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Kooperation Kita – Grundschule Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im Märkischen Kreis

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Kooperation Kita – Grundschule

Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im Märkischen Kreis

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KOOPERATION KITA-GRUNDSCHULE Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im Märkischen Kreis

Vorwort

1. Grundlagen der Kooperation

1.1 Auftrag und Ziel von Kindertageseinrichtung und Grundschule

1.2 Gesetzliche Vorgaben für eine Zusammenarbeit

1.3 Bildungsbegriffe und Bildungsauftrag

1.4 Erziehungspartnerschaft Eltern, Kita, Schule, Jugendhilfe

1.5 Bildungsdokumentation und Bildungsförderung

1.6 Übergang Kita-Grundschule

2. Organisatorische Rahmenbedingungen

2.1 Bildung von Verbünden

2.2 Förderschulen, heilpädagogische Kindergärten

2.3 Feste Ansprechpartner

2.4 Kooperationsvereinbarung

2.5 Kooperationskalender

2.6 Kommunaler Hauptkoordinator

2.7 Kommunale Bildungskonferenz

2.8 Verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz

3. Inhaltliche Umsetzung

3.1 Gemeinsame Sitzung von Erzieher/innen und Lehrer/innen

3.2 Besuch der Kita-Kinder in der Grundschule

3.3 Gemeinsamer Elternabend

3.4 Gemeinsame Info-Veranstaltung für die Eltern der Vierjährigen

3.5 Sprachstandsfeststellung

3.6 Gegenseitige Hospitation von Erzieher/innen und Lehrer/innen

3.7 Gemeinsame Projekte/ Feste

3.8 Übergabegespräche auf der Grundlage der Bildungsdokumentationen

3.9 Austausch zum Ende des 1. Schuljahres

3.10 Gemeinsame Fortbildung

3.11 Besuch der Erstklässler in der Kita

4. Materialien

5. Meine Kooperationsunterlagen

Impressum

Sfhjtufs!Ljub/joee!!!2 15/1:/3123!!!21;2:;12

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Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren!

Jedes Kind hat auf seinem persönlichen Bildungsweg viele Herausforderungen zu

meistern. Dazu gehört auch, mit Schwierigkeiten umgehen zu lernen.

Gute Grundlage für ein Gelingen dieses wichtigen Lebensabschnitts ist insbesondere eine

ermutigende Begleitung aus dem Elternhaus. Ebenso hilfreich ist aber auch eine enge

und abgestimmte Zusammenarbeit der beteiligten Bildungsinstitutionen sowie die

Unterstützung durch die Betreuungs-, Erziehungs- und Lehrkräfte der einzelnen

Bildungsinstitutionen.

Aus diesem Grund haben sich im Rahmen des Regionalen Bildungsnetzwerkes MK

Vertreter von Kindertageseinrichtungen und deren Träger, Grund- und

Förderschulleitungen, Jugendamts- und Schulverwaltungsmitarbeiter sowie Elternvertreter

aus den unterschiedlichen Regionen des Kreisgebietes zusammengefunden, um den

Übergang zwischen der Elementar- und Primarstufe wirkungsvoll zu gestalten.

In mehrmonatiger Projektarbeit ist ein Kooperationsmodell zwischen Kindertages-

einrichtungen und Grundschulen entwickelt worden, das mittlerweile in vier Städten des

Märkischen Kreises flächendeckend umgesetzt und auf kommunaler Ebene mit Leben

gefüllt wird.

Die vorliegende Handreichung soll diesen eingeleiteten Prozess der Zusammenarbeit

durch Handlungsempfehlungen und Praxisbeispiele weiter unterstützen.

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Ferner dient der Ordner allen Kommunen, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen

im Märkischen Kreis, die noch keine enge Kooperation leben, als Anregung, ebenfalls den

Weg der Kooperation zu suchen.

Ich hoffe, dass mit diesem Ideengeber ein deutlicher Impuls für die Entstehung

zahlreicher neuer Kooperationsbündnisse im Märkischen Kreis gesetzt werden kann.

Arbeiten Sie mit uns an einem institutionsübergreifenden Netzwerk und geben den

Kindern in unserer Bildungsregion die Chance auf einen optimalen Start in ihr

Bildungsleben.

Ich bedanke mich bei allen Mitwirkenden und wünsche Ihnen in den

Kindertageseinrichtungen und Grundschulen eine gute Zusammenarbeit.

Thomas Gemke

Landrat des Märkischen Kreises und

Vorsitzender des Lenkungskreises im Regionalen Bildungsnetzwerk

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1. Grundlagen der Kooperation

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„KOOPERATION KITA – GRUNDSCHULE“

Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im MK

Teil 1 Grundlagen der Kooperation

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1.1 Auftrag und Ziel von Kindertageseinrichtung und Grundschule Kindertageseinrichtungen haben neben den allgemein bekannten selbstverständlichen Aufgaben

der Erziehung und Betreuung laut SGB VIII1 auch einen Bildungsauftrag, der sich an den spezifi-

schen, altersstrukturell bedingten Bedürfnissen der Kinder orientiert.

Damit wird ein wichtiger Aspekt in den Vordergrund gerückt: Die ersten Lebensjahre und das Kin-

dergartenalter sind die lernintensivste Zeit im menschlichen Dasein.

Die Bildungsarbeit in Kindergärten ist folglich eine zentrale Aufgabe, wobei die individuelle Förde-

rung aller Kinder im Vordergrund steht.

Die weiteren Aufgabenbeschreibungen in §§ 22 und 22a SGB VIII sowie die Grundaussage in § 1

Abs. 1 SGB VIII („Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf

Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“) bilden den

rechtlichen Bezugspunkt für die beiden wichtigsten allgemeinen Ziele von Bildung und Erziehung:

� Autonomie (d. h. Selbstwirksamkeit, Selbstbestimmung) und

� Verbundenheit (d. h. Bindung und Zugehörigkeit).

Diese beiden Aspekte stellen die wichtigsten Grundbedürfnisse und Entwicklungsaufgaben des

Menschen dar und bedingen sich wechselseitig.

Die Grundschule ist die erste verpflichtende staatliche Bildungsinstitution, mit der Kinder in Kon-

takt kommen. Mit dem Eintritt in die Schule und dem systematischen Erlernen kognitiver Fähigkei-

ten wie Lesen, Schreiben und Rechnen treten nun formelle Bildungsprozesse hinzu.

Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Feb-

ruar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011, stellt zu Auftrag und Ziel unter § 4

fest:

1 Gemäß § 22 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Achtes Buch –Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) umfasst der För-derungsauftrag der Kindertageseinrichtungen die „Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes“.

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Teil 1 Grundlagen der Kooperation

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„Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse,

Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen

der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Entfaltung der Person, die Selbstständigkeit ihrer Entschei-

dungen und Handlungen und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Um-

welt. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftli-

chen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten.“2

1.2 Gesetzliche Vorgaben für eine Zusammenarbeit von Kindertageseinrich-

tung und Grundschule

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) fordert

unter § 14 eindeutig die Zusammenarbeit mit der Grundschule:

„(1) Kindertageseinrichtungen arbeiten mit der Schule in Wahrnehmung einer gemeinsamen Verantwortung

für die beständige Förderung des Kindes und seinen Übergang in die Grundschule zusammen.

(2) Zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören neben der intensiven

Vorbereitung im letzten Jahr vor der Einschulung durch die Kindertageseinrichtung insbesondere

1. eine kontinuierliche gegenseitige Information über die Bildungsinhalte, -methoden und -konzepte in bei-

den Institutionen,

2. regelmäßige gegenseitige Hospitationen,

3. die Benennung fester Ansprechpersonen in beiden Institutionen,

4. gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Eltern,

5. gemeinsame Konferenzen zur Gestaltung des Übergangs in die Grundschule,

6. gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.“ 3

2 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (Hrsg.): Schulgesetz NRW – SchulG vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011, Ritterbach Verlag: Frechen, S. 3 3 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur

Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - vom 30. Oktober 2007, S. 9/10 http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=17223&fileid=50840&sprachid=1

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Teil 1 Grundlagen der Kooperation

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Ebenso eindeutig formuliert das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz

NRW – SchulG) unter § 5:

„Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern

(1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bil-

dungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für

Kinder in die Grundschule zusammen.

(2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugend-

hilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die

Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen zur beruflichen Orientierung

geben.“4

Das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bun-

deskinderschutzgesetz – BKiSchG v. 22.12.2011) fordert ebenso „Rahmenbedingungen

für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz“ (vergl. 2.8 Verbindliche Netz-

werkstrukturen im Kinderschutz (gesetzliche Regelungen).

1.3 Bildungsbegriffe und Bildungsauftrag

Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen hat gemäß § 3 Kinderbildungsge-

setz NRW (KiBiz) den Auftrag, die Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu fördern und

die Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung zu beraten und zu informieren.

Auch die Lehrkräfte in den Grundschulen unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung der Verant-

wortung für ihre Kinder. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag für das pädagogische Personal der

Grundschulen ergibt sich aus den §§ 2 und 11 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

(Schulgesetz NRW – SchulG).

4 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (Hrsg.): Schulgesetz NRW – SchulG vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011, Ritterbach Verlag: Frechen, S. 3

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Trotz der gemeinsamen Verantwortung von Tageseinrichtung und Grundschule für eine beständi-

ge Bildungsentwicklung des Kindes (Bildungsvereinbarung NRW, August 2003) bestehen immer

noch unterschiedliche Bildungsbegriffe in Kita und Grundschule.

So formuliert das KiBiz in § 3:

„Aufgaben und Ziele

(1) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs-

und Betreuungsauftrag.

(2) Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information

der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrich-

tungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die

Tagespflegepersonen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern

durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten.“5

Die Grundschulkernlehrpläne hingegen formulieren unter dem Stichwort „Lehren und Lernen in

der Grundschule“:

„Es ist die Aufgabe der Grundschule, die Fähigkeiten, Interessen und Neigungen der Kinder aufzugreifen

und sie mit den Anforderungen fachlichen und fächerübergreifenden Lernens zu verbinden.“ 6

Diese Zitate verdeutlichen:

In der Grundschule steht das Kind in seiner Individualität ebenfalls im Mittelpunkt. Was das Ler-

nen im Gegensatz zum Elementarbereich unterscheidet, ist, dass Anforderungen fachlichen und

fächerübergreifenden Lernens als Ziele festgelegt sind. Es geht um ein bewusstes und organisier-

tes Lernen von Inhalten.

5 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur

Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - vom 30. Oktober 2007, S. 4 http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=17223&fileid=50840&sprachid=1 6 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (Hrsg.): Richtlinien und Lernpläne für die Grundschule in NRW, 2008, Ritterbach Verlag: Frechen, S.12

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Kindliches Lernen im Elementar- und Primarbereich weist jedoch viele Überschneidungen auf. Es

wird an vorhandenes Wissen angeknüpft, Lerninhalte werden aus übergreifenden Zusammen-

hängen entwickelt, der Selbständigkeit wird ein hoher Stellenwert eingeräumt, womit deutlich wird,

dass die kindliche Neugier und Selbstbildung ernst genommen wird. Die Frage nach Teamfähig-

keit und individuellen Lernstrategien wird ebenso thematisiert wie ein neues Fehlerverständnis

(„Aus Fehlern lernen!“), verstanden als aussagekräftiger Hinweis auf einen individuellen Lernweg.

Trotz eventuell existierender Vorurteile und Klischeedenken auf beiden Seiten („Erzieher verspie-

len Bildung“ – „Lehrer verschulen Bildung“) ist eine Verständigung auf eine gemeinsame Sicht-

weise und Definition des Begriffes „Bildung“ realisierbar.

Konsens herrscht sicher:

- bei der Notwendigkeit individualisierten Lernens

- hinsichtlich des hohen Wertes sozial-emotionaler Bildung

- bei dem Stellenwert von Sprachbewusstsein

- bei der Forderung nach wertschätzender Kommunikation zwischen Kindern und Erwach-

senen

- und der Berücksichtigung besonderer Begabungen und Bedürfnisse.

Insgesamt wäre es wünschenswert, den Bildungsprozess als Kontinuum zu begreifen, orientiert

an den jeweiligen Bedürfnissen der kindlichen Entwicklungsstufen.

1.4 Erziehungspartnerschaft Eltern, Kita, Schule, Jugendhilfe

Allgemeines Ziel ist es, den Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule besser gestal-

ten zu helfen. Dazu ist vor allem ein offener Austausch aller Beteiligten die wichtigste Vorausset-

zung, denn nur so können alle voneinander partizipieren und die jeweiligen Ressourcen effektiv

eingesetzt werden.

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Im Sinne der Förderung der Kinder ist es unabdingbar, dass sich Familien und Fach- und Lehr-

kräfte regelmäßig austauschen, den jeweiligen Stand des Kindes gemeinsam erörtern und somit

eine Optimierung der Verfahren und des Informationsflusses erreichen.

Auch eine Unterstützung der Kinder außerhalb der Institution sollte Thema der Gespräche sein,

um eine optimale individuelle Förderung erreichen zu können.

Voraussetzung für eine gute Elternarbeit ist der regelmäßige Dialog aller am Prozess beteiligten

Personen. Sowohl in Schule7 als auch Kita8 ist die Beteiligung der Eltern gesetzlich festgelegt.

Bezüglich der offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungs-

angebote im Primarbereich und der Sekundarstufe I gibt der Gesetzgeber folgenden Verweis:

„Eine zentrale Grundlage ist die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorien-

tierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport, Wirtschaft und Handwerk sowie weiteren

außerschulischen Partnern. Sie soll fortgeführt und weiter intensiviert werden.“ 9

Weiter heißt es:

„Dazu gehören beispielsweise die Öffnung von Schule zum Sozialraum und die Zusammenarbeit mit den

dort tätigen Akteuren, auf Augenhöhe.“10

Als Grundlage der Kooperation sollte bei allen Beteiligten eine hohe Sensibilisierung für das Kin-

deswohl und dessen mögliche Gefährdung vorhanden sein. Es muss der gemeinsame Auftrag

aller Beteiligten sein, eine Kindeswohlgefährdung unmittelbar zu erkennen und bei einem existie-

renden Verdacht nach vereinbarter Vorgehensweise zeitnah zu reagieren.

7 § 2 Abs. 3 SchulG: „Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.“ 8 § 9 Abs. 1 KiBiz: „Das Personal der Kindertageseinrichtung sowie Tagespflegepersonen arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Entwicklungsstand des Bildungs- und Entwicklungs-prozesses ihres Kindes.“ 9 RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23. 12. 2010 § 1.3 10 RdErL, a.a.O., § 3.1).

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Trotz der bekannten Datenschutzproblematik ist es wünschenswert, wenn die an der Erziehung

beteiligten Kitas und Grundschulen sich austauschen. Eine Möglichkeit dazu bieten sogenannte

„Runde Tische“ mit Erziehungsberechtigten, Jugendhilfe und den beteiligten Kitas und/oder

Grundschule.

Um eine Integration von Kindern mit Behinderungen bzw. von Behinderungen bedrohter Kinder

(Kita) sowie mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Primarstufe) zu gewährleisten, ist ferner

eine Aufnahme der entsprechenden Förderschulen im Kooperationsprozess unerlässlich.

1.5 Bildungsdokumentation und Bildungsförderung

Die Bildungsdokumentation wird in der Kindertagesstätte begonnen. Sie enthält wichtige Beo-

bachtungen von Eltern und Erzieher/Erzieherinnen über die Entwicklung des Kindes. Dabei wer-

den Fortschritte, besondere Begabungen, aber auch besonderer Förderbedarf festgehalten, die-

ses ist im KiBiz verankert.11

Das Gesetz gibt jedoch vor, dass ohne Einwilligung der Eltern keine Informationen aus der Doku-

mentation an Dritte weitergegeben werden dürfen. Hier ist auch festgelegt, dass die Dokumentati-

on den Erziehungsberechtigen ausgehändigt wird, wenn das Kind die Einrichtung verlässt.

Die Weitergabe von mündlichen und schriftlichen Informationen aus der Bildungsdokumentation

ist also nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Eltern möglich (vgl. „Bildungsvereinbarung

NRW – Fundament stärken und erfolgreich starten“, Präambel Punkt 5)12.

11

§ 13, Abs. 5: „Die Entwicklung des Kindes soll beobachtet und regelmäßig dokumentiert werden. Die Bildungsdokumentation setzt die schriftliche Zustimmung der Eltern voraus.“ Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - vom 30. Oktober 2007, S. 9 http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=17223&fileid=50840&sprachid=1 12 „5. Beobachtende Wahrnehmung Die Grundlage für eine zielgerichtete Bildungsarbeit ist die beobachtende Wahrnehmung des Kindes, ge-richtet auf seine Möglichkeiten und auf die individuelle Vielfalt seiner Handlungen, Vorstellungen, Ideen, Werke, Problemlösungen u.ä. Dazu wird angestrebt, dass Beobachtung und Auswertung von der pädagogi-schen Fachkraft notiert und als Niederschrift des Bildungsprozesses des einzelnen Kindes dokumentiert werden, wenn die Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten sich damit in dem Vertrag über die Aufnah-

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Damit jedoch wertvolle Beobachtungen aus der Kindertageseinrichtung mit dem Schuleintritt nicht

verloren gehen, sondern die damit gewonnenen Erkenntnisse auch die Lehrkräfte befähigen, die

bestmögliche Förderung für das Kind vorzunehmen, müssen den Eltern diese Vorteile rechtzeitig

vermittelt werden. Diese Einwilligung ist also nicht nur rechtlich von Bedeutung, sondern Eltern

sollten exakt wissen, welcher Zweck mit der Dokumentation verfolgt wird.

� Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie in Teil 3.8.

Beobachten und Dokumentieren

Um eine kontinuierliche individuelle Förderung über die Grenzen der Institutionen hinaus zu errei-

chen, ist es hilfreich, die Entwicklung eines Kindes umfassend von Anfang an zu dokumentieren.

Das Lernen der Kinder beginnt nicht erst mit der Einschulung. Schon viel früher bilden sich die

Kompetenzen heraus. Daher sollten individuelle Fördermaßnahmen der Kinder in der Grundschu-

le auf den Dokumentationen und den damit verbundenen Beobachtungen der Kindertageseinrich-

tungen aufbauen. Die Dokumentationen bieten wichtige Anknüpfungspunkte für schulisches Ler-

nen. Sie können dazu beitragen, dass für die Lehrkräfte deutlich erkennbar wird, mit welchen

Kompetenzen und Fertigkeiten sie bei einzelnen Schülern rechnen können.

Grundlage einer zielgerichteten Bildungsarbeit ist somit die beobachtende Wahrnehmung des

Kindes im Elementarbereich. Dabei muss allen Beteiligten klar sein, dass alle Informationen sub-

jektiv sind und die Persönlichkeit eines Kindes mehr ist als die Summe aller beobachteten Teile.

me des Kindes in die Tageseinrichtung schriftlich einverstanden erklärt haben. Den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten wird bei der Aufnahme des Kindes ein Merkblatt ausgehändigt, in dem ihnen Sinn und Zweck der Bildungsdokumentation erläutert werden und ihnen das Recht eingeräumt wird, der Doku-mentation zu widersprechen. Sie sind darauf hinzuweisen, dass ihnen aus der Weigerung oder dem Wider-ruf der Einwilligung keinerlei Nachteile entstehen. Den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten steht jederzeit das Recht zu, Einblick in die Dokumentation zu nehmen und ihre Herausgabe zu fordern. Ohne ihre Einwilligung dürfen Informationen in der Dokumentation nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn das Kind die Einrichtung verlässt, wird die Dokumentation den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten ausgehändigt.“ aus: „Bildungsvereinbarung NRW – Fundament stärken und erfolgreich starten“, herausge-geben vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein – Westfalen, 2004 https://services.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/1343/bildungsvereinbarung.pdf

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Das Kind ist nicht so oder so, es ist in anderen sozialen Bezügen, in anderen Zusammenhängen

vielleicht ganz anders. Deshalb lassen sich aus Beobachtungen immer wieder andere Schlüsse

ziehen.

� Weitere Informationen zu Beobachtungsverfahren, Beobachtungszielen und Dokumentation

finden Sie im Materialteil Nr.1a – 1d.

In §13 (3) KiBiz heißt es in den Grundsätzen der Bildungs- und Erziehungsarbeit, dass die Kinder-

tageseinrichtungen ihre Bildungskonzepte so zu gestalten haben, dass eine individuelle Bil-

dungsförderung sichergestellt wird.

Definition: Bildungsförderung in der Kindertageseinrichtung

Der Begriff der Bildungsförderung im KiBiz ist subjektorientiert. Er setzt an der Individualität eines

jeden Kindes an:

• individuelle Lebenslage eines Kindes (z.B. soziale, ethnische Herkunft, Religion, Erstspra-

che, Kinder mit Behinderung) und deren Eltern (z.B. Berufstätigkeit, Familienkonstellation,

allein erziehender Elternteil)

• individuelle Angebote, die seine Möglichkeiten der Potentialentfaltung herausfordern

Er orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen:

• Kinder lernen von Anfang an in Sinnzusammenhängen

• Kinder lernen nach Bedeutsamkeitserfahrungen

• Kinder lernen durch Selbsttätigkeit, eigenes Erleben (Wahrnehmungserfahrungen) und Er-

forschen

• Kinder bilden sich selbst

• Lernerfahrungen werden zusammen mit den Lerngefühlen abgespeichert

Bildungsförderung eines Kindes bedeutet die Orientierung an seinen

• Kompetenzen und Potentialen

• Ideen und Problemlösungen

• Interessen und Werken

Sie geschieht kontinuierlich, alltagsbezogen und prozessorientiert.

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Pädagogische Fachkräfte verstehen sich als Entwicklungsbegleiter und gestalten die Basis für

individuelle Bildungsförderung. Dazu gehören:

• die Förderung der Bindungssicherheit des Kindes und sein Wohlbefinden

• eine vorbereitete, anregende und herausfordernde Umgebung

• Zuwendung, Dialog mit dem Kind und die Partizipation des Kindes

• Kontinuität in der sprachlichen Benennung des Geschehens, Ermutigung zum sprachli-

chen Ausdruck bei allen kindlichen Tätigkeiten, kreative Fragen stellen

• Zeit und Freiräume für das Spiel des Kindes

• geschlechtssensible Differenziertheit

• wahrnehmende Beobachtung des Kindes

• vertrauensvolle Zusammenarbeit im Bezugssystem des Kindes

1.6 Übergang Kita-Grundschule

Ziel der gemeinsamen Bildungsarbeit von Kindertageseinrichtung und Grundschule ist eine Über-

gangsgestaltung, die das einzelne Kind weder über- noch unterfordert.

„Zentrales Ziel der Schuleingangsphase ist, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule

aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend zu fördern. Dabei hat sich das Verständ-

nis von "Schulfähigkeit" gewandelt. In der Vergangenheit ging man davon aus, dass Kinder im Verlauf ihrer

Entwicklung gleichsam von selbst den Zeitpunkt der Schulfähigkeit erreichen. Heute wird Schulfähigkeit als

gemeinsame Aufgabe verstanden, an der Eltern, Erzieher und Pädagogen durchgängig von der vorschuli-

schen Erziehung bis in die Grundschule hinein mitwirken. Nicht das Kind entwickelt sich bis zur Schulfähig-

keit, sondern die Schulfähigkeit des Kindes muss entwickelt werden.“13

„Die Entwicklung der Schulfähigkeit ist ein kontinuierlicher Prozess. Damit dieser optimal gestaltet werden

kann, arbeiten Kindergarten und Grundschule schon frühzeitig zusammen und übernehmen damit gemein-

sam Verantwortung für eine bestmögliche Förderung der Kinder. Die Kooperation von Kindergarten und

13 http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Grundschule/Schuleingangsphase/

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Grundschule wird dabei durch gegenseitige Hospitationen, gemeinsame Konferenzen und Fortbildungen

gewährleistet.“14

Das Schulfähigkeitsprofil stellt aus Sicht der schulischen Anforderungen in systematischer Form

jene Kompetenzbereiche zusammen (Motorik, Wahrnehmung, personale/soziale Kompetenzen,

Umgang mit Aufgaben, elementares Wissen/ fachliche Kompetenzen in den Bereichen Sprache,

Mathematik und Erschließung der Lebenswelt), die nach dem heutigen Stand der Wissenschaft

als grundlegende Voraussetzung für erfolgreiches Lernen gelten (� siehe hierzu die Handrei-

chung „Erfolgreich starten!“ des Ministeriums für Schule, Jugend und Familie des Landes NRW in

Materialteil Nr. 1e).

Dabei greift es das auf, was in vielen Kindergärten und Grundschulen bereits gute Praxis ist. Es

kann den pädagogischen Fachkräften in den Kindergärten und den Lehrkräften der Grundschulen

Anregungen und Hinweise für das Erstellen von Förderplänen vor allem für jene Kinder geben,

deren Schulfähigkeit noch nicht ausreichend entwickelt ist.

Es ist ausdrücklich als Orientierung und nicht als notwendiges Kompetenzprofil zu Beginn der

ersten Klasse zu verstehen.

Die bislang häufig geübte Praxis, dass Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden, weil ihnen

noch nicht die Schulfähigkeit bescheinigt werden kann, wird vermieden. Denn eine solche Zu-

rückstellung vom Schulbesuch bedeutet immer auch eine Ausgrenzung. Erfahrungen in anderen

Ländern haben gezeigt, dass die zeitgleiche Einschulung aller Kinder eines Jahrgangs wesentlich

effektiver ist als eine Zurückstellung und getrennte Förderung im Schulkindergarten. Viele Formen

des differenzierten Unterrichts ermöglichen es, alle Kinder in ihren Begabungen individuell zu för-

dern.

� Eine Anleitung zur Einschulungsuntersuchung der kommenden Erstklässler aus der Praxis der

Stadt Lüdenscheid ist beispielhaft im Materialteil Nr. 1f zu finden.

14http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Schuleingangsphase/Vor_der_Schule/index.html#A_1

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Teil 2 Organisatorische Rahmenbedingungen ______________________________________________________________________

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2.1 Bildung von Verbünden Bei der Bildung von Verbünden auf kommunaler Ebene sollten sämtliche in der Kommune an-

sässigen Kitas einem Grundschul-Partner zugewiesen werden.

Die kommunalen Vertreter (z.B. Jugendamt / Schulverwaltung) sollten in Absprache mit den

betreffenden Institutionen einen entsprechenden Vorschlag für die Verbünde ausarbeiten.

Die hierbei anzuwendenden Kriterien könnten sein:

a) Trägeridentität

b) räumliche Nähe / Stadtteile

c) bereits bestehende Partnerschaften zwischen Kitas und Grundschulen

2.2 Förderschulen, heilpädagogische Kindergärten Die örtlich zuständigen Förderschulen sowie heilpädagogische Kindergärten sind in die Koopera-

tionsbündnisse stetig einzubinden. Dies sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen und

schließt die Notwendigkeit gegenseitiger Besuche mit ein.

� Im Teil 3 der Handreichung wird beispielhaft aufgeführt, welche Möglichkeiten hierzu beste-

hen.

2.3 Feste Ansprechpartner Eine dauerhafte und verlässliche Kooperation zwischen zwei Institutionen ist nur möglich, wenn

sie personenunabhängig ausgerichtet ist. Neben der Festlegung gemeinsamer Standards ist es

daher unverzichtbar, die Kooperation mit entsprechenden Ansprechpartnern und Verantwortli-

chen auf beiden Seiten schriftlich zu fixieren.

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„KOOPERATION KITA – GRUNDSCHULE“

Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im MK

Teil 2 Organisatorische Rahmenbedingungen ______________________________________________________________________

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2.4 Kooperationsvereinbarung Die Stadt/Gemeinde ist bei der Initiierung einer kommunalen Kooperationsvereinbarung federfüh-

rend. Die im Rahmen des Regionalen Bildungsnetzwerkes entstandene Muster-

Kooperationsvereinbarung (� siehe Materialteil Nr. 2a) kann hierbei als Grundlage herangezo-

gen und, wenn nötig, individuell angepasst werden.

Eine gemeinsame Veranstaltung mit allen Institutionen und Trägern zur Unterzeichnung der Ko-

operationsvereinbarung sollte vom jeweiligen Bürgermeister begleitet werden.

Es wird empfohlen, sich vorab auch die entsprechende Unterstützung der kommunalen politi-

schen Gremien (Schul- bzw. Jugendhilfeausschuss) für eine kommunale Kooperationsvereinba-

rung zu sichern. � Ein entsprechendes Vorgehen der Stadt Hemer ist im Materialteil Nr. 2c er-

sichtlich.

Das Regionale Bildungsbüro steht den Kommunen bei der Initiierung der Vereinbarungen auf An-

frage unterstützend zur Seite.

Die Kooperationsvereinbarung ist kontinuierlich fortzuschreiben. Hierbei können im Konsens be-

schlossene Modifizierungen und Ergänzungen entsprechend umgesetzt werden. Dies gilt beson-

ders für die Erweiterung der Kooperationsbündnisse, etwa mit der örtlichen VHS, weiteren Institu-

tionen der Familienbildung o.ä., wobei jeweils die Ziele, Verfahren und Bereiche der Zusammen-

arbeit festgeschrieben werden sollten.

� Beispielhafte Erweiterungen sind hierzu im Materialteil Nr. 2e und 2f aufgeführt.

Im Rahmen der Zusammenarbeit ist eine Evaluation zur Überprüfung der Qualität der Kooperati-

on notwendig.

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Teil 2 Organisatorische Rahmenbedingungen ______________________________________________________________________

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2.5 Kooperationskalender

Jedes Bündnis sollte einen gemeinsamen Kooperationskalender führen, in dem die relevanten

Kooperationstermine aufgeführt sind.

Das Grundgerüst für diesen Kooperationskalender bilden die Termine, die ggfs. für alle Institutio-

nen innerhalb einer Kommune gleich sind (wie z.B. der Infoabend für die Eltern der 4-Jährigen).

Diese Termine könnten bereits auf der kommunalen Bildungskonferenz im Vorfeld des jeweiligen

Kindergarten- bzw. Schuljahres mit allen Beteiligten und Verantwortlichen gemeinsam abge-

stimmt werden.

Im Anschluss vervollständigen die Institutionen mit ihren individuellen Kooperationspartnern ihren

„eigenen“ Kalender mit weiteren Terminen.

Der Kalender sollte bei beiden Partnern (Grundschule und Kita) vor Ort und für alle ersichtlich

angebracht werden.

� Kooperationskalender-Entwürfe sind im Materialteil Nr. 2g und 2h zu finden.

2.6 Kommunaler Hauptkoordinator

Eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen auf kommunaler

Ebene setzt einen Verantwortlichen voraus, der das neu gebildete kommunale Netzwerk aufrecht

erhält.

Diese Person sollte

a) als neutraler Koordinator von allen Institutionen allgemein akzeptiert werden

b) möglichst mit dem Thema Übergang Elementar-Primarbereich vertraut sein

c) die einzelnen Kooperationsbündnisse nach eigenem Ermessen und zeitlicher Kapazität

unterstützen.

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Unabhängig von den eigenen Ressourcen hat diese Person jedoch zumindest zwei Pflichtaufga-

ben wahrzunehmen:

a) die jährliche Einberufung und Organisation der kommunalen Bildungskonferenz

b) die Teilnahme am Austausch aller kommunalen Koordinatoren auf Kreisebene

Die Kommune sollte entsprechend der obigen Anforderungen einen kommunalen Ansprechpart-

ner benennen.

� Eine Auflistung der aktuellen kommunalen Hauptkoordinatoren befindet sich im Materialteil

Nr. 2k.

2.7 Kommunale Bildungskonferenz

Organisation/ Leitung

Die kommunale Bildungskonferenz findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie wird vom kom-

munalen Hauptkoordinatoren organisiert bzw. einberufen. Geleitet wird die Konferenz nach inter-

ner Absprache vom Bürgermeister bzw. Fachdezernenten oder dem Hauptkoordinator.

Teilnehmer

An der Bildungskonferenz nehmen grundsätzlich alle Kitas und Grundschulen teil. Ebenso sollten

das örtliche Jugendamt und die Schulverwaltung vertreten sein.

Wünschenswert wäre es, die örtlich zuständigen Förderschulen und heilpädagogischen Kinder-

tageseinrichtungen ebenfalls einzuladen.

Die Bildungskonferenz bietet ferner die Gelegenheit, Elternvertreter als Bildungspartner im Pro-

zess einzubinden, indem sie als dauerhafte Konferenzteilnehmer vorgesehen werden. Ggfs. kann

dies zum Anlass genommen werden, innerhalb der Kommune feste Organisationsstrukturen wie

z.B. einen Stadtelternrat zu schaffen.

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Es wird empfohlen, daneben noch folgende Institutionen in der Bildungskonferenz als ständiges

Mitglied zu berücksichtigen:

a) die übrigen Kita-Träger

b) die Träger des Offenen Ganztags

c) Gesundheitsamt

d) Kulturamt (Bücherei, Musikschule, Museen, Kunstschulen)

e) Familienbildungsstätte

f) örtliche Volkshochschule

g) Sportvereine

h) Integrationsrat

i) Vertreter der Lokalpolitik

Die genaue Zusammensetzung der Bildungskonferenz sowie der Status der einzelnen Mitglieder

(dauerhafte Teilnahme, anlassbezogene Einladung) legen die Konferenzteilnehmer im Konsens

fest.

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die Erfolgsaussichten für einen gelingenden Übergang

zwischen der Elementar- und Primarstufe umso größer sind, je umfassender und vielschichtiger

eine Bildungskonferenz und somit auch das kommunale Netzwerk angelegt sind.

Inhalt

Die Erstellung der jeweiligen Tagesordnung obliegt dem Konferenzleiter bzw. dem kommunalen

Hauptkoordinatoren in vorheriger Absprache mit den Institutionen.

Grundsätzlich sollte jedoch in jeder Bildungskonferenz die Zusammenarbeit in den Bündnissen

reflektiert, ein inhaltlicher Austausch betrieben und der Kooperationskalender für das nachfol-

gende Schul- bzw. Kindergartenjahr abgestimmt werden.

Empfehlenswert ist auch die Ermittlung eines gemeinsamen Fortbildungsbedarfs.

� Ein Evaluationsbogen ist als Muster im Materialteil Nr. 2l aufgeführt.

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2.8 Verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (gesetzliche Rege-

lungen)

Der Gesetzgeber hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz1 seit dem 01. Januar 2012 festgelegt,

dass auf kommunaler Ebene entsprechende Netzwerkstrukturen geschaffen werden (� Auszü-

ge aus dieser neuen gesetzlichen Regelung siehe Materialteil Nr. 2m).

Ferner wird auf die Ausführungen der „Kooperation zwischen den Schulen und Jugendämtern

zum Wohl der Kinder und Jugendlichen im Märkischen Kreis“ verwiesen, die 2012 im Rahmen

des Regionalen Bildungsnetzwerkes entwickelt wurde (� siehe Materialteil Nr. 2n).

1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG v. 22.12.2011)

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3. Inhaltliche Umsetzung

Sfhjtufs!joofo!LJUB/joee!!!4 15/1:/3123!!!21;56;47

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Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

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3.1 Gemeinsame Sitzung von Erzieher/innen und Lehrer/innen

Um ein besseres Verständnis, ein Gegenübertreten auf Augenhöhe zu erreichen, ist es wich-

tig, dass sich Erzieher/innen und Lehrer/innen regelmäßig treffen.

In der Regel nimmt am Erstgespräch lediglich die Leitungsebene der beiden Institutionen teil.

Inhaltlich sollten zunächst die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte und Vorstellungen einander

näher gebracht werden:

⇒ Was kann jeder leisten?

⇒ Was ist machbar?

⇒ Was ist erstrebenswert?

Grundvoraussetzung für eine inhaltliche Annäherung ist jedoch ein von gegenseitiger Wert-

schätzung und Akzeptanz geprägter Umgang miteinander. Auf dieser Basis ist es dann mög-

lich, gemeinsame Ziele für die Kooperation zu vereinbaren.

Regelmäßige Gespräche geben den Kooperationspartnern die Gelegenheit zu einem glei-

chen Informationsstand. Missverständnisse können damit vermieden bzw. ausgeräumt wer-

den. Es wird daher empfohlen, die Sitzungen mindestens vierteljährlich abzuhalten.

Gemeinsame Sitzungen sollten Maßnahmen festlegen, die der individuellen Förderung der

Kinder dienen. Vor diesem Hintergrund sind folgende zwei Themen als Schwerpunkte ge-

meinsamer Sitzungen anzusehen:

a) Kenntnis über das Sprachförderungs-Konzept des jeweils anderen Kooperationspart-

ners und Erarbeitung einer gemeinsam abgestimmten Sprachförderung

b) Konzept von und Umgang mit Bildungsdokumentationen

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Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

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Beide Aspekte sind notwendig für eine kontinuierliche und individuell angemessene Förde-

rung und erfordern intensive vorherige Absprachen.

Weitere mögliche Themen für gemeinsame Sitzungen sind:

a) Gemeinsame Fortbildungen (Was ist erwünscht? Was ist sinnvoll?)

b) Elternarbeit (Was können wir vom anderen positiv übernehmen?)

3.2 Besuch der Kita-Kinder in der Grundschule

Der erste Schulbesuch der Vorschulkinder sollte früh an den Anfang des letzten Kindergar-

tenjahres terminiert werden, da sich sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in der

Grundschule die Termine gegen Ende des Jahres verdichten.

Es ist darauf zu achten, dass der Besuch der Schule keine Besichtigungstour, sondern viel-

mehr ein Erlebnis für die Vorschulkinder darstellt.

Angemessene Aktivitäten wie Spiele, Lieder oder Sport sollten im Mittelpunkt stehen, wie

z.B. eine Turnstunde in der Turnhalle, die eine Lehrkraft der Grundschule erteilt und an der

der/die Erzieher/-in teilnimmt oder dass Schulkinder den Kindergartenkindern vorlesen.

Zur Abrundung dieses Besuches könnte zum Abschluss ein Schulfrühstück stattfinden, das

jedes Kind mitgebracht hat und in einem Klassenzimmer eingenommen wird.

Weitere Schulbesuche in unterschiedlichen Lerngruppen, wie z.B. im Musikunterricht, wären

empfehlenswert, ebenso ein Schnuppertag, an dem in kleinen Gruppen die angehenden

Schüler an den Unterrichtsstunden einer 1. Klasse teilnehmen und so den Ablauf eines

Schulvormittags kennen lernen.

Auch das Spielen altersgerechter Lernspiele der Grundschule wie Musterlegespiele, Spiele

zu Mengen und Längen, Lernspiele zu verschiedensten Wahrnehmungsübungen, zur Lauter-

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Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

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kennung und Leselernspiele in einem Klassenraum, begleitet von einer Lehrkraft und even-

tuell von Grundschulkindern und einer beobachtenden Erzieherin, ist sinnvoll.

Besonders positiv wäre ein kleines gemeinsames Projekt von Kindergartenkindern und

Schulkindern. Denn so lernen sich die Kinder untereinander intensiver kennen.

Ein solches Projekt vermittelt außerdem einen realistischen Eindruck vom Schulleben, wenn

nicht nur ausgemalt, ausgeschnitten und aufgeklebt, sondern ernsthaft „gearbeitet“ wird.

Gemeinsame Projekte machen außerdem vertraut mit Räumen, Personen, Riten. Sie neh-

men Unsicherheit und wecken Vorfreude. Kinder wollen wissen, was in der Pause geschieht,

wer ihnen hilft, wenn sie traurig sind, wann und wo man essen darf. Und schließlich wollen

Kinder wissen, wie und was gelernt wird.

Erste Schreibversuche interessieren sie ebenso wie der Umgang mit Mathematik. Ein-

drucksvoll sind für sie kleine Experimente oder ein gemeinsames Theaterspiel mit Schulkin-

dern.

Patenschaften von Grundschülern und zukünftigen Erstklässlern wirken sich sehr positiv

aus und helfen beiden Seiten: Der Grundschüler lernt Verantwortung zu übernehmen, der

Erstklässler hat einen Ansprechpartner, der Hilfestellung anbietet. Es entstehen erste

Freundschaften, die Kindergartenkinder haben schon Ansprechpartner in der Schule

und die Schulkinder fühlen sich für ihr Patenkind verantwortlich.

Verschiedene Veranstaltungen sollten diese Patenschaften vertiefen und den Kin-

dergartenkindern die Schule nahe bringen. So könnten gegenseitige Besuche statt-

finden, gemeinsame Projekte durchgeführt und gemeinsame Feste gefeiert werden.

Kommt das Kindergartenkind dann in die Schule, ist diese längst kein unbekannter

Ort mehr.

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Zur Anbahnung solcher Patenschaften können die Kindergartenkinder gemeinsam mit den

Erzieherinnen einen Brief mit der Bitte um Paten an die jetzigen Erstklässler verfassen, auf

den die Erstklässler dann antworten.

Vielfältige Planungshilfen und Projekte zum Themenbereich „Kita – Kinder besuchen die

Grundschule“ gewährt das „Amberger Modell – ein Kooperationsprojekt für Kindertagesstät-

ten und Grundschulen“1.

Es bietet aus der Praxis entstandene Anregungen und Hilfen zur Übergangsgestaltung von

der Kindertagesstätte zur Grundschule - mit dem Ziel, die künftigen Schulanfänger in dieser

sensiblen Phase zu begleiten, ihre Neugier und Freude zu wecken und ihre Angst vor dem

Neuen abzubauen.

� Im Materialteil Nr. 3a finden Sie hierzu exemplarisch den Baustein „Schulhausrallye -

Auf Spurensuche durch das Schulhaus“2, der als Zielsetzung ein selbstständiges, aktives

Erkunden der neuen Lernumgebung und das Kennenlernen der zukünftigen Bezugsperso-

nen hat.

3.3 Gemeinsamer Elternabend

Für das Gelingen des Übergangs ist entscheidend, dass die Beziehung zwischen Grund-

schule und Eltern bereits vor der Einschulung angebahnt wird. Regelmäßige Themenaben-

de, gemeinsam von Kindertageseinrichtung und Grundschule gestaltet, können dazu dienen,

die Fragen der Eltern aufzugreifen und sie als Partner zu gewinnen.

So könnte am Anfang des letzten Kindergartenjahres den Eltern der Kooperationskalender

vorgestellt und auf geplante gemeinsame Aktivitäten hingewiesen werden.

1 Brigitte Netta, Marion Weigel: Hand in Hand. Amberger Modell – ein Kooperationsprojekt für Kinder-tagesstätten und Grundschulen. Planungshilfen – Kooperationskalender – Projekte – Kopiervorlagen, Finken–Verlag: Oberursel, 2006 2 aus: http://www.finken.de/media/musterseiten/1066.pdf

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Auch kann an gemeinsam gestalteten Abenden verdeutlicht werden, wie Kinder in Kinderta-

geseinrichtung und Grundschule lernen und wie Förderung für jedes Kind konkret aussehen

kann.

Ein besonderes Augenmerk sollte auf die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des

Landes Nordrhein-Westfalen festgelegten Basiskompetenzen als übergreifende Entwick-

lungsziele gelegt werden.

Im Konkreten wird darunter die Entwicklung der Selbst-, Sozial- und Sach-

/Methodenkompetenz verstanden. Grundidee der drei Dimensionen der Basiskompetenzen

ist, dass das Kind mit sich selbst, mit Anderen und mit den Dingen und Phänomenen der

Welt zurechtkommt und dabei Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickelt.

„Kinder sind mit entsprechender Unterstützung vom ersten Tag ihres Lebens an in der Lage,

sich Basiskompetenzen anzueignen. Basiskompetenzen beschreiben Fähigkeiten, die dem

Kind ermöglichen, seinen Alltag zu bewältigen, sich die Welt anzueignen und stellen die Ba-

sis für weitere Bildungsprozesse und den Erwerb von Kompetenzen dar. Sie sind somit

Selbstzweck, Mittel zum Zweck, Ziel und Instrument zugleich.“3

� Die komplette Broschüre „Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an – Grundsätze zur

Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen

im Primarbereich“ mit allen Basiskompetenzen finden Sie im Materialteil Nr. 3b.

Die Bedeutung von Sprache und Lesen sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Ziel muss es

sein, den Eltern die nötigen Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Leselernprozess

bewusst zu machen und auch die besondere Rolle des Elternhauses, z.B. bei der Entwick-

lung einer kindlichen Lesemotivation, zu thematisieren.

3 Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an – Entwurf – Grundsätze zur Bildungsförderung für Kin-der von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und Ministerium für Familie, Kinder, Ju-gend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), © 2011/MFKJKS 2021, S. 40 aus: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/mfkjks

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Die Eltern erhalten dazu von der Schule Tipps zum Umgang mit Bilder- und Kinderbüchern,

Hilfen zur Entwicklung einer häuslichen Lesekultur und möglicherweise eine Liste empfohle-

ner altersgerechter Bücher, die in Zusammenarbeit mit der Bibliothek vor Ort oder auch einer

Buchhandlung erstellt werden.

Der Spracherwerbsprozess ist kein isolierter Vorgang, sondern muss als Teil der Gesamt-

entwicklung des Kindes verstanden werden. Dabei beeinflussen sich sensorische, motori-

sche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklungsprozesse gegenseitig. Aufgrund der

Überschneidungsgebiete und der resultierenden gegenseitigen Beeinflussungen ziehen Stö-

rungen in einem Entwicklungsbereich meist Störungen oder Auffälligkeiten in anderen Ent-

wicklungsbereichen nach sich.

Dass Bewegung die körperliche, aber auch die kognitive Entwicklung fördert und ein enger

Zusammenhang zwischen Motorik und Sprache liegt, sollte den Eltern auch vermittelt wer-

den. Bewegungsgelegenheiten sind meist auch Sprachanlässe, so dass über und mit Bewe-

gung und Rhythmik der Spracherwerb angeregt werden kann.

Daneben bieten sich weitere, vielfältige Themen an, einen gemeinsamen Elternabend auszu-

richten:

a) Medienkompetenz

b) Gesunde Ernährung/Sport

c) Umweltbewusstsein

d) Selbstbehauptung

e) Inklusion

f) Geschlechteridentität

g) Bedeutung der kindlichen Aggression

Zu Themenfeldern wie Inklusion oder Sprachförderung sollten die zuständigen Förderschu-

len einbezogen werden, um ihr Förderangebot präsentieren zu können.

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Ebenso könnten beim Thema „Gesunde Ernährung/Sport“, lokale Turn- bzw. Sportvereine

für entsprechende Angebote gewonnen werden, die sich sowohl an die Schul- als auch Kita-

Kinder richten.

Eltern informieren sich über die zukünftige Schule für ihr Kind besonders bei anderen Eltern.

Deshalb ist es gerade von Seiten der Schule lohnenswert, Elternsprecher/innen der Schule

oder einfach interessierte Eltern von Schulkindern als Informationsgeber während eines El-

ternabends zu beteiligen, um einen vertraulichen Austausch der Eltern von Schulkindern und

Eltern im Kindergarten zu schaffen.

Zur Erhöhung des Zuspruchs bei Eltern mit Migrationshintergrund sollte bei der Vorbereitung

und Durchführung des Elternabends die Einbindung von Integrationskräften / Integrationslot-

sen oder Mitarbeiter der Flüchtlingsberatungsstelle in Betracht gezogen werden.

Gemeinsame Elternabende sollten bedarfsgerecht geplant werden.

3.4 Gemeinsame Info-Veranstaltung für die Eltern der Vierjährigen

Die Erziehungsberechtigen der Vierjährigen werden von der Kommune zu einer gesetzlich

vorgeschriebenen Informationsveranstaltung eingeladen, bei der die Leiterinnen und Leiter

der Tageseinrichtungen für Kinder, der Grund- und Förderschulen gemeinsam über Förder-

möglichkeiten vor Ort informieren.

Der Schulträger lädt alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder das 4. Lebensjahr vollendet

haben, schriftlich zu der Informationsveranstaltung ein. Die Einladung erfolgt zusätzlich z.B.

über eine Zeitungsinformation, einen Aushang in allen Kindertageseinrichtungen und even-

tuell über eine kurze schriftliche, mehrsprachige Information, die den Kindern der Tagesein-

richtung mit nach Hause gegeben wird.

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Diese Veranstaltung sollte rechtzeitig im Vorfeld des Delfin 4 – Tests stattfinden. Ob die Ver-

anstaltung in Räumen der Kindertageseinrichtung, der Schule oder anderen öffentlichen Ge-

bäuden durchgeführt wird, ist nach Eignung zu entscheiden. Abhängig von der Größe des

Teilnehmerkreises sind eventuell mehrere Informationsveranstaltungen notwendig.

Nach einer Begrüßung im Plenum, die gemeinsam von der Tageseinrichtung und der Grund-

schule erfolgt, um auch die Kooperation der Veranstalter zu verdeutlichen, werden speziell

vorbereitete Themen intensiv erörtert.

Die „Arbeitshilfe Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ der Be-

zirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster4 empfiehlt folgende mögliche Schwer-

punktthemen für diese Veranstaltung:

• die Bildungsvereinbarung NRW als Chance für alle Kinder (Eltern, deren Kinder nicht

in einer Tageseinrichtung angemeldet sind, sollen die Vorzüge der elementaren Bil-

dungseinrichtungen kennen lernen.)

• wie Kinder lernen, wie Bildung in Kindertageseinrichtungen geschieht

• die Aufgabe der Bildungsdokumentation

• die Bedeutung der Sprache für einen gelingenden Schulbesuch

• Informationen über Delfin 4 und Sprachfördermaßnahmen (Kinder haben ein Recht

auf eine bestmögliche Förderung.)

• Chancen für eine gute Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtung und Eltern im

Sinne einer positiven Entwicklung der Kinder

• Stellenwert der Sprachförderung in der Tageseinrichtung

• interkulturelle Erziehung einschließlich der Sprachförderung der Kinder aus Familien

mit Migrationshintergrund unter Einbeziehung des Sprachentwicklungsbogens SIS-

MIK (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Kindern mit Migrationshin-

tergrund in Kindertageseinrichtungen)

4 Arbeitshilfe Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, herausgegeben vom Landschaftsverband Westfalen – Lippe – Landesjugendamt und westfälische Schulen, August 2004

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• Zusammenhang von Bewegungskoordination und Spracherwerb und Lese-/ Recht-

schreibkompetenz

Die Veranstaltung sollte konkret und ausschließlich auf die Belange der Vierjährigen ausge-

richtet sein.

3.5 Sprachstandsfeststellung

Da für den Spracherwerb und die Entwicklung von Sprachkompetenzen insbesondere die

ersten Lebensjahre von zentraler Bedeutung sind und bei Sprachentwicklungs-

verzögerungen frühe präventive Maßnahmen zentral sind, nimmt die Sprachförderung in

Kindertageseinrichtungen einen zentralen Stellenwert ein.

In Nordrhein-Westfalen wird gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG)5 seit dem Jahr

2007 der Sprachstand aller Kinder zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt.

Für die Sprachstandsfeststellung (angewandtes Verfahren: Delfin 4) sind jeder Grundschule

in der Nähe gelegene Kindertageseinrichtungen zugeordnet worden.

An der 1. Stufe des Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung nehmen Kinder aus Kinderta-

geseinrichtungen teil, die zwei Jahre später schulpflichtig werden. Die entsprechenden Na-

men der Kinder werden von der Kommune ermittelt.

Zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung teilen die Träger der Kindertageseinrichtun-

gen gemäß § 14 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)6 der zuständigen Schulaufsicht folgen-

de Daten der Kinder aus der jeweiligen Einrichtung, die zur Teilnahme verpflichtet sind, mit:

5 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (Hrsg.): Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Feb-ruar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011, Ritterbach Verlag: Frechen, S. 8 6 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - vom 30. Oktober 2007

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• Name und Vorname des Kindes,

• Geburtsdatum,

• Geschlecht,

• Familiensprache,

• Aufnahmedatum in der Kindertageseinrichtung,

• Namen, Vornamen und Anschriften der Eltern.

Soweit Kinder im Rahmen der Pflichten nach § 36 Abs. 2 Schulgesetz in einer Kinderta-

geseinrichtung zusätzlich sprachlich gefördert werden, ist der Träger der Einrichtung ver-

pflichtet, Angaben über die Teilnahme der Kinder an dieser zusätzlichen Sprachförderung

der zuständigen Schulaufsicht mitzuteilen.

Es ist enorm wichtig, dass die Angebote der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtun-

gen und Grundschulen aneinander anknüpfen, damit auf den Lernerfolgen aus dem Elemen-

tarbereich aufgebaut werden kann. Um dies zu gewährleisten, ist eine enge Kooperation

zwischen Grundschule und Kindertageseinrichtungen Voraussetzung.

3.6 Gegenseitige Hospitation von Erzieher/innen und Lehrer/innen

Die Fachkräfte der Kindertagesstätten empfinden es als hohe Wertschätzung ihrer Arbeit,

wenn Lehrkräfte der aufnehmenden Schulen ihre Einrichtung besuchen. Daraus entwickeln

sich gute Gespräche, ein intensiver Austausch über die jeweilige Art der Förderung und nicht

zuletzt gegenseitige Hospitationen und Fortbildungen. Die Lehrkräfte gewinnen dadurch ei-

nen viel besseren Einblick in die Arbeit, die seit dem Eintritt der Kinder in die Kindertagesein-

richtung geleistet wird.

Da die Qualität von Bildungsprozessen im Elementar- und Primarbereich maßgeblich von

der Beziehung zwischen Kind und Fachkraft oder Lehrkraft abhängig ist und Kinder sich bes-

aus:https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=10502&ver=8&val=10502&sg=0&menu=1&vd_back=N

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ser in einem Umfeld entwickeln können, dort lernen und sich bilden, in dem sie sich sicher

und geborgen fühlen, wäre es wünschenswert, wenn

a) Lehrer/-innen am Tagesablauf zukünftiger Erstklässler beobachtend teilnehmen, um

anschließend gemeinsam mit den Erzieher/innen die Stärken und Begabungen der

Kinder zu reflektieren,

b) die Grundschullehrkraft gemeinsam mit dem Kita-Kind das Portfolio des Kindes an-

schaut,

c) ein regelmäßiger Austausch über Lernformen und Erziehungsstile erfolgt.

Um Kindern Ängste zu nehmen bzw. sie spielerisch auf die Schule vorzubereiten, kann früh-

zeitig in der Kita Schule „gespielt“ werden.

Dazu würde ein Vormittag ähnlich einem Schultag strukturiert. In festgelegten Unterrichts-

stunden könnte gebastelt, gesungen und geturnt werden. Ebenso könnten kleine naturwis-

senschaftliche Experimente durchgeführt werden. Entsprechende Pausen, in denen dann

auch „Schulbrote“ gegessen und Kakao oder Tee getrunken wird, unterbrechen diese „Unter-

richtsstunden“. Dieser Vormittag sollte vor allem Freude auf die Schule wecken.

� Im Materialteil Nr. 3c finden Sie dazu die Beschreibung eines Projekttages „Ein echter

Schultag im Kindergarten“7 mit Tipps und Hinweisen.

Ein Erkundungsnachmittag mit den Vorschulkindern in der leeren Grundschule dient ebenso

dazu. Der organisatorische Aufwand ist dabei relativ gering und die Kinder könnten dort mit

Fotoapparat, Papier und Stiften die Schule erkunden und ihre ersten Eindrücke beispielswei-

se als Wandbild dokumentieren und Erzieherinnen und Lehrern vorstellen.

Der Besuch der Erzieherinnen ihrer ehemaligen Kinder im Anfangsunterricht ist ebenso wün-

schenswert, um auch die geleistete pädagogische Arbeit zu reflektieren.

7 aus: http://www.kitakram.de/Vorbereitung-der-Vorschulkinder-auf-die-Grundschule

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3.7 Gemeinsame Projekte/Feste

Praxisprojekte fördern den Auf- und Ausbau des Kooperationsprozesses. Die gemeinsame

Konzipierung von Bildungsinhalten trägt auch dazu bei, sich für eine Gegenüberstellung des

Bildungsverständnisses im Elementar- und Primarbereich zu sensibilisieren und einen ge-

meinsamen Blick für das Kind zu entwickeln.

Dazu ein Projektbeispiel:

Erzieherinnen und Grundschullehrer/-innen lassen sich zusammen auf einen Arbeitsprozess

ein, der in einem ersten Schritt darin besteht, sich auf ein Thema zu verständigen. Dies kann

beispielsweise die Förderung der phonologischen Bewusstheit als eine Voraussetzung des

Schriftspracherwerbs sein. Im Bildungsbereich Mathematik könnte es sich um Bildungsan-

gebote handeln, die sich mit dem numerischen Denken oder der Geometrie befassen, um

das mathematische Grundverständnis der Kinder zu fördern. Denkbar wäre aber auch ein

gemeinsames Theater- oder Werteprojekt zum Thema „Gerechtigkeit“ oder „Gewalt“.

Im zweiten Schritt ist gemeinsam zu überlegen, wie das Thema für die Kinder altersgerecht

aufbereitet werden kann, so dass sie einen Zugang dazu finden und vor allem auch Spaß

daran haben, sich damit zu beschäftigen. Nachdem die Fragen geklärt wurden, wie das Pro-

jekt in der Kita umgesetzt und die Grundschule die inhaltliche Anschlussfähigkeit erreichen

kann, führt die Kita ihren Teil des Projektes durch.

Im nächsten Schritt organisieren die Erzieher/innen und Lehrer/innen einen Projekttag mög-

lichst in der Schule, an dem die Kinder ihr bis dahin in der Kita erworbenes Wissen bei-

spielsweise in Form eines Stationenlaufs zur Anwendung bringen. Daran können die Leh-

rer/innen zum Schulbeginn anknüpfen.

Wichtig ist eine schriftliche Fixierung des gemeinsamen Arbeitsprozesses. Eine solche Do-

kumentation erleichtert es, den aktuellen Stand der Planungen zu sichern, andere Kol-

leg/innen in Kenntnis zu setzen, die gemeinsamen Aktivitäten auszuwerten und schließlich

zu reflektieren.

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„KOOPERATION KITA – GRUNDSCHULE“

Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im MK

Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

- 30 -

Vielfältige Ideen zum Projektthema „Lesen und Schreiben“ bietet das Handbuch „Schritt für

Schritt gemeinsam - Kooperationsprojekte für Kindertagesstätten und Grundschulen zur

Buch-, Erzähl- und Schriftkultur“8, das neben Planungshilfen Projektvorschläge und Kopier-

vorlagen bereitstellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung der Buch-, Erzähl- und

Schriftkultur („Literacy"). Vorschulkinder erleben die Kulturtechniken des Lesens und Schrei-

bens als etwas, das Freude macht und das sie unbedingt lernen möchten. Die Schulkinder

verbessern ihre Ausdrucksfähigkeit und steigern ihre sprachlichen Fähigkeiten. Im sozialen

Bereich lernen sie, Verantwortung für jüngere Kinder zu übernehmen. Die Zusammenarbeit

in altersheterogenen Gruppen wird angebahnt und gefördert. Die Publikation bietet in sich

abgeschlossene Projekte und kleinere Einheiten, die gemeinsam von der Kindertagesstätte

und der Grundschule durchgeführt werden können und die die Kooperation unterstützen.

� Das Inhaltsverzeichnis dieses Handbuches sowie eine exemplarische kleine Projektein-

heit zum Thema „Phonologische Bewusstheit“ finden Sie im Materialteil Nr. 3d.

� Weitere umfangreiche Praxisbeispiele zur frühen Förderung des Schriftspracherwerbs

und des mathematischen Denkens („Zahlenjagd“, „Geometrische Körper“ usw.) liefert das

Handbuch „TransKiGs9 - Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Schule“ (S. 44 – 70)

im Materialteil Nr. 3e.

� Die Praxisbroschüre „EIN DREIKLANG Zuhören – Sprechen – (Vor)Lesen“ - der Stiftung

Lesen und Zuhören, zu finden im Materialteil Nr. 3f und 3g, bietet ebenso vielfältige Ideen

für gemeinsame Aktivitäten.10

8 Petra Hiebel, Carola Steffek: „Schritt für Schritt gemeinsam - Kooperationsprojekte für Kindertages-stätten und Grundschulen zur Buch-, Erzähl- und Schriftkultur, Planungshilfen – Kooperationskalender – Projekte - Kopiervorlagen“, Finken – Verlag, Oberursel 2006 9 „TransKiGs - Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Schule. Für eine kontinuierliche kindliche Bildungsbiografie“, herausgegeben von der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen, November 2009, Seiten 44 - 70 unter: http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.8362.de 10 Stiftung Lesen, Stiftung Zuhören (Hrsg.): „EIN DREIKLANG Zuhören – Sprechen – (Vor)Lesen. Projektergebnisse & Anregungen aus der Praxis für Kooperationen von Kindertagesstätten und Grundschulen“, Kaiserslautern 2011

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„KOOPERATION KITA – GRUNDSCHULE“

Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im MK

Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

- 31 -

Vor allem gemeinsame Feste und Informationsveranstaltungen fördern die Kooperation, den

Austausch von allen an der Bildung der Kinder beteiligten Personen und Institutionen. So

dokumentieren Kindergarten und Grundschule die enge Verflechtung und gute Zusammen-

arbeit beider Einrichtungen. Das schafft Vertrauen und ermöglicht einen gleitenden Über-

gang.

Anlässe bieten vielfältige Brauchtumsfeste oder Aktionen, die beispielsweise abwechselnd

oder gemeinsam von Kindertageseinrichtung oder Grundschule organisiert werden. Auch

gemeinsame Sportveranstaltungen, die den Spaß und die Freude an der Bewegung in den

Mittelpunkt stellen, bieten Grundlagen für Kooperationen.

Der Tag der offenen Tür der Grundschule ist eine gute Gelegenheit, diese hautnah zu erle-

ben. Hier können Eltern, Kinder, Großeltern und Geschwister viele Lehrer und Schüler aller

Klassen kennen lernen, mit ihnen knobeln, experimentieren, spielen, singen, malen und bas-

teln. Außerdem werden Unterrichtsprojekte vorgestellt sowie Bilder aus dem Schulleben und

Videos von Schüleraufführungen gezeigt.

3.8 Übergabegespräche auf der Grundlage der Bildungsdokumenta-

tionen

Wesentliche Grundlage aller Förderung ist eine gezielte Planung der Maßnahmen, die in der

Regel auf der Basis der Beobachtungen und Dokumentation in der Kita fußt.

Die Bildungsdokumentation kann beim Anmeldeverfahren den aufnehmenden Grundschulen

vorgelegt werden.

Um eine optimale Förderplanung für das letzte Kindergartenhalbjahr organisieren zu können,

wäre ein gemeinsames Gespräch von Erziehungsberechtigten, einem Ansprechpartner der

aufnehmenden Schule und der jeweiligen pädagogischen Fachkraft wünschenswert.

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Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

- 32 -

Allen datenschutzrechtlichen Anforderungen wird damit genügend Rechnung getragen, wenn

das Gespräch im Beisein eines Erziehungsberechtigten stattfindet.

Diese gemeinsame Gesprächsrunde plant weitere Fördermaßnahmen, die sowohl schriftlich

fixiert als auch überprüfbar dokumentiert werden.

Eine frühe und umfassende Information betroffener Eltern über gezielte Fördermöglichkeiten

der Förderschulen ist unerlässlich, etwa um entsprechenden Ängsten vor einer möglichen

Stigmatisierung entgegen zu treten. Für individuelle Bedarfe bieten sich beispielsweise so

genannte Entwicklungsgespräche zwischen Erziehungsberechtigten, Kita und Grundschule

als Präventivmaßnahme an.

3 - 6 Wochen nach der Einschulung können Elternsprechstunden an der Grundschule dazu

genutzt werden, die bisherige Förderung des Kindes auszuwerten bzw. weitere Erziehungs-

hilfen festzulegen.

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind grundsätzlich zu beachten.

� Im Materialteil Nr. 3h sind hierzu entsprechende Informationen des Ministeriums für

Schule, Jugend und Kinder in NRW aufgeführt.

� Eine Mustererklärung für den Info–Austausch von Kindertageseinrichtung und Grund-

schule finden Sie im Materialteil Nr. 3i, eine Muster-Einverständniserklärung im Materialteil

Nr. 3j.

3.9 Austausch zum Ende des 1. Schuljahres

Alle Aktivitäten werden nach Abschluss des Schul- bzw. Kindergartenjahres von den Beteilig-

ten evaluiert, reflektiert und bewertet.

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„KOOPERATION KITA – GRUNDSCHULE“

Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im MK

Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

- 33 -

Es sollte jedoch nicht nur die Leitungsebene, sondern auch die Gruppenleitungen und

Grundschullehrkräfte beteiligt sein.

In der abschließenden Reflexion geht es vor allem um drei Aspekte:

a) um die Anerkennung und Würdigung dessen, was Sie erreicht haben,

b) um die Bewertung der Hürden und Erschwernisse, die Sie gehindert haben, mehr zu

erreichen,

c) um die Entwicklung angemessener Veränderungen oder Verbesserungen für die zu-

künftige Zusammenarbeit.

Folgende Ebenen wären bei dieser abschließenden Reflexion zu beachten11:

• In welcher Art und Weise haben die Kinder von der Zusammenarbeit profitiert?

• Inwiefern waren sie in die Planung und Vorbereitung einbezogen?

• Gab es Kinder, die besonders profitieren konnten?

• Gab es Kinder, für die die Gestaltung des Übergangs weniger hilfreich war?

• Wie bewerten wir als aktive Gestalter des Prozesses unsere Zusammenarbeit?

• Was war mein persönlicher Gewinn aus der Kooperation? Als Erzieher/in? Als Lehrer/in?

• Was hat mir gefehlt?

• Wie haben die Eltern die Zusammenarbeit der beiden Institutionen wahrgenommen?

• Wie gut ist es gelungen, Eltern aktiv einzubinden?

• Was war für Sie besonders hilfreich? Was eher nicht? Was wünschen Sie sich für die

Zukunft? Für welche Aspekte der Zusammenarbeit brauchen Sie (noch) eine externe

Begleitung?

� Eine Checkliste als Arbeitshilfe zur jährlichen Evaluation finden Sie im Materialteil Nr.

3k.

11 vergl. „TransKiGs - Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Schule. Für eine kontinuierliche kindliche Bildungsbiografie“, herausgegeben von der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Ju-gend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen, November 2009, S. 28 unter: http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.8362.de

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Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

- 34 -

Die Auswertung dieser Reflexion sollte Gegenstand der jährlichen kommunalen Bildungskon-

ferenz im zweiten Quartal sein (� siehe hierzu auch Materialteil Nr. 2l sowie § 7 des Ko-

operationsvertrages in Materialteil Nr. 2a).

3.10 Gemeinsame Fortbildung

Gerade in der Phase des Auf- und Ausbaus von Kooperationen braucht es Orte des Austau-

sches und der Verständigung.

Fortbildung könnte dieser besagte Ort sein, da nicht zuletzt Fortbildung einen Reflexions-

rahmen fernab des beruflichen Alltags bietet. Einerseits kann hier die Verständigung über

gute Beispiele bzw. über Erfahrungen in Bezug auf Bildungsprozesse von Kindern, aber

auch über gegenseitige Berührungsängste und eventuelle Vorurteile erfolgen. Andererseits

ist Fortbildung auch ein Ort für gegenseitiges Lernen in Bezug auf thematische Herange-

hensweisen, Bildungs- und Förderansätze und das Bild vom Kind. Es geht folglich um ein

gegenseitiges Kennenlernen der beiden Systeme im Sinne der Kinder, die im Mittelpunkt des

gemeinsamen Auftrags stehen.

An den Fortbildungen nehmen möglichst alle Kollegen/innen aus den beteiligten Kinderta-

geseinrichtungen und der Grundschule teil. Neben dem gemeinsamen inhaltlichen Thema,

erleben sich die Fortbildungsteilnehmer/innen als eine gemeinsame Gruppe Lernender. Es

entstehen persönliche Kontakte und Beziehungen über den sonstigen Berufsalltag hinaus.

Unterschiedliche Perspektiven können ausgetauscht und besser verstanden werden – es

entsteht eine Atmosphäre von gemeinsamem Verständnis zum Erziehungs- und Bildungs-

auftrag gegenüber dem Kind. Das gemeinsame Handeln in der Fortbildung stellt eine kollek-

tive Erfahrung dar, die häufig tiefgreifender und langfristiger wirkt, als (nur) die gemeinsamen

Sitzungen.

Um eine Verbesserung der Anschlussfähigkeit zu erreichen, ist die Öffnung der Erziehungs-

und Bildungssysteme unbedingt erforderlich. Damit dann auch die Anschlussfähigkeit der

Bildungsinhalte gelingt, sollte zunächst ein gegenseitiges Kennenlernen des Bil-

dungsprogrammes, der Konzeption der Kindertageseinrichtung sowie der Lehrpläne und des

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Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

- 35 -

Schulprofils der Grundschule erfolgen.

Deshalb gibt auch das Handbuch „TransKiGs“(� siehe Materialteil Nr. 3e) den „Tipp“12:

„Beginnen Sie Ihre Kooperation mit einer gemeinsamen Fortbildung zu der Frage »Wie Kinder lernen«

– damit schaffen Sie die Plattform für ein gemeinsames Verständnis der kindlichen Lernprozesse, das

Ihnen als Grundlage zur Konzeption inhaltlicher Projekte dienen kann. Sie werden erleben und erfah-

ren, wie Kinder im Elementarbereich »Themen« erfassen, wie diese im Übergang aufgegriffen und

dann in der Grundschule eingebettet werden können.“

Hierin liegt die Chance, einen bildungsbereichsübergreifenden Austausch zu pflegen und zu

fördern und voneinander zu lernen. Wissenschaftlich evaluierte gemeinsame Fortbildungs-

angebote zeigen deutlich13, dass für alle Seiten nützliche Fort- und Weiterbildungen beson-

ders auf die alltägliche Praxis Bezug nehmen müssen, um eine optimale Umsetzung im Pra-

xisalltag zu unterstützen.

Fortbildung und Weiterbildungen müssen also theoretisch fundiert und dennoch nah am ak-

tuellen Praxisproblem liegen.

Ganz praktisch betrachtet gibt es eine Reihe an Themen, die sich für die gemeinsame Fort-

bildung eignen. Dazu gehören beispielsweise die Themen „Beobachtung und Dokumentati-

on“ oder „Sprachförderung“, da diese gerade beim Übergang von der Kindertagesstätte zur

Grundschule eine wesentliche Rolle spielen.

12 „TransKiGs - Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Schule. Für eine kontinuierliche kindli-che Bildungsbiografie“, herausgegeben von der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen, November 2009, Seite 26 unter: http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.8362.de 13 vergl. Carle, Ursula/ Samuel, Annette (2006): Frühes Lernen – Kindergarten und Grundschule ko-operieren. Abschlussbericht der Wissenschaftlichen Begleitung. Bremen: Universität, Seite 175 unter: http://www.fruehpaedagogik.uni-bremen.de/docs/abschlussbericht_frue_lern_.pdf

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Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

- 36 -

Fortbildung ermöglicht einen Austausch über verschiedene Sprachförderinstrumente oder

darüber, wie Beobachtung und Dokumentation funktioniert und welche Rolle diese Verfahren

für die Gestaltung des Übergangs spielen.

Ein beliebtes Thema der gemeinsamen Fortbildung ist der Bereich „Mathematik, Naturwis-

senschaften, Technik“. Lehrkräfte und Erzieher/innen arbeiten hier gemeinsam an ganz kon-

kreten Fragestellungen, wie naturwissenschaftliche Phänomene kindgerecht sowohl in der

Kindertagesstätte als auch in der Grundschule umgesetzt werden können.

Durch die gemeinsame Fortbildung innerhalb einer Kommune wird bei bereits bestehenden

Kooperationsbündnissen ein institutionsübergreifendes „Wir-Gefühl“ erzeugt, dass die weite-

re gemeinsame Zusammenarbeit festigen soll. Man lernt sich kennen und baut eventuell

vorhandene Vorbehalte ab. In den Folgemonaten bieten sich den Institutionen zahlreiche

Gelegenheiten des gegenseitigen Erfahrungsaustauschs.

Gerade auch um eine kostengünstige Finanzierung solcher gemeinsamer Fortbildungen zu

erreichen, kann eine Kooperation mit den örtlichen Familien- und Erwachsenenbildungsein-

richtungen und Bildungsnetzwerken (VHS, KBS, EBW, ev. Schulreferat, AWO) hilfreich sein.

Bezüglich der Finanzierung sollte nach vorhandenen „Töpfen“ recherchiert werden, die

manchmal wegen zu geringer Nachfrage ungenutzt bleiben.

Im Märkischen Kreis ist beabsichtigt, durch den regelmäßigen Informationsaustausch der

kommunalen Koordinatoren auf Kreisebene (� siehe 2.6) den Fortbildungsbedarf zu „ge-

meinsamen Fortbildungen“ flächendeckend zu sichten sowie deren Organisation und Finan-

zierung durch das Regionale Bildungsnetzwerk zu koordinieren.

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„KOOPERATION KITA – GRUNDSCHULE“

Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im MK

Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

- 37 -

3.11 Besuch der Erstklässler in der Kita

Dieser Besuch kann ganz unterschiedlich geplant werden.

Die folgenden drei Praxisbeispiele zeigen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten eines

solchen Erstklässlerbesuchs.

Beispiel 1:

„Schulkinder kamen zum Vorlesen

Am Dienstag, 06.03.2012 besuchten die Erstklässler aus Flex 1 der Hegermühlen-

Grundschule die Vorschulkinder der Kita „Am See“. Mit ihrer Lehrerin Frau Löffler trafen die

13 Schüler/innen gegen 9 Uhr in der Kita ein. Nachdem sie es sich im vorbereiteten Raum

bequem gemacht hatten, kamen einige künftige Schüler der Hegermühlen-Grundschule hin-

zu. Sie nahmen auf den Stühlen Platz. Nun lasen ihnen die Schulkinder abwechselnd eine

Geschichte über die Eskimos vor. Die Vorschulkinder lauschten gebannt zu und waren er-

staunt, wie gut die Erstklässler schon lesen können. Einige folgten besonders aufmerksam

und konnten sogar Fragen zur Geschichte beantworten. Danach wurde noch aus der Fibel

vorgelesen, mit den neuen erlernten Buchstaben: Ö und Sch. Am Ende gab es für alle Kin-

der Getränke und Knabbereien. Die Vorschulkinder überreichten jedem Schulkind ein kleines

Geschenk zum Dank.“14

Beispiel 2:

„Wir dürfen wiederkommen!

Die Erstklässler besuchen in der letzten Novemberwoche ihre ehemalige Kindertagesstätte,

berichten den dortigen Kindern von ihren Schulerfahrungen und stellen ihre Schulbücher und

Arbeitsmaterialien vor. Unterstützendes Engagement der Lehrer: Das Kollegium beteiligt sich

geschlossen an dem Projekt. Die Schüler der dritten Klassen werden angehalten, die Kon-

takte zu den Kindergartenkindern aufzunehmen. Briefe werden im Unterricht geschrieben.

Gemeinsame Aktivitäten werden mit Hilfe der Lehrkräfte geplant und durchgeführt.“15

14 http://www.strausberg-live.de/content/aktuell/bericht_41753.htm 15 http://www.karl-wagenfeld-schule.de/einschulung.php

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„KOOPERATION KITA – GRUNDSCHULE“

Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im MK

Teil 3 Inhaltliche Umsetzung ____________________________________________________________________

- 38 -

Beispiel 3:

„Hospitation der Erstklässler“

Ein fester Bestandteil im letzten Kita-Jahr ist der Besuch einiger Kinder der vorherigen Schul-

AG, der jetzigen Erstklässler. Die jetzigen Erstklässer erzählen von ihren Erfahrungen, zei-

gen ihre Schulbücher und Hefte und können ihre ersten Lese-, Schreib- und Rechenerfolge

stolz präsentieren. Hier entsteht ein wichtiges Gespräch zwischen Kindern, denn schließlich

können Erwachsene ja viel erzählen.“16

Aus organisatorischen Gründen ist ein Besuch eher im Nachmittagsbereich und an einem

festgelegten Besuchstag sinnvoll, damit Grundschule und Kita sich darauf einstellen und

diesen Tag vorbereiten können.

16 http://www.kita-herdorf.de/Letztes-Kita-Jahr.580.0.html

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4. Materialien

Sfhjtufs!joofo!LJUB/joee!!!5 15/1:/3123!!!21;56;47

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Übersicht Materialanhang

Sämtliche Materialien befinden sich auf der beiliegenden CD-ROM zur Ansicht.

Zum Teil können Sie sie als Muster downloaden und nach ihren Bedürfnissen

entsprechend verändern.

Einige dieser Materialien befinden sich auch in ausgedruckter Form auf den weiteren Seiten in

diesem Ordner.

Nachfolgend erhalten Sie nun einen Überblick über die einzelnen Materialien dieser

Handreichung:

Nr.

Ordner- Seite(n)

Als Datei auf der

CD-ROM

Material zu Teil 1

1a

Beobachtungsverfahren, -ziele und Dokumentation

1 Ja

1b

Tipps und Grundsätze für die Verschriftlichung von Beobachtungen

2-4 Ja

1c

Arbeitshilfe zur Beobachtung und Dokumentation in Kindertageseinrichtungen

__ Ja

1d Broschüre „Grenzsteine der Entwicklung – Ein Frühwarnsystem für Risikolagen“ (mit beobachtbaren Kompetenzen, die die allermeisten Kinder in den Altersstufen von 3 Monaten bis zum sechsten Lebensjahr hervorbringen).

__ Ja

1e „Erfolgreich starten! Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen Kindergarten und Grundschule“ – eine Handreichung des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW

__ Ja

1f Anleitung und Material zur Einschulungsdiagnostik der künftigen Erstklässler (Stadt Lüdenscheid)

__ Ja

Material zu Teil 2

2a

Kooperationsvereinbarung (Muster)

5-8

Ja

2b Kooperationsvereinbarung der Stadt Neuenrade

__ Ja

2c

Politische Gremienarbeit am Beispiel der Stadt Hemer __ Ja

2d

Dokumentation der 1. Hemeraner Bildungskonferenz

__ Ja

2e Erweiterung Kooperationsbündnis: Förderschulen (Stadt Hemer)

9-11 Ja

2f

Erweiterung Kooperationsbündnis: Volkshochschule (Stadt Hemer) 12-14 Ja

2g

Kooperationskalender der Stadt Plettenberg 15 Ja

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Übersicht Materialanhang

Nr.

Ordner- Seite(n)

Als Datei auf der

CD-ROM 2h Kooperationskalender der Stadt Hemer

16 Ja

2i Kooperationskalender Variante A (Muster zum Download)

__ Ja

2j

Kooperationskalender Variante B (Muster zum Download)

__ Ja

2k

Auflistung der kommunalen Hauptkoordinatoren im Märkischen Kreis

17 Ja

2l

Evaluationsbogen (Muster) 18-24 Ja

2m

Auszüge aus dem Bundeskinderschutzgesetz __ Ja

2n

Handreichung: „Kooperation zwischen den Schulen und Jugendämtern zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Märkischen Kreis“

__ Ja

Material zu Teil 3

3a

Praxisbeispiel „Schulhausrallye“

__ Ja

3b

„Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an“ Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in NRW

__ Ja

3c Praxisbeispiel „Ein echter Schultag im Kindergarten“

__ Ja

3d Inhaltsverzeichnis des Handbuchs„Schritt für Schritt gemeinsam“ sowie das Praxisbeispiel „Phonologische Bewusstheit“

__ Ja

3e Broschüre „TransKIGs“ (mit vielen Praxisbeispielen)

__ Ja

3f Praxisbroschüre „EIN DREIKLANG Zuhören – Sprechen – (Vor)Lesen“ – (Stiftung Lesen und Stiftung Zuhören)

__ Ja

3g Praxisbeispiele aus „EIN DREIKLANG“:

25-29 __

3h Merkblatt zum Datenschutz

30-32 Ja

3i Muster-Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Informationsaustausch zwischen Kita und Schule

33 Ja

3j Vordruck Elterneinverständniserklärung zur Weitergabe der Bildungsdokumentation

34 Ja

3k Checkliste Evaluation (Austausch zum Ende des Schuljahres)

35 Ja

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Übersicht Materialanhang

Sämtliche Materialien befinden sich auf der beiliegenden CD-ROM zur Ansicht.

Zum Teil können Sie sie als Muster downloaden und nach ihren Bedürfnissen

entsprechend verändern.

Einige dieser Materialien befinden sich auch in ausgedruckter Form auf den weiteren Seiten in

diesem Ordner.

Nachfolgend erhalten Sie nun einen Überblick über die einzelnen Materialien dieser

Handreichung:

Nr.

Ordner- Seite(n)

Als Datei auf der

CD-ROM

Material zu Teil 1

1a

Beobachtungsverfahren, -ziele und Dokumentation

1 Ja

1b

Tipps und Grundsätze für die Verschriftlichung von Beobachtungen

2-4 Ja

1c

Arbeitshilfe zur Beobachtung und Dokumentation in Kindertageseinrichtungen

__ Ja

1d Broschüre „Grenzsteine der Entwicklung – Ein Frühwarnsystem für Risikolagen“ (mit beobachtbaren Kompetenzen, die die allermeisten Kinder in den Altersstufen von 3 Monaten bis zum sechsten Lebensjahr hervorbringen).

__ Ja

1e „Erfolgreich starten! Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen Kindergarten und Grundschule“ – eine Handreichung des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW

__ Ja

1f Anleitung und Material zur Einschulungsdiagnostik der künftigen Erstklässler (Stadt Lüdenscheid)

__ Ja

Material zu Teil 2

2a

Kooperationsvereinbarung (Muster)

5-8

Ja

2b Kooperationsvereinbarung der Stadt Neuenrade

__ Ja

2c

Politische Gremienarbeit am Beispiel der Stadt Hemer __ Ja

2d

Dokumentation der 1. Hemeraner Bildungskonferenz

__ Ja

2e Erweiterung Kooperationsbündnis: Förderschulen (Stadt Hemer)

9-11 Ja

2f

Erweiterung Kooperationsbündnis: Volkshochschule (Stadt Hemer) 12-14 Ja

2g

Kooperationskalender der Stadt Plettenberg 15 Ja

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Übersicht Materialanhang

Nr.

Ordner- Seite(n)

Als Datei auf der

CD-ROM 2h Kooperationskalender der Stadt Hemer

16 Ja

2i Kooperationskalender Variante A (Muster zum Download)

__ Ja

2j

Kooperationskalender Variante B (Muster zum Download)

__ Ja

2k

Auflistung der kommunalen Hauptkoordinatoren im Märkischen Kreis

17 Ja

2l

Evaluationsbogen (Muster) 18-24 Ja

2m

Auszüge aus dem Bundeskinderschutzgesetz __ Ja

2n

Handreichung: „Kooperation zwischen den Schulen und Jugendämtern zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Märkischen Kreis“

__ Ja

Material zu Teil 3

3a

Praxisbeispiel „Schulhausrallye“

__ Ja

3b

„Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an“ Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in NRW

__ Ja

3c Praxisbeispiel „Ein echter Schultag im Kindergarten“

__ Ja

3d Inhaltsverzeichnis des Handbuchs„Schritt für Schritt gemeinsam“ sowie das Praxisbeispiel „Phonologische Bewusstheit“

__ Ja

3e Broschüre „TransKIGs“ (mit vielen Praxisbeispielen)

__ Ja

3f Praxisbroschüre „EIN DREIKLANG Zuhören – Sprechen – (Vor)Lesen“ – (Stiftung Lesen und Stiftung Zuhören)

__ Ja

3g Praxisbeispiele aus „EIN DREIKLANG“:

25-29 __

3h Merkblatt zum Datenschutz

30-32 Ja

3i Muster-Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Informationsaustausch zwischen Kita und Schule

33 Ja

3j Vordruck Elterneinverständniserklärung zur Weitergabe der Bildungsdokumentation

34 Ja

3k Checkliste Evaluation (Austausch zum Ende des Schuljahres)

35 Ja

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Beobachtungsverfahren, -ziele und Dokumentation

- 1 - Anlage 1a

Beobachtungsverfahren Man unterscheidet zwischen strukturierten und offenen Beobachtungsverfahren. Zur strukturierten Beobachtung sind in den letzten Jahren viele unterschiedliche Bögen, Vorlagen und Strukturierungs- und Fokussierungshilfen erschienen. Sie bieten sehr verschiedene Methoden zur Beobachtung und Dokumentation des Lernens, des Verhaltens und der Entwicklung. Die offene Beobachtung hat den Vorteil, dass der Beobachtende offen sein kann für Unvorhergesehenes und für Überraschungen. Sie ermöglicht die Suche nach den ganz persönlichen Besonderheiten und Stärken jedes Kindes und hilft Kinder individuell wahr zu nehmen. Des Weiteren eröffnet sie die Möglichkeit, Kindergruppen zu beobachten. � Eine Arbeitshilfe sowie Beobachtungsbögen sind im Materialteil Nr. 1c (S. 51ff) ersichtlich. Ziele des Beobachtens Grob lassen sich drei unterschiedliche Zielsetzungen des Beobachtens unterscheiden:

a) Beobachtung bezogen auf Diagnostik, beispielsweise zur frühen vergleichenden Erfassung von Entwicklungsauffälligkeiten

b) Beobachtung zur Erstellung einer Bildungsbiographie (in Entwicklungsbüchern, -ordnern, Portfolios u.a.), vor allem für das Kind, aber auch als Grundlage für Entwicklungsgespräche mit Eltern

c) Beobachtung bezogen auf die Bildungsthemen und Fragen der Kinder und der Kindergruppe, mit dem Ziel der Entwicklung von pädagogischen Angeboten, die die Fähigkeit der Kinder sich zu bilden angemessen und individuell begleiten, unterstützen und herausfordern. Dabei steht die Analyse der kindlichen Themen und Fragen als Grundlage der Planung der pädagogischen Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher im Mittelpunkt. Ziel ist hier die Identifikation von bedeutsamen Situationen von Kindern, die über den Tag hinaus Bedeutung für sie haben und bei deren Bearbeitung sie sich Wissen und Können aneignen.

Beobachtung und Dokumentation Die Ergebnisse und Auswertungen der beobachtenden Wahrnehmung sind ein kontinuierlicher Teil einer Bildungsdokumentation, so fordert es die Bildungsvereinbarung. Über den geforderten Umfang und Inhalte gibt es keine genauen Vorgaben. Empfehlenswert sind Aussagen zu:

• individuellen Interessen, Stärken und Begabungen, • Aufmerksamkeit, Ausdauer, Zuhören, Beobachten, • Freundschaften, • Umgang mit Fehlern, • Überlegen und Handeln, • Untersuchen, Erkunden, Forschen, • Aushandeln, Anerkennen und Einhalten von Regeln, • Ausprobieren und Entscheiden, • Herausfinden von Merkmalen und Unterschieden, • Erkennen von Zusammenhängen und Mustern, • Vergleichen, Vervollständigen und Ordnen von Mengen, • kommunikativen Fähigkeiten wie zusammenhängendes Sprechen, Beherrschen von

Lauten, Wortschatz, Meinung mitteilen, Fragen stellen, Aufgaben verstehen, • Unterscheidung von Formen und Farben, • Selbstvertrauen, • Gefühlsäußerung, Gefühlssteuerung in der Gruppe, • Empathie, • Arbeitshaltung und Arbeitstempo, grob- und feinmotorischen Fähigkeiten.

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- 2 - Anlage 1b

Tipps und Grundsätze für die Verschriftlichung von Beobachtungen1 Die folgenden Ausführungen sind in Anlehnung an das Buch von Rainer Strätz und Helga Demandewitz »Beobachten und Dokumentieren in Tageseinrichtungen für Kinder« (2005) entstanden. Beschreiben Sie die Situation, verzichten Sie in der Schilderung erst einmal auf Erklärungen und Interpretationen. Verzichten Sie auf Wörter wie »weil«, »deswegen« oder »darum«, die eine Kausalität (Ursache-Wirkungszusammenhang) nahelegen, die vielleicht für das Kind so gar nicht gegeben ist. Anstatt: »Stefan war wütend, aber kein Wunder, montags ist er immer erschöpft vom Wochenende«, sollten Sie die Situation schildern, die Indikatoren (wie schreien, Ansprache ignorieren, etc.) die Sie dazu bringen, Stefan als wütend einzuschätzen. Oder anstatt »Thomas weint, weil Silvio ihn geschlagen hat«, besser: »Silvio schlägt Thomas mit der Hand auf das Bein. Thomas guckt Silvio verdutzt an und beginnt zu weinen. Er weint direkt sehr laut und schluchzt während er zu mir läuft.« Fassen Sie Ihre Beschreibungen auf der hör- und sichtbaren Ebene ab. Was tut das Kind? Was scheint es ihm zu bedeuten? Woran kann ich das sehen? Woran kann ich das hören? Dabei kann der subjektive Eindruck, den Sie haben, durchaus eine wichtige Information darstellen, muss aber durch die konkrete Beschreibung ergänzt werden. Eindruck: »Maila ist stolz auf ihr selbstgemaltes Bild«. Beschreibung: »Maila zeigt allen Kindern und Erzieherinnen ihr Bild und erklärt, was darauf zu sehen ist. Sie tanzt mit ihrem Bild durch den Flur und trägt es noch den ganzen Vormittag bei sich.« Anhand der (sicherlich noch detaillierter zu erfassenden Situation) können Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen dann unter anderem darüber diskutieren, ob Ihre Einschätzung »stolz«, die richtige ist, vielleicht trifft der Ausdruck »genießen«, »Freude haben«, die Situation besser?

Seien Sie in Ihren Beschreibungen so genau und treffend wie möglich. Jeder, der mit Kindern zu tun hat, weiß, dass diese selten einfach nur »gehen«. Meistens sieht man sie doch eher springen, hüpfen, schlurfen, schlendern, stapfen und so weiter. Jede dieser Arten zu Gehen ist mit besonderen Erlebnismöglichkeiten verknüpft und bringt eine andere Haltung zum Ausdruck. Die Beschreibung: »Karim hört auf mit den Bauklötzen zu spielen und verlässt den Raum« kann durch eine treffende Beschreibung eine ganz andere Bedeutung erhalten. Zum Beispiel: »Karim lässt plötzlich die Bauklötze liegen und hüpft mit raschem Tempo zur Tür hinaus.« oder »Karim legt einen weiteren Bauklotz auf das Dach des Turmes und schiebt die restlichen Klötze zur Seite, er steht bedächtig auf und schlendert in kleinen Schritten durch den gesamten Raum und dann langsam zur Tür hinaus.«

1 Herausgeber: Diözesan-Caritasverband Trier e.V., Abteilung Kindertageseinrichtungen,

Schau an - Eine Arbeitshilfe zur Beobachtung und Dokumentation in Kindertageseinrichtungen, Trier 2006, S. 45 - 49

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- 3 - Anlage 1b

Beschreiben Sie auch Längen- und Zeitmaße möglichst konkret. Ein Streit entwickelt sich für den Beobachter wahnsinnig schnell, wobei eine ruhige Malsituation sich unter Umständen lange hinzieht. Ein »großer räumlicher Abstand« zwischen zwei Kindern beträgt beim gemeinsamen Bilderbuchschauen vielleicht nur 30 cm, beim gemeinsamen Bewegungsspiel verbirgt sich unter dem großen Abstand vielleicht 2-3 Meter. Daher sollten wir uns auch bei Zeit- und Längenangaben möglichst in definierten Maßen ausdrücken. Anstatt »Steffi malt sehr lange an ihrem Bild«, besser: »Steffi widmet sich ca. 15 min ausschließlich dem Malen des Bildes «.

Halten Sie die spätere Interpretation der Situation durch eine möglichst genaue, differenzierte und dadurch dichte Beschreibung der Situation offen. Situationen sind selten »einfach so«. Beschreiben Sie auch Widersprüche oder nichtverständliche Reaktionen, diese können auf die Vielschichtigkeit der Situation verweisen. Auch Begebenheiten, die einem als Beobachter nicht so wichtig erscheinen, können für das Kind eine Bedeutung haben. Eine möglichst konkrete Schilderung dessen, was die Kinder getan haben, kann gewinnbringend durch weitere Informationen ergänzt werden. Was ist noch währenddessen passiert? »Ich rufe die Kinder zum Spielkreis. Lina scheint mich nicht zu hören und baut weiter an ihrem Turm.« Was war besonders bemerkenswert an der Situation? »Sonst ist sie immer die Erste, die auf die Ankündigung des Spielkreises mit großer Freude reagiert.« Gibt es Extreme, z.B. im Vergleich zu anderen Kindern, die die besondere Qualität der Situation verdeutlichen? »Als bereits alle anderen Kinder schon mit dem Aufräumen beginnen, setzt Lina immer noch ein Klötzchen nach dem anderen auf den Turm und schaut nicht um sich. Sie ist für mindestens 3 Minuten das einzige Kind im Raum, das noch nicht aufräumt.« Was ist nicht passiert? »Solveig und Peter sitzen neben der Erzieherin am Mittagstisch. Solveig nimmt das Getränk von Peter und stellt es wortlos an ihren Platz. Peter nimmt sein Getränk ebenso wortlos wieder dort weg und stellt es neben seinen Teller aber auf die andere Seite. Er rückt das Getränk von Solveig zwischen ihren und seinen Teller«. Peter versucht dabei nicht, die Aufmerksamkeit der Erzieherin zu erreichen oder sie um Hilfe zu bitten, obwohl sie direkt neben ihm sitzt.« Welche relevante Kontextinformationen verdeutlichen die Situation? Was ist der Situation vorangegangen, wie stehen die Kinder zueinander, wie lange ist ein Kind schon in der Gruppe. »Stefan und Lina spielen eher selten zusammen«, oder »Kiara ist heute zum ersten Mal nach einer zweiwöchigen Krankheitspause im Kiga«, oder »Gestern wurde die kleine Schwester von Timo geboren.«

Spontane Deutungen, Emotionen und Kommentare können bei der Interpretation der Situation hilfreich sein, sie sollten jedoch unbedingt in der Verschriftlichung als solche deutlich gemacht werden, bzw. besser noch an den Schluss der Beschreibung gestellt werden. Anstatt »Timo ist heute wieder sehr nervig drauf« besser »Timo kommt in der halben Stunde, die er mit Stefan spielt, fünf mal zur Erzieherin gelaufen und fordert Unterstützung bei den Konflikten mit Stefan ein. Er weint und sagt: »Guck mal, der holt das immer«... Ich merke meiner Kollegin X richtig an, wie sehr sie dieses Verhalten von Stefan stört. Auch ich ärgere mich, ich habe den Eindruck, Stefan geht es nur um die Show«. Hier kann auch ein vorgefertigtes Zettelraster helfen, die verschiedenen Ebenen der Verschriftlichung auseinander zu halten (Was tut das Kind? Was empfinde ich dabei?). Begeben Sie sich bei Verschriftlichungen, in denen Ihre Kommentare sehr deutlich und klar ausfallen, auf die Suche nach Indikatoren, die im Kontrast zu Ihrer Einschätzungstehen, damit die Situation nicht vorschnell durch die erste Einschätzung enggeführt wird. Z.B. »Beim anschließenden Mittagessen hilft Stefan den jüngeren Kindern beim Zerkleinern der Kartoffeln. Er tut dies ohne Aufforderung und weiß nicht, dass ich ihn dabei beobachte. Er fordert auch keine Zuwendung oder Anerkennung dafür ein.«

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- 4 - Anlage 1b

Impulsfragen zu Reflexion und Teamarbeit � Welche Vorteile und Chancen sehen wir im Beobachten? � Welchen Stellenwert und welche Bedeutung haben die Beobachtungen in unserer

Einrichtung? � Wie halten wir unsere Beobachtungen fest? � Was machen wir mit den Beobachtungsnotizen? � Welchen Stellenwert hat dabei für uns die Dokumentation der Beobachtungen? � Mit welchem Ziel dokumentieren wir? � Beobachten wir um zu dokumentieren (z.B. in Bezug auf Elterngespräche) oder

dokumentieren wir um zu beobachten (um unsere Beobachtungen zu professionalisieren, indem wir unsere Beobachtungspraxis über Dokumentation dem Teamaustausch verfügbar machen)?

� Wollen wir feste Zeiten zum Beobachten einrichten? � Wann tauschen wir uns aus? � Wie kann jeder Kollegin und jedem Kollegen regelmäßige Zeit für Beobachtungen ermöglicht

werden, in der sie /er keine anderen pädagogischen Aufgaben hat? � Wie kann jeder Kollegin und jedem Kollegen regelmäßige Zeit für die Auswertung von

Beobachtungen ermöglicht werden? � Wie stellen wir sicher, dass jede Kollegin und jeder Kollege regelmäßig Zeit für die Arbeit an

den Bildungsdokumentationen hat? � Wie stellen wir sicher, dass alle Kinder beobachtet werden? � Wie stellen wir sicher, dass Beobachtungen zu allen Tageszeiten und an allen Orten

durchgeführt werden? � Wie können wir Unterbrechungen in der Beobachtungsphase vermeiden? � Wie machen wir den Kindern transparent, dass wir beobachten?

Methodische Impulse � Achten Sie darauf, dass immer ein Block für Notizen bereit liegt. � Hilfreich zum Sammeln der Notizen ist ein Karteikartenkasten oder eine Zettelbox. � Machen Sie auch Notizen im Gruppenbuch. � Richten Sie für jedes Kind eine »Beobachtungskiste«, »Schatzkiste« o.ä. ein, in die alle

Kolleginnen und Kollegen ihre Beobachtungen einwerfen, um später gemeinsam darüber zu diskutieren. In diesen »Kisten« können Sie auch gemeinsam mit den Kindern deren »Erzeugnisse« sammeln.

� Notieren Sie nicht nur Ihre Beobachtungen, sondern legen Sie auch eine Sammlung von »Kindermund«-Weisheiten und Geschichten der Kinder an. Ein besonderes Moment in der Planung der Bildungsbegleitung ist dabei auch die Sammlung von Fragen der Kinder.

� Machen Sie ebenfalls Mitschriften von Dialogen der Kinder untereinander oder der Kinder mit Ihnen.

� Um den Kindern und Ihren Kolleginnen anzuzeigen, dass Sie beobachten, kann es hilfreich sein, dafür ein vereinbartes Signal zu vereinbaren, z.B. einen Hut aufzusetzen um das Beobachten kenntlich zu machen und Unterbrechungen zu vermeiden.

� Fragen Sie die Kinder bei gezielten Beobachtungsaktionen, ob es Ihnen recht ist, von Ihnen beobachtet zu werden.

� Fertigen Sie auch Dokumentationen von Erinnerungsbeobachtungen an; dies sind rekonstruierte Beobachtungen, die sie ca. alle 8 Wochen zu den eigenen Bezugskindern niederschreiben und später mit den Kolleginnen und Kollegen besprechen.

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- 5 - Anlage 2a

Kooperationsvereinbarung zwischen

den Kindertagesstätten und Grundschulen in

______________________________

Präambel

„Bildung ist der lebenslange Prozess der Entwicklung und Entfaltung derjenigen Fähigkeiten, die Menschen in die Lage versetzen, zu lernen, Leistungspotenziale zu entwicklen, zu handeln,

Probleme zu lösen und Beziehungen zu gestalten.“

(Gemeinsame Erklärung des Bundesjugendkuratoriums, der Sachverständigenkommission für den Elften Kinder- und Jugendbericht und der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, Juli 2002)

Kindertageseinrichtungen und Schulen stehen in der gemeinsamen Verantwortung, ihren jeweili-gen Bildungsauftrag umzusetzen (§§ 3,13 KiBiz, §§2,11 SchulG NRW). Beide Institutionen verfolgen das Ziel, Kindern die Inhalte, Impulse und Anregungen zu geben, die sie benötigen, damit sie sich Werte, soziale und emotionale Kompetenzen, Wissen und Fer-tigkeiten aneignen können. Sie erkennen an, dass Kinder ganzheitlich im Kontext, mit Lernfreude und in Eigentätigkeit lernen. Kinder, die in die Schule kommen, stehen in der Kontinuität längst begonnener Bildungsprozes-se. Die Schule knüpft an den individuell erworbenen Kompetenzen und Kenntnissen jedes ein-zelnen Kindes an und führt den Bildungsprozess weiter. Kindertageseinrichtungen und Grundschule haben die gemeinsame Aufgabe, die Bildungschan-cen eines jeden Kindes individuell zur Entfaltung zu bringen. Die beteiligten Institutionen sollen daher ihre frühpädagogischen und schulischen Bildungskonzepte unter Wahrung der eigenstän-digen Bildungsaufträge im Übergang aufeinander abstimmen und die individuelle Bildungsförde-rung eines jedes einzelnen Kindes anstreben. Auf der Basis dieses Verständnisses des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Schu-le sollen Ansatzpunkte für ein gemeinsames Handeln über institutionelle Grenzen hinweg gefun-den und gesichert werden. Damit tragen Fach- und Lehrkräfte in gemeinsamer Verantwortung entscheidend dazu bei, dass der Übergang eines jeden einzelnen Kindes von der Kinderta-geseinrichtung in die Grundschule gelingt. Dies beinhaltet auch eine mögliche Einbindung von Förderschulen, Horten und des Offenen Ganztags. Aus diesem Grund wird mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Kindertageseinrichtungen auf dem _______________ Stadtgebiet festgeschrieben. Die Vereinbarung wird auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung zwischen Kindertagesein-richtungen, Grundschulen und Eltern getroffen. Sie ist Ausdruck des gemeinsamen Bemühens aller Beteiligten, für die Kinder in _______________ gleiche und bestmögliche Bildungschancen zu erreichen.

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- 6 - Anlage 2a

§ 1 Ziel der Kooperationsvereinbarung

Die Kooperationspartner verpflichten sich, einen gelingenden Übergang aus der Kindertages-betreuung in die Grundschule zu gestalten. Dieser soll in gemeinsamer Erziehungspartnerschaft mit Eltern geschehen. Der als Anlage beigefügte Kooperationskalender wird von allen Kooperationspartnern als ver-bindlich angesehen und jährlich fortgeschrieben.

§ 2 Verbindliche Schwerpunkte der Kooperation

Folgende Inhalte werden von den Kooperationspartnern als verbindliche Schwerpunkte der Ko-operation für alle Institutionen festgelegt und im Kooperationskalender aufgeführt:

� Gemeinsame Sitzung von Erzieher/innen und Lehrer/innen

� Besuch der Kita-Kinder in der Grundschule

� Gemeinsame Elternabende (z.B. Infoveranstaltung für die Eltern der Schulanfänger)

� Gemeinsame Infoveranstaltung für die Eltern der Vierjährigen

� Sprachstandsfeststellung

§ 3

Weitere Schwerpunkte der Kooperation

Folgende Inhalte werden von den Kooperationspartnern als weitere Schwerpunkte der Koopera-tion für alle Institutionen im Kooperationskalender aufgeführt und die tatsächliche Umsetzung als erstrebenswert angesehen:

� Gegenseitige Hospitation von Erzieher/innen und Lehrer/innen

� Gemeinsame Projekte /Feste von Kita- und Grundschulkindern

� Übergabegespräche auf der Grundlage der Bildungsdokumentationen (soweit das Ein-

verständnis der Eltern vorliegt)

� Austausch zum Ende des 1. Schuljahres

� Gemeinsame Fortbildung

� Besuch der Erstklässler in der Kita

§ 4 Kooperationsbündnisse

Unabhängig von der verbindlichen Festlegung von einheitlichen Kernpunkten für alle Kindergär-ten und Grundschulen in ______________________ ist eine tragfähige Umsetzung nur in kleinen Verbünden möglich. Daher werden in ________________ folgende Bündnisse /Partnerschaften gebildet: Grundschule A mit Kita A

Kita B Kita C

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- 7 - Anlage 2a

Grundschule B mit Kita D

Kita E

Grundschule C mit Kita F Kita G

Grundschule D mit Kita H Kita I Kita J

Die zuständigen Förderschulen sind Partner der Kooperationsvereinbarungen und bringen sich in die Arbeit der Bündnisse ein. Innerhalb der Bündnisse sind die in den §§ 2,3 festgelegten Punkte zu beachten und terminlich zu konkretisieren. Darüber hinaus können und sollen weitere Kooperationsbausteine miteinander vereinbart und im Kooperationskalender der Partnerinstitutionen aufgenommen werden (siehe Leitfaden).

§ 5 Ansprechpartner

Die Schulleiter und Leitungskräfte der Kindertageseinrichtungen sind für die Umsetzung und Ausgestaltung der Kooperation verantwortlich. Sie sind gleichfalls Ansprechpartner ihrer Instituti-on, sofern sie hierfür keine andere Person benennen.

§ 6 Kommunaler Hauptkoordinator

Die Stadt ________________ benennt einen Hauptkoordinator für die kommunale Kooperation zwischen Elementar- und Primarbereich. Der Benannte ist kommunaler Ansprechpartner für die beteiligten Institutionen in der Stadt _____________ und in dieser Thematik gleichzeitig Vertre-ter seiner Kommune auf Kreisebene. Dem Hauptkoordinator obliegt ferner die Organisation und Einberufung der Bildungskonferenz.

§ 7 Bildungskonferenz

Die Leitungskräfte bzw. Ansprechpartner gem. § 5 finden sich jährlich im zweiten Kalenderquartal zu einer kommunalen Bildungskonferenz zusammen. Unabhängig von der Besetzung der Hauptkoordination (§ 6) nehmen je ein Vertreter des kommu-nalen Jugend- und Schulverwaltungsamtes ebenfalls an der Konferenz teil. Ziel der Bildungskonferenz ist die Evaluation des vergangenen Jahres sowie die gemeinsame Planung für das kommende Kindergarten- bzw. Schuljahr durch die Fortschreibung des Koopera-tionskalenders, insbesondere unter der Beachtung der vorgenannten inhaltlichen Schwerpunkte. Anlassbezogen sind weitere unterjährige Konferenzen möglich. Ebenso kann die Bildungskonferenz die dauerhafte Teilnahme weiterer Institutionen, wie z.B. Gesundheitsamt oder Stadtelternrat, beschließen.

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- 8 - Anlage 2a

§ 8 Datenschutz

Die Kooperationsvereinbarung unterliegt grundsätzlich den datenschutzrechtlichen Bestimmun-gen, auf die an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen wird

§ 9 Beginn der Kooperation

Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.08.2011 in Kraft.

§ 10 Erweiterung /Änderung

Die Kooperationsvereinbarung kann bei Bedarf erweitert und/oder abgeändert werden. Ände-rungswünsche werden in der Bildungskonferenz angemeldet.

§ 11 Einverständniserklärung

Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung erklären sich einverstanden: ___________________________ ____________________________ Bürgermeister Leitung Kita B ___________________________ ____________________________ Schulleitung Grundschule A Leitung Kita C ___________________________ ____________________________ Schulleitung Grundschule B Leitung Kita D ___________________________ ____________________________ Schulleitung Grundschule C Kita-Träger X ___________________________ ____________________________ Leitung Kita A Kita-Träger Y Anlage: Kooperationskalender

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- 9 - Anlage 2e

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- 10 - Anlage 2e

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- 11 - Anlage 2e

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- 12 - Anlage 2f

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- 13 - Anlage 2f

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- 14 - Anlage 2f

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-15- Anlage 2g

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August 2011

Veranstaltungen:

September 2011

Veranstaltungen:

Oktober 2011

Veranstaltungen:

November 2011

Veranstaltungen:

Dezember 2011

Veranstaltungen:

Januar 2012

Veranstaltungen:

Februar 2012

Veranstaltungen:

März 2012

Veranstaltungen:

April 2012

Veranstaltungen:

Mai 2012

Veranstaltungen:

Juni 2012

Veranstaltungen:

Juli 2012

Veranstaltungen:

Kooperationskalender 2011/2012 Kooperationsbündnis

Kindertageseinrichtung: Grundschule:

-1

6-

An

lag

e 2

h

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- 17 - Anlage 2k

Kommunale Hauptkoordinatoren im Märkischen Kreis (Stand September 2012)

Stadt /Gemeinde

Ansprechpartner Kontakt

Altena Stefanie Ridders

Stadt Altena, Jugend- und Familienförderung, Lüdenscheider Str. 22, 58762 Altena Tel. 02352/209-242 Email: [email protected]

Balve André Flöper

Stadt Balve, Fachbereich Zentrale Verwaltung, Schulwesen,.. Widukindplatz 1, 58802 Balve Tel. 02375/926-128 Email: [email protected]

Halver

Hemer Heike Amrhein

Stadt Hemer, Amt für Jugend, Familie, Senioren, Soziales, Hademareplatz 45, 58675 Hemer Tel. 02372/551381 Email: [email protected]

Herscheid Heike Zilinski

Grundschule Hüinghausen, Elsener Str. 10, 58849 Herscheid Tel. 02357/2518 Email: [email protected]

Iserlohn

Kierspe

Lüdenscheid

Meinerzhagen

Menden

Nachrodt- Wiblingwerde

Neuenrade Dierk Rademacher

Stadt Neuenrade, Hauptamt, Alte Burg 1, 58809 Neuenrade Tel. 02392/693-23 Email: [email protected]

Plettenberg

Schalksmühle

Werdohl

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- 18 - Anlage 2l

Fragebogen für die 1. Evaluation zur Kooperationsvereinbarung zwischen den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in der Stadt _____________ vom __. __.201_

Eventuell Stadtlogo

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- 19 - Anlage 2l

Evaluationsbogen Stand __ 201_

Name der Einrichtung:

Ansprechpartner/in gem. § 5 Kooperationsvereinbarung: ___________________________________________________________________________

Kooperationsbündnisse gem. § 4 Kooperationsvereinbarung mit:

1. _____________________________________________________________________

2. _____________________________________________________________________

3. _____________________________________________________________________

4. _____________________________________________________________________

5. _____________________________________________________________________

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- 20 - Anlage 2l

Fragen:

1. Kooperationskalender Für die o.g. Kooperationsbündnisse wurde ein gemeinsamer Kooperationskalender erstellt:

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende Einrichtungen zu

2. § 2 „Verbindliche Schwerpunkte der Kooperation“

a) Gemeinsame Sitzungen von Erzieher/innen und Lehrer/innen finden statt

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende Einrichtungen zu

b) Besuch der Kita-Kinder in der Grundschule finden statt

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende

Einrichtungen zu

c) Gemeinsame Elternabende finden statt

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende

Einrichtungen zu

Zum Thema: ________________________ ________________________

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- 21 - Anlage 2l

d) Gemeinsame Infoveranstaltung für die Eltern der Vierjährigen

findet statt

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende Einrichtungen zu

e) Gemeinsame Sprachstandsfeststellung findet statt

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende

Einrichtungen zu

3. § 3 „Weitere Schwerpunkte der Kooperation“

a) Gegenseitige Hospitation von Erzieher/innen und Lehrerinnen

finden statt

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende Einrichtungen zu

b) Gemeinsame Projekte und Feste von Kita und Grundschulen

finden statt

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende Einrichtungen zu

Welche: __________________ __________________

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- 22 - Anlage 2l

c) Übergabegespräche auf der Grundlage der Bildungsdokumentationen (soweit das Einverständnis der Eltern vorliegt) finden statt

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende Einrichtungen zu

d) Austausch zum Ende des Schuljahres findet statt

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende

Einrichtungen zu

e) Gemeinsame Fortbildungen finden statt

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende

Einrichtungen zu

f) Besuch der Erstklässler in den Einrichtungen finden statt

trifft zu trifft nicht zu trifft nur für folgende

Einrichtungen zu

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- 23 - Anlage 2l

4. Die bestehende Kooperationsvereinbarung finde ich

wichtig nicht wichtig sonstiges

5. Ihnen ist ein regelmäßiger gegenseitiger Austausch mit den anderen

Kooperationsbündnissen in __________________

wichtig nicht wichtig sonstiges

Wenn ja, wie häufig sollten diese stattfinden: _______________________

6. Wo liegen Ihre Stärken im Kooperationsbündnis?

________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________

7. Was gelingt Ihnen gut? ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________

8. Wo gibt es Probleme in der Kooperation? ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________

9. Was sollte neu durchdacht werden? ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________

10. Wo gibt es Veränderungsbedarf? ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________

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- 24 - Anlage 2l

11. Was könnten Sie konkret aus Ihrer Sicht zu tun? ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________

12. Was kann insbesondere das regionale Bildungsnetzwerk des Märkischen

Kreises tun? ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________

13. Sonstige Anmerkungen

________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ ___________ , den ___________ _________________________

Unterschrift/Funktion

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Praxisbeispiele aus der Broschüre „EIN DREIKLANG Zuhören-Sprechen-(Vor)Lesen“, Stiftung Lesen und Stiftung Hören

- 25 - Anlage 3g

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Praxisbeispiele aus der Broschüre „EIN DREIKLANG Zuhören-Sprechen-(Vor)Lesen“, Stiftung Lesen und Stiftung Hören

- 26 - Anlage 3g

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Praxisbeispiele aus der Broschüre „EIN DREIKLANG Zuhören-Sprechen-(Vor)Lesen“, Stiftung Lesen und Stiftung Hören

- 27 - Anlage 3g

Page 79: Kooperation KitaGrundschule - maerkischer-kreis.de · KOOPERATION KITA-GRUNDSCHULE Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im Märkischen Kreis Vorwort 1. Grundlagen der Kooperation

Praxisbeispiele aus der Broschüre „EIN DREIKLANG Zuhören-Sprechen-(Vor)Lesen“, Stiftung Lesen und Stiftung Hören

- 28 - Anlage 3g

Page 80: Kooperation KitaGrundschule - maerkischer-kreis.de · KOOPERATION KITA-GRUNDSCHULE Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im Märkischen Kreis Vorwort 1. Grundlagen der Kooperation

Praxisbeispiele aus der Broschüre „EIN DREIKLANG Zuhören-Sprechen-(Vor)Lesen“, Stiftung Lesen und Stiftung Hören

- 29 - Anlage 3g

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Merkblatt zum Datenschutz

- 30 - Anlage 3h

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Merkblatt zum Datenschutz

- 31 - Anlage 3h

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Merkblatt zum Datenschutz

- 32 - Anlage 3h

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Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Informationsaustausch zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule

- 33 - Anlage 3i

Jedes Kind durchläuft individuelle Entwicklungs- und Lernprozesse, die in der Familie beginnen und durch die Kindertageseinrichtung und die Schule unterstützt und gefördert werden. Kindertageseinrichtung und Grundschule haben die gemeinsame Verantwortung, durch ihre Zusammenarbeit eine weitgehende Kontinuität der Entwicklungs- und Lernprozesse für Ihr Kind zu gewährleisten. Die pädagogischen Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung kennen neben der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit Ihres Kindes auch dessen besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Um einen bestmöglichen Schulstart für Ihr Kind zu sichern, ist es im Rahmen des Übergangs zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule hilfreich, dass die Kindertageseinrichtung wichtige Informationen über Ihr Kind an die Grundschule weiterleitet. Somit kann die Grundschule frühzeitig für Ihr Kind einen individuellen Förderplan erstellen. Für Ihr Kind kann dies nur mit Ihrer Zustimmung stattfinden. Die nachstehende Erklärung ist freiwillig.

Wir sind / Ich bin damit einverstanden, dass die unter 1. - 8. genannten personenbezogenen Informationen über unser / mein Kind an die Grundschule weitergegeben werden: Wir lehnen / Ich lehne die Weitergabe der unter 1. - 8. genannten personenbezogenen Informationen an die Grundschule über unser / mein Kind ab:

1. Beginn der Kindergartenzeit 2. Dauer der täglichen Betreuungszeit 3. Teilnahme an gezielten Sprachfördermaßnahmen (soweit diese in der

Kindertageseinrichtung angeboten werden) 4. Mehrsprachigkeit 5. Teilnahme an einer speziellen Vorschulförderung (soweit diese angeboten wird) 6. Teilnahme an speziellen Angeboten (z.B. musikalisch-künstlerische

Früherziehung) 7. Bewegungserfahrungen / sportliche Aktivitäten 8. Hinweis auf besondere Interessen oder Begabungen und Empfehlungen zur

weiteren Förderung Wir können / Ich kann die einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Unserem / Meinem Kind entstehen durch die Ablehnung oder den Widerruf der Einwilligung keine Nachteile. ____________________________ _________________________________ Ort, Datum Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten

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Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Bildungsdokumentation nach der Bildungsvereinbarung NRW

- 34 - Anlage 3j

Die städtische Tageseinrichtung Ihres Kindes hat neben der Betreuungsaufgabe ei-nen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Dabei ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Kindes von wesentlicher Bedeutung. Ihr Kind soll sich in der Tageseinrichtung wohlfühlen und sich nach seinen Fähigkeiten best-möglich entwickeln. Um diese Entwicklung erfolgreich begleiten, fördern und heraus-fordern zu können, ist es erforderlich, von Zeit zu Zeit Ihr Kind, sein Verhalten, seine Handlungen, sein Spiel, seine Bewegung, seine Sprache usw. gezielt zu beobachten und dies zu dokumentieren.

Mithilfe dieser Beobachtung und Dokumentation erhalten die pädagogischen Fach-kräfte Einblick in die individuellen Fortschritte Ihres Kindes. Gleichzeitig ermöglicht die Dokumentation eine auf Ihr Kind abgestimmte, gezielte Unterstützung weiterer Bildungsschritte. Darüber hinaus kann die Dokumentation auch für Sie hilfreich sein. Bei Gesprächen mit Ihnen über die Entwicklung Ihres Kindes in unserer Einrichtung kann die Bildungsdokumentation ebenfalls eine wichtige Orientierung darstellen.

( ) Wir sind/ Ich bin mit der Dokumentation der Beobachtung der Bildungsentwicklung unseres/ meines Kindes einverstanden.

( ) Wir lehnen/ Ich lehne eine Dokumentation der Beobachtung der Bildungsentwick-lung unseres/ meines Kindes ab.

Wir können/ Ich kann die Dokumentation der Bildungsentwicklung jederzeit ablehnen oder die einmal erteilte Bewilligung widerrufen.

Unserem/ Meinem Kind entstehen durch die Ablehnung oder den Widerruf der Einwil-ligung keine Nachteile.

Wir können/ Ich kann die Dokumentation jederzeit einsehen und ihre Herausgabe verlangen.

Ohne unsere/ meine ausdrückliche Zustimmung dürfen Informationen in der Doku-mentation nicht an Dritte, z.B. Lehrkräfte an Grundschulen, weitergegeben werden.

Wenn unser/ mein Kind die Einrichtung verlässt, wird uns/ mir die Dokumentation ausgehändigt. Wir können/ Ich kann dann entscheiden, ob wir/ ich die Dokumentati-on z.B. an Lehrkräfte der Grundschule weitergeben/ weitergebe, wenn das Kind ein-geschult wird.

__________________________________________________________

Ort/ Datum Unterschrift beider Erziehungsberechtigten

Ein Exemplar mit Unterschrift bitte an die Tageseinrichtung für Kinder zurückgeben!!

Dieses Muster ist vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW herausgegeben.

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Checkliste Evaluation (Austausch zum Ende des Schuljahres)

- 35 - Anlage 3k

Verbindliche Schwerpunkte

Inhaltliche Umsetzung Was ist gelungen Was war schwierig in der Umsetzung

Was wollen wir verändern

1.Gemeinsame Sitzung von Erzieher/innen und Lehrer/innen

2.Besuch der KiTa-Kinder in der Grundschule

3. Gemeinsamer Elternabend

4. Gemeinsame Info-Veranstaltung für die Eltern der Vierjährigen

5. Sprachstands-feststellung

Unverbindliche Schwerpunkte

Inhaltliche Umsetzung Was ist gelungen Was war schwierig in der Umsetzung

Was wollen wir verändern

6. Gegenseitige Hospitation von Erzieher/innen und Lehrer/innen

7. Gemeinsame Projekte, Feste

8. Übergabegespräche auf der Grundlage der Bildungsdokumentation

9. Austausch zum Ende des 1. Schuljahres

10. Gemeinsame Fortbildung

11. Besuch der Erstklässler in der Kita

12. Sonstiges

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5. MeineKooperationsunterlagen

Sfhjtufs!joofo!LJUB/joee!!!6 15/1:/3123!!!21;56;47

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„KOOPERATION KITA – GRUNDSCHULE“

Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im MK

Teil 5 Meine Kooperationsunterlagen ___________________________________________________________________

Nachfolgend können Sie hier alle für Sie relevanten und wichtigen

Kooperationsunterlagen abheften, die Ihr individuelles Kooperationsbündnis / Ihre

individuellen Kooperationsbündnisse betreffen.

Hierzu zählen zum Beispiel:

� Informationen über Ihren jeweiligen Kooperationspartner

� Ihr aktueller Kooperationskalender

� Ihre kommunale Kooperationsvereinbarung

� Gesprächsnotizen, Protokolle

� Einladungen zu kommunalen Bildungskonferenzen, Fortbildungen etc.

� Unterlagen über gemeinsame Aktivitäten

Hinweis:

Kooperationskalender-Muster zum Ausfüllen und Ausdrucken entnehmen

Sie bitte der beigefügten CD-ROM.

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„KOOPERATION KITA-GRUNDSCHULE“ Eine Handreichung zum gelingenden Übergang im Märkischen Kreis Impressum: Herausgeber: Regionales Bildungsbüro Märkischer Kreis Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid Tel. 02351/966-6450 Fax 02351/9866-6979 email: [email protected] Leitung: Michael Czech Pädagogische Mitarbeiter: Uwe Benninghaus, Norbert Standke Redaktion: Projektgruppe „Kooperationskalender Kita-Grundschule“ im Regionalen Bildungsnetzwerk MK Heike Amrhein (Jugendamt Stadt Hemer), Uwe Benninghaus (Bildungsbüro MK), Vera Besser (Astrid-Lindgren-Schule, Lüdenscheid), Renate Bundels (Städt. Familienzentrum Oestertal, Plettenberg), Michael Czech (Bildungsbüro MK), Elisabeth Dippong (Kath. Familienzentrum „Heilige Drei Könige“, Balve-Garbeck), Doris Fessen (Kita „Räuberbande, Hemer), André Flöper (Stadt Balve), Anja Häsemeyer (Regenbogenschule, Hemer), Gabriele Iseringhausen (Evangelisches Kreiskirchenamt), Wolfgang Kolbe (Stadt Iserlohn), Berthold Lüke (Grundschule Schöneck, Lüdenscheid), Stefanie Ridders (Jugendamt Stadt Altena), Christa Sacher (Schulaufsicht für den Märkischen Kreis, vormals Grundschule Neuenrade), Inge Schlottmann (Caritasverband f. Erzbistum Paderborn e.V.), Norbert Standke (Bildungsbüro MK), Sabine Weilandt-Bischoff (Elternvertretung, Balve), Gert Wolff (ehemals Freiherr-vom-Stein-Grundschule, Hemer) Cover-Gestaltung: Mia Czech Layout: Stephan Masloff (agentur masloff) Anmerkung: Die Verantwortlichkeit für dieses Medium erstreckt sich ausschließlich auf die vom Herausgeber entwickelten Teile: Ordner, Trenn- und Einlegeblätter, CD-ROM, so wie sie vom Umfang und Inhalt geliefert werden. Lüdenscheid, September 2012