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Korruption in Österreich und im internationalen Vergleich Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik an der Johannes Kepler Universität Linz Juni 2013

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Korruption in Österreich und im

internationalen Vergleich

Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik an der Johannes Kepler Universität Linz

Juni 2013

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Endbericht im Rahmen der Lehrveranstaltungen

229.011 PJ Projektmanagement I und 229.022 PJ Projektmanagement II

Wintersemester 2012/13 und Sommersemester 2013

Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik an der Johannes Kepler Universität Linz

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Impressum

Eigentümerin, Herausgeberin und Verlegerin:

Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik

Johannes Kepler Universität Linz

Altenberger Straße 69

A-4040 Linz-Auhof

Autor_innen:

Agac, Dilan, Andeßner, Flavia, Auinger, Helene, Curlik, Anja, Eisner, Martina, Etzelstorfer, Dieter, Fessl,

Andreas, Gangl, Doris, Gugerell, Monika, Haböck, Margit Maria, Haselgrübler, Lukas, Heckl, Melanie,

Hochleitner, Natalie, Hochmayr, Elisabeth, Höller, Lisa Maria, Hons, Silvia Maria, Lausenhammer, Verena,

Lindinger, Sebastian, Malzner, Ingrid, Radinger, Martina, Rottensteiner, Sarah, Stanic, Radomir, Steinmayr,

David, Stögmüller, Romana, Wagner, Andrea, Zeilinger, Raphaela

Lehrveranstaltung:

229.011 PJ Projektmanagement I und 229.022 PJ Projektmanagement II

Wintersemester 2012/13 und Sommersemester 2013

Lehrveranstaltungsleiter:

MMag. Thomas Philipp

Erscheinungsjahr:

2013

Layout:

MMag. Thomas Philipp

Druck:

Abteilung Wirtschaftsservice an der Johannes Kepler Universität Linz

Bestell- bzw. Downloadmöglichkeit:

LIquA - Linzer Institut für qualitative Analysen

Untere Donaulände 10

A-4020 Linz

Tel. + Fax: ++43 732 21 69 74

Web: www.liqua.net

E-Mail: [email protected]

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Inhaltsverzeichnis

I Einleitung 15

1 Inhalt und Aufbau des Endberichts 19

2 Methodik und Vorgehensweise 21

2.1 Erstellung von differenzierten Forschungsdesigns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

2.2 Erhebungsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

2.3 Analyse- und Interpretationsphase . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

2.4 Themengruppenspezifischer Methodeneinsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

3 Zusammenfassungen 25

3.1 Korruptionsbegriffe und Korruptionsansätze / Telekom-Affäre . . . . . . . . . . . . . 25

3.2 Korruption aus gesellschaftspolitischer Perspektive / BUWOG-Affäre . . . . . . . . . 26

3.3 Korruption in Österreich / Tetron-Affäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

3.4 Korruption im internationalen Kontext / Inseratenaffäre . . . . . . . . . . . . . . . . 27

3.5 Korruptionsbekämpfung / Part-of-the-Game-Affäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

II Korruptionsbegriffe und Korruptionsansätze 29

4 Einleitung 31

5 Historische Entwicklung von Korruption 33

6 Definitorische Ansätze zu Korruption 35

6.1 Formen von Korruption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

6.2 Ansätze von Korruption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

6.2.1 Kriminologische Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

6.2.2 Strafrechtliche Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

6.2.3 Ökonomische Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

6.2.4 Politische Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

6.2.5 Soziologische Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

6.2.6 Psychologische Perspektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

6.3 Messung von Korruption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

7 Fazit 49

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III Korruption aus gesellschaftspolitischer Perspektive 51

8 Einleitung 53

9 Ursachen 55

9.1 Die Bedeutung von partikularistischen und universalistischen Normen im Kontext von

Korruption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

9.2 Erklärungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

9.2.1 Strukturtheoretischer Erklärungsansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

9.2.2 Individualistischer Erklärungsansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

9.3 Faktor Mensch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

9.3.1 Personenfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

9.3.2 Situationsfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

9.4 Entstehungsaspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

9.4.1 Direkte Ursachen von Korruption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

9.4.1.1 Regulationen und Autorisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

9.4.1.2 Besteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

9.4.1.3 Entscheidungskompetenz über öffentliche Ausgaben . . . . . . . . . 61

9.4.1.4 Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen . . . . . . . . . . . 62

9.4.1.5 Die Finanzierung politischer Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

9.4.2 Indirekte Ursachen von Korruption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

9.4.2.1 Qualität der Bürokratie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

9.4.2.2 Höhe der Gehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

9.4.2.3 Das formale Rechts- und Strafsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

9.4.2.4 Das institutionelle Kontrollsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

9.4.2.5 Fehlende Transparenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

9.4.2.6 Amtsgeheimnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

9.4.2.7 Proporz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

9.4.3 Verantwortungsbewusstsein der Amtsperson . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

9.4.3.1 Vorbildwirkung der Bezugspersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

9.4.3.2 Öffentliche Rechenschaft und Kontrolle . . . . . . . . . . . . . . . 68

9.4.3.3 Offizielle Anerkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

9.5 Spezifische Korruptionsursachen in ausgewählten Gesellschaftsformen . . . . . . . . . 69

9.5.1 Kapitalistische Systeme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

9.5.2 Sozialistische Systeme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

9.6 Spezifische Korruptionsursachen in Industrieländern, Entwicklungsländern und interna-

tionalen Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

9.6.1 Industrieländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

9.6.2 Entwicklungsländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

9.6.3 Internationale Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

9.7 Modell korruptionsbegünstigender Situationen nach Maravic . . . . . . . . . . . . . . . 72

9.7.1 Korruptionsentscheidung (Dimension Eins) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

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9.7.2 Korruptionsmöglichkeiten (Dimension Zwei) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

9.7.3 Korruptionsbeschränkungen (Dimension Drei) . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

9.7.4 Verbindung der drei Korruptionsdimensionen anhand von acht Korruptionssi-

tuationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

10 Auswirkungen 75

10.1 Auswirkungen von Korruption auf die Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

10.2 Auswirkungen von Korruption auf das demokratische System . . . . . . . . . . . . . . 79

10.2.1 Auswirkungen von Korruption auf demokratische Normen und Regeln . . . . 79

10.2.2 Auswirkungen von Korruption auf Kernelemente der Demokratie . . . . . . . 81

10.2.3 Auswirkungen der Korruption auf die gemeinsame Wertebasis eines Staates . . 83

11 Korruptionsanalyse: Ländervergleich 85

11.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

11.1.1 Beschreibung der Betrachtungsdimensionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

11.1.1.1 Corruption Perceptions Index (CPI) . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

11.1.1.2 The Worldwide Governance Indicators (WGI) Project . . . . . . . . 86

11.2 Die betrachteten Länder im Detail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

11.2.1 Länder mit einer geringen Korruptionsausprägung . . . . . . . . . . . . . . . . 88

11.2.1.1 Dänemark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89

11.2.1.2 Neuseeland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

11.2.1.3 Singapur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

11.2.1.4 Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

11.2.1.5 Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

11.2.2 Länder mit einer hohen Korruptionsausprägung . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

11.2.2.1 Belarus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

11.2.2.2 Nigeria . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

11.2.2.3 Ukraine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95

11.3 Mögliche Zusammenhänge zwischen Korruption und den betrachteten Ländermerkmalen 97

12 Fazit 99

IV Korruption in Österreich 101

13 Einleitung 103

14 Die Entwicklung von Korruption in Österreich nach 1945 105

15 Historisch bedeutende Korruptionsfälle nach 1945 111

15.1 Die Krauland-Affäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111

15.2 Der Lucona-Skandal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114

15.3 Der AKH-Skandal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117

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16 Fazit 121

V Korruption im internationalen Kontext 123

17 Einleitung 125

18 Der Siemens-Korruptionsskandal in Deutschland 127

18.1 Korruptionsfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127

18.2 Rolle der KPMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131

18.3 Rolle der Politik und der Unternehmenskultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132

18.3.1 Rolle der Politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132

18.3.2 Rolle der Unternehmenskultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133

19 Der Fall Akis Tsochatzopoulos in Griechenland 135

19.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135

19.2 Apostolos-Athanasios (Akis) Tsochatzopoulos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135

19.2.1 Werdegang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135

19.2.2 Korruptionsskandal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135

19.2.3 Weitere Akteur_innen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137

19.3 Ferrostaal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138

20 Die Marbella-Affäre in Spanien 141

20.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141

20.2 Juan Antonio Roca . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141

20.3 Korruption in Marbella . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141

20.4 Korruptionsbekämpfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142

21 Die Karatschi-Affäre in Frankreich 145

21.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145

21.2 Beteiligte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146

21.3 Terroranschlag in Karatschi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147

21.4 Handlungsweisen der Rüstungsindustrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147

22 Fazit 149

VI Korruptionsbekämpfung 151

23 Einleitung 153

24 Korruptionsbekämpfungseinrichtungen 155

24.1 Vereinte Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155

24.2 OECD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157

24.3 Maßnahmenträger der EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159

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24.3.1 OLAF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159

24.3.2 GRECO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160

24.4 Transparency International . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162

25 Korruptionsprävention und -bekämpfung in Österreich 165

25.1 Das österreichische Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

25.2 Der GRECO-Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166

25.2.1 Die drei Evaluierungsrunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167

25.2.2 Empfehlungen und Zufriedenheit der Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . 168

25.2.2.1 Erste und zweite Evaluierungsrunde – Umsetzungsbericht . . . . . . 168

25.2.2.2 Dritte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht . . . . . . . . . . . 170

25.3 Korruptionsbekämpfungseinrichtungen in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170

25.3.1 Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) 170

25.3.2 Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und

Korruption (WKStA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171

26 Korruptionsbekämpfung in Deutschland 173

26.1 Überblick über das Korruptionsaufkommen in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . 173

26.2 Das deutsche Strafrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173

26.3 Korruptionsprävention in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175

27 Fazit 177

VII Mediendiskursanalyse zu aktuellen Korruptionsfällen in Österreich 179

28 Einleitung 181

29 Ausgewählte Medien 183

29.1 Der Standard . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183

29.2 Die Presse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184

29.3 Salzburger Nachrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185

29.4 Oberösterreichische Nachrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186

29.5 Der Kurier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186

29.6 Kleine Zeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187

29.7 Neue Kronen Zeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188

29.8 Wiener Zeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188

29.9 Falter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189

29.10 Profil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189

29.11 Format . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190

29.12 News . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190

29.13 Österreichischer Rundfunk (ORF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191

30 Telekom-Affäre 193

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30.1 Beschreibung der Affäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193

30.2 Grobanalyse der diskursiven Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195

30.2.1 Ereignis 1: Fischer gibt Kursmanipulation zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195

30.2.1.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 195

30.2.1.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195

30.2.1.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196

30.2.2 Ereignis 2: Anklage der Telekom-Chefs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

30.2.2.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 197

30.2.2.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

30.2.2.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198

30.2.3 Ereignis 3: Schieszler sagt aus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198

30.2.3.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 198

30.2.3.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198

30.2.3.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199

30.3 Feinanalyse einzelner Diskursfragmente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199

30.3.1 Ereignis 1: Fischer gibt Kursmanipulation zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199

30.3.1.1 Artikel auf derStandard.at vom 10. August 2011 . . . . . . . . . . . 199

30.3.1.2 Artikel auf format.at vom 11. August 2011 . . . . . . . . . . . . . . 200

30.3.1.3 Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202

31 BUWOG-Affäre 203

31.1 Beschreibung der Affäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203

31.2 Grobanalyse der diskursiven Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204

31.2.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204

31.2.2 Ereignis 1: Auswahl der Investmentbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204

31.2.2.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 204

31.2.2.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204

31.2.2.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206

31.2.3 Ereignis 2: Ausschreibungsverfahren der Bundeswohnungen . . . . . . . . . . 206

31.2.3.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 206

31.2.3.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207

31.2.3.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209

31.2.4 Ereignis 3: Verzicht auf Vorkaufsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209

31.2.4.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 209

31.2.4.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209

31.2.4.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211

31.2.5 Ereignis 4: Provisionszahlungen an Berater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211

31.2.5.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 211

31.2.5.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211

31.2.5.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212

31.3 Feinanalyse einzelner Diskursfragmente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213

Page 11: Korruption in Österreich und im internationalen Vergleich · PDF file3.1 Korruptionsbegriffe und Korruptionsansätze / Telekom-Affäre. . . . . . . . . . . . . 25

31.3.1 Artikel auf derStandard.at vom 16. April 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213

31.3.2 Artikel auf falter.at in der Ausgabe 41/2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215

31.4 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216

32 Tetron-Affäre 219

32.1 Beschreibung der Affäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219

32.2 Grobanalyse der diskursiven Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219

32.2.1 Ereignis 1: Alfons Mensdorff-Pouilly und seine Rolle in der Tetron-Affäre . . . 219

32.2.1.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 219

32.2.1.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220

32.2.1.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

32.2.2 Ereignis 2: Sonderprüfung des Blaulichtfunks durch den Rechnungshof . . . . 221

32.2.2.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 221

32.2.2.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222

32.2.2.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223

32.2.3 Ereignis 3: Ex-Innenminister Ernst Strasser vor dem Untersuchungsausschuss . 224

32.2.3.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 224

32.2.3.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224

32.2.3.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226

32.2.4 Ereignis 4: Ex-Kabinettschef Christoph Ulmer vor dem Untersuchungsausschuss 226

32.2.4.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 226

32.2.4.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227

32.2.4.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228

32.3 Feinanalyse einzelner Diskursfragmente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229

32.3.1 Ereignis 1: Alfons Mensdorff-Pouilly und seine Rolle in der Tetron-Affäre . . . 229

32.3.1.1 Artikel auf diePresse.com vom 21. Juni 2012 . . . . . . . . . . . . . 229

32.3.1.2 Artikel auf krone.at vom 12. Dezember 2012 . . . . . . . . . . . . . 230

32.3.2 Ereignis 2: Sonderprüfung des Blaulichtfunks durch den Rechnungshof . . . . 232

32.3.2.1 Artikel auf derStandard.at vom 30. August 2011 . . . . . . . . . . . 232

32.3.2.2 Artikel auf krone.at vom 30. August 2011 . . . . . . . . . . . . . . . 234

32.3.3 Ereignis 3: Ernst Strasser vor dem Untersuchungsausschuss . . . . . . . . . . . 236

32.3.3.1 Artikel auf derStandard.at vom 20. Juni 2012 . . . . . . . . . . . . . 236

32.3.3.2 Artikel auf diePresse.com vom 21. Juni 2012 . . . . . . . . . . . . . 238

32.3.3.3 Artikel auf nachrichten.at vom 21. Juni 2012 . . . . . . . . . . . . . 239

32.3.3.4 Artikel auf krone.at vom 20. Juni 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . 240

32.3.4 Ereignis 4: Ex-Kabinettchef Ulmer vor dem U-Ausschuss . . . . . . . . . . . . 242

32.3.4.1 Artikel auf derStandard.at vom 5. Juni 2012 . . . . . . . . . . . . . . 242

32.3.4.2 Artikel auf krone.at vom 5. Juni 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . 243

32.3.4.3 Artikel auf diePresse.com vom 5. Juni 2012 . . . . . . . . . . . . . . 244

32.3.4.4 Artikel auf nachrichten.at vom 5. Juni 2012 . . . . . . . . . . . . . . 246

32.3.4.5 Artikel auf derStandard.at vom 25. Juni 2012 . . . . . . . . . . . . . 247

Page 12: Korruption in Österreich und im internationalen Vergleich · PDF file3.1 Korruptionsbegriffe und Korruptionsansätze / Telekom-Affäre. . . . . . . . . . . . . 25

32.3.4.6 Artikel auf diePresse.com vom 26. Juni 2012 . . . . . . . . . . . . . 248

32.4 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249

33 Inseratenaffäre 251

33.1 Beschreibung der Affäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251

33.2 Grobanalyse der diskursiven Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252

33.2.1 Ereignis 1: Werbekampagne von Werner Faymann . . . . . . . . . . . . . . . . 252

33.2.1.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 252

33.2.1.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253

33.2.1.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254

33.2.2 Ereignis 2: Rolle der weiteren Akteur_innen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254

33.2.2.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 254

33.2.2.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254

33.2.2.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255

33.2.3 Ereignis 3: Ermittlungen gegen Werner Faymann und Josef Ostermayer . . . . 255

33.2.3.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 255

33.2.3.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256

33.2.3.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257

33.2.4 Ereignis 4: Beschluss des Medientransparenzgesetzes . . . . . . . . . . . . . . 257

33.2.4.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 257

33.2.4.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257

33.2.4.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258

33.2.5 Ereignis 5: Wiederaufnahme des Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258

33.2.5.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 258

33.2.5.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259

33.2.5.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259

33.2.6 Ereignis 6: Druckausübung auf ÖBB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260

33.2.6.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 260

33.2.6.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260

33.2.6.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261

33.2.7 Ereignis 7: Einflussnahme auf die Asfinag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261

33.2.7.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 261

33.2.7.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261

33.2.7.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262

33.2.8 Ereignis 8: Ende des Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . 263

33.2.8.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 263

33.2.8.2 Art der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263

33.2.8.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263

33.3 Feinanalyse einzelner Diskursfragmente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264

33.3.1 Ereignis 3: Ermittlungen gegen Werner Faymann und Josef Ostermayer . . . . 264

33.3.1.1 Artikel auf profil.at vom 25. August 2012 . . . . . . . . . . . . . . . 264

Page 13: Korruption in Österreich und im internationalen Vergleich · PDF file3.1 Korruptionsbegriffe und Korruptionsansätze / Telekom-Affäre. . . . . . . . . . . . . 25

33.3.1.2 Artikel auf derStandard.at vom 20. September 2012 . . . . . . . . . 266

33.3.1.3 Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268

33.3.2 Ereignis 7: Einflussnahme auf die Asfinag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269

33.3.2.1 Artikel auf kurier.at vom 30. August 2012 . . . . . . . . . . . . . . . 269

33.3.2.2 Artikel auf derStandard.at vom 6. November 2012 . . . . . . . . . . 271

33.3.2.3 Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274

33.3.3 Ereignis 8: Ende des Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . 274

33.3.3.1 Artikel auf diePresse.com vom 19. September 2012 . . . . . . . . . . 274

33.3.3.2 Artikel auf profil.at vom 25. September 2012 . . . . . . . . . . . . . 276

33.3.3.3 Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279

33.4 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279

34 Part-of-the-Game-Affäre 281

34.1 Beschreibung der Affäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281

34.2 Grobanalyse der diskursiven Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283

34.2.1 Ereignis 1: Anklageschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283

34.2.1.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 283

34.2.1.2 Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283

34.2.1.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284

34.2.2 Ereignis 2: Prozessbeginn in der Part-of-the-Game-Affäre . . . . . . . . . . . . 284

34.2.2.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 284

34.2.2.2 Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284

34.2.2.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286

34.2.3 Ereignis 3: Verurteilung in erster Instanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286

34.2.3.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 286

34.2.3.2 Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286

34.2.3.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288

34.2.4 Ereignis 4: Aufhebung des Urteils . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288

34.2.4.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 288

34.2.4.2 Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288

34.2.4.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289

34.2.5 Ereignis 5: Neuauflage des Prozesses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290

34.2.5.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 290

34.2.5.2 Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290

34.2.5.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291

34.2.6 Ereignis 6: Uwe Scheuch wird in zweiter Instanz verurteilt . . . . . . . . . . . 291

34.2.6.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 291

34.2.6.2 Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292

34.2.6.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293

34.2.7 Ereignis 7: Uwe Scheuch gibt seinen Rücktritt bekannt . . . . . . . . . . . . . 293

34.2.7.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 293

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34.2.7.2 Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293

34.2.7.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296

34.2.8 Ereignis 8: Berufungsverhandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297

34.2.8.1 Beschreibung des diskursiven Ereignisses . . . . . . . . . . . . . . . 297

34.2.8.2 Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297

34.2.8.3 Interpretation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298

34.3 Feinanalyse einzelner Diskursfragmente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298

34.3.1 Ereignis 3: Verurteilung in erster Instanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298

34.3.1.1 ORF: Bericht in der Zeit im Bild 2 am 2. August 2011 . . . . . . . . 298

34.3.1.2 Die Freiheitlichen in Kärnten: Stellungnahme Uwe Scheuchs am 2.

August 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300

34.3.2 Ereignis 7: Uwe Scheuch gibt seinen Rücktritt bekannt . . . . . . . . . . . . . 302

34.3.2.1 ORF: Bericht in der Spätausgabe der Zeit im Bild 2 am 1. August 2012 302

34.3.2.2 Die Freiheitlichen in Kärnten: Pressekonferenz am 1. August 2012

über den Rücktritt Scheuchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303

34.4 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305

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Teil I.

Einleitung

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Dieser Forschungsbericht fasst die Ergebnisse von Studierenden der Lehrveranstaltungen “Projektma-

nagement I” und “ Projektmanagement II” zusammen, die im Wintersemester 2012/13 und Sommer-

semester 2013 am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik an der Johannes Kepler Universität Linz

abgehalten wurden. Das Forschungsthema der Lehrveranstaltung lautete für beide Semester “Politik und

Korruption”. Es wurde dabei insbesondere der Frage nachgegangen, welche theoretischen Hintergrün-

de mit politischer Korruption verbunden sind, welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen Korruption

mit sich bringt, welche größeren Korruptionsaffären in Österreich und anderen europäischen Ländern in

den letzten Jahrzehnten besondere Aufmerksamkeit erregten und welche Gegenstrategien zum Einsatz

kommen. Ein eigener Fokus wurde auf eine mediendiskursanalytische Bearbeitung von fünf aktuellen,

zum Zeitpunkt der Lehrveranstaltung noch laufenden Korruptionsaffären in Österreich gelegt.

Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung wurden in der Lehrveranstaltung eigene Schwerpunkte auf die

Vermittlung von Forschungsmethoden und Projektmanagementfähigkeiten sowie die begleitende Öffent-

lichkeitsarbeit gelegt. Die Ergebnisse der Lehrveranstaltung wurden im vorliegenden Forschungsbericht

zusammengefasst und im Juni 2013 im Alten Kino der Tabakfabrik Linz präsentiert.

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1. Inhalt und Aufbau des Endberichts

Die vorliegende Arbeit umfasst die Ergebnisse der studentischen Arbeiten, die im Rahmen der Lehr-

veranstaltung erarbeitet wurden. 26 Studierende der Studienrichtung Sozialwirtschaft setzten sich in fünf

Gruppen mit den folgenden Themenbereichen im Kontext von Politik und Korruption sowie mit jeweils

einer aktuellen Korruptionsaffäre auseinander:

• Korruptionsbegriffe und Korruptionsansätze / Telekom-Affäre: Auinger, Helene, Gugerell, Mo-

nika, Hochleitner, Natalie, Malzner, Ingrid

• Korruption aus gesellschaftspolitischer Perspektive / BUWOG-Affäre: Eisner, Martina, Etzelstor-

fer, Dieter, Haselgrübler, Lukas, Höller, Lisa Maria, Lindinger, Sebastian, Stögmüller, Romana

• Korruption in Österreich / Tetron-Affäre: Fessl, Andreas, Haböck, Margit Maria, Heckl, Melanie,

Hochmayr, Elisabeth, Hons, Silvia Maria, Wagner, Andrea

• Korruption im internationalen Kontext / Inseratenaffäre: Agac, Dilan, Curlik, Anja, Gangl, Doris,

Lausenhammer, Verena, Rottensteiner, Sarah, Stanic, Radomir

• Korruptionsbekämpfung / Part-of-the-Game-Affäre: Andeßner, Flavia, Radinger, Martina, Stein-

mayr, David, Zeilinger, Raphaela

Nach der im Anschluss folgenden allgemeinen Erläuterung der Methoden und Vorgehensweisen, die im

Rahmen der Lehrveranstaltung gewählt wurden, und einer kurzen Zusammenfassung der fünf Themen-

bereiche werden in den daran anschließenden Teilen die Ergebnisse der Themengruppen präsentiert. Teil

II bis VI beschäftigen sich demnach mit den jeweiligen theoretischen Auseinandersetzungen mit dem

Themenkomplex “Politik und Korruption” und deren Schwerpunktsetzungen in mehreren Facetten, dar-

an anschließend findet sich in Teil VII die Mediendiskursanalyse der fünf Korruptionsaffären. Am Ende

der Forschungsarbeit findet sich ein Anhang mit einem Tabellen- und Abbildungsverzeichnis, einem Li-

teraturverzeichnis sowie einer Liste aller Interviewpartner_innen, an die ein großer Dank geht.

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2. Methodik und Vorgehensweise

Das Forschungsprojekt durchlief ein zirkuläres Modell des Forschungsprozesses. Die folgenden Phasen

wurden dabei abgeschlossen:

• Erhebungsphase (u. a. Desk Research, qualitative Interviews, Materialerhebungen)

• Analyse- und Interpretationsphase

• Wissenstransferphase (Dokumentation, Berichtlegung und Präsentation)

Im Folgenden werden die angewandten Forschungsmethoden der Themengruppen sowie ihre Analyse-

schritte und -verfahren kurz vorgestellt.

2.1. Erstellung von differenzierten Forschungsdesigns

In einem ersten Arbeitsschritt wurden von den fünf Themengruppen jeweils eigenständige Forschungs-

designs erstellt. Diese umfassten im wesentlichen die Ein- und Abgrenzung des Forschungsfeldes, die

Erarbeitung von Forschungsfragen und -zielen, die Festlegung der geplanten methodischen Vorgehens-

weisen sowie detaillierte Zeitpläne. Im Zuge dieser Phase wurde eine intensive Sichtung von Primär- und

Sekundärmaterial durchgeführt, um die relevante Literatur zum Thema Politik und Korruption zu erfas-

sen.

2.2. Erhebungsphase

In der Erhebungsphase erfolgte eine Vertiefung des Desk Research und die Entwicklung von Werkzeu-

gen, um selbst Material in Form von Interviews oder einer Mediendiskursanalyse zu erheben. Die entwi-

ckelten leitfadengesteuerten, teil-standardisierten Interviews wurden schließlich in Gesprächen mit zuvor

definierten Akteur_innen und Expert_innen verwendet.

2.3. Analyse- und Interpretationsphase

In der Analyse- und Interpretationsphase, die sich größtenteils an die Erhebungsphase anschloss, er-

folgte eine Analyse und Interpretation der Interviews und der erhobenen Materialien mittels einfacher

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2. Methodik und Vorgehensweise

Codierungs- und Kategorisierungsverfahren. Auf Grundlage dieser Arbeitsschritte wurde abschließend

das Material verdichtet und in Form des vorliegenden Forschungsberichtes aufbereitet. Die Arbeit wurde

von den Studierenden in der Zeit von zwei Studiensemestern (wöchentlich je drei Lehrveranstaltungsein-

heiten) erstellt.

2.4. Themengruppenspezifischer Methodeneinsatz

Von den fünf Themengruppen wurden teilweise gleiche, teilweise allerdings auch unterschiedliche For-

schungsmethoden zum Einsatz gebracht:

• Themengruppe 1 (Korruptionsbegriffe und Korruptionsansätze / Telekom-Affäre): Mit Hilfe fach-

spezifischer Literatur wurde der Korruptionsbegriff erklärt und somit veranschaulicht, wie sich

dieser entwickelt hat. Für die Diskursanalyse wurde in unterschiedlichen Medien recherchiert. Die

weiteren wichtigen Daten zur Erhebung und Analyse wurden durch Interviews gewonnen. Um die

Einstellungen zu Korruption festzustellen, wurden die Meinungen von Eva Geiblinger, Vorstands-

vorsitzende von Transparency International – Austrian Chapter, Peter Schiefer, Konzernsprecher

der Telekom Austria AG und Rechtsanwalt Stefan Prochaska, Verteidiger des Kronzeugen Gernot

Schieszler in der Telekom-Affäre mit einbezogen. Im Rahmen der Mediendiskursanalyse wurden

Zeitungsberichte, Forumsbeiträge zu veröffentlichten Artikeln im Internet und Radiobeiträge re-

cherchiert und kritisch analysiert, um Auslöser und Akteur_innen der Telekom-Affäre zu ermitteln.

• Themengruppe 2 (Korruption aus gesellschaftspolitischer Perspektive / BUWOG-Affäre): Das

Forschungsprojekt gliederte sich in verschiedene Phasen. Während der ersten Phase, der Erhe-

bungsphase, wurden Materialien erhoben und ein Desk Research durchgeführt. Hierzu wurde ein

Forschungsdesign erstellt und Forschungsfragen bzw. -ziele ausgearbeitet, um das Forschungsfeld

entsprechend einzugrenzen. Des Weiteren wurde sowohl Primär- als auch Sekundärliteratur erho-

ben, um die notwendige Literatur zum Thema Korruption aus gesellschaftspolitischer Perspektive

zu erfassen. Anschließend wurde die Recherche noch vertieft und die Literatur codiert. Weiters

wurden Interviews durchgeführt, für welche im Vorhinein Interviewleitfäden erstellt sowie Inter-

viewfragen erarbeitet wurden. Im Anschluss daran erfolgte in der zweiten Phase die Analyse und

Interpretation der gesammelten Informationen, Materialien und durchgeführten Interviews. Letz-

tere wurden transkribiert und in späterer Folge mit verschiedenen Textpassagen trianguliert. Die

dritte und letzte Phase bestand in der Textproduktion, hierbei wurden die gesammelten Informa-

tionen in einem Textverarbeitungsprogramm erfasst und anschließend noch verdichtet.

• Themengruppe 3 (Korruption in Österreich / Tetron-Affäre): Zu Beginn des Forschungsvorha-

bens wurde eine Literaturrecherche durchgeführt, um einen Überblick über diese Thematik zu

erhalten und den Themenbereich eingrenzen zu können. Als Grundlage in dieser Phase des Desk

Research dienten sowohl Bücher, Internetquellen als auch Zeitungsartikel. Für die Forschungsar-

beit wurden in einer Primärerhebung qualitative Interviews mit vier Expert_innen durchgeführt,

wobei ein Interview persönlich, eines telefonisch und zwei weitere mittels Fragebogen über E-Mail

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2. Methodik und Vorgehensweise

stattgefunden haben. Die Fragen des Interviews basierten auf einem vorher festgelegten Interview-

leitfaden, welcher auch entsprechend dem jeweiligen Experten_innenwissen zum Teil abgeändert

wurde. Aufgrund dieser Primärerhebung konnten weitere Erkenntnisse gewonnen und vertieft wer-

den. Anschließend wurden die Erkenntnisse der Literaturrecherche mit den Ergebnissen der Ex-

perten_inneninterviews verknüpft. Im weiteren Forschungsverlauf wurde der Korruptionsfall der

Tetron-Affäre diskursanalytisch aufbereitet. Mit Hilfe der Mediendiskursanalyse wurden die unter-

schiedlichen Methoden und die Aufbereitung der Medien im Fall der Tetron-Affäre untersucht.

Hier wurde eine Eingrenzung auf zentrale diskursive Ereignisse vorgenommen. Der Schwerpunkt

wurde dabei auf eine Grob- und Feinanalyse der jeweiligen Medien in Bezug auf die diskursiven

Ereignisse gelegt.

• Themengruppe 4 (Korruption im internationalen Kontext / Inseratenaffäre): Es wurde nach wis-

senschaftlichen Quellen, Büchern und Zeitungsartikeln im Internet und in Bibliotheken recher-

chiert. Außerdem wurden Interviews mit mehreren Expert_innen durchgeführt: Ein E-Mail-Interview

mit Gernot Bauer vom Profil am 17. Februar 2013, ein Telefoninterview mit Martin Kreutner

von der International Anti Corruption Academy (IACA) und ein persönliches Interview mit Alois

Schedl von der Asfinag. Bei der Diskursanalyse der Inseratenaffäre wurden folgende Zeitungen

kritisch analysiert und diskutiert: Der Standard, die Presse, Profil, der Kurier, Format, die Wiener

Zeitung und die Kronen Zeitung. Dabei wurde zuerst eine Grobanalyse der diskursiven Ereignisse

durchgeführt und danach eine Feinanalyse einzelner Diskursfragmente verfasst.

• Themengruppe 5 (Korruptionsbekämpfung / Part-of-the-Game-Affäre): Das Forschungsprojekt

durchlief einen detailliert geplanten Forschungsablauf, welcher sich in die Erhebungsphase, die

Analyse- und Interpretationsphase und in die Wissenstransferphase unterteilen lässt. In der Erhe-

bungsphase erfolgte ein Desk Research, in dem für diese Forschung relevantes Primär- und Sekun-

därmaterial recherchiert wurde. Ebenso wurden Expert_inneninterviews durchgeführt, um die da-

durch gewonnen Informationen auf die weitere Forschung einfließen zu lassen. Auf die Erhebungs-

phase folgte die Analyse- und Interpretationsphase, in welcher das gesammelte Material codiert und

kategorisiert wurde. Anschließend wurden die gewonnen Erkenntnisse in der Wissenstransferphase

in Form dieses Forschungsberichts dokumentiert.

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3. Zusammenfassungen

Im Folgenden finden sich kurze Zusammenfassungen der fünf Teile, die von den Themengruppen im

Rahmen des vorliegenden Forschungsprojektes bearbeitet wurden.

3.1. Korruptionsbegriffe und Korruptionsansätze /

Telekom-Affäre

Teil II der Arbeit (Teil II auf Seite 29) befasst sich mit der historischen Entwicklung von Korruption,

der Definition des Korruptionsbegriffs und der Möglichkeiten der Messung von Korruption. Im ge-

schichtlichen Teil werden die unterschiedlichen Meinungen von Expert_innen über die Entstehung von

Korruption näher erläutert. In einem weiteren Kapitel wird auf die verschiedenen Interpretationen des

Korruptionsbegriffes eingegangen und es werden die Arten von Korruption sowie verschiedene Korrup-

tionsperspektiven behandelt:

• Kriminologische Perspektiven

• Strafrechtliche Perspektiven

• Ökonomische Perspektiven

• Politische Perspektiven

• Soziologische Perspektiven

• Psychologische Perspektiven

Im letzten Bereich dieses Teils wird den Fragen nachgegangen, wie Korruption gemessen wird und wie

verlässlich diese Messungen sind.

Im Rahmen einer Mediendiskursanalyse wurde die Telekom-Affäre betrachtet. Dabei wurde der Akti-

enkurs der Telekom Austria im Jahr 2004 nach oben manipuliert. Grund für diese Tat war ein Bonus-

programm, dass den Telekom-Vorständen und 95 weiteren Telekom-Austria-Manager_innen knapp 8,9

Millionen Euro brachte. Hierbei musste der Aktienkurs in der letzten Februarwoche 2004 im Durchschnitt

auf 11,70 Euro steigen.

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3. Zusammenfassungen

3.2. Korruption aus gesellschaftspolitischer Perspektive /

BUWOG-Affäre

Der dritte Teil der Arbeit (Teil III auf Seite 51) beschäftigt sich mit Korruption aus gesellschaftspolitischer

Perspektive. Dabei wird zuerst auf verschiedene Ursachen eingegangen, daran anschließend werden ein-

zelne Erklärungsansätze und Entstehungsaspekte näher betrachtet. Des Weiteren wird auf Auswirkungen

der Korruption auf die Gesellschaft sowie auf das demokratische System und die Normen eines Staates

eingegangen.

Korruption ist nicht nur auf einzelne Länder beschränkt, sondern ein globales Phänomen. Ziel dieses

Teils der Arbei ist es daher auch, Vergleiche zwischen den Korruptionsausprägungen in einzelnen Län-

dern bzw. Staatsformen und Regierungssystemen aufzustellen. Hierbei wurden Daten des Corruption

Perceptions Index von Transparency International und des Worldwide Governance Indicators Projects

der World Bank Group verwendet und aufgrund dessen Rückschlüsse gezogen. Zur Veranschaulichung

der konkreten Ausprägungen in Ländern mit hohen bzw. geringen Korruptionswerten (nach Transparen-

cy International) werden einige Staaten detailliert betrachtet.

Als Fallbeispiel wurden die Ereignisse rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen (BUWOG-

Affäre) mittels einer Mediendiskursanalyse erforscht. Die Auswahl fiel dabei auf vier Tageszeitungen und

eine Wochenzeitung. Anhand einer Grobanalyse wurde die Causa in vier Diskursfragmente zerlegt und de-

tailliert behandelt. Die Analyse der intensiven Medienberichterstattung, welche sich über einen Zeitraum

von ca. zehn Jahren erstreckt, zeigt den Umfang und die Komplexität der Affäre auf. Unterschiedliche

und gegensätzliche Äußerungen sowie Spekulationen über die Ereignisse prägten die Berichterstattung.

Trotz Selbstanzeigen und eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist das Ende der Aufklä-

rungsarbeit und auch der Medienberichterstattung zum Thema noch nicht erreicht.

3.3. Korruption in Österreich / Tetron-Affäre

Im Teil IV dieser Arbeit (Teil IV auf Seite 101) wird die historische Komponente der Korruption in Öster-

reich nach 1945 dargestellt. Es werden drei bedeutende Skandale, die Krauland-Affäre, der Fall Lucona so-

wie der AKH-Skandal näher betrachtet. Außerdem wurde eine mediale Diskursanalyse zur Tetron-Affäre

durchgeführt, bei der es um mögliche Geldwäsche und Provisionszahlungen in Zusammenhang mit der

im Jahr 2003 vom österreichischen Innenministerium neu ausgeschriebenen Umstellung auf ein digitales

Funksystem für Behörden und Einsatzkräfte geht. Die Grobanalyse der diskursiven Ereignisse umfasst

dabei insgesamt vier Fälle: Alfons Mensdorff-Pouilly und seine Rolle, Sonderprüfung des Blaulichtfunks,

Ex-Innenminister Ernst Strasser vor dem Untersuchungsausschuss und Ex-Kabinettschef Christoph Ul-

mer vor dem Untersuchungsausschuss. Daran anschließend wird eine Feinanalyse einzelner Diskursfrag-

mente dieser Fälle durchgeführt.

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3. Zusammenfassungen

3.4. Korruption im internationalen Kontext / Inseratenaffäre

Der Teil V (Teil V auf Seite 123) behandelt vier Korruptionsfälle aus verschiedenen Ländern. Einer der

beschriebenen Fälle ist der Siemens-Korruptionsskandal in Deutschland, wobei dieser mit der Aufdeckung

von Korruptionsfällen in anderen Ländern in Verbindung steht. Insgesamt ist im Zuge dieses Skandals

ein Schaden von 1,3 Milliarden Euro entstanden. Ein weiterer Fall ist jener von Akis Tsochatzopoulos

in Griechenland. Der ehemalige griechische Verteidigungsminister soll dabei bis zu zwei Milliarden Euro

an Bestechungsgeldern angenommen haben. Außerdem werden der Korruptionsskandal von Marbella in

Spanien und die Karatschi-Affäre in Frankreich behandelt. Bei der Marbella-Affäre wurden unter Juan

Antonio Roca illegale Baugenehmigungen erteilt, wobei ein Drittel der 80.000 Wohnungen in Marbella

illegal errichtet worden sein sollen. Die Karatschi-Affäre handelt vom Verkauf französischer U-Boote im

Wert von 84 Millionen Euro an Pakistan, wobei Schmiergelder gezahlt wurden und ein Teil des Geldes

an den damaligen Premierminister Edouard Balladur ging, der damit einen Teil seines Wahlkampfes zum

französischen Ministerpräsidenten im Jahr 1997 finanzierte.

Mit Bezug auf Österreich wird die Inseratenaffäre einer Mediendiskursanalyse unterzogen. Im Rahmen

dieser Affäre wird derzeit gegen mehrere Poliker_innen ermittelt, da der Verdacht der Inseratenvergabe

an verschiedene Zeitungen zum Zwecke der unerlaubten Imagepflege besteht.

3.5. Korruptionsbekämpfung / Part-of-the-Game-Affäre

Der Beginn des Teils VI (Teil VI auf Seite 151) befasst sich mit Korruptionsprävention und -bekämpfung.

Einleitend werden Korruptionsbekämpfungseinrichtungen samt deren ergriffenen Maßnahmen und Stra-

tegien beschrieben, wobei hier auf die Vereinten Nationen und die OECD auf internationaler Ebene ein-

gegangen wird und das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Staatengruppe gegen Korruption

(GRECO) auf EU-Ebene näher analysiert werden. Zudem wird auch ein Einblick in die Tätigkeiten der

weltweit bekanntesten und aktivsten Nichtregierungsorganisation Transparency International gegeben.

Die anschließende Analyse wird der Korruptionsbekämpfung in Österreich gewidmet. Im Zuge dessen

wird zunächst das österreichische Strafrecht näher betrachtet, wobei das Korruptionsstrafrechtsände-

rungsgesetz von 2012 hier wesentliche Änderungen für Österreich gebracht hat. Grundlage dieses The-

menbereichs bildet allerdings der GRECO-Evaluierungsbericht des Jahres 2008. Dieser ist in drei Evaluie-

rungsrunden unterteilt und enthält Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption. Den Abschluss

des Kapitels über Korruptionsbekämpfung in Österreich bildet die Beschreibung der dafür maßgeblichen

Einrichtungen. Dabei wird der Fokus auf das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptions-

bekämpfung (BAK) – das ehemalige Büro für innere Angelegenheiten (BIA) – und die Zentrale Staatsan-

waltschaft für Wirtschaftssachen und Korruption (WKStA) gelegt.

Anschließend wird ein Exkurs über die Korruptionsbekämpfung in Deutschland geführt, der zeigen soll,

welche Maßnahmen und Strategien in anderen Ländern ergriffen werden. Da Deutschland ebenfalls im

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3. Zusammenfassungen

Mittelfeld der wahrgenommenen Korruption beim Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transpa-

rency International liegt, wird hier der Vergleich zu Österreich gezogen.

In einem eigenen Teil der Arbeit wird der mediale Diskurs rund um die Part-of-the-Game-Affäre analy-

siert. Die Analyse wird zu jenen Ereignissen durchgeführt, die einerseits für großes mediales Aufsehen

sorgten und andererseits im Verlauf dieser Affäre wesentliche Eckpunkte für den gerichtlichen Urteilsent-

scheid darstellten. Dies geschieht auf zwei Ebenen: Die Grobanalyse dient zur Erfassung der diskursiven

Ereignisse, welche auf oberflächliche Merkmale hin untersucht werden. Danach wird in der Feinanalyse

die Berichterstattung der einzelnen Medien genau analysiert und jeweils zwei Artikel einander gegenüber-

gestellt, um so mögliche Differenzen herauszuarbeiten. Der Fokus der gesamten Analyse liegt aber auch

auf der Veränderung der Berichterstattung im Verlauf der Affäre in Bezug auf Unterstützung bzw. Ableh-

nung des Standpunktes des Angeklagten Uwe Scheuch, ehemaliger Landeshauptmannstellvertreter von

Kärnten.

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Teil II.

Korruptionsbegriffe undKorruptionsansätze

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4. Einleitung

Korruption gilt weltweit als etwas Negatives, das bekämpft werden muss, da die Nachteile gegenüber den

Vorteilen überwiegen. So kann allgemein festgestellt werden, dass Länder, in denen der Korruptionsgrad

höher ist, ärmer sind.1 Korruption ist ein unsichtbares Phänomen und spielt sich unmerklich ab. Sie

wird nur entdeckt, wenn sich einer der Involvierten benachteiligt fühlt oder rein durch Zufall. Beide Fälle

sind allerdings selten. Als Regelfall kann angenommen werden, dass Korruption weiter verbreitet ist, als

gemeinhin geglaubt wird, da sie eben nicht direkt wahrgenommen werden kann.2

Der folgende Teil der Arbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Begriff Korruption zu definieren und

die verschiedenen Ansätze aus den Bereichen Kriminologie, Strafrecht, Ökonomie, Politik, Soziologie und

Psychologie vorzustellen. Ebenso sollen die historische Entwicklung und die Messung von Korruption

näher erläutert werden.

1 vgl. Stockhammer 2011, S. 322 vgl. Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg o. J.

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5. Historische Entwicklung von Korruption

Hinsichtlich der historischen Entwicklung bestehen unterschiedliche Meinungen in der Wissenschaft,

wann Korruption entstanden ist. Laut Schuller (2005) war schon in der Antike politische Korruption ein

weit verbreitetes Phänomen. Er betrachtet die politische Korruption im archaischen Griechenland (750

v. C.), im hellenistischen Ägypten (336 v. C.) und in der Römischen Republik und schließt mit theoreti-

schen Überlegungen zu Definition und Grundlagen der Korruption. Das häufig vorkommende und oft

bekämpfte Phänomen wird bestimmt durch eine an Handlungen orientierte definitorische Einordnung

im unaufgelösten Spannungsfeld zwischen Personalismus und rationalem öffentlichen Verhalten.3

Laut Pozdnyakov (2010) kann erst später, im christlich geprägten Mittelalter, von Korruption in Form von

Bestechung und Betrug gesprochen werden. Damals waren die Ämter, welche lange Zeit als persönlicher

Besitz galten, käuflich. Zur klassischen Figur der Korruption zählt der_die bestechliche Richter_in.4 Ro-

thfuss (2012) weist darauf hin, dass infolge der Politisierung der Gesellschaft und der Institutionalisierung

des modernen Staates und in Abkehr von den aristokratischen Patronagesystemen der Frühen Neuzeit an

der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert eine “absolute” Kritik der politischen Korruption entstanden ist.

Ebenso teilt sie die Meinung, dass heutzutage Korruption in der Regel als Missbrauch eines öffentlichen

Amtes für private Zwecke beschrieben wird.5

Bruckmüller (2011) nimmt eine andere Position ein. Nach ihm entwickelte sich Korruption erst mit der

Industrialisierung der Staaten, denn im Mittelalter wurde eine höhere Position nur durch körperliche Kraft

oder edler Herkunft erreicht.6

3 vgl. Schuller 20054 vgl. Pozdnyakov 2010, S. 335 vgl. Rothfuss 20106 vgl. Bruckmüller 2011, S. 10

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

Der Begriff Korruption stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und meint übersetzt “verderben, ver-

leiten, bestechen”. Laut Transparency International bedeutet Korruption den Missbrauch anvertrauter

Macht zu einem privaten Nutzen bzw. Vorteil, jedoch reicht laut Bruckmüller (2011) diese Definition nicht

aus, da eine bestimmte gegebene Handlung nicht eindeutig als Korruption bezeichnet werden kann.7 In

der weithin bekannten UN-Konvention wird überhaupt von einer Definition von Korruption abgeraten,

da die Auffassungen der Mitgliedsstaaten aus aller Welt zu unterschiedlich sind.8

Insbesondere die Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Bereich ist für die Definition von Kor-

ruption bedeutend. Die Vorgesetzten repräsentieren die Seite des Staates und gegenüber sind die Beamt_

innen, welche einen Handlungsraum bei den Entscheidungen besitzen und somit auch einen persönlichen

Vorteil daraus ziehen können.9 Korrupte hohe Beamt_innen, Minister_innen oder Abgeordnete sind zen-

trale Akteur_innen politischer Korruption, da sie die „Spielregeln“ der Gesellschaft verfassen, indem sie

Erlässe oder Verordnungen verabschieden.

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden auch qualitative Interviews mit Personen durchgeführt, die

mit der so genannten Telekom-Affäre in Österreich in Verbindung stehen (vgl. dazu Kapitel 30 auf Sei-

te 193). Peter Schiefer, Konzernsprecher der Telekom AG, meint in Bezug auf Korruption, dass dieser

Begriff eine gewisse Bandbreite besitzt. Er spricht von einem “Anfüttern” und der Herstellung eines Ver-

hältnisses, welches jemanden beeinflussen soll: “Für mich, kurzum, ist es alles, wo man mit unredlichen

Mitteln versucht, etwas zu beeinflussen, gerade einen Gesetzesprozess, oder ein behördliches Verfah-

ren oder ähnliches.”10 Stefan Prochaska, Rechtsanwalt des Kronzeugen Gernot Schieszler, definiert den

Begriff Korruption aus rechtswirtschaftlicher Sicht und nennt ihn einen ursprünglich gesellschaftlichen

Zustand, der von unterschiedlichen Jurist_innen in diverse Paragraphen “gepresst wurde”. Er verwendet

ebenfalls den Begriff des “Anfütterns” in Österreich. Dahinter steht laut seiner Erklärung die Gier der

Menschen. Er spricht im Interview auch vom geographischen Aspekt nämlich: “[...] je weiter sie von Nor-

den nach Süden kommen, in Europa zum Beispiel, und von Westen nach Osten, nimmt das sukzessive

zu [...]”.11

7 vgl. Bruckmüller 2011, S. 268 vgl. Heinzel 20059 vgl. ebd.10 Schiefer 201311 Prochaska 2013

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

6.1. Formen von Korruption

Korruption kann in verschiedene Formen unterteilt werden. So können korrupte Handlungen spontan

und situativ oder aber auch planmäßig und strukturell ausgeführt werden.

Spontane Handlungen treten häufig im Rahmen der allgemeinen Verwaltungs- und Polizeiarbeit auf 12, wie

zum Beispiel eine Geldsumme, damit eine Amtshandlung nicht ausgeführt wird.13 Hingegen ist planmäßi-

ges Vorgehen eher bei komplexen Vorgehen wie der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Leistungen

zu verzeichnen.14 Diese Korruption ist langfristig angelegt und bewusst geplant. Es beginnt mit kleinen

Gefälligkeiten, die allmählich gesteigert werden und es entsteht eine Abhängigkeitssituation.15

Korruption kann verschiedene Formen und Eigenschaften annehmen wie Bestechung und Erpressung,

Kleptokratie (Diebstahl und Privatisierung von Staatsmitteln), Veruntreuung und missbräuchliche Ver-

wendung von Staatsmitteln, Nichterfüllung von Pflichten wie bei Vetternwirtschaft, Gunstvermittlung,

Akzeptanz unangemessener Geschenke, Schützen von Misswirtschaft durch Vertuschung und Eidbruch,

Machtmissbrauch wie Einschüchterung und Folter sowie Manipulation von gesetzlichen Regelungen wie

zum Beispiel Wahlbetrug, Stimmenkauf bei Wahlen oder Bereicherung durch künstliche Verknappung.16

Im weiteren Verlauf werden die Begriffe Bestechung, Unterschlagung, Betrug, Favoritismus und Erpres-

sung näher erläutert. Bestechung bezeichnet den Prozess einer Annahme eines materiellen Entgelts für

eine erbrachte oder zu erbringende Dienstleistung durch eine öffentliche Amtsperson, eine_n Politiker_

in oder eine Person aus der Privatwirtschaft. Die Bestechung kann eine feste Geldsumme, ein festge-

legter Anteil eines Vertrages oder eine ähnliche materielle Entgeltung beinhalten. Sie wird an eine staat-

liche Amtsperson bezahlt, die über die nötige Entscheidungskompetenz verfügt. Sie umfasst nicht nur

eine Übertretung der formalen Regulierungen, sondern ermöglicht auch eine schnellere Bearbeitung von

Verfahren oder den Erwerb einer staatlichen Lizenz ohne den erforderlichen Leistungsnachweis. Beste-

chung kann auch die Anwendung eines Gesetzes verhindern und als Essenz der Korruption verstanden

werden.17 Zusammengefasst ist das Ziel der Bestechung, eine Leistung zu erhalten, die der Bestechende

sonst nicht oder erst später erhalten hätte.18

Unterschlagung wird im strikt rechtlichen Sinn nicht als Korruption angesehen, beinhaltet aber mitunter

eine missbräuchliche Ausübung eines öffentlichen Amtes zu privaten Zwecken, wenn illoyale Angestellte

öffentliche Mittel für ihren privaten Nutzen entwenden. Unterschlagung findet meist in autokratischen

Staatsstrukturen statt, wo der politische Willen mangelt, eine unabhängige Justiz, rechtliche Wirksamkeit

zu entfalten und Unterschlagung nicht unterbunden und geahndet wird.19 Die Grundlage von Betrug bil-

den Täuschung, Schwindel oder bewusste Irreführung. Es beinhaltet die Manipulation oder Verzerrung12 vgl. Siegmund 2013, S. 113 vgl. Zentrale Antikorruptionsstelle Bremen 201314 vgl. Siegmund 2013, S. 115 vgl. Zentrale Antikorruptionsstelle Bremen 201316 vgl. Stockhammer 2011, S. 917 vgl. Oberson 2003, S. 1318 vgl. Schneider 2007, S. 1919 vgl. Oberson 2003, S. 13 f

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

von Informationen, Fakten oder Sachverhalten durch eine Amtsperson, die Einnahmen aus den Betrugs-

handlungen für private Zwecke verwendet. Im gleichen Ausmaße liegt Betrug vor, wenn Politiker_innen

oder Beamt_innen mit entsprechenden Handlungsbefugnissen an Geschäften beteiligt sind, die ungesetz-

lich sind.20

Favoritismus ist das Ergebnis des menschlichen Bedürfnisses, die eigene Familie bei der Verteilung staatli-

cher Ressourcen teilhaben zu lassen und zu begünstigen. Dies findet oft in nicht-demokratischen Ländern

statt, um die Macht der Herrscher_innen langfristig abzusichern.21 Ähnlich kann der Begriff Nepotis-

mus oder “Vetternwirtschaft” aufgefasst werden, der eine spezielle Form des Favoritismus darstellt und

bei dem persönliche Beziehungen oder verwandtschaftliche Beziehungen im Vordergrund stehen. Eine

Amtsperson nutzt seine_ihre Stellung und dazugehörige Macht aus, um Personen, die in einer persönli-

chen Beziehung zu ihm_ihr stehen eine normwidrige Bevorzugung zukommen zu lassen.22 Erpressung

umfasst einen beabsichtigten Akt der Extraktion von Geldern oder anderer Ressourcen durch Zwang

oder Nötigung. Einschüchterungen, Schikanen und ein Empfinden von Angst und Unsicherheiten wird

systematisch ausgenützt, um Gelder oder andere Dienstleistungen zu erpressen. Zu erwähnen sind hier

Schutzgelderpressungen mafioser Organisationen oder von Kriminellen. Für die Androhung der Gewalt

muss das Gewaltmonopol des Staates teilweise oder umfassend bedroht sein.23

6.2. Ansätze von Korruption

6.2.1. Kriminologische Perspektiven

Vor allem mit der Kriminologie wird Korruption in Verbindung gebracht, da sich diese mit abweichen-

dem Verhalten, seiner Bekämpfung und mit (in)formeller Sozialkontrolle befasst. Allerdings führt das

Thema Korruption ein Schattendasein in der Kriminologie. Dabei wird erwartet, dass es als normatives

und soziales Problem mit changierenden Grenzen der Legalität und Legitimität gerade für die Krimi-

nologie sehr attraktiv zu sein scheint. Wenn überhaupt, erscheint Korruption im Zusammenhang mit

Wirtschaftskriminalität eher als Begleitdelikt.24 Unter Kriminologie wird grundlegend eine interdiszipli-

när ausgerichtete Wissenschaft verstanden, die Theorien, Erkenntnisse und Methoden aus Soziologie,

Psychologie, Ethnologie, (Straf-)Rechtswissenschaft u. a. benutzt.25 Die Kriminologie definiert die Kor-

ruption nach Siegmund (2013) als “Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft

oder eines politischen Mandats, zu Gunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder aus Eigeninitia-

tive, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts

eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für

ein Unternehmen (in wirtschaftlicher Funktion), unter Verschleierung/Geheimhaltung/Vertuschung der

20 vgl. Oberson 2003, S. 1421 vgl. ebd., S. 1522 vgl. Schneider 2007, S. 2023 vgl. Oberson 2003, S. 1524 vgl. Graeff und Grieger 2012, S. 16925 vgl. ebd., S. 170

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

Machenschaften (fakultativ)”.26 Wenn es zu einem kriminellen Akt kommt, z. B. Raub oder Diebstahl,

werden diese in der Regel bestraft. Die Opfer erstatten Anzeige und daraufhin wird die Polizei oder die

Staatsanwaltschaft aktiv. Es kommt weiters zu einem Prozess und die Täter_innen müssen eine Wieder-

gutmachung leisten (sofern dies möglich ist).27

Bei Korruption ist das nicht direkt der Fall. Normalerweise ist mindestens ein_e Täter_in und ein Opfer

beteiligt. Das Opfer wird, wenn Interesse an einer Aufklärung besteht, zur Polizei gehen. Bei Korruption

gibt es nur Täter_innen und zwar genau zwei: den_die Bestecher_in und den Bestochenen. Eine Aufde-

ckung haben beide nicht im Sinn und da kein(e) Opfer vorhanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass

alles aufgedeckt wird sehr gering.28 Wenn sich Kriminologie mit Korruption befasst, dann weist sie ein

heterogenes Verständnis von Korruption auf und handelt sie nicht selten zusammen mit allen möglichen

Formen der Kriminalität ab. Am Klarsten lässt sich Korruption darstellen als “conflict of interest, embezz-

lement, fraud, bribery, political meddling, nepotism and extortion”29 bzw. als “domestic and international

bribery, illicit political controbutions, other illicit payments, fraud, buyig and delivering of votes, abuse of

power and breach of trust, misappropriation of public funds, and conflict of interest”.30

Insofern Definitionen benutzt werden, weisen sie Gemeinsamkeiten mit Public-Office-Definitionen auf.31

Zhang (2009) orientiert sich nach der Weltbank und definiert Korruption “as the use of one’s public posi-

tion for illegitimate private gains, bearing in mind that these activities often defy precise categorization.”32

Die Schlüsselfunktion ist hier die Verletzung von “delegated or implied trust”33, die neben illegalen auch

Handlungen beinhalten soll, die als ethisches Vergehen zu werten sind. Karstedt (2003) vertritt einen ähn-

lichen Ansatz. Ihre Definition von Korruption ist “eine Transaktion, bei der für etwas gezahlt wird, was

eigentlich nicht käuflich sein sollte. Es ist eine Transaktion, bei der beide Partner illegitime Vorteile zu

Lasten anderer, einer Organisation oder der Allgemeinheit erhalten, und die den Missbrauch von Macht

einschließt, ebenso wie ein Interessenausgleich zwischen den involvierten Partnern unter Ausschluss und

zum Nachteil Dritter.”34 Deflem (1995) orientiert sich mehr an Habermas’ Theorie des kommunikativen

Handelns und definiert Korruption “as that type of strategic action in which two or more actors undertake

an exchange relation by way of a successful transfer of steering media (money or power) which sidesteps

the legally prescribed procedure to regulate the relation.”35

Dabei unterscheidet Deflem zwischen zwei Arten von Korruption, die “monetary corruption” und die

“bureaucratic corruption”. Erstere entspricht der “klassischen” Korruption, “bei der ein Amtsträger be-

stochen wird, um eine Dienstleistung oder eine Genehmigung zu ‘kaufen’, wobei gegen rechtlich geregeltes

Vorgehen verstoßen wird. Unter ‘bureaucratic corruption’ versteht Deflem die von Personen in staatlichen26 vgl. Siegmund 201327 vgl. ebd.28 vgl. Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg o. J.29 Zhang el al. 2009, S. 205, zitiert nach Graeff und Grieger 2012, S. 17530 Passas 1997b, zitiert nach ebd.31 vgl. ebd.32 Zhang et al. 2009, S. 205, zitiert nach ebd.33 Zhang et al. 2009, S. 205, zitiert nach ebd.34 Karstedt 2003, S. 390, zitiert nach ebd.35 Deflem 1995, S. 248, zitiert nach ebd.

38

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

Machtpositionen initiierte Korruption, die nicht zuletzt auch dadurch erzwungen werden kann, als dieser

Personenkreis über entsprechende Durchsetzungsmacht verfügt und Sanktionen verhängen kann.”36

6.2.2. Strafrechtliche Perspektiven

Die Korruption hat an Bedeutung im Strafrecht wie auch in der Strafrechtswissenschaft zugenommen.

Nicht nur die Öffentlichkeit sondern auch die Staatsanwaltschaften, die Gerichte und die Rechtswissen-

schaft haben das Thema Korruption sehr bedeutsam gemacht, vor allem durch eindrucksvolle Straf-

verfahren. Problematische Fragestellungen sind dabei reichlich vorhanden, zum Beispiel inwiefern sich

die Privatisierung ehemaliger staatlicher Betriebe auf die “Amtsträgereigenschaft” der dort Beschäftigten

auswirkt. Erfahrungsgemäß nur bei Beteiligung von Amtsträgern kommt eine Strafbarkeit wegen eines

Verbrechens durch Korruption in Betracht.37 Beim juristischen Korruptionsbegriff ist vom gesetzlichen

Verständnis auszugehen. Korruption ist im deutschen Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung oder

in den strafrechtlichen Nebengesetzen nicht vorhanden. Ein Verbrechen oder ein Tatbestandsmerkmal

der Korruption gibt es nicht und daher auch keine gesetzliche Begriffsbestimmung. Jedoch verwendet der

Strafgesetzgeber den Begriff “Korruption” als Oberbegriff für ein kriminologisches Phänomen, unter

Anwendung des Strafrechts, welches den Titel “Gesetz zur Bekämpfung der Korruption” trägt. Dar-

in wird erklärt, was der Gesetzgeber unter Korruption versteht. In diesem Gesetz stellt der Betrug, die

Erpressung oder eine namentliche Untreue aber keine Korruption im Rechtssinne dar. Der Begriff “cor-

rumpere” (lat.) wird häufig übersetzt mit zusammenbrechen, beschädigen, verletzen, fälschen, bestechen,

verführen usw., doch dieser Begriff ist etwas unspezifisch, da diese Übersetzungen für so viele Straftaten

zutreffen, die keine Verbindung mit Korruption aufzeigen (z. B. Körperverletzung oder Sachbeschädi-

gung). Der Gesetzgeber ordnet Angelegenheiten auch als Korruption ein, an denen keine Amtsträger_

innen teilnehmen. Korruption setzt nicht unbedingt voraus, dass Angehörige des öffentlichen Dienstes

in Angelegenheiten verwickelt sind.38

Der juristische Korruptionsbegriff “[...] ist demgegenüber immer eine Einschränkung und Präzisierung,

ein unter jeweils bestimmten historischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Gegeben-

heiten ‘gewolltes’ Konstrukt an Strafrechtsnormen. Der strafrechtliche Korruptionsbegriff umfasst also

längst nicht das allgemeine Spektrum möglicher missbräuchlicher Verhaltensweisen”, ist wie oben bereits

erwähnt auch die Auffassung von Siegmund (2013).39

6.2.3. Ökonomische Perspektiven

Aus der ökonomischen Perspektive betrachtet, stellt Korruption ein Problem wirtschaftlichen Handelns

dar, bei dem rational agierende Individuen versuchen, ihren eigenen Nutzen zu maximieren ohne die

Auswirkungen dieses Handelns auf Dritte in ihre persönliche Nutzenkalkulation mit einzubeziehen. Es36 Graeff und Grieger 2012, S. 175 f37 vgl. ebd., S. 5538 vgl. ebd., S. 56 f39 Siegmund 2013

39

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

entpuppen sich externe Kosten, die eine Gesellschaft aufgrund einiger weniger tolerieren muss. Zum

Wohl einer gesamten Volkswirtschaft gilt es, diesen Kosten zu entgehen, denn sie schränken ihre Funkti-

onsfähigkeit an mehreren Stellen ein und verlangsamen das Wirtschaftswachstum.40 Engerer (1998) meint

dazu:

„[...] in ökonomischen Analysen ist es darüber hinaus üblich, Korruption nur an der Schnitt-

stelle zwischen privatem und öffentlichem Sektor zu untersuchen; kriminelle Vorgänge in-

nerhalb des privaten oder innerhalb des öffentlichen Sektors werden hingegen meist ausge-

klammert. Konkret wird in ökonomischen Betrachtungen Korruption als illegale Handlung

zwischen einem oder mehreren Beamten als sogenannten ‘Korrumpierten’ einerseits und ei-

nem oder mehreren privaten Akteuren als ‘Korrumpeuren’ andererseits gefasst. Dabei wird

angenommen, dass der Beamte über eine gewisse Machtposition verfügt. Diese Vorrang-

stellung des Beamten wird in den einfachen ökonomischen Analysen als Monopolsituation

charakterisiert.“41

Weiters ist Engerer der Meinung, dass der Begriff des “Monopols” bereits dort beginnt, wo die ökono-

mische Korruptionsbetrachtung ansetzt. Ende der 1960er-Jahre bzw. Anfang der 1970er-Jahre war die

Korruption in veröffentlichten Beiträgen ein Anwendungsfall der Preistheorie.42 Aus der ökonomischen

Perspektive wird Korruption als Akt des Tausches verstanden. Man nimmt an, dass der Tausch dabei

freiwillig zustande kommt, also nicht auf physischer Gewalt beruhend, und somit die Korruption von

Schutzgelderpressungen, z. B. durch mafiöse Organisationen, zu unterscheiden gilt. Der Tausch erfolgt

von den Tauschpartnern absichtlich, was somit in gegenseitigem Einvernehmen heißt. Somit wird in den

ökonomischen Analysen die Korruption auf den Fall der Bestechung reduziert. Der Betrug wird oft nicht

als Thema erwähnt, denn schlussendlich wird etwas gesetzwidrig getauscht.43 Die Tauschpartner_innen

müssen sich jedoch im Klaren sein, dass sie, wenn sie erwischt werden, mit Sanktionen zu rechnen haben.

Korruption wird in der Ökonomie sehr häufig als ein Vergehen einer öffentlich bediensteten Person gese-

hen. Diese verletzt entweder die Normen oder lässt sich für Leistungen honorieren. Das zuletzt Genannte

würde eine Verschwendung von Ressourcen ausdrücken, da für die Zahlung von Geld keine Gegenleis-

tung erfolgt, weil die Leistung von Beamten bzw. der Beamtin sowieso erbracht wird. Man bezeichnet

diese Situation auch als “Rent-Seeking”.44

Bei dem Modell der Wettbewerbskonstellationen und dem Modell der Warteschlange geht die Wissen-

schaft auf mikroökonomische Ansätze ein. Das Modell der Wettbewerbskonstellation geht davon aus,

dass “bei einer großen Auswahl von Anbietern eines vollständig homogenen Gutes die Chance der Kor-

ruption sehr gering ist. Wenn es weniger Anbieter oder steigende Produktdifferenzen gibt, führt dies dazu,

dass die Häufigkeit korrupten Handelns steigt.”45 Vor allem wenn auf der einen Seite ein rascher Abschluss

des Vertrages gewünscht wird, die andere Seite aber keinen Zeitdruck wahrnimmt, ist die Chance für Kor-

40 vgl. Graeff und Grieger 2012, S. 31 f41 Engerer 199842 vgl. ebd.43 vgl. ebd.44 vgl. Schinzel 2011, S. 1045 Ebd.

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

ruption sehr groß. Derjenige, der eine schnelle Einigung anstrebt, wird versuchen, durch Bestechung die

Zeit bis zur Entscheidungsfindung zu verringern und den Zuschlag zu bekommen.46 Bei dem Modell der

Warteschlangen wird angenommen, dass die Unternehmen versuchen, durch eine Bestechung ihre Stel-

lung in der Schlange zu verbessern. Somit gilt also nicht das Prinzip “First come, first serve”, sondern je

höher die erbrachte Korruptionsleistung, desto weiter nach vorne kommt man in der Schlange. Vor al-

lem beim Kauf von Lizenzen oder Vergünstigungen ist dieses Modell verbreitet.47 Diese beiden Modelle

sind sehr statisch und gehen nicht auf alle Punkte ein: “So spielen Höhe von Strafen, Entdeckungswahr-

scheinlichkeit oder Gehalt keine Rolle. Auch die Unterschiede in den einzelnen Ländern werden durch

diese Modelle nicht erklärt. So entstanden weitere Modelle wie die Konjunkturtheorie oder die Genera-

tionentheorie.”48 Die Konjunkturtheorie stellt die unterschiedlichen Ausprägungen in unterschiedlichen

Ländern dar. Das Korruptionsniveau liegt in einem Land niedrig, je stabiler das politische System und je

loyaler der Verwaltungsapparat des Staates ist. Man geht auch davon aus, dass in einem demokratischen

Land, wo das Allgemeinwohl der Bevölkerung wichtiger ist, weniger Korruption vorkommt als in einem

Land, das von einer Diktatur geprägt ist. Das muss aber nicht heißen, dass das Niveau der Korruption

nicht in beiden Ländern gleich sein kann. Die Konjunkturtheorie setzt voraus, dass die Stabilität einer

Regierung durch die Häufigkeit der Korruption bestimmt wird.49 Die Generationstheorie zeigt die dyna-

mischen Entwicklungen durch das Alter und die Länge der Beschäftigung auf. Schinzel erklärt: “Je länger

ein Angestellter in einem Betrieb oder Amt arbeitet, umso geringer wird die Wahrscheinlichkeit der Ent-

deckung seines Fehlverhaltens.”50 Junge Beschäftige sind durch Strafen und der Angst, dass sie erwischt

werden, leichter abzuschrecken, weil sie noch nicht die selbe Arbeitserfahrung wie langjährige Angestellte

haben.51

Eine weitere ökonomische Sichtweise ist der makroökonomische Bereich. In diesem tritt Korruption häu-

figer auf, wenn der Wettbewerb nur eingeschränkt oder gar nicht erfolgt oder die Produktdifferenzierung

steigt. Als Folge, dass Güter für den Staat bereit gestellt werden, steigt die Möglichkeit der Korruption an.

Die Gründe sind fehlende Transparenz der Vergabe und der Wirtschaft wie auch die gestärkte Machtstel-

lung der Beamt_innen im Verwaltungsapparat. Durch Faktoren wie Regulierungen und Autorisierungen

oder Ausgabeentscheidungen sowie Steuergesetzgebung wird die Intransparenz gesteigert: “Diese Fakto-

ren könne Firmen anregen, die Gesetze oder Ausschreibungsverfahren durch Bestechung der entschei-

denden Beamten zu beeinflussen. Bei vollständigem Wettbewerb lohnt sich Korruption nicht, da das Gut

in ausreichender Menge zu einem geringen Preis vorhanden ist und Korruption keinen Vorteil bringt”52,

schreibt Schinzel. In dem Modell “Arm’s Length” wird vorausgesetzt, dass bei Wirtschaftsprozessen mit

mehr als einem_einer Teilnehmer_in keine persönlichen Beziehungen existent sind. Schinzel erklärt, dass

“diese Abnahme der personalisierten Geschäftsbeziehungen [...] nach diesem Modell zur Folge [hat], dass

die Anreize, Korruption zu betreiben, sinken, da eine nüchterne Betrachtungsweise angewandt und nicht

46 vgl. Schinzel 2011, S. 1047 vgl. ebd., S. 1148 Ebd., S. 1249 vgl. ebd., S. 13 f50 Ebd., S. 1551 vgl. ebd.52 Ebd., S. 16

41

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

auf persönliche Erfahrungen zurückgegriffen wird.”53 Neben den bereits genannten Modellen folgen drei

sehr bedeutsame theoretische Ansätze der Ökonomie: das “Kosten-Nutzen-Kalkül”, das Principal-Agent-

Modell und der Rent-Seeking-Ansatz.

In der Ökonomie entwickelt sich Korruption nicht wegen schlechter Moral, sondern aufgrund einer

schlechten Ausgestaltung der Regeln und Institutionen: “Wenn der Eigennutzen von Individuen nicht

in produktive Tätigkeiten gelenkt wird, sondern sie zu Korruption animiert, dann liegt eine institutionel-

le Fehlentwicklung vor.”54 Diese fehlerhaften Anreize machen sich sichtbar, wenn Korruption versucht,

individuelle Vorteile zu erlangen: “Denn eine Person wird sich immer dann für ein korruptes Verhal-

ten entscheiden, wenn der Nutzen die Kosten der Korruption übersteigt.”55 Der Kosten-Nutzen-Ansatz

wurde in der Ökonomie das erste Mal im Jahr 1968 von Becker angewandt. Das Grundkonzept findet

man oft im Forschungsbereich “Ökonomik der Korruption”. Wenn es um Bestechung geht, wäre der

Nutzen des Bestechenden der erhoffte Profit aus dem durch das Bestechungsgeld erlangten Vorteil. Das

wäre zum Beispiel der Gewinn aus einem öffentlichen Bauauftrag. Die entstehenden Kosten des Akteurs

wären einerseits das Bestechungsgeld selbst und andererseits die Zeit, die verwendet wurde, um einen

Korruptionspartner zu finden, der das Geschäft in die Tat umsetzt. Es ist damit zu rechnen, dass das kor-

rupte Geschäft auffliegt und es somit zu einer Strafe kommt. Höchstwahrscheinlich werden Ressourcen

verwendet, um so einer Strafe zu entkommen und die rechtswidrigen Transaktionen zu vertuschen. Zu

guter Letzt muss der korrupte “Täter” auch die moralischen Kosten tragen. Graeff und Grieger vertre-

ten die These, “[...] wenn der Nutzen der Korruption die Kosten überwiegt, wird sich eine Person dazu

entscheiden, eine korrupte Handlung zu vollziehen.”56 Der Kosten-Nutzen-Vergleich, der stattfindet, ist

ausschlaggebend, ob es zu korrupten Transaktionen kommt.

Auf das oben zuerst genannte Grundkonzept baut in der Volkswirtschaftstheorie das oft benutzte Prinzipal-

Agenten-Modell – auch Anreiztheorie genannt – auf.57 Entwickelt wurde dieses von Rose-Ackerman im

Jahr 1978 und von Klitgaard zu einem Principal-Agent-Client-Modell erweitert. Es bietet einen Rahmen,

um Korruption zu untersuchen, indem es die unterschiedlichen Positionen und auch die Anreize der Teil-

nehmer in einer hierarchischen Ordnung behandelt.58 Dieses Modell weist aber auch ein Problem auf,

und zwar die asymmetrische Information. Mit diesem Problem ist gemeint, dass der Prinzipal (= Auftrag-

geber oder Vorgesetzter) über das Handeln des Agenten nicht vollkommen informiert ist und somit die

Informationen über die Arbeitsleistung des Agenten ungleich verteilt sind. So hat der_die Agent_in die

Möglichkeit, sich opportunistisch oder korrupt zu verhalten: “Handelt der Agent korrupt, missbraucht er

die ihm anvertraute Macht zum eigenen Vorteil und zum Schaden des Prinzipals”59 und verstößt gegen die

auferlegten Vorschriften. Der Prinzipal hat in der Analyse häufig die Rolle des öffentlichen Auftraggebers

(z. B. des Staates). Die Agent_innen werden durch Amtsträger_innen wie Verwaltungsangestellte, Zoll-

beamt_innen oder Richter_innen in öffentlichen Unternehmen dargestellt. Eine vollkommene Kontrolle53 Schinzel 2011, S. 1654 Graeff und Grieger 2012, S. 3355 Ebd.56 Ebd.57 vgl. ebd., S. 3458 vgl. Schindele 2004, S. 7 f59 Graeff und Grieger 2012, S. 34

42

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

über den Prinzipal ist wegen prohibitiv hoher Kosten für den Agenten nicht durchführbar. Er kann aber

durch eine Ausgestaltung der Verträge probieren, den Agenten freiwillig zu ehrlichem Handeln zu brin-

gen. Sollte dies nicht funktionieren, wird der Agent korrupte Transaktionen mit Dritten abwickeln, wenn

durch diese der Nutzen maximiert wird. Als Beispiel könnte der Agent Bestechungsgelder von einem pri-

vaten Unternehmen in Besitz nehmen und im Gegenzug dem Unternehmer eine Lizenz gewähren, die

ihm nicht gebührt.60

Der Rent-Seeking-Ansatz bezeichnet einen verschwenderischen Fall von Ressourcen, da hierbei Leistung

auch ohne Zahlung von Geld durch einen Beamten bzw. eine Beamtin erfolgt wäre.61 Nach Stockhammer

(2011) wird Rent-Seeking als illegale Bereicherung der Beamten durch künstliche Verknappung definiert.62

Lange Zeit wurde Korruption mit Rent-Seeking-Verhalten gleichgesetzt. Diese Ausprägung von Korrup-

tion ist in Ländern, wo es an Transparenz und Überblick mangelt, auffindbar.63 Folglich führt dieses

Verhalten zu einer Fehlallokation von Ressourcen, welches die Gesamtbevölkerung finanziell belastet.64

Weitere Erläuterungen zu den genannten Ansätzen sind in Kapitel 10.1 auf Seite 75 zu finden.

6.2.4. Politische Perspektiven

Mit Korruption in der Politik hat sich bereits Aristoteles beschäftigt, als er über die drei Formen des

Herrschens und deren entartete Version, der korrupten Version, schrieb.65

Die Politik ist ein Bereich, der oft mit Korruptionshandlungen zu tun hat. Die Bandbreite reicht von ei-

nem Verstoß oder von absichtlichen Parteienfinanzierungsregeln über die Einflussnahme auf Regierungs-

und Verwaltungsentscheidungen durch Politiker_innen bis hin zum Kauf von Stimmen für politische

Entscheidungen. Es kommt hier aber zusätzlich die Einflussnahme der Bürger_innen auf das Urteil der

handelnden Organe hinzu und so stellt sich nicht die Frage, inwiefern eine Einflussnahme gegeben ist,

sondern wie weit die Einflussnahme reicht.66

Vor allem mit der “politischen Korruption” befassen sich die Politikwissenschaftler_innen. In der Politik-

wissenschaft wird oftmals die Definition verwendet, dass “Politik die Herstellung kollektiv verbindlicher

Entscheidungen für ein Gemeinwesen ist.”67 Die politische Korruption kann in diesem Zusammenhang in

gewisser Weise als Verstoß gegen Normen angesehen werden, um private Vorteile zu erlangen. Eine Gren-

ze zwischen Öffentlich und Privat wird in der Zeit von Privatisierungen und Public-Private-Parnterships

immer schwieriger. Bereits korrupte Handlungen zwischen Firmen oder privaten Organisationen kön-

nen politische Handlungen beeinflussen, “z. B. wenn sicherheitsrelevante oder kollektive Güter oder die

60 vgl. Graeff und Grieger 2012, S. 3461 vgl. Schinzel 2011, S. 962 vgl. Stockhammer 2011, S. 963 vgl. ebd., S. 2764 vgl. ebd., S. 4065 vgl. ebd., S. 6066 vgl. Monsau 2010, S. 1067 Graeff und Grieger 2012, S. 115

43

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

Beziehungen zwischen zwei Staaten betroffen sind.”68 Eine Trennung zwischen Öffentlich und Privat

ist teilweise etwas schwierig, aber eine Unterscheidung ist relevant, da korrupte Vorgänge ohne jeglichen

Bezug zum Gemeinwesen (wie zum Beispiel eine Bestechung im Geschäftsverkehr zwischen zwei Unter-

nehmen) keine politische Korruption darstellen.69

In den letzten Jahren hat vor allem die Korruption im privaten Bereich zugenommen. Der Grund liegt

darin, dass durch das zunehmende “Outsourcing” ganzer Bereiche unterschiedliche Lieferant_innen für

den Herstellungsprozess integriert werden. Die Korruptionsmöglichkeiten vervielfältigen sich und so stei-

gen die Korruptionsfälle in diesem Bereich an.70 In der folgenden Definition kommt die Problematik

auf, dass zwischen öffentlichen und privaten korrupten Handlungen nicht eindeutig differenziert werden

kann. Das liegt daran, dass der Einfluss privater Akteure auf hoheitliche Entscheidungen weiter wächst

aber auch die privatwirtschaftlichen Aktivitäten von Amtsinhabern_innen sich vermehren. Die Definition

von Fischer (2003) geht vom Gemeinwohl aus, “wodurch Korruption als Indiz dafür gesehen wird, dass

die Politik wenig Rücksicht auf das öffentliche Interesse nimmt. Das Ziel lautet somit Eigennutz und die

Erreichung dieses Ziels mittels politischer Ämter passiert auf korrupte Weise. Politische Korruption ist

also die private, materielle Vorteilsannahme eines politischen Funktionsträgers.”71

Die Frage “Warum sind manche Länder korrupter als andere?” wird in der politikwissenschaftlichen Kor-

ruptionsforschung häufig gestellt. Was in der Politikwissenschaft klargestellt werden muss, ist, dass sie ein

heterogenes Fach mit einem Pluralismus an Erkenntnisinteressen, Methoden und Theorien ist und dass

es keine unverfälschten politikwissenschaftlichen Methoden oder Theorien der Korruptionsforschung

gibt. Die Politolog_innen arbeiten aus Sicht der vergleichenden Regierungslehre, der Policy-Forschung,

der Internationalen Beziehungen oder der politischen Theorie an dem Forschungsgegenstand Korrup-

tion. Dabei werden analytische Ansätze verwendet. In den letzten Jahren sind vor allem drei Typen der

politikwissenschaftlichen Korruption entscheidend geworden. Der erste Typ handelt von theoretisch-

konzeptionellen Arbeiten, die den Korruptionsbegriff oder verschiedene Formen politischer Korruption

erörtern. Als zweiter Typ sind qualitative Studien zu nennen, “die häufig ausgewählte Aspekte der po-

litischen Korruption und_oder Korruptionsbekämpfung in einem oder wenigen politischen Systemen

oder Teilbereichen intensiv untersuchen (etwa auf der Grundlage von Feldstudien, Dokumentenanalysen,

Experteninterviews).”72 Der letzte Typ sind die quantitativen Analysen. Diese versuchen, die Ursachen

politischer Korruption in verschiedensten Ländern anhand aggregierter Daten zu untersuchen und zu ver-

gleichen. Zusätzlich werden, auf die im oberen Absatz genannte Frage, auch “andere Faktoren wie wirt-

schaftlicher Entwicklungsstand, außenwirtschaftliche Öffnung, Demokratisierungsgrad, politischer Wett-

bewerb, [...], Pressefreiheit und Partizipationsmöglichkeiten sowie Religions- und Geschlechteraspekte als

beeinflussend für das Korruptionsniveau in einem Land diskutiert.”73

68 Graeff und Grieger 2012, S. 11569 vgl. ebd.70 vgl. Monsau 2010, S. 1371 Stockhammer 2011, S. 2272 Graeff und Grieger 2012, S. 11773 Ebd., S. 117 f.

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

Politische Korruption lässt sich auch als “eine Verletzung bestimmter geschriebener oder ungeschriebener

Normen formulieren, die für das Verhalten an der Herstellung kollektiv verbindlicher Entscheidungen

beteiligter Akteure gelten soll.”74 Nach Johnston (2005) waren in den letzten Jahren die Diskussionen

über politische Korruption von eher geringer Bedeutung in der Politikwissenschaft.75 Ein Grund dafür

könnte sein, dass die Politikwissenschaft zu eher weiten Definitionen tendiert, welche sich kategorisch

aber auch grundsätzlich voneinander differenzieren: “The misuse of public power for private profit”76

oder die Definition von Transparency International Deutschland: “Missbrauch von anvertrauter Macht

zum privaten Nutzen oder Vorteil” gehören beide zu diesen weiten Definitionen.77

Es gibt aber auch Politikwissenschaftler_innen, die engere Korruptionsdefinitionen vorziehen. Hier liegt

das Hauptaugenmerk auf bestimmten devianten Tauschhandlungen. Für Zimmerling (2005) ist politische

Korruption eine “Tauschbeziehung, die zwei besondere Merkmale hat: (1) eine Seite des Tauschs ist eine

Amtshandlung, und (2) der Amtsträger ist zur Herstellung dieser Tauschbeziehungen nach den zugrun-

de liegenden Regeln des betreffenden normativen Systems nicht autorisiert.”78 Zimmerling richtet seine

Definition primär “nach dem persönlichen Gewinnstreben öffentlicher Amtsträger und ist: 1. mit der Ver-

letzung von Normen der Amtsführung verbunden; 2. bedeutet, dass ein Träger eines öffentlichen Amtes

aus persönlichen Gewinnstreben handelt und die Absicht hat, einen privaten Nutzen zu erzielen; 3. und

dass es mindestens einen zweiten Akteur gibt, der ebenfalls einen Nutzen erzielt, den er sonst nicht erzie-

len würde – dieser Nutzen ist das Ergebnis des korrupten Handelns des öffentlichen Amtsträgers.”79 Der

Vorteil der engen Definitionen ist, dass sie die korrupten Ereignisse exakt schildern und eher der vom

Strafrecht verlangten Klarheit an kriminalisierten Normen gerecht werden.80

6.2.5. Soziologische Perspektiven

In Anlehnung an Max Weber (1964) erklären die soziologischen Erklärungsansätze Korruption als Situa-

tion, in der bestimmte Bedingungen für eine funktionierende Bürokratie nicht gegeben sind und setzen

diese in Kontrast zu traditionellen Strukturen.81 Einem soziologischen Definitionsansatz von Kimerling

(2009) zufolge stellt Korruption eine Form abweichenden Verhaltens dar, wenn “die ethisch-moralischen

Standards des betroffenen sozialen Systems”82 verletzt werden. Korruption wird hier nicht als negati-

ves oder schädliches, sondern nur als abweichendes Verhalten analysiert. Diese Definition ist jedoch zu

allgemein gehalten.83

74 Graeff und Grieger 2012, S. 11875 vgl. Johnston 2005, S. 61, zitiert nach ebd., S. 11976 Senuria 1931, zitiert nach ebd., S. 12077 Transparency International 2011, zitiert nach ebd.78 Zimmerling 2005, S. 79, zitiert nach ebd.79 Stockhammer 2011, S. 61 f80 vgl. Graeff und Grieger 2012, S. 11581 vgl. Schindele 2004, S. 682 Kimerling 2009, S. 583 vgl. ebd.

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

Soziolog_innen untersuchen auch den Einfluss von Kultur, Familie und Religion auf das Korruptionsver-

halten. So wurde festgestellt, dass in Verbindung mit der Erziehung durch die Eltern und einer verstärk-

ten Kontrolle die Korruption eingeschränkt werden kann. Wichtig ist dabei die moralische Einstellung

der Eltern. So entwickelt sich der Nachwuchs entweder tolerant gegenüber der Korruption oder er wird

Korruption ablehnen. Eine gefasste moralische Einstellung wird dabei nicht mehr verändert.84 In vielen

Entwicklungsländern steht nicht die Loyalität gegenüber dem Staat oder dem Unternehmen im Mittel-

punkt, sondern die Verpflichtung gegenüber der Familie, der Clique oder eigenen ethnischen Gruppen.

Dabei heben die soziokulturellen Erklärungsansätze die Bedeutung des leistungsorientierten Individualis-

mus und die Förderung ohne Ansehen der jeweiligen Person in westlichen Staaten hervor. Analog dazu

sollte eine moderne Verwaltung nach westlichem Vorbild aufgebaut werden, da die traditionellen Werte

wie Gruppensolidarität und enge Bindung an die Familie in den Entwicklungsländern Korruption her-

vorrufen.85

6.2.6. Psychologische Perspektiven

Es wurden zwar bereits einige Hypothesen zu diesem Thema verfasst, jedoch gibt es keine ursprünglichen

Theorien eines psychologischen Hintergrundes bei der Korruption. Auf den heutigen Korruptionsbegriff

werden vermehrt Ansätze aus sozialpsychologischer Perspektive angewendet aber auch Anwendungs-

felder aus der Organisations- oder Arbeitspsychologie herbeigezogen. Durch diese kann eine Nähe zur

Verwaltungswissenschaft, Managementwissenschaft oder Ökonomie hergestellt werden. Die Theorie des

geplanten Handelns wird oft von Wirtschaftsakteur_innen verwendet, um eine Korruptionsentscheidung

zu erklären, die mit einer Normverletzung in Verbindung gebracht werden kann. In Entscheidungssitua-

tionen werden von korrupten Akteur_innen häufig psychologische Erklärungen herangezogen. Als Bei-

spiele dienen hier vor allem motivationspsychologische Theorien über kognitive Verarbeitungsstrategien

in Form von Neutralisierung und Rationalisierung.86

6.3. Messung von Korruption

Die Messung von Korruption gilt als eines schwieriges empirisches Problem. Ungewiss bleibt die Zuver-

lässigkeit der Messungen des Ist-Zustands und die Entwicklung von kriminellen Aktivitäten und Korrup-

tion. In der Praxis ist dies unmöglich. Das einzige Instrument, das zur Verfügung steht, sind subjektive

Eindrücke, die “mit Vorsicht zu genießen” sind. Die potenziellen Interessen der Evaluierenden mögen

einen Einfluss nehmen auf die Bewertung etc., dennoch besitzt die internationale Gemeinschaft seit 1993

ein zunehmend anerkanntes Instrument, den Corruption Perception Indicator (CPI), ein Indikator der

Korruptions-Wahrnehmung. Es handelt sich hier um einen Indikator, der von der Transparency Interna-

tional erarbeitet wurde. Diese unabhängige, nichtstaatliche Organisation, welche international im Kampf

84 vgl. Schinzel 2011, S. 885 vgl. Schindele 2004, S. 686 vgl. Graeff und Grieger 2012, S. 223 f

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6. Definitorische Ansätze zu Korruption

gegen die Korruption tätig ist, wurde 1993 von Peter Eigen gegründet.87 Der CPI ist ein zusammengesetz-

ter Indikator, der von 1 bis 10 bewertet: 10 bezeichnet dabei eine geringe, 1 eine sehr hohe Korruption.88

Seit 2007 nutzt Transparency International für den CPI die Daten des Bertelsmann-Transformation-Index

(BTI). Laut Peter Eigen, dem Gründer von Transparency International, stellt der BTI eine “hervorragen-

de Quelle für länderübergreifende Vergleiche” dar, da die “stichhaltigen qualitativen Ausführungen, die

jeden Einzelwert ergänzen, zusätzlich die Legitimität und den Nutzen der Daten erhöhen.”89 Zusätzlich

verwendet der CPI seit kurzem die Daten des Bertelsmann Sustainable Governance Index (SGI). Somit

besteht die Möglichkeit, auf Analysen von insgesamt 151 Ländern der Bertelsmann Stiftung zurückzu-

greifen. 90

Die Einschätzungen von Transparency International sind inzwischen für internationale Organisationen

und Staaten, die sich in Transitions- oder Entwicklungsländern engagieren wollen, zu einem unverzicht-

baren Arbeitsinstrument geworden. Eine negative Bewertung durch den Jahresbericht stellt außerdem in

gewisser Weise ein Sanktionsinstrument für die entsprechenden Staaten dar, die um die Verbesserung ih-

res Images bemüht sind.91 Weitere Ausführungen zu den Korruptionsindizes und deren Anwendung im

Rahmen eines Ländervergleichs finden sich in Kapitel 11 auf Seite 85.

87 vgl. Transparency International 201388 vgl. Pohl 200489 Bertelsmann Stiftung 201290 vgl. ebd.91 vgl. ebd.

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7. Fazit

Das Phänomen Korruption ist so komplex und vielschichtig, dass sich viele Wissenschaftler_innen damit

befasst haben und befassen. Wer nach einer allgemeingültigen und eindeutigen Antwort sucht, was Kor-

ruption ist, wird keine erhalten, denn es gibt viele unterschiedliche theoretische Zugänge. Einig sind sich

die Wissenschaftler_innen aber darin, dass das abweichende Verhalten in Zusammenhang mit Korruption

folgende beiden Motive aufweist: (1) Gier nach Geld und (2) Wunsch nach sozialer Anerkennung bzw.

Erhöhung des sozialen Status.

Letztendlich findet Korruption statt, um sich Vorteile zu verschaffen oder um Kosten zu umgehen. Die

Arten von Korruption können von Situation zu Situation sehr unterschiedlich sein, u. a. zählen zur Kor-

ruption Bestechung, Unterschlagung, Betrug, Favoritismus und Erpressung, die unterschiedlich verhee-

rende Folgen für das gesellschaftliche Wohl mit sich ziehen können.

In diesem Teil der Arbeit wurden verschiedene Korruptionsansätze vorgestellt, wobei jeder von ihnen

versucht, die zu Beginn gestellte Frage zu beantworten, was Korruption ist. Jede einzelne dieser Theorien

trägt zur Erklärung des Phänomens Korruption bei, kann aber nicht als allgemeingültiger Erklärungs-

ansatz genannt werden. Wichtig dabei ist, dass diese Theorien nicht als sich gegenseitig ausschließend

verstanden werden, sondern sich vielmehr ergänzen. Zusammen betrachtet, können sie ein relativ um-

fangreiches Bild für das Auftreten von Korruption liefern.

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Teil III.

Korruption ausgesellschaftspolitischer Perspektive

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8. Einleitung

Korruption ist ein vielschichtiges Problem und betrifft beispielsweise nicht nur die Wirtschaft sondern

auch die Gesellschaft als Gesamtes. Der folgende Teil beschäftigt sich daher mit Korruption aus gesell-

schaftspolitischer Perspektive. Dabei wird zuerst auf die Ursachen eingegangen und verschiedene Erklä-

rungsansätze und Entstehungsaspekte näher betrachtet. Weiters wird auf Auswirkungen der Korruption

auf die Gesellschaft sowie auf das demokratische System und die Normen eines Staates eingegangen. Bei

diesen Auswirkungen kann es sich beispielsweise nicht nur um negative, sondern auch um positive Effekte

handeln. Um Erfahrungswerte bzw. Expert_innenwissen in diesen Bereichen zu erhalten, wurden auch

Interviews mit mehreren Journalist_innen durchgeführt.

Korruption ist nicht nur auf einzelne Länder beschränkt, sondern ein globales Phänomen. Ziel der Arbeit

ist es daher auch, Vergleiche zwischen den Korruptionsausprägungen in einzelnen Ländern bzw. Staatsfor-

men und Regierungssystemen aufzustellen. Hierbei wurden Daten des Corruption Perceptions Index von

Transparency International und des Worldwide Governance Indicators Projects der World Bank Group

verwendet und aufgrund dessen Rückschlüsse gezogen. Zur Veranschaulichung der konkreten Ausprägun-

gen in Ländern mit hohen bzw. geringen Korruptionswerten (nach Transparency International) werden

einige Staaten detailliert betrachtet.

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9. Ursachen

Das stärkste Motiv für Korruption ist laut Walter Geyer, dem ehemaligen Leiter der Zentralen Staatsan-

waltschaft (StA) zur Verfolgung von Korruption, die Gier, und zwar jene nach viel Geld, sozialer Anerken-

nung oder sozialem Status. Es handelt sich dabei also um Sehnsüchte, die potenziell in jedem Menschen

stecken, aber unterschiedlich ausgelebt werden. Als besonders korruptionsgefährdet werden daher Auf-

tragsvergaben in den Bereichen bzw. Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Politik betrachtet.92 Weiters

sollen durch korrupte Handlungen Vorteile erzielt werden, welche mit lauteren Mitteln nicht zu erreichen

wären. So wird versucht, im Rahmen der jeweils gültigen Gesetze und noch vertretbaren Moral, andere

“hinters Licht zu führen”.93 Korruption kann beispielsweise bei folgenden Vorgängen eine Rolle spie-

len, um einen erwünschten Ausgang zu erzielen: Entscheidungen in einem Strafverfahren, Besetzungen

von Universitätsposten oder Beamt_innenstellen oder Inspektion von Gebäuden. Gründe können hier-

bei Kosteneinsparungen auf der einen Seite und persönliche Bereicherungen auf der anderen sein.94 Um

den genauen Ursachen für solche Erscheinungen auf den Grund zu gehen, wird in diesem Kapitel eine

Analyse und theoretische Erläuterung der Ursachen von Korruption durchgeführt.

9.1. Die Bedeutung von partikularistischen und

universalistischen Normen im Kontext von Korruption

Laut der Online-Enzyklopädie Brockhaus (2013) sind unter Partikularismus Bestrebungen zur Durch-

setzung politischer, wirtschaftlicher und/oder kultureller Sonderinteressen eines Teilgebietes im Sinne

staatsrechtlicher Eigenständigkeit zu verstehen.95 Im Gegensatz dazu geht der Universalismus davon aus,

dass es bestimmte, allgemein gültige Normen und Prinzipien gibt.96 Nach Talcott Parsons sind partiku-

laristische Normen jene einer konkreten Gemeinschaft wie Familie oder Freund_innen, universalistische

Normen hingegen allgemeine Werte wie Menschenrechte oder das Gemeinwohl.97 Für die Anhänger_

innen des Universalismus ist die Einhaltung der Normen von zentraler Bedeutung, im Gegensatz zu den

Anhänger_innen des Partikularismus, bei denen oftmals persönliche Umstände höher gewichtet werden

als die Norm.98

92 vgl. Graber 201293 vgl. Graf 2010, S. 494 vgl. Stockhammer 2011, S. 3195 vgl. Brockhaus Online Enzyklopädie 201396 vgl. Institut für Interkulturelle Kompetenz und Didaktik 201397 vgl. Kreisky 200298 vgl. Zimmermann 2007, S. 26

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9. Ursachen

Nach Schweitzer (2009) entsteht Korruption dort, wo partikularistische Normen vor universalistischen

Normen zur Geltung kommen.99 Eine solche Unterscheidung existiert in primitiven Gesellschaften noch

nicht, Korruption ist daher dort auch nicht existent. (vgl. dazu Kapitel 5 auf Seite 33) Außerdem ist in

primitiven Gesellschaften das Entdeckungsrisiko negativ sanktionierter, korrupter Handlungen aufgrund

der umfassenden sozialen Kontrolle äußerst hoch, dies wirkt solchen Entwicklungen ebenfalls entgegen.

Je differenzierter sich Gesellschaften ausformen, je mehr Verfügungsgewalt über knappe Güter den Indi-

viduen somit zukommt und je stärker die soziale Kontrolle sinkt (bei gleichbleibenden partikularistischen

Normen), desto höher steigt die Wahrscheinlichkeit von Korruption an. Dies ist darauf zurückzuführen,

dass ein hoher Nutzen aus korrupten Handlungen gezogen werden kann, das Entdeckungsrisiko hingegen

abnimmt. Deshalb versuchen moderne Gesellschaften, universalistische Normen mithilfe von Organen

zu kontrollieren. Von zentraler Bedeutung ist daher der Unterschied zwischen den universalistischen und

den partikularistischen Normen: je mehr sich diese überschneiden, desto weniger Korruption existiert.100

9.2. Erklärungsansätze

9.2.1. Strukturtheoretischer Erklärungsansatz

Strukturtheoretische Ansätze beschäftigen sich mit der Fragestellung, welche Interessenkonstellationen

Korruption in einer Gesellschaft fördern. Nach dem Wirtschaftssoziologen Neil J. Smelser (1985) gibt

es vier strukturelle Bedingungen, die korruptes Handeln im Besonderen beeinflussen. Die Lead-Lag-

Konzeption des gesellschaftlichen Wandels bildet hierbei die theoretische Grundlage. Dieses Modell geht

davon aus, dass sich unterschiedliche Bereiche innerhalb der Gesellschaft auch unterschiedlich schnell

entwickeln. Da die einzelnen gesellschaftlichen Elemente aber voneinander abhängig sind, führen verän-

derte Strukturen in einem bestimmten Teil der Gesellschaft zu gewissem Druck auf andere Bereiche, sich

ebenfalls zu verändern. Die Gesellschaft wird dadurch in zwei Hälften geteilt: in eine, die den Wandel

befürwortet und in eine andere, die sich gegen diesen stemmt. Gesellschaftlicher Wandel führt also zu

permanenten Gruppenkonflikten.101

Smelser (1985) erklärt die Entstehung von Korruption anhand des Lead-Lag-Modells:

“[...] als Machenschaft […], die besonders unter Bedingungen der Unbilligkeit und Ungleich-

heit in der Strukturierung von sozialen Belohnungen gedeiht – wobei Unbilligkeit und Un-

gleichheit Merkmale sind, die typischerweise, jedoch selbstverständlich nicht immer als Kon-

sequenz von Entwicklungsvorsprüngen und -rückständen auftreten. Wenn ich Korruption

als unabhängige Variable behandle, werde ich sie in Bezug auf ihre Implikationen für die Er-

zeugung politischer Stabilität und Instabilität betrachten [...]. Insbesondere werde ich Kor-

ruption als eine spezielle Form des Überkreuzens ökonomischer und politischer Belohnun-

gen definieren.”102

99 vgl. Schweitzer 2009, S. 325 f100 vgl. ebd.101 vgl. ebd., S. 52102 Smelser 1985, S. 203 nach ebd., S. 52 f

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9. Ursachen

Nach Smelser (1985) gibt es, wie bereits erwähnt, im Sozialsystem vier strukturelle Bedingungen. Dabei

handelt es sich um zentrale Arten von Belohnungen und Sanktionen, um Ansprüche durchzusetzen. Die-

se stammen jeweils aus unterschiedlichen Subsystemen. Er nennt diese generalisierten Medien Reichtum

(Ökonomie), Macht (Politik), Einfluss (integratives Subsystem) und Wertbindung (latente Strukturerhal-

tung). Bei korrupten Handlungen überschneiden sich zwei dieser generalisierten Medien und meist kommt

es zu einem Tausch zwischen ökonomischer und politischer Belohnung.103

9.2.2. Individualistischer Erklärungsansatz

Nach Lenski (1973) stehen die Interessen des Menschen in einer bestimmten Rangfolge. Selbsterhaltung

ist hierbei das höchste Ziel, danach folgen Gesundheit und Anerkennung. Der Mensch bedient sich be-

stimmter Mittel, um Gratifikationen wie z. B. Ausbildung und Geld zu erlangen. Dies erfolgt aus dem

Grund, die oben genannten zentralen Bedürfnisse befriedigen zu können. Solche Mittel sind nicht immer

moralisch, gesetzlich oder friedlich und können deshalb auch korrupte Praktiken beinhalten:

“Korruption ist von diesem Ansatz her also als ein Prozess zu verstehen, der durch den

sozialen Konkurrenzkampf bedingt wird und in dem es um den Erwerb knapper sozialer

Güter geht und der in der Grauzone von Illegalität und Illegitimität stattfindet – und nicht

selten jenseits dieser Grauzone.”104

9.3. Faktor Mensch

9.3.1. Personenfaktoren

Im folgenden Unterkapitel werden die Auswirkungen von Personenfaktoren wie Intelligenz, Psychopa-

thie und organisationaler Zynismus in Bezug auf Korruption analysiert. Bei Korruption ist die Intelligenz

einer Person von wesentlicher Bedeutung: Je intelligenter eine Person ist, desto besser kann sie das Risiko,

entdeckt zu werden, minimieren und desto eher handelt sie korrupt.105 Ebenso spielt der Faktor Psycho-

pathie eine wichtige Rolle für die Häufigkeit des Auftretens korrupter Handlungen. Psychopathie wird

hierbei nicht als Krankheit, sondern als Persönlichkeitsmerkmal definiert, ferner wird zwischen Personen

mit geringer, mittlerer und hoher Psychopathie differenziert. Damit ist keinesfalls eine psychische Stö-

rung gemeint, sondern Psychopathie wird in diesem Zusammenhang als das Fehlen von Gefühlen und

Emotionen verstanden, sowie als Eigenschaft von Personen, die wenig Rücksicht auf andere nehmen.

Personen mit einer hohen Ausprägung dieses Merkmales sind häufig in Führungspositionen zu finden

und anfälliger für Korruption, da sie sich bei einem Verstoß gegen eine Norm oder Regel weder schämen

noch Schuldgefühle entwickeln. Menschen sind also umso anfälliger für Korruption, je psychopathischer

103 vgl. Schweitzer 2009, S. 53104 Ebd., S. 62105 vgl. Litzcke, Linssen und Schilling 2012, S. 18 f

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9. Ursachen

sie sind.106 Ebenso neigen paranoide sowie narzisstische Persönlichkeiten mit infantilen und antisozialen

Tendenzen in Führungsrollen besonders stark zu Korruption. Es ist auch möglich, dass diese antisozialen

Eigenschaften erst durch die Rolle der Führungsperson an sich auftreten und vorher keine diesbezüglichen

Eigenschaften beobachtbar waren.107 Ein weiterer wichtiger Faktor in Bezug auf die Korruptionsanfäl-

ligkeit ist der organisationale Zynismus, worunter die negative Einstellung von Personen gegenüber ihrer

Organisation verstanden wird. Jene Menschen, die ihrer Organisation gegenüber zynisch eingestellt sind,

neigen zu devianten und destruktivem Verhalten und somit auch zu Korruption.108

Des Weiteren wird im Kontext der Korruption zwischen zwei Typen von Täter_innen unterschieden:

1. Betrüger_innenpersönlichkeit mit Hang zur Angeberei und hoher krimineller Energie: diese Per-

sonen werden jedoch schnell “erwischt” und sind in der Regel vorbestraft.109

2. Unauffällige_r Täter_in: Er_Sie ist nicht vorbestraft und zeigt keine abweichenden Wertvorstel-

lungen. Die gebildeten Aufsteiger_innen schaffen es subjektiv, sich weiterhin als moralische und

ethische Individuen zu sehen und sich von ihrem schlechten Gewissen befreien, um ein positives

Selbstbildnis bewahren zu können. Hierbei findet eine Verleugnung der Verantwortlichkeit, sowie

eine Leugnung des Schadens und der Opfer statt. Als Rechtfertigung ihrer Taten werden oftmals die

im Job erbrachten Anstrengungen sowie angeblich höhere Ziele (Unternehmensziele) angeführt.110

9.3.2. Situationsfaktoren

Ökonomische Kriminalitätstheorien wie der Rational-Choice-Ansatz versuchen, wie bereits unter Kapi-

tel 6.2.3 auf Seite 39 näher ausgeführt, Entscheidungsprozesse anhand von Kosten-Nutzen-Abwägungen

zu erklären.111 Beim Rational-Choice-Ansatz kommt es zu einer Gegenüberstellung der Kosten korrup-

ter Praktiken (darunter sind mögliche Sanktionen und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens derselben zu

verstehen) und dem Nutzen der korrupten Handlung (der Vorteil und die Wahrscheinlichkeit dessen Ein-

tritts). Korruption resultiert demzufolge aus einer Kosten-Nutzen-Abwägung.112 Abhängig von Motiven,

Einstellungen, Tathemmnissen und der Wahrnehmung von Möglichkeiten wird jene Option gewählt, die

den größten Nutzen verspricht. So gibt es Menschen, die das Risiko eingehen, aus korrupten Handlungen

Gewinn zu schlagen, andere werden hingegen durch dieses Wagnis abgeschreckt. Da in der Praxis aber

Entscheidungsprozesse meist komplexer ablaufen, wurde dieser Ansatz zur Theorie geplanten Verhaltens

weiterentwickelt: neben Verhalten und Einstellungen werden nun auch Motive berücksichtigt. Damit die-

ser Ansatz angewendet werden kann, muss eine willentliche Handlung vorliegen. Auch subjektive Normen

106 vgl. Litzcke, Linssen und Schilling 2012, S. 19 f107 vgl. Kernberg 1998, S. 177 f108 vgl. Litzcke, Linssen und Schilling 2012, S. 22 ff109 vgl. Giesers 2011, S. 25 f110 vgl. ebd.111 vgl. Litzcke, Linssen und Schilling 2012, S. 23112 vgl. Pleines 1997, S. 5

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9. Ursachen

in Form von korruptionsfördernden Strukturen mit wenig Kontrollen und Normen oder korruptionsbe-

schränkende Strukturen, in welchen korruptes Handeln offen geächtet wird, spielen für die Handlungs-

entscheidung des Einzelnen eine bedeutende Rolle. Ein weiterer Punkt, der die Handlungsentscheidung

beeinflusst, ist die empfundene Verhaltenskontrolle und somit die Einschätzung, wie leicht es einer Per-

son fällt, ein bestimmtes Verhalten an den Tag zu legen. Korruption wirkt in diesem Sinne in gewisser

Weise ansteckend. Wenn eine Person bei einer anderen korruptes Handeln wahrnimmt, steigt die Wahr-

scheinlichkeit, auch selbst korrupt zu handeln. Einstellungen, subjektive Normen und Einschätzungen der

eigenen Verhaltenskontrolle sind somit handlungsrelevante Parameter.113 Aufgrund empirischer Unter-

suchungen zu Korruption lässt sich folgendes ableiten: Eine positive Einstellung einer Person gegenüber

Korruption fördert ein dementsprechendes Verhalten. Je mehr beziehungsweise je weniger Korruption

in einer Organisation toleriert wird, desto größer beziehungsweise geringer ist die Absicht, korrupt zu

handeln. Schätzt eine Person das individuelle Entdeckungsrisiko als minimal ein und verfügt diese zu-

sätzlich über entsprechende Entscheidungskompetenzen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit korrupten

Verhaltens ebenfalls.114

Eine weitere Möglichkeit, korrupte Handlungen anhand von Situationsfaktoren zu beschreiben, liefert

das Modell der kognitiven Dissonanz. Unter dem Begriff Kognition ist das Wissen zu verstehen, das eine

Person über ihr Verhalten, ihre Umwelt und sich selbst zu haben glaubt. Ebenso können dies Kenntnisse,

Meinungen und Vorurteile sein. Stehen solche Kognitionen im Widerspruch zueinander, sind sie disso-

nant und führen zu Spannungen. Wenn jemand beispielsweise behauptet, eine ehrliche Person zu sein

und dennoch eine korrupte Handlung vollzogen hat, resultiert daraus kognitive Dissonanz. Die Person

kann dieses Spannungsverhältnis lösen, indem sie die Kognitionen entsprechend modifiziert. Dies kann

auf unterschiedliche Arten erfolgen, zum Beispiel indem sie zur Erkenntnis gelangt, dass der Vorteil, der

durch die korrupte Handlung entsteht, Dritten zugute kommt oder sie die korrupte Handlung zur Aus-

nahme erklärt. Es können auch weitere Kognitionen eingeführt werden, beispielsweise jene, dass korrupte

Handlungen heutzutage normal seien. Auf diese Weise kann die Person das innere Spannungsverhältnis

abbauen beziehungsweise verdrängen und/oder vergessen. Besonders das Ausmaß des Vorteils, dessen

Auswirkung auf den_die handelnde_n Akteur_in selbst oder Dritte und die individuelle Bewertung, ob

es eine einmalige oder wiederholte Handlung war, beeinflusst die Handlungsentscheidung und die Situa-

tionsbewertung korrupter Handlungen.115

Wenn Situationen (Situationsfaktoren) durch Personen (Personenfaktoren) interpretiert werden und zwi-

schen der wahrgenommenen Situation und dem individuellen Verhalten einer Person ein Bezug hergestellt

wird (Interaktion), ergibt sich eine Chance, das Verhalten von Personen in Organisationen prognostizieren

zu können.116

113 vgl. Litzcke, Linssen und Schilling 2012, S. 23 f114 vgl. ebd., S. 24 f115 vgl. ebd., S. 25 ff116 vgl. ebd., S. 22

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9. Ursachen

9.4. Entstehungsaspekte

Gray und Kaufmann (1998) stellen fünf Hauptkategorien von Transaktionen auf, die alle Motive korrupter

Handlungen umfassen:117

1. Begünstigung privater Anbieter für öffentliche Aufträge

2. Verteilung von Regierungsunterstützungen (Subventionen, Versicherungen u. ä.)

3. Umgehung von staatlichen Steuern und Abgaben

4. Zeitersparnis und Umgehung von staatlichen Auflagen

5. Beeinflussung der Rechtsprechung und des Vollzugs

Nach Rose-Ackermann (1997) existieren zwei zentrale Motive für korrupte Handlungen: Korruption er-

folgt entweder, um Vorteile zu generieren oder um Kosten zu vermeiden. Nach Oberson (2003) unter-

mauern Studien, dass Korruption besonders im Bereich von Steuern und Zöllen häufig auftritt. Auch

die Anwendung und Auslegung des Rechts kann durch Korruption beeinflusst werden. Dabei findet

sich meist das Motiv der Kostenvermeidung – ebenso beim Versuch, öffentliche Dienstleistungen und

staatlich geschützte Zertifikate zu erhalten. Korrupte Handlungen in Form von Bestechungsgeldern kön-

nen beispielsweise die Ausstellung eines Führerscheins wesentlich beschleunigen. In Bereichen, in denen

Korruption nicht öffentlich geächtet wird und die als tendenziell korruptionsfreundlich gelten, spielen

Bestechungsgelder bei der Vergabe öffentlicher Funktionen eine bedeutende Rolle. Als Hauptmotiv für

Korruption sind daher die Vermeidung von Kosten und die Generierung von Vorteilen anzusehen. Dies

sagt jedoch nichts über die Bedingungen aus, welche korruptes Handeln fördern. Unter bestimmten Um-

ständen beziehungsweise Bedingungen tritt Korruption gehäuft auf, vor allem wenn diesbezüglich auch

Anreize bestehen. Deshalb werden im Folgenden die institutionellen, politischen, rechtlichen und kultu-

rellen Bedingungen von Korruption analysiert.118

9.4.1. Direkte Ursachen von Korruption

Nach Klitgaard (1988) können die Entstehungsbedingungen von Korruption in Form einer Gleichung

dargestellt werden: C = C+M+D-A (C = Corruption; M = Monopoly; D = Discretion; A = Accountabili-

ty): “Widerrechtliches, korruptes Verhalten entsteht, wenn öffentliche Agenten über weitgehend monopo-

lisierte Entscheidungsbefugnisse verfügen und dabei in einem Umfeld mangelnder Transparenz agieren, in

welchem die zu erwartenden (Straf-)Kosten gering sind.”119 Korruption entsteht an der Schnittstelle zwi-

schen öffentlichem und privatem Sektor. Sie entsteht weiters immer im Zusammenhang mit bestimmten

117 vgl. Oberson 2003, S. 19.118 vgl. ebd., S. 19 f119 Ebd., S. 20

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9. Ursachen

begünstigenden Bedingungen. In Bezug auf das staatliche Monopol und die Handlungsmacht bestimm-

ter staatlicher Akteur_innen gibt es nach Tanzi (1998) staatliche Aktivitäten, die ein besonders günstiges

Umfeld für Korruption schaffen.120

9.4.1.1. Regulationen und Autorisierung

In vielen Bereichen werden private und wirtschaftliche Aktivitäten vom Staat reguliert, wie beispielsweise

bestimmte staatliche Lizenzen und Genehmigungen für das Lenken eines Fahrzeuges, für die Eröffnung

eines Geschäftes oder für Aufenthaltsbewilligungen. In solchen Bereichen wird die staatliche Handlungs-

vollmacht an Amtspersonen übertragen, die entscheiden, ob beziehungsweise wie lange jemand die ent-

sprechende Lizenz oder Genehmigung erhält. Diese Struktur birgt ein gewisses Potenzial für korrupte

Handlungen in sich. So kann der Erfolg eines Antrages mit Hilfe von Bestechungsgeldern oder sonstigen

Favorisierungen beeinflusst werden oder es wird versucht, durch Beschleunigungsgeld, dem sogenannten

”speed money“, die Bearbeitungszeit zu verkürzen, wobei dies wiederum vom Ausmaß der Handlungs-

vollmacht der Amtsperson abhängt.121 Die Wahrscheinlichkeit korrupter Praktiken steigt, je mehr Macht

sich in einer Amtsperson konzentriert.122

Die Korruptionswahrscheinlichkeit öffentlicher Ämter wird weiters noch durch die unzulängliche Trans-

parenz administrativer Prozesse, dem nicht vorhandenen Wettbewerb und dem persönlichen Kontakt

zum_zur Antragsteller_in begünstigt.123

9.4.1.2. Besteuerung

Steuern wirken tendenziell korruptionshemmend, da es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen den

Austauschpartner_innen kommt. Unter bestimmten Umständen kann aber auch in diesem Bereich Kor-

ruption entstehen: wenn beispielsweise komplexe Gesetze eine persönliche Beratung erfordern, dadurch

persönlicher Kontakt entsteht und somit Gelegenheit für korrupte Praktiken gegeben ist. Ist das Ver-

waltungsverfahren intransparent, sind die handelnden Personen geringer staatlicher Kontrolle ausgesetzt

und wird Korruption, sofern feststellbar, nur inkonsequent bestraft, herrschen auch in diesem Bereich

günstige Bedingungen für die Entstehung von Korruption vor.124

9.4.1.3. Entscheidungskompetenz über öffentliche Ausgaben

Die Entscheidungskompetenz über öffentliche Ausgaben bildet eine wesentliche Grundlage für Korrup-

tion, da öffentliche Projekte in der Regel mit hohen Auftragssummen einhergehen. Die Vergabe solcher

120 vgl. Oberson 2003, S. 20121 vgl. ebd., S. 21122 vgl. Rotter 1981, S. 110123 vgl. Oberson 2003, S. 21124 vgl. ebd., S. 21 f

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9. Ursachen

Projekte ist besonders korruptionsanfällig, wenn Unternehmen die zuständigen Entscheidungsträger_

innen korrumpieren, um den Auftrag anstelle der Bestbieterin bzw. des Bestbieters zu erhalten.125 Rose-

Ackermann (1999) beschreibt die Korruptionsmöglichkeiten, welche bei der Vergabe öffentlicher Auf-

träge auftreten: So ist es möglich, dass ein Unternehmen erst durch Bestechung zu den potenziellen An-

bieter_innen gezählt wird, ebenso können bestochene Amtspersonen die Ausschreibung auf spezifische

Unternehmen hin ausrichten, sodass diese von vornherein als besser geeignet erscheinen. Unternehmen

können auch über korrupte Handlungen zu Insiderwissen gelangen, was ihnen Vorteile gegenüber den

anderen Bewerberfirmen einbringt, oder schlicht und einfach die zuständige Amtsperson bestechen, um

den öffentlichen Auftrag zu erhalten.126 Folglich beeinträchtigt Korruption die Effizienz öffentlicher Aus-

gaben, da nicht die Bestbieter_innen zum Zug kommen, sondern diejenigen, welche die Entscheidung am

nachhaltigsten beeinflusst haben.127

9.4.1.4. Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen

Der Staat bietet in bestimmten Sektoren Güter, Dienstleistungen und Ressourcen an: Wasserversorgung,

Gesundheitseinrichtungen, öffentliche Flächen und Immobilien etc. Diese öffentlichen Güter werden

häufig zu Preisen offeriert, die unter dem Marktpreis liegen. Dort, wo die Nachfrage das Angebot über-

steigt, der Zugang beschränkt ist und gleichzeitig die Verfügungsmacht bei einzelnen Personen liegt, be-

steht die Gefahr von korrupten Handlungen.128

9.4.1.5. Die Finanzierung politischer Parteien

Politische Parteien benötigen, vor allem für Wahlwerbung, hohe finanzielle Mittel. Die Höhe der Mit-

tel, die einer Partei für Wahlkampfzwecke zur Verfügung steht, spielt für den Ausgang von Wahlen eine

nicht zu vernachlässigende Rolle. Politische Parteien können sich auf unterschiedlichste Art und Weise

finanzieren.129 In Österreich geschieht dies hauptsächlich über Mitgliedsbeiträge, kleine Massenspenden,

Zuwendungen von Interessenverbänden, Großspenden von Unternehmen, Parteisteuern der Mandats-

träger_innen sowie über öffentliche Parteienfinanzierung. Unternehmen spenden meist mit dem Ziel, ein

“günstiges politisches Klima” zu schaffen. Da solche Parteispenden von Unternehmen nur ungern offen-

gelegt werden, bevorzugen diese eher indirekte Formen, wie z. B. die Schaltung von Inseraten in Partei-

medien oder die Kostenübernahme von Druckaufträgen. Nach Sickinger (2002) verursacht die staatliche

Parteienfinanzierung zwar Kosten für die Steuerzahler_innen, ist jedoch am wenigsten korruptionsanfäl-

lig.130

Die Parteienfinanzierung an sich ist ein äußerst sensibler Bereich, da auf diesem Wege ökonomische In-

teressen das politische Handeln der Partei beeinflussen können. Dies trifft vor allem auf Parteispenden125 vgl. Oberson 2003, S. 22 f126 vgl. Wieczorek 2002, S. 42127 vgl. Oberson 2003, S. 22 f128 vgl. ebd., S. 23129 vgl. Pelinka 1981, S. 265 ff130 vgl. Sickinger 2002, S. 74 ff

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9. Ursachen

zu, welche am anfälligsten für Korruption sind, denn durch diese besteht die Möglichkeit, das politische

Handeln der Partei signifikant zu beeinflussen.131 Bei Parteispenden besteht also tendenziell die Gefahr,

dass externe Geldgeber_innen als Gegenleistung für ihre Spende die Durchsetzung eigener Interessen im

Rahmen des Gesetzgebungsprozesses verlangen.132 Nach Sickinger (1990) sind Kleinspenden von Sympa-

thisant_innen oder Mitgliedern gern gesehen, hinter Großspenden von Unternehmen verbirgt sich jedoch

meistens ein Investitionskalkül, im Sinne eines direkten oder indirekten Kaufes politischer Entscheidun-

gen. In diesem Kontext ist auch die Schutzgebühr zu erwähnen, bei welcher Parteien als Gegenleistung

für die Auftragsvergabe Spenden fordern.133 Eine weitere Finanzierungsquelle politischer Parteien, die in

Bezug auf Korruptionsanfälligkeit zu nennen ist, sind Einnahmen aus parteieigenen Wirtschaftseinheiten.

Korruption erfolgt hier mittels Bevorzugung bei öffentlichen Auftragsvergabeverfahren.134

9.4.2. Indirekte Ursachen von Korruption

9.4.2.1. Qualität der Bürokratie

Zwei Grundvoraussetzungen müssen gegeben sein, um eine hochqualitative Verwaltung sicherzustellen:

Personalrekrutierung aufgrund von objektiv messbarer Leistung und Kompetenz sowie das Vorhanden-

sein interner Beförderungsstrategien. Je weniger die oben genannten Voraussetzungen in einer Bürokratie

erfüllt sind, desto stärker tritt Korruption auf.135

9.4.2.2. Höhe der Gehälter

Laut Oberson (2003) haben Untersuchungen ergeben, dass Korruption im öffentlichen Bereich durch

die Höhe des Gehalts öffentlich Bediensteter konterkariert wird.136 Demnach tritt Korruption besonders

häufig auf, wenn Amtsträger_innen ein Entgelt bekommen, das den Lebensunterhalt nur unzureichend

sichert. Es wird jedoch nicht nur auf den Lebensunterhalt an sich abgestellt, sondern auch auf ein standes-

gemäßes Existenzniveau.137 Nach Rijckeghem und Weder (2002) gibt es eine negative Korrelation zwi-

schen der Höhe der Entlohnung öffentlich bediensteter Personen und deren Korruptionsanfälligkeit: Je

geringer der Verdienst von Staatsangestellten ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie korrupt

handeln. Je höher die Entlohnung von Amtspersonen ausfällt, desto geringer ist wiederum der Anreiz,

korrupt zu handeln, da die Opportunitätskosten im Falle der Aufdeckung höher wären als bei einer nied-

rigen Entlohnung.138 Auch Wolfgang Simonitsch (2013), Journalist der Kleinen Zeitung, betont in einem

131 vgl. Pelinka 1981, S. 265 ff132 vgl. Oberson 2003, S. 23 f133 vgl Heleman 2004, S. 41134 vgl. Pelinka 1981, S. 271135 vgl. Oberson 2003, S. 24136 vgl. ebd., S. 25137 vgl. Rotter 1981, S. 109 f138 vgl. Yilmazoglu 2007, S. 16

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9. Ursachen

im Rahmen dieser Forschungsarbeit durchgeführten Interview die korruptionsfördernde Wirkung niedri-

ger Gehälter im öffentlichen Dienst und führt als Beispiel Indien an, wo Zöllner_innen auf die zusätzliche

Einnahmequelle in Form von Bestechungsgeldern angewiesen sind, um ihre Familien ernähren zu kön-

nen.139 Hier wird unterstellt, dass öffentlich Bedienstete nur dann korrupt sind, wenn sie zusätzlich zu

ihrem Entgelt durch korrupte Handlungen ein weiteres Einkommen lukrieren müssen, um einen ange-

messenen Lebensstandard erreichen und erhalten zu können. Wenn die Ursache korrupter Handlungen

jedoch Gier und nicht Notwendigkeit ist, ist der Zusammenhang zwischen Korruptionsanfälligkeit und

der Höhe der Gehälter öffentlich Bediensteter nicht gegeben.140

Im Folgenden werden zwei unterschiedliche Sichtweisen miteinander verglichen:

• Shirking-Modell: Dieses Modell geht davon aus, dass öffentlich Bedienstete darauf abzielen, ihr

Einkommen zu erhöhen. Je niedriger die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung korrupter Praktiken

ist und je höher die Bestechungsgelder sind, desto größer sind die Anreize für korrupte Handlungen.

Laut diesem Modell kann Korruption am ehesten mit höheren Entgelten verhindert werden. Soll

Korruption mithilfe von höheren Löhnen eingedämmt werden, wie im obigen Modell gefordert, so

stehen diese immer im Wettbewerb mit den Bestechungsgeldern. Eine solche Strategie wäre äußerst

kostenintensiv.141

• Fair Wages Effort: Laut dieser These sind staatlich Bedienstete nicht grundsätzlich gierig und stre-

ben ein möglichst hohes Einkommen an. Unter der Bedingung, dass sie fair entlohnt werden, sind

sie nach diesem Ansatz bereit, korrupte Praktiken zu vermeiden.142

Aufgrund empirischer Untersuchungen lässt sich feststellen, dass es Beispiele gibt, die für das erste Modell

sprechen und solche, die wiederum eher die zweite Ansicht bestätigen. Zusammenfassend lässt sich sagen,

dass die Höhe der Gehälter nicht die alleinige Ursache für korrupte Praktiken innerhalb einer Bürokratie

ist.143 Ebenso kann nach Pleines (2002) nicht direkt von der Höhe der Gehälter öffentlich Bediensteter

auf die Korruptionswahrscheinlichkeit geschlossen werden, denn wie könnte mit diesem Argument er-

klärt werden, warum Politiker_innen trotz überdurchschnittlich hoher Gehälter zu Korruption neigen?

Es gibt des Weiteren auch keine Studien, die Korruption rein auf die Gehaltshöhe von Staatsbediensteten

zurückführen.144

9.4.2.3. Das formale Rechts- und Strafsystem

Theoretisch wird davon ausgegangen, dass die erwartete Strafe bei Verstößen gegen das Gesetz kriminelle

Handlungen verringert. So müssten auch korrupte Handlungen abnehmen, wenn das Strafmaß erhöht

würde. Dies unter der Voraussetzung, dass von einem rational handelnden Individuum auszugehen ist.145

139 vgl. Interview mit Simonitsch 2013140 vgl. Oberson 2003, S. 25141 vgl. ebd.142 vgl. ebd., S. 26143 vgl. ebd.144 vgl. Pleines 1997, S. 5145 vgl. Oberson 2003, S. 27

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9. Ursachen

Ein höheres Strafmaß könnte jedoch auch zu höheren Bestechungsgeldern führen. In manchen Staaten

gibt es Differenzen zwischen dem gesetzlichen Strafmaß und dem tatsächlichen Urteil bei Korruptions-

fällen. Die Beschaffung von Beweisen für korrupte Handlungen erweist sich oftmals als äußerst schwierig,

was viele potenzielle Anklagen verhindert. Außerdem werden Personen in Ländern, in denen Korruption

zum Alltag gehört des Öfteren davon abgehalten, einen Korruptionsfall zur Anklage zu bringen, da sie

befürchten, aufgrund dessen ihre sozialen Kontakte und ihren Freundeskreis zu verlieren.146

9.4.2.4. Das institutionelle Kontrollsystem

Nach Tanzi (1998) ist die mangelhafte Kontrolle und Transparenz innerhalb von Organisationen eine der

wesentlichsten Bedingungen für Korruption. Mithilfe von Kontrollen in Form von Rechenschaftsberich-

ten, Teilungen und Überwachungen von Kompetenzen sowie Buchprüfungen kann versucht werden, eine

der zentralsten Ursachen von Korruption einzudämmen.147

9.4.2.5. Fehlende Transparenz

Fehlende Transparenz, vor allem in Verfahrensabläufen, institutionellen Prozessen und gesetzlichen Grund-

lagen, ist eine wesentliche Ursache für die Entstehung von Korruption. Transparenz im öffentlichen und

privaten Bereich ist das Fundament, um Korruption zu bekämpfen.148 Ulla Kramar-Schmid (2013), Jour-

nalistin des Nachrichtenmagazins “Profil”, weist in einem durchgeführten Interview ebenfalls darauf hin,

dass Intransparenz korrupte Praktiken fördert und die Kontrolle behindert. Sie betont ausdrücklich: “Ab-

solute Mehrheiten in Verbindung mit Parteien, die lange an der Regierung sind, fördern sicherlich Kor-

ruption.”149

9.4.2.6. Amtsgeheimnis

Das Amtsgeheimnis, als indirekte Ursache der Korruption, bezieht sich spezifisch auf die Situation in

Österreich.

Art. 20 Abs. 3 B-VG: “Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung

betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sind,

soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließ-

lich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Ge-

heimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Si-

cherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaft-

lichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entschei-

dung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist (Amtsverschwiegenheit). Die146 vgl. Oberson 2003, S. 27147 vgl. ebd., S. 28 f148 vgl. ebd., S. 29149 Interview mit Kramar-Schmid 2013

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9. Ursachen

Amtsverschwiegenheit besteht für die von einem allgemeinen Vertretungskörper bestellten

Funktionäre nicht gegenüber diesem Vertretungskörper, wenn er derartige Auskünfte aus-

drücklich verlangt.”150

Art. 20 Abs. 4 B-VG: “Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung

betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts haben

über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche

Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht.”151

Franz Fiedler, Präsident des Beirats von Transparency International in Österreich, erwähnt in einem Inter-

view mit der Tageszeitung “Der Standard” vom 11. Februar 2013, dass das im Verfassungsrang geregelte

österreichische Amtsgeheimnis auf fast jeden Sachverhalt angewendet werden kann. Dies führt dazu, dass

Behörden immer einen Grund finden, der in Art. 20 Abs. 3 B-VG angeführt ist und sie sich deshalb auf

das Amtsgeheimnis berufen können. Des Weiteren wird die Auslegung des Amtsgeheimnisses äußerst

großzügig interpretiert, was dazu führt, dass Ämter und Behörden nur selten Auskunft geben müssen.

Die Auskunftspflicht laut Art. 20 Abs. 4 B-VG besteht nur dann, wenn keine Verschwiegenheitspflicht

besteht. Ein derartiges Amtsgeheimnis gibt es nach Fiedler nur mehr in Österreich.152 Bei einer Verletzung

des Amtsgeheimnisses droht gem. § 310 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.153

Das österreichische Amtsgeheimnis ist umfassend und betrifft alle staatlichen Bereiche.154 Daher ist es

legitim, es als indirekt korruptionsfördernd anzusehen. Aufgrund des Amtsgeheimnisses wird die Auf-

deckung von Korruptionsaffären durch die Medien enorm erschwert.155 Im Interview mit Wolfgang Si-

monitsch weist dieser darauf hin, dass dies korrupte Praktiken im Staat fördert, da Amtspersonen und

Politiker_innen nicht befürchten müssen, dass ihre Handlungen publik werden, weil das Amtsgeheimnis

die Aufklärungsarbeit stark behindert.156 Auch Ulla Kramar-Schmid bezeichnet im Interview das Amts-

geheimnis neben dem Bankgeheimnis als wesentlichen Hintergrund der österreichischen Korruption.157

Die österreichische Situation, bei der Behörden aufgrund des Amtsgeheimnisses selten bis gar nicht Aus-

kunft geben müssen, lässt sich auf die Korruptionsdimension Drei von Maravic (2007), welche im Kapi-

tel 9.7.3 auf Seite 73 näher ausgeführt wird, übertragen. Diese behandelt die Kontroll- und Überwachungs-

maßnahmen und die damit verbundenen Risiken und Strafen sowie die Frage, ob eine Person korrupt

handeln kann. Dimension Drei nach Maravic (2007) wird in Österreich aufgrund des Amtsgeheimnisses

permanent begünstigt.

150 BGBl. Nr. 1/1930 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2010.151 Ebd.152 vgl. Der Standard 2013b153 vgl. BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/1998.154 vgl. ebd.155 vgl. Interview mit Plaikner 2013156 vgl. Interview mit Simonitsch 2013157 vgl. Interview mit Kramar-Schmid 2013

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9. Ursachen

9.4.2.7. Proporz

Besonders in Österreich fällt in Zusammenhang mit Korruption oftmals der Begriff Proporz, weshalb im

Folgenden kurz darauf eingegangen wird.

Das Wort Proporz oder auch Proportionalität bedeutet anteilsmäßige Beteiligung. Das Verhältniswahl-

recht ist durch das Prinzip der Proportionalität geprägt. Jede Partei erhält anteilsmäßig so viele Mandate,

wie sie Stimmen erhalten hat. In Österreich ist mit dem Wort Proporz jedoch auch die Einflussnahme auf

die Besetzung staatsnaher Betriebe und Verwaltungen verbunden. Die Gründe für diese Aufteilung lassen

sich in der Zeit nach 1945 finden, wo SPÖ und ÖVP durch diese gegenseitige Kontrolle verhindern woll-

ten, dass es erneut zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Großparteien kommt.158

Der Grund, warum das Proporzsystem hier erwähnt wird, ist jener, dass es von Antonia Gössinger), Jour-

nalistin der Kleinen Zeitung, im Rahmen eines im Laufe dieser Arbeit durchgeführten Interviews als “[...]

Keimzelle der österreichischen Korruption [.....]” bezeichnet wird, das Politiker_innen als “[...] Selbstbe-

dienungsladen [...]”159 dient. Diese Ansicht wird jedoch nicht allgemein geteilt. Für Simonitsch etwa ist der

Proporz “[...] nicht die primäre Ursache [...]”160 der Korruption in Österreich. Auch aus dem Interview

mit Peter Plaikner, Medienberater und Politikanalyst, geht hervor, dass der Proporz nicht unbedingt zur

Korruption in Österreich beiträgt.161 Nationalbank-Präsident Claus Raidl argumentiert in einem Artikel

in der Tageszeitung “Der Standard” vom 19. Juni 2012 folgendermaßen: “Ich würde den Proporz nicht

verteufeln. Es ist logisch, dass Machthabende versuchen, Posten mit ihren Leuten zu besetzen. So sollte

jeder Minister das Recht haben, sich seine Leute aussuchen zu können.”162

9.4.3. Verantwortungsbewusstsein der Amtsperson

Nach Max Weber (1922) beschränkt sich eine idealtypische Amtsperson in ihrem Handeln auf das Aus-

führen von Gesetzen, frei von persönlichen Ansichten und Bestrebungen. Diese_r idealtypische Beamt_

in existiert aber in der Praxis nicht immer, da sich Amtspersonen oftmals nicht nur auf die Ausübung von

Rechtsnormen beschränken, sondern auch versuchen, über die Amtsausübung Profit für sich selbst oder

für Dritte herauszuschlagen.163

Im Folgenden wird deshalb näher auf deren Verantwortungsbewusstsein eingegangen. Da besonders

Amtspersonen des Öfteren verantwortungsvolle Aufgaben inne haben, ist das Bewusstsein dieser Per-

sonen über ihre Verantwortung, die mit solchen Ämtern verbunden ist, von nicht zu unterschätzender

Bedeutung. Deshalb sind bei der Analyse der Korruptionsursachen die Faktoren, welche auf das Verant-

wortungsbewusstsein der Personen Einfluss nehmen, maßgeblich.164

158 vgl. Gärtner und Steininger 2013159 Interview mit Gössinger 2013160 Interview mit Simonitsch 2013161 vgl. Interview mit Plaikner 2013162 vgl. Der Standard 2012j163 vgl. Graeff 2010, S. 59 f164 vgl. Rotter 1981, S. 110

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9. Ursachen

9.4.3.1. Vorbildwirkung der Bezugspersonen

Ethische Haltungen wie Gerechtigkeit, Uneigennützigkeit, Treue und Hilfsbereitschaft bekommen Men-

schen von ihren Bezugspersonen vorgelebt und verinnerlichen diese Einstellungen, sobald sie ihre Be-

deutung verstanden haben. Das Gewissen einer Person wird durch viele Einflussfaktoren geprägt, eine

entscheidende Bedeutung kommt jedoch dem familiären Umfeld zu. Es ist somit wichtig, dass die ei-

ner Person nahestehenden Menschen ethisch handeln beziehungsweise ethisches Handeln an sich positiv

beurteilen, da der_die Einzelne maßgeblich von seinem_ihrem Umfeld abhängig ist. Dieser Umstand er-

schwert dem Individuum ein anderwertiges Verhalten. Zudem wirkt es sich positiv aus, wenn die Person

in seinem_ihrem Gewissensurteil von seiner_ihrer Umgebung bestärkt wird. Umgekehrt fällt es einer

Person in einem Umfeld, in dem Korruption an der Tagesordnung steht, schwerer, sich diesen Hand-

lungen zu entziehen. Zusammenfassend kann festgehalten werden: Wenn in einer Gesellschaft korrupte

Praktiken nicht geahndet beziehungsweise als “Kavaliersdelikt” eingestuft werden und keine öffentlichen

Sanktionen nach sich ziehen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit solcher Vergehen.165

9.4.3.2. Öffentliche Rechenschaft und Kontrolle

Die Möglichkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatbestände wirkt sich wie das Fehlen sozialer Normen

auf korrupte Praktiken aus. Wenn korrupte Handlungen geheim bleiben und die betreffenden Personen

sich öffentlich nicht dazu bekennen müssen, treten auch keine sozialen Sanktionen auf, mit denen ansons-

ten zu rechnen wäre. Wenn die Akteur_innen wissen, dass sie in ihrem Handeln kontrolliert werden und

Rechenschaft ablegen müssen, werden sie anzunehmenderweise verantwortungsbewusster handeln und

sich weniger auf korrupte Geschäfte einlassen. Besonders Personen, die mit hohen Ämtern betraut sind,

haben eine starke Vorbildwirkung und müssen daher in ihrem Handeln Verantwortung zeigen.166

9.4.3.3. Offizielle Anerkennung

Verantwortungsbewusstes Handeln sollte in Form öffentlicher Anerkennung honoriert werden, da dies

einerseits die Betroffenen in ihrem Handeln stärkt und andererseits eine wesentliche Vorbildwirkung auf

andere Personen hat. Die Honorierung sollte jedoch nicht in rein monetärer Anerkennung liegen, son-

dern auch durch öffentliche Orden und Ehrentitel erfolgen.167 Die öffentliche Anerkennung ist umso

wirksamer, je höher die Instanz ist, von der sie ausgesprochen wird. Dies gilt auch im umgekehrten Sin-

ne, wenn etwa der_die Bundespräsident_in bestimmte Handlungen und Praktiken öffentlich verurteilt.168

Die Konzentration vieler Entscheidungskompetenzen auf eine Person und die mangelnde Kontrolle und

165 vgl. Rotter 1981, S. 110 f166 vgl. ebd., S. 112167 Hier ist anzumerken, dass sich diese Ausführungen auf Rotter (1980) stützen. Heutzutage würden wahrscheinlich andere

Formen sozialer Anerkennung anstelle von Ehrentitel und Orden bevorzugt werden, was jedoch am Grundgedanken derbestärkenden und beispielhaften Wirkung offizieller Anerkennungen, die nicht nur finanziell abgegolten werden sollen,nichts ändert.

168 vgl. ebd.

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9. Ursachen

Transparenz werden allgemein als wesentliche Ursachen von Korruption angesehen.169 Auch Simoni-

tsch betont im Interview, dass die Konzentration von Macht auf eine Person oder Partei als besonders

korruptionsfördernd anzusehen ist.170

9.5. Spezifische Korruptionsursachen in ausgewählten

Gesellschaftsformen

Nachstehend wird ein kurzer Überblick über die typischen Korruptionsursachen anhand der zwei derzeit

bedeutendsten Gesellschaftsformen, des kapitalistischen sowie des sozialistischen Systems, gegeben.

9.5.1. Kapitalistische Systeme

Der als Korruption bezeichnete Vorgang an sich ist eigentlich ein rein kapitalistischer Tauschvorgang.

Der_die einzelne Kapitalist_in soll gemäß kapitalistischer Ideologie so handeln, dass er_sie den Gewinn

für sich selbst maximiert, somit trägt er_sie gleichzeitig auch zum Gesamtwohl bei. Dabei spielen morali-

sche Regeln eine tendenziell untergeordnete Rolle. Im Gegensatz dazu soll der_die Kapitalist_in in seiner_

ihrer Rolle als Politiker_in lediglich das Allgemeininteresse vertreten und seine_ihre privaten Interessen

zurückstellen. Als Repräsentant_in eines Staates sollte der_die Kapitalist_in ebenfalls keine privaten In-

teressen verfolgen, sondern nur diejenigen des Gesamtwohls.171

Der kapitalistische Staat soll einerseits die Interessen aller Bürger_innen vertreten und andererseits die

Interessen des Kapitals. Er soll günstige Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln und damit für

das Kapital schaffen, gleichzeitig aber auch für die soziale Absicherung der Bürger_innen Verantwortung

tragen. Der kapitalistische Staat ist also durch zwei essenzielle Widersprüche geprägt: dem Widerspruch

zwischen den Interessen der Bürger_innen und jenen des Kapitals einerseits und dem Widerspruch zwi-

schen staatlichem Allgemeininteresse und privatem Gewinnstreben einzelner Kapitalist_innen anderer-

seits. Nach Frisch (1997) können diese Widersprüche innerhalb des kapitalistischen Systems nicht gelöst

werden. Die kapitalistische Ideologie der Maximierung persönlichen Profits wird von ihm als grundlegen-

de Ursache bzw. Entstehungsbedingung korrupter Praktiken angesehen.172

9.5.2. Sozialistische Systeme

Im Folgenden werden spezifische Korruptionsursachen im sozialistischen System anhand des real exis-

tierenden Sozialismus der ehemaligen Sowjetunion erläutert. Dort lässt sich Korruption vor allem auf

169 vgl. Heberer 2001, S. 5170 vgl. Simonitsch 2013171 vgl. Frisch 1997, S. 96 f172 vgl. ebd., S. 101 f

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9. Ursachen

die Starrheit und Inflexibilität des sozialistischen Systems sowjetischer Ausprägung sowie auf die zentra-

listische Planwirtschaft zurückführen. Nur durch korrupte Praktiken konnte die Bevölkerung das starre

System teilweise umgehen. Betriebsleiter_innen mussten korrumpieren, um die Produktion aufrecht zu

erhalten und den Wirtschaftsplan zu erfüllen. Ebenso erfolgte Korruption im Sozialismus, wie auch in

anderen Systemen, um sich persönlich zu bereichern: hierfür waren Kontakte zu Mitgliedern der Kom-

munistischen Partei besonders förderlich. Korruption im Sozialismus diente primär dazu, der planwirt-

schaftlichen Inflexibilität auszuweichen und sich persönlich zu bereichern.173

9.6. Spezifische Korruptionsursachen in Industrieländern,

Entwicklungsländern und internationalen Organisationen

In diesem Kapitel werden beispielhaft die besonders charakteristischen Korruptionsursachen von Indus-

trieländern, Entwicklungsländern und internationalen Organisationen behandelt.

9.6.1. Industrieländer

Die spezifischen Korruptionsursachen von Industrienationen können aufgrund der jeweiligen kulturellen

Gegebenheiten nicht verallgemeinert werden. Es gibt jedoch einige wesentliche Gründe, die in vielen

Industrieländern unabhängig von kulturellen Besonderheiten auftreten.

Ein zentraler Grund, welcher korrupte Handlungen fördert, war nach Monsau (2010) die Möglichkeit, dass

Bestechungsgelder an ausländische Amtspersonen früher die Steuerbemessungsgrundlage minderten.174

Die steuerliche Absetzbarkeit von Schmiergeldern im Ausland wird als Legalisierung von Korruption

bezeichnet. In Deutschland wurde Korruption in diesem Sinne erstmals im Jahr 1934, während des Na-

tionalsozialistischen Regimes, legalisiert. Diese Praktiken beschränkten sich jedoch nicht auf die NS-Zeit,

sondern wurden noch weit über den Zweiten Weltkrieg hinaus beibehalten, sie gehörten zur Normalität

des alltäglichen Wirtschaftslebens.175 Nach Monsau (2010) ist die Verharmlosung von korrupten Hand-

lungen als eine weitere bedeutende Ursache derselbigen zu sehen, da diese oftmals als “Kavaliersdelikte”

angesehen werden, sofern es keine unmittelbaren Geschädigten gibt. Geschädigte gibt es aber durchaus,

da die Steuerzahler_innen in ihrer Gesamtheit den Schaden zu tragen haben. Somit stellt der Umstand,

dass Personen davon ausgehen, dass ihr Handeln niemanden direkt schädigt, einen starken Anreiz für

korruptes Handeln dar. Nach Monsau (2010) steigt die Korruptionswahrscheinlichkeit ebenfalls, wenn

einzelne Beamt_innen bei der Vergabe von Subventionen oder Bewilligungen hohe Entscheidungskom-

petenz besitzen. Auch im Bereich der Privatisierungen von ehemals staatseigenen Betrieben sieht Monsau

(2010) ein großes Korruptionspotenzial.176

173 vgl. Pleines 1997, S. 2 f174 vgl. Monsau 2010, S. 15175 vgl. Pozdnyakov 2010, S. 59 f176 vgl. Monsau 2010, S. 15

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9. Ursachen

9.6.2. Entwicklungsländer

Ebenso wie in den Industrieländern gibt es einige für Entwicklungsländer typische Korruptionsursachen.

Nach Herberer (2001) sind dies vor allem:

“[...] rascher sozialer und ökonomischer Wandel, Entwicklungsdefizite (Armut, Arbeitslosig-

keit, soziale und ökonomische Ungleichheit, mangelnde Rechtssicherheit, fehlende öffent-

liche Kontrolle), die Monopolstellung des Staates, Marktbeschränkungen und Marktunvoll-

kommenheiten oder mangelnde demokratische Transparenz.”177

Oftmals existieren in Entwicklungsländern nur wenige, schwammig formulierte beziehungsweise über-

haupt keine Gesetze gegen Korruption und die Strafverfolgung an sich lässt zu wünschen übrig, was

meist durch mangelnde Infrastruktur bedingt ist.178 Häufig gibt es gar keine Kontrollen bzw. Instrumen-

te, mit denen korrupte Handlungen bestraft werden könnten oder es fehlen diesbezüglich zuständige

Institutionen zur Gänze. Dadurch sind sich die handelnden Akteur_innen nicht selten gar keiner Schuld

bewusst.179 Wie bereits zuvor im Kapitel 9.4.2.2 auf Seite 63 näher erläutert, nennt auch Monsau (2010) –

vor allem in Entwicklungsländern – die niedrige Bezahlung der öffentlich Bediensteten und deren gerin-

ges Ansehen innerhalb der Gesellschaft als wesentliche Korruptionsursache. Deshalb sind sie besonders

empfänglich für Korruption, da sie zum Teil auf die zusätzlichen Einnahmen angewiesen sind, um ih-

ren Lebensunterhalt zu bestreiten. In solchen Ländern ist es deshalb oftmals Alltag und somit normal,

den öffentlich Bediensteten eine gewisse Summe an Geld zukommen zu lassen, um die geforderte Leis-

tung zu erhalten. Aber auch Industrieländer tragen ihren Teil zur korrupten Praxis bei. Denn von ihrer

Seite her werden Amtsträger_innen bestochen, um an lukrative Aufträge zu kommen,oder es wird die

Veruntreuung öffentlicher Gelder indirekt gefördert, indem erlaubt wird, dass unrechtmäßig Gelder aus

Entwicklungsländern auf ausländische Konten gebracht werden.180

9.6.3. Internationale Organisationen

Auch internationale Organisationen weisen spezifische Charakterzüge auf, wodurch sie besonders kor-

ruptionsanfällig werden. In diesem Sinne sind als erstes die immensen Ausmaße dieser Organisationen

zu nennen, weshalb nicht alle Beschäftigten ständig überwacht und kontrolliert werden können. Wie be-

reits zuvor erläutert, ist mangelnde Kontrolle eine zentrale Ursache für die Entstehung von Korrupti-

on. In internationalen Organisationen konzentriert sich in Führungspersonen zumeist viel Macht, da sie

mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet und aufgrund ihrer Position kaum jemandem Rechenschaft

schuldig sind. Solch ein Amt bietet optimale Bedingungen für korrupte Handlungen. Des Weiteren wird in

internationalen Organisationen Korruption durch undurchschaubare Strukturen und komplexe Prozesse

gefördert.181

177 Heberer 2001, S. 6178 vgl. Monsau 2010, S. 16 f179 vgl. Heberer 2001, S. 6180 vgl. Monsau 2010, S. 16 ff181 vgl. ebd., S. 18

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9. Ursachen

9.7. Modell korruptionsbegünstigender Situationen nach

Maravic

Maravic (2007) unterscheidet zwischen “drei Korruptionsdimensionen (KD) [...], die als konstituierende

Faktoren unterschiedlicher Korruptionssituationen (KS) verstanden werden.”182 In diesen Korruptions-

situationen treffen die Akteur_innen ihre Entscheidungen.183

9.7.1. Korruptionsentscheidung (Dimension Eins)

Die erste Korruptionsdimension “beschreibt die handlungsleitenden und sinnstiftende [sic!] Faktoren in-

nerhalb einer Organisation.”184 Daraus lässt sich ableiten, was in jener Dimension als korrupt verstanden

wird. Die Organisation erwartet von ihren Mitgliedern ein bestimmtes Verhalten, wodurch die Entschei-

dung der handelnden Person beeinflusst wird. Die erste Dimension behandelt die Frage, ob eine Person

korrupt handeln will oder nicht. Neben den “institutionellen Faktoren” sind des Weiteren auch andere

Motive zu nennen, welche eine Person zu korruptem Handeln veranlassen. Meist sind dies das Streben

nach Geld, Macht und Prestige. Die wesentliche Frage ist hierbei, wie es dazu kommt, dass Personen ihre

individuellen Motive über die Verhaltenserwartungen einer Organisation stellen. Mögliche Ursachen sind

ein kostspieliger Lebensstil, dessen Ursachen entweder organisationsextern (etwa im familiären Bereich

oder im Freizeitverhalten) liegen oder auch organisationsintern begründet sind.185 In dieser ersten Kor-

ruptionsdimension werden die Motive der handelnden Person in Abhängigkeit vom Wertesystem einer

Organisation betrachtet.

9.7.2. Korruptionsmöglichkeiten (Dimension Zwei)

Die zweite Korruptionsdimension behandelt die Korruptionsmöglichkeiten in Organisationen. Die Ak-

teur_innen überlegen, ob es ihnen möglich ist, korrupt zu handeln oder nicht. Es wird zwischen Faktoren

differenziert, die die Handlungen einer Person ermächtigen oder beschränken. In dieser Dimension geht

es um Faktoren, die korrupte Handlungen begünstigen. Wie schon öfters erwähnt, ist die Verbindung von

umfassenden Kompetenzen und die alleinige Verfügung über bestimmte Ressourcen ein Nährboden für

das Abschließen korrupter Geschäfte. Auch Maravic (2007) bezeichnet die Vergabe öffentlicher Aufträge

sowie den gesamten Schnittstellenbereich zwischen Öffentlichem und Privatem als besonders gefährdet,

da hier viele Möglichkeiten zur Korruption gegeben sind. Nach Tanzi (1998) gibt es im Bereich von Sub-

ventionen, Einfuhrbestimmungen, Besteuerung, Privatisierung und Parteienfinanzierung mannigfaltige

Möglichkeiten für korrupte Praktiken.186

182 von Maravic 2007, S. 31183 vgl. ebd.184 Ebd.185 vgl. ebd., S. 31 ff186 vgl. ebd., S. 34 f

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9. Ursachen

9.7.3. Korruptionsbeschränkungen (Dimension Drei)

Diese Dimension geht auf korruptionsbeschränkende Situationen wie Kontroll- und Überwachungsmaß-

nahmen und die damit verbundenen Risiken und Strafen, im Besonderen jedoch auf deren Abwesenheit

ein. Die Akteur_innen fragen sich in dieser Dimension, ob sie die Kontrollmaßnahmen umgehen und

eine Entdeckung vermeiden können. Zu den Kontrollmaßnahmen zählen die Vorgesetzten, die Innen-

revision und die Kolleg_innen ebenso wie die Justiz. Des Weiteren ist hier von Bedeutung, ob Personen

dazu verpflichtet sind, für ihre Machenschaften Rechenschaft abzulegen und die Transparenz innerhalb

der Organisation allgemein. Die Korruptionsmöglichkeiten in der zweiten Dimension werden durch die

Korruptionsbeschränkungen in der dritten Dimension eingeschränkt und reduzieren den Handlungsspiel-

raum einer Person.187

9.7.4. Verbindung der drei Korruptionsdimensionen anhand von achtKorruptionssituationen

Maravic (2007) verbindet die drei oben beschriebenen Korruptionsdimensionen mit acht Korruptions-

situationen, indem die Ausprägungen der Korruptionsdimensionen anhand der jeweiligen Situationen

dargestellt werden. In der ersten Situation besteht kein Korruptionsrisiko, während in der achten alle kor-

ruptionsfördernden Bedingungen gegeben sind. Die übrigen Situationen sind Mischformen mit geringem

oder hohem Korruptionsrisiko. In der ersten Korruptionsdimension geht es um die Frage, ob ein_e Ak-

teur_in den Willen aufbringt, korrupt zu handeln, in der zweiten, ob er_sie es kann und in der dritten

ob er_sie glaubt, es zu schaffen. Das Verhalten der Personen hat Auswirkungen auf die Integrität einer

Organisation, worunter Maravic (2007) einen Zustand versteht, in welchem alle Mitglieder die definierten

Verhaltensvorgaben der Organisation einhalten. Deshalb werden negative Auswirkungen auf die Integrität

mit einem Minus gekennzeichnet, positive mit einem Plus.188

Korruptionsdimension 1 Korruptionsdimension 2 Korruptionsdimension 3 Risikograd1 Ich will nicht + Ich kann nicht + Ich schaffe es nicht + = kein Risiko + + +2 Ich will nicht + Ich kann nicht + Ich schaffe es - = geringes Risiko + + -3 Ich will nicht + Ich kann - Ich schaffe es nicht + = geringes Risiko + - +4 Ich will nicht + Ich kann - Ich schaffe es - = hohes Risiko + - -5 Ich will - Ich kann nicht + Ich schaffe es nicht + = geringes Risiko - + +6 Ich will - Ich kann nicht + Ich schaffe es - = hohes Risiko - + -7 Ich will - Ich kann - Ich schaffe es nicht + = hohes Risiko - - +8 Ich will - Ich kann - Ich schaffe es - Korruption - - -

Tabelle 9.1.: Verbindung der drei Korruptionsdimensionen mit den acht Korruptionssituationen (Quelle:Maravic 2007, S. 38)

Aus dieser Kombination der drei Korruptionsdimensionen mit den acht Korruptionssituationen lassen

sich anhand der Entscheidung des_der Einzelnen verschiedene Risikograde korrupten Verhaltens ermit-

teln:189

187 vgl. von Maravic 2007, S. 36188 vgl. ebd., S. 37 ff189 vgl. ebd., S. 38 f

73

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9. Ursachen

1. Kein Korruptionsrisiko (+ + +): Alle drei Korruptionsdimensionen verhindern Korruption. In

Korruptionssituation Eins herrscht also unbeschränkte Integrität.

2. Geringes Korruptionsrisiko (+ + -): Zumindest zwei Dimensionen blockieren Korruption. Dies

trifft auf die Korruptionssituationen Zwei, Drei und Fünf zu.

3. Hohes Korruptionsrisiko (+ - -): In den Korruptionssituation Vier, Sechs und Sieben ist das Kor-

ruptionsrisiko hoch. Nur mehr eine Korruptionsdimension verhindert korruptes Verhalten und

zwei Dimensionen fördern dieses.

4. Korruption (- - -): Hier begünstigen alle drei Korruptionsdimensionen korruptes Verhalten. Dies

führt zu vollständiger Integritätslosigkeit.

In Korruptionssituation Eins ist die Person weder bereit, gegen die Organisationsnormen zu verstoßen,

noch sieht sie eine Möglichkeit, korrupt zu handeln. Außerdem sind die Kontrollen und Sanktionen gegen

Korruption effektiv. Dieses Modell zeigt auch, dass Personen, welche bereit sind, korrupt zu handeln und

gleichzeitig die Möglichkeit dazu haben, dies nicht unbedingt in die Tat umsetzen müssen bzw. können,

da wirkungsvolle Kontrollen und Sanktionen dem entgegenwirken, wie dies in Korruptionssituation Sie-

ben der Fall ist. In der vierten Korruptionssituation wäre korruptes Verhalten für eine Person möglich

und sie würde es auch schaffen, da Kontrollen und Sanktionen fehlen. Die Person ist ihrer Organisati-

on gegenüber allerdings loyal und will deshalb nicht auf diese Weise handeln. In den Situationen Vier,

Sechs und Sieben herrscht ein hohes Korruptionsrisiko, da nur eine Dimension Korruption verhindert.

Dies ist aber bereits ausreichend, um korruptes Verhalten zu unterbinden. Dennoch ist die Chance, dass

Korruption auftritt, sehr hoch solange zwei Dimensionen eher korruptionsfördernd wirken. Die Korrup-

tionswahrscheinlichkeit ist allerdings relativ niedrig, wenn eine Person zwar Möglichkeiten hätte, korrupt

zu handeln, jedoch effektive Kontrollmaßnahmen, abschreckende Sanktionen sowie die Einstellung der

Person, nicht gegen die Regeln der Organisation verstoßen zu wollen, dies verhindern, wie es auf Dimen-

sion Drei zutrifft. In Korruptionsdimension Acht kommt es zu korruptem Verhalten, da die Personen

den individuellen Präferenzen gegenüber jenen der Organisation Vorrang geben, sie Möglichkeiten dazu

sehen und Kontrollen und Sanktionen nicht vorhanden sind beziehungsweise diese nicht abschreckend

wirken.190

Da Korruption meist mit bestimmten Handlungssituationen verbunden ist, hilft dieses Modell einer Or-

ganisation, ihre Schwachpunkte aufzudecken und ihre Strukturen zu verändern.191

190 vgl. von Maravic 2008, S. 120 f191 vgl. ebd., S. 122

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10. Auswirkungen

10.1. Auswirkungen von Korruption auf die Gesellschaft

Bei den Auswirkungen der politischen Korruption auf die Gesellschaft wird zwischen direkten und in-

direkten wie auch zwischen positiven und negativen Effekten unterschieden. Die Auswirkungen sind

teilweise schwer nachzuweisen und schädigen meist nicht nur eine einzelne Person, sondern eine ganze

Personengruppe, wie beispielsweise die Steuerzahler_innen.192 Darüber hinaus schädigt Korruption u. a.

die Finanzkraft eines Staates, wie auch dessen soziale und demokratische Grundwerte und verhindert Ent-

wicklung und Innovation.193 Des Weiteren kann zwischen quantifizierbaren und nicht-quantifizierbaren

Schäden differenziert werden.194 In diesem Kapitel wird zuerst auf die verschiedenen Auswirkungen wie

direkte und indirekte sowie positive bzw. negative Effekte eingegangen. Anschließend werden einige Fol-

gen von Korruption genannt und detaillierter beschrieben.

Unter direkten Effekten werden Auswirkungen verstanden, die von der bestechenden Person initiiert wer-

den und Ergebnis einer korrupten Handlung sind. Indirekte Effekte entstehen, wenn eine oder mehrere

Personen bemerken, dass eine korrupte Handlung stattgefunden hat.195 Korruption betrifft die Indivi-

duen auf unterschiedliche Weise: in Armut lebende Menschen beispielsweise sind auf indirekte wie auf

direkte Weise davon betroffen. Der Grund dafür ist, dass Korruption das wirtschaftliche Wachstum be-

hindert, Ungleichheit fördert, die Verteilung der öffentlichen Ausgaben verzerrt und verhindert, dass die

Armut der Menschen gelindert wird: “Corruption affects the poor directly since it increases the price for

public services, lowers its quality and often restricts poor people’s access to water, education, health care

and many other key services.”196

Aus ökonomischer Sicht können quantifizierbare Schäden als eine Verzerrung von Entscheidungsmecha-

nismen und “[...] einer Senkung der Qualität von Gütern und Dienstleistungen”197 verstanden werden. Als

nicht-quantifizierbarer Schaden kann beispielsweise Vertrauensverlust genannt werden.198 Eine Untersu-

chung von Mauro (1995) besagt, dass Korruption eine negative Wirkung auf verschiedene Wirtschafts-

leistungen ausübt und in armen Ländern eine Blockade in der Entwicklung darstellt. Noch nicht genau

192 vgl. Ax, Schneider und Scheffen 2010, S. 56 f193 vgl. Barth 2001194 vgl. Graeff 2002, S. 292195 Bayley 1966, S. 724196 The World Bank Group 2011197 Graeff 2002, S. 294.198 vgl. ebd., S. 300

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10. Auswirkungen

definiert ist die Richtung der Kausalkette. Ob ein Land nun wegen der Korruption arm ist oder ob das

Land aufgrund der Armut korrupt ist, ist bislang ungeklärt. Der Korruptionsindex besagt allerdings, dass

ein Zusammenhang zwischen Korruption und Wirtschaftsleistung besteht.199 Stockhammer (2011) meint

dazu: “Wenn ein gewisses Desinteresse der Regierung gegenüber Unternehmen vorhanden ist, und wenn

der Druck der Wirtschaft in Policy-Making-Prozessen fehlt oder sehr gering ist, kann dies dazu führen,

dass die Regierung nicht in die Wirtschaftsführung eingreift, was sich im Hinblick auf ökonomische In-

novation durchaus positiv auswirken könnte.”200 Oft scheitern weniger entwickelte Länder an falschen

Entscheidungen und Risikofaktoren, die durch Korruption reduziert werden können. Ein System kann

durch Korruption humaner gemacht werden, da die Bevölkerung mehr Vertrauen in eine Gesellschaft hat,

die sie durch persönlichen Einfluss selber mitbestimmen können: “Ein Zugang zum System durch Kor-

ruption kann für die Stabilität des Systems sehr wichtig sein. Korruption dient in vielen EL [Europäischen

Ländern] als gewaltfreies Instrument der Interessendurchsetzung.”201

Wie oben erwähnt, unterscheidet sich korruptes Verhalten des Weiteren dadurch, dass positive und nega-

tive Auswirkungen entstehen können. Dieses Verhalten hat nicht nur starke finanzielle Effekte, sondern

auch Auswirkungen auf die Menschen und deren Umfeld: “Moral und Ethik werden korrumpiert, In-

stitutionen und politische Entscheidungen werden untergraben bzw. beeinflusst und das Vertrauen zu

verschiedenen Systemen wird dadurch getrübt.”202 Dies sind allerdings nur einige Auswirkungen von

Korruption. Die Konsequenzen von Korruption lassen sich u. a. auch in folgender Weise beschreiben, so

das Zentrum Polis in seiner Ausgabe “polis aktuell 2013”:203

• Umverteilung nach oben

• Verlust von Kapital/Umverteilung von Ressourcen

• Untergrabung demokratischer Prozesse

• Verlust von Ethik und Moral

• Organisierte Kriminalität

• Rechtliche Konsequenzen

• Vertrauensverlust in Autoritäten/Verlust der Legitimität von Regierungen

• Scheitern von Staaten (nicht nur Entwicklungsländer sind davon betroffen)

Wie aus dieser Aufzählung hervorgeht, kann Korruption die Volkswirtschaft und den Staat ebenso wie

die Gesellschaft schädigen. Eine Form von korruptem Handeln ist beispielsweise die Bestechung: “Be-

stechungsforderungen öffentlicher Entscheidungsträger erhöhen die Kosten für potentielle Investoren

199 vgl. Engerer 1998, S. 7200 Stockhammer 2011, S. 33201 Ebd., S. 35202 Zentrum Polis 2013, S. 10203 vgl. ebd.

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10. Auswirkungen

und senken damit die Investitionen.”204 Dies führt zu niedrigeren Steuerzahlungen und zu einem Rück-

gang der vorhandenen Arbeitsplätze. Ist es den Bürger_innen und Unternehmer_innen nicht möglich, die

Entscheidungen der öffentlichen Amtsträger_innen nachzuvollziehen, hat das eine allgemeine Rechtsun-

sicherheit zur Folge. Dies wiederum führt zu einer Senkung der Rechtstreue und der Alltagsmoral. Die

korrupten Amtsträger_innen handeln hauptsächlich im Eigeninteresse und vernachlässigen die Aufgaben,

die ihr Amt mit sich bringt. Um eventuelle rechtliche Folgen ihres korrupten Handelns zu vermeiden, kann

es vorkommen, dass sie sich der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung oder dem politischen Machtmiss-

brauch bedienen: “Die damit ausgelöste wirtschaftliche und gesellschaftliche Ungleichheit gefährdet den

sozialen Frieden und führt langfristig zum Verfall der Demokratie.”205

Wie sich Korruption im Detail auf die Demokratie auswirkt, behandelt das Kapitel 10.2 auf Seite 79.

Bestechung, sei sie aktiv oder passiv, ermöglicht die Entstehung organisierter Kriminalität. Bei sämtlichen

Arten der organisierten Kriminalität nimmt Korruption eine große Rolle ein:

“Besonders gefährlich wird es dort, wo Verbindungen zwischen der Korruption und der

organisierten Kriminalität zur Politik bestehen. Diese Dreiecksbeziehung bildet den Nähr-

boden zur Unterwanderung der legalen Wirtschaft und der Demokratie.”206

Vielfach wird im wissenschaftlichen Diskurs eine Meinung vertreten, wie sie der Politologe Paul Noak

zum Ausdruck bringt, nämlich dass “[...] Korruption und Mißwirtschaft [...] die Legitimität eines poli-

tischen Systems [untergraben].”207 Es müssen allerdings immer beide Seiten betrachtet werden. Überall

dort, wo geschädigte Personen oder Institutionen vorkommen, gibt es auch jemanden, der von der Situa-

tion profitiert. Wenn beispielsweise Unternehmer_innen Politiker_innen bestechen, um das Anliegen des

Betriebes schneller durchzubringen, entstehen für die Unternehmer_innen nicht nur zusätzliche Aufträge

und Profite, “[...] sondern [sie] schalten [somit auch] den preissenkenden Wettbewerb aus und beseitigen

Investitionshemmnisse (auch solche, die demokratische Gesetze aus guten Gründen schaffen, etwa in

Umweltfragen).”208

Korruption kann “als gesellschaftlich negatives Sozialkapital definiert werden, das destabilisierend wirkt,

weil es der Gesellschaft die Vertrauensgrundlage entzieht, die für ihre Existenz lebensnotwendig ist.”209

Auch Transparency International weist im Global Corruption Report 2004 darauf hin, dass Korruption

die Gefahr von Vertrauensverlust der Menschen in sich birgt und dies einen Werteverfall mit sich bringen

könne.210 Transparency International hat für den Zeitraum Juni bis September 2010 eine Umfrage in

Auftrag gegeben, den sogenannten Global Corruption Barometer 2010: “Die Umfrage konzentriert sich

auf Erfahrungen mit Schmiergeldzahlungen und die Beurteilung verschiedener Institutionen nach ihrer

204 Transparency International Deutschland 2008205 Ebd.206 Staatsanwalt Dr. Ulrich Weder, Zürich, am 5./7. Oktober 1995 in Wien, zitiert in Edelbacher 1998, S. 28207 Köpf 1997, S. 103208 Ebd., S. 105209 Graeff 2002, S. 291210 vgl. Transparency International 2004

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10. Auswirkungen

wahrgenommen [sic!] Korruption.”211 Die Befragung erstreckte sich über 86 Länder und es wurden dabei

mehr als 91.000 Personen befragt. Das Ergebnis zeigt, dass “[...] nur wenige Menschen ihren Regierungen

und Politikern [ihr Vertrauen schenken].”212

Graeff (2002) ist der Auffassung, dass

“Korruption [...] nicht deswegen ethisch negativ oder gesellschaftlich schädlich zu bewerten

[ist], weil sie gegen geltende Gesetzte [sic!] verstößt. Die Auswirkungen von Normen und

Gesetzen können gesellschaftlich und wirtschaftlich ambivalent sein und sich auch im Zeit-

verlauf ändern. Für die Bewertung von Korruption muss daher ein nicht-normativer Ansatz

gewählt werden.”213

Der Großteil der Literatur weist auf die negativen Auswirkungen von Korruption hin. Es lassen sich aber

auch positive Folgen korrupten Handelns finden, wie beispielsweise “[...] die Beschleunigung administra-

tiver Leistungen beim sogenannten ‘speed money’. Es zeigt sich, dass Korruption nicht automatisch eine

pareto-ineffiziente Allokation nach sich ziehen muss.”214 Speed Money ist eine Form der Bestechung,

bei der es darum geht, gewisse bürokratische Vorgänge zu beschleunigen. Dem ist grundsätzlich kein

negativer Aspekt nachzuweisen, da Speed Money eine Steigerung der bürokratischen Grenzproduktivität

zur Folge hat. Wenn allerdings die Konsequenz der Bestechung keine Arbeitsleistungssteigerung darstellt,

sondern lediglich eine Umverteilung der Tätigkeiten zu Ungunsten einer anderen Person, wird diese Form

der Korruption als negativ bewertet.215 Bestechung kann also positive wie auch negative Auswirkungen

nach sich ziehen. Köpf (1997) beschreibt Bestechung beispielsweise als ein geeignetes Mittel, um wirt-

schaftliche Entwicklungen zu beschleunigen.216

Eine andere Art der Bestechung stellt das Rent-Seeking dar. Erfolgt eine öffentliche Auftragsvergabe nicht

nach dem Prinzip des Bestbietenden (günstigstes Angebot), sondern nach den Kriterien des höchsten Be-

stechungsgeldes, wird von Rent-Seeking-Aktivitäten gesprochen. Diese Art der Auftragsvergabe führt zu

einer Belastung des Staatsbudgets und geht somit auch zu Lasten der Steuerzahler_innen.217 Aufgrund zu

hoher Projektkosten entsteht ein Fehlbetrag im Staatshaushalt sowie “eine Deformierung der Relativprei-

se.”218 In Ländern, in denen politische Instabilität herrscht, sind die Folgen korrupten Handelns stärker

zu spüren als in anderen Ländern. Der Grund dafür besteht darin, dass in diesen Ländern die bereits

niedrigen Steuereinnahmen, anstatt für “Investitionen in Bildung, Gesundheit und Infrastruktur“219, für

private Zwecke missbraucht werden.

211 Transparency International Österreich 2012a212 Ebd.213 Graeff 2002, S. 291214 Ebd.215 vgl. ebd., S. 296216 vgl. Köpf 1997, S. 103217 vgl. SBT Steuerberatungs GmbH & Co KG 2012218 Ebd.219 Ebd.

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10. Auswirkungen

Wird der “funktionalistischen Schule der Korruptionsforschung”220 Glauben geschenkt, sorgt Korrup-

tion für Wirtschaftswachstum, beseitigt Konflikte und hat überdies die Fähigkeit, das System aufrecht

zu erhalten.221 Darüber hinaus sorgt korruptes Verhalten dafür, “dass unterprivilegierten oder aufstei-

genden Gruppen und Schichten die Teilnahme an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ermöglicht

werde.”222

Abschließend kann festgehalten werden: “Korruption ruiniert Vertrauen, Charaktere, Karrieren, Gesund-

heit, wirtschaftliche und natürliche Ressourcen, Rechtssicherheit, Wohlstand und Freiheit. Am Ende trifft

Korruption immer Menschen, sie ruiniert ihre Lebensqualität und Zukunft!”223

10.2. Auswirkungen von Korruption auf das demokratische

System

10.2.1. Auswirkungen von Korruption auf demokratische Normen und Regeln

Früher herrschte die Meinung vor, Korruption sei nur in instabilen autokratischen Staaten zu finden. Die

westeuropäischen Demokratien wurden für weitgehend korruptionsfrei gehalten. Aufgrund der aktuellen

Korruptionsfälle in vielen demokratischen Ländern hat sich die Meinung diesbezüglich revidiert und es

wurde damit begonnen, die Wirkung von Korruption auf die Demokratie zu analysieren.224 Als Ergebnis

konnte festgestellt werden, dass Korruption nicht nur einzelne institutionelle Regeln, sondern auch die

Qualität des demokratischen Prozesses an sich beeinflusst. Korruption verursacht darüber hinaus auch

Mehrkosten und Steuerausfälle, aber wesentlicher noch, “setzt [sie] die Logik des diskursiven Entschei-

dungsfindungsprozess außer Kraft.”225

Demokratische Systeme benötigen viele Vorbedingungen, um zu funktionieren und sind deshalb durch

Korruption besonders gefährdet. Die Bürger_innen müssen ihre politischen Präferenzen frei bilden und

artikulieren können, gleichzeitig müssen sie gleichberechtigt im Prozess der politischen Entscheidungs-

findung berücksichtigt werden.226 Nach Dahl (1989) sind Demokratien durch vier wesentliche und zwei

begünstigende Faktoren charakterisiert. Als ersten Faktor nennt er “die effiziente zivile Kontrolle von

militärischer und polizeilicher Gewalt.”227 Als zweite Bedingung für eine Demokratie wird eine politische

Kultur angeführt, die demokratische Prozesse in Form von Kompromissfindungen generell fördert. Die

vielfältige Gesellschaft, welche frei von staatlichen Eingriffen ist und in der die gesellschaftliche Macht

220 Heberer 2001, S. 6221 vgl. ebd.222 Ebd.223 Transparency International Deutschland 2008224 vgl. Nève 2011, S. 129 f225 vgl. Olteanu 2012, S. 269226 vgl. Nève 2011, S. 137227 Schneider 2007, S. 34

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10. Auswirkungen

gleich verteilt ist, bildet für Dahl die dritte wesentliche demokratische Voraussetzung. Ein weiterer we-

sentlicher Punkt ist, dass Demokratien international als förderungswert angesehen werden. Die markt-

wirtschaftliche Ordnung und die kulturelle Vielfalt stellen Faktoren dar, die das demokratische System

begünstigen. Letztere wird nur dann zum Problem, wenn in einer Gesellschaft demokratiefeindliche Ten-

denzen in großem Ausmaß vorhanden sind.228

Tabelle 10.1.: Demokratische Normen, Regeln sowie Gefährdungspotenziale durch Korruption (Quelle:Nève 2011, S. 139)

Im Folgenden wird auf die einzelnen Normen und Regeln dieser Tabelle genauer eingegangen:229

1. Herrschaftslegitimation: In Demokratien wird die Herrschaft durch das Volk legitimiert. Das Volk

ist der Souverän, die demokratische Herrschaft wird durch die Volkssouveränität legitimiert. Dazu

werden vom Volk Repräsentant_innen gewählt, denen es die Macht temporär überträgt (indirekte

Legitimation in repräsentativen Demokratien). Es wird vorausgesetzt, dass diese im Interesse des

Volkes handeln. Korruption gefährdet deshalb die Legitimität der demokratischen Herrschaft in

zweierlei Hinsicht: Einerseits führen korrupte Handlungen von gewählten Repräsentant_innen zu

Vertrauensverlust auf Seiten der Bevölkerung und andererseits sind korrupte Handlungen Instru-

mente der Ökonomisierung von Herrschaft, wobei diese nicht mehr direkt vom Volk legitimiert

wird, sondern durch ökonomischen Erfolg.

2. Herrschaftszugang: Durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen wird der Zugang der Bür-

ger_innen zu politischen Machtpositionen geregelt, dies sichert einen offenen Herrschaftszugang.

Durch Korrumpierung der Wahlen wie etwa Stimmenkauf oder Bestechung der Wahlmitarbeiter_

innen wird der Zugang zu politischen Machtpositionen eingeschränkt. Korrupte Handlungen in-

nerhalb von Parteien wie zum Beispiel die Manipulation von Parteilisten haben ähnliche Auswirkun-

gen: “The most familiar corruption of representation is the buying and selling of votes, in elections

228 vgl. Schneider 2007, S. 34 f229 vgl. Nève 2011, S. 138 ff

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10. Auswirkungen

as well as legislative processes. Vote buying and selling corrupts by breaking the link between the

expression of interests and opinions and the enforcement mechanism represented by the vote.”230

Durch Korruption verliert die repräsentative Demokratie an Qualität, nicht mehr alle Entscheidun-

gen werden nach objektiven Kriterien getroffen.

3. Herrschaftsmonopol: In demokratischen Systemen haben verfassungsmäßig vorgegebene und de-

mokratisch legitimierte Organe das Herrschaftsmonopol inne, durch das politische Entscheidungen

gefällt werden. Mittels Korruption nehmen beispielsweise ökonomische Akteur_innen aufgrund

ihrer wirtschaftlichen Stärke Einfluss auf Repräsentant_innen des Volkes und untergraben dabei

die verfassungsmäßigen Vorgaben. Korruption fördert in diesem Sinne auch das Recht des_der

Stärkeren. Sie führt letztendlich dazu, dass nicht mehr rationale Argumente die Grundlage für Ent-

scheidungen sind, sondern manipulierte Interessen.

4. Herrschaftsstruktur: Als ein weiterer Kernbestandteil demokratischer Staaten wird die pluralisti-

sche Herrschaftsstruktur angesehen. Zentrale Idee dieser ist die Gewaltenteilung. Die institutio-

nellen Grenzen werden jedoch durch korrupte Handlungen wie zum Beispiel die Einflussnahme

auf Parlaments- oder Gerichtsentscheidungen ebenso wie Manipulationen bei der Besetzung von

Ämtern umgangen. Korrupte Aktionen verhindern Transparenz und führen dazu, dass der Prozess

der politischen Entscheidungsfindung für die Bürger_innen nicht mehr nachvollziehbar ist. Dies

führt letztendlich dazu, dass die Bürger_innen das Vertrauen in die Politik verlieren.

5. Herrschaftsanspruch: In Demokratien ist die Herrschaft des Staates gegenüber den Bürger_innen

durch bestimmte Grundrechte wie zum Beispiel das Recht auf Freiheit, Eigentum, Privatsphäre,

Versammlungsfreiheit etc. eingeschränkt. Korruption beschneidet diese Grundrechte, indem unter

anderem datenschutzrechtliche Bestimmungen missachtet werden.

6. Herrschaftsweise: Herrschaft wird in demokratischen Systemen nur nach dem rechtsstaatlichen

Prinzip ausgeübt. Das bedeutet u. a., dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Auch dieses

Grundprinzip eines demokratischen Staates wird durch Korruption untergraben. Für einen quali-

tativ hochwertigen Rechtsstaat und für die Realisierung der politischen Gleichheit ist die Freiheit

von Korruption eine wesentliche Voraussetzung.

10.2.2. Auswirkungen von Korruption auf Kernelemente der Demokratie

Im folgenden Unterkapitel wird sowohl auf die Auswirkungen von Korruption als auch auf die Kernele-

mente der Demokratie wie politische Gleichheit, Volkssouveränität, Partizipation, Rechtsstaatlichkeit und

Vertrauen eingegangen:231

230 Warren 2004, S. 337231 vgl. Olteanu 2012, S. 276 ff.

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10. Auswirkungen

Tabelle 10.2.: Gefährdung der Demokratie durch Korruption nach Olteanu (Quelle: Nève/Dorothée2011, S. 138)

1. Politische Gleichheit: Unter politischer Gleichheit wird die Gleichberechtigung eines_einer jeden

Bürger_in bei der Partizipation politischer Willensbildung verstanden. Durch korrupte Handlungen

versuchen einzelne Akteur_innen in diesem Partizipationsprozess eine bevorzugte Stellung einzu-

nehmen.

2. Volkssouveränität: Volkssouveränität bedeutet, dass das Volk die letztinstanzliche Macht in einem

demokratischen Staat darstellt. In modernen Demokratien herrscht das Volk nicht direkt, sondern

überträgt seine Macht an von ihm gewählte Repräsentant_innen. Die Entscheidungen dieser sollen

für die Repräsentierten, also das Staatsvolk, nachvollziehbar sein. Daher braucht es klar geregelte

Sanktionen, die im Falle von unrechtem Handeln der Vertreter_innen im Parlament wirksam wer-

den. Die Repräsentant_innen sind einerseits die Vertreter_innen des Volkes und somit der Volks-

souveränität verpflichtet, andererseits Angestellte des Staates mit Verwaltungsaufgaben. Korruption

kann die Bindung der Volksvertreter_innen an das Volk auflösen, wenn sich Politiker_innen nicht

mehr dem Volk, sondern jenen, die sie in diese Entscheidungsposition gebracht haben, verpflichtet

fühlen. In solchen Situationen stellt Korruption einen Belastungstest dar, die Betroffenen müssen

ihre Verantwortlichkeit dem Volk gegenüber immer wieder neu erkennen. Die kontinuierlichen, oft-

mals unbewiesenen Behauptungen, gewählte Repräsentant_innen seien korrupt, schaden zugleich

massiv ihrem Ansehen und werden oft als Mittel zur gezielten Diffamierungen der Volksvertreter_

innen eingesetzt. Wenn in Korruptionsfällen Sanktionsmechanismen fehlen oder nicht eingesetzt

werden, ist die Rückbindung der demokratischen Herrschaft an das Volk nicht mehr gegeben. Es

kann auch unterstellt werden, dass die Parlamentarier_innen ihren Status ausnutzen, wenn von der

überwiegenden Mehrheit des Volkes strengere Regeln eingefordert werden, jedoch kein Beschluss

erfolgt. Korruption muss immer in Zusammenhang mit dem kulturellen Kontext betrachtet wer-

den. So gibt es beispielsweise Länder, in denen klientilistische Beziehungen allgemein als etwas

Nützliches angesehen werden und daher die Bürger_innen korrupte Personen beziehungsweise

Parteien bewusst ins Amt wählen. Die Repräsentant_innen sollten das Prinzip der Volkssouverä-

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10. Auswirkungen

nität vollständig verinnerlicht haben, im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Vertreter_

innen dem Volk gegenüber.

3. Partizipation: Demokratien beruhen auf der Partizipation ihrer Bürger_innen und sollten deshalb

auch dafür Sorge tragen, dass diese zu einer nachhaltigen Partizipation imstande sind. Wesentlich

dafür sind der Zugang zu Information und Bildung, Existenzsicherung und die Gleichverteilung

von sozialer Macht. Korruption im Bildungsbereich, etwa die Vergabe von Noten oder Diplomen

gegen Geld oder die wissentliche Zurückhaltung von Informationen, hemmt eine effektive Teilha-

be der Bürger_innen. Wesentlich für die Beteiligung des Volkes an der politischen Willensbildung

ist auch die Existenzsicherung, welche durch Korruption im Sozialbereich gefährdet wird. Des

Weiteren wird durch Schmiergeldzahlungen an Ärzt_innen die Solidargemeinschaft, auf welcher

die Sozialsysteme europäischer Wohlfahrtsstaaten beruhen, aufgelöst und dem Markt unterworfen.

Korruption zeigt sich auch, wenn im politischen Diskurs anstelle von Argumenten soziale Macht

eingesetzt wird, um bestimmte Ergebnisse zu erreichen. Bei komplexen Themen vertrauen die Bür-

ger_innen oftmals auf den Rat von zivilgesellschaftlichen Organisationen oder werden von diesen

beeinflusst. Zivilgesellschaftliche Organisationen können durch Korruption von bestimmten Ak-

teur_innen beeinflusst werden und so die Bürger_innen täuschen.

4. Rechtsstaatlichkeit: Korruption hat unterschiedliche Auswirkungen auf den Rechtsstaat. Einerseits

ist er wesentliches Mittel gegen Korruption, anderseits gilt er in der öffentlichen Wahrnehmung

bei Korruptionsfällen oftmals als ineffizient und schwach. Die Effizienz und Handlungsfähigkeit

des Rechtsstaates beziehungsweise der Justiz hängt jedoch direkt davon ab, wie diese von der Po-

litik ausgestattet werden. Korruption im Rechtssystem führt dazu, dass nicht mehr die Logik des

Gleichheitsprinzips vorherrscht.232

5. Wahrnehmung, Vertrauen, Unterstützung: Die Demokratie beruht als Herrschaftssystem in ho-

hem Maße auf dem Vertrauen der Bürger_innen in die von ihnen gewählten Repräsentant_innen.

Korrupte Handlungen letzterer führen dazu, dass das Vertrauen des Volkes in die demokratisch

gewählten Organe und somit in die Demokratie an sich abnimmt.

10.2.3. Auswirkungen der Korruption auf die gemeinsame Wertebasis einesStaates

Korruption begünstigt das individuelle Wohl von Personen, das Gemeinwohl wird dabei vernachlässigt.

Ein konstitutionelles Merkmal von modernen Demokratien ist genau diese Tatsache, die Förderung von

Individualität. Staaten basieren auf einem moralischen Fundament und dem Vertrauen in das jeweilige

politische System. Besonders für demokratische Systeme spielt eine gemeinsam geteilte Wertebasis eine

zentrale Rolle. Korrupte Praktiken und die damit verbundene Geheimhaltung unterminieren das morali-

sche Fundament eines Staates und somit auch die gemeinsam geteilten Werte. Da letztere für eine Demo-

232 vgl. von Maravic 2007, S. 19

83

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10. Auswirkungen

kratie von großer Bedeutung sind, kann Korruption zum Verlust dieser Werte und damit zum Verlust des

moralischen Fundaments eines Staates führen.233

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass durch Korruption in der Politik alle demokratischen Grund-

prinzipien gefährdet werden. Korruption schränkt die Repräsentation der Bürger_innen und deren In-

teressen ein, sowie die Macht der verfassungsmäßig vorgesehenen Organe. Die Handlungsfähigkeit der

politischen Institutionen wird minimiert und ihre Handlungen nicht nachvollziehbar, das rechtsstaatliche

Prinzip wird gebrochen und die politischen Kontrollmechanismen verlieren an Funktionalität. Zusätzlich

wird der Wettbewerb verzerrt. Korruption beeinflusst folglich die demokratische Funktionslogik. Es han-

delt sich nicht nur um ein moralisches Problem, sondern um eine Schädigung der Demokratie, indem sie

fundamental gegen demokratische Grundprinzipien verstößt und diese damit außer Kraft setzt.234 Daraus

folgt, dass Korruption in demokratischen Staaten zur “Anarchie des freien Marktes”235 führt, da staatli-

che Institutionen umgangen werden. Gleichzeitig wird das Prinzip des Sozialstaates, der die Allgemeinheit

vertritt, ausgehebelt.236 Nach Maravic (2007) ist “[...] eine korrupte Demokratie eine Regierungsform die

nicht mehr primär nach demokratischen Prinzipien funktioniert.”237

233 vgl. Schneider 2007, S. 34 f234 vgl. Nève 2011, S. 145235 Frisch 1997, S. 102236 vgl. ebd.237 von Maravic 2007, S. 19

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

11.1. Allgemeines

Nachfolgend werden verschiedene Methoden zur Messung von Korruption und Regierungseffizienz vor-

gestellt. Darüber hinaus wird auf mögliche Vergleichsmodelle eingegangen. Anschließend werden einzel-

ne ausgewählte Länder hinsichtlich verschiedener Merkmale betrachtet. Anhand dieser werden mögliche

Vergleiche und Rückschlüsse auf Korruption gezogen.

So schlägt beispielsweise Gerlich (1981) ein Skalen-Modell mit drei Bedingungsdimensionen vor. Auf der

Y-Achse findet sich das Ausmaß von Korruption und auf der X-Achse die politische Entwicklung von der

Vergangenheit bis in die Gegenwart. Die Bedingungsdimensionen, anhand derer die Korruption vergli-

chen wird, bestehen aus politischer Kultur, politischen Institutionen und politischen Aufgaben. Im Gebiet

der politischen Kultur lässt sich zwischen einer traditionellen oder modernen Einstellung beziehungsweise

Auffassung unterscheiden. Im Bereich der politischen Institutionen kann der Grad der Kontrolle in hier-

archische oder offene Systeme eingeordnet werden. Die letzte Dimension sind politische Aufgaben, die

anhand geringer oder ausgeweiteter Staatstätigkeit untergliedert werden können. Merkmale für erhöhte

Korruption sind zum einen in diesem Zusammenhang eine althergebrachte Kultur, verminderte Kontrol-

le und hohe Staatstätigkeit. Auf der anderen Seite sind eine zeitgemäße Kultur, erhöhte Kontrolle und

weniger Staatstätigkeit Kennzeichen für geringere Korruption.238

Abbildung 11.1.1.: Korruption im Systemvergleich (Quelle: Gerlich in: Brünner et al. 1981, S. 176)

Gerlich (1981) nennt zwei Gründe, warum es schwer ist, Korruption genau zu analysieren und darüber

zu diskutieren. Den ersten Grund sieht er darin, dass Korruption im Verborgenen gedeiht. Während der

238 vgl. Gerlich in: Brünner, Mantl und Welan 1981, S. 175 f

85

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

zweite Grund darin besteht, dass Korruption nicht zur Kenntnis genommen werden möchte. Das bedeu-

tet, dass das Thema verdrängt wird.239 Es wurde trotz allem im Rahmen der Forschungsarbeit versucht,

einen Ländervergleich anzustellen.

So bestand ein Teil der Forschungsarbeit darin, Zusammenhänge zwischen Korruption und verschiede-

nen Merkmalen von ausgewählten Ländern herzustellen. Der Fokus lag darauf, Rückschlüsse zwischen

den gesellschaftlichen und politischen Merkmalen und des Grades an Korruption zu ziehen. Dabei wur-

den unter anderem die Daten des Worldwide-Governance-Indicators-Projektes (WGI) verwendet. Des

Weiteren bestand ein Ziel darin, mögliche Ursachen für die Position der jeweiligen Länder im Corrup-

tion Perceptions Index (CPI) aufzuzeigen. Auf diese Betrachtungsdimensionen wird in den folgenden

Unterkapiteln noch näher eingegangen.

11.1.1. Beschreibung der Betrachtungsdimensionen

11.1.1.1. Corruption Perceptions Index (CPI)

Das Ausmaß der (wahrgenommenen) Korruption ist im Ländervergleich sehr unterschiedlich. Es zeigt

sich allerdings ein klarer Zusammenhang zwischen der Qualität einer Demokratie und der Ausbreitung

von Korruption.240 Der Vergleich zwischen den Ländern bezieht sich auf den Korruptionswahrneh-

mungsindex von Transparency International. Auf die Schwierigkeit der Korruptionsmessung sowie auf

den Corruption Perception Index wurde bereits im Kapitel 6.3 auf Seite 46 eingegangen. Der Korrup-

tionswahrnehmungsindex (englisch Corruption Perceptions Index, abgekürzt CPI) ermittelt die wahr-

genommene Korruption im öffentlichen Sektor. Der CPI setzt sich aus Daten zur Analyse der Regie-

rungsführung und dem Wirtschaftsklima zusammen, welche von unabhängigen Institutionen erhoben

werden. Es ist wichtig, nochmals festzuhalten, dass es sich bei dem Korruptionswahrnehmungsindex nur

um die wahrgenommene Korruption und nicht um einen direkten Korruptionsgrad handelt. Die ange-

stellten Vergleiche basieren auf den Jahren 2011, in welchem der CPI einen Vergleich von 183 Ländern

und Territorien weltweit aufstellte, und dem Jahr 2012, in welchem sich die Anzahl der Länder auf 176

verringerte.241

11.1.1.2. The Worldwide Governance Indicators (WGI) Project

Dieses Projekt erfasste aggregierte und individuelle Indikatoren für 215 Ökonomien weltweit für den Zeit-

raum von 1996 bis 2011, wobei das Augenmerk dieser Forschungsarbeit auf den Daten des Jahres 2011

liegt. Das WGI-Projekt untersuchte die verschiedenen Länder anhand von sechs Regierungsdimensionen.

Dabei wurden bis zu 30 verschiedene Indikatoren je Dimension verwendet. Diese wurden von Nichtre-

gierungsorganisationen, Think Tanks, Umfrageinstituten, internationalen Organisationen und Unterneh-

men des privaten Sektors erhoben, welche sich wiederum aus zahlreichen Indizes zusammensetzen und239 vgl. Gerlich in: Brünner, Mantl und Welan 1981, S. 166240 vgl. Nève 2011, S. 134241 vgl. Transparency International Österreich 2012b

86

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

ebenfalls in verschiedene Bereiche gegliedert wurden. Die Indikatoren kombinieren die Ansichten einer

großen Anzahl von Unternehmen, Bürger_innen und Teilnehmer_innen an Umfragen in Industrie- und

Entwicklungsländern. Nachstehend werden die einzelnen Dimensionen, welche die Vergleichsebenen für

den Ländervergleich darstellen, beschrieben:242

• Voice and Accountability: Dieser Punkt erfasst sowohl die Wahrnehmung, in welchem Ausmaß

die Bürger_innen eines Landes ermächtigt sind, sich an der Regierungswahl zu beteiligen als auch

das Vorhandensein von Meinungsfreiheit, Koalitionsfreiheit und freien Medien. Einer der oben

erwähnten Indizes ist bei dieser Vergleichsebene der sogenannte “Freedom House” (FRH), welcher

sich in politische Rechte, Bürger_innenrechte, Pressefreiheits-Index, Medien, Zivilgesellschaft und

Wahlprozesse gliedert.

• Political Stability and Absence of Violence: Dieser misst die Wahrscheinlichkeit, mit welcher die

Regierung durch verfassungswidrige oder gewalttätige Handlungen (z. B. politisch motivierten Ter-

rorismus) destabilisiert oder gestürzt werden kann.

• Government Effectiveness: Erfasst die Qualität des öffentlichen Service, des Bürger_innenservice,

der Zusammen- und Umsetzung von Regierungsaufgaben und die Glaubwürdigkeit der Regie-

rungsbekenntnisse zu selbigen sowie den Grad der Unabhängigkeit von politischem Druck.

• Regulatory Quality: Dieser Punkt stellt den vierten Indikator dar. Dabei wird die Wahrnehmung

erfasst, inwieweit die Regierung fähig ist, die Politik sowie Vorschriften, die eine Entwicklung und

Förderung des Privatsektors erlauben, zu formulieren und umzusetzen.

• Rule of Law: Misst das Ausmaß, in welchem Handelnde Vertrauen in gesellschaftliche Regeln haben

und diese auch befolgen sowie vor allem die Qualität der Vertragsdurchsetzung, von Eigentums-

rechten, der Exekutive und Judikative und die Wahrscheinlichkeit von Kriminalität und Gewalt.

• Control of Corruption: Konzentriert sich auf die Wahrnehmung, inwieweit öffentliche Macht zum

privaten Nutzen ausgeübt wird. Dabei liegt der Fokus sowohl auf den kleinen Formen der Korrup-

tion wie auch auf den großen und darüber hinaus auf der “Eroberung” des Staates durch Eliten

und privaten Interessen.

11.2. Die betrachteten Länder im Detail

Beim Ländervergleich wurde speziell auf jene Länder eingegangen, welche in der Reihung des CPI im

oberen beziehungsweise im unteren Bereich liegen. Es wurden bedeutsame Unterschiede herausgearbei-

tet, um dadurch Umstände herausfinden zu können, welche in diesen Ländern Korruption begünstigen

oder verhindern.

242 vgl. The World Bank Group 2012

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

11.2.1. Länder mit einer geringen Korruptionsausprägung

Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Länder mit niedriger Korruptionsrate. Hierbei wur-

den von den ersten 25 Plätzen stellvertretend 14 Länder ausgewählt und um die Daten der World Bank

Group ergänzt.

Abbildung 11.2.1.: Länder mit niedriger Korruptionsausprägung (Quelle: Eigene Darstellung, in Anleh-nung an The World Bank Governance Indicators Project 2011 und Corruption Per-ceptions Index 2011 und 2012)

Die angeführte Tabelle setzt sich aus folgenden Informationen zusammen:

1. Den Werten bzw. Rängen des Corruption Perception Index 2011 und 2012 von Transparency In-

ternational.

2. Den Informationen über die Staatsform und Regierungssysteme der einzelnen Länder.

3. Den jeweiligen Merkmalsausprägungen, wie sie von der World Bank Group in ihrem Worldwide

Governance Indicators Project festgestellt wurden.

Der jeweilige CPI-Wert der Länder drückt das wahrgenommene Ausmaß an Korruption im öffentlichen

Sektor aus. Dieser bewegt sich auf einer Skala von 0 bis 100, wobei ein Wert von 0 als sehr korrupt und

ein solcher von 100 als de facto korruptionsfrei gedeutet wird. Der CPI-Rang stellt die relative Position

eines Landes zu jenen der anderen dar, wobei 176 den letzten und somit schlechtesten Platz darstellt.

Auf die Bedeutung der einzelnen Merkmalsdimensionen des WGI-Projektes wurde bereits in Kapitel 11.1.1.2

auf Seite 86 eingegangen. Die Spalte “Estimate” drückt die Bewertung der Regierung aus. Dieser Wert

reicht von minus 2,5 (schwach) bis zu plus 2,5 (stark). Die Spalte “Rank” zeigt hingegen den Prozentrang

der Länder an. Dieser kann von 0 (niedrigster Rang) bis zu 100 (höchster Rang) reichen und bestimmt

die Position der individuellen Plätze im Verhältnis zu den anderen Ländern. So drückt beispielsweise ein

Wert von 75 aus, dass 25 % der anderen Länder einen besseren Wert erreichen konnten, währenddessen

75 % einen gleich guten beziehungsweise schlechteren Wert erzielten.

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

Aus den Ländern der ersten 25 Plätze wurde eine Auswahl getroffen. Nachstehend werden die Regie-

rungssysteme von Dänemark, Neuseeland, Singapur, Deutschland und Österreich näher betrachtet.243

11.2.1.1. Dänemark

Kennzeichnend für Dänemark ist ein Mehrparteiensystem, in welchem gleichzeitig mehrere Parteien im

Parlament vertreten sind. Meistens wird eine Minderheitsregierung gebildet, welche von wechselnden

Mehrheiten gestützt wird. Den Rahmen für die dänische Demokratie bildet das Grundgesetz, welches

seinen Ursprung 1849 hat. Darin werden die Bürger_innenrechte, die Menschenrechte, das Recht auf Mei-

nungsfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit garantiert und die Bürger_innen vor Übergriffen auf ihre

Rechte durch den Staat geschützt. Dänemark besitzt des Weiteren eine konstitutionelle Monarchie, somit

darf der_die König_in nicht unabhängig politisch handeln und Gesetze, welche von dem_der Monarch_

in unterschrieben worden sind, treten erst in Kraft, wenn sie durch eine_n Minister_in gegengezeichnet

wurden. Als Regierungsoberhaupt wirkt er_sie allerdings an der Regierungsbildung mit und beauftragt

den_die Vorsitzende_n mit den meisten Stimmen im Parlament mit der Regierungsbildung und ernennt

anschließend die Regierung.244

Dänemark ist hinsichtlich der Korruption von Platz zwei im Jahr 2011 auf Platz eins im Folgejahr aufge-

stiegen. Diese Spitzenposition kam dem Land auch bereits im Jahr 2010 zu.245 Transparency International

weist allerdings auf einige Mängel im Korruptionsbekämpfungssystem Dänemarks hin. So liegt beispiels-

weise im Bereich Politik- und Kampagnenfinanzierung noch eine unzureichende Transparenz bei privaten

Zuwendungen an politische Parteien und Parlamentskandidat_innen vor. Erst ab einem Betrag von 20.000

Dänischen Kronen (ca. 2.680 Euro) muss der Name des Spenders beziehungsweise der Spenderin ver-

merkt werden und dann auch nicht die konkrete Spendensumme. Bei einer privaten Spende durch Stiftun-

gen muss generell kein Name angegeben werden. Auch bei politischen Spenden und Geschenken fehlen

strikte Regulierungen, da ebenfalls hinsichtlich der Geschenkannahme eine Grauzone besteht. Auch das

Gesetz bezüglich der Auskunftspflicht ist veraltet. So können öffentliche Einrichtungen den Zugang zu

Informationen verweigern. Andererseits ist festzuhalten, dass 2009 ein “Openness Scheme” eingeführt

wurde, welches die Transparenz von Ausgaben und Aktivitäten der Abgeordneten verbessern soll. So gibt

es ein Abkommen zwischen einer großen Anzahl an Parteien, welches festlegt, dass die Abgeordneten In-

formationen über monatliche Ausgaben, Vergnügungsaktivitäten, Reiseausgaben, erhaltene Geschenke,

öffentliche Repräsentationen und zukünftige öffentliche Aktivitäten veröffentlichen müssen.246

Dänemark ist darüber hinaus ein teilnehmendes Land an der “Open Government Partnership“. Hier-

durch soll eine gestärkte Demokratie und eine gute Regierungsführung gewährleistet werden und sowohl

der öffentliche Sektor modernisiert als auch das Management von öffentlichen Mitteln verbessert wer-

den. Diese Ziele sollen u. a. durch folgende Vorgehensweisen erreicht werden: Transparenz im öffent-

lichen Entscheidungsfindungsprozess, Antikorruptionsmechanismen, Bürger_innenbeteiligung und der243 vgl. The World Bank Group 2012 und Transparency International 2012a244 vgl. Dänisches Ministerium des Ausswärtigen 2013245 vgl. Stein 2012246 vgl. Transparency International 2012a

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

Dialog mit der Zivilgesellschaft. Ein Hauptantrieb hierfür ist vor allem die Nutzung von neuen Tech-

nologien und Medien, um die Regierungsinformationen für Unternehmen und Bürger_innen zugänglich

zu machen. Als Ergebnis zielt die Regierung darauf ab, die Bedürfnisse und Bedenken der Bürger_innen

anzusprechen. Das dänische Parlament hat außerdem die Gründung einer unabhängigen Einrichtung für

gemeinschaftliche Verantwortung veranlasst, welche Korruptionsanschuldigungen untersucht und Emp-

fehlungen abgibt, um Konformitäten zu sichern.247

11.2.1.2. Neuseeland

Neuseeland ist sowohl eine parlamentarische Demokratie als auch eine konstitutionelle Monarchie. Der_

die Premierminister_in ist das Oberhaupt der Regierung, welche die Mehrheitsunterstützung der Parla-

mentsmitglieder benötigt. Das Parlament beschließt die Gesetze, basierend auf dem “British Westminster

System”. Neuseeland ist, obwohl es eine konstitutionelle Monarchie mit einer_einem König_in (derzeit

Königin Elisabeth II.) als Staatsoberhaupt ist, vollkommen unabhängig. Der_die Monarch_in wird in Neu-

seeland von dem_der Generalgouverneur_in vertreten, welche_r vom Premierminister beziehungsweise

der Premierministerin ernannt wird und erhält die Aufträge von der Regierung.248 Neuseeland nahm 2011

den ersten Platz im CPI-Ranking ein, im Jahr 2012 konnte es diese Position verteidigen, musste sich den

ersten Platz allerdings – wie bereits im Jahr 2010 – ex aequo mit Finnland und Dänemark teilen.249

Mehrere Agenturen beschäftigen sich in Neuseeland mit den verschiedenen Aspekten im Kampf ge-

gen Korruption. So besteht die Hauptaufgabe mancher Agenturen darin, die Verstärkung von Anti-

Korruptionsgesetzen zu forcieren, andere wiederum beschäftigen sich mit dem Bekräftigen von Werten,

damit Neuseeland ein korruptionsfreier Staat bleibt.250 2012 wurde eine Bestechungs- und Korruptions-

umfrage durchgeführt. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass neuseeländische Organisationen aufgrund

der Globalisierung und der besseren Wachstumsmöglichkeiten internationaler handeln, wodurch sie aber

auch vermehrt Bestechungs- und Korruptionssituationen ausgesetzt sind.251 So operierten 34 Prozent

der Organisationen in Gegenden, in denen ein hohes Korruptionsrisiko besteht, von denen bereits 21

Prozent in den vorangegangenen fünf Jahren einen Bestechungs- beziehungsweise Korruptionsversuch

ausgesetzt waren. Die wichtigste Aufgabe besteht daher darin, solche Situationen zu identifizieren, um

sie richtig handhaben zu können und vor allem zu verhindern.252 Neuseeland ist bemüht, die Spitzen-

positionen im CPI-Ranking beizubehalten und somit möglichst korruptionsfrei zu bleiben. So arbeitet

beispielsweise das neuseeländische Justizministerium mit internationalen Organisationen zusammen und

ist sowohl um eine internationale Verbesserung der Antikorruptions-Anstrengungen als auch um eine

Verstärkung der Anti-Bestechungsgesetze bemüht. Des Weiteren wurde vom Justizministerium ein Infor-

mationsblatt für Unternehmen herausgebracht, um diese über die Möglichkeiten zur Bekämpfung von

Korruption aufzuklären.253

247 vgl. Transparency International 2012b248 vgl. Wilson 2012249 vgl. Stein 2012250 vgl. Bradshaw 2007251 vgl. Deloitte 2013252 vgl. ders. 2012253 vgl. New Zealand Ministry of Justice o. J

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

11.2.1.3. Singapur

Die Entstehung Singapurs ist auf die Briten zurückzuführen. Diese zeigten Handelsinteresse an Singapur

und pachteten im Jahr 1819 Teile des Bodens. Im Jahr 1946 wurde Singapur “zur britischen Kronkolonie

erhoben, ein Status, mit dem eine eingeschränkte innere Selbstverwaltung verbunden wurde und der die

politische Unabhängigkeit Singapurs vorbereitete.”254 Seit dem 9. August 1965 ist Singapur ein unabhän-

giges Land. Es findet sich hier ein Regierungssystem der parlamentarischen Demokratie. Die Regierung

sowie das Kabinett werden derzeit von Lee Hsien Loong geleitet, welcher das Amt des Premierministers

übernommen hat. Das Staatsoberhaupt von Singapur ist zurzeit Präsident Tony Tan Keng Yam.255

Das Regierungssystem basiert auf dem allgemeinen englischen Recht und besteht aus der Exekutive, Le-

gislative und Judikative. Die Exekutive umfasst das Kabinett, während das Parlament zur Legislative ge-

zählt wird:256 “Das Wahlsystem Singapurs ist eng an das britische Westminster Modell angelehnt und

gekennzeichnet durch ein einfaches Mehrheitswahlrecht. Für alle Bürger Singapurs über 21 Jahre gilt eine

allgemeine Wahlpflicht.”257 Festzuhalten ist hierbei, dass von Seiten der Regierung immer wieder ver-

sucht wird, die Wahlresultate zu beeinflussen. Die Mittel der Beeinflussung gehen dabei “weit über die

Regierungstechniken in etablierten Demokratien – wie z. B. die Veränderung der Wahlkreiszuschnitte”258

hinaus.

Singapur konnte seinen Platz vom Jahr 2011 auch im darauffolgenden Jahr erhalten und liegt beim CPI-

Ranking 2012 hinter Schweden und noch vor der Schweiz und Australien auf Platz fünf.259

11.2.1.4. Deutschland

Im Jahr 1815 formierte sich das heutige Deutschland zu einem Deutschen Bund, welcher aus 39 Territo-

rialstaaten bestand. In dieser Form gab es allerdings noch keine bundesstaatlichen Strukturen. Die liberal-

demokratische Reichsverfassung aus dem Jahr 1848, welche einen umfangreichen Grundrechtskatalog

enthielt, konnte nicht durchgesetzt werden. Doch die Verfassung von 1871, bei welcher der preußische

Ministerpräsident Otto von Bismarck mitwirkte, setzte sich durch. Diese enthielt allerdings weder einen

Grundrechtskatalog, noch war die Volkssouveränität darin vorgesehen. 1919 wurde die Weimarer Reichs-

verfassung institutionalisiert, was zu einem parlamentarisch-demokratischen Regierungssystem führte.260

Heute wird Deutschland als ein Land mit parlamentarischem Regierungssystem angesehen, da die Regie-

rung und das Parlament abberufen werden können. Ein weiteres Merkmal dafür ist, dass die Spitze der Re-

gierung aus zwei verschiedenen Personen besteht, anders als in den USA, wo die Regierungsspitze nur von

einer Person gestellt wird. Die Regierungsspitze setzt sich in Deutschland aus einem_r Bundespräsident_in

254 Derichs und Heberer 2006, S. 219255 vgl. Embassy of the Republic of Singapore, Singapore Government 2012256 vgl. Singapore Government 2012257 Derichs und Heberer 2006, S. 223258 Ebd.259 vgl. Transparency International 2012c260 vgl. Ismayr, Groß und Soldner 2003, S. 445

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

und einem_r Bundeskanzler_in zusammen.261 Unter der Abrufbarkeit der Regierung wird die Möglichkeit

verstanden, “dass die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags, die Kanzlermehrheit, einen Nachfolger des

amtierenden Bundeskanzlers”262 wählen kann. Dies unterscheidet das deutsche Regierungssystem vom

Präsidentialismus, Semipräsidentialismus und vom “parlamentarischen Regierungssystem der monarchi-

schen Form, das beispielsweise Großbritannien, die Niederlande oder Schweden kennzeichnet.”263 Um es

noch besser zu veranschaulichen: Das präsidentielle Regierungssystem ist in den USA zu finden, während

Frankreich das semipräsidentielle Regierungssystem vertritt.264 Der Regierung steht eine Opposition ge-

genüber und beide Seiten werden in einer Demokratie von Parteien gestellt. Diese befinden sich in einem

ständigen Kampf um die Machtverhältnisse. Aufgrund dessen ist der Parteienwettbewerb ebenfalls als ein

Merkmal für ein parlamentarisches Regierungssystem anzusehen.265

Deutschland belegte im Jahr 2012 den 13. Platz im CPI. Damit lag es noch vor Großbritannien (17. Platz),

Frankreich (22. Platz) und Österreich (25. Platz) und verbesserte seinen Rang im Vergleich zum Vorjahr,

wo es Platz 14 belegte.266

11.2.1.5. Österreich

Die demokratische Republik Österreich basiert auf dem Volk und aus vom Volk gewählten Repräsen-

tant_innen, welche die Entscheidungen treffen. Allerdings gibt es auch einzelne Instrumente der direkten

Demokratie, wie das Volksbegehren, die Volksbefragung und die Volksabstimmung.267 Das republika-

nische Prinzip “ist schon von seiner Entstehungsgeschichte her vor allem als Ablehnung der monarchi-

schen Staatsform konzipiert. Es beinhaltet, dass an der Spitze des Staates ein gewähltes Staatsoberhaupt

steht.”268 Diese Art des Regierungssystems besteht aus dem Nationalrat, dem Staatsoberhaupt (Bundes-

präsident_in) und dem Parlament.269 Seit dem Jahr 1995 ist Österreich Mitgliedsstaat der Europäischen

Union und somit Mitglied einer supranationalen Organisation: “Das Gemeinschaftsrecht hat autonome

Geltung, ist unmittelbar anwendbar. Es hat Vorrang vor dem nationalen Recht, auch vor dem nationalen

Verfassungsrecht, mit Ausnahme der verfassungsrechtlichen Grundsätze.”270

Im aktuellen Bericht aus dem Jahr 2012 liegt Österreich beim CPI-Ranking auf Platz 25. Im Jahr 2005 lag

Österreich noch auf Platz zehn. Diesen Rückgang begründet Hubert Sickinger, Beirat von TI, damit, dass

viele Skandale damals zwar ihren Ursprung hatten, aber erst heute ans Tageslicht kommen.271 Laut den

Bedingungsdimensionen nach Gerlich (1981), welche im Kapitel 11.1 auf Seite 85 näher erklärt wurden,

261 vgl. Schmidt 2007, S. 133262 Ebd.263 Ebd.264 vgl. ebd.265 vgl. ebd., S. 54266 vgl. Transparency International 2012c267 vgl. Tálos 2000, S. 7268 Ebd., S. 8269 vgl. ebd., S. 9270 Ebd., S. 7271 vgl. Der Standard 2012t

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

ist Österreich keine extreme Ausbildung für oder gegen Korruption. Bei den Dimensionen politischer

Kultur und Institutionen werden die Aspekte von der Öffentlichkeit eher positiv bewertet, was bedeutet,

dass sie korruptionshemmend wirken. Im Gegenzug dazu sind im Bereich der politischen Aufgaben die

Aspekte eher negativ behaftet und begünstigen somit Korruption. Die strenge, traditionelle Berufsauf-

fassung wurde durch den häufigen Regierungswechsel in jüngster Vergangenheit kaum beeinflusst und ist

international angesehen. Das Lagerdenken hat allerdings immer noch Nachwirkungen wie beispielsweise

in der Form, dass Mitglieder von Parteien und Verbänden immer wieder versuchen zu intervenieren.272

Im Zeitraum von 15. bis 29. April 2011 wurde von Transparency International u. a. in Zusammenarbeit

mit dem Bundesministerium für Justiz eine Umfrage in Österreich durchgeführt, die im Jahresbericht 2011

von TI nachzulesen ist. Hierbei wurde versucht, die Meinungen der Befragten zum Thema Korruption zu

erfassen. 1.372 Personen haben an dieser Umfrage teilgenommen.273 Auf die Frage, wie oft Korruption in

der heutigen Zeit in Österreich vorkommt, antworteten 34 Prozent der Befragten, dass Korruption eine

sehr große Präsenz aufweist, während lediglich 0,7 Prozent der Auffassung waren, dass es keine Korrup-

tion im Land gibt. Eine weitere Frage konzentrierte sich darauf, wie die an der Umfrage teilnehmenden

Personen Korruption definieren. Dabei kam TI zu dem Ergebnis, dass Zuwendungen von Zuschlägen in

Vergabeverfahren (73,5 Prozent), Parteispenden als Gegenleistung für Interventionen (70,1 Prozent), Zu-

wendungen, um Genehmigungen zu erhalten (68,7 Prozent) und Bevorzugung von Parteifreunden (68,3

Prozent) als korrupte Handlungen wahrgenommen würden.274

Abbildung 11.2.2.: Umfrage zu Korruption in Österreich (Quelle: Transparency International 2012, S. 14)

272 vgl. Brünner, Mantl und Welan 1981, S. 178 ff273 vgl. Transparency International 2012c274 vgl. ebd.

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

11.2.2. Länder mit einer hohen Korruptionsausprägung

Die nachstehende Auflistung lehnt sich an die Aufstellung des CPI von Transparency International sowie

an die Daten der World Bank Group an und zeigt eine Auswahl an Ländern, welche zwischen den Plätzen

123 bis 165 zu finden sind. Stellvertretend für diese Länder werden die Regierungssysteme von Belarus

(Weißrussland), Nigeria und der Ukraine im Detail betrachtet.

Abbildung 11.2.3.: Länder mit hoher Korruptionsausprägung (Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnungan The World Bank Governance Indicators Project 2011 und Corruption PerceptionsIndex 2011 und 2012)

11.2.2.1. Belarus

Bis zur Auflösung der UdSSR im Jahr 1991 gehörte die Republik Belarus zum sowjetischen Staatsverband.

Anders als die anderen ehemaligen Mitglieder der UdSSR ist Belarus weit entfernt von demokratischen

Strukturen. Der bereits fortgeschrittene Prozess zur Veränderung der politischen, gesellschaftlichen und

ökonomischen Strukturen stoppte 1996 und hebelte den bereits gebildeten Pluralismus aus. Das zurzeit

existierende politische System wird als “autoritäre Diktatur” mit “gewisse[n] Tendenzen zur totalitären

Struktur”275 beschrieben. Als Hauptgrund für diesen Umschwung wird die unbeständige, zerrissene und

von Fremdherrschaft geprägte Geschichte genannt. Bis heute finden die Menschen keine Basis zur Bil-

dung eines Nationalbewusstseins. Die einzige Gemeinsamkeit ist die komplexe historische Vergangenheit,

jedoch ohne gemeinsame Sprache, Mythen oder Symbole.276

11.2.2.2. Nigeria

Mit dem Zeitpunkt der Kongo-Konferenz 1884 begann auch der Streit um die Beschlagnahmung der

afrikanischen durch europäische Staaten. Der Wille afrikanischer Bewohner_innen wurde unterdrückt275 Klein in: Ismayr et al. 2002, S. 429.276 vgl. Steinsdorff in: ebd.

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

und der Kontinent wirtschaftlich ausgebeutet. Durch die autoritäre Politik, umfangreiche Verwaltung,

räumliche Distanz und hohe Entscheidungsmacht von staatlichen Akteur_innen konnte sich Korruption

leicht entwickeln.

Nigeria war zu diesem Zeitpunkt desorientiert, wurde durch die britische Regierung zusätzlich gespalten

und somit auch die Diversifikation gefördert. Aus diesem Grund lassen sich heute ca. 250 ethnische Grup-

pen und über 430 Sprachen und Dialekte in dem Land finden.277 Die ersten Versuche der Gründung einer

Republik schlugen immer wieder fehl, 1995 übernahm das Militär zum zweiten Mal die Macht. Die bru-

tale Militärdiktatur wurde erst drei Jahre später durch den Tod des Militärdiktators Sani Abacha beendet.

Sein Nachfolger stellte ein Demokratisierungsprogramm zusammen, welches Nigeria in die Staatenge-

meinschaft zurückbringen sollte.278 In der Zivilregierung unter Olusegun Obasanjo wurden seit 1999

Maßnahmen gegen Korruption gesetzt.279

Weithin bekannt ist allerdings, dass in nigerianischen Bundesstaaten die Lizenz zum Bohren nach Erdöl

nur nach einer finanziellen Aufmerksamkeit für bedeutsame Politiker_innen oder Beamt_innen erteilt

wird. Diese Zuwendungen werden auch als “to sponsor a friend” bezeichnet.280 Seit der Entstehung

des CPI befindet sich Nigeria auf den letzten Plätzen der Aufstellung. Die Punktebewertung verzeichnet

allerdings einen Aufwärtstrend.281

11.2.2.3. Ukraine

Die Ukraine ist ein Land, das mit der “fehlenden Erfahrung staatlicher Eigenständigkeit”282 zu kämpfen

hat, da über einen Großteil der Zeit hinweg die Landesteile zu anderen Staaten gehörten. Die Ukraine ist

ein ehemals kommunistisches Land, das seit dem 24. August 1991 unabhängig ist.283 Im Zeitraum von

1991 bis 1994 “entwickelte sich die Ukraine als präsidial-parlamentarische Republik. Die während des

politischen Umbruchs wieder zum Leben erweckte alte kommunistische Losung ‘Alle Macht den Räten!’

wurde ad acta gelegt.”284 Die Ukraine als ein Nachfolgestaat der Sowjetunion war der letzte Staat, der sich

eine neue Verfassung, basierend auf demokratischen Grundsätzen, gab.285

Das Regierungssystem der Ukraine hat an seiner Spitze eine_n Präsident_in, der_die als Staatsoberhaupt

bezeichnet wird. Zu seinen_ihren Aufgaben gehört es u. a., dafür zu sorgen, dass die Verfassung ein-

gehalten wird und die Rechte sowie die Freiheiten aller Bürger_innen nicht verletzt werden. Diese Auf-

gabenstellungen des Staatsoberhauptes lassen sich beinahe deckungsgleich in der Verfassung Russlands

277 vgl. Werle 2006, S. 15278 vgl. Wikipedia o. J.279 vgl. Arndt 2007, S. 71280 vgl. Schweitzer 2009, S. 353281 vgl. Werle 2006, S. 14282 Kappeler nach Bos in: Ismayr et al. 2002, S. 470283 vgl. Besters-Dilger und Oswald 2003, S. 35284 Ebd., S. 37285 vgl. Bos in: Ismayr et al. 2002, S. 472

95

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

nachlesen. Die Regierung der Ukraine besteht aus dem Staatsoberhaupt (Staatspräsident_in) und dem Par-

lament. Falls das Staatsoberhaupt beim Beschluss von Gesetzen durch den Obersten Rat ein Veto einlegt,

hat das Parlament lediglich durch eine Zweidrittelmehrheit die Möglichkeit, dieses Veto abzulehnen.286

Daraus ist ersichtlich, welche Macht das Amt des Staatsoberhauptes mit sich bringt.

Bei einer genaueren Betrachtung des geschichtlichen Verlaufes kann festgestellt werden, dass es in un-

terschiedlichen politischen Systemen Phasen gibt, in denen Korruption vermehrt stattfindet. Korruption

war schon immer ein Instrument, um Führungsansprüche zu stabilisieren. Besonders korruptionsintensi-

ve Zeiten waren beispielsweise die Regierung des Bürgerkönigs Louis Philippe von Orléans in Frankreich,

die Prohibition in den Vereinigten Staaten oder das Dritte Reich in Deutschland.287 Die Frage, welches

politische System korruptionsanfälliger ist, wird je nach Ansatz der Forschung unterschiedlich beantwor-

tet.

Korruption soll ein besonderes Verhältnis zur Demokratie haben, da diese die demokratischen Grundsät-

ze bricht oder gänzlich aufhebt. Bereits Tocqueville meinte, dass der Unterschied zwischen Aristokratie

und Demokratie durch die Korruption bestimmt werde. In Aristokratien kaufen die wohlhabenden Re-

gierenden die Bevölkerung, in Demokratien sind die Regierenden selbst käuflich und versuchen durch

ihre Position reich zu werden. Markovits und Silverstein (1989) sind der Ansicht, dass der Ursprung in

der Unvereinbarkeit liberaler Demokratien steckt. Der Liberalismus beinhaltet ein generelles Misstrauen

gegenüber dem Staat, er verleiht dem Volk das absolute Vorrecht, wogegen die Demokratie die Unterord-

nung der Einzelnen für die Wohlfahrt des Landes fordert. Dieses unpräzise Verhältnis in liberalen Demo-

kratien ermöglicht politische Skandale.288 Bourdieu (1989) betrachtet Korruption von einer anderen Seite

und kommt zum selben Schluss wie Lord Acton: “Power tends to corrupt and absolut power corrupts

absolutely.”289 Bourdieus Modell zeigt eine Gruppe, die eine_n Repräsentant_in bestimmt, welche_r ihre

Interessen vertreten soll. Diese Person wird zum Symbol dieser Gemeinschaft, gleichzeitig eignet sie sich

das gesamte Gruppeninteresse an und wird zu “der Gruppe”. Diese Person befindet sich immer noch

im Glauben, die anderen zu vertreten, doch durch ihre Repräsentation gewinnt sie die Macht über die

Gruppe und ist nun mächtiger als die anderen Teile der Gruppe. Im nächsten Schritt schließen sich meh-

rere Repräsentant_innen einer Gruppe zusammen. Nun entwickelt sich ein eigener Prozess, welcher zu

steigender Machtkonzentration der Beauftragten führt – sie entfremden sich von ihren Mitgliedern. Kor-

ruption entsteht dann, wenn das System der Macht nicht funktioniert und die Mitglieder keine Möglichkeit

mehr sehen, ihre Interessen verfolgen zu können.290

286 vgl. Bos in: Ismayr et al. 2002, S. 476287 vgl. Brünner, Mantl und Welan 1981, S. 11 ff288 vgl. Schweitzer 2009, S. 64 ff289 Ebd., S. 68290 vgl. ebd., S. 66 ff

96

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

11.3. Mögliche Zusammenhänge zwischen Korruption und den

betrachteten Ländermerkmalen

Abschließend werden Rückschlüsse von den verschiedenen Länderregionen, Regierungssystemen, Staats-

formen und Indikatoren auf die jeweiligen Ausprägungen von Korruption gezogen. Beginnend mit den

Länderregionen ist aus der Tabelle ersichtlich, dass sich einige europäische Länder im oberen Feld des

CPI 2012 wiederfinden. Dänemark und Finnland belegen den ersten Platz, gefolgt von Schweden auf

dem vierten und der Schweiz auf dem sechsten Platz. Ein Großteil der nordeuropäischen Länder ist also

unter den ersten fünf Plätzen zu finden. Im Vergleich zum CPI 2011 haben diese genannten Länder ih-

ren Platz annähernd beibehalten können. Neuseeland und Singapur belegen denselben Platz wie im Jahr

zuvor. Allerdings kann daraus nicht geschlossen werden, dass europäische Länder weniger Korruption

aufweisen als andere, da Länder wie Neuseeland, Singapur und Australien ebenfalls unter den ersten zehn

Rängen zu finden sind und andere europäische Länder sehr wohl im unteren Bereich angesiedelt sind.

Auffällig ist, dass der Großteil der Länder auf den Plätzen 1 bis 13 über ein parlamentarisches Regierungs-

system verfügt. Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass dieses Regierungssystem der Korruption

entgegen wirken könnte. Doch einen solchen Rückschluss nur aufgrund dieses Merkmals zu ziehen, wäre

voreilig. Singapur beispielsweise befindet sich im CPI 2012 noch vor Australien, Norwegen, Kanada, den

Niederlanden und Island, weist im Gegensatz zu diesen aber ein semipräsidentielles Regierungssystem

auf. Des Weiteren finden sich auch im unteren Bereich der Aufstellung Länder mit parlamentarischem

Regierungssystem wie beispielsweise auf den Rängen 139 und 157. Wird versucht, von der Staatsform

einen Rückschluss auf das Ausmaß an Korruption eines Landes zu ziehen, lässt sich feststellen, dass auch

hier Republiken und Königreiche im oberen wie im unteren Bereich vorkommen und dies als einziger

Indikator nicht ausreichend ist.

Eine weitere Möglichkeit, Zusammenhänge zwischen den Ländern in Bezug auf Korruption herzustellen,

wäre ein Vergleich der WGI-Merkmalsdimensionen. Die Länder, die sich den ersten Platz teilen, weisen

bei allen sechs Indikatoren einen relativ gleichen Wert auf. Wird allerdings Singapur betrachtet, das den

fünften Rang einnimmt, fällt auf, dass es beim Indikator “Voice and Accountability 2011” einen negativen

Wert aufweist. Dies würde der Annahme widersprechen, dass sämtliche Länder auf den ersten 13 Plätzen

positive Werte bei den Indikatoren verzeichnen, was mit einer starken Regierung gleichzusetzen wäre.

Es kann jedoch beobachtet werden, dass die CPI-Werte beider Jahre so vergeben sind, dass die ersten Plät-

ze die höchsten Werte aufweisen, während mit abnehmendem Rang die Werte kontinuierlich sinken. Liegt

der Fokus lediglich auf den CPI-Werten, könnte der Schluss gezogen werden, dass jene Länder mit den

niedrigsten Werten das höchste Maß an Korruption aufweisen, allerdings sind diese nur wahrgenommene

Werte und können von jenen der tatsächlich vorhandenen Korruption ebenfalls abweichen. Zusammen-

fassend kann gesagt werden, dass auf Basis der in dieser Forschungsarbeit gesammelten Länderdaten kein

eindeutiger Zusammenhang zwischen den verschiedenen Merkmalen und dem jeweiligen Ausmaß an Kor-

ruption hergestellt werden kann. Um einen solchen Rückschluss ziehen zu können, müsste jedes einzelne

System beziehungsweise Land noch detaillierter betrachtet werden, angefangen bei der historischen Ent-

wicklung auf politischer Ebene bis hin zu den aktuellen CPI-Plätzen, welche auf der Wahrnehmung der

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11. Korruptionsanalyse: Ländervergleich

Bürger_innen beruhen. Dies würde allerdings über den vorgesehenen Umfang dieser Arbeit bei Weitem

hinausgehen.

98

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12. Fazit

Im Mittelpunkt dieses Teils der Arbeit stand die Frage, warum Menschen zu korrupten Handlungen nei-

gen und welche Auswirkungen diese auf die Gesellschaft haben. Die Ursachen und Erklärungsversuche

sind vielfältig, die Ansätze der Autor_innen unterschiedlich. Ein wesentliches Motiv für Korruption ist die

Gier nach Geld oder Anerkennung. Die Autor_innen sind sich einig, dass die Konzentration von Macht-

befugnissen einen Grundpfeiler für korrupte Handlungen darstellt. Kann diese Machtkonzentration ohne

Kontrolle agieren, verstärkt sich die Korruption zusätzlich. Ein besonderes Problem der Korruption in

Österreich ist das Amtsgeheimnis, das auf fast jeden Sachverhalt und alle staatlichen Bereiche angewendet

werden kann. Diese Verschwiegenheit öffentlicher Organe und seitens Personen des öffentlichen Dienstes

ist durch entsprechende Gesetze geschützt.

Besonders zu erwähnen ist, dass Korruption nicht nur negative Auswirkungen mit sich bringt, sondern

auch positive. Unterschieden werden kann dabei zwischen indirekten und direkten Auswirkungen von

Korruption. Positive Folgen sind u. a. die Beschleunigung von administrativen und wirtschaftlichen Vor-

gängen. Korruption ist dann negativ, wenn sich die Tätigkeiten zu Ungunsten einer anderen Person aus-

wirken. Transparency International (2008) meint zu den Schäden durch Korruption: “Korruption ruiniert

Vertrauen, Charaktere, Karrieren, Gesundheit, wirtschaftliche und natürliche Ressourcen, Rechtssicher-

heit, Wohlstand und Freiheit. Am Ende trifft Korruption immer Menschen, sie ruiniert ihre Lebensqualität

und Zukunft!”291 Bedrohlich ist Korruption für Demokratien: sie sind vor allem dem Gemeinwohl ihrer

Bürger_innen verpflichtet. Dies wird jedoch durch Korruption unterbunden. Ein wesentlicher Grund-

stein zur Bekämpfung von Korruption ist daher Transparenz im öffentlichen sowie im privaten Bereich.

Um zu analysieren, ob Länder mit hoher und niedrigerer Korruption unterschiedliche oder eventuell auch

gemeinsame Merkmale aufweisen, wurden im Kapitel 11 auf Seite 85 verschiedene Länder gegenüberge-

stellt. Untersucht wurden mögliche Zusammenhänge nach geografischer Lage, Regierungssystemen und

WGI-Merkmalsdimensionen. Im Vergleich traten immer wieder Länder auf, die den konstanten Werten

widersprachen und Ausreißer darstellten. Somit konnten keine Rückschlüsse der untersuchten Merkmale

auf Korruption festgestellt werden. Um diese ziehen zu können, müsste jedes Land einzeln und beson-

ders detailliert betrachtet werden. Dies hätte allerdings den vorgegebenen Rahmen der Arbeit bei Weitem

überstiegen.

291 Transparency International Deutschland 2008

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Teil IV.

Korruption in Österreich

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13. Einleitung

In den Medien finden sich derzeit zahlreiche Beiträge zu Korruptionsfällen und es scheint, dass es in

den letzten Jahren vermehrt zu Korruption in Politik und Wirtschaft kommt. Diese Empfindung täuscht,

denn Korruption nach 1945 war immer wieder ein großes Thema in der österreichischen Politik. Wes-

halb scheint es jedoch so, als wären wir in der heutigen Zeit mit mehr Korruption konfrontiert? Es ist in

erster Linie der Umgang der Medien mit diesem Thema. Seit den 1970er-Jahren wird verstärkt ein soge-

nannter “Enthüllungsjournalismus” über politische Missstände betrieben, der sich in den letzten Jahren

in Richtung investigativer Journalismus weiterentwickelt hat.

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14. Die Entwicklung von Korruption inÖsterreich nach 1945

Es gibt keinen Zeitabschnitt in der Geschichte komplexer Gesellschaften, in dem Korruption nicht in der

einen oder anderen Form auftritt (vgl. dazu Kapitel 5 auf Seite 33). Zu einem zentralen Problem wurde

Korruption wieder mit der Entstehung des modernen (Beamt_innen-)Staates. Die_der Beamt_in, die_der

nicht auf Grund seiner eigenen (Herrscher_innen-)Persönlichkeit Entscheidungen zu treffen hat, sondern

als Stellvertreter_in für die_den nicht anwesende_n Herrscher_in fungiert, ist häufig und besonders ma-

teriellen Einflüssen und Versuchungen ausgesetzt, die sie_ihn bewegen sollen, für oder gegen eine Person

oder Sache Stellung zu nehmen (“Stellvertreter_innen-Korruption”).292

Den entscheidenden Faktor zur Korruption am Beginn der Zweiten Republik stellte die Aufteilung der

Gesellschaft in die beiden parteipolitischen Lager der SPÖ und ÖVP dar. Beide Parteien bauten wäh-

rend eines knappen halben Jahrzehnts Parteiapparate mit jeweils über 600.000 Mitgliedern293 auf. Diese

Machtteilung, die Gliederung der Republik in zwei sogenannte “Reichshälften”, war auch die Folge des

aus der Ersten Republik überkommenen wechselseitigen Misstrauens gegenüber den Folgen eines mögli-

chen Übergewichts der jeweils anderen Partei, weshalb diese Koalition bis 1966 fortgesetzt und erst nach

dem Erreichen der absoluten Mandatsmehrheit durch die ÖVP beendet wurde.294 Diese Epoche ging als

Ära der (ersten) Großen Koalition in die österreichische Geschichte ein. Mit dieser Koalition verbinden

sich im Alltagssprachgebrauch bis heute der Abschluss des österreichischen Staatsvertrags und die Zeit

des wirtschaftlichen Wiederaufbaus auf der positiven Seite, auf der negativen Seite die Parteienherrschaft

und die Parteibuchwirtschaft.295

Österreich war, als besetzter Staat durch die Alliierten, bis 1955 nur begrenzt souverän. Die Wiederer-

langung der vollen Souveränität war daher erste Priorität in diesem Land. Mit dem Staatsvertrag und

der damit untrennbar verknüpften Erklärung der Neutralität kehrte Österreich wieder in den Kreis der

voll souveränen Staaten zurück. Bezüglich der Außenpolitik standen die grundlegenden Leitlinien wäh-

rend der Großen Koalition außer Streit, beispielsweise die ökonomische und politische Westorientie-

rung sowie die immerwährende militärische Neutralität.296 Der historische bzw. biographische Hinter-

grund297 der Politiker_innen der “Aufbaugeneration” der unmittelbaren Nachkriegszeit bewirkte, dass292 vgl. Bruckmüller 2011, S. 10293 Dies war nur durch eine extrem starke “Parteibuchwirtschaft” möglich.294 vgl. Sickinger 2011, S. 114 f295 vgl. ders. 2007a, S. 308296 vgl. ebd.297 die Erfahrung politischer Konflikte als Existenzkampf weltanschaulicher “Lager” von Illegalität und Verfolgung

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14. Die Entwicklung von Korruption in Österreich nach 1945

liberal-rechtsstaatliche Haltungen bei der Sicherstellung der Interessen der eigenen Partei eher zweitrangig

waren. Die unmittelbare Nachkriegssituation mit grassierender Mangelwirtschaft und sich ausbreitender

Schattenwirtschaft führte generell zu Gesetzwidrigkeit und weitverbreiteter Korruption. Unmittelbar ab

1945 trachteten die drei von den Alliierten zugelassenen Parteien (ÖVP, SPÖ und KPÖ) für den politi-

schen Wettstreit notwendige Unternehmen wie Papierfabriken, Druckereien oder Medienhäuser unter ihre

Kontrolle zu bringen. Ähnliche Bemühungen bestanden bei ehemaligen Partei- und Gewerkschaftshei-

men.298 Selbst ohne die Gier der Parteien auf politisch für den Parteienwettbewerb notwendige Ressour-

cen bot die Situation der unmittelbaren Nachkriegszeit breite Anreize zu politischer Korruption. Das von

der Republik verwaltete ehemalige deutsche Eigentum wurde an öffentliche Sachwalter übertragen, die

ebenso eigene Interessen verfolgten und sich durch Parteispenden erkenntlich zeigten. “Schattenpolitik”

blieb auch in der Folge ein wesentliches Charakteristikum der österreichischen Politik.299

Die zentrale Legitimationsbasis der neu gegründeten Republik und ihrer politischen Eliten lag bis in die

1970er-Jahre vornehmlich im ökonomischen Bereich. So wurde am Beginn der Zweiten Republik der

außerordentlich starke Einfluss des Staates auf die Wirtschaft geschaffen. 300

In Österreich wurde die parteipolitische Ämter-Günstlingswirtschaft seit 1945 besonders systematisch

betrieben. In den 1950er-Jahren fand diese Patronage sogar Eingang in die Koalitionsabkommen. Der

Proporz zielte auf zwei Bereiche, die öffentliche Verwaltung und den Bereich der direkt oder indirekt

staatlichen Wirtschaft, ab.301 Es wurden jahrzehntelang Dienstposten in der Verwaltung, Arbeitsplätze in

staatlichen Unternehmen der Daseinsvorsorge, verstaatlichten Industrieunternehmen und Banken weit-

gehend nach der “richtigen” Parteimitgliedschaft vergeben. Auch für billige Gemeinde- und Genossen-

schaftswohnungen und für den Zugang zu etlichen Sozialleistungen war das Parteibuch informelle Zu-

gangsvoraussetzung.302 Bis in die 1970er-Jahre waren diese gesellschaftlichen Subkulturen äußerst stabil,

kommunizierten deren Mitglieder weitgehend nur mit Gleichgesinnten und herrschte, ganz besonders bei

den niedrigen und mittleren Funktionär_innen der Parteien, eine beträchtliche Dimension an politischer

Feindschaft gegenüber dem jeweils anderen “Lager”.303 Ende 1985 häufte sich die schwierige wirtschaft-

liche Lage in der für alle sichtbar gewordenen Krise der verstaatlichten Industrie, vor allem der VÖEST

und einiger Tochterfirmen (Noricum-Affäre). Hinzu kommt, dass mit dem AKH-Skandal eine bis Anfang

der 1990er-Jahre anhaltende Welle politischer Skandale begann.304

In der medialen Berichterstattung wurde speziell in den 1980er-Jahren häufig festgestellt, dass die da-

mals aktuelle “Skandalwelle” (AKH, Androsch, Lucona, Noricum, ...) beispiellos in der österreichischen

Geschichte gewesen sei. Dabei wurde auch vermutet, dass politische Korruption stark zugenommen ha-

be. Dem konnte bei einer längerfristigen historischen Betrachtung entgegengestellt werden, dass die in

den 1980er-Jahren aufgedeckten Fälle keineswegs eine neue Qualität darstellten, sondern sich vor allem

298 vgl. Sickinger 2011, S. 116 f299 vgl. ebd., S. 117300 vgl. ders. 2007a, S. 310301 vgl. ebd., S. 309302 vgl. ders. 2011, S. 116303 vgl. ebd., S. 115304 vgl. ders. 2007a, S. 320 f

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14. Die Entwicklung von Korruption in Österreich nach 1945

der öffentliche Umgang mit Veruntreuung und Unterschlagung gewandelt hatte. Korruptionsfälle in der

Frühphase der Zweiten Republik wiesen auf eine viel stärkere Ausdehnung von Korruption in diesem

Zeitraum hin.305 Die charakteristischen Problembereiche haben sich in ihren Grundzügen, also in der

Systematisierung während der Zweiten Republik kaum gewandelt. Geändert haben sich die öffentliche

Problemwahrnehmung und die Konsequenzen politischer Skandale.306 Gesellschaften reagieren auf Phä-

nomene, die das im Grunde gängige Maß der Korruption überschreiten, in der Regel mit Versuchen einer

Reduktion durch Untersuchungsausschüsse, Gerichtsverfahren und neue Kontrollinstrumente.307

Einen spezifischen Bereich, der international ausnahmslos als besondere Quelle politischer Korruption

angesehen wird, stellt die Politikfinanzierung in Österreich dar. Darunter sind die Parteienfinanzierung,

aber auch die Geldflüsse an einzelne politische Machtträger_innen gemeint.308 Das stark staatlich be-

einflusste Gefüge der österreichischen Wirtschaft trägt dazu bei, dass österreichische Regierungs- und

Parteipolitiker_innen beinahe automatisch bedroht sind, in jeden größeren Wirtschaftsskandal hineinge-

zogen zu werden.309 Das österreichische System der Parteienfinanzierung ist also geprägt von wechsel-

seitigen Abhängigkeiten, welche die wirtschaftliche Entwicklung des Landes hemmen.310 Hinzu kommt

das Problem einer mangelnden Regelung der Parteienfinanzierung, wodurch sich eine erhöhte Gefahr für

politische Korruption ergibt.311

Einflusszahlungen an Parteien, politische Mandatar_innen oder Regierungsmitglieder sind im Wesent-

lichen nur dann strafbar, wenn sie als direktes Gegengeschäft für ein amtliches Handeln nachweisbar

sind. Dieses Beweisproblem mit der für eine gerichtliche Verurteilung notwendigen Sicherheit scheitert

normalerweise in der Praxis. Die Staatsanwaltschaft schreckt oftmals vor den zur Beweisführung erforder-

lichen Ermittlungsschritten312 zurück. Möglichkeiten, dubiose Zahlungen an Parteien wegen Verstößen

gegen Regelungen für die Parteienfinanzierung zu sanktionieren, fehlen in Österreich. Dies erlaubt den in

der Öffentlichkeit angegriffenen Politiker_innen, Anschuldigungen einfach als unberechtigt von sich zu

weisen und auf eine künftige Klärung durch die Gerichte zu verweisen.313 Da eine solche aus Gründen

politischer Zurückhaltung der Staatsanwaltschaften sowie durch lückenhafte strafrechtliche und partei-

enrechtliche Bestimmungen bei mutmaßlicher politischer Korruption normalerweise nicht oder allenfalls

mit großer zeitlicher Verzögerung zu erwarten ist, bedeutet dies in Fällen, in denen die eigene Partei hinter

ihren Repräsentant_innen steht, eine Folgelosigkeit korrupter Einflusszahlungen.314

Die Ausgabemöglichkeiten der Parteien sind im Großen und Ganzen unbegrenzt. Die Abdeckung “un-

gedeckter Grenzkosten” und die Ermöglichung zusätzlicher finanzieller Investitionen in den politischen

305 vgl. Sickinger 2011, S. 114 f306 vgl. ders. 2007b, S. 699307 vgl. Bruckmüller 2011, S. 9308 vgl. Sickinger 2007b, S. 710309 vgl. ebd., S. 711310 vgl. Kuch 2011, S. 231311 vgl. Wenk 2012, S. 117312 Öffnung von Parteikonten, Telefonüberwachung führender Politiker_innen und deren Vernehmung als Beschuldigte313 vgl. Sickinger 2011, S. 126 f314 vgl. ebd., S. 127

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14. Die Entwicklung von Korruption in Österreich nach 1945

Wettbewerb stellen nach wie vor Gelegenheiten zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen durch

private Sponsoren dar:

“Der Geldhunger der Parteien, der sich gegenseitig aufschaukelt, ist tendenziell grenzenlos;

die wünschenswerte Unabhängigkeit von politischen Parteien gegenüber Pressionen von ka-

pitalkräftigen Interessenkreisen lässt sich durch einen ständigen Ausbau öffentlicher Sub-

ventionen jedenfalls nicht erreichen”.315

In diesem umfangreichen und vielschichtigen Gebiet der Finanzierung politischer Parteien ist der Gesetz-

geber gefordert, die international vorgeschriebene Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erreichen.316

Eine bedeutende Rolle bei der indirekten Korruptionskontrolle spielt seit Mitte der 1960er-Jahre der Rech-

nungshof. Dieser fungiert zwar nicht als eigentlicher “Aufdecker” von Korruptionsfällen, aber seine be-

harrlich vorgetragenen Vorschläge trugen zu einer effizienteren Verwaltungsführung und zu mehr Refor-

men bei, die auch die Möglichkeiten zur administrativen Korruption reduzierten. Mögliche Korruptions-

fälle werden häufig durch Rechnungshofberichte öffentlich thematisiert und dadurch in die politische und

mediale Diskussion eingebracht, da Korruption bekanntermaßen zu überteuerten öffentlichen Leistungen

beiträgt.317

Die Nachweisbarkeit bei Fällen von Wirtschaftskriminalität und der damit verbundenen Korruption wur-

de seit den 1970er-Jahren, vor allem aber in den 1980er-Jahren immer schwieriger, da Schmiergelder ver-

mehrt über Zahlungen im Ausland abgewickelt sowie über “Beraterverträge” und “Strohmänner” getarnt

wurden. Fälle von Geldwäsche sind in einem seit den späten 1980er-Jahren weitgehend freigegebenen

Markt für internationale Finanztransaktionen trotz der Verbesserung in der internationalen justiziellen

Zusammenarbeit seit den 1990er-Jahren zweifellos sehr viel schwieriger nachzuweisen als noch in den

1960er-Jahren, in denen derartige Zahlungen im Inland erfolgten.318

Die Justiz konnte auch seit den 1970er-Jahren im Bereich politischer und wirtschaftlicher Großkorruption

weiterhin nur eine vergleichsweise schwache Kontroll- und Sanktionsfunktion ausüben. Hart verankerte

Strukturprobleme blieben aufrecht, auch wenn seit Mitte der 1980er-Jahre kaum mehr ausdrückliche Wei-

sungen des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaften erteilt wurden.319

Mit wenigen Ausnahmen wie etwa beim AKH-Skandal wurden in “glamourösen” Korruptionsverdachts-

fällen kaum irgendwann Schmiergeldzahlungen als solche angeklagt. Die Justiz schwenkte bei schwierigen

Fällen auf eine “verfahrensökonomische” Strategie um, d. h. angeklagt wurden überwiegend den maxima-

len Strafrahmen ausschöpfende Teilkomplexe, die etwa Verurteilungen wegen Untreue, bei Beamt_innen

bzw. Regierungsmitgliedern auch wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, ermöglichten. Der vollständigen

Aufklärung war dies sicherlich nur bedingt zuträglich.320

315 vgl. Sickinger 1997, S. 322316 vgl. Wenk 2012, S. 118317 vgl. Sickinger 2011, S. 127318 vgl. ebd., S. 125 f319 vgl. ebd., S. 125320 vgl. ebd., S. 126

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14. Die Entwicklung von Korruption in Österreich nach 1945

Der stete Kampf gegen alle Erscheinungsformen von Korruption wird möglicherweise in erster Linie als

Kampf um immer mehr Öffentlichkeit im Hinblick auf Entscheidungen geführt werden, die alle angehen

und letzten Endes von allen bezahlt werden müssen, denn sehr oft ist Korruption “das Schmiermittel”

für Finanzkrisen.321 Nichts und niemand scheint vor Korruption sicher zu sein, weder demokratische

noch autoritäre Staaten, weder monarchische noch republikanische Systeme, weder kapitalistische noch

sozialistische Wirtschaftssysteme.322

321 Bruckmüller 2011, S. 25 und Edelbacher, Felsenreich und Kriechbaum 2012, S. 7322 vgl. Bruckmüller 2011, S. 8

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15. Historisch bedeutende Korruptionsfällenach 1945

Die historische Vielfalt der Korruption kann in der Darlegung bestimmter Fälle aufzeigen, wie in konkre-

ten Situationen die Erscheinungsformen von Korruption aussahen.323

15.1. Die Krauland-Affäre

Nach Kriegsende herrschten in fast allen wirtschaftlichen Bereichen in Österreich chaotische Zustände.

Die vorläufige Staatsregierung stand vor dem Problem, so rasch wie möglich wieder einigermaßen ge-

ordnete Verhältnisse herzustellen, um so einen völligen Zusammenbruch der Wirtschaft zu verhindern.

Es kam zu einer Um- und Neuverteilung von Vermögenswerten. Autorisiert für die Verwaltung und Ver-

wertung dieser Vermögen war das Ministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung. Die-

ses Ministerium war ursprünglich als eine Art “Sonderministerium” gedacht, das den Auftrag hatte, die

wirtschaftliche “Konkursmasse” der NS-Zeit aufzuarbeiten und die Koordination der Marshallplanhilfe

durchzuführen.324

Erfolgte aufgrund der damaligen Gesetzesbestimmungen325 ein Vermögensentzug, so trat “die Republik

Österreich als Gesamtrechtsnachfolger des bisherigen Eigentümers hinsichtlich aller bisherigen privat-

rechtlichen Rechte und Pflichten auf ”. Zudem fielen auch jene Vermögensschaften in den Zuständig-

keitsbereich des Ministeriums, die dem Bund verfallen bzw. anheimgefallen waren oder die aus anderen

Gründen als “herrenlos” galten. Nicht nur die Erfassung und Verwaltung, sondern im gegebenen Fall auch

die Rückstellung von Vermögensschaften, gehörten zum Verantwortungsbereich des Ministeriums: “In

erster Linie bedeutete dies, die ungeklärten Eigentumsverhältnisse vieler Vermögenswerte zu regeln und

in der Zwischenzeit den Fortbestand der Betriebe zu sichern.”326 Durch eine von der vorläufigen Staats-

regierung angefertigte methodische Wirtschaftsplanung sollte der Aufbau der österreichischen Wirtschaft

angekurbelt werden:327

323 vgl. Bruckmüller 2011, S. 8324 vgl. Kopetzky 2011, S. 132 ff325 Gesetz zur Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtergreifung entzoge-

ner Vermögen vom 10. Mai 1945, StGBl. Nr. 10; Gesetz über das Verbot der NSDAP (“Verbotsgesetz”) vom 8. Mai 1945,StGBl. Nr. 13; Verfassungsgesetz über Kriegsverbrecher und andere nationalsozialistische Untaten - “Kriegsverbrecherge-setz” vom 26. Juni 1945, StGBl. Nr. 32; Volksgerichtsverfahrens- und Vermögensverfallgesetz vom 19. September 1945,StGBl. Nr. 177.

326 Ebd., S. 132327 vgl. ebd., S. 132 ff

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15. Historisch bedeutende Korruptionsfälle nach 1945

“Als man beispielsweise 1945 die Zeitungsdruckereien mit den damals noch in der Regie-

rung befindlichen Kommunisten aufteilte, erkannte man, daß die wirksame Kontrolle der

öffentlichen Meinung nur möglich sei, wenn sich die Parteien auch der Schlüsselpositionen

in der Papierindustrie bemächtigen. So konnten die Sozialisten knapp vor der Währungsre-

form für bloß sechs Millionen Schilling ihr Aktienpaket an der Steyrermühl A.G., einer der

größten Papier-, Druck- und Verlagsgesellschaften des Landes, erwerben. Die Guggenbacher

Papierfabrik, die 1938 ‘arisiert’ worden war und nach Kriegsende unter die Verwaltung des

Krauland-Ministeriums gelangte, war der ÖVP zugedacht.”328

Beide Regierungsparteien, ÖVP und SPÖ, versuchten also, einen möglichst großen Einfluss auf die Ent-

scheidungen im Ministerium auszuüben, um so ihre Interessen durchzusetzen. Der politische Druck, der

auf Peter Krauland, ÖVP-Minister im Kabinett Figl von Herbst 1945 bis Herbst 1949 und seinen Be-

amt_innen lastete war dementsprechend groß. Nach den Wahlen im Herbst 1949 wurde im Zuge der

Regierungsverhandlungen von ÖVP und SPÖ die Auflösung des Ministeriums für Vermögenssicherung

und Wirtschaftsplanung beschlossen. Die Sozialist_innen nützten die Gunst der Stunde, um Einfluss auf

die Wirtschaft zu gewinnen, die bis dahin eine Hausmacht der ÖVP darstellte. Als im Sommer 1950 die

ersten Verdachtsmomente in Bezug auf Amtsmissbrauch und unrechtmäßige Parteienfinanzierung ge-

gen den ehemaligen Minister Krauland und einige seiner Beamt_innen angedeutet wurden, bedeutete das

den Anfang vom Ende seiner politischen Karriere. Im Herbst 1950 kam es zu ersten Veröffentlichun-

gen über Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit der Verpachtung staatlich verwalteter Vermögens-

schaften. Krauland wurde vorgeworfen, Verpachtungen und Verkäufe der an die Republik verfallenen

Vermögensschaften von Spenden an die Österreichische Volkspartei abhängig gemacht zu haben.329 Ge-

gen den “Minister für Vermögenssicherung” wurde der Vorwurf erhoben, dass er sein Amt missbraucht

habe, ”dem ungeheuer große durch Arisierung, Krieg und Besatzungsregime dem Staat anheimgefallene

Vermögenswerte unterstanden”.330

Im Jänner 1951 hob der Nationalrat Kraulands Immunität als Abgeordneter auf und noch bevor ge-

richtliche Schritte gegen den Ex-Minister eingeleitet werden konnten, trennte sich die ÖVP von ihm.331

Krauland und Kalousek, einem Vertrauensmann der ÖVP, wurde vorgeworfen, “im einverständlichen

Zusammenwirken” die unter staatlicher Verwaltung stehende Fabrik “Guggenbacher Papier- und Zell-

stofffabriken”332 an die “Continentale Papiergesellschaft m.b.H.”, die sich später in “Allgemeine Papier-

gesellschaft m.b.H.” umbenannte, unverhältnismäßig günstig verpachtet zu haben. Die Unterzeichnung

des Vertrages wurde von einer Zahlung von 700.000 Schilling an die Bundesparteileitung der Österrei-

chischen Volkspartei abhängig gemacht. Für den Fall eines Verkaufs sollten noch einmal 1,8 Millionen

Schilling in die Parteikasse fließen. Der Pächterfirma seien überdies unbegründete Preisnachlässe bei der

Übernahme von Fertigwaren sowie von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen gewährt worden. Das Rück-

328 Hofburg 1954329 vgl. Kopetzky 2011, S. 131 ff330 Hofburg 1954331 vgl. Kopetzky 2011, S. 131332 Das Unternehmen umfasste laut Pachtvertrag die Papierfabrik in Guggenbach mit einem Nebenwerk in Waldstein, die

Holzstoff- und Pappenfabrik Wildon, das Sägewerk Peggau, das Werk Deutschlandsberg, die Holzschleiferei Schwanbergund die Büroräume im ersten Bezirk in Wien.

112

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15. Historisch bedeutende Korruptionsfälle nach 1945

stellungsverfahren der Rückstellungsberechtigten Ruhmann habe man absichtlich in die Länge gezogen

und eine Erhöhung des Pachtzinses oder eine Kündigung des Pachtvertrages unterlassen. Zusätzlich soll

Krauland für seine Unterschrift am positiven Rückstellungsbescheid von den Rückstellungswerbern eine

Zahlung von 1,8 Millionen Schilling an die ÖVP verlangt haben.333

Der Angeklagte Krauland ging allerdings sofort in die Offensive. Er belastete seine sozialistischen Geg-

ner_innen genauso wie seine ehemaligen Freund_innen von der Volkspartei. Dem Gericht berichtete er,

dass ihm die Sozialisten Vizekanzler Schärf und Innenminister Helmer den Vorschlag unterbreiteten, er

solle sich doch für einige Jahre ins Ausland absetzen, bis über die Affäre Gras gewachsen sei. Dem erstaun-

ten Richter erklärte er, dass er dennoch im Land geblieben sei, da er sich für unschuldig bezichtigt fühle.334

In der Schlussbemerkung warf die Staatsanwaltschaft den Angeklagten Krauland und Kalousek vor, nicht

im Interesse des Staates oder der anspruchsberechtigten Personen, deren Vermögen sie zu verwalten und

zu sichern hatten, gehandelt zu haben, sondern im eigenen Interesse oder in jenem der Volkspartei. In

keinem der von der Anklage aufgezeigten Fälle habe man nach sachlichen oder wirtschaftlichen Gesichts-

punkten entschieden. Im Fall Guggenbacher Papierfabriken galt es, der ÖVP eine Abstandssumme von

2,5 Millionen Schilling zu sichern. Bei den anderen fünf Anklagefällen genügte die Intervention einer po-

litischen Persönlichkeit zu Gunsten eines Pachtwerbers oder aber persönliches Interesse der Angeklagten

“und schon war die Verpachtung, ohne dass deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft wurde,

an sich beschlossene Sache”.335 Der Krauland-Prozess, “der als Korruptionsprozeß begann, wurde bald

zu einem Prozeß über den ‘Proporz”’.336 Im Gerichtsverfahren wurde Krauland des Missbrauchs der

Amtsgewalt für schuldig befunden, jedoch 1954 wegen einer Amnestiebestimmung freigesprochen.337

Nach seinem unfreiwilligen Abschied aus der Politik errichtete Krauland ein undurchsichtiges Firmen-

imperium. Viele Firmen, die er erwarb oder an denen er beteiligt war, waren Unternehmen, die ehemals

vom Ministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung öffentlich verwaltet wurden. Krau-

land wurde schließlich 1977 wegen fahrlässiger Krida in der Höhe von 500 Millionen Schilling und wegen

Veruntreuung in der Höhe von 16 Millionen Schilling angeklagt. Dieser sogenannte “Zweite Krauland-

Prozess” währte nur kurz, da Krauland aus gesundheitlichen Gründen für verhandlungsunfähig erklärt

wurde und das Verfahren somit eingestellt wurde.338

Der Fall Krauland zeigt, dass die sich für Parteien ergebenden Möglichkeiten der persönlichen Bereiche-

rung und illegalen Parteienfinanzierung tatsächlich genützt wurden.339

333 vgl. Kopetzky 2011, S. 142334 vgl. Hofburg 1954335 Kopetzky 2011, S. 143336 Hofburg 1954337 vgl. Böhmer 1999, S. 3338 vgl. Kopetzky 2011, S. 138339 vgl. Sickinger 2007b, S. 713

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15. Historisch bedeutende Korruptionsfälle nach 1945

15.2. Der Lucona-Skandal

Eine signifikante Rolle im Fall Lucona spielte das Unternehmen “Zapata AG” mit seinem Sitz in Luzern in

der Schweiz. Anfang der 1970er-Jahre wurde die Zapata AG von Udo Rudolf Proksch gegründet. Die Füh-

rung der Geschäfte wurde von Proksch Lebensgefährtin Greta Fischer übernommen, die als einzelzeich-

nungsberechtigte Verwaltungsrätin der Gesellschaft agierte. Die Zapata AG hatte laut Handelsregister die

Funktion, Industrieprojektierungen durchzuführen, generell Handel (Verwertung von Schutzrechten und

Knowhow) zu betreiben und Beteiligungen und Liegenschaften zu verwalten. De facto war die Zapata

AG eine Domizilgesellschaft, also eine Briefkastenfirma. Die Idee zu dieser Briefkastenfirma entstand in

Österreich mithilfe des Wiener Steuerberaters Erich Hofbauer und des zu diesem Zeitpunkt einschlägig

bekannten Treuhänders Max Peterhans. Letzterer fertigte die Statuten für die Zapata AG an, ließ Aktien

drucken und übernahm auch den Verwaltungsrat. Seine damalige Sekretärin war Greta Fischer, die erst

durch die Bearbeitung des Zapata-Aktes auf Proksch aufmerksam und seine Geliebte wurde. Drei Jahre

lang war Peterhans Verwaltungsrat und Treuhänder für Proksch und seinen Freund Hans Peter Daimler.

Aufgrund eines Streites trennten sich jedoch die Wege von Proksch und Peterhans im Jahr 1974.340 Der

zweite Mann in der Causa Zapata AG war Proksch deutscher Freund Daimler. Dieser war Mitbesitzer und

Aktionär des Unternehmens. Wie Proksch hatte auch Daimler internationale Verbindungen und Netzwer-

ke. In Österreich hielt er sich beispielsweise eine Zeit lang in Salzburg auf, wo er u. a. mit dem Schauspieler

Robert Hoffman, “Das Café“ eröffnete. Jahre später führten ihn seine Wege nach Wien, wo er zu einem

prominenten Wahlhelfer der SPÖ wurde. Durch geschickte, politische Schachzüge wurde Daimler in den

engen Kreis des 1973 gegründeten “Club 45” aufgenommen.341 In diesem Club trafen sich u. a. Partei-

funktionäre der SPÖ wie Gratz, Blecher und Androsch im oberen Stock des Wiener Café “Demel”. 1972

wurde diese alte Wiener Institution, das “Ch Demel’s Söhne, k&k Hofzuckerbäckerei und Hoflieferant”,

von Proksch wieder neu eröffnet. Auch Greta Fischer arbeitete hier eng mit Proksch zusammen.342

Im Sommer 1975 wurde ein Kaufvertrag zwischen der Zapata AG und der North Pacific Trading in Hong-

kong unterzeichnet, welcher die Lieferung von Anlagen für Uranerzaufbereitung beinhaltete. Die Kosten

dafür beliefen sich auf etwa 31 Millionen Schweizer Franken. Im Mai 1976 wurden daraufhin Pläne und

Dokumente sowie größere Mengen von Eisen- und Kunststofftrümmern von Wien nach Chioggia, einen

Hafen im nördlichen Italien bei Venedig, geliefert. Sowohl die Unterlagen als auch die Materialien wurden

in dem Zollfreilager vor Ort monatelang zwischengelagert. Erst Anfang Jänner 1977 wurden sämtliche

Dokumente und die vermeintlichen Maschinen auf das Transportschiff “Lucona“ weiter verladen, das

mit der Überfahrt nach Hongkong betraut wurde. Dieses Transportschiff gehörte der Reederei “Coco

Mar Pacifico“ mit einem Firmenstandort in Panama. Die Uranaufbereitungsanlage, welche nachweislich

ausschließlich Industrieschrott darstellte, wurde bei der Bundesländer-Versicherung343 für den gesam-

ten Frachtweg von Europa nach Hongkong versichert.344 Interessant ist dabei, dass Proksch trotz seiner

340 vgl. Pretterebner 1988, S. 165 ff341 vgl. ebd., S. 174 ff342 vgl. Kriechbaumer 2004, S. 71 f343 Bundesländer-Versicherung ist die Abkürzung für die Wiener Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer,die

im Besitz der ÖVP war.344 vgl. ebd., S. 74 f

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15. Historisch bedeutende Korruptionsfälle nach 1945

Affinität zur SPÖ seine gesamten Versicherungen, auch seine Lebensversicherung, bei der Bundesländer-

Versicherung abgeschlossen hatte. Am 30. Juni 1976 wurde die Transportversicherungs-Polizze mit der

Nummer 37.062 ausgestellt und eine Versicherungssumme über 31.360.727 Schweizer Franken (ca. 212

Millionen Schilling) vereinbart.345

Am 23. Jänner 1977 befand sich die Lucona auf direktem Kurs Richtung Hongkong im Indischen Oze-

an als sich eine Explosion ereignete. Innerhalb der nächsten Minuten sank das Transportschiff und riss

sechs von zwölf Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt an Bord befanden, in den Tod.346 Einen Tag spä-

ter konnten die sechs Überlebenden der Lucona auf einem Rettungsboot, im Indischen Ozean treibend,

gerettet werden. Tage nach dieser Rettung und der Rekonstruktion der Ereignisse an Bord des Transport-

schiffes war klar, dass die Explosion, die das Schiff zum Sinken brachte, in einem Laderaum stattfand.

Die “Bombe” war mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in der Mitte des Schiffes deponiert worden und die

Explosion fand entweder mit einer Fernzündung oder durch einen Zeitmechanismus statt. Letztendlich

kamen die Überlebenden zur Überzeugung, dass es Absicht war, die gesamte Besatzung des Schiffes zu

töten.347

Monate nach dem “Unglück” forderte die Zapata AG von der Bundesländer-Versicherung die Auszah-

lung der vereinbarten und vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Allerdings ließen die erbrachten

Dokumentationen und Gutachten des Unfallhergangs sowie die Rekonstruktion der Vorgänge an Bord

durch die sechs Überlebenden bei der Versicherungsgesellschaft schwere Zweifel aufkommen. Angesichts

dieser Skepsis verweigerte die Bundesländer-Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme. We-

gen der Verzögerung und der Verweigerung der Auszahlung reichte im August desselben Jahres die Zapata

AG eine Klage gegen die Bundesländer-Versicherung ein. Zuerst wurde die Klage vom Handelsgericht

Wien abgelehnt. Aufgrund der darauf folgenden Berufung des Klägers ordnete das Oberste Landesge-

richt Wien ein detailliertes Beweisverfahren zur Aufklärung der tatsächlichen Sachlage, erneut durch das

Handelsgericht Wien, an. Die wiederholte Ablehnung der Klage (1981 und 1982) veranlasste das Ober-

landesgericht abermals dazu, zu intervenieren. Im Mai 1982 übernahm dann das Oberlandesgericht Wien

(Berufungssenat) den Fall Lucona und entschied letztendlich zugunsten des Klägers.348

Parallel zu diesen Ereignissen legte die Bundesländer-Versicherung Rechtsmittel gegen das Urteil ein und

beauftragte im Jahr darauf den Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler in Hinblick auf den Verdacht des

Versicherungsbetruges mit Recherchearbeiten zu diesem Fall. Aufgrund der Ermittlungen und Recher-

chen reichte Guggenbichler am 1. Juli 1983 eine Strafanzeige wegen schweren Betrugs und Mordes gegen

Proksch ein. Angesichts dieser Entwicklungen sah sich Innenminister Karl Blecha, ebenfalls “Club 45”-

Mitglied, veranlasst, den angeklagten Proksch durch die Staatspolizei pro forma überwachen zu lassen.

Etwa zum gleichen Zeitpunkt wurden die Journalisten Hans Pretterebner und Gerald Freiofner von der

Wochenpresse auf den Fall und auf die politischen Verstrickungen von SPÖ-Funktionären aufmerksam.

Beide Journalisten begannen ihrerseits ebenfalls mit Nachforschungen und Recherchen. Im Laufe der

weiteren Ermittlungen und der medialen Aufmerksamkeit bezüglich der Verflechtung von Politik und345 vgl. Pretterebner 1988, S. 236 ff346 vgl. Kriechbaumer 2004, S. 74 f347 vgl. Pretterebner 1988, S. 340 ff.348 vgl. Kriechbaumer 2004, S. 75

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15. Historisch bedeutende Korruptionsfälle nach 1945

Wirtschaft ordnete Blecha nach kurzer Zeit die sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen Proksch an.

Erst gegen Ende 1983 wurde das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien wegen Befangenheit vom Obers-

ten Gerichtshof aufgehoben. Kurz danach leitete die Staatsanwaltschaft Wien Klage gegen Proksch und

seinen Freund und Kollegen Daimler ein. Anfang 1984 wurden Haftbefehle für beide Angeklagten aus-

gestellt, welche aber umgehend von Justizminister Ofner untersagt wurden. Kurz darauf wies Blecha zum

wiederholten Male jene Institutionen, die mit diesem Fall betraut waren, an, die Ermittlungen unverzüg-

lich einzustellen. Blechas Verhalten galt zu diesem Zeitpunkt bereits als rechtswidrig, jedoch wurden nicht

nur von ihm politische Interventionen in der Causa getätigt, sondern auch im darauffolgenden Jahr von

Außenminister Leopold Gratz, der sich als Entlastungszeuge bezüglich des Ladevorgangs der Uranerz-

aufbereitungsmaschine für Proksch anbot.349 Gratz, zu diesem Zeitpunkt noch Wiener Bürgermeister,

war zwar im Venediger Hafen Chioggia und konnte die Lagerhallen besichtigen, allerdings fand der Ver-

ladevorgang auf das Schiff während der Nacht statt, wo er längst nicht mehr anwesend war. Darüber

hinaus engagierte Proksch zur “Bewachung” bzw. für die Erstellung von Gutachten für Schiffs- und Gü-

terversicherungen die beiden Vianello-Chefs und Miteigentümer der Scheinfirmen-Reederei “Coco del

Mar”.350

Gratz war jedoch in den Dokumentenaustausch von rumänischen Unterlagen, deren Inhalt den Kauf von

Maschinen am 10. Oktober 1974 bei dem rumänischen Unternehmen “Uziexportimport” durch die Za-

pata AG und einer weiteren Schweizer Firma namens “Decobul SA“ bestätigte, beteiligt. Diese erwähnten

Maschinen wurden drei Jahre später von Proksch als verloren gemeldet. Die Papiere wurden per Diplo-

matenpost in Wien eingeschleust und nachweislich vom rumänischen Geheimdienst Securitate gefälscht.

Gratz war es, der die Dokumente weiterleitete und in weiterer Folge waren es jene Unterlagen, die zu einer

erneuten Freilassung von Proksch und Daimler führten. Justizminister Ofner war hier ebenfalls involviert,

da dieser auf Grund der nicht eindeutigen Beweislage die Freilassung begünstigte.351

Erst im Oktober 1986 kamen Proksch und Daimler erneut in Untersuchungshaft. Auch dieses Mal gab es

politische Interventionen und beide Männer wurden nach vier Tagen wieder aus der Untersuchungshaft

entlassen. Als dann aber 1987 Pretterebner sein aufsehenerregendes Buch “Der Fall Lucona” heraus-

brachte, welches den Versicherungsbetrug sowie die herbeigeführte Sprengung auf dem Transportschiff

im Detail erklärte, wurden rechtliche Schritte eingeleitet. Mit der Sprengung an Bord des Transportschiffes

konnten Proksch und Daimler aufgrund eines Sprengkurses im Jahr 1975 beim österreichischen Bundes-

heer, bei dem u. a. der Verteidigungsminister Karl Lütgendorf mitbeteiligt war, in Verbindung gebracht

werden.352 Der in der Nähe von St. Johann in Tirol liegende Truppenübungsplatz wurde Proksch und

Daimler durch Lütgendorf und unter Vorwand eines Filmdrehs überlassen. Auf diesem Truppenübungs-

platz wurden Sprengübungen angesetzt. Der zu diesem Zeitpunkt Verantwortliche für die Verwaltung

des Sprengstofflagers von Hochfilzen in Tirol war Hans Edelmaier. Er war über Jahrzehnte hinweg mit

Proksch eng befreundet und geprüfter, autorisierter Pioniersprengmeister und Major des österreichischen

Bundesheers.353

349 vgl. Kriechbaumer 2004, S. 73 ff350 vgl. Pretterebner 1988, S. 311 f351 vgl. Kriechbaumer 2004, S. 73 ff352 vgl. ebd., S. 74 ff353 vgl. Pretterebner 1988, S. 305 f

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15. Historisch bedeutende Korruptionsfälle nach 1945

1988 wurden nach einem politischen Machtwechsel, der auch Veränderungen in den Ministerien nach

sich zog, erneut zwei Haftbefehle und eine neue Anklageerhebung erlassen. Zu diesem Zeitpunkt hatten

sich aber sowohl Proksch als auch Daimler bereits ins Ausland abgesetzt. Proksch flüchtete auf die Phil-

ippinen und Daimler nach Deutschland. Aufgrund politischer Interventionen wurde im Fall Lucona ein

parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet. Den Vorsitz übernahm Ludwig Steiner von der

ÖVP. In diesem Untersuchungsausschuss konnten die Fraktionen eigene Expert_innen in ihre Delegation

aufnehmen. Es bestand auch die Möglichkeit, Zeug_innen zu laden und alle benötigten Unterlagen und

Aktenverzeichnisse aus den involvierten Ministerien anzufordern. Der Abschlussbericht wurde am 27.

Juni 1989 vorgelegt und verwies vor allem auf das inadäquate Verhalten und den Missbrauch der Ämter

von Blecha, Lütgendorf und Gratz. Proksch wurde noch im selben Jahr festgenommen, als er versuchte

nach einer auf den Philippinen durchgeführten Gesichtsoperation wieder nach Österreich einzureisen.

Daimler hingegen wurde 1991 in Hannover gefasst und anschließend nach Kiel überstellt, wo ihm der

Prozess gemacht wurde. Die Anklage Daimlers lautete auf Beihilfe zum Mord, Mordversuch in sechs Fäl-

len und Herbeiführung einer lebensgefährlichen Sprengstoffexplosion. Das Urteil belief sich, nach fünf

Jahren Prozess, für Daimler auf eine bedingte Haftstrafe in Höhe von 14 Jahren. Proksch Anklage lautete

auf schweren Betrug, sechsfachen Mord und den absichtlich herbeigeführten Untergang des Transport-

schiffes Lucona. Die Haftstrafe für ihn betrug lebenslang, also 20 Jahre unbedingt. 2001 starb Proksch in

der Haftanstalt Graz-Karlau an einem Herzversagen.354

15.3. Der AKH-Skandal

Im Jahr 1955 wurde der Neubau des Wiener AKH beschlossen. Ziel dieses Bauprojektes war es, das

größte Krankenhaus Europas zu errichten. Die geplante Bauzeit sollte rund zehn Jahre umfassen und

die anfallenden Kosten dafür wurden mit etwa einer Milliarde Schilling budgetiert. Erst 1994 konnte das

Wiener AKH nach einer langen Reihe an Enthüllungen von Korruption, Fehlplanungen und inkorrekter

Leistungsvergabe eröffnet werden. Die gesamten Errichtungskosten beliefen sich bis dahin auf ungefähr

43 Milliarden Schilling.

Angesichts der Tatsache, dass das Bauvorhaben immer wieder stagnierte und von permanenten Verzö-

gerungen durchwachsen war, wurde im Jahr 1972 die Wiener Magistratsabteilung 17 (MA 17) mit der

Durchführung der Betriebsorganisationsplanung (BOP) beauftragt. Da allerdings beim MA 17 weder die

personellen noch die fachspezifischen Ressourcen vorhanden waren, wurde der deutsche Spitalsexperte

Hans-Ulrich Riethmüller in beratender Funktion eingesetzt.355 Riethmüllers Gesamthonorar betrug ins-

gesamt 14,5 Millionen Schilling, allerdings wurden trotz seiner Tätigkeiten keine adäquaten Ergebnisse

erzielt. Dies wurde bei den späteren Untersuchungen sowohl vom Rechnungshof als auch vom Kontroll-

amt Wien bestätigt. Darüber hinaus wurde die Höhe des ausbezahlten Honorars von beiden Institutionen

stark kritisiert.356

354 vgl. Kriechbaumer 2004, S. 74 ff355 vgl. ebd., S. 71 ff356 vgl. Worm 1981, S. 260

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15. Historisch bedeutende Korruptionsfälle nach 1945

Drei Jahre später, im Jahr 1975, wurde wegen anhaltender Verzögerungen beim Bauvorhaben die Allge-

meine Krankenhaus Planungs- und Errichtungs AG (AKPE) gegründet. Diese sollte dazu dienen, das

Bauprojekt zu einem baldigen Abschluss zu bringen.357 Die Etablierung der AKPE kam aufgrund der

Kooperation zwischen dem damaligen Wiener Bürgermeister Leopold Gratz (SPÖ) und dem österrei-

chischen Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ) zustande. Da Androsch bereits mehrere Großprojekte

erfolgreich abgewickelt hatte, unterbreitete er den Vorschlag zur Errichtung der AKPE. Das Machtver-

hältnis wurde zwischen der Stadt Wien und dem Bund zur Hälfte aufgeteilt. Normalerweise wurde in

derartigen Fällen eine Beschlussfassung eines Bundesfinanzierungsgesetzes vollzogen wie beispielsweise

beim UNO-City-Bauprojekt. Im Falle des AKH-Bauprojektes wurde darauf jedoch verzichtet. In den fol-

genden Jahren stellte sich heraus, dass die Rechtsform der AKPE, also eine Aktiengesellschaft, für eine

Kooperation zweier öffentlicher Körperschaften wie Stadt und Bund ungeeignet war. Stattdessen hätte die

Rechtsform einer Ges.m.b.H. gewählt werden müssen, da mit dieser Form der Durchgriff der Eigentümer

auf die Direktoren besser gegeben wäre.

Bei der AKPE waren drei Vorstandsdirektoren eingesetzt: Gerhard Schwaiger für die kaufmännischen

Angelegenheiten, Josef Parzer für den Hochbau und Adolf Winter für die Haustechnik. Winter, zuvor

Gruppenleiter der MA 34, gründete parallel zu seinen Tätigkeiten in den Jahren 1972 und 1974 zwei Brief-

kastenfirmen, die Plantech Corporation und die Geproma General Projekt Management in Liechtenstein.

Auf deren Geschäftskonten konnten in den Jahren zwischen 1972 und 1979 Geldtransfers von am AKH-

Bauprojekt beteiligten Firmen in der Höhe von rund 40 Millionen Schilling nachgewiesen werden. Von

dieser Summe entfielen ca. 11 Millionen Schilling Schmiergelder allein auf die Firma Siemens, wobei auch

die Unternehmen ITT, SEL, Schrack und SPORADES REAL ESTATE in diese Schmiergeldaffäre invol-

viert waren. Die Zahlungen an die beiden Firmen Plantech und Geproma wurden in den darauffolgenden

Jahren auf alternative Konten in der Schweiz (Bank Leu AG Zürich), in Griechenland und in Deutschland

sowie nach Österreich und auf Deckkonten (Schnupperhase, Desiree) zurücküberwiesen.358

Die AKPE beauftragte 1976 die ein Jahr zuvor gegründete Betriebsberatungsgesellschaft ÖKODATA

damit, ein Gutachten zu erstellen, welches über den aktuellen Stand im AKH-Bauprojekt Auskunft geben

sollte. Bei der Firma ÖKODATA arbeiteten Franz Bauer und Armin Rumpold. Bauer war zuvor Obmann

des Verbandes Sozialistischer Studentinnen und Studenten Österreichs (VSStÖ) und Geschäftsführer der

von Finanzministier Androsch gegründeten Firma Consultatio. Rumpold wurde bei ÖKODATA als Ge-

schäftsführer eingesetzt. Die AKPE arbeitete aber nicht nur mit der Firma ÖKODATA zusammen, son-

dern auch mit dem Unternehmen Odelga. Siegfried Wilfing war gleichzeitig Geschäftsführer der Odelga

und als Konsulent der AKPE tätig. Einige Zeit später wurde er in den Aufsichtsrat der AKPE gewählt

und im Jahr 1978 als Bereichsleiter im Wiener Spitalswesen eingesetzt.359

Sowohl Wilfing als auch Winter, seit 1966 Parteimitglied der SPÖ, waren Mitglieder in dem von Udo

Proksch gegründeten, der SPÖ nahestehenden “Club 45“ (1973). Dieser hielt seine Treffen in der Wiener

357 vgl. Kriechbaumer 2004, S. 71 ff358 vgl. Worm 1981, S. 24 und 267359 vgl. Kriechbaumer 2004, S. 70 ff

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15. Historisch bedeutende Korruptionsfälle nach 1945

Nobelkonditorei “Demel“ ab. Als Präsident fungierte Bürgermeister Gratz, weitere Mitglieder waren u.

a. Finanzminister Androsch, Gesundheitsstadtrat Stacher und ITT-Direktor Zelnicek.360

Aufgrund der Verzögerung des AKH-Baus und der immer deutlicheren Verstrickungen von Politik und

Wirtschaft begann zu dieser Zeit der Journalist Alfred Worm mit Recherchearbeiten, um die undurch-

sichtige Situation rund um das Wiener AKH zu beleuchten. 1980 löste er mit seiner – zuerst im Nach-

richtenmagazin “Profil” – veröffentlichten Offenlegung der gewonnenen Erkenntnisse, etwa der belegte

Nachweis von Schmiergeldzahlungen an Winter, ein politisches und mediales Erdbeben aus. Mit seinen

detaillierten Ausführungen zu den korrumpierten Verstrickungen von Politiker_innen und den geschäft-

lichen Abläufen sah sich der damalige parteilose Bundespräsident Rudolf Kirchschläger gezwungen, bei

der Eröffnungsrede der Welser Messe im August 1980 die Vorkommnisse und Verdachtsfälle rund um

das Wiener AKH offen anzusprechen. Nach dieser öffentlichen Kundgebung und den offensichtlichen

Missständen und Verstrickungen der SPÖ reagierte Bundeskanzler Bruno Kreisky (SPÖ) und präsentierte

kurz darauf ein 10-Punkte-Programm, das für eine adäquate Trennung von Politik und Wirtschaft sorgen

sollte. Im September 1980 wurde dieses Programm von der Parteispitze der SPÖ einstimmig abgeseg-

net. Dabei wurde schon Monate zuvor, im April 1980, die Etablierung eines parlamentarischen Untersu-

chungsausschusses im Parlament einstimmig beschlossen, um die Vorgänge beim AKH-Neubauprojekt

zu untersuchen. Angesichts politischer Diskrepanzen innerhalb der Großen Koalition wurde nicht die

ÖVP, sondern die FPÖ (Norbert Steger) mit dem Vorsitz des Untersuchungsausschusses betraut.361

Noch vor der Tagung des Untersuchungsausschusses Anfang März 1979 wurde das Wiener Kontrollamt

mit der Überprüfung des Auftrags der Betriebsorganisation an die Arbeitsgemeinschaft Betriebsorgani-

sationsplanung AKH (ABO) beauftragt. Dieser “Deal“ war für das eigentliche Aufkommen des AKH-

Skandals verantwortlich. Die Summe bei dieser Auftragsverteilung belief sich auf rund 370 Millionen

Schilling. Nachdem der vorläufige Bericht des Kontrollamtes an die Redaktionen von Kurier und Profil

gelangte, stieg die mediale und öffentliche Aufmerksamkeit innerhalb kürzester Zeit an. Im Juli 1979 wurde

auch der Rechnungshof mit der Prüfung des ABO-Auftrages beauftragt. Anfang Juni des darauffolgen-

den Jahres wurde Rechnungshofpräsident Kandutsch in den parlamentarischen Untersuchungsausschuss

geladen, um über den vorläufigen Rechnungshofbericht und die detaillierten Vorgänge und Aufschlüsse-

lungen rund um den AKH-Neubau zu referieren.362 Der Rechnungshof dient in derartigen Fällen als ein

Organ der Öffentlichkeit, da Korruption dazu führen kann, dass öffentliche Leistungen grundlos einer

Verteuerung unterliegen. Die Rechnungshofberichte dienen demzufolge nicht nur der Kontrolle, sondern

auch der öffentlichen Diskussion, welche auf politischer und medialer Ebene stattfindet.363

Letztendlich konnte im Falle des AKH-Bauprojektes eindeutig ein sozialistisches Geflecht aus Korruption

und “Freunderlwirtschaft“ nachgewiesen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt setzte Androsch die gesamten

Kosten des AKH-Neubaus vorläufig mit 36,7 Milliarden Schilling und den jährlichen Betriebskostenauf-

wand mit rund 7,3 Milliarden Schilling fest.364

360 vgl. Worm 1981, S. 267361 vgl. Kriechbaumer 2004, S. 70 ff362 vgl. Worm 1981, S. 47363 vgl. Sickinger 2011, S. 127364 vgl. Kriechbaumer 2004, S. 71 f

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15. Historisch bedeutende Korruptionsfälle nach 1945

Im Mai 1981 wurde der Endbericht des Untersuchungsausschusses verabschiedet. Einstimmigkeit bestand

nur zwischen SPÖ und FPÖ, die einen gemeinsamen Bericht verfassten, während die ÖVP einen Minder-

heitenbericht vorlegte. In diesem Bericht wurde festgehalten, dass mit einer Schadenssumme von rund

500 Millionen Schilling zu rechnen sei. Diese Summe entstand aufgrund diverser Fehlplanungen, Korrup-

tionswege, Zwischenhandel und inadäquater Honorierungen. Nachgewiesen wurden nicht nur Geldflüsse

auf den Schmiergeldkonten der beiden Firmen Geproma und Plantech in Liechtenstein, sondern auch je-

ne an den “Neue Heimat“-Konzern des deutschen Gewerkschaftsbundes. Diese Geldflüsse wurden im

Bericht nicht detailliert ausgeführt, sondern nur insoweit, dass Zahlungen in den Jahren 1975 und 1976

für Beratungsaufträge bezüglich des Bauprojektes ohne Gegenleistungen getätigt wurden. In diesem Zu-

sammenhang wurde die “Mediaplan Krankenhausgesellschaft Wien“ gegründet, die bereits Monate vor

der Unternehmensgründung insgesamt 50 Millionen Schilling für die Rettung des insolventen Vorwärts-

Verlags weiterleitete.365

Im September 1981 folgte der Prozess rund um den Fall des Wiener AKH. Dieses Gerichtsverfahren

war bis zu diesem Zeitpunkt eines der größten in der Geschichte der Zweiten Republik. Insgesamt wur-

den zwölf Personen angeklagt und mehr als 100 Zeugen geladen. Winter war angesichts der belegten

Schmiergeldzahlungen einer der Hauptangeklagten. Die Anklageschrift für die Angeklagten beinhaltete

gewerbsmäßigen Betrug, Untreue, verbotene Intervention, Beihilfe zu solchen Verbrechen und Verstöße

laut Devisengesetz. Am 27. November 1981, nach einem nur zweimonatigen Prozess, wurden alle Ange-

klagten für schuldig befunden. Winter wurde zu neun Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt, wo-

hingegen die elf Mitangeklagten ein Strafausmaß von einem Jahr bedingt bis zu fünf Jahren unbedingt

erhielten. Winter und acht weitere Verurteilte legten Berufung ein. Nach der intervenierenden Berufung

reduzierte sich die Freiheitsstrafe für Winter von neun auf acht Jahre, da die angelastete Untreue auf

inkorrekte Geschenkannahme abgemildert wurde. Insgesamt konnten Winter 30 Millionen Schilling an

Schmiergeldern nachgewiesen werden.366

Der AKH-Prozess war einer der wenigen Korruptionsfälle, bei dem Schmiergeldzahlungen an Perso-

nen angeklagt wurden. Sonst wurden zumeist eher Verurteilungen wegen Untreue bei Beamt_innen bzw.

(ehemaligen) Regierungsmitgliedern oder Missbrauch der Amtsgewalt angeklagt.367 Dem damaligen Fi-

nanzminister Androsch und dem Wiener Bürgermeister Gratz wurde vom parlamentarischen Untersu-

chungsausschuss nachgewiesen, dass ihr Fehlverhalten für die Verschwendung von Steuermilliarden ver-

antwortlich war. Auch gegen andere involvierte Parteimitglieder der SPÖ wie Finanzstadtrat Mayr und

Gesundheitsstadtrat Stacher konnte der Untersuchungsausschuss schlüssige Vorwürfe vorbringen, die je-

doch keinerlei Konsequenzen mit sich brachten. Nur Androsch trat im Jänner 1981 wegen politischer

Unvereinbarkeit von seinem Amt als Finanzminister zurück. Nach seinem Rücktritt wurde er allerdings

stellvertretender Generaldirektor der Creditanstalt-Bankverein.368

365 vgl. Kriechbaumer 2004, S. 73366 vgl. Der Standard 2004367 vgl. Sickinger 2011, S. 125 f368 vgl. Worm 1981, S. 9 f

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16. Fazit

Die Aufteilung in die parteipolitischen Lager der SPÖ und ÖVP am Beginn der Zweiten Republik war

eine Entwicklung in Österreich, die das Auftreten von Korruption nicht grundlegend verhinderte. Da in

Österreich dem sogenannten Proporz damals von beiden Parteien zugestimmt wurde, wurden in Folge

verschiedene Ämter und Zuständigkeiten in öffentlichen Institutionen nach der Parteimitgliedschaft ver-

geben. Da eine solche Automatik bei der Besetzung von Stellen weder gerecht ist noch die am besten ge-

eigneten Personen berücksichtigt, ist dieser Umstand ein Faktor, der Korruption in Österreich begünstigt.

Am Ende der Nachkriegszeit übernahmen die SPÖ und die ÖVP wichtige Posten in der Medienindustrie,

um den politischen Wettbewerb beeinflussen zu können. Durch die lange Dauer der Koalition zwischen

den beiden Parteien waren Gesellschaft, Industrie und Politik von der Machtaufteilung in zwei Lager stark

bestimmt. Im Fall, dass die Aufteilung der Macht zwischen den beiden Parteien gut funktioniert hat, gab

es für niemanden einen Grund etwas an der Situation zu ändern, sei diese auch von Absprachen und

Proporz bestimmt.

Erst durch das Bekanntwerden mehrerer Korruptionsfälle in den 1980er-Jahren wurde das Thema Kor-

ruption medial verstärkt aufgegriffen. Der entstehende Eindruck, dass Korruption zugenommen hätte,

war jedoch nicht richtig. Mittlerweile hat sich in Österreich, vor allem durch die verstärkte Berichterstat-

tung in den Medien, das Bewusstsein in der Gesellschaft zu Korruption erhöht.

121

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Teil V.

Korruption im internationalenKontext

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17. Einleitung

Bis Mitte der 1990er-Jahre wurden Korruptionsfälle in den meisten europäischen Ländern wie Staatsge-

heimnisse behandelt. Seitdem lässt sich jedoch ein verstärkter internationaler Dialog erkennen, der sich et-

wa in der Gründung von supranationalen Korruptionsbekämpfungsorganisationen zeigt. So wurde 1993

die NGO Transparency International gegründet und andere Initiativen folgten ihr. Inzwischen gibt es

die OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechungen in transnationalen Geschäftsverkehren und

Chapters von Transparency International in 100 Ländern weltweit. Dies alles führte zu einer Steigerung

des Problembewusstseins über Korruption nicht nur in den Dritte-Welt-Ländern, sondern auch in der

sogenannten Ersten Welt. Die Europäische Kommission veröffentlicht heuer erstmals die Korruptions-

maßnahmen der 28 EU-Mitgliedsstaaten, wobei Kroatien neu hinzu kam. Das ist ein klares Signal, dass

der Trend in Richtung vermehrter Information und Aufhebung des Amtsgeheimnisses geht. Jüngste Stu-

dien zeigen, dass vor allem die eigenen Bevölkerungen in den europäischen Staaten für diese Problematik

sensibilisiert worden sind. Im Folgenden werden in diesem Zusammenhang vier Korruptionsaffären in

Europa genauer erläutert.369

369 vgl. Kreutner 2013

125

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18. Der Siemens-Korruptionsskandal inDeutschland

Mit der Durchsuchung der Siemens-Unternehmenszentrale in München im Jahr 2006 begann die Aufde-

ckung eines der größten Korruptionsskandale Deutschlands. Gefunden wurden 4.300 Belege für illegale

Zahlungen, 330 fragwürdige Projekte und eine Summe von 1,3 Milliarden Euro, verwendet für die Akqui-

rierung von Aufträgen.370 Dieses Kapitel soll den Korruptionsskandal im Unternehmen Siemens näher

betrachten. Zuerst werden die einzelnen Fälle beschrieben, um einen Überblick über den Umfang des

Skandals zu geben. Im nächsten Teilkapitel wird die Rolle des Wirtschaftsprüfungsunternehmens KPMG

geklärt, da dieses Unternehmen insbesondere von Siemens bezichtigt wurde, Korruption bei Siemens ver-

tuscht zu haben. Danach wird ein Blick auf die politischen Rahmenbedingungen und auf die Rolle der

Unternehmenskultur geworfen.

18.1. Korruptionsfälle

In folgenden Fällen wurde oder wird noch immer gegen Siemens in Sachen Korruption ermittelt:

• In den 1990er-Jahren und Anfang des 21. Jahrhunderts wurden in Argentinien bis zu 100 Millionen

Dollar an Schmiergeld bezahlt, um den Auftrag zur Herstellung und Verteilung von fälschungssiche-

ren Personalausweisen zu erhalten. Dabei wurden höchste Amtsträger_innen bestochen, darunter

der frühere Staatspräsident Carlos Menem (4,4 Millionen Dollar Bestechungsgeld), der frühere In-

nenminister Carlos Corach und der Leiter der Migrationsbehörde, Hugo Franco. Nach dem Ende

der Amtszeit von Staatspräsident Menem wurden alle Verträge mit Siemens gekündigt. Besonders

im Blickpunkt dieses Skandals stehen auf Seiten des Siemens-Konzerns der frühere Vorstandsvor-

sitzende Heinrich von Pierer und der ehemalige Siemens-Zentralvorstand Uriel Sharef.371

• Zur Akquirierung von Aufträgen über Gasturbinen wurden von 1999 bis 2002 sechs Millionen

Euro an Schmiergeldern an zwei Topmanager des italienischen Unternehmens Enel gezahlt.372

• Die Nigerianische Economic and Financial Crimes Commission beschäftigt sich mit ungesetzlichen

Zahlungen an nigerianische Amtsträger_innen im Zeitraum von 2002 bis 2005.373 In Nigeria sollen370 vgl. Leyendecker 2011371 vgl. Wolf 2009b, S. 11372 vgl. ebd., S. 12373 vgl. Siemens AG 2011, S. 3

127

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18. Der Siemens-Korruptionsskandal in Deutschland

seit den 1990er-Jahren jährlich etwa 10 Millionen Euro an Schmiergeldern geflossen und hundert

Entscheidungsträger_innen, darunter auch vier ehemalige Minister im Bereich Telekommunikation,

bestochen worden sein. Während der Zeit der Ermittlungen wurde eine Auftragssperre verhängt

und bestehende Aufträge wurden annulliert.374

• Im Zeitraum von 2003 bis 2005 lieferte Siemens medizinische Ausrüstung nach Jekaterinburg. Rus-

sische Behörden ermitteln in diesem Fall wegen Unterschlagung.375

• Seit 2004 ermittelt die Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen Mitarbeiter_innen der Kraftwerksspar-

te. Sie sollen im Zusammenhang mit einem EU-geförderten Programm aus dem Jahr 2002 zur

Sanierung eines Kraftwerkes in Serbien Bestechungen durchgeführt haben.376

• Wegen einem aus dem Jahr 2007 stammenden Metro-Projekt in Brasilien wird gegen Siemens in

Sachen Korruption ermittelt.377

• 2009 erstattete die Anti-Corruption Commission in Bangladesch im Zusammenhang mit Healthcare-

Geschäften Anzeige gegen Siemens. In Zusammenarbeit mit einem staatlichen Krankenhaus sollen

überhöhte Preise verlangt worden sein.378

• Im Jahr 2010 wurde versucht, Amtsträger_innen in Kuwait zu bestechen. Siemens erstattete beim

U.S. Department of Justice, der U.S. Securities and Exchange Commission und der Staatsanwalt-

schaft München freiwillig Anzeige.379

• In Griechenland untersucht seit Februar 2010 der Parlamentarische Untersuchungsausschuss straf-

rechtlich relevante Handlungen von Politiker_innen und Beamt_innen. Es werden auch Angestellte

von Siemens Griechenland damit in Verbindung gebracht.380 Zu den verdächtigen Aufträgen zäh-

len u. a. der Ausbau des griechischen Telefonnetzes, die Lieferung von Zügen an die nationale

Eisenbahngesellschaft, die Modernisierung der militärischen Ausrüstung und der Ausbau des Si-

cherheitsnetzes für die Olympischen Spiele in Athen im Jahr 2004. In einem Zeitraum von 17 Jahren

wurden etwa 100 Millionen Euro für korrupte Praktiken verwendet. In den letzten Jahren sollen es

bis zu 15 Millionen Euro jährlich gewesen sein.381

• Im Juli 2011 nahm die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Untersuchungen gegen Siemens im Zu-

sammenhang mit einem Healthcare-Geschäft in der Karibik auf.382

374 vgl. Wolf 2009b, S. 10 f375 vgl. Siemens AG 2011, S. 2376 vgl. Wolf 2009b, S. 12377 vgl. Siemens AG 2011, S. 1 f378 vgl. ebd., S. 3379 vgl. ebd., S. 1380 vgl. ebd., S. 2381 vgl. Wolf 2009b, S. 11382 vgl. Siemens AG 2011, S. 1

128

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18. Der Siemens-Korruptionsskandal in Deutschland

• Ebenfalls im Juli 2011 fing die Staatsanwaltschaft München mit Ermittlungen im Zusammenhang

mit Öl- und Gasgeschäften in Zentralasien an. Bestechungen sollen dort im Zeitraum von 2000 bis

2009 durchgeführt worden sein.383

• Auch in Österreich laufen Untersuchungen gegen Siemens, und zwar ermittelt die Staatsanwalt-

schaft Wien gegen die Siemens AG und deren Tochtergesellschaft Siemens VAI Metal Techno-

logies wegen verdächtiger Zahlungen. Seit September 2011 wird auch wegen Steuerhinterziehung

ermittelt.384

• Das Inspektionskomitee des türkischen Premierministers Recep Erdo�an begann im Oktober 2011

mit seinen Ermittlungen wegen Korruption in der Türkei und im Irak im Zeitraum von 1999 bis

2007.385 Im Irak sind mehrere Sparten des Konzerns in einen Korruptionsskandal rund um das

Öl-für-Lebensmittel-Programm der Vereinten Nationen verwickelt.386

• In Saudi-Arabien hatte der Konzern vermutlich 38 Millionen Euro Schweigegeld an einen ehe-

maligen Geschäftspartner gezahlt. Angeblich wollte er Wissen über illegale Zahlungen preisgeben.

Diese Zahlungen sollen der Akquirierung von Aufträgen über Fest- und Mobilfunknetze der Saudi

Telecom gedient haben.387

• Rund um die Vergabe eines Auftrags zur Errichtung eines Staudamms in Pakistan sind illegale

Zahlungen geflossen.388

In allen oben genannten Fällen erwähnt Siemens, dass mit den Behörden kooperiert wird. In den folgenden

Fällen wurden vor Gericht bereits Urteile gefällt:

• Anfang 2007 wurde Argentinien wegen der Beendigung des Geschäfts vom International Center

for Settlement Investment Disputes der Weltbank zu einer Entschädigung an Siemens in Höhe von

217,8 Millionen Dollar verurteilt. Argentinien hat jedoch Einspruch gegen das Urteil eingelegt.

Sollte nachgewiesen werden, dass bei der Vergabe des Auftrages illegale Gelder geflossen sind,

wird das Urteil aufgehoben werden.389

• Mitte Mai 2007 wurde der ehemalige Finanzvorstand der Kraftwerkssparte Andreas Kley wegen

Bestechung ausländischer Kund_innen vom Darmstädter Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Be-

währung und einer Geldstrafe in Höhe von 400.000 Euro verurteilt. Mitangeklagt war der frühere

Mitarbeiter Horst Vigener. Wegen Beihilfe zur Bestechung wurde er zu einer Bewährungsstrafe von

neun Monaten verurteilt. Des Weiteren ordnete das Gericht einen Verfall von Wertersatz in Höhe

von 38 Millionen Euro an.390

383 vgl. Siemens AG 2011, S. 1384 vgl. ebd., S. 3385 vgl. ebd., S. 1386 vgl. Wolf 2009b, S. 11387 vgl. ebd., S. 11 f388 vgl. ebd., S. 12389 vgl. ebd., S. 11390 vgl. ebd., S. 12

129

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18. Der Siemens-Korruptionsskandal in Deutschland

• Zu einer Million Euro Geldbuße und 200 Millionen Euro Gewinnabschöpfung wurde Siemens

Anfang Oktober 2007 vom Landgericht München verurteilt. Grund dafür war die Auslandsbe-

stechung der Telekommunikationssparte, und zwar in 77 Fällen (darunter Nigeria, Russland und

Libyen) zwischen 2001 und 2004. Hinzu kommen noch Steuernachzahlungen in Höhe von 352

Millionen Euro und Zinszahlungen in Höhe von 28 Millionen Euro, da Berater_innenverträge und

Provisionen ursprünglich als steuerfrei ausgewiesen wurden.391

• Ende Juli 2008 wurde der frühere Siemens-COM-Direktor Einhard Siekaczek (Telekommunikati-

onssparte) wegen Veruntreuung von Firmenvermögen vom Landgericht München zu einer zwei-

jährigen Strafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 108.000 Euro verurteilt. Er sei

direkt für die Verwendung von 49 Millionen Euro aus schwarzen Kassen in 49 Fällen verantwortlich.

Er sei auch der Hauptverantwortliche des Schmiergeldsystems in der Telekommunikationssparte

gewesen.392

• Am 9. März 2009 entschied das Vendor Review Committee der United Nations Secretariat Procure-

ment Division (UNPD), dass Siemens für mindestens sechs Monate aus der Lieferantendatenbank

der UNPD gestrichen wird. Begründet wird dies mit den Verstößen der Siemens AG gegen den

U.S. Foreign Corrupt Practices Act. Der Ausschluss wurde mit Wirkung 1. Jänner 2011 wieder

aufgehoben.393

• Gegen einen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag zog der nigerianische Staat alle Anzeigen und

Ermittlungen gegen Siemens und deren betroffene Mitarbeiter_innen sowie alle Lieferausschlüsse

zurück. Entschieden wurde dies am 22. November 2010.394

• Das Verfahren über die Lieferungen nach Jekaterinburg wurde am 5. Juli 2011 eingestellt.395

• In Griechenland werden zur Wiedergutmachung zwei Milliarden Euro gefordert. Siemens hat sich

dagegen zur Wehr gesetzt und befindet sich noch in Verhandlungen.396

• In Bangladesch wurde die Strafanzeige der Anti-Corruption Commission nicht in der gesetzlich

vorgesehenen Zeit begründet. Daher wird das Verfahren vom Gericht ausgesetzt.397

Mit der Siemens-Telekommunikationssparte COM begann die Aufarbeitung der Korruptionsfälle. Die

Summe der illegalen Geldflüsse in dieser Sparte allein wird auf 1,16 Milliarden Euro geschätzt. Seit dem

Jahr 2000 beläuft sich die Summe auf etwa 450 Millionen Euro. Jedoch wurden mit der Zeit die Ermittlun-

gen, besonders der Münchner Strafverfolgungsbehörden, auf weitere Unternehmensbereiche wie Kraft-

werksbau, Energieübertragung, Medizintechnik, Verkehrstechnik und IT-Dienstleistungen ausgeweitet.

391 vgl. Wolf 2009b, S. 12392 vgl. ebd., S. 13 f393 vgl. Siemens AG 2011, S. 2394 vgl. ebd., S. 3395 vgl. ebd., S. 2396 vgl. ebd.397 vgl. ebd., S. 3

130

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18. Der Siemens-Korruptionsskandal in Deutschland

Diese Untersuchungen umfassen ca. 300 Siemens-Mitarbeiter_innen, davon 100 aus der Telekommuni-

kationssparte. Es wird auch gegen ehemalige Mitarbeiter des Zentralvorstands – Heinz-Joachim Neu-

bürger, Thomas Ganswindt, Uriel Sharef und Volker Jung – wegen Untreue ermittelt. Wegen des Ver-

dachts der Verletzung der Aufsichtspflicht wurde gegen die ehemaligen Zentralvorstände, Topmanager

und Aufsichtsratsvorsitzenden Heinrich von Pierer, Klaus Kleinfeld, Johannes Feldmayer, Jürgen Radom-

ski, Klaus Wucherer, Rudi Lamprecht und Karl-Hermann Baumann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren

eingeleitet.398

Bei den Ermittlungen sind besonders zwei Institutionen bedeutend, und zwar die U.S. Securities and

Exchange Commission und die Weltbank. Erstere könnte bei der Bestätigung der Vorwürfe Geldstra-

fen in Milliardenhöhe und Auftragssperren verhängen und Siemens gänzlich von der New Yorker Börse

ausschließen. Strafen in vergleichbaren Fällen könnten für Siemens eine Strafe in zweistelliger Milliarden-

höhe bedeuten. Die zweite Institution, die Weltbank, droht ebenso mit einem temporären Ausschluss

aus von der Weltbank geförderten Projekten, sollten sich die Vorwürfe, besonders rund um den Bau des

Staudamms in Pakistan, erhärten. Im Laufe der Ermittlungen zeigte sich, dass die illegalen Geldflüsse im

Unternehmen auf zwei Wegen koordiniert wurden. Besonders zu Beginn wurde das Geld meist direkt von

einem Schwarzgeldkonto, häufig aus Österreich, zu den jeweiligen Empfängern transferiert. Mit der Zeit

entwickelte sich ein zweites, etwas komplexeres System. Dabei wurden Scheinberatungsfirmen zwischen-

geschalten, um die Bestechung zu vertuschen. Zuerst wurden von den Beratungsfirmen mit Sitz in den

USA und in Österreich Gelder auf Schwarzgeldkonten überwiesen und dann an die Empfänger_innen

weitergeleitet.399

18.2. Rolle der KPMG

Lange nach Beginn der Ermittlungen gegen Siemens im Jahr 2006 kündigte der Konzern im Jahr 2008

an, das Prüfmandat neu zu vergeben. Bisher prüfte das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG die

Bilanzen des Unternehmens. Siemens wirft der KPMG vor, bei verdächtigen Zahlungen absichtlich nicht

nachgefragt zu haben und diese auch nicht erwähnt zu haben. Damit soll KPMG die Korruption im

Unternehmen noch weiter gefördert haben, was mehrere Zeugen vor Gericht aussagten.400

Vor Gericht war besonders die Aussage eines Prüfers der KPMG von Interesse. Während einer Prüfung

des Unternehmens soll dieser Mitarbeiter verdächtige Zahlungen in die Schweiz gefunden haben. Eine

große Rolle spielte hier die Schweizer Tochterfirma Intercom. Über diese Firma sollen bis Anfang 2006

über 30 Millionen Euro von der Telekommunikationssparte Siemens an Briefkastenfirmen in Liechten-

stein, Panama und der Karibik geflossen sein. Der KPMG-Mitarbeiter sollte dieser Spur weiter folgen

und KPMG begann mit einem Bericht unter dem Namen “Opera”. Laut Aussagen der Mitarbeiter_innen

von KPMG soll selbst die Compliance-Abteilung von Siemens KPMG an der Arbeit gehindert haben

und schlussendlich den Bericht noch im Entwurf gestoppt haben. Zum konkreten Fall wollte Siemens

398 vgl. Wolf 2009b, S. 10 ff399 vgl. ebd.400 vgl. Ott 2010

131

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18. Der Siemens-Korruptionsskandal in Deutschland

keine Aussage machen.401 Allerdings wird seitens Siemens der KPMG vorgeworfen, bei verdächtigen

Zahlungen generell nicht hingesehen zu haben.402

18.3. Rolle der Politik und der Unternehmenskultur

18.3.1. Rolle der Politik

Deutschland und viele andere Länder in Mitteleuropa wurden lange dafür kritisiert, Auslandskorruption

zu fördern. Eine These ist daher, dass die deutsche Politik den Korruptionsfall Siemens überhaupt erst

ermöglicht haben soll. Jahrelang war Korruption von Amtsträger_innen im Ausland vom Gesetz her nicht

verboten. Hinzu kommt, dass Auslandskorruption als nützliche Ausgabe von der Steuer absetzbar war.

Die Wurzeln dieser Praxis reichen bis in das Dritte Reich zurück. Das NS-Regime hatte im ersten Jahres-

steuergesetz 1934 diesen Steuerabzug ermöglicht. Seitdem wurde dieser Steuerabzug nie von einer Bun-

desregierung aufgehoben. Trotz vieler Proteste seitens der SPD und der Grünen im deutschen Bundestag

und der OECD wurde an den Gesetzen lange nichts geändert. Vorreiter in Sachen Auslandskorruption

war die USA, die 1977 den Foreign Corrupt Practices Act beschloss und damit erstmals Auslandskorrupti-

on unter Strafe stellte. Genau dieses Vorbild wurde oft als Argument gegen solche Gesetze herangezogen,

da argumentiert wurde, dass US-amerikanische Unternehmen dadurch große Wettbewerbsnachteile erlit-

ten. Doch auch US-amerikanische Unternehmen konnten der Bestrafung oft entkommen, z. B. durch eine

Zusammenarbeit mit der CIA oder der Drug Enforcement Agency.403

Erst 1998 wurde in Deutschland ein OECD-Übereinkommen umgesetzt und zukunftsgerichtete, akti-

ve Bestechung ausländischer Amtsträger_innen und Abgeordneter kriminalisiert. Damit wurde zwar ein

wichtiger Schritt gemacht, allerdings waren vergangene Bestechungstätigkeiten noch immer straffrei und

insgesamt wurden nur die Minimalforderungen der OECD umgesetzt. Zudem war die neue Regelung sehr

unübersichtlich. Bestechung inländischer Amtsträger_innen wurde stärker unter Strafe gestellt als die Be-

stechung ausländischer Amtsträger_innen, bei Parlamentarier_innen verhielt es sich genau umgekehrt.

Des Weiteren gab es jeweils eigene Regeln für das EU-Ausland und für sonstiges Ausland. Zusammen

mit den mangelhaften Richtlinien wurde 2003 von der OECD die fehlende Bekanntmachung der Rege-

lungen bemängelt. Danach stiegen die Anzeigen und Urteile in Sachen Auslandskorruption zwar an –

Deutschland war in der Anzahl der Anzeigen auf dem zweiten Platz hinter den USA – jedoch wurden die

Gesetze seitens der OECD immer noch als mittelmäßig eingestuft.404

Einen kleinen Wendepunkt brachte der Siemens-Korruptionsskandal. Zu Beginn wurde das Verhalten der

deutschen Bundesregierung oft kritisiert. Wie bereits erwähnt wurde der Skandal mittels einer Durchsu-

chung der Zentrale im Jahr 2006 aufgedeckt. Ende 2006, der Fall befand sich gerade in der Aufklärung,

401 vgl. Ott 2010402 vgl. Financial Times Deutschland 2008403 vgl. Wolf 2009a, S. 64 f404 vgl. ebd., S. 66 f

132

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18. Der Siemens-Korruptionsskandal in Deutschland

erhielt der Siemens-Konzern seinen größten Auftrag von der deutschen Bundeswehr und trotz der zen-

tralen Rolle des Siemens-Vorstandsvorsitzenden Heinrich von Pierer im Siemens-Skandal war dieser noch

als Wirtschaftsberater der Bundeskanzlerin Angela Merkel tätig. Im Oktober 2007 wurde nach der UN-

Konvention gegen Korruption, dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats und

dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Korruption erstmals ein Gesetzesentwurf gegen Kor-

ruption im Bundestag vorgestellt, welcher über internationale Mindestanforderungen hinausging. Dazu

wurde das Delikt der Auslandskorruption aus dem Nebenstrafrecht in das Strafgesetzbuch übernommen.

Trotz der Vorstöße im Strafrecht lief der Fall Siemens für die Regierung nicht optimal. Generell wurde

der Regierung vorgeworfen, den Fall aussitzen zu wollen und die Ermittlungen zu beeinflussen. Auch

die bayrische Regierung wollte den Fall möglichst schnell abschließen. Kritisiert wurde außerdem, dass

ehemalige Vorstandsmitglieder größtenteils mit einem Bußgeld davon kamen. Ein Argument, das im Fall

Siemens oft auftauchte, war wieder das Argument der Wettbewerbsfähigkeit und der Notwendigkeit der

Korruption, um diese zu erreichen. Selbst in der Bevölkerung und in der Wissenschaft ist die Meinung

noch immer vorherrschend, dass Auslandskorruption zu rechtfertigen sei, solange damit in Deutschland

Arbeitsplätze erhalten werden. Doch mit einer neuen Generation von Manager_innen und verschärften

Maßnahmen der Politik könnte sich dieses Bewusstsein in den nächsten Jahren ändern.405

18.3.2. Rolle der Unternehmenskultur

Im Juli 2007 wurde Peter Löscher Vorstandsvorsitzender von Siemens und damit übernahm zum ersten

Mal eine unternehmensfremde Person diesen Posten. In diesem Zusammenhang wird vermutet, dass Sie-

mens die Korruption im Unternehmen gänzlich beseitigen will. Grieger (2009) analysierte dazu die Unter-

nehmenskultur Siemens im Hinblick darauf, ob die Unternehmenskultur als korrupte Kultur beschrieben

werden könne. Seit dem Aufkommen des Skandals wurden zahlreiche organisatorische Maßnahmen ge-

troffen, um die Korruption zu bekämpfen. Es wurde versucht, Regeln und Routinen im Unternehmen zu

verändern, direkt auf die strukturellen Abläufe einzuwirken und dies nach innen und nach außen deut-

lich zu zeigen. Dazu gehörte auch, nicht zuletzt mit dem neuen Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher,

der Austausch des Führungspersonals. Um die neuen Regeln nachhaltig zu festigen, wurden zahlreiche

Veränderungen durchgeführt, wie z. B. die Einstellung eines Ombudsmanns und einer Taskforce, die in

Fällen von Korruption schnelles Eingreifen garantieren sollen. Genau aus diesen Veränderungen entstan-

den jedoch Schwierigkeiten. Da weltweit Stellen abgebaut wurden, sich Regeln änderten und Mitarbeiter_

innen verunsichert wurden, kam es zu einer Verlangsamung der Geschäftsprozesse.406

Nachfolgend finden sich jene Faktoren, die laut Grieger (2009) die Unternehmenskultur Siemens zu einer

korrupten Kultur machten:407

• Rahmenbedingungen: Im Konzern Siemens herrschte ein starker Konkurrenz- und Leistungs-

druck. Dem gegenüber standen eine komplexe Organisation und eine schwache Normendurch-

405 vgl. Wolf 2009a, S. 68 ff406 vgl. Grieger 2009, S. 104 ff407 vgl. ebd., S. 125 f

133

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18. Der Siemens-Korruptionsskandal in Deutschland

setzung. Diese Rahmenbedingungen führen zwar nicht zwingend zu Korruption, können aber kor-

ruptes Handeln in einem Unternehmen fördern.

• Geschäftspolitik: Korruption wurde als normales und legitimes Mittel angesehen, um zu Abschlüs-

sen zu kommen. Dass aber im ganzen Fall keine Korruption in Deutschland selbst aufgedeckt

wurde, weist darauf hin, dass die Handelnden wussten, dass sie illegalen Tätigkeiten nachgingen.

Es könnte aber auch, wie erwähnt, auf die deutsche Politik zurückzuführen sein, die bis in das neue

Jahrtausend Auslandskorruption billigte.

• Koordinationsmechanismen: Hier werden strukturelle und nicht-strukturelle Koordinationsmecha-

nismen unterschieden. Zu den strukturellen Mechanismen zählen jene, die danach als Beweise ver-

wendet werden können, wie z. B. Dokumente oder Aussagen Beteiligter. Nicht-strukturelle Koor-

dinationsmechanismen hingegen bilden Werte und Normen ab, die begünstigend zur Korruption

beigetragen haben könnten.

• “Starke” Kultur: Sehr häufig waren Angestellte ihr ganzes Leben bei Siemens beschäftigt. Das führte

zu hoher Loyalität und einer emotionalen Bindung an den Konzern. Dadurch kam es, im Gegensatz

zum ehemaligen amerikanischen Energiekonzern Enron, kaum zu persönlicher Bereicherung.

• Routinen: Im Konzern herrschten eine kollektive Überzeugung und entsprechende Routinen vor,

damit Korruption ein Mittel zum Erfolg werden konnte. Diese Überzeugungen verfestigten sich

mit der Zeit und wurden zu einer erfolgreichen Praxis.

134

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19. Der Fall Akis Tsochatzopoulos inGriechenland

19.1. Überblick

Der frühere griechische Verteidigungsminister Apostolos-Athanasios (Akis) Tsochatzopoulos soll Beste-

chungsgelder in Millionenhöhe von der ehemaligen MAN-Tochter Ferrostaal entgegengenommen ha-

ben. Im Jahr 2000 hatte Athen vier deutsche U-Boote des Typs 214 im Wert von 2,85 Milliarden Euro

angeschafft. Akis Tsochatzopoulos werden Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Bildung einer kriminellen

Organisation und passive Bestechung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waffensystemen an den

griechischen Staat vorgeworfen. Er bestreitet alle Vorwürfe.

19.2. Apostolos-Athanasios (Akis) Tsochatzopoulos

19.2.1. Werdegang

Akis Tsochatzopoulos wurde am 31. Juli 1939 in Athen geboren und wuchs in der nordgriechischen Ha-

fenstadt Thessaloniki auf. In den 1950er-Jahren wanderte er nach Deutschland aus und studierte dort

Ingenieurwesen. Später arbeitete er als Gastarbeiter weiter in Deutschland, da in den 1960er-Jahren eine

Militärdiktatur in Griechenland herrschte. Tsochatzopoulos trat der Widerstandsbewegung bei und nach

dem Fall der Militärdiktatur 1974 kehrte er nach Athen zurück. Dort war er einer der Gründer der Panhel-

lenischen Sozialistischen Bewegung, PASOK. Ab 1981 besetzte er verschiedene Ministerämter und 1995

war er stellvertretender griechischer Ministerpräsident. Bei der Wahl 1996 zum Premierminister fehlten

ihm nur wenige Stimmen, um das höchste politische Amt in Griechenland antreten zu können. Konstan-

tinos Simitis wurde 1996 zum Ministerpräsidenten von Griechenland gewählt und hatte dieses Amt bis

2005 inne. Unter seiner Regierung war Tsochatzopoulos von 1996 bis 2001 Verteidigungsminister und bis

2004 Entwicklungsminister.408

19.2.2. Korruptionsskandal

Im Jahr 2000 zahlte Ferrostaal beim Kauf von U-Booten des Typs 214 von der deutschen Werft HDW

angeblich Schmiergelder an Tsochatzopoulos. Außerdem hatte er 25 Millionen Euro beim Kauf von rus-408 vgl. Brouzos 2013

135

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19. Der Fall Akis Tsochatzopoulos in Griechenland

sischen Abwehrraketen bekommen. Er soll bis zu zwei Milliarden Euro veruntreut haben.409 2011 wurde

Tsochatzopoulos aus der sozialistischen Partei PASOK ausgeschlossen.410 Seit dem 11. April 2012 saß er

wegen Geldwäsche in Athen in Untersuchungshaft. Wegen passiver Bestechung konnte er nicht angeklagt

werden, weil für ehemalige Regierungsmitglieder diese Verjährungsfrist sehr kurz ausfällt.411

2004 wurde eine parlamentarische Untersuchungskommission in Griechenland gegründet, um den Kor-

ruptionsverdacht zu bestätigen. Diese Kommission hatte bereits festgestellt, dass Tsochatzopoulos Gelder

über mehrere Offshore-Unternehmen, u. a. in Zypern, in die Schweiz überwiesen hatte. Die Bestechungs-

gelder befinden sich wahrscheinlich auf den Konten der Schweizer Filialen von Morgan Stanley und Crédit

Lyonnais.412 Am 4. März 2013 wurde er wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren

und einer Geldstrafe in Höhe von 520.000 Euro verurteilt. Außerdem soll er 100.000 Euro Geldeinlagen

und Wertpapiere nicht deklariert haben und den Besitz eines Luxushauses unterschlagen haben.413

Tsochatzopoulos bestreitet alle gegen ihn vorliegenden Korruptionsvorwürfe. Er sagte u. a. Folgendes

aus:

“Als demokratischer Bürger akzeptiere ich dieses Urteil nicht. [...] Es handelt sich um ein

unmögliches Urteil, gegen das wir angehen werden [...] Es gibt einen Grund, aus dem ich 2010

zum Thema wurde. Sowohl Valyrakis als auch Argyris diskutierten wegen der Untersuchung

über die Kontenbewegungen. Im weiteren Verlauf verlangten sie Konten älterer Jahre und

gingen sogar so weit, sie ab 1981 von mir zu verlangen. [...] Es existierte nichts Verdächtiges.

[...] ich hatte nichts zu verbergen. Diese Herren wollten mich mit der Justiz verwickeln. Weil

bei den anderen Fällen, die sie in ihren Händen hatten, nichts herauskam.”414

Valyrakis und Argyris sind die Vorsitzenden des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der die

Siemens-Affäre untersuchte und des Ausschusses für Vermögensdeklarationen.415

Der Verhandlungstermin wegen Geldwäsche in Zusammenhang mit inkorrekten Vermögensdeklaratio-

nen fand am 22. April 2013 statt.416 Die Anklageschrift betrifft u. a. die Unterlassung der Deklaration von

Bankguthaben im Jahr 2006, von Aktien und Wertpapiere in Höhe von 47.000 Euro im Jahr 2007, von

Bankguthaben und Investitionsprodukten in Höhe von 33.000 Euro bzw. in Höhe von 20.000 Euro im

Jahr 2008 und des Kaufs einer Immobilie durch seine Ehefrau Viky Stamati im Jahr 2009.417 Außerdem

wurden die Bankkonten von Akis Tsochatzopoulos, Nikos Zigras, Evfrosyni Lampropoulou, Giorgos

Zachpatzidis und Aristerios Ikonomidis wegen Legalisierung von Einkünften aus illegaler Aktivität ge-

sperrt.418

409 vgl. Brouzos 2013410 vgl. Hübel 2012411 vgl. Brouzos 2013412 vgl. ebd.413 vgl. Spiegel Online 2013a414 Handelszeitung 2013415 vgl. ebd.416 vgl. Griechenlandblog 2013417 vgl. Handelszeitung 2013418 vgl. Griechenlandblog 2012

136

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19. Der Fall Akis Tsochatzopoulos in Griechenland

19.2.3. Weitere Akteur_innen

Es wurde Anklage wegen gewerbsmäßiger und fortgesetzter Legalisierung von Einnahmen aus krimineller

Aktivität gegen folgende Personen erhoben:419

• Akis Tsochatzopoulos (Hauptangeklagter und ehemaliger Verteidigungsminister)

• Asterios Ikonomidis (Unternehmer): Er wurde am 12. April 2012 in Untersuchungshaft genommen.

Ikonomidis soll eine Eigentumswohnung an die Tochter von Tsochatzopoulos, Areti Tsochatzo-

poulos, verkauft haben. Er hat jedoch alle Vorwürfe bestritten.

• Evfrosyni Lampropoulou (Buchhalterin und Vertreterin der drei Offshore-Gesellschaften, unter

anderem TORCASO, in Griechenland)

• Nikos Zigras (Cousin von Tsochatzopoulos und sein engster Vertrauter): Er wandte sich gegen

Tsochatzopoulos und sagte gegen ihn und vermeintliche Mitwisser_innen aus.

• Giorgos Zachpatzidis (Unternehmer und Hauptaktionär der Fußball-AG PASOK): Er war in die

Transaktion zwischen TORCASO und dem Vatopedi-Kloster verwickelt.

• Areti Tsochatzopoulos (Tochter von Akis Tsochatzopoulos): Gegen sie liegt der Verdacht wegen

Geldwäsche nahe. Auch sie wandte sich gegen ihren Vater und möchte nun alle Vermögensgegen-

stände, die aus zweifelhaften Geschäften finanziert wurden, dem Staat übergeben.

• Vicky Stamatis (Ehefrau von Akis Tsochatzopoulos)

• Gioannis Smpoko (ehemaliger Mitarbeiter des Generalsekretärs für Rüstung)

• Talita-Maria Tsekoura (Rechtsanwältin)

• Nikos Georgoulakis (Eigentümer einer Offshore-Gesellschaft)

• Panagiotis Stamatis (Bruder von Vicky Stamatis)

• Pantelis Zachariadis (Miteigentümer einer Offshore-Gesellschaft)

• Oratios Melas (Vertreter einer Offshore-Gesellschaft)

• Spyros Chatzinikolaou (Rechtsanwalt)

• Gudrun Tsochatzopoulos (Ex-Ehefrau von Akis Tsochatzopoulos)

• Nikos Karatzas (Eigentümer der Buchhandlung IANOS)

Weitere in den Korruptionsskandal involvierte Akteure sind:420

419 vgl. Griechenlandblog 2013, Ders. 2012 und Brouzos 2013420 vgl. Hübel 2012, Griechenlandblog 2013 und Spiegel Online 2013a

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19. Der Fall Akis Tsochatzopoulos in Griechenland

• Ephraim (Abt des Klosters Vatopedi auf dem Heiligen Berg Athos): Er wurde Ende Dezember

wegen illegaler Immobiliengeschäften verhaftet, jedoch später wieder freigelassen. Akis Tsochatzo-

poulos saß in derselben Haftzelle im Athener Stadtteil Korydallos wie der Abt vor ihm. Es ist

anzunehmen, dass er in den gleichen Immobilienskandal wie Ephraim verwickelt war.

• Evangelos Venizelos (Leiter des Verteidigungsministeriums von Oktober 2009 bis Juni 2012): Er

soll ebenfalls in die U-Boot-Affäre involviert sein. Venizelos hatte den Vertrag über die Beschaffung

der deutschen U-Boote neu ausgehandelt.

• Petros Doukas (ehemaliger Minister und Staatssekretär des Finanzministeriums und des Außenmi-

nisteriums)

• Georgios Voulgarakis (Minister für öffentliche Ordnung, Kultur und Handelsschifffahrt)

• Giannos Papantoniou (Mitglied der PASOK, Finanzminister und Verteidigungsminister)

• Vasilis Papageorgopoulos (ehemaliger Bürgermeister von Thessaloniki): Er wurde wegen Beihilfe

zur Veruntreuung von Geldern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Folgende Personen wurden als Zeugen für Tsochatzopoulos in dem Gerichtsverfahren geladen:421

• Kostas Simitis (ehemaliger Ministerpräsident von PASOK)

• Jiorgos Papandreou (ehemaliger Ministerpräsident von PASOK)

Gegen folgende Personen wurde die Anklage wieder fallen gelassen:422

• Äkaterini Stamatis (Tante von Vicky Stamatis)

• Eftychios Atsopardis (Vertreter der Offshore-Gesellschaft “Bluebell”)

19.3. Ferrostaal

Die Firma Ferrostaal hatte sowohl in Griechenland als auch in Portugal Schmiergelder bezahlt, um U-

Boot-Aufträge zu bekommen. Ferrostaal wurde in diesem Zusammenhang zu einem Bußgeld von 140

Millionen Euro verurteilt. Ein ehemaliger Vorstand und ein Prokurist hatten mit den Bestechungen be-

gonnen. Sie wurden im Dezember 2011 zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu Geldstrafen

über 36.000 beziehungsweise 18.000 Euro verurteilt.423

421 vgl. Hübel 2012.422 vgl. Griechenlandblog 2013.423 vgl. FOCUS Online 2012

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19. Der Fall Akis Tsochatzopoulos in Griechenland

Der ehemalige Vorstandschef von Ferrostaal, Matthias Mitscherlich, zahlte wegen Verletzung der Auf-

sichtspflicht ein Bußgeld von 400.000 Euro. Dabei sollen die Anhaltspunkte für Korruption nicht aus-

führlich aufgedeckt worden sein.424 Mitscherlich sagte jedoch aus, dass es ihm anhand eines gutartigen

Gehirntumors in dieser Zeit nicht möglich war, Hinweise auf Korruption aufzudecken. Er vergaß damals

sämtliche Dinge und musste nur wegen der Freigabe von Geldern an eine Briefkastenfirma in der Karibik

im Jahr 2007 Bußgeld bezahlen.425

424 vgl. Handelsblatt 2012425 vgl. Der Spiegel 2012

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20. Die Marbella-Affäre in Spanien

20.1. Überblick

Marbella befindet sich im Süden Spaniens an der Costa del Sol in der Provinz Málaga. Einerseits gilt

der Ort als einer der größten Luxusurlaubsorte, andererseits machte Marbella durch Korruption negative

Schlagzeilen. Im Frühjahr 2006 musste die Polizei in Marbella wegen Geldwäsche mehr als 50 Personen

verhaften. Die Personen wurden beschuldigt, Teil eines illegalen Netzwerkes zu sein und illegale Bauge-

nehmigungen erteilt zu haben. Drahtzieher dieses Skandals war Juan Antonio Roca.426

20.2. Juan Antonio Roca

Juan Antonio Roca galt als einer der reichsten Männer Andalusiens und als der mächtigste Mann in Mar-

bella. Innerhalb von zehn Jahren häufte er ein Vermögen von über 200 Millionen Euro an. Der Anklage

gegenüber plädierte Rocas Anwältin auf Freispruch. Laut Aussage der Anwältin erwirtschaftete Roca Ge-

winne, die zwar amoralisch, jedoch nicht illegal waren. Seit den 1990er-Jahren entstanden in Marbella

jährlich 7.000 Wohnungen und es wurde bei jedem Verwaltungsakt Schmiergeld bezahlt.427

20.3. Korruption in Marbella

Etwa ein Drittel der 80.000 Wohnungen in Marbella sollen laut Medienberichte illegal errichtet worden

sein. Im Jahr 2006 soll die Regierung von Marbella unzählige Baugenehmigungen gegen Schmiergelder

gewährt haben, ohne auf Bebauungspläne Rücksicht genommen zu haben. In dem Tourismusort hatte die

Korruption derartige Ausmaße angenommen, dass die spanische Zentralregierung den gesamten Stadtrat

absetzen musste.428

Unter Regierungschef José María Aznar herrschte in der Immobilienbranche Hochkonjunktur, sodass

das Land eine Zeit lang sogar eine Wachstumsrate erzielte, die über dem EU-Durchschnitt lag. Nachdem

im Jahr 1998 die Baugesetze liberalisiert wurden, durften Gemeinden nach eigenem Entscheidungswillen

426 vgl. Wagner 2010427 vgl. Zuber 2012428 vgl. Der Standard 2010

141

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20. Die Marbella-Affäre in Spanien

Baugründe ausweisen, um sich selbst zu finanzieren. Folglich flossen Schmiergelder zum schnelleren und

leichteren Bau von Touristenhotels. Viele Lokalpolitiker_innen beinahe aller Parteien erteilten Baugeneh-

migungen und kassierten anschließend. Nicht selten kam es vor, dass Luxuswohnungen als Gegenleistung

für Grundstückszuteilungen den_die Besitzer_in wechselten. Als im Jahr 2006 die Machenschaften rund

um den Bauboom aufgedeckt wurden, musste die spanische Regierung eine Gemeinde unter Zwangsver-

waltung stellen.429

In den Bauskandal war neben Roca auch Julián Muñoz involviert, der nach dem Tod des Bürgermeisters

und Baumagnatens von Marbella, Jesús Gil, im Jahr 2004 zum Stadtoberhaupt aufstieg. Muñoz wurde

durch seine Romanze mit der Sängerin Isabel Pantoja in Spanien berühmt. Wegen seines Bekanntheitsgra-

des wagte er ein Kräftemessen mit Roca. Dadurch verlor er jedoch sein Bürgermeisteramt, da Roca hinter

den Kulissen ein Misstrauensvotum organisierte.430 Aufgrund mehrerer Anklagepunkte wurde Muñoz

vom Gericht zu sieben Jahren Haft verurteilt. Ihm drohen in weiteren, noch laufenden Verfahren wie

etwa im Korruptionsfall “Malaya”, wo er zusammen mit seiner Nachfolgerin Marisol Yagüe wegen der

Plünderung der städtischen Konten ebenfalls angeklagt wurde, zusätzliche Haftstrafen.431

Auch Isabel Pantoja musste sich der Anklage wegen Geldwäsche stellen. Sie soll für ihren Lebensgefährten

Muñoz 1,84 Millionen Euro in unter ihrem Namen eingetragenen Tarnfirmen verborgen haben. Demnach

hat sie einen großen Teil dazu beigetragen, dass Marbella als Hauptstadt der Korruption bekannt wurde.432

Pantoja ist wegen Geldwäsche zu zwei Jahren Haft und einer Geldbuße von 1,15 Millionen Euro verurteilt

worden. Sie wird die Strafe nach spanischem Recht jedoch nicht im Gefängnis verbüßen müssen, da sie

keine Vorstrafen hat und die Haftstrafe zwei Jahre nicht überschreitet. Der Fall Pantoja ist eigentlich nur

ein kleineres Verfahren, welches sich aus dem schon seit zwei Jahren laufenden Großprozess gegen die

Baumafia von Marbella ausgliedert.433

Des Weiteren wurde Marisol Yagües, die frühere Stellvertreterin von Isabel García Marcos, angeklagt.

Als Oppositionschefin hatte Marcos über viele Jahre erhebliche Differenzen mit dem ehemaligen Bürger-

meister von Marbella, Jesús Gil. Doch nach Beseitigung der Differenzen nahm auch deren Stellvertreterin,

Marisol Yagües, Schmiergelder an.434

20.4. Korruptionsbekämpfung

Mittlerweile strebt die Regionalverwaltung Junta de Andalucía Bemühungen an, das Bauwesen und die

Korruption besser zu kontrollieren. Im Jahr 2006 verabschiedete die Regierung eine große Anzahl von

429 vgl. Zuber 2012430 vgl. Wagner 2010431 vgl. Schulze 2010432 vgl. Zuber 2012433 vgl. Neue Zürcher Zeitung 2013434 vgl. Wagner 2010

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20. Die Marbella-Affäre in Spanien

neuen Flächennutzungsplänen. Außerdem wurden die schlimmsten Fälle von Korruption bereits aufge-

deckt. Die Staatsanwaltschaft versuchte, illegale Erteilungen von Baugenehmigungen an Bauunterneh-

mer_innen nachzuweisen. Dies stellt ein erstes Anzeichen dar, um Korruption in Andalusien weitestmög-

lich zu unterbinden.435

435 vgl. Hälker 2007

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21. Die Karatschi-Affäre in Frankreich

Die Karatschi-Affäre ist einer der größeren Korruptionsskandale Frankreichs in den 1990er-Jahren. In

Zusammenhang mit dieser Affäre sind zwei Ereignisse von großer Bedeutung. Das erste Ereignis ist die

Korruptionsaffäre selbst, die von U-Boot Verkäufen nach Pakistan handelt. Das zweite Ereignis ist der

Terroranschlag auf französische Angestellte in Karatschi im Pakistan.436 In diesem Kapitel werden zuerst

die Korruptionsaffäre und die Beteiligten beschrieben. Das nächste Unterkapitel handelt vom Terror-

anschlag, danach werden diese beiden Ereignisse miteinander in Verbindung gebracht und anschließend

werden Handlungsweisen in der Rüstungsindustrie dargestellt.

21.1. Überblick

Der Hintergrund der Karatschi-Affäre reicht bis ins Jahr 1995 zurück. Die Affäre handelt vom Verkauf

französischer U-Boote im Wert von 84 Millionen Euro an Pakistan, wobei das Geschäft bereits 1994 abge-

schlossen wurde. Zu dieser Zeit standen sich Edouard Balladur und Jacques Chirac im Präsidentschafts-

wahlkampf gegenüber.437 Von 1993 bis 1995 war Balladur französischer Premierminister und versuchte

während dieser Zeit, vor allem mit Pakistan und mit Saudi Arabien Rüstungsgeschäfte abzuwickeln. Ver-

mittelt wurden diese Geschäfte über Lobbyist_innen in mehreren Ländern, die von der französischen

Regierung Provisionen erhielten. Dieses System ist nicht illegal, jedoch kam ein Teil der Provisionen,

als sogenannte Retro-Kommissionen, zurück nach Frankreich. Mit diesem Geld finanzierte Balladur den

Präsidentschaftswahlkampf.438 Unter anderem soll über einen der Lobbyisten, Abdul Rahman El-Assir,

eine Meinungsumfrage zur Gewinnchance Balladurs in Höhe von 52.000 US-Dollar in Auftrag gegeben

worden sein. Insgesamt soll Balladur 250.000 US-Dollar von El-Assir erhalten haben. Neben diesem soll

diese Umfrage laut Aussage einer Mitarbeiterin auch Ziad Takieddine, ein libanesischer Lobbyist, der in

Zusammenhang mit den U-Boot-Verkäufen tätig war, finanziert haben.439 Als Balladurs Sprecher machte

sich auch Nicolas Sarkozy, der Nachfolger Chiracs als Präsident Frankreichs, verdächtig. Der Verdacht

wurde aufgrund einer engen Beziehung Sarkozys zu Nicolas Bazire und Thierry Gaubert erhärtet.440

436 vgl. Arfi 2010437 vgl. Spiegel Online 2013b438 vgl. Bekmezian, Laurent und Pouchard 2011439 vgl. Le Monde 2013440 vgl. Bekmezian, Laurent und Pouchard 2011

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21. Die Karatschi-Affäre in Frankreich

21.2. Beteiligte

Die Hauptbeteiligten in der Karatschi Affäre sind Edouard Balladur, Nicolas Sarkozy, Thierry Gaubert,

Nicolas Bazire, Renaud Donnedieu de Vabres und Jacques Chirac.

Edouard Balladur wurde aufgrund der Karatschi-Affäre festgenommen. Er war im Jahr 1994 Premier-

minister und stand vor der Präsidentschaftswahl gegen Jacques Chirac. Durch einen Teil der illegalen

Kommissionen im Wert von ca. drei Millionen Euro, die Balladur durch den Verkauf von U-Booten an

Pakistan lukriert hatte, gestaltete er seinen Wahlkampf, indem er z. B. T-Shirts und Anstecknadeln anferti-

gen ließ. Dabei war sein größter Unterstützer Nicolas Sarkozy, der über die Vorgänge Bescheid wusste, da

er in diesen Jahren einerseits Haushaltsminister und andererseits Wahlkampfsprecher von Balladur war.

Dem ehemaligen Staatsoberhaupt von Frankreich werden Verstöße gegen das Untersuchungsgeheimnis

vorgeworfen. Damit steht Sarkozy unter Verdacht, in der Affäre um Bestechungsgelder eine zentrale Rolle

gespielt zu haben.441

Des Weiteren wurden auch sehr enge Freunde von Nicolas Sarkozy befragt. Einer davon war Thierry

Gaubert, über lange Jahre hinweg Berater von Sarkozy. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen

unrechtmäßiger Vorteilnahme und Veruntreuung von Vermögen. In Verbindung mit dem Waffendeal

wurden auch gegen Gaubert Verdächtigungen geäußert. Ein anderer Vertrauter von Sarkozy ist Nicolas

Bazire, Chef der Groupe Arnault und Trauzeuge von Sarkozy. Bazire wurde vorübergehend durch Beamt_

innen der Finanzpolizei verhaftet. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet. Unter anderem

wurde er verdächtigt, in betrügerischen Transfers zwischen Pakistan und Frankreich eine bedeutende Rolle

gespielt zu haben.442

Ebenfalls unter den Beteiligten war Ex-Minister Renaud Donnedieu de Vabres. Der ehemalige französi-

sche Europaminister wurde aufgrund von persönlicher Bereicherung bei Waffenverkäufen von Beamt_

innen vernommen.443 Gemeinsam mit dem ehemaligen französischen Politiker François Léotard soll de

Vabres für ein Schwarzgeldkonto der ehemaligen französischen Partei Parti Républicain verantwortlich

gewesen sein, auf dem sich mindestens 40 Millionen Francs aus den Waffengeschäften mit Pakistan und

Saudi Arabien befanden.444

Jacques Chirac war 1995 der Parteigegner von Balladur im Wahlkampf um die Präsidentschaftswahl. Chirac

vermutete bereits zur Zeit des Wahlkampfes, dass ein Teil der Kommissionszahlungen in die Wahlkampf-

kassa seines Konkurrenten Balladur einflossen.445

441 vgl. Spiegel Online 2010442 vgl. ders. 2011b443 vgl. ders. 2011a444 vgl. Davet und Lhomme 2013445 vgl. Spiegel Online 2011a

146

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21. Die Karatschi-Affäre in Frankreich

21.3. Terroranschlag in Karatschi

Die Schmiergeldaffäre wurde von Jacques Chirac letztendlich im Jahr 2002 gestoppt. Die illegale Wahl-

kampffinanzierung hatte jedoch schwerwiegende Folgen. Am 8. Mai 2002 wurde ein Attentat in der pa-

kistanischen Hauptstadt Karatschi verübt. Ein Selbstmordattentäter zündete in einem Bus eine Bombe

und riss vierzehn Angestellte, unter ihnen elf Franzosen des U-Boot-Herstellers DCN, mit in den Tod.

Dies wird als der Beginn der Karatschi-Affäre gesehen. Es wurden Vermutungen geäußert, dass der An-

schlag eine indirekte Folge des U-Boot-Geschäftes gewesen sein könnte. Als Auslöser für das Attentat gilt

die Einstellung der Schmiergeldzahlungen, die Chirac gleich nach seiner Wahl zum Staatspräsidenten im

Jahr 1996 verfügt hatte. Folglich soll der Selbstmordanschlag ein Racheakt für unbezahlte Bestechungs-

gelder gewesen sein. Im Laufe der Ermittlungen tauchte hier der Name Sarkozy mehrmals in den Akten

auf.446 Dennoch liegen keine konkreten Beweise gegen Sarkozy vor. Einerseits konnte der Zusammen-

hang zwischen dem Ende der Schmiergeldzahlungen und dem erst sechs Jahre später verübten Attentat

nicht ausreichend belegt werden, andererseits konnte Sarkozy in dieser Affäre noch kein schuldhaftes

Verhalten nachgewiesen werden.447

Betroffene des Terroranschlags kritisierten überdies die mangelhaften Sicherheitsmaßnahmen des Un-

ternehmens DCN. In einer Aussage meinten sie, dass DCN dem Land entsprechend nicht die richtigen

Vorkehrungen getroffen hatte. Eine andere Theorie besagt, dass nicht das französische Unternehmen das

Ziel des Anschlags gewesen sei, sondern die Weigerung des pakistanischen Präsidenten Moucharraf, keine

dem Terror nahe stehenden Organisationen mehr zu unterstützen, den Anschlag ausgelöst hatte.448

21.4. Handlungsweisen der Rüstungsindustrie

Der französische Journalist Fabrice Arfi äußerte 2010 heftige Kritik an der Rüstungsindustrie und an

den zugrundeliegenden Gesetzen. Bis ins Jahr 2000 hinein, als Frankreich der OECD-Konvention zur

Bekämpfung der Bestechung zustimmte, war es bei Waffenverkäufen üblich, dass noch vor den ersten

Anzahlungen der Länder, Provisionen an politische Entscheidungsträger_innen bezahlt wurden.

Diese Zahlungen wurden über zwei Stufen abgewickelt. Die erste Stufe führte über Gesellschaften in Lu-

xemburg und Irland und die zweite Stufe über weitere Gesellschaften auf der Isle of Man, den Bahamas,

den Jungferninseln oder den Cayman Islands. Während dieser Vorgänge durfte nie Geld nach Frank-

reich fließen. Wäre Geld nach Frankreich transferiert worden, dem Herkunftsland der Verkäufer_innen

in diesem Fall, hätte es sich um Retro-Kommissionen gehandelt, die illegal sind.

Einer der berühmtesten Fälle in der Rüstungsindustrie betreffend Korruption ist der Verkauf von sechs

Fregatten nach Taiwan im Wert von 11 Milliarden Francs. In den taiwanesischen Dokumenten wurde ein

Anteil von 20,085 Prozent gefunden, der zwar als Zoll ausgewiesen wurde, jedoch nichts anderes war als

446 vgl. Kläsgen 2010447 vgl. dpa und AFP 2010448 vgl. Sanson 2013

147

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21. Die Karatschi-Affäre in Frankreich

Provisionen für Mittelspersonen. Der Geschäftsmann Andrew Wang, der wichtigste Mittelsmann, erhielt

15 Prozent vom gesamten Kaufpreis. DCN alleine zahlte von 1991 bis 2002 fünf bis sechs Milliarden

Francs an Handelsvertreter_innen und Lobbyist_innen, um Aufträge zu erhalten. Neben den finanziellen

Schäden sehen Beobachter_innen zwei weitere Probleme. Zum einen werden Staaten mit militärischem

Material ausgestattet, das nicht benötigt wird, nur um Provisionen von Verkäufer_innen zu erhalten und

zum anderen wird oft mit Ländern gehandelt, die als politisch instabil und potenziell gefährlich gelten.449

449 vgl. Arfi 2010

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22. Fazit

Die Analyse verschiedener Fälle von Korruption im internationalen Kontext weist viele verschiedene

Facetten auf. Der erste Fall, der Siemens-Korruptionsskandal in Deutschland, zeigte ein Unternehmen,

dessen Mitarbeiter_innen, Vorstände und Aufsichtsratsvorsitzende das Mittel der Korruption genutzt ha-

ben, um für das Unternehmen Aufträge zu akquirieren. Jedoch wurden keine Beweise gefunden, die auf

persönliche Bereicherung hindeuteten. Im Gegensatz dazu sind in Griechenland, Spanien und Frankreich

sehr wohl Geldflüsse zu den beteiligten Politiker_innen gefunden worden. In Griechenland und auch

in Frankreich wurden mittels U-Boot-Verkäufen und U-Boot-Käufen Politiker_innen für entsprechende

Entscheidungen bezahlt, wobei Griechenland auf der Käuferseite und Frankreich auf der Verkäuferseite

stand. Diese und andere Fälle deuten darauf hin, dass besonders die Rüstungsindustrie anfällig für Kor-

ruption ist. Korruption in einer anderen Industrie zeigte der Korruptionsfall in Marbella auf. Dort wurden

Politiker_innen bestochen, um Wohnanlagen und Häuser bauen zu können.

All diese Fälle haben mittlerweile dazu geführt, Korruption in diesen Ländern und Regionen verstärkt zu

bekämpfen. Sie haben das Bewusstsein für Korruption geweckt, Gesetze wurden entsprechend geändert.

Gleichzeitig haben Fälle wie der Siemens-Korruptionsskandal die fehlende Funktionalität und Effizienz

der Justiz gezeigt, woran mittlerweile gearbeitet wurde. Die meisten der beteiligten Personen in den behan-

delten Fällen wurden rechtskräftig verurteilt und in Unternehmen wurden entsprechende Vorkehrungen

getroffen, um Korruption nicht mehr zu ermöglichen. Speziell die Fälle in Griechenland und Frankreich

haben eine Anfälligkeit für Korruption in der Rüstungsindustrie erkennen lassen. Hier wurden bereits Ge-

setzesänderungen vorgenommen. Insgesamt waren aufgrund der Aufdeckung der Fälle in den Ländern

positive Veränderungen erkennbar.

149

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Teil VI.

Korruptionsbekämpfung

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23. Einleitung

Korruptionsbekämpfung und -prävention wurde seit Mitte der 1990er-Jahre zu einem der führenden The-

men in der Politikforschung. Seit dieser Zeit sind auch die wichtigsten Einrichtungen und Organisationen

entstanden, die sich für den Kampf gegen Korruption einsetzen. In den folgenden Kapiteln wird speziell

auf die Aufgaben und Maßnahmen internationaler und nationaler Korruptionsbekämpfungseinrichtungen

eingegangen, wobei hier sämtliche Konventionen und Abkommen der verschiedenen Organisationen im

Vordergrund stehen.

Auch in Österreich ist die Bedeutung des Problems der Korruption zunehmend gestiegen. Österreich ist

als mittelgroßes Land in Europa – auf das Bruttonationalprodukt bezogen – eines der reichsten Länder der

Welt450 und liegt im CPI-Ranking (Corruption Perception Index) 2012 von Transparency International

auf Platz 25.451 Laut Umfragen von Transparency International ist die Wahrnehmung von Korruption

in Österreich im politischen Leben am stärksten und übertrifft somit das wirtschaftliche Leben.452 Aus

diesem Grund ist Korruption ein für die Forschung interessantes Themenfeld. Korruptionsbekämpfung

und -prävention wird maßgeblich vom Strafrecht beeinflusst, daher wird im Folgenden ein Einblick in das

österreichische Strafrecht und die aktuellen Änderungen im Kampf gegen Korruption gegeben.

Doch auch in anderen Ländern sieht die Situation nicht anders aus und so ist Korruption etwa in Deutsch-

land ein zentrales Thema im politischen Diskurs. Um deutlich zu machen, welche Maßnahmen in ande-

ren Ländern zur erfolgreichen Korruptionsbekämpfung ergriffen werden, wird daher ein Vergleich zu

Deutschland gezogen. Dadurch werden vor allem Unterschiede zu und Verbesserungsmöglichkeiten für

Österreich aufgezeigt. In einem kurzen Fazit sollen schließlich generelle Verbesserungs- und Änderungs-

möglichkeiten zur Bekämpfung von Korruption untersucht werden.

450 vgl. GRECO 2008, S. 3 ff451 vgl. Transparency International 2012d452 vgl. Sickinger 2009, S. 81 f

153

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24. Korruptionsbekämpfungseinrichtungen

24.1. Vereinte Nationen

Das Phänomen Korruption wurde in den letzten Jahren zunehmend auch von den Vereinten Nationen

thematisiert. Konkret bestehen seit Mitte der 1990er-Jahre Bemühungen, erfolgreich gegen Korruption

vorzugehen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Good Governance in Entwicklungsländern zu, da

Korruption – damit auch politische Korruption – dafür ein wesentliches Hindernis darstellt. Die wohl

umfangreichste Bemühung seitens der Vereinten Nationen stellt die UN-Konvention gegen Korruption

(United Nations Convention against Corruption UNCAC) vom Oktober 2003 dar. Neben diesem Über-

einkommen haben die Vereinten Nationen mehrere Soft-Law-Bestimmungen entworfen, von denen im

September 2003 schließlich zwei Antikorruptionsartikel in die UN-Konvention gegen grenzüberschrei-

tende Kriminalität aufgenommen wurden. Ein weiteres Programm, das seit dem Jahr 1999 besteht, ist

das “Global Programme against Corruption”. Diese Maßnahme stellt ein eher technisch-administratives

Hilfsprogramm dar.453

Das Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption – die UN-Konvention gegen Korruption – ist

das erste globale, völkerrechtlich bindende Instrument zur Korruptionsbekämpfung. Am 31. Oktober

2003 wurde der Vertrag zur Unterzeichnung aufgelegt. Insgesamt unterschrieben dabei 110 Staaten die

Konvention. Bereits 2003 wurde seitens der EU-Kommission klar geäußert, dass ihr die Unterzeichnung

ein großes Anliegen sei. Bis zum Fristende am 9. Dezember 2005 hatten bereits 140 Staaten die UN-

Konvention gegen Korruption unterschrieben. Zudem lag zu diesem Zeitpunkt inzwischen eine Ratifi-

zierung von 30 Staaten vor, somit konnte sie am 14. Dezember 2005 schließlich in Kraft treten.454

Im Gegensatz zu anderen internationalen Konventionen beinhaltet die UN-Konvention detailliertere Ziel-

setzungen. Allgemein werden sämtliche Ausprägungen der Korruption behandelt, die Einfluss auf un-

terschiedliche gesellschaftliche Bereiche haben.455 Die Korruptionsbekämpfungsstrategien der UNCAC

beziehen sich auf einen weiten Einsatzbereich. Konkret können diese aber auf die folgenden vier Bereiche

zusammengefasst werden: Prävention, Kriminalisierung und Strafverfolgung, internationale Kooperation

und Vermögensabschöpfung.456 Im Zuge der Inhalte der Konvention im Bereich der politischen Kor-

ruption ist zu erkennen, dass den Vertragsstaaten bei deren Umsetzung große Spielräume eingeräumt

453 vgl. Wolf 2006, S. 30454 vgl. Ax, Schneider und Scheffen 2010, S. 59 f455 vgl. van Aaken 2005, S. 409456 vgl. Achathaler, Domenica und Pázmándy 2011, S. 11

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24. Korruptionsbekämpfungseinrichtungen

werden. Somit sind hier Vorschriften enthalten, die verpflichtend implementiert werden müssen. Andere

Abschnitte der Konvention hingegen stehen nicht unter der Pflicht der Implementierung, jedoch besteht

die Mindestvorschrift, zu deren Umsetzung ernsthafte Überlegungen anzustellen.457

Inhaltlich ist die UNCAC in acht Abschnitte gegliedert, die im Folgenden kurz skizziert werden. Der

erste Abschnitt (Kapitel II) wird den präventiven Maßnahmen gegen Korruption gewidmet. In diesem

Abschnitt befinden sich hauptsächlich Bestimmungen, die nicht rechtsverbindlich sind. Die Mehrzahl von

ihnen ist hingegen dem nationalen Recht vorbehalten oder anderen tragenden Rechtsprinzipien. Aufga-

be der Vertragsparteien ist es, im Bereich von Korruptionsbekämpfungsstrategien und deren Umsetzung

durch spezielle Antikorruptionsbehörden tätig zu werden. Die Implementierung der Präventionsmaß-

nahmen soll in unterschiedlichen Sektoren zum Tragen kommen. Eine weitere Maßnahme im ersten Ab-

schnitt der Konvention betrifft die Beteiligung der Bevölkerung an der Korruptionsbekämpfung. Dafür

sollte ihnen jedoch der Zugang zu sämtlichen Entscheidungsprozessen und Dokumenten offen stehen.

Die einzige verbindliche Vorschrift des Kapitels II ist das Verbot der steuerlichen Abzugsfähigkeit von

Bestechungsgeldern.458 Das Kapitel III der Konvention beinhaltet Kriminalisierung und Strafverfolgung.

Im Besonderen handelt dieser Abschnitt davon, die Vertragsparteien dazu zu verpflichten, die Bestechung

– sowohl ausländischer als auch nationaler Amtsträger_innen – unter Strafe zu stellen. Der Begriff des_der

Amtsträger_in beinhaltet im Zuge der Konvention auch die Abgeordneten.459 Die folgenden Tatbestände

fallen unter völkerrechtlich verpflichtende Bestimmungen:

• “Bestechung und Bestechlichkeit nationaler Amtsträger (Art. 15)

• Bestechung ausländischer Amtsträger und Bediensteter internationaler Organisationen im interna-

tionalen Geschäftsverkehr (Art. 16 Abs. 1)

• Unterschlagung, ungerechtfertigte Inbesitznahme und Abzweigung von Vermögenswerten im Amt

zum privaten Vorteil (Art. 17)

• Geldwäsche (Art. 23)

• Zeugenbeeinflussung, Strafvereitlung durch Gewalt oder Bedrohung von Justiz- und Strafverfol-

gungsbeamten mit Gewalt (Art. 25)

• Beihilfe/Mittäterschaft bei den eben genannten Tatbeständen (Art. 27 Abs. 1)”460

Der Abschnitt III der UN-Konvention gegen Korruption enthält zudem einige Bestimmungen, die den

Staaten keine Umsetzungspflicht auferlegen, ihnen jedoch nahelegen, über diese Bestimmungen zur Kri-

minalisierung von Korruptionssachverhalten Erwägungen bezüglich deren Umsetzung zu machen.461 Im

Kapitel IV wird die internationale Zusammenarbeit thematisiert. Konkret beinhaltet dieser Abschnitt Min-

destvorschriften für die internationale Rechts- und Amtshilfe. Der Abschnitt V enthält Bestimmungen457 vgl. van Aaken 2005, S. 410458 vgl. Wolf 2006, S. 33 f459 vgl. van Aaken 2005, S. 411460 Wolf 2006, S. 34461 vgl. van Aaken 2005, S. 412

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24. Korruptionsbekämpfungseinrichtungen

über die Rückführung von illegal ins Ausland transferierten Korruptionsgeldern.462 Im Zuge des Kapitel

V werden die Vertragsstaaten verpflichtet, in Abstimmung mit ihrem nationalen Recht passende Finanz-

und Bankenvorschriften zu implementieren, die zur Aufdeckung dieser illegalen Transaktionen dienen sol-

len. Das sechste Kapitel betrifft technische Hilfe und Informationsaustausch. Die Vertragsstaaten sollten

sich gegenseitig unterstützten, sei es bei der Entwicklung und Bewertung von Antikorruptionsstrategi-

en, bei der Schulung von Personal oder der Sammlung und Analyse der gewonnen Informationen (Art.

60 und 61). Abschnitt VII und VIII betreffen Bestimmungen über die Umsetzung und Überwachung

der Konvention. Eine Generalklausel der Konvention bezieht sich darauf, dass die Implementierung der

genannten Verpflichtungen immer mit der Vereinbarkeit der Grundprinzipien des geltenden nationalen

Rechts in Verbindung steht. Zudem wird in Abs. 2 der UNCAC darauf hingewiesen, dass es durchaus

gestattet ist, strengere Maßnahmen gegen Korruption vorzunehmen.463

24.2. OECD

Zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic

Co-Operation and Development) werden 30 demokratische und marktwirtschaftlich orientierte Länder

gezählt. Im Grunde verfolgt die OECD eher wirtschaftliche Ziele wie etwa die “Förderung nachhalti-

gen Wirtschaftswachstums, höhere Beschäftigung, Steigerung des Lebensstandards, Sicherung finanzieller

Stabilität, Unterstützung der Entwicklung anderer Länder, Beitrag zum Wachstum des Welthandels”.464

Die Organisation sieht Korruption als Gefährdung der sozialen und wirtschaftlichen Verwirklichung der

Bevölkerung und befasst sich daher bereits seit den 1980er-Jahren mit diesem Thema. Erste effektive Be-

mühungen, staatliche Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu entwickeln, gehen auf das Jahr 1989

zurück. Zu diesem Zeitpunkt versuchten die Vereinten Nationen erneut, eine Lösung für die strafrechtli-

che Behandlung von im Ausland begangenen Korruptionstatbeständen zu finden. Im Zuge dieser Über-

legungen wurde die OECD beauftragt, ein Antikorruptionsinstrument innerhalb der Organisation auszu-

arbeiten.465

Bisher lag das Hauptaugenmerk der Wirtschaftsorganisation auf einem spezifischen Teilgebiet der Kor-

ruptionsproblematik, der Bestechung in internationalen Geschäftsbeziehungen. Daraus resultiert das Über-

einkommen über die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, welches

im Grunde die zentrale Antikorruptionsmaßnahme der OECD darstellt. Dieses Übereinkommen wird

durch zahlreiche Soft-Law-Dokumente sowie Monitoringmechanismen ergänzt.466

Die OECD kann besondere Erfahrung im Soft-Law-Bereich aufweisen, da viele ihrer Arbeiten Emp-

fehlungen darstellen, die zwar politisch, aber nicht rechtlich verbindlich sind. Im Folgenden werden drei

462 vgl. van Aaken 2005, S. 413463 vgl. Wolf 2006, S. 36 f464 Ax, Schneider und Scheffen 2010, S. 60465 vgl. Kaube 2010, S. 46466 vgl. Wolf 2006, S. 25

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24. Korruptionsbekämpfungseinrichtungen

wichtige Soft-Law-Dokumente genannt, die für die Korruptionsbekämpfung und -prävention eine wich-

tige Rolle spielen. Im Jahr 1996 hat der OECD-Rat eine Empfehlung über die steuerliche Abzugsfähig-

keit von Bestechungsgeldern an ausländische Amtsträger_innen ausgesprochen. Durch diese Empfehlung

werden alle Mitgliedstaaten, in denen es erlaubt ist, Schmiergelder an ausländische Amtsträger_innen von

der Steuer abzusetzen, aufgefordert, dies in ihren Steuergesetzen zu ändern. Daraufhin wurde in allen

EU-Mitgliedstaaten diese Rechtsvorschrift geändert, um der Korruption in diesem Bereich entgegen zu

wirken. Die wichtigste Soft-Law-Bestimmung stellt bis heute die Empfehlung des Rates über die Bekämp-

fung der Bestechung in internationalen Geschäftsbeziehungen des Jahres 1997 dar. Diese Empfehlung

wurde noch im selben Jahr in ein rechtsverbindliches Übereinkommen überführt.467 Eine weitere wichti-

ge Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung im Bereich des Soft-Laws war die erstmalige Veröffentlichung

der Principles of Corporate Governance im Jahr 1999. Ziel dieser Publikation war es, rechtliche und insti-

tutionelle Rahmenbedingungen für Good Governance im privaten Sektor der Mitgliedstaaten sowie der

Nicht-Mitgliedstaaten zu schaffen. Durch diese nicht rechtsverbindlichen Prinzipien werden vor allem

Organisationsstrukturen in Unternehmen, Aktionärsrechte und Transparenzstandards thematisiert. Mit

der Befassung dieser Bereiche erweitert die OECD mit diesem Dokument ihr sonstiges Hauptaugenmerk

der Bestechung ausländischer Amtsträger_innen im internationalen Geschäftsverkehr.468

Das Übereinkommen gegen Bestechung ausländischer Amtsträger_innen im internationalen Geschäfts-

verkehr resultierte aus der Empfehlung über die Bekämpfung der Bestechung in internationalen Ge-

schäftsbeziehungen von 1997. Sie wurde somit am 21. November 1997 von einer Soft-Law-Bestimmung

in ein rechtsverbindliches Übereinkommen übergeführt und trat dann schließlich am 15. Februar 1999

in Kraft.469 Mittlerweile haben alle 30 Mitgliedstaaten der OECD die Konvention unterzeichnet, zudem

noch weitere sechs Nicht-Mitgliedstaaten.470 Die beiden bestehenden Regelungen zur Bestechung aus-

ländischer Amtsträger_innen sind also nun in zwei gleichwertigen Texten enthalten, wobei das Soft-Law-

Dokument das gesamte Programm beschreibt und somit den ausführlicheren Text darstellt. Das Über-

einkommen beschäftigt sich hingegen mit näheren Ausführungen zur Strafbarkeit von Bestechung. Die

Kernbestimmung der Konvention ist darauf ausgerichtet, dass jede Vertragspartei dazu verpflichtet wird,

die “zukunftsgerichtete Bestechung ausländischer Amtsträger zur Erlangung eines unerlaubten Vorteils

im internationalen Geschäftsverkehr zu kriminalisieren. (Art. 1 Abs. 1)”471 Täter_innen in diesem Zusam-

menhang können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Unter dem Begriff des “öffentli-

chen Amtsträgers” sind alle Personen zusammengefasst, welche ein Amt in der Legislative, Exekutive oder

der Judikative inne haben. Zusätzlich beschränkt sich die Konvention hier nicht auf die Amtsträger_innen

der Vertragsstaaten, sondern bezieht alle Amtsträger_innen weltweit mit ein.472 Die verhängten Sanktio-

nen für den Tatbestand der Bestechung ausländischer Amtsträger_innen sollten so gewählt werden, dass

sie effektiv und abschreckend wirken. Zudem sollte das Strafausmaß mit Sanktionen für innerstaatliche Be-

stechungsdelikte abgeglichen werden. Sollte es sich um natürliche Personen als Täter_innen handeln, dann

467 vgl. Wolf 2006, S. 26468 vgl. ebd., S. 28469 vgl. Kaube 2010, S. 48470 vgl. Wolf 2006, S. 28 f471 Kaube 2010, S. 49472 vgl. ebd., S. 49 f

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24. Korruptionsbekämpfungseinrichtungen

sollten jedenfalls in schweren Vergehen Haftstrafen verhängt werden, die zur Rechtshilfe und Auslieferung

beitragen können (Art. 3 Abs. 1). Auch die effektive Sanktionierung juristischer Personen ist von großer

Bedeutung. So ist hier etwa die Möglichkeit der Beschlagnahmung vorzusehen. Schließlich werden durch

das OECD-Übereinkommen noch Verjährungsfristen (Art. 6), Geldwäsche (Art. 7), Rechnungslegungs-

und Rechnungsprüfungsvorschriften (Art. 8) und Bestimmungen über die Rechtshilfe (Art. 9) und die

Auslieferung (Art. 10) geregelt.473

24.3. Maßnahmenträger der EU

24.3.1. OLAF

Um der Korruption auf EU-Ebene entgegen zu wirken, wurde das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF

– Office européenne de Lutte Anti-Fraude) eingerichtet. Konkret ist dies auf den Beschluss der Europäi-

schen Kommission vom 28. April 1999 zurückzuführen. Ziel von OLAF ist es, Betrug, Korruption und

sonstige rechtswidrige Handlungen, die sich negativ auf die Europäische Union auswirken könnten, zu

bekämpfen.474 Die dabei gesetzten Maßnahmen des Amtes stehen unter keinem politischen Einfluss. Um

gegen Betrugsdelikte aller Art vorzugehen, wird dabei ausgewählten Methoden gefolgt:475

• OLAF führt sowohl interne als auch externe Untersuchungen durch.

• Vom Amt wird vorgesehen, dass die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten kooperieren,

wobei OLAF dabei versucht, deren Maßnahmen zu koordinieren.

• Zudem wird den Mitgliedstaaten in Fragen über Betrugsbekämpfungsmaßnahmen mit Expert_

innenwissen weitergeholfen.

• Das Amt für Betrugsbekämpfung sollte ebenfalls als Unterstützung bei der Ausarbeitung von Be-

trugsbekämpfungsstrategien auf EU-Ebene mitarbeiten.

• Als weitere Methode wird das Eingreifen in die Legislativmaßnahmen gesehen. Insbesondere sollte

bei der Einleitung der Verschärfung von einschlägigen Vorschriften nachgeholfen werden.

Der Generaldirektor von OLAF steht an oberster Stelle des Amtes und ist für die Leitung der Ermittlun-

gen zuständig. Durch einen demokratischen Wahlvorgang wird er für fünf Jahre von der Europäischen

Kommission gewählt. Dem Generaldirektor ist es untersagt, Anweisungen einer Regierung oder einer

Gemeinschaftsorganisation zu folgen, obwohl er durch das Gesetz geschützt wird. Ebenso trägt er für

die Durchführung interner und externer Durchsuchungen die Verantwortung. Zusätzlich besteht ein un-

abhängiger Überwachungsausschuss, der dafür zuständig ist, die Durchführung der Korruptionsbekämp-

fung auf die Einhaltung der Menschenrechte hin zu überwachen.476 Dieser besteht aus sechs externen473 vgl. Wolf 2006, S. 29 f474 vgl. Malchow 2011, S. 203475 vgl. Ax, Schneider und Scheffen 2010, S. 64476 vgl. Haller und Ressler 2006, S. 257

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24. Korruptionsbekämpfungseinrichtungen

Sachverständigen, die jegliche Untersuchungen des Amtes ständig kontrollieren. Des Weiteren besteht

die Aufgabe, Stellungnahmen zu den Untersuchungen des Amtes an den Generaldirektor zu richten, da-

bei wird jedoch nicht aktiv in den Ablauf der Tätigkeiten des OLAF eingegriffen.477 Sämtliche Jahres- und

Arbeitsberichte von OLAF sind auf der amtseigenen Homepage leicht zugänglich, wodurch erkennbar ist,

dass auf eine möglichst transparente Arbeitsweise geachtet wird. Zudem können unter einer gebühren-

freien Nummer ständig Hinweise zu Betrugsdelikten abgegeben werden. Aufgabe der Mitarbeiter_innen

des Amtes ist es, diese zu sammeln und im Anschluss zu bewerten. Zur Bewertung und Erfassung be-

steht eine Frist von fünf Tagen, danach werden sie dem Generaldirektor vorgelegt. Dieser ist dann dafür

zuständig, eine Untersuchung einzuleiten und jegliche weitere Schritte vorzunehmen.478

Zu den Arbeitsbereichen von OLAF zählen im Wesentlichen folgende drei: Eigene Untersuchungen und

Koordinierung anderer Ermittlungen, die Zurverfügungstellung von Fachwissen und Analysen (Intelli-

gence) sowie die Konzipierung der Betrugsbekämpfungspolitik. Die Befugnisse des Amtes beziehen sich

in erster Linie auf Verwaltungsuntersuchungen, wobei sie dabei auch die Behörden der Mitgliedstaaten

unterstützen. In Bezug auf die Untersuchungen bestehen konkrete Grenzen. So hängen Befugnisse weit-

gehend vom Gegenstand der Untersuchung ab. Es dürfen nur die Büros von EU-Beamt_innen durch-

sucht werden, alles was darüber hinaus geht – wie etwa Privatwohnungen – ist nicht gestattet. Zudem ist

es den Untersuchungsbeauftragten des Amtes untersagt, sich gewaltsam Zutritt zu den Geschäftsräumen

zu verschaffen – diese Befugnis ist lediglich den nationalen Behörden vorbehalten. Die Arbeit von OLAF

bezieht sich nur auf diejenigen Personen, die entweder für die EU tätig sind oder konkret mit EU-Mitteln

betraut sind. Im Wesentlichen betrifft dies Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen, die durch die

Europäische Union finanziert werden. Die Ermittlungen des Amtes können jedoch auch Drittländer be-

treffen, wenn diese in Verbindung mit EU-Mitteln stehen. Hier besteht allerdings die Voraussetzung, dass

eine Zusammenarbeit durch bestimmte Abkommen mit den betroffenen Ländern gegeben ist. Auch bei

OLAF selbst werden die getätigten Untersuchungen sehr streng kontrolliert. Dies geschieht durch das

Heranziehen des OLAF-Handbuchs, des EU-Rechts sowie der Grundrechtsinstrumente. Die gerichtli-

che Kontrolle über das Amt für Betrugsbekämpfung übernimmt das Europäische Gericht erster Instanz,

welches seinen Sitz in Luxemburg hat.479

24.3.2. GRECO

Die Staatengruppe gegen Korruption (Group of States against Corruption/Groupe d’Etats contre la

corruption – GRECO) wurde 1999 vom Europarat gegründet. Mit derzeitigem Stand sind alle EU-

Mitgliedstaaten und alle EU-Beitrittskandidaten Mitglied von GRECO. Zusätzlich sind die Staaten der

ehemaligen Sowjetunion (außer Russland) und die USA beigetreten.480 Sie soll dazu dienen, die Imple-

mentierung der Anti-Korruptionspolitik des Europarates zu überwachen und gezielt zu evaluieren.481 Als

477 vgl. Ax, Schneider und Scheffen 2010, S. 65478 vgl. Haller und Ressler 2006, S. 257 f479 vgl. Ax, Schneider und Scheffen 2010, S. 64480 vgl. Schmidt 2009, S. 69 f481 vgl. Achathaler, Domenica und Pázmándy 2011, S. 38

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24. Korruptionsbekämpfungseinrichtungen

besonderes Anliegen des Europarates ist das Vorgehen gegen Korruption innerhalb der Mitgliedstaaten

zu nennen. Grundlage der Arbeit des Europarates bilden das Strafrechtsübereinkommen (Criminal Law

Convention on Corruption) und das Zivilrechtsübereinkommen (Civil Law Convention on Corruption),

die im Jahr 1999 zur Ratifikation vorgelegt wurden. Im selben Jahr wurde eben auch die Staatengruppe

gegen Korruption gegründet. Das Ziel von GRECO wird aus dem Artikel 1 (Aim of the GRECO) klar

ersichtlich:

“The aim of the Group of States against Corruption (hereinafter referred to as the ‘GRECO’)

is to improve the capacity of its member to fight corruption by following up, through a

dynamic process of mutual evaluation and peer pressure, compliance with their undertakings

in this field.”482

Die Bekämpfung der Korruption basiert dabei auf drei Phasen. Als erstes Element dient hier die “eu-

ropäische Normsetzung bzw. Standardisierung”. Die zweite Phase besteht aus einem “Monitoring der

übereinkommenden Standards” in den Mitgliedstaaten von GRECO. Zuletzt wird den Ländern Unter-

stützung durch “Kooperationsprogramme” angeboten, um ihre Bemühungen bestmöglich umsetzen zu

können.483 Dieser in drei Elemente eingeteilte Peer-Review-Mechanismus stellt derzeit eine sehr erfolg-

reiche Methode dar, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von sämtlichen interna-

tionalen Übereinkommen gegen Korruption zu analysieren und zu evaluieren.484

Das Strafrechtsübereinkommen über Korruption befasst sich sowohl mit der aktiven als auch der pas-

siven Bestechung von öffentlichen Amtsträger_innen, wobei unter den Begriff des_der Amtsträger_in

keineswegs nur inländische Bedienstete fallen. Des Weiteren behandelt das Übereinkommen den aktiven

und passiven Einflusshandel und dessen Sanktionierung. Die Sanktionsmaßnahmen für eben genannte

Vergehen sollten abschreckend gestaltet sein. Zudem stellt das Übereinkommen die Anforderung, dass

Einrichtungen zur Bekämpfung der Korruption mit angepasstem Personal installiert werden müssen. Hin-

weisgeber_innen oder Zeug_innen eines Korruptionsvergehens, sogenannten Whistle Blowers, sollte ein

angemessener Schutz geboten und zwischen den Mitgliedstaaten sollte durch eine Zusammenarbeit die

Auslieferung sowie die Informationsbeschaffung erleichtert werden. Diese vertraglichen Bestimmungen

müssen nicht nur auf Bundesebene umgesetzt werden, sondern die föderale Ebene ist davon ebenfalls

betroffen. Allgemein stellt das Strafrechtsübereinkommen ein Instrument dar, welches korruptes Verhal-

ten gezielt unter Strafe stellen möchte. Der Beitritt zu diesem Übereinkommen steht auch jenen Staaten

zu, welche nicht Mitglieder des Europarates sind.485

Das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption ist im Grunde in drei Kapitel geteilt. Dabei beinhaltet

es “Maßnahmen auf nationaler Ebene, internationale Zusammenarbeit und Überwachung der Durchfüh-

rung sowie Schlussbestimmungen.”486 Allgemein beinhaltet das Übereinkommen vor allem Bestimmun-

gen über den Schutz von Opfern von korrupten Praktiken. Dazu zählt der Schutz von Arbeitnehmer_

482 Schmidt 2009, S. 69483 vgl. ebd.484 vgl. Achathaler, Domenica und Pázmándy 2011, S. 38485 vgl. Schmidt 2009, S. 69 f486 Ebd., S. 70

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24. Korruptionsbekämpfungseinrichtungen

innen, die dem Staat brauchbare Hinweise über Korruptionsdelikte geben. Des Weiteren besteht ein Scha-

denersatzanspruch gegenüber dem Staat selbst, wenn Amtsträger_innen staatlicher Behörden korrupt ge-

handelt haben. Im Falle eines Vertrages kann dieser annulliert werden.487

Der Monitoring-Mechanismus der Staatengruppe gegen Korruption besteht zunächst aus der Berichts-

pflicht der Mitgliedstaaten. In einem weiteren Schritt kommt es zur Evaluierung durch Expert_innen-

teams und zuletzt sollten Methoden aufgezeigt werden, welche zu besserem Erfolg führen. Im Zuge der

Evaluierung wird den Mitgliedstaaten ein standardisierter Fragebogen vorgelegt. Um die Antworten der

Fragebögen genauer zu untersuchen, werden Expert_innenbesuche in den zu prüfenden Ländern vor-

genommen.488 Im Zuge dieser mehrtägigen Länderbesuche werden Vertreter_innen der Sicherheitsver-

waltung, der Judikative oder von NGOs aufgesucht, um sich durch Gespräche einen besseren Eindruck

über die Gesamtsituation zu verschaffen und um im Folgenden eine umfassende Beurteilung abzuge-

ben.489 Nachdem dieser Schritt abgeschlossen wurde, kann den Staaten ein Entwurf vorgelegt werden,

welcher sämtliche Empfehlungen enthält. Die Staaten haben danach die Möglichkeit den Berichtsentwurf

zu kommentieren und eventuelle Korrekturen vorzunehmen. Danach ist es Aufgabe der GRECO, die

Korrekturen am Bericht vorzunehmen, damit dieser an das Plenum der Staatengruppe übergeben werden

kann. Die Berichte der GRECO sind im Grunde vertraulich zu behandeln, jedoch werden sie in fast allen

Fällen nach der Zustimmung des Vertragsstaates der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit die Emp-

fehlungen des GRECO-Berichts dementsprechend ernst genommen werden, werden diese nach Ablauf

einer gewissen Zeit durch einen “Compliance Report” (Umsetzungsbericht) geprüft.490

24.4. Transparency International

Transparency International (TI), bereits in Kapitel 6.3 auf Seite 46 kurz dargestellt, ist die wohl bekann-

teste, aktivste und weltweit führende Nichtregierungsorganisation, die gegen Korruption vorgeht. Das

umfassende Ziel der Organisation ist, das Bewusstsein in der Zivilgesellschaft zu verstärken. Heute be-

steht weitreichende Zusammenarbeit mit diversen internationalen und nationalen Organisationen. Dazu

zählen etwa die Europäische Union, die Vereinten Nationen, die OECD oder die Weltbank – um nur

einige wenige zu nennen.491 Innerhalb der Organisation haben sich die Methoden zur Bekämpfung der

Korruption erst im Laufe der Jahre allmählich entwickelt. Jeder neue Korruptionsskandal stellte für TI

eine weitere Herausforderung dar und aus jedem Fall konnte gelernt werden. Allgemein wird sehr klaren

Grundsätzen gefolgt: “Transparency International ermittelt nicht, erstattet nicht Anzeige, verfolgt keine

Einzelfälle.”492 Die Organisation verfolgt einen sehr kooperativem Arbeitsstil und will durch die Bildung

von Koalitionen die verdeckten Strukturen der Korruption aufzeigen.493 Vor allem durch die Zusammen-

487 vgl. Schmidt 2009, S. 70488 vgl. ebd., S. 70 f489 vgl. Achathaler, Domenica und Pázmándy 2011, S. 38490 vgl. Schmidt 2009, S. 70 f491 vgl. ebd., S. 40492 Ax, Schneider und Scheffen 2010, S. 87493 vgl. ebd.

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24. Korruptionsbekämpfungseinrichtungen

arbeit mit Regierungen, Verwaltungsbehörden, Expert_innen im wirtschaftlichen Bereich sowie der allge-

meinen Zivilgesellschaft sollen jegliche Strukturen bekämpft werden, die korruptes Verhalten zulassen.494

Indem die Organisation mit einzelnen (politischen) Institutionen kooperiert, Gesetze genau untersucht

und dementsprechend zu verändern versucht, sollte ein optimaler Schutz gegen Korruption entstehen.495

Aus den von Transparency International selbst entwickelten Grundprinzipien (“Core set of principles”)

geht hervor, dass ihre Arbeitsweise “demokratisch, politisch unparteiisch und nicht-sektiererisch” sei. Das

hauptsächliche Ziel der NGO stellt die Entwicklung von präventiven Maßnahmen sowie Reformvorschlä-

ge gegen Korruption dar.496

Die internationale Organisation von Transparency International wird durch etwa 100 nationale Organisa-

tionen unterstützt.497 Diese dezentrale Ausrichtung von TI stellt eine wesentliche, strategische Grundidee

dar. Peter Eigen, Gründer von Transparency International, meint dazu, dass es nicht im Sinne der Or-

ganisation sei, von der Zentrale aus Anweisungen zu erteilen, sondern es besteht die Bemühung, dass

in allen Ländern, die ebenfalls etwas gegen Korruption unternehmen wollen, eigene Nichtregierungsor-

ganisationen eingerichtet werden. Obwohl diese nationalen Organisationen unabhängig sind, steht über

ihnen ein “Board of Directors”. Dieses wird durch einen demokratischen Wahlvorgang auf der alljährli-

chen Hauptversammlung von TI gewählt. Zudem steht dem “Board of Directors” ein sogenanntes Bera-

tungsgremium (“Advisory Council”) für diverse Anliegen zur Verfügung. Für die konkreten, operativen

Tätigkeiten und die Steuerung ist das “International Secretariat” zuständig, das auch für die Überwachung

und die Einführung der TI-Agenda verantwortlich ist. Zudem zählen zu dessen Aufgaben die Koordina-

tion und die (finanzielle) Unterstützung der lokalen Chapters und es tritt als Bevollmächtigter des “Board

of Directors” auf. Für die Mitglieder des “Board of Directors”, des “International Secretariats” und jene

der regionalen Organisationen besteht eine “Conflict of Interest Policy” und ein “Code of Conduct”,

um die Abläufe innerhalb dieser Vereinigungen dem internationalen Standard anzupassen. Beteiligte des

internationalen und nationalen Boards haben daher die Aufgabe ein “Register of Interest” zu erstellen,

wo deren finanzielle und berufliche Verpflichtungen aufgelistet sind. Für die Beantwortung von ethischen

Fragen wurde das “Ethics Comittee” gegründet, welches unter der Leitung des internationalen “Board of

Directors steht.498

Durch die Veröffentlichung sämtlicher Fachpublikationen und die Organisation zahlreicher Veranstal-

tungen versucht TI die Zivilgesellschaft zunehmend auf das Phänomen der Korruption aufmerksam zu

machen. Als ein weiteres zentrales Tool kann der Corruption Perception Index (CPI) genannt werden,

der seit 1995 jährlich ausgearbeitet wird.499

494 vgl. Böhmer 2010, S. 97495 vgl. ebd., S. 99496 vgl. ebd., S. 97497 vgl. Schmidt 2009, S. 41498 vgl. Böhmer 2010, S. 98 f499 vgl. Ax, Schneider und Scheffen 2010, S. 88

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25. Korruptionsprävention und-bekämpfung in Österreich

25.1. Das österreichische Strafrecht

Das Wort “Korruption” wurde im österreichischen Strafrecht erstmals im “Antikorruptionsgesetz”500

verwendet, das am 29. April 1964 vom österreichischen Parlament verabschiedet wurde. Dieses “Anti-

korruptionsgesetz” enthält nur “Strafbestimmungen gegen Geschenkannahme und Bestechung leitender

Angestellter eines Unternehmens sowie gegen verbotene Intervention”.501 Aufgrund der wachsenden

Anzahl von Korruptionsskandalen wurde dem “Antikorruptionsgesetz” am 1. April 1982 ein “Zweites

Antikorruptionsgesetz” hinzugefügt, doch beide Gesetze ließen viele Schlupflöcher für Korruptionsfäl-

le offen.502 Erst mit dem Strafrechtsänderungsgesetz von 1998 wurde eine neue Ära der Korruptions-

bekämpfung in Österreich eingeleitet: “Nicht nur die Geschenkannahme durch Beamte, sondern auch

leitender Angestellte öffentlicher Unternehmen und auch Sachverständiger wurde für strafbar erklärt.”503

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Korruption und Amtsmissbrauch finden sich seither großteils in den

§§ 302 ff StGB: “Allerdings kann Korruption auch in Gestalt anderer Delikte wie Betrug (§§ 146 ff StGB),

Untreue (§ 153 StGB)1 oder Geschenkannahme durch Machthaber (§ 153a StGB) auftreten, ebenso wie

als Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB).”504

Mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 wurden einige für Österreich maßgebliche Ände-

rungen beschlossen, welche im Folgenden zusammengefasst werden:

• Erweiterung der österreichischen Gerichtsbarkeit: § 64 Abs. 1 Z 2 StGB, welcher die strafbaren

“Handlungen im Ausland, die ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bestraft werden” be-

stimmt, wurde dahingehend geändert, dass die österreichischen Strafgesetze § 304 ff nun auch für

österreichische Schiedsrichter_innen unabhängig vom Tatort gelten.505

• Der Zusatz 2a legt zudem fest, dass ein Korruptionsdelikt, das von einer_einem Österreicher_

in begangen oder “zugunsten eines österreichischen Amtsträgers oder Schiedsrichters” begangen500 vgl. Bundeskanzleramt 1964501 Marek und Jerabek 2011, S. 1502 vgl. Europäisches Parlament - Generaldirektion Wissenschaft 1998503 vgl. Preuschl 2011504 vgl. GRECO 2011, S. 3505 vgl. Bundesministerium für Justiz 2012, S. 8 ff

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25. Korruptionsprävention und -bekämpfung in Österreich

wurde, ebenso nach § 302 bis § 309 zu behandeln ist. Diese Gesetzesänderung vereinfacht die

Gesetzeslage insofern, dass nunmehr jede_r Österreicher_in für Korruptionsdelikte, seien sie im

Inland oder im Ausland getätigt worden, nach österreichischem Gesetz zu belangen ist.

• Erweiterung des Amtsträger_innenbegriffs: Laut Änderung des § 74 StGB (b) ist nunmehr Amts-

träger_in jede_r, der “für den Bund, ein Land, einen Gemeindeverband, eine Gemeinde, für eine

andere Person des öffentlichen Rechts, ausgenommen eine Kirche oder Religionsgesellschaft, für

einen anderen Staat oder für eine internationale Organisation Aufgaben der Gesetzgebung, Ver-

waltung oder Justiz als deren Organ oder Dienstnehmer wahrnimmt oder c. sonst im Namen der

in lit. b genannten Körperschaften befugt ist, in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzuneh-

men”.506

• Die Änderung impliziert auch erstmals inländische Abgeordnete vollständig in den Amtsträger_

innenbegriff. So werden mit dem neuen Amtsbegriff sämtliche Hierarchieebenen abgedeckt so-

wie Organe und Mitarbeiter_innen von Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand und

Universitäten.507

• Andere Tatbestände: Das mögliche Strafausmaß von § 309 (2) StGB “Geschenkannahme und Be-

stechung von Bediensteten oder Beauftragten” wurde angepasst: (3) Wer die Tat in Bezug auf einen

3.000 Euro übersteigenden Vorteil begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, übersteigt der

Vorteil jedoch 50.000 Euro mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestra-

fen.508

Im Jahr 2012 wurde mit dem Transparenzpaket, das seit 1. Jänner 2013 gültig ist und das Korruptions-

strafrechtsänderungsgesetz 2012, das Lobby-Gesetz, das Bezügebegrenzungs-BVG, die Änderungen des

Bundespräsidentenwahlgesetz sowie das Parteiengesetz 2012 und das Parteienförderungsgesetz 2012 um-

fasst509 ein weiterer wichtiger Schritt zur Korruptionsbekämpfung und -prävention gesetzt. Diese Geset-

zesänderungen entsprechen großteils den Empfehlungen von GRECO aus dem 3. Evaluierungsbericht

(vgl. dazu Kapitel 25.2.2.2 auf Seite 170).

25.2. Der GRECO-Bericht

Der GRECO-Bericht ist eine umfassende Analyse des Strafrechts zur Korruptionsbekämpfung im zu

prüfenden Staat, welcher in sogenannte “Peer Evaluations” unterteilt wird und von einem GRECO-

Evaluierungsteam (GET) wird. Der GRECO-Bericht erhebt die Schwachstellen des Strafgesetzes und

wird dem zu prüfenden Staat als eine Reihe von Änderungsempfehlungen zugestellt. Nach der zur Um-

setzung gesetzten Frist wird ein Umsetzungsbericht erstellt, der festlegt, ob und welche Umsetzungen der

Änderungsvorschläge zufriedenstellend sind und wenn nötig wird dem Bericht noch ein Zusatz angefügt.506 Bundesministerium für Justiz 2012, S. 16507 vgl. ebd., S. 21 ff508 vgl. ebd., S. 31 ff509 vgl. Republik Österreich Parlamentsdirektion 2012

166

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25. Korruptionsprävention und -bekämpfung in Österreich

Als Österreich der Staatengruppe gegen Korruption im Jahr 2006 beigetreten ist, stand GRECO bereits

am Ende der ersten und am Beginn der zweiten Evaluierungsrunde, weshalb Österreichs diese beiden

Runden gleichzeitig durchgeführt und in einem gemeinsamen Bericht, der bei der 38. Vollversammlung

von GRECO angenommen wurde, zusammengefasst wurde. Bis dato wurden drei Evaluierungsrunden

durchgeführt. Die vierte Evaluierungsrunde begann am 1. Jänner 2012.510

25.2.1. Die drei Evaluierungsrunden

Die erste Evaluierungsrunde beschäftigte sich mit den Themen “Unabhängigkeit, Spezialisierung und

vorhandene Mittel der nationalen Behörden, welche mit der Verhinderung und dem Kampf gegen die

Korruption betraut sind, sowie Ausmaß und Umfang der Immunitäten”, während sich die zweite Eva-

luierungsrunde den Themen “Erträge aus Korruptionsdelikten, Öffentliche Verwaltung und Korruption

sowie juristische Personen und Korruption” widmete.

Berichte und allgemeine Statistiken der Polizei zeigen auf, dass die Korruptionsfälle hauptsächlich Ver-

stöße gegen Amtspflichten, Missbrauch der Amtsgewalt, Geschenkannahme durch Amtsträger_innen und

Bestechung betreffen und im privaten Sektor oftmals mit Delikten wie Betrug, Veruntreuung, Geldwä-

scherei und Kridadelikten in Zusammenhang stehen. Obwohl Verbindungen zwischen diesen Korrupti-

onsfällen im privaten Sektor und dem organisierten Verbrechen, besonders im Baugewerbe, Bankensek-

tor, Kreditdienstleistungssektor, Beschaffungswesen und Glücksspiel gezogen werden können, sehen die

österreichischen Behörden im heimischen, öffentlichen Sektor keine besorgniserregenden Verbindungen.

Das österreichische Büro für Innere Angelegenheiten (BIA) gab 2006 eine Statistik der Jahre 2000 bis

2006 heraus, aus welcher hervorgeht, dass die Anzahl der Verdachtsfälle auf Missbrauch nach § 302 bis §

313 StGB von 2000 bis 2005 erheblich gewachsen ist. Vor allem Verletzungen des § 302 StGB Missbrauch

der Amtsgewalt stiegen von 194 Fällen im Jahr 2000 auf 752 Fälle 2005.511 Auch wenn diese Erhöhung

der gemeldeten Straftaten auf eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Korruptionsfällen schließen lässt, ist die

Zahl dennoch bedenklich.

Das GET schlussfolgert in dem gemeinsamen Bericht der ersten und zweiten Evaluierungsrunde 2008,

dass sich Österreich als eines der wenigen GRECO-Länder, welches das geänderte Strafrechtsüberein-

kommen noch nicht ratifiziert hat, in einem sehr frühen Stadium der Korruptionsbekämpfung befindet

und kein Sektor in Österreich immun gegen Korruption zu sein scheint.

Österreich hat kein aufeinander abgestimmtes System zur Korruptionsbekämpfung. Die verschiedenen

Behörden verfolgen jeweils ihre eigene Strategie zur Korruptionsbekämpfung und sehen zum Teil das

510 vgl. GRECO 2011511 “§ 302 (1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen in seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis,

im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffent-lichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mitFreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäftsmit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einembis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50.000 Euro übersteigenden Schadenherbeiführt.” (Marek und Jerabek 2011, S. 3)

167

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25. Korruptionsprävention und -bekämpfung in Österreich

Problem Korruption zu lösen alleinig als Fall der Gesetzgebung, obwohl Korruption ein maßgebliches

Problem der Wirtschaft und des Handelns ist. Das GET wurde häufig mit Bewusstseinsmangel kon-

frontiert. Die Frage, welche Arten von Anti-Korruptionsmaßnahmen in ihrem Aktionsradius bestehen,

konnten die meisten Verantwortlichen der Behörden nicht beantworten. Hier kommt wieder die Schwie-

rigkeit der verschiedenen Gesetze in den Bundesländern zum Vorschein. Das ehemalige Büro für Innere

Angelegenheiten des Bundesministeriums (BIA-BMI) wird vom GET als das führende Korruptionsbe-

kämpfungsinstitution in Österreich beschrieben.

Insgesamt wurden vom GET 24 Empfehlungen an Österreich ausgesprochen, von denen zwölf zur Gänze

und sieben teilweise umgesetzt wurden. Die Zufriedenheit von GRECO mit den Änderungen wurden im

Umsetzungsbericht vom 11. Juni 2010 erläutert.512

In der dritten Evaluierungsrunde wurden die Bereiche Strafbestimmungen und Parteienfinanzierung über-

prüft. In dem Bericht über die ersten beiden Evaluierungsrunden wurde noch angeführt, dass Österreich

erst am Beginn der Korruptionsbekämpfung steht. Nach der dritten Evaluierungsrunde wurde vom GET

bereits eine Verbesserung anerkannt, die den vorgegebenen Standards ähnelt. Für die Umsetzung der Än-

derungsvorschläge aus dem dritten Evaluierungsbericht setzte GRECO Österreich eine Frist bis zum 30.

Juni 2013.513

25.2.2. Empfehlungen und Zufriedenheit der Änderungen

25.2.2.1. Erste und zweite Evaluierungsrunde – Umsetzungsbericht

Aus dem Umsetzungsbericht der ersten und zweiten Evaluierungsrunde geht hervor, dass die Hälfte der

Änderungsvorschläge zufriedenstellend behandelt und umgesetzt und damit grundsätzliche Schritte ge-

setzt wurden.

Die zufriedenstellende Umsetzung des Änderungsvorschlages, die Rollen der Zuständigkeit für die Kor-

ruptionsbekämpfung zu klären, basiert hauptsächlich auf der Umbenennung des Bundesministeriums für

Innere Angelegenheiten (BIA-BMI) in das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbe-

kämpfung (BAK) und der Errichtung der Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) im Jänner 2009. Diese

Änderungen waren wichtige Schritte zur Festlegung der Rolle des damaligen BIA-BMI in der Korrupti-

onsbekämpfung und zur Anerkennung der Korruption als Problem in Österreich.

Auf Empfehlung des GET wurde das Institut für Konfliktforschung (IKF) beauftragt, eine Studie mit dem

Ziel, einen empirischen Überblick über die Auswirkungen und die Art der Korruption in Österreich zu

erhalten, durchzuführen. Gleichzeitig führten die österreichischen Behörden eine wissenschaftlich gleich-

wertige Studie mit dem Titel “Korruption – Subjektive Wahrnehmungen und Gegenstrategien” durch.

512 vgl. GRECO 2008 und Ders. 2010513 vgl. ders. 2011

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25. Korruptionsprävention und -bekämpfung in Österreich

Eine weitere Folge der Empfehlungen war die Gründung eines behördenübergreifenden Komitees unter

der Bezeichnung “Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung”514 im Jahr 2008, welches vom

Justizministerium in der Verwaltung unterstützt wird und der Weiterentwicklung und Vereinheitlichung

der Korruptionsbekämpfungsstrategien in den Bundesländern dienen soll. Diese Umsetzung wird von

GRECO nur als teilweise zufriedenstellend beschrieben, da eine genaue Aufgabenverteilung, die bei we-

nigen Tagungen im Jahr umso wichtiger ist, fehlt.

Folgende Empfehlungen wurden noch nicht umgesetzt:

“GRECO empfahl a) die Schaffung von Richtlinien, welche spezifische und objektive Krite-

rien festlegen, anhand derer festgestellt werden kann, ob eine Handlung im Zusammenhang

mit der Amtstätigkeit eines Parlamentariers steht und daher die Immunität dieses Mitglieds

zum Tragen kommt und allenfalls aufgehoben werden kann und b) sicherzustellen, dass die-

se Richtlinien die Erfordernisse des Kampfes gegen die Korruption berücksichtigen und c)

von den zuständigen Parlamentsausschüssen auf Bundes- und Landesebene zu fordern, die

Entscheidung, in einem bestimmten Fall die Immunität aufzuheben oder nicht, zu begrün-

den.

GRECO empfahl die Schaffung von präzisen Kriterien für eine beschränkte Zahl von Fäl-

len in welchen die Auskunftserteilung verweigert werden kann im Hinblick auf eine Verein-

fachung des Zugangs zu Information und Sicherstellung, dass solche Weigerungen von der

betroffenen Person bekämpft werden können.

GRECO empfahl a) die Einführung eines Schutzes für sogenannte „whistle blower“ für alle

Bundesmitarbeiter, das heißt Beamte und Vertragsbedienstete und b) jene Bundesländer, die

derzeit noch keine solche Schutzmechanismen haben, einzuladen, diese zu schaffen.

GRECO empfahl a) die Schaffung eines Rahmens, um mit dem Wechsel von Bundesbeam-

ten in den privaten Sektor umzugehen; b) jene Länder, die noch keine solchen Maßnahmen

oder angemessene Mechanismen haben, um Interessenskonflikte zu vermeiden, einzuladen,

solche Maßnahme einzuführen und c) die Kontrolle der Vermögens- und Interessenerklä-

rung, welche von Parlamentariern und leitenden Angestellten der Exekutive vorgelegt werden

müssen.

GRECO empfahl die Schaffung von Anleitungen für Staatsanwälte, welche die Anwendung

des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes erleichtern und systematische Fortbildung für die

zuständigen Polizeibeamten, Staatsanwälte und Richter zu entwickeln.”515

514 Das Koordinationsgremium besteht aus Vertreter_innen der Parlamentsdirektion, verschiedener Ministerien (Bundeskanz-leramt, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Justiz, Bundesministeri-um für Wirtschaft, Familie und Jugend), der Bundesländer, verschiedener Behörden (Korruptionsstaatsanwaltschaft, Bürofür Interne Angelegenheiten – seit Jänner 2010 Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention –BAK, Finanzmarktaufsicht) ebenso wie Vertreter_innen des privaten Sektors (Wirtschaftskammer, Gewerkschaft öffentli-cher Dienst, Notariatskammer, Rechtsanwaltskammer). (vgl. GRECO 2010, S. 4)

515 Ders. 2011, S. 28 ff

169

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25. Korruptionsprävention und -bekämpfung in Österreich

25.2.2.2. Dritte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht

Der Evaluierungsbericht beschreibt das österreichische Strafrecht als in manchen Abschnitten fortschritt-

lich und über die Anforderungen hinausgehend. Die §§ 304 bis 307 behandeln die Tatbestände der “akti-

ven und passiven Korruption”516 und des “Anfütterns”517 im Vergleich zu den anderen GRECO-Ländern

sehr präzise.

Das GET-Team äußerte sich dennoch kritisch zu den Begrifflichkeiten im StGB. Es wurde empfohlen,

den Amtsträger_innenbegriff zu erweitern und genauer zu definieren. Diese Empfehlung wurde im Kor-

ruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 berücksichtigt.

Weiter empfahl das GET-Team “die Anwendung der §§ 305 und 307a des StGB (betreffend aktive und

passive Bestechung, ohne Verletzung einer Amtspflicht) zu überprüfen, und zwar betreffend das Erfor-

dernis, dass der entsprechende Vorteil entgegen eines dienst- oder organisationsrechtlichen Verbotes sein

muss, um etwaige Auswirkungen auf die Rechtssicherheit, einschließlich bei der Untersuchung und Ver-

folgung von Korruptionsdelikten, abzuklären, und erforderlichenfalls die entsprechenden Maßnahmen zu

treffen.”518

Bei der Gesetzesänderung 2008 wurden bezüglich Bestechung die neuen §§ 168c und 168d eingeführt,

die alten Gesetze jedoch nicht aufgehoben oder hinzugefügt. Unterschiedliche Gesetze zum selben Fall

sind gefährlich und hinderlich in der Sicherstellung der gerechten Behandlung. Auch bei Fällen von Be-

stechung und Intervention sei zu prüfen, ob eine angemessene Behandlung gewährleistet ist. § 307 StGB

(“Tätige Reue”) ist im Vergleich zu anderen Ländern auf Bestechende_n und Bestochenen anwendbar und

gilt als Möglichkeit zur Straffreiheit. Dies wird im Evaluierungsbericht kritisiert, da dadurch sehr ernste

Korruptionsfälle unbestraft bleiben können.519

25.3. Korruptionsbekämpfungseinrichtungen in Österreich

25.3.1. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention undKorruptionsbekämpfung (BAK)

Im Zuge der Unterzeichnung und Ratifizierung zahlreicher internationaler Abkommen zur Bekämpfung

der Korruption, besteht dadurch für Österreich eine umfassende völkerrechtliche Verpflichtung, spezi-

elle Maßnahmen in diesem Bereich umzusetzen. So etwa sieht die UN-Konvention die Errichtung einer

516 Aktive und passive Bestechung beschreiben den Vor- und Hergang der Tatbestände. Wird einem_r Amtsträger_in ein nichtgebührender Vorteil – sei er materieller oder immaterieller Natur – für eine pflichtwidrige Handlung geboten, so nenntman den Tatvorgang aktive Bestechung. Passive Bestechung hingegen bedeutet, dass der_die Amtsträger_in jenen Vorteilbietet. Beide Tatbestände sind mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen. (vgl. Transparency International Schweiz 2012)

517 Anfüttern ist ein Vorgang, der die über längere Dauer steigende Anzahl von Aufmerksamkeiten und kleinen Geschenkenbeschreibt, der als Ziel die Abhängigkeit von Entscheidungsträger_innen hat. (vgl. ebd.)

518 GRECO 2011, S. 31519 vgl. ebd., S. 34 ff

170

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25. Korruptionsprävention und -bekämpfung in Österreich

eigenen Einrichtung zur Korruptionsprävention und einer spezialisierten Strafverfolgungsbehörde vor

(Art. 6 und 36). Bis zum 31. Dezember 2009 wurde die Aufgabe der Korruptionsprävention und Korrup-

tionsbekämpfung in Österreich vom Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) wahrgenommen.520 Das

BIA wurde mittels Erlass am 31. Jänner 2001 im Bundesministerium für Inneres eingerichtet, gehörte

daher von Anfang an zur obersten Sicherheitsbehörde und war als dessen Hilfsapparat vorgesehen.521

Im Bereich der Korruptionsprävention wurden vom BIA sämtliche Vorträge, Schulungen und Seminare

abgehalten sowie der Österreichische Anti-Korruptions-Tag eingeführt. Zudem wurde die International

Anti-Corruption Summer School (IACSS) organisiert, wobei diese zum Teil durch die Mitfinanzierung

der Europäischen Kommission zu Stande kommen konnte. Auch durch die erfolgreiche Korruptionsbe-

kämpfung durch das Büro für interne Angelegenheiten wurde es ermöglicht, zahlreiche Korruptions- und

Amtsmissbrauchsfälle aufzuklären.522

Am 1. Jänner 2010 wurde das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)

eingerichtet. Es sollte als Nachfolgeeinheit des Büros für interne Angelegenheiten dienen.523 Durch diese

neue Einrichtung des Bundesministerium für Inneres wurden die erfolgreichen und international hoch

angesehenen Tätigkeiten des BIA aufgewertet. Zudem wurde der bisherige Aufgabenbereich erheblich

erweitert. Schließlich wurde durch die Errichtung des BAK einer der 24 Empfehlungen der Staatengrup-

pe gegen Korruption (GRECO) gefolgt, welche die bisherige Arbeit des BIA bereits sehr lobte, jedoch

dessen weitere Stärkung empfahl.524 Die Arbeit des BAK basiert grundsätzlich auf dem 4-Säulen-Modell

der Korruptionsbekämpfung, wobei hier Prävention, Edukation, kriminalpolizeiliche Ermittlungen und

internationale Kooperation im Fokus stehen.525 Konkret zählen zu dessen Aufgaben die wirksame, bun-

desweite Prävention, Verhinderung und Bekämpfung des Phänomens der Korruption. Das Bundesamt

arbeitet eng mit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Kor-

ruption (WKStA) zusammen und ist zudem für die Kooperation mit ausländischen und internationalen

Facheinrichtungen in sicherheits- und kriminalpolizeilichen Belange zuständig.526

25.3.2. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung vonWirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA)

Aufgrund der steigenden Anzahl umfangreicher Wirtschaftsstrafsachen, mit zunehmenden internatio-

nalen Verflechtungen, sah sich die österreichische Justiz in den letzten Jahren gezwungen, entsprechende

Maßnahmen zu ergreifen.527 Insbesondere aufgrund eines vor kurzem in Kraft getretenen strafrechtlichen

Kompetenzpaketes528 war die Justiz aufgerufen, umfangreiche Neustrukturierungen durchzuführen, um

520 vgl. Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung 2012, S. 7521 vgl. Vogl 2012, S. 29522 vgl. Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung 2012, S. 7523 vgl. ebd.524 vgl. Achathaler, Domenica und Pázmándy 2011, S. 50525 vgl. Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung 2012, S. 5526 vgl. ebd., S. 8527 vgl. Bundesministerium für Justiz 2013528 Am 30. November 2010 wurde vom Nationalrat das strafrechtliche Kompetenzpaket beschlossen. Dies ist ein Bundesge-

setz, das Bestimmungen über die Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung 1975, des Staatsanwaltschafts-

171

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25. Korruptionsprävention und -bekämpfung in Österreich

die zunehmende Wirtschaftskriminalität weitgehend einzudämmen. Seit dem 1. September 2011 besteht

daher die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftssachen und Korruption (WKStA),

welche die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) ersetzt.529 Die WkStA soll nun über die entsprechen-

de Kompetenz und Expertise verfügen, die großen Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen effizient zu

verfolgen. Im Februar 2013 wurden in der WKStA 20 Staatsanwält_innen beschäftigt, wobei geplant ist,

den Personalstand allmählich zu erhöhen.530

Im Grunde ist die WKStA für schwere Amts- und Korruptionsdelikte zuständig, wobei hier der Amts-

missbrauch ausgenommen ist. Die vorhin angesprochenen großen Wirtschafts- und Korruptionsstrafsa-

chen beziehen sich auf Wirtschaftsdelikte mit einem Schadensbetrag, der fünf Millionen Euro übersteigt.

Zudem gehören zu ihrem Zuständigkeitsbereich sogenannte “Bilanzfälschungsdelikte” großer Unterneh-

men. Neu seit dem 1. September 2012 ist, dass auch Finanzstrafdelikte, die einen Schadensbetrag von fünf

Millionen Euro übersteigen, in den Aufgabenbereich der WKStA fallen. Eine besondere Kompetenz der

Zentralen Staatsanwaltschaft ist die Möglichkeit des “An-sich-Ziehens” (Opt-In) von bestimmten Verfah-

ren. Diese kann dann in Anspruch genommen werden, wenn besonderes öffentliches Interesse an der

Aufklärung einer bestimmten Straftat besteht,oder die tatverdächtige Person von besonderer Bedeutung

ist.531

Im Zuge der Tätigkeiten der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftssachen und

Korruption wurde für eine Probezeit von zwei Jahren ein internetbasiertes anonymes Hinweisgeber_

innensystem zur Korruptionsbekämpfung installiert. Gerade im Bereich der Verfolgung von Wirtschafts-

strafsachen und Korruption ist es nötig, effektive Strategien und Maßnahmen zu entwickeln und dafür

notwendige Behörden einzurichten. Das Hinweisgeber_innensystem der WKStA bietet die Möglichkeit,

dass mögliche Beteiligte anonym über einen Postkasten kommunizieren. Diese Meldungen dienen dann

als Ermittlungsansätze oder als Voraussetzung eines konkreten Verdachts, um ein Strafverfahren einzu-

leiten. Das anonyme Hinweisgeber_innensystem zielt auf die Aufklärung folgender Schwerpunkte ab:532

• Korruption

• Wirtschaftsstrafsachen

• Sozialbetrug

• Finanzstrafsachen

• Bilanz- und Kapitalmarktdelikte

• Geldwäscherei

gesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz beinhaltet. (vgl. Bundesmi-nisterium für Justiz 2013)

529 vgl. Reindl-Krauskopf et al. 2012, S. 131530 vgl. Bundesministerium für Justiz 2013531 vgl. ebd.532 vgl. ebd.

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26. Korruptionsbekämpfung in Deutschland

In diesem Kapitel wird die Korruptionsbekämpfung in Deutschland genauer betrachtet, um deutlich zu

machen, welche Maßnahmen in anderen Ländern getroffen werden, um gegen Korruption vorzugehen.

Deutschland liegt beim Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transparency International im Mit-

telfeld, was darauf hinweist, dass Korruption auch dort kein seltenes Phänomen ist. Da Österreich immer

wieder an Deutschland gemessen wird, soll analysiert werden, welche Maßnahmen in Österreich noch

ergriffen werden können, um gezielter gegen Korruption vorzugehen.

26.1. Überblick über das Korruptionsaufkommen in Deutschland

Deutschland erreichte im Jahr 2012 bei dem von Transparency International durchgeführten Korrupti-

onswahrnehmungsindex (CPI) 79 von 100 Punkten und belegt somit den 13. Platz. Im Vergleich zum

Vorjahr konnte ein Platz gut gemacht werden, jedoch befindet sich Deutschland weiterhin im Mittelfeld

des Rankings. Um in den nächsten Jahren eine bessere Platzierung erzielen zu können, sind in erster Linie

Reformen im Bereich der Abgeordnetenbestechung von großer Bedeutung. Des Weiteren ist die Verschär-

fung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung Voraussetzung dafür, dass die UN-Konvention

gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert werden kann. Diese wurde bereits vor zehn Jahren von der dama-

ligen Regierung unterschrieben.533

Wie auch immer Korruption in Deutschland gemessen wird, wird schnell klar, dass im Bereich der Kor-

ruptionsbekämpfung noch Aufholbedarf besteht. Nicht nur, dass in den letzten Monaten von unterschied-

lichsten Seiten die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption massiv eingefordert wurde, auch

außerhalb des Strafrechts bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Korruptionsbekämpfung auszuweiten. So

werden zum Beispiel immer wieder der Mangel an Informationsfreiheit in Deutschland und die Tatsache,

dass noch immer fünf Bundesländer kein Informationsfreiheitsgesetz haben, kritisiert.534

26.2. Das deutsche Strafrecht

Die strukturellen Rahmenbedingungen in Bezug auf das Problem der Korruption werden in Deutschland

folgendermaßen geregelt. Einerseits werden alle strafbaren Handlungen einheitlich durch das Strafge-

setzbuch (StGB) geregelt. Andererseits bestehen für Beamt_innen in jedem Bundesland eigene Beamt_533 vgl. Transparency International Deutschland 2012a534 vgl. Wolf 2011, S. 5

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26. Korruptionsbekämpfung in Deutschland

innengesetze. Im Grunde gibt es aber keine wesentlichen Unterschiede in der Sanktionierung von kor-

ruptem Verhalten von Beamt_innen. Des Weiteren wird das Problem der Korruption in den Kommunen,

den Ländern und in der Bundesverwaltung auf unterschiedliche Weise geregelt. Besondere Unterschiede

ergeben sich in der Frage, welche Präventionsmaßnahmen ergriffen werden.535

Im deutschen Strafgesetzbuch besteht für Korruption kein eigener Tatbestand. Es wird mit neun ver-

schiedenen Straftatbeständen bestraft, die in Verbindung mit dem Korruptionstatbestand stehen:536

• § 108b StGB: Wähler_innenbestechung

• § 108e StGB: Abgeordnetenbestechung

• § 299 StGB: Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

• § 300 StGB: besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

• § 331 StGB: Vorteilsnahme von Amtsträger_innen

• § 332 StGB: Bestechlichkeit von Amtsträger_innen

• § 333 StGB: Vorteilsgewährung bei Amtsträger_innen

• § 334 StGB: Bestechung von Amtsträger_innen

• § 335 StGB: besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträger_innen

Unter dem Begriff des_der Amtsträger_in, der in den §§ 331 bis 335 vorkommt, werden Beamt_innen

und Richter_innen sowie alle anderen Beschäftigten der staatlichen Verwaltung zusammengefasst. Eine

korrupte Handlung dieser betreffenden Personen hat nicht nur strafrechtliche Folgen, sondern ist auch

mit dem Verlust des Amtes oder des Arbeitsplatzes verbunden.537

Neben den gerade aufgezeigten klassischen Korruptionsdelikten sieht das deutsche Strafrecht noch andere

Straftatbestände vor, welche in Verbindung mit korruptem Handeln sanktioniert werden. Darunter fallen

etwa Taten wie Geldwäsche, Betrug oder Untreue. Außerdem zählt nicht nur das Strafgesetzbuch zu den

rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, auch das Gesetz zur Bekämpfung der internationalen

Bestechung und das EU-Bestechungsgesetz kommen bei der rechtlichen Korruptionsbekämpfung zum

Tragen.538

Kritik in Bezug auf das deutsche Strafgesetz wird allerdings immer heftiger von Transparency International

laut. Von besonderer Wichtigkeit ist die Novellierung des § 108e StGB. Die Abgeordnetenbestechung in

Deutschland muss verschärft werden und jener im Ausland angepasst werden. Ohne eine Neuregelung des

535 vgl. Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin 2008, S. 65 f536 vgl. ebd., S. 66537 vgl. ebd., S. 67538 vgl. ebd.

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26. Korruptionsbekämpfung in Deutschland

Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung kann auch die UN-Konvention gegen Korruption nicht

ratifiziert werden. Diese wurde zwar bereits vor zehn Jahren von Deutschland unterschrieben, jedoch kann

sie ohne Ratifizierung nicht in gültiges, deutsches Recht umgesetzt werden. 161 Länder hingegen haben

sie inzwischen schon ratifiziert. Bis dato wurden zwar bereits drei Gesetzesvorschläge zur Neuregelung

des § 108e StGB eingebracht, jedoch fand keiner von ihnen im Bundestag eine Mehrheit.539

26.3. Korruptionsprävention in Deutschland

Im Zuge der Korruptionsprävention in Deutschland wird in erster Linie das Informationsfreiheitsgesetz

diskutiert. Die Geheimhaltung wichtiger Verwaltungsinformationen führt vor allem dazu, dass die politi-

sche Führung der Verwaltung geschützt wird und die Kontrolle der getroffenen Entscheidungen durch

Bürger_innen und Medien dadurch erschwert wird.540 Seit dem 1. Jänner 2006 gilt allerdings in Deutsch-

land das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Durch dieses Gesetz ist es nunmehr möglich,

Auskunft über und Einsicht in Akten zu erhalten. Diese Tendenz zur Offenheit und Transparenz trägt

dazu bei, präventiv gegen Korruption vorgehen zu können und im Einzelfall sogar dazu, Korruption

aufzudecken.541

Besondere Bemühungen im Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes kamen im Jahr 2011 von Tran-

parency International Deutschland. Die NGO kümmerte sich vor allem um die Weiterentwicklung des

Gesetzes, wobei sie sich an Veranstaltungen und Gesprächen beteiligte und teilweise am Entwurf des

Hamburger Transparenzgesetzes mitgeholfen hat.542 Hamburg hat so wie zehn andere Bundesländer und

der Bund Deutschland selbst ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen. Seit dem 6. Oktober 2012 ist jedoch

auch das Hamburger Transparenzgesetz in Kraft, welches die Hamburger Verwaltung dazu verpflichtet,

künftig einen Großteil der Unterlagen von vornherein zu veröffentlichen. Innerhalb der nächsten zwei

Jahre sollte also ein umfangreiches Informationsregister aufgebaut werden, welches im Internet Zugriff

auf Daten, Dokumente und Verträge erlaubt. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zum vorher gel-

tenden Informationsfreiheitsgesetz dar, bei dem Behörden nur auf Antrag Auskunft geben mussten. Das

neue Transparenzgesetz soll in erster Linie Korruption erschweren, jedoch auch Steuerverschwendung

vorbeugen, Misstrauen abbauen und Vertrauen in Politik und Verwaltung stärken. Des Weiteren sollen

dadurch Verwaltungsabläufe vereinfacht und die Mitbestimmung der Bürger_innen erleichtert werden.543

539 vgl. Transparency International Deutschland 2012b, S. 5 f540 vgl. Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin 2008, S. 129541 vgl. Transparency International Deutschland 2009, S. 11542 vgl. ders. 2011, S. 18 f543 vgl. ders. 2012b, S. 16

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27. Fazit

Seit den 1990er-Jahren ist die Korruptionsbekämpfung in vielen Ländern maßgeblich verstärkt worden,

was auch an der Zahl der aufgedeckten und zur Anzeige gebrachten Korruptionsfälle zu sehen ist. Der

Grundstein der effektiven Korruptionsbekämpfung wurde Ende der 1990er-Jahre mit der Errichtung von

eigens für Korruption zuständigen Organisationen wie GRECO, OLAF oder Transparency International

gelegt. Diese haben mit verschiedenen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bedeutende Verände-

rungen erreicht und sich dafür eingesetzt, die noch immer bestehenden Defizite in der Korruptionsbe-

kämpfung und -prävention – vor allem in Bezug auf Transparenz, wirksame Kontrollen und Aufklärung

– zu beheben. Dass Österreich laut dem Korruptionswahrnehmungsindex 2012 im weltweiten Vergleich

nur noch auf Platz 25 liegt und somit seit 2005 um zehn Plätze abgerutscht ist, ist zwar bedenklich, jedoch

in erster Linie auf die erhöhte, öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen.544

Mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 wurden einige von GRECO kritisierte Defizite in

der österreichischen Korruptionsbekämpfung geschlossen. Vor allem die Erweiterung des Amtsträger_

innenbegriffs und die Erweiterung der österreichischen Gerichtsbarkeit stellen einen Fortschritt dar. Laut

Vorstand und Beirat von Transparency International – Austrian Chapter wird die Verabschiedung dieser

Gesetze zwar positiv anerkannt, allerdings aufgrund mangelnder Präzision nach wie vor als nicht ausrei-

chend empfunden.545

544 vgl. Transparency International 2012d545 vgl. ebd.

177

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Teil VII.

Mediendiskursanalyse zu aktuellenKorruptionsfällen in Österreich

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28. Einleitung

In den folgenden Kapiteln werden fünf aktuelle Korruptionsaffären in Österreich mediendiskursanaly-

tisch aufgearbeitet:

• Telekom-Affäre

• BUWOG-Affäre

• Tetron-Affäre

• Inseratenaffäre

• Part-of-the-Game-Affäre

Die Mediendiskursanalyse beruht dabei auf der Diskurstheorie Foucaults und ist eine “Querschnittsdiszi-

plin”. Es kann zwischen Spezialdiskursen, die bei den wissenschaftlichen Disziplinen eingesetzt werden,

und den Interdiskursen, welche alle nicht-wissenschaftlichen Diskurse einschließen, unterschieden wer-

den.546

Ein Diskursstrang enthält einzelne Diskursfragmente, die vom selben Thema handeln. Die verschiede-

nen Diskursstränge wiederum sind miteinander verflochten und beeinflussen sich gegenseitig. Dadurch

ergeben sich diskursive Effekte. Die Diskursstränge beruhen auf unterschiedlichen diskursiven Ebenen,

wie zum Beispiel der Politik oder den Medien. Diese Diskursebenen wirken aufeinander und nutzen sich

gegenseitig. Die diskursiven Ereignisse werden von den Medien beeinflusst und dadurch auch in eine be-

stimmte Richtung gelenkt. Ziel der Diskursanalyse ist die historische und gegenwartsbezogene Analyse

und Kritik der Diskursstränge. Zuerst werden die einzelnen Diskursstränge auf den verschiedenen Dis-

kursebenen bearbeitet. Danach wird herausgearbeitet, wie die einzelnen diskursiven Ebenen zueinander

stehen.547

Nach einer Grobanalyse folgt jeweils eine Feinanalyse einzelner Diskursfragmente, die aus folgenden

Schritten besteht: Bei der Analyse des institutionellen Rahmens lässt sich jedes Diskursfragment einem

Medium, einem_einer Autor_in oder bestimmten Ereignissen zurechnen. Die Analyse der Text-Oberfläche

besteht aus einer Analyse der grafischen Gestaltung wie Grafiken, Titeln und Untertiteln oder auch aus

Sinneinheiten. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Analyse des Einsatzes sprachlich-rhetorischer Mittel,

546 vgl. Jäger 1999547 vgl. ebd.

181

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28. Einleitung

wobei Argumentationsstrategien, Anspielungen oder der Wortschatz analysiert werden. Bei der Analyse

der inhaltlich-rhetorischen Aussagen steht das Gesellschaftsverständnis oder das Technikverständnis im

Vordergrund. Im letzten Schritt wird auf die Interpretation eingegangen. Dabei werden die verschiedenen

Elemente der Materialaufbereitung zueinander in Beziehung gestellt.548

548 vgl. Jäger 1999

182

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29. Ausgewählte Medien

Für die Mediendiskursanalyse wurden verschiedene Printmedien aus dem deutschsprachigen Raum ge-

wählt. Im Folgenden werden diese mit ihren Charakteristika wie Reichweite, Ausrichtung etc. beschrieben.

29.1. Der Standard

Beim Standard handelt es sich um eine österreichische Tageszeitung die von Montag bis Samstag erscheint.

Herausgeber sind Oscar Bronner und Alexandra Föderl-Schmid. Den Hauptanteil der Leser_innen hat

der Standard in Wien. Blattlinie laut Offenlegung gemäß § 25 MedienG: “derStandard.at ist ein liberales

Online-Medium. Es ist unabhängig von politischen Parteien, Institutionen und Interessengruppen und

wendet sich an alle Leser_innen, die hohe Ansprüche an eine gründliche und umfassende Berichterstat-

tung sowie an eine fundierte, sachgerechte Kommentierung auf den Gebieten von Wirtschaft, Politik,

Kultur und Gesellschaft stellen.”549 Laut Media-Analyse 2012 erreichte die Tageszeitung einen Markt-

anteil von 5,0 Prozent beziehungsweise 358.000 Leser_innen (55,6 % Männer, 44,4 Prozent Frauen).

Der Leser_innenkreis der Zeitung besitzt einen überwiegend hohen Bildungsgrad, 61 % der Leser_innen

haben Matura. Der Akademiker_innenanteil beläuft sich auf immerhin 27 %. Darüber hinaus lesen viele

Berufstätige diese Tageszeitung (72 %). Ebenfalls beachtlich ist der Anteil an Schüler_innen und Student_

innen (12 %). Die Altersstruktur nach Marktanteil gliedert sich folgendermaßen:550

• 14 bis 19 Jahre: 3,6 Prozent

• 20 bis 29 Jahre: 5,8 Prozent

• 30 bis 39 Jahre: 4,9 Prozent

• 40 bis 49 Jahre: 6,0 Prozent

• 50 bis 59 Jahre: 5,3 Prozent

• 60 bis 69 Jahre: 4,9 Prozent

• 70 Jahre und älter: 3,4 Prozent

549 Der Standard 2012s550 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012

183

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29. Ausgewählte Medien

Der Standard online wird als “derStandard.at GmbH” geführt und umfasst neben der Haupt-Domain

derStandard.at weitere Sub-Domains. Geschäftsführer_ innen sind aktuell Alexander Liaunig, Alexander

Mitteräcker und Gerlinde Hinterleitner, wobei letztere die Chefredaktion übernimmt. derStandard.at war

mit 16.688.084 Visits und 3.418.357 Unique Clients im März 2013 die meistbesuchte Website unter den

österreichischen Tageszeitungen.551

29.2. Die Presse

Die Presse erscheint wochentags und verfügt über eine eigene Sonntagsausgabe. Herausgeber ist die Di-

gital GmbH & Co KG in Wien. Die Geschäftsführung setzt sich aus Michael Tillian und Herwig Langan-

ger zusammen. Als Chefredakteur verantwortlich ist Rainer Nowak, sein Stellvertreter ist Florian Asamer.

Blattlinie laut Offenlegung gemäß § 25 MedienG: “Die Presse vertritt in Unabhängigkeit von den politi-

schen Parteien bürgerlich-liberale Auffassungen auf einem gehobenen Niveau. Sie tritt für die parlamenta-

rische Demokratie auf der Grundlage des Mehrparteiensystems und die Rechtsstaatlichkeit ein. Die Presse

bekennt sich zu den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit bei Aufrechterhaltung der Eigenverantwort-

lichkeit des Staatsbürgers, zur Wahrung des privaten Eigentums unter Beachtung seiner Verpflichtungen

gegenüber der Gesellschaft, zu den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft, zur freien unternehme-

rischen Initiative und zum Leistungswettbewerb [...] Stellung zu nehmen und Kritik zu üben wird von

der Tageszeitung Die Presse als ihre Aufgabe und ihr unveräußerliches Recht angesehen.”552 Laut Media-

Analyse 2012 erreichte die Tageszeitung einen Marktanteil von 3,7 Prozent beziehungsweise 266.000 Le-

ser_innen (52,7 % Männer, 47,3 % Frauen). Somit ist sie in Österreich die viertgrößte Tageszeitung. Die

Personen, die diese Zeitung lesen, weisen ein höheres Ausbildungsniveau auf, ihr durchschnittliches Haus-

haltseinkommen liegt über 3.000 Euro brutto monatlich. Die Altersstruktur nach Marktanteil gliedert sich

folgendermaßen:553

Altersstruktur:

• 14 bis 19 Jahre: 2,1 Prozent

• 20 bis 29 Jahre: 2,8 Prozent

• 30 bis 39 Jahre: 3,2 Prozent

• 40 bis 49 Jahre: 4,4 Prozent

• 50 bis 59 Jahre: 4,1 Prozent

• 60 bis 69 Jahre: 4,1 Prozent

• 70 Jahre und älter: 4,5 Prozent

551 vgl. Österreichische Webanalyse 2013552 Die Presse 2013b553 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012

184

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29. Ausgewählte Medien

Der Online-Auftritt der Zeitung unter diePresse.at erreichte im März 2013 4.955.641 Visits und 1.676.503

Unique Clients.554

29.3. Salzburger Nachrichten

Die Salzburger Nachrichten erscheinen täglich. Geschäftsführer sind Max Dasch, Winfried König, Ro-

man Minimayr und Martin Hagenstein. Chefredakteur ist Manfred Perterer, seine Stellvertreter sind Viktor

Hermann und Andreas Koller. Blattlinie laut Offenlegung gemäß § 25 MedienG: “Die Salzburger Nach-

richten sind eine parteipolitisch unabhängige Tageszeitung, dem christlichen Weltbild verpflichtet, und

treten unabdingbar für die Freiheit des einzelnen Menschen ein. Die Salzburger Nachrichten sind gegen

jede totalitäre Herrschaftsform, respektieren die von der UNO deklarierten Menschenrechte und beken-

nen sich zu einem neutralen demokratischen Österreich, zur Rechtstaatlichkeit und zum System der sozia-

len Marktwirtschaft. Die Salzburger Nachrichten sehen in der Erfüllung ihrer Aufgabe, der Information

und der Kontrolle, einen wesentlichen Beitrag zur demokratischen Gesellschaft. Die Freiheit der Journa-

listen, nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten zu können, ist durch den Herausgeber garantiert.”555

Laut Media-Analyse 2012 erreichte die Tageszeitung einen Marktanteil von 3,7 Prozent beziehungsweise

263.000 Leser_innen (51,7 % Männer, 48,3 % Frauen). Die Altersstruktur nach Marktanteil gliedert sich

folgendermaßen:556

• 14 bis 19 Jahre: 2,6 Prozent

• 20 bis 29 Jahre: 3,0 Prozent

• 30 bis 39 Jahre: 2,9 Prozent

• 40 bis 49 Jahre: 4,0 Prozent

• 50 bis 59 Jahre: 4,0 Prozent

• 60 bis 69 Jahre: 5,2 Prozent

• 70 Jahre und älter: 3,6 Prozent

Der Online-Auftritt unter www.salzburg.com erreichte im März 2013 1.445.248 Visits und 656.155 Unique

Clients.557

554 vgl. Österreichische Webanalyse 2013555 Salzburger Nachrichten 2012556 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012557 vgl. Österreichische Webanalyse 2013

185

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29. Ausgewählte Medien

29.4. Oberösterreichische Nachrichten

Bei den Oberösterreichischen Nachrichten handelt es sich um ein regionale Tageszeitung. Herausgeber

ist die Online GmbH & Co KG mit Sitz in Linz von Rudolf Andreas Cuturi. Chefredakteur ist Andreas

Mandlbauer. Die Zeitung weist einen starken regionalen Bezug auf, der sich in sechs Teilregionen Ober-

österreichs zeigt: Linz, Wels, Steyr, Salzkammergut, Innviertel und Mühlviertel. Laut Media-Analyse 2012

hat die Zeitung 305.000 Leser_innen (52,1 % Männer, 47,9 % Frauen). Das entspricht einer Reichweite

von 4,3 %. Die Altersstruktur nach Marktanteil gliedert sich folgendermaßen:558

• 14 bis 19 Jahre: 3,2 Prozent

• 20 bis 29 Jahre: 2,5 Prozent

• 30 bis 39 Jahre: 3,0 Prozent

• 40 bis 49 Jahre: 4,2 Prozent

• 50 bis 59 Jahre: 4,7 Prozent

• 60 bis 69 Jahre: 5,7 Prozent

• 70 Jahre und älter: 6,4 Prozent

Der Online-Auftritt unter www.nachrichten.at erreichte im März 2013 2.222.945 Visits und 744.810 Uni-

que Clients.559

29.5. Der Kurier

Seit 1954 wird der Kurier täglich von der Kurier Zeitungsverlag und Druckerei GmbH herausgegeben.

Thomas Kralinger ist seit 2007 der Geschäftsführer des Kurier und führt gemeinsam mit Hans-Georg

Otto die Geschäfte. Als Chefredakteur ist Helmut Brandstätter zuständig. Mit einer Leser_innenschaft von

610.000 Personen (52,5 % Männer, 47,5 % Frauen) und einer Reichweite von 8,5 % im Jahr 2012 bewegt

sich der Kurier im oberen Feld der meistgelesenen österreichischen Tageszeitungen. Die Altersstruktur

nach Marktanteil zeigt folgende Verteilung:560

• 14 bis 19 Jahre: 5,9 Prozent

• 20 bis 29 Jahre: 5,5 Prozent

• 30 bis 39 Jahre: 7,2 Prozent

558 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012559 vgl. Österreichische Webanalyse 2013560 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012

186

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29. Ausgewählte Medien

• 40 bis 49 Jahre: 9,4 Prozent

• 50 bis 59 Jahre: 9,9 Prozent

• 60 bis 69 Jahre: 11,2 Prozent

• 70 Jahre und älter: 9,4 Prozent

Die Online-Version der Zeitung unter kurier.at erreichte im März 2013 5.507.721 Visits und 1.626.374

Unique Clients.561

29.6. Kleine Zeitung

Die Kleine Zeitung wird von der Kleine Zeitung GmbH & Co KG mit Sitz in Graz herausgegeben und

ist vor allem auf die Steiermark und Kärnten fokussiert. Chefredakteur_innen sind Hubert Patterer und

Eva Weissenberger. Blattlinie laut Offenlegung gemäß § 25 MedienG: “Die Kleine Zeitung DIGITAL ist

eine von allen politischen Parteien und Interessenvertretungen unabhängige Plattform für digitale Medien.

Sie steht auf dem Boden christlicher Weltanschauung, tritt für eine plurale, demokratische Gesellschafts-

ordnung, die Eigenständigkeit der Bundesländer und die völkerrechtliche Unabhängigkeit der Republik

Österreich ein und begrüßt den europäischen Einigungsprozess.”562 Laut Media-Analyse 2012 erreichte

die Tageszeitung einen Marktanteil von 11,2 Prozent bzw. 804.000 Leser_innen (50,1 % Männer, 49,9 %

Frauen). Die Altersstruktur nach Marktanteil gliedert sich folgendermaßen:563

• 14 bis 19 Jahre: 8,8 Prozent

• 20 bis 29 Jahre: 9,1 Prozent

• 30 bis 39 Jahre: 10,3 Prozent

• 40 bis 49 Jahre: 11,8 Prozent

• 50 bis 59 Jahre: 12,7 Prozent

• 60 bis 69 Jahre: 12,5 Prozent

• 70 Jahre und älter: 12,2 Prozent

Die Online-Version der Zeitung unter kleinezeitung.at erreichte im März 2013 5.883.479 Visits und 1.633.260

Unique Clients.564

561 vgl. Österreichische Webanalyse 2013562 Kleine Zeitung 2013563 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012564 vgl. Österreichische Webanalyse 2013

187

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29. Ausgewählte Medien

29.7. Neue Kronen Zeitung

Die Kronen Zeitung wurde im Jahr 1900 von Gustav Davis unter dem Namen “Österreichische Kronen-

Zeitung” gegründet und war die erste österreichische Zeitung. 1972 wurde sie zur “Neuen Kronen Zei-

tung” umbenannt und gleichzeitig erfolgte auch die Gründung vieler Regional- und Lokalausgaben.565 Das

sogenannte “österreichische Boulevardblatt” ist nicht nur die älteste, sondern auch die auflagenstärkste

Zeitung im Land mit 37,4 Prozent Marktanteil im Jahr 2012. Dies entspricht 2,69 Mio. Leser_innen (50,2

% Männer, 49,8 % Frauen).566 Medieninhaber ist die Krone-Verlag GmbH & Co KG mit ihrem Sitz in

Wien. Aktuelle Geschäftsführer sind Wolfgang Altermann und Axel Kroll, Chefredakteur ist Christoph

Dichand.567 Der Schreibstil der Zeitung kann als einfach und immer wieder polarisierend bezeichnet wer-

den. Zudem werden viele Fotos mit plakativen Headlines verwendet. Die Altersstruktur nach Marktanteil

gliedert sich folgendermaßen:568

• 14 bis 19 Jahre: 27,5 Prozent

• 20 bis 29 Jahre: 29,4 Prozent

• 30 bis 39 Jahre: 34,0 Prozent

• 40 bis 49 Jahre: 37,2 Prozent

• 50 bis 59 Jahre: 42,8 Prozent

• 60 bis 69 Jahre: 45,1 Prozent

• 70 Jahre und älter: 43,1 Prozent

Die Online-Plattform unter krone.at, die sich nur partiell mit der Zeitung überschneidet, erreichte im

März 2013 10.672.057 Visits und 2.100.747 Unique Clients.569

29.8. Wiener Zeitung

Die Wiener Zeitung, die der Wiener Zeitung GmbH angehört, ist die älteste noch erscheinende Tages-

zeitung der Welt. Im August 1703 erschien die Erstausgabe. Außerdem ist die von Dienstag bis Sonntag

erscheinende Zeitung das amtliche Veröffentlichungsorgan der Republik Österreich und enthält ein Amts-

blatt inklusive Firmenbucheintragungen und Stellen im öffentlichen Dienst. Chefredakteur ist Reinhard

Göweil.

Die Online-Version der Zeitung unter wienerzeitung.at erreichte im März 2013 636.618 Visits und 414.991

Unique Clients.570

565 vgl. Seethaler 2005566 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012567 vgl. Neue Kronen Zeitung 2013568 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012569 vgl. Österreichische Webanalyse 2013570 vgl. ebd.

188

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29. Ausgewählte Medien

29.9. Falter

Der Falter ist ein wöchentlich in Wien erscheinendes Stadtmagazin. Herausgeber ist Armin Thurnher, der

gemeinsam mit Florian Klenk auch als Chefredakteur verantwortlich zeichnet. Blattlinie laut Offenlegung

gemäß § 25 MedienG: “Gegen das Falsche in Politik und Kultur. Für mehr Kleinanzeigen.”571 Laut Media-

Analyse 2012 erreichte das Wochenmagazin einen Marktanteil von 1,3 Prozent bzw. 94.000 Leser_innen

(46,8 % Männer, 53,2 % Frauen). Die Altersstruktur nach Marktanteil gliedert sich folgendermaßen:572

• 14 bis 19 Jahre: 0,4 Prozent

• 20 bis 29 Jahre: 2,1 Prozent

• 30 bis 39 Jahre: 1,5 Prozent

• 40 bis 49 Jahre: 1,8 Prozent

• 50 bis 59 Jahre: 2,1 Prozent

• 60 bis 69 Jahre: 1,0 Prozent

• 70 Jahre und älter: 0,9 Prozent

Die Online-Plattform unter falter.at, die nur einen kleinen Auszug der Printversion bietet, erreichte im

März 2013 354.877 Visits und 205.282 Unique Clients.573

29.10. Profil

Das profil ist ein österreichisches Nachrichtenmagazin der Verlagsgruppe NEWS Gesellschaft m.b.H, das

seit 1970 immer wöchentlich am Montag erscheint. Eigentümer ist Oscar Bronner, der auch den Standard

gegründet hat. Herausgeber und Chefredakteur ist Christian Rainer. Zu den Sparten des Magazins zählen

Österreich, Ausland, Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur. Die Zeitung hat einen Marktanteil

von 5,9 Prozent an den in Österreich erscheinenden Wochenzeitungen, das sind 420.000 Leser_innen

(60,2 % Männer, 39,8 % Frauen). Der Marktanteil nach Altersstruktur ergibt folgendes:574

• 14 bis 19 Jahre: 3,2 Prozent

• 20 bis 29 Jahre: 5,2 Prozent

• 30 bis 39 Jahre: 5,5 Prozent

571 Falter 2013572 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012573 vgl. Österreichische Webanalyse 2013574 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012

189

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29. Ausgewählte Medien

• 40 bis 49 Jahre: 7,6 Prozent

• 50 bis 59 Jahre: 7,4 Prozent

• 60 bis 69 Jahre: 6,2 Prozent

• 70 Jahre und älter: 4,1 Prozent

Die Online-Version der Zeitung unter profil.at erreichte im März 2013 275.601 Visits und 158.044 Unique

Clients.575

29.11. Format

Format ist ebenfalls eine der Verlagsgruppe News zugehörige Wochenzeitschrift, die ihren Schwerpunkt

auf die österreichische und internationale Wirtschaft legt. Die Reichweite liegt laut Österreichischer Media-

Analyse 2012 bei 156.000 Leser_innen (2,2 Prozent Marktanteil), davon 73,1 % Männer und 26,9 % Frau-

en. Geschäftsführer von Format sind Axel Bogocz und Ekkehard Veser, Chefredakteure Martin Kwauka,

Andreas Lampl und Andreas Weber. Die Altersstruktur nach Marktanteil gliedert sich folgendermaßen:576

• 14 bis 19 Jahre: 0,9 Prozent

• 20 bis 29 Jahre: 2,1 Prozent

• 30 bis 39 Jahre: 2,2 Prozent

• 40 bis 49 Jahre: 2,8 Prozent

• 50 bis 59 Jahre: 3,0 Prozent

• 60 bis 69 Jahre: 2,0 Prozent

• 70 Jahre und älter: 1,4 Prozent

Das Format erreichte im März 2013 788.399 Visits und 403.145 Unique Clients.577

29.12. News

Die Zeitschrift News, die der gleichnamigen Verlagsgruppe angehört, erscheint wöchentlich. Geschäfts-

führer sind Axel Bogocz und Ekkehard Veser. Mesi Tötschinger ist als Chefredakteurin tätig. Der Schwer-

punkt des Magazins liegt auf Politik und Leuten (Klatsch). Laut Media-Analyse 2012 erreichte News einen

575 vgl. Österreichische Webanalyse 2013576 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012577 vgl. Österreichische Webanalyse 2013

190

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29. Ausgewählte Medien

Marktanteil von 8,9 Prozent bzw. 640.000 Leser_innen (57,2 % Männer, 42,3 % Frauen). Die Altersstruk-

tur nach Marktanteil gliedert sich folgendermaßen:578

• 14 bis 19 Jahre: 5,6 Prozent

• 20 bis 29 Jahre: 8,6 Prozent

• 30 bis 39 Jahre: 8,7 Prozent

• 40 bis 49 Jahre: 11,3 Prozent

• 50 bis 59 Jahre: 10,5 Prozent

• 60 bis 69 Jahre: 8,1 Prozent

• 70 Jahre und älter: 7,0 Prozent

News.at erreichte im März 2013 4.281.558 Visits und 1.086.757 Unique Clients.579

29.13. Österreichischer Rundfunk (ORF)

Der Österreichische Rundfunk (ORF) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts, dessen Generaldirektor (der-

zeit Alexander Wrabetz) alle fünf Jahre neu gewählt wird, um den ORF nach außen hin zu präsentieren.

Die Österreichische Rundfunk Ges.m.b.H. wurde 1958 gegründet und geht auf die Radio Verkehrs AG

(RAVAG) zurück, die am 30. September 1924 entstand. Die anfallenden Kosten werden zu 37 Prozent

durch Werbung und zu 56 Prozent durch die Rundfunkgebühr gedeckt. Derzeit bietet der ORF das größte

Medienangebot in Österreich, das Radio, Fernsehen und Internet umfasst. Das Zentrum des ORF be-

findet sich in Wien, aber es gibt auch Landesstudios des österreichischen Rundfunks in jedem der neun

Bundesländer.

Im Internet gibt es zum einen ein Community-Portal, zu dem Ö1, FM4 und Ö3 zählen und zum anderen

das Nachrichtenportal unter orf.at, das bereits seit den 1990er-Jahren die meistbesuchte Nachrichten-

Website des Landes ist.580 orf.at erreichte im März 2013 57.470.941 Visits und 7.016.653 Unique Clients.581

578 vgl. Verein Arbeitsgemeinschaft Media-Analysen 2012579 vgl. Österreichische Webanalyse 2013580 vgl. Baaske 2011581 vgl. Österreichische Webanalyse 2013

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30. Telekom-Affäre

30.1. Beschreibung der Affäre

Wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die Recherchen der Journalist_innen im Jahr 2011 er-

geben haben, wurde der Aktienkurs der Telekom Austria im Jahr 2004 nach oben manipuliert. Grund

für diese Tat war ein Bonusprogramm, dass den Telekom-Vorständen und 95 weiteren Telekom-Austria-

Manager_innen knapp 8,9 Millionen Euro brachte. Hierbei musste der Aktienkurs in der letzten Febru-

arwoche 2004 im Durchschnitt auf 11,70 Euro steigen. Da dies zu scheitern drohte, wurde der Broker

Johann Wanovits beauftragt, den Kurs in die Höhe zu treiben.582

Am 26. Februar 2004 wurde in den letzten beiden Minuten der Börsenhandelszeit der Kurs der österrei-

chischen Telekom-Aktie durch eine Großorder über 900.000 Stück auf 11,73 Euro gepusht. Laut einem

Kurier-Artikel vom 10. August 2011 wurde die Kursmanipulation über den Telekom-Austria-Mitarbeiter

Josef Trimmel eingefädelt, der mit dem Banker Johann Wanovits, Ex-Chef der Euro Invest, befreundet

war. Um die Spuren zu verschleiern wurde – zumindest zum Teil – über den Ex-Telekom-Austria-Lobbyist

Peter Hochegger abgerechnet. Laut einem Artikel im Standard vom 10. August 2011 wurde die Tat durch

eine Hausdurchsuchung im Zuge der BUWOG-Affäre bei Hochegger aufgedeckt. Dort sind angeblich

Belege über Zahlungen an Euro Invest sichergestellt worden.583

An Bonuszahlungen dürften geflossen sein: an Heinz Sundt (Ex-Chef der Telekom Austria) 390.000 Euro,

an Rudolf Fischer (Ex-Festnetz-Chef) und Stefano Colombo (Ex-Finanzvorstand) je 320.000 Euro, an

Boris Nemsic (Ex-CEO der Telekom Austria Group) 117.000 Euro, an den jetzigen A1-Chef (die Telekom

Austria wurde in A1 umgetauft) Hannes Ametsreiter 92.000 Euro. Der Rest des Bonusprogramms floss an

die übrigen Telekom-Austria-Manager_innen. Auch Telekom-Austria-Aufsichtsratsvorsitzender Rudolf

Streicher (SPÖ) soll – laut einem Kurier-Artikel vom 12. August 2011 – 100.000 Euro an Bonusgeldern

kassiert haben.584

Der Prozess um die Kursmanipulation der Telekom Austria war der Auftakt für weitere Verhandlun-

gen über die kriminelle Vergangenheit des Konzerns und hat für Österreich eine noch nie dagewesene

Dimension. Fast der gesamte frühere Vorstand des börsennotierten Großkonzerns stand wegen Untreue

vor einem Schöffengericht unter der Leitung von Richter Michael Tolstiuk. Insgesamt geht es um mehr als

582 vgl. Kurier 2013b583 vgl. ebd.584 vgl. ebd.

193

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30. Telekom-Affäre

10 Millionen Euro – Geld der Aktionär_innen und Steuerzahler_innen. Auch die Republik ist noch mit 28

% an der Telekom Austria AG beteiligt.585 Die Medien titelten, dass endlich Prozess geführt werde “über

eine schamlose Selbstbedienungs-Mentalität der Manager, die dieses Unternehmen abzockten wie einen

Bankomaten und Schmiergelder an die halbe Republik verteilten.”586 Als Angeklagte wurden der vorzei-

tig pensionierte Heinz Sundt, Stefan Colombo, Rudolf Fischer, der ehemalige Leiter des Geschäftskun-

denbereichs Josef Trimmel und der Banker Johann Wanovits vor Gericht geladen. Ex-Vorstand Gernot

Schieszler hat den Kronzeugen-Status beantragt und war als Zeuge geladen. Ebenso der Lobbyist Peter

Hochegger, der in einem gesonderten Verfahren abgehandelt wird. Der Staatsanwalt Hannes Wandl warf

den Ex-Bossen vor, dass Wanovits, der Eigentümer der Euro Invest ist, die Kursmanipulation für Geld

vorgenommen hatte. Damit kamen der Vorstand und weitere 95 leitende Telekom-Austria-Mitarbeiter_

innen in den Genuss eines Optionsprogrammes von insgesamt über 8,87 Millionen Euro.587 Der Ge-

richtsprozess fand von 18. bis 27. Februar 2013 statt und zwei weitere Anklagen sind bereits fertig. Die

Telekom Austria hat sich als Privatkläger dem Verfahren angeschlossen und fordert über 30 Millionen Eu-

ro zurück. Im Zentrum des Prozesses steht Parteienfinanzierung über den Lobbyisten Peter Hochegger,

wie die Finanzierung des BZÖ-Wahlkampfs und Zahlungen an die ÖVP- und SPÖ-Telekom-Sprecher.

Separat angeklagt werden Geldflüsse an die Werbeagentur des früheren FP-Wahlkampfmanagers Gernot

Rumpold. Ebenso angeklagt sind Ex-FP-Geschäftsführer Arno Eccher und Ex-FP-Finanzreferent Det-

lev Neudeck. Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach wurde wegen Gesetzeskauf angeklagt, weitere Verfahren

betreffen Provisionszahlungen beim Kauf der weißrussischen Velcom, die Anmietung des Burgtheaters

und Amtsmissbrauch in einem Kartellverfahren.588

Der Strafrahmen für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug. Die Staats-

anwaltschaft Wien ermittelt im Fall Telekom Austria entlang von mehreren Ermittlungssträngen, wobei

im Verfahren insgesamt ca. 40 Beschuldigte genannt werden können. Die ersten Ermittlungen wurden

im März 2011 aufgenommen und die übrigen Verfahren werden parallel zum Hauptverfahren fortgesetzt.

Der Angeklagte Rudolf Fischer bekam mittlerweile drei Jahre Haft, Stefano Colombo dreieinhalb Jahre

Haft und Josef Trimmel drei Jahre, davon zwei Jahre bedingt. Ex-Top-Manager Heinz Sundt wurde im

Zweifel frei gesprochen. Der Broker Johann Wanovits wurde am 5. April 2013 zu fünf Jahren Freiheits-

strafe verurteilt und muss eine Schadensrückzahlung an die Telekom Austria verrichten.589 Der Richter

fällte seine Entscheidung nach einer 30-minütigen Beratung mit dem Schöffensenat, dass die Angeklagten

Untreue bei der Kursaffäre begangen hatten und es abenteuerlich wurde als im Jahr 2004 “Geldpackerl”

durch Wien getragen wurden. Des Weiteren meinte er, dass es den Angeklagten Fischer, Colombo und

Trimmel sehr wohl bewusst war, dass sie ihre Befugnis überschritten und missbraucht hatten. Es hätte

zudem keine Anhaltspunkte für eine Notwehrsituation gegeben, wie ihre Verteidiger meinten und das ein-

zig Richtige wäre gewesen, den Aufsichtsrat der Telekom Austria zu informieren.590 Die Telekom Austria

machte beim Schöffengericht insgesamt 9,9 Millionen Euro Schadensersatz geltend und bekam sie auch

585 vgl. Kurier 2013b586 Ebd.587 vgl. ebd.588 vgl. Der Standard 2013a589 vgl. Kurier 2013a und Ders. 2013d590 vgl. Heute 2013

194

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30. Telekom-Affäre

zugesprochen. Dies gilt aber nur für die schuldig gesprochenen Manager Colombo, Trimmel und Fischer.

Ob die Telekom Austria auch den Bonus von Sundt (über 390.000 Euro) zurückfordert, ist noch offen.591

30.2. Grobanalyse der diskursiven Ereignisse

30.2.1. Ereignis 1: Fischer gibt Kursmanipulation zu

30.2.1.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Im August 2011 flog die Kursmanipulation aufgrund einer Hausdurchsuchung im Zuge der BUWOG-

Affäre beim Lobbyisten Peter Hochegger auf. Es wurden Belege über Zahlungen an die Euro Invest,

der Firma des Brokers Johann Wanovits, sichergestellt. Daraufhin legte Ex-Telekom Vorstand Rudolf

Fischer ein Geständnis bei der Staatsanwaltschaft ab und gab die Kursmanipulation zu, in deren Zuge

den Manager_innen ein Bonus in Höhe von über 9 Millionen Euro ausbezahlt wurde.

30.2.1.2. Art der Berichterstattung

• Die Presse: Die Zeitung veröffentlicht ihren Artikel mit dem Titel “Bericht: Ex-Telekom-Vorstand

gibt Kursmanipulation zu” am 10. August 2011 auf diePresse.com unter der Rubrik “Wirtschaft

National”. Die Presse nennt das Magazin News als seine Quelle für die Berichterstattung. Es wird

geschrieben, dass Telekom-Boss Amesreiter um volle Aufklärung der Affäre bemüht ist und der

ehemalige Generaldirektor Heinz Sundt sowie der frühere Finanzvorstand Stefan Colombo in die

Planung der Kursmanipulation eingebunden waren. Des Weiteren wird der Telekom-Boss und da-

malige Marketingleiter Hannes Amesreiter angeführt, der von der Manipulation nichts gewusst

haben will. Gernot Schieszler und der Lobbyist Peter Hochegger finden ebenfalls Erwähnung, sind

aber beide nicht mehr bei der Telekom tätig. Im Bericht wird auch die Kursaffäre mit dem Kurs-

sprung, den danach ausgezahlten Manager_innenboni und die Staatsbeteiligung an der Telekom

erwähnt.592 Einen Tag später wird ein Artikel von Hedi Schneid in der Printausgabe veröffent-

licht. Zu Beginn wird über die evidente Manipulation geschrieben und die Gründe für das späte

Aufdecken. Zitiert wird der Sprecher der Finanzmarktaufsicht (FMA) und deren Bericht.593

• Der Standard: Der Standard veröffentlicht seinen Artikel “Ex-TA-Vorstand Fischer gesteht Aktien-

Manipulation” am 10. August 2011 in der Rubrik “Wirtschaft: Finanzen & Börse”. Es wird beinahe

wortwörtlich aus dem Artikel der Presse berichtet, und Bezug auf das Magazin News genommen.

Als Ergänzung wird eine Aussage der Telekom-Sprecherin der Grünen, Gabriela Moser, angeführt

und darauf hingewiesen, dass der Telekom-Festnetzsektor und die Mobilfunktochter unter dem

Dach A1 zusammengeführt wurden. Außerdem wird erwähnt, dass durch eine mögliche Fusion

591 vgl. Format 2013a592 vgl. Die Presse 2011a593 vgl. ders. 2011b

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30. Telekom-Affäre

von T-Mobile und Orange die Telekom ihre Marktführung verlieren könnte.594 Am nächsten Tag

erscheint in der Printausgabe ein Artikel zur Kursmanipulation von Thomas Unger, der sich auf

“Standard-Recherchen” stützt. Erwähnt wird auch hier der leitende Angestellte T., der in die Mani-

pulation involviert gewesen sein und als Kontaktmann zwischen Telekom Austria und Euro Invest

fungiert haben soll.595

• Das Format: Das Format veröffentlicht seinen Artikel “Ex-Vorstand gibt Manipulation zu” am 10.

August 2011 in der Rubrik “News”. Das Magazin News und die APA (Austria Presse Agentur)

werden zitiert und im kurzen Artikel die oben bereits genannten Personen und der Kurssprung

mit den ausbezahlten Boni erwähnt.596 Einen Tag darauf schreiben Florian Horcicka und Angelika

Kramer, dass Ex-Telekom-Manager Schieszler die Kronzeugenregelung beantragt hat, nennen die

Beschuldigten Fischer, Sundt, Colombo, Hochegger sowie Nemsic und erwähnen gleichzeitig, dass

für alle die Unschuldsvermutung gilt. Als Opfer der Affäre wird der entlassene Wholesale-Manager

Josef T. angeführt. Daneben wird über die ÖIAG (Österreichische Industrieholding AG) berichtet,

wie bereits im Standard einen Tag zuvor.597

• News: Das Magazin News bringt einen kurzen Vorabbericht online in der Rubrik “News” von

Markus Leeb. Der Autor bezieht sich auf die Recherchen des eigenen Magazins und die am nächs-

ten Tag erscheinende Ausgabe. Es wird erwähnt, dass den beteiligten Manager_innen Anklagen

drohen und für alle die Unschuldsvermutung gilt. Außerdem wird nochmals kurz die Manipulation

erläutert.598

30.2.1.3. Interpretation

Die Zeitungen wollen online schnell und aktuell Berichte veröffentlichen und berufen sich oftmals auf

die APA, eigene Recherchen oder andere Zeitungen und Magazine. Auffällig ist, dass die meisten Artikel

reine Berichterstattungen sind und alle Verdächtigen und die Kursmanipulation aus dem Jahr 2004 nen-

nen. Erst am Ende der Artikel gibt es Abweichungen voneinander und es werden andere Aspekte oder

Quellen angeführt. Einen Tag später berichtet das Format erstmals ausführlich über die mögliche Kron-

zeugenregelung von Gernot Schieszler. Wie Format in seiner Printausgabe informiert auch der Standard

über den ehemaligen Angestellten T., der bei der Kursmanipulation involviert gewesen sein soll, wobei

nur der Anfangsbuchstabe des Nachnamens genannt wird. Der Standard bezeichnet ihn als Kontaktmann

zwischen den Firmen Telekom Austria und der Euro Invest, während Format ihn als Opfer der Affäre

betitelt, das entlassen wurde.

594 vgl. Der Standard 2011c595 vgl. ders. 2011d596 vgl. Format 2011b597 vgl. Format, 2011a598 vgl. News 2011a

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30. Telekom-Affäre

30.2.2. Ereignis 2: Anklage der Telekom-Chefs

30.2.2.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Anfang Oktober 2012 wurde gegen die ehemaligen Telekom-Vorstände Sundt, Fischer und Colombo An-

klage wegen Untreue erhoben. Grund dafür war die Kursmanipulation im Februar 2004, die im Oktober

2011 bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen der BUWOG-Affäre öffentlich wurde.

30.2.2.2. Art der Berichterstattung

• Die Presse: Die Presse veröffentlicht online einen kurzen Bericht der APA zur Anklage der Telekom-

Vorstände am 3. Oktober 2012. Sie nennt die Angeklagten Sundt, Fischer, Colombo, Wanovits und

einen weiteren Mitarbeiter der Telekom Austria und weist auf den Vorwurf der Kursmanipulation

hin. Es werden Bargeldzahlungen und Scheingeschäfte erwähnt, außerdem dass die Staatsanwalt-

schaft entlang verschiedener Ermittlungsstränge ermittelt und mit weiteren Anklagen zu rechnen

sei.599 Einen Tag darauf erscheint in der Printausgabe der Presse ein Artikel unter dem Titel “Kurs-

manipulation: Erste Anklagen im Telekom-Sumpf ” in der Rubrik “Wirtschaft: National”. Es wird

geschrieben, dass die Presse exklusiv schon eine Woche vorher berichtet habe, nun drei ehema-

lige Vorstände angeklagt wurden und das Verfahren gegen Boris Nemsic eingestellt wurde. Des

Weiteren wird angeführt, dass Schieszler eine Kronzeugenregelung anstrebt und die Anklage auf

die Kursmanipulation 2004 zurückgeht, die detailliert erläutert wird. Es werden sogar Geldsum-

men genannt und eine Grafik illustriert den Kursverlauf der Telekom-Aktien, in deren Zuge es zur

Auszahlung der Boni kam.600

• Der Standard: Der Standard veröffentlicht einen Zeitungsartikel von Renate Graber am 4. Oktober

in der Rubrik “Wirtschaft: Finanzen & Börse”. Sie beschreibt die Pläne A und B, die die Telekom-

Manager schmiedeten um an die Prämienzahlungen zu kommen und zählt Schieszler, Nemsic und

Hochegger auf, die in diesem Verfahren (noch) nicht angeklagt wurden. Darüber hinaus verweist

der Artikel auf die Verstrickungen von Gernot Rumpold, Hubert Gorbach und Alfons Mensdorff-

Pouilly und zitiert die Presse.601

• News: Das Magazin News publiziert einen Bericht der APA am 3. Oktober 2012 in der Rubrik

“Wirtschaft”. Es werden die fünf Angeklagten Sundt, Fischer, Colombo, Wanovits und ein ehe-

maliger Telekom-Austria-Mitarbeiter angeführt. Zudem wird die Kursmanipulation von 2004 als

Vorwurf eingebracht, wobei die Bargeldzahlungen und Scheingeschäfte aber bis 2008 gedauert ha-

ben sollen. Des Weiteren konzentriert sich der Artikel stark auf Wanovits und zitiert ihn und seinen

Rechtsanwalt Rienmüller, die beide bei Wanovits kein schuldhaftes Verhalten feststellen können.602

599 vgl. Die Presse 2012f600 vgl. ders. 2012g601 vgl. Graber 2012602 vgl. News 2012

197

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30. Telekom-Affäre

30.2.2.3. Interpretation

Oftmals publizieren die Medien sehr zeitnah APA-Meldungen, um ihre Leser_innen online aktuell zu

informieren. Viele Zeitungen erwähnen im Zusammenhang der Anklage ausführlich den Grund für die

Affäre: die Kursmanipulation von 2004.

Die Presse fügt ihrem Artikel eine Grafik in der Printausgabe hinzu, die den Aktienverlauf Ende Februar

2004 veranschaulicht. Der Standard erläutert genau die geplanten Vorgehensweisen und Pläne zur Kurs-

manipulation und welche weiteren Akteur_innen in den Telekom-Austria-Fall verwickelt waren. News

konzentriert sich online auf die Angeklagten, darunter auch Wanovits, wobei sowohl er selbst als auch

sein Anwalt zitiert werden.

30.2.3. Ereignis 3: Schieszler sagt aus

30.2.3.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

30 Tage wurde der ehemalige Telekom-Vorstand Gernot Schieszler vom Bundesamt zur Korruptionsprä-

vention und Korruptionsbekämpfung einvernommen, damit er den Status eines Kronzeugen erhält, um

strafrechtlich nicht mehr anklagbar zu sein. Um den Status zu erhalten, ist er verpflichtet, wahrheitsge-

mäße Aussagen für das Voranschreiten der Ermittlungen zur Telekom-Affäre wiederzugeben. Er belastet

dabei seine ehemaligen Vorstandskollegen Fischer und Colombo sowie den Banker Wanovits.

30.2.3.2. Art der Berichterstattung

• Der Standard: Die Online-Version des Standards veröffentlicht am 13. Februar 2013 einen Live-

Bericht über die Entlastung des Ex-TA-Generals Sundt durch Gernot Schieszler. Des Weiteren be-

lastete er in einem fünfstündigen Verhör vier Mitangeklagte in der Hoffnung auf den Kronzeugen-

Status. Mit diesem Status wäre Schieszler strafrechtlich nicht mehr anklagbar. In den Artikeln, die

eher kurz gefasst sind, ist zu erkennen, dass versucht wurde, eine sachliche Berichterstattung zu

verfolgen. Auffallend ist außerdem, dass kein_e Verfasser_ in angeführt wurde.603

• Die Presse: Am 18. Februar 2013 veröffentlicht die Presse die Artikel “Bewusstsein, dass das kein

ehrliches Geschäft war” und “Telekom-Prozess: Kronzeuge Schieszler sagt aus”. Zum Teil sind

die beiden Inhalte identisch mit dem Artikel des Standards. Beide Sachverhalte sind jedoch aus-

führlicher niedergeschrieben. Im ersten Artikel wird der Tatvorgang mit dem Broker Wanovits und

die Entlastung Sundts näher erörtert. Im zweiten Artikel wird die Kronzeugenregelung erläutert.

Des Weiteren wird das Geständnis von Fischer auf “Teilschuld” bekanntgegeben. Auch in diesen

Artikeln sind keine Autor_innen ersichtlich.604

603 vgl. Der Standard 2013c604 vgl. Die Presse 2013a

198

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30. Telekom-Affäre

• Der Kurier: Am 18. Februar 2013 wird auf die Kronzeugenregelung und den Millionendeal durch

das Format näher eingegangen. Im Gegensatz zu den Artikeln in der Presse wurden die bereits

angesprochen Themen umfassender beschrieben, jedoch hier emotionsgeladene Wörter verwendet.

Wie in den oben genannten Artikeln ist auch in diesem kein_e Autor_in bekannt.605

• Das Format: Am 18. Februar 2013 veröffentlicht das Format einen Artikel über Gernot Schieszler.

Inhaltlich ist dieser identisch mit denen der anderen Zeitungen. Hier werden lediglich der berufliche

Werdegang und die Aufgaben von Schieszler sowie die Scheingeschäfte von Hochegger erläutert.

Auch in diesem Artikel wurden emotionsgeladene Wörter verwendet.606

30.2.3.3. Interpretation

Die meisten der Artikel waren kurz gehalten, nur die Artikel im Kurier und im Format waren ausführlich

und mit höherem Informationsgehalt.

30.3. Feinanalyse einzelner Diskursfragmente

30.3.1. Ereignis 1: Fischer gibt Kursmanipulation zu

30.3.1.1. Artikel auf derStandard.at vom 10. August 2011

• Institutioneller Rahmen: Der Artikel “Ex-TA-Vorstand im Netz der Korruptionsfahnder” erschien

am 10. August 2011 online auf derStandard.at und am nächsten Tag in der Printausgabe. Er wird in

der Rubrik “Wirtschaft: Finanzen & Börse” veröffentlicht. Autor des Berichts ist Thomas Unger.

Grund für das Erscheinen des Artikels ist das Geständnis eines Mitarbeiters, in die Vorgänge rund

um den mysteriösen Kursprung involviert gewesen zu sein.

• Analyse der Textoberfläche: Es gibt keine Fotos oder Grafiken im Bericht, der aus sechs Absätzen

besteht. Der Artikel umfasst einen Untertitel “Ex-Vorstand gibt Beteiligung an Kursmanipulation

zu” und eine Zwischenüberschrift “Verantwortung”. Als Themen werden die involvierten Personen

um die Kursmanipulation behandelt, der Korruptionsbericht und die Aufdeckung der Affäre. Die

Kronzeugenregelung von Schieszler wird nicht erwähnt.

605 vgl. Kurier 2013c606 vgl. Format 2013b

199

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30. Telekom-Affäre

Abbildung 30.3.1.: Artikel auf derStandard.at vom 10. August 2011: Ex-TA-Vorstand im Netz derKorruptionsfahnder

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel umfasst 444 Wörter und ist in langen Sätzen geschrie-

ben. Die Sprache ist sachlich, neutral und nicht emotional gehalten. Es gibt nur ein direktes Zitat,

das von der Telekom Austria stammt und den Kurssprung behandelt. Darin enthalten sind zwei

Fremdwörter, die sich nicht im alltäglichen Sprachgebrauch wiederfinden. Es werden keine Rede-

wendungen oder Sprichwörter verwendet. Als Referenzbezüge werden die Telekom Austria, eigene

Recherchen und das Magazin News angeführt.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Es wird darauf Bezug genommen, dass viele Personen involviert

waren und von der Manipulation profitiert haben. Die meisten Manager_innen, die 2006 beschäftigt

waren, haben das Unternehmen längst verlassen. Jetzt müssten sich die Verdächtigen vor Gericht

“wegen Verdachts der Untreue und Kursmanipulation verantworten”.

• Interpretation: Im Fokus der Berichterstattung steht ein ehemaliger Mitarbeiter der Telekom Aus-

tria, der nach der Veröffentlichung der Kursmanipulation entlassen wurde. Er wird nur “T.” ge-

nannt und war ein leitender Angestellter, der als Kontaktmann fungiert hat. Der Mitarbeiter wird

als involviert bezeichnet und der_die Rezipient_in nimmt ihn als Mittäter wahr.

30.3.1.2. Artikel auf format.at vom 11. August 2011

• Institutioneller Rahmen: Der Artikel “Ex-Telekom-Manager Schieszler wird Kronzeuge bei Aktienboni-

Affäre” erscheint online auf format.at ohne Rubrik ersichtlich. Veröffentlicht wurde er von Florian

Horcicka und Angela Kramer am 11. August 2011. Grund dafür war die beantragte Kronzeugen-

regelung von Gernot Schieszler, Ex-Vorstand der Telekom Austria.

200

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30. Telekom-Affäre

• Analyse der Textoberfläche: Die grafische Gestaltung beinhaltet ein Foto von Schieszler, auf dem er

auf einem Balkon mit Gebäuden im Hintergrund steht, die linke Hand in der Hüfte und den Blick

zur Seite. Das Foto stammt von Heidi Michel-Debor, die Farbe Blau dominiert. Der Bericht be-

steht aus zwölf Absätzen und umfasst die Zwischenüberschriften “Spannende Einvernahmen” und

“Causa beschäftigt die ÖIAG”. Thema des Artikels sind die Kronzeugenregelung von Schieszler

und die möglichen Folgen für alle Beteiligten.

Abbildung 30.3.2.: Artikel auf format.at vom 11. August 2011: Ex-Telekom-Manager Schieszler wirdKronzeuge bei Aktienboni-Affäre

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Bericht besteht aus 880 Wörtern. Die Sprache ist sehr emotional

und reißerisch gehalten. So beginnt der Artikel mit den Worten “Einer muss der Erste sein, mag er

[Schieszler, Anm. d. Verf.] sich gedacht haben”. Die Autor_innen übernehmen eine Redewendung

als direktes Zitat: “Schieszler sprudelt wie ein Wasserfall”, sonst verwenden sie keine weiteren Zitate.

Außerdem finden sich die Redewendungen “Flucht nach vorne” und “Blitzgeschwindigkeit” im

Artikel. Das Wort “Skandal” wird zweimal benutzt und es kommen mehrere Fremdwörter vor. Als

Referenzbezüge werden die Staatsanwaltschaft, informierte Kreise und dem Magazin vorliegende

Informationen genannt.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Der Artikel vermittelt, dass alle Beteiligten an der Telekom-Affäre

am Kurssprung profitiert haben und jetzt strafrechtliche Konsequenzen folgen werden. So wird ge-

schrieben, dass “es nach dem Auspacken Schieszlers kein Entrinnen mehr” für die anderen Invol-

vierten geben wird. Explizit wird die Zukunftsvorstellung entworfen, dass die Boni zurückgezahlt

werden müssen und weitere Ermittlungen folgen.

201

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30. Telekom-Affäre

• Interpretation: Der Artikel berichtet emotionsreich über die Kronzeugenregelung von Gernot Schies-

zler und nennt Sundt, Fischer, Colombo, Wanovits, Hochegger und Nemsic als Beschuldigte, für

welche die Unschuldsvermutung gilt. Als erstes Opfer der Affäre wird der ehemalige Whole-Sales-

Manager Josef T. angeführt. Es wird geschrieben, dass er fristlos entlassen wurde und verzweifelte

Tage in seinem Haus verbrachte. Dies hinterlässt den Eindruck bei dem_der Leser_in, dass er un-

schuldig ist und stellt ihn als normalen Mitbürger dar. Des Weiteren wird auf die ÖIAG eingegangen

und erwähnt, dass die Prämien höchstwahrscheinlich zurückgezahlt werden müssen.

30.3.1.3. Vergleich

Der Artikel des Magazins Format ist beinahe doppelt so lang wie jener im Standard, aber auch emotionaler

und reißerischer geschrieben. Der Standard will mehr Informationsgehalt vermitteln. Da der Artikel im

Format einen Tag später veröffentlicht wurde, ist hier die Kronzeugenregelung von Schieszler bereits

Thema. Auffallend ist, dass der Angestellte T. im Artikel des Standards als Mittäter wahrgenommen wird,

im Bericht des Magazins Format hingegen als Opfer, das auch noch seine Anstellung verloren hat.

202

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31. BUWOG-Affäre

31.1. Beschreibung der Affäre

Im Jahr 2004 wurden die Bundeswohnungsgesellschaften BUWOG, ESG Villach, WAG und EBS Linz

privatisiert. In einem Ausschreibungsverfahren sicherte sich das Österreich-Konsortium (Immofinanz,

RLB OÖ, Wiener Städtische, Hypo OÖ, OÖ Versicherung) den Zuschlag für die Bundeswohnungen.607

Fünf Jahre danach rückte der Verkauf, ausgelöst durch die Pleite der Constantia Privatbank, wieder ins

Licht der Öffentlichkeit. Bei Prüfungen wurden ungewöhnlich hohe Provisionszahlungen (9,61 Millionen

Euro) für Beratungstätigkeiten rund um die BUWOG-Privatisierung festgestellt.608 Die Empfänger der

Zahlungen, Walter Meischberger (Lobbyist und Trauzeuge des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz

Grasser) und Peter Hochegger (PR-Berater und Freund Meischbergers), erstatteten Selbstanzeige wegen

Steuerhinterziehung.609 Neben den ungewöhnlich hohen Vermittlungszahlungen stellte sich im Zuge der

Ermittlungen heraus, dass sich das Bieterrennen denkbar knapp gestaltet hat. Es besteht der Verdacht,

dass Informationen über aktuelle Gebote weitergegeben wurden. Das siegreiche Gebot lag nur etwa ei-

ne Million Euro über dem Gebot des Zweitplatzierten. Zudem soll ein Vorkaufsrecht seitens des Lan-

des Kärnten, welches nicht in Anspruch genommen wurde, den Ausgang der Ausschreibung im letzten

Moment beeinflusst haben.610 Auch bei der Auswahl der Investmentbank, welche die Abwicklung des

Verkaufs übernommen hat, habe es Unregelmäßigkeiten gegeben. Im Zentrum der Ermittlungen steht

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Konkret werden ihm Amtsmissbrauch (Weitergabe von Insider-

informationen zu Konkurrenzangebote), Untreue (Auswahl der Investmentbank) und falsche Zeugenaus-

sage vorgeworfen.611 Es gilt die Unschuldsvermutung.

Aus der Chronologie der Ereignisse rund um die Privatisierung von Bundeswohnungen ergeben sich

folgende diskursiven Ereignisse. Sie beschreiben die Eckpunkte der Affäre, was allerdings nicht heißt, dass

bei allen Medien der Fokus der Berichterstattung auf diesen Ereignissen liegt. Die diskursiven Ereignisse

werden im folgenden Kapitel detailliert beschrieben:

• Auswahl der Investmentbank

• Ausschreibungsverfahren der Bundeswohnungen

607 vgl. Der Standard 2012h608 vgl. ORF 2010609 vgl. Der Standard 2012d610 vgl. ORF 2010611 vgl. Seeh und Schneid 2010

203

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31. BUWOG-Affäre

• Verzicht auf Vorkaufsrecht

• Provisionszahlungen an Berater612

31.2. Grobanalyse der diskursiven Ereignisse

31.2.1. Einleitung

Die Causa BUWOG wird von einer mehr als zehnjährigen Berichterstattung begleitet. Eine neutrale Be-

richterstattung zur Privatisierung der BUWOG in den Anfangsjahren wandelte sich immer mehr zu einer

emotionsgeladenen Reportage, die von Spekulationen geprägt war/ist. Im Folgenden werden die diskur-

siven Ereignisse analysiert und interpretiert. Sie stellen die Kernthemen des Diskurses rund um die Affäre

dar.

31.2.2. Ereignis 1: Auswahl der Investmentbank

31.2.2.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Für die Abwicklung der BUWOG-Privatisierung wurde im Jahr 2002 die Investmentbank Lehman Bro-

thers ausgewählt. Nach dem Auslösen der BUWOG-Affäre wurden Unregelmäßigkeiten bei der Auswahl

der Bank bekannt. So soll das Angebot von Lehman Brothers teurer als jenes der konkurrierenden Bank

CA-IB gewesen sein. Durch Aussagen im Untersuchungsausschuss wurde bekannt, dass die Endphase der

Auswahl äußerst turbulent ausgefallen sei. Dem Vorwurf, dass sich Finanzminister Grasser für Lehman

eingesetzt habe, wurde damit gekontert, CA-IB sei Billigst- aber nicht Bestbieter gewesen. In den Medien

wurden zudem die Verbindungen zu einem Freund von Karl-Heinz Grasser, Karlheinz Muhr, der Berater

bei Lehman war, diskutiert.613

31.2.2.2. Art der Berichterstattung

• Der Standard: Beachtlich ist, dass bei der Suche nach den Schlagwörtern “BUWOG+Lehman”

über 100 Treffer aufscheinen. Nicht alle diese Artikel haben die Auswahl der Investmentbank Leh-

man Brothers für die Abwicklung der BUWOG-Privatisierung zum Thema, es ist aber dennoch zu

erkennen, dass von diesem diskursiven Ereignis quantitativ intensiver berichtet wurde als in den

anderen ausgewählten Medien. Im Juni 2002 hat der Standard von der bevorstehenden Auswahl

der Investmentbank berichtet. Entgegen den anderen Medien wurden die Mitbewerber genannt.

612 Es ist anzumerken, dass hier bewusst auf die weibliche Form verzichtet wurde, da im Zusammenhang mit der BUWOG-Affäre nur männliche Berater betroffen sind. Dies trifft auf das gesamte Kapitel 31.2.5 zu.

613 vgl. Kleine Zeitung 2011b

204

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31. BUWOG-Affäre

Diese waren CA-IB, Salomon Brother, JP Morgan und Rothschild.614 Des Weiteren berichtete der

Standard am 15. Mai 2011 von einem brisanten Detail zur Vergabe: Bereits ein halbes Jahr vor der

entscheidenden Vergabesitzung wurde, so steht es im Artikel, ein Beratervertrag zwischen Lehman

Brothers und Karlheinz Muhr abgeschlossen. Der Vertragsinhalt umfasste Details zum BUWOG-

Verkauf. Zu dieser Sachlage sowie zu einem Honorar über 433.820 Euro wollte Muhr allerdings

nicht Stellung nehmen.615

• Die Presse: Bereits fünf Jahre vor dem Auslösen der BUWOG-Affäre griff die Presse die Kritik

der damaligen Oppositionsparteien SPÖ und Grüne auf. Konkret hieß es in einem Artikel vom 8.

August 2003, dass die Opposition wiederholt Kritik daran geübt hat, dass bis zu 10,2 Mill. Euro an

Beraterhonoraren an das Consulting-Unternehmen Lehman Brothers geflossen seien.616 In einem

Bericht vom 14. Jänner 2004 mit dem Titel “Grasser: Vom ‘Sunnyboy’ zum ‘Nimmersatt”’ wurde

der Nationalratsabgeordnete Werner Kogler von den Grünen zitiert. Er bemängelte, Lehman habe

den Zuschlag bekommen, “obwohl deren Angebot um 19 Prozent über jenem des Mitbewerbers

CA-IB gelegen sei.”617 Diese Kritikpunkte wurden medial Ende 2009 weiterverfolgt, als die Affäre

ins Rollen gekommen ist. Die Berichterstattung war geprägt von vermeintlichen Äußerungen zur

Vergabe. Die gegen Grasser gestellten Untreue-Vorwürfe wurden mit Aussagen in den einzelnen

Artikeln untermauert. So wurden beispielsweise Aussagen von Mitarbeiter_innen der Vergabekom-

mission zitiert, es solle zu einer Beeinflussung für Lehman gekommen sein, obwohl der “Best- und

Billigstbieter” CA-IB war.618 Die Presse berichtete allerdings nicht einseitig von den Spekulatio-

nen zur Vergabe. Auf einen Artikel mit Vorwürfen gegen Grasser folgten meist weitere mit einer

Entkräftung derselbigen. Grasser wurde beispielsweise in einem Artikel vom 12. September 2011

indirekt damit zitiert, dass “der Billigstbieter eben nicht der Bestbieter sei” und dass die Tatsache,

sein “guter Bekannter” Karlheinz Muhr arbeite bei Lehman, keine Rolle gespielt habe.619

• Kleine Zeitung: Über die Onlinesuche der Kleinen Zeitung ist kein Treffer zum Thema Lehman-

Vergabe vor dem Jahr 2009 zu finden. Erste Details wurden durch den Zivilprozess Grassers gegen

seinen Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht bekannt. Die Kleine Zeitung berief sich am 10. Juni 2010

auf Aussagen von Ramprecht und den ehemaligen BUWOG-Aufsichtsratsvorsitzenden Ernst Karl

Plech, welche im profil publiziert wurden. Der Vorwurf von Plech, dass “der Minister [...] wolle,

dass Lehman den Zuschlag bekomme”, ist auch in anderen Zeitungen zu finden.620 Auffällig ist

ein Bericht vom 11. September 2010 mit dem Titel “Provisionszahlungen an Grasser?”. Im Einlei-

tungsabsatz wurde auf Medienberichte verwiesen, bei denen von Provisionszahlungen an Grasser

“für die Auftragsvergabe an Lehman Brothers Bankhaus AG” die Rede ist. Der Bericht umfasst

weitere Vorwürfe gegen Grasser. Der Schlusssatz “Es gilt die Unschuldsvermutung” ist sehr oft in

vielen verschiedenen Artikeln einzelner Medien zu lesen. Auffällig hierbei ist allerdings, dass dieser614 vgl. Ruff 2002b615 vgl. Der Standard 2011f616 vgl. Die Presse 2003617 vgl. ders. 2004618 vgl. Schneid 2010619 vgl. Die Presse 2011c620 vgl. Kleine Zeitung 2010d

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31. BUWOG-Affäre

Satz durch “Fettdruck” hervorgehoben wurde. Es macht den Eindruck, dass sich die Reporter_

innen bei diesem konkreten Vorwurf gegen Grasser nicht unbedingt auf gesicherte Unterlagen be-

rufen.621

• Salzburger Nachrichten: Im Vergleich zum Standard, zur Presse und zur Kleinen Zeitung nahm

die Berichterstattung zur Lehman-Vergabe eine geringere Bedeutung ein. In einem Artikel vom

22. Juli 2003 war die Information über das Beraterhonorar von zehn Millionen Euro für Muhr

nur als Nebensatz eingebettet. Im Artikel wurden Verflechtungen von Kontakten rund um den

ehemaligen Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider, und Karl-Heinz Grasser dargestellt.622

Sowohl von der Auseinandersetzung zwischen Ramprecht und Grasser als auch über Details zur

Vergabe wurde kaum berichtet. Im Bericht über die Einleitung eines Untreue-Verfahrens gegen

Grasser vom 10. Juli 2010 waren zwar Details zur Vergabe zu lesen, allerdings weniger ausführlich

und weniger spekulativ wie in anderen Medien.623

31.2.2.3. Interpretation

Der Schwerpunkt der Berichterstattung lag in den Jahren 2009 und 2010. Nur vereinzelt wurde vor 2009

von der Auswahl der Investmentbank Lehman berichtet, wobei der Standard die meisten Artikel publi-

zierte. Die Standard-Berichte enthielten anfangs sachliche Informationen wie etwa über die Mitbewerber

von Lehman. Kritik und Spekulationen wurden erst im Herbst 2009 aufgegriffen. Die Presse übte schon

in den Anfangsjahren Kritik an der Lehman-Vergabe, welche aber in der Zeit von 2004 bis 2009 nicht

weiter thematisiert wurde. Die Aussagen zum diskursiven Ereignis sind in den meisten Berichten als Ne-

benthema erwähnt. Was alle Medien verbindet, ist eine von Spekulationen geprägte Berichterstattung ab

dem Jahr 2009. Durch verschiedenste Vorwürfe und Entkräftigungen in unterschiedlichen Artikeln ist eine

Meinungsbildung für Leser_innen, welche nur Ausschnitte der BUWOG-Affäre verfolgten, schwierig.

31.2.3. Ereignis 2: Ausschreibungsverfahren der Bundeswohnungen

31.2.3.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Aufgrund der hohen Anzahl von Berichten, welche zu diesem diskursiven Ereignis zu finden sind, wer-

den nur Ergebnisse zweier Medien präsentiert. Es soll dadurch die Übersichtlichkeit gewahrt sowie eine

vergleichende Darstellung erreicht werden. Im Jahr 2004 wurden für ca. 961 Millionen Euro Bundeswoh-

nungen an das Österreich-Konsortium rund um die Immofinanz verkauft. Das siegreiche Gebot machte

lediglich nur etwa eine Million Euro mehr aus als das der unterlegenen CA-Immo. Neben der Kritik

des Rechnungshofes, die Wohnungen seien zu billig verkauft worden, erhärtet sich der Verdacht, dass

Informationen über die eingereichten Angebote weitergegeben wurden. Diese sollen den Ausgang des

Bieterrennens beeinflusst haben.624

621 vgl. Kleine Zeitung 2010c622 vgl. Salzburger Nachrichten 2003b623 vgl. ders. 2010624 vgl. Kleine Zeitung 2012c

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31. BUWOG-Affäre

31.2.3.2. Art der Berichterstattung

• Kleine Zeitung: Auf der Webseite der Kleinen Zeitung sind keine Einträge zum Ereignis vor 2009

zu finden, wobei ältere Artikel nur über die Archivsuche verfügbar sind. Zur Einsicht dieses Archivs

ist eine Mitgliedschaft im Vorteilsclub der Kleinen Zeitung notwendig. Einer der ersten kostenlos

einsehbaren Artikel zu diesem diskursiven Ereignisses wurde am 17. Juli 2009 veröffentlicht. Die

Kritik des Rechnungshofs, die Bundeswohnungen seien zu billig verkauft worden, war eingebettet

in einem Artikel, welcher hauptsächlich über den neuen Job von Karl-Heinz Grasser berichtete.625

Auch die grüne Nationalratsabgeordnete Gabriela Moser bemängelte, dass der Republik durch den

Verkauf an das Österreich-Konsortium “bis zu 1 Mrd. Euro entgangen”626 seien. Vom Dementi

Grassers “Beim Verkauf wurde das Maximum aus dem Markt herausgeholt” wurde am 25. Sep-

tember 2009 berichtet.627 Die Fragen “Wer wusste wann was?” und “Wurden Informationen zu

Geboten weitergeben und wenn ja, von wem?” wurden in der Kleinen Zeitung auf unterschied-

liche Weise thematisiert. Ein Kronzeuge sagte beispielsweise aus, er habe am Tennisplatz bereits

im Jahr 2002 (zwei Jahre vor dem Verkauf) erfahren, dass die Immofinanz den Zuschlag für die

Bundeswohnungen bekommt. Dass die Immofinanz in der letzten Angebotsrunde die Creditan-

stalt (CA-Immo) noch knapp überholte, war laut Grasser “Zufall”, so die Kleine Zeitung in einem

Artikel vom 3. Oktober 2009.628 In verschiedenen Medien wurde von einem Angebotsmaximum

der CA-Immo von 960 Millionen Euro berichtet:

– Der aktuelle Immofinanz-Vorstandsvorsitzende Eduard Zehetner wurde am 29. September

2011 wie folgt zitiert: “Die 960 Mio. Euro hat damals in Wien jeder, der sich mit der Angele-

genheit beschäftigt hat, gewusst, allein in der Bank Austria 30 Leute.”629

– Der ehemalige Immofinanz-Chef Karl Petrikovics behauptete hingegen, er habe von Peter

Hochegger eine “Empfehlung” bekommen, über 960 Millionen Euro zu bieten.630

– Walter Meischberger meinte dazu, das Höchstgebot der CA-Immo sei kein Geheimnis gewe-

sen und widersprach somit Karl-Heinz Grasser, der vor dem Untersuchungsausschuss aus-

sagte, dass das “Verfahren vertraulich abgelaufen sei” und niemand außer den Bietern selbst

von den Angeboten wissen konnte. Zudem wurde in diesem Bericht vom 26. April 2012 von

einer Finanzierungszusage der Bank Austria für die CA-Immo von 960 Mio. Euro berich-

tet.631

– Am 18. Oktober 2012 wurde Grasser in einem Artikel durch Aussagen seines Ex-Kabinettschefs

Heinrich Traunmüller belastet. Die“Kleine Zeitung berief sich auf Aussagen, welche in der

625 vgl. Kleine Zeitung 2009c626 Ders. 2010b627 vgl. ders. 2009a628 vgl. ders. 2009b629 vgl. ders. 2011a630 vgl. ders. 2012b631 vgl. ders. 2012f

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31. BUWOG-Affäre

Zeitschrift Format abgedruckt wurden. Er soll am 4. Juni 2004 Grasser vom Gebot der CA-

Immo berichtet haben. Tags darauf wurde angeblich im “Gelben Salon” im Finanzminis-

terium bei einer Sitzung die Angebotssumme präsentiert.632 Bereits am 21. Oktober 2009

wurde ein Artikel mit dem Titel “Grasser im Visier der Justiz” von einem Treffen im “Gel-

ben Salon”, bei dem die Angebotssumme genannt wurde, berichtet. Zudem wurde in diesem

Artikel mittels acht Fragen und Antworten die Affäre sowie weitere Vorwürfe gegen den Ex-

Finanzminister Grasser dargestellt.633

• Salzburger Nachrichten: Die Berichterstattung zur Vergabe in den Salzburger Nachrichten lässt

sich in zwei Teile aufsplitten. In wenigen Berichten aus den Jahren 2003 und 2004 wurde über die

Entwicklung des Vergabeverfahrens berichtet. Über das Vorhaben der Immofinanz, in das Bieter-

rennen, am besten als Teil eines Bieterkonsortiums einzusteigen, wurde im September 2003 berich-

tet.634 Von einem “zähen Verkauf ” und einer Angebotsfristverlängerung war am 22. Mai 2004 zu

lesen. Im Rennen um die Bundeswohnungen waren zu diesem Zeitpunkt neben den in den Medien

oft genannten Österreich-Konsortium und CA-Immo, Goldman Sachs und Blackstone.635 Am 16.

Juni 2004 berichteten die Salzburger Nachrichten vom Verkauf der Bundeswohnungen. Neben dem

Verkaufspreis von 961 Millionen Euro an das Österreich-Konsortiums wurden in dem Bericht Auf-

schlüsselungen von Grasser zu den Gesamterlösen präsentiert. Dieser versicherte zudem, dass der

Verkauf keine Auswirkungen auf die Mietpreise habe.636 Der zweite Teil der Berichterstattung lässt

sich mit jener der Kleinen Zeitung vergleichen. Im Artikel vom 31. März 2007, welcher sich mit der

Kritik des Rechnungshofs auseinandersetzte, ist allerdings auffällig, dass von einer Verkaufssum-

me von 861 Millionen Euro geschrieben wurde.637 Dass Peter Hochegger dem Immofinanz-Chef

Petrikovics den Hinweis “nicht unter 960 Mill. Euro [die Zahl habe er von Meischberger genannt

bekommen, Anm. d. Verf.], sondern eher in Richtung einer Milliarde zu bieten” gegeben habe,

wurde in einem Bericht vom 22. Oktober 2009 thematisiert. Des Weiteren wurde eine Gegendar-

stellung von Meischberger abgedruckt. Er meinte dazu: “Die absurde Darstellung der Vorgänge

rund um den Verkauf der BUWOG-Immobilien entbehrt jeder Grundlage und ist völlig aus der

Luft gegriffen.”638 Ein wenig anders als in der Kleinen Zeitung wurden die Aussagen von Heinrich

Traunmüller dargestellt. Auf der Homepage der Salzburger Nachrichten ist eine APA-Meldung vom

8. Oktober 2009 zu finden, in welcher berichtet wurde, dass die CA-Immo einen Finanzierungs-

rahmen in der letzten Bieterrunde von knapp über einer Milliarde Euro gehabt hätte. Es war somit

laut Traunmüller “Pech”, dass die CA-Immo in der letzten Angebotsrunde das Angebot von 928

Mio. Euro auf “nur” 960 Mio. aufgestockt hatte und somit um 1 Mio. Euro hinter dem Angebot

der Immofinanz gelegen war. Zudem schloss er aus, dass von ihm eine Informationen zu den 960

632 vgl. Kleine Zeitung 2012a633 vgl. ders. 2010a634 vgl. Salzburger Nachrichten 2003a635 vgl. ders. 2004b636 vgl. ders. 2004a637 vgl. ders. 2007638 vgl. ders. 2009a

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31. BUWOG-Affäre

Millionen Euro (angeblicher Finanzierungsrahmen der CA-Immo in der vorletzten Bieterrunde)

weitergegeben wurden.639

31.2.3.3. Interpretation

Eine klare Antwort, ob es sich um ein abgekartetes Spiel oder nur um Zufall gehandelt hat, geht aus den

Medienberichten zu dem Ereignis nicht hervor. Gerade ab dem Beginn der Affäre im Jahr 2009 berichteten

die Zeitungen besonders intensiv und in reißerischer Form über die Ereignisse. So wurde beispielsweise

von möglichen Geheimtreffen vor dem Wiener Opernball sowie von gegenseitigen Anschwärzungen der

Betroffenen berichtet. Auffallend ist, dass nicht einseitig berichtet wurde, die Leser_innen konnten somit

selbst entscheiden, welchen Aussagen sie Glauben schenken. Die Salzburger Nachrichten berichteten

in wenigen Artikeln kompakt über die Ereignisse. Bei der Kleinen Zeitung ist erkennbar, dass mehrere

Artikel zu einem Thema zu finden sind. Auch mit provokanten Titeln (“Grasser Show ‘zweiter Aufguss”’

oder “Tag der Wahrheit für Grasser”) versucht die Kleine Zeitung, die Leser_innen für das Thema zu

interessieren.

31.2.4. Ereignis 3: Verzicht auf Vorkaufsrecht

31.2.4.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

In den ausgewählten Medien sind zu diesem Ereignis im Vergleich nur wenige Artikel zu finden. Dem

Land Kärnten wurde vor der BUWOG-Privatisierung ein Vorkaufsrecht für die ESG-Villach zugesichert.

Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht soll den Ausgang der Ausschreibung entschieden haben.640

31.2.4.2. Art der Berichterstattung

• Der Standard: Der Standard berichtete in wenigen Artikeln sehr detailliert über den Verzicht auf

das Vorkaufsrecht. “Blaue Freundschaft: Grasser hilft Haider” titulierte die Zeitung einen Bericht

vom 17. Juni 2002. Der Standard berichtete von einem “seltsamen Deal”, bei dem Grasser laut

Expert_innen “die notwendige gesetzliche Grundlage” für den Verkauf nicht hatte. Jörg Haider

kommentierte das zugesicherte Vorkaufsrecht damit, dass Kärnten “den Fuß in der Türe haben”

wolle.641 Zudem wurden die Auswirkungen des Verzichts auf den Ausgang der Ausschreibung mit

Zahlen unterlegt. Immofinanz bot 104 Millionen Euro für die ESG, CA-Immo hingegen nur 82

Millionen Euro. Durch dieses höhere Gebot lag das Österreich-Konsortium im Gesamtangebot

vorne.642

639 vgl. Salzburger Nachrichten 2009b640 vgl. Graber 2009641 vgl. Ruff 2002a642 vgl. Graber 2009

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31. BUWOG-Affäre

• Die Presse: Ein Telefonprotokoll, das in der Zeitschrift Format analysiert wurde, wurde zum Thema

in einem Presse-Artikel vom 13. Mai 2010. Aus diesem Protokoll soll hervorgehen, dass Karl-

Heinz Grasser Jörg Haider informiert habe, bei einem Verzicht auf das Vorkaufsrecht der ESG-

Villach könne die Republik Mehreinnahmen in Höhe von 30 Millionen Euro erzielen. So wurde der

Anwalt von Grasser, Manfred Ainedter, in diesem Artikel zitiert.643 Im Untersuchungsausschuss

konnte sich Karl Pfeifenberger (ehemaliger Landeshauptmann-Stellvertreter und Finanzreferent

von Kärnten) nicht mehr an Details dazu erinnern, so die Presse in einem Artikel vom 25. April

2012.644

• Falter: Der Falter berichtete nicht explizit vom Verzicht auf das Vorkaufsrecht. Eingebettet in einen

längeren Artikel mit dem Titel “Allein gegen die Freunderln” war die Aussage, dass sich Haider nur

das Vorkaufsrecht gesichert hätte, “um in Kärnten als möglicher Retter der Wohnungen punkten

zu können”, abgedruckt.645

• Kleine Zeitung: Im November 2002 wurde den ESG-Mieter_innen versichert, das Land Kärnten

werde sein Vorkaufsrecht wahrnehmen. Noch im März 2004 verkündete Finanzreferent Karl Pfei-

fenberger, dass es einen Beschluss der Landesregierung zur Einhaltung des Vorkaufsrechtes gäbe.

Anders kam es dann im Herbst 2004 durch den Verzicht auf das Vorkaufsrechts. Diese Informa-

tion war in einem Beitrag der Kleinen Zeitung vom 27. Oktober 2009 zu finden.646 Ein weiteres

Detail – welches in den anderen Medien nicht zu finden war – ist eine Aussage des Rechnungshof-

prüfers Stephan Hoynigg, die er im Untersuchungsausschuss getroffen habe. Demnach gehe aus

Protokollen der Kärntner Landesregierung hervor, dass die Landesregierung über den Bestbieter

Informationen gehabt haben soll. “Auf normalem Amtswege, hätte diese Information nicht dorthin

gelangen dürfen”, so Hoynigg dazu.647

• Salzburger Nachrichten: Die Salzburger Nachrichten publizierten am 9. Oktober 2009 eine APA-

Meldung, die von einer ereignisreichen Endphase und einer Nachbesserungsfrist im Zuge der Aus-

schreibung berichtete. Kurz vor Verkaufsschluss soll das Land Kärnten auf das Vorkaufsrecht ver-

zichtet haben, was zur Folge hatte, dass CA-Immo den Zuschlag nicht bekommen hat.648 Drei Tage

zuvor war zudem zu lesen, die Immofinanz, die den Zuschlag erhielt, habe über den Rückzug des

Landes Kärnten Bescheid gewusst, was Vorteile bei der Gestaltung des Angebotes brachte (für die

ESG-Villach habe die Immofinanz um 25 Prozent mehr geboten als CA-Immo). Diese Informati-

on war in einem Bericht zu lesen, in dem die Abgeordnete der Grünen, Gabriela Moser, Vorwürfe

gegen Karl-Heinz Grasser erhob.649

643 vgl. Die Presse 2010644 vgl. Pöll 2012a645 vgl. Klenk 2009646 vgl. Kleine Zeitung 2009d647 vgl. ders. 2012d648 vgl. Salzburger Nachrichten 2009c649 vgl. ders. 2009d

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31. BUWOG-Affäre

31.2.4.3. Interpretation

Auffallend ist, dass die Thematisierung des diskursiven Ereignisses in den Medien quantitativ nicht sehr

ausführlich war. Kurze, aber zum Teil sehr detaillierte Aussagen prägten die Reportage zum Verzicht auf

das Vorkaufsrecht. Vor dem Auslösen der BUWOG-Affäre im Jahr 2009 berichtete nur der Standard über

das Zustandekommen und den Verzicht. Dass der Verzicht das Ergebnis der Ausschreibung beeinflusst

habe, wurde des Öfteren genannt. Der Standard konnte durch die Präsentation konkreter Zahlen die

Auswirkung besser vermitteln als die Salzburger Nachrichten mit einer verbalen Beschreibung. Da die

Frage “Wer gab wann welche Informationen weiter?” in den Berichten hauptsächlich mit spekulativen

Aussagen beantwortet wurde, ist es für die Leser_innen schwierig, sich eine Meinung hierzu bilden zu

können.

31.2.5. Ereignis 4: Provisionszahlungen an Berater

31.2.5.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Als letztes diskursives Ereignis wird der Auslöser der Affäre thematisiert. Aufgrund einer Selbstanzeige

wegen Steuerhinterziehung von Walter Meischberger und Peter Hochegger wurde die BUWOG-Privatisierung,

mehrere Jahre nach dem Verkauf, wieder thematisiert. Ein Honorar für Beratertätigkeiten in Höhe von

9,61 Mio. Euro (ein Prozent des Verkaufspreises) wurde mit der Immofinanz vereinbart, wobei unklar ist,

was die genaue Leistung hinter dem Honorar war. Zudem wurden nicht 9,6 sondern 9,9 Millionen Euro

an zypriotische Konten überwiesen.650

31.2.5.2. Art der Berichterstattung

• Die Presse: In mehreren Artikeln vom Zeitraum 2009 bis 2013 sind Informationen zu den Provisio-

nen, die Meischberger und Hochegger von der Immofinanz im Zuge der BUWOG-Privatisierung

bekommen haben, zu finden. Auffällig ist, dass die Leser_innen bereits durch zwei Berichte En-

de September 2009 und Anfang Oktober 2010 alle relevanten Informationen zum Ereignis kom-

pakt geliefert bekamen. Am 23. September 2009 publizierte die Presse einen Beitrag mit dem Titel

“BUWOG-Affäre: Meischberger zeigt sich selbst an”. Gerhard Jarosch, ein Sprecher der Staatsan-

waltschaft, wird damit zitiert, dass “Meischberger und Hochegger [...] Selbstanzeige erstattet [ha-

ben], weil sie Honorare nicht versteuert haben.” Es wurde berichtet, dass beide in Summe 9,5

Millionen Euro erhalten haben. Dieses Geld wurde an eine zypriotische Gesellschaft ausbezahlt,

beide Betroffenen haben weder “Einkommen- noch Umsatzsteuer abgeführt”. Zudem wurde eine

Aussage Karl-Heinz Grassers angeführt, er habe von den Provisionen an seine Bekannten Meisch-

berger und Hochegger nichts gewusst.651 Am 3. Oktober 2009 wurden weitere Details präsentiert.

So war zu lesen, dass Meischberger 7,6 Mio. Euro und Hochegger 1,9 Mio. Euro kassiert hatten.

650 vgl. Kleine Zeitung 2012b651 vgl. Höller 2009

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31. BUWOG-Affäre

Es wurden Fragen aufgeworfen, die in der weiteren Berichterstattung immer wieder thematisiert,

aber nicht restlos geklärt wurden. So wurde beispielsweise die Beratungsleistung hinterfragt, welche

hinter dem Honorar von 9,6 Mio. (ein Prozent des Kaufpreises) steckte. Spekuliert wurde in diesem

Artikel darüber hinaus, ob Meischberger und Hochegger für die Information der Angebotshöhe

“vergoldet” wurden und woher die beiden Freunde Grassers die Informationen haben konnten.652

Der ehemalige Immofinanz-Boss Karl Petrikovics meinte im Untersuchungsausschuss dazu, dass

es sich um “Scheinleistungen” und “Scheinrechnungen” gehandelt habe. Auf Wunsch von Hoch-

egger wurde das Honorar, welches laut Petrikovics für “Informationen zum Verkauf ” ausbezahlt

wurde, mit neutralem Rechnungszweck ausgestellt. Er behauptete auch, dass er sich nicht kundig

gemacht hatte, woher Hochegger die Informationen hatte. Diese Informationen wurden in einem

Artikel vom 26. April 2012 abgedruckt. Des Weiteren wurde in diesem Artikel von einem Honorar

von 9,9 Mio. Euro berichtet. Es wurde aber nicht näher kommentiert, warum im Gegensatz zu den

ersten Berichten (9,5 Mio. beziehungsweise 9,6 Mio. Euro) die Summe um 300.000 Euro höher

ist.653

• Falter: Die Berichterstattung der Wochenzeitschrift lässt sich mit jener der anderen Medien nicht

vergleichen. Informationen zu den Ereignissen sind meist in einen größeren Rahmen eingebettet.

In der letzten Wochenausgabe aus dem Jahr 2009 wurde anhand von 17 Fragen ein Jahresrückblick

angestellt. Auch die BUWOG-Affäre war Teil der themenübergreifenden Rückschau. Mit dem Un-

tertitel “Haben Herr Meischberger und seine Freunderln schon Steuern bezahlt, Herr Jarosch?”

wurden die Provisionszahlungen an Meischberger und Hochegger thematisiert.654 “Hätte es die-

se ‘depperte Bankenkrise in Amerika’ nicht gegeben, dann wäre er jetzt noch Multimillionär”: Mit

dieser ironischen Aussage startete der Falter einen Beitrag mit dem Titel “Der mit dem Handerl”

in der Ausgabe 19/2010. Thematisiert wurde in diesem Bericht, dass ohne die Bankenkrise das

Ausbezahlen des Honorars über Umwege an der Finanz vorbei vermutlich nicht aufgefallen wäre.

Die Charakteristika der Falter-Berichte lassen sich in diesem Artikel erkennen. Im weiteren Ver-

lauf des Artikels wurden Verbindungen Meischbergers zu Haider thematisiert und weitere Themen

aufgeworfen.655 Auch in der Ausgabe 50/2010 war das diskursive Ereignis nicht Hauptthema in

einem Artikel, sondern lediglich eingebettet in mehrere verwandte Informationen. Im Artikel mit

dem Titel “Macht in Summe: 25 Millionen Euro” wurden neben den rund 10 Millionen Euro für

die BUWOG-Privatisierung weitere Honorare in Millionenhöhe, welche “im Umfeld von Grasser

& Haider” an “Berater” bezahlt wurden, aufgeschlüsselt.656

31.2.5.3. Interpretation

Leser_innen bekommen bei den Berichten zu diesem diskursiven Ereignis einen guten, kompakten Über-

blick über die Geschehnisse. Dies hängt vermutlich damit zusammen, dass durch die Selbstanzeigen von652 vgl. Fritzl 2009653 vgl. Die Presse 2012a654 vgl. Falter 2009655 vgl. Klenk und Apfl 2010656 vgl. Klenk 2010

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31. BUWOG-Affäre

Meischberger und Hochegger Informationen als gesichert hingenommen werden können. Es bleiben al-

lerdings, wie auch bei anderen Ereignissen, einige Fragen offen, wie etwa ob Teile des rund 10 Millionen

Euro hohen Honorars an andere Beteiligte geflossen sind. Beim Vergleich der beiden gewählten Medien

lassen sich zwei konträre Ansätze der Berichterstattung erkennen: Die Presse thematisiert die Informa-

tionen über die Provision in sehr vielen Artikeln oft nur als kurzen Absatz bzw. als Erklärung für andere

Ereignisse. Auch beschäftigen sich einzelne Artikel ausschließlich mit dem Ereignis. Im Falter werden

themenverwandte Inhalte zu einzelnen Berichten zusammengefasst. Mittels ironischer und provokanter

Formulierungen und Exkursen zu anderen Themen werden vor allem Leser_innen angesprochen, die

bereits Hintergrundwissen zu den Ereignissen haben.

31.3. Feinanalyse einzelner Diskursfragmente

31.3.1. Artikel auf derStandard.at vom 16. April 2012

Abbildung 31.3.1.: Artikel auf derStandard.at vom 16. April 2012: Grasser und die Causa BUWOG

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31. BUWOG-Affäre

• Institutioneller Rahmen: Der Bericht “Grasser und die Causa BUWOG” wurde am 16. April 2012

auf derStandard.at in der Kategorie “U-Ausschuss live” veröffentlicht. Bei der Text- und Bildquelle

ist die APA als Referenz angegeben, der_die Autor_in wurde nicht bekannt gegeben.657

• Analyse der Textoberfläche: Der etwa 800 Wörter lange Artikel wurde in fünf Abschnitte unterteilt,

die Unterüberschriften fett markiert. Der Einleitungsabsatz, der ebenfalls hervorgehoben wurde,

umfasste die Schlagworte “Privatisierung [...] – Geheime Millionenprovisionen [...] – Geld über Zy-

pern nach Liechtenstein”. Es wurde somit ein Bogen über die im Artikel vorkommenden Themen

gespannt. Im Text wurde ein detaillierter Überblick über die BUWOG-Affäre gegeben. Leser_in-

nen, die es bevorzugen, einen raschen Überblick über ein Thema zu gewinnen, wurden besonders

durch das Verwenden einer Grafik angesprochen. Diese zeigte alle Kernthemen der BUWOG-

Affäre. Neben einer Zuordnung, welche Wohnungsgesellschaft von welchem_r Käufer_in über-

nommen wurde, erfolgte eine chronologische Darstellung der Affäre und die Aufschlüsselung der

Protagonisten. In der Mitte dieser Grafik wurde Karl-Heinz Grasser in einer lockeren Pose telefo-

nierend und mit einer Hand in der Hosentasche abgebildet. Die Schlagwörter “Karl-Heinz Grasser”

und “Immofinanz” wurden mit einer Suche zu verwandten Artikel verlinkt. Eine weitere Verlinkung

zu einem Hinweis auf einen Presse-Artikel war ebenfalls Bestandteil. Es bestand zudem die Mög-

lichkeit, Inhalte des Beitrags auf Twitter, Google+ und Facebook zu teilen.658

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel war sowohl in Text- als auch in Bildform eine Zusam-

menfassung der BUWOG-Affäre. Diese war objektiv verfasst und verzichtete auf provokante For-

mulierungen. Auch auf eine wertende, anklagende Wortwahl wurde verzichtet. Dies war durch Hin-

weise, es bestehe die Unschuldsvermutung und Verdachtsmomente in Konjunktivform erkennbar.

Die Auswahl der Invenstmentbank Lehman sowie der Verzicht auf das Vorkaufsrechts des Landes

Kärntens wurden im Text nicht erwähnt.

• Reaktionen und Kommentare der Leser_innen: Der Beitrag wurde von zwei User_innen auf Face-

book geteilt. Ein Großteil der 24 Kommentare bezog sich nicht auf die Inhalte des Textes. Wurde

anfangs noch über die Schuldfrage Grassers und die Abhörprotokolle diskutiert, folgten im weite-

ren Verlauf Debatten über Mietpreise.659

• Interpretation: Mit dem Artikel sprach der Standard Leser_innen an, die sich einen Überblick über

die Ereignisse in der BUWOG-Affäre machen wollten. Besonders zielte der Beitrag auf jene Leser_

innengruppe ab, welche die Causa nicht regelmäßig verfolgten. Durch die Grafik wurden die Ereig-

nisse rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen anschaulich aufbereitet: die Information,

welche Wohnungsgesellschaft von welchem Mitglied des Österreich-Konsortiums übernommen

wurde, lies sich vorher für den_die Leser_in in den unterschiedlichen Artikeln nur schwer heraus-

filtern.

657 vgl. Der Standard 2012h658 vgl. ebd.659 vgl. ebd.

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31. BUWOG-Affäre

31.3.2. Artikel auf falter.at in der Ausgabe 41/2009

Abbildung 31.3.2.: Artikel auf falter.at in der Ausgabe 41/2009: Allein gegen die Freunderln

• Institutioneller Rahmen: Der Artikel “Allein gegen die Freunderln” wurde von Florian Klenk ver-

fasst und in der 41. Ausgabe im Jahr 2009 in der Wochenzeitung Falter veröffentlicht. Klenk ver-

fasste einen Großteil jener Artikel, die auf der Homepage unter dem Schlagwort “BUWOG” zu

finden sind.660

• Analyse der Textoberfläche: Die Länge des Artikels umfasste ca. 1.650 Wörter. Eingeordnet wur-

de der Bericht in die Rubrik “Politik”. Bereits die Einleitung “Strasser, Grasser, Meischberger:

Die Staatsanwaltschaft widmet sich den schwarz-blauen Skandalen. Und zeigt dabei ihre Schwä-

chen”661 zeigte, dass verschiedene Themen angeschnitten wurden. Die Unterteilung des Berichts

660 vgl. Klenk 2009661 Ebd.

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31. BUWOG-Affäre

erfolgte mittels fett markierter Fragestellungen bzw. Schlagwörter. Es bestand zudem die Mög-

lichkeit, dass Leser_innen den Artikel kommentieren. Diese Funktionalität war durch Angabe von

E-Mail-Adresse und einen Captcha-Sicherheitscode abgesichert. Auch die Möglichkeit, den Artikel

mit Twitter und Facebook zu verlinken, wurde eingerichtet.662

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Nur etwa ein Drittel des Textes befasste sich mit der Causa BUWOG.

Informationen zur Affäre wurden in einer Story über die Aufklärungsarbeit und -geschwindigkeit

von Staatsanwält_innen eingearbeitet. Der Autor verwendete in diesem Artikel auch provokante

Aussagen, etwa jene, der Staatsanwalt Norbert Haselhofer sei durch Aussagen in einem Artikel

der Zeitschrift profil hellhörig geworden, woraufhin er an einem Sonntag den Kronzeugen Michael

Ramprecht kontaktierte und verhörte. Dieser Schreibstil sollte Leser_innen motivieren, den gesam-

ten Text zu lesen. Gegen Ende des Artikels wurde die BUWOG-Affäre nicht mehr thematisiert.663

• Reaktionen und Kommentare der Leser_innen: Dieser Falter-Artikel wurde von Leser_innen nicht

kommentiert. Auch Inhalte wurden nicht auf den Social Media-Plattformen Twitter und Facebook

geteilt.664

• Interpretation: Die Länge des Textes sowie die Themenvielfalt des Artikels lassen darauf schließen,

dass vor allem Leser_innen angesprochen werden sollten, die sich intensiver mit dem Thema aus-

einandersetzten und Zusammenhänge erschließen wollten. Hauptmotivation war nicht, Informa-

tionen zur BUWOG-Affäre zu präsentieren. Im Allgemeinen wurden Leser_innen angesprochen,

die sich für die Themen Politik und Korruption interessieren.

31.4. Fazit

In der über zehn Jahre andauernden Berichterstattung zur Privatisierung von Bundeswohnungen wurde

in den analysierten Medien sehr intensiv berichtet. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich

der mediale Diskurs auf bestimmte Zeitabschnitte konzentrierte. In den Jahren 2003, 2004, 2009 und

2012 wurden die meisten Artikel veröffentlicht, was mit den Meilensteinen der Causa zusammenhängt:

die Schwerpunkte lagen 2003 und 2004 bei Berichten über den Verkaufsvorgang, 2009 auf den Selbst-

anzeigen von Meischberger und Hochegger sowie 2012 auf dem Untersuchungsausschuss und weiteren

Details, die durch Aussagen in diesem bekannt wurden. Die Vielzahl an Berichten sowie die Themenviel-

falt, die im Zusammenhang mit der BUWOG-Affäre stehen, machte es besonders für Leser_innen, die

nur gelegentlich Artikel zur Causa rezipiert haben, schwierig, die Zusammenhänge zu erkennen. Hervor-

zuheben ist die Objektivität, mit der die ausgewählten Medien berichteten. Besonders bei heiklen Themen

und gegenseitigen Vorwürfen wurden die Sichtweisen aller Beteiligten in einem ausgewogenen Verhältnis

präsentiert. Mit Objektivität ist jedoch keinesfalls gemeint, dass auf Formulierungen, welche die Leser_

innen für das Thema begeistern sollten, verzichtet wurde. Aus der Analyse der diskursiven Ereignisse geht

662 vgl. Klenk 2009663 vgl. ebd.664 vgl. ebd.

216

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31. BUWOG-Affäre

hervor, dass es sich um eine vielschichtige und komplexe Thematik handelt. Den Leser_innen wurde gera-

de bei den Themen “Ausschreibungsverfahren” und “Verzicht auf das Vorkaufsrecht” aufgezeigt, welche

Auswirkungen vermeintliche Informationen auf den Ausgang eines Milliardengeschäfts haben können.

Erstaunlich und befremdlich ist, dass trotz Selbstanzeigen die Affäre bislang noch nicht restlos aufgeklärt

wurde.

217

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32. Tetron-Affäre

32.1. Beschreibung der Affäre

Bei der Tetron-Affäre handelt es sich um die vom österreichischen Innenministerium neu ausgeschrie-

bene Umstellung auf ein digitales Funksystems für Behörden und Einsatzkräfte. Diese Ausschreibung

fand u. a. während der Regierungszeit von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) statt. In Zusam-

menhang mit der Ausschreibung für dieses Funksystem wurden Ungereimtheiten sowie Vorwürfe einer

möglichen Geldwäsche und unspezifizierte Provisionszahlungen bei der Vergabe des Auftrags festgestellt.

Die Ermittlungen erfolgen aufgrund der Vorkommnisse, die sich bei der Bestellung des zweiten Konsor-

tiums namens Tetron ereigneten. Im Fokus liegen hierbei die schrittweise Aufklärung und Aufdeckung

von Missständen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde u. a. ein Untersuchungsausschuss unter Vorsitz der

Nationalratsabgeordneten Gabriela Moser (Die Grünen) eingerichtet. Aufmerksam auf den Fall Tetron

wurde man durch die Ermittlungen in der Telekom-Affäre (vgl. dazu das Kapitel 30).

32.2. Grobanalyse der diskursiven Ereignisse

32.2.1. Ereignis 1: Alfons Mensdorff-Pouilly und seine Rolle in derTetron-Affäre

32.2.1.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Im Fall des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly geht es um seine Beteiligung an dubiosen Geldflüssen

rund um die Neuvergabe des Blaulichtfunks.665 Im Fokus der Staatsanwaltschaft stehen nicht nachvoll-

ziehbare Geldflüsse und “Beraterhonorare”.666 Der konkrete Verdacht bezieht sich darauf, dass für die

“Beraterhonorare“ keine ersichtlichen Gegenleistungen bestanden haben und bestimmte Firmen zum

Vorzug bei der Auftragsvergabe kamen. Darüber hinaus soll Mensdorff-Pouilly wesentlich am Zustande-

kommen des Neuvertrages rund um das Konsortium Motorola/Alcatel verantwortlich sein. Seine Position

wird als Vermittler angegeben. Verdachtsmomente entstanden u. a. aufgrund von unzähligen Briefkasten-

firmen und Verstrickungen in Bezug auf fragwürdige Geschäftspraktiken.667

665 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012d666 Die Presse 2012i667 vgl. ebd.

219

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32. Tetron-Affäre

32.2.1.2. Art der Berichterstattung

• Die Presse: In der Presse gibt es zu dem Ereignis zwei Artikel unter der Rubrik “Wirtschaft und Po-

litik”. Beide handeln von der Teilnahme Mensdorff-Pouillys an der zweifelhaften Neuvergabe des

Blaulichtfunks, besser bekannt als Tetron-Affäre.668 Vermehrt ist die Rede von Schmiergeldzahlun-

gen, da es in einigen Fällen keine eindeutigen Anzeichen für Gegenleistungen gibt. Dahingehend

wurde mit ausführlichen Erläuterungen auf die Position Mensdorff-Pouillys in der Firma Motorola

hingewiesen. In diesem Zusammenhang erhielt Mensdorff-Pouilly den Codenamen “Der Jäger”.669

Auch die Beziehung zwischen Motorola und Valurex und sein Naheverhältnis zu den Firmen wur-

den im Detail erörtert. In der Causa Tetron soll Mensdorff-Pouilly hinter der Firma Valurex ge-

standen haben.670 Der Justiz fehlen jedoch entscheidende Beweise, die für eine Verurteilung von

Mensdorff-Pouilly notwendig wären.

• Der Standard: Der Standard veröffentlichte zu den Tatbeständen gegen Mensdorff-Pouilly einen

Artikel, der von der Fälschung der Beweismittel und von einem Netzwerk spricht. 671 In dem

Prozess, bei dem Mensdorff-Pouilly als Angeklagter geführt wurde, konnten seine Handlungen

in Zusammenhang mit etwaiger Bestechung gebracht werden. Laut Aussagen eines ehemaligen

Mitarbeiters sei Mensdorff-Pouilly die richtige “Anlaufstelle” für die Schmiergeldvorwürfe. Auch

Personen aus seinem Umfeld wie seine Sekretärin konnten mit den Korruptionsvorwürfen in Zu-

sammenhang gebracht werden. Somit ist festzustellen, dass Mensdorff-Pouilly gut vernetzt ist.672

Ein weiterer Artikel, veröffentlicht im Jahr 2011, trägt den Titel “Telekom-Affäre: Rechnungshof

prüft Vergabe des Blaulichtfunks” und beschäftigt sich mit der Beteiligung Mensdorff-Pouillys.673

• Neue Kronen Zeitung: Die Neue Kronen Zeitung berichtete in einem Online-Artikel, dass Mensdorff-

Pouilly der “Türöffner” für Motorola war.674 Der New Yorker Anwalt Marcus A. Asner hatte im

Auftrag von Motorola die Causa untersucht und war demzufolge im März 2012 in Wien beim Bun-

deskriminalamt zu Gast. In dem Gesprächsprotokoll des Bundeskriminalamts sprach er davon, dass

Mensdorff-Pouilly als “Türöffner” für den US-Technologiekonzern Motorola agieren sollte, da das

Unternehmen der Meinung war, bisher den falschen Berater zur Seite gehabt zu haben. Mensdorff-

Pouilly sollte in dieser Funktion mehrere Länder “an Bord” holen. Auf Grund dieser Konstellation

sollten auch die Umstände der Gästeliste zur Jagd auf Mensdorff-Pouillys Besitz erklärbar sein. Ein

anderer Artikel der Neuen Kronen Zeitung berichtet vom Prozess selbst. Auch hier wird angeführt,

dass Mensdorff-Pouilly zweifelsfrei den Tatbestand der Geldwäsche erfüllt, jedoch ist der Verbleib

der Gelder noch ungeklärt. Die Angelegenheit der Vorwürfe zur Geldwäsche konnte bis dato nicht

geklärt werden.675

668 Die Presse 2012h669 Ebd.670 vgl. ebd.671 vgl. Der Standard 2013d672 vgl. ebd.673 vgl. ders. 2011h674 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012e675 vgl. ebd.

220

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32. Tetron-Affäre

• Oberösterreichische Nachrichten: Die Oberösterreichischen Nachrichten veröffentlichten zur Cau-

sa Mensdorff-Pouilly ebenfalls mehrere Online-Artikel. Einer von diesen behandelt die Lobbyisten-

Tätigkeiten von Mensdorff-Pouilly. Auch hier wird vor allem die Entlohnung “hinter versteckter

Hand” thematisiert. Hinsichtlich seiner Verflechtung zu Tetron werden u. a. Beträge in der Höhe

von 3,7 Millionen Euro erwähnt. Bis dahin war nur eine Summe von 1,1 Millionen Euro bekannt,

die Mensdorff-Poully für Dienste im Auftrag der Telekom bekam. Des Weiteren wurde vom Provi-

sionsvertrag der deutschen Firma Motorola im Hinblick auf Mensdorff-Pouilly berichtet. Ein wei-

terer Bericht stützt sich auf den Auftritt von Mensdorff-Pouilly vor dem Untersuchungsausschuss.

Auch hier wurde über seine Beteiligung im Zuge der Tetron-Vergabe berichtet. Mensdorf-Pouilly

bot sich als Helfer an und verdiente damit insgesamt etwa 4,4 bis 4,6 Millionen Euro bei Tetron. Ein

geringerer Anteil in der Höhe von ca. 720.00 Euro stammte von der Firma Alcatel. Dieser Betrag

wurde aber ausschließlich für “Marktanalysen in Ungarn” verrechnet.

32.2.1.3. Interpretation

Die analysierten Artikel beinhalten die Aufdeckung der korrumpierten Vorgehensweisen bzw. des ge-

schäftlich inadäquaten Verhaltens von Mensdorff-Pouilly. Darüber hinaus dienen die Berichte dazu, den

Leser_innen mehr Transparenz zur Causa Tetron und den hierbei involvierten Personen zu verschaffen.

Einige der Artikel bestehen aus detaillierten Sachinformationen und teilweise komplexerem, recherchier-

tem Hintergrundwissen. Personen wurden namentlich erwähnt und ihre Rolle in den Fällen aufgeschlüs-

selt. Alle Berichte erscheinen schlüssig, gut recherchiert und weisen nur geringfügig Abweichungen auf.

32.2.2. Ereignis 2: Sonderprüfung des Blaulichtfunks durch den Rechnungshof

32.2.2.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Bei diesem Ereignis ging es um die erneute Rechnungshofprüfung des Blaulichtfunks, welche durch die

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in Auftrag gegeben wurde. Durch eine Sonderprüfung der

Beschaffungsvorgänge sollte geklärt werden, ob die Auftragsvergabe an das Konsortium Tetron, welches

sich aus Alcatel, Motorola und der Telekom Austria zusammensetzt, unter dem damaligen Innenminister

Ernst Strasser (ÖVP) korrekt abgelaufen sei. Im Jahr 2003 war das Blaulichtfunkprojekt dem Konsortium

Mastertalk, welches sich aus Siemens, Raiffeisen, Verbund und den Wiener Stadtwerken zusammensetzte,

entzogen worden. Der darauf folgende Rechtsstreit wurde durch eine Zahlung von 29,9 Millionen Euro

des Bundes an Mastertalk beigelegt. Nach der Neuausschreibung des Blaulichtfunkprojektes erhielt das

Konsortium Tetron im Jahr 2004 den Zuschlag. Rund um die Auftragsvergabe tauchten immer wieder

Korruptionsvorwürfe auf. So soll es Zahlungen von bis zu 4,4 Millionen Euro an Mensdorff-Pouilly ge-

geben haben, der mit der früheren ÖVP-Ministerin Maria Rauch-Kallat verheiratet ist. Dieses Ereignis

stellte einen wichtigen Schritt in der Aufklärung der Korruptionsvorwürfe dar und wird daher im Folgen-

den einer medialen Diskursanalyse unterzogen.

221

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32. Tetron-Affäre

32.2.2.2. Art der Berichterstattung

• Der Standard: Im Standard erschienen zwei Online-Artikel zu diesem Thema in den Rubriken

“Web: Telekom” und “Wirtschaft: Finanzen & Börse”. Der erste Artikel wurde am 30. August

2011 unter dem Titel “Telekom-Affäre: Rechnungshof prüft Vergabe des Blaulichtfunks” veröf-

fentlicht. Der zweite Artikel mit dem Titel “Rechnungshofchef will Telekom prüfen” erschien am

1. September 2011. In keinem der beiden Artikel wurde versucht, durch Bilder einen bestimmten

Eindruck bei den Leser_innen zu erzeugen. Beim ersten Artikel wurde kein Bild herangezogen und

im zweiten Artikel fand sich nur ein kleines Bild des Rechnungshofpräsidenten Josef Moser, am

linken Rand des Textbeginns. Der erste Artikel bezog sich auf das Ersuchen der Innenministerin

Mikl-Leitner (ÖVP) an den Rechnungshofpräsidenten, in dem sie um eine Sonderprüfung bezüg-

lich der Vorgänge rund um die Blaulichtfunkvergabe bat. In diesem Artikel wurde dieses Vorgehen

auch noch durch Mikl-Leitner begründet und ein kurzer Abriss über den Sachverhalt bezüglich der

Auftragsneuvergabe abgegeben.676 Im zweiten Artikel handelte es sich um ein Interview mit Josef

Moser, in dem er zu den aktuellen Geschehnissen Stellung nahm und die Probleme erörterte, welche

die Arbeit des Rechnungshofes erschwerten.677 Beide Texte können als sachlich informativ bewer-

tet werden, da in ihnen die Informationsbereitstellung für die Leser_innenschaft im Vordergrund

steht und nicht explizit versucht wurde, deren Meinung in eine bestimmte Richtung zu lenken.

• Die Presse: Zu diesem Thema veröffentlichte die Presse zwei Online-Artikel in den Rubriken “Wirt-

schaft: National und Politik: Innenpolitik”. Beide Artikel erschienen am 30. September 2011, der

erste Artikel gegen die Mittagszeit mit dem Titel “Telekom-Affäre: Rechnungshof prüft ‘Tetron’-

Vergabe”. Der zweite Artikel wurde gegen Abend unter dem Titel “Rechnungshof prüft Blaulicht-

funk: Mikl­Leitner will Kostenwahrheit” veröffentlicht. In beiden Artikeln kamen Bilder zum Ein-

satz. Im ersten wurde ein Foto eines Blaulichtes gezeigt, um bei den Leser_innen einen Bezug

zwischen Tetron und dem Blaulichtfunk herzustellen. Das Foto im zweiten Artikel zeigte die In-

nenministerin Mikl-Leitner bei einem Interview mit einem sehr ernsten Gesichtsausdruck, wodurch

bei den Leser_innen suggeriert wurde, dass die Aufklärung des Falles ein persönliches Anliegen der

Innenministerin darstellt. Im ersten Artikel wurde auf den Umstand eingegangen, dass die Innenmi-

nisterin in einem Brief an den Rechnungshofpräsidenten eine Sonderprüfung der Blaulichtvergabe

anregte. In weiterer Folge lieferte der Artikel auch noch einen Rückblick auf die Neuvergabe des

Blaulichtfunks unter Ernst Strasser.678 Im zweiten Artikel wurde auch wieder auf die erneute Prü-

fung des Blaulichtfunks durch den Rechnungshof verwiesen, allerdings bezog sich dieser Artikel in

größerem Ausmaß auf die Umstände, die zur Neuprüfung geführt hatten. Des Weiteren wurde in

diesem Artikel auch auf die erste Prüfung des Blaulichtfunkprojektes verwiesen.679 Beide Artikel

wurden relativ kurz und knapp gehalten und können als sachliche Berichterstattung eingestuft wer-

den, mit dem Zusatz, dass die Innenministerin Mikl-Leitner bei diesen Artikeln auf sehr positive

Weise hervorgehoben wurde.676 vgl. Der Standard 2011h677 vgl. ders. 2011g678 vgl. Die Presse 2011e679 vgl. ders. 2011d

222

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32. Tetron-Affäre

• Oberösterreichische Nachrichten: In den Oberösterreichischen Nachrichten wurde zu diesem The-

ma ein Online-Artikel in der Rubrik “Startseite: Wirtschaft” veröffentlicht. Dieser Artikel erschien

am 31. August 2011 unter dem Titel “Rechnungshof prüft die umstrittene Vergabe des Blaulicht-

funks”. In ihm wurde ein Foto verwendet, das einen Einsatzwagen mit eingeschaltetem Blaulicht

zeigte, um bei den Leser_innen den Zusammenhang mit dem Blaulichtfunk wachzurufen. Dieser

Artikel war sehr kurz gehalten, beinhaltete aber die wichtigsten Fakten zu diesem Themengebiet.

So wurde auf die Sonderprüfung des Blaulichtfunks verwiesen wie auch auf die Zusammensetzung

des Tetron-Konsortiums, die beteiligten Personen und auf die bis dahin realisierte Umsetzung des

Projektes.680 Dem Artikel lag eine sehr kurze, aber informative Berichterstattung zugrunde, die

wenigen Zeilen wiesen eine beträchtliche Informationsdichte auf.

• Neue Kronen Zeitung: Die Neue Kronen Zeitung publizierte zu diesem Thema einen Online-

Artikel unter der Rubrik “Startseite: Österreich”. Der Artikel erschien am 30. August 2011 unter

dem Titel “Rechnungshof prüft nun die Vergabe des Blaulichtfunks”. Am Anfang des Artikels kam

ein Foto zum Einsatz, das zwei Polizeibeamte mit ihren Funkgeräten darstellt, um noch einmal auf

die Blaulichtfunkproblematik zu verweisen. In dem Artikel wurde auf die Rechnungshofprüfung be-

züglich des Blaulichtfunks eingegangen und es wurde ein kurzer Überblick über die Geschehnisse

der Neuvergabe gegeben. Des Weiteren griff dieser Artikel noch den Punkt der entstandenen Kos-

ten auf, die durch den Betreiberwechsel verursacht wurden und befasste sich mit einem möglichen

Untersuchungsausschuss. Darüber hinaus gaben Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vize-

kanzler Michael Spindelegger (ÖVP) eine kurze Stellungnahme zu diesem Thema ab. Abschließend

behandelte dieser Artikel noch eine geplante Sondersitzung zu diesem Themengebiet.681 Der Arti-

kel kann, wenn alleine der Informationsinhalt berücksichtigt wird, als sehr umfassend beschrieben

werden, allerdings lässt er sich aufgrund seines Schreibstiles nicht als sachlich informativ bewerten,

da versucht wurde, bei den Leser_innen ein bestimmtes Bild bezüglich der Vorgänge zu suggerieren.

32.2.2.3. Interpretation

Dieser Fall war sicher ein entscheidendes diskursives Ereignis bezüglich der Aufklärung rund um die

Blaulichtfunkneuvergabe. In den meisten Artikeln wurde auf die Vorwürfe von Schmiergeldzahlungen an

Mensdorff-Pouilly eingegangen und in einem kurzen Abriss die Neuvergabe des Blaulichtfunks angespro-

chen. Ein weiterer Punkt, der bei den meisten der Artikel aufgegriffen wurde, stellen die verursachten

Kosten dar, welche durch den Betreiberwechsel im Blaulichtfunkprojekt hervorgerufen wurden. Einen

großen Stellenwert in der Berichterstattung nahm auch der derzeitige Ausbaustatus des Blaulichtfunkpro-

jektes in zwei der ausgewählten Artikel ein. Der Standard wie auch die Presse maßen diesem Ereignis einen

höheren Stellenwert zu wie die Neue Kronen Zeitung und die Oberösterreichischen Nachrichten, da in

diesen Medien nur jeweils ein Artikel zu diesem Themengebiet publiziert wurde. Die Berichterstattung in

den verschiedenen Medien unterschied sich im Schreibstil sowie in der Art der Berichterstattung, was in

diesem Zusammenhang wohl in gewisser Weise der Klientel der Leser_innen geschuldet ist.

680 vgl. Oberösterreichische Nachrichten 2011681 vgl. Neue Kronen Zeitung 2011b

223

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32. Tetron-Affäre

32.2.3. Ereignis 3: Ex-Innenminister Ernst Strasser vor demUntersuchungsausschuss

32.2.3.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Der dritte Untersuchungsgegenstand des Korruptionsuntersuchungsausschusses, welcher von Oktober

2011 bis Oktober 2012 andauerte, lautete “Die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern im

Bereich des Bundesministeriums für Inneres hinsichtlich der Vorgänge rund um die Vergabe der Aufträge

für das Behördenfunknetzwerk, die spätere Kündigung der Verträge und die neuerliche Vergabe, sowie

die damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsflüsse einschließlich allfälliger – direkter oder indirekter

– Zahlungsflüsse an Parteien.” 682 Ex-Innenminister Ernst Strasser wurde im Juni 2012 zum zweiten Mal

vor den Untersuchungsausschuss vorgeladen, dieses Mal in Zusammenhang mit den Vorgängen rund um

die Blaulichtfunkaffäre. Bei der Neuvergabe des Auftrags für ein digitales Funknetz im Jahr 2003 sollen

Schmiergeldzahlungen getätigt worden sein. Es wurden damals fast 30 Millionen Euro als Schadenersatz

von der Republik Österreich an die Firma Mastertalk bezahlt, obwohl laut Innenministerium das Konsor-

tium Mastertalk wegen technischer Mängel nicht die vertraglich vereinbarten Leistungen erbrachte. Der

Untersuchungsausschuss sollte unter anderem klären, ob es tatsächlich zu Manipulationen bei den Ver-

gabevorgängen gekommen war und ob Zahlungen ohne nachweisbare Leistungen getätigt wurden. Auch

die Frage nach der Höhe der Abschlagszahlung an Mastertalk sollte in diesem Untersuchungsausschuss

behandelt werden.683 Die Aussage Strassers vor dem Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges Ereignis

im Verlauf der Tetron-Affäre und wird im Folgenden analysiert.

32.2.3.2. Art der Berichterstattung

• Der Standard: Im Standard erschien zu diesem Ereignis in der Rubrik “Inland: U-Ausschuss: U-

Ausschuss live” u. a. ein Live-Bericht und ein Artikel mit der Zusammenfassung der Befragung. Im

Live-Bericht vom 20. Juni 2012 wurde ab Beginn der Sitzung im Untersuchungsausschuss ab 9:00

Uhr live berichtet. Leser_innen konnten posten und ihre Meinung kundgeben. Es wurde bis 19:37

Uhr berichtet, dem Ende der Befragungen des Tages. Die Reporterinnen Lisa Aigner und Katrin

Burgstaller berichteten abwechselnd direkt aus dem Untersuchungsausschuss. Der zweite Artikel,

auf den auch in der Feinanalyse näher eingegangen wird, wurde am 20. Juni 2012 in oben genannter

Rubrik unter dem Titel “Strasser mit Erinnerungslücken” veröffentlicht. Der Artikel ist informativ

und sachlich verfasst und gibt die wichtigsten Aussagen Strassers bei seinem Erscheinen vor dem

parlamentarischen Korruptionsausschusses wieder. Im ersten Teil des Artikels wird den Leser_in-

nen in kurzen Worten die Faktenlage erklärt und im zweiten Teil des Artikels wird auf Strassers

Aussage näher eingegangen. Auf dem Foto oben links wird Ernst Strasser gezeigt, wahrscheinlich

bei seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss. Der Artikel ist interessant, verständlich ver-

fasst und gibt den Leser_innen die Möglichkeit, sich über dieses Thema eine Meinung zu bilden

und sich objektiv zu informieren.682 Grüner Klub im Parlament 2012, S. 219683 vgl. ebd.

224

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32. Tetron-Affäre

• Die Presse: Zu dem Ereignis der Vorladung Ernst Strassers vor den Korruptionsuntersuchungs-

ausschuss wurde am 21. Juni 2012 ein Artikel online in der Rubrik “Politik: Innenpolitik” veröf-

fentlicht. Der Artikel unter dem Titel “Ex-Manager Tengg packt aus: ‘Strassers Lebenslüge”’ wurde

auch in der Printausgabe vom 21. Juni 2012 in der Presse veröffentlicht. Er beginnt mit einer kur-

zen Darstellung aller relevanten Informationen, sodass Leser_innen ohne Vorwissen schnell einen

Überblick gewinnen können. Im nächsten Absatz wird auf die Aussage Strassers eingegangen und

danach eine kurze Überleitung zur Aussage von Ex-Mastertalk-Geschäftsführer Hansjörg Tengg

skizziert, der im Artikel als unterhaltsamer Erzähler dargestellt wird. Tengg beschuldigt hier Stras-

ser, technische Probleme in Zusammenhang mit Mastertalk konstruiert zu haben.684 Das Bild, wel-

ches für diesen Artikel herangezogen wurde, ist ähnlich der Aufnahme, welche auch andere Medien

in ihren Artikel verwendeten. Der Artikel vom 24. Juni 2012 “Blaulicht im Funkloch” nimmt noch

einmal Stellung zu den Ereignissen rund um die Tetron-Affäre. Hier betrachtet der_die Verfasser_

in des Artikels die Entwicklungen des Blaulichtfunkes für die Rettungsorganisationen selbst und

bezieht sich auf die Aussage Strassers vor dem Untersuchungsausschuss. Der Artikel betont die

Versäumnisse und die Schwierigkeiten für die Einsatzkräfte, ist unterhaltsam verfasst und zeigt die

Meinungen derjenigen, die mit diesem Blaulichtfunksystem arbeiten müssen und arbeiten werden.

• Oberösterreichische Nachrichten: Die Oberösterreichischen Nachrichten berichteten gleichfalls

über das Erscheinen Ernst Strassers vor dem Korruptionsuntersuchungsausschuss. Der Artikel

“Ernst Strasser: ‘Schmiergeld – was meinen Sie damit?”’ ist am 21. Juni 2012 online in der Rubrik

“Politik: Innenpolitik” erschienen. Er beginnt mit der Aussage Strassers, die er vor dem Ausschuss

gemacht hatte. Die Leser_innen sind durch diese Art der Berichterstattung sofort mitten im The-

ma ohne über allgemeine Fakten informiert worden zu sein. Am Ende des Artikel ist ein Abschnitt

kursiv verfasst, der über die Hintergründe in Bezug auf die Tetron-Affäre informiert. Der Artikel

gibt in der angefügten Zusammenfassung eher einen Überblick über die Vorgänge. Auch ist der

Artikel nicht zu lange, sodass Leser_innen ohne großen Aufwand alle wichtigen Informationen er-

halten können. Als Bild zum Artikel wurde Ernst Strasser, vermutlich auf dem Weg zum Ausschuss,

gewählt.

• Neue Kronen Zeitung: Die Neue Kronen Zeitung veröffentlichte zu diesem Thema am 20. Ju-

ni 2012 online einen Artikel mit dem Titel “Strasser: ‘Was meinen Sie mit Schmiergeld?”’ unter

der Rubrik “Startseite: Österreich”. Am Anfang des Artikels ist ein 45 Sekunden langes Video zu

finden, welches auf krone.tv ausgestrahlt wurde. Es zeigt Ernst Strasser beim Betreten des Saa-

les, in dem der Untersuchungsausschuss statt fand. Das Video bietet eine kurze Betrachtung der

Ereignisse, die im Artikel näher ausgeführt werden. Es wird so die Möglichkeit geboten, auch oh-

ne den Artikel zu lesen, Informationen zu erhalten. Eine nähere Untersuchung des Videos wird

in der Feinanalyse durchgeführt. Der Artikel selbst gibt einen Überblick über die Ereignisse der

Errichtung des digitalen Funksystems. Im unteren Abschnitt des Artikels wird näher erläutert, wel-

che Vorwürfe an Strasser gerichtet wurden. Am Ende wird noch der Zusammenhang Strassers mit

den Vorkommnissen in Bezug auf die Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaften darge-

684 vgl. Die Presse 2012b

225

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32. Tetron-Affäre

stellt. Zusammenfassend ist zu erwähnen, dass der Artikel trotz seines nicht professionellen und

sachlichen Schreibstils informativ und übersichtlich aufgebaut ist.

32.2.3.3. Interpretation

Das Ereignis der zweiten Aussage Ernst Strassers vor dem Untersuchungsausschuss war in Hinblick auf

die Tetron-Affäre ein wichtiges Ereignis. Alle dargestellten Medien berichteten darüber, wenn auch in

verschiedenen Ausmaß. Der Standard hatte in der Rubrik “Inland” nochmals extra eine Rubrik für den

Untersuchungsausschuss eingerichtet, in der eine Live-Berichterstattung des Untersuchungsausschusses

zu finden war. Keine andere betrachtete Zeitung hatte in diesem Umfang berichtet. Die Presse hatte

ebenfalls in diesem Zusammenhang mehr als einen Artikel veröffentlicht, während bei den Oberöster-

reichischen Nachrichten und der Neuen Kronen Zeitung die Berichterstattung weniger ausführlich war.

In allen Artikeln wurde die Aussage Strassers in kurzen Worten wiedergegeben, in welcher er einen Zu-

sammenhang zwischen Schmiergeld und dem Blaulichtfunk bestritt. Die verschiedenen Artikel haben

gemeinsam, dass gleichermaßen auf Hintergründe der Blaulichtfunk-Vergabe eingegangen wird. So wird

der Leser_innenschaft zur Erklärung nochmal die Chronologie der vielschichtigen Ereignisse aufgezeigt.

Die Presse und der Standard legen auf eine seriöse Berichterstattung wert, was durch die betrachteten

Artikel deutlich wird. Es wird sachlich berichtet und den Leser_innen keine verzerrte Meinung suggeriert.

Die Oberösterreichischen Nachrichten berichten kurz, jedoch informativ und bleiben in ihrem Stil sach-

lich. Durch den abrupten Einstieg des Artikels werden Leser_innen gleich angesprochen, müssen jedoch

die nötigen Fakten bereits wissen. Eine Abhilfe ist hier die Zusammenfassung über die Tetron-Affäre am

Ende des Artikels. Die Neue Kronen Zeitung berichtet zwar informativ, jedoch ist der Stil der Sprache

und der Satzbau einfach und banal.

32.2.4. Ereignis 4: Ex-Kabinettschef Christoph Ulmer vor demUntersuchungsausschuss

32.2.4.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Dieses diskursive Ereignis beschäftigt sich mit der Befragung des ehemaligen Kabinettschefs von Ernst

Strasser, Christoph Ulmer, beim U-Ausschuss und seiner Rolle bei der Vergabe des Blaulichtfunks. Die Be-

fragung Ulmers war eine kurzfristige Entscheidung und führte zu einer Unterbrechung des U-Ausschusses.685

Obwohl Ulmer karenziert war, hat er für Strasser einen Werkvertrag mit Beraterfunktion für das Projekt

Blaulichtfunk übernommen. Ulmer soll Verhandlungen mit Motorola geführt haben, obwohl er nicht

beim Innenministerium beschäftigt war und auch keinen Beraterauftrag hatte.686 Ebenso soll Motorola

ihm eine Dienstreise finanziert haben. Er steht außerdem im Verdacht, eine illegale Akteneinsichtnahme

vor dem U-Ausschuss genommen zu haben.687 Der Ex-Kabinettschef von Strasser soll auch zur Jagd-

gesellschaft von Mensdorf-Pouilly gehört haben, bezeichnete diese jedoch als Freizeitveranstaltung und685 vgl. Der Standard 2012r686 vgl. Die Presse 2012l687 vgl. Oberösterreichische Nachrichten 2012b

226

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32. Tetron-Affäre

wüsste nach “so langer Zeit” nicht mehr, wer diese gezahlt habe. Trotzdem stellte er für diese Freizeitver-

anstaltung eine Spesenabrechnung an das Innenministerium, da dort geschäftliche Treffen stattgefunden

hätten. Unter anderem wurde dort das Thema Blaulichtfunk besprochen.688

32.2.4.2. Art der Berichterstattung

• Der Standard: Im Standard erschienen zwei Online-Artikel zu diesem Thema in den Rubriken “In-

land: U-Ausschuss: U-Ausschuss live”. Der erste davon erschien am 5. Juni 2012 unter dem Titel

“Mehrere Unterbrechungen bei Ulmers Befragung”, der am 25. Juni 2012 unter dem Titel “Ex-

Kabinettschef Ulmer: ‘Ich fühle mich ein wenig machtlos”’. Bei dem ersten Artikel wurde kein Bild

verwendet und somit auch nicht der Versuch, den_die Leser_in durch Bilder zu beeinflussen. Im

zweiten Artikel wird ein Bild von Christoph Ulmer gezeigt, wie er einen Gang entlanggeht. Die-

ses Bild suggeriert einen eher unerfahrenen, zurückhaltenden Eindruck Ulmers. Der erste Artikel

handelt vom verspäteten Beginn des U-Ausschusses, da Ulmer erst kurzfristig von der Befragung

erfahren habe und längere Zeit unklar war, weshalb er geladen wurde. Des Weiteren gibt der Ar-

tikel Einblicke in seine Befragung und Aussagen. Es wird auch die erneute Unterbrechung des

U-Ausschusses erwähnt, wegen des Vorwurf der Grünen und des BZÖ, Ulmer hätte bestimmte

Einblicke in Ausschuss-Dokumente gehabt.689 Der zweite Artikel ist ein Interview zwischen Ulmer

und dem Standard, welches vor seiner zweiten Befragung zur Vergabe des Behördenfunks beim U-

Ausschuss stattgefunden hat. Dabei wird Ulmer ebenfalls zu der Vergabe des Blaulichtfunks und zu

der Beraterfunktion mit Ex-Innenminister Strasser befragt.690 Beide Artikel versuchen die Meinung

der Leser_innenschaft nicht zu beeinflussen und sind sachlich und informativ geschrieben.

• Die Presse: Die Presse veröffentlichte zu dieser Thematik zwei Online-Artikel in den Rubriken “Po-

litik: Innenpolitik”. Der erste davon erschien am 5. Juni 2012 unter dem Titel “U-Ausschuss: Ver-

dacht der Einsicht in geheime Akten”. Der zweite erschien am 26. Juni 2012 unter dem Titel “Ulmer:

‘Einen Ulmer-Freundeskreis gab es nicht”’. In beiden Artikeln ist ein Bild von Christoph Ulmer zu

sehen. Der erste Artikel widmet sich gleich zu Beginn der angeblich illegalen Akteneinsichtnah-

me von Ulmer. Außerdem informiert der Artikel den_die Leser_in kurz über die Geschehnisse

in Zusammenhang mit der Vergabe des Blaulichtfunk-Projekts wie etwa der Auftragsentzug vom

Konsortium Mastertalk und die Neuvergabe des Auftrags. Im Artikel werden nicht nur Aussagen

von Ulmer erwähnt, sondern es wird auch kurz auf Aussagen von Tetron-Geschäftsführer Krum-

pel eingegangen.691 Der zweite Artikel erschien nach der zweiten Befragung im U-Ausschuss. In

ihm geht es u. a. um die Frage, warum nur Spesenabrechnungen von Gesprächen mit Motorola und

Alcatel vorliegen. Der Artikel behandelt des Weiteren die Aussage auf die Frage nach der “Ulmer-

Freunderlwirtschaft”, die sich während der Adonis-Phase (Name des Blaulichtfunk-Projekts bei

der Erstausschreibung) angeblich immer mit Motorola-Leuten getroffen hätte. Zudem beinhaltet

688 vgl. Der Standard 2012r689 vgl. ebd.690 vgl. ders. 2012e691 vgl. Die Presse 2012k

227

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32. Tetron-Affäre

dieser Artikel einen Überblick über die Causa Blaulichtfunk.692 Beide Artikel versuchen mit kur-

zen Überblicken über vergangene Ereignisse die Leser_innenschaft zu informieren und gleichzeitig

aktuelle Erkenntnisse zu vermitteln.

• Oberösterreichische Nachrichten: Die Oberösterreichischen Nachrichten verfassten zu diesem The-

ma einen Online-Artikel in der Rubrik “Politik: Innenpolitik”. Der Artikel erschien am 5. Juni 2012

unter dem Titel “U-Ausschuss: Strasser-Kabinettchef in Erklärungsnot”. Er enthält ein Bild von

Christoph Ulmer und beschäftigt sich mit den Aussagen von Ulmer vor dem U-Ausschuss. Der

Artikel beinhaltet u. a. Aussagen zu den Jagdeinladungen und weshalb Ulmer eine Beraterfunktion

für das Blaulichtfunk Projekt innehatte, obwohl er karenziert war. Darüber hinaus wird erwähnt,

dass eine Dienstreise nach Chicago von Motorola bezahlt worden ist. Der ominöse Auftragsentzug

und der Lobbyist Mensdorff-Pouilly, werden ebenfalls in dem Text thematisiert.693 Der Artikel ist

sehr sachlich geschrieben und mit zahlreichen Informationen ausgestattet.

• Neue Kronen Zeitung: Die Neue Kronen Zeitung veröffentlichte zu diesem Thema nur einen

Online-Artikel am 5. Juni 2012 in der Rubrik “Nachrichten” unter dem Titel “Staatsanwaltschaft

sorgt für Verwirrung im U-Ausschuss”. In diesem Artikel geht es um die Vorladung des ehemali-

gen Kabinettschef in den U-Ausschuss. Gleich unter der Überschrift ist ein großes Bild von Chris-

toph Ulmer zu sehen. Der Artikel thematisiert auch, dass Ulmer vielleicht einen Einblick in die U-

Ausschuss-Akten gehabt hat. Es wird erwähnt, dass die Gründe für die Ladung zuerst unbekannt

waren. Im Artikel sind Aussagen von Ulmer zu seiner Beraterfunktion rund um die Blaulichtfunk

Vergabe enthalten, obwohl dieser karenziert war.694 Dieser Artikel bietet nur wenige Informatio-

nen zur Rolle von Ulmer im U-Ausschuss. Der Artikel ist nicht sachlich geschrieben und es wird

versucht, durch die Wortwahl eine gewisse Spannungssituation zu erzeugen.

32.2.4.3. Interpretation

Dieser Vorfall ist ein interessantes diskursives Ereignis im Rahmen der Berichterstattung zur Tetron-

Affäre. Die meisten der Artikel gehen auf die Frage ein, warum der vom Innenministerium karenzierte

Ulmer eine Übereinkunft mit Strasser traf, die Beraterfunktion für die Neuvergabe des Blaulichtfunks zu

übernehmen. Eine weitere wichtige Frage, die in fast allen Artikeln zum Thema wird, ist, warum es nur

Spesenabrechnungen von Gesprächen mit Motorola und Alcatel gibt. Des Weiteren ist die Teilnahme von

Ulmer bei den Jagdgesellschaften Mensdorff-Pouillys interessant, da dort angeblich ebenfalls geschäftli-

che Besprechungen zum Blaulichtfunk stattgefunden haben. Der Vorwurf von Grünen und BZÖ, Ulmer

habe illegal in U-Ausschuss-Akten Einsicht genommen, ist ebenfalls ein zentraler Punkt bei der Bericht-

erstattung in den Zeitungen.

692 vgl. Die Presse 2012l693 vgl. Oberösterreichische Nachrichten 2012b694 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012h

228

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32. Tetron-Affäre

32.3. Feinanalyse einzelner Diskursfragmente

32.3.1. Ereignis 1: Alfons Mensdorff-Pouilly und seine Rolle in derTetron-Affäre

32.3.1.1. Artikel auf diePresse.com vom 21. Juni 2012

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel erschien online auf diePresse.com unter der Rubrik “Poli-

tik”. Die Autorin ist Regina Pöll. Die Veröffentlichung erfolgte in Zusammenhang mit den “Ma-

chenschaften” des Alfons Mensdorff-Pouilly.

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift des ca. 350 Wörter langen Textes lautet “Mensdorff

in Nöten; Sie nannten ihn den Jäger”. In der Einleitung wird geschrieben, dass es für ihn “eng”

werde.695 Er soll für Motorola den Mittler gestellt und so Geld erhalten haben. Des Weiteren enthält

der Bericht seitlich beigefügte Bilder mit Querverweise zu weiteren Beiträgen. Auf den Bildern

sind beteiligte Personen der Tetron-Affäre zu sehen, u. a. auch jene, die in Korruptionsfällen der

jüngeren Vergangenheit verdächtigt wurden. Weitere Links und Verweise zu anderen Artikeln sind

am Ende des Textes ersichtlich. In diesem Artikel wurde die Rolle von Mensdorff-Pouilly und

die mit ihm in Verbindung stehende Firma Motorola in der Causa Tetron beschrieben. Mehrmals

wird Mensdorff-Pouilly mit Codenamen dargestellt, die augenscheinlich dazu dienen sollten, seine

Interaktion in diesem Fall bzw. eine Verbindung zu seiner Person an sich zu verschleiern.

Abbildung 32.3.1.: Artikel auf diePresse.com vom 21. Juni 2012: Mensdorff in Nöten; Sie nannten ihnden Jäger

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel ist kurz gehalten und im Hinblick auf die relevanten Tat-

bestände auf den Punkt gebracht. Der Ausdruck bzw. die Stilmittel im Artikel sind sehr anschaulich

bzw. bildhaft dargestellt. Die verwendeten Fremdwörter waren geläufig. Darüber hinaus ist der Text

695 vgl. Die Presse 2012h

229

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32. Tetron-Affäre

durchaus sachlich, aber in einer gewissen Weise meinungsbildend dargestellt. Die reißerische Head-

line “Sie nannten ihn Jäger”696 steht in direkter Relation zu einem seiner Codenamen. Zudem hängt

dies mit seiner Jagdleidenschaft zusammen. Hier kann von einer journalistischen Spitzfindigkeit ge-

sprochen werden.

• Inhaltlich-ideologisch: Dieser Bericht spart nicht mit konkreten Fakten und vermuteten Anklage-

punkten. Mensdorff-Pouilly wird in direktem Zusammenhang mit der Causa Tetron gebracht und

seine Rolle als Vermittler des Unternehmens Motorola klar gesprochen.

• Reaktionen und Kommentare: Die Reaktionen und Kommentare auf diesen Artikel waren umfang-

reich und teilweise sehr emotional. Einstimmigkeit herrschte bei den Leser_innen vor allem bei der

Unglaubwürdigkeit der Justiz bzw. dem Bestrafungssystem. Darüber hinaus herrschte Konsens dar-

über, dass es an korrekter Aufarbeitung und adäquater Ermittlung in diesem Fall eindeutig fehle.

Gegenstimmen wiederum meinten, dass Korruption ein Bestandteil unserer (Innen)Politik ist, und

diese einfach nicht abgeschafft werden könnte. Andere Kommentare dagegen beschäftigten sich

mit dem Sanktionssystem und forderten härtere Bestrafungen bzw. Maßnahmen zur Bekämpfung

von politischer Korruption, um diese zu minimieren bzw. gar zu vermeiden.697

32.3.1.2. Artikel auf krone.at vom 12. Dezember 2012

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel steht online auf krone.at unter dem Menüpunkt “Nachrich-

ten”.698

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift des durchschnittlich lang gehaltenen Textes berich-

tet von der Anklage gegen Mensdorff-Pouilly, welche als “nette” Notlösung abgetan wird. 699 In

der Einleitung wird vom Prozessbeginn berichtet, der die Anschuldigungen gegen den Angeklag-

ten genau tituliert. Es ist die Rede vom Tatbestand der Geldwäsche. Jedoch sehen die Verteidiger

von Mensdorff-Pouilly diese Punkte der Anklage als “nett” und als eine “Notlösung” an.700 Die

Verteidiger scheinen gelassen zu sein und erwecken den Eindruck, diese Anschuldigungen nicht

ernst zu nehmen. Nach der Überschrift ist ein relativ großes Bild angebracht. Darauf abgelichtet ist

Mensdorff-Pouilly auf der Anklagebank in einer lässigen Pose. Dieses Bild unterstreicht die Haltung

seiner Anwälte, es hinterlässt den Eindruck, nichts könne ihn aus seiner Ruhe bringen. Diese Ge-

lassenheit lässt des Weiteren vermuten, dass Mensdorff-Pouilly den Gerichtssaal ohne Verurteilung

verlassen könne. Im weiteren Verlauf ist der Artikel in mehrere Teile gegliedert. Gekennzeichnet

wird dies durch einzelne Überschriften zwischen den Absätzen. Berichtet wird teilweise über die

Zahlungen an Mensdorff-Pouilly, die getätigt wurden, wie auch über seine Vita und andere Fakten,

die ihn in verschiedene Affären involvieren. Der Artikel ist informativ und gibt Hinweise zu den

696 Die Presse 2012h697 vgl. ders. 2012i698 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012e699 vgl. ebd.700 Ebd.

230

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32. Tetron-Affäre

verschiedenen Affären. Auf der linken Seite ist eine Infobox mit unterschiedlichen Schlagwörtern

angebracht, unter denen weiterführende Quellen zu finden sind. Auf der rechten Seite sind österrei-

chische Nachrichten und Werbeeinschaltungen angebracht. Im unteren Bereich befinden sich die

Kategorien “meistgelesen” und “meistkommentiert”.701

Abbildung 32.3.2.: Artikel auf krone.at vom 12. Dezember 2012: Mensdorff-Prozess: Anklage als “ganznette Notlösung”

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel ist länger gehalten als andere Berichterstattungen und

weist mehrere Absätze auf. Darin beinhaltet ist kompakte Information sowie diverse Thementeile.

Der Schreibstil ist einfach und verständlich aber sachlich gehalten. Die Einleitung verweist auf eine

eher emotionalere Ausdrucksweise, etwa wenn in einer Textstelle “lässige Pose” zu lesen ist.702 Die

Überschrift lässt auf eine Verharmlosung der Angelegenheit sowie der Anklagepunkte schließen.

Ansonsten ist die Sprachwahl neutral und an Fakten orientiert. Fremdwörter sind im Gegensatz zu

den anderen Zeitungsberichten nicht vorhanden.703

• Inhaltlich-ideologisch: Besonders interessant stellt sich die Verharmlosung der Anklageschrift von

Mensdorff-Pouilly heraus. Selbst seine Anwälte nehmen die ernsthaften Anschuldigungen nicht

wahr. Sie sprechen von einer “netten Notlösung”, da die Bestechung nicht eindeutig nachgewie-

sen werden konnte. Der Bericht besteht aus einer Vielzahl von Fakten und Tatbeständen, die klar

formuliert werden und einzelnen Unterpunkten. Auch der Zusammenhang zwischen Mensdorff-

Pouilly und den Vorwürfen zu den Beraterhonoraren bzw. seine Funktion als Vermittler wurden

detailliert dargestellt. Ermittelt wurde in Bezug auf unzählige Geldbeträge, die ohne jegliche Ge-

genleistung an ihn geflossen sind.704

701 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012e702 Ebd.703 vgl. ebd.704 vgl. ebd.

231

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32. Tetron-Affäre

• Reaktionen und Kommentare: Beachtlich ist die Anzahl der Kommentare. Es sind weit über hun-

dert Einträge online erfolgt. Die Person Mensdorff-Pouilly und seine im Artikel dargestellte Rolle

im Fall Tetron riefen unterschiedliche Meinungen hervor. Zum einen wurde er von einigen Kom-

mentator_innen als schlau und hinterlistig beschrieben, zum anderen kamen wiederum die Justiz

und die mangelnde Konsequenz ins “Kreuzfeuer der Kritik”. Ein Grund dafür war der Freispruch,

der zu Hohn und “Vernaderung” führte. Auch der Glaube an die Gerechtigkeit hat in unzähligen

Kommentaren an Bedeutung verloren. Viele der Kommentator_innen wünschen sich schärfere

Konsequenzen bei Korruption. Einige der Kommentare waren sehr emotional, besonders wenn

die vorherrschenden Missstände bei der Aufarbeitung von Korruption bzw. von politischer Ein-

flussnahme vor Augen geführt wurden. Es besteht ein beinahe einhelliger Tenor, dass die Wirt-

schaft und Politik in Österreich mittlerweile sehr verdorben seien. Überzogene Beraterhonorare

und Auftragsprovisionen werden als gang und gäbe gesehen.

32.3.2. Ereignis 2: Sonderprüfung des Blaulichtfunks durch den Rechnungshof

32.3.2.1. Artikel auf derStandard.at vom 30. August 2011

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel erschien auf der Internetseite des Standards in der Rubrik

“Web: Telekom”. Ein_e Autor_in wurde in diesem Zusammenhang nicht bekanntgegeben, am En-

de des Textes fand sich nur der Verweis auf die Austria Presse Agentur (APA). Anlass zur Veröf-

fentlichung des Artikels war das Ersuchen von Innenministerin Mikl-Leitner, eine Sonderprüfung

des Blaulichtfunks durch den Rechnungshof durchzuführen.

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift des ca. 290 Wörter umfassenden Artikels lautet “Telekom-

Affäre: Rechnungshof prüft Vergabe des Blaulichtfunks”. Bei diesem Text wurde kein Bild ein-

gefügt. Unterhalb des Artikels bestand die Möglichkeit, den Artikel auf Twitter, Google+ oder

Facebook zu posten, ein Feedback an die Redaktion zu übermitteln, den Artikel per E-Mail weiter-

zuleiten oder auch auszudrucken. Am Ende des Artikels befand sich ein Link zur Telekom. Der im

Artikel enthaltene Begriff “Telekom” war ebenfalls verlinkt und führte zur Startseite des Konzerns.

Bei den Begriffen “Siemens” und “Raiffeisen” wurde jeweils zu betreffenden Zeitungsartikeln des

Standard weitergeleitet. Die Einleitung in diesem Artikel lautete wie folgt: “Mikl-Leitner ersucht

um Sonderprüfung – Moser will dem ‘selbstverständlich’ nachkommen”.705 Im Abschnitt “Ich ste-

he für restlose Aufklärung und volle Transparenz” begründete Mikl-Leitner ihre Entscheidung,

Rechnungshofpräsident Moser gab zudem eine kurze Stellungnahme ab. Im letzten Abschnitt des

Artikels mit der Bezeichnung “Mastertalk” wurde noch auf die Neuausschreibung des Blaulicht-

funks und den damit verbundenen Korruptionsvorwürfen eingegangen.

705 vgl. Der Standard 2011h

232

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32. Tetron-Affäre

Abbildung 32.3.3.: Artikel auf derStandard.at vom 30. August 2011: Telekom-Affäre: Rechnungshof prüftVergabe des Blaulichtfunks

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der vorliegende Artikel wurde relativ kurz gehalten und enthielt nur

geläufige Begriffe, außerdem war er in einem leicht verständlichen Schreibstil verfasst. In Bezug-

nahme auf die Korruptionsvorwürfe in Zusammenhang mit dem Blaulichtfunk tauchte der Name

Mensdorff-Pouilly auf, auch die Firmen Telekom und Motorola wurden genannt. Durch diesen

Umstand könnte bei den Leser_innen der Verdacht erzeugt werden, dass Mensdorff-Pouilly der

einzige Nutznießer aus dem Betreiberwechsel war und keine weiteren Personen einen Vorteil aus

dieser Affäre gezogen haben, was in diesem Zusammenhang nicht glaubwürdig erscheint.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Besonders zum Ausdruck kamen in diesem Artikel die Aussagen

von Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP), die darzustellen versuchte, wie wichtig ihr die völlige Auf-

klärung und Transparenz der Neuvergabe war. Unter anderem verwies sie auf die Wichtigkeit einer

Überprüfung, ob die Vergabe professionell abgewickelt worden war. 706 Hier muss allerdings ange-

merkt werden, dass von der Redaktion bezüglich dieser Aussagen kein Standpunkt eingenommen

wurde, sondern dieser nur weitergegeben wurde.

• Interpretation: Der Artikel war durchwegs sachlich gehalten und bereitete keinerlei Verständnis-

probleme. Der Text beinhaltete einen kurzen Einblick in die Fakten zur Blaulichtfunk-Neuvergabe,

aber nichts darüber hinaus. So waren interessierte Leser_innen dazu angehalten, nach weiteren Me-

dienberichten zu suchen, die einen tieferen Einblick in dieses Themengebiet ermöglichten. Der

Artikel diente mehr als kurze Information über den damaligen Stand der Dinge und beinhaltete

einen kurzen Rückblick der betreffenden Ereignisse, die zu diesen geführt hatten. So sollten den

Leser_innen vorausgegangene Berichte in Erinnerung gerufen werden.

706 vgl. Der Standard 2011h

233

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32. Tetron-Affäre

32.3.2.2. Artikel auf krone.at vom 30. August 2011

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel wurde auf der Internetseite der Neuen Kronen Zeitung

in der Rubrik “Österreich” publiziert. Ein_e Autor_in wurde auch hier nicht bekanntgegeben, am

Ende des Textes fand sich nur der Verweis “Agentur/Redaktion”. Anlass zur Veröffentlichung

dieses Artikels war das Ersuchen der Innenministerin, eine Sonderprüfung des Blaulichtfunks durch

den Rechnungshof vorzunehmen.

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift des ca. 850 Wörter langen Artikels lautet “Rechnungs-

hof prüft nun die Vergabe des Blaulichtfunks”. Das beigefügte Bild zeigte zwei Polizeibeamte mit

ihren Funkgeräten, allem Anschein nach wurde das Bild auf einer Rolltreppe im Bereich einer U-

Bahnlinie aufgenommen. Als Quelle für das Bild wurde Andreas Schiel angeführt. Direkt unter

dem Bild und neben der Einleitung bestand die Möglichkeit, den Artikel auf Google+, Twitter

und Facebook zu posten. In demselben Bereich bestand auch noch die Möglichkeit, den Artikel zu

kommentieren. Auf der linken Seite neben dem Text war eine Infobox mit verschiedenen Berich-

ten zu diesem Themengebiet angebracht. Am rechten Rand des Artikels befanden sich Infoboxen

zu “Mehr Österreich-Nachrichten”, Werbeeinschaltungen und ein Feld, das die Leser_innen zu

den Nachrichtenvideos auf krone.tv weiterleitete. Danach folgte ein Feld, welches es den Leser_

innen ermöglichte, aus den meistgelesenen sowie meistkommentierten Artikeln auszuwählen. Nach

diesem Teil folgten noch fünf aktuelle Artikel, eine weitere Möglichkeit sich zu “Mehr Österreich-

Nachrichten” weiterleiten zu lassen und eine Infobox mit aktuellen Verkehrsmeldungen. Unterhalb

des Artikels fand sich wieder die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben sowie den Artikel auf

Google+, Twitter und Facebook zu posten. Die Einleitung in diesem Artikel lautete wie folgt: “Die

Affäre um die Vergabe des Blaulichtfunks wird immer dubioser – und vor allem sehr teuer. Alleine

heuer fallen 17 Millionen Euro an Bundeszahlungen an, im Vollausbau muss der Staat 25 Jahre

lang jährlich 40 Millionen Euro an das Betreiberkonsortium Tetron zahlen, hieß es am Montag aus

dem Innenministerium. Macht für das Vierteljahrhundert ab Vollausbau eine Milliarde Euro.”707 Im

Abschnitt “Vertragsauflösung mit Mastertalk ist völlig schleierhaft” wurde auf die Neuvergabe des

Blaulichtfunks eingegangen. Im nächsten Abschnitt “Schmiergeldzahlungen ‘rein technisch nicht

möglich”’ wurden die eventuellen Schmiergeldzahlungen an Mensdorff-Pouilly behandelt. In dem

darauf folgendem Textabschnitt mit der Bezeichnung “Neuvergabe sollte angeblich Kosten spa-

ren” wurden etwaige Kostensenkungen durch die Neuvergabe aufgegriffen. Der letzte Abschnitt

des Artikels “Gebühren fließen ab Fertigstellung 25 Jahre lang” beschäftigte sich noch mit der Ver-

tragslaufzeit und entstehenden Kosten.

707 vgl. Neue Kronen Zeitung 2011b

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32. Tetron-Affäre

Abbildung 32.3.4.: Artikel auf krone.at vom 30. August 2011: Rechnungshof prüft nun die Vergabe desBlaulichtfunks

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der vorliegende Artikel wurde relativ lang gehalten und wies eine

emotional geladene Schreibweise auf. In dem Artikel wurden nur geläufige Begriffe verwendet und

der_die Verfasser_in bediente sich eines leicht verständlichen Wortschatzes. Durch die Art der Be-

richterstattung wurde in diesem Artikel bei den Leser_innen der Anschein erweckt, dass kein_e

Politiker_in wirklich an der Aufklärung rund um die Ereignisse des Blaulichtfunks interessiert war.

Des Weiteren implizierte der Artikel eine gewisse Korruptionsbereitschaft und Unfähigkeit von Po-

litiker_innen. Die Leser_innen wurden dahingehend geleitet, dass Politiker_innen sich noch nicht

mit der Affäre auseinander setzen möchten und solange untätig bleiben, bis die Ergebnisse der

Justiz vorliegen.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Besonders auffällig bei diesem Artikel war, dass er eine Aussen-

dung des Innenministeriums als aktuelle Information beschrieb und implizierte, dass das Bundes-

ministerium für Inneres mit dieser Aussendung gegen eine gerichtliche Stillschweigensvereinba-

rung verstieß. Es bleibt in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass diese Aussendung nur bereits

allgemein bekannte Informationen zu diesem Themengebiet enthielt und daher keine Vereinbarun-

gen verletzt wurden. In diesem Punkt ist anzunehmen, dass die Neue Kronen Zeitung versuchte,

sich mit diesem Teil der Berichterstattung von der Konkurrenz abzuheben und durch die explizi-

te Erwähnung “alter Informationen” profilieren wollte. Auffällig war auch die regierungskritische

Berichterstattung, in welcher der Eindruck suggeriert wurde, die Regierungsparteien seien als Ver-

zögerer in der Aufklärung der Korruptionsaffäre zu sehen. Durch die Wortwahl entstand bei den

Leser_innen der Eindruck, dass die Regierungsparteien die Justiz nur als Vorwand benutzten, um

die Einführung eines Untersuchungsausschusses zu verzögern. Positiv hervorgehoben wurden in

235

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32. Tetron-Affäre

diesem Artikel die Grünen, vor allem aufgrund ihres Engagements zur Abhaltung einer Natio-

nalratssondersitzung zu den Korruptionsaffären unter der damaligen ÖVP-/FPÖ-Regierung. Er-

staunlicherweise wurden die FPÖ und das BZÖ in diesem Artikel weniger kritisch betrachtet als

die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP. Obwohl diese beiden Parteien damals noch im Gegensatz

zur SPÖ unter einem Dach, nämlich jenem der FPÖ, ein Teil der Regierungskoalition waren, der

nun die Justiz beschäftigt.

• Interpretation: Der Artikel war umfassend gestaltet, was die Informationen zu diesem Themenge-

biet betrifft, allerdings nahm er den Leser_innen die Aufgabe ab, sich selbstständig eine Meinung

zu diesem Fall bilden zu können. Dadurch fehlte dem Artikel in großem Ausmaß die nötige Ob-

jektivität, mit der sich eine sachliche Berichterstattung auseinandersetzen sollte. Eine Zeitung sollte

nicht als meinungsbildendes Medium agieren, sondern den Leser_innen behilflich sein, sich auf auf

Grund der vorliegenden Faktenlage eine eigene Meinung zu bilden. Wird allerdings vom vorliegen-

den Schreibstil abgesehen, so stellte dieser Artikel im Vergleich die umfassendste Berichterstattung

zu diesem Themengebiet dar und konnte wegen der Informationsfülle durchaus als Einstieg in

diesen Themenbereich herangezogen werden.

32.3.3. Ereignis 3: Ernst Strasser vor dem Untersuchungsausschuss

32.3.3.1. Artikel auf derStandard.at vom 20. Juni 2012

• Institutioneller Rahmen: Der Artikel wurde auf der Internetseite des Standard in der Rubrik “In-

land: U-Ausschuss: U-Ausschuss live” veröffentlicht. Ein_e Autor_in ist nicht ersichtlich, nur ein

Verweis am Ende des Artikels auf die Austria Presse Agentur (APA). Der Grund für die Veröffent-

lichung dieses Artikels war die zweite Aussage Ernst Strassers vor dem Untersuchungsausschuss

im Zusammenhang mit den Ereignissen rund um die Errichtung des Blaulichtfunkes.

• Analyse der Textoberfläche: Der Artikel mit der Überschrift “Strasser mit Erinnerungslücken” hat

einen Umfang von ca. 1000 Wörtern. Es wurde am Beginn des Artikels ein Foto eingefügt, welches

Strasser vor dem Untersuchungsausschuss sitzend zeigt. Die im Artikel vorkommenden Wörter

“Siemens”, “Raiffeisen”, “Telekom Austria” und “Karl-Heinz Grasser” sind zu weiteren Artikeln

verlinkt. Nach dem Titel wurde mit einem kurzen Satz skizziert, in welche Richtung die Aussage

Strassers vor dem Untersuchungsausschuss ging: “Früherer Innenminister weiß nicht mehr so ge-

nau, wie die Vergabe abgelaufen ist.”708 Die einzelnen Abschnitte des Artikels sind jeweils mit einer

Aussage des folgenden oder einem Zitat als Überschrift versehen. So können Leser_innen schon

beim Überfliegen der Unterüberschriften einen Überblick über den Inhalt des Artikels erhalten. Un-

ter dem Artikel befinden sich Möglichkeiten, den Artikel in sozialen Netzwerken zu teilen. Auch

eine Möglichkeit für Feedback per E-Mail steht in diesem Teil zur Verfügung. Wie bei fast allen

Artikeln des Standards besteht im Anschluss die Möglichkeit, seine Meinung in einem Forum zu

äußern.708 Der Standard 2012w

236

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32. Tetron-Affäre

Abbildung 32.3.5.: Artikel auf derStandard.at vom 20. Juni 2012: Strasser mit Erinnerungslücken

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel ist äußerst umfangreich und hat in seiner Ausführlichkeit

und seinen Erklärungen Ähnlichkeiten mit einer Reportage. Es wird auf einzelne Fragen der Mitglie-

der des Untersuchungsausschusses eingegangen und Strassers Antworten sind hierzu sehr deutlich

dargestellt. Zudem wird in Querverweisen auf andere Beteiligte der Affäre eingegangen. Am Ende

wird aufgezeigt, dass Strasser auch in die fragwürdige Vergabe von österreichischen Staatsbürger-

schaften involviert war.709 Der Sprachstil des Artikels ist neutral und gut verständlich.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Ein wichtiger Punkt des Artikels ist die Beteuerung Strassers, von

Unregelmäßigkeiten nichts gewusst zu haben. Dies wird durch die verschiedenen Antworten von

ihm deutlich. Er wusste von keinen Schmiergeldzahlungen, empörte sich über die Vorwürfe und

zeigte viele Erinnerungslücken. Der Artikel weist auch darauf hin, dass er zwar zum Abendessen bei

Mensdorff-Pouilly eingeladen war, jedoch nie an Jagden teilgenommen habe. Strasser stellte sich mit

seinen Aussagen als unschuldig hin, allerdings erwähnt der Artikel alle im Untersuchungsausschuss

vorgebrachten Fakten, sodass sich die Leser_innenschaft eine eigene Meinung bilden kann.710

• Interpretation: Der Artikel des Standard über die Aussage Strassers vor dem Untersuchungsaus-

schuss ist sachlich und neutral formuliert. Er gibt den Leser_innen die Möglichkeit, sich umfassend

zu informieren. Da nochmals die Hintergründe der Affäre aufgezeigt werden, ist der Artikel gut ge-

eignet, jemanden in die Thematik des Blaulichtfunkes einzuführen. Es wird auf Details eingegangen

und ein Überblick geschaffen. Auch die Verbindungen zu anderen Fällen von möglicher Korruption

709 vgl. Der Standard 2012w710 vgl. ebd.

237

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32. Tetron-Affäre

werden gut aufgearbeitet. Es handelt sich somit um einen gut recherchierten Artikel, der aufgrund

seiner Länge und seines Inhalts an eine gute Reportage mit Gegenwartsbezug erinnert.

32.3.3.2. Artikel auf diePresse.com vom 21. Juni 2012

• Institutioneller Rahmen: Der Artikel “Ex-Manager Tengg packt ‘Strassers Lebenslüge”’ erschien

in der Rubrik “Politik: Innenpolitik”. Die Autor_innen des Artikels sind Regina Pöll und Man-

fred Seeh. Anlass zur Veröffentlichung waren die Vorkommnisse des 20. Juni 2012 im Untersu-

chungsausschuss, die Aussage Ernst Strassers und die des Ex-Mastertalk-Geschäftsführers Hans-

jörg Tengg. Dieser Artikel erschien auch in der Printausgabe vom 21. Juni 2012 in der Presse.

• Analyse der Textoberfläche: Der Artikel hat eine Länge von ca. 480 Wörtern. Als Foto wurde

Ernst Strasser vor Journalist_innen beim Untersuchungsausschuss sitzend ausgewählt. Unter dem

Foto ist eine Box zu sehen, in der verschiedene Einstellungen zur Anzeige des Artikels zu ändern

sind. Ein Button zum Drucken ist hier zu finden und der Text kann angehört werden, indem ein

anderer Button angeklickt wird. An der linken Seite des Artikels entlang lassen sich Verweise und

Links zu verwandten Themen und Artikeln erkennen. Auch Bilder zum Thema sind angeführt. Am

Ende des Artikels befinden sich Möglichkeiten, den Artikel in sozialen Netzwerken zu verbreitern.

Links für Google+, Twitter und Facebook sind hier ersichtlich. Darunter findet sich nochmals

eine Liste von Artikeln zu verwandten Themen, bevor ein Forum den Leser_innen die Möglichkeit

bietet, ihren Kommentar zu posten. Der Artikel beginnt nach der Schlagzeile mit einem Satz als

Einleitung: “Blaulicht-Affäre: Ex-Innenminister Strasser gibt sich im U-Ausschuss ‘ahnungslos’. Er

fragte: ‘Was meinen Sie mit Schmiergeld?”’711

Abbildung 32.3.6.: Artikel auf diePresse.com vom 21. Juni 2012: Ex-Manager Tengg packt aus: “StrassersLebenslüge”

711 vgl. Die Presse 2012b

238

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32. Tetron-Affäre

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Text ist in einem spannenden Erzählstil geschrieben. Es wer-

den Redewendungen wie “Das Gedächtnis tut halt nicht immer so, wie man will.”712 verwendet.

Der Text liest sich wie eine erzählte Geschichte zu einem Verbrechen und nicht wie ein rein in-

formativer Zeitungsartikel. Auch Wörter wie “ominös” und eine häufige Verwendung des Wortes

“wieder” lassen auf einen bewusst spannend geschriebenen Artikel schließen. Die beiden vor den

Untersuchungsausschuss Geladenen werden als mürrisch bzw. launig-redselig bezeichnet.713

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Die inhaltlichen Aussagen des Artikels lassen sich kurz zusam-

menfassen: Strasser bestreitet die Vorwürfe und beharrt auf den technischen Problemen als Grund

für den Entzug des Auftrages von Mastertalk. Die Aussage des Ex-Mastertalk-Geschäftsführers

Hansjörg Tengg ist das genaue Gegenteil: Strasser sollte über die finanziellen Probleme Bescheid

gewusst haben und hatte deshalb als Grund für eine Auflösung des Vertrages technische Proble-

me konstruiert. Strasser hätte sich nämlich verrechnet, so hätte Adonis auf 15 Jahre 72 Millionen

Euro gekostet, so Tengg. Strasser hätte mit Kosten von 22 Millionen Euro kalkuliert, obwohl ihm

die tatsächlichen Kosten bewusst waren.714 Der Artikel selbst ist in seiner Schreibweise nicht allzu

sachlich, dennoch werden die Informationen gut dargestellt und analysiert.

• Interpretation: Wie schon weiter oben erwähnt, fehlt es dem Artikel an sachlichem Schreibstil. Den-

noch ist der Inhalt gut verarbeitet und liefert eine Darstellung der Ereignisse des vorangegangenen

Tages sowie einen kurzen chronologischen Überblick über die Ereignisse der Einrichtung eines

digitalen Behördenfunknetzes.

32.3.3.3. Artikel auf nachrichten.at vom 21. Juni 2012

• Institutioneller Rahmen: Erschienen ist der Artikel mit der Schlagzeile “Ernst Strasser: ‘’Schmier-

geld – was meinen Sie damit?”’ am 21. Juni 2012 auf der Internetseite der Oberösterreichischen

Nachrichten. Anlass für das Erscheinen des Artikels in der Rubrik “Politik: Innenpolitik” war die

Aussage Strassers vor dem Untersuchungsausschuss. Ein_e Autor_in ist nicht erkennbar.

• Analyse der Textoberfläche: Mit einer Länge von ca. 510 Wörtern kann der Artikel schnell gelesen

werden, ohne sich zu sehr vertiefen zu müssen. Ein Bild Strassers, wahrscheinlich beim Betreten

des Gebäudes, ist rechts neben dem Text zu sehen. Nach der Schlagzeile und einem einleitenden

Satz werden mit ca. 370 Wörtern die Ereignisse des Untersuchungsausschusses geschildert. Danach

folgen in kursiver Schrift eine kurze Zusammenfassung und die Hintergründe der Tetron-Affäre in

ca. 140 Wörtern. Daran schließen sich die Verweise auf die sozialen Netzwerke an bevor am Ende

des Artikels eine Auflistung von Links zu anderen Artikeln mit ähnlichen Themen folgt. Wie bei

fast allen Internetauftritten von Tageszeitungen besteht im Anschluss die Möglichkeit, die eigene

Meinung zu posten.

712 Die Presse 2012b713 vgl. ebd.714 vgl. ebd.

239

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32. Tetron-Affäre

Abbildung 32.3.7.: Artikel auf nachrichten.at vom 21. Juni 2012: Ernst Strasser: “Schmiergeld – was mei-nen Sie damit?”

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der vorliegende Artikel ist in einem sachlichen Stil verfasst und gut

verständlich. Die Sprache des Textes ist neutral und es wird versucht, den Leser_innen ein möglichst

übersichtliches Bild zu vermitteln. Es wird nicht detailliert auf etwaige Hintergründe eingegangen,

sondern über die Aussagen Strassers vor dem Untersuchungsausschuss berichtet.715

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Im Artikel werden nur Aussagen weitergegeben und so wird den

Leser_innen die Möglichkeit geboten, sich ihre eigene Meinung zu bilden. Erst im unteren Ab-

schnitt wird mit dem Satz “Noch Unangenehmeres als der gestrige Ausschuss-Auftritt könnte auf

Strasser bald in der Lobbying-Affäre zukommen” deutlich, dass der_die Autor_in die Befragung

als unangenehm für Strasser bezeichnet.716 Generell ist der Artikel wenig wertend.

• Interpretation: Es handelt sich hier um einen Artikel, der die Leser_innenschaft der Oberösterrei-

chischen Nachrichten informiert, ohne überfordernd zu wirken. Es gibt keine Probleme, den Text

zu verstehen und Leser_innen können durch die dem Artikel nachstehenden Links mehr Informa-

tionen erhalten, falls dies gewünscht ist.

32.3.3.4. Artikel auf krone.at vom 20. Juni 2012

• Institutioneller Rahmen: Der Artikel “Strasser: ‘Was meinen Sie mit Schmiergeld?”’ erschien am 20.

Juni 2012 auf der Internetseite der Neuen Kronen Zeitung unter der Rubrik “Startseite: Österreich”.

Anlass war auch hier das Erscheinen Strassers vor dem Untersuchungsausschuss am 20. Juni. Als

Autor_in ist am Ende des Artikel das Kürzel AG/red sichtbar.

• Analyse der Textoberfläche: Der veröffentlichte Artikel hat eine Länge von ca. 800 Wörtern. Nach

der Schlagzeile folgt ein 45 Sekunden langes Video. Dieses Video zeigt, wie Ernst Strasser umringt715 vgl. Oberösterreichische Nachrichten 2012a716 Ebd.

240

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32. Tetron-Affäre

von Journalist_innen den Sitzungssaal betritt. Ein Erzähler im Hintergrund fasst die Hintergründe

der Affäre zusammen. Währenddessen werden auch die Mitglieder des Untersuchungsausschus-

ses gezeigt. Unterhalb des Videos werden mit einigen Sätzen die Ereignisse des 20. Juni zusam-

mengefasst. Links davon finden sich Möglichkeiten, die sozialen Netzwerke Google+, Twitter und

Facebook zu nutzen. Am Ende des Artikels befinden sich Links zu verwandten Themen auf der In-

ternetseite der Kronen Zeitung, danach folgt das Forum mit der Möglichkeit zu posten. Insgesamt

ist die Seite relativ bunt gestaltet und weist eine gewisse Unruhe im Layout auf.

Abbildung 32.3.8.: Artikel auf krone.at vom 20. Juni 2012: Strasser: “Was meinen Sie mit Schmiergeld?”

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Obwohl der Stil des Artikels kein wissenschaftlicher ist, sind alle

relevanten Informationen verarbeitet worden. Durch seine einfache Sprache ist er allgemein ver-

ständlich. Auch die Möglichkeit, vorab ein Video mit dem Inhalt des Zeitungsartikels zu sehen,

steigert das Verständnis des ohnehin sprachlich einfachen Artikels weiter.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Beim Lesen des Artikels könnte der Eindruck entstehen, dass

Strasser und andere Beteiligte das schöne Leben in Form von Jagdeinladungen sehr genossen ha-

ben. Das ist natürlich möglich, jedoch sollte ein Zeitungsartikel den Leser_innen die Möglichkeit

geben, sich selbst eine Meinung zu bilden. Ansonsten nimmt der Text keine Stellung zu Schuld oder

Unschuld der Beteiligten ein.717

• Interpretation: Die Kombination aus Artikel und Video zum selben Thema lässt den Leser_innen

die Wahl ihres bevorzugten Mediums. Allerdings sind beide Teile eher inhaltsleer, d. h. man erfährt

zwar etwas über den fraglichen Tag im Untersuchungsausschuss, jedoch bleiben Fragen zu den Hin-

tergründen offen. Zur Beantwortung dieser besteht aber die Möglichkeit, sich andere Artikel auf

717 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012i

241

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32. Tetron-Affäre

der Internetseite der Neuen Kronen Zeitung durchzulesen. Da die Neue Kronen Zeitung die aufla-

genstärkste Boulevardzeitung in Österreich ist, wird eher Wert auf kurze und einfache Information

gelegt.

32.3.4. Ereignis 4: Ex-Kabinettchef Ulmer vor dem U-Ausschuss

32.3.4.1. Artikel auf derStandard.at vom 5. Juni 2012

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel erschien auf der Internetseite des Standards in der Rubrik

“Inland: U-Ausschuss: U-Ausschuss live”. Ein_e Autor_in ist in dem Text nicht angegeben. Am

Ende des Textes findet sich der Hinweis “APA, red, derStandard.at”.

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift dieses Artikels lautet “Mehrere Unterbrechungen bei

Ulmers Befragung”. Der Umfang beträgt ca. 900 Wörter, es wurde kein Bild eingefügt. Neben dem

Artikel finden sich Verlinkungen zu weiteren Artikeln. Der Leser_innenschaft wird durch einge-

fügte Links unterhalb des Artikels die Möglichkeit geboten, den Artikel auf Twitter, Google+ und

Facebook zu posten. Es ist auch möglich, ein Feedback abzugeben, den Artikel auszudrucken oder

per E-Mail weiterzuleiten, wobei diese Funktion nur angemeldeten Benutzer_innen zur Verfügung

steht. Die Einleitung des Artikels lautet: “Ausschuss am Dienstag begann mit einiger Verzögerung:

Ex-Kabinettschef Strasser hatte erst am selben Morgen von Ermittlungen gegen ihn erfahren.”718

Abbildung 32.3.9.: Artikel auf derStandard.at vom 5. Juni 2012: Mehrere Unterbrechungen bei UlmersBefragung

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel verwendet geläufige Sprachausdrücke und ist somit für

die Leser_innenschaft leicht zu verstehen. Im Artikel wird auch kurz Mensdorff-Pouilly erwähnt.718 Der Standard 2012r

242

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32. Tetron-Affäre

• Inhaltlich-ideologische Aussage: Ulmer wurde beim U-Ausschuss auch die Frage gestellt, welche

Personen bei den Jagden bei Mensdorff-Pouilly teilgenommen hatten. Obwohl bei dieser Frage

viele Personen genannt wurden, werden in dem Artikel nur zwei Namen angegeben: der Krone-

Kolumnist Michael Jeannée und unter einer neuen Unterüberschrift Martin Kreutner, ehemaliger

Leiter des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA).719

• Interpretation: Der Artikel gibt einen guten Überblick über die Rolle des ehemaligen Kabinettschefs

von Strasser bei der Blaulichtfunkvergabe und beinhaltet einige Aussagen von diesem. Des Weiteren

wird auf die angeblich illegale Akteneinsichtnahme Ulmers eingegangen.

32.3.4.2. Artikel auf krone.at vom 5. Juni 2012

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel erschien auf der Internetseite der Kronen Zeitung in der

Rubrik “Politik”. Ein_e Autor_in ist in dem Text nicht angegeben. Am Ende des Textes findet sich

der Hinweis “AG/red”.

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift dieses Artikels lautet “Staatsanwaltschaft sorgt für Ver-

wirrung im U-Ausschuss”. Der Umfang des Artikels beträgt ca. 580 Wörter. Es wurde ein Bild von

Christoph Ulmer eingefügt, als Quelle dieses Fotos wird “APA/ROLAND SCHLAGER” ange-

führt. Der Leser_innenschaft wird ermöglicht, mit Verlinkungen zu anderen Artikeln im Bereich

Politik weiter zu lesen. Durch eingefügte Links unterhalb des Artikels wird die Möglichkeit ge-

boten, den Artikel auf Twitter, Google+ und Facebook zu posten. Die Leser_innen können den

Artikel ausdrucken oder per E-Mail weiterleiten. Die Einleitung des Artikels ist relativ lang und lau-

tet: “Die Sitzung des Korruptions-U-Ausschusses am Dienstag hat gleich mit einer Überraschung

begonnen. Kurz vor Beginn der Zeugenbefragung um 9 Uhr wurde bekannt, dass der geladene frü-

here Kabinettschef von Ex-Innenminister Ernst Strasser, Christoph Ulmer (Bild), von der Justiz als

Beschuldigter geführt wird. Die Sitzung wurde daraufhin kurz unterbrochen, Ulmer schließlich aber

doch befragt. Dabei stellten die Grünen und das BZÖ in den Raum, dass Ulmer möglicherweise

Einblick in die U-Ausschuss-Akten gehabt haben könnte.”720

719 vgl. Der Standard 2012r720 Neue Kronen Zeitung 2012h

243

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32. Tetron-Affäre

Abbildung 32.3.10.: Artikel auf krone.at vom 5. Juni 2012: Staatsanwaltschaft sorgt für Verwirrung imU-Ausschuss

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel verwendet geläufige Sprachausdrücke und ist somit für

die Leser_innenschaft leicht zu verstehen. Die Wortwahl für den Artikel ist jedoch so gewählt, dass

sie Spannung erzeugt.

• Inhaltlich-ideologische Aussage: Der Artikel stellt die Befragung von Ulmer als nicht substanziell

dar und enthält auch nur wenige Aussagen von ihm.721 Die Leser_innenschaft könnte somit den

Eindruck erhalten, die Rolle Ulmers bei der Neuvergabe des Blaulichtfunks sei nicht relevant.

• Interpretation: Dieser Artikel gibt nur wenig von den Aussagen Ulmers wieder und konzentriert

sich verstärkt auf die angeblich illegale Akteneinsichtnahme vor dem U-Ausschuss durch ihn.

32.3.4.3. Artikel auf diePresse.com vom 5. Juni 2012

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel erschien auf der Internetseite der Presse in der Rubrik “Po-

litik: Innenpolitik”. Die Autorin dieses Artikels ist Regina Pöll.

721 vgl. Neue Kronen Zeitung (2012h)

244

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32. Tetron-Affäre

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift dieses Artikels lautet “U-Ausschuss: Verdacht der Ein-

sicht in geheime Akten”. Der Umfang beträgt ca. 600 Wörter und beim Artikel wurde ein Bild von

Christoph Ulmer eingefügt. Als Quelle des Fotos wird ebenfalls “APA/ROLAND SCHLAGER”

angeführt. Des Weiteren wird der Leser_innenschaft durch Verlinkungen die Möglichkeit geboten,

andere Artikel aus dem Bereich Politik zu lesen. Unterhalb des Bildes von Ulmer befindet sich eine

kleine Box, welche die Funktionen Drucken, Senden, Merken, Vorlesen, Veränderung der Text-

größe und Kommentieren enthält. Unterhalb des Artikels besteht die Möglichkeit, diesen auf Twit-

ter, Google+ und Facebook zu teilen. Die Einleitung dieses Artikels lautet: “Der Ex-Kabinettschef

Strassers entschlägt sich bei der Frage nach Akten in der Causa Blaulichtfunk. Auch zu Jagden und

Co. bleibt Ulmer wortkarg. Für die ÖVP war der Tag im Ausschuss ein schwarzer”.722

Abbildung 32.3.11.: Artikel auf diePresse.com vom 5. Juni 2012: U-Ausschuss: Verdacht der Einsicht ingeheime Akten

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel verwendet geläufige Sprachausdrücke und ist somit für

die Leser_innenschaft leicht zu verstehen.

• Inhaltlich-ideologische Aussage: In dem Artikel wird erwähnt, dass Ulmer an Einladungslisten zu

den Jagdgesellschaften gearbeitet hat. Ulmer bestätigte dies zwar nicht, aber auffallend ist, dass die

Presse nur einen Namen dieser Liste erwähnt: Krone-Kolumnist Jeannée.723 Damit entsteht ein

verzerrtes Bild.

722 Die Presse 2012k723 vgl. ebd.

245

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32. Tetron-Affäre

• Interpretation: Dieser Artikel bietet den Leser_innen einen kurzen Überblick über die vergangenen

Ereignisse rund um die Blaulichtfunkvergabe und ermöglicht einen guten Einblick in die Position

Ulmers bei der Vergabe des Blaulichtfunkes.

32.3.4.4. Artikel auf nachrichten.at vom 5. Juni 2012

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel erschien auf der Internetseite der Oberösterreichischen

Nachrichten in der Rubrik “Politik: Innenpolitik”. Ein_e Autor_in ist in dem Text nicht angegeben,

nur seitlich neben dem Artikel befindet sich der Hinweis “nachrichten.at/apa”.

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift dieses Artikels lautet “U-Ausschuss: Strasser-Kabinettchef

in Erklärungsnot”. Der Umfang dieses Artikels beträgt ca. 654 Wörter, seitlich wurde ein Bild von

Christoph Ulmer eingefügt. Als Quelle des Fotos wird die APA genannt. Unterhalb des Artikels

sind Verlinkungen zu weiteren Artikeln, die im Zusammenhang mit Korruption geschrieben wur-

den. Der Leser_innenschaft wird durch eingefügte Links unterhalb und seitlich des Artikels die

Möglichkeit geboten, den Artikel auf Twitter und Facebook zu posten, ihn auszudrucken oder zu

versenden. Die Einleitung dieses Artikels lautet “Im parlamentarischen U-Ausschuss zur Blaulicht-

affäre unter dem damaligen Innenminister Ernst Strasser (V) kam am Dienstag dessen damaliger

Kabinettchef Christoph Ulmer zusehends in Erklärungsnot.”724

Abbildung 32.3.12.: Artikel auf nachrichten.at vom 5. Juni 2012: U-Ausschuss: Strasser-Kabinettchef inErklärungsnot

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Wortschatz dieses Artikels ist leicht zu verstehen. Er ist sachlich

geschrieben und mit vielen Informationen ausgestattet.

724 Oberösterreichische Nachrichten 2012b

246

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32. Tetron-Affäre

• Inhaltlich-ideologische Aussage: Der Artikel ist informativ für die Leser_innenschaft geschrieben

und bietet einen guten Überblick über die Aussagen des Ex-Kabinettschefs Cristoph Ulmer. Die

Zeitung übt damit keinen steuernden Einfluss auf die Meinungsbildung der Leser_innenschaft aus.

• Interpretation:. Der Artikel schafft es, die Leser_innenschaft gut zu informieren. In ihm wird auch

kurz vom Auftragsentzug von Mastertalk und der Neuvergabe des Auftrages an Motorola Alcatel

und den Lieferanten Telekom Austria sowie der 30 Millionen Schadenersatzzahlung an Mastertalk

berichtet, wodurch die Leser_innen von vergangenen Ereignissen bis zur gegenwärtigen Situation

geführt werden.

32.3.4.5. Artikel auf derStandard.at vom 25. Juni 2012

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel erschien auf der Internetseite des Standards in der Rubrik

“Inland: U-Ausschuss: U-Ausschuss live”. Die Autorin des Textes ist Saskia Jungnikl.

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift lautet “Ex-Kabinettschef Ulmer: ‘Ich fühle mich ein

wenig machtlos”’. Der Umfang des Artikels beträgt ca. 750 Wörter, bei ihm wurde ein Bild von

Christoph Ulmer eingefügt. Als Quelle wird “APA/Schlager” genannt. Neben dem Artikel sind

Verlinkungen zu weiteren Artikeln. Der Leser_innenschaft wird durch eingefügte Links unterhalb

des Artikels die Möglichkeit geboten, den Artikel auf Twitter, Google+ und Facebook zu posten, sie

kann für den Artikel auch ein Feedback abgeben, ihn ausdrucken oder per E-Mail weiterleiten. Die

Einleitung des Artikels lautet “Christoph Ulmer, Ex-Kabinettschef von Ex-Minister Ernst Strasser,

zum zweiten Mal im U-Ausschuss, beteuert seine Unschuld im Fall Tetron.”725

Abbildung 32.3.13.: Artikel auf derStandard.at vom 25. Juni 2012: Ex-Kabinettschef Ulmer: “Ich fühlemich ein wenig machtlos”

725 Der Standard 2012e

247

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32. Tetron-Affäre

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Bei diesem Artikel handelt es sich um ein Interview mit Ex-Kabinettschef

Ulmer mit dem Standard. Der im Interview verwendete Wortschatz ist leicht zu verstehen.

• Inhaltlich-ideologische Aussage: Der Artikel gibt nur die Aussagen von Ulmer auf die gestellten

Fragen wieder, also seine Sichtweise der Dinge. Die Zeitung übt somit keinen Einfluss auf die

Meinungsbildung der Leser_innenschaft aus

• Interpretation: Die Fragen für das Interview sind gut gewählt, sodass durch Ulmers Antworten ein

guter Überblick über seine Tätigkeiten bezüglich des Blaulichtfunkes gewonnen werden kann.

32.3.4.6. Artikel auf diePresse.com vom 26. Juni 2012

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel erschien auf der Internetseite der Presse in der Rubrik “Po-

litik: Innenpolitik”. Ein_e Autor_in ist nicht angegeben, nur am Ende des Textes findet sich der

Hinweis “(APA)”.

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift dieses Artikels lautet “Ulmer: ‘Einen Ulmer-Freundeskreis

gab es nicht”’. Der Umfang beträgt ca. 600 Wörter, ein Bild von Christoph Ulmer ist eingefügt. Als

Quelle dieses Fotos wird “APA/Helmut Fohringer” genannt. Des Weiteren wird der Leser_innen-

schaft durch Verlinkungen die Möglichkeit geboten, andere Artikel aus dem Bereich Politik zu lesen.

Unterhalb des Bildes von Ulmer befindet sich eine kleine Box, welche die Funktionen Drucken,

Senden, Merken, Vorlesen, Veränderung der Textgröße und Kommentieren enthält. Unterhalb des

Artikels besteht die Möglichkeit, den Artikel auf Twitter und Facebook zu posten. Die Einleitung

des Artikels lautet “Der Ex-Kabinettchef im Innenministerium hat mit mehreren Unternehmen

Gespräche geführt. Diese seien aber nur über die Spesenabrechnungen dokumentiert. ‘Freunderl-

wirtschaft’ habe er nicht betrieben.” 726

726 Die Presse 2012l

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32. Tetron-Affäre

Abbildung 32.3.14.: Artikel auf diePresse.com vom 26. Juni 2012: Ulmer: “Einen Ulmer-Freundeskreisgab es nicht”

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Dieser Artikel verwendet zum Großteil Wörter und Begriffe, die im

normalen Sprachgebrauch vorzufinden sind und er dürfte der Leser_innenschaft keine Verständ-

nisprobleme bereiten.

• Inhaltlich-ideologische Aussage: In dem Artikel wird besonders auf die “Ulmer-Freunderlwirtschaft”

eingegangen, die ansonsten in keinem anderen Artikel erwähnt wurde. Laut dem grünen National-

ratsabgeordneten Peter Pilz sollen sich die “Ulmer-Freunde” während der Adonis-Phase immer

wieder mit Personen von Motorola getroffen haben. Ulmer selbst bestreitet jedoch diesen Vor-

wurf.727

• Interpretation: In einer eigenen Infobox kann sich die Leser_innenschaft über die Causa Blaulicht-

funk informieren. Der Artikel ist sehr detailreich geschrieben und man erhält einen guten Einblick

in die Aussagen Ulmers vor dem U-Ausschuss.

32.4. Fazit

In den österreichischen Medien wurde detailliert über die Tetron-Affäre berichtet, je nach Tageszeitung

mit mehr oder weniger ausreichenden Hintergrundinformationen. Der Standard und die Presse boten

727 vgl. Die Presse 2012l

249

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32. Tetron-Affäre

ihren Leser_innen Zusammenfassungen und viele Informationen betreffend der Ereignisse im Untersu-

chungsausschuss. Es wurde sachlich und neutral berichtet. Auch die Oberösterreichischen Nachrichten

boten in ihren Artikeln einen guten Überblick über die Vorkommnisse in der Blaulichtfunkaffäre. Die

Neue Kronen Zeitung berichtete nicht in demselben Umfang wie die drei erwähnten Tageszeitungen,

trotzdem hatten die Leser_innen die Möglichkeit, sich kurz über die Thematik zu informieren. Zusam-

menfassend ist anzumerken, dass in der Berichterstattung andere Korruptionsaffären etwas mehr mediale

Aufmerksamkeit bekamen, dennoch ist in allen analysierten Tageszeitungen dieses Thema den Leser_

innen näher gebracht worden.

250

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33. Inseratenaffäre

33.1. Beschreibung der Affäre

Im Fall der in Österreich aktuellen Inseratenaffäre wird gegen Regierungsmitglieder wegen des Verdachts

der Inseratenvergabe ermittelt.728 Politiker_innen können aufgrund von Parteispenden und Imagewer-

bung mit Inseratengeschäften in Verbindung kommen. Inserate dienen als Absetzposten für Parteispen-

den, z. B. in Form der Finanzierung von Festschriften für Politiker_innen durch staatliche Unterneh-

men. Imagewerbung wird dadurch betrieben, indem regierungsnahe Unternehmen Inserate in Printmedi-

en schalten, die gleichzeitig Imagewerbung für amtierende Politiker_innen sind oder um freundliche Be-

richterstattung für diese zu erreichen.729 Untersuchungen werden seit geraumer Zeit gegen Bundeskanzler

Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) wegen der Vergabe von Inseraten in

Faymanns Zeit als Verkehrsminister und gegen die derzeitige Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) we-

gen der Vergabepraxis bei Inseraten geführt. Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) muss-

te im Zusammenhang mit Inseratenschaltungen wegen des Verdachts der Untreue vor dem im Herbst

2012 stattfindenden Untersuchungsausschuss aussagen.730 Anfang 2013 wurde der Staatsanwaltschaft ei-

ne große Anzahl neuer Akten über die ÖBB (Österreichische Bundesbahnen), die Asfinag (Autobahnen-

und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) bzw. über das Infrastrukturministerium übermit-

telt. Laut Staatsanwaltschaft ist die Enderledigung des Ermittlungsverfahrens erst nach Durchsicht dieser

Akten (25.000 Seiten über die Asfinag und 50.000 Seiten über die ÖBB) möglich.731

Zentrale Akteur_innen in der Affäre sind:

• Werner Faymann, jetziger Bundeskanzler, wurde am 4. Mai 1960 in Wien geboren. Noch wäh-

rend der Schulzeit, am Bundesrealgymnasium in Wien, trat Faymann der Sozialistischen Jugend

bei. Nach seiner Matura inskribierte er im Studienfach Rechtswissenschaften, er absolvierte jedoch

keine einzige Prüfung und nahm dann für eine kurze Zeit den Beruf des Taxifahrers auf. 1981 wur-

de er Landesvorsitzender der Sozialistischen Jugend Wien. Im Jahr 1985 zog Faymann als jüngstes

Mitglied in den Wiener Landtag ein und wurde Konsulent für die Wiener Zentralsparkasse. Von

1985 bis 1994 war Faymann Mitglied des Landtages und Gemeinderates. Ab dem Jahr 1994 bis

zum Jahr 2007 war er als Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung tätig. Ab Jänner

728 vgl. Der Standard 2012v729 vgl. ders. 2012i730 vgl. ders. 2012v731 vgl. ders. 2012n

251

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33. Inseratenaffäre

2007 war Werner Faymann Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Von Juni bis

August 2008 war Faymann dann geschäftsführender Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei

Österreichs. Am 8. August 2008 wurde Faymann mit 98,36 % der Stimmen zum Vorsitzenden der

SPÖ gewählt. 732

• Josef Ostermayer wurde am 12. März 1961 in Schattendorf geboren. Ostermayer besuchte das Bun-

desrealgymnasium in Mattersburg und begann gleich nach seiner Matura das Studium der Rechts-

wissenschaften, welches er im Jahr 1985 abschloss. Ab 1987 arbeitete er als Rechtsberater und

-vertreter bei der Mietervereinigung Österreichs und wurde 1988 auch deren leitender Jurist. 1994

wurde er Angestellter im Büro des amtsführenden Stadtrates für Wohnen, Wohnbau und Stadter-

neuerung, Werner Faymann. Seit Dezember 2008 ist Josef Ostermayer Staatssekretär für Medien

und Koordination im Bundeskanzleramt. Vor seinem Wechsel war er Kabinettschef im Bundesmi-

nisterium für Verkehr, Innovation und Technologie.733

• Nikolaus Berlakovich wurde am 4. Juni 1961 in Eisenstadt geboren. Nach dem Besuch des na-

turwissenschaftlichen Gymnasiums studierte er anschließend an der Universität für Bodenkultur,

Fachrichtung Landwirtschaft. Der Wunsch, selbst aktiv mitzugestalten, führte Berlakovich in den

Gemeinderat seiner Gemeinde Großwarasdorf. Von 1991 bis 2005 war er Abgeordneter des Bur-

genländischen Landtags. Am 2. Dezember 2008 wurde er als Bundesminister für Land- und Forst-

wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angelobt. Berlakovich wurde am 20. Mai 2012 mit mehr

als 90 % der Stimmen zum stellvertretenden Bundesparteiobmann der ÖVP gewählt.734

• Doris Bures wurde am 3. August 1962 in Wien geboren. Nach dem Abschluss an der integrier-

ten Gesamtschule und Handelsschule in Wien absolvierte sie die Ausbildung zur zahnärztlichen

Assistentin. Im Jahr 1980 wechselte sie jedoch ins Bundessekretariat der Sozialistischen Jugend

Österreichs. Von Jänner 2007 bis Juni 2008 war Bures Bundesministerin für Frauen, Medien und

Öffentlichen Dienst. Von 2000 bis Anfang Jänner 2007 und von Juni bis Anfang Dezember 2008

war sie Bundesgeschäftsführerin der SPÖ. Am 2. Dezember 2008 wurde sie als Bundesministerin

für Verkehr, Innovation und Technologie angelobt.735

33.2. Grobanalyse der diskursiven Ereignisse

33.2.1. Ereignis 1: Werbekampagne von Werner Faymann

33.2.1.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Die Werbekampagnen zu Gunsten von Werner Faymann wurden zu seiner Zeit als Verkehrsminister (Jän-

ner 2007 bis Dezember 2008) durchgeführt. Es sollen dabei staatliche Unternehmen, allen voran die732 vgl. Bundeskanzleramt 2013b733 vgl. ders. 2013a734 vgl. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 2012735 vgl. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 2013

252

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33. Inseratenaffäre

Asfinag und die ÖBB, beauftragt worden sein, Inserate für Bauprojekte in verschiedenen Boulevardme-

dien zu schalten. Der Vorwurf lautet, dass öffentliche Gelder dazu verwendet wurden, um eine positive

Berichterstattung über Faymann zu finanzieren. Alle Beteiligten weisen jegliche Vorwürfe von sich. Es

wurde ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, in dem diese Affäre untersucht wurde.736

33.2.1.2. Art der Berichterstattung

• Der Standard: Bei der Grobanalyse wurden drei Artikel analysiert. Der erste vom 23. August, “Ein

Brief unter Freunden” handelte von der Beziehung zwischen SPÖ und Kronen Zeitung, wobei auf

enge Verbindungen hingewiesen wird. Der_die Verfasser_in wurde nicht angeführt.737 Der zweite

Artikel, “Aussagekräftig: Das Inseratennetzwerk von Werner Faymann” wurde von Teresa Eder,

Florian Gossy und Sebastian Pumberger verfasst. Eine Grafik mit dem Versuch, das gesamte Be-

ziehungsgeflecht um die Affäre darzustellen, wurde gezeigt. Es war sofort ersichtlich, dass Werner

Faymann im Mittelpunkt dieser Causa steht. In der Folge wurde die Grafik erklärt und auf das kom-

plexe Inseratennetzwerk hingewiesen.738 Beim letzten Standard-Artikel “Ein schönes Sittenbild aus

Österreich” wurden die Anschuldigungen des Grünen-Politikers Peter Pilz gegenüber Faymann be-

schrieben. Dabei kamen neue staatsnahe Betriebe wie die Arsenal Research oder Austro Control

ins Spiel. Diese sollen angehalten worden sein, auf eigene Kosten zu inserieren.739

• Format: Das Format vom 19. September 2012 wollte in einer ausführlichen Online-Ausgabe mit ei-

ner chronologischen Auflistung für mehr Transparenz sorgen. Ergänzt wurde der Bericht, bei dem

der_die Autor_in nicht bekannt ist, mit einem Foto von Werner Faymann, auf dem er lachend zu

sehen war. Schon 2007 wurde immer mehr Kritik an Werbekampagnen von Regierungsmitgliedern

geübt. Es wurden Vermutungen geäußert, dass es sich dabei um einen Werbeetat von über 100 Mil-

lionen Euro handelte. Im Juni 2011 wurden Kanzler Faymann und Staatssekretär Ostermayer bei

der Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung von öffentlichen Geldern in Zusammenhang mit der

Vergabe von Inseraten bei der ÖBB und der Asfinag von der FPÖ anzeigte. Das Bundeskanzleramt

wies die Vorwürfe mit der Begründung, Inserate zu schalten sei nicht verboten, sofort zurück. In

Folge wurde immer mehr Beweismaterial veröffentlicht, das den Bundeskanzler weiter belastete.

Oppositionspolitiker_innen forderten vehement die sofortige und lückenlose Aufklärung des Fal-

les. Die Auflistung endete mit September 2012 und mit der Drohung des Endes des U-Ausschusses

seitens der SPÖ und ÖVP.740

• Profil: Profil brachte am 29. September 2012 in seiner Online-Ausgabe einen Artikel über die Inse-

ratenaffäre mit dem Titel “Schadensfalle”. Der Artikel wurde von drei verschiedenen Autor_innen

verfasst: Gernot Bauer, Herbert Lackner und Eva Linsinger. Es wurden keinerlei Bilder oder Gra-

fiken angefügt. Die Autor_innen führten langsam zur Thematik und es wurde zuerst ein kurzer

736 vgl. Eder 2012737 vgl. Der Standard 2012b738 vgl. Eder 2012739 vgl. Der Standard 2012c740 vgl. Format 2012b

253

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33. Inseratenaffäre

Einblick über die Aufgaben eines Staatsanwaltes gewährt. Der Artikel behandelte die Geschehnisse

um die Inseratenaffäre der Asfinag und der ÖBB, wo ehemals Beteiligte zum Wort kamen. Dabei

wurden beide Seiten, sowohl die Kläger als auch Angeklagten beachtet und deren Aussagen mit

direkten Zitaten untermauert.741

33.2.1.3. Interpretation

Die Artikel zu diesem diskursiven Ereignis waren sehr sachlich gehalten und überwiegend Berichterstat-

tungen. In allen Berichten wurde Faymann mit der Inseratenvergabe bei der ÖBB und der Asfinag in

Verbindung gebracht. Außerdem wurde eher kurz und tagesaktuell berichtet, was ein gewisses Vorwissen

voraussetzt. Es bedurfte einiger Zeit, sich mit dem Thema vertraut zu machen und Acht zu geben, nicht

den Überblick zu verlieren. Dem Format gelang es in einer ausführlichen chronologischen Auflistung sehr

gut, die Leser_innen an die Inseratenaffäre heranzuführen. Einige Artikel wurden mit Expert_innenmei-

nungen untermauert, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Herausstechend ist eine Grafik im Standard

mit der Darstellung der Komplexität des Falles. Des Weiteren ist auffällig, dass in jenen Zeitungen, die

Werner Faymann eher freundlich gegenüber gestimmt sind, wie zum Beispiel in der Kronen Zeitung,

kaum kritische Berichte über die Inseratenaffäre zu finden sind.

33.2.2. Ereignis 2: Rolle der weiteren Akteur_innen

33.2.2.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Wie bereits aus den Medien bekannt, gab es in der Affäre rund um die Vergabe von Inseraten neben

Werner Faymann noch weitere Beschuldigte. Gegen einige Vertraute von Faymann wurden bereits Er-

mittlungen durchgeführt. Neben Faymann und seinem damaligen Kabinettschef im Infrastrukturministe-

rium – seit 2008 Staatssekretär im Bundeskanzleramt – Josef Ostermayer, wird auch gegen die vormaligen

Spitzenmanager der ÖBB und der Asfinag ermittelt. Dazu zählen u. a. die früheren Vorstände der ÖBB-

Holding Martin Huber und Erich Söllinger. Des Weiteren sind die ehemaligen Asfinag-Vorstände Mathias

Reichhold, Franz Lückler und Jürgen Trattner und weitere ehemalige Manager der ÖBB betroffen. Seitens

der Betroffenen werden jedoch alle Vorwürfe dementiert.742

33.2.2.2. Art der Berichterstattung

• Der Standard: In der Online-Ausgabe des Standard wurde u. a. zweimal über das Thema berichtet.

Zuerst am 13. September 2012 mit der Schlagzeile “Inseratenaffäre: Ermittlungen schon gegen

elf Personen” und ein zweites Mal am 20. September 2012 unter dem Titel “Aussagekräftig: Das

Inseratennetzwerk von Werner Faymann”.743 Der_die Autor_in wurde beim ersten Artikel nicht741 vgl. Bauer 2012b742 vgl. Der Standard 2012l743 vgl. ebd.

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33. Inseratenaffäre

angeführt. Beide Artikel wurden sehr kurz gehalten, jedoch kann man sich beim zweiten Artikel

über die einzelnen Personen rund um Faymann, die ebenfalls in der Inseratenaffäre eine Rolle

spielen, kurze Informationen über Person und Karriere einholen.

• Wiener Zeitung: Die Wiener Zeitung veröffentlichte am 21. September 2012 einen Artikel mit dem

Titel “Inseratenaffäre: Einvernahme zur Asfinag und die erste Absage”.744 Der Artikel ist sehr kurz

und prägnant geschrieben. Auch hier wurden eine kurze Erklärung über den aktuellen Stand der

Inseratenaffäre und ein kurzer Überblick über die Beteiligten gegeben.

33.2.2.3. Interpretation

Auffallend ist, dass der Fokus aller drei Artikel auf die Personen rund um Faymann lag. Es wurde jeweils

kurz mit ein paar Sätzen ein Überblick über die Inseratenaffäre gegeben. Anschließend wurde neben

dem Bundeskanzler über die weiteren wichtigen Akteur_innen berichtet. Interessant ist, dass man anhand

einer Netzwerkgrafik im Standard die Verbindungen zwischen dem Bundeskanzler und seinem Umfeld,

den Boulevardmedien und staatsnahen Betrieben, nachvollziehen kann.

33.2.3. Ereignis 3: Ermittlungen gegen Werner Faymann und Josef Ostermayer

33.2.3.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Im Zeitraum von 2007 bis 2010 kam es allmählich zu Kritik bezüglich der Vergabe von Inseraten. Beson-

ders Inserate, die durch die ÖBB und die Asfinag vergeben wurden und später noch in Zusammenhang

mit Werner Faymann und Josef Ostermayer eine wichtige Rolle spielten, wurden damals häufig diskutiert.

Fragwürdig war die Vergabe deswegen, weil durch die Bezahlung dieser Inserate meist eine positive Be-

richterstattung garantiert wurde. Die Gesamtsumme der Gelder, die in besagte Inserate geflossen ist, belief

sich auf etwa 100 Millionen Euro. Im Mai 2011 berichteten Medien erstmals über die Affäre. Faymann soll

laut diesen Berichten als Verkehrsminister eine 500.000-Euro-Werbekampagne für die ÖBB in Auftrag ge-

geben haben, Ostermayer soll dabei als Vermittler fungiert haben. Einen Monat später, im Juni 2011, wur-

den Faymann und Ostermayer durch die FPÖ wegen Untreue in Zusammenhang mit Werbekampagnen

der ÖBB und der Asfinag angezeigt. Die Reaktion des Bundeskanzleramts war, dass das Werbebudget in

Höhe von vier Millionen Euro an alle Medien geflossen ist, aber vor allem an die reichweitenstärksten

Medien, die ebenfalls in die Affäre verstrickt waren. Im Februar 2012 wurden Werner Faymann und Jo-

sef Ostermayer von der Staatsanwaltschaft befragt. Die Ermittlungen gegen Faymann wurden ein Monat

später, im März 2012, abgeschlossen und ein Bericht der Oberstaatsanwaltschaft übermittelt. Zur selben

Zeit ließ die FPÖ der Staatsanwaltschaft neue Unterlagen zur Asfinag zukommen. Entgegen den Emp-

fehlungen setzte die Oberstaatsanwaltschaft im April 2012 die Ermittlungen fort und beauftragte einen

Sachverständigen, den Werbewert der ÖBB-Kampagne und den Schaden an der ÖBB festzustellen. Im

Juli 2012 kam eine Weisung vom Justizministerium, die Ermittlungen gegen Faymann in Sachen Asfinag

744 Möchel 2012b

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33. Inseratenaffäre

fortzuführen und Zeugen einzuvernehmen. Erste Einvernahmeprotokolle tauchten im August 2012 in den

Medien auf. Demnach soll Faymann gemeinsam mit dem früheren Krone-Herausgeber Hans Dichand die

Werbekampagne organisiert haben. Inzwischen wurde festgestellt, dass der ÖBB kein finanzieller Scha-

den entstanden ist. Allerdings soll Faymann die Kampagne ohne Rücksprache mit der ÖBB geschalten

haben. Im August 2012 wollte Faymann noch vor dem Untersuchungsausschuss aussagen, doch als im

September die Oberstaatsanwaltschaft in verspäteten Verträgen mit Medien eine taugliche Missbrauchs-

handlung sah, wurde der Untersuchungsausschuss beendet und damit eine Aussage Faymanns nicht mehr

ermöglicht.745

33.2.3.2. Art der Berichterstattung

• Der Standard: In mehreren Artikeln in der Online-Version des Standards wurde über die Ermittlun-

gen berichtet. Im Artikel “Wenig Transparenz beim Inseratenhearing” vom Oktober 2012 wurden

die Aussagen Josef Ostermayers und Nikolaus Berlakovichs beschrieben.746 Ein anderer Artikel,

“Inseratenaffäre: neue Ermittlungen gegen Faymann” vom Juli 2012, berichtete über die Rolle Fay-

manns in der Inseratenaffäre747 und der Artikel “Inseratenaffäre: neue Vorwürfe gegen Faymann”

vom September 2012 ebenso.748 In allen drei Artikeln wurden die aktuellen Entwicklungen relativ

kurz beschrieben. Auffallend ist, dass sowohl Faymann als auch Ostermayer in allen Artikeln im

Vergleich zu anderen Beteiligten bei ihren Aussagen als sehr eloquent beschrieben wurden. Das

könnte an der linksliberalen Ausrichtung der Zeitung liegen.

• Die Presse: Im oben verwendeten Artikel beschrieb die Presse kurz und eher knapp chronologisch

die Inseratenaffäre.749 Im Artikel “Asfinag: Justiz rollt Inseratenaffäre neu auf ” vom Juli 2012 wurde

über Beweise geschrieben, die zu einer erneuten Bearbeitung des Falles geführt haben750 und im

Artikel “Ex-ÖBB-Chef entlastet Faymann” vom August 2012 wurde über die entlastende Aussage

Martin Hubers berichtet.751 Im Gegensatz zum Standard schienen diese Artikel Ostermayer und

Faymann nicht mehr so positiv zu beschreiben. Die neuen Entwicklungen wurden auch detaillierter

beschrieben und bisherige Erkenntnisstände noch einmal erwähnt.

• Kronen Zeitung: Generell waren in der Online-Ausgabe der Kronen Zeitung weniger Artikel zu

den Ermittlungen gegen Werner Faymann und Josef Ostermayer zu finden. Einer der Artikel, “In-

serate: Es wurde nie jemand unter Druck gesetzt” vom Oktober 2012, beschrieb ähnlich wie obige

Artikel die Aussagen Ostermayers und Berlakovichs.752 Der Artikel “SPÖ stellt Bedingungen für

Faymann-Ladung” vom September 2012 hingegen berichtete über die Möglichkeit, Faymann doch

745 vgl. Die Presse 2012j746 vgl. Jungnikl und Weißensteiner 2012747 vgl. Der Standard 2012m748 vgl. ders. 2012k749 vgl. Die Presse 2012j750 vgl. Nowak 2012751 vgl. Die Presse 2012c752 vgl. Vettermann 2012a

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33. Inseratenaffäre

im Untersuchungsausschuss aussagen zu lassen.753 Beide Artikel waren eher kürzer gefasst und

zählten kurz alle relevanten Informationen auf. Vom Schreibstil her unterschieden sie sich deutlich

von obigen Zeitungen und wiesen eindeutig den Stil einer Boulevardzeitung auf. Jedoch wurden

Faymann und Ostermayer auch in der Kronen Zeitung negativer als im Standard beschrieben.

33.2.3.3. Interpretation

Beim Vergleich dieser Zeitungen ist besonders aufgefallen, dass jede dieser Zeitungen bei ähnlichen oder

sogar gleichen Themen alle Beteiligten in ein anderes Licht rückte. Wo sich eine Zeitung speziell auf die

beteiligten Politiker konzentrierte und versuchte, deren Rollen zu klären, konzentrierte sich eine andere

Zeitung mehr auf die Beweise, die von den beteiligten Unternehmen vorgebracht wurden und erwähnte

nur kurz, was jene Beweise für die betroffenen Politiker bedeuten könnten. Ebenso ist die Länge der Arti-

kel interessant. Der Standard und die Kronen Zeitung erwähnten in ihren Artikeln nur das Notwendigste,

wohingegen die Presse auch Zusatzinformationen lieferte und ein komplexeres Bild darstellte als andere

Zeitungen.

33.2.4. Ereignis 4: Beschluss des Medientransparenzgesetzes

33.2.4.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Im Zuge der Inseratenaffäre wurde im Dezember 2011 das Medientransparenzgesetz im Parlament verab-

schiedet, das seit dem 1. Juli 2012 Gültigkeit hat. Das neue Gesetz enthält Richtlinien für die Abwicklung

von Werbekampagnen. Die Vergabe von Inseraten durch Regierungen, Ministerien, Körperschaften und

staatsnahe Betriebe soll in Zukunft für die Öffentlichkeit transparent werden.754

33.2.4.2. Art der Berichterstattung

• Der Standard: Zu dem Thema brachte der Standard zwei Artikel heraus. Der sehr kurz gefasste Ar-

tikel vom 10. September 2012 handelte von der Bekanntmachung des Gesetzes. Über 5.500 Stellen

müssen erstmals melden, wo und wie viel sie inseriert haben. Der Rechnungshof dient hierbei als

Kontrollorgan. Des Weiteren wurde die “Ampelliste” vorgestellt. Jede Stelle ist zur Meldung ver-

pflichtet. Wer nicht meldet, erhält eine vierwöchige Nachfrist, bevor er_sie sich strafbar macht. Bei

einer Verwaltungsstrafe ist mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro rechnen.755

• Der Standard: Der zweite Artikel vom 16. Dezember 2012 “Medientransparenz: 37,3 Millionen für

Werbung – fast neun Millionen von Wien” setzte sich hauptsächlich mit Zahlen und Statistiken

auseinander. Ein Bild mit einer nicht leserlichen Tabelle war ebenfalls angefügt. Der_die Autor_

753 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012g754 vgl. Der Standard 2012p755 vgl. ders. 2012q

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33. Inseratenaffäre

in wird nicht genannt. Dem Artikel war zu entnehmen, dass neun der 37,3 Millionen Euro, die

für Werbung verwendet werden, allein von der Stadt Wien ausgegeben werden. Dabei wurde nur

der Zeitraum von Juli bis September 2012 erfasst. In fast allen Medien war die Bundeshauptstadt

Spitzenreiter. Nur bei den Internet-Großunternehmen Google und Facebook führte jemand anders

die Tabelle an.756

33.2.4.3. Interpretation

Auffällig ist, dass nur österreichische Medien vom Medientransparenzgesetz berichten. Beim zweiten Be-

richt des Standard ist zu erkennen, dass er sehr einseitig geschrieben wurde. Dieser Bericht hätte ebenso

von Oppositionspolitiker_innen oder SPÖ-Gegner_innen verfasst werden können. Der Artikel war sehr

detailliert und ausführlich geschrieben. Bei der großen Anzahl an Zahlen ist es eine Herausforderung,

den Durchblick zu behalten, da sehr viele Zahlen und Statistiken zu lesen sind. Die “SPÖ-Stadt Wien”

wurde dabei in kein gutes Licht gerückt. Einen ähnlichen Artikel sucht man in Zeitungen, denen eine enge

Bindung zur SPÖ nachgesagt wird, vergebens.

33.2.5. Ereignis 5: Wiederaufnahme des Verfahrens

33.2.5.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) ersuchte die Staatsanwaltschaft Wien, die Ermittlungen gegen Bun-

deskanzler Werner Faymann bezüglich der Inseratenaffäre wieder aufzunehmen. Es sollten u. a. noch

die beiden damaligen Asfinag-Vorstände Christian Tratter und Franz Lückler sowie Kommunikations-

chef Marc Zimmermann vorgeladen werden.757 Klubchef Josef Cap (SPÖ) äußerte der Justizministerin

gegenüber den Vorwurf, das Verfahren rund um die Inseratenaffäre aus politischen Gründen absichtlich

zu verlängern. Faymann hingegen hegte Vertrauen in die Justizministerin. Die Weisung von Beatrix Karl

war laut Oberstaatsanwalt Werner Pleischl eine Ausnahme und nicht üblich. Dennoch ist es ein politisch

bedeutsames Verfahren.758 SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hingegen war der Meinung, dass diese

Weisung sehr umfassend und detailliert war und nicht von Transparenz und Offenheit gekennzeichnet,

wie Beatrix Karl behauptete.759 Die wiederaufgenommenen Ermittlungen sollten jedoch auch im Interes-

se von Bundeskanzler Faymann sein, da die Inseratenaffäre nur so aufgeklärt und abgeschlossen werden

könne.760

756 vgl. Der Standard 2012p757 vgl. ders. 2012m758 vgl. Graber, John und Weissensteiner 2012759 vgl. Der Standard 2012o760 vgl. Die Presse 2012e

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33. Inseratenaffäre

33.2.5.2. Art der Berichterstattung

• Kurier: Der Artikel “Karl lässt Inseratenaffäre neu aufrollen” im Kurier bot neben dem Thema

der Wiederaufnahme des Verfahrens einen kurzen Überblick über die Inseratenaffäre, wobei vor

allem die Affäre rund um die Asfinag angesprochen wurde. Des Weiteren wurde häufig die Presse

zitiert.761

• Die Presse: Am 25. September 2012 wurde der Artikel “Inseraten-Affäre: SPÖ ortet ‘Masterplan’

der ÖVP” veröffentlicht. Hierbei wurde von einem “Masterplan” gesprochen.762 Im zweiten Artikel

vom 4. Juli 2012 gab die Presse außerdem einen Überblick über die Inseratenaffäre, insbesondere

über jene rund um die Asfinag.763

• Kronen Zeitung: Die Kronen Zeitung veröffentlichte ebenfalls zwei Artikel rund um die Wieder-

aufnahme der Inseratenaffäre. Bei dem Artikel “Jarolim: VP drohte, SP ‘ordentlich herzurichten”’

waren etliche Textteile mit denen aus der Presse identisch. Es wurde von einem “Masterplan” ge-

sprochen, aber auch von einem Ablenkungsmanöver durch Josef Cap, um vom eigentlichen Skandal

abzulenken.764 Im zweiten Artikel “ÖVP-Rauch: ‘Cap überspannt den Bogen zunehmend”’ wurde

vor allem ersichtlich, dass Klubchef Cap die Weisung von Justizministerin Karl als politisch moti-

viert kritisierte. Des Weiteren wurden Meinungen der ÖVP, der FPÖ, der Grünen und des BZÖ

über die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgezeigt.765

• Der Standard: Im ersten Artikel des Standards “Inseratenaffäre: Neue Ermittlungen gegen Fay-

mann” vom 3. Juli 2012 wurde die Wiederaufnahme der Inseratenaffäre detaillierter beschrieben

als in anderen Zeitungsartikeln.766 Der zweite Artikel “Oberstaatsanwaltschaft: Inseratenaffäre’“ist

ein besonderes Verfahren”’ wurde am 25. September 2012 von Renate Graber, Gerald John und

Nina Weißensteiner verfasst. Hier wurde überdies die Inseratenaffäre rund um die ÖBB und die

Asfinag genauer beschrieben.767 Im dritten Artikel des Standard “Jarolim: ÖVP wollte Ausschuss

schon im Juni abdrehen” vom 25. September 2012 wurde ebenfalls von einem “Masterplan” ge-

sprochen und das Ereignis wurde genauer erklärt.768

33.2.5.3. Interpretation

In allen Artikeln wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens mehr oder weniger detailliert beschrieben.

Der Standard, die Kronen Zeitung und die Presse berichteten über mehr Details, wie zum Beispiel von

761 vgl. Kurier 2012c762 vgl. Die Presse 2012e763 vgl. ebd.764 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012b765 vgl. ders. 2012k766 vgl. Der Standard 2012m767 vgl. Graber, John und Weissensteiner 2012768 vgl. Der Standard 2012o

259

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33. Inseratenaffäre

einem “Masterplan” gegenüber der SPÖ. In manchen Artikeln wurde außerdem die Inseratenaffäre all-

gemein noch einmal beschrieben, um deutlich zu machen, warum Mitarbeiter_innen der Asfinag noch

befragt werden mussten. Des Weiteren kann festgestellt werden, dass viele Textstellen in den einzelnen

Zeitungsartikeln identisch sind.

33.2.6. Ereignis 6: Druckausübung auf ÖBB

33.2.6.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Der Vorwurf an den Bundeskanzler lautet, wie bereits erwähnt, dass er sich in seiner Zeit als Infrastruktur-

minister mit Inseratenkampagnen die Gunst des Zeitungsboulevards erkauft und die Rechnungen dafür

von ÖBB und Asfinag bezahlen ließ. Auffallend dabei ist, dass der Verdacht besteht, dass besonders auf

die ÖBB massiver Druck ausgeübt worden ist. Zeug_innenaussagen und Aktennotizen erhärten den Ver-

dacht. Werner Faymann weist die Vorwürfe zurück.769

33.2.6.2. Art der Berichterstattung

• Der Standard: In einer Standard-Ausgabe vom 25. September 2012 belastete Ex-ÖBB-Direktor

Stefan Wehinger Bundeskanzler Faymann damit, dass er persönliche Werbung gekauft habe, von

der die ÖBB nichts wusste und diese auch nicht wollte. Der Beitrag war kurz und im Zentrum

standen die Aussagen Wehingers gegenüber dem Bundeskanzler. Der_Die Autor_in ist nicht an-

geführt.770 Ein zweiter Artikel bezog seine Informationen aus einer Profil-Ausgabe. Darauf wurde

auch mehrmals hingewiesen. Der Inhalt ging auf die nachträgliche Genehmigung der Finanzie-

rung von Inseratenschaltungen und die damit möglichen Folgen der Untreue ein. Als Beweisstück

wurde ein Kooperationsvertrag zwischen der ÖBB und dem Verkehrsministerium herangezogen

und Auszüge davon zitiert. Im Schlussteil kam das Kanzleramt zu Wort, von wo aus die Vorwürfe

zurückgewiesen wurden.771

• Kurier: Der Kurier brachte am 23. August 2012 ebenfalls einen Artikel zur Affäre. Ein Bild, auf dem

Werner Faymann und das ÖBB-Logo zu sehen waren, wurde beigefügt. Im kurzen Beitrag ging es

um die nicht nachvollziehbaren Inserate, die laut Rechnungshof eindeutig Eigenwerbung des dama-

ligen Verkehrsministers darstellten. Das Bundeskanzleramt entgegnete dem mit einem Gutachten,

wo auf die Vorteile für die ÖBB hingewiesen wurde. Ein Download-Link des Prüfberichts des

Rechnungshofes zu den ÖBB-Inseraten wurde am Ende angeführt.772

769 vgl. Der Standard 2012f770 vgl. ebd.771 vgl. ders. 2012k772 vgl. Kurier 2012b

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33. Inseratenaffäre

33.2.6.3. Interpretation

Der für die ÖBB geschaffene Nutzen der Inseratenkampagne war für den Rechnungshof nicht erkennbar.

Daher ist die Kostenübernahme durch die ÖBB als nicht sachgerecht zu beurteilen. Das Bundeskanzler-

amt klammerte sich auf entlastende Gutachten und wies die Vorwürfe gegen Kanzler Faymann zurück.

In diesen war der Sachverständige zu dem Schluss gekommen, dass die ÖBB von der Bekanntheit des

Ministers profitiert habe, dessen Aussagen seriös und sachlich dargestellt seien und eine persönliche Pro-

filierung nicht erkennbar sei. Es sei daher korrekt im Interesse des Unternehmens gehandelt worden, so

das Kanzleramt. Die Berichterstattung war sachlich und oft durch Fakten und Wortmeldungen verschie-

dener Parteien belegt.

33.2.7. Ereignis 7: Einflussnahme auf die Asfinag

33.2.7.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

In der Affäre rund um die Asfinag sollen Werner Faymann als Verkehrsminister und sein damaliger Büro-

chef Josef Ostermayer bei mehreren Medien Inserate und Kooperationen in Auftrag gegeben haben, die

dann von der Asfinag bezahlt werden mussten. Der Grund für die Ausstellung der Rechnung an die Asfi-

nag war jedoch auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar, da keine Gegenleistung seitens Faymann oder

Ostermayer erbracht wurde, die mehrere Aufträge für Inserate in verschiedenen Medien erteilt haben.773

33.2.7.2. Art der Berichterstattung

• Kurier: Bezüglich Einflussnahme auf die Asfinag erschienen im Kurier zwei Artikel. Beim ersten

Artikel mit dem Titel “Faymann bestellte, die Asfinag bezahlte” gab es, wie bei fast allen Artikeln

des Kurier, auch hier zu Beginn ein großes Titelbild. Darauf war Faymann zu sehen und im Hin-

tergrund konnte man die drei Wörter “sozial, demokratisch, gerecht” lesen. Laut Artikel habe das

Büro Faymann die Kleine Zeitung mit einer freundlichen Berichterstattung Faymanns beauftragt

und die Rechnung der Asfinag zukommen lassen. Dabei soll, laut einem Insider, die Rechnung für

die Schaltung erst am selben Tag mit der Annonce übermittelt worden sein. Die Asfinag habe von

der Auftragserteilung nichts gewusst.774 Der zweite Artikel, der ein halbes Jahr später erschienen

ist, handelt von Dokumenten der Justizbehörden, die den Verdacht gegen Faymann und Ostermay-

er (damaliger Bürochef) untermauern sollen. Beide Artikel waren sehr kurz gefasst. Beim zweiten

waren Aktenvermerke des damaligen Leiters der Kommunikation der Asfinag zu sehen, welche die

Widersprüchlichkeit zwischen den Aussagen von Faymann und Ostermayer und den Aktenvermer-

ken darstellen sollen.775

773 vgl. Format 2012a774 vgl. Kurier 2011775 vgl. ders. 2012a

261

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33. Inseratenaffäre

• Der Standard: Der Standard befasste sich mit der Affäre rund um die Asfinag ausführlich, was auch

die hohe Anzahl der Berichterstattungen vom September 2011 bis Jänner 2013 belegen kann. Die

Beiträge reichten von sehr kurz bis ausführlich. Es waren keine Abbildungen hinzugefügt und die

Autor_innen wurden nur bei den ausführlicheren Beiträgen genannt. Besonders bei dem ausführ-

lichen Beitrag “Oberstaatsanwalt: Inseratenaffäre ist ein besonderes Verfahren” wurde häufig mit

direkten Zitaten gearbeitet, wobei hauptsächlich Faymanns Kritiker_innen zu Wort kamen.776 In ei-

ner Septemberausgabe von 2012 wurde die Frage aufgeworfen, ob die Asfinag ausreichend von der

Inseraten profitierte. Wenn ja, dann gäbe es keinen Schaden und somit keine Untreue. Bei all seinen

Artikeln wies der Standard mehrmals darauf hin, dass für alle Beteiligte die Unschuldsvermutung

gilt.777

• Profil: Am 25. August 2012 war in der Online-Ausgabe des Profils ein ausführlicher Beitrag von

Gernot Bauer und Josef Redl mit der Überschrift “Inseratenaffäre: Wie sich Faymann in Wider-

sprüche verstrickt” zu lesen. Der Artikel zeigte die Schwierigkeiten bei der Klärung der Schadens-

frage auf. Profil wies darauf hin, dass es sich in der Causa Faymann um keinen Amtsmissbrauch

im strafrechtlichen Sinn handelt, schließlich müsste dazu auch ein Schaden vorliegen. Vertreter der

Staatsanwaltschaft, die eine wichtige Rolle im Artikel einnahmen, kamen zu Wort und versuchten

die Sachlage zu erläutern. Insgesamt handelte es sich hier um einen umfangreichen und kritischen

Beitrag, der Wert auf Fakten legte.778

• Format: Am selben Tag wie Profil brachte auch Format einen Beitrag zur Affäre mit dem Titel

“Inseratenaffäre: Nicht beauftragt sondern initiiert”. Dieser Artikel war stark am Bericht von Profil

orientiert und am Ende mit einem Link zum Profil-Beitrag versehen. Zu Beginn war ein großes

Titelbild von Faymann und Ostermayer abgebildet.779

33.2.7.3. Interpretation

Die Protagonisten verwickelten sich in Widersprüche, da ihre getroffenen Aussagen nicht mit früheren

Aktenvermerken übereinstimmten. Von mehreren Seiten wurde das alte Asfinag-Vorstandstrio um Ma-

thias Reichhold, Franz Lückler und Christian Trattner beschuldigt, ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß

erledigt zu haben. Diese wiesen sämtliche Vorwürfe zurück. Die größte Debatte herrschte um die Scha-

densfrage, da von ihr der weitere Verlauf der Ermittlungen abhängig gemacht wurde. Des Weiteren ist

noch anzumerken, dass Zeitungen, die Faymann eher besser gesinnt sind, erneut auf eine kritische Be-

richterstattung verzichteten.

776 vgl. Graber, John und Weissensteiner 2012777 vgl. Der Standard 2012a778 vgl. Bauer 2012a779 vgl. Format 2012a

262

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33. Inseratenaffäre

33.2.8. Ereignis 8: Ende des Untersuchungsausschusses

33.2.8.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Erstmals mussten aktive Regierungsmitglieder im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss

aussagen. Staatssekretär Josef Ostermayer wurde zur Inseratenaffäre rund um SPÖ-Chef und Bundes-

kanzler Werner Faymann befragt. Des Weiteren wurden Nikolaus Berlakovich, Bundesminister für Land-

und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Faymanns Ex-Sprecher Marcin Kotlowski und der

ehemalige Asfinag-Vorstand und Ex-Verkehrsminister Mathias Reichhold geladen. Bundeskanzler Fay-

man wurde vorgeworfen, er habe die Kosten für Werbeeinschaltungen in Boulevardmedien direkt an die

Asfinag verrechnen lassen. Durch das vorzeitige Ende des Untersuchungsausschusses wurde verhindert,

dass Faymann zur Inseratenaffäre in den Ausschuss geladen werden konnte, da man offenbar keinen

Bruch der Koalition riskieren wollte. Sonst hätten ein oder sogar beide Partner möglicherweise die ge-

meinsame Regierungsarbeit beenden können, wodurch es zu Neuwahlen gekommen wäre. Mitte Oktober

wurde daher der Korruptions- Untersuchungsausschuss frühzeitig beendet.780

33.2.8.2. Art der Berichterstattung

• Die Presse: Der Artikel mit dem Titel “Faymann-Ladung: Riskiere keinen Koalitionsbruch” rich-

tete sich an Leser_innen, die sich bereits ausführlich mit diesem Thema befasst haben. Es wurde

nicht mehr detailliert auf die einzelnen Geschehnisse eingegangen und die einzelnen Akteur_innen

wurden ebenfalls nicht mehr genauer vorgestellt. Jedoch erhielt man einen guten Überblick über

die Vorgänge, welche zum Ende des Untersuchungsausschusses geführt haben.781

• Der Standard: Im Online-Standard wurde der Fall sehr deutlich beschrieben und der Artikel mit

dem Titel “Wenig Transparenz beim Inseratenhearing” eignete sich deshalb sehr gut für Leser_in-

nen, die sich noch nicht allzu sehr mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Des Weiteren wurden

einige Zitate des Untersuchungsausschusses wiedergegeben, wodurch man einen guten Überblick

über die Vorgehensweise bekam.782

• Wiener Zeitung: Der Artikel der Wiener Zeitung, betitelt mit “Inseratenaffäre: Auffälliger Fund”

war sehr kurz und sachlich beschrieben. Jedoch richtete sich dieser an Leser_innen, die sich bereits

mit der Thematik befasst haben.783

33.2.8.3. Interpretation

Der Standard ist mit seiner Berichterstattung Vorreiter. Es wurde sehr stark auf Details eingegangen,

daher konnte man sich einen guten Überblick verschaffen. Auch die Presse lieferte sehr gute Artikel mit780 vgl. Die Presse 2012d781 vgl. ebd.782 vgl. Der Standard 2012y783 vgl. Möchel 2012a

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33. Inseratenaffäre

einem breiten Informationsgehalt, jedoch musste man sich hier schon vorher mit der Thematik beschäftigt

haben, um den Überblick zu bewahren. Auffallend war, dass in den Artikeln sehr viele Zitate verwendet

wurden. Somit konnte man sich sehr gut in die Lage der Politiker_innen hinein versetzen.

33.3. Feinanalyse einzelner Diskursfragmente

33.3.1. Ereignis 3: Ermittlungen gegen Werner Faymann und Josef Ostermayer

Dieses diskursive Ereignis wurde für die Feinanalyse ausgewählt, weil es großes mediales Aufsehen er-

regte und zahlreiche politische Debatten nach sich zog. Die offensive Medienarbeit des von 2007 bis

2008 für ÖBB und Asfinag zuständigen Verkehrsministers Werner Faymann wurde als “Inseratenaf-

färe” bekannt und war Untersuchungsgegenstand des im Herbst 2012 stattgefundenen Korruptions-

Untersuchungsausschusses des Parlaments.784

33.3.1.1. Artikel auf profil.at vom 25. August 2012

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel wurde am 25. August 2012 auf der Internetseite des Profils

veröffentlicht. Es war nicht klar ersichtlich, unter welchen Rubriken der Text erschien. Die Autoren

sind Gernot Bauer und Josef Redl. Anlass für die Verfassung des Artikels war der Vorwurf der

Staatsanwaltschaft, Werner Faymann habe in der Inseratenaffäre falsch ausgesagt.

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift des aus 1.190 Wörtern bestehenden Artikels lautete

“Inseratenaffäre: Wie sich Faymann in Widersprüche verstrickt”. Der Text bestand aus 14 Absät-

zen und verfügte über keine Bilder. Als weiterführende Links wurden andere Artikel zum Thema

Inseratenaffäre angeführt. Es bestand die Möglichkeit, den Artikel über Facebook, Twitter und

Google+ zu posten. Auch gab es die Option, den Artikel weiterzuleiten und einen Kommentar im

Forum abzugeben. Mittels Social Bookmarks konnten Links und Online-Nachrichten gesammelt

und anderen Internetnutzer_innen zugänglich gemacht werden. Insgesamt wurden elf Social-Book-

Dienste zur Verfügung gestellt. Die Einleitung des Artikels lautete wie folgt: “Die Staatsanwalt Wien

wirft Kanzler Faymann in einem vertraulichen Bericht vor, in der Inseratenaffäre die Unwahrheit

gesagt zu haben. Für Staatssekretär Josef Ostermayer könnte es noch schlimmer kommen.”785 Das

Charakteristische an diesem Text war, dass er gemessen an der Länge keine Zwischenüberschrif-

ten aufwies. Lediglich im dritten Absatz wurde “Die Ironie” hervorgehoben. Inhaltlich wurde über

die von Faymann getätigten Aussagen zur Inseratenaffäre vor der Staatsanwaltschaft Wien berich-

tet. Es wurde in der Folge auf weitere Einvernahmen seitens der Staatsanwaltschaft, wie etwa von

Marc Zimmermann, dem früheren Leiter der Unternehmenskommunikation der Asfinag, näher

eingegangen. Am Ende des Artikels wurde erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft Wien erneut Ka-

binettsakten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie aus der Zeit des784 vgl. Bauer 2012a785 vgl. ebd.

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33. Inseratenaffäre

Verkehrsministers Faymann vom Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung anfordern musste, um

die Ermittlungen weiterführen zu können. Es wurde überdies angeführt, dass im parlamentarischen

Untersuchungsausschuss zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch keine Akten des Verkehrsministeri-

ums über die Inseratenaffäre eingegangen waren.786

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel war sehr ausführlich. Hierbei war die subjektive Meinung

der Autoren klar erkennbar. Der Artikel begann mit dem Satz “Wenn vier sich streiten, wird es un-

angenehm, vor allem wenn der Kampf nicht auf Augenhöhe stattfindet” und verwies auf “lautstarke

Auseinandersetzungen” zwischen den Geschäftsführern der Asfinag und dem damaligen Verkehrs-

minister Faymann und dessen Kabinettschef Ostermayer.787 Der Text verfügte über eine Vielzahl

von direkten Zitaten, wohl um die Schuldhaftigkeit der involvierten Personen zu verdeutlichen. Die

Formulierungen waren weder sachlich noch meinungsneutral.

Abbildung 33.3.1.: Artikel auf profil.at vom 25. August 2012: Inseratenaffäre: Wie sich Faymann in Wi-dersprüche verstrickt

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Von den Autoren wurde sehr stark versucht, die politische Bri-

sanz des Themas zu verdeutlichen. Mit der Aussage “Wohl niemals zuvor in der Geschichte der

Zweiten Republik musste sich ein amtierender Bundeskanzler von einer Staatsanwaltschaft derart

direkt mangelnde Glaubwürdigkeit vorhalten lassen”788 wurde die eigene Meinung der Verfasser

dargelegt.786 vgl. Bauer 2012a787 vgl. ebd.788 Ebd.

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33. Inseratenaffäre

• Reaktionen und Kommentare der Leser_innen: Insgesamt fanden sich im Online-Forum zu diesem

Bericht 21 Kommentare. Die Diskussion drehte sich grundsätzlich darum, dass die Mehrheit der

Bürger_innen keinerlei Informationen darüber hat, wie Steuergelder verwendet werden. Die Kom-

mentare im Forum wurden zum Großteil von zwei Usern bestimmt. Der User “gurgiser” outete

sich als der ehemalige Tiroler Landtagsabgeordnete Fritz Gurgiser (früher Liste Fritz Dinkhauser,

jetzt BürgerKlub-Tirol) aus Vomp. Er meinte, dass er “froh ist, dass der Großteil der Bevölkerung

keine Ahnung hat, wie schamlos mit dem Vertrauen der Wähler umgegangen und wie leichtfertig,

leichtsinnig bis verantwortungslos uns anvertraute Steuergelder verwendet werden. Deshalb ver-

suchen wir seit einiger Zeit, mit dem entsprechenden – noch nicht mehrheitsfähigen Vorschlägen

– Änderungen herbeizuführen.” Des Weiteren merkte er an: “Was aber durch Jahrzehnte wie ein

bösartiges Krebsgeschwür wachsen konnte, ist anscheinend nicht so rasch zu beseitigen. Wer mich

kennt, weiß aber, dass ich auch in dieser Angelegenheit einen sehr langen Atem habe.”789 Der zwei-

te User unter dem Pseudonym “Starmedia”, der die meisten Kommentare im Forum postete, gab

sich ebenfalls namentlich zu erkennen. Er outete sich relativ rasch als “Bürger Dietmar Streubel,

Bregenz”. In der Folge gab es zwischen den beiden Usern einen zwar konträren, jedoch relativ

freundlichen Meinungsaustausch. Der_die User_in “kilroy1” merkte diesbezüglich an: “@gurgiser

@Starmedia: Da matchen sich zwei Politiker – und scheinen sich tatsächlich ernst zu nehmen. Der

kleine Wähler ist zutiefst gerührt ob all der Fürsorge, die sich da über ihn ergießen und aus der er

ableiten kann, wie sehr man doch um sein – und ausschließlich um sein – Wohl besorgt ist. Ha!

Politiker jeglicher couleur! Glaubt ihr denn tatsächlich, dass euch – außer euch selbst – noch ir-

gendjemand sonst in Österreich ernst nimmt?”790 Es war nicht erkennbar, ob es sich bei dem User

“Starmedia” tatsächlich um einen Politiker handelte.

• Interpretation: Die Autoren versuchten, durch die Anwendung einer großen Anzahl von direkten

Zitaten die Rezipient_innen davon zu überzeugen, dass die beiden Beschuldigten, Werner Faymann

und Josef Ostermayer, bei den laufenden Ermittlungen nicht richtig ausgesagt hätten. Eine Gegen-

darstellung der beiden Personen wurde hingegen im Artikel nicht veröffentlicht. Der Artikel wurde

sehr meinungsbildend formuliert, was auch an den Reaktionen im Forum erkennbar war und er

wurde in einer Zeit publiziert, in der das Thema Inseratenaffäre in den Medien sehr präsent war.

33.3.1.2. Artikel auf derStandard.at vom 20. September 2012

• Institutioneller Rahmen: Der Artikel erschien am 20. September 2012 unter der Rubrik “Inland:

U-Ausschuss” und wurde von den Autor_innen Teresa Eder, Florian Gossy und Sebastian Pum-

berger verfasst. Anlass für die Veröffentlichung war die Drohung des vorzeitigen Endes des Un-

tersuchungsausschusses.

• Analyse der Textoberfläche: Der Titel lautete “Aussagekräftig: Das Inseratennetzwerk von Werner

Faymann”. Der Artikel begann mit der Einleitung “Causa Regierungsinserate: Die interaktive Netz-

werkgrafik von derStandard.at zeigt die Verbindungen zwischen dem Bundeskanzler und seinem789 gurgiser 2012790 kilroy1 2012

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33. Inseratenaffäre

Umfeld, den Boulevardmedien und staatsnahen Betrieben auf ”791 Die Grafik zeigte die Bilder von

16 Personen, die entweder direkt oder indirekt mit Werner Faymann in Verbindung standen. Bei

einer Person wurde aus einem unersichtlichen Grund kein Bild hinzugefügt. Die Bedienung der

Grafik wurde weiter unten im Text ausführlich beschrieben. Der_die Anwender_in der Netzwerk-

grafik sollte auf das Bild einer Person klicken, sodass dieses in die Mitte der Grafik wanderte. Um

diese Person formierte sich nun ein Netzwerk und rechts daneben erschien jeweils die Kurzbiografie

der betroffenen Person. Die Kurzbiografie konnte mittels Klick wieder entfernt werden. Unterhalb

der Biografie wurden nach Datum sortierte, weiterführende Links zu Hintergrundartikeln der Inse-

ratenaffäre sichtbar gemacht. Von der Person im Mittelpunkt der Grafik führten Linien zu anderen

Figuren, welche die jeweiligen Verbindungen zwischen den Personen verdeutlichten. Durch Ankli-

cken der Linie erschien ein Beschreibungstext. Von der Autor_innen wurde um kurzen Hinweis im

Forum gebeten, falls die Grafik mit dem jeweils verwendeten Browser nicht funktionieren sollte.792

Es bestand wiederum die Möglichkeit, den Artikel auf Facebook, Twitter und Google+ zu posten.

Der Artikel enthielt drei Unterüberschriften. Die Leser_innen konnten ihre Meinung im Forum

äußern, was auch in sehr regem Ausmaß genutzt wurde. Insgesamt 722 Postings wurden als Reak-

tion auf diesen Artikel verfasst. Um einen Kommentar verfassen zu können, war eine Anmeldung

mittels Angabe des Benutzer_innennamens und eines Passworts notwendig.

Abbildung 33.3.2.: Artikel auf derStandard.at vom 20. September 2012: Aussagekräftig: Das Inseraten-netzwerk von Werner Faymann

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Die Biografien der angezeigten Personen waren eher sachlich ge-

schrieben. Der eigentliche Artikel jedoch war wenig meinungsneutral formuliert und begann mit

der Aussage “SPÖ-Chef Werner Faymann hat viele Freunde. Manche davon betreiben Boulevard-

zeitungen”793, was wohl eine Anspielung auf die in Österreich noch immer als Kavaliersdelikt gel-

791 Eder 2012792 vgl. ebd.793 Ebd.

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33. Inseratenaffäre

tende “Freunderlwirtschaft” darstellen sollte. Der Text und die Biografien waren leicht zu lesen

und klar verständlich verfasst.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Zu Beginn des Artikels erschien eine kurze Darstellung des In-

halts der Inseratenaffäre. Es wurde berichtet, dass Faymann in seiner Zeit als Infrastrukturminister

die staatseigenen Unternehmen ÖBB und Asfinag dazu gedrängt hätte, Imagewerbekampagnen zu

seinen Gunsten in Boulevardmedien zu schalten. Der eigentliche Vorwurf wurde im Text dargelegt

und es wurde der Hinweis geäußert, dass alle Beteiligten die Vorwürfe dementierten. Im Folgenden

wurde die Funktion des Untersuchungsausschusses mit der Anmerkung “Um Licht in das Dunkel

zu bringen” erläutert. Im nächsten Absatz mit dem Titel “Wie uns die Regierenden überrumpelten”

wurde das von den Autor_innen als äußerst kurzfristig bezeichnete Ende des Untersuchungsaus-

schusses erwähnt, welches von den Verfasser_innen als Anlass für die Erstellung der Netzwerkgra-

fik genommen wurde. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass für alle im Netzwerk Genannten die

Unschuldsvermutung gilt, wohl um eine rechtliche Absicherung zu erwirken.794

• Reaktionen und Kommentare der Leser_innen: Wie bereits erwähnt, wurde von den Leser_innen

eine große Anzahl von Kommentaren gepostet. Das dargestellte Inseratennetzwerk wurde groß-

teils gelobt. Häufig wurde Kritik an Faymann geübt. User_in “Meerwelle” meinte etwa in diesem

Zusammenhang: “Ist Werner Faymann eigentlich noch immer nicht zurückgetreten?”795 Aufgrund

der Vielzahl von Postings ist kein einheitlicher Trend erkennbar.

• Interpretation: Die Autor_innen versuchten in diesem Artikel, die in der Inseratenaffäre rund um

Faymann involvierten Personen darzustellen. Es wurde überdies bei einzelnen Personen explizit

darauf hingewiesen, wenn diese ein freundschaftliches Verhältnis zu ihm pflegten. Der Artikel re-

duzierte sich dadurch nicht nur auf die sachliche Ebene.

33.3.1.3. Vergleich

Beide Diskursfragmente beschäftigen sich mit den laufenden Ermittlungen gegen Werner Faymann und

Josef Ostermayer. Profil berichtete sehr ausführlich darüber, im Unterschied dazu hielt der Standard sei-

ne textlichen Ausführungen eher gering und legte sein Hauptaugenmerk auf die dargestellte Grafik. Die

Ausführlichkeit des Artikels von Profil lässt sich dadurch erklären, dass Profil ein Medium ist, das nur wö-

chentlich erscheint, wohingegen der Standard jeden Tag außer Sonntags herausgegeben wird. Der Stan-

dard berichtete allerdings in diesem Zeitraum nahezu täglich über neue Ereignisse in dieser Causa. Der

Artikel im Standard erzeugte eine Flut von Postings. Im Gegensatz dazu waren die Kommentare zum Text

des Profils überschaubar. Bei der Berichterstattung zu den Indizien ließen beide Medien die jeweilige Mei-

nung der Autor_innen einfließen, wobei die Textgestaltung im Profil als äußerst populistisch einzustufen

ist.

794 vgl. Eder 2012795 Meerwelle 2012

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33. Inseratenaffäre

33.3.2. Ereignis 7: Einflussnahme auf die Asfinag

Dieses diskursive Ereignis wurde gewählt, weil die ehemaligen und auch die aktuellen Führungskräfte

der Asfinag durch die Ermittlungen im Rahmen der Inseratenaffäre in den Medien stark präsent waren,

wodurch ein Einblick in die Vergabepraxis von Inseraten innerhalb der Asfinag gegeben wurde. Des Wei-

teren wurde die starke Einflussnahme von Werner Faymann bei dem staatsnahen Betrieb in den Medien

immer wieder verdeutlicht, die bis hin zur Beeinflussung in Personalangelegenheiten vermutet wurde.

33.3.2.1. Artikel auf kurier.at vom 30. August 2012

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel wurde online auf kurier.at in der Rubrik “Politik” veröf-

fentlicht. Die Unterrubrik und die Autor_innen sind nicht erkennbar. Es erschien lediglich die

Anmerkung, dass der Text von “(kurier)” am 30. August 2012 erstellt wurde. Anlass für die Her-

ausgabe des Textes war ein der Justiz vorliegendes Gutachten, in dem berichtet wurde, dass durch

die von Verkehrsminister Faymann getätigten Inserate keinerlei Nutzen für die Asfinag entstanden

war und dass die Asfinag in diesem Zusammenhang in ihrem Ruf geschädigt wurde.

• Analyse der Textoberfläche: Betitelt wurde der Artikel mit “Inseratenaffäre: Asfinag sehr wohl ge-

schädigt”. Die Überschrift des ca. 410 Wörter langen Textes lautete “Dem KURIER liegen neue

Dokumente der Justizbehörde vor. Ab Freitag beschäftigt sich der U-Ausschuss mit dem Thema”.

Als einzige Zwischenüberschrift wurde “Inserate nicht notwendig” angeführt.796 Das beigefügte

Bild mit dem Titel “Als Zeugen im U-Ausschuss? Ostermayer und Faymann im Visier”797 zeigte

Faymann und Ostermayer, die sich offensichtlich über den Inhalt eines Schriftstücks unterhielten.

Ostermayer erklärte Faymann dem Anschein nach die Einzelheiten und beide machten einen eher

besorgten Eindruck. Es bestand die Möglichkeit, den Artikel auf Facebook, Twitter und Google+

zu posten. Insgesamt wurden im Forum 21 Meinungen als Reaktion auf den Artikel geäußert. Um

im Forum ein Posting zu verfassen, musste man sich jedoch vorher registrieren und mittels E-

Mailadresse und Passwort einloggen. Rechts neben dem Artikel waren weitere Artikel zum Thema

Inseratenaffäre mit Angabe der Anzahl der im Forum geposteten Kommentare ersichtlich. Un-

terhalb des Textes befanden sich ebenfalls weiterführende Artikel zum genannten Thema, jedoch

ohne Angabe der Anzahl der Postings. Die Textoberfläche enthielt oberhalb des Titels die Anzahl

der Kommentare im Forum und daneben ein Symbol, das beim Anklicken als eine “an INSTAPA-

PER senden”-Option erkennbar wurde. Beim Anklicken dieser Option wurde man an Instapaper

weitergeleitet. Insatpaper bezeichnet sich selbst als ein einfaches Werkzeug, mit dem Artikel für

das spätere Lesen gespeichert werden können. In der Einleitung wurde berichtet, dass der Unter-

suchungsausschuss die Ermittlungen nach der Sommerpause wieder aufnahm und dass es um die

Frage der Ladung von Faymann und Ostermayer ging. Des Weiteren wurde der Inhalt der Ermitt-

lungen zum Thema Inseratenaffäre kurz dargestellt und von den Verfasser_innen wurde berichtet,

dass dem Kurier “neue Dokumente der Justizbehörde vorliegen, die den Verdacht gegen Faymann

796 Kurier 2012a797 Ebd.

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33. Inseratenaffäre

und Ostermayer untermauern sollen”.798 Dem Artikel zufolge hat die Staatsanwaltschaft mehrere

interne Aktenvermerke von Marc Zimmermann, dem ehemaligen Leiter der Unternehmenskom-

munikation der Asfinag, sichergestellt, aus denen hervorgeht, dass Kooperationen mit diversen

Boulevardmedien direkt vom Ressort des damaligen Verkehrsministers Faymann in Auftrag gege-

ben wurden.799 Auffällig bei dem Text ist, dass mehrere Ausschnitte der von Marc Zimmermann

verfassten Aktenvermerke angeführt wurden. Insgesamt vier Ausschnitte wurden erwähnt, welche

die Beauftragung der Boulevardmedien durch Faymann und die Bezahlung der Inserate durch die

Asfinag beweisen sollten. In den letzten beiden, als direkte Zitate verwendeten Anmerkungen von

der Presseabteilung der Asfinag und eines Sprechers des Bundeskanzlers erfolgte das jeweilige De-

menti zu den Vorwürfen. Insgesamt sollte durch die Auszüge aus den Aktenvermerken für die

Leser_innen wohl der Eindruck erweckt werden, dass dadurch ein Beweis für die Schuldhaftigkeit

von Faymann erbracht wurde.

Abbildung 33.3.3.: Artikel auf kurier.at vom 30. August 2012: Inseratenaffäre: Asfinag sehr wohlgeschädigt

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel wurde eher sachlich geschrieben, obwohl von den Au-

tor_innen zweifelsfrei darauf abgezielt wurde, einen Beweis für die Beeinflussung der Asfinag durch

Faymann aufzuzeigen. Der Artikel wurde übersichtlich gegliedert und es wurden kaum Fremdwör-

ter gebraucht. Direkte Zitate wurden jedoch im Verhältnis zur Kürze des Artikels häufig verwendet.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Der Text befasst sich nahezu ausschließlich mit den Inhalten

der Aktenvermerke des ehemaligen Leiters der Unternehmenskommunikation der Asfinag. Damit

798 Kurier 2012a799 vgl. ebd.

270

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33. Inseratenaffäre

wurde von den Verfasser_innen versucht, eine mögliche Ladung von Faymann und Ostermayer vor

dem Untersuchungsausschuss zu begründen.

• Reaktionen und Kommentare der Leser_innen: Das Online-Forum von kurier.at enthielt insge-

samt 31 Kommentare. Die Diskussion war sehr angeregt und handelte größtenteils davon, dass

die österreichische Justiz nach Meinung der User_innen nicht unabhängig sei. User “Mark Poller”

erwähnte in diesem Zusammenhang folgendes: “Die (wiener) Justiz ist nicht unfähig, sie ist UN-

WILLIG, da sie durch und durch ROT unterwandert ist.”800 Der_die User_in “Xillo Mirko” meinte

des Weiteren: “Die österreichische ‘UNABHÄNGIGE’ Justiz gibt in der Causa Faymann wieder

ein Zeichen.”801 Die Diskussion drehte sich in weiterer Folge auch darum, warum Faymann sein

Amt als Bundeskanzler noch nicht zurückgelegt hat. “Harald Wagner” merkte folgendermaßen an:

“In jedem zivilisierten Land müsste so ein Kanzler sofort zurücktreten, aber in Österreich, wo so

viele Straftäter in der Politik verbleiben, offenbar nicht. Dieser Kanzler ist eine Schande für alle Ös-

terreicher und hätte er nur einen Funken Charakter, würde er sofort zurücktreten.”802 User “Anton

Martinenko” meine noch zusätzlich: “ABER: In diesem Fall geht es um beinharte Wählermanipula-

tion durch ‘Kauf der Gunst des Boulevards’. Dies würde bedeuten, dass sich Medien und zahlende

Politik ausmachen, wer stimmenstärkste Partei wird bzw. wer den Kanzler stellt.”803 Am Ende sei-

nes Kommentars führte er noch an: “Österreich ist eine Bananenrepublik”.804 Beleidigungen unter

den User_innen kamen kaum vor.

• Interpretation: Bemerkenswert an diesem Artikel ist die Häufung von Auszügen aus den internen

Aktenvermerken des ehemaligen Leiters der Unternehmenskommunikation der Asfinag, welche

von den Verfasser_innen jeweils als direkte Zitate verwendet wurden. Dem gegenüber wurde nur

eine Stellungnahme des Sprechers des Bundeskanzlers veröffentlicht. Obwohl der Text eher sach-

lich formuliert wurde, sollte durch die Verwendung der Auszüge aus den internen Aktenvermerken

wohl die Einflussnahme von Faymann auf die Asfinag in dieser Causa verdeutlicht werden.

33.3.2.2. Artikel auf derStandard.at vom 6. November 2012

• Institutioneller Rahmen: Dieser Artikel erschien auf der Internetseite des Standards in der Rubrik

“Inland: U-Ausschuss” und wurde von Luise Ungerböck verfasst. Anlass für die Veröffentlichung

waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Inseratenaffäre.

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift des ca. 458 langen Artikels lautete “Aktuelle Asfinag-

Chefs im Sog der Inseratenaffäre”. Als Zwischenüberschrift stand “Genehmigung nach Leistung”.805

Dem Text wurde kein Bild hinzugefügt. Der Artikel enthielt die für die heutige Zeit standardmäßi-

gen Share-Optionen via Facebook, Twitter oder Google+. Die User_innen des Forums konnten800 Poller 2012801 Xillo Mirko 2012802 Harald Wagner 2012803 Anton Martinenko 2012804 Ebd.805 Ungerböck 2012

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33. Inseratenaffäre

ihre Meinung unterhalb des Textes mitteilen. Um einen Kommentar zu posten oder ein Feedback

zu formulieren, war eine Anmeldung mittels Angabe eines Benutzer_innennamens und eines Pass-

wortes notwendig. Rechts neben dem Hauptartikel erschienen weiterführende Links zu anderen

Artikeln zum Thema Untersuchungsausschuss. Auffällig ist, dass die Textoberfläche eher wenig

Werbung enthielt. Inhaltlich wurde darüber berichtet, dass die aktuellen Vorstände der Asfinag in

dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue ebenso als Be-

schuldigte geführt wurden wie die vorherigen Vorstände der Asfinag. Es wurde betont, dass “für

alle Genannten die Unschuldsvermutung gilt”.806 Die Autorin schilderte die genauen Indizien, wie

es bei der Vergabe von Inseraten zu einem schuldhaften Vergehen seitens der aktuellen Asfinag-

Vorstände gekommen ist. Diese hätten Inseratenaufträge bestätigt und bezahlt, die bereits Monate

vor ihrer Berufung in den Asfinag-Vorstand beauftragt worden waren.807 Der Artikel berichtete

rein über die Ermittlungen gegen die aktuellen Vorstände der Asfinag. Die Untersuchungen gegen

die alten Asfinag-Vorstände in der Inseratenaffäre blieben seitens der Autorin unerwähnt.

Abbildung 33.3.4.: Artikel auf derStandard.at vom 6. November 2012: Aktuelle Asfinag-Chefs im Sog derInseratenaffäre

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel wurde eher kurz gehalten. Die Sprache war verständlich

und enthielt nur gängige Begriffe. Direkte Zitate wurden wenig verwendet. Im ersten Absatz hat

806 Ungerböck 2012807 vgl. ebd.

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33. Inseratenaffäre

die Autorin mit dem Hinweis “für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung” versucht,

eine rechtliche Absicherung zu den vorher erwähnten Anschuldigungen zu erwirken. Ferner ver-

suchte die Verfasserin, durch die genaue Gliederung der Vorgehensweise bei der Beauftragung und

Bezahlung der Inserate durch Angabe des genauen Datums und des genauen Rechnungsbetrages

die Leser_innen von der Beeinflussbarkeit der Vorstände zu überzeugen. Die Autorin erwähnte in

der Folge das Dementi des Asfinag-Sprechers wegen der Vorwürfe der Untreue. Gleichermaßen

versuchte sie jedoch, die Rezipient_innen davon zu überzeugen, dass es theoretisch möglich war,

dass der aktuelle Vorstand die Inserate in deren vorangegangenen Funktionen beauftragt hat, die

Bezahlung aber auf “später”, also in ihre Vorstandszeit, verschoben hat. Obwohl der Artikel eher

sachlich formuliert war, versuchte die Verfasserin durch diese Mutmaßung die Meinung der Leser_

innen zu prägen.808

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Im Artikel wurde angemerkt, dass die Asfinag die Beauftragung

der Inserate bestätigte und auch für die späte Genehmigung, welche mehr als drei Monate nach

der Inseratenschaltung erfolgte, eine Begründung hatte. Laut Aussage des Asfinag-Sprechers war

zwischen Auftragserteilung, Abdruck und Bezahlung unüblich viel Zeit vergangen, weil das alte

Vorstandstrio die Rechnungen einfach liegen ließ. Die Autorin merkte in diesem Zusammenhang

an, dass aus der Auftragsbestätigung zu entnehmen war, dass Rechnungen an die Asfinag grund-

sätzlich binnen 30 Tage nach Vorlage zur Zahlung fällig seien. Durch diesen Satz versuchte die

Verfasserin, den Leser_innen indirekt zu suggerieren, dass die Vorwürfe gerechtfertigt wären.

• Reaktionen und Kommentare der Leser_innen: Das Posting-Forum enthielt 58 Postings. Die Dis-

kussionskultur war teilweise sehr emotionsgeladen. Die Kommentare drehten sich durchwegs um

die Darstellung der politischen Gesinnung der österreichischen Parteien und welche Partei bei Wah-

len am ehesten zu unterstützen sei. Als Abschluss erfolgte von User_in “me phisto” eine Interpreta-

tion des Artikels: “Ein Sittenbild ... Erpresser, Erpresste, angefütterte Besitzer von Medienhäusern,

Steigbügel und Steigbügelhalter. Allen ist gemeinsam, dass sie ein Kartell des Schweigens, Vertu-

schens, Lügens, Relativierens und Verharmlosen bilden müssen, damit die Geschichte unter der

Oberfläche bleibt.”809 In der Folge wird von diesem_dieser User_in angemerkt, dass es in anderen

Ländern üblich sei, wegen wesentlich geringerer Anlässe von Ämtern zurückzutreten.810 Bei den

Meinungen im Forum wurden mehrere Themen aufgegriffen, welche inhaltlich nicht immer mit

dem eigentlichen Artikel in Verbindung gebracht werden konnten.

• Interpretation: In Anbetracht der relativen Sachlichkeit des Artikels wurden, im Vergleich zu ande-

ren Artikeln, viele Kommentare im Forum gepostet. Diese drehten sich jedoch nicht immer um den

Inhalt des Artikels sondern griffen auch andere Themen wie zum Beispiel die Werbeausgaben der

Stadt Wien auf. Die Autorin verfasste einen eher sachlich formulierten Text, wenngleich sie durch

die Darstellung der genauen zeitliche Abfolge der Geschehnisse wie Angebotslegung, Beauftragung

und Rechnungslegung versuchte, die Meinung der Leser_innen in Richtung schuldhaftes Verhalten

der Asfinag-Vorstände zu beeinflussen.808 vgl. Ungerböck 2012809 mephisto 2012810 vgl. ebd.

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33. Inseratenaffäre

33.3.2.3. Vergleich

Beide Diskursfragmente beschäftigten sich mit der Beauftragung und Bezahlung von Inseraten durch die

Asfinag, welche für Werner Faymann als Imagewerbung dienen sollten. Beide Texte enthielten eher sach-

liche Formulierungen, jedoch wies der Artikel des Kuriers einen populistischeren Schreibstil auf als jener

des Standards. In Artikeln des Standards wird generell häufig darauf hingewiesen, dass für alle Genannten

die Unschuldsvermutung gilt. Bei Veröffentlichungen des Kuriers wird auf diese Phrase eher verzichtet.

Unterschiede konnten in den Online-Foren gefunden werden. Es war zu erkennen, dass die Diskussionen

im Forum des Artikels des Kuriers sachlicher geblieben waren als jene im Standard. Dort wurde der

Schreibstil eher von Emotionen getragen.

33.3.3. Ereignis 8: Ende des Untersuchungsausschusses

Dieser Fall war in den Medien sehr präsent, weil er zum Großteil als politisch orientierte Handlung ver-

standen wurde. Als Hauptgrund für das vorzeitige Ende galt die drohende Ladung von Bundeskanzler

Werner Faymann im Untersuchungsausschuss. Dieses diskursive Ereignis rief eine Vielzahl von Reak-

tionen hervor, sei es in den Medien oder von den Oppositionsparteien. In den Medien wurde mehrfach

betont, dass die Koalitionspartei ÖVP einem Abbruch des Untersuchungsausschusses nur zustimmte, um

einen Bruch der Koalition mit der SPÖ zu verhindern.

33.3.3.1. Artikel auf diePresse.com vom 19. September 2012

• Institutioneller Rahmen: Der Text wurde am 19. September 2012 online auf diePresse.com in der

Rubrik “Politik: Innenpolitik” veröffentlicht. Die Autorin ist Regina Pöll. In der Printausgabe er-

schien der Artikel einen Tag später am 20. September 2012. Anlass für die Veröffentlichung des

Artikels waren das vorzeitige Ende des Untersuchungsausschusses und die Gründe dafür.

• Analyse der Textoberfläche: Der Artikel trug den Titel “U-Ausschuss endet Mitte Oktober, der

Kanzler muss nicht aussagen” und umfasste 702 Wörter. Dem Text wurde kein Bild ergänzt. Es

bestand die Option, den Artikel über Facebook, Twitter und Google+ zu posten. Der Eintrag ei-

nes Kommentars im Forum war nur möglich, wenn durch Eingabe des Benutzer_innennamens

und des Passworts eine Anmeldung durchgeführt wurde. Am rechten Bildschirmrand wurden ak-

tuelle Nachrichten angezeigt. Auf der linken Seite des Artikels befanden sich weiterführende Links

zu anderen Artikeln zum Thema Inseratenaffäre. Der Text bestand aus drei Absätzen mit zwei

Unterüberschriften. Bemerkenswert ist, dass dieser Artikel keinen einzigen Eintrag im Forum her-

vorrief.811 Die Einleitung des Textes lautete folgendermaßen: “Parlament. Am 16. Oktober soll

der U-Ausschuss nach etwa acht weiteren Sitzungen mit rund 25 Befragten auslaufen: Das sah ein

Kompromiss vor, der sich am Mittwochabend zwischen allen Fraktionen abzeichnete. Alternative

war ein Ende morgen, Freitag.”812

811 vgl. Pöll 2012b812 Ebd.

274

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33. Inseratenaffäre

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel wurde eher sachlich geschrieben, wobei bei manchen

Ausführungen der Autorin das Einfließen der eigenen Meinungen erkennbar war, wie zum Beispiel

bei der Überschrift “Fristsetzungsantrag als Drohgebärde.”813 Diese Anspielung auf das Verhalten

der Koalitionsparteien bei der Beendigung des Untersuchungsausschusses war eindeutig die eigene

Meinung der Verfasserin. Trotzdem wurde der Text großteils meinungsneutral formuliert, war leicht

zu lesen und klar verständlich. Der Artikel war gut gegliedert und auf direkte Zitate wurde eher

wenig zurückgegriffen.

Abbildung 33.3.5.: Artikel auf diePresse.com vom 19. September 2012: U-Ausschuss endet Mitte Oktober,der Kanzler muss nicht aussagen

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Zu Beginn des Textes wurde über das vorzeitige Ende des Unter-

suchungsausschusses berichtet. Der wichtigste inhaltliche Punkt in diesem Artikel war der Hinweis

auf den “heikelsten Punkt in Sachen Ladung”.814 Hier wird von der Autorin dezidiert erwähnt, dass

die Grünen wiederholt gefordert hätte, dass auch Kanzler Faymann zum Thema “Inseratenaffäre”

geladen werde. Die Verfasserin geht im weiteren Text auf die Gründe für eine mögliche Ladung

vor dem U-Ausschuss ein, nämlich dass Faymann Inseratenkampagnen in Boulevardmedien veran-

lasst haben soll, die dann von staatsnahen Unternehmen in seinem Einflussbereich bezahlt werden813 Pöll 2012b814 Ebd.

275

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33. Inseratenaffäre

sollten. Die Autorin stellte einen Vergleich zwischen der nicht vorhandenen Wahrheitspflicht von

Faymann vor der Staatsanwaltschaft mit der vorhandenen Wahrheitspflicht vor dem parlamenta-

rischen Untersuchungsausschuss an. Sie versuchte dadurch, den Leser_innen zu suggerieren, dass

Faymann vor der Staatsanwaltschaft nicht die Wahrheit gesagt hat.815

• Reaktionen und Kommentare der Leser_innen: Es gab keine Einträge im Forum.

• Interpretation: Wie bereits erwähnt rief der Artikel keine einzige Reaktion im Forum hervor. Beim

Artikel war allerdings die eigene Meinung der Autorin einige Male erkennbar. Beispielsweise unter-

stütze der Artikel den Anschein, dass der Grund für das vorzeitige Ende des Untersuchungsaus-

schusses die mögliche Ladung von Faymann sei. Des Weiteren wurde dargestellt, dass die Grünen

am dringlichsten an einer Aufklärung der Inseratenaffäre interessiert waren, was in folgender Text-

passage erkennbar wurde: “Der heikelste Punkt in Sachen Ladung: Vertreter der Opposition – allen

voran die Grünen – hatten wiederholt darauf gedrängt, dass auch Kanzler Werner Faymann (SPÖ)

zum nächsten anstehenden Thema, der Inseratenaffäre, geladen wird.”816 Diese Stelle des Artikels

warf ein positives Bild auf die Grünen.

33.3.3.2. Artikel auf profil.at vom 25. September 2012

• Institutioneller Rahmen: Der Artikel erschien am 25. September 2012. Die Rubrik bzw. die Unter-

rubrik waren nicht erkennbar. Der Text wurde von Herbert Lackner und Eva Linsinger verfasst

und anlässlich der Bekanntgabe der Beendigung des Untersuchungsausschusses per 16. Oktober

2012 veröffentlicht.

• Analyse der Textoberfläche: Die Überschrift des ca. 2.000 Wörter langen Artikels lautete “Warum

die SPÖ dem U-Ausschuss den Garaus machen wollte”. Dem Text wurde kein Bild hinzugefügt.

Er bestand aus 31 Absätzen und beinhaltete keine Zwischenüberschriften. Das Charakteristische

an diesem Artikel ist die Häufigkeit von Absätzen. Der Text zeichnet sich überdies dadurch aus,

dass die jeweils ersten Sätze von vier Absätzen hervorgehoben wurden. Die Autor_innen wollten

dadurch wohl auf markante Textstellen hinweisen. Es bestand wiederum die Möglichkeit, den Ar-

tikel über Facebook, Twitter und Google+ zu posten. Der Beginn des Artikels lautet wie folgt:

“Die SPÖ wollte ihrem Kanzler peinliche Fragen ersparen und unternahm einen Mordversuch am

Korruptions-Untersuchungsausschuss. Die ÖVP half artig mit. Die Folge: Erstmals fallen die Ko-

alitionsparteien in den Umfragen unter die 50-Prozent-Marke.”817 In den ersten beiden, mittels

hervorgehobener Schrift markierten Abschnitten wurde von den Verfasser_innen auf den Grund

für die Beendigung des Untersuchungsausschusses eingegangen und auf vermutete Vertuschung

und “Politpackelei” hingewiesen.818 Der dritte markierte Absatz mit dem Beginn “Denn der Aus-

schuss hat einen Geburtsfehler” berichtete darüber, dass die parallel ermittelnde Staatsanwaltschaft

815 vgl. Pöll 2012b816 Ebd.817 Lackner und Linsinger 2012818 vgl. ebd.

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33. Inseratenaffäre

noch weitere Akten zu den bereits vier abgeschlossenen Themenbereichen des Ausschusses über-

mittelt hat. Die Autor_innen erwähnten, dass alle Fraktionen, außer den Grünen, vermuteten, dass

dadurch die bereits abgeschlossenen Fälle prolongiert werden könnten, sodass Bundeskanzler Fay-

mann in den restlichen fünf Sitzungstagen nicht mehr befragt werden könne. Der letzte markierte

Absatz mit dem Beginn “Wenig später wurde klar, warum:” beschäftigt sich mit der Vorgehensweise

der SPÖ, um eine Ladung von Faymann vor dem Untersuchungsausschuss zu verhindern.819

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Der Artikel wurde sehr ausführlich gestaltet. Die Sprache war po-

pulistisch und meinungsprägend. In der Einleitung wurde bereits auf einen “Mordversuch am

Korruptions-Untersuchungsausschuss” hingewiesen. Des Weiteren wurde zu Beginn angemerkt,

dass Faymann am Parteitag der SPÖ am 13. Oktober 2012 wegen der diskutierten “Reichensteuer”

als Robin Hood hätte glänzen können, hätte der Untersuchungsausschuss nicht ein jähes Ende ge-

funden.820 Es wurde eine Vielzahl von direkten Zitaten verwendet. Oftmals war bei Ausführungen

der Autor_innen das Einfließen der eigenen Meinung bemerkbar wie zum Beispiel bei der Aussage

“Das unwürdige Spiel hätte sich die Koalition ersparen können, hätte sie ihre eigenen Verspre-

chen ernst genommen.” oder “Unbändiger Wille zu Transparenz sieht anders aus.”821 Der Text

beinhaltete ebenfalls eindeutige Mutmaßungen der Autor_innen wie zum Beispiel den Hinweis, die

geladenen Zeug_innen würden ihrer Ladung vor dem Untersuchungsausschuss aus dubiosen Grün-

den nicht nachkommen. Die Autor_innen merkten in diesem Zusammenhang folgendermaßen an:

“Ein ähnlich unrühmliches Ende des Anti-Korruptions-Ausschusses ist vorgezeichnet: Franz Lück-

ler, ehemaliger Vorstand der Asfinag, kann leider, leider wegen eines Auslandsaufenthalts seiner

Zeugenpflicht nicht nachkommen und die Inseratenaffäre somit nicht erhellen. Weitere jähe Er-

krankungen oder prompte Dienstreisen anderer Zeugen werden folgen, die wenigen verbliebenen

Termine lassen sich locker aussitzen. Auch darin haben Zeugen Erfahrung.”822

819 vgl. Lackner und Linsinger 2012820 vgl. ebd.821 Ebd.822 Ebd.

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33. Inseratenaffäre

Abbildung 33.3.6.: Artikel auf profil.at vom 25. September 2012: Warum die SPÖ dem U-Ausschuss denGaraus machen wollte

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Der Text beinhaltete eine große Anzahl an Vermutungen und

die Autor_innen drängten durch ihre Aussagen sehr in Richtung Meinungsbildung zu Ungunsten

von Werner Faymann. Wiederholt wurde versucht, ein negatives Bild von ihm zu vermitteln und

er wurde in diesem Zusammenhang von den Verfasser_innen als “großer Verlierer”823 dargestellt.

Der Artikel setzte sich sehr ausführlich mit dem Ende des Untersuchungsausschusses auseinan-

der. Die einzelnen Verhandlungen von SPÖ und ÖVP, welche schließlich zum Ende des Unter-

suchungsausschusses geführt haben, wurden sehr präzise dargelegt und die eigene Meinung bzw.

Mutmaßungen der Verfasser_innen flossen dabei immer wieder ein. Ein Beispiel dafür zeigt folgen-

der Textausschnitt: “Schon seit Wochen hatte sich abgezeichnet, dass SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ

den Untersuchungsausschuss möglichst rasch beenden wollen – und jede Partei hatte ein Motiv: Die

Sozialdemokraten wollten der Aufklärung der Inseratenaffäre aus dem Weg gehen und ihrem Kanz-

ler die Einvernahme ersparen; die ÖVP fürchtete neue Fakten in der Telekom/Mensdorff-Affäre;

das BZÖ hatte weitere Enthüllungen in der Glücksspiel-Causa zu fürchten, und die FPÖ kann

nie sicher sein, ob nicht Ungemach aus Kärnten dräut.”824 Diese Äußerungen vermittelten einen

klar negativen Eindruck von der österreichischen Parteienlandschaft. Die Autor_innen versuchten

damit auf sehr populistische Weise, auf die von ihnen vermutete weit verbreitete Korruptionspra-

xis innerhalb der österreichischen Parteien aufmerksam zu machen. Einzig die Grünen wurde in

diesem Artikel positiv dargestellt.823 Lackner und Linsinger 2012824 Ebd.

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33. Inseratenaffäre

• Reaktionen und Kommentare der Leser_innen: Das Posting-Forum enthielt insgesamt 17 Kom-

mentare. Die Gesprächskultur im Forum war sehr emotionsgeladen. User_in “post-vom-poster”

forderte eine “konsequente und gnadenlose ABWAHL der ‘Corruption Four’ ÖVPSPÖFPÖB-

ZÖ”.825 User_in “unsui57” suchte in ihrem Eintrag, mit dem Titel “Mir reicht es”, dringend Links

zu diversen Aktionsgruppen betreffend Verlängerung des U-Ausschusses und rasche Installierung

des parlamentarischen Minderheitenrechts in Österreich.826 “Derpradler” zog in seinem Kommen-

tar durch folgenden Eintrag Vergleiche mit den vermeintlich korrupten Systemen in Russland bzw.

Rumänien: “Die verluderte Sozialdemokratie nimmt nun Anleihen bei Putin bzw. von Rumänien!

Nur schade, dass davon die Oberkapitalisten und Chefabzocker in der ÖVP profitieren werden!”827

User_in “wp57” forderte Werner Faymann überdies auf, zurückzutreten und als Privatchauffeur

von z. B. HBP zu arbeiten, was nach den Angaben der User_in besser zu ihm passen würde.828

Das Kürzel “HBP” stellt eine eine Kurzform von “Herrn Bundespräsidenten” dar.

• Interpretation: Der Artikel wurde sehr populistisch verfasst. Die Autor_innen waren sehr darauf

bedacht, keinen Zweifel daran zu lassen, dass eine mögliche Ladung von Werner Faymann der

Grund für das vorzeitige Ende des Untersuchungsausschusses war. Die Verfasser_innen des Tex-

tes versuchten gleichermaßen, einen äußerst negativen Eindruck von der aktuellen österreichischen

Regierung zu vermitteln. Dieses schlechte Bild wurde im Forum übernommen und die Kommen-

tare der User_innen waren zum Teil eindeutig zu Ungunsten der aktuellen Regierungskoalition.

33.3.3.3. Vergleich

Beide Diskursfragmente beschäftigten sich mit dem Ende des Untersuchungsausschusses. Der Artikel

der Presse wurde eher faktenbezogen verfasst. Im Gegensatz dazu haben die Autor_innen des Textes

des Profils auf meinungsbildende Formulierungen zurückgriffen, was im Forum eindeutig zu erkennen

war. Beide Artikel wurden relativ zeitgleich veröffentlicht. Es lassen sich nur wenige Gemeinsamkeiten

erkennen. Obwohl beide Berichte zum selben Thema verfasst wurden, lassen sich erhebliche Unterschiede

im Schreibstil der Autor_innen bemerken. Anders als der Artikel der Presse, der auf Fakten beruhte, stützte

sich der Text des Profils oftmals auf Mutmaßungen.

33.4. Fazit

In der Mediendiskursanalyse wurde die Berichterstattung über die Inseratenaffäre in sieben verschiede-

nen österreichischen Zeitungen untersucht: Standard, Presse, Profil, Kurier, Format, Wiener Zeitung und

Neue Kronen Zeitung. Bei der Analyse fiel auf, dass sich die Art der Berichterstattung von Zeitung zu Zei-

tung unterschied und sich oft politische Neigungen durch die Art der Berichterstattung erkennen ließen.

Je nach Zeitung wurden in der Berichterstattung verschiedene Schwerpunkte gesetzt.825 post-vom poster 2012826 vgl. unsui57 2012827 der pradler 2012828 vgl. wp57 2012

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33. Inseratenaffäre

Bei der Aufarbeitung der Inseratenaffäre wurden Probleme hinsichtlich der Ermittlungen erkennbar. So

wurde der Untersuchungsausschuss des Parlaments beendet, bevor Bundeskanzler Faymann aussagen

konnte. Allerdings wurde aufgrund der problematischen Vergabe der Inserate das Medientransparenzge-

setz beschlossen. Das Gesetz kann dabei helfen, die Vergabe von Inseraten durch Politiker_innen und

Gebietskörperschaften transparenter zu gestalten. So wurde, ähnlich zu anderen internationalen Korrup-

tionsfällen, ein Gesetz aufgrund eines konkreten Korruptionsfalles festgelegt.

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34. Part-of-the-Game-Affäre

34.1. Beschreibung der Affäre

Die sogenannte Part-of-the-Game-Affäre geriet zum ersten Mal im Jänner 2010 in den Mittelpunkt des

öffentlichen Interesses. Durch einen Bericht des Nachrichtenmagazins News wurde öffentlich bekannt,

dass Uwe Scheuch – damaliger Landesparteiobmann des Kärntner BZÖ – einem russischen Investor im

Gegenzug für die Beteiligung an einer Gesellschaft die österreichische Staatsbürgerschaft versprach. Das

Gespräch wurde von einem Berater von Uwe Scheuch auf Tonband aufgezeichnet und durch ein Gutach-

ten im späteren Prozess als glaubwürdig empfunden. Scheuch soll gleichzeitig auch eine Parteispende für

die FPK829 in einer Größenordnung von fünf bis zehn Prozent der Investition gefordert haben:

“Ich will, falls der Investor kommt, in irgendeiner Form davon auch profitieren können für

die Partei. In Form einer Spende. Und wie groß das ist, die Größenordnung von dem was

ich sonst weiß, des geht je nachdem wie viel sie hingeben, irgendwo in der Größenordnung

zwischen fünf und zehn Prozent, würde ich amol sagen.”830

Er selbst fand daran nichts problematisch, da auch Künstler_innen oder Sportler_innen immer wieder

die Staatsbürgerschaft für besondere Leistungen verliehen bekommen. Die anderen Parteien verlangten

hingegen eine zügige Aufklärung der Angelegenheit. Im Februar 2011 wurde die Anklageschrift der Kor-

829 Nach mehr als viereinhalb Jahren der Abspaltung des BZÖ (Bündnis Zukunft Österreich) von der FPÖ (FreiheitlichePartei Österreich) kam es im Jahr 2009 erneut zu einer Teilwiedervereinigung. Das BZÖ Kärnten beschloss nun unterdem Namen “Freiheitliche in Kärnten” eine Abspaltung des Kärntner BZÖ von der Bundespartei. Uwe Scheuch, alsdamaliger Landesobmann der Freiheitlichen in Kärnten betonte: “Es tut gut, wieder zu Hause zu sein.” Somit wurde dieFPÖ wieder Mutterpartei auf Bundesebene und das BZÖ verschwand zur gleichen Zeit in Kärnten. (vgl. Jungnikl undKapeller 2009) Das Zitat “Werte wie Familie, Tradition und Heimatliebe, aber auch soziale Gerechtigkeit, wirtschaftlicheWeiterentwicklung und Bildung für unsere Jugend hatten und haben für uns allergrößte Bedeutung. Wir werden diesePolitik rechts der Mitte auch künftig fortsetzen.” (Österreich Journal 2009) veranschaulicht gut, wofür die politische Parteiin Kärnten eintritt. Allgemein lässt sich sagen, dass die Ziele der FPK dieselben sind, wie jene der freiheitlichen Parteiauf Bundesebene. Speziell in Kärnten waren die Freiheitlichen immer stark in der Landespolitik vertreten, nicht zuletztdurch den Einfluss von Jörg Haider, dem Vorgänger von Uwe Scheuch, der die Spaltung von FPK und BZÖ veranlasste.Die Freiheitlichen in Kärnten als auch die FPÖ zeichnen sich durch eine sehr direkte und oftmals ausländerfeindlicheHaltung aus. Seit April 2013 ist Christian Ragger neuer Landesobmann der Freiheitlichen in Kärnten. Er folgte dem zuvoramtierenden Kurt Scheuch nach, der nach dem starken Verlust an Wählerstimmen bei der Landtagswahl im März 2013seinen Rücktritt bekannt gab. Der Wahlverlust war nicht zuletzt durch die vielen Korruptionsfälle, in welche die FPK immerwieder verwickelt war und dem allgemeinen Wunsch nach Veränderung herbeigeführt. (vgl. ORF 2013a) Die FPK erreichtebei den Wahlen 16,8 Prozent, was einen Stimmenverlust von 28 Prozent für die Partei bedeutete (als Vergleichswertewurden die Wahlergebnisse des BZÖ Kärnten im Jahr 2009 wegen großer personeller Übereinstimmung verwendet). (vgl.ders. 2013b)

830 News 2011b

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34. Part-of-the-Game-Affäre

ruptionsstaatsanwaltschaft von der Justizministerin bestätigt, Uwe Scheuch wurde Vorteilsannahme vor-

geworfen. Scheuch war sich zu diesem Zeitpunkt keiner Schuld bewusst.831

Im Juli 2011 begann der Prozess zur Part-of-the-Game-Affäre. Am 2. August desselben Jahres wurde

Scheuch zu 18 Monaten Haft – sechs davon unbedingt – verurteilt. Sein Verteidiger Dieter Böhmdorfer,

ehemaliger Justizminister (FPÖ), kündigte in Folge dessen eine Berufung wegen Nichtigkeit an. Scheuch

selbst bezeichnete das Ganze als “Fehlurteil” und schloss zu dem Zeitpunkt einen Rücktritt ausdrücklich

aus. Auch seine Partei gab ihm Rückenwind und bestätigte abermals seine Position als Landeshauptmann-

stellvertreter und als Parteichef. Im April 2012 kam es zur Aufhebung des ersten Urteils durch das Lan-

desgericht in Graz. Grund dafür war, dass der Richter gegen das sogenannte “Überraschungsverbot”832

verstoßen habe. Im Juni desselben Jahres kam es zur Neuauflage des Falles, Scheuch bekannte sich wei-

ter als unschuldig. Das Urteil folgte am 6. Juli 2012. Dabei wurde er zu sieben Monaten bedingter Haft

und einer Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt. Wiederum wurde Berufung sowie eine Nichtigkeitsbe-

schwerde eingereicht.833 834

Die Part-of-the-Game-Affäre steht in gewisser Weise in Verbindung mit der Causa Birnbacher. Es ging

hierbei um den Vorwurf eines BZÖ/FPK-ÖVP-Korruptionskomplotts, bei dem die Vorstände der Kärnt-

ner Landesholding (KLH) wegen Untreue in Zusammenhang mit der Zahlung eines Honorars von sechs

Millionen Euro an den Steuerberater Dietrich Birnbacher angeklagt wurden. Birnbacher wurde insofern

tätig, da er beim Verkauf der Hypo-Landesanteile an die Bayern LB mitwirkte.835 Er gab bekannt, dass

durch sein Honorar auch die ÖVP sowie das damalige BZÖ mitfinanziert werden hätten sollen. Auch

Scheuch und der damalige Landesrat Harald Dobernig (FPK) sollen Forderungen gestellt haben. Diese

wiesen die Anschuldigungen jedoch zurück. Zu dieser Zeit – Ende Juli 2012 – lehnte der damalige Kärnt-

ner Landeshauptmann Dörfler mögliche Neuwahlen ab. SPÖ, ÖVP und Grüne stellten hingegen derwei-

len einen Antrag auf Neuwahlen. Am 31. Juli 2012 wurden schließlich die Ermittlungen gegen Dobernig

und Scheuch wegen versuchter Geldwäsche eingeleitet. Beide bekräftigten jedoch, dass die Vorwürfe ge-

gen ihre Person nicht aussagekräftig seien.

Als Folge des laufenden Prozesses zur Part-of-the-Game-Affäre und den Ermittlungen im Birnbacher-

Prozess gab Uwe Scheuch am 1. August 2012 schließlich seinen Rücktritt aus der Politik bekannt. Auch

wenn er sich weiter als unschuldig in den Ermittlungen zur Causa Birnbacher bekannte, habe er genug von

der “Hetze”, die gegen ihn betrieben werde. Neuer Parteiobmann und Nachfolger in der Landesregierung

wurde sein Bruder Kurt Scheuch.836

Im November 2012 wurde verlautbart, dass am 19. Dezember desselben Jahres die Part-of-the-Game-

Affäre in zweiter Instanz am Grazer Oberlandesgericht verhandelt würde. Das endgültige Urteil umfasste

schließlich sieben Monate bedingte Haftstrafe und eine Geldstrafe von 67.500 Euro.837

831 vgl. ORF 2012a832 Der Angeklagte wurde nicht ausreichend über das Ausmaß der Strafe informiert. (vgl. Verwaltungsgerichthof 2009)833 Bei der Nichtigkeitsbeschwerde kann ein Urteil angefochten und der höheren Instanz zur Überprüfung vorgelegt werden.

(vgl. Bundeskanzleramt 2013c)834 vgl. Kleine Zeitung 2012e835 vgl. ORF 2012b836 vgl. Kleine Kleine Zeitung 2012e837 vgl. ORF 2012a

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34. Part-of-the-Game-Affäre

34.2. Grobanalyse der diskursiven Ereignisse

34.2.1. Ereignis 1: Anklageschrift

34.2.1.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Das Justizministerium genehmigt zum Teil die Anklageschrift der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Uwe

Scheuch wird demnach Vorteilsannahme vorgeworfen. Die Anklage basiert auf § 304 StGB Bestechlich-

keit.

34.2.1.2. Berichterstattung

• ORF: Auf der Website des ORF Kärnten wird bereits am 25. Februar 2011 über die teilweise Bestäti-

gung der Anklageschrift gegen Uwe Scheuch berichtet. In dem, verglichen mit Artikeln anderer Me-

dien sehr ausführlichen Bericht, wird nochmals der bisherige Verlauf der Part-of-the-Game-Affäre

dargestellt. Neben Ausschnitten aus einem Interview mit Scheuch selbst werden auch die Ansich-

ten von Vertreter_innen anderer Kärntner Parteien, wie etwa der SPÖ oder des BZÖ, die Scheuch

zum Rücktritt auffordern, dargestellt. Diese Tatsache ist der wesentliche Unterschied zur Bericht-

erstattung anderer Medien zu den jüngsten Entwicklungen in der Part-of-the-Game-Affäre.838

• Der Standard: Der Standard berichtet sehr kurz und prägnant über die Bestätigung der Anklage-

schrift gegen Scheuch. Auf Seite 7 in der Printausgabe vom 26. Februar 2011 befindet sich in der

Rubrik “kurz gemeldet” eine reine Bestätigung der Fakten rund um die genehmigte Anklageschrift

in der Part-of-the-Game-Affäre.839 In der Online-Version des Standard wird sehr viel ausführli-

cher über die aktuellen Geschehnisse berichtet. Neben einer kurzen Erklärung der Affäre werden

Aussagen von Scheuch und seinem Anwalt der Anklageschrift gegenübergestellt.840

• Neue Kronen Zeitung: In der Printversion der Neuen Kronen Zeitung vom 27. Februar 2011

wird auf Seite 4 auf die Entwicklungen der Part-of-the-Game-Affäre eingegangen. Der_die Autor_

in dieses Artikels erklärt nochmals die Hintergründe der Affäre und geht des Weiteren auf die

Anklageschrift ein. Bei näherer Betrachtung des Artikels fällt auf, dass verhältnismäßig viele Begriffe

unter Anführungszeichen gesetzt sind. Die Überschrift “Staatsbürgerschaft für Russen: Landes-

Vize muss vor Gericht” impliziert, durch eine beinahe provokative Formulierung, eine negative

Haltung gegenüber Scheuch.841

• Die Freiheitlichen in Kärnten: Von den Freiheitlichen in Kärnten wird das erste Mal am 26. Febru-

ar 2011 zu der Anklageschrift Stellung genommen. Auf ihrer Facebook-Seite wird ein Link zu der

838 vgl. ORF 2011a839 vgl. Der Standard 2011a, S. 7840 vgl. ders. 2011b841 vgl. Neue Kronen Zeitung 2011c, S. 4

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34. Part-of-the-Game-Affäre

mittlerweile aus dem Internet genommenen Website von Uwe Scheuch gepostet. Dieser ist betitelt

mit “Schmuddelkampagne geht weiter!”842 Auf der offiziellen Website der Freiheitlichen in Kärn-

ten befindet sich unter dem Titel “FPK-Parteivorstand steht geschlossen hinter Uwe Scheuch” in

der Rubrik “News” ein Beitrag vom 28. Februar 2011. Berichtet wird über die Landesparteivor-

standssitzung der FPK und die Bestätigung des Kurses von Uwe Scheuch seitens der Amtsträger

der Freiheitlichen Partei in Kärnten. Kennzeichnende Begriffe für diesen Bericht sind Wörter wie

“Hetze”, “Vorverurteilung” und “Halbwahrheiten”. Die Vorwürfe gegenüber Scheuch werden als

“Justizpolitshow” bezeichnet.843

34.2.1.3. Interpretation

Beim Vergleich der unterschiedlichen Berichterstattungen der einzelnen Medien fällt vor allem der große

Unterschied der Länge der Berichte auf. Während der ORF auf seiner Online-Plattform sehr ausführlich

auf dieses Ereignis eingeht, wird in der Printversion des Standard nur auf Seite 7 in der Rubrik “kurz

gemeldet” über die Part-of-the-Game-Affäre berichtet. ORF, Standard und die Neue Kronen Zeitung

setzen auf neutrale Formulierungen, wobei die Kronen Zeitung durch sehr plakative Überschriften auf

eine vereinfachte Darstellung des Sachverhalts abzielt. Die Freiheitlichen versuchen durch demonstrative

Begriffe wie “Hetze”, “Justizpolitshow” und “Vorverurteilung” die aktuelle Berichterstattung und die

Vorgehensweise des Gerichts negativ darzustellen.

34.2.2. Ereignis 2: Prozessbeginn in der Part-of-the-Game-Affäre

34.2.2.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Am Landesgericht in Kärnten beginnt der Prozess in der Part-of-the-Game-Affäre gegen Uwe Scheuch.

Der Prozess wurde nach rund sechs Stunden Verhandlung vertagt, da Uwe Scheuch einen weiteren Zeugen

anhören möchte. Scheuch bekannte sich “nicht schuldig”.

34.2.2.2. Berichterstattung

• ORF: Der ORF berichtet sehr ausführlich über diesen ersten Prozesstag. Bereits während der Ver-

handlung wurde ein Bericht inklusive Fotos aus dem Gerichtssaal auf die Online-Plattform des ORF

hochgeladen. In diesem Artikel wird ausführlich auf die Hintergründe der Affäre sowie auf den

Rahmen des Prozesses eingegangen. Es werden bereits erste Informationen aus dem Gerichtssaal

bekannt gegeben, wie etwa ein Überblick über das Publikum der Verhandlung oder erste Zitate von

Richter_innen, Anwält_innen und Zeug_innen.844 Bereits kurz nach Ende des Verhandlungstages

842 vgl. Die Freiheitlichen in Kärnten 2011b843 vgl. ders. 2011c844 vgl. ORF 2011b

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34. Part-of-the-Game-Affäre

wurde ein weiterer, sehr ausführlicher Artikel online gestellt. Der Bericht mit dem Titel “Scheuch:

‘Part of the Game-Prozess vertagt”’ ist sehr sachlich formuliert und es werden unterschiedliche

Ansichten zu dem Prozess, wie etwa von Uwe Scheuch, FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache

oder dem Kärntner SPÖ-Landesparteiobmann Peter Kaiser, präsentiert.845

• Der Standard: Der Bericht auf Seite 8 in der Printversion des Standard vom 7. Juli, verfasst von

Elisabeth Steiner, ist mit einer Länge von einer halben Seite sehr ausführlich. Abgesehen von der

Anklageschrift werden keine weiteren Umstände der Affäre genannt. Der zentrale Inhalt des Arti-

kels bezieht sich auf die Verhandlung selbst. Anders als in der bisherigen Berichterstattung, unab-

hängig welches Medium bisher betrachtet wurde, wird erstmals der volle Name des Hauptzeugen

Kurt Lubasek, der das Tonband im Gespräch mit Uwe Scheuch angefertigt hatte, genannt.846 In

der Onlineversion des Standard wurde bereits am 6. Juli um 13:48 Uhr, kurz nach Ende des Ver-

handlungstages, ein sehr ausführlicher Artikel über den Prozess veröffentlicht. Dieser Bericht ist

viel detailreicher als jener in der Printversion und neben Aussagen von Scheuch und dessen Anwalt

werden auch Zitate des Richters und des Gutachters publiziert.847

• Neue Kronen Zeitung: In der Printversion der Neuen Kronen Zeitung wird in der Ausgabe vom 7.

Juli auf Seite 26 und 27 über den Verhandlungstag berichtet. Kurz und bündig werden die Fakten

genannt, wobei die Autorin, Kerstin Wassermann, bewusst auf einen emotionalen Schreibstil setzt.

Anders als in der Berichterstattung anderer Medien wird eine subjektivere Meinung präsentiert.

Erstmals wird überhaupt in Frage gestellt, ob Scheuch die Kompetenzen für die Vergabe einer

Staatsbürgerschaft besessen hätte. Formulierungen wie “Uwe Scheuch [...] sieht sich vor Gericht

einem Richter gegenüber, der sich sichtlich nicht um die Position des stellvertretenden Kärntner

Landeshauptmann schert und ihn deswegen vielleicht sogar härter als nötig anpackt” deuten auf

eine Uwe Scheuch gegenüber positiv gestimmte Autorin hin. Die Tatsache, dass die Verhandlung

vertagt wurde, wird nur kurz im letzten Satz erwähnt.848

• Die Freiheitlichen in Kärnten: Die Freiheitliche Partei in Kärnten veröffentlichte am 6. Juli 2011 auf

ihrem YouTube-Kanal “freiheitlichektn” eine Stellungnahme Uwe Scheuchs zum ersten Prozesstag.

Des Weiteren wurde am Tag darauf auf der Website der FPK eine sich inhaltlich deckende schriftli-

che Stellungnahme Scheuchs herausgegeben. Scheuch, der sich selbst in der Opferrolle sieht, fühlt

sich von den Medien vorschnell verurteilt und meint, dass die Verhandlung verdeutliche, “dass jeder

Halbsatz oder jede aus dem Zusammenhang gerissene Phrase aufgebauscht und sehr unangenehm

interpretiert werden kann.”849 Er ist nach wie vor von seiner Unschuld überzeugt und empfindet

die Tatsache, vor dem Richter zu stehen, als ungerecht.850 Wie bei den meisten YouTube-Videos

des Kanals der Freiheitlichen in Kärnten sind auch hier die Kommentare und die Bewertungen

deaktiviert.845 vgl. ORF 2011c846 vgl. Steiner 2011, S. 8847 vgl. Der Standard 2011e848 vgl. Wassermann 2011, S. 26 f849 Die Freiheitlichen in Kärnten 2011e850 vgl. ders. 2011f

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34. Part-of-the-Game-Affäre

34.2.2.3. Interpretation

Beim Vergleich der Berichterstattung der einzelnen Medien fällt auf, dass dieses Ereignis mit sehr unter-

schiedlicher Wichtigkeit bewertet wurde. Während der Artikel auf der Startseite des ORF erschien, wurde

in der Kronen Zeitung lediglich auf den Seiten 26 und 27 berichtet. Die sprachlich eingesetzten Mittel

sind vor allem bei Kronen Zeitung und Standard sehr unterschiedlich. Während der Standard eine neu-

trale, teils jedoch ablehnende Haltung gegenüber Scheuch an den Tag legt, schreibt die Kronen Zeitung

in einem beinahe mit Scheuch sympathisierenden Schreibstil. Besonders auffallend ist die Tatsache, dass

im Standard erstmals der volle Name des Zeugen, der das Tonband angefertigt hat, genannt wird. Von

den Freiheitlichen wird weiterhin von einer “medialen Hetzkampagne” gesprochen und dass Scheuch von

den Medien bereits vorverurteilt wurde.

34.2.3. Ereignis 3: Verurteilung in erster Instanz

34.2.3.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Uwe Scheuch wird am Landesgericht Klagenfurt zu 18 Monaten Haft – sechs davon unbedingt – verurteilt.

Er spricht von einem “Fehlurteil” und kündigt Berufung gegen Urteil und Strafe an.

34.2.3.2. Berichterstattung

• ORF: In der “Zeit im Bild 2” um 19:30 Uhr wird in einem zweiminütigen Beitrag von der Ver-

urteilung Uwe Scheuchs berichtet. Zu Beginn gibt es eine allgemeine Einführung zur Part-of-the-

Game-Affäre. Des Weiteren wird das Ausmaß des Urteils bekannt gegeben und erwähnt, dass es

nicht rechtskräftig ist. Allgemein wird auf eine neutrale Berichterstattung geachtet. Das Hauptau-

genmerk scheint in diesem ZIB-2-Bericht vor allem auf der Meinung des Richters zu liegen, da des

Öfteren Meinungen und Zitate von ihm in den Bericht mit einfließen.851 Auch auf der Website

des ORF Kärnten erscheint ein Bericht dazu. Hier wird außerdem erwähnt, dass – wenn das Urteil

rechtskräftig werden würde – es automatisch zu einem Amtsverlust Scheuchs kommen würde. Zu-

dem wird eine kurze Beschreibung der Aussagen einzelner Zeug_innen geliefert. Allgemein lässt

sich sagen, dass hier noch detailliertere Informationen als im Bericht der ZIB 2 gegeben werden,

ebenfalls mit einer objektiven Schilderung des Prozessablaufs.852

• Der Standard: Am 2. August erscheint ein Onlineartikel zur Part-of-the-Game-Affäre auf der Home-

page der Zeitung. Es wird einleitend berichtet, worum es in der Affäre geht und welchen Umfang

das Strafausmaß hat. Im Artikel wird des Weiteren von “Generalprävention” gesprochen. Richter

Liebhauser-Karl meint, dass es wichtig sei, andere von solchen Taten abzuhalten. Außerdem er-

wähnt er, dass Scheuch seine Taten “bagatellisiert” hätte. Unter anderem wird die Meinung zum

851 vgl. ORF 2011e852 vgl. ders. 2011d

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34. Part-of-the-Game-Affäre

Prozess und zum Urteil von Staatsanwältin Eva Habicher durch den damaligen Kärntner Landes-

hauptmann Dörfler und den Verteidiger Scheuchs, Dietmar Böhmdorfer geschildert,. Zusätzlich

wird im Bericht erwähnt, dass es Anschuldigungen gegenüber dem Richter gab, dass dieser das

Urteil schon “vorgefertigt” im Computer abgespeichert hatte. Näher wird auf den Vorwurf nicht

eingegangen. Des Weiteren wird erwähnt, dass Scheuch das Urteil als “krasses Fehlurteil” ansehe

und nicht akzeptiere. Abschließend wird kurz auf die Krisensitzung der FPK – die noch am selben

Abend abgehalten wurde – eingegangen. Der Artikel ist eine sehr detaillierte Darstellung der Ver-

urteilung am 2. August mit sachlichen Formulierungen. Inhaltlich weicht er nicht besonders von

der Berichterstattung des ORF ab.853 Auch am 3. August erscheint ein Onlineartikel zum Thema,

jedoch handelt es sich hierbei nur um eine chronologische Auflistung der bisherigen Geschehnisse

ohne zusätzliche Information.854

• Neue Kronen Zeitung: Auf der Website der Neuen Kronen Zeitung erscheint ein Bericht zur Affä-

re, ebenfalls zu Beginn mit einer chronologischen Einführung zum Fall. Auffällig an diesem Artikel

ist, dass der Moment, in dem Scheuch aus dem Gerichtssaal geht, äußerst genau und mit ausdrucks-

starken Worten geschildert wird. Er habe den Raum “fluchtartig” verlassen und die Kameraleute

seien ihm dabei “nachgestürzt”. Auch FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl wird mit den Worten

zitiert: “Skandalurteil” gegen einen “Unbescholtenen und Unschuldigen”. Alle weiteren Informa-

tionen sind grundsätzlich neutral gehalten, ohne weitere auffällige Ausschmückungen oder Drama-

tisierungen.855

• Die Freiheitlichen in Kärnten: Auf der Facebook-Seite der FPK wird am 2. August 2011 ein YouTube-

Link über eine einberufene Pressekonferenz von Uwe Scheuch nach dem ersten Urteilsspruch ge-

teilt (5:23 min). Er betont, dass niemand – auch nicht seine Feinde – mit einem solchen Urteil

gerechnet haben, dass er sich im Prozess nicht gerecht behandelt gefühlt habe und daher auf ein

faires Urteil in zweiter Instanz hoffe. Er betont ausdrücklich, dass er bis dahin seine Ämter behalten

werde. Interessant ist hierbei, dass die Kommentare zu diesem Video deaktiviert wurden.856 Auch

vom 3. August befinden sich Postings auf der Facebook-Seite, dass die FPK geschlossen hinter

ihrem Landeshauptmannstellvertreter stehe. Auf der offiziellen Website der Freiheitlichen in Kärn-

ten befindet sich ebenfalls ein Artikel vom 2. August mit der Überschrift “Scheuch: Fehlurteil in II.

Instanz bekämpfen”. Inhaltlich wird jene Information wiedergegeben, die Scheuch bereits in der

Pressekonferenz verlautbart hat. Mit dem Titel “Einhelliger Tenor der FPK Landesleitung” wird

am 3. August ein Artikel auf der Internetseite der FPK veröffentlicht, in dem von der “freiheitlichen

Familie, die nun umso enger zusammenhalten müsse” gesprochen wird. Der Erfolg der Partei wür-

de nicht an solch einem Urteilsspruch scheitern.857 Scheuch wird in dem Artikel in gewisser Weise

als eine Person, die in unglückliche Umstände geraten ist, dargestellt und von seiner “freiheitlichen

Familie” vollends unterstützt und verteidigt.

853 vgl. Der Standard 2011i854 vgl. Schmid 2011855 vgl. Neue Kronen Zeitung 2011a856 vgl. Die Freiheitlichen in Kärnten 2011d857 vgl. ders. 2011a

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34. Part-of-the-Game-Affäre

34.2.3.3. Interpretation

Die Verurteilung Scheuchs in erster Instanz wird in den analysierten Medien detailreich geschildert. Der

ORF und der Standard informieren sehr formal, ohne jegliche Ausschmückungen. Auch die Neue Kronen

Zeitung berichtet relativ neutral, wobei sie auf ein etwas anderes Vokabular zurückgreift. Sie verwendet

zum Beispiel des Öfteren Adjektive, die eine gewisse Abneigung gegen Scheuchs Person vermuten lassen.

Die Kärntner Freiheitlichen schildern Fakten, gemischt mit eigenen Emotionen und der Teilhabe an der

“ungerechten Behandlung vor Gericht” gegenüber ihrem Landesparteiobmann.

34.2.4. Ereignis 4: Aufhebung des Urteils

34.2.4.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Das Oberlandesgericht Graz hebt das erstinstanzliche Urteil auf und verweist auf die erste Instanz zurück.

Begründung: der Richter habe gegen das “Überraschungsverbot” verstoßen.

34.2.4.2. Berichterstattung

• ORF: Der ORF berichtet am 19. April 2012 auf der Website kaernten.orf.at über die Aufhebung

des erstinstanzlichen Urteils durch das Oberlandesgericht Graz. Auf Grund des Verstoßes gegen

das “Überraschungsverbot” muss die Strafsache erneut – nun von einem_einer anderen Richter_in

– verhandelt werden. Es wird berichtet, dass sich der Schuldspruch auch auf die Förderung eines

Großprojektes bezogen habe. Diese Erweiterung der Beschuldigung wurde Scheuch nicht klar ver-

mittelt, wodurch er nicht die Möglichkeit hatte, zu den neuen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Im

Weiteren berichtet der ORF die dazu geäußerten Meinungen der anderen Parteien über die Neuauf-

rollung des Falles. Der Bericht liefert alle relevanten Informationen aus einer neutralen Perspektive

unter Einbezug der Meinungen der anderen politischen Parteien. Lediglich eine mögliche Auswir-

kung auf den bevorstehenden Wahlkampf wird zusätzlich erwähnt.858 Ein ZIB-2-Bericht erschien

dazu nicht.

• Der Standard: In der Printausgabe vom 20. April wird ein Artikel zum obigen Thema mit einer

Länge von ca. einer halben Seite veröffentlicht. Es wird im Bericht von einem “schweren” formalen

Fehler gesprochen, um den es sich handle. Ebenfalls erwähnt wird, dass es seitens der FPK zu

heftigen Attacken gegenüber dem Klagenfurter Richter nach der erstinstanzlichen Verurteilung

gekommen sei. Verhielt sich Scheuch während des ganzen Geschehens eher zurückhaltend, betonte

Gerhard Dörfler hingegen, dass er sich nun darin bestätigt fühle, dass es sich beim ersten Mal

um ein Fehlurteil gehandelt habe. Anzumerken ist, dass links neben dem Bericht ein großes Bild

Scheuchs in Volkstracht abgebildet ist. Der veröffentlichte Artikel liefert sehr genaue Information

zur Aufhebung des Urteils, wobei aber auch eine kritische Haltung zur Part-of-the-Game-Affäre an

858 vgl. ORF 2012h

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34. Part-of-the-Game-Affäre

der Ausdrucksweise erkennbar ist. Insgesamt wird dennoch auf eine neutrale Darstellung der Fakten

geachtet.859 Am 23. April wird ein Onlinebericht veröffentlicht. Hierbei wird vor allem die Sicht der

FPK zum “erstinstanzlichen Fehlurteil” geschildert. Die FPK fühle sich nun in der getätigten Kritik

gegenüber dem ersten Urteil bestätigt. Uwe Scheuch und sein Bruder Kurt Scheuch hielten sich

diesbezüglich zurück. Die Verfasserin des Berichtes erwähnt, dass Scheuch seine Verteidigungslinie

geändert habe und sich nun reumütig zeigen würde, um so ein milderes Urteil zu erhalten. Es

wird auch darauf hingewiesen, dass dies Auswirkungen auf die Wahlen im Jahr 2013 haben könnte,

wenn bis dahin noch kein Urteil gefällt wird.860 Auch dieser Bericht liefert eine gute Darstellung

der Geschehnisse, wobei jedoch eine gewisse Abneigung gegenüber der FPK und Uwe Scheuch zu

erkennen ist.

• Neue Kronen Zeitung: Am 19. April wird ein Onlineartikel auf der Website der Neuen Kronen Zei-

tung veröffentlicht. Der Artikel liefert alle wesentlichen Informationen, jedoch wird ein einfacherer

Sprachstil als im Standard verwendet. Am Ende des Berichts wird noch einmal der gesamte Ver-

lauf der Affäre geschildert.861 Am 20. April erscheint ein Bericht in der Printausgabe der Zeitung,

jedoch sehr kurz gehalten. Es werden nur grundlegende Informationen geliefert. Es ist ebenfalls

ein kleines Foto von Scheuch abgebildet mit dem Untertitel: “kein Kommentar!”. Der Artikel ist

sachlich formuliert, ohne auffällige Besonderheiten.862

• Die Freiheitlichen in Kärnten: Auf der Facebook-Seite der FPK wird am 19. April ein Kommentar

gepostet, dass das Urteil gegen Scheuch aufgehoben wurde und der Fall neu verhandelt wird.863

Auch auf der Homepage wird die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils erwähnt, jedoch wird

keine nähere Information dazu gegeben. Es befindet sich lediglich ein Link auf der Website, der

auf die Begründung des OLG verweist.864 Somit ist von der FPK im Internet nicht viel dazu kom-

mentiert worden, nur durch die Äußerungen anderer Interviews ist erkennbar, dass sich die FPK

bestätigt fühlt, dass bei der Verurteilung in erster Instanz ein Fehlurteil gefällt wurde.

34.2.4.3. Interpretation

Alle Medien berichten über die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils, manche genauer, andere nur

überblicksmäßig. Der ORF liefert alle wesentlichen Informationen ohne irgendwelche Besonderheiten.

Der Standard liefert verhältnismäßig viel Information, sowohl in der Print- als auch in der Onlineaus-

gabe. Grundsätzlich wird auf eine neutrale Darstellung der Fakten geachtet, dennoch kann eine gewisse

Abneigung der_des Autorin_Autors gegenüber der FPK angenommen werden. Die Neue Kronen Zei-

tung hingegen berichtet hier sehr dezent, in einem einfachen Sprachstil – ohne auf andere – eventuell

damit verflochtene Themen einzugehen. Von der FPK wird nicht viel publiziert. Die Stellungnahme der

Partei ist besser durch Interviews und Berichte der anderen erwähnten Medien erkennbar.859 vgl. Müller und Steiner 2012860 vgl. Steiner 2012a861 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012j862 vgl. Dengel 2012b863 vgl. Die Freiheitlichen in Kärnten 2012b864 vgl. ders. 2012f

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34. Part-of-the-Game-Affäre

34.2.5. Ereignis 5: Neuauflage des Prozesses

34.2.5.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Die Part-of-the-Game-Affäre wird neu aufgerollt. Uwe Scheuch bekennt sich weiterhin “nicht schuldig”.

34.2.5.2. Berichterstattung

• ORF: Der ORF berichtet am 25. Juni 2012 auf seiner Website sehr ausführlich über den ersten

Verhandlungstag der zweiten Gerichtsverhandlung am Kärntner Landesgericht. Es werden zahlrei-

che Details zur Tonbandaufnahme, einige Fotos vom Gerichtssaal sowie Infos über den möglichen

weiteren Verlauf der Urteilskundgebung publiziert. Außerdem wird auf einen Link mit einem weite-

ren Bericht des ORF zum Thema verwiesen, der den gesamten ersten Verhandlungstag zum Inhalt

hat.865 Zu Beginn wird ein allgemeiner Überblick zur Affäre gegeben. In diesem Artikel wird vor

allem auf die Aussage des Hauptbelastungszeugen eingegangen. Es wird erwähnt, dass es dem Zeu-

gen im Gespräch mit dem “Russen” hauptsächlich um die Förderung des sich in finanzieller Not

befindenden Fußballclub SK Austria Kärnten ging. Es wird weiter erwähnt, dass die Tonband-

aufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit echt ist. Außerdem wird thematisiert, wer überhaupt die

Befugnis hat, eine Staatsbürgerschaft zu verleihen. Der geplante letzte Verhandlungstermin der Af-

färe sei der 6. Juli 2012.866 Die Berichterstattung ist insgesamt sehr detailreich und neutral gehalten.

• Der Standard: Der Standard berichtet am 25. Juni 2012 ebenfalls online über den ersten Tag der

Verhandlung. Der erste Bericht wird um 15:45 Uhr als Livebericht veröffentlicht. Es gibt zu Be-

ginn eine Einführung zum Fall, danach folgt die Schilderung des Ablaufs der Gerichtsverhandlung.

Inhaltlich wird dieselbe Information wie bereits vom ORF wiedergegeben, nur kürzer gehalten.867

Um 18:30 Uhr wird ein zweiter Bericht online gestellt. Dieser ist in der Wortwahl etwas offensi-

ver formuliert, liefert aber ähnliche Informationen. Hier wird auch die Standard-Autorin Steiner

bekannt gegeben, die schon des Öfteren zur Causa Scheuch berichtete.868 Am 26. Juni erscheint

ein Artikel in der Printausgabe der Zeitung. Dieser liefert noch einmal übersichtlich die schon im

Internet veröffentlichte Information zur zweiten Gerichtsverhandlung. Fakten werden objektiv im

Artikel geschildert, dem ein Foto Scheuchs beigefügt ist. Auch dieser Bericht wurde von Steiner

verfasst, diesmal aber ohne eine erkennbare abneigende Haltung gegenüber Scheuchs Person.869

• Neue Kronen Zeitung: Am 25. Juni erscheint ein überaus ausführlicher Onlineartikel der Neuen

Kronen Zeitung zur zweiten Gerichtsverhandlung der Part-of-the-Game-Affäre. Es wird erwähnt,

dass die Verteidigungsstrategie wieder jene wie schon bei der ersten Gerichtsverhandlung sei. Vor

allem die Meinungen und Aussagen von Scheuchs Verteidiger Böhmdorfer, von Scheuch selbst865 vgl. ORF 2012f866 vgl. ders. 2012e867 vgl. Der Standard 2012t868 vgl. Steiner 2012b869 vgl. ders. 2012e

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34. Part-of-the-Game-Affäre

und des Hauptzeugen sind sehr ausführlich in diesem Bericht. Auch das Thema der Staatsbürger-

schaftsverleihung und wer die Befugnis dazu hat, diese zu verleihen, wird thematisiert. Insgesamt

ist erkennbar, dass viele wörtliche Zitate der involvierten Personen im Artikel mit eingebunden

sind. Des Weiteren ist zu bemerken, dass der Artikel im Vergleich zu anderen Artikeln der Neuen

Kronen Zeitung neutral formuliert wurde.870 Auch in der Printausgabe vom 26. Juni wird dem Er-

eignis eine Doppelseite in der Neuen Kronen Zeitung mit zahlreichen Fotos vom Gerichtssaal und

einer fragwürdigen Überschrift – “Hab mir nicht gar so viel dabei gedacht” – gewidmet. Gleich

in den einleitenden Sätzen merkt man stilistisch einen großen Unterschied zum Onlineartikel vom

Tag davor. Scheuch wird merklich in ein negatives Licht gerückt, indem einzelne Phrasen aus dem

Zusammenhang gerissen werden und unter Anführungszeichen – nun mit einer etwas anderen

Sinnhaftigkeit – wieder gegeben werden. Der Artikel liest sich eher wie ein “Hetzbrief ” gegen ihn.

Die Umstände werden so geschildert, als ob Scheuch den Investor als “Wahnsinnigen” bezeichne,

wenn er bereit ist, so viel Geld in Fußball zu investieren. Folglich müsste dann auch eine Spende

für die Partei möglich sein. Es wird zum ersten mal erwähnt, dass der Tonbandmitschnitt vor der

Veröffentlichung zuerst in einem “Wiener Mistkübel” gelandet sein soll. Der Artikel ist sehr sub-

jektiv und auf einem eher niedrigen Sprachniveau verfasst. Es kommt dadurch im gesamten Artikel

immer wieder zu Verzerrungen der Fakten. Die Autorin des Artikels ist Kerstin Wassermann.871

• Die Freiheitlichen in Kärnten: Von den Freiheitlichen in Kärnten ist rund um die zweite Gerichts-

verhandlung keinerlei Information – weder auf der Homepage noch auf der Facebook-Seite – ver-

öffentlicht worden.

34.2.5.3. Interpretation

Die zweite Gerichtsverhandlung wurde von den Medien sehr ausführlich geschildert. Mit Ausnahme der

FPK veröffentlichten alle Medien mindestens zwei Artikel im Zeitraum zwischen 25. und 26. Juni 2012.

Wird vom ORF und vom Standard großteils eine objektive Sichtweise der Fakten zur Affäre geliefert, ist

dies bei der Neuen Kronen Zeitung nicht der Fall. In der Printausgabe vom 25. Juni ist eine deutliche

Abneigung gegen Scheuchs Person sowie eine Verzerrung gewisser Aussagen erkennbar. Dies wird durch

fragwürdige Zitate und zahlreiche Fotos unterstrichen. Grundsätzlich hat die zweite Verhandlung großes

mediales Aufsehen erregt. Die Zurückhaltung der Freiheitlichen Partei zu diesem Zeitpunkt kann eine

absichtlich gewählte Taktik sein.

34.2.6. Ereignis 6: Uwe Scheuch wird in zweiter Instanz verurteilt

34.2.6.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Uwe Scheuch wird zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigt wiederum volle Berufung an.870 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012f871 vgl. Wassermann 2012a

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34. Part-of-the-Game-Affäre

34.2.6.2. Berichterstattung

• ORF: Auf das Online-Portal des ORF Kärnten wurde am 6. Juli 2012, kurz nach Ende der Ver-

handlung, ein Artikel zum Schuldspruch in zweiter Instanz online gestellt. In diesem Bericht wer-

den erstmals – nicht wie in bisherigen erschienenen Artikel des ORF – nicht mehr die Hinter-

gründe der Part-of-the-Game-Affäre dokumentiert, sondern der gesamte Prozesstag ausführlich

dargestellt. Alle am Prozess beteiligten Parteien, Richterin, Staatsanwalt, Verteidigung sowie Uwe

Scheuch selbst werden dabei in etlichen direkten und indirekten Zitaten wiedergegeben.872 Am

Ende des Artikels wird auf weitere Seiten rund um die Affäre verlinkt, u. a. auf einen Artikel –

ebenfalls am 6. Juli erschienen – in welchem die Folgen des Urteils erläutert werden. Die bisheri-

ge Berichterstattung des ORF betrachtend, ist dies das erste Mal, dass dem_der Leser_Leserin ein

Ausblick auf den weiteren Verlauf der Verhandlung präsentiert wird.873 Ein weiterer Link führt zu

einem Artikel, in dem die Meinungen der Parteien aus dem damaligen Kärntner Landtag eingeholt

wurden. Bei der Betrachtung fällt auf, dass sich sämtliche Parteien – auch der Oppositionspartner

ÖVP – für den Rücktritt Uwe Scheuchs aussprechen. FPK-Obmann Gerhard Dörfler meint dazu,

dass er keinen Grund für einen Rücktritt sehe und dass das jetzige Urteil deutlich milder als jenes

in erster Instanz ausgefallen sei.874

• Der Standard: In der Printversion des Standard vom 7. Juli 2012 wird auf einer halben Seite über das

Urteil berichtet. In dem Artikel geht die Autorin Elisabeth Steiner nicht auf den bisherigen Verlauf

oder die Hintergründe der Affäre ein, sondern beschreibt sehr detailliert die Urteilsverkündung der

Einzelrichterin Michaela Sanin. Auffallend bei der Berichterstattung ist, dass sehr viele Moment-

aufnahmen, wie “Mit gesenktem Kopf und eingezogenen Schultern [...]” oder “Uwe Scheuch gab

sich nach dem Urteil verschlossen” dokumentiert wurden. Von den übrigen Parteien des Kärntner

Landtags werden – abgesehen von den Rücktrittaufforderungen – keine Meinungen zum Urteil

eingeholt. Scheuch selbst wird mehrmals zitiert, dass er nicht an einen Rücktritt denke.875

• Neue Kronen Zeitung: In dem Artikel “Justizkompromiss rettet Scheuch”, erschienen am 7. Juli

2012 auf Seite 2 in der Printversion der Neuen Kronen Zeitung, geht die Autorin Kerstin Wasser-

mann sehr detailliert auf das Urteil ein. Wie schon in der Überschrift angekündigt, erklärt Wasser-

mann – im Gegensatz zu ORF oder Standard – warum Scheuch trotz Verurteilung sein Amt in der

Kärntner Landesregierung nicht niederlegen muss. Dies wäre laut Kärntner Landesgesetz erst ab

einer Haftstrafe von zwölf Monaten zwingend. Der informative Charakter dieses Artikels ist mit der

Berichterstattung des Standards vergleichbar, wobei der Sprachstil in der Neuen Kronen Zeitung

deutlich einfacher gewählt wurde. Bei Betrachtung des Berichts fallen sofort die gewählten Bilder

einer strengen Richterin und eines – mit gesenktem Haupt – niedergeschlagenen Uwe Scheuchs

auf. Des Weiteren ist anzumerken, dass dies der erste Artikel rund um die Affäre ist, der in der

Printversion der Neuen Kronen Zeitung auf Seite 2 abgedruckt wurde.876

872 vgl. ORF 2012j873 vgl. ders. 2012g874 vgl. ders. 2012i875 vgl. Steiner 2012d, S. 9876 vgl. Wassermann 2012b, S. 2 f

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34. Part-of-the-Game-Affäre

• Die Freiheitlichen in Kärnten: Von den Freiheitlichen in Kärnten wird nur sehr wenig über die Ver-

urteilung in zweiter Instanz berichtet. Auf der Facebook-Seite der FPK wurde vorerst kein Beitrag

zu den aktuellen Entwicklungen gepostet. Am 17. und am 28. Juli wurden jedoch Fotos mit der Auf-

schrift “Peter Kaiser im Korruptionssumpf der SPÖ?” veröffentlicht. Durch diese Strategie wurde

versucht, von den Korruptionsvorwürfen bzw. von dem Urteil gegen Uwe Scheuch abzulenken.877

Auf der Website der FPK wurde am 7. Juli 2012 ein Artikel mit dem Titel “Ragger: ‘Bin schockiert

über mediale Hetzkampagne”’ veröffentlicht. In diesem Artikel nimmt der stellvertretende Lan-

desparteiobmann der FPK, Landesrat Christian Ragger, zur Verurteilung Uwe Scheuchs Stellung.

Er verteidigt diesen und meint, dass auch für diesen bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die

Unschuldsvermutung gelte. Des Weiteren kommentiert er die Berichterstattung zum aktuellen Ver-

fahren und spricht von einer “medialen Hetzkampagne”. Von Scheuch selbst wurde von der FPK

keine Stellungnahme veröffentlicht.878

34.2.6.3. Interpretation

Sowohl ORF, Standard als auch Kronen Zeitung berichten sehr sachlich von der Verurteilung in zweiter

Instanz. Die drei Medien beschreiben ausschließlich den Prozesstag, liefern Informationen über das Urteil

und gehen erstmals nicht auf den gesamten Verlauf der Part-of-the-Game-Affäre ein, so wie dies bisher der

Fall war. Grund dafür ist die starke Präsenz der Affäre in den Medien in den letzten Monaten. Es wird vor-

ausgesetzt, dass die Leser_innen mittlerweile gut über die Affäre Bescheid wissen. Auffallend ist, dass von

den Freiheitlichen in Kärnten kein Kommentar und keine Stellungnahme zum Urteilsspruch abgegeben

wird. Stattdessen wird die Taktik verfolgt, das öffentliche Interesse weg von den eigenen Korruptionsfäl-

len, hin auf mögliche Gesetzeswidrigkeiten der SPÖ zu lenken. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung

wird die Kampagne “Peter Kaiser im Korruptionssumpf der SPÖ?” gestartet.

34.2.7. Ereignis 7: Uwe Scheuch gibt seinen Rücktritt bekannt

34.2.7.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

Uwe Scheuch gib seinen Rücktritt bekannt und legt damit das Amt als Parteichef der Freiheitlichen Par-

tei Kärnten nieder. Als Grund nennt er, dass er genug von der “Hetze” gegen seine Person habe. Als

Nachfolger in der Kärntner Landesregierung folgt sein Bruder Kurt Scheuch.

34.2.7.2. Berichterstattung

• ORF: Am 1. August, als Uwe Scheuch seinen Rücktritt bekannt gibt, wird vom ORF auf der Web-

site kaernten.orf.at eine Chronologie zu seiner Person veröffentlicht.879 Ein zweiter Artikel auf der877 vgl. Die Freiheitlichen in Kärnten 2012c878 vgl. ders. 2012e879 vgl. ORF 2012c

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34. Part-of-the-Game-Affäre

Website mit dem Titel “Uwe Scheuch zurückgetreten” informiert über seine vorherigen politischen

Handlungsfelder und über den Grund seines Rücktritts. Es wird auch berichtet, dass während der

Pressekonferenz der bekannte Pressefotograf Gert Eggenberger von Scheuch des Raumes verwie-

sen wurde, da dieser laut ihm “Meuchelfotos” produziere. Manche FPK-Mitglieder sollen bei der

Verlautbarung über seinen Rücktritt sogar Tränen in den Augen gehabt haben. Die Entscheidung

für seinen Rücktritt hätte er in der Nacht getroffen. Er würde aber dafür kämpfen, in zweiter In-

stanz ein “viel besseres Urteil” zu erhalten. Abschließend wird erwähnt, dass gegen Scheuch auch

in der “Causa Birnbacher” ermittelt wird und dass der Termin für eine Neuauflage in der Part-of-

the-Game-Affäre noch nicht feststehe. Der Artikel ist sehr informativ und wertfrei formuliert. Die

Stelle, an der Scheuch den Fotografen rausschmeißen lässt, kann eventuell als eine abwertende Hal-

tung gegenüber seine Person gesehen werden.880 Im dritten Bericht, der ebenfalls noch am selben

Tag veröffentlicht wird, wird vor allem über den Wechsel von Uwe Scheuch zu Kurt Scheuch berich-

tet.881 Von den anderen Parteien werden Neuwahlforderungen laut, denn Scheuch statt Scheuch sei

keine Lösung. Im Bericht werden die Meinungen der einzelnen Parteien zum Wechsel geschildert.

Die Schreibweise ist unauffällig und wertfrei, Bilder zum Artikel gibt es nicht.882

• Der Standard: Der Standard veröffentlicht am 1. August zahlreiche Onlineartikel zum Rücktritt

Uwe Scheuchs. Der erste Artikel wird um 11:06 Uhr unter dem Titel “Uwe Scheuch tritt zurück,

Kurt Scheuch kommt” veröffentlicht. Auffallend oft werden Zitate Scheuchs in den Artikel einge-

baut. Allgemein wird berichtet, dass Scheuch genug von der “medialen Hetzkampagne” gegen seine

Person habe und auch weiter dafür kämpfen werde, in der Part-of-the-Game-Affäre besser beur-

teilt zu werden. Es wird von einem “Rundumschlag gegen die politische Konkurrenz” Scheuchs

gesprochen, in dem er u. a. ÖVP-Obmann Gabriel Obernosterer als “Waldmensch” bezeichnet

haben soll. Abschließend werden noch weitere Verfahren erwähnt, in die Scheuch ebenfalls ver-

wickelt sein soll. Der Artikel ist so formuliert, dass man eine gewisse Abneigung gegen Scheuch

– nicht zuletzt wegen der vielen verwendeten Zitate – erkennen kann.883 Ein Artikel, der zwei

Stunden danach veröffentlicht wird, berichtet, dass eine Rückkehr Scheuchs – sofern er von allen

Vorwürfen freigesprochen wird – nicht auszuschließen sei.884 Weitere Artikel, die noch am selben

Tag veröffentlicht werden, handeln zum einen von Scheuchs Rücktritt, zum anderen von der Nach-

folge seines Bruders Kurt. Zusätzlich wird noch ein Artikel veröffentlicht, in dem der Politologe

Peter Filzmaier zum Rücktritt Scheuchs und dessen Auswirkungen auf die Zukunft der Partei so-

wie auf die Nationalratswahl im Jahr 2013 befragt wird.885 Außerdem werden Artikel zum – von

Scheuch veranlassten Rauswurf des Pressefotografen Gert Eggenberger während der Bekanntga-

be von Scheuchs Rücktritt – veröffentlicht. Am 2. August erscheint dann eine Printausgabe zum

Rücktritt Scheuchs. Bereits auf der Titelseite wird eine kurze Einführung gemeinsam mit einem

Foto abgebildet. Auf Seite 2 und 3 folgt die ausführliche Berichterstattung dazu. Zu Beginn wird

880 vgl. ORF 2012l881 vgl. ders. 2012d882 vgl. ebd.883 vgl. Der Standard 2012x884 vgl. ders. 2012g885 vgl. Egyed 2012

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34. Part-of-the-Game-Affäre

die politische Geschichte Kärntens seit den 1980er-Jahren bis zum Jahr 2009 geschildert. Alle wei-

teren Informationen sind jene, die auch schon am Vortag in den Onlineartikeln berichtet wurden.

Jedoch ist deutlich erkennbar, dass die Formulierung und die Schilderung der Ereignisse eine an-

dere ist. Sie ist direkter und aggressiver. Außerdem ist am Rand der dritten Seite eine Spalte mit

zahlreichen Zitaten Scheuchs abgebildet. Der Artikel wurde von der bereits in vorigen Berichten

erwähnten Journalistin Elisabeth Steiner verfasst. Dies unterlegt, dass vor allem diese Journalistin

in ihren Berichten zur Part-of-the-Game-Affäre eine scharfe Ausdrucksweise verwendet.886

• Neue Kronen Zeitung: Die Neue Kronen Zeitung veröffentlicht nach Bekanntgabe des Rücktritts

von Scheuch am 1. August einen Onlineartikel mit der Überschrift “Der Aufstieg und Fall des Möll-

taler Herrenbauern”. Hier wird vor allem der Werdegang Scheuchs seit seinen Kindheitstagen ge-

schildert. Am Ende des Berichts wird erwähnt, dass das letzte Jahr seiner politischen Karriere stark

von den Gerichtsverfahren der Part-of-the-Game-Affäre geprägt war und dass nun auch Ermitt-

lungen in der “Causa Birnbacher” gegen ihn und Harald Dobernig wegen versuchter Geldwäsche

veranlasst werden.887 Allgemein wird auf eine sachliche Berichterstattung geachtet, die Überschrift

und das darunter eingefügte Foto von Scheuch – mit erhobenen Daumen – vermitteln ebenfalls

einen positiven Eindruck seiner Persönlichkeit. In diesen Tagen werden außerdem noch vier Be-

richte in der Printausgabe der Zeitung veröffentlicht. Im Artikel vom 1. August wird jedoch nur der

Zusammenhang der sinkenden Stimmen für FPÖ und ÖVP auf Bundesebene bei einer Umfrage

thematisiert. Dies wird als Auswirkung der lokalen Ereignisse in Kärnten dargestellt, sie müssten

für die “Kärntner Vorfälle” nun büßen.888 Am 2. August folgt dann ein doppelseitiger Bericht auf

Seite 2 und 3 der Printausgabe. Es wird von einem überraschenden Rücktritt gesprochen, wobei

sich politisch gesehen aber nicht all zu viel ändern werde, da sein Bruder Kurt sein Amt überneh-

me. Die Partei könne ohne jegliche Last den Wahlkampf starten und seine Familie sei nun auch

aus der Schusslinie genommen. Des Weiteren wird berichtet, dass Kurt Scheuch einen Strafantrag

wegen “Beleidigung” erhalten habe. Er soll beim Verfahren seines Bruders Uwe den Richter des

erstinstanzlichen Urteils als “Kröte” bezeichnet haben.889 Der Artikel vom 3. August berichtet über

andere mögliche Korruptionsfälle in der Kärntner Politik und über mögliche Neuwahlen die von

Rot, Schwarz und Grün für den Herbst 2012 gefordert werden. Kurt Scheuch lehnt dies aber ab.890

Am folgenden Tag wird abermals ein doppelseitiger Artikel zum Thema Neuwahlen veröffentlicht.

Der Druck auf die Partei für Neuwahlen steigt zusehends. Im Zusammenhang damit wird auch die

“Causa Birnbacher” erwähnt, in die Kurt Scheuch verwickelt sein soll.891 Es ist erkennbar, dass der

Rücktritt Scheuchs großes mediales Aufsehen erregt hat, alle gedruckten Artikel zu diesem Zeit-

punkt wurden auf Seite 2 und 3 der Zeitung abgebildet. Die Formulierung des Artikels ist großteils

neutral gehalten, lediglich die verwendeten Fotos und Schlagzeilen vom 2. August erscheinen et-

886 vgl. Steiner 2012c887 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012a888 vgl. Gnam 2012889 vgl. Dengel 2012a890 vgl. Vettermann 2012b891 vgl. Dengel 2012c

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34. Part-of-the-Game-Affäre

was zu groß geraten. Die letzten beiden Berichte sind auch nicht mehr auf den Rücktritt Scheuchs

fokussiert, sondern auf die politische Zukunft der Partei.

• Die Freiheitlichen in Kärnten: Von den Freiheitlichen in Kärnten wird zum Rücktritt Uwe Scheuchs

kein Bericht auf ihrer Website veröffentlicht. Auf ihrer Facebook-Seite wird jedoch ein Link unter

dem Namen “10 Jahre Uwe Scheuch der Film” mit einer Länge von ca. 17 Minuten geteilt, der auf

YouTube verweist. Auch hier sind die Kommentare für das Video deaktiviert. Das Video kann als

Darstellung Scheuchs Politiklaufbahn – aus dem Blickwinkel der Freiheitlichen Partei in Kärnten

– betrachtet werden. Er wird als sehr verlässlich, bodenständig und vertrauenswürdig dargestellt,

jemand, der die Stimme seiner Wähler vertritt. Das Video ist als parteiliche Werbung anzusehen.

Aussagen zum Rücktritt Scheuchs befinden sich in diesem Video nicht, da es bereits am 25. Jänner

2012 auf YouTube veröffentlicht wurde.892 Jedoch werden zwei weitere, identische Videos – das

eine von den Freiheitlichen in Kärnten und das andere von einer anonymen Person – zum Rücktritt

von Scheuch auf YouTube veröffentlicht. Das Video “Uwe Scheuch zieht sich aus dem politischen

Leben zurück” ist ein offizielles Interview Scheuchs, worin er seinen Rücktritt bekannt gibt. Auf-

fallend ist hierbei, dass Scheuch ca. bei der dritten Minute erwähnt, dass die Neue Kronen Zeitung

die einzige Zeitung war, die “wenigstens hinterfragt hat, wieso ein und dasselbe Gericht zwei ganz

unterschiedliche Urteile fällen kann”. Er habe genug von der “Hetzkampagne” gegen seine Person,

die nun schon über zwei Jahre andauert. Er sagt auch, dass dies – politisch gesehen – wahrscheinlich

die schwierigste Entscheidung in seinem Leben war, die er zu treffen hatte. Gleichzeitig bedankt er

sich noch einmal bei allen seinen Parteimitgliedern. Im Interview ist Scheuch sehr emotionsgeladen,

kann sich aber dennoch gut unter Kontrolle halten, verabschiedet sich vom Publikum und legt sein

Amt als Parteichef zurück. Er beendet das Interview, in dem er noch einmal betont, dass er nichts

Unrechtes getan habe und in seinen elf Jahren in der Politik nur das Beste für sein Land tun wollte.

Außerdem wird sich sein politisches Engagement darauf beschränken, dass er ab sofort nur mehr

einfaches Parteimitglied der FPK ist.893

34.2.7.3. Interpretation

Der Rücktritt Uwe Scheuchs rief allgemein großes mediales Interesse hervor. Zu keinem vorherigen Er-

eignis in der Part-of-the-Game-Affäre wurden so viele Artikel veröffentlicht wie zu diesem. In allen analy-

sierten Medien wird auf den ersten Seiten der Printausgabe ausführlich und des Öfteren über den Rücktritt

berichtet. Die Formulierung des Geschehens ist meist wertfrei, jedoch gelingt dies nicht immer. Vor allem

die verfassten Artikel im Standard zeigen immer wieder eine negative Haltung gegenüber Scheuchs Per-

son. Aber auch die Neue Kronen Zeitung verfällt mehrmals in eine subjektive Darstellung der Tatsachen,

was sich am einfachsten an den abgebildeten Fotos und Schlagzeilen erkennen lässt. Von der FPK lässt

man die politische Karriere Scheuchs noch einmal Revue passieren und erwähnt vor allem die positiven

Aspekte seines Wirkens. Es wird außerdem stark hervorgehoben, dass ihm in der Affäre oft Unrecht getan

wurde.892 vgl. Die Freiheitlichen in Kärnten 2012a893 vgl. ders. 2012g

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34. Part-of-the-Game-Affäre

34.2.8. Ereignis 8: Berufungsverhandlung

34.2.8.1. Beschreibung des diskursiven Ereignisses

In der Berufungsverhandlung wird Uwe Scheuch vom Grazer Senat zu sieben Monaten bedingter Haft-

strafe und einer Geldstrafe von 67.500 Euro verurteilt.

34.2.8.2. Berichterstattung

• ORF: Der ORF berichtet in der Zeit im Bild 2 vom 19. Dezember 2012 ausgiebig über das Urteil

in der Part-of-the-Game Affäre (3:30 Minuten). In diesem Beitrag wird der gesamte Verlauf des

Prozesses, vom Auftauchen der Tonbandaufnahme bis hin zur Berufungsverhandlung, nochmals

kurz dargestellt. Außerdem wird das Urteil auf dessen Härte überprüft und dazu der Politikwis-

senschafter Hubert Sickinger und der Anwalt Thomas Karlik, der selbst gerade Verteidiger in der

Korruptionsaffäre rund um Ernst Strasser war, befragt.894 Während der eingespielte Beitrag neu-

tral und sachlich formuliert ist, spricht der Moderator der ZIB 2, Armin Wolf, mit einem spürbar

negativen Unterton.

• Der Standard: Der Standard berichtet in seiner Printausgabe vom 20. Dezember 2012 ebenfalls aus-

giebig über das Urteil. Die Part-of-the-Game-Affäre ist sowohl auf dem Titelblatt als auch auf Seite

7 zu finden. Ebenso wird die gesamte Chronologie des Prozesses nochmals dargestellt. Außerdem

geht der Journalist Walter Müller auf die verteidigende Seite ein und berichtet über Statements von

Uwe Scheuchs Anwalt Dieter Böhmdorfer und von Scheuch selbst.895

• Neue Kronen Zeitung: Die Neue Kronen Zeitung berichtet in ihren Printausgaben sowohl am 19.

Dezember kurz über die Berufungsverhandlung als auch am 20. Dezember etwas ausführlicher

über das Urteil. In den sehr sachlich formulierten Artikeln wird im Vergleich zu der Berichterstat-

tung im Standard weniger auf den Verlauf des Prozesses an sich, sondern vielmehr auf das finale

Urteil eingegangen. Die Autorin Waltraud Dengel erklärt warum das Urteil zweiter Instanz in der

Berufungsverhandlung gemildert wurde.896

• Die Freiheitlichen in Kärnten: Von den Freiheitlichen in Kärnten wird nur sehr wenig über das

Urteil gegen Uwe Scheuch berichtet. Auf der Facebookseite der FPK wurde ein kurzer Clip des

“Kärntner Nachrichten TV” gepostet, in welchem vor allem über eine Schlagerlegende, kurz aber

auch über die Part-of-the-Game-Affäre berichtet wird. Es wird des Öfteren betont, dass das Urteil

nun doch um einiges milder ausgefallen sei als vorerst geglaubt. Des Weiteren werden einige Amts-

träger der Freiheitlichen Partei wie Kurt Scheuch oder Herbert Kickl zitiert. Beide kritisieren das

Urteil an sich und die Gerichte, welche dem “medialen Druck” nicht standgehalten hätten.897

894 vgl. ORF 2012k895 vgl. Der Standard 2012u, S. 1 ff896 vgl. Neue Kronen Zeitung 2012c, S. 2897 vgl. Die Freiheitlichen in Kärnten 2012d

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34. Part-of-the-Game-Affäre

34.2.8.3. Interpretation

Die gesamte Medienlandschaft hatte den bisherigen Verlauf der Part-of-the-Game-Affäre sehr detailliert

dargestellt und ausführlich darüber berichtet. Die Berichterstattung über das endgültige Urteil in der Beru-

fungsverhandlung hält sich überraschenderweise jedoch in Grenzen und ist möglicherweise auf die lange

Dauer zwischen dem letzten Ereignis in dieser Affäre (Rücktritt von Uwe Scheuch am 1. August 2012)

und der Berufungsverhandlung zurück zu führen. Vergleicht man die Berichterstattung dieser vier aufge-

führten Medien fällt auf, dass sich diese sehr deutlich unterscheiden. Während der ORF über die Härte

bzw. Milde des Urteils berichtet, lässt der Standard auch die verteidigende Seite zu Wort kommen. Di

“Neue Kronen Zeitung legt ihr Hauptaugenmerk auf das Urteil und unter welchen Umständen dieses

zustande gekommen ist. Die Freiheitliche Partei Kärnten meint abermals, dass das Urteil ein “politisches

Urteil” sei.

34.3. Feinanalyse einzelner Diskursfragmente

34.3.1. Ereignis 3: Verurteilung in erster Instanz

Dieses Ereignis wurde ausgewählt, da es das erste war, das medial für großes Aufsehen sorgte und somit

auch großes Interesse in der breiten Bevölkerung fand.

34.3.1.1. ORF: Bericht in der Zeit im Bild 2 am 2. August 2011

• Institutioneller Rahmen: Am 2. August 2011 strahlte der ORF im Rahmen der Zeit im Bild 2 um

19:30 Uhr einen kurzen, zweiminütigen Beitrag mit dem Titel “6 Monate Haft” aus. Die Modera-

torin der ZIB 2 ist Marie-Claire Zimmermann, der eingespielte Beitrag wurde von Sabine Schuster

erstellt.

• Analyse des Videomaterials: Die Überschrift des Berichts lautet “6 Monate Haft”, die auf einem Bild

von Uwe Scheuch – vermutlich aufgenommen im Gerichtssaal – platziert ist. Nach einer kurzen

Einleitung über die Anklageschrift gegen Scheuch – präsentiert von der Moderatorin Zimmermann

– wird ein Bericht gezeigt, in welchem zu Beginn Uwe Scheuch beim Verlassen des Gerichtssaals,

umgeben von vermeidlichen Bodyguards, gezeigt wird. Anschließend wird ein Teil des Mitschnitts

des Originaltonbandes eingespielt. Zu sehen ist dabei ein Foto von Scheuch. Aufgrund der schlech-

ten Audio-Qualität des Tonbandes wird es zusätzlich noch in Form von Untertiteln dargestellt.

Anschließend werden Bilder aus dem Gerichtssaal gezeigt und die Meinung des Richters Christian

Liebhauser-Karl von der Sprecherin des Beitrags wiedergegeben. Nochmals verdeutlicht werden

die Ansichten des Richters durch die Journalistin Sabine Schuster, die direkt in die Kamera spricht

und die Aussagen von Liebhauser-Karl wörtlich wiedergibt. Das Ende des Berichts bildet die er-

neute Wiederholung des Urteils und der rechtlichen Lage in der “Causa Scheuch”, gezeigt wird

dabei ein Bild von Scheuch, wie er in sein Auto steigt und wegfährt.

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34. Part-of-the-Game-Affäre

Abbildung 34.3.1.: Zeit im Bild 2 vom 2. August 2011: 6 Monate Haft

• Sprachlich-rhetorische Mittel und Auswahl des Videomaterials: Die Moderatorin Marie-Claire Zim-

mermann gibt zu Beginn des Berichts kurz die Fakten rund um die Part-of-the-Game-Affäre wie-

der. Auch bisher uninformierte Zuseher_innen konnten sich nach den ersten drei Sätzen bereits

ein Bild über Uwe Scheuch und seine möglicherweise korrupten Geschäfte machen. Auffallend ist,

dass beinahe der gesamte Beitrag nur aus direkten und indirekten Zitaten – sei es von Seiten der

Verteidigung oder des Richters – besteht. Des Weiteren wird wie in vielen anderen Beiträgen in der

ZIB 2 keine Expert_innenmeinung bzw. keine objektive Darstellung der Fakten präsentiert, es er-

folgt lediglich eine Gegenüberstellung von Aussagen, von am Prozess beteiligten Parteien. Seitens

des ORF wird sehr darauf geachtet, keine meinungsbildenden Formulierungen zu verwenden, der

Beitrag soll so neutral wie möglich gehalten werden. Dies zeigt sich durch die geringe Verwendung

von Adjektiven, die der Berichterstattung eine Wertung verleihen würden. Jedoch wurde das Vi-

deomaterial unvorteilhaft für Uwe Scheuch ausgewählt. Zum einen hält ein Mitarbeiter Scheuchs,

als dieser den Gerichtssaal verlässt, der Kamera ein Blatt Papier vor die Linse, was der Zusehen-

de als eine Form der Ausgrenzung deuten kann, zum anderen kann die Szene, als Uwe Scheuch

mit seinem Auto wegfährt, als Fluchtversuch vor der Kamera und somit vor der Öffentlichkeit

interpretiert werden.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Dem Urteil wird nicht wie in vielen anderen Medien mit Ad-

jektiven wie “hart” oder “fair” eine Wertung gegeben. Dem_der Zuseher_in soll eine möglichst

objektive Darstellung der Fakten präsentiert werden. Es wird jedoch ein subjektives Bild über die

Rechtmäßigkeit des Handelns von Scheuch vermittelt. Dies geschieht in Form einer ungerechten

Zeitaufteilung, in der über ihn berichtet wird und seinen Versuch, sein Handeln zu verteidigen (11

Sekunden) und der Zeit, in der über die Argumentation des Richters (35 Sekunden) berichtet wird.

• Interpretation: In diesem ZIB-2-Beitrag wird versucht, so wenig wertend wie möglich zu agieren

und den Zusehenden ein möglichst objektives Bild über das Urteil zu verschaffen. Es werden keine

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34. Part-of-the-Game-Affäre

offensichtlichen Instrumente zur Meinungsbildung eingesetzt, auch werden kaum Adjektive ver-

wendet, welche dem Beitrag einen wertenden Aspekt beifügen würden. Doch durch die Auswahl

des Bildmaterials bzw. durch die – bewusste oder unbewusste – Aufteilung der Sendezeit zugunsten

des Richters, welcher in diesem Beitrag – so scheint es – die Rolle des Staatsanwaltes übernommen

hat, wird dem Bericht eine gewisse Tendenz verliehen. Auffallend ist außerdem, dass nicht erwähnt

wurde, welche Zeug_innen in welchem Zusammenhang ausgesagt haben. Somit wird das Bild ver-

mittelt, dass die wenigen aufgenommenen Sätze vom Berater als einziges Beweismaterial in diesem

Prozess dienen würden. Es wurde weder erwähnt, welche Folgen dieses Urteil für Scheuch und das

Amt, welches er zu diesem Zeitpunkt ausübte, habe, noch wie die Vergabe einer Staatsbürgerschaft

funktioniere und welche Möglichkeiten Scheuch bei diesem Verfahren gehabt hätte.

34.3.1.2. Die Freiheitlichen in Kärnten: Stellungnahme Uwe Scheuchs am 2. August

2011

• Institutioneller Rahmen: Ebenfalls am 2. August 2011 wird auf dem YouTube-Kanal der Freiheitli-

chen in Kärnten eine Stellungnahme von Uwe Scheuch im Rahmen einer Pressekonferenz, welche

unmittelbar nach Urteilsspruch abgehalten wurde, veröffentlicht.

• Analyse des Videomaterials: Das Video mit einer Dauer von 5:23 Minuten wird bereits am 2. August

auf der Videoplattform YouTube veröffentlicht und trägt den Titel “LH Stv. DI Uwe Scheuch zum

Urteilsspruch in der ersten Instanz”. Zu sehen ist Scheuch neben seinem Anwalt Böhmdorfer.

Abgehalten wurde diese Konferenz im Landhaushof in Klagenfurt. Von den Freiheitlichen wurde

nicht die gesamte Pressekonferenz, sondern nur die Stellungnahme Scheuchs veröffentlicht. Bis

auf einige kurze Totalaufnahmen des Podiums ist lediglich Scheuch in Nahaufnahme zu sehen.

Die Beschreibung des Videos besteht aus der Zusammenfassung seiner wichtigsten Aussagen. Die

Kommentare für dieses Video sind ebenfalls gesperrt. Mit über 7.000 Aufrufen (Stand Mai 2013)

ist dieses Video eines der beliebtesten auf dem Kanal der Freiheitlichen, denn der Großteil der

anderen Videos verzeichnet nur einige hundert Aufrufe.

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34. Part-of-the-Game-Affäre

Abbildung 34.3.2.: YouTube-Kanal der FPK vom 2. August 2011: Stellungnahme von Uwe Scheuch zumUrteilsspruch erster Instanz

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Wie im gesamten Verlauf der Part-of-the-Game-Affäre setzen die

Freiheitlichen bzw. Uwe Scheuch selbst auf dessen Opferrolle in diesem Prozess. Er spricht die

gesamte Dauer des Videos beinahe ohne Pause durch und dies mit einem sehr hohen Sprechtempo.

Dabei verwendet Scheuch sehr ausdrucksstarke Begriffe wie etwa “krasses, fatales Fehlurteil” oder

“Justizkeule” und ist weiterhin von seiner Unschuld überzeugt. Er spricht von einigen Mängeln im

Verlauf des Prozesses.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Zu Beginn erwähnt Scheuch, dass es sich um einen “Prozess ge-

gen seine Person” handle. Er fühlt sich als Person von der Justiz ungerecht behandelt. Er meint,

dass gegen einen “erfolgreichen politischen Repräsentant der Freiheitlichen” die “Justizkeule” ge-

zogen werden müsse, wenn dieser nicht durch den normalen politischen Wettbewerb überstimmt

werden könne. Scheuch geht so weit, zu behaupten, dass es sich bei seinem Urteil um eine “ganz

neue Art und neue Dimension” von politischem Wettbewerb handle. Dies impliziert, dass er von

einem politisch motivierten Urteil bzw. von anderen Parteien beeinflusstem Urteil ausgeht.

• Interpretation: Seit publik werden der Part-of-the-Game-Affäre sieht sich Uwe Scheuch in der Op-

ferrolle und bleibt dieser auch nach dem Urteil in erster Instanz treu. Er versucht mit dieser Stellung-

nahme abermals die Öffentlichkeit von seiner Unschuld zu überzeugen. Das Ausmaß des Urteils

wäre laut ihm nicht einmal von seinen Gegner_innen erwartet worden. Interessant ist die Tatsache,

dass im bisherigen Verlauf von den Freiheitlichen von einer “medialen Hetzkampagne” gesprochen

wurde, nun wird aber argumentiert, dass das gesamte Urteil politisch motiviert sei. Somit seien nicht

nur die Medien, sondern auch die Gerichte nicht objektiv in ihrem Handeln. Scheuch glaubt, dass

die Justiz Teil der politischen Strategie von anderen Parteien sei und diese die Urteilsfindung nicht

zu seinen Gunsten beeinflusse.

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34. Part-of-the-Game-Affäre

34.3.2. Ereignis 7: Uwe Scheuch gibt seinen Rücktritt bekannt

Der Rücktritt Uwe Scheuchs wurde als vergleichendes Beispiel ausgewählt, da es in den Medien als sozu-

sagen wichtigstes Ereignis in der Affäre angesehen werden kann. Zu keinem anderen Vorfall in der Affäre

wurde so viel und ausführlich berichtet, wie zu diesem.

34.3.2.1. ORF: Bericht in der Spätausgabe der Zeit im Bild 2 am 1. August 2012

• Institutioneller Rahmen: Am 1. August 2012 strahlt der ORF in der Spätausgabe der ZIB 2 ein Live-

Interview (11:34 Minuten) mit Uwe Scheuch aus. Die Moderatorin ist Lou Lorenz-Dittlbacher, der

Titel lautet “Aus Klagenfurt: Uwe Scheuch”.

• Analyse des Videomaterials: Bei dem ZIB-2-Bericht handelt es sich um ein Live-Interview mit

Scheuch. Es kommt abwechselnd zu Frage- und Antwortstellung zwischen der ZIB-2-Moderatorin

und Scheuch. Andere Personen, Bilder oder Videos werden nicht eingespielt. Lediglich die Mode-

ratorin und Scheuch werden abwechselnd im Bericht gezeigt.

Abbildung 34.3.3.: Zeit im Bild 2 vom 1. August 2012: Interview mit Uwe Scheuch

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Im Interview herrscht eine emotionsgeladene Stimmung. Dies lässt

sich einerseits an die auf den Punkt gebrachten Fragen der Moderatorin und andererseits an den

teilweise mit persönlichen Ansichten gemischten Äußerungen Scheuchs erkennen. Immer wieder

kommt es zur gegenseitigen Unterbrechung der beiden Personen, u. a. als Lou Lorenz-Dittlbacher

versucht, eine Frage zum Thema des “Krötensagers” von Kurt Scheuch zu stellen. Im Gegensatz

zum ZIB-2-Bericht vom 2. August 2011 kommt es des Öfteren zur Verwendung von Adjektiven

und zu Gefühlsäußerungen Scheuchs.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Zu Beginn begrüßt die Moderatorin Uwe Scheuch, der aus Kärn-

ten live zugeschaltet wird. Die erste Frage, die Lou Lorenz-Dittlbacher stellt, bezieht sich auf den

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34. Part-of-the-Game-Affäre

bekanntgegebenen Rücktritt in der Pressekonferenz, die am selben Tag zuvor stattgefunden hatte.

Die Moderatorin stellt ihre Fragen sachlich, jedoch sind die Fragestellungen teilweise so gewählt,

dass Scheuch manchmal beinahe dazu aufgefordert wird, emotionsgeladen zu antworten. Er gibt

zu jeder gestellten Frage eine ausführliche Antwort, spricht über seine Politiklaufbahn und erwähnt

auch, dass die Entscheidung seines Rücktritts wahrscheinlich die schwerste war, die er in seiner

Politikkarriere zu treffen hatte. Es lässt sich eine angespannte Gesprächsatmosphäre zwischen den

beiden erkennen. Ein wesentlicher Ausschnitt des Interviews ist, als Scheuch aus eigens mitge-

brachten Unterlagen eine Drohung gegen seine Person vorliest. Ab diesem Moment schlägt das

Interview eine ungewollte Richtung ein – Scheuch kommt vom Thema ab. Die Moderatorin ver-

sucht daraufhin, wieder zum eigentlichen Ablauf zurückzukehren. Abschließend wird das Interview

noch auf die möglichen Neuwahlen in Kärnten bezogen. Auch bei diesem Thema reagiert Scheuch

sehr emotional, unter anderem fallen Wörter wie “Kabarettist”, “Waldmensch” und “Kaiser ohne

Land”.

• Interpretation: Da es sich hier um die Analyse eines Interviews mit Scheuch handelt, geht es nicht

darum, eine objektive oder subjektive Schilderung der Fakten zu erkennen. Viel wesentlicher ist die

Art der verwendeten Fragestellungen und das Auftreten der Moderatorin und von Scheuch wäh-

rend des Interviews. Hierbei ist zu erkennen, dass manche Fragen der Moderatorin so gewählt sind,

dass Scheuch beinahe emotionsgeladen antworten “muss”. Es scheint fast so, als ob die Moderato-

rin durch die Art wie sie die Fragen formuliert, versuchen würde, Scheuch in irgendeiner Art und

Weise dazu zu bewegen, bereits Gesagtes wieder zurückzunehmen. Auch Scheuch reagiert in die-

sem Interview immer wieder gereizt. Es herrscht während des gesamten Interviews eine gespannte

Stimmung.

34.3.2.2. Die Freiheitlichen in Kärnten: Pressekonferenz am 1. August 2012 über den

Rücktritt Scheuchs

• Institutioneller Rahmen: Das Video der am 1. August 2012 stattfindenden Pressekonferenz zum

Rücktritt Uwe Scheuchs (10:48 Minuten) wird auf der Videoplattform YouTube von den Freiheit-

lichen in Kärnten veröffentlicht.

• Analyse des Videomaterials: Das Video wird am 1. August 2012 auf dem YouTube-Kanal der Frei-

heitlichen unter dem Titel “Uwe Scheuch zieht sich aus dem politischen Leben zurück” veröffent-

licht. Beinahe die gesamte Dauer des Videos ist Uwe Scheuch zu sehen, wie er über die Beweg-

gründe für seinen Rücktritt spricht. Neben ihm auf dem Podium sitzt Gerhard Dörfler. Das Video

wurde mehrmals geschnitten, es handelt sich somit nicht um den originalen Mitschnitt. Unklar ist,

welche Teile seiner Rede herausgenommen wurden. Für dieses Video existiert keine Beschreibung

und es sind abermals die Kommentare deaktiviert. Mit rund 2.800 Aufrufen (Stand Mai 2013) wur-

de es zwar überdurchschnittlich oft angeklickt, liegt jedoch weit hinter den beliebtesten Clips dieses

Kanals zurück.

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34. Part-of-the-Game-Affäre

Abbildung 34.3.4.: YouTube-Kanal der FPK vom 1. August 2012: Uwe Scheuch gibt seinen Rücktrittbekannt

• Sprachlich-rhetorische Mittel: Die sehr emotionale Rücktrittsrede lässt sich in zwei große Kapitel

unterteilen. Einerseits erklärt Uwe Scheuch, warum er sich aus der Politik zurückziehen will, ande-

rerseits geht er sehr ausführlich auf die mediale Berichterstattung über die Part-of-the-Game-Affäre

ein. Er behauptet, dass eine regelrechte “Hetze” gegen ihn betrieben wurde und dass die Medien

sehr einseitig und unprofessionell über diese Affäre berichtet hätten. Scheuch verwendet abermals

sehr starke Begriffe: er sei zum “Verbrecher der Nation” erklärt worden oder “Freiheitlich” würde

von den Medien mit “Freiwild” gleichgesetzt werden. Eine Unschuldserklärung bleibt bei dieser

Pressekonferenz ausständig. Scheuch meint nur, dass er in der Berufungsverhandlung zum Urteil

in zweiter Instanz auf ein milderes Urteil hoffe. Als Grund für seinen Rücktritt nennt er einerseits

den großen medialen Aufruhr um sich und sein Umfeld, andererseits möchte er “den Freiheitlichen

die einzige offene mediale Flanke” für die kommenden Landtagswahlen nehmen.

• Inhaltlich-ideologische Aussagen: Scheuch gibt sich in seiner Rede weiterhin kämpferisch, ist jedoch

sichtlich von seinem Rücktritt betroffen. Er versucht den anwesenden Vertreter_innen der Medien

regelrecht ein schlechtes Gewissen einzureden und bittet diese, in sich zu gehen und zu überlegen,

ob sie auch wirklich immer objektiv über die Affäre berichtet hätten. Scheuch geht abermals sehr

emotional vor und stellt sich selbst als Opfer der Affäre dar, indem er die vielen Unannehmlichkei-

ten, die er im Verlauf des Prozesses auf sich nehmen musste, beschreibt.

• Interpretation: Scheuch versucht in dieser Rede abermals, sich selbst als das Opfer in der Affäre

zu positionieren. Interessant ist die Tatsache, dass die Freiheitlichen in Kärnten nicht das gesamte,

sondern nur ein mehrmals geschnittenes Video veröffentlicht haben. Spätestens nach dieser Rede

bekommt die Bevölkerung den Eindruck, als wäre die Affäre ein Streit zwischen Scheuch auf der

einen, Medien, Justiz und politischen Mitbewerbern auf der anderen Seite. Er dreht die Part-of-

the-Game-Affäre regelrecht zu seinen Gunsten, indem er die “Einer gegen Alle”-Rolle einnimmt

und mit einem beinahe heroischen Ton meint, dass man “einen Uwe Scheuch weder biegen noch

brechen” kann. Überraschend ist die sehr geringe Anzahl an Aufrufen des Videos, obwohl die

mediale Berichterstattung über den Rücktritt sehr ausführlich ist.

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34. Part-of-the-Game-Affäre

34.4. Fazit

Bei Betrachtung der medialen Berichterstattung der Part-of-the-Game-Affäre wurde festgestellt, dass das

Thema Korruption und speziell diese Affäre sehr intensiv behandelt wurde. Meist wurden konkrete Er-

eignisse wie Gerichtsverhandlungen und Urteilssprüche von den Medien aufgegriffen und wiedergege-

ben. Da das Thema Korruption in der Bevölkerung allgemein für großes Interesse sorgt, wurde mit sehr

großem Enthusiasmus und manchmal auf reißerische Art und Weise berichtet.

Im Verlauf der Affäre hat sich – mit jedem neuen Detail, das an die Öffentlichkeit gelangte – auch in

gewisser Weise die Berichterstattung der einzelnen Medien verändert. Der ORF und der Standard setz-

ten dabei durchgehend auf sehr sachliche und informative Artikel, jedoch wurde durchgehend mit einer

leicht negativen Attitüde berichtet. Der Grund dafür könnte einerseits sein, dass das Thema Korruption

in der breiten Bevölkerung auf große Ablehnung stößt, aber auch, dass zwischen der Freiheitlichen Partei

und diesen Medien ein schon seit Jahren andauernder Konflikt besteht. Zu Beginn der Verhandlungen in

dieser Affäre berichtete die Neue Kronen Zeitung sehr kritisch über die Entscheidungen des Gerichts.

Je länger die Affäre jedoch andauerte und je größer die Beweislast wurde, umso negativer wurde über

Scheuch und seinen Korruptionsskandal berichtet. Dabei setzte die Kronen Zeitung auf große Bilder und

reißerische Überschriften, die Scheuch meist in ein negatives Licht rückten. Die Freiheitlichen in Kärnten

berichteten sehr einschneidend über die Part-of-the-Game-Affäre. Manche Ereignisse wie zum Beispiel

die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils wurden groß proklamiert, andere wie etwa der Urteilsspruch

in zweiter Instanz wiederum kaum erwähnt. Scheuch veränderte außerdem im Laufe der Zeit seine Aus-

sagen rund um das mitgeschnittene Tonband. Zu Beginn meinte er noch, dass das Tonband entweder

gefälscht oder zusammengeschnitten sei, bei seiner Verurteilung in der zweiten Instanz bedauerte er zwar

noch seine Unschuld, gab jedoch zu, dass dieses Gespräch so stattgefunden habe.

Die Part-of-the-Game-Affäre sorgte für großes Aufsehen, weil diese direkt mit Parteienfinanzierung ver-

knüpft ist. Die Berichterstattung war deshalb auch sehr emotional, da ein Gesetzesverstoß in der Partei-

enfinanzierung direkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik erschüttert. Dies könnte ein Grund

für die von Scheuch oft erwähnte “mediale Hetzkampagne” sein. Sobald das Vertrauen der Menschen

in die Politik betroffen ist, reagieren sowohl die Bevölkerung als auch die Medien mit einer gewissen

Härte. Grundsätzlich wäre jedoch eine neutralere Berichterstattung – selbst wenn die Beweislast schon

erdrückend ist – wünschenswert, da genau in solchen Fällen die Medien einen entscheidenden Beitrag zur

Meinungsbildung über die österreichische Politik leisten.

305

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Interviewpartner_innen

Mit folgenden Personen, an die an dieser Stelle nochmals ein Dank ergeht, wurden im Rahmen der vor-

liegenden Forschungsarbeit qualitative Interviews durchgeführt:

• Gernot Bauer: Journalist (Profil)

• Wolfgang Braun: Journalist (Oberösterreichische Nachrichten)

• Ernst Bruckmüller: Emeritierter Universitätsprofessor für Wirtschafts- und Sozialgeschichte am

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien

• Frank Frey: Landesparteisprecher der Grünen Kärnten

• Eva Geiblinger: Vorstandsvorsitzende von Transparency International - Austrian Chapter

• Antonia Gössinger: Journalistin (Kleine Zeitung, Redaktion Kärnten)

• Ulla Kramar-Schmid: Journalistin (Profil)

• Martin Kreutner: Leiter der International Anti-Corruption Academy (IACA)

• Gabriela Moser: Abgeordnete zum Nationalrat, Verkehrs-, Telekommunikations-, Bauten- und Tou-

rismussprecherin der Grünen, Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur

Klärung von Korruptionsvorwürfen

• Peter Plaikner: Medienberater, Politikanalyst und Journalist

• Stefan Prochaska: Rechtsanwalt und Verteidiger des Kronzeugen Gernot Schieszler in der Telekom-

Affäre

• Alois Schedl: Vorstandsdirektor der Asfinag

• Peter Schiefer: Konzernsprecher der Telekom Austria AG

• Hubert Sickinger: Politikwissenschafter und Vizepräsident des Beirats von Transparency Interna-

tional - Austrian Chapter

• Wolfgang Simonitsch: Journalist (Kleine Zeitung, Redaktion Wien)

• René Wenk: Kabinett des Präsidenten des Rechnungshofes (Bereich Korruption und Compliance)

307

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Abbildungsverzeichnis

11.1.1 Korruption im Systemvergleich (Quelle: Gerlich in: Brünner et al. 1981, S. 176) . 85

11.2.1 Länder mit niedriger Korruptionsausprägung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

11.2.2 Umfrage zu Korruption in Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93

11.2.3 Länder mit hoher Korruptionsausprägung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

30.3.1 Artikel auf derStandard.at vom 10. August 2011: Ex-TA-Vorstand im Netz der

Korruptionsfahnder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200

30.3.2 Artikel auf format.at vom 11. August 2011: Ex-Telekom-Manager Schieszler wird

Kronzeuge bei Aktienboni-Affäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201

31.3.1 Artikel auf derStandard.at vom 16. April 2012: Grasser und die Causa BUWOG 213

31.3.2 Artikel auf falter.at in der Ausgabe 41/2009: Allein gegen die Freunderln . . . . 215

32.3.1 Artikel auf diePresse.com vom 21. Juni 2012: Mensdorff in Nöten; Sie nannten

ihn den Jäger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229

32.3.2 Artikel auf krone.at vom 12. Dezember 2012: Mensdorff-Prozess: Anklage als

“ganz nette Notlösung” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231

32.3.3 Artikel auf derStandard.at vom 30. August 2011: Telekom-Affäre: Rechnungshof

prüft Vergabe des Blaulichtfunks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233

32.3.4 Artikel auf krone.at vom 30. August 2011: Rechnungshof prüft nun die Vergabe

des Blaulichtfunks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235

32.3.5 Artikel auf derStandard.at vom 20. Juni 2012: Strasser mit Erinnerungslücken . . 237

32.3.6 Artikel auf diePresse.com vom 21. Juni 2012: Ex-Manager Tengg packt aus: “Stras-

sers Lebenslüge” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238

32.3.7 Artikel auf nachrichten.at vom 21. Juni 2012: Ernst Strasser: “Schmiergeld – was

meinen Sie damit?” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240

32.3.8 Artikel auf krone.at vom 20. Juni 2012: Strasser: “Was meinen Sie mit Schmiergeld?” 241

32.3.9 Artikel auf derStandard.at vom 5. Juni 2012: Mehrere Unterbrechungen bei Ul-

mers Befragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242

32.3.10 Artikel auf krone.at vom 5. Juni 2012: Staatsanwaltschaft sorgt für Verwirrung im

U-Ausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244

32.3.11 Artikel auf diePresse.com vom 5. Juni 2012: U-Ausschuss: Verdacht der Einsicht

in geheime Akten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245

32.3.12 Artikel auf nachrichten.at vom 5. Juni 2012: U-Ausschuss: Strasser-Kabinettchef

in Erklärungsnot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246

308

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Abbildungsverzeichnis

32.3.13 Artikel auf derStandard.at vom 25. Juni 2012: Ex-Kabinettschef Ulmer: “Ich fühle

mich ein wenig machtlos” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247

32.3.14 Artikel auf diePresse.com vom 26. Juni 2012: Ulmer: “Einen Ulmer-Freundeskreis

gab es nicht” . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249

33.3.1 Artikel auf profil.at vom 25. August 2012: Inseratenaffäre: Wie sich Faymann in

Widersprüche verstrickt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265

33.3.2 Artikel auf derStandard.at vom 20. September 2012: Aussagekräftig: Das Insera-

tennetzwerk von Werner Faymann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267

33.3.3 Artikel auf kurier.at vom 30. August 2012: Inseratenaffäre: Asfinag sehr wohl ge-

schädigt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270

33.3.4 Artikel auf derStandard.at vom 6. November 2012: Aktuelle Asfinag-Chefs im

Sog der Inseratenaffäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272

33.3.5 Artikel auf diePresse.com vom 19. September 2012: U-Ausschuss endet Mitte

Oktober, der Kanzler muss nicht aussagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275

33.3.6 Artikel auf profil.at vom 25. September 2012: Warum die SPÖ dem U-Ausschuss

den Garaus machen wollte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278

34.3.1 Zeit im Bild 2 vom 2. August 2011: 6 Monate Haft . . . . . . . . . . . . . . . . 299

34.3.2 YouTube-Kanal der FPK vom 2. August 2011: Stellungnahme von Uwe Scheuch

zum Urteilsspruch erster Instanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301

34.3.3 Zeit im Bild 2 vom 1. August 2012: Interview mit Uwe Scheuch . . . . . . . . . 302

34.3.4 YouTube-Kanal der FPK vom 1. August 2012: Uwe Scheuch gibt seinen Rücktritt

bekannt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304

309

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