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Kriteriensteckbrief laufende Nr.: 01 25 Interne Nr.: 02 (Hauptkriteriumgruppen.Kriteriengruppe.Kriterium.Indikator) Seite 1 / 5 Bezeichnung 03 Sicherheit und Störfallrisiken Stellt bei Nichterfüllung ein „K.O.“-Kriterium für die Zertifizierung dar 04 ja nein Bearbeitungsstand 05 10.07.2008 Gültig für Zertifizierungsversion 06 V.1.01 Bewertungsgegenstand 07 Gebäude Schutzziel 08 Sicherheit Schutzgut 09 Gesundheit Hauptkriteriengruppe 10 Soziokulturelle und Funktionale Qualität Zuordnungen Kriteriengruppe 11 Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit Bewertungszeitpunkt 12 Fertigstellung Anwendung für Gebäude- und Nutzungsart 13 Neubau Verwaltungs- und Bürogebäude Relevanz und Zielsetzungen 14 Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls, Vermeidung von Gefahren, Unfällen und Katastrophen, weitgehende Sicherheit auch beim Eintritt von Unfällen und Katastrophen Beschreibung, Kommentar 15 Unsicherheit und Angstgefühl können die Bewegungsfreiheit von Menschen einschränken. Das subjektive Empfinden von Sicherheit trägt grundlegend zur Behaglichkeit von Menschen bei. Objektive Sicherheit ist gegeben, wenn tatsächliche Gefahrensituationen bestmöglichst vermieden werden bzw. das Schadensausmaß im Eintrittsfall weitestgehend reduziert wird. einzubeziehende Aspekte 16 Maßnahmen zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfinden und Schutz vor Übergriffen Maßnahmen zur Reduktion des Schadensausmaß im Fall von Schadensereignissen Messgröße (Zähler) 17 Punktwert Bezugsgröße (Nenner) 18 - 26 Alterung 27 Instandhaltung 28 Teilrückbau 29 Betrieb 30 Verwaltung 19 Projektentwicklung 20 Planung 21 Vorstufen 22 Herstellung 23 Transport 24 Errichtung 25 Inbetriebnahme 31 Nutzung 32 Rückbauplanung 33 Rückbau 34 Verwertung/Entsorgung In die Daten- erhebung einzube- ziehende Phasen des Lebenszyklus eines Bauwerks (grau zu hinterlegen) Hinweis: Pfeil kennzeichnet den Bewertungszeitpunkt 35

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Kriteriensteckbrief laufende Nr.:

01 25 Interne Nr.: 02 (Hauptkriteriumgruppen.Kriteriengruppe.Kriterium.Indikator)

Seite 1 / 5

Bezeichnung 03 Sicherheit und Störfallrisiken

Stellt bei Nichterfüllung ein „K.O.“-Kriterium für die Zertifizierung dar

04

ja nein Bearbeitungsstand 05

10.07.2008

Gültig für Zertifizierungsversion 06 V.1.01 Bewertungsgegenstand 07 Gebäude

Schutzziel 08 Sicherheit Schutzgut 09 Gesundheit Hauptkriteriengruppe 10 Soziokulturelle und Funktionale Qualität

Zuordnungen

Kriteriengruppe 11 Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit

Bewertungszeitpunkt 12 Fertigstellung Anwendung für Gebäude- und Nutzungsart 13 Neubau Verwaltungs- und Bürogebäude

Relevanz und Zielsetzungen

14 Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls, Vermeidung von Gefahren, Unfällen und Katastrophen, weitgehende Sicherheit auch beim Eintritt von Unfällen und Katastrophen

Beschreibung, Kommentar

15 Unsicherheit und Angstgefühl können die Bewegungsfreiheit von Menschen einschränken. Das subjektive Empfinden von Sicherheit trägt grundlegend zur Behaglichkeit von Menschen bei.

Objektive Sicherheit ist gegeben, wenn tatsächliche Gefahrensituationen bestmöglichst vermieden werden bzw. das Schadensausmaß im Eintrittsfall weitestgehend reduziert wird.

einzubeziehende Aspekte

16 Maßnahmen zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfinden und Schutz vor Übergriffen Maßnahmen zur Reduktion des Schadensausmaß im Fall von Schadensereignissen

Messgröße (Zähler) 17

Punktwert Bezugsgröße (Nenner)

18

-

26 Alterung

27 Instandhaltung

28 Teilrückbau

29 Betrieb

30 Verwaltung

19 P

roje

kten

twic

klun

g

20 P

lanu

ng

21 V

orst

ufen

22 H

erst

ellu

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23 T

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24 E

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25 I

nbet

riebn

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e

31 Nutzung

32 R

ückb

aupl

anun

g

33 R

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34 V

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In die Daten-erhebung einzube-ziehende Phasen des Lebenszyklus eines Bauwerks (grau zu hinterlegen) Hinweis: Pfeil kennzeichnet den Bewertungszeitpunkt

35

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Bezeichnung 03 Sicherheit und Störfallrisiken

36 Erläuterungstext zu 19 bis 34

Die größte Lenkungsmöglichkeit besteht in der Planung. Auch während der Nutzung können Maßnahmen ergriffen werden, die das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen.

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Bezeichnung 03 Sicherheit und Störfallrisiken

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für Neubau für Bestandsbau Zeitpunkt der Durchführung der Bewertung

38 Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung Leistungsphase 2 - Vorplanung Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Leistungsphase 9 - Objektbetreuung und Dokumentation

Positive Wirkungsrichtung, Kommentar zur Interpretation

39 Die Erhöhung der subjektiven und objektiven Sicherheit wird positiv bewertet.

Bewertung 40 quantitativ 41 qualitativ Methode 42 Punktevergabe nach Bewertungsliste

Beschreibung der Methode

43

Die Sicherheit wird unter zwei Aspekten betrachtet:

1. Subjektives Sicherheitsempfinden und Schutz vor Übergriffen:

Steckbrief 25.01

2. Reduktion des Schadensausmaß im Fall von Schadensereignissen

Steckbrief 25.02

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Bezeichnung 03 Sicherheit und Störfallrisiken

44 Wert Punkte Note Zielwert Z: 45 20 10 Referenzwert R: 46 10 5 Grenzwert G: 47 1 1

Bewertungsmaßstab Wahlweise Zellen 44 bis 48 (quantitatives Bewertungsziel) oder Zelle 49 mit Angabe zur Messvorschrift (qualitatives Bewertungsziel)

Funktion: 48 Bewertungsstufen ohne Beschreibung können zur Bewertung von Zwischenstufen herangezogen werden. Die Wahl derartiger Zwischenstufen ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren.

49 Bewertung

Beschreibung siehe Indikatorensteckbrief

10,0 a) 9,0 b) 8,0 c) 7,5 d) 7,0 e) 6,0 f) 5,0 g) 4,0 h) 3,0 i) 2,0 j) 1,0 k) 0,0 l)

Erläuterung der Bewertung, Interpretations-hinweise

50 Die in den Indikatorensteckbriefen erreichte Punktzahl wird addiert und durch die Anzahl der Indikatoren geteilt.

Hinweise auf den Bewertungsmaßstab

51

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Bezeichnung 03 Sicherheit und Störfallrisiken

Dokumente, Normen und Richtlinien

52

Hinweise auf Datengrundlagen und Rechenhilfen

53

Wechselbezieh-ungen zu weiteren Kriterien / Indikatoren

54 Nr. 33 Übererfüllung des Brandschutz Nr. 58 Risiken am Mikrostandort

Verweise auf zu verwendende Checklisten / Anlagen

55

Für die Beurteilung zwingend erforderliche Vorlage von Unterlagen

56

Angabe anzuwendende Indikatorensteck-briefe

57 25.01 Subjektives Sicherheitsempfinden und Schutz vor Übergriffen 25.02 Verminderung des Schadensausmaß bei Eintritt von Schadensereignissen

Regelung zur Anwendung der Indikatorensteck-briefe Zelle 57

58 Die erreichten Punkte beider Indikatorensteckbriefe werden gleichgewichtet addiert und durch die Anzahl der Indikatorensteckbriefe geteilt.

Anmerkungen des Bearbeiters / der Arbeitsgruppe

59 Sollen beide Indikatoren gleichgewichtet werden?

Hinweise / Kommentare

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Bezeichnung 03 Subjektives Sicherheitsempfinden

Stellt bei Nichterfüllung ein „K.O.“-Kriterium für die Zertifizierung dar

04

ja nein Bearbeitungsstand 05

10.07.2008

Gültig für Zertifizierungsversion 06 V.1.01 Bewertungsgegenstand 07 Gebäude

Schutzziel 08 Hohes Sicherheitsempfinden und Schutz vor Übergriffen

Schutzgut 09 Behaglichkeit und Gesundheit Hauptkriteriengruppe 10 Soziokulturelle und Funktionale Qualität

Zuordnungen

Kriteriengruppe 11 Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit

Bewertungszeitpunkt 12 Fertigstellung Anwendung für Gebäude- und Nutzungsart 13 Neubau Verwaltungs- und Bürogebäude

Relevanz und Zielsetzungen

14 Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls

Vermeidung von Übergriffen

Beschreibung, Kommentar

15 Unsicherheit und Angst können die Bewegungsfreiheit von Menschen einschränken. Das subjektive Empfinden von Sicherheit trägt grundlegend zur Behaglichkeit von Menschen bei. Maßnahmen, die das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen, sind in der Regel auch dazu geeignet, die Gefahr von Übergriffen durch andere Personen zu verringern.

einzubeziehende Aspekte

16 Maßnahmen zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfinden und Schutz vor Übergriffen

Messgröße (Zähler) 17

Punktwert Bezugsgröße (Nenner)

18

-

26 Alterung

27 Instandhaltung

28 Teilrückbau

29 Betrieb

30 Verwaltung

19 P

roje

kten

twic

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g

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21 V

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22 H

erst

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25 I

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riebn

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31 Nutzung

32 R

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33 R

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In die Daten-erhebung einzube-ziehende Phasen des Lebenszyklus eines Bauwerks (grau zu hinterlegen) Hinweis: Pfeil kennzeichnet den Bewertungszeitpunkt

36 Die Lenkungsmöglichkeiten sind bei der Planung aber auch im Zuge von Instandhaltungsmaßnahmen am größten. Auch während der Nutzung können Maßnahmen ergriffen werden, die das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen.

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Bezeichnung 03 Subjektives Sicherheitsempfinden

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für Neubau für Bestandsbau Zeitpunkt der Durchführung der Bewertung

38 Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung Leistungsphase 2 - Vorplanung Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Leistungsphase 9 - Objektbetreuung und Dokumentation

Positive Wirkungsrichtung, Kommentar zur Interpretation

39 Die Erhöhung der subjektiven Sicherheit wird positiv bewertet.

Bewertung 40 quantitativ 41 qualitativ Methode 42 Punktvergabe nach Bewertungsliste

Beschreibung der Methode

43

Anhand von Plänen und Begehung werden geprüft:

Übersichtliche Wegführungen

Die Orientierung im Gelände soll durch Einsehbarkeit und Wegweisung unterstützt werden.

Ausleuchtung

Durch angepasste Ausleuchtung der Wege im Freien, der Gänge und Flure im Gebäude kann das subjektive Sicherheitsgefühl gestärkt und Beklemmungen vermieden werden. Gut ausgeleuchtete, auf kurzen Wegen erreichbare Parkplätze für Frauen erhöhen deren subjektives Sicherheitsgefühl.

Technische Sicherheitseinrichtungen

Technische Sicherheitseinrichtungen implizieren, dass in einer Gefahrensituation Hilfe erreichbar und verfügbar ist. Dies vermittelt dem Nutzer ein Gefühl erhöhter Sicherheit, mögliche Täter werden dadurch abgeschreckt. Technische Sicherheitseinrichtungen sind beispielsweise Videoüberwachung und Notrufsäulen.

Sicherheit auch außerhalb der regulären Arbeitszeit

Außerhalb der regulären Arbeitszeit, kann das subjektive Sicherheitsgefühl erhöht werden, wenn eine Person im Gebäude (z.B. Pförtner) erreichbar ist.

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Bezeichnung 03 Subjektives Sicherheitsempfinden

44 Wert Punkte Note Zielwert Z: 45 10 10 Referenzwert R: 46 5 5 Grenzwert G: 47 1 1

Bewertungsmaßstab Wahlweise Zellen 44 bis 48 (quantitatives Bewertungsziel) oder Zelle 49 mit Angabe zur Messvorschrift (qualitatives Bewertungsziel)

Funktion: 48 Bewertungsstufen ohne Beschreibung können zur Bewertung von Zwischenstufen herangezogen werden. Die Wahl derartiger Zwischenstufen ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren.

49 Bewertung

Beschreibung

10,0 a) Alle Wege sind übersichtlich, einsehbar und gut beleuchtet. Technische Sicherheitseinrichtungen sind vorhanden. Die Außenanlagen werden auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten von jederzeit erreichbaren Ansprechpersonen (Pförtner, Sicherheitsdienst) videoüberwacht. Notrufsäulen sind gut erkennbar und erreichbar. Im Notfall ist so ein schnelles Eingreifen möglich. Frauenparkplätze sind vorhanden, auf kurzen Wegen erreichbar und gut beleuchtet.

9,0 b) 8,0 c) 7,5 d) Die Wege sind übersichtlich, einsehbar und gut beleuchtet.

Technische Sicherheitseinrichtungen (Notfallrufsäulen, Videoüberwachung), sind vorhanden. Auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten sind Ansprechpersonen (Pförtner, Sicherheitsdienst) erreichbar.

7,0 e) 6,0 f) 5,0 g) Die Hauptwege sind übersichtlich, einsehbar und gut

beleuchtet. Technische Sicherheitseinrichtungen (Notfallrufsäulen, Videoüberwachung), sind vorhanden.

4,0 h) 3,0 i) 2,0 j) 1,0 k) Die Hauptwege sind übersichtlich, einsehbar und gut

beleuchtet. 0,0 l)

Erläuterung der Bewertung, Interpretations-hinweise

50 Maßnahmen zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit tragen dazu bei, dass das Gebäude auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten und von eher ängstlichen Personen uneingeschränkt genutzt werden kann.

Hinweise auf den Bewertungsmaßstab

51 Die Höchstpunktzahl erreicht, wer alle Vorkehrungen trifft, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Gebäudenutzer zu erhöhen. Hauptwege übersichtlich, einsehbar und gut beleuchtet zu gestalten, trägt nicht nur zum subjektiven Sicherheitsgefühl, sondern auch zur Vermeidung von Unfällen bei und sollte selbstverständlich sein. Keine Punkte bekommt, wer diese Mindestanforderung nicht erfüllt.

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Bezeichnung 03 Subjektives Sicherheitsempfinden

Dokumente, Normen und Richtlinien

52 DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“; DIN EN 12464 „Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten“; ASR 7/4 - Sicherheitsbeleuchtung

Hinweise auf Datengrundlagen und Rechenhilfen

53

Wechselbezieh-ungen zu weiteren Kriterien / Indikatoren

54

Verweise auf zu verwendende Checklisten / Anlagen

55

Für die Beurteilung zwingend erforderliche Vorlage von Unterlagen

56 Werkplanung

Angabe anzuwendende Indikatorensteck-briefe

57 25.01 Subjektives Sicherheitsempfinden und Schutz vor Übergriffen 25.02 Verminderung des Schadensausmaß bei Eintritt von Schadensereignissen

Regelung zur Anwendung der Indikatorensteck-briefe Zelle 57

58 Die erreichten Punkte beider Indikatorensteckbriefe werden gleichgewichtet addiert und durch die Anzahl der Indikatorensteckbriefe geteilt.

Anmerkungen des Bearbeiters / der Arbeitsgruppe

59 Die Begriffe „übersichtlich, einsehbar und gut beleuchtet“ sind nur subjektiv und qualitativ zu erfassen.

Hinweise / Kommentare

60

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Seite 1 / 5

Bezeichnung 03 Verminderung des Schadensausmaß bei Eintritt von Schadensereignissen

Stellt bei Nichterfüllung ein „K.O.“-Kriterium für die Zertifizierung dar

04

ja nein Bearbeitungsstand 05

10.07.2008

Gültig für Zertifizierungsversion 06 V.1.01 Bewertungsgegenstand 07 Sicherheit

Schutzziel 08 Verminderung des Schadensausmaß Schutzgut 09 Gesundheit Hauptkriteriengruppe 10 Soziokulturelle und Funktionale Qualität

Zuordnungen

Kriteriengruppe 11 Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit

Bewertungszeitpunkt 12 Anwendung für Gebäude- und Nutzungsart 13 Neubau Verwaltungs- und Bürogebäude

Relevanz und Zielsetzungen

14 weitgehende Sicherheit für die Nutzer auch beim Eintritt von Unfällen und Katastrophen

Beschreibung, Kommentar

15 Objektive Sicherheit ist gegeben, wenn tatsächliche Gefahrensituationen bestmöglichst vermieden werden bzw. das Schadensausmaß im Eintrittsfall weitestgehend reduziert wird.

einzubeziehende Aspekte

16 Maßnahmen zur Reduktion des Schadensausmaß bei Eintritt von Schadensereignissen

Messgröße (Zähler) 17

Punktwert Bezugsgröße (Nenner)

18

-

26 Alterung

27 Instandhaltung

28 Teilrückbau

29 Betrieb

30 Verwaltung

19 P

roje

kten

twic

klun

g

20 P

lanu

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21 V

orst

ufen

22 H

erst

ellu

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23 T

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25 I

nbet

riebn

ahm

e

31 Nutzung

32 R

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33 R

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au

34 V

erw

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rgun

g

35

In die Daten-erhebung einzube-ziehende Phasen des Lebenszyklus eines Bauwerks (grau zu hinterlegen) Hinweis: Pfeil kennzeichnet den Bewertungszeitpunkt

36 Die Lenkungsmöglichkeiten sind in der Planung am größten.

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Bezeichnung 03 Verminderung des Schadensausmaß bei Eintritt von Schadensereignissen

37

für Neubau für Bestandsbau Zeitpunkt der Durchführung der Bewertung

38 Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung Leistungsphase 2 - Vorplanung Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Leistungsphase 9 - Objektbetreuung und Dokumentation

Positive Wirkungsrichtung, Kommentar zur Interpretation

39 Vorkehrungen zum Schutz der Nutzer und des Gebäudes beim Eintritt von Schadensereignissen werden positiv bewertet.

Bewertung 40 quantitativ 41 qualitativ Methode 42 Punktvergabe nach Bewertungsliste

Beschreibung der Methode

43

Selbst bei bester Planung zur Vermeidung von Schadensereignissen bleibt ein Restrisiko bestehen. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um das Schadensausmaß im Eintrittsfall so weit wie möglich zu beschränken.

Betriebsanweisungen und Evakuierungspläne

Erstellung von Betriebsanweisungen und Evakuierungspläne für Schadensfällen außerhalb des Gebäudes (VDI 3816, Teile 1 bis 4) oder den Fall belasteter Luft innerhalb des Gebäudes

Brandgasrisiko

Baustoffe, die Stoffe (wie Halogene) enthalten, die im Brandfall zu ätzenden oder zersetzenden Rauchgasen führen, sind zu vermeiden. Eine schnelle Abführung von Brandgasen muss gewährleistet sein.

Fluchtwege

Eine Ausführung der Fluchtwege, die über das gesetzlich erforderliche Maß hinaus geht, wird positiv bewertet. Insbesondere wird auch geprüft, inwieweit Fluchtwege auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen geeignet sind.

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Bezeichnung 03 Verminderung des Schadensausmaß bei Eintritt von Schadensereignissen

44 Wert Punkte Note Zielwert Z: 45 10 10 Referenzwert R: 46 5 5 Grenzwert G: 47 1 1

Bewertungsmaßstab Wahlweise Zellen 44 bis 48 (quantitatives Bewertungsziel) oder Zelle 49 mit Angabe zur Messvorschrift (qualitatives Bewertungsziel)

Funktion: 48 - Bewertungsstufen ohne Beschreibung können zur Bewertung von Zwischenstufen herangezogen werden. Die Wahl derartiger Zwischenstufen ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren.

49 Bewertung

Beschreibung

10,0 a) Evakuierungspläne für den Fall belasteter Luft innerhalb des Gebäudes sind vorhanden. Baustoffe, die im Brandfall zu ätzenden oder zersetzenden Rauchgasen führen, sind nicht vorhanden. Die Fluchtwege können auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen (geh-, seh-, hörbehindert) genutzt werden bzw. es existieren für diese Bevölkerungsgruppen nutzbare alternative Rettungswege.

9,0 b) 8,0 c) 7,5 d) Betriebsanweisungen nach VDI 3816, Teile 1 bis 4 und

Betriebsanweisungen für RLT-Anlagen im Fall belasteter Luft innerhalb des Gebäudes sind vorhanden

7,0 e) 6,0 f) 5,0 g) Betriebsanweisungen nach VDI 3816, Teile 1 bis 4 sind vorhanden 4,0 h) 3,0 i) 2,0 j) 1,0 k) Alle gesetzlichen Anforderungen an Brandschutz und

Katastrophenschutz und VDI 6022 werden vollständig erfüllt 0,0 l)

Erläuterung der Bewertung, Interpretations-hinweise

50 Betriebsanweisungen und Evakuierungspläne für Havarien außerhalb und innerhalb des Gebäudes erhöht die Chance des Nutzers keinen Schaden zu nehmen. Die Reduktion des Brandgasrisiko ist wichtig, da die meisten Brandopfer nicht auf das Feuer selbst, sondern auf die dabei entstehenden Brandgase zurückzuführen sind.

Hinweise auf den Bewertungsmaßstab

51 Die Höchstpunktzahl kann erreichen, wer für den Schadensfall alle Vorkehrungen zur Vermeidung von Schäden an der Gesundheit und des Gebäudes trifft. Keinen Punkt erhält, wer die gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig erfüllt.

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Bezeichnung 03 Verminderung des Schadensausmaß bei Eintritt von Schadensereignissen

Dokumente, Normen und Richtlinien

52 Landesbauordnungen Risikokarten (CEDIM Risk Explorer) VdS 2357 (Richtlinien zur Brandschadensanierung) VDI 3816 (Betreiben von raumlufttechnischen Anlagen bei belastenden Außenluftsituationen)

Hinweise auf Datengrundlagen und Rechenhilfen

53 Die Pyrolyse von halogenorganischen Verbindungen (z.B. PVC, Kunststoffe mit halogenhaltigen flammhemmenden Zusätzen) führt laut VdS 2357 zur Bildung von Chlorwasserstoff (HCl), Bromwasserstoff (HBr) und in Verbindung mit Wasser zu Auslösung eines fortschreitend verlaufenden Korrosionsprozesses auf den Oberflächen. HCl- und HBr-Gase reizen Augen und Schleimhäute der Atemwege. Die erhöhte Rauchdichte führt zum Verlust des Orientierungsvermögens und behindert sowohl die Fluchtmöglichkeiten gefährdeter Personen als auch den Einsatz von Rettungsmannschaften.

Wechselbezieh-ungen zu weiteren Kriterien / Indikatoren

54 Nr. 33 Übererfüllung des Brandschutz Nr. 58 Risiken am Mikrostandort Nr. 26 Barrierefreiheit

Verweise auf zu verwendende Checklisten / Anlagen

55 Checkliste „Bauteile mit erhöhtem Brandgasrisiko“

Für die Beurteilung zwingend erforderliche Vorlage von Unterlagen

56 Brandschutzkonzept und behördliche Auflagen Fluchtwegeplan Schutzkonzepte im Risikofall

Angabe anzuwendende Indikatorensteck-briefe

57 25.01 Subjektives Sicherheitsempfinden und Schutz vor Übergriffen 25.02 Verminderung des Schadensausmaß bei Eintritt von Schadensereignissen

Regelung zur Anwendung der Indikatorensteck-briefe Zelle 57

58 Die erreichten Punkte beider Indikatorensteckbriefe werden gleichgewichtet addiert und durch die Anzahl der Indikatorensteckbriefe geteilt.

Anmerkungen des Bearbeiters / der Arbeitsgruppe

59 Liste mit den für das Brandgasrisiko relevanten Bauteile muss noch erstellt werden. Gegebenenfalls könnte eine bauliche Reaktion auf die Risiken am Mikrostandort miteinbezogen und positiv bewertet werden (z.B. Bemessung nach 100jährigem Schadensereignis).Die Übererfüllung des Brandschutzes als technische Qualität zielt ebenfalls auf die Erhöhung der Sicherheit ab.

Hinweise / Kommentare

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