,7 -0,5

Österreichischer Schilling 2,4 -0,1

Portugiesischer Escudo 2,4 -1,7

Finnmark 0,2 -2,1

b) Spanien: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate bis

Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 3,7 2,9 1,3 2,2 1,6 1,4 0,8 0,5

Differenzen der kurzfristigen Zinssätze(b) 4,4 3,8 3,6 2,9 2,3 2,0 1,6 1,1

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt. Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf

den Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum abdem 25. November 1996.

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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128

Spanische Peseta: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im EWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 6

ESP/BEF ESP/DKK ESP/DEM ESP/FRF ESP/IEP

ESP/ITL ESP/NLG ESP/ATS ESP/PTE ESP/FIM

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25. November 1996.

Tabelle 9Spanische Peseta: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise 0,3 -5,1 3,5

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise -1,6 -3,8 2,2

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert -27,8 -12,1 -12,4

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

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129

Tabelle 10Spanien: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) -3,4 -3,0 -3,0 -0,4 -0,8 1,2 1,3 1,4

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) -11,6 -14,4 -17,3 -19,7 -19,8 -18,6 -18,0 .

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 17,1 18,0 19,2 21,1 24,1 25,4 27,2 29,7

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 20,4 21,8 23,1 22,2 24,2 25,6 26,6 28,3

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 71,0 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 66,3 %; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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130

Tabelle 11Spanien: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97- Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 8,7 6,4 6,0 5,6 5,4 6,3

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Spanien: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Spanien: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 7

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19974

6

8

10

12

14

16

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2

0

2

4

6

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Werte vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Werte für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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131

FRANKREICH

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Frankreich, gemes-sen an dem Harmonisierten Verbraucher-preisindex (HVPI), 1,2 %, das heißt, sie wardeutlich niedriger als der Referenzwert von2,7 %. Dies galt gleichermaßen für das Jahr1997 insgesamt. Im Jahr 1996 lag diedurchschnittliche Preissteigerungsrate nachdem HVPI bei 2,1 % (siehe Tabelle 1). Inden vergangenen zwei Jahren war die Preis-steigerung nach dem HVPI in Frankreichgering und ist auf einen Stand gesunken,der nach allgemeiner Ansicht mit Preissta-bilität vereinbar ist.

Im Rückblick hat sich der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen an demVerbraucherpreisindex - in Frankreich seitAnfang der neunziger Jahre verlangsamt.Seit 1993 liegt die Inflationsrate in derNähe von 2 % oder darunter (siehe Abbil-dung 1). Die niedrige Teuerung ist auf eineReihe wichtiger politischer Entscheidungenzurückzuführen, insbesondere auf die kon-tinuierlich am Ziel der Wechselkurs- undPreisstabilität im Rahmen des Wechsel-kursmechanismus ausgerichtete Geldpoli-tik. Jüngste Anpassungen in der Fiskalpolitikhaben zusammen mit strukturellen Maß-nahmen zur Förderung des Wettbewerbsauf den Gütermärkten, insbesondere inehemals geschützten Wirtschaftszweigen,das günstige Preisklima verstärkt. Darüberhinaus hat das gesamtwirtschaftliche Um-feld dazu beigetragen, den Preisauftrieb zudämpfen. Insbesondere entstand im Zu-sammenhang mit der Rezession des Jahres1993 eine negative Produktionslücke (sie-he Tabelle 2). Seit 1994 ist zwar wieder einwirtschaftliches Wachstum zu verzeichnen,dies reichte jedoch nicht aus, um dieProduktionslücke zu schließen. Vor diesemHintergrund fiel die Steigerung bei denLohnstückkosten seit 1994 moderat aus.

Darüber hinaus hat der weitgehend stabileAußenwert der Währung in den neunzigerJahren dazu beigetragen, den Anstieg derImportpreise gedämpft zu halten. NiedrigeTeuerungsraten ergeben sich auch gemes-sen an anderen wichtigen Preisindizes (sie-he Tabelle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß dieInflationsrate auf ½ % zurückgegangen ist,und es gibt auf der Grundlage der inTabelle 3a dargestellten Indikatoren keineAnzeichen für eine unmittelbare Verstär-kung des Preisauftriebs. Die Prognosen fürdie Jahre 1998 und 1999 gehen von einerInflationsrate von allgemein deutlich unter2 % aus (siehe Tabelle 3b). Risiken für diePreisstabilität könnten in diesem Zeitraumvon einer Verringerung der Produktions-lücke ausgehen.

Auf längere Sicht ist für Frankreich dieGewährleistung eines der Preisstabilität för-derlichen Umfelds unter anderem mit derGestaltung der mittel- und langfristigenFinanzpolitik verbunden. Angesichts dergegenwärtig hohen Arbeitslosenquote inFrankreich wird es ebenso wichtig sein,verstärkt politische Maßnahmen zur Förde-rung des Wettbewerbs auf den Güter-märkten und zur Verbesserung der Funkti-onsweise der Arbeitsmärkte zu ergreifen.

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 3,0 %, das heißt aufder Höhe des Referenzwertes von 3 %; dieSchuldenquote lag bei 58,0 %, das heißtknapp unter dem Referenzwert von 60 %.Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Defi-zitquote um 1,1 Prozentpunkte gesenkt,

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132

die Schuldenquote stieg hingegen um 2,3Prozentpunkte. Für 1998 wird ein Rück-gang der Defizitquote auf 2,9 % des BIPvorausgesagt, während bei der Schulden-quote ein geringfügiger Anstieg auf 58,1 %erwartet wird. In den Jahren 1996 und1997 lag die Defizitquote um 1,5 Prozent-punkte beziehungsweise 0,2 Prozentpunk-te über dem Verhältnis der öffentlichenInvestitionsausgaben zum BIP (siehe Tabel-le 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist FrankreichsSchuldenquote um 22,5 Prozentpunkte ge-stiegen (siehe Abbildung 2a). Abbildung 2bzeigt im einzelnen, daß die wichtigstenEinflußgrößen bei der Entwicklung derSchuldenquote zum einen die in den Jah-ren von 1992 bis 1996 verzeichneten Pri-märdefizite und zum anderen die schul-denstandserhöhenden Auswirkungen einesüber den gesamten Zeitraum hinweg nega-tiven Wachstum/Zins-Differentials waren.Bestandsanpassungen spielten eine relativgeringe Rolle, wenngleich sie in den mei-sten Jahren zu einer Erhöhung der Ver-schuldung beitrugen. Erst 1997 wies derPrimärsaldo wieder einen kleinen Über-schuß auf, wodurch der Anstieg der Schul-denquote geringfügig eingedämmt wurde.Die im bisherigen Verlauf der neunzigerJahre zu beobachtenden Konstellationenkönnen als Zeichen für die Risiken betrach-tet werden, die für die Schuldenquoteentstehen können, wenn die nachhaltigenAuswirkungen eines ungünstigen Wachs-tum/Zins-Differentials nicht durch Primär-überschüsse ausgeglichen werden. In die-sem Zusammenhang könnte erwähnt wer-den, daß der Anteil der Schulden mitkurzer Restlaufzeit seit Anfang der neunzi-ger Jahre (wenngleich rückläufig) auf einemrelativ hohen Stand verharrte, während diedurchschnittliche Laufzeit weitgehend sta-bil geblieben ist (siehe Tabelle 5). 1997war der Anteil der Schulden mit kurzerRestlaufzeit noch relativ hoch, und ange-sichts des gegenwärtigen Standes der Schul-denquote sind die öffentlichen Finanzie-rungssalden relativ empfindlich gegenüber

Zinsveränderungen. Dagegen ist der Anteilder Fremdwährungsschuld in Frankreichgering, und der Großteil lautet auf ECUund könnte schließlich auf Euro umgestelltwerden. Die Finanzierungssalden sind so-mit relativ unempfindlich gegenüber Wech-selkursveränderungen.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote ein Verlaufsmuster aus anfänglicherVerschlechterung und anschließender Ver-besserung zu beobachten. Während 1990die Quote noch bei 1,6 % lag, stieg derHaushaltsfehlbetrag danach stark an underreichte im Jahr 1994 einen Höchststandvon 5,8 %; seitdem ist das Defizit Jahr fürJahr gesunken und machte 1997 3,0 % aus(siehe Abbildung 3a). Abbildung 3b, in derauf die Veränderungen der Defizite abge-stellt wird, zeigt detaillierter, daß konjunk-turelle Faktoren bei der Erhöhung derDefizitquote in den Jahren 1991 und 1993wie auch bei der Eindämmung ihres An-stiegs im Jahr 1994 einen maßgeblichenEinfluß hatten. Danach trugen hauptsäch-lich „nicht-konjunkturelle“ Faktoren zurVerringerung der Defizite bei. Die nicht-konjunkturellen Verbesserungen könnteneine nachhaltige „strukturelle“ Entwicklungin Richtung einer ausgewogeneren Haus-haltspolitik und/oder eine Vielzahl von Maß-nahmen mit zeitlich begrenzter Wirkungwiderspiegeln. Nach den vorhandenen In-formationen dürften Maßnahmen mit zeit-lich begrenzter Wirkung bei der Senkungder Defizitquote im Jahr 1997 eine Rollegespielt und dabei einen Wert von 0,6 %des BIP erreicht haben. Da es sich vorwie-gend um „sich selbst umkehrende“ Maß-nahmen handelte, müssen kompensieren-de Maßnahmen, die bereits im Haushalt von1998 veranschlagt sind, zu den erwartetenErgebnissen führen, und darüber hinaus müs-sen auch in späteren Jahren kompensieren-de Maßnahmen ergriffen werden, wenn dieUmkehrwirkungen zum Tragen kommen.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-

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benquote des Staatssektors zwischen 1990und 1993 stark gestiegen ist. Insbesonderenahmen die laufenden Übertragungen er-heblich zu, was auf einen deutlichen An-stieg der Sozialausgaben, insbesondere fürRenten, Gesundheitsfürsorge und Arbeits-losenunterstützung, zurückzuführen ist.Aber auch der Staatsverbrauch und dieZinsausgaben in Relation zum BIP nahmenzu (siehe Tabelle 6). In jüngster Zeit ist dieGesamtausgabenquote rückläufig, was inerster Linie eine Verringerung der Netto-kapitalausgaben in Relation zum BIP sowieeinen geringeren Anteil der laufenden Über-tragungen und des Staatsverbrauchs amBIP widerspiegelt. Im Ergebnis war dieAusgabenquote im Jahr 1997 fast 3 ½Prozentpunkte höher als Anfang der neun-ziger Jahre, was einen höheren Anteil allergroßen Ausgabenposten außer den öffent-lichen Investitionen und sonstigen Netto-kapitalausgaben am BIP widerspiegelt. An-gesichts dieses Verlaufsmusters würde eineFortsetzung des rückläufigen Trends beiden Gesamtausgaben in Relation zum BIPgrößere Anpassungen bei allen Ausgaben-posten außer den öffentlichen Investitio-nen erfordern. Die öffentlichen Einnahmenim Verhältnis zum BIP sind seit 1994tendenziell gestiegen. Sie waren im Jahr1997 fast 2 Prozentpunkte höher als imJahr 1990 und haben möglicherweise einNiveau erreicht, das dem Wirtschaftswachs-tum schadet.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für Frankreich, die in dem vom Febru-ar 1997 datierenden Konvergenzprogrammfür 1997 bis 2001 dargestellt wurde, dürfteim Jahr 1998 - abhängig von der wirtschaft-lichen Entwicklung - das Haushaltsdefizitauf 2,7 bis 2,8 % des BIP sinken und dieSchuldenquote auf 58,5 % bis 59,0 % desBIP steigen. Der Haushaltsplan für 1998sieht eine etwas niedrigere Schuldenquotesowie ein Defizit von 3 % des BIP vor, wasden im aktualisierten Konvergenzprogrammveranschlagten Wert etwas übersteigt. Eswird ein geringfügiger Rückgang der Defi-zitquote des Zentralhaushalts durch eine

Stabilisierung der Ausgaben in realer Rech-nung erwartet. Insbesondere ist eine Ver-ringerung des Staatsverbrauchs und derSozialausgaben geplant. Zur Zeit gibt eskeine Anzeichen für nennenswerte Maß-nahmen mit zeitlich begrenzter Wirkungim Haushalt 1998. Die Defizitquote soll biszum Jahr 2001 stufenweise auf unter 1,5 %gesenkt werden, und die Schuldenquotesoll zunächst bei knapp 60 % verharrenund dann zurückgehen. Verglichen mit denim Konvergenzprogramm für 1999 bis 2000veranschlagten Finanzierungssalden sindweitere erhebliche Fortschritte bei derHaushaltskonsolidierung notwendig, um dasmittelfristige Ziel des ab 1999 wirksamenStabilitäts- und Wachstumspaktes, nämlicheinen nahezu ausgeglichenen Haushalt odereinen Haushaltsüberschuß zu erzielen, zuerfüllen.

Bezüglich der möglichen zukünftigen Ent-wicklung der Schuldenquote geht der Berichtdes EWI bei Ländern, deren Schuldenquo-te unter 60 % des BIP liegt, nicht detailliertauf dieses Thema ein. Es ist jedoch wichtigdarauf hinzuweisen, daß die gegenwärtigeHaushaltsposition sowohl gemessen amgesamten Finanzierungssaldo als auch ge-messen am Primärsaldo für eine Stabilisie-rung der Schuldenquote bei unter 60 %wohl nicht ausreichen würde, wohingegendie Quote durch einen ausgeglichenenHaushalt weiter unter den Referenzwertabgesenkt werden könnte. Um eine Stabili-sierung der Schuldenquote auf knapp 60 %des BIP zu ermöglichen, wäre eine Defizit-quote von knapp 2,5 % erforderlich. Wieoben erwähnt, ist eine weitere Senkungder Defizitquote im Rahmen des Stabili-täts- und Wachstumpaktes notwendig. Sol-che Überlegungen sind auch im Falle Frank-reichs von Bedeutung, da zusätzlicher Hand-lungsspielraum notwendig sein wird, umzukünftigen Herausforderungen für die öf-fentlichen Finanzen begegnen zu können.Aus Tabelle 7 wird ersichtlich, daß etwa ab2010 mit einer erheblichen Alterung derBevölkerung zu rechnen ist und die öffent-lichen Ausgaben für die Altersversorgung

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in Relation zum BIP im Rahmen einesumlagefinanzierten Systems der Altersver-sorgung steigen dürften, insbesondere wenndie Leistungsansprüche unverändert blei-ben. Die Gesamtbelastung durch die Alte-rung der Bevölkerung wird um so leichterzu bewältigen sein, je besser die Lage deröffentlichen Finanzen ist, wenn sich diedemographische Situation verschlechtert.

Wechselkursentwicklung

Der französische Franc nimmt am Wech-selkursmechanismus des EuropäischenWährungssystems seit dessen Einführungam 13. März 1979 teil, das heißt schonsehr viel länger als seit Beginn des hieruntersuchten Zeitraums von zwei Jahren(siehe Tabelle 8a). Wie oben erwähnt, istdie französische Geldpolitik auf Wechsel-kurs- und Preisstabilität innerhalb des EWS-Wechselkursmechanismus ausgerichtet. ImReferenzzeitraum von März 1996 bis Fe-bruar 1998 bewegte sich die französischeWährung in der Regel nahe den Leitkursengegenüber den anderen EWS-Währungen(siehe Abbildung 5 und Tabelle 8a). Zeit-weilig bewegte sich der französische Francaußerhalb eines engen Bereichs um dieLeitkurse gegenüber verschiedenen ande-ren Partnerwährungen. Die maximalen Ab-weichungen von den Leitkursen nach obenund unten, berechnet auf der Basis vongleitenden 10-Tagesdurchschnitten, betru-gen 0,6 % beziehungsweise - 3,5 %, siehtman einmal von dem eigenständigen Auf-wärtstrend des irischen Pfund ab (sieheTabelle 8a). Die Abweichungen traten vor-übergehend auf, die Wechselkursvolatilitätgegenüber der D-Mark war niedrig undrückläufig (siehe Tabelle 8b), und die Diffe-renzen bei den kurzfristigen Zinsen gegen-über den EU-Ländern mit den niedrigstenkurzfristigen Zinsen waren gering und ver-ringerten sich weiter. Während des Refe-renzzeitraums hat Frankreich den bilatera-len Leitkurs seiner Währung gegenüberden Währungen der anderen Mitgliedstaa-ten nicht abgewertet.

Im längerfristigen Vergleich zeigen die Indi-katoren des realen Außenwertes des fran-zösischen Franc gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmendenLändern (siehe Tabelle 9), daß das gegen-wärtige Niveau nahe den historischen Wer-ten liegt. Betrachtet man die Entwicklunganderer außenwirtschaftlicher Daten, sohat Frankreich in den letzten Jahren konti-nuierlich Leistungsbilanzüberschüsse erzielt,was auch in der Verbesserung der Netto-Schuldnerposition gegenüber dem Auslandzum Ausdruck kommt (siehe Tabelle 10).In diesem Zusammenhang sollte auch er-wähnt werden, daß Frankreich nach denjüngsten verfügbaren Daten in Relationzum BIP eine Außenhandelsquote von 29 %bei den Ausfuhren und 25 % bei denEinfuhren aufweist, und der Anteil desHandels mit Ländern innerhalb der EUbeläuft sich auf 63 % bei den Ausfuhrenwie auch bei den Einfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Frankreich durchschnittlich bei 5,5 %und damit deutlich unterhalb des Refe-renzwertes für das Zinskriterium von 7,8 %,der auf der Basis derjenigen drei Länderfestgelegt wird, die in bezug auf die Preis-stabilität am besten abgeschnitten haben.Dies gilt ebenfalls für das Gesamtjahr 1997sowie für 1996 (siehe Tabelle 11).

Die langfristigen Zinsen sind seit den frü-hen neunziger Jahren im Trend gesunken(siehe Abbildung 6a). In den neunzigerJahren ist zumeist eine enge Konvergenzder französischen langfristigen Zinsen mitden Sätzen in den EU-Ländern mit denniedrigsten Anleiherenditen zu beobach-ten (siehe Abbildung 6b). Die wichtigstenEinflußgrößen hierbei waren die vergleichs-weise niedrige Inflationsrate, die relativeStabilität des Wechselkurses des französi-schen Franc, ein ähnlicher geldpolitischerKurs wie in den oben erwähnten Ländern

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135

und in jüngerer Zeit die Verbesserung deröffentlichen Finanzlage.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielte Frankreichgemessen an dem HVPI mit 1,2 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt;damit gehörte Frankreich zu den drei Mit-gliedstaaten der EU mit den niedrigstenInflationsraten. Der Anstieg der Lohnstück-kosten war gedämpft, und niedrige Teue-rungsraten ergaben sich auch gemessen ananderen wichtigen Preisindizes. Für dieunmittelbare Zukunft gibt es keine Anzei-chen für eine Verstärkung des Preisauf-triebs; die Prognosen für die Jahre 1998und 1999 gehen von einer Inflationsratevon deutlich unter 2 % aus. Der französi-sche Franc nimmt am EWS-Wechselkurs-mechanismus schon erheblich länger alszwei Jahre teil. Während des Referenzzeit-raums blieb der Wechselkurs weitgehendstabil und in der Regel nahe den unverän-derten bilateralen Leitkursen, ohne daßkursstützende Maßnahmen notwendig ge-wesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 5,5 %, also deutlich unter dementsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Frankreich eine Defi-zitquote von 3,0 % des BIP, das heißt einenStand auf der Höhe des Referenzwertes.Für 1998 wird damit gerechnet, daß estrotz der günstigen konjunkturellen Lagepraktisch zu keiner Verbesserung (nämlicheinem Rückgang auf 2,9 %) kommt. Fernerwird bei der Schuldenquote, die 1997 zwaranstieg, aber mit 58,0 % des BIP knappunter dem Referenzwert von 60 % blieb,1998 mit einem geringfügigen Anstieg auf58,1 % gerechnet. Bezüglich der Nachhal-tigkeit der fiskalpolitischen Entwicklung istfestzustellen: Damit die Schuldenquote un-ter 60 % des BIP gehalten werden kann,würde es nicht reichen, die Defizitquoteauf dem gegenwärtigen Stand zu halten;dies deutet darauf hin, daß weiterhin er-hebliche Konsolidierungsfortschritte not-wendig sind. Auch der Stabilitäts- undWachstumspakt fordert - als mittelfristigesZiel - einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß. Da-durch würde auch die Schuldenquote wei-ter unter 60 % fallen.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote das Verhältnisder öffentlichen Investitionsausgaben zumBIP sowohl 1996 als auch 1997 überstieg.Frankreich weist außerdem Leistungsbi-lanzüberschüsse und eine Netto-Schuld-nerposition gegenüber dem Ausland auf.

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136

FRANKREICH

l PreisentwicklungTabelle 1 Frankreich: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreis-

index (HVPI)Abbildung 1 Frankreich: PreisentwicklungenTabelle 2 Frankreich: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Frankreich: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Frankreich: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Frankreich: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Frankreich: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Frankreich: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Frankreich: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Frankreich: Haushaltslage des StaatesTabelle 7 Frankreich: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Frankreich: Wechselkursstabilität

b) Frankreich: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 5 Französischer Franc: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 9 Französischer Franc: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am

EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden LändernTabelle 10 Frankreich: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 11 Frankreich: Langfristige ZinssätzeAbbildung 6 a) Frankreich: Langfristiger Zinssatz

b) Frankreich: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucher-preisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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137

Tabelle 1Frankreich: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 2,1 1,3 1,4 1,2 0,6 1,2

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-3

-2

-1

0

1

2

3

4

5

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Frankreich: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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138

Tabelle 2Frankreich: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 3,4 3,2 2,4 2,1 1,7 1,8 2,0 1,2VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) . 3,9 3,6 2,6 1,5 1,1 1,1 0,8Deflator für den Privaten Verbrauch 2,8 3,1 2,4 2,2 2,1 1,5 1,8 1,4BIP-Deflator 3,1 3,3 2,1 2,5 1,6 1,6 1,2 1,2Erzeugerpreise(c) 1,4 0,8 -0,3 -0,5 0,8 1,7 -1,1 -0,4Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 2,5 0,8 1,2 -1,3 2,8 2,1 1,5 2,4Produktionslücke (Prozentpunkte) 3,2 2,0 1,2 -2,0 -1,1 -1,0 -1,5 -1,2Arbeitslosenquote (%) 8,9 9,5 10,4 11,7 12,3 11,6 12,3 12,6Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 4,1 3,6 2,7 3,1 -0,3 1,8 1,4 1,3Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 4,9 4,4 4,3 2,7 2,2 2,7 2,7 3,2Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 0,8 0,8 1,6 -0,4 2,5 0,9 1,3 1,9Einfuhrpreisdeflator -1,3 0,0 -2,6 -2,5 1,7 1,3 1,1 0,9Wechselkursaufwertung(d) 5,8 -2,1 3,3 2,3 0,7 3,6 0,2 -3,5Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(e) 9,1 6,3 4,4 1,5 -2,7 4,1 0,8 -0,7Aktienkurse 4,2 -3,9 4,9 8,8 2,1 -9,1 11,2 31,9Häuserpreise 16,7 -0,4 -5,7 1,7 2,8 -4,3 -7,0 -2,0

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Verarbeitendes Gewerbe.(d) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(e) Harmonisierte nationale Statistiken.

b) Inflationsprognosen

1998 1999Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 1,0 1,6OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 1,4 1,5IWF (Oktober 1997), VPI 1,3 .

Tabelle 3Frankreich: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % 1,3 1,0 1,3 1,1 0,5Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 1,7 1,7 1,3 0,9 0,5

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 0,8 0,8 1,0 1,1 1,2

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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139

Tabelle 4Frankreich: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -4,1 -3,0 -2,9

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben für

Investitionen(b) -1,5 -0,2

Bruttoverschuldung des Staates 55,7 58,0 58,1

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

35

40

45

50

55

60

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2

0

2

4

6

Abbildung 2

Frankreich: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderungen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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140

Tabelle 5Frankreich: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 35,5 35,8 39,8 45,3 48,5 52,7 55,7 58,0

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 97,7 97,2 97,2 96,9 96,5 96,3 94,2 93,0

in Fremdwährung 2,3 2,8 2,8 3,1 3,5 3,7 5,8 7,0

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 83,0 81,0 78,6 76,8 83,9 85,0 87,3 86,7

Durchschnittliche Fälligkeit(a) (Jahre) 4,6 4,8 5,2 5,3 5,4 5,3 5,3 5,3

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(b)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig (c) (< 1 Jahr) 33,5 32,6 32,5 31,2 27,1 28,7 30,0 29,4

mittelfristig (1-5 Jahre) 34,8 35,4 33,3 32,9 32,5 30,7 28,1 29,5

langfristig (> 5 Jahre) 31,7 32,0 34,2 35,9 40,4 40,6 41,9 41,1

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Restlaufzeit(b) Restlaufzeit: Variabel verzinsliche Anleihen mit einer Restlaufzeit von weniger als 5 Jahren wurden den kurzfristigen Anleihen

zugeordnet.(c) Einschließlich kurzfristiger Schulden und an kurzfristige Zinsen gebundener Schulden.

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141

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

45

50

55

60

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Frankreich: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-6

-5

-4

-3

-2

-1

0

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2.0

-1.5

-1.0

-0.5

0.0

0.5

1.0

1.5

Abbildung 3

Frankreich: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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142

Tabelle 6Frankreich: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 49,0 49,0 48,9 49,6 49,2 49,8 50,9 50,9

Steuern 24,0 24,0 23,5 23,9 24,4 24,7 25,6 26,3

Sozialversicherungsbeiträge 21,0 21,0 21,3 21,6 21,1 21,3 21,6 21,0

Sonstige laufende Einnahmen 4,0 4,0 4,1 4,2 3,7 3,8 3,7 3,6

Ausgaben insgesamt 50,6 51,0 52,9 55,4 55,0 54,7 55,0 54,0

Laufende Übertragungen 25,6 26,3 27,3 28,7 28,2 28,2 28,5 28,4

Effektive Zinsausgaben 2,9 2,9 3,2 3,4 3,6 3,7 3,8 3,6

Staatsverbrauch 18,0 18,2 18,9 19,9 19,5 19,3 19,5 19,4

Nettokapitalausgaben 4,0 3,5 3,5 3,5 3,7 3,4 3,3 2,6

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -1,6 -2,1 -3,9 -5,8 -5,8 -4,9 -4,1 -3,0

Primärsaldo 1,4 0,9 -0,7 -2,4 -2,2 -1,1 -0,3 0,6

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),

abzüglich öffentlicher Ausgaben für Investitionen(a) . . . -2,5 -2,6 -1,8 -1,5 -0,2

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

Tabelle 7Frankreich: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter als Anteil

der Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren) 20,8 23,6 24,6 32,3 39,1

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

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143

b) Frankreich: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate bis

Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 1,8 1,5 1,9 1,2 0,9 1,1 0,5 0,3

Differenzen der kurzfristigen Zinssätze(b) 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,1 0,0 0,0

Tabelle 8a) Frankreich: Wechselkursstabilität

(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 13. März 1979

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter des

Wechselkursmechanismus nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

Belgischer Franc 0,3 -2,4

Dänische Krone 0,4 -0,9

Deutsche Mark 0,2 -2,1

Spanische Peseta -0,2 -3,2

Irisches Pfund 1,9 -11,1

Italienische Lira 0,6 -2,4

Holländischer Gulden 0,3 -2,7

Österreichischer Schilling 0,2 -2,2

Portugiesischer Escudo 0,0 -3,4

Finnmark -0,1 -3,5

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt. Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den

Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem25. November 1996.

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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144

Französischer Franc: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im EWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 5

FRF/BEF FRF/DKK FRF/DEM FRF/ESP FRF/IEP

FRF/ITL FRF/NLG FRF/ATS FRF/PTE FRF/FIM

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegen-über der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25. November 1996.

Tabelle 9Französischer Franc: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise -2,2 0,2 -1,5

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise -0,8 -0,5 -1,6

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert 1,5 6,3 10,1

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

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145

Tabelle 10Frankreich: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) -0,8 -0,5 0,4 0,9 0,6 0,7 1,3 2,9

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) . -8,3 -7,4 -9,1 -4,4 -1,9 -0,4 .

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 22,6 23,3 24,2 24,4 25,1 26,2 27,0 29,3

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 22,6 23,1 23,1 22,6 23,4 24,1 24,4 25,3

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 62,6 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 63,3 %; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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146

Tabelle 11Frankreich: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97- Jan. 98Febr. 97- Jan. 98Febr. 97- Jan. 98Febr. 97- Jan. 98Febr. 97- Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 6,3 5,6 5,6 5,3 5,1 5,5

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Frankreich: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Frankreich: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 6

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19975

6

7

8

9

10

11

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2

-1

0

1

2

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Werte vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Werte für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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147

IRLAND

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Irland, gemessen andem Harmonisierten Verbraucherpreisin-dex (HVPI), 1,2 %, das heißt, sie wardeutlich niedriger als der Referenzwert von2,7 %. Dies galt gleichermaßen für das Jahr1997 insgesamt. Im Jahr 1996 lag diedurchschnittliche Preissteigerungsrate nachdem HVPI bei 2,2 %. In den vergangenenzwei Jahren war die Preissteigerung nachdem HVPI in Irland gering und ist auf einenStand gesunken, der nach allgemeiner An-sicht mit Preisstabilität vereinbar ist.

Im Rückblick hat sich der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen an demVerbraucherpreisindex - in Irland seit An-fang der neunziger Jahre verlangsamt (sie-he Abbildung 1). Die Teuerungsrate sankvon 3,4 % im Jahr 1990 auf 1,5 % im Jahr1993. Danach stieg sie auf etwa 2,5 % inden Jahren 1994 und 1995 an, bevor sie1996 und 1997 erneut auf circa 1,5 % sank.Der allgemeine Rückgang der Teuerungs-raten ist auf eine Reihe wichtiger politi-scher Entscheidungen zurückzuführen, ins-besondere auf einen im Rahmen des Wech-selkursmechanismus am vorrangigen Zielder Preisstabilität ausgerichteten geldpoliti-schen Kurs. Der Rückgang der Inflationwurde auch durch andere Maßnahmenunterstützt, insbesondere durch maßvolleTarifabschlüsse. Im Hinblick auf das ge-samtwirtschaftliche Umfeld ist bemerkens-wert, daß die Verringerung des Preisauf-triebs vor dem Hintergrund eines kräftigenWachstums des realen BIP, das in den achtJahren bis 1997 bei durchschnittlich über7 % lag, gelungen ist (siehe Tabelle 2).Ungeachtet einer Anspannung am Arbeits-markt waren die Zuwächse bei den Ar-beitseinkommen je Beschäftigten in denJahren 1994 bis 1996 mäßig. 1997 fielendie Lohnsteigerungen höher aus, blieben

jedoch im Verarbeitenden Gewerbe maß-voll. Verbunden mit einer starken Zunah-me der Arbeitsproduktivität gingen dieLohnstückkosten ab 1994 zurück. Der An-stieg der Importpreise verlief in den letztenJahren uneinheitlich, zum Teil infolge vonWechselkursbewegungen, war jedoch inden Jahren 1996 und 1997 gedämpft. Nied-rige Teuerungsraten ergeben sich auchgemessen an anderen wichtigen Preisindi-zes (siehe Tabelle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigen die letzten verfügba-ren Ergebnisse für die Verbraucherpreise(gemessen als prozentuale Veränderunggegenüber dem entsprechenden Vorjahrs-monat) eine Inflationsrate von 1,6 % an,allerdings gibt es auf der Grundlage der inTabelle 3a dargestellten Indikatoren Anzei-chen für eine unmittelbar bevorstehendeVerstärkung des Preisauftriebs. Die Pro-gnosen gehen für die nächsten beidenJahre von einem möglichen Anstieg bis auf3 % aus (siehe Tabelle 3b). Risiken für diePreisstabilität könnten in diesem Zeitraumvon der binnenwirtschaftlichen Seite aus-gehen, insbesondere von einer starkenZunahme des Geld- und Kreditvolumens,von der prozyklischen Fiskalpolitik, derEntwicklung der Preise für Vermögenswer-te, einer Anspannung am Arbeitsmarkt undeinem kräftigen Wachstum des BIP. DieseRisiken für die Preisentwicklung werden imVorfeld der WWU durch den erwartetenweiteren Rückgang der kurzfristigen Zinsenund gegebenenfalls den daraus resultieren-den Wechselkursrückgang vergrößert.

Auf längere Sicht ist für Irland die Gewähr-leistung eines der Preisstabilität förderli-chen Umfelds unter anderem mit der Ge-staltung der mittel- und langfristigen Fi-nanzpolitik verbunden. Angesichts der ge-genwärtig hohen, wenngleich sinkendenArbeitslosenquote in Irland wird es ebensowichtig sein, an Maßnahmen zur Förderung

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des Wettbewerbs auf den Gütermärktenund zur Verbesserung der Funktionsweiseder Arbeitsmärkte festzuhalten.

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 verzeichnete Irlandeinen Haushaltsüberschuß von 0,9 % desBIP, womit der Referenzwert von 3 %mühelos erreicht wurde; die Schuldenquo-te des Staatssektors lag bei 66,3 %, dasheißt über dem Referenzwert von 60 %.Im Vergleich zum Vorjahr hat sich deröffentliche Finanzierungssaldo um 1,3 Pro-zentpunkte verbessert, und die Schulden-quote ist um 6,4 Prozentpunkte gesunken.Für 1998 wird eine Zunahme des Haus-haltsüberschusses auf 1,1 % des BIP vor-ausgesagt, während bei der Schuldenquoteein Rückgang auf 59,5 %, das heißt aufeinen Wert knapp unter dem Referenz-wert, erwartet wird. 1996 lag die Defizit-quote nicht über dem Verhältnis der öf-fentlichen Investitionsausgaben zum BIP.

Zwischen 1990 und 1997 ist Irlands Schul-denquote um 29,7 Prozentpunkte gesun-ken. Anfänglich schwankte die Quote umden Stand von 1990, das heißt um 96,0 %,aber seit 1994 ist ein starker Rückgang zuverzeichnen, wobei die Schulden kontinu-ierlich von 96,3 % im Jahr 1993 auf 66,3 %im Jahr 1997 zurückgeführt wurden (sieheAbbildung 2a). Das heißt, es war ein Rück-gang von 30,0 Prozentpunkten innerhalbvon vier Jahren zu verzeichnen. Abbildung2b zeigt im einzelnen, daß für diesenRückgang hauptsächlich die beträchtlichenPrimärüberschüsse in Verbindung mit ei-nem seit 1994 sehr günstigen Wachstums-und Zinsumfeld verantwortlich waren. Nurim Jahr 1993 führten umfangreiche Be-standsanpassungen zu einem Anstieg derSchuldenquote, da die Abwertung des iri-schen Pfund Auswirkungen auf die Bewer-tung der Fremdwährungsschuld hatte. Dieim bisherigen Verlauf der neunziger Jahrezu beobachtenden Konstellationen könnenals Zeichen für die schuldenstandsverrin-

gernde Wirkung kontinuierlicher Primär-überschüsse angesehen werden, wobei die-se Auswirkungen durch kräftiges Wachs-tum noch verstärkt wurden. In diesemZusammenhang könnte erwähnt werden,daß der Anteil der Schulden mit kurzerRestlaufzeit in den neunziger Jahren geringwar, während die durchschnittliche Lauf-zeit zurückging (siehe Tabelle 5). 1997waren die öffentlichen Finanzierungssaldenangesichts des gegenwärtigen Standes derSchuldenquote relativ unempfindlich ge-genüber Zinsveränderungen. Der Anteilder Fremdwährungsschuld ist hingegen re-lativ hoch, so daß die Finanzierungssaldenrelativ empfindlich gegenüber Wechsel-kursveränderungen sind.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote ein Verlaufsmuster aus anfänglicherStagnation und anschließender Verbesse-rung zu beobachten, wobei die Quotedurchweg unter dem Referenzwert von3 % blieb. Der Haushaltsfehlbetrag lag 1990bei 2,3 % und verharrte mehrere Jahre langweitgehend auf diesem Niveau. Ab 1996gab es eine deutliche Verbesserung, die imselben Jahr zu einem nur geringen Fehl-betrag und 1997 zu einem Überschußvon 0,9 % führte (siehe Abbildung 3a).Abbildung 3b, in der auf die Veränderungender Defizite abgestellt wird, zeigt detaillier-ter, daß konjunkturelle Faktoren die Stabili-sierung der Defizitquote Anfang der neun-ziger Jahre erschwerten und später bei derVerringerung der Defizitquote eine wichti-ge Rolle spielten. In den letzten beidenJahren trugen auch „nicht-konjunkturelle“Faktoren zur Reduzierung des Defizits bei.Die nicht-konjunkturellen Verbesserungenkönnten eine nachhaltige „strukturelle“ Ent-wicklung in Richtung einer ausgewogene-ren Haushaltspolitik und/oder eine Vielzahlvon Maßnahmen mit zeitlich begrenzterWirkung widerspiegeln. Nach den vorhan-denen Informationen dürften Maßnahmenmit zeitlich begrenzter Wirkung bei derVerringerung der Defizite in den Jahren1996 und 1997 allerdings keine Rolle ge-spielt haben.

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Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staatssektors zwischen 1990und 1994 weitgehend stabil blieb. DieZunahme der Transferausgaben und desStaatsverbrauchs wurde durch niedrigereZinsausgaben ausgeglichen (siehe Tabelle 6).Nach 1994 ging jedoch der Anteil deröffentlichen Gesamtausgaben am BIP zu-rück und war bis 1997 um 4 ½ Prozent-punkte gesunken. Dies ist auf Kürzungen inallen wichtigen Ausgabenbereichen in Re-lation zum BIP zurückzuführen. Im Ergebniswar die Ausgabenquote im Jahr 1997 er-heblich niedriger als zu Beginn der neunzi-ger Jahre, insbesondere aufgrund der star-ken Verringerung der Zinsausgaben infolgeniedrigerer Zinssätze und des Rückgangsder Schuldenquote. Die öffentlichen Ein-nahmen im Verhältnis zum BIP sind in denneunziger Jahren ebenfalls gesunken, wo-bei dies weitgehend auf einen einmaligenRückgang (um 2,5 Prozentpunkte) im Jahr1995 zurückzuführen ist. Danach stieg dieQuote tendenziell leicht an. Insgesamt ge-sehen war für den Rückgang der Ausga-ben- und der Einnahmenquote in Irlandhauptsächlich das sehr kräftige Wachstumdes BIP verantwortlich.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für Irland, die in dem im Dezember1997 aktualisierten Konvergenzprogrammfür 1997 bis 1999 dargestellt wurde, wirdfür 1998 ein leicht rückläufiger Haushalts-überschuß und eine rückläufige Schulden-quote erwartet. Der Haushalt für 1998sieht das Fortbestehen eines Haushalts-überschusses sowie eine Schuldenquotevor, die annähernd den Referenzwert er-reicht, wohingegen die Prognosen der Eu-ropäischen Kommission auf eine noch gün-stigere Entwicklung hindeuten. Im Haushaltfür 1998 sind niedrigere Einkommensteu-ersätze und höhere Ausgaben vorgesehen.Aufgrund des starken Wirtschaftswachs-tums dürfte jedoch sowohl die Einnahmen-als auch die Ausgabenquote zurückgehen.Zur Zeit gibt es keine Anzeichen für nen-

nenswerte Maßnahmen mit zeitlich be-grenzter Wirkung im Haushalt 1998. Für1999 sieht das Konvergenzprogramm ei-nen Anstieg des Haushaltsüberschusses auf0,7 % des BIP und eine Schuldenquote von56 % vor. Allgemein gesehen hat Irland dieZiele früherer Programme noch übertrof-fen. Wenn sich die Haushaltssalden soentwickeln wie im Konvergenzprogrammfür 1999 bis 2000 vorgesehen, oder gargünstiger ausfallen, dürfte Irland das mittel-fristige Ziel des ab 1999 wirksamen Stabili-täts- und Wachstumspaktes, nämlich einennahezu ausgeglichenen Haushalt oder ei-nen Haushaltsüberschuß zu erzielen, erfül-len. Der öffentlichen Finanzlage kommtallerdings die kräftige Konjunktur zugute,wobei der strukturelle Saldo wohl eingeringes Defizit aufweisen dürfte. Daherbirgt eine Verlangsamung des Wirtschafts-wachstums Risiken.

Bezüglich der möglichen zukünftigen Ent-wicklung der Schuldenquote geht der Berichtdes EWI bei Ländern, deren Schuldenquo-te im Jahr 1998 unter 60 % des BIP liegendürfte, nicht detailliert auf dieses Themaein. Die erwarteten Entwicklungen unter-streichen, wie sehr der Haushaltsüber-schuß, der 1997 erzielt wurde und 1998noch ansteigen dürfte, einer raschen Rück-führung der Schuldenquote zugute kommt.Auch im Falle Irlands wird jedoch betont,daß tragfähige Haushaltssalden über länge-re Zeiträume hinweg erzielt werden müs-sen. Die Frage der öffentlichen Ausgabenfür die Altersversorgung ist in Irland nichtvon großer Bedeutung, da die demographi-sche Lage relativ günstig ist (siehe Tabel-le 7), die Alterssicherung auf einem priva-ten kapitalgedeckten System basiert undumlagefinanzierte Sozialversicherungsrenteneine relativ geringe Rolle spielen. Heraus-forderungen bleiben dennoch bestehen.Als kleine offene Volkswirtschaft benötigtIrland möglicherweise hinreichend Hand-lungsspielräume, um auf landesspezifischeGegebenheiten reagieren zu können. Au-ßerdem muß Irland seine Anfälligkeit ge-genüber unerwarteten Schocks verringern,

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die die Schuldenentwicklung potentiell um-kehren könnten. Wie oben erwähnt, könn-te ein Rückgang der Wachstumsraten eineweitere Herausforderung für die Konsoli-dierung darstellen.

Wechselkursentwicklung

Das irische Pfund nimmt am Wechselkurs-mechanismus des Europäischen Währungs-systems seit dessen Einführung am13. März 1979 teil, das heißt schon sehrviel länger als seit Beginn des hier unter-suchten Zeitraums von zwei Jahren (sieheTabelle 8a). Wie oben erwähnt, ist dieGeldpolitik auf das Ziel der Preisstabilitätinnerhalb des EWS-Wechselkursmechanis-mus ausgerichtet. Im Referenzzeitraum vonMärz 1996 bis Februar 1998 bewegte sichdie irische Währung, begünstigt durch er-hebliche Zinsdifferenzen gegenüber denmeisten Partnerwährungen, in der Regeldeutlich über den Leitkursen und dabeiaußerhalb eines engen Bereichs um dieLeitkurse gegenüber den Partnerwährun-gen (siehe Abbildung 5 und Tabelle 8a).Die maximalen Abweichungen von denLeitkursen nach oben und unten, berech-net auf der Basis von gleitenden 10-Tages-durchschnitten, betrugen 12,5 % bezie-hungsweise -4,8 % (siehe Tabelle 8a). AmEnde des Referenzzeitraums notierte dasirische Pfund gut 3 % über den Leitkursengegenüber den anderen EWS-Währungen.Parallel zur Stärke des irischen Pfund nahmdie Wechselkursvolatilität gegenüber derD-Mark bis Mitte 1997 zu (siehe Tabelle 8b),und die Differenzen bei den kurzfristigenZinsen gegenüber den EU-Ländern mitden niedrigsten kurzfristigen Zinsen weite-ten sich im gleichen Zeitraum aus. In denletzten Monaten nahm die Wechselkurs-volatilität ab, und das Zinsgefälle vermin-derte sich etwas, blieb jedoch relativ groß.Während des Referenzzeitraums hat Irlandden bilateralen Leitkurs seiner Währunggegenüber den Währungen der anderenMitgliedstaaten nicht abgewertet.10

Im längerfristigen Vergleich zeigen die Indi-katoren des realen Außenwertes des iri-schen Pfund gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmendenLändern (siehe Tabelle 9), daß das gegen-wärtige Niveau nahe den historischen Wer-ten liegt. Betrachtet man die Entwicklunganderer außenwirtschaftlicher Daten, sohat Irland in den letzten Jahren kontinuier-lich hohe Leistungsbilanzüberschüsse er-zielt (siehe Tabelle 10). In diesem Zusam-menhang sollte auch erwähnt werden, daßes sich bei Irland um eine kleine offeneVolkswirtschaft handelt, die nach den jüng-sten verfügbaren Daten in Relation zumBIP eine Außenhandelsquote von 84 % beiden Ausfuhren und 63 % bei den Einfuhrenaufweist, und der Anteil des Handels mitLändern innerhalb der EU beläuft sich auf66 % bei den Ausfuhren und 54 % bei denEinfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Irland durchschnittlich bei 6,2 % unddamit unterhalb des Referenzwertes fürdas Zinskriterium von 7,8 %, der auf derBasis derjenigen drei Länder festgelegt wird,die in bezug auf die Preisstabilität ambesten abgeschnitten haben. Dies gilt eben-falls für das Gesamtjahr 1997 sowie für1996 (siehe Tabelle 11).

Die langfristigen Zinsen sind seit Anfangder neunziger Jahre im Trend gesunken(siehe Abbildung 6a). Seit Anfang derneunziger Jahre ist mit Ausnahme vonEnde 1992 und Anfang 1993, der Zeit derEWS-Krise, eine relativ enge Konvergenzder irischen langfristigen Zinsen mit denSätzen in den EU-Ländern mit den niedrig-

1010101010 Mit Wirkung vom 16. März 1998 - also nach demfür diesen Bericht maßgeblichen Referenzzeitraum -wurde der bilaterale Leitkurs des irischen Pfundgegenüber anderen Währungen im EWS um 3 %aufgewertet.

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sten Anleiherenditen zu beobachten (sieheAbbildung 6b). Die wichtigsten Einflußgrö-ßen hierbei waren die vergleichsweise nied-rigen Inflationsraten und die Verbesserungder öffentlichen Finanzlage.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielte Irland gemes-sen an dem HVPI mit 1,2 % eine Preisstei-gerungsrate, die deutlich unter dem imVertrag festgelegten Referenzwert liegt;damit gehörte Irland zu den drei Mitglied-staaten der EU mit den niedrigsten Inflati-onsraten. Die Lohnstückkosten gingen zu-rück, und niedrige Teuerungsraten ergabensich auch gemessen an anderen wichtigenPreisindizes. Für die unmittelbare Zukunftgibt es Anzeichen für eine Verstärkung desPreisauftriebs, der im Laufe der nächstenbeiden Jahre bis auf 3 % ansteigen könnte.Die langfristigen Zinssätze lagen bei 6,2 %,also unter dem entsprechenden Referenz-wert.

Das irische Pfund nimmt am EWS-Wechsel-kursmechanismus bereits erheblich längerals zwei Jahre teil. Im Referenzzeitraumnotierte die irische Währung in der Regeldeutlich über den unveränderten Leitkur-sen gegenüber den anderen EWS-Wäh-rungen, was den eigenständigen Aufwärts-trend des irischen Pfund, getragen von derlebhaften Binnenkonjunktur, widerspiegelt.Diese Entwicklung schlug sich auch in einerrelativ hohen Wechselkursvolatilität undrelativ großen Differenzen bei den kurzfri-stigen Zinsen nieder, beide Größen sindzuletzt allerdings im Zuge einer stärkerenAnnäherung des irischen Pfund an diebilateralen Leitkurse gegenüber den ande-ren EWS-Währungen gesunken.11

Im Jahr 1997 erzielte Irland einen Haus-haltsüberschuß von 0,9 % des BIP, womitder Referenzwert von 3 % mühelos er-reicht wurde, und für 1998 wird mit einemÜberschuß von 1,1 % des BIP gerechnet.Die Schuldenquote liegt über dem Refe-renzwert von 60 % des BIP. Nach einemHöchststand im Jahr 1993 ging die Quoteum 30,0 Prozentpunkte zurück und lag1997 bei 66,3 %, was unter anderem aufdas sehr starke Wachstum des realen BIPzurückzuführen ist. Bezüglich der Nachhal-tigkeit der fiskalpolitischen Entwicklung istfür 1998 mit einem Rückgang der Schul-denquote auf 59,5 % des BIP, das heißt aufeinen Stand knapp unter dem Referenz-wert, zu rechnen. Wenn der Haushalts-überschuß danach auf dem gegenwärtigenStand bleibt, dürfte Irland das mittelfristigeZiel des ab 1999 wirksamen Stabilitäts-und Wachstumspaktes, nämlich einen na-hezu ausgeglichenen Haushalt oder einenHaushaltsüberschuß zu erzielen, erfüllen.Dadurch würde auch die Schuldenquoteweiter unter 60 % des BIP sinken.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß 1996 die Defizitquote das Ver-hältnis der öffentlichen Investitionsausga-ben zum BIP nicht überstieg. Darüberhinaus verzeichnet Irland Leistungsbilanz-überschüsse. Vor dem Hintergrund einerrelativ günstigen demographischen Situati-on stützt sich die Alterssicherung auf einprivates kapitalgedecktes System, währendumlagefinanzierte Sozialversicherungsrenteneine relativ geringe Rolle spielen.

11 Mit Wirkung vom 16. März 1998 - also nach dem fürdiesen Bericht maßgeblichen Referenzzeitraum -wurde der bilaterale Leitkurs des irischen Pfundgegenüber anderen Währungen im EWS um 3 %aufgewertet.

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IRLAND

l PreisentwicklungTabelle 1 Irland: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex

(HVPI)Abbildung 1 Irland: PreisentwicklungenTabelle 2 Irland: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Irland: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Irland: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Irland: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Irland: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Irland: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Irland: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Irland: Haushaltslage des StaatesTabelle 7 Irland: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Irland: Wechselkursstabilität

b) Irland: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 5 Irisches Pfund: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 9 Irisches Pfund: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am

EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden LändernTabelle 10 Irland: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 11 Irland: Langfristige ZinssätzeAbbildung 6 a) Irland: Langfristiger Zinssatz

b) Irland: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreis-anstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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Tabelle 1Irland: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 2,2 1,2 1,1 1,0 1,2 1,2

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-5

-4

-3

-2

-1

0

1

2

3

4

5

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Irland: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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Tabelle 2Irland: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 3,4 3,2 3,0 1,5 2,4 2,5 1,6 1,5VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) 4,1 3,3 2,7 1,1 2,1 2,4 1,5 1,2Deflator für den Privaten Verbrauch 2,0 3,0 2,5 1,9 2,8 2,0 1,2 1,2BIP-Deflator -0,8 1,8 2,3 4,2 1,1 0,5 1,1 1,6Erzeugerpreise -1,6 0,8 1,7 4,6 1,1 2,5 0,7 -0,8

Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 8,5 2,4 4,6 3,6 7,8 11,1 8,6 10,0Produktionslücke (Prozentpunkte) 2,2 -0,8 -2,1 -4,7 -4,0 -0,7 0,1 1,9Arbeitslosenquote (%) 13,3 14,7 15,5 15,6 14,1 12,2 11,8 10,8Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 0,0 2,2 3,1 3,8 -1,7 -4,1 -2,6 -1,3Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 5,4 4,6 6,8 5,6 2,3 1,9 2,4 4,0Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 5,4 2,4 3,6 1,8 4,1 6,3 5,1 5,3Einfuhrpreisdeflator -3,7 2,3 -1,3 4,4 2,7 4,0 -0,7 1,1Wechselkursaufwertung(c) 7,1 -1,6 3,3 -5,9 0,2 1,0 2,3 -0,1Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(d) . . . . 9,3 10,7 14,4 21,3Aktienkurse -4,4 -11,5 -5,2 20,2 17,6 7,5 25,2 33,7Häuserpreise(e) 12,7 2,1 3,5 0,9 4,1 7,2 11,8 15,1

Tabelle 3Irland: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % - - 1,6 - -Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt - - 3,7 . .

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt - - 1,6 . .

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(d) Harmonisierte nationale Statistiken.(e) Preise für Neubauten.

b) Inflationsprognosen

1998 1999Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 2,8 3,1OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 2,2 2,4IWF (Oktober 1997), VPI 2,1 .

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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155

Tabelle 4Irland: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -0,4 0,9 1,1

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(b) 1,8 3,2 .

Bruttoverschuldung des Staates 72,7 66,3 59,5

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-5

0

5

10

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

60

70

80

90

100

Abbildung 2

Irland: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderungen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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156

Tabelle 5Irland: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merkmale

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Restlaufzeit. Nur Staatsanleihen und Auslandsanleihen. Sie machen zwischen 82,4 % (1997) und 90,4 % (1993) der Gesamtverschuldung

aus.(b) Einschließlich kurzfristiger Schulden und an kurzfristige Zinsen gebundener Schulden.

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 96,0 95,3 92,3 96,3 89,1 82,3 72,7 66,3

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 65,9 65,9 60,0 59,0 61,7 65,0 71,6 73,8

in Fremdwährung 34,1 34,1 40,0 41,0 38,3 35,0 28,4 26,2

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 51,0 50,4 51,4 45,6 49,4 51,1 64,1 .

Durchschnittliche Fälligkeit(a) (Jahre) . 6,7 6,5 6,7 6,0 5,7 5,3 5,0

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(a)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig(b) (# 1 Jahr) . 9,0 9,7 8,7 10,5 9,1 9,2 8,9

mittelfristig (2-5 Jahre) . 41,8 40,0 37,0 38,9 40,4 43,2 44,8

langfristig (> 5 Jahre) . 49,2 50,3 54,2 50,6 50,5 47,6 46,3

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-3

-2

-1

0

1

2

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-3

-2

-1

0

1

2

Abbildung 3

Irland: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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157

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 37,3 37,9 38,1 37,6 38,2 35,7 35,7 36,3

Steuern 29,8 29,9 30,1 29,7 30,9 28,9 29,3 30,2

Sozialversicherungsbeiträge 5,2 5,3 5,4 5,4 5,2 4,9 4,5 4,5

Sonstige laufende Einnahmen 2,3 2,6 2,6 2,5 2,1 1,9 1,8 1,7

Ausgaben insgesamt 39,6 40,2 40,5 40,3 39,9 37,9 36,1 35,4

Laufende Übertragungen 15,6 16,0 16,6 16,8 16,4 16,1 15,7 15,2

Effektive Zinsausgaben 7,7 7,5 6,9 6,4 5,6 5,1 4,5 4,3

Staatsverbrauch 14,8 15,6 15,8 15,8 15,5 14,8 14,2 14,3

Nettokapitalausgaben 1,4 1,1 1,2 1,2 2,3 1,9 1,8 1,6

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -2,3 -2,3 -2,5 -2,7 -1,7 -2,2 -0,4 0,9

Primärsaldo 5,4 5,1 4,4 3,7 4,0 2,9 4,0 5,2

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich

öffentlicher Ausgabenfür Investitionen(a) . . . -0,6 0,7 -0,0 1,8 3,2

Tabelle 6Irland: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet

Tabelle 7Irland: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter

als Anteil der Bevölkerung im Alter

zwischen 15 und 64 Jahren) 18,4 16,7 18,0 21,7 25,3

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

35

40

45

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Irland: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

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158

Tabelle 8a) Irland: Wechselkursstabilität

(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 13. März 1979

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter des

Wechselkursmechanismus nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

Belgischer Franc 11,9 -4,1

Dänische Krone 11,6 -2,5

Deutsche Mark 11,8 -3,7

Spanische Peseta 10,7 -4,8

Französischer Franc 12,5 -1,8

Italienische Lira 11,3 2,3

Holländischer Gulden 11,7 -4,4

Österreichischer Schilling 11,8 -3,8

Portugiesischer Escudo 10,3 -2,9

Finnmark 10,0 0,6

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt. Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den

Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25.November 1996.

b) Irland: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate

bis Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 3,4 4,8 4,7 7,5 8,2 7,3 6,8 6,1

Differenzen der kurzfristigen

Zinssätze(b) 1,6 2,0 2,4 2,6 2,6 2,9 2,6 2,4

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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159

Irisches Pfund: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im EWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 5

IEP/BEF IEP/DKK IEP/DEM IEP/ESP IEP/FRF

IEP/ITL IEP/NLG IEP/ATS IEP/PTE IEP/FIM

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

1996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1-15

-10

-5

0

5

10

15

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25. November 1996.

Tabelle 9Irisches Pfund: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise 0,7 -2,1 -5,4

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise 0,1 0,7 0,4

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert -10,4 0,1 -0,8

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

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160

Tabelle 10Irland: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % ds BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) 0,0 2,1 2,6 5,5 3,6 4,1 3,2 2,8

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) . . . . . . . .

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 58,7 60,3 65,5 69,3 73,4 78,9 80,0 83,7

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 52,8 52,2 53,4 54,7 57,7 59,6 60,5 62,8

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 66,0 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 53,6 %; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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161

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97- Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 7,3 6,3 6,0 5,6 5,4 6,2

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Tabelle 11Irland: Langfristige Zinssätze(in %)

a) Irland: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Irland: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 6

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19975

6

7

8

9

10

11

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-3

-2

-1

0

1

2

3

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Werte vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Werte für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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162

ITALIEN

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Italien, gemessen andem Harmonisierten Verbraucherpreisin-dex (HVPI), 1,8 %, das heißt, sie wardeutlich niedriger als der Referenzwert von2,7 %. Dies galt gleichermaßen für das Jahr1997 insgesamt. Im Jahr 1996 lag diedurchschnittliche Preissteigerungsrate nachdem HVPI bei 4,0 % (siehe Tabelle 1). Inden vergangenen zwei Jahren hat Italien diePreissteigerungsrate nach dem HVPI aufeinen Stand zurückgeführt, der nach allge-meiner Ansicht mit Preisstabilität vereinbarist.

Im Rückblick hat sich der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen an dem Ver-braucherpreisindex - in Italien seit Anfangder neunziger Jahre im allgemeinen ver-langsamt (siehe Abbildung 1). Die Teue-rungsrate ging schrittweise von 6,4 % imJahr 1991 auf 3,9 % im Jahr 1994 zurück.Nachdem diese Abwärtsbewegung 1995kurz unterbrochen wurde, was teilweisemit der Erhöhung der Mehrwertsteuerzusammenhing, ging die Teuerungsrate wei-ter zurück, und zwar in einem rascherenTempo. Dieser Rückgang der Inflationsratewar auf eine Reihe wichtiger politischerEntscheidungen zurückzuführen. Vor allemwurde die Geldpolitik mittelfristig auf Preis-stabilität ausgerichtet, in jüngster Zeit wie-der im Rahmen des Wechselkursmechanis-mus des Europäischen Währungssystems.Der Rückgang der Teuerungsrate wurdeunter anderem durch Anpassungen in derFinanzpolitik, verstärkten Wettbewerb aufden Gütermärkten und Arbeitsmarktrefor-men wie die Abschaffung der Lohnindexie-rung unterstützt. Darüber hinaus hat dasgesamtwirtschaftliche Umfeld dazu beige-tragen, den Preisauftrieb zu dämpfen. Ins-besondere entstand infolge der Rezessiondes Jahres 1993 eine negative Produktions-

lücke (siehe Tabelle 2). Da sich die wirt-schaftliche Erholung der Jahre 1994/95 alskurzlebig erwies, blieb die Produktionslük-ke bis in das Jahr 1997 bestehen. Vordiesem Hintergrund gingen die Zuwächsebei den Arbeitseinkommen je Beschäftig-ten Mitte der neunziger Jahre zurück, waszu einer Dämpfung des Anstiegs der Lohn-stückkosten beitrug. Von 1995 bis 1997stiegen die Löhne um 5 % jährlich, wäh-rend die Lohnstückkosten im selben Zeit-raum um 3,3 % jährlich zunahmen. DieEntwicklung der Importpreise hingegen warsehr uneinheitlich, was teilweise auf großeAusschläge beim effektiven Wechselkurszurückzuführen war, die zeitweise die Ein-dämmung der Inflation erschwerten. Injüngster Zeit haben sinkende Importpreisedas Preisklima verbessert. Die allgemeineEntwicklung hin zu niedrigen Inflationsra-ten ergibt sich auch gemessen an anderenwichtigen Preisindizes, während einige Meß-zahlen 1997 eine Preissteigerungsrate an-zeigten, die über die nach dem HVPIgemessene Rate hinausging (siehe Tabel-le 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß dieInflationsrate im wesentlichen bei etwa1 ½ % verharrte und es auf der Grundlageder in Tabelle 3a dargestellten Indikatorenkaum Anzeichen für eine unmittelbare Ver-stärkung des Preisauftriebs gibt. Die neue-ste Prognose geht für das Jahr 1998 voneiner Inflationsrate von knapp 2 % bezie-hungsweise für das Jahr 1999 von rund 2 %aus (siehe Tabelle 3b). Risiken für diePreisstabilität könnten in diesem Zeitraumvon höheren administrierten Preisen undeiner Erhöhung der indirekten Steuernausgehen.

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163

Auf längere Sicht ist für Italien die Gewähr-leistung eines der Preisstabilität förderli-chen Umfelds unter anderem mit der Ge-staltung der mittel- und langfristigen Fi-nanzpolitik verbunden. Angesichts der ge-genwärtig hohen Arbeitslosenquote in Ita-lien wird es ebenso wichtig sein, verstärktpolitische Maßnahmen zur Förderung desWettbewerbs auf den Gütermärkten undzur Verbesserung der Funktionsweise derArbeitsmärkte zu ergreifen.

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 2,7 %, das heißt unterdem Referenzwert von 3 %; die Schulden-quote lag bei 121,6 %, das heißt weit überdem Referenzwert von 60 %. Im Vergleichzum Vorjahr wurde die Defizitquote um4,0 Prozentpunkte, die Schuldenquote um2,4 Prozentpunkte gesenkt. Für 1998 wirdein Rückgang der Defizitquote auf 2,5 %des BIP vorausgesagt, während bei derSchuldenquote ein Rückgang auf 118,1 %erwartet wird. 1996 und 1997 lag dieDefizitquote um 4,4 Prozentpunkte bezie-hungsweise 0,3 Prozentpunkte über demVerhältnis der öffentlichen Investitionsaus-gaben zum BIP (siehe Tabelle 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist Italiens Schul-denquote um 23,6 Prozentpunkte gestie-gen. Anfänglich stieg die Quote steil an,und zwar von 98 % im Jahr 1990 auf124,9 % im Jahr 1994, wohingegen sieanschließend Jahr für Jahr zurückging, undzwar anfänglich um circa 0,5 % pro Jahrund um 2,4 % im Jahr 1997, um dann 1997einen Wert von 121,6 % zu erreichen(siehe Abbildung 2a). Das heißt, es war einRückgang um 3,3 Prozentpunkte innerhalbvon drei Jahren zu verzeichnen. Abbildung2b zeigt im einzelnen, daß bis 1994 diesteigenden Primärüberschüsse meistensnicht ausreichten, um die erheblichen schul-denstandserhöhenden Auswirkungen einesnegativen Wachstum/Zins-Differentials zukompensieren. Außerdem trug in diesen

Jahren eine Reihe von Bestandsanpassun-gen zu einer Ausweitung der Verschuldungbei, die unter anderem mit der Abwertungder italienischen Lira im Jahr 1992 und derAusgabe von Schatzanweisungen im Jahr1993 verbunden waren. Die Ausgabe derSchatzanweisungen war die Folge einerübermäßigen Mittelbeschaffung in beträcht-lichem Umfang, die dem Aufbau einer alsLiquiditätsreserve fungierenden Einlage desSchatzamtes bei der Banca d’Italia diente,nachdem 1994 die Überziehungsfazilitätdes Schatzamtes bei der Zentralbank ein-gestellt worden war. Nach 1994 erhöhtesich der Primärüberschuß weiter und konntedie schuldenstandserhöhenden Auswirkun-gen des gesamtwirtschaftlichen Umfeldskompensieren. Darüber hinaus führten Pri-vatisierungen zu einer positiven Bestands-anpassung. Die Anfang der neunziger Jahrezu beobachtenden Konstellationen könnenals Zeichen für die Risiken betrachtet wer-den, die für die öffentlichen Finanzen ent-stehen können, wenn sich die gesamtwirt-schaftlichen Bedingungen verschlechternund der Primärüberschuß nicht ausreicht,um solche Auswirkungen auszugleichen. Indiesem Zusammenhang könnte erwähntwerden, daß der Anteil der Schulden mitkurzer Restlaufzeit von dem hohen StandAnfang der neunziger Jahre zurückging undsich gleichzeitig die durchschnittliche Lauf-zeit erhöhte (siehe Tabelle 5). Dies ist eineEntwicklung in die richtige Richtung. 1997war der Anteil der Schulden mit kurzerRestlaufzeit noch hoch, und angesichts desgegenwärtigen Standes der Schuldenquotesind die öffentlichen Finanzierungssaldensehr empfindlich gegenüber Zinsverände-rungen. Dagegen ist der Anteil der Fremd-währungsschuld in Italien gering, so daß dieFinanzierungssalden relativ unempfindlichgegenüber Wechselkursveränderungen sind.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote ein Verlaufsmuster der kontinuierli-chen Verbesserung zu beobachten, wobeies 1997 zu einer besonders starken Redu-zierung des Defizits kam. Während 1990die Quote noch bei 11,1 % lag, verringerte

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sich der Haushaltsfehlbetrag im Jahr 1994auf 9,2 % des BIP; seitdem ist das Defizitrascher gesunken und machte 1997 2,7 %des BIP aus (siehe Abbildung 3a). Abbil-dung 3b, in der auf die Veränderungen derDefizite abgestellt wird, zeigt detaillierter,daß konjunkturelle Faktoren in den erstenJahren des Jahrzehnts und insbesondere imJahr 1993 tendenziell eine Reduzierung desDefizits behinderten. Danach war ihr Ein-fluß begrenzt. Die nicht-konjunkturellenVerbesserungen könnten eine nachhaltige„strukturelle“ Entwicklung in Richtung einerausgewogeneren Haushaltspolitik und/odereine Vielzahl von Maßnahmen mit zeitlichbegrenzter Wirkung widerspiegeln. Nachden vorhandenen Informationen dürftenMaßnahmen mit zeitlich begrenzter Wir-kung - mit einem Einfluß von rund 1 % desBIP - zu einer Senkung der Defizitquote imJahr 1997 geführt und in erster Linie ein-maligen Charakter gehabt haben. Kompen-sierende Maßnahmen wurden bereits imHaushalt von 1998 veranschlagt. Wenn dieAuswirkungen der „sich selbst umkehren-den“ Maßnahmen (die 1997 0,3 % des BIPausmachten) zum Tragen kommen, müs-sen weitere kompensierende Maßnahmenergriffen werden.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staates zwischen 1990 und1993 um 3,3 Prozentpunkte gestiegen ist,was insbesondere auf erhöhte Zinsausga-ben (+2,6 Prozentpunkte) und laufendeÜbertragungen zurückzuführen war (sieheTabelle 6). Nach 1993 nahm der Anteil deröffentlichen Gesamtausgaben am BIP um6,3 Prozentpunkte ab, was in erster Linieniedrigere Zinsausgaben (-2,6 Prozentpunk-te) und Kapitalausgaben, aber auch einenRückgang der laufenden Übertragungenund des Staatsverbrauchs widerspiegelt.Die Ausgabenquote war 1997 um 3 Pro-zentpunkte niedriger als Anfang der neun-ziger Jahre, was in erster Linie auf einenRückgang der Nettokapitalausgaben unddes Staatsverbrauchs zurückzuführen war.

Angesichts dieser Konstellation würde auchbei einer weiteren erheblichen Verminde-rung der Zinsausgaben auf der Grundlageunveränderter Zinssätze eine Fortsetzungder rückläufigen Entwicklung bei den Pri-märausgaben in Relation zum BIP weitereAnpassungen bei Ausgabenposten wie denlaufenden Übertragungen erfordern. Dieöffentlichen Einnahmen im Verhältnis zumBIP sind im Laufe der neunziger Jahre derTendenz nach gestiegen und liegen jetzt5 ½ Prozentpunkte über dem Stand von1990; sie haben damit möglicherweise einNiveau erreicht, das dem Wirtschaftswachs-tum schadet.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für Italien, die in dem im Juni 1997erschienenen Konvergenzprogramm für1998 bis 2000 dargestellt wurde, wird sichdie rückläufige Entwicklung der Defizit-und der Schuldenquote erwartungsgemäßim Jahr 1998 fortsetzen. Der Haushalt für1998 sieht etwas günstigere Ergebnisse alsdas Konvergenzprogramm vor. Die Verrin-gerung des Haushaltsdefizits wird haupt-sächlich durch Ausgabenkürzungen erreicht.Den Prognosen zufolge wird sich der pro-zentuale Anteil der Steuereinnahmen amBIP verringern, da die Regierung beschlos-sen hat, keinen vollen Ausgleich für dieauslaufenden einmaligen Maßnahmen, diezur Erhöhung der Staatseinnahmen ergrif-fen worden waren, zu schaffen. Zu den mitdem Haushalt wirksam gewordenen Steu-ererhöhungen zählen die Erhöhung derMehrwertsteuer und die Verbreiterung derBemessungsgrundlage für die Einkommen-steuer und die Sozialbeiträge. Zur Zeit gibtes Anzeichen für Maßnahmen mit zeitlichbegrenzter Wirkung im Haushalt 1998, diesich auf 0,3 % des BIP belaufen. Nach demKonvergenzprogramm ist für das Jahr 2000eine Defizitquote von 1,8 % und ein Rück-gang der Schuldenquote auf 116,3 % zuerwarten. Das Programm wurde auf derGrundlage der vorherigen mittelfristigenFinanzpläne der Regierung vom Mai 1997erstellt, die die Umsetzung der zuvor ge-faßten Konsolidierungspläne beschleunig-

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ten. Verglichen mit den im Konvergenzpro-gramm für 1999 bis 2000 veranschlagtenFinanzierungssalden sind weitere erhebli-che Konsolidierungsmaßnahmen notwen-dig, um das mittelfristige Ziel des ab 1999wirksamen Stabilitäts- und Wachstumspak-tes, nämlich einen nahezu ausgeglichenenHaushalt oder einen Haushaltsüberschußzu erzielen, zu erfüllen.

Das EWI hat zwei Varianten von Berech-nungen angestellt, wie sich alternative fis-kalpolitische Szenarien auf die Rückführungder Schuldenquote auf den Referenzwertvon 60 % in jenen Ländern auswirken würde,deren Schuldenquote mehr als 100 % desBIP ausmacht. Unter der Annahme, daß imJahr 1998 der öffentliche Finanzierungssal-do und die Schuldenquote den von derEuropäischen Kommission prognostizier-ten Stand erreichen, zeigt die erste Varian-te (siehe Tabelle 7), welche Finanzierungs-salden mit einer Konvergenz der Schulden-quote auf 60 % des BIP über verschiedeneZeiträume hinweg im Einklang ständen.Konzentriert man sich beispielsweise aufeinen Zeitraum von zehn Jahren, das heißteine Senkung der Schuldenquote auf 60 %bis zum Jahr 2007, müßte Italien ab 1999einen Haushaltsüberschuß von jährlich 3,1 %des BIP (siehe Tabelle 7a) oder einenPrimärüberschuß von jährlich 8,4 % desBIP (siehe Tabelle 7b) erzielen. Verglichenmit den Prognosen für 1998, wonach Itali-en eine Defizitquote von 2,5 % und einePrimärüberschußquote von 5,5 % erzielenwird, ergibt sich also eine Differenz von5,6 beziehungsweise 2,9 Prozentpunkten.

Die zweite Variante, die in Abbildung 5dargestellt ist, zeigt, daß eine Beibehaltungdes 1998 erzielten Haushaltsdefizits von2,5 % des BIP in den Folgejahren dieSchuldenquote in zehn Jahren nur auf103,4 % sinken lassen würde; der Refe-renzwert von 60 % würde so nie erreichtwerden, da die Schuldenquote langfristignicht weiter sinken, sondern bei rund 67 %verharren würde. Ein gegenüber 1998 un-veränderter Primärüberschuß von 5,5 %

des BIP würde die Schuldenquote inner-halb von zehn Jahren auf 88,8 % verrin-gern; in diesem Fall würde der Wert von60 % im Jahr 2015 erreicht. Schließlichwürde bei einem ab 1999 Jahr für Jahrausgeglichenen Haushalt die Schuldenquo-te innerhalb von zehn Jahren auf 84,0 %sinken; der Referenzwert von 60 % würdeim Jahr 2016 erreicht.

Diese Berechnungen basieren auf der nor-mativen Annahme eines konstanten nomi-nalen Zinssatzes von 6 % (durchschnittli-che reale Verzinsung der Staatsverschul-dung von 4 % und eine Inflationsrate von2 %) sowie auf der Annahme einer kon-stanten Zuwachsrate des realen BIP von1,8 %, wie von der Europäischen Kommis-sion für das reale Trendwachstum des BIPfür das Jahr 1998 geschätzt. Bestandsan-passungen bleiben außer Betracht.

Bei der alternativen Annahme einer jährli-chen Wachstumsrate des realen BIP von2,5 % (einer Wachstumsannahme, die derfür die meisten anderen EU-Länder zu-grundegelegten Annahme eher entspricht)würden die Quoten des zum Erreichen der60 %-Marke innerhalb von zehn Jahrennotwendigen Haushaltsüberschusses unddes Primärüberschusses 2,5 % beziehungs-weise 7,8 % betragen. Dies entspricht ei-ner Differenz von 5,0 Prozentpunkten ge-genüber dem für 1998 erwarteten Haus-haltssaldo beziehungsweise von 2,3 Pro-zentpunkten gegenüber dem für 1998 er-warteten Primärüberschuß.

Zwar sind derartige Berechnungen reinexemplarisch und können keinesfalls alsPrognosen angesehen werden, sie machenjedoch deutlich, warum die Konsolidie-rungsanstrengungen um so energischer undnachhaltiger sein müssen, je größer dieanfängliche Verschuldung ist, um die Schul-denquote innerhalb eines angemessenenZeitraums zügig auf 60 % des BIP oderdarunter zu senken.

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Im Falle Italiens ist es in der Tat vonentscheidender Bedeutung zu betonen, daßüber einen längeren Zeitraum hinweg nach-haltige Konsolidierungsanstrengungen, diezu bedeutenden und anhaltenden Haus-haltsüberschüssen führen, notwendig sind,da der gegenwärtig hohe Schuldenstandansonsten eine ständige Belastung für dieHaushaltspolitik und die Wirtschaft insge-samt darstellen würde. Wie in der Vergan-genheit zu beobachten war, erhöht einhoher Schuldenstand unter ungünstigenBedingungen die Anfälligkeit der öffentli-chen Haushalte und vergrößert damit dasRisiko einer ernsthaften Verschlechterungder Haushaltslage. Darüber hinaus gibt esin der Zukunft noch andere Herausforderun-gen für die öffentlichen Finanzen in bezugauf den Budgetprozeß und die Folgendemographischer Veränderungen.

In bezug auf ersteres wurden ab Dezem-ber 1996 neue Rechtsvorschriften undÄnderungen der Verfahrensweisen einge-führt, um den Kassenschluß zu steuern unddie Einlagen von lokalen Gebietskörper-schaften und anderen öffentlichen Stellenbeim Schatzamt („conti di tesoreria“) zureduzieren. Diese Einlagen, die als jederzeitverfügbare Barguthaben fungieren, nahmenvon 7,1 % des BIP Ende 1996 auf 4,1 %Ende 1997 ab, wodurch die Risiken für dieKontrolle der Ausgaben verringert wurden.Die Verringerung der Einlagen führte zueinem Anstieg der bewilligten, aber nochnicht in Anspruch genommenen Ausgabe-ermächtigungen („residui passivi“) von 7,0 %auf 8,7 % des BIP. Diese Beträge sind keineMittel, die für Ausgaben frei zur Verfügungstehen, da die nach dem cash-Prinzip ver-buchten Haushaltsausgaben die vom Parla-ment entsprechend der Zielwerte für dieöffentlichen Finanzen festgesetzte Ober-grenze nicht überschreiten dürfen (die für1998 bewilligten Kassenmittel betragen32,3 % des BIP). Für eine restriktive Ausga-benpolitik sind dennoch weitere Maßnah-men notwendig.

In bezug auf die demographischen Verän-derungen ist, wie aus Tabelle 8 ersichtlichist, ab circa 2010 mit einer erheblichenAlterung der Bevölkerung zu rechnen, undim Rahmen eines umlagefinanzierten Sy-stems der Altersversorgung dürften dieöffentlichen Ausgaben für die Altersversor-gung in Relation zum BIP steigen, wennman davon ausgeht, daß die Leistungsan-sprüche unverändert bleiben. Eine Verrin-gerung der Gesamtbelastung durch dieAlterung der Bevölkerung wird nur mög-lich sein, wenn die öffentlichen Finanzenvor dem Zeitraum, in dem sich die demo-graphische Situation verschlechtert, genü-gend Handlungsspielraum geschaffen ha-ben.

Wechselkursentwicklung

Die italienische Lira, die am Wechselkurs-mechanismus des Europäischen Währungs-systems von dessen Einführung am13. März 1979 bis zum 17. September 1992teilgenommen hatte, kehrte am 25. No-vember 1996 in den Wechselkursmecha-nismus zurück, das heißt, seit rund 15Monaten nimmt sie innerhalb des vomEWI untersuchten zweijährigen Referenz-zeitraums (von März 1996 bis Februar 1998)am Wechselkursmechanismus teil (sieheTabelle 9a). Wie oben erwähnt, ist dieitalienische Geldpolitik auf das vorrangigeZiel der Preisstabilität ausgerichtet, in jüng-ster Zeit auch wieder innerhalb des Wech-selkursmechanismus des EWS.

Zu Beginn des Referenzzeitraums, das heißt,bevor sie in den Wechselkursmechanismusdes EWS zurückkehrte, mußte die Lirawährend ihres Aufwärtstrends anfangs ei-nen kleinen, vorübergehenden Rückschlagverkraften und erreichte im März 1996eine maximale Abweichung nach untenvon 7,6 % unter dem zukünftigen Leitkursgegenüber einer EWS-Währung. Danachwertete sie sich wieder auf und tendiertein Richtung der späteren Leitkurse, wobei

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sie sich zumeist in einer engen Bandbreitebewegte (siehe Abbildung 6).

Seit ihrer Rückkehr in den Wechselkurs-mechanismus des Europäischen Währungs-systems im November 1996 bewegte sichdie Lira, begünstigt durch erhebliche Diffe-renzen bei den kurzfristigen Zinssätzengegenüber den meisten Partnerwährun-gen, in der Regel nahe den Leitkursengegenüber den anderen EWS-Währungen(siehe Abbildung 6 und Tabelle 9a). Zeit-weilig bewegte sich die italienische Liraaußerhalb eines engen Bereichs um dieLeitkurse gegenüber verschiedenen Part-nerwährungen. Die maximalen Abweichun-gen von den Leitkursen nach oben undunten, berechnet auf der Basis von gleiten-den 10-Tagesdurchschnitten, betrugen2,5 % beziehungsweise -3,0 %, sieht maneinmal von dem eigenständigen Aufwärts-trend des irischen Pfund ab (sieheTabelle 9a). Die Abweichungen traten vor-übergehend auf, die anfangs zu verzeich-nende relativ hohe Wechselkursvolatilitätgegenüber der D-Mark nahm während desReferenzzeitraums ab und erreichte einniedriges Niveau (siehe Tabelle 9b), unddie Differenzen bei den kurzfristigen Zin-sen gegenüber den EU-Ländern mit denniedrigsten kurzfristigen Zinsen verringer-ten sich kontinuierlich. Seit seiner Rück-kehr in den Wechselkursmechanismus desEWS hat Italien den bilateralen Leitkursseiner Währung gegenüber den Währun-gen der anderen Mitgliedstaaten nicht ab-gewertet.

Im längerfristigen Vergleich zeigen die Indi-katoren des realen Außenwertes der italie-nischen Lira gegenüber anderen am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmendenWährungen, daß das gegenwärtige Niveauetwas unter dem Durchschnitt des Jahres1987, aber im allgemeinen nahe den histo-rischen Durchschnittswerten liegt (sieheTabelle 10). Betrachtet man die Entwick-lung anderer außenwirtschaftlicher Daten,so verzeichnet Italien seit 1993 beträchtli-che und weiter wachsende Leistungsbi-

lanzüberschüsse, die die Netto-Schuldner-position des Landes gegenüber dem Aus-land nahezu ausglichen (siehe Tabelle 11).In diesem Zusammenhang sollte auch er-wähnt werden, daß Italien nach den jüng-sten verfügbaren Daten in Relation zumBIP eine Außenhandelsquote von 28 % beiden Ausfuhren und 24 % bei den Einfuhrenaufweist, und der Anteil des Handels mitLändern innerhalb der EU beläuft sich auf55 % bei den Ausfuhren und 61 % bei denEinfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Italien durchschnittlich bei 6,7 % unddamit unterhalb des Referenzwertes fürdas Zinskriterium von 7,8 %, der auf derBasis derjenigen drei Länder festgelegt wird,die in bezug auf die Preisstabilität ambesten abgeschnitten haben. Während diesebenfalls für das Gesamtjahr 1997 gilt,lagen die langfristigen Zinssätze 1996 imZwölfmonatsdurchschnitt noch über demReferenzwert (siehe Tabelle 12); seit Fe-bruar 1997 liegen sie unterhalb des Refe-renzwertes.

Die langfristigen Zinsen waren Anfang derneunziger Jahre im allgemeinen stabil, durch-liefen 1993/94 eine Phase starker Schwan-kungen und sind seit Mitte 1995 starkrückläufig (siehe Abbildung 7a). Anfang derneunziger Jahre konvergierten die italieni-schen langfristigen Zinssätze nicht systema-tisch mit denen der EU-Länder mit denniedrigsten Anleiherenditen (siehe Abbil-dung 7b). Doch seit Anfang 1995 hat sichder Konvergenzprozeß beschleunigt, unddie Differenz ist nunmehr fast völlig ver-schwunden. Die wichtigsten Einflußgrößenhierbei waren die beträchtliche Verringe-rung und schließlich die Beseitigung desInflationsgefälles gegenüber den EU-Län-dern mit den niedrigsten langfristigen Zins-sätzen sowie die Verbesserung der Finanz-position des Landes in jüngerer Zeit. Dar-

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über hinaus war die Verringerung desGefälles auch darauf zurückzuführen, daßsich der Wechselkurs der italienischen LiraEnde 1995 und in der ersten Jahreshälfte1996 erholte und zuletzt im Rahmen desWechselkursmechanismus des Europäi-schen Währungssystems verhältnismäßigstabil war. Diese Grundtendenzen wurdenvon den Märkten als eine Verbesserungder Aussichten, an Stufe Drei der WWUteilzunehmen, gesehen. Dieser Faktor dürf-te wiederum eine eigenständige Rolle beider beschleunigten Verringerung der Ren-diteabstände gespielt haben, sowohl direktals auch durch eine weitere Verbesserungder Aussichten für die Preis- und Wechsel-kurssstabilität.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielte Italien ge-messen an dem HVPI mit 1,8 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten beschleu-nigte sich 1996, bevor er sich 1997 auf3,1 % verlangsamte, und auch andere wich-tige Preisindizes zeigen die allgemeine Ent-wicklung hin zu niedrigeren Teuerungsra-ten. Für die unmittelbare Zukunft gibt eskaum Anzeichen für eine Verstärkung desPreisauftriebs; die neueste Prognose gehtdavon aus, daß sich die Inflationsrate 1998auf knapp 2 % beziehungsweise 1999 aufetwa 2 % belaufen wird. Die langfristigenZinssätze lagen bei 6,7 %, also unter dementsprechenden Referenzwert.

Die italienische Lira nimmt seit rund 15Monaten am EWS-Wechselkurs-mechanismus teil, das heißt für eine kürze-re Zeitspanne als der vom EWI untersuch-te Zweijahreszeitraum. Eine nachträglichePrüfung der diesem Bericht zugrundegeleg-ten Daten zeigt, daß der Wechselkurs überden gesamten Referenzzeitraum hinwegweitgehend stabil blieb. Seit der Teilnahmeam Wechselkursmechanismus notierte dieitalienische Lira in der Regel nahe den

unveränderten Leitkursen, ohne daß kurs-stützende Maßnahmen notwendig gewe-sen wären.

Im Jahr 1997 erzielte Italien eine Defizit-quote von 2,7 % des BIP, das heißt einenStand, der unter dem Referenzwert liegt,und für 1998 ist mit einem weiteren Rück-gang auf 2,5 % zu rechnen. Die Schulden-quote liegt weit über dem Referenzwertvon 60 % des BIP. Nach einem Höchst-stand im Jahr 1994 ging die Quote um3,3 Prozentpunkte zurück und lag 1997 bei121,6 %; für 1998 ist mit einer Rückfüh-rung der Schuldenquote auf 118,1 % desBIP zu rechnen. Trotz der Bemühungen,die aktuelle Finanzlage zu verbessern, undtrotz der erheblichen Fortschritte, die da-bei gemacht wurden, muß man nach wievor besorgt sein, ob das Verhältnis desöffentlichen Schuldenstands zum BIP „hin-reichend rückläufig ist und sich rasch genugdem Referenzwert nähert“ und ob bereitseine auf Dauer tragbare Finanzlage erreichtwurde; die Lösung dieses Problems mußfür die zuständigen Stellen in Italien weiter-hin hohe Priorität haben. Damit die Schul-denquote innerhalb eines angemessenenZeitraums zügig auf 60 % gesenkt werdenkann, müssen umgehend bedeutende undanhaltende Haushaltsüberschüsse erzieltwerden. Zum Vergleich: 1997 betrug dasHaushaltsdefizit 2,7 % des BIP; für 1998wird mit einem Defizit von 2,5 % gerech-net. Auch der Stabilitäts- und Wachstums-pakt fordert - als mittelfristiges Ziel - einennahezu ausgeglichenen Haushalt oder ei-nen Haushaltsüberschuß.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß sowohl 1996 als auch 1997 dieDefizitquote das Verhältnis der öffentli-chen Investitionsausgaben zum BIP über-stieg. Dagegen weist Italien beträchtlicheund weiter wachsende Leistungsbilanzüber-schüsse auf, dank derer Italien eine nahezuausgeglichene Netto-Schuldnerposition ge-genüber dem Ausland erreicht hat.

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ITALIEN

l PreisentwicklungTabelle 1 Italien: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex

(HVPI)Abbildung 1 Italien: PreisentwicklungenTabelle 2 Italien: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Italien: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Italien: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Italien: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Italien: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Italien: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Italien: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Italien: Haushaltslage des StaatesTabelle 7 Italien: Berechnungen zur Konvergenz der öffentlichen Schuldenstände

a) Auf der Basis des gesamten Finanzierungssaldosb) Auf der Basis des primären Finanzierungssaldos

Abbildung 5 Italien: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annahmen fürdie öffentlichen Finanzierungssalden

Tabelle 8 Italien: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 9 a) Italien: Wechselkursstabilität

b) Italien: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 6 Italienische Lira: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 10 Italienische Lira: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den

am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden LändernTabelle 11 Italien: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 12 Italien: Langfristige ZinssätzeAbbildung 7 a) Italien: Langfristiger Zinssatz

b) Italien: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucher-preisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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Tabelle 1Italien: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 4,0 1,9 1,8 1,8 1,9 1,8

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

19921990 1991 1993 1994 1995 1996 1997

-4

-2

0

2

4

6

8

10

12

14

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Italien: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Angaben zum Zeitraum vor 1993 wurden um statistische Brüche bereinigt.(d) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(e) Harmonisierte nationale Statistiken.

Tabelle 2Italien: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 6,1 6,4 5,4 4,2 3,9 5,4 3,9 1,7VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) 5,7 6,0 5,2 4,2 3,6 4,7 3,8 1,7Deflator für den Privaten Verbrauch 6,3 6,9 5,6 5,1 4,6 5,7 4,4 2,2BIP-Deflator 7,6 7,7 4,7 4,4 3,5 5,1 5,0 2,6Erzeugerpreise 4,1 3,3 1,9 3,8 3,7 7,9 1,9 1,3Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 2,2 1,1 0,6 -1,2 2,2 2,9 0,7 1,5Produktionslücke (Prozentpunkte) 2,5 1,9 0,7 -2,0 -1,5 -0,2 -1,2 -1,4Arbeitslosenquote (%)(c) 9,1 8,6 8,8 10,2 11,3 12,0 12,1 12,3Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 9,3 8,5 3,7 1,4 -0,4 1,8 4,9 3,1Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 10,7 8,7 5,8 3,7 2,9 4,8 5,5 4,6Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 1,3 0,2 2,0 2,3 3,4 2,9 0,6 1,5Einfuhrpreisdeflator -0,5 -0,3 1,1 11,6 5,1 12,2 -1,8 -0,1Wechselkursaufwertung(d) 2,6 -1,7 -3,1 -16,4 -4,6 -9,5 9,5 0,7Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(e) 6,9 5,7 2,8 3,0 3,5 -2,3 -0,7 9,9Aktienkurse 0,7 -15,3 -16,8 18,5 24,7 -8,4 0,6 36,9Häuserpreise - - - - - - - -

Tabelle 3Italien: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % 1,4 1,6 1,6 1,5 1,6Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 1,3 1,4 1,7 1,9 2,1

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 1,4 1,4 1,4 1,5 1,6

b) Inflationsprognosen

1998 1999Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 1,9 2,0OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 2,4 2,2IWF (Oktober 1997), VPI 2,1 .

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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Tabelle 4Italien: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 19971997199719971997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -6,7 -2,7 -2,5

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),

abzüglich öffentlicher Ausgaben für Investitionen(b) -4,4 -0,3 .

Bruttoverschuldung des Staates 124,0 121,6 118,1

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-5

0

5

10

15

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

90

100

110

120

130

Abbildung 2

Italien: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderungen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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Tabelle 5Italien: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 98,0 101,5 108,7 119,1 124,9 124,2 124,0 121,6

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 94,0 94,3 93,9 93,0 93,0 92,7 93,4 93,1

in Fremdwährung 6,0 5,7 6,1 7,0 7,0 7,3 6,6 6,9

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 94,5 93,8 92,8 88,8 86,8 85,4 82,8 79,0

Durchschnittliche Fälligkeit(a) (Jahre) 2,4 2,8 2,8 3,0 4,5 4,3 4,3 4,5

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(b)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig (< 1 Jahr) 67,3 66,9 65,0 60,6 51,7 51,0 51,5 49,4

mittelfristig (1-5 Jahre) 21,1 18,2 19,4 23,0 26,8 26,6 25,6 25,8

langfristig (> 5 Jahre) 11,6 15,0 15,6 16,4 21,5 22,4 22,9 24,8

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Restlaufzeit. Nur inländische Verschuldung.(b) Restlaufzeit. Die kurzfristige Komponente umfaßt alle Wertpapiere mit variabler Verzinsung, ungeachtet ihrer Restlaufzeit.

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-12

-8

-4

0

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2

-1

0

1

2

3

4

5

Abbildung 3

Italien: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

40

50

60

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Italien: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

Tabelle 6Italien: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 42,4 43,4 44,3 47,4 45,2 45,0 46,0 47,9

Steuern 25,1 25,6 25,9 28,2 26,7 26,5 27,0 28,1

Sozialversicherungsbeiträge 14,4 14,7 15,1 15,5 14,9 14,8 15,1 15,5

Sonstige laufende Einnahmen 2,9 3,1 3,3 3,7 3,7 3,8 3,9 4,3

Ausgaben insgesamt 53,6 53,5 53,8 56,9 54,4 52,7 52,7 50,6

Laufende Übertragungen 21,2 21,4 22,3 23,1 22,6 21,5 22,0 22,2

Effektive Zinsausgaben 9,5 10,2 11,5 12,1 11,0 11,3 10,8 9,5

Staatsverbrauch 17,6 17,6 17,7 17,6 17,1 16,1 16,3 16,3

Nettokapitalausgaben 5,3 4,4 2,4 4,1 3,7 3,8 3,5 2,5

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -11,1 -10,1 -9,6 -9,5 -9,2 -7,7 -6,7 -2,7

Primärsaldo -1,7 0,1 1,9 2,6 1,8 3,7 4,1 6,8

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),abzüglich

öffentlicher Ausgaben für Investitionen(a) . . . -6,8 -6,9 -5,5 -4,4 -0,3

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175

Tabelle 7Italien: Berechnungen zur Konvergenz der öffentlichen Schuldenstände

a) Auf der Basis des gesamten Finanzierungssaldos(in % des BIP)

Bruttogesamtverschuldung Gesamter Finanzierungssaldo Gesamter Finanzierungssaldo, der mit

(Defizit: (-); Überschuß (+)) einer Verringerung des Schuldenstandes

auf 60 % des BIP vereinbar ist

1997 1998 1997 1998 2002 2007 2012

121,6 118,1 -2,7 -2,5 11,0* 3,1* 0,9*

10,4** 2,5** 0,3**

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(*) Aus den Berechnungen geht hervor, daß die Schuldenquote in den Jahren 2002, 2007 und 2012 auf jeweils 60 % sinken würde, wenn

der gesamte Finanzierungssaldo für 1998 wie geschätzt ausfällt und ab 1999 auf einem Stand von jeweils 11,0 %, 3,1 % bzw. 0,9 %des BIP gehalten würde. Dem liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von derKommission geschätzt, auf 1,8 % beläuft und die Inflationsrate 2 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleibenaußer Betracht.

(**) Aus den Berechnungen geht hervor, daß die Schuldenquote in den Jahren 2002, 2007 und 2012 auf jeweils 60 % sinken würde, wennder gesamte Finanzierungssaldo für 1998 wie geschätzt ausfällt und ab 1999 auf einem Stand von jeweils 10,4 %, 2,5 % bzw. 0,3 %des BIP gehalten würde. Dem liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Wachstumsrate des realen BIP auf 2,5 % beläuft und dieInflationsrate 2 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleiben außer Betracht.

b) Auf der Basis des primären Finanzierungssaldos(in % des BIP)

Bruttogesamtverschuldung Primärer Finanzierungssaldo Primärer Finanzierungssaldo, der mit

einer Verringerung des Schuldenstandes

auf 60 % des BIP vereinbar ist

1997 1998 1997 1998 2002 2007 2012

121,6 118,1 6,8 5,5 16,6* 8,4* 6,1*

15,9** 7,8** 5,5**

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(*) Aus den Berechnungen geht hervor, daß die Schuldenquote in den Jahren 2002, 2007 und 2012 auf jeweils 60 % sinken würde, wenn

der primäre Finanzierungssaldo für 1998 wie geschätzt ausfällt und ab 1999 auf einem Stand von jeweils 16,6 %, 8,4 % bzw. 6,1 %des BIP gehalten würde. Dem liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von derKommission geschätzt, auf 1,8 % beläuft, die Inflationsrate 2 % und der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flowadjustments) bleiben außer Betracht.

(**) Aus den Berechnungen geht hervor, daß die Schuldenquote in den Jahren 2002, 2007 und 2012 auf jeweils 60 % sinken würde, wennder primäre Finanzierungssaldo für 1998 wie geschätzt ausfällt und ab 1999 auf einem Stand von jeweils 15,9 %, 7,8 % bzw. 5,5 %des BIP gehalten würde. Dem liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Wachstumsrate des realen BIP auf 2,5 % beläuft, dieInflationsrate 2 % und der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleiben außer Betracht.

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176

Tabelle 8Italien: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter

als Anteil der Bevölkerung im Alter zwischen

15 und 64 Jahren) 21,6 26,5 31,2 37,5 48,3

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

Konstanter Saldo insgesamt Konstanter Primärsaldo Ausgeglichener Haushalt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Die drei Szenarien gehen davon aus, daß die Schuldenquote sich 1998 wie geschätzt auf 118,1 % des BIP beläuft und daß 1998 der Gesamtsaldo von - 2,5 % des BIP bzw. der Primärsaldo von 5,5 % des BIP über den betrachteten Zeitraum konstant gehalten wird (in % des BIP) bzw., als Alternative, daß der Haushalt von 1999 an ausgeglichen bleibt. Den Szenarien liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von der Kommission geschätzt, auf 1,8 % beläuft, die Inflationsrate 2 % beträgt und - in dem Szenario mit konstantem Primärsaldo - der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleiben außer Betracht.

1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 20121999 2001 2003 2005 2007 2009 2011

50

75

100

125

Konstanter Saldo insgesamt Konstanter Primärsaldo Ausgeglichener Haushalt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Die drei Szenarien gehen davon aus, daß die Schuldenquote sich 1998 wie geschätzt auf 118,1 % des BIP beläuft und daß 1998 der Gesamtsaldo von - 2,5 % des BIP bzw. der Primärsaldo von 5,5 % des BIP über den betrachteten Zeitraum konstant gehalten wird (in % des BIP) bzw., als Alternative, daß der Haushalt von 1999 an ausgeglichen bleibt. Den Szenarien liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Wachstumsrate des realen BIP auf 2,5 % beläuft, die Inflationsrate 2 % beträgt und - in dem Szenario mit konstantem Primärsaldo - der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleiben außer Betracht.

50

75

100

125

1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 20121999 2001 2003 2005 2007 2009 2011

a) Wachstumsrate des realen BIP: 1.8%

b) Wachstumsrate des realen BIP: 2.5%

Abbildung 5

Italien: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annahmen für die öffentlichen Finanzierungssalden(in % des BIP)

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177

Tabelle 9a) Italien: Wechselkursstabilität

(25. November 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 25. November 1996

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter des

Wechselkursmechanismus nach oben (+) und unten (-) in % gegenüber(a)

Belgischer Franc 1,9 -1,1

Dänische Krone 1,7 -1,2

Deutsche Mark 1,8 -1,1

Spanische Peseta 0,9 -1,3

Französischer Franc 2,5 -0,6

Irisches Pfund -2,3 -10,1

Holländischer Gulden 1,7 -1,3

Österreichischer Schilling 1,8 -1,1

Portugiesischer Escudo 0,7 -3,0

Finnmark 0,4 -2,9

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt.

b) Italien: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate

bis Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 6,4 5,5 4,5 4,5 4,1 3,0 2,5 1,1

Differenzen der kurzfristigen

Zinssätze(b) 6,0 5,3 4,7 4,1 3,8 3,6 3,1 2,5

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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178

Italienische Lira: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen imEWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 6

ITL/BEF ITL/DKK ITL/DEM ITL/ESP ITL/FRF

ITL/IEP ITL/NLG ITL/ATS ITL/PTE ITL/FIM

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die senkrechte Linie markiert das Datum des Wiedereintritts Italiens in den Wechselkursmechanismus (25. November 1996).Abweichungen vor dem 25. November 1996 beziehen sich auf die beim Wiedereintritt der italienischen Lira in den Wechselkursmechanismus des EWS festgelegten bilateralen Leitkurse.

Tabelle 10Italienische Lira: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise -0,2 -4,5 -8,6

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise -4,4 -3,2 -9,9

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert -36,1 -13,0 -25.2

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

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179

Table 11Italien: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) -1,5 -2,1 -2,4 1,0 1,4 2,5 3,4 3,1

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-) (c) -7,4 -8,6 -10,9 -9,4 -7,2 -4,8 -3,2 -0,5

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 20,0 19,8 21,1 23,4 25,2 27,4 27,0 28,0

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 20,0 20,4 21,8 20,1 21,1 22,3 21,6 23,6

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 55,4 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 60,8 %; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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180

Tabelle 12Italien: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97- Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 9,4 6,9 6,1 5,7 5,4 6,7

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Italien: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Italien: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 7

Differenz der Langfristenzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstieges

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19975

10

15

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2

0

2

4

6

8

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Angaben vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Angaben für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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181

LUXEMBURG

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Luxemburg, gemes-sen an dem Harmonisierten Verbraucher-preisindex (HVPI), 1,4 %, das heißt, sie wardeutlich niedriger als der Referenzwert von2,7 %. Dies galt gleichermaßen für das Jahr1997 insgesamt. Im Jahr 1996 lag diedurchschnittliche Preissteigerungsrate nachdem HVPI bei 1,2 % (siehe Tabelle 1). Inden vergangenen zwei Jahren lag die Preis-steigerungsrate nach dem HVPI in Luxem-burg auf einem Stand, der nach allgemeinerAnsicht mit Preisstabilität vereinbar ist.

Im Rückblick hat sich der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen an dem Ver-braucherpreisindex - in Luxemburg seitAnfang der neunziger Jahre im allgemeinenverlangsamt (siehe Abbildung 1). Der Rück-gang der Teuerungsraten ist auf eine Reihewichtiger politischer Entscheidungen zu-rückzuführen, insbesondere auf eine Wech-selkurspolitik, die den luxemburgischenFranc in einem Währungsverbund an denbelgischen Franc koppelt. Diese Grundaus-richtung wurde ferner durch eine umsichti-ge Finanzpolitik unterstützt. Der Rückgangder Teuerungsrate während der neunzigerJahre wurde im Umfeld einer relativ lebhaf-ten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung er-zielt, obwohl sich das Wachstum zwischen1993 und 1996 von rund 9 % auf 3 %verlangsamte (siehe Tabelle 2). Vor die-sem Hintergrund sind die Zuwächse beiden Arbeitseinkommen je Beschäftigten inden vergangen Jahren moderat gewesen.1997 kam es dann zu einer Beschleunigung.Da es keine größeren Ausschläge beimeffektiven Wechselkurs gab, war der An-stieg der Importpreise in den neunzigerJahren gedämpft oder rückläufig, was zurEindämmung des Preisauftriebs beitrug.Niedrige Teuerungsraten ergeben sich auch

gemessen an anderen wichtigen Preisindi-zes (siehe Tabelle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß einRückgang der Inflationsrate auf 1 ½ % zuverzeichnen ist, und auf der Grundlage derin Tabelle 3a dargestellten Indikatoren gibtes kaum Anzeichen für eine unmittelbareVerstärkung des Preisauftriebs. Die Pro-gnosen gehen für die Jahre 1998 und 1999von einer Inflationsrate von 1 ½ % bis 2 %aus (siehe Tabelle 3b). Risiken für diePreisstabilität könnten in diesem Zeitraumvon Kapazitätsengpässen und einem leich-ten Anstieg der Lohnstückkosten ausge-hen.

Auf längere Sicht kann eine Fortsetzungder seit längerem verfolgten Wirtschafts-und Finanzpolitik als nützlich angesehenwerden, um ein der Preisstabilität förderli-ches Umfeld zu gewährleisten. Ebenso wich-tig wird es sein, die Mäßigung bei denTarifabschlüssen beizubehalten und so si-cherzustellen, daß die Arbeitslosenquotein Luxemburg niedrig bleibt.

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 wies der Finanzie-rungssaldo des Staatssektors einen Über-schuß von 1,7 % des BIP auf, womit derReferenzwert von 3 % mühelos erreichtwurde. Die Schuldenquote lag bei 6,7 %,das heißt weit unter dem Referenzwertvon 60 %. Im Vergleich zum Vorjahr gingder Haushaltsüberschuß um 0,8 Prozent-punkte zurück, während die Schuldenquo-te geringfügig anstieg. Für 1998 wird einRückgang des Haushaltsüberschusses auf1,0 % des BIP vorausgesagt, während bei

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der Schuldenquote ein Anstieg auf 7,1 %erwartet wird (siehe Tabelle 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist LuxemburgsSchuldenquote schrittweise um 2,0 Pro-zentpunkte gestiegen (siehe Abbildung 2a).Abbildung 2b zeigt im einzelnen, daß in dertypischen Konstellation die Primärüber-schüsse die schuldenstandserhöhendenAuswirkungen der Bestandsanpassungenteilweise kompensierten. In Luxemburg sinddiese Anpassungen darauf zurückzuführen,daß der Staat Rücklagen für das Altersver-sorgungssystem bildet, die in Sonderfondsangesammelt werden; die jährlichen Ein-zahlungen in diese Sonderfonds werdenbei der Ermittlung des Haushaltsüberschus-ses nicht berücksichtigt. Aufgrund des nied-rigen Schuldenstandes hatten die Wachs-tums- und Zinsverhältnisse in den neunzi-ger Jahren nahezu keine Auswirkungen aufdie Schuldenquote. In diesem Zusammen-hang könnte erwähnt werden, daß dieBruttoverschuldung des Staates Luxem-burg fast ausschließlich in Inlandswährungdenominiert ist und der Anteil der Schul-den mit kurzer Restlaufzeit verschwindendgering ist (siehe Tabelle 5).

In den neunziger Jahren war eine ähnlichsolide Konstellation bei den jährlichen Fi-nanzierungssalden zu beobachten, die stetseinen Überschuß verzeichneten (siehe Ab-bildung 3 und Tabelle 6). Jedoch ging dergesamte Haushaltsüberschuß in den frühenneunziger Jahren rapide zurück, und zwarvon 5,0 % im Jahr 1990 auf 0,8 % im Jahr1992. Danach stabilisierte er sich weitge-hend bei rund 2 % und erreichte 1997einen Stand von 1,7 %. Vor diesem Hinter-grund wird eine nähere Untersuchung vonLuxemburgs Ergebnissen bei der Defizit-quote nicht für notwendig erachtet.

Luxemburgs mittelfristige fiskalpolitische Stra-tegie zielt darauf ab, den öffentlichen Haus-halt auszugleichen und so die diesbezügli-che Bestimmung des Stabilitäts- und Wachs-tumspaktes einzuhalten, sowie die Ausga-ben an das Wachstum des BIP anzupassen,

um einen Anstieg der öffentlichen Ausga-benquote zu vermeiden.

Bezüglich der möglichen zukünftigen Ent-wicklung der Schuldenquote geht der Berichtdes EWI bei Ländern, deren Schuldenquo-te unter 60 % des BIP liegt, nicht detailliertauf dieses Thema ein. Hinsichtlich längerfri-stiger Herausforderungen für die öffentli-chen Finanzen zeigt sich Luxemburg ineiner recht guten Verfassung, vor allemindem es die Schuldenquote niedrig gehal-ten hat. Doch längerfristig gesehen könntedie öffentliche Finanzlage aufgrund vonVeränderungen im AlterssicherungssystemBelastungen durch die deutliche Alterungder Bevölkerung, die sich ab circa 2010beschleunigen dürfte, ausgesetzt sein (sie-he Tabelle 7).

Wechselkursentwicklung

Da Luxemburg mit Belgien einen Wäh-rungverbund bildet, ist die Entwicklung desluxemburgischen Franc weitgehend mit derdes belgischen Franc identisch. Daher gibtder folgende Abschnitt den Text des Kapi-tels über die Wechselkursentwicklung inBelgien fast wortgleich wieder.

Der luxemburgische Franc nimmt amWechselkursmechanismus des Europäi-schen Währungssystems seit dessen Ein-führung am 13. März 1979 teil, das heißtschon sehr viel länger als seit Beginn deshier untersuchten Zeitraums von zwei Jah-ren (siehe Tabelle 8a). Im Referenzzeitraumvon März 1996 bis Februar 1998 bewegtesich die luxemburgische Währung in derRegel nahe den Leitkursen gegenüber denanderen EWS-Währungen und sehr naheden Leitkursen gegenüber der D-Mark,dem holländischen Gulden und dem öster-reichischen Schilling (siehe Abbildung 4und Tabelle 8a). Zeitweilig bewegte sichder luxemburgische Franc außerhalb einesengen Bereichs um die Leitkurse gegen-über verschiedenen Partnerwährungen. Diemaximalen Abweichungen von den Leit-

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kursen nach oben und unten, berechnetauf der Basis von gleitenden 10-Tages-durchschnitten, betrugen 2,5 % beziehungs-weise -3,0 %, sieht man einmal von demeigenständigen Aufwärtstrend des irischenPfund ab (siehe Tabelle 8a). Die Abwei-chungen traten vorübergehend auf, dieWechselkursvolatilität gegenüber derD-Mark war anhaltend sehr niedrig (sieheTabelle 8b), und die Differenzen bei denkurzfr ist igen Zinsen gegenüber denEU-Ländern mit den niedrigsten kurzfristi-gen Zinsen waren geringfügig. Währenddes Referenzzeitraums hat Luxemburg denbilateralen Leitkurs seiner Währung gegen-über den Währungen der anderen Mit-gliedstaaten nicht abgewertet.

Luxemburg hat seit jeher kontinuierlichhohe Leistungsbilanzüberschüsse erzielt(siehe Tabelle 9). Betrachtet man die Ent-wicklung anderer außenwirtschaftlicherDaten, so sollte erwähnt werden, daß essich bei Luxemburg um eine kleine offeneVolkswirtschaft handelt, die nach den jüng-sten verfügbaren Daten in Relation zumBIP eine Außenhandelsquote von 95 % beiden Ausfuhren und 86 % bei den Einfuhrenaufweist, und der Anteil des Handels mitLändern innerhalb der EU beläuft sich auf70 % bei den Ausfuhren und 74 % bei denEinfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Luxemburg durchschnittlich bei 5,6 %und damit deutlich unterhalb des Refe-renzwertes für das Zinskriterium von 7,8 %,der auf der Basis derjenigen drei Länderfestgelegt wird, die in bezug auf die Preis-stabilität am besten abgeschnitten haben.Dies gilt ebenfalls für das Gesamtjahr 1997sowie für 1996 (siehe Tabelle 10).

Die langfristigen Zinsen sind seit den frü-hen neunziger Jahren im Trend gesunken(siehe Abbildung 5a). Seit Anfang der

neunziger Jahre war zumeist eine engeKonvergenz der luxemburgischen langfristi-gen Zinsen mit den Sätzen in den EU-Ländern mit den niedrigsten Anleiherendi-ten zu beobachten (siehe Abbildung 5b).Die wichtigsten Einflußgrößen hierbei wa-ren die relativ niedrige Inflationsrate sowieeine solide Finanzpolitik.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielte Luxemburggemessen an dem HVPI mit 1,4 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten war ge-dämpft, und niedrige Teuerungsraten erga-ben sich auch gemessen an anderen wichti-gen Preisindizes. Für die unmittelbare Zu-kunft gibt es kaum Anzeichen für eineVerstärkung des Preisauftriebs; die Progno-sen für die Jahre 1998 und 1999 gehen voneiner Inflationsrate von 1 ½ % bis 2 % aus.Der luxemburgische Franc, der mit dembelgischen Franc einen Währungsverbundbildet, nimmt am EWS-Wechselkurs-mechanismus schon erheblich länger alszwei Jahre teil. Während des Referenzzeit-raums blieb der Wechselkurs weitgehendstabil und in der Regel nahe den unverän-derten bilateralen Leitkursen, ohne daßkursstützende Maßnahmen notwendig ge-wesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 5,6 %, also deutlich unter dementsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Luxemburg einenHaushaltsüberschuß von 1,7 % des BIP,womit der Referenzwert von 3 % müheloserreicht wurde; für 1998 wird mit einemÜberschuß von 1,0 % gerechnet. Die Schul-denquote blieb 1997 mit 6,7 % des BIPnahezu stabil und somit weit unter demReferenzwert von 60 %; für 1998 wird miteinem Anstieg auf 7,1 % gerechnet. Bezüg-lich der Nachhaltigkeit der fiskalpolitischenEntwicklung ist festzustellen: Wenn derHaushaltsüberschuß 1998 auf dem gegen-wärtigen Stand bleibt, dürfte Luxemburg

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das mittelfristige Ziel des ab 1999 wirksa-men Stabilitäts- und Wachstumspaktes,nämlich einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß zuerreichen, erfüllen.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß Luxemburg hohe Leistungsbilanz-überschüsse verzeichnet.

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LUXEMBURG

l PreisentwicklungTabelle 1 Luxemburg: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreis-

index (HVPI)Abbildung 1 Luxemburg: PreisentwicklungenTabelle 2 Luxemburg: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Luxemburg: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Luxemburg: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Luxemburg: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Luxemburg: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Luxemburg: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 6 Luxemburg: Haushaltslage des StaatesTabelle 7 Luxemburg: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Luxemburg: Wechselkursstabilität

b) Luxemburg: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 4 Luxemburgischer Franc: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 9 Luxemburg: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 10 Luxemburg: Langfristige ZinssätzeAbbildung 5 a) Luxemburg: Langfristiger Zinssatz

b) Luxemburg: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucher-preisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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186

Tabelle 1Luxemburg: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex(HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 1,2 1,4 1,5 1,5 1,5 1,4

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Luxemburg: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-3

-2

-1

0

1

2

3

4

5

6

7

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187

Tabelle 2Luxemburg: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 19961997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 3,7 3,1 3,2 3,6 2,2 1,9 1,4 1,4VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) 3,7 3,1 3,1 2,9 2,1 1,8 1,4 1,4Deflator für den Privaten Verbrauch 4,0 2,9 3,9 3,8 2,1 1,8 1,4 1,2BIP-Deflator 3,4 1,3 5,1 0,5 4,9 1,8 1,1 1,7Erzeugerpreise -2,0 -2,5 -2,1 -1,7 0,5 3,7 -3,1 1,2Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 2,2 6,1 4,5 8,7 4,2 3,8 3,0 4,1Produktionslücke (Prozentpunkte) 1,0 1,5 0,4 3,6 2,7 1,7 0,1 -0,2Arbeitslosenquote (%) 1,3 1,4 1,6 2,1 2,7 3,0 3,3 3,6Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 6,6 3,5 4,0 -2,2 1,4 2,2 0,7 1,1Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 5,5 6,4 5,3 5,1 4,0 2,2 1,8 2,7Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) -1,0 2,7 1,2 7,4 2,6 0,1 1,1 1,6Einfuhrpreisdeflator 2,5 1,9 0,0 -0,5 1,4 0,1 -0,9 0,9Wechselkursaufwertung(c) 1,7 0,3 0,6 -0,5 1,0 1,2 -0,7 -2,0Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(d) 25,1 2,1 10,5 13,6 -7,8 -1,3 1,3 4,9Aktienkurse -15,7 3,3 -10,0 121,1 -9,1 0,6 30,0 24,7Häuserpreise(e) 5,2 4,8 6,9 1,4 1,2 1,8 0,9 1,5

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI=HVPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % 1,7 1,7 1,5 1,5 1,5Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet (a) 1,4 1,6 1,9 2,0 1,7

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet(a) 1,3 1,4 1,5 1,5 1,6

Tabelle 3Luxemburg: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Nominaler Außenwert gegenüber 11 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(d) Harmonisierte nationale Statistiken; Jahresdurchschnitt.(e) Baupreise für Wohngebäude und teilweise zu Wohnzwecken genutzte Gebäude.

Quelle: Europäische Kommission.(a) HVPI ohne Saisonwaren.

b) Inflationsprognosen

1998 1999

Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 1,6 1,7

OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 1,5 1,5

IWF (Oktober 1997), VPI 2,0 .

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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188

Tabelle 4Luxemburg: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 19971997199719971997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) 2,5 1,7 1,0

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(b) 7,2 6,6 .

Bruttoverschuldung des Staates 6,6 6,7 7,1

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

4

5

7

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-4

-2

0

2

4

6

Abbildung 2

Luxemburg: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderungen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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189

Tabelle 5Luxemburg: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 4,7 4,2 5,1 6,1 5,7 5,9 6,6 6,7

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 96,6 97,7 98,8 99,3 99,4 99,6 99,7 99,8

in Fremdwährung 3,4 2,3 1,2 0,7 0,6 0,5 0,3 0,2

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 92,0 93,2 95,6 85,2 84,9 84,5 85,4 85,1

Durchschnittliche Fälligkeit(a) (Jahre) . . . . . 7,8 7,5 7,2

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(a)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig(b) (< 1 Jahr) 5,5 6,9 5,8 3,3 6,4 0,8 3,6 0,1

mittelfristig (1 - 5 Jahre) 63,0 66,6 53,8 30,7 15,0 8,3 1,4 10,1

langfristig (> 5 Jahre) 31,4 26,5 40,5 66,1 78,7 90,9 95,0 89,9

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Restlaufzeit. Ausschließlich Schuld des Zentralstaates.(b) Einschließlich kurzfristiger Schulden und an kurzfristige Zinsen gebundener Schulden.

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

0

1

2

3

4

5

6

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-4

-3

-2

-1

0

1

2

Abbildung 3

Luxemburg: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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190

Tabelle 6Luxemburg: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt . . . . . . 49,0 47,6

Steuern . . . . . . 32,7 31,7

Sozialversicherungsbeiträge . . . . . . 11,9 11,6

Sonstige laufende Einnahmen . . . . . . 4,4 4,3

Ausgaben insgesamt . . . . . . 46,5 45,9

Laufende Übertragungen . . . . . . 27,3 26,7

Effektive Zinsausgaben 0,5 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3

Staatsverbrauch 13,4 13,3 13,1 12,9 12,5 13,2 13,6 13,3

Nettokapitalausgaben . . . . . . 5,3 5,5

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) 5,0 1,9 0,8 1,7 2,8 1,9 2,5 1,7

Primärsaldo 5,5 2,3 1,1 2,0 3,1 2,2 2,8 2,1

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),

abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(a) . . . 7,0 7,2 6,5 7,2 6,6

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

Tabelle 7Luxemburg: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter

als Anteil der Bevölkerung im Alter

zwischen 15 und 64 Jahren) 19,9 21,9 25,9 33,2 44,2

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

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191

Tabelle 8a) Luxemburg: Wechselkursstabilität

(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 13. März 1979

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter des

Wechselkursmechanismus nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

Dänische Krone 1,6 -0,3

Deutsche Mark 0,4 -0,1

Spanische Peseta 0,2 -2,0

Französischer Franc 2,5 -0,3

Irisches Pfund 4,2 -10,6

Italienische Lira 1,1 -1,9

Holländischer Gulden 0,1 -0,5

Österreichischer Schilling 0,4 -0,1

Portugiesischer Escudo 1,4 -2,7

Finnmark -0,2 -3,0

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt. Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den

Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25.November 1996.

b) Luxemburg: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate

bis Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96. Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 0,2 0,2 0,2 0,3 0,1 0,1 0,2 0,1

Differenzen der kurzfristigen

Zinssätze(b) -0,2 -0,2 -0,2 -0,1 0,0 0,2 0,2 0,0

(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkursesgegenüber der DEM in %.

(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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192

Luxemburgischer Franc: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im EWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 4

LUF/DKK LUF/DEM LUF/ESP LUF/FRF LUF/IEP

LUF/ITL LUF/NLG LUF/ATS LUF/PTE LUF/FIM

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25. November 1996.

Tabelle 9Luxemburg: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) 17,0 13,5 15,4 13,7 14,0 18,1 15,9 15,9

Netto-Auslandsaktiva (+)

oder -passiva (-)(c) . . . . . . . .

Ausfuhr (Waren und

Dienstleistungen)(d) 97,9 98,4 98,7 93,3 93,4 94,0 93,3 95,3

Einfuhr (Waren und

Dienstleistungen)(e) 96,4 99,0 94,0 88,9 85,2 85,2 83,5 85,5

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr Belgiens und Luxemburgs 70,4 %; Direction of

Trade Statistics Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr Belgiens und Luxemburgs 73,6 %;

Direction of Trade Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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193

Tabelle 10Luxemburg: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97- Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 6,3 5,6 5,6 5,4 5,2 5,6

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Luxemburg: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Luxemburg: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 5

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19975

6

7

8

9

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997-2

-1

0

1

2

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Werte vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Werte für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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194

NIEDERLANDE

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in den Niederlanden,gemessen an dem Harmonisierten Ver-braucherpreisindex (HVPI), 1,8 %, das heißt,sie war deutlich niedriger als der Referenz-wert von 2,7 %. Dies galt gleichermaßenfür das Jahr 1997 insgesamt. Im Jahr 1996lag die durchschnittliche Preissteigerungs-rate nach dem HVPI bei 1,4 % (sieheTabelle 1). In den vergangenen zwei Jahrenist die Preissteigerungsrate nach dem HVPIin den Niederlanden der Tendenz nachgestiegen, sie blieb aber auf einem Stand,der nach allgemeiner Ansicht mit Preissta-bilität vereinbar ist.

Im Rückblick erreichte der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen an demVerbraucherpreisindex - in den Niederlan-den im Jahr 1992 mit 3,2 % seinen Höhe-punkt, um dann wieder auf 1,9 % im Jahr1995 zu sinken. Seither ist ein geringfügigesAnziehen der Teuerungsraten zu beobach-ten (siehe Abbildung 1). Das allgemeinniedrige Inflationsniveau ist auf das strikteFesthalten an einem stabilitätsorientiertenKurs zurückzuführen. Insbesondere ist dieGeldpolitik grundsätzlich auf die Gewähr-leistung der Preisstabilität ausgerichtet, ge-stützt auf das Ziel, im Rahmen des Wech-selkursmechanismus des EWS den hollän-dischen Gulden gegenüber der D-Markstabil zu halten. Diese Strategie wurdeunter anderem durch Maßnahmen unter-stützt, die auf eine Mäßigung des Lohnauf-triebs sowie eine Konsolidierung der Staats-finanzen abzielten. Darüber hinaus hat dasgesamtwirtschaftliche Umfeld zur Dämp-fung des Preisauftriebs beigetragen. Im Jahr1993 entstand eine negative Produktions-lücke (siehe Tabelle 2). In jüngster Zeitbeschleunigte sich das Wachstum des rea-

len BIP, und die Produktionslücke verklei-nerte sich. Trotz einer Anspannung amArbeitsmarkt blieb das Lohnwachstum un-geachtet einer leichten Beschleunigung imJahr 1997 moderat, und die Steigerungsra-te bei den Lohnstückkosten fiel gering aus.Der Anstieg der Importpreise war wäh-rend des überwiegenden Teils der neunzi-ger Jahre gedämpft, was die Kontrolle desPreisauftriebs erleichterte. Im Jahr 1997hat sich der Auftrieb der Verbraucherprei-se, nicht zuletzt als Ergebnis eines Anzie-hens der Importpreise, verstärkt. NiedrigeTeuerungsraten ergeben sich auch gemes-sen an anderen wichtigen Preisindizes (sie-he Tabelle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß einRückgang der Inflationsrate auf unter 2 %zu verzeichnen ist, jedoch gibt es auf derGrundlage der in Tabelle 3a dargestelltenIndikatoren einige Anzeichen für eine un-mittelbare Verstärkung des Preisauftriebs.Die Prognosen gehen für die Jahre 1998und 1999 von einer Inflationsrate vonungefähr 2 ½ % aus (siehe Tabelle 3b).Risiken für die Preisstabilität könnten indiesem Zeitraum von der angespanntenArbeitsmarktsituation und von einer Ver-ringerung der Produktionslücke ausgehen.

Auf längere Sicht ist für die Niederlandedie Gewährleistung eines der Preisstabilitätförderlichen Umfelds unter anderem mitder Gestaltung der mittel- und langfristigenFinanzpolitik verbunden. Es wird ebensowichtig sein, mit politischen Maßnahmenzur Förderung des Wettbewerbs auf denGütermärkten sowie zur Verbesserung derFunktionsweise der Arbeitsmärkte fortzu-fahren.

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195

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 1,4 %, das heißtdeutlich unter dem Referenzwert von 3 %;die Schuldenquote lag bei 72,1 %, das heißtüber dem Referenzwert von 60 %. ImVergleich zum Vorjahr wurde die Defizit-quote um 0,9 Prozentpunkte und die Schul-denquote um 5,1 Prozentpunkte gesenkt.Für 1998 wird ein Anstieg der Defizitquoteauf 1,6 % des BIP vorausgesagt, währendbei der Schuldenquote ein Rückgang auf70,0 % erwartet wird. 1996 und 1997 lagdie Defizitquote nicht über dem Verhältnisder öffentlichen Investitionsausgaben zumBIP (siehe Tabelle 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist die Schulden-quote der Niederlande um 7,1 Prozent-punkte gesunken. Nach einem Anstieg von79,2 % auf 81,2 % von 1990 bis 1993wurde die Quote in der Folge wiederzurückgeführt und lag 1997 bei 72,1 %(siehe Abbildung 2a). Das heißt, es war einRückgang von 9,1 Prozentpunkten inner-halb von vier Jahren zu verzeichnen. Abbil-dung 2b zeigt im einzelnen, daß die Primär-überschüsse während des Zeitraums bis1995 meistens nicht ausreichten, um dieschuldenstandserhöhenden Auswirkungeneines negativen Wachstum/Zins-Differen-tials zu kompensieren. Verschiedentlichwirkten sich unter dem Begriff „Bestands-anpassungen“ zusammengefaßte finanzielleTransaktionen auf die Schuldendynamikaus. Diese Sonderfaktoren waren meistensrelativ unbedeutend, bewirkten in zweiFällen allerdings eine deutliche Rückfüh-rung. Der erste Fall betraf eine Finanzre-form im sozialen Wohnungsbau im Jahr1994, der zweite bezog sich auf die Tatsa-che, daß das Finanzministerium 1997 seinKonto bei der niederländischen Zentral-bank annähernd ausglich und den zuvorangefallenen Überschuß zur Tilgung vonSchulden verwendete. 1996 und 1997 ver-besserte sich das gesamtwirtschaftlicheUmfeld: Faktoren wie die Zunahme desBIP-Wachstums, das leichte Sinken des

durchschnittlichen Zinsniveaus sowie dieErhöhung der Primärüberschüsse trugen zueinem Rückgang der Schuldenquote bei.Die Anfang der neunziger Jahre zu beob-achtenden Konstellationen können als cha-rakteristisch für die Auftriebskräfte gese-hen werden, denen die Schuldenquoteausgesetzt sein kann, wenn die Primär-überschüsse nicht ausreichen, um ungün-stige gesamtwirtschaftliche Bedingungenauszugleichen. In diesem Zusammenhangkönnte erwähnt werden, daß der Anteilder Schulden mit kurzer Restlaufzeit in denneunziger Jahren gering war (wenn auchmit zunehmender Tendenz) und daß diedurchschnittliche Laufzeit im betrachtetenZeitraum insgesamt gleichgeblieben ist (sie-he Tabelle 5). Auch unter Berücksichtigungder gegenwärtigen Höhe der Schulden-quote sind die öffentlichen Finanzierungs-salden relativ unempfindlich gegenüberZinsveränderungen. Außerdem ist der An-teil der Fremdwährungsschuld verschwin-dend gering, so daß die Finanzierungssal-den auch gegenüber Wechselkursverände-rungen unempfindlich sind.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote eine weitgehend flache Verlaufskur-ve bis 1995 mit anschließender Verbesse-rung zu beobachten. Während 1990 dieQuote noch bei 5,1 % lag, schwankte derHaushaltsfehlbetrag im Zeitraum bis 1995zwischen 2,9 % und 4,0 % des BIP; danachschrumpfte das Defizit auf 2,3 % im Jahr1996 und machte 1997 schließlich 1,4 %des BIP aus (siehe Abbildung 3a). DieVerringerung der Defizitquote fiel ange-sichts des günstigen gesamtwirtschaftlichenUmfelds bescheiden aus. Abbildung 3b, inder auf die Veränderungen der Defiziteabgestellt wird, zeigt detaillierter, daß kon-junkturelle Faktoren mit Ausnahme von1993 keine große Rolle spielten. Die nicht-konjunkturellen Verbesserungen könnteneine nachhaltige „strukturelle“ Entwicklungin Richtung einer ausgewogeneren Haus-haltspolitik und/oder eine Vielzahl von Maß-nahmen mit zeitlich begrenzter Wirkungwiderspiegeln. Nach den vorhandenen In-

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formationen dürften Maßnahmen mit zeit-lich begrenzter Wirkung bei der Senkungder Defizitquote um 0,6 % im Jahr 1996eine Rolle gespielt haben; sie spielten aberkeine Rolle im Jahr 1997.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staates zwischen 1990 und1993 kontinuierlich gestiegen ist, was inerster Linie eine Erhöhung der laufendenÜbertragungen (siehe Tabelle 6) im Zu-sammenhang mit der Konjunkturabschwä-chung und der höheren Arbeitslosigkeitwiderspiegelt. Nach 1993 sank die Quote.Vor dem Hintergrund einer konjunkturel-len Erholung und eines Rückgangs derArbeitslosigkeit waren die laufenden Über-tragungen in Relation zum BIP, wie auchalle anderen Ausgabenkategorien, starkrückläufig. Per saldo lag die Ausgabenquo-te 1997 fast 5 Prozentpunkte niedriger als1990, was auf einen rückläufigen Trendaller wichtigen Posten der Staatsausgabenzurückzuführen war. Eine Fortsetzung die-ses Trends würde es erforderlich machen,das Hauptaugenmerk auf die laufendenÜbertragungen und den Staatsverbrauchzu legen. Auch die öffentlichen Einnahmenin Relation zum BIP stiegen in der Tendenzbis 1993 stark an, gingen aber in denfolgenden Jahren auf ein Niveau zurück,das unter dem der frühen neunziger Jahrelag, bevor sie 1997 wieder leicht anstiegen.Damit könnte ein Niveau erreicht sein, dasdem Wirtschaftswachstum schadet.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie, die in dem im Dezember 1996aktualisierten niederländischen Konvergenz-programm für 1995 bis 1998 dargestelltwurde, dürfte es 1998 zu einer rückläufi-gen oder stabilisierenden Tendenz bei derDefizitquote und einer sinkenden Tendenzbei der Schuldenquote kommen. Das Schul-denquotenergebnis von 1997 spiegelt eineEntwicklung wider, die sich besser gestalte-te als im ursprünglichen Programm für1998 vorgesehen. Vor dem Hintergrund

eines unerwartet starken Wirtschaftswachs-tums zeigt der Haushalt für 1998 einestärkere Senkung der Defizitquote als imProgramm geplant. Zur Zeit gibt es keineAnzeichen für nennenswerte Maßnahmenmit zeitlich begrenzter Wirkung im Haus-halt 1998. Während das derzeitige Pro-gramm keine Prognosen über 1998 hinausenthält, haben sich die niederländischenBehörden verpflichtet, das mittelfristige Zieldes ab 1999 wirksamen Stabilitäts- undWachstumspaktes zu erfüllen, nämlich ei-nen nahezu ausgeglichenen Haushalt odereinen Haushaltsüberschuß zu erzielen, wasgegenüber den Prognosen für 1998 eineweitere erhebliche Konsolidierung der öf-fentlichen Finanzen notwendig macht.

Das EWI hat Berechungen angestellt, wiesich alternative fiskalpolitische Szenarienauf die Rückführung der Schuldenquote aufden Referenzwert von 60 % in jenenLändern auswirken würden, deren Schul-denquote deutlich mehr als 60 %, aberweniger als 80 % des BIP ausmacht (sieheAbbildung 5). Demzufolge würde in denNiederlanden, unter der Annahme, daß imJahr 1998 die gesamte Haushaltspositionund die Gesamtschuldenquote den vonder Europäischen Kommission prognosti-zierten Stand erreichen und ab 1999 einausgeglichener Haushalt verwirklicht wer-den kann, die Schuldenquote bereits imJahr 2002 unter 60 % des BIP sinken. Dieswürde ebenfalls erreicht, wenn der Primär-überschuß aus dem Jahr 1998 in Höhe von3,3 % des BIP konstant gehalten würde.Der Schuldenabbau wäre dann allerdingslangsamer. Würde jedoch das Gesamtdefi-zit aus dem Jahr 1998 in Höhe von 1,6 %des BIP gleichbleiben, würde dieser Prozeßbis zum Jahr 2005 verlängert. Diese Be-rechnungen basieren auf der normativenAnnahme eines konstanten nominalen Zins-satzes von 6 % (durchschnittliche realeVerzinsung der Staatsverschuldung von 4 %und eine Teuerungsrate von 2 %) sowieauf der Annahme einer konstanten Zu-wachsrate des realen BIP von 3,1 %, wievon der Kommission für das reale Trend-

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wachstum des BIP 1998 geschätzt. Be-standsanpassungen bleiben außer Betracht.Zwar sind derartige Berechnungen reinexemplarisch und können keinesfalls alsPrognosen angesehen werden, sie machenjedoch deutlich, daß weitere erheblicheKonsolidierungsfortschritte notwendig sind,um die niederländische Schuldenquote in-nerhalb eines angemessenen Zeitraums auf60 % des BIP oder darunter zu senken.

Im Falle der Niederlande ist es in der Tatangebracht zu betonen, daß eine beträcht-liche Verbesserung bei der Defizitquoteund eine nachhaltige Konsolidierung er-reicht werden müssen. Wie in der Vergan-genheit zu beobachten war, kann ein weni-ger günstiges konjunkturelles Umfeld alsderzeit zu einer Erhöhung der Schulden-quote führen. Darüber hinaus ist, wie ausTabelle 7 ersichtlich, ab circa 2010 miteiner erheblichen Alterung der Bevölke-rung zu rechnen. Auch wenn die Nieder-lande über ein weitreichendes betriebli-ches Altersversorgungssystem verfügen, dasauf dem Kapitaldeckungsprinzip basiert undden Großteil der Arbeitnehmer des priva-ten und des öffentlichen Sektors erfaßt, sospielen umlagefinanzierte Versorgungssy-steme immer noch eine wichtige Rolle, unddie öffentlichen Ausgaben für die Alters-versorgung in Relation zum BIP werdenden Prognosen nach ansteigen, wenn dieRahmenbedingungen für den Leistungsbe-zug unverändert bleiben. In diesem Zusam-menhang sollten die gegenwärtigen Bemü-hungen zur Einrichtung eines Reservefondsdazu beitragen, das System noch besserabzusichern. Eine Verringerung der Ge-samtbelastung durch die Alterung der Be-völkerung wird leichter möglich sein, wenndie öffentlichen Finanzen vor dem Zeit-raum, ab dem sich die demographischeSituation verschlechtert, genügend Hand-lungsspielraum geschaffen haben.

Wechselkursentwicklung

Der holländische Gulden nimmt am Wech-selkursmechanismus des EuropäischenWährungssystems seit dessen Einführungam 13. März 1979 teil, das heißt schonsehr viel länger als seit Beginn des hieruntersuchten Zeitraums von zwei Jahren(siehe Tabelle 8a). Wie oben erwähnt, istdie niederländische Geldpolitik auf Preis-stabilität ausgerichtet, gestützt auf das Ziel,innerhalb des EWS-Wechselkursmechanis-mus den Wechselkurs des Gulden gegen-über der D-Mark stabil zu halten. Aufgrundeines Abkommens zwischen den Nieder-landen und Deutschland ist die Bandbreitezwischen den beiden Währungen mit± 2,25 % festgesetzt. Im Referenzzeitraumvon März 1996 bis Februar 1998 bewegtesich die niederländische Währung in derRegel nahe den Leitkursen gegenüber denanderen EWS-Währungen und sehr naheden Leitkursen gegenüber dem belgischenFranc, der D-Mark und dem österreichi-schen Schilling (siehe Abbildung 6 undTabelle 8a). Zeitweilig bewegte sich derholländische Gulden außerhalb eines en-gen Bereichs um die Leitkurse gegenüberverschiedenen anderen Partnerwährungen.Die maximalen Abweichungen von denLeitkursen nach oben und unten, berech-net auf der Basis von gleitenden 10-Tages-durchschnitten, betrugen 2,8 % beziehungs-weise -2,8 %, sieht man einmal von demeigenständigen Aufwärtstrend des irischenPfund ab (siehe Tabelle 8a). Die Abwei-chungen traten vorübergehend auf, dieWechselkursvolatilität gegenüber derD-Mark war anhaltend sehr niedrig (sieheTabelle 8b) und die Differenzen bei denkurzfristigen Zinsen gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten kurzfristigenZinsen waren geringfügig. Während desReferenzzeitraums haben die Niederlandeden bilateralen Leitkurs ihrer Währunggegenüber den Währungen der anderenMitgliedstaaten nicht abgewertet.

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Im längerfristigen Vergleich zeigen die Indi-katoren des realen Außenwertes des hol-ländischen Gulden gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmendenLändern (siehe Tabelle 9), daß das gegen-wärtige Niveau nahe den historischen Wer-ten liegt. Betrachtet man die Entwicklunganderer außenwirtschaftlicher Daten, sohaben die Niederlande kontinuierlich hoheLeistungsbilanzüberschüsse erzielt und wei-sen eine ansehnliche Netto-Vermögenspo-sition gegenüber dem Ausland auf (sieheTabelle 10). In diesem Zusammenhangsollte auch erwähnt werden, daß es sichbei den Niederlanden um eine kleine offe-ne Volkswirtschaft handelt, die nach denjüngsten verfügbaren Daten in Relationzum BIP eine Außenhandelsquote von 63 %bei den Ausfuhren und 56 % bei denEinfuhren aufweist, und der Anteil desHandels mit Ländern innerhalb der EUbeläuft sich auf 78 % bei den Ausfuhrenund 60 % bei den Einfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in den Niederlanden durchschnittlichbei 5,5 % und damit deutlich unterhalb desReferenzwertes für das Zinskriterium von7,8 %, der auf der Basis derjenigen dreiLänder festgelegt wird, die in bezug auf diePreisstabilität am besten abgeschnitten ha-ben. Dies gilt ebenfalls für das Gesamtjahr1997 sowie für 1996 (siehe Tabelle 11).

Die langfristigen Zinsen sind seit den frü-hen neunziger Jahren im Trend gesunken(siehe Abbildung 7a). Seit Anfang derneunziger Jahre war zumeist eine engeKonvergenz der niederländischen langfristi-gen Zinsen mit den Sätzen in den EU-Ländern mit den niedrigsten Anleiherendi-ten zu beobachten. In jüngster Zeit ist der(typischerweise negative) Abstand fast aufNull geschrumpft (siehe Abbildung 7b).Die wichtigsten Einflußgrößen hinter die-sem Trend waren die vergleichsweise nied-

rige Inflationsrate, die Stabilität des Wech-selkurses des holländischen Gulden, einähnlicher geldpolitischer Kurs wie in denoben erwähnten Ländern sowie die Ver-besserung der öffentlichen Finanzlage. Derin letzter Zeit beobachtete leichte Preis-auftrieb hatte anscheinend keinen nen-nenswerten Einfluß auf die Einschätzungder Niederlande durch die Finanzmärkte.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielten die Nieder-lande gemessen an dem HVPI mit 1,8 %eine Preissteigerungsrate, die deutlich un-ter dem im Vertrag festgelegten Referenz-wert liegt. Der Anstieg der Lohnstückko-sten war gedämpft, und niedrige Teue-rungsraten ergaben sich auch gemessen ananderen wichtigen Preisindizes. Für dieunmittelbare Zukunft gibt es Anzeichen füreine Verstärkung des Preisauftriebs; diePrognosen für die Jahre 1998 und 1999gehen von einem Anstieg der Inflationsrateauf etwa 2 ½ % aus. Der holländischeGulden nimmt am EWS-Wechselkurs-mechanismus schon erheblich länger alszwei Jahre teil. Während des Referenzzeit-raums blieb der Wechselkurs weitgehendstabil und in der Regel nahe den unverän-derten bilateralen Leitkursen, ohne daßkursstützende Maßnahmen notwendig ge-wesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 5,5 %, also deutlich unter dementsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielten die Niederlandeeine Defizitquote von 1,4 % des BIP, wo-mit sie den Referenzwert deutlich unter-schritten; für 1998 wird mit einem Anstiegauf 1,6 % gerechnet. Die Schuldenquoteliegt über dem Referenzwert von 60 % desBIP. Nach einem Höchststand im Jahr 1993ging die Quote um 9,1 Prozentpunkte zu-rück und lag 1997 bei 72,1 %. Bezüglichder Nachhaltigkeit der fiskalpolitischen Ent-wicklung ist für 1998 mit einem Rückgangder Schuldenquote auf 70,0 % des BIP zurechnen. Damit die Schuldenquote danach

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innerhalb eines angemessenen Zeitraumsauf 60 % des BIP zurückgeführt werdenkann, würde es nicht reichen, die Defizit-quote auf dem gegenwärtigen Stand zuhalten; dies deutet darauf hin, daß weiter-hin erhebliche Konsolidierungsfortschrittenotwendig sind. Auch der Stabilitäts- undWachstumspakt fordert - als mittelfristigesZiel - einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß. Beider derzeitigen Schuldenquote von mehrals 70 % des BIP würde durch die Erzielungder für 1998 prognostizierten Haushalts-position und eines ausgeglichenen Haus-halts in den Folgejahren die Schuldenquoteim Jahr 2002 auf unter 60 % des BIPgesenkt.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß sowohl 1996 als auch 1997 dieDefizitquote das Verhältnis der öffentli-chen Investitionsausgaben zum BIP nichtüberstieg. Darüber hinaus verzeichnen dieNiederlande hohe Leistungsbilanzüber-schüsse und eine Netto-Vermögenspositiongegenüber dem Ausland. Im Zusammen-hang mit der Alterung der Bevölkerungprofitieren die Niederlande von einemumfangreichen betrieblichen Altersversor-gungssystem, das auf dem Kapitaldeckungs-prinzip beruht.

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200

NIEDERLANDE

l PreisentwicklungTabelle 1 Niederlande: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreis-

index (HVPI)Abbildung 1 Niederlande: PreisentwicklungenTabelle 2 Niederlande: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Niederlande: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Niederlande: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Niederlande: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Niederlande: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Niederlande: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Niederlande: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Niederlande: Haushaltslage des StaatesAbbildung 5 Niederlande: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annah-

men für die öffentlichen FinanzierungssaldenTabelle 7 Niederlande: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Niederlande: Wechselkursstabilität

b) Niederlande: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 6 Holländischer Gulden: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 9 Holländischer Gulden: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am

EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden LändernTabelle 10 Niederlande: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 11 Niederlande: Langfristige ZinssätzeAbbildung 7 a) Niederlande: Langfristiger Zinssatz

b) Niederlande: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucher-preisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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201

Tabelle 1Niederlande: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex(HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 1,4 1,9 2,5 2,2 1,6 1,8

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-3

-2

-1

0

1

2

3

4

5

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Niederlande: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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202

Tabelle 2Niederlande: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Preismeßziffern

Verbraucherpreisindex (VPI) 2,4 3,1 3,2 2,6 2,8 1,9 2,0 2,2

VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) 2,1 2,6 2,6 2,4 2,4 1,8 1,5 2,2

Deflator für den Privaten Verbrauch 2,2 3,2 3,1 2,1 2,8 1,5 1,3 1,8

BIP-Deflator 2,4 2,7 2,2 2,0 2,2 1,7 1,3 1,7

Erzeugerpreise -0,6 1,5 0,4 -1,0 0,7 2,6 1,7 1,9

Wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten

Wachstum des realen BIP 4,1 2,3 2,0 0,8 3,2 2,3 3,3 3,3

Produktionslücke (Prozentpunkte) 2,2 1,8 1,1 -0,8 -0,4 -1,0 -0,7 -0,4

Arbeitslosenquote (%) 6,0 5,4 5,3 6,4 7,5 7,0 6,6 5,9

Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 1,7 3,9 3,1 2,2 -1,3 1,2 0,2 0,1

Arbeitseinkommen je Beschäftigten

(Gesamtwirtschaft) 2,8 3,8 4,0 3,0 1,5 1,6 1,3 2,5

Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 1,0 -0,1 0,9 0,8 2,8 0,4 1,1 2,4

Einfuhrpreisdeflator -1,3 0,4 -1,4 -2,3 0,1 0,9 0,7 3,2

Wechselkursaufwertung(c) 4,0 -0,8 2,3 2,8 0,3 4,2 -1,9 -4,5

Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(d) 9,9 6,0 6,4 6,7 4,4 0,7 6,1 7,0

Aktienkurse -10,0 2,3 8,4 14,3 22,3 6,7 26,8 49,4

Häuserpreise 2,0 2,6 8,3 8,3 8,7 3,6 10,3 6,8

Tabelle 3Niederlande: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % 2,4 2,3 2,5 2,3 1,8Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 2,3 2,3 3,2 3,3 2,0

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 2,1 2,2 2,2 2,5 2,5

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt. Lohnstückkosten, Arbeitseinkommen je Beschäftigten und Arbeitsproduktivität: Privatwirtschaft.(b) Nationale Schätzungen.(c) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(d) Harmonisierte nationale Statistiken.

b) Inflationsprognosen

1998 1999

Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 2,3 2,5

OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 2,3 2,4

IWF (Oktober 1997), VPI 2,3 .

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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203

Tabelle 4Niederlande: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 19971997199719971997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -2,3 -1,4 -1,6

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben für

Investitionen(b) 0,4 1,4 .

Bruttoverschuldung des Staates 77,2 72,1 70,0

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

70

75

80

85

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-5

0

5

Abbildung 2

Niederlande: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderungen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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204

Tabelle 5Niederlande: Bruttoverschuldung des Staates – strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 79,2 79,0 80,0 81,2 77,9 79,1 77,2 72,1

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0

in Fremdwährung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 86,0 83,8 80,3 77,8 83,1 80,0 82,3 .

Durchschnittliche Fälligkeit(a) (Jahre) . 5,6 6,3 6,8 6,9 6,9 6,4 5,5

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(a)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig(b) (< 1 Jahr) . . 3,7 8,5 7,3 3,7 1,3 6,7

mittelfristig (1-5 Jahre) . . 32,1 23,6 27,9 31,7 30,6 30,3

langfristig (> 5 Jahre) . . 64,1 67,9 64,9 64,6 68,1 63,0

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Restlaufzeit. Ausschließlich Schuld des Zentralstaates.(b) Einschließlich kurzfristiger Schulden und an kurzfristige Zinsen gebundener Schulden.

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-6

-5

-4

-3

-2

-1

0

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-2

-1

0

1

2

3

Abbildung 3

Niederlande: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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Tabelle 6Niederlande: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 50,2 52,8 52,5 53,3 50,6 49,0 48,7 49,2

Steuern 28,0 29,4 28,8 29,8 27,1 26,0 26,8 26,8

Sozialversicherungsbeiträge 17,1 18,0 18,6 18,6 19,2 19,1 18,1 18,9

Sonstige laufende Einnahmen 5,1 5,4 5,0 4,8 4,2 3,9 3,8 3,5

Ausgaben insgesamt 55,3 55,7 56,4 56,5 54,4 53,0 51,0 50,5

Laufende Übertragungen 31,2 31,8 32,3 32,4 31,2 29,7 28,9 28,7

Effektive Zinsausgaben 6,0 6,2 6,3 6,3 5,9 6,0 5,6 5,3

Staatsverbrauch 14,6 14,5 14,7 14,9 14,5 14,4 14,1 14,1

Nettokapitalausgaben 3,5 3,2 3,0 2,9 2,8 2,9 2,3 2,4

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -5,1 -2,9 -3,9 -3,2 -3,8 -4,0 -2,3 -1,4

Primärsaldo 0,9 3,3 2,4 3,0 2,1 2,0 3,3 3,9

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),

abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(a) . . . -0,5 -1,1 -1,3 0,4 1,4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

45

50

55

60

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Niederlande: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

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206

Tabelle 7Niederlande: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter als

Anteil der Bevölkerung im Alter

zwischen 15 und 64 Jahren) 19,1 20,8 24,2 33,9 45,1

(a) Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Die drei Szenarien gehen davon aus, daß die Schuldenquote sich 1998 wie geschätzt auf 70,0 % des BIP beläuft und daß 1998 der Gesamtsaldo von - 1,6 % des BIP bzw. der Primärsaldo von 3,3 % des BIP über den betrachteten Zeitraum konstant gehalten wird (in % des BIP) bzw., als Alternative, daß der Haushalt von 1999 an ausgeglichen bleibt. Den Szenarien liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von der Kommission geschätzt, auf 3,1 % beläuft, die Inflationsrate 2 % beträgt und - in dem Szenario mit konstantem Primärsaldo - der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleiben außer Betracht.

1998 1999 2000 2001 2002

55

60

65

70

Abbildung 5

Niederlande: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annahmen für die öffentlichen Finanzierungssalden(in % des BIP)

Konstanter Saldo insgesamt Konstanter Primärsaldo Ausgeglichener Haushalt

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207

Tabelle 8a) Niederlande: Wechselkursstabilität

(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 13. März 1979

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter des

Wechselkursmechanismus nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

Belgischer Franc 0,5 -0,1

Dänische Krone 2,0 -0,3

Deutsche Mark 0,8 -0,0

Spanische Peseta 0,5 -1,7

Französischer Franc 2,8 -0,3

Irisches Pfund 4,6 -10,5

Italienische Lira 1,3 -1,7

Österreichischer Schilling 0,8 -0,0

Portugiesischer Escudo 1,8 -2,5

Finnmark -0,2 -2,8

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt. Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den

Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem25. November 1996.

b) Niederlande: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate bis

Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 0,5 0,5 0,3 0,3 0,4 0,3 0,2 0,1

Differenzen der kurzfristigen

Zinssätze(b) -0,6 -0,5 -0,4 -0,2 -0,1 0,0 0,0 -0,1

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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208

Holländischer Gulden: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im EWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 6

NLG/BEF NLG/DKK NLG/DEM NLG/ESP NLG/FRF

NLG/IEP NLG/ITL NLG/ATS NLG/PTE NLG/FIM

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

0

5

-15

-10

-5

10

15

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25. November 1996.

Tabelle 9Holländischer Gulden: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den amEWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise -3,1 -0,3 -3,2

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise 3,9 2,5 3,2

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert 11,9 1,8 4,8

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

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209

Tabelle 10Niederlande: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) 3,2 2,6 2,3 4,4 5,3 5,9 5,2 7,3

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) 20,9 20,9 17,7 19,8 16,9 13,4 . .

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 54,2 55,4 55,9 56,3 58,2 60,9 61,7 63,2

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 49,5 50,4 50,4 49,0 50,7 53,1 54,2 55,7

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 78,1 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 60,0 %; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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210

Tabelle 11Niederlande: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97- Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 6,2 5,6 5,5 5,3 5,1 5,5

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Niederlande: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Niederlande: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 7

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19974

5

6

7

8

9

10

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997-2

-1

0

1

2

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Werte vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Werte für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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211

ÖSTERREICH

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Österreich, gemes-sen an dem Harmonisierten Verbraucher-preisindex (HVPI), 1,1 %, das heißt, sie wardeutlich niedriger als der Referenzwert von2,7 %. Dies galt gleichermaßen für das Jahr1997 insgesamt. Im Jahr 1996 lag diedurchschnittliche Preissteigerungsrate nachdem HVPI bei 1,8 % (siehe Tabelle 1). Inden vergangenen zwei Jahren lag die Preis-steigerungsrate nach dem HVPI in Öster-reich auf einem Stand, der nach allgemei-ner Ansicht mit Preisstabilität vereinbar ist.

Im Rückblick hat sich der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen an demVerbraucherpreisindex - in Österreich nach1992 verlangsamt (siehe Abbildung 1). Dergrößte Teuerungsschub wurde 1992 mit4,1 % verzeichnet; seither ist die Teue-rungsrate rückläufig. Dieser Rückgang derInflationsraten ist auf die Orientierung derWirtschaftspolitik an dem Ziel der Preis-stabilität zurückzuführen. Die Geldpolitikwurde weiterhin durch das Ziel einer en-gen Anbindung des österreichischen Schil-ling an die D-Mark, seit Januar 1995 imRahmen des Wechselkursmechanismus desEWS, bestimmt. Diese Grundausrichtungwurde auch durch Maßnahmen zur Förde-rung einer maßvollen Lohnpolitik, durchdie verstärkte Preiskonkurrenz aus demAusland seit dem EU-Beitritt Österreichsim Jahr 1995 und durch die Anstrengungenzur Budgetkonsolidierung unterstützt. Dar-über hinaus hat das gesamtwirtschaftlicheUmfeld zur Dämpfung des Preisauftriebsbeigetragen. Insbesondere bildete sich in-folge der Konjunkturabschwächung in denJahren 1992/1993 und des gedämpftenBIP-Wachstums seither schrittweise einenegative Produktionslücke heraus (sieheTabelle 2). Vor diesem Hintergrund blie-ben die Zuwächse bei den Arbeitseinkom-

men je Beschäftigten mäßig und der An-stieg der Lohnstückkosten seit 1994 gering.Weitgehend stabile Importpreiserhöhun-gen haben dazu beigetragen, den Preisauf-trieb zu bremsen. Niedrige Teuerungsra-ten ergeben sich auch gemessen an ande-ren wichtigen Preisindizes (siehe Tabel-le 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß dieInflationsraten bei ungefähr 1 % verharren,jedoch gibt es auf der Grundlage der inTabelle 3a dargestellten Indikatoren Anzei-chen für eine Verstärkung des Preisauf-triebs. Die Prognosen für die Jahre 1998und 1999 gehen von einer Inflationsratevon rund 1 ½ % aus (siehe Tabelle 3b).

Auf längere Sicht ist für Österreich dieGewährleistung eines der Preisstabilität för-derlichen Umfelds unter anderem mit derGestaltung der mittel- und langfristigenFinanzpolitik verbunden. Ebenso wichtig wirdes sein, verstärkt wirtschaftspolitische Maß-nahmen zur Förderung des Wettbewerbsauf den Gütermärkten und zur Verbesserungder Funktionsweise der Arbeitsmärkte zuergreifen.

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 2,5 %, das heißt unterdem Referenzwert von 3 %; die Schulden-quote lag bei 66,1 %, das heißt über demReferenzwert von 60 %. Im Vergleich zumVorjahr wurde die Defizitquote um 1,5Prozentpunkte, die Schuldenquote um 3,4Prozentpunkte gesenkt. Für 1998 wird einRückgang der Defizitquote auf 2,3 % desBIP vorausgesagt, während bei der Schul-denquote ein Rückgang auf 64,7 % erwar-

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tet wird. 1996 lag die Defizitquote überdem Verhältnis der öffentlichen Investiti-onsausgaben in Relation zum BIP, während1997 die Defizitquote praktisch genausohoch wie die Investitionsquote sein dürfte(siehe Tabelle 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist ÖsterreichsSchuldenquote um 8,2 Prozentpunkte ge-stiegen. Bis 1992 blieb die Schuldenquotestabil bei rund 58 %, während sie danachJahr für Jahr bis auf 69,5 % im Jahr 1996anstieg, um 1997 auf 66,1 % zurückzuge-hen (siehe Abbildung 2a). Das heißt, eswar ein Rückgang von 3,4 Prozentpunkteninnerhalb eines Jahres zu verzeichnen. Ab-bildung 2b zeigt im einzelnen, daß derPrimärüberschuß in den Jahren 1991 und1992 ausreichte, um die schuldenstandser-höhenden Effekte der anderen Faktoren zukompensieren. Allerdings verschwand derPrimärüberschuß in den folgenden Jahren,und ein negatives Wachstum/Zins-Diffe-rential sowie eine Reihe von sogenanntenBestandsanpassungen führten zu einer Er-höhung der Schuldenquote. Erst 1997 er-folgte eine Trendumkehr, wobei in ersterLinie Privatisierungserlöse, der Verkauf vonDarlehensforderungen sowie Ausgliederun-gen von bestimmten öffentlichen Unter-nehmen in den privaten Sektor zum Tra-gen kamen (siehe Bestandsanpassungen).Die in den neunziger Jahren bisher zubeobachtenden Konstellationen können alsZeichen der Risiken für die Staatsverschul-dung betrachtet werden, die entstehenkönnen, wenn das Wachstum/Zins-Differential ungünstig ist und der Pri-märüberschuß nicht ausreicht, um die durchdas gesamtwirtschaftliche Umfeld beein-flußte Schuldenstandsentwicklung zu kom-pensieren. In diesem Zusammenhang könn-te erwähnt werden, daß Österreich einennennenswerten Anteil an Schulden mitkurzer Restlaufzeit hat, wobei die durch-schnittliche Laufzeit rückläufig ist (sieheTabelle 5). 1997 war der öffentliche Finan-zierungssaldo angesichts des gegenwärti-gen Standes der Schuldenquote relativunempfindlich gegenüber Zinsveränderun-

gen. Andererseits ist in Österreich derAnteil der Fremdwährungsschuld relativhoch, was die Finanzierungssalden grund-sätzlich gegenüber Wechselkursverände-rungen relativ empfindlich macht, wobeiallerdings der Großteil dieser Schuldenschließlich auf Euro umgestellt werdenkönnte.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote ein ähnliches Muster aus anfänglichstabilem Verlauf, anschließender Verschlech-terung und späterer Verbesserung zu be-obachten. Von einer Quote von 2,4 % imJahr 1990 ging der Haushaltsfehlbetragzunächst auf 2,0 % des BIP im Jahr 1992zurück. Danach trat eine Verschlechterungein, wobei das Defizit 1995 einen Höchst-stand von 5,2 % des BIP erreichte. In denletzten beiden Jahren schließlich kam eswieder zu einer Verbesserung; 1997 wurdedas Defizit auf 2,5 % des BIP zurückgeführt(siehe Abbildung 3a). Abbildung 3b, in derauf die Veränderungen der Defizite abge-stellt wird, zeigt detaillierter, daß konjunk-turelle Faktoren, die das Auslaufen desKonjunkturaufschwungs der vorhergehen-den Jahre widerspiegeln, 1993 zu einemstarken Anstieg des Defizits beitrugen, da-nach hingegen eine untergeordnete Rollespielten. Deutliche Veränderungen im Ge-samtdefizit waren vielmehr „nicht-konjunk-turellen“ Faktoren zuzuschreiben, sowohlbeim Anstieg des Fehlbetrags als auch injüngerer Vergangenheit im Zusammenhangmit dem Rückgang des Defizits. Die nicht-konjunkturellen Verbesserungen könnteneine nachhaltige „strukturelle“ Entwicklungin Richtung einer ausgewogeneren Haus-haltspolitik und/oder eine Vielzahl von Maß-nahmen mit zeitlich begrenzter Wirkungwiderspiegeln. Nach den vorhandenen In-formationen dürften Maßnahmen mit zeit-lich begrenzter Wirkung das Defizit 1997um 0,5 % des BIP abgesenkt haben (zumVergleich: Absenkung um 0,2 % des BIP imJahr 1996). Da die 1997 getroffenen Maß-nahmen teilweise eine „sich selbst umkeh-rende“ Wirkung hatten, bedeutet dies, daßkompensierende Maßnahmen, die bereits

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im Haushalt von 1998 veranschlagt sind,1998 den erwarteten Erfolg bringen müs-sen, um die Finanzierungssalden auf demgeplanten Kurs zu halten. Außerdem wer-den zusätzliche Kompensationsmaßnahmennotwendig sein, wenn die Umkehrwirkun-gen in späteren Jahren zum Tragen kom-men.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staatssektors zwischen 1990und 1995 stark angestiegen ist. Dies ist inerster Linie auf einen sprunghaften Anstiegder laufenden Übertragungen sowie desStaatsverbrauchs in Relation zum BIP zu-rückzuführen (siehe Tabelle 6). Danachging die Gesamtausgabenquote infolge ei-ner Kürzung aller Ausgabenposten in Rela-tion zum BIP zurück. Insgesamt war dieAusgabenquote 1997 - aufgrund höhererlaufender Übertragungen und eines gestie-genen Staatsverbrauchs - um 3,0 Prozent-punkte höher als im Jahr 1990. Angesichtsdieser Konstellation würden eine Fortset-zung des seit jüngster Zeit rückläufigenTrends bei der Ausgabenquote und einAbsenken der Quote ungefähr auf denAnfang der neunziger Jahre verzeichnetenStand oder darunter zusätzliche Anpassun-gen bei den öffentlichen Transfers undbeim Staatsverbrauch erfordern. Die öf-fentlichen Einnahmen im Verhältnis zum BIPsind nach 1994 gestiegen. 1997 lag dieEinnahmenquote um 3,0 Prozentpunkteüber dem Wert von 1990; sie könntedamit ein Niveau erreicht haben, das demWirtschaftswachstum schadet.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für Österreich, die im aktualisiertenKonvergenzprogramm für 1997 bis 2000vom Oktober 1997 dargestellt wurde, wirderwartet, daß die Defizitquote und dieSchuldenquote im Jahr 1998 sinken. DerHaushalt für 1998 steht im Einklang mitdiesem Programm, wobei die Prognosender Europäischen Kommission etwas gün-stiger aussehen. Im Haushaltsplan sind un-

ter anderem fiskalpolitische Maßnahmenzur Förderung der Beschäftigung - aller-dings ohne Erhöhung der Steuern undLohnnebenkosten - vorgesehen. Zur Zeitgibt es keine Anzeichen für nennenswerteMaßnahmen mit zeitlich begrenzter Wir-kung im Haushalt 1998. Aus heutiger Sichtwerden für das Jahr 2000 eine Defizitquotevon knapp 2 % und eine Schuldenquotevon knapp 65 % erwartet. Das heißt, eswird gegenüber dem letzten Konvergenz-programm mit einer etwas rascheren Kon-solidierung der öffentlichen Finanzen ge-rechnet. Verglichen mit den im Konver-genzprogramm für 1999 bis 2000 veran-schlagten Finanzierungssalden ist eine wei-tere erhebliche Haushaltskonsolidierungnotwendig, um das mittelfristige Ziel desab 1999 wirksamen Stabilitäts- und Wachs-tumspaktes zu erfüllen, nämlich einen na-hezu ausgeglichenen Haushalt oder einenHaushaltsüberschuß zu erzielen.

Das EWI hat Berechnungen angestellt, wiesich alternative fiskalpolitische Szenarienauf die Rückführung der Schuldenquote aufden Referenzwert von 60 % in jenen Län-dern auswirken würden, deren Schulden-quote deutlich mehr als 60 %, aber weni-ger als 80 % des BIP ausmacht (sieheAbbildung 5). Demzufolge würde in Öster-reich, unter der Annahme, daß im Jahr1998 die gesamte Haushaltsposition unddie Schuldenquote den von der Europäi-schen Kommission prognostizierten Standerreichen und ab 1999 ein ausgeglichenerHaushalt verwirklicht werden kann, dieSchuldenquote bereits im Jahr 2000 unter60 % des BIP sinken. Blieben hingegen derGesamt- und der Primärsaldo in den Folge-jahren konstant auf dem Stand von 1998,nämlich bei -2,3 % beziehungsweise 1,7 %des BIP, so würde die Schuldenquote ent-sprechend langsamer sinken, das heißt, siewürde erst im Jahr 2010 beziehungsweise2004 unter den Referenzwert von 60 %zurückgehen. Diese Berechnungen basie-ren auf der normativen Annahme eineskonstanten nominalen Zinssatzes von 6,0 %(durchschnittliche reale Verzinsung der

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Staatsverschuldung von 4 % und eineTeuerungsrate von 2 %) sowie auf derAnnahme einer konstanten Zuwachsratedes realen BIP von 2,5 %, wie von derEuropäischen Kommission für das realeTrendwachstum 1998 geschätzt. Bestands-anpassungen bleiben außer Betracht. Zwarsind derartige Berechnungen rein exempla-risch und können keinesfalls als Prognosenangesehen werden, sie machen jedochdeutlich, daß Österreich weiterhin erhebli-che Konsolidierungsfortschritte erzielenmuß, um die Schuldenquote innerhalb ei-nes angemessenen Zeitraums auf 60 % desBIP oder darunter zu senken.

Im Falle Österreichs ist es in der Tatgerechtfertigt zu betonen, daß eine erheb-liche Verbesserung bei der Defizitquoteund auf längere Sicht eine nachhaltigeKonsolidierung erreicht werden müssen,weil zusätzlicher Spielraum geschaffen wer-den muß, um die anderen künftigen Her-ausforderungen für die öffentlichen Finanzenbewältigen zu können. Wie aus Tabelle 7hervorgeht, ist ab circa 2010 mit einererheblichen Alterung der Bevölkerung zurechnen, wobei im Rahmen eines umlagefi-nanzierten Systems der Altersversorgungdamit zu rechnen ist, daß die öffentlichenAusgaben für die Altersversorgung in Rela-tion zum BIP ansteigen, insbesondere wenndie Rahmenbedingungen für den Leistungs-bezug unverändert bleiben. Die Gesamt-belastung aus der Alterung der Bevölke-rung wird um so besser in den Griff zubekommen sein, je besser die Lage deröffentlichen Finanzen zu dem Zeitpunkt ist,wenn sich die demographische Situationverschlechtert.

Wechselkursentwicklung

Der österreichische Schilling nimmt amWechselkursmechanismus des Europäi-schen Währungssystems seit dem 9. Januar1995 teil, das heißt schon länger als seitBeginn des hier untersuchten Zeitraumsvon zwei Jahren (siehe Tabelle 8a). Wie

oben erwähnt, ist die österreichische Geld-politik durch das Ziel einer engen Anbin-dung des österreichischen Schilling an dieD-Mark bestimmt, seit Januar 1995 imRahmen des Wechselkursmechanismus desEWS. Im Referenzzeitraum von März 1996bis Februar 1998 bewegte sich die öster-reichische Währung in der Regel nahe denLeitkursen gegenüber den anderen EWS-Währungen und sehr nahe gegenüber dembelgischen Franc, der D-Mark und demholländischen Gulden (siehe Abbildung 6und Tabelle 8a). Zeitweilig bewegte sichder österreichische Schilling gegenüber ei-nigen anderen Partnerwährungen außer-halb eines engen Bereichs um die Leitkur-se. Die maximale Abweichung von denLeitkursen nach oben und unten, berech-net auf der Basis von gleitenden 10-Tages-durchschnitten, betrug 2,2 % beziehungs-weise -2,9 %, sieht man einmal von demeigenständigen Aufwärtstrend des irischenPfund ab (siehe Tabelle 8a). Diese Abwei-chungen traten vorübergehend auf, dieWechselkursvolatilität gegenüber derD-Mark war anhaltend sehr niedrig (sieheTabelle 8b), und die Differenzen bei denkurzfristigen Zinsen gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten kurzfristigenZinsen waren geringfügig. Während desReferenzzeitraums hat Österreich den bila-teralen Leitkurs seiner Währung gegen-über den Währungen der anderen Mit-gliedstaaten nicht abgewertet.

Im längerfristigen Vergleich zeigen die Indi-katoren des realen Außenwertes, daß dasgegenwärtige Niveau des österreichischenSchilling gegenüber den am EWS-Wech-selkursmechanismus teilnehmenden Län-dern nahe den historischen Werten liegt(siehe Tabelle 9). Betrachtet man die Ent-wicklung anderer außenwirtschaftlicherDaten, so hat sich der LeistungsbilanzsaldoÖsterreichs in den neunziger Jahren in einDefizit umgekehrt, was auch in der zuneh-menden Verschlechterung der Netto-Schuldnerposition gegenüber dem Auslandzum Ausdruck kommt (siehe Tabelle 10).In diesem Zusammenhang sollte auch er-

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wähnt werden, daß es sich bei Österreichum eine kleine offene Volkswirtschaft han-delt, die nach den jüngsten verfügbarenDaten in Relation zum BIP eine Außenhan-delsquote von 49 % bei den Ausfuhrenund 48 % bei den Einfuhren aufweist, undder Anteil des Handels mit Ländern inner-halb der EU beläuft sich auf 60 % bei denAusfuhren und 75 % bei den Einfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Österreich durchschnittlich bei 5,6 %und damit deutlich unterhalb des Refe-renzwertes für das Zinskriterium von 7,8 %,der auf der Basis derjenigen drei Länderfestgelegt wird, die in bezug auf die Preis-stabilität am besten abgeschnitten haben.Dies gilt ebenfalls für das Gesamtjahr 1997sowie für 1996 (siehe Tabelle 11).

Die langfristigen Zinsen sind seit den frü-hen neunziger Jahren im Trend gesunken(siehe Abbildung 7a). Gleichzeitig ist seitAnfang der neunziger Jahre eine engeKonvergenz der österreichischen langfristi-gen Zinsen mit den Sätzen in denEU-Ländern mit den niedrigsten Anleihe-renditen zu beobachten, wobei der Ab-stand gewöhnlich etwa bei Null lag (sieheAbbildung 7b). Die wichtigsten Einflußgrö-ßen hierbei waren die vergleichsweise nied-rige Inflationsrate, die relative Stabilität desWechselkurses des österreichischen Schil-ling, ein ähnlicher geldpolitischer Kurs wiein den oben erwähnten Ländern sowie injüngster Vergangenheit eine allmählicheVerbesserung der öffentlichen Finanzlage.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielte Österreichgemessen an dem HVPI mit 1,1 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt;damit gehörte Österreich zu den drei

Mitgliedstaaten der EU mit den niedrigstenInflationsraten. Die Lohnstückkosten blie-ben - nach einem Rückgang im Jahr 1996 -im Referenzzeitraum insgesamt stabil, undniedrige Teuerungsraten ergaben sich auchgemessen an anderen wichtigen Preisindi-zes. Für die Zukunft gibt es Anzeichen füreine Verstärkung des Preisauftriebs. Derösterreichische Schi l l ing nimmt amEWS-Wechselkursmechanismus schon län-ger als zwei Jahre teil. Während des Refe-renzzeitraums blieb der Wechselkurs weit-gehend stabil und in der Regel nahe denunveränderten bilateralen Leitkursen, ohnedaß kursstützende Maßnahmen notwendiggewesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 5,6 %, also deutlich unter dementsprechenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Österreich eine Defi-zitquote von 2,5 %, das heißt einen Stand,der unter dem Referenzwert liegt, und für1998 wird mit einem Rückgang auf 2,3 %gerechnet. Die Schuldenquote liegt überdem Referenzwert von 60 % des BIP. Nacheinem Höchststand im Jahr 1996 ging dieQuote um 3,4 Prozentpunkte zurück undlag 1997 bei 66,1 %. Bezüglich der Nach-haltigkeit der fiskalpolitischen Entwicklungist für 1998 mit einem Rückgang derSchuldenquote auf 64,7 % des BIP zu rech-nen. Damit die Schuldenquote danach in-nerhalb eines angemessenen Zeitraums auf60 % des BIP zurückgeführt werden kann,würde es nicht reichen, die Defizitquoteauf dem gegenwärtigen Stand zu halten;dies deutet darauf hin, daß weiterhin er-hebliche Konsolidierungsfortschritte not-wendig sind. Auch der Stabilitäts- undWachstumspakt fordert - als mittelfristigesZiel - einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß. Beider derzeitigen Schuldenquote von über65 % würde durch die Erzielung der für1998 prognostizierten Haushaltspositionund eines ausgeglichenen Haushalts in denFolgejahren die Schuldenquote bereits imJahr 2000 unter den Referenzwert von60 % gesenkt.

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216

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß die Defizitquote das Verhältnis deröffentlichen Investitionsausgaben zum BIP1996 überstieg, während die Differenz 1997

nahe bei Null lag. Österreich verzeichnetweiterhin Leistungsbilanzdefizite und eineNetto-Schuldnerposition gegenüber demAusland.

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217

ÖSTERREICH

l PreisentwicklungTabelle 1 Österreich: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreis-

index (HVPI)Abbildung 1 Österreich: PreisentwicklungenTabelle 2 Österreich: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Österreich: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Österreich: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Österreich: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Österreich: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Österreich: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Österreich: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Österreich: Haushaltslage des StaatesAbbildung 5 Österreich: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annah-

men für die öffentlichen FinanzierungssaldenTabelle 7 Österreich: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Österreich: Wechselkursstabilität

b) Österreich: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 6 Österreichischer Schilling: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 9 Österreichischer Schilling: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den

am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden LändernTabelle 10 Österreich: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 11 Österreich: Langfristige ZinssätzeAbbildung 7 a) Österreich: Langfristiger Zinssatz

b) Österreich: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucher-preisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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218

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

Tabelle 1Österreich: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex(HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 1,8 1,2 1,1 1,0 1,1 1,1

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

-1

0

1

2

3

4

5

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Österreich: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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219

Tabelle 2Österreich: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 3,3 3,3 4,1 3,6 3,0 2,2 1,9 1,3VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) 3,3 3,3 3,9 3,6 2,8 1,7 1,7 1,2Deflator für den Privaten Verbrauch 3,5 3,0 3,9 3,3 3,3 1,5 2,5 1,8BIP-Deflator 3,4 3,7 4,3 2,8 2,8 2,1 2,1 1,4Erzeugerpreise(c) 2,9 0,8 -0,2 -0,4 1,3 0,4 0,0 0,4Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 4,6 3,4 1,3 0,5 2,5 2,1 1,6 2,5Produktionslücke (Prozentpunkte) 2,0 2,9 1,8 -0,1 0,0 -0,3 -1,1 -1,0Arbeitslosenquote (%) - - - - 3,8 3,9 4,4 4,4Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 2,8 4,5 4,8 3,5 0,8 1,1 -0,5 0,0Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 5,5 6,3 5,8 4,6 3,3 3,0 1,6 1,5Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 2,6 1,8 0,9 1,0 2,5 1,9 2,1 1,6Einfuhrpreisdeflator 0,5 1,0 0,0 0,7 0,8 1,0 1,2 0,7Wechselkursaufwertung(d) 3,4 -0,7 2,0 2,1 0,0 3,5 -1,6 -2,7Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(e) 14,3 13,4 9,3 4,0 6,3 6,1 5,7 2,7Aktienkurse 64,7 -16,7 -20,6 -2,4 14,7 -13,4 4,8 13,8Häuserpreise . . . . . . -1,4 -1,7

b) Inflationsprognosen

1998 1999

Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 1,3 1,5OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 1,5 1,6IWF (Oktober 1997), VPI 1,6 .

Tabelle 3Österreich: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Großhandelspreise.(d) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(e) Harmonisierte nationale Statistiken; Jahresdurchschnitt.

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % 1,0 1,1 1,0 1,0 1,2Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt -2,5 0,0 4,1 5,9 4,5

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 0,1 0,2 0,2 0,5 1,2

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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220

Tabelle 4Österreich: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -4,0 -2,5 -2,3

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben für

Investitionen(b) -1,2 0,1 .

Bruttoverschuldung des Staates 69,5 66,1 64,7

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

55

60

65

70

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-6

-4

-2

0

2

4

6

Abbildung 2

Österreich: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderungen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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221

Tabelle 5Österreich: Bruttoverschuldung des Staates – strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 57,9 58,1 58,0 62,7 65,4 69,2 69,5 66,1

Aufschlüsselung nach Währungen(a)

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 84,3 84,2 82,6 80,8 77,5 76,3 76,5 79,7

in Fremdwährung 15,7 15,8 17,4 19,2 22,5 23,7 23,5 20,3

Verschuldung gegenüber Inland(b)

(in % des Gesamtbetrages) 81,5 80,7 77,8 73,1 73,3 69,7 71,3 .

Durchschnittliche Fälligkeit(c) (Jahre) 7,7 7,1 6,7 6,2 6,2 6,2 6,1 5,9

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(d)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig (< 1 Jahr) . . . . . . 8,6 10,7

mittelfristig (1 - 5 Jahre) . . . . . . 36,4 40,2

langfristig (> 5 Jahre) . . . . . . 55,0 49,1

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) 1990 - 1993 ausschließlich Bund. 1997 geschätzt.(b) 1990 - 1993 Bund; 1994 - 1996 Gesamtverschuldung; alle Angaben teilweise geschätzt.(c) Restlaufzeit. Ausschließlich Schuld des Bundes.(d) Restlaufzeit. Ausschließlich Schuld des Bundes; an kurzfristige Zinsen gebundene Schulden entsprechend Laufzeit.

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222

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

45

50

55

60

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Österreich: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-3

-2

-1

0

1

2

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-6

-5

-4

-3

-2

-1

0

Abbildung 3

Österreich: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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223

Tabelle 6Österreich: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 47,8 48,3 50,0 50,7 49,4 50,0 50,7 50,8

Steuern 27,6 28,1 28,7 29,0 27,4 27,9 29,1 29,7

Sozialversicherungsbeiträge 15,7 15,8 16,4 17,1 17,5 17,6 17,5 17,1

Sonstige laufende Einnahmen 4,5 4,4 4,9 4,6 4,5 4,6 4,1 4,0

Ausgaben insgesamt 50,2 51,3 52,0 54,9 54,3 55,2 54,6 53,2

Laufende Übertragungen 22,9 23,4 23,6 25,4 25,0 26,0 26,1 25,6

Effektive Zinsausgaben 4,0 4,2 4,3 4,3 4,1 4,4 4,4 4,1

Staatsverbrauch 18,6 18,9 19,4 20,2 20,3 20,1 19,8 19,4

Nettokapitalausgaben 4,7 4,8 4,7 5,0 5,0 4,7 4,4 4,2

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -2,4 -3,0 -2,0 -4,2 -5,0 -5,2 -4,0 -2,5

Primärsaldo 1,6 1,2 2,3 0,1 -0,9 -0,8 0,4 1,6

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),

abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(a) . . . -1,0 -1,7 -2,2 -1,2 0,1

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

Tabelle 7Österreich: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter

als Anteil der Bevölkerung im Alter

zwischen 15 und 64 Jahren) 22,4 23,3 27,7 32,6 44,0

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Die drei Szenarien gehen davon aus, daß die Schuldenquote sich 1998 wie geschätzt auf 64,7 % des BIP beläuft und daß 1998 der Gesamtsaldo von - 2,3 % des BIP bzw. der Primärsaldo von 1,7 % des BIP über den betrachteten Zeitraum konstant gehalten wird (in % des BIP) bzw., als Alternative, daß der Haushalt von 1999 an ausgeglichen bleibt. Den Szenarien liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von der Kommission geschätzt, auf 2,5 % beläuft, die Inflationsrate 2 % beträgt und - in dem Szenario mit konstantem Primärsaldo - der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleiben außer Betracht.

1998 1999 2000

55

65

60

Abbildung 5

Österreich: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annahmen für die öffentlichen Finanzierungssalden(in % des BIP)

Konstanter Saldo insgesamt Konstanter Primärsaldo Ausgeglichener Haushalt

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224

Tabelle 8a) Österreich: Wechselkursstabilität

(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 9. Januar 1995

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter des

Wechselkursmechanismus nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

Belgischer Franc 0,1 -0,4

Dänische Krone 1,4 -0,3

Deutsche Mark 0,1 -0,0

Spanische Peseta 0,1 -2,3

Französischer Franc 2,2 -0,2

Irisches Pfund 3,9 -10,6

Italienische Lira 1,1 -1,8

Holländischer Gulden 0,0 -0,8

Portugiesischer Escudo 1,1 -2,8

Finnmark -0,2 -2,9

b) Österreich: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate bis Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Ende

Wechselkursvolatilität(a) 0,1 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1

Differenzen der kurzfristigen

Zinssätze(b) -0,2 -0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt. Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den

Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem25. November 1996.

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225

ATS/BEF ATS/DKK ATS/DEM ATS/ESP

Österreichischer Schilling: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im EWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 6

ATS/FRF

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1-15

-10

-5

0

5

10

15

1996 1997

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

ATS/IEP ATS/ITL ATS/NLG ATS/PTE ATS/FIM

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegen-über der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25. November 1996.

Tabelle 9Österreichischer Schilling: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den amEWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise 5,8 1,1 1,9

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise 1,6 0,1 -0,3

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert 13,5 2,5 5,9

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

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226

Tabelle 10Österreich: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) 0,8 0,0 -0,1 -0,4 -0,9 -2,0 -1,8 -1,8

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) -4,0 -6,3 -5,8 -6,6 -8,6 -12,7 -12,4 .

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 40,2 41,1 41,3 40,5 41,7 43,5 46,8 49,3

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 38,9 40,0 40,2 39,7 41,9 44,0 47,0 48,3

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 59,7 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 74,8 %; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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227

Tabelle 11Österreich: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97- Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 6,3 5,7 5,6 5,4 5,2 5,6

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Österreich: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Österreich: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 7

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19975

6

7

8

9

10

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997-1

0

1

2

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Werte vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Werte für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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228

PORTUGAL

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Portugal, gemessenan dem Harmonisierten Verbraucherpreis-index (HVPI), 1,8 %, das heißt, sie wardeutlich niedriger als der Referenzwert von2,7 %. Dies galt gleichermaßen für das Jahr1997 insgesamt. Im Jahr 1996 lag diedurchschnittliche Preissteigerungsrate nachdem HVPI bei 2,9 % (siehe Tabelle 1). Inden vergangenen zwei Jahren wurde diePreissteigerungsrate nach dem HVPI inPortugal auf einen Stand zurückgeführt,der nach allgemeiner Ansicht mit Preissta-bilität vereinbar ist.

Im Rückblick hat sich der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen an demVerbraucherpreisindex - in Portugal seitAnfang der neunziger Jahre verlangsamt,wobei die Inflationsrate ausgehend vonüber 13 % zu Beginn des Jahrzehnts konti-nuierlich gefallen ist (siehe Abbildung 1).Diese Verminderung der Teuerung ist aufeine Reihe wichtiger politischer Entschei-dungen zurückzuführen. Die Geldpolitikwurde zunehmend auf die Rückführungder Inflationsraten ausgerichtet, zunächstmittels einer einseitigen Bindung an einenKorb von EWS-Währungen und später, abdem Frühjahr 1992, durch die Teilnahmeam Wechselkursmechanismus des EWS.Diese Grundausrichtung wurde durch An-passungen der Finanzpolitik, Reformen zurFörderung des Wettbewerbs auf den Gü-termärkten und Arbeitsmarktreformen un-terstützt. Darüber hinaus hat das gesamt-wirtschaftliche Umfeld zur Dämpfung desPreisauftriebs beigetragen. Insbesondereentstand infolge des geringen BIP-Wachs-tums in den Jahren 1993/94 eine negativeProduktionslücke. In der sich anschließen-den wirtschaftlichen Erholung wurde dieProduktionslücke allmählich vermindert (sie-he Tabelle 2). Vor diesem Hintergrund fiel

der Auftrieb bei den Arbeitseinkommen jeBeschäftigten gering aus, obwohl die Zu-wächse immer noch beträchtlich waren.Der Anstieg der Lohnstückkosten hat sichim Laufe der neunziger Jahre deutlich ver-langsamt. Die Entwicklung der Importprei-se hat die Entwicklung hin zu niedrigerenInflationsraten fast während des gesamtenBerichtszeitraums unterstützt. Die allge-meine Entwicklung hin zu niedrigeren Teue-rungsraten ergibt sich auch gemessen ananderen wichtigen Preisindizes, obwohl ei-nige Meßzahlen im Jahr 1997 eine Preis-steigerungsrate anzeigten, die über die nachdem HVPI gemessenen Rate hinausging(siehe Tabelle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß dieTeuerungsrate bei ungefähr 2 % liegt, undes gibt auf der Grundlage der in Tabelle 3adargestellten Indikatoren keine Anzeichenfür eine unmittelbare Verstärkung des Preis-auftriebs. Die meisten Prognosen gehenfür die Jahre 1998 und 1999 von einerInflationsrate von etwas über 2 % aus(siehe Tabelle 3b). Risiken für die Preissta-bilität in diesem Zeitraum könnten voneiner Verringerung der Produktionslückeund kräftiger steigenden Lohnstückkostenausgehen.

Auf längere Sicht ist für Portugal die Ge-währleistung eines der Preisstabilität för-derlichen Umfelds unter anderem mit derGestaltung der mittel- und langfristigenFinanzpolitik verbunden. Ebenso wichtigwird es sein, verstärkt politische Maßnah-men zur Förderung des Wettbewerbs aufden Gütermärkten und zur Verbesserungder Funktionsweise der Arbeitsmärkte zuergreifen.

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229

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 2,5 %, das heißt unterdem Referenzwert von 3 %; die Schulden-quote lag bei 62,0 %, das heißt knapp überdem Referenzwert von 60 %. Im Vergleichzum Vorjahr wurde die Defizitquote um0,7 Prozentpunkte gesenkt, und die Schul-denquote verringerte sich um 3,0 Prozent-punkte. Für 1998 wird ein Rückgang derDefizitquote auf 2,2 % des BIP prognosti-ziert, während bei der Schuldenquote einRückgang auf 60,0 %, also auf die Höhe desReferenzwertes, erwartet wird. 1996 und1997 lag die Defizitquote nicht über demVerhältnis der öffentlichen Investitionsaus-gaben zum BIP (siehe Tabelle 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist PortugalsSchuldenquote um 3,3 Prozentpunkte ge-sunken. Nachdem die Quote von 67,3 %im Jahr 1991 auf 60,1 % im Jahr 1992 starkzurückfiel, stieg sie bis 1995 wieder konti-nuierlich auf 65,9 % an. Danach ging siewieder tendenziell zurück und lag bei 62,0 %im Jahr 1997 (siehe Abbildung 2a). Dasheißt, es war ein Rückgang von 3,9 Pro-zentpunkten zu verzeichnen. Abbildung 2bzeigt im einzelnen, daß der starke Rück-gang im Jahr 1992 sowohl auf einen hohenPrimärüberschuß als auch auf eine be-trächtliche Bestandsanpassung, per saldo inForm eines Abgangs von Staatsvermögen,zurückzuführen war. In den Jahren 1993 bis1995 verschwand der Primärsaldo fast voll-ständig, während ein negatives Wachstum/Zins-Differential die Schuldenquote erhöh-te. Schließlich stiegen die Primärüberschüs-se in den letzten beiden Jahren an undbewirkten in Verbindung mit einem weni-ger ungünstigen Wachstum/Zins-Differen-tial die Umkehr der ansteigenden Schul-denquote. Die in den neunziger Jahrenbisher zu beobachtenden Verlaufsmusterzeigen exemplarisch die Risiken für dieSchuldenquote, die entstehen können, wennsich die gesamtwirtschaftlichen Bedingun-gen verschlechtern und solche Auswirkun-gen nicht durch einen ausreichend hohen

Primärüberschuß ausgeglichen werden. Indiesem Zusammenhang sollte vielleicht er-wähnt werden, daß der Anteil der Schul-den mit kurzer Restlaufzeit von einemhohen Stand Anfang der neunziger Jahrezurückging, während die durchschnittlicheLaufzeit weitgehend unverändert blieb (sie-he Tabelle 5). 1997 war der Anteil derSchulden mit kurzer Restlaufzeit noch hoch,und angesichts des gegenwärtigen Standesder Schuldenquote sind die öffentlichenFinanzierungssalden empfindlich gegenüberZinsveränderungen. Außerdem stieg derAnteil der Fremdwährungsschuld auf einbeträchtliches Niveau, was die Finanzie-rungssalden grundsätzlich gegenüber Wech-selkursveränderungen relativ empfindlichmacht, wobei allerdings der größte Teildieser Schulden schließlich auf Euro umge-stellt werden könnte.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote eine weitgehend flache Verlaufskur-ve bis 1995 mit anschließender Verbesse-rung zu beobachten. Während 1990 dieQuote bei 5,1 % lag, schwankte der Haus-haltsfehlbetrag bis 1995 um 6 %, mit Aus-nahme des Jahres 1992, als ein geringeresDefizit verzeichnet wurde; seitdem ist dasDefizit auf 3,2 % im Jahr 1996 und 2,5 % imJahr 1997 gesunken (siehe Abbildung 3a).Abbildung 3b, in der auf die Veränderungender Defizite abgestellt wird, zeigt detaillier-ter, daß konjunkturelle Faktoren bis 1995zu einem Anstieg und in den Jahren 1996bis 1997 zu einer Reduzierung der Defizit-quote beigetragen haben, aber abgesehenvon den Jahren 1993 bis 1994 waren dieAuswirkungen gering. Jedoch könnten dienicht-konjunkturellen Verbesserungen einenachhaltige „strukturelle“ Entwicklung inRichtung einer ausgewogeneren Haushalts-politik und/oder eine Vielzahl von Maßnah-men mit zeitlich begrenzter Wirkung wi-derspiegeln. Aus den vorhandenen Infor-mationen geht hervor, daß Maßnahmenmit zeitlich begrenzter Wirkung bei derVerbesserung der öffentlichen Finanzie-rungssalden in den Jahren 1996 und 1997eine Rolle gespielt haben, sie aber nur mit

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0,2 % des BIP zu Buche schlugen. Da essich 1997 vorwiegend um „sich selbst um-kehrende“ Maßnahmen handelte, ist eserforderlich, daß die kompensierendenMaßnahmen, die bereits im Haushalt von1998 veranschlagt sind, zu den erwartetenErgebnissen führen und daß in späterenJahren, wenn die Umkehrwirkungen zumTragen kommen, weitere kompensierendeMaßnahmen ergriffen werden.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staates Anfang der neunzigerJahre gestiegen ist. Vor dem Hintergrundsteigender Arbeitslosigkeit nahmen die lau-fenden Übertragungen an private Haushal-te sowie der Staatsverbrauch gemessen amBIP zu (siehe Tabelle 6). Nach 1993 warder Anteil der öffentlichen Gesamtausga-ben am BIP weitgehend stabil, was einedeutliche Reduzierung der Zinsausgabenund einen Anstieg der laufenden Übertra-gungen und des Staatsverbrauchs wider-spiegelt. Insgesamt war die Ausgabenquote1997 mehr als 3 ½ Prozentpunkte höherals Anfang der neunziger Jahre, was einenAnstieg der laufenden Übertragungen undder Staatsausgaben widerspiegelt, währenddie Zinsausgaben inzwischen um fast 4Prozentpunkte gesunken sind. Angesichtsder Tatsache, daß die Zinsausgaben in denletzten Jahren schon beträchtlich zurückge-gangen sind und weitere Reduzierungen ineinem ähnlichen Tempo nicht erwartetwerden, wäre es zur Eindämmung derStaatsausgaben erforderlich, der Kontrolleüber die übrigen Ausgabenposten größe-res Gewicht beizumessen. Die öffentlichenEinnahmen im Verhältnis zum BIP sind seit1994 tendenziell gestiegen und liegen jetztum mehr als 6 Prozentpunkte über demNiveau von 1990. Die Behandlung vonöffentlichen Zahlungen für das Beamten-pensionssystem in der Volkswirtschaftli-chen Gesamtrechnung schließt Doppel-zählungen dieser Zahlungen nicht aus. ImZeitraum von 1990 bis 1997 entfielen 1,3Prozentpunkte des Anstiegs der Einnah-

men- als auch der Ausgabenquote in Re-lation zum BIP auf öffentliche Zahlungenfür das Beamtenpensionssystem.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für Portugal, die in dem vom März1997 datierenden Konvergenzprogrammfür 1998 bis 2000 dargestellt wurde, dürftesich im Jahr 1998 die rückläufige Tendenzbei der Defizit- und der Schuldenquotefortsetzen. Der Haushaltsplan für 1998steht im Einklang mit diesem Programm,und die Prognosen der Europäischen Kom-mission fallen etwas günstiger aus. DerHaushaltsplan sieht vor, daß sich der Anteilder Staatsausgaben am BIP verringert unddie Staatseinnahmen parallel zum BIP er-höhen. Zur Zeit gibt es keine Anzeichenfür nennenswerte Maßnahmen mit vor-übergehenden Auswirkungen im Haushalt1998. Gemäß den laufenden Plänen wirddamit gerechnet, daß die Defizitquote imJahr 2000 1,5 % des BIP erreicht. Die Zielefrüherer Programme für 1997 wurden so-gar übererfüllt. Verglichen mit den im Kon-vergenzprogramm für 1999 bis 2000 ver-anschlagten Haushaltssalden ist eine weite-re erhebliche Konsolidierung notwendig,um das mittelfristige Ziel des ab 1999wirksamen Stabilitäts- und Wachstumspak-tes, nämlich einen nahezu ausgeglichenenHaushalt oder einen Haushaltsüberschußzu erzielen, zu erfüllen.

Bezüglich der möglichen zukünftigen Ent-wicklung der Schuldenquote geht der Berichtdes EWI bei Ländern, deren Schuldenquo-te für das Jahr 1998 auf 60 % des BIP oderdarunter veranschlagt wird, nicht detailliertauf dieses Thema ein. Prognosen für diekünftige Entwicklung unterstreichen dieVorteile, die die im Jahr 1997 erreichte undfür 1998 geschätzte weitere Reduzierungder Defizitpositionen für die Rückführungder Defizitquote bedeuten. Im Falle Portu-gals ist es in der Tat angebracht zu beto-nen, daß eine weitere Verbesserung beider Defizitquote und eine Nachhaltigkeitder Konsolidierung erreicht werden müs-sen. Wie in der Vergangenheit zu beob-

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achten war, kann eine Konjunkturlage, dieungünstiger als die gegenwärtige ist, zueiner Erhöhung der Defizitquote führen.Darüber hinaus ist, wie aus Tabelle 7ersichtlich ist, ab circa 2010 mit einererheblichen Alterung der Bevölkerung zurechnen, und im Rahmen eines umlagefi-nanzierten Systems der Altersversorgungdürften die öffentlichen Ausgaben für dieAltersversorgung in Relation zum BIP an-steigen, insbesondere wenn die Rahmen-bedingungen für den Leistungsbezug un-verändert bleiben. Die Gesamtbelastungendurch die Alterung der Bevölkerung wer-den besser zu bewältigen sein, je gesünderdie öffentlichen Finanzen zu dem Zeit-punkt sind, ab dem sich die demographi-sche Situation verschlechtert.

Wechselkursentwicklung

Der portugiesische Escudo nimmt seit dem6. April 1992 am Wechselkursmechanis-mus des Europäischen Währungssystemsteil, das heißt schon erheblich länger alsseit Beginn des hier untersuchten Zeit-raums von zwei Jahren (siehe Tabelle 8a).Wie oben erwähnt, ist die portugiesischeGeldpolitik auf das Ziel der Preisstabilitätausgerichtet, seit dem Frühjahr 1992 inner-halb des Wechselkursmechanismus desEWS. Im Referenzzeitraum von März 1996bis Februar 1998 bewegte sich die portu-giesische Währung, begünstigt durch er-hebliche Differenzen bei den kurzfristigenZinsen gegenüber den meisten Partner-währungen, in der Regel nahe den Leitkur-sen gegenüber den anderen EWS-Wäh-rungen (siehe Abbildung 5 und Tabelle 8a).Zeitweilig bewegte sich der portugiesischeEscudo gegenüber verschiedenen anderenPartnerwährungen außerhalb eines engenBereiches um die Leitkurse. Die maximalenAbweichungen von den Leitkursen nachoben und unten, berechnet auf der Basisvon gleitenden 10-Tagesdurchschnitten,betrugen 3,5 % beziehungsweise -2,3 %,sieht man einmal von dem eigenständigenAufwärtstrend des irischen Pfund ab (siehe

Tabelle 8a). Die Abweichungen traten vor-übergehend auf, die Wechselkursvolatilitätgegenüber der D-Mark war niedrig (sieheTabelle 8b), und die Differenzen bei denkurzfristigen Zinsen gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten kurzfristigenZinsen verringerten sich stetig. Währenddes Referenzzeitraums hat Portugal denbilateralen Leitkurs seiner Währung gegen-über den Währungen der anderen Mit-gliedstaaten nicht abgewertet.

Im längerfristigen Vergleich zeigen die ver-fügbaren Indikatoren des realen Außen-wertes des portugiesischen Escudo gegen-über den am EWS-Wechselkursmechanis-mus teilnehmenden Währungen (siehe Ta-belle 9), daß das gegenwärtige Niveau überden Durchschnittswerten von 1987 liegt;der reale Außenwert blieb seit 1992 weit-gehend stabil. Betrachtet man die Entwick-lung anderer außenwirtschaftlicher Daten,so schloß die portugiesische Leistungsbi-lanz im Jahr 1994 nach nahezu ausgegliche-nen Ergebnissen im Zeitraum von 1990 bis1993 mit einem Defizit ab. Die portugiesi-sche Wirtschaft behielt ihre Netto-Vermö-gensposition gegenüber dem Ausland bei(siehe Tabelle 10). In diesem Zusammen-hang sollte auch erwähnt werden, daß essich bei Portugal um eine kleine offeneVolkswirtschaft handelt, die nach den jüng-sten verfügbaren Daten in Relation zumBIP eine Außenhandelsquote von 46 % beiden Ausfuhren und 59 % bei den Einfuhrenaufweist, und der Anteil des Handels mitLändern innerhalb der EU beläuft sich auf80 % bei den Ausfuhren und 76 % bei denEinfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Portugal durchschnittlich bei 6,2 %und damit unterhalb des Referenzwertesfür das Zinskriterium von 7,8 %, der aufder Basis derjenigen drei Länder festgelegtwird, die in bezug auf die Preisstabilität am

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besten abgeschnitten haben. Dies gilt eben-falls für das Gesamtjahr 1997 sowie für1996 (siehe Tabelle 11). Im Zwölfmonats-durchschnitt liegen die langfristigen Zins-sätze seit November 1996 unter demReferenzwert.

Die langfristigen Zinsen sind seit den frü-hen neunziger Jahren im Trend gesunken(siehe Abbildung 6a). Seit Anfang derneunziger Jahre ist zumeist ein Trend hinzur Konvergenz der portugiesischen lang-fristigen Zinsen mit den Sätzen in den EU-Ländern mit den niedrigsten Anleiherendi-ten zu beobachten. Seit Mitte 1995 hatsich dieser Konvergenzprozeß beschleu-nigt, und mittlerweile ist der Abstand prak-tisch vollständig verschwunden (siehe Ab-bildung 6b). Diese Entwicklung war vorallem auf die beträchtliche Verringerungder Inflationsdifferenz zurückzuführen. Au-ßerdem haben der relativ stabile Wechsel-kurs des portugiesischen Escudo und dieVerbesserung der Haushaltslage des Lan-des hierbei eine Rolle gespielt. Diese Grund-tendenzen wurden von den Märkten alseine Verbesserung der Aussichten, an Stu-fe Drei der Währungsunion teilzunehmen,gesehen. Dieser Faktor dürfte wiederumeine eigenständige Rolle bei der beschleu-nigten Verringerung der Renditeabständegespielt haben, sowohl direkt als auchdurch eine weitere Verbesserung der Aus-sichten für die Preis- und Wechselkurssta-bilität.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielte Portugal ge-messen an dem HVPI mit 1,8 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten verlang-samte sich im Lauf der neunziger Jahremerklich, und auch andere wichtige Preis-indizes zeigen die allgemeine Entwicklunghin zu niedrigen Teuerungsraten. Für dieunmittelbare Zukunft gibt es keine Anzei-

chen für eine Verstärkung des Preisauf-triebs, und die Prognosen für die Jahre1998 und 1999 gehen von einer Inflations-rate von gut 2 % aus. Der portugiesischeEscudo nimmt am EWS-Wechselkurs-mechanismus schon erheblich länger alszwei Jahre teil. Während des Referenzzeit-raums blieb der Wechselkurs weitgehendstabil und in der Regel nahe den unverän-derten bilateralen Leitkursen, ohne daßkursstützende Maßnahmen notwendig ge-wesen wären. Die langfristigen Zinssätzelagen bei 6,2 %, also unter dem entspre-chenden Referenzwert.

Im Jahr 1997 erzielte Portugal eine Defizit-quote von 2,5 % des BIP, das heißt einenStand, der unter dem Referenzwert liegt,und für 1998 wird mit einem Rückgang auf2,2 % gerechnet. Die Schuldenquote liegtknapp über dem Referenzwert von 60 %des BIP. Nach einem Höchststand im Jahr1995 ging die Quote um 3,9 Prozentpunk-te zurück und lag 1997 bei 62,0 %. Bezüg-lich der Nachhaltigkeit der fiskalpolitischenEntwicklung ist für 1998 mit einem Rück-gang der Schuldenquote auf 60,0 % desBIP, also genau auf den Referenzwert, zurechnen. Mit einer gegenüber dem gegen-wärtigen Stand unveränderten Defizitquo-te würde das mittelfristige Ziel des ab1999 wirksamen Stabilitäts- und Wachs-tumspaktes, nämlich einen nahezu ausge-glichenen Haushalt oder einen Haushalts-überschuß zu erzielen, verfehlt; dies deutetdarauf hin, daß eine weitere erheblicheKonsolidierung notwendig ist. Dadurch wür-de die Schuldenquote auch unter 60 % desBIP gesenkt werden.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß sowohl 1996 als auch 1997 dieDefizitquote nicht über die Rate der öf-fentlichen Investitionsausgaben zum BIPhinausging. Portugal verzeichnet Leistungs-bilanzdefizite und weist eine Netto-Ver-mögensposition gegenüber dem Auslandauf.

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PORTUGAL

l PreisentwicklungTabelle 1 Portugal: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreis-

index (HVPI)Abbildung 1 Portugal: PreisentwicklungenTabelle 2 Portugal: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Portugal: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Portugal: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Portugal: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Portugal: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Portugal: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Portugal: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Portugal: Haushaltslage des StaatesTabelle 7 Portugal: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Portugal: Wechselkursstabilität

b) Portugal: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 5 Portugiesischer Escudo: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 9 Portugiesischer Escudo: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den

am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden LändernTabelle 10 Portugal: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 11 Portugal: Langfristige ZinssätzeAbbildung 6 a) Portugal: Langfristiger Zinssatz

b) Portugal: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucher-preisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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Tabelle 1Portugal: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97- Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 2,9 1,9 1,9 2,1 1,6 1,8

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-5

0

5

10

15

20

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Portugal: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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Tabelle 2Portugal: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 13,4 11,4 8,9 6,5 5,2 4,1 3,1 2,2VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) . . 6,5 5,3 5,0 3,5 3,3 2,4Deflator für den Privaten Verbrauch 13,8 12,1 10,2 6,8 5,4 4,2 3,1 2,2BIP-Deflator 13,0 14,8 13,2 6,8 5,0 5,0 2,8 2,9Erzeugerpreise(c) . 2,2 0,2 2,0 3,2 5,1 4,2 1,9Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 4,6 2,3 1,8 0,3 0,7 1,9 3,6 3,8Produktionslücke (Prozentpunkte) 4,1 3,5 2,5 0,1 -1,9 -2,7 -2,0 -1,3Arbeitslosenquote (%) 4,7 4,1 4,1 5,5 6,8 7,2 7,3 6,7Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 15,7 15,1 13,3 6,5 4,2 2,0 2,9 2,8Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 17,7 14,2 14,1 7,5 4,8 5,0 5,7 4,8Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 1,7 -0,8 0,7 0,9 0,6 2,9 2,7 1,9Einfuhrpreisdeflator 6,4 0,5 -6,1 3,2 3,4 1,7 0,3 -0,3Wechselkursaufwertung(d) -2,4 0,7 3,4 -6,0 -4,2 2,0 -0,4 -2,0Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(e) 9,4 18,0 21,8 11,2 7,3 10,5 7,5 8,1Aktienkurse -0,5 -16,2 -11,5 14,5 34,1 -3,3 15,6 56,9Häuserpreise 15,0 19,4 12,4 1,3 1,2 1,5 1,6 3,6

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Verarbeitendes Gewerbe.(d) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(e) Harmonisierte nationale Statistiken.

b) Inflationsprognosen

1998 1999

Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 2,2 2,3

OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 2,2 2,1

IWF (Oktober 1997), VPI 2,3 .

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

Tabelle 3Portugal: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98(b)

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % 1,8 1,8 2,1 2,3 1,9Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt(a) 1,5 1,3 1,4 1,6 .

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt(a) 2,4 2,3 1,9 1,9 .

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.(a) VPI ohne Saisonwaren.(b) Neuer Index; saisonbereinigte Angaben liegen nicht vor.

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Tabelle 4Portugal: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -3,2 -2,5 -2,2

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(b) 0,8 1,9 .

Bruttoverschuldung des Staates 65,0 62,0 60,0

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

I I Fiskalpolitische_Entwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

58

60

62

64

66

68

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-5

0

5

Abbildung 2

Portugal: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderungen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

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237

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 65,3 67,3 60,1 63,1 63,8 65,9 65,0 62,0

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 90,0 92,9 93,0 88,3 84,7 81,7 81,2 .

in Fremdwährung 10,0 7,1 7,0 11,7 15,3 18,3 18,8 .

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 86,8 85,3 90,5 83,3 79,3 78,2 75,3 .

Durchschnittliche Fälligkeit(a) (Jahre) 3,5 3,6 3,6 3,5 3,0 3,0 3,2 3,4

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(b)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig(c) (< 1 Jahr) 47,7 38,9 35,6 33,5 36,0 38,5 42,1 33,1

mittelfristig (1-5 Jahre) 15,3 36,3 58,4 54,5 47,1 39,1 31,5 38,0

langfristig (> 5 Jahre) 37,0 24,8 6,0 12,0 16,9 22,4 26,3 28,9

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Restlaufzeit. Ausschließlich Schuld in Inlandswährung. Für Sparzertifikate, die zwischen 14,3 % (1994) und 7,7 % (1990) der

Gesamtschuld ausmachen, wird eine durchschnittliche Laufzeit von fünf Jahren angenommen.(b) Restlaufzeit. Verschuldung des Zentralstaates ohne Münzen und ohne Kredite inländischer Banken; diese stellt zwischen 87,1 %

(1991) und 96,3 % (1994) der Bruttoverschuldung des Staates dar. Sparzertifikate gelten als kurzfristige Schulden. 1990 - 1993ausschließlich Schuld in Inlandswährung.

(c) Einschließlich Sparzertifikate.

Tabelle 5Portugal: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merkmale

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238

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

30

35

40

45

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Portugal: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-8

-6

-4

-2

0

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-4

-2

0

2

4

Abbildung 3

Portugal: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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239

Tabelle 6Portugal: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 35,0 36,4 39,6 37,9 37,2 38,0 40,0 41,2

Steuern 21,6 22,4 24,4 22,6 22,8 23,2 24,4 24,8

Sozialversicherungsbeiträge 10,4 10,9 11,5 12,1 11,8 11,9 11,6 11,9

Sonstige laufende Einnahmen 3,0 3,2 3,7 3,2 2,7 2,9 4,1 4,5

Ausgaben insgesamt 40,1 42,4 42,5 44,0 43,3 43,8 43,3 43,7

Laufende Übertragungen 12,8 13,9 14,1 15,8 16,3 16,4 17,1 17,3

Effektive Zinsausgaben 8,1 7,9 7,2 6,2 6,2 6,3 4,8 4,3

Staatsverbrauch 15,5 17,2 17,4 17,9 17,6 17,7 18,1 18,6

Nettokapitalausgaben 3,6 3,4 3,8 4,0 3,2 3,4 3,2 3,4

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -5,1 -6,0 -3,0 -6,1 -6,0 -5,7 -3,2 -2,5

Primärsaldo 3,0 1,8 4,3 0,1 0,2 0,6 1,6 1,9

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich

öffentlicher Ausgaben für Investitionen(a) . . . -2,1 -2,4 -2,0 0,8 1,9

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

Tabelle 7Portugal: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter

als Anteil der Bevölkerung im Alter zwischen

15 und 64 Jahren) 19,5 20,9 22,0 25,3 33,5

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

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240

Tabelle 8a) Portugal: Wechselkursstabilität

(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 6. April 1992

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter des

Wechselkursmechanismus nach oben (+) und unten (-) in % gegenüber(a)

Belgischer Franc 2,8 -1,4

Dänische Krone 2,8 0,0

Deutsche Mark 2,9 -1,1

Spanische Peseta 1,7 -2,3

Französischer Franc 3,5 -0,0

Irisches Pfund 3,0 -9,3

Italienische Lira 3,0 -0,7

Holländischer Gulden 2,5 -1,7

Österreichischer Schilling 2,9 -1,1

Finnmark 1,2 -1,4

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt. Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den

Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem25. November 1996.

b) Portugal: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate bis

Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96. Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 2,0 1,3 1,5 1,8 2,0 1,7 1,1 0,4

Differenzen der kurzfristigen

Zinssätze(b) 4,1 3,8 3,8 3,1 2,7 2,5 1,8 1,4

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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241

Portugiesischer Escudo: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im EWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 5

PTE/BEF PTE/DKK PTE/DEM PTE/ESP PTE/FRF

PTE/IEP PTE/ITL PTE/NLG PTE/ATS PTE/FIM

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die Abweichungen gegenüber der Finnmark beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 14. Oktober 1996. Die Abweichungen gegen-über der italienischen Lira beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 25. November 1996.

Tabelle 9Portugiesischer Escudo: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den amEWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise 11,8 7,7 26,8

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise . . .

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert -55,9 -6,2 -16,3

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

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242

Tabelle 10Portugal: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b)(b)(b)(b)(b) -0,3 -0,9 -0,1 0,1 -2,5 -0,2 -1,4 -2,0

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) 7,7 10,5 13,3 17,4 14,1 7,9 10,6 9,9

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 34,3 33,8 34,6 34,5 38,2 42,0 43,9 45,7

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 41,9 43,6 47,3 45,7 50,3 53,7 55,7 59,2

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 80,0 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 75,7 %; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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243

Tabelle 11Portugal: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 8,6 6,4 6,0 5,7 5,4 6,2

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Portugal: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Portugal: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 6

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19974

6

8

10

12

14

16

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-3

0

3

6

9

12

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Werte vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Werte für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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244

FINNLAND

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Finnland, gemessenan dem Harmonisierten Verbraucherpreis-index (HVPI), 1,3 %, das heißt, sie wardeutlich niedriger als der Referenzwert von2,7 %. Dies galt gleichermaßen für das Jahr1997 insgesamt. Im Jahr 1996 lag diedurchschnittliche Preissteigerungsrate nachdem HVPI bei 1,1 % (siehe Tabelle 1). Inden vergangenen zwei Jahren lag die Preis-steigerungsrate nach dem HVPI in Finnlandauf einem Stand, der nach allgemeinerAnsicht mit Preisstabilität vereinbar ist.

Im Rückblick hat sich der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen an demVerbraucherpreisindex - in Finnland seitAnfang der neunziger Jahre verlangsamt,wobei die Teuerungsrate seit 1993 nahebei 2 % beziehungsweise deutlich darunterlag (siehe Abbildung 1). Diese Verminde-rung der Teuerung ist auf eine Reihewichtiger politischer Entscheidungen zu-rückzuführen, darunter vor allem die Neu-ausrichtung der Geldpolitik am vorrangigenZiel der Preisstabilität. Dieses Ziel ist seit1993 in einem Inflationsziel verankert, daseine Begrenzung der Kerninflationsrate aufder Verbraucherstufe auf rund 2 % vor-sieht, und wurde in jüngster Zeit auch imRahmen des Wechselkursmechanismus desEWS verfolgt. Diese Grundausrichtung wur-de unter anderem durch Anpassungen derFinanzpolitik und - in Verbindung mit Finn-lands EU-Beitritt im Jahr 1995 - durchverstärkten Wettbewerb in zuvor geschütz-ten Wirtschaftszweigen unterstützt. Au-ßerdem wurden Maßnahmen zur Flexibili-sierung der Wirtschaft einschließlich desArbeitsmarktes ergriffen. Darüber hinaushat das gesamtwirtschaftliche Umfeld be-trächtlich zur Dämpfung des Preisauftriebsbeigetragen. Insbesondere entstand infolgedes dramatischen Produktionsrückgangs

zwischen 1990 und 1993 eine große nega-tive Produktionslücke (siehe Tabelle 2).Seit 1994 ist eine kräftige Erholung imGang, und die Produktionslücke ist ge-schrumpft. Vor diesem Hintergrund sinddie Zuwächse bei den Arbeitseinkommenje Beschäftigten in den Jahren 1994/95größer geworden. Kürzungen der Arbeit-geberbeiträge zur Sozialversicherung in Ver-bindung mit einer kräftigen Steigerung derArbeitsproduktivität haben zu dem ge-dämpften Anstieg der Lohnstückkosten bei-getragen; auch die in den letzten Jahrenweitgehend stabilen Importpreise habenmitgeholfen, den Preisauftrieb unter Kon-trolle zu halten. Niedrige Teuerungsratenergeben sich auch gemessen an anderenwichtigen Preisindizes (siehe Tabelle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen und Pro-gnosen, so zeigt die aktuelle Entwicklung derVerbraucherpreise (gemessen als prozentua-le Veränderung gegenüber dem entspre-chenden Vorjahresmonat), daß die Inflations-rate geringfügig in Richtung auf 2 % angestie-gen ist, und es gibt auf der Grundlage der inTabelle 3a dargestellen Indikatoren Anzei-chen für eine unmittelbare Verstärkung desPreisauftriebs. Die Prognosen für die Jahre1998 und 1999 gehen von einer Inflationsra-te von 2 % bis 2 ½ % aus (siehe Tabelle 3b).Risiken für die Preisstabilität könnten in die-sem Zeitraum von Kapazitätsbeschränkun-gen und der Entwicklung der Preise vonVermögenswerten ausgehen.

Auf längere Sicht ist für Finnland die Ge-währleistung eines der Preisstabilität för-derlichen Umfelds unter anderem mit derGestaltung der mittel- und langfristigenFinanzpolitik verbunden. Angesichts dergegenwärtig hohen Arbeitslosenquote inFinnland wird es ebenso wichtig sein, ver-stärkt politische Maßnahmen zur Förde-rung des Wettbewerbs auf den Güter-märkten und zur Verbesserung der Funkti-onsweise der Arbeitsmärkte zu ergreifen.

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245

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 0,9 %, das heißt deut-lich unter dem Referenzwert von 3 %; dieSchuldenquote lag bei 55,8 %, das heißtunter dem Referenzwert von 60 %. ImVergleich zum Vorjahr ging die Defizitquo-te um 2,4 Prozentpunkte zurück, unddie Schuldenquote verringerte sich um1,8 Prozentpunkte. Für 1998 wird einÜberschuß von 0,3 % des BIP erwartet,während bei der Schuldenquote ein Rück-gang auf 53,6 % vorausgesagt wird. Wäh-rend die Defizitquote 1996 das Verhältnisder öffentlichen Investitionsausgaben zumBIP übertraf, lag sie 1997 darunter (sieheTabelle 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist FinnlandsSchuldenquote um 41,3 Prozentpunkte ge-stiegen. Anfänglich verschlechterte sich dieöffentliche Finanzlage in Finnland erheblich,und die Schuldenquote stieg von 14,5 %des BIP im Jahr 1990 auf 59,6 % im Jahr1994. Danach ging die Schuldenquote auf55,8 % zurück (siehe Abbildung 2a). Abbil-dung 2b zeigt im einzelnen, daß Anfang derneunziger Jahre sowohl ein ungünstigesWachstums- und Zinsumfeld, das einenRückgang des finnischen BIP von 13 %innerhalb von drei Jahren widerspiegelte,als auch eine Verschlechterung des Primär-saldos eine Rolle bei dem Anstieg derStaatsverschuldung gespielt haben. Wie sichjedoch in dem Posten „Bestandsanpassun-gen“ der Staatsverschuldung zeigt, wirktensich die dem Bankensektor gewährte finan-zielle Unterstützung und die Neubewer-tung der auf Fremdwährung lautendenStaatsverschuldung nach der beträchtlichenAbwertung der Finnmark zwischen 1991und 1993 am stärksten aus. Nachdem1995 ein ausgeglichener Saldo erreichtwurde, stieg der Primärüberschuß danachan und konnte so die schuldenstandserhö-henden Auswirkungen des gesamtwirt-schaftlichen Umfelds und weiterer Bestands-anpassungen im Jahr 1997 kompensieren.Die in den neunziger Jahren bisher festzu-

stellenden Konstellationen sind ein Zei-chen für die massiven Auswirkungen, dieaußergewöhnliche Ereignisse zusammen miteiner kräftigen Verschlechterung des ge-samtwirtschaftlichen Umfelds auf die Schul-denquote haben können, insbesonderewenn der Primärsaldo sich nicht unmittel-bar verbessert, um derartige Auswirkungenausgleichen zu können. In diesem Zusam-menhang könnte erwähnt werden, daß sichder Anteil der Schulden mit kurzer Rest-laufzeit in den neunziger Jahren erhöhte,während die durchschnittliche Laufzeit weit-gehend unverändert blieb (siehe Tabel-le 5). 1997 war der Anteil der Bruttover-schuldung mit kurzer Restlaufzeit beträcht-lich. Da jedoch die kurzfristigen Schuldenin Finnland durch kurzfristige liquide Mittelgedeckt sind, wird die Empfindlichkeit desöffentlichen Finanzierungssaldos gegenüberZinsveränderungen erheblich reduziert.Dagegen ist der Anteil der Fremdwäh-rungsschuld hoch (wenngleich er sich seitkurzer Zeit verringert), was die Finanzie-rungssalden grundsätzlich gegenüber Wech-selkursveränderungen empfindlich macht,wobei allerdings ein Teil dieser Schuldenschließlich auf Euro umgestellt werdenkönnte.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote ein Verlaufsmuster aus einer anfäng-lich starken Verschlechterung und anschlie-ßender Verbesserung zu beobachten. Wäh-rend 1990 noch ein Überschuß von 5,4 %des BIP erzielt wurde, entstand 1991 einDefizit, das rasch anstieg und 1993 einenHöchstwert von 8,0 % erreichte; seitdemist das Defizit Jahr für Jahr gesunken undmachte 1997 0,9 % des BIP aus (sieheAbbildung 3a). Abbildung 3b, in der auf dieVeränderungen der Defizite abgestellt wird,zeigt detaillierter, daß konjunkturelle Fak-toren die ausschlaggebende Rolle beimAnstieg des Defizits bis 1993 und bei demanschließenden Rückgang spielten. Jedochkönnten die nicht-konjunkturellen Verbes-serungen eine nachhaltige „strukturelle“ Ent-wicklung in Richtung einer ausgewogene-ren Haushaltspolitik und/oder eine Vielzahl

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246

von Maßnahmen mit zeitlich begrenzterWirkung widerspiegeln. Nach den vorhan-denen Informationen dürften die im Rah-men der Steuerreform von 1993 ergriffe-nen Maßnahmen zu einem erheblicheneinmaligen Anstieg der Einnahmen im Jahr1997 geführt haben, der sich schätzungs-weise auf 0,6 % des BIP belief.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staates zwischen 1990 und1993 stark gestiegen ist. Vor dem Hinter-grund hoher und steigender Arbeitslosig-keit nahmen die laufenden Übertragungenin Form von Sozialversicherungsausgabendrastisch zu, und infolge des raschen An-stiegs der Schuldenquote erhöhten sichauch die Zinsausgaben in Relation zum BIP,während der Staatsverbrauch in erster Li-nie aufgrund des Rückgangs des BIP wuchs(siehe Tabelle 6). Nach 1993 sank derAnteil der öffentlichen Gesamtausgabeninfolge der Kürzungen in allen Ausgaben-bereichen außer bei den Zinsausgaben.Die Ausgabenquote war 1997 fast 8 Pro-zentpunkte höher als Anfang der neunzigerJahre, was in erster Linie auf einen Anstiegder Quoten bei allen wesentlichen Postenaußer den Nettokapitalausgaben und demStaatsverbrauch zurückzuführen ist. Vordiesem Hintergrund und unter Berücksich-tigung der Tatsache, daß die Zinsausgabenim Einklang mit der höheren Schuldenquo-te gestiegen sind und die laufenden Über-tragungen weiterhin erheblich über demNiveau von 1990 liegen, würde eine Fort-setzung des rückläufigen Trends bei denGesamtausgaben in Relation zum BIP ver-stärkte Anpassungen bei den laufendenÜbertragungen erfordern. Die öffentlichenEinnahmen sind im Verhältnis zum BIP bis1992 gestiegen und danach tendenziellzurückgegangen. Sie liegen möglicherweiseauf einem Niveau, das dem Wirtschafts-wachstum schadet.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für Finnland, die in dem von Septem-

ber 1997 datierenden Konvergenzpro-gramm für 1998 bis 2001 dargestellt wur-de, dürfte 1998 der Haushalt nahezu aus-geglichen und die Schuldenquote rückläufigsein. Der Haushaltsplan für 1998 steht imEinklang mit diesem Programm. Im Budgetdes Zentralhaushalts ist sowohl eine Ver-ringerung der Ausgaben (in erster Linieinfolge der niedrigeren laufenden Übertra-gungen und zurückgestellter Investitionen,um eine Überhitzung der Konjunktur zuvermeiden) als auch ein Anstieg des Ein-kommensteueraufkommens veranschlagt.Zur Zeit gibt es keine Anzeichen für nen-nenswerte Maßnahmen mit zeitlich be-grenzter Wirkung im Haushalt 1998. Über-schüsse werden ab 1998 erwartet, und dieSchuldenquote dürfte weiterhin sinken. Hin-sichtlich der Entwicklung der Haushaltsde-fizite und der Schuldenquoten fallen diegegenwärtigen Schätzungen im Vergleichzu dem im Jahr 1997 aktualisierten frühe-ren Konvergenzprogramm günstiger aus.Wenn die öffentlichen Finanzierungssaldenso ausfallen, wie im Konvergenzprogrammfür 1999 bis 2000 geplant, dürfte Finnlanddas mittelfristige Ziel des ab 1999 wirksa-men Stabilitäts- und Wachstumspaktes,nämlich einen nahezu ausgeglichenen Haus-halt oder einen Haushaltsüberschuß zuerzielen, erfüllen. Allerdings kommt deraktuellen Haushaltslage die starke Konjunk-tur zugute; Risiken könnten daher entste-hen, wenn sich das Wirtschaftswachstumverlangsamt.

Bezüglich der möglichen zukünftigen Ent-wicklung der Schuldenquote geht der EWI-Bericht bei Ländern, deren Schuldenquoteunter 60 % des BIP liegt, nicht detailliertauf dieses Thema ein. Im Falle Finnlandserscheint eine weitere Senkung der Schul-denquote auf ein Niveau von deutlichunter 60 % möglich, wenn die gegenwärti-gen Haushaltspläne eingehalten werden.Derartige Überlegungen sind auch im FalleFinnlands wichtig, denn zusätzlicher Hand-lungsspielraum wird angesichts der zukünf-tigen Herausforderungen für die öffentlichenFinanzen erforderlich sein. Wie aus Tabelle 7

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247

ersichtlich wird, ist ab circa 2010 mit einererheblichen Alterung der Bevölkerung zurechnen. Infolgedessen dürften die öffentli-chen Ausgaben für die Altersversorgung imVerhältnis zum BIP steigen, insbesonderewenn die Rahmenbedingungen für denLeistungsbezug unverändert bleiben. Finn-land profitiert jedoch von einem teilweisekapitalgedeckten System der Altersversor-gung. In diesem Zusammenhang ist vonbesonderer Bedeutung, daß die Träger desteilweise kapitalgedeckten Altersversor-gungssystems einen großen Teil ihres Über-schusses in Staatspapiere anlegen, was zueiner Senkung der gesamten Bruttover-schuldung des Staates führt. Daher stellenjegliche Veränderungen dieser Anlagepoli-tik ein Risiko für die Bruttoverschuldung(jedoch nicht für die Zinslast) dar. Fernerwird sich die demographische Entwicklungder nächsten Jahrzehnte negativ auf diegegenwärtig erzielten Überschüsse im Sy-stem der Altersversorgung auswirken, wo-durch weitere Verbesserungen bei denöffentlichen Finanzierungssalden notwen-dig werden. Eine Verringerung der Ge-samtbelastung durch die Alterung der Be-völkerung ist um so leichter, je günstigerdie Lage der Staatsfinanzen zu dem Zeit-punkt ist, ab dem sich die demographischeSituation verschlechtert.

Wechselkursentwicklung

Die Finnmark nimmt am Wechselkursme-chanismus des Europäischen Währungssy-stems seit dem 14. Oktober 1996 teil, dasheißt innerhalb des vom EWI untersuchtenReferenzzeitraums von zwei Jahren (vonMärz 1996 bis Februar 1998) seit rund16 Monaten (siehe Tabelle 8a). Wie obenerwähnt, richtete sich die finnische Geld-politik im Jahr 1993 neu am vorrangigenZiel der Preisstabilität aus, das in jüngsterZeit im Rahmen des EWS-Wechselkurs-mechanismus verfolgt wurde.

Zu Beginn des Referenzzeitraums, das heißtvor dem Beitritt der Finnmark zum EWS-

Wechselkursmechanismus, setzte die finni-sche Währung zunächst ihren bereits inden vorangegangenen Monaten beobach-teten Abwärtstrend, mit dem die seit 1993verzeichnete längerfristige Aufwärtsbewe-gung unterbrochen wurde, fort. Im April1996 erreichte die Finnmark eine maxima-le Abweichung nach unten von 6,5 % unterdem zukünftigen Leitkurs gegenüber einerEWS-Währung. Danach wertete sie sichwieder auf und hielt sich in der Regelinnerhalb einer engen Bandbreite um diespäteren Leitkurse.

Seit dem Beitritt zum EWS-Wechselkurs-mechanismus im Oktober 1996 bewegtesich die Finnmark in der Regel nahe denLeitkursen gegenüber den anderen EWS-Währungen (siehe Abbildung 5 und Tabel-le 8a). Zeitweilig bewegte sich die Finn-mark außerhalb eines engen Bereichs umdie Leitkurse gegenüber verschiedenen an-deren Partnerwährungen. Die maximalenAbweichungen von den Leitkursen nachoben und unten, berechnet auf der Basisvon gleitenden 10-Tagesdurchschnitten,betrugen 3,6 % beziehungsweise -1,1 %,sieht man einmal von dem eigenständigenAufwärtstrend des irischen Pfund ab (sieheTabelle 8a). Die Abweichungen traten vor-übergehend auf, die in bestimmten Phasenzu beobachtende relativ hohe Wechsel-kursvolatilität gegenüber der D-Mark nahmim Referenzzeitraum ab und erreichte einniedriges Niveau (siehe Tabelle 8b), unddie Differenzen bei den kurzfristigen Zin-sen gegenüber den EU-Ländern mit denniedrigsten kurzfristigen Zinsen waren ge-ringfügig. Seit dem Beitritt zum EWS-Wech-selkursmechanismus hat Finnland den bila-teralen Leitkurs seiner Währung gegen-über den Währungen der anderen Mit-gliedstaaten nicht abgewertet.

Im längerfristigen Vergleich zeigen die Indi-katoren des realen Außenwertes der Finn-mark gegenüber den anderen am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmendenWährungen, daß das gegenwärtige Niveauetwas unter dem historischen Wert, be-

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rechnet auf der Grundlage des langfristigenDurchschnittswertes und des Jahres 1987,liegt (siehe Tabelle 9). Betrachtet man dieEntwicklung anderer außenwirtschaftlicherDaten, so hat Finnland seit 1994 beträchtli-che Leistungsbilanzüberschüsse erzielt, diezu einer Verringerung der relativ starkenNetto-Schuldnerposition gegenüber demAusland, die durch eine jahrzehntelangeAkkumulation von Defizitpositionen ent-standen ist, geführt haben (siehe Tabel-le 10). In diesem Zusammenhang sollteauch erwähnt werden, daß es sich beiFinnland um eine kleine offene Volkswirt-schaft handelt, die nach den jüngsten Da-ten in Relation zum BIP eine Außenhan-delsquote von 37 % bei den Ausfuhrenund 29 % bei den Einfuhren aufweist, undder Anteil des Handels mit Ländern inner-halb der EU beläuft sich auf 53 % bei denAusfuhren und 59 % bei den Einfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Finnland durchschnittlich bei 5,9 %und damit unterhalb des Referenzwertesfür das Zinskriterium von 7,8 %, der aufder Basis derjenigen drei Länder festgelegtwird, die in bezug auf die Preisstabilität ambesten abgeschnitten haben. Im Gesamt-jahr 1997 sowie 1996 lagen sie deutlichunter dem Referenzwert (siehe Tabelle 11).

Die langfristigen Zinsen sind seit den frü-hen neunziger Jahren im Trend gesunken(siehe Abbildung 6a). Außerdem war seitAnfang der neunziger Jahre zumeist eineTendenz hin zur Konvergenz der finnischenlangfristigen Zinsen mit den Sätzen in denEU-Ländern mit den niedrigsten Anleihe-renditen zu beobachten. Dieser Konver-genzprozeß hat sich seit Ende 1994 be-schleunigt, so daß der Abstand nunmehrpraktisch vollständig verschwunden ist (sie-he Abbildung 6b). Die wichtigsten Einfluß-größen hierbei waren die vergleichsweiseniedrige Inflationsrate, die relative Stabilität

des Wechselkurses der Finnmark und eineVerbesserung der öffentlichen Finanzlage.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielte Finnland ge-messen an dem HVPI mit 1,3 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Die Lohnstückkosten gingen 1997 zurück,und niedrige Teuerungsraten ergaben sichauch gemessen an anderen wichtigen Preis-indizes. Für die unmittelbare Zukunft gibtes Anzeichen für eine Verstärkung desPreisauftriebs; den Prognosen zufolge wirdsich die Inflationsrate in den Jahren 1998und 1999 auf 2 % bis 2 ½ % belaufen. Dielangfristigen Zinssätze lagen bei 5,9 %, alsounter dem entsprechenden Referenzwert.

Die Finnmark nimmt seit rund 16 Monatenam EWS-Wechselkursmechanismus teil, dasheißt für eine kürzere Zeitspanne als dervom EWI untersuchte Zweijahreszeitraum.Eine nachträgliche Prüfung der dem Berichtzugrundegelegten Daten zeigt, daß derWechselkurs über den gesamten Refe-renzzeitraum hinweg weitgehend stabilblieb. Seit der Teilnahme am Wechselkurs-mechanismus notierte die Finnmark naheden unveränderten Leitkursen, ohne daßkursstützende Maßnahmen notwendig ge-wesen wären.

Im Jahr 1997 erzielte Finnland eine Defizit-quote von 0,9 % des BIP, das heißt einenStand, der deutlich unter dem Referenz-wert liegt; für 1998 wird mit einem Über-schuß von 0,3 % gerechnet. Ferner ging dieSchuldenquote 1997 auf 55,8 % zurück,womit die Quote unter dem Referenzwertvon 60 % des BIP blieb. Bezüglich derNachhaltigkeit der fiskalpolitischen Entwick-lung ist für 1998 mit einem weiterenRückgang auf 53,6 % zu rechnen. Infolge-dessen dürfte Finnland das mittelfristigeZiel des ab 1999 wirksamen Stabilitäts-und Wachstumspaktes, nämlich einen na-hezu ausgeglichenen Haushalt oder einen

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Haushaltsüberschuß zu erreichen, erfüllen.Dadurch würde auch die Schuldenquoteweiter unter 60 % fallen.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß Finnland beträchtliche Leistungs-bilanzüberschüsse verzeichnete, dabei al-

lerdings seine Netto-Schuldnerposition ge-genüber dem Ausland beibehielt. Im Zu-sammenhang mit der Alterung der Bevöl-kerung profitiert Finnland von einem teil-weise kapitalgedeckten System der Alters-versorgung.

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FINNLAND

l PreisentwicklungTabelle 1 Finnland: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisin-

dex (HVPI)Abbildung 1 Finnland: PreisentwicklungenTabelle 2 Finnland: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Finnland: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Finnland: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Finnland: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Finnland: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Finnland: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Finnland: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Finnland: Haushaltslage des StaatesTabelle 7 Finnland: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Finnland: Wechselkursstabilität

b) Finnland: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 5 Finnmark: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im

EWS-WechselkursmechanismusTabelle 9 Finnmark: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am EWS-

Wechselkursmechanismus teilnehmenden LändernTabelle 10 Finnland: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 11 Finnland: Langfristige ZinssätzeAbbildung 6 a) Finnland: Langfristiger Zinssatz

b) Finnland: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucher-preisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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251

Tabelle 1Finnland: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 1,1 1,2 1,8 1,6 1,8 1,3

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-5

0

5

10

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Finnland: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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252

Tabelle 2Finnland: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Preismeßziffern

Verbraucherpreisindex (VPI) 6,2 4,3 2,9 2,2 1,1 1,0 0,6 1,2

VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) 4,6 2,6 1,6 0,8 0,5 -0,1 -0,2 0,8

Deflator für den Privaten Verbrauch 6,0 5,7 4,1 4,2 1,4 0,3 1,6 1,4

BIP-Deflator 5,8 2,5 0,7 2,4 1,3 2,4 1,3 1,2

Erzeugerpreise 2,1 -0,1 2,5 3,6 1,6 3,4 0,1 0,5

Wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten

Wachstum des realen BIP 0,0 -7,1 -3,6 -1,2 4,5 5,1 3,6 5,9

Produktionslücke (Prozentpunkte) 7,7 -1,1 -5,8 -8,3 -5,9 -3,3 -2,4 0,3

Arbeitslosenquote (%) 3,3 7,4 12,7 17,3 17,8 16,7 15,8 14,5

Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 8,8 7,7 -1,8 -4,7 -2,2 0,7 0,6 -2,4

Arbeitseinkommen je Beschäftigten

(Gesamtwirtschaft) 9,4 5,7 1,9 1,0 3,5 4,0 3,2 -0,4

Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 0,6 -2,0 3,7 5,7 5,7 3,3 2,6 2,0

Einfuhrpreisdeflator 1,1 0,5 7,2 8,7 -0,3 0,4 1,8 1,6

Wechselkursaufwertung(c) 1,8 -4,0 -12,9 -14,0 7,8 10,6 -2,8 -2,4

Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(d) 5,3 9,9 2,4 4,0 0,0 3,1 -1,2 7,4

Aktienkurse -27,3 -27,5 -19,4 59,5 49,4 3,5 6,6 56,9

Häuserpreise -5,5 -13,9 -17,0 -8,8 6,0 -3,6 5,5 17,5

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(d) Harmonisierte nationale Statistiken.

Tabelle 3Finnland: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbarenVorjahreszeitraum in % 1,6 1,7 1,9 1,9 2,0Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 2,3 2,6 2,5 2,6 2,5

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 2,1 2,2 2,3 2,5 2,6

b) Inflationsprognosen

1998 1999

Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 2,0 2,0

OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 2,2 2,5

IWF (Oktober 1997), VPI 2,3 .

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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253

Tabelle 4Finnland: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -3,3 -0,9 0,3

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(b) -0,6 1,7 .

Bruttoverschuldung des Staates 57,6 55,8 53,6

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

0

20

40

60

80

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-5

0

5

10

15

20

Abbildung 2

Finnland: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderungen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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254

Tabelle 5Finnland: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 14,5 23,0 41,5 58,0 59,6 58,1 57,6 55,8

Aufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 66,1 60,8 45,1 43,3 41,0 45,1 46,6 50,4

in Fremdwährung 33,9 39,2 54,9 56,7 59,0 54,9 53,4 49,6

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 60,2 48,4 38,2 36,2 36,3 40,3 39,3 36,8

Durchschnittliche Fälligkeit(a) (Jahre) 4,6 4,9 5,2 4,9 4,7 4,3 4,4 4,7

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(a)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig(b) (< 1 Jahr) 11,3 10,0 12,2 13,8 13,7 20,3 24,1 19,1

mittelfristig (1 - 5 Jahre) 73,8 64,0 59,8 52,8 54,2 52,8 48,2 48,1

langfristig (> 5 Jahre) 14,9 25,9 28,0 33,3 32,1 26,9 27,8 32,8

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Restlaufzeit.(b) Einschließlich kurzfristiger Schulden und an kurzfristige Zinsen gebundener Schulden.

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-5

0

5

10

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-8

-6

-4

-2

0

2

4

Abbildung 3

Finnland: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

40

50

60

70

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Finnland: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

Tabelle 6Finnland: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 52,1 54,0 54,9 53,8 54,4 53,5 54,6 53,5

Steuern 33,1 33,2 32,3 30,3 31,3 31,2 33,1 33,2

Sozialversicherungsbeiträge 13,0 13,9 14,9 15,4 16,2 15,2 14,5 13,7

Sonstige laufende Einnahmen 6,0 6,9 7,7 8,1 6,8 7,1 7,0 6,6

Ausgaben insgesamt 46,8 55,5 60,7 61,8 60,8 58,3 57,9 54,5

Laufende Übertragungen 20,4 25,2 29,5 31,0 30,2 28,4 27,4 25,7

Effektive Zinsausgaben 1,5 1,9 2,6 4,6 5,0 5,2 5,6 5,4

Staatsverbrauch 21,1 24,2 24,8 23,3 22,3 21,8 21,9 20,9

Nettokapitalausgaben 3,9 4,1 3,7 3,0 3,3 2,9 3,1 2,4

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) 5,4 -1,5 -5,9 -8,0 -6,4 -4,7 -3,3 -0,9

Primärsaldo 6,8 0,4 -3,2 -3,4 -1,4 0,4 2,3 4,5

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),

abzüglich öffentlicher Ausgaben

für Investitionen(a) . . . -5,2 -3,6 -2,1 -0,6 1,7

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

Tabelle 7Finnland: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter

als Anteil der Bevölkerung

im Alter zwischen 15 und 64 Jahren) 19,7 21,5 24,3 34,7 41,1

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

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256

Tabelle 8a) Finnland: Wechselkursstabilität

(14. Oktober 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Ja

Teilnahme seit 14. Oktober 1996

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes Nein

Maximale Abweichungen von den Leitkursen im Paritätengitter des

Wechselkursmechanismus nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

Belgischer Franc 3,1 0,2

Dänische Krone 2,8 0,1

Deutsche Mark 3,0 0,2

Spanische Peseta 2,1 -0,2

Französischer Franc 3,6 0,1

Irisches Pfund -0,3 -9,1

Italienische Lira 3,0 -0,4

Holländischer Gulden 2,9 0,2

Österreichischer Schilling 3,0 0,2

Portugiesischer Escudo 1,4 -1,1

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt. Die Abweichungen gegenüber der italienischen Lira beziehen sich auf

den Zeitraum ab dem 25. November 1996.

b) Finnland: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate bis

Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 4,5 4,0 2,2 5,3 4,4 3,5 2,3 1,1

Differenzen der kurzfristigen Zinssätze(b) 0,4 0,1 -0,1 -0,1 -0,2 -0,2 -0,0 -0,1

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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257

Finnmark: Abweichungen von den bilateralen Leitkursen im EWS-Wechselkursmechanismus(Tageswerte; in %; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 5

FIM/BEF FIM/DKK FIM/DEM FIM/ESP FIM/FRF

FIM/IEP FIM/ITL FIM/NLG FIM/ATS FIM/PTE

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-15

-10

-5

0

5

10

15

Quelle: Europäische Kommission.Anmerkung: Die senkrechte Linie markiert das Beitrittsdatum Finnlands zum Wechselkursmechanismus (14. Oktober 1996).Abweichungen vor dem 14. Oktober 1996 beziehen sich auf die beim Eintritt der Finnmark in den Wechselkursmechanismus des EWS festge-legten bilateralen Leitkurse. Eine Ausnahme gilt im Falle der italienischen Lira; hier beziehen sich Abweichungen vor dem 25. November 1996 auf den beim Wiedereintritt der Lira in den Wechselkursmechanismus des EWS festgelegten bilateralen Leitkurs.

Tabelle 9Finnmark: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Ländern(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise -11,3 -11,1 -14,8

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise -8,8 -5,5 -9,4

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert -15,2 -7,7 -14,8

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

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Tabelle 10Finnland: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) -5,1 -5,5 -4,6 -1,3 1,3 4,1 3,8 5,3

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) -27,4 -35,3 -47,8 -54,1 -51,7 -42,2 -42,6 -43,4

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 23,1 23,2 26,4 31,2 33,8 34,8 34,9 37,4

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 24,6 23,3 24,5 24,9 26,9 27,4 27,6 28,5

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 53,4 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 58,5 %; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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259

Tabelle 11Finnland: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97- Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 7,1 6,0 5,8 5,6 5,3 5,9

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Finnland: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Finnland: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 6

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19974

6

8

10

12

14

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

4

-4

-2

0

2

6

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Angaben vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Angaben für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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260

SCHWEDEN

Preisentwicklung

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 betrug die durchschnittlichePreissteigerungsrate in Schweden, gemes-sen an dem Harmonisierten Verbraucher-preisindex (HVPI), 1,9 %, das heißt, sie wardeutlich niedriger als der Referenzwert von2,7 %. Dies galt gleichermaßen für dasJahr 1997 insgesamt. Im Jahr 1996 lag diedurchschnittliche Preissteigerungsrate nachdem HVPI bei 0,8 % (siehe Tabelle 1). Inden vergangenen zwei Jahren ist die Preis-steigerungsrate nach dem HVPI in Schwe-den der Tendenz nach leicht gestiegen, sieblieb aber auf einer Höhe, die nach allge-meiner Ansicht mit Preisstabilität vereinbarist.

Im Rückblick hat sich der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen an demVerbraucherpreisindex - in Schweden seitAnfang der neunziger Jahre verlangsamt,wobei die Inflation ausgehend von mehr als10 % zu Beginn des Jahrzehnts stark zu-rückging und seit 1994 deutlich niedrigereRaten zu verzeichnen waren. 1996/97 lagdie Teuerungsrate unter 1 %, und es gabim allgemeinen nur einen geringen Inflati-onsdruck (siehe Abbildung 1). Diese Ver-minderung der Teuerung ist auf eine Reihewichtiger politischer Entscheidungen zu-rückzuführen, insbesondere auf die Neu-ausrichtung der Geldpolitik am vorrangigenZiel der Preisstabilität. Seit 1995 fand die-ses Ziel seinen Ausdruck in einem direktenInflationsziel von 2 % für den Verbraucher-preisindex. Diese Grundausrichtung wurdeunter anderem durch Anpassungen in derFiskalpolitik und stärkeren Wettbewerb aufden Gütermärkten unterstützt, der teilwei-se mit Schwedens Beitritt zur EU im Jahr1995 im Zusammenhang stand und vomwettbewerbsrechtlichen Rahmen gefördertwurde. Darüber hinaus hat das gesamtwirt-schaftliche Umfeld zur Dämpfung des Preis-auftriebs beigetragen. Insbesondere ent-

stand im Zusammenhang mit der starkenRezession Anfang der neunziger Jahre eineerhebliche negative Produktionslücke (sie-he Tabelle 2). Seit 1994 setzte eine wirt-schaftliche Erholung ein, und die Produkti-onslücke hat sich deutlich verringert. Vordiesem Hintergrund kam es im Jahr 1996zu einer Beschleunigung bei den Zuwäch-sen der Arbeitseinkommen je Beschäftig-ten, und die Lohnstückkosten stiegen auf4,6 % im Jahr 1996, bevor sie 1997 auf 1,2 %zurückgingen. Die Eindämmung der Infla-tion wurde durch Rückgänge oder nurgeringe Steigerungen der Importpreise1996/97 und eine schwächere Binnennach-frage vor dem Hintergrund der fiskalischenEinsparungen erleichtert. Außerdem trugder Rückgang der Hypothekenzinsen zueinem schwächeren Anstieg der Verbrau-cherpreise bei. Die Kerninflation12 lag seit1992 nahe bei oder unterhalb von 2 %.Niedrige Teuerungsraten ergeben sich auchgemessen an anderen wichtigen Preisindi-zes (siehe Tabelle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß einRückgang auf etwa 1 ½ % zu verzeichnenist, und es gibt auf der Grundlage der inTabelle 3a dargestellten Indikatoren kaumAnzeichen für eine unmittelbare Verstär-kung des Preisauftriebs. Die meisten Pro-gnosen für die Jahre 1998 und 1999 gehenvon einer Inflationsrate von 1 ½ % bis 2 %für 1998 und 2 % für 1999 aus (sieheTabelle 3b). Risiken für die Preisstabilität indiesem Zeitraum könnten angesichts dersich belebenden Konjunktur von der Lohn-entwicklung ausgehen.

12 Die Kerninflation wird hier definiert als Verbrau-cherpreisindex ohne Aufwendungen für Hypothe-kenzinsen und die Auswirkungen indirekter Steuernund Subventionen.

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Auf längere Sicht ist für Schweden dieGewährleistung eines der Preisstabilität för-derlichen Umfelds unter anderem mit derGestaltung der mittel- und langfristigenFinanzpolitik verbunden. Angesichts dergegenwärtig hohen Arbeitslosenquote inSchweden wird es ebenso wichtig sein,verstärkt politische Maßnahmen zur Förde-rung des Wettbewerbs auf den Güter-märkten und zur Verbesserung der Funkti-onsweise der Arbeitsmärkte zu ergreifen.

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 0,8 %, das heißt deut-lich unter dem Referenzwert von 3 %; dieSchuldenquote lag bei 76,6 %, das heißtüber dem Referenzwert von 60 %. ImVergleich zum Vorjahr wurde die Defizit-quote um 2,7 Prozentpunkte, die Schul-denquote geringfügig um 0,1 Prozentpunk-te gesenkt. Für 1998 wird ein Überschußvon 0,5 % des BIP erwartet, während beider Schuldenquote ein Rückgang auf 74,1 %vorausgesagt wird. 1996 lag die Defizitquo-te über dem Verhältnis der öffentlichenInvestitionsausgaben zum BIP, während1997 die Defizitquote unter der Investiti-onsquote lag (siehe Tabelle 4).

Zwischen 1990 und 1997 ist SchwedensSchuldenquote um 33,3 Prozentpunkte ge-stiegen. Anfänglich verschlechterte sich dieLage der öffentlichen Finanzen in Schwe-den stark, und die Schuldenquote stieg von43,3 % des BIP im Jahr 1990 auf 79,0 % imJahr 1994. Danach ging die Quote auf76,6 % im Jahr 1997 zurück (siehe Abbil-dung 2a). Das heißt, es war ein Rückgangvon 2,4 Prozentpunkten innerhalb von dreiJahren zu verzeichnen. Abbildung 2b zeigtim einzelnen, daß Anfang der neunzigerJahre sowohl ein negatives Wachstum/Zins-Differential, in dem sich ein Rückgangdes schwedischen BIP um 5 % im Laufevon drei Jahren widerspiegelt, als auch einsich verschlechternder Primärsaldo bei demAnstieg der öffentlichen Verschuldung eine

Rolle spielten. Wie sich auch in den soge-nannten Bestandsanpassungen der öffentli-chen Verschuldung widerspiegelt, hattenallerdings die dem Bankensektor gewährtefinanzielle Unterstützung und die Neube-wertung der auf Fremdwährung lautendenStaatsverschuldung nach der erheblichenAbwertung der schwedischen Krone zwi-schen 1991 und 1992 einen starken Ein-fluß. Seit 1996 zeigte sich beim Primärsaldoein allmählich ansteigender Überschuß, der1997 das negative Wachstum/Zins-Diffe-rential mehr als kompensierte. Die bisherin den neunziger Jahren zu beobachtendenKonstellationen sind ein Beispiel für dieerheblichen Auswirkungen, die eine drasti-sche Verschlechterung der gesamtwirt-schaftlichen Bedingungen und außerge-wöhnliche Ereignisse auf die Schuldenquo-te haben können, insbesondere wenn keinPrimärüberschuß vorhanden ist, der dieseAuswirkungen ausgleicht. In diesem Zu-sammenhang könnte erwähnt werden, daßder Anteil der Schulden mit kurzer Rest-laufzeit von dem hohen Stand Anfang derneunziger Jahre zurückging, während diedurchschnittliche Laufzeit in den letztenJahren weitgehend unverändert blieb (sie-he Tabelle 5). 1997 war der Anteil derSchulden mit kurzfristiger Restlaufzeit nochhoch, und angesichts des gegenwärtigenStandes der Schuldenquote sind die öffent-lichen Finanzierungssalden empfindlich ge-genüber Zinsveränderungen. Außerdemstieg der Anteil der Fremdwährungsschuldauf einen hohen Stand, was die öffentli-chen Finanzierungssalden grundsätzlich ge-genüber Wechselkursveränderungen emp-findlich macht, wobei allerdings ein Teildieser Schulden schließlich auf Euro umge-stellt werden könnte.

In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote ein ähnliches Verlaufsmuster aus an-fänglicher sehr starker Verschlechterungund anschließender Verbesserung zu be-obachten. Während 1990 noch ein Über-schuß von 4,2 % zu verzeichnen war, ent-stand 1991 ein Defizit, das 1993 einenHöchststand von 12,2 % des BIP erreichte;

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seitdem ist das Defizit Jahr für Jahr gesun-ken und machte 1997 0,8 % des BIP aus(siehe Abbildung 3a). Abbildung 3b, in derauf die Veränderungen der Defizite abge-stellt wird, zeigt detaillierter, daß konjunk-turelle Faktoren bis 1993 erheblich zu derAusweitung des Defizits wie auch zu sei-nem Rückgang in den folgenden beidenJahren beitrugen. 1996/97 spielten kon-junkturelle Faktoren eine geringere Rolle.Die nicht-konjunkturellen Verbesserungenkönnten eine nachhaltige „strukturelle“ Ent-wicklung in Richtung einer ausgewogene-ren Haushaltspolitik und/oder eine Vielzahlvon Maßnahmen mit zeitlich begrenzterWirkung widerspiegeln. Nach den vorhan-denen Informationen dürften Maßnahmenmit zeitlich begrenzter Wirkung bei derSenkung der Defizitquote im Jahr 1996eine Rolle gespielt haben, wobei sie einenWert von 0,3 % des BIP erreichten. 1997spielten diese Maßnahmen keine Rolle.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staatssektors zwischen 1990und 1993 stark gestiegen ist. Insbesonderedie laufenden Übertragungen erhöhten sichkräftig, worin sich ein deutlicher Anstiegder Zahlungen im Zusammenhang mit derArbeitslosenunterstützung und anderenBereichen der Sozialversicherung wider-spiegelte; außerdem stiegen alle anderengrößeren Ausgabenposten in Relation zumBIP (siehe Tabelle 6). Nach 1993 ging dieGesamtausgabenquote infolge einer Kür-zung aller Ausgabenkategorien, mit Aus-nahme der Zinsausgaben, rasch zurück.Trotzdem war 1997 die Ausgabenquote3 Prozentpunkte höher als Anfang derneunziger Jahre, worin sich höhere Quotenbei den laufenden Übertragungen - insbe-sondere an die Arbeitslosen - und denZinsausgaben widerspiegelten. Angesichtsdieser Konstellationen und wenn man be-rücksichtigt, daß sowohl die Zinsausgabenparallel zur höheren Schuldenquote gestie-gen sind als auch die Kapitalausgaben seit

1993 erheblich zurückgingen, würde eineFortsetzung des rückläufigen Trends beiden Gesamtausgaben in Relation zum BIPbesondere Anstrengungen bei den laufen-den Übertragungen erfordern, die immernoch weit über dem 1990 zu verzeichnen-den Stand liegen. Die öffentlichen Einnah-men im Verhältnis zum BIP gingen bis 1994der Tendenz nach zurück und stiegendanach allmählich an. Sie könnten ein Ni-veau erreicht haben, das dem Wirtschafts-wachstum schadet.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für Schweden, die in dem vom Sep-tember 1997 datierenden Konvergenzpro-gramm für 1995 bis 2000 dargestellt wur-de, wird erwartet, daß die öffentlichenHaushalte 1998 einen Überschuß aufwei-sen und die Schuldenquote weiter zurück-geht. Der Haushalt für 1998 steht imEinklang mit diesem Programm. Obwohlder Haushalt höhere Ausgaben vorsieht,überschreitet er nicht die zuvor festgesetz-ten Höchstgrenzen, und sowohl Ausga-ben- als auch Einnahmenquoten dürftenzurückgehen. Zur Zeit gibt es Anzeichenfür Maßnahmen mit zeitlich begrenzterWirkung im Haushalt 1998, die sich auf0,8 % des BIP belaufen. Gemäß den laufen-den Planungen wird für das Jahr 2000 einpositiver Gesamtsaldo von 1,5 % des BIPerwartet, was einen Schritt in Richtung aufdas mittelfristige Ziel eines Überschussesvon 2 % während des Konjunkturzyklusdarstellt, und die Schuldenquote wird auf67 % geschätzt. Die derzeitigen Pläne ste-hen weitgehend im Einklang mit der letztenAktualisierung des Programms, laufen aberauf eine schnellere Verbesserung hinaus alsursprünglich im Programm aus dem Jahr1995 vorgesehen. Wenn der öffentlicheFinanzierungssaldo so ausfällt, wie im Kon-vergenzprogramm für 1999 bis 2000 ge-plant, würde Schweden das mittelfristigeZiel des ab 1999 wirksamen Stabilitäts-und Wachstumspaktes, nämlich einen na-hezu ausgeglichenen Haushalt oder einenHaushaltsüberschuß zu erzielen, erfüllen.

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Das EWI hat Berechnungen angestellt, wiesich alternative fiskalpolitische Szenarienauf die Rückführung der Schuldenquote aufden Referenzwert von 60 % in jenen Län-dern auswirken würde, deren Schulden-quote deutlich mehr als 60 %, aber weni-ger als 80 % des BIP ausmacht (siehe imeinzelnen Abbildung 5). Unter der Annah-me, daß im Jahr 1998 die gesamte Haus-haltsposition und die Schuldenquote denvon der Europäischen Kommission pro-gnostizierten Stand erreichen, wäre eineBeibehaltung des erwarteten Primärüber-schusses für 1998 von 6,8 % des BIP in denFolgejahren vereinbar mit einer Rückfüh-rung der Schuldenquote unter 60 % imJahr 2001. Würde der Gesamtfinanzie-rungsüberschuß von 0,5 % des BIP für dasJahr 1998 in den Folgejahren konstantgehalten, würde dies zu einer Schulden-quote von unter 60 % bis zum Jahr 2003führen. Schließlich würde im Falle Schwe-dens die Beibehaltung eines ausgegliche-nen Haushalts diesen Prozeß bis 2004verlängern. Diese Berechnungen basierenauf der normativen Annahme eines kon-stanten nominalen Zinssatzes von 6 %(durchschnittliche reale Verzinsung derStaatsverschuldung von 4 % und eine Teue-rungsrate von 2 %) sowie auf der Annah-me einer konstanten Zuwachsrate des rea-len BIP von 1,9 %, wie von der Kommissionfür das reale Trendwachstum des BIP 1998geschätzt. Bestandsanpassungen werdennicht berücksichtigt. Zwar sind derartigeBerechnungen rein exemplarisch und kön-nen keinesfalls als Prognosen angesehenwerden, aber sie machen die Notwendig-keit deutlich, erhebliche Konsolidierungs-anstrengungen beizubehalten, um die Schul-denquote in Schweden innerhalb einesangemessenen Zeitraums auf 60 % des BIPoder darunter zu senken.

Im Falle Schwedens ist es in der Tatangebracht, zu betonen, daß eine erhebli-che Verbesserung bei der Defizitquote undeine nachhaltige Konsolidierung über einenlängeren Zeitraum erreicht werden müs-sen. Wie in der Vergangenheit zu beob-

achten war, können unerwartete Schocksdie Schuldenquote beträchtlich erhöhen.Darüber hinaus ist, wie aus Tabelle 7ersichtlich ist, ab circa 2010 mit einererheblichen Alterung der Bevölkerung zurechnen. Daher dürften die öffentlichenAusgaben für die Altersversorgung in Rela-tion zum BIP steigen, wenn die Rahmenbe-dingungen für die Leistungsbezüge unver-ändert bleiben. Das schwedische Alters-versorgungssystem ist zwar teilweise kapi-talgedeckt, aber im wesentlichen umlagefi-nanziert. Es wurde beschlossen, das staatli-che Altersversorgungssystem schrittweisedurch ein robusteres System zu ersetzen,welches das Wirtschaftswachstum und de-mographische Veränderungen berücksich-tigt; dies wird den Druck auf die öffentli-chen Finanzen und die Notwendigkeit ei-nes großen Fonds mit Pufferfunktion ver-ringern. Dieser Fonds legt zur Zeit einengroßen Teil seiner Überschüsse in Staats-papiere an und führt damit die gesamteBruttoverschuldung des Staates zurück. ImErgebnis würde jede Änderung dieser In-vestitionspolitik zu einem gewissen Maß anUnsicherheit bezüglich der zukünftigen Ent-wicklung der Bruttoschuldenquote führen.Der demographische Trend in den näch-sten Jahrzehnten wird die derzeitigen Über-schüsse im Altersversorgungssystem nega-tiv beeinflussen und damit Verbesserungendes öffentlichen Finanzierungssaldos erfor-derlich machen. Eine Verringerung der Ge-samtbelastung durch die Alterung der Be-völkerung wird leichter möglich sein, wenndie öffentlichen Finanzen vor dem Zeit-raum, in dem sich die demographischeSituation verschlechtert, genügend Hand-lungsspielraum geschaffen haben.

Wechselkursentwicklung

Im Referenzzeitraum von März 1996 bisFebruar 1998 hat die schwedische Kronenicht am EWS-Wechselkursmechanismusteilgenommen (siehe Tabelle 8a). Dieschwedische Geldpolitik ist mit einem di-rekten Inflationsziel von 2 % bei den Ver-

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braucherpreisen am vorrangigen Ziel derPreisstabilität ausgerichtet. Im Referenz-zeitraum bewegte sich die Währung in derRegel oberhalb der im März 1996 verzeich-neten Monatsdurchschnitte der bilateralenWechselkurse gegenüber den meisten an-deren EU-Währungen; dieser Wert wirdzur Veranschaulichung als Referenzgrößeverwendet, da keine Leitkurse vorliegen(siehe Abbildung 6 und Tabelle 8a). Diewichtigsten Ausnahmen bildeten die Ent-wicklung gegenüber dem irischen Pfund,dem Pfund Sterling und, in geringeremMaße, der italienischen Lira. Parallel zudiesen Entwicklungen nahm die Wechsel-kursvolatilität der schwedischen Krone ge-genüber der D-Mark der Tendenz nach inletzter Zeit ab, blieb aber relativ hoch(siehe Tabelle 8b), während sich die Diffe-renzen bei den kurzfristigen Zinsen gegen-über den EU-Ländern mit den niedrigstenkurzfristigen Zinsen erheblich verringerten.

Im längerfristigen Vergleich zeigen die Indi-katoren des realen Außenwertes, daß dasgegenwärtige Niveau der schwedischenKrone gegenüber den anderen EU-Wäh-rungen unter historischen Durchschnitts-werten und dem Durchschnittswert desJahres 1987 liegt (siehe Tabelle 9). Be-trachtet man die Entwicklung anderer au-ßenwirtschaftlicher Daten, so hat Schwe-den seit 1994 vor dem Hintergrund einerrelativ starken Netto-Schuldnerposition ge-genüber dem Ausland einen wachsendenLeistungsbilanzüberschuß erzielt (siehe Ta-belle 10). In diesem Zusammenhang sollteauch erwähnt werden, daß es sich beiSchweden um eine kleine offene Volks-wirtschaft handelt, die nach den jüngstenverfügbaren Daten in Relation zum BIPeine Außenhandelsquote von 47 % bei denAusfuhren und 38 % bei den Einfuhrenaufweist, und der Anteil des Handels mitLändern innerhalb der EU beläuft sich auf55 % bei den Ausfuhren und 66 % bei denEinfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze in Schweden durchschnittlich bei 6,5 %und damit unterhalb des Referenzwertesfür das Zinskriterium von 7,8 %, der aufder Basis derjenigen drei Länder festgelegtwird, die in bezug auf die Preisstabilität ambesten abgeschnitten haben. Dies gilt eben-falls für das Gesamtjahr 1997 sowie für1996 (siehe Tabelle 11).

Die langfristigen Zinsen sind seit Anfangder neunziger Jahre im Trend gesunken(siehe Abbildung 7a). Gleichzeitig ist seitAnfang der neunziger Jahre eine Tendenzzur Konvergenz der schwedischen langfri-stigen Zinsen mit den Sätzen in den EU-Ländern mit den niedrigsten Anleiherendi-ten zu beobachten. Seit Mitte des Jahres1995 hat sich dieser Konvergenzprozeßbeschleunigt, und der Abstand ist prak-tisch vollständig verschwunden (sieheAbbildung 7b). Die wichtigsten Einfluß-größen hierbei waren die vergleichweiseniedrige Inflationsrate und die Verbesse-rung der öffentlichen Finanzlage.

Zusammenfassung

Im Referenzzeitraum erzielte Schwedengemessen an dem HVPI mit 1,9 % einePreissteigerungsrate, die deutlich unter demim Vertrag festgelegten Referenzwert liegt.Der Anstieg der Lohnstückkosten war 1997gedämpft, und niedrige Teuerungsraten er-gaben sich auch gemessen an anderenwichtigen Preisindizes. Für die unmittelba-re Zukunft gibt es kaum Anzeichen für eineVerstärkung des Preisauftriebs. Die Pro-gnosen gehen von einer Inflationsrate von1 ½ % bis 2 % im Jahr 1998 und von 2 %im Jahr 1999 aus. Die langfristigen Zinssät-ze lagen bei 6,5 %, also unter dem entspre-chenden Referenzwert.

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Schweden nimmt nicht am EWS-Wechsel-kursmechanismus teil. Während des Refe-renzzeitraums lag die schwedische Kroneüber dem im März 1996 verzeichnetenMonatsdurchschnitt der bilateralen Wech-selkurse gegenüber den meisten anderenEU-Währungen; dieser Wert wird zur Ver-anschaulichung als Referenzgröße verwen-det, weil keine Leitkurse vorliegen.

Im Jahr 1997 erzielte Schweden eine Defi-zitquote von 0,8 % des BIP, das heißt einenStand deutlich unter dem Referenzwert,und für 1998 wird mit einem Überschußvon 0,5 % gerechnet. Die Schuldenquoteliegt über dem Referenzwert von 60 %.Nach einem Höchststand im Jahr 1994 gingdie Quote um 2,4 Prozentpunkte zurückund lag 1997 bei 76,6 %. Bezüglich derNachhaltigkeit der fiskalpolitischen Entwick-lung ist für 1998 mit einem Rückgang derSchuldenquote auf 74,1 % des BIP zu rech-nen. In Anbetracht der jüngsten Entwick-lungen bei der Defizitquote dürfte Schwe-

den das mittelfristige Ziel des ab 1999wirksamen Stabilitäts- und Wachstumspak-tes, nämlich einen nahezu ausgeglichenenHaushalt oder einen Haushaltsüberschußzu erzielen, erfüllen. Bei der derzeitigenSchuldenquote von mehr als 75 % des BIPwürde durch die Erzielung des für 1998prognostizierten Haushaltsüberschusses unddessen Beibehaltung in den Folgejahren dieSchuldenquote im Jahr 2003 auf unter60 % des BIP gesenkt.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß im Jahr 1996 die Defizitquote dasVerhältnis der öffentlichen Investitionsaus-gaben zum BIP überstieg, während sie1997 darunter lag. Darüber hinaus ver-zeichnete Schweden Leistungsbilanzüber-schüsse, behielt aber seine Netto-Schuld-nerposition gegenüber dem Ausland bei.Im Zusammenhang mit der Alterung derBevölkerung kommt Schweden zugute, daßdas Altersversorgungssystem teilweise ka-pitalgedeckt ist.

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SCHWEDEN

l PreisentwicklungTabelle 1 Schweden: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisin-

dex (HVPI)Abbildung 1 Schweden: PreisentwicklungenTabelle 2 Schweden: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenTabelle 3 Schweden: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Schweden: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Schweden: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Schweden: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle MerkmaleAbbildung 3 Schweden: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Schweden: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Schweden: Haushaltslage des StaatesAbbildung 5 Schweden: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annah-

men für die öffentlichen FinanzierungssaldenTabelle 7 Schweden: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Schweden: Wechselkursstabilität

b) Schweden: Wichtige Indikatoren für WechselkursspannungenAbbildung 6 Schwedische Krone: Bilaterale WechselkurseTabelle 9 Schwedische Krone: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den

EU-MitgliedstaatenTabelle 10 Schweden: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 11 Schweden: Langfristige ZinssätzeAbbildung 7 a) Schweden: Langfristiger Zinssatz

b) Schweden: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucher-preisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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Tabelle 1Schweden: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex(HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 0,8 1,8 2,7 2,7 2,1 1,9

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-5

0

5

10

15

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Schweden: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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268

Tabelle 2Schweden: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche Eckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) 10,4 9,7 2,6 4,7 2,4 2,8 0,8 0,9VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(b) 7,5 5,7 3,4 4,0 2,4 1,9 0,5 0,3Deflator für den Privaten Verbrauch 9,9 10,3 2,2 5,7 3,0 2,7 1,2 2,3BIP-Deflator 8,9 7,6 1,0 2,6 2,4 3,7 1,1 1,6Erzeugerpreise 4,2 2,4 -0,3 1,1 4,4 8,2 -0,2 1,1Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 1,4 -1,1 -1,4 -2,2 3,3 3,9 1,3 1,8Produktionslücke (Prozentpunkte) 3,6 1,2 -1,4 -4,7 -2,8 -0,5 -0,9 -0,9Arbeitslosenquote (%) 1,7 3,0 5,3 8,2 8,0 7,7 8,0 8,3Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 10,6 6,4 0,4 1,9 0,5 0,0 4,6 1,2Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 11,3 6,8 4,0 4,4 4,8 2,7 6,6 3,9Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 0,6 0,4 3,5 2,5 4,2 2,7 1,9 2,7Einfuhrpreisdeflator 3,0 0,0 -2,2 14,4 3,5 4,8 -4,9 1,4Wechselkursaufwertung(c) -1,3 -0,5 1,4 -19,2 -1,3 -0,2 9,8 -3,7Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(d) - - - - - - - -Aktienkurse -7,5 -4,8 -15,2 31,0 25,7 11,8 23,0 43,9Häuserpreise 11,8 6,9 -9,4 -10,1 3,5 0,5 -0,2 6,2

b) Inflationsprognosen

1998 1999

Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 1,5 1,8

OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 2,2 2,2

IWF (Oktober 1997), VPI 2,0 .

Tabelle 3Schweden: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) Nationale Schätzungen.(c) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(d) Harmonisierte nationale Statistiken.

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI)Veränderung gegenüber dem vergleichbaren

Vorjahreszeitraum in % 1,7 1,8 1,8 1,9 1,3Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monate

gegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 3,1 3,2 2,6 2,0 0,8

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 1,8 2,1 2,4 2,5 2,5

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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269

Tabelle 4Schweden: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -3,5 -0,8 0,5

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben für

Investitionen(b) -1,4 1,6 .

Bruttoverschuldung des Staates 76,7 76,6 74,1

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

40

50

60

70

80

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-5

0

5

10

15

Abbildung 2

Schweden: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderungen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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270

Tabelle 5Schweden: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) 43,3 52,8 66,8 75,8 79,0 77,6 76,7 76,6

Aufschlüsselung nach Währungen(a)

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 86,1 91,5 73,2 65,4 67,1 66,3 66,6 68,3

in Fremdwährung 13,9 8,5 26,8 34,6 32,9 33,7 33,4 31,7

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 80,5 78,2 58,3 53,1 57,9 58,7 57,5 54,2

Durchschnittliche Fälligkeit(b) (Jahre) . . . . 2,4 2,8 2,7 2,6

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(c)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig(d) (< 1 Jahr) 54,7 62,5 63,3 43,4 40,6 35,3 35,8 34,0

mittelfristig und langfristig (≥ 1 Jahr) 45,3 37,5 36,7 56,6 59,4 64,7 64,2 66,0

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände . Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Konsolidierte Schuld.(b) Modifizierte Duration.(c) Restlaufzeit. Bei der Aufschlüsselung nach Fälligkeit handelt es sich um eine Annäherung auf der Grundlage der Aufschlüsselung der

Schuldtitel des Staates.(d) Einschließlich kurzfristiger Schulden und an kurzfristige Zinsen gebundener Schulden.

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-15

-10

-5

0

5

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-8

-6

-4

-2

0

2

4

Abbildung 3

Schweden: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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271

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

50

60

70

80

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Schweden: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

Tabelle 6Schweden: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 64,6 61,4 60,6 60,1 59,2 59,8 62,5 62,6

Steuern 40,4 37,5 36,6 36,3 36,0 36,3 37,7 38,9

Sozialversicherungsbeiträge 15,5 15,4 14,7 14,3 14,4 14,0 15,1 15,2

Sonstige laufende Einnahmen 8,7 8,5 9,3 9,5 8,9 9,6 9,7 8,6

Ausgaben insgesamt 60,4 62,5 68,4 72,3 69,5 66,7 66,0 63,4

Laufende Übertragungen 25,9 27,6 30,8 33,0 32,2 31,5 30,6 29,0

Effektive Zinsausgaben 5,0 5,1 5,4 6,2 6,8 6,4 7,2 6,2

Staatsverbrauch 27,2 27,1 27,8 28,0 27,1 25,7 26,1 25,8

Nettokapitalausgaben 2,3 2,6 4,4 5,2 3,4 3,2 2,1 2,4

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) 4,2 -1,1 -7,7 -12,2 -10,3 -6,9 -3,5 -0,8

Primärsaldo 9,1 4,0 -2,4 -6,1 -3,5 -0,5 3,7 5,4

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),

abzüglich öffentlicher Ausgaben für Investitionen(a) . . . -11,2 -7,2 -4,0 -1,4 1,6

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

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272

Tabelle 7Schweden: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter als Anteil

der Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren) 27,6 26,9 29,1 35,6 39,4

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Die drei Szenarien gehen davon aus, daß die Schuldenquote sich 1998 wie geschätzt auf 74,1 % des BIP beläuft und daß 1998 der Gesamtsaldo von 0,5 % des BIP bzw. der Primärsaldo von 6,8 % des BIP über den betrachteten Zeitraum konstant gehalten wird (in % des BIP) bzw., als Alternative, daß der Haushalt von 1999 an ausgeglichen bleibt. Den Szenarien liegen die Annahmen zugrunde, daß sich die Trend-Wachstumsrate des realen BIP 1998, wie von der Kommission geschätzt, auf 1,9 % beläuft, die Inflationsrate 2 % beträgt und - in dem Szenario mit konstantem Primärsaldo - der Nominalzins 6 % beträgt. Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments) bleiben außer Betracht.

1998 1999 2000 2001

55

60

65

70

75

Konstanter Saldo insgesamt Konstanter Primärsaldo Ausgeglichener Haushalt

Abbildung 5

Schweden: Mögliche zukünftige Schuldenquoten unter alternativen Annahmen für die öffentlichen Finanzierungssalden(in % des BIP)

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273

Tabelle 8a) Schweden: Wechselkursstabilität

(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Nein

Teilnahme seit -

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes -

Maximale Abweichungen der bilateralen Wechselkurse vom

Monatsdurchschnitt März 1996 nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

EWS-Währungen:

Belgischer Franc 7,0 -1,1

Dänische Krone 5,1 -1,1

Deutsche Mark 6,6 -1,1

Spanische Peseta 6,9 -1,0

Französischer Franc 4,6 -1,2

Irisches Pfund 1,3 -11,9

Italienische Lira 1,6 -5,9

Holländischer Gulden 7,3 -1,1

Österreichischer Schilling 6,7 -1,1

Portugiesischer Escudo 4,9 -2,5

Finnmark 4,2 -3,7

Nicht-EWS-Währungen:

Griechische Drachme 3,1 -3,3

Pfund Sterling 1,4 -22,5

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt.

b) Schweden: Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen

Durchschnitt über 3 Monate bis Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Ende

Wechselkursvolatilität(a) 6,9 6,4 4,3 6,2 7,7 6,6 6,9 4,2

Differenzen der kurzfristigen Zinssätze(b) 3,0 2,0 1,3 0,6 0,8 0,8 0,7 0,8

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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274

Quelle: Europäische Kommission.

Schwedische Krone: Bilaterale Wechselkurse(Tageswerte; Monatsdurchschnitt März 1996 = 100; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 6

SEK/BEF SEK/DKK SEK/DEM SEK/GRD SEK/ESP

SEK/IEP SEK/ITL SEK/NLG SEK/ATS SEK/PTE SEK/FIM SEK/GBP

SEK/FRF

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

70

80

90

100

110

120

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

70

80

90

100

110

120

Tabelle 9Schwedische Krone: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber denEU-Mitgliedstaaten(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise -13,1 -8,5 -7,5

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise -5,2 -2,7 -2,8

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert -22,8 -8,4 -15,8

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

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275

Tabelle 10Schweden: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) -2,9 -2,0 -3,4 -2,0 0,3 2,2 2,3 2,7

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) -37,0 -25,8 -37,4 -46,3 -46,0 -37,2 -43,1 -47,1

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 29,9 29,6 30,7 33,8 37,2 40,5 42,4 47,0

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 29,5 28,4 29,1 29,1 31,8 33,8 34,6 37,9

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 55,0%; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 66,4%; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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276

Tabelle 11Schweden: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97- Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 8,0 6,6 6,3 6,0 5,7 6,5

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Schweden: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte; in %)

b) Schweden: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 7

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19974

6

8

10

12

14

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-4

0

4

8

12

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Angaben vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herange-zogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Angaben für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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277

VEREINIGTES KÖNIGREICH13

Preisentwicklung

In dem Referenzzeitraum von Februar 1997bis Januar 1998 betrug die durchschnittli-che Preissteigerungsrate im VereinigtenKönigreich, gemessen an dem Harmoni-sierten Verbraucherpreisindex (HVPI),1,8 %, das heißt, sie war deutlich niedrigerals der Referenzwert von 2,7 %. Dies galtgleichermaßen für das Jahr 1997 insgesamt.Im Jahr 1996 lag die durchschnittlichePreissteigerungsrate nach dem HVPI bei2,5 % (siehe Tabelle 1). In den vergange-nen zwei Jahren wurde die Preissteige-rungsrate nach dem HVPI im VereinigtenKönigreich auf einen Stand zurückgeführt,der nach allgemeiner Ansicht mit Preissta-bilität vereinbar ist.

Im Rückblick hat sich der Anstieg derVerbraucherpreise - gemessen am Einzel-handelspreisindex ohne Hypothekenzinsen- im Vereinigten Königreich Anfang derneunziger Jahre erheblich verlangsamt (sie-he Abbildung 1). Die Teuerungsrate beliefsich 1990 auf 8,1 % und fiel auf 2,3 % imJahr 1994; danach stieg sie wieder leicht anund lag von 1995 bis 1997 auf einemNiveau von 3 % beziehungsweise knappdarunter. Diese Verminderung der Teue-rung ist auf eine Reihe wichtiger politischerEntscheidungen zurückzuführen, darunterdie Ausrichtung der Geldpolitik seit demHerbst 1992 an einem direkten Inflations-ziel, das zur Zeit von der Regierung auf2,5 %, gemessen am Einzelhandelspreisin-dex ohne Hypothekenzinsen, festgelegtworden ist; darüber hinaus wurde der Bankof England operationelle Unabhängigkeitgewährt. Die Rückführung der Teuerungwurde unter anderem durch die Ausrich-tung der Finanzpolitik, verstärkten Wettbe-werb in früher geschützten Bereichen derWirtschaft und Arbeitsmarktreformen er-leichtert. Zudem hat in den frühen neunzi-ger Jahren das gesamtwirtschaftliche Um-feld zur Dämpfung des Preisauftriebs bei-

getragen. Insbesondere entstand infolgeder Rezession der Jahre 1991/92 einebeträchtliche negative Produktionslücke(siehe Tabelle 2). Seither ist eine kräftigeErholung im Gang, und die Produktionslük-ke wurde Schritt für Schritt geschlossen.Aufgrund von Anspannungen am Arbeits-markt kam es zu einer moderaten Be-schleunigung des Anstiegs der Arbeitsein-kommen, wobei die Steigerungsrate beiden Lohnstückkosten 1996/1997 bei etwa2 % verharrte. Der Anstieg der Importprei-se variierte in den vergangenen Jahrenbeträchtlich; dies beruhte zum Teil aufstarken Schwankungen der effektivenWechselkurse. In jüngster Zeit wirkten sichsinkende Importpreise in Verbindung miteiner Wechselkursaufwertung bei gleich-zeitig starker Inlandsnachfrage preisdämp-fend aus. Ein allgemeiner Trend zu niedri-gen Teuerungsraten ergibt sich auch ge-messen an anderen Preisindizes, obwohl1997 die Verbraucherpreise gemessen amEinzelhandelspreisindex ohne Hypotheken-zinsen über dem Zielwert und deutlichüber anderen Meßzahlen für die Preisent-wicklung verharrten, bevor sie im Januar1998 auf den Zielwert absanken14 (sieheTabelle 2).

Betrachtet man jüngste Tendenzen undPrognosen, so zeigt die aktuelle Entwick-lung der Verbraucherpreise (gemessen alsprozentuale Veränderung gegenüber dementsprechenden Vorjahrsmonat), daß eingeringfügiger Rückgang auf 2 ½ % zu ver-

13 Kurz vor der Veröffentlichung des Konvergenzbe-richts getroffene Haushaltsmaßnahmen des Verei-nigten Königreichs sind nicht berücksichtigt.

14 Die am Einzelhandelspreisindex ohne Hypotheken-zinsen gemessene Preissteigerung ist höher als dieam Harmonisierten Verbraucherpreisindex gemes-sene. Diese Differenz ist größtenteils eine reinrechnerische; der Einzelhandelspreisindex ohne Hy-pothekenzinsen wird als arithmetisches Mittel, derHarmonisierte Verbraucherpreisindex als geometri-sches Mittel berechnet.

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278

zeichnen ist, jedoch gibt es auf der Grund-lage der in Tabelle 3a dargestellten Indika-toren Anzeichen für eine unmittelbare Ver-stärkung des Preisauftriebs15 . Die Progno-sen gehen für die Jahre 1998 und 1999 voneiner Inflationsrate von 2 % bis 2 ½ % aus(siehe Tabelle 3b). Risiken für die Preissta-bilität in diesem Zeitraum könnten sowohlvon einem starken Wachstum des Geld-und Kreditvolumens als auch von Anspan-nungen auf dem Arbeitsmarkt ausgehen.

Obwohl das Vereinigte Königreich nichtbeabsichtigt, ab 1999 an der einheitlichenGeldpolitik teilzunehmen, ist es auf längereSicht notwendig, wirtschaftspolitische Wei-chenstellungen vorzunehmen, die die Geld-politik nicht übermäßig belasten und zuWechselkursstabilität beitragen. Der gerin-ge Preisauftrieb im Vereinigten Königreichbedarf darüber hinaus auch weiterhin derStützung durch eine stabilitätsgerechte Fi-nanzpolitik sowie der Fortsetzung der Maß-nahmen zur Förderung des Wettbewerbsauf den Gütermärkten und zur Verbesse-rung der Funktionsweise der Arbeitsmärk-te.

Fiskalpolitische Entwicklung

Im Referenzjahr 1997 lag die Defizitquotedes Staatssektors bei 1,9 %, das heißt deut-lich unter dem Referenzwert von 3 %. DieSchuldenquote lag bei 53,4 %, das heißtebenfalls unter dem Referenzwert von60 %. Im Vergleich zum Vorjahr wurde dieDefizitquote um 2,9 Prozentpunkte ge-senkt, die Schuldenquote ging um 1,3 Pro-zentpunkte zurück. Für 1998 wird einRückgang der Defizitquote auf 0,6 % desBIP vorausgesagt, während bei der Schul-denquote ein Rückgang auf 52,3 % erwar-tet wird. 1996 und 1997 lag die Defizitquo-te über dem Verhältnis der öffentlichenInvestitionsausgaben zum BIP (siehe Tabel-le 4).

Zwischen 1991 und 1997 ist die Schulden-quote des Vereinigten Königreichs um 17,8

Prozentpunkte gestiegen. Von 35,6 % imJahr 1991 stieg die Quote kontinuierlich anund erreichte im Jahr 1996 54,7 %, umdann 1997 auf 53,4 % zu sinken (sieheAbbildung 2a). Abbildung 2b zeigt im ein-zelnen, daß der Anstieg der Schulden wäh-rend des betrachteten Zeitraums in ersterLinie auf zeitweise erheblichen Primärdefi-ziten beruhte, wobei sich auch ein gewisserAufwärtsdruck aus der Kombination desBIP-Wachstums und der Zinsen ergab. Erstim Jahr 1997 hatte ein erneuter Primär-überschuß einen Rückgang des Schulden-standes zur Folge. Bestandsanpassungentrugen 1994 und 1996 zu einem verlang-samten Anstieg der Schuldenquote bei.Die bisher im Laufe der neunziger Jahre zubeobachtenden Konstellationen können alsZeichen einer engen Verknüpfung von Pri-märdefiziten und ungünstiger Schuldendy-namik gesehen werden, und zwar unab-hängig vom Ausgangsniveau der Verschul-dung, die im Falle des Vereinigten König-reichs vergleichsweise niedrig war. In die-sem Zusammenhang könnte erwähnt wer-den, daß der Anteil der Schulden mitkurzer Restlaufzeit seit Anfang der neunzi-ger Jahre zurückgegangen ist, während diedurchschnittliche Laufzeit unverändert bliebund die längste in der Union ist (sieheTabelle 5). Für 1997 wird der Anteil derSchulden mit kurzer Restlaufzeit als immernoch relativ hoch ausgewiesen, jedoch ver-zerren die angewendeten statistischen Me-thoden das qualitative Bild (siehe Fußnotezu Tabelle 5). Unter Berücksichtigung die-ses Sachverhalts sowie des gegenwärtigenStandes der Schuldenquote können dieöffentlichen Finanzierungssalden als relativunempfindlich gegenüber Zinsveränderun-gen gelten. Darüber hinaus ist der Anteilder Fremdwährungsschuld niedrig, was dieFinanzierungssalden relativ unempfindlichgegenüber Wechselkursveränderungenmacht.

15 Bei diesen Indikatoren sind Verzerrungen möglich,da die Angaben nicht vollständig saisonbereinigtsind.

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In den neunziger Jahren war bei der Defizit-quote ein Verlaufsmuster aus rapider Ver-schlechterung und anschließender Verbes-serung zu beobachten. Während 1990 dieQuote noch bei 0,9 % lag, erreichte derHaushaltsfehlbetrag im Jahr 1993 7,9 %;seitdem ist das Defizit Jahr für Jahr gesun-ken und machte 1997 1,9 % des BIP aus(siehe Abbildung 3a). Abbildung 3b, in derauf die Veränderungen der Defizite abge-stellt wird, zeigt detaillierter, daß konjunk-turelle Faktoren bis 1993 wesentlich zueinem Anstieg des Defizits beitrugen; gleich-falls spielten sie bei seiner anschließendenRückführung eine wichtige Rolle. Die nicht-konjunkturellen Verbesserungen könnteneine nachhaltige „strukturelle“ Entwicklungin Richtung einer ausgewogeneren Haus-haltspolitik und/oder eine Vielzahl von Maß-nahmen mit zeitlich begrenzter Wirkungwiderspiegeln. Nach den vorhandenen In-formationen dürften diese Maßnahmen zueiner Senkung der Defizitquote um 0,5 %des BIP im Jahr 1997 geführt haben. Eshandelte sich hierbei vorwiegend um „sichselbst umkehrende“ Maßnahmen. Dies be-deutet, daß die bereits in den Haushalts-plänen für 1998 enthaltenen kompensie-renden Maßnahmen diese Effekte ausglei-chen müssen, um die Haushaltskonsolidie-rung wie geplant fortsetzen zu können.

Untersucht man die Entwicklung andererfiskalpolitischer Indikatoren, so zeigt sich(siehe Abbildung 4), daß die Gesamtausga-benquote des Staates zwischen 1990 und1993 gestiegen ist. Vor dem Hintergrundsteigender Arbeitslosigkeit nahmen sowohldie laufenden Übertragungen an privateHaushalte als auch der Staatsverbrauch zu(siehe Tabelle 6). Nach 1993 sank derAnteil der öffentlichen Gesamtausgabenam BIP, was eine Reduzierung der laufen-den Übertragungen, des Staatsverbrauchsund der Nettokapitalausgaben in Relationzum BIP widerspiegelt; die Zinsausgabensind 1997 erstmals gesunken. Im Jahr 1997ging die Gesamtausgabenquote weitgehendauf das Niveau von 1990 zurück, auchwenn der prozentuale Anteil der laufenden

Übertragungen am BIP jetzt höher ist; dieNettokapitalausgaben sind dagegen niedri-ger. Angesichts der fortgesetzten Rückfüh-rung der Nettokapitalausgaben im Laufeder neunziger Jahre würde eine Fortset-zung des rückläufigen Trends bei den Ge-samtausgaben in Relation zum BIP größereAnpassungen bei Ausgabenposten wie denlaufenden Übertragungen und dem Staats-verbrauch erfordern. Die öffentlichen Ein-nahmen sanken im Verhältnis zum BIP bis1993 tendenziell, begannen danach aber zusteigen und erreichten 1997 ein Niveau,das knapp an das von 1990 herankam.

Nach der mittelfristigen fiskalpolitischen Stra-tegie für das Vereinigte Königreich, die indem im September 1997 erschienenenKonvergenzprogramm für den Zeitraumbis zum Finanzjahr 2001/02 dargestellt wur-de, dürfte sich die rückläufige Tendenz beider Defizit- und bei der Schuldenquote imJahr 1998 fortsetzen, so daß im Haushalts-jahr 1998/99 ein nahezu ausgeglichenerHaushalt erreicht wird. Der Haushalt für1998 steht im Einklang mit diesem Pro-gramm. Es sind eine Reduzierung der Aus-gabenquote und eine Erhöhung der Ein-nahmenquote vorgesehen. Zur Zeit gibt eskeine Anzeichen für nennenswerte Maß-nahmen mit vorübergehenden Auswirkun-gen im Haushalt 1998. Für das Haushalts-jahr 2000/01 wird ein Überschuß von0,5 % bis 1,5 % erwartet und mit einemweiteren Rückgang der Schuldenquote ge-rechnet. Falls die Haushaltssalden wie imKonvergenzprogramm für 1999 bis 2000veranschlagt ausfallen, würde das Vereinig-te Königreich das mittelfristige Ziel des ab1999 wirksamen Stabilitäts- und Wachs-tumspaktes, nämlich einen nahezu ausge-glichenen Haushalt oder einen Haushalts-überschuß zu erzielen, erfüllen.

Bezüglich der möglichen zukünftigen Ent-wicklung der Schuldenquote geht der Berichtdes EWI bei Ländern, deren Schuldenquo-te unter 60 % des BIP liegt, nicht detailliertauf dieses Thema ein. Die gegenwärtigenTrends deuten jedoch darauf hin, daß der

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Schuldenstand unter 60 % gehalten wer-den kann. Aus Tabelle 7 wird ersichtlich,daß etwa ab dem Jahr 2010 mit einererheblichen Alterung der Bevölkerung zurechnen ist. Im Gegensatz zu den meistenanderen EU-Mitgliedstaaten profitiert dasVereinigte Königreich jedoch von einemAltersversorgungssystem, das sich haupt-sächlich auf eine kapitalgedeckte privateAltersversorgung stützt und in dem umla-gefinanzierte Sozialversicherungsrenten einegeringere Rolle spielen als in anderen EU-Ländern. Bei den öffentlichen Ausgaben fürdie Altersversorgung gemessen am BIPwird bei dem gegenwärtigen Rentensystemkein wesentlicher Anstieg erwartet. Zwarkönnen solche Schätzungen eine gewisseErleichterung für die öffentlichen Finanzendarstellen, sie unterliegen jedoch beträcht-lichen Ungenauigkeiten, und die Entwick-lung im Laufe der neunziger Jahre hat dieRisiken für die Schuldenquote aufgezeigt,die sich ergeben, wenn ein zu schnellesWachstum des Haushaltsdefizits zugelas-sen wird.

Wechselkursentwicklung

Das Pfund Sterling hat im Referenzzeitraumvon März 1996 bis Februar 1998 nicht amWechselkursmechanismus des Europäi-schen Währungssystems teilgenommen(siehe Tabelle 8a). Die Geldpolitik desVereinigten Königreichs verfolgt das Zielder Preisstabilität über ein direktes Inflati-onsziel, das von der Regierung zur Zeit mit2,5 % des Einzelhandelspreisindex ohneHypothekenzinsen beziffert wird. Im Refe-renzzeitraum wertete das Pfund Sterlinggegenüber anderen EU-Währungen auf,was teilweise eine abweichende Positionim Konjunkturzyklus und den damit ver-bundenen Kurs der Geldpolitik widerspie-gelt; dies zeigt sich auch an beträchtlichenaktuellen und erwarteten Differenzen beiden kurzfristigen Zinsen gegenüber den amEWS-Wechselkursmechanismus teilneh-menden Ländern. Die britische Währungbewegte sich daher in der Regel deutlich

oberhalb des im März 1996 verzeichnetenMonatsdurchschnitts der bilateralen Wech-selkurse gegenüber anderen EU-Währun-gen; dieser Wert wird zur Veranschauli-chung als Referenzgröße verwendet, dakeine Leitkurse vorliegen (siehe Abbildung5 und Tabelle 8a). Parallel zu diesen Ent-wicklungen nahm die Wechselkursvolatili-tät des Pfund Sterling gegenüber der D-Mark, gemessen am Stand von Anfang1996, tendenziell zu (siehe Tabelle 8b),und die Differenzen bei den kurzfristigenZinsen gegenüber den EU-Ländern mitden niedrigsten kurzfristigen Zinsen weite-ten sich im Referenzzeitraum aus.

Im längerfristigen Vergleich zeigen die Indi-katoren des realen Außenwertes des PfundSterling gegenüber anderen EU-Währun-gen, daß das gegenwärtige Niveau deutlichüber den historischen Werten liegt (sieheTabelle 9). Betrachtet man die Entwicklunganderer außenwirtschaftlicher Daten, sowar die Leistungsbilanz in den letzten Jah-ren weitgehend ausgeglichen (mit einemgeringfügigen Überschuß im Jahr 1997),wohingegen die Netto-Auslandsaktiva auf1 % bis 2 % des BIP zurückgegangen sind(siehe Tabelle 10). In diesem Zusammen-hang sollte auch erwähnt werden, daß dasVereinigte Königreich nach den jüngstenvorliegenden Daten in Relation zum BIPeine Außenhandelsquote von 32 % bei denAusfuhren und 33 % bei den Einfuhrenaufweist, und der Anteil des Handels mitLändern innerhalb der EU beläuft sich auf53 % bei den Ausfuhren und 50 % bei denEinfuhren.

Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

Im Referenzzeitraum von Februar 1997 bisJanuar 1998 lagen die langfristigen Zinssät-ze im Vereinigten Königreich durchschnitt-lich bei 7,0 % und damit unter dem Refe-renzwert für das Zinskriterium von 7,8 %,der auf der Basis derjenigen drei Länderfestgelegt wird, die in bezug auf die Preis-stabilität am besten abgeschnitten haben.

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Dies gilt ebenfalls für das Gesamtjahr 1997sowie für 1996 (siehe Tabelle 11).

Die langfristigen Zinsen sind in den frühenneunziger Jahren kräftig gesunken. Nacheiner Unterbrechung dieses Trends Anfang1994 verlief der Rückgang eher allmählich(siehe Abbildung 6a). Vor diesem Hinter-grund ist seit Anfang der neunziger Jahrezunächst eine allgemeine Tendenz zur Kon-vergenz und im späteren Verlauf zur Diver-genz gegenüber den Langfristzinsen in denEU-Ländern mit den niedrigsten Anleihe-renditen zu beobachten (siehe Abbildung6b). Wichtigste Einflußgröße für die Aus-weitung der Zinsdifferenz seit 1993 wardie im Vergleich zu den kontinentaleuro-päischen Ländern unterschiedliche Phasedes Konjunkturzyklus, in der sich das Verei-nigte Königreich befand (sie spiegelt umge-kehrt teilweise die divergierende Entwick-lung von Geldpolitik und Wechselkursenwider). In jüngster Zeit hat sich die Diffe-renz bei den langfristigen Zinsen tendenzi-ell verringert.

Zusammenfassung

Das Vereinigte Königreich hat dem Ratgemäß den Bestimmungen des ProtokollsNr. 11 zum Vertrag notifiziert, daß es nichtbeabsichtigt, zur dritten Stufe der WWUüberzugehen, und wird somit die einheitli-che Währung mit Beginn der Stufe Dreinicht einführen. Die Fortschritte auf demWege zur Konvergenz wurden aber trotz-dem im einzelnen untersucht.

Im Referenzzeitraum erzielte das Vereinig-te Königreich gemessen an dem HVPI mit1,8 % eine Preissteigerungsrate, die deut-lich unter dem im Vertrag festgelegtenReferenzwert liegt. Der Anstieg der Lohn-stückkosten war gedämpft, und auch ande-re wichtige Preisindizes zeigen die allge-meine Entwicklung hin zu niedrigeren Teue-

rungsraten. Die Prognosen gehen für dieJahre 1998 und 1999 von einer Inflations-rate von 2 % bis 2 ½ % aus. Die langfristi-gen Zinssätze lagen bei 7,0 %, also unterdem entsprechenden Referenzwert.

Das Vereinigte Königreich nimmt nicht amEWS-Wechselkursmechanismus teil. Wäh-rend des Referenzzeitraums wertete dasPfund Ster l ing gegenüber anderenEU-Währungen auf, was teilweise die un-terschiedliche Position im Konjunkturzyklusund den damit verbundenen Kurs derGeldpolitik widerspiegelt.

Im Jahr 1997 erzielte das Vereinigte König-reich eine Defizitquote von 1,9 % des BIP,das heißt einen Stand, der deutlich unterdem Referenzwert liegt; für 1998 wird miteinem weiteren Rückgang auf 0,6 % ge-rechnet. Zudem ging die Schuldenquote1997 auf 53,4 % des BIP zurück, womit dieQuote unter dem Referenzwert von 60 %blieb. Für 1998 wird mit einer weiterenRückführung auf 52,3 % gerechnet. Bezüg-lich der Nachhaltigkeit der fiskalpolitischenEntwicklung ist festzustellen, daß das Ver-einigte Königreich mit den veranschlagtenFinanzierungssalden das mittelfristige Zieldes ab 1999 wirksamen Stabilitäts- undWachstumspaktes, nämlich einen nahezuausgeglichenen Haushalt oder einen Haus-haltsüberschuß zu erzielen, erfüllen dürfte.Dadurch würde auch die Schuldenquoteweiter unter 60 % fallen.

Betrachtet man weitere Eckdaten, so zeigtsich, daß das Vereinigte Königreich einengeringen Leistungsbilanzüberschuß im Jahr1997 erzielte und daß es eine Netto-Vermögensposition gegenüber dem Aus-land aufwies. Im Zusammenhang mit derAlterung der Bevölkerung profitiert dasVereinigte Königreich von einem Alters-versorgungssystem, das sich hauptsächlichauf eine kapitalgedeckte private Altersver-sorgung stützt.

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VEREINIGTES KÖNIGREICH

l PreisentwicklungTabelle 1 Vereinigtes Königreich: Preissteigerung gemessen am Harmonisierten Ver-

braucherpreisindex (HVPI)Abbildung 1 Vereinigtes Königreich: PreisentwicklungenTabelle 2 Vereinigtes Königreich: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftliche

EckdatenTabelle 3 Vereinigtes Königreich: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreiseb) Inflationsprognosen

II Fiskalpolitische EntwicklungTabelle 4 Vereinigtes Königreich: Finanzlage des StaatesAbbildung 2 Vereinigtes Königreich: Bruttoverschuldung des Staates

a) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Tabelle 5 Vereinigtes Königreich: Bruttoverschuldung des Staates - strukturelle Merk-male

Abbildung 3 Vereinigtes Königreich: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staatesa) Stand am Jahresendeb) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Abbildung 4 Vereinigtes Königreich: Öffentliche Ausgaben und EinnahmenTabelle 6 Vereinigtes Königreich: Haushaltslage des StaatesTabelle 7 Vereinigtes Königreich: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

III WechselkursentwicklungTabelle 8 a) Vereinigtes Königreich: Wechselkursstabilität

b) Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen für das Pfund SterlingAbbildung 5 Pfund Sterling: Bilaterale WechselkurseTabelle 9 Pfund Sterling: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den

EU-MitgliedstaatenTabelle 10 Vereinigtes Königreich: Außenwirtschaftliche Entwicklung

IV Entwicklung des langfristigen ZinssatzesTabelle 11 Vereinigtes Königreich: Langfristige ZinssätzeAbbildung 6 a) Vereinigtes Königreich: Langfristiger Zinssatz

b) Vereinigtes Königreich: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beimVerbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigstenLangfristzinsen

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen*

* Der Maßstab der Abbildungen kann von Land zu Land variieren.

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Tabelle 1Vereinigtes Königreich: Preissteigerung gemessen am HarmonisiertenVerbraucherpreisindex (HVPI)(Veränderung pro Jahr in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

HVPI-Preissteigerung 2,5 1,8 1,9 1,8 1,5 1,8

Referenzwert 2,5 2,7 - - - 2,7

Quelle: Europäische Kommission.

I Preisentwicklung

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-4

-2

0

2

4

6

8

10

12

-6

Abbildung 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Vereinigtes Königreich: Preisentwicklungen(Veränderung pro Jahr in %)

VPI Lohnstückkosten Einfuhrpreisdeflator

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Tabelle 2Vereinigtes Königreich: Preismeßziffern und wichtige gesamtwirtschaftlicheEckdaten(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

PreismeßziffernVerbraucherpreisindex (VPI) (b) 8,1 6,7 4,7 3,0 2,3 2,9 3,0 2,8VPI ohne Änderungen der indirekten Steuern(c) 7,3 6,7 4,3 2,9 1,7 2,3 2,6 2,2Deflator für den Privaten Verbrauch 5,5 7,5 5,0 3,5 2,2 2,7 2,4 2,3BIP-Deflator 6,4 6,5 4,6 3,2 1,7 2,5 2,9 1,8Erzeugerpreise 6,3 5,4 3,1 3,9 2,6 4,1 2,7 1,1Wichtige gesamtwirtschaftliche EckdatenWachstum des realen BIP 0,4 -2,0 -0,5 2,1 4,3 2,8 2,3 3,5Produktionslücke (Prozentpunkte) 3,2 -0,8 -3,2 -3,2 -1,1 -0,5 -0,5 0,6Arbeitslosenquote (%) 5,8 8,0 9,7 10,3 9,3 8,2 7,5 5,8Lohnstückkosten (Gesamtwirtschaft) 10,1 7,1 3,2 0,4 -0,4 1,4 2,1 1,9Arbeitseinkommen je Beschäftigten(Gesamtwirtschaft) 9,6 8,0 6,1 3,4 4,0 3,3 3,9 4,3Arbeitsproduktivität (Gesamtwirtschaft) 0,0 0,8 2,1 3,3 3,7 1,9 1,4 2,2Einfuhrpreisdeflator 3,4 0,3 0,0 8,5 2,9 7,1 0,6 -5,6Wechselkursaufwertung(d) -1,4 0,6 -3,7 -8,9 0,2 -4,6 2,0 16,3Geldmenge in weiter Abgrenzung (M3H)(e) 17,3 8,6 5,8 4,0 6,1 8,3 13,0 13,4Aktienkurse -1,6 8,7 3,1 19,0 8,0 4,6 15,0 18,0Häuserpreise 0,0 -1,2 -5,6 -2,9 0,5 -1,7 4,5 6,3

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zum Wachstum des realen BIP und zur Produktionslücke (EuropäischeKommission (Frühjahrsprognose 1998)) sowie zum Wechselkurs (BIZ).(a) Teilweise geschätzt.(b) RPIX (Einzelhandelspreisindex ohne Hypothekenzinsen).(c) RPIY (= RPIX ohne Mehrwertsteuer, Kommunalabgaben und Zölle). VPI ohne indirekte Nettosteuern wird nicht veröffentlicht.(d) Nominaler Außenwert gegenüber 25 Industrieländern.

Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).(e) Harmonisierte nationale Statistiken.

Tabelle 3Vereinigtes Königreich: Jüngste Preisentwicklung und Inflationsprognosen(soweit nicht anders angegeben, Veränderung pro Jahr in %)

a) Jüngste Entwicklung der Verbraucherpreise

Sept. 97 Okt. 97 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98

Nationaler Verbraucherpreisindex (VPI) (a)

Veränderung gegenüber dem vergleichbarenVorjahreszeitraum in % 2,7 2,8 2,8 2,7 2,5

Veränderung des Durchschnitts der letzten 3 Monategegenüber den 3 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 3,6 3,0 2,6 2,7 3,0

Veränderung des Durchschnitts der letzten 6 Monategegenüber den 6 vorhergehenden Monaten,auf Jahresrate umgerechnet, saisonbereinigt 2,5 2,5 2,6 2,9 2,9

Quelle: Nicht-harmonisierte nationale Statistiken.(a) Einzelhandelspreisindex ohne Hypothekenzinsen.

b) Inflationsprognosen

1998 1999Europäische Kommission (Frühjahr 1998), HVPI 2,4 1,8OECD (Dezember 1997), Deflator für den Privaten Verbrauch 2,3 2,6IWF (Oktober 1997), VPI 2,7 .

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998), OECD und IWF.

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Tabelle 4Vereinigtes Königreich: Finanzlage des Staates(in % des BIP)

1996 1997 1998(a)

Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) -4,8 -1,9 -0,6

Referenzwert -3 -3 -3

Überschuß (+) bzw. Defizit (-), abzüglich öffentlicher Ausgaben für

Investitionen(b) -3,5 -0,9 .

Bruttoverschuldung des Staates 54,7 53,4 52,3

Referenzwert 60 60 60

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.(a) Schätzung der Europäischen Kommission.(b) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

II Fiskalpolitische Entwicklung

1992 1993 1994 1995 1996 1997

-4

-2

0

2

4

6

8

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

35

40

45

50

55

60

Abbildung 2

Vereinigtes Königreich: Bruttoverschuldung des Staates(in % des BIP)

Primärsaldo

Wachstum/Zins-Differential

Bestandsanpassung (stock-flow adjustment)

Veränderungen insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen.Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 2b zeigen einen Beitrag des jeweiligen Faktors zu einem Rückgang der Schuldenquote an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrem Anstieg anzeigen.

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

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Tabelle 5Vereinigtes Königreich: Bruttoverschuldung des Staates – strukturelle Merkmale

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Gesamtverschuldung (in % des BIP) . 35,6 41,8 48,5 50,5 53,9 54,7 53,4

Aufschlüsselung nach WährungenAufschlüsselung nach WährungenAufschlüsselung nach WährungenAufschlüsselung nach WährungenAufschlüsselung nach Währungen

(in % des Gesamtbetrages)

in Inlandswährung 95,9 96,3 91,7 93,8 94,8 95,2 96,3 96,5

in Fremdwährung 4,1 3,7 8,3 6,2 5,2 4,8 3,7 3,5

Verschuldung gegenüber Inland

(in % des Gesamtbetrages) 88,5 83,2 81,0 78,7 81,2 82,3 82,8 82,4

Durchschnittliche Fälligkeit(a) (Jahre) 10,2 9,9 10,0 10,8 10,6 10,4 10,1 10,1

Aufschlüsselung nach Fälligkeit(b)

(in % des Gesamtbetrages)

kurzfristig(c) (< 1 Jahr) 41,1 40,8 37,1 30,4 29,2 30,6 26,7 26,8

mittel- und langfristig (≥ 1Jahr) 58,9 59,2 62,9 69,6 70,8 69,4 73,3 73,2

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Gesamtverschuldung (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)) .Jahresendstände, ausgenommen 1997: Stand Ende März. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.(a) Restlaufzeit. Zum 31. März in Umlauf befindliche Wertpapiere mit fester Laufzeit.(b) Restlaufzeit.(c) Einschließlich kurzfristiger Schulden und an kurzfristige Zinsen gebundener Schulden. Der Anteil kurzfristiger Schulden, die

empfindlich gegenüber Zinsveränderungen sind, wird durch die angewendete statistische Methode verzerrt, die Bargeld undmittelfristige heimische Sparformen (d. h. mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr) in die Kategorie der Schulden mit einerRestlaufzeit von weniger als einem Jahr einbeziehen. 1997 beliefen sich diese Posten auf zusammen etwa 17 % derBruttoverschuldung des Staates; daraus ergibt sich, daß nur 9,8 % der Schulden empfindlich gegenüber Zinsveränderungen sind. Diezur Zeit noch angewendete statistische Methode soll gegen Jahresende geändert werden, wenn das Vereinigte Königreich das ESVG95 einführt.

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1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

35

40

45

Abbildung 4

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).

Vereinigtes Königreich: Öffentliche Ausgaben und Einnahmen(in % des BIP)

Ausgaben insgesamt Laufende Einnahmen insgesamt

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-10

-8

-6

-4

-2

0

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

-6

-4

-2

0

2

4

Abbildung 3

Vereinigtes Königreich: Haushaltsüberschuß (+) bzw. -defizit (-) des Staates(in % des BIP)

a) Stand am Jahresende

b) Veränderung gegen Vorjahr und Bestimmungsfaktoren

Konjunkturelle Faktoren Nicht-konjunkturelle Faktoren Veränderung insgesamt

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998).Anmerkung: Negative Werte in Abbildung 3b zeigen einen Beitrag zu einem Anstieg der Defizite an, während positive Werte einen Beitrag zu ihrer Verringerung anzeigen.

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Tabelle 6Vereinigtes Königreich: Haushaltslage des Staates(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Laufende Einnahmen insgesamt 39,0 38,2 36,9 35,8 36,4 37,6 37,2 38,4

Steuern 29,9 29,4 28,3 27,3 27,8 29,0 28,7 30,1

Sozialversicherungsbeiträge 6,3 6,3 6,2 6,2 6,3 6,3 6,3 6,3

Sonstige laufende Einnahmen 2,7 2,5 2,4 2,3 2,3 2,2 2,2 2,0

Ausgaben insgesamt 39,9 40,6 43,1 43,7 43,3 43,1 42,0 40,4

Laufende Übertragungen 12,7 13,3 15,3 16,0 15,8 15,9 15,3 15,0

Effektive Zinsausgaben 3,2 2,8 2,7 2,9 3,2 3,5 3,7 3,5

Staatsverbrauch 20,6 21,6 22,1 22,0 21,6 21,3 21,0 20,5

Nettokapitalausgaben 3,4 2,9 2,9 2,9 2,6 2,4 2,0 1,4

Überschuß (+) bzw. Defizit (-) -0,9 -2,3 -6,2 -7,9 -6,8 -5,5 -4,8 -1,9

Primärsaldo 2,2 0,4 -3,5 -5,0 -3,6 -2,0 -1,1 1,6

Überschuß (+) bzw. Defizit (-),

abzüglich öffentlicher Ausgaben für

Investitionen(a) . . . -6,0 -5,0 -3,7 -3,5 -0,9

Quelle: Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998) und eigene Berechnungen. Differenzen in den Summen durch Runden derZahlen.(a) Ein negatives Vorzeichen zeigt an, daß das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen überschreitet.

Tabelle 7Vereinigtes Königreich: Voraussichtliche Entwicklung des Altenquotienten

1990 2000 2010 2020 2030

Altenquotient

(Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter als Anteil

der Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren) 24,0 24,4 25,8 31,2 38,7

Quelle: Bos, E. et al. (1994), World population projections 1994-95, Weltbank, Washington D.C.

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289

Tabelle 8a) Vereinigtes Königreich: Wechselkursstabilität

(1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Teilnahme am EWS-Wechselkursmechanismus Nein

Teilnahme seit -

Abwertung des bilateralen Leitkurses aus eigener Initiative des Landes -

Maximale Abweichungen der bilateralen Wechselkurse vom

Monatsdurchschnitt März 1996 nach oben (+) und unten (-) in %

gegenüber(a)

EWS-Währungen:

Belgischer Franc 35,2 -0,1

Dänische Krone 32,7 -0,1

Deutsche Mark 34,6 -0,1

Spanische Peseta 34,9 -0,3

Französischer Franc 32,6 -0,4

Irisches Pfund 23,5 -1,0

Italienische Lira 24,1 -1,7

Holländischer Gulden 35,5 -0,1

Österreichischer Schilling 34,7 -0,1

Portugiesischer Escudo 31,4 -0,3

Finnmark 28,6 -1,8

Nicht-EWS-Währungen:

Griechische Drachme 28,8 -0,8

Schwedische Krone 29,0 -1,4

Quelle: Europäische Kommission und eigene Berechnungen.(a) Börsentägliche Notierung; gleitender 10-Tagesdurchschnitt.

b) Wichtige Indikatoren für Wechselkursspannungen für das Pfund Sterling

Durchschnitt über 3 Monate

bis Ende Mai 96 Aug. 96 Nov. 96 Febr. 97 Mai 97 Aug. 97 Nov. 97 Febr. 98

Wechselkursvolatilität(a) 4,2 5,7 6,5 10,1 9,8 10,6 10,5 7,6

Differenzen der kurzfristigen

Zinssätze(b) 2,5 2,3 2,7 3,1 3,1 3,6 3,8 3,9

Quelle: Europäische Kommission, nationale Statistiken und eigene Berechnungen.(a) Auf Jahresrate hochgerechnete monatliche Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen des Wechselkurses

gegenüber der DEM in %.(b) Differenz der Zinssätze für Dreimonatsgeld gegenüber einem gewogenen Durchschnitt der Zinssätze in Belgien, Deutschland,

Frankreich, den Niederlanden und Österreich, in Prozentpunkten.

III Wechselkursentwicklung

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290

Tabelle 9Pfund Sterling: Indikatoren des realen Außenwerts gegenüber den EU-Mitgliedstaaten(Monatsangaben; prozentuale Abweichungen (Februar 1998 gegenüber verschiedenen Referenzzeiträumen))

Durchschnitt Durchschnitt Durchschnitt

April 73 - Febr. 98 Jan. 87 - Febr. 98 1987

Realer Außenwert:

berechnet auf Basis des Index der

Verbraucherpreise 18,3 17,7 24,4

berechnet auf Basis des Index der

Erzeuger-/Großhandelspreise 27,7 21,7 29,9

Nachrichtlich:

nominaler Außenwert 1,3 12,4 8,8

Quelle: BIZ und eigene Berechnungen.Anmerkung: Ein positives (negatives) Vorzeichen bedeutet eine Aufwertung (Abwertung).

Quelle: Europäische Kommission.

Pfund Sterling: Bilaterale Wechselkurse(Tageswerte; Monatsdurchschnitt März 1996 = 100; 1. März 1996 bis 27. Februar 1998)

Abbildung 5

GBP/BEF GBP/DKK GBP/DEM GBP/GRD GBP/ESP GBP/FRF

GBP/IEP GBP/ITL GBP/NLG GBP/ATS GBP/PTE GBP/FIM GBP/SEK

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

90

100

110

120

130

140

Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

90

100

110

120

130

140

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291

Tabelle 10Vereinigtes Königreich: Außenwirtschaftliche Entwicklung(in % des BIP)

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997(a)

Leistungsbilanz einschließlich

Vermögensübertragungen(b) -3,4 -1,4 -1,7 -1,6 -0,2 -0,5 -0,3 0,4

Netto-Auslandsaktiva (+) oder -passiva (-)(c) 1,3 1,9 3,7 5,9 4,2 3,7 3,2 1,5

Ausfuhr (Waren und Dienstleistungen)(d) 24,4 24,7 25,9 26,3 27,5 28,9 30,2 31,5

Einfuhr (Waren und Dienstleistungen)(e) 27,1 26,2 28,2 28,5 28,8 29,2 31,0 32,6

Quelle: Nationale Statistiken mit Ausnahme der Angaben zur Aus- und Einfuhr (Europäische Kommission (Frühjahrsprognose 1998)).(a) Teilweise geschätzt.(b) In Übereinstimmung mit den Abgrenzungen gemäß der 5. Auflage des Balance of Payments Manual des IWF; danach entspricht die

Leistungsbilanz einschließlich Vermögensübertragungen der Definition der Leistungsbilanz in vorherigen Auflagen des Manual.(c) Auslandsvermögensstatus (AVS) in der Abgrenzung des IWF (siehe Balance of Payments Yearbook, Part 1, 1994) oder eine dieser

Abgrenzung möglichst nahekommende Ersatzgröße.(d) 1996 betrug der Anteil der Warenausfuhr in andere EU-Länder an der Warenausfuhr insgesamt 52,7 %; Direction of Trade Statistics

Yearbook 1997 des IWF.(e) 1996 betrug der Anteil der Wareneinfuhr aus anderen EU-Ländern an der Wareneinfuhr insgesamt 49,7 %; Direction of Trade

Statistics Yearbook 1997 des IWF.

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292

Tabelle 11Vereinigtes Königreich: Langfristige Zinssätze(in %)

1996 1997 Nov. 97 Dez. 97 Jan. 98 Febr. 97 - Jan. 98

Langfristiger Zinssatz 7,9 7,1 6,7 6,4 6,2 7,0

Referenzwert 9,1 8,0 - - - 7,8

Quelle: Europäische Kommission.

IV Entwicklung des langfristigen Zinssatzes

a) Vereinigtes Königreich: Langfristiger Zinssatz(Monatsdurchschnitte, in %)

b) Vereinigtes Königreich: Differenzen beim langfristigen Zinssatz und beim Verbraucherpreisanstieg gegenüber den EU-Ländern mit den niedrigsten Langfristzinsen*(Monatsdurchschnitte; in Prozentpunkten)

Abbildung 6

Differenz der Langfristzinsen Differenz des Verbraucherpreisanstiegs

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 19976

8

10

12

14

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997-2

0

2

4

6

8

Quelle: Zinssätze: Europäische Kommission (sofern keine entsprechenden Werte vorlagen, wurden möglichst vergleichbare Angaben herangezogen); die Angaben zum Verbraucherpreisindex wurden nicht-harmonisierten nationalen Statistiken entnommen.* Gewogener Durchschnitt der Werte für Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Österreich.

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293

Anhang I

Entwicklung an den pr ivaten

ECU-Märkten

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294

Entwicklung an den privaten ECU-Märkten

Die rückläufige Entwicklung an den ECU-Finanzmärkten hat sich 1997 fortgesetzt; dasgesamte Marktvolumen betrug Ende Sep-tember 1997 146,4 Mrd ECU, verglichen mit154,0 Mrd ECU Ende September 1996(siehe Tabelle). Die ausstehenden auf ECUlautenden internationalen Bankforderungenund -verbindlichkeiten verringerten sich vonEnde September 1996 bis Ende September1997 dem Betrag nach um 17 % beziehungs-weise 13 %. Im gleichen Zeitraum nahmendie geschätzen ECU-Kredite der Banken um8 % ab. Ende September 1997 belief sich derGesamtumlauf an internationalen Anleihen,Euro-Commercial Paper und Euro-Notes auf58,0 Mrd ECU, verglichen mit 60,7 Mrd ECUEnde September 1996; das entspricht einemRückgang von 4,4 %. Der Marktanteil derECU an den internationalen Wertpapier-märkten reduzierte sich weiter von 2,8 %Ende September 1996 auf 1,9 % Ende Sep-tember 1997. Mit 57,8 Mrd ECU blieb derWert der umlaufenden nationalen ECU-Anleihen praktisch konstant. Emittenten ausdem öffentlichen Bereich der EU standen beider Begebung von ECU-Titeln nach wie vorim Vordergrund; auf sie entfielen im Jahr1997 über 50 % aller Neuemissionen. Derrelativ kleine Markt für auf ECU lautendeEuro-Commercial Paper und kurzfristige Euro-Notes hat sich praktisch nicht verändert;Ende September 1997 wurden hier 2,4 MrdECU verzeichnet, verglichen mit 2,1 MrdECU Ende September 1996.

Am 17. Juni 1997 verabschiedete der Mini-sterrat der Europäischen Union die Ratsver-ordnung (EG) Nr. 1103/97 „über bestimmteVorschriften im Zusammenhang mit der Ein-führung des Euro“. Diese Verordnung besagt,daß Verträge, in denen auf die ECU in derDefinition der Gemeinschaft (das heißt die„Korb“-ECU) Bezug genommen wird, im Ver-hältnis 1:1 in Euro umzuwandeln sind, undbegründet die Vermutung, daß diese Regelgleichermaßen auf Verträge, die eine solcheDefinition der ECU nicht enthalten, anwend-

bar ist; dabei sollte diese Vermutung, unterBerücksichtigung der Absichten der Vertrags-parteien, widerlegt werden können, wodurchdas Prinzip der Vertragsfreiheit gewahrt bleibt.Rechtsberater und Marktteilnehmer begrüß-ten allgemein, daß diese Regelung der Konti-nuität und der Vertragsfreiheit in gleichemMaße gerecht wird. Die Verordnung veran-laßte auch andere Institutionen, Emittentenund private Marktverbände zu der Erklärung,daß Vertragsbedingungen nach Maßgabe derVerordnung gelten würden.

Die Differenz zwischen dem ECU-Marktkursund dem Währungskorb-Wechselkurs, dieAnfang 1996 mit 330 Basispunkten so großwar wie nie zuvor und sich seitdem kontinu-ierlich verringerte, schrumpfte von Ende De-zember 1996 bis Ende Dezember 1997 vonrund 90 Basispunkten auf Null; der ECU-Marktkurs war gegen Jahresende sogar kurz-fristig negativ (siehe Abbildung). Die Spreadszwischen den ECU-Markt- und Korbzinssät-zen, insbesondere die kurzfristigen Zinssätze,bewegten sich fast im gesamten Jahr 1997 ineinem engen Band. Eine Erklärung für dieEntwicklung der Wechselkurs- und Zins-spreads findet sich in mehreren Faktoren.Erstens spiegelt sie die an den Finanzmärktengünstiger eingeschätzten Perspektiven fürdie WWU in Verbindung mit der Abnah-me der Rechtsunsicherheiten wider. Zwei-tens scheinen sich darin auch die insgesamtruhigen Verhältnisse innerhalb des EWSniedergeschlagen zu haben; zuvor gingengrößere Abweichungen oft mit Krisen anden Devisenmärkten der Gemeinschaft ein-her. Und drittens dürften auch technischeFaktoren eine Rolle gespielt und zur kurz-fristigen Volatilität beigetragen haben. DieAbnahme der Liquidität am ECU-Devisen-markt, in der sich auch die geringere Zahlder Marktteilnehmer widerspiegelt, dürftedazu geführt haben, daß große Handels-und Finanzgeschäfte vorübergehende Fluk-tuationen des Spreads verstärkten.

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295

Tabelle für Anhang 1ECU-Finanzmärkte(Bestand am Ende des jeweiligen Zeitraums; in Mrd ECU)

1993 1994 1995 1996 1997

Q3 Q3 Q3 Q3 Q1 Q2 Q3 Q4

Anleihen, davon 124,5 125,4 119,1 110,2 112,1 110,8 113,4 118,1

- international(a) 78,2 69,1 62,5 51,8 55,5 55,0 55,6 58,0

- national 46,3 56,3 56,6 58,4 56,6 55,8 57,8 60,1

(Inländische) Schatzwechsel 8,3 4,7 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5

Euro-Commercial Paper und Euro-Notes(a) 6,5 6,4 8,2 8,9 2,7 2,3 2,4 2,8

Bankkredite, geschätzt(b) 66,6 59,9 57,3 51,4 46,7 45,0 47,1 .

Marktvolumen, geschätzt(c) 185,9 176,4 168,1 154,0 145,0 141,6 146,4 .

Bankforderungen, davon: 196,0 178,4 164,5 142,0 128,1 117,2 118,1 .

- gegenüber Nichtbanken(d) 61,0 55,6 52,6 46,9 42,2 40,7 42,7 .

Bankverbindlichkeiten, davon: 191,9 174,7 157,7 136,7 129,9 120,6 118,9 .

- gegenüber Nichtbanken(d) 30,9 27,1 23,1 20,9 21,9 21,7 21,4 .

Nachrichtlich:

Bestände der Zentralbanken an privaten ECU 19,1 24,0 23,3 21,8 22,9 21,4 19,1 19,9

Umsatz in ECU-Wertpapieren(e) 333,6 402,0 479,6 392,5 412,1 390,3 337,4 313,6

in % des Umsatzes in allen

Währungen 6,1 6,9 7,4 4,1 3,9 3,6 2,7 2,5

Quelle: BIZ, Euroclear, Cedel und EWI(a) Ab 1997 werden Medium-Term-Notes, die in den Vorjahren in der Position Euro-Commercial Paper und Euro-Notes enthalten

sind, unter „internationale Anleihen“ erfaßt.(b) Kredite an Nichtbanken und an Banken außerhalb des Berichtsgebietes.(c) Für geschätzte Doppelzählungen werden 20 Mrd ECU abgezogen. Zwischen den Wertpapier- und Bankenmärkten gibt es

Überschneidungen aufgrund der Doppelrolle der Banken als Emittenten und Halter von ECU-Wertpapieren. Da keine genauenAngaben darüber vorliegen, können Überschneidungen nur geschätzt werden.

(d) Nur soweit als Nichtbanken identifiziert.(e) Primär- und Sekundärmarkt, internationale Festzinsanleihen, Wandelanleihen, variable verzinsliche Wertpapiere, Einlagenzertifikate,

Short- und Medium-Term-Notes.

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296

Unterschiede zwischen ECU-Marktkursen und ihren theoretischen Werten(in %)

Abbildung für Anhang 1

Quelle: Nationale Statistiken.

Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q11996 1997

-4,0

-3,0

-2,0

-1,0

0,0

1,0

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297

Anhang 2

Stat ist i sche Methodologie zu den

Konvergenzindikatoren

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298

Statistische Methodologie zu den Konvergenzindikatoren

Dieser Anhang gibt Auskunft über diestatistischen Methoden der Konvergenzin-dikatoren und den Fortschritt, der bei derHarmonisierung dieser Statistiken gemachtwurde.

Verbraucherpreise

Das Protokoll Nr. 6 über die Konvergenz-kriterien nach Artikel 109 j Abs. 1 desVertrags zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft verlangt, daß die Konver-genz der Preisentwicklung anhand des Ver-braucherpreisindexes auf vergleichbarerGrundlage unter Berücksichtigung der un-terschiedlichen Definitionen in den einzel-nen Mitgliedstaaten gemessen werden soll.Obwohl die gegenwärtigen Verbraucher-preisstatistiken in den Mitgliedstaaten imgroßen und ganzen auf ähnlichen Grundla-gen beruhen, gibt es erhebliche Unter-schiede im Detail, und diese beeinträchti-gen die Vergleichbarkeit der nationalenErgebnisse.

Die konzeptionelle Arbeit zur Har-monisierung der Verbraucherpreisindizeswird von der Europäischen Kommission(EUROSTAT) in enger Zusammenarbeitmit den nationalen statistischen Ämterndurchgeführt. Als ein Hauptnutzer ist dasEWI in starkem Maße in diese Arbeiteinbezogen. Im Oktober 1995 hat der EU-Rat eine Verordnung über HarmonisierteVerbraucherpreisindizes (HVPIs) erlassen,die als Rahmen für weitere detaillierteHarmonisierungsmaßnahmen dient. Sie be-schreibt einen schrittweisen Ansatz zurHarmonisierung der Verbraucherpreisindi-zes, um die für die Beurteilung der Konver-genz notwendigen Daten zu liefern.

Die ersten HVPIs wurden von EUROSTATfür Januar 1997 veröffentlicht. Angabenzurück bis 1995 stehen zur Verfügung. Diefür die HVPIs eingeführten Harmonisie-

rungsmaßnahmen basieren bislang auf dreiumfassenden Verordnungen der Europäi-schen Kommission. Sie betreffen - unteranderem - die anfängliche Abdeckung derHVPIs, die anfänglichen Maßstäbe für dieMethoden zur Qualitätsanpassung sowieeinheitliche Regeln für die Behandlung vonneuen Waren und Dienstleistungen. Au-ßerdem einigte man sich auf eine detaillier-te harmonisierte Klassifikation von Teilindi-zes der HVPIs, die einen konsistentenVergleich der Preisentwicklung in einzelnenUntergruppen des Privaten Verbrauchs inallen Mitgliedstaaten ermöglicht. Schließ-lich legt eine kürzlich erlassene Kommissi-onsverordnung Regeln für die Häufigkeitfest, mit der die Gewichtung der Waren inden HVPIs zu revidieren ist. Die 1997 fürdie HVPIs eingeführten methodischen Ver-besserungen waren ein großer Schritt inRichtung voll vergleichbarer HVPIs.

HVPIs werden in diesem Bericht zur Beur-teilung der Verbraucherpreiskonvergenzverwendet. Überdies wird damit gerech-net, daß der HVPI, der den gesamten Euro-Währungsraum erfaßt, ab Anfang 1999 diewichtigste Meßzahl für die Verbraucher-preise im einheitlichen Währungsraum seinwird. Daher besteht weiterhin großes In-teresse an der Harmonisierung in diesemBereich.

Öffentliche Finanzen

Zusammen mit der Ratsverordnung vomNovember 1993 werden im Protokoll Nr.5 über das Verfahren bei einem übermäßi-gen Defizit im Anhang des Vertrags dieBegriffe „öffentlich“, „Defizit“, „Zinsausga-ben“, „Investitionen“, „Verschuldung“ und„Bruttoinlandsprodukt (BIP)“ unter Bezug-nahme auf das Europäische System derVolkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen(ESVG), 2. Auflage, definiert. Das ESVG isteine systematische und detaillierte Zusam-

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299

menstellung der Volkswirtschaftlichen Ge-samtrechnungen, die entwickelt wurde, umvergleichende Untersuchungen unter denMitgliedstaaten zu erleichtern. Gemäß ei-ner Ratsverordnung vom Juni 1996 wirddie 2. Auflage des ESVG bis zum Ende desJahres 1999 für das Verfahren bei einemübermäßigen Defizit herangezogen und da-nach durch das ESVG 95 ersetzt werden.

Der Begriff „öffentlich“ umfaßt den Zentral-staat (Zentralregierung), regionale oderlokale Gebietskörperschaften und die Sozi-alversicherungseinrichtungen. Nicht enthal-ten sind dagegen öffentliche Unterneh-men, weshalb diese Abgrenzung von ei-nem weiter gefaßten öffentlichen Sektor zuunterscheiden ist.

Das „öffentliche Defizit“ ist im wesentli-chen der Unterschiedsbetrag zwischen deröffentlichen Bruttoersparnis und der Sum-me der öffentlichen Investitionen (definiertals Bruttoanlageinvestitionen) sowie denzu leistenden Nettovermögenstransfers, dieaus den öffentlichen Haushalten zu zahlensind. Die „öffentliche Verschuldung“ ist dieSumme der ausstehenden nominalen Brut-toverbindlichkeiten des Staates, die gemäßder 2. Auflage des ESVG in die KategorienBargeld und Einlagen, Schatzwechsel undAnleihen sowie sonstige Kredite eingeteiltwerden. Die öffentliche Verschuldung um-faßt dagegen nicht Handelskredite sowiesonstige Verbindlichkeiten, die - wie etwazu hohe Steuervorauszahlungen - nichtverbrieft sind; nicht enthalten sind weiter-hin unbestimmte Verbindlichkeiten wie zumBeispiel staatliche Bürgschaften oder Ver-sorgungsansprüche. Die Definitionen desöffentlichen Defizits und der öffentlichenVerschuldung führen dazu, daß die Verän-derung des Schuldenstands am Ende zwei-er aufeinanderfolgender Jahre wesentlichvon der Höhe des Defizits im betrachtetenJahr abweichen kann. Zum Beispiel könntedie Verschuldung durch die Erlöse aus derPrivatisierung öffentlicher Unternehmen

oder durch den Verkauf sonstigen Finanz-vermögens reduziert werden, ohne daßdies eine unmittelbare Auswirkung auf dasDefizit hätte. Umgekehrt könnten die öf-fentlichen Defizite reduziert werden, in-dem Transferzahlungen durch staatlicheDarlehen ersetzt werden; auf den Schul-denstand ergäbe sich hieraus kein unmit-telbarer Effekt.

Das „Bruttoinlandsprodukt (BIP)“, das zurErmittlung der gemeinschaftsweiten Pro-duktion dient, wird auch im Zusammen-hang mit dem Verfahren bei einem über-mäßigen Defizit verwendet. Die Prozedu-ren zur Ermittlung des BIP werden durcheinen aufgrund einer Ratsentscheidung vomFebruar 1989 eingesetzten Ausschuß über-wacht.

Seit Anfang 1994 liefern die Mitgliedstaa-ten die für das öffentliche Defizit und dieöffentliche Verschuldung relevanten Datenmindestens zweimal pro Jahr an die Euro-päische Kommission. Der Vertrag weist derEuropäischen Kommission die Zuständig-keit für die Bereitstellung der statistischenDaten zu, die für das Verfahren bei einemübermäßigen Defizit benötigt werden. Vordiesem Hintergrund überwacht das Stati-stische Amt der Kommission (EUROSTAT)die Konsistenz der gemeldeten statisti-schen Daten mit dem ESVG, 2. Auflage,und ihre Vergleichbarkeit zwischen denMitgliedstaaten. Liegen Daten vor, für diein der 2. Auflage des ESVG kein ein-deutiger Hinweis gegeben wird, so holtEUROSTAT die Stellungnahme des Aus-schusses für Währungs-, Finanz- und Zah-lungsbilanzstatistiken (AWFZ) ein, demVertreter der nationalen Zentralbankenund der nationalen statistischen Ämter derMitgliedstaaten angehören. Unter Berück-sichtigung der Stellungnahme des AWFZentscheidet EUROSTAT selbständig überdie von den Mitgliedstaaten anzuwenden-de statistische Behandlung.

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300

Wechselkurse

Die Wechselkurse der Mitgliedstaaten zurECU werden täglich notiert (sogenannte14.15 Uhr-Konzertation) und im Amtsblattder Europäischen Gemeinschaft veröffent-licht; die in diesem Bericht durchweg ver-wendeten europäischen bilateralen Leit-kurse werden aus diesen ECU-Wechsel-kursen abgeleitet. Zum Zwecke der Infor-mation wird in diesem Bericht auch aufgewogene nominale und reale Außenwer-te Bezug genommen; die Zeitreihen wur-den von der BIZ bereitgestellt.

Langfristige Zinssätze

Das Protokoll Nr. 6 über die Konvergenz-kriterien nach Artikel 109 j Abs. 1 desVertrags zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft verlangt, daß die Konver-genz der Zinssätze - beobachtet übereinen Zeitraum von einem Jahr vor derPrüfung - anhand langfristiger Staatsschuld-verschreibungen oder vergleichbarer Wert-papiere unter Berücksichtigung der unter-schiedlichen Definitionen in den einzelnenMitgliedstaaten gemessen wird.

Während Artikel 5 des Protokolls Nr. 6der Europäischen Kommission die Zustän-digkeit für die Bereitstellung der statisti-schen Daten zur Anwendung des Proto-kolls zuweist, hat das EWI - in Anbetrachtseiner Sachkunde auf diesem Gebiet - Un-terstützung geleistet bei der Definitionrepräsentativer langfristiger Zinsstatistikenund der Erhebung der Daten bei denZentralbanken, die an die Europäische Kom-mission weitergeleitet werden.

Obwohl das Verfahren zur Berechnungvon Anleiherenditen in allen Mitgliedstaa-ten ähnlich ist, gab es bei den langfristigenZinsstatistiken erhebliche Unterschiede; die-se betrafen die Auswahl der Wertpapiere,die verwendeten Renditeformeln, die aus-gewählten Laufzeiten, die Behandlung vonSteuern und die Bereinigung um Kuponef-

fekte. Zweck der Harmonisierung war es,Empfehlungen vor allem im Hinblick aufdiese Alternativen auszusprechen; sie soll-ten einerseits allgemein genug sein, umUnterschiede an den nationalen Märktenzuzulassen, und dennoch hinreichend flexi-bel, um der Entwicklung dieser MärkteRechnung zu tragen; sie sollten anderer-seits aber auch die Vergleichbarkeit derDaten nicht beeinträchtigen.

Die Harmonisierung orientierte sich anfolgenden Grundsätzen: Emittent der An-leihen sollte die Zentralregierung sein, diefestverzinslichen Schuldverschreibungensollten eine Restlaufzeit von etwa zehnJahren haben, und die Renditen solltenbrutto, das heißt vor Abzug von Steuern,berechnet werden. Um sicherzustellen, daßdie Markttiefe berücksichtigt wird und daßdie Renditen keine Liquiditätsaufschlägeenthalten, sollten die repräsentativenSchuldverschreibungen nach Maßgabe ih-res Liquiditätsgrads ausgewählt werden.Die Zuständigkeit für diese Auswahl liegtbei den Mitgliedstaaten. Ende Dezember1997 verwendeten elf Länder eine Bench-mark-Anleihe und vier Länder einen Korbvon Anleihen; maßgebliches Kriterium da-bei war die Liquidität des Marktes imzehnjährigen Bereich. Anleihen mit beson-deren Ausstattungsmerkmalen (beispiels-weise Optionsanleihen oder Null-Kupon-Anleihen) werden bei der Bewertung nichtberücksichtigt. Die Auswahl hochliquiderAnleihen ist auch als wirksames indirektesHilfsmittel anzusehen, um die Auswirkun-gen unterschiedlicher Kuponwerte zu mini-mieren. Schließlich wurde aus den beste-henden internationalen Standards eine ein-heitliche Formel ausgewählt, nämlich dieFormel 6.3 aus „Formulae for Yield andother Calculations“ der International Secur-ities Market Association. Wird mehr alseine Anleihe in die Auswahl einbezogen,so rechtfertigt die Liquidität der ausge-wählten Schuldverschreibungen die einfa-che Durchschnittsbildung von Renditen,um den repräsentativen Zinssatz zu ermit-teln. Ziel dieser Änderungen war es, den

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Blick auf die statistische Messung der er-kennbaren Dauerhaftigkeit der Konvergenzzu richten. Wie oben erwähnt, wird dieBerechnung der harmonisierten repräsen-tativen Langfristzinsen von den Zentral-banken vorgenommen; in diesem Berichtwurden vollständig harmonisierte Datenverwendet.

Sonstige Faktoren

Der letzte Absatz von Artikel 109 j Abs. 1des Vertrags legt fest, daß die Berichte derEuropäischen Kommission und des EWIaußer den vier Hauptkriterien auch dieEntwicklung der ECU, die Ergebnisse beider Integration der Märkte, den Stand unddie Entwicklung der Leistungsbilanzen, die

Entwicklung bei den Lohnstückkosten undandere Preisindizes berücksichtigen sollen.

Das Protokoll Nr. 6 beschreibt die für dievier Hauptkriterien zu verwendenden Sta-tistiken näher und legt fest, daß die Euro-päische Kommission die Daten bereitstel-len soll, die zur Beurteilung der Kriteriener-füllung heranzuziehen sind; dagegen findendie „sonstigen Faktoren“ im Protokoll keineErwähnung. Während sich die Entwicklungder ECU und die Integration der Märkte ineher allgemeinem Sinne auf den Fortschrittim Hinblick auf die Wirtschafts- und Wäh-rungsunion beziehen, stützt sich die Beur-teilung der anderen Faktoren auf Definitio-nen, die gegenwärtig die am besten ver-gleichbaren Ergebnisse zwischen den Mit-gliedstaaten liefern.

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Vereinbarkeit der

innerstaat l ichen

Rechtsvorschr i ften mit dem

Vertrag

Kapitel II

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1 Allgemeine Anmerkungen

16 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sichVerweise auf den Vertrag und die Satzung alsVerweise auf den Vertrag zur Gründung der Euro-päischen Gemeinschaft und die Satzung des ESZBund der EZB.

1.1 Einleitung

Artikel 109 j Abs. 1 und 4 des Vertrags16

sehen vor, daß das EWI (und die Europäi-sche Kommission) unter anderem darüberBericht erstattet, „inwieweit die innerstaat-lichen Rechtsvorschriften der einzelnen Mit-gliedstaaten einschließlich der Satzung derjeweiligen nationalen Zentralbank mit Arti-kel 107 und Artikel 108 dieses Vertragssowie der Satzung des ESZB vereinbarsind“ (was in diesem Bericht auch als„rechtliche Konvergenz“ bezeichnet wird).Jeder Mitgliedstaat ist nämlich nach Arti-kel 108 des Vertrags beziehungsweise demgleichlautenden Artikel 14.1 der Satzung16

verpflichtet, spätestens bis zum Zeitpunktder Errichtung des ESZB sicherzustellen,daß seine innerstaatlichen Rechtsvorschrif-ten einschließlich der Satzung seiner natio-nalen Zentralbank mit dem Vertrag undder Satzung im Einklang stehen.

Das EWI hat die Rechtslage in den Mit-gliedstaaten und die Gesetzesänderungen,die von den Mitgliedstaaten vorgenommenwurden beziehungsweise noch vorzuneh-men sind, um die innerstaatlichen Rechts-vorschriften mit dem Vertrag und derSatzung in Einklang zu bringen, geprüft. DieErgebnisse dieser Prüfung sind im folgen-den dargestellt. Der vorliegende Berichtbaut dabei auf den bisherigen Berichtendes EWI zur rechtlichen Konvergenz auf:den Berichten über die Fortschritte aufdem Wege zur Konvergenz von 1995 und1996 und dem im Oktober 1997 aktuali-sierten Kapitel über die rechtliche Konver-genz.

Mit Ausnahme von Dänemark, wo derzeitkein Anpassungsbedarf besteht, wurden imLauf von 1997 und 1998 in allen Mitglied-staaten Änderungen an der Satzung derjeweiligen NZB im Sinn der in denEWI-Berichten und EWI-Stellungnahmenfestgelegten Kriterien vorgenommen be-

ziehungsweise wurde dieser Anpassungs-prozeß weit vorangetrieben. Im Vereinig-ten Königreich, das den Verpflichtungennach Artikel 108 des Vertrags derzeit nichtnachkommen muß, ist die Einführung einerneuen NZB-Satzung im Gang, wobei dieÄnderungen der Zentralbank zwar größe-re operationelle Unabhängigkeit bringen,aber nicht ausdrücklich mit dem Ziel derErreichung des rechtlichen Konvergenz-standes erfolgen, den das EWI zur vollenÜbereinstimmung mit dem Vertrag undder ESZB-Satzung verlangt. Abgesehen vonden obengenannten Ausnahmen liefen (be-ziehungsweise laufen) EU-weit Gesetzge-bungsprozesse mit dem Ziel, die NZBenfür Stufe Drei der WWU vorzubereiten.

1.2 Umfang der Anpassung

1.2.1 Bereiche mit Anpassungsbedarf

Um festzustellen, in welchen Bereichen beiden innerstaatlichen RechtsvorschriftenAnpassungsbedarf besteht, werden die be-treffenden Bestimmungen nach den folgen-den Kriterien herausgegriffen beziehungs-weise untersucht:

- die Unabhängigkeit der NZBen (sieheinsbesondere Artikel 107 des Vertragssowie Artikel 7 und 14.2 der Satzung),

- die rechtliche Integration der NZBen indas ESZB (siehe insbesondere Arti-kel 12.1 und 14.3 der Satzung) und

- andere Rechtsvorschriften neben denSatzungen der NZBen.

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Die Unabhängigkeit der NZBen

Die Satzung sieht eine wichtige Rolle fürdie NZB-Präsidenten bei der Festlegungder Geldpolitik (durch ihre Mitgliedschaftim EZB-Rat) sowie für die NZBen bei derDurchführung der Geschäfte des ESZB(siehe Artikel 12.1 der Satzung, letzter Ab-satz) vor. Aus diesem Grund ist es unerläß-lich, daß die NZBen bei der Wahrnehmungihrer Aufgaben im Rahmen des ESZB un-abhängig gegenüber externen Stellen sind.

Die rechtliche Integration der NZBenin das ESZB

Nach Artikel 14.3 der Satzung sind dieNZBen integraler Bestandteil des ESZBund handeln gemäß den Leitlinien undWeisungen der EZB, wobei der EZB-Ratdie notwendigen Maßnahmen trifft, um dieEinhaltung dieser Leitlinien und Weisungensicherzustellen. Innerstaatliche Rechtsvor-schriften (insbesondere Bestimmungen inden Satzungen der NZBen), welche dieErfüllung von Aufgaben im Rahmen desESZB oder die E inhaltung vonEZB-Entscheidungen verhindern würden,wären mit dem reibungslosen Funktionie-ren des ESZB nicht vereinbar. Daher müs-sen die innerstaatlichen Rechtsvorschriftenund die Satzungen der NZBen entspre-chend abgeändert werden, damit sicherge-stellt ist, daß sie mit dem Vertrag und derSatzung im Einklang stehen.

Andere Rechtsvorschriften neben denSatzungen der NZBen

Die Verpflichtung zur rechtlichen Konver-genz nach Artikel 108 im Kapitel „Wäh-rungspolitik“ des Vertrags betrifft jeneRechtsvorschriften, die beim Übergang vonStufe Zwei zu Stufe Drei berührt werdenund die mit dem Vertrag und der Satzungunvereinbar wären, falls sie nicht abgeän-dert würden. Bei der Prüfung dieses Krite-riums legt das EWI besonderes Augen-

merk auf jene Gesetze, die im Hinblick aufdie Erfüllung der Aufgaben der NZBen imRahmen des ESZB eine Rolle spielen, so-wie auf Gesetze im Bereich der Geld- undWährungspolitik.

1.2.2 „Vereinbarkeit“ kontra„Harmonisierung“

Nach Artikel 108 des Vertrags müssen dieinnerstaatlichen Rechtsvorschriften mit demVertrag und der Satzung „im Einklang ste-hen“. Der Ausdruck „im Einklang stehen“weist darauf hin, daß der Vertrag keine„Harmonisierung“ der Satzungen der ein-zelnen NZBen - weder untereinander nochmit jener der EZB - verlangt. NationaleBesonderheiten können beibehalten wer-den. Gemäß Artikel 14.4 der Satzung kön-nen die NZBen durchaus auch andere alsdie in der Satzung bezeichneten Aufgabenwahrnehmen, sofern diese den Zielen undAufgaben des ESZB nicht zuwiderlaufen.Bestimmungen, welche die Wahrnehmungderartiger zusätzlicher Aufgaben ermögli-chen, wären ein eindeutiges Beispiel fürFälle, in denen die Satzungen der NZBenauch in Zukunft voneinander abweichenkönnen. Der Ausdruck „im Einklang ste-hen“ ist nämlich vielmehr so zu verstehen,daß die innerstaatlichen Rechtsvorschriftenund Satzungen der NZBen entsprechendangepaßt werden müssen, um etwaige Un-vereinbarkeiten mit dem Vertrag und derSatzung zu beseitigen und sicherzustellen,daß die NZBen hinreichend in das ESZBintegriert sind. Während nationale Tradi-tionen fortbestehen können, müssen ins-besondere alle Bestimmungen, welche dieUnabhängigkeit einer NZB, wie sie imVertrag vorgesehen ist, sowie ihre Rolle alsintegraler Bestandteil des ESZB beeinträch-tigen, angepaßt werden. Der Vertrag unddie Satzung verlangen die Beseitigung vonUnvereinbarkeiten in den innerstaatlichenRechtsvorschriften mit dem Vertrag undder Satzung. Diese Verpflichtung gilt unbe-schadet der Tatsache, daß der Vertrag unddie Satzung Vorrang gegenüber innerstaat-

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lichen Rechtsvorschriften haben, und auchunabhängig von der Art der Unvereinbar-keit.

Die Verpflichtung nach Artikel 108 desVertrags erstreckt sich nur auf Unverein-barkeiten mit dem Vertrag und der Sat-zung, jedoch nicht auf Unvereinbarkeitenmit dem Sekundärrecht der Gemeinschaft,das nach der Auswahl der an der Wäh-rungsunion teilnehmenden Mitgliedstaatenzu beschließen ist und mit Beginn der StufeDrei in Kraft tritt. Nach dem Beginn derStufe Drei müssen nämlich innerstaatlicheRechtsvorschriften, die mit dem Sekundär-recht der Europäischen Gemeinschaft oderder EZB nicht vereinbar sind, ohnehin mitdem geltenden Sekundärrecht in Einklanggebracht werden. Diese allgemeine Ver-pflichtung leitet sich aus der Rechtspre-chung des Europäischen Gerichtshofs ab.

Der Vertrag und die Satzung schreibennicht vor, auf welche Weise die Anpassungder innerstaatlichen Rechtsvorschriften zuerfolgen hat. Dies kann entweder durchdie Einfügung von Verweisen auf den Ver-trag und die Satzung erfolgen, durch dieÜbernahme von Bestimmungen der Sat-zung und des Vertrags oder einfach durchdie Aufhebung der unvereinbaren Bestim-mungen, oder durch eine Kombinationdieser Methoden.

1.2.3 Zeitplan für die Anpassung

Gemäß Artikel 108 müssen die innerstaat-lichen Rechtsvorschriften „spätestens zumZeitpunkt der Errichtung des ESZB“ mitdem Vertrag sowie mit der Satzung imEinklang stehen (das heißt entsprechendArtikel 109 l Abs. 1 des Vertrags noch vordem Beginn der Stufe Drei). Die Einhaltungder Vorgabe des Artikels 108 bedingt da-her einen rechtzeitigen Abschluß des na-tionalen Gesetzgebungsprozesses, damit dieVereinbarkeit der innerstaatlichen Rechts-vorschriften spätestens zum Zeitpunkt derErrichtung des ESZB gewährleistet ist.

Vereinbarkeit ist erst dann gegeben, wenndas Gesetzgebungsverfahren abgeschlos-sen ist, das heißt, wenn das betreffendeGesetz durch den nationalen Gesetzgeberverabschiedet und alle weiteren Schritte -wie zum Beispiel die Verkündung - bereitsdurchgeführt wurden. Dies gilt für alleRechtsvorschriften, die unter Artikel 108fallen. Die oben getroffene Unterschei-dung nach Rechtsanpassungsbereichen isthingegen von Bedeutung hinsichtlich desZeitpunkts, zu dem die Rechtsvorschriftenin Kraft treten müssen.

Mit vielen der Entscheidungen, die derEZB-Rat und die NZBen im Zeitraumzwischen Errichtung des ESZB und Jahres-ende 1998 zu treffen haben, werden Wei-chen für die einheitliche Geldpolitik undihre Umsetzung innerhalb des Euro-Wäh-rungsraums gestellt. Aus diesem Grundmüssen Unvereinbarkeiten, soweit sie dieUnabhängigkeit einer NZB betreffen, zumZeitpunkt der Errichtung des ESZB bereitseffektiv beseitigt sein, woraus sich zwin-gend ergibt, daß die betreffenden Geset-zesänderungen zu diesem Zeitpunkt nichtnur beschlossen, sondern bereits in Kraftsein müssen. Andere Bestimmungen, diesich auf die rechtliche Integration derNZBen in das ESZB beziehen, müssendagegen erst in Kraft treten, wenn eineNZB tatsächlich integraler Bestandteil desESZB wird, das heißt zu Beginn der StufeDrei, oder im Fall von Mitgliedstaaten, fürdie eine Ausnahmeregelung gilt oder dieeinen Sonderstatus einnehmen, zu demZeitpunkt, zu dem sie die einheitlicheWährung einführen.

Artikel 108 ist auf einen bestimmten Ter-min ausgerichtet, nämlich den Zeitpunktder Errichtung des ESZB. Etwaige Ände-rungen von Rechtsvorschriften, die nachdiesem Zeitpunkt - zum Beispiel aufgrundentsprechender Sekundärgesetzgebung derGemeinschaft - notwendig werden, fallennicht unter diese Bestimmung. Aus diesemGrund geht der vorliegende Bericht zumBeispiel nicht auf Anpassungen der inner-

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staatlichen Rechtsvorschriften ein, die imZuge der Einführung des Euro aufgrundder einschlägigen EU-Ratsverordnungenerfolgen, also zum Beispiel auf den Ersatznationaler Banknoten und Münzen durchEuro-Banknoten und Euro-Münzen sowieauf die damit zusammenhängenden rechtli-chen Aspekte.17

1.3 Mitgliedstaaten, für die eineAusnahmeregelung gilt,Dänemark und VereinigtesKönigreich

1.3.1 Mitgliedstaaten, für die eineAusnahmeregelung gilt

In bezug auf die Anwendung der Arti-kel 107 und 108 unterscheiden der Vertragund die Satzung nicht zwischen Mitglied-staaten, für die eine Ausnahmeregelunggilt, und Mitgliedstaaten, für die keine Aus-nahmeregelung g i l t . Ebenso sehenArtikel 109 k des Vertrags und Artikel 43der Satzung nicht vor, daß Mitgliedstaaten,für die eine Ausnahmeregelung gilt, vonder Verpflichtung entbunden sind, die Un-abhängigkeit der NZB sicherzustellen. ImSinn der genannten Artikel bedeutet dieAusnahmeregelung nur, daß die betreffen-de NZB bis zum Zeitpunkt der Einführungder einheitlichen Währung ihre währungs-politischen Befugnisse behält und am ESZBnur auf eingeschränkter Basis teilnimmt.

1.3.2 Dänemark

Protokoll Nr. 12 zum Vertrag über einigeBestimmungen zu Dänemark legt fest, daßdie dänische Regierung dem Rat ihreEntscheidung bezüglich der Teilnahme anStufe Drei notifiziert, bevor der Rat seineBeurteilung nach Artikel 109 j Abs. 2 desVertrags vornimmt. Dänemark hat demRat bereits notifiziert, daß es an Stufe Dreinicht teilnehmen wird. Gemäß Artikel 2des Protokolls Nr. 12 bedeutet dies, daßDänemark wie ein Mitgliedstaat behandelt

wird, für den eine Ausnahmeregelung gilt.Beim Treffen der Staats- und Regierungs-chefs in Edinburgh am 11. und 12. Dezem-ber 1992 wurden die Konsequenzen einerderartigen Entscheidung für Dänemark ineiner Entschließung festgehalten. Gemäßdieser Entschließung behält Dänemark sei-ne währungspolitischen Befugnisse nachinnerstaatlichem Recht; das gleiche gilt fürdie währungspolitischen Befugnisse derDanmarks Nationalbank. Da Artikel 107des Vertrags in Übereinstimmung mitArtikel 109 k Abs. 3 des Vertrags auf Dä-nemark Anwendung findet, muß die Dan-marks Nationalbank die Verpflichtungen inbezug auf die Zentralbankunabhängigkeiterfüllen.

1.3.3 Vereinigtes Königreich

Gemäß Protokoll Nr. 11 zum Vertrag übereinige Bestimmungen betreffend das Verei-nigte Königreich Großbritannien und Nord-irland ist das Vereinigte Königreich, sofernes dem Rat nicht notifiziert, daß es zurStufe Drei überzugehen beabsichtigt, nichtdazu verpflichtet. Da das Vereinigte König-reich dem Rat am 30. Oktober 1997 notifi-ziert hat, daß es nicht beabsichtigt, dieeinheitliche Währung am 1. Januar 1999einzuführen, haben einige Bestimmungendes Vertrags (einschließlich Artikel 107 und108) und der Satzung für das VereinigteKönigreich keine Geltung. Demzufolge istdas Vereinigte Königreich derzeit rechtlichnicht verpflichtet sicherzustellen, daß dieinnerstaatlichen Rechtsvorschriften (ein-schließlich der Satzung der Bank of Eng-land) mit dem Vertrag und der Satzung imEinklang stehen.

17 Vgl. Verordnung 1103/97 des Rates über bestimm-te Vorschriften im Zusammenhang mit der Einfüh-rung des Euro und Entwurf der Verordnung .../98des Rates über die Einführung des Euro.

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2 Die Unabhängigkeit der NZBen

2.1 Allgemeine Anmerkungen

Das ESZB wird das alleinige Recht und diePflicht haben, die Geldpolitik festzulegenund auszuführen. Durch seine Unabhängig-keit von den politischen Instanzen wird dasSystem in der Lage sein, einen auf dassatzungsmäßige Ziel der Preisstabilität aus-gerichteten geldpolitischen Kurs zu bestim-men. Die Unabhängigkeit verlangt auch,daß das ESZB die notwendigen Befugnissezur Umsetzung der geldpolitschen Ent-scheidungen hat.

Die Unabhängigkeit der Zentralbanken istvon grundlegender Bedeutung für dieGlaubwürdigkeit der Einführung der Wäh-rungsunion und damit eine Grundvoraus-setzung für die Währungsunion. In institu-tioneller Hinsicht sieht die Währungsunionvor, daß die währungspolitischen Befugnis-se, die derzeit bei den Mitgliedstaatenliegen, künftig von einem neuen System -dem ESZB - ausgeübt werden. Dies wärenicht akzeptabel, wenn die Mitgliedstaatendie Entscheidungen der Beschlußorganedes ESZB beeinflussen könnten.

Der Unabhängigkeit der Zentralbanken sinddurch die Bestimmungen ihrer Gesetzebeziehungsweise Satzungen, in denen dasZiel der Zentralbank und der Umfang ihrerBefugnisse festgelegt sind, sowie durch dieÜberprüfung ihrer Tätigkeit durch die Judi-kative Grenzen gesetzt.

Das EWI hat eine Liste mit den verschiede-nen Aspekten der Zentralbankunabhängig-keit erstellt, wobei zwischen institutionel-len, personellen und finanziellen Aspektenunterschieden wird.18 Dabei ist das EWIvon drei Grundannahmen ausgegangen:

- Die Zentralbankunabhängigkeit ist un-abdingbar für die Ausübung der Befug-nisse und die Wahrnehmung der Aufga-ben und Pflichten, die der EZB und den

NZBen durch den Vertrag und dieSatzung übertragen wurden. Die Aspekteder Zentralbankunabhängigkeit solltendaher aus dieser Perspektive betrachtetwerden.

- Diese Kriterien verstehen sich nicht alseine Art Sekundärrecht der Gemein-schaft, welches über den Vertrag unddie Satzung hinausgeht, sondern sollendie Beurteilung der Unabhängigkeit derNZBen erleichtern.

- Die Unabhängigkeit der Zentralbankenkann weder in mathematischen For-meln ausgedrückt noch mechanisch an-gewendet werden; aus diesem Grundwird von Fall zu Fall beurteilt, inwieweitdie Unabhängigkeit einer nationalen Zen-tralbank hergestellt ist oder nicht.

2.2 Institutionelle Unabhängigkeit

Die institutionelle Unabhängigkeit ist einAspekt der Zentralbankunabhängigkeit, derausdrücklich in Artikel 107 des Vertragsund im gleichlautenden Artikel 7 der Sat-zung angesprochen wird. Aufgrund dieserArtikel ist es der EZB, den NZBen undMitgliedern ihrer Beschlußorgane unter-sagt, Weisungen von Organen oder Ein-richtungen der Gemeinschaft, Regierungender Mitgliedstaaten oder anderen Stelleneinzuholen oder entgegenzunehmen. Au-ßerdem dürfen die Organe und Einrichtun-gen der Gemeinschaft sowie die Regierun-gen der Mitgliedstaaten nicht versuchen,die Mitglieder der Beschlußorgane der EZB

18 Darüber hinaus gibt es auch das Kriterium derfunktionellen Unabhängigkeit; dieser Aspekt wirdaber, weil die NZBen in Stufe Drei integralerBestandteil des ESZB werden, im Rahmen derrechtlichen Integration der NZBen in das ESZBbehandelt (siehe Ziffer 3).

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oder der NZBen bei der Wahrnehmungihrer Aufgaben im Rahmen des ESZB zubeeinflussen.

Die Hauptaufgaben des ESZB bestehennach Artikel 3 der Satzung darin:

- die Geldpolitik der Gemeinschaft fest-zulegen und auszuführen,

- Devisengeschäfte im Einklang mit Arti-kel 109 des Vertrags durchzuführen,

- die offiziellen Währungsreserven derMitgliedstaaten zu halten und zu ver-walten,

- das reibungslose Funktionieren der Zah-lungssysteme zu fördern.

Der Verweis in Artikel 107 auf die Aufga-ben und Pflichten des ESZB bedeutet, daßsich die geforderte Unabhängigkeit auf alleAufgaben im Rahmen des ESZB bezieht. Inanderen Geschäftsbereichen sind Weisun-gen hingegen nicht verboten. Das betrifftzum Beispiel NZBen, die andere - inner-halb der in Artikel 14.4 abgesteckten Gren-zen zulässige - Aufgaben erfüllen. NachArtikel 14.4 können die NZBen andere alsdie in der Satzung bezeichneten Aufgabenwahrnehmen, es sei denn, der EZB-Ratstellt mit Zweidrittelmehrheit fest, daßdiese Aufgaben nicht mit den Zielen undAufgaben des ESZB vereinbar sind.

Das Weisungsverbot und das Verbot desVersuchs, Einfluß auszuüben, gelten fürjede Einflußnahme auf die NZBen vonaußen im Zusammenhang mit ESZB-Ange-legenheiten, welche die NZBen darin hin-dert, ihre Verpflichtungen aus dem Vertragund der Satzung einzuhalten.

Die nachstehenden Rechte Dritter (z. B.der Regierung oder des Parlaments) sindmit dem Vertrag beziehungsweise der Sat-zung nicht vereinbar, das heißt es bestehtin folgenden Punkten Anpassungsbedarf:

2.2.1 Das Recht, Weisungen zu erteilen

Rechte Dritter, den NZBen oder ihrenBeschlußorganen Weisungen zu erteilen,sind mit dem Vertrag und der Satzungunvereinbar, soweit Aufgaben im Rahmendes ESZB berührt sind.

2.2.2 Das Recht, Entscheidungen zugenehmigen, auszusetzen,aufzuheben oder aufzuschieben

Rechte Dritter, die Entscheidungen derNZBen zu genehmigen, auszusetzen, auf-zuheben oder aufzuschieben, sind mit demVertrag und der Satzung unvereinbar, so-weit Aufgaben im Rahmen des ESZB be-rührt sind.

2.2.3 Das Recht, Entscheidungen ausrechtlichen Gründen zu zensieren

Ein Recht, Entscheidungen im Zusammen-hang mit der Wahrnehmung von Aufgabenim Rahmen des ESZB aus rechtlichen Grün-den zu zensieren, ist mit dem Vertrag undder Satzung unvereinbar, weil die Erfüllungdieser Aufgaben auf nationaler Ebene nichtbehindert werden darf. Dies ist nicht nurAusdruck der Unabhängigkeit der Zentral-banken, sondern auch der allgemeinenForderung der Integration der NZBen indas ESZB (siehe Ziffer 3). Das Recht desPräsidenten, Entscheidungen aus rechtli-chen Gründen zu zensieren und in derFolge den politischen Instanzen zur endgül-tigen Entscheidung vorzulegen, würde demEinholen von Weisungen politischer Stel-len gleichkommen; der Präsident hat zwarnicht die Stellung einer „Drittpartei“, abereine derartige Vorgehensweise ist mit Arti-kel 107 des Vertrags nicht vereinbar.

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2.2.4 Das Recht, in Beschlußorganen einerNZB mit Stimmrecht vertreten zu sein

Mit dem Vertrag und der Satzung ist esnicht vereinbar, wenn in den Beschlußorga-nen einer NZB Vertreter anderer staatli-cher Stellen (z. B. der Regierung oder desParlaments) mit Stimmrecht in Angelegen-heiten vertreten sind, welche die Wahr-nehmung von Aufgaben im Rahmen desESZB betreffen, selbst wenn diese Stimmenicht den Ausschlag gibt.

2.2.5 Das Recht, bei Entscheidungen einerNZB (vorab) konsultiert zu werden

Durch die ausdrückliche Verpflichtung ei-ner NZB, die politischen Instanzen beiihren Entscheidungen zu anzuhören, wäreein formeller Mechanismus verankert, derdiesen Stellen die Möglichkeit zur Einfluß-nahme auf die endgültige Entscheidungsichern würde, was mit dem Vertrag undder Satzung nicht vereinbar ist.

Festzuhalten ist, daß die Verantwortung fürdie Erfüllung der Aufgaben des ESZB inStufe Drei in erster Linie beim EZB-Ratliegt. Der Dialog mit politischen Instanzenwird dann vorwiegend auf Gemeinschafts-ebene erfolgen (siehe insbesondereArtikel 109 b des Vertrags und Artikel 15.3der Satzung). Allerdings ist der Dialogzwischen den NZBen und den jeweiligenpolitischen Instanzen mit dem Vertrag undder Satzung nicht unvereinbar, selbst wenndieser auf einer in den NZB-Satzungenverankerten Auskunftspflicht sowie Ver-pflichtung zum Meinungsaustausch beruht,vorausgesetzt daß

- dies nicht in eine Beeinträchtigung derUnabhängigkeit der Mitglieder der Be-schlußorgane der NZBen mündet,

- die Kompetenzen der EZB und ihreRechenschaftspflicht auf Gemeinschafts-ebene sowie der besondere Status derNZB-Präsidenten in ihrer Eigenschaft

als Mitglied in den Beschlußorganen derEZB respektiert werden, und

- die Anforderungen an die Vertraulich-keit, die sich aus den Bestimmungen derSatzung ergeben, beachtet werden.

2.3 Personelle Unabhängigkeit

Die Unabhängigkeit der Zentralbanken wirddurch die Bestimmung der Satzung, mit derden Mitgliedern der ESZB-Beschlußorganeeine bestimmte Amtszeit garantiert wird,zusätzlich untermauert. Nach Artikel 14.2der Satzung ist in den Satzungen derNZBen insbesondere vorzusehen, daß dieAmtszeit des Präsidenten mindestens fünfJahre beträgt. Durch die Bestimmung, daßder Präsident einer NZB nur aus seinemAmt entlassen werden kann, wenn er dieVoraussetzungen für die Ausübung seinesAmtes nicht mehr erfüllt oder eine schwe-re Verfehlung begangen hat (mit der Mög-lichkeit der Anrufung des EuropäischenGerichtshofs), ist der Präsident ferner ge-gen eine willkürliche Entlassung geschützt.Die Satzungen der NZBen müssen damitin Einklang stehen.

Dementsprechend müssen die Satzungender NZBen den folgenden Kriterien derpersonellen Unabhängigkeit entsprechen:

2.3.1 Mindestamtszeit für den Präsidenten

Nach Artikel 14.2 der Satzung ist in denSatzungen der NZBen eine Mindestamts-zeit von fünf Jahren für den jeweiligenPräsidenten zu verankern, wobei dies selbst-verständlich eine längere Amtszeit nichtausschließt. Sieht eine Satzung eine unbe-fristete Amtszeit vor, besteht kein Anpas-sungsbedarf, sofern die Gründe für dieEntlassung des Präsidenten mit jenen inArtikel 14.2 der Satzung übereinstimmen(siehe Ziffer 2.3.2). Ein obligatorisches Pen-sionsalter ist an sich mit der in der Satzung

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vorgeschriebenen Mindestamtszeit von fünfJahren nicht unvereinbar.

2.3.2 Gründe für die Entlassung desPräsidenten

Die Satzungen der NZBen müssen sicher-stellen, daß ein Präsident nicht aus anderenals den in Artikel 14.2 der Satzung festge-legten Gründen entlassen werden kann(das heißt nur wenn er die Voraussetzun-gen für die Ausübung seines Amtes nichtmehr erfüllt oder eine schwere Verfehlungbegangen hat). Damit soll verhindert wer-den, daß die Entlassung eines Präsidentenim Ermessen jener Instanzen liegt, die fürseine Ernennung zuständig waren, insbe-sondere Regierung oder Parlament. VonBeginn der Errichtung des ESZB an solltendie Satzungen der NZBen mit den inArtikel 14.2 genannten Gründen vereinba-re Entlassungsgründe enthalten oder garkeine Entlassungsgründe anführen, weil Ar-tikel 14.2 unmittelbar gilt.

2.3.3 Sicherheit der Amtszeit für dieMitglieder der NZB-Beschlußorgane,die neben dem Präsidenten Aufgabenim Rahmen des ESZB wahrnehmen

Die personelle Unabhängigkeit könnte inFrage gestellt sein, wenn dieselben Regeln,mit denen die Amtszeit der Präsidentengarantiert wird, nicht auch für die anderenMitglieder der Beschlußorgane der NZBengelten würden, die in die Wahrnehmungvon Aufgaben im Rahmen des ESZB einge-bunden sind. Das Erfordernis, diesen Mit-gliedern vergleichbare Amtszeitgarantieneinzuräumen, ergibt sich aus mehrerenArtikeln des Vertrags und der Satzung.Während Artikel 14.2 der Satzung die Si-cherheit der Amtszeit nicht auf die Präsi-denten beschränkt, beziehen sich Arti-kel 107 des Vertrags und Artikel 7 derSatzung generell auf die „Mitglieder derBeschlußorgane der NZBen“ und nichtspeziell auf die „Präsidenten“. Das betrifft

vor allem jene Fälle, in denen der Präsident„primus inter pares“ unter Kollegen mitgleichen Stimmrechten ist oder in denen,wie in Artikel 10.2 der Satzung vorgese-hen, diese übrigen Mitglieder den Präsiden-ten im EZB-Rat vertreten können. Diesesgenerelle Prinzip würde eine Differenzie-rung hinsichtlich der Amtszeit und derEntlassungsgründe in jenen Fällen nichtausschließen, in denen Mitglieder von Be-schlußorganen und die betreffenden Orga-ne selbst nicht in die Wahrnehmung vonAufgaben im Rahmen des ESZB eingebun-den sind.

Was den Modus zur Ernennung von Mit-gliedern der Beschlußorgane betrifft, ver-dient ein Punkt besondere Aufmerksam-keit. In den Satzungen einiger NZBen istvorgesehen, daß freiwerdende Stellen nurfür die verbleibende Amtszeit des schei-denden (oder verstorbenen) Mitglieds nach-besetzt werden. Damit soll sichergestelltwerden, daß der für regelmäßige Neube-setzungen der Beschlußorgane festgelegteRhythmus unabhängig von unerwartetenvorzeitigen Vakanzen beibehalten wird unddaß in diesem Sinne die kollektive Unab-hängigkeit der Beschlußorgane von denpolitischen Instanzen gestärkt wird. Wäh-rend mit einer derartigen Regelung nichtunbedingt in jedem Einzelfall gewährleistetist, daß ein Mitglied eines Beschlußorganssein Amt auch tatsächlich für die Dauerder fünfjährigen Mindestamtszeit gemäßArtikel 14.2 der ESZB-Satzung ausübt, istdie damit bezweckte Absicht mit demVertrag im Prinzip vereinbar, wenn dieAmtszeit im Normalfall mit fünf Jahrenoder mehr festgelegt ist.19 Trotzdem emp-fiehlt das EWI, um keine Zweifel in bezugauf Artikel 14.2 der ESZB-Satzung aufkom-

19 Derartige Regelungen sind im Vertrag für andereunabhängige Institutionen der Gemeinschaft vorge-sehen: die Europäische Kommission (Artikel 159),den Europäischen Gerichtshof (Artikel 167) undden Europäischen Rechnungshof (Artikel 188 bAbs. 6).

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men zu lassen, in den Satzungen derNZBen zu gewährleisten, daß jedes einzel-ne Mitglied eines Beschlußorgans, das indie Wahrnehmung von Aufgaben im Rah-men des ESZB eingebunden ist, eine Min-destamtszeit von fünf Jahren hat.

Eine derartige Empfehlung ist hingegennicht angezeigt, wenn mittels Übergangs-bestimmungen ein neues Beschlußorganeingesetzt wird, dessen Mitglieder für ver-schieden lange Amtszeiten ernannt wer-den sollen. Mit derartigen Übergangsbe-stimmungen wird nämlich ein Modus ein-geführt, mit dem auf lange Sicht bezwecktwird, daß die Mandate der Mitglieder derBeschlußorgane gestaffelt auslaufen, um soKontinuität im Management der betreffen-den NZB zu sichern.20

2.3.4 Bestimmungen zur Verhinderung vonInteressenkonflikten

Zur Gewährleistung der personellen Un-abhängigkeit der Mitglieder von Beschluß-organen, die in die Wahrnehmung vonAufgaben im Rahmen des ESZB eingebun-den sind, ist überdies sicherzustellen, daßes zu keinen Interessenkonflikten zwischenden Verpflichtungen der Mitglieder vonNZB-Beschlußorganen gegenüber ihrer je-weiligen NZB (im Falle der Präsidentenzusätzlich gegenüber der EZB) einerseitsund etwaigen sonstigen Funktionen ande-rerseits kommen kann, die sie zusätzlichausüben und aufgrund derer ihre personel-le Unabhängigkeit beeinträchtigt werdenkönnte. Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft

in Beschlußorganen, die Aufgaben im Rah-men des ESZB wahrnehmen, mit der Aus-übung anderer Funktionen nicht vereinbar,wenn sich daraus ein Interessenkonfliktergeben könnte.

2.4 Finanzielle Unabhängigkeit

Wenn eine NZB zwar in institutionellerund funktioneller Hinsicht unabhängig, abergleichzeitig nicht in der Lage ist, dafür zusorgen, daß ihr die erforderlichen finanziel-len Mittel zur Wahrnehmung ihrer Aufga-ben zur Verfügung stehen, wäre insgesamtihre Unabhängigkeit trotzdem untergra-ben. Nach Ansicht des EWI sollten dieNZBen über die erforderlichen Mittel ver-fügen können, um die ordnungsgemäßeErfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen desESZB sicherzustellen. Eine nachträglichePrüfung der Bilanzen der NZBen kann alsAusdruck der Rechenschaftspflicht gegen-über den Eigentümern angesehen werden,vorausgesetzt die NZB ist durch entspre-chende Klauseln abgesichert, die gewähr-leisten, daß ihre Unabhängigkeit dadurchnicht beeinträchtigt wird. In jenen Ländern,in denen Dritte, insbesondere die Regie-rung und/oder das Parlament, direkt oderindirekt auf die Festlegung des Budgets derNZB oder die Abführung des GewinnsEinfluß nehmen können, sollten die betref-fenden Satzungsbestimmungen eine Klau-sel enthalten, um sicherzustellen, daß dieNZBen dadurch bei der ordnungsgemäßenWahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmendes ESZB nicht beeinträchtigt werden.

20 Nach Artikel 50 der ESZB-Satzung gibt es für dieMitglieder des Direktoriums der EZB (mit Ausnah-me des Präsidenten) einen derartigen Modus ge-staffelter Amtszeiten.

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3 Die rechtliche Integration der NZBen in das ESZB

Ein weiterer Bereich der rechtlichen Kon-vergenz betrifft gesetzgeberische Maßnah-men, die im Hinblick auf die rechtlicheIntegration der NZBen in das ESZB zutreffen sind.21 Insbesondere können Maß-nahmen notwendig sein, welche dieNZBen in die Lage versetzen, Aufgaben alsMitglieder des ESZB und in Übereinstim-mung mit den Entscheidungen der EZBwahrzunehmen. Das Hauptaugenmerk giltdabei Satzungsbestimmungen, welche dieNZBen oder deren Präsidenten daran hin-dern könnten, ihren Verpflichtungen imRahmen des ESZB beziehungsweise alsMitglied des EZB-Rates nachzukommen,oder welche die Vorrechte der EZB nichtberücksichtigen. Diesbezüglich wird zwi-schen den einzelnen Bereichen unterschie-den, die normalerweise von den Satzungender NZBen abgedeckt werden: gesetzlicheZielbestimmung, Aufgaben, Instrumentari-um, Organisationsstruktur und finanziellenBestimmungen.

3.1 Gesetzliche Zielbestimmung

Die Integration der NZBen in das ESZBerfordert, daß ihre (primären und sekundä-ren) Ziele mit den Zielen des ESZB (nachArtikel 2 der Satzung) im Einklang stehen.Das bedeutet unter anderem, daß gewisseinnerstaatlich motivierte Ziele, zum Bei-spiel die Verpflichtung, die Geldpolitik imRahmen der allgemeinen Wirtschaftspoli-tik des betreffenden Mitgliedstaates auszu-richten, entsprechend abzuändern sind.

3.2 Aufgaben

Die Aufgaben einer NZB in Stufe Drei sindin erster Linie durch ihren Status als inte-graler Bestandteil des ESZB und somitdurch den Vertrag und die Satzung be-stimmt. Zur Erfüllung von Artikel 108 desVertrags müssen daher die Aufgabenbe-

schreibungen in den Satzungen der NZBenmit den betreffenden Bestimmungen imVertrag und in der Satzung22 verglichenund Unvereinbarkeiten beseitigt werden.Dies gilt für alle Bestimmungen, die in StufeDrei die Wahrnehmung von Aufgaben imRahmen des ESZB beeinträchtigen, vorallem aber für Bestimmungen, welche dieZuständigkeit der EZB nach Kapitel IV ih-rer Satzung nicht berücksichtigen.

3.3 Instrumentarium

In den Satzungen vieler - wenn nicht sogaraller - NZBen sind Bestimmungen über dasgeldpolitische Instrumentarium enthalten.Auch diesbezügliche nationale Bestimmun-gen sind mit den betreffenden Bestimmun-gen im Vertrag und in der Satzung zuvergleichen und Unvereinbarkeiten ent-sprechend zu beheben, damit Einklang mitArtikel 108 des Vertrags hergestellt wird.

3.4 Organisationsstruktur

Neben dem Verbot, Weisungen zu ertei-len, entgegenzunehmen oder einzuholen,gilt für die Satzungen der NZBen, daß darinkein Mechanismus verankert sein darf, auf-grund dessen der Präsident in seinemStimmverhalten im EZB-Rat in seiner ei-genständigen Funktion als Mitglied diesesRates gebunden wäre, oder der die Be-schlußorgane der NZBen darin hindernwürde, die auf der Ebene der EZB erlasse-nen Vorgaben einzuhalten.

21 Aus Artikel 14.3 in Verbindung mit Artikel 43.1 derSatzung geht hervor, daß voll teilnehmende NZBenintegraler Bestandteil des ESZB werden und ge-mäß den Leitlinien und Weisungen der EZB han-deln müssen.

22 Insbesondere Artikel 105 und 105 a des Vertragsund die Artikel 3 bis 6 der Satzung.

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3.5 Finanzielle Bestimmungen

Die finanziellen Bestimmungen der Sat-zung, die im Hinblick auf die Feststellungvon Unvereinbarkeiten in den Satzungender NZBen besonders wichtig sein kön-nen, können in Vorschriften betreffendBilanzierung23 , Rechnungsprüfung24, Kapi-talzeichnung25 , Übertragung von Währungs-reserven26 und monetäre Einkünfte27 un-terteilt werden. Aus diesen Vorschriftenergibt sich, daß die NZBen imstande seinmüssen, ihren Verpflichtungen im Sinn derentsprechenden Artikel des Vertrags undder Satzung nachzukommen.

3.6 Verschiedenes

Neben den obengenannten Punkten kannes auch andere Bereiche in den Satzungender NZBen geben, in denen Anpassungs-bedarf besteht. Zum Beispiel kann dieGeheimhaltungspflicht für das Personal derEZB und der NZBen nach Artikel 38 derSatzung Auswirkungen auf ähnliche Be-stimmungen in den NZB-Satzungen haben.

4 Rechtsvorschriften neben den Satzungen der NZBen

Die Verpflichtung zur rechtlichen Konver-genz gemäß Artikel 108 des Vertrags, dersich im Kapitel „Währungspolitik“ befindet,betrifft jene Rechtsvorschriften, die beimÜbergang von Stufe Zwei zur Stufe Dreiberührt werden und die mit dem Vertragund der Satzung unvereinbar wären, fallssie nicht abgeändert würden. Bei der Beur-teilung dieses Kriteriums legt das EWIbesonderes Augenmerk auf jene Gesetze,die im Hinblick auf die Erfüllung der Aufga-ben der NZBen im Rahmen des ESZB eineRolle spielen, sowie auf Gesetze im Be-reich des Geld- und Währungswesens.Anpassungsbedarf kann insbesondere infolgenden Rechtsbereichen bestehen:

4.1 Banknoten

Die Währungsgesetze einiger Mitgliedstaa-ten räumen der jeweiligen NZB das alleini-ge Recht zur Ausgabe von Banknoten ein.In diesen Gesetzen muß das ausschließli-che Recht des EZB-Rats zur Genehmigungder Ausgabe von Banknoten im Sinn vonArtikel 105 a Abs. 1 des Vertrags und des

gleichlautenden Artikels 16 der Satzungverankert werden. Ferner müssen Bestim-mungen, nach denen Regierungen Einflußauf Fragen der Stückelung und der Herstel-lung, der Umlaufmenge und der Einziehungvon Banknoten nehmen können, die Zu-ständigkeit der EZB auf dem Gebiet derEuro-Banknoten im Sinn der obengenann-ten Artikel des Vertrags und der Satzungberücksichtigen.

4.2 Münzen

In einigen Mitgliedstaaten gibt es Gesetzeüber die Ausgabe, die Prägung und dasInverkehrbringen von Münzen. Normaler-weise haben die Regierungen oder streng-genommen die Finanzminister das aus-schließliche Recht zur Münzprägung, wäh-

23 Artikel 26 der Satzung.24 Artikel 27 der Satzung.25 Artikel 28 der Satzung.26 Artikel 30 der Satzung.27 Artikel 32 der Satzung.

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rend die Münzen oft durch die NZBen inUmlauf gebracht werden. In anderen Fällenliegen sowohl das Recht zum Banknoten-druck und als auch das Recht zur Münzprä-gung bei der NZB. Ungeachtet der Aufga-benteilung zwischen den Regierungen undden NZBen auf diesem Gebiet müssen diejeweiligen Gesetzesbestimmungen dasRecht der EZB zur Genehmigung des Um-fangs der Ausgabe von Münzen anerken-nen.

4.3 Verwaltung derWährungsreserven

Eine der Hauptaufgaben des ESZB bestehtdarin, die offiziellen Währungsreserven derMitgliedstaaten zu halten und zu verwalten(Artikel 105 Abs. 2 des Vertrags). Mitglied-staaten, die ihre offiziellen Währungsreser-ven nicht an ihre NZB übertragen, erfüllendiese Vorgabe des Vertrags nicht (ausge-nommen davon sind Arbeitsguthaben inFremdwährungen, die die Regierungen derMitgliedstaaten nach Artikel 105 Abs. 3 desVertrags halten können). Ferner stünde dasRecht Dritter, zum Beispiel der Regierungoder des Parlaments, Einfluß auf die Ent-scheidungen der NZBen hinsichtlich derVerwaltung der offiziellen Währungsreser-ven (gemäß Artikel 105 Abs. 2 des Ver-trags) zu nehmen, nicht mit dem Vertrag inEinklang. Darüber hinaus werden dieNZBen gemäß ihrem Anteil am gezeichne-ten Kapital der EZB Währungsreserven andie EZB übertragen müssen. Das bedeutet,daß die NZBen nicht durch Bestimmungenin ihren Satzungen/Gesetzen darin gehin-dert werden dürfen, Währungsreserven andie EZB zu übertragen.

4.4 Wechselkurspolitik

In den meisten Mitgliedstaaten ist nach deninnerstaatlichen Rechtsvorschriften die Re-gierung für die Wechselkurspolitik zustän-dig, wobei der jeweiligen NZB ein Bera-tungsrecht beziehungsweise die ausführen-de Rolle eingeräumt wird. Nur wenigeNZBen sind für die Wechselkurspolitikihres Mitgliedstaates alleinverantwortlich.In den betreffenden nationalen Bestim-mungen ist entsprechend zu berücksichti-gen, daß die Verantwortung für dieWechselkurspolitik des Euro-Währungs-raums laut Artikel 109 des Vertrags, derdem EU-Rat in enger Zusammenarbeit mitder EZB die diesbezügliche Verantwortungüberträgt, auf der Ebene der Gemeinschaftliegt.

4.5 Verschiedenes

Es gibt zahlreiche andere Rechtsbereiche,die auf die Wahrnehmung der Aufgabeneiner NZB im Rahmen des ESZB Einflußhaben können. Zum Beispiel steht es denMitgliedstaaten frei, ihre jeweilige NZBnach öffentlichem oder privatem Recht zuorganisieren; allerdings dürfen die Bestim-mungen hinsichtlich der Rechtsform derNZB - in letzterem Fall zum Beispiel Ge-sellschaftsrecht - den Vorgaben für StufeDrei laut Vertrag und Satzung nicht zuwi-derlaufen. Darüber hinaus wird die Ge-heimhaltungspflicht des ESZB durch Arti-kel 38 der Satzung geregelt. Der Vorrangdes Gemeinschaftsrechts und der nachge-ordneten Vorschriften bedeutet, daß in-nerstaatliche Rechtsvorschriften über denZugang Dritter zu öffentlichen Dokumen-ten die Bestimmungen über die Vertrau-lichkeit des ESZB nicht verletzen dürfen.

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5 Länderbeurteilung

vom 1. Mai 1944 vorgesehen sind. DemEWI sind keine sonstigen Rechtsvorschrif-ten bekannt, die eine Anpassung nachArtikel 108 des Vertrags erfordern.

5.2 Dänemark

Das Gesetz über Danmarks Nationalbankenthält keine Unvereinbarkeiten im Be-reich der Unabhängigkeit der Zentralbank.Die rechtliche Integration der Zentralbankin das ESZB muß nicht geregelt werden,und andere Rechtsvorschriften müssen nichtangepaßt werden, solange Dänemark dieeinheitliche Währung nicht einführt.

5.3 Deutschland

Das Gesetz über die Deutsche Bundes-bank wurde durch das Sechste Gesetz zurÄnderung des Gesetzes über die DeutscheBundesbank vom 22. Dezember 1997 (das„neue Gesetz“), das am 30. Dezember 1997im Bundesgesetzblatt verkündet wurde,abgeändert, um die Anforderungen desVertrags und der Satzung für Stufe Drei zuerfüllen. Zu dem Gesetzesentwurf wurdeeine Stellungnahme des EWI eingeholt, diebei den Anpassungen auch Berücksichti-gung fand.

Nach Verabschiedung und Inkrafttreten desneuen Gesetzes steht das Gesetz über dieDeutsche Bundesbank mit den Anforde-rungen des Vertrags und der Satzung fürStufe Drei im Einklang.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß die Anpassung desMünzgesetzes vorgesehen ist. Dem EWIsind keine sonstigen Rechtsvorschriften be-kannt, die eine Anpassung nach Artikel 108des Vertrags erfordern.

Die zuvor beschriebenen Bereiche, in de-nen die Anpassung der Satzungen derNZBen und anderer innerstaatlicher Rechts-vorschriften im Sinne der Anforderungendes Vertrags und der Satzung für StufeDrei von besonderer Bedeutung ist, sindGegenstand der länderweisen Prüfung desStands der rechtlichen Konvergenz derMitgliedstaaten. Die Ergebnisse der Beur-teilung der am 24. März 1998 geltendenRechtslage sind in einem Anhang zu die-sem Bericht dargestellt und nachstehendkurz zusammengefaßt.

5.1 Belgien

Das Gesetz über die Banque Nationale deBelgique wurde durch das Gesetz 1061/12-96/97 (das „neue Gesetz“), das ab Fe-bruar 1998 stufenweise in Kraft tritt, abge-ändert, um die Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei zuerfüllen. Zu dem Entwurf des neuen Ge-setzes wurde eine Stellungnahme des EWIeingeholt, die bei den Anpassungen auchBerücksichtigung fand.

Nach Verabschiedung und Inkrafttreten desneuen Gesetzes und unter der Annahme,daß spezielle Bestimmungen dieses Geset-zes (deren stufenweise Anpassung durchkönigliche Dekrete in Artikel 38 vorgese-hen ist) rechtzeitig in Kraft treten, wird dasGesetz über die Banque Nationale deBelgique mit den Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei imEinklang stehen.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß Anpassungen desGesetzes vom 12. Juni 1930 zur Schaffungeines Münzfonds, des Gesetzes vom 28. De-zember 1973, des Gesetzes vom 23. De-zember 1988 und des Gesetzesdekrets 5

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5.4 Griechenland

Die Satzung der Bank von Griechenlandwurde durch das Gesetz 2548 vom 12. De-zember 1997 (das „neue Gesetz“), das am19. Dezember 1997 im Gesetzblatt ver-kündet wurde, abgeändert, um die Anfor-derungen des Vertrags und der Satzung fürStufe Drei zu erfüllen. Zu dem Gesetzes-entwurf wurde eine Stellungnahme desEWI eingeholt, die bei den Anpassungenauch Berücksichtigung fand.

Nach Verabschiedung und Inkrafttreten desneuen Gesetzes gibt es in der Satzung derBank von Griechenland keine weiterenUnvereinbarkeiten mit den Anforderungendes Vertrags und der Satzung für StufeDrei. Das neue Gesetz berücksichtigt so-wohl die Phase, in der die Bank vonGriechenland noch kein integraler Bestand-teil des ESZB ist, als auch den Fall, daßGriechenland die einheitliche Währung ein-geführt hat. Das neue Gesetz enthält aller-dings Nachbesserungsbedarf in bezug aufzwei Aspekte, dem noch Rechnung getra-gen werden muß, bevor Griechenland dieeinheitliche Währung einführt. Einige derBestimmungen des neuen Gesetzes wer-den jedoch ihre Gültigkeit verlieren, sobaldGriechenland die einheitliche Währung ein-führt. Dies gilt für folgende Bestimmungen:

- Artikel 7.4 (neu) über das Anordnenvon Mindestreserven sowie die Verhän-gung von Strafen bei Nichterfüllung derMindestreservepflicht berücksichtigtnicht die Befugnisse der EZB auf diesemGebiet.

- Artikel 2.4 (neu) über die Beteiligungder Zentralbank an internationalen Wäh-rungseinrichtungen und Wirtschaftsor-ganisationen verweist nicht auf das Ge-nehmigungsrecht der EZB.

Dem EWI sind keine sonstigen Rechtsvor-schriften bekannt, die eine Anpassung nachArtikel 108 des Vertrags erfordern.

5.5 Spanien

Das Gesetz über den Banco de Españawurde durch das Gesetz 66/1997 vom30. Dezember 1997 (das „neue Gesetz“)abgeändert, um die Anforderungen desVertrags und der Satzung für Stufe Dreihinsichtlich der Unabhängigkeit der Zen-tralbanken zu erfüllen. Ferner ist derzeiteine weitere Anpassung des Gesetzes überden Banco de España im Gang, um dieAnforderungen des Vertrags und der Sat-zung für Stufe Drei bezüglich der Integrati-on der Zentralbank in das ESZB zu erfüllen.Ein entsprechender Gesetzesentwurf (der„Gesetzesentwurf“) liegt zur Zeit dem Par-lament vor. Zu dem Gesetzesentwurf wur-de eine Stellungnahme des EWI eingeholt,die bei den Anpassungen auch Berücksich-tigung fand. Die spanische Regierung gehtdavon aus, daß der Gesetzesentwurf vordem Zeitpunkt der Errichtung des ESZBverabschiedet wird.

Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, wird das Gesetz über den Banco deEspaña mit den Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei imEinklang stehen.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß eine weitere An-passung des Münzgesetzes 10/1975 vom12. März 1975 vorgesehen ist. Dem EWIsind keine sonstigen Rechtsvorschriften be-kannt, die eine Anpassung nach Artikel 108des Vertrags erfordern.

5.6 Frankreich

Das Gesetz über die Banque de Francewird zur Zeit abgeändert, um die Anforde-rungen des Vertrags und der Satzung fürStufe Drei zu erfüllen. Das Ministerium fürWirtschaft, Finanzen und Industrie hat ei-nen Gesetzesentwurf ausgearbeitet undbestätigt, daß die Parlamentsdebatte über

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diesen Entwurf am 7. April 1998 beginntund am 30. April 1998 abgeschlossen seindürfte. Zu dem Gesetzesentwurf wurdeeine Stellungnahme des EWI eingeholt, diebei den Anpassungen auch Berücksichti-gung fand.

Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, ist das Gesetz über die Banque deFrance mit den Vertrags- und Satzungsan-forderungen für Stufe Drei vereinbar.

Nach Artikel 6 (Entwurf) ist der Generalrat„bei Fragen im Zusammenhang mit derWahrnehmung der Aufgaben der Banquede France, die sich nicht aus den Aufgabendes Europäischen Systems der Zentralban-ken herleiten“, entscheidungsbefugt. In die-sem Zusammenhang wird darauf hingewie-sen, daß bestimmte Geschäfte, die in Arti-kel 11 und in Kapitel III des Gesetzes überdie Banque de France genannt sind, alsOperationen des ESZB im Sinne von Kapi-tel IV der Satzung anzusehen sind. Diessollte klargestellt werden.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß Anpassungen desDekrets 93-1278 vom 3. Dezember 1993über die Banque de France, des Gesetzes84-46 vom 24. Januar 1984, des Dekrets84-708 vom 24. Juli 1984 und der Verord-nungen über die Ausgabe von Münzenvorgesehen sind. Dem EWI sind keinesonstigen Rechtsvorschriften bekannt, dieeine Anpassung nach Artikel 108 des Ver-trags erfordern.

5.7 Irland

Das Gesetz über die Central Bank ofIreland wurde durch das Zentralbankge-setz 1998 (das „neue Gesetz“) abgeändert,um die Anforderungen des Vertrags undder Satzung für Stufe Drei zu erfüllen.Gemäß Artikel 1.3 des neuen Gesetzestritt dieses auf der Grundlage ministerieller

Verordnungen stufenweise in Kraft. Zudem neuen Gesetz wurde eine Stellung-nahme des EWI eingeholt, die bei denAnpassungen auch Berücksichtigung fand.

Mit der Verabschiedung und dem Inkraft-treten des neuen Gesetzes und unter derAnnahme, daß spezielle Bestimmungen die-ses Gesetzes rechtzeitig in Kraft treten, gibtes im Gesetz über die Central Bank ofIreland keine weiteren Unvereinbarkeitenmit den Anforderungen des Vertrags undder Satzung für Stufe Drei. Es bestehtjedoch noch Nachbesserungsbedarf in be-zug auf zwei Aspekte, die die Funktionsfä-higkeit des ESZB zu Beginn der Stufe Dreiinsgesamt nicht gefährden und denen imRahmen künftiger GesetzesänderungenRechnung getragen werden wird:

- Die Möglichkeit des Finanzministers ge-mäß Artikel 134 (neues Gesetz), imnationalen Interesse bestimmte Geschäf-te außer Kraft zu setzen, scheint sich aufGeschäfte anderer Einrichtungen als derZentralbank zu beziehen und die Ge-schäfte der Zentralbank (im Rahmendes ESZB) nicht zu berühren. Diesbedarf jedoch einer Klärung, um jedeMöglichkeit der Einmischung der Regie-rung in die Geschäfte der Zentralbankim Rahmen des ESZB zu unterbinden.

- Die Genehmigung des Finanzministers,die gemäß den Artikeln 10.1 und13.1 Buchstabe b des Zentralbankgeset-zes von 1997 erforderlich ist, bevor dieZentralbank die Zustimmung zu denRegeln eines Zahlungssystems verwei-gern oder eine solche Zustimmung nach-träglich widerrufen kann, unterliegt kei-nerlei Beschränkung. Dieses Erforderniserstreckt sich daher möglicherweise auchauf die Beteiligung der Zentralbank anZahlungssystemen im Rahmen des ESZB.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß auch eine Anpas-sung des Dezimalwährungsgesetzes durchdas neue Gesetz erfolgte. Dem EWI sind

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keine sonstigen Rechtsvorschriften bekannt,die eine Anpassung nach Artikel 108 desVertrags erfordern.

5.8 Italien

Die Rechtsvorschriften über die Bancad’Italia, die in verschiedenen Gesetzen undDekreten enthalten sind, wurden abgeän-dert, um die Anforderungen des Vertragsund der Satzung für Stufe Drei zu erfüllen.Gesetz 433 vom 17. Dezember 1997 er-mächtigte die Regierung, mittels eines Ge-setzesdekrets eine Anpassung der italieni-schen Rechtsvorschriften im Sinne vonArtikel 108 des Vertrags vorzunehmen.Nach Einholung einer Stellungnahme desEWI zu dem Entwurf wurde dieses Geset-zesdekret (Gesetzesdekret 43 vom10. März 1998, das „Gesetzesdekret“) imGesetzblatt vom 14. März 1998 verkündet.Mit diesem Dekret werden mehrere Ge-setze geändert; auch Änderungen in derSatzung der Banca d’Italia (der „Satzung“)sind darin vorgesehen. Diese Änderungender Zentralbanksatzung, zu denen das EWIgehört wurde, wurden auf der Hauptver-sammlung der Anteilseigner der Zentral-bank am 19. März 1998 beschlossen undwerden durch ein Präsidialdekret in Kraftgesetzt. Die Regierung rechnet damit, daßdies in der ersten Aprilhälfte 1998 gesche-hen wird.

Unter der Annahme, daß die von derHauptversammlung der Anteilseigner be-schlossenen Änderungen der Zentralbank-satzung durch ein Präsidialdekret gebilligtwerden und rechtzeitig in Kraft treten,sowie unter der Annahme, daß die inArtikel 11.1 des Gesetzesdekrets 43 vom10. März 1998 genannten Bestimmungenspätestens zum Zeitpunkt der Errichtungdes ESZB Gesetzeskraft erlangen, wird dieSatzung der Banca d’Italia mit den Anfor-derungen des Vertrags und der Satzung fürStufe Drei im Einklang stehen.

Dem EWI sind keine sonstigen Rechtsvor-schriften bekannt, die eine Anpassung nachArtikel 108 des Vertrags erfordern.

5.9 Luxemburg

Das Gesetz vom 20. Mai 1983 über dieErrichtung des Institut Monétaire Luxem-bourgeois (IML) in der geltenden Fassungsowie das Gesetz vom 15. März 1979 überden Währungsstatus Luxemburgs werdenzur Zeit durch das Gesetz 3862 (durchden „Gesetzesentwurf“) abgeändert, umdie Anforderungen des Vertrags und derSatzung für Stufe Drei zu erfüllen. DieRegierung rechnet damit, daß der Geset-zesentwurf vom Parlament noch vor April1998 verabschiedet wird, so daß er am1. Mai 1998 in Kraft treten kann. Im Febru-ar 1994 war vom EWI eine Stellungnahmezu einem ersten Entwurf eingeholt wor-den.

Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, bleiben keine Unvereinbarkeiten imGesetz über das IML. Allerdings besteht inbezug auf mehrere Aspekte Nachbesse-rungsbedarf, was jedoch insgesamt die Funk-tionsfähigkeit des ESZB zu Beginn der StufeDrei nicht gefährden wird:

- Artikel 2.2 erster Gedankenstrich undArtikel 6 Buchstabe a (Entwurf) besa-gen, daß der IML-Rat „die Geldpolitikauf nationaler Ebene festzulegen undauszuführen“ hat; dies steht im Wider-spruch zu Artikel 2A Absatz 3 und 4(Entwurf), wonach das IML in das ESZBeinbezogen wird und seine Aufgabenim Rahmen der von Luxemburg unter-zeichneten internationalen Verträge imBereich der Geld- und Währungspolitikwahrnimmt. Ferner besteht der Rat derZentralbank zum großen Teil aus Mit-gliedern, die nicht hauptberuflich für dasIML tätig sind; es gibt jedoch keineausdrücklichen Bestimmungen zur Ver-

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hinderung von Interessenkonfliktendurch die Ausübung anderer Tätigkei-ten seitens der IML-Ratsmitglieder. Hier-aus ergibt sich Nachbesserungsbedarf,dem dringend Rechnung getragen wer-den sollte.

- Das in Artikel 2.1 (Entwurf) festgelegteZiel des IML spiegelt den Vorrang des inder Satzung aufgeführten sekundärenZiels des ESZB nicht eindeutig wider.

- Artikel 2.2 fünfter Gedankenstrich undArtikel 17 (Entwurf) besagen, daß dasIML Geldzeichen ausgibt, wobei dieZuständigkeit der EZB auf diesem Ge-biet nicht berücksichtigt wird.

- Artikel 25 (Entwurf) besagt, daß dasIML Kreditfazilitäten zur Gewährleistungder Stabilität der Zahlungssysteme be-reitstellen kann, wobei die Zuständig-keit der EZB auf diesem Gebiet nichtberücksichtigt wird.

Dem EWI sind keine sonstigen Rechtsvor-schriften bekannt, die eine Anpassung nachArtikel 108 des Vertrags erfordern.

5.10 Niederlande

Das Gesetz über die Nederlandsche Bankwird zur Zeit abgeändert, um die Anforde-rungen des Vertrags und der Satzung fürStufe Drei zu erfüllen. Zu dem Gesetzesent-wurf (dem „Gesetzesentwurf“) wurde eineStellungnahme des EWI eingeholt, die beiden Anpassungen auch Berücksichtigung fand.Der Gesetzesentwurf wurde von der Zwei-ten Kammer des Parlaments am 17. Febru-ar 1998 verabschiedet und liegt gegenwärtigbei der Ersten Kammer des Parlaments, dieden Gesetzesentwurf nur in seiner Gesamt-heit ablehnen oder ihm zustimmen kann. DieRegierung geht davon aus, daß die ErsteKammer des Parlaments den Gesetzesent-wurf am 24. März 1998 verabschiedet unddas Gesetz am 25. März 1998 im Gesetzblattverkündet wird.

Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, bleiben keine weiteren Unvereinbar-keiten des Gesetzes über die Nederland-sche Bank mit den Anforderungen desVertrags und der Satzung für Stufe Drei. Esbesteht allerdings noch Nachbesserungs-bedarf in bezug auf einen Aspekt, derjedoch die Funktionsfähigkeit des ESZB zuBeginn der Stufe Drei insgesamt nichtgefährdet: In Artikel 3 (Entwurf) heißt es,daß „die Zentralbank“ die Geldpolitik desESZB „mitbestimmt“, obwohl das die Auf-gabe des Präsidenten der Zentralbank inseiner Eigenschaft als Mitglied des EZB-Rats ist.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß Anpassungen desMünzgesetzes, des Gesetzes über denWechselkurs des Gulden, des Gesetzesüber Finanzbeziehungen mit dem Auslandvon 1994, des Gesetzes über die Wertpa-pierhandelsaufsicht von 1995, des Archiv-gesetzes von 1995 sowie der KönglichenDekrete zum Gesetz über den Zugang derÖffentlichkeit zu Dokumenten der Regie-rung und zum Ombudsmann-Gesetz vor-gesehen sind. Dem EWI sind keine sonsti-gen Rechtsvorschriften bekannt, die eineAnpassung nach Artikel 108 des Vertragserfordern.

5.11 Österreich

Das Nationalbankgesetz wird zur Zeit ab-geändert, um die Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei zuerfüllen. Ein Gesetzesentwurf (der „Geset-zesentwurf“) wurde im Parlament einge-bracht und soll nach Einschätzung derRegierung im Lauf des April 1998 verab-schiedet werden. Zu dem Gesetzesent-wurf wurde eine Stellungnahme des EWIeingeholt, die bei den Anpassungen auchBerücksichtigung fand.

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Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und daß er rechtzeitigin Kraft tritt, wird das Nationalbankgesetzmit den Anforderungen des Vertrags undder Satzung für Stufe Drei im Einklangstehen.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß eine weitere An-passung des Devisengesetzes vorgesehenist. Dem EWI sind keine sonstigen Rechts-vorschriften bekannt, die eine Anpassungnach Artikel 108 des Vertrags erfordern.

5.12 Portugal

Das Gesetz über den Banco de Portugalwurde nach einer Stellungnahme des EWIfolgendermaßen abgeändert, um die An-forderungen des Vertrags und der Satzungfür Stufe Drei zu erfüllen:

- Artikel 105 der Verfassung wurde durchVerfassungsgesetz 1/97 vom 20. Sep-tember 1997 angepaßt. Im neuen Arti-kel (jetzt Artikel 102) steht nun, daß derBanco de Portugal die nationale Zen-tralbank Portugals ist und seine Aufga-ben in Übereinstimmung mit den ge-setzlichen Bestimmungen und den fürden portugiesischen Staat verbindlicheninternationalen Rechtsnormen wahr-nimmt. Dieser Verweis auf „internatio-nale Rechtsnormen“ soll insbesondereeinen Bezug zum Vertrag und zur Sat-zung herstellen.

- Das novellierte Gesetz über den Bancode Portugal vom 30. Oktober 1990wurde durch Gesetz 5/98 vom31. Januar 1998 (das „neue Gesetz“)abgeändert.

Nach Verabschiedung und Inkrafttreten derVerfassungsgesetzes 1/97 und des neuenGesetzes steht das Gesetz über den Bancode Portugal mit den Anforderungen des

Vertrags und der Satzung für Stufe Drei imEinklang.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß Anpassungen desGesetzesdekrets 333/81 vom 7. Dezem-ber 1981, des Gesetzesdekrets 293/86vom 12. September 1986, des Gesetzes-dekrets 178/88 vom 19. Mai 1988 und desGesetzesdekrets 13/90 vom 8. Januar 1990vorgesehen sind. Dem EWI sind keinesonstigen Rechtsvorschriften bekannt, dieeine Anpassung nach Artikel 108 des Ver-trags erfordern.

5.13 Finnland

Die Rechtsgrundlage der Suomen Pankkiwurde durch die Novellierung des Geset-zes über die Bank von Finnland (das „no-vellierte Gesetz“), das am 1. Januar 1998 inKraft trat, abgeändert, um die Anforderun-gen des Vertrags und der Satzung für StufeDrei zu erfüllen. Das novellierte Gesetzwurde nochmals durch ein neues Gesetz(das „neue Gesetz“) angepaßt, um dasGesetz über die Zentralbank voll in Ein-klang mit dem Vertrag und der Satzung zubringen. Das neue Gesetz wurde vomParlament am 20. März 1998 verabschie-det und soll am 27. März 1998 verkündetwerden. Das neue Gesetz wird hinsichtlichder Vorschriften über die Unabhängigkeitunmittelbar nach seiner Verkündung undhinsichtlich der Vorschriften über die recht-liche Integration der Zentralbank in dasESZB am 1. Januar 1999 in Kraft treten.Sowohl zu dem novellierten Gesetz alsauch zu dem neuen Gesetz in ihren Ent-wurfsversionen wurden Stellungnahmen desEWI eingeholt, die bei den Anpassungenauch Berücksichtigung fanden.

Mit der Verabschiedung des neuen Geset-zes steht das Gesetz über die SuomenPankki mit den Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei imEinklang.

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Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß Anpassungen desWährungsgesetzes und des Münzgesetzesvorgenommen wurden. Dem EWI sindkeine sonstigen Rechtsvorschriften bekannt,die eine Anpassung nach Artikel 108 desVertrags erfordern.

5.14 Schweden

Die Verfassung, das Gesetz über den Riks-dag und das Gesetz über die SverigesRiksbank werden zur Zeit abgeändert, umdie Anforderungen des Vertrags und derSatzung in bezug auf die Unabhängigkeitder Sveriges Riksbank zu erfüllen. Ein Ge-setzesentwurf (der „Gesetzesentwurf“) liegtgegenwärtig dem Parlament vor. Eine Ver-fassungsänderung bedarf der Zustimmungdes Parlaments in zwei aufeinanderfolgen-den Legislaturperioden; das nächste Parla-ment tritt nach den allgemeinen Wahlenim September 1998 zusammen. Eine ersteZustimmung des Parlaments zur Verfas-sungsänderung und zum Gesetz über denRiksdag erfolgte am 4. März 1998, einezweite wird für Oktober 1998 erwartet; zudiesem Zeitpunkt soll auch das Gesetzüber die Sveriges Riksbank in Übereinstim-mung mit der Verfassungsänderung verab-schiedet werden. Alle Anpassungen sollenam 1. Januar 1999 in Kraft treten. Zu dengeplanten Gesetzesänderungen wurde eineStellungnahme des EWI eingeholt, die beiden Anpassungen auch Berücksichtigungfand.

Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird, weist das Gesetz überdie Sveriges Riksbank noch zwei Unverein-barkeiten mit den Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei auf:

- Der Zeitplan für die Anpassung (sieheoben) steht nicht mit Artikel 108 desVertrags im Einklang, nach dem Anpas-sungen in bezug auf die Zentralbankun-abhängigkeit spätestens zum Zeitpunkt

der Errichtung des ESZB in Kraft tretenmüssen.

- Der Gesetzesentwurf sieht die rechtli-che Integration der schwedischen Zen-tralbank in das ESZB nicht vor, obwohlSchweden kein Mitgliedstaat mit Son-derstatus ist und daher allen Anpas-sungsanforderungen nach Artikel 108des Vertrags nachzukommen hat. Diesbetrifft eine Anzahl von Bestimmungenim Gesetz über die Sveriges Riksbank.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß die Rechtsvorschrif-ten über den Zugang zu staatlichen Doku-menten und das Gesetz über die Geheim-haltung im Hinblick auf die Bestimmungenzur Geheimhaltung nach Artikel 38 derSatzung zu überprüfen sind. Dem EWI sindkeine sonstigen Rechtsvorschriften bekannt,die eine Anpassung nach Artikel 108 desVertrages erfordern.

5.15 Vereinigtes Königreich

Da das Vereinigte Königreich dem Ratnotifziert hat, daß es nicht beabsichtigt, dieeinheitliche Währung am 1. Januar 1999einzuführen, besteht derzeit keine rechtli-che Verpflichtung sicherzustellen, daß dieinnerstaatlichen Rechtsvorschriften (ein-schließlich des Gesetzes über die Bank ofEngland) mit dem Vertrag und der Satzungim Einklang stehen. Das EWI stellt fest, daßeine Reform des währungspolitischen Sy-stems im Gang ist. Weitere Rechtsände-rungen wären notwendig, falls das Verei-nigte Königreich dem Rat seine Absicht, dieeinheitliche Währung einzuführen, notifi-zieren sollte.

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Anhang

Vereinbarkeit der innerstaatl ichen

Rechtsvorschri ften einschl ießl ich

der Satzungen der nationalen

Zentralbanken (NZBen) mit dem

Vertrag / der Satzung unter

besonderer Berücksichtigung der

Anpassungen nach Artikel 108 des

Vertrags im Hinbl ick auf Stufe Drei

Dieser Anhang enthält eine Beurteilung der Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechts-vorschriften einschließlich der Satzungen der einzelnen NZBen in den Mitgliedstaatender Europäischen Union mit dem Vertrag und der Satzung. Im Vordergrund stehenhierbei insbesondere die bereits durchgeführten beziehungsweise vorgesehenen Anpas-sungen derartiger Rechtsvorschriften nach Artikel 108 des Vertrags. Die in diesemAnhang aufgeführten Themen richten sich nach der Reihenfolge der in Kapitel II diesesBerichts behandelten Themen.

Aus Platzgründen ist dieser Anhang bewußt kurz gehalten und sollte zur besserenVerständlichkeit in Verbindung mit den zugehörigen Abschnitten dieses Berichts undden früheren Berichten des EWI über die rechtliche Konvergenz in den EU-Mitgliedstaaten gelesen werden. Der Anhang geht auch nicht auf die Stellungnahmen zurAnpassung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften ein, die das EWI nach den Anhö-rungsverfahren gemäß Artikel 109 f Abs. 6 des Vertrags und Artikel 5.3 seiner Satzungabgegeben hat, es sei denn, es gibt einen speziellen Grund dafür.

Verweise auf Artikel beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Satzung derjeweiligen NZB. Verweise auf Artikel im Vertrag und in der Satzung beziehen sich aufArtikel im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beziehungsweise aufArtikel in der ESZB/EZB-Satzung.

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BELGIEN

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die folgenden Rechtsvorschriften mußtenim Hinblick auf Artikel 108 des Vertragsangepaßt werden:

- das Zentralbankgesetz der BanqueNationale de Belgique vom 24. August1939 in der geltenden Fassung (das„alte Gesetz“)

- das Gesetz vom 12. Juni 1930 zurSchaffung eines Münzfonds

- das Gesetz vom 28. Dezember 1973

- das Gesetz vom 23. Dezember 1988

- das Gesetzesdekret 5 vom 1. Mai 1944

2 Anpassung des Gesetzesüber die Banque Nationalede Belgique

Das Gesetz über die Banque Nationale deBelgique wurde durch das Gesetz 1061/12-96/97 (das „neue Gesetz“), das ab Fe-bruar 1998 stufenweise in Kraft tritt, abge-ändert, um die Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei zuerfüllen. Zu dem Entwurf des neuen Ge-setzes wurde eine Stellungnahme des EWIeingeholt, die bei den Anpassungen auchBerücksichtigung fand.

2.1 Unabhängigkeit

Bezüglich der Unabhängigkeit der Zentral-bank sind folgende Anpassungen des altenGesetzes im neuen Gesetz vorgenommenworden, die spätestens mit Errichtung desESZB in Kraft treten werden:

2.1.1 Institutionelle Unabhängigkeit

Gemäß Artikel 29 (alt) hatte der Finanz-und Außenhandelsminister das Recht, dieUmsetzung von jeglichen von der Zentral-bank ergriffenen Maßnahmen zu untersa-gen, die gegen ein Gesetz, andere Rechts-vorschriften oder die Interessen des Lan-des verstoßen. Außerdem hatte nach Arti-kel 30 (alt) der Regierungskommissar dasRecht, jede Entscheidung der Zentralbank,die gegen ein Gesetz, andere Rechtsvor-schriften oder die Interessen des Landesverstößt, auszusetzen. Diese Artikel warenbereits durch das Gesetz vom 22. März1993 abgeändert worden, jedoch hattender Finanz- und Außenhandelsminister oderder Regierungskommissar weiterhin dieMöglichkeit, die Umsetzung von Entschei-dungen der Zentralbank aus rechtlichenGründen zu untersagen, was eventuell auchauf Entscheidungen in bezug auf Aufgabenim Rahmen des ESZB erweitert werdenkönnte. Diese Möglichkeit ist aber nundurch Artikel 22 (neu) auf die Aufgabender Zentralbank, die nicht im Zusammen-hang mit dem ESZB stehen, beschränktworden.

Während außerdem nach dem alten Ge-setz der Regentschaftsrat befugt war, be-stimmte geldpolitische Entscheidungen zutreffen, beschränkt Artikel 20 (neu) dieRolle des Regentschaftsrates auf eine bera-tende Funktion, ohne das Recht, im vorauskonsultiert zu werden. Die Regelungen desalten Gesetzes bezüglich der Befugnissedes Regentschaftsrates werden jedoch zueinem vom König festzulegenden Zeit-punkt - spätestens jedoch am Tag derEinführung des Euro - aufgehoben (Artikel38 Abs. 1 und 3 des neuen Gesetzes). Dader Regentschaftsrat die Anforderungendes Vertrags und der Satzung bezüglichder Unabhängigkeit nicht erfüllt und dieBestimmungen zur Unabhängigkeit späte-stens zum Zeitpunkt der Errichtung des

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ESZB in Kraft sein müssen, plant die Regie-rung eine diesbezügliche Anpassung, diespätestens zum Zeitpunkt der Errichtungdes ESZB wirksam wird.

2.1.2 Personelle Unabhängigkeit

Nach Artikel 44 der gegenwärtigen Zen-tralbanksatzung konnte der Präsident vomKönig ohne Angabe von Gründen suspen-diert oder entlassen werden. Diese Unver-einbarkeit mit Artikel 14.2 der Satzungwurde durch Artikel 25 (neu) behoben, indem die Entlassungsgründe aus Artikel 14.2wortgleich wiedergegeben werden.

2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

In bezug auf die rechtliche Integration derZentralbank sind die folgenden Anpassun-gen mit Wirkung von dem Tag, an demBelgien die einheitliche Währung einführt,vorgenommen worden:

2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

Das alte Gesetz gab weder den Vorrangder Zielbestimmung des ESZB wieder, nochwurde die Integration der Zentralbank indas ESZB berücksichtigt. Dies ist im neuenGesetz dahingehend gelöst worden, daßdas Ziel der Zentralbank in Stufe Dreidurch unmittelbar anwendbares Gemein-schaftsrecht und insbesondere durch Arti-kel 105 Abs. 1 des Vertrags sowie Artikel 2der Satzung und Artikel 2 (neu) bestimmtwird, der die Integration der Zentralbankin das ESZB ausdrücklich anerkennt.

2.2.2 Aufgaben

Artikel 6 bis 9 (alt), die Ausgabe, Gestal-tung, Text, Ersatz und Einzug von Bankno-ten regeln, berücksichtigten nicht die Be-fugnisse der EZB auf diesem Gebiet. Dies

wurde durch Artikel 2 (neu) mit einemallgemeinen Verweis auf die Rolle derZentralbank als integraler Bestandteil desESZB behoben. Außerdem wurden Artikel11 bis 19 (alt), die unter anderem dieAufgaben der Zentralbank aufführten, inKapitel II Artikel 5 bis 9 (neu) angepaßt,wodurch die Aufgabenbeschreibung derZentralbank in bezug auf Aufgaben imRahmen des ESZB in Einklang mit demVertrag und der Satzung gebracht wird.

2.2.3 Instrumentarium

Artikel 11 bis 19 (alt), die unter anderemdas Instrumentarium, das der Zentralbankbei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zurVerfügung stand, festlegten, wurden in Ka-pitel II Artikel 5 bis 9 (neu) angepaßt, sodaß sie nun in dieser Hinsicht im Einklangmit dem Vertrag und der Satzung stehen.

2.2.4 Organisationsstruktur

Nach dem alten Gesetz war der Regent-schaftsrat befugt, gewisse geldpolitischeEntscheidungen zu treffen. In Artikel 20(neu) ist seine Rolle jedoch auf eine bera-tende Funktion beschränkt worden.

3 Anpassung andererRechtsvorschriften

3.1 Gesetz vom 12. Juni 1930 zurSchaffung eines Münzfonds

Artikel 1 dieses Gesetzes, das den Umfangder Scheidemünzen, die vom Schatzamtausgegeben werden können, begrenzt(durch ein königliches Dekret erweiter-bar), berücksichtigt nicht das Recht derEZB, nach Artikel 105 a Abs. 2 des Ver-trags den Umfang der Ausgabe zu geneh-migen. Die sogenannte „Euro-Gesetzge-bung“, die zur Zeit gerade verabschiedetwird, wird diese Unvereinbarkeit beseiti-gen.

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3.2 Gesetz vom 28. Dezember 1973

Artikel 1 bis 3 dieses Gesetzes bezüglichder Haushaltsentwürfe für 1973 und 1974,die die rechtliche Grundlage für die Zen-tralbank bilden, Kreditinstitute zur Haltungvon Mindestreserven zu verpflichten, be-rücksichtigen die Befugnisse der EZB aufdiesem Gebiet nicht. Gemäß Artikel 38Abs. 4 Ziffer 3 des neuen Gesetzes werdendie obigen Bestimmungen mit Wirkungvon dem Tag, an dem Belgien die einheitli-che Währung einführt, aufgehoben.

3.3 Gesetz vom 23. Dezember 1988

Artikel 2 dieses Gesetzes, der die Regie-rung ermächtigt, den Wechselkurs des bel-gischen Franc unter Wahrung der für denbelgischen Staat verbindlichen internatio-nalen Verpflichtungen festzusetzen, siehtweder die Einführung des Euro vor, nochberücksichtigt er die Befugnisse der Ge-meinschaft im Bereich der Wechselkurse.Gemäß Artikel 38 Abs. 4 Ziffer 4 desneuen Gesetzes wird obiger Artikel mitWirkung von dem Tag, an dem Belgien dieeinheitliche Währung einführt, aufgeho-ben. Dasselbe gilt für Artikel 3 diesesGesetzes, der dem Finanz- und Außenhan-delsminister spezielle Regelungsbefugnissebezüglich der königlichen Dekrete im Rah-men der Zuständigkeit der Regierung fürdie Festsetzung des Wechselkurses desbelgischen Franc verleiht. Gemäß Artikel38 Abs. 4 Ziffer 4 des neuen Gesetzes wirdArtikel 3 des Gesetzes vom 23. Dezember1988 mit Wirkung von dem Tag, an demBelgien die einheitliche Währung einführt,aufgehoben.

3.4 Gesetzesdekret 5 vom1. Mai 1944

Dieses Gesetzesdekret ist mit dem Vertragund der Satzung insoweit unvereinbar, alses sich auf die Durchführung der interna-tionalen Zahlungs-, Wechselkurs- undAusgleichsvereinbarungen, die die Zentral-bank im Namen des Staates übernommenhat, bezieht und insoweit, als es sich aufKreditaktivitäten der Zentralbank außer-halb des Rahmens der Geldpolitik, wie zumBeispiel auf bilaterale Zahlungsvereinba-rungen mit dem Ausland, bezieht. NachArtikel 38 Abs. 4 Ziffer 2 des neuenGesetzes wird dieses Gesetzesdekret mitWirkung von dem Tag, an dem Belgien dieeinheitliche Währung einführt, aufgeho-ben.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Nach Verabschiedung und Inkrafttreten desneuen Gesetzes und unter der Annahme,daß spezielle Bestimmungen dieses Geset-zes (deren stufenweise Anpassung durchkönigliche Dekrete in Artikel 38 vorgese-hen ist) rechtzeitig in Kraft treten, wird dasGesetz über die Banque Nationale deBelgique mit den Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei imEinklang stehen.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß Anpassungen desGesetzes vom 12. Juni 1930 zur Schaffungeines Münzfonds, des Gesetzes vom28. Dezember 1973, des Gesetzes vom23. Dezember 1988 und des Gesetzesde-krets 5 vom 1. Mai 1944 vorgesehen sind.Dem EWI sind keine sonstigen Rechtsvor-schriften bekannt, die eine Anpassung nachArtikel 108 des Vertrags erfordern.

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DÄNEMARK

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Dänisches Zentralbankgesetz (Gesetz 116)vom 7. April 1936 in der geltenden Fas-sung.

2, 3 Anpassung des Gesetzesüber DanmarksNationalbank und andererRechtsvorschriften

Das Protokoll Nr. 12 zum Vertrag übereinige Bestimmungen zu Dänemark be-inhaltet, daß die dänische Regierung demRat ihren Standpunkt bezüglich der Teil-nahme an Stufe Drei notifiziert, bevor derRat seine Beurteilung nach Artikel 109 jAbs. 2 des Vertrags vornimmt. Dänemarkhat bereits notifiziert, daß es nicht an StufeDrei teilnehmen werde, und wird deshalbgemäß Artikel 2 des Protokolls Nr. 12 alsMitgliedstaat, für den eine Ausnahmerege-lung gilt, behandelt. Beim Treffen derStaats- und Regierungschefs in Edinburgham 11. und 12. Dezember 1992 wurdendie Konsequenzen einer derartigen Ent-scheidung für Dänemark in einer Entschlie-ßung festgehalten. Gemäß dieser Entschlie-ßung behält Dänemark seine währungspo-

litischen Befugnisse nach innerstaatlichemRecht; das gleiche gilt für die währungspoli-tischen Befugnisse der Danmarks National-bank. Vor diesem Hintergrund ist eineAnpassung des Gesetzes über die Zentral-bank im Bereich der rechtlichen Integrationin das ESZB oder anderer gesetzgeberi-scher Maßnahmen im Hinblick auf StufeDrei nicht geplant. Schließlich enthält dasGesetz über die Zentralbank auch keineUnvereinbarkeiten im Bereich der Zentral-bankunabhängigkeit, die eine Anpassungnach Artikel 108 des Vertrags im Einklangmit Artikel 109 k Abs. 3 und Artikel 107erfordern.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Das Gesetz über Danmarks Nationalbankenthält keine Unvereinbarkeiten im Be-reich der Zentralbankunabhängigkeit, dieeine Anpassung nach Artikel 108 des Ver-trags erfordern. Die rechtliche Integrationder Bank in das ESZB muß nicht geregeltwerden, und andere Rechtsvorschriftenmüssen nicht angepaßt werden, solangeDänemark die einheitliche Währung nichteinführt.

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DEUTSCHLAND

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die folgenden Rechtsvorschriften mußtenim Hinblick auf Artikel 108 des Vertragsangepaßt werden:

- das Gesetz über die Deutsche Bundes-bank vom 26. Juli 1957 in der Fassungdes Fünften Gesetzes zur Änderung desGesetzes über die Deutsche Bundes-bank vom 8. Juli 1994 (das „alte Ge-setz“)

- das Münzgesetz

2 Anpassung des Gesetzesüber die DeutscheBundesbank

Das Gesetz über die Deutsche Bundes-bank wurde durch das Sechste Gesetz zurÄnderung des Gesetzes über die DeutscheBundesbank vom 22. Dezember 1997 (das„neue Gesetz“), das am 30. Dezember 1997im Bundesgesetzblatt verkündet wurde,abgeändert, um die Anforderungen desVertrags und der Satzung für Stufe Drei zuerfüllen. Zu dem Gesetzesentwurf wurdeeine Stellungnahme des EWI eingeholt, diebei den Anpassungen auch Berücksichti-gung fand.

2.1 Unabhängigkeit

Bezüglich der Unabhängigkeit der Bankwurden mit Wirkung vom 31. Dezember1997 folgende Anpassungen vorgenom-men:

2.1.1 Institutionelle Unabhängigkeit

§ 13 Abs. 2 (alt), der der deutschenRegierung das Recht gab, eine Beschlußfas-sung des Zentralbankrats bis zu zwei Wo-chen auszusetzen, war mit den Anforde-rungen des Vertrags und der Satzung inbezug auf die Unabhängigkeit der Zentral-banken unvereinbar. Diese Bestimmungwurde im neuen Gesetz aufgehoben.

2.1.2 Personelle Unabhängigkeit

Die Tatsache, daß keine Mindestamtszeitvon fünf Jahren für die Mitglieder derOrgane der Bank vorgesehen war, war mitArtikel 14.2 der Satzung unvereinbar. Durch§§ 7 und 8 (neu) wird die Mindestamtszeitdes Bundesbankpräsidenten, der übrigenDirektoriumsmitglieder und der Präsiden-ten der Landeszentralbanken von zweiJahren auf fünf Jahre erhöht.

2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

Mit Blick auf die rechtliche Integration derBank in das ESZB treten folgende Anpas-sungen an dem Tag in Kraft, an demDeutschland die einheitliche Währung ein-führt:

2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

§ 3 (alt), der das Ziel der Bundesbankenthielt, spiegelte den Vorrang des Zielsdes ESZB nicht wider und berücksichtigteauch noch nicht die Integration der Bun-desbank in das ESZB in Stufe Drei. § 3(neu) enthält einen ausdrücklichen Verweis

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darauf, daß die Bundesbank integraler Be-standteil des ESZB ist. Darüber hinauswurde § 12 (alt), einer Anregung des EWIin seiner Stellungnahme zum Gesetzesent-wurf der Bundesregierung folgend, geän-dert und bestimmt nunmehr ausdrücklich,daß die Bundesbank die nationale Wirt-schaftspolitik nur unterstützen darf, soweitdies mit den Zielen und Aufgaben desESZB vereinbar ist.

2.2.2 Aufgaben

§ 14 Abs. 1 (alt), der das ausschließlicheRecht der Bundesbank zur Ausgabe vonBanknoten begründete, berücksichtigtenicht die Zuständigkeit der EZB auf diesemGebiet. In § 14 Abs. 1 (neu) Satz 1 wurdeein ausdrücklicher Verweis auf das Rechtder EZB aufgenommen, die Ausgabe vonBanknoten zu genehmigen, das in Artikel105 a Abs. 1 des Vertrags niedergelegt istund in Artikel 16 der Satzung bekräftigtwird.

2.2.3 Instrumentarium

§§ 15 und 16 (alt), in denen die geldpoliti-schen Instrumente der Bundesbank aufge-führt wurden (Diskont-, Kredit- und Offen-markt-Politik sowie Mindestreserve-Politik),berücksichtigten nicht die Zuständigkeitder EZB auf diesem Gebiet. Diese Bestim-mungen wurden im neuen Gesetz aufge-hoben.

2.2.4 Organisationsstruktur

§ 6 Abs. 1 (alt) Satz 1, in dem festgelegtwar, daß der Zentralbankrat die Wäh-rungs- und Kreditpolitik der Bundesbankbestimmt, spiegelte die Zuständigkeit derEZB auf diesem Gebiet nicht wider. § 6Abs. 1 (neu) Satz 1 bestimmt ausdrücklich,daß (a) die Verantwortung für die Festle-gung der Geld- und Währungspolitik inStufe Drei auf den EZB-Rat übergeht, (b)

die Bundesbank bei der Erfüllung der Auf-gaben des Europäischen Systems der Zen-tralbanken im Rahmen der Leitlinien undWeisungen der EZB handelt und (c) derPräsident der Bundesbank in seiner Eigen-schaft als Mitglied des EZB-Rates von Wei-sungen des Zentralbankrats unabhängig ist.

2.2.5 Beteiligung an internationalenWährungseinrichtungen

Einer Anregung des EWI in seiner Stellung-nahme zum Gesetzesentwurf der Bundes-regierung folgend, wurde § 4 geändert.Eine Einfügung in dieser Bestimmung stelltklar, daß die Beteiligung der Bundesbank aninternationalen Währungseinrichtungen derZustimmung der EZB bedarf.

3 Anpassung andererRechtsvorschriften

Es ist geplant, das Münzgesetz zu ändern,um ausdrücklich die Zuständigkeit der EZBnach Artikel 105 a Abs. 2 Satz 1 desVertrags anzuerkennen. Diese Änderungwird im Rahmen des Gesetzes zur Einfüh-rung des Euro vorgenommen und tritt zumZeitpunkt der Einführung der einheitlichenWährung in Deutschland in Kraft.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Nach Verabschiedung und Inkrafttreten desneuen Gesetzes steht das Gesetz über dieDeutsche Bundesbank mit den Anforde-rungen des Vertrags und der Satzung fürStufe Drei im Einklang.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß die Anpassung desMünzgesetzes vorgesehen ist. Dem EWIsind keine sonstigen Rechtsvorschriften be-kannt, die eine Anpassung nach Artikel 108des Vertrags erfordern.

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GRIECHENLAND

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die Satzung der Bank von Griechenlandvon 1927 in der geltenden Fassung (das„alte Gesetz“) mußte im Hinblick auf Arti-kel 108 des Vertrags angepaßt werden.

2 Anpassung der Satzung derBank von Griechenland

Die Satzung der Bank von Griechenlandwurde durch das Gesetz 2548 vom 12. De-zember 1997 (das „neue Gesetz“), das am19. Dezember 1997 im Gesetzblatt ver-kündet wurde, abgeändert, um die Anfor-derungen des Vertrags und der Satzung fürStufe Drei zu erfüllen. Es wurde eineStellungnahme des EWI zu einem Geset-zesentwurf eingeholt, die bei den Anpas-sungen auch Berücksichtigung fand.

2.1 Unabhängigkeit

Mit Blick auf die Unabhängigkeit der Zen-tralbank wurden mit Wirkung vom19. Dezember 1997 folgende Änderungenvorgenommen:

2.1.1 Institutionelle Unabhängigkeit

Artikel 47 (alt), der das Vetorecht desRegierungskommissars gegen Entscheidun-gen des Generalrats aus rechtlichen Grün-den vorsah, stand mit den Anforderungendes Vertrags und der Satzung in bezug aufdie Zentralbankunabhängigkeit nicht im Ein-klang. Diese Unvereinbarkeit wurde durchArtikel 6 des neuen Gesetzes beseitigt, dereinem neu eingesetzten Rat für Währungs-politik die Zuständigkeit für die Aufgabender Zentralbank im Rahmen des ESZBüberträgt. Gegen dessen Entscheidungen

kann der Regierungskommissar keinen Wi-derspruch einlegen. Außerdem war dieUnterordnung der geldpolitischen Entschei-dungen der Zentralbank unter die gesamt-wirtschaftlichen Ziele der Regierung mitden Anforderungen des Vertrags und derSatzung in bezug auf die Unabhängigkeitder Zentralbanken nicht vereinbar. Ar-tikel 1 (neu), der das Ziel der Zentralbankfestlegt, beseitigt diese Unvereinbarkeit(siehe auch Ziffer 2.2.1).

2.1.2 Personelle Unabhängigkeit

Artikel 29 (alt) sah keine fünfjährige Min-destamtszeit des Präsidenten der Zentral-bank (oder der übrigen Mitglieder desGeneralrates) vor und war somit mit Arti-kel 14.2 der Satzung nicht vereinbar. Arti-kel 5 Abs. 3 und Artikel 6 Abs. 3 (neu)legen eine Amtszeit des Präsidenten, derVizepräsidenten und der übrigen Mitglie-der des Rates für Währungspolitik vonsechs Jahren fest. Alle Mitglieder des Ratesfür Währungspolitik müssen ihre beruflicheTätigkeit ausschließlich der Zentralbank wid-men; davon gibt es nur einige wenigeAusnahmen (beispielsweise wissenschaftli-che Stellen), die nicht zu Interessenkonflik-ten führen können.

2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

Mit Blick auf die rechtliche Integration derZentralbank in das ESZB treten eine Reihevon Anpassungen zum Zeitpunkt der Ein-führung der einheitlichen Währung in Grie-chenland in Kraft. Generell erkennt dasneue Gesetz in Artikel 1.2 und Artikel 2.3an, daß die Zentralbank integraler Bestand-teil des ESZB wird und die Leitlinien undWeisungen der EZB beachten muß. Dar-über hinaus gelten nach Artikel 12.17 (neu)alle Bestimmungen des neuen Gesetzes,

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die mit primärem oder sekundärem Ge-meinschaftsrecht in bezug auf die Aufga-ben der Zentralbank im Rahmen des ESZBnicht vereinbar sind, von dem Tag an alsaufgehoben, an dem Griechenland die ein-heitliche Währung einführt. Das neue Ge-setz berücksichtigt sowohl den Fall, daßGriechenland ein Mitgliedstaat wird, fürden eine Ausnahmeregelung gilt, als auchden Fall, daß Griechenland die einheitlicheWährung eingeführt hat. Einige der Bestim-mungen des neuen Gesetzes werden je-doch ihre Gültigkeit verlieren, sobald Grie-chenland die einheitliche Währung ein-führt, und die Satzung der Zentralbankwird aus Gründen der Rechtsklarheit undRechtssicherheit hinsichtlich der Integrati-on der Zentralbank in das ESZB weiterangepaßt werden müssen. Dies gilt fürArtikel 2.4 und 7.4 (siehe Ziffer 2.2.4 und2.2.3).

2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

Das Ziel der Zentralbank spiegelte wederden Vorrang des Ziels des ESZB wider,noch berücksichtigte es die rechtliche Inte-gration der Zentralbank in das ESZB. Arti-kel 1 (neu) schuf hier Abhilfe durch einenVerweis (in Artikel 1.1) darauf, daß dieGewährleistung der Preisstabilität Vorranggenießt, und durch eine ausdrückliche Be-rücksichtigung der rechtlichen Integrationder Zentralbank in das ESZB sowie einenVerweis (in Artikel 1.2) auf das Ziel desESZB für den Fall, daß Griechenland dieeinheitliche Währung einführt.

2.2.2 Aufgaben

Nach Artikel 2.1 (neu) bestehen die Haupt-aufgaben der Zentralbank darin, die Geld-politik festzulegen und auszuführen und diePolitik hinsichtlich des Wechselkurses dergriechischen Drachme gegenüber anderenWährungen im Rahmen der von der Regie-

rung im Einvernehmen mit der Zentralbankgewählten Wechselkurspolitik durchzufüh-ren. Darüber hinaus berücksichtigt Artikel2.3 (neu) die rechtliche Integration derZentralbank in das ESZB, sobald Griechen-land die einheitliche Währung einführt,ebenso wie die Tatsache, daß die Zentral-bank von diesem Augenblick an die vorge-nannten Aufgaben im Rahmen des ESZBzu erfüllen hat. Darüber hinaus sieht Arti-kel 12.2 (neu) vor, daß die Zentralbank dieWechselkurspolitik gemäß den Weisungenund Leitlinien der EZB von dem Tag andurchführt, an dem Griechenland die ein-heitliche Währung einführt.

2.2.3 Instrumentarium

Artikel 7.4 (neu) über das Anordnen vonMindestreserven und Strafen bei Nichter-füllung der Mindestreservepflicht berück-sichtigt nicht die Befugnisse der EZB aufdiesem Gebiet nach Artikel 19 der Sat-zung. Damit besteht im neuen GesetzNachbesserungsbedarf in bezug auf einenAspekt, dem noch mit Wirkung von demTag, an dem Griechenland die einheitlicheWährung einführt, Rechnung getragen wer-den muß.

2.2.4 Beteiligung an internationalenWährungseinrichtungen undWirtschaftsorganisationen

Nach Artikel 2.4 (neu) kann sich die Zen-tralbank an internationalen Währungsein-richtungen und Wirtschaftsorganisationenbeteiligen. Dieser Artikel spiegelt nicht dasRecht der EZB nach Artikel 6.2 der Sat-zung wider, eine solche Beteiligung zugenehmigen. Damit besteht im neuen Ge-setz Nachbesserungsbedarf in bezug aufeinen Aspekt, dem noch mit Wirkung vondem Tag Rechnung getragen werden muß,an dem Griechenland die einheitliche Wäh-rung einführt.

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3 Anpassung andererRechtsvorschriften

Dem EWI sind keine sonstigen Rechtsvor-schriften bekannt, die eine Anpassung nachArtikel 108 des Vertrags erfordern.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Nach Verabschiedung und Inkrafttreten desneuen Gesetzes gibt es in der Satzung derBank von Griechenland keine weiterenUnvereinbarkeiten mit den Anforderungendes Vertrags und der Satzung für StufeDrei. Das neue Gesetz berücksichtigt so-wohl die Phase, in der die Bank vonGriechenland noch kein integraler Bestand-teil des ESZB ist, als auch den Fall, daßGriechenland die einheitliche Währung ein-geführt hat. Das neue Gesetz enthält aller-dings Nachbesserungsbedarf in bezug aufzwei Aspekte, dem noch Rechnung getra-

gen werden muß, bevor Griechenland dieeinheitliche Währung einführt. Einige derBestimmungen des neuen Gesetzes wer-den jedoch ihre Gültigkeit verlieren, sobaldGriechenland die einheitliche Währung ein-führt. Dies gilt insbesondere für folgendeBestimmungen:

- Artikel 7.4 (neu) über das Anordnenvon Mindestreserven sowie die Verhän-gung von Strafen bei Nichterfüllung derMindestreservepflicht berücksichtigtnicht die Befugnisse der EZB auf diesemGebiet.

- Artikel 2.4 (neu) über die Beteiligungder Zentralbank an internationalen Wäh-rungseinrichtungen und Wirtschaftsor-ganisationen verweist nicht auf das Ge-nehmigungsrecht der EZB.

Dem EWI sind keine sonstigen Rechtsvor-schriften bekannt, die eine Anpassung nachArtikel 108 des Vertrags erfordern.

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SPANIEN

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die folgenden Rechtsvorschriften mußtenim Hinblick auf Artikel 108 des Vertragsangepaßt werden:

- das Gesetz 13/1994 vom 1. Juni 1994über die Autonomie des Banco deEspaña in der geltenden Fassung (das„alte Gesetz“)

- das Münzgesetz 10/1975 vom 12. März1975

2 Anpassung des Gesetzesüber den Banco de España

Das Gesetz über den Banco de Españawurde durch das Gesetz 66/1997 vom30. Dezember 1997 (das „neue Gesetz“)abgeändert, um die Anforderungen desVertrags und der Satzung für Stufe Dreihinsichtlich der Unabhängigkeit der Zen-tralbanken zu erfüllen. Ferner ist derzeiteine weitere Anpassung des Gesetzes überden Banco de España im Gang, um dieAnforderungen des Vertrags und der Sat-zung für Stufe Drei bezüglich der Integrati-on der Zentralbank in das ESZB zu erfüllen.Ein entsprechender Gesetzesentwurf (der„Gesetzesentwurf“) liegt zur Zeit dem Par-lament vor. Zu dem Gesetzesentwurf wur-de eine Stellungnahme des EWI eingeholt,die bei den Anpassungen auch Berücksich-tigung fand. Die spanische Regierung gehtdavon aus, daß der Gesetzesentwurf vordem Zeitpunkt der Errichtung des ESZBverabschiedet wird.

2.1 Unabhängigkeit

Im Hinblick auf die Unabhängigkeit derZentralbank wurden mit dem neuen Ge-setz folgende Anpassungen vorgenommen,die mit der Errichtung des ESZB bezie-hungsweise der EZB in Kraft treten sollen:

2.1.1 Institutionelle Unabhängigkeit

Artikel 20.3 (alt), der den Generaldirektorfür Haushaltsangelegenheiten und Finanz-politik und den Vizepräsidenten der natio-nalen Börsenaufsichtsbehörde vom Stimm-recht ausschloß, bezog sich zwar auf geld-politische Angelegenheiten, umfaßte jedochnicht alle Aufgaben im Rahmen des ESZB.Daher war er nicht mit den Anforderungendes Vertrags und der Satzung hinsichtlichder Zentralbankunabhängigkeit vereinbar.Dieser Artikel wurde mit dem neuen Ge-setz, das den obenerwähnten Ausschlußdes Stimmrechts auf alle Aufgaben imRahmen des ESZB ausdehnt, angepaßt.

2.1.2 Personelle Unabhängigkeit

Artikel 25.2 (alt), der für alle Mitglieder desGeneralrats außer dem Präsidenten undVizepräsidenten nur eine Amtszeit von vierstatt mindestens fünf Jahren festlegte, warmit Artikel 14.2 der Satzung nicht verein-bar. Dieser Artikel wurde mit dem neuenGesetz, das die Amtszeit dieser Mitgliederauf sechs Jahre verlängert, angepaßt.

2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

Hinsichtlich der rechtlichen Integration derZentralbank in das ESZB sind die folgen-den Anpassungen im Gesetzesentwurf mitWirkung von dem Tag vorgesehen, an demSpanien die einheitliche Währung einführt:

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2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

Artikel 7 (alt)

- Bei den Befugnissen der Zentralbankzur Festlegung und Durchführung derGeldpolitik wird die Zuständigkeit derEZB auf diesem Gebiet nicht berück-sichtigt.

- Das sekundäre Ziel der Zentralbank,die allgemeine Wirtschaftspolitik derspanischen Regierung zu unterstützen,ist nicht mit dem Ziel des ESZB verein-bar.

Artikel 7.2 (Entwurf) sieht eine Änderungvon Artikel 7 vor, die mit den Anforderun-gen des Vertrags und der Satzung für StufeDrei vereinbar wäre.

2.2.2 Aufgaben

- Ausgabe von BanknotenArtikel 7.3 Buchstaben c und d sowieArtikel 15, in denen das ausschließlicheRecht der Zentralbank zur Ausgabe vonBanknoten und zur Festsetzung desUmfangs der Münzausgabe begründetwird, berücksichtigen die Zuständigkeitder EZB auf diesem Gebiet nicht.

- GeldpolitikIn den Artikeln 8 und 9, in denen dieBefugnisse der Zentralbank hinsichtlichder Festlegung und Durchführung derGeldpolitik geregelt sind, wird die Zu-ständigkeit der EZB auf diesem Gebietnicht berücksichtigt.

- WechselkurspolitikArtikel 11, der das Recht der spani-schen Regierung vorsieht, das Wechsel-kurssystem und die Parität der spani-schen Peseta gegenüber anderen Wäh-rungen anzupassen, berücksichtigt we-der die Zuständigkeit der Gemeinschaftin bezug auf Wechselkursvereinbarun-gen noch die Einführung des Euro.

Der Gesetzesentwurf sieht Änderungender obengenannten Artikel vor, nach de-ren Durchführung diese Artikel mit denAnforderungen des Vertrags und der Sat-zung für Stufe Drei vereinbar wären.

2.2.3 Instrumentarium

- In Artikel 9, der Bestimmungen zu Min-destreserven enthält, wird nicht berück-sichtigt, daß diese Regelungen von derEZB festgelegt werden.

- In Artikel 12, der die Befugnis derZentralbank zur Umsetzung des vonder Regierung angepaßten Wechsel-kurssystems enthält, wird die Zustän-digkeit der EZB auf diesem Gebiet nichtberücksichtigt.

Der Gesetzesentwurf sieht Änderungender obengenannten Artikel vor, nach de-ren Durchführung diese Artikel mit denAnforderungen des Vertrags und der Sat-zung für Stufe Drei vereinbar wären.

3 Anpassung andererRechtsvorschriften

3.1 Münzgesetz 10/1975 vom12. März 1975

In diesem Gesetz zur Münzprägung wirddie Zuständigkeit der EZB nach Artikel 105a Abs. 2 des Vertrags nicht berücksichtigt.Der Gesetzesentwurf sieht eine Änderungvon Artikel 4 des Münzgesetzes 10/1975vom 12. März 1975 vor, nach deren Durch-führung das Gesetz mit den Anforderun-gen des Vertrags und der Satzung für StufeDrei vereinbar wäre.

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4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, wird das Gesetz über den Banco deEspaña mit den Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei imEinklang stehen.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß eine weitere An-passung des Münzgesetzes 10/1975 vom12. März 1975 vorgesehen ist. Dem EWIsind keine sonstigen Rechtsvorschriften be-kannt, die eine Anpassung nach Artikel 108des Vertrags erfordern.

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FRANKREICH

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die folgenden Rechtsvorschriften mußtenim Hinblick auf Artikel 108 des Vertragsangepaßt werden:

- Gesetz 93-980 vom 4. August 1993über die Rechtsstellung der Banque deFrance und die Tätigkeit und die Beauf-sichtigung der Kreditinstitute in der gel-tenden Fassung

- Dekret 93-1278 vom 3. Dezember 1993über die Banque de France

- Gesetz 84-46 vom 24. Januar 1984

- Dekret 94-708 vom 24. Juli 1984

2 Anpassung des Gesetzesüber die Banque de France

Das Gesetz über die Banque de France wirdzur Zeit abgeändert, um die Anforderungendes Vertrags und der Satzung für Stufe Dreizu erfüllen. Das Ministerium für Wirtschaft,Finanzen und Industrie hat einen Gesetzes-entwurf ausgearbeitet und bestätigt, daß dieParlamentsdebatte über diesen Entwurf am7. April 1998 beginnt und am 30. April 1998abgeschlossen sein dürfte. Zu dem Gesetzes-entwurf wurde eine Stellungnahme des EWIeingeholt, die bei den Anpassungen auchBerücksichtigung fand.

2.1 Unabhängigkeit

Bezüglich der institutionellen Unabhängig-keit der Zentralbank sind folgende Anpas-sungen im Gesetzesentwurf mit Wirkungab dem Zeitpunkt, zu dem Frankreich ander Ernennung der Mitglieder des EZB-Direktoriums teilnimmt, vorgesehen:

- Die Anwendung von Artikel 1 des derzeitgeltenden Gesetzes, der ein Verbot derEinflußnahme von außen vorsieht, ist aufden Präsidenten, die Vizepräsidenten unddie Mitglieder des Geldpolitischen Rates,der nur für Fragen der Geldpolitik verant-wortlich ist, beschränkt. Er erstreckt sichdemzufolge nicht auf alle Aufgaben imRahmen des ESZB. Artikel 1 (Entwurf)Abs. 3 dehnt das Verbot der Einflußnah-me von außen auf alle Aufgaben imRahmen des ESZB aus, während Artikel 5(Entwurf) die Unabhängigkeit des Zentral-bankpräsidenten in seiner Eigenschaft alsMitglied des ESZB/EZB-Rates berücksich-tigt.

- Nach Artikel 2 Abs. 3 hält und verwal-tet die Zentralbank die Gold- und Wäh-rungsreserven des Staates, die als Akti-va in der Zentralbankbilanz ausgewie-sen werden. Selbiger Artikel besagt fer-ner, daß die Anwendung dieser Bestim-mungen auf der Grundlage einer for-mellen Vereinbarung zwischen dem Staatund der Zentralbank, die der Genehmi-gung durch das Parlament bedarf, er-folgt. Artikel 2.II (Entwurf) ändert Arti-kel 2 Abs. 3 dahingehend ab, daß dieZentralbank die obengenannten Reser-ven unter den in der Satzung festgeleg-ten Bedingungen hält und verwaltet unddaß die Reserven wie bisher nach Mo-dalitäten, die in einer formellen Verein-barung zwischen dem Staat und derZentralbank festgelegt werden, als Akti-va in der Zentralbankbilanz ausgewie-sen werden. Das EWI stellt fest, daß diefranzösische Regierung sich verpflichtethat, die obengenannte Vereinbarungder EZB zur Genehmigung vorzulegen.

- Artikel 19 sieht die Verpflichtung desZentralbankpräsidenten vor, dem Präsi-denten der Republik und dem Parla-ment über die Aktivitäten der Zentral-bank, die Geldpolitik und deren Per-

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spektiven mindestens einmal pro JahrBericht zu erstatten, und besagt in Ab-satz 2, daß der Präsident der Zentral-bank dazu aufgefordert werden kannund von sich aus beantragen kann, vorden Finanzausschüssen der beiden Kam-mern des Parlaments auszusagen. NachArtikel 7 (Entwurf) soll Artikel 19 Abs. 2durch die Ergänzung abgeändert wer-den, daß Artikel 107 des Vertrags sowiedie Geheimhaltungsregeln der EZB da-von unberührt bleiben.

2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

Bezüglich der rechtlichen Integration derZentralbank in das ESZB sind folgendeAnpassungen im Gesetzesentwurf mit Wir-kung vom 1. Januar 1999 oder ab demZeitpunkt, zu dem Frankreich die einheitli-che Währung einführt, falls dies zu einemspäteren Zeitpunkt geschehen sollte, vor-gesehen:

2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

Artikel 1, in dem das Ziel der Zentralbankfestgelegt ist, spiegelt weder das Ziel desESZB noch die rechtliche Integration derZentralbank in das ESZB in Stufe Dreiwider. Artikel 1 (Entwurf) sieht eine ent-sprechende Anpassung durch die ausdrück-liche Berücksichtigung des Status der Zen-tralbank als integralem Bestandteil des ESZBin Stufe Drei sowie den Verweis auf dasZiel des ESZB vor.

2.2.2 Aufgaben

- Ausgabe von Banknoten (Artikel 5)Durch das ausschließliche Recht derZentralbank zur Ausgabe von Bankno-ten wird die Zuständigkeit der EZB aufdiesem Gebiet nicht berücksichtigt.Artikel 3.I (Entwurf) über die Ausgabevon Banknoten bezieht sich zwar aus-

drücklich auf Artikel 105 a des Vertrags,besagt jedoch auch, daß die Zentral-bank das alleinige Recht zur Ausgabevon Banknoten mit der Eigenschaft ei-nes gesetzlichen Zahlungsmittels inner-halb des französischen Mutterlandes, inden Übersee-Departements und in den„collectivités territoriales“ Saint Pierreet Miquelon und Mayotte hat. In denÜbersee-Departements und den oben-genannten „collectivités territoriales“ aus-gegebene Banknoten werden im Auf-trag der Zentralbank vom „Institutd’émission des départements d’outre-mer“ (IEDOM) in Umlauf gegeben. DasEWI stellt fest, daß die französischeRegierung zur Zeit prüft, inwieweit dieVereinbarungen zwischen der Zentral-bank und dem IEDOM mit dem Statusder Zentralbank als integralem Bestand-teil des ESZB und den sich aus diesemStatus ergebenden Beschränkungenübereinstimmen. Dies wird voraussicht-lich eine Änderung des Gesetzes desIEDOM zur Folge haben.

- Geldpolitik (Artikel 7)Durch die Befugnis des GeldpolitischenRates, (die Bedingungen für) die Geld-politik festzulegen, werden die Befug-nisse der EZB auf diesem Gebiet nichtberücksichtigt. Artikel 4 (Entwurf) siehteine Änderung von Artikel 7 dahinge-hend vor, daß darin ausdrücklich be-rücksichtigt wird, daß der EZB-Rat undnicht der Geldpolitische Rat der Zen-tralbank die Geldpolitik festlegt.

- Wechselkurspolitik (Artikel 2)Die Befugnisse der Regierung, das Wech-selkurssystem und den Wechselkurs desfranzösischen Franc festzulegen, wie inArtikel 2 Abs. 1 festgelegt, und dieAufgabe der Zentralbank, die Wechsel-kurse zwischen dem Franc und anderenWährungen im Auftrag der Regierungund im Rahmen der vom Minister fürWirtschaft, Finanzen und Industrie for-mulierten allgemeinen Richtlinien derWechselkurspolitik zu regeln, wie in

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Artikel 2 Abs. 2 festgelegt, lassen dieEinführung des Euro außer acht undberücksichtigen nicht die Zuständigkeitder Gemeinschaft in Wechselkursange-legenheiten. In Artikel 2.I (Entwurf) isteine Aufhebung dieser Bestimmungenvorgesehen.

Durch das Recht der Zentralbank, mitGenehmigung des Ministers für Wirt-schaft, Finanzen und Industrie an interna-tionalen währungspolitischen Vereinbarun-gen teilzunehmen, wird die Zuständigkeitder Gemeinschaft auf diesem Gebiet nichtberücksichtigt. Artikel 2.III (Entwurf) än-dert Artikel 2 dahingehend ab, daß dieZuständigkeit der EZB und der Gemein-schaft durch ausdrückliche Verweise aufArtikel 6.2 der Satzung und Artikel 109des Vertrags berücksichtigt wird.

2.2.3 Instrumentarium

- Artikel 2 Abs. 3 und Artikel 7 Abs. 2und 3 über das Instrumentarium derZentralbank zur Ausführung der Wech-selkurspolitik beziehungsweise Geldpo-litik berücksichtigen nicht die Zustän-digkeit der EZB auf diesem Gebiet.Artikel 2.II (Entwurf) sieht eine Ände-rung von Artikel 2 Abs. 3 (siehe Ziffer2.1 zweiter Gedankenstrich) vor, unddie Artikel 4.I und 4.II (Entwurf) ändernArtikel 7 Abs. 2 und 3 dahingehend ab,daß in Abs. 2 über die Offenmarkt- undKreditgeschäfte ausdrücklich berücksich-tigt wird, daß diese Geschäfte im Rah-men des ESZB und in Übereinstimmungmit den Leitlinien und Weisungen derEZB durchgeführt werden. Die Verwei-se auf die Befugnis der Zentralbank zurFestlegung von Mindestreserven (Abs. 3)werden hingegen gestrichen.

- Artikel 18 verleiht der Zentralbank dasRecht, Finanzgeschäfte abzuschließen.Dieses Recht darf die Verpflichtungender Zentralbank im Rahmen des ESZBund insbesondere die Notwendigkeit

der Zustimmung durch die EZB sowiedie Deckungsanforderungen nicht be-rühren. Eine entsprechende Anpassungist durch Artikel 1 (Entwurf) vorgese-hen, wonach die Zentralbank sich ander Wahrnehmung der Aufgaben undder Verwirklichung der Ziele des ESZB,die ihr durch den Vertrag übertragenwerden, beteiligt. Darüber hinaus be-rücksichtigt der Gesetzesentwurf, so-weit die Aufgaben des GeldpolitischenRates betroffen sind, die ausschließlicheZuständigkeit des EZB-Rates (zum Bei-spiel weist Artikel 4.I (Entwurf) daraufhin, daß der Geldpolitische Rat diegeldpolitischen Entwicklungen „prüft“, dieAuswirkungen der Geldpolitik des ESZB„analysiert“ und Art und Umfang dervon der Banque de France akzeptiertenSicherheiten im Rahmen der Leitlinienund Weisungen der EZB „spezifiziert“).

2.2.4 Organisationsstruktur

Der Generalrat der Zentralbank ist gemäßArtikel 11 Abs. 2 für die Aufgaben derZentralbank, die nicht direkt mit der Geld-politik verbunden sind, zuständig. Da derGeneralrat angesichts seiner Zusammen-setzung - er umfaßt auch Vertreter derRegierung mit Stimmrecht - nicht als einGremium angesehen werden kann, das dieVertrags- und Satzungsanforderungen fürStufe Drei in bezug auf die Unabhängigkeiterfüllt, ist eine Anpassung erforderlich, so-weit Aufgaben im Rahmen des ESZB be-troffen sind. Daher besagt Artikel 6 (Ent-wurf), daß der Generalrat bei Fragen imZusammenhang mit der Wahrnehmungder Aufgaben der Zentralbank, die sichnicht aus den Aufgaben des ESZB herlei-ten, entscheidungsbefugt ist. In diesem Zu-sammenhang wird darauf hingewiesen, daßbestimmte Geschäfte, die in Artikel 11Abs. 4 sowie in Kapitel III Artikel 15.2, 17und 18 des Zentralbankgesetzes genanntsind, als Operationen des ESZB im Sinnevon Kapitel IV der Satzung anzusehen sind.Dies sollte klargestellt werden.

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3 Anpassung andererRechtsvorschriften

3.1 Dekret 93-1278 vom3. Dezember 1993 über dieBanque de France

In diesem Dekret sind die Verfahrenswei-sen zur Anwendung des Gesetzes 93-980vom 4. August 1993 über die Rechtsstel-lung der Banque de France und die Tätig-keit und die Beaufsichtigung der Kreditin-stitute in der geltenden Fassung festgelegt.

Die Verfahrensweisen beziehen sich auffolgende Bereiche:

- Ernennung und Vergütung der Mitglie-der des Geldpolitischen Rates und desGeneralrates

- Funktionsweise des Geldpolitischen Ra-tes und des Generalrates

- Wahl des Arbeitnehmervertreters derZentralbank in den Generalrat

- Aufstellung des jährlichen Haushalts-plans der Zentralbank, der dem Gene-ralrat vorgelegt wird

- Gliederung und Genehmigung des Jah-resabschlusses, einschließlich der Ge-winnverteilung.

Ferner legt das Dekret die Regeln für dieAufstellung des Jahresabschlusses der Zen-tralbank und die Prüfung des Jahresab-schlusses durch externe Wirtschaftsprüferfest.

Verantwortlich für den Haushaltsplan, denJahresabschluß, den Vorschlag für die Ge-winnverteilung sowie die Abschlußprüfungist der Generalrat. Aufgrund von Artikel 6(Entwurf) wäre für die rechtliche Integrati-on der Zentralbank in das ESZB eineAnpassung erforderlich.

3.2 Gesetz 84-46 vom 24. Januar1984

Artikel 33 Abs. 8 des Gesetzes 84-46 vom24. Januar 1984 ermächtigt den Ausschußfür Banken- und Finanzbestimmungen, un-beschadet der Zuständigkeit des Geld-politischen Rates, Kreditinstrumente und-regeln festzulegen. Dieser Artikel berück-sichtigt nicht die Befugnis der EZB aufdiesem Gebiet. Nach Artikel 8 (Entwurf)legt der Geldpolitische Rat „vorbehaltlichder dem ESZB durch Artikel 105 Abs. 2des Vertrags zur Gründung der Europäi-schen Gemeinschaft übertragenen Aufga-ben die Instrumente und Regeln der Kre-ditpolit ik“ fest.

3.3 Dekret 84-708 vom 24. Juli 1984

Artikel 13 dieses Dekrets berechtigt dieZentralbank, ihre Zuständigkeit im Bereichder Mindestreserven auf das IEDOM unddas „Institut d’émission d’outre-mer“(IEOM) zu übertragen, die im Auftrag undfür Rechnung der Zentralbank tätig sind.Artikel 4 (Entwurf) hebt die Zuständigkeitder Zentralbank für die Mindestreservenauf, wodurch auch die Berechtigung zurÜbertragung dieser Aufgaben entfällt.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, ist das Gesetz über die Banque deFrance mit den Vertrags- und Satzungsan-forderungen für Stufe Drei vereinbar.

Nach Artikel 6 (Entwurf) ist der Generalrat„bei Fragen im Zusammenhang mit derWahrnehmung der Aufgaben der Banquede France, die sich nicht aus den Aufgabendes Europäischen Systems der Zentralban-ken herleiten“, entscheidungsbefugt. In die-

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sem Zusammenhang wird darauf hingewie-sen, daß bestimmte Geschäfte, die in Arti-kel 11 und in Kapitel III des Gesetzes überdie Banque de France genannt sind, alsOperationen des ESZB im Sinne von Kapi-tel IV der Satzung anzusehen sind. Diessollte klargestellt werden.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß Anpassungen des

Dekrets 93-1278 vom 3. Dezember 1993über die Banque de France, des Gesetzes84-46 vom 24. Januar 1984, des Dekrets84-708 vom 24. Juli 1984 und der Verord-nungen über die Ausgabe von Münzenvorgesehen sind. Dem EWI sind keinesonstigen Rechtsvorschriften bekannt, dieeine Anpassung nach Artikel 108 des Ver-trags erfordern.

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IRLAND

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die Zentralbankgesetze 1942 bis 1997 unddie Rechtsvorschriften bezüglich der Aus-gabe von Münzen mußten im Hinblick aufArtikel 108 des Vertrags angepaßt werden.

2 Anpassung des Gesetzesüber die Central Bank ofIreland

Das Gesetz über die Central Bank ofIreland wurde durch das Zentralbankge-setz 1998 (das „neue Gesetz“) abgeändert,um die Anforderungen des Vertrags undder Satzung für Stufe Drei zu erfüllen.Gemäß Artikel 1.3 des neuen Gesetzestritt dieses auf der Grundlage ministeriellerVerordnungen stufenweise in Kraft. Zudem neuen Gesetz wurde eine Stellung-nahme des EWI eingeholt, die bei denAnpassungen auch Berücksichtigung fand.

2.1 Unabhängigkeit

Bezüglich der Unabhängigkeit der Zentral-bank wurden folgende Anpassungen vor-genommen, die zum Zeitpunkt der ESZB-/EZB-Errichtung wirksam werden sollen:

2.1.1 Institutionelle Unabhängigkeit

Artikel 5.3 des Zentralbankgesetzes von1942, der den „verbeamteten Direktoren“das Recht verlieh, an den Sitzungen desDirektoriums mit Stimmrecht teilzuneh-men, war mit den im Vertrag und in derSatzung festgelegten Anforderungen in be-zug auf die Unabhängigkeit der Zentralban-ken unvereinbar. Das neue Gesetz berei-nigt dies mit Hilfe der Bestimmung inArtikel 4, wonach die alleinige Kompetenz

und Verantwortung für die Erfüllung undAusführung jeglicher Funktionen, Pflichtenund Befugnisse der Zentralbank gemäßdem Vertrag oder der Satzung dem Präsi-denten beziehungsweise - in dessen Abwe-senheit - dem Generaldirektor der Zen-tralbank obliegt.

Artikel 6.2 des Zentralbankgesetzes von1942, der dem Präsidenten beziehungs-weise dem Direktorium die Pflicht aufer-legte, sich mit dem Finanzminister aufAnfrage zu beraten, war ein ausdrücklicher,gesetzlich verankerter Mechanismus, derdie Möglichkeit eröffnete, die Entschei-dungsprozesse innerhalb der Zentralbankzu beeinflussen, und war daher mit denAnforderungen des Vertrags und der Sat-zung im Hinblick auf die Zentralbankunab-hängigkeit unvereinbar. Das neue Gesetzbereinigt dies mit Hilfe von Artikel 5, wo-nach der Präsident und das Direktoriumden Finanzminister nur in bezug auf andereals die durch den Vertrag und die Satzungvorgesehenen Funktionen und Pflichtenkonsultieren müssen. Darüber hinaus kannzwar der Minister den Präsidenten oderdas Direktorium dazu auffordern, ihm be-züglich der Verfolgung des vorrangigenZiels der Zentralbank, nämlich der Ge-währleistung der Preisstabilität, Rechen-schaft abzulegen, jedoch unterliegt dieseBefugnis den Anforderungen des Vertragsund der Satzung (Artikel 5 des neuenGesetzes).

Gemäß Artikel 24 des Zentralbankgeset-zes von 1997 war der Präsident verpflich-tet, an den Sitzungen eines Sonderaus-schusses des Repräsentantenhauses (Sel-ect Committee of Dáil Éireann) teilzuneh-men. Diese Verpflichtung wäre nur dannmit dem Vertrag und der Satzung verein-bar gewesen, wenn (a) die Unabhängigkeitdes Präsidenten in seiner Eigenschaft alsMitglied des Rates/Erweiterten Rates derEZB beachtet worden wäre, (b) es sich

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lediglich um eine nachträgliche Unterrich-tung gehandelt hätte und (c) die Geheim-haltungsregelungen in Artikel 38 der Sat-zung unberührt geblieben wären. Das neueGesetz greift diesen Aspekt durch eineBestimmung in Artikel 17 auf, wonach dieTeilnahme des Präsidenten den Anforde-rungen des Vertrags und der Satzung un-terworfen ist.

Die Befugnis des Finanzministers gemäßArtikel 134 (neues Gesetz), bestimmteGeschäfte nach Rücksprache mit der Zen-tralbank im nationalen Interesse außer Kraftzu setzen, scheint sich auf die Geschäfteanderer Einrichtungen als der Zentralbankzu beziehen und die Geschäfte der Zen-tralbank (im Rahmen des ESZB) nicht zuberühren. Durch diese fehlende Rechts-klarheit besteht jedoch ein Nachbesse-rungsbedarf im neuen Gesetz, dem Rech-nung getragen werden muß, um jede Mög-lichkeit der Einmischung der Regierung indie Geschäfte der Zentralbank im Rahmendes ESZB auszuschließen. Das EWI stelltfest, daß die irische Regierung im Rahmenkünftiger Gesetzesänderungen entsprechen-de Maßnahmen ergreifen will.

Nach den Artikeln 10.1 und 13.1 Buchsta-be b des Zentralbankgesetzes von 1997 istdie Genehmigung des Finanzministers er-forderlich, bevor die Zentralbank die Zu-stimmung zu den Regeln eines Zahlungssy-stems verweigern oder eine solche Zu-stimmung nachträglich widerrufen kann.Dieses Erfordernis unterliegt keinerlei Be-schränkung und erstreckt sich daher mögli-cherweise auch auf die Beteiligung derZentralbank an Zahlungssystemen im Rah-men des ESZB, was nicht im Einklang stehtmit den Vertrags- und Satzungsanforde-rungen für Stufe Drei. Durch diese fehlen-de Rechtsklarheit besteht ein Nachbesse-rungsbedarf im neuen Gesetz, dem dieirische Regierung im Rahmen künftiger Ge-setzesänderungen Rechnung tragen will.

2.1.2 Personelle Unabhängigkeit

Artikel 21 des Zentralbankgesetzes von1942 stand nicht in völligem Einklang mitden in Artikel 14.2 der Satzung angeführ-ten Gründen, insbesondere im Hinblick aufdie Entlassungsgründe für den Präsidenten,der „aus gegebenem Anlaß“ entlassen wer-den kann. Dieser Aspekt wird in Artikel 7(neues Gesetz) aufgegriffen, in welchemausdrücklich von „schwerer Verfehlung“ alsEntlassungsgrund die Rede ist und der eineBestimmung enthält, wonach bei einer et-waigen Entscheidung, den Präsidenten zuentlassen, der Europäische Gerichtshof an-gerufen werden kann, und zwar in einerWeise und aus Gründen, die mit Arti-kel 14.2 der Satzung vereinbar sind.

In bezug auf die Mitglieder des Direktori-ums der Zentralbank, die nicht an derGeschäftsführung beteiligt sind, bestandenkeine Vereinbarungen, die sicherstellten,daß Interessenkonflikte bei der Wahrneh-mung ihrer Aufgaben im Rahmen des ESZBausgeschlossen sind. Artikel 4 (neues Ge-setz) bereinigt dies durch die Bestimmung,daß die alleinige Kompetenz und Verant-wortung für die Erfüllung und Ausführungsämtlicher Funktionen, Pflichten oder Be-fugnisse der Zentralbank gemäß dem Ver-trag oder der Satzung dem Präsidentenbeziehungsweise - in dessen Abwesenheit- dem Generaldirektor der Bank obliegt.

2.1.3 Finanzielle Unabhängigkeit

Die in Artikel 23 des Zentralbankgesetzesvon 1989 festgelegte Einflußnahme desFinanzministers auf die regelmäßige Fest-stellung und Verteilung von Einnahme-überschüssen mußte mit Hilfe einer zusätz-lichen Klausel angepaßt werden, die ver-hindert, daß die ordnungsgemäße Wahr-nehmung von Aufgaben im Rahmen desESZB beeinträchtigt wird. Artikel 12 (neu-es Gesetz) paßt diese ministerielle Befugnisdahingehend an, daß der Minister die Be-fugnisse, Funktionen und Pflichten der Zen-

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tralbank gemäß dem Vertrag und der Sat-zung zu beachten hat.

2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

Bezüglich der rechtlichen Integration derZentralbank wurden folgende Anpassun-gen vorgenommen:

2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

Das Ziel der Zentralbank spiegelte wederden Vorrang des Ziels des ESZB wider,noch trug es der Integration der Zentral-bank in das ESZB Rechnung. Artikel 5(neues Gesetz) greift diesen Aspekt durchdie ausdrückliche Bestimmung auf, daß dasvorrangige Ziel der Zentralbank bei derWahrnehmung ihrer Funktionen als inte-graler Bestandteil des ESZB die Gewährlei-stung der Preisstabilität ist.

2.2.2 Aufgaben

Es bestand die Notwendigkeit, der Zen-tralbank bestimmte neue Befugnisse zuübertragen, damit sie am ESZB teilnehmenund die im Vertrag festgelegten Verpflich-tungen erfüllen kann. Die Artikel 4 und 5(neues Gesetz) enthalten diesbezüglicheBestimmungen.

2.2.3 Ausgabe von Banknoten

Durch das ausschließliche Recht der Zen-tralbank zur Ausgabe von Banknoten wur-de die Zuständigkeit der EZB auf diesemGebiet nicht berücksichtigt. Artikel 16 (neu-es Gesetz) greift diesen Aspekt durch dieBestimmung auf, daß die Zentralbank mitGenehmigung der EZB das Recht hat,Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittelauszugeben, die auf irische Pfund oderjedwede andere Währung lauten, derenAusgabe durch die EZB genehmigt wurde.

Darüber hinaus sieht Artikel 16 ausdrück-lich vor, daß solche Banknoten wie auchBanknoten, die gemäß Artikel 105 a desVertrags von der EZB ausgegeben werden,in Irland gesetzliches Zahlungsmittel fürZahlungen in jedweder Höhe sind.

2.2.4 Wechselkurspolitik

Einige Bestimmungen in den Zentralbank-gesetzen von 1942 und 1989 erteilten demFinanzminister die Befugnis zur Festlegungvon Wechselkursen, wodurch die Zustän-digkeit der Gemeinschaft auf diesem Ge-biet in Stufe Drei nicht berücksichtigt wur-de. Artikel 13 (neues Gesetz) hob dieseBestimmungen auf.

3 Anpassung andererRechtsvorschriften

3.1 Dezimalwährungsgesetz

Durch die Rechte des Finanzministeriumsin bezug auf Münzen wurde die Zuständig-keit der EZB auf diesem Gebiet nichtberücksichtigt. Artikel 14 (neues Gesetz)greift diesen Aspekt durch Änderung desDezimalwährungsgesetzes von 1969 auf,um zu gewährleisten, daß die Ausgabe vonMünzen durch den Finanzminister über dieZentralbank der Genehmigung der EZBhinsichtlich des Umfangs dieser Ausgabebedarf.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Mit der Verabschiedung und dem Inkraft-treten des neuen Gesetzes und unter derAnnahme, daß spezielle Bestimmungen die-ses Gesetzes (deren stufenweise Anpas-sung auf der Grundlage ministerieller Ver-ordnungen in Artikel 1.3 vorgesehen ist)rechtzeitig in Kraft treten, gibt es im Gesetzüber die Central Bank of Ireland keine

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weiteren Unvereinbarkeiten mit den An-forderungen des Vertrags und der Satzungfür Stufe Drei. Es besteht jedoch nochNachbesserungsbedarf in bezug auf zweiAspekte, die die Funktionsfähigkeit desESZB zu Beginn der Stufe Drei insgesamtnicht gefährden und denen im Rahmenkünftiger Gesetzesänderungen Rechnunggetragen werden wird:

- Die Möglichkeit des Finanzministers ge-mäß Artikel 134 (neues Gesetz), imnationalen Interesse bestimmte Geschäf-te außer Kraft zu setzen, scheint sich aufGeschäfte anderer Einrichtungen als derZentralbank zu beziehen und die Ge-schäfte der Zentralbank (im Rahmendes ESZB) nicht zu berühren. Diesbedarf jedoch einer Klärung, um jedeMöglichkeit der Einmischung der Regie-rung in die Geschäfte der Zentralbankim Rahmen des ESZB zu unterbinden.

- Die Genehmigung des Finanzministers,die gemäß den Artikeln 10.1 und 13.1Buchstabe b des Zentralbankgesetzesvon 1997 erforderlich ist, bevor dieZentralbank die Zustimmung zu denRegeln eines Zahlungssystems verwei-gern oder eine solche Zustimmung nach-träglich widerrufen kann, unterliegt kei-nerlei Beschränkung. Dieses Erforderniserstreckt sich daher möglicherweise auchauf die Beteiligung der Zentralbank anZahlungssystemen im Rahmen des ESZB.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sowurde das Dezimalwährungsgesetz durchdas neue Gesetz ebenfalls angepaßt. DemEWI sind keine sonstigen Rechtsvorschrif-ten bekannt, die eine Anpassung nachArtikel 108 des Vertrags erfordern.

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ITALIEN

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die folgenden Rechtsvorschriften mußtenim Hinblick auf Artikel 108 des Vertragsangepaßt werden:

- die Satzung der Banca d’Italia (Königli-ches Dekret 1067 vom 11. Juni 1936,geltende Fassung)

- das kodifizierte Gesetz über die Noten-banken von 1910 (Königliches Dekret204 vom 28. April 1910, geltende Fas-sung)

- Titel III des Bankgesetzes von 1936(Königliches Gesetzesdekret 375 vom12. März 1936, geltende Fassung)

- das Königliche Gesetzesdekret 1284 vom23. November 1914

- das Königliche Dekret 1377 vom17. Juni 1928

- das Präsidialdekret 811 vom 9. Okto-ber 1981

- das Präsidialdekret 148 vom 31. März1988

- das Gesetz 82 vom 7. Februar 1992

- das Gesetz 483 vom 26. Novem-ber 1993

2 Anpassung derRechtsvorschriften überdie Banca d’Italia

Die Rechtsvorschriften über die Bancad’Italia, die in verschiedenen Gesetzen undDekreten enthalten sind, wurden abgeän-dert, um die Anforderungen des Vertrags

und der Satzung für Stufe Drei zu erfüllen.Gesetz 433 vom 17. Dezember 1997 er-mächtigte die Regierung, mittels eines Ge-setzesdekrets eine Anpassung der italieni-schen Rechtsvorschriften im Sinne vonArtikel 108 des Vertrags vorzunehmen.Nach Einholung einer Stellungnahme desEWI zu dem Entwurf wurde dieses Geset-zesdekret (Gesetzesdekret 43 vom10. März 1998; das „Gesetzesdekret“) imGesetzblatt vom 14. März 1998 verkündet.Mit diesem Dekret werden mehrere Ge-setze geändert; auch Änderungen der Sat-zung der Banca d’Italia (der „Satzung“) sinddarin vorgesehen. Diese Änderungen derZentralbanksatzung, zu denen das EWIgehört wurde, wurden auf der Hauptver-sammlung der Anteilseigner der Zentral-bank am 19. März 1998 beschlossen undwerden durch ein Präsidialdekret in Kraftgesetzt. Die Regierung rechnet damit, daßdies in der ersten Aprilhälfte 1998 gesche-hen wird.

2.1 Unabhängigkeit

In bezug auf die Unabhängigkeit der Zen-tralbank wurden folgende Anpassungenvorgenommen, die am 14. März 1998 wirk-sam wurden:

2.1.1 Institutionelle Unabhängigkeit

- Artikel 2 des Königlichen Gesetzesde-krets 1284 vom 23. November 1914und Artikel 5 des Königlichen De-krets 1377 vom 17. Juni 1928, nach demder Schatz-, Haushalts- und Wirtschafts-planungsminister befugt war, die Zins-sätze für bestimmte verzinsliche Konto-korrenteinlagen bei der Zentralbank fest-zulegen (mit Ausnahme der Zinssätzefür Mindestreserven), waren mit denAnforderungen des Vertrags und derSatzung in bezug auf die Unabhängigkeit

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der Zentralbanken unvereinbar. Artikel3 Abs. 1 des Gesetzesdekrets sieht dieAufhebung dieser Bestimmungen vor.Ferner wird diese Befugnis des Ministersnach Artikel 3 des Gesetzesdekrets biszur Einführung der einheitlichen Wäh-rung in Italien auf den Zentralbankpräsi-denten übertragen. Danach werden Be-schlüsse im Einklang mit dem Vertragund der Satzung gefaßt.

- Das Direktorium entscheidet über dieAusgabe von Banknoten und die Regelnund Bedingungen für die Geschäftstätig-keit der Zentralbank. Die Amtszeit derDirektoriumsmitglieder betrug drei Jah-re, was nicht im Einklang mit Artikel14.2 der Satzung stand. In Artikel 3 Abs.2 des Gesetzesdekrets, der an die Stellevon Artikel 22 Abs. 2 des Bankgesetzesvon 1936 treten soll, wird die Amtszeitder Direktoriumsmitglieder auf fünf Jah-re erhöht. Eine entsprechende Ände-rung von Artikel 17 der Zentralbanksat-zung ist in der Änderung der Zentral-banksatzung vorgesehen.

- Das kodifizierte Gesetz über die No-tenbanken von 1910 ermächtigte dasSchatzamt, vom Direktorium gefaßteBeschlüsse aus rechtlichen Gründen aus-zusetzen oder aufzuheben. Dies warmit den Anforderungen des Vertragsund der Satzung in bezug auf die institu-tionelle Unabhängigkeit unvereinbar.Artikel 3.3 des Gesetzesdekrets siehtvor, daß die Befugnis des Schatz-, Haus-halts- und Wirtschaftsplanungsministers,aus rechtlichen Gründen Entscheidun-gen des Direktoriums auszusetzen oderaufzuheben, nicht für solche Direktori-umsbeschlüsse gilt, die Angelegenheitenim Zuständigkeitsbereich des ESZB undinsbesondere Angelegenheiten im Zu-sammenhang mit auf Lire lautendenBanknoten, mit den Regeln und Bedin-gungen für die Geschäftstätigkeit der

Zentralbank und mit der Ernennung derKorrespondenten der Zentralbank inItalien und im Ausland betreffen. Hier-durch wird die Unvereinbarkeit besei-tigt.

- Die italienischen Währungsreservenwerden gegenwärtig vom Ufficio italia-no dei cambi (UIC) und der Zentral-bank verwaltet, was mit Artikel 105Abs. 2 dritter Gedankenstrich des Ver-trags unvereinbar ist, wonach das ESZBunter anderem die Aufgabe hat, dieoffiziellen Währungsreserven der Mit-gliedstaaten zu halten und zu verwalten.Es wird angenommen, daß die Zentral-bank nach Artikel 7.2 und 11.1 desGesetzesdekrets die offiziellen Wäh-rungsreserven unabhängig und im Ein-klang mit Artikel 31 der Satzung vomZeitpunkt der Errichtung des ESZB anverwalten wird.

2.1.2 Personelle Unabhängigkeit

Das Direktorium hat einige beschränkteKompetenzen in bestimmten Angelegen-heiten im Rahmen des ESZB, die nicht dieGeldpolitik betreffen. Außer dem Zentral-bankpräsidenten sind keine Direktoriums-mitglieder an der Geschäftsführung betei-ligt. Um die Anforderungen bezüglich derpersonellen Unabhängigkeit mit Blick aufdie Vermeidung von Interessenkonfliktendurch die Ausübung anderer Tätigkeitenvollständig zu erfüllen, sieht die Änderungder Zentralbanksatzung eine Novellierungvon Artikel 60 vor, nach der die dortbereits berücksichtigten Fälle von Unver-einbarkeiten erweitert werden und eineallgemeine Klausel eingefügt wird, wonachalle Personen von der Zugehörigkeit zumDirektorium ausgeschlossen sind, bei de-nen ein Interessenkonflikt durch ihre Tätig-keit bei der Zentralbank besteht.

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2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

In bezug auf die rechtliche Integration derZentralbank in das ESZB sind folgendeAnpassungen vorgesehen, die mit Einfüh-rung der einheitlichen Währung in Italienwirksam werden:

2.2.1 Aufgaben

- Ausgabe von BanknotenMehrere Artikel (Artikel 1 und Artikel20 Abs. 2 Punkt 1 und 2 der Satzungder Zentralbank, Artikel 4 und 142 deskodifizierten Gesetzes über die Noten-banken von 1910, Präsidialdekret 811vom 9. Oktober 1981) haben die Zu-ständigkeit der EZB auf diesem Gebietnicht berücksichtigt. Artikel 4 des Ge-setzesdekrets besagt, daß die Zentral-bank im Einklang mit dem Vertrag undder Satzung Banknoten ausgibt.

- Kontrolle der Höhe der von der Zentral-bank gehaltenen Banknoten und MünzenArtikel 110, Artikel 111 Abs. 1 Punkt 1und Artikel 111 letzter Absatz des kodi-fizierten Gesetzes über die Notenban-ken von 1910, in denen die Beratungs-pflichten eines vom Schatz-, Haushalts-und Wirtschaftsplanungsminister gelei-teten Parlamentsausschusses zur Kon-trolle über die vom Schatzamt und derZentralbank ausgegebenen Banknotenund Münzen festgelegt wurden, habendie Zuständigkeit der EZB auf diesemGebiet nicht berücksichtigt. Artikel 4des Gesetzesdekrets sieht die Aufhe-bung von Artikel 111 und eine Ände-rung von Artikel 110 vor, so daß dieKontrolle über die Banknoten und Mün-zen den Banknotenumlauf nicht mehrmit einschließt.

Artikel 120, 122 und 124 (b) des kodifi-zierten Gesetzes über die Notenban-ken von 1910, nach denen der Schatz-,Haushalts- und Wirtschaftsplanungsmi-

nister die Befugnis hat, gegebenenfallsdurch Kontrollen die Einhaltung derRegeln für den Banknotenverkehr, dieHöhe der von der Zentralbank gehalte-nen Banknoten und Münzen, die tat-sächliche Menge der Banknoten, diesich im Umlauf, in der Kasse der Zen-tralbank oder in Verwahrung befinden,sowie die Menge der Banknoten, dieaufgrund des Abnutzungsgrads außerKurs gesetzt (aber noch nicht vernich-tet) wurden, zu überwachen, haben dieZuständigkeit der EZB auf diesem Ge-biet nicht berücksichtigt. Artikel 4 desGesetzesdekrets sieht die Aufhebungder obengenannten Bestimmungen vor.

Artikel 130 des kodifizierten Gesetzesüber die Notenbanken von 1910, nachdem der Schatz-, Haushalts- und Wirt-schaftsplanungsminister verpflichtet war,dem Parlament einen Bericht über dieBanknotenausgabe des Vorjahres vor-zulegen, hat die Zuständigkeit der EZBauf diesem Gebiet nicht berücksichtigt.Artikel 4 des Gesetzesdekrets sieht dieAufhebung von Artikel 130 des kodifi-zierten Gesetzes über die Notenban-ken von 1910 vor.

- Festsetzung und Ausführung derGeldpolitikDas Gesetz 82 vom 7. Februar 1992,nach dem der Zentralbankpräsident be-fugt war, die amtlichen Leitzinsen zurSteuerung der Liquidität am Markt zuändern, hat die Zuständigkeit der EZBauf diesem Gebiet nicht berücksichtigt.

Artikel 10 des Gesetzes 483 vom26. November 1993, nach dem die Zen-tralbank befugt ist, die Mindestreserve-pflicht für Banken und die damit ver-bundenen Regeln festzulegen, hat dieZuständigkeit der EZB auf diesem Ge-biet nicht berücksichtigt. #

Nach Artikel 6.1 des Gesetzesdekretswerden die obengenannten Befugnissenicht mehr auf nationaler Ebene ausge-

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übt, da sie unter Kapitel IV der ESZB-Satzung fallen. In der Änderung derZentralbanksatzung ist vorgesehen, Ar-tikel 25.4 der Satzung entsprechend zuändern.

- Devisenhandel und Verwaltung der offizi-ellen WährungsreservenArtikel 4 Abs. 1 und 2 des Präsidialde-krets 148 vom 31. März 1988, nachdem die Zentralbank und das UIC be-fugt sind, zur Erfüllung ihrer institutio-nellen Ziele und auf der Grundlage derihnen zugewiesenen Rechte die offiziel-len Währungsreserven zu verwalten undDevisengeschäfte durchzuführen, habendie Übertragung dieser Reserven aufdas ESZB außer acht gelassen und dieZuständigkeit der EZB auf diesem Ge-biet nicht berücksichtigt. Artikel 7 desGesetzesdekrets sieht vor, daß die Zen-tralbank gemäß Artikel 30 der SatzungWährungsreserven an die EZB zu über-tragen hat. Ferner ist die Zentralbankbefugt, im Einklang mit Artikel 31 derSatzung die offiziellen Währungsreser-ven zu verwalten.

2.2.2 Instrumentarium

- Artikel 26, 27, 29, 60 und 62 deskodifizierten Gesetzes über die Noten-banken von 1910 und Artikel 41, 42und 45 Abs. 2 bis Artikel 53 der Satzungder Zentralbank sowie mehrere andereWertpapiergesetze, in denen die nachihrer Art gegliederten Geschäfte, diedie Zentralbank tätigen kann, und dieWertpapiere, die sie in voller Höhebeleihen kann, genau bezeichnet undgeregelt waren, haben die Zuständigkeitder EZB auf diesem Gebiet nicht be-rücksichtigt. Artikel 6.2 und 6.3 desGesetzesdekrets sehen die Aufhebungder obengenannten Bestimmungen deskodifizierten Gesetzes über die Noten-banken von 1910 und der anderenGesetze vor, die die Beleihbarkeit be-stimmter Instrumente, die als Sicherheit

für Zentralbankkredite dienen sollen,festlegten. In Artikel 6.2 und 6.3 desGesetzesdekrets ist vorgesehen, daßdie Geschäfte der Zentralbank der Sat-zung und den Bestimmungen, die dieEZB bei der Umsetzung ihrer Satzunganwendet, unterliegen. Die Änderungder Zentralbanksatzung sieht die Auf-hebung der Artikel 45 bis 52 sowie eineÄnderung der Artikel 41 und 42 derSatzung im Einklang mit den Artikeln 6.2und 6.5 des Gesetzesdekrets vor.

- Artikel 20 Abs. 2 Punkt 3 und 5 derSatzung der Zentralbank, die die Befug-nis des Direktoriums enthalten, Regelnund Bedingungen für die Geschäfte derZentralbank festzulegen und die Korre-spondenten der Zentralbank in Italienund im Ausland zu ernennen, haben dieZuständigkeit der EZB auf diesem Ge-biet nicht berücksichtigt. Artikel 6.4 desGesetzesdekrets besagt, daß die oben-genannten Befugnisse des Direktoriumsder Satzung und den Bestimmungen,die die EZB bei der Umsetzung ihrerSatzung anwendet, unterliegen. Im Ein-klang mit diesen Bestimmungen ist inder Änderung der Zentralbanksatzungeine entsprechende Änderung von Ar-tikel 20 der Satzung vorgesehen.

- Artikel 124 (e) sowie die Artikel 128und 131 des kodifizierten Gesetzes überdie Notenbanken von 1910, die dieBefugnis des Schatz-, Haushalts- undWirtschaftsplanungsministers enthielten,die Beachtung der verbindlichen Be-schränkungen für die von der Zentral-bank getätigten Geschäfte und die An-wendung des amtlichen Zinssatzes fürsolche Geschäfte zu überwachen, ha-ben die Zuständigkeit der EZB auf die-sem Gebiet nicht berücksichtigt. Artikel6.2 des Gesetzesdekrets sieht die Auf-hebung dieser Bestimmungen vor.

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2.2.3 Finanzielle Bestimmungen

- Artikel 11 des Gesetzes 483 vom26. November 1993, nach dem die Zen-tralbank verpflichtet war, einen nachden Einkünften aus der Verwaltung derMindestreserven bemessenen Beitrag andas Schatz-, Haushalts- und Wirtschafts-planungsministerium abzuführen, hat dieZuständigkeit der EZB auf diesem Ge-biet nicht berücksichtigt. Artikel 8.4 desGesetzesdekrets sieht die Aufhebungdieser Bestimmung vor. Ferner siehtArtikel 8.1 des Gesetzesdekrets für dieZwecke der Integration der Zentral-bank in das ESZB vor, daß die Zentral-bank bei ihrem Jahresabschluß ihre Me-thoden der Rechnungslegung und desFinanzausweises den entsprechendenRegeln und Empfehlungen der EZB an-gleichen kann.

3 Anpassung andererRechtsvorschriften

Siehe Ziffer 2.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Unter der Annahme, daß die auf derHauptversammlung der Anteilseigner be-schlossenen Änderungen der Zentralbank-satzung durch ein Präsidialdekret gebilligtwerden und rechtzeitig in Kraft treten,sowie unter der Annahme, daß die inArtikel 11.1 des Gesetzesdekrets 43 vom10. März 1998 enthaltenen Bestimmungenspätestens zum Zeitpunkt der Errichtungdes ESZB Gesetzeskraft erlangen, wird dieSatzung der Banca d’Italia mit den Anfor-derungen des Vertrags und der Satzung fürStufe Drei im Einklang stehen.

Dem EWI sind keine sonstigen Rechtsvor-schriften bekannt, die eine Anpassung nachArtikel 108 des Vertrags erfordern.

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LUXEMBURG

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die folgenden Rechtsvorschriften mußtenim Hinblick auf Artikel 108 des Vertragsangepaßt werden:

- das Gesetz vom 20. Mai 1983 über dieErrichtung des Institut Monétaire Lu-xembourgeois in der geltenden Fassung

- das Gesetz vom 15. März 1979 überden Währungsstatus Luxemburgs

2 Anpassung des Gesetzesüber das InstitutMonétaire Luxembourgeois

Das Gesetz vom 20. Mai 1983 über dieErrichtung des Institut Monétaire Luxem-bourgeois in der geltenden Fassung sowiedas Gesetz vom 15. März 1979 über denWährungsstatus Luxemburgs werden zurZeit durch das Gesetz 3862 (durch den„Gesetzesentwurf“) abgeändert, um dieAnforderungen des Vertrags und der Sat-zung für Stufe Drei zu erfüllen. Die Regie-rung rechnet damit, daß der Gesetzesent-wurf vom Parlament noch vor April 1998verabschiedet wird, so daß er am1. Mai 1998 in Kraft treten kann. Im Febru-ar 1994 war vom EWI eine Stellungnahmezu einem ersten Entwurf eingeholt wor-den. Der Gesetzesentwurf sieht vor, daßdie Bezeichnung IML zum Zeitpunkt derErrichtung des ESZB in „Zentralbank vonLuxemburg“ geändert wird.

2.1 Unabhängigkeit

In bezug auf die Unabhängigkeit des IMLsind folgende Anpassungen im Gesetzes-entwurf vorgesehen:

2.1.1 Institutionelle Unabhängigkeit

Nach dem geltenden Recht hat die Regie-rung das „letzte Wort“ bei geldpolitischenEntscheidungen, was mit den Anforderun-gen des Vertrags und der Satzung an dieUnabhängigkeit der Zentralbanken unver-einbar ist. Nach Artikel 5 und 6 (Entwurf),die den ersten Teil des in Artikel 107 desVertrags festgelegten Verbots, Weisungeneinzuholen oder entgegenzunehmen, wort-gleich wiedergeben, fallen geldpolitischeEntscheidungen auf nationaler Ebene inden Zuständigkeitsbereich des IML-Rates.

2.1.2 Personelle Unabhängigkeit

- Artikel 12.3 besagt, daß die Regierung imFalle grundsätzlicher Meinungsverschieden-heiten zwischen der Regierung und demDirektorium über die Politik des IML unddie Erfüllung seiner Aufgaben dem Groß-herzog mit Zustimmung des IML-Rates diekollektive - und nur die kollektive - Entlas-sung des Direktoriums vorschlagen kann.„Grundsätzliche Meinungsverschiedenhei-ten“ sind ein Entlassungsgrund, der mitArtikel 14.2 der Satzung unvereinbar ist;diese Unvereinbarkeit soll nun durch Arti-kel 12.3 des Gesetzesentwurfs, der die inder Satzung festgelegten Entlassungsgrün-de wortgleich wiedergibt, beseitigt wer-den.

- Nach Artikel 6 (Entwurf) ist der IML-Rat das höchste Beschlußorgan im IML.Der Rat setzt sich zum großen Teil ausMitgliedern zusammen, die nicht haupt-beruflich für das IML tätig sind; doch esgibt keine ausdrücklichen Bestimmun-gen zur Verhinderung von Interessen-konflikten durch die Ausübung andererTätigkeiten seitens der IML-Ratsmitglie-der. Insoweit besteht Nachbesserungs-bedarf im Gesetzesentwurf, dem drin-gend Rechnung getragen werden sollte.

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2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

In bezug auf die rechtliche Integration desIML in das ESZB sind folgende Anpassun-gen im Gesetzesentwurf vorgesehen:

2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

In Artikel 2.2, der besagt, daß das IML fürdie Förderung der Währungsstabilität ver-antwortlich ist, wird weder der Vorrangdes Ziels des ESZB widergespiegelt nochdie Integration des IML in das ESZB be-rücksichtigt. Artikel 2.1 Abs. 1 (Entwurf)besagt ausdrücklich, daß die Gewährlei-stung der Preisstabilität das vorrangige Zieldes IML ist. Ferner ist in Artikel 2.3 und 2.4(Entwurf) vorgesehen, daß das IML als dieZentralbank von Luxemburg integraler Be-standteil des ESZB sein wird und seineAufgaben im Rahmen der von Luxemburggeschlossenen internationalen Vereinbarun-gen im Bereich der Geld- und Währungs-politik, wie des Vertrags, wahrzunehmenhat. Im Gesetzesentwurf besteht jedochkeine rechtliche Klarheit über die sekundä-ren Ziele des IML. So besagt Artikel 2.1(Entwurf), daß das IML ohne Beeinträchti-gung des Ziels der Preisstabilität die allge-meine Wirtschaftspolitik unterstützt. Diesbedeutet, daß das IML verpflichtet seinkönnte, die Wirtschaftspolitik der luxem-burgischen Regierung statt die allgemeineWirtschaftspolitik in der Gemeinschaft zuunterstützen, wie es in Artikel 105 Abs. 1des Vertrags festgelegt ist, obgleich dienationale Wirtschaftspolitik von einer NZBnur unterstützt werden darf, soweit diesmit ihren Verpflichtungen als integralerBestandteil des ESZB vereinbar ist. Aus derdiesbezüglich fehlenden Rechtsklarheit er-gibt sich Nachbesserungsbedarf; dieserAspekt muß nochmals überprüft werden.

2.2.2 Aufgaben

Artikel 2, in dem die Aufgaben des IMLaufgeführt sind, berücksichtigt nicht dieZuständigkeit der EZB für eine Reihe derAufgaben des IML in Stufe Drei. NachArtikel 2.2 erster Gedankenstrich und Arti-kel 6 Buchstabe a des Gesetzesentwurfs istes die Aufgabe des IML-Rates, „die Geld-politik auf nationaler Ebene festzulegenund auszuführen“. Zwar besagen Artikel2.3 und 2.4 (Entwurf) ausdrücklich, daß dasIML als die Zentralbank von Luxemburgintegraler Bestandteil des ESZB wird undseine Aufgaben im Rahmen der von Lu-xemburg geschlossenen internationalenVereinbarungen im Bereich der Geld- undWährungspolitik, wie des Vertrags, wahr-zunehmen hat. Doch da die Geldpolitik inStufe Drei vom EZB-Rat festgelegt undvom EZB-Direktorium ausgeführt wird, er-gibt sich aus jeder Zuweisung von Kompe-tenzen an den IML-Rat über den Bereichder Ausführung der Geldpolitik hinausNachbesserungsbedarf im Gesetzesentwurf,dem dringend Rechnung getragen werdensollte.

Nach Artikel 2.2 fünfter Gedankenstrichund Artikel 17 (Entwurf) gibt das IMLGeldzeichen aus. Diese Bestimmungen be-rücksichtigen weder die in Artikel 105 aAbs. 1 des Vertrags festgelegte Zuständig-keit der EZB für Banknoten noch ihre inArtikel 105 a Abs. 2 Satz 1 des Vertragsfestgelegte Zuständigkeit für Münzen. Wieoben bereits erwähnt, besagen Artikel 2.3und 2.4 (Entwurf) zwar ausdrücklich, daßdas IML als die Zentralbank von Luxem-burg integraler Bestandteil des ESZB wirdund seine Aufgaben im Rahmen der vonLuxemburg geschlossenen internationalenVereinbarungen im Bereich der Geld- undWährungspolitik, wie des Vertrags, wahr-zunehmen hat. Doch der daraus resultie-rende Mangel an Rechtsklarheit bedarfeiner weiteren Überprüfung.

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2.2.3 Instrumentarium

Die Artikel 21 bis 29 über das geldpoliti-sche Instrumentarium des IML sind mitdem Vertrag und der Satzung unvereinbar,da sie die Zuständigkeit der EZB auf die-sem Gebiet nicht berücksichtigen. Die Ar-tikel 21 bis 27 (Entwurf) sehen Änderun-gen der alten Artikel dahingehend vor, daßdie entsprechenden Artikel der Satzunggegebenenfalls wortgleich wiedergegebenwerden.

Artikel 25 (Entwurf) besagt, daß das IMLKreditfazilitäten zur Gewährleistung derStabilität der Zahlungssysteme bereitstel-len kann, wobei die Zuständigkeit der EZBauf diesem Gebiet nicht berücksichtigt wird.Hieraus ergibt sich Nachbesserungsbedarf;dieser Aspekt muß nochmals überprüftwerden.

3 Anpassung andererRechtsvorschriften

3.1 Das Gesetz vom 15. März 1979über den WährungsstatusLuxemburgs

In diesem Gesetz sind Bestimmungen überdie Ausgabe und das Inverkehrbringen vonBanknoten und Münzen festgelegt (Arti-kel 3), die die Befugnisse der EZB und desRates nach Artikel 105 a Abs. 2 des Ver-trags auf diesem Gebiet nicht berücksichti-gen. Ferner ist nach diesem Gesetz aus-schließlich die Regierung für die Wechsel-kurspolitik in bezug auf den luxemburgi-schen Franc zuständig (Artikel 2), wasweder die Einführung des Euro noch dieBefugnisse der Gemeinschaft in Wechsel-kursangelegenheiten berücksichtigt.

Der Gesetzesentwurf über den Währungs-status Luxemburgs befaßt sich mit diesenPunkten. Doch Artikel 2.1 (Entwurf) be-sagt, daß die Regierung allgemeine Richtli-nien für die Wechselkurspolitik für denluxemburgischen Franc gegenüber anderen

Währungen aufstellen kann. Auf den er-sten Blick scheint dies zwar nicht mit demVertrag und der Satzung im Einklang zustehen, doch der Gesetzesentwurf gehtvon der Voraussetzung aus, daß es denluxemburgischen Franc als eigenständigeWährung nicht mehr geben wird, das heißt,ab dem Zeitpunkt der Einführung dereinheitlichen Währung in Luxemburg wer-den die obengenannten Bestimmungen ge-genstandslos.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, bleiben keine Unvereinbarkeiten imGesetz über das Institut Monétaire Luxem-bourgois. Allerdings besteht an verschiede-nen Stellen Nachbesserungsbedarf, was je-doch insgesamt die Funktionsfähigkeit desESZB zu Beginn der Stufe Drei nicht ge-fährden wird:

- Artikel 2.2 erster Gedankenstrich undArtikel 6 Buchstabe a (Entwurf) besa-gen, daß der IML-Rat „die Geldpolitikauf nationaler Ebene festzulegen undauszuführen“ hat; dies stimmt mit Arti-kel 2A Absatz 3 und 4 (Entwurf) nichtüberein, wonach das IML in das ESZBeinbezogen wird und seine Aufgabenim Rahmen der von Luxemburg unter-zeichneten internationalen Verträge imBereich der Geld- und Währungspolitikwahrnimmt. Ferner besteht der Rat derZentralbank zum großen Teil aus Mit-gliedern, die nicht hauptberuflich für dasIML tätig sind; es gibt jedoch keineausdrücklichen Bestimmungen zur Ver-hinderung von Interessenkonfliktendurch die Ausübung anderer Tätigkei-ten seitens der IML-Ratsmitglieder. In-soweit besteht dringender Nachbesse-rungsbedarf.

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- Das in Artikel 2.1 (Entwurf) festgelegteZiel des IML spiegelt den Vorrang des inder Satzung aufgeführten sekundärenZiels des ESZB nicht eindeutig wider.

- Artikel 2.2 fünfter Gedankenstrich undArtikel 17 (Entwurf) besagen, daß dasIML Geldzeichen ausgibt, wobei dieZuständigkeit der EZB auf diesem Ge-biet nicht berücksichtigt wird.

- Artikel 25 (Entwurf) besagt, daß dasIML Kreditfazilitäten zur Gewährleistungder Stabilität der Zahlungssysteme be-reitstellen kann, wobei die Zuständig-keit der EZB auf diesem Gebiet nichtberücksichtigt wird.

Dem EWI sind keine sonstigen Rechtsvor-schriften bekannt, die eine Anpassung nachArtikel 108 des Vertrags erfordern.

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NIEDERLANDE

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die folgenden Rechtsvorschriften mußtenim Hinblick auf Artikel 108 des Vertragsangepaßt werden:

- das Zentralbankgesetz von 1948 in dergeltenden Fassung

- das Münzgesetz

- das Gesetz über den Wechselkurs desGulden

- das Gesetz über Finanzbeziehungen mitdem Ausland von 1994

- das Gesetz über die Wertpapierhan-delsaufsicht von 1995

- das Archivgesetz von 1995

- die Rechtsakte zu dem Gesetz über denZugang der Öffentlichkeit zu Doku-menten der Regierung und dem Om-budsmann-Gesetz

2 Anpassung des Gesetzesüber die NederlandscheBank

Das Gesetz über die Nederlandsche Bankwird zur Zeit abgeändert, um die Anforde-rungen des Vertrags und der Satzung fürStufe Drei zu erfüllen. Zu dem Gesetzes-entwurf (dem „Gesetzesentwurf“) wurdeeine Stellungnahme des EWI eingeholt, diebei den Anpassungen auch Berücksichti-gung fand. Der Gesetzesentwurf wurdevon der Zweiten Kammer des Parlamentsam 17. Februar 1998 verabschiedet undliegt gegenwärtig bei der Ersten Kammer

des Parlaments, die den Gesetzesentwurfnur in seiner Gesamtheit ablehnen oderihm zustimmen kann. Die Regierung gehtdavon aus, daß die Erste Kammer desParlaments den Gesetzesentwurf am24. März 1998 verabschiedet und das Ge-setz am 25. März 1998 im Gesetzblattverkündet wird.

2.1 Unabhängigkeit

Im Hinblick auf die Unabhängigkeit derZentralbank sind folgende Anpassungen imGesetzesentwurf mit Wirkung vom Mai1998 vorgesehen:

2.1.1 Institutionelle Unabhängigkeit

Artikel 26, der ein Weisungsrecht desFinanzministers gegenüber der Zentralbankenthält, steht nicht im Einklang mit denAnforderungen des Vertrags und der Sat-zung in bezug auf die Unabhängigkeit derZentralbanken. Die gegenwärtig im Zen-tralbankgesetz festgelegte Aufsichtsfunkti-on des Beauftragten der Krone ist ebenfallsnicht mit den Anforderungen des Vertragsund der Satzung in bezug auf die Unabhän-gigkeit der Zentralbanken vereinbar. DerGesetzesentwurf sieht die Abschaffung desWeisungsrechts des Finanzministers vor.Ferner besagt Artikel 3.3 des Gesetzesent-wurfs, daß der Verwaltungsrat der Zentral-bank nur an die Leitlinien, Beschlüsse undWeisungen der EZB gebunden ist. DerGesetzesentwurf sieht auch die Abschaf-fung des Amts des Beauftragten der Kronevor. Statt dessen soll die Regierung nachdem Gesetzesentwurf das Recht erhalten,ein Sondermitglied in den Aufsichtsrat derZentralbank zu entsenden (siehe auch Zif-fer 2.2.4).

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2.1.2 Personelle Unabhängigkeit

Artikel 23.5, der die Entlassung bei Nicht-befolgen von Weisungen des Finanzmini-sters vorsieht, ist mit den in Artikel 14.2der Satzung angeführten Entlassungsgrün-den unvereinbar. Gemäß Artikel 11.3 desGesetzesentwurfs können Mitglieder desVerwaltungsrats nur aus den in Artikel 14.2der Satzung aufgeführten Gründen ausihrem Amt entlassen werden.

2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

In bezug auf die rechtliche Integration derZentralbank in das ESZB sind folgendeAnpassungen im Gesetzesentwurf mit Wir-kung von dem Zeitpunkt vorgesehen, andem die einheitliche Währung in den Nie-derlanden eingeführt wird:

2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

Artikel 9.1, der das Ziel der Zentralbankbeschreibt, spiegelt weder das vorrangigeZiel des ESZB noch die rechtliche Integra-tion der Zentralbank in das ESZB wider.Mit Artikel 2 (Entwurf) wird das Ziel desESZB in das Zentralbankgesetz übernom-men und ausdrücklich darauf verwiesen,daß die Zentralbank mit Einführung dereinheitlichen Währung in den Niederlan-den integraler Bestandteil des ESZB wird.

2.2.2 Aufgaben

In Kapitel II des geltenden Zentralbankgesetzesüber die Geschäftstätigkeit der Zentralbanksind ihre Aufgaben im Rahmen des ESZB inStufe Drei nicht berücksichtigt. In Artikel 3(Entwurf) sind die Aufgaben der Zentralbankim Rahmen des ESZB einschließlich der Aus-gabe von Banknoten aufgeführt; ferner wirddort festgelegt, daß die Zentralbank dieseAufgaben im Rahmen des ESZB und derUmsetzung des Vertrags erfüllen wird.

2.2.3 Instrumentarium

Kapitel II des geltenden Zentralbankgeset-zes sieht die Einführung der geldpolitischenInstrumente der EZB nicht vor. Artikel 2und 3 (Entwurf) sehen die Integration derZentralbank in das ESZB vor und führendie Aufgaben der Zentralbank im Rahmendes ESZB auf.

2.2.4 Organisationsstruktur

- Der Gesetzesentwurf sieht vor, daß derRegierungsvertreter im Aufsichtsrat le-diglich befugt ist, „Auskünfte“ über dieTätigkeiten der Zentralbank außerhalbund innerhalb des Rahmens des ESZBzu erbitten. Diese Bitte kann gemäßArtikel 13 (Entwurf) abgelehnt werden,wenn die erbetenen Auskünfte nachder Satzung oder den innerstaatlichenRechtsvorschriften vertraulich sind. DerGesetzesentwurf sieht weiterhin vor,daß für den Regierungsvertreter nachArtikel 107 des Vertrags das Verbot gilt,Weisungen einzuholen oder entgegen-zunehmen.

- Artikel 3 (Entwurf) besagt, daß „dieZentralbank“ die Geldpolitik des ESZBin Umsetzung des Vertrags und imRahmen des ESZB „mitbestimmt“ (undausführt). Da der Präsident der Zentral-bank in seiner Eigenschaft als EZB-Ratsmitglied und nicht die Zentralbankselbst die Geldpolitik des ESZB mitbe-stimmen wird, scheint das Wort „mitbe-stimmen“ im Zusammenhang mit „dieZentralbank“ in Artikel 3 (Entwurf) nichtmit dem Vertrag und der Satzung inEinklang zu stehen. Aufgrund der fol-genden Erwägungen könnte man je-doch sagen, daß dies kein gravierendesProblem darstellt: Erstens definiert dieallgemeine Bestimmung in Artikel 2 (Ent-wurf) über den Status der Zentralbankals integraler Bestandteil des ESZB be-reits die Stellung der Zentralbank inStufe Drei sowie die rechtliche Per-

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spektive, aus der heraus das Gesetznach seinem Inkrafttreten anzuwendenist. Zweitens werden in Artikel 3 (Ent-wurf) lediglich die Aufgaben der Zen-tralbank im Rahmen des ESZB aufge-führt; die Frage, welchem Organ derZentralbank konkret die Verantwortungfür die Wahrnehmung dieser Aufgabenübertragen wird, wird dort nicht behan-delt. Dies geschieht in Artikel 7 (Ent-wurf) der „Articles of Association“ derZentralbank, der mit Bezug auf dieESZB/EZB-Satzung ausdrücklich festlegt,daß der Präsident - und zwar nur derPräsident - zwei Funktionen ausübt: diedes Zentralbankpräsidenten und als sol-cher auch die eines Mitglieds im Be-schlußorgan des ESZB, dem EZB-Rat,der unter anderem auch für geldpoliti-sche Angelegenheiten zuständig ist. Au-ßerdem könnte „mitbestimmen“ im Sin-ne von „mitentscheiden“ verstandenwerden, was den Beschlußfassungsver-fahren im ESZB nicht entspricht. Ausden genannten Gründen besteht hin-sichtlich der Worte „die Zentralbank“im Zusammenhang mit „mitbestimmen“Nachbesserungsbedarf, was jedoch dieFunktionsfähigkeit des ESZB zu Beginnder Stufe Drei insgesamt nicht gefähr-det.

3 Anpassung andererRechtsvorschriften

3.1 Münzgesetz

Das Münzgesetz enthält das Münzregal desFinanzministers für Münzen im Wert vonbis zu einem Gulden. Bei diesem Recht zurMünzausgabe wird nicht berücksichtigt, daß- nach Artikel 105 a Abs. 2 des Vertrags -der Umfang der Ausgabe von Münzen derGenehmigung durch die EZB bedarf unddaß der Rat für die Stückelung und dietechnischen Merkmale der Münzen zustän-dig ist. Artikel 23 des Gesetzesentwurfs zurAnpassung des Zentralbankgesetzes ent-hält jedoch eine neue Bestimmung, derzu-

folge bei der Ausübung der nationalenKompetenzen die Zuständigkeit der EZBund des Rats auf diesem Gebiet in ange-messener Weise berücksichtigt werdenmuß. Die Regierung geht davon aus, daßdiese Bestimmung im März 1998 verab-schiedet wird und zum Zeitpunkt der Ein-führung der einheitlichen Währung in denNiederlanden in Kraft tritt.

3.2 Gesetz über den Wechselkursdes Gulden

In diesem Gesetz wird weder die Einfüh-rung des Euro noch die Übertragung derZuständigkeit in Wechselkursangelegenhei-ten auf Gemeinschaftsebene berücksich-tigt. Es ist vorgesehen, dieses Gesetz durcheine Rechtsvorschrift zu ersetzen, die denFinanzminister ermächtigt - im Auftrag derNiederlande und zusammen mit den Teil-nehmerländern des künftigen Euro-Wäh-rungsraums - Vereinbarungen über denWechselkurs des Euro gegenüber Wäh-rungen von Mitgliedstaaten zu treffen, diedie einheitliche Währung nicht von Anfangan einführen. Ein entsprechender Geset-zesentwurf liegt der Ersten Kammer desParlaments vor. Die Regierung geht davonaus, daß dieses Gesetz zum Zeitpunkt derEinführung der einheitlichen Währung inden Niederlanden in Kraft tritt.

3.3 Gesetz über Finanzbeziehungenmit dem Ausland von 1994

In diesem Gesetz wird weder die Einfüh-rung des Euro noch die Integration derZentralbank in das ESZB berücksichtigt. Esist vorgesehen, dieses Gesetz dahingehendzu ändern, daß gewährleistet ist, daß dieVerpflichtungen der Nederlandsche Bankzur Einhaltung der allgemeinen Leitliniendes Finanzministers und zum Informations-austausch mit dem Minister nicht denvertraglichen Verpflichtungen der Zentral-bank entgegenstehen und daß die Zentral-bank Informationen mit der EZB austau-

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schen kann. Ein entsprechender Gesetzes-entwurf liegt der Ersten Kammer des Parla-ments vor. Die Regierung geht davon aus,daß dieses Gesetz mit der Errichtung desESZB in Kraft tritt.

3.4 Gesetz über die Wertpapier-handelsaufsicht von 1995

In diesem Gesetz werden die geldpoliti-schen Kompetenzen der EZB in Stufe Dreinicht berücksichtigt. Es ist vorgesehen, die-ses Gesetz dahingehend zu ändern, daßgewährleistet ist, daß die EZB, genau wiedie Nederlandsche Bank, nicht der Aufsichtüber Wertpapierhäuser unterliegt. Ein ent-sprechender Gesetzesentwurf liegt der Er-sten Kammer des Parlaments vor. DieRegierung geht davon aus, daß dieses Ge-setz zum Zeitpunkt der Einführung dereinheitlichen Währung in den Niederlan-den in Kraft tritt.

3.5 Archivgesetz von 1995

Dieses Gesetz gibt Bürgern - mit bestimm-ten Einschränkungen und unter bestimm-ten Bedingungen - das Recht auf Zugang zuInformationen aus den Archiven öffentli-cher Stellen und Einrichtungen. Das Gesetzgilt aufgrund ihrer öffentlichen Stellungauch für die Zentralbank und es wird daherzur Zeit überprüft, inwieweit das Gesetzmit den Geheimhaltungspflichten im ESZBgemäß Artikel 38 der Satzung vereinbar ist.

3.6 Das Gesetz über den Zugangder Öffentlichkeit zuDokumenten der Regierung unddas Ombudsmann-Gesetz

Das Gesetz über den Zugang der Öffent-lichkeit zu Dokumenten der Regierung unddas Ombudsmann-Gesetz gelten auch fürdie Zentralbank. Davon ausgenommen sinddie geldpolitischen und bankenaufsichtli-chen Aktivitäten der Zentralbank. Diese

Gesetze enthalten Bestimmungen, die Drit-ten (mit bestimmten, genau definiertenEinschränkungen) Zugang zu Dokumentender Zentralbank gewähren. Die Gesetzeberücksichtigen die Bestimmungen überdie Vertraulichkeit im ESZB nicht. DieRegierung plant daher sekundärrechtlicheVorschriften, die gewährleisten sollen, daßDokumente, die vertrauliche Informatio-nen zu den Aufgaben der Zentralbank imRahmen des ESZB enthalten, nicht unterdiese Gesetze fallen. Außerdem schreibtder Gesetzesentwurf zur Anpassung desZentralbankgesetzes ebenfalls ausdrücklichdie Einhaltung der Bestimmungen über dieVertraulichkeit im ESZB vor (Artikel 18, 19und 20 des Gesetzesentwurfs).

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, bleiben keine weiteren Unvereinbar-keiten des Gesetzes über die Nederland-sche Bank mit den Anforderungen desVertrags und der Satzung für Stufe Drei. Esbesteht allerdings noch Nachbesserungs-bedarf in bezug auf einen Aspekt, derjedoch die Funktionsfähigkeit des ESZB zuBeginn der Stufe Drei insgesamt nichtgefährdet: In Artikel 3 (Entwurf) heißt es,daß „die Zentralbank“ die Geldpolitik desESZB „mitbestimmt“, obwohl das die Auf-gabe des Präsidenten der Zentralbank inseiner Eigenschaft als Mitglied des EZB-Rats ist.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß Anpassungen desMünzgesetzes, des Gesetzes über denWechselkurs des Gulden, des Gesetzesüber Finanzbeziehungen mit dem Auslandvon 1994, des Gesetzes über die Wertpa-pierhandelsaufsicht von 1995, des Archiv-gesetzes von 1995 sowie der KöniglichenDekrete zum Gesetz über den Zugang der

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Öffentlichkeit zu Dokumenten der Regie-rung und zum Ombudsmann-Gesetz vor-gesehen sind. Dem EWI sind keine sonsti-

gen Rechtsvorschriften bekannt, die eineAnpassung nach Artikel 108 des Vertragserfordern.

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ÖSTERREICH

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die folgenden Rechtsvorschriften mußtenim Hinblick auf Artikel 108 des Vertragsangepaßt werden:

- das Nationalbankgesetz 1984 vom 20.Jänner 1984 in der geltenden Fassung

- das Devisengesetz

2 Anpassung desNationalbankgesetzes

Das Nationalbankgesetz wird zur Zeit ab-geändert, um die Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei zuerfüllen. Ein Gesetzesentwurf (der „Geset-zesentwurf“) wurde im Parlament einge-bracht und soll nach Einschätzung derRegierung im Lauf des April 1998 verab-schiedet werden. Zu dem Gesetzesent-wurf wurde eine Stellungnahme des EWIeingeholt, die bei den Anpassungen auchBerücksichtigung fand.

2.1 Unabhängigkeit

Mit Blick auf die Unabhängigkeit der Zen-tralbank sind im Gesetzesentwurf folgendeAnpassungen mit Wirkung von dem Tagvorgesehen, an dem der EU-Rat - in derZusammensetzung der Staats- und Regie-rungschefs gemäß Art. 109 j Abs. 4 desVertrags - darüber entscheidet, welcheMitgliedstaaten die notwendigen Voraus-setzungen für die Einführung einer einheit-lichen Währung erfüllen:

2.1.1 Institutionelle Unabhängigkeit

§ 22 Abs. 3 besagt, daß sich der Generalrat- das Beschlußorgan in währungspoliti-schen Angelegenheiten - größtenteils ausVertretern verschiedener Wirtschaftssek-toren zusammensetzt, die nicht hauptbe-ruflich für die Zentralbank tätig sind. DieseKombination von geldpolitischer Verant-wortung auf der einen Seite mit der Ver-tretung von Interessen Dritter auf deranderen Seite schafft ein Potential fürInteressenkonflikte und ist daher mit demVertrag und der Satzung nicht vereinbar.Laut Gesetzesentwurf wird der Generalratdas währungspolitische Beschlußorgan derZentralbank bleiben, bis Österreich dieeinheitliche Währung einführt. Da dieNZBen im Zeitraum zwischen Errichtungdes ESZB und Beginn der Stufe Dreiwichtige Entscheidungen zu treffen haben,müssen ihre Organe die Anforderungendes Vertrags und der Satzung hinsichtlichder Unabhängigkeit spätestens zum Zeit-punkt der Errichtung des ESZB erfüllen.Dies wird erreicht durch: § 34 Abs. 1 (Ent-wurf), gemäß dem der Gouverneur inseiner Eigenschaft als Mitglied des EZB-Rates unabhängig ist; § 21 Abs. 5 (Ent-wurf), der besagt, daß der Generalrat keineEntscheidungen treffen darf, die die Erfül-lung von Aufgaben des ESZB beeinträchti-gen könnten; sowie § 88 Abs. 2 Ziffer 5(Entwurf), der festlegt, daß das Direktori-um für die Umsetzung der Vorbereitungs-arbeiten für Stufe Drei zuständig ist undder Generalrat keine Weisungen erteilenoder Beschlüsse fassen darf, die dieseUmsetzungsmaßnahmen beeinträchtigenkönnten.

§ 45 Abs. 4, der dem Staatskommissär dasRecht gibt, mit aufschiebender Wirkunggegen Beschlüsse des Generalrats Einspruchzu erheben, ist mit den Vertrags- undSatzungsanforderungen in bezug auf dieUnabhängigkeit der Zentralbanken nicht

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vereinbar. Der Gesetzesentwurf sieht vor,daß der Staatskommissär in seiner Funkti-on als Regierungsvertreter in Zukunft be-rechtigt ist, an den Sitzungen des General-rats der Zentralbank teilzunehmen, wennauch nur mit beratender Stimme.

2.1.2 Personelle Unabhängigkeit

§ 21 Ziffer 14, aus der folgt, daß die Mit-glieder des Direktoriums keine Mindest-amtszeit von fünf Jahren haben, ist nichtmit den Anforderungen von Vertrag undSatzung in bezug auf Zentralbankunabhän-gigkeit vereinbar. Artikel I § 33 (Gesetzes-entwurf) sieht die Ernennung der Mitglie-der des Direktoriums für einen Zeitraumvon fünf Jahren vor.

2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

Mit Blick auf die rechtliche Integration derZentralbank in das ESZB sind im Gesetzes-entwurf folgende Anpassungen mit Wir-kung von dem Tag vorgesehen, an demÖsterreich die einheitliche Währung ein-führt:

2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

Das gesetzlich verankerte Ziel der Zentral-bank spiegelt weder den Vorrang des Zielsdes ESZB noch die rechtliche Integrationder Zentralbank in das ESZB wider. ImGesetzesentwurf entfällt diese Bestimmung.Artikel I § 2 Abs. 2 (Gesetzesentwurf) be-sagt, daß gemäß Artikel 105 des Vertragsund Artikel 2 der Satzung die Zentralbankdas Ziel der Preisstabilität zu gewährleistenhat, wobei den volkswirtschaftlichen An-forderungen in bezug auf Wirtschaftswachs-tum und Beschäftigungsentwicklung Rech-nung zu tragen ist, allerdings nur soweitdies ohne Beeinträchtigung des Ziels derPreisstabilität möglich ist.

2.2.2 Aufgaben

§ 3, der eine Bestimmung bezüglich derBeteiligung der Zentralbank an internatio-nalen Währungseinrichtungen enthält, be-rücksichtigt nicht die Zuständigkeit derEZB auf diesem Gebiet. § 3 (Entwurf)bestätigt ausdrücklich das Recht der EZB,gemäß Artikel 6 der Satzung ihre Zustim-mung zu einer solchen Beteiligung zu ge-ben.

2.2.3 Instrumentarium

- § 61, der der Zentralbank das aus-schließliche Recht auf die Ausgabe vonBanknoten einräumt und die Zustim-mung des Bundesministers für Finanzenfür den Banknotennennwert erforder-lich macht, berücksichtigt nicht die Zu-ständigkeit der EZB auf diesem Gebiet.

- § 41, der eine Bestimmung enthält, daßöffentliche Stellen die Mittel der Zen-tralbank in keiner Weise für ihre Zwek-ke in Anspruch nehmen dürfen, ohneden Gegenwert in Gold oder Devisenzu leisten (mit Ausnahme des Diskontsvon kurzfristigen Bundesschatzscheinen),steht im Gegensatz zu Artikel 104 desVertrags.

- § 43 - die Mindestreservepflicht betref-fend - berücksichtigt nicht die Zustän-digkeit der EZB auf diesem Gebiet.

- §§ 47 bis 60 - die Geschäfte betreffend,zu denen die Zentralbank berechtigt ist- berücksichtigen nicht die Zuständig-keit der EZB auf diesem Gebiet.

Der Gesetzesentwurf sieht Änderungender obengenannten Artikel vor, die mitdem Vertrag und der Satzung vereinbarwären.

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2.2.4 ERP-Transaktionen

Gemäß § 83 des Gesetzesentwurfs kanndie Zentralbank außerhalb des von denAllgemeinen Regelungen für die geldpoliti-schen Instrumente und Verfahren des ESZB(„General Documentation“) vorgegebenenRahmens ERP-Transaktionen tätigen, ob-wohl diese nicht den in der General Docu-mentation dargelegten Bestimmungen be-züglich Sicherheiten unterliegen. Die Fort-setzung solcher Transaktionen und dieBedingungen, zu denen solche Transaktio-nen getätigt werden können, werden so-wohl unter dem Gesichtspunkt der Inte-gration der Zentralbank in das ESZB alsauch unter Berücksichtigung der möglichenAnforderungen, die sich diesbezüglich ausder Satzung ergeben könnten, geprüft wer-den müssen.

3 Anpassung andererRechtsvorschriften

3.1 Devisengesetz

§ 2 Abs. 5 und 6 dieses Gesetzes enthaltenwechselkursrelevante Bestimmungen, diedie Zuständigkeit der Gemeinschaft auf

diesem Gebiet nicht widerspiegeln. DasEWI stellt fest, daß die Aufhebung dieserzwei Bestimmungen im Rahmen des Ge-setzesentwurfs vorgesehen ist und ab demZeitpunkt, an dem Österreich die einheitli-che Währung einführt, wirksam werdensoll.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März 1998verabschiedet wird und rechtzeitig in Krafttritt, wird das Nationalbankgesetz mit denVertrags- und Satzungsanforderungen fürStufe Drei im Einklang stehen.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß eine weitere An-passung des Devisengesetzes vorgesehenist. Dem EWI sind keine sonstigen Rechts-vorschriften bekannt, die eine Anpassungnach Artikel 108 des Vertrags erfordern.

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PORTUGAL

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die folgenden Rechtsvorschriften mußtenim Hinblick auf Artikel 108 des Vertragsangepaßt werden:

- Artikel 105 der Verfassung, der sich aufden Banco de Portugal bezieht

- das durch Gesetzesdekret 337/90 vom30. Oktober 1990 genehmigte und durchGesetzesdekret 231/95 vom 12. Sep-tember 1995 sowie durch das Gesetz3/96 vom 5. Februar 1996 novellierteZentralbankgesetz über den Banco dePortugal (das „alte Gesetz“)

- das Gesetzesdekret 333/81 vom 7. De-zember 1981

- das Gesetzesdekret 293/86 vom12. September 1986

- das Gesetzesdekret 178/88 vom19. Mai 1988

- das Gesetzesdekret 13/90 vom 8. Janu-ar 1990

2 Anpassung des Gesetzesüber den Banco de Portugal

Das Gesetz über den Banco de Portugalwurde nach einer Stellungnahme des EWIfolgendermaßen abgeändert, um die An-forderungen des Vertrags und der Satzungfür Stufe Drei zu erfüllen:

- Artikel 105 der Verfassung wurde durchVerfassungsgesetz 1/97 vom 20. Sep-tember 1997 angepaßt. Im neuen Arti-kel (jetzt Artikel 102) steht nun, daß derBanco de Portugal die nationale Zen-

tralbank Portugals ist und seine Aufga-ben in Übereinstimmung mit den ge-setzlichen Bestimmungen und den fürden portugiesischen Staat verbindlicheninternationalen Rechtsnormen wahr-nimmt. Dieser Verweis auf „internatio-nale Rechtsnormen“ soll insbesondereeinen Bezug zum Vertrag und zur Sat-zung herstellen.

- Das alte Gesetz wurde durch Gesetz5/98 vom 31. Januar 1998 (das „neueGesetz“) abgeändert.

2.1 Unabhängigkeit

Im Hinblick auf die institutionelle Unabhän-gigkeit der Zentralbank wurden folgendeAnpassungen mit Wirkung vom 2. Februar1998 vorgenommen:

- Ungeachtet der Tatsache, daß das alteGesetz die Zentralbank zur Durchfüh-rung der Geldpolitik ermächtigte, unter-zeichnete der Finanzminister bisher die„Avisos“ der Zentralbank im Zusam-menhang mit einigen Besonderheitender Mindestreservevorschriften und desDiskontsatzes. Das war mit den Anfor-derungen des Vertrags und der Satzungin bezug auf die Unabhängigkeit derZentralbanken unvereinbar, und die Be-teiligung des Finanzministers ist durchdas neue Gesetz ausgeschlossen wor-den.

- Die Verpflichtung, der Regierung diedurch das Veto des Präsidenten ausge-setzten Direktoriumsbeschlüsse vorzu-legen, hätte als eine Art der Einholungvon Weisungen aufgefaßt werden kön-nen, was mit dem Vertrag und derSatzung nicht vereinbar gewesen wäreund im neuen Gesetz abgeschafft wur-de.

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2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

Hinsichtlich der rechtlichen Integration derZentralbank in das ESZB wurden folgendeAnpassungen mit Wirkung von dem Tag,an dem Portugal die einheitliche Währungeinführt, vorgenommen:

2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

Das Ziel der Zentralbank nach Artikel 3(alt) berücksichtigte nicht die rechtlicheIntegration der Zentralbank in das ESZB.Artikel 3 (neu) enthält einen ausdrückli-chen Verweis darauf, daß die Zentralbank -als integraler Bestandteil des ESZB - dieZiele des ESZB verfolgt, sich an der Wahr-nehmung seiner Aufgaben beteiligt und,vorbehaltlich der Bestimmungen der Sat-zung, nach den Leitlinien und Weisungendes ESZB handelt.

2.2.2 Aufgaben

- Nach dem alten Gesetz berücksichtig-ten die Artikel 6 (ausschließliches Rechtzur Banknotenausgabe); 7, 8 (Beschrei-bung und Merkmale von Banknotenund Münzen); 12 (Nachbildung undAbbildung von Banknoten); 15, 16 und17 (Ausgabe von Geldzeichen) die Be-fugnisse der EZB auf dem Gebiet derBanknoten und Münzen nicht. Artikel 6des neuen Gesetzes enthält einen aus-drücklichen Verweis auf das Recht derEZB, die Ausgabe von Banknoten zugenehmigen. Artikel 7 und Artikel 8 sindweggefallen und bleiben nur in Kraft fürauf Escudo lautende Banknoten undMünzen, und zwar bis zu dem Tag, andem diese ihre Geltung als gesetzlichesZahlungsmittel verlieren. Artikel 9 desneuen Gesetzes (entspricht dem altenArtikel 12) bezieht sich nur auf Bankno-ten, die auf Escudo lauten. Artikel 15,16 und 17 wurden gestrichen.

- Artikel 18.1 (Durchführung der Geld-politik) und Artikel 21 (Ausführung derGeld- und Devisenpolitik) des altenGesetzes berücksichtigten die Befugnis-se der EZB auf diesen Gebieten nicht.Im neuen Gesetz findet sich in Artikel12 (entspricht dem alten Artikel 18)kein Verweis mehr auf die Durchfüh-rung der Geldpolitik, und Artikel 15(entspricht dem alten Artikel 21) legtfest, daß die Aufgaben der Zentralbankim Bereich der Geld- und Devisenmärk-te im Rahmen ihrer Teilnahme amESZB zu erfüllen sind.

- Artikel 22.1 Buchstaben a und c desalten Gesetzes, der die Befugnis derZentralbank begründete, die Geld- undDevisenmärkte zu steuern sowie dieMindestreserven festzulegen und vor-zuschreiben, berücksichtigte die Befug-nisse der EZB auf diesem Gebiet nicht,und der Verweis auf die nationalenwirtschaftspolitischen Ziele entsprachnicht dem Ziel des ESZB. Artikel 16 desneuen Gesetzes (entspricht Artikel 22des alten Gesetzes) legt ausdrücklichfest, daß die Zentralbank nach denVorschriften der EZB handeln und mitihr bei der Umsetzung der Mindestre-vervebestimmungen und sonstiger an-wendbarer geldpolitischer Steuerungs-maßnahmen, die die EZB für erforder-lich erachtet, zusammenarbeiten wird.Der Verweis auf die nationalen wirt-schaftspolitischen Ziele wurde gestri-chen.

- Gemäß Artikel 32 (alt) war die Zentral-bank dafür zuständig, Auslandszahlun-gen, soweit erforderlich, zu genehmi-gen. Nach Artikel 21 des neuen Geset-zes (entspricht dem alten Artikel 32)darf diese Zuständigkeit nur ausgeübtwerden, soweit dies laut Vertrag erfor-derlich ist.

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2.2.3 Instrumentarium

Artikel 35 (alt) über die geldpolitischenOperationen der Zentralbank berücksich-tigte die Befugnisse der EZB auf diesemGebiet nicht. Artikel 24 des neuen Geset-zes (entspricht dem alten Artikel 35) legtausdrücklich fest, daß solche Operationenausgeführt werden, um die Ziele des ESZBzu erfüllen und Aufgaben im Rahmen desESZB wahrzunehmen.

2.2.4 Organisationsstruktur

Artikel 46 wurde in das neue Gesetzeingefügt. Er legt fest, daß die Bücher derZentralbank, unbeschadet der Befugnissedes Rats der Rechnungsprüfer, auch vonexternen Rechnungsprüfern geprüft wer-den.

2.2.5 Beteiligung an internationalenWährungseinrichtungen

Eine Einfügung in Artikel 23 (neu) stelltklar, daß die Berechtigung der Zentralbankzur Beteiligung an internationalen Wäh-rungseinrichtungen der Zustimmung derEZB bedarf.

3 Anpassung andererRechtsvorschriften

Portugal nimmt gegenwärtig die Anpas-sung mehrerer Gesetze im Hinblick aufStufe Drei vor. Das EWI wurde zu denÄnderungsentwürfen aller nachstehend auf-geführten Rechtsvorschriften um Stellung-nahme gebeten.

3.1 Gesetzesdekret 333/81 vom7. Dezember 1981

Dieses Gesetzesdekret verleiht der Im-prensa Nacional - Casa de Moeda (dernationalen Münzstätte) das ausschließliche

Recht zur Herstellung von Münzen undberücksichtigt die Befugnisse der EZB aufdiesem Gebiet nicht. Die Regierung siehtvor, das Gesetzesdekret so zu ändern, daßdieses Recht unbeschadet des Artikels 105 aAbs. 2 des Vertrags ausgeübt werden kann.Ein Gesetzesentwurf zur Änderung diesesGesetzesdekrets wurde von der Regierunggebilligt. Die Regierung geht davon aus,daß der Gesetzesentwurf an dem Tag, andem Portugal die einheitliche Währungeinführt, in Kraft tritt.

3.2 Gesetzesdekret 293/86 vom12. September 1986

Dieses Gesetzesdekret begründet dasRechtssystem bezüglich der Geltung vonMünzen als gesetzliches Zahlungsmittel.Mehrere Bestimmungen, insbesondere Ar-tikel 9, der sich mit Rechtshandlungen zurGenehmigung der Ausprägung von Ge-denkmünzen (die gemäß Artikel 12 desgenannten Gesetzesdekrets als gesetzli-ches Zahlungsmittel gelten) befaßt undtechnische Merkmale, Gestaltung, Umfangder Ausgabe und schuldbefreiende Wir-kung festlegt, berücksichtigen die Befugnis-se der EZB auf diesem Gebiet nicht. DieRegierung sieht eine Änderung dieses Ge-setzesdekrets vor, wonach es darin heißensoll, daß, ab dem Tag, an dem Portugal dieeinheitliche Währung einführt, der Um-fang der Ausgabe der Genehmigung durchdie EZB bedarf und daß die Ausprägunggemäß den vom Rat nach Artikel 105 aAbs. 2 des Vertrags erlassenen Maßnah-men vorgenommen wird. Ein Gesetzesent-wurf zur Änderung dieses Gesetzesdekretswurde von der Regierung gebilligt.

3.3 Gesetzesdekret 178/88 vom19. Mai 1988

Dieses Gesetzesdekret enthält eine Be-stimmung (Artikel 4), die Artikel 9 des Ge-setzesdekrets 293/86 wortgleich wieder-gibt und, wie zuvor erwähnt, die Befugnisse

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der EZB auf dem Gebiet der Münzen nichtberücksichtigt. Die Regierung sieht hierdieselbe Lösung wie bei Gesetzesdekret293/86 vor.

3.4 Gesetzesdekret 13/90 vom8. Januar 1990

Dieses Gesetzesdekret befaßt sich mit Be-stimmungen über Devisengeschäfte, die imHinblick auf die Einführung des Euro zuüberprüfen sein werden. Zum Beispiel istin der Definition von „Fremdwährung“ inArtikel 5.3, die „Banknoten und Münzen,die gesetzliches Zahlungsmittel im Auslandsind“, umfaßt, noch nicht berücksichtigt,daß Euro-Banknoten und -Münzen, unge-achtet ihrer Geltung als gesetzliches Zah-lungsmittel in allen teilnehmenden Mit-gliedstaaten, keine „fremde“ Währung seinwerden. Die Regierung sieht vor, das Ge-setzesdekret so zu ändern, daß einerseitsklar daraus hervorgeht, daß jedwede Be-zugnahme auf „Fremdwährung“ oder „Bank-noten und Münzen, die gesetzliches Zah-lungsmittel im Ausland sind“, nicht denEuro betrifft und daß andererseits jedeBezugnahme auf die ECU als eine „Korb“-Währung (im Unterschied zur nationalenWährung) gestrichen wird, so daß der

Euro als eigenständige nationale Währungbehandelt wird. Ein Gesetzesentwurf zurÄnderung des Gesetzesdekrets, der andem Tag, an dem Portugal die einheitlicheWährung einführt, in Kraft treten soll,wurde von der Regierung gebilligt.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Nach Verabschiedung und Inkrafttreten desVerfassungsgesetzes 1/97 und des neuenGesetzes steht das Gesetz über den Bancode Portugal mit den Anforderungen desVertrags und der Satzung für Stufe Drei imEinklang.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß Anpassungen desGesetzesdekrets 333/81 vom 7. Dezem-ber 1981, des Gesetzesdekrets 293/86vom 12. September 1986, des Gesetzes-dekrets 178/88 vom 19. Mai 1988 und desGesetzesdekrets 13/90 vom 8. Januar 1990vorgesehen sind. Dem EWI sind keinesonstigen Rechtsvorschriften bekannt, dieeine Anpassung nach Artikel 108 des Ver-trags erfordern.

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FINNLAND

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die folgenden Rechtsvorschriften mußtenim Hinblick auf Artikel 108 des Vertragsangepaßt werden:

- das Gesetz über die Bank von Finnlandvom 21. Dezember 1925 in der gelten-den Fassung (das „alte Gesetz“)

- das Währungsgesetz

- das Münzgesetz

2 Anpassung des Gesetzesüber die Suomen Pankki

Die Rechtsgrundlage der Suomen Pankkiwurde durch die Novellierung des Geset-zes über die Bank von Finnland (das „no-vellierte Gesetz“), das am 1. Januar 1998 inKraft trat, abgeändert, um die Anforderun-gen des Vertrags und der Satzung für StufeDrei zu erfüllen. Das novellierte Gesetzwurde nochmals durch ein neues Gesetz(das „neue Gesetz“) angepaßt, um dasGesetz über die Zentralbank voll in Ein-klang mit dem Vertrag und der Satzung zubringen. Das neue Gesetz wurde vomParlament am 20. März 1998 verabschie-det und soll am 27. März 1998 verkündetwerden. Das neue Gesetz wird hinsichtlichder Vorschriften über die Unabhängigkeit(siehe Ziffern 2.1.1 und 2.1.2) unmittelbarnach seiner Verkündung und hinsichtlichder Vorschriften über die rechtliche Inte-gration der Zentralbank in das ESZB (sieheZiffer 2.2) am 1. Januar 1999 in Krafttreten. Sowohl zu dem novellierten Gesetzals auch zu dem neuen Gesetz in ihrenEntwurfsversionen wurden Stellungnahmendes EWI eingeholt, die bei den Anpassun-gen auch Berücksichtigung fanden.

2.1 Unabhängigkeit

Im Hinblick auf die Unabhängigkeit derZentralbank wurden mit Wirkung vom1. Januar 1998 (novelliertes Gesetz) undmit Wirkung vom Tag der Verkündung(neues Gesetz) folgende Anpassungen vor-genommen:

2.1.1 Institutionelle Unabhängigkeit

- Die institutionelle Unabhängigkeit derZentralbank ist in dem novellierten unddem neuen Gesetz verbessert worden.Artikel 1 (novelliert) wies darauf hin,daß die Zentralbank eine unabhängigeInstitution ist. Darüber hinaus führteArtikel 5 (novelliert) ein Verbot derEinholung und Entgegennahme vonWeisungen in der Geldpolitik ein, undArtikel 4 (neu) sieht vor, daß sich diesesVerbot auf alle Aufgaben im Rahmendes ESZB erstrecken soll. Der zuletztgenannte Artikel legt auch fest, daß einsolches Verbot auf die Zentralbank undauf die Mitglieder ihrer Beschlußorganeanzuwenden ist, hingegen nicht für Wei-sungen der EZB gilt. Schließlich wiesArtikel 13 (novelliert) dem Parlamenta-rischen Aufsichtsrat die Aufgabe zu, dieVerwaltung der Zentralbank zu über-wachen, während Artikel 16 (novelliert)die Verantwortung für die Erfüllung desgesetzlichen Auftrags und für die Ver-waltung der Zentralbank dem Direkto-rium übertrug.

- Das neue Gesetz enthält verschiedeneArtikel, die weitreichende Möglichkei-ten der Auskunftseinholung sowie Aus-kunftspflichten über die Tätigkeiten derZentralbank beschreiben. Siehe beispiels-weise Artikel 11 Paragraph 1 Abs. 5(Parlamentarischer Aufsichtsrat gegen-über dem Parlament), Artikel 11 Para-graph 3 letzter Satz, Artikel 14 (Direk-

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torium gegenüber dem Parlamentari-schen Aufsichtsrat) sowie Artikel 27(Zentralbank gegenüber dem Parla-ment). Derartige Bestimmungen stehenmit den Anforderungen des Vertragsund der Satzung in bezug auf die institu-tionelle Unabhängigkeit nur dann imEinklang, wenn sie nicht de facto dazuführen, daß Dritte über Aufgaben derZentralbank im Rahmen des ESZB vor-ab konsultiert werden.

2.1.2 Personelle Unabhängigkeit

Während nach dem alten Gesetz der Prä-sident und die anderen Mitglieder desDirektoriums vom Präsidenten der Repu-blik nach seinem Ermessen entlassen wer-den konnten, legten Artikel 18 und 19(novelliert) fest, daß der Präsident derRepublik befugt ist, den Präsidenten oderein anderes Mitglied des Direktoriums sei-nes Amtes zu entheben, wenn der Präsi-dent oder das Direktoriumsmitglied eineVerfehlung begangen hat oder wenn seineLeistung Grund zu der Annahme gibt, daßer für die Weiterführung des Amts nichtgeeignet ist, oder wenn er die Vorausset-zungen für die Ausübung seines Amtesnicht mehr erfüllt. Diese Gründe für dieEntlassung entsprachen nicht den Entlas-sungsgründen nach Artikel 14.2 der Sat-zung. Das neue Gesetz behebt diese Un-vereinbarkeit bezüglich der Mitglieder desDirektoriums in Artikel 16, indem es die inArtikel 14.2 der Satzung dargelegten Ent-lassungsgründe wiedergibt und berücksich-tigt, daß sich die Anfechtungsmöglichkeitdes Präsidenten nach den Bestimmungender Satzung richtet. Da der Parlamentari-sche Aufsichtsrat nicht an der Wahrneh-mung der Aufgaben im Rahmen des ESZBbeteiligt ist, sind diesbezügliche Anpassun-gen für seine Mitglieder nicht notwendig.

2.1.3 Finanzielle Unabhängigkeit

Artikel 21 Paragraph 2 des neuen Gesetzessieht objektive Kriterien für die Gewinn-verteilung an den Staat vor, von denen derParlamentarische Aufsichtsrat nur dann ab-weichen darf, wenn dies entweder auf-grund der Finanzlage der Zentralbank oderder Höhe ihrer Sicherungsreserve gerecht-fertigt werden kann. Da eine solche Ab-weichung Auswirkungen auf die Mittel ha-ben kann, die der Zentralbank für dieErfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen desESZB zur Verfügung stehen, muß dieseBestimmung mit einer Klausel verbundensein, die sicherstellt, daß dadurch die ord-nungsgemäße Erfüllung der Aufgaben derZentralbank im Rahmen des ESZB nichtbeeinträchtigt wird. Eine solche Klausel istin den Erläuterungen zum neuen Gesetzenthalten, die in den skandinavischenRechtsordnungen fast dieselbe Stellung ha-ben wie das Gesetz selbst.

2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

Hinsichtlich der rechtlichen Integration derZentralbank in das ESZB wurden folgendeAnpassungen mit Wirkung vom 1. Januar1998 (novelliert) und mit Wirkung vom1. Januar 1999 (neues Gesetz) vorgenom-men.

2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

Artikel 2 (novelliert), der das Ziel derZentralbank enthielt, trug weder dem vor-rangigen Ziel des ESZB Rechnung, nochberücksichtigte er die rechtliche Integrati-on der Zentralbank in das ESZB. Hier hatArtikel 1 des neuen Gesetzes, der dieIntegration der Zentralbank in das ESZBund die Verpflichtung zur Erfüllung ihrerAufgaben im Rahmen des ESZB gemäßden Leitlinien und Weisungen der EZBausdrücklich anerkennt, sowie Artikel 2 desneuen Gesetzes, der das Ziel der Zentral-

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bank mit dem des ESZB in Einklang bringt,Abhilfe geschaffen.

2.2.2 Aufgaben

- Ausgabe von BanknotenArtikel 4 (novelliert), der das ausschließ-liche Recht der Zentralbank zur Ausga-be von Banknoten festlegte, berücksich-tigte die Zuständigkeit der EZB aufdiesem Gebiet nicht.

- GeldpolitikArtikel 3 und 6 (novelliert), die dieBefugnisse der Zentralbank zur Festle-gung und Durchführung der Geldpolitikbegründeten, berücksichtigten die Zu-ständigkeit der EZB auf diesem Gebietnicht.

- WechselkurspolitikArtikel 3 (novelliert), der die Zuständig-keit der Zentralbank für die Verwaltungund Anlage von Finnlands Währungsre-serven und für das Ergreifen sonstigerMaßnahmen zur Stützung von FinnlandsLiquidität in bezug auf das Auslandfestlegte, berücksichtigte die Befugnisseder EZB auf diesem Gebiet nicht.

Das neue Gesetz behebt alle obenerwähn-ten Probleme, indem im Wortlaut desArtikels 3 (neu) anerkannt wird, daß dieZentralbank ihre Aufgaben im Rahmen desESZB wahrnimmt (das heißt, die Zentral-bank wird zur Durchführung der vom EZB-Rat beschlossenen Geldpolitik, zur Ausga-be von Banknoten und zum Halten undVerwalten von Währungsreserven „beitra-gen“).

2.2.3 Instrumentarium

- Artikel 6 (novelliert), der das Instru-mentarium der Zentralbank beschrieb,berücksichtigte die Zuständigkeit derEZB auf diesem Gebiet nicht. Artikel 5des neuen Gesetzes behebt dieses Pro-

blem durch die Anpassung des Artikels6 (novelliert), der in Verbindung mitArtikel 3 des neuen Gesetzes gilt; Arti-kel 3 berücksichtigt, daß die Aufgabender Zentralbank - und folglich ihr In-strumentarium - im Rahmen des ESZBwahrgenommen beziehungsweise ange-wendet werden.

- Artikel 7 (novelliert) über die Mindest-reserven berücksichtigte die Zuständig-keit der EZB auf diesem Gebiet nicht.Dieses Problem wurde im neuen Ge-setz durch Streichen aller Verweise aufdie Mindestreserven behoben. Die Be-fugnis, Mindestreserven vorzuschreiben,wird direkt aus der Satzung (Artikel 19)in Verbindung mit Verweisen des neuenGesetzes auf die Struktur des ESZB,dem die Zentralbank angehören wird,und insbesondere aus Artikel 1 und 3(neu) abgeleitet werden.

- Artikel 9 (novelliert) legte fest, daß dieZentralbank bei der Kreditvergabe fürausreichende Besicherung zu sorgen hat-te, sie diese Besicherungsvorschrift je-doch in besonders begründeten Fällenvorübergehend aufheben konnte. DieseAusnahmeregelung stand nicht im Ein-klang mit Artikel 18 der Satzung undwurde daher mit Artikel 7 des neuenGesetzes aus dem Gesetz über dieZentralbank gestrichen.

2.2.4 Organisationsstruktur

Artikel 17 (alt) definierte den Zuständig-keitsbereich des Parlamentarischen Auf-sichtsrats so, daß er sich auch auf geldpoli-tische Angelegenheiten erstreckte, was an-gesichts der Zusammensetzung des Ratesmit dem Vertrag nicht vereinbar war. Arti-kel 13 (novelliert) behob dieses Problem,indem er dem Rat Aufsichtsbefugnisse inbezug auf die Verwaltung der Zentralbankübertrug, während Artikel 16 (novelliert)dem Direktorium die Verantwortung fürdie Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und

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die Verwaltung der Zentralbank zuwies.Diese Aufgabenteilung wird in den Artikeln11 und 14 (neu) beibehalten, so daß sichdie Aufgaben des Direktoriums auch aufAufgaben im Rahmen des ESZB erstrek-ken.

2.2.5 Vertraulichkeit

Artikel 36 (novelliert) der die Geheimhal-tungspflicht beinhaltete, brachte nicht zumAusdruck, daß die Bestimmungen über dieVertraulichkeit von Informationen im Rah-men des ESZB unter Artikel 38 der Sat-zung fallen. Artikel 26 (neu) erkennt dieseBestimmungen ausdrücklich an.

3 Anpassung andererRechtsvorschriften

3.1 Währungsgesetz

Das Währungsgesetz, das die Zuständig-keit der Regierung in bezug auf den Wech-selkurs der Finnmark und die diesbezügli-che Mitwirkung der Zentralbank regelt,berücksichtigte weder die Zuständigkeitder Gemeinschaft in Wechselkursangele-genheiten, noch enthielt es einen Hinweisauf die Einführung des Euro. Das Wäh-rungsgesetz wurde durch das Gesetz zurAufhebung des Währungsgesetzes außerKraft gesetzt, alle notwendigen Maßnah-

men hinsichtlich der Verwendung der Finn-mark und des Penni als gesetzliche Zah-lungsmittel in der Übergangszeit wurden inÜbergangsbestimmungen aufgenommenund die Entscheidungsbefugnis bezüglichdes Außenwerts der Finnmark wurde auf-gehoben.

3.2 Münzgesetz

In Verbindung mit dem Gesetz zur Aufhe-bung des Währungsgesetzes wurde einneues Münzgesetz zur Ergänzung des Münz-rechts der Europäischen Gemeinschaft er-lassen.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Mit der Verabschiedung des neuen Geset-zes steht das Gesetz über die SuomenPankki mit den Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei imEinklang.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß Anpassungen desWährungsgesetzes und des Münzgesetzesvorgenommen wurden. Dem EWI sindkeine sonstigen Rechtsvorschriften bekannt,die eine Anpassung nach Artikel 108 desVertrags erfordern.

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SCHWEDEN

1 Unter Artikel 108 desVertrags fallendeRechtsvorschriften

Die folgenden Rechtsvorschriften mußtenim Hinblick auf Artikel 108 des Vertragsangepaßt werden:

- die Verfassung

- das Gesetz über den Riksdag

- das Gesetz über die Sveriges Riksbank(1988:1385) in der geltenden Fassung

2 Anpassung des Gesetzesüber die Sveriges Riksbank

Die Verfassung, das Gesetz über den Riks-dag und das Gesetz über die SverigesRiksbank werden zur Zeit abgeändert, umdie Anforderungen des Vertrags und derSatzung in bezug auf die Unabhängigkeitder Sveriges Riksbank zu erfüllen. Ein Ge-setzesentwurf (der „Gesetzesentwurf“) liegtgegenwärtig dem Parlament vor. Eine Ver-fassungsänderung bedarf der Zustimmungdes Parlaments in zwei aufeinanderfolgen-den Legislaturperioden; das nächste Parla-ment tritt nach den allgemeinen Wahlenim September 1998 zusammen. Eine ersteZustimmung des Parlaments zur Verfas-sungsänderung und zum Gesetz über denRiksdag erfolgte am 4. März 1998, einezweite wird für Oktober 1998 erwartet; zudiesem Zeitpunkt soll auch das Gesetzüber die Sveriges Riksbank in Übereinstim-mung mit der Verfassungsänderung verab-schiedet werden. Alle Anpassungen sollenam 1. Januar 1999 in Kraft treten. Zu dengeplanten Gesetzesänderungen wurde eineStellungnahme des EWI eingeholt, die beiden Anpassungen auch Berücksichtigungfand.

2.1 Unabhängigkeit

Im Hinblick auf die Unabhängigkeit derZentralbank sind folgende Anpassungen indem Gesetzesentwurf vorgesehen:

2.1.1 Institutionelle Unabhängigkeit

Artikel 42 des Gesetzes über die SverigesRiksbank, der die Bestimmung enthält, daßder Finanzminister vor wichtigen geldpoliti-schen Entscheidungen der Riksbank zukonsultieren ist, steht nicht im Einklang mitden Anforderungen des Vertrags und derSatzung in bezug auf die Unabhängigkeitder Zentralbanken. Der Gesetzesentwurfsieht vor, daß Artikel 42 des Gesetzesdahingehend geändert wird, daß die Riks-bank den Finanzminister vor jeder wichti-gen geldpolitischen Entscheidung informiert.Dies ist mit den Anforderungen des Ver-trags und der Satzung in bezug auf dieinstitutionelle Unabhängigkeit vereinbar,sofern die Unabhängigkeit der Direktori-umsmitglieder der Zentralbank nicht be-einträchtigt wird, die Zuständigkeit und dieRechenschaftspflichten der EZB und derMitglieder ihrer Beschlußorgane berück-sichtigt sowie die Bestimmungen über dieVertraulichkeit in der Satzung eingehaltenwerden.

2.1.2 Personelle Unabhängigkeit

- Kapitel 9 Artikel 12 der Verfassung, ausdem hervorgeht, daß die Weigerung,einem Mitglied des Direktoriums dieEntlastung zu erteilen, als Grundlage füreine Entlassung dienen kann und daßMitglieder des Direktoriums den Präsi-denten ohne Nennung der Gründe sei-nes Amtes entheben können, steht nichtim Einklang mit Artikel 14.2 der Sat-zung. Der Gesetzesentwurf behebt diesdurch eine Übernahme der in Arti-

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kel 14.2 der Satzung und in Kapitel 9Artikel 12 der Verfassung niedergeleg-ten Entlassungsgründe.

- Kapitel 8 Artikel 6 des Gesetzes überden Riksdag bestimmt, daß die Amtszeitder Mitglieder des Rates der Zentral-bank mit Ausnahme der des Präsiden-ten vier Jahre beträgt; Kapitel 9 Arti-kel 12 der Verfassung erlaubt es Mit-gliedern des Parlaments, gleichzeitig Mit-glieder des Rates der Zentralbank zusein. Dies steht nicht im Einklang mitder in Artikel 14.2 der Satzung festge-setzten Amtszeit und mit dem in Arti-kel 107 des Vertrags enthaltenen Ver-bot der Einflußnahme von außen, da essich beim Rat der Zentralbank um einbeschlußfassendes Organ handelt, dasan der Geldpolitik (solange Schwedendie einheitliche Währung nicht einführt)beziehungsweise an der Wahrnehmungder Aufgaben im Rahmen des ESZBmitwirkt. In Artikel 41 des Gesetzesent-wurfs ist vorgesehen, dem Direktoriumdie Verantwortung für die Geldpolitikund zu einem späteren Zeitpunkt auchdie Wahrnehmung von Aufgaben imRahmen des ESZB zu übertragen. Dies-bezüglich bestünde also kein weitererAnpassungsbedarf.

2.1.3 Finanzielle Unabhängigkeit

Artikel 49 (Entwurf) legt fest, daß dasParlament über die Verteilung des Ge-winns entscheidet. Falls das Parlament da-bei von den in der Vergangenheit beachte-ten objektiven Kriterien abweichen sollte,könnte dies die finanzielle Unabhängigkeitder Zentralbank beeinträchtigen. Dahersollte eine Klausel im Gesetz über dieSveriges Riksbank in Erwägung gezogenwerden, die sicherstellt, daß die Legislativedie ordnungsgemäße Erfüllung der Aufga-ben der Zentralbank im Rahmen des ESZBnicht beeinträchtigen kann. Dies soll durcheinen Hinweis in den Erläuterungen zu den

obengenannten Gesetzen geschehen, diein den skandinavischen Rechtsordnungennahezu dieselbe Stellung haben wie dasGesetz selbst. Gemäß diesem Hinweis wirddie Gewinnverteilung weiterhin anhand derbestehenden objektiven Kriterien festge-legt.

2.2 Rechtliche Integration in dasESZB

Schweden ist kein Mitglied mit Sondersta-tus. Artikel 108 des Vertrags gilt daherauch für Schweden; er verlangt, daß dieAnpassungen des schwedischen Rechts,die zur rechtlichen Integration der Zentral-bank in das ESZB erforderlich sind, bis zumZeitpunkt der Errichtung des ESZB vorge-nommen und verabschiedet sind, so daßsie zum Zeitpunkt der Einführung dereinheitlichen Währung in Schweden inKraft treten können. Die folgenden Bestim-mungen sind mit dem Vertrag und derSatzung unvereinbar:

2.2.1 Gesetzliche Zielbestimmung

Artikel 4 des Gesetzes über die SverigesRiksbank, der das Ziel der Zentralbankbeschreibt, bringt nicht eindeutig zum Aus-druck, daß die Gewährleistung der Preis-stabilität Vorrang genießt. Mit Artikel 4(Entwurf) würde diese Unvereinbarkeit mitden Anforderungen des Vertrags und derSatzung in bezug auf die rechtliche Integra-tion der Zentralbank in das ESZB beseitigt.

2.2.2 Aufgaben

- GeldpolitikKapitel 9 Artikel 12 der Verfassung undArtikel 4 des Gesetzes über die Sveri-ges Riksbank, die die Zuständigkeit derZentralbank in diesem Bereich regeln,berücksichtigen die Zuständigkeit derEZB auf diesem Gebiet nicht.

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- WechselkurspolitikKapitel 9 Artikel 12 der Verfassung undArtikel 4 des Gesetzes über die Sveri-ges Riksbank, die die Zuständigkeit derZentralbank in diesem Bereich regeln,berücksichtigen die Zuständigkeit derGemeinschaft und der EZB auf diesemGebiet nicht.

- Ausgabe von BanknotenKapitel 9 Artikel 13 der Verfassung undArtikel 5 des Gesetzes über die Sveri-ges Riksbank, die das ausschließlicheRecht der Zentralbank zur Ausgabe vonBanknoten und Münzen festlegen, be-rücksichtigen die Zuständigkeit der EZBauf diesem Gebiet nicht.

2.2.3 Instrumentarium

Artikel 20 des Gesetzes über die SverigesRiksbank, der die Mindestreservepflicht fürKreditinstitute festlegt, berücksichtigt dieZuständigkeit der EZB auf diesem Gebietnicht.

2.2.4 Wechselkurspolitik

Kapitel 9 Artikel 12 der Verfassung undArtikel 4 des Gesetzes über die SverigesRiksbank berücksichtigen die Zuständigkeitdes Rates sowie der EZB für Wechselkurs-angelegenheiten nicht.

3 Anpassung andererRechtsvorschriften

Schweden ist kein Mitgliedstaat mit Son-derstatus. Artikel 108 des Vertrags giltdaher auch für Schweden; er verlangt, daßdie Anpassungen des schwedischen Rechtsim Bereich der anderen Rechtsvorschriftenbis zum Zeitpunkt der Errichtung des ESZBvorgenommen und verabschiedet sind. Diesgilt insbesondere für Rechtsvorschriften

über den Zugang zu staatlichen Dokumen-ten sowie für das Gesetz über die Ge-heimhaltung; diese Vorschriften sind imHinblick auf die Bestimmungen zur Ge-heimhaltung nach Artikel 38 der Satzungzu überprüfen.

4 Beurteilung derVereinbarkeit mit Vertragund Satzung

Unter der Annahme, daß der Gesetzesent-wurf nach dem Stand am 24. März verab-schiedet wird, weist das Gesetz über dieSveriges Riksbank noch zwei Unvereinbar-keiten mit den Anforderungen des Ver-trags und der Satzung für Stufe Drei auf:

- Der Zeitplan für die Anpassung (sieheZiffer 2) ist nicht mit Artikel 108 desVertrags vereinbar, nach dem Anpas-sungen in bezug auf die Zentralbankun-abhängigkeit spätestens zum Zeitpunktder Errichtung des ESZB in Kraft tretenmüssen.

- Der Gesetzesentwurf sieht die rechtli-che Integration der schwedischen Zen-tralbank in das ESZB nicht vor, obwohlSchweden kein Mitgliedstaat mit Son-derstatus ist und daher allen Anpas-sungsanforderungen nach Artikel 108des Vertrags nachzukommen hat. Diesbetrifft eine Anzahl von Bestimmungenim Gesetz über die Sveriges Riksbank.

Was andere Rechtsvorschriften betrifft, sostellt das EWI fest, daß die Rechtsvorschrif-ten über den Zugang zu staatlichen Doku-menten und das Gesetz über die Geheim-haltung im Hinblick auf die Bestimmungenzur Geheimhaltung nach Artikel 38 derSatzung zu überprüfen sind. Dem EWI sindkeine sonstigen Rechtsvorschriften bekannt,die eine Anpassung nach Artikel 108 desVertrages erfordern.

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VEREINIGTES KÖNIGREICH

Nach Protokoll Nr. 11 zum Vertrag übereinige Bestimmungen betreffend das Verei-nigte Königreich Großbritannien und Nord-irland ist das Vereinigte Königreich nichtverpflichtet, zu Stufe Drei überzugehen,sofern es dem Rat nicht notifiziert, daß esdies beabsichtigt. Nach der Notifikationdes Vereinigten Königreiches vom 30. Ok-tober 1997 an den Rat, daß es nichtbeabsichtigt, am 1. Januar 1999 zur Stufe

Drei der Wirtschafts- und Währungsunionüberzugehen, gelten gewisse Bestimmun-gen des Vertrags (einschließlich der Arti-kel 107 und 108) und der Satzung nicht fürdas Vereinigte Königreich. Es besteht daherzur Zeit keine rechtliche Verpflichtung,sicherzustellen, daß die innerstaatlichenRechtsvorschriften (einschließlich der Sat-zung der Bank of England) mit dem Vertragund der Satzung im Einklang stehen.

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Glossar

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Glossar

Altenquotient: Gibt das prozentuale Verhältnis der Bevölkerung eines Landes im Alter von 65Jahren und älter zur Bevölkerungsgruppe der 15- bis 64jährigen an. Erlaubt eine annäherungsweiseSchätzung, wieviele nicht-kapitalgedeckte Leistungsansprüche älterer Menschen durchschnittlichvon jedem Erwerbstätigen finanziert werden müssen.

Bandbreiten des EWS-Wechselkursmechanismus: Bereich zwischen dem oberen undunteren Interventionspunkt der bilateralen Wechselkurse, in dem die am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Währungen schwanken dürfen.

Bestandsanpassungen (stock-flow adjustments): Statistisches Konzept, das die Konsistenzzwischen Haushaltsdefizit (definiert als Finanzierungsdefizit oder -überschuß) und der jährlichenVeränderung der Bruttoverschuldung des Staates herstellt. Zu den Bestandsanpassungen zählender Aufbau von Vermögenswerten durch den Staat, die Neubewertung der in ausländischerWährung denominierten Verschuldung, schuldenstandsmindernde Erlöse aus der Privatisierungöffentlicher Unternehmen, Veränderungen im konsolidierten öffentlichen Schuldenstand sowiestatistische Korrekturen.

Bilateraler Leitkurs: Offizieller Wechselkurs zwischen jeweils zwei am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Währungen, um den herum die Bandbreitendes EWS-Wechselkursmechanismus festgelegt sind.

Defizitquote: Gegenstand eines der in Artikel 104 c Abs. 2 des EG-Vertrags aufgeführtenfiskalpolitischen Konvergenzkriterien. Definiert als „Verhältnis zwischen dem geplanten odertatsächlichen öffentlichen Defizit und dem Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen“, wobei „öffentlichesDefizit“ wie in Protokoll Nr. 5 (über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit)definiert wird als „das Finanzierungsdefizit“ des Staatssektors „im Sinne des EuropäischenSystems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“.

ECOFIN: Siehe Rat (der Europäischen Union).

ECU (European Currency Unit, Europäische Währungseinheit): Derzeit ist die ECUgemäß Ratsverordnung Nr. 3320/94 vom 20. Dezember 1994 als Währungskorb definiert, dersich aus feststehenden Beträgen von zwölf der fünfzehn Währungen der Mitgliedstaatenzusammensetzt. Artikel 109 g des EG-Vertrags besagt, daß diese Zusammensetzung bis zumBeginn der Stufe Drei nicht geändert wird. Der Wert der ECU errechnet sich als gewichteterDurchschnitt der Werte ihrer Korbwährungen. Als offizielle ECU dient sie unter anderem alsRecheneinheit des EWS-Wechselkursmechanismus sowie den Zentralbanken alsReservewährung. Offizielle ECU werden vom EWI durch Dreimonats-Swapgeschäfte gegen einFünftel der US-Dollar-Reserven und Goldbestände der fünfzehn EU-Zentralbanken geschaffen.Private ECU sind auf ECU lautende Finanztitel (zum Beispiel Bankguthaben oder Wertpapiere),die sich auf Verträge stützen, die in der Regel auf die offizielle ECU Bezug nehmen. Der„theoretische“ Wert der privaten ECU wird auf der Grundlage der Werte der einzelnenWährungen des ECU-Korbs ermittelt. Die Verwendung der privaten ECU unterscheidet sichjedoch von jener der offiziellen ECU, und in der Praxis kann der Marktwert der privaten ECU vonihrem „theoretischen“ Korbwert abweichen. Die Überleitung der privaten ECU auf den Euro imVerhältnis 1:1 ist in Artikel 2 der Ratsverordnung über bestimmte Vorschriften im Zusammenhangmit der Einführung des Euro festgeschrieben, der der Europäische Rat am 13. und14. Dezember 1996 in Dublin zustimmte (siehe (EC) Nr. 1103/97 vom Juni 1997).

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377

EG-Vertrag: Gemeint ist hier der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, deram 25. März 1957 in Rom unterzeichnet wurde und am 1. Januar 1958 in Kraft trat. Mit diesemVertrag, der oft als „Römischer Vertrag“ bezeichnet wird, wurde die EuropäischeWirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet. Der Vertrag über die Europäische Union wurde am7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet („Maastricht-Vertrag“) und trat am 1. November1993 in Kraft. Er änderte den EWG-Vertrag, der nun als Vertrag zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft bezeichnet wird. Der Vertrag über die Europäische Union wurde später durch denam 2. Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichneten „Vertrag von Amsterdam“ geändert.

ESZB (Europäisches System der Zentralbanken): Das ESZB wird aus der EZB und dennationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten bestehen. Sein vorrangiges Ziel wird sein, diePreisstabilität zu gewährleisten. Seine grundlegenden Aufgaben werden darin bestehen, dieGeldpolitik im Euro-Währungsraum festzulegen und auszuführen, die offiziellenWährungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten sowieDevisengeschäfte durchzuführen und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme imEuro-Währungsraum zu fördern. Das ESZB wird auch zur reibungslosen Durchführung der vonden zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilitätdes Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen beitragen.

Euro: Name der europäischen Währung, der bei der Tagung des Europäischen Rates am15. und 16. Dezember 1995 in Madrid beschlossen wurde. Er wird an Stelle der BezeichnungECU verwendet, die im EG-Vertrag für die Europäische Währungseinheit steht.

Euro-Währungsraum: Gebiet, das gemäß dem EG-Vertrag jene Mitgliedstaaten umfaßt, indenen der Euro als gemeinsame Währung eingeführt wird und in denen unter der Verantwortungder Beschlußorgane der EZB eine einheitliche Geldpolitik betrieben wird.

Europäische Kommission: Organ der Europäischen Gemeinschaft, das die Umsetzung derBestimmungen des EG-Vertrags gewährleistet, Initiativen in der Gemeinschaft ergreift,Vorschläge zur Sekundärgesetzgebung macht und in bestimmten Bereichen öffentliche Gewaltausübt. Auf wirtschaftspolitischem Gebiet spricht die Kommission Empfehlungen für dieGrundzüge der Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft aus und berichtet dem Rat überkonjunkturelle und wirtschaftspolitische Entwicklungen. Sie prüft die Einhaltung der Haushaltsdisziplinund setzt das Verfahren bei übermäßigem Defizit eines Mitgliedstaates in Gang. Sie besteht auszwanzig Mitgliedern und umfaßt je zwei Mitglieder aus Deutschland, Spanien, Frankreich, Italiensowie Großbritannien und je eines aus den übrigen Mitgliedstaaten. EUROSTAT ist eineGeneraldirektion der Kommission, die für die Erstellung der Statistiken der Gemeinschaft mittelsder Erhebung und systematischen Bearbeitung von Daten zuständig ist, die hauptsächlich von dennationalen Behörden im Rahmen umfassender statistischer Fünfjahresprogramme der Gemeinschaftzur Verfügung gestellt werden.

Europäischer Rat: Er verleiht dem Aufbau der Europäischen Union die nötigen Impulse undlegt die entsprechenden allgemeinen politischen Leitlinien fest. Der Europäische Rat setzt sich ausden Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der EuropäischenKommission zusammen. Siehe auch Rat.

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Europäisches Parlament: Das Europäische Parlament besteht aus 626 Vertretern der Bürgerder Mitgliedstaaten. Es ist am Prozeß der Gesetzgebung in unterschiedlichem Umfang beteiligt,das heißt abhängig von dem Verfahren, nach dem EU-Recht erlassen wird. Im Rahmen derWWU wird das Parlament überwiegend beratende Befugnisse besitzen. Der EG-Vertragrichtet beim Parlament jedoch gewisse Verfahren ein, in denen die demokratische Verantwortungder EZB zum Ausdruck kommt (Vorlage des Jahresberichts, allgemeine Debatte über dieGeldpolitik, Anhörungen der zuständigen Parlamentsausschüsse).

Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG): Ein Systemeinheitlicher statistischer Definitionen und Klassifikationen, das auf eine kohärente quantitativeDarstellung der Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten abzielt. Das ESVG ist die EU-Versiondes revidierten System of National Accounts (SNA) der UN. Die Definitionen des ESVG dienenunter anderem als Grundlage für die im EG-Vertrag festgelegten fiskalpolitischenKonvergenzkriterien.

EUROSTAT: Siehe Europäische Kommission.

EWS (Europäisches Währungssystem): Errichtet im Jahr 1979 gemäß der Entschließungdes Europäischen Rates vom 5. Dezember 1978 über die Errichtung des EWS und damitzusammenhängende Fragen. Das Abkommen zwischen den Zentralbanken der Mitgliedstaatender Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 13. März 1979 legt die Funktionsweise des EWSfest. Ziel ist es, in Europa durch eine enge währungspolitische Zusammenarbeit zwischen denLändern der Gemeinschaft eine Zone der Währungsstabilität zu schaffen. Die Hauptbestandteiledes EWS sind: die ECU, der EWS-Wechselkursmechanismus und verschiedeneBeistandsmechanismen.

EWS-Wechselkursmechanismus: Der Wechselkurs- und Interventionsmechanismus desEWS bestimmt den Wechselkurs der teilnehmenden Währungen mittels eines Leitkursesgegenüber der ECU. Mit diesen Leitkursen wird ein bilaterales Paritätengitter der teilnehmendenWährungen erstellt. Die Wechselkurse dürfen innerhalb der Bandbreiten um den bilateralenLeitkurs schwanken. Im August 1993 wurde beschlossen, diese Bandbreiten auf ± 15 % zuerweitern. Gemäß einem bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlandenbetragen die Schwankungsbreiten zwischen der D-Mark und dem holländischen Gulden weiterhin± 2,25 %. Anpassungen der Leitkurse bedürfen der Zustimmung aller am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Länder (siehe auch Realignment).

EZB (Europäische Zentralbank): Die EZB wird Rechtspersönlichkeit besitzen. Sie wird dafürsorgen, daß die dem ESZB übertragenen Aufgaben entweder durch ihre eigene Tätigkeit nachMaßgabe der Satzung oder durch die nationalen Zentralbanken erfüllt werden.

Gewogene (nominale/reale) Außenwerte: In ihrer nominalen Form beruhen die gewogenenAußenwerte auf einem gewogenen Durchschnitt verschiedener bilateraler Wechselkurse.Gewogene reale Außenwerte sind gewogene nominale Außenwerte deflationiert mit einemgewogenen Durchschnitt von ausländischen Preisen oder Kosten, verglichen mit denentsprechenden inländischen Preisen und Kosten. Damit stellen sie Indikatoren für die preislicheund kostenmäßige Wettbewerbsfähigkeit eines Landes dar. Die Wahl der Währungen undGewichte richtet sich nach der jeweiligen ökonomischen Fragestellung. Die gebräuchlichstenBerechnungsarten des gewogenen Außenwertes verwenden Außenhandelsgewichte.

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Harmonisierte langfristige Zinssätze: Protokoll Nr. 6 über die Konvergenzkriteriennach Artikel 109 j Abs. 1 des EG-Vertrags sieht eine Messung der Zinskonvergenz anhand derZinssätze für langfristige Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbare Wertpapiere vor, unterBerücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen auf nationaler Ebene. Um die Forderung desEG-Vertrags zu erfüllen, hat das EWI grundlegende Arbeit im Hinblick auf eine Harmonisierungder Statistiken über die langfristigen Zinssätze geleistet und erhebt regelmäßig Daten von dennationalen Zentralbanken für die Europäische Kommission (EUROSTAT). Die in diesemBericht verwendeten Daten sind vollständig harmonisiert.

Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI): Protokol l Nr. 6 über dieKonvergenzkriterien nach Artikel 109 j Abs. 1 des EG-Vertrags sieht eine Messung derPreiskonvergenz anhand des Verbraucherpreisindexes auf vergleichbarer Grundlage vor, unterBerücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen auf nationaler Ebene. Obschon gegenwärtigdie Verbraucherpreisstatistiken in den Mitgliedstaaten überwiegend auf ähnlichen Prinzipienberuhen, sind doch beträchtliche Unterschiede im Detail zu bemerken, was einen Vergleich dernationalen Ergebnisse erschwert. Um die Forderung des EG-Vertrags zu erfüllen, hat dieEuropäische Kommission (EUROSTAT), in enger Zusammenarbeit mit den nationalenstatistischen Ämtern und dem EWI, grundlegende Arbeit im Hinblick auf eine Harmonisierung derVerbraucherpreise geleistet. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex ist das Ergebnis dieserBemühungen.

Intervention an den Interventionspunkten: Obligatorische Interventionen, die vonZentralbanken durchgeführt werden, deren Währungen sich am jeweiligen oberen beziehungsweiseunteren Interventionspunkt der Bandbreiten des EWS-Wechselkursmechanismusbefinden.

Intramarginale Intervention: Intervention, die von einer Zentralbank zur Stützung ihrerWährung durchgeführt wird, solange sich diese noch innerhalb ihrer Bandbreiten des EWS-Wechselkursmechanismus befindet.

Investitionen: Bruttoanlageinvestitionen im Sinne des Europäischen Systems VolkswirtschaftlicherGesamtrechnungen.

Kapitalgedeckte beziehungsweise umlagefinanzierte Altersversorgungssysteme:Von einem kapitalgedeckten Altersversorgungssystem wird dann gesprochen, wennVersorgungsansprüche durch Realvermögen oder Finanzanlagen gedeckt sind. Bei einemumlagefinanzierten Altersversorgungssystem werden im Gegensatz dazu die laufenden Beiträgeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer unmittelbar für die Finanzierung der laufendenVersorgungsansprüche verwendet.

Konjunkturelle Komponente des Haushaltssaldos: Zeigt die Auswirkungen der von derEuropäischen Kommission geschätzten Produktionslücke auf die Haushaltslage.

Konvergenzkriterien: In Artikel 109 j Abs. 1 des EG-Vertrags festgelegte und in ProtokollNr. 6 näher bestimmte Kriterien, die auf die Leistung hinsichtlich Preisstabilität, Finanzlage deröffentlichen Hand, Wechselkursentwicklung sowie Entwicklung der langfristigen Zinssätze abstellen.In den gemäß Artikel 109 j Abs. 1 von der Europäischen Kommission und dem EWIerstellten Berichten wird geprüft, ob ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist;Maßstab hierfür ist, ob die einzelnen Mitgliedstaaten diese Kriterien erfüllen.

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Konvergenzprogramme: Mittelfristige staatliche Planungen und Annahmen über die Entwicklungwichtiger ökonomischer Variablen im Hinblick auf die Erreichung der im EG-Vertragaufgeführten Referenzwerte. Bei der Beurteilung der öffentlichen Finanzen wird auf Maßnahmenzur Haushaltskonsolidierung sowie auf die zugrundegelegten wirtschaftlichen Szenarien besonderseingegangen. Konvergenzprogramme umfassen normalerweise einen Zeitraum von drei bis vierJahren, können allerdings während dieser Zeit aktualisiert werden. Sie werden von derEuropäischen Kommission und dem Währungsausschuß geprüft. Deren Berichte dienenals Grundlage für die Beurteilung durch den ECOFIN-Rat. Nach dem Beginn von Stufe Drei derWirtschafts- und Währungsunion werden Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelunggilt, weiterhin Konvergenzprogramme vorlegen; Länder, die zum Euro-Währungsraum gehören,werden dagegen Stabilitätsprogramme vorlegen, wie im Stabilitäts- und Wachstumspaktvorgesehen.

Laufende Übertragungen: Staatliche Übertragungen an Unternehmen, private Haushalte unddas Ausland, die in keinem Zusammenhang mit Investitionsausgaben stehen. Sie umfassen unteranderem Produktions- und Importsubventionen, Sozialleistungen sowie Zahlungen an Institutionender Europäischen Union.

Maßnahmen mit zeitlich begrenzter Wirkung: Umfassen alle nicht-konjunkturellenEffekte auf fiskalpolitische Variablen, die (i) das Defizit oder den Brutto-Schuldenstand desStaates (Schuldenquote, Defizitquote) nur in einem bestimmten Zeitraum vermindernbeziehungsweise erhöhen („einmalige“ oder „one-off“ Effekte) oder die (ii) die Haushaltssituationin einem bestimmten Zeitraum zum Nachteil (oder Vorteil) der Finanzlage folgender Jahreverbessern oder verschlechtern („sich selbst umkehrende“ oder „self-reversing“ Effekte).

Netto-Vermögensposition/Netto-Schuldnerposition gegenüber dem Ausland: oderAuslandsvermögensstatus (AVS). Bestandsstatistik, die Umfang und Zusammensetzung derVermögenswerte oder Forderungen einer Volkswirtschaft gegenüber dem Ausland angibt,abzüglich der Verbindlichkeiten dieser Volkswirtschaft gegenüber dem Ausland.

Nettokapitalausgaben: Enthalten die Kapitalausgaben des Staates für die Endverwendung(das heißt Bruttoanlageinvestitionen zuzüglich Nettoerwerb von Grundstücken und immateriellenVermögensgütern zuzüglich Vorratsänderung) sowie die Nettovermögensübertragungen (dasheißt Investitionszuschüsse zuzüglich Transferzahlungen des Staates, um Bruttoanlageinvestitionenanderer Sektoren zu finanzieren, abzüglich vermögenswirksame Steuern und sonstige Einnahmendes Staates aus Vermögensübertragungen).

Nicht-konjunkturelle Faktoren: Stehen für Einflüsse auf den Haushaltssaldo des Staates, dienicht auf Konjunkturschwankungen zurückzuführen sind (siehe auch KonjunkturelleKomponente des Haushaltssaldos). Infolgedessen können sie das Ergebnis struktureller, dasheißt permanenter Änderungen in der Haushaltspolitik sein oder von Maßnahmen mit zeitlichbegrenzter Wirkung herrühren (Maßnahmen mit zeitlich begrenzter Wirkung).

Nominale Außenwerte: Siehe Gewogene (nominale/reale) Außenwerte.

Primärsaldo: Finanzierungsdefizit oder -überschuß des Staates abzüglich Zinsausgaben auf denbestehenden Schuldenstand.

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Produktionslücke: Differenz zwischen tatsächlichem und potentiellem Produktionsniveaueiner Volkswirtschaft, gemessen in Prozent des Produktionspotentials. Das Produktionspotentialwird auf Grundlage des Trendwachstums der Wirtschaft gemessen, basierend auf der Schätzungder Europäischen Kommission. Eine positive (negative) Produktionslücke bedeutet, daß dietatsächliche Produktion über (unter) dem Trend beziehungsweise dem potentiellenProduktionsniveau liegt, was möglicherweise Inflationsdruck hervorrufen (verhindern) kann.

Rat (der Europäischen Union): Besteht aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten,normalerweise aus den für die zu beratenden Fragen zuständigen Ministern (folglich oft als EU-Ratoder Ministerrat bezeichnet). Der in der Zusammensetzung der Wirtschafts- und Finanzministertagende Rat wird häufig als ECOFIN-Rat bezeichnet. Zudem kann der Rat in der Zusammensetzungder Staats- und Regierungschefs tagen. Siehe auch Europäischer Rat.

Reale Außenwerte: Siehe Gewogene (nominale/reale) Außenwerte.

Realignment: Anpassung des ECU-Leitkurses und der bilateralen Leitkurse einer odermehrerer am EWS-Wechselkursmechanismus teilnehmenden Währungen.

Referenzwert: Das dem EG-Vertrag beigefügte Protokoll Nr. 5 über das Verfahren beieinem übermäßigen Defizit gibt explizite Referenzwerte für die Defizitquote (3 % des BIP) unddie Schuldenquote (60 % des BIP) an, während Protokoll Nr. 6 über die Konvergenzkriterienauf die Methodik zur Messung der Referenzwerte eingeht, die für die Prüfung derKonvergenzfortschritte bei Preisen und langfristigen Zinssätzen von Bedeutung sind.

Referenzzeiträume: Zeiträume, die in Protokoll Nr. 6 über die Konvergenzkriterien nachArtikel 104 c Abs. 2 Buchstabe a des EG-Vertrags zum Zwecke der Prüfung derKonvergenzfortschritte angegeben sind.

Schuldenquote: Gegenstand eines der in Artikel 104 c Abs. 2 des EG-Vertrags festgelegtenfiskalpolitischen Konvergenzkriterien. Definiert als Verhältnis zwischen dem öffentlichenSchuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen, wobei „öffentlicher Schuldenstand“wie in Protokoll Nr. 5 (über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) definiert wirdals „Brutto-Gesamtschuldenstand zum Nominalwert am Jahresende nach Konsolidierung innerhalb undzwischen den einzelnen Bereichen des Staatssektors“. Staat wird im Sinne des EuropäischenSystems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen verstanden.

Staat: oder öffentliche Hand. Begriff umfaßt Zentralstaat (Zentralregierung), regionale oderlokale Gebietskörperschaften und Sozialversicherungseinrichtungen, mit Ausnahme vonkommerziellen Transaktionen, im Sinne des Europäischen Systems VolkswirtschaftlicherGesamtrechnungen (Protokoll Nr. 5 über das Verfahren bei einem übermäßigenDefizit).

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Stabilitäts- und Wachstumspakt: Besteht aus zwei Verordnungen des EuropäischenRates („Über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung undKoordinierung der Wirtschaftspolitiken“ und „Über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrensbei einem übermäßigen Defizit“) sowie aus der beim Amsterdamer Gipfel angenommenenEntschließung des Europäischen Rates vom 17. Juni 1997 über den Stabilitäts- und Wachstumspakt.Ziel des Paktes ist die Gewährleistung einer gesunden öffentlichen Finanzlage in Stufe Drei derWWU als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein starkes,nachhaltiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist. Insbesondere wirdauf die Bedeutung eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuß aufweisenden Haushaltshingewiesen, damit Mitgliedstaaten in der Lage sind, normale Konjunkturschwankungen zubewältigen und zugleich das Defizit des öffentlichen Haushalts unterhalb des Referenzwertesvon 3 % des BIP zu halten. Gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt werden die an derWirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten in Zukunft Stabilitätsprogrammevorlegen - Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, hingegen weiterhinKonvergenzprogramme.

Verfahren bei einem übermäßigen Defizit: Die Bestimmung in Artikel 104 c des EG-Vertrags (näher festgelegt in Protokoll Nr. 5), die EU-Mitgliedstaaten zur Einhaltung derHaushaltsdisziplin verpflichtet, legt die Bedingungen fest, unter denen die Haushaltslage alszufriedenstellend beurteilt werden kann, und bestimmt die weitere Vorgehensweise, falls sichherausstellt, daß diese Bedingungen nicht eingehalten werden. Insbesondere werden diefiskalpolitischen Konvergenzkriterien (Defizitquote und Schuldenquote) spezifiziert;überdies wird das Verfahren beschrieben, das aus der Entscheidung des Rates der EuropäischenUnion, daß ein übermäßiges Defizit in einem bestimmten Mitgliedstaat existiert, resultieren kann,und schließlich werden weitere Maßnahmen bestimmt für den Fall, daß ein übermäßiges Defizitfortdauert.

Wachstum/Zins-Differential: Differenz zwischen der jährlichen Wachstumsrate des nominalenBIP und der durchschnittlichen nominalen Verzinsung des bestehenden öffentlichen Schuldenstandes(„wachstumsbereinigter effektiver Zinssatz“). Stellt einen der Bestimmungsfaktoren fürVeränderungen der öffentlichen Schuldenquote dar.

Währungsausschuß: Der Währungsausschuß ist ein beratendes Gemeinschaftsgremium, dassich aus je zwei ad personam bestellten Vertretern eines jeden Mitgliedstaates (normalerweise jeeiner von Regierung und Zentralbank) sowie zwei Vertretern der Europäischen Kommissionzusammensetzt und im Jahre 1958 auf der Grundlage von Artikel 105 des EWG-Vertragsgeschaffen wurde. In Artikel 109 c des EG-Vertrags sind bestimmte Bereiche aufgeführt, in denender Währungsausschuß an der Vorbereitung der Arbeit des Rates teilnimmt, um dieKoordinierung der Politik der Mitgliedstaaten in dem für das Funktionieren des Binnenmarkteserforderlichen Umfang zu fördern. Mit Beginn der Stufe Drei der Wirtschafts- undWährungsunion wird der Währungsausschuß aufgelöst und an seiner Stelle ein Wirtschafts-und Finanzausschuß eingesetzt.

Wechselkursvolatilität: Ein Maß für die kurzfristigen Wechselkursausschläge, wird gewöhnlichanhand der Standardabweichung der täglichen prozentualen Veränderungen berechnet.

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Wirtschafts- und Finanzausschuß: Ein beratendes Gemeinschaftsgremium, dessen Einsetzungmit Beginn der Stufe Drei, nach Auflösung des Währungsausschusses, vorgesehen ist. JederMitgliedstaat sowie die Europäische Kommission und die EZB ernennen jeweils höchstenszwei Mitglieder des Ausschusses. In Artikel 109 c Abs. 2 des EG-Vertrags sind Aufgabenbereichedes Wirtschafts- und Finanzausschusses aufgeführt, darunter auch die Beobachtung der Wirtschafts-und Finanzlage der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft.

Wirtschafts- und Währungsunion (WWU): Der EG-Vertrag beschreibt den Weg zurWirtschafts- und Währungsunion in der EU als dreistufigen Prozeß. Stufe Eins der WWU, die inerster Linie vom Abbau sämtlicher Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs innerhalb der EUgekennzeichnet war, begann im Juli 1990 und endete am 31. Dezember 1993. Stufe Zwei derWWU begann am 1. Januar 1994. Sie sah unter anderem die Errichtung des EuropäischenWährungsinstituts, das Verbot der monetären Finanzierung der öffentlichen Hand und ihresbevorrechtigten Zugangs zu Finanzinstituten sowie die Vermeidung übermäßiger Defizite vor.Stufe Drei beginnt in Übereinstimmung mit der Entscheidung gemäß Artikel 109 j Abs. 4 am1. Januar 1999 mit der Übertragung der geldpolitischen Zuständigkeit auf das ESZB und derEinführung des Euro.