Kreisnachrichten - Bernkastel-Wittlich · rung des kreisweiten Solarka-tasters, das gemeinsam mit...

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Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten: Kreisverwaltung Bernkastel-Wilich Posach 1420, 54504 Wilich Ansprechpartner: Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten @Bernkastel-Wilich.de Kreisnachrichten Informaonen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wilich (Fortsetzung auf Seite 2) Ausgabe 48/2019 Kundenorienert - Innovav - Wirtschaſtlich Dienstag, 26.11.2019 Solarstrom lohnt sich wieder! „Solarstrom lohnt sich wie- der! Besonders für Gewerbe- betriebe.“ - Das war das Fa- zit einer Veranstaltung der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wilich in Kooperaon mit der Sparkasse Mielmo- sel – Eifel Mosel Hunsrück in Bernkastel-Kues. Besonders Gewerbebetriebe waren an- gesprochen, denn ihre Dächer bieten ein großes Potenal für die Errichtung von Photovol- taikanlagen. Volker Knoe, Vorstand der Sparkasse Mielmosel – Ei- fel Mosel Hunsrück, begrüßte rund 45 Teilnehmer und zeigte sich erfreut, über die große Resonanz. Die Sparkasse un- terstützt das Thema Photo- voltaik schon seit Jahren unter anderem durch die Finanzie- rung des kreisweiten Solarka- tasters, das gemeinsam mit dem Landkreis Cochem-Zell bereits 2011 online ging. Zu- dem steht die Sparkasse auch als Partner bei der Finanzie- rung einer solchen Anlage be- reit, sowohl für den Gewerbe- als auch für den Privatkunden. Landrat Gregor Eibes griff in seinem Grußwort den Ti- tel der Veranstaltung auf und zeigte sich überzeugt, dass in der Photovoltaik noch ein großes Potenal stecke, was akviert werden müsse. So komme man dem Ziel der En- ergiewende schneller näher. Leider sei der Ausbau der er- neuerbaren Energien in den letzten Jahren jedoch durch das Zurückfahren der Einspei- severgütung und den Anseg der EEG-Umlage ins Stocken geraten und habe zum Nieder- gang der Photovoltaikbranche in Deutschland geführt. „Trotz dieser Rahmenbedingungen ist es aber nach wie vor loh- nend, Photovoltaik auszubau- en, um die Erzeugung rege- neraver Energien und damit den Klimaschutz nachhalg zu unterstützen“, erklärte Eibes. Um die Bevölkerung zum The- ma zu sensibilisieren und zu informieren gibt es unter der Internetadresse www.so- lar.bernkastel-wilich.de ein kreisweites Solarkataster, das von Stephan von St. Vith von der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wilich präsenert wur- de. In vier einfachen Schrien kann man dort das Solarpo- tenal seiner Dachfläche ein- sehen. Durch Eingabe einiger Daten, wie zum Beispiel dem jährlichen Stromverbrauch und der gewünschten Anla- gengröße, lassen sich durch eine Wirtschaſtlichkeitsbe- rechnung innerhalb von Minu- ten das Potenal der eigenen Dachfläche für die nächsten 20 Jahre errechnen. Auch die Kombinaon mit einer Solar- thermieanlage oder einem Baeriespeicher kann berück- sichgt werden. Man erhält also schnell einen Anhalts- punkt darüber, ob und unter welchen Bedingungen sich eine Anlage auf dem eigenen Dach lohnt. Chrisan Synwoldt von der En- ergieagentur Rheinland-Pfalz ging in seinem Vortrag auf die Entwicklung des Strompreises, die Kosten der Solarstromer- zeugung und die rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Er stellte anschaulich die Wirt- schaſtlichkeit von Photovol- taik dar, indem er die Kosten für den Eigenstromverbrauch in Bezug zum immer weiter steigenden Strompreis setzte. In den meisten Fällen würde sich ein hoher Eigenstromver- brauch lohnen und zu einer Er- sparnis beim Strombezug füh- ren, allerdings müsse man ein paar rechtliche Fallstricke be- achten, wie beispielsweise die sogenannte Personenidentät zwischen Stromerzeuger und Stromabnehmer, weil anson- sten eine anteilige oder sogar volle EEG-Umlage zu entrich- ten ist, die den Ertrag wieder wesentlich schmälern kann. Aber auch er kam zum Fazit, dass sich die Erzeugung von Solarstrom in den allermei- sten Fällen lohnt und man sich deshalb mit dem Thema be- fassen solle. Anschließend erläuterte And- re Steffens, Geschäſtsführer der Firma WiSolar aus Kaisers- esch, der seit 12 Jahren Pho- tovoltaikanlagen für Gewerbe, Handel Industrie und Logisk realisiert, anhand eines kon- kreten Beispiels, wie loh- Volker Knoe, Vorstand Sparkasse Mielmosel – EMH, And- re Steffens, Firma WiSolar, Stephan von St. Vith, Kreisverwal- tung Bernkastel-Wilich, Rainer van den Bosch, Energiewende Hunsrück-Mosel EG, Landrat Gregor Eibes, Chrisan Synwoldt, Energieagentur Rheinland-Pfalz, Rainer Plein, Vertriebsleiter Gewerbliche Kunden, Sparkasse Mielmosel – EMH Foto: Sparkasse Mielmosel - EMH

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Verantwortlich für den Inhalt

der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung

Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420,

54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter,

Tel.: 06571/142205

Telefax: 06571/1442205

E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

KreisnachrichtenInformationen und öffentliche Bekanntmachungen

der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

(Fortsetzung auf Seite 2)

Ausgabe 48/2019 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 26.11.2019

Solarstrom lohnt sich wieder!„Solarstrom lohnt sich wie-der! Besonders für Gewerbe-betriebe.“ - Das war das Fa-zit einer Veranstaltung der Kreisverwaltung Bernka-stel-Wittlich in Kooperation mit der Sparkasse Mittelmo-sel – Eifel Mosel Hunsrück in Bernkastel-Kues. Besonders Gewerbebetriebe waren an-gesprochen, denn ihre Dächer bieten ein großes Potential für die Errichtung von Photovol-taikanlagen.Volker Knotte, Vorstand der Sparkasse Mittelmosel – Ei-fel Mosel Hunsrück, begrüßte rund 45 Teilnehmer und zeigte sich erfreut, über die große Resonanz. Die Sparkasse un-terstützt das Thema Photo-voltaik schon seit Jahren unter anderem durch die Finanzie-rung des kreisweiten Solarka-tasters, das gemeinsam mit dem Landkreis Cochem-Zell bereits 2011 online ging. Zu-dem steht die Sparkasse auch als Partner bei der Finanzie-rung einer solchen Anlage be-reit, sowohl für den Gewerbe- als auch für den Privatkunden.

Landrat Gregor Eibes griff in seinem Grußwort den Ti-tel der Veranstaltung auf und zeigte sich überzeugt, dass in der Photovoltaik noch ein großes Potential stecke, was aktiviert werden müsse. So komme man dem Ziel der En-ergiewende schneller näher. Leider sei der Ausbau der er-neuerbaren Energien in den letzten Jahren jedoch durch das Zurückfahren der Einspei-severgütung und den Anstieg der EEG-Umlage ins Stocken geraten und habe zum Nieder-gang der Photovoltaikbranche in Deutschland geführt. „Trotz dieser Rahmenbedingungen ist es aber nach wie vor loh-nend, Photovoltaik auszubau-en, um die Erzeugung rege-nerativer Energien und damit den Klimaschutz nachhaltig zu unterstützen“, erklärte Eibes.

Um die Bevölkerung zum The-ma zu sensibilisieren und zu informieren gibt es unter der Internetadresse www.so-lar.bernkastel-wittlich.de ein kreisweites Solarkataster, das von Stephan von St. Vith von der Kreisverwaltung Bernka-stel-Wittlich präsentiert wur-de. In vier einfachen Schritten kann man dort das Solarpo-tential seiner Dachfläche ein-sehen. Durch Eingabe einiger Daten, wie zum Beispiel dem jährlichen Stromverbrauch und der gewünschten Anla-gengröße, lassen sich durch eine Wirtschaftlichkeitsbe-rechnung innerhalb von Minu-ten das Potential der eigenen Dachfläche für die nächsten 20 Jahre errechnen. Auch die Kombination mit einer Solar-thermieanlage oder einem Batteriespeicher kann berück-

sichtigt werden. Man erhält also schnell einen Anhalts-punkt darüber, ob und unter welchen Bedingungen sich eine Anlage auf dem eigenen Dach lohnt.Christian Synwoldt von der En-ergieagentur Rheinland-Pfalz ging in seinem Vortrag auf die Entwicklung des Strompreises, die Kosten der Solarstromer-zeugung und die rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Er stellte anschaulich die Wirt-schaftlichkeit von Photovol-taik dar, indem er die Kosten für den Eigenstromverbrauch in Bezug zum immer weiter steigenden Strompreis setzte. In den meisten Fällen würde sich ein hoher Eigenstromver-brauch lohnen und zu einer Er-sparnis beim Strombezug füh-ren, allerdings müsse man ein paar rechtliche Fallstricke be-achten, wie beispielsweise die sogenannte Personenidentität zwischen Stromerzeuger und Stromabnehmer, weil anson-sten eine anteilige oder sogar volle EEG-Umlage zu entrich-ten ist, die den Ertrag wieder wesentlich schmälern kann. Aber auch er kam zum Fazit, dass sich die Erzeugung von Solarstrom in den allermei-sten Fällen lohnt und man sich deshalb mit dem Thema be-fassen solle.Anschließend erläuterte And-re Steffens, Geschäftsführer der Firma WiSolar aus Kaisers-esch, der seit 12 Jahren Pho-tovoltaikanlagen für Gewerbe, Handel Industrie und Logistik realisiert, anhand eines kon-kreten Beispiels, wie loh-

Volker Knotte, Vorstand Sparkasse Mittelmosel – EMH, And-re Steffens, Firma WiSolar, Stephan von St. Vith, Kreisverwal-tung Bernkastel-Wittlich, Rainer van den Bosch, Energiewende Hunsrück-Mosel EG, Landrat Gregor Eibes, Christian Synwoldt, Energieagentur Rheinland-Pfalz, Rainer Plein, Vertriebsleiter Gewerbliche Kunden, Sparkasse Mittelmosel – EMH Foto: Sparkasse Mittelmosel - EMH

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(Fortsetzung von Seite 1)

nend Photovoltaik sein kann. Ausgehend von der Annah-me, dass ein Gewerbebetrieb mit einem Jahresbedarf von 100.000 kWh/Jahr in 20 Jah-ren für den zu beziehenden Netzstrom mehr als eine hal-be Million Euro Energieko-sten aufbringen muss, wäre es sinnvoller, einen Teil davon in die Installation einer Pho-tovoltaikanlage zu investie-ren. So bleibt nach 20 Jahren ein Gewinn von etwa 190.000 Euro übrig, das heißt mehr als ein Drittel des Budgets, was

man in 20 Jahren für Netz-strom ausgegeben hätte, kann man einsparen, indem man ei-nen Teil des Budgets (im Bei-spiel sind es etwa 10 %) in eine Photovoltaikanlage investiert. Wichtig war auch sein Hin-weis, dass die Anlage nach 20 Jahren weiterhin Strom erzeu-gen kann und der Spareffekt sich deshalb noch fortsetzt, auch ohne Einspeisevergü-tung.Abschließend stellte Rainer van den Bosch die BürgerE-nergieGenossenschaft Ener-giewende Hunsrück-Mosel vor. Erst Anfang 2018 gegründet,

hat die Genossenschaft aktu-ell bereits 67 Mitglieder und Einlagen von 75.000 Euro. Ziel der Genossenschaft ist es, die Energiewende mit maximaler Bürgerbeteiligung selbst zu ge-stalten. Es wurden bereits acht Photovoltaikanlagen auf Pri-vathäusern, Gewerbebetrie-ben oder kommunalen Gebäu-den realisiert. Besonderheit dabei ist, dass die Genossen-schaft von der Beratung über die Planung und Beauftragung der Installation der Anlage al-les aus einer Hand anbieten kann und man seine Dachflä-che auch an die Genossen-

schaft verpachten kann, so dass man mit Installation und Betrieb nichts zu tun hat. Neu-estes Geschäftsfeld der Ge-nossenschaft, die ihren Sitz in Monzelfeld hat, ist ein E-Car-sharing. Hierzu wurden zwei E-Autos beschafft, die den Mit-gliedern beziehungsweise der Bevölkerung zur Miete zur Ver-fügung stehen. Ziel ist es, da-mit die nachhaltige Mobilität auf dem Land zu fördern und beim ein oder anderen ein Zweitauto einzusparen. Die Autos werden natürlich mit Solarstrom aus einer Anlage der Genossenschaft geladen.

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter

www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:================================================================Maring-Noviand Im Ehrlich Landwirtschaftsfläche 0,1215 haReil Auf Mulaierlei Landwirtschaftsfläche 0,1785 haReil unterm Mulaierhof Landwirtschaftsfläche 0,3002 haBäsch Trieschgarten 3 Gebäude- und Freifläche 0,3963 haBäsch Trieschgarten 5 Gebäude- und Freifläche 0,4570 haBäsch In der Dell Gebäude- und Freifläche 0,5474 haBäsch Aufm Geisenrech Gebäude- und Freifläche 0,5122 haReil In der Käll Landwirtschaftsfläche 0,1349 haReil In der Käll Landwirtschaftsfläche 0,3530 haReil In der Käll Landwirtschaftsfläche 0,3139 haReil Unten in der Burgerbach Landwirtschaftsfläche 0,1080 haVeldenz Im Stielgelter Landwirtschaftsfläche 0,1325 haAndel an der Steinrausch Landwirtschaftsfläche 0,1021 haAndel vor dem Neuberg Landwirtschaftsfläche 0,2041 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt-schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 06.12.2019 schriftlich mitzuteilen.

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs-zustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu-stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern-kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be-nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Dustin William Stürmerletzte bekannte Anschrift: 54497 Morbach, Hochwaldstraße 3aDatum und Aktenzeichen des Schrei-bens: 20.11.2019, Az: FB 21-CK 150598

Das Schriftstück kann von dem Be-troffenen oder auch durch eine be-vollmächtigte Person bei der Kreis-verwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 21 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen wer-den. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntma-chung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb von einem Monat nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Witt-lich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 20.11.08.2019Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichFachbereich 21 –Verkehr und Zulas-sung –

Kurfürstenstraße 1654516 WittlichIm Auftrag:gez. Christine Klaes

Öffentliche Bekanntmachung Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs-zustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu-stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern-kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be-nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur-fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge-gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.Betroffene/r: Thierry Brice Kouadjé Mbiatchouletzte bekannte Anschrift: 36037 Ful-da, Magdeburger Straße 77Datum und Aktenzeichen des Schrei-bens: vom 21.11.2019, Az.: 13-45-M-006767Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung wer-den Fristen in Gang gesetzt, nach de-ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner-halb von zwei Wochen nach Zustel-lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 21.11.2019Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich- Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -Kurfürstenstraße 1654516 WittlichIm Auftraggez. Beatrice Kettel

Öffentliche Ausschreibung nach VOL (Kurztext)

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Witt-lich beabsichtigt, einen Auftrag zur Beförderung einer Person mit Roll-stuhl zu einer Tageseinrichtung zu vergeben. Die Fahrt erfolgt täglich von Kleinich nach Bernkastel-Kues und zurück. Submissionstermin ist der 29.11.2019, 11:00 Uhr. Der de-taillierte Langtext der öffentlichen Ausschreibung kann im Internet un-ter www.bernkastel-wittlich.de/aus-schreibungen.html abgerufen wer-den.

Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichIm Auftrag: Andreas Müller

Öffentliche Ausschreibung nach VOL (Kurztext)

Die Berufsbildende Schule in Bernkastel-Kues in Trägerschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich be-absichtigt, einen Auftrag zur Liefe-rung von drei Induktionsherden mit je 4 Kochstellen à 3,5 kW für die BBS Bernkastel-Kues zu vergeben. Submis-sionstermin ist der 02.12.2019, 11:00 Uhr. Der detaillierte Langtext der öf-fentlichen Ausschreibung kann im Internet unter www.bernkastel-witt-lich.de/ausschreibungen.html abge-rufen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichIm Auftrag: Andreas Müller

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Die Musikschule des Land-kreises Bernkastel-Wittlich ist auch im Advent und an Weihnachten 2019 wieder zu Gast in der schönen Ka-pelle des Cusanusstifts in Bernkastel-Kues. An den Ad-ventssamstagen werden die jungen Musiker mit ihren Leh-rern jeweils um 15:30 Uhr

eine musikalische Einstim-mung auf die um 16:00 Uhr folgenden Adventsgottes-dienste spielen, die auch von den einzelnen Gruppen um-rahmt werden. Folgende En-sembles sind bei „Musik zum Advent im Stift“ zu hören:Samstag, 30. November, „Mu-sik für Blechbläser“ (Leitung:

Musik zum Advent im Cusanusstift

Am Samstag, dem 30. No-vember 2019, erfolgt die Ver-teilung der Abfall-Fibel 2020 an alle Haushalte und Fir-men. Die Zustellung der knapp 300.000 Fibeln erfolgt als Bei-lage in der Gratiszeitung Die Woch. Im Trierischen Volks-freund ist die Abfall-Fibel für Abonnenten bereits am Don-nerstag, 28. November als Bei-lage zu finden.Wer an diesen Tagen keine Abfall-Fibel erhalten hat, kann dies ab Montag, den 2. De-zember am Service-Telefon (0651 9491 414) reklamieren und erhält innerhalb von we-nigen Tagen die Fibel per Post.Die über 40-seitige Broschüre im handlichen Din A5-Format enthält neben einer Übersicht

der Abholtermine wichtige Informationen rund um das Thema Kreislaufwirtschaft. Im Vordergrund stehen in diesem Jahr die Abfallvermeidung und die Ressourcenschonung für künftige Generationen.Ergänzend zur Fibel besteht unter www.art-trier.de/kalen-der die Möglichkeit, sich einen individuellen Jahreskalender mit den Abfuhrterminen aus-zudrucken, den kostenlosen Email-Erinnerungsservice zu nutzen sowie die Abfuhrda-ten in den persönlichen, elek-tronischen Kalender zu im-portieren. Auch die A.R.T. App verfügt über eine Erin-nerungsfunktion, die die Abf-uhrtermine bequem per Push-Nachricht meldet.

Abfall-Fibel erscheint am 30. November

Das Gesangs-Ensemble „La Voce“ des Kreis-Chorver-bandes an der Musikschule des Landkreises Bernkastel-Wittlich ist am Samstag, dem 7. Dezember 2019 um 18:00 Uhr im Rahmen eines Ad-ventskonzertes zum 125-jäh-rigen Jubiläum des Gesangver-eins „Kleinich 1894“ zu Gast in der evangelischen Kirche in Kleinich. Neben „La Voce“ tre-ten der Frauenchor, der Män-nerchor und das Vokalquartett des GV-Kleinich unter Leitung von Olga Leikamp auf. Die Kla-vierbegleitung übernimmt Svetlana Peifer.Das Gesangs-Ensemble „La Voce“ besteht aus Kristina

Brixius, Stephanie Zang, Ingrid Wagner, Katrin Müller, Hans-Peter Weinand, Bernhard Föhr und Johannes Werling, die solistisch und im Ensem-ble (Duo, Terzett, Quartett) auftreten. Ihr breitgefächer-tes Repertoire umfasst tradi-

Gesangs-Ensemble „La Voce“ zu Gast beim Jubiläumskonzert

tionelle Bereiche der Vokal-musik (Renaissance, Barock, Klassik, Romantik, modernes Kunstlied) aber auch - und darin liegt der Schwerpunkt ihres musikalischen Schaffens, bekannte Musicalmelodien, Evergreens der 20er- und

30er-Jahre und Chanson.Neben zahlreichen Auftritten in der Region, hat sich das En-semble mit Konzerten unter anderem in der Rhein-Mosel-Halle Koblenz, im Kurfürst-lichen Palais Mainz, im Europa-parlament Brüssel und in der Friedrichstadtkirche in Berlin (Übergabe der Erntekrone der deutschen Landwirtschaft an den Bundespräsidenten Prof. Dr. Horst Köhler), einen Na-men gemacht.Die Leitung des Ensembles hat Ingrid Wagner, Gesangspäda-gogin an der Musikschule des Landkreises Bernkastel-Witt-lich. Der Eintritt zum Konzert ist frei.

Die Musikschule des Land-kreises Bernkastel-Witt-lich bietet ab Januar 2020 Schnupperkurse für Quer-flöte in Zeltingen-Rachtig, Bernkastel-Kues, Wittlich, Tra-ben-Trarbach und Klausen an.Dozentin ist Gerda Koppel-kamm-Martini, die ein musi-kalisches Hochschulstudium im Fach Querflöte absolviert und jahrelange Unterrichtser-fahrung hat. Zudem ist sie als Solistin, Kammer- und Orche-stermusikerin in der ganzen Region aktiv. Der Kurs findet bei ausrei-chender Beteiligung einmal pro Woche in Form eines Gruppenunterrichtes mit zwei bis vier Schülern statt. Er läuft von Januar bis Juni 2020. An-gesprochen sind Kinder ab acht Jahren. Für die Eltern ist

ein Eigenanteil von 25 Euro monatlich an die Musikschule zu zahlen. Ein Leihinstrument ist dabei für den Zeitraum des Kurses im Preis enthalten.Interessenten wenden sich bitte an die Geschäftsstel-le der Musikschule des Land-kreises Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571 14-2398, E-Mail: dor is .meier@bernkastel -wittlich.de um einen Termin zum Ausprobieren des Instru-mentes zu vereinbaren. Wei-tere Infos unter www.musik-schule.bernkastel-wittlich.de

Schnupperkurs für Querflöte

Frank Wilhelmi)Samstag, 7. Dezember, „O du stille Zeit“ mit einem Strei-cher-Ensemble (Leitung: Peter Mohrs)Samstag, 14. Dezember, „Ma-chet die Tore weit“ mit Quer-flöten (Ltg: Christiane Ehses)Samstag, 21. Dezember, „Bald nun ist Weihnachtszeit“ mit

Gesangsensemble (Leitung: Ingrid Wagner) Am 24. Dezember heißt es dann um 15:30 Uhr im Stift wieder „Kommet und höret der Sayten Klang“. Ein Strei-cher-Ensemble unter Leitung von Kajo Lejeune stimmt auf den Heilig Abend-Gottes-dienst im Cusanusstift ein.

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Besuchen Sie uns im Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

StellenausschreibungDie Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenorien-tiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienstleis-tungsunternehmen bietet zum 01. Februar 2020 folgende Stelle an:

Lebensmittelkontrolle (m/w/d) für den FB 32 – Veterinäramt, Landwirtschaft und Weinbau

- Vollzeit, EG 9a TVöD, unbefristet -

Ihr Profil (Auszug):• Eine abgeschlossene Ausbildung zum

Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin• Verständliche und zielorientierte Gesprächsführung• Entscheidungssicherheit und konsequente Vertretung

der eigenen Position• Körperliche Mobilität, da die überwachungspflichtigen

Betriebe nicht immer barrierefrei sind

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unterhttp://www.bernkastel-wittlich.de/stellenangebote.html.

Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 08.12.2019 erbeten an: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 02 – Personal, Organisation und IT, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, E-Mail: [email protected]

StellenausschreibungDie Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenorien-tiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienstleis-tungsunternehmen bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle an:

Sachbearbeitung (m/w/d)im Fachbereich 31 – Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe- Teilzeit (80%), A 10 LBes0 / E 9b TVöD, unbefristet -

Ihr Profil (Auszug):• Abgelegte Laufbahnprüfung für das dritte Einstiegsamt

Fachrichtung Verwaltung und Finanzen, Studiengang Verwaltung, bzw. die 2. Prüfung (Verwaltungsfachwirt/in)

• Fachliche (praktische u./o. theoretische) Kenntnisse im SGB I, SGB X und SGB XII

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unterhttp://www.bernkastel-wittlich.de/stellenangebote.html.

Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 06.12.2019 erbeten an: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 02 – Personal, Organisation und IT,Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, E-Mail: [email protected]

sucht. In zweieinhalb Jahren wurden ihm jeweils samstags, neben seiner beruflichen Tä-tigkeit bei der Bitburger Brau-erei, hier die nötigen fach- theoretischen Inhalte vermit-telt, um die Prüfung als Lan-desbester abzuschließen. Da-mit gelang dies bereits zum wiederholten Male einem Teilnehmer des Kurses „In-dustriemeister Metall/IHK“, der seinen Vorbereitungskurs im Überbetrieblichen Ausbil-dungszentrum (ÜAZ-Wittlich) absolviert hatte.Aktuell laufen weitere Wei-terbildungskurse der IHK Tri-er im ÜAZ-Wittlich. Bereits am 11. Januar 2020 ist ein neuer Kurs für Geprüfte In-dustriemeister Fachrichtung Elektrotechnik geplant. An-meldungen sind hier noch möglich. Nähere Informati-onen zu diesem, wie zu wei-teren Kursangeboten erhal-ten Interessenten im Internet unter www.ihk-trier.de, bzw. direkt bei Ellen Vespermann, Tel.: 0651 9777756, E-Mail [email protected].

IHK ehrt die Landesbesten in der Höheren Berufsbildung

In insgesamt 30 Prüfungs-feldern der Höheren Be-rufsbildung wurden am 13.11.2019 die Auszeich-nungen für die landesbesten Teilnehmer durch die Arbeits-gemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern feierlich im historischen Saalbau des Frankfurter Hofes in Main übergeben. Persönlich übergaben Dr. En-gelbert Günster, Präsident der IHK Rheinhessen gemein-sam mit Staatssekretärin Da-niela Schmitt an 15 Absolven-tinnen und 19 Absolventen in 30 verschiedenen Fachrich-tungen ihre Auszeichnungen als „Landesbeste“. Wirt-schaftsstaatssekretärin Für den Kammerbezirk Trier wurde neben weiteren Teil-nehmern auch Matthias Gö-dert als Geprüfter Industrie-meister Fachrichtung Metall geehrt. Gödert hatte den Vorbereitungskurs auf sei-ne Prüfung im Überbetrieb-lichen Ausbildungszentrum in Wittlich (ÜAZ-Wittlich) be-

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Anlässlich der vierten landes-weiten Demografiewoche, die vom 4. bis 11. November 2019 stattfand, konnten ehrenamt-liche Initiativen ihre Projekte zur Gestaltung des demogra-fischen Wandels präsentieren. Diese Chance nutzten auch die Ehrenamtagentur Bernkastel-Wittlich mit ihren SeniorTrai-nern, die Caritas-Begegnungs-stätte Wittlich, die Projekte „Zu Hause alt werden“ und „Zukunfts-Check Dorf“, die

Stabstelle Kreisentwicklung und die Servicestelle Freiwilli-ges Engagement der Kreisver-waltung Bernkastel-Wittlich. Mit einem Informationsstand in der Wittlicher Schlossgale-rie stellten sie ihre Arbeit im Kontext des demografischen Wandels dar. Dieses Informa-tionsangebot stieß auf reges Interesse und gute Resonanz bei der Bevölkerung, worüber sich die Kooperationspartner freuten.

Infostand anlässlich der vierten Demografiewoche

Führerscheine müssen in den nächsten Jahren getauscht werden

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in den näch-sten Jahren gegen einen neu-en EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist ein EU-einheitliches und fälschungssicheres Führer-scheindokument. Die Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, welches eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt. Es ist kein er-neuter Führerscheintest oder eine erneute Prüfung vorge-sehen.

Wann muss ge-tauscht werden?

Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt

wurden (grauer oder rosa Pa-pierführerschein), müssen je nach Geburtsjahr des Füh-rerscheininhabers zu unter-schiedlichen Zeitpunkten ge-tauscht werden:• vor 1953: 19.01.2033• 1953 – 1958 19.01.2022• 1959 – 1964 19.01.2023• 1965 – 1970 19.01.2024• 1971 oder später: 19.01.2025Führerscheine, die ab 01.01.1999 und bis zum 18.01.2013 ausgestellt wur-den müssen je nach Ausstel-lungsjahr des Kartenführer-scheins zu unterschiedlichen Zeitpunkten getauscht wer-den:1999 – 2001 19.01.20262002 – 2004 19.01.20272005 – 2007 19.01.20282008 19.01.20292009 19.01.20302010 19.01.2031

2011 19.01.20322012 – 18.01.2013 19.01.2033

Kann bereits jetzt getauscht werden?

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jeder-zeit, also auch vor dem fest-geschriebenen Datum, mög-lich. Aufgrund der Grenznähe zu Luxemburg, Belgien und Frankreich wird empfohlen, den Papierführerschein be-reits jetzt in einen EU-Führer-schein zu tauschen, da hier bereits entsprechende Strafen von Seiten der Polizei im euro-päischen Ausland zu verzeich-nen sind.

Wo kann der neue Kartenführerschein beantragt werden?

Der Umtausch kann während der Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle der Kreis-verwaltung in Wittlich, außer-halb der Öffnungszeiten bei der Bürgerberatung der Kreis-verwaltung in Wittlich oder bei der zuständigen Verbands-gemeinde in Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach, der Außenstelle Kröv, der Außenstelle Manderscheid der Verbandsgemeindever-waltung Wittlich- Land oder der Gemeindeverwaltung in Morbach beantragt werden.Eine persönliche Vorsprache bei der Behörde ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift, welche auf den Führerschein gedruckt wird, erforderlich.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Mitzubringen sind der vor-handenen Führerschein, ein biometrisches Passbild und ein gültiges Ausweisdoku-ment, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung. Wenn der Papierführerschein nicht

in Wittlich ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine Kartei-karteikartenabschrift der aus-stellenden Führerscheinstelle benötigt. Um die Ausstellung des EU-Führerscheins zu be-schleunigen, können Antrag-steller die Ausstellungsbehör-de ihres Führerscheins vorab telefonisch um die Übersen-dung der Daten an die Führer-scheinstelle in Wittlich bitten. Die Gebühr für den EU-Kar-tenführerschein beträgt 29,10 Euro.

Eigenes Handeln ist erforderlich

Führerscheininhaber werden nicht individuell über die Fäl-ligkeit des Umtauschs infor-miert. Somit ist ein Handeln im eigenen Interesse erfor-derlich. Wer nach Ablauf der Umtauschfristen noch einen alten Führerschein vorweist, dem drohen 10 Euro Verwar-nungsgeld in Deutschland. Im europäischen Ausland können deutlich höhere Geldstrafen drohen.

Ihre Ansprechpartner

Die Mitarbeiter der Führer-scheinstelle der Kreisverwal-tung Bernkastel-Wittlich hel-fen gerne weiter:• Jörg Goller, Tel.: 06571

14-2232, E-Mail: [email protected]

• Mechthild Hennen, Tel.: 06571 14-2334, E-Mail: [email protected]

• Renate Hock, Tel.: 06571 14-2473, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen finden Interessierte auch auf der In-ternetseite www.bernkastel-wittlich.de unter dem Suchbe-griff Fahrerlaubnisse.