Kreisnachrichten - Bernkastel-Wittlich...dar. Darauf müssen wir ge-meinsam achten und...

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Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten: Kreisverwaltung Bernkastel-Wilich Pos�ach 1420, 54504 Wilich Ansprechpartner: Mike-D. Winter, Tel.: 06571 142205 Telefax: 06571 1442205 E-Mail: Kreisnachrichten @Bernkastel-Wilich.de Kreisnachrichten Informaonen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wilich Ausgabe 25/2020 Kundenorienert - Innovav - Wirtschaſtlich Dienstag, 16.06.2020 Menschen mit Behinde- rungen haben ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko – das wird auch in der Corona-Pan- demie deutlich. Ihnen wer- den aus Unwissenheit und Sorge vor einem Bußgeld das Betreten eines Geschäſts oder Ladens verwehrt, weil sie keine Maske tragen oder den Mindestabstand nicht einhalten können. Die Be- schwerden aufgrund von Dis- kriminierung wegen einer Be- hinderung häufen sich. Daher haben die Landesandiskri- minierungsstelle und der Lan- desbeauſtragte für die Be- lange behinderter Menschen Rheinland-Pfalz ein Merkbla veröffentlicht, um Ladeninha- berinnen und Ladeninhaber besser zu informieren. „Mit den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona- Pandemie gibt es neue Bar- rieren für Menschen mit Be- hinderungen. So stellt zum Beispiel die Maskenpflicht in der Kommunikaon für Men- schen mit Hörbehinderungen oder die Einhaltung des Si- cherheitsabstands für blin- de und sehbehinderte Men- schen eine Einschränkung dar. Darauf müssen wir ge- meinsam achten und Dis- kriminierung sowie Anfein- dungen unterlassen. Inklusiv denken und respektvoll han- deln ist besonders wichg in unserem neuen Corona-All- tag“, so der Appell des Lan- desbeauſtragten für die Be- lange behinderter Menschen Mahias Rösch. In Rheinland-Pfalz besteht seit dem 27. April eine Pflicht, etwa im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen, sowie auch bei Wartesituaonen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es gibt allerdings Men- schen, die aus guten Gründen von der Verpflichtung ausge- nommen sind: Menschen mit Lungenerkrankungen – wie zum Beispiel Asthma Bron- chiale – oder auch Menschen, die besmmte Traumasie- rungen erlebt haben, können mit einer ärztlichen Beschei- nigung davon befreit werden. Menschen mit Hörbehinde- rungen, die von den Lippen ablesen, können nicht mehr kommunizieren, wenn alle um sie herum Masken tra- gen. Blinde Menschen, die auf einen Stock oder einen Blindenführhund angewiesen sind, haben Schwierigkeiten, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, da Blin- denführhunde auf den Ab- stand von einem halben Me- ter trainiert sind. Welche Ausnahmen von den neuen Maßnahmen und Pflichten wegen der Corona- Pandemie zulässig sind, dazu gibt es umfangreiche Infor- maonen auf dem Merkbla. Dieses steht unter www.coro- na.bernkastel-wilich.de zur Verfügung. Merkbla ruſt Geschäſte und Läden zu solidarischem und hilfsbereitem Umgang mit Menschen mit Behinderung auf Hotlines Gesundheitsamt 06571 14-1033 Ordnungsamt 06571 14-1020 Wirtschaſtsförderung 06571 14-1001 Zulassungsstelle 06571 14-1021 Fallzahlen und Übersichtskarte www.dashboard.bernkastel-wilich.de Aktuelle Informaonen www.Corona.Bernkastel-Wilich.de www.facebook.com/kvbkswil

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Verantwortlich für den Inhalt

der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung

Bernkastel-Witt lich

Pos� ach 1420,

54504 Witt lich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter,

Tel.: 06571 142205

Telefax: 06571 1442205

E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Witt lich.de

KreisnachrichtenInformati onen und öff entliche Bekanntmachungen

der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt lich

Ausgabe 25/2020 Kundenorienti ert - Innovati v - Wirtschaft lich Dienstag, 16.06.2020

Menschen mit Behinde-rungen haben ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko – das wird auch in der Corona-Pan-demie deutlich. Ihnen wer-den aus Unwissenheit und Sorge vor einem Bußgeld das Betreten eines Geschäft s oder Ladens verwehrt, weil sie keine Maske tragen oder den Mindestabstand nicht einhalten können. Die Be-schwerden aufgrund von Dis-kriminierung wegen einer Be-hinderung häufen sich. Daher haben die Landesanti diskri-minierungsstelle und der Lan-desbeauft ragte für die Be-lange behinderter Menschen Rheinland-Pfalz ein Merkblatt veröff entlicht, um Ladeninha-berinnen und Ladeninhaber besser zu informieren. „Mit den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es neue Bar-rieren für Menschen mit Be-hinderungen. So stellt zum Beispiel die Maskenpfl icht in der Kommunikati on für Men-

schen mit Hörbehinderungen oder die Einhaltung des Si-cherheitsabstands für blin-de und sehbehinderte Men-schen eine Einschränkung dar. Darauf müssen wir ge-meinsam achten und Dis-kriminierung sowie Anfein-dungen unterlassen. Inklusiv denken und respektvoll han-deln ist besonders wichti g in unserem neuen Corona-All-tag“, so der Appell des Lan-desbeauft ragten für die Be-lange behinderter Menschen Matt hias Rösch.In Rheinland-Pfalz besteht seit dem 27. April eine Pfl icht, etwa im Öff entlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen, sowie auch bei Wartesituati onen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es gibt allerdings Men-schen, die aus guten Gründen von der Verpfl ichtung ausge-nommen sind: Menschen mit Lungenerkrankungen – wie zum Beispiel Asthma Bron-chiale – oder auch Menschen, die besti mmte Traumati sie-rungen erlebt haben, können mit einer ärztlichen Beschei-nigung davon befreit werden. Menschen mit Hörbehinde-rungen, die von den Lippen ablesen, können nicht mehr kommunizieren, wenn alle um sie herum Masken tra-gen. Blinde Menschen, die auf einen Stock oder einen Blindenführhund angewiesen sind, haben Schwierigkeiten, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, da Blin-denführhunde auf den Ab-stand von einem halben Me-

ter trainiert sind. Welche Ausnahmen von den neuen Maßnahmen und Pfl ichten wegen der Corona-Pandemie zulässig sind, dazu

gibt es umfangreiche Infor-mati onen auf dem Merkblatt . Dieses steht unter www.coro-na.bernkastel-witt lich.de zur Verfügung.

Merkblatt ruft Geschäft e und Läden zu solidarischem und hilfsbereitem Umgang mit Menschen mit Behinderung auf

HotlinesGesundheitsamt 06571 14-1033Ordnungsamt 06571 14-1020Wirtschaft sförderung 06571 14-1001Zulassungsstelle 06571 14-1021

Fallzahlen und Übersichtskarte

www.dashboard.bernkastel-witt lich.de

Aktuelle Informati onenwww.Corona.Bernkastel-Witt lich.de

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter

www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:================================================================Fronhofen Ober dem Dorf Landwirtschaftsfläche 1,9905 haBausendorf Am Spierberg Landwirtschaftsfläche, Waldfläche 0,6816 haBausendorf Ober Misthal Landwirtschafsfläche, Waldfläche 0,5866 haBombogen Oberm Brühl Landwirtschaftsfläche 0,6291 haNiederemmel In der Sengerei Landwirtschaftsfläche 0,1006 haNiederemmel In der Sengerei Landwirtschaftsfläche 0,1168 haNiederemmel In der Sengerei Landwirtschaftsfläche 0,1366 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt-schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 26.06.2020 schriftlich mitzuteilen.

Sitzung des Kreistages des Land-kreises Bernkastel-Wittlic

Am Montag, den 22.06.2020, findet um 14:30 Uhr, in der Baldenauhalle, Jahnstr. 5, 54497 Morbach eine öf-fentliche und eine nichtöffentliche Sit-zung des Kreistages des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:1. Einwohnerfragestunde2. Mitteilungen2.1 Unterrichtung des Kreistages

gem. § 26 Abs. 2 LKO2.2 Genehmigungsverfügung der

Aufsichts- und Dienstleistungs-direktion (ADD) Trier Haushalts-satzung und Haushaltsplan 2020

2.3 Kommunal- und Verwaltungsre-form

- Weiteres Vorgehen bei der Kommunal- und Verwaltungs-reform auf Grundlage der Er-gebnisse der ergänzenden Gut-achten zur Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)

3. Corona-Pandemie - Sachstand und Maßnahmen4. Wahl der Mitglieder des Bei-

rates für Migration und Integra-tion

5. Nachwahl für die Regionalver-tretung der Planungsgemein-schaft Region Trier

6. Nachwahl für den Beirat für Menschen mit Behinderungen

7. Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und -richter des Verwaltungsgerichts Trier für die am 01.01.2021 beginnende Amtszeit

- Erstellung einer Vorschlagsliste8. ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz

Nord Ausschreibung der Verkehrs-

leistungen des Linienbündels „Eifel-Kondelwald“ im Landkreis Bernkastel-Wittlich

9. Erlass der Hort- und Krippenbei-träge und der Kostenbeiträge Tagespflege aufgrund der einge-schränkten Betreuung während der Zeit der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pan-demie

10. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.): Änderung der Gebührensatzung

- Einführung eines Abfallsam-melsystems für Windeln und In-kontinenzabfälle

11. Zustimmung des Kreistages zur Neufassung der Verbandsord-nung des Zweckverbands Indus-triepark Region Trier

12. Beitritt der Koblenz-Touristik zur Mosellandtouristik GmbH

13. Mitgliedschaft im Trägerverein „Digital Hub Region Trier e. V.“

14. Grundsatzbeschluss zur Teilnah-me am Förderprojekt Smart Ci-ties

15. Änderung des Gebiets des Land-kreises Bernkastel-Wittlich im Rahmen des vereinfachten Flur-bereinigungsverfahrens Hoch-scheid

16. Anfragen17. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:18. Mitteilungen19. Personalangelegenheiten20. ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz

Nord Ausschreibung der Verkehrs-

leistungen des Linienbündels „Eifel-Kondelwald“ im Landkreis Bernkastel-Wittlich

21. Verschiedenes

Wittlich, 12. Juni 2020Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlichgez. Gregor Eibes, Landrat

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs-zustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr.1 Verwaltungszu-stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern-kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be-nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 22 – Bauen und Umwelt, Kurfürstenstra-ße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung

getroffen hat.Betroffene/r: Bruggink Renéletzte bekannte Anschrift: Ketelweg 23, 8251 PP Dronten, NiederlandeDatum und Aktenzeichen des Schrei-bens: 23.01.2020, Az.: BV2018/0532Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 22 – Bauen und Umwelt, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.Durch die öffentliche Zustellung wer-den Fristen in Gang gesetzt, nach de-ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner-halb zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt-lich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 09.06.2020Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich- Fachbereich 22 – Bauen und UmweltKurfürstenstraße 1654516 WittlichIm Auftrag:gez. Leonie Müllen

Öffentliche Ausschreibung nach VOL (Kurztext)

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich be-absichtigt, einen Auftrag über Beför-derungsdienstleistungen (Schüler-beförderung zur Rosenbergschule in Bernkastel-Kues in 2 Losen) zu verge-ben. Submissionstermin ist der 24.06.2020, 11:00 Uhr.Der detaillierte Langtext der öffentli-chen Ausschreibung kann im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html abgerufen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichIm Auftrag: Andreas Müller

Öffentliche Ausschreibung nach VOL (Kurztext)

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich be-absichtigt, einen Auftrag über Be-förderungsdienstleistungen (Beför-derung von Teilnehmern an einer Karatetrainingsgruppe von den Wohn-orten zur Sportstätte in Traben-Trar-bach und zurück) zu vergeben. Submissionstermin ist der 07.07.2020, 11:00 Uhr.Der detaillierte Langtext der öffentli-chen Ausschreibung kann im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html abgerufen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichIm Auftrag: Andreas Müller

Öffentliche Ausschreibung nach VOL (Kurztext)

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich be-absichtigt, einen Auftrag über Dienst-leistungen (Vorbereitung und Beglei-tung von Workshops im Rahmen der Erstellung des Integrierten Kreisent-wicklungskonzeptes (KEK) des Land-kreis Bernkastel-Wittlich) zu verge-ben. Submissionstermin ist der 17.06.2020, 11:00 Uhr.Der detaillierte Langtext der öffentli-chen Ausschreibung kann im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html abgerufen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichIm Auftrag: Andreas Müller

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Arbeitswelt und Gesellschaft verändern sich rasend schnell und grundlegend. Der Lei-stungsdruck ist groß - nicht nur im Arbeitsalltag auch im Ehrenamt verstärkt sich Leis-tungs- und Veränderungs-druck. Ständig wachsende An-forderungen, Veränderungen, unsichere Perspektiven, feh-lende Orientierung. Agili-tät, Selbstorganisation, Um-gang mit Veränderungen, Krisen und Konflikten, sind die Schlagworte unserer Zeit. Sie gelten als die ultimativen Antworten auf die Heraus-

forderungen des neuen Jahr-tausends. Schon vor und un-abhängig von Corona fühlten und fühlen sich viele Men-schen gestresst und den He-rausforderungen nicht ge-wachsen. Burn-out-Raten steigen, nicht nur für den Ein-zelnen, sondern auch für gan-ze Teams und Organisationen. Menschen reagieren nur noch und entwickeln damit weitere Stressmomente.Die Gleichstellungsbeauftrag-te Gabriele Kretz bietet am 30./31. Juli und 27./28. Au-gust ein viertägiges Seminar

in Kooperation mit der Volks-hochschule Wittlich Stadt und Land und mit finanzieller Un-terstützung des Landes Rhein-land-Pfalz an. Das Seminar besteht aus theoretischem In-put, Gruppendiskussion und praktischen Übungen. Refe-rentin ist Alexandra Stöhr. Das Seminar „Die Welle der Veränderung reiten – mit neuem Denken und mentaler Stärke Zukunft gestalten“ be-schäftigt sich mit Verände-rung im Allgemeinen und wie damit im Konkreten umgegan-gen werden kann. Alte Muster

„Die Welle der Veränderung reiten – mit neuem Denken und mentaler Stärke Zukunft gestalten“

im Luftbild jeweils gelb mar-kiert.

Bis zur Fertigstellung des neu-en Parkplatzes im Oktober 2020 verschärft sich die Park-situation weiter. Die Lehrkräf-te und Bediensteten der bei-den Schulen müssen sich den Schulhof der BBS teilen. Die Schüler können nur noch den städtischen Schotterparkplatz an der BBS nutzen und wegen der dort geringen Kapazitäten auch Parkplätze im Gewerbe-gebiet oberhalb der Cusanus-straße in Anspruch nehmen.Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis für die Be-einträchtigungen im Zuge der Baumaßnahme.

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Verkehrsbeschränkungen durch Parkplatzbau an der BBS Bernkastel-Kues

funktionieren nicht mehr. Agi-lität, Selbstorganisation, Re-silienz und Umgang mit Ver-änderungen lassen sich nicht einfach verordnen: Wir müs-sen lernen vollständig neu zu denken und zu handeln:Anmeldungen bei der VHS Wittlich Stadt und Land, Tel.: 06571 107-139, E-Mail: [email protected], direkt über die Internetseite htt-ps://vhs-wittlich.de/ oder bei Gabriele Kretz, Tel.: 06571 14-2255, E-Mail: [email protected].

weg entlang dem Schwimm-bad/Sportplatz. Die Wege sind

Voraussichtlich noch vor den Sommerferien wird mit den Bauarbeiten zur Errichtung eines Parkplatzes an der BBS Bernkastel-Kues und dem Aus-bau der Bornwiese begonnen.Kurz nach Beginn der Bauar-beiten wird auch der Wende-hammer an der BBS und Burg-Landshut-Schule nicht mehr zur Verfügung stehen (siehe Foto), so dass die Busse die Schüler zum Peter-Kremer-Weg befördern. Von dort ist der Fußweg entlang der Groß-sporthalle zur BBS zu nutzen. Die Schüler der Burg-Lands-hut-Schule nutzen den Fuß-

Für alle Vorschulkinder, die gerne auch schon am Lese-sommer teilnehmen würden, startet die Stadt- und Kreis-ergänzungsbücherei Wittlich eine neue Initiative: den Vor-Lesesommer. Er läuft parallel zum Lesesommer, also vom 22. Juni bis 22. August.Eltern können ihre 5- bis 6-jährigen Kinder ab sofort zum Vor-Lesesommer anmel-den. Ab dem 22. Juni wer-den Bilderbücher oder Vor-

lesebücher ausgeliehen; dazu gibt es eine Malvorla-ge. Zuhause sind dann die Vorleser dran: Mama, Papa, Oma, Opa, ältere Geschwi-ster und andere Verwand-te oder Freunde lesen ihrem Vorschulkind vor. Dieses malt

Vor-Lesesommer für 5- bis 6-jährige Kinderein Bild zu seiner Lieblings-geschichte und gibt es in der Bücherei ab. Dort werden alle Bilder ausgestellt und die jungen Künstler erhalten eine Urkunde. Ursprünglich war für die teilnehmenden Kinder in diesem Jahr darü-ber hinaus eine Theaterver-anstaltung geplant. Es kann sein, dass dieser Termin ins nächste Jahr verschoben werden muss; die Eintritts-karten behalten aber ihre

Gültigkeit.Die Stadt- und Kreisergän-zungsbücherei Wittlich freut sich auf zahlreiche Vor-lese-Teams: Gibt es doch kaum eine schönere Art, das Sprachgefühl von Kindern zu stärken, Fantasie und Wissen zu fördern – und sich dabei gleichzeitig ganz nah zu sein und gemeinsam Freude an spannenden, lustigen oder verträumten Geschichten zu haben.