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Kriterienkatalog der KBV: Wie können Ärztenetze die gestellten Anforderungen zur Förderungswürdigkeit erfüllen? Dipl. Kaufmann Dr. Carsten Jäger stv. Vorsitzender des Vorstands 19. Netzkonferenz 26.01.2013, Berlin

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Kriterienkatalog der KBV: Wie können

Ärztenetze die gestellten Anforderungen

zur Förderungswürdigkeit erfüllen?

Dipl. Kaufmann

Dr. Carsten Jäger stv. Vorsitzender des Vorstands

19. Netzkonferenz

26.01.2013, Berlin

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1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?

2. Förderungen für Ärztenetze

3. Ziele und Kriterien für eine

Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V

4. Ausblick

Agenda

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1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?

2. Förderungen für Ärztenetze

3. Ziele und Kriterien für eine

Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V

4. Ausblick

Agenda

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Problem fehlende

Interessenvertretung – das „Warum“

Fehlen einer politischen Vertretung in Berlin

Fehlen einer gemeinsamen Weiterentwicklung

Fehlen eines gemeinsamen Auftritts

Probleme der Netze bislang

Lösung

Agentur deutscher Arztnetze e.V.

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Kurzabriss Historie

• Primat: Bottom-up-Entwicklung und Gleichberechtigung, also

Einbeziehung aller Beteiligten ohne Sonderstellung einzelner Mitglieder

• Umsetzung: Konzeption und Informationen an mögliche Mitgliedsnetze ab

Januar 2011, Tag der Netze im April 2011 in Berlin mit Konsensfindung,

Gründungsbeirat konstituiert, Arbeitstreffen des Gründungsbeirats und

Festlegung von Zielen und Struktur einer Agentur im Mai 2011

• Gründung: im Juli 2011

• 14 Gründungsmitglieder, darunter einige der größten und professionellsten

Ärztenetze und Gesundheitsverbünde

• Aktuell 22 Mitglieder

• Veranstaltungen:

www.deutsche-aerztenetze.de

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Zweck der Agentur

Agentur ist politischer Interessenvertreter für über 400 Arztnetze

in Deutschland

Verband unterstützt seine Mitglieder bei der Professionalisierung

Netzagentur tritt als Dienstleister bei Vertrags- und

Versorgungskonzepten auf

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Beisitzer

Dr. Olaf Boettcher NAV-Virchow-Bund

Herrischried

Vorstandsmitglieder

Vorsitzender

Dr. Veit Wambach Qualität & Effizienz eG

Nürnberg

Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Carsten Jäger Ärztenetz

Südbrandenburg

Elsterwerda

Beisitzer

Dr. Hans-Jürgen

Beckmann Ärztenetz

Medizin und Mehr

Bünde

Bilder: © S. Pietschmann, NAV-Virchow-Bund, privat

Beisitzer

Mark Kuypers Ärztliches Qualitätsnetz

Solingen - solimed

Solingen

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Politische Kernforderungen

Ärztenetze müssen als Leistungserbringer im SGB V anerkannt

werden

Krankenkassen sollen Anreize erhalten, Verträge mit Netzen

abzuschließen

Netze sollen einen regionalen Teilsicherstellungsauftrag

übernehmen können

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Erste Ergebnisse / Perspektive

Auf Initiative der Agentur Änderungsantrag der CDU/CSU-

Fraktion zum GKV-VStG: professionelle Ärztenetze sollen

eigenes Honorarbudget erhalten (§ 87b SGB V)

Netzagentur erarbeitet in enger Abstimmung mit der KBV

Richtlinien-Katalog zur Förderung von Netzen

Ausbau der strategischen Partnerschaft mit der

Kassenärztlichen Bundesvereinigung (z.B. gem. Ausrichtung

der KBV-Versorgungsmesse – zum 2. Mal am 16./17.04.2013)

Planung der Gründung der „Agentur deutscher Arztnetze

GmbH“ als Maklerplattform für Netzprodukte, zahlreiche

Industrieanfragen als Grundlage bereits eingegangen, zurzeit

Sondierung der Angebote (Finanzierung,

Versicherung, Marketing, IT, etc.)

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1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?

2. Förderungen für Ärztenetze

3. Ziele und Kriterien für eine

Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V

4. Ausblick

Agenda

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Förderung für Ärztenetze – warum?

Abbildung: Dr. B. Gibis, KBV

• Technischer Fortschritt

• Spezialisierung

• Fragmentierung

• Demografie

• Landflucht

• Multimorbidität

• Chronifizierung

• Neue Ärztegeneration

• „work-life-Balance“

• Vereinbarkeiten Bedarf einer regionalen

Versorgungskoordination

und -sicherstellung

… eine Aufgabe für

Ärztenetze?

… eine Aufgabe für

welche Ärztenetze?

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Gründe für eine Förderung der

Netzarbeit

• Integration der Leistungssektoren

• IuK-Technologien

• Zertifizierung und Professionalität

2003 1995 2004 2008 2009

GMG

„Gesundheitsfonds“

VÄndG/WSG

I Generation

• Modellvorhaben

• hohe Unverbindlichkeit

• mangelnde

Zielorientierung

• kein Netzmanagement

II Generation

• Integrierte Versorgung

• Budgetübernahme

• Qualitätsmanagement

• Controlling

• höhere

Regelverbindlichkeit

III Generation

• regionaler Vollversorger

• umfassende

Patientenorientierung

• P4P/Erfolgsorientierte

Vergütung

• integrierte IuK/PVS-

Systeme

• elektronische

Patientenakten

GKV-VStG

2012 2011

IV Generation

• Förderung durch KV

nach § 87b SGB V

• eigenes Honorarbudget?

AMNOG/GKV-FinG

2013

?

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Bereits im ersten Jahr können Einsparungen je Patient bis 100 Euro erreicht werden:

Es werden Kosteneinsparungen im zweistelligen Prozentbereich erreicht:

Quelle: Durchschnittsergebnisse der Netze:

Gesundes Kinzigtal, QuE, UGOM, MainArzt,

(Ärztenetz Südbrandenburg)

Gründe für eine Förderung der

Netzarbeit

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1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?

2. Förderungsoptionen für Ärztenetze

3. Ziele und Kriterien für eine

Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V

4. Ausblick: Honorarbudget = Zukunftschance

Agenda

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Eigenes Honorarbudget gem. § 87b Abs.2 SGB V:

Abs. 2: 2Der Verteilungsmaßstab hat der kooperativen

Behandlung von Patienten in dafür gebildeten Versorgungsformen

angemessen Rechnung zu tragen; dabei können auch gesonderte

Vergütungsregelungen für vernetzte Praxen auch als ein eigenes

Honorarvolumen als Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen

nach § 87a Absatz 3 vorgesehen werden, soweit dies einer Verbesserung der

ambulanten Versorgung dient und das Praxisnetz von der Kassenärztlichen

Vereinigung anerkannt wird.

Abs.4: 1Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Vorgaben zur Festlegung und

Anpassung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche

Versorgung nach Abs. 1 Satz 1 sowie Kriterien und Qualitätsanforderungen für

die Anerkennung besonders förderungswürdiger Praxisnetze nach Abs. 2 Satz 2

als Rahmenvorgabe für Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigungen, insbesondere

zu Versorgungszielen, im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der

Krankenkassen zu bestimmen. 2Darüber hinaus hat die Kassenärztliche

Bundesvereinigung Vorgaben insbesondere zu den Regelungen des

Abs. 2 Satz 1 bis 3 zu bestimmen; dabei ist das Benehmen mit

dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen herzustellen.

3Die Vorgaben nach den Sätzen 1 und 2 sind von

den Kassenärztlichen Vereinigungen zu beachten.

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§ 87b – Bedeutung für Netze:

- Erstmals in der Geschichte des SGB V finden die „Praxisnetze“ Erwähnung

- Änderungsantrag kann als erstes Ergebnis der Lobbyarbeit der

Agentur deutscher Arztnetze betrachtet werden

- Chance für professionelle Netze – Ausgestaltung und Umsetzung ist stark

abhängig von regionalen Gegebenheiten und „playern“

Eigenes Honorarbudget gem. § 87b Abs.2 SGB V:

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Bisherige Umsetzung der Vorgaben gem. § 87b Abs.2 SGB V

Durch die KBV:

- Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen

- Sichtung bereits existenter Anforderungskataloge

- Erarbeitung eines ersten Entwurfs

- Abstimmung mit Netzvertretern (Agentur deutscher Arztnetze e.V.)

- Abstimmung mit KVen

Ziel:

Abbildung von Strukturmerkmalen und

Versorgungszielen anhand

nachweisbarer Kriterien

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1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?

2. Förderungen für Ärztenetze

3. Ziele und Kriterien für eine

Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V

4. Ausblick

Agenda

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Strukturanforderungen:

• Größe: 20 - 100 Praxen - Steuerbarkeit

min. 3 Fachgruppen, dabei HA - Fachübergriff

min. 1 nichtärztlicher oder stat. Kooperationspartner

zusammenhängendes Gebiet

• Rechtsform: Personengesellschaft, e.G., e.V. oder GmbH

• Management: Geschäftsstelle, Geschäftsführer, ärztlicher Leiter

• Stabilität: min 3 Jahre Bestehen (in geforderter Struktur)

• Anzeigepflichten bei LÄK

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Versorgungsziele / Kriterien:

• 3 Bereiche: Patientenzentrierung

Kooperative Berufsausübung

Prozessoptimierung/Effizienz

Quelle: Dr. B. Gibis, KBV

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Stufenmodell der Anerkennung:

Quelle: Dr. B. Gibis, KBV

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Stufenmodell der Anerkennung:

Quelle: Dr. B. Gibis, KBV

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1. Agentur deutscher Arztnetze – wer und warum?

2. Förderungen für Ärztenetze

3. Ziele und Kriterien für eine

Förderung nach § 87b Abs. 2 und 4 SGB V

4. Ausblick

Agenda

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1. Fertigstellung der Rahmenvorgabe durch die KBV

2. Herstellen des Einvernehmens mit dem GKV-SV

3. Inkrafttreten zum 01.01.2013

4. Umsetzung in Richtlinien der KVen

Sachstand:

Anerkennung und Förderung der Praxisnetze

01.04.2013 (Ärzteproteste/Honorarverhandlung)

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Umsetzung der Rahmenvorgabe

der KBV in den KVen

• Umsetzung der konsentierten Rahmenvorgabe ab

01.04.2013 innerhalb der regionalen KVen

• Agentur liegen bisher Stellungnahmen von 8 KVen vor:

Anerkennung/Zertifizierung soll überwiegend durch KVen

erfolgen

Förderung aus der MGV wird eher als nicht durchsetzbar

bewertet (VV-Votum)

„ad on“ Verhandlungen mit Krankenkassen werden erwogen

Ausblick:

Chance für Selektivverträge innerhalb des KV-Systems?

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Herzlichen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit!

Kontakt:

Agentur deutscher Arztnetze e.V.

c/o NAV-Virchow-Bund

Chausseestraße 119b

10115 Berlin

Telefon: (030) 28 87 74-0

Telefax: (030) 28 87 74-1 13

Mail: [email protected]

URL: www.deutsche-aerztenetze.de

• 22.02.2013

• Berlin

• u.a. mit Dr. A. Köhler (KBV),

Dr. V. Wambach (AdA)

M. Barjenbruch (KVN),

Th. Müller (KVWL),

L. Freiberg (KVBB),

E. Becker (KVSH)

P. Schmelz (KVB)