Konzept für die «Swiss Volley Talent School Amriswil» (SVTSA) · Das vorliegende Konzept basiert...

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Y:\VSG\Volleyballschule Thurgau\Konzept neu 2015\Konzept_Volley_Talent_School_def_14_9_2015.docx Ein Projekt von Volley Amriswil Elite + Swiss Volley und der Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri Konzept für die «Swiss Volley Talent School Amriswil» (SVTSA) Version vom 4. Februar 2015/ Korr. 3. September 2015 Ursprünglich von der Sekundarschulbehörde Amriswil genehmigt am 17. Januar 2006 Überarbeitet und genehmigt von der Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri am 30. März 2015 Vom Vorstand von Volley Amriswil Elite genehmigt am 3. September 2015 Vom Sportamt genehmigt am 15. September 2015

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Y:\VSG\Volleyballschule Thurgau\Konzept neu 2015\Konzept_Volley_Talent_School_def_14_9_2015.docx

Ein Projekt von Volley Amriswil Elite + Swiss Volley und der Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri

Konzept für die «Swiss Volley Talent School Amriswil» (SVTSA) Version vom 4. Februar 2015/ Korr. 3. September 2015 Ursprünglich von der Sekundarschulbehörde Amriswil genehmigt am 17. Januar 2006 Überarbeitet und genehmigt von der Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri am 30. März 2015 Vom Vorstand von Volley Amriswil Elite genehmigt am 3. September 2015 Vom Sportamt genehmigt am 15. September 2015

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Inhalt Ausgangslage 3 Projektziele 4 Struktur der Organisation 5 Schulmodell Amriswil 7 Integration der SportschülerInnen 8 Schlussgedanken 10 Anhang 1: Vereinbarung Schule und Eltern

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Anhang 2: Vereinbarung Volley Amriswil Elite und Eltern Verhaltenskodex

15 Anhang 3: Aufnahmeverfahren

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Anhang 4: Pflichtenheft Schulleitung Sekundarschule Egelmoos

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Anhang 5: Pflichtenheft Koordinator

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Anhang 6: Pflichtenheft Head-Coach

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Anhang 7: Karriere-Ablauf eines Programmteilnehmers

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Anhang 8: Ablaufschema bei Regelverstössen

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Ausgangslage Der erste Konzeptentwurf für eine «Volleyballschule» wurde am 18. Januar 2006 an das Departement für Erziehung und Kultur (DEK) eingereicht. Die Volleyballschule Thurgau startete am 15. August 2006 mit 9 SchülerInnen, davon drei aus Amriswil und 6 von auswärtigen Schulgemeinden. Das vorliegende Konzept basiert auf dem Rahmenkonzept zur Begabungsförderung in Musik und Sport, das der Regierungsrat des Kantons Thurgau auf den 1. April 2006 in Kraft gesetzt hat. Inzwischen wurde das Rahmenkonzept mehrmals leicht überarbeitet. Gültig ist heute die Fassung vom 14. Juni 2011. Aufnahmekriterien (Auszug aus dem aktuellen Konzept): „SchülerInnen, die in eine Schule mit einem Förderprogramm aufgenommen werden sollen, zeichnen sich durch ihre Begabung und besondere Leistungen aus. Die sportlich Begabten durchlaufen in ihrer Sportorganisation eine sorgfältige Selektion. Diese muss koordiniert mit den beteiligten Schulen erfolgen und berücksichtigt das Talent, die Persönlichkeit, den Leistungswillen, die schulischen Verhältnisse, das Umfeld und die Förderungsmöglichkeiten im Begabungsbereich. Die musikalisch Begabten zeigen ihr Potential in den Musikschulen und durchlaufen das Selektionsverfahren der Fachkommission Musik. Subjektive Erwartungen der Erziehungsberechtigten oder anderer Personen aus dem Umfeld des Kindes sind dabei von untergeordneter Bedeutung. Am Ende der Selektion zeigt sich ein Begabungsprofil. Dieses bildet die Grundlage für den Aufnahmeentscheid der Schule und die weitere Förderung in den Begabtensförderungsprogrammen. Ist mit der Aufnahme in ein Begabtenförderungsprogramm ein Wechsel des Schulortes verbunden, muss dieser durch die Schulaufsicht genehmigt werden. Das Amt für Volksschule und das Sportamt überprüfen das Selektionsverfahren.“ Swiss Volley Talent School Amriswil Zielgruppe: Alle SchülerInnen, die beim geplanten Eintritt das 7. oder ausnahmsweise das 8. Schuljahr besuchen werden, talentiert, interessiert und motiviert sind, sowie Lust auf Leistung haben. Schulbildung auf der Sekundarschulstufe: VolleyballschülerInnen machen den gleichen Schulabschluss (Sekundarschule G oder E) wie alle anderen. Dies beinhaltet auch die allgemeine Berufswahl. Sportliche Ausbildung Dank täglichem Training, das in den Schulalltag integriert ist, besteht die Möglichkeit, Volleyball unter professioneller Leitung zu lernen und sehr schnell grosse Fortschritte zu erzielen.

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Projektziele • Integration von ca. 8 talentierten Thurgauer VolleyballschülerInnen pro Jahrgang in das

bestehende Modell der Sekundarschule Amriswil • Langfristige Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der Thurgauer Volleyballteams mit Präsenz in

der Nationalliga A und B • Gleicher Schulabschluss wie alle anderen SchülerInnen, inklusive Berufswahl oder Übertritt in

eine weiterführende Schule Verantwortlichkeiten Für den sportlichen Teil (Training, Teilnahme an Meisterschaften), die sportliche Administration (Talentkarten, Kontakt mit den involvierten Clubs) und die Rekrutierung neuer SchülerInnen für die SVTSA ist der Verein Volley Amriswil Elite verantwortlich. Zielvorgaben: Leistungen von Volley Amriswil Elite - Rekrutierung pro Jahrgang von ca. 8 talentierten Jugendlichen aus der 6. Primarschule - Anstellung von geeigneten TrainerInnen, die den sportlichen Erfolg gewährleisten - 5 Blöcke à 2 Stunden für Training - alle Trainings sind spätestens bis 17.00 Uhr absolviert Leistungen der Schule - Aufnahme auch ortsfremder SchülerInnen - Freistellung der SchülerInnen während ca. 6 Lektionen pro Woche - Blockzeiten in der Stundenplangestaltung - Bereitstellung eines Zimmers/Lernraumes für Hausaufgaben (Angebot an alle SchülerInnen) - Vorzugsweise Doppelturnhalle zum Training (5 x 2 Stunden pro Woche) Nutzen für den Volleyballsport - Sicherung von geeignetem Nachwuchs für den Thurgau und darüber hinaus - Steigerung der Attraktivität durch professionell ausgebildete einheimische SpielerInnen Nutzen für die Schule - motivierte und gesunde SchülerInnen - neue Opinionleader in den Klassen - Entwicklungsdynamik, eigenständiges Profil - verbessertes Image (innovative Schule)

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Struktur der Organisation Im Grundsatz ist es so, dass der sportliche Teil in der Alleinverantwortung von Volley Amriswil Elite liegt. Das gilt auch für die Auswahl geeigneter KandidatInnen. Die Vorgaben für eine Aufnahme werden mit dem Sportamt des Kantons Thurgau abgesprochen und sind auch im Einklang mit den Vorgaben von Swiss Volley. SVTSA ist auch dafür verantwortlich, dass die SportlerInnen Gelegenheiten bekommen, an Meisterschaften teilzunehmen, um Spielpraxis zu bekommen. Die Anstellung von geeigneten TrainerInnen und Betreuungspersonal ist Sache des Clubs. Er sorgt dafür, dass auf die körperliche Entwicklung der SportlerInnen Rücksicht genommen wird. Die Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri stellt den schulischen Teil sicher. Sie sorgt dafür, dass die SportschülerInnen lehrplankonformen Unterricht bekommen. Sie eröffnet Möglichkeiten, den Schulstoff nachzuarbeiten, der infolge Stundenausfalls täglicher Trainingseinheiten entsteht. Die VSG Amriswil-Hefenhofen-Sommeri stellt ihre Infrastruktur zur Verfügung, um die sportliche Ausbildung zu unterstützen. Die VSG Amriswil-Hefenhofen-Sommeri sorgt mit der Anstellung eines Koordinators dafür, dass Anliegen von SportschülerInnen, Eltern, Schule (Lehrpersonen und anderen SchülerInnen) und Club aufgenommen und einvernehmlich gelöst werden. Gesamtkoordination Die Arbeitsgruppe „Swiss Volley Talent School Amriswil“ koordiniert die Anliegen aller Stakeholders: - SportschülerInnen - Eltern - Lehrpersonen - Trainer und Betreuer - der VSG Amriswil-Hefenhofen-Sommeri - Volley Amriswil Elite - Sportamt Kanton Thurgau - Öffentlichkeit Die Arbeitsgruppe «Swiss Volley Talent School Amriswil» besteht aus: - einem Mitglied der Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri (Vorsitz) - einem/r Abgeordneten/Abgeordneten von Volley Amriswil Elite - dem/r SchulleiterIn der Sekundarschule Egelmoos - dem Headcoach U16 - dem Koordinator (Protokollführer) - eine Vertretung des Sportamtes Thurgau (als Gast) Die Arbeitsgruppe ist verantwortlich für: - die Überwachung der korrekten Umsetzung dieses Konzeptes - die Antragstellung etwelcher Konzeptänderungen zuhanden der Volksschulbehörde

Amriswil-Hefenhofen-Sommeri und allenfalls dem Vorstand von Amriswil Volley Elite - die Antragstellung betreffend Budget zuhanden der Volksschulbehörde Amriswil-

Hefenhofen-Sommeri und/oder dem Vorstand von Volley Amriswil Elite - die Überwachung der ordentlichen Abwicklung der Selektion - den Entscheid der Aufnahme von SchülerInnen anderer Sportarten - die Abnahme des Geschäftsberichtes der Schulleitung über die Aktivitäten der SVTSA und

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die Weiterleitung an die Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri und Volley Amriswil Elite.

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Schulmodell Amriswil Stufenorganisation Die Sekundarschule Amriswil ist in den Typ G und den Typ E gegliedert. Die Einteilung in einen der beiden Typen basiert auf der Empfehlung der zuweisenden Lehrperson (in der Regel die Primarlehrpersonen der 6. Klasse). Nominierte VolleyballschülerInnen werden dem Sekundarschulhaus Egelmoos zugeteilt. Durchlässigkeit Um den individuellen Fähigkeiten der SportschülerInnen gerecht zu werden, finden die Fächer Mathematik, Französisch und Englisch im Niveauunterricht statt. Deshalb wird der Unterricht dieser Fächer zur gleichen Zeit stattfinden. Unterrichtsorganisation Der Unterricht findet grundsätzlich an 9 Halbtagen statt, wobei der Mittwochnachmittag ebenfalls für schulische Zwecke eingesetzt werden kann. Der Unterricht dauert in der Regel von 7.30 Uhr – 11.50 Uhr und von 13.45 Uhr - 16.10 Uhr. Dabei wird Wert auf eine regelmässige Verteilung der Lektionen gelegt. Der Unterricht in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch findet nach Möglichkeit am Vormittag statt. Je nach Wahl von Frei- und Wahlpflichtfächern kann dies aber variieren. Sonderwochen / pro Schuljahr zwei Sonderwochen Sonderwoche 1: 1. Sekundarklassen: Themenwoche (sich kennen lernen, Lerntechniken, usw.) 2. Sekundarklassen G: Klassenlager, 2. Sekundarklassen E: Themenwoche 3. Sekundarklassen G: Berufspraktikum, 3. Sekundarklassen E: Klassenlager Sonderwoche 2: 1. Sekundarklassen: Wintersportwoche 2. Sekundarklassen G: Berufspraktikum 2. Sekundarklassen E: Prüfungsvorbereitung, Berufspraktikum 3. Sekundarklassen: Projektwochen

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Integration der SportschülerInnen Schulunterricht Für die Einführung der Sporttagesschule müssen die Unterrichtszeiten nicht geändert werden. Die SportschülerInnen werden gemäss den Empfehlungen der zuweisenden Lehrperson in die Sekundarschule Typ G oder E (Stammklasse) und den Niveaus e, m und g eingeteilt. Sie sind somit in den Klassen integriert. Es werden keine separaten Sportschülerklassen geführt. Die SportschülerInnen besuchen den Unterricht mit den KollegInnen ihrer Klasse. Sie sind zu den Zeiten, während denen das spezielle Training stattfindet, vom Unterricht dispensiert. Diese Dispensationen betreffen nicht bestimmte, vorgängig definierte Fächer, sondern ist vom Stundenplan der jeweiligen Klasse abhängig. Somit sind nicht alle SportschülerInnen von den gleichen Fächern dispensiert. Damit die SportschülerInnen in Fächern, in denen sie teilweise fehlen, dem Unterricht trotzdem folgen können, werden verschiedene Massnahmen ergriffen: Es ist möglich, die SportschülerInnen von den regulären Stunden der Klasse zu dispensieren, damit sie in dieser Zeit den verpassten Stoff nacharbeiten können. Die Sekundarschule Egelmoos stellt das Förderzentrum bzw. den Lernraum zur Verfügung, welcher unter Aufsicht der Lehrpersonen besucht werden kann. Dieses Angebot steht auch den SportschülerInnen zur Verfügung. Zusätzlich kann die Schulleitung im Einverständnis mit den Eltern und der Klassenlehrperson Dispensationen gewähren. Erster Förderort bleibt der Unterricht. Durch spezifische Weiterbildung der betreu-enden Lehrpersonen der Sportschule werden die Kompetenzen im Bereich Binnendifferenzierung und eigenständiges Lernen erhöht. Die Schulleitung organisiert und überprüft die Koordination (Personalverantwortung Koordinator) zwischen SportschülerInnen, Eltern, Lehrpersonen, Trainern und Betreuern, Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri und der Clubleitung Volley Amriswil Elite. Am Mittwochnachmittag steht den SportschülerInnen der SVTSA Unterstützung im Förderzentrum zu. Dort können sie den verpassten Stoff aufarbeiten, Defizite beheben oder Förderaufgaben lösen. Während den Zwischenlektionen, nach Training- oder Schulschluss können die SportschülerInnen den Lernraum benutzen. Stundentafel für die SportschülerInnen Für die SportschülerInnen gilt die gleiche Stundentafel wie für die MitschülerInnen der entsprechenden Klasse. Kleinere Anpassungen sind möglich. In der Regel findet das Training am Nachmittag statt. Die wöchentliche Unterrichtszeit der SportschülerInnen der Volley Talent School beträgt in der Regel 36 Lektionen. Belegung von Freifächern Die SportschülerInnen können wie auch die anderen SchülerInnen der Sekundarschule Amriswil über das Pflichtpensum hinaus Freifächer belegen, sofern es sich zeitlich mit dem Trainingsbetrieb vereinbaren lässt.

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Mittagessen Die SportschülerInnen haben die Möglichkeit sich im Schulhaus in einem geeigneten Raum selbständig zu verpflegen. Es wird angestrebt, dass sie einmal in der Woche zusammen essen können. Anforderungen an die SchülerInnen der Swiss Volley Talent School Amriswil Von den SportschülerInnen der SVTSA wird einwandfreies Verhalten erwartet. Aus diesem Grunde wird mit dem/der SportschülerIn und den Eltern ein Vertrag gemacht, der auch einen Verhaltenskodex beinhaltet. SportschülerInnen, welche sich nicht an die schriftlichen Vereinbarungen halten, werden nach dem Stufenmodell der SVTSA sanktioniert. Das Stufenmodell SVTSA ergänzt das Stufenmodell der Sekundarschule Egelmoos. Sprechen andere Gründe (Unfall, Krankheit, mangelnde schulische Leistungen) für einen Abbruch der sportlichen Ausbildung, gelten die Richtlinien des Verbandes Thurgauer Schulgemeinden (VTGS). Beurteilung Schulische Leistungen: Die schulischen Leistungen werden nach Vorgabe von Gesetz und Verordnung sowie dem Zeugnisreglement beurteilt (in der Sekundarschule durch Semesterzeugnisse). Sportliche Leistungen: Volley Amriswil Elite sorgt jährlich für eine angemessene schriftliche Beurteilung der sportlichen Leistungen. Budget Die Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri trägt die Kosten für den regulären Unterricht, für Frei- und Wahlfächer und den Förderunterricht im Lernraum und Förderzentrum. Sie stellt zudem die Infrastruktur (Sporthalle, Lernraum, Garderobe) zur Verfügung. Volley Amriswil Elite kommt für die Kosten des Trainingsbetriebes (Anstellung und Entlöhnung von Trainern und Betreuern) sowie der Selektion auf. Der Kanton Thurgau entschädigt die Standortgemeinden der Sportschulen mit einem Koordinationsbeitrag, bestehend aus einer Grundpauschale und einer zusätzlichen Pauschale pro SportschülerIn. Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeit wird regelmässig informiert (Tagespresse, Internet). SportschülerInnen sowie deren Eltern werden regelmässig vom Koordinator über einen Newsletter informiert. Zudem findet regelmässig ein Treffen statt. Informationen zum Thema SVTSA finden sich auch auf den Home-Pages der Schulen Amriswil und der SVTSA: www.schulenamriswil.ch www.volleyamriswil.ch

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Schlussgedanken Die Gründe für den Besuch der Sporttagesschule sind unterschiedlich. Mit Volleyball lässt sich aktuell als Spieler nicht das grosse Geld verdienen. Ein Absolvent der SVTSA wird diese Ausbildung nur aus Freude an seinem Sport tun und nicht aus finanziellen Aspekten. Der sportliche Teil bildet dabei die Basis für den Entscheid, das Kind nach Amriswil zu schicken. Der schulische Erfolg des Kindes soll mindestens so gut sein wie der im Sport. Zusätzlich wird den talentierten Sportlern ein Bewegungsfeld geboten, in dem sie sich ihren Fähigkeiten entsprechend entwickeln können, aber auch ihre Grenzen kennen lernen. Sport als spielerischer Übungsplatz für das spätere Leben, wo ganz ähnliche Mechanismen ablaufen werden. Die Sekundarschule gewinnt an Profil Durch die Aufnahme von SportschülerInnen gewinnt die VSG Amriswil-Hefenhofen-Sommeri an Profil. Gegenüber neuen Lehrpersonen, Zuzügern und den Bewohnern der Stadt Amriswil sowie den Gemeinden Hefenhofen und Sommeri kann eine attraktive und innovative Schule präsentiert werden. Im Sinne der Bildungslandschaft Amriswil-Hefenhofen-Sommeri Die Zusammenarbeit mit Sportvereinen ist ein Anliegen der Bildungslandschaft auf der horizontalen Ebene. Sportvereine haben einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der Integration, der Bildung und der Förderung von jungen Menschen. Eine Zusammenarbeit ist also für alle Seiten gewinnbringend bzw. erstrebenswert.

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Anhang 1: Vereinbarungen Schule und Eltern Hat ein Schüler die Selektion der SVTSA und das Aufnahmegespräch erfolgreich bestanden, kann er sich anmelden. Bei definitiver Aufnahme wird eine Vereinbarung zwischen den Eltern und der Sekundarschule Amriswil unterschrieben. Sie regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. In jedem Fall entscheidet das Amt für Volksschule über den Schulortwechsel. Schulordnung Die Schulordnung der Sekundarschule Egelmoos wurde von der Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri erlassen und gilt für alle SchülerInnen der Sekundarschule Egelmoos. Die Sanktionierung von Verstössen gegen die Schulordnung werden nach dem schulinternen „Stufenmodell“ geahndet. Für SportschülerInnen der SVTSA gelten zusätzlich die Abmachungen aus dem Verhaltenskodex. Verstösse gegen den Verhaltenskodex werden nach einem «erweiterten Stufenmodell» sanktioniert. Schulregeln für Eltern Im Schulreglement für Eltern sind wichtige Punkte und Hinweise geregelt, die den Schulablauf erleichtern. Vertrag zwischen den Schulgemeinden Ist mit der Aufnahme in ein Begabtenfo ̈rderungsprogramm ein Wechsel des Schulortes verbunden, muss dieser durch die Schulaufsicht genehmigt werden. Mittagsbetreuung Auf Wunsch kann eine Mittagsbetreuung organisiert werden. Unterrichtsfreie Zeit In der unterrichtsfreien Zeit steht den SportschülerInnen der Lernraum zum selbständigen Arbeiten oder zur Erledigung der Hausaufgaben zur Verfügung. Ausserkantonale SchülerInnen SportschülerInnen, welche nicht im Kanton Thurgau wohnen, aber trotzdem die SVTSA besuchen möchten, können die Schule nur besuchen, sofern das ganze Schulgeld an die Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri bezahlt wird.

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AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zwischen der Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri vertreten durch Markus Mendelin, Schulpräsident Webi-Zentrum, Romanshornerstrasse 28, 8580 Amriswil und den Eltern des Schülers Peter Muster (bzw. gesetzliche/r Vertreter/in) Musterweg 2 8580 Amriswil * * * * * * * * Zweck Diese Vereinbarung dient dem Zweck, die Rechte und Pflichten der oben genannten

Parteien zu regeln, damit die schulische und sportliche Ausbildung während dem Auf-enthalt an der Swiss Volley Talent School in Amriswil, im weiteren SVTSA genannt, opti-mal funktioniert. Die SVTSA ist Teil der Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri und somit öffentlich-rechtlich.

Verhaltenskodex Die SVTSA legt Wert auf gute Umgangsformen und ein professionelles Auftreten ihrer

Sportschüler. Jeder Schüler hat einen Verhaltenskodex zu unterzeichnen und die darin enthaltenen Punkte einzuhalten. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie den Verhaltenskodex ebenfalls ak-zeptieren und den Sportschüler in dessen Erfüllung unterstützen. (Die SVTSA ist sich dabei bewusst, dass der Inhalt des Verhaltenskodexes für viele Fami-lien selbstverständlicher Bestandteil des täglichen Umgangs ist.)

Alkohol, Drogen und Rauchen

Der Konsum von Alkohol und anderer Drogen sowie das Rauchen ist für die Sportschüler auch ausserhalb des Schulareals und der Schulzeiten untersagt. Verstösse werden nach dem Stufenmodell der SVTSA geahndet und können den Ausschluss aus dem Förderpro-gramm zur Folge haben.

Doping Die Vorgaben von Swiss Olympic bezüglich Doping sind verbindlich. Bei Selbstmedikation

sind nur Medikamente, welche auf der Liste der erlaubten Medikamente enthalten sind, zu verwenden. Der Hausarzt ist über den speziellen Status des Schülers zu informieren. (Dopingreglement und Liste mit erlaubten Medikamenten werden abgegeben)

Hinweis Aus Einfachheitsgründen wird in sämtlichen Vereinbarungen von SVTSA und der Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri die männliche Form (z.B. Schüler) verwendet. Sämtliche Angaben gelten selbstverständlich auch für Schülerinnen (weibliche Form).

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Bereich Schule

Stundentafel Der Unterricht wird gemäss Lehrplan des Kantons Thurgau erteilt. Die Volksschulgemein-

de Amriswil-Hefenhofen-Sommeri entscheidet in Absprache mit der kantonalen Schul-aufsicht über die Stundentafel der SVTSA.

Unterricht Der Schüler der SVTSA ist Schüler der Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri

und untersteht somit der Schulordnung und den Weisungen von Lehrerschaft, Schullei-tung und dem Trainerstab. Grundlage bilden die Schulordnung und der persönliche Verhaltenskodex.

Klasseneinteilung Der Schüler wird seinen schulischen Leistungen entsprechend in eine der bestehenden

Stammklassen der Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri eingeteilt. Die Einteilung ist Sache der Schulleitung.

Besondere Anlässe Besondere Schulanlässe (z.B. Klassenlager, Projektwochen, Schnupperwochen, Berufs-

wahltage, Exkursionen) gehören zum ordentlichen Schulprogramm und müssen besucht werden. Die Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri koordiniert die Termine mit den Sportpartnern.

Kosten Der Besuch des Unterrichts ist gemäss § 6 des Gesetzes für das Unterrichtswesen kosten-

los. Die Eltern tragen aber in jedem Fall die Kosten für den Schulweg und die auswärtige Verpflegung. Anteilmässige Elternbeiträge für Schulreisen, Klassenlager, etc. können gemäss den allgemein geltenden schulinternen Richtlinien der Volksschulgemeinde Am-riswil-Hefenhofen-Sommeri durch die Klassenlehrperson bzw. Schulleitung erhoben werden.

Bereich Sport

Zusammenarbeit mit den Sportpartnern der SVTSA

Die SVTSA arbeitet im Bereich der Sportförderung mit Volley Amriswil und weiteren Partnern, nachfolgend Sportpartner genannt, zusammen. Diese Zusammenarbeit ist vertraglich separat geregelt.

Die sportliche Ausbildung wird durch die Sportpartner betrieben und hat die individuelle Weiterentwicklung des Sportschülers zum Ziel.

Eltern und Schüler sind zur Zusammenarbeit mit den Sportpartnern der SVTSA verpflich-tet. Termine (Trainingslager, Spiele und zusätzliche Trainingseinheiten) der Sportpartner sind auch ausserhalb der Schulzeit verpflichtend. Um der Belastungssteuerung gerecht zu werden und eine gezielte sportliche Förderung zu erreichen, koordiniert der Head-Coach des SVTSA alle Trainings- und Spieleinsätze der Sportschüler.

Kosten im Bereich Sportförderung

Die Sportpartner können einen Jahresbeitrag erheben (siehe Ausbildungsvereinbarung Volleyball). Die Kosten für die persönliche Ausrüstung des Sportschülers tragen die Eltern.

Spielberechtigung Transfers und Spielberechtigungen werden von den Sportpartnern treuhänderisch ver-

waltet. Bei einem Ausscheiden aus dem Förderprogramm wird der Sportschüler in jedem Fall zu seinem Stammverein zurücktransferiert. Das Wohl des Sportlers steht im Vorder-grund.

Karriereplanung Die Sportpartner führen in Zusammenarbeit mit der SVTSA regelmässig Standortgesprä-

che mit den Sportlern und mindestens einmal jährlich mit den Sportlern und deren Eltern durch. Die Verantwortlichen von Schule und Sport werden in die Karriereplanung einbezogen. Transferanfragen und Angebote von Nicht-Sportpartnern der SVTSA sind dem Koordina-tor oder dem Trainer in jedem Fall zu melden.

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Schule und Sport

Kommunikation Bei Problemen im Schul- wie auch im Sportbereich wird ein Gespräch mit den entsprechen-

den Beteiligten aus Familie, Schule und Sport geführt. Der Koordinator organisiert diese Gespräche und lädt die Teilnehmer ein. Probleme sind dem Koordinator möglichst frühzeitig zu melden. Bei Schwierigkeiten mit dem Koordinator ist die Schulleitung zu informieren.

Verstösse Verstösse werden von der Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri und gege-

benenfalls auch von den Sportpartnern geahndet und können zum Ausschluss aus dem Förderungsangebot und somit aus der SVTSA führen. Vereinbarungsgemäss wird der aus-geschlossene Schüler umgehend an die Schule der Wohnortgemeinde umgeteilt.

Dauer der Vereinbarung Diese Vereinbarung gilt für die gesamte Dauer der Sekundarstufe I bzw. bei Eintritt in die

8. oder 9. Klasse für die verbleibende Zeit bis zum Ende der Schulpflicht. Frühere Austritte können in Ausnahmefällen (z.B. Langzeitverletzung) in Absprache mit allen beteiligten Parteien (inklusive Schulbehörde der Wohngemeinde) erfolgen. Befristete Unterbrechungen sind nicht möglich.

Gerichtsstand Bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung versuchen sich die Partei-

en gütlich zu einigen. Ist dies nicht möglich, gilt Arbon als ausschliesslicher Gerichtsstand. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Schlussbestimmung Diese Vereinbarung kann im Einverständnis beider Parteien jederzeit schriftlich angepasst

werden. Änderungen treten jeweils zu Beginn des nächsten Schuljahres in Kraft. Ort und Datum: Ort und Datum: Amriswil, Amriswil, Die Eltern: (bzw. die Erziehungsberechtigte/n) Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri Schulpräsident Schulleitung

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Anhang 2: Vereinbarungen Volley Amriswil Elite und Eltern Hat ein Schüler die Selektion und das Aufnahmegespräch erfolgreich bestanden, kann er sich an der SVTSA anmelden. Bei definitiver Aufnahme wird eine Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Volley Amriswil Elite unterschrieben. Sie regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Verhaltenskodex Gleichzeitig unterschreibt der Sporttagesschüler eine Erklärung in welcher er sich verpflichtet, dem geforderten Verhaltenskodex zu folgen. Mit dem Eintritt in die SVTSA wird er zum Vorbild für viele jüngere SportlerInnen. Vereinbarung zwischen dem Stammverein und dem Volley Amriswil Elite Vor der definitiven Aufnahme wird eine Vereinbarung zwischen dem Stammverein und dem Volley Amriswil Elite unterschrieben. Sie regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Schnittstelle: Schule–Sport Die SportschülerInnen der Sporttagesschule verlassen morgens das Elternhaus und kommen erst wieder nach 18.00 Uhr zurück. Dies macht es unumgänglich, dass der Betreuung dieser SchülerInnen in der Schnittstelle Schule und Volleyball viel Gewicht beigemessen werden muss. Aus diesem Grund steht den SportlerInnen eine Kontaktperson, der Koordinator, zur Verfügung. Dieser soll bei Problemen zugezogen werden können. Für die Akzeptanz einer Sporttagesschule an einer öffentlichen Schule, ist es entscheidend, dass die Belastung der Lehrpersonen nicht gesteigert wird. Der Koordinator Der Koordinator wird von der Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri in Absprache mit Volley Amriswil Elite gewählt. Er erfüllt betreuende und koordinierende Aufgaben im Bereich der SVTSA. Er pflegt einen engen Kontakt mit den SportschülerInnen der SVTSA, deren Eltern, den Gastfamilien, den Klassenlehrpersonen, dem Konvent sowie den Trainern und dem Betreuerstab. Die Aufgaben sind in einem Pflichtenheft geregelt und er wird für seine Arbeit entschädigt. Training Es finden mindestens 200 Trainingseinheiten pro Jahr zuzüglich Freundschafts- und Meisterschaftsspiele statt. Die Trainingseinheiten werden so über das Jahr verteilt, dass eine optimale Vorbereitung auf die Meisterschaft erfolgen kann. Das heisst, dass in Übergangszeiten nicht täglich trainiert wird. Dafür können durch den Trainer Trainingsschwerpunkte in den Ferien angesagt werden. Trainingsorte Trainiert wird in Amriswil und in der näheren Umgebung. Trainingsprogramm Der Trainer erstellt in Zusammenarbeit mit seinem Betreuerstab das Trainingsprogramm. Dieses kann durch Krafttraining, Lauftraining und Trainingseinheiten in Alternativsportarten ergänzt werden.

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Trainingszeiten Die Trainingszeiten und die Trainingsdauer werden vom Trainer bestimmt. In der Regel findet das Training am Nachmittag statt. Trainer Volley Amriswil Elite ist für die Traineranstellung verantwortlich. Hier sind die Richtlinien von Swiss Volley entscheidend, welche Qualifikationen ein Trainer für diese Arbeit mitbringen muss. Im Weiteren besteht ein Pflichtenheft, das integrierender Bestandteil seines Arbeitsvertrages ist. Er leitet in der Regel die täglichen Trainingseinheiten und betreut das Team während den Spielen. Betreuerstab Der Trainer koordiniert die Aufgaben des Betreuerstabes.

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AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zwischen Volley Amriswil vertreten durch Thomas Schnegg, Kindergartenstrasse 3, 8587 Oberaach (Projektleiter) und Peter Kummer, Weiherstrasse 2, 8580 Amriswil (Präsident) und den Eltern des Schülers Peter Muster (bzw. gesetzliche/r Vertreter/in) Hans-Peter und Bettina Muster Musterstrasse 2 8580 Amriswil

* * * * * * * * Zweck Diese Vereinbarung dient dem Zweck, die Rechte und Pflichten der oben genannten

Parteien zu regeln, damit die sportliche Ausbildung während dem Aufenthalt an der Swiss Volley Talent School in Amriswil, im weiteren SVTSA genannt, optimal funktioniert.

Verhaltenskodex Die SVTSA legt Wert auf gute Umgangsformen und ein professionelles Auftreten ihrer

Sportschüler. Die SVTSA gilt als Förderprogramm für talentierte Volleyballer. Dement-sprechend wird ein vorbildlicher Einsatz der Sportschüler vorausgesetzt. Jeder Sportschü-ler hat den Verhaltenskodex der SVTSA zu unterzeichnen und die darin enthaltenen Punkte einzuhalten. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie den Verhaltenskodex ebenfalls ak-zeptieren und den Sportschüler in dessen Erfüllung unterstützen. (Die SVTSA ist sich bewusst, dass der Inhalt des Verhaltenskodexes für viele Familien selbstverständlicher Bestandteil des täglichen Umgangs ist)

Alkohol, Drogen und Rauchen

Der Konsum von Alkohol und anderer Drogen sowie das Rauchen sind für die Sportschü-ler auch ausserhalb des Schulareals und der Schulzeiten untersagt. Verstösse werden nach dem Stufenmodell der SVTSA geahndet und können den Ausschluss aus dem Förderpro-gramm zur Folge haben.

Doping Die Vorgaben von Swiss Olympic bezüglich Doping sind verbindlich. Bei Selbstmedikation

sind nur Medikamente, welche auf der Liste der erlaubten Medikamente enthalten sind, zu verwenden. Der Hausarzt ist über den speziellen Status des Schülers zu informieren. (Dopingreglement und Liste mit erlaubten Medikamenten werden abgegeben)

Hinweis Aus Einfachheitsgründen wird in sämtlichen Vereinbarungen von SVTSA und der Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri die männliche Form (z.B. Schüler) verwendet. Sämtliche Angaben gelten selbstverständlich auch für Schülerinnen (weibliche Form).

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Ausbildungsziele Vermittlung einer guten Volleyballausbildung auf hohem Niveau. Förderung wichtiger

Persönlichkeitsmerkmale (Stressbewältigung, Umgang mit Sieg und Niederlage, persönli-che Motivation); Entwicklung kognitiver, sozialer und psychischer Kompetenzen. Leis-tungssteigerungen in allen Bereichen (Schule, Training, Alltag); Leidenschaft entwickeln.

Ausbildungsinhalte Umfassende, gezielte und verantwortungsbewusste Volleyballausbildung unter Berück-

sichtigung der koordinativen, kognitiven, konditionellen und emotionalen Fähigkeiten. Gesundheit / Regeneration (sportärztliche Betreuung). Um der Belastungssteuerung gerecht zu werden und eine gezielte sportliche Förderung zu erreichen, koordiniert der Head-Coach des SVTSA alle Trainings- und Spieleinsätze der Sportschüler.

Ausbildungsumfang 5 Trainings pro Woche (40 Wochen pro Jahr)

2 - 5 Trainingstage Leistungen SVTSA Übernahme der Lizenzgebühren

Clubbeitrag Volley Amriswil Reisekosten an Spiele und Turniere Match-Tenue, Trainingsanzug Trainingsmaterial (T-Shirt, Bälle, usw.)

Kosten SVTSA Die Ausbildung durch hoch qualifizierte Trainer ist ein Grundsatz von Volley Amriswil.

Damit dies garantiert werden kann, haben die Eltern einen finanziellen Anteil von Fr. 1'800.-- pro 12 Monate zu tragen. Der Beitrag wird in zwei Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Semesters (1. August und 1. Februar) fällig, gilt aber jeweils immer als Ganzes zu Beginn des Schuljahres als ge-schuldet. Bei Austritt aus der SVTSA während des Schuljahres besteht kein Anrecht auf Teilrückerstattung. Bei Zahlungsverzug werden entsprechende Bearbeitungsspesen in Rechnung gestellt. Die Reisekosten für den Schulweg und die auswärtige Verpflegung gehen zulasten der Eltern. Eine Hauptmahlzeit pro Woche wird durch Volley Amriswil finanziert.

Vertragsdauer Vertragsbeginn ist der 1. August des jeweiligen Schuljahres. Ohne Kündigung bis Ende

Januar des laufenden Schuljahres verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zur Vollendung der obligatorischen Schulzeit.

Ort und Datum: Ort und Datum: Amriswil, Amriswil, Die Eltern: (bzw. die Erziehungsberechtigten) Volley Amriswil Elite Projektleitung SVTSA Präsident

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Persönlicher VERHALTENSKODEX Für Peter Muster Musterstrasse 2 8580 Amriswil Ich bin ein Vorbild Grundsatz

Mit dem Eintritt in die Swiss Volley Talent School Amriswil (SVTSA) werde ich zu einem Vorbild für viele junge Sportler. Ich bin mir dieser Vorbildfunktion bewusst und verhalte mich entsprechend auf dem Schulweg, während der Schulzeit, im Training und im Spiel.

Ich bin „clean“ Alkohol, Drogen, Tabakwaren und Doping

Ich nehme zur Kenntnis, dass der Konsum von Alkohol, Tabakwaren und anderer Drogen mit dem Leistungssport nicht vereinbar sind. Ich nehme unter keinen Umständen leistungsfördernde Mittel zu mir und halte mich strikte an die Weisungen betreffend Doping von Swiss Olympic (Liste mit erlaubten Me-dikamenten wird abgegeben).

„cool and clean“ Wir sind dabei

Wir von der SVTSA sind als Team bei „cool and clean“ dabei (Broschüre wird abgegeben). Ich setze mich in der Schule ein

Schule Ich halte mich an die Schulordnung der Sekundarschule Amriswil und befolge die Wei-sungen von Lehrerschaft und Schulleitung. Ich setze mir hohe Ziele in der Schule, strebe mit Ehrgeiz und Fleiss nach Lernerfolg und beteilige mich aktiv am Unterricht. Ich nehme am ordentlichen Unterricht meiner Stammklasse teil und erscheine pünktlich zu den Lektionen. Ich integriere mich in die Klasse und trage zu einem guten Klassengeist bei. Ich verhalte mich auf dem Schulweg vorbildlich, damit ich dem Ruf der SVTSA nicht scha-de.

Ich setze mir hohe Ziele im Sport

Training und Spiele Ich halte mich an die Weisungen meiner Trainer und Betreuer und respektiere deren Entscheide. Ich setze mir hohe Ziele im Sport und strebe mit Ehrgeiz und Fleiss in Training und Spiel gute Leistungen an. Ich erscheine pünktlich zum Training und zu den Spielen. Ich bin mitverantwortlich für die Ordnung in allen Räumen, welche von der SVTSA be-nützt werden und gehe sorgfältig und verantwortungsbewusst mit dem Material um.

Ich unterstütze meine Gastfamilie

Verhalten in der Gastfamilie Ich verhalte mich gegenüber meiner Gastfamilie freundlich, hilfsbereit und anständig.

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Ich passe meine Freizeit den sportlichen Zielen an

Verhalten in der Freizeit Ich nutze meine Freizeit zur Erholung und Regeneration. Dazu gehört, dass ich ausrei-chend schlafe, mich ausgewogen ernähre und allgemein auf meine Gesundheit achte. Auch in der Freizeit verhalte ich mich vorbildlich.

Ich folge den Anweisungen meiner Betreuer

Verhalten bei Verletzungen Bei Verletzungen befolge ich gewissenhaft die Anweisungen des Arztes bzw. der Physio-therapeuten. Ich unterziehe mich der vorgeschriebenen Pflege und unternehme alles, um möglichst schnell wieder fit zu werden. Verletze ich mich, fällt der Schulunterricht nur aus, wenn der Arzt dies vorschreibt. Bei längeren Verletzungspausen befolge ich die Anweisungen des Koordinators, der für mich ein spezielles Programm zusammenstellt, damit ich mein Pflichtpensum erfüllen kann.

Ich bin Teil meines Stammvereins

Verhalten gegenüber dem Stammverein Ich verhalte mich in meinem Volleyballclub ebenso vorbildlich wie in der SVTSA. Ich bin verpflichtet, soweit es mir die unterrichts- und volleyballfreie Zeit ausserhalb der SVTSA erlaubt, an Anlässen und Aktivitäten meines Stammvereins teilzunehmen.

Ich spreche offen über meine Karrierevorstellun-gen

Karriereplanung Ich ziehe Trainer und Koordinator frühzeitig in meine Überlegungen zu meiner sportli-chen und schulischen Laufbahn mit ein. Ich informiere sie zwingend und offen über allfällige Anfragen von anderen Vereinen oder Mannschaften. Nur so können sie für mich in wichtigen Entscheiden echte Partner sein.

Sanktionen Verstösse gegen den Verhaltenskodex werden nach dem Stufenmodell der SVTSA geahndet.

Ort und Datum: Ort und Datum: Schülererklärung: Elternerklärung: Ich habe den Text in obigem Verhaltenskodex verstanden und halte mich an die darin verlangten Punkte.

Wir haben den Verhaltenskodex mit unserem Sohn / unserer Tochter besprochen und unterstützen ihn / sie bei der Umset-zung.

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Anhang 3: Aufnahmeverfahren

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Anhang 4: Pflichtenheft Schulleitung Sekundarschule Egelmoos Grundsatz: Die Schulleitung der Sekundarschule Egelmoos wird von der Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri gewählt. Sie achtet darauf, dass die Schulleitung einen Bezug zum Sport hat oder die entsprechenden Personen selbst eine sportliche Karriere verfolgt haben. Aufgaben: - Gesamtleitung der Sekundarschule Egelmoos nach Vorgabe von Gesetz, Verordnung und

Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri - Gesamtleitung der SVTSA in organisatorischen und ideellen Belangen im Sinne dieses

Konzeptes (prospektive Zusammenarbeit zwischen Schule und Sport). Im sportlichen Bereich in Zusammenarbeit mit dem Leiter Nachwuchs Elite Sport von Volley Amriswil Elite

- Führung des Koordinators (Personalverantwortung) - Erstellung eines jährlichen Geschäftsberichtes zuhanden der Arbeitsgruppe «Swiss Volley

Talent School Amriswil» - Sorgt dafür, dass die SVTSA in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und kann dazu

Aufträge erteilen (Koordinator, Head-Coach, Schulverwaltung) - Tauscht sich mit den Schulleitungen der anderen Sportschulen im Kanton Thurgau aus

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Anhang 5: Pflichtenheft Koordinator Grundsatz Der Koordinator kümmert sich um die Schnittstelle zwischen Sport und Schule. Das heisst, dass er engen Kontakt pflegt mit den SportschülerInnen der SVTSA, deren Eltern, den Gastfamilien, den Klassenlehrpersonen, dem Konvent sowie dem Trainer und dem Betreuungsstab. Er ist dafür besorgt, dass für die Lehrpersonen an der Sekundarschule Egelmoos durch die Integration der VolleyballerInnen keine zusätzlichen Arbeiten anfallen, die nicht zur normalen Arbeit der Lehrperson gehören. Elternarbeit - Der Koordinator stellt den Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus sowie Sport

und Elternhaus sicher - Er organisiert die Informationsveranstaltungen der SVTSA - Er ist Ansprechperson für die Eltern bei Betreuungsproblemen bezüglich der SVTSA - Schulbereich / Konvent / Behörde - Er kontrolliert die Absenzen und orientiert die Lehrerschaft, den Trainer und die Gastfamilie

über Absenzen - Er sichert die Einhaltung der Pflichtstunden und plant Alternativen bei Trainingsausfall durch

Verletzung oder Krankheit - Er verschafft sich einen Überblick über den Schulweg der SportschülerInnen der SVTSA

(Fahrplanwechsel, Stundenplananpassungen) - Er stellt den Austausch zwischen Konvent und Volleyball bezüglich Leistungsstand und

Verhalten der SportschülerInnen sicher - Er sorgt für den Austausch via Schulleiter mit der Volksschulbehörde der VSG Amriswil-

Hefenhofen-Sommeri - Er meldet dem Schulverwaltungsleiter alle notwendigen Informationen bezüglich der SVTSA

zwecks Abrechnung - Er informiert die Klassenlehrer über die zukünftigen SportschülerInnen (Personalblatt) - Er arbeitet bei der Selektion mit und informiert gegebenenfalls den zukünftigen

Klassenlehrer - Er koordiniert den Stundenplan mit den Trainingszeiten - Volleyball - Er koordiniert Arzt- und Physiotherapietermine in Absprache mit dem Head-Coach - Er stellt den Austausch zwischen Konvent und Volleyball bezüglich Leistungsstand und

Verhalten eines Sportschülers sicher - Er steht in regelmässigem Austausch mit dem Trainer - Er erstellt und aktualisiert die Mannschaftsliste - Er nimmt bei Bedarf an Sitzungen von Volley Amriswil Elite teil - Er organisiert Sichtungstrainings U16, erfasst und verarbeitet deren Ergebnisse. - Er koordiniert Abrechnungen/Rechnungen mit Eltern und amtlichen Stellen (z.B. J+S). Schüler Er ist Ansprechperson und Berater für die SportschülerInnen der SVTSA bei Problemen.

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Anhang 6: Pflichtenheft Head-Coach Grundsatz Er kümmert sich um den sportlichen Teil der SVTSA. Das heisst, dass er engen Kontakt pflegt mit den SportschülernInnen, deren Eltern, dem Koordinator und seinem Betreuungsstab. Er kümmert sich um den Trainings- und Spielbetrieb des Regionalverbandes Nordostschweiz (RVNO). Der Trainer ist Angestellter des Volley Amriswil Elite und untersteht dem Leiter Nachwuchs Elite Sport. Vorliegendes Pflichtenheft ist integrierender Bestandteil seines Anstellungsvertrages. Aufgaben Folgende Arbeiten sind vom Trainer zu erledigen oder im Rahmen seiner Verantwortung zu delegieren: - Planung der Saison unter Einbezug der Team-Mitarbeiter - um der Belastungssteuerung gerecht zu werden und eine gezielte sportliche Förderung zu

erreichen, koordiniert der Head Coach des SVTSA alle Trainings- und Spieleinsätze der SportschülerInnen

- Abstimmen der Saisonplanung mit Koordinator - Erstellen der Saisonziele zuhanden Leiter Nachwuchs Elite Sport von Volley Amriswil Elite - Erstellen und aktualisieren des Trainingsplans für SportschülerInnen, welche die SVTSA

besuchen - Abgabe der Trainingspläne an den J&S-Coach, inkl. genauen Angaben über Personalien der

Team-Mitarbeiter - Abgabe der Mannschafts- und Anwesenheitsliste an J+S-Coach - Aufbieten des Kaders - Vorbereitung und Durchführung von Elterninformationen zu Beginn und während der

Saison - Unterstützung, Koordination und Weiterbildung des Trainerstabes - Rekrutierungen, Selektionen und Gespräche für SportschülerInnen der folgenden Saison - Erstellen und besprechen eines persönlichen Sportschülerrapportes über die erbrachten

Leistungen und Entwicklungen pro Saison (schriftliche Orientierung an den Leiter Nachwuchs Elite Sport von Volley Amriswil Elite)

- Jährlich eine schriftliche Beurteilung der sportlichen Leistung zuhanden der SportschülerIn und den Eltern

- Besprechen der Zukunftsaussichten mit SportschülerIn und Eltern unter Einbezug des Schulkoordinators (schriftliche Orientierung dem Leiter Nachwuchs Elite Sport Volley Amriswil

- Erstellen eines Jahresberichtes zuhanden des Leiters Nachwuchs Elite Sport Volley Amriswil, der Vereine, der Schule, der abgebendenden Schulgemeinden und Eltern jeweils am Ende des Schuljahres

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Anhang 7: Karriere-Ablauf eines Programm-Teilnehmers

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Swiss Volley Talent School Amriswil (SVTSA)

Ablaufschema bei Regelverstössen im Sport

Y:\VSG\Volleyballschule Thurgau\Konzept neu 2015\Ablaufschema Beilage 2015.docx

Eint

eilu

ng

Massnahme

Konsequenzen

A

Mündliche Verwarnung an die SchülerIn mit der Information der weiteren offiziellen Massnahme

x Keine unmittelbare Konsequenzen

B

1. schriftliche Verwarnung an die Eltern mit der Information der weiteren offiziellen Massnahme

x Elterngespräch x Sofortiger Ausschluss vom

Training

C

2. schriftliche Verwarnung an die Eltern mit der Information der weiteren offiziellen Massnahme mit Ausschlussandrohung

x Elterngespräch x mehrwöchige

Trainingssperre

D

Schriftliche Beanstandung an die Eltern

x Elterngespräch x Ausschluss von der SVTSA

Der Trainer hat die Möglichkeit, in Absprache mit dem Koordinator, dem Schulleiter und dem Leiter Nachwuchs Elite von Volley Amriswil, Einteilungsstufen zu überspringen.

30. März 2015

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Page 27: Konzept für die «Swiss Volley Talent School Amriswil» (SVTSA) · Das vorliegende Konzept basiert auf dem Rahmenkonzept zur Begabungsförderung in Musik und Sport, das der Regierungsrat

Swiss Volley Talent School Amriswil (SVTSA) Ablaufschema bei Regelverstössen im Sport mit Verantwortlichkeiten

Y:\VSG\Volleyballschule Thurgau\Konzept neu 2015\Ablaufschema 2015.docx

Eint

eilu

ng

Massnahmen

Konsequenzen

Wer entscheidet

Wer wird orientiert

A

Mündliche Verwarnung an die SchülerInnen mit der Information der weiteren offiziellen Massnahme

x Keine unmittelbaren Konsequenzen

Trainer oder Koordinator

SL

B

Schriftliche Verwarnung an die Eltern mit der Information der weiteren offiziellen Massnahme

x Elterngespräch x Sofortiger

Ausschluss vom Training

Trainer und Koordinator

KL SL Kommission SVTSA

C

Schriftliche Verwarnung an die Eltern mit der Information der weiteren offiziellen Massnahme (Ausschlussandrohung)

x Elterngespräch x mehrwöchige

Trainingssperre

SL gemeinsam mit Trainer und Leiter Nachwuchs Elite Sport Volley Amriswil

Kommission SVTSA KL

D

Schriftliche Beanstandung mit Ausschlussentscheid an die Eltern

x Elterngespräch x Ausschluss der

SVTSA

SL gemeinsam mit Trainer und Leiter Nachwuchs Elite Sport Volley Amriswil

Schulpräsident KL Kommission SVTSA

30. März 2015

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Page 28: Konzept für die «Swiss Volley Talent School Amriswil» (SVTSA) · Das vorliegende Konzept basiert auf dem Rahmenkonzept zur Begabungsförderung in Musik und Sport, das der Regierungsrat

Y:\VSG\Volleyballschule Thurgau\Konzept neu 2015\Verwarnung Einteilung B 2015.docx

Swiss Volley Talent School Amriswil (SVTSA)

Verwarnung Einteilung B Sehr geehrte Erziehungsberechtigte

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir im Moment mit dem Verhalten Ihrer Tochter/Ihres Sohnes nicht zufrieden sind.

Name Schülerin/Schüler

Klasse

Trainer Koordinator

Datum

Art der Beanstandung o Arbeits- resp. Trainingsverweigerung o Training ohne komplette Sportausrüstung o Regelmässig zu spät im Training erscheinen o Absenz ohne vorgängige Meldung an Trainer o Respektloses Verhalten gegenüber dem Trainer/Koordinator o Missachtung der Vereinbarung cool+clean o Unangebrachtes Verhalten welches dem Image der SVTSA schadet

Bemerkung

……………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei einem weiteren Regelverstoss die nächste Einteilung, wie auf der Rückseite aufgelistet, angewendet wird.

Unterschrift Trainer Unterschrift Erziehungsberechtigte

Unterschrift Koordinator Unterschrift Schüler/In

Telefonische Kontaktaufnahme o Wünschenswert o Nicht erwünscht

Telefonnummer:

Telefonische Kontaktaufnahme o Wünschenswert o Nicht erwünscht

Telefonnummer:

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Page 29: Konzept für die «Swiss Volley Talent School Amriswil» (SVTSA) · Das vorliegende Konzept basiert auf dem Rahmenkonzept zur Begabungsförderung in Musik und Sport, das der Regierungsrat

Y:\VSG\Volleyballschule Thurgau\Konzept neu 2015\Beanstandung Einteilung C 2015.docx

Swiss Volley Talent School Amriswil (SVTSA)

Beanstandung Einteilung C

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich das Verhalten Ihrer Tochter/Ihres Sohne nicht gebessert hat.

Name Schülerin/Schüler

Klasse

Trainer Koordinator

Datum

Art der Beanstandung

o Arbeits- resp. Trainingsverweigerung o Training ohne komplette Sportausrüstung o Regelmässig zu spät im Training erscheinen o Absenz ohne vorgängige Meldung an Trainer o Respektloses Verhalten gegenüber dem Trainer/Koordinator o Missachtung der Vereinbarung cool+clean o Unangebrachtes Verhalten, welches dem Image der SVTSA schadet

Bemerkung

……………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei einem weiteren Regelverstoss die nächste Einteilung, wie auf der Rückseite aufgelistet, angewendet wird.

Unterschrift Trainer Unterschrift Erziehungsberechtigte

Unterschrift Koordinator Unterschrift Schüler/In

Telefonische Kontaktaufnahme o Wünschenswert o Nicht erwünscht

Telefonnummer:

Telefonische Kontaktaufnahme o Wünschenswert o Nicht erwünscht

Telefonnummer:

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Page 30: Konzept für die «Swiss Volley Talent School Amriswil» (SVTSA) · Das vorliegende Konzept basiert auf dem Rahmenkonzept zur Begabungsförderung in Musik und Sport, das der Regierungsrat

Y:\VSG\Volleyballschule Thurgau\Konzept neu 2015\Beanstandung Einteilung D 2015.docx

Swiss Volley Talent School Amriswil (SVTSA)

Beanstandung Einteilung D Sehr geehrte Erziehungsberechtigte

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich das Verhalten Ihrer Tochter/Ihres Sohnes weiterhin nicht gebessert hat.

Name Schülerin/Schüler

Klasse

Trainer Koordinator

Datum

Art der Beanstandung

o Arbeits- resp. Trainingsverweigerung o Training ohne komplette Sportausrüstung o Regelmässig zu spät im Training erscheinen o Absenz ohne vorgängige Meldung an Trainer o Respektloses Verhalten gegenüber dem Trainer/Koordinator o Missachtung der Vereinbarung cool+clean o Unangebrachtes Verhalten, welches dem Image der SVTSA schadet

Bemerkung

……………………………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………………………………

Unterschrift Trainer Unterschrift Erziehungsberechtigte

Unterschrift Koordinator Unterschrift Schüler/In

Telefonische Kontaktaufnahme o Wünschenswert o Nicht erwünscht

Telefonnummer:

Telefonische Kontaktaufnahme o Wünschenswert o Nicht erwünscht

Telefonnummer:

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