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KRIEG IN DER GESCHICHTE

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KRIEG IN DER GESCHICHTE(KRiG)

HERAUSGEGEBEN VON

STIG FÖRSTER · BERNHARD R. KROENER · BERND WEGNER · MICHAEL WERNER

BAND 88

FLIEGERLYNCHJUSTIZ

Gewalt gegen abgeschossene alliierte Flugzeugbesatzungen 1943-1945

FERDINAND SCHÖNINGH

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FERDINAND SCHÖNINGH

Georg Hoffmann

FliegerlynchjustizGewalt gegen abgeschossene alliierte

Flugzeugbesatzungen 1943-1945

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Gedruckt mit Unterstützung von Stadt Graz-Kulturamt, Karl-Franzens-Universität Graz, Bundesmi-nisterium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft / Doktorandenkolleg der Andrássy Universität Budapest – Forschungsförderung durch: Zukunftsfonds der Republik Österreich, Land Steiermark, Land Burgenland, Land Tirol, Stadt Graz, Karl-Franzens-Universität Graz, Dietrich W. Botstiber Foundation und dem Land Niederösterreich

Der Autor: Mag. phil. Dr. phil. Georg Hoffmann, Institut für Geschichte (Zeitgeschichte) der Karl-Franzens-Universität Graz

Titelbilder: Oben: US-Bomber der 15th USAAF über Salzburg (NARA) Unten: Ein Angehöriger der US-Besatzung von Raymond S. Scranton bei seiner Fest-

nahme in Wiener Neustadt am 10. Mai 1944 (Sammlung Markus Reisner)

Reihensignet: Collage unter Verwendung eines Photos von John Heartfield.© The Heartfield Community of Heirs/VG Bild-Kunst, Bonn 1998.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

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© 2015 Ferdinand Schöningh, Paderborn(Verlag Ferdinand Schöningh GmbH & Co. KG, Jühenplatz 1, D-33098 Paderborn)

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Umschlaggestaltung: Evelyn Ziegler, MünchenHerstellung: Ferdinand Schöningh GmbH & Co. KG, Paderborn

E-Book ISBN 978-3-657-78137-9ISBN der Printausgabe 978-3-506-78137-6

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INHALT

VORWORT ZUR REIHE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

DANKSAGUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

1 STRATEGISCHER LUFTKRIEG – RAUM, WAHRNEHMUNGEN UND REAKTIONEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

1.1 Bombenkrieg im Süden: die räumliche Dimension. . . . . . . . . . . . . . 44 Die »Operation Juggler« und der Aufbau der Südfront. . . . . . . . . . 49 Phasen des Bombenkriegs bis Oktober 1944. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 »Entfesselung« und Kriegsende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 1.2 Wahrnehmungen des Luftkrieges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Wahrnehmungen und Darstellungen in der Anfangsphase . . . . . . . 62 »Unter Bomben« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 »Alltag unter Bomben« – Briefe aus Graz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Wahrnehmungen und Befürchtungen des NS-Regimes . . . . . . . . . . 81 1.3 Reaktionen oder: Die Erfindung einer Gemeinschaft. . . . . . . . . . . . 84 Luftschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Opferfürsorge und »Hilfsgemeinschaft« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Sinngebung und Inszenierung des Todes im Bombenkrieg . . . . . . . 102 1.4 »Bombenterror« – (Um-)Deutungen der NS-Propaganda. . . . . . . . 108 Das Bild des »Anglo-amerikanischen Bombenterrors« . . . . . . . . . . 110 Die Wanderausstellung »Der Luftterror« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Rollendefinitionen: »Bombenkämpfer« und »Kämpfer

im Luftschutz« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121

2 »TERRORFLIEGER« – PERSON UND LUFTKRIEG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127

2.1 Luftkrieg, Abschuss und Raum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Phasen und Dynamiken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 Geografische Dimensionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 2.2 Gefangennahme und Gefangenschaft im Bombenkrieg . . . . . . . . . . 139 Aufgriff und unmittelbare Reaktionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Kriegsgefangenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 2.3 Feindbilder und Deutungen der NS-Propaganda . . . . . . . . . . . . . . . 149 Die Schaffung eines Feindbildes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 Der »Murder Inc.-Fall« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152

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Inhalt 6

3 GEWALTIMPULSE UND STEUERUNGSMECHANISMEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155

3.1 »Vergeltung« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 Eine Politik der Ankündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 »Gegenterror« durch »Vergeltungswaffen« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 3.2 Die propagandistische Anbahnung öffentlicher Gewalt. . . . . . . . . . 161 Überlegungen zu Schauprozessen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Erste Gewaltaufrufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 3.3 Beschlüsse und Befehle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 Die Freigabe von Gewalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 »Lynchjustiz als Regel« – der Beschluss vom 6. Juni 1944 . . . . . . . . 170 Der Flieger-Befehl August Eigrubers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Die Einbindung des Volkssturmes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Ausformung und Absicht der »Fliegerlynchjustiz« . . . . . . . . . . . . . 175

4 VERBRECHENSDIMENSIONEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177

4.1 Phasen der »Fliegerlynchjustiz« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Die Entstehung von Gewalt (Jahreswechsel 1943/44) . . . . . . . . . . . 180 Erste Übergriffe in Ungarn (Frühjahr 1944) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Gesteuerte »Fliegerlynchjustiz« (Sommer 1944). . . . . . . . . . . . . . . . 188 Eskalation und vorläufiger Höhepunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 Abklingen der Gewalt (Sommer/Herbst 1944) . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 »Fliegerlynchjustiz« durch den Volkssturm (Herbst/Winter 1944). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Scheinbares Abklingen der Gewalt (Frühjahr 1945) . . . . . . . . . . . . . 221 Neuerlicher Ausbruch und Höhepunkt der Gewalt (Februar/März 1945) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 Letzte Gewaltausbrüche und Kriegsende (April/Mai 1945) . . . . . . 228 4.2 Räumliche Aspekte der Gewalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 4.3 Situationen und Fallstudien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 Graz – Zentrale Verbrechenssteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 Linz – Regionale Entwicklung von Gewalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 Bodajk – »Fliegermorde« an der ungarischen Front . . . . . . . . . . . . . 259 Verbrechen beim Einsatz von Suchtrupps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Durch NS-Organisationen gesteuerte Verbrechen . . . . . . . . . . . . . . 279 Rassistisch motivierte »Lynchjustiz« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292

5 TÄTER UND AKTEURE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298

5.1 Das Bild des Täters/der Täterin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303 Das Narrativ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 »Fliegerlynchjustiz« als vermeintliche Gemeinschaftstat . . . . . . . . . 305 Feindbilder und Legitimationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307

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7 Inhalt

5.2 Tat- und Täter-Muster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310 Tatmuster. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 Steurer und Mittler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315 Initiierung von Gewalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318 Täter versus Bystander. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321 Menschenmengen und der »Bystander«-Effekt . . . . . . . . . . . . . . . . 323 Täter- und Täterinnen-Typologien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329 5.3 Situationen und Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 Wilhelm Schweitzer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 Franz und Markus Lienhart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 Karl Oirer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346 Fritz Jocher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 Josef Hangöbl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 Roman Wintschnig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 Fritz Thaler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363

6 NACHBETRACHTUNG UND ERGEBNISSE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366

6.1 Aufarbeitung und Erinnerung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 Die Justiz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 Erinnerungskonflikte und Erinnerungszeichen. . . . . . . . . . . . . . . . . 370 6.2 »Fliegerlynchjustiz« und Bombenkrieg – Ein Fazit . . . . . . . . . . . . . 374 Bombenkrieg und Gemeinschaften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375 Feindbildkonstrukt und Gewalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 Verbrechen, Täter und Täterinnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379

ANHANG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385

Quellenverzeichnis und Bibliografie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387

Bildnachweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 418

Orts- und Personenregister. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419

Orte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419 Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423

***

Bildteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nach S. 208

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FALLSTUDIEN

I Übergriffe und Erniedrigung bei Trieben (2.4.1944) . . . . . . . . . . . . . 184 II Erste Übergriffe in Ungarn (13.4.1944) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 III Fliegermarsch von Wien (25.5.1944) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 IV Selbstjustiz in Salzburg (9.6.1944) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 V Massenhysterie und Gewalt in Sárvár (26.6.1944) . . . . . . . . . . . . . . . 193 VI Die Hinrichtung von Robert M. Hyde (16.7./11.8.1944) . . . . . . . . . . 198 VII Erschießung auf der Flucht in Frein/Mürz (23.8.1944) . . . . . . . . . . . 206 VIII Der Fliegermord von Wald an der Save (22.11.1944) . . . . . . . . . . . . . 215 IX Der Zwischenfall von Graz-Thal (25.12.1944) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 X Mordbefehle in Frohnleiten (23.2.1945) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 XI Der Fliegermord von Wien (22.3.1945) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 XII Fliegermärsche durch Ober- u. Niederdonau (April 1945) . . . . . . . . 231 XIII Der Fliegermord von Graz-Straßgang (4.3.1945) . . . . . . . . . . . . . . . . 238 XIV Die Fliegermorde von St. Georgen/Gusen (25.7.1944) . . . . . . . . . . . 247 XV Der Fall Alois Grisl-Molln (25.7.1944) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 XVI Die Fliegermordfälle Linz und Perg (25.4.1945) . . . . . . . . . . . . . . . . 252 XVII Der Fall Jankuhn und Becker (21.2.1945) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 XVIII Der Fall Ney-Bakos (6.3.1945) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 XIX Der erste Fliegermord von Lamprechtshausen (16.11.1944) . . . . . . . 266 XX Der zweite Fliegermord von Lamprechtshausen/Oberndorf

(22.11.1944) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 XXI Der Fliegermord von Greifenburg-Ebenberg (16.11.1944) . . . . . . . . 273 XXII Der Fliegermord von Hieflau (23.3.1945) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 XXIII Der Fliegermord von Bleiburg (14.10.1944) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 XXIV Die Fliegermorde von Schützen am Gebirge (13./14.2.1945) . . . . . . 283 XXV Der Lentí-Fall und die Amerikaner-Schlägerei von Amstellen

(12.-20.3.1945) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 XXVI Der Tuskegee-Mord von Linz-Hörsching (3./4.4.1945) . . . . . . . . . . 293

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VORWORT ZUR REIHE

»Der Krieg ist nichts als die Fortsetzung der politischen Bestrebungen mit veränderten Mitteln. [...] Durch diesen Grundsatz wird die ganze Kriegsgeschichte verständlich, ohne ihn ist alles voll der größten Absurdität.« Mit diesen Sätzen umriss Carl von Clausewitz im Jahre 1827 sein Verständnis vom Krieg als historisches Phänomen. Er wandte sich damit gegen die zu seiner Zeit und leider auch später weit verbreitete Auffassung, wonach die Geschichte der Kriege in erster Linie aus militärischen Ope-rationen, aus Logistik, Gefechten und Schlachten, aus den Prinzipien von Strategie und Taktik bestünde. Für Clausewitz war Krieg hingegen immer und zu jeder Zeit ein Ausfluss der Politik, die ihn hervorbrachte. Krieg kann demnach nur aus den jeweili-gen politischen Verhältnissen heraus verstanden werden, besitzt er doch allenfalls eine eigene Grammatik, niemals jedoch eine eigene Logik.

Dieser Einschätzung des Verhältnisses von Krieg und Politik fühlt sich Krieg in der Geschichte grundsätzlich verpflichtet. Die Herausgeber legen also Wert darauf, bei der Untersuchung der Geschichte der Kriege den Blickwinkel nicht durch eine sogenannte militärimmanente Betrachtungsweise verengen zu lassen. Doch hat seit den Zeiten Clausewitz’ der Begriff des Politischen eine erhebliche Ausweitung er-fahren. Die moderne Historiographie beschäftigt sich nicht mehr nur mit Außen- und mit Innenpolitik, sondern auch mit der Geschichte von Gesellschaft, Wirtschaft und Technik, mit Kultur- und Mentalitätsgeschichte und, nicht zuletzt, mit der Ge-schichte der Beziehungen zwischen den Geschlechtern. All die diesen unterschied-lichen Gebieten eigenen Aspekte haben die Geschichte der Kriege maßgeblich mit-bestimmt. Die moderne historiographische Beschäftigung mit dem Phänomen Krieg kann deshalb nicht umhin, sich die methodologische Vielfalt der gegenwärtigen Geschichtswissenschaft zunutze zu machen. In diesem Sinne ist Krieg in der Ge-schichte offen für die unterschiedlichsten Ansätze in der Auseinandersetzung mit dem historischen Sujet.

Diese methodologische Offenheit bedeutet jedoch auch, dass Krieg im engeren Sinne nicht das alleinige Thema der Reihe sein kann. Die Vorbereitung und nachträg-liche »Verarbeitung« von Kriegen gehören genauso dazu wie der gesamte Komplex von Militär und Gesellschaft. Von der Mentalitäts- und Kulturgeschichte militärischer Gewaltanwendung bis hin zur Alltagsgeschichte von Soldaten und Zivilpersonen sol-len alle Bereiche einer modernen Militärgeschichte zu Wort kommen. Krieg in der Geschichte beinhaltet demnach auch Militär und Gesellschaft im Frieden.

Geschichte in unserem Verständnis umfasst den gesamten Bereich vergangener Rea-lität, soweit sie sich mit den Mitteln der Geschichtswissenschaft erfassen lässt. In diesem Sinne ist Krieg in der Geschichte (abgekürzte Zitierweise: KRiG) grundsätzlich für Studien zu allen historischen Epochen offen, vom Altertum bis unmittelbar an den Rand der Gegenwart. Darüber hinaus ist Geschichte für uns nicht nur die vergangene Realität des sogenannten Abendlandes. Krieg in der Geschichte bezieht sich deshalb auf Vorgänge und Zusammenhänge in allen historischen Epochen und auf allen Kon-

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tinenten. In dieser methodologischen und thematischen Offenheit hoffen wir den spezifischen Charakter unserer Reihe zu gewinnen.

Stig Förster Bernhard R. Kroener Bernd Wegner Michael Werner

Vorwort zur Reihe 10

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DANKSAGUNG

Dieses Buch ist das Endprodukt einer jahrelangen Recherche und Forschungsarbeit, aus der sich eine Reise entwickelte, die mich an die verschiedensten Orte und mit unzähligen Menschen auf der ganzen Welt in Kontakt gebracht hat. Ich bin dabei auf sehr persönliche Erinnerungen vieler Menschen und Familien gestoßen und bin dank-bar dafür, dass diese mit mir geteilt wurden. Mit diesem Buch versuche ich ein wenig davon zurückzugeben.

Dieses Buch wäre nicht zustande gekommen ohne jene Menschen, die mich auf meinem Weg begleitet, mich unterstützt und ermutigt haben. Mein Dank gilt dabei vor allem Dieter A. Binder ohne dessen Unterstützung, Geduld und Ratschlag dieses Projekt nicht realisierbar gewesen wäre. Zu nennen ist dabei auch besonders Heide-marie Uhl und Helmut Konrad. Ausgesprochener Dank gilt aber Nicole-Melanie Goll, die mich nicht nur bei meinen Forschungen praktisch und moralisch unterstützt hat, sondern ständig mit Rat und Tat zur Seite stand – und vor allem sehr geduldig war.

Dafür, dass sie ständig da waren, wenn ich Hilfe, Ratschlag oder Anregungen be-nötigte, möchte ich mich bedanken bei: Jerry Whiting, Becky Todd-York, Michael York, Markus Reisner, Ursula Mindler, Erika Regner, Philipp Lesiak, Wolfgang Hainzl, Maria Fanta, Johann und Brigitte Goll. Dank gilt auch meiner Familie, allen voran meinen Eltern und Geschwistern Axel und Karoline Hoffmann, Gertrud und Peter Faustmann, Barbara und Hannes Hoffmann, sowie meinen Freunden, die mich in den letzten Jahren nicht besonders häufig zu Gesicht bekommen haben. Darüber hinaus möchte ich mich bei John W. Boyer, Günther Bischof, Harald Heppner, Renate Pieper, Dietmar Süß, Friedrich Schrötter, Barbara Grimm, Edwin Pekovsek, Gerhard Schwei-ger, Eduard Staudinger, Gertraud Griessner, Richard Boylan, Sylvester Jackson, Erwin Schmidl, Siegfried Beer, Martin Polaschek, Marcus Carney, Thomas Buchner, Monika Sommer-Sieghart, Stefan Oláh, Hubertus Trauttenberg sowie bei meinen Arbeitskol-legen bedanken. Mein Dank gilt auch allen anderen, die an der Fertigstellung des Buches wichtigen Anteil hatten. Bei Elisabeth Klöckl-Stadler (zwiebelfisch.at) möch-te ich mich für das Korrektorat bedanken.

Besonderer Dank geht an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie an die Fakultät für Mitteleuropäische Studien an der Andrássy Uni-versität Budapest und dem dort eingerichteten Doktorandenkolleg, dem ich drei Jahre lang angehören durfte und ohne das die vorliegende Arbeit in dieser Form nicht zustan-de gekommen wäre. Dafür möchte ich mich auch bei Georg Kastner bedanken. Nicht zuletzt gilt der Dank auch allen Fördergebern, die das Projekt »Fliegerlynchjustiz« unterstützt, gefördert und finanziert haben, aus dem sich diese Studie entwickelt hat: dem Zukunftsfonds der Republik Österreich, der Botstiber Foundation, den Ländern Steiermark, Burgenland und Tirol, der Stadt Graz, der Geisteswissenschaftlichen Fakul-tät sowie dem Institut für Geschichte (Zeitgeschichte) der Karl-Franzens-Universität Graz und schließlich dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.

Graz, im Dezember 2014

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EINLEITUNG

In letzter Zeit haben wir oft die persönliche Bekanntschaft mit Amerikanern gemacht, die abgeschossen wurden. Sie sehen wie Landstreicher aus, zerlumpt und verbraucht, richtige Unterweltwesen, auch ihre Offiziere. Sie werden hier von wütenden Zivilisten getötet wie Hunde.1

Diese knappen Zeilen sind ein Auszug aus einem Brief, der im Sommer 1944 in Frank-reich von US-Soldaten bei einem Angehörigen der Waffen-SS gefunden wurde – ver-fasst von dessen Vater und abgesandt am 9. Juni 1944 in Wien.2 In diesem werden Vorgänge beschrieben, die sich offenbar nur wenige Tage zuvor in den Straßen der Stadt, unmittelbar nach einem Bombenangriff und dem Absturz eines US-Flugzeuges ereignet hatten. Es handelt sich dabei jedoch nicht nur um Schilderungen. Vielmehr wertet der Verfasser das Geschehen, interpretiert es im Rahmen seiner eigenen Vor-stellungen und versieht es mit einem deutlichen und scharf gezeichneten Feindbild, das als emotional geprägte Erklärungsmaske über die Situation gelegt wird.

Unabhängig vom Ort des Geschehens und der realen Beschaffenheit der beschrie-benen Situation, umreißen jene Zeilen ein spezifisches Gewaltphänomen, mit dem es im Kontext des Bombenkrieges gegen das nationalsozialistische Deutsche Reich ab dem Frühjahr, vor allem aber ab Juni 1944 offenbar überall zu rechnen galt: mit Über-griffen auf abgeschossene alliierte Flugzeugbesatzungen. Es schien dies ein kollektiver Reaktionsmechanismus zu sein, der sich innerhalb der Bevölkerung über die Perzep-tion von Gewalt und Zerstörung in den Bombardierungsgebieten aufbaute und dabei »Wut« und »Zorn« als Basis hatte. Bemerkenswert daran ist, dass diese Entwicklung offenbar auch Regionen erfasste, die – wie im Fall von Wien – bis Juni 1944 nur am Rande in den Luftkrieg integriert waren.3 Es handelte sich also um ein großflächig und vor allem im gesamten deutschen Einflussgebiet zeitgleich einsetzendes Phänomen.

Der Zeitpunkt dieser Schilderungen ist dabei keineswegs ein Zufall. Vielmehr spie-gelte gerade dieser eine sehr spezifische Entwicklung – war doch der Bombenkrieg im Frühjahr 1944 in eine entscheidende und gleichzeitig neuralgische Phase getreten. Seit der zweiten Hälfte des Jahres 1943 hatte sich dieser auf große Teile des nationalsozia-listischen Einflussgebietes ausgeweitet und dabei erheblich an Intensität zugenom-men. Ganze Großstädte, wie vor allem Hamburg waren in Schutt und Asche gelegt, humanitäre Katastrophen mit abertausend Todesopfern sowie Flüchtlingsbewegungen

1 War Crimes & Criminals Information, 7.12.1944, NARA, RG 549/290/59/19/2-3, Bx. 4, Case 5-15. Im Akt hat sich nur die englische Übersetzung des Briefes erhalten: »Lately we have often made the personal acquaintance of Americans who were shot down. They look just like vagabonds, ragged and dissipated, regular underworld beings, also their officers. They are killed like dogs by the civi-lians here, out of rage«.

2 Gemäß den Feldpostnummern handelte es sich beim Empfänger um einen Angehörigen der 17. SS-Panzergrenadierdivision »Götz von Berlichingen«, während der Absender Dienst in einem Landesschützenzug der Luftwaffe in Wien versah. Vgl. War Crimes Branch Summary Work Sheet, 1.1.1945, ebd.

3 Die Stadt Wien hatte am 17. März 1944 den ersten Bombenangriff erlebt. Siehe: Ulrich, Luftkrieg, S. 13-15.

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ungeahnten Ausmaßes ausgelöst worden. Der Bombenkrieg war zur zentralen Kriegs-wahrnehmung eines Großteils der deutschen Bevölkerung geworden – eine Erfahrung, die nicht an entfernten Fronten, sondern im Inneren des Reiches gemacht wurde, die bald alles und jeden betraf. Im Spätherbst 1943 hatte sich der Luftkrieg zusehends in Richtung Berlin verlagert und war damit zum bestimmenden innenpolitischen Prob-lem des NS-Staates – zum »entscheidende[n] Thema«4, wie Joseph Goebbels es aus-drückte – geworden, auf das mit allen Mitteln und auf allen Ebenen reagiert wurde. Die Kriegswahrnehmung war damit nicht mehr nur durch das unmittelbare Erleben von Bombenangriffen geprägt, sondern auch durch die Forcierung von Gegenmaß-nahmen und Reaktionen darauf, einer entsprechenden Beeinflussung des Alltags sowie der Erzeugung und dem Transport spezifischer Bilder eines Krieges »im Inneren«.

Auf alliierter Seite war diese Entwicklung vor allem anhand einer deutlichen Ver-schärfung der nationalsozialistischen Rhetorik gegenüber alliierten Flugzeugbesat-zungen erkannt worden.5 Dies ließ insgesamt die Frage virulent werden, wie eine vom Bombenkrieg betroffene Bevölkerung, aber auch der NS-Staat auf Flugzeugbesatzun-gen reagieren würde, die über dem Inneren des Reiches abgeschossen wurden. Vor allem im Frühjahr 1944 reifte die Erkenntnis, dass die bisherige Luftkriegsstrategie nicht die erhofften Wirkungen nach sich zog. Eingehegt in Vorstellungen der Zwi-schenkriegszeit und integriert in das Konzept des »Morale Bombings« hatte man ge-rade aufgrund der erheblichen Zerstörungen mit einem Kollaps der gesellschaftlichen Strukturen und Ordnungen, einem Verfall der »Kriegsmoral« gerechnet.6 Doch gera-de die »Luftschlacht um Berlin« – von Goebbels zum »Endkampf« stilisiert – nährte die Erkenntnis, das sich »Wut« und »Zorn«, die sich innerhalb der betroffenen Bevöl-kerung aufzubauen schienen, nicht gegen das NS-Regime, sondern vielmehr gegen die Flugzeugbesatzungen als »Ausführende« des Bombenkrieges zu richten begannen. Das war freilich eine alarmierende Befürchtung – hatte doch alleine die USAAF bis Ende Mai 1944 bereits 43.000 Soldaten über deutsch kontrollierten Gebieten verloren.7

Im Rahmen dieser Erkenntnisse setzte sich so im Frühjahr 1944 schrittweise das Bild eines Gewaltphänomens zusammen, das kaum eingeschätzt werden konnte und das sich in erster Linie aus Vorstellungen und Deutungen sowie der Imagination eines gesamtgesellschaftlichen Verhaltens speiste. Dabei wurden von vornherein spezifische Bedeutungen eingeschrieben und vor allem ein unmittelbarer Wirkungszusammen-hang mit dem Bombenkrieg angenommen. Menschen, die Gewalt erlebt hatten, re-agierten also scheinbar mit Gewalt. Dieses Bild war äußerst wirkmächtig, schien doch die »Wut der Bevölkerung« und daraus abgeleitete »Rachetaten« angesichts des Leids und der Zerstörungen, die der Bombenkrieg nach sich zog, plausibel, nachvollziehbar und vor allem »verständlich« zu sein. »Rache« wurde dabei als »moralisch« akzeptier-te und vor allem kollektive Form der Reaktion gesehen, die der Entgrenzung des Bombenkrieges förmlich entgegengestellt wurde – eine Vorstellung, die noch heute existent ist und nie nachdrücklich hinterfragt wurde. Dabei entstand der Eindruck weit

4 Fröhlich, Tagebücher, Bd. 9, S. 399.5 Vgl. Survey of Enemy Propaganda in Relation to Air Matters, 01.08.1943–01.07.1944, TNA, AIR

20/4868.6 Dazu u. a. Harris, Bomber, S. 78 f.7 Siehe: USAAF, Office of Statistical Control, Army Air Force Statistical Digest World War II, Wa-

shington DC 1945, Table 35.

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verbreiteter Übergriffe eines »rasenden Mobs« und damit eines Massenphänomens, das also nicht von der möglicherweise gewalttätigen Prägung einzelner Personen ge-tragen wurde, sondern sich überall dort manifestierte, wo der Bombenkrieg seine Zerstörungswirkungen entfaltete.

Für die alliierten Behörden wurde diese Beschreibung zu einem Prototyp eines spezifischen Verbrechens, das fortan und vor allem nach Kriegsende unter dem Begriff »Lynching of Airmen«8 zusammengefasst und kategorisiert wurde. Bemerkenswert ist, dass es sich dabei keineswegs um eine britische oder amerikanische Wortschöpfung handelte, sondern um eine begriffliche Entlehnung aus der nationalsozialistischen Propaganda, die in diesem Zusammenhang bereits früh von »Volksjustiz«9 oder eben »Lynchjustiz«10 sprach. Hier wird ein weiteres Charakteristikum dieser Form der Gewaltverbrechen sichtbar: Der NS-Staat verschwieg diese keineswegs, sondern the-matisierte sie offen – ja propagierte sie förmlich. So erstaunt es auch nicht, dass sich entsprechende Schilderungen unverblümt in Briefen wiederfinden. Nur wenige Tage bevor das eingangs angesprochene Schreiben verfasst wurde, hatte Joseph Goebbels einer jubelnden Menschenmenge in Nürnberg zugerufen, dass er »diese Wut der Be-völkerung sehr gut verstehen [könne],«11 während in deutschen Tageszeitungen da-von gesprochen wurde, »abspringenden Piloten Gleiches mit Gleichem [zu] vergelten.«12

Die Begrifflichkeit des »Lynchens« war dabei bewusst gewählt und war durchaus Programm. So sollte ein direkter Konnex zu den Lynchmorden13 an der afro-ameri-kanischen Bevölkerung in den USA hergestellt werden, der medial immer wieder bemüht wurde.14 Dadurch sollte die Vorstellung einer selbstständig handelnden »Be-völkerung« transportiert werden, die angesichts spezifischer Umstände, das vor allem »moralisch« definierte »Recht« (daher »Lynchjustiz«) in die eigenen Hände nahm und sich – und das war das entscheidende Darstellungselement – gegen eine vermeintliche Bedrohung oder einen gemeinsamen Feind selbsttätig und im Kollektiv »zur Wehr« setzte. Entscheidend war dabei, dass die entstehende Gewalt als Resultat einer »Be-völkerungsbewegung« dargestellt wurde, die keineswegs auf staatlichen Maß- oder Einflussnahmen basierte, sondern Endprodukt einer Selbstmobilisierung und -radi-kalisierung zu sein schien.

Betrachtet man nun die Vorstellung der »Fliegerlynchjustiz« und bedenkt, dass diese in einer entscheidenden Phase des alliierten Luftkrieges gegen das Deutsche Reich entstand, so wird deutlich, dass wir es hier – unabhängig von der tatsächlichen Ausformung der Gewalt – mit einem hochgradig vordefinierten und in allen Elemen-ten konstruierten Bild zu tun haben. Die entsprechenden Zuschreibungen schienen

8 Siehe dazu: Lynching of Allied Airmen 9/12, TNA, WO 309/1979. 9 Volksjustiz gegen anglo-amerikanische Mörder, 30.5.1944, BArchB, NS 6/350.10 Behandlung der feindlichen Terrorflieger, 6.6.1944, BArch/MArch, RW 4/700.11 Heiber, Goebbels, Bd. 2, S. 336.12 Ein Wort zum feindlichen Luftterror, in: Neues Wiener Tagblatt, 78. Jg., Nr. 146, Wien 28.5.1944,

S. 1.13 Die Herkunft des Begriffs »Lynchen« ist nicht gänzlich geklärt. Allgemein wird angenommen, dass

sie auf den amerikanischen Unabhängigkeitskrieg und die Person Charles Lynch zurückgeht. Be-kannt wurde diese Bezeichnung aber vor allem durch die rassistischen Morde in den USA im 19. und 20. Jahrhundert. Siehe u. a.: Thurston, Lynching, S. 65-102.

14 Als Beispiel: »Ku-Klux-Klan«, in: Oberdonau-Zeitung, 7.(17.) Jg., Nr. 226, Linz 17.8.1944, S. 2.

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dabei so plausibel zu sein, dass sie als entscheidendes Motivgerüst der sogenannten »Fliegermorde« übernommen, in die Nachkriegszeit transportiert wurden und sich verfestigten. Auch der Versuch einer rechtlichen Aufarbeitung im Rahmen alliierter Nachkriegsprozesse scheiterte letztlich daran. Die Aufklärungsquoten blieben er-schreckend niedrig, es konnte kein konsistentes »Täter-« und »Täterinnen«-Bild er-stellt und damit letztlich das Gesamtphänomen »Fliegerlynchjustiz« nicht erfasst und durchdrungen werden.

Die Übergriffe auf alliierte Flieger blieben also in ihrem Kern rätselhaft und schie-nen sich nur über Rachegefühle im Gefolge des unmittelbaren Erlebens des Bomben-krieges erklären zu können. Dabei festigten sie sich als inhärenter Teil einer verstärk-ten Opferperspektive, die den Blickwinkel der deutschen, aber auch der österreichischen sowie ungarischen Nachkriegs-Öffentlichkeit auf den Bombenkrieg dominierte. Hier erschien die »Fliegerlynchjustiz« nicht als spezifisch nationalsozialistisches Verbre-chen, sondern als gewalttätige Reaktion, die »logisch« und »verständlich« sei, ange-sichts der Art und Weise, mit der der Luftkrieg geführt worden war.

Noch heute ist die »Fliegerlynchjustiz« ein gesellschaftliches Tabu, das – eingebet-tet in die Opferwahrnehmung des Bombenkrieges – ein hochemotionales und polari-sierendes Thema darstellt, dessen nähere Betrachtung an noch immer vorhandenen und seit der NS-Zeit nahezu ungebrochenen Wahrnehmungen rüttelt. Das verdeutlicht nicht nur die bislang großteils ausgebliebene wissenschaftliche Beschäftigung mit die-ser Thematik, sondern auch das weitgehende Fehlen von Erinnerungszeichen und Gedenkprozessen. An den wenigen Stellen, an denen diese dennoch einsetzten, wur-den und werden sie von Deutungskämpfen überlagert, die vor allem von einem weit-gehend fehlenden Bewusstsein getragen werden. Die »Fliegerlynchjustiz« hat dabei ein weiteres Charakteristikum aufzuweisen: sie war und ist trotz Tabuisierung gleich-zeitig auch »Common Knowledge« – ein Verbrechenstypus, der landläufig bekannt ist, der jedoch im Kontext des Bombenkrieges und seiner Wahrnehmung sowie Dar-stellung nicht als Unrecht empfunden wurde und vielfach noch immer nicht wird.

Nähert man sich nun dem Gewaltphänomen der »Fliegerlynchjustiz« vor dem Hintergrund des Bombenkrieges und unter Berücksichtigung der Prägung durch Nar-rative, Zu- und Einschreibungen, Deutungen und Einordnungen, so ist im Kern zu klären, wie sich dieses Phänomen konkret manifestierte und welche Funktion ihm innerhalb einer auf Krieg ausgerichteten Gesellschaft zukam. Dabei wurde bislang nie die Frage gestellt, weshalb der NS-Staat die »Fliegerlynchjustiz« derartig breit thema-tisierte und gesellschaftliche Gewalt innerhalb des Bombenkrieges freigab, wo ansons-ten jeder Aspekt des täglichen Lebens reglementiert und bis in die Luftschutzkeller hinein überwacht wurde. Welche Rolle spielte also gerade die »Fliegerlynchjustiz« im Kontext der Machtsicherung des NS-Staates unter Druck des alliierten Bombenkrie-ges? Was war die tatsächliche Ursache und der Auslöser dieser Gewalt? Definierten sich diese Gewaltexzesse möglicherweise nicht nur über die Ausformungen des Luft-krieges? Ist also das vorgegebene Motiv der »Rache« wirklich eine ausreichende Er-klärung? Die sehr spezifische Ausformung der »Fliegerlynchjustiz«-Verbrechen ist jedenfalls in diesem Kontext zu analysieren, um nicht nur beurteilen zu können, ob ein »Kollektiv« an einem vermeintlich gemeinsamen und vor allem greifbaren Feind »Rache« nahm, sondern auch, durch welche Mechanismen persönliche Gewalthemm-schwellen überschritten wurden. Einen Zugang hierzu zu finden, heißt, tief in die

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Verschränkung der Gesellschaft mit dem NS-Regime sowie in die nationalsozialisti-sche Gewaltsteuerung vor allem in der letzten Phase des Krieges einzudringen; Wir-kungskomplexe des Bombenkrieges zu beleuchten; und es bedeutet, gesellschaftliche Gewalt im Luftkrieg zu thematisieren und die – gemessen am aktuellen Luftkriegsdis-kurs – sehr provokante Frage zu stellen: Wer war »Täter« oder »Täterin« im Kontext des Luftkrieges und wie wurde man dazu?

Thematisiert man »Gewalt im Bombenkrieg«, so stößt man in erster Linie auf eine sehr stark hervorgehobene und öffentlich wie wissenschaftlich nach wie vor weit verbreitete Opferwahrnehmung, die gewissermaßen seit Ende des Zweiten Weltkrie-ges nahezu ungebrochen ist. Die Geschichte des strategischen Luftkrieges ist zuvor-derst eine Geschichte seiner zivilen Opfer in den deutschen Städten, geprägt von einer Darstellung des Leides und der Zerstörung. Die Wurzeln dieses Zuganges liegen in den 1950er und 1960er Jahren, in denen der Luftkrieg vor allem von jenen Personen thematisiert wurde, die ihn erlebt hatten, wodurch gewissermaßen die Betroffenen-perspektive überrepräsentiert war. Diese war jedoch nicht nur von erinnerungsge-schichtlichen Elementen geprägt, sondern wurde früh mit der Fragestellung verbun-den, ob die Ausformung des strategischen Luftkrieges und letztlich die Anwendung militärischer Gewalt gegen die Zivilbevölkerung – wenn diese auch der Bekämpfung eines verbrecherischen Regimes galt – moralisch vertretbar oder als Kriegsverbrechen einzustufen sei. Eine Beschäftigung mit dem Bombenkrieg bedeutete so lange Zeit neben einer militärischen/operativen Analyse vor allem eine moralisch-ethische sowie eine völkerrechtliche Betrachtung, die der Opferperspektive einen spezifischen Opfer-Täter-Diskurs mit entsprechenden Zuschreibungen hinzufügte. Die Wahrnehmung des Luftkrieges formte sich dabei aus einer schier unüberblickbaren Fülle lokalhisto-rischer und stadtgeschichtlicher Arbeiten, die vor allem die Zerstörung einzelner (Groß-)Städte im Fokus hatten. Das Bild, das so auf einer mikrohistorischen Ebene transportiert wurde, war auf den urbanen Raum und die dort wirksam gewordenen Zerstörungskräfte beschränkt. Stark zerstörte Städte wie Dresden oder Hamburg wurden damit zu Symbolen einer »Leidensgeschichte« stilisiert. Man schloss aus den Darstellungen dieser Beispiele auf raum- und regionsübergreifende sowie gesamtge-sellschaftliche Wirkungen und überlagerte damit andere Forschungszugänge, -Ansät-ze und -Fragestellungen. Wie Dietmar Süß festhält, isolierte dies die Luftkriegsfor-schung letztlich und führte sie in »vielerlei Hinsicht in eine Sackgasse.«15

Dies hatte weitreichende Auswirkungen, da sich die Forschung zum Bombenkrieg so nicht mit den zentralen Fragen der NS-Forschung verband und Letztere umgekehrt den Luftkrieg als zentrales innenpolitisches Problemfeld des NS-Staates im Krieg nicht beleuchtete oder gar gänzlich ausklammerte. Folglich blieben die Auswirkungen, die das »Morale Bombing« auf die Gesellschaft und die NS-Herrschaft gehabt hatte, na-hezu unbeachtet. Richard Overy attestierte diesbezüglich einen tiefgehenden »histo-rical gap«16, den er vor allem in einer fehlenden sozial- und kulturgeschichtlichen Betrachtung eines der zentralen Kriegswahrnehmungsfelder der deutschen Bevölke-

15 Süß, Tod, S. 16.16 Overy, Introduction, S. 1-20, hier 4.

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rung festmachte: »None of these […] major perspectives on bombing has engaged seriously with the communities that actually experienced the bombing.«17

In die großen NS-Täter-Debatten, die spätestens in den 1990er Jahren aufbrachen, waren Betrachtungen zum Bombenkrieg nicht integriert. Die Wahrnehmung desselben stellte gewissermaßen einen Gegenpol zum gesellschaftlichen »Täter«- und »Täterinnen«-Diskurs dar, indem eine Opferperspektive, die kaum kritisch und tief-gehend hinterfragt wurde, teils überzeichnet und generalisierend dominierte. In der medialen Öffentlichkeit, aber auch in wissenschaftlichen Betrachtungen erweckte die Opferhaltung den Eindruck, als sei der Luftkrieg in diesem Kontext bisher tabuisiert worden. Das Gegenteil war jedoch der Fall:18 Gerade seit den 1980er Jahren war der Luftkrieg durchwegs auch über erfahrungs-, alltags- und zaghaft über sozialgeschicht-liche Zugänge erschlossen worden, jedoch standen diese hinter den Fragestellungen des größeren Opfer-Täter-Diskurses zurück. Die starke Fokussierung der Zerstö-rungswirkungen prägte in erheblichem Ausmaß den öffentlichen Umgang mit dem Luftkrieg und damit auch den Zugang zur Opferperspektive und zu gesellschaftlicher »Gewalt im Luftkrieg«, wie Klaus-Michael Mallmann 2005 attestierte: »Die Täter- und Opferrollen scheinen hier noch genauso verteilt zu sein wie vor 60 Jahren. Den ›Ter-rorfliegern‹ haben die ›Bombenopfer‹ bis heute nicht wirklich verziehen.«19

Besonders deutlich wurden diese Perspektivenschwerpunkte und Problemstellun-gen durch die beiden im Jahr 2002 veröffentlichten Publikationen von Jörg Friedrich – »Der Brand«20 und »Brandstätten«21 –, die eine breite wissenschaftliche, aber auch öffentliche Diskussion auslösten und eine Zäsur in der Betrachtung des Bombenkrie-ges darstellten. Kernpunkt der bis heute anhaltenden Kritik an Friedrichs Werken war und ist dabei die gewählte Darstellungsweise: Er zeigte Grauen und Leid der Bevöl-kerung äußerst plastisch und im Fall von »Brandstätten« auch bildlich auf, kontextu-alisierte und analysierte diese Schilderungen, die vor allem auf Erlebnisberichten und Stadtchroniken beruhten, jedoch nicht eingehend. Friedrich ging in seinen opferzen-trierten Darstellungen sogar soweit, den alliierten Luftkrieg gegen die deutsche Zivil-bevölkerung indirekt mit dem Holocaust zu vergleichen22 und erhitzte damit die Gemüter.

In der Diskussion schärften sich jedoch die Gegenargumente und Gegenpositionen bildeten sich aus. Vor allem die sozialgeschichtlich geprägte NS-Forschung griff den Luftkrieg nun stärker auf und setzte den Ausführungen Friedrichs Darstellungen der Auswirkungen des Luftkrieges auf das NS-Herrschaftssystem sowie auf die deutsche Gesellschaft entgegen. Als Folge entstand eine Fülle von Initiativen und Arbeiten, die neue wissenschaftliche Zugänge zum strategischen Luftkrieg öffneten.23 Zu nennen sind hier neben Standardwerken24 vor allem die Arbeiten von Dietmar Süß,25 Neil

17 Overy, Introduction, S. 1-20, hier 4.18 Vgl. Blank, Einleitung (acc. 22.2.2012).19 Mallmann, Volksjustiz, S. 202-213, hier 203.20 Friedrich, Brand.21 Friedrich, Brandstätten.22 Siehe dazu: Friedrich, Brand, S. 110; ders., Amnestie, S. 27.23 Vgl. Süß, Deutschland.24 Siehe u. a. Overy, Air War; Boog, Luftkrieg, S. 3-415; Müller, Bombenkrieg sowie Groehler, Ge-

schichte.25 Süß, Tod; ders./u. a., Luftkrieg; ders., Deutschland sowie ders., Steuerung, S. 183-207.

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Gregor26, Jörg Arnold27, Malte Thießen28, Richard Overy29 oder Ralf Blank30, die ein erstes Vordringen der Luftkriegsforschung in Richtung sozial- und kulturgeschichtli-chem Ansatz darstellen. Dies war und ist ein eminent wichtiger Prozess, da die Luft-kriegsforschung, wie Süß feststellt, kaum mit »neueren Diskussionen der NS-Ge-schichte verbunden«31 und folglich in völkerrechtlichen Betrachtungen und opferzentrierten Diskussionen festgefahren war. Süß fokussierte dabei vor allem auf die Auswirkungen des Luftkrieges respektive der nationalsozialistischen Gegenmaß-nahmen auf die Kriegsgesellschaft und analysierte dabei neben dem Faktor der »Mo-ral« vor allem das NS-Konstrukt der »Volksgemeinschaft« im Luftkrieg.32 Er thema-tisierte damit auch die nationalsozialistische Gewaltsteuerung in jener besonderen Form der Kriegsführung. Ohne dabei selbst die Gewaltexzesse der »Fliegerlynchjus-tiz« näher zu beleuchten, schuf er hier dennoch eine wichtige Basis für weitergehende Betrachtungen.

Die Luftkriegsgeschichte ist in einem erheblichen Ausmaß noch immer eine Erin-nerungsgeschichte, die sehr stark von nationalen Zugängen geprägt ist. 33 Das beweist der österreichische Diskurs zum Luftkrieg, der deutlich stärker als der deutsche in den 1990er Jahren verhaftet ist und die Entwicklungen der deutschen Forschung ab 2003 im Wesentlichen nicht mitgemacht hat. Der Luftkrieg gilt in Österreich noch immer als wissenschaftliches Randthema, was wohl nicht nur mit der – verglichen mit dem heutigen Deutschland – unterschiedlichen Ausformung und Dimension zu tun hat, sondern auch mit den Spezifika einer österreichischen Opferwahrnehmung und Auf-arbeitung zu begründen ist.34 Folglich liegen zum Luftkrieg in diesem Raum kaum umfassende Werke vor – selbst ein Überblickswerk bleibt bisher ein Desiderat der Forschung.35 Ähnlich wie in Deutschland hat sich die Forschung vor allem auf lokale und regionale Darstellungen und Betrachtungen zurückgezogen,36 die zum Teil auf völkerrechtliche Analysen ausweichen.37 Die NS-Forschung hat den Luftkrieg für diesen Raum noch nicht als Thema entdeckt, was auch dadurch deutlich wird, dass in internationalen Werken österreichische Beiträge meist fehlen. Selbiges muss auch für den ungarischen Raum attestiert werden, der jedoch zusätzlich von dem Faktum be-

26 Siehe Gregor, Schicksalsgemeinschaft, S. 1051-1070.27 Siehe Arnold, Memory.28 Hier vor allem Thießen, Gedächtnis.29 Siehe: Baldoli/u. a., Bombing.30 Siehe Blank, Kriegsalltag, S. 357-465.31 Süß, Tod, S. 23.32 Süß, Kampf, S. 124-144 sowie ders., Tod, S. 121-184.33 Siehe dazu Arnold/u. a., S. 9-24.34 Siehe dazu: Hammerstein, Flecken, S. 114-128, hier 115-117; Kannonier-Finster/Ziegler, Gedächt-

nis, S. 40-72.35 Die wohl umfassendsten und aktuellsten Werke stellen eine regionale Betrachtung des Luftkrieges

im Westen Österreichs sowie über Wiener Neustadt dar: Albrich, Luftkrieg sowie Reisner, Bomben. Zu erwähnen sind weiters: Beer/Karner, Krieg; Strobl, Bomben; Ingenhaeff/Bramböck, Erinnerung; Kozelka, Luftschutz; La Speranza, Bomben; Ulrich, Luftkrieg; Albrich, Bomber; Albrich/Gisinger, Bombenkrieg; Tropper, Österreich.

36 Siehe dazu beispielsweise: Brunner, Bomben; Marx, Bomben; Schober, Luftkrieg; Rauchensteiner, Luftangriff.

37 Dazu etwa: Czesany, Krieg.

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Einleitung 20

troffen ist, dass der Luftkrieg in seiner Wahrnehmung und Tragweite vom Bodenkrieg und dem Vormarsch der Roten Armee überlagert und verdrängt wurde.38

Erschwert wird die Luftkriegsforschung in beiden Ländern durch den Umstand, dass die Geschichte der alliierten Luftarmeen, die ab 1943/1944 den Süden des Deut-schen Reiches attackierten – sei es die 15th US Army Air Force (15th USAAF)39 oder die No. 205 (Heavy Bomber) Group Royal Air Force40 – auch im angloamerikanischen Raum wenig aufgearbeitet ist. Die Luftkriegsforschung wird dabei vor allem von Betrachtungen dominiert, die die 8th USAAF41 sowie das britische Bomber Com-mand42 zum Gegenstand haben, die beide von England aus agierten. An diesen Um-stand knüpft auch die englischsprachige Forschung an, sodass allgemeine Betrachtun-gen zum Luftkrieg vor allem das heutige Deutschland und Frankreich betreffen.43 Im englischsprachigen Raum dominieren zum einen völkerrechtlichen Betrachtungen,44 die vor allem in England im Vordergrund stehen, wo sie wesentlich früher die Legiti-mierung des strategischen Luftkrieges diskutierten und damit nicht unwesentlich zum späteren deutschen Opfermythos beitrugen.45 Zum anderen – und das betrifft vor allem, wenn auch nicht ausschließlich, den amerikanischen Raum – ergab und ergibt sich eine schier unüberblickbare Fülle an Memorialliteratur, die gleichsam über den Blick aus den Bombern den nationalen Zugang zum Luftkrieg markiert.46 Hier stehen also wichtige Quellen zur Verfügung,47 die jedoch bislang nicht systematisch ausge-wertet wurden.

Betrachtet man nochmals den Befund, dass sich die Luftkriegsforschung lange Zeit nicht mit anderen Bereichen der NS-Forschung verbunden hat, so trifft dies besonders auf die Beleuchtung des Phänomens der gewalttätigen Übergriffe auf alliierte Flug-zeugbesatzungen zu. In einem im Jahr 2005 erschienenen Artikel unter dem Titel »Volksjustiz gegen anglo-amerikanische Mörder«48 kam Klaus-Michael Mallmann zu dem Befund, dass sich die gesamte Forschung bisher »höchst ungenügend«49 mit dem nationalsozialistischen Gewaltphänomen der »Fliegermorde« befasst hat. Dies er-staunt umso mehr, als dass Mallmann in seinen Ausführungen von einer großflächigen Verbreitung und von hunderten Verbrechensfällen ausging. Er verwob diese Feststel-

38 Siehe dazu u. a.: Pataky/u. a., Légi háború; Cornelius, Hungary; Eby, Hungary; Wagner, Behavior, S. 79-104.

39 Zur 15th USAAF siehe: Rust, Fifteenth Air Force; Bowman, Christmas; Mahoney, Fifteenth Air Force.

40 Die No. 205 Group RAF gilt in der britischen Militärgeschichte als vergessen, da kaum Aufarbei-tungen vorliegen. Zwei der wenigen sind eine autobiografische Erzählung eines Piloten respektive ein Überblick über die Einsätze: Lihou, Wimpys; Granfield, Bombers.

41 Dazu beispielsweise: Astor, Mighty Eighth.42 Dazu u. a.: Wilson, Youth.43 Vgl. u. a. Hansen, Fire.44 Vgl. Grayling, Cities; Tanaka/Young, Civilians; Weingartner, Americans, S. 1164-1183.45 Vgl. Süß, Tod, S. 484-501.46 Miller, Masters; Sweetman, Bomber Crew; Ambrose, Wild Blue; Nichol/Rennell, Charlies. Den

österreichischen und ungarischen Raum betreffend seien hier folgende Werke erwähnt: Edwards, Destination; Battle/Handy, Flame Keepers; Hurst, Pathfinder; Pitchfork, Shot Down; Astor, Migh-ty Eighth; Cowart, Eagle; Porter, Cuckoo.

47 Siehe dazu u. a.: Whiting, Blue Star; Moxley, Missing; Nesbit, Missing.48 Mallmann, Volksjustiz, S. 202-213.49 Ebd., S. 203.

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21 Einleitung

lung mit einer bisher grundsätzlich unvollständigen wissenschaftlichen Betrachtung der »gigantischen Zunahme«50 von Gewalt im Reichsinneren gerade zu Kriegsende.

Heute, mehrere Jahre nach dieser Feststellung und sieben Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges, hat dieser Befund nach wie vor Gültigkeit. Es muss allerdings angemerkt werden, dass sich die Forschung in Bezug auf das Kriegsende und der so-genannten »Endphaseverbrechen«51 im Reichsinneren gerade in jüngster Zeit markant weiterentwickelt hat.52 Jedoch fehlte bisher eine umfassende und profunde Themati-sierung des Phänomens »Fliegerlynchjustiz« im Kontext des Luftkrieges und der »Täter«- und »Täterinnen«-Betrachtungen. Klaus-Michael Mallmanns Artikel stellt die bisher einzige Zusammenschau dieses Gewaltphänomens dar, welche zudem über die Grenzen des heutigen Deutschland ausgreift. Allerdings können seine Ausführun-gen aufgrund der inhaltlichen Kürze des Artikels nur an der Oberfläche kratzen, die Spezifika jener Gewaltexzesse nur streifen und hinsichtlich der »Täter« und »Täterin-nen« sowie ihrer Motive nicht in die Tiefe gehen. Die bisher umfassendste Arbeit zu dieser Thematik hat Barbara Grimm in ihrer unveröffentlichten Diplomarbeit im Jahr 2006 vorgelegt,53 ergänzt um einen daraus hervorgegangenen Artikel in einem Sam-melband zu »Deutschland im Luftkrieg«.54 Es ist dies bisher auch die einzige Arbeit in der vergleichende Fallstudien- sowie »Täter«- und »Täterinnen«-Analysen zur vorliegenden Thematik vorgenommen wurden, wenngleich diese lediglich auf den heutigen deutschen Raum beschränkt sind. Folglich ist Grimms Arbeit auch als einzig profunde Basis einer ersten vorsichtigen quantitativen Einschätzung der Verbrechens-dimensionen anzusehen. Sie ging dabei von rund 350 Mordfällen an alliierten Flug-zeugbesatzungen im heutigen Deutschland aus.55 Barbara Grimm griff jedoch in ihren Analysen weiter aus und stellte erstmals auch die bis dato vorherrschende Vermutung eines Zusammenhanges zwischen Morden an alliierten Fliegern und der »Heftigkeit vorangegangener Bombenangriffe«56 infrage, ohne dafür jedoch einen umfassenden Beweisapparat gerade in den jeweiligen Fallstudien anzuführen. Dies ist ein neuer Ansatz, der von Grimm als »Vermutung« beschrieben wurde und der durchwegs dem bisherigen Forschungsstand widerspricht. Grimm thematisiert in ihren Forschungs-ergebnissen jedoch auch, dass ein sehr markanter Anteil der »Täter« und »Täterinnen« nicht primär der Bevölkerung, sondern NS-Funktionärskreisen entstammte, wobei hier eine grundsätzliche Aufschlüsselung und Definition von »Täterschaft« ausständig blieb.57 Untermauert wurden diese ersten Ansätze durch die Arbeit von Ralf Blank zum Gauleiter von Westfalen-Süd, Albert Hoffmann, und dessen sogenannten »Flie-gerbefehl«, in welchem er indirekt die Ermordung von Flugzeugbesatzungen anord-nete.58 Es ist dies eine der wenigen vorliegenden Arbeiten, welche die Rolle der regio-nalen NS-Eliten im Kontext der »Fliegerlynchjustiz« und des Wirkungskomplexes

50 Ebd.51 Diese Begrifflichkeit bezieht sich auf einen Zeitraum, der unterschiedlichen Definitionen unterliegt:

Vgl. Keller, Verbrechen, S. 25-51, hier 26-29.52 Als Beispiel hierfür seien zwei Sammelwerke angeführt: Arendes/u. a., Terror; Rusinek, Kriegsende.53 Grimm, Lynchmorde (DA).54 Grimm, Lynchmorde, S. 71-85.55 Vgl. ebd., S. 75.56 Vgl. ebd., S. 76.57 Vgl. Grimm, Lynchmorde (DA), S. 91-99.58 Blank, Volksempörung, S. 255-297.

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Einleitung 22

Bombenkrieg beleuchtet. Die Ausführungen widersprechen hier durchwegs der The-se von Mallmann, der behauptete: »Lynchjustiz konnte auch im Dritten Reich nicht einfach von ›oben‹ angeordnet werden.«59

Der Umstand, dass entscheidende Elemente des Gewaltphänomens in den wenigen vorliegenden Arbeiten noch immer als »Vermutungen« formuliert sind und in zentra-len Punkten einander sowie anderen Forschungsergebnissen widersprechen, zeigt, dass nicht nur eine eingehende Analyse, sondern auch eine Definition von »Täter-schaft« in diesem Kontext bisher ausständig ist und ein vergleichender Ansatz fehlt.

Eine Beschäftigung mit dem Thema »Fliegerlynchjustiz« ist auch in anderen, vor allem regionalgeschichtlich geprägten Bereichen erkennbar. Hier orientiert sie sich jedoch äußerst stark an der juristischen Aufarbeitung derselben. Dies nicht nur, weil alliierte Untersuchungs- und Prozessakten eindeutig die Hauptquelle darstellen, son-dern, auch weil die Einordnung dieser Verbrechensfälle als Einzeltaten eine regionale/lokale Beschäftigung begünstig(t)en. So liegen durchaus Dokumentationen und Pub-likationen einzelner deutscher »Fliegerlynchjustiz«-Fälle vor, die vor allem die juris-tische Aufarbeitung schildern, denen aber zur Einordung eines Gesamtphänomens ein komparatistischer Ansatz fehlt.60 Sie bedienen daher eine andere wissenschaftliche Fragestellung und bleiben hinsichtlich der Erschließung des Gesamtphänomens Stück-werk. Jedoch spiegeln sie im Kern einen Zustand der Erinnerungslosigkeit, die dieses Verbrechensphänomen und damit auch dessen öffentliche Wahrnehmung deutlich prägt. Selbiges kann in dieser Hinsicht auch für den englischsprachigen Raum attestiert werden.61

Erkenntnisstand fast aller dieser Publikationen, sei es in einer breiteren Zusam-menschau oder anhand der Analyse von Einzelfällen, ist, dass Gewalt nicht aus sich selbst heraus entstand, sondern dass ein Zustand geschaffen wurde, in dem selbige eskalieren konnte. Bezüglich der Ursache herrscht noch immer kein Zweifel daran, dass diese in zuvor gefallenen Bomben und den dadurch verursachten Gewalterfah-rungen zu suchen ist. So formulierte Hans Mommsen 2003 etwa »[…] wenn Hass und Verzweiflung im Spiele waren, galten sie nicht Göring, Hitler oder dem Regime, sondern tobten sich in der Lynchjustiz gegen gefangen genommene alliierte Bomber-piloten aus.«62 Die starke Bindung an die Aufarbeitungen der Nachkriegsjustiz ist auch aus den Publikationen zu den sogenannten »Dachauer Prozessen«, in welche die »Fliegerprozesse« eingeordnet wurden, herauszusehen.63 Auffallend dabei ist, dass Letztere entweder merklich marginalisiert oder – in teils fragwürdigen Publika-tionen – als besondere »Siegerprozesse«64 charakterisiert werden. Aufstellungen über Prozessberichte ergeben dabei einen guten Überblick über gerichtlich bearbeitete

59 Mallmann, Volksjustiz, S. 202-213, hier 213.60 Als Beispiel seien hier folgende Werke angeführt: Neliba, Lynchjustiz; Koller, Fliegermord. Beson-

ders anzumerken ist auch eine Sammlung von Hinweisen auf »Fliegerlynchjustiz«-Fälle, die bereits seit Jahren mittels einer Homepage im Internet durchgeführt wird: http://www.flieger-lynchmorde.de/Text/auflistung.htm (acc. 14.1.2012).

61 Hier sei beispielsweise angeführt: Nigro, Wolfsangel.62 Mommsen, Moralisch, S. 145-152, hier 148.63 Siehe dazu beispielsweise: Eiber/Sigel, Dachauer Prozesse; Ueberschär, Nationalsozialismus;

Albrich/u. a., Holocaust; Tweraser, Kriegsverbrecherprozesse, S. 66-101. Außerdem seien als wei-tere Beispiele folgende Werke angeführt: Heberer/Matthäus, Atrocities; Bloxham, Genocide.

64 Seidler, Schuldig.

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Fälle, schließen jedoch all jene Verbrechen aus, die nie vor Gericht kamen.65 So ent-stand eine große Lücke in der Betrachtung, die auch in den Arbeiten von Barbara Grimm und Klaus-Michael Mallmann präsent ist, und die es jedenfalls für eine pro-funde Analyse zu schließen gilt.

Wie bereits angemerkt, beschränkten sich die genannten Arbeiten fast ausschließlich auf das heutige deutsche Staatsgebiet, wenngleich die »Fliegerlynchjustiz« keineswegs als Phänomen ausschließlich dieses Raumes anzusehen ist. Vielmehr kann sich durch die Beschäftigung mit anderen Regionen ein wertvoller komparatistischer Ansatz ergeben, der Rückschlüsse auf die Beschaffenheit der Gewaltexzesse zulässt. Über-schreitet man in den Betrachtungen jedoch die heutigen deutschen Grenzen, so ist das Gewaltphänomen »Fliegerlynchjustiz« wissenschaftlich nicht mehr existent. Dies gilt besonders für das heutige Österreich wie auch Ungarn. Unabhängig davon, dass eine Beschäftigung der Nachkriegsjustiz mit den zugehörigen Fällen in diesen Ländern nahezu marginal und die Aufklärungsquote daher erschreckend niedrig erscheint, wurde die Thematik von der Forschung bisher schlicht übersehen. Für Österreich können selbst zu den wenigen bekannten »Fliegerlynchjustiz«-Fällen lediglich verein-zelte Zeilen in entsprechenden Luftkriegspublikationen gefunden werden.66 Diese beinhalten keineswegs eine eingehende Analyse. Sie geben vielmehr nicht einmal die Prozessakten wieder, sondern basieren meistens auf zeitgenössischen Zeitungsartikeln und Einzelaussagen.67 Eine Ausnahme bildet das 2014 veröffentlichte Werk von Ger-win Strobl zum Bombenkrieg über dem Gau Oberdonau. Hier wird den »Fliegermor-den« in der Region des heutigen Oberösterreich zwar ein eigenes Kapitel gewidmet, jedoch fehlen eingehende Analysen und eine fundierte Aufschlüsselung von »Täterschaft«.68 Die Einschätzung, dass jene Verbrechen von gewalttätigen NS-Funk-tionären, denen gewissermaßen eine Gewalt ablehnende Bevölkerung gegenüberstand, geprägt wurden, bedient alte Opfer-Täter-Zuschreibungen und ignoriert das Faktum, dass sich »Fliegermorde« grundsätzlich im Beisein großer Menschenmengen manifes-tierten – wie noch gezeigt werden wird.

Zusammenfassend ist also zu bemerken, dass die »Fliegerlynchjustiz« als Teil des Wirkungskomplexes Bombenkrieg und als Ausdruck einer NS-Herrschaft »unter Bomben« nicht aufgearbeitet und auch in ihrer Ausformung, Dimension, Funktion sowie dem inhärenten »Täter«- und »Täterinnen«-Bild bislang nicht erfasst ist.

Dieses Buch nimmt sich nun dieser Problemstellung an und thematisiert sowie analysiert mit der »Fliegerlynchjustiz« ein spezifisches Gewaltphänomen, das sich im Rahmen der Aus- und Folgewirkungen des alliierten Bombenkrieges im Inneren des Deutschen Reiches zwischen 1943 und 1945 manifestierte. Kern der Betrachtung ist dabei nicht nur die Ausformung von Gewalt, sondern vor allem die Funktion, die diese im Kontext einer Kriegswahrnehmung sowie im Rahmen einer nationalsozialis-

65 Siehe dazu die folgende Homepage, die eine Übersicht über die Prozesse der »Dachau Trials« gibt: http://www1.jur.uva.nl/junsv/JuNSVEng/DTRR/DTCasesfr.htm (acc. 15.1.2015).

66 Einer der größte »Fliegermorde im heutigen Österreich wird beispielsweise in folgenden Publika-tionen erwähnt: Beer/Karner, Krieg, S. 327-330; Brunner, Bomben, S. 334 f. Auch im Artikel von Klaus-Michael Mallmann findet dieser Fall kurz Erwähnung: Mallmann, Volksjustiz, S. 202-213, hier 210.

67 Dazu besonders: Beer/Karner, Krieg, S. 327-330.68 Siehe: Strobl, Bomben, S. 231-311.

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tischen Herrschaftspraxis im Bombenkrieg einnahm. Die Arbeit ist dabei in erster Linie von einem sozialgeschichtlichen Ansatz geprägt, der nach den Auswirkungen des Luftkrieges auf die Gesellschaft, aber auch auf den Herrschaftsapparat des Natio-nalsozialismus, unter besonderer Betrachtung der Manifestation von Gewalt, fragt – und damit auch in der NS-Täterforschung verankert ist.

Den Ausgangspunkt der Analyse stellt die Auffassung dar, dass es sich bei der so-genannten »Fliegerlynchjustiz« um »Rache- und Affekttaten« einer vom Bombenkrieg betroffenen Bevölkerung handelte. Dies entspricht einer Zuschreibung, die besonders hinsichtlich des Motives und der »Täterschaft« nicht nur nachträglich, sondern bereits während des Krieges vorgenommen wurde. Die NS-Propaganda erhoffte sich davon Rückwirkungen auf den gesellschaftlichen Umgang mit den Auswirkungen des Luft-krieges sowie eine Dämpfung und Kanalisierung der psychologisch ungünstigen Fol-gen. Dies wurde zudem mit der propagandistischen Konstruktion spezifischer Feind-bilder gekoppelt, die sich über Begrifflichkeiten wie »Terrorflieger« ebenfalls bis heute gehalten haben. Thematisiert man also »Fliegerlynchjustiz« als Gewaltphäno-men, so kann es nicht nur um eine Betrachtung der Ausformungen sowie um eine Lokalisierung einzelner Verbrechen gehen, sondern vor allem um deren Deutung, Wahrnehmung und Funktion im Kontext einer sich im Zuge des strategischen Luft-krieges entfaltenden psychologischen Kriegsführung, deren Adressat und gleichzeitig Träger »die Gesellschaft« war.

Zuerst ist es somit notwendig zu analysieren, welche Wahrnehmungen, aber auch Maßnahmen zur Entfaltung von Gewalt führten beziehungsweise welche Basis hierfür vorhanden war oder geschaffen wurde. Dies setzt eine Untersuchung des zeitgenös-sischen Bildes des strategischen Luftkrieges und seiner Protagonisten voraus – unter besonderer Berücksichtigung einer entsprechenden Beeinflussung und Steuerung, in einem Vergleich mit den unmittelbaren und tatsächlichen Auswirkungen, welche die Luftangriffe in spezifischen Räumen hatten. Gerade dieser Zusammenhang dient dabei der Überprüfung der in der »Rache«-Definition enthaltenen Zuschreibung einer ur-sächlichen Verbindung zwischen fallenden Bomben und Gewaltexzessen seitens der Bevölkerung und stellt damit das aufgebaute Tatmotiv infrage. Ein wichtiger Ansatz ist dabei, dass das Bild des Luftkrieges nicht nur von unmittelbaren Gewalterfahrun-gen geprägt wurde, sondern in besonderem Ausmaß von Deutungen und Zuschrei-bungen. So lagen gewisse Wahrnehmungen des strategischen Luftkrieges, angereichert durch radikale Feindbildkonstruktionen, auch in jenen Räumen vor, in die der Bom-benkrieg noch nicht vorgedrungen war oder die er nie erreichte. Hier ist einerseits die Frage zu stellen, wie tief die psychologischen Auswirkungen des Luftkrieges waren, und andererseits, wodurch diese Bilder transportiert und durch welche Elemente sie angereichert wurden.

Ausgehend von einem sich verändernden Bild des Luftkrieges ist es das zweite Ziel dieses Buches, Handlungsspielräume von Akteuren sowie Akteurinnen innerhalb spe-zifischer Situationen und enstehender Gewaltmechanismen in Augenschein zu neh-men. Eine wesentliche Strategie des NS-Systems war es dabei, den Zerstörungswir-kungen des Luftkrieges einen gemeinschaftlichen Zusammenhalt entgegenzustellen, der über das nationalsozialistische Konstrukt der »Volksgemeinschaft« definiert wur-de. Dies galt ebenso für die Darstellung der »Fliegerlynchjustiz«, an der bis zur heu-tigen Wahrnehmung auffällig ist, dass in der »Täter«- und »Täterinnen«-Definition

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stets von »der Bevölkerung« die Rede war und ist. Eine entsprechende Analyse dieses Zusammenhanges, ein Herunterbrechen und Abstützen der nationalsozialistischen Maßnahmen auf »Gemeinschaften«, die sich im Luftkrieg bildeten respektive gebildet wurden, sowie der Manifestation der Gewaltmechanismen innerhalb derselben, ist ein weiteres Ziel dieses Buches. Hierbei geht es nicht um eine Nachzeichnung regionaler Machtstrukturen in einem größeren Rahmen, sondern um die Definition und Betrach-tung von »Gemeinschaften«, die lokal durch den Luftkrieg gebildet wurden und in denen die entsprechenden Gewaltmechanismen der »Fliegerlynchjustiz« mit spezifi-schen Funktionen zum Tragen kamen.

Ausgehend von dieser Betrachtung ist die zentrale Frage zu stellen: Wer waren die »Täter« und »Täterinnen« der »Fliegerlynchjustiz«, was waren ihre Motive und wie waren sie hinsichtlich der Gemeinschaftsbildung im Luftkrieg positioniert? Es sind dies Fragen, die gepaart mit einer Analyse der Dimension und Topografie der Verbre-chen letztlich die entscheidende Auskunft über die Ausprägung derselben, ihrer Funk-tion innerhalb der NS-Herrschaftspraxis, aber auch der Integration in die Kriegsge-sellschaft geben.

Für die gesamte Analyse wird ein spezifischer Betrachtungsraum ausgewählt, der sich geografisch auf das heutige Österreich sowie Ungarn erstreckt. Dies trägt nicht nur einer bisherigen Forschungslücke innerhalb der Luftkriegsforschung Rechnung, sondern hat auch methodische Gründe: So wurden beide Räume sehr spät in den Luftkrieg integriert und waren – von Berlin aus gesehen – gewissermaßen Randzonen des Bombenkrieges, in denen selbiger 1943 plötzlich einsetzte. Die nationalsozialisti-schen Maßnahmen im Bombenkrieg – in all ihren Facetten – sind hier aufgrund ihrer raschen und an »reichsdeutsche« Entwicklungen angelehnten Umsetzung wie durch ein Brennglas zu betrachten. Das gilt vor allem für jenen Moment, wo sie auf jahrelang vorgefertigte und in diesen Raum transportierte Bilder und Vorstellungen trafen. Ent-scheidender Ansatz ist dabei der Umstand, dass die Verbrechen der »Fliegerlynchjus-tiz« im gesamten Einflussgebiet des Deutschen Reiches – und damit auch im Alpen-Donau-Raum – auffallend zeitgleich einsetzten, auch wenn in den einzelnen Regionen gänzlich andere Grundvoraussetzungen gegeben waren. Es ist dies ein Phänomen, das zumindest in seiner Grundtendenz die Darstellung jener Gewaltakte als »Affekttaten« einer vom Bombenkrieg betroffenen Bevölkerung infrage stellt und eine bewusste Steuerung vermuten lässt.

Die Auswahl Ungarns als Teil des Betrachtungsraums ist dabei weniger als Absicht eines räumlichen Vergleichs mit dem heutigen Österreich zu verstehen – dazu waren diese Räume zu unterschiedlich strukturiert, respektive Ungarn gerade während der Zeit, als der Bombenkrieg das Land erreichte, in einer Phase zahlreicher Umbrüche gefangen und vom Deutschen Reich besetzt. Vielmehr wird mit der Betrachtung jener Gebiete vor allem der räumlichen Verbundenheit beider Rechnung getragen, die im Bombenkrieg eine zusätzliche Bedeutungsebene erhielt, da Ungarn für die alliierten Bomberverbände eine Umgehungsroute der Alpen und damit das Tor zu Wien dar-stellte. Zusätzlich erlaubt die zusammenfassende Betrachtung eine gewisse Staffelung des Raumes, durch die es möglich wird, nicht nur die Entwicklungen im sogenannten »Hinterland« zu betrachten, sondern auch frontnahe Gebiete, die von Kampfverbän-den besetzt und kontrolliert wurden, in Augenschein zu nehmen. Ungarn eignet sich zudem sehr gut als Analysebeispiel für eine der zentralen Behauptungen Goebbels,

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dass sich die »Fliegerlynchjustiz« als Affekttat auch und besonders außerhalb des Deutschen Reiches ausgeformt habe. Das sollte nicht nur den Aspekt des spontanen »Lynchens« hervorstreichen, sondern auch einen gesamteuropäischen Schulterschluss in der Empörung über den alliierten »Bombenterror« unter Beweis stellen.

Um nun Gewaltphänomene im Luftkrieg zu analysieren, gleichzeitig jedoch dessen Rahmen, Wahrnehmung und Deutung sowie Handlungsentscheidungen einzelner Personen in spezifischen Situationen zu beurteilen, bedarf es eines entsprechenden theoretischen und methodischen Apparates. Dieser setzt sich im Kern aus einer Ver-bindung zwischen einer sozial- und kulturgeschichtlich geprägten Luftkriegsfor-schung auf der einen und einer sozialhistorisch orientierten NS-Täterforschung auf der anderen Seite zusammen. Es ist dies eine Verknüpfung zweier Forschungsbereiche, die ob ihrer schwerpunktmäßigen und teils spezifischen Betrachtungen bisher kaum inhaltlichen Berührungspunkte hatten. Nimmt etwa die Luftkriegsforschung neuester Ausprägung durchwegs Wirkungen von Gewalt auf Gesellschaft und nationalsozia-listische Herrschaft verstärkt in den Fokus, so fehlen bisher methodisch fundierte Analysen der daraus resultierenden gesellschaftlichen Reaktions- und Gewaltmecha-nismen. Die NS-Täterforschung hingegen thematisiert zwar den Krieg als Bezugsrah-men nationalsozialistischer Gewaltphänomene, jedoch ohne bisherige Einbeziehung des Luftkrieges als spezifisches und in das Reichsinnere wirkendes Segment dessel-ben.69 Trotz der bisher fehlenden Verknüpfungen beider Bereiche ergibt sich eine Schnittmenge, die insgesamt eine notwendige Voraussetzung in der Erschließung und Analyse des Gewalt- und Verbrechensphänomens »Fliegerlynchjustiz« im Kontext sowie als inhärenter Teil des strategischen Luftkrieges und der gesellschaftlichen Fol-gewirkungen ist.

Konkret greife ich hier theoretische Überlegungen der neueren historischen Täter-forschung mit teils sozialpsychologischer Ausrichtung auf, wie sie etwa von Harald Welzer, Leonard S. Newman oder Klaus-Michael Mallmann beziehungsweise Gerhard Paul betrieben wird.70 Es ist dies eine mehrere Zugänge innerhalb der Täterforschung umspannende und verbindende Richtung, die sich im Wesentlichen aus einer Zusam-menführung des »kognitiven Ansatzes«, (Daniel Jonah Goldhagen)71 mit einem »si-tuativen Ansatz« (Christopher R. Browning)72 ergab. Kern ist dabei nicht die innerhalb langjähriger Diskurse aufgebaute Dichotomie zwischen ideologischen und situations-bedingten Faktoren, sondern die Analyse der besonderen Bedingungen und Umstän-de, die zu Handlungsweisen einzelner Personen innerhalb eines Verbrechenskontextes führten. Dies geht Hand in Hand mit der verstärkten Hinwendung zur gleichsam »untersten Täter- und Täterinnenebene« und damit zu jenen Personen, die gewisser-maßen den Abzug betätigten – also den in einem Verbrechen unmittelbar Handelnden. Klaus-Michael Mallmann prägte dabei den Begriff des »Fußvolkes der Endlösung«73 unter gleichzeitiger Betonung, dass deren Betrachtung nicht im Sinne willenloser Werkzeuge eines verbrecherischen Regimes erfolgen dürfe, sondern vielmehr als ei-genständig handelnde Personen, die trotz restriktiver Einschränkungen in der Beur-

69 Siehe dazu die Ausführungen von: Mallmann, Volksjustiz, S. 202-213, hier 203.70 Vgl. Erber/Newman, Genocide. Mallmann/Paul, Sozialisation, S. 1-32.71 Siehe dazu: Goldhagen, Executioners.72 Siehe Browning, Ordinary Men.73 Mallmann, Fußvolk, S. 355-391, hier 355.

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teilung einer Situation gewisse Handlungsspielräume vorfanden, durch die sich letzt-lich Verbrechen erst ausformten.

Dieser Ansatz wie auch die Hinwendung zur gewissermaßen unmittelbarsten Handlungsebene eines Verbrechens zog starke Kritik nach sich und führte in einen sehr stark polarisierenden Diskurs, der sich letztlich – betrachtet man vor allem die Kritik der Sozialpsychologie – in definitorischen Fragestellungen und Unschärfen erschöpfte.74 Es handelt sich hier vor allem um die fehlende Definition dessen, was begrifflich das gesamte Forschungsfeld prägte: »Täter« und »Täterschaft«. Es sind dies beides Wortschöpfungen, die – um es vorsichtig zu formulieren – nicht sonderlich glücklich gewählt sind, verbindet man mit »Täter« vor allem eine rechtliche Dimensi-on, die eine historische, aber auch sozialpsychologische Analyse erheblich einschränkt. Von diesen Wortschöpfungen ausgehend ergab sich eine große Bandbreite an Deutun-gen, die je nach Forschungsrichtung unterschiedlich ausfielen oder gewichtet wurden. Vor allem die sehr generalisierenden Definitionen von Daniel Jonah Goldhagen, in denen er jeden und jede als »Täter« respektive »Täterin« bezeichnete, »[…] who worked in an institution that was part of the system of brutal, lethal domination, a system that had at its apogee the institutions of direct mass slaughter,«75 führten zu sofort einsetzender Kritik und einem intensiven Diskurs. Es kam nicht von ungefähr, dass letztlich der Begriff »Täter« an sich infrage gestellt werden musste, wie dies etwa Armin Nolzen tat, der eine »[...] Umwandlung der vagen Bezeichnung ›Täter‹ in ein brauchbares analytisches Instrument«76 forderte. Es ist dies Ausdruck einer Abgren-zung von einem rechtlich definierten Blickwinkel hin zu jenen Personen, die an einem Verbrechen in unterschiedlicher Art und Weise teilhatten respektive spezifische Rollen in entsprechenden Situationen einnahmen. »Akteur« setzte sich in diesem Zusammen-hang nicht durch, da sich dieser Begriff zumindest im Wortverständnis von der »Tat« selbst distanziert.

In der Analyse der »Fliegerlynchjustiz« ist genau jene Problematik der definitori-schen Abgrenzung besonders offensichtlich, gleichzeitig jedoch von eminenter Be-deutung. »Lynchjustiz« umfasst dabei im Wortsinn beinahe einen Goldhagen’schen Zugang, indem die Bevölkerung als »Täter« oder »Täterin« in Erscheinung zu treten scheint – ausgehend von einem Wirkungszusammenhang mit dem Bombenkrieg. Umso wichtiger ist es, die Handlungen jenes Personenkreises, der hier untersucht wird, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der zeitgenössischen Wahrnehmungen und Deutungen von »Täterschaft« und ihrer Relevanz für die Verbrechensgenese zu betrachten. Daher werden solche von Gewalt dominierte Situationen analysiert, in denen in einer klar abgegrenzten und strukturierten Opfergruppe (alliierte Flieger) eine gewissermaßen diametral dazu entstehende und handelnde Gruppe (»Täter«/»Täterinnen«) gegenübergestellt wird. »Täter«/»Täterin« definiert sich dabei in seiner historischen und nicht in seiner rechtlichen Wortbedeutung – also als ein Individuum oder eine Gruppe, die den Opfern eines Verbrechens entgegengesetzt ist und die innerhalb einer spezifischen Situation Handlungen setzte. Dies ist durchwegs an die Definition von Harald Welzer angelehnt, der die schrittweise Abgrenzung

74 Siehe dazu: Pohl, Normal, S. 9-47, hier 12-20.75 Goldhagen, Executioners, S. 165.76 Nolzen, Streifendienst, S. 13-51, hier 39.

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zwischen Opfer- und »Täter«-Gruppe als »sozialen Prozess« beschreibt, in dem die eine durch die andere Gruppe ausgegrenzt, diffamiert, vertrieben und schließlich ver-nichtet wird. Entscheidender Analyseansatz dabei ist die Rekonstruktion des »sozia-len Prozesses, […] in den die Akteure mit spezifischen Wahrnehmungs- und Deu-tungsmustern eintreten und dessen Interpretation sie zu Handlungen veranlaßt, die ihnen als sinnhaft erscheinen.«77 Im Folgenden wird »Täter« und »Täterin« daher als abgestuftes Modell von »Akteur« sowie »Akteurin« in einem Verbrechenskomplex definiert, das von den unmittelbar Handelnden ausgehend, etwa Stimmungsmacher und Stimmungsmacherinnen sowie Mitläufer und Mitläuferinnen und mit der Einbe-ziehung der Funktion von Schaulustigen auch den »Bystander-Effekt«78 impliziert. Die Grenzen von »Täterschaft« verschwimmen hier, da es nicht um eine klare und scharfe Definition von »Tätern« und »Täterinnen« innerhalb der »Fliegerlynchjustiz« gehen kann, als vielmehr um individuelle Handlungsmuster in einer von Gewalt ge-prägten Situation. Hier hat aktives Handeln genauso Bedeutung wie passives Zusehen – spannte beides doch die Situation erst auf und verlieh dieser den Charakter eines »Gewaltschauspiels«. Mitgedacht und eigenständig beurteilt wird jedoch eine beson-dere Gruppe der »Täterschaft«, gleichsam vage als »Schreibtischtäter« bezeichnet, auf deren Wichtigkeit Hans Mommsen immer wieder hingewiesen hat (wenn auch in Abgrenzung zu den neuen Strömungen der NS-Täterforschung).79 Dies gilt nicht nur für die Rekonstruktion des Welzer’schen »sozialen Prozesses« und die durch diese Gruppe herbeigeführten Umfeld- und Rahmenbedingungen der Verbrechen, sondern auch für die zeitgenössischen Definitionen und Deutungen von »Tat« und »Täter-schaft« sowie die Legitimierung von Gewalt. Dabei gilt es zu beachten, dass die heu-tige Wahrnehmung der Verbrechen der »Fliegerlynchjustiz« in erheblichem Ausmaß von den Deutungen dieser »Drahtzieher«-Gruppe ausging, die wiederum »Täter-schaft« in diesem Kontext über die Bevölkerung und damit über das Kollektiv defi-nierte. Der Begriff »Täterschaft« dient also nicht nur der Definition eines Akteurs oder einer Akteurin in einem Verbrechensablauf, sondern ist gleichzeitig auch ein Instru-ment zur Analyse der Wahrnehmung und Deutung der Verbrechen, die es zu unter-suchen gilt.

Neben den Definitionsfragen rund um »Täterschaft«, welche die NS-Täterfor-schung bis zum heutigen Tage prägen, ergibt sich in der Einschätzung derselben ein weiteres Diskussionsfeld rund um eine Begrifflichkeit, die von nicht minderer Bedeu-tung für die Analyse der »Fliegerlynchjustiz« ist: »Normalität«. Es ist dies ein Begriff, der im Zusammenhang mit dem Holocaust erstmals in den Betrachtungen Hannah Arendts zu Adolf Eichmann und hier in ihrer Einschätzung der »Banalität des Bösen«80 ihren Niederschlag fand. Gewissermaßen institutionalisiert und strukturiert wurde der Begriff jedoch von Christopher Browning in seinem Werk »Ordinary Men«81 aufgegriffen. Kernpunkt der diesbezüglichen Aussage ist die vor allem in der neueren Täterforschung forcierte Sichtweise auf die »Täter« und »Täterinnen« des Holocaust,

77 Welzer, Wer waren die Täter, S. 237-253, hier 238.78 Siehe dazu exemplarisch: Barnett, Bystanders.79 Siehe dazu die Anmerkungen von Gerhard Paul und Klaus-Michael Mallmann: Dies., Sozialisation,

S. 1-32, hier 3.80 Arendt, Eichmann, S. 371.81 Browning, Ordinary Men.

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die nicht mehr dämonisiert und damit außerhalb der Gesellschaft stehend wahrgenom-men werden. Das Normalitätsparadigma soll dabei ausdrücken, dass die »Täter« und »Täterinnen« keine Sondererscheinungen waren, sondern dem breiten Durchschnitt der Gesamtbevölkerung entstammten – um damit zu untermauern, dass unter be-stimmten Rahmenbedingungen jede und jeder zu einem »Täter« oder zu einer »Täte-rin« werden konnte, oder wie es Harald Welzer ausdrückte: »Alles ist möglich«82. Die Sozialpsychologie wiederum lief gegen die »Normalitäts«-Begrifflichkeit Sturm, da sie ähnlich unscharf formuliert sei wie »Täter«. So fasst die Sozialpsychologie vielfach »normal« im Gegensatz zu »pathologisch« auf.83 Zwar war die Browning’sche bezie-hungsweise Welzer’sche »Normalität« nie auf einen derartigen Gegensatz festgeschrie-ben, jedoch zeigte sich daran die Problematik der Begrifflichkeit sowie die mangelnde Definition derselben. »Normalität« muss sich jedenfalls auf zeitgenössische Gesell-schaftsmuster und Gesellschaftswahrnehmungen beziehen, um zu einer entscheiden-den analytischen Kategorie zu werden und um Aussagen darüber treffen zu können, wie stark nationalsozialistische »Täter« und »Täterinnen« in der Gesellschaft nicht nur verwurzelt waren, sondern diese und damit ihre Gewaltbereitschaft repräsentierten. Ein derartiger Blick darf keinesfalls mit heutigen Wertevorstellungen vorgenommen werden, da man hier Gefahr läuft, »Täter« und »Täterinnen« gesondert hervorzuheben und sie so gewissermaßen zu Ausnahmeerscheinungen zu machen.

Für diese Studie ist der »Normalität«-Begriff gleich in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. So entspricht gerade die »Fliegerlynchjustiz« in der zeitgenössischen Deu-tung und Wahrnehmung einer entsprechenden Zuschreibung respektive Konstruktion der NS-Propaganda, in der »Normalität« eine entscheidende Rolle spielte. Derartige Gewaltexzesse – so die Zuschreibung – entstanden gewissermaßen nicht top-down, sondern aus der Bevölkerung heraus, wurden von dieser getragen und ausgeführt. Sie waren damit Verbrechen, die offensichtlich aus der breiten Masse der Bevölkerung heraus, als Reaktion auf den Luftkrieg, verübt worden waren. Die NS-Propaganda war bemüht, dies als Massenphänomen darzustellen, das – weil erklärlich und ver-ständlich – »normal« war; eine Auffassung, die bis heute als Stand der Forschung zu bezeichnen ist. Dies zeigte sich auch in der von der NS-Propaganda mühevoll auf-rechterhaltenen Behauptung, dass die »Täter« und »Täterinnen« der »Fliegerlynch-justiz« keine nationalsozialistischen Funktionäre, sondern vielmehr Teil der »nor-malen« Bevölkerung waren, die ja – so die Konstruktion – unmittelbar vom Luftkrieg betroffen war. »Normalität« wurde so zu einem entscheidenden Baustein in der Wahr-nehmungs- und Deutungskonstruktion dieses spezifischen Gewaltphänomens, den es in einer Analyse mitzudenken und eingehend zu untersuchen gilt. Es wird also nicht in Augenschein genommen, wie »normal« – im psychologischen Sinne – die unmittel-baren »Täter« und »Täterinnen« tatsächlich waren, sondern welche Rolle sie in einer gesellschaftlichen Gruppierung einnahmen und welche Einflüsse sie auf diese aus-übten, um die von der NS-Propaganda behauptete »Normalität« herzustellen. Hierbei gilt es zu untersuchen, welche Rolle gerade dieses »Normalitätsparadigma« in der gesamten Genese der Verbrechen sowie ihrer nachträglichen Wahrnehmung hatte, bedenkt man etwa, dass der NS-Staat Übergriffe auf abgeschossene Flugzeugbesat-

82 Welzer, Täter, S. 246.83 Siehe dazu: Pohl, Normal, S. 9-46, hier 12-20.